FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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9. Wichtige Verträge<br />
b) Bei Veräußerung bzw. bei Totalverlust des<br />
Schiffes oder Abandon erhält die <strong>Hamburgische</strong><br />
<strong>Seehandlung</strong> für die Abwicklungsarbeiten<br />
eine Vergütung in Höhe von<br />
1% des Nettoveräußerungserlöses bzw.<br />
der vereinnahmten Versicherungssumme.<br />
Die Vergütung ist innerhalb von zwei Wochen<br />
nach Eingang des entsprechenden<br />
Erlöses bei der Gesellschaft zur Zahlung<br />
fällig. Nettoveräußerungserlös im Sinne<br />
dieses Vertrages ist der Erlös aus der Veräußerung<br />
des Schiffes nach Abzug von<br />
Kommissionen und Vergütungen, die die<br />
Gesellschaft Dritten (mit Ausnahme der mit<br />
diesem Vertrag vereinbarten Vergütungen)<br />
im Zusammenhang mit dem Verkauf des<br />
Schiffes schuldet.<br />
3. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält für<br />
seine verschiedenen Tätigkeiten für die Gesellschaft<br />
nachfolgende Vergütungen:<br />
a) Für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
jährlich einen festen Betrag in Höhe<br />
von € 8.475,00. Die Vergütung ist am<br />
30. Juni eines jeden Jahres fällig, erstmals<br />
(in voller Höhe) für das Geschäftsjahr<br />
2013.<br />
b) Für die laufende Geschäftsführung (i) in<br />
den ersten sieben Jahren ab Beginn des<br />
Beförderungsvertrages mit Tourama Ltd.<br />
jährlich 2,95 % und ab dem achten Jahr<br />
1,0% des Teils des von Tourama Ltd. vertraglich<br />
geschuldeten Beförderungsentgeltes,<br />
der für die Finanzierung des Schiffes<br />
gezahlt wird und (ii) nach Beendigung<br />
des vorstehenden Beförderungsvertrages<br />
jährlich 2,0 % aller von der Gesellschaft<br />
effektiv eingenommenen Beförderungsentgelte<br />
bzw. Chartereinnahmen aus dem<br />
Schiffsbetrieb, eingeschlossen Zahlungen<br />
der Ausfallversicherungen. Die Vergütung<br />
ist hälftig zum 30. Juni und zum 30. Dezember<br />
eines Geschäftsjahres fällig.<br />
Liegt das Schiff nach Ablauf eines Beförderungs-/<br />
Chartervertrages auf, so dass aus<br />
seinem Betrieb keine Einnahmen erzielt<br />
werden und auch keine Ausfallversicherung<br />
eingreift, erhält der persönlich haftende<br />
Gesellschafter abweichend von vorstehender<br />
Regelung in diesem lit. b) € 55,00<br />
pro Tag. Die Vergütung ist jeweils bis zum<br />
30. Januar des Folgejahres fällig.<br />
c) Daneben werden dem persönlich haftenden<br />
Gesellschafter jeweils alle von ihm<br />
im Interesse der Gesellschaft getätigten<br />
Auslagen sowie die Vergütung seiner Geschäftsführer<br />
von der Gesellschaft ersetzt.<br />
d) Als erfolgsabhängige Vergütung erhält<br />
der persönlich haftende Gesellschafter:<br />
(i) Beginnend mit dem Geschäftsjahr<br />
2013 bis zum Ende des Geschäftsjahres,<br />
das dem Verkauf des Schiffes<br />
oder einem anderen Auflösungsereignis<br />
der Gesellschaft vorangeht,<br />
30% eines etwaigen Mehrergebnisses<br />
eines jeden Geschäftsjahres. Ein<br />
Mehrergebnis liegt vor, wenn der<br />
Jahresüberschuss der Gesellschaft vor<br />
Berücksichtigung der Gewerbesteuer<br />
und dieser Vergütung die folgenden<br />
Planergebnisse der Gesellschaft übersteigt:<br />
Jahr ........ Planergebnis in €<br />
2013 ........... -1.073.000<br />
2014 .............464.000<br />
2015 .............482.000<br />
2016 .............500.000<br />
2017 .............515.000<br />
2018 .............268.000<br />
2019 .............586.000<br />
2020 .............774.000<br />
2021 .............642.000<br />
2022 .............770.000<br />
2023 .............709.000<br />
2024 und Folgejahre ...584.000<br />
136 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>