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darüber hinaus auch <strong>bei</strong> der Anmeldung der betrieblichen Ausbildung, deren Überwachung<br />
und der Beratung in Fragen der Ausbildung von Bedeutung. Bei Nichtbestehen<br />
der Abschlussprüfung kann diese bis zu zweimal wiederholt werden. Der Abschluss <strong>bei</strong>nhaltet<br />
eine Gesellen-, Fachangestellten- oder Fachar<strong>bei</strong>terqualifikation. Der Übergang<br />
auf den allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt gestaltet sich trotzdem nicht einfach, da viele Betriebe<br />
ihre ehemaligen Auszubildenden nicht übernehmen können oder wollen (vgl. BAFA<br />
1997, S. 85-89).<br />
5.4. DIE BERUFSAUSBILDUNG IN ÜBERBETRIEBLICHEN EINRICHTUNGEN<br />
Eine spezielle Form der Ausbildung nach dem dualen System stellt die Berufsausbildung<br />
in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE) dar, die außer dem Personenkreis der<br />
Auszubildenden mit Lernbeeinträchtigungen, sozialen Benachteiligungen oder mit ausländischer<br />
Herkunft, auch für körperbehinderte Jugendliche und andere Behinderte geeig<strong>net</strong><br />
ist (vgl. Stadler 1997, S. 245). Sie sind zwar nicht auf eine spezielle, behinderungsspezifische<br />
Ausbildung angewiesen (z.B. in Berufsbildungswerken), können aber<br />
aufgrund ihrer Voraussetzungen doch nicht ohne weiteres eine gewöhnliche betriebliche<br />
Ausbildung aufnehmen.<br />
Über die Durchführung dieser Maßnahme entscheidet die Berufsberatung des<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes. Sie wird erst dann gewährt, wenn eine betriebliche Ausbildung zu diesem<br />
Zeitpunkt noch nicht möglich ist und der Bewerber mindestens zuvor sechs Monate an<br />
Maßnahmen der Berufsvorbereitung (schulisch oder durch das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt; vgl. 4.3.)<br />
teilgenommen hat. Mit dieser Ausbildungsmaßnahme soll erreicht werden, dass die Jugendlichen<br />
eine reguläre betriebliche Ausbildung aufnehmen oder die in der Einrichtung<br />
begonnene Ausbildung in einem Betrieb fortsetzen können. Weiterhin ist es aber auch<br />
möglich, diese in der überbetrieblichen Einrichtung zu beenden. Als Ziel wird angesehen,<br />
dass die Ausbildung nach einem Jahr in einem Betrieb weitergeführt wird. Aus diesen<br />
Gründen wird zwischen dem Auszubildenden und dem Träger der Einrichtung ein<br />
Berufsausbildungsvertrag geschlossen, der auch <strong>bei</strong> einem Wechsel zu einer regulären<br />
betrieblichen Ausbildung seine Gültigkeit behält.<br />
Mitar<strong>bei</strong>ter in überbetrieblichen Einrichtungen sind vor allem Ausbilder, Lehrer und Sozialpädagogen.<br />
Der Träger muss da<strong>bei</strong> sowohl eine Ausbildungsberechtigung nach dem<br />
Berufsbildungsgesetz (BBiG) besitzen und über die entsprechende technische und<br />
räumliche Ausstattung verfügen (z.B. Werkstätten, Unterrichts- und Sozialräume, Freizeitmöglichkeiten,<br />
eventuell auch Wohnheimplätze). Gleiches gilt auch hinsichtlich der<br />
Bereitstellung von Praktikumplätzen in Betrieben.<br />
Durchgeführt wird die Ausbildung entsprechend des dualen Systems in einer Berufsschule<br />
und in der überbetrieblichen Einrichtung (Ausbildungswerkstätten und Übungsbüros),<br />
wo<strong>bei</strong> die Auszubildenden wegen der kleinen Gruppengröße individueller betreut<br />
und unterstützt werden können. Neben den ausbildungsspezifischen Inhalten sollen die<br />
Jugendlichen auch sozialpädagogisch begleitet werden, Sicherheit im Umgang mit Behörden<br />
erwerben und Hilfen zur Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen sowie zur persönlichen<br />
Freizeitgestaltung erhalten. Ein weiterer wichtiger Bereich sind die Durchführung<br />
von Betriebspraktika, die entsprechend vor- und nachbereitet werden und einen<br />
guten Übergang zur betrieblichen Ausbildung bzw. auf den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt nach Ausbildungsende<br />
ermöglichen sollen. Sie haben je Ausbildungsjahr eine Dauer von vier Wochen<br />
bis zu drei Monaten. Während der Ausbildung erhalten die Jugendlichen auch eine<br />
Ausbildungsvergütung, wo<strong>bei</strong> ein Teil davon das <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samt dem Träger als Zuschuss<br />
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