FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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lich, in dem formale Voraussetzungen vereinbart<br />
sind, bei deren Vorliegen sie ihre Zustimmung<br />
durch Mitzeichnung zu Verfügungen des EMIT-<br />
TENTEN zu geben und bei deren Nichtvorliegen<br />
sie die Zustimmung zu verweigern hat.<br />
CERTIS ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der<br />
eingezahlten Gelder; sie kontrolliert lediglich<br />
die Verwendung der Gelder durch den EMIT-<br />
TENTEN nach formalen Kriterien. Sie verfügt<br />
nicht über die von Investoren auf das MITTEL-<br />
VERWENDUNGSKONTROLLKONTO eingezahlten<br />
Beträge, sondern stimmt Verfügungen<br />
des EMITTENTEN lediglich durch Mitzeichnung<br />
zu. CERTIS ist selbst weder berechtigt noch beauftragt,<br />
Verfügungen über die eingezahlten<br />
Gelder zu veranlassen.<br />
§ 1<br />
Gegenstand und Umfang der Kontrolltätigkeit<br />
1. Der Kontrolle unterliegt lediglich das auf dem<br />
TREUHANDKONTO und dem MITTELVER-<br />
WENDUNGSKONTROLLKONTO eingehende<br />
EMISSIONSKAPITAL sowie das darauf entfallende<br />
Agio in Höhe von 3 %. Gegenstand<br />
der Kontrolltätigkeit sind nicht die Freigabe und<br />
die Verwendung der Fremdfinanzierung und<br />
der sonstigen Eigenmittel, die ausschließlich<br />
der Bezahlung des ANLAGEOBJEKTS dienen.<br />
Darüber hinaus auf dem TREUHANDKONTO<br />
und dem MITTELVERWENDUNGSKONTROLL-<br />
KONTO eingehende Beträge, wie z.B. Zinsen<br />
aus einer evtl. vorgenommenen Zwischenanlage<br />
von Mitteln, die der Mittelfreigabe- und<br />
Mittelverwendungskontrolle unterliegen, werden<br />
ohne weitere Kontrolle auf ein Konto des<br />
EMITTENTEN überwiesen.<br />
2. Die Prüfung der CERTIS beschränkt sich darauf,<br />
ob die in den §§ 3 und 4 genannten Voraussetzungen<br />
formal vorliegen. Darüber hinaus<br />
wird sie keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere<br />
nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
„Flussfahrt Moldau“, der Identität und<br />
Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen<br />
und Vertragspartnern, der Werthaltigkeit von<br />
Garantien, der Rechtswirksamkeit vorgelegter<br />
Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten<br />
gegenüber dem EMITTENTEN erbrachten Leistungen<br />
sowie der technischen und wirtschaftlichen<br />
Güte des ANLAGEOBJEKTS.<br />
§ 2<br />
Ausgestaltung des<br />
Mittelverwendungskontrollkontos<br />
1. Kontoinhaber des TREUHANDKONTOS ist<br />
der TREUHÄNDER, für das MITTELVERWEN-<br />
DUNGSKONTROLLKONTO allein der EMIT-<br />
TENT. Die Vertretungsberechtigungen / Kontovollmachten<br />
für diese Konten sind durch den<br />
jeweiligen Kontoinhaber so auszugestalten,<br />
dass für die Verfügungen des TREUHÄNDERS<br />
und des EMITTENTEN die Mitzeichnung der<br />
CERTIS notwendig ist. Die jeweils kontoführende<br />
Bank, die eine Kopie dieses Vertrages<br />
erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich<br />
der Vertretungsberechtigungen / Kontovollmachten<br />
der schriftlichen Zustimmung der<br />
CERTIS bedürfen.<br />
2. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />
der CERTIS Zweitschriften der Auszüge<br />
des TREUHANDKONTOS und des MITTELVER-<br />
WENDUNGSKONTROLLKONTOS und sämtlicher<br />
die Konten betreffenden Korrespondenz<br />
unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden.<br />
3. Auf Wunsch werden der TREUHÄNDER und der<br />
EMITTENT der CERTIS ermöglichen, die Kontoumsätze<br />
unter Anwendung eines anerkannten<br />
Online-Banking-Verfahrens (z.B. FTAM, HBCI<br />
oder T-Online) online abzurufen. In diesem Fall<br />
kann auf die Zusendung von Zweitschriften der<br />
Kontoauszüge verzichtet werden.<br />
4. Die jeweils kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />
der CERTIS den Erhalt einer Kopie dieses Vertrages<br />
wie auch die Einhaltung der Bestimmungen<br />
dieses § 2 zu bestätigen.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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