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Fall 2 - Taubenfüttern im Park - Tappe-online.de

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GrundR AG 3.11.2006<br />

Henning <strong>Tappe</strong> S. 2<br />

Lösung zu <strong>Fall</strong> 2: <strong>Taubenfüttern</strong> <strong>im</strong> <strong>Park</strong> (BVerfGE 54, 143 und BVerfGE 80, 137)<br />

→ Lösungsschema (nur) zur materiellen Verfassungsmäßigkeit<br />

I. Art. 14 I 1, 1. Alternative GG, Eigentumsfreiheit<br />

(1. Schutzbereich betroffen?)<br />

Def.: „Eigentumsfähige Position ist grundsätzlich je<strong>de</strong>s vom Gesetzgeber gewährte<br />

(konkrete) vermögenswerte Recht“ (BVerfGE 58, 300 [336]) 1 – „alle vermögenswerte<br />

Rechte, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum zuordnet“<br />

– „Geschützt ist <strong>de</strong>r Bestand (und die Nutzung <strong>de</strong>r Position), nicht <strong>de</strong>r Erwerb <strong>de</strong>s Eigentums“<br />

Zuerst prüfen, da <strong>de</strong>r Schutzbereich nicht beeinträchtigt ist: Es geht pr<strong>im</strong>är um die<br />

Möglichkeit, noch mehr Eigentum durch berufliche Tätigkeit zu erwerben, nicht darum,<br />

schon erworbenes Eigentum (etwa an <strong>de</strong>m Verkaufsstand o<strong>de</strong>r Warenbestand) ohne<br />

Beeinträchtigung zu nutzen.<br />

II.<br />

Art. 12 I GG, Berufsfreiheit<br />

1. Schutzbereich betroffen?<br />

Nach <strong>de</strong>n Überlegungen zu Art. 14 I GG liegt die Berufsfreiheit je<strong>de</strong>nfalls „näher am<br />

<strong>Fall</strong>“. Sie ist daher als nächstes zu prüfen.<br />

<br />

<br />

<br />

Auslegung <strong>de</strong>s Schutzbereichs:<br />

Definition »Beruf«: Beruf ist eine auf gewisse Dauer angelegte (nicht verbotene)<br />

Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage. (nicht nur traditionelle<br />

Berufsbil<strong>de</strong>r)<br />

Berufswahl, Berufsausbildung, Berufsausübung, selbständig o<strong>de</strong>r unselbständig,<br />

negative Berufsfreiheit, Arbeitsplatz etc.<br />

Ergebnis <strong>de</strong>r Schutzbereichsprüfung: Verkauf von Taubenfutter ist Teil <strong>de</strong>r Berufsausübung.<br />

Der Schutzbereich wird daher (untechnisch gesprochen) beeinträchtigt.<br />

1 Je<strong>de</strong>nfalls, wenn es durch Entfaltung <strong>de</strong>s Leistungswillens entstan<strong>de</strong>n ist, BVerfGE 31, 229 [240]. Keine<br />

Rolle spielt, ob es ein dingliches o<strong>de</strong>r absolutes Recht ist, das je<strong>de</strong>rmann gegenüber wirkt, o<strong>de</strong>r eine bloße<br />

For<strong>de</strong>rung. Art. 14 schützt nicht das Vermögen als solches. (BVerfGE 75, 108 [154])

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