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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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ausbildung des Behinderten eine wichtige Rolle zu, so dass nur die Teilnahme von Behinderten<br />

mit entsprechender Vorbildung, wie z.B. <strong>bei</strong> behinderten Abiturienten, als<br />

sinnvoll angesehen wird (vgl. BAFA 1997, S. 105-107). Der Berufsbildungsbericht 2000<br />

der Bundesregierung nennt die Zahl von 698 Behinderten, die im Jahr 1999 in einem<br />

BFW an Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung hinsichtlich der beruflichen<br />

Ersteingliederung teilgenommen haben (vgl. M.C. Consult 2001; www.mcconsult.de).<br />

5.2.3. Begleitende Reha-Fachdienste<br />

Darüber hinaus sind zur Unterstützung der rehabilitativen Maßnahmen auch in den<br />

BFW die begleitenden Reha-Fachdienste (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst und<br />

Sozialdienst) tätig, die von den Teilnehmern auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen<br />

werden können. Ihnen kommt eine wichtige Bedeutung zu, da der Aufenthalt im<br />

BFW für die Rehabilitanden nicht selten mit Belastungen, z.B. aufgrund der durch Unfall<br />

erworbenen Behinderung, der damit erforderlichen beruflichen Veränderung, der Trennung<br />

von der Familie während der Zeit im BFW oder durch die Anforderungen der Ausbildungsmaßnahmen<br />

verbunden ist.<br />

Der Ärztliche Dienst (z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Physiotherapeuten) ist vor allem<br />

für die medizinische Diagnostik, Beratung und Therapie zuständig und wird von den Rehabilitanden<br />

besonders <strong>bei</strong> Fragen zu der Behinderung und ihren Auswirkungen, <strong>bei</strong><br />

akuten Erkrankungen oder Alkohol- bzw. Drogenproblemen aufgesucht. Der psychologische<br />

Dienst, dessen Aufgabenbereich in der psychologischen Diagnostik sowie der beratenden<br />

und therapeutischen Betreuung liegt, bemüht sich, die Betroffenen <strong>bei</strong> <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sstörungen,<br />

Lern- und Leistungsproblemen oder persönlichen Schwierigkeiten zu unterstützen.<br />

Möglich sind da<strong>bei</strong> Einzelbetreuung oder Gruppentherapie. Die Tätigkeit des<br />

Sozialdienstes umfasst schließlich vor allem die Rehabilitationsberatung, die Vermittlung<br />

<strong>bei</strong> sozialrechtlichen Fragen, die Betreuung des Internats und die Freizeitgestaltung<br />

(vgl. Beyer 1996, S. 98 und Mühlum / Kemper 1992, S. 135).<br />

5.3. DIE BETRIEBLICHE AUSBILDUNG NACH DEM DUALEN SYSTEM<br />

5.3.1. Behinderung und betriebliche Ausbildung<br />

Die eigentliche Grundlage der Berufsausbildung in Deutschland stellt die betriebliche<br />

Ausbildung nach dem sogenannten dualen System dar. Auch hinsichtlich der Ausbildung<br />

behinderter Jugendlicher ist dies von Bedeutung, obgleich davon viele aufgrund<br />

der bestehenden Bedingungen nicht an den regulären Ausbildungsgängen teilnehmen<br />

können. Doch auf dieser Grundlage, der Verbindung von theoretischer Ausbildung an<br />

Berufsschulen und der praktischen Ausbildung in den entsprechenden Ausbildungsbetrieben,<br />

sind ja auch die speziellen Ausbildungseinrichtungen für Behinderte, die Berufsbildungs-<br />

und Berufsförderungswerke aufgebaut, wo<strong>bei</strong> sich dort <strong>bei</strong>de Bereiche wie<br />

erwähnt unter einem Dach befinden (vgl. 5.1. und 5.2.). Vorrang gegenüber diesen Ausbildungsmaßnahmen<br />

hat aber die ursprüngliche betriebliche Ausbildung, denn wenn<br />

"die Behinderung es erlaubt, sollte die Ausbildung in einem Betrieb angestrebt werden"<br />

(BAFA 1997, S. 88). Dies wäre gleichzeitig auch integrativen Bestrebungen förderlich,<br />

unter der Voraussetzung, dass für die Behinderten die entsprechenden Bedingungen in<br />

Berufsschule und Ausbildungsbetrieb herrschen würden.<br />

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