FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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Wird das Beteiligungsangebot erst<br />
nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />
2013 geschlossen, so sind für Zwecke<br />
dieser Regelung die kumulierten<br />
Planergebnisse aller Geschäftsjahre<br />
bis einschließlich des Jahres der Schließung<br />
des Beteiligungsangebotes mit<br />
den kumulierten Jahresüberschüssen<br />
der Gesellschaft vor Berücksichtigung<br />
der Gewerbesteuer und dieser Vergütung<br />
für ebendiesen Zeitraum zu vergleichen.<br />
Der Anspruch auf erfolgsabhängige<br />
Vergütung entsteht in diesem<br />
Fall erstmalig zum Ende des Jahres,<br />
in dem das Beteiligungsangebot geschlossen<br />
wurde. Die erfolgsabhängige<br />
Vergütung ist mit Feststellung des<br />
Jahresabschlusses für das Bezugsjahr<br />
zur Zahlung fällig.<br />
Liegt der Jahresüberschuss der Gesellschaft<br />
vor Berücksichtigung der<br />
Gewerbesteuer und dieser Vergütung<br />
in einem Geschäftsjahr unter dem<br />
Planergebnis des Bezugsjahres („Minderergebnis“),<br />
ist das Minderergebnis<br />
rechnerisch vorzutragen und von künftigen<br />
Mehrergebnissen abzuziehen,<br />
bis es ausgeglichen ist. Minderergebnisse<br />
begründen im Übrigen keine<br />
Verpflichtung des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters gegenüber der<br />
Gesellschaft.<br />
(ii) Für das Geschäftsjahr, in dem der<br />
Verkauf des Schiffes erfolgt oder das<br />
Schiff anderweitig aus dem Gesellschaftsvermögen<br />
ausscheidet,<br />
a) bei Verkauf des Schiffes oder einem<br />
anderen Auflösungsereignis<br />
im Jahre 2024 eine Vergütung in<br />
Höhe von 30% des Betrages, um<br />
den der Nettoveräußerungserlös<br />
aus dem Schiffsverkauf oder die<br />
Versicherungsentschädigung den<br />
Betrag von € 9.831.000,00 (geplanter<br />
Nettoveräußerungserlös)<br />
übersteigt.<br />
b) Bei Verkauf des Schiffes oder einem<br />
anderen Auflösungsereignis<br />
in einem anderen Geschäftsjahr<br />
als 2024 ist für Zwecke dieser<br />
Regelung der geplante Nettoveräußerungserlös<br />
im Sinne von (ii) a)<br />
um einen Betrag von € 593.000<br />
für jedes Jahr des früheren Verkaufs<br />
zu erhöhen bzw. für jedes Jahr des<br />
späteren Verkaufs zu reduzieren.<br />
Er beträgt mindestens € 0.<br />
Bis zum Verkauf nicht ausgeglichene<br />
Mindererlöse nach (i) sind von einem<br />
etwaigen Mehrerlös nach (ii) vorab<br />
abzuziehen. Nicht ausgeglichene<br />
Minderergebnisse begründen im Übrigen<br />
keine Verpflichtung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters gegenüber<br />
der Gesellschaft.<br />
e) Die dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
nach Ziffer 3. lit. a) geschuldete<br />
Vergütung erhöht sich ab 2014 jährlich<br />
um 2,5%.<br />
4. Die in diesem Paragraphen geregelten Kostenerstattungen<br />
und Vergütungen sind vor der Gewinn-<br />
und Verlustverteilung zu berücksichtigen<br />
und stellen Aufwand der Gesellschaft dar. Sie<br />
verstehen sich, sofern vorstehend oder in Einzelverträgen<br />
nichts anderes vereinbart, jeweils zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf<br />
die laufenden Vergütungen können quartalsmäßig<br />
angemessene Vorschüsse angefordert werden.<br />
§ 17<br />
Jahresabschluss<br />
1. Der persönlich haftende Gesellschafter hat innerhalb<br />
der gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss<br />
und – sofern gesetzlich vorgeschrieben –<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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