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geben sind, können gerade auch Einrichtungen, wie z.B. eine WfB oder ein Berufsbildungswerk,<br />
über die jeweiligen Träger einen Integrationsfachdienst einrichten, welcher<br />
aber wirtschaftlich selbstständig ist. In diesem Zusammenhang besteht darüber hinaus<br />
auch die Möglichkeit, dass innerhalb des Fachdienstes oder des Verbundes, Formen<br />
der Spezialisierung hinsichtlich der Betreuung eines bestimmten Personenkreises aufgebaut<br />
werden können. Die Mitar<strong>bei</strong>ter der Integrationsfachdienste sollen eine entsprechende<br />
berufliche Ausbildung, aber auch genügend Berufserfahrung und Zusatzqualifikationen<br />
im psychosozialen oder ar<strong>bei</strong>tspädagogischen Bereich besitzen, um den<br />
schwerbehinderten Menschen die notwendigen Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen<br />
<strong>bei</strong> der Eingliederung an ihrem neuen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz anbieten zu können (vgl. BMA<br />
2000b, S. 193).<br />
Auch wenn die Integrationsfachdienste eigentlich keine spezielle Form der beruflichen<br />
Beschäftigung Schwerbehinderter darstellen, so sollen sie aber nicht nur durch ihre Tätigkeit<br />
einen Beitrag dazu leisten, dass für diese Menschen entsprechende <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splätze<br />
entstehen können. Nach § 37d Abs. 3 SchwbG sind sie dazu aufgefordert, <strong>bei</strong> ihrer Stellenbesetzung<br />
"Schwerbehinderte bevorzugt zu berücksichtigen. Da<strong>bei</strong> ist ein angemessener<br />
Anteil der Stellen mit schwerbehinderten Frauen zu besetzen" (ebd.).<br />
Das Ziel, welches mit der Schaffung der Integrationsfachdienste verbunden ist und in<br />
den<br />
nächsten Jahren hoffentlich auch verwirklicht werden kann, wird meiner Meinung nach<br />
gut mit dem nachfolgenden Zitat deutlich. Das BMA (2000a, S. 14) schreibt in seiner<br />
Broschüre zur Kampagne "50 000 neue Jobs für Schwerbehinderte":<br />
"Die Integrationsfachdienste werden (...) Dreh- und Angelpunkt für mehr und sichere<br />
Beschäftigung Schwerbehinderter, zur Schnittstelle zwischen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>gebern, <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sämtern,<br />
Hauptfürsorgestellen, schwerbehinderten Menschen und ihren Vertretungen."<br />
Die Integrationsfachdienste besitzen somit eine wichtige Funktion <strong>bei</strong> der beruflichen<br />
Integration Schwerbehinderter auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt. Die Voraussetzungen<br />
dafür wurden in Modellversuchen und gesetzlichen Festlegungen getroffen. Nun gilt es<br />
diese Form der begleitenden Unterstützung weiter auszubauen und zu entwickeln, wo<strong>bei</strong><br />
auch gegebenenfalls Verbesserungen an den bestehenden Regelungen durchgeführt<br />
werden müssen.<br />
Mit Hilfe der Integrationsfachdienste wurde meines Erachtens eine wichtige Verbindung<br />
zwischen den speziellen Ausbildungs- und Beschäftigungsformen für Behinderte und<br />
dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt geschaffen. Es könnte somit die Chance bestehen, dass<br />
hier die Person des Behinderten mit ihren Bedürfnissen verstärkt im Zentrum steht und<br />
sich die durchzuführenden Maßnahmen, neben der Berücksichtigung der Erfordernisse<br />
des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzes, auch daran orientieren. Zu bedenken bleibt aber, dass <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splätze<br />
zwar auf diese Weise den Behinderten besser zugänglich gemacht werden können, bereitgestellt<br />
werden sie jedoch in erster Linie von Unternehmen und anderen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>gebern.<br />
Dass hier noch mehr Angebote entstehen, ist eine Aufgabe, die auch zukünftig<br />
von allen Beteiligten verfolgt werden muss.<br />
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