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ZUSAMMENFASSUNG Die berufliche Eingliederung behinderter Menschen stellt einen wichtigen Teilbereich bei den Bestrebungen hinsichtlich einer gesamt-gesellschaftlichen Integration dieses Personenkreises dar, bei der außerdem auch Aspekte, wie z.B. Bildung, Wohnen oder Familie von Bedeutung sind. Zur Förderung der beruflichen Eingliederung wurden in den letzten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Maßnahmen im Bereich Berufsvorbereitung und -ausbildung sowie der Bereitstellung von Arbeitsplätzen sowohl auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als auch hinsichtlich spezieller Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte geschaffen. Leider führten sie, z.B. angesichts steigender Zahlen an arbeitslosen Schwerbehinderten, bislang noch nicht zu dem erhofften Erfolg. Davon zeugt auch die Notwendigkeit des Programms "50 000 neue Jobs für Schwerbehinderte" der Bundesregierung, das im Oktober 2000 zusammen mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" gestartet wurde und bis Ende 2002 realisiert werden soll. Die Anstrengungen um eine Integration Behinderter in das Arbeitsleben spiegeln in ihrer Entwicklung auch gesellschaftliche Wandlungen und veränderte Sichtweisen zum Thema "Behinderung" wider, die es erst ermöglichten, diesen Bereich für Behinderte zu erschließen. Zu berücksichtigen ist aber, dass deren Zugangschancen in einem nicht unerheblichen Maße von Art und Schwere der Behinderung abhängig sind. So stehen wir beispielsweise bei der Tätigkeit von Menschen mit geistigen Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst am Anfang, während dies für Körperbehinderte bereits in einem vergleichsweise größeren Umfang verwirklicht ist. In diesem Zusammenhang ist aber gleichzeitig auch der hohe Stellenwert von Arbeit und Beruf in unserer Gesellschaft zu nennen, der jedoch vor allem auf Basis der Notwendigkeit der materiellen Existenzsicherung mittels beruflicher Arbeit beruht. Er erfährt derzeit sogar noch eine Verstärkung, z.B. hinsichtlich der Zunahme der eigenen finanziellen Beteiligung an Maßnahmen der Altersvorsorge oder bei medizinischtherapeutischen Leistungen. Aufgrund dieser gesellschaftlichen Sichtweise wird dem Besitz eines Arbeitsplatzes eine große Bedeutung zugemessen, welches auch einen wichtigen Grund für Behinderte bei der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit darstellt. Dies ist aber nur ein Aspekt der Bedeutung von Arbeit und Beruf für behinderte Menschen, denn über die berufliche Tätigkeit können nicht nur finanzielle Erfordernisse abgesichert werden, sondern sie beinhaltet für Behinderte darüber hinaus auch Bereiche, wie Tagesstrukturierung, Ermöglichung von sozialen Kontakten, Vermittlung von Lebenssinn oder Erweiterung des persönlichen Horizonts. Sie führt zur gesellschaftlichen Teilhabe und kann, abhängig von Art und Schwere der Behinderung, für viele Behinderte auch die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben umfassen. Zu bedenken ist dabei aber, dass die berufliche Eingliederung noch zu sehr unter den Aspekten von gesellschaftlich-wirtschaftlichen Normen und Erwartungen durchgeführt wird. Diese Leistungsanforderungen müssen von den Behinderten erbracht werden können, um Zugangschancen für eine berufliche Eingliederung bzw. für bestimmte berufliche Tätigkeiten zu erhalten. Entsprechend gibt es eine Vielzahl an spezifischen beruflichen Vorbereitungs- und Ausbildungsmaßnahmen, mit denen die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um auch behinderten Menschen eine Integration in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Zu fragen bleibt aber, ob auf diese Weise eigentlich nicht erst eine (weitere) Aussonderung durchgeführt wird, bevor über die berufliche Tätigkeit die Integration erfolgen soll. 80
Die Maßnahmen der beruflichen Eingliederung Behinderter sind aber nur ein Teil eines komplexen Rehabilitationssystems, welches auch weitere Bereiche, wie z.B. Frühförderung, Bildung und medizinisch-therapeutische Versorgung umfasst. Damit einhergehend sind auch eine nur noch schwer zu überschauende Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen, Finanzierungsformen, Zuständigkeiten und Trägerschaften entstanden, so dass Bemühungen, die verschiedenen rechtlichen Regelungen in einem SGB IX zu vereinigen, meiner Ansicht nach zu begrüßen sind. Obwohl noch viele Bereiche der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen verbesserungswürdig sind, bleibt jedoch abschließend festzuhalten, dass sich die Bemühungen hierzu ständig weiterentwickelt haben. Dies allein betrachte ich schon als Erfolg, da auf diese Weise ersichtlich wird, dass dieses Thema eine entsprechende Bedeutung besitzt und nicht zu vernachlässigen ist. Neben Wandlungen in der gesellschaftlichen Sichtweise in Bezug auf Behinderte sind dabei vor allem auch strukturelle Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt zu nennen. Einerseits haben sie diesbezügliche Bemühungen zweifellos erschwert (z.B. Zunahme der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter; unzureichende Übergangschancen von der WfB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; niedriger WfB-Status). Andererseits sind somit auch neue Arbeitsmöglichkeiten entstanden, von denen im Zusammenhang mit dem Bereich der Informationstechnologie besonders auch Menschen mit Körperbehinderungen profitieren und neue berufliche Perspektiven erhalten könnten. Gleichermaßen wurden auch neue Formen und unterstützende Maßnahmen der beruflichen Eingliederung Behinderter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen (Integrationsprojekte, Integrationsfachdienste oder Arbeitsassistenz). Bleibt zu hoffen, dass sie die diesbezüglichen Erwartungen erfüllen bzw. entsprechend verbessert und weiterentwickelt werden, um dazu beizutragen, behinderten Menschen über die berufliche Eingliederung auch eine gesamt-gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. 81
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Die Maßnahmen der beruflichen Eingliederung Behinderter sind aber nur ein Teil eines<br />
komplexen Rehabilitationssystems, welches auch weitere Bereiche, wie z.B. Frühförderung,<br />
Bildung und medizinisch-therapeutische Versorgung umfasst. Damit einhergehend<br />
sind auch eine nur noch schwer zu überschauende Vielzahl von gesetzlichen Grundlagen,<br />
Finanzierungsformen, Zuständigkeiten und Trägerschaften entstanden, so dass<br />
Bemühungen, die verschiedenen rechtlichen Regelungen in einem SGB IX zu vereinigen,<br />
meiner Ansicht nach zu begrüßen sind.<br />
Obwohl noch viele Bereiche der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen verbesserungswürdig<br />
sind, bleibt jedoch abschließend festzuhalten, dass sich die Bemühungen<br />
hierzu ständig weiterentwickelt haben. Dies allein betrachte ich schon als Erfolg,<br />
da auf diese Weise ersichtlich wird, dass dieses Thema eine entsprechende Bedeutung<br />
besitzt und nicht zu vernachlässigen ist. Neben Wandlungen in der gesellschaftlichen<br />
Sichtweise in Bezug auf Behinderte sind da<strong>bei</strong> vor allem auch strukturelle Veränderungen<br />
auf dem <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt zu nennen.<br />
Einerseits haben sie diesbezügliche Bemühungen zweifellos erschwert (z.B. Zunahme<br />
der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit Schwerbehinderter; unzureichende Übergangschancen von der WfB<br />
auf den allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt; niedriger WfB-Status). Andererseits sind somit auch<br />
neue <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smöglichkeiten entstanden, von denen im Zusammenhang mit dem Bereich<br />
der Informationstechnologie besonders auch Menschen mit Körperbehinderungen profitieren<br />
und neue berufliche Perspektiven erhalten könnten. Gleichermaßen wurden auch<br />
neue Formen und unterstützende Maßnahmen der beruflichen Eingliederung Behinderter<br />
auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt geschaffen (Integrationsprojekte, Integrationsfachdienste<br />
oder <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz). Bleibt zu hoffen, dass sie die diesbezüglichen Erwartungen<br />
erfüllen bzw. entsprechend verbessert und weiterentwickelt werden, um dazu<br />
<strong>bei</strong>zutragen, behinderten Menschen über die berufliche Eingliederung auch eine gesamt-gesellschaftliche<br />
Integration zu ermöglichen.<br />
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