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eruflichen Eingliederung eine dauerhafte <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz gewährt werden, da sicherlich<br />
zwar auch ein Unterstützungsbedarf während der Einar<strong>bei</strong>tungsphase am neuen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz besteht, in der Hauptsache bedeutet die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz hier jedoch vielmehr<br />
einen "Ausgleich für nicht oder nicht ausreichend vorhandene manuelle Fähigkeiten,<br />
die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlich sind" (ebd.). Die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenten<br />
ar<strong>bei</strong>ten sozusagen im Auftrag der körperbehinderten Beschäftigten. Entsprechend<br />
sind sie den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenten gegenüber weisungsberechtigt.<br />
Zu bedenken ist aber, dass für die dauerhafte Bereitstellung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz über<br />
die Hauptfürsorgestelle auch die dafür notwendigen Mittel aus der Ausgleichsabgabe<br />
zur Verfügung stehen müssen. Ebenso ist es erforderlich, dass ein entsprechender Träger<br />
für die berufliche Eingliederungsmaßnahme verantwortlich zeigt. Dies kann auch der<br />
Sozialhilfeträger im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe nach § 39 ff. BSHG (vgl.<br />
3.4.) sein, wenn andere Reha-Träger nicht vorhanden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt<br />
werden, dass die Unterstützungsmaßnahmen der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz auch dann<br />
fortgeführt werden können, wenn über die Ausgleichsabgabe nicht genügend Mittel bereitstehen,<br />
um den hierzu erforderlichen finanziellen Bedarf abzudecken (vgl. BVLH<br />
2000; www.lebenshilfe.de).<br />
Hinsichtlich dieser finanziellen Voraussetzungen ist meiner Ansicht nach möglicherweise<br />
ein Bereich vorhanden, der die Gewährung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz erschweren kann.<br />
Der voraussichtliche Umfang und die entsprechende Dauer der Unterstützungsmaßnahmen<br />
könnten im Zusammenhang mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln als<br />
Entscheidungskriterien für die (Nicht-) Gewährung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz aufgeführt<br />
werden und die Bedeutung der beruflichen Eingliederung für die Person des Behinderten<br />
in den Hintergrund treten lassen.<br />
Hier müssen zur Absicherung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz folglich die entsprechenden Voraussetzungen<br />
und Regelungen getroffen werden, denn diese Form der Unterstützung der<br />
beruflichen Eingliederung Behinderter kann sich sozusagen in doppelter Hinsicht positiv<br />
auswirken. Ähnlich wie <strong>bei</strong> den Integrationsfachdiensten entstehen hiermit nicht nur<br />
neue <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>schancen für behinderte Menschen, sondern auch für nicht behinderte Menschen<br />
bildet sich auf diese Weise ein neuer Tätigkeitsbereich heraus, der zur Verringerung<br />
der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit <strong>bei</strong>tragen kann (vgl. Bartz 1999; http://bidok.uibk.ac.at).<br />
Der Stellenwert der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz geht aber gerade auch für behinderte Menschen<br />
über die reine berufliche Tätigkeit hinaus. Neben dem Bereich der beruflichen Eingliederung<br />
ermöglicht die diesbezügliche Gewährung von <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz gleichermaßen<br />
auch in anderen Bereichen eine Verbesserung der persönlichen Lebensumstände. Die<br />
Gedanken von Bartz möchte ich hierzu abschließend anführen, da sie die umfassende<br />
Bedeutung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz sehr gut hervorheben (ebd.):<br />
"Sie <strong>bei</strong>nhaltet einen äußerst wichtigen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes,<br />
sozialer Anerkennung und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes<br />
Leben in der Gesellschaft zu führen. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz ist ein wichtiges 'Instrument zur<br />
Integration' und damit der Steigerung von Selbstwertgefühl und Lebensqualität<br />
behinderter Menschen."<br />
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