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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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"Erstaunlich ist, welch hohe Zahl von schwer und sogar schwerst Körperbehinderten (...)<br />

in neuen teilgeschützten Beschäftigungsformen, die überwiegend im Bereich der modernen<br />

elektronischen Informationsverar<strong>bei</strong>tung angesiedelt sind, ein nahezu ideales<br />

Berufsfeld gefunden hat."<br />

Ich denke, dass mit der Einbeziehung der Integrationsprojekte in das neue Schwerbehindertengesetz<br />

eine gute Grundlage geschaffen wurde, um eine wirkliche Integration<br />

Behinderter in das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sleben zu ermöglichen. Die behinderten Beschäftigten stellen<br />

hier, im Gegensatz zur Beschäftigungspflichtquote von 5% <strong>bei</strong> sonstigen Betrieben des<br />

allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkts, wo außerdem auch noch die Zahlung der Ausgleichsabgabe<br />

als Alternative für die Unternehmen besteht (vgl. 3.1.), nicht nur eine kleine Randgruppe,<br />

sondern eine wichtige <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sgröße dar.<br />

Deshalb sind alle Beschäftigten eigentlich zur Zusammenar<strong>bei</strong>t "verpflichtet", um die<br />

Aufgaben des Betriebes bewältigen zu können. Die Leistung jedes einzelnen ist hier für<br />

das Gesamtergebnis von Bedeutung. Die gemeinsame <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit, das Stattfinden<br />

von <strong>bei</strong>derseitigen Lernprozessen und die Akzeptanz der individuellen Leistungsfähigkeiten<br />

können für alle Mitar<strong>bei</strong>ter wichtige neue Erfahrungsbereiche und die Chance<br />

einer persönlichen Weiterentwicklung darstellen.<br />

6.3.4. Verbesserungsmöglichkeiten<br />

Dennoch sind auch problematische Aspekte bezüglich der Integrationsprojekte zu<br />

erwähnen, die vor allem struktureller Art sind. Integrationsprojekte sind als Teil des allgemeinen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes keine speziellen Einrichtungen der Rehabilitation. Einen<br />

Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einem Integrationsprojekt besitzen Behinderte<br />

nicht, da sich die Einrichtungen ihre Mitar<strong>bei</strong>ter selbst aussuchen können. Bei der Einstellung<br />

Schwerbehinderter genügt da<strong>bei</strong> die Erfüllung der Beschäftigungsquote von<br />

mindestens 25% (vgl. 6.3.2.). Die BVLH (2000; www.lebenshilfe.de) gibt deshalb zu<br />

bedenken, dass auf diese Weise vor allem "besonders benachteiligte Gruppen" von einer<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit in einem Integrationsprojekt ausgeschlossen werden könnten, wenn<br />

wirtschaftlicher Druck "zu einer bevorzugten Einstellung leistungsstarker Schwerbehinderter<br />

führt."<br />

In diesem Zusammenhang dürfte auch die vorhandene Qualifikation der Behinderten<br />

von Bedeutung sein, da z.B. auch Menschen mit sehr schweren Körperbehinderungen<br />

durchaus einen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz in diesen Unternehmen der teilgeschützten Beschäftigung<br />

erhalten können, wie der zitierten Feststellung von Seyfried zu entnehmen war. Folglich<br />

müssten also vor allem verstärkte Anstrengungen hinsichtlich der beruflichen Qualifikation<br />

der Behinderten unternommen werden. Zwar sollen auch die Integrationsprojekte<br />

berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten<br />

(vgl. 6.3.2.), doch sind sie eigentlich keine herkömmlichen Ausbildungseinrichtungen.<br />

Zudem fehlen noch gesetzliche Regelungen, wie die beruflichen Bildungsmaßnahmen in<br />

den Integrationsprojekten durchgeführt werden sollen (vgl. BVLH 2000;<br />

www.lebenshilfe.de). Zu bedenken ist da<strong>bei</strong> aber auch, dass eine qualitativ gute Ausbildung<br />

vor allem über die Teilnahme an entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen (vgl.<br />

5.) zu erwerben ist, so dass die Integrationsprojekte wohl eher im Bereich der beruflichen<br />

Weiterbildung von Bedeutung sind. Über die Notwendigkeit dieser Qualifizierungsmaßnahmen<br />

bestehen jedoch keine Zweifel (vgl. Seyfried 1990, S. 174).<br />

Die Durchführung der beruflichen Weiterbildung, entweder in den Integrationsprojekten<br />

oder in anderen Einrichtungen, ist aber auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten,<br />

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