FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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• variable Vergütungen zur Abdeckung der<br />
Schiffsbetriebs- und Reisekosten und der Kosten<br />
der Catering- und Hotelleistungen, deren konkrete<br />
Höhe sich im Wesentlichen nach der Zahl<br />
der Einsatztage und Passagiere bzw. Passagierbetten<br />
bemisst. Die kalkulierten Vergütungen zur<br />
Abdeckung der Schiffsbetriebs- und Reisekosten<br />
und der Kosten der Catering- und Hotelleistungen<br />
sind im Rahmen der Ergebnisprognose erfasst.<br />
Variable Vergütungen zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-<br />
und Reisekosten und der Kosten der Cateringund<br />
Hotelleistungen in entsprechender Höhe zahlt<br />
der Emittent grundsätzlich an den Schiffsmanager<br />
nach näherer Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen<br />
Managementvertrages.<br />
Die Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Der Beförderungsvertrag hat eine feste Laufzeit vom<br />
1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2019. Der<br />
Beförderungsnehmer hat die Optionen, den Beförderungsvertrag<br />
bis zum 31. Dezember 2022 sowie<br />
– bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption – bis<br />
zum 31. Dezember 2024 zu verlängern und zwar<br />
durch gegenüber dem Emittenten bis spätestens 30.<br />
April 2018 bzw. 30. April 2021 schriftlich abzugebend<br />
Erklärung. Übt der Beförderungsnehmer seine<br />
Optionen zur Verlängerung des Beförderungsvertrages<br />
aus, erhöht sich sowohl für den ersten als auch<br />
für den zweiten Verlängerungszeitraum der feste, auf<br />
dem Übernahmepreis des Schiffes basierende Anteil<br />
auf € 2.180.046 pro Kalenderjahr.<br />
Bezüglich des Budgets für Liegeplätze ist Folgendes<br />
vereinbart: Die effektiven Liegeplatzkosten werden<br />
nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres mit dem<br />
Budget verglichen und die Mehr- bzw. Minderkosten<br />
vom Beförderungsnehmer an den Emittenten<br />
bzw. vom Emittenten an den Beförderungsnehmer<br />
erstattet, wobei die sich aus einer Abweichung vom<br />
Kreuzfahrtprogramm ergebenden Mehrkosten von<br />
dem Emittenten zu tragen sind, so dass diese Kosten<br />
in die Berechnung der Ausgleichszahlung nicht<br />
eingehen.<br />
Die Vergütung zur Abdeckung der Schiffsbetriebsund<br />
Reisekosten beinhaltet die Treibstoffkosten. Die<br />
Treibstoffkosten sind dabei mit einem anfänglichen<br />
Basispreis von € 0,5049 pro Liter budgetiert. Während<br />
der Vertragslaufzeit haben die Parteien jährlich<br />
auf Basis der aktuellen Marktentwicklungen jeweils<br />
einen Jahrespreis zu fixieren. Die Differenz zwischen<br />
fixiertem Jahrespreis und Basispreis trägt der Beförderungsnehmer,<br />
wobei allerdings für den Fall, dass<br />
die tatsächlichen Treibstoffkosten eines Jahres den<br />
fixierten Jahrespreis unter- oder überschreiten im Rahmen<br />
einer Bonus-Malus-Regelung eine Beteiligung<br />
jeder Partei an der jeweiligen Differenz vereinbart<br />
ist, so dass im Falle einer Überschreitung der Beförderungsnehmer<br />
35% der Mehrkosten trägt und<br />
im Falle einer Unterschreitung der Emittent nur zu<br />
35% an den eingesparten Kosten partizipiert. Eine<br />
entsprechende Regelung ist mit dem Schiffsmanager<br />
geschlossen worden.<br />
Sog. passagierbezogene Kosten, die pro Passagier<br />
berechnet werden (z.B. passagierbezogene Hafenund<br />
Befahrungsabgaben, Hafensteuer, Visa, Zoll,<br />
Passagiertransport, Ausflüge und Gebühren, die<br />
außerhalb des Schiffes anfallen), trägt der Beförderungsnehmer.<br />
Vergütungsanteile zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-<br />
und Reisekosten, der Budgets für Liegeplätze<br />
und Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie<br />
der Kosten der Catering- und Hotelleistungen sind<br />
grundsätzlich monatlich im Voraus für Reisen des Folgemonats<br />
fällig und zahlbar. Die übrigen Anteile<br />
des Beförderungsentgeltes sind grundsätzlich quartalsweise<br />
anteilig im Voraus fällig und zahlbar.<br />
Wenn sich schiffsbezogene operative Kosten wesentlich<br />
erhöhen oder sonstige finanzielle Belastungen<br />
aufgrund geänderter behördlicher Bestimmungen<br />
entstehen, werden der Emittent und der Beförderungsnehmer<br />
eine einvernehmliche Lösung finden,<br />
wonach sich der Beförderungsnehmer angemessen<br />
an den Mehrkosten beteiligt. Unter den schiffsbezogenen<br />
operativen Kosten sind die mit dem Beförderungsentgelt<br />
abgegoltenen Kosten und Leistungen<br />
mit Ausnahme der Finanzierungskosten zu verstehen.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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