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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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– im ersteren Fall zu Gunsten des MITTEL-<br />

VERWENDUNGSKONTROLLKONTOS<br />

des EMITTENTEN gehen; Rückzahlungen<br />

von Einzahlungsbeträgen an die Investoren<br />

wegen Falsch- oder Überzahlung sind<br />

abweichend hiervon direkt an diese zu<br />

überweisen, und<br />

– im letzteren Fall an die im INVESTITIONS-<br />

PLAN des EMITTENTEN und den entsprechenden<br />

Verträgen und Vergütungsvereinbarungen<br />

genannten Empfänger in der<br />

dort genannten Höhe (ggf. zuzüglich<br />

Umsatzsteuer) gehen oder eine ggf. in<br />

Anspruch genommene Zwischenfinanzierung<br />

des EMISSIONSKAPITALS, aus der<br />

Verbindlichkeiten beglichen worden sind,<br />

die nach diesem Vertrag von dem MIT-<br />

TELVERWENDUNGSKONTROLLKON-<br />

TO freizugeben wären, abgelöst wird, jeweils<br />

unter Beachtung der nachfolgenden<br />

Absätze 2 bis 6 dieses Paragraphen.<br />

2. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der<br />

im INVESTITIONSPLAN festgelegten Positionen<br />

– soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen<br />

vereinbart wurden – nicht zulässig. Abweichungen,<br />

die sich hinsichtlich der Zahlungstermine<br />

ergeben, sind als gerechtfertigt anzusehen,<br />

wenn sie nicht im Widerspruch zu vertraglichen<br />

Vereinbarungen stehen. Soweit sich darüber hinaus<br />

Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe<br />

nur bei Vorliegen wirtschaftlich gerechtfertigter<br />

Gründe zulässig.<br />

3. Sofern CERTIS durch den EMITTENTEN nachgewiesen<br />

wird, dass im INVESTITIONSPLAN<br />

enthaltene Positionen oder ein Teilbetrag davon<br />

von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegenden Konto oder aus einer Zwischenfinanzierung<br />

des EMISSIONSKAPITALS<br />

beglichen wurden, erfolgt bei Verfügungen des<br />

EMITTENTEN über die Auskehrung des entsprechenden<br />

Betrages auf ein laufendes Konto des<br />

EMITTENTEN die unverzügliche Mitzeichnung<br />

der CERTIS, wenn die Voraussetzungen für eine<br />

Zustimmung für eine Zahlung vom MITTELVER-<br />

WENDUNGSKONTROLLKONTO<br />

bzw. vorgelegen hätten.<br />

vorliegen<br />

4. Werden CERTIS Rechnungen über Honorare,<br />

Vergütungen und sonstige Kosten inklusive Umsatzsteuer<br />

vorgelegt, die jedoch im INVESTI-<br />

TIONSPLAN als Nettobeträge ausgewiesen<br />

sind, kann die in den Rechnungen ausgewiesene<br />

Umsatzsteuer mit überwiesen werden, soweit<br />

die Summe der überwiesenen und noch nicht<br />

gemäß Satz 2 zurückgeführten Umsatzsteuerbeträge<br />

die nicht in Anspruch genommene Liquiditätsreserve<br />

nicht übersteigt. Der EMITTENT ist<br />

verpflichtet, ihm etwaig erstattete Umsatzsteuer<br />

für Rechnungen, die von dem MITTELVERWEN-<br />

DUNGSKONTROLLKONTO gezahlt wurden,<br />

unverzüglich wieder auf dieses zurückzuführen.<br />

5. Sofern einzelne nicht dem ANLAGEOBJEKT<br />

zuzuordnende Positionen des INVESTITIONS-<br />

PLANS hinsichtlich ihrer Gesamthöhe kalkuliert<br />

bzw. geschätzt wurden, kann der Differenzbetrag<br />

zwischen dem kalkulierten Betrag und dem<br />

bereits insgesamt freigegebenen Betrag auf ein<br />

laufendes Konto des EMITTENTEN überwiesen<br />

werden, wenn der bereits freigegebene<br />

Teil mindestens 75 % des kalkulierten Wertes<br />

beträgt oder die in der betreffenden Position<br />

enthaltenen wesentlichen Honorare, Vergütungen<br />

oder sonstigen Kosten bereits beglichen<br />

wurden.<br />

6. CERTIS wird im Fall der Zwischenanlage von<br />

Mitteln, die der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, den entsprechenden<br />

Überweisungen zustimmen, sofern es<br />

sich um risikoarme Geldanlagen handelt und<br />

die jeweiligen Anlagekonten die Voraussetzungen<br />

des § 2 Absatz 5 erfüllen.<br />

7. Im Fall einer Rückabwicklung des EMITTENTEN<br />

wird CERTIS abweichend von den vorstehenden<br />

Absätzen Verfügungen vom TREUHANDKONTO<br />

und dem MITTELVERWENDUNGSKON-<br />

TROLLKONTO grundsätzlich nur insoweit zustimmen,<br />

als die auf dem TREUHANDKONTO<br />

bzw. dem MITTELVERWENDUNGSKON-<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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