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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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9. Wichtige Verträge<br />

den Lagebericht für das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

aufzustellen und diese von dem/der<br />

von den Gesellschaftern gewählten Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

prüfen<br />

zu lassen.<br />

2. Der geprüfte Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht<br />

sind dem Beirat zur Kenntnisnahme<br />

vorzulegen; er wird von den Gesellschaftern<br />

festgestellt.<br />

3. Die Handelsbilanz der Gesellschaft stellt zugleich<br />

die Steuerbilanz dar, soweit nicht zwingende<br />

steuerliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

Die Gesellschaft erstellt für einzelne<br />

Gesellschafter ggf. erforderliche Sonder- und<br />

Ergänzungsbilanzen; in diesem Fall ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, die mit der Erstellung<br />

der Bilanzen zusammenhängenden Kosten den<br />

betreffenden Gesellschaftern und Treugebern,<br />

gegebenenfalls über den Treuhänder, als Auslagenersatz<br />

in Rechnung zu stellen.<br />

4. Der persönlich haftende Gesellschafter ist berechtigt,<br />

sich bei der Führung der Bücher der<br />

Gesellschaft und der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

und des Lageberichtes der Hilfe Dritter<br />

zu bedienen.<br />

§ 18<br />

Ergebnisverteilung<br />

1. Vorbehaltlich der Regelung der nachfolgenden<br />

Ziffer 2 wird das Ergebnis der Gesellschaft auf<br />

die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitalkonten<br />

I zueinander verteilt.<br />

2. Abweichend von der Regelung in Ziffer 1 wird<br />

das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 auf<br />

alle Kommanditisten, die zum Schluss des Geschäftsjahres<br />

an der Gesellschaft beteiligt sind,<br />

unabhängig von dem Zeitpunkt ihres Beitritts<br />

zur Gesellschaft so verteilt, dass im Verhältnis<br />

der übernommenen Kommanditeinlagen ein<br />

relativer Gleichstand auf den Kapitalkonten II<br />

der Kommanditisten zum 31. Dezember 2013<br />

erreicht wird. Hierfür werden Ergebnisse vom<br />

Zeitpunkt des Beitrittes des betreffenden beitretenden<br />

Kommanditisten zunächst diesem in<br />

dem Umfang allein zugewiesen, indem vorher<br />

beigetretenen Kommanditisten Ergebnisse bereits<br />

zugewiesen worden sind. Ist zum 31. Dezember<br />

2013 noch kein relativer Gleichstand<br />

der Kapitalkonten II eingetreten, ist in den Folgejahren<br />

entsprechend zu verfahren, bis dieser<br />

erreicht ist. Diese Regelung gilt entsprechend für<br />

die Treugeber.<br />

3. Ferner ist zunächst denjenigen Kommanditisten<br />

bzw. Treugebern, die im Verhältnis zu anderen<br />

Kommanditisten bzw. Treugebern bei Zugrundelegung<br />

des Maßstabes für die Ergebnisverteilung<br />

des Abs. 1 ab dem Geschäftsjahr<br />

2013 infolge des Zeitpunktes ihres Beitrittes zur<br />

Gesellschaft und aufgrund der Bestimmung des<br />

§ 20 Ziffer 2 Satz 2 höhere Auszahlungen erhalten<br />

haben als andere Kommanditisten bzw.<br />

Treugeber, ein Betrag in Höhe des insoweit erhaltenen<br />

Mehrbetrages als einmaliger Gewinn<br />

vorab zuzuweisen, sofern und soweit in dem<br />

betreffenden Geschäftsjahr ein Jahresüberschuss<br />

in entsprechender Höhe vorhanden ist. Sofern<br />

und soweit in dem betreffenden Geschäftsjahr<br />

ein Jahresüberschuss in entsprechender Höhe<br />

nicht erwirtschaftet wurde, ist der Gewinnvorab<br />

aus dem Jahresüberschuss der folgenden Geschäftsjahre<br />

zuzuweisen. Wird ein Jahresüberschuss<br />

in entsprechender Höhe endgültig nicht<br />

erwirtschaftet, erfolgt die Verteilung von Jahresfehlbeträgen<br />

in der Weise, dass den frühzeitig<br />

beigetretenen Kommanditisten bzw. Treugebern<br />

die Vorteile aus den ihnen zugeflossenen höheren<br />

Auszahlungen gemäß § 20 Ziffer 2 Satz 2<br />

erhalten bleiben.<br />

§ 19<br />

Gesellschafterkonten<br />

1. Das für jeden einzelnen Gesellschafter zu führende<br />

Kapitalkonto (Kapitalkonto I), auf dem<br />

die von diesem übernommene Kommanditeinlage<br />

gebucht wird, ist ein unveränderliches<br />

138 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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