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aussetzungen der Behinderten gibt es vier Formen von Förderlehrgängen mit jeweils unterschiedlicher Gesamtdauer: · Förderlehrgang F1 Der Förderlehrgang F1 richtet sich besonders an behinderte Menschen, die zwar für eine Berufsausbildung geeignet sind, aber jedoch aufgrund ihrer Behinderung Lernerschwernisse aufweisen und somit einer besonderen Förderung bedürfen. Die Dauer des Lehrgangs beträgt bis zu 12 Monaten und beinhaltet z.B. den Unterricht in allgemeinbildenden Fächern, berufliche Fachtheorie und Hilfe bei der Berufswegplanung, aber auch Freizeitaktivitäten und sozialpädagogische Betreuung. · Förderlehrgang F2 / F3 Dieser Förderlehrgang ist für behinderte Menschen bestimmt, die hinsichtlich der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Berufsausbildung nicht absolvieren können, aber andererseits durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte unterfordert wären. Mit Hilfe des Lehrgangs soll die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Die Dauer beträgt bis zu 24 Monate (F2) bzw. bis zu 36 Monate (F3). Inhalte sind vor allem die Heranführung an die berufliche Praxis und die Vermittlung von beruflichen Grund- und Fachkenntnissen mittels beruflicher Praktika und fachtheoretischem Unterricht. Die Teilnehmer werden dabei auch sozialpädagogisch und, falls erforderlich, auch psychologisch unterstützt. · Förderlehrgang F4 Er wendet sich an behinderte Menschen, die aufgrund der Dauer von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation nicht mehr wettbewerbsfähig sind und dauert bis zu 6 Monaten. Vor allem Personen mit psychischen Behinderungen sollen auf diese Weise während der Therapie den Anschluss an das Berufsleben nicht verlieren und nach deren Abschluss eine berufliche Ausbildung aufnehmen können. Neben einem Theorie- und Praxisteil, der jeweils 3 Monate umfasst, werden die Teilnehmer auch psychologisch und sozialpädagogisch betreut, um die Persönlichkeit zu festigen und die Motivation zu fördern. Im Theorieteil werden außer dem Vorstellen verschiedener Berufsfelder auch Kenntnisse auf den Gebieten der Mathematik, der Sozial,- Wirtschafts- und Rechtskunde oder der EDV vermittelt (vgl. BAFA 1997, S. 168 und Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gGmbH 2001; http://pub.bfz.de). - Berufsvorbereitende Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich der WfB: Eine weitere Möglichkeit berufsvorbereitender Maßnahmen bietet schließlich auch der Arbeitstrainingsbereich der Werkstatt für Behinderte (WfB). Diese Maßnahme der Berufsvorbereitung, die auch von der Bundesanstalt für Arbeit finanziert wird, wendet sich an Behinderte, welche keine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen, einschließlich der Förderung über besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (vgl. 3.5.), oder mit Hilfe von Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung in anderen Reha- Einrichtungen absolvieren können. Außerdem ist auch die Teilnahme behinderter Menschen möglich, die aufgrund der Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Aber auch für die Behinderten, für die absehbar ist, dass für sie wohl nur eine Beschäftigung in einer WfB in Frage kommt, besitzt der Arbeitstrai- 50
ningsbereich als Vorbereitung auf die Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfB eine große Bedeutung. Auf den Arbeitsbereich und die gesamte Struktur der WfB werde ich im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch genauer eingehen (vgl. 6.1.). Im Berufsbildungsbericht 2000 der Bundesregierung wird die Zahl von 12 701 Behinderten genannt, die im Jahr 1999 an diesen berufsvorbereitenden Maßnahmen in einer WfB teilgenommen haben (vgl. M.C. Consult 2001; www.mc-consult.de). Über die Berufsberatung für Behinderte wird hinsichtlich der individuellen Aufnahmevoraussetzungen entschieden. Die eigentliche Aufnahme erfolgt dann durch einen Beschluss des Fachausschusses der WfB, worin Vertreter der WfB, der überörtlichen Sozialhilfeträger und des Arbeitsamtes mitwirken. Vor der Teilnahme am Arbeitstrainingsbereich kann im Zweifelsfall auch zunächst ein sogenanntes Eingangsverfahren (finanziert von der Bundesanstalt für Arbeit) angeregt werden, welches eine Dauer von vier Wochen hat und feststellen soll, ob der Behinderte überhaupt für eine Tätigkeit in einer WfB geeignet ist und welche Arbeiten er ausführen kann. Auch eine spätere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird hierbei beurteilt (vgl. zur gesetzlichen Grundlage auch 6.1.1.). Der Arbeitstrainingsbereich gliedert sich in zwei Kursgebiete auf, den Grund- und den Aufbaukurs. Die jeweilige Dauer der beiden Kurse ist von dem individuellen Leistungsvermögen des Behinderten abhängig, die Gesamtdauer der Maßnahmen des Arbeitstrainingsbereiches, einschließlich eines eventuell notwendigen Eingangsverfahrens, beträgt bis zu 24 Monate. Die Kurse des Arbeitstrainingsbereiches vermitteln den Teilnehmern Grundfertigkeiten zu verschiedenen Arbeitsaufgaben, wobei diejenigen mit höherem Schwierigkeitsgrad im Aufbaukurs thematisiert werden. Leider scheint hierbei aber ein Widerspruch zwischen Theorie und Praxis zu herrschen, denn die "Regelung (...) wird in der Praxis schon von Anfang an sehr restriktiv gehandhabt, so daß meistens nur ein Arbeitstraining von zwölf Monaten realisiert wird. Das Bildungspotential bzw. der Bildungsbedarf wird aus Kostengründen bei weitem nicht ausgeschöpft bzw. gedeckt " (Seyl 1996, S. 539). Gleichzeitig sollen die Behinderten aber auch die Möglichkeit erhalten, ihr Wissen in lebenspraktischen Aspekten, wie Körper- und Gesundheitspflege, Kleidung, Essen und Trinken, Verkehrserziehung oder Umgang mit Geld zu festigen und zu erweitern. Wichtige Ziele sind hierbei außerdem die Förderung des Selbstwertgefühls sowie des Sozialund Arbeitsverhaltens, wobei auch die Vermittlung einer möglichst realistischen Selbsteinschätzung angestrebt wird. Zu diesen sozialen Inhalten gehören z.B. der Umgang mit Bezugspersonen, das angemessene Reagieren in Konfliktsituationen, das Verhalten in der Öffentlichkeit, Freundschaft und Partnerschaft oder die Zusammenarbeit mit anderen Menschen. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die Behinderten nach Abschluss des Arbeitstrainingsbereichs sowohl auf eine Tätigkeit im Arbeitsbereich der WfB als auch auf einen möglichen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechend vorbereitet sind, was gleichfalls auch eine Befähigung zur Teilnahme am sozialen Leben beinhalten soll. Der Fachausschuss gibt nach Beendigung des Arbeitstrainingsbereichs eine Einschätzung, ob weitere berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen angebracht erscheinen bzw. inwieweit entweder eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfB oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für den Behinderten geeignet ist (vgl. BAFA 1997, S. 42 und 116; Bordel 1989, S. 127; Taubitz 1982, S. 164). 51
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aussetzungen der Behinderten gibt es vier Formen von Förderlehrgängen mit jeweils<br />
unterschiedlicher Gesamtdauer:<br />
· Förderlehrgang F1<br />
Der Förderlehrgang F1 richtet sich besonders an behinderte Menschen, die zwar für<br />
eine Berufsausbildung geeig<strong>net</strong> sind, aber jedoch aufgrund ihrer Behinderung Lernerschwernisse<br />
aufweisen und somit einer besonderen Förderung bedürfen. Die Dauer des<br />
Lehrgangs beträgt bis zu 12 Monaten und <strong>bei</strong>nhaltet z.B. den Unterricht in allgemeinbildenden<br />
Fächern, berufliche Fachtheorie und Hilfe <strong>bei</strong> der Berufswegplanung, aber auch<br />
Freizeitaktivitäten und sozialpädagogische Betreuung.<br />
· Förderlehrgang F2 / F3<br />
Dieser Förderlehrgang ist für behinderte Menschen bestimmt, die hinsichtlich der Art<br />
und Schwere ihrer Behinderung eine Berufsausbildung nicht absolvieren können, aber<br />
andererseits durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte unterfordert wären. Mit<br />
Hilfe des Lehrgangs soll die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder einer Berufsausbildung<br />
ermöglicht werden.<br />
Die Dauer beträgt bis zu 24 Monate (F2) bzw. bis zu 36 Monate (F3). Inhalte sind vor<br />
allem die Heranführung an die berufliche Praxis und die Vermittlung von beruflichen<br />
Grund- und Fachkenntnissen mittels beruflicher Praktika und fachtheoretischem Unterricht.<br />
Die Teilnehmer werden da<strong>bei</strong> auch sozialpädagogisch und, falls erforderlich, auch<br />
psychologisch unterstützt.<br />
· Förderlehrgang F4<br />
Er wendet sich an behinderte Menschen, die aufgrund der Dauer von Maßnahmen der<br />
medizinischen Rehabilitation nicht mehr wettbewerbsfähig sind und dauert bis zu 6 Monaten.<br />
Vor allem Personen mit psychischen Behinderungen sollen auf diese Weise während<br />
der Therapie den Anschluss an das Berufsleben nicht verlieren und nach deren<br />
Abschluss eine berufliche Ausbildung aufnehmen können. Neben einem Theorie- und<br />
Praxisteil, der jeweils 3 Monate umfasst, werden die Teilnehmer auch psychologisch<br />
und sozialpädagogisch betreut, um die Persönlichkeit zu festigen und die Motivation zu<br />
fördern. Im Theorieteil werden außer dem Vorstellen verschiedener Berufsfelder auch<br />
Kenntnisse auf den Gebieten der Mathematik, der Sozial,- Wirtschafts- und Rechtskunde<br />
oder der EDV vermittelt (vgl. BAFA 1997, S. 168 und Berufliche Fortbildungszentren<br />
der Bayerischen Wirtschaft gGmbH 2001; http://pub.bfz.de).<br />
- Berufsvorbereitende Maßnahmen im <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich der WfB:<br />
Eine weitere Möglichkeit berufsvorbereitender Maßnahmen bietet schließlich auch<br />
der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich der Werkstatt für Behinderte (WfB). Diese Maßnahme der<br />
Berufsvorbereitung, die auch von der Bundesanstalt für <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> finanziert wird, wendet<br />
sich an Behinderte, welche keine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen,<br />
einschließlich der Förderung über besondere Ausbildungsregelungen für Behinderte<br />
nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (vgl. 3.5.), oder mit Hilfe<br />
von Maßnahmen der Berufsvorbereitung und -ausbildung in anderen Reha-<br />
Einrichtungen absolvieren können. Außerdem ist auch die Teilnahme behinderter Menschen<br />
möglich, die aufgrund der Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt<br />
tätig sein können. Aber auch für die Behinderten, für die absehbar ist, dass<br />
für sie wohl nur eine Beschäftigung in einer WfB in Frage kommt, besitzt der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strai-<br />
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