FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sollte die Tätigkeit des Emittenten zukünftig erlaubnispflichtig<br />
werden, besteht zusätzlich zu dem vorstehend<br />
genannten Kostenrisiko außerdem das Risiko,<br />
dass die Anträge auf Erteilung der Erlaubnis von der<br />
zuständigen Behörde abgelehnt werden, was zu<br />
einer Rückabwicklung des Emittenten führen kann,<br />
wobei nicht sichergestellt ist, dass in diesem Fall<br />
die Einlage des Anlegers vollständig zurückgezahlt<br />
werden kann. Entsprechende Risiken bestehen allgemein<br />
auch im Hinblick auf Änderungen sonstiger inoder<br />
ausländischer Rechtsnormen oder Änderungen<br />
bei deren Anwendung oder Auslegung durch die<br />
zuständigen Behörden oder Gerichte. In diesen Fällen<br />
könnte es zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Einlage und des Agios kommen.<br />
HANDELBARKEIT UND<br />
ÜBERTRAGBARKEIT /<br />
KÜNDIGUNG DER BETEILIGUNG<br />
Für Beteiligungen an Publikumskommanditgesellschaften<br />
gibt es keinen gesetzlich geregelten Zweitmarkt,<br />
sondern nur verschiedene ungeregelte, im<br />
Einzelfall aber möglicherweise nicht ausreichend<br />
liquide Märkte. Infolge dessen besteht das Risiko,<br />
dass eine Veräußerung der Beteiligung des Anlegers<br />
an dem Emittenten nicht möglich ist, z.B. weil<br />
sich im Einzelfall kein geeigneter Käufer finden lässt,<br />
oder mit finanziellen Einbußen des Anlegers, z.B. in<br />
Form von Abschlägen auf den Wert der Beteiligung<br />
oder zusätzlichen Transaktionskosten, verbunden ist.<br />
Auch das im Gesellschaftsvertrag des Emittenten und<br />
dem Treuhandvertrag vorgesehene Vorkaufsrecht des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters des Emittenten<br />
kann zu einer Einschränkung der Handelbarkeit führen,<br />
z.B. weil ein potentieller Käufer aufgrund des<br />
Vorkaufsrechts gar nicht erst in Verkaufsverhandlungen<br />
eintritt oder Abschläge vom Kaufpreis fordert.<br />
Der Anleger kann seine Beteiligung nur übertragen,<br />
wenn er zuvor die schriftliche Zustimmung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters (bei Übertragung<br />
einer unmittelbaren Beteiligung des Anlegers als<br />
Kommanditist) oder des Treuhänders (bei Übertragung<br />
einer mittelbaren Beteiligung des Anlegers<br />
als Treugeber) eingeholt hat. Diese Zustimmung<br />
kann aus sachlichen Gründen verweigert werden,<br />
insbesondere wenn die im Gesellschaftsvertrag des<br />
Emittenten vorgesehenen Voraussetzungen für eine<br />
Übertragung nicht vorliegen. Insoweit besteht das<br />
Risiko, dass ein veräußerungswilliger Anleger seine<br />
Beteiligung nicht übertragen kann, weil die hierfür<br />
erforderliche Zustimmung nicht erteilt wird.<br />
Die Anleger können ihre Beteiligungen am Emittenten<br />
aus wichtigem Grund stets, ohne wichtigen<br />
Grund aber erstmals zum 31. Dezember 2024 kündigen;<br />
Gleiches gilt für eine Kündigung einer mittelbaren<br />
Beteiligung durch einen Treugeber gegenüber<br />
dem Treuhänder. Liegt ein wichtiger Grund nicht vor,<br />
besteht vor diesem Datum daher das Risiko, dass der<br />
Anleger entsprechend lange an seine Beteiligung<br />
gebunden bleibt, sofern er sie nicht an einen Dritten<br />
veräußern kann oder aber zu einem vorherigen<br />
Zeitpunkt die Auflösung beschlossen und der Emittent<br />
voll beendet ist. Für den kündigenden Anleger<br />
besteht außerdem das Risiko, dass der Anspruch auf<br />
sein Auseinandersetzungsguthaben unter der von<br />
ihm gezeichneten Einlage liegt. Überdies besteht<br />
das Risiko, dass bei Kündigung einer Vielzahl von<br />
Anlegern die Vermögens- und Liquiditätslage des<br />
Emittenten beeinträchtigt wird. Dies hätte zur Folge,<br />
dass der Emittent seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommen<br />
kann und/oder die geplanten Auszahlungen an die<br />
Investoren nicht oder nicht in der geplanten Höhe<br />
erfolgen.<br />
MAJORISIERUNG<br />
Es besteht das Risiko, dass einzelne Anleger den<br />
Großteil des im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
angebotenen Kommanditkapitals übernehmen<br />
oder nach Schließung des Beteiligungsangebotes<br />
erwerben und sodann bei Beschlussfassungen der<br />
Gesellschafter ihre persönlichen Interessen mit Hilfe<br />
ihrer Stimmrechtsmacht durchzusetzen versuchen,<br />
ohne dass sich die übrigen Gesellschafter hiergegen<br />
wehren können. Auf der anderen Seite besteht die<br />
Gefahr, dass einzelne Minderheitsgesellschafter Beschlüsse,<br />
die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen,<br />
blockieren.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
23