FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
geführt werden können, ist vom Emittenten nicht die<br />
oben beschriebene Managementvergütung zu zahlen,<br />
sondern der Schiffsmanager wird auf Basis der<br />
tatsächlich entstandenen Kosten abrechnen. Ein Fall<br />
höherer Gewalt soll insbesondere auch vorliegen,<br />
wenn das Außenministerium der Vereinigten Staaten<br />
von Amerika oder Australiens eine Reisewarnung<br />
herausgibt.<br />
Sog. passagierbezogene Kosten, die pro Passagier<br />
berechnet werden und außerhalb des Schiffes anfallen<br />
(z.B. passagierbezogene Hafen- und Befahrungsabgaben,<br />
Hafensteuer, Visa, Zoll, Passagiertransport,<br />
Ausflüge und Gebühren), trägt zunächst<br />
der Emittent, belastet sie jedoch dem Beförderungsnehmer<br />
Tourama Ltd. weiter.<br />
In Bezug auf die budgetierten Treibstoffkosten wurden<br />
entsprechende Vereinbarungen, einschließlich der Bonus-Malus-Regelung,<br />
wie im Beförderungsvertrag (vgl.<br />
hierzu die Ausführungen in diesem Kapitel unter 4.8)<br />
getroffen. Höhere als budgetierte Treibstoffkosten werden<br />
anteilig vom Emittenten getragen und von diesem<br />
an den Beförderungsnehmer weiterbelastet.<br />
Bei einer unverhältnismäßigen Erhöhung der schiffsbezogenen<br />
operativen Kosten wird sich der Emittent<br />
an diesen Mehrkosten beteiligen, sofern er diese an<br />
den Beförderungsnehmer weiterbelasten kann.<br />
Der Managementvertrag ist auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen und beiderseits mit einer Frist von 6<br />
Monaten zum Jahresende ordentlich kündbar, erstmals<br />
jedoch zum 31. Dezember des Jahres, in dem<br />
der Beförderungsvertrag zwischen dem Emittenten<br />
und dem Beförderungsnehmer Tourama Ltd. (ggf.<br />
nach Ausübung etwaiger Verlängerungsoptionen<br />
des Beförderungsnehmers) endet. Das Recht zur<br />
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt, wobei die Beendigung des Beförderungsvertrages<br />
zwischen dem Emittenten und<br />
dem Beförderungsnehmer Tourama Ltd. (vgl. hierzu<br />
die Ausführungen in diesem Kapitel unter 4.8) als<br />
wichtiger, zur außerordentlichen Kündigung berechtigender<br />
Grund gilt. Der Managementvertrag endet<br />
automatisch mit Verlust oder Verkauf des Schiffes.<br />
Der Managementvertrag unterliegt deutschem Recht.<br />
Gerichtsstand ist Hamburg.<br />
Der Schiffsmanager betreut erfolgreich sechs weitere<br />
Flusskreuzfahrtschiffe der SEEHANDLUNGs-Gruppe<br />
und hat bisher seine vertraglichen Verpflichtungen<br />
gegenüber dem jeweiligen Emittenten zur vollen Zufriedenheit<br />
des Anbieters erfüllt.<br />
www.riveradvice.com<br />
Der Schiffsmanager ist berechtigt, seine Aufgaben<br />
aus den Managementverträgen auf seine Kosten<br />
an Dritte zu übertragen, bleibt jedoch gegenüber<br />
dem Emittenten verantwortlich. Er hat seine Aufgaben<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes<br />
vorzunehmen. Er haftet dem Emittenten wegen von<br />
ihm zu vertretender Schäden und hat den Emittenten<br />
und den Beförderungsnehmer Tourama Ltd. von<br />
allen Ansprüchen von Passagieren freizustellen, die<br />
diese aus oder im Zusammenhang mit den von ihnen<br />
abgeschlossenen Reiseverträgen gegen den<br />
Beförderungsnehmer Tourama Ltd. aufgrund eines<br />
schuldhaften Verhaltens des Schiffsmanagers oder<br />
der Mannschaft erlangen, wobei die Haftung des<br />
Schiffsmanagers entsprechend den Haftungsgrenzen<br />
der für das Schiff abgeschlossenen P&I-Versicherung<br />
beschränkt ist.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
43