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gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

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- Individuelle Beratung und Fachdienste des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes:<br />

Von großer Bedeutung sind selbstverständlich die individuellen Gespräche zwischen<br />

der Berufsberatung und dem Schüler bzw. dessen Eltern, die die Berufswahl unterstützen<br />

sollen. Sie bilden den Kern des Berufswahlprozesses, da hier die komplexen<br />

Bestandteile und Sachverhalte der verschiedenen daran beteiligten Bereiche zusammengeführt<br />

und in Verbindung zu den individuellen Bedürfnissen des Schülers gebracht<br />

werden können.<br />

Gerade <strong>bei</strong> behinderten Schülern ist es nicht nur wichtig zu bedenken, welcher Beruf in<br />

Frage kommt, sondern gleichzeitig sind auch spezifische Ausbildungsformen, Hilfs- und<br />

Fördermöglichkeiten <strong>bei</strong> der beruflichen Eingliederung sowie begleitende rehabilitative<br />

Maßnahmen, wie z.B. Physiotherapie, in diese Überlegungen einzubeziehen. Die Erfahrungen<br />

aus Praktika oder Betriebs- und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzerkundungen (vgl. 4.2.1.) können<br />

da<strong>bei</strong> für die behinderten Jugendlichen sicherlich eine wertvolle Hilfe darstellen.<br />

Ergänzend zu den Vorstellungen des Jugendlichen und der Eltern, der Einschätzungen<br />

der betreuenden Lehrer und des Berufsberaters für Behinderte stehen deshalb zur Klärung<br />

der beruflichen Eignung auch der Ärztliche und der Psychologische Dienst des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes<br />

zur Verfügung. In Zuständigkeit der Berufsberatung können sie zur Feststellung<br />

der körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen bzw. der Überprüfung<br />

psychologischer Aspekte einbezogen werden. Für die Durchführung der Untersuchung<br />

ist aber das Einverständnis des Bewerbers bzw. dessen Eltern notwendig. Dieses ar<strong>bei</strong>tsamtärztliche<br />

Gutachten ist erforderlich <strong>bei</strong> der Klärung der beruflichen Eignung im<br />

Zusammenhang mit einer Gewährung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />

(vgl. 4.3.), besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

und der Handwerksordnung (vgl. 3.5.) und der Berufsausbildung in einer<br />

Reha-Einrichtung (z.B. Berufsbildungswerk; vgl. 5.1.) bzw. der Aufnahme in eine WfB<br />

(vgl. 6.1.).<br />

Technische Berater können darüber hinaus in Fragen von technischen Hilfsmitteln, <strong>bei</strong><br />

der behindertengerechten Anpassung des Ausbildungs- bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzes und zugehörigen<br />

Finanzierungsfragen hinzugezogen werden. Die Ergebnisse der verschiedenen<br />

Bereiche fließen in den Reha-Gesamtplan ein, der alle notwendigen Schritte und Maßnahmen<br />

der Rehabilitation umfasst (vgl. BAFA 1997, S. 47, 293 und 382 / 383).<br />

- Berufsfindung und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung:<br />

Bestehen trotz Einbezug der Fachdienste des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes noch Unsicherheiten<br />

hinsichtlich der beruflichen Eignung des behinderten Jugendlichen, kann die<br />

Berufsberatung auch die Durchführung von Maßnahmen der Berufsfindung bzw. der<br />

<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung anregen.<br />

Die Berufsfindung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll erreichen, im Anschluss daran<br />

mögliche berufliche Perspektiven bzw. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (vgl.<br />

4.3.) für den Behinderten aufzuzeigen und sie in den Reha-Gesamtplan (Eingliederungsvorschlag)<br />

einfließen zu lassen. Sie wird in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerk)<br />

durchgeführt und hat eine maximale Dauer von 60 <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stagen. Die Berufsfindung<br />

umfasst da<strong>bei</strong> neben der berufspädagogischen Erprobung in mindestens fünf<br />

Berufsfeldern (praktisch und theoretisch) auch die berufswahlunterstützende Gruppenar<strong>bei</strong>t<br />

und die medizinische, psychologische und sozialpädagogische Beratung und Begleitung,<br />

einschließlich der Erstellung von notwendigen Gutachten (vgl. BAFA 1997, S.<br />

104 / 105).<br />

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