FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Beteiligung Erlangten nach näherer Maßgabe des<br />
§ 1 Ziff. 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages.<br />
Beim Ausscheiden eines Investors steht diesem ein<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu, das nach näherer Maßgabe von § 25 des<br />
Gesellschaftsvertrages grundsätzlich aufgrund einer<br />
Auseinandersetzungsbilanz auf den Stichtag des<br />
Ausscheidens des Investors ermittelt wird, in der der<br />
Buchwert des Schiffes durch 70% des Verkehrswertes<br />
abzüglich bestimmter Abschläge ersetzt wird. Im<br />
Fall der Auflösung und Liquidation des Emittenten<br />
ist der Investor an einem etwaigen Liquidationsüberschuss<br />
nach näherer Maßgabe des § 26 des<br />
Gesellschaftsvertrages beteiligt. Entfällt ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
oder ein Anteil am Liquidationserlös<br />
auf einen vom Treuhänder treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil, so hat der Treuhänder diesen<br />
dem betreffenden Treugeber herauszugeben (vgl.<br />
§ 1 Ziff. 5 Treuhandvertrag).<br />
Zu den Verwaltungsrechten zählen nach näherer<br />
Maßgabe der §§ 9 bis 11 des Gesellschaftsvertrages<br />
namentlich das Recht auf Teilnahme an Präsenzversammlungen<br />
und Beschlussfassungen im<br />
schriftlichen Verfahren des Emittenten, bei denen<br />
die Gesellschafter über die ihnen gesetzlich oder<br />
gesellschaftsvertraglich zugewiesenen Aufgaben<br />
(namentlich gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages)<br />
beschließen. Sofern die Investoren den Treuhänder<br />
nicht zur Stimmabgabe anweisen, können<br />
sie ihr Stimmrecht selbst wahrnehmen (vgl. § 2 Ziff.<br />
4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages, § 10<br />
Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages). Investoren, die<br />
zusammen mindestens 25% des Kommanditkapitals<br />
des Emittenten auf sich vereinigen, können die<br />
Einberufung einer Präsenzversammlung oder die<br />
Ankündigung einer Beschlussfassung im schriftlichen<br />
Verfahrens sowie die Ergänzung der Tagesordnung<br />
einer bereits einberufenen Präsenzversammlung verlangen<br />
(vgl. § 9 Ziff. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages);<br />
treugeberisch beteiligte Investoren können<br />
diese Rechte durch entsprechende Weisungen an<br />
den Treuhänder ausüben (§ 3 Ziff. 1 des Treuhanvertrages).<br />
Im Übrigen haben die Investoren Informationsrechte<br />
gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter<br />
des Emittenten gemäß § 13 Ziff. 2 und 3 des<br />
Gesellschaftsvertrages. Ihnen werden außerdem gemäß<br />
§ 13 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrages, § 2<br />
Ziff. 2 des Treuhandvertrages die Jahresabschlüsse<br />
und ggf. Lageberichte des Emittenten übersandt.<br />
Sie haben einen Anspruch auf Übersendung der<br />
Niederschriften von Präsenzversammlungen und auf<br />
Mitteilung der Beschlussergebnisse im schriftlichen<br />
Verfahren (vgl. § 9 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Treugeberisch beteiligte Investoren können<br />
diese Rechte über den Treuhänder geltend machen.<br />
Die Investoren können unter den Voraussetzungen<br />
von § 6 des Gesellschaftsvertrages ihre Eintragung<br />
als Kommanditist im Handelsregister verlangen. Der<br />
Investor kann seine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung<br />
an dem Emittenten übertragen (vgl. hierzu<br />
den nachfolgenden Unterabschnitt). Der Investor<br />
kann seine unmittelbare Beteiligung an dem Emittenten<br />
gemäß § 24 des Gesellschaftsvertrages ohne<br />
Grund ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende eines Kalenderjahres kündigen, allerdings<br />
erstmals zum 31. Dezember 2024. Die außerordentliche<br />
Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit<br />
möglich. Für mittelbar beteiligte Investoren gilt<br />
Entsprechendes hinsichtlich ihrer Treugeberposition<br />
(§ 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages).<br />
Ferner steht den Investoren das gesetzliche Widerrufsrecht<br />
gemäß §§ 312, 312d, 355 BGB zu.<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Pflichten<br />
der Investoren bestehen insbesondere in der Pflicht<br />
(i) zur Zahlung des in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages zzgl. 3 % Agio, (ii) sich<br />
auf Verlangen des Treuhänders nach Schließung des<br />
Beteiligungsangebotes als Kommanditist im Handelsregister<br />
des Emittenten eintragen zu lassen, (iii)<br />
zur Freistellung des Treuhänders von allen Verbindlichkeiten<br />
und Verpflichtungen im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderisch für Rechnung des Investors<br />
gehaltenen Beteiligung und (iv) zur unverzüglichen<br />
Unterrichtung des Emittenten und des Treuhänders<br />
über Änderungen in den persönlichen Daten des<br />
Investors.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
117