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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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den erworbenen (Teil-)Kommanditanteil<br />

oder zusammen mit von ihm bereits gehaltenen<br />

Kommanditanteilen – eine unmittelbare<br />

oder mittelbare Beteiligung an<br />

der Gesellschaft, sei es rechtlich oder wirtschaftlich,<br />

von mehr als 25% halten, wobei<br />

zum Zwecke der Berechnung Beteiligungen<br />

von Unternehmen derselben Unternehmensgruppe<br />

zusammengerechnet werden;<br />

f) durch die Übertragung entstehen in der<br />

Person des Veräußerers und/oder des<br />

Erwerbers Kommanditanteile, die nicht<br />

durch € 1.000,00 teilbar sind oder<br />

€ 5.000,00 unterschreiten;<br />

g) der Erwerber hat im Europäischen Wirtschaftsraum<br />

(EWR) keinen Wohnsitz entsprechend<br />

§ 7 Abs. 1 BGB;<br />

h) der Erwerber ist Wettbewerber der Gesellschaft<br />

oder Wettbewerber einer der in<br />

§ 3 Ziffer 2 genannten Kommanditisten;<br />

i) der Erwerber steht in einem Beschäftigungs-,<br />

Beratungs-, Weisungs- oder sonstigen<br />

Abhängigkeitsverhältnis zu einem<br />

nicht mit der <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Seehandlung</strong><br />

verbundenen Anbieter einer Vermögensanlage<br />

§ 1 Abs. 2 VermAnlG oder einem<br />

mit diesem verbundenen Unternehmen;<br />

j) der Erwerber legt dem Treuhänder nicht<br />

sämtliche nach Ermessen des Treuhänders<br />

zur ordnungsgemäßen geldwäscherechtlichen<br />

Identifizierung des Erwerbers sowie<br />

eines etwaigen wirtschaftlich Berechtigten<br />

erforderlichen Unterlagen und Informationen<br />

vor.<br />

2. Für die Übertragung von Teilkommanditanteilen<br />

des Treuhänders, die dieser treuhänderisch für<br />

Rechnung von nicht im Handelsregister eingetragenen<br />

Treugebern hält, gelten die Regelungen<br />

des Treuhandvertrages.<br />

3. Der Erwerber eines (Teil-)Kommanditanteils hat<br />

der Gesellschaft alle deren Aufwendungen und<br />

Kosten aus und im Zusammenhang mit der Übertragung<br />

des (Teil-)Kommanditanteils einschließlich<br />

etwaiger gewerbesteuerlicher Nachteile zu<br />

erstatten. Der Erwerber eines (Teil-)Kommanditanteils,<br />

für den eine Verwaltungstreuhand gemäß<br />

§ 6 Ziffer 2 besteht, schuldet au-ßerdem<br />

dem Treuhänder für die Übertragung des (Teil-)<br />

Kommanditanteils eine einmalige Übertragungsgebühr<br />

in fol-gender Höhe (jeweils zuzüglich<br />

etwaiger Umsatzsteuer): (a) bei Schenkung und<br />

Erbschaft: 0,5% des Nominalbetrages der entsprechenden<br />

(Teil-)Kommanditeinlage; (b) in Fällen<br />

des Ver-kaufs: 1% des vereinbarten Verkaufspreises.<br />

Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

kann die Erteilung der Zustimmung zur Übertragung<br />

des (Teil-)Kommanditanteils von der vorherigen<br />

Zahlung der Übertragungsgebühr abhängig<br />

machen.<br />

4. Dem persönlich haftende Gesellschafter steht für<br />

jeden Fall der Veräußerung eines (Teil-)Kommanditanteils,<br />

ausgenommen einer Veräußerung an<br />

Ehegatten oder Abkömmlinge des Veräußerers,<br />

ein Vorkaufsrecht zu. Der Veräußerer hat den<br />

betreffenden Kaufvertrag (nebst etwaiger diesbezüglicher<br />

Maklerverträge) nach dessen Abschluss<br />

unverzüglich dem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter zu übermitteln. Dieser kann das<br />

Vorkaufsrecht nur binnen 4 Wochen nach Zugang<br />

des Kaufvertrages ausüben. Der persönlich<br />

haftende Gesellschafter kann bei Ausübung<br />

des Vorkaufsrechts auch einen Dritten als Käufer<br />

benennen, mit dem der Kaufvertrag mit dem Veräußerer<br />

sodann zustande kommt. Bei Ausübung<br />

des Vorkaufsrechts ist der Veräußerer verpflichtet,<br />

seinen (Teil-)Kommanditanteil gegen Zahlung<br />

des Kaufpreises an den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter oder den von ihm benannten<br />

Dritten zu übertragen. Übt der persönlich haftende<br />

Gesellschafter sein Vorkaufsrecht nicht<br />

aus, ist der Veräußerer frei, innerhalb von sechs<br />

Monaten seinen (Teil-)Kommanditanteil an den<br />

Erwerber zu übertragen, jedoch nur zu den Bedingungen<br />

des dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />

übermittelten Kaufvertrages.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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