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allseitige Förderung der behinderten Mitar<strong>bei</strong>ter durchzuführen, welche auch über die<br />
reine <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeit hinausgeht. Die Behinderten sollen die WfB nicht nur als <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sort,<br />
sondern auch als Ort des sozialen Miteinanders erfahren, an dem sie sich wohlfühlen<br />
können. Eine wichtige Voraussetzung dafür stellt sicherlich eine gute wirtschaftliche<br />
Grundlage dar, um sowohl genügend <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splätze und eine breitgefächerte Ausstattung<br />
der WfB anbieten zu können als auch umfangreiche begleitende Maßnahmen durchzuführen.<br />
Die Anstrengungen der Werkstätten, ihrerseits mit Qualitätsar<strong>bei</strong>t und einer<br />
möglichst hohen Angebotsvielfalt dafür die Voraussetzungen zu schaffen, sollten von<br />
Wirtschaft und Öffentlichkeit mit entsprechender Nachfrage und vonseiten der Politik mit<br />
einer weiteren Aufwertung des WfB-Status gewürdigt werden.<br />
6.2. TAGESFÖRDERSTÄTTEN<br />
6.2.1. Grundlagen und Struktur<br />
Da nach § 54 Abs. 2 SchwbG die behinderten Beschäftigten in der WfB ein gewisses<br />
Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sleistung erbringen sollen, ist vor<br />
allem für Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen, <strong>bei</strong> denen zumeist<br />
auch ein sehr hoher Pflegebedarf besteht, die Aufnahme in eine WfB (noch) nicht möglich.<br />
Trotzdem sollen auch für sie Formen der Förderung und Betreuung im Rahmen der<br />
Werkstatt geschaffen werden, was auch im § 54 Abs. 3 SchwbG festgelegt ist. Deshalb<br />
wurden für diesen Personenkreis, zu dem auch viele Menschen mit Körperbehinderungen<br />
zählen, spezielle Fördergruppen oder sogenannte Tagesförderstätten eingerichtet,<br />
welche häufig als Abteilungen für Schwerst- und Schwermehrfachbehinderte einer<br />
Werkstatt für Behinderte angegliedert sind. Ihren Ursprung haben sie aber alle in den<br />
Tagesstätten für geistig Behinderte, die nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden (vgl.<br />
Stadler 1998, S. 186).<br />
Die enge Struktur zwischen den WfB und den Tagesförderstätten soll eine entsprechende<br />
Durchlässigkeit zwischen <strong>bei</strong>den Einrichtungen gewährleisten, d.h. Behinderte aus<br />
den Fördergruppen können <strong>bei</strong> gegebenen Voraussetzungen leichter in die WfB wechseln.<br />
Auf der anderen Seite trifft dies genauso für Beschäftigte der WfB zu, die z.B. aufgrund<br />
von bestimmten Krankheiten über einen gewissen Zeitpunkt nicht die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stätigkeiten<br />
in der WfB durchführen können und vorübergehend in den Fördereinrichtungen<br />
betreut werden (vgl. BAFA 1997, S. 382).<br />
Bei letzterer Gruppe sehe ich allerdings hier<strong>bei</strong> gewisse Nachteile auftreten, da z.B. <strong>bei</strong><br />
Erkrankungen mit größeren Auswirkungen doch eine gewisse Unsicherheit besteht, ob<br />
eine Weiterbeschäftigung im <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich der WfB möglich ist. Außerdem geht <strong>bei</strong><br />
einem Wechsel in diese Richtung auch ein Stück sozialer Sicherheit verloren, weil die<br />
Behinderten in den Tagesförderstätten, im Gegensatz zum <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich der WfB, über<br />
keinen ar<strong>bei</strong>tnehmerähnlichen Status (einschließlich <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sentgelt) verfügen und somit<br />
auch nicht sozialversichert sind. In organisatorischer und rechtlicher Hinsicht werden<br />
diese Einrichtungen, trotz der engen Verbindungen zur WfB, nämlich als eigenständig<br />
betrachtet. Die Finanzierung der Tagesförderstätten erfolgt somit nicht durch die Bundesanstalt<br />
für <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>, sondern über den zuständigen Sozialhilfeträger im Rahmen der<br />
Eingliederungshilfe nach § 39 ff. BSHG (vgl. Lelgemann 1996, S. 13 und Stadler 1998,<br />
S. 140).<br />
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