FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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h) Erteilung von Vollmachten zur Veräußerung<br />
und Belastung des Schiffes;<br />
i) Einforderung der Rückzahlung von nicht<br />
durch Gewinne gedeckten Auszahlungen<br />
nach Maßgabe des § 21 Ziff. 3 auf Vorschlag<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters.<br />
3. Der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen<br />
folgende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen der<br />
Geschäftsführung:<br />
a) Veräußerung des Schiffes;<br />
b) Aufgabe des Geschäftsbetriebes;<br />
c) wesentliche Einschränkung oder Erweiterung<br />
des Unternehmensgegenstandes;<br />
oder<br />
d) Verpfändung und hypothekarische Belastung<br />
des Schiffes, mit Ausnahme solcher<br />
Belastungen, die der Finanzierung des<br />
Erwerbs des Schiffes dienen.<br />
4. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß<br />
§ 164 HGB ist im Übrigen ausgeschlossen.<br />
5. In Not- und Eilfällen hat der persönlich haftende<br />
Gesellschafter das Recht und die Pflicht,<br />
unaufschiebbare Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes auch ohne Zustimmung des Beirates<br />
oder der Gesellschafter vorzunehmen. Hat<br />
der persönlich haftende Gesellschafter hiervon<br />
Gebrauch gemacht, so hat er den Beirat oder –<br />
soweit die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich<br />
wäre – die Gesellschafter unverzüglich<br />
schriftlich zu unterrichten.<br />
6. Die Zustimmung des Beirats und der Gesellschafter<br />
gemäß vorstehender Ziffern 2 und 3<br />
gilt für Abschluss und Vornahme der folgenden<br />
Geschäfte und Maßnahmen als erteilt:<br />
a) notwendige Kreditaufnahme zum Zwecke<br />
der Bauzeit-, Zwischen- und Endfinanzierung<br />
des Schiffes und der damit im Zusammenhang<br />
stehenden Hergabe und<br />
Bestellung von Sicherheiten, einschließlich<br />
des Abschlusses einer Eigenmittelzwischenfinanzierung<br />
für den Zeitraum ab<br />
der Ablieferung des Schiffes (und zwar<br />
auch anstelle der Inanspruchnahme aus<br />
etwaigen zugunsten der Gesellschaft<br />
gestellten Platzierungsgarantien), sowie<br />
Vornahme von Devisen- und Zinssicherungsgeschäften<br />
im Zusammenhang mit<br />
den diesbezüglich abgeschlossenen Darlehensverträgen;<br />
b) Erwerb, Ausrüstung, erstmalige Registrierung<br />
und Versicherung des Schiffes, insbesondere<br />
auch die Übernahme eines<br />
Bauvertrages mit der Scheepswerf Jac.<br />
den Breejen B.V.;<br />
c) Abschluss der Geschäftsbesorgungsverträge<br />
mit der <strong>Hamburgische</strong>n <strong>Seehandlung</strong><br />
gemäß § 16 Ziffer 2 lit. a);<br />
d) Abschluss von Verträgen mit Dritten über<br />
die Stellung von Garantien zugunsten der<br />
Gesellschaft in Bezug auf das von der<br />
Gesellschaft einzuwerbende Eigenkapital;<br />
e) Abschluss des Beförderungsvertrages über<br />
die erstmalige Beschäftigung des Schiffes<br />
mit der Tourama Ltd. über die Durchführung<br />
von Flusskreuzfahrten mit dem Schiff;<br />
f) Abschluss des Management- und Bewirtschaftungsvertrages<br />
mit der River Services<br />
GmbH über den nautisch-technischen Betrieb<br />
des Schiffes, den Hotel- und Cateringbetrieb;<br />
g) Übernahme der Verpflichtung gegenüber<br />
der Seaconsult H.A.M. GmbH über die<br />
Vergütung für die Mitwirkung am Zustandekommen<br />
des Erwerbs des Schiffes;<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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