gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net
gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net
gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.3. INTEGRATIONSPROJEKTE<br />
6.3.1. Entstehungshintergrund<br />
Die Entwicklungen auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt (vgl. 2.2.) und dem beschützten<br />
Sonderar<strong>bei</strong>tsmarkt WfB (vgl. 2.2.7.) sind für viele Menschen mit Behinderungen,<br />
die gleichzeitig aber über gute intellektuelle Fähigkeiten verfügen, recht unbefriedigend.<br />
Der allgemeine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt ist für sie aufgrund von erforderlichen Hilfen nicht<br />
erreichbar, die Beschäftigung in den WfB bietet ihnen nicht genügend Perspektiven.<br />
Deshalb sind bereits schon seit Ende der 70er Jahre verschiedene Formen einer sogenannten<br />
"teilgeschützten Beschäftigung", meist im Rahmen von Modellprojekten, entstanden.<br />
Diese Einrichtungen ar<strong>bei</strong>ten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und sind<br />
wie ein gewöhnliches Unternehmen strukturiert. Aufgrund dessen werden sie dem allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt zugeord<strong>net</strong> und stellen somit für die Behinderten eine neue<br />
Chance zur Eingliederung in das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>s- und Berufsleben außerhalb der WfB dar. Die<br />
Integration soll da<strong>bei</strong> neben der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit vor allem auch durch betriebsinterne<br />
Faktoren, wie der Gestaltung der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbedingungen, der Zusammenar<strong>bei</strong>t und des<br />
Betriebsklimas, gefördert werden (vgl. Seyfried 1990, S. 172).<br />
6.3.2. Gesetzliche Grundlagen<br />
Diese neuen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smöglichkeiten für Behinderte, die für mich eine Art "Brückenfunktion"<br />
zwischen dem "herkömmlichen" allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt und den Werkstätten<br />
für Behinderte darstellen, sind durch die Neufassung des Schwerbehindertengesetzes<br />
(SchwbG; vgl. 3.1.) seit Oktober 2000 auch gesetzlich verankert worden und werden<br />
als "Integrationsprojekte" bezeich<strong>net</strong>. Im Schwerbehindertengesetz wurde dazu §<br />
53a ff. neu eingefügt. Was versteht man aber nun genau unter dem Begriff "Integrationsprojekt"?<br />
Dazu heißt es im § 53a Abs. 1 SchwbG (BMA 2000b, S. 200):<br />
"Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen)<br />
oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder<br />
Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Schwerbehinderten auf<br />
dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf<br />
dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt (...) voraussichtlich (...) auf besondere Schwierigkeiten<br />
stößt."<br />
Zugangsbedingung für die Behinderten ist aber, dass alle anderen Fördermöglichkeiten,<br />
auch der Einbezug von Integrationsfachdiensten (vgl. 6.4.), ihnen eine Eingliederung auf<br />
dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt nicht ermöglichen können. Die Integrationsprojekte sollen<br />
den behinderten Beschäftigten, neben der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit und entsprechenden<br />
Betreuungsangeboten, auch gegebenenfalls berufliche Weiterbildungsmaßnahmen und<br />
Hilfen <strong>bei</strong> einem Wechsel zu anderen Beschäftigungsangeboten auf dem allgemeinen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt anbieten.<br />
Im § 53a Abs. 2 SchwbG wird der Personenkreis festgelegt, den die Neuregelung bezüglich<br />
der Integrationsprojekte umfasst. Sie sollen demnach besonders Menschen mit<br />
geistigen und psychischen Behinderungen, aber auch Körper-, Sinnes- und Mehrfachbehinderten,<br />
eine Chance zum Erhalt einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sstelle auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt<br />
bieten. Auch schwerbehinderte Schulabgänger können in diese Regelung einbezogen<br />
werden, wenn es ihnen nur mit Hilfe der Teilnahme an einem Integrationsprojekt<br />
möglich ist, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt ausüben zu können. Dies<br />
71