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FLUSSFAHRT MOLDAU - Hamburgische Seehandlung

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insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu. Der Anbieter ist nach Maßgabe<br />

der in diesem Kapitel beschriebenen Verträge mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage,<br />

der Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots, der<br />

Beratung und Unterstützung des Emittenten bei der<br />

Beschaffung einer Fremdfinanzierung, der Entwicklung<br />

konzeptioneller Grundlagen des Beteiligungsangebots<br />

sowie der Erstellung des Verkaufsprospekts<br />

und des Vermögensanlage-Informationsblattes beauftragt.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Anbieters sind in dem im Abschnitt „4.3 ANBIETER“<br />

genannten Umfang mittelbar an dem Anbieter und<br />

dem Treuhänder beteiligt. Darüber hinaus sind die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung des Anbieters weder<br />

für Unternehmen tätig noch an Unternehmen<br />

unmittelbar oder mittelbar beteiligt, die mit dem<br />

Vertrieb dieser Vermögensanlage betraut sind, dem<br />

Emittenten Fremdkapital geben oder Lieferungen<br />

oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts erbringen.<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung des Anbieters<br />

sind nicht mit dem Vertrieb dieser Vermögensanlage<br />

beauftragt, stellen dem Emittenten kein Fremdkapital<br />

zur Verfügung, vermitteln dem Emittenten kein<br />

Fremdkapital und erbringen keine Lieferungen oder<br />

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts.<br />

Beiräte<br />

Gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages wird beim<br />

Emittenten ein Beirat gebildet, der aus drei Mitgliedern<br />

besteht. Zwei Mitglieder werden aus dem Kreis<br />

der Gesellschafter von den Gesellschaftern gewählt<br />

und ggf. abberufen. Ein Mitglied wird vom persönlich<br />

haftenden Gesellschafter ernannt und ggf. abberufen.<br />

Bis zur erstmaligen Wahl der von den Gesellschaftern<br />

zu wählenden Beiratsmitglieder kann<br />

der persönlich haftende Gesellschafter nach seinem<br />

Ermessen einen vorläufigen Beirat bestellen, wobei<br />

zwei der Mitglieder aus dem Kreis der Gesellschafter<br />

stammen müssen. Die Amtsperiode des Beirats<br />

beträgt grundsätzlich vier Kalenderjahre.<br />

Der Beirat berät den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

in Fragen der Geschäftsführung, wirkt bei<br />

gesellschaftsvertraglich festgelegten zustimmungsbedürftigen<br />

Geschäften mit und übernimmt die laufende<br />

Vertretung der Interessen der Kommanditisten und<br />

Treugeber. Der persönlich haftende Gesellschafter<br />

hat den Beirat über den Gang der Geschäfte zu unterrichten,<br />

insbesondere wird dieser den Beirat über<br />

ungewöhnliche Geschäftsvorfälle mit erheblicher<br />

wirtschaftlicher Bedeutung sofort unterrichten.<br />

Der Beirat erhält neben seinen nachzuweisenden<br />

und erforderlichen Auslagen eine jährliche Gesamtvergütung,<br />

die für die erste Amtsperiode € 5.000<br />

beträgt, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Davon entfallen<br />

auf den Beiratsvorsitzenden € 2.000 und auf<br />

die anderen Beiratsmitglieder jeweils € 1.500. Die<br />

Vergütung erhöht sich ab dem Jahr 2014 um jeweils<br />

2,5% p.a.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

ist beim Emittent noch kein (vorläufiger) Beirat<br />

gebildet worden. Angaben zu den Beiräten gemäß<br />

§ 12 Abs.1 bis 4 VermVerkProspV können daher<br />

nicht gemacht werden. Sonstige Aufsichtsgremien<br />

existieren beim Emittenten nicht.<br />

Treuhandverwaltung<br />

Der Treuhänder, die HT <strong>Hamburgische</strong> Treuhandlung<br />

GmbH, Hamburg, hat mit dem Emittenten am<br />

24. April 2013 den im Kapitel 9.2. abgedruckten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen,<br />

der mit dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten<br />

eine Einheit bildet und auf dessen Grundlage im<br />

Zeitpunkt der Annahme der Beitrittserklärung eines<br />

jeden einzelnen Investors ein Treuhandverhältnis<br />

zwischen dem Treuhänder und dem betreffenden<br />

Investor unter Beteiligung des Emittenten zustande<br />

kommt. Auf dieser Rechtsgrundlage übernimmt der<br />

Treuhänder für den Emittenten die Betreuung der Investoren.<br />

Die Aufgaben des Treuhänders bestehen<br />

insbesondere darin, einen Teil seiner Kommanditeinlage<br />

für die mittelbar an dem Emittenten beteiligten<br />

Investoren zu halten und zu verwalten sowie die<br />

Kommanditeinlage von unmittelbar an dem Emittenten<br />

beteiligten Investoren für diese zu verwalten.<br />

Verkaufsprospekt<br />

<strong>FLUSSFAHRT</strong> <strong>MOLDAU</strong><br />

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