04.11.2013 Aufrufe

FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Grundlagen der Beteiligung und Vertragspartner<br />

Er hat bei Durchführung des Managementvertrages<br />

den Inhalt des zwischen dem Emittenten und dem<br />

Beförderungsnehmer Tourama Ltd. geschlossenen<br />

Beförderungsvertrages strikt zu beachten.<br />

Der Schiffsmanager erhält von dem Emittenten vertragsgemäß<br />

folgende Vergütungen, die aus festen<br />

und variablen Vergütungsanteilen bestehen (feste<br />

Anteile sind solche Anteile, die unabhängig von der<br />

Anzahl der Passagiere bzw. Passagierbetten und<br />

Einsatztagen bestehen; die Höhe der variablen Anteile<br />

richtet sich nach der Anzahl der Passagiere und<br />

Passagierbetten bzw. Einsatztage):<br />

• eine feste, jährlich um die Inflationsrate bzw.<br />

maximal 2,5% pro Jahr, erstmals ab dem Jahr<br />

2014 zu erhöhende Basisvergütung für die<br />

Managementleistungen, mit der die allgemeinen<br />

Kosten des Schiffsmanagers wie z.B. Büround<br />

Kommunikationskosten, als abgegolten gelten.<br />

Diese Basisvergütung beträgt im Jahr 2013<br />

€ 77.000;<br />

• eine feste, während der Vertragslaufzeit konstant<br />

bleibende Zusatzvergütung für die Übernahme<br />

der Selbstbehalte im Falle der Inanspruchnahme<br />

von Versicherungsleistungen aus der Flusskasko-Versicherung<br />

in Höhe von € 15.000 pro<br />

Kalenderjahr;<br />

• ein festes, jährlich um die Inflationsrate bzw.<br />

maximal 2,5% pro Jahr, erstmals ab dem Jahr<br />

2014 zu erhöhendes Budget für Liegeplatzkosten.<br />

Dieses Budget beträgt im Jahr 2013 €<br />

103.000;<br />

• ein festes, jährlich um die Inflationsrate bzw.<br />

maximal 2,5% pro Jahr, erstmals ab dem Jahr<br />

2014 zu erhöhendes Budget für Reparaturund<br />

Instandhaltungsarbeiten. Dieses Budget<br />

beträgt im Jahr 2013 € 87.720 und erhöht<br />

sich zusätzlich im Jahr 2017 um € 23.678 auf<br />

€ 118.629. Diese Budgeterhöhung ist dabei<br />

kalkuliert auf Basis einer Inflationsrate von 2,0%<br />

p.a. in den Jahren 2013 bis 2016 und ist ggf.<br />

an die tatsächliche Inflationsrate bzw. maximal<br />

2,5% p.a. anzupassen;<br />

• variable Vergütungen zur Abdeckung der<br />

Schiffsbetriebs- und Reisekosten und der Kosten<br />

der Catering- und Hotelleistungen, deren konkrete<br />

Höhe sich im Wesentlichen nach der Zahl<br />

der Einsatztage und Passagiere bzw. Passagierbetten<br />

bemisst. Die kalkulierten Vergütungen zur<br />

Abdeckung der Schiffsbetriebs- und Reisekosten<br />

und der Kosten der Catering- und Hotelleistungen<br />

sind im Rahmen der Ergebnisprognose erfasst.<br />

Entsprechende Vergütungen erhält der Emittent von<br />

dem Beförderungsnehmer nach näherer Maßgabe<br />

des mit diesem abgeschlossenen Beförderungsvertrages<br />

(vgl. hierzu die Ausführungen in diesem Kapitel<br />

unter 4.8), wobei die Höhe der oben dargestellten<br />

festen und variablen Vergütungen im Managementvertrag<br />

und im Beförderungsvertrag identisch ist. Die<br />

Vergütungen verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Vergütungsanteile zur Abdeckung der Schiffsbetriebs-<br />

und Reisekosten, der Budgets für Liegeplätze<br />

und Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten sowie<br />

der Kosten der Catering- und Hotelleistungen sind<br />

grundsätzlich monatlich im Voraus für Reisen des<br />

Folgemonats fällig und zahlbar. Die übrigen Vergütungen<br />

sind grundsätzlich quartalsweise anteilig im<br />

Voraus fällig und zahlbar.<br />

Die Differenz zwischen den budgetierten und den<br />

effektiven Liegeplatzkosten wird im jeweiligen Folgejahr<br />

zwischen den Parteien ausgeglichen, wobei<br />

jedoch diejenigen Liegeplatzmehrkosten, die sich<br />

aus einer Abweichung vom Kreuzfahrtprogramm ergeben,<br />

vom Schiffsmanager zu tragen sind.<br />

Wird ein Jahresbudget für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten<br />

unterschritten, so soll die Ersparnis<br />

zusätzlich zum Budget des Folgejahres auf das<br />

Budget des Folgejahres vorgetragen werden. Über<br />

das jährliche Budget für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten<br />

hinausgehende Mehrkosten hat der<br />

Emittent zusätzlich zu den an den Schiffsmanager<br />

zu zahlenden Vergütungen zu tragen. Diese Mehrkosten<br />

müssen vom Emittenten genehmigt werden.<br />

Sofern in Fällen höherer Gewalt Reisen nicht durch-<br />

42 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!