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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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9. Wichtige Verträge<br />

b) Bei Veräußerung bzw. bei Totalverlust des<br />

Schiffes oder Abandon erhält die <strong>Hamburgische</strong><br />

<strong>Seehandlung</strong> für die Abwicklungsarbeiten<br />

eine Vergütung in Höhe von<br />

1% des Nettoveräußerungserlöses bzw.<br />

der vereinnahmten Versicherungssumme.<br />

Die Vergütung ist innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Eingang des entsprechenden<br />

Erlöses bei der Gesellschaft zur Zahlung<br />

fällig. Nettoveräußerungserlös im Sinne<br />

dieses Vertrages ist der Erlös aus der Veräußerung<br />

des Schiffes nach Abzug von<br />

Kommissionen und Vergütungen, die die<br />

Gesellschaft Dritten (mit Ausnahme der mit<br />

diesem Vertrag vereinbarten Vergütungen)<br />

im Zusammenhang mit dem Verkauf des<br />

Schiffes schuldet.<br />

3. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält für<br />

seine verschiedenen Tätigkeiten für die Gesellschaft<br />

nachfolgende Vergütungen:<br />

a) Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

jährlich einen festen Betrag in Höhe<br />

von € 8.475,00. Die Vergütung ist am<br />

30. Juni eines jeden Jahres fällig, erstmals<br />

(in voller Höhe) für das Geschäftsjahr<br />

2013.<br />

b) Für die laufende Geschäftsführung (i) in<br />

den ersten sieben Jahren ab Beginn des<br />

Beförderungsvertrages mit Tourama Ltd.<br />

jährlich 2,95 % und ab dem achten Jahr<br />

1,0% des Teils des von Tourama Ltd. vertraglich<br />

geschuldeten Beförderungsentgeltes,<br />

der für die Finanzierung des Schiffes<br />

gezahlt wird und (ii) nach Beendigung<br />

des vorstehenden Beförderungsvertrages<br />

jährlich 2,0 % aller von der Gesellschaft<br />

effektiv eingenommenen Beförderungsentgelte<br />

bzw. Chartereinnahmen aus dem<br />

Schiffsbetrieb, eingeschlossen Zahlungen<br />

der Ausfallversicherungen. Die Vergütung<br />

ist hälftig zum 30. Juni und zum 30. Dezember<br />

eines Geschäftsjahres fällig.<br />

Liegt das Schiff nach Ablauf eines Beförderungs-/<br />

Chartervertrages auf, so dass aus<br />

seinem Betrieb keine Einnahmen erzielt<br />

werden und auch keine Ausfallversicherung<br />

eingreift, erhält der persönlich haftende<br />

Gesellschafter abweichend von vorstehender<br />

Regelung in diesem lit. b) € 55,00<br />

pro Tag. Die Vergütung ist jeweils bis zum<br />

30. Januar des Folgejahres fällig.<br />

c) Daneben werden dem persönlich haftenden<br />

Gesellschafter jeweils alle von ihm<br />

im Interesse der Gesellschaft getätigten<br />

Auslagen sowie die Vergütung seiner Geschäftsführer<br />

von der Gesellschaft ersetzt.<br />

d) Als erfolgsabhängige Vergütung erhält<br />

der persönlich haftende Gesellschafter:<br />

(i) Beginnend mit dem Geschäftsjahr<br />

2013 bis zum Ende des Geschäftsjahres,<br />

das dem Verkauf des Schiffes<br />

oder einem anderen Auflösungsereignis<br />

der Gesellschaft vorangeht,<br />

30% eines etwaigen Mehrergebnisses<br />

eines jeden Geschäftsjahres. Ein<br />

Mehrergebnis liegt vor, wenn der<br />

Jahresüberschuss der Gesellschaft vor<br />

Berücksichtigung der Gewerbesteuer<br />

und dieser Vergütung die folgenden<br />

Planergebnisse der Gesellschaft übersteigt:<br />

Jahr ........ Planergebnis in €<br />

2013 ........... -1.073.000<br />

2014 .............464.000<br />

2015 .............482.000<br />

2016 .............500.000<br />

2017 .............515.000<br />

2018 .............268.000<br />

2019 .............586.000<br />

2020 .............774.000<br />

2021 .............642.000<br />

2022 .............770.000<br />

2023 .............709.000<br />

2024 und Folgejahre ...584.000<br />

136 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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