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ningsbereich als Vorbereitung auf die Tätigkeit im <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich der WfB eine große<br />
Bedeutung. Auf den <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich und die <strong>gesamte</strong> Struktur der WfB werde ich im weiteren<br />
Verlauf dieser <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> noch genauer eingehen (vgl. 6.1.). Im Berufsbildungsbericht<br />
2000 der Bundesregierung wird die Zahl von 12 701 Behinderten genannt, die im Jahr<br />
1999 an diesen berufsvorbereitenden Maßnahmen in einer WfB teilgenommen haben<br />
(vgl. M.C. Consult 2001; www.mc-consult.de).<br />
Über die Berufsberatung für Behinderte wird hinsichtlich der individuellen Aufnahmevoraussetzungen<br />
entschieden. Die eigentliche Aufnahme erfolgt dann durch einen Beschluss<br />
des Fachausschusses der WfB, worin Vertreter der WfB, der überörtlichen Sozialhilfeträger<br />
und des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes mitwirken. Vor der Teilnahme am <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich<br />
kann im Zweifelsfall auch zunächst ein sogenanntes Eingangsverfahren (finanziert<br />
von der Bundesanstalt für <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>) angeregt werden, welches eine Dauer von vier<br />
Wochen hat und feststellen soll, ob der Behinderte überhaupt für eine Tätigkeit in einer<br />
WfB geeig<strong>net</strong> ist und welche <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>en er ausführen kann. Auch eine spätere Beschäftigung<br />
auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt wird hier<strong>bei</strong> beurteilt (vgl. zur gesetzlichen<br />
Grundlage auch 6.1.1.).<br />
Der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich gliedert sich in zwei Kursgebiete auf, den Grund- und den<br />
Aufbaukurs. Die jeweilige Dauer der <strong>bei</strong>den Kurse ist von dem individuellen Leistungsvermögen<br />
des Behinderten abhängig, die Gesamtdauer der Maßnahmen des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereiches,<br />
einschließlich eines eventuell notwendigen Eingangsverfahrens, beträgt<br />
bis zu 24 Monate. Die Kurse des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereiches vermitteln den Teilnehmern<br />
Grundfertigkeiten zu verschiedenen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>saufgaben, wo<strong>bei</strong> diejenigen mit<br />
höherem Schwierigkeitsgrad im Aufbaukurs thematisiert werden. Leider scheint hier<strong>bei</strong><br />
aber ein Widerspruch zwischen Theorie und Praxis zu herrschen, denn die "Regelung<br />
(...) wird in der Praxis schon von Anfang an sehr restriktiv gehandhabt, so daß meistens<br />
nur ein <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>straining von zwölf Monaten realisiert wird. Das Bildungspotential bzw. der<br />
Bildungsbedarf wird aus Kostengründen <strong>bei</strong> weitem nicht ausgeschöpft bzw. gedeckt "<br />
(Seyl 1996, S. 539).<br />
Gleichzeitig sollen die Behinderten aber auch die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen in<br />
lebenspraktischen Aspekten, wie Körper- und Gesundheitspflege, Kleidung, Essen und<br />
Trinken, Verkehrserziehung oder Umgang mit Geld zu festigen und zu erweitern. Wichtige<br />
Ziele sind hier<strong>bei</strong> außerdem die Förderung des Selbstwertgefühls sowie des Sozialund<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sverhaltens, wo<strong>bei</strong> auch die Vermittlung einer möglichst realistischen<br />
Selbsteinschätzung angestrebt wird. Zu diesen sozialen Inhalten gehören z.B. der<br />
Umgang mit Bezugspersonen, das angemessene Reagieren in Konfliktsituationen, das<br />
Verhalten in der Öffentlichkeit, Freundschaft und Partnerschaft oder die<br />
Zusammenar<strong>bei</strong>t mit anderen Menschen.<br />
Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Behinderten nach Abschluss des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereichs<br />
sowohl auf eine Tätigkeit im <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich der WfB als auch auf einen<br />
möglichen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt entsprechend vorbereitet<br />
sind, was gleichfalls auch eine Befähigung zur Teilnahme am sozialen Leben <strong>bei</strong>nhalten<br />
soll. Der Fachausschuss gibt nach Beendigung des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereichs eine Einschätzung,<br />
ob weitere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen angebracht erscheinen<br />
bzw. inwieweit entweder eine Beschäftigung im <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sbereich der WfB oder auf dem<br />
allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt für den Behinderten geeig<strong>net</strong> ist (vgl. BAFA 1997, S. 42 und<br />
116; Bordel 1989, S. 127; Taubitz 1982, S. 164).<br />
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