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- Individuelle Beratung und Fachdienste des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes:<br />
Von großer Bedeutung sind selbstverständlich die individuellen Gespräche zwischen<br />
der Berufsberatung und dem Schüler bzw. dessen Eltern, die die Berufswahl unterstützen<br />
sollen. Sie bilden den Kern des Berufswahlprozesses, da hier die komplexen<br />
Bestandteile und Sachverhalte der verschiedenen daran beteiligten Bereiche zusammengeführt<br />
und in Verbindung zu den individuellen Bedürfnissen des Schülers gebracht<br />
werden können.<br />
Gerade <strong>bei</strong> behinderten Schülern ist es nicht nur wichtig zu bedenken, welcher Beruf in<br />
Frage kommt, sondern gleichzeitig sind auch spezifische Ausbildungsformen, Hilfs- und<br />
Fördermöglichkeiten <strong>bei</strong> der beruflichen Eingliederung sowie begleitende rehabilitative<br />
Maßnahmen, wie z.B. Physiotherapie, in diese Überlegungen einzubeziehen. Die Erfahrungen<br />
aus Praktika oder Betriebs- und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzerkundungen (vgl. 4.2.1.) können<br />
da<strong>bei</strong> für die behinderten Jugendlichen sicherlich eine wertvolle Hilfe darstellen.<br />
Ergänzend zu den Vorstellungen des Jugendlichen und der Eltern, der Einschätzungen<br />
der betreuenden Lehrer und des Berufsberaters für Behinderte stehen deshalb zur Klärung<br />
der beruflichen Eignung auch der Ärztliche und der Psychologische Dienst des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes<br />
zur Verfügung. In Zuständigkeit der Berufsberatung können sie zur Feststellung<br />
der körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen bzw. der Überprüfung<br />
psychologischer Aspekte einbezogen werden. Für die Durchführung der Untersuchung<br />
ist aber das Einverständnis des Bewerbers bzw. dessen Eltern notwendig. Dieses ar<strong>bei</strong>tsamtärztliche<br />
Gutachten ist erforderlich <strong>bei</strong> der Klärung der beruflichen Eignung im<br />
Zusammenhang mit einer Gewährung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen<br />
(vgl. 4.3.), besonderen Ausbildungsregelungen für Behinderte nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
und der Handwerksordnung (vgl. 3.5.) und der Berufsausbildung in einer<br />
Reha-Einrichtung (z.B. Berufsbildungswerk; vgl. 5.1.) bzw. der Aufnahme in eine WfB<br />
(vgl. 6.1.).<br />
Technische Berater können darüber hinaus in Fragen von technischen Hilfsmitteln, <strong>bei</strong><br />
der behindertengerechten Anpassung des Ausbildungs- bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzes und zugehörigen<br />
Finanzierungsfragen hinzugezogen werden. Die Ergebnisse der verschiedenen<br />
Bereiche fließen in den Reha-Gesamtplan ein, der alle notwendigen Schritte und Maßnahmen<br />
der Rehabilitation umfasst (vgl. BAFA 1997, S. 47, 293 und 382 / 383).<br />
- Berufsfindung und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung:<br />
Bestehen trotz Einbezug der Fachdienste des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>samtes noch Unsicherheiten<br />
hinsichtlich der beruflichen Eignung des behinderten Jugendlichen, kann die<br />
Berufsberatung auch die Durchführung von Maßnahmen der Berufsfindung bzw. der<br />
<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>serprobung anregen.<br />
Die Berufsfindung erfolgt auf freiwilliger Basis und soll erreichen, im Anschluss daran<br />
mögliche berufliche Perspektiven bzw. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (vgl.<br />
4.3.) für den Behinderten aufzuzeigen und sie in den Reha-Gesamtplan (Eingliederungsvorschlag)<br />
einfließen zu lassen. Sie wird in Reha-Einrichtungen (z.B. Berufsbildungswerk)<br />
durchgeführt und hat eine maximale Dauer von 60 <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>stagen. Die Berufsfindung<br />
umfasst da<strong>bei</strong> neben der berufspädagogischen Erprobung in mindestens fünf<br />
Berufsfeldern (praktisch und theoretisch) auch die berufswahlunterstützende Gruppenar<strong>bei</strong>t<br />
und die medizinische, psychologische und sozialpädagogische Beratung und Begleitung,<br />
einschließlich der Erstellung von notwendigen Gutachten (vgl. BAFA 1997, S.<br />
104 / 105).<br />
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