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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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• variable Vergütungen zur Abdeckung der<br />

Schiffsbetriebs- und Reisekosten und der Kosten<br />

der Catering- und Hotelleistungen, deren konkrete<br />

Höhe sich im Wesentlichen nach der Zahl<br />

der Einsatztage und Passagiere bzw. Passagierbetten<br />

bemisst. Die kalkulierten Vergütungen zur<br />

Abdeckung der Schiffsbetriebs- und Reisekosten<br />

und der Kosten der Catering- und Hotelleistungen<br />

sind im Rahmen der Ergebnisprognose erfasst.<br />

Variable Vergütungen zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-<br />

und Reisekosten und der Kosten der Cateringund<br />

Hotelleistungen in entsprechender Höhe zahlt<br />

der Emittent grundsätzlich an den Schiffsmanager<br />

nach näherer Maßgabe des mit diesem abgeschlossenen<br />

Managementvertrages.<br />

Die Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Der Beförderungsvertrag hat eine feste Laufzeit vom<br />

1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2019. Der<br />

Beförderungsnehmer hat die Optionen, den Beförderungsvertrag<br />

bis zum 31. Dezember 2022 sowie<br />

– bei Ausübung der ersten Verlängerungsoption – bis<br />

zum 31. Dezember 2024 zu verlängern und zwar<br />

durch gegenüber dem Emittenten bis spätestens 30.<br />

April 2018 bzw. 30. April 2021 schriftlich abzugebend<br />

Erklärung. Übt der Beförderungsnehmer seine<br />

Optionen zur Verlängerung des Beförderungsvertrages<br />

aus, erhöht sich sowohl für den ersten als auch<br />

für den zweiten Verlängerungszeitraum der feste, auf<br />

dem Übernahmepreis des Schiffes basierende Anteil<br />

auf € 2.180.046 pro Kalenderjahr.<br />

Bezüglich des Budgets für Liegeplätze ist Folgendes<br />

vereinbart: Die effektiven Liegeplatzkosten werden<br />

nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres mit dem<br />

Budget verglichen und die Mehr- bzw. Minderkosten<br />

vom Beförderungsnehmer an den Emittenten<br />

bzw. vom Emittenten an den Beförderungsnehmer<br />

erstattet, wobei die sich aus einer Abweichung vom<br />

Kreuzfahrtprogramm ergebenden Mehrkosten von<br />

dem Emittenten zu tragen sind, so dass diese Kosten<br />

in die Berechnung der Ausgleichszahlung nicht<br />

eingehen.<br />

Die Vergütung zur Abdeckung der Schiffsbetriebsund<br />

Reisekosten beinhaltet die Treibstoffkosten. Die<br />

Treibstoffkosten sind dabei mit einem anfänglichen<br />

Basispreis von € 0,5049 pro Liter budgetiert. Während<br />

der Vertragslaufzeit haben die Parteien jährlich<br />

auf Basis der aktuellen Marktentwicklungen jeweils<br />

einen Jahrespreis zu fixieren. Die Differenz zwischen<br />

fixiertem Jahrespreis und Basispreis trägt der Beförderungsnehmer,<br />

wobei allerdings für den Fall, dass<br />

die tatsächlichen Treibstoffkosten eines Jahres den<br />

fixierten Jahrespreis unter- oder überschreiten im Rahmen<br />

einer Bonus-Malus-Regelung eine Beteiligung<br />

jeder Partei an der jeweiligen Differenz vereinbart<br />

ist, so dass im Falle einer Überschreitung der Beförderungsnehmer<br />

35% der Mehrkosten trägt und<br />

im Falle einer Unterschreitung der Emittent nur zu<br />

35% an den eingesparten Kosten partizipiert. Eine<br />

entsprechende Regelung ist mit dem Schiffsmanager<br />

geschlossen worden.<br />

Sog. passagierbezogene Kosten, die pro Passagier<br />

berechnet werden (z.B. passagierbezogene Hafenund<br />

Befahrungsabgaben, Hafensteuer, Visa, Zoll,<br />

Passagiertransport, Ausflüge und Gebühren, die<br />

außerhalb des Schiffes anfallen), trägt der Beförderungsnehmer.<br />

Vergütungsanteile zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-<br />

und Reisekosten, der Budgets für Liegeplätze<br />

und Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie<br />

der Kosten der Catering- und Hotelleistungen sind<br />

grundsätzlich monatlich im Voraus für Reisen des Folgemonats<br />

fällig und zahlbar. Die übrigen Anteile<br />

des Beförderungsentgeltes sind grundsätzlich quartalsweise<br />

anteilig im Voraus fällig und zahlbar.<br />

Wenn sich schiffsbezogene operative Kosten wesentlich<br />

erhöhen oder sonstige finanzielle Belastungen<br />

aufgrund geänderter behördlicher Bestimmungen<br />

entstehen, werden der Emittent und der Beförderungsnehmer<br />

eine einvernehmliche Lösung finden,<br />

wonach sich der Beförderungsnehmer angemessen<br />

an den Mehrkosten beteiligt. Unter den schiffsbezogenen<br />

operativen Kosten sind die mit dem Beförderungsentgelt<br />

abgegoltenen Kosten und Leistungen<br />

mit Ausnahme der Finanzierungskosten zu verstehen.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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