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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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die hinsichtlich der Integrationsprojekte wohl noch verbesserungswürdig sind. Im "Geschäftsbericht<br />

des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte für das Jahr<br />

1999" heißt es dazu, dass die bisherige Art der Finanzierung der Einrichtungen den hohen<br />

Anteil an Schwerbehinderten und ihre entsprechenden Leistungseinschränkungen<br />

zu wenig berücksichtigt, da die Förderung den gleichen Umfang <strong>bei</strong>nhaltet, den auch<br />

andere <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber, die Schwerbehinderte beschäftigen, erhalten können. Dies wirke<br />

sich negativ auf die Marktchancen der Firmen aus und sei nur über ein großes Engagement<br />

der Mitar<strong>bei</strong>ter auszugleichen. Weiter ist zu lesen (BVKM 2000a;<br />

www.bvkm.de):<br />

"Kennzeichnend für diese Unternehmen ist eine mangelhafte Kapitalausstattung, die<br />

eine unzureichende Ausstattung mit Produktionsmitteln und häufig Liquiditätsprobleme<br />

nach sich zieht. Ihre Herkunft zumeist aus dem pädagogischen bzw. sozialpädagogischen<br />

Bereich hat zur Folge, dass notwendige betriebswirtschaftliche Kenntnisse nicht<br />

ausreichend zur Verfügung stehen."<br />

Bleibt zu hoffen, dass die Integrationsprojekte mit der Aufnahme in das neue Schwerbehindertengesetz<br />

verstärkte Sicherheit und entsprechende Unterstützung erhalten, um<br />

weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Eingliederung Behinderter auf dem allgemeinen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt leisten zu können. Im § 53c SchwbG wird z.B. die Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen<br />

Beratung, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, erwähnt.<br />

Auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) umfasst nach §<br />

41 Abs. 1 Nr. 3 ausdrücklich die Förderung von Integrationsbetrieben und -abteilungen<br />

Über die Ausgleichsfonds (vgl. BMA 2000b, S. 201 und 245). Durch das Schaffen von<br />

entsprechenden Voraussetzungen und der Nutzung der guten Erfahrungen mit diesen<br />

Einrichtungen, sollten diese verstärkt als eine wichtige Säule für die zukünftige Beschäftigung<br />

behinderter Menschen ausgebaut und weiterentwickelt werden, da sie eine große<br />

Chance darstellen, sowohl die Tätigkeit auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt als auch die<br />

Eingliederung in das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s- und Berufsleben an sich zu ermöglichen.<br />

6.4. INTEGRATIONSFACHDIENSTE<br />

Ähnlich wie die Integrationsprojekte als besondere Beschäftigungsform des allgemeinen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes, wurden auch die Integrationsfachdienste nach längeren Modellversuchen<br />

in das neue Schwerbehindertengesetz aufgenommen und somit gesetzlich<br />

geregelt. Hier<strong>bei</strong> handelt es sich allerdings nicht um eine weitere spezielle <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smöglichkeit<br />

für Behinderte, sondern um eine Form der begleitenden Unterstützung, mit der<br />

die berufliche Eingliederung Behinderter auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt verbessert<br />

werden soll.<br />

6.4.1. Geförderter Personenkreis<br />

Nach § 37a Abs. 2 SchwbG wendet sich die Tätigkeit der Integrationsfachdienste<br />

besonders an Schwerbehinderte mit geistigen oder psychischen Behinderungen und an<br />

Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen, denen die Eingliederung<br />

auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt aufgrund Art und Schwere der Behinderung<br />

und zusätzlicher Faktoren (z.B. Alter, Langzeitar<strong>bei</strong>tslosigkeit, geringe Qualifikation)<br />

erschwert ist. Die Integrationsfachdienste sollen diesem Personenkreis die notwendigen<br />

ar<strong>bei</strong>ts- und berufsbegleitenden Hilfen zur Verfügung stellen, um einen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s-<br />

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