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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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Die Zinsen aller Tranchen sind monatlich nachschüssig<br />

fällig. Ändern sich die Risikostruktur des Schiffshypothekendarlehens<br />

und damit die Anforderungen<br />

an die Eigenkapitaldeckung des finanzierenden<br />

Kreditinstitutes, kann dieses höhere Kosten der Eigenkapitalvorhaltung<br />

auf die jeweiligen Zinssätze<br />

aufschlagen. Der Emittent hat auf die zugesagten,<br />

aber noch nicht ausgezahlten Mittel der Tranche II<br />

ab dem 25. Februar 2013 für höchstens elf Monate<br />

eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro<br />

Monat zu zahlen.<br />

Darüber hinaus hat der Emittent eine einmalige<br />

Strukturierungsgebühr in Höhe von € 35.000 an<br />

das finanzierende Kreditinstitut unmittelbar nach der<br />

Schiffsablieferung und der Auszahlung des Finanzierungsbetrages<br />

gezahlt.<br />

Zur Sicherung der Ansprüche des finanzierenden<br />

Kreditinstitutes aus dem abgeschlossenen Kreditvertrag<br />

hat der Emittent zu Gunsten des finanzierenden<br />

Kreditinstitutes ein abstraktes Schuldversprechen in<br />

Höhe von € 13.236.500 nebst Zinsen, besichert<br />

durch eine erstrangige Schiffshypothek in der gleichen<br />

Höhe, abgegeben. Der Emittent ist verpflichtet,<br />

sich wegen des Anspruches aus dem abstrakten<br />

Schuldversprechen und der Schiffshypothek der sofortigen<br />

Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen<br />

und das Schiff zu unterwerfen, was bisher<br />

aus Kostengründen erst für einen Teilbetrag in Höhe<br />

von 10% des abstrakten Schuldversprechens erfolgt<br />

ist. In Höhe von € 275.000 dienen das abstrakte<br />

Schuldversprechen und die Schiffshypothek auch<br />

der Sicherung der Ansprüche aus dem im Anschluss<br />

dargestellten Betriebsmittelkredit über € 250.000.<br />

Darüber hinaus wurden die Ansprüche des Emittenten<br />

aus dem Bauvertrag, dem Beförderungsvertrag,<br />

dem Managementvertrag, seinem Geschäftskonto<br />

sowie aus den Versicherungsverträgen (Kasko-, Lossof-Hire-<br />

sowie Kriegsversicherung) zur Sicherung an<br />

das finanzierende Kreditinstitut abgetreten.<br />

Das finanzierende Kreditinstitut ist berechtigt, das<br />

Schiffshypothekendarlehen fristlos zu kündigen und<br />

die zur Absicherung dieses Vertrages bestellten<br />

Sicherheiten zu verwerten, wenn der Emittent mit<br />

dem Betrag einer Monatsrate länger als zehn Bankarbeitstage<br />

im Verzug ist oder der Schuldendienstdeckungskoeffizient<br />

(im Folgenden „DSCR“) unter<br />

einen Wert von 1,0 sinkt und für einen Zeitraum<br />

von zwei aufeinander folgenden Berichtszeiträumen<br />

nach Ablauf des letzten Berichtszeitraums unter diesem<br />

Wert verbleibt sowie aus einem sonstigen wichtigen<br />

Grund. Beim DSCR handelt es sich um eine<br />

Finanzkennzahl, die aus dem Quotienten von Cashflow<br />

vor Schuldendienst sowie vor Auszahlungen<br />

an die Kommanditisten (Zähler) und Schuldendienst<br />

(Nenner) besteht. Der DSCR wird im sechsmonatigen<br />

Rhythmus für den jeweils zurückliegenden Berichtszeitraum<br />

von zwölf Monaten ermittelt. Der Emittent<br />

darf über die freie Liquidität insbesondere für<br />

Auszahlungen an die Investoren jährlich oder halbjährlich<br />

verfügen, wenn der DSCR im relevanten Berichtszeitraum<br />

mindestens 1,2 betragen hat. Der für<br />

den Schuldendienst und Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

zur Verfügung stehende Cash-flow muss<br />

dafür den gesamten Schuldendienst des Emittenten<br />

um mindestens 20% überschreiten. Darüber hinaus<br />

kann die finanzierende Bank zurücktreten, wenn ihr<br />

eine wesentliche Verschlechterung oder erhebliche<br />

Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Emittenten<br />

oder eine Beeinträchtigung der Sicherheiten<br />

ersichtlich wird. Andere als die vorstehend beschriebenen,<br />

nicht unerheblichen dinglichen Belastungen<br />

des Anlageobjekts sind nicht vorhanden.<br />

BETRIEBSMITTELKREDIT<br />

Ein weiteres Kreditinstitut, welches zur Gruppe des<br />

finanzierenden Kreditinstitutes gehört, hat dem Emittenten<br />

bei Ablieferung des Schiffes bis auf Weiteres<br />

eine Kontokorrentkreditlinie zur Stärkung der Betriebsmittel<br />

des Emittenten in Höhe von € 250.000 zur<br />

Verfügung gestellt. In Höhe von € 275.000 dienen<br />

das abstrakte Schuldversprechen und die Schiffshypothek<br />

für die Endfinanzierung im Gleichrang auch<br />

der Sicherung der Ansprüche aus dem Betriebsmittelkredit.<br />

Der Zinssatz für die kalkulatorisch nicht vorgesehene<br />

Inanspruchnahme der Kreditlinie beträgt<br />

derzeit 6,0% p.a.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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