FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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8.<br />
Weitere Informationen über das Beteiligungsangebot<br />
(iii) ist mit Einreichung des Verkaufsprospektes<br />
für dieses Beteiligungsangebot zur Billigung bei<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
verdient und ist zur Zahlung fällig, sobald<br />
es die Liquiditätslage des Emittenten erlaubt.<br />
Die Vergütungen gemäß Ziffer (iv) und (v) sind<br />
anteilig entsprechend der Leistung der Beteiligungsbeträge<br />
auf das hierfür bestimmte Konto<br />
verdient und insoweit jeweils zur Zahlung fällig,<br />
sofern es die Liquiditätslage des Emittenten erlaubt.<br />
• Bei Veräußerung, einem Totalverlust des Schiffes<br />
oder Abandon erhält die SEEHANDLUNG<br />
gemäß § 16 Ziff. 2 lit. b) des Gesellschaftsvertrages<br />
als Gegenleistung für die Abwicklungsarbeiten<br />
eine Vergütung von 1,0% des Nettoveräußerungserlöses<br />
oder der vereinnahmten<br />
Versicherungssumme. Diese Vergütung ist innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Eingang des entsprechenden<br />
Erlöses bei dem Emittenten fällig.<br />
Bei Zugrundelegung der im Kapitel „Investition,<br />
Finanzierung und Ergebnisprognose“ dargelegten<br />
Annahmen belaufen sich die vorbenannten<br />
Vergütungen der Gründungsgesellschafter während<br />
der gesamten prognostizierten Laufzeit des<br />
Emittenten auf insgesamt € 2.227.700.<br />
Der Treuhänder ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
neben den Gründungsgesellschaftern der<br />
einzige Gesellschafter des Emittenten.<br />
• Der Treuhänder erhält gemäß § 7 Ziff. 1 des<br />
Treuhandvertrages und § 16 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages<br />
für die Einrichtung der<br />
Treuhandverwaltung von dem Emittenten eine<br />
Vergütung von 1% der bis zur Schließung des<br />
Angebots von Treugebern (einschließlich etwaiger<br />
Platzierungsgaranten) gezeichneten Beteiligungsbeträge,<br />
die bei Schließung des Beteiligungsangebotes<br />
zur Zahlung fällig ist. Bei<br />
planmäßiger Einwerbung des gesamten Kommanditkapitals<br />
von € 6.780.000 beläuft sich<br />
diese einmalige Vergütung des Treuhänders auf<br />
einen Gesamtbetrag von € 67.800 (zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die Vergütung<br />
erhöht sich im Falle der Einwerbung zusätzlichen<br />
Kommanditkapitals im Rahmen der<br />
Erhöhungsreserve entsprechend, so dass der<br />
Treuhänder bei vollständiger Ausnutzung der<br />
Erhöhungsreserve einen einmaligen Gesamtbetrag<br />
von € 68.800 (zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer) erhalten würde.<br />
• Darüber hinaus erhält der Treuhänder gemäß<br />
§ 7 Ziff. 2 des Treuhandvertrages und § 16<br />
Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages ab dem Jahr<br />
2013 bis zum 31. Dezember des Jahres, in<br />
dem das Schiff verkauft oder die Auflösung des<br />
Emittenten beschlossen wird, für die laufende<br />
Treuhandverwaltung eine jährliche Vergütung<br />
von 0,6% der bis zur Schließung des Angebots<br />
von Treugebern (einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />
gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />
(einschließlich einer etwaig ausgenutzten<br />
Erhöhungsreserve), jeweils zuzüglich etwaig<br />
anfallender Umsatzsteuer. Diese Vergütung für<br />
das Geschäftsjahr 2013 ist erstmals zum 31.<br />
Dezember 2013 fällig, in den Folgejahren jeweils<br />
zum Ende eines Quartals. Die Vergütung<br />
erhöht sich ab 2014 um 2,5% p.a. Der Gesamtbetrag,<br />
der dem Treuhänder während der<br />
prognostizierten Gesamtlaufzeit des Emittenten<br />
als Vergütung für die laufende Treuhandverwaltung<br />
von dem Emittenten gezahlt wird, beläuft<br />
sich bei planmäßiger Einwerbung eines Kommanditkapitals<br />
von € 6.780.000 auf insgesamt<br />
€ 561.203 (zzgl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer), und zusammen mit der für die<br />
Einrichtung der Treuhandverwaltung insgesamt<br />
geschuldeten Vergütung auf insgesamt<br />
€ 629.003 (zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer).<br />
Sofern zusätzlich die Erhöhungsreserve<br />
vollständig eingeworben wurde, erhöht<br />
sich der vorgenannte Betrag auf € 569.480<br />
(für die laufende Treuhandverwaltung) bzw. auf<br />
€ 638.280 (für die laufende Treuhandverwaltung<br />
und die Einrichtung der Treuhandverwaltung),<br />
jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
• Bei Veräußerung, bei Totalverlust des Schiffes<br />
oder Abandon erhält der Treuhänder gemäß<br />
92 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>