Solarthermie-2000 – Teilprogramm 2 - Solar - so heizt man heute
Solarthermie-2000 – Teilprogramm 2 - Solar - so heizt man heute
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alle durch das Gebäude und die Anbindung an das konventionelle System bestimmten<br />
Randbedingungen (statische Belange, Mauerdurchbrüche, Rohrleitungsführung etc.).<br />
Der Hauptaufwand liegt hier im Gegensatz zum Detail-LV nicht in der Erstellung des LV,<br />
<strong>so</strong>ndern in der Angebotsprüfung. Diese Prüfung setzt allerdings voraus, dass von den Bietern<br />
zu den vorgesehenen Komponenten genaue technische Angaben gemacht werden, was<br />
im Übrigen immer gilt, wenn Alternativkomponenten angeboten werden. Im Prinzip müssten<br />
dem LV dann entsprechende Formulare zu den verschiedenen Systemkomponenten beiliegen<br />
(ähnlich wie im <strong>Teilprogramm</strong> 2 von <strong><strong>Solar</strong>thermie</strong>-<strong>2000</strong>), in die alle für die Detailplanung<br />
relevanten Daten vollständig einzutragen und die mit dem Angebot abzugeben sind.<br />
Die Erfahrung zeigt, dass derartige Formulare selten vollständig ausgefüllt werden und oft<br />
unplausible Angaben enthalten (z.B. Auslegung des Kollektorkreises mit einem anderen<br />
Volumenstrom als im Wärmetauscher), <strong>so</strong> dass meistens Nachfragen erforderlich sind.<br />
Normalerweise werden diese Nachfragen nicht <strong>so</strong> konsequent erfolgen wie im Rahmen von<br />
<strong><strong>Solar</strong>thermie</strong>-<strong>2000</strong> durch die betreuenden Stellen. Wir empfehlen daher, das LV eher mit<br />
enger gesteckten Vorgaben zu verfassen, um weitgehende Planungssicherheit zu erhalten.<br />
7.1.2 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktional-LV)<br />
Die größtmögliche Freiheit bei den Angeboten lässt ein Funktional-Leistungsverzeichnis zu.<br />
Im Funktional-LV werden nur die Eckwerte der <strong>Solar</strong>anlage beschrieben, wie Größe und<br />
Aufstellort von Kollektorfeld und <strong>Solar</strong>speicher, technische Anforderungen an die Systemkomponenten,<br />
einzuhaltende technische Regelwerke <strong>so</strong>wie Fakten zur Dachstatik, zur Rohrleitungsführung<br />
etc. Das LV enthält jedoch keinen Ausführungsplan, aus dem der Systemaufbau<br />
und die Anbindung an das konventionelle System hervorgehen. Mit dem Angebot<br />
muss der Bieter al<strong>so</strong> einen Ausführungsplan abgeben. Er ist <strong>so</strong>mit auch Planer der <strong>Solar</strong>anlage.<br />
Vollständig ausgefüllte Datenblätter zu den einzelnen Komponenten <strong>so</strong>wie eine genaue<br />
Funktionsbeschreibung zum System sind hier unumgänglich, damit die Angebote<br />
technisch bewertet werden können. Für die Abgabe eines vollständigen Angebots inkl. Ausführungsplan<br />
etc. ist daher lt. VOB auch eine Vergütung vorgesehen. Je nach Anzahl der<br />
eingehenden vollständigen Angebote kommen hier erhebliche Kosten auf den Betreiber zu.<br />
Bedingung für die Aushändigung eines Funktional-LV <strong>so</strong>llte sein, dass der Interessent an<br />
einer Objektbesichtigung teilnimmt, da die be<strong>so</strong>nderen örtlichen Gegebenheiten nicht aus<br />
einem derartigen LV hervorgehen. Damit Preisabsprachen zwischen den Bietern möglichst<br />
vermieden werden, sind Einzelbesichtigungen notwendig, die sich je nach Dauer (1-2 Stunden<br />
pro Besichtigung) und Anzahl der Interessenten über mehrere Tage hinziehen können.<br />
Dies bedeutet für den zukünftigen Betreiber der <strong>Solar</strong>anlage einen entsprechenden Mehraufwand<br />
gegenüber der Ausschreibung durch ein Planungsbüro.<br />
Da bei einer Funktional-Ausschreibung Angebote mit sehr unterschiedlichen technischen<br />
Konzepten und Komponenten eingehen können, ist der Aufwand für die technische Prüfung<br />
der Angebote sehr hoch. Diese Prüfung ist nur dann beim Betreiber zu bewältigen, wenn<br />
ihm sehr gut in dieser Technik ausgebildetes Per<strong>so</strong>nal zur Verfügung steht oder wenn er die<br />
Prüfung der Angebote an eine im Umgang mit dieser Technik erfahrene Stelle vergibt. In<br />
beiden Fällen fallen erhebliche Kosten an. Zudem muss der Betreiber oder der Prüfer die<br />
Bauüberwachung durchführen können.