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04.11.2013 Aufrufe

4.3.3. Bewertung Die Wirksamkeit der verschiedenen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach Beendigung der regulären Schulzeit ist nicht unumstritten. Für viele Jugendliche, die an solchen Maßnahmen teilnehmen, egal ob behindert oder nicht behindert, bedeuten sie oftmals eher eine Warteschleife aufgrund fehlender Ausbildungsplätze und drohender Arbeitslosigkeit (vgl. Bordel 1989, S. 97 / 98). Eine Garantie auf einen Ausbildungsplatz nach Abschluss der Berufsvorbereitung gibt es nicht, höchstens die Chancen, ihn zu erhalten, haben sich dadurch erhöht. Auch die Möglichkeiten im Anschluss daran eine Arbeit ohne Berufsausbildung, nur aufgrund der Teilnahme an berufsvorbereitenden Maßnahmen, zu erhalten, sind wegen veränderter Arbeitsstrukturen und Qualifikationsanforderungen nicht größer geworden (vgl. 2.2.2. und 2.2.5.). Diese Arbeiten lassen sich aber von Menschen mit Körperbehinderungen aufgrund der motorischen Anforderungen (Hilfstätigkeiten) meist wohl nicht bewältigen. Unter Einbezug der Tatsache, dass die Zahl von körperbehinderten Schulabgängern mit Schwierigkeiten beim Übergang zum Berufsleben zunimmt (vgl. 4.1.1.), scheint für mich sich auch die Notwendigkeit zu ergeben, sich vonseiten der Berufsvorbereitung und des Arbeitsmarktes stärker auf diese Entwicklungen einzustellen. Für viele Körperbehinderte stellen wohl derzeit die Förderlehrgänge und eine anschließende Berufsausbildung in Berufsbildungswerken (vgl. 5.1.) die geeignetste Möglichkeit zur Erlangung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Doch oft bleibt auch für Körperbehinderte nur die Beschäftigung in einer WfB, um überhaupt einer Arbeit nachgehen zu können. Ein Wechsel von der WfB auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt aber nur weniger als 1% der Beschäftigten (vgl. Stadler 1998, S. 186). Dieser Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stellt aber das eigentliche Ziel der Tätigkeit der WfB dar. Da dies derzeit jedoch offensichtlich in einem wünschenswerten Umfang nicht möglich ist, sollte die WfB als Bindeglied zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten für Behinderte (vgl. 6.3.) fungieren, so dass die berufsvorbereitenden Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich nicht zwangsläufig nur auf eine Beschäftigung innerhalb der WfB hinauslaufen müssen. Wichtig scheint mir dafür z.B. die fortgesetzte Qualifizierung der behinderten Mitarbeiter und die Aufwertung des Status der WfB bei der Auftragsvergabe, der Breite an möglichen Arbeitsfeldern und der sozialen Stellung der behinderten Mitarbeiter zu sein. 52

5. BERUFSAUSBILDUNG Nach dem Bereich der berufsvorbereitenden Maßnahmen möchte ich mich im Folgenden der Berufsausbildung zuwenden und dabei sowohl besondere Einrichtungen bzw. Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte, die diesbezüglich geschaffen wurden, als auch die Möglichkeiten Behinderter hinsichtlich der Durchführung der Berufsausbildung auf "herkömmlichen" Wege vorstellen. Dabei handelt es sich im Einzelnen um: - 1. die Berufsbildungswerke (BBW) - 2. die Berufsförderungswerke (BFW) - 3. die betriebliche Ausbildung nach dem dualen System - 4. die Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE) - 5. die schulische Berufsausbildung und - 6. das Studium. 5.1. DIE BERUFSBILDUNGSWERKE 5.1.1. Allgemeine Grundlagen Die berufliche Erstausbildung von vielen behinderten Schulabgängern erfolgt vor allem in den Berufsbildungswerken (BBW). Wie schon im Verlauf der Arbeit erwähnt, können in den BBW neben der Berufsausbildung auch berufsvorbereitende Maßnahmen, wie Betriebs- und Arbeitsplatzerkundungen, Berufsfindung und Arbeitserprobung oder Förderlehrgänge durchgeführt werden (vgl. 4.2.1., 4.2.2. und 4.3.2.). Die Berufsbildungswerke entstanden vor allem auf Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) aus dem Jahre 1969, welches durch das SGB III 1998 neu geregelt wurde (vgl. 3.2.), und des "Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation Behinderter" aus dem Jahre 1970 (vgl. Bleidick 1982, S. 149 und Dieterich 1992, S. 125). Nach Angaben der BAFA (1997, S. 103) gibt es in Deutschland insgesamt 47 Berufsbildungswerke mit etwa 14 000 Plätzen zur beruflichen Erstausbildung in etwa 170 verschiedenen Berufen und 2 000 Plätzen für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Nicht an allen Berufsbildungswerken können auch Körperbehinderte eine Berufsausbildung absolvieren. Dies ist an bundesweit 18 der 47 BBW möglich (vgl. Stadler 1998, S. 182). Laut Berufsbildungsbericht 2000 der Bundesregierung nahmen im Jahr 1999 14 728 Behinderte an Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung in einem Berufsbildungswerk teil (vgl. M.C. Consult 2001; www.mc-consult.de). Die BBW stehen vor allem unter der Trägerschaft von großen Wohlfahrtsverbänden, wie dem Diakonischen Werk, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt oder dem Deutschen Roten Kreuz, sie können aber auch durch kommunale Träger bzw. als GmbH geführt werden (vgl. Dieterich 1992, S. 127). Hinsichtlich der Zielsetzung der BBW schreiben Stockdreher / Kammerer (1988, S. 10): "Zentrale Ziele der Berufsbildungswerke sind es, die behinderten Jugendlichen nicht allein auszubilden, sondern sie auch pädagogisch zu fördern und zu stützen, ihnen nicht nur die erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln, sondern auch ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihre persönliche Stabilität zu fördern." 53

5. BERUFSAUSBILDUNG<br />

Nach dem Bereich der berufsvorbereitenden Maßnahmen möchte ich mich im Folgenden<br />

der Berufsausbildung zuwenden und da<strong>bei</strong> sowohl besondere Einrichtungen<br />

bzw. Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte, die diesbezüglich geschaffen wurden, als<br />

auch die Möglichkeiten Behinderter hinsichtlich der Durchführung der Berufsausbildung<br />

auf "herkömmlichen" Wege vorstellen. Da<strong>bei</strong> handelt es sich im Einzelnen um:<br />

- 1. die Berufsbildungswerke (BBW)<br />

- 2. die Berufsförderungswerke (BFW)<br />

- 3. die betriebliche Ausbildung nach dem dualen System<br />

- 4. die Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen (BüE)<br />

- 5. die schulische Berufsausbildung und<br />

- 6. das Studium.<br />

5.1. DIE BERUFSBILDUNGSWERKE<br />

5.1.1. Allgemeine Grundlagen<br />

Die berufliche Erstausbildung von vielen behinderten Schulabgängern erfolgt vor<br />

allem in den Berufsbildungswerken (BBW). Wie schon im Verlauf der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> erwähnt,<br />

können in den BBW neben der Berufsausbildung auch berufsvorbereitende Maßnahmen,<br />

wie Betriebs- und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzerkundungen, Berufsfindung und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung<br />

oder Förderlehrgänge durchgeführt werden (vgl. 4.2.1., 4.2.2. und 4.3.2.).<br />

Die Berufsbildungswerke entstanden vor allem auf Grundlage des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sförderungsgesetzes<br />

(AFG) aus dem Jahre 1969, welches durch das SGB III 1998 neu geregelt wurde<br />

(vgl. 3.2.), und des "Aktionsprogramms der Bundesregierung zur Förderung der Rehabilitation<br />

Behinderter" aus dem Jahre 1970 (vgl. Bleidick 1982, S. 149 und Dieterich 1992,<br />

S. 125). Nach Angaben der BAFA (1997, S. 103) gibt es in Deutschland insgesamt 47<br />

Berufsbildungswerke mit etwa 14 000 Plätzen zur beruflichen Erstausbildung in etwa<br />

170 verschiedenen Berufen und 2 000 Plätzen für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen.<br />

Nicht an allen Berufsbildungswerken können auch Körperbehinderte eine<br />

Berufsausbildung absolvieren. Dies ist an bundesweit 18 der 47 BBW möglich (vgl.<br />

Stadler 1998, S. 182). Laut Berufsbildungsbericht 2000 der Bundesregierung nahmen im<br />

Jahr 1999 14 728 Behinderte an Maßnahmen der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung<br />

in einem Berufsbildungswerk teil (vgl. M.C. Consult 2001; www.mc-consult.de).<br />

Die BBW stehen vor allem unter der Trägerschaft von großen Wohlfahrtsverbänden, wie<br />

dem Diakonischen Werk, der Caritas, der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>erwohlfahrt oder dem Deutschen Roten<br />

Kreuz, sie können aber auch durch kommunale Träger bzw. als GmbH geführt werden<br />

(vgl. Dieterich 1992, S. 127). Hinsichtlich der Zielsetzung der BBW schreiben Stockdreher<br />

/ Kammerer (1988, S. 10):<br />

"Zentrale Ziele der Berufsbildungswerke sind es, die behinderten Jugendlichen nicht<br />

allein auszubilden, sondern sie auch pädagogisch zu fördern und zu stützen, ihnen nicht<br />

nur die erforderlichen Qualifikationen zu vermitteln, sondern auch ihre Persönlichkeitsentwicklung<br />

und ihre persönliche Stabilität zu fördern."<br />

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