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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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8.<br />

Weitere Informationen über das Beteiligungsangebot<br />

delsregister eingetragene Haftsumme ist auf € 1.000<br />

reduziert worden. Damit beläuft sich der Gesamtbetrag<br />

der von den Gründungsgesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten Einlagen (Kommanditeinlage) auf<br />

€ 10.000. Die Kommanditeinlage ist in voller Höhe<br />

eingezahlt.<br />

Am 11. März 2013 ist der Treuhänder als neuer<br />

Kommanditist dem Emittenten mit einer Kommanditeinlage<br />

von € 5.000 beigetreten und mit einer<br />

Haftsumme in Höhe von € 500 im Handelsregister<br />

eingetragen worden; der Treuhänder hat seine Kommanditeinlage<br />

in voller Höhe eingezahlt. Angaben<br />

zu der Firma, dem Sitz und der Geschäftsanschrift<br />

sind der Übersicht im Abschnitt 4.1 zu entnehmen.<br />

Die Gründungsgesellschafter und der Treuhänder werden<br />

in diesem Verkaufsprospekt zusammen auch als<br />

„Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung“<br />

bezeichnet. Diese haben zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung Kommanditeinlagen in Höhe<br />

von insgesamt € 15.000 übernommen, die in voller<br />

Höhe eingezahlt sind.<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />

sonstige Bezüge der Gründungsgesellschafter<br />

und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter ist an dem<br />

Ergebnis des Emittenten nicht beteiligt. Er hat keine<br />

Entnahmerechte. Die SEEHANDLUNG und der<br />

Treuhänder sind als Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer für eigene Rechnung gehaltenen Kommanditeinlagen<br />

zum Kommanditkapital des Emittenten<br />

an den Ergebnissen und Entnahmen (Auszahlungen)<br />

des Emittenten sowie an einem etwaigen Liquidationsüberschuss<br />

beteiligt.<br />

Die Gründungsgesellschafter erhalten außerdem<br />

von dem Emittenten die folgenden Vergütungen:<br />

• Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />

gemäß § 16 Ziff. 3 lit. a) des Gesellschaftsvertrages<br />

für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung von dem Emittenten erstmals (in voller<br />

Höhe) für das Geschäftsjahr 2013 eine jährliche<br />

Vergütung von € 8.475,00 (zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer), die jeweils am<br />

30. Juni eines jeden Jahres zur Zahlung fällig<br />

ist. Die Vergütung erhöht sich ab 2014 um<br />

2,5% pro Jahr.<br />

• Darüber hinaus erhält der persönlich haftende<br />

Gesellschafter gemäß § 16 Ziff. 3 lit. b)<br />

des Gesellschaftsvertrages für die laufende<br />

Geschäftsführung von dem Emittenten in den<br />

ersten sieben Jahren ab Beginn des Beförderungsvertrages<br />

mit Tourama Ltd. eine jährliche,<br />

jeweils hälftig zum 30. Juni und 30. Dezember<br />

eines Geschäftsjahres fällige Vergütung von<br />

2,95% und ab dem achten Jahr 1,0% des Teils<br />

des von Tourama Ltd. vertraglich geschuldeten<br />

Beförderungsentgeltes, der für die Finanzierung<br />

des Schiffes gezahlt wird. Nach Beendigung<br />

des Beförderungsvertrages mit Tourama Ltd. erhält<br />

er jährlich 2,0 % aller von dem Emittenten<br />

effektiv eingenommenen Beförderungsentgelte<br />

bzw. Chartereinnahmen aus dem Schiffsbetrieb,<br />

eingeschlossen Zahlungen der Ausfallversicherungen.<br />

Liegt das Schiff nach Ablauf des Beförderungs-/Chartervertrages<br />

auf, so dass aus<br />

seinem Betrieb keine Einnahmen erzielt werden<br />

und auch keine Ausfallversicherung eingreift, erhält<br />

der persönlich haftende Gesellschafter abweichend<br />

hiervon eine Vergütung von € 55 pro<br />

Tag (zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer),<br />

die bis zum 30. Januar des Folgejahres fällig<br />

ist. Daneben werden dem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter nach § 16 Ziffer 3 lit. c) des<br />

Gesellschaftsvertrages alle von ihm im Interesse<br />

des Emittenten getätigten Auslagen sowie die<br />

Vergütung seiner Geschäftsführer, die sich prognosegemäß<br />

auf insgesamt € 141.000 beläuft,<br />

von diesem ersetzt.<br />

• Ferner erhält der persönlich haftende Gesellschafter<br />

gemäß § 16 Ziff. 3 d) des Gesellschaftsvertrages<br />

eine erfolgsabhängige<br />

Managementvergütung, die sich nach dem<br />

Ergebnis des Emittenten richtet. Beginnend mit<br />

dem Geschäftsjahr 2013 bis zum Ende des<br />

Geschäftsjahres, das dem Verkauf des Schiffes<br />

oder einem anderen Auflösungsereignis<br />

90 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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