FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
9. Wichtige Verträge<br />
die im vorstehenden Satz 1 dieses lit. b)<br />
genannten; in beiden Fällen verbleibt es<br />
stattdessen bei der Regelung des vorstehenden<br />
lit. a) dieser Ziffer 4.<br />
5. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und<br />
seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. Notwendige<br />
Kosten für Registervollmachten trägt<br />
jeder Gesellschafter selbst.<br />
6. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
können nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss<br />
erfolgen.<br />
7. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich<br />
deutschem Recht. Gerichtsstand und<br />
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der<br />
Sitz der Gesellschaft.<br />
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages<br />
ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, so wird<br />
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen<br />
nicht berührt. Nach der Rechtsprechung<br />
des Bundesgerichtshofs bewirkt eine salvatorische<br />
Erhaltensklausel lediglich eine Beweislastumkehr.<br />
Es ist jedoch der ausdrückliche Wille<br />
der Gesellschafter, die Wirksamkeit der übrigen<br />
Vertragsbestimmungen aufrechtzuerhalten und<br />
damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.<br />
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare<br />
Bestimmung gelten, die nach Form,<br />
Inhalt, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem<br />
wirtschaftlichen Ergebnis des von den Gesellschaftern<br />
Gewollten am nächsten kommt. Sollte<br />
der Gesellschaftsvertrag eine Lücke aufweisen,<br />
insbesondere einen offensichtlich regelungsbedürftigen<br />
Punkt nicht regeln, so soll diese durch<br />
eine wirksame Bestimmung ausgefüllt werden,<br />
deren wirtschaftliches Ergebnis dem entspricht,<br />
was die Gesellschafter vereinbart hätten, wenn<br />
sie die Lückenhaftigkeit erkannt hätten.<br />
Anlagen zum Gesellschaftsvertrag der<br />
MS „Moldau“ GmbH & Co. KG:<br />
Anlage 1<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag für die<br />
treuhänderische Beteiligung an der MS „Moldau“<br />
GmbH & Co. KG<br />
Anlage 2<br />
Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplan<br />
(Prognose, siehe folgende Doppelseite)<br />
Hamburg, den 24. April 2013<br />
Verwaltungsgesellschaft MS „Moldau“ mbH<br />
gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />
gez. Alexander Markovski, Prokurist<br />
<strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft für<br />
Schiffsbeteiligungen mbH & Co. KG, vertreten<br />
durch ihren persönlich haftenden Gesellschafter,<br />
die Verwaltung <strong>Hamburgische</strong> <strong>Seehandlung</strong> Gesellschaft<br />
für Schiffsbeteiligungen mbH<br />
gez. Dr. Thomas Ritter, Geschäftsführer<br />
gez. Helge Janßen, Geschäftsführer<br />
HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung GmbH<br />
gez. Jan Bolzen, Geschäftsführer<br />
gez. Stephanie Brumberg, Geschäftsführerin<br />
148 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>