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76<br />

Kapitel 10<br />

<strong>Geburtshilfe</strong><br />

BQS-Projektleiter<br />

Dr. Frank Peinemann<br />

Dr. Regine Reinstorf<br />

Jan Hendrik Seidel<br />

Mitglieder der<br />

Fachgruppe Gynäkologie<br />

und <strong>Geburtshilfe</strong><br />

Heidrun Alexnat<br />

Eberswalde<br />

Dr. Susanne Bauer<br />

Essen<br />

Prof. Dr. Dietrich Berg<br />

Amberg<br />

Prof. Dr. Martin Carstensen<br />

Hamburg<br />

Dr. Kay Goerke<br />

Schwetzingen<br />

Prof. Dr. Siegfried Kunz<br />

Reutlingen<br />

Dr. habil. Wolfram Lauckner<br />

Rostock<br />

Prof. Dr. Friedrich Wolff<br />

Köln<br />

Stand: November 2002<br />

Mitglieder der<br />

Expertengruppe<br />

Neonatologie<br />

Dr. Hans Joachim Bücker-Nott<br />

Münster<br />

Gabriele Damm<br />

Hannover<br />

Prof. Dr. Karsten Harms<br />

Göttingen<br />

Prof. Dr. Gerhard Jorch<br />

Magdeburg<br />

Dr. Nicholas Lack<br />

München<br />

PD Dr. Wolfram Lauckner<br />

Rostock<br />

Prof. Dr. Jens Möller<br />

Saarbrücken<br />

Prof. Dr. Frank Pohlandt<br />

Ulm<br />

Christine Seibel<br />

Kirchen<br />

Paul Wenzlaff<br />

Hannover<br />

Stand: November 2002<br />

Zusammenfassung<br />

In Deutschland wurden im Jahr 2001 734.478 Kinder<br />

lebend geboren (Statistisches Bundesamt 2002).<br />

Im Jahr 1999 hatten 8.422 Kinder bei der Geburt<br />

ein sehr niedriges Gewicht von unter 1.500 g, das<br />

waren etwa 1,1 % aller Geburten. Der Bundesauswertung<br />

2001 liegt ein unvollständiger Datenpool<br />

zugrunde, der 448.446 Geburten enthält.<br />

Die Mikroblutuntersuchung kann wichtige Informati0nen<br />

für die Geburtsleitung liefern. Insbesondere<br />

bei CTG-Befunden, die schwierig zu beurteilen sind,<br />

können unnötige Kaiserschnittentbindungen verhindert<br />

werden. In 137 Kliniken (21,8 %) wurde das<br />

Verfahren im Jahr 2001 nicht dokumentiert. In einer<br />

Klinik (0,2 %) wird das Verfahren bei über 90 % der<br />

Kinder mit pathologischem CTG dokumentiert.<br />

Die Nabelarterien-pH-Bestimmung ist, bestimmungsgemäße<br />

Abnahmetechnik vorausgesetzt, eine objektive<br />

Untersuchung zur Beurteilung des Kindes nach<br />

der Geburt. Die Bestimmung des pH-Wertes aus<br />

Nabelschnurarterienblut wurde in 97,7 % der<br />

lebendgeborenen Einlinge dokumentiert. Allerdings<br />

zeigt die Betrachtung der Klinikergebnisse, daß 96<br />

(13,8 %) der 698 Kliniken den Referenzbereich<br />

(95 % und darüber) nicht erreichen.<br />

Frühgeborene Kinder mit einem sehr niedrigen Geburtsgewicht<br />

unter 1.500g sollen durch spezialisierte<br />

Ärzte versorgt werden. Bei 68,2 % der lebendgeborenen<br />

Frühgeborenen unter 32 Schwangerschaftswochen<br />

war ein Pädiater bei der Geburt vor der<br />

Entbindung anwesend. Eine Bewertung der Auswertungsergebnisse<br />

wird derzeit nicht vorgenommen,<br />

weil zu klären ist, ob für Frühgeborene die Anwesenheit<br />

eines Neonatologen bei der Geburt als<br />

Qualitätsziel zu fordern ist.<br />

Die Bezeichnung „Angeschlossene Kinderklinik“ ist<br />

ungenau und wird für sehr verschiedene regionale<br />

Gegebenheiten gleichermaßen angewendet, daher<br />

wurde eine Auswertung des Qualitätsmerkmals<br />

„Geringe Rate Frühgeborener unter 1.500 g in<br />

geburtshilflichen Abteilungen ohne angeschlossene<br />

Kinderklinik“ nicht durchgeführt. Zukünftig könnte<br />

die Durchführung einer jährlichen Abfrage von Strukturparametern<br />

sichtbar machen, ob die Versorgung<br />

besonders gefährdeter Kinder dort erfolgt, wo dafür<br />

die strukturellen Voraussetzungen gegeben sind.<br />

Aus methodischer Sicht ist die Datenbasis der vorliegenden<br />

Bundesauswertung mit einigen Mängeln<br />

verbunden. Obwohl in allen 16 Bundesländern<br />

erhoben, konnten Daten aus nur 13 Bundesländern<br />

ausgewertet werden. Aus den beteiligten 13 Bundesländern<br />

sind für 15,2 % der Krankenhäuser keine<br />

Daten übermittelt worden. Bei Krankenhäusern, die<br />

sich beteiligt haben, kommt es aufgrund einer nicht<br />

akzeptablen, unterschiedlichen Anwendung der<br />

Plausibilitätsprüfungen durch Krankenhaus-Anwendungssoftware<br />

und Datenentgegennahme auf Landesebene<br />

zu einem weiteren Verlust an Daten, der<br />

mit einer systematischen Verzerrung der Datenbasis<br />

einhergeht. Die perinatale Mortalität ist aufgrund<br />

dieser Verzerrung nicht auswertbar. Diese Verzerrung<br />

wird sich auch in den Daten aus dem Jahr<br />

2002 zeigen, da der Mangel erst in der zweiten<br />

Jahreshälfte 2002 erkennbar wurde. Für 2003 ist<br />

eine stringente Anwendung der Plausibilitätsregeln<br />

in allen Bundesländern zu fordern.


77<br />

Einleitung<br />

In Deutschland wurden im Jahr 2001 734.478 Kinder<br />

lebend geboren (Statistisches Bundesamt 2002).<br />

Im Jahr 2000 kamen 99 % in einer stationären Einrichtung<br />

zur Welt (QUAG 2001).<br />

Im Jahr 1999 hatten etwa 50.000 Kinder (6,5 % der<br />

Lebendgeborenen) ein Geburtsgewicht unter 2.500 g<br />

(Statistisches Bundesamt 2002). Es handelt sich dabei<br />

fast ausschließlich um zu früh geborene Kinder.<br />

Je niedriger das Geburtsgewicht des Kindes, desto<br />

höher ist das Risiko für Mortalität und Morbidität<br />

der Kinder. Dies gilt insbesondere für Kinder mit<br />

sehr niedrigem Geburtsgewicht unter 1.500 g, im<br />

Jahr 1999 waren dies 8.422 Kinder – etwa 1,1 % der<br />

Geburten (Statistisches Bundesamt 2002). Diese<br />

sehr kleinen Frühgeborenen bedürfen einer hochspezialisierten<br />

Behandlung durch die Neugeborenenmedizin<br />

(Neonatologie). Daher werden in der<br />

Diskussion auch strukturelle Aspekte, die die Versorgung<br />

dieser Kinder betreffen, herausgestellt.<br />

Methodische Erläuterungen zur<br />

Datenbasis<br />

Mit der vorliegenden Bundesauswertung legt die<br />

BQS erstmals eine gemeinsame Auswertung der<br />

Daten aus 13 Bundesländern vor. Diese Auswertung<br />

wurde auf der Basis des neuen Datensatzes durchgeführt,<br />

der in der Zeit von 1995 bis 1999 entwickelt<br />

und je nach Bundesland im Jahr 2000 oder<br />

2001 eingeführt wurde. Der Datensatz für den Leistungsbereich<br />

<strong>Geburtshilfe</strong> enthält 234 Datenfelder<br />

in zwei Teildatensätzen „Mutter“ (138 Datenfelder)<br />

und „Kind“ (96 Datenfelder) (BQS 2002). In 450<br />

Plausibilitätsregeln ist definiert, welche Anforderungen<br />

an valide Datensätze gestellt werden. Für den<br />

Datensatz gibt es eine umfassende Ausfüllanleitung.<br />

Das zugehörige neue Auswertungskonzept wurde in<br />

der Zeit von 1996 bis 2002 entwickelt.<br />

Datenzusammenführung<br />

Bundesdatenpool<br />

Die Qualitätssicherung <strong>Geburtshilfe</strong> wurde im Jahr<br />

2001 in allen Bundesländern durchgeführt. Bei der<br />

Datenzusammenführung konnten Daten aus 13 von<br />

16 Bundesländern einbezogen werden. In einem<br />

Bundesland waren die Daten noch im alten Datensatz<br />

erfaßt worden, aus einem Bundesland wurden<br />

die Daten aufgrund von landesvertraglichen und<br />

datenschutzrechtlichen Vorbehalten nicht krankenhaus-pseudonymisiert<br />

geliefert, und aus einem weiteren<br />

Bundesland standen die Daten erst nach dem<br />

Stichtag für die Auswertung zur Verfügung.<br />

Datenimport und Plausibilität der Daten<br />

Bei einem ersten Import in den Bundesdatenpool<br />

mit Anwendung aller 450 für 2001 definierten Plausibilitätsregeln<br />

konnten nur sehr niedrige Importquoten<br />

– für einzelne Bundesländer 0% – erzielt<br />

werden. Dies weist darauf hin, daß beim Datenimport<br />

auf Landesebene die Plausibilitätsregeln unvollständig<br />

und unterschiedlich angewendet wurden.<br />

Um die Daten dennoch auswerten zu können, wurde<br />

ein zweiter Import mit Lockerung zahlreicher Plausibilitätsregeln<br />

durchgeführt, bei dem dann landesabhängig<br />

zwischen 77 - 93 % der Datensätze<br />

importiert werden konnten.<br />

Repräsentativität<br />

Eine repräsentative Auswertung setzt eine valide<br />

und verzerrungsfreie Datenbasis voraus. Die Repräsentativität<br />

einer Stichprobe ist dann gegeben,<br />

wenn keine statistischen Unterschiede zwischen<br />

Stichprobe und Grundgesamtheit für die ausgewerteten<br />

Fragestellungen – also hier für die bewerteten<br />

Qualitätsmerkmale – bestehen.<br />

Repräsentativität kann zum einen durch eine Totalerhebung<br />

erreicht werden, wenn also Stichprobe<br />

gleich Grundgesamtheit ist. Eine Totalerhebung ist<br />

in der Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und<br />

Sonderentgelten für die <strong>Geburtshilfe</strong> vertraglich vereinbart.<br />

Zum anderen kann Repräsentativität durch<br />

vorab festgelegte Maßnahmen wie eine Randomisierung<br />

oder durch nachträgliche Analysen über die<br />

Vergleichbarkeit von Stichprobe und Grundgesamtheit<br />

sichergestellt werden.<br />

Zusätzlich zur Selektionsverzerrung muß eine Dokumentationsverzerrung<br />

ausgeschlossen werden<br />

können, um die Repräsentativität der Ergebnisse zu<br />

gewährleisten. Es dürfen also keine systematischen<br />

Falschkodierungen in der Datenbasis vorkommen.<br />

Hierfür ist die Ausfüllanleitung für den Datensatz<br />

von Bedeutung.<br />

Mitglieder der<br />

Expertengruppe<br />

<strong>Geburtshilfe</strong><br />

Heidrun Alexnat<br />

Eberswalde<br />

Dr. Susanne Bauer<br />

Essen<br />

Prof. Dr. Dietrich Berg<br />

Amberg<br />

Sylvia Berlage<br />

Hannover<br />

Prof. Dr. Martin Carstensen<br />

Hamburg<br />

Dr. Kai Hertwig<br />

Berlin<br />

Prof. Dr. Eckhard Koepcke<br />

Rostock<br />

Dr. Nicholas Lack<br />

München<br />

PD Dr. Udo Möller<br />

Jena<br />

Prof. Dr. Stephan Schmidt<br />

Marburg<br />

Prof. Dr. Klaus Vetter<br />

Berlin<br />

Prof. Dr. Friedrich Wolff<br />

Köln<br />

Stand: November 2002


78<br />

120 %<br />

100%<br />

80 %<br />

60 %<br />

40 %<br />

20 %<br />

0%<br />

Die Frage, ob die Datenbasis Selektionsverzerrungen<br />

aufweist, wird im folgenden durch Prüfung der Vollständigkeit<br />

und der Verzerrung durch uneinheitliche<br />

Anwendung der Plausibilitätsprüfungen näher<br />

untersucht.<br />

Grad der Vollständigkeit<br />

Der Bundesauswertung 2001 liegt ein unvollständiger<br />

Datenpool zugrunde, der 448.446 Geburten enthält.<br />

Je nach Quelle der Bezugszahlen konnten<br />

664.482 (VdAK/AEV 2002) beziehungsweise 737.360<br />

(Statistisches Bundesamt 2002) Geburten erwartet<br />

werden, was einer Vollständigkeit der dokumentierten<br />

Datensätze von 67,5 % beziehungsweise 61,8 %<br />

entspricht (Abbildung 10.1). Die Stichprobe ist nicht<br />

zufällig. Die Verluste sind zurückzuführen auf organisatorische<br />

und technische Schwierigkeiten bei der<br />

Datenerhebung und Plausibilitätsprüfung in der<br />

einzelnen Klinik einschließlich der dort eingesetzten<br />

Software, bei der Datenentgegennahme durch die<br />

Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung (LQS)<br />

und schließlich bei der Übernahme in den Bundesdatenpool.<br />

Damit ist eine Selektion verbunden, die<br />

für das einzelne Qualitätsmerkmal unterschiedlich<br />

starke Verzerrungen mit sich bringt.<br />

Abbildung 10.1: Verteilung der Vollständigkeit nach<br />

Bundesländern bezogen auf Kinder und Mütter<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 gesamt<br />

Ausgewertete Datensätze<br />

Erwartete Datensätze<br />

Vollständigkeit<br />

VdAK<br />

(Mütter)<br />

448.466<br />

664.482<br />

67,5 %<br />

Bundesländer<br />

destatis 1<br />

(Kinder)<br />

455.662<br />

737.360<br />

61,8 %<br />

Teilnehmende Abteilungen<br />

Erwartete Abteilungen<br />

Vollständigkeit<br />

705<br />

944<br />

74,7 %<br />

Die Anzahl der für die Auswertung vorliegenden<br />

Datensätze wird mit den erwarteten Zahlen nach<br />

LKA (VdAK/AEV 2002) verglichen (Abbildung 10.1).<br />

Die Zahlen zeigen zunächst, daß für die <strong>Geburtshilfe</strong><br />

die Sollstellung auf der Basis der unvollständigen<br />

LKA-Zahlen besonders kritisch ist. Durch die<br />

Unvollständigkeit der LKA-Zahlen werden die tatsächlichen<br />

Geburtenzahlen in unbekanntem Ausmaß<br />

unterschätzt. Deshalb werden zusätzlich die Zahlen<br />

des Statistischen Bundesamtes genutzt (tabellarische<br />

Übersicht in der Abbildung 10.1, Spalte<br />

destatis).<br />

In Abbildung 10.1 ist abzulesen, daß in einer Reihe<br />

von Ländern in 2001 die gewünschte Vollständigkeit<br />

bei weitem nicht erreicht ist. Dies läßt sich nicht<br />

allein durch die niedrigen Importquoten in den<br />

Bundesdatenpool (Importverlust n = 37.189 oder<br />

5,6 % aller erwarteten Datensätze) erklären. Es muß<br />

vielmehr von einer nicht vollständigen Dokumentation<br />

in den Krankenhäusern oder einer unvollständigen<br />

Weitergabe an die Landes- und Bundesebene<br />

ausgegangen werden (Dokumentations- und<br />

Übermittlungsverlust n=107.391 oder 16,2 % aller<br />

erwarteten Datensätze). Die verbleibenden fehlenden<br />

Datensätze entfallen auf die drei fehlenden<br />

Bundesländer (Verlust n=71.436 oder 10,8 % aller<br />

erwarteten Datensätze).<br />

Die Angaben in der Abbildung 10.1 zeigen, daß<br />

nicht alle, sondern nur 74,7 % der Krankenhäuser<br />

in der Bundesauswertung Qualitätssicherung <strong>Geburtshilfe</strong><br />

enthalten sind. Der Ausfall ist zum Teil<br />

auf die nicht ausgewerteten drei Bundesländer zurückzuführen<br />

(n=107 oder 11,2 % der erwarteten<br />

Krankenhäuser). Für den anderen Teil der fehlenden<br />

Krankenhäuser (n=145 oder 15,2 % der erwarteten<br />

Krankenhäuser) wurden keine oder ausschließlich<br />

implausible Daten in den Bundesdatenpool übermittelt.<br />

Erläuterungen:<br />

1<br />

destatis = Statistisches Bundesamt für 2001 (Lebend- und Totgeborene)<br />

Zu Zeile „Ausgewertete Datensätze“: Die Zahl der Kinder<br />

(Entbindungen) übersteigt die Zahl der Mütter (Geburten) aufgrund<br />

von Mehrlingsschwangerschaften (etwa 1,6 %).<br />

Zu Zeile „Erwartete Datensätze“: Die Angabe des VdAK unterschätzt<br />

die Zahl der Geburten aufgrund einer unvollständigen Datenbasis<br />

(Erfassungsgrad etwa 90 %).


79<br />

Ursachen für 32,5 % fehlende Datensätze im Bundesdatenpool<br />

sind demnach:<br />

• fehlende Dokumentation im Krankenhaus,<br />

fehlende Übermittlung an die Landesebene oder<br />

fehlende Weiterleitung an die Bundesebene<br />

(16,2 %),<br />

• fehlende Daten aus drei Bundesländern (10,8 %),<br />

• fehlende Möglichkeit des Imports in den Bundesdatenpool<br />

aufgrund grober Plausibilitätsverletzungen<br />

(5,6 %).<br />

1. In der gesondert durchgeführten Landesauswertung<br />

wurden 19 % der Datensätze als fehlerhaft<br />

erkannt. Diese Datensätze konnten nicht mehr<br />

vor der Auswertung korrigiert werden (Spalte 2).<br />

Die Eingangsprüfung der BQS erkannte jedoch<br />

100 % der Datensätze als fehlerhaft (Spalte 3).<br />

Neben den 19 % der auf Landesebene bekannten<br />

fehlerhaften Datensätze enthielten auch alle<br />

81 % verbliebenen Datensätze Verletzungen der<br />

bundeseinheitlichen Plausibilitätsregeln.<br />

Die oben genannten Prozentangaben beziehen sich<br />

jeweils auf alle 664.482 nach VdAK-Statistik erwarteten<br />

Datensätze.<br />

Verzerrung durch uneinheitliche Anwendung<br />

der Plausibilitätsprüfungen:<br />

Auswirkungen auf die Darstellung der<br />

perinatalen Mortalität<br />

Wie stark sich die Selektion bei uneinheitlicher<br />

2. In die Bundesauswertung fließen lediglich plausible<br />

Datensätze ein, während in der Landesauswertung<br />

auch fehlerhafte Datensätze einbezogen<br />

werden. Da eine nachträgliche Korrektur der<br />

fehlerhaften Datensätze nicht durchführbar war,<br />

konnte also auf Bundesebene zunächst kein<br />

Datensatz dieses Landes in die Auswertung einfließen.<br />

Anwendung von Plausibilitätsprüfungen auf die<br />

Auswertungsergebnisse auswirken kann, zeigt das<br />

Beispiel der in der Bundesauswertung 2001 nicht<br />

bewertbaren Kennzahl „Perinatale Mortalität“.<br />

Wird ein Kind tot geboren, so gelten besondere<br />

Anforderungen an das Ausfüllen des Datensatzes, es<br />

werden besondere Plausibilitätsregeln angewendet.<br />

Beispielsweise darf kein Entlassungsdatum angegeben,<br />

sondern es muß statt dessen ein Todesdatum<br />

dokumentiert werden. Werden diese bundeseinheitlichen<br />

Plausibilitätsregeln nicht gleich bei der<br />

Nach einer Analyse der Plausibilitätsregelverstöße<br />

bei Daten aus vier größeren Bundesländern wurden<br />

zahlreiche Plausibilitätsregeln für die Eingangsprüfung<br />

in den Bundesdatenpool ausgeschaltet und<br />

erneut importiert. Ergebnis waren für das Beispielland<br />

nur noch 8 % fehlerhafte Datensätze. Jedoch<br />

war auch hier kein Datensatz mit Totgeburt enthalten.<br />

In der Folge wurde jeder abgelehnte Datensatz,<br />

der eine Totgeburt kodierte, überprüft. Das Ergebnis<br />

zeigte, daß jeder der abgelehnten Datensätze<br />

Erfassung durch die Software im Krankenhaus angewendet<br />

und Verstöße dem Benutzer zur Korrektur<br />

angezeigt, muß die nächste Instanz, die datenentgegennehmende<br />

Stelle der LQS, darauf hinweisen,<br />

den Datensatz abweisen und zur Korrektur zurückgeben.<br />

Erfolgt auch dies nicht, werden Plausibilitätsverstöße<br />

erst nach oder während des Imports<br />

in den Bundesdatenpool entdeckt. Implausible Datensätze,<br />

und das betrifft für 2001 einen großen Teil<br />

der Datensätze für Totgeburten, stehen nicht für<br />

die Auswertung zur Verfügung. Die perinatale<br />

Mortalität wird in der Folge bei der Auswertung<br />

unterschätzt.<br />

Betrachtet man in Tabelle 10.1 die Anwendung von<br />

Plausibilitätsprüfungen am Beispiel eines einzelnen<br />

Bundeslandes, so fallen folgende Unterschiede auf:<br />

Tabelle 10.1: Beispielland–Auswirkung der Selektionsverzerrung<br />

durch uneinheitliche Anwendung der Plausibilitätsregeln<br />

Import-Fehlerrate (%)<br />

Ausgewertet (Anzahl)<br />

Totgeburten im ausgewerteten<br />

Datenpool<br />

(Anzahl und 0 /00)<br />

Berechnete perinatale<br />

Mortalität<br />

(Anzahl und 0 /00)<br />

Beispielland<br />

19 % 1<br />

31.539 2<br />

98<br />

3,1 0 /00<br />

138<br />

4,3 0 /00<br />

Bundesauswertung<br />

1. Datenimport<br />

(vollständige<br />

Plausibilitätsprüfung)<br />

100 %<br />

0 3<br />

-<br />

Landes- und Bundesebene, berechnete perinatale Mortalität<br />

1<br />

Angabe der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung<br />

2<br />

plausible und implausible Datensätze<br />

3<br />

nur plausible Datensätze<br />

-<br />

Bundesauswertung<br />

2. Datenimport<br />

(eingeschränkte<br />

Plausibilitätsprüfung)<br />

8%<br />

28.719 3<br />

0<br />

37<br />

1,2 0 /00


80<br />

zurecht aufgrund von zum Teil mehrfachen Plausibilitätsverstößen<br />

zurückgewiesen wurde.<br />

Weil diese und andere Selektionsverzerrungen –<br />

beispielsweise durch fehlerhafte Erfassungssoftware<br />

in den Krankenhäusern – in den Daten aller<br />

Bundesländer in unterschiedlichem Ausmaß auftreten,<br />

sind die Daten zur perinatalen Mortalität zwischen<br />

den Bundesländern nicht vergleichbar. Im<br />

Beispiel ergibt sich einmal eine perinatale Mortalität<br />

von 4,3 0 /00 (Spalte 2) gegenüber rechnerisch<br />

1,2 0 /00 in eingeschränkt plausiblen Datensätzen<br />

(Spalte 4). Für die Bundesauswertung 2001 kann<br />

daher die berechnete perinatale Mortalität nicht<br />

verwertet werden.<br />

Bewertung<br />

Insgesamt ergibt sich für die Repräsentativität und<br />

Belastbarkeit der Bundesauswertung <strong>Geburtshilfe</strong><br />

2001 eine eingeschränkte Aussagefähigkeit aufgrund<br />

von systematischer Selektion durch unzureichende<br />

und unterschiedliche Plausibilitätsprüfungen<br />

und aufgrund fehlender Vollständigkeit.<br />

Eine Bewertung von Qualitätsmerkmalen bezüglich<br />

der Variabilität zwischen den teilnehmenden Krankenhäusern<br />

im Sinne eines medizinisch-pflegerischen<br />

Benchmarking ist jedoch möglich, insbesondere<br />

wenn große Grundgesamtheiten zugrunde liegen.<br />

Für diese Anwendung sind die im folgenden dargestellten<br />

Auswertungen durchaus als repräsentativ<br />

und aussagefähig anzusehen.<br />

Qualitätsziel:<br />

„Häufig Mikroblutuntersuchung<br />

bei pathologischem CTG bei<br />

Einlingen“<br />

Problem<br />

Bei der Mikroblutuntersuchung (MBU) wird dem<br />

Kind während der Geburt Blut aus einem zugänglichen<br />

Teil, üblicherweise aus der Kopfhaut, entnommen.<br />

Aus dieser Blutprobe wird der Säure-<br />

Basen-Haushalt bestimmt.<br />

Die Kardiotokographie (CTG, englisch: cardiotocography)<br />

kann die Wehenaktivität und den kindlichen<br />

Herzschlag gleichzeitig registrieren.<br />

Veränderungen der kindlichen Herzfrequenz können<br />

unter der Berücksichtigung der Wehenaktivität auf<br />

eine Gefährdung des Kindes hinweisen, dies wird<br />

als pathologisches Kardiotokogramm bezeichnet.<br />

Nicht immer sind diese Informationen eindeutig aussagekräftig.<br />

In diesen Situtationen kann das Ergebnis<br />

der MBU dem Geburtshelfer Informationen<br />

liefern, die das weitere geburtshilfliche Vorgehen<br />

unterstützen.<br />

Da die Durchführung dieses Verfahrens aufwendig<br />

ist und in seltenen Fällen mit Risiken für das Kind<br />

einhergehen kann, darf es nicht unkritisch eingesetzt<br />

werden. Das Qualitätsziel überprüft, wie häufig<br />

in der einzelnen Klinik das Untersuchungsverfahren<br />

bei pathologischem CTG bei Einlingen zum<br />

Einsatz kommt.<br />

Auf die Angabe eines scharf begrenzten Referenzbereichs<br />

wurde verzichtet. Vielmehr soll auf Ausreißer<br />

in beiden Richtungen aufmerksam gemacht<br />

werden.<br />

Methodik<br />

Für die Auswertung werden Datensätze gezählt,<br />

wenn für Kinder aus einer Einlingsschwangerschaft<br />

ein pathologisches CTG und eine Mikroblutuntersuchung<br />

dokumentiert werden.<br />

Einlinge werden über das Datenfeld „Anzahl der<br />

Mehrlinge“ mit der Angabe „Anzahl der Mehrlinge<br />

= 1“ identifiziert. Ein pathologisches CTG wird in<br />

einem oder mehreren Datenfeldern „Geburtsrisiken“,<br />

„Geburtseinleitung, Indikation“, „Indikationen zur<br />

operativen Entbindung“ und „Hauptindikation bei<br />

Notsektio“ dokumentiert. Im Datenfeld „Blutgasanalyse<br />

Fetalblut“ wird „Ja“ eingetragen. Mehrlinge<br />

werden für diese Auswertung nicht berücksichtigt.<br />

Ergebnis<br />

76.692 mal wurden Einlinge mit pathologischem<br />

CTG dokumentiert, das entspricht 16,8 % der Gesamtheit<br />

von 455.662 verfügbaren Datensätzen.<br />

Davon wurde 16.171 mal die Durchführung einer<br />

Mikroblutuntersuchung dokumentiert, das entspricht<br />

21,1% dieser 76.692 Datensätze.


81<br />

Es liegen Angaben aus 629 Krankenhäusern vor.<br />

Die Rate von Mikroblutuntersuchungen bei Einlingen<br />

mit pathologischem CTG zeigt eine Spannweite von<br />

0 - 98,1 % (Tabelle 10.2).<br />

Bewertung<br />

Ein pathologisches CTG kann Hinweise auf eine<br />

Minderversorgung des Kindes mit Sauerstoff geben<br />

(Low 1999). Dabei ist zu beachten, daß durch diese<br />

Untersuchung zwar ein großer Anteil der betroffenen<br />

Kinder erkannt wird, daß der Test jedoch auch bei<br />

vielen nicht betroffenen Kindern ein „pathologisches“<br />

Bild ergeben kann. Hinsichtlich der Vorhersagekraft<br />

der Untersuchung ist also die Spezifität<br />

des Tests deutlich geringer als die Sensitivität, es<br />

wird ein beträchtlicher Anteil von falsch positiven<br />

Werten beschrieben (Low 1999, Piazze 2000).<br />

Nabelschnurkomplikationen scheinen durch das CTG<br />

nicht erkannt zu werden (Troeger 1999).<br />

Die MBU kann wichtige Informationen für die Geburtsleitung<br />

liefern. Insbesondere bei CTG-Befunden,<br />

die schwierig zu beurteilen sind, können unnötige<br />

Kaiserschnittentbindungen verhindert werden<br />

(Laplanche 1996, Low 2000).<br />

In einer Klinik wird das Verfahren bei über 90 %<br />

der Kinder mit pathologischem CTG dokumentiert.<br />

Hier sollen mit der Klinik die Dokumentationspraxis<br />

und gegebenenfalls die Vorgehensweise im strukturierten<br />

Dialog analysiert werden.<br />

Für die Weiterentwicklung dieses Qualitätsziels soll<br />

die Definition „pathologisches CTG“ klarer gefaßt<br />

werden. Dadurch kann das Risikokollektiv exakter<br />

eingegrenzt und die Spezifität des Qualitätsindikators<br />

erhöht werden.<br />

Abbildung 10.2: Prozentualer Anteil der Mikroblutuntersuchungen<br />

an den Einlingen mit pathologischem CTG pro<br />

Krankenhaus<br />

100 %<br />

90 %<br />

Gegenanzeigen bestehen bei mütterlicher Infektion,<br />

erhöhter kindlicher Blutungsneigung und bei Frühgeborenen<br />

unter 34 Wochen (National Guideline<br />

Clearinghouse 2001). Die Indikation für die MBU ist<br />

sorgfältig zu stellen, sowohl ein zu häufiger wie auch<br />

ein zu seltener Einsatz sind kritisch zu hinterfragen.<br />

Die MBU darf nicht isoliert gesehen werden, sondern<br />

muß mit anderen geburtshilflichen Parametern<br />

wie der Sektiorate und dem kindlichen Outcome<br />

gemeinsam betrachtet werden.<br />

In 137 (21,8 %) Kliniken, die mindestens 20 Einlinge<br />

mit pathologischem CTG dokumentiert haben,<br />

wurde das Verfahren im Jahr 2001 nicht dokumentiert.<br />

Dies entspricht keinem angemessenen geburtshilflichen<br />

Standard. Hier soll die Vorgehensweise in<br />

Einzelfallanalysen auf Landesebene kritisch hinterfragt<br />

werden.<br />

Prozentualer Anteil<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0%<br />

Krankenhäuser<br />

629 Krankenhäuser mit Fallzahlen von mindestens<br />

20 Fällen<br />

Tabelle 10.2: Übersicht der Ergebnisse<br />

Rate des Einsatzes der MBU bei pathologischem CTG<br />

Vertrauensbereich<br />

Median der Krankenhausergebnisse<br />

Spannweite der Krankenhausergebnisse<br />

Anzahl der Krankenhäuser mit einer Rate von 0 %<br />

21,1 %<br />

20,8 – 21,4 %<br />

7,9 %<br />

0-98,1 %<br />

137/629 = 21,8 %


82<br />

Qualitätsziel:<br />

„Stets Bestimmung des Nabelarterien-pH<br />

bei lebendgeborenen<br />

Einlingen“<br />

Problem<br />

Bei der Bestimmung des Nabelarterien-pH wird nach<br />

der Abnabelung eine gefüllte Nabelarterie punktiert.<br />

Aus dieser Blutprobe wird der Säure-Basen-Haushalt<br />

bestimmt. Die Messung des Nabelarterien-pH<br />

gibt dem Geburtshelfer eine schnelle Information<br />

über die Sauerstoffversorgung des Kindes während<br />

der Geburt und ist im Sinne einer objektiven<br />

Dokumentation unverzichtbar.<br />

Abbildung 10.3: Prozentualer Anteil der Nabelarterien-pH-<br />

Bestimmung an allen lebendgeborenen Einlingen in den<br />

Krankenhäusern<br />

Prozentualer Anteil<br />

100 %<br />

90 %<br />

80 %<br />

70 %<br />

60 %<br />

50 %<br />

40 %<br />

30 %<br />

20 %<br />

10 %<br />

0%<br />

Krankenhäuser<br />

Tabelle 10.3: Bestimmung des Nabelarterien-pH<br />

Rate der Messung des Nabelarterien-pH<br />

bei lebendgeborenen Einlingen<br />

Vertrauensbereich<br />

Median der Krankenhausergebnisse<br />

Spannweite der Krankenhausergebnisse<br />

Anzahl der Krankenhäuser mit einer Rate von < 95 %<br />

698 Krankenhäuser mit Fallzahlen von mindestens<br />

20 Fällen<br />

97,7 %<br />

97,6 - 97,7 %<br />

98,7 %<br />

10,8 -100 %<br />

95/698 = 13,6 %<br />

Der Referenzbereich wurde auf eine Rate von 95 %<br />

aller lebendgeborenen Kinder eines Krankenhauses<br />

oder darüber festgelegt.<br />

Methodik<br />

Für die Auswertung werden Datensätze gezählt,<br />

wenn lebendgeborene Kinder aus einer Einlingsschwangerschaft<br />

(Grundgesamtheit) und die Bestimmung<br />

des Nabelarterien-pH-Wertes dokumentiert<br />

wurden.<br />

Einlinge werden über das Datenfeld „Anzahl der<br />

Mehrlinge“ mit der Angabe „Anzahl der Mehrlinge<br />

= 1“ identifiziert. Die Durchführung der Mikroblutuntersuchung<br />

wird im Datenfeld „Blutgasanalyse<br />

(Nabelschnurarterie)“ mit dem Eintrag „Ja“ dokumentiert.<br />

Über eine Berechnung ergibt sich aus den<br />

Datenfeldern „Tod vor Klinikaufnahme“ und<br />

„Todeszeitpunkt“ die Anzahl der dokumentierten<br />

Totgeborenen. Diese Zahl wird von der Gesamtzahl<br />

abgezogen, damit nur die Lebendgeborenen berücksichtigt<br />

werden. Mehrlinge werden für diese Auswertung<br />

nicht berücksichtigt.<br />

Ergebnis<br />

441.318 mal wurden lebendgeborene Einlinge dokumentiert,<br />

das entspricht 96,8 % der Gesamtheit<br />

von 455.662 verfügbaren Datensätzen. Davon wurde<br />

431.110 mal die Bestimmung des NabelarterienpH-Wertes<br />

dokumentiert, das entspricht 97,7 %<br />

dieser 441.318 Datensätze. Es liegen Angaben aus<br />

698 Krankenhäusern mit 20 oder mehr lebendgeborenen<br />

Einlingen vor. Die Raten der Bestimmung<br />

des Nabelarterien-pH bei lebendgeborenen Einlingen<br />

umfassen eine Spannweite von 10,8 - 100 %<br />

(Tabelle 10.3). Die Hälfte der Krankenhäuser hatten<br />

dies in 98,7 % oder darüber dokumentiert.<br />

Bewertung<br />

Grundsätzlich sollen alle Kinder durch die Bestimmung<br />

des pH-Wertes aus Nabelarterienblut untersucht<br />

werden. Die Grenze des Referenzbereichs<br />

wurde jedoch bewußt nicht auf 100 %, sondern auf<br />

95 % festgelegt, weil es möglich ist, daß in wenigen<br />

Situationen die Untersuchung begründbar nicht<br />

erfolgen kann.


83<br />

Die Bestimmung des pH-Wertes aus Nabelschnurarterienblut<br />

wurde im Mittel bei 97,7 % der lebendgeborenen<br />

Einlinge dokumentiert. Allerdings zeigt<br />

die Betrachtung der Varianz, daß 95 (13,6 %) der<br />

698 Kliniken den Referenzbereich (95 % und darüber)<br />

nicht erreichen. Das heißt, daß diese Kliniken<br />

das Verfahren seltener als bei 95 % der Geburten<br />

einsetzen. Diese Kliniken sollen im strukturierten<br />

Dialog aufgefordert werden, ihre Vorgehensweise<br />

zu begründen, die nicht dem zu fordernden geburtshilflichen<br />

Standard entspricht.<br />

Daten aus der externen Qualitätssicherung zeigen,<br />

daß die Häufigkeit des Einsatzes der Untersuchung<br />

im Verlauf der vergangenen Jahre schrittweise – bis<br />

zu einem jetzt fast vollständigen Einsatz – zugenommen<br />

hat. In der Abbildung 10.4 wird der Verlauf<br />

beispielhaft anhand der Daten aus der hessischen<br />

Perinatalerhebung seit 1990 dargestellt<br />

(Misselwitz 2002). Diese erfreuliche Entwicklung<br />

spiegelt eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität<br />

in der geburtshilflichen Versorgung wider und<br />

ist zweifellos auch durch die Erfassung in den<br />

Perinatalerhebungen und durch die regelmäßigen<br />

Dialoge zu diesem Thema wesentlich bewirkt<br />

worden.<br />

Aufgrund der teilweisen „Sättigung“ dieses Indikators<br />

läßt sich derzeit jedoch nur noch eingeschränkt<br />

zwischen „guter“ und „schlechter“ Qualität unterscheiden.<br />

Dennoch hält die Fachgruppe den Indikator<br />

auch weiterhin für unverzichtbar. Die Nabelarterien-pH-Bestimmung<br />

ist, bestimmungsgemäße<br />

Abnahmetechnik vorausgesetzt, eine objektive<br />

Untersuchung zur Beurteilung des Kindes nach der<br />

Geburt. Daher stellt ihre Durchführung auch in der<br />

Zukunft ein wichtiges Qualitätsziel dar. Fast alle<br />

Kliniken führen diese Untersuchung durch, es besteht<br />

eine große Akzeptanz. Das Aussetzen des<br />

Qualitätsziels könnte dahingehend fehlinterpretiert<br />

werden, daß dieser Untersuchung scheinbar nicht<br />

mehr die bisherige hohe Bedeutung zugemessen<br />

wird. Das würde ein falsches Signal setzen und<br />

könnte eine Reduktion der Qualität auslösen.<br />

Qualitätsziel:<br />

„Häufig Anwesenheit eines<br />

Pädiaters bei Geburt von lebendgeborenen<br />

Frühgeborenen,<br />

Gestationsalter unter 32 Wochen“<br />

Problem<br />

Frühgeborene Kinder mit einem sehr niedrigen Geburtsgewicht<br />

sollen durch spezialisierte Ärzte versorgt<br />

werden. Als Zeichen guter Qualität wird<br />

angesehen, wenn häufig ein Pädiater (Facharzt für<br />

Kinderheilkunde und Jugendmedizin) vor der Geburt<br />

dieser Kinder anwesend ist und das Kind direkt<br />

nach der Entbindung kinderärztlich versorgt.<br />

Methodik<br />

Für die Auswertung werden Datensätze gezählt,<br />

wenn lebendgeborene Kinder mit einem Schwangerschaftsalter<br />

bei der Geburt von unter 32 Wochen<br />

(Grundgesamtheit) und die Anwesenheit eines<br />

Pädiaters bereits vor der Entbindung (Qualitätsmerkmal)<br />

dokumentiert wurden.<br />

Abbildung 10.4: Fälle mit pH-Metrie bei lebendgeborenen<br />

Einlingen, Hessische Perinatalerhebung 1990-2000<br />

Anteil lebendgeborener Einlinge mit pH-Metrie<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

1990 1992 1994 1996 1998 2000<br />

Jahr<br />

Quelle: Hessische Perinatalerhebung (HEPE) 1990-2000, Misselwitz 2002


84<br />

Das Gestationsalter und damit die Frühgeburtlichkeit<br />

unter 32 Wochen wird durch einen schematisch<br />

ablaufenden Rechenvorgang ermittelt, in den die<br />

Datenfelder „Berechneter gegebenenfalls korrigierter<br />

Geburtstermin“, „Tragzeit nach klinischem Befund“,<br />

„Schwangerschaftsrisiken“ mit dem Eintrag „Terminunklarheit“<br />

und „Geburtsdatum“ einfließen.<br />

Über eine Berechnung ergibt sich aus den Datenfeldern<br />

„Tod vor Klinikaufnahme“ und „Todeszeitpunkt“<br />

die Anzahl der dokumentierten Totgeborenen.<br />

Diese Zahl wird von der Gesamtzahl abgezogen,<br />

damit nur die Lebendgeborenen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Ergebnis<br />

4.752 mal wurden lebendgeborene Frühgeborene<br />

mit einem Gestationsalter unter 32 Wochen dokumentiert,<br />

das entspricht 1,04 % von 455.662 verfügbaren<br />

Datensätzen. Für 4.740 von diesen 4.752<br />

lebendgeborenen Frühgeborenen (=99,7 %) existiert<br />

eine Angabe zu dem Datenfeld „Pädiater vor Geburt<br />

eingetroffen“. In dieser Grundgesamtheit wurden<br />

3.107 mal die Anwesenheit eines Pädiaters vor der<br />

Entbindung dokumentiert, das entspricht einer Rate<br />

von 65,5 % (= 3.107/4.740). Diese Ergebnisse<br />

weichen aufgrund einer Korrektur geringfügig von<br />

der Bundesauswertung ab.<br />

Abbildung 10.5: Anteil Frühgeborener unter 32 Wochen,<br />

bei denen ein Pädiater vor der Entbindung eingetroffen ist<br />

Anteil lebendgeborener Frühgeburten mit anw. Pädiater<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Krankenhäuser<br />

79 Krankenhäuser mit Fallzahlen von mindestens<br />

20 Fällen<br />

Tabelle 10.4: Pädiater anwesend bei Geburt von<br />

Frühgeborenen kleiner als 32 Wochen<br />

Rate vor der Geburt anwesender Pädiater bei<br />

lebendgeborenen Frühgeborenen<br />

Vertrauensbereich<br />

Median der Krankenhausergebnisse<br />

Spannweite der Krankenhausergebnisse<br />

Anzahl der Krankenhäuser mit einer Rate von < 95%<br />

65,5 %<br />

64,2 - 66,9 %<br />

80,6 %<br />

0-100%<br />

61/79 =77,2 %<br />

Es liegen Angaben von 79 Krankenhäusern mit 20<br />

oder mehr dokumentierten lebendgeborenen Frühgeborenen<br />

vor. Die Anteile der Fälle, in denen ein<br />

Pädiater bei der Geburt anwesend war, zeigen eine<br />

Spannweite von 0-100% (Tabelle 10.4). Die Hälfte<br />

dieser Krankenhäuser hatte dies bei 80,6 % oder<br />

darüber dokumentiert.<br />

Bewertung<br />

Bei 65,5 % der lebendgeborenen Frühgeborenen<br />

unter 32 Schwangerschaftswochen war ein Pädiater<br />

bei der Geburt vor der Entbindung anwesend.<br />

Für die Interpretation und Bewertung dieser Ergebnisse<br />

sind folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:<br />

Vor der Bearbeitung durch die BQS forderte dieses<br />

Qualitätsziel die Anwesenheit eines Pädiaters bei<br />

der Geburt von Frühgeborenen mit einem Gestationsalter<br />

unter 37 Schwangerschaftswochen. Die<br />

Fachgruppe Gynäkologie und <strong>Geburtshilfe</strong> ist der<br />

Auffassung, daß aufgrund des medizinischen Fortschritts<br />

bei der Geburt von Kindern mit einem Gestationsalter<br />

zwischen 32 und 37 Wochen nicht<br />

mehr die Unreife des Kindes alleine eine spezialisierte<br />

Erstbetreuung verlangt, sondern daß vielmehr<br />

das Vorliegen von individuellen Schwangerschaftsrisiken<br />

oder Geburtsrisiken für diese Fälle<br />

entscheidend ist. Daher wurde das Qualitätsziel<br />

modifiziert: Die Anwesenheit des Pädiaters wird<br />

nur noch für Frühgeborene mit einem Gestationsalter<br />

von unter 32 Wochen gefordert. Diese Einschätzung<br />

findet sich auch in einer Stellungnahme<br />

der Deutschen Gesellschaft für Neonatologie und


85<br />

Pädiatrische Intensivmedizin, in der das Gestationsalter<br />

von 30 bis 32 Wochen und/oder das Gewicht<br />

von 1.500 g bis 1.800 g als ein Kriterium für eine<br />

Intensivüberwachung genannt werden (GNPI 2002).<br />

Dem Pädiater wird nach Abschluß seiner Facharztausbildung<br />

laut Weiterbildungsordnung die Möglichkeit<br />

gegeben, sich durch die Weiterbildung im<br />

Schwerpunkt Neonatologie oder die Fakultative<br />

Weiterbildung in der Speziellen Pädiatrischen Intensivmedizin<br />

(MWBO BÄK 2002) auf die Behandlung<br />

dieser Kinder mit ihren typischen Risiken vorzubereiten.<br />

Es ist nicht immer gewährleistet, daß ein<br />

Pädiater ohne diese zusätzliche Qualifikation über<br />

umfangreiche Erfahrungen in der Versorgung von<br />

sehr kleinen Frühgeborenen verfügt. Daher wird<br />

diskutiert, ob der Pädiater mit dieser zusätzlichen<br />

Qualifikation besser geeignet ist, für Qualität in<br />

diesem Bereich zu stehen, als ein Pädiater ohne<br />

diese Weiterbildung. Die Europäische Gesellschaft<br />

für Pädiatrische Forschung (European Society for<br />

Pediatric Research, ESPR) hat eine Weiterbildungsordnung<br />

Neonatologie (The European Training<br />

Syllabus in Neonatology) entwickelt (ESPR, 1998).<br />

Dieser Standard soll länderübergreifend die Realisierung<br />

von Weiterbildungsinhalten ermöglichen.<br />

Aufgrund der inhaltlichen und definitorischen Problematik<br />

dieser aktuellen Diskussion wird eine<br />

Bewertung der Auswertungsergebnisse derzeit nicht<br />

vorgenommen.<br />

Die Fachgruppe Gynäkologie und <strong>Geburtshilfe</strong> ist<br />

aus diesen Gründen der Meinung, daß der Indikator<br />

weiterentwickelt werden muß. Die Expertengruppen<br />

<strong>Geburtshilfe</strong> und Neonatologie arbeiten bereits<br />

gemeinsam an der Entwicklung von möglichen<br />

Alternativen. Im Jahr 2003 wird eine neue interdisziplinäre<br />

Fachgruppe Geburtsmedizin diese Arbeit<br />

fortführen.<br />

Qualitätsziel:<br />

„Geringe Rate Frühgeborener<br />

unter 1.500 g in geburtshilflichen<br />

Abteilungen ohne angeschlossene<br />

Kinderklinik“<br />

Problem<br />

Droht die Geburt eines Frühgeborenen unter 1.500 g,<br />

dann handelt es sich um eine Risikoschwangerschaft<br />

mit typischen eigenen Problemen, für die in<br />

der Zeit um die Geburt herum eine besonders<br />

qualifizierte und koordinierte Betreuung durch die<br />

<strong>Geburtshilfe</strong> und die Pädiatrie gefordert ist. Daher<br />

ist als Zeichen guter Qualität anzusehen, wenn diese<br />

Kinder in ein Zentrum verlegt werden, das aufgrund<br />

seiner besonderen Qualifikation und Ausstattung<br />

auf die Betreuung dieser Kinder vorbereitet<br />

ist. Besonders wichtig ist, daß die Verlegung der<br />

werdenden Mutter vor der Geburt stattfindet.<br />

Methodik<br />

Dieses Qualitätsmerkmal wird nicht ausgewertet,<br />

weil die verwendete Bezeichnung „Angeschlossene<br />

Kinderklinik“ ungenau und für sehr verschiedene<br />

regionale Gegebenheiten gleichermaßen verwendbar<br />

ist. Eine Kinderklinik im gleichen Gebäude kann<br />

nicht von einer Kinderklinik unterschieden werden,<br />

die zehn Kilometer weit entfernt ist. Einige Beispiele<br />

der in den Bundesländern verwendeten „Definitionen“<br />

verdeutlichen dieses Problem:<br />

• Kinderklinik unter einem Dach oder räumlich<br />

höchstens 500 Meter voneinander entfernt,<br />

• neonatologische Intensivversorgung im Umkreis<br />

von 500 Metern,<br />

• nach Ermessen der beteiligten Kliniken und<br />

abhängig von der Region.<br />

Es wird ersatzweise eine Sonderauswertung vorgenommen,<br />

die zeigt, wie viele Kinder mit einem<br />

Geburtsgewicht unter 1.500 g im Jahr 2001 in den<br />

einzelnen Krankenhäusern zur Welt kamen.<br />

Ergebnis<br />

Die Häufigkeitsverteilung in der Abbildung 10.6<br />

zeigt, daß ein erheblicher Teil der Kinder in Krankenhäusern<br />

geboren werden, die weniger als 40<br />

dieser Kinder pro Jahr versorgen. Von allen 705


86<br />

dokumentierenden Krankenhäusern erfolgten in 409<br />

(58 %) Krankenhäusern Geburten von Kindern unter<br />

1.500g. In 372 (91 %) dieser 409 Krankenhäuser<br />

wurden weniger als 40 dieser Kinder im Jahr versorgt.<br />

In diesen 372 Krankenhäusern wurden 2.845<br />

oder 55,5 % der Kinder unter 1.500 g (2.845/5.129)<br />

geboren.<br />

Bewertung<br />

Die Zahl der Kinder mit einem Geburtsgewicht unter<br />

1.500 g nimmt zu (Bartels 2002a). Die Überlebenschancen<br />

für Kinder aus Risikoschwangerschaften<br />

sind größer, wenn die werdende Mutter vor der<br />

Geburt in ein Zentrum verlegt wird, das sich auf die<br />

Betreuung von Kindern mit diesen Risiken spezialisiert<br />

hat und personell und apparativ entsprechend<br />

ausgestattet ist (Genzel-Boroviczeny 2002, Phibbs<br />

1996). Beispielsweise ist das Sterberisiko für Frühgeborene,<br />

die in einer Kinderklinik mit weniger als<br />

36 Aufnahmen von Kindern unter 1.500 g pro Jahr<br />

versorgt wurden, mehr als eineinhalbmal höher als<br />

bei Versorgung in einer größeren Kinderklinik<br />

Abbildung 10.6: Sonderauswertung: Anzahl der Kinder mit<br />

einem Geburtsgewicht unter 1.500 g<br />

(Bartels 2002b). Leitlinien für den „Antepartalen<br />

Transport von Risiko-Schwangeren“ (Grauel 1997)<br />

liegen vor. Eine Auswertung der hessischen Perinatalerhebung<br />

von 1990 bis 1997 ergab, daß bei<br />

21 % der Frauen mit einer außerhalb eines Perinatalzentrums<br />

stattgefundenen Frühgeburt mit einem<br />

Gestationsalter von unter 32 Wochen eine Verlegung<br />

der Mutter vor der Geburt in ein Perinatalzentrum<br />

hätte erfolgen können (Vonderheit 1998).<br />

Wie kann definiert werden, was ein Zentrum bieten<br />

muß?<br />

In einer deutschen Erhebung im Jahr 2000 wurden<br />

Daten von 189 Kinderkliniken und 167 Frauenkliniken<br />

ausgewertet (GNPI 2001). Unter Anwendung der<br />

Kriterien der EU-Definitionen Neonatologie auf diese<br />

Kliniken (ESPR 1998) wurden 72 Doppelabteilungen,<br />

die jeweils aus einer geburtshilflichen Abteilung<br />

und einer neonatologischen Abteilung bestehen, als<br />

„Zentren für Frühgeborene“ bezeichnet. Die EU-<br />

Definitionen legen Ausstattung und die Mindestzahl<br />

der Patientenaufnahmen für diese Zentren einheitlich<br />

und exakt fest:<br />

• Geburtshilfliche Abteilung: 1.000 und mehr<br />

Geburten pro Jahr, 36 Geburten und mehr von<br />

sehr kleinen Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht<br />

unter 1.500 g pro Jahr.<br />

• Neonatologische Abteilung: 50 und mehr<br />

Behandlungen von sehr kleinen Frühgeborenen<br />

mit einem Geburtsgewicht unter 1.500 g pro Jahr.<br />

Anzahl Kinder < 1.500 g<br />

120<br />

110<br />

100<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Krankenhäuser<br />

705 dokumentierende Krankenhäuser<br />

Davon abweichend vergeben die Bundesländer im<br />

Rahmen der Krankenhausplanung die Bezeichnung<br />

„Perinatalzentrum“. Dabei muß jedoch beachtet<br />

werden, daß jedes Land eigene Definitionen erstellt,<br />

die zudem nicht verbindlich sind. Zum Beispiel<br />

bedeutet Perinatalzentrum nicht, daß sich die<br />

geburtshilfliche Abteilung und die neonatologische<br />

Abteilung unter einem Dach befinden müssen.<br />

Vielmehr handelt es sich um die Beschreibung von<br />

erstrebenswerten Idealen, die für die Vergabe der<br />

Bezeichnung nicht realisiert sein müssen. Darüber<br />

hinaus gibt es in einigen Ländern noch eine abgestufte<br />

Variante, die als „Perinatologischer Schwerpunkt“<br />

bezeichnet wird. Beide Bezeichnungen<br />

werden nicht einheitlich vergeben. Eine Vergleichbarkeit<br />

ist somit problematisch.


87<br />

Um der begrifflichen Uneinheitlichkeit der Nähe<br />

oder Entfernung der beiden Abteilungen <strong>Geburtshilfe</strong><br />

und Neonatologie zueinander zu begegnen,<br />

wird folgende Kategorisierung vorgeschlagen<br />

(GNPI 2001):<br />

• Wand an Wand,<br />

• in demselben Gebäude,<br />

• auf demselben Gelände,<br />

• Entfernung in Kilometern.<br />

Die Fachgruppe empfiehlt, zukünftig die wesentlichen<br />

Strukturparameter standardisiert und bundeseinheitlich<br />

zu erfassen und in die Bewertung der<br />

geburtshilflichen und neonatologischen Ergebnisse<br />

einzubeziehen. Diskutiert wird die Durchführung<br />

einer jährlichen Abfrage der Strukturparameter. Sie<br />

soll sichtbar machen, ob die Versorgung besonders<br />

gefährdeter Kinder dort erfolgt, wo dafür die strukturellen<br />

Voraussetzungen gegeben sind.

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