FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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Die Zinsen aller Tranchen sind monatlich nachschüssig<br />
fällig. Ändern sich die Risikostruktur des Schiffshypothekendarlehens<br />
und damit die Anforderungen<br />
an die Eigenkapitaldeckung des finanzierenden<br />
Kreditinstitutes, kann dieses höhere Kosten der Eigenkapitalvorhaltung<br />
auf die jeweiligen Zinssätze<br />
aufschlagen. Der Emittent hat auf die zugesagten,<br />
aber noch nicht ausgezahlten Mittel der Tranche II<br />
ab dem 25. Februar 2013 für höchstens elf Monate<br />
eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25% pro<br />
Monat zu zahlen.<br />
Darüber hinaus hat der Emittent eine einmalige<br />
Strukturierungsgebühr in Höhe von € 35.000 an<br />
das finanzierende Kreditinstitut unmittelbar nach der<br />
Schiffsablieferung und der Auszahlung des Finanzierungsbetrages<br />
gezahlt.<br />
Zur Sicherung der Ansprüche des finanzierenden<br />
Kreditinstitutes aus dem abgeschlossenen Kreditvertrag<br />
hat der Emittent zu Gunsten des finanzierenden<br />
Kreditinstitutes ein abstraktes Schuldversprechen in<br />
Höhe von € 13.236.500 nebst Zinsen, besichert<br />
durch eine erstrangige Schiffshypothek in der gleichen<br />
Höhe, abgegeben. Der Emittent ist verpflichtet,<br />
sich wegen des Anspruches aus dem abstrakten<br />
Schuldversprechen und der Schiffshypothek der sofortigen<br />
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen<br />
und das Schiff zu unterwerfen, was bisher<br />
aus Kostengründen erst für einen Teilbetrag in Höhe<br />
von 10% des abstrakten Schuldversprechens erfolgt<br />
ist. In Höhe von € 275.000 dienen das abstrakte<br />
Schuldversprechen und die Schiffshypothek auch<br />
der Sicherung der Ansprüche aus dem im Anschluss<br />
dargestellten Betriebsmittelkredit über € 250.000.<br />
Darüber hinaus wurden die Ansprüche des Emittenten<br />
aus dem Bauvertrag, dem Beförderungsvertrag,<br />
dem Managementvertrag, seinem Geschäftskonto<br />
sowie aus den Versicherungsverträgen (Kasko-, Lossof-Hire-<br />
sowie Kriegsversicherung) zur Sicherung an<br />
das finanzierende Kreditinstitut abgetreten.<br />
Das finanzierende Kreditinstitut ist berechtigt, das<br />
Schiffshypothekendarlehen fristlos zu kündigen und<br />
die zur Absicherung dieses Vertrages bestellten<br />
Sicherheiten zu verwerten, wenn der Emittent mit<br />
dem Betrag einer Monatsrate länger als zehn Bankarbeitstage<br />
im Verzug ist oder der Schuldendienstdeckungskoeffizient<br />
(im Folgenden „DSCR“) unter<br />
einen Wert von 1,0 sinkt und für einen Zeitraum<br />
von zwei aufeinander folgenden Berichtszeiträumen<br />
nach Ablauf des letzten Berichtszeitraums unter diesem<br />
Wert verbleibt sowie aus einem sonstigen wichtigen<br />
Grund. Beim DSCR handelt es sich um eine<br />
Finanzkennzahl, die aus dem Quotienten von Cashflow<br />
vor Schuldendienst sowie vor Auszahlungen<br />
an die Kommanditisten (Zähler) und Schuldendienst<br />
(Nenner) besteht. Der DSCR wird im sechsmonatigen<br />
Rhythmus für den jeweils zurückliegenden Berichtszeitraum<br />
von zwölf Monaten ermittelt. Der Emittent<br />
darf über die freie Liquidität insbesondere für<br />
Auszahlungen an die Investoren jährlich oder halbjährlich<br />
verfügen, wenn der DSCR im relevanten Berichtszeitraum<br />
mindestens 1,2 betragen hat. Der für<br />
den Schuldendienst und Auszahlungen an die Kommanditisten<br />
zur Verfügung stehende Cash-flow muss<br />
dafür den gesamten Schuldendienst des Emittenten<br />
um mindestens 20% überschreiten. Darüber hinaus<br />
kann die finanzierende Bank zurücktreten, wenn ihr<br />
eine wesentliche Verschlechterung oder erhebliche<br />
Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Emittenten<br />
oder eine Beeinträchtigung der Sicherheiten<br />
ersichtlich wird. Andere als die vorstehend beschriebenen,<br />
nicht unerheblichen dinglichen Belastungen<br />
des Anlageobjekts sind nicht vorhanden.<br />
BETRIEBSMITTELKREDIT<br />
Ein weiteres Kreditinstitut, welches zur Gruppe des<br />
finanzierenden Kreditinstitutes gehört, hat dem Emittenten<br />
bei Ablieferung des Schiffes bis auf Weiteres<br />
eine Kontokorrentkreditlinie zur Stärkung der Betriebsmittel<br />
des Emittenten in Höhe von € 250.000 zur<br />
Verfügung gestellt. In Höhe von € 275.000 dienen<br />
das abstrakte Schuldversprechen und die Schiffshypothek<br />
für die Endfinanzierung im Gleichrang auch<br />
der Sicherung der Ansprüche aus dem Betriebsmittelkredit.<br />
Der Zinssatz für die kalkulatorisch nicht vorgesehene<br />
Inanspruchnahme der Kreditlinie beträgt<br />
derzeit 6,0% p.a.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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