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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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Als weitere Möglichkeit gibt es die sogenannte <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung. Im Gegensatz zur Berufsfindung<br />

hat sich der behinderte Jugendliche hier schon für einen Beruf entschieden.<br />

Die beteiligten Dienste und die Berufsberatung sind sich aber nicht sicher, ob der gewünschte<br />

Beruf auch für den Behinderten geeig<strong>net</strong> ist. In so einer Situation kann eine<br />

freiwillige <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung durchgeführt werden, die wie die Berufsfindung in einer Reha-Einrichtung<br />

absolviert und von der Berufsberatung vermittelt und finanziert wird. Sie<br />

hat eine maximale Dauer von 20 <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stagen und soll mit Hilfe von berufspraktischer<br />

Erprobung und theoretischem Unterricht feststellen, ob der Behinderte sowohl die Anforderungen<br />

der Berufsausbildung als auch der späteren beruflichen Tätigkeit bewältigen<br />

kann.<br />

Gleichzeitig besteht somit auch die Möglichkeit, den Bedarf an eventuell notwendigen<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzanpassungen oder anderen Hilfen zu ermitteln. Bei Zustimmung der zuständigen<br />

Schulbehörde bezüglich einer Befreiung vom Unterricht können Berufsfindung<br />

bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung auch schon bereits während des letzten Schuljahres durchgeführt<br />

werden, so dass für den Jugendlichen der Übergang von der Schule zur Berufsausbildung<br />

optimiert wird (ebd., S. 33). Nach dem Berufsbildungsbericht 2000 der<br />

Bundesregierung nahmen im Jahr 1999 insgesamt 242 Jugendliche an einer Berufsfindung<br />

und 53 Jugendliche an einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung teil (vgl. M.C. Consult & Projektentwicklung<br />

GmbH Meißen [im Folgenden M.C.Consult genannt] 2001; www.mcconsult.de).<br />

Dem Aspekt der Berufswahlentscheidung, vor allem im Zusammenhang mit der Abklärung<br />

der Eignung für bestimmte Tätigkeiten, kommt somit <strong>bei</strong> behinderten jungen Menschen<br />

eine zentrale Bedeutung zu. Hier werden wichtige Grundlagen für den weiteren<br />

Werdegang gelegt, die meines Erachtens aufgrund der behinderungsspezifischen Situation<br />

nicht immer in dem Maße zu korrigieren sind, wie es vielleicht <strong>bei</strong> nicht behinderten<br />

Menschen möglich ist, da die beruflichen Chancen und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sfelder ohnehin eingeschränkt<br />

sind. Die beteiligten Institutionen und Dienste besitzen deshalb eine große<br />

Verantwortung <strong>bei</strong> der Einschätzung der Fähigkeiten und beruflichen Möglichkeiten der<br />

Jugendlichen. Die BAFA (1997, S. 158) meint dazu entsprechend:<br />

"Die Beurteilung der Eignung im Rahmen der Berufswahl ist immer antizipierend, die<br />

Eignung selbst erweist sich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Eine<br />

fundierte Einschätzung ist jedoch Voraussetzung, um Fehlentwicklungen zu vermeiden<br />

(z.B. Ausbildungsabbruch, berufliche Über- oder Unterforderung) und einen erfolgreichen<br />

Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf zu gewährleisten."<br />

Jedoch bleibt zu bedenken, dass die Gefahr nicht unbegründet ist, dass die behinderten<br />

Jugendlichen in ihrer Berufswahl nur begrenzt selbstbestimmt agieren können. Dies liegt<br />

vor allem daran, dass die berufliche Eingliederung Behinderter zu sehr unter den Normen<br />

und Bestimmungen der nicht behinderten <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>swelt steht. Auswirkungen sind dadurch<br />

in Einschränkungen in der Vielfalt von Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, in<br />

einer Überbetonung von Gesichtspunkten der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>skraft<br />

und in einer Vielzahl von Untersuchungen aller Art durch eine ebenso große<br />

Anzahl von Fachleuten verschiedenstem beruflichen Hintergrunds zu sehen, die eine<br />

Passung zwischen vorgegebenen Anforderungen und Leistungsmöglichkeiten der behinderten<br />

Jugendlichen zu ermitteln versuchen.<br />

Kann denn wirklich gewährleistet werden, dass der Behinderte nach Durchlaufen dieser<br />

ganzen Prozeduren auch in dem beruflichen Bereich tätig sein kann, für den er sich ursprünglich<br />

interessiert hat oder wurde ihm der Beruf nicht vielleicht doch eher durch die<br />

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