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schließt berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (vgl. 4.3.2.) und andere Formen der<br />
Qualifizierung mit ein, die zu diesem Zweck dort durchgeführt werden sollen.<br />
Außerdem trifft dies auch für Schwerbehinderte zu, die entsprechend § 53a Abs. 2 Nr. 2<br />
SchwbG "nach einer zielgerichteten Vorbereitung in einer WfB oder einer psychiatrischen<br />
Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden<br />
sollen" (BMA 2000b, S. 200). Diese Formulierung wird von der BVLH jedoch kritisch<br />
bewertet, denn sie "legt den Schluss nahe, dass die Beschäftigung in einem Integrationsprojekt<br />
nur übergangsweise erfolgen soll. Dem widerspricht jedoch die Tatsache,<br />
dass das Integrationsprojekt selbst Teil des allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkts ist" (BVLH 2000;<br />
www.lebenshilfe.de). Folglich sollten die behinderten Beschäftigten selbst darüber entscheiden<br />
können, ob und wann sie eine andere Tätigkeit auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt,<br />
außerhalb des Integrationsprojekts, aufnehmen wollen (ebd.).<br />
Träger der Integrationsprojekte, die darüber hinaus nicht gemeinnützig sein müssen,<br />
können aus diesem Grund gewöhnliche Unternehmen, aber auch Träger der freien<br />
Wohlfahrtspflege und sogar Werkstätten für Behinderte sein. Der Anteil Schwerbehinderter<br />
in den Integrationsunternehmen muss mindestens 25% betragen und sollte nicht<br />
höher als 50% liegen. Es besteht aber die Möglichkeit, den Schwerbehindertenanteil<br />
noch weiter zu erhöhen, wenn auch dann eine wirtschaftliche <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sweise gesichert ist.<br />
Die Finanzierung der Integrationsprojekte erfolgt einerseits über erwirtschaftetes Eigenkapital,<br />
andererseits auch mit Mitteln der Ausgleichsabgabe (vgl. 3.1.2.), die z.B. für den<br />
Aufbau, die Ausstattung, aber auch für die Erweiterung und Modernisierung der Integrationsprojekte<br />
eingesetzt werden können (vgl. BMA 2000b, S. 201 und BVLH 2000;<br />
www.lebenshilfe.de).<br />
6.3.3. Merkmale und Perspektiven<br />
Integrationsprojekte sind eine interessante Möglichkeit des allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes,<br />
um sowohl die berufliche Eingliederung behinderter Menschen in diesem Bereich<br />
zu fördern als auch die gemeinsame <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit von behinderten und nicht<br />
behinderten Beschäftigten zu unterstützen. Diesem Aspekt kommt eine wichtige Bedeutung<br />
zu, denn das Ziel der gemeinsamen Tätigkeit ist das Anbieten von qualitativ hochwertigen<br />
Produkten, was von einer erfolgreichen <strong>bei</strong>derseitigen Zusammenar<strong>bei</strong>t abhängig<br />
ist. Dies ist umso wichtiger, da sich auch die Integrationsbetriebe unter einem<br />
gewissen Konkurrenzdruck mit anderen Unternehmen befinden, obwohl sie häufig auch<br />
versuchen, Marktnischen zu bedienen.<br />
Die Integrationsbetriebe sind zwar Unternehmen des allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes, die<br />
auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ar<strong>bei</strong>ten, wo<strong>bei</strong> <strong>bei</strong> ihnen aber nicht die<br />
reine Orientierung an einer Gewinnmaximierung, sondern auf längere Sicht eine möglichst<br />
kostendeckende <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sweise im Mittelpunkt steht. Gleichzeitig besitzen alle Mitar<strong>bei</strong>ter<br />
den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>nehmerstatus, der neben der Zahlung von entsprechendem tariflichen<br />
Lohn, auch die Einbeziehung in die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung umfasst<br />
(vgl. Hinz / Lüttensee 1997; http://bidok.uibk.ac.at).<br />
Besonders auch für Menschen mit Körperbehinderungen scheinen die Integrationsprojekte<br />
eine große Chance darzustellen, neue berufliche Perspektiven zu erhalten, die ihnen<br />
ohne diese Beschäftigungsform nicht in so einem Maße zur Verfügung gestanden<br />
hätten. Gerade für sie besteht auf diese Weise die Möglichkeit, eine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> auf dem allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt zu erhalten, wo sonst oft nur die Alternative eine Tätigkeit in einer<br />
WfB gewesen wäre. So schreibt Seyfried (1990, S. 174):<br />
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