FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung
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insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu. Der Anbieter ist nach Maßgabe<br />
der in diesem Kapitel beschriebenen Verträge mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage,<br />
der Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen<br />
im Rahmen des Beteiligungsangebots, der<br />
Beratung und Unterstützung des Emittenten bei der<br />
Beschaffung einer Fremdfinanzierung, der Entwicklung<br />
konzeptioneller Grundlagen des Beteiligungsangebots<br />
sowie der Erstellung des Verkaufsprospekts<br />
und des Vermögensanlage-Informationsblattes beauftragt.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Anbieters sind in dem im Abschnitt „4.3 ANBIETER“<br />
genannten Umfang mittelbar an dem Anbieter und<br />
dem Treuhänder beteiligt. Darüber hinaus sind die<br />
Mitglieder der Geschäftsführung des Anbieters weder<br />
für Unternehmen tätig noch an Unternehmen<br />
unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem<br />
Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind, dem<br />
Emittenten Fremdkapital geben oder Lieferungen<br />
oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Anbieters<br />
sind nicht mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage<br />
beauftragt, stellen dem Emittenten kein Fremdkapital<br />
zur Verfügung, vermitteln dem Emittenten kein<br />
Fremdkapital und erbringen keine Lieferungen oder<br />
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts.<br />
Beiräte<br />
Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages wird beim<br />
Emittenten ein Beirat gebildet, der aus drei Mitgliedern<br />
besteht. Zwei Mitglieder werden aus dem Kreis<br />
der Gesellschafter von den Gesellschaftern gewählt<br />
und ggf. abberufen. Ein Mitglied wird vom persönlich<br />
haftenden Gesellschafter ernannt und ggf. abberufen.<br />
Bis zur erstmaligen Wahl der von den Gesellschaftern<br />
zu wählenden Beiratsmitglieder kann<br />
der persönlich haftende Gesellschafter nach seinem<br />
Ermessen einen vorläufigen Beirat bestellen, wobei<br />
zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Gesellschafter<br />
stammen müssen. Die Amtsperiode des Beirats<br />
beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre.<br />
Der Beirat berät den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
in Fragen der Geschäftsführung, wirkt bei<br />
gesellschaftsvertraglich festgelegten zustimmungsbedürftigen<br />
Geschäften mit und übernimmt die laufende<br />
Vertretung der Interessen der Kommanditisten und<br />
Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />
hat den Beirat über den Gang der Geschäfte zu unterrichten,<br />
insbesondere wird dieser den Beirat über<br />
ungewöhnliche Geschäftsvorfälle mit erheblicher<br />
wirtschaftlicher Bedeutung sofort unterrichten.<br />
Der Beirat erhält neben seinen nachzuweisenden<br />
und erforderlichen Auslagen eine jährliche Gesamtvergütung,<br />
die für die erste Amtsperiode € 5.000<br />
beträgt, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Davon entfallen<br />
auf den Beiratsvorsitzenden € 2.000 und auf<br />
die anderen Beiratsmitglieder jeweils € 1.500. Die<br />
Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014 um jeweils<br />
2,5% p.a.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
ist beim Emittent noch kein (vorläufiger) Beirat<br />
gebildet worden. Angaben zu den Beiräten gemäß<br />
§ 12 Abs.1 bis 4 VermVerkProspV können daher<br />
nicht gemacht werden. Sonstige Aufsichtsgremien<br />
existieren beim Emittenten nicht.<br />
Treuhandverwaltung<br />
Der Treuhänder, die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />
GmbH, Hamburg, hat mit dem Emittenten am<br />
24. April 2013 den im Kapitel 9.2. abgedruckten<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen,<br />
der mit dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten<br />
eine Einheit bildet und auf dessen Grundlage im<br />
Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung eines<br />
jeden einzelnen Investors ein Treuhandverhältnis<br />
zwischen dem Treuhänder und dem betreffenden<br />
Investor unter Beteiligung des Emittenten zustande<br />
kommt. Auf dieser Rechtsgrundlage übernimmt der<br />
Treuhänder für den Emittenten die Betreuung der Investoren.<br />
Die Aufgaben des Treuhänders bestehen<br />
insbesondere darin, einen Teil seiner Kommanditeinlage<br />
für die mittelbar an dem Emittenten beteiligten<br />
Investoren zu halten und zu verwalten sowie die<br />
Kommanditeinlage von unmittelbar an dem Emittenten<br />
beteiligten Investoren für diese zu verwalten.<br />
Verkaufsprospekt<br />
<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />
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