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Geburtshilfe

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77<br />

Einleitung<br />

In Deutschland wurden im Jahr 2001 734.478 Kinder<br />

lebend geboren (Statistisches Bundesamt 2002).<br />

Im Jahr 2000 kamen 99 % in einer stationären Einrichtung<br />

zur Welt (QUAG 2001).<br />

Im Jahr 1999 hatten etwa 50.000 Kinder (6,5 % der<br />

Lebendgeborenen) ein Geburtsgewicht unter 2.500 g<br />

(Statistisches Bundesamt 2002). Es handelt sich dabei<br />

fast ausschließlich um zu früh geborene Kinder.<br />

Je niedriger das Geburtsgewicht des Kindes, desto<br />

höher ist das Risiko für Mortalität und Morbidität<br />

der Kinder. Dies gilt insbesondere für Kinder mit<br />

sehr niedrigem Geburtsgewicht unter 1.500 g, im<br />

Jahr 1999 waren dies 8.422 Kinder – etwa 1,1 % der<br />

Geburten (Statistisches Bundesamt 2002). Diese<br />

sehr kleinen Frühgeborenen bedürfen einer hochspezialisierten<br />

Behandlung durch die Neugeborenenmedizin<br />

(Neonatologie). Daher werden in der<br />

Diskussion auch strukturelle Aspekte, die die Versorgung<br />

dieser Kinder betreffen, herausgestellt.<br />

Methodische Erläuterungen zur<br />

Datenbasis<br />

Mit der vorliegenden Bundesauswertung legt die<br />

BQS erstmals eine gemeinsame Auswertung der<br />

Daten aus 13 Bundesländern vor. Diese Auswertung<br />

wurde auf der Basis des neuen Datensatzes durchgeführt,<br />

der in der Zeit von 1995 bis 1999 entwickelt<br />

und je nach Bundesland im Jahr 2000 oder<br />

2001 eingeführt wurde. Der Datensatz für den Leistungsbereich<br />

<strong>Geburtshilfe</strong> enthält 234 Datenfelder<br />

in zwei Teildatensätzen „Mutter“ (138 Datenfelder)<br />

und „Kind“ (96 Datenfelder) (BQS 2002). In 450<br />

Plausibilitätsregeln ist definiert, welche Anforderungen<br />

an valide Datensätze gestellt werden. Für den<br />

Datensatz gibt es eine umfassende Ausfüllanleitung.<br />

Das zugehörige neue Auswertungskonzept wurde in<br />

der Zeit von 1996 bis 2002 entwickelt.<br />

Datenzusammenführung<br />

Bundesdatenpool<br />

Die Qualitätssicherung <strong>Geburtshilfe</strong> wurde im Jahr<br />

2001 in allen Bundesländern durchgeführt. Bei der<br />

Datenzusammenführung konnten Daten aus 13 von<br />

16 Bundesländern einbezogen werden. In einem<br />

Bundesland waren die Daten noch im alten Datensatz<br />

erfaßt worden, aus einem Bundesland wurden<br />

die Daten aufgrund von landesvertraglichen und<br />

datenschutzrechtlichen Vorbehalten nicht krankenhaus-pseudonymisiert<br />

geliefert, und aus einem weiteren<br />

Bundesland standen die Daten erst nach dem<br />

Stichtag für die Auswertung zur Verfügung.<br />

Datenimport und Plausibilität der Daten<br />

Bei einem ersten Import in den Bundesdatenpool<br />

mit Anwendung aller 450 für 2001 definierten Plausibilitätsregeln<br />

konnten nur sehr niedrige Importquoten<br />

– für einzelne Bundesländer 0% – erzielt<br />

werden. Dies weist darauf hin, daß beim Datenimport<br />

auf Landesebene die Plausibilitätsregeln unvollständig<br />

und unterschiedlich angewendet wurden.<br />

Um die Daten dennoch auswerten zu können, wurde<br />

ein zweiter Import mit Lockerung zahlreicher Plausibilitätsregeln<br />

durchgeführt, bei dem dann landesabhängig<br />

zwischen 77 - 93 % der Datensätze<br />

importiert werden konnten.<br />

Repräsentativität<br />

Eine repräsentative Auswertung setzt eine valide<br />

und verzerrungsfreie Datenbasis voraus. Die Repräsentativität<br />

einer Stichprobe ist dann gegeben,<br />

wenn keine statistischen Unterschiede zwischen<br />

Stichprobe und Grundgesamtheit für die ausgewerteten<br />

Fragestellungen – also hier für die bewerteten<br />

Qualitätsmerkmale – bestehen.<br />

Repräsentativität kann zum einen durch eine Totalerhebung<br />

erreicht werden, wenn also Stichprobe<br />

gleich Grundgesamtheit ist. Eine Totalerhebung ist<br />

in der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und<br />

Sonderentgelten für die <strong>Geburtshilfe</strong> vertraglich vereinbart.<br />

Zum anderen kann Repräsentativität durch<br />

vorab festgelegte Maßnahmen wie eine Randomisierung<br />

oder durch nachträgliche Analysen über die<br />

Vergleichbarkeit von Stichprobe und Grundgesamtheit<br />

sichergestellt werden.<br />

Zusätzlich zur Selektionsverzerrung muß eine Dokumentationsverzerrung<br />

ausgeschlossen werden<br />

können, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu<br />

gewährleisten. Es dürfen also keine systematischen<br />

Falschkodierungen in der Datenbasis vorkommen.<br />

Hierfür ist die Ausfüllanleitung für den Datensatz<br />

von Bedeutung.<br />

Mitglieder der<br />

Expertengruppe<br />

<strong>Geburtshilfe</strong><br />

Heidrun Alexnat<br />

Eberswalde<br />

Dr. Susanne Bauer<br />

Essen<br />

Prof. Dr. Dietrich Berg<br />

Amberg<br />

Sylvia Berlage<br />

Hannover<br />

Prof. Dr. Martin Carstensen<br />

Hamburg<br />

Dr. Kai Hertwig<br />

Berlin<br />

Prof. Dr. Eckhard Koepcke<br />

Rostock<br />

Dr. Nicholas Lack<br />

München<br />

PD Dr. Udo Möller<br />

Jena<br />

Prof. Dr. Stephan Schmidt<br />

Marburg<br />

Prof. Dr. Klaus Vetter<br />

Berlin<br />

Prof. Dr. Friedrich Wolff<br />

Köln<br />

Stand: November 2002

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