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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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Und genau hier liegt für mich eine Ursache für die Nicht-Durchführung dieser Ausbildungsmaßnahmen.<br />

Zu fragen bleibt nämlich, inwieweit ein Betrieb bereit ist, einen behinderten<br />

Jugendlichen auszubilden. Bestehen in der Berufsschule genügend Möglichkeiten,<br />

z.B. baulicher und personeller Art, um dem Jugendlichen eine Ausbildung entsprechend<br />

seiner Bedürfnisse zu gestatten? Zwar gibt es besondere Ausbildungsregelungen<br />

für Behinderte nach § 48 Berufsbildungsgesetz und § 42b der Handwerksordnung,<br />

die mit veränderten Ausbildungsschwerpunkten oder Prüfungsmodifikationen die<br />

Durchführung einer betrieblichen Ausbildung erleichtern sollen, schließlich hängt es a-<br />

ber von der Bereitschaft des Ausbildungsbetriebes ab, ob er einen Ausbildungsplatz für<br />

einen behinderten Bewerber zur Verfügung stellt (vgl. 3.5.). Da<strong>bei</strong> sollte weniger die<br />

Frage: 'Kann der Behinderte das?' im Mittelpunkt stehen, sondern besser wäre eine<br />

Veränderung zu: 'Wie kann ich es ihm ermöglichen, dass er es kann?'.<br />

Die Erfahrungen mit behinderten Auszubildenden scheinen aber wohl recht positiv zu<br />

sein, denn sie "zeigen, daß Betriebe, die bereits behinderte junge Menschen ausgebildet<br />

haben, immer wieder entsprechende Ausbildungsplätze bereitstellen" (BAFA 1997,<br />

S. 88). Immerhin nahmen nach dem Berufsbildungsbericht 2000 der Bundesregierung<br />

im Jahr 1999 15 371 Behinderte an betrieblichen Maßnahmen zur beruflichen Ersteingliederung<br />

teil. 32 004 behinderte Auszubildende erlernten einen staatlich anerkannten<br />

Ausbildungsberuf, eine Ausbildung unter Einbezug der besonderen Ausbildungsregelungen<br />

nach § 48 BBiG bzw. § 42b HwO führten 25 520 Behinderte durch. Letztere Zahlen<br />

schließen aber neben der betrieblichen Ausbildung, z.B. auch die Absolvierung der<br />

beruflichen Erstausbildung in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken mit ein (vgl.<br />

M.C. Consult 2001; www.mc-consult.de).<br />

5.3.2. Merkmale der betrieblichen Ausbildung<br />

Nach diesen einleitenden Gedanken möchte ich nun auf wichtige Merkmale der<br />

betrieblichen Ausbildung eingehen. Die Bewerbung erfolgt direkt <strong>bei</strong> den jeweiligen<br />

Betrieben, die Ausbildung selbst wird durch einen Berufsausbildungsvertrag zwischen<br />

dem Auszubildenden (<strong>bei</strong> Minderjährigen auch durch die Eltern) und dem ausbildenden<br />

Betrieb beschlossen. Wie schon erwähnt, wird sie an zwei Lernorten durchgeführt<br />

(Berufsschule und Ausbildungsbetrieb) und kann je nach Beruf eine Dauer von 2 bis 3½<br />

Jahren haben.<br />

Die Berufsschulen, an denen entsprechende Fachlehrer beschäftigt sind, vermitteln<br />

fachtheoretischen, fachpraktischen und allgemeinbildenden Unterricht, der an ein bis<br />

zwei Tagen in der Woche oder auch blockweise stattfinden kann. Die einzelnen Bundesländer<br />

sind für die Führung der Berufsschulen mit ihren Schulgesetzen und Richtlinien<br />

zuständig. Außerdem sind die Lehrpläne mit der für den jeweiligen Beruf zugehörigen,<br />

bundeseinheitlichen Ausbildungsordnung abgestimmt.<br />

Die Ausbildung im Betrieb wird von Ausbildern und Meistern durchgeführt, die hierfür<br />

eine sogenannte "Ausbildereignungsprüfung" abgelegt haben müssen. Während der<br />

Ausbildung sind die Auszubildenden sozialversichert (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege-<br />

und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosenversicherung) und können dadurch im Fall der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosigkeit nach<br />

Beendigung der Ausbildung auch <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slosengeld beziehen. Ebenso erhalten sie im<br />

Zeitraum der Ausbildung auch eine Ausbildungsvergütung, welche vom Beruf und dem<br />

Ausbildungsjahr abhängig ist.<br />

Die Abschlussprüfung umfasst einen fachtheoretischen und einen fachpraktischen Teil<br />

und wird <strong>bei</strong> der für das Berufsgebiet zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer,<br />

Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer) abgelegt. Die Kammern sind<br />

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