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Geburtshilfe

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Ursachen für 32,5 % fehlende Datensätze im Bundesdatenpool<br />

sind demnach:<br />

• fehlende Dokumentation im Krankenhaus,<br />

fehlende Übermittlung an die Landesebene oder<br />

fehlende Weiterleitung an die Bundesebene<br />

(16,2 %),<br />

• fehlende Daten aus drei Bundesländern (10,8 %),<br />

• fehlende Möglichkeit des Imports in den Bundesdatenpool<br />

aufgrund grober Plausibilitätsverletzungen<br />

(5,6 %).<br />

1. In der gesondert durchgeführten Landesauswertung<br />

wurden 19 % der Datensätze als fehlerhaft<br />

erkannt. Diese Datensätze konnten nicht mehr<br />

vor der Auswertung korrigiert werden (Spalte 2).<br />

Die Eingangsprüfung der BQS erkannte jedoch<br />

100 % der Datensätze als fehlerhaft (Spalte 3).<br />

Neben den 19 % der auf Landesebene bekannten<br />

fehlerhaften Datensätze enthielten auch alle<br />

81 % verbliebenen Datensätze Verletzungen der<br />

bundeseinheitlichen Plausibilitätsregeln.<br />

Die oben genannten Prozentangaben beziehen sich<br />

jeweils auf alle 664.482 nach VdAK-Statistik erwarteten<br />

Datensätze.<br />

Verzerrung durch uneinheitliche Anwendung<br />

der Plausibilitätsprüfungen:<br />

Auswirkungen auf die Darstellung der<br />

perinatalen Mortalität<br />

Wie stark sich die Selektion bei uneinheitlicher<br />

2. In die Bundesauswertung fließen lediglich plausible<br />

Datensätze ein, während in der Landesauswertung<br />

auch fehlerhafte Datensätze einbezogen<br />

werden. Da eine nachträgliche Korrektur der<br />

fehlerhaften Datensätze nicht durchführbar war,<br />

konnte also auf Bundesebene zunächst kein<br />

Datensatz dieses Landes in die Auswertung einfließen.<br />

Anwendung von Plausibilitätsprüfungen auf die<br />

Auswertungsergebnisse auswirken kann, zeigt das<br />

Beispiel der in der Bundesauswertung 2001 nicht<br />

bewertbaren Kennzahl „Perinatale Mortalität“.<br />

Wird ein Kind tot geboren, so gelten besondere<br />

Anforderungen an das Ausfüllen des Datensatzes, es<br />

werden besondere Plausibilitätsregeln angewendet.<br />

Beispielsweise darf kein Entlassungsdatum angegeben,<br />

sondern es muß statt dessen ein Todesdatum<br />

dokumentiert werden. Werden diese bundeseinheitlichen<br />

Plausibilitätsregeln nicht gleich bei der<br />

Nach einer Analyse der Plausibilitätsregelverstöße<br />

bei Daten aus vier größeren Bundesländern wurden<br />

zahlreiche Plausibilitätsregeln für die Eingangsprüfung<br />

in den Bundesdatenpool ausgeschaltet und<br />

erneut importiert. Ergebnis waren für das Beispielland<br />

nur noch 8 % fehlerhafte Datensätze. Jedoch<br />

war auch hier kein Datensatz mit Totgeburt enthalten.<br />

In der Folge wurde jeder abgelehnte Datensatz,<br />

der eine Totgeburt kodierte, überprüft. Das Ergebnis<br />

zeigte, daß jeder der abgelehnten Datensätze<br />

Erfassung durch die Software im Krankenhaus angewendet<br />

und Verstöße dem Benutzer zur Korrektur<br />

angezeigt, muß die nächste Instanz, die datenentgegennehmende<br />

Stelle der LQS, darauf hinweisen,<br />

den Datensatz abweisen und zur Korrektur zurückgeben.<br />

Erfolgt auch dies nicht, werden Plausibilitätsverstöße<br />

erst nach oder während des Imports<br />

in den Bundesdatenpool entdeckt. Implausible Datensätze,<br />

und das betrifft für 2001 einen großen Teil<br />

der Datensätze für Totgeburten, stehen nicht für<br />

die Auswertung zur Verfügung. Die perinatale<br />

Mortalität wird in der Folge bei der Auswertung<br />

unterschätzt.<br />

Betrachtet man in Tabelle 10.1 die Anwendung von<br />

Plausibilitätsprüfungen am Beispiel eines einzelnen<br />

Bundeslandes, so fallen folgende Unterschiede auf:<br />

Tabelle 10.1: Beispielland–Auswirkung der Selektionsverzerrung<br />

durch uneinheitliche Anwendung der Plausibilitätsregeln<br />

Import-Fehlerrate (%)<br />

Ausgewertet (Anzahl)<br />

Totgeburten im ausgewerteten<br />

Datenpool<br />

(Anzahl und 0 /00)<br />

Berechnete perinatale<br />

Mortalität<br />

(Anzahl und 0 /00)<br />

Beispielland<br />

19 % 1<br />

31.539 2<br />

98<br />

3,1 0 /00<br />

138<br />

4,3 0 /00<br />

Bundesauswertung<br />

1. Datenimport<br />

(vollständige<br />

Plausibilitätsprüfung)<br />

100 %<br />

0 3<br />

-<br />

Landes- und Bundesebene, berechnete perinatale Mortalität<br />

1<br />

Angabe der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

2<br />

plausible und implausible Datensätze<br />

3<br />

nur plausible Datensätze<br />

-<br />

Bundesauswertung<br />

2. Datenimport<br />

(eingeschränkte<br />

Plausibilitätsprüfung)<br />

8%<br />

28.719 3<br />

0<br />

37<br />

1,2 0 /00

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