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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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Außerdem besteht das Risiko, dass der Beförderungsnehmer,<br />

z.B. infolge höherer Gewalt, für einen bestimmten<br />

Zeitraum keine Vergütung schuldet. In einem<br />

solchen Fall könnte der Schiffsmanager gleichwohl<br />

den Ersatz der tatsächlich angefallenen Schiffsbetriebs-,<br />

Reise- und sonstigen Kosten vom Emittenten<br />

verlangen. Der Emittent müsste diese Kosten also abweichend<br />

von seiner Planung selbst tragen und zwar<br />

in dem Umfang in dem Versicherungsleistungen nicht<br />

in Anspruch genommen werden können, was sein<br />

Ergebnis und die Auszahlungen an die Anleger entsprechend<br />

negativ beeinflussen würde.<br />

Nach Auslaufen der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

abgeschlossenen Beförderungs- und Managementverträge<br />

besteht das Risiko, dass der<br />

Emittent, sofern er nicht Anschlussverträge zu entsprechenden<br />

Konditionen abschließen kann, selbst<br />

das allgemeine Risiko tragen muss, dass die tatsächlichen<br />

Schiffsbetriebs- und Reisekosten sowie<br />

sonstige Kosten die kalkulierten Kosten übersteigen.<br />

Überschreitungen der kalkulierten Kosten wirken sich<br />

nachteilig auf das Ergebnis des Emittenten aus, belasten<br />

dessen Liquidität und führen schließlich auch<br />

zu geringeren Auszahlungen des Emittenten an die<br />

Anleger.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der<br />

Schiffsbetrieb zukünftig untersagt oder eingeschränkt<br />

oder die Erteilung bzw. Verlängerung von für den<br />

Schiffsbetrieb erforderlichen in- oder ausländischen<br />

Genehmigungen nicht rechtzeitig erfolgt oder von<br />

gesteigerten Anforderungen abhängig gemacht oder<br />

gänzlich versagt wird. Alle vorgenannten Fälle wirken<br />

sich negativ auf die Liquidität und die Ergebnisse<br />

des Emittenten und damit auf die Auszahlungen an<br />

die Anleger aus, da die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb<br />

geringer ausfallen als geplant oder gänzlich<br />

ausbleiben bzw. die Kosten im Zusammenhang mit<br />

erforderlichen Genehmigungsverfahren höher ausfallen<br />

als geplant. Im Fall der Einstellung des Schiffsbetriebes<br />

besteht das Risiko einer Insolvenz oder Abwicklung<br />

des Emittenten und daher das Risiko eines<br />

Totalverlustes der Einlagen der Anleger.<br />

Auch besteht das Risiko, dass durch Änderungen<br />

rechtlicher oder politischer Rahmenbedingungen<br />

oder der behördlichen Genehmigungspraxis im Inund<br />

Ausland ungeplante Mehrkosten entstehen, Einnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb geringer ausfallen<br />

als geplant oder für den Schiffsbetrieb wesentliche<br />

Verträge nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt<br />

werden können. Dies könnte das Ergebnis und die<br />

Liquidität des Emittenten und damit die Auszahlungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Sollte es durch den Betrieb des Schiffes zu Schäden<br />

am Schiff selbst und/oder an Leib, Leben, Gesundheit<br />

und/oder Eigentum Dritter und/oder zu Umweltschäden<br />

kommen, und ist in einem solchen Fall<br />

der eingetretene Schaden nicht versichert, nicht versicherbar<br />

oder reichen die Versicherungsleistungen<br />

nicht aus, müsste der Emittent den Schaden selbst<br />

tragen bzw. ersetzen, was sich nachteilig auf seine<br />

Liquidität und sein Ergebnis und infolge dessen<br />

auch auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken<br />

würde. Auch führen Schadensfälle regelmäßig<br />

zur Heraufsetzung der Versicherungsprämien, was<br />

das Ergebnis des Emittenten ebenfalls belastet. Eine<br />

fehlende, zu geringe bzw. nicht eingreifende Versicherungsdeckung<br />

kann zur Insolvenz des Emittenten<br />

und damit zum Verlust der gesamten oder von Teilen<br />

der Einlagen der Anleger führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass das Schiff vollständig zerstört<br />

wird oder anderweitig verloren geht. Zwar ist<br />

das Schiff gegen die üblichen Risiken des Schiffsbetriebs<br />

versichert, es besteht jedoch das Risiko, dass<br />

der Versicherungsschutz im Einzelfall nicht ausreicht<br />

– insbesondere z.B. bei einer Häufung von Schadensfällen<br />

wegen etwaiger Deckungsobergrenzen<br />

– oder versagt wird oder die branchenüblichen<br />

Selbstbehalte eingreifen. Auch sind nicht alle Risiken<br />

im Zusammenhang mit dem Verlust des Schiffes<br />

versicherbar. Auch ein Ausfall der jeweiligen Versicherungsgesellschaft,<br />

etwa infolge einer Insolvenz,<br />

kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei Verlust<br />

des Schiffes entfallen ferner die künftigen Einnahmen<br />

aus dem Schiffsbetrieb, wodurch es zur Verringerung<br />

der Erträge des Emittenten kommen würde. Ferner<br />

könnten Vertragspartner Ansprüche gegenüber dem<br />

Emittenten – beispielsweise wegen Nichterfüllung eines<br />

Beförderungs- oder Chartervertrages – geltend<br />

machen. Dies würde das Ergebnis und die Liquidität<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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