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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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eruflichen Eingliederung eine dauerhafte <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz gewährt werden, da sicherlich<br />

zwar auch ein Unterstützungsbedarf während der Einar<strong>bei</strong>tungsphase am neuen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz besteht, in der Hauptsache bedeutet die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz hier jedoch vielmehr<br />

einen "Ausgleich für nicht oder nicht ausreichend vorhandene manuelle Fähigkeiten,<br />

die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlich sind" (ebd.). Die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenten<br />

ar<strong>bei</strong>ten sozusagen im Auftrag der körperbehinderten Beschäftigten. Entsprechend<br />

sind sie den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenten gegenüber weisungsberechtigt.<br />

Zu bedenken ist aber, dass für die dauerhafte Bereitstellung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz über<br />

die Hauptfürsorgestelle auch die dafür notwendigen Mittel aus der Ausgleichsabgabe<br />

zur Verfügung stehen müssen. Ebenso ist es erforderlich, dass ein entsprechender Träger<br />

für die berufliche Eingliederungsmaßnahme verantwortlich zeigt. Dies kann auch der<br />

Sozialhilfeträger im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe nach § 39 ff. BSHG (vgl.<br />

3.4.) sein, wenn andere Reha-Träger nicht vorhanden sind. Auf diese Weise soll sichergestellt<br />

werden, dass die Unterstützungsmaßnahmen der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz auch dann<br />

fortgeführt werden können, wenn über die Ausgleichsabgabe nicht genügend Mittel bereitstehen,<br />

um den hierzu erforderlichen finanziellen Bedarf abzudecken (vgl. BVLH<br />

2000; www.lebenshilfe.de).<br />

Hinsichtlich dieser finanziellen Voraussetzungen ist meiner Ansicht nach möglicherweise<br />

ein Bereich vorhanden, der die Gewährung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz erschweren kann.<br />

Der voraussichtliche Umfang und die entsprechende Dauer der Unterstützungsmaßnahmen<br />

könnten im Zusammenhang mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln als<br />

Entscheidungskriterien für die (Nicht-) Gewährung einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz aufgeführt<br />

werden und die Bedeutung der beruflichen Eingliederung für die Person des Behinderten<br />

in den Hintergrund treten lassen.<br />

Hier müssen zur Absicherung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz folglich die entsprechenden Voraussetzungen<br />

und Regelungen getroffen werden, denn diese Form der Unterstützung der<br />

beruflichen Eingliederung Behinderter kann sich sozusagen in doppelter Hinsicht positiv<br />

auswirken. Ähnlich wie <strong>bei</strong> den Integrationsfachdiensten entstehen hiermit nicht nur<br />

neue <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>schancen für behinderte Menschen, sondern auch für nicht behinderte Menschen<br />

bildet sich auf diese Weise ein neuer Tätigkeitsbereich heraus, der zur Verringerung<br />

der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit <strong>bei</strong>tragen kann (vgl. Bartz 1999; http://bidok.uibk.ac.at).<br />

Der Stellenwert der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz geht aber gerade auch für behinderte Menschen<br />

über die reine berufliche Tätigkeit hinaus. Neben dem Bereich der beruflichen Eingliederung<br />

ermöglicht die diesbezügliche Gewährung von <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz gleichermaßen<br />

auch in anderen Bereichen eine Verbesserung der persönlichen Lebensumstände. Die<br />

Gedanken von Bartz möchte ich hierzu abschließend anführen, da sie die umfassende<br />

Bedeutung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz sehr gut hervorheben (ebd.):<br />

"Sie <strong>bei</strong>nhaltet einen äußerst wichtigen Grundstein zur Sicherung des Lebensunterhaltes,<br />

sozialer Anerkennung und der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes<br />

Leben in der Gesellschaft zu führen. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sassistenz ist ein wichtiges 'Instrument zur<br />

Integration' und damit der Steigerung von Selbstwertgefühl und Lebensqualität<br />

behinderter Menschen."<br />

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