Geburtshilfe
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Einleitung<br />
In Deutschland wurden im Jahr 2001 734.478 Kinder<br />
lebend geboren (Statistisches Bundesamt 2002).<br />
Im Jahr 2000 kamen 99 % in einer stationären Einrichtung<br />
zur Welt (QUAG 2001).<br />
Im Jahr 1999 hatten etwa 50.000 Kinder (6,5 % der<br />
Lebendgeborenen) ein Geburtsgewicht unter 2.500 g<br />
(Statistisches Bundesamt 2002). Es handelt sich dabei<br />
fast ausschließlich um zu früh geborene Kinder.<br />
Je niedriger das Geburtsgewicht des Kindes, desto<br />
höher ist das Risiko für Mortalität und Morbidität<br />
der Kinder. Dies gilt insbesondere für Kinder mit<br />
sehr niedrigem Geburtsgewicht unter 1.500 g, im<br />
Jahr 1999 waren dies 8.422 Kinder – etwa 1,1 % der<br />
Geburten (Statistisches Bundesamt 2002). Diese<br />
sehr kleinen Frühgeborenen bedürfen einer hochspezialisierten<br />
Behandlung durch die Neugeborenenmedizin<br />
(Neonatologie). Daher werden in der<br />
Diskussion auch strukturelle Aspekte, die die Versorgung<br />
dieser Kinder betreffen, herausgestellt.<br />
Methodische Erläuterungen zur<br />
Datenbasis<br />
Mit der vorliegenden Bundesauswertung legt die<br />
BQS erstmals eine gemeinsame Auswertung der<br />
Daten aus 13 Bundesländern vor. Diese Auswertung<br />
wurde auf der Basis des neuen Datensatzes durchgeführt,<br />
der in der Zeit von 1995 bis 1999 entwickelt<br />
und je nach Bundesland im Jahr 2000 oder<br />
2001 eingeführt wurde. Der Datensatz für den Leistungsbereich<br />
<strong>Geburtshilfe</strong> enthält 234 Datenfelder<br />
in zwei Teildatensätzen „Mutter“ (138 Datenfelder)<br />
und „Kind“ (96 Datenfelder) (BQS 2002). In 450<br />
Plausibilitätsregeln ist definiert, welche Anforderungen<br />
an valide Datensätze gestellt werden. Für den<br />
Datensatz gibt es eine umfassende Ausfüllanleitung.<br />
Das zugehörige neue Auswertungskonzept wurde in<br />
der Zeit von 1996 bis 2002 entwickelt.<br />
Datenzusammenführung<br />
Bundesdatenpool<br />
Die Qualitätssicherung <strong>Geburtshilfe</strong> wurde im Jahr<br />
2001 in allen Bundesländern durchgeführt. Bei der<br />
Datenzusammenführung konnten Daten aus 13 von<br />
16 Bundesländern einbezogen werden. In einem<br />
Bundesland waren die Daten noch im alten Datensatz<br />
erfaßt worden, aus einem Bundesland wurden<br />
die Daten aufgrund von landesvertraglichen und<br />
datenschutzrechtlichen Vorbehalten nicht krankenhaus-pseudonymisiert<br />
geliefert, und aus einem weiteren<br />
Bundesland standen die Daten erst nach dem<br />
Stichtag für die Auswertung zur Verfügung.<br />
Datenimport und Plausibilität der Daten<br />
Bei einem ersten Import in den Bundesdatenpool<br />
mit Anwendung aller 450 für 2001 definierten Plausibilitätsregeln<br />
konnten nur sehr niedrige Importquoten<br />
– für einzelne Bundesländer 0% – erzielt<br />
werden. Dies weist darauf hin, daß beim Datenimport<br />
auf Landesebene die Plausibilitätsregeln unvollständig<br />
und unterschiedlich angewendet wurden.<br />
Um die Daten dennoch auswerten zu können, wurde<br />
ein zweiter Import mit Lockerung zahlreicher Plausibilitätsregeln<br />
durchgeführt, bei dem dann landesabhängig<br />
zwischen 77 - 93 % der Datensätze<br />
importiert werden konnten.<br />
Repräsentativität<br />
Eine repräsentative Auswertung setzt eine valide<br />
und verzerrungsfreie Datenbasis voraus. Die Repräsentativität<br />
einer Stichprobe ist dann gegeben,<br />
wenn keine statistischen Unterschiede zwischen<br />
Stichprobe und Grundgesamtheit für die ausgewerteten<br />
Fragestellungen – also hier für die bewerteten<br />
Qualitätsmerkmale – bestehen.<br />
Repräsentativität kann zum einen durch eine Totalerhebung<br />
erreicht werden, wenn also Stichprobe<br />
gleich Grundgesamtheit ist. Eine Totalerhebung ist<br />
in der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und<br />
Sonderentgelten für die <strong>Geburtshilfe</strong> vertraglich vereinbart.<br />
Zum anderen kann Repräsentativität durch<br />
vorab festgelegte Maßnahmen wie eine Randomisierung<br />
oder durch nachträgliche Analysen über die<br />
Vergleichbarkeit von Stichprobe und Grundgesamtheit<br />
sichergestellt werden.<br />
Zusätzlich zur Selektionsverzerrung muß eine Dokumentationsverzerrung<br />
ausgeschlossen werden<br />
können, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu<br />
gewährleisten. Es dürfen also keine systematischen<br />
Falschkodierungen in der Datenbasis vorkommen.<br />
Hierfür ist die Ausfüllanleitung für den Datensatz<br />
von Bedeutung.<br />
Mitglieder der<br />
Expertengruppe<br />
<strong>Geburtshilfe</strong><br />
Heidrun Alexnat<br />
Eberswalde<br />
Dr. Susanne Bauer<br />
Essen<br />
Prof. Dr. Dietrich Berg<br />
Amberg<br />
Sylvia Berlage<br />
Hannover<br />
Prof. Dr. Martin Carstensen<br />
Hamburg<br />
Dr. Kai Hertwig<br />
Berlin<br />
Prof. Dr. Eckhard Koepcke<br />
Rostock<br />
Dr. Nicholas Lack<br />
München<br />
PD Dr. Udo Möller<br />
Jena<br />
Prof. Dr. Stephan Schmidt<br />
Marburg<br />
Prof. Dr. Klaus Vetter<br />
Berlin<br />
Prof. Dr. Friedrich Wolff<br />
Köln<br />
Stand: November 2002