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Als weitere Möglichkeit gibt es die sogenannte <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung. Im Gegensatz zur Berufsfindung<br />
hat sich der behinderte Jugendliche hier schon für einen Beruf entschieden.<br />
Die beteiligten Dienste und die Berufsberatung sind sich aber nicht sicher, ob der gewünschte<br />
Beruf auch für den Behinderten geeig<strong>net</strong> ist. In so einer Situation kann eine<br />
freiwillige <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung durchgeführt werden, die wie die Berufsfindung in einer Reha-Einrichtung<br />
absolviert und von der Berufsberatung vermittelt und finanziert wird. Sie<br />
hat eine maximale Dauer von 20 <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stagen und soll mit Hilfe von berufspraktischer<br />
Erprobung und theoretischem Unterricht feststellen, ob der Behinderte sowohl die Anforderungen<br />
der Berufsausbildung als auch der späteren beruflichen Tätigkeit bewältigen<br />
kann.<br />
Gleichzeitig besteht somit auch die Möglichkeit, den Bedarf an eventuell notwendigen<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzanpassungen oder anderen Hilfen zu ermitteln. Bei Zustimmung der zuständigen<br />
Schulbehörde bezüglich einer Befreiung vom Unterricht können Berufsfindung<br />
bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung auch schon bereits während des letzten Schuljahres durchgeführt<br />
werden, so dass für den Jugendlichen der Übergang von der Schule zur Berufsausbildung<br />
optimiert wird (ebd., S. 33). Nach dem Berufsbildungsbericht 2000 der<br />
Bundesregierung nahmen im Jahr 1999 insgesamt 242 Jugendliche an einer Berufsfindung<br />
und 53 Jugendliche an einer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung teil (vgl. M.C. Consult & Projektentwicklung<br />
GmbH Meißen [im Folgenden M.C.Consult genannt] 2001; www.mcconsult.de).<br />
Dem Aspekt der Berufswahlentscheidung, vor allem im Zusammenhang mit der Abklärung<br />
der Eignung für bestimmte Tätigkeiten, kommt somit <strong>bei</strong> behinderten jungen Menschen<br />
eine zentrale Bedeutung zu. Hier werden wichtige Grundlagen für den weiteren<br />
Werdegang gelegt, die meines Erachtens aufgrund der behinderungsspezifischen Situation<br />
nicht immer in dem Maße zu korrigieren sind, wie es vielleicht <strong>bei</strong> nicht behinderten<br />
Menschen möglich ist, da die beruflichen Chancen und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sfelder ohnehin eingeschränkt<br />
sind. Die beteiligten Institutionen und Dienste besitzen deshalb eine große<br />
Verantwortung <strong>bei</strong> der Einschätzung der Fähigkeiten und beruflichen Möglichkeiten der<br />
Jugendlichen. Die BAFA (1997, S. 158) meint dazu entsprechend:<br />
"Die Beurteilung der Eignung im Rahmen der Berufswahl ist immer antizipierend, die<br />
Eignung selbst erweist sich erst im Verlauf von Ausbildung und Berufstätigkeit. Eine<br />
fundierte Einschätzung ist jedoch Voraussetzung, um Fehlentwicklungen zu vermeiden<br />
(z.B. Ausbildungsabbruch, berufliche Über- oder Unterforderung) und einen erfolgreichen<br />
Ausbildungsverlauf sowie Zufriedenheit im Beruf zu gewährleisten."<br />
Jedoch bleibt zu bedenken, dass die Gefahr nicht unbegründet ist, dass die behinderten<br />
Jugendlichen in ihrer Berufswahl nur begrenzt selbstbestimmt agieren können. Dies liegt<br />
vor allem daran, dass die berufliche Eingliederung Behinderter zu sehr unter den Normen<br />
und Bestimmungen der nicht behinderten <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>swelt steht. Auswirkungen sind dadurch<br />
in Einschränkungen in der Vielfalt von Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten, in<br />
einer Überbetonung von Gesichtspunkten der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>skraft<br />
und in einer Vielzahl von Untersuchungen aller Art durch eine ebenso große<br />
Anzahl von Fachleuten verschiedenstem beruflichen Hintergrunds zu sehen, die eine<br />
Passung zwischen vorgegebenen Anforderungen und Leistungsmöglichkeiten der behinderten<br />
Jugendlichen zu ermitteln versuchen.<br />
Kann denn wirklich gewährleistet werden, dass der Behinderte nach Durchlaufen dieser<br />
ganzen Prozeduren auch in dem beruflichen Bereich tätig sein kann, für den er sich ursprünglich<br />
interessiert hat oder wurde ihm der Beruf nicht vielleicht doch eher durch die<br />
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