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eteiligten "Helfer" zugewiesen? Vielleicht sollte jeder Helfer seine Tätigkeit stets mit<br />
einigen selbstkritischen Gedanken begleiten, um sein eigenes diesbezügliches Verhalten<br />
zu reflektieren und dadurch zu optimieren (vgl. auch Bordel 1989, S. 117-120).<br />
4.3. BERUFSVORBEREITUNG NACH BEENDIGUNG DER REGULÄREN<br />
SCHULZEIT<br />
Das Verlassen der Schule bedeutet für viele behinderte Jugendliche nicht einen<br />
unmittelbaren Übergang in die Berufsausbildung, sondern sie nehmen zunächst an sogenannten<br />
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teil. Da<strong>bei</strong> unterscheidet man<br />
zwischen Maßnahmen, die in Form von schulischer Berufsvorbereitung durch die einzelnen<br />
Länder geregelt sind und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die durch<br />
die Bundesanstalt für <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong> gefördert werden. Sie richten sich an Jugendliche, die nach<br />
dem Schulabschluss die Anforderungen der Berufsausbildung noch nicht bewältigen<br />
können. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer<br />
Ausbildung geschaffen und den Jugendlichen somit der Einstieg in Ausbildung und<br />
Beruf erleichtert werden.<br />
Nicht nur behinderte junge Menschen können an berufsvorbereitenden Maßnahmen<br />
teilnehmen, auch für nicht behinderte Jugendliche besteht hierfür die Möglichkeit (z.B.<br />
Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und Schulabschluss; Straffällige; Aussiedler / Ausländer;<br />
Personen, die eine Ausbildung abgebrochen haben). Ich möchte mich aber<br />
nachfolgend auf diejenigen Maßnahmen beschränken, die sich vor allem an jugendliche<br />
Schulabgänger mit Behinderungen wenden, die nicht sofort eine Berufsausbildung beginnen<br />
können.<br />
Da<strong>bei</strong> handelt es sich im Einzelnen um das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das Berufsgrundbildungsjahr<br />
(BGJ), die Förderlehrgänge und die Teilnahme am <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>strainingsbereich<br />
der Werkstatt für Behinderte.<br />
4.3.1. Das Berufsvorbereitungs- und das Berufsgrundbildungsjahr<br />
- Das Berufsvorbereitungsjahr:<br />
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), welches wie das Berufsgrundbildungsjahr<br />
(BGJ) durch die Schulgesetze und Lehrpläne der Länder geregelt ist, wird als schulische<br />
Form der Berufsvorbereitung meist an Berufsschulen durchgeführt. In der "Verordnung<br />
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat<br />
Sachsen" (Schulordnung Berufsschule - BSO), die am 01.04.1994 in Kraft trat, heißt es<br />
dazu im § 4 Abs. 1 (SSFK 2001; www.sn.schule.de):<br />
"Die Berufsschule kann für Schüler, die zu Beginn der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis<br />
nicht nachweisen, als einjährige Vollzeitschule (Berufsvorbereitungsjahr)<br />
geführt werden. Klassen des Berufsvorbereitungsjahres werden für Schüler gebildet,<br />
die nach Maßgabe der Stundentafel in zwei inhaltlich sinnvoll einander zugeord<strong>net</strong>en<br />
Berufsfeldern unterrichtet werden."<br />
Das BVJ wendet sich vor allem an Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bzw. an<br />
lernbehinderte Schulabgänger. Sie lernen da<strong>bei</strong> verschiedene Berufsfelder (z.B. Metall,<br />
Holz, Gestalten) kennen, erhalten fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse und<br />
vertiefen bzw. erweitern auch ihr Wissen, welches sie in ihrer Schulzeit erworben haben.<br />
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