Fall 2 - Taubenfüttern im Park - Tappe-online.de
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GrundR AG 3.11.2006<br />
Henning <strong>Tappe</strong> S. 4<br />
Die Eingriffsqualität ist für die »Taubenfütterer« je<strong>de</strong>nfalls unproblematisch gegeben,<br />
da ein staatlicher Verhaltensbefehl (belasten<strong>de</strong>r VA) vorliegt. Problem: Eingriff in die<br />
Freiheitsrechte <strong>de</strong>s A ? Angenommen: [+]<br />
3. Eingriffsrechtfertigung<br />
a) Ist <strong>de</strong>r Eingriff durch o<strong>de</strong>r auf Grund eines Gesetzes erfolgt?<br />
Hier: Nicht durch Gesetz. Also: auf Grund?<br />
Der belasten<strong>de</strong> staatliche Akt (hier: VA) muss sich je<strong>de</strong>nfalls auf ein Gesetz stützen<br />
können. In Frage kommt hier § 27 Abs. 1 OBG NW o<strong>de</strong>r die VO <strong>de</strong>r Stadt X.<br />
Da Gesetz hier formelles Gesetz be<strong>de</strong>utet, ist richtig: § 27 Abs. 1 OBG NW i. V. m.<br />
<strong>de</strong>r VO <strong>de</strong>r Stadt X.<br />
b) Ist das Gesetz selbst (= nicht <strong>de</strong>r Staatsakt, <strong>de</strong>r sich auf dieses Gesetz stützen<br />
will) verfassungsgemäß?<br />
aa)<br />
Formelle Verfassungsmäßigkeit <strong>de</strong>s Gesetzes (§ 27 I OBG NW)<br />
(1.) Gesetzgebungskompetenz: Art. 70 Abs. 1 GG: Län<strong>de</strong>r<br />
(2.) Gesetzgebungsverfahren:<br />
[kann bei<strong>de</strong>s bei OBG NW unterstellt wer<strong>de</strong>n.]<br />
bb)<br />
Materielle Verfassungsmäßigkeit<br />
(1.) Schrankenvorbehalt: in Art. 2 I GG enthalten:<br />
Rechte an<strong>de</strong>rer, verfassungsmäßige Ordnung, Sittengesetz<br />
(2.) Problematisch ist hier allenfalls das Best<strong>im</strong>mtheitsgebot (als Teil <strong>de</strong>s<br />
Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 GG)