FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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nen in Anspruch genommenen Teil des Betriebsmittelkredites<br />
vorzeitig zurückführen muss, wodurch sein<br />
Liquiditätsspielraum erheblich eingeschränkt würde<br />
und die geplanten Auszahlungen an die Anleger sich<br />
hierdurch verringern oder gänzlich ausfallen.<br />
Es ist geplant, dass das Kreditinstitut den Großteil des<br />
Schiffshypothekendarlehens aus Mitteln einer bundeseigenen<br />
Förderbank refinanziert. Dies setzt voraus,<br />
dass der Emittent bestimmte von dieser aufgestellte<br />
Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt (im Folgenden<br />
„Refinanzierungsvoraussetzungen“). Sollte der<br />
Emittent diese Refinanzierungsvoraussetzungen nicht<br />
erfüllen können, müsste sich das Kreditinstitut anderweitig<br />
refinanzieren, wobei das Schiffshypothekendarlehen<br />
in diesem Fall dem Emittenten zu ungünstigeren<br />
Bedingungen gewährt werden würde als im<br />
Fall der geplanten Refinanzierung. Dies würde sich<br />
nachteilig auf das Ergebnis und die Liquidität des<br />
Emittenten und die Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Die Zinssätze für das Schiffshypothekendarlehen und<br />
den Betriebsmittelkredit unterliegen den üblichen<br />
Schwankungen der Kapitalmärkte und sind bezüglich<br />
des Großteils des Schiffshypothekendarlehens vor<br />
dem Zeitpunkt der Erfüllung der Refinanzierungsvoraussetzungen<br />
und nach Auslauf der Zinssicherungsperiode<br />
sowie bezüglich des Betriebsmittelkredites<br />
während der gesamten Kreditlaufzeit variabel. Es<br />
besteht das Risiko, dass die vom Emittenten für die<br />
Fremdfinanzierung zukünftig tatsächlich zu leistenden<br />
Zinsen höher ausfallen, als in der Ergebnisprognose<br />
kalkuliert. Sollten die Refinanzierungsvoraussetzungen<br />
zu einem späteren Zeitpunkt als geplant vorliegen,<br />
würden hierdurch die Bereitstellungszinsen steigen<br />
und damit das Ergebnis des Emittenten und dessen<br />
Liquidität sich verschlechtern, was zu geringeren Auszahlungen<br />
an die Anleger führen kann.<br />
Es besteht außerdem das Risiko, dass Umstände eintreten,<br />
die das Kreditinstitut zur (Sonder-)Kündigung<br />
des Schiffshypothekendarlehens oder des Betriebsmittelkredits<br />
bzw. zur Rücknahme seiner Kreditzusagen<br />
berechtigt. Auch in diesem Fall wäre die Finanzierung<br />
des Emittenten nicht mehr gewährleistet und dieser<br />
wäre notfalls abzuwickeln. Es bestünde ferner das Risiko<br />
einer Insolvenz des Emittenten mit der Folge eines<br />
teilweisen oder vollständigen Verlusts der Einlagen<br />
der Anleger. Hinsichtlich der Risiken der Abwicklung<br />
verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen<br />
in diesem Kapitel unter „Abwicklung“.<br />
Der Vertrag über das Schiffshypothekendarlehen<br />
begrenzt die Möglichkeiten des Emittenten, Auszahlungen<br />
an Investoren zu tätigen. Er darf über die Liquidität<br />
nur verfügen, wenn der sog. Schuldendienstdeckungskoeffizient<br />
(Debt Service Coverage Ratio,<br />
im Folgenden „DSCR“) mindestens 1,2 im relevanten<br />
Berichtszeitraum beträgt. Der für den Schuldendienst<br />
zur Verfügung stehende Cash-flow muss dafür den<br />
gesamten Schuldendienst des Emittenten um mindestens<br />
20 % überschreiten. Wird diese Voraussetzung<br />
nicht erfüllt, können keine Auszahlungen an die Anleger<br />
erfolgen.<br />
Der Emittent hat zum Zwecke des Erwerbs des Schiffes<br />
und der Deckung von sonstigen im Zusammenhang<br />
mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot anfallenden<br />
Kosten außerdem mit der F. Laeisz GmbH<br />
zwei Darlehensverträge in Höhe von € 5.085.000<br />
und € 600.000 (im Folgenden „Zwischenfinanzierungsdarlehen“)<br />
zum Zweck der Zwischenfinanzierung<br />
des geplanten Kommanditkapitals abgeschlossen.<br />
Es besteht das Risiko, dass das Kommanditkapital<br />
bei Anlegern nicht plangemäß oder nicht vollständig<br />
eingeworben wird und daher die Rückführung der<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen nicht wie geplant erfolgen<br />
kann. In diesem Fall müsste der Emittent über<br />
den geplanten Rückführungstermin hinaus weiterhin<br />
Zinsen auf die Zwischenfinanzierungsdarlehen zahlen,<br />
was sein Ergebnis und seine Liquidität belasten<br />
und zu niedrigeren Auszahlungen an die Anleger führen<br />
würde. Im Übrigen besteht auch hinsichtlich der<br />
Zwischenfinanzierungsdarlehen das allgemeine Risiko,<br />
dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den<br />
betreffenden Darlehensverträgen nicht nachkommen<br />
kann und der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
daher aus wichtigem Grund kündigt,<br />
was zu einem erheblichen, ungeplanten Liquiditätsbedarf<br />
führen kann. Sollte dieser nicht gedeckt werden<br />
können, kann es zur Insolvenz des Emittenten<br />
und dem vollständigen oder teilweisen Verlust der<br />
Einlagen der Anleger kommen.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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