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die hinsichtlich der Integrationsprojekte wohl noch verbesserungswürdig sind. Im "Geschäftsbericht<br />
des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte für das Jahr<br />
1999" heißt es dazu, dass die bisherige Art der Finanzierung der Einrichtungen den hohen<br />
Anteil an Schwerbehinderten und ihre entsprechenden Leistungseinschränkungen<br />
zu wenig berücksichtigt, da die Förderung den gleichen Umfang <strong>bei</strong>nhaltet, den auch<br />
andere <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber, die Schwerbehinderte beschäftigen, erhalten können. Dies wirke<br />
sich negativ auf die Marktchancen der Firmen aus und sei nur über ein großes Engagement<br />
der Mitar<strong>bei</strong>ter auszugleichen. Weiter ist zu lesen (BVKM 2000a;<br />
www.bvkm.de):<br />
"Kennzeichnend für diese Unternehmen ist eine mangelhafte Kapitalausstattung, die<br />
eine unzureichende Ausstattung mit Produktionsmitteln und häufig Liquiditätsprobleme<br />
nach sich zieht. Ihre Herkunft zumeist aus dem pädagogischen bzw. sozialpädagogischen<br />
Bereich hat zur Folge, dass notwendige betriebswirtschaftliche Kenntnisse nicht<br />
ausreichend zur Verfügung stehen."<br />
Bleibt zu hoffen, dass die Integrationsprojekte mit der Aufnahme in das neue Schwerbehindertengesetz<br />
verstärkte Sicherheit und entsprechende Unterstützung erhalten, um<br />
weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Eingliederung Behinderter auf dem allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt leisten zu können. Im § 53c SchwbG wird z.B. die Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen<br />
Beratung, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, erwähnt.<br />
Auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) umfasst nach §<br />
41 Abs. 1 Nr. 3 ausdrücklich die Förderung von Integrationsbetrieben und -abteilungen<br />
Über die Ausgleichsfonds (vgl. BMA 2000b, S. 201 und 245). Durch das Schaffen von<br />
entsprechenden Voraussetzungen und der Nutzung der guten Erfahrungen mit diesen<br />
Einrichtungen, sollten diese verstärkt als eine wichtige Säule für die zukünftige Beschäftigung<br />
behinderter Menschen ausgebaut und weiterentwickelt werden, da sie eine große<br />
Chance darstellen, sowohl die Tätigkeit auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt als auch die<br />
Eingliederung in das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s- und Berufsleben an sich zu ermöglichen.<br />
6.4. INTEGRATIONSFACHDIENSTE<br />
Ähnlich wie die Integrationsprojekte als besondere Beschäftigungsform des allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes, wurden auch die Integrationsfachdienste nach längeren Modellversuchen<br />
in das neue Schwerbehindertengesetz aufgenommen und somit gesetzlich<br />
geregelt. Hier<strong>bei</strong> handelt es sich allerdings nicht um eine weitere spezielle <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smöglichkeit<br />
für Behinderte, sondern um eine Form der begleitenden Unterstützung, mit der<br />
die berufliche Eingliederung Behinderter auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt verbessert<br />
werden soll.<br />
6.4.1. Geförderter Personenkreis<br />
Nach § 37a Abs. 2 SchwbG wendet sich die Tätigkeit der Integrationsfachdienste<br />
besonders an Schwerbehinderte mit geistigen oder psychischen Behinderungen und an<br />
Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen, denen die Eingliederung<br />
auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt aufgrund Art und Schwere der Behinderung<br />
und zusätzlicher Faktoren (z.B. Alter, Langzeitar<strong>bei</strong>tslosigkeit, geringe Qualifikation)<br />
erschwert ist. Die Integrationsfachdienste sollen diesem Personenkreis die notwendigen<br />
ar<strong>bei</strong>ts- und berufsbegleitenden Hilfen zur Verfügung stellen, um einen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s-<br />
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