04.11.2013 Aufrufe

gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

eteiligten "Helfer" zugewiesen? Vielleicht sollte jeder Helfer seine Tätigkeit stets mit<br />

einigen selbstkritischen Gedanken begleiten, um sein eigenes diesbezügliches Verhalten<br />

zu reflektieren und dadurch zu optimieren (vgl. auch Bordel 1989, S. 117-120).<br />

4.3. BERUFSVORBEREITUNG NACH BEENDIGUNG DER REGULÄREN<br />

SCHULZEIT<br />

Das Verlassen der Schule bedeutet für viele behinderte Jugendliche nicht einen<br />

unmittelbaren Übergang in die Berufsausbildung, sondern sie nehmen zunächst an sogenannten<br />

berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teil. Da<strong>bei</strong> unterscheidet man<br />

zwischen Maßnahmen, die in Form von schulischer Berufsvorbereitung durch die einzelnen<br />

Länder geregelt sind und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die durch<br />

die Bundesanstalt für <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> gefördert werden. Sie richten sich an Jugendliche, die nach<br />

dem Schulabschluss die Anforderungen der Berufsausbildung noch nicht bewältigen<br />

können. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer<br />

Ausbildung geschaffen und den Jugendlichen somit der Einstieg in Ausbildung und<br />

Beruf erleichtert werden.<br />

Nicht nur behinderte junge Menschen können an berufsvorbereitenden Maßnahmen<br />

teilnehmen, auch für nicht behinderte Jugendliche besteht hierfür die Möglichkeit (z.B.<br />

Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Schulabschluss; Straffällige; Aussiedler / Ausländer;<br />

Personen, die eine Ausbildung abgebrochen haben). Ich möchte mich aber<br />

nachfolgend auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die sich vor allem an jugendliche<br />

Schulabgänger mit Behinderungen wenden, die nicht sofort eine Berufsausbildung beginnen<br />

können.<br />

Da<strong>bei</strong> handelt es sich im Einzelnen um das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das Berufsgrundbildungsjahr<br />

(BGJ), die Förderlehrgänge und die Teilnahme am <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich<br />

der Werkstatt für Behinderte.<br />

4.3.1. Das Berufsvorbereitungs- und das Berufsgrundbildungsjahr<br />

- Das Berufsvorbereitungsjahr:<br />

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), welches wie das Berufsgrundbildungsjahr<br />

(BGJ) durch die Schulgesetze und Lehrpläne der Länder geregelt ist, wird als schulische<br />

Form der Berufsvorbereitung meist an Berufsschulen durchgeführt. In der "Verordnung<br />

des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat<br />

Sachsen" (Schulordnung Berufsschule - BSO), die am 01.04.1994 in Kraft trat, heißt es<br />

dazu im § 4 Abs. 1 (SSFK 2001; www.sn.schule.de):<br />

"Die Berufsschule kann für Schüler, die zu Beginn der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis<br />

nicht nachweisen, als einjährige Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr)<br />

geführt werden. Klassen des Berufsvorbereitungsjahres werden für Schüler gebildet,<br />

die nach Maßgabe der Stundentafel in zwei inhaltlich sinnvoll einander zugeord<strong>net</strong>en<br />

Berufsfeldern unterrichtet werden."<br />

Das BVJ wendet sich vor allem an Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bzw. an<br />

lernbehinderte Schulabgänger. Sie lernen da<strong>bei</strong> verschiedene Berufsfelder (z.B. Metall,<br />

Holz, Gestalten) kennen, erhalten fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und<br />

vertiefen bzw. erweitern auch ihr Wissen, welches sie in ihrer Schulzeit erworben haben.<br />

48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!