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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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8.<br />

Weitere Informationen über das Beteiligungsangebot<br />

mäß § 6 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten<br />

in eine unmittelbare Beteiligung wandeln, wenn<br />

der Investor als Kommanditist in das Handelsregister<br />

des Emittenten eingetragen wird, weil er selbst<br />

diese Eintragung wünscht oder der Treuhänder die<br />

Eintragung im Handelsregister von ihm verlangt.<br />

Die Haftsumme, mit der der Investor eingetragen<br />

wird, beträgt 10% seiner gehaltenen Kommanditeinlage.<br />

Nach erfolgter Eintragung verwaltet der<br />

Treuhänder weiterhin die nunmehr direkte Kommanditbeteiligung<br />

des betreffenden Investors nach den<br />

entsprechend weiterhin geltenden Regelungen des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages (Verwaltungstreuhandschaft).<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

Vermögensanlagen<br />

Der Treuhänder kann seine Kommanditeinlage in<br />

dem Emittenten gemäß § 3 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages<br />

zum Zwecke der mittelbaren Beteiligung<br />

von Investoren an dem Emittenten ein- oder mehrmals<br />

erhöhen und zwar maximal um einen Erhöhungsbetrag<br />

von € 6.780.000.<br />

Über die Erhöhung seiner Kommanditeinlage um<br />

den Erhöhungsbetrag hinaus ist der Treuhänder auf<br />

Anforderung des persönlich haftenden Gesellschafters<br />

des Emittenten zu einer weiteren Erhöhung seiner<br />

Kommanditeinlage um einen Betrag von bis zu<br />

€ 100.000 berechtigt (im Folgenden „Erhöhungsreserve“).<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage<br />

beträgt € 6.780.000, ggf. zzgl. der Erhöhungsreserve<br />

von maximal € 100.000. Bei<br />

einem Mindestzeichnungsbetrag von € 10.000<br />

beträgt die Anzahl der Beteiligungen am Emittenten<br />

bei einem Gesamtbetrag von € 6.780.000<br />

maximal 678 und erhöht sich im Falle der vollständigen<br />

Ausnutzung der Erhöhungsreserve auf<br />

maximal 688. Die Mindestanzahl ist eins.<br />

Höhere Beteiligungsbeträge als € 10.000 müssen<br />

so gewählt werden, dass Beträge entstehen, die ein<br />

ganzzahliges Vielfaches von € 1.000 darstellen.<br />

Neben dem nominellen Beteiligungsbetrag haben<br />

die Investoren ein Agio in Höhe von 3 % darauf zu<br />

entrichten.<br />

Hauptmerkmale der Anteile der Investoren<br />

Die Hauptmerkmale der Anteile der Investoren, insbesondere<br />

die mit der Beteiligung an dem Emittenten<br />

verbundenen Rechte und Pflichten, ergeben sich<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag und weichen zu großen Teilen<br />

von den gesetzlich vorgesehenen Rechten eines<br />

Kommanditisten ab. Dies gilt sowohl für Investoren,<br />

die unmittelbar als Kommanditisten im Handelsregister<br />

eingetragen sind, als auch für mittelbar (treugeberisch)<br />

beteiligte Investoren, weil letztere im Innenverhältnis<br />

so stehen, wie wenn sie Kommanditisten<br />

des Emittenten wären.<br />

Zu den Vermögensrechten zählt die Beteiligung am<br />

Ergebnis (Gewinn/Verlust) des Emittenten, das auf<br />

die Gesellschafter bzw. Investoren im Verhältnis ihrer<br />

bzw. der für sie treuhänderisch gehaltenen (Teil-)<br />

Kommanditeinlagen verteilt wird (vgl. § 18 Ziff. 1<br />

des Gesellschaftsvertrages). Entnahmen von Gewinnen<br />

und Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen<br />

sind nur zulässig, soweit es die Vermögens- und<br />

Liquiditätslage des Emittenten zulässt und sofern<br />

nicht etwaige Auflagen von Kreditinstituten dem entgegenstehen,<br />

wobei der persönlich haftende Gesellschafter<br />

insoweit ohne Gesellschafterbeschluss<br />

berechtigt ist, Auszahlungen vorzunehmen (vgl. §<br />

20 des Gesellschaftsvertrages). Auszahlungen sind<br />

grundsätzlich unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung<br />

der Gesellschafter sowie der Regelungen<br />

zur Ergebnisverteilung im Verhältnis der Kapitalkonten<br />

I vorzunehmen, wobei abweichend hiervon Auszahlungen<br />

im Zeitraum bis zum Ende des Jahres,<br />

in welchem die Schließung des Angebots erfolgt,<br />

nach näherer Maßgabe von § 20 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrages<br />

in Abhängigkeit vom Zeitpunkt<br />

des (unmittelbaren bzw. mittelbaren) Beitritts des<br />

jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers zur<br />

Gesellschaft und der Leistung seines Einzahlungsbetrages<br />

erfolgen sollen. Gegenüber dem Treuhänder<br />

haben die treuhänderisch beteiligten Investoren einen<br />

Anspruch auf Herausgabe des für sie aus ihrer<br />

116 Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong>

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