FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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Weitere Informationen über das Beteiligungsangebot<br />
mäß § 6 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />
in eine unmittelbare Beteiligung wandeln, wenn<br />
der Investor als Kommanditist in das Handelsregister<br />
des Emittenten eingetragen wird, weil er selbst<br />
diese Eintragung wünscht oder der Treuhänder die<br />
Eintragung im Handelsregister von ihm verlangt.<br />
Die Haftsumme, mit der der Investor eingetragen<br />
wird, beträgt 10% seiner gehaltenen Kommanditeinlage.<br />
Nach erfolgter Eintragung verwaltet der<br />
Treuhänder weiterhin die nunmehr direkte Kommanditbeteiligung<br />
des betreffenden Investors nach den<br />
entsprechend weiterhin geltenden Regelungen des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Verwaltungstreuhandschaft).<br />
Anzahl und Gesamtbetrag der<br />
Vermögensanlagen<br />
Der Treuhänder kann seine Kommanditeinlage in<br />
dem Emittenten gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />
zum Zwecke der mittelbaren Beteiligung<br />
von Investoren an dem Emittenten ein- oder mehrmals<br />
erhöhen und zwar maximal um einen Erhöhungsbetrag<br />
von € 6.780.000.<br />
Über die Erhöhung seiner Kommanditeinlage um<br />
den Erhöhungsbetrag hinaus ist der Treuhänder auf<br />
Anforderung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />
des Emittenten zu einer weiteren Erhöhung seiner<br />
Kommanditeinlage um einen Betrag von bis zu<br />
€ 100.000 berechtigt (im Folgenden „Erhöhungsreserve“).<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />
beträgt € 6.780.000, ggf. zzgl. der Erhöhungsreserve<br />
von maximal € 100.000. Bei<br />
einem Mindestzeichnungsbetrag von € 10.000<br />
beträgt die Anzahl der Beteiligungen am Emittenten<br />
bei einem Gesamtbetrag von € 6.780.000<br />
maximal 678 und erhöht sich im Falle der vollständigen<br />
Ausnutzung der Erhöhungsreserve auf<br />
maximal 688. Die Mindestanzahl ist eins.<br />
Höhere Beteiligungsbeträge als € 10.000 müssen<br />
so gewählt werden, dass Beträge entstehen, die ein<br />
ganzzahliges Vielfaches von € 1.000 darstellen.<br />
Neben dem nominellen Beteiligungsbetrag haben<br />
die Investoren ein Agio in Höhe von 3 % darauf zu<br />
entrichten.<br />
Hauptmerkmale der Anteile der Investoren<br />
Die Hauptmerkmale der Anteile der Investoren, insbesondere<br />
die mit der Beteiligung an dem Emittenten<br />
verbundenen Rechte und Pflichten, ergeben sich<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag und weichen zu großen Teilen<br />
von den gesetzlich vorgesehenen Rechten eines<br />
Kommanditisten ab. Dies gilt sowohl für Investoren,<br />
die unmittelbar als Kommanditisten im Handelsregister<br />
eingetragen sind, als auch für mittelbar (treugeberisch)<br />
beteiligte Investoren, weil letztere im Innenverhältnis<br />
so stehen, wie wenn sie Kommanditisten<br />
des Emittenten wären.<br />
Zu den Vermögensrechten zählt die Beteiligung am<br />
Ergebnis (Gewinn/Verlust) des Emittenten, das auf<br />
die Gesellschafter bzw. Investoren im Verhältnis ihrer<br />
bzw. der für sie treuhänderisch gehaltenen (Teil-)<br />
Kommanditeinlagen verteilt wird (vgl. § 18 Ziff. 1<br />
des Gesellschaftsvertrages). Entnahmen von Gewinnen<br />
und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen<br />
sind nur zulässig, soweit es die Vermögens- und<br />
Liquiditätslage des Emittenten zulässt und sofern<br />
nicht etwaige Auflagen von Kreditinstituten dem entgegenstehen,<br />
wobei der persönlich haftende Gesellschafter<br />
insoweit ohne Gesellschafterbeschluss<br />
berechtigt ist, Auszahlungen vorzunehmen (vgl. §<br />
20 des Gesellschaftsvertrages). Auszahlungen sind<br />
grundsätzlich unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung<br />
der Gesellschafter sowie der Regelungen<br />
zur Ergebnisverteilung im Verhältnis der Kapitalkonten<br />
I vorzunehmen, wobei abweichend hiervon Auszahlungen<br />
im Zeitraum bis zum Ende des Jahres,<br />
in welchem die Schließung des Angebots erfolgt,<br />
nach näherer Maßgabe von § 20 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />
in Abhängigkeit vom Zeitpunkt<br />
des (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beitritts des<br />
jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers zur<br />
Gesellschaft und der Leistung seines Einzahlungsbetrages<br />
erfolgen sollen. Gegenüber dem Treuhänder<br />
haben die treuhänderisch beteiligten Investoren einen<br />
Anspruch auf Herausgabe des für sie aus ihrer<br />
116 Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>