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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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8.<br />

Weitere Informationen über das Beteiligungsangebot<br />

(iii) ist mit Einreichung des Verkaufsprospektes<br />

für dieses Beteiligungsangebot zur Billigung bei<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

verdient und ist zur Zahlung fällig, sobald<br />

es die Liquiditätslage des Emittenten erlaubt.<br />

Die Vergütungen gemäß Ziffer (iv) und (v) sind<br />

anteilig entsprechend der Leistung der Beteiligungsbeträge<br />

auf das hierfür bestimmte Konto<br />

verdient und insoweit jeweils zur Zahlung fällig,<br />

sofern es die Liquiditätslage des Emittenten erlaubt.<br />

• Bei Veräußerung, einem Totalverlust des Schiffes<br />

oder Abandon erhält die SEEHANDLUNG<br />

gemäß § 16 Ziff. 2 lit. b) des Gesellschaftsvertrages<br />

als Gegenleistung für die Abwicklungsarbeiten<br />

eine Vergütung von 1,0% des Nettoveräußerungserlöses<br />

oder der vereinnahmten<br />

Versicherungssumme. Diese Vergütung ist innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Eingang des entsprechenden<br />

Erlöses bei dem Emittenten fällig.<br />

Bei Zugrundelegung der im Kapitel „Investition,<br />

Finanzierung und Ergebnisprognose“ dargelegten<br />

Annahmen belaufen sich die vorbenannten<br />

Vergütungen der Gründungsgesellschafter während<br />

der gesamten prognostizierten Laufzeit des<br />

Emittenten auf insgesamt € 2.227.700.<br />

Der Treuhänder ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

neben den Gründungsgesellschaftern der<br />

einzige Gesellschafter des Emittenten.<br />

• Der Treuhänder erhält gemäß § 7 Ziff. 1 des<br />

Treuhandvertrages und § 16 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />

für die Einrichtung der<br />

Treuhandverwaltung von dem Emittenten eine<br />

Vergütung von 1% der bis zur Schließung des<br />

Angebots von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />

Platzierungsgaranten) gezeichneten Beteiligungsbeträge,<br />

die bei Schließung des Beteiligungsangebotes<br />

zur Zahlung fällig ist. Bei<br />

planmäßiger Einwerbung des gesamten Kommanditkapitals<br />

von € 6.780.000 beläuft sich<br />

diese einmalige Vergütung des Treuhänders auf<br />

einen Gesamtbetrag von € 67.800 (zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Vergütung<br />

erhöht sich im Falle der Einwerbung zusätzlichen<br />

Kommanditkapitals im Rahmen der<br />

Erhöhungsreserve entsprechend, so dass der<br />

Treuhänder bei vollständiger Ausnutzung der<br />

Erhöhungsreserve einen einmaligen Gesamtbetrag<br />

von € 68.800 (zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer) erhalten würde.<br />

• Darüber hinaus erhält der Treuhänder gemäß<br />

§ 7 Ziff. 2 des Treuhandvertrages und § 16<br />

Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages ab dem Jahr<br />

2013 bis zum 31. Dezember des Jahres, in<br />

dem das Schiff verkauft oder die Auflösung des<br />

Emittenten beschlossen wird, für die laufende<br />

Treuhandverwaltung eine jährliche Vergütung<br />

von 0,6% der bis zur Schließung des Angebots<br />

von Treugebern (einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

(einschließlich einer etwaig ausgenutzten<br />

Erhöhungsreserve), jeweils zuzüglich etwaig<br />

anfallender Umsatzsteuer. Diese Vergütung für<br />

das Geschäftsjahr 2013 ist erstmals zum 31.<br />

Dezember 2013 fällig, in den Folgejahren jeweils<br />

zum Ende eines Quartals. Die Vergütung<br />

erhöht sich ab 2014 um 2,5% p.a. Der Gesamtbetrag,<br />

der dem Treuhänder während der<br />

prognostizierten Gesamtlaufzeit des Emittenten<br />

als Vergütung für die laufende Treuhandverwaltung<br />

von dem Emittenten gezahlt wird, beläuft<br />

sich bei planmäßiger Einwerbung eines Kommanditkapitals<br />

von € 6.780.000 auf insgesamt<br />

€ 561.203 (zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer), und zusammen mit der für die<br />

Einrichtung der Treuhandverwaltung insgesamt<br />

geschuldeten Vergütung auf insgesamt<br />

€ 629.003 (zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />

Sofern zusätzlich die Erhöhungsreserve<br />

vollständig eingeworben wurde, erhöht<br />

sich der vorgenannte Betrag auf € 569.480<br />

(für die laufende Treuhandverwaltung) bzw. auf<br />

€ 638.280 (für die laufende Treuhandverwaltung<br />

und die Einrichtung der Treuhandverwaltung),<br />

jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

• Bei Veräußerung, bei Totalverlust des Schiffes<br />

oder Abandon erhält der Treuhänder gemäß<br />

92 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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