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und über die Notwendigkeit entsprechender berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen nach dem Schulabschluss (vgl. 4.3.) Überlegungen zu treffen (vgl. BAFA 1998, S. 27). Aber auch bereits in der Schule werden Maßnahmen durchgeführt, die der Berufsvorbereitung dienen und die die privaten Überlegungen der Schüler sowie ihres Umfeldes unterstützen und fördern sollen. Auf der einen Seite handelt es sich dabei um unterrichtsspezifische Mittel, wie z.B. die Fächer Arbeitslehre bzw. Wirtschaft und Technik, auf der anderen Seite bietet aber auch das Arbeitsamt über die Berufsberatung eine große Möglichkeit an Hilfen zur Orientierung hinsichtlich der Berufswahl an. Es lassen sich aber auf beiden Ebenen verschiedene, teilweise sich auch überschneidende Aufgaben von der Schule und der Berufsberatung des Arbeitsamtes feststellen, die dazu beitragen sollen, die Berufswahl von behinderten Jugendlichen zu begleiten und zu unterstützen. Die folgende Übersicht der BAFA soll diese Aufgaben verdeutlichen: AUFGABEN VON SCHULE UND ARBEITSAMT (BERUFSBERATUNG) BEI DER BERUFSWAHL BEHINDERTER JUNGER MENSCHEN Personale Förderung und Unterstützung der Familie beziehungsweise des Erziehungsträgers Förderung und Ausbildung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen Hinführen zur Berufswahlreife (z.B. Berufsvorbereitung) durch Förderung eines realistischen Selbst- und Umweltkonzepts (Information, Selbsterprobung, Aufbau von angemessenem Problemlösungsverhalten) Abklärung der individuellen Bedingungen und Voraussetzungen für die Eingliederung (Eignung) und Erstellung eines differenzierten Eingliederungsplans (Reha-Gesamtplan) Vermittlung und Begleiten in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis, gegebenenfalls in gestuften Abfolgen Systematische berufliche Vermittlungs- und Eingliederungshilfen über mehrere Jahre Entwicklung und Förderung bedarfsgerechter Ausbildungs- und Beschäftigungsangebote für spezifische Problemgruppen (Reha- Einrichtungen) Aufgaben der Schule beide Aufgaben des Arbeitsamtes Übersicht 1: Aufgaben von Schule und Arbeitsamt (Berufsberatung) bei der Berufswahl behinderter junger Menschen (aus: BAFA 1997, S. 123) 42
4.2. BERUFSVORBEREITUNG IN DER SCHULE 4.2.1. Berufsvorbereitung im Unterricht, Arbeitsplatzerkundungen und Betriebspraktika - Berufsvorbereitung im Unterricht: Die schulischen Maßnahmen zur Berufswahl und damit zur Berufsvorbereitung beinhalten vor allem die vorberufliche Bildung und den berufsorientierenden Unterricht, wie er über die Fächer "Arbeitslehre" bzw. "Wirtschaft und Technik" (im Mittelschulbereich Sachsens) erfolgt. Entsprechend des Sächsischen Lehrplans für das Fach "Wirtschaft und Technik", der auch für den Mittelschulbereich an den Schulen für Körperbehinderte zutrifft, wird die unterrichtliche Thematisierung der Berufsvorbereitung im 8. Schuljahr durchgeführt. Die Schüler lernen darüber hinaus aber auch allgemeine Aspekte des betrieblichen Wirtschaftens (Lernbereich 1) oder der beruflichen Interessenvertretungen (Lernbereich 4) kennen. Hinsichtlich der eigentlichen beruflichen Vorbereitung bezüglich Berufswahl und Berufsausbildung bzw. der nachfolgenden Arbeitsaufnahme sind vor allem der "Lernbereich 2: Berufswahl und Berufsbildung" und der "Lernbereich 3: Berufsausübung und Einkommen" von Bedeutung. Beispielsweise werden innerhalb des Lernbereichs 2 Aspekte wie das Kennenlernen verschiedener Berufsbilder, Kriterien der Berufswahl (z.B. Eignung, Anforderungen, gesellschaftlich-wirtschaftliche Bedingungen), die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder weiterführende schulische Bildungsmaßnahmen besprochen. Der Lernbereich 3 umfasst dagegen stärker den beruflichen Einstieg, wobei hier die Schwerpunkte in der Bewerbung um einen Arbeitsplatz sowie in den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen (vgl. Sächsisches Staatsministerium für Kultus [im Folgenden SSFK genannt] 1992, S. 16-18). Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sich die Berufsvorbereitung natürlich nicht nur auf dieses Fach bzw. diese Lernbereiche beschränkt, sondern fächerübergreifend ein Ziel der gesamten schulischen Bemühungen sein muss, doch kommt diesem Bereich hier eine besondere Aufmerksamkeit zu. Gerade für den Unterricht mit körperbehinderten Schülern ist es jedoch erforderlich, die vorhandenen Konzepte und Materialien hinsichtlich der jeweiligen Lernvoraussetzungen und der Lebenssituation der Schüler der Klasse anzupassen und entsprechend zu verändern. Ebenso ist natürlich auch die Behandlung spezieller Ausbildungswege und nachschulischer Fördermöglichkeiten oder späterer Arbeitsplatzangebote für die körperbehinderten Schüler von Bedeutung. Aufgrund der spezifischen Behinderungen und der damit im Zusammenhang stehenden Abhängigkeiten bezüglich Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten muss der berufsvorbereitende Unterricht diese individuellen Besonderheiten entsprechend berücksichtigen. Ich halte es jedoch für sehr wichtig, die Schüler auch darauf vorzubereiten, dass es vielleicht nicht für jeden möglich sein wird, einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu finden oder den Wunschberuf auch zu verwirklichen. Die Thematisierung eines (zumindest zeitweisen) Lebens ohne berufliche Tätigkeit gehört deshalb für mich auch zu dem Aspekt der Berufsvorbereitung dazu. Besonders für die Schüler mit schweren Körperbehinderungen oder progredienten Erkrankungen ist dies von Bedeutung, da ihnen eine alleinige Berufsvorbereitung ohne die Berücksichtigung ihrer individuellen Situation oder der Behandlung alternativer Möglichkeiten der Lebensgestaltung wohl nur wenig nützt und vielleicht eher zu Frustrationen führt (vgl. Stadler 1997, S. 241). 43
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4.2. BERUFSVORBEREITUNG IN DER SCHULE<br />
4.2.1. Berufsvorbereitung im Unterricht, <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzerkundungen und Betriebspraktika<br />
- Berufsvorbereitung im Unterricht:<br />
Die schulischen Maßnahmen zur Berufswahl und damit zur Berufsvorbereitung<br />
<strong>bei</strong>nhalten vor allem die vorberufliche Bildung und den berufsorientierenden Unterricht,<br />
wie er über die Fächer "<strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>slehre" bzw. "Wirtschaft und Technik" (im Mittelschulbereich<br />
Sachsens) erfolgt.<br />
Entsprechend des Sächsischen Lehrplans für das Fach "Wirtschaft und Technik", der<br />
auch für den Mittelschulbereich an den Schulen für Körperbehinderte zutrifft, wird die<br />
unterrichtliche Thematisierung der Berufsvorbereitung im 8. Schuljahr durchgeführt. Die<br />
Schüler lernen darüber hinaus aber auch allgemeine Aspekte des betrieblichen<br />
Wirtschaftens (Lernbereich 1) oder der beruflichen Interessenvertretungen (Lernbereich<br />
4) kennen. Hinsichtlich der eigentlichen beruflichen Vorbereitung bezüglich Berufswahl<br />
und Berufsausbildung bzw. der nachfolgenden <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>saufnahme sind vor allem der<br />
"Lernbereich 2: Berufswahl und Berufsbildung" und der "Lernbereich 3: Berufsausübung<br />
und Einkommen" von Bedeutung.<br />
Beispielsweise werden innerhalb des Lernbereichs 2 Aspekte wie das Kennenlernen<br />
verschiedener Berufsbilder, Kriterien der Berufswahl (z.B. Eignung, Anforderungen, gesellschaftlich-wirtschaftliche<br />
Bedingungen), die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz<br />
oder weiterführende schulische Bildungsmaßnahmen besprochen. Der Lernbereich 3<br />
umfasst dagegen stärker den beruflichen Einstieg, wo<strong>bei</strong> hier die Schwerpunkte in der<br />
Bewerbung um einen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz sowie in den Rechten und Pflichten der <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>nehmer<br />
bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen (vgl. Sächsisches<br />
Staatsministerium für Kultus [im Folgenden SSFK genannt] 1992, S. 16-18). Da<strong>bei</strong><br />
ist jedoch zu bedenken, dass sich die Berufsvorbereitung natürlich nicht nur auf dieses<br />
Fach bzw. diese Lernbereiche beschränkt, sondern fächerübergreifend ein Ziel der <strong>gesamte</strong>n<br />
schulischen Bemühungen sein muss, doch kommt diesem Bereich hier eine besondere<br />
Aufmerksamkeit zu.<br />
Gerade für den Unterricht mit körperbehinderten Schülern ist es jedoch erforderlich, die<br />
vorhandenen Konzepte und Materialien hinsichtlich der jeweiligen Lernvoraussetzungen<br />
und der Lebenssituation der Schüler der Klasse anzupassen und entsprechend zu verändern.<br />
Ebenso ist natürlich auch die Behandlung spezieller Ausbildungswege und<br />
nachschulischer Fördermöglichkeiten oder späterer <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzangebote für die körperbehinderten<br />
Schüler von Bedeutung. Aufgrund der spezifischen Behinderungen und der<br />
damit im Zusammenhang stehenden Abhängigkeiten bezüglich Ausbildungs- und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smöglichkeiten<br />
muss der berufsvorbereitende Unterricht diese individuellen Besonderheiten<br />
entsprechend berücksichtigen.<br />
Ich halte es jedoch für sehr wichtig, die Schüler auch darauf vorzubereiten, dass es vielleicht<br />
nicht für jeden möglich sein wird, einen Ausbildungs- bzw. <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatz zu finden<br />
oder den Wunschberuf auch zu verwirklichen. Die Thematisierung eines (zumindest<br />
zeitweisen) Lebens ohne berufliche Tätigkeit gehört deshalb für mich auch zu dem Aspekt<br />
der Berufsvorbereitung dazu. Besonders für die Schüler mit schweren Körperbehinderungen<br />
oder progredienten Erkrankungen ist dies von Bedeutung, da ihnen eine<br />
alleinige Berufsvorbereitung ohne die Berücksichtigung ihrer individuellen Situation oder<br />
der Behandlung alternativer Möglichkeiten der Lebensgestaltung wohl nur wenig nützt<br />
und vielleicht eher zu Frustrationen führt (vgl. Stadler 1997, S. 241).<br />
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