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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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vorangeht, beträgt diese Vergütung 30% eines<br />

etwaigen Mehrergebnisses eines jeden Geschäftsjahres.<br />

Ein Mehrergebnis liegt vor, wenn<br />

der Jahresüberschuss des Emittenten vor Berücksichtigung<br />

der Gewerbesteuer und dieser<br />

Vergütung die Planergebnisse des Emittenten<br />

für dieses Jahr übersteigt. Liegt der Jahresüberschuss<br />

der Gesellschaft vor Berücksichtigung<br />

der Gewerbesteuer und dieser Vergütung in<br />

einem Geschäftsjahr unter dem Planergebnis<br />

des Bezugsjahres, so ist dieses Minderergebnis<br />

rechnerisch vorzutragen und von künftigen Mehrergebnissen<br />

abzuziehen, bis es ausgeglichen<br />

ist. Minderergebnisse begründen im Übrigen<br />

keine Verpflichtung des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters gegenüber dem Emittenten.<br />

Bei Verkauf des Schiffes oder einem anderen<br />

Auflösungsereignis im Jahre 2024 erhält der<br />

persönlich haftende Gesellschafter eine Vergütung<br />

in Höhe von 30% des Betrages, um<br />

den der Erlös aus dem Schiffsverkauf oder die<br />

Versicherungsentschädigung den Betrag von<br />

€ 9.831.000,00 (geplanter Verkaufserlös)<br />

übersteigt. Bei Verkauf des Schiffes oder einem<br />

anderen Auflösungsereignis in einem anderen<br />

Geschäftsjahr als 2024 ist im Hinblick auf die<br />

Bestimmung eines Mehrerlöses der geplante<br />

Verkaufserlös um einen Betrag von € 593.000<br />

für jedes Jahr des früheren Verkaufs zu erhöhen<br />

bzw. für jedes Jahr des späteren Verkaufs zu<br />

reduzieren. Er beträgt mindestens € 0. Bis zum<br />

Verkauf nicht ausgeglichene Mindererlöse aus<br />

den vergangenen Geschäftsjahren sind von<br />

einem etwaigen Mehrerlös aus dem Schiffsverkauf<br />

vorab abzuziehen. Nicht ausgeglichene<br />

Minderergebnisse begründen im Übrigen keine<br />

Verpflichtung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

gegenüber der Gesellschaft. Bei dem<br />

prognostizierten wirtschaftlichen Verlauf erhält<br />

der persönlich haftende Gesellschafter keine<br />

erfolgsabhängige Managementvergütung.<br />

• Die SEEHANDLUNG erhält gemäß § 16 Ziff. 2<br />

des Gesellschaftsvertrages und nach Maßgabe<br />

zwischen ihr und dem Emittenten abgeschlossener<br />

Verträge, von dem Emittenten (jeweils zzgl.<br />

etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer) (i) für die<br />

Beratung und Unterstützung des Emittenten bei<br />

der Beschaffung einer Fremdfinanzierung einen<br />

einmaligen Betrag in Höhe von € 135.000,<br />

(ii) für die Entwicklung konzeptioneller Grundlagen<br />

des Beteiligungsangebotes einen einmaligen<br />

Betrag in Höhe von 3% der Summe aller<br />

bis zur Schließung des Angebots von Treugebern<br />

(einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge, (iii)<br />

für die Erstellung des Verkaufsprospektes und<br />

des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB)<br />

für das Beteiligungsangebot einen einmaligen<br />

Betrag in Höhe von 1% der Summe aller bis<br />

zur Schließung des Angebots von Treugebern<br />

(einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge, (iv) für die<br />

Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />

einen einmaligen Betrag in Höhe von 2% der<br />

Summe aller bis zur Schließung des Angebots<br />

von Treugebern (einschließlich etwaiger Platzierungsgaranten)<br />

gezeichneten Beteiligungsbeträge<br />

und (v) für die Vermittlung des bei den Treugebern<br />

einzuwerbenden Eigenkapitals einen<br />

Betrag in Höhe von 9% der Summe aller bis zur<br />

Schließung des Angebots von Treugebern (einschließlich<br />

etwaiger Platzierungsgaranten) gezeichneten<br />

Beteiligungsbeträge zzgl. 3% Agio<br />

auf das gesamte Eigenkapital, jeweils abzgl.<br />

der Vermittlungsprovisionen, die der Emittent<br />

selbst Dritten für die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

schuldet.<br />

Die Vergütungen gemäß vorstehender Ziffer<br />

(i) bis (v) sind bzw. waren nach den vertragliche<br />

Vorgaben wie folgt verdient und fällig:<br />

Die Vergütung gemäß Ziffer (i) war verdient mit<br />

Unterzeichnung eines Darlehensvertrages über<br />

die Finanzierung des Schiffserwerbs und ist zur<br />

Zahlung fällig, sobald die Liquiditätslage des<br />

Emittenten dies erlaubt. Die Vergütung gemäß<br />

Ziffer (ii) war verdient mit Erstellung einer Ankaufs-<br />

und Projektkalkulation und erstmaligem<br />

Abschluss eines Beförderungs- sowie eines<br />

Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />

und ist fällig, sobald es die Liquiditätslage des<br />

Emittenten zulässt. Die Vergütung gemäß Ziffer<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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