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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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9. Wichtige Verträge<br />

die im vorstehenden Satz 1 dieses lit. b)<br />

genannten; in beiden Fällen verbleibt es<br />

stattdessen bei der Regelung des vorstehenden<br />

lit. a) dieser Ziffer 4.<br />

5. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und<br />

seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. Notwendige<br />

Kosten für Registervollmachten trägt<br />

jeder Gesellschafter selbst.<br />

6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

können nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />

erfolgen.<br />

7. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich<br />

deutschem Recht. Gerichtsstand und<br />

Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der<br />

Sitz der Gesellschaft.<br />

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />

ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, so wird<br />

dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />

nicht berührt. Nach der Rechtsprechung<br />

des Bundesgerichtshofs bewirkt eine salvatorische<br />

Erhaltensklausel lediglich eine Beweislastumkehr.<br />

Es ist jedoch der ausdrückliche Wille<br />

der Gesellschafter, die Wirksamkeit der übrigen<br />

Vertragsbestimmungen aufrechtzuerhalten und<br />

damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare<br />

Bestimmung gelten, die nach Form,<br />

Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem<br />

wirtschaftlichen Ergebnis des von den Gesellschaftern<br />

Gewollten am nächsten kommt. Sollte<br />

der Gesellschaftsvertrag eine Lücke aufweisen,<br />

insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen<br />

Punkt nicht regeln, so soll diese durch<br />

eine wirksame Bestimmung ausgefüllt werden,<br />

deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht,<br />

was die Gesellschafter vereinbart hätten, wenn<br />

sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.<br />

Anlagen zum Gesellschaftsvertrag der<br />

MS „Moldau“ GmbH & Co. KG:<br />

Anlage 1<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag für die<br />

treuhänderische Beteiligung an der MS „Moldau“<br />

GmbH & Co. KG<br />

Anlage 2<br />

Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan<br />

(Prognose, siehe folgende Doppelseite)<br />

Hamburg, den 24. April 2013<br />

Verwaltungsgesellschaft MS „Moldau“ mbH<br />

gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />

gez. Alexander Markovski, Prokurist<br />

<strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für<br />

Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG, vertreten<br />

durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter,<br />

die Verwaltung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft<br />

für Schiffsbeteiligungen mbH<br />

gez. Dr. Thomas Ritter, Geschäftsführer<br />

gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />

HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH<br />

gez. Jan Bolzen, Geschäftsführer<br />

gez. Stephanie Brumberg, Geschäftsführerin<br />

148 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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