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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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gewährt. Gleichfalls übernimmt das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt auch die Kosten der <strong>gesamte</strong>n Maßnahme<br />

(vgl. BAFA 1997, S. 82-84).<br />

5.5. DIE SCHULISCHE BERUFSAUSBILDUNG<br />

Als Alternative und Ergänzung zu den Ausbildungsangeboten im Bereich der betrieblichen<br />

Ausbildung nach dem dualen System gibt es aber auch die Möglichkeit einen<br />

Beruf an (Berufs-) Fachschulen zu erlernen, die sich in staatlicher oder privater Trägerschaft<br />

befinden. Da<strong>bei</strong> handelt es sich vor allem um Pflege- und Erzieherberufe, therapeutische<br />

Berufe sowie technische, chemische, medizinische oder kaufmännische Assistenzberufe.<br />

Eine Förderung über das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt ist <strong>bei</strong> einer schulischen Berufsausbildung<br />

aber nicht möglich, ebenso sind die Schüler während der Ausbildung nicht gegen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit versichert. Außerdem müssen die Schüler, abhängig von der<br />

Schulart, teilweise auch ein Schulgeld bezahlen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen<br />

kann aber eine Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) gewährt werden. Die Ausbildung, wo<strong>bei</strong> die Bewerbung direkt an die<br />

entsprechende Schule gerichtet wird, hat eine durchschnittliche Dauer von ein bis drei<br />

Jahren, wo<strong>bei</strong> sie auch durch Praktika ergänzt wird.<br />

Für Jugendliche mit Behinderungen, die eine solche Ausbildung absolvieren wollen, ist<br />

eine genaue Information <strong>bei</strong> der Berufsberatung für Behinderte sehr wichtig, da es teilweise<br />

auch berufsbildende Schulen gibt, die sich in ihren Ausbildungsangeboten auf<br />

entsprechende Behinderungsarten spezialisiert haben. Bei anderen Schulen ist vorher<br />

zu bedenken, ob sie in baulicher oder personeller Hinsicht entsprechend ausgestattet<br />

sind, um dem Behinderten eine optimale Ausbildung zu ermöglichen. Da diese aber<br />

nicht durch das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt gefördert wird, ist für die Gewährung von Hilfen und<br />

finanziellen Fördermaßnahmen zunächst der zuständige Reha-Träger zu ermitteln,<br />

wo<strong>bei</strong> hier die Eingliederungshilfe für Behinderte nach § 39 ff. BSHG (vgl. 3.4.) eine<br />

wichtige Bedeutung besitzt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Eignung und der<br />

Behinderung gegeben sind. Entsprechend können die Jugendlichen mit Hilfsmitteln (z.B.<br />

technische Hilfen) und Hilfen zur Ausbildung (z.B. besondere Lernmittel, Gewährung<br />

von Fahrtkostenzuschüssen) versorgt werden (vgl. BAFA 1997, S. 90-91).<br />

5.6. BEHINDERUNG UND STUDIUM<br />

Für behinderte Schulabgänger, die ein Gymnasium besucht haben und über das<br />

Abitur verfügen, ist auch die anschließende Aufnahme eines Studiums möglich. Dies<br />

betrifft gerade auch Menschen mit Körperbehinderungen, die auf diesem Weg ihrerseits<br />

günstige Voraussetzungen für erweiterte berufliche Perspektiven schaffen können. Die<br />

nachfolgende Hürde zum Einstieg in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt muss allerdings ebenfalls noch<br />

gemeistert werden. Die Anzahl behinderter Studenten ist nicht zu unterschätzen, denn<br />

nach "der zwölften Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks über Behinderte und<br />

chronisch Kranke im Studium (von 1990) ist deren Anteil - mit etwa acht Prozent aller<br />

Studierenden - wesentlich größer, als frühere Untersuchungen vermuten ließen" (BAFA<br />

1997, S. 379).<br />

Vor Beginn des Studiums sind über die Berufs- und Studienberatung wichtige Aspekte<br />

des Studiums, wie z.B. Fachrichtung und nachfolgende berufliche Möglichkeiten, Universitätsstandort,<br />

Wohnmöglichkeiten oder besondere behinderungsspezifische Erfordernisse,<br />

zu besprechen und Überlegungen hinsichtlich der entsprechenden<br />

Fördermöglichkeiten zu treffen. Wie <strong>bei</strong> der schulischen Berufsausbildung (vgl. 5.5.) ist<br />

auch <strong>bei</strong>m Studium keine Förderung über das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt möglich. Deshalb sind hier vor<br />

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