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gewährt. Gleichfalls übernimmt das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt auch die Kosten der <strong>gesamte</strong>n Maßnahme<br />
(vgl. BAFA 1997, S. 82-84).<br />
5.5. DIE SCHULISCHE BERUFSAUSBILDUNG<br />
Als Alternative und Ergänzung zu den Ausbildungsangeboten im Bereich der betrieblichen<br />
Ausbildung nach dem dualen System gibt es aber auch die Möglichkeit einen<br />
Beruf an (Berufs-) Fachschulen zu erlernen, die sich in staatlicher oder privater Trägerschaft<br />
befinden. Da<strong>bei</strong> handelt es sich vor allem um Pflege- und Erzieherberufe, therapeutische<br />
Berufe sowie technische, chemische, medizinische oder kaufmännische Assistenzberufe.<br />
Eine Förderung über das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt ist <strong>bei</strong> einer schulischen Berufsausbildung<br />
aber nicht möglich, ebenso sind die Schüler während der Ausbildung nicht gegen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit versichert. Außerdem müssen die Schüler, abhängig von der<br />
Schulart, teilweise auch ein Schulgeld bezahlen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen<br />
kann aber eine Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) gewährt werden. Die Ausbildung, wo<strong>bei</strong> die Bewerbung direkt an die<br />
entsprechende Schule gerichtet wird, hat eine durchschnittliche Dauer von ein bis drei<br />
Jahren, wo<strong>bei</strong> sie auch durch Praktika ergänzt wird.<br />
Für Jugendliche mit Behinderungen, die eine solche Ausbildung absolvieren wollen, ist<br />
eine genaue Information <strong>bei</strong> der Berufsberatung für Behinderte sehr wichtig, da es teilweise<br />
auch berufsbildende Schulen gibt, die sich in ihren Ausbildungsangeboten auf<br />
entsprechende Behinderungsarten spezialisiert haben. Bei anderen Schulen ist vorher<br />
zu bedenken, ob sie in baulicher oder personeller Hinsicht entsprechend ausgestattet<br />
sind, um dem Behinderten eine optimale Ausbildung zu ermöglichen. Da diese aber<br />
nicht durch das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt gefördert wird, ist für die Gewährung von Hilfen und<br />
finanziellen Fördermaßnahmen zunächst der zuständige Reha-Träger zu ermitteln,<br />
wo<strong>bei</strong> hier die Eingliederungshilfe für Behinderte nach § 39 ff. BSHG (vgl. 3.4.) eine<br />
wichtige Bedeutung besitzt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Eignung und der<br />
Behinderung gegeben sind. Entsprechend können die Jugendlichen mit Hilfsmitteln (z.B.<br />
technische Hilfen) und Hilfen zur Ausbildung (z.B. besondere Lernmittel, Gewährung<br />
von Fahrtkostenzuschüssen) versorgt werden (vgl. BAFA 1997, S. 90-91).<br />
5.6. BEHINDERUNG UND STUDIUM<br />
Für behinderte Schulabgänger, die ein Gymnasium besucht haben und über das<br />
Abitur verfügen, ist auch die anschließende Aufnahme eines Studiums möglich. Dies<br />
betrifft gerade auch Menschen mit Körperbehinderungen, die auf diesem Weg ihrerseits<br />
günstige Voraussetzungen für erweiterte berufliche Perspektiven schaffen können. Die<br />
nachfolgende Hürde zum Einstieg in den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt muss allerdings ebenfalls noch<br />
gemeistert werden. Die Anzahl behinderter Studenten ist nicht zu unterschätzen, denn<br />
nach "der zwölften Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks über Behinderte und<br />
chronisch Kranke im Studium (von 1990) ist deren Anteil - mit etwa acht Prozent aller<br />
Studierenden - wesentlich größer, als frühere Untersuchungen vermuten ließen" (BAFA<br />
1997, S. 379).<br />
Vor Beginn des Studiums sind über die Berufs- und Studienberatung wichtige Aspekte<br />
des Studiums, wie z.B. Fachrichtung und nachfolgende berufliche Möglichkeiten, Universitätsstandort,<br />
Wohnmöglichkeiten oder besondere behinderungsspezifische Erfordernisse,<br />
zu besprechen und Überlegungen hinsichtlich der entsprechenden<br />
Fördermöglichkeiten zu treffen. Wie <strong>bei</strong> der schulischen Berufsausbildung (vgl. 5.5.) ist<br />
auch <strong>bei</strong>m Studium keine Förderung über das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt möglich. Deshalb sind hier vor<br />
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