gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net gesamte Arbeit (pdf-Format) - bei föpäd.net

04.11.2013 Aufrufe

26-35 Jahren erwerbstätig, so sank dieser Anteil bei den Personen im Alter von 56-63 Jahren auf nur noch 24,1%. Hinsichtlich des Geschlechts stellten die Autoren fest, dass die behinderten Männer zwar eine höhere Erwerbstätigenquote als Frauen aufwiesen (47,7% bzw. 43,4%), die Arbeitslosenquote der Frauen aber nur unwesentlich größer war als die der Männer (56,6% bzw. 52,3%), wobei aber zu bedenken ist, dass viele Frauen von der Arbeitslosenstatistik nicht berücksichtigt werden, da sie nicht als arbeitssuchend gelten. Der Art der Behinderung und dem damit verbundenen individuellen Hilfebedarf kommen bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben auch eine wichtige Bedeutung zu. Je komplexer die Folgen der Behinderung und der Hilfebedarf sind, desto geringer sind die Chancen einer beruflichen Beschäftigung einzuschätzen. In der Untersuchung von Windisch und Kniel waren nur 45,8% der Körperbehinderten erwerbstätig, dagegen aber z.B. 68,0% der Blinden und 69,2% der Hörgeschädigten. Als Ursache werden von den Autoren vor allem bei Menschen mit schweren Körperbehinderungen, im Vergleich zu den Blinden und Hörgeschädigten, das Zusammenwirken der Faktoren "hoher Hilfebedarf in der persönlichen Versorgung" und "niedriges Bildungsniveau" angegeben, "so daß eine Kompensation der Beeinträchtigung aufgrund ihrer Behinderung durch ein höheres Bildungsniveau und damit einhergehende Qualifikationen nicht erfolgen kann" (ebd., S. 107). Schließlich wirkt sich auch die Behinderungsursache auf die berufliche Beschäftigung Behinderter aus. Menschen, die von Geburt an behindert waren, wiesen nach dieser Studie einen höheren Anteil bei der Erwerbstätigkeit auf (72,5%) als die Personen, bei denen erst im Laufe ihres Lebens eine Behinderung auftrat (46,5%). Bei Spätbehinderten erschweren oftmals geringe schulische bzw. berufliche Bildung, Art der ausgeübten Tätigkeit und der Zeitpunkt des Auftretens der Behinderung die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz, während die Geburtsbehinderten über ein höheres Bildungsniveau hierbei einen Ausgleich bewirken können. Ich möchte jedoch anmerken, dass meiner Meinung nach aber nicht alle Menschen, die schon frühzeitig eine Behinderung aufweisen, auch einen höheren Schulabschluss o.ä. zum Erwerb eines Arbeitsplatzes besitzen. Gerade z.B. geistig Behinderte, Menschen mit sehr schweren oder mehrfachen Behinderungen, aber auch Lernbehinderte, deren Einschränkungen teilweise erst im Laufe der Schulzeit auffallen und bei denen die Behinderung nach dem Verlassen der Schule nicht ohne weiteres auch als solche anerkannt wird, sind hiervon betroffen und somit auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt. Bei Abgängern einer Schule für Lernbehinderte muss nämlich zunächst individuell überprüft werden, ob sie zu dem im § 19 SGB III beschriebenen Personenkreis gehören (vgl. 2.1.). Fällt die Einschätzung diesbezüglich negativ aus, sind sie den Abgängern aus dem Regelschulbereich gleichgestellt, was sich entsprechend auch auf ihre beruflichen Möglichkeiten erschwerend auswirkt. Die BAFA ergänzt (1998, S. 17): "Allein die Tatsache, daß ein Absolvent eine Schule für Lernbehinderte / Förderschule besucht hat, reicht nicht aus, damit die Zugehörigkeit zur Zielgruppe des § 19 SGB III zu begründen." 24

2.2.5. Kritik an den beruflichen Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte Außerdem treten auch Zweifel an den bisherigen beruflichen Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte auf. Viele Maßnahmen, vor allem Förderlehrgänge für eine Anlerntätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (vgl. 4.3.2.), vermitteln den Betroffenen zu wenig geeignete Qualifikationen, um sie für den Wechsel in das Berufsleben vorzubereiten. Stattdessen würden sie vielmehr aus Gründen des Arbeitsmarktes dazu beitragen, lediglich eine Art Überbrückungsmöglichkeit bei konjunkturellen Schwierigkeiten darzustellen, welche auf diese Weise die Statistik verbessert, aber den Betroffenen hinsichtlich ihrer beruflichen Eingliederung im Endeffekt nicht viel Nutzen erbringt. Es wurden zwar für viele behinderte Jugendliche Ausbildungsangebote geschaffen, die versuchen, eine größere Anzahl dieses Personenkreises einzubeziehen, doch besonders bei überbetrieblichen Maßnahmen sei auch festzustellen, dass ihnen oftmals die tatsächliche Verbindung zur Lebens- und Arbeitswelt fehlt, da sie in ihrer Struktur diesbezüglich zu abgeschlossen aufgebaut sind. Dies betrifft vor allem auch behinderte Jugendliche, die stärkere Einschränkungen aufweisen und somit auf eine optimale Passung zwischen den individuellen Leistungsmöglichkeiten und den spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes angewiesen sind (vgl. Hohmeier / Barlsen 1997, S. 245). Sie schreiben dazu zusammenfassend (ebd.): "Die curriculare Ausrichtung der Fördermaßnahmen ermöglicht zwar deren Standardisierung im Hinblick auf ein generelles Qualifizierungsniveau, reduziert aber die Chance der Orientierung an konkreten Arbeitsplatzmerkmalen einerseits sowie an individuellen Leistungsprofilen andererseits. In der Flexibilität und der Individualisierung von Qualifizierungsmaßnahmen scheint eine Möglichkeit gegeben zu sein, den angedeuteten Problemen angemessener zu begegnen." Über eine betriebliche Ausbildung würden die Jugendlichen zwar eine gute Verbindung zu den realen Arbeitsanforderungen erhalten, andererseits ist aber zu berücksichtigen, dass die Bereitschaft der Unternehmen, Jugendliche mit schweren Behinderungen als Auszubildende einzustellen, nur recht gering ist. So beschäftigten im Jahr 1989 weniger als die Hälfte der Betriebe schwerbehinderte Auszubildende (vgl. Wolfin / Schmidt 1993, S. 64). 2.2.6. Beschäftigungsstrukturen für Schwerbehinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Die Beschäftigtenzahl schwerbehinderter Menschen ist zunächst abhängig von der Größe des Unternehmens und dessen Tätigkeitsbereich. So betrug der Anteil Schwerbehinderter im Jahre 1992 z.B. in Klein- und Mittelbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten ca. 3,2%. Großbetriebe mit mehr als 1000 Arbeitnehmern wiesen jedoch einen Schwerbehindertenanteil von 4,8% auf (vgl. Frick / Sadowski 1996, S. 473 / 474). Zu bedenken ist außerdem, dass viele Menschen, die heute als schwerbehindert gelten, ihre Behinderung erst im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit erwarben, d.h. sie haben in ihrem Unternehmen teilweise schon über viele Jahre mitgearbeitet und sind mit den entsprechenden Arbeitsabläufen vertraut. Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten, die auf diese Weise angestellt wurden, beträgt rund 82% (ebd., S. 473). Somit bedeutet eine Weiterbeschäftigung für die Arbeitgeber trotz der erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen oft eine kostengünstigere Alternative als eine Neueinstellung. Wei- 25

2.2.5. Kritik an den beruflichen Ausbildungsmaßnahmen für Behinderte<br />

Außerdem treten auch Zweifel an den bisherigen beruflichen Ausbildungsmaßnahmen<br />

für Behinderte auf. Viele Maßnahmen, vor allem Förderlehrgänge für eine Anlerntätigkeit<br />

auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt (vgl. 4.3.2.), vermitteln den Betroffenen<br />

zu wenig geeig<strong>net</strong>e Qualifikationen, um sie für den Wechsel in das Berufsleben vorzubereiten.<br />

Stattdessen würden sie vielmehr aus Gründen des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarktes dazu <strong>bei</strong>tragen,<br />

lediglich eine Art Überbrückungsmöglichkeit <strong>bei</strong> konjunkturellen Schwierigkeiten<br />

darzustellen, welche auf diese Weise die Statistik verbessert, aber den Betroffenen hinsichtlich<br />

ihrer beruflichen Eingliederung im Endeffekt nicht viel Nutzen erbringt.<br />

Es wurden zwar für viele behinderte Jugendliche Ausbildungsangebote geschaffen, die<br />

versuchen, eine größere Anzahl dieses Personenkreises einzubeziehen, doch besonders<br />

<strong>bei</strong> überbetrieblichen Maßnahmen sei auch festzustellen, dass ihnen oftmals die<br />

tatsächliche Verbindung zur Lebens- und <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>swelt fehlt, da sie in ihrer Struktur diesbezüglich<br />

zu abgeschlossen aufgebaut sind. Dies betrifft vor allem auch behinderte Jugendliche,<br />

die stärkere Einschränkungen aufweisen und somit auf eine optimale Passung<br />

zwischen den individuellen Leistungsmöglichkeiten und den spezifischen Anforderungen<br />

des <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzes angewiesen sind (vgl. Hohmeier / Barlsen 1997, S. 245). Sie<br />

schreiben dazu zusammenfassend (ebd.):<br />

"Die curriculare Ausrichtung der Fördermaßnahmen ermöglicht zwar deren Standardisierung<br />

im Hinblick auf ein generelles Qualifizierungsniveau, reduziert aber die Chance<br />

der Orientierung an konkreten <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>splatzmerkmalen einerseits sowie an individuellen<br />

Leistungsprofilen andererseits. In der Flexibilität und der Individualisierung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />

scheint eine Möglichkeit gegeben zu sein, den angedeuteten<br />

Problemen angemessener zu begegnen."<br />

Über eine betriebliche Ausbildung würden die Jugendlichen zwar eine gute Verbindung<br />

zu den realen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sanforderungen erhalten, andererseits ist aber zu berücksichtigen,<br />

dass die Bereitschaft der Unternehmen, Jugendliche mit schweren Behinderungen als<br />

Auszubildende einzustellen, nur recht gering ist. So beschäftigten im Jahr 1989 weniger<br />

als die Hälfte der Betriebe schwerbehinderte Auszubildende (vgl. Wolfin / Schmidt 1993,<br />

S. 64).<br />

2.2.6. Beschäftigungsstrukturen für Schwerbehinderte auf dem allgemeinen <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>smarkt<br />

Die Beschäftigtenzahl schwerbehinderter Menschen ist zunächst abhängig von der<br />

Größe des Unternehmens und dessen Tätigkeitsbereich. So betrug der Anteil Schwerbehinderter<br />

im Jahre 1992 z.B. in Klein- und Mittelbetrieben mit weniger als 100 Beschäftigten<br />

ca. 3,2%. Großbetriebe mit mehr als 1000 <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>nehmern wiesen jedoch einen<br />

Schwerbehindertenanteil von 4,8% auf (vgl. Frick / Sadowski 1996, S. 473 / 474).<br />

Zu bedenken ist außerdem, dass viele Menschen, die heute als schwerbehindert gelten,<br />

ihre Behinderung erst im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit erwarben, d.h. sie haben in<br />

ihrem Unternehmen teilweise schon über viele Jahre mitgear<strong>bei</strong>tet und sind mit den<br />

entsprechenden <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>sabläufen vertraut. Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten,<br />

die auf diese Weise angestellt wurden, beträgt rund 82% (ebd., S. 473). Somit bedeutet<br />

eine Weiterbeschäftigung für die <strong>Ar<strong>bei</strong>t</strong>geber trotz der erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen<br />

oft eine kostengünstigere Alternative als eine Neueinstellung. Wei-<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!