Leseprobe e-commerce Magazin 2013/05
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tet der Paketdienst. Der Einsatz von so genannten<br />
Indikatoren wäre daher nur im<br />
konkreten Bedarfsfall und für eine gezielte<br />
Ursachenforschung denkbar. Eine grundsätzliche<br />
Einführung dieser Technik steht<br />
hingegen aufgrund des finanziellen Mehraufwands<br />
in keinem Verhältnis zum daraus<br />
resultierenden Nutzen. Man muss sich vor<br />
Augen führen, dass bei Hermes durchschnittlich<br />
nur 0,03 Prozent der Sendungen<br />
aufgrund von Transportschäden oder<br />
Verlust nicht ihr Ziel erreichen. Im Umkehrschluss<br />
werden also weit über 99 Prozent<br />
der Sendungen ordnungsgemäß zugestellt,<br />
die allermeisten sogar direkt beim<br />
ersten Zustellversuch. Der Einsatz teurer<br />
Technik ist beim Großteil der von uns transportierten<br />
Sendungen folglich weder notwendig<br />
noch im Hinblick auf die entstehenden<br />
Mehrkosten zu rechtfertigen.<br />
Rico Back (GLS): Derartige Indikatoren<br />
sind aus unserer Sicht nicht hilfreich. GLS<br />
weist darauf hin, dass es bei der industriellen<br />
Abwicklung von Paketen zu Erschütterungen<br />
kommen kann. Daher ist eine<br />
stabile Verpackung unerlässlich. Eine<br />
Verpa ckungs-Leitlinie findet sich auf unserer<br />
Website www.gls-group.eu. Entspricht<br />
die Transportverpackung nicht<br />
den Verpa ckungs richtlinien oder ist das<br />
versendete Gut laut AGB vom Transport<br />
durch GLS ausgeschlossen, ändern auch<br />
Indikatoren nichts an der Haftungslage.<br />
Sollte es auf dem Transportweg zu Schäden<br />
durch GLS kommen und hat der Versender<br />
keine Transportversicherung abgeschlossen,<br />
haftet GLS über die gesetzlich<br />
festgelegt Haftungsgrenze hinaus bis<br />
zum Wert des versendeten Gutes, maximal<br />
bis 750 Euro (bei „Cash-Service“-<br />
Paketen bis 2.500 Euro) je Paket.<br />
→ ecm: Jeder Online-Händler kennt das<br />
Problem: Der Paketzusteller liefert eine<br />
Sendung (angeblich) beim Nachbarn ab,<br />
diese kommt nie beim eigentlichen Besteller<br />
an. Da der Händler die Transportgefahr<br />
trägt, ist er dann dazu verpflichtet,<br />
dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten.<br />
Diese Haftungsfalle für Online-Händler<br />
hat das LG Köln 2011 als unbedenklich<br />
eingestuft. Was ist hier Ihrer Erfahrung in<br />
der Praxis?<br />
Thomas Schlichting (UPS): UPS verlangt<br />
bei der Übergabe einer Sendung die<br />
Unterschrift desjenigen, der das Paket<br />
entgegennimmt. Der Zusteller gibt zudem<br />
den Namen des Unterschreibenden<br />
noch in den tragbaren Computer<br />
ein, da Unterschriften oft nicht gut lesbar<br />
sind. Da der UPS Zusteller in solchen<br />
Fällen bei einem direkten Nachbarn klingelt,<br />
ist die Person, die das Paket entgegen<br />
nimmt, in der Regel gut zu identifizieren.<br />
Stefan Fischer (Hermes Logistik):Händler<br />
sollten darauf achten, dass der Paketdienst<br />
lückenlos dokumentiert, wem die<br />
betreffende Sendung wann zugestellt<br />
worden ist. So geben unsere Zusteller<br />
ein Paket grundsätzlich nur an einen<br />
Nachbarn heraus, wenn dieser seinen<br />
Namen nennt und die Zustellung per Unterschrift<br />
quittiert. Dies hat zur Folge,<br />
dass die Mehrheit der Sendungen, die<br />
zunächst in der Nachbarschaft zugestellt<br />
werden, den eigentlichen Empfänger<br />
planmäßig erreicht. Fälle, bei denen<br />
der Nachbarschaftsempfänger – trotz<br />
eindeutiger Unterschrift – die Sendung<br />
nicht wieder herausgibt, sind absolute<br />
Ausnahmen. Wird dennoch ein „unklarer<br />
Sendungs verbleib“ vom Empfänger angemeldet,<br />
nimmt die Zustellniederlassung<br />
erneuten Kontakt zum Nachbarschaftsempfänger<br />
auf und versucht eine<br />
Klärung herbeizuführen. Über das Ergebnis<br />
informiert Hermes sowohl den<br />
Empfänger als auch den Versender. Darüber<br />
hinaus bietet Hermes seinen Auftraggebern<br />
verschiedene Sonderservices<br />
an, die die Sicherheit bei der Zustellung<br />
weiter erhöhen. Dazu gehört auf<br />
Wunsch auch der Ausschluss der Nachbarschaftsabgabe.<br />
Mithilfe des Identservice<br />
Flex können Händler außerdem<br />
individuell festlegen, wie sich der Empfänger<br />
vor der Paketübergabe iden tifizieren<br />
muss, zum Beispiel per Lichtbildausweis<br />
oder über die Eingabe einer<br />
zuvor definierten Geheimzahl, die durch<br />
den Zusteller vor Ort technisch abgeglichen<br />
wird. Sinn macht das vor allem bei<br />
sensiblen Waren, etwa hochwertiger<br />
Elektronik, FSK-18-Artikeln oder Medikamenten.<br />
→ ecm: Geht es nach dem Willen des<br />
Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz<br />
des Europäischen Parlamentes,<br />
so müssen Shopbetreiber künftig<br />
in alle 27 EU-Staaten liefern. Ein entsprechender<br />
Entwurf wurde jetzt vorgelegt.<br />
Gerade für kleine Online-Händler birgt<br />
diese geplante Regelung Risiken. Aber<br />
bedeutet dies tatsächlich das „Aus” für<br />
viele Shopbetreiber?<br />
Michael Knaupe (DPD): Einem gesetzlichen<br />
Zwang zu einem europaweiten Versandangebot<br />
steht DPD kritisch gegenüber.<br />
Grundsätzlich sieht DPD im grenzüberschreitenden<br />
E-Commerce jedoch<br />
Wachstumschancen – das gilt für das eigene<br />
Unternehmen ebenso wie für die<br />
Kunden, deren wirtschaftlichen Erfolg wir<br />
unterstützen wollen. DPD arbeitet intensiv<br />
an internationalen Services, die auf die<br />
Bedürfnisse im B2C-Versand zugeschnitten<br />
sind. Zum Beispiel bietet DPD die Flex-<br />
Zustellung auch beim grenzüberschreitenden<br />
Versand in zahlreiche europäische<br />
Länder an. Bei diesem Service informiert<br />
DPD den Empfänger über den Zustelltag<br />
und bietet gleichzeitig drei aufeinander<br />
folgende Ausweichtermine an.<br />
Rico Back (GLS): Wir sehen in der geplanten<br />
Regelung eine Chance für On line-<br />
Händler, ihre Absatzmöglichkeiten zu<br />
steigern. GLS bietet einen europaweiten<br />
Versand in kurzen Regellaufzeiten und<br />
einheitlicher Leistungsqualität – dazu<br />
gehören eine durchgehende Sendungsverfolgung<br />
oder eine niedrige Schadensquote.<br />
Thomas Schlichting (UPS): Grundsätzlich<br />
ist es fragwürdig, solche Reglementierungen<br />
zu treffen. Letztlich sollten Shopbetreiber<br />
generell (und unabhängig von politischen<br />
Beschlüssen) die Chance ergreifen,<br />
Waren international anzubieten. Es<br />
gibt aus unserer Sicht keinen Grund, sich<br />
allein auf den Binnenmarkt zu beschränken.<br />
Der Versand und das Retouren-Management<br />
sind mit UPS jedenfalls einfach<br />
zu handhaben – ob innerhalb Deutschlands,<br />
innerhalb der EU oder weltweit. Zudem<br />
gibt es zumindest bei UPS die Möglichkeit,<br />
Waren international mit Nachnahme<br />
zu versenden, wenn Vorkasse<br />
keine Option sein sollte. ■<br />
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