FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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GESCHÄFTSTÄTIGKEIT<br />
DES EMITTENTEN<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />
sind der Erwerb und der Betrieb des Flussschiffes<br />
<strong>MOLDAU</strong>.<br />
Die zukünftige Geschäftstätigkeit und Ertragslage<br />
des Emittenten ist wesentlich von denjenigen Verträgen<br />
abhängig, die für den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb des Flussschiffes erforderlich sind. Dies ist,<br />
nachdem das Schiff bereits von dem Emittenten übernommen<br />
worden ist, zunächst (i) der Bauvertrag mit<br />
der Werft in Bezug auf die darin vereinbarten Gewährleistungen.<br />
Während der Gewährleistungsfrist<br />
hat die Werft etwaige Mängel (soweit diese von<br />
der Gewährleitung umfasst sind) auf eigene Kosten<br />
zu beseitigen. Wesentliche Verträge sind ferner (ii)<br />
der mit dem finanzierenden Kreditinstitut abgeschlossene<br />
Vertrag über die Fremdfinanzierung, der Vertrag<br />
über den Betriebsmittelkredit sowie die mit der<br />
F. Laeisz GmbH abgeschlossenen Verträge über die<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen, die für die Sicherstellung<br />
der Gesamtfinanzierung des Erwerbs und<br />
des Betriebes des Schiffes erforderlich sind und (iii)<br />
der mit dem Beförderungsnehmer abgeschlossene<br />
Beförderungsvertrag sowie der mit dem Schiffsmanager<br />
abgeschlossene Managementvertrag, die zusammen<br />
der Sicherstellung der langfristigen Beschäftigung<br />
und des ordnungsgemäßen Betriebes des<br />
Schiffes dienen. Zum Ausmaß der Abhängigkeiten<br />
des Emittenten von den vorgenannten Verträgen und<br />
die in diesem Zusammenhang bestehenden Risiken<br />
wird auf die Ausführungen im Kapitel 2 „Wesentliche<br />
Risiken der Vermögensanlage“ verwiesen. Abgesehen<br />
von den vorgenannten Verträgen bestehen keine<br />
Abhängigkeiten des Emittenten von Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder die Ertragslage des Emittenten sind.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
sind keine Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren<br />
anhängig, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten<br />
und die Vermögensanlage haben könnten. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung gibt es keine laufenden<br />
Investitionen des Emittenten. Insbesondere ist das<br />
Anlageobjekt im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bereits von dem Emittenten übernommen und der<br />
Kaufpreis bereits gezahlt worden.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
ist die Tätigkeit des Emittenten nicht durch<br />
außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.<br />
ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK<br />
DER VERMÖGENSANLAGE<br />
Das Anlageziel des Emittenten ist es, durch Einsatz<br />
des Flussschiffes und dessen anschließende Veräußerung<br />
Erträge für die Anleger zu erzielen. Die Anlagepolitik<br />
besteht in der Durchführung aller Maßnahmen,<br />
die der Erreichung des Anlageziels dienen. Hierzu<br />
gehören insbesondere die Einwerbung des erforderlichen<br />
Eigenkapitals, der Abschluss und die Durchführung<br />
der für den Erwerb und den langfristigen Betrieb<br />
und die Bewirtschaftung des Schiffes erforderlichen<br />
Verträge. Die Anlagestrategie des Emittenten ist die<br />
Erreichung des Anlageziels durch Umsetzung der<br />
im Rahmen der Anlagepolitik vorgesehenen Maßnahmen.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat<br />
der Emittent nach Übernahme des Bauvertrages und<br />
Abschluss eines Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />
die <strong>MOLDAU</strong> bereits übernommen und in<br />
Fahrt gesetzt.<br />
Die Nettoeinnahmen im Sinne von § 9 VermVerk<br />
ProspV aus der Vermögensanlage reichen für die<br />
Realisierung der Anlagepolitik und Anlagestrategie<br />
nicht aus. Deshalb sind zusätzlich zur Einwerbung<br />
von Kommanditkapital Darlehen aufzunehmen. Die<br />
Nettoeinnahmen dienen der Anschaffung des Flussschiffes<br />
<strong>MOLDAU</strong> durch Ablösung der diesbezüglich<br />
aufgenommenen Zwischenfinanzierung sowie dem<br />
Aufbau einer Liquiditätsreserve. Für sonstige Zwecke<br />
werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt.<br />
Die Änderung der Anlagestrategie und der Anlagepolitik<br />
bedürfen einer Änderung des Gesellschaftsvertrages<br />
des Emittenten. Hierfür ist ein Gesellschafterbeschluss<br />
erforderlich, der in einer Präsenzversammlung<br />
oder im schriftlichen Verfahren gefasst wird und einer<br />
Mehrheit von mindestens 75% der abgegebenen<br />
Stimmen bedarf, §10 Ziffer 2 i.V.m. § 12 Ziffer 2 lit.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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