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Up-date der Halbzeitbewertung<br />

des EPLR Baden-Württemberg<br />

2000 – 2004<br />

Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan<br />

<strong>Ländlicher</strong> Raum – EPLR<br />

Baden-Württemberg<br />

2000 - 2006<br />

12/2005<br />

FIB<br />

im Auftrag<br />

des Landes Baden-Württemberg


Up-date der Halbzeitbewertung<br />

des EPLR – Baden-Württemberg<br />

2000 – 2004<br />

(12/2005)<br />

Bearbeitet von:<br />

Doluschitz, Reiner<br />

Forstner, Bernhard<br />

Friemel, Gerhard<br />

Grosskopf, Werner<br />

Kappelmann, K.-Heinz<br />

Lenz, Roman<br />

Plankl, Reiner<br />

Tschmarke, Anette<br />

Wendt, Heinz


Inhaltsverzeichnis I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

0 Zusammenfassung .........................................................................................................................1<br />

1 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg............................................7<br />

1.1 Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR) ...............................7<br />

1.2 Beschreibung und Analyse des Programmgebietes.................................................................9<br />

2 Entwicklung des ländlichen Raumes .........................................................................................11<br />

2.1 Entwicklungspotentiale – Änderungen 2003, 2004.................................................................11<br />

3 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm................................23<br />

3.1 Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderung........................................................................23<br />

3.1.1 Ziele der Agrarinvestitionsförderung........................................................................23<br />

3.1.2 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext...................................................24<br />

3.1.3 Maßnahmengestaltung ............................................................................................24<br />

3.2 Untersuchungsdesign und Daten............................................................................................26<br />

3.2.1 Untersuchungsdesign ..............................................................................................26<br />

3.2.2 Daten .......................................................................................................................28<br />

3.3 Finanzielle Ausgestaltung .......................................................................................................31<br />

3.4 Output .................................................................................................................................33<br />

3.5 Administrative Umsetzung ......................................................................................................39<br />

3.6 Kapitelspezifische Fragen.......................................................................................................41<br />

3.6.1 Beschreibung der Befragungsstichprobe ................................................................41<br />

3.6.2 Wirkungen des AFP auf das Einkommen................................................................46<br />

3.6.2.1 Konzeptionelle und methodische Vorüberlegungen..............................46<br />

3.6.2.2 Zufriedenheit mit Gewinnen und struktureller Entwicklung ...................48<br />

3.6.2.3 Gewinnentwicklung der Betriebe ...........................................................50<br />

3.6.2.4 Zusammenfassung und Fazit ................................................................52<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


II<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.6.3 Wirkungen des AFP auf Rationalisierung................................................................52<br />

3.6.4 Wirkungen des AFP auf Diversifizierung und Verlagerung der Produktion.............55<br />

3.6.5 Wirkungen des AFP auf die Produktqualität............................................................56<br />

3.6.6 Wirkungen des AFP auf die Zahl der Arbeitsplätze.................................................58<br />

3.6.7 Wirkungen des AFP auf den Schutz von Umweltgütern .........................................59<br />

3.6.8 Wirkungen des AFP auf die Arbeitsbedingungen....................................................61<br />

3.6.9 Wirkungen des AFP auf den Tierschutz..................................................................62<br />

3.6.10 Junglandwirteförderung ...........................................................................................64<br />

3.7 Gesamtbetrachtung.................................................................................................................66<br />

3.7.1 Wirkungen der Investitionen im Überblick ...............................................................66<br />

3.7.2 Zufriedenheit der Landwirte mit der geförderten Investition ....................................67<br />

3.7.3 Netto-Wirkungen der Investitionsförderung .............................................................69<br />

3.7.4 Kleine Investitionen..................................................................................................71<br />

3.8 Künftige Rahmenbedingungen und deren Implikationen für die Investitionsförderung<br />

in der Förderperiode 2007 bis 2013........................................................................................73<br />

3.8.1 GAP-Reform und zukünftige WTO-Verpflichtungen................................................73<br />

3.8.1.1 Eckdaten der zukünftigen Entwicklung..................................................73<br />

3.8.1.2 Einschätzungen und Erwartungen der Landwirte..................................75<br />

3.8.2 ELER-Verordnung ...................................................................................................75<br />

3.8.3 Entwicklungshemmnisse .........................................................................................76<br />

3.8.4 Zusammenfassung und Fazit ..................................................................................77<br />

3.9 Empfehlungen .........................................................................................................................79<br />

3.9.1 Kurz- bis mittelfristige Ausrichtung des AFP ...........................................................81<br />

3.9.2 Zukünftige Ziele der Agrarinvestitionsförderung......................................................81<br />

3.9.3 Welcher Personenkreis soll mit dem AFP gefördert werden?.................................83<br />

3.9.4 Welche Projekte sollen mit dem AFP gefördert werden?........................................84<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis III<br />

3.9.5 Welche Instrumente sollen zum Einsatz kommen?.................................................84<br />

3.10 Eckpunkte für eine langfristige und effiziente Investitionsförderung im Agrarsektor ..............87<br />

3.11 Monitoring und Bewertung ......................................................................................................89<br />

3.11.1 Monitoring ................................................................................................................89<br />

3.11.2 Bewertung................................................................................................................90<br />

3.12 Ergänzungen und Empfehlung der Progammevaluation........................................................91<br />

3.12.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen ...............................................91<br />

3.12.2 Einordnung der Befragungsergebnisse ...................................................................94<br />

3.12.3 Modifikation der Empfehlungen ...............................................................................95<br />

3.12.4 Förderung im Gartenbau .........................................................................................95<br />

3.12.5 Befragungsergebnisse.............................................................................................95<br />

3.12.6 Empfehlungen für den Gartenbaubereich ...............................................................97<br />

3.12.6.1 (a) Gartenbau und <strong>Landwirtschaft</strong> .........................................................97<br />

3.12.6.2 (b) Wettbewerbssituation .......................................................................97<br />

3.12.6.3 (c) Beschäftigungseffekte ......................................................................97<br />

3.12.6.4 (d) Einkommenseffekte..........................................................................97<br />

3.12.6.5 (e) Empfehlung ......................................................................................98<br />

4 Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand............................................................................99<br />

5 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete............................................................................................101<br />

5.1 Ausgestaltung der Förderung mit Fokus auf Veränderungen seit der Halbzeitbewertung...101<br />

5.1.1 Übersicht über die angebotene Maßnahme ..........................................................101<br />

5.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten .................................................................104<br />

5.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen ......................................................................104<br />

5.2.1 Skizzierung des Untersuchungsdesigns................................................................104<br />

5.2.2 Datenquellen..........................................................................................................105<br />

5.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle..................................................................107<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


IV<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

5.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................109<br />

5.5 Administrative Umsetzung mit Fokus auf Veränderungen seit 2003....................................110<br />

5.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................111<br />

5.6.1 Frage V.1 – Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation von<br />

Einkommensnachteilen bzw. -verlusten ................................................................111<br />

5.6.2 Frage V.2 – Beitrag der Ausgleichszulage zur dauerhaften Nutzung<br />

landwirtschaftlicher Flächen ..................................................................................121<br />

5.6.3 Frage V.3 – Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt einer lebensfähigen<br />

Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum ............................................................128<br />

5.6.4 Frage V.4.A - Beitrag der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt und<br />

zur Förderung einer nachhaltigen <strong>Landwirtschaft</strong> .................................................133<br />

5.6.5 Zusätzliche regionalspezifische Frage: Erhalt und Pflege der<br />

Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung ...........................................137<br />

5.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme...............................................................139<br />

5.7.1 Hinsichtlich der Inanspruchnahme und erzielten Wirkungen ................................139<br />

5.7.2 Hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen der Halbzeitbewertung ...............140<br />

5.8 Auswirkungen der GAP-Reform und ELER-VO auf die Förderperiode 2007 bis 2013 ........142<br />

5.8.1 Auswirkungen der GAP-Reform ............................................................................142<br />

5.8.1.1 Auswirkungen auf das Einkommensziel ..............................................143<br />

5.8.1.2 Auswirkungen auf das Ziel der Offenhaltung.......................................145<br />

5.8.1.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und eine<br />

lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum.....................146<br />

5.8.2 Auswirkung der ELER-VO .....................................................................................147<br />

5.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................148<br />

5.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................149<br />

5.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum .....................150<br />

5.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................152<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis V<br />

5.10 Ergänzungen der Programmevaluation ................................................................................153<br />

5.10.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen .............................................153<br />

5.10.2 Einordnung der Ergebnisse ...................................................................................155<br />

5.10.3 Modifikation der Empfehlungen .............................................................................156<br />

6 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen (EPLR II-9)/Naturschutz und<br />

Landschaftspflege (EPLR II-10).................................................................................................159<br />

6.1 Agrarumweltmaßnahmen – MEKA (EPLR II-9) ....................................................................159<br />

6.1.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................159<br />

6.1.2 Beschreibung des Förderprogramms MEKA.........................................................160<br />

6.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................160<br />

6.1.2.2 Förderinhalte und Programmentwicklung............................................160<br />

6.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................164<br />

6.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................164<br />

6.1.3 Untersuchungsdesign und Datenquellen...............................................................168<br />

6.1.3.1 Methodischer Ansatz ...........................................................................168<br />

6.1.3.2 Datenquellen und Auswertung ............................................................169<br />

6.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle ..................................................171<br />

6.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................172<br />

6.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................172<br />

6.1.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

auf die Bodenqualität?...........................................................172<br />

6.1.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?................180<br />

6.1.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder<br />

verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von<br />

Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen? ..185<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


VI<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

6.1.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die<br />

biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …<br />

durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen? ..............................................................................................186<br />

6.1.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der<br />

Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, … durch<br />

Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der<br />

Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.<br />

aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen<br />

angrenzen (Habitatvielfalt)?.................................................................190<br />

6.1.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt)<br />

auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert<br />

worden, … durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter<br />

Tierrassen oder Pflanzensorten? ........................................................193<br />

6.1.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

Landschaften erhalten oder geschützt worden? .................................195<br />

6.1.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme ...............................................197<br />

6.1.7.1 Wirkungen der Maßnahme ..................................................................197<br />

6.1.7.2 Beurteilung des Maßnahmenvollzugs .................................................201<br />

6.1.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die<br />

Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................204<br />

6.1.9 Umsetzung der Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung und<br />

Erreichung der vorgegebenen Ziele ......................................................................209<br />

6.1.10 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................210<br />

6.1.10.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................210<br />

6.1.10.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />

bis 2006 ................................................................................212<br />

6.1.10.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013..............214<br />

6.2 Naturschutz und Landschaftspflege - LPR (EPLR II-10) ......................................................218<br />

6.2.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................218<br />

6.2.2 Beschreibung des Förderprogramms LPR............................................................224<br />

6.2.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................224<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis VII<br />

6.2.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................224<br />

6.2.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................227<br />

6.2.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................227<br />

6.2.3 Methodischer Ansatz.....................................................................................................228<br />

6.2.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................229<br />

6.2.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle.....................................................230<br />

6.2.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................231<br />

6.2.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................231<br />

6.2.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

auf die Bodenqualität? .........................................................................231<br />

6.2.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?................233<br />

6.2.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder<br />

verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von<br />

Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der<br />

Wasserressourcen?.............................................................................234<br />

6.2.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die<br />

biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …<br />

durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen? ..............................................................................................234<br />

6.2.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der<br />

Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, … durch<br />

Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der<br />

Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.<br />

aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen<br />

angrenzen (Habitatvielfalt)?.................................................................240<br />

6.2.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt)<br />

auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert<br />

worden, … durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter<br />

Tierrassen oder Pflanzensorten? ........................................................244<br />

6.2.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

Landschaften erhalten oder geschützt worden? .................................247<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


VIII<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

6.2.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................249<br />

6.2.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die<br />

Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................249<br />

6.2.8.1 ELER-Verordnung ...............................................................................249<br />

6.2.8.2 GAP-Reform ........................................................................................250<br />

6.2.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................250<br />

6.2.9.1 Zielerreichungsgrad .............................................................................250<br />

6.2.9.2 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................250<br />

6.2.9.3 Empfehlungen für verbleibenden Programmzeitraum.........................251<br />

6.2.9.4 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013..............251<br />

7 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und<br />

Vermarktung ...............................................................................................................................253<br />

7.1 Ausgestaltung des Förderkapitels.........................................................................................253<br />

7.1.1 Übersicht über die angebotenen Maßnahmen ......................................................254<br />

7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten im Bereich Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ..............................................257<br />

7.1.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext.................................................258<br />

7.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen ..............................................................................258<br />

7.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle..................................................................261<br />

7.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................262<br />

7.4.1 Getreide .................................................................................................................266<br />

7.4.2 Vieh und Fleisch ....................................................................................................267<br />

7.4.3 Wein und Alkohol...................................................................................................268<br />

7.4.4 Fruchtsaft...............................................................................................................269<br />

7.4.5 Obst und Gemüse..................................................................................................270<br />

7.4.6 Sonstige Sektoren .................................................................................................271<br />

7.5 Administrative Umsetzung ....................................................................................................272<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis IX<br />

7.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................273<br />

7.6.1 Frage I: In welchem Umfang haben die geförderten Investitionen dazu<br />

beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse durch Verbesserung und Rationalisierung der<br />

Verarbeitung und Vermarktung zu erhöhen? ........................................................275<br />

7.6.2 Frage II: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen,<br />

die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse durch Verbesserung der Qualität dieser Erzeugnisse<br />

zu steigern? ...........................................................................................................278<br />

7.6.3 Frage III: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor<br />

landwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?...............................................281<br />

7.6.4 Frage IV: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zur Verbesserung<br />

der Gesundheit und des Tierschutzes beigetragen?.............................................283<br />

7.6.5 Frage V: In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zum Umweltschutz<br />

beigetragen?..........................................................................................................286<br />

7.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme...............................................................290<br />

7.7.1 Inanspruchnahme und erzielte Wirkungen............................................................290<br />

7.7.2 Umsetzung der Empfehlung der Halbzeitbewertung.............................................291<br />

7.7.3 Anhang I-Problematik ............................................................................................291<br />

7.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform ....................................................................................293<br />

7.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................294<br />

7.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................294<br />

7.9.2 Empfehlungen für verbleibenden Programmplanungszeitraum ............................295<br />

7.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................295<br />

7.9.3.1 Programm ............................................................................................295<br />

7.9.3.2 Durchführung .......................................................................................297<br />

7.10 Zusammenfassung................................................................................................................298<br />

7.10.1 Ergänzungen und Empfehlungen der Programmevaluierung ...............................299<br />

7.10.2 Einordnung der realen Situation ............................................................................299<br />

7.10.3 Allgemeine Zielvorgaben .......................................................................................300<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


X<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

7.10.4 Zielerreichung und Empfehlungsumsetzung .........................................................301<br />

7.10.5 Einordnung der Wirkungsergebnisse ....................................................................302<br />

7.10.6 Ergänzungen zu den Empfehlungen : Zieldefinition..............................................302<br />

7.10.7 Modifikation der Empfehlungen: Umsetzungsvorgaben........................................303<br />

8 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft – (EPLR-II-12-13)..........305<br />

8.1 Darstellung der Förderhistorie ..............................................................................................305<br />

8.2 Beschreibung des Förderprogrammes .................................................................................306<br />

8.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ....................................................................306<br />

8.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung...............................................................307<br />

8.2.3 Kohärenz und Förderkontext .................................................................................310<br />

8.2.4 Operationalisierung der Förderziele ......................................................................311<br />

8.3 Methodischer Ansatz.............................................................................................................312<br />

8.3.1 Datenquellen – Datenauswertung .........................................................................312<br />

8.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung .....................................................................313<br />

8.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle ....................................................................317<br />

8.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................319<br />

8.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................319<br />

8.6.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur des Holzvorrates ...............319<br />

8.6.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung .....................................................321<br />

8.6.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe .......322<br />

8.6.4 Einfluss auf die Beschäftigung ..............................................................................324<br />

8.6.5 Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes .................................................327<br />

8.6.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern................................................328<br />

8.6.7 Erhaltung der Waldgesundheit und –vitalität.........................................................330<br />

8.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme..................................................................331<br />

8.8 ELER-Verordnung – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis 2013...........................334<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis XI<br />

8.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................335<br />

8.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................335<br />

8.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum....................................336<br />

8.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................336<br />

9 Kapitel IX - Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen<br />

Räumen (EPLR-I-3, 7, 8 und EPLR-II-11) ..................................................................................341<br />

9.1 Flurbereinigung (EPLR-I-3)...................................................................................................341<br />

9.1.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................341<br />

9.1.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................342<br />

9.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................342<br />

9.1.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................343<br />

9.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................344<br />

9.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................345<br />

9.1.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................346<br />

9.1.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................346<br />

9.1.3.2 Kriterien – Indikatoren - Einordnung....................................................347<br />

9.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle.....................................................349<br />

9.1.4.1 Finanzinputs ........................................................................................349<br />

9.1.4.2 Umsetzung...........................................................................................351<br />

9.1.4.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement..........352<br />

9.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................352<br />

9.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................354<br />

9.1.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............354<br />

9.1.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........360<br />

9.1.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................362<br />

9.1.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................365<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XII<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

9.1.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................367<br />

9.1.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................369<br />

9.1.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode<br />

2007 bis 2013 ........................................................................................................370<br />

9.1.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................371<br />

9.1.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................371<br />

9.1.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................372<br />

9.2 Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR-I-7) ..........................................................375<br />

9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (EPLR–I-8)...................................376<br />

9.3.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................376<br />

9.3.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................376<br />

9.3.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................377<br />

9.3.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................377<br />

9.3.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................378<br />

9.3.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................378<br />

9.3.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................381<br />

9.3.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................381<br />

9.3.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung ...................................................384<br />

9.3.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten .....................387<br />

9.3.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung ................387<br />

9.3.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der<br />

Maßnahmen.........................................................................................388<br />

9.3.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................393<br />

9.3.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................398<br />

9.3.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............398<br />

9.3.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........403<br />

9.3.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................405<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Inhaltsverzeichnis XIII<br />

9.3.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................412<br />

9.3.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................414<br />

9.3.6 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................414<br />

9.3.7 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode<br />

2007 bis 2013 ........................................................................................................416<br />

9.3.8 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................417<br />

9.3.8.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................417<br />

9.3.8.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum..................418<br />

9.3.8.3 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................419<br />

9.4 Naturparke (EPLR-II-11) .......................................................................................................420<br />

9.4.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................420<br />

9.4.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................420<br />

9.4.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................420<br />

9.4.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................420<br />

9.4.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................421<br />

9.4.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................422<br />

9.4.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................422<br />

9.4.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................422<br />

9.4.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung ...................................................423<br />

9.4.4 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung ........................................426<br />

9.4.4.1 Finanzinputs ........................................................................................426<br />

9.4.4.2 Umsetzung und Kontrolle ....................................................................426<br />

9.4.5 Darstellung des bisher erzielten Outputs...............................................................427<br />

9.4.6 Bewertungsfragen..................................................................................................427<br />

9.4.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............427<br />

9.4.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........429<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XIV<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

9.4.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................430<br />

9.4.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................432<br />

9.4.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................433<br />

9.4.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................435<br />

9.4.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf<br />

Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................436<br />

9.4.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................437<br />

9.4.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................437<br />

9.4.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................437<br />

10 Bewertung des Programms insgesamt ....................................................................................439<br />

10.1 Zusammenfassung – Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse.............................439<br />

10.2 Bevölkerungsentwicklung......................................................................................................442<br />

10.3 Beschäftigungslage...............................................................................................................444<br />

10.4 Beschäftigungseffekte 2000 - 2004 ......................................................................................446<br />

10.5 Einkommen ...........................................................................................................................448<br />

10.6 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte.........................................................................................452<br />

10.7 Umwelt ...............................................................................................................................453<br />

10.8 Durchführung ........................................................................................................................462<br />

11 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur .......................................................................467<br />

Anhang<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Verzeichnis der Tabellen XV<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 2.1:<br />

Ausgewählte Einkommenskombinationen der landwirtschaftlichen Betriebe*<br />

in Baden Württemberg 2003 ........................................................................................ 14<br />

Tabelle 2.2: Entwicklung in den Sektoren 2000-2004l..................................................................... 16<br />

Tabelle 3.1:<br />

Tabelle 3.2:<br />

Tabelle 3.3:<br />

Tabelle 3.4:<br />

Tabelle 3.5:<br />

Förderfälle, Fördervolumen und öffentlichen Zuwendungen im<br />

Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg............................................... 31<br />

Höhe und Finanzierungsquellen der öffentlichen Ausgaben für das AFP im<br />

Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg............................................... 32<br />

Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina nach Investitionsbereichen<br />

im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg (in %)............... 36<br />

Verteilung des förderfähigen AFP-Investitionsvoluminas und des<br />

Subventionswertes nach Größenklassen im Programmzeitraum 2000-2004<br />

in Baden-Württemberg ................................................................................................. 37<br />

Junglandwirteförderung im Vergleich mit den übrigen AFP-Förderfällen in Baden-<br />

Württemberg von 2000-2003 ....................................................................................... 38<br />

Tabelle 3.6: Faktorausstattung der Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern................. 41<br />

Tabelle 3.7:<br />

Tabelle 3.8:<br />

Tabelle 3.9:<br />

Tabelle 3.10:<br />

Tabelle 3.11:<br />

Finanzierungsvolumen und Anteil der baren Eigenmittel an der Finanzierung<br />

der geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern ..................................... 44<br />

Strukturveränderung der erhobenen geförderten und nicht geförderten<br />

Betriebe seit 1990 in Baden-Württemberg/Bayern ...................................................... 46<br />

Einkommenszufriedenheit der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern..................................................................................................................<br />

49<br />

Einkommenszufriedenheit und Deckungsgrad Soll-Gewinn der<br />

Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern..................................................... 50<br />

Kennziffernvergleich der erhobenen Betriebe mit starker und geringer<br />

Produktivitätssteigerung in Baden-Württemberg/Bayern............................................. 54<br />

Tabelle 3.12: Zielvorgaben für die Anzahl der Vorhaben ................................................................. 92<br />

Tabelle 5.1: Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten ..................... 103<br />

Tabelle 5.2:<br />

Tabelle 5.3:<br />

Veränderungen in den geplanten Ausgaben (Mitteleinsatz) für die<br />

Ausgleichszulage, EU-Anteil sowie tatsächliche Ausgaben 2000 bis 2004 .............. 107<br />

Tatsächliche Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung nach<br />

Finanzierungsträger 2000 bis 2004 ........................................................................... 108<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XVI<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 5.4:<br />

Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung auf<br />

benachteiligte Gebietskategorien 2000 bis 2004 ....................................................... 108<br />

Tabelle 5.5: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen 2000 bis 2004................ 109<br />

Tabelle 5.6:<br />

Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen<br />

Betriebsgruppen und Gebietskategorien 2002 bis 2004............................................ 110<br />

Tabelle 5.7: Fortschreibung der Indikatoren zur Beantwortung der Frage V.1.............................. 115<br />

Tabelle 5.8:<br />

Tabelle 5.9:<br />

Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Einkommenslage von erweiterten<br />

Futterbaubetrieben des Testbetriebsnetzes in nicht benachteiligten Gebieten und<br />

benachteiligten Gebieten ohne bzw. mit Ausgleichszulage für die Bundesländer<br />

Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Baden-Württemberg ............................. 120<br />

Ausgewählte Indikatoren der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />

in nicht benachteiligten Gebieten und benachteiligten Gebieten ohne<br />

Ausgleichszulage für die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-<br />

Holstein im Vergleich zu Baden-Württemberg........................................................... 125<br />

Tabelle 5.10: Indikatoren zur Messung des intersektoralen Einkommensabstandes 1) ................... 132<br />

Tabelle 5.11: Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4<br />

für die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />

Berggebieten und Ben. Agrarzonen 2000 bis 2004................................................... 134<br />

Tabelle 5.12:<br />

Tabelle 5.13:<br />

Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />

benachteiligten Gebieten insgesamt und nicht benachteiligten<br />

Gebieten 2000 bis 2004 ............................................................................................. 135<br />

Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung „Pflege der<br />

Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung“ .............................................. 138<br />

Tabelle 6.1: Darstellung der Förderhistorie LPR für den Zeitraum 2000 bis 2004 ........................ 218<br />

Tabelle 6.2:<br />

Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />

Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und<br />

Oberflächenwasser, alle Landkreise für die Jahre 2000 – 2004................................ 232<br />

Tabelle 6.3: Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“........ 245<br />

Tabelle 6.4: Informationen zu gefährdeten Rinderrassen.............................................................. 245<br />

Tabelle 7.1:<br />

Tabelle 7.2:<br />

Verkaufserlöse der <strong>Landwirtschaft</strong> in jeweiligen Preisen für Baden-<br />

Württemberg nach ausgewählten Erzeugnissen 1999, 2001, 2003 .......................... 253<br />

Überblick der Förderrichtlinien und Finanzierungsquellen im Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL).............................................................. 254<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Verzeichnis der Tabellen XVII<br />

Tabelle 7.3:<br />

Tabelle 7.4:<br />

Tabelle 7.5:<br />

Tabelle 7.6:<br />

Tabelle 7.7:<br />

Tabelle 7.8:<br />

Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />

Maßnahmenbereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />

Erzeugnisse (g/ MSV) ................................................................................................ 255<br />

Veränderung der sektoralen Mittelzuteilung für die Jahre 2000-2006, geschätzter<br />

Bedarf für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung ohne Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Finanzierungsquellen.............................................................. 256<br />

Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />

Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />

Qualitätserzeugnissen (m) ......................................................................................... 257<br />

Beschreibung, Verwendung und Quellen der im Bereich Marktstrukturverbesserung<br />

genutzten Daten.................................................................................. 259<br />

Zeitliche Planerfüllung des Mittelabflusses im Bereich Verarbeitung und<br />

Vermarktung in Baden-Württemberg 2000 bis 2006 (Stand: 31.12.2004) ................ 262<br />

Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Baden-<br />

Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.2004) .......................................................... 263<br />

Tabelle 7.9: Analyse der öffentlichen Ausgaben in Baden-Württemberg ...................................... 273<br />

Tabelle 7.10:<br />

Förderfähige Investitionssummen der untersuchten Projekte nach Zielen<br />

und Sektoren in Baden-Württemberg ........................................................................ 274<br />

Tabelle 7.11: Anzahl der Zielnennungen nach Sektoren in Baden-Württemberg ........................... 275<br />

Tabelle 7.12:<br />

Grad der Erreichung der im Programm formulierten Ziele im Land<br />

Baden-Württemberg................................................................................................... 290<br />

Tabelle 8.1: Zuordnung der EPLR- zu den Maßnahmen h) und i) der VO(EG) Nr. 445/2002 ...... 310<br />

Tabelle 8.2: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel VIII - Forstwirtschaft......................... 313<br />

Tabelle 8.3: Zusammenstellung der Forstlichen Förderung 2000 bis 2004 .................................. 318<br />

Tabelle 9.1: Finanzvolumen der Flurbereinigung (Tsd. €) ............................................................. 350<br />

Tabelle 9.2: Output der Flurbereinigung ........................................................................................ 353<br />

Tabelle 9.3: Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung ........................................................ 355<br />

Tabelle 9.4:<br />

Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung in den Jahren<br />

2003/2004 .................................................................................................................. 356<br />

Tabelle 9.5: Ermittlung der Einkommensschöpfung ...................................................................... 359<br />

Tabelle 9.6: Vorteile Wegebau....................................................................................................... 361<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XVIII<br />

Verzeichnis der Tabellen<br />

Tabelle 9.7: Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung.......................................................... 364<br />

Tabelle 9.8: Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung .................................................... 366<br />

Tabelle 9.9: Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha) ................................................................. 368<br />

Tabelle 9.10: Finanzierung der Naturparke (Tsd. €)........................................................................ 426<br />

Tabelle 10.1: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindungen).................................................................... 439<br />

Tabelle 10.2: Regionale Verteilung der Förderung.......................................................................... 440<br />

Tabelle 10.3: Einkommenswirkungen der Maßnahmen des EPLR (2000 – 2004) (Mio. €) ............ 451<br />

Tabelle 10.4: Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3) ..................................................... 459<br />

Tabelle 10.5: Struktur der Begünstigten (p.a.) ................................................................................. 463<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Verzeichnis der Abbildungen XIX<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 0.1: Indikativer Finanzplan – EU-Beteiligung in Baden-Württemberg – 2000 – 2006<br />

(gesamt 796 Mio. €).................................................................................................... 1<br />

Abbildung 3.1: Vorgehensweise der Untersuchung ......................................................................... 27<br />

Abbildung 3.2: Betriebsleiterbefragung: Umfang, Struktur und Erhebungsstandorte ...................... 28<br />

Abbildung 3.3:<br />

AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 – differenziert nach<br />

Großen und Kleinen Investitionen ............................................................................ 33<br />

Abbildung 3.4: Förderfähige Investitionsvolumina in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 –<br />

differenziert nach Großen und Kleinen Investitionen des AFP ................................ 34<br />

Abbildung 3.5:<br />

Abbildung 3.6:<br />

Regionale Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina in Baden-<br />

Württemberg im Zeitraum 2000-2004 ...................................................................... 35<br />

Hemmnisse für eine zügigere Antragsbewilligung in Baden-Württemberg<br />

aus Sicht der Berater................................................................................................ 40<br />

Abbildung 3.7: Geförderte Investitionen der befragten Betriebe in Baden-Württemberg/ Bayern ... 43<br />

Abbildung 3.8:<br />

Abbildung 3.9:<br />

Abbildung 3.10:<br />

Abbildung 3.11:<br />

Finanzierungsprobleme der erhobenen Betriebe in Baden-Württemberg/<br />

Bayern ...................................................................................................................... 44<br />

Gewinnänderung und „geschätzte“ Einkommenswirksamkeit der Großen<br />

Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern............................................................ 47<br />

Gewinnentwicklung identischer Haupterwerbsbetriebe des Testbetriebsnetzes<br />

in Baden-Württemberg.................................................................................. 48<br />

Gewinne der erhobenen Betriebe vor und nach der Investition in Baden-<br />

Württemberg/Bayern ................................................................................................ 51<br />

Abbildung 3.12: Künftige Diversifizierungspläne der befragten Betriebsleiter in Baden-<br />

Württemberg/Bayern ................................................................................................ 56<br />

Abbildung 3.13: Beurteilung des Einflusses der Junglandwirteförderung auf die betriebliche<br />

Entwicklung durch die Betriebsleiter ........................................................................ 65<br />

Abbildung 3.14: Wirkungen der geförderten Investitionen auf der Grundlage der<br />

Betriebsleiterbefragung in Baden-Württemberg/Bayern .......................................... 66<br />

Abbildung 3.15:<br />

Abbildung 3.16:<br />

Würden Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern die geförderte<br />

Ivestition heute genauso wieder durchführen?......................................................... 68<br />

Ex-post-Betrachtung der geförderten Investition durch die Betriebsleiter<br />

in Baden-Württemberg/Bayern im Fall „ohne Förderung“ ........................................ 70<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XX<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 3.17: Betriebe, die ohne Förderung nicht investieren würden (n=10) in Prozent<br />

vom Rest (n=14) in Baden-Württemberg/Bayern ..................................................... 71<br />

Abbildung 3.18: Entwicklung Interventionspreise und Auszahlungspreise in Deutschland ............... 73<br />

Abbildung 3.19: Investitionshemmnisse der geförderten und nicht geförderten Betriebe<br />

in Baden-Württemberg/Bayern (n=46) ..................................................................... 77<br />

Abbildung 3.20: Vorschläge der Berater zur Vereinfachung der AFP-Umsetzung in Baden-<br />

Württemberg (n=8) ................................................................................................... 81<br />

Abbildung 3.21: Triebfedern und Folgen einer Fokussierung der Ziele ............................................. 82<br />

Abbildung 3.22: Interventionslogik der Agrarinvestitionsförderung .................................................... 88<br />

Abbildung 3.23: AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 .................................... 93<br />

Abbildung 3.24: Förderfähige Investitionsvolumina des AFP in Baden-Württemberg von<br />

2000 bis 2004 ........................................................................................................... 93<br />

Abbildung 6.1: Regionale Verteilung der Stichprobe...................................................................... 170<br />

Abbildung 6.2:<br />

Abbildung 6.3:<br />

Abbildung 6.4:<br />

Abbildung 6.5:<br />

Abbildung 6.6:<br />

Abbildung 6.7:<br />

Abbildung 6.8:<br />

Abbildung 6.9:<br />

Anteile des Dauergrünlands an der gesamten LF (%) in den Landkreisen<br />

Baden- Württembergs 2003 ................................................................................... 174<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch MEKA-Maßnahmen<br />

insgsamt ................................................................................................................. 175<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch bestimmte MEKA-<br />

Maßnahmen (mittels welcher Maßnahmen wurde Bodenerosion verringert?) ...... 175<br />

Anteile der MEKA-geförderten ökologisch bewirtschafteten Flächen an der<br />

gesamten LF (%) in den Landkreisen Baden- Württembergs 2004 ....................... 177<br />

Meinungsbild zur Minderung der Bodenverunreinigung durch Verringerung des<br />

Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel im Rahmen von MEKA<br />

insgesamt ............................................................................................................... 178<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenverunreinigung durch bestimmte<br />

MEKA-Maßnahmen (durch welche Maßnahmen wurde die Bodenbelastung<br />

gemindert?)............................................................................................................. 179<br />

Meinungsbild zur Wirksamkeit von MEKA-Maßnahmen im Bereich der<br />

Verminderung der Verunreinigung von Wasser und Böden................................... 182<br />

Meinungsbild zum Umfang der Reduzierung von Düngung und PSM-Einsatz<br />

zwischen 2000 und 2004........................................................................................ 182<br />

Abbildung 6.10: Meinungsbild zum Umfang der Durchführung einer N-Bilanz ................................ 183<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Verzeichnis der Abbildungen XXI<br />

Abbildung 6.11: Meinungsbild zum Artenschutz mittels des Schutzes von Flora und Fauna<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen durch MEKA ....................................................... 187<br />

Abbildung 6.12: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlichen Anbaumustern bedeckten<br />

Flächen durch MEKA (wurden entsprechende Fruchtfolgen und<br />

Pflanzenarten erhalten?) ........................................................................................ 187<br />

Abbildung 6.13: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten Flächen<br />

durch MEKA (wurde mittels Förderung im Rahmen von MEKA<br />

Bodenbedeckung gewährleistet?) .......................................................................... 188<br />

Abbildung 6.14: Angaben zum Vorhandensein ökologischer Infrastrukturen mit Habitatfunktion<br />

durch MEKA (sind entsprechende Lebensräume vorhanden?) ...................... 191<br />

Abbildung 6.15: Angaben zum Beitrag von MEKA zur Erhaltung wertvoller Habitate auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen (wurden diese Lebensräume durch MEKA<br />

erhalten?)................................................................................................................ 191<br />

Abbildung 6.16: Einschätzung des Beitrages von MEKA-Maßnahmen zum Schutz von<br />

Landschaften (Kohärenz, Differenzierung, kulturelle Eigenart).............................. 196<br />

Abbildung 6.17: Meinungsbild der Begünstigten zum Grad der Zielerreichung im Rahmen<br />

von MEKA............................................................................................................... 197<br />

Abbildung 6.18: Einschätzung der Begünstigten zum Grad der Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen<br />

(hat MEKA in dem betreffenden Bereich positive Wirkung gezeigt?) ...... 199<br />

Abbildung 6.19: MEKA-Förderung in Euro/ha LF in den Landkreisen Baden-<br />

Württembergs 2004 ................................................................................................ 200<br />

Abbildung 6.20: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von MEKA (sehen Sie MEKA als<br />

nachhaltige Zukunftsperspektive an?).................................................................... 201<br />

Abbildung 6.21: Meinungsbild der Begünstigten zur formalen Ausgestaltung von MEKA............... 202<br />

Abbildung 6.22: Meinungsbild der Begünstigten zur Kontrollierbarkeit der Maßnahmen<br />

des MEKA............................................................................................................... 202<br />

Abbildung 6.23: Niveauhebung in der Agrarumweltqualität ab 2007 ............................................... 204<br />

Abbildung 6.24: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge<br />

entkoppelter Direktzahlungen................................................................................. 209<br />

Abbildung 6.25: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />

Direktzahlungen in ausgewählten <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken........................... 211<br />

Abbildung 6.26: Meinungsbild zur künftigen Ausgestaltung des MEKA seitens der<br />

Begünstigten........................................................................................................... 212<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XXII<br />

Verzeichnis der Abbildungen<br />

Abbildung 6.27: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von Agrarumweltmaßnahmen nach<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken (sehen Sie in MEKA eine nachhaltige<br />

Zukunftsperspektive?) ............................................................................................ 215<br />

Abbildung 6.28: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie in<br />

Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis 2004 auf<br />

landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ........................... 220<br />

Abbildung 6.29: Verteilung der Fördersummen in Euro (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />

in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />

bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ...... 221<br />

Abbildung 6.30: Verteilung der Vertragsabschlüsse (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />

in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />

bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ...... 222<br />

Abbildung 6.31: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren 2000 bis 2004 in<br />

Landkreisen Baden-Württembergs......................................................................... 223<br />

Abbildung 6.32: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der Förderschwerpunkte<br />

(Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen Landkreisen<br />

(bezogen auf 100%). Maßnahmendichte in ha/qkm LF. ........................................ 226<br />

Abbildung 6.33: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />

Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und<br />

Oberflächenwasser, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000– 2004 .......... 232<br />

Abbildung 6.34: Gegenüberstellung des Indexes für den Arten- und Biotopschutz und den<br />

jeweiligen Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/ Stadtkreisen.................... 237<br />

Abbildung 6.35: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“ ....................................... 238<br />

Abbildung 6.36: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />

ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000 – 04 mit dem Index „Arten- und<br />

Biotopschutz“. Die grüne Farbabstufung entspricht der der Abbildung 6.19 ......... 239<br />

Abbildung 6.37: Lage der gemeldeten NATURA 2000 Schutzgebiete in Baden-Württemberg ....... 242<br />

Abbildung 6.38: Anteile der NATURA 2000 Schutzgebietsflächen an der gesamten<br />

Landkreisfläche (Stand 2004)................................................................................. 243<br />

Abbildung 6.39: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis<br />

in ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000-2004 mit dem Gebietsanteil der<br />

NATURA2000 Flächen (Stand: 2004) .................................................................... 244<br />

Abbildung 6.40: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach LPR VO (EG)<br />

Nr. 1257-1999 (Extensive Rinderweide) ................................................................ 246<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Verzeichnis der Abbildungen XXIII<br />

Abbildung 6.41: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4<br />

(Untergrenzflur) bezogen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im<br />

Schnitt der Jahre 2000 – 2004 ............................................................................... 248<br />

Abbildung 7.1:<br />

Abbildung 7.2:<br />

Abbildung 7.3:<br />

Abbildung 7.4:<br />

Regionale Verteilung der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung (g)<br />

geförderten Standorte in Baden-Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.04)....... 264<br />

Investitionsumfang nach Sektoren der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />

geförderten Projekte in den Regierungsbezirken von Baden-Württemberg<br />

(Bewilligungsstand 31.12.04) ................................................................................. 265<br />

Intensität der Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach<br />

Betriebsgrößen vor der Antragstellung (t-0) und geplant (t-1) ............................... 276<br />

Wertschöpfung der wichtigen Sektoren in Baden-Württemberg zu den Zeitpunkten<br />

Ist, Plan und realisiert nach Abschluss (Mehrfachnennungen<br />

enthalten)................................................................................................................ 280<br />

Abbildung 7.5: Anteil vertraglich gebundener Rohware* am Gesamtrohwarenbezug .................. 282<br />

Abbildung 7.6:<br />

Abbildung 7.7:<br />

Abbildung 7.8:<br />

Investitionsanteil des jeweiligen Zieles in den Projekten, die dieses Ziel<br />

genannt haben........................................................................................................ 285<br />

Nennungen wichtiger Umweltziele bei Investitionen im Bereich der<br />

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.......................... 287<br />

Investitionen in den Umweltschutz, ermittelt aus der förderfähigen<br />

Gesamtinvestitionssumme und Relativangaben zu Umweltzielen......................... 288<br />

Abbildung 9.1: Anzahl der laufenden Verfahren im Schnitt der Jahre 2003/04 ............................. 351<br />

Abbildung 10.1: Fördersummen MEKA, AZL, Flurbereinigung und AFP der<br />

Jahre 2000 – 2004.................................................................................................. 441<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XXIV<br />

Verzeichnis der Übersichten<br />

Verzeichnis der Übersichten<br />

Übersicht.5.1:<br />

Übersicht 6.1:<br />

Differenzierung der Gewährung von AZL bei stillgelegten und<br />

bewirtschafteten Flächen........................................................................................ 157<br />

Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen<br />

Maßnahmenbereiche des MEKA II in den Antragsjahren 2003 und 2004............. 163<br />

Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) des MEKA ) ..................................................................... 165<br />

Übersicht 6.3:<br />

Übersicht 6.4:<br />

Übersicht 6.5:<br />

Übersicht 6.6:<br />

Übersicht 6.7:<br />

Tatsächlicher 1) und erwarteter 2) geförderter Flächenumfang für die Maßnahmen<br />

des MEKA (operationelle Ziele bezogen auf das jeweilige Antragsjahr) ............... 166<br />

Landkreise mit Anteilen MEKA geförderter Streuobstbestände an den<br />

Grünlandflächen > 10% 2004................................................................................. 192<br />

Entwicklung der MEKA-Förderbeträge und Tierzahlen im Bereich der<br />

Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen 2000 bis 2004 ................ 194<br />

Positive Wirkungen der Maßnahmenbereiche des MEKA II auf die<br />

Verbesserung von Ökologie und Umwelt ............................................................... 198<br />

MEKA-Maßnahmen und Cross Compliance als Basis für ELER – Potentielle<br />

Berührungspunkte 1) ................................................................................................ 206<br />

Übersicht 6.8: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001) ........................................................ 225<br />

Übersicht 6.9:<br />

Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen<br />

Verordnungen (Teil A) ............................................................................................ 227<br />

Übersicht 9.1: Förderstruktur der Flurbereinigung......................................................................... 344<br />

Übersicht 9.2: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Flurbereinigung ..................... 348<br />

Übersicht 9.3: Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen......................................................... 377<br />

Übersicht 9.4: Bewertungsfragen, Indikatoren und Zielvorgaben ................................................. 379<br />

Übersicht 9.5:<br />

Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IV - Frauenförderung im<br />

Ländlichen Raum.................................................................................................... 384<br />

Übersicht 9.6: Indikatoren des Kapitels IX - Frauenförderung im Ländlichen Raum .................... 386<br />

Übersicht 9.7: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Naturparke............................. 423<br />

Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse - Querschnittsfrage 1................................... 442<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Abkürzungsverzeichnis<br />

XXV<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Abb.<br />

AF<br />

AFP<br />

AK<br />

ALLB<br />

Art.<br />

AZL<br />

B&Z<br />

BayWa<br />

BE<br />

ben.<br />

BMVEL<br />

BFH<br />

BHD<br />

BVP<br />

BW<br />

DGL<br />

DVO<br />

DIN<br />

EAGFL<br />

EDV<br />

EFRE<br />

EG<br />

ELR<br />

EPLR<br />

EU<br />

EW<br />

EZG<br />

FAL<br />

FBG<br />

FD<br />

FFH-Richtlinie<br />

Fm<br />

Abbildung<br />

Ackerfläche<br />

Agrarinvestitionsförderprogramm<br />

Arbeitskraft<br />

Amt für <strong>Landwirtschaft</strong>, Landschafts- und Bodenkultur<br />

Artikel<br />

Ausgleichszulage<br />

Blumen und Zierpflanzen<br />

Bayerische Warenvermittlung AG<br />

Beschäftigungseffekte<br />

benachteiligt<br />

Bundesministerium für Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />

Brusthöhendurchmesser (Durchmesser eines Baumstammes in der Höhe<br />

von 1,3 m über dem Boden)<br />

Betriebsverbesserungsplan<br />

Baden-Württemberg<br />

Dauergrünland<br />

Durchführungsverordnung<br />

Deutsches Institut für Normung<br />

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Elektronische Datenverarbeitung<br />

Europäischer Fond für regionale Entwicklung<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />

Europäische Union<br />

Einwohner<br />

Erzeugergemeinschaft<br />

Bundesforschungsanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Forstbetriebsgemeinschaft<br />

Forstdirektion<br />

Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />

Festmeter<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XXVI<br />

FSC<br />

FTE<br />

FVA<br />

GABl<br />

GAK<br />

GE<br />

Geb.<br />

GF<br />

GIS<br />

GL<br />

GmbH<br />

GPS<br />

GV / GVE<br />

ha<br />

HACCP<br />

HE<br />

HFF<br />

HLBS<br />

HQZ<br />

Hrsg.<br />

InVeKoS<br />

ISO<br />

JLF<br />

km 2<br />

KOM<br />

kWh<br />

LEADER+<br />

LEH<br />

LEL<br />

LF<br />

LFL<br />

LFV<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Forest Stewardship Council, Forstliches Zertifizierungssystem.<br />

Vollzeitäquivalentgrößen<br />

Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg<br />

Gemeinsames Amtsblatt Baden-Württemberg<br />

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"<br />

Getreideeinheit<br />

Gebiet<br />

Grünlandfläche<br />

Geografisches Informationssystem<br />

Grünland<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Global Positioning System<br />

Großvieheinheit<br />

Hektar<br />

Hazard Analysis Critical Control Points<br />

Haupterwerb<br />

Hauptfutterfläche<br />

Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen<br />

e.V.<br />

Herkunfts- und Qualitätszeichen für Agrarprodukte aus Baden-<br />

Württemberg<br />

Herausgeber<br />

Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />

International Standardisation Organization<br />

Junglandwirteförderung<br />

Quadratkilometer<br />

Europäische Kommission<br />

Kilowattstunde<br />

Liaison Entre Actions de Développement de l`Economie Rurale = Verbindung<br />

zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Räume<br />

Lebensmitteleinzelhandel<br />

Landesanstalt für Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der ländlichen<br />

Räume<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>lich genutzte Fläche<br />

Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung<br />

Landesforstverwaltung Baden-Württemberg<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Abkürzungsverzeichnis<br />

XXVII<br />

LKW<br />

LLG<br />

LPR<br />

LR<br />

LRB<br />

LVZ<br />

Lastkraftwagen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetz Baden-Württemberg<br />

Landschaftspflegerichtlinie<br />

<strong>Ländlicher</strong> Raum<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Rentenbank<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Vergleichszahl<br />

m² Quadratmeter<br />

m 3<br />

ME<br />

MEKA<br />

MELAP<br />

MLR<br />

NE<br />

O&G<br />

PEFC<br />

PLANAK<br />

PLENUM<br />

PSM<br />

QS<br />

QS-Systeme<br />

RDV<br />

RGV<br />

RP<br />

S&P<br />

SAC<br />

SchALVO<br />

SPA<br />

StBE<br />

SWOT<br />

Tab.<br />

U<br />

ULO<br />

V&F<br />

VdAW<br />

Kubikmeter<br />

Multiplikatoreffekte<br />

Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

Modellprojekt „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung<br />

des innerörtlichen Potentials<br />

Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und den Ländlichen Raum<br />

Nebenerwerb<br />

Obst und Gemüse<br />

Paneuropäische Forstzertifizierung, Forstl. Zertifizierungssystem<br />

Bund/Länder – Planungsausschuss Agrarstruktur- und Küstenschutz<br />

Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt<br />

Pflanzenschutzmittel<br />

Qualität und Sicherheit<br />

Qualitätssicherungssysteme<br />

Rahmendienstvereinbarung<br />

Rauhfutter-Großvieheinheit<br />

Regierungspräsidium<br />

Saatgut- und Pflanzgut<br />

Special Area of Conservation<br />

Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung<br />

Special Protected Area<br />

Standardbetriebseinkommen<br />

Strength-Weakness Opportunities-Threats = Stärken-Schwächen-<br />

Analyse<br />

Tabelle<br />

Umtriebszeit. Geplante Produktionsdauer eines Waldbestandes<br />

Ultra Low Oxygene<br />

Vieh und Fleisch<br />

Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


XXVIII<br />

Vfm<br />

VO<br />

VO (EG)<br />

VuV<br />

W&A<br />

WBV<br />

WLZ<br />

ZS-LFV<br />

Vorratsfestmeter<br />

Verordnung<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Verordnung der Europäischen Gemeinschaft<br />

Verarbeitung und Vermarktung<br />

Wein und Alkohol<br />

Waldbesitzerverbände<br />

Württembergische <strong>Landwirtschaft</strong>liche Zentralgenossenschaft AG<br />

Zentrale EDV-Sachbearbeitung und –Produktion der Landesforstverwaltung<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Zusammenfassung 1<br />

0 Zusammenfassung<br />

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR) des Landes Baden-Württemberg ist<br />

zentraler Teil der Politik für den Ländlichen Raum in diesem Bundesland. Der EPLR umfasst in den zu<br />

evaluierenden 5 Jahren 2000 – 2004 ein EU-Fördervolumen von rd. 568 Mio. €. Diese sind im Rahmen<br />

der Kofinanzierung zur Programmumsetzung eingesetzt worden. Damit sind bis zum Stichtag<br />

31.12.2004 71 % der eingeplanten Mittel ausgezahlt worden. Neben dem für den gesamten Programmzeitraum<br />

eingeplanten EU-Förderbetrag von 796 Mio € stehen nationale Mittel in Höhe von<br />

2.167 Mio. € zur Umsetzung der Förderprogramme zur Verfügung. Somit beläuft sich die gesamte<br />

eingeplante Fördersumme auf fast 3 Mrd. €.<br />

Das Programm EPLR baut auf 2 Förderschwerpunkten auf, die insgesamt 14 Maßnahmen umfassen.<br />

Am Fördervolumen gemessen stehen die Maßnahmen der Agrarumwelt mit über 60% Förderanteil an<br />

erster Stelle.<br />

Schutz der Umwelt (LPR, Naturparke): 9,022 Mio. € = 1 %<br />

Investitionen in landw. Betrieben; Niederlassungsbeihilfe, Junglandwirte 45,903 Mio. € = 6 %<br />

Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspez. Einschränkungen 137,179 Mio. € = 17 %<br />

Agrarumweltmaßnahmen (MEKA, LPR): 485,888 Mio. € = 61 %<br />

Markt, Vermarktungskonzeptionen: 10,853 Mio. € = 1 %<br />

Forstwirtschaftliche Maßnahmen: 78,401 Mio. € = 10 %<br />

Flurbereinigung 29,243 Mio. € = 4 %<br />

ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum 0,943 Mio. €<br />

Abbildung 0.1: Indikativer Finanzplan – EU-Beteiligung in Baden-Württemberg – 2000 – 2006<br />

(gesamt 796 Mio. €)<br />

In Ergänzung zur Halbzeitbewertung, die 2003 vorgelegt wurde, sind in der Verlängerung des Evaluierungsberichtes<br />

zum Update im Folgenden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Wirkungstiefe und –<br />

orientierung beschrieben. Dabei wurde im Update-Bericht besonderer Wert auf die Herausarbeitung<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


2 Zusammenfassung<br />

von Empfehlungen zur Anpassung des Programms an die aus SWOT-Analyse gegebenen Anforderungen<br />

gelegt.<br />

Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe und Junglandwirteförderung<br />

Im Bewertungszeitraum von 5 Jahren wurden rund 15.000 Betriebe in die Förderung einbezogen. In<br />

Anbetracht der gegebenen Betriebszahl in Baden-Württemberg ist hiermit ein hoher Akzeptanzgrad<br />

gegeben. Rein rechnerisch wurde mindestens jeder vierte Betrieb gefördert.<br />

Schwerpunkt der Förderung waren nach wie vor Stallbauten und sonstige Gebäude zur Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen, des Tierschutzes und der Hygiene. Daneben stand aber auch ein sehr vielseitiges<br />

Spektrum der Förderung von kleinen Investitionen, die auch die Förderung von Anlagen und<br />

Maschinen umfasste.<br />

Die Junglandwirteförderung wurde in Kombination mit der einzelbetrieblichen Förderung großer Investitionen<br />

eingesetzt und erleichterte die Neuausrichtung und Zukunftsorientierung der Betriebe im<br />

Rahmen der Hofübergabe.<br />

Es wird unter Beachtung des Umfangs des erwarteten Strukturwandels und in Hinblick auf die strukturellen<br />

Betriebsgegebenheiten in Baden-Württemberg empfohlen, die Junglandwirteförderung beizubehalten.<br />

Insgesamt wurden 245 Mio. € öffentliche Mittel in die Bewilligung einbezogen. Hierdurch wurden im<br />

ländlichen Raum durch Einbindung des regionalen Handwerks in die Investitionsvorhaben im Rahmen<br />

der Umsetzung der Maßnahme deutliche Beschäftigungs- und Einkommenspotentiale aktiviert.<br />

Die Empfehlungen zielen dahin, die einzelbetriebliche Förderung und die Förderung der Niederlassung<br />

von Junglandwirten weiterhin fortzusetzen. Es werden aber gravierende Änderungsvorschläge<br />

vorgebracht. Auffällig war der relativ hohe Anteil von Mitnahmeeffekten, insbesondere bei den kleineren<br />

Investitionen. Entsprechend wird empfohlen, die Mindest-Investitionssumme auf 50.000 € anzuheben<br />

und Investitionsförderung von mobilen Gütern, insbesondere von Maschinen, nicht mehr vorzusehen.<br />

Darüber hinaus wird die Effizienz der direkten Zuschussgewährung im Vergleich zur<br />

Zinsvergünstigung von den Evaluatoren deutlich höher eingeschätzt. Entsprechend wird empfohlen,<br />

die Förderung auf eine Zuschussförderung umzustellen. Es wurde herausgestellt, dass Fördernotwendigkeit<br />

insbesondere im Bereich der Milcherzeugung gesehen wird. Hier sollte ein Schwerpunkt in<br />

die Förderung von Laufställen und Melkanlagen gesetzt werden. Dabei sollten Förderprojekte im V&V-<br />

Bereich mit der AFP-Förderung unter regionalen Aspekten abgestimmt werden.<br />

Die Förderung von Unter-Glas-Gärtnereien wurde als sehr kritisch eingeordnet. Hier wird empfohlen,<br />

zumindest Gartenbaubetriebe, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Handelstätigkeit haben,<br />

nicht in die Förderung einzubeziehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass bei der Bewilligung<br />

der Förderung von Verkaufsgärtnereien insbesondere auf die Nettoeffekte abzustellen ist.<br />

Förderung benachteiligter Regionen durch die Gewährung einer Ausgleichszulage<br />

62 % der LF in Baden-Württemberg sind in das Konzept der benachteiligten Gebiete einbezogen. Ein<br />

großer Teil dieser Regionen ist zum Dauergrünland zu zählen. Aber auch Ackerbauregionen sind in<br />

die Gebietskulisse integriert, wenngleich auch der Ackerbau durch eine Reihe von Einschränkungen in<br />

Hinblick auf die Anbaukultur nicht grundsätzlich förderfähig ist.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Zusammenfassung 3<br />

Es konnte – wie schon in der Halbzeitbewertung – festgestellt werden, dass nur ein Teilausgleich in<br />

Hinblick auf die Benachteiligung zwischen normalen und benachteiligten Gebieten gewährt werden<br />

kann. Es wurde aber deutlich, dass die Ausgleichszulage in den benachteiligten Regionen für die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe eine beachtliche Einkommenswirkung, zwischen 10% und 20 % der Einkommen,<br />

ausmacht. Befragungen und Fallstudien zeigten wiederum, dass bei Wegbrechen der Ausgleichszulage<br />

ein Brachfallen größerer Flächeneinheiten wahrscheinlich erscheint, insbesondere in<br />

den schwer zu bewirtschaftenden Grünlandregionen enger Täler und Berggebiete.<br />

Es wurde nachgewiesen, dass die strukturellen Entwicklungen und die Nutzungsentwicklungen im<br />

Vergleich von normalen und benachteiligten Regionen relativ parallel verlaufen sind. Hier konnten<br />

keine deutlichen Unterschiede ausgewiesen werden. Insgesamt wird es für richtig erachtet, die Förderung<br />

benachteiligter Regionen durch die Ausgleichszulage beizubehalten und später möglicherweise<br />

unter Beachtung des Einflusses der Cross Compliance-Regelungen entsprechend anzupassen.<br />

Agrarumweltpolitik (MEKA, LPR)<br />

Zumindest am Finanzvolumen gemessen bilden die Agrarumweltmaßnahmen der Landesagrarpolitik<br />

ein zentrales Feld, insbesondere das MEKA-Programm ist hier zu benennen. Rund 70 % der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe Baden-Württembergs nehmen auf ca. 73 % der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche Baden-Württembergs an diesem Programm teil. Das Programm enthält sehr unterschiedliche<br />

und vielseitig orientierte umwelt- und naturschützende Teilmaßnahmen. Es hat ohne Einschränkung<br />

die Intensität der Landnutzung verringert und damit zum Schutz der Ressourcen Boden, Wasser und<br />

Luft beigetragen. Außerdem wurde die Erhaltung der abwechslungsreichen Kulturlandschaft Baden-<br />

Württembergs sowie die Arten- und Habitatvielfalt durch das Programm positiv unterstützt. Dieses hat<br />

auch dazu beigetragen, dass Tierrassen, die sich nicht rentabel in der Wirtschaftlichkeit darstellen,<br />

erhalten werden konnten.<br />

Die Empfehlungen der Evaluatoren haben jedoch für eine Reihe von Teilmaßnahmen Modifizierungsanregungen<br />

vorgegeben. In Hinblick auf die Umweltwirkung sind beispielsweise die Maßnahmen<br />

A1 „Regelmäßige Bodenanalysen“, A3 „Nützlinge im Obstbau“, A4 „Kontrollen im Wein- und<br />

Hopfenanbau“, A5 „Dokumentation von Bewirtschaftungsmaßnahmen“ nach Einschätzung der Evaluatoren<br />

nicht weiterzuführen. Unter Beachtung der hohen vorzuhaltenden Ausgaben für eine entsprechenden<br />

Kontrolle erscheinen die Maßnahmen E1 „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“, E2 „Stickstoff<br />

–20%“ sowie E5 „Herbizidverzicht“ nicht mehr programmäquivalent. Aus dem Maßnahmenbereich<br />

F („Biologische Bekämpfungsverfahren“) sollten insbesondere diejenigen Maßnahmen mit in<br />

Relation zum Potential marginaler Akzeptanz (entsprechende Maßnahmen im Acker-, Garten- und<br />

Obstbau) in andere Maßnahmen integriert bzw. gestrichen werden. Unter Beachtung der Cross<br />

Compliance-Regelungen ist zudem die Grundförderung des Grünlandes (Maßnahme B1) zu überprüfen.<br />

Insgesamt wird angeregt, die MEKA-Orientierung verstärkt auf die Ackerbau-Standorte auszurichten<br />

und daneben das Bemühen um Erhöhung der Artenvielfalt deutlich zu unterstützen. Somit sollte<br />

ein künftiger, in sachgerechter Weise neu benannter Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich (ÖKU-<br />

LA) in Baden-Württemberg ab 2007 „schlanker“ gestaltet und zudem auch ganz eindeutig zu anderen<br />

Maßnahmen des Naturschutzes (z.B. der LPR) abgegrenzt werden.<br />

Neben MEKA, zum Teil von den Evaluatoren angesprochen, nicht in klarer Abgrenzung, steht der<br />

Vertrags-Naturschutz, die Landespflege-Richtlinie (LPR), der zum Schutz punktueller werthaltiger<br />

Naturgüter eingesetzt wird, während MEKA flächendeckend angeboten wird. Es wurden rd. 10.000<br />

p.a. Verträge zum Vertrags-Naturschutz abgeschlossen, in denen spezifische Vorgaben von Natur-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


4 Zusammenfassung<br />

schutz-Auflagen durch die <strong>Landwirtschaft</strong> gegen Entgelt erfüllt werden. Bisher wurden gut 1 % der<br />

landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen des LPR gefördert. Neben eher geringfügiger Modifikationen<br />

des laufenden LPR-Maßnahmenbereichs, wie z.B. dem Wegfall der Pflegesatzbindung an die Flurbilanzwertstufen,<br />

wird vorgeschlagen, die Natura 2000 Gebietskulisse in den Vertrags-Naturschutz einzubinden.<br />

Marktstrukturförderung: Verarbeitung und Vermarktung<br />

Im Bereich der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung wurden im Evaluierungszeitraum 260<br />

Förderfälle realisiert. Im Vordergrund standen dabei Investitionen, um Rationalisierungs-, Qualitätsverbesserungs-<br />

und auch Umweltschutzförderung zu initiieren.<br />

Die Wirkung für die <strong>Landwirtschaft</strong> ist in diesem Förderbereich außerordentlich schwierig zu messen.<br />

Es wurde deshalb vorgeschlagen, zwar grundsätzlich weiterhin eine Förderung zur Marktstrukturverbesserung<br />

vorzusehen, diese aber mit deutlicheren Vorgaben der Effizienzprüfung und der Effizienzkontrolle<br />

zu verbinden. Auch hier sollte eine deutliche Vorgabe zum Mindestinvestitionsvolumen gemacht<br />

werden, um Mitnahmeeffekte zu verringern. Die Förderung sollte grundsätzlich allen V&V-<br />

Branchen zugänglich sein.<br />

Forstwirtschaft<br />

Kofinanzierte Förderung für die Forstwirtschaft gab es nur im Zeitraum 2000 bis 2003 mit Ausnahme<br />

der Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung besonderer Schutzfunktionen und ökologischer Belange<br />

im Wald – Ausgleichszulage Wald, die durchgängig kofinanziert wurde. Ihre Bedeutung wurde im<br />

Halbzeitbericht dargestellt. Für eine zukunftsorientierte Förderung wurden insbesondere die Maßnahmen<br />

Jungbestandspflege und Ausbau der Infrastruktur, insbesondere Wegebau, als zentrale Anliegen<br />

der Förderung in der Forstwirtschaft gesehen. Die bisher realisierte Förderung der Aufforstung sollte<br />

sich hingegen nur noch auf Laubbaumbestände konzentrieren. Die Förderung der Bodenschutzkalkung<br />

sowie die des Vor- und Unterbaus sollten aus verschiedenen Begründungen nur noch eingeschränkt<br />

fortgesetzt werden. Die Ausgleichszulage „Wald“ sollte nur für die FFH-Gebiete angeboten<br />

werden.<br />

Flurneuordnung<br />

149 Flurneuordnungsverfahren wurden im Beurteilungszeitraum bis 2004 abgeschlossen. Dabei wurde<br />

ein Volumen öffentlicher Mittel im Umfang von 146 Mio. eingesetzt. Es konnte herausgearbeitet<br />

werden, dass durch diese Maßnahme sowohl die Arbeitsproduktivität in der <strong>Landwirtschaft</strong> als auch<br />

Anliegen des Naturschutzes realisiert werden konnten. Bedingt durch den integrierten Ansatz des<br />

Verständnisses von Flurneuordnung und die lange Wirkungszeit ist eine eindeutige Effizienzzuordnung<br />

jedoch nicht möglich.<br />

Als Empfehlung wurde deutlich ausgesprochen, neue Formen der Flurneuordnung in den Vordergrund<br />

zu stellen. Diese sollte zu noch eindeutigeren Steigerungen der Arbeitsproduktivität der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

führen. Der Wegebau ist so zu gestalten, dass Ringwege kombiniert mit Graswegen ein entsprechendes<br />

Wegenetz bilden, in dem große wettbewerbsfähige Schläge realisiert werden können. Selbstverständlich<br />

sollte neben diesen wettbewerbsorientierten Aspekten im Sinne der Nachhaltigkeit auch der<br />

Biotop- und Landschaftsschutz integriert sein. Die deutlichere Förderung des freiwilligen Landtausches<br />

wird für richtig erachtet. Weiterhin sollte unter den zu erwartenden finanziellen Kürzungen des<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Zusammenfassung 5<br />

EU-Haushalts geprüft werden, die Finanzierungsanteile der Kommunen und der Teilnehmergemeinschaften<br />

zu erhöhen.<br />

Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (ELR)<br />

Hier wurde kofinanziert nur bis zum Jahre 2002 gefördert. Die entsprechenden Wirkungsanalysen sind<br />

in der Halbzeitbewertung aufgeführt.<br />

Die ELER-VO/EG) 1698/2005 eröffnet nun neue Perspektiven der Einbeziehung des ELR in die neue<br />

Programmierung ab 2007. Im Schwerpunkt 3 wird im Vergleich zu bisherigen Regelung die Lebensqualität<br />

im ländlichen Raum, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und damit die Beschäftigung<br />

stärker betont. Bei den Maßnahnahmen im Schwerpunkt 3 sollte bei der neuen Programmierung<br />

der Lissabon-Prozess stärker in den Vordergrund gestellt werden mit dem Ansatz der Förderung der<br />

regionalen Wirtschaft. Das neue ELER eröffnet hierfür die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen<br />

und von Kleinstunternehmen. Daneben sollten zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen<br />

Raumes als Lebensraum und für den Tourismus die Vorhaben der Dorferneuerung fortgeführt<br />

werden.<br />

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum<br />

Die Förderung von „Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) hat mit 70 Projekten<br />

bis Ende 2004 einen beachtlichen Stellenwert erreicht. Es konnten sowohl positive Beschäftigungseffekte<br />

als auch erste positive Einkommenseffekte nachgewiesen werden. Es wird empfohlen,<br />

diese Maßnahme ungeschmälert fortzuführen, flächendeckend anzubieten, sie auch für Frauen aus<br />

dem Ländlichen Raum, die nicht direkt aus der <strong>Landwirtschaft</strong> kommen, stärker zu öffnen sowie die<br />

Innovation auf die jeweilige Region bezogen zu interpretieren.<br />

Naturparks<br />

Im Rahmen der Förderung von Naturparks wurde die Landschaftspflege, die Einrichtung von Freizeitinfrastruktur<br />

und insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit mit einer Fördersumme von gut 6 Mio. € unterstützt.<br />

Es wird vorgeschlagen, diese Maßnahme beizubehalten, sie aber schwerpunktmäßig auf die<br />

Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung touristischer Aktivitäten zu konzentrieren und die<br />

Landschaftspflege in die LPR einzubinden.<br />

Gesamtergebnis<br />

Die Einzelmaßnahmen im Rahmen des EPLR Baden-Württemberg wiesen sowohl Synergie- als auch<br />

Konträr-Effekte auf. Sie wurden zwar im Rahmen eines Gesamtprogramms für die Entwicklung des<br />

Ländlichen Raums in Baden-Württemberg angeboten. Ihre Verzahnung und gegenseitige Unterstützung<br />

erscheint jedoch ausbaufähig.<br />

Durch das Programm wurden um 10.000 Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten oder geschaffen, diese<br />

ergaben sich überwiegend in den nicht landwirtschaftlichen Bereichen. Darüber hinaus wurde ein<br />

deutlicher Einkommensschub im ländlichen Raum ausgelöst. Dieser ist wesentlich größer als das<br />

öffentlich eingesetzte Mittelvolumen und wird auf weit über 1,5 Milliarden € geschätzt. Die Hebelwirkung<br />

der EU-Förderung ist mit 1:3 gegeben, d.h. dass durch die EU-Kofinanzierung ausgelöst, noch<br />

einmal entsprechend dreifach nationale Fördermittel zum Einsatz gekommen sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


6 Zusammenfassung<br />

Es wurde eine Wettbewerbsverbesserung der baden-württembergischen Land- und Forstwirtschaft<br />

erreicht. Damit einhergehend wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Strukturen im<br />

Ländlichen Raum initiiert. Die Mehrzahl der geförderten Fälle und, am Fördervolumen gemessen, der<br />

größere Anteil der Förderung zielt direkt oder mit deutlichen indirekten Nebenwirkungen auch auf den<br />

Umwelt-, Natur- und Tierschutz.<br />

Grundsätzlich kann, vor dem Hintergrund der SWOT-Analyse aus der EPLR-Dokumentation und der<br />

Ex-ante-Evaluierung herleitend, eine ziel- und damit problemorientierte Ausrichtung der Förderung<br />

bescheinigt werden. Die Besonderheiten des Landes Baden-Württemberg werden nach wie vor in<br />

dem Ziel-/Maßnahmen-Katalog des EPLR situations- und problemgerecht gewichtet berücksichtigt. Es<br />

wird von den Evaluatoren eine Reihe von beachtenswerten Modifikationsnotwendigkeiten in den einzelnen<br />

Maßnahmenbereichen vorgeschlagen. So sollten im kommenden Förderzeitraum die Schwerpunkte<br />

verschoben werden von der hohen Betonung der Agrarumweltpolitik, insbesondere in den<br />

Grünlandregionen, auf strukturwirksame Massnahmen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im Ländlichen Raum.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg 7<br />

1 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />

1.1 Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR)<br />

Für die Förderperiode 2000 bis 2006 wurden alle EU-kofinanzierungsfähigen Maßnahmen zur Entwicklung<br />

des Ländlichen Raums in einer Verordnung zusammengefasst. Die Mitgliedstaaten hatten<br />

die Möglichkeit, unter Maßgabe dieser Verordnung ein horizontales Programm zur Entwicklung des<br />

Ländlichen Raums zu formulieren. Sie konnten - mussten aber nicht alle - in dem Artikel der VO (EG)<br />

1257/99 formulierten Maßnahmen in konkrete Entwicklungsmaßnahmen umsetzen. Sowohl spezifische<br />

naturräumliche, strukturelle oder sonstige Gründe als auch die Notwendigkeit der Kofinanzierung<br />

hatten dazu geführt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen in ihre Pläne<br />

aufgenommen hatten. Auch in Baden-Württemberg wurden nicht alle in der VO 1257/99 angesprochenen<br />

Maßnahmen integriert. Die Maßnahmen „Berufsbildung“ (Art. 9) und „Vorruhestand“ (Art. 10-<br />

12) wurden in Baden-Württemberg in der VO 1257/99 beschriebenen Form nicht umgesetzt. Entsprechende<br />

Inhalte werden durch andere bildungs- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in Baden-<br />

Württemberg abgedeckt. Innerhalb des EPLR Baden-Württemberg wurden 14 Maßnahmenbereiche<br />

formuliert , die wiederum eine Reihe von Teilmaßnahmen beinhalten.<br />

Im Laufe der Programmumsetzung kam es zu Programmänderungen. Diese wurden in der Halbzeitbewertung<br />

für die Jahre 2001 und 2002 beschrieben.<br />

Für die in diesen Bericht zu evaluierenden Maßnahmen der Jahre 2003 und 2004 ergaben sich folgende<br />

Änderungen:<br />

2003: Bedeutsame Anpassungen sind:<br />

Rindfleischerzeugung<br />

Das Land hat im MEPL für 2003 begründet, dass Marktpotential vorhanden ist.<br />

Die Förderung der Aufstockung wird vom MLR überwacht. Grundlage hierfür ist der Bestand an Mastrindern<br />

im Referenzzeitraum 2000 bis 2002.<br />

Sollten die geförderten zusätzlichen Mastplätze dazu führen, dass der Bestand an Mastrindern über<br />

den für den Referenzzeitraum ermittelten Bestand hinausgeht, wird das MLR einen Antragsstopp verfügen.<br />

Eier- und Geflügelsektor<br />

Investitionen im Eier- und Geflügelsektor, die mit einer Erhöhung der Produktionskapazität verbunden<br />

sind, können nur gefördert werden, wenn im Rahmen regionaler Programme dargelegt wird, dass auf<br />

der gegebenen Ebene Marktpotential vorhanden ist.<br />

Diese Einschränkung gilt nicht für die Freiland- oder Auslaufhaltung im Bereich der Geflügelmast nach<br />

den Vermarktungsnormen für besondere Haltungsverfahren gemäß VO (EWG) Nr. 1538/91.<br />

Das Land hat im EPLR für 2003 begründet, dass Marktpotential vorhanden ist.<br />

Die Förderung der Aufstockung wird vom MLR überwacht.<br />

Grundlage hierfür ist der Bestand an Legehennen im Referenzzeitraum 2000 bis 2002.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


8 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />

Sollten die geförderten zusätzlichen Legehennenplätze dazu führen, dass der Bestand an Legehennen<br />

über den für den Referenzzeitraum ermittelten Bestand hinausgeht, wird das MLR einen Antragsstopp<br />

verfügen.<br />

In dieser Bestimmung wird die bisherige Förderung emissionsmindernder Maßnahmen einschließlich<br />

des Sonderprogramms Energieeinsparung zusammengefasst.<br />

Umweltverträglichere Energieträger sind z.B. Biomasseverfeuerung, Fernwärme, Gas; auch der Netzanschluss<br />

ist zuwendungsfähig.<br />

Biomassefeuerungsanlagen sind regelmäßig dem Wirtschaftsteil zuzuordnen (einschließlich Heizkessel<br />

und Wärmespeicher, aber ohne Heizraum).<br />

Die Förderung von Biomasseheizungen wird begrenzt auf zuwendungsfähige Ausgaben bis zu<br />

500 € je kW Stückholzheizungen und<br />

600 € je kW für Hackschnitzelheizungen.<br />

Photovoltaische Solaranlagen mit Energieeinspeisung in das Netz werden nicht gefördert.<br />

Biogasanlagen werden nur gefördert, wenn überwiegend (nach Gewicht) landwirtschaftliche Biomasse<br />

eingesetzt wird. Soweit Fremdstoffe eingebracht werden, sind die einschlägigen Rechtsnormen zu<br />

beachten (z.B. Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierseuchengesetz, Kompostiererlass des UVM). Die<br />

Kosten der Erstabnahme sind analog zu Statik- und Prüfstatikkosten zuwendungsfähig.<br />

Für die Förderung von Mulchsaatgeräten werden 2003 bis auf Weiteres keine Anträge angenommen.<br />

Für Investitionen nach Nr. 2.1, die nicht nach Nr. 5.2.1 gefördert werden, sowie für Investitionen nach<br />

Nrn. 2.2 und 2.3 können zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen bis zu insgesamt 100.000 € gewährt<br />

werden.<br />

Die Zinsverbilligung kann bis zu 5 % betragen; ihre Dauer beträgt bis zu 10 Jahre. Der Barwert der<br />

Zinsverbilligung beträgt bis zu 20 %.<br />

Anstelle der Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen kann auch ein Zuschuss in Höhe von 17,5 %,<br />

höchstens 17.500 €, gewährt werden.<br />

2004: Bedeutsame Anpassungen sind:<br />

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz hat am 12.12.2003 die Fördergrundsätze<br />

zum Agrarinvestitionsförderprogramm 2004 mit folgenden Neuerungen beschlossen:<br />

Umstellung der Junglandwirteförderung von einem Festbetrag in Höhe von 10.000 € auf eine Zuschussregelung<br />

in Höhe von 10 %, höchstens 20.000 €, gebunden an große Investitionen.<br />

Einführung der Förderung von betrieblichen Managementsystemen (Aufzeichnungen zur Vermeidung<br />

von Sanktionen im Bereich der Ausgleichsleistungen u.a.).<br />

Aufnahme der Förderung von Hangspezialmaschinen mit der Folge einer Erhöhung des Zuschusses<br />

von 22,5 auf 35 %.<br />

Aufgrund knapper Fördermittel waren folgende Änderungen erforderlich:<br />

Wegfall des Zuschusses von 17,5 % (bisher alternativ zum „Agrarkredit“).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg 9<br />

Streichung der Förderung von Mulchsaatgeräten (bisher ausgesetzt).<br />

Einheitliche Förderung von Güllebehältern mit 35 % Zuschuss auch in Problem- und Sanierungsgebieten<br />

(bisher 60 %).<br />

Verzicht auf die Förderung von Kleinstinvestitionen (unter 10.000 €) wie Pflanzenschutzgeräte, Ferienwohnungen,<br />

Maschinen der Außenwirtschaft.<br />

Reduzierung des Zuschusses für Biomasseheizungen von 35 % auf 22,5 %.<br />

Gleichstellung der Förderung von nachträglichen Erschließungsmaßnahmen mit der Erschließung im<br />

Zuge einer Aussiedlung.<br />

Außerdem wurden zur Verwaltungsvereinfachung das bisherige Regionalprogramm und das bisherige<br />

Agrarinvestitionsförderungsprogramm im neuen Agrarförderprogramm 2004 untergebracht. Damit gibt<br />

es künftig nur noch eine Richtlinie.<br />

Durch die vielfältigen Änderungen und den Austausch verschiedener Fördertatbestände zwischen den<br />

einzelnen Programmen war es geboten, die Übersichtlichkeit zu verbessern. Deshalb wurden alle<br />

bisherigen Einzelrichtlinien in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst. Sie heißt in der Kurzbezeichnung<br />

„Agrarförderung“ und ist in einzelne Abschnitte gegliedert:<br />

Abschnitt A: Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)<br />

Abschnitt B: Förderung der Aquakultur, Binnenfischerei und aquatischen Ressourcen (FIAF)<br />

Abschnitt C: Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (WASS)<br />

Abschnitt D: Förderung betrieblicher Managementsysteme (BMS)<br />

Abschnitt E: Allgemeine Bestimmungen (ALLG)<br />

Von den für 2000 bis 2004 für die Maßnahmen des EPLR eingeplanten EU-Fördermittel wurden in der<br />

Periode 2000-2004 insgesamt 566,96 Mio. € realisiert. Bezogen auf die für den gesamten Zeitraum<br />

zur Verfügung stehenden Mittel beträgt damit der Realisierungsgrad zum 31.12.2004 rund 71 %. Trotz<br />

der weitgehenden Ausschöpfung der Mittel weichen jedoch einzelne Maßnahmen deutlich von den<br />

geplanten Mittelansätzen ab. Gründe hierfür wurden in der Halbzeitbewertung und werden in den Folgeabschnitten<br />

der einzelnen Programm-Maßnahmen jeweils angesprochen.<br />

1.2 Beschreibung und Analyse des Programmgebietes<br />

Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg enthält eine<br />

ausführliche Analyse der regionalen und sektoralen Situation des Landes. Die dort gegebenen Daten<br />

wurden schon in der Halbzeitbewertung und jetzt im Up-Date-Bericht bis auf das Jahr 2004 fortgeschrieben.<br />

Baden Württemberg zählt zu den wirtschaftlich starken Regionen der EU. Industriezentren mit weltwirtschaftlicher<br />

Bedeutung für die Exportwirtschaft stehen typische ländliche Regionen mit vollkommen<br />

andersartiger Wirtschaftsstruktur und Bevölkerungsdichte gegenüber. Die Verlangsamung der<br />

allgemeinen Wirtschaftsentwicklung seit Anfang dieses Jahrhunderts hat sich auf die Wirtschaft des<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


10 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />

Landes zwar auch, aber mit deutlich geringerer Intensität, ausgewirkt. Ein leistungsfähiger Mittelstand,<br />

der oftmals auch Standorte in ländlichen Regionen besetzt, und eine deutliche Exportorientierung der<br />

Wirtschaft insgesamt, haben gravierende negative Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte begrenzt.<br />

In Baden-Württemberg werden 61,2 % der Landesfläche dem Ländlichen Raum zugeordnet. 26,3 %<br />

der Gesamtbevölkerung lebt im Ländlichen Raum. Innerhalb des Landes variiert die regionale Bevölkerungsdichte<br />

sehr ausgeprägt von 2.890 Einwohnern pro km 2 bis zu 102 Einwohnern pro km 2 . Die<br />

Entwicklung im Ländlichen Raum zeigt jedoch, dass es sich nicht um sog. „Rückstandsgebiete“ handelt,<br />

wenngleich auch in der Ausprägung absoluter Kennwerte wie Bevölkerungsdichte, Einkommen<br />

pro Kopf oder Versorgung mit Infrastruktur deutliche Disparitäten zu den Verdichtungsräumen bestehen.<br />

Insbesondere durch Zuwanderungsbewegungen ist für das Land insgesamt ein leichter Anstieg der<br />

Bevölkerungszahl, aber auch in Teilen der Ländlichen Räume, zu beobachten. Dabei zeigen die Ländlichen<br />

Räume am Rande der Verdichtungsräume den deutlichsten Anstieg auf.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 11<br />

2 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

2.1 Entwicklungspotentiale – Änderungen 2003, 2004<br />

Im Rahmen der SWOT-Analyse sind sieben Besonderheiten des Landes und - darin eingebunden -<br />

seiner ländlichen Räume anzusprechen:<br />

a) Natürliche Gegebenheiten,<br />

b) Bevölkerungsdichte,<br />

c) Betriebs- und Flächenstruktur in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

d) Bestandsstrukturen in der Tierhaltung,<br />

e) Vermarktungsstrukturen,<br />

f) Forstgegebenheiten,<br />

g) Allgemeine wirtschaftliche Situation.<br />

h) Umwelt<br />

Im Folgenden werden nur Änderungen und Besonderheiten im Vergleich zur Darstellung in der Halbzeitbewertung<br />

angeführt, die für den Zeitraum 2003-2004 zu beobachten waren, und die für die sich<br />

anschließende SWOT-Analyse als bedeutsam erscheinen.<br />

Zu a): Die naturräumlichen Besonderheiten des Landes haben sich nicht grundlegend verändert, sie<br />

kommen aber – durch die GAP-Reform 2005 ausgelöst – noch deulticher in ihren Auswirkungen auf<br />

die landwirtschaftliche Produktion zum Tragen. Der relativ hohe Anteil an ungünstigen Produktionsstandorten<br />

(Schwäbische Alb, Schwarzwald, hochwassergefährdete Standorte) hat im Rahmen der<br />

Einführung der entkoppelten Flächenprämien die Gefahr erhöht, dass an diesen Standorten die landwirtschaftliche<br />

Produktion im engeren Sinne zurückgedrängt wird. Ein direktes Brachfallen von Flächen<br />

wird jedoch noch nicht erwartet (vgl. Fallstudie Schwarzwald, AZL im Anhang).<br />

Die Rindfleischproduktion, Bullenmast ebenso wie Milchkuhhaltung, wird im Rahmen der GAP-Reform<br />

2005 in Baden-Württemberg zurückgehen. Erwartbar ist darüber hinaus auch, dass an einigen Standorten<br />

damit sehr deutlich die Dichte der Milchproduktion sinken wird.<br />

Insofern gewinnen in der Analyse des Update die natürlichen Gegebenheiten deutlich an Einfluss auf<br />

die Produktionsentscheidungen. Dies ist zu beachten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


12 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

Zu b): An der Bevölkerungssituation sind keine deutlichen Änderungen erkennbar.<br />

Zu c): Der Strukturwandel hat sich im Betrachtungszeitraum fortgesetzt. Die Abnahmeraten der Betriebe<br />

für 2003 waren 3,5 % p.a., für 2004 sind 3.3 % p.a. gegeben. Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschaften<br />

2004 im Durchschnitt 44 ha/LF, die Nebenerwerbsbetriebe durchschnittlich 10 ha/LF. Erwartbar<br />

ist, dass im Rahmen der GAP-Reform die Rate des Strukturwandels steigen wird und der Anteil<br />

der Nebenerwerbsbetriebe, der in Baden-Württemberg ohnehin schon hoch ist (65,3 %, 2004), noch<br />

zunimmt. Baden-Württemberg weist mit 22 ha LF pro Betrieb die kleinste durchschnittliche Betriebsgröße<br />

im Bundesländervergleich auf. Die Flächen sind hier nur gut halb so groß wie im Bundesdurchschnitt<br />

(um 40 ha). Bayern und Rheinland-Pfalz liegen mit jeweils 24 ha durchschnittlicher Betriebsgröße<br />

nur knapp davor. So bewirtschaften nach wie vor gut 50 % der Betriebe eine LF von unter 10<br />

ha, auf die allerdings nur ein Anteil von 8,4 % der LF des Landes entfällt. Demgegenüber bewirtschaften<br />

lediglich 8.400 größere Betriebe mit einer Flächenausstattung von 50 und mehr ha über die Hälfte<br />

der 1,45 Mill. ha LF. Die Wachstumsschwelle, jene Kenngröße, unterhalb derer die Zahl der Betriebe<br />

abnimmt und oberhalb derer die Zahl der Betriebe zunimmt, hat sich weiter nach oben verschoben<br />

und dürfte inzwischen bei einer Betriebsgröße von etwa 75 ha LF liegen. Ihren betriebswirtschaftlichen<br />

Schwerpunkt haben die Haupterwerbsbetriebe im Land im Bereich Futterbau/Weidevieh: 40 % aller<br />

Betriebe verdienen vor allem mit Milchviehwirtschaft und Rindermast ihr Geld. Es folgen die Pflanzenbau-Viehhaltungs-Verbundbetriebe<br />

(16,7 %), bei denen keine deutliche Schwerpunktbildung erkennbar<br />

ist, und die Dauerkulturbetriebe (14,1 %). Im Jahr 2003 wurden insgesamt 57,6 % (837.300 ha)<br />

der LF des Landes ackerbaulich genutzt, während auf das Dauergrünland 38,9 % (565.100 ha) entfielen.<br />

Die restlichen Flächen waren überwiegend Obstanlagen und Reblandflächen (jeweils ca. 1,5 %).<br />

Im Laufe der letzten 24 Jahre sind die Ackerflächen nahezu konstant geblieben, während sich die<br />

Größe der Dauergrünlandflächen um 10,1 % verringert hat. Dabei muss berücksichtigt werden, dass<br />

die landwirtschaftlich genutzten Flächen insgesamt in diesem Zeitraum um 51.000 ha oder 3,4 % zurückgegangen<br />

sind, zum großen Teil zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Der Rückgang<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe und die Steigerung der Produktivität blieben nicht ohne Auswirkungen<br />

auf die Zahl der in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigten Personen. Mit dem überwiegenden Rückgang<br />

der Familienbetriebe ging auch eine deutliche Veränderung der Struktur der Arbeitskräfte einher. Bemerkenswert<br />

hoch ist die Zahl der nicht ständig beschäftigten Arbeitskräfte (Saisonarbeitskräfte), deren<br />

Arbeitseinsatz nur weniger als drei Monate dauert. Mit gut 67.500 Personen waren es im Jahr<br />

2003 über 70 % aller Fremdarbeitskräfte.<br />

Der Sektor <strong>Landwirtschaft</strong> bindet in Baden-Württemberg noch um 2% der Erwerbstätigen. Dabei ist<br />

aber darauf hinzuweisen, dass Nebenerwerbslandwirte mit einem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf<br />

nicht zu den in der <strong>Landwirtschaft</strong> Erwerbstätigen gezählt werden, wie z.B. auch nicht Altenteiler<br />

und mithelfende Familienangehörige. Dieses schmälert statistisch die Erwerbstätigenzahl im<br />

Agrarsektor Baden-Württembergs ganz ausgeprägt, da die nebenberufliche <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-<br />

Württemberg eine außerordentliche Bedeutung hat. In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil der<br />

Nebenerwerbsbetriebe stetig erhöht und umfasst heute 65,3 % der bewirtschafteten Betriebe. Diese<br />

Besonderheit und die historisch begründeten Erbsitten haben dazu geführt, dass Baden-Württemberg<br />

auch heute noch einen sehr hohen Anteil von Kleinbetrieben in der <strong>Landwirtschaft</strong> aufweist. Trotz des<br />

erheblichen Strukturwandels der vergangenen Jahre ist ein sehr ungünstiges Strukturgefälle im Vergleich<br />

zu anderen Regionen der EU gegeben.<br />

Besonderheiten sind auch für die Entwicklung der Ökologischen <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-Württemberg<br />

beobachtbar. Nach den Ergebnissen aus der ASE 2003 wirtschafteten im Jahr 2003 von den annähernd<br />

65.800 landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg knapp 5 % oder gut 3.100 Land-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 13<br />

wirte nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Von diesen Betrieben werden mittlerweile<br />

92.900 Hektar (ha) bzw. 6,5 % der LF bewirtschaftet. Mit durchschnittlich 30 ha LF liegt die Flächenausstattung<br />

der Betriebe des ökologischen Landbaus um nahezu 40 % höher als die der konventionellen<br />

Betriebe. Wie in der gesamten baden-Württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong> sind die traditionell familiären<br />

Strukturen auch im Öko-Landbau vorherrschend. Über 90 % der ökologisch wirtschaftenden<br />

Betriebe werden in der Rechtsform Einzelunternehmen – dem klassischen Familienbetrieb – geführt.<br />

Allerdings haben sich die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die seit Anfang der 90er Jahre in<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> an Bedeutung gewinnen, im ökologischen Landbau mit 5,2 % schon stärker etabliert.<br />

Im Land der Nebenerwerbslandwirtschaft liegt der Anteil der Haupterwerbsbetriebe im Öko-<br />

Landbau mit 44,3 % um 10 Prozentpunkte höher als im konventionellen Bereich. Insgesamt können<br />

diese Entwicklungen Anzeichen für ein Aufweichen der familiär geprägten Strukturen sein und eine<br />

verstärkte Ausrichtung des modernen landwirtschaftlichen Betriebes auf eine effektive, rationalisierte<br />

Arbeitsgestaltung anzeigen. Der Umstieg auf die ökologische Betriebsführung bedeutet eine völlige<br />

Neuausrichtung der betriebswirtschaftlichen Abläufe und birgt nicht zuletzt ein unternehmerisches<br />

Risiko. Die Altersstruktur der Betriebsinhaber legt den Schluss nahe, dass vor allem Landwirte mittleren<br />

Alters diesen Schritt wagen. Sieben von zehn Betriebsinhabern im ökologischen Landbau sind<br />

zwischen 30 und 50 Jahre alt, in den konventionell wirtschaftenden Betrieben ist lediglich jeder zweite<br />

Betriebsinhaber in diesem Alter. Jeder sechste Betriebsinhaber im konventionellen Landbau war älter<br />

als 60 Jahre, während im Öko-Landbau lediglich jeder Elfte in diesem Alter ist. Die Suche nach alternativen<br />

Einkommensquellen in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschränkt sich nicht auf den ökologischen Landbau.<br />

Direktvermarktung, Fremdenverkehr, Pferdepension oder auch die Erzeugung erneuerbarer E-<br />

nergien sind Beispiele für Einkommenskombinationen, die über die Produktion klassischer landwirtschaftlicher<br />

Produkte hinausgehen. Dabei scheinen die Betriebe des ökologischen Landbaus diesen<br />

neuen Tätigkeitsbereichen der <strong>Landwirtschaft</strong> aufgeschlossener gegenüber zu stehen als die konventionellen<br />

Betriebe. Insgesamt erzielt jeder zweite Öko-Betrieb Einkünfte aus alternativen Tätigkeiten,<br />

während dies im konventionellen Landbau nur bei jedem sechsten Betrieb zutrifft (Tabelle 2.1). Ein<br />

Drittel der Öko-Betriebe geben die Direktvermarktung sowie Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

(Fleischverarbeitung, Käseherstellung, Weinerzeugung etc.) als zusätzliche Einkommenskombination<br />

an, während es im konventionellen Landbau lediglich knapp 9 % sind. Im Bereich Fremdenverkehr<br />

und Beherbergung von Gästen sind immerhin fast 12 % der ökologisch wirtschaftenden, aber<br />

gerade einmal knapp 3 % der konventionellen Betriebe tätig.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


14 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

Tabelle 2.1:<br />

Ausgewählte Einkommenskombinationen der landwirtschaftlichen Betriebe*<br />

in Baden Württemberg 2003<br />

Gegenstand der<br />

Nachweisung<br />

Konventioneller<br />

Landbau<br />

Ökologischer<br />

Landbau<br />

Anzahl % Anzahl %<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />

insgesamt<br />

61.581 100 2.869 100<br />

darunter<br />

mit Einkommenskombinationen 1) 10.548 17,1 1.448 50,5<br />

und zwar<br />

Verarbeitung landwirtschaftlicher<br />

5.448 8,8 958 33,4<br />

Erzeugnisse 2)<br />

Fremdenverkehr 1.734 2,8 337 11,7<br />

vertragliche Pflegemaßnahmen 1.836 3,0 176 6,1<br />

Erzeugung erneuerbarer Energien 739 1,2 145 5,0<br />

*) <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mit<br />

pflanzlichen oder tierischen Mindesterzeugungseinheiten; das Merkmal „Einkommenskombinationen“<br />

wurde nur im Stichprobenteil der ASE erhoben, die Zahlen stellen hochgerechnete Repräsentativergebnisse<br />

dar.<br />

1) Mehrfachnennungen waren möglich.<br />

2) Zum Beispiel Direktvermarktung, Weinerzeugung, Käseherstellung, Fleischverarbeitung.<br />

Quelle: Landw. Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse Heft 53<br />

Zu d): Auch die Vieh haltenden Betriebe blieben vom Strukturwandel nicht verschont. 2003 hielten nur<br />

noch rd. 40.000 – und damit weniger als zwei Drittel – der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />

Württemberg Vieh. Insgesamt haben seit 1979 über 60 % bzw. 67.900 der Vieh haltenden Betriebe<br />

die Viehhaltung aufgegeben. Als Fazit der strukturellen Gegebenheiten gilt nach wie vor: Die in Baden-Württemberg<br />

weit verbreiteten klein- und kleinstbäuerlichen Betriebe, die auf teilweise stark parzellierten<br />

Flächen arbeiten, sind ohne eine Unterstützung von außen nicht wettbewerbsfähig. Spätestens<br />

beim Generationswechsel auf den Höfen stellt sich die Frage, entweder den Weg zur Produktionsintensivierung<br />

und –rationalisierung zu gehen, in den Nebenerwerb zu wechseln - falls außerlandwirtschaftliche<br />

Arbeitsmöglichkeit besteht - oder aber die Bewirtschaftung ganz aufzugeben.<br />

Zu e): Die Analyse des Sektors der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist<br />

um den Aspekt zu erweitern, dass sich unter Beachtung der erwarteten rückläufigen Produktion in der<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 15<br />

tierischen Veredelung (s. Pkt. a)) die Auslastung der gegebenen Verarbeitungskapazitäten (Schlachtanlagen,<br />

Molkereien) punktuell verschlechtern könnte.<br />

Zudem ist anzuführen, dass das zersplitterte Angebot der V&V-Unternehmen aus Sicht des nachfragenden<br />

Lebensmittelhandels als immer weniger adäquat angesehen wird. Dieses gilt sowohl für die<br />

Größe, also den Umfang der lieferfähigen Partien als auch für die Innovationsrate und die Produktaufmachung.<br />

Zu f): Zur Situation des Waldes ist zu ergänzen, dass in den vergangenen zwei Jahren (2003, 2004)<br />

wieder deutlichere Waldschäden zu beobachten waren, verursacht durch Trockenheit und Umweltlast.<br />

In Baden-Württemberg sind 40 % des Waldes als „deutlich geschädigt“ eingestuft. Der Vitalitätszustand<br />

der Wälder Baden-Württembergs hat sich im Jahr 2004 deutlich verschlechtert. Zum Zeitpunkt<br />

der Aufnahme lag der Anteil der deutlich geschädigten Waldfläche (Schadstufen 2-4) bei 40,4 %. Dies<br />

ist der höchste Anteil der deutlich geschädigten Waldfläche seit Beginn der Waldschadenserhebung<br />

1983 in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 11 Prozentpunkte<br />

dar. Der mittlere Nadel-/Blattverlust ist ebenfalls auf seinen bisherigen Höchststand seit Beginn der<br />

Waldschadenserhebung angestiegen. Das mittlere Verlustprozent über alle Baumarten liegt im Jahr<br />

2004 in Baden-Württemberg bei 25,3 %. Die extreme Witterung mit außergewöhnlicher Dürre und<br />

Hitze des Jahres 2003 hat sich vor allem im Südwesten Deutschlands auf den zustand der Wälder<br />

gravierend ausgewirkt, zumal auch in der ersten Hälfte des Jahres 2004 ein deutliches Niederschlagsdefizit<br />

zu verzeichnen war. Die Bäume reagierten auf die weitgehende Abschöpfung der pflanzenverfügbaren<br />

Wasservorräte zunächst mit vorzeitiger Verfärbung und Abwerfen ihrer Nadeln bzw.<br />

Blätter. Die gesamten Auswirkungen der extremen Trockenperiode wurden erst zum Beginn der Vegetationszeit<br />

2004 deutlich. Der hohe Dürrholzanteil und die zahlreich vorkommenden, schlecht belaubten<br />

Baumkronen waren im Sommer noch im ganzen Land sichtbar. Begünstigt durch die extremen<br />

Witterungsbedingungen hat sich die Käferproblematik in Baden-Württtemberg deutlich verschärft. Vor<br />

allem Fichten-Borkenkäfer konnten sich aufgrund der trocken-warmen Sommerwitterung 2003 massenhaft<br />

vermehren. Durch den Trockenstress geschwächte Fichten waren selbst gegenüber schwachem<br />

Käferbefall sehr anfällig. Die starke Schwächung der Bäume wird auch durch den verstärkten<br />

Befall durch ansonsten nicht so häufig auftretende Insektenarten deutlich. So war im Frühjahr ein erheblicher<br />

Befall von rindenbrütenden Käfern an der Baumart Buche zu beobachten, die einzelne<br />

Bäume bis ganze Baumgruppen zum Absterben brachten.<br />

Neben den extremen Witterungseinflüsssen 2003/2004 stellen weiterhin die atmosphärischen Stoffeinträge<br />

eine Belastung für die Wälder Baden-Württembergs dar. Der Gesamtsäureeintrag in die Wälder<br />

Baden-Württembergs ist in weiten Teilen des Landes immer noch hoch. Allerdings lassen neue Untersuchungen<br />

auf den Intensivbeobachtungsflächen in Baden-Württemberg erfreuliche Ansätze erkennen:<br />

Leichte Rückgänge bei den Ammoniumeinträgen, die durch die Emissionsminderungsstrategien der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> getragen werden.<br />

Abnahme der Chlorideinträge auf etwa die Hälfte der Eintragshöhe der 80er Jahre durch die Diskriminierung<br />

chlorierter Kohlenwasserstoffe.<br />

Abnahmetrend von Schwermetalleinträgen (z.B. Blei und Cadmium) im Niederschlag.<br />

Zu g) Baden-Württemberg ist durch die Existenz großer Weltkonzerne, insbesondere des Automobilbaues<br />

und der Maschinentechnik, geprägt, die eine Vielzahl von Zulieferer-Unternehmen im Land<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


16 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

haben. Daneben ist eine sehr kräftige mittelständische Industriestruktur unterschiedlicher Branchen<br />

gegeben. Das Wegbrechen ehemaliger Industrien wie insbesondere die Textilindustrie, konnte so<br />

aufgefangen werden. Insbesondere hat aber auch der Dienstleistungssektor eine deutliche Ausdehnung<br />

erfahren, weniger im Ländlichen Raum als in den Verdichtungsregionen.<br />

Die schon gemachte Beobachtung, dass im ländlichen Raum weniger ausgeprägt der Strukturwandel<br />

vom produzierenden Gewerbe hin zum Dienstleistungssektor verläuft, lässt sich auch für den Betrachtungszeitraum<br />

bestätigen. Die fünfjährigen Änderungsraten (2000-2004) lagen in Prozentpunkten bei:<br />

Tabelle 2.2: Entwicklung in den Sektoren 2000-2004l<br />

Baden-Württemberg<br />

insgesamt<br />

<strong>Ländlicher</strong> Raum<br />

Prod. Gewerbe - 2,2 - 2,0<br />

Dienstleistungen + 1,8 + 1,2<br />

Handel, Gaststätten und<br />

Verkehr 0 + 1,6<br />

Quelle: Stat. Landesamt BW 2005<br />

Dabei wird aber auch deutlich, dass der Bereich „Handel, Gaststätten und Verkehr“ im Ländlichen<br />

Raum deutliche Ausdehnung erfahren hat.<br />

Die seit Herbst 2001 rückläufige Tendenz im baden-württembergischen Übernachtungstourismus<br />

konnte 2004 gestoppt werden. Im bundesweiten Vergleich verlor Baden-Württemberg 2003 aber deutlich<br />

an Boden, denn in Deutschland konnte trotz der unsicheren Konjunkturlage zumindest das Vorjahresergebnis<br />

erreicht werden. Das ungünstige Landesergebnis lässt sich dabei eindeutig auf die Zurückhaltung<br />

deutscher Gäste (-3,2%) zurückführen, während Baden-Württemberg bei den ausländischen<br />

Touristen mit einem deutlichen Plus (+3,6%) sogar ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen<br />

konnte. Da aber 2003 trotz dieser Verschiebungen das Übernachtungsaufkommen immer noch zu<br />

85,4 % von den Inlandsgästen dominiert wurde, hatte das auf das negative Gesamtergebnis nur<br />

dämpfenden Einfluss.<br />

In der Gliederung nach Gemeindekategorien in Baden-Württemberg erhöhten sich die Übernachtungen<br />

2003 allein in Erholungsorten leicht um 0,5 %, vor allem dank des Camping, das in diesen Gemeinden<br />

eine relativ starke Rolle spielt. Auf der anderen Seite beklagten vor allem Luftkurorte (-5,6 %)<br />

sowie die stark vom Kurwesen geprägten Mineral- und Moorbäder (- 5 %) , die alle im Ländlichen<br />

Raum liegen, die stärksten Rückgänge.<br />

Zu h) Die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines jeden Naturraumes sichert das Land als Naturschutzgebiete<br />

oder Naturdenkmale. Dadurch sollen vor allem gefährdete Tier- und Pflanzenarten<br />

Raum für eine möglichst ungestörte Entwicklung erhalten. Obwohl größere Gebiete den zu sichernden<br />

Lebensräumen und Arten einen umfassenderen Schutz bieten, ist die Mehrzahl der Naturschutzgebiete<br />

in Baden-Württemberg kleiner als 50 Hektar. Die Zahl der ausgewiesenen Schutzgebiete stieg von<br />

Jahr zu Jahr an. Damit stieg auch der Anteil der Fläche der Naturschutzgebiete an der Landesfläche<br />

von 0,51 Prozent im Jahr 1978 auf 1,2 % im Jahr 2004.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 17<br />

Viele der neueren Landschaftsschutzgebiete sind Teil kombinierter Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />

und erfüllen dabei die Funktion einer Pufferzone zwischen dem Naturschutzgebiet und den<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen. Landschaftsschutzgebiete dienen eher der Erhaltung der natürlichen<br />

Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie der Sicherung von Erholungsräumen und haben<br />

einen geringeren Schutzstatus als Naturschutzgebiete. Zum Gesamtkonzept Naturschutz und Landschaftspflege<br />

des Landes Baden-Württemberg gehören ferner beispielsweise die Ausweisung von<br />

Naturparks sowie die besonders geschützten Biotope.<br />

SWOT-Analyse<br />

Eine SWOT-Analyse für Baden-Württemberg , auch als Vorarbeit für eine Ex-ante-Analyse für EPLR II<br />

07-13, ist auf konkrete Beurteilungsebenen zu beziehen. Im Falle des EPLR 2000-2006 sind dies die<br />

zentralen Förderziele, wie sie dort genannt sind. Hierbei sind zwei Zielebenen zu erkennen:<br />

1. Förderschwerpunkt I – Strukturverbesserung.<br />

Ausräumung von Strukturdefiziten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Spezifische Unterstützung<br />

der Ländlichen Räume durch Steigerung der Attraktivität <strong>Ländlicher</strong> Räume, was die Wohnqualität und<br />

die Beschäftigungsmöglichkeiten anbetrifft. Sicherung benachteiligter Gebiete, um eine flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung aufrecht zu erhalten, auch in Regionen mit kurzer Vegetationszeit und<br />

hohem Grünlandanteil.<br />

2. Förderschwerpunkt II -Nachhaltigkeit der Agrarproduktion und Forstwirtschaft.<br />

Hier ist die Sicherung und Weiterentwicklung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung<br />

von Naturschutzbelangen im Vordergrund zu sehen. Damit sollen die Erfordernisse<br />

einer multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft im Hinblick auf den Schutz natürlicher Güter und die<br />

Verbesserung der Attraktivität der Landschaft gesichert werden.<br />

ELER 07-13 geht dagegen von drei Entwicklungsschwerpunkten aus:<br />

1. Der erste Schwerpunkt der ELER-VO 1698/2005 zielt exklusiv auf die Land- und Forstwirtschaft ab.<br />

Es geht dabei um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen der GAP-Reform 2005<br />

werden Umstrukturierung der Betriebe in Zukunft erleichtert. So muss in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung<br />

noch deutlicher die Dynamik in den Vordergrund gestellt werden, d.h. Investitionsförderungen<br />

müssen Anreize für wettbewerbsorientierte und innovativ agierende Betriebe bieten und<br />

die horizontale Zusammenarbeit der land- und frostwirtschaftlichen Betriebe stärken. Diese gilt analog<br />

auch für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung, wobei hier eine Einengung auf Kleinstbetriebe<br />

nicht für sinnvoll erachtet wird.<br />

Alternativ, aber ebenfalls mit wettbewerbsstärkender Wirkung, wäre die Förderung des Strukturwandels<br />

zu sehen durch die Einführung einer Vorruhestandsregelung in Kombination mit einer Existenzförderung<br />

und Umschulung im Rahmen des dritten Schwerpunktes.<br />

2. Der Schwerpunkt 2, in der ELER-VO „Landmanagement“ genannt, soll alle flächenbezogenen<br />

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zusammenfassen und damit der nachhaltigen und flächendeckenden<br />

Bewirtschaftung der Flächen dienen. Dieser Bereich ist in BW schon in langer Tradition, so<br />

auch im laufenden Programm 2000-2006, breit vertreten und gut ausgebaut. Zukünftig geht es darum,<br />

die Vorgaben des CC mit den Möglichkeiten der AZL und der AUM im Einklang zu halten. MEKA ist<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


18 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Vereinfachung. Es ist bei den AUM noch stärker der Leistungsgedanke<br />

zu betonen.<br />

3. In einem dritten Schwerpunkt sind die Maßnahmen zusammengefasst, die über den unmittelbaren<br />

Bereich der Land- und Forstwirtschaft hinausgehen. Zwei für den ländlichen Raum bedeutsame Bereiche<br />

wurden zusammengeführt: einerseits die Diversifikation der ländlichen Wirtschaft und andererseits<br />

die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Da dieser Schwerpunkt keine<br />

reine Fortsetzung der Maßnahmen des bisherigen Artikels 33 ist, besteht hier auch die Chance Neuland<br />

zu betreten. Die Leader-Methode wird dabei sicherlich mit prägend sein: sektorübergreifend, innovativ<br />

und mit lokaler Initiative.<br />

Für die drei ELER-Schwerpunkte ist eine SWOT-Analyse für Baden-Württemberg entwickelt worden.<br />

Dabei gilt es zu beachten, dass die dort angesprochenen Schwächen oftmals auch Entwicklungschancen<br />

beinhalten:<br />

Ziel 1: Ausräumung von Strukturdefiziten (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und<br />

Forstwirtschaft)<br />

Stärken:<br />

+ Ausbildungs- und Informationsstand der Land- und Forstwirte<br />

+ Überwiegend ausgewogene regionale Wirtschaftsstruktur<br />

+ Hohe betriebliche Flexibilität auf Grund kleiner Betriebsgrößen<br />

+ Zum Teil günstige Voraussetzungen für den Tourismus<br />

+ Attraktive Wohnbedingungen<br />

+ Flächenpotential für Wohn- und Gewerbezwecke<br />

+ Günstige Lebenshaltungskosten<br />

Schwächen:<br />

- Hoher Anteil an naturbenachteiligten Gebieten<br />

- Regional noch sehr deutliche Flurzersplitterung<br />

- Oft ungünstige bauliche Verhältnisse<br />

- Kleine und Kleinst-Betriebsgrößen mit geringen Produktionskapazitäten<br />

- z.T. ungünstige Betriebs- und Unternehmensgrößen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirt<br />

schaftlicher Erzeugnisse<br />

- Niedrige Arbeitsproduktivität in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

- Geringer Kooperationsgrad, horizontal wie vertikal<br />

- Keine ausreichende Eigenkapitalbildung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

- Starke Abhängigkeit von staatlichen Transfers<br />

- Teilweise Defizite in der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur<br />

- Niedriger Anteil qualifizierter gewerblicher Arbeitsplätze.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 19<br />

Chancen:<br />

+ Produktion besonderer Nahrungsmittelqualitäten und regionaler Spezialitäten<br />

+ Ausweitung der Direktvermarktung<br />

+ Ausbau regenerativer Energien<br />

+ Erschließung neuer Zielgruppen für den ländlichen Tourismus<br />

+ Ausbau unternehmerischer Erwerbskombinationen<br />

Risiken:<br />

- Konkurrenz mit nichtlandwirtschaftlichen Flächenansprüchen<br />

- Gefahr wachsender Interessenkonflikte in den Dörfern, insbesondere Standorte der tierischen Veredelung<br />

betreffend<br />

- Sinkende Bereitschaft zur Hofübernahme<br />

- Rückläufige finanzielle Unterstützung, auch als Folge der EU-Osterweiterung und der allgemeinen<br />

Situation der öffentlichen Haushalte<br />

Ziel 2: Sicherung benachteiligter Gebiete und ökologischer Nachhaltigkeit<br />

Hier geht es um die Verminderung von landwirtschaftlichen Umweltbelastungen, um die Sicherung der<br />

landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, die Schonung natürlicher Ressourcen und die Erhaltung der<br />

Kulturlandschaft, sowie um die Sicherung einer nachhaltigen Waldnutzung. (Landmanagement)<br />

Stärken:<br />

+ Umweltverträgliche Formen der Landbewirtschaftung<br />

+ Hoher Anteil an Wald- und Naturflächen<br />

+ Hoher Anteil an Schutzgebieten, Naturparks und ökologischen Ausgleichsflächen<br />

+ Problembewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen<br />

+ Gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung der Agrar- und<br />

Forstwirtschaft.<br />

Schwächen:<br />

- Teilweise ungünstige natürliche Standortbedingungen für die Landnutzung (Vegetationsdauer,<br />

Hangneigung, Zersplitterung)<br />

- Stellenweise Gebiete mit besonders hoher ökologischer Sensibilität<br />

- Höhere Kosten bei umweltorientierter Produktion<br />

- Höhere Kosten bei tierschutzorientierter Produktion<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


20 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

Chancen:<br />

+ Konkretisierung von Umweltanforderungen an die Landbewirtschaftung<br />

+ Ausbau regenerativer Energien im Ländlichen Raum und in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

+ Aufbau einer ökologischen Infrastruktur für den Tourismus<br />

Risiken:<br />

- Sinkendes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung von Waldflächen und landwirtschaftlichen<br />

Grenzertragsflächen<br />

- Wachsende Umweltbelastung durch Verkehr, Bebauung und Tourismus<br />

- Wachsender Flächenverbrauch durch Wohn- und Verkehrsinfrastruktur<br />

- Zunehmende Abhängigkeit von Klimaentwicklungen<br />

Ziel 3: Unterstützung der Entwicklung <strong>Ländlicher</strong> Räume im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeits-<br />

und Lebensverhältnisse, der Stabilisierung des gesellschaftlichen Lebens im Ländlichen Raum<br />

und der regionalen Umweltverhältnisse, (Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und der<br />

Lebensqualität im ländlichen Raum).<br />

Stärken:<br />

+ Ausreichender Wohnraum<br />

+ Breite, flächenbezogene Freizeitangebote<br />

+ Hohe Umweltqualität<br />

+ Überwiegend attraktive Landschaften<br />

+ Breites Vereinsleben und funktionierende soziale Netzwerke<br />

+ Günstige Kosten der Lebenshaltung<br />

+ Durchweg niedrige Umweltbelastungen<br />

+ Historische und kulturelle Potentiale<br />

+ Hohe Landschaftliche Attraktivität, attraktive Ortskerne<br />

Schwächen:<br />

- Unterdurchschnittliches Einkommensniveau<br />

- Lückenhafte ÖPNV-Netze<br />

- Mängel im Kultur- und Bildungsangebot<br />

- Lücken in der Nahversorgung und haushaltsbezogener Dienstleistungen<br />

- Geringes Angebot an wohnortnahen, außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen<br />

- Hohe Auspendlerquote<br />

- Defizit bei Teilzeitarbeitsplätzen auf dem Land, insbesondere für Frauen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Entwicklung des ländlichen Raumes 21<br />

- Niedrige Bevölkerungsdichte vor allem in peripher gelegenen Räumen<br />

- Niedrige kommunale Steuerkraft<br />

- Auslastungsprobleme bei höherwertiger Infrastruktur<br />

Chancen:<br />

+ Ansiedlung neuer Bevölkerungskreise, z.B. ältere Menschen (frühere Stadtbewohner)<br />

+ Stärkung des regionalen Images<br />

+ Reaktivierung von Bausubstanz<br />

+ Revitalisierung von Dorfkernen<br />

+ Entwicklung lokaler Dienstleistungs-Netzwerke<br />

+ Günstige Möglichkeit der regionalen Vermarktung<br />

+ Stärkung des regionalen Selbstbewusstseins<br />

Risiken:<br />

- Weitere Einschränkungen in der Nahversorgung<br />

- Überalterung der Bevölkerung mit wachsendem Bedarf an entsprechenden Dienstleistungen<br />

- Aufgabe einer flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

- Nutzungsaufgabe von Gebäuden innerhalb einer Ortschaft<br />

- Ausbildungsabwanderung der besonders qualifizierten jüngeren Bevölkerung<br />

- Wachsender Einfluss der Verdichtungsräume auf die Identität des ländlichen Umlandes<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 23<br />

3 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.1 Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderung<br />

Im Folgenden wird das AFP hinsichtlich seiner Ziele, dem Förderkontext, der Maßnahmengestaltung<br />

und Interventionslogik nur soweit dargestellt, wie es für die weitere Untersuchung und insbesondere<br />

für die Ableitung von Empfehlungen notwendig ist.<br />

3.1.1 Ziele der Agrarinvestitionsförderung<br />

VO (EG) Nr. 1257/1999<br />

Die Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellt den konzeptionellen<br />

und rechtlichen Rahmen für die Agrarinvestitionsförderung dar. In der Begründung für die Investitionsförderung<br />

wird auf die fehlenden strukturellen Bedingungen vieler landwirtschaftlicher Betriebe hingewiesen,<br />

die für angemessene Einkommen und Lebensbedingungen der betroffenen Familien notwendig<br />

sind (Europäischer Rat, 1999, Grund (17)). Die Investitionshilfen sollen zur Modernisierung und<br />

größeren Wirtschaftlichkeit der Betriebe beitragen. Die Fördermaßnahme selbst wird unter Kapitel I<br />

näher beschrieben, wobei die Zielvielfalt auffällt. Der Begriff Wachstum wird nicht verwendet, allenfalls<br />

kann er implizit dem Ziel „Senkung der Produktionskosten“ zugeordnet werden. Die Wirtschaftlichkeit<br />

der zu fördernden Investition stellt keine Fördervoraussetzung dar. Produktionssteigernde Investitionen<br />

dürfen nicht gefördert werden, wenn für die betroffenen Produkte „keine normalen Absatzmöglichkeiten<br />

auf den Märkten gefunden werden können“ (Europäischer Rat, 1999, Art. 6).<br />

Zwar wurde eine besondere Förderung von Junglandwirten in den Förderkatalog aufgenommen, eine<br />

Begründung der Intervention wird jedoch nicht gegeben.<br />

AFP-bezogene Ziele im GAK-Rahmenplan<br />

Die nationale Agrarinvestitionsförderung bewegt sich im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1257/1999.<br />

Erwähnenswert im Hinblick auf das AFP ist der Richtungswechsel, der nach der BSE-Krise im Jahr<br />

2000/01 vollzogen wurde. Während im GAK-Rahmenplan 2001-2004 (Deutscher Bundestag, 2001)<br />

unter der Überschrift „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Rationalisierung und Kostensenkung“<br />

ökonomische und strukturelle Ziele noch im Mittelpunkt standen, wird seit dem Rahmenplan<br />

2002-2005 die „Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>“ als Zuwendungszweck ausgegeben. Mithin sind verschiedene Aspekte der<br />

Erfüllung nicht ökonomischer gesellschaftlicher Anforderungen an die <strong>Landwirtschaft</strong> stärker in den<br />

Vordergrund gerückt (z. B. Deutscher Bundestag, 2004a, S. 85 ff.)<br />

AFP-Richtlinien<br />

Die Länder können in ihren AFP-Richtlinien zwar nicht über den GAK-Rahmenplan hinausgehen, sofern<br />

sie eine Mitfinanzierung des Bundes wünschen, sie könnten aber Einschränkungen gegenüber<br />

dem Rahmenplan vornehmen. Dies geschieht in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Ziele nicht.<br />

So findet sich der Zuwendungszweck des GAK-Rahmenplans in Baden-Württembergs AFP-Richtlinie<br />

2004 im genauen Wortlaut wieder. Auch die oben angeführte Veränderung in den Prioritäten der Förderung<br />

von 2001 auf 2002 wurde in den Förderrichtlinien des Landes simultan vollzogen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


24 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Es wird an keiner Stelle – nicht in der relevanten EU-Verordnung, nicht im GAK-Rahmenplan und<br />

auch nicht in den Förderrichtlinien – begründet, warum sich wettbewerbsfähige Strukturen und bessere<br />

Einkommen nicht im Marktprozess einstellen sollten und welche speziellen Produktionsbedingungen<br />

zu Umwelt- und Naturschutzproblemen führen. Ebenfalls wird nicht darauf eingegangen, ob nicht<br />

möglicherweise gerade staatliche Reglementierungen und die besondere Ausgestaltung der Interventionen<br />

zu den strukturellen Problemen beigetragen haben, deren Lösung man nun mit der Agrarinvestitions-<br />

und Junglandwirteförderung herbeiführen will. Diese Unterlassung verhindert, dass eine<br />

Veränderung der Interventionsnotwendigkeit im Zeitablauf festgestellt werden kann und führt letztlich<br />

zu der bestehenden Dauersubventionierung von Investitionen des gesamten Sektors, trotz sich teilweise<br />

drastisch wandelnder Rahmenbedingungen.<br />

3.1.2 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />

Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) dient u. a. dazu, die Fördermaßnahmen in<br />

einen größeren Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes zu<br />

stellen, sie zu begründen und eine Zielhierarchie zu erstellen. Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan<br />

<strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL) des Landes Baden-Württemberg werden die einzelnen Maßnahmen kurz<br />

beschrieben, so auch das AFP und die Junglandwirteförderung (MLR, 2000, S. 52ff.).<br />

Das AFP ist dem Förderschwerpunkt I „Strukturverbesserung“ zugeordnet. Zur Begründung der Investitionsförderung<br />

im MEPL wird festgestellt: „Der erhebliche Entwicklungsrückstand der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

zu anderen Regionen erzwingt in der Regel große Investitionsschritte, die ohne öffentliche Förderung<br />

in keinem Fall zu realisieren sind. ... Insbesondere in der Tierhaltung existieren erheblich strukturelle<br />

Defizite“ (MLR, 2000, S. 33). Gleichzeitig wird die Unterstützung von Junglandwirten in Baden-<br />

Württemberg gegenüber der GAK aufgestockt und auch für Nebenerwerbslandwirte geöffnet. Diese<br />

beiden genannten Ziele scheinen bereits einen gewissen Zielkonflikt zu beinhalten, da die beschleunigte<br />

Verbesserung der Betriebsstruktur auf der einen Seite die verstärkte Aufgabe von kleineren<br />

landwirtschaftlichen Betrieben erfordert. Über die Junglandwirteförderung werden außerdem zusätzliche<br />

Anreize geschaffen, im Sektor zu verbleiben.<br />

Die aus EU-Mitteln kofinanzierte Landesmaßnahme „Regionalprogramm“, die nicht Bestandteil der<br />

vorliegenden Untersuchung ist, soll in Baden-Württemberg das AFP vor allem um die Erreichung umweltbezogener<br />

Belange (v. a. Ressourcenschutz) und die Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />

in Problemgebieten (z. B. Schwarzwald, Schwäbische Alb) ergänzen.<br />

3.1.3 Maßnahmengestaltung<br />

Die Fördermodalitäten in den Ländern werden im Einzelnen durch die Richtlinien geregelt. Eine genaue<br />

Darstellung dessen, wer wie und unter welchen Umständen gefördert werden kann, entfällt hier<br />

mit Verweis auf die Förderrichtlinien und den Bericht der Zwischenevaluierung (Hollmann, 2003, S. 7-<br />

13, MB-I-1 bis 3).<br />

Änderungen seit 2003<br />

Seit 2003 können Investitionen zur regenerativen Energieerzeugung auch dann gefördert werden,<br />

wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dies in Verbindung mit dem Inkrafttreten<br />

des Energieeinspeisungsgesetzes (EEG) zum 1.7.2004 hatte eine sehr starke Zunahme der Inanspruchnahme<br />

dieser Förderung zur Folge. Dem wurde mit einer Einschränkung der Förderung von<br />

Biogasanlagen ab dem 24.9.2004 entgegengetreten, wonach nur noch eine Zinsverbilligung für Darle-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 25<br />

hen für die bis dahin noch nicht bewilligten Fälle gewährt wurde und weitere Förderanträge von den<br />

Bewilligungsbehörden nicht mehr angenommen wurden. Seit 2005 ist die Förderung von Biogasanlagen<br />

nicht mehr möglich.<br />

Ein Förderstopp wurde zum gleichen Zeitpunkt auch für Gülleausbringungs- und Pflanzenschutzgeräte<br />

verhängt, weil auch hier die Nachfrage sehr groß war und die verfügbaren Mittel so knapp waren, dass<br />

längere Wartezeiten die Folge gewesen wären.<br />

Die knappen Fördermittel machten im AFP 2004 folgende weitere Einschnitte erforderlich:<br />

Wegfall des seit 2003 möglichen Zuschusses von 17,5 % bei Kleinen Investitionen bis zu 50 000 €;<br />

Streichung der Förderung von Mulchsaatgeräten;<br />

einheitliche Förderung von Güllebehältern mit 35 % (bisher bis zu 60 % Zuschuss in Problem- und<br />

Sanierungsgebieten);<br />

Verzicht auf die Förderung von Kleinstinvestitionen (


26 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.2 Untersuchungsdesign und Daten<br />

3.2.1 Untersuchungsdesign<br />

Im Folgenden wird die Gesamtkonzeption der Untersuchung über die Länder hinweg dargestellt, damit<br />

die Vorgehensweise bei der AFP-Bewertung in Baden-Württemberg deutlich wird.<br />

Zielsetzung der Bewertung<br />

Die wesentlichen Ziele der Untersuchung bestehen darin, die Wirkungen des AFP zu analysieren und<br />

darauf aufbauend Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Kernziele der Maßnahme abzuleiten.<br />

Diese Kernziele sollen in Zusammenarbeit mit Beratern, Vertretern des Berufsstandes und dem zuständigen<br />

Fachministerium identifiziert werden, wobei die künftigen Herausforderungen durch die aktuelle<br />

Agrarreform und WTO-Verhandlungen Berücksichtigung finden sollen. Aufbauend auf der Bewertung<br />

des AFP sollen konkrete Handlungsoptionen sowohl kurzfristig – soweit möglich und praktikabel<br />

– für die verbleibende Förderperiode bis Ende 2006 als auch für die nächste Periode ab 2007<br />

erarbeitet werden.<br />

Untersuchungskonzept<br />

Bei der Untersuchung sind die Vorgaben der EU-Kommission für die Bewertung der Kapitel I (Investitionen<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben) und II (Niederlassung von Junglandwirten) zu beachten. Diese<br />

Vorgaben haben das Untersuchungskonzept und die Struktur des Berichtes wesentlich mitbestimmt.<br />

Die Untersuchung besteht aus fünf Elementen (s. Abbildung 3.1). Am Beginn stand ein Gespräch mit<br />

dem Auftraggeber (zuständiges Fachministerium), in dem eine Präzisierung des vom Evaluator vorgesehenen<br />

Untersuchungskonzeptes erreicht werden sollte. Das Ergebnis trägt sowohl der knappen<br />

Zeitvorgabe 1 als auch den inhaltlichen Wünschen des Auftraggebers Rechnung. Das Konzept sieht<br />

vor, die Analyse auf einige inhaltliche Schwerpunkte zu konzentrieren. Die Erhebung von Primärdaten<br />

soll zudem auf bestimmte Regionen begrenzt werden, die im Hinblick auf die inhaltlichen Schwerpunkte<br />

typisch und somit aussagekräftig sind.<br />

Wichtigster Teil der Daten- und Informationsgewinnung ist eine Betriebsleiterbefragung. Dabei wird<br />

ein Schwerpunkt bei Großen Investitionen 2 in der Milchviehhaltung gesetzt, weil in diesen Produktionsbereich<br />

ein großer Anteil der Fördermittel fließt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Kleine Investitionen<br />

ohne Einschränkung des Investitionsbereiches, weil diese Förderfälle, die durch geringere Förderauflagen<br />

und eine geringere Förderintensität gekennzeichnet sind, den Großteil der bewilligten Förderungen<br />

ausmachen. Hauptintention dieses Analyseschwerpunktes war, zu klären, ob von Kleinen Investi-<br />

1 Lediglich vier Monate standen effektiv für die Datenerhebung/-analyse und Durchführung von<br />

Workshops/Expertengesprächen sowie deren Auswertung zur Verfügung.<br />

2 Die Unterscheidung nach „Großen Investitionen“ und nach „Kleinen Investitionen“ orientiert sich an der Diktion der<br />

Fördergrundsätze für das AFP im GAK-Rahmenplan seit 2002. Die korrespondierenden Bezeichnungen vor 2002 sind<br />

„Kombinierte Investitionsförderung“ und „Agrarkredit“.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 27<br />

tionen nennenswerte Initialwirkungen ausgehen. Zusätzlich wurde als ein Schwerpunkt Gewächshausinvestitionen<br />

im Zierpflanzenbau gewählt, weil diese regional eine große Bedeutung bei der Förderung<br />

haben (Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg) und als Vergleichsgruppe (nicht reglementierte<br />

Märkte) zu landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Erkenntnisse versprechen. 1<br />

Außerdem wurden im Bereich Milchviehhaltung auch Betriebe erhoben, die mindestens zehn Jahre<br />

keine Investitionsförderung in Anspruch genommen haben. Diese Betriebe sollten im Idealfall als Vergleichsgruppe<br />

dienen oder im explorativen Sinn Zusatzinformationen zur investiven Förderung aus<br />

Sicht einer nicht teilnehmenden Gruppe liefern.<br />

Länder<br />

Bearbeitungsschritte A B C D .. ..<br />

A. Konzeptpräzisierung mit dem Auftraggeber<br />

B. Unternehmerbefragung<br />

Fokus 1:<br />

Fokus 2:<br />

Fokus 3:<br />

Fokus 4:<br />

Große Investitionen<br />

in der Milchviehhaltung<br />

Kleine Investitionen<br />

Große Investitionen<br />

im Zierpflanzenbau<br />

Nicht-geförderte Betriebe<br />

C. Beraterworkshop<br />

D. Sekundärdatenanalyse<br />

E. Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Abbildung 3.1:<br />

Vorgehensweise der Untersuchung<br />

Um die aus der Schwerpunktsetzung der Betriebsleiterbefragung resultierenden Informationslücken<br />

weitgehend zu schließen und um eine Absicherung der aus der Befragung gewonnenen Informationen<br />

zu erhalten, wurde in jedem Land ein Beraterworkshop durchgeführt. Daran nahmen AFP-Berater,<br />

Betreuer und auch Vertreter der Bewilligungsstellen teil. Die Teilnehmer sollten die Befragungsergebnisse<br />

im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf nicht erhobene Regionen und Investitionsbereiche prüfen<br />

und ergänzen. Darüber hinaus sollten sie an Vorschlägen für die künftige Ausrichtung der Agrarinvestitionsförderung<br />

mitwirken. Im Nachgang zum Beraterworkshop sollten die Teilnehmer noch einen<br />

kurzen schriftlichen Fragebogen zu ergänzenden Aspekten (z. B. Verwaltungsverfahren) ausfüllen.<br />

Die Analyse der nicht selbst erhobenen sekundärstatistischen Daten wurde in der Aktualisierung auf<br />

das zur Beschreibung der Grundgesamtheit notwendige Mindestmaß (Förderfallstatistik) reduziert. Die<br />

anfänglich erwogene Auswertung der Investitionskonzepte und der Auflagenbuchführung muss auf die<br />

Ex-post-Bewertung verschoben werden, da diese Auswertungen sehr zeitaufwändig sind und die ver-<br />

1 In Baden-Württemberg wird auf diesen Erhebungsteil kein Bezug genommen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


28 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

fügbaren Bewertungsressourcen in der Aktualisierungsphase überfordert hätten. Zudem beinhalten<br />

die aktuell verfügbaren Jahresabschlussdaten lediglich Informationen bis zum Wirtschaftsjahr<br />

2002/2003 bzw. Kalenderjahr 2003, was angesichts der untersuchten Förderjahre 2000 bis 2002 keine<br />

ausreichende Datengrundlage zur Beurteilung des ökonomischen Fördererfolgs darstellt.<br />

Am Schluss der Aktualisierungsbewertung wurde ein Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber<br />

durchgeführt, in dem die Ergebnisse der Bewertung und die entsprechenden Grundlagen vorgestellt<br />

sowie auf Konsistenz und Richtigkeit geprüft wurden.<br />

3.2.2 Daten<br />

Primärdaten (d. h. aus eigenen Erhebungen)<br />

Die wesentliche Datengrundlage der Aktualisierung der Halbzeitbewertung entstammt der Betriebsleiterbefragung.<br />

In deren Rahmen wurden insgesamt 156 Betriebe erhoben (s. Abbildung 3.2). Davon<br />

entfielen auf Große Investitionen in der Milchviehhaltung (GI) 84, auf Kleine Investitionen (KI) 44<br />

und auf nicht-geförderte Betriebe (ng) 28. Die regionalen Schwerpunkte lagen im Norden, Süden und<br />

Osten Deutschlands, um die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse in die Erhebung einzubeziehen.<br />

Zudem wurden 22 Betriebsleiter von Zierpflanzenbetrieben am Niederrhein befragt, die<br />

Große Investitionen in Gewächshäuser durchgeführt haben.<br />

Schleswig-Holstein<br />

Hamburg<br />

Bremen<br />

Niedersachsen<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Berlin<br />

Brandenburg<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Region GI KI ng Alle<br />

NI 22 14 9 45<br />

NW 22 . . 22<br />

BW/BY 24 12 10 46<br />

MV/ST 16 18 9 43<br />

Alle 84 44 28 156<br />

Hessen<br />

Rheinland-Pfalz<br />

Saarland<br />

Baden-Württemberg<br />

Thüringen<br />

Bayern<br />

Sachsen<br />

Anzahl Betriebe<br />

1


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 29<br />

stellen gebeten, Adressen von Betrieben bereitzustellen, die mindestens über zwei Jahre Erfahrung<br />

mit der geförderten Investition verfügen. Demzufolge resultieren die Förderfälle überwiegend aus Bewilligungen<br />

der Jahre 2000 bis 2001, bei Kleinen Investitionen auch 2002. Die Betriebsleiter wurden<br />

von den Bewilligungsstellen über die Befragung informiert. Die Teilnahmebereitschaft der Betriebsleiter<br />

war sehr groß. Lediglich bei der Gruppe der nicht geförderten Betriebe gab es z. T. Schwierigkeiten,<br />

ausreichend Vergleichsbetriebe zu erheben; die Ergebnisse dieser Gruppe haben daher lediglich<br />

explorativen Charakter.<br />

Die Befragung wurde im Februar 2005 mittels einer persönlichen Befragung durchgeführt. Der dabei<br />

verwendete Befragungsbogen hatte eine gemeinsame Plattform für alle Betriebsgruppen und spezielle<br />

Teile für Große Investitionen Milchviehhaltung/Gartenbau, Kleine Investitionen und nicht geförderte<br />

Betriebe (Anhang 1). Die Einzelinterviews dauerten im Durchschnitt eineinhalb bis zwei Stunden. Der<br />

gewählte Befragungsmodus gewährleistete eine weitgehend vollständige Beantwortung der Fragebögen.<br />

Die wesentlichen Inhalte der Befragungen waren<br />

• die Betriebsstruktur und deren Entwicklung in den vergangenen 15 Jahren,<br />

• die wesentliche Investitionstätigkeit im selben Zeitraum (Objekte, Finanzvolumen, Förderung),<br />

• Wirkungen der geförderten Investitionen,<br />

• künftige Betriebsstrategien und Investitionspläne,<br />

• Erfolgsentwicklung (vor und nach der geförderten Investition),<br />

• hypothetische Entwicklung ohne Förderung,<br />

• Investitionshemmnisse,<br />

• Reaktion auf die Anforderungen der Agrarreform (Cross Compliance),<br />

• Kooperationserfahrungen und -pläne.<br />

Die im Nachgang zum Beraterworkshop durchgeführte schriftliche Beraterbefragung (s. Anhang 2)<br />

ergab einen Rücklauf von acht Fragebögen, wobei einige Bögen eine abgestimmte Version von zwei<br />

oder mehr Teilnehmern enthielten. Der Fragebogen beinhaltete Fragen zu Synergieeffekten zwischen<br />

dem AFP und anderen Fördermaßnahmen, zur Verbesserung der Marktposition der Betriebe durch<br />

das AFP, zu regionalwirtschaftlichen Impulsen des AFP und zu Verbesserungsmöglichkeiten des<br />

Verwaltungsverfahrens.<br />

In Ergänzung zur eigenen Betriebsleiterbefragung mit den genannten Schwerpunkten liegen Erhebungsdaten<br />

der FIBmbH von 28 Betrieben vor, die teilweise mit identischen Frageinhalten ebenfalls in<br />

persönliche Interviews in Baden-Württemberg eingebunden waren. Die befragten Betriebe sind über<br />

das Land verstreut. Es wurden vornehmlich Fälle untersucht, bei denen Große Investitionen realisiert<br />

wurden. Die Ergebnisse dieser Befragung werden, sofern sie vorliegen, in die entsprechenden Ergebnisse<br />

der eigenen Erhebung eingearbeitet und jeweils kenntlich gemacht.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


30 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Sekundärdaten<br />

Als Sekundärdatenmaterial zur deskriptiven Darstellung der Förderdynamik im zeitlichen Ablauf, der<br />

Förderschwerpunkte nach Großen und Kleinen Investitionen sowie der Investitionsarten wurden im<br />

Wesentlichen die Monitoringdaten der Jahre 2000 bis 2004 genutzt, die dem Bewerter einzelfallbezogen<br />

zur Verfügung gestellt wurden. Die Auszahlungsdaten resultieren direkt aus Mitteilungen des zuständigen<br />

Fachministeriums. Für die Darstellung der regionalen Verteilung der Förderfälle und der<br />

Investitionsschwerpunkte wurden einzelbetriebliche Monitoringdaten verwendet.<br />

Aussagekraft der Primärdaten<br />

Wesentliche Gründe für die relativ aufwändige eigene Datenerhebung mittels persönlicher Betriebsleiterbefragung<br />

waren die höhere Aktualität der Informationen, die mögliche Gesamtbetrachtung des<br />

geförderten Unternehmens einschließlich gewerblicher Nebenbetriebe und anderer außerbetrieblicher<br />

Beschäftigungen, sowie die Möglichkeit zur Einordnung der Investitionen in eine Unternehmensstrategie.<br />

Die gewählte Informationsquelle beinhaltet aber auch mögliche Nachteile: So ist damit zu rechnen,<br />

dass ein Teil der Antworten interessengeleitet erfolgt, wenn der Landwirt in Zukunft wieder eine Förderung<br />

in Anspruch nehmen will oder wenn der Landwirt trotz klarer Auskunft durch den Befrager über<br />

das Ziel der Befragung unsicher über die Verwendung seiner Informationen ist. Letzteres kann beispielsweise<br />

dazu führen, dass förderrechtlich problematische Aspekte nicht genannt werden, da der<br />

Betriebsleiter den Befrager in Verbindung mit Kontrollbehörden sieht. Im Bereich der Erfolgsentwicklung<br />

(GuV, EKB) und der Produktionskosten zeigte sich, dass die Betriebsleiter häufig nicht in der<br />

Lage waren, die Fragen zu beantworten. Vielfach orientieren sich die Betriebsleiter in der Praxis lediglich<br />

an Liquiditätsbetrachtungen (Kontostände).<br />

Bei der Erhebung von nicht geförderten Vergleichsbetrieben im Milchbereich zeigte sich, dass der<br />

Großteil dieser sehr inhomogenen Betriebsgruppe nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den geförderten<br />

Betrieben vergleichbar ist, da die mindestens zehn Jahre lang nicht mehr geförderten Betriebe<br />

entweder kurz- oder mittelfristig auslaufen werden, in Kürze eine Investitionsförderung in Anspruch<br />

nehmen werden oder aus bestimmten Gründen die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen. Betriebe,<br />

die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine AFP-Förderung nicht in Anspruch nehmen, sind die<br />

Ausnahme; gerade diese Gruppe wäre jedoch als Vergleichsgruppe für einen Mit-/Ohne-Vergleich<br />

notwendig.<br />

Um diese grundsätzlichen Schwächen der Betriebsleiterbefragung zu kompensieren, wurde ein Beraterworkshop<br />

mit AFP-Beratern, Betreuern und Vertretern der Bewilligungsstellen durchgeführt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 31<br />

3.3 Finanzielle Ausgestaltung<br />

Durch die 9 .142 Neubewilligungen der AFP-Förderfälle in den Jahren 2000 bis 2004 entstanden in<br />

Baden-Württemberg öffentliche Zuwendungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 200 Mio. €<br />

(s. Tabelle 3.1). Bezogen auf den einzelnen Förderfall ergibt das einen Betrag von durchschnittlich<br />

rund 22.000 €, wobei die durchschnittliche Höhe zwischen den Jahren wegen des unterschiedlichen<br />

Anteils Kleiner Investitionen deutlich schwankt.<br />

Tabelle 3.1:<br />

Förderfälle, Fördervolumen und öffentlichen Zuwendungen im Programmzeitraum<br />

2000-2004 in Baden-Württemberg<br />

Förderfälle<br />

Förderfähiges<br />

Investitionsvolumen<br />

Zuwendungen<br />

insgesamt<br />

Zuwendungen<br />

Ø je Förderfall<br />

Bewill.-jahr Anzahl € € €<br />

2000 896 121.111.978 29.021.022 32.390<br />

2001 963 134.649.467 31.839.836 33.063<br />

2002 3.075 192.028.682 52.813.369 17.175<br />

2003 2.715 178.697.506 49.258.044 18.143<br />

2004 1.493 147.295.784 36.724.873 24.598<br />

Insgesamt 9.142 773.783.417 199.657.144 21.840<br />

Quelle: MLR, Monitoring-Daten (eig. Auswertung)<br />

Die unterschiedliche Höhe der bewilligten Zuwendungen ist ein Spiegelbild der bewilligten Förderfälle<br />

und deren zuwendungsfähiger Investitionsvolumina (s. Kapitel 4), die in den Jahren 2002 und 2003<br />

deutlich höher als in den übrigen Jahren lagen.<br />

Der Kofinanzierungsanteil der auf die Neubewilligungen entfallenden Gesamtzuwendungen liegt in<br />

den Jahren 2000 bis 2003 bei 25 % und wurde durch einen Änderungsantrag im Jahr 2004 auf 50 %<br />

verdoppelt. Dieser höhere EAGFL-Anteil kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn bei der Auszahlung,<br />

die sich auf mehrere Haushaltsjahre verteilt, ein entsprechender Plafond zur Verfügung steht. 1 In<br />

der Praxis standen jedoch nicht ausreichend Kofinanzierungsmittel zur Verfügung, so dass sich im<br />

Durchschnitt der Bewilligungen des Jahres 2004 nur ein EAGFL-Kofinanzierungssatz in Höhe von<br />

27,5 % ergab.<br />

Die durch die Bewilligungen entstandenen bisherigen Auszahlungen sind im Vergleich zu den bewilligten<br />

Zuwendungen etwas geringer (s. Tabelle 3.2). Dies liegt daran, dass die Zuwendungen erst nach<br />

Vorlage von Teil- oder Gesamtrechnungsnachweisen ausgezahlt und größere Investitionen häufig<br />

über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren nach der Bewilligung realisiert werden. Die Altverpflichtungen<br />

der EFP/AFP-Bewilligungen vor dem Jahr 2000 sind in der Tabelle 3.2 nicht berücksichtigt.<br />

1 Auskunft des MLR (Herr Hehr) vom 1.3.2005.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


32 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Tabelle 3.2:<br />

Höhe und Finanzierungsquellen der öffentlichen Ausgaben für das AFP im<br />

Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg<br />

Höhe der öffentlichen Ausgaben ohne Altverpflichtungen ( in 1.000 Euro )<br />

Haushaltsjahr<br />

insgesamt<br />

EAGFL<br />

GAK (AFP)<br />

Bund 60 % Land 40 %<br />

zusätzliche<br />

Landesmittel<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

9.145 2.015 3.772 2.514 844<br />

23.534 5.177 8.051 5.368 4.938<br />

55.969 11.929 24.004 16.003 4.033<br />

44.079 10.357 18.640 12.427 2.655<br />

43.944 8.767 18.231 12.154 4.792<br />

Insgesamt<br />

176.671 38.245 72.698 48.466 17.262<br />

Quelle: MLR<br />

Der überwiegende Teil der verausgabten Mittel wurde über die GAK finanziert (68,5 %); aus dem E-<br />

AGFL wurden 21,6 % der Auszahlungen mitfinanziert und das Land trug zusätzlich 9,8 % der Auszahlungen.<br />

Insgesamt liegt somit der Landesanteil der bisherigen Auszahlungen während der Programmperiode<br />

2000 bis 2004 für das AFP bei 37,2 %.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 33<br />

3.4 Output<br />

Im Zeitraum 2000 bis 2004 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 9 .142 Förderfälle mit einem<br />

förderungsfähigen Investitionsvolumen von 774 Mio. € bewilligt. Die Bewilligungen unterscheiden sich<br />

erheblich in den Einzeljahren (Abbildung 3.3). Während in den Jahren 2000 und 2001 weniger als<br />

1 000 Förderfälle bewilligt wurden, verdreifachte sich diese Zahl im Jahr 2002, was großenteils die<br />

Folge der Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 25 000 € auf 10 000 € sowie der durch den<br />

GAK-Rahmenplan 2002-2005 erweiterten Fördermöglichkeiten für die Bereiche Umweltschutz, Tierschutz<br />

und Diversifikation ist. Der Zuwachs der Förderfälle ab dem Jahr 2002 resultiert fast ausschließlich<br />

aus Kleinen Investitionen. In den Jahren 2003 und 2004 ging die Zahl der Kleinen Investitionen<br />

wieder deutlich zurück, während die Großen Investitionen zahlenmäßig bei rund 310 bewilligten<br />

Förderfällen relativ konstant blieben.<br />

3.000<br />

2.500<br />

Große Investition<br />

Kleine Investition<br />

2.762<br />

2.390<br />

2.000<br />

Förderfälle<br />

1.500<br />

1.188<br />

1.000<br />

625<br />

713<br />

500<br />

271 250<br />

313 318 305<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Berechnungen)<br />

Abbildung 3.3:<br />

AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 – differenziert nach<br />

Großen und Kleinen Investitionen<br />

Die geförderten Investitionsvolumina folgen zwar tendenziell der Anzahl der Förderfälle, aber aufgrund<br />

der vergleichsweise umfangreichen Investitionsvolumina bei den Großen Investitionen schwankt das<br />

insgesamt geförderte Investitionsvolumen zwischen den Jahren wesentlich weniger (Abbildung 3.4).<br />

Insgesamt ist das Gesamtvolumen der geförderten Investitionen seit 2002 wieder rückläufig, wobei<br />

dies ausschließlich aus dem Einbruch bei den Kleinen Investitionen resultiert, die sich von 2003 auf<br />

2004 fast halbierten, während die geförderten Großen Investitionen noch leicht zugenommen haben.<br />

Während das durchschnittliche Investitionsvolumen je Förderfall bei den Großen Investitionen nahezu<br />

konstant bei rund 300 000 € lag, hat sich das Investitionsvolumen bei den Kleinen Investitionen im<br />

Durchschnitt von über 75 000 € in den Jahren 2000 und 2001 auf rund 37 000 € halbiert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


34 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

120<br />

Große Investition<br />

100<br />

Kleine Investition<br />

93,6<br />

98,4<br />

90,5<br />

88,2<br />

101,3<br />

80<br />

76,2<br />

79,5<br />

Mio. Euro<br />

60<br />

44,9<br />

55,2<br />

46,0<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Berechnungen)<br />

Abbildung 3.4: Förderfähige Investitionsvolumina in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004<br />

– differenziert nach Großen und Kleinen Investitionen des AFP<br />

Die regionale Verteilung der geförderten Investitionen folgt den strukturellen Gegebenheiten (Abbildung<br />

3.5). Insgesamt besteht ein deutliches Nord-Süd- und ein West-Ost-Gefälle. Während Rinderställe<br />

vor allem im Südosten des Landes gefördert wurden, liegen die Schwerpunkte der Schweineförderung<br />

im Nordosten (Hohenlohe) und in den Kreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis. Sonstige landwirtschaftliche<br />

Gebäude werden dagegen zu einem hohen prozentualen Anteil im Rheingebiet und in<br />

den Regionen um Stuttgart und Heilbronn gefördert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 35<br />

Gesamtinvestitionen<br />

(Euro)<br />

1.702.904<br />

550.000<br />

85.000<br />

Rinderställe<br />

Schweineställe<br />

Sonstige Gebäude<br />

Sonstiges<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertungen)<br />

Abbildung 3.5:<br />

Regionale Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina in Baden-<br />

Württemberg im Zeitraum 2000-2004<br />

Die geförderten Investitionen sind mit 89 % des Volumens fast ausschließlich den landwirtschaftlichen<br />

Gebäuden zuzuordnen (Tabelle 3.3). Der Großteil davon sind Stallbauten, wobei in Rinderställe deutlich<br />

mehr geförderte Investitionen fließen als in Schweineställe oder andere Ställe (z. B. für Pferde,<br />

Geflügel). Ein weiterer Investitionsschwerpunkt liegt mit über einem Drittel aller Investitionen bei den<br />

sonstigen landwirtschaftlichen Gebäuden; hierzu zählen Mehrzweckhallen, Lagerhallen/-räume ebenso<br />

wie Biomasseheizungen, Brennereien sowie sonstige bauliche Anlagen (Silageräume, Güllelager).<br />

Dagegen haben Investitionen in die Bereiche Direktvermarktung und sonstige Diversifizierung sowie in<br />

Gewächshäuser nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung.<br />

Maschinen und Geräteinvestitionen spielen zwar im Durchschnitt der Jahre volumenmäßig keine große<br />

Rolle, haben aber aufgrund der überwiegend vergleichsweise kleinen Investitionen einen teilweise<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


36 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

erheblichen Anteil an der Anzahl der Förderfälle. Im Jahr 2002 entfällt rund ein Viertel aller Förderfälle<br />

mit rund 10 % der förderfähigen Investitionsvolumina auf den Maschinen- und Technikbereich. Hierzu<br />

gehören Pflanzenschutz- und Flüssigmisttechnik, Technik für Bodenbearbeitung und Landschaftspflege,<br />

Beregnungstechnik sowie Maschinen und sonstige Technik.<br />

Bemerkenswert sind auch weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Förderjahren. Beispielsweise<br />

entfiel im Jahr 2001 gut ein Drittel der geförderten Investitionen auf Schweineställe, während im Jahr<br />

2004 praktisch keine Schweineställe gefördert wurden. Die sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude<br />

nehmen im Zeitablauf seit 2001 einen kontinuierlich steigenden Anteil an der Investitionsförderung ein.<br />

Tabelle 3.3:<br />

Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina nach Investitionsbereichen<br />

im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg (in %)<br />

Investitionsbereiche 2000 2001 2002 2003 2004 2000-2004<br />

Gebäude, insg. 92,8 91,7 81,8 91,0 90,7 89,1<br />

- Rinderställe 37,5 21,4 22,3 26,4 21,9 25,4<br />

- Schweineställe 15,0 34,0 13,9 16,5 4,4 16,4<br />

- sonst. Ställe 6,8 6,2 3,7 5,1 5,9 5,4<br />

- Gewächshäuser 5,0 7,5 6,7 1,5 1,8 4,5<br />

- Sonst. ldw. Gebäude 28,6 22,5 35,2 41,4 56,7 37,5<br />

Geräte & mobile Technik 3,2 3,0 9,8 2,6 1,3 4,3<br />

Direktvermarktung 1,3 2,2 3,9 3,4 4,1 3,1<br />

Sonst. Diversifizierung 2,0 3,0 4,2 2,7 2,7 3,0<br />

Sonstige 0,7 0,2 0,3 0,3 1,2 0,5<br />

Insgesamt 100 100 100 100 100 100<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertungen)<br />

Die Förderstruktur in Baden-Württemberg zeichnet sich durch einen hohen Anteil kleiner und kleinster<br />

Investitionsvolumina je Förderfall aus (Tabelle 3.4). Über ein Viertel aller Förderfälle (27 %) beantragt<br />

eine Förderung für ein Investitionsvolumen von max. 20 000 €. Diese Fälle erhalten im Durchschnitt<br />

einen Subventionswert in Höhe von 4 205 €. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob angesichts<br />

der damit verbundenen Verwaltungskosten eine Förderung noch nennenswerte positive Nettoeffekte<br />

bewirkt. Diese Frage wird im Kapitel 9 eingehender beleuchtet.<br />

Bewilligungen für Investitionen, die weniger als 10 000 € betragen, werden praktisch nicht ausgesprochen,<br />

da die Fördermindestgrenze dies verhindert. Das Gros der gewährten Förderung (70,1 %) entfällt<br />

auf die Unternehmen, die ein förderfähiges Investitionsvolumen von 100 000 € und mehr zur Förderung<br />

beantragt haben (Ø 259 000 €); der durchschnittliche Subventionswert beträgt hier rund<br />

69 000 € je Förderfall.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 37<br />

Tabelle 3.4:<br />

Verteilung des förderfähigen AFP-Investitionsvoluminas und des Subventionswertes<br />

nach Größenklassen im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-<br />

Württemberg<br />

Klasse ffIV (Euro)<br />

Förderf. Investitionsvolumen (ffIV)<br />

Subventionswert (SW)<br />

N N in % Ø Euro/N ffIV in % Ø Euro/N SW in %<br />

< 10.000 7 0,1 0 0,0 0 0,0<br />

10-20.000 2.463 26,9 14.564 4,6 4.205 5,2<br />

20-50.000 2.837 31,0 31.304 11,5 8.278 11,8<br />

50-100.000 1.805 19,7 68.460 16,0 14.320 12,9<br />

> 100.000 2.030 22,2 258.883 67,9 68.950 70,1<br />

Alle 9.142 100,0 84.641 100,0 21.840 100,0<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertung)<br />

Junglandwirteförderung<br />

Die Junglandwirteförderung genießt in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert, der sich u. a. in<br />

der Höhe des Prämienhöchstbetrags äußert, der bis 2003 mit zusätzlichen Landesmitteln über die in<br />

den GAK-Fördergrundsätzen zum AFP vorgesehenen Obergrenze (ab 2002: 10 000 €) um bis zu<br />

5 000 € erhöht werden konnte. Seit dem Bewilligungsjahr 2004 kann die im Rahmenplan festgelegte<br />

Höchstgrenze von 20 000 € je Förderfall gewährt werden. Seither ist die Junglandwirteförderung an<br />

die Bewilligung einer Großen Investition geknüpft, d. h. Antragsteller für Kleine Investitionen sind von<br />

der Junglandwirteförderung im Gegensatz zu den Vorjahren ausgeschlossen.<br />

Der Anteil der Förderfälle mit einer zusätzlichen Prämiengewährung für Junglandwirte lag im Zeitraum<br />

2000 bis 2003 in Baden-Württemberg bei 10,3 % (Tabelle 3.5). 1 Die Junglandwirteförderung verteilt<br />

sich in dieser Zeit zahlenmäßig etwa gleich auf Große und Kleine Investitionen. Bei den Großen Investitionen<br />

ist jedoch der Anteil dieser Zusatzförderung mit rund einem Drittel wesentlich höher als bei<br />

den Kleinen Investitionen (6,3 %). Die Prämienhöhe beträgt im Durchschnitt sowohl bei den Kleinen<br />

als auch bei den Großen Investitionen knapp 15 000 €. Die Höhe der sonstigen AFP-Zuwendung unterscheidet<br />

sich kaum zwischen Betrieben mit und ohne Junglandwirteförderung.<br />

1 Für 2004 lagen keine entsprechenden Daten für die Junglandwirteförderung vor.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


38 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Tabelle 3.5:<br />

Junglandwirteförderung im Vergleich mit den übrigen AFP-Förderfällen in<br />

Baden-Württemberg von 2000-2003<br />

Betriebe<br />

Förderfähige<br />

Kosten<br />

JLF-Prämie<br />

Sonstige AFP-<br />

Zuwendung<br />

Maßnahme<br />

Junglandwirteförderung<br />

Anzahl % Euro/Betrieb Euro/Betrieb Euro/Betrieb<br />

Große Investitionen<br />

ohne 775 67,3 291.915 - 88.737<br />

mit 377 32,7 301.160 14.843 90.005<br />

Alle 1.152 100,0 294.940 4.858 89.152<br />

Kleine Investitionen<br />

ohne 6.082 93,7 41.450 - 9.101<br />

mit 408 6,3 84.842 14.661 11.951<br />

Alle 6.490 100,0 44.178 922 9.280<br />

Insgesamt<br />

ohne 6.860 89,7 69.728 - 18.094<br />

mit 789 10,3 187.773 14.750 49.186<br />

Alle 7.649 100,0 81.905 1.521 21.301<br />

Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertung), ohne 2004<br />

Das durchschnittliche förderungsfähige Investitionsvolumen unterscheidet sich bei Großen Investitionen<br />

nicht nennenswert zwischen Unternehmen mit und ohne Junglandwirteförderung; insofern kann<br />

die in der Ex-ante-Bewertung zum MEPL zugrunde gelegte Annahme, dass in den ersten Jahren nach<br />

der Übernahme durch den Hofnachfolger deutliche Investitionsschübe in den Betrieben erfolgen würden,<br />

nicht durch die vorliegenden Daten bestätigt werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 39<br />

3.5 Administrative Umsetzung<br />

Die administrative Umsetzung des AFP wurde bereits im Bericht zur Zwischenbewertung des AFP<br />

dargestellt (Hollmann, 2003, S. 26-32) und wird daher an dieser Stelle nicht wiederholt. Im Folgenden<br />

werden lediglich einige Ergebnisse einer im Nachgang zum Beraterworkshop durchgeführten Beraterbefragung<br />

(s. Anhang 2) zur administrativen Umsetzung wiedergegeben; insgesamt konnten acht<br />

beantwortete Fragebögen ausgewertet werden, wobei die einzelnen Fragebögen teilweise die Meinung<br />

von zwei Teilnehmern am Workshop wiedergeben.<br />

Aus Sicht der Landwirte wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren häufig als unflexibel und langwierig<br />

betrachtet. Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur künftigen inhaltlichen Ausrichtung werden<br />

Vorschläge der Berater/Betreuer im „Exkurs zur künftigen Ausrichtung des AFP“ (s. Kapitel 9)<br />

vorgestellt. An dieser Stelle werden lediglich einige Aspekte dokumentiert, die eine Beschleunigung<br />

des Verfahren behindern.<br />

Die gegenwärtige Bewilligungsdauer von der Antragstellung bis zur Bewilligung beträgt nach Erfahrung<br />

der Berater, Betreuer und Bewilligungsstellen bei Großen Investitionen rund sechs Monate und<br />

bei kleinen Investitionen rund zwei bis drei Monate. Bei bewilligungsreifen, d. h. mit allen notwendigen<br />

Antragsunterlagen ausgestatteten Anträgen dauert die Bewilligung dagegen nur rund ein bis zwei<br />

Monate.<br />

Ein wesentliches Hemmnis für eine schnellere Bewilligung ist nach Ansicht dieser Experten häufig erst<br />

ab Mitte des jeweiligen Jahres erfolgende Mittelzuweisung sowie die Mittelknappheit (Abbildung 3.6).<br />

Die Berater/Betreuer kritisieren auch die meistens im laufenden Förderjahr erst spät vorliegenden<br />

gültigen Förderrichtlinien und die häufigen Änderungen der Förderrichtlinien. Vielfach sind aber auch<br />

die von Seiten der Antragsteller nicht vollständig eingereichten Antragsunterlagen der Grund für die<br />

Verzögerung des Verfahrens, wobei die noch fehlende Baugenehmigung am häufigsten genannt wird.<br />

In einem abschließenden Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber wurde vom zuständigen Fachministerium<br />

darauf hingewiesen, dass der wesentliche Grund für die späte Vorlage der Förderrichtlinien<br />

die regelmäßig erst spät im Jahr stattfindende PLANAK-Ausschusssitzung und das zeitraubende<br />

Notifizierungsverfahren auf der Ebene des Bundes und der EU sind. 1 Die Ministerialverwaltung könne<br />

die Richtlinien erst dann erlassen, wenn der Rahmenplan der Bundes vorliege und das Einvernehmen<br />

mit dem Finanzministerium und dem Rechnungshof hergestellt sei.<br />

1 Das Gespräch fand am 17.6.2005 im MLR statt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


40 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Fehlende/knappe<br />

Haushaltsmittel<br />

Fehlende Förderrichtlinien<br />

Unvollständige<br />

Antragsunterlagen<br />

Sonstige<br />

Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />

0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Anzahl der Antworten (n=8)<br />

Abbildung 3.6:<br />

Hemmnisse für eine zügigere Antragsbewilligung in Baden-Württemberg aus<br />

Sicht der Berater<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 41<br />

3.6 Kapitelspezifische Fragen<br />

Im Folgenden wird die Wirksamkeit des AFP anhand der zentralen kapitelspezifischen Fragen der EU-<br />

Kommission beantwortet. Aufgrund der gewählten Untersuchungsschwerpunkte und -methodik weichen<br />

die Antworten teilweise von den im Bewertungsraster der Kommission vorgeschlagenen Kriterien<br />

und Indikatoren ab. In der Regel werden hier Bruttowirkungen dargestellt. Eine Gesamtbetrachtung<br />

unter Einbeziehung der Frage nach der Nettowirksamkeit des AFP folgt in Kapitel 7.<br />

3.6.1 Beschreibung der Befragungsstichprobe<br />

Die Wirkungsbeschreibungen der folgenden Kapitel zu den einzelnen Zielen der Förderung basieren<br />

zum größten Teil auf den Ergebnissen der Betriebsleiterbefragungen. Zur Einordnung der Ergebnisse<br />

werden im vorliegenden Kapitel zunächst die Betriebsstruktur der befragten Betriebe und die durchgeführten<br />

Investitionen dargestellt.<br />

Zur Stichprobe der durch die FIBmbH befragten Betriebe liegen nur vereinzelt Informationen vor, die<br />

jeweils kenntlich gemacht sind.<br />

Betriebsstruktur<br />

Bei den befragten Betrieben in Baden-Württemberg/Bayern handelt es sich im Hinblick auf die Faktorausstattung<br />

trotz der ähnlichen Durchschnittswerte der einzelnen Gruppen um recht unterschiedliche<br />

Einzelbetriebe (Tabelle 3.6).<br />

Tabelle 3.6:<br />

Faktorausstattung der Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern<br />

ha LF<br />

Kuhzahl<br />

t Milchquote<br />

Arbeitskräfte<br />

n ∅ Min Max ∅ Min Max ∅ Min Max ∅ Min Max<br />

Große<br />

Investition<br />

Kleine<br />

Investition<br />

Nicht<br />

gefördert<br />

24 63 34 120 63 36 130 424 203 830 2,0 1,2 3,3<br />

12 65 38 138 72 48 140 501 300 860 1,8 1,1 3,0<br />

10 54 29 115 48 17 85 298 52 500 1,5 1,0 2,3<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Die durchschnittliche Milchquotenausstattung liegt bei den geförderten Betrieben bei rund 450 t je<br />

Betrieb und bei den nicht geförderten Betrieben bei rund 300 t.1 Die Einzelwerte schwanken bei den<br />

geförderten Betrieben zwischen 203 und 860 t. Erstaunlicherweise sind die milchviehhaltenden Betriebe<br />

mit Kleinen Investitionen im Durchschnitt etwas größer als die entsprechenden Betriebe mit<br />

1 Aus Sicht der Berater/Betreuer liegt der Erhebungsdurchschnitt der geförderten Betriebe mit einer Quotenausstattung<br />

von 450 t um rund 100 t über dem typischen geförderten Milchviehbetrieb der Bewilligungsjahre 2000 bis 2001; in den<br />

Bewilligungsjahren 2004/05 würden 450 t jedoch dem Durchschnitt entsprechen (s. Anhang 3, S. 1).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


42 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Großen Investitionen, wobei die Unterschiede in den Bereichen Flächen- und Arbeitskraftausstattung<br />

gering sind.<br />

Die Tatsache, dass die nicht geförderten Betriebe in der durchschnittlichen Flächenausstattung deutlich<br />

kleiner sind als die geförderten, sollte nicht überbewertet werden, da diese Gruppe mit zehn Betrieben<br />

sehr klein ist. Die nicht geförderten Betriebe wirtschaften entsprechend der geringen Betriebsgröße<br />

mit deutlich weniger Arbeitskräften. Vergleicht man die Durchschnittswerte der Milchviehbetriebe<br />

mit Großer Förderung in der Befragung mit denen der Haupterwerbsbetriebe der Produktionsrichtung<br />

Milch in den Testbetrieben Baden-Württemberg für das vorausgegangene Wirtschaftsjahr<br />

2003/04, fällt die große Diskrepanz in den Betriebsgrößen auf. Die Testbetriebe haben im Durchschnitt<br />

nur eine Größe von 39,2 ha und 32 Milchkühe. Der Arbeitskräftebesatz der Testbetriebe liegt<br />

mit 1,4 AK ebenfalls deutlich unter dem der Betriebe in der Befragung. Dies bedeutet, dass vor allem<br />

Betriebe mit einer vergleichsweise günstigen Faktorausstattung größere Investitionen durchführen und<br />

in diesem Zusammenhang eine Förderung beantragen. Durch die Förderauflagen des AFP kommt es<br />

vermutlich tendenziell zu einer zusätzlichen Selektion in Richtung größerer Betriebe.<br />

Es ist letztlich eine entscheidende Frage, ob der Unterschied zwischen den geförderten Betrieben in<br />

der Stichprobe und den Testbetrieben<br />

auf die Stichprobenauswahl,<br />

auf die Selektionswirkung der Förderung oder<br />

auf die positiven strukturellen Wirkungen der geförderten Investition<br />

zurückzuführen ist. Da es sich bei der Stichprobe der geförderten Betriebe in Baden-<br />

Württemberg/Bayern um eine zufällige Auswahl aus der Liste aller geförderten Betriebe handelt 1 , bleiben<br />

die anderen zwei Möglichkeiten. Die Selektionswirkung der Förderung im Vorfeld spielt im Hinblick<br />

auf die strukturellen Eigenschaften der geförderten Betriebe sehr wahrscheinlich eine Rolle: Die<br />

Berater sagten im Workshop in Baden-Württemberg, dass schätzungsweise nur max. 10 % der Betriebe<br />

aufgrund unzureichender Eigenkapitalbildung oder anderer Fördervoraussetzungen von der<br />

Förderung ausgeschlossen werden (Anhang 3). Wie im Detail in Abschnitt 6.2 noch zu zeigen sein<br />

wird, haben die Betriebe im Zuge der geförderten Investitionen z. T. massive Wachstumssprünge realisiert,<br />

so dass vermutlich beide Effekte zum Tragen kommen.<br />

Struktur der geförderten Investitionen<br />

Die Art der geförderten Investitionsobjekte der erhobenen Betriebe hängt mit der Fokussierung der<br />

Erhebung auf Milchviehbetriebe bei Großen Investitionen zusammen. Folglich handelt es sich bei den<br />

Großen Investitionen ausschließlich um Milchviehställe (Abbildung 3.7). Zu diesen Investitionen gehört<br />

in aller Regel auch die Innentechnik.<br />

1 Die nicht geförderten Betriebe wurden allerdings auf Bitten der Evaluatoren durch Beratungsringe ausgewählt, so<br />

dass hier, schon aufgrund der Mitgliedschaft der Betriebe, ein Bias in der Stichprobe nicht auszuschließen ist.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 43<br />

Sonstige<br />

Energie<br />

Große Investitionen (n=24)<br />

Kleine Investitionen (n=12)<br />

Uni Hohenheim (n=28)<br />

Außentechnik<br />

Innentechnik<br />

andere Gebäude<br />

Schweinestall<br />

Rinderstall<br />

Kuhstall<br />

n=36<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

0 5 10 15 20 25<br />

Anzahl der Betriebe<br />

Abbildung 3.7:<br />

Geförderte Investitionen der befragten Betriebe in Baden-Württemberg/<br />

Bayern<br />

Die von der FIBmbH durchgeführte Befragung bei 28 geförderten Betrieben mit vornehmlich Großen<br />

Investitionen weist eine vollkommen andere Struktur auf. Hier dominieren Schweinestallbauten, Biomassetechnik<br />

und Diversifizierungsmaßnahmen (z. B. Direktvermarktung, Biogas, Urlaub auf dem<br />

Bauernhof). 1<br />

Auch die geförderten Kleinen Investitionen der erhobenen Betriebe bestehen in Baden-Württemberg<br />

vornehmlich aus baulichen Maßnahmen. Da die zu erhebenden Unternehmen in den Jahren 2000 bis<br />

2002 gefördert worden sein sollten, finden sich keine Förderfälle für die der Erzeugung regenerativer<br />

Energien zur Stromproduktion für das öffentliche Netz in der Stichprobe. Dies ist insoweit hervorzuheben,<br />

als diese Fördertatbestände in den Jahren 2003 und 2004 eine erhebliche Bedeutung erlangt<br />

haben (s. Tabelle 3 in Kapitel 4, „sonstige Gebäude“). Eine Beurteilung dieser Förderfälle kann vor<br />

dem Hintergrund der durchgeführten Expertengespräche und des Beraterworkshops zumindest ansatzweise<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Gesamtfinanzierungsvolumina der Großen Investitionen (ohne Uni Hohenheim) liegen in Baden-Württemberg<br />

durchschnittlich bei 296 000 € je Förderfall mit einer Spannweite von 80 000 € bis<br />

zu 525 000 € (Tabelle 3.7). Bei den Kleinen Investitionen betragen die Volumina im Durchschnitt<br />

67 000 € und damit nur knapp ein Fünftel der Großen Investitionen, wobei sich die niedrigste Investition<br />

auf lediglich 25 000 € und die höchste auf 150 000 € Finanzierungsvolumen beläuft.<br />

1 Einige Ergebnisse dieser Untersuchung wurden der FAL von Prof. Großkopf vorab zur Verfügung gestellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


44 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Finanzierung der geförderten Investitionen<br />

Die geförderten Investitionen werden zum großen Teil mit Fremdkapital finanziert. Der bare Eigenmittelanteil<br />

an der Finanzierung macht weniger als ein Drittel aus. Der Anteil der baren Eigenmittel an<br />

der Gesamtfinanzierung der geförderten Investitionen beträgt bei den Großen Investitionen durchschnittlich<br />

26,5 % und liegt damit etwas niedriger als bei den Kleinen Investitionen (28,8 %). Die<br />

Streuung der Einzelwerte ist relativ groß, so dass beispielsweise einzelne Betriebe bis zu 70 % Eigenmittelanteil<br />

aufweisen (Tabelle 3.7).<br />

Tabelle 3.7:<br />

Finanzierungsvolumen und Anteil der baren Eigenmittel an der Finanzierung<br />

der geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern<br />

Finanzierungsvolumen (€) Eigenmittelanteil, bar (%)<br />

n Ø Min Max Ø Min Max<br />

Große Investitionen 21 295.800 80.000 525.000 26,5 4,4 62,5<br />

Kleine Investitionen 9 66.600 25.000 150.000 28,8 3,8 78,6<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Zwar haben 61 % der Betriebsleiter mit Großen Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern gesagt,<br />

sie hätten ohne Förderung Schwierigkeiten mit der Finanzierung bekommen, aber nur zwei dieser<br />

Betriebsleiter haben angegeben, dass Sicherheiten ein Problem gewesen wären (Abbildung 3.8).<br />

16<br />

14<br />

12<br />

Problem Sicherheit "nein"<br />

Problem Sicherheit "ja"<br />

Anzahl der Angaben<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

12<br />

9<br />

2<br />

0<br />

2<br />

ja<br />

nein<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Finanzierungsprobleme ohne Investitionshilfe<br />

Abbildung 3.8:<br />

Finanzierungsprobleme der erhobenen Betriebe in Baden-Württemberg/<br />

Bayern<br />

Es ist also davon auszugehen, dass das Finanzierungsproblem in der Regel nicht im fehlenden Zugang<br />

zum Kapitalmarkt bestand, sondern vielmehr in der in den Augen der Bank fehlenden Rentabilität<br />

der Investition oder aber in einem zu geringen Eigenkapitalanteil an der Finanzierung. Das würde<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 45<br />

bedeuten, dass der Betrieb bisher nicht ausreichend Kapital für anstehende Neuinvestitionen erwirtschaftet<br />

hat.<br />

Entgegen der Einschätzung der Landwirte werden aus Sicht der Berater/Betreuer fehlende Sicherheiten<br />

v. a. angesichts der durch Basel II verschärften Kreditvergabepraxis in spätestens zwei bis drei<br />

Jahren zu einem zentralen Investitionshemmnis, wenn es bei der gegenwärtigen Kreditvergabepraxis<br />

bleibe („L-Bank verdient, die Hausbank hat das Risiko“, s. Anhang 3, S. 3).<br />

Charakterisierung der nicht geförderten Betriebe<br />

In Kapitel 2 wurde bereits angedeutet, dass die Gruppe der nicht geförderten Betriebe (gemäß Erhebungsdesign<br />

die, die in den vergangenen zehn Jahren keine Förderung erhalten haben), sich aus<br />

mehreren Untergruppen zusammensetzt. Die Auswertung dieser Betriebe verspricht vor allem Erkenntnisse<br />

im explorativen Sinne, also für die weitere Hypothesenbildung, vor allem im Hinblick auf<br />

die Bedeutung der Förderrestriktionen.<br />

Von den zehn befragten Betriebsleitern in Baden-Württemberg/Bayern haben sieben angegeben, in<br />

den vergangenen 15 Jahren umfangreiche betriebliche Investitionen getätigt zu haben. Die<br />

Betriebsleiter, die keine umfangreicheren Investitionen vorgenommen haben, nannten als Gründe<br />

dafür: • ungeklärte Hofnachfolge,<br />

• Arbeitskräftemangel,<br />

• schlechte wirtschaftliche Bedingungen.<br />

Die Betriebe mit umfangreicheren Investitionen seit 1990 wurden mit einer Ausnahme alle in der Zeit<br />

von 1990 bis 1995 gefördert. Fünf dieser sieben Betriebe haben in der Zeit seit 1995 weitere nicht<br />

geförderte größere Investitionen durchgeführt; als Gründe für die Nichtförderung werden genannt:<br />

• viel Eigenleistung,<br />

• Kontrollen unerwünscht,<br />

• Mehrfachnutzung des Investitionsobjektes,<br />

• es sollte schnell gehen,<br />

• Finanzierung mit möglichst viel Eigenkapital,<br />

• kein Kontakt zur Beratung, scheut sich Anforderungen zu stellen.<br />

Eine Förderung wäre also zum Teil prinzipiell möglich gewesen, die (strategischen und Transaktions-)<br />

Kosten der Förderung waren aus Sicht der investierenden Betriebsleiter aber zu hoch. Zwei der Betriebe,<br />

die zukünftig investieren wollen, werden auch dann keine Förderung in Anspruch nehmen.<br />

Von den drei Betrieben, die in den vergangen zehn Jahren nicht in größerem Umfang investiert haben,<br />

planen alle zukünftige Investitionen; es handelt sich also nicht um auslaufende Betriebe. Letzteres<br />

wird auch dadurch bestätigt, dass die strukturelle Entwicklung der nicht geförderten Betriebe seit 1990<br />

vergleichbar mit den Betrieben ist, die eineGroße Investition durchgeführt haben (Tabelle 3.8). Dagegen<br />

weisen die Betriebe mit einer Kleinen Investition zumindest im Hinblick auf die Flächenentwicklung<br />

ein deutlich dynamischeres Wachstum auf.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


46 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Tabelle 3.8:<br />

Strukturveränderung der erhobenen geförderten und nicht geförderten Betriebe<br />

seit 1990 in Baden-Württemberg/Bayern<br />

Flächenänderung (%) Quotenänderung (%)<br />

n ∅ Min Max ∅ Min Max<br />

Große Investition 24 73 0 179 136 0 284<br />

Kleine Investition 12 167 14 521 146 -100 588<br />

Nicht gefördert 10 90 38 156 109 0 200<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung ( 2005)<br />

3.6.2 Wirkungen des AFP auf das Einkommen<br />

3.6.2.1 Konzeptionelle und methodische Vorüberlegungen<br />

Bei der Ermittlung der Einkommenswirksamkeit der Förderung gibt es drei zentrale methodische Herausforderungen:<br />

1. das Einkommen speist sich aus verschiedenen Quellen,<br />

2. die Ermittlung eines betriebswirtschaftlich aussagefähigen Gewinns ist problematisch und<br />

3. die sich laufend ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben einen großen Einfluss<br />

auf die betriebliche Entwicklung und können den Effekt der Förderung überlagern.<br />

Zu 1.: Diskussion des Einkommensbegriffs<br />

Für die Beurteilung der Entwicklung landwirtschaftlicher Einkommen müssen aufgrund der vielfältigen<br />

Interdependenzen zwischen Betrieb und Haushalt eigentlich andere mögliche Einkommensquellen mit<br />

in die Betrachtung einbezogen werden. Bei den Betrieben in der Betriebsleiterbefragung handelt es<br />

sich zwar überwiegend um klassische Haupterwerbsbetriebe, aber rund 20 % der Betriebe haben ein<br />

zusätzliches außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen. Auch bei den Antworten zu Fragen nach<br />

der betrieblichen Strategie und bei Antworten auf die Frage nach den wichtigsten Wirkungen der geförderten<br />

Investitionen spielte die Freisetzung von Arbeitskräften mit dem Ziel, die Arbeit außerbetrieblich<br />

einzusetzen, keine signifikante Rolle. Nach Kapitaleinkünften wurde aufgrund der bestehenden<br />

Abgrenzungsschwierigkeiten und zu erwartender geringer Antwortbereitschaft nicht systematisch gefragt.<br />

Folglich erscheint es sinnvoll – unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unschärfen – die<br />

Veränderung des Gewinns als Maßstab für die Bewertung des betrieblichen Erfolgs der geförderten<br />

Investitionen heranzuziehen.<br />

Zu 2.: Diskussion der Kennziffer „Gewinn“<br />

Die Gewinnentwicklung wird ausschließlich auf Basis der Befragungsdaten ermittelt. Einer der Gründe<br />

liegt in der mangelnden Verfügbarkeit der Sekundärdaten (s. Kapitel 4.2). Außerdem war es ein Ziel<br />

der Betriebsleiterbefragung, Angaben zum Gewinn zu erhalten, die um Sondereinflüsse und steuerli-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 47<br />

che Abschreibungen korrigiert sind. Diese Erwartung hat sich aber nicht erfüllt, da die Betriebsleiter in<br />

vielen Fällen die eigenen Buchführungsergebnisse nicht interpretieren oder erläutern konnten. Es<br />

entstand im Laufe der Befragung der Eindruck, der auch durch Aussagen im Beraterworkshop 1 bestätigt<br />

wurde (Anhang 3), dass sich ein großer Teil der Betriebsleiter in der Beurteilung der eigenen wirtschaftlichen<br />

Situation fast ausschließlich an der Liquidität orientiert.<br />

Auch das Ziel der Identifikation der durch die Investition ausgelösten Kostenveränderung ließ sich<br />

nicht verwirklichen, da die geförderten Betriebe fast durchweg nicht über eine Betriebszweigauswertung<br />

verfügten.<br />

Eine weitere Schwierigkeit in der Orientierung am Gewinn liegt darin, dass eine Gewinnänderung nicht<br />

unbedingt der einer geförderten und in die Untersuchung einbezogenen Investition zuzuschreiben ist,<br />

sondern durch Umwelteinflüsse (s. folgenden Punkt) oder andere betriebliche Aktivitäten hervorgerufen<br />

worden sein kann. 2 Dieses Problem wiegt schwerer bei großen Betrieben mit hoher Investitionstätigkeit<br />

und bei Betrieben mit mehreren Betriebszweigen. Ein Indiz für die reale Bedeutung dieses Aspekts<br />

ist die Tatsache, dass auch in Betrieben mit positiver Gewinnentwicklung diese von etwa der<br />

Hälfte der Betriebe nicht der getätigten großen Investition zugeschrieben wird oder aber gar nicht als<br />

Einkommensverbesserung realisiert wird (Abbildung 3.9).<br />

Anzahl der Betriebe<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

"Geschätzte" Einkommenswirkung<br />

Neutral<br />

1<br />

2<br />

gesunken<br />

(< -10%)<br />

n=34<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Positiv<br />

1<br />

10<br />

konstant<br />

(-10% bis +10%)<br />

Gewinnänderung<br />

(nachher zu vorher in %)<br />

8<br />

6<br />

gestiegen<br />

(> +10%)<br />

Abbildung 3.9:<br />

Gewinnänderung und „geschätzte“ Einkommenswirksamkeit der Großen<br />

Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern<br />

1 Dieses Ergebnis wurde auch in den übrigen Erhebungsregionen und Beraterworkshops ermittelt.<br />

2 In der Befragung wurden die Landwirte gebeten anzugeben, ob sich ihr Einkommen infolge der Investition verändert<br />

habe (verbessert, verschlechtert oder gleich); die Antworten auf diese Frage werden im Folgenden als „geschätzte“<br />

Einkommenswirkung bezeichnet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


48 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Zu 3.: Diskussion der Umwelteinflüsse<br />

Die Gewinnentwicklung der geförderten Betriebe mit Investitionen im Milchbereich wird stark durch die<br />

großen Preisschwankungen auf dem Milchmarkt im Betrachtungszeitraum beeinflusst. Eine sachgerechte<br />

Einschätzung der geförderten Betriebe erfordert einen Vergleich mit der Gewinnentwicklung<br />

anderer, nicht geförderter Betriebe.<br />

Da eine solche Vergleichsgruppe nicht existiert (s. Kapitel 2), wird hilfsweise ein grober Vergleich mit<br />

dem allgemeinen Trend, wie er aus den Daten des Testbetriebsnetzes ersichtlich wird, durchgeführt<br />

(Abbildung 3.10).<br />

45.000<br />

40.000<br />

Gewinn + Personalaufwand je AK (€)<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

Futterbau Marktfrucht Veredlung Alle<br />

1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04<br />

n=598<br />

Quelle: FAL, identische Testbetriebe, eigene Auswertung<br />

Abbildung 3.10: Gewinnentwicklung identischer Haupterwerbsbetriebe des Testbetriebsnetzes<br />

in Baden-Württemberg<br />

In den Daten des Testbetriebsnetzes zeigt sich, dass die Betriebe des Futterbaus, die fast ausschließlich<br />

aus Milchviehbetrieben bestehen, in den Wirtschaftsjahren 1998/99 bis 1999/00 im Durchschnitt<br />

einen geringeren Gewinn hatten als in den Jahren 2001/02 bis 2003/04. Seit dem Wirtschaftsjahr<br />

2001/02 ist allerdings ein spürbarer Gewinnrückgang zu verzeichnen. Dies ist vor allem auf einen negativen<br />

Trend bei den Milchauszahlungspreisen zurückzuführen (vgl. Kapitel 8.1).<br />

3.6.2.2 Zufriedenheit mit Gewinnen und struktureller Entwicklung<br />

Angesichts dieser Komplexität der Ermittlung der Einkommenswirksamkeit einerseits und der Beschränkungen<br />

des Datenzugangs andererseits wird als Einstieg die generelle Zufriedenheit der Unternehmer<br />

mit der strukturellen Entwicklung ihrer Betriebe sowie der Gewinne dokumentiert.<br />

Generell zeigen sich die meisten der befragten Betriebsleiter zufrieden mit der strukturellen Entwicklung<br />

ihrer Betriebe (ca. 80 %). Von den Betrieben mit einer Großen Investition geben 83 % an, dass<br />

sie mit ihrer betrieblichen Entwicklung zufrieden sind; bei denen mit einer Kleinen Investition sind es<br />

92 %. Bei der Gruppe der nicht geförderten Betriebe liegt der Anteil der „Zufriedenen“ dagegen nur bei<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 49<br />

50 %. Keiner der Betriebsleiter mit einer geförderten Investition ist unzufrieden mit der Betriebsentwicklung.<br />

Da eine zufriedenstellende betriebliche Entwicklung nicht zwangsläufig auch ein befriedigendes Einkommensniveau<br />

mit sich bringt, konnten die Betriebsleiter in ihren Antworten differenzieren. Dabei<br />

zeigt sich, dass die befragten Betriebsleiter ihre betriebliche Einkommenssituation deutlich ungünstiger<br />

beurteilen als die strukturelle Entwicklung (Tabelle 3.9). Gleichwohl sind zwei Drittel der Befragten<br />

mit Förderung zufrieden mit ihrem Einkommen.<br />

Tabelle 3.9:<br />

Einkommenszufriedenheit der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern<br />

"zufrieden" "geht so" "unzufrieden" Alle<br />

n n n n<br />

Große Investition 11 2 5 18<br />

Kleine Investition 8 2 1 11<br />

Nicht gefördert 2 2 2 6<br />

Insgesamt 21 6 8 35<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005).<br />

Zufriedenheit mit dem Einkommen<br />

Um einen quantitativen Eindruck von den aus der Sicht der Unternehmer erforderlichen Gewinnen zu<br />

bekommen, wurden diese gefragt, wie hoch ihr Gewinn aktuell liegt und wie hoch der Gewinn sein<br />

müsste, damit eine angemessene Entlohnung aller eingesetzten Faktoren sowie eine entsprechende<br />

Eigenkapitalbildung möglich ist. Die Fragestellung macht deutlich, dass die Antworten mit großer Vorsicht<br />

zu interpretieren sind, weil sie zu politischen Botschaften und strategischem Antworten einladen.<br />

Trotz der überwiegend positiven Einschätzungen der betrieblichen und einkommensbezogenen Entwicklung<br />

durch die befragten Betriebsleiter erwirtschaften viele der geförderten Betriebe aus Sicht der<br />

Betriebsleiter keinen so definierten „ausreichenden“ Gewinn. Im Durchschnitt aller Betriebe liegt der<br />

aktuelle Gewinn in Baden-Württemberg/Bayern bei 80 % des Soll-Wertes, bei den geförderten Betrieben<br />

bei rund 84 % (Tabelle 3.10). Angesichts der geringen Fallzahl (n=29) ist die Belastbarkeit des<br />

Ergebnisses jedoch eingeschränkt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


50 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Tabelle 3.10:<br />

Einkommenszufriedenheit und Deckungsgrad Soll-Gewinn der Erhebungsbetriebe<br />

in Baden-Württemberg/Bayern<br />

Einkommenszufriedenheit<br />

Deckungsgrad Soll-Gewinn in %<br />

n Ø Min Max<br />

zufrieden 17 88 0 138<br />

geht so 6 71 25 100<br />

unzufrieden 6 70 46 90<br />

Insgesamt 29 80 0 138<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005).<br />

Die Einkommenszufriedenheit wird in Tabelle 3.10 genutzt, um die Angaben zur Diskrepanz zwischen<br />

realem und benötigtem Gewinn zu analysieren. In der Durchschnittsbetrachtung ergibt sich tatsächlich<br />

der erwartete Zusammenhang: Mit abnehmender Einkommenszufriedenheit nimmt die Gewinnlücke<br />

zu. Von den 29 Betrieben mit Angaben sind 59 % der Betriebe mit ihrer Einkommenssituation zufrieden,<br />

was bei einem aktuell realisierten Soll-Gewinn von 88 % in dieser Gruppe auch plausibel erscheint.<br />

Ein Betrieb aus dieser Gruppe ist trotz aktuell nicht vorhandenen Gewinns mit der Einkommenssituation<br />

nach der Durchführung der Investition zufrieden; dabei handelt es sich um einen Schweinezuchtbetrieb,<br />

der im Durchschnitt der Jahre deutlich überdurchschnittliche Gewinne erzielte und als Ferkelerzeuger<br />

in längeren Einkommenszyklen kalkuliert. Wenn man diesen Betrieb, der zudem ein sehr hohes<br />

Gewinn-Soll-Niveau anstrebt, aus der Betrachtung ausschließt, dann liegen diese Betriebe im<br />

Durchschnitt bereits auf dem angestrebten Niveau. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, dass<br />

diese Befunde aufgrund der geringen Fallzahlen zusätzlicher Erklärungen bedürfen.<br />

3.6.2.3 Gewinnentwicklung der Betriebe<br />

Es ist plausiblerweise davon auszugehen, dass die Kleinen Investitionen vielfach einen geringeren<br />

Einfluss auf den Gewinn haben als die Großen Investitionen. Tatsächlich weisen die „Großen“ Fälle im<br />

Bereich der Milchviehhaltung der in die Betriebsleiterbefragung einbezogenen Betriebe mit durchschnittlich<br />

28 % Gewinnsteigerung einen deutlich höheren Gewinnzuwachs auf als die „Kleinen“ Fälle.<br />

Das Gewinnniveau ist aktuell bei beiden Gruppen etwa gleich hoch. Die nicht geförderten Betriebe<br />

liegen dagegen aktuell deutlich unter den geförderten Betrieben und weisen auch eine deutlich<br />

schwächere Gewinnentwicklung auf. Die Abbildung 3.11 zeigt diese Unterschiede und die Streubreite<br />

innerhalb der einzelnen Gruppen.<br />

Die durchschnittlichen Gewinne der geförderten Betriebe, von denen verwertbare Angaben vorlagen,<br />

sind im Betrachtungszeitraum, also der Periode 1998 bis 2000 vor der Investition bis zu den Jahren<br />

2003 und 2004 nach der Investition, spürbar von rund 37 000 € auf rund 45 800 € gestiegen (+124 %).<br />

Im Vergleich zu den Betrieben des Testbetriebsnetzes haben sie sich damit nach der Investition deut-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 51<br />

lich positiver entwickelt. Die nicht geförderten Betriebe der Stichprobe wiesen im gleichen Zeitraum<br />

lediglich einen Gewinnanstieg um 13 % auf. 1<br />

120<br />

100<br />

Gewinn nachher (1.000 €)<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Große Investitionen<br />

Kleine Investitionen<br />

nicht gefördert<br />

0<br />

0 20 40 60 80 100 120<br />

n=35<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Gewinn vorher (1.000 €)<br />

Abbildung 3.11: Gewinne der erhobenen Betriebe vor und nach der Investition in Baden-<br />

Württemberg/Bayern<br />

Die geförderten Unternehmen haben zur Hälfte eine mehr oder weniger positive Gewinnentwicklung<br />

und damit eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erzielt. Dies gilt vor allem für die Betriebe mit<br />

den Großen Investitionen, von denen lediglich zwei Betriebe einen Gewinnrückgang verzeichnen. Die<br />

Universität Hohenheim kommt in ihren Erhebungen zu vergleichbaren Ergebnissen, wobei die einzelbetrieblichen<br />

Ergebnisse in einem relativ weiten Bereich entlang der Diagonale (Isogewinnlinie) streuen.<br />

Dies bedeutet, dass das Ausgangsniveau der Betriebe bereits sehr heterogen war und auch durch<br />

die Investitionsförderung keine gravierenden Änderungen eingetreten sind. Hieraus ergibt sich die<br />

Frage, ob bei dermaßen großen Erfolgsunterschieden in der Ausgangssituation nicht eine größere<br />

Konzentration der Förderung auf die bereits vor der Investition erfolgreicheren Betriebe sinnvoll wäre.<br />

Ob und inwieweit dieser Erfolg der Förderung zuzuschreiben ist, kann damit noch nicht beurteilt werden.<br />

Diese Bewertung kann erst anhand einer Diskussion der Nettoeffekte, wie sie in Kapitel 7 erfolgt,<br />

vorgenommen werden.<br />

1 Nach Ansicht der Berater/Betreuer entspricht die verhaltene Gewinnentwicklung der geförderten Betriebe den Erwartungen,<br />

da bereits in den Investitionskonzepten in der Regel keine deutliche Erhöhung des Einkommens enthielten<br />

und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vielfach im Vordergrund stünden. Die tatsächlichen Einkommenseffekte<br />

der Förderung könne man meist erst ca. fünf Jahre nach Abschluss der Investition feststellen, da in den Folgejahren<br />

häufig noch Folgeinvestitionen in Milchquoten und Vieh vorgenommen würden (s. Anhang 3, S. 2).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


52 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.6.2.4 Zusammenfassung und Fazit<br />

Die geförderten Betriebe konnten ihren Gewinn im Durchschnitt deutlich gegenüber der Situation vor<br />

der Durchführung der geförderten Investition steigern; die Gewinnsteigerung war bei den Betrieben mit<br />

Großen Investitionen wesentlich höher als bei den Betrieben mit Kleinen Investitionen. Trotz dieser<br />

positiven Durchschnittswerte erreicht nur die Hälfte der geförderten Betriebe eine Gewinnsteigerung<br />

im Vergleich zur Situation vor der Förderung, wobei die Streuung der Ergebnisse sehr groß ist.<br />

3.6.3 Wirkungen des AFP auf Rationalisierung<br />

Als Instrument zur Steigerung des Einkommens dient vorrangig die Verbesserung der Produktivität.<br />

Die dafür eigentlich relevante betriebswirtschaftliche Erfolgskennzahl ist die Relation zwischen Produktionskosten<br />

und Erlösen. Da diese Kennzahlen im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht<br />

verfügbar waren (vgl. Kapitel 6.1.1), wird im Folgenden auf die Entwicklung der physischen Produktivität,<br />

namentlich die Milchproduktion je Arbeitskraft (AK) Bezug genommen.<br />

a) Ergebnisse und Analysen<br />

Insgesamt ist der Anstieg der Produktivität bei den untersuchten geförderten Betrieben beachtlich: Im<br />

Durchschnitt aller Betriebe beträgt der Anstieg 59 % oder 82 t Milch je AK; das absolute Niveau beträgt<br />

gegenwärtig 242 t je AK. Ein Großteil der Produktivitätsfortschritte resultiert aus dem Wechsel<br />

von einer Anbindehaltung mit Rohrmelkanlage hin zu einem Laufstall mit Melkstand. Bei der Berechnung<br />

der Produktivitätskennzahlen wird in Ermangelung von spezifischeren Daten die abgelieferte<br />

Milch durch alle AK geteilt, also auch jene, die gar nicht in der Milchproduktion tätig sind. Von daher ist<br />

in erster Linie die Veränderung der Relation in Folge der Investition ein relevanter Indikator; das<br />

absolute Niveau der Produktivität ist hingegen nur begrenzt aussagekräftig, da die Werte die tatsächlichen<br />

Arbeitsproduktivitäten in der Milchproduktion unterschätzen. Eine Gewichtung des AK-Einsatzes<br />

nach Maßgabe der Umsatzanteile, die auf die Milchproduktion entfallen, ergibt allerdings abgesehen<br />

von Einzelfällen keine signifikante Veränderung im Ranking der Produktivitätskennziffern.<br />

Der Gesamteffekt der bei den in Baden-Württemberg/Bayern erhobenen Betrieben festgestellten<br />

Produktivitätssteigerung setzt sich aus folgenden Teileffekten zusammen:<br />

1 In der Mehrzahl der analysierten Betrieben steigt die Milchleistung in Folge der geförderten Investition<br />

an. Ursache dafür sind die besseren Haltungs- und Fütterungsbedingungen der Kühe.<br />

Dies ist im Wesentlichen das Ergebnis der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung mit einhergehenden<br />

Fortschritten beim Stallklima und beim Kuhkomfort (Liegematratzen); weitere Fortschritte<br />

werden häufig durch den Wechsel des Fütterungsmanagements erreicht. Die Milchleistung<br />

nach der Investition beträgt 7 513 kg; dies ist gegenüber der Situation vorher ein Anstieg um<br />

8 %.<br />

2 Die Betriebe erhöhen die Zahl der Kuhplätze im Schnitt um 38 %.<br />

3 Milchleistungs- und Kapazitätssteigerungen führen zu einer durchschnittlich um 52 % oder 154 t<br />

höheren Milchproduktion pro Betrieb im Vergleich zur Situation vor der Förderung; die Werte<br />

schwanken zwischen 0 % und 164 % bzw. 0 t und 306 t.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 53<br />

4 Der durch Leistungssteigerung erzielte Anteil der Produktionssteigerung ist in Baden-<br />

Württemberg/Bayern mit durchschnittlich 24 % vergleichsweise gering. Die höheren Produktionskapazitäten<br />

werden überwiegend durch Quotenzukauf realisiert.<br />

5 Die Investition kann schließlich auch zu einer Einsparung von Arbeitszeit führen, in dem z. B.<br />

die Fütterung weiter mechanisiert wird, das Melken in (größeren) Melkständen oder eine Mechanisierung<br />

des Entmistungssystems erfolgt. Bei den untersuchten Betrieben ist zwar meist der durch<br />

die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung verursachte Rationalisierungseffekt groß, aber<br />

aufgrund der Ausweitung der Produktion erfolgt keine Reduzierung des eingesetzten Arbeitskraftvolumens<br />

(-0,06 AK).<br />

b) Vergleich des oberen und unteren Quartils in puncto Produktivitätssteigerung<br />

Eine differenzierte Quartilsanalyse der erhobenen Betriebe im Hinblick auf die dort in Folge der Investition<br />

realisierten Produktivitätssteigerung (gemessen in t Milch/AK) ist in Tabelle 3.11 dokumentiert.<br />

Die wesentlichen Aussagen aus dieser Tabelle lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

1. Die Betriebe mit besonders hohen Produktivitätssteigerungen haben in Folge der Investition deutlich<br />

höhere Milchleistungen und Milchleistungssteigerungen erzielt als Betriebe mit einer sehr<br />

geringen Produktivitätssteigerung.<br />

2. Die Betriebe mit positiven Produktivitätssprüngen erreichen dies außerdem auch mit einer wesentlich<br />

stärkeren Ausweitung der Produktion im Vergleich zu weniger rationalisierenden Betrieben;<br />

die Zahl der gehaltenen Kühe liegt um 50 % höher als in Betrieben mit geringem Produktivitätswachstum.<br />

3. Die besonders stark rationalisierenden Betriebe reduzieren auch ihren AK-Einsatz in der Milchproduktion<br />

stärker als Betriebe mit geringen Produktivitätsfortschritten.<br />

4. Die stark rationalisierenden Betriebe haben deutlich umfangreichere Investitionen durchgeführt.<br />

I. d. R. handelt es sich nicht um Erweiterungsinvestitionen, sondern um komplette Neuinvestitionen,<br />

häufig in Verbindung mit einer (Teil-) Aussiedlung.<br />

5. Die Betriebe des oberen Quartils hatten nach der geförderten Investition mit durchschnittlich<br />

66 333 € einen mehr als doppelt so hohen Gewinn wie die Betriebe des unteren Quartils. Während<br />

die Betriebe mit dem hohen Produktivitätswachstum im Zuge der Investition einen Gewinnanstieg<br />

um 28 600 € erwirtschaften, steigt der Gewinn in der Vergleichsgruppe nur um 3 000 €.<br />

Bezogen auf das Investitionsvolumen beträgt der Gewinnanstieg des oberen Quartils 12 % und<br />

der des unteren Quartils knapp 4 %.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


54 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Tabelle 3.11:<br />

Kennziffernvergleich der erhobenen Betriebe mit starker und geringer Produktivitätssteigerung<br />

in Baden-Württemberg/Bayern<br />

Produktivitätssteigerung<br />

stark Mittelwert gering<br />

Einheit (oberes Quartil) (n=24) (unteres Quartil)<br />

Produktivitätssteigerung t Milch/AK 165 82 20<br />

Produktivitätssteigerung % 120 59 14<br />

Milch pro AK (nach Inv.) t Milch/AK 324 242 195<br />

Zahl der Kühe (nach Inv.) Kuhzahl 83 63 53<br />

Milchleistung (aktuell) kg/Kuh 7.533 7.513 7.025<br />

Anstieg Milchleistung kg/Kuh 950 517 300<br />

Einsparung AK AK 0,33 0,06 0,03<br />

Anstieg Milchproduktion t/Jahr 282 154 40<br />

Investitionsvolumen € 233.000 177.583 82.833<br />

Gewinn (aktuell) € 66.333 45.789 30.500<br />

Gewinn-Veränderung € 28.600 10.162 3.000<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Angesichts der kleinen Fallzahl sind diese Ergebnisse v. a. als Indizien zu interpretieren, die im Verlauf<br />

der Ex-post-Analyse einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Da sich in den anderen<br />

Vergleichsregionen (Nord- und Ostdeutschland) aber ein ganz ähnliches Bild ergibt, spricht<br />

einiges für die Annahme, dass hier ein bestimmtes Muster in der Gruppe der geförderten Betriebe<br />

vorliegt.<br />

c) Zusammenfassung und Fazit<br />

1. Bei den in Baden-Württemberg/Bayern erhobenen Betrieben sind die Milchleistungssteigerung<br />

und die Ausweitung der Milchproduktion bei weitgehend konstantem AK-Einsatz die Ursachen für<br />

eine hohe Produktivitätssteigerung.<br />

2. Die Befragung gibt Hinweise darauf, dass die Betriebe des oberen Quartils – zumindest gemessen<br />

an produktionstechnischen Erfolgsparametern – auch die erfolgreicheren Betriebe insgesamt<br />

sind. Sie weisen eine im Durchschnitt um über 66 % höhere Produktivität (t Milch/AK) auf,<br />

sie realisieren im Zuge der Investition einen stärkeren Produktivitätsanstieg (+800 %) und sie erzielen<br />

ein deutlich höheres Leistungsniveau je Kuh (+7 %) im Vergleich zum unteren Quartil.<br />

3. Die Frage, ob und inwiefern die erzielten Produktivitätssteigerungen betriebswirtschaftlich rentabel<br />

erreicht wurden, muss zunächst offen bleiben. Da aber Arbeit in der Regel der relativ teuerste<br />

Produktionsfaktor ist, spricht einiges dafür, dass die technisch hochproduktiven Investitionen<br />

auch wirtschaftlich vorteilhafter sind als jene ohne oder mit nur geringen Produktivitätsfortschritten.<br />

Ein Indiz hierfür ist die deutlich positivere Gewinnentwicklung des oberen Produktivitätsquartils.<br />

4. Wenn und insofern die Steigerung der Arbeitsproduktivität als entscheidender Indikator für die<br />

internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchproduktion das zentrale politische Ziel<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 55<br />

der Investitionsförderung ist bzw. werden soll, gibt es bei der Auswahl der Betriebe und Investitionsprojekte<br />

noch Optimierungspotenziale.<br />

5. Jeder Versuch der Politik, das betriebliche Wachstum zu begrenzen, muss angesichts der zentralen<br />

Bedeutung des Wachstums für die Realisierung von Rationalisierungsreserven als absolut<br />

kontraproduktiv angesehen werden.<br />

3.6.4 Wirkungen des AFP auf Diversifizierung und Verlagerung der Produktion<br />

a) Diversifizierung<br />

Die Diversifizierung der Einkommensquellen durch landwirtschaftsverwandte oder –fremde Tätigkeiten<br />

hat bei der AFP-Förderung in Baden-Württemberg nur eine untergeordnete Bedeutung. Der Anteil der<br />

förderfähigen Investitionsvolumina im AFP schwankt zwischen 3 und 8 % in den einzelnen Jahren von<br />

2000 bis 2004, wenn man die Monitoring-Daten zugrunde legt (s. Tabelle 3 in Kapitel 4). Rund die<br />

Hälfte der geförderten Diversifizierungsinvestitionen entfällt in diesem Zeitraum auf den Bereich Direktvermarktung.<br />

Die Betriebsleiterbefragung in Baden-Württemberg/Bayern berücksichtigt diesen Bereich durch ihre<br />

thematische Schwerpunktsetzung im Milchbereich bei den Großen Investitionen nur unzureichend, da<br />

Diversifizierungsinvestitionen häufig auch mit umfangreichen baulichen Tätigkeiten verbunden sind<br />

und daher ebenfalls vorwiegend im Rahmen von Großen Investitionen gefördert werden. Nur ein befragter<br />

Betriebsleiter (von insgesamt 36 geförderten) sieht nennenswerte positive Effekte der geförderten<br />

Investition im Bereich der Diversifizierung. Dabei handelt es sich um einen <strong>Landwirtschaft</strong>sbetrieb,<br />

der in die Gemüseproduktion mit Direktvermarktung als neues Standbein eingestiegen ist.<br />

Dagegen enthält die Vergleichsuntersuchung der FIBmbH zahlreiche Diversifizierungsinvestitionen,<br />

darunter zwei Biogasanlagen, eine Investition in Urlaub auf dem Bauernhof, ein Ausstellungsraum und<br />

drei sonstige Diversifizierungsinvestitionen. Diese Untersuchung kommt daher auch zu dem Schluss,<br />

dass bei 20 % der analysierten Betriebe positive Wirkungen im Hinblick auf Diversifizierung bestehen.<br />

Im Beraterworkshop wurde darauf hingewiesen, dass die Direktvermarktung und andere Bereiche der<br />

Diversifizierung regional deutlich über 10 % der Förderfälle ausmachen können. Beispielsweise würden<br />

im Südschwarzwald in starkem Maße Ferienwohnungen gefördert.<br />

Wenngleich von den befragten Betrieben mit den geförderten Investitionen praktisch keine Diversifizierungseffekte<br />

erzielt wurden, beabsichtigen acht der insgesamt 46 erhobenen Betriebe (einschl. der 10<br />

nicht geförderten), ihren Betrieb künftig zu diversifizieren, wobei der Schwerpunkt eindeutig im Bereich<br />

erneuerbarer Energien liegt (Abbildung 3.12). Dies korrespondiert mit einer repräsentativen Umfrage<br />

des Marktforschungsinstitutes Produkt + Markt vom Dezember 2004, wonach jeder sechste Betrieb in<br />

den kommenden zwei bis drei Jahren eine Veränderung des Betriebsschwerpunktes plant und dabei<br />

häufig im Bereich erneuerbarer Energien (Agra-Europe 2005). Die Förderung von Biogasanlagen sowie<br />

von Blockheizkraftwerken auf der Grundlage von Pflanzenölen oder Holzgas werden in Baden-<br />

Württemberg seit 2005 nur noch als Modellvorhaben gefördert (AFP Förderrichtlinie 2005).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


56 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Biogas<br />

2% (n=1)<br />

keine<br />

Diversifizierung<br />

83% (n=38)<br />

Diversifizierung<br />

17% (n=8)<br />

Photovoltaik<br />

7% (n=3)<br />

Biogas und PV<br />

4% (n=2)<br />

Sonstiges<br />

4% (n=2)<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Abbildung 3.12: Künftige Diversifizierungspläne der befragten Betriebsleiter in Baden-<br />

Württemberg/Bayern<br />

b) Verlagerung der Produktion<br />

Bereits die Zwischenbewertung des AFP zeigte, dass die Verringerung von Überschussprodukten<br />

durch eine Produktionsverlagerung nicht das Ziel der Investitionsförderung ist. Vielmehr wird insbesondere<br />

in der Milchproduktion, aber auch in anderen Bereichen (z. B. Schweinehaltung), angestrebt,<br />

die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Betriebe durch Aufstockung der Produktion sowie durch<br />

Rationalisierung zu steigern.<br />

c) Fazit<br />

Bislang spielt die Diversifizierung in der Investitionsförderung eine untergeordnete Rolle; lediglich regional<br />

(z. B. Schwarzwald) haben Investitionen zum Aufbau nicht landwirtschaftlicher oder landwirtschaftsnaher<br />

Standbeine eine größere Relevanz. Künftig erwägt jedoch ein größerer Anteil der Betriebe<br />

Diversifizierungsinvestitionen, vor allem im Bereich erneuerbarer Energien.<br />

3.6.5 Wirkungen des AFP auf die Produktqualität<br />

Die Verbesserung der Prozessqualität wird in den Kapiteln Umweltschutz (6.6), Arbeitsbedingungen<br />

(6.7) und Tierschutz (6.8) differenziert behandelt. Das vorliegende Kapitel befasst sich daher ausschließlich<br />

mit der Verbesserung der Produktqualität und deren Bedeutung für die geförderten Betriebe.<br />

a) Qualitätseffekte bei den befragten Betrieben<br />

Knapp die Hälfte der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg, die eine Große Investition im<br />

Milchbereich durchgeführt haben (n=24), gibt an, die Investition habe einen positiven Effekt auf die<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 57<br />

Produktqualität gehabt. Von diesen zehn Betrieben haben sich bei einem die Inhaltsstoffe verbessert.<br />

Bei neun Betrieben konnten die Zell- und Keimzahlen reduziert werden.<br />

Bei Kleinen Investitionen (n=12) erzielte dagegen nur ein Viertel der geförderten Betriebe positive<br />

Qualitätseffekte. Von diesen drei Betrieben konnte einer seine Futterqualität verbessern, bei einem<br />

weiteren Betrieb führte die Investition zu vitaleren Kälbern, und bei dem dritten Betrieb war die Investition<br />

Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei Neuland (artgerechte Haltung).<br />

Aus den Antworten wird deutlich, dass es in der Milchproduktion in den Jahren 2000/2001 zum Teil<br />

noch Potenzial zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Keim- und Zellzahlen und eingeschränkt im<br />

Bereich der Inhaltsstoffe gab. In Baden-Württemberg hat aber inzwischen der Großteil der entwicklungsfähigen<br />

Betriebe auf Laufstallhaltung und moderne Melktechnik umgestellt.<br />

b) Auswirkungen der Qualitätsverbesserung<br />

Vor allem auch aufgrund der Teilnahme an QM-Programmen steigen die Anforderungen der Molkereien<br />

an die Qualität der abgelieferten Milch. Diese Qualitätsmindeststandards stellen für die meisten<br />

Betriebe kein nennenswertes Problem dar, führen aber teilweise zu höheren Kosten bei den Betrieben.<br />

Lediglich ein Betrieb konnte in Folge der geförderten Investition einen neuen Vermarktungsweg<br />

(über Neuland) mit höheren Erlösen aufbauen.<br />

Folglich können die befragten Betriebe nur im Ausnahmefall ihr Einkommen durch die Qualitätsverbesserung<br />

steigern. Von den Betrieben, die angeben, ihre Produktqualität verbessert zu haben, erklärte<br />

nur einer, er erziele nun höhere Auszahlungspreise als Folge von besseren Milchinhaltsstoffen.<br />

c) Fazit<br />

Investitionen in ökonomisch effiziente Produktionsweisen in der Milchproduktion (Laufstall, Melkstand,<br />

Fütterungstechnik) ermöglichen den Betrieben die Einhaltung der bestehenden Qualitätsmindeststandards.<br />

Es handelt sich also um ein Kuppelprodukt. Die Einhaltung der Mindeststandards sichert<br />

den Milchabsatz.<br />

Die Verwirklichung höherer Qualitätsstandards lohnt sich für die Produzenten nur, wenn von der abnehmenden<br />

Hand entsprechend höherpreisige Teilmärkte bedient werden können. Ob sich also z. B.<br />

ökologische Produktion, die reine Heufütterung für Käseproduktion oder die Erfüllung der Hygienestandards<br />

für Rohmilchprodukte lohnt, hängt von der Nachfrage nach besonderen Qualitätsprodukten<br />

und der sich daraus ergebenden Vermarktungsstruktur ab.<br />

Wenn die Nachfrage nach Rohstoffen mit höherer Qualität nicht gegeben ist, stellt die punktuell wirksame<br />

Investitionsförderung nicht das richtige Anreizinstrument dar, weil für das Erreichen besonderer<br />

Qualität laufende Managementbemühungen gefragt sind. Eine entsprechende Nachfrage und funktionierende<br />

Vermarktungsstrukturen für die betroffenen Teilmärkte hingegen schaffen Marktanreize für<br />

die Produktion von Produkten hoher Qualität. Der richtige Ansatzpunkt für eine Förderung unter dem<br />

Qualitätsziel scheint also eher im Absatzbereich zu liegen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


58 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.6.6 Wirkungen des AFP auf die Zahl der Arbeitsplätze<br />

Die Verbilligung von Kapital durch die Investitionsförderung führt tendenziell zu einer Substitution von<br />

Arbeit durch Kapital und setzt damit Arbeitskräfte frei. Zusätzlich ist mit dem Einsatz von neuem Kapital<br />

in der Regel ein technischer Fortschritt verbunden, der arbeitssparend wirkt, d. h. die Arbeitsproduktivität<br />

erhöht.<br />

a) Brutto- versus Nettobetrachtung<br />

Bei der Bruttobetrachtung werden nur die bei den geförderten Betrieben erzielten Arbeitsplatzeffekte<br />

berücksichtigt, während eine Nettobetrachtung auch die Sekundäreffekte durch Verdrängung anderer<br />

Produzenten oder Anbieter, die Beschäftigung im vor- und nachgelagerten Bereichen etc. einbezieht.<br />

Verdrängungseffekte entstehen vor allem in nicht oder wenig erweiterbaren Wirtschaftsbereichen.<br />

Beispielsweise führen Wachstumsinvestitionen bei geförderten Milchviehbetrieben zu einer Ausdehnung<br />

oder Sicherung der bei diesen Betrieben Beschäftigten, während aufgrund der Produktionsbegrenzung<br />

andere Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen. Verdrängungseffekte<br />

sind auch in den Diversifizierungsbereichen Direktvermarktung und Landtourismus zu erwarten.<br />

Aufgrund des gewählten Untersuchungsansatzes können jedoch lediglich Bruttoeffekte festgestellt<br />

werden. So haben in Baden-Württemberg/Bayern 42 % der befragten Betriebsleiter mit einer Großen<br />

Investition angegeben, dass sie ohne AFP-Förderung keine Investition durchgeführt hätten<br />

(s. Abbildung 7.16, Kapitel 7.3). Für einen Großteil dieser Betriebe hätte das mittelfristig das Ausscheiden<br />

aus der Produktion bedeutet. Es existiert also ein positiver Bruttoarbeitsplatzeffekt der Förderung.<br />

Insgesamt haben jedoch die geförderten Betriebe ihre AK-Ausstattung weitgehend konstant<br />

gehalten.<br />

b) Kurz- und mittelfristige versus langfristige Betrachtung<br />

Die Buchführungsstatistiken und die Betriebszweigauswertungen der Arbeitskreise bzw. Beratungsringe<br />

weisen für größere Milchviehbestände im Durchschnitt deutlich bessere Kennzahlen aus. So sind<br />

z. B. im Rinderreport Schleswig-Holstein in den Größenklassen von unter 50 bis über 125 Kühen kontinuierlich<br />

sinkende Vollkosten dokumentiert (Lüpping und Thomsen, 2004, S. 14-15). In den kleinen<br />

Betriebsgrößenklassen betragen diese 39,06 ct/kg, in den Betrieben mit mehr als 125 Kühen liegen<br />

sie mit 34,79 ct/kg um 4,3 ct/kg oder um 11 % niedriger. 1<br />

Da in der Milchproduktion – analog zur Entwicklung in anderen Bereichen der <strong>Landwirtschaft</strong> – mittelfristig<br />

mit einer deutlichen Zunahme des interregionalen sowie des internationalen Wettbewerbs zu<br />

rechnen ist (s. Kapitel 8.1.1), werden in Zukunft v. a. die Produktionskosten darüber entscheiden, in<br />

welchen Betrieben und auf welchen Standorten weiterhin Milch produziert werden kann. D. h., Arbeitsplätze<br />

können bei dynamischer Betrachtung nur dort gesichert werden, wo wettbewerbsfähige<br />

Strukturen bestehen. Angesichts der vielfach erheblichen strukturellen Defizite der Milchproduktion in<br />

Baden-Württemberg besteht folglich die Notwendigkeit weiteren Wachstums und damit des Abbaus<br />

1 Der Rinderreport Baden-Württemberg 2004 enthält zwar zahlreiche interessante Auswertungen, lässt aber leider eine<br />

differenzierte Analyse nach Bestandsgrößenklassen vermissen (LEL 2005).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 59<br />

von Arbeitsplätzen. Die vorliegende Erhebung liefert Belege dafür, welche massiven Produktivitätsreserven<br />

durch Investitionen mobilisiert werden können (s. Kapitel 6.2).<br />

c) Wertschöpfungssteigerung<br />

Durch die (Re-)Integration von bestimmten Produktions- und Dienstleistungsbereichen in die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

könnte eine Ausweitung der Wertschöpfung und der Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

erreicht werden (Diversifizierung). Der Arbeitskräftebedarf in der <strong>Landwirtschaft</strong> könnte auch durch<br />

besonders arbeitsintensive Bewirtschaftungsverfahren, wie beispielsweise den ökologischen Landbau,<br />

erhöht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass für diese kostenintensivere Produktion die entsprechende<br />

Nachfrage vorhanden ist, da ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe nicht gegeben<br />

ist.<br />

Tatsächlich zeigt sich anhand der Sekundärstatistik und der selbst erhobenen Daten, dass die Diversifizierung<br />

(s. Kapitel 6.3) ebenso wie der Ökolandbau 1 nur eine sehr untergeordnete Bedeutung im<br />

Zusammenhang mit der Investitionsförderung haben. Der Bereich der erneuerbaren Energieproduktion<br />

in Form von Biogas scheint dagegen regional positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte<br />

zu besitzen, wenngleich die Kosten-Nutzen-Effizienz dieses Produktionsbereiches aus volkswirtschaftlicher<br />

Sicht zu hinterfragen ist.<br />

d) Fazit<br />

Zusätzliche Arbeitsplätze können bei einer Nettobetrachtung nur dann entstehen, wenn das Produktions-,<br />

Verarbeitungs- oder Dienstleistungsvolumen ausgedehnt werden kann und nicht zu Lasten anderer<br />

bereits bestehender wirtschaftlicher Aktivitäten geht.<br />

Bei dynamischer Betrachtung erweisen sich brutto gesicherte Arbeitsplätze dann als problematisch,<br />

wenn sie die notwendige Anpassung des Sektors an veränderte Rahmenbedingungen behindern. Bei<br />

der Milchproduktion in Deutschland geht es v. a. um die weitere Rationalisierung und damit den Abbau<br />

von Arbeitsplätzen, wenn die Milchproduktion langfristig gesichert werden soll. Das Ziel der Schaffung<br />

von zusätzlichen Arbeitsplätzen ist in diesem Sektor bis auf weiteres völlig unrealistisch; alle Versuche<br />

durch politische Eingriffe, die notwendigen Anpassungen zu ver- oder behindern, sind daher kontraproduktiv.<br />

Netto-Arbeitsplatzeffekt können nur dann sachgerecht erfasst werden, wenn auch die Effekte bei direkt<br />

oder indirekt betroffenen nicht geförderten Betrieben innerhalb und auch außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

in die Analyse einbezogen werden. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Wertschöpfungssteigerung<br />

im landwirtschaftlichen Sektor ist nur sehr begrenzt möglich.<br />

3.6.7 Wirkungen des AFP auf den Schutz von Umweltgütern<br />

Die Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen in Folge der Agrarproduktion ist eines der<br />

Ziele des AFP. Eine Reihe von umweltpolitischen Parametern wie z. B. der Nachweis ausreichender<br />

Güllelager-Kapazitäten werden durch die Förderbedingungen explizit zur Voraussetzung der Förde-<br />

1 Nur zwei der insgesamt 156 erhobenen <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Gartenbaubetrieben in den Untersuchungsregionen<br />

werden ökologisch bewirtschaftet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


60 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

rung. Im Fall der Maschinenförderung sind umweltpolitische Verbesserungen ebenfalls eine unmittelbare<br />

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses. Angesichts der im Untersuchungskonzept<br />

gewählten Fokussierung (s. Kapitel 2) stehen die Umweltwirkungen der Agrarinvestitionsförderung<br />

nicht im Mittelpunkt der Untersuchung; die nachstehend dokumentierten Resultate geben folglich nur<br />

einen groben Überblick über die erzielten Wirkungen.<br />

a) Ergebnisse und Analysen<br />

Nur vier der von der FAL befragten 36 Betriebsleiter mit Förderung haben angegeben, dass mit der<br />

geförderten Investition ein positiver Umwelteffekt verbunden ist. Die positiven Wirkungen betreffen die<br />

Güllelagerung (drei Fälle), die Emissionen und einen geringeren Ressourcenverbrauch (je ein Fall).<br />

Ein Betrieb berichtete von negativen Umweltwirkungen durch die geförderte Investition, indem durch<br />

die Aufstockung des Viehbestandes mittlerweile die Fläche sehr knapp wurde und eine weitere Flächenzupacht<br />

zu akzeptablen Bedingungen nicht möglich ist.<br />

Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der untersuchten Investitionsprojekte Große Investitionen<br />

sind, verwundert es, dass die positiven Umweltwirkungen in Gestalt einer verbesserten Güllelagerung<br />

nur eine sehr geringe Rolle spielen. Es wäre zu prüfen, ob die positiven Effekte hier wirklich nur<br />

in so geringem Maße eingetreten sind (z. B. weil entsprechende Kapazitäten bereits vorhanden waren)<br />

oder ob die Landwirte Effekte wie die Ausweitung der Lagerkapazitäten oder die bessere Abdeckung<br />

der Güllebehälter nicht als (relevante) Umweltwirkungen auffassen. Aus den vorliegenden Befragungsdaten<br />

ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die positiven Umweltwirkungen der Förderung<br />

von Großen Investitionen im Milchviehsektor begrenzt sind.<br />

Im Gegensatz dazu führt die von der FIBmbH durchgeführte Befragung bei Betrieben mit vornehmlich<br />

großen Investitionen zu einem wesentlich höheren Anteil an Betrieben mit positiven Umweltwirkungen<br />

(ca. 55 %). Auch die von der FAL durchgeführte Zwischenbewertung des AFP ergab, dass mit der<br />

AFP-Förderung insbesondere positive Wirkungen im Hinblick auf Energieeinsparung und Wirtschaftsdüngerlagerung<br />

erzielt werden (Hollmann, 2003, S. 47-48).<br />

Aus anderen Erhebungsregionen (Nord- und Ostdeutschland), wo die Maschinenförderung im Rahmen<br />

der Kleinen Investitionen stärker im Vordergrund stand, sind in erheblichem Umfang positive<br />

umweltpolitische Brutto-Effekte zu konstatieren. Von den Landwirten wurde allerdings vermehrt darauf<br />

hingewiesen, dass die geförderten Investitionen auch ohne Förderung betriebswirtschaftlich rentabel<br />

sind. Im Fall der Mulchsaatgeräte wird dem dadurch ermöglichten Übergang zur pfluglosen Bodenbearbeitung<br />

angesichts der zu erwartenden starken Verteuerung von Dieselkraftstoff vereinzelt sogar<br />

eine strategische Bedeutung zugemessen (Stichwort: Kostensenkung). Die betriebswirtschaftliche<br />

Rentabilität der geförderten Maschinen-Investitionen mit positiver Umweltwirkung wird auch von den<br />

Beratern überwiegend bestätigt.<br />

Die Befragungsergebnisse ergeben allerdings auch Hinweise darauf, dass der realisierte zusätzliche<br />

Umweltschutz im wesentlichen ein Kuppelprodukt der Modernisierung ist. Die befragten Landwirte<br />

haben fast durchgängig angegeben, dass sie infolge der Förderung keine Zusatzkosten zu tragen<br />

hatten. Verwiesen wurde lediglich verschiedentlich auf die Kosten für Architekten und Betreuer, die<br />

ohne Förderung nicht oder in geringerer Höhe angefallen wären.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 61<br />

b) Initialwirkung<br />

Eine zentrale Hypothese für die Durchführung der Unternehmerbefragung ist die Überlegung, dass die<br />

Förderung Kleiner Investitionen dann eine Legitimation haben kann, wenn sie den Anstoß gibt für Investitionen,<br />

die entweder sehr risikobehaftet sind und/oder zu einer politisch gewollten Veränderung<br />

von Strukturen oder der Bewirtschaftungsform führen. Eine solche von der Projektgruppe definierte<br />

Initialwirkung mit dem Ziel, umweltfreundliche Produktionsweisen einzuführen oder auszubauen,<br />

kann in den Erhebungsbetrieben nicht nachgewiesen werden. Vielmehr handelte es sich fast ausschließlich<br />

um konventionelle Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen in einem kleineren Umfang.<br />

c) Mögliche negative Umweltwirkungen<br />

Wie oben ausgeführt, wurden die Umweltwirkungen der geförderten Investitionsprojekte nur sehr grob<br />

erfasst. Insbesondere wurde nicht explizit nach negativen Umweltwirkungen gefragt. In einem Fall<br />

wurde jedoch über unerwartet hohe Stromkosten im Zusammenhang mit einer Heutrocknungsanlage<br />

geklagt.<br />

Da auch in anderen Bereichen negative Umweltwirkungen – zumindest in begrenztem Umfang – zu<br />

erwarten sind z. B. durch Flächenversiegelung durch Bauten, müssen vor einer abschließenden Bewertung<br />

der Umweltwirkungen der Investitionsförderung noch eingehendere, vertiefende Analysen<br />

über die ökologisch relevanten Implikationen angestellt werden.<br />

d) Fazit<br />

Die Erhebungsdaten geben keinen eindeutigen Aufschluss über die Umweltwirkungen der AFP-<br />

Förderung. Vielfach scheinen diese Effekte Kuppelprodukte darzustellen, denen vor der Investition<br />

kein besonderes Umweltproblem zugrunde lag. Aus anderen Vergleichsuntersuchungen ist jedoch zu<br />

entnehmen, dass von den AFP-geförderten Investitionen in den meisten Fällen positive Wirkungen<br />

ausgehen, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und die Lagerung von Wirtschaftsdüngern.<br />

3.6.8 Wirkungen des AFP auf die Arbeitsbedingungen<br />

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf landwirtschaftlichen Betrieben ist traditionell eines der<br />

zentralen Ziele der Investitionsförderung. Insbesondere in den ohnehin arbeitsintensiven Milchviehbetrieben<br />

hat die Erleichterung der Arbeit häufig einen zentralen Stellenwert. Da aber von einer engen<br />

Korrelation zwischen Rationalisierungs- und Wachstumsinvestitionen einerseits und der Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen andererseits ausgegangen wurde, hat das Thema Arbeitsbedingungen in der<br />

Betriebsleiterbefragung nur eine relativ geringe Bedeutung erhalten. Die nachstehend skizzierten Wirkungen<br />

können folglich nur eine grobe Übersicht über den Stellenwert von verbesserten Arbeitsbedingungen<br />

im Spektrum der Förderungswirkungen vermitteln.<br />

a) Ergebnisse und Analysen<br />

Fast drei Viertel (n=26) der in Baden-Württemberg/Bayern analysierten 36 geförderten Investitionsprojekte<br />

hat nach Einschätzung der befragten Betriebsleiter eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

nach sich gezogen (s. Abbildung 3.15). Bei den Großen Investitionen gilt dies sogar mit einer<br />

Ausnahme für alle Betriebe. Zur Erklärung ist an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass<br />

in 75 % der geförderten Investitionen in Milchviehställe (n=24) eine Umstellung von Anbinde- auf<br />

Laufstallhaltung erfolgte.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


62 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Die Boxenlaufställe beinhalten<br />

regelmäßig einen Übergang von der Rohrmelkanlage zum Melkstand,<br />

die Einführung eines weitgehend mechanisierten Fütterungssystems durch Futterverteil- oder Futtermischwagen<br />

gegenüber der bislang häufig noch praktizierten Handfütterung,<br />

teilweise einen Übergang von Einstreu- und Mistverfahren zur Güllewirtschaft oder Einführung eines<br />

Faltschieber- oder Schubstangenentmistungssystems.<br />

In einem Fall wurde trotz der enormen Erleichterungen festgestellt, dass zwar die körperlich zu verrichtende<br />

Arbeit nun wesentlich einfach ist, aber die Arbeit gleichzeitig als wesentlich stressiger empfunden<br />

wird. Ein anderer Betriebsleiter beklagte den massiven Verlust an Freiheitsgraden, weil er nun<br />

aufgrund des größeren Tierbestandes zu über 90 % im Stall gebunden sei und die eigentlich für ihn<br />

attraktiven Arbeiten auf dem Feld an Dienstleister übergeben müsse (Spezialisierungskosten).<br />

Vorteile bei den Arbeitsbedingungen wurden auch außerhalb der Milchproduktion festgestellt, z. B. bei<br />

den Investitionen in Jungviehställe (drei Fälle) und in die Schweinehaltung (vier Fälle).<br />

An diesen Beispielen wird deutlich, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingung i. d. R. einhergeht<br />

mit einer Rationalisierung, weil die genannten Arbeiten nun in kürzerer Zeit erledigt werden können<br />

(Verbesserung der Arbeitswirtschaft). Rationalisierung ist aber wiederum ein originär betriebswirtschaftliches<br />

Ziel. Wenn und so lange Arbeit ein knapper Faktor ist, gibt es massive ökonomische Anreize,<br />

Rationalisierungsoptionen zu nutzen. Diese These wird auch durch die Betriebsleiterbefragung<br />

gestützt: Von denjenigen, die ihre Kapazitäten ausgedehnt haben, geben über 90 % an, dass sich<br />

infolge der Investition auch ihre Arbeitsbedingungen verbessert haben.<br />

b) Zusammenfassung und Fazit<br />

1. Die Arbeitsbedingungen konnten vor allem bei Großen Investitionen durch den<br />

Übergang von Anbinde- zu Laufstallhaltung und den damit verbundenen Mechanisierungsund<br />

Organisationsänderungen deutlich verbessert werden.<br />

2. In erster Linie sind diese Verbesserungen Kuppelprodukte der Rationalisierung (Stichwort:<br />

Mechanisierung) bzw. betriebswirtschaftlich ohnehin erstrebenswerte Optimierungen, die kein<br />

originäres Förderziel darstellen müssten.<br />

3.6.9 Wirkungen des AFP auf den Tierschutz<br />

Die Realisierung von Tierschutzzielen hat spätestens seit 2002 bei der Formulierung und Umsetzung<br />

der Agrarinvestitionsförderung an Bedeutung gewonnen. Deutlichster Ausdruck dieses Bedeutungszuwachses<br />

ist die Einführung der Anlage 2 der Fördergrundsätze des Rahmenplans, in der für die<br />

Einhaltung höherer als der gesetzlichen Tierschutzstandards eine besondere Zuschussförderung gewährt<br />

werden kann. Die Betriebsleiterbefragung liefert für die Zeit vor Einführung der Anlage 2 einzelne<br />

interessante Aspekte zu den mit der Förderung verbundenen Tierschutzeffekten; für die Analyse<br />

der aktuellen Bedingungen ergeben sich aus dem Beraterworkshop relevante Ergebnisse.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 63<br />

a) Ergebnisse und Analysen<br />

Von den insgesamt untersuchten 36 geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/ Bayern wurden<br />

31 im Stallbereich durchgeführt, davon 24 Kuhställe (i. d. R. einschließlich Jungvieh), drei Jungviehställe<br />

und vier Schweineställe (Mast, Ferkelaufzucht). Bei den Kuhställen wurde in 75 % der Fälle mit<br />

der geförderten Investition eine Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung vorgenommen. Die<br />

Umstellung, die in erster Linie aus arbeitswirtschaftlichen Gründen vollzogen wurde, erbrachte aus<br />

Sicht der Betriebsleiter in allen Fällen als Nebeneffekt auch deutliche Verbesserungen im Tierschutz.<br />

Besonders positive Wirkungen ergeben sich im Hinblick auf die Bewegung der Tiere, den Liegekomfort<br />

sowie die Licht- und Luftverhältnisse.<br />

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass viele Betriebe vor der geförderten Investition aufgrund<br />

der besonderen Vorschriften zum Kapazitätswachstum das angestrebte Wachstum bereits in<br />

den Jahren vor der Förderung vorwegnehmen, um – auf der Grundlage der vorhandenen Milchquote –<br />

Größenwachstum realisieren zu können. 57 % der Betriebsleiter gaben an, dass der alte Stall infolge<br />

des Zukaufs von Milchquoten zum Zeitpunkt der Investition deutlich überbelegt war. Diese Vorschriften<br />

führen in einigen Fällen zu einer deutlichen Überbelegung der Ställe vor der Neuinvestition mit den<br />

damit verbundenen negativen arbeitswirtschaftlichen und tierschutzbezogenen Effekten.<br />

In fünf Fällen wurde auf eine deutlich verbesserte Tiergesundheit hingewiesen, die vor allem von geringeren<br />

Zitzenverletzungen und Gelenkproblemen herrühren. Hierdurch können die Remontierungsrate<br />

und die Tierarztkosten reduziert sowie die Leistung gesteigert werden, so dass sich die positiven<br />

Tierschutzwirkungen auch wirtschaftlich positiv niederschlagen. Bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung<br />

von landwirtschaftlichen Betrieben fällt die Verbesserung des Tierschutzes somit als Kuppelprodukt<br />

an.<br />

Obwohl die befragten Betriebsleiter die Investitionswirkungen im Hinblick auf den Tierschutz fast<br />

durchgängig positiv eingeschätzt haben, wurde von acht Betriebsleitern auch von negativen Wirkungen<br />

berichtet. Diese negativen Wirkungen traten jedoch überwiegend nur vorübergehend auf und sind<br />

zwischenzeitlich weitgehend behoben. Genannt wurden Klauenprobleme (drei Fälle) beim Übergang<br />

auf Spaltenböden, vermehrte Rangkämpfe, fehlende Akzeptanz der Liegeboxen durch die Tiere, kein<br />

Leermelken durch die neue Melktechnik, völliger Funktionseinbruch der Flüssigfütterung und Umstellung<br />

von Weide- auf Stallhaltung (jeweils ein Fall).<br />

Um zu überprüfen, ob die tierschutzfreundlichen Investitionen tatsächlich ein Kuppelprodukt darstellen<br />

oder aus Sicht der Landwirte mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, wurden die Betriebsleiter<br />

speziell nach diesen Zusatzkosten gefragt (Anhang 1). Auf die entsprechende Frage hat aber kein<br />

einziger Unternehmer geantwortet, dass es derartige investive Zusatzkosten gibt. Folglich ist die These<br />

von dem Kuppelprodukt „Tierschutz“ auch durch die Befragungsergebnisse erhärtet.<br />

Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass diese Verbesserungen des Tierschutzes<br />

nicht ursächlich der Investitionsförderung zugeschrieben werden können, weil sie grundsätzlich<br />

auch erzielt worden wären, wenn die Betriebe ohne Förderung investiert hätten (vgl. Abschnitt<br />

6.9). Nur in den Fällen, in denen ohne Förderung keine vergleichbare Investition stattgefunden hätte,<br />

wären diese Verbesserungen nicht erreicht worden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


64 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

b) Fazit<br />

1. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle findet im Zuge der geförderten Investitionen eine Verbesserung<br />

des Tierschutzniveaus statt. Im Vordergrund steht dabei die verbesserte Bewegungsmöglichkeit<br />

der Kühe sowie der sonstige Kuhkomfort (Liegebereich, etc.). Wie diese Verbesserungen<br />

aus der Sicht des Tierschutzes zu bewerten sind, muss an dieser Stelle offen bleiben.<br />

2. Die besonderen Vorschriften im Hinblick auf Wachstumsbegrenzung führen in einigen Fällen vor<br />

der Neuinvestition zu negativen Effekten beim Tierschutz durch eine Überbelegung der vorhandenen<br />

Ställe.<br />

3. Angesichts des positiven ökonomischen Werts, den diese Verbesserungen für die landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer liefern, muss von einem Kuppelprodukt einer ohnehin stattfindenden Modernisierung<br />

gesprochen werden. Folglich sind sie nur in Ausnahmefällen kausal der Investitionsförderung<br />

zuzurechnen.<br />

3.6.10 Junglandwirteförderung<br />

Für die künftige Bewirtschaftung entwicklungsfähiger Betriebe stehen – gemessen an der gegenwärtigen<br />

Zahl der Auszubildenden – nach Ansicht von Beratern teilweise nicht ausreichend viele potenzielle<br />

Hofnachfolger zur Verfügung (s. Anhang 4). Außerdem sei bei der Hofübergabe vielfach ein erheblicher<br />

Investitionsstau bei gleichzeitig geringem Eigenkapitalbestand zu beobachten.<br />

Die Wirkungen der Junglandwirteförderung können anhand von Sekundärdaten zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht bewertet werden. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die Altersstruktur innerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> in den vergangenen zehn Jahren verbessert haben (Hemmerling, 2005, S. 15-16).<br />

In den Betriebsleiterbefragungen und im Beraterworkshop wurde diese spezielle Förderung thematisiert.<br />

Aus diesen Quellen stammen die nachfolgend dargestellten Ergebnisse.<br />

a) Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung/des Beraterworkshops<br />

Von den befragten Betriebsleitern in Baden-Württemberg/Bayern mit AFP-Förderung haben rund zwei<br />

Drittel (Große Investitionen: 71 %; Kleine Investitionen: 67 %) bereits die Junglandwirteförderung in<br />

Anspruch genommen. Teilweise liegt die Förderung bei den befragten Betrieben schon relativ lange<br />

zurück. Nur ein Drittel hat erst nach 1999 eine derartige Spezialförderung erhalten.<br />

Die Auswertung der Befragung zeigt, dass aus Sicht der Betriebsleiter in 75 % der Fälle kein Einfluss<br />

der Junglandwirteförderung auf die betriebliche Entwicklung besteht (s. Abbildung 3.13). Die vergleichbare<br />

Untersuchung der FIBmbH kommt zu dem Ergebnis, dass mit 58 % etwas weniger Betriebsleiter<br />

angeben, die erhaltene Junglandwirteförderung hätte keinen Einfluss auf die betriebliche<br />

Entwicklung gehabt. Dieses Ergebnis wird in der Tendenz durch die Befragungen in den anderen Befragungsregionen<br />

untermauert. Es gab keinen Fall, bei dem der Betriebsleiter ohne Junglandwirteförderung<br />

den Betrieb nicht übernommen oder fortgeführt hätte. In einem Fall wurde auf Empfehlung<br />

eines Beraters eine lange Liste von Einzelinvestitionen im Technikbereich gefördert, um die Auflagen<br />

für die Junglandwirteförderung (mind. 50 000 € förderfähiges Investitionsvolumen) zu erreichen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 65<br />

NI<br />

(n=6)<br />

NW<br />

(n=16)<br />

BW/BY<br />

(n=25)<br />

MV/ST<br />

(n=9)<br />

Alle<br />

(n=56)<br />

0 20 40 60 80 100<br />

n=156 (davon 56 mit JLF)<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Anteil der Betriebe mit JLF (in %)<br />

mit Einfluss<br />

ohne Einfluss<br />

Abbildung 3.13: Beurteilung des Einflusses der Junglandwirteförderung auf die betriebliche<br />

Entwicklung durch die Betriebsleiter<br />

Aus Sicht der Berater und Betreuer enthält die Junglandwirteförderung einen deutlichen Vorzieheffekt<br />

im Hinblick auf die Einbeziehung der Hofnachfolger in die Betriebsführung. Erkennbar werde dies daran,<br />

dass vielfach erst wenige Monate vor Antragstellung eine Familien-GbR gegründet werde (Anhang<br />

3). Unklar bleibt jedoch der Nutzen dieses Vorzieheffektes, da aufgrund der Regelungen der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>lichen Sozialversicherung die Hofübergabe ohnehin Voraussetzung für die Gewährung<br />

der Altersrente darstellt. Darüber hinaus sollte es Ziel eines jeden Betriebsleiters sein, den Nachfolger<br />

frühzeitig in die Betriebsführung einzubeziehen, wenn die Fortführung des Betriebes angestrebt wird.<br />

Entscheidender Punkt bei der Bewertung dieses Effektes ist jedoch, ob dieser Vorzieheffekt überhaupt<br />

ein Problem darstellt, das durch staatliche Eingriffe gelöst werden sollte. Bislang wurden hierfür keine<br />

substantiierten Begründungen vorgebracht. 1<br />

b) Existenzgründungsförderung<br />

Die Förderung von Neueinsteigern in die <strong>Landwirtschaft</strong> spielte bei den befragten Betrieben keine<br />

nennenswerte Rolle, weder von Seiten älterer Betriebsinhaber noch von Seiten jüngerer Betriebsübernehmer.<br />

Lediglich in einem Fall handelte es sich um eine Neuansiedlung mit Betriebsgründung<br />

durch eine GbR, wobei ein bestehender Betrieb übernommen wurde. Eine speziell auf die Betriebsgründung<br />

abgestimmte Befragung erfolgte nicht.<br />

1 Wenngleich im MEPLR festgestellt wird, dass die Altersstruktur der Betriebsinhaber in Baden-Württemberg etwas<br />

ungünstiger ist als im Durchschnitt Deutschlands, ist dies keine hinreichende Begründung, da das damit zusammenhängende<br />

eigentliche Problem nicht dargestellt wird (MEPLR, S. 67-68).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


66 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.7 Gesamtbetrachtung<br />

Im folgenden Abschnitt wird ausgehend von einer Zusammenfassung der bisher analysierten Brutto-<br />

Wirkungen der geförderten Investitionen zunächst die Zufriedenheit der in die Befragung einbezogenen<br />

landwirtschaftlichen Unternehmer mit den geförderten Projekten beschrieben und bewertet. Anschließend<br />

wird der Frage nachgegangen, wie eine Ermittlung und Bewertung der Netto-Effekte der<br />

Förderung erreicht werden kann und welche Anhaltspunkte es aufgrund der Befragungsergebnisse<br />

hinsichtlich der Netto-Wirkungen der Förderungen gibt. Darauf aufbauend wird das Spezialthema<br />

„Kleine Investitionen“ aufgegriffen. Wie nachfolgend gezeigt wird, ergeben sich hinsichtlich der Netto-<br />

Wirkungen dieser Maßnahme besondere Zweifel.<br />

3.7.1 Wirkungen der Investitionen im Überblick<br />

Die vorangegangene Analyse der Wirkungen der geförderten Investitionen in den verschiedenen Dimensionen<br />

lässt sich wie folgt zusammenfassen (Abbildung 3.14):<br />

Anteil der Betriebe (%)<br />

negative Wirkung<br />

positive Wirkung<br />

-20 0 20 40 60 80 100<br />

Kapazitätserweiterung<br />

Arbeitsbedingungen<br />

Ertragserhöhung<br />

Tierschutz<br />

Arbeitsbedarf/-produktivität<br />

Einkommenserhöhung<br />

Kostenersparnis<br />

Kleine Investition<br />

Große Investition<br />

Produktqualität<br />

Umweltschutz<br />

Diversifizierung<br />

n=36<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Abbildung 3.14: Wirkungen der geförderten Investitionen auf der Grundlage der Betriebsleiterbefragung<br />

in Baden-Württemberg/Bayern<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 67<br />

1. Die geförderten Betriebe realisieren in der großen Mehrzahl der Fälle erhebliche Wachstumsund<br />

Produktivitätssteigerungen. Dabei ist aber auch eine starke Streuung dieser strukturellen<br />

Wirkungen zu verzeichnen, die die Frage aufwirft, ob durch eine schärfere Selektion der Investitionsprojekte<br />

die positiven Förderwirkungen insgesamt gesteigert werden können.<br />

2. Die große Mehrzahl der geförderten Investitionen hat z. T. deutliche positive Wirkungen in den<br />

Bereichen Arbeitsbedingungen und Tierschutz erzielt. Gleichwohl ist aber deutlich geworden,<br />

dass diese Wirkungen ganz überwiegend Kuppelprodukte der Investition an sich sind. D. h.,<br />

selbst wenn die Investitionen ohne Förderung realisiert worden wären, hätten die Betriebe – soweit<br />

die Investition überhaupt getätigt worden wäre – diese positiven Wirkungen auch erzielt.<br />

3. Die mit Hilfe der Investitionen realisierten Einkommenseffekte lassen sich aufgrund der Datenlage<br />

(v. a. fehlende oder ungenaue Angaben zu Gewinn und Einkommen) sowie aufgrund der<br />

Änderung der externen Rahmenbedingungen (z. B. Milchpreis, Witterung) nur sehr vage ermitteln;<br />

die präsentierten Zahlen sind daher mit Vorsicht zu interpretieren und müssen vor dem Hintergrund<br />

der allgemein negativen Entwicklung im Milchbereich bewertet werden. Unter Berücksichtigung<br />

dieser Beschränkungen zeigt die Befragung, dass gut die Hälfte der geförderten Betriebe<br />

ihren Gewinn steigern konnte, wobei nur 58 % der Betriebsleiter dies unmittelbar der geförderten<br />

Investition zuschreiben. Es gibt aber auch Betriebe, die nach Durchführung der Großen<br />

Investition stagnieren (39 %) oder sogar einen Rückgang des Gewinns (11 %) hinnehmen mussten.<br />

Auch dies ist ein Indiz für bestehende Optimierungspotenziale bei der Auswahl der zu fördernden<br />

Unternehmen.<br />

4. Positive Beschäftigungseffekte, z. B. durch Investitionen im Diversifizierungsbereich, spielen in<br />

den untersuchten Betrieben praktisch kaum eine Rolle.<br />

3.7.2 Zufriedenheit der Landwirte mit der geförderten Investition<br />

Eine Gesamtwürdigung der geförderten Investitionen aus der Sicht der Landwirte kann insbesondere<br />

mit Blick auf die begrenzte Datenlage in puncto betriebswirtschaftliche Erfolgsparameter weitere Hinweise<br />

bringen.<br />

In Baden-Württemberg/Bayern würden rund drei Viertel der befragten Betriebsleiter, die eine geförderte<br />

Große Investition durchgeführt haben, diese im Nachhinein wieder genauso vornehmen (Abbildung<br />

3.15). In keinem Fall sind negative Erfahrungen mit der Investition an sich oder der Förderung<br />

ein Grund für die Aussage, die Investition nicht unverändert wiederholen zu wollen. Von den sieben<br />

(von 24) Betriebsleitern, die bei der Großen Investition etwas anders machen würden oder sich nicht<br />

sicher sind, hätte/n<br />

einer technische Änderungen vorgenommen,<br />

immerhin fünf größer gebaut,<br />

einer kleiner gebaut sowie<br />

eine Kleine Investition ohne Betreuung durchgeführt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


68 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Kleine Investition<br />

Große Investition<br />

Ja Nein Weiß nicht<br />

n=36<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Anteil der Betriebe<br />

Abbildung 3.15: Würden Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern die geförderte Ivestition<br />

heute genauso wieder durchführen?<br />

Die Investition an sich wird von zwei Betriebsleitern aus heutiger Sicht grundsätzlich in Frage gestellt.<br />

Die Angaben, dass Befragte heute größer bzw. früher bauen würden, kann als Indiz für die negative<br />

Wirkung der Begrenzung der Aufstockung durch die Förderrichtlinien interpretiert werden.<br />

Auch die Tatsache, dass 83 % der Betriebe mit Kleiner Investition diese im Nachhinein unverändert<br />

durchgeführt hätten, zeigt die große Zufriedenheit mit den geförderten Investitionen:<br />

Ein Betriebsleiter würde heute anstelle der Kleinen eine Große Investition durchführen und<br />

ein Betriebsleiter würde eine technisch ganz andere Lösung wählen (Fehlinvestition).<br />

Angesichts des erheblichen finanziellen Engagements der landwirtschaftlichen Unternehmer (durchschnittliches<br />

Investitionsvolumen ca. 220 000 €) – insbesondere bei den Großen Investitionen – muss<br />

die Bereitschaft zur Wiederholung der Investition als klares Indiz für die hohe Zufriedenheit mit dem<br />

geförderten Investitionsprojekt bewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen<br />

und produktionstechnischen Ziele der investierenden Landwirte erreicht werden. Fehlinvestitionen<br />

existieren zumindest aus Sicht der befragten Betriebsleiter – mit einer Ausnahme – nicht.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 69<br />

3.7.3 Netto-Wirkungen der Investitionsförderung<br />

Eine wissenschaftlich korrekte Ermittlung der Netto-Wirkungen der Investitionsförderung müsste die<br />

folgenden Faktoren ins Kalkül einzubeziehen:<br />

1. In Folge einer Wachstumsförderung kommt es – wenn sie tatsächlich zusätzliches Wachstum<br />

induziert – bei den geförderten Betrieben zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Produktionsfaktoren<br />

(v. a. Quoten und Land). D. h., unter sonst gleichen Bedingungen verteuern sich diese Faktoren<br />

für die nicht geförderten Betriebe. Dies wiederum hat zur Folge, dass die ggf. ermittelten positiven<br />

Gewinn- und Einkommenswirkungen bei den geförderten Betrieben korrigiert werden müssen<br />

um die Gewinneinbußen aufgrund höherer Faktorpreise der nicht geförderten Betriebe.<br />

Schließlich führt die Investition auch zu einer Stabilisierung oder sogar einer Ausweitung der Produktion<br />

bei nicht reglementierten Märkten, so dass grundsätzlich auch die Wirkungen auf die Verkaufspreise<br />

beachtet werden müssen.<br />

2. Wenn und in dem Maß, wie die geförderten Investitionen ganz oder teilweise auch ohne die Förderung<br />

realisiert würden, können die ermittelten Wirkungen nicht (vollständig) der Förderung zugeschrieben<br />

werden, d. h. es gibt Mitnahmeeffekte.<br />

Die unter (1) genannten Effekte lassen sich im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht einfangen,<br />

weil dazu ein Sektormodell erforderlich wäre. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese<br />

Effekte unter den Bedingungen der Existenz der Quote mit einem Preis von größer Null nur bedingt<br />

messbar wären, insbesondere soweit es sich um die Wirkungen auf die Produktpreise handelt.<br />

Mit Blick auf (2) liefert die Frage, ob und wie die Landwirte investiert hätten, wenn sie keine Förderung<br />

erhalten hätten, einen wichtigen Indikator. Die Auswertung der in den Betriebsleiterbefragungen erhobenen<br />

Daten muss allerdings das Problem des strategischen Verhaltens berücksichtigen: Die<br />

Landwirte haben mit Blick auf die Förderung und die politischen Rahmenbedingungen (Knappheit der<br />

Haushaltsmittel) einen Anreiz, die Wirkungen eines möglichen Wegfalls der Förderung zu übertreiben.<br />

Es ist somit davon auszugehen, dass die bei einem tatsächlichen Wegfall der Förderung eintretenden<br />

Einschränkungen der Investitionen geringer ausfallen würden, als auf Basis der Befragungsdaten ermittelt;<br />

die Netto-Wirkungen der Investition werden tendenziell überschätzt. Hinzuweisen ist allerdings<br />

auf den Umstand, dass es sehr deutliche Unterschiede in den Antworten auf diese Frage gibt, je nach<br />

dem ob die Befragten eine Kleine oder eine Große Investition durchgeführt haben. Wenn strategisches<br />

Verhalten das dominierende Motiv wäre, spricht zunächst nichts dafür, bei den Kleinen Investitionen<br />

anders zu antworten als bei den Großen. Tatsächlich gibt es hier aber sehr starke Unterschiede<br />

bei den Reaktionen der Landwirte.<br />

In Abbildung 3.16 sind die Reaktionen der Landwirte auf die skizzierte Frage dokumentiert (Mehrfachnennungen<br />

möglich; die Ergebnisse der FIBmbH jeweils in Klammern). Es zeigt sich, dass<br />

42 % (32 %) der Großen Investitionen nicht realisiert würden, falls keine Förderung gewährt würde;<br />

umgekehrt würde ein gutes Viertel der Investitionen substanziell unverändert, aber zeitlich in einigen<br />

Fällen später und teilweise auch früher durchgeführt; der Rest der Investitionen würde strukturell anders<br />

umgesetzt.<br />

37 % (20 %) der Betriebsleiter mit Großen Investitionen bei fehlenden Fördermitteln eine kostengünstigere<br />

Variante gewählt hätten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


70 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

75 % derjenigen, die eine Kleine Investition durchgeführt haben, diese auch ohne die Fördermittel<br />

unverändert durchführen würden, wobei dann häufig eine spätere Realisierung erfolgt wäre (Vorzieheffekt<br />

der Förderung).<br />

25 % der Kleinen Investitionen ohne Förderung nicht umgesetzt worden wären.<br />

keine Investition<br />

unverändert<br />

früher<br />

später<br />

kleiner<br />

größer<br />

andere Ausführung<br />

billiger<br />

Große Investition<br />

Kleine Investition<br />

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45<br />

n=36<br />

Anteil der Betriebe (%)<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

Abbildung 3.16: Ex-post-Betrachtung der geförderten Investition durch die Betriebsleiter in<br />

Baden-Württemberg/Bayern im Fall „ohne Förderung“<br />

Die Untersuchung der FIBmbH kommt im Bereich der Großen Investitionen zu vergleichbaren Ergebnissen.<br />

So liegt der Anteil der Betriebsleiter, die die geförderten Investitionen auch ohne Förderung<br />

unverändert durchgeführt hätten, etwa genauso hoch wie bei der FAL-Erhebung. Die Unterschiede,<br />

wie z. B. der geringere Anteil an Betrieben, die ohne AFP-Förderung keine Investition durchgeführt<br />

hätten, können ihren Grund in den abweichenden Investitionsobjekten haben (s. Kapitel 6.0).<br />

Eine Gegenüberstellung der von der FAL erhobenen Unternehmen, deren Leiter sagen, sie hätten<br />

ohne Förderung überhaupt keine vergleichbare Investition durchgeführt und jenen, die diese entweder<br />

unverändert oder zeitlich/sachlich modifiziert realisiert hätten, ergibt folgendes Bild: Wenn die<br />

Ausprägungen von Charakteristika der auch ohne Förderung investierenden Betriebe (nicht förderabhängige)<br />

gleich Hundert gesetzt werden, zeigt sich, dass die ohne Förderung nicht investierenden<br />

Unternehmer (förderabhängige) fast durchweg die weniger erfolgreichen und weniger dynamischen<br />

sind (Abbildung 3.17). Im Vergleich mit den nicht förderabhängigen Unternehmen realisieren die förderabhängigen<br />

Unternehmen<br />

ein um 27 % höheres Investitionsniveau,<br />

einen ca. 30 % höheren Subventionswert,<br />

nach der Investition nur ein Gewinn-Niveau von 61 % (vorher 70 %),<br />

eine Aufstockung der Kuhplätze um lediglich 80 %,<br />

eine um ein Viertel niedrigere Produktivitätssteigerung (t Milch/AK).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 71<br />

D. h., trotz eines im Vergleich zu den nicht förderabhängigen Unternehmern höheren Investitionsvolumens<br />

verbessern sich die wirtschaftlich und strukturell relevanten Parameter der förderabhängigen<br />

Unternehmen nur unterdurchschnittlich.<br />

Zunächst ist auf die geringe Fallzahl und die dadurch resultierende begrenzte Belastbarkeit der Ergebnisse<br />

dieser Analyse zu verweisen. Da aber das grundsätzliche Ergebnismuster auch in den anderen<br />

Erhebungsregionen ähnlich ist, spricht vieles für die Annahme, dass eine stärkere Aussagekraft<br />

vorliegt. Angesichts der Vielzahl und Widersprüchlichkeit der Förderziele (s. Kapitel 9.0) wäre ein solches<br />

Muster allein zwar noch kein Beleg für Fehlförderungen: Wenn aber Produktivitätssteigerung und<br />

Wachstum der Unternehmen das vorrangige Ziel der Förderung sein sollen, zeichnen sich hier deutliche<br />

Optimierungspotenziale ab.<br />

Investitionsvolumen<br />

Zuschuss<br />

Gewinn vorher<br />

Gewinn nachher<br />

+ t Milch/AK<br />

+ t Milch/AK (%)<br />

+ Zahl Milchkühe<br />

+ kg Milch/Kuh<br />

n=24<br />

Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />

0 20 40 60 80 100 120 140<br />

in Prozent der nicht-förderabhängigen Betriebe<br />

Abbildung 3.17: Betriebe, die ohne Förderung nicht investieren würden (n=10) in Prozent vom<br />

Rest (n=14) in Baden-Württemberg/Bayern<br />

3.7.4 Kleine Investitionen<br />

Wie im vorherigen Abschnitt gezeigt, würde sich bei einem Fortfall der Förderung in 75 % der Fälle an<br />

den Kleinen Investitionen keine Änderung ergeben, wenn man von den Vorzieheffekten absieht; dies<br />

deutet auf ein erhebliches Ausmaß von Mitnahmeeffekten hin. Angesichts der häufig vergleichsweise<br />

geringen Investitionsvolumina bei Kleinen Investitionen haben die Evaluatoren eine solche Einschätzung<br />

bereits vorweg genommen und entsprechend die These formuliert, dass Kleine Investitionen<br />

dann eine gewisse Legitimation haben, wenn diese eine betriebliche Initialwirkung entfalten,<br />

indem risikobehaftete Vorhaben „ausprobiert“ und in der Praxis auf ihre Tauglichkeit für den eigenen<br />

Betrieb hin überprüft werden können. Ferner zeichnet sich eine so verstandene Initialwirkung dadurch<br />

aus, dass betriebliche Veränderungsprozesse angestoßen werden.<br />

Die Betriebsleiterbefragung liefert keine Anhaltspunkte dafür, dass Kleine Investitionen eine solche<br />

Wirkung in signifikantem Umfang entfalten. Eine Initialwirkung in Richtung einer Veränderung der betrieblichen<br />

Entwicklung war lediglich in zwei Fällen zu beobachten (jeweils Änderung der Vermark-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


72 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

tung), ansonsten handelt es sich um konventionelle Wachstums- und Rationalisierungsinvestitionen.<br />

Lediglich in zwei der insgesamt zwölf erhobenen Fälle sind die fraglichen Investitionen nach Einschätzung<br />

der befragten Landwirte mit einem besonderen Risiko verbunden. Das einzige Indiz, das auf<br />

einen gewissen Innovationscharakter hindeutet, ist die Tatsache, dass in beiden Fällen in der Region<br />

noch kein vergleichbares Investitionsobjekt existiert und Berufskollegen das Investitionsobjekt besichtigt<br />

haben.<br />

Bei 42 % der Betriebe mit Kleiner Investition (fünf Fälle) wurden bzw. werden infolge der geförderten<br />

Investition Folgeinvestitionen durchgeführt. Das dabei durchschnittlich realisierte bzw. geplante Investitionsvolumen<br />

beläuft sich auf ca. 156 000 € (min. 30 000/max. 300 000 €). Von den Kleinen Investitionen<br />

stehen ebenfalls 42 % im Zusammenhang mit einer vorangegangenen umfangreicheren Investition,<br />

die überwiegend ebenfalls gefördert wurde. Die Kleinen Investitionen sind also oftmals nur ein<br />

Glied in einer Investitionskette, ohne Auslöser derselben zu sein.<br />

Maschinen des Außenbereiches (Stichwort Öko-Maschinen), Biogas- und Photovoltaik-Anlagen<br />

sind in der Erhebungsstichprobe in Baden-Württemberg/Bayern nicht enthalten. Mit Blick auf Photovoltaik<br />

und Öko-Maschinen liegen allerdings Daten aus einer anderen Erhebungsregion (Sachsen-<br />

Anhalt) vor. Diese bestätigen die hier beschriebene skeptische Bewertung der Initialwirkung derartiger<br />

Investitionen. Weder werden die Objekte als besonders risikobehaftet eingeschätzt, noch entfalten sie<br />

eine regionale Ausstrahlung. Lediglich für den Fall der Anschaffung von Mulchsaatgeräten können<br />

relevante betriebliche Umstrukturierungen nachgewiesen werden. Sie ergeben sich aus der Notwendigkeit,<br />

die gesamte Mechanisierung auf pfluglose Bodenbearbeitung umzustellen.<br />

Auch die Berater haben insbesondere den innovativen Charakter von Spritzen mit Abdriftvorrichtung<br />

und speziellen Spritzdüsen, Schleppschläuchen in der Gülleausbringung sowie von Photovoltaik-<br />

Anlagen bezweifelt.<br />

Lediglich bei Biogasanlagen kann aufgrund des größeren Know-hows, das im Umgang mit dieser<br />

neuen Technik benötigt wird, nach Einschätzung der Berater zu Beginn der Programmperiode (2000<br />

bis 2006) durchaus noch davon ausgegangen werden, dass Pioniere gefördert wurden.<br />

Sowohl bei Biogasanlagen als auch bei Mulchsaatgeräten haben sich zwischenzeitlich verstärkte<br />

betriebswirtschaftliche Anreize zu ihrer Einführung ergeben, so dass die ursprünglich vielleicht vorhandene<br />

Initialwirkung der Förderung entfällt: Für Biogasanlagen erfolgte eine deutlich Anhebung der<br />

Einspeisevergütung und die wirtschaftliche Attraktivität der Mulchsaatgeräte ist insbesondere durch<br />

den partiellen Wegfall der Dieselkraftstoff-Verbilligung gestiegen. Die Nachfrage nach Biogasanlagen<br />

ist mittlerweile so stark, dass die Anlagenbauer die Preise spürbar angehoben haben (Spandau,<br />

2005, S. 41) und eine zusätzliche Förderung nur zu Überwälzungseffekten führen würde. Ohnehin<br />

werden Biogasanlagen mittlerweile in einer Größe erstellt, bei denen eine Förderung im Rahmen von<br />

Kleinen Investitionen keinen großen Subventionseffekt mehr hätte. Baden-Württemberg hat folglich<br />

die AFP-Förderung von Biogasanlagen seit 2005 eingestellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 73<br />

3.8 Künftige Rahmenbedingungen und deren Implikationen für die Investitionsförderung in<br />

der Förderperiode 2007 bis 2013<br />

3.8.1 GAP-Reform und zukünftige WTO-Verpflichtungen<br />

3.8.1.1 Eckdaten der zukünftigen Entwicklung<br />

Die nachstehenden Überlegungen zu den zukünftigen Herausforderungen an die europäische <strong>Landwirtschaft</strong><br />

und ihre Implikationen für die Agrarinvestitionsförderung konzentrieren sich auf den Bereich<br />

Milch. Hintergrund für diese Einschränkung ist die Überlegung, dass dieser Sektor – wie im Detail<br />

noch zu zeigen sein wird – vor massiven Strukturanpassungen steht, wenn die bereits beschlossenen<br />

sowie die in der Diskussion befindlichen Veränderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />

umgesetzt sein werden.<br />

a) Milchpreissenkungen / Reduzierung der Intervention<br />

Im Zuge der jüngsten Agrarreform wurden die bereits mit der Agenda 2000 vereinbarten Senkungen<br />

der Interventionspreise für Magermilchpulver (MMP) und für Butter um ein Jahr auf 2003/04 vorgezogen.<br />

Der Interventionspreis für Butter wird über einen Zeitraum von vier Jahren um 25 % und der für<br />

Magermilchpulver um 15 % reduziert. Die Entwicklung des hypothetischen Interventionspreises für<br />

Milch ist in Abbildung 3.18 skizziert.<br />

Abbildung 3.18: Entwicklung Interventionspreise und Auszahlungspreise in Deutschland<br />

Ob und inwiefern die Marktpreise den sinkenden Interventionspreisen folgen, hängt von der Entwicklung<br />

der angebotenen Mengen sowie der Exporte ab. Grundsätzlich besteht aber ein relativ enger<br />

Zusammenhang zwischen Interventionspreis und Marktpreis, insbesondere solange die inländische<br />

Selbstversorgung bei deutlich über 100 % liegt und die inländischen Preise deutlich über den Weltmarktpreisen<br />

notiert werden. Die in der Abbildung erkennbare Preisspitze im Jahr 2001 geht zurück<br />

auf eine Phase ausgesprochen hoher Weltmarktpreise. Gleichzeitig wird die Intervention von Butter<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


74 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

auf den Zeitraum vom 1. März bis Ende August beschränkt. Die Höchstmenge beträgt zunächst<br />

70 000 t pro Jahr und wird bis zum Jahr 2008 jährlich um 10 000 t auf dann 30 000 t reduziert.<br />

b) Quotenausweitung<br />

Ebenfalls im Zuge der jüngsten Agrarreform wurde festgelegt, dass die Quotenmengen in den Jahren<br />

2006/07 bis 2008/09 jeweils um 0,5 % ausgeweitet werden. Angesichts der bereits gegenwärtig vorhandenen<br />

Überschüsse und der gleichzeitig rückläufigen Möglichkeiten zum Export überschüssiger<br />

Mengen (vgl. Abschnitt e)) dürfte von dieser Ausdehnung der Produktion ein erheblicher zusätzlicher<br />

Druck auf die Preise ausgehen.<br />

c) Entkoppelung und Einführung einheitlicher Flächenprämien<br />

Die sinkenden Milchpreise werden mit Blick auf die Einkommen der milchviehhaltenden Landwirte<br />

durch zunächst steigende Milchprämien teilweise kompensiert. Im Zuge des Übergangs zum Modell<br />

der regional einheitlichen Flächenprämie kommt es zum Abschmelzen der zunächst als Betriebsprämie<br />

ausgezahlten Milchprämie zugunsten steigender Grünlandprämien. Nur extensiv wirtschaftende<br />

Betriebe mit einer sehr hohen Grünlandausstattung pro kg erzeugter Milch werden von diesem Wechsel<br />

per Saldo profitieren, bei den intensiv wirtschaftenden Milchviehbetrieben vermag die steigende<br />

Grünlandprämie die bis 2013 wegfallende Betriebsprämie nicht zu kompensieren. Die kritische Größe<br />

liegt je nach regionaler Grünlandprämie im Zieljahr 2013 bei ca. 10 000 kg Milch/ha; Betriebe die unter<br />

dieser Flächenproduktivität liegen, gewinnen per Saldo, die darüber liegen, verlieren.<br />

d) Absenkung des Außenschutzes<br />

Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen zu einer weiteren<br />

Liberalisierung der Agrarmärkte, v. a. durch eine Absenkung der vorhandenen Zölle, kommt. Die EU<br />

hat jedenfalls selbst bereits entsprechende Vorschläge vorgelegt (durchschnittlicher Abbau: 36 %;<br />

mindestens pro Zollsatz 15 %), die allerdings von den internationalen Handelspartnern als unzureichend<br />

abgelehnt wurden. Im Ergebnis dürfte diese Entwicklung zu einem weiteren Druck auf die inländischen<br />

Milchpreise führen.<br />

e) Abschaffung Exportsubventionen<br />

Auch im Hinblick auf die Exportsubventionen ist mit deutlichen Reduzierungen zu rechnen. Die EU<br />

hatte bereits 2003 vorgeschlagen, diese wertmäßig im Durchschnitt über alle Produkte um 45 % zu<br />

senken. Dieser Vorschlag ist zwar gegenwärtig nicht mehr aktuell, die endgültige Vereinbarung dürfte<br />

aber einen Abbau mindestens in dieser Größenordnung vorsehen, weil zahlreiche wesentliche Handelspartner<br />

einen vollständigen Wegfall der Exportsubventionen fordern.<br />

Die EU exportiert gegenwärtig ca. 10 % ihrer Butter-, 5 % der Käseproduktion, 25 % des Magermilchpulvers<br />

und 60 % des Vollmilchpulvers. Bei einer deutlichen Kürzung oder gar dem Wegfall der Exportsubvention<br />

könnte ein erheblicher Teil dieser Mengen nicht mehr abgesetzt werden. Entweder<br />

finden die Anbieter von Milchprodukten Wege, zu den i. d. R. deutlich niedrigeren Weltmarktpreisen<br />

anbieten zu können bzw. diese zu „umgehen“ (z. B. durch erfolgreiche Markenprodukte) oder aber die<br />

EU-Milchproduktion müsste deutlich eingeschränkt werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 75<br />

3.8.1.2 Einschätzungen und Erwartungen der Landwirte<br />

Als Konsequenz der teilweise gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen ist zu erwarten,<br />

dass die Landwirte mitunter deutliche Anpassungsreaktionen planen oder bereits umsetzen. Im Rahmen<br />

der Befragung wurden daher die Betriebsleiter gefragt, welchen Einfluss die aktuelle Agrarreform<br />

vermutlich auf ihr Unternehmen haben wird und ob ggf. auch Auswirkungen auf das Investitionsverhalten<br />

zu erwarten sind.<br />

Mit Blick auf die künftigen Einkommen im Generellen und den Milchpreis im Speziellen sowie im<br />

Hinblick auf die zu erwartenden staatlichen Kontrollen überwiegen mit über 70 % bis über 80 % der<br />

Angaben negative Erwartungen der Landwirte. Hinsichtlich der Prämien geht aber immerhin fast die<br />

Hälfte der Befragten von einer positiven Wirkung der Reform aus, auch bei dem generellen bürokratischen<br />

Aufwand verspricht sich ein knappes Drittel der Befragten Erleichterungen von der jüngsten<br />

Agrarreform. Der jeweilige Rest der Nennungen entfällt auf eine negative Erwartungshaltung. Die Erwartungen<br />

für den Milchpreis belaufen sich auf durchschnittlich ca. 26 ct/kg (Netto, FCM); regionale<br />

Unterschiede spielen hier trotz deutlicher aktueller Unterschiede keine Rolle.<br />

Hinsichtlich ihrer Investitionsplanung ergeben sich nur für ca. 30 % der befragten Betriebsleiter Konsequenzen<br />

aus der jüngsten Agrarreform. Von diesem Drittel reagieren ca. 60 % mit Abwarten. Der<br />

Rest dieses Drittels verteilt sich auf weniger (13 %) oder vermehrt (9 %) investieren sowie auf die Suche<br />

nach Alternativen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion (16 %). Ganz überwiegend<br />

wird bei letzteren an den Einstieg in die biogene Energieproduktion gedacht (vgl. Kapitel 6.3). Die<br />

wenigen Nennungen für vermehrte Investitionen rekurrieren auf den vermuteten verstärkten Strukturwandel<br />

im Milchviehsektor und die als Folge der Milchmarktreform voraussichtlich sinkenden Milchquotenpreise.<br />

Zwischen den drei Befragungsregionen gibt es nur geringe Unterschiede, die angesichts der geringen<br />

Fallzahlen mit Vorsicht interpretiert werden müssen. Anscheinend suchen besonders die Betriebsleiter<br />

in Bayern und Baden-Württemberg nach alternativen Einkommensmöglichkeiten (vier von<br />

zehn Nennungen), während für die Betriebsleiter in Niedersachsen Alternativen außerhalb der traditionellen<br />

Agrarproduktion ohne Relevanz sind; die Betriebsleiter reagieren hier in keinem Fall mit Investitionszurückhaltung<br />

und in zwei Fällen sogar mit einer Expansion der Investitionspläne im Milchbereich.<br />

In den ostdeutschen Befragungsregionen planen vergleichsweise viele Betriebsleiter eine Einschränkung<br />

der Investitionen (drei von 13 Aussagen).<br />

Angesichts der nach Einschätzung der Evaluatoren zu erwartenden massiven Veränderungen der<br />

wirtschaftlichen Rahmendaten sowie der überwiegend skeptischen Bewertung der Konsequenzen der<br />

agrarpolitischen Veränderungen durch die Landwirte überrascht der insgesamt geringe Einfluss der<br />

Agrarreform auf die Investitionsabsichten der Befragten.<br />

3.8.2 ELER-Verordnung<br />

Die ELER-VO(EG) 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den<br />

Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sieht künftig<br />

drei Schwerpunkte (SP) vor, nämlich SP 1 „Wettbewerbsfähigkeit“, SP 2 „Landmanagement“ und SP 3<br />

„ländliche Entwicklung im weiteren Sinne“ sowie zusätzlich eine LEADER-SP zur Durchführung lokaler<br />

Entwicklungsstrategien lokaler Aktionsgruppen. Die für die einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />

relevanten SP 1 sieht Beihilfen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft<br />

vor, wobei weiterhin<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


76 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

die Niederlassung von Junglandwirten (Prämie bis zu 40 000 €) und<br />

die Modernisierung von landwirtschaftlichen Betrieben<br />

gefördert werden können (Art. 19 ELER). Die Modernisierungsbeihilfe soll zu einer Verbesserung der<br />

Gesamtleistung des Betriebs und/oder zur Einhaltung von neu eingeführten Gemeinschaftsnormen<br />

führen (Art. 25, Nr. 1 ELER). Die Beihilfeintensität kann bis zu 40 % der förderfähigen Investitionen<br />

betragen. Für Junglandwirte (< 40 Jahre) kann der Beihilfesatz um bis zu 10 % erhöht werden; in benachteiligten<br />

Gebieten kann eine zusätzliche Aufstockung des Beihilfesatzes um bis zu 10 % erfolgen.<br />

Die bislang enthaltenen Vorgaben für die Gewährung von Beihilfen sind nur wenig konkret, so dass<br />

eine Durchführungsverordnung zu ELER vermutlich eine größere Regelungsintensität bringen wird.<br />

Bemerkenswert ist, dass die in der VO (EG) Nr. 1257/1999 enthaltene Regelung zur Produktionssteigerung<br />

bei Erzeugnissen ohne normale Absatzmöglichkeiten auf den Märkten (Art. 6) nicht mehr aufgenommen<br />

wurde; gleiches gilt für andere Beihilfevoraussetzungen wie „berufliche Qualifikation“ und<br />

„Wirtschaftlichkeit der Betriebe“ (Art. 5).<br />

Die Förderung von Diversifizierungsaktivitäten wird in ELER nicht mehr im Zusammenhang mit Modernisierungsinvestitionen<br />

erwähnt, sondern in der Schwerpunktachse 3 „Diversifizierung der ländlichen<br />

Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum“. Danach können Diversifizierungsmaßnahmen<br />

von Betriebsinhabern landwirtschaftlicher Betriebe, von dessen Ehepartner oder von einem seiner<br />

Kinder hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt werden.<br />

ELER scheint somit einen breiten Handlungsspielraum zur Unterstützung der Anpassung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe innerhalb und außerhalb des Agrarsektors bereitzuhalten, ohne bisherige Restriktionen<br />

(z. B. Wachstumsinvestitionen) weiterzuführen. Weiterhin gelten jedoch die in der Freistellungsverordnung<br />

für staatliche Beihilfen VO (EG) Nr. 1/2004 enthaltenen Vorschriften zu den einzelnen<br />

Beihilfearten, wie beispielsweise diejenigen zu Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (Art.<br />

4); hier ist unter Absatz (8), Ziffer a) geregelt, dass eine Beihilfe nicht für Wachstumsinvestitionen gewährt<br />

werden darf, die gemessen in Großvieheinheiten (bei tierischen Erzeugung) oder in Anbaufläche<br />

(bei pflanzlicher Erzeugung) mehr als 20 % beträgt. Falls die Freistellungsverordnung unverändert<br />

Gültigkeit behält, würde sich am Förderrahmen im Vergleich zur gegenwärtigen Lage nichts Gravierendes<br />

ändern, wenn man von der Erhöhung der möglichen Höchstbeihilfesätzen einmal absieht.<br />

3.8.3 Entwicklungshemmnisse<br />

Die Unterstützung privater Investitionen durch staatliche Beihilfen kann die Investitionsbereitschaft<br />

landwirtschaftlicher Unternehmer positiv beeinflussen, da die Kapitalkosten gesenkt bzw. die Rentabilität<br />

der Investition gesteigert werden und/oder die erforderliche Liquidität erst geschaffen oder verbessert<br />

wird.<br />

Aus der Betriebsleiterbefragung ergibt sich, dass die Gewinnschwäche bei einem Drittel der Betriebe<br />

ein wesentliches Hemmnis für mehr Investitionen darstellt (Abbildung 3.19). Die unsicheren Rahmenbedingungen<br />

werden von einem Viertel der Betriebe als investi-tionshemmend empfunden. Eine relativ<br />

große Bedeutung im Hinblick auf Investitionen besitzen auch die fehlende Liquidität, die mangelnde<br />

Verfügbarkeit von Flächen und Arbeit, die als hoch empfundenen Bewirtschaftungsauflagen sowie die<br />

aus einer ungünstigen (Orts-) Lage resultierenden Entwicklungshemmnisse.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 77<br />

Bürokratie<br />

Hofnachfolge, Pachtverlängerung<br />

Dorflage, Emissionsprobleme<br />

Arbeitsknappheit<br />

Flächenknappheit<br />

zu hohe Auflagen<br />

Liquiditätsschwäche<br />

Gewinnschwäche<br />

Unsichere Rahmenbedingungen<br />

Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />

0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0<br />

Anteil der Betriebe (%)<br />

Abbildung 3.19: Investitionshemmnisse der geförderten und nicht geförderten Betriebe in<br />

Baden-Württemberg/Bayern (n=46)<br />

Nach der Gewinnschwäche spielen die unsicheren Rahmenbedingungen sowie die als zu hoch empfundenen<br />

Auflagen eine erhebliche Rolle für eine Investitionszurückhaltung der Landwirte. Wenn die<br />

Politik an einer Ausweitung der landwirtschaftlichen Investitionen interessiert ist, stellt sich folglich die<br />

Frage, ob den Betrieben mit der Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen sowie mit der Reduzierung<br />

von Auflagen letztlich nicht mehr geholfen ist als mit der Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen.<br />

3.8.4 Zusammenfassung und Fazit<br />

1. Es ist – ohne erneute drastische Änderungen der politischen Rahmendaten – davon auszugehen,<br />

dass es in der EU und in Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf Erzeugerebene<br />

zu einem weiteren deutlichen Absinken der Milchpreise kommen wird. Modellberechungen der<br />

FAL prognostizieren Auszahlungspreise in der Größenordnung zwischen 21 und 23 ct/kg Milch<br />

(FCM).<br />

2. Da im Zuge der aktuellen Agrarreform gleichzeitig die Ausgleichszahlungen von der Produktion<br />

entkoppelt wurden, wird es in diesem Zeitraum auch zu einem starken Wertverlust für die Quoten<br />

kommen. Zumindest regional sind mittelfristig Quotenpreise von Null ein realistisches Szenario.<br />

Bei (regionalen) Quotenpreisen von Null wäre im europäischen Maßstab mittelfristig mit einer<br />

Wanderung der Milchproduk-tion auf die wettbewerbsfähigsten Standorte zu rechnen.<br />

3. Mit Blick auf die baden-württembergischen Milchproduzenten ergibt sich die Notwendigkeit einer<br />

spürbaren Senkung der Kosten; diese wird sich nur durch einen deutlich beschleunigten Strukturwandel<br />

in Richtung steigender Bestandsgrößen realisieren lassen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass diese Kostendegression besonders ausgeprägt ist in Bestandsgrößenklassen bis zu<br />

125 Milchkühen (Thomsen und Lüpping, 2005, S. 15).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


78 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

4. Gleichzeitig sind die Milchviehhalter einkommensmäßig die Verlierer des Kombimodells – zumindest<br />

soweit es sich um intensiv wirtschaftende Betriebe handelt. D. h., die notwendigen Wachstumsschritte<br />

müssen bei gleichzeitig sinkenden Ausgleichszahlungen realisiert werden. Folglich<br />

wird die Möglichkeit zur Finanzierung von Wachstumsinvestitionen aus eigener Kraft zurückgehen.<br />

Lediglich der Wertverlust der Quote führt zu einer Erleichterung für wachstumswillige Betriebe.<br />

5. Die befragten Landwirte wollen in ihrer Investitionstätigkeit ganz überwiegend<br />

(ca. 70 %) keine Konsequenzen aus der jüngsten Agrarreform ziehen. Gemessen an den in der<br />

wissenschaftlichen Agrarökonomie ermittelten Preiserwartungen für Milch sind die Landwirte allerdings<br />

erstaunlich optimistisch.<br />

6. Für eine zukünftige Ausweitung der Investitionen ist die Gewinnschwäche zwar der wichtigste<br />

Hinderungsgrund bei den befragten Unternehmern, an zweiter Stelle stehen aber bereits unmittelbar<br />

von der Politik beeinflusste Faktoren wie die unsicheren Rahmenbedingungen sowie – aus<br />

der Sicht der Landwirte – überhöhte Auflagen.<br />

Mit Blick auf die Investitionsförderung für Milchproduzenten ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:<br />

Die politikbedingten strukturellen Defizite der bundesdeutschen Milchproduktion (Stichwort: Quote,<br />

sonstige Wachstumsbremsen) müssen innerhalb einer relativ kurzen Frist aufgeholt werden, wenn die<br />

Milchproduktion in Deutschland langfristig gesichert werden soll. Es muss nach Wegen gesucht werden,<br />

wie sichergestellt wird, dass die geförderten Betriebe in Größenordnungen wachsen, die ihnen<br />

eine Ausnutzung der wesentlichen Kostendegressionseffekte erlauben.<br />

Angesichts der vielfach erforderlichen großen Wachstumsschritte bei gleichzeitig tendenziell sinkenden<br />

Einkommen ist mit einer starken Zunahme der Investitionsvolumina je Förderfall zu rechnen.<br />

Unter der Annahme von Milchpreisen in der Größenordnung von 26 ct/kg zeichnet sich kein Einbruch<br />

bei der Investitionsbereitschaft von Milcherzeugern ab. Bei Milchpreisen um die 23 ct/kg dürfte der<br />

Anteil der Landwirte, die ihre Investitionspläne wegen geänderter Rahmenbedingungen modifizieren,<br />

deutlich zunehmen.<br />

Angesichts des hohen Stellenwertes von Investitions- und Wachstumshemmnissen in Form von unsicheren<br />

Rahmenbedingungen sowie von rechtlichen Auflagen ist davon auszugehen, dass durch die<br />

Schaffung eines verlässlichen politischen Rahmens sowie den Abbau von Auflagen erhebliche Investitionserleichterungen<br />

erreicht werden können.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 79<br />

3.9 Empfehlungen<br />

Die Aktualisierung der Zwischenbewertung soll in erster Linie dazu dienen, im Hinblick auf die Erstellung<br />

der neuen Programme konkrete und kurzfristig umsetzbare Vorschläge zur Verbesserung der<br />

Maßnahme zu machen. Das heißt für die Evaluatoren, dass sie den bestehenden institutionellen Rahmen<br />

als weitgehend gegeben hinnehmen müssen und teilweise Empfehlungen geben, die nur dem<br />

Erreichen einer „second best“-Lösung dienen. Die Pfadabhängigkeit politischer Entscheidungen<br />

schafft häufig Tatsachen, die nicht ohne das Entstehen neuer Kosten wieder rückgängig zu machen<br />

sind. Die Umsetzbarkeit tiefgreifender Verbesserungsvorschläge ist letztlich eine Frage der Fristigkeit.<br />

Daher werden nachstehend zunächst Optimierungspotenziale innerhalb des bestehenden Fördersystems<br />

aufgezeigt, die aus den bisher präsentierten empirischen Befunden abgeleitet werden. Sie sollen<br />

v.a. dazu dienen, die bisherigen Ziele auf effizientere Weise zu erreichen, wobei sowohl Verbesserungen<br />

für die wachstumswilligen landwirtschaftlichen Unternehmer als auch Vereinfachungsmöglichkeiten<br />

für die Administration aufgezeigt werden. Schließlich wird auch auf Optionen hingewiesen, wie<br />

bisher weitgehend folgenlos aufgewendete Steuermittel gespart werden können.<br />

In einem zweiten Schritt werden dann die Legitimation der klassischen Investitionsförderung ganz<br />

grundsätzlich kritisch analysiert und längerfristige Empfehlungen abgeleitet.<br />

Zunächst werden jedoch in einem Exkurs kurz die wesentlichen Ergebnisse des Beraterworkshops<br />

zur künftigen Ausrichtung der Agrarinvestitionsförderung des AFP in Baden-Württemberg wiedergegeben.<br />

1<br />

Exkurs:<br />

Zukünftige Ausrichtung des AFP aus Sicht der Berater / Betreuer in Baden-Württemberg<br />

Die Ziele des Workshop sind in Kapitel 2.1 dargestellt. Kurz zur Vorgehensweise: Die Teilnehmer des<br />

Workshops konnten bei jedem der Themen „Zukünftige Ziele des AFP“ und „Wer/Was/Wie soll gefördert<br />

werden?“ jeweils durch fünf Bewertungspunkte ihre Vorstellung einbringen. Eine ausführliche<br />

Darstellung enthält der Anhang 3, S. 4-6. Eine zusammenfassende Kurzdarstellung aller Beraterworkshops<br />

in den Ländern ist dem Anhang 5 zu entnehmen.<br />

a) Zukünftige Ziele des AFP<br />

Aus Sicht der Berater/Betreuer soll das AFP künftig einerseits die wachstumswilligen Betriebe beim<br />

Ausbau ihrer Kapazitäten sowie bei der Rationalisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />

unterstützen. Dabei sollte es sich grundsätzlich um rentable Investitionsprojekte handeln. Insbesondere<br />

mit Blick auf die Erhaltung regionaler Wirtschaftsstrukturen sollen nach Ansicht einiger Teilnehmer<br />

andererseits auch kleinere Betriebe sowie Nebenerwerbsbetriebe bei der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen<br />

unterstützt werden; durch den Aufbau von Einkommensalternativen sollen die bestehenden<br />

regionalen Strukturen möglichst erhalten bleiben.<br />

1 Der Workshop fand statt am 20.4.2005 im Regierungspräsidium Stuttgart.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


80 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

b) Wer soll gefördert werden?<br />

Folglich sollen nach Auffassung der Berater/Betreuer einerseits erfolgreiche Unternehmen mit einer<br />

ausreichenden Eigenkapitalbildung im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong> gefördert werden; der Ausbildung der<br />

Betriebsleiter wird vielfach eine große Bedeutung bei der Auswahl zugeschrieben. Andererseits sollen<br />

die Standortnachteile bestimmter Regionen (z. B. Schwarzwald) durch die Förderung benachteiligter<br />

Betriebe ausgeglichen werden. Eine besondere Junglandwirte- und Existenzgründungsförderung wurde<br />

nicht favorisiert.<br />

c) Was soll gefördert werden?<br />

Künftig sollen in erster Linie große Investitionen (s. auch Abbildung 3.20), aber auch kleinere Investitionen<br />

und Diversifizierungsinvestitionen gefördert werden. Die Förderung von mobiler Technik und von<br />

Energieerzeugung soll nach Ansicht der Berater/Betreuer nicht mehr gefördert werden. Eine besondere<br />

Unterstützung von Kooperationen wird als nicht notwendig erachtet.<br />

d) Wie soll gefördert werden?<br />

Im Workshop plädierten die Berater/Betreuer mehrheitlich für einen abgezinsten Zinszuschuss mit<br />

Kreditbindung und für Festbeträge je förderbare Investitionseinheit (z.B. Stallplatz). Im Rahmen der<br />

Kreditaufnahme sollten die Kreditnehmer jedoch von der Verpflichtung zur Refinanzierung über die<br />

Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) sein. Gleichzeitig sollten nach Ansicht einiger Teilnehmer<br />

die bestehenden Kreditbindungsfristen gelockert oder aufgehoben werden, um den Landwirten<br />

vorzeitige Tilgungszahlungen zu ermöglichen. Zusätzliche Bürgschaften werden nicht als notwendig<br />

erachtet.<br />

Im Gegensatz zur mehrheitlichen Meinung im Workshop ergab die nachfolgende schriftliche Befragung,<br />

dass die Berater/Betreuer sich überwiegend für eine reine Zuschussförderung ohne Kreditbindung<br />

aussprechen; auch die Förderung durch Festbetrag fand keine größere Resonanz mehr (Abbildung<br />

3.20).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 81<br />

Konzentration auf<br />

größere Investitionen<br />

Abkehr von Bindung<br />

an L-Bank<br />

Weniger Kontrollen<br />

bzw. deren Bündelung<br />

Reine Zuschussgewährung<br />

Richtlinienvereinfachung<br />

Abdiskontierte<br />

Zinszuschüsse<br />

Weniger<br />

Bewilligungsstellen<br />

Festbetrags- bzw.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Einfachere<br />

Planungsänderung<br />

0 1 2 3 4 5<br />

Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />

Anzahl der Antworten (n=8)<br />

Abbildung 3.20: Vorschläge der Berater zur Vereinfachung der AFP-Umsetzung in Baden-<br />

Württemberg (n=8) 1<br />

Ein relativ wichtiger Aspekt ist einigen der Befragten die Verringerung bzw. Bündelung des mit der<br />

Förderung verbundenen Kontrollaufwandes, der teilweise auch aus den komplexen Förderrichtlinien<br />

resultiert. Letztere sollten nach Ansicht von drei Befragten deutlich vereinfacht werden.<br />

3.9.1 Kurz- bis mittelfristige Ausrichtung des AFP<br />

3.9.2 Zukünftige Ziele der Agrarinvestitionsförderung<br />

Die Evaluatoren halten es für erforderlich und machbar, eine deutliche Reduzierung der Zahl der<br />

Ziele vorzunehmen, um bestehende oder mögliche Zielkonflikte abzubauen und um zu einer stärkeren<br />

Fokussierung der Förderung auf die wirklichen Kernprobleme zu kommen. Für eine Konzentration der<br />

Förderung auf die Kernziele Rationalisierung und Wachstum sprechen die gravierenden Veränderungen<br />

durch die jüngste Agrarreform und der erhebliche zu erwartende Bedarf an Subventionsabbau in<br />

der Folge der WTO-Verhandlungen. Dies gilt vor allem für die Milchproduzenten. Nur wenn es gelingt,<br />

die vorhandenen finanziellen Ressourcen auf diese Ziele zu konzentrieren, werden die Milchproduzenten<br />

in Baden-Württemberg in der Lage sein, unter den zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

wettbewerbsfähig zu produzieren. Die Untersuchung zeigt, dass die besonders erfolgreichen Förderfälle<br />

mit der geförderten Investition einen Anstieg der Arbeitsproduktivität um über 100 % erreicht<br />

haben.<br />

Für eine Fokussierung der Ziele spricht ferner der Umstand, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit zu<br />

einer erheblichen Kürzung der Mittel für die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen<br />

1 Teilweise entspricht ein Fragebogen einer abgestimmten Meinung mehrerer Befragungsteilnehmer.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


82 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

wird (s. Kapitel 8), so dass davon ausgegangen werden muss, dass auch für die Agrarinvestitionsförderung<br />

weniger Mittel zur Verfügung stehen werden (s. Abbildung 3.21).<br />

Wie in dem vorliegenden Bericht gezeigt, sind insbesondere die Ziele „Verbesserung des Tierschutzes<br />

und der Arbeitsbedingungen“ im Milchbereich weitgehend Kuppelprodukte der von den Landwirten<br />

ohnehin verfolgten Ziele Rationalisierung und Produktivitätssteigerung. Die Betriebe, die nicht in<br />

der Lage sind, diese betriebswirtschaftlich rentablen und sinnvollen Verbesserungen umzusetzen,<br />

sollten eher zu einem Ausstieg bewegt werden, als dass mit Hilfe einer gesonderten Förderung hier<br />

eine Anpassung an die allgemeinen Standards erreicht wird. Von daher ist es auch verantwortbar, im<br />

Rahmen der Investitionsförderung auf diese expliziten Ziele zu verzichten und sie über eine reine<br />

Strukturförderung dennoch zu erreichen (s. Abbildung 3.21).<br />

Mehr wettbewerbsfähige Produzenten -<br />

Sicherung der Produktion in Deutschland<br />

Fokussierung der Ziele:<br />

Rationalisierung & Wachstum<br />

Sinkende<br />

Preise<br />

Mittelknappheit<br />

Personalmangel<br />

bei Behörden<br />

Kuppelprodukte<br />

& Cross-Compl.<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Abbildung 3.21: Triebfedern und Folgen einer Fokussierung der Ziele<br />

Vor dem Hintergrund der Einführung von Cross Compliance scheint es ferner gerechtfertigt, auch<br />

das Ziel der Verbesserung des Umweltschutzes aus dem Katalog der Ziele zu streichen. Die über<br />

Cross Compliance installierten finanziellen Anreize für die Einhaltung von bestehenden Gesetzen sind<br />

so massiv, dass es aus Sicht der Bewerter keiner zusätzlichen Förderung und Kontrolle der entsprechenden<br />

Auflagen im Zuge der Investitionsförderung bedarf.<br />

Da zusätzliche Ziele in der Regel auch zusätzliche Kontrollen und Überprüfungen bedeuten, führt eine<br />

Beschränkung auf wenige Kernziele auch zu einem Abbau von Bürokratie. Angesichts der schon<br />

gegenwärtig feststellbaren Überlastung der Behörden (s. Kapitel 4.5) erlaubt eine Reduzierung von<br />

Kontrollaufgaben eine Konzentration der Behörden auf die entscheidende Aufgabe, nämlich die kritische<br />

Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zu fördernden Unternehmen und deren Investitionsvorhaben<br />

(s. Abbildung 3.21). Diese Sichtweise wird von der ganz überwiegenden Zahl der Berater geteilt<br />

(s. Anhang 5).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 83<br />

Ob und inwieweit das Ziel der Diversifizierung beibehalten werden sollte, erscheint zumindest fraglich.<br />

Abgesehen von einigen wenigen regional relevanten Nischen (typische Urlaubsregionen mit Urlaub<br />

auf dem Bauernhof sowie großstadtnahe Regionen mit Pferdehaltung/Dienstleistung) spielen die<br />

entsprechenden Projekte nur eine sehr untergeordnete Rolle. Von den genannten Ausnahmen abgesehen,<br />

konnten auch die Berater keine neuen Felder und/oder neue Ansätze zur Förderung der Diversifizierung<br />

aufzeigen.<br />

Die einzigen Bereiche, in denen die Diversifizierung zu einer erheblichen Nutzung und Umorientierung<br />

führt, ist die Erzeugung von erneuerbarer Energie. Dies aber sind wiederum kritisch zu beurteilende<br />

Interventionen, weil sie entweder – wie im Fall Biogas – regional zu einem deutlichen Anstieg der<br />

Pachten und einer Verschlechterung der Wachstumschancen der klassischen Landwirte führen (können)<br />

oder aber – wie im Fall von Photovoltaik – zur Generierung von politisch induziertem Renteneinkommen<br />

ohne Beschäftigungswirkungen in ländlichen Regionen. Wegen der politisch festgelegten<br />

Einspeisevergütungen fördert Baden-Württemberg diese Bereiche nicht mehr über das AFP.<br />

Um die Folgen des Strukturwandels und der Änderung sonstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen<br />

durch Schaffung alternativer Einkommensquellen abzupuffern, ist zudem fraglich, ob die oftmals mit<br />

erheblichen Vermögenswerten ausgestatteten Landwirte tatsächlich eine benachteiligte Gruppe im<br />

ländlichen Raum darstellen, die einer besonderen Förderung bedarf. Aus Gründen der Gleichbehandlung<br />

erscheint es daher geboten, die Förderung von Einkommensdiversifizierungen für alle Antragsteller<br />

im ländlichen Raum nach einheitlichen Kriterien zu gestalten.<br />

3.9.3 Welcher Personenkreis soll mit dem AFP gefördert werden?<br />

Grundsätzlich sollen aus unserer Sicht diejenigen Unternehmen gefördert werden, die einen möglichst<br />

großen Nettonutzen der Förderung schaffen. Dieser Nettonutzen lässt sich optimieren, wenn im Hinblick<br />

auf das/die Förderziel/e diejenigen eine Förderung erhalten, die mit ihren Investitionen einen<br />

möglichst hohen Zielerreichungsgrad versprechen, aber ohne Förderung keine Investition oder eine<br />

Investition mit einem deutlich geringeren Zielerreichungsgrad durchführen würden.<br />

Gefördert werden sollen die landwirtschaftlichen Unternehmer, die in der Vergangenheit nachgewiesen<br />

haben, dass sie Willens und in der Lage sind, hochproduktiv und effizient zu wirtschaften und<br />

deren Investitionskonzepte versprechen, dass dieser Weg nach der geförderten Investition erfolgreich<br />

fortgesetzt wird.<br />

Angesichts dieser Konzentration der Förderung auf erfolgreiche Unternehmer sollten daher auch die<br />

im Bereich der formalen Berufsqualifikation bestehenden Anforderungen entfallen, solange die vorgelegten<br />

Unterlagen überzeugen.<br />

Für eine besondere Junglandwirteförderung besteht weiterhin Bedarf 1). Zum einen ist die Tatsache,<br />

dass die <strong>Landwirtschaft</strong> in den kommenden Jahren vor einem erheblichen strukturellen Wandel<br />

hin zu größeren Betrieben steht, wenn die verbleibenden Betriebe mittel- und langfristig im Wettbewerb<br />

bestehen wollen, anzuführen. Hier wird insbesondere für die bisher kleinbetrieblich strukturierte<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> Baden-Württemberg ein deutliches Problem gesehen. Zum anderen erleichtert die<br />

Förderung auch eine Neuausrichtung des Betriebes. Dabei gilt die Beobachtung, dass in den letzten 5<br />

bis 10 Jahren vor der angestrebten Hofnachfolge, insbesondere wenn diese sich noch als unsicher<br />

darstellt, deutliche Investitionszurückhaltung gegeben ist. Zum anderen sind im Rahmen der Hofübernahme<br />

in der Regel auch Investitionen zur Betriebsanpassung an die neue Betriebsführung notwendig,<br />

weil richtigerweise die Betriebsnachfolger besser, zumindest anders, ausgebildet sind, und ihre<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


84 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Pläne natürlich andere Perspektiven haben als diejenigen des Hofübergebers. Entsprechend sind<br />

umfangreiche Investitionen fast immer im Rahmen einer Hofübergabe notwendig. Strukturbedingt fällt<br />

den Betrieben diese in Baden-Württemberg nur aus Eigenmitteln schwer. Eine Aufrechterhaltung der<br />

Junglandwirteförderung wird deshalb aus Sicht des Programmbewerters als zielführend angesehen.<br />

Zur Abgrenzung der Unternehmen, die rentable Investitionen auch ohne Förderung durchführen würden,<br />

sollte die bestehende Prosperitätsprüfung beibehalten werden, aber so einfach wie möglich<br />

gestaltet werden (d.h. ohne Vermögensprüfung).<br />

1) Stellungnahme des Programmevaluators<br />

3.9.4 Welche Projekte sollen mit dem AFP gefördert werden?<br />

1. Grundsätzlich sollte aus Sicht der Bewerter keine Einschränkung der Förderung auf bestimmte<br />

Produktionsbereiche vorgenommen werden. Somit wären alle Bereiche der landwirtschaftlichen<br />

Urproduktion förderfähig. Dennoch sollten die Förderbereiche aufgrund der<br />

knappen Ressourcen im Hinblick auf ihre Relevanz (Anpassungsbedarf, Entwicklungschancen)<br />

geprüft und mit Blick auf die prospektive Anpassungsdynamik zeitlich begrenzt werden.<br />

Aktuell besteht in der Milchviehhaltung aus unserer Sicht ein solcher besonderer Bedarf angesichts<br />

des eingeleiteten Politikwechsels der Milchmarktpolitik.<br />

2. Die Bewerter sind der Auffassung, dass der Erwerb von mobilen Maschinen und Geräten<br />

nicht weiter gefördert werden sollte.<br />

Die Befragung hat deutliche Hinweise dafür geliefert, dass die Förderung dieser Objekte ganz<br />

überwiegend Mitnahmeeffekte beinhaltet. Die geförderten Investitionen sind ohnehin meistens<br />

rentabel und können aufgrund der vergleichsweise niedrigen Volumina von den Unternehmen<br />

mehrheitlich aus eigener Kraft finanziert werden. Für die Abschaffung dieser Förderung sprechen<br />

überdies die immer wieder von Landwirten und Beratern angesprochenen Überwälzungseffekte<br />

zu Gunsten der Landmaschinen-Industrie durch einen Preisanstieg der geförderten<br />

Maschinen und Geräte.<br />

3. Die noch bestehende Förderung von Biogas- und Photovoltaik-Anlagen sollte eingestellt<br />

werden. Eine hohe Rentabilität der Biogasanlagen ist wegen des EEG offenbar vorhanden. In<br />

einigen Regionen Süddeutschlands sind aufgrund der umfangreichen Investitionen in Biogasanlagen<br />

bereits deutlich steigende Pachtpreise zu beobachten. Dadurch behindern Biogasanlagen,<br />

die mit derselben Maßnahme wie Milchviehställe gefördert werden, u.a. auch das<br />

Wachstum von dynamischen Milchviehbetrieben. Ferner ist eine – die Förderung ursprünglich<br />

vielleicht einmal legitimierende – Pionierwirkung längst nicht mehr gegeben. Sowohl bei Biogas-<br />

als auch bei Photovoltaikanlagen können Überwälzungseffekte durch Preissteigerungen<br />

bei den Anlagen festgestellt werden. Diese Effekte liefern deutliche Hinweise auf negative<br />

Nebenwirkungen einer unkoordinierten Förderung.<br />

3.9.5 Welche Instrumente sollen zum Einsatz kommen?<br />

1. Die Bewerter empfehlen, das in Baden-Württemberg gegenwärtig angewandte System der<br />

Zinsverbilligung in Verbindung mit Zuschüssen zugunsten einer reinen Zuschussförderung<br />

umzustellen.<br />

Wenn mit der bisherigen Kreditbindung das Ziel verfolgt wird, nur die Landwirte zu fördern, die<br />

auch einen Kredit aufnehmen (müssen), lässt sich der gleiche Effekt erzielen, wenn die För-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 85<br />

derung auf Große Investitionen mit wirklichen Strukturwirkungen beschränkt wird. Daher<br />

schlagen die Bewerter vor, die Untergrenze für förderfähige Investitionsvolumina deutlich auf<br />

mindestens 50.000 € anzuheben. Derartige Investitionen können aber in aller Regel ohnehin<br />

nur mit Hilfe von Krediten bewerkstelligt werden, so dass weiterhin die Banken als zusätzliche<br />

Selektionsinstanz eingebunden sind. Das häufig vorgebrachte Argument, die Antragsteller<br />

durch die Kreditbindung hinsichtlich der Finanzierung zu disziplinieren, sie sozusagen vor sich<br />

selbst zu schützen, ist aus unserer Sicht nicht haltbar, da ihnen dadurch die betriebswirtschaftliche<br />

Kompetenz abgesprochen würde, deren Vorhandensein aber sicherlich eine Voraussetzung<br />

für die Förderwürdigkeit der Zielgruppe ist. Außerdem werden durch die Kreditbindung<br />

in vielen Fällen auch unsinnige und möglicherweise teurere Fremdfinanzierungen<br />

verursacht, nur um in den Genuss einer möglichst hohen Förderung zu kommen. Aus der<br />

Sicht der Verwaltung würde das reine Zuschussverfahren zu einer deutlichen Vereinfachung<br />

auch hinsichtlich der langfristigen Kontrollen führen. Die befragten Landwirte haben immer<br />

wieder berichtet, dass sie aus finanziellen und steuerlichen Erwägungen, aber auch zur Erleichterung<br />

der Aufnahme neuer Kredite, Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen würden, wenn<br />

sie nicht mit Forderungen nach Teilrückzahlung der Förderung rechnen müssten.<br />

Die deutliche Anhebung der Förderuntergrenze auf mindestens 50.000 € bei Abschaffung<br />

der Kleinen Investitionen ergibt sich aus den dargestellten Analysen. Danach beinhalten die<br />

Kleinen Investitionen deutlich weniger strukturelle Wirkungen als Große Investitionen. Auch<br />

die These von Initialwirkungen Kleiner Investitionen konnte auf Basis der Befragungsdaten<br />

und des Beraterworkshops – abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen – nicht belegt werden.<br />

Zudem kann davon ausgegangen werden, dass entwicklungsfähige Betriebe Investitionen<br />

in diesem Umfang auch selber tragen können.<br />

2. Die Zuschusshöhe sollte bei normalen Investitionen einheitlich mit 15 bis 20 % festgelegt<br />

werden: Die Umstellung auf eine Zuschussregelung ohne Kreditbindung beinhaltet einen Bezug<br />

des Zuschusses auf das insgesamt förderfähige Investitionsvolumen. Unbare Eigenleistungen<br />

des Investors sollten auch künftig nicht förderfähig sein, da die Bewertung dieser Leistungen<br />

mit Schwierigkeiten verbunden ist, so dass sich der Zuschuss ausschließlich auf<br />

Rechnungsnachweise bezieht. Bislang beträgt der durch die Zinsverbilligung resultierende<br />

Förderhöchstsatz bei Großen Investitionen 31 % und bei Kleinen Investitionen 20 %. Die im<br />

Rahmen dieser Bewertung befragten Unternehmen wiesen einen Subventionsanteil am Investitionsvolumen<br />

von durchschnittlich 24 % auf. Dabei sind auch die Junglandwirte- und die Erschließungsförderung<br />

enthalten. 1 Durch den Bezug des Zuschusses auf das gesamte förderfähige<br />

Investitionsvolumen und die flexiblere Finanzierung im Hinblick auf den Einsatz von Eigen-<br />

und Fremdmittel (u.a. freie Wahl der Finanzinstitution) kann der Unternehmer Vorteile<br />

nutzen, die eine deutliche Reduzierung des Subventionsniveaus nahe legen.<br />

Die Obergrenze des förderfähigen Investitionsvolumens kann unverändert bestehen bleiben.<br />

1 Zuschüsse für die Erfüllung besonderer Anforderungen an die <strong>Landwirtschaft</strong> und für Diversifizierung waren zum<br />

Zeitpunkt der AFP-Bewilligung der im Rahmen dieser Untersuchung befragten Unternehmen zum größten Teil noch<br />

nicht möglich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


86 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3. Die Investitionsfördermaßnahme mit der geringsten Marktverzerrung ist die staatliche Bürgschaft.<br />

Gegenwärtig besteht für dieses Instrument jedoch kaum ein Bedarf. Dies belegen sowohl<br />

die von uns untersuchten Betriebe, bei denen fehlende Sicherheiten bislang überwiegend<br />

kein Thema sind (s. Kapitel 6.0), als auch die Berater und andere Experten. Zwar wurde<br />

in den Beraterworkshops eine gewisse Zurückhaltung der Banken im landwirtschaftlichen Sektor<br />

angesprochen, aber die genannten Gründe sprechen eher für die schlechte Rentabilitätslage<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe als für ein Marktversagen.<br />

Wenngleich Bürgschaften daher derzeit kaum reale Wirkungen beinhalten, sollte doch im<br />

Hinblick auf künftige Entwicklungen, wie höhere Pacht- und Fremdkapitalanteile wachsender<br />

Unternehmen sowie deutlich umfangreichere Investitionen, dieses Instrument angeboten, a-<br />

ber restriktiv eingesetzt werden. Auf keinen Fall darf das Instrument dazu missbraucht werden,<br />

die angemessenen und notwendigen Eigenrisiken der Banken zu übernehmen. Ein positiver<br />

Nebeneffekt der Bürgschaften ist, dass im Fall der Einstellung der Junglandwirteförderung<br />

auch ein größerer Finanzierungsbedarf von Junglandwirten und Existenzgründern auf<br />

diese relativ marktkonforme und wirksame Weise erfüllt werden kann.<br />

4. Kapazitätsbeschränkungen sind im Hinblick auf den strukturellen Anpassungsbedarf kontraproduktiv<br />

und sollten daher abgeschafft werden. Da in diesem Bereich EU-Rahmenrecht<br />

zu beachten ist, sollten die diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten (z.B. Nachweis der<br />

Milchquote erst mit dem Verwendungsnachweis) möglichst wachstumsfördernd genutzt werden.<br />

Auf den relevanten politischen Ebenen sollte darauf hingewirkt werden, dass diese Beschränkungen<br />

bei der Investitionsförderung aufgehoben oder zumindest deutlich gelockert<br />

werden.<br />

5. Die gegenwärtig bestehende Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren bei Großen Investitionen<br />

halten wir angesichts des schnellen betrieblichen Wandels für deutlich zu lange. Eine Verringerung<br />

der Frist auf sechs Jahre scheint angemessen.<br />

Sowohl Landwirte als auch Berater haben darauf verwiesen, dass die Aufgabe von Betriebszweigen<br />

und auch Umnutzungen dadurch künstlich behindert werden. Im Übrigen steht dieser<br />

Ansatz im deutlichen Widerspruch zur allgemeinen Agrarpolitik, die mit der Entkopplung gerade<br />

dahingehend weiterentwickelt wird, dass staatliches Handeln möglichst wenig zur Konservierung<br />

vorhandener Strukturen beiträgt.<br />

6. Die Auflagenbuchführung bietet sowohl für die Beratung als auch für die Bewertung der<br />

Fördermaßnahme eine gute Informationsgrundlage. Zu prüfen ist, ob noch die Notwendigkeit<br />

besteht, diese als Förderauflage vorzuschreiben. Die Buchführung ist für förderfähige Betriebe<br />

eine Selbstverständlichkeit vor und nach der Förderung und in der Praxis wurde diese Quelle<br />

bislang kaum zur Fördererfolgsmessung genutzt. Im Rahmen der Aktualisierung der Zwischenbewertung<br />

konnte eine Auswertung der Auflagenbuchführung nicht durchgeführt werden,<br />

so dass eine empirisch unterstützte Empfehlung hierzu gegenwärtig noch nicht möglich<br />

ist; dies wird jedoch eine der Kernaufgaben der Ex-post-Bewertung sein.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 87<br />

3.10 Eckpunkte für eine langfristige und effiziente Investitionsförderung im Agrarsektor<br />

Mögliche Gründe für eine Intervention auf dem Investitionsmarkt<br />

Da für die Agrarinvestitionsförderung wie in Kapitel 3.1 dargelegt, keine ausgearbeitete Interventionslogik<br />

und auch kein stringentes Zielsystem existiert 1 wird im Folgenden eine Interventionslogik für eine<br />

künftige Investitionsförderung im Agrarbereich beispielhaft skizziert.<br />

In einer Marktwirtschaft – so die Ausgangshypothese – führen funktionierende Märkte dazu, dass die<br />

Produktionsfaktoren über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Markt effizient eingesetzt<br />

werden. Die Aufgabe des Staates ist es dabei, die Rahmenbedingungen für funktionierende<br />

Märkte sicher zu stellen. Daher gibt es für staatliche Eingriffe nur dann eine Legitimation, wenn Märkte<br />

offenkundig versagen. Als Bespiel dafür werden oftmals Umweltgüter angeführt.<br />

Ausgehend von diesen Überlegungen sollte eine (landwirtschaftliche) Investitionsförderung nur dazu<br />

dienen, Unvollkommenheiten des (Kapital-) Marktes auszugleichen oder aber Strukturbrüche<br />

abzumildern. Diese Rahmenbedingungen – z.B. massive Änderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />

oder Naturkatastrophen – können die Betriebe kurzfristig derart belasten, dass sie in<br />

einer dynamischen Betrachtung in ihrer betrieblichen Entwicklung irreversibel geschädigt werden<br />

(s. Abbildung 3.22). Ferner erscheint auch die Förderung von risikobehafteten innovativen Investitionen<br />

mit Pilotcharakter als gerechtfertigt, wenn dadurch ein (statt: nicht-exklusiver Nutzen) über den<br />

Betrieb hinaus gehender Nutzen für den gesamten Sektor oder sogar gesamtgesellschaftlich erwartbar<br />

ist, die Kosten und Risiken aber individuell zu tragen wären. Bei öffentlichen Gütern ist zu unterscheiden,<br />

ob deren Bereitstellung vor allem durch höhere Investitionskosten oder mit einem besonderen<br />

Management und höheren variablen Kosten verbunden ist, da die Instrumentenwahl entsprechend<br />

ausgerichtet werden muss.<br />

Voraussetzung für solche staatlichen Interventionen in das Investitionsgeschehen in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

ist, dass ausgehend von einer Problemanalyse Marktversagen klar und eindeutig identifiziert<br />

wird. Eine solche Ex-ante-Bewertung wird als Voraussetzung für eine zielgerichtete Förderung (Interventionslogik)<br />

angesehen. Sie sollte, aufbauend auf dieser Analyse, auch die Ableitung der Förderziele<br />

und deren Verhältnis zueinander (Hierarchie) beinhalten. Die gewählten Interventionen sollten –<br />

abgesehen von möglichen Spezialfällen bei öffentlichen Gütern – in jedem Fall zeitlich befristet sein<br />

und gegebenenfalls, d.h. wenn das zu lösende Problem nicht horizontaler Natur ist, auch regional<br />

eingegrenzt werden. Die Förderrichtlinien sollten eine möglichst geringe Regelungsbreite und -tiefe<br />

beinhalten, da sämtliche Regelungen einen entsprechenden Kontrollaufwand nach sich ziehen.<br />

1 Hier kann ein Zusammenhang mit dem System der Mischfinanzierung angenommen werden, da dieses das Prinzip<br />

der fiskalischen Äquivalenz unterläuft.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


88 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Schlanke, bedarfsorientierte Richtlinien<br />

⇒ Effiziente Förderung<br />

Zeitliche und/oder regionale Eingrenzung<br />

Zuschuss<br />

für die Anpassung<br />

Bürgschaft Zuschuss Zuschuss<br />

Definition weniger klarer Ziele mit Zielhierarchisierung<br />

Massive Änderung<br />

Rahmenbedingungen<br />

Disfunktionaler<br />

Kapitalmarkt<br />

Innovationen<br />

(bes. Prüfung)<br />

Öffentliche Güter<br />

(ohne erhebliche var. Kosten)<br />

Klare Identifikation von Defiziten und Problemen durch Marktversagen<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Abbildung 3.22: Interventionslogik der Agrarinvestitionsförderung<br />

Problemorientierte Instrumentenwahl<br />

Den einzelnen Bereichen von Marktversagen sollte mit einem adäquaten Instrumenteneinsatz begegnet<br />

werden. Bei massiven Änderungen der Rahmenbedingungen, für die der Milchmarkt unter den<br />

derzeitigen GAP-Reformen als Beispiel angeführt werden kann, könnten Zuschüsse für die notwendigen<br />

Anpassungsinvestitionen, zur Zeit also insbesondere Wachstumsinvestitionen zur Überwindung<br />

der strukturellen Defizite, für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden.<br />

Von einem nicht funktionierenden Kapitalmarkt würden wir dann sprechen, wenn der Agrarsektor<br />

nur unzureichend mit Kapital versorgt würde, obwohl aus gesamtwirtschaftlicher Sicht der Grenznutzen<br />

des Kapitaleinsatzes über dem in anderen Sektoren läge. Eine solche Situation könnte z.B. dann<br />

entstehen, wenn Finanzinstitutionen für die Kreditierung der <strong>Landwirtschaft</strong> aufgrund der aus ihrer<br />

Sicht geringen Bedeutung dieses Sektors kein Fachpersonal mehr einstellen und wegen dieser fehlenden<br />

Expertise den Sektor nicht ausreichend mit Kapital versorgen. In diesem Fall wäre die Bereitstellung<br />

von staatlichen Bürgschaften das angemessene Instrument für eine Marktintervention, da<br />

dadurch die Versorgung des Sektors mit Kapital bei gleichzeitig möglichst geringer Marktverzerrung<br />

gewährleistet werden könnte.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 89<br />

Innovationen in der <strong>Landwirtschaft</strong> leiden darunter, dass innovative Haltungs- oder Bewirtschaftungssysteme<br />

keinen rechtlichen Erfinderschutz genießen 1 . Betriebe, die derartige Innovationen praktizieren,<br />

tragen somit das wirtschaftliche Risiko der Neuerung, ohne bei Erfolg entsprechende Vorteile<br />

durch Lizenzen und Patente einstreichen zu können. Um den gesellschaftlich erwünschten Fortschritt<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> zu unterstützen, sollte den Betrieben für die mit Innovationen verbundenen Investitionen<br />

dann eine Risikoprämie gewährt werden, wenn der Staat an deren Realisierung ein besonderes<br />

Interesse hat (Pilotcharakter). Für die Auswahl der zu fördernden Projekte sollte ein Gremium<br />

in einem Wettbewerbsverfahren (Ausschreibung) die Bemessung und Zuteilung der Zuschüsse<br />

regeln.<br />

Der Bereich der öffentlichen Güter beinhaltet sehr unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils einer<br />

adäquaten Lösung bedürfen. Als Beispiel sollen hier der Tierschutz und die damit verbundenen gesellschaftlich<br />

erwünschten Tierhaltungsverfahren angeführt werden, sofern diese deutlich über die<br />

internationalen Anforderungen hinausgehen und bei den nationalen Produzenten zu erheblichen<br />

Mehrkosten führen. Eine Kompensation von auflagenbedingten Kostennachteilen im Investitionsbereich<br />

durch Investitionszuschüsse könnte die nationalen Produzenten in die Lage versetzen, Marktanteile<br />

zu sichern und auf diese Weise Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land zu erhalten (Wissenschaftlicher<br />

Beirat 2005, S. 6-11). Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die hohen<br />

Anforderungen an die Haltungsbedingungen in der intensiven Veredlungswirtschaft bei Geflügel,<br />

Schweinen und Kälbern. Wenn jedoch die gesellschaftlichen Anforderungen an Tierschutz sich vor<br />

allem bei den variablen Kosten niederschlagen, z.B. durch den Einsatz besonderen Futters oder Medikamenteneinsatzes,<br />

oder besondere Anforderungen an das laufende Management stellen, wäre die<br />

Investitionsförderung nicht das geeignete Anreizinstrument, um die Einhaltung der Normen sicher zu<br />

stellen.<br />

Fazit<br />

Der staatlichen Intervention muss in einer Marktwirtschaft eine belastbare Legitimierung vorausgehen,<br />

in der klargestellt wird, dass die expliziten Ziele nicht auch ohne Staatseingriff erreicht werden können.<br />

Die Erarbeitung einer nachvollziehbaren Interventionslogik ist eine wesentliche Voraussetzung rationalen<br />

Staatshandelns, das durch eine sachgerechte Politikbewertung sinnvoll ergänzt werden muss.<br />

3.11 Monitoring und Bewertung<br />

3.11.1 Monitoring<br />

Das gegenwärtig angewandte EU-einheitliche Monitoring enthält kaum Daten, die für die Beantwortung<br />

der zentralen Bewertungsfragen nützlich sind. Vielmehr werden einige Daten zur Beschreibung<br />

des Outputs und der strukturellen Zuordnung der Förderung (z.B. Schwerpunkte, Investitionsart, Investitions-<br />

und Fördervolumen, regionale Verteilung) erfasst.<br />

1 Vgl. die Unterscheidung zwischen „produktgebundenem technischen Fortschritt“ und „technischem Fortschritt im<br />

Managementbereich“ bei Isermeyer (2003, S. 3).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


90 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Die für die Bewertung notwendigen Daten müssen dagegen vom Bewerter teils mit großem Aufwand<br />

selbst erfasst werden (Fallstudien, Befragungen) oder aufgrund fehlender Datenbanken aufwändig<br />

zusammengestellt werden (z.B. Investitionskonzepte, Auflagenbuchführung). Es ist im Rahmen der<br />

Ex-post-Bewertung auf der Grundlage einer umfassenden Sekundärdatenanalyse zu klären, welche<br />

Daten auch künftig für Bewertungszwecke zentral erfasst und gespeichert werden sollen. Die generelle<br />

Erfassung von Daten, die nur einen marginalen Wert für die Maßnahmen- oder Programmbewertung<br />

besitzen und auch für Beratungszwecke kaum nutzbar sind, jedoch einen erheblichen Erhebungsaufwand<br />

verursachen, sollte eingestellt werden. In dieser Hinsicht ist der Wert der Investitionskonzepte<br />

in Form der gegenwärtig angewandten Variablenliste sowie die Auflagenbuchführung zu<br />

prüfen.<br />

Empfehlungen:<br />

Das EU-Monitoring sollte nur wenige statistische Daten erfassen, die für die Beschreibung der Grundgesamtheit<br />

der geförderten Betriebe, Flächen, Objekte etc. (Output: physisch und monetär) notwendig<br />

ist. Die Erfassung von Wirkungsindikatoren sollte weitgehend ad hoc und je nach Schwerpunkt der<br />

Bewertung erfolgen.<br />

3.11.2 Bewertung<br />

Die aktuellen Vorgaben der EU-Kommission zur Bewertung (Europäische Kommission 2000a) zielen<br />

darauf ab, durch zentral vorgegebene Fragen und Indikatoren eine möglichst einheitliche Bewertung in<br />

den Mitgliedstaaten zu erreichen und auf diese Weise eine Aggregation der Ergebnisse für alle Mitgliedstaaten<br />

zu ermöglichen. Dieser konzeptionelle Rahmen lässt nur wenig Spielraum für systematische<br />

Analysen von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen, die in der Regel vergleichsweise aufwändig<br />

sind und daher themenbezogen (selektiv) durchgeführt werden sollten. Die Vorgaben, insbesondere<br />

der fast durchgängig geforderte Mit-/Ohne-Vergleich ist bei der Bewertung der Agrarinvestitionsförderung<br />

nicht möglich, da nicht geförderte, aber strukturell vergleichbare Betriebe kaum existieren.<br />

Da die Aggregation der Ergebnisse bezüglich einzelner Indikatoren aufgrund unterschiedlicher Erfassungsdimensionen<br />

bereits enorm schwierig ist (z.B. Tierschutz, Arbeitsbedingungen), scheint es inhaltlich<br />

beinahe sinnlos, die Ergebnisse der einzelnen Bewertungsberichte auf der Gemeinschaftsebene<br />

weiter zusammenfassen zu wollen.<br />

Die Erwartungen der Auftraggeber sind nach wie vor eher zurückhaltend und skeptisch, wobei die<br />

Bereitschaft zur konstruktiven Unterstützung der Bewertung gegenüber der Zwischenbewertung zugenommen<br />

hat. Dennoch werden die Evaluatoren nach wie vor zu wenig als externer Dienstleister wahrgenommen.<br />

Empfehlungen<br />

Die Evaluationsthemen sollten unter Vorgabe eines sehr flexiblen Bewertungsrahmens weitgehend<br />

den Auftraggebern und Evaluatoren überlassen werden. Es sollte möglich sein, die Bewertung auf<br />

wenige zentrale Fragen zu begrenzen und auf diese Weise Freiraum für den notwendigen analytischen<br />

Tiefgang zur Beantwortung der relevanten Fragen schaffen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 91<br />

3.12 Ergänzungen und Empfehlung der Progammevaluation<br />

Ergänzend zu der Einschätzung der speziellen Zentralevaluierung werden aus Sicht des Gesamtprogramms<br />

Baden-Württembergs und der verfügbaren Landeskunde Ergebnisse und Empfehlungen bestätigt,<br />

modifiziert oder hinzugefügt.<br />

3.12.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen<br />

Zusammenfassend kann die Investitionsförderung in den drei Schwerpunkten Agrarinvestitionsförderprogramm,<br />

Regionalprogramm und Junglandwirte-Förderung einerseits den allgemeinen Zielen der<br />

Agrarpolitik Baden-Württembergs untergeordnet werden und andererseits im Gesamtförderkontext<br />

des Programms als wichtiger Mosaikstein mit enger Verzahnung zu weiteren Fördermaßnahmen gesehen<br />

werden. Der Maßnahmenbereich zur Förderung investiver Aktivitäten leistet Beiträge insbesondere<br />

zur Realisierung folgender Programmziele Baden-Württembergs:<br />

Ziel „Teilhabe der in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Bevölkerung an der allgemeinen Einkommens- und<br />

Wohlstandsentwicklung“, wird erreicht, indem der Kapitaleinsatz verbessert wird und somit die Arbeitsproduktivität<br />

steigen kann, und indem Arbeitserleichterungen ermöglicht werden.<br />

Ziel „Schutz der natürlichen Ressourcen durch eine an der Nachhaltigkeit orientierten <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

die ökonomische und ökologische Anforderungen dauerhaft in Einklang bringt“, wird mit verfolgt, dadurch<br />

dass die Mehrzahl der geförderten Vorhaben mit positiven Umwelteffekten einhergehen. Dabei<br />

ist aber diese Zielsetzung im Rahmen der AFP-Maßnahmen mehr als eine einzuhaltende Nebenbedingung<br />

anzusehen denn als zentrale Vorgabe.<br />

Ziel „Erfordernis einer flächendeckenden <strong>Landwirtschaft</strong> mit einer ausreichenden Zahl bäuerlicher<br />

Familienbetriebe zur Offenhaltung und Pflege der Landschaft sowie der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft“,<br />

wird unterstützt, indem bäuerliche Familienbetriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze<br />

einkommensgestärkt und gesichert werden - auch in den Regionen, die von der Natur für eine<br />

Landbewirtschaftung weniger geeignet sind, also als benachteiligt gelten. Dieses Ziel erscheint für<br />

AFP-Maßnahmen ebenfalls nicht prioritär. Einerseits gibt es Maßnahmenbereiche, die diese Zielsetzung<br />

direkt verfolgen (AZL, MEKA und CC) und andererseits ist im Land noch keine Region bekannt,<br />

in der Mangels der Gegebenheit landwirtschaftlicher Betriebe Land nicht bewirtschaftet wird.<br />

Die Zielsetzung der Einzelmaßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Niederlassungsbeihilfen<br />

für Junglandwirte“ im Rahmen des Förderschwerpunktes I „Strukturverbesserung“<br />

hat, aus den Gesamtzielen hergeleitet, fünf Dimensionen:<br />

Strukturelle Weiterentwicklung der Betriebe.<br />

Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch<br />

Rationalisierung und Kostensenkung.<br />

Verbesserung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen, insbesondere auch in den benachteiligten<br />

Gebieten.<br />

Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz.<br />

Erleichterung der erstmaligen Niederlassung von Junglandwirten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


92 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Hier wird deutlich, dass die Strukturwirkung und die damit erwartete Einkommenswirkung im Vordergrund<br />

stehen.<br />

Für beide Förderbereiche zusammen wurden im EPLR 1.500 Vorhaben pro Jahr als Zielgröße vorgegeben<br />

(EPLR S: 61). Diese Gesamtzahl von 1.500 Projekten pro Jahr wird nach Angaben in der Halbzeitbewertung<br />

noch ergänzt durch zusätzliche Detailzielvorgaben für die Restlaufzeit des Programms<br />

entsprechend folgender Tabelle 3.12:<br />

Tabelle 3.12:<br />

Zielvorgaben für die Anzahl der Vorhaben<br />

(2002 – 2004 bewilligte Förderfälle, 2005 - 2006 Zielwerte)<br />

Förderziele 2002 2003 2004 2005 2006<br />

alle Vorhaben im AFP und REG 4) 4.472 3.465 2.098 1.500 1.500<br />

davon umweltgerechte Ausrichtung 652 221 139 100 100<br />

davon Energieeinsparung 1.079 968 547 400 400<br />

davon tiergerechte Haltung 341 385 219 200 200<br />

davon Diversifizierung 215 207 123 100 100<br />

davon Emissionsminderung 162 154 76 50 50<br />

davon ökologischer Landbau 173 127 67 70 70<br />

davon große 1) Maßnahmen (AFP) 309 318 313 300 300<br />

davon kleine 2) Maßnahmen (AFP) 2.719 2.380 1.785 1.200 1.200<br />

davon REG 1.444 767 - 3) - -<br />

Junglandwirte 169 188 105 80 80<br />

Erläuterungen und Fußnoten<br />

AFP = Agrarinvestitionsförderungsprogramm<br />

REG = Regionalprogramm<br />

1)<br />

> 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben<br />

2)<br />

< 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben<br />

3)<br />

REG wurde ab 2004 in das AFP integriert<br />

4)<br />

ohne Junglandwirte<br />

Quelle: MLR 2005<br />

Im Vergleich zu den Zielvorgaben im EPLR sind somit an der Projektzahl gemessen deutliche Zielüberschreitungen<br />

zu bestätigen. Die Fördervoraussetzungen und die Förderung selbst waren so ausgestaltet,<br />

dass der Bedarf der landwirtschaftlichen Praxis sehr viel größer war als bei der Planung<br />

unterstellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 93<br />

3000<br />

2.762<br />

2500<br />

Große Investition<br />

2.390<br />

Förderfälle<br />

2000<br />

1500<br />

Kleine Investition<br />

Regionalprogramm<br />

1.435<br />

1.499 1.451<br />

1.188<br />

1000<br />

500<br />

625<br />

271 250<br />

713<br />

769<br />

313 318 305<br />

549<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Hinweis: Ab dem Jahr 2004 wurde das Regionalprogramm in das AFP integriert.<br />

Quelle: MLR, EPLR-Monitoring<br />

Abbildung 3.23: AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004<br />

120<br />

100<br />

Große Investition<br />

Kleine Investition<br />

Regionalprogramm<br />

93,6<br />

98,4<br />

90,5<br />

88,2<br />

10 1,3<br />

80<br />

76,2<br />

79,5<br />

Mio. Euro<br />

60<br />

44,9<br />

55,2<br />

46,0<br />

40<br />

20<br />

26,7<br />

30,5<br />

22,5<br />

19 ,0<br />

11,7<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Hinweis: Ab dem Jahr 2004 wurde das Regionalprogramm in das AFP integriert.<br />

Quelle: MLR, EPLR-Monitoring<br />

Abbildung 3.24: Förderfähige Investitionsvolumina des AFP in Baden-Württemberg von 2000<br />

bis 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


94 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

Der Zielpriorität folgend ist richtigerweise im EPLR das AFP in den Förderschwerpunkt I „Strukturverbesserung“<br />

eingeordnet. Die dort gegebene Begründung zur Notwendigkeit der Förderung der Strukturverbesserung<br />

trägt. Allerdings sollten ganz eindeutig als zentrales Ziel die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

landwirtschaftlicher Betriebe und die Erhöhung der Arbeitsproduktivität und damit des<br />

Arbeitseinkommens in den Vordergrund gestellt werden. Als mit zu verfolgende Nebenziele, quasi nur<br />

als eine Art Nebenbedingungen, die auch eingehalten werden müssen, sind der Tier- und Umweltschutz<br />

sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzufügen.<br />

In der Betrachtung des Förderkontexts des Gesamtprogramms ist darauf hinzuweisen, dass aber auch<br />

einzelne Fördermaßnahmen strukturkonservierende Wirkungen auslösen. Hierzu zählt insbesondere<br />

die Ausgleichszulage. Maßnahmenbereiche sind also aufeinander abzustimmen. Es ist bei der Förderung<br />

im Rahmen des AFP daher zu prüfen, ob diese in benachteiligten Gebieten weniger deutlich<br />

ausgeprägt zum Einsatz gelangen sollten.<br />

Den wenigen ergänzenden Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung wurde gefolgt, bzw. aus sehr<br />

einsichtigen Gründen keine Beachtung geschenkt, z.B. wurde aus Gründen der deutlichen allgemeinen<br />

Förderung der Energieeinspeisung die AFP-Investitionsförderung entgegen der HB-Empfehlung<br />

eingestellt.<br />

3.12.2 Einordnung der Befragungsergebnisse<br />

Die Befragungsergebnisse der Zentralevaluierung sind durch eigene Vor-Ort-Befragungen von 28<br />

Betrieben in Baden-Württemberg und die Befragung von 270 baden-württembergischen<br />

landwirtschaftlichen Betrieben auf schriftlichem Wege in der Tendenz ohne Einschränkung zu<br />

bestätigen. Die gefundenen Abweichungen lassen sich aus regionalen Besonderheiten,<br />

produktspezifischen Gegebenheiten und Strukturgründen erklären. Dabei wurde auch<br />

programmspezifisch festgestellt, dass, wie nicht anders zu erwarten, die Vermutung bestätigt wurde,<br />

dass sowohl im Rahmen des AFP als auch im Rahmen der Junglandwirteförderung Mitnahmeeffekte<br />

von um 30 % gegeben waren. Es konnte auch bestätigt werden, dass aus Sicht der geförderten<br />

Betriebe die Investitionen ohne Einschränkung als erfolgreich im Sinne von schon gegebenen oder<br />

zumindest erwarteten Einkommenssteigerungen eingeschätzt wurden. In der eigenen Befragung<br />

konnte zudem ermittelt werden, dass die bisher beobachtbaren Einkommenseffekte, auch wenn man<br />

von einem konstanten Preisgerüst ausgeht, als gering anzusehen sind. Erwartungen von<br />

Einkommenssteigerungen durch die geförderte Investition sind jedoch deutlich erkennbar.<br />

Im Rahmen der Junglandwirteförderung wurde in hohem Maße von den Begünstigten ein direkter<br />

Einfluss auf die betriebliche Entwicklung der Förderung nicht bestätigt. Dieses ist jedoch in dem Sinne<br />

zu interpretieren, dass kein nur auf diese Förderung speziell bezogener, isolierter Einfluss erkennbar<br />

war, also nicht deshalb und ausschließlich eine Hofübernahme erfolgte. Somit hat die Junglandwirteförderung<br />

keine konservierenden Strukturwirkungen. Hier wird kein Widerspruch gegenüber der Zielsetzung<br />

des AFP gesehen. Beschäftigungseffekte sind nur in vernachlässigbarem Umfange im Rahmen<br />

der Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zu beobachten, wenn man diese<br />

aus einer Erhöhung der Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte herleitet. Inwieweit durch die Förderung<br />

Arbeitsplätze in der <strong>Landwirtschaft</strong> erhalten werden konnten, ist nur vermutbar. Dieser Arbeitsmarkt<br />

stabilisierende Effekt wird als relativ gering eingeordnet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 95<br />

3.12.3 Modifikation der Empfehlungen<br />

Im großen und ganzen werden die Empfehlungen der Zentralevaluierung unterstützt. Ein Mindestfördervolumen<br />

von 50.000 € wird für richtig erachtet. Die Begründung für die Mindestgrenze des förderfähigen<br />

Investitionsvolumens von 50.000 € ist zum einen aus der damit gegebenen Reduzierung der<br />

Mitnahmeeffekte herzuleiten und zum andern aus der Schwerpunktsetzung der Förderung in wettbewerbsfähige<br />

Betriebe. Letztlich sinken auch die Transaktionskosten im landwirtschaftlichen und administrativen<br />

Bereich pro Förderfall in Vergleich zu einer niedrigeren Summe deutlich. Damit schließen<br />

sich Investitionen in Maschinen und Geräte in der Regel aus. Es wird als richtig angesehen, die sog.<br />

Kleinen Investitionen, insbesondere in mobile Gerätschaften und Anlagen, zu beenden.<br />

Die Förderung sollte in einer Zuschussgewährung mit freier Krediteinwerbung verbunden sein. Damit<br />

gewinnt die <strong>Landwirtschaft</strong> die Möglichkeit, die günstigsten Kreditkonditionen auszuhandeln und Tilgung<br />

nach Liquiditätslage eigenentscheidend zu gestalten.<br />

Es sollten grundsätzlich nur die Betriebe eine Förderung erhalten, die nachprüfbar belegen können,<br />

dass sie in der Vergangenheit überdurchschnittlich erfolgreich waren und die einen Betriebsplan, bzw.<br />

ein Unternehmenskonzept für die zu fördernde Investition vorlegen, der entsprechenden gegebenen<br />

und zu entwickelnden Prüfkriterien standhält. Insofern erübrigt sich auch die Vorgabe einer Auflagenbuchführung.<br />

Eine Eingrenzung durch Berufsqualifizierung erscheint ebenfalls nicht notwendig.<br />

Es wird als sinnvoll angesehen, im Schwerpunkt milcherzeugende Betriebe mit einem deutlichen Förderanteil<br />

von bis zu 40 % in die Förderung einzubeziehen und mit 25 % allen anderen Betrieben, die<br />

die angesprochenen Bedingungen erfüllen, eine Fördermöglichkeit zu eröffnen, wenn die Investition<br />

direkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und/oder eine landwirtschaftliche<br />

Nebentätigkeit fördert, die direkt mit dem Gegebensein von Bauernhof und Agrarproduktion verbunden<br />

ist, wie beispielsweise der Agrotourismus oder die Direktvermarktung.<br />

Alle nicht mit der landwirtschaftlichen Produktion in direkter Beziehung stehenden Einkommensmöglichkeiten,<br />

oft im weiteren Sinne zusammengefasst auch als Diversifikationsmöglichkeiten der Erzielung<br />

von Einkommen im landwirtschaftlichen Betrieb umschrieben, sind nicht in die AFP-Förderung zu<br />

integrieren, sondern sollten in dem Schwerpunkt 3 ihren Förderniederschlag finden.<br />

3.12.4 Förderung im Gartenbau<br />

Für die Förderung von Investitionen in Gartenbaubetrieben ist eine spezielle Analyse vorgenommen<br />

worden.<br />

3.12.5 Befragungsergebnisse<br />

Die folgende Analyse fußt auf einer Vor-Ort-Befragung von zehn Betriebsleitern gartenbaulicher Betriebe.<br />

Von diesen produzierten neun im Schwerpunkt Blumen und Zierpflanzen. Ein Betrieb war auf<br />

den ökologischen Gemüsebau und die damit verbundene Direktvermarktung ausgerichtet. Es wurde<br />

der von der FAL entwickelte Fragebogen (s. Anhang) eingesetzt.<br />

Die Betriebe bewirtschafteten eine Fläche, die sich in Unter-Glas- und Freiland-Fläche aufteilt. Die<br />

Unter-Glas-Fläche, die bewirtschaftet wurde, lag zwischen 0 und 1 ha mit einem Durchschnitt von 0,53<br />

ha. Die Freilandfläche betrug 0,1 bis 10 ha mit einem Durchschnitt von 4,48 ha. Diese für eine landwirtschaftliche<br />

Betrachtung sehr geringe Flächenausstattung erlaubt dennoch tragbare Einkommens-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


96 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

beitäge, da die Wertschöpfung pro ha, insbesondere in der Unter-Glas-Produktion sehr hoch ist. Insofern<br />

ist hier kein typisch landwirtschaftlicher Sachverhalt gegeben. Dieses wird auch am hohen Umsatzanteil<br />

deutlich, der auf Handelstätigkeit entfällt.<br />

Ebenso ist die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in den Betrieben nicht typisch für den landwirtschaftlichen<br />

Sektor. Im Durchschnitt waren pro Betrieb 6,1 Arbeitskräfte, mit einer Spanne zwischen 3 und 10<br />

Arbeitskräften, beschäftigt.<br />

Sieben der geförderten Betriebe waren in das Programm für Junglandwirte eingebunden und charakterisierten<br />

alle die Junglandwirteförderung als hilfreich für die Entwicklung des Betriebes.<br />

Die Investitionsvolumen, vornehmlich für den Ausbau der Unter-Glas-Produktion lagen zwischen<br />

250.000 und 600.000 € mit einem Durchschnitt von 346.000 €. Alle Betriebe hatten die neu geschaffenen<br />

Kapazitäten vollständig ausgelastet. Entsprechend war auch mit 100 % Nennung das wichtigste<br />

Ziel der geförderten Investitionen die Kapazitätserweiterung, gefolgt vom Ziel Kostenersparnis mit 60<br />

% und der Einkommenssteigerung ebenfalls mit 60 %. Auch die Qualitätsverbesserung der Produkte,<br />

der Umweltschutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden zusammen mit 80 % als<br />

wichtiges weiteres Investitionsziel benannt.<br />

Beachtenswert war, dass nur 20 % der Befragten die Investitionen noch einmal genau so durchführen<br />

würden, wie sie realisiert worden sind. In der Mehrzahl (75 %) wurde rückblickend eine größere Investition,<br />

ein deutlicherer Ausbau der Kapazitäten für notwendig erachtet.<br />

Die Gewinnvorstellungen, die im „Ist“ zwischen 40.000 und 80.000 € und im „Plan“ zwischen 50.000<br />

und 100.000 € gesehen werden, sind nicht deutlich entfernt von entsprechenden Vorstellungen in<br />

typisch landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben.<br />

Auffällig war, dass 60 % der Befragten zustimmte, dass sie auch eine entsprechende Investition ohne<br />

Förderung durchgeführt hätten; davon allerdings 30 % zu einem späteren Zeitpunkt, und 20 % hätten<br />

eine kleinere Investition getätigt. Das heißt also, dass 30 % die Investitionen ohne Förderung auch in<br />

etwa gleichem Umfang, gleicher Art und zum etwa gleichen Zeitpunkt durchgeführt hätten. Dieses<br />

entspricht in etwa den Angaben, wie sie auch für die landwirtschaftlichen Betriebe erhoben worden<br />

sind.<br />

In der Einschätzung agrarpolitischer Maßnahmen wurde durch die Betriebsleiter die staatliche Investitionsförderung<br />

als notwendig angesehen. Allerdings bestand in Hinblick auf agrarpolitische Vorgaben,<br />

branchenspezifisch verständlicherweise, ein äußerst geringer Informationsgrad. Dennoch wurde es<br />

bei entsprechender Budgetkürzung einer Agrarpolitik zu 60 % für richtig gehalten, die Rasenmähermethode<br />

des Abbaus einzusetzen.40 % favorisierten eine Schwerpunktbildung.<br />

In 60 % der Betriebe kam es im Rahmen der Investitionsförderung zu Neueinstellungen von Arbeitskräften.<br />

Die befragten Betriebsleiter lagen in einer Altersspanne zwischen 35 und 49 Jahren, mit einem Durchschnitt<br />

von 40,4 Jahren.<br />

Diese Ergebnisse sind im Folgenden zu bewerten in Hinblick auf die Notwendigkeit und die Erfolge<br />

der Investitionsförderung.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 97<br />

3.12.6 Empfehlungen für den Gartenbaubereich<br />

3.12.6.1 (a) Gartenbau und <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Die untersuchten Gartenbaubetriebe können mit einer Ausnahme nicht als typisch landwirtschaftliche<br />

Betriebe eingeschätzt werden. Sie sind zwar familiengeführt, beschäftigen jedoch eine größere<br />

Zahl familienfremder Arbeitskräfte. Sie erzielen ein deutliches Einkommen durch Verkaufsund<br />

Handelstätigkeit. Ihnen kann nicht die Vorteilhaftigkeit der Landschaftserhaltung und –<br />

gestaltung zugerechnet werden. Ihnen kann darüber hinaus die große Zahl sonstiger positiver<br />

umweltspezifischer Effekte der Landbewirtschaftung wie insbesondere Offenhaltung der Landschaft,<br />

Artenreichtum extensiver Bewirtschaftung oder Wasser- und Bodenschutz nicht zugeordnet<br />

werden. Diese Betriebe sind auch nicht durch agrarpolitische Vorgaben in ihrem unternehmerischen<br />

Tun eingeschränkt, zumindest wesentlich weniger als typisch landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Unter Bezugnahme auf die agrarpolitischen Zielsetzungen des Bundeslandes Baden-Württemberg<br />

tragen Gartenbaubetriebe nur in einem geringen Grad zur Zielerreichung bei.<br />

3.12.6.2 (b) Wettbewerbssituation<br />

An mehreren Standorten der geförderten Gartenbaubetriebe gab es vergleichsweise ähnliche Gartenbaubetriebe<br />

bezüglich des Sortiments und der Kundenstruktur sowie des Kundenpotentials. Durch<br />

intensive Förderung eines Betriebes wird somit die lokale Wettbewerbssituation verzerrt zu Ungunsten<br />

der nicht geförderten Betriebe. Hiermit wird in Marktgegebenheiten unnötig und unbegründet eingegriffen.<br />

Nicht der Bessere setzt sich durch, sondern der Geförderte. Diese Einschätzung ist anders zu<br />

sehen als im reinen <strong>Landwirtschaft</strong>sbereich, in dem Rohstoffe für einen fast anonymen Markt produziert<br />

werden, da im Gartenbaubereich in der Regel für den lokalen oder regionalen Markt in Konkurrenz<br />

mit nahe gelegenen, vergleichbaren Betrieben produziert und insbesondere auch direkt vermarktet<br />

wird. So sind die Effekte der Förderung einer Nettobetrachtung zu unterziehen, d.h. die positiven<br />

Einkommens- und Beschäftigungseffekte der geförderten Betriebe sind den negativen analogen Effekten<br />

der nicht geförderten Betriebe gegen zurechnen. Dieses gilt insbesondere bei unreglementierten<br />

und gesättigten Märkten.<br />

3.12.6.3 (c) Beschäftigungseffekte<br />

Auf das gesamte geförderte Investitionsvolumen von fast 4 Mio. € war ein Beschäftigungseffekt mit<br />

zusätzlich 12,5 Arbeitskräften (AK), davon 40 % Saisonkräfte gegeben. Diese Relation ist nicht als<br />

ungünstig einzuordnen. Werden die Saisonkräfte mit 30% der Jahresarbeitszeit eingerechnet, so ist<br />

mit der durchschnittlichen Investition von 450.000.--€ die Schaffung eines Arbeitsplatzes verbunden<br />

gewesen.<br />

3.12.6.4 (d) Einkommenseffekte<br />

Aus Sicht der geförderten Betriebe werden die getätigten Investitionen als erfolgreich angesehen. Die<br />

Auslastung ist hoch, die Umsatz- und Einkommenseffekte wurden nachvollziehbar als sehr positiv<br />

eingeschätzt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


98 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />

3.12.6.5 (e) Empfehlung<br />

In einer Situation knapper Verfügbarkeit von Fördermitteln ist unter dem Aspekt der Erreichung agrarpolitischer<br />

Ziele bei Beachtung der unter Punkt a) und b) genannten Einschränkungen eine Förderung<br />

aller Vorhaben des Gartenbaus als nicht zielführend anzusehen.<br />

Es wird empfohlen, im Bereich der Förderung des Gartenbaus nicht mehr die Förderung von solchen<br />

Betrieben vorzusehen, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Handelstätigkeit haben und in<br />

direkter Konkurrenz zu nicht geförderten Betrieben im lokalen Markt stehen.<br />

Im Anhang befindet sich:<br />

• Landwirtebefragung zur Agrarinvestitionsförderung<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand 99<br />

4 Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand<br />

Spezifische Maßnahmenbereiche zur Berufsbildung sowie zum Vorruhestand sind im Maßnahmenund<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum des Landes Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Entsprechend<br />

sind hierzu keine Evaluierungsaussagen möglich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 101<br />

5 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Die in Kapitel V 1 beschriebene Förderung von Betrieben in von der Natur benachteiligten Gebieten (a)<br />

mittels Ausgleichszulage, wurde einer gegenüber der Evaluation zur Halbzeit aktualisierten Bewertung<br />

(im Folgenden Aktualisierung genannt) unterzogen. Die vier im EU-Dokument VI/12004/00 endg. (Teil<br />

D) aufgeführten kapitelspezifischen Bewertungsfragen betreffen diesen Fördertatbestand. Soweit die<br />

erneute Zielanalyse landesspezifische Zielsetzungen erbringt, werden diese separat und entsprechend<br />

ihrer Relevanz eigenständig bzw. im Kontext mit den vorgegebenen EU-Bewertungsfragen<br />

untersucht.<br />

Obwohl die Aktualisierung der Halbzeitbewertung für die Mitgliedsstaaten der EU nicht verpflichtend<br />

ist, haben sich in Deutschland Bund und Länder dafür entschieden, um die sich daraus ergebenen<br />

Empfehlungen bei der Ausgestaltung ihrer Programme der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 nutzen<br />

zu können. Der Ansatz der zentral durchzuführenden Evaluation der Ausgleichszulage wurde auch bei<br />

der Aktualisierung weiterverfolgt und geht auf einen erneut gefassten Beschluss des Planungsausschusses<br />

für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zurück.<br />

Vom Bund und von den Bundesländern wurde wieder die Bundesforschungsanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />

(FAL) mit der Zentralevaluation sowohl für die Ausgleichszulagen- als auch für die Agrarinvestitionsförderung<br />

und die Förderung im Rahmen der Marktstrukturverbesserung beauftragt. Die Koordination<br />

erfolgte durch das Land Baden-Württemberg.<br />

Im Rahmen der zentralen Evaluation wurden für jedes Bundesland mit Ausgleichszulagenförderung<br />

Länderevaluationsberichte als Modul für die Gesamtbewertung der Programme zur Entwicklung ländlicher<br />

Räume (EPLR) erstellt. Die Aktualisierung erfolgte nach einem mit den Ländern diskutierten und<br />

hierfür konzipierten Evaluationskonzept. Schnittstellen zu anderen Maßnahmen sowie insbesondere<br />

der Beitrag der Zentralevaluatoren bei den zu beantwortenden Querschnittsfragen wurden im Vorfeld<br />

bilateral und in einem ersten Evaluatorenworkshop mit den Programmevaluatoren festgelegt. Da in<br />

Sachsen die Ausgleichszulage parallel durch den Programmbewerter untersucht wird, fanden darüber<br />

hinaus abstimmende Einzelgespräche statt. Neben den Länderevaluationsberichten wird es einen<br />

länderübergreifenden Synthese-Evaluationsbericht geben.<br />

5.1 Ausgestaltung der Förderung mit Fokus auf Veränderungen seit der Halbzeitbewertung<br />

5.1.1 Übersicht über die angebotene Maßnahme<br />

Höhenlage, Hangneigung, schlechte klimatische Voraussetzungen, hoher Grünlandanteil, Erreichbarkeit<br />

und geringere Bodenqualität sind natürliche Bedingungen, mit denen Grenzertragsstandorte beschrieben<br />

werden. Gemeinsam mit einigen sozioökonomischen Faktoren bilden sie die Abgrenzungskriterien<br />

der Förderkulisse benachteiligter Gebiete. Seit der Halbzeitbewertung hat sich trotz der von<br />

der EU in Aussicht gestellten Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete an der Gebietskulisse<br />

nichts verändert.<br />

Aufgrund der erschwerten Produktionsbedingungen in den benachteiligten Gebieten wird eine stärkere<br />

Tendenz zur Aufgabe der <strong>Landwirtschaft</strong> als in anderen, nicht natürlich benachteiligten Gebieten un-<br />

1 Verordnung (EG) 1257/1999, Artikel 13 ff..<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


102 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

terstellt. Weil die flächendeckende Landbewirtschaftung, der angemessene Lebensstandard für Landwirte<br />

und damit der Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum in den benachteiligten<br />

Gebieten nach wie vor wesentliche Ziele von EU, Bund und Ländern sind, findet auch<br />

das Instrument der Ausgleichszulage weiterhin im Rahmen der festgelegten Förderkulisse seine Anwendung.<br />

Die Einteilung der benachteiligten Gebiete in die Gebietskategorien Berggebiete, Benachteiligte<br />

Agrarzonen und Kleine Gebiete tragen den spezifischen Eigenschaften Rechnung und wurden<br />

seit der Halbzeitbewertung nicht verändert. Die Vorgaben für die Ausgestaltung der Ausgleichszulage<br />

beruhen weiterhin auf den Grundsätzen der GAK und der Landesrichtlinien Baden-Württembergs.<br />

Ausführliche Darstellungen zu beiden findet sich im Bericht zur Halbzeitbewertung (vgl. Bernhards et<br />

al., 2003).<br />

Im Vergleich zur Halbzeitbewertung haben nur einige Änderungen der Landesrichtlinie stattgefunden.<br />

Die Entwicklung der wesentlichen Punkte sind nachfolgend dargestellt (vgl. Tabelle 5.1).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 103<br />

Tabelle 5.1:<br />

Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten<br />

Jahr Höhe und Staffelung der Ausgleichszulage Höchstbetrag je Betrieb<br />

Ergänzende<br />

a) Prosperitätsregelung<br />

für Grünland (mit<br />

Handarbeitsstufe)<br />

für Ackernutzung<br />

(einschließlich<br />

Ackerfutter)<br />

und Jahr Bedingungen /<br />

Beschränkungen<br />

b) Mindestbetrag<br />

2000 - 178 € im Bergge-<br />

max. die Hälfte der<br />

- 12 271 €<br />

- keine Prämie<br />

a) 76 693 € positive<br />

biet<br />

- max. 150 € im<br />

Berggebiet Allgäu<br />

- 17 Staffeln nach<br />

Gemarkungs-LVZ<br />

bei Grünlandnutzung<br />

gewährten Beträge<br />

- 49 084 € für Kooperationen<br />

für Schläge unter<br />

0,1 ha, sofern es<br />

sich nicht um<br />

ganze Flurstücke<br />

handelt<br />

Einkünfte<br />

b) 50 €<br />

zwischen 50 € und<br />

178 € in den benacht.<br />

Sockelbetrag*)<br />

Agrarzonen und in<br />

255 €<br />

Kleinen Gebieten<br />

2001<br />

dito<br />

dito dito dito<br />

a) 92 032 € positive<br />

(Veränderung)<br />

- bei zusätzlicher<br />

Einführung der<br />

"Handarbeitsstufe"<br />

bei Gebieten mit<br />

Sockelbetrag*)<br />

100 €<br />

Einkünfte<br />

b) dito<br />

>50 % Hangneigung<br />

max. 200 €<br />

2002<br />

Dito<br />

Im Falle des Anbaus<br />

- 12 000 €<br />

dito<br />

a) 90 000 € positive<br />

(Veränderung)<br />

von Getreide, Ölfrüchten<br />

und Kartoffeln<br />

max. die<br />

Hälfte der bei Grün-<br />

- für Kooperationen<br />

48 000 €(je beteiligtem<br />

max. 12 000 €)<br />

Einkünfte<br />

b) dito<br />

landnutzung gewährten<br />

Beträge<br />

2003<br />

Dito dito -16 000 €<br />

dito<br />

dito<br />

(Veränderung)<br />

- 64 000 € für Kooperationen<br />

(je Beteiligtem<br />

max. 16 000 €)<br />

2004 Dito dito dito dito dito<br />

*) Der Sockelbetrag je Antragsteller wird von der errechneten Auszahlungssumme abgezogen.<br />

Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage von Auswertungen der Landesförderrichtlinien (2000 - 2004)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


104 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

5.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten<br />

Die vor dem Rahmen der GAK-Fördergrundsätze ausformulierten und an die landesspezifischen Bedingungen<br />

angepassten landeseigenen Ziele Baden-Württembergs sowie ihre Prioritäten werden im<br />

Zusammenhang mit der Beantwortung der Bewertungsfragen erörtert.<br />

Zu Beginn der Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurde sowohl im Rahmen der Antrittsbesuche<br />

bei den zuständigen Fachreferenten der Länder, als auch schriftlich eine erneute Abfrage zu den mit<br />

der Ausgleichszulage verfolgten Zielen durchgeführt. In Baden-Württemberg besitzen die Aussagen,<br />

die für die Halbzeitbewertung getroffen wurden, weiterhin ihre Gültigkeit. Wie bereits in der Halbzeitbewertung<br />

angemerkt, fehlt es für eine Wirksamkeits- und Zielerrechungsanalyse an quantifizierten<br />

Werten. Dafür existieren in Baden-Württemberg spezielle, für Gebietskategorien dargestellte Ziele.<br />

5.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />

Bei der aktualisierten Bewertung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird, wie schon in<br />

der Halbzeitbewertung, als Untersuchungsmethodik ein Methoden-Mix angewendet. Breite und Tiefe<br />

des Methodenmix haben sich den vom zeitlichen Umfang determinierten Ansprüchen der Aktualisierung<br />

angepasst. Die Aktualisierung folgt nach wie vor den Vorgaben des Bewertungsrahmens wie sie<br />

im „Leitfaden für die Bewertung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum<br />

2000 bis 2006“ 1 sowie den „Gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren“ 2 und den<br />

MEANS-Dokumenten niedergelegt sind. Um den Ländern frühzeitig Hinweise für die anstehende Programmierung<br />

geben zu können, die aus einer rein retrospektiven Analyse nur sehr begrenzt möglich<br />

sind, wurden für die Überprüfung der Wirkungen der Ausgleichszulage Abschätzungen unter den neuen<br />

veränderten GAP-Rahmenbedingungen vorgenommen. Hierfür wurde der Methodenmix entsprechend<br />

angepasst. Da die grundsätzlichen Überlegungen zum Untersuchungsdesign, den herangezogenen<br />

Vergleichsverfahren und verwendeten Datenquellen im Bericht zur Halbzeitbewertung bereits<br />

ausführlich dargestellt sind und diese im Wesentlichen für die Aktualisierung übernommen wurden,<br />

soll im Folgenden lediglich auf zusätzlich verwendete Daten und methodische Veränderungen eingegangen<br />

werden.<br />

5.2.1 Skizzierung des Untersuchungsdesigns<br />

Das Untersuchungsdesign für die Aktualisierung zielt vor allem auf eine fundiertere und nicht nur auf<br />

das Einkommensziel ausgerichtete Herausarbeitung der Wirkungen und Überprüfung der Ziele ab.<br />

Einige in der Halbzeitbewertung aus Datenmangel nur konzeptionell dargestellte Bewertungsschritte<br />

werden bei der Aktualisierung durch den Zugriff auf neue Datenquellen nunmehr umgesetzt und bestehende<br />

Auswertungen werden um eine Zeitreihe für einen Vorher-Nachher-Vergleich ergänzt und<br />

mit dem Mit-Ohne verschnitten. Für die Beurteilung der Umsetzung, der Wirkungen – insbesondere<br />

der Nettowirkungen – und der Effizienz der Maßnahme, wird an dem Verfahren, weitere relevante<br />

kontextuelle und exogene Faktoren als Ergänzung zu den unmittelbaren Bewertungsindikatoren heranzuziehen,<br />

auch bei der Aktualisierung festgehalten. Als neues methodisches Element wird die qualitative<br />

Erhebung in Form von Beraterworkshops eingesetzt. Zudem werden die in Einzelgesprächen<br />

1 Dokument VI/4351/02-DE Europäische Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong>, 2002.<br />

2 Dokument VI/12004/00 endg., Europäische Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong>, Dezember 2000.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 105<br />

gewonnenen Einschätzungen der Fachreferenten der Länderministerien verstärkt berücksichtigt. Speziell<br />

für die Abschätzung der Einflüsse aus der GAP-Reform wurde auf aktuelle teils auf Modellschätzungen<br />

beruhende Literaturquellen zurückgegriffen.<br />

In der Halbzeitbewertung lag der methodische Schwerpunkt auf dem Mit-Ohne-Vergleich zu Beginn<br />

des Programms. Im Unterschied dazu wird bei der Aktualisierung auch verstärkt der Vorher-Nachher-<br />

Vergleich eingesetzt, der die Entwicklung von geförderten und nicht geförderten Betrieben bzw. die<br />

sektorale und regionalwirtschaftliche Situation in geförderten und nicht bzw. nicht mehr geförderten<br />

Regionen am Anfang und am Ende des Untersuchungszeitraums umfasst. Der Vergleich wird mit Hilfe<br />

der bereits in der Halbzeitbewertung festgelegten und zum Teil neu hinzugekommenen Erfolgskriterien<br />

und -indikatoren nach Gebiets- und/oder Betriebsgruppen mit Hilfe unterschiedlicher Datenquellen<br />

durchgeführt. Der Vorher-Nachher-Vergleich ist insbesondere für die Bewertungsfragen V.2 und V.3<br />

und V.4 sowie für die landesspezifischen Fragen von Bedeutung, kommt aber auch in Kombination mit<br />

dem Mit-Ohne-Vergleich bei der Beantwortung der Bewertungsfrage V.1 zum Tragen. Die Anwendung<br />

eines Soll-Ist-Vergleichs hingegen unterbleibt im Allgemeinen in Ermangelung konkreter „Soll-Werte“.<br />

Auf eine durch den Bewerter vorgenommene normative Zielfestsetzung wird verzichtet. Im Gegensatz<br />

zur Halbzeitbewertung wird bei der Aktualisierung dem methodischen Leitfaden der EU folgend, zusätzlich<br />

ein Vergleich mit nicht mehr geförderten Betrieben und Regionen vorgenommen. Hierzu wird<br />

auf Daten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zurückgegriffen.<br />

Im Unterschied zur Halbzeitbewertung soll in der Aktualisierung stärker auf die Beantwortung der kapitelübergreifenden<br />

Fragen (Querschnittsfragen) eingegangen werden. Hierbei können durch den breit<br />

angelegten methodischen Bewertungsansatz der Ausgleichszulage in Umfang und Relevanz unterschiedliche<br />

Informationen als Teilbeitrag abgeleitet werden.<br />

5.2.2 Datenquellen<br />

Die Beantwortung der Bewertungsfragen bei der Aktualisierung erfolgt im Wesentlichen mit den gleichen,<br />

aber aktualisierten Daten der Halbzeitbewertung. Änderungen ergeben sich teilweise hinsichtlich<br />

der Förderdaten der Bundesländer durch die Erweiterung des Auswertungsschemas um die<br />

Gruppe der NE-Betriebe. Bei den landwirtschaftlichen Statistiken erfolgt soweit möglich eine Anpassung<br />

der Betriebsformen auf die geänderte EU-Systematik. Im Zuge der Auswertung der einzelbetrieblichen<br />

Buchführungsabschlüsse des BMVEL Testbetriebsnetzes werden die bislang verwendeten<br />

Indikatoren auf ihren Aussagegehalt hin überprüft und soweit erforderlich durch neue Indikatoren ergänzt.<br />

Teils waren bspw. bei der Ermittlung der anspruchsberechtigten Fläche auch Anpassungen<br />

durch die Veränderungen in den Förderauflagen notwendig. Ferner wurde in der Aktualisierung die<br />

Kreisstatistik der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung 1999 durch eine nach Gebietskategorien differenzierte Sonderauswertung<br />

der Agrarstrukturberichterstattung 1999 und 2003 ersetzt. Mit den Daten der Sonderauswertung<br />

sollen Veränderungen zwischen 1999 und 2003 abgebildet werden, die den Aussagegehalt<br />

wesentlich verbessern und Informationslücken schließen helfen. Vor allem die Analyse agrarstruktureller<br />

Veränderungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der Bewertungsfrage V.2 sowie<br />

Aspekten der Bewertungsfragen V.3 und V.4 erfolgen mit Hilfe dieser Daten. Eine hinreichend vertiefende<br />

Auswertung dieser Daten konnte in der Kürze der Zeit noch nicht erfolgen. Dies wird der ex<br />

post-Bewertung vorbehalten bleiben. Für die regionalwirtschaftlichen Daten musste weiterhin mit den<br />

Landkreisdaten gearbeitet werden.<br />

Für die Vergleichsgruppenanalyse wird auf betrieblicher Ebene die bereits in der Halbzeitbewertung<br />

ausführlich begründete scharfe Gruppenabgrenzung von geförderten und nicht geförderten Betrieben<br />

aus inhaltlichen Gründen und wegen der zeitlichen Vergleichbarkeit beibehalten. Hintergrund für diese<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


106 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Entscheidung ist das Bemühen, die Wirkung der Ausgleichszulage möglichst direkt erfassen und andere<br />

verzerrende Einflüsse gering halten zu können. Auf der regionalen Ebene ist diese Abgrenzung<br />

wesentlich schwieriger, da die allgemeinen Statistiken nicht differenziert nach benachteiligten und<br />

nicht benachteiligten Gebieten vorliegen. Hier wird wiederum für die Auswertung regionalwirtschaftlicher<br />

Indikatoren eine Zuordnung auf Landkreisebene (NUTS 3) über den Anteil der benachteiligten LF<br />

vorgenommen, während für die agrarstrukturellen Indikatoren auf die gebietsspezifischen Daten der<br />

Sonderauswertung zurückgegriffen werden kann.<br />

Wesentlicher Bestandteil der in der Aktualisierung gewählten Untersuchungsmethodik sind die länderübergreifenden<br />

Beraterworkshops, mit deren Hilfe differenzierte und aktuelle Hinweise zur Beantwortung<br />

der Bewertungsfragen und zu den Wirkungen geliefert werden sollen. Ferner dienen sie der<br />

Abschätzung von Anpassungsreaktionen und der Motivforschung. Ein Fokus liegt auf der Validierung<br />

bereits in der Halbzeitbewertung ermittelter Ergebnisse. Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt bildet<br />

die Erörterung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen unter den Rahmenbedingungen der GAP-<br />

Reform und dem Entwurf der ELER-Verordnung 1 sowie deren Auswirkungen auf die mit der Ausgleichszulage<br />

verfolgten Ziele.<br />

Insgesamt wurden Beraterworkshops mit vier Ländergruppen durchgeführt: 1. HB+MV+NI+SH, 2.<br />

HE+NRW+RP+SL, 3. BB+SN+ST+TH, 4. BW+BY. Die Länderzusammenstellung erfolgte anhand<br />

struktureller, geographischer und förderhistorischer Gegebenheiten, die eine Vergleichbarkeit ermöglichen<br />

sollen. Die zielgerichtete Diskussion erfolgte Leitfaden gestützt und wurde durch einen Seniorwissenschaftler<br />

der FAL moderiert. Den Workshopteilnehmern wurde vorab ein Arbeitspapier mit Ergebnissen<br />

der Halbzeitbewertung und zu diskutierenden Fragen zugeleitet. Den Kreis der Teilnehmer<br />

bildeten vorwiegend sozioökonomische Berater, die Beratung auf dem Gebiet Ausgleichszulage leisten<br />

bzw. in benachteiligten Gebieten tätig sind. Den Fachreferenten der Länder war die Teilnahme<br />

freigestellt. Jedes Bundesland nahm bis auf Ausnahmen mit 2-3 Beratern und mindestens einem Landesvertreter<br />

teil.<br />

Auf eine mündliche bzw. schriftliche Befragungen von Begünstigten der Ausgleichszulage wurde wie<br />

auch schon in der Halbzeitbewertung, abgesehen von der damaligen Fallstudie in Freyung-Grafenau,<br />

zugunsten von Expertengespräche mit den Fachreferenten der einzelnen Länderministerien verzichtet.<br />

Darüber hinaus wurden bereits in der Aktualisierung die Planungen für die Fallstudien vertieft.<br />

Deren Durchführung, die auch eine Befragung von Begünstigten enthalten soll, findet jedoch erst im<br />

Anschluss an die Aktualisierung statt, sodass die Ergebnisse in die ex post-Bewertung einfließen werden.<br />

Auch in der Aktualisierung kam keine gemeinsame Befragung mit anderen kapitelspezifischen<br />

Bewertern zustande. Die Gründe hierfür sind vor allem im engen zeitlichen Rahmen der Aktualisierung<br />

und der frühzeitigen Konzipierung der Erhebungen zu suchen.<br />

1 Europäischer <strong>Landwirtschaft</strong>sfond für die Entwicklung des ländlichen Raums<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 107<br />

5.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />

In Baden-Württemberg wurden von den zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln im Jahr 2000 21 % (52,66 Mio. €) für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />

eingesetzt. Die genaue finanzielle Ausgestaltung für die Förderjahre 2000 bis 2004 ist der Tabelle 5.2<br />

zu entnehmen.<br />

Tabelle 5.2:<br />

Veränderungen in den geplanten Ausgaben (Mitteleinsatz) für die Ausgleichszulage,<br />

EU-Anteil sowie tatsächliche Ausgaben 2000 bis 2004<br />

Jahr<br />

geplante Ausgaben<br />

(Mittelansatz)<br />

Anteil EU<br />

geplant<br />

Mio € %<br />

tatsächl. Ausgaben (Vollzug) im<br />

Antragsjahr<br />

AZ Abweichung 1)<br />

Mio € %<br />

2000<br />

53,64 25 52,66 -1,83<br />

2001<br />

53,64 25 57,52 7,23<br />

2002<br />

53,64 25 57,73 7,62<br />

2003<br />

53,08 25 59,58 12,25<br />

2004<br />

57,64 50 58,43 2) 1,37<br />

2000 - 2004 271,64 . 285,92 5,26<br />

2000 - 2006<br />

374,92 . . .<br />

1) Zu den Planzahlen.<br />

2) vorläufige Daten.<br />

Quelle: Eigene Berechnungen anhand von Daten des indikativen Gesamtfinanzierungsplanes des baden-württembergischen EPLR<br />

sowie Auswertungen des MLR.<br />

Der Mittelabfluss liegt im Jahr 2000 knapp (1,83 %) unter der für das Jahr eingestellten Summe. Im<br />

Jahr 2001 stiegen die Ausgaben für die Ausgleichszulage gegenüber 2000 um rd. 5 Mio. € und lagen<br />

damit um 7 % über dem eingeplanten Betrag. Dieser stärkere Mittelabfluss ist vor allem auf die Absenkung<br />

des Sockelbetrages von 255 € je Antrag auf 100 € je Antrag zurückzuführen. Vom Jahr 2001<br />

zum Jahr 2002 sind die Ausgaben für die Ausgleichszulage noch einmal leicht angestiegen. Dieser<br />

Anstieg ist in der Gleichstellung von Ackerfutter zu Grünland hinsichtlich der Förderhöhe begründet.<br />

Im Jahre 2003 stiegen die Ausgaben noch einmal um rd. 2 Mio. Euro, hierdurch ergab sich eine Abweichung<br />

zu den geplanten Ausgaben von 12,25 %. Auch 2004 lagen die Ausgaben für die Ausgleichszulage<br />

wiederum über der jährlich eingeplanten Summe. Insgesamt veranschlagt das Land<br />

Baden-Württemberg für die Jahre 2000 bis 2006 375 Mio. € für die Ausgleichszulage. Bis zum Jahr<br />

2004 sind 270 Mio. € ausgegeben worden. Damit kann von einem effizienten Finanzabfluss gesprochen<br />

werden. Vollzugsprobleme bestehen, wie bereits im Halbzeitbericht analysiert, nicht.<br />

Für die Finanzierung der Ausgleichszulage gibt es mehrere Optionen hinsichtlich der Finanzierungsträger.<br />

In der Tabelle 5.3 wird die Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulage<br />

nach Finanzierungsträger dargestellt. In Baden-Württemberg wird die Ausgleichszulage<br />

sowohl durch EU-Gelder kofinanziert, als auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung<br />

der Agrarstruktur und des Küstenschutz, d.h. mit nationalen Mitteln des Bundes und des Landes,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


108 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

durchgeführt. Der EU-Kofinanzierungsanteil von 25 % in den Jahren 2000 bis 2003 liegt deutlich unter<br />

dem Maximalwert für nicht Ziel-1-Gebiete, wo die Kofinanzierung durch die EU maximal 50 % erreichen<br />

kann. Im Jahr 2004 wird der Kofinanzierungssatz von 50 % erstmalig voll ausgeschöpft. Die Aufteilung<br />

der GAK-Mittel erfolgt nach dem üblichen Satz: 60 % aus Mitteln des Bundes und 40 % aus<br />

Landesmitteln. Damit wird im bisherigen Programmverlauf das Gros der Finanzmittel (45 %) durch den<br />

Bund aufgebracht.<br />

Tabelle 5.3:<br />

Tatsächliche Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung nach Finanzierungsträger<br />

2000 bis 2004<br />

Jahr<br />

EU Bund Land<br />

Euro in % Euro in % Euro in %<br />

2000 13 166 255 25 23 699 251 45 15 799 501 30<br />

2001 14 380 733 25 25 868 825 45 17 273 711 30<br />

2002 14 432 275 25 25 978 236 45 17 318 814 30<br />

2003 14 895 800 25 26 812 568 45 17 875 037 30<br />

2004 29 215 005 *) 50 17 529 060 *) 30 11 686 035 *) 20<br />

2000 - 2004 56 875 063 25 102 358 880 45 68 267 063 30<br />

*) vorläufige Zahlen.<br />

Quelle: Eigene Berechnungen anhand von Daten des EPLR sowie ergänzende Monitoringdaten des Ministeriums<br />

<strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg<br />

Die Mittelaufteilung der Ausgleichszulage nach Gebietskategorien (vgl. Tabelle 5.4) unterscheidet sich<br />

von den flächenmäßigen Anteilen der Gebietskategorien (vgl. Tabelle 5.6). Während nur 13,5 % 1 der<br />

benachteiligten Fläche im Berggebiet liegen, werden rd. ein Viertel der gesamten Mittel der Ausgleichszulagenförderung<br />

in Berggebieten eingesetzt. Diese Verteilung spiegelt die Ausgestaltung der<br />

Förderung wider und unterstreicht die Bedeutung der Berggebiete in Baden-Württemberg. Eine Separierung<br />

der Kleinen Gebiete war mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht möglich.<br />

Tabelle 5.4:<br />

Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung<br />

auf benachteiligte Gebietskategorien 2000 bis 2004<br />

Antragsjahr<br />

Ausgaben AZ<br />

insgesamt<br />

in Mio. €<br />

Anteil %<br />

Benachteiligte Agrarzone incl.<br />

Kleiner Gebiete<br />

Berggebiet<br />

2000 52,66 73,5 26,5<br />

2001 57,52 74,4 25,6<br />

2002 57,73 74,9 25,1<br />

2003 59,58 74,6 25,4<br />

2004 58,43*) 74,5 25,5<br />

2000 - 2004 227,49 74,3 25,7<br />

*) vorläufige Angaben<br />

Quelle: Eigene Berechnungen anhand ergänzender Monitoringdaten des Ministerium <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg.<br />

1 EPLR Baden-Württemberg, S. 121.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 109<br />

5.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

In Baden-Württemberg stieg die Zahl der durch Ausgleichszulage geförderten Betriebe von ca.<br />

29. 000 Betrieben im Jahr 2000 auf ca. 30 000 Betriebe im Jahr 2001 an. Damit erreicht der Umfang<br />

der geförderten Betriebe nahezu wieder den Stand von 1999 mit 31 403 geförderten Betrieben 1 . Im<br />

Jahr 2002 nahm jedoch die Anzahl der geförderten Betriebe mit 29 332 Betrieben wieder leicht ab.<br />

Diese Tendenz setzt sich in den Jahren 2003 und 2004 fort. Die Abnahme entspricht weitgehend dem<br />

Rückgang der Betriebe im Zuge des allgemeinen Strukturwandels. Auch die geförderte Fläche nahm<br />

zunächst im Zeitraum 2000 bis 2001 um ca. 20 000 ha zu (vgl. Tabelle 5.5), was wiederum in erster<br />

Linie auf die Absenkung des Sockelbetrages 2 zurückzuführen ist. Im Jahr 2002 sank korrespondierend<br />

zu der Anzahl der geförderten Betriebe die geförderte Fläche leicht um ca. 8 000 ha. Im Jahr 2003<br />

erhöhte sich die Anzahl der geförderten Flächen auf wiederum ca. 670 000 ha um dann im Jahr 2004<br />

um ca. 19 000 ha abzunehmen. Bezüglich der geförderten Flächen dominiert nach wie vor eindeutig<br />

das Grünland. Es entfallen gut 60 % der geförderten Flächen auf diese Nutzungsart. Die Flächen mit<br />

Handarbeitsstufe haben sich zwischen 2001 (erstmalige Förderung) und 2004 um 60 % erhöht und<br />

liegen inzwischen bei ca. 4 000 ha. Diese Steigerung ist auf eine Änderung des Antragsverfahrens<br />

zurückzuführen. Die Kulisse der förderfähigen Fläche blieb unverändert. Die überwiegende Mehrheit<br />

der Betriebe liegt in den Benachteiligten Agrarzonen. Rund 40 % der geförderten Betriebe sind Haupterwerbsbetriebe,<br />

die Tendenz ist jedoch eindeutig abnehmend. In Baden-Württemberg liegt der Anteil<br />

aller Haupterwerbsbetriebe in den benachteiligten Gebieten bei ca. 30 %. Detaillierte Angaben für die<br />

geförderten NE-Betriebe fehlen.<br />

Tabelle 5.5: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen 2000 bis 2004<br />

Antragsjahr<br />

geför-<br />

geförderte Betriebe Anteil (%) geförderte<br />

geförderte Fläche (ha)<br />

Anteil (%)<br />

Flächen<br />

sonst.<br />

Betriebe in<br />

derter<br />

Berggebietriebflächflächarbeits-<br />

HE-Be-<br />

Acker-<br />

1) Futter-<br />

1) mit Hand-<br />

benacht. insges.<br />

sonst. benacht.<br />

insges. GL-<br />

Gebiete<br />

Gebieten<br />

Flächen<br />

stufe<br />

2004 2) 4.650 23.277 27.927 35 83 237.909 434.920 3.942 651.546 63<br />

2000 5.219 23.540 28.759 42 82 237.062 440.081 - 653.103 64<br />

2001 5.088 25.363 30.451 40 83 250.318 445.160 2.439 671.263 63<br />

2002 4.828 24.504 29.332 39 84 247.000 439.512 3.597 663.156 63<br />

2003 4.786 24.003 28.789 39 83 252.124 437.551 4.105 670.564 62<br />

1) Ackerfutterflächen werden sowohl bei Ackerflächen als auch bei Futterflächen gezählt.<br />

2) Zahlen für 2004 noch vorläufig.<br />

Quelle: Eigene Berechnungen anhand der Daten der Förderstatistik.<br />

Zur Entwicklung der durchschnittlichen Fördersumme je Betrieb und je ha LF lassen sich folgende<br />

Aussagen treffen: Wie aus der Tabelle 5.6 ersichtlich und wie auch schon in der Halbzeitbewertung<br />

dargestellt, steigt die durchschnittliche Ausgleichszulage je geförderten Betrieb seit 2000 kontinuierlich<br />

1 Vgl. Evaluationsbericht gemäß VO (EG) 1257/1999 (EG) Nr. 950/97.<br />

2 Der Sockelbetrag dient zur Aussteuerung des Finanzbedarfes. Er wird je Antragsteller von der errechneten Auszahlungssumme<br />

abgezogen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


110 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

an. Während sie noch im Jahr 2000 bei 1 831 € lag beträgt sie im Jahr 2004 bereits 2 092 €. Hinsichtlich<br />

der Ausgleichszulage je ha geförderter Fläche ist eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen. Als<br />

Gründe hierfür können zum einen die Modifizierungen in der Ausgestaltung der Förderung, wie z.B.<br />

die Absenkung des Sockelbetrages, die Einführung der Handarbeitsstufe im Jahr 2001 oder die<br />

Gleichstellung von Ackerfutter und Grünland im Jahr 2002 angesehen werden. Der Anstieg der Fördersumme<br />

je Betriebe kann jedoch auch auf eine steigende Betriebsgröße zurückgeführt werden. Die<br />

höchsten Fördersummen je Betrieb und je Hektar LF entfallen auf die Betriebe in Berggebieten, dies<br />

korrespondiert auch mit der Ausgestaltung der Förderung. Im Vergleich zu den übrigen benachteiligten<br />

Gebieten liegt die durchschnittliche Ausgleichszulage rd. 1 300 € höher. Dieser Abstand hat in den<br />

letzten Jahren tendenziell zugenommen.<br />

Tabelle 5.6:<br />

Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen Betriebsgruppen<br />

und Gebietskategorien 2002 bis 2004<br />

Ausgleichszulage<br />

je geförderten Betrieb<br />

je geförderter Fläche<br />

2002 2003 2004 Veränderung (%) 2002 Veränderung (%)<br />

€ € € 2002/01 2003/02 2004/03 € 2002/01 2003/02 2004/03<br />

geförderte Betriebe:<br />

insgesamt 1968,13 2069,66 2.092,2 4,19 5,16 1,09 87,05 1,63 2,03 0,92<br />

in der Benacht. Agrarzone 1) 1765,14 1850,61 1.869,4 4,59 4,84 1,02 76,37 2,14 -1,16 3,60<br />

in Berggebieten<br />

2998,39 3168,21 3.207,5 3,65 5,66 1,24 149,5 0,54 3,67 0,18<br />

Haupterwerbsbetriebe 2993,11 3200,56 3.102,4 5,14 6,93 -3,07 80,45 1,95 2,82 1,45<br />

1) incl. Kleiner Gebiete.<br />

Quelle: Eigene Berechnungen anhand der Daten der Förderstatistik.<br />

5.5 Administrative Umsetzung mit Fokus auf Veränderungen seit 2003<br />

Bereits im Bericht zur Halbzeitbewertung 2003 wurde die administrative Umsetzung der Ausgleichszulage<br />

in Baden-Württemberg einschließlich der organisatorischen und institutionellen Umsetzung, der<br />

Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung der Begleitung, Kontrolle und Endabnahme dargestellt.<br />

Die Verfahrensabwicklung hat sich kaum verändert. Insofern bleibt die relativ positive Beurteilung der<br />

administrativen Umsetzung bestehen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 111<br />

5.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

5.6.1 Frage V.1 – Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation von Einkommensnachteilen<br />

bzw. -verlusten<br />

Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren<br />

Ergebnis<br />

V.1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage zur Kompensation natürlicher Nachteile in<br />

benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial<br />

niederschlagen, beigetragen?<br />

V.1-1<br />

V.1-1.1<br />

V.1-1.2<br />

Das sich aufgrund natürlicher oder umweltspezifischer Einschränkungen<br />

ergebende Einkommensdefizit wird durch Ausgleichszulagen<br />

oder –zahlungen kompensiert.<br />

Ermittlung des Einkommensdefizits, das aus den höheren Kosten<br />

und geringeren Erträgen durch die natürlichen Nachteile<br />

entstanden ist.<br />

Überprüfung der Verteilungswirkung und damit der Effizienz<br />

und Wirksamkeit der Ausgleichszulage sowie Ermittlung des<br />

Anteils von Betrieben, bei denen die Ausgleichszulage < 50 %,<br />

50 – 90 % und > 90 % der höheren Produktionskosten plus<br />

Senkung des Wertes landwirtschaftlicher Produktion der Betriebe<br />

ausmacht.<br />

X<br />

siehe Tabelle 5.7<br />

siehe Tabelle 5.7<br />

Gemäß der Interventionslogik soll das Ziel Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit im benachteiligten<br />

Gebiet durch den Ausgleich des Einkommensdefizits der Betriebe im benachteiligten<br />

Gebiet gegenüber Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet erreicht werden. Wenn das „Verhältnis<br />

der Ausgleichszulage zu höheren Produktionskosten und der Senkung des Wertes der landwirtschaftlichen<br />

Produktion der Betriebe“ im benachteiligten Gebiet über einem Wert X liegt, gilt das Ziel als<br />

erfüllt. Da ein solcher Zielwert nicht quantifiziert ist, erfolgt die Zielüberprüfung im Querschnittsvergleich<br />

und unter Heranziehung adäquater Einkommensindikatoren.<br />

Baden-Württemberg hat im Zusammenhang mit diesem Ziel vorgeschlagen, als Kenngröße den Gewinn<br />

der HE- und NE-Betriebe innerhalb der benachteiligten Gebiete und außerhalb zu vergleichen.<br />

Zusätzlich zur Ermittlung der Einkommensdifferenz zwischen Betrieben im benachteiligten und nicht<br />

benachteiligten Gebiet und der durchschnittlichen Kompensationswirkung durch die Ausgleichszulage<br />

wird auch gemäß EU-Vorgabe die Verteilungswirkung und damit die Effizienz und Wirksamkeit der<br />

Maßnahme Ausgleichszulage überprüft. Ermittelt wird, bei welchem Anteil von Betrieben die Ausgleichszulage<br />

weniger als 50 %, zwischen 50-90 % und mehr als 90 % der höheren Produktionskosten<br />

plus Senkung des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe ausgleicht. Abweichend<br />

vom vorgegebenen Bewertungsrahmen wird als Residualgröße eine vierte Kategorie von Betrieben<br />

ermittelt, die bereits ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes bzw. höheres Einkommen zum Durchschnitt<br />

der nicht benachteiligten Betriebe aufweist (


112 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Durch die Auswertung zweier Wirtschaftsjahre kann zusätzlich zum Mit-Ohne-Vergleich ein Vorher-<br />

Nachher-Vergleich vorgenommen werden. Beim Vergleich der Wirtschaftsjahre ist jedoch einschränkend<br />

zu beachten, dass das Wirtschaftjahr 2003/2004 durch eine schwierige Entwicklung hinsichtlich<br />

des Milchpreises betroffen war. 1<br />

Die Ursachen von erhöhten Kosten und niedrigeren Erlösen auf Standorten mit natürlicher Benachteiligung<br />

lassen sich indes auf Grundlage der verwendeten Daten nicht hinreichend detailliert nachweisen<br />

und unterscheiden, da diese durch natürliche Nachteile, aber auch durch andere Einflussfaktoren 2<br />

bedingt sein können. Es wird daher von der vorgeschlagenen Vorgehensweise abgewichen und ein an<br />

den verwertbaren Daten ausgerichteter modifizierter Programmindikator verwendet. Als Ersatz wird<br />

eine Einkommensgröße, i.d.R. der „Gewinn je Betrieb bzw. je ha LF“ verwendet. Ergänzend werden<br />

Stabilitäts- und Liquiditätsindikatoren, so wie „Cashflow II“, und „Eigenkapitalveränderung je Unternehmer“<br />

herangezogen. Die nach Betriebsgruppen differenzierten Ergebnisse sind im Anhang (MB-V-<br />

Tabellen 8-15) ausführlich dargestellt. 3 Auf den Vergleich von Betrieben, die nur zum geringen Anteil<br />

Anspruch auf Ausgleichszulage haben, wurde durch die ausschließliche Verwendung von Betrieben,<br />

deren LF zu 100 % in benachteiligtem Gebiet liegt, verzichtet 4 . Die Einbeziehung der Betriebe ohne<br />

diese Beschränkung würde die Einkommensunterschiede drastisch verändern und so zu falschen<br />

Empfehlungen führen. In Tabelle 5.7 sind für die ausgewählten Betriebsgruppen die Indikatoren zur<br />

Beantwortung der Frage V.1 dargestellt. Eine alle Betriebsgruppen umfassende Auswertung ist dem<br />

Anhang (MB-Tabelle 8-15) zu entnehmen.<br />

Zunächst soll ein Vergleich aller Betriebe des Betriebsbereichs <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt (L) die Relevanz<br />

der Ausgleichszulage für den Ausgleich der Einkommensverluste darstellen und die Basis für<br />

einen Vergleich struktureller Unterschiede zwischen den Gruppen bilden. Für die erforderliche differenzierte<br />

Darstellung ist die Betriebsgruppe aller landwirtschaftlichen Betriebe jedoch zu heterogen.<br />

Durch eine nach Betriebsgruppen differenzierte Darstellung wird eine weitgehende Homogenisierung<br />

der Gruppen erreicht. Dies hat den Vorteil, dass Struktureinflüsse auf das Ergebnis, wie z.B. unterschiedliche<br />

Betriebsgrößen, teilweise ausgeschlossen werden können, andererseits kann bei einem<br />

entsprechend geringen Stichprobenumfang die Qualität und Belastbarkeit der Ergebnisse leiden. Die<br />

Stichprobe der vorliegenden Daten von 409 geförderten und 207 nicht geförderten Betrieben erlaubt<br />

eine relativ sichere Interpretation der Ergebnisse. Der Vergleich verdeutlicht, dass die Betriebe im<br />

benachteiligten Gebiet durchschnittlich in etwa genauso groß sind wie die Betriebe im nicht benachteiligten<br />

Gebiet, die Betriebe dort sind lediglich knapp 3 ha kleiner. Dagegen liegt der Dauergrünlandanteil<br />

in den Betrieben im benachteiligten Gebiet etwa doppelt so hoch wie bei den Betrieben im nicht<br />

benachteiligten Gebiet. Dem entsprechend ist auch der Viehbesatz bei den benachteiligten Betrieben<br />

wesentlich höher. Die durchschnittliche landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ), die Hinweise auf die<br />

1 Vgl. Ministerium für <strong>Landwirtschaft</strong> und Ländlichen Raum (Hrsg.), <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse,<br />

Wirtschaftjahr 2003/2004, Heft 53.<br />

2 Z.B. Management, Marktsituation, Betriebsstruktur, Investitionskosten, Mangel an Produktionsalternativen etc.<br />

3 Die Zusammensetzung der Betriebsgruppen kann sich gegenüber der Halbzeitbewertung geändert haben. So sind<br />

einige Gruppen aus der Analyse herausgefallen, andere neue wurden gebildet. Daher ist der Vergleich mit Ergebnissen<br />

der Halbzeitbewertung nur eingeschränkt möglich.<br />

4 Vgl. methodische Vorgehensweise im Halbzeitbericht.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 113<br />

Ertragsfähigkeit der Böden gibt, ist mit 25,7 im benachteiligten Gebiet geringer als im nicht benachteiligten<br />

Gebiet (36,2). Dieser Unterschied spiegelt sich auch im durchschnittlichen Getreideertrag wider,<br />

der im benachteiligten Gebiet etwas geringer ist als im nicht benachteiligten Gebiet. Auch die Milchkuhleistung<br />

ist im benachteiligten Gebiet geringer. Wesentliches Resultat aus dem Ertragsrückstand<br />

ist ein um ca. 7 500 € niedrigerer Gewinn je Betrieb. Auch der Cashflow II, der als Maßstab für die<br />

Liquidität der Betriebe herangezogen wird, ist im benachteiligten Gebiet um ca. 9 000 € geringer. Die<br />

Ausgleichszulage hat einen Anteil am Gewinn von 14,3 % und kompensiert durchschnittlich 52,5 %<br />

des Einkommensrückstandes, gemessen am Gewinn je ha. Der Blick auf die Verteilung zeigt, dass<br />

28,1 % der geförderten Betriebe auch ohne die Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres Einkommen<br />

je Betrieb als der Durchschnitt der Vergleichsbetriebe erzielen. Hingegen reicht bei 58,9 %<br />

der Betriebe die Ausgleichszulage nicht einmal, um die Hälfte des ermittelten Einkommensrückstandes<br />

auszugleichen. Auch die Eigenkapitalveränderung je Unternehmer als Größe für die Fähigkeit<br />

eines Betriebes, Investitionsrücklagen bilden zu können, liegt im benachteiligten Gebiet um 2 400 €<br />

(40%) niedriger als im nicht benachteiligten Gebiet.<br />

Obwohl ein Vergleich mit den Ergebnissen der Halbzeitbewertung aufgrund veränderter Gruppenzusammensetzung<br />

und saisonaler Ertragseinflüsse nur bedingt durchführbar ist, können dennoch Entwicklungstendenzen<br />

aufgezeigt werden. Es wird deutlich, dass sich die Einkommenssituation der Betriebe<br />

insgesamt verschlechtert hat. Diese generelle Entwicklung ist bei den Betrieben in benachteiligten<br />

Gebieten besonders ausgeprägt. Der Gewinnrückstand gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten<br />

Gebiet hat sich vergrößert, was sich auch anhand der Verteilungsindikatoren bestätigt. Der<br />

Anteil der Betriebe, bei denen auch ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres Einkommen<br />

je Betrieb realisiert wird als im nicht benachteiligten Gebiet, hat von 28,1 % auf 26,7 % abgenommen.<br />

Im Gegenzug ist der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage nicht mal 50 % des<br />

Einkommensrückstandes ausgleicht, etwas angestiegen. Die Situation stellt sich nicht wesentlich anders<br />

dar, wenn die Gruppe der nicht geförderten L-Betriebe mit LVZ-Beschränkung ≤35 als Vergleichsgruppe<br />

herangezogen werden. Allerdings fällt der Einkommensrückstand gegenüber den geförderten<br />

Betrieben, anders als erwartet, größer aus als beim Vergleich mit den Betrieben ohne LVZ-<br />

Begrenzung. Somit ist auch die durchschnittliche Kompensationswirkung der Ausgleichszulage bei<br />

diesem Vergleich geringer.<br />

Wird der Vergleich der Untersuchungsgruppen ausschließlich auf Marktfruchtbetriebe gerichtet, unterscheiden<br />

sich diese im Zeitvergleich vor allem im größeren Betriebsergebnisrückstand im Wirtschaftsjahr<br />

2003/04 gegenüber 2000/01. Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn hat sich verdoppelt,<br />

dafür hat sich die durchschnittliche Kompensationsleistung der Ausgleichszulage halbiert und liegt<br />

jetzt mit 21 % auffallend niedrig. Die Ursache dafür ist der im Zeitablauf gesunkene Getreideertrag und<br />

der deutlich gesunkene Gewinn je ha LF. Die Ausgleichszulage ist hingegen nahezu konstant geblieben.<br />

Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Verteilung der Betriebe nach ihrer Kompensationswirkung<br />

nieder. Bei drei Viertel der Betriebe wird der Einkommensrückstand nur zwischen 0 % und 50%<br />

ausgeglichen. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zur Halbzeitbewertung spürbar erhöht. Trotz der<br />

durchschnittlich schlechten Ergebnisse der Marktfruchtbetriebe erreichen jedoch auch ca. 20 % der<br />

Betriebe im benachteiligten Gebiet ein besseres Ergebnis als der Durchschnitt der Betriebe im nicht<br />

benachteiligten Gebiet. Diese Gruppe von Betrieben hat sich gegenüber der Halbzeitbewertung um<br />

über die Hälfte verkleinert. Für die nicht geförderten Marktfruchtbetriebe mit LVZ-Beschränkung ≤35<br />

im Vergleich zu den geförderten Betrieben zeigen sich indes kaum Unterschiede gegenüber einem<br />

Vergleich mit Betrieben ohne LVZ-Beschränkung (vgl. Tabelle 5.7). Diese Betriebe weisen lediglich<br />

ein höheres außerlandwirtschaftliches Einkommen auf, was zu einem höheren verfügbaren Einkommen<br />

der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilie führt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


114 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Neben der Gruppe der Marktfruchtbetriebe insgesamt sollte auch untersucht werden, inwieweit sich<br />

die Betriebsgröße auf die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage in den einzelnen Betriebsgruppen<br />

auswirkt. Dazu wurde der Vergleich anhand sehr kleiner Betriebe und anhand sehr großer<br />

Betriebe vorgenommen. Allerdings sind hier die Aussagen nur bedingt belastbar, da die Gruppen jeweils<br />

recht dünn besetzt sind, sodass es schnell zu einer Verzerrung der Ergebnisse kommen kann.<br />

Die Einkommensdifferenz zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben scheint in den kleinen<br />

Betrieben deutlich höher zu sein. In den größeren Betrieben deutet vieles auf eine vergleichsweise<br />

hohe Kompensation hin.<br />

Bei einem Vergleich der Kompensationswirkung der Ausgleichszulage von erweiterten Futterbaubetrieben<br />

1 und Marktfruchtbetrieben fällt auf, dass bei den Futterbaubetrieben die Einkommensdifferenz<br />

je Betrieb und je ha LF geringer ist, die durchschnittliche Ausgleichszulage jedoch aufgrund der höheren<br />

Prämien für Grünland deutlich höher, sodass die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage<br />

dementsprechend unterschiedlich ausfällt. Während bei den Futterbaubetrieben je nach Untersuchungsansatz<br />

der durchschnittliche Kompensationsgrad der Ausgleichszulage zwischen 60 % und<br />

80 % liegt, erreicht er bei den Marktfruchtbetrieben gerade einmal 20 %. Dies spiegelt sich auch in der<br />

Verteilung der Betriebe wider. Der Anteil der Betriebe, die bereits ohne Ausgleichszulage ein höheres<br />

oder gleich hohes Einkommen wie die Vergleichsgruppe haben, liegt bei den Futterbaubetrieben mit<br />

rund 28 % im Vergleich zu 19 % bei den Marktfruchtbetrieben deutlich höher. Tendenziell haben die<br />

Analysen des Wirtschaftsjahres 2000/01 ähnliche Ergebnisse erbracht. Allerdings haben sich in der<br />

erneuten Untersuchung die Unterschiede zwischen den Gruppen zu ungunsten der Marktfruchtbetriebe<br />

verstärkt. Dennoch könnten Futterbaubetriebe im benachteiligten Gebiet eher von einer Betriebsaufgabe<br />

bedroht sein als Marktfruchtbetriebe, da sie absolut betrachtet i.d.R. ein niedrigeres<br />

Einkommen erwirtschaften.<br />

1 Definiert nach BMVEL-Kategorie: Marktfrucht-Futterbau, Milchviehbetriebe, Rindermastbetriebe, Futterbau-<br />

Marktfruchtbetriebe, Futterbau-Veredlungsbetriebe, Futterbau-Dauerkulturbetriebe, Veredlungs-Futterbaubetriebe,<br />

Dauerkultur-Futterbaubetriebe und <strong>Landwirtschaft</strong> mit Futterbau. Durch die Erweiterung können Aussagen auf einer<br />

möglichst großen Stichprobe getroffen werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Tabelle 5.7: Fortschreibung der Indikatoren zur Beantwortung der Frage V.1<br />

Differenz benacht. Gebiete und nicht benacht. Gebiete AZ AZ AZ an Gewinn-Differenz 1)<br />

Anzahl Gewinn Gewinn Verfügb. außerl. cash ordentl. /ha am<br />

Betriebe /Betrieb 2) /ha 2) Eink. Eink. flow II Eigenkap. Gewinn 1) Ø 90 50-90 0-50<br />

(nicht ben./ben.) /Unter.- veränd.<br />

Fam.<br />

/Unternehmer<br />

Betriebsgruppen 3) € € € € € € € % % % % % %<br />

Betriebe insgesamt (L) 4) 00/01 224/387 -5.787 -101 2.005 1.529 - - 63,8 10,4 63,2 38,0 6,2 4,1 51,7<br />

(L) 4) 03/04 207/409 -7.637 -128 -260 2.045 -8.909 -2.415 67,1 14,3 52,5 28,1 7,3 5,6 58,9<br />

(L) 03/04 90/409 -8.808 -149 -905 2.952 -1.106 -4.466 67,1 14,3 44,9 26,7 8,4 5,1 59,9<br />

Futterbau (F) 4) 00/01 88/271 -7.294 -136 -423 781 - - 75,3 13,1 55,5 36,2 8,9 5,9 49,1<br />

(F) 4) 03/04 83/283 -6.157 -130 226 1.890 14.927 599 79,6 15,3 61,1 30,4 7,1 6,7 55,8<br />

(F) 03/04 39/283 -5.058 -102 254 1.945 23.624 3.464 79,6 15,3 78,3 32,5 8,8 6,4 52,3<br />

F - NE 4) 00/01 4/49 -6.324 -229 -1.235 -8 - - 71,3 25,6 31,1 20,4 6,1 18,4 55,1<br />

F - NE 4) 03/04 10/50 -8.398 -339 -9.940 -6.750 -14.024 -9.999 80,8 61,0 23,8 18,0 2,0 8,0 72,0<br />

F - BG 00/01 23/59 -11.277 -327 -3.585 -510 - - 116,8 19,5 35,7 18,6 3,4 18,6 59,3<br />

F - BG 03/04 39/66 -9.413 -197 -3.538 -262 26.032 311 119,4 25,7 60,6 24,2 10,6 15,2 50,0<br />

F - 10 - 30 ha 03/04 10/74 -3.715 -106 -10.225 -8.907 -3.710 -4.699 70,4 15,5 67,0 33,8 5,4 8,1 52,7<br />

F - 50 - 100 ha 03/04 15/76 -9.157 -91 740 6.691 28.545 3.069 76,0 13,3 83,4 28,9 7,9 10,5 52,6<br />

F - HE 03/04 32/214 -5.160 -99 637 2.559 28.494 6.106 78,0 14,1 79,0 33,6 7,5 7,5 51,4<br />

F - MIRI 03/04 24/230 -837 -79 5.268 1.723 18.779 6.329 85,4 16,7 107,4 35,7 10,4 7,4 46,5<br />

Ackerbau (M) 4) 00/01 96/64 -7.274 -96 7.923 9.025 - - 43,2 10,8 45,2 23,4 6,3 6,3 64,1<br />

(M) 4) 03/04 78/53 -13.527 -201 -2.426 7.373 5.375 -7.841 42,2 20,4 21,0 18,9 1,9 3,8 75,5<br />

(M) 03/04 32/53 -14.798 -199 396 11.209 9.355 -13.058 42,2 20,4 21,2 18,9 1,9 3,8 75,5<br />

M - 10 - 20 03/04 5/6 -27.494 -1691 -1.126 26.908 10.741 -6.663 20,1 . 1,2 0,0 0,0 0,0 100,0<br />

M - 100 - 200 03/04 8/6 -2.515 -19 -11.399 -17.965 141.240 28.100 35,3 9,7 190,8 50,0 16,7 16,7 16,7<br />

F - 26 LVZ 03/04 32/118 4.297 61 6.231 1.691 6.415 34.021 49,5 7,6 -81 45,8 5,1 4,2 44,9<br />

. = Wert nicht belastbar, eventuell Fehler in den Primärdaten.<br />

1) Für die Verteilungsindikatoren wird vom nicht um die AZ bereinigten Gewinn ausgegangen. 3) EU-Betriebsformenumstellung ist zu berücksichtigen.<br />

2) Um die AZ korrigierter Gewinn. 4) Ohne LVZ-Beschränkung


116 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Im Folgenden soll sich die Analyse der Einkommenssituation im benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebiet jedoch in erster Linie auf die erweiterten Futterbaubetriebe 1 stützen, da diese mit 70 %<br />

an allen mit Ausgleichszulage geförderten Betrieben in der Stichprobe 2 den größten Anteil besitzen<br />

und auch in den benachteiligten Gebieten die relevante Betriebsgruppe darstellen. Bei der Analyse<br />

wurde versucht, die Gruppe der Futterbaubetriebe nach verschiedenen Merkmalen weiter zu homogenisieren,<br />

um die Wirkung von Ausgestaltungsmerkmalen auf die Ausgleichszulage detaillierter untersuchen<br />

zu können.<br />

Für die Futterbaubetriebe insgesamt lässt sich feststellen, dass der Gewinn der geförderten und der<br />

nicht geförderten Betriebe gegenüber der Halbzeitbewertung ebenfalls zurückgegangen ist. Der Gewinnabstand<br />

zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Betrieben hat sich jedoch um<br />

rund 1 000 € verringert, während die durchschnittliche Ausgleichszulage je ha LF leicht angestiegen<br />

ist. Dies führt zu einer höheren durchschnittlichen Kompensationswirkung der Ausgleichszulage von<br />

15,3 %. Trotzdem ist der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage den Einkommensrückstand<br />

nur zu maximal 50 % kompensiert, angestiegen. Der Anteil der Betriebe im benachteiligten Gebiet,<br />

die keinen Einkommensrückstand zum Durchschnitt der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet<br />

aufweisen, hat hingegen auf 30,4 % abgenommen. Ansonsten haben sich die Einkommensdifferenzen<br />

zwischen geförderten und nicht geförderten Futterbaubetrieben beim außerlandwirtschaftlichen Einkommen<br />

sowie beim verfügbaren Einkommen deutlich reduziert, sodass sich hier positive Einkommensabstände<br />

ergeben.<br />

Für die differenziertere Betrachtung erweiterter Futterbaubetriebe werden Betriebsgruppen der Größenklassen<br />

10-30 ha und 50-100 ha für den Vergleich herangezogen. 3 Bei der Gruppe der Betriebe<br />

mit 10-30 ha ist der Einkommensabstand je ha LF mit 106 € im Unterschied zur Gruppe der Betriebe<br />

mit 50-100 ha deutlich höher. Auch bei den übrigen Einkommensgrößen, abgesehen vom Gewinn je<br />

Betrieb, wird dies bestätigt. Die durchschnittliche Kompensationswirkung der Ausgleichszulage auf die<br />

ermittelte Einkommensdifferenz ist im Durchschnitt mit 83,4 % bei den großen Betrieben deutlich höher,<br />

während der Anteil der Betriebe, in denen bereits ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder<br />

höheres Einkommen erzielt wird, mit rund 29 % niedriger liegt als der entsprechende Wert bei den<br />

kleinen Betrieben (34 %).<br />

Für die von der EU geforderte gebietsspezifische Analyse werden im Folgenden die Futterbaubetriebe<br />

im Berggebiet untersucht. Auch hier hat sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2000/2001 eine generelle<br />

Verschlechterung der Einkommenssituation ergeben. Allerdings hat dies dazu geführt, dass sich der<br />

Einkommensunterschied zwischen den geförderten und den nicht geförderten Betrieben verringert hat.<br />

1 Definiert nach BMVEL-Kategorie: Marktfrucht-Futterbau, Milchviehbetriebe, Rindermastbetriebe, Futterbau-<br />

Marktfruchtbetriebe, Futterbau-Veredlungsbetriebe, Futterbau-Dauerkulturbetriebe, Veredlungs-Futterbaubetriebe,<br />

Dauerkultur-Futterbaubetriebe und <strong>Landwirtschaft</strong> mit Futterbau. Durch die Erweiterung können Aussagen auf einer<br />

möglichst großen Stichprobe getroffen werden.<br />

2 Der große Anteil von Futterbaubetrieben wird von den Daten der Agrarstrukturerhebung (siehe MB Tabelle 1) bestätigt.<br />

Zusätzlich wird die Bedeutung der Futterbaubetriebe durch ihren in der Regel höheren Grünlandanteil und damit<br />

höheren Zahlungen an Ausgleichszulage je ha verstärkt.<br />

3 Für weitere Betriebsgruppen siehe die in den MB-Tabellen dargestellten Ergebnisse.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 117<br />

Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn hat sich bei ungefähr gleichbleibender Ausgleichszulage<br />

folglich erhöht und liegt jetzt vergleichsweise bei einem relativ hohen Wert von 25,7 %. Die durchschnittliche<br />

Kompensationswirkung der Ausgleichszulage hat sich ebenfalls erhöht und liegt jetzt bei<br />

60,6 %. Der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage den Einkommensrückstand nur zu<br />

maximal 50 % ausgleicht, hat sich verringert und der Anteil der Betriebe ohne Gewinnrückstand hat<br />

sich erhöht. Insgesamt lässt diese Analyse den Eindruck erscheinen, dass sich die Situation der Betriebe<br />

im Berggebiet verbessert hat. Die absoluten Zahlen beweisen hingegen, dass sich die Lage für<br />

diese Betriebe verschlechtert hat. Lediglich der Einkommensabstand zu den nicht geförderten Betrieben<br />

ist geringer geworden, da diese von der allgemeinen Entwicklung noch härter getroffen wurden.<br />

Ein auffallend höherer Anteil an Überkompensation konnte zumindest bei den badenwürttembergischen<br />

Betrieben im Berggebiet nicht festgestellt werden.<br />

Auch mit Hilfe eines Vergleichs von Betriebsgruppen verschiedener LVZ-Klassen lässt sich die Ausgestaltung<br />

der Ausgleichszulage überprüfen. Die hier gewählte Einteilung der Klassen entspricht zwar<br />

nicht der überwiegend linearen LVZ-Einteilung des Landes Baden-Württemberg, ermöglicht aber einen<br />

Einblick von der Kompensationswirkung der Ausgleichszulage. Erwartungsgemäß ist der Einkommensabstand<br />

zwischen geförderten Betrieben mit sehr geringer LVZ im Vergleich zu nicht geförderten<br />

Betrieben relativ groß. Je größer die LVZ der geförderten Betriebe, um so mehr verringert sich<br />

dieser Abstand. In der Gruppe von Betrieben mit einer LVZ über 26 liegt sogar kein Einkommensrückstand<br />

gegenüber den nicht geförderten Betriebe vor. Dies ist jedoch auch nicht besonders verwunderlich,<br />

da in der Vergleichsgruppe alle LVZ-Varianten zwischen 0 und 35 vorhanden sind, in der Untersuchungsgruppe<br />

hingegen nur eine LVZ zwischen 26 und maximal 35. Insgesamt zeigt sich, wie auch<br />

schon in der Halbzeitbewertung, dass die Betriebe mit besonders geringer LVZ durch die hohe Ausgleichszulage<br />

(137,8 € je ha LF) und Betriebe mit vergleichsweise hoher LVZ durch die besseren<br />

Ausgangsbedingungen vergleichsweise gute Ergebnisse erwirtschaften bzw. eine bessere Kompensationswirkung<br />

aufweisen. Auffallend ist, wie auch schon in der Halbzeitbewertung, dass die Betriebe mit<br />

LVZ zwischen 16 und 21 besonders schlechte Ergebnisse erzielen. Die Gründe hierfür sind jedoch<br />

nicht ganz klar. Hier könnten einzelbetriebliche Analysen evtl. mehr Aufschluss geben.<br />

Auch bei den erweiterten Futterbaubetrieben im Nebenerwerb hat sich die Einkommenssituation gegenüber<br />

der Halbzeitbewertung deutlich verschlechtert. Hier sind wiederum vor allem die Betriebe im<br />

benachteiligten Gebiet von der negativen Entwicklung betroffen. Dies führt dazu, dass sich der Einkommensabstand<br />

zu den nicht geförderten Betrieben vergrößert hat. Die gestiegene Ausgleichszulage<br />

konnte diese zunehmende Gewinndifferenz nicht auffangen, sodass der durchschnittliche Kompensationsgrad<br />

der Prämie abgenommen hat und von 31 % auf 24 % gesunken ist. Vor allem die Gruppe<br />

der Betriebe, in denen die Prämie maximal 50 % des Gewinnrückstands ausgleicht, hat deutlich zugenommen<br />

(von 55 % der Betriebe auf 72 % der Betriebe). Insgesamt sind die Ergebnisse jedoch zurückhaltend<br />

zu bewerten, da die Gruppe der nicht geförderten NE-Betriebe mit 10 Betrieben relativ<br />

gering besetzt ist.<br />

Bei den erweiterten Futterbaubetrieben im Haupterwerb hat sich die Einkommenslage hingegen im<br />

Unterscheid zur Halbzeitbewertung 1 nicht wesentlich verändert. Hier haben nur die Betriebe im benachteiligten<br />

Gebiet einen leichten Rückgang im Gewinn hinzunehmen. Der Gewinnrückstand zu den<br />

Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet mit 99 € je ha LF wird durch die Ausgleichszulage von<br />

durchschnittlich 78 € je ha LF im Durchschnitt zu 79 % ausgeglichen. Dabei ist die Gruppe der Betrie-<br />

1 Vgl. Bericht zur Halbzeitbewertung.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


118 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

be, in denen der Gewinnrückstand nur zu maximal 50 % ausgeglichen wird, mit 51,4 % am stärksten<br />

besetzt, während auch gut ein Drittel der Betriebe keinen Gewinnrückstand aufweisen.<br />

Eine spezielle Untergruppe der Futterbaubetriebe stellen die milch- und rindviehhaltenden Betriebe<br />

dar. Sie werden in der Aktualisierung zum ersten Mal betrachtet. Bei diesen zeigt sich, dass der Gewinnrückstand<br />

zwischen den Betrieben im benachteiligten Gebiet und den Betrieben im nicht benachteiligten<br />

Gebiet vergleichsweise gering ist (79 € je ha). Die durchschnittliche Ausgleichszulage ist sogar<br />

noch etwas höher als dieser Einkommensrückstand, sodass der durchschnittliche Kompensationsgrad<br />

erwartungsgemäß sehr hoch ist (107,4 %). Bei der Verteilung der Betriebe zeigt sich, dass<br />

trotz der insgesamt relativ guten Ergebnisse bei fast der Hälfte der Betriebe der Kompensationsgrad<br />

nur maximal 50 % beträgt. Der Anteil der Betriebe, bei denen das Einkommen höher oder zumindest<br />

gleich wie in der Referenzgruppe ist, liegt jedoch mit 35,7 % am höchsten. Dies deutet darauf hin,<br />

dass die Ergebnisse innerhalb der untersuchten Gruppe sehr stark streuen und es sowohl einige recht<br />

erfolgreiche Betriebe gibt (36 %), als auch eine große Gruppe von Betrieben, die weniger erfolgreich<br />

arbeiten.<br />

Um abzuschätzen, wie sich die Einkommen der Betriebe entwickelt hätten bzw. entwickeln würden,<br />

wenn es keine Ausgleichszulage gäbe, wird als secondbest-Lösung zur komplexen Abschätzung von<br />

einkommensbezogenen Veränderungen durch die Ausgleichszulage zusätzlich zum Mit-Ohne-<br />

Vergleich zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben auf die Situation in ehemals geförderten<br />

benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (in diesem Fall Benachteiligte<br />

Agrarzone) Bezug genommen (Mit-Ohne-Vergleich innerhalb benachteiligter Gebiete). Tabelle 5.8<br />

zeigt den Vergleich ausgewählter einkommensrelevanter Größen zu den Zeitpunkten 2000/01 sowie<br />

2003/04 für Testbetriebe des erweiterten Futterbaus 1 der betrachteten Bundesländer. 2<br />

In allen Ländern ist der Gewinn der Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten höher als in denen<br />

der benachteiligten Gebiete. Lediglich in Schleswig-Holstein liegt im WJ 2003/04 der Gewinn in den<br />

benachteiligten Gebieten über jenem der nicht benachteiligten Gebiete. Die negative Gewinndifferenz<br />

zwischen Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten hat sich in Baden-<br />

Württemberg von 61 € je ha im WJ 00/01 auf 51 € je ha im WJ 03/04 reduziert. In Niedersachsen,<br />

einem Land ohne Ausgleichszulage, hat sich hingegen der Abstand von 57 € je ha auf 52 € je ha reduziert.<br />

In Schleswig-Holstein hat sich sogar ein negativer Einkommensrückstand von –27 € in einen<br />

positiven von +22 € verwandelt. Ohne Ausgleichszulage wäre der Abstand noch größer. Die Entscheidung,<br />

die Ausgleichszulage in diesen Ländern auszusetzen, kann zumindest anhand dieser Zahlen<br />

nachempfunden werden. In Baden-Württemberg kommt man anhand der Ergebnisse zu ganz anderen<br />

Einschätzungen.<br />

1 Im Fall Schleswig-Holsteins wird aufgrund der vorliegenden Datengrundlage der Betriebsbereich <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt<br />

herangezogen.<br />

2 Einem später folgenden ausführlichen Bericht für Niedersachsen können weitere vergleichende Indikatoren entnommen<br />

werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 119<br />

Der Rückgang des Gewinns 1 je ha LF zwischen den beiden Betrachtungszeitpunkten ist jeweils in den<br />

benachteiligten Gebieten von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein höher als in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten. Ohne Ausgleichszulage wäre in Baden-Württemberg der Rückgang des Gewinns<br />

im benachteiligten Gebiet deutlich über jenem in den nicht benachteiligten Gebieten, während<br />

eine Wiedereinführung der Ausgleichszulage in Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Abnahme<br />

des Gewinns in den benachteiligten Gebieten reduziert hätte. Im Ländervergleich könnte es zu einer<br />

Zunahme von Einkommensungleichheiten führen, wenn es bei einer Gewährung der Ausgleichszulage<br />

in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu einer Überkompensation, in Baden-Württemberg jedoch<br />

durch den Wegfall der Ausgleichszulage zu einem zunehmenden Einkommensunterschied kommen<br />

würde. Die absolute Höhe des Gewinns je ha LF relativiert andererseits eine solide Aussage.<br />

Hinsichtlich des außerlandwirtschaftlichen Einkommens ergibt sich kein einheitliches Bild. Das außerlandwirtschaftliche<br />

Einkommen ist in Baden-Württemberg im nicht benachteiligten Gebiet gesunken,<br />

im benachteiligten Gebiet hingegen angestiegen. Dies deutet darauf hin, dass die Einkommenslücke<br />

zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten bei Einbeziehung des außerlandwirtschaftlichen<br />

Einkommens zurückgehen dürfte. Im Gegensatz dazu ist in Niedersachsen sowohl im<br />

benachteiligten Gebiet als auch im nicht benachteiligten Gebiet ein Rückgang zu verzeichnen, in<br />

Schleswig-Holstein konnten hingegen in beiden Gebieten positive Veränderungen realisiert werden.<br />

Somit verliefen die außerlandwirtschaftlichen Anpassungsreaktionen sehr unterschiedlich.<br />

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Einflussfaktoren auf den landwirtschaftlichen Gewinn und das<br />

außerlandwirtschaftliche Einkommen ist ein Vergleich mit den Referenzregionen hinsichtlich der Wirkung<br />

der Ausgleichszulage nur eingeschränkt möglich. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass in<br />

Niedersachsen die Mittel für die Ausgleichszulage in Form der Investitionsförderung zu einem nicht zu<br />

quantifizierenden Anteil weiterhin in die benachteiligten Gebiete des Landes fließen.<br />

Der Einkommensabstand zum nicht benachteiligten Gebiet wird im Fall Baden-Württembergs durch<br />

die Ausgleichszulage nicht ausgeglichen. Aufgrund der bestehenden Einkommensunterschiede in den<br />

Gebietskategorien Baden-Württembergs ist die Zahlung der Ausgleichszulage tendenziell hier zielkonformer<br />

als es die Zahlung für die benachteiligten Gebiete der Referenzregionen wäre. Hieraus lässt<br />

sich unter Vorsicht ableiten, dass die Referenzländer zu Recht die Ausgleichszulage abgeschafft bzw.<br />

stark reduziert haben.<br />

1 Für die Betriebe in Baden-Württemberg muss an dieser Stelle der um die AZ bereinigte Gewinn herangezogen werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


120 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Tabelle 5.8:<br />

Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Einkommenslage von erweiterten<br />

Futterbaubetrieben des Testbetriebsnetzes in nicht benachteiligten Gebieten<br />

und benachteiligten Gebieten ohne bzw. mit Ausgleichszulage für die Bundesländer<br />

Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Baden-Württemberg<br />

Niedersachsen Schleswig-Holstein 1) Baden-Württemberg<br />

nicht benacht. nicht benacht. nicht benacht.<br />

benacht. Gebiet benacht. Gebiet benacht. Gebiet<br />

Gebiet ohne AZ Gebiet ohne AZ Gebiet mit AZ<br />

Einkommensvergleich<br />

Gewinn je ha LF (00/01) €/ha 602,0 545,0 631,0 604,0 636,0 575,0<br />

Gewinn je ha LF (03/04) €/ha 387,0 335,0 488,0 510,0 570,0 519,0<br />

Gewinn je ha LF (03/04) 2) €/ha 380,0 335,0 514,0 510,0 542,0 519,0<br />

Veränd. des Gewinns je ha LF (00/01-03/04) % -35,7 -38,5 -22,7 -15,6 -10,4 -9,7<br />

Veränd. des um die AZ ber. Gewinns je ha LF (00/01-03/04) % -35,7 -38,5 -22,7 -15,6 -10,4 -31,0<br />

Veränd. des außerlandw. Einkommens (00/01-03/04) % -6,4 -21,7 38,2 67,4 -3,0 8,1<br />

1) Bei Schleswig-Holstein wird die Gruppe des Betriebsbereichs <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt verwendet.<br />

2) Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten mit LVZ-Beschränkung LVZ


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 121<br />

werden, weil verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben. Für eine detaillierte Herausarbeitung dieser<br />

Ursachen würde es deshalb der einzelbetrieblichen Analyse bedürfen. Ein vollständiger Ausschluss<br />

von Überkompensation, wie er letztendlich nur durch eine am betrieblichen Einzelfall orientierte<br />

Förderung möglich wäre, ist nur durch einen enorm hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. In<br />

Baden-Württemberg wird zur effizienteren Mittelverteilung eine Prosperitätsgrenze eingesetzt. Dies<br />

führt zwar letztendlich zu einer besseren Erreichung des Einkommensziels der Ausgleichszulage,<br />

kann jedoch zu einer Verletzung weiterer Ziele, wie der Offenhaltung der Landschaft, führen.<br />

Validierung der Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse der Förderdaten von Baden-Württemberg zeigen, dass der durchschnittliche, ausgleichszulagengeförderte<br />

baden-württembergische Betrieb 2 092 € Ausgleichszulage erhielt. Aus den<br />

Daten der Stichprobe der Testbetriebe ergibt sich eine deutlich höhere durchschnittliche Ausgleichszulage<br />

von 3 251 €. Auch die Werte je Hektar LF weichen ab. So ergibt die Auswertung der Förderstatistik<br />

eine Prämie von 87 € je ha LF, die Betriebe der Stichprobe erreichen lediglich 67 € je ha (vgl. MB-<br />

Tabelle 16). Dies lässt die Vermutung zu, dass in der vorliegenden Untersuchung vorwiegend größere<br />

Betriebe mit einer überdurchschnittlichen LVZ berücksichtigt sind. Da die Auswertung der LVZ-Klassen<br />

gezeigt hat, dass Betriebe mit einer höheren LVZ bessere Ergebnisse erzielen, ist die Wirkung der<br />

Ausgleichszulage in der Realität vermutlich geringer. In diesem Zusammenhang kann auch festgestellt<br />

werden, dass der Anteil der Betriebe im benachteiligten Gebiet, bei denen keine Einkommensdifferenz<br />

zu Betrieben außerhalb des benachteiligten Gebietes auftritt, in Wirklichkeit geringer sein kann.<br />

5.6.2 Frage V.2 – Beitrag der Ausgleichszulage zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren<br />

Ergebnis<br />

V.2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung<br />

landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />

V.2-1<br />

V.2-1.1<br />

Fortsetzung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Änderung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) in benachteiligten<br />

Gebieten (in ha und in %)<br />

2003/1999:<br />

-14 708 ha, das entspricht<br />

-1,7 %<br />

davon im Berggebiet: –<br />

3 295 ha = -2,9 %<br />

Es ist ein erklärtes Ziel der Ausgleichszulage, den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />

zu gewährleisten und damit zum Ziel V.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />

Raum beizutragen. Das V.2-Ziel der Förderung gilt gemäß EU-Bewertungsindikator als erreicht,<br />

wenn die Verringerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) im benachteiligten Gebiet geringer ist<br />

als die Verringerung der LN in einem Vergleichsgebiet. Als Vergleichsgebiet wurden in der Halbzeitbewertung<br />

die nicht benachteiligten Gebiete definiert. Zum anderen werden aber auch Gebiete herangezogen,<br />

die ihren Status als benachteiligtes Gebiet verloren haben. Für Deutschland werden für letztere<br />

Vergleiche zwischen Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angestellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


122 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Das Land Baden-Württemberg misst den Zielen Aufrechterhaltung und Sicherung der Landbewirtschaftung<br />

und Gewährleistung des Fortbestandes der landwirtschaftlichen Bodennutzung große Bedeutung<br />

(+++) bei. Die Entwicklung der Landbewirtschaftung soll in den benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten ungefähr parallel verlaufen. Als Indikatoren werden neben der Änderung der<br />

Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe u.a. die prozentuale Änderung der LF, AF und des Grünlandes<br />

genannt.<br />

Anders als durch die EU-Kommission vorgeschlagen, wird für die Bewertung nicht die LN (landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche) als Indikator herangezogen, sondern die LF (landwirtschaftliche Fläche). Diese<br />

Kennzahl enthält kein Öd- und Unland und auch keine Hofflächen und bildet somit die tatsächliche<br />

Flächenentwicklung besser ab. Um Flächen, deren Aufgabe auf zu niedrige Einkommen zurückzuführen<br />

ist, von denen separieren zu können, die einer rentableren Nutzung zugeführt wurden, werden<br />

behelfsweise zusätzlich Informationen aus der allgemeinen Flächenstatistik herangezogen.<br />

Um neben der Beantwortung der EU-Bewertungsfrage auch den landesspezifischen Zielausprägungen<br />

Baden-Württembergs genügend Raum zu geben, erfolgt die Beantwortung auf einem Set von<br />

Indikatoren, bestehend aus der Entwicklung der LF 1 , des Anteils der Dauergrünlandfläche, des Nebenerwerbsanteils<br />

sowie der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei wird nach verschiedenen<br />

Betriebsgruppen (Betriebe insgesamt und Futterbaubetriebe) differenziert, und es werden Unterschiede<br />

in benachteiligten Agrarzonen im Vergleich zu den Berggebieten soweit wie möglich herausgearbeitet.<br />

Grundlage ist die für 1999 und 2003 durchgeführte Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />

2 . Detaillierte Auswertungen dieser Sonderauswertung mit weiteren Aspekten zur Veränderung<br />

der Flächennutzung ggf. ergänzt um betriebsgruppendifferenzierte Auswertungen der Testbetriebsdaten<br />

bleiben jedoch der Ex-post-Bewertung vorbehalten.<br />

Ein Vergleich der LF Baden-Württembergs für den gesamten Betriebsbereich <strong>Landwirtschaft</strong> zwischen<br />

1999 und 2003 zeigt, dass diese im benachteiligten Gebiet um 1,7 % abgenommen hat, im nicht benachteiligten<br />

Gebiet dagegen lediglich um 0,9 %. Im Landesdurchschnitt ist ein Rückgang bei der LF<br />

um 1,4 % zu verzeichnen (vgl. MB-Tabelle 4). In den Berggebieten ist der Rückgang mit 2,9 % besonders<br />

deutlich.<br />

Die Anzahl der Betriebe hat im betrachteten Zeitraum in Baden-Württemberg insgesamt zwischen<br />

12 % (im nicht benachteiligten Gebiet) und 14 % (im benachteiligten Gebiet) abgenommen. Entgegen<br />

dieser Entwicklung nahm, mit Ausnahme des Berggebietes, die Zahl der Futterbaubetriebe zu; besonders<br />

deutlich ist die Zunahme in den nicht benachteiligten Gebieten (6,5 %). Innerhalb der Futterbaubetriebe<br />

ist vor allem der Anteil der Mast- und Aufzuchtbetriebe gestiegen, wohingegen sich die Bedeutung<br />

der Milchviehbetriebe verringert hat.<br />

Die Abnahme der LF hat sich vor allem in den benachteiligten Gebieten auf Kosten des Dauergrünlandes<br />

vollzogen. Während in den nicht benachteiligten Gebieten der Anteil des Dauergrünlandes an<br />

dem Flächenverlust der LF nur ca. 10 % ausmacht, liegt dieser Anteil in den benachteiligten Gebieten<br />

1 Zur Verwendung der LF vgl. Halbzeitbericht.<br />

2 Bei der Agrarstrukturerhebung erfolgt die Anwendung des so genannten „Betriebssitzprinzips“, d.h. dass die Flächen<br />

eines Betriebes dem Gebiet zugeschlagen werden, in der sich der Sitz des Betriebes befindet. Diese Vorgehensweise<br />

führt im Vergleich zum sogenannten „Belegenheitsprinzips“ zu einer geringeren Trennschärfe der Gebietskategorien.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 123<br />

bei über 50 %, in den Berggebieten sogar bei 61 %. Dies wirkt sich auch insgesamt auf den Dauergrünlandanteil<br />

aus. Zwischen den beiden Beobachtungszeitpunkten hat sich in den benachteiligten<br />

Gebieten der Dauergrünlandanteil um 1,9 % und im Berggebiet um 2,2 % reduziert und liegt jetzt bei<br />

51 % bzw. 82 %. Im nicht benachteiligten Gebiet liegt der Dauergrünlandanteil erwartungsgemäß<br />

insgesamt mit 23 % deutlich niedriger, hier schlägt der Flächenverlust kaum zu Buche.<br />

Der Verlust der LF hat mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Ursache u.a. auch in der rentableren außerlandwirtschaftlichen<br />

Nutzung als Siedlungs- und Verkehrsflächen bzw. in der durch Aufforstungsprogramme<br />

initiierten Ausdehnung der Waldfläche. Die regionalstatistischen Daten von 1996 und 2000<br />

zeigen für Baden-Württemberg eine Ausdehnung des Waldflächenanteils in benachteiligten Landkreisen<br />

um 0,2 %, in nicht benachteiligten Landkreisen von 0,1 %. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />

hat sowohl in benachteiligten als auch nicht benachteiligten Landkreisen um jeweils 0,5 %<br />

zugenommen (vgl. MB-Tabelle 4). Dies deutet darauf hin, dass der Verlust der landwirtschaftlichen<br />

Fläche teilweise auch auf Faktoren zurückgeführt werden kann, die außerhalb des Einflussbereichs<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> liegen.<br />

Um einige Hinweise zur Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen in Abhängigkeit von der Einkommenskapazität<br />

der Betriebe zu bekommen, wird die Veränderung der Fläche der Betriebe in den jeweiligen<br />

wirtschaftlichen Größenklassen gemäß der Europäischen Größeneinheiten (EGE 1 ) untersucht. Diese<br />

Analyse macht deutlich, dass sowohl im benachteiligten, als auch im nicht benachteiligten Gebiet vor<br />

allem sehr große Betriebe mit EGE über 100 an Flächen gewonnen haben. Etwas anders stellt sich<br />

die Situation bei den Futterbaubetrieben dar. Hier können im nicht benachteiligten Gebiet auch die<br />

sehr kleinen Betriebe mit EGE bis 16 einen Flächenzuwachs verzeichnen. Insgesamt scheint die<br />

Wachstumsschwelle bei den Betrieben in benachteiligten Gebieten etwas niedriger zu liegen. Bei den<br />

Betrieben im Berggebiet ist zu beachten, dass diese etwas stärker gewachsen sind.<br />

Bestimmte Entwicklungen bei Fortführung der landwirtschaftlichen Flächennutzung dürften auch von<br />

dem Anteil und der Entwicklung der Nebenerwerbslandwirtschaft abhängen. Der Nebenerwerbsanteil<br />

hat sowohl im benachteiligten Gebiet als auch außerhalb abgenommen. Die Anzahl der NE-Betriebe<br />

hat sich deutlich reduziert. Insgesamt ist der Anteil der NE-Betriebe im Berggebiet mit 72 % am höchsten,<br />

gefolgt von den benachteiligten Gebieten insgesamt mit 64 %. In den nicht benachteiligten Gebieten<br />

liegt der Anteil mit 56 % etwas niedriger. Ein Zusammenhang zwischen dem Brachfallen und dem<br />

Anteil an Nebenerwerbsbetrieben konnte auf dem Beraterworkshop nicht eindeutig geklärt werden. Es<br />

wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ein hoher Nebenerwerbsanteil problematisch ist, wenn kein<br />

Haupterwerbsbetrieb da ist, der die Flächen aufnehmen könnte und die eigene Nachfolge nicht gewährleistet<br />

werden kann, weil z.B. die jüngere Generation aus Mangel an außerlandwirtschaftlichen<br />

Alternativen die Region verlässt. Die Bedeutung der Nebenerwerbsbetriebe für die Offenhaltung der<br />

Landschaft besteht vor allem darin, dass es nach Auffassung der Berater besonders die NE-Betriebe<br />

sind, die tendenziell schwer zu bearbeitende Flächen (Ecken und Spitzen) bewirtschaften, die ansonsten<br />

aufgegeben würden.<br />

Hinsichtlich des die Größe der Betriebe betreffenden Strukturwandels kann man anhand der vorliegenden<br />

Daten feststellen, dass die durchschnittliche Betriebsgröße in Baden-Württemberg in allen<br />

Gebieten um ca. 2-3 ha zugenommen hat. Insgesamt sind die Betriebe in den benachteiligten Gebieten<br />

mit 23 ha gegenüber 21 ha im nicht benachteiligten Gebiet etwas größer. Im Futterbau ist die Situ-<br />

1 1 EGE = 1 200 Euro StDB.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


124 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

ation ähnlich. Jedoch sind hier die Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet mit 26 ha (1999) bzw.<br />

30 ha (2003) größer als die Betriebe in den benachteiligten Gebieten mit 21 ha (1999) bzw. 23 ha<br />

(2003). Im Berggebiet sind die Betriebe noch etwas kleiner. Hier fällt der Flächenzuwachs von 17 ha<br />

auf 18 ha auch besonders gering aus und dies trotz der hohen Abnahme der LF insgesamt. Dies<br />

könnte ein Hinweis für ein verstärktes Brachfallen in Berggebieten sein. Auf dem Beraterworkshop<br />

wurden diese Ergebnisse bestätigt. Vor allem im Berggebiet ist der Strukturwandel gering. Dies liegt<br />

aber nicht nur in einer strukturkonservierenden Wirkung der Förderung, sondern auch an den strukturellen<br />

Besonderheiten der Betriebe.<br />

Der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung hängt in nicht unwesentlichem Maße auch<br />

von der Hofnachfolge ab. Es kann angenommen werden, dass in Gebieten, in denen die Betriebe<br />

nicht weitergeführt bzw. die Flächen nicht in vollem Umfang von anderen Betriebsleitern übernommen<br />

werden, ein verstärktes Aufforsten oder Brachfallen der landwirtschaftlichen Flächen einsetzen wird.<br />

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in allen Gebieten mehr als die Hälfte der Betriebsinhaber von<br />

Einzelunternehmen älter als 45 Jahre ist. Der Anteil derer, die einen sicheren Hofnachfolger haben,<br />

liegt im nicht benachteiligten Gebiet mit 37 % deutlich höher als im benachteiligten Gebiet mit 27 %.<br />

Bei den Futterbaubetrieben ist der Anteil mit ca. 30 % in den benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten etwa gleich. Dies deutet insgesamt darauf hin, dass in den nächsten Jahren mit größeren<br />

Veränderungen in der Agrarstruktur Baden-Württembergs zu rechnen ist. Auf dem Beraterworkshop<br />

wurden diese Ergebnisse bestätigt. Es gebe eine Reihe von Betrieben mit 20-25 ha, deren Betriebsinhaber<br />

alle zum gleichen Zeitpunkt aufhören wollen und deren Betriebe oft zu klein strukturiert sind, um<br />

von verbleibenden Betrieben aufgenommen zu werden.<br />

Für die Abschätzung eines erhöhten Bracherisikos wurde bereits in der Halbzeitbewertung zusätzlich<br />

der Pachtpreis als möglicher Hilfsindikator herangezogen. Höhe und Entwicklung des Pachtpreises in<br />

Relation zur Ausgleichszulage sollen hierzu Hinweise liefern. Entsprechend der theoretischen Überlegung<br />

dürfte bei hohen Pachtpreisen die Gefahr des Brachfallens gering sein, während niedrige Pachtpreise<br />

etwa auf Niveau der Ausgleichszulagenhöhe auf ein erhöhtes Bracherisiko hinweisen würden.<br />

Für die LF in Baden-Württemberg liegen Pachtpreise aus den Daten der Agrarstrukturerhebung 1999<br />

sowie den buchführenden Daten der Testbetriebe für 2000/01 und 2003/04 vor. Die in der Agrarstrukturerhebung<br />

ausgewiesenen Pachtpreise im benachteiligten Gebiet liegen für das Jahr 1999 bei<br />

durchschnittlich ca. 140 €/ha. Im nicht benachteiligten Gebiet liegt der Durchschnittswert deutlich höher<br />

bei ca. 205 €/ha LF. Demgegenüber ist der Pachtpreis in den Berggebieten mit ca. 70 €/ha LF<br />

relativ gering. Bei den Futterbaubetrieben liegen die Pachtpreise in allen Gruppen niedriger. Die Ergebnisse<br />

der Testbetriebe liegen für das benachteiligte Gebiet bei 166 €/ha LF, für das nicht benachteiligte<br />

Gebiet bei 200 €/ha LF. Entwicklungstendenzen für Pachtpreise sind nur bedingt ableitbar, weil<br />

Pachtverträge oft über eine Laufzeit von 8 bis 10 Jahre und mehr abgeschlossen werden. Die Entwicklung<br />

der Pachtpreise aus den Testbetriebsdaten 2000/01 und 2003/04 zeigt jedoch, dass der<br />

Pachtpreis in den benachteiligten Gebieten konstant geblieben und in den nicht benachteiligten Gebieten<br />

leicht zurückgegangen ist. Die durchschnittliche Höhe der Ausgleichszulage ist im gleichen Zeitraum<br />

von ca. 80 € auf ca. 90 € angestiegen. Damit lässt sich vermuten, dass laut der theoretischen<br />

Überlegungen die Gefahr des Brachfallens in den benachteiligten Gebieten insgesamt nicht zugenommen<br />

haben dürfte. Anders ist die Situation in den Berggebieten. Hier ist der Pachtpreis nur etwa<br />

halb so groß wie die Ausgleichszulage (ca. 150 € / ha LF), was womöglich auf ein deutliches Bracherisiko<br />

hindeuten könnte. Die befragten Berater sehen jedoch keinen unmittelbaren kausalen Zusammenhang<br />

zwischen dem Pachtpreis, der Ausgleichszulagenhöhe und dem Brachfallen. Vielmehr gibt<br />

es in bestimmten Regionen, vor allem im Berggebiet, auch Flächen, die aus verschiedenen Gründen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 125<br />

auch ohne Pachtpreis bewirtschaftet (verpachtet) werden. Daher kann es in Baden-Württemberg Regionen<br />

mit Bracherisiko geben, die durch die zugrundeliegenden Durchschnittbetrachtungen nicht<br />

identifiziert werden können. Im Beraterworkshop wurde festgestellt, dass Bracheprobleme in Teilbereichen<br />

vorhanden sind. Es handelt sich dabei vor allem um schwierig zu bearbeitende Flächen und<br />

Steilhänge. Teilweise wird schleichendes Brachfallen auch durch einen zu geringen Viehbesatz unterstützt,<br />

sodass die natürliche Sukzession hier nur noch ein Frage der Zeit ist.<br />

Neben der Ausgleichszulage gibt es weitere von der EU vorgeschlagene exogene Faktoren, die sich<br />

auf die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung auswirken und in die Analyse einbezogen<br />

werden können. So ist der Anteil der um die Ausgleichszulage bereinigten Transferzahlungen 1 am<br />

Gewinn aller Futterbaubetriebe gemäß den Daten der Testbetriebsauswertungen insgesamt recht<br />

hoch mit ca.70 % im benachteiligten Gebiet und mit 72 % im nicht benachteiligten Gebiet. Dies zeigt,<br />

dass der alleinige Einfluss der Ausgleichszulage auf die Weiterbewirtschaftung relativ gering ist. Auch<br />

für die anderen untersuchten Betriebsgruppen lassen sich ähnliche Ergebnisse feststellen.<br />

Um in einem Soll-Ist-Vergleich abschätzen zu können, wie sich die Agrarstruktur in Baden-<br />

Württemberg entwickelt hätte, wenn es die Ausgleichszulage nicht gegeben hätte oder nicht mehr<br />

geben würde, bedient sich der Evaluator einer Hilfsreferenzgröße. Die EU schlägt einen Vergleich mit<br />

einem Gebiet vor, welches seine Förderung verloren hat. Da es in Baden-Württemberg keine benachteiligten<br />

Gebiete gibt, in denen die Ausgleichszulage ausgesetzt wurde, wird als secondbest-Lösung<br />

auf die Situation in ehemals geförderten benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Schleswig-<br />

Holstein (in diesem Fall Benachteiligte Agrarzone) Bezug genommen (Mit-Ohne-Vergleich innerhalb<br />

benachteiligter Gebiete). Dabei beschränkt sich die Interpretation auf einige wenige ausgewählte Indikatoren,<br />

wobei die Übertragung der Ergebnisse u. a. aufgrund der unterschiedlichen Agrarstruktur und<br />

Faktorausstattung in den jeweiligen Bundesländern nur mit gewissen Einschränkungen möglich ist.<br />

Tabelle 5.9:<br />

Ausgewählte Indikatoren der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />

in nicht benachteiligten Gebieten und benachteiligten Gebieten ohne Ausgleichszulage<br />

für die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein<br />

im Vergleich zu Baden-Württemberg<br />

Niedersachsen Schleswig-Holstein Baden-Württemberg<br />

nicht benacht. nicht benacht. nicht benacht.<br />

benacht. Gebiet benacht. Agrar- benacht. Gebiet<br />

Gebiet Gebiet zone Gebiet<br />

Vergleich der Agrarstruktur 1)<br />

LF je Betrieb (99) ha 47,4 36,5 53,1 45,6 18,4 20,3<br />

LF je Betrieb (03) ha 53,1 41,0 56,3 48,3 20,7 23,3<br />

Veränd. LF (99/03) % -1,5 -1,7 -1,1 -2,0 -0,9 -1,7<br />

GV/100 ha LF (99) GV 78,6 146,9 85,9 159,7 74,3 93,1<br />

GV/100 ha LF (03) GV 76,5 147,3 82,0 156,3 68,6 88,5<br />

Veränd. der NE-Betriebe (99/03) % -15,8 -14,0 -1,4 0,2 -16,3 -17,9<br />

Veränd. der AKE (99/03) % 0,4 1,3 -5,9 -7,0 -10,3 -11,9<br />

1) Ldw. Betriebe insgesamt (L) aus Sonderauswertung der Agrarstatistik.<br />

Quelle: Eigene Ermittlung anhand der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung 1999 und 2003.<br />

1 Alle produktions-, aufwands- und betriebsbezogenen Ausgleichszahlungen sowie Zulagen und Zuschüsse.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


126 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Bezüglich der Flächenausstattung zeigen die Ergebnisse in Tabelle 5.9, dass die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in Niedersachsen und Schleswig-Holstein jeweils im Verhältnis zu den Betrieben in Baden-<br />

Württemberg deutlich größer sind 1 . Während jedoch in Baden-Württemberg die Betriebe in den benachteiligten<br />

Gebieten größer sind, als in den nicht benachteiligten Gebieten, ist dies in Schleswig-<br />

Holstein und Niedersachsen umgekehrt. Gleich ist in allen Ländern jedoch, dass die durchschnittliche<br />

LF je Betrieb zwischen 6 % und 15 % zugenommen hat, die prozentuale Zunahme ist dabei in Baden-<br />

Württemberg besonders deutlich. Dabei ist bemerkenswert, dass sich nicht nur in Baden-<br />

Württemberg, sondern auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein der Unterschied in der Betriebsgröße<br />

zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten vergrößert hat. Der<br />

Wegfall der Ausgleichszulage mit seiner vielfach unterstellten strukturkonservierenden Wirkung hat<br />

somit nicht dazu beigetragen, dass sich die Betriebsgrößenunterschiede zwischen benachteiligten und<br />

nicht benachteiligten Gebieten verkleinert haben. Demzufolge deuten die Ergebnisse des Vergleichs<br />

zwischen Niedersachsen/Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg darauf hin, dass der strukturkonservierende<br />

Effekt der Ausgleichszulage vermutlich geringer ist als häufig behauptet. Zumindest in<br />

Baden-Württemberg sind die Betriebe in den benachteiligten Gebieten ca. 3 ha gewachsen, während<br />

die Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten nur 2,3 ha gewachsen sind. In den Berggebieten<br />

fiel hingegen das Wachstum mit 1,7 ha deutlich geringer aus (vgl. MB-Tabelle 1).<br />

Hinsichtlich der LF-Entwicklung insgesamt ist festzuhalten, dass in allen Ländern und entsprechenden<br />

Gebieten ein Rückgang der LF zwischen 1999 und 2003 zu beobachten ist und der Flächenrückgang<br />

in den benachteiligten Gebieten deutlich stärker verlief. Dabei ist in Baden-Württemberg jedoch der<br />

Unterschied zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten besonders deutlich, d.h.<br />

ohne die Ausgleichszulage wäre der Rückgang in den benachteiligten Gebieten vermutlich noch drastischer<br />

verlaufen.<br />

Der Viehbesatz ist in allen drei Ländern zurückgegangen mit Ausnahme eines leichten Anstiegs in den<br />

benachteiligten Gebieten Niedersachsens. Insgesamt ist die Viehdichte in Baden-Württemberg jedoch<br />

geringer, als in den Vergleichsländern. Die Unterschiede zwischen den benachteiligten und den nicht<br />

benachteiligten Gebieten sind weniger ausgeprägt. Grundsätzlich ist die Viehdichte in den benachteiligten<br />

Gebieten höher als in den nicht benachteiligten Gebieten. Zwischen 1999 und 2003 haben sich<br />

hinsichtlich der Viehdichte insgesamt keine gravierenden Änderungen ergeben.<br />

Uneinheitlich ist die Entwicklung der Nebenerwerbsbetriebe in den untersuchten Ländern. Während in<br />

Niedersachsen und Baden-Württemberg die Nebenerwerbsbetriebe sehr deutlich abgenommen haben<br />

(ca. 16 %), fiel die Abnahme in Schleswig-Holstein wesentlich geringer aus (1,4 %). Im benachteiligten<br />

Gebiet kam es hier sogar zu einem leichten Zuwachs von 0,2 %.<br />

Auch hinsichtlich der AKE ergibt sich ein relativ uneinheitliches Bild. Während in Schleswig-Holstein<br />

und Baden-Württemberg die AKE deutlich bzw. sehr deutlich abnehmen und dabei die Abnahme in<br />

den benachteiligten Gebieten besonders stark ausfällt, nehmen die AKE in Niedersachsen leicht zu<br />

und dies im benachteiligten Gebiet noch ausgeprägter (1,3 %), welches mit den Viehaufstockungen<br />

zusammenhängen dürfte.<br />

1 Einem später folgenden ausführlichen Bericht für Niedersachsen können weitere vergleichende Indikatoren entnommen<br />

werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 127<br />

Grundsätzlich ist es schwierig aufgrund der bereits angesprochenen agrarstrukturellen Unterschiede<br />

sowie der historisch unterschiedlichen Agrarförderung Baden-Württemberg mit den Referenzregionen<br />

Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu vergleichen. Ein Wegfall der Ausgleichszulage kann in Baden-Württemberg<br />

aufgrund der dargestellten Unterschiede stärkere Wirkungen auslösen, als in Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein. Außerdem wurde in diesen Ländern auch nicht die unmittelbare<br />

Veränderung nach dem Wegfall der Zahlung dargestellt, sodass kurzfristig auch stärkere Auswirkungen<br />

möglich gewesen wären. Die Einschätzungen der Berater aus Niedersachsen/Schleswig-Holstein<br />

und Baden-Württemberg waren in Bezug auf die Wirkungen der Ausgleichszulage auf den Strukturwandel<br />

sehr unterschiedlich. Während die Berater aus Baden-Württemberg der Ausgleichszulage eher<br />

einen bedeutenden Einfluss auf den Strukturwandel zuschreiben, waren die Berater aus den Referenzregionen<br />

eher zurückhaltend und meinten, dass der Wegfall der Ausgleichszulage, welcher teilweise<br />

auch zu einer Umschichtung in andere Maßnahmen führte, zu keinem generell spürbaren beschleunigten<br />

Strukturwandel führte. Dennoch stellt sich die berechtigte Frage, ob der Strukturwandel<br />

nicht insgesamt eine negativere Entwicklung genommen hätte, wenn es die Ausgleichszulage in Baden-Württemberg<br />

nicht gegeben hätte. Diese Frage lässt sich allerdings mit diesem beschriebenen<br />

Mit-Ohne-Vergleich nicht eindeutig beantworten.<br />

FAZIT: Den Ergebnissen zum Bewertungsindikator folgend, konnte in Baden-Württemberg das Ziel,<br />

dass die Entwicklung der Landbewirtschaftung in den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten<br />

ungefähr ähnlich verlaufen sollte, zumindest hinsichtlich der LF insgesamt erfüllt werden. Lediglich<br />

im Berggebiet verläuft der Rückgang der LF doch deutlich stärker, als in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten. Darüber hinaus muss einschränkend festgestellt werden, dass der Rückgang der LF in den<br />

benachteiligten Gebieten überproportional auf Kosten des Grünlandes erfolgt. Die Auswirkungen auf<br />

den Dauergrünlandanteil insgesamt sind jedoch eher gering.<br />

Der Beitrag der Ausgleichszulage auf den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung kann<br />

jedoch anhand der vorliegenden Daten nicht hinreichend abgeschätzt werden, nicht zuletzt weil ein<br />

echter Mit-Ohne-Vergleich nicht durchgeführt werden konnte. Strukturkonservierende Effekte der Ausgleichszulage<br />

sind möglich, lassen sich aber nicht präzise quantifizieren. Es kann lediglich vermutet<br />

werden, dass der Rückgang an LF im benachteiligten Gebiet ohne die Ausgleichszulage noch größer<br />

ausfallen würde. Die eingeschränkte Aussagekraft hat neben allen Schwierigkeiten der korrekten statistischen<br />

Erfassung ihre Ursache auch in der Wirkungsbeeinflussung durch andere agrarpolitische<br />

Maßnahmen. Neben der Ausgleichszulage können wie gezeigt auch andere Faktoren/Transferzahlungen<br />

einen Beitrag geleistet haben, die Flächen in der Bewirtschaftung zu halten.<br />

Ein deutlicher Hinweis darauf, wie schwierig es ist Nettoeffekte der Ausgleichszulage abzuschätzen.<br />

Für die Abschätzung des quantitativen Umfangs der tatsächlichen und potenziellen Brachefläche ist<br />

das verfügbare Datenmaterial unzureichend, da in der großräumigen Durchschnittsbetrachtung die<br />

kleinräumig vorhandene Brachegefahr negiert wird. Aus den Beraterworkshops wurde jedoch deutlich,<br />

dass in Teilbereichen, vor allem an Steilhängen und in schwer zu bearbeitenden Flächen, ein Bracheproblem<br />

besteht. Hier kommen teilweise bereits landschaftspflegerische Maßnahmen zum Einsatz.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


128 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

5.6.3 Frage V.3 – Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur<br />

im ländlichen Raum<br />

Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren beantwortet (X) /<br />

V.3: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage zur Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />

nicht beantwortet (--)<br />

V.3-1<br />

V.3-2<br />

V.3-1.1<br />

V.3-2.1<br />

Die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist für die<br />

Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />

Raum von entscheidender Bedeutung<br />

Erzielung eines angemessenen Lebensstandards für Landwirte<br />

Hinweise liefern auf eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Flächen als entscheidender Faktor für die Erhaltung einer<br />

lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum (Beschreibung).<br />

Verhältnis von {„Familienbetriebseinkommen“ + nicht landwirtschaftlichem<br />

Einkommen des Betriebsinhabers und/oder des<br />

Ehegatten} zu {dem durchschnittlichen Einkommen von Familien<br />

verwandter außerlandwirtschaftlicher Sektoren}<br />

X<br />

X<br />

Hinweise aus Frage-V.2<br />

und Beraterworkshop<br />

Verhältnis des verfügbaren<br />

Einkommens der landwirtschaftl.<br />

Unternehmerfamilie<br />

zum durchschnittl. verfügbaren<br />

Einkommen der privaten Haushalte:<br />

1,6 : 1<br />

Tendenzen bei anderen Einkommensgrößen<br />

umgekehrt<br />

Das Ziel Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum stellt ein hochwertiges<br />

gesellschaftliches Ziel dar, welches im Kontext der Interventionslogik der Ausgleichszulage durch die<br />

Synthese der Ziele Aufrechterhaltung einer landwirtschaftlichen Bevölkerung, Fortführung der Flächenbewirtschaftung<br />

und angemessener Lebensstandard für Landwirte zu erreichen ist. Der Komplexität<br />

der Zielsetzung folgend stützt sich die Bewertung des Beitrags der Ausgleichszulage zum einen<br />

auf Ergebnisse der Fragen V.2 und V.1, zum anderen auf weitere quantitative Indikatoren sowie qualitative,<br />

beschreibende Analysen. Die besondere Schwierigkeit der Zielerreichung und deren Überprüfung<br />

liegt mitunter darin, dass das Ziel bereits auf Maßnahmenebene zu untersuchen ist, obwohl es<br />

zugleich ein übergeordnetes Ziel der Politik für den ländlichen Raum darstellt und die Zielerreichung<br />

von weiteren Maßnahmen und Einflussgrößen determiniert wird. Der erste Teil der Frage V.3 gilt als<br />

beantwortet, wenn klare Hinweise darauf geliefert werden können, dass die dauerhafte Flächennutzung<br />

den Erhalt der lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum beeinflusst. Der angemessene<br />

Lebensstandard von Landwirten als weiteres Bewertungskriterium gilt als erreicht, wenn deren Einkommen<br />

einen bestimmten Anteil des durchschnittlichen Einkommens von Familien in verwandten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 129<br />

Sektoren erreicht. Da dieser Anteil nicht quantifiziert ist, erfolgt eine Zielüberprüfung im Querschnittsvergleich<br />

über adäquate Bewertungs- und Kontextindikatoren. 1<br />

In der Zielanalyse für Baden-Württemberg wurden die Ziele Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft<br />

im ländlichen Raum und der Erhalt des ländlichen Lebensraums aus Gesellschaft und Landschaft<br />

als regionalspezifische Varianten des Ziels Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im<br />

ländlichen Raum ermittelt. Die Ziele wurden als wichtig (++) bzw. sehr wichtig (+++) beurteilt. Als<br />

Kenngröße wurde unter anderem die Entwicklung der Betriebszahlen in den benachteiligten und nicht<br />

benachteiligten Gebieten genannt. Hier soll die Entwicklung in beiden Gebietsarten ähnlich verlaufen.<br />

Andere genannte Kenngrößen beziehen sich auf die Bewertungsfragen V.1 und V2. Da diese Indikatoren<br />

bereits größtenteils im Zusammenhang mit diesen Bewertungsfragen abgebildet wurden, wird im<br />

Weiteren vor allem auf die von der EU-geforderten Indikatoren eingegangen.<br />

Eine Analyse und Abschätzung der kausalen Wirkungen der Ausgleichszulage auf den Erhalt einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum stellt sich als besonders schwierig dar. Der<br />

von der EU vorgeschlagene Methodenmix aus Indikatoren, „beschreibender“ Beweisführung und Kontextindikatoren<br />

wird der Beantwortung der komplexen Bewertungsfrage und einer Separierung von<br />

Nettoeffekten nur bedingt gerecht und soll daher in der Aktualisierung der Halbzeitbewertung durch<br />

qualitative Aussagen aus dem Beraterworkshop unterlegt werden. Durch das Vorliegen von Daten<br />

zweier Zeitpunkte können erste Veränderungen für drei bis vier Jahre dargestellt werden. Betriebliche<br />

und regionale Differenzierungen dagegen werden nur in begrenztem Umfang vorgenommen.<br />

Nach den vorliegenden Ergebnissen der Bewertungsfrage V.2 scheint es keine signifikanten Hinweise<br />

auf eine großräumige Veränderung in der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den<br />

benachteiligten Gebieten von Baden-Württemberg zu geben. Bezugnehmend auf die Interventionslogik<br />

sind es auch eher die Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und Erwerbstätigen<br />

an sich, aber auch allgemeine wirtschaftliche, soziale und umweltrelevante Faktoren, die Einfluss auf<br />

den Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum nehmen. Die Überlagerung<br />

dieser nachfolgend zur Erklärung mit herangezogenen Effekte lässt vermuten, dass der Ausgleichszulage<br />

nur eine unterstützende, aber keine tragende Rolle bei der Zielerreichung zukommt. Grundsätzlich<br />

kann die Ausgleichszulage nur zum Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />

Raum beitragen, wenn der Ausgleichszulage eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit zukommt und die<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen im betreffenden Gebiet einen wesentlichen<br />

Anteil an der Wertschöpfung und Beschäftigung trägt. Ist dies nicht der Fall, könnten in solchen<br />

Gebieten möglicherweise andere, kosteneffizientere Maßnahmen einen größeren Beitrag zum Erhalt<br />

der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum leisten.<br />

Diesen für die Beantwortung von V.3 relevanten Aspekten soll nunmehr nachgegangen werden. Die<br />

sozioökonomische Analyse anhand der RegioStat-Daten der Beobachtungsjahre 2000 und 2002 (vgl.<br />

MB-V-Tabelle 4) zeigt, dass der Anteil der im Primärsektor Erwerbstätigen überall zurückgegangen ist.<br />

Besonders im nicht benachteiligten Gebiet wird dies sichtbar. Hier sinkt der Anteil der Erwerbstätigen<br />

um 1,4 Prozentpunkte von 5,7 % auf 4,3 %. Die Anzahl der Erwerbstätigen nimmt um 1 600 ab, was<br />

einen Rückgang von 14 % ausmacht. Teilweise scheinen die Erwerbstätigen in eine abhänge Beschäftigung<br />

überzugehen. Hier hat im gleichen Zeitraum ein Zuwachs um 600 Personen stattgefun-<br />

1 Im Vorfeld wurden bei der Festlegung der geeigneten Indikatoren Konventionen mit den Programmbewertern getroffen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


130 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

den. In den benachteiligten Gebieten hat ebenfalls ein Rückgang der Erwerbstätigen im primären Sektor<br />

stattgefunden. Dieser fiel jedoch mit 3,4 % weniger deutlich aus. Allerdings ist die Zahl der Arbeitnehmer<br />

im primären Sektor konstant geblieben. Nicht nur im Bereich des Arbeitsmarktes hat die Bedeutung<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> abgenommen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Primärsektors an<br />

der Bruttowertschöpfung ist sowohl in den benachteiligten als auch den nicht benachteiligten Gebieten<br />

gesunken. Wiederum fiel der Rückgang im nicht benachteiligten Gebiet mit 1,2 % wesentlich deutlicher<br />

aus als im nicht benachteiligten Gebiet (-0,6 %). Allerdings war das Ausgangsniveau im nicht<br />

benachteiligten Gebiet aus wesentlich höher. Hieraus wird deutlich, dass der landwirtschaftliche Sektor<br />

ohne Berücksichtigung des vor- und nachgelagerten Bereichs insgesamt an Bedeutung verloren<br />

hat, die Bedeutung jedoch in den benachteiligten Gebieten geringer ist. Da es sich bei den abgebildeten<br />

Daten für die benachteiligten und nicht benachteiligten Gebiete um Landkreisdaten ausgewählter<br />

ländlicher Landkreise handelt, ist der Anteil landwirtschaftlicher Größen in beiden Gebieten erwartungsgemäß<br />

höher als im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg.<br />

Für eine weitere Wirkungsabschätzung sollen neben den bereits in der Bewertungsfrage V.2 beschriebenen<br />

Auswirkungen des Flächen- und Betriebsrückgangs im benachteiligten Gebiet zunächst<br />

Zusammenhänge zum landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsmarkt und auf die<br />

Einkommensunterschiede und Strukturen im ländlichen Raum beschrieben werden. In Bezug auf das<br />

von Baden-Württemberg definierte landeseigene Ziel ist anhand der Ergebnisse festzustellen, dass es<br />

in Baden-Württemberg im benachteiligten Gebiet zu einem etwas stärkeren Rückgang der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe gekommen ist als im nicht benachteiligten Gebiet. Bei den Erwerbstätigen im<br />

landwirtschaftlichen Sektor ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, hier verlief die Entwicklung im<br />

benachteiligten Gebiet jedoch wesentlich sanfter als im nicht benachteiligten Gebiet. Anhand der Agrarstrukturerhebung<br />

der Jahre 1999 und 2003 ist bei den landwirtschaftlichen Arbeitskrafteinheiten<br />

(AKE) in den benachteiligten Gebieten ein etwas deutlicherer Rückgang im Vergleich zu den nicht<br />

benachteiligten Gebieten zu beobachten. Dies kann vermutlich mit dem stärkeren Rückgang der Betriebe<br />

begründet werden. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Datengrundlage über die Arbeitkräfte<br />

durch Änderungen in den statistischen Erhebungs- und Berechnungsmethoden Verzerrungen<br />

im Zeitvergleich beinhalten. Dennoch dürften Tendenzen eines tatsächlichen Rückgangs der<br />

landwirtschaftlichen Arbeitskräfte erkennbar sein (vgl. MB-Tabelle 1).<br />

Im Allgemeinen sind für die Fortführung landwirtschaftlicher oder die Aufnahme außerlandwirtschaftlicher<br />

Tätigkeit die absolute und relative Einkommenslage, die Einkommenserwartungen sowie das<br />

Vorhandensein von Hofnachfolgern ursächliche Bestimmungsfaktoren. Bei einer hohen Arbeitslosenquote<br />

und schlechten Erwerbschancen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> kann davon ausgegangen werden,<br />

dass die landwirtschaftliche Tätigkeit auch unter schlechteren Einkommensbedingungen länger<br />

aufrecht erhalten wird. Andererseits sichert das Vorhandensein von außerlandwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten<br />

oft den Erhalt der Nebenerwerbslandwirtschaft. Tendenziell sind es eher jüngere<br />

Personen, die die <strong>Landwirtschaft</strong> verlassen (wollen). Hier spielen nach Aussagen der Berater<br />

jedoch neben Einkommensüberlegungen vor allem andere Gründe eine Rolle. Wie die Ausgleichszulage<br />

in diesem Interventionsnetz wirkt, ist aufgrund der komplexen Wirkungszusammenhänge nur<br />

schwer zu beurteilen. Sicher scheint, dass die Ausgleichszulage nicht kontraproduktiv wirkt, ob sie<br />

jedoch multiplikativ wirkt, ist schwer zu beantworten.<br />

Die Bedeutung der Landwirte für das Leben im Dorf wird entsprechend den Aussagen der Berater als<br />

wichtig und notwendig eingeschätzt, dies zeigt sich vor allem bei einer aktiven Gestaltung des Dorflebens.<br />

Als positiv für die Gesellschaft wurde es auch bewertet, wenn der Arbeitsplatz im Dorf ist und<br />

somit Erwerbspersonen vor Ort sind. Bei der Aufgabe von Betrieben geht nach Einschätzung der im<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 131<br />

Workshop befragten Berater häufig auch ein von der <strong>Landwirtschaft</strong> geleisteter Beitrag im ländlichen<br />

Raum verloren. So stellen nicht selten aktive Landwirte ihre Maschinen und ihre Arbeitskraft zur Verfügung,<br />

um kommunale Dienstleitungen für die dörfliche Gemeinschaft zu erbringen. Ferner wurde auf<br />

gesellschaftliche Leistungen der Landwirte durch ihr Engagement in Kirchen, Verbänden und Vereinen<br />

sowie bei Veranstaltungen und Festen im Dorf hingewiesen. Die Wirkung der Ausgleichszulage über<br />

den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe auf die oben beschriebenen Effekte ist jedoch schwierig<br />

nachzuweisen. Es wurde aber im Workshop darauf hingewiesen, dass die Ausgleichszulage die gesellschaftliche<br />

Anerkennung für die Arbeit der Landwirte ist.<br />

Ähnlich schwierig ist der Nachweis zu führen, dass die Ausgleichszulage einen positiven Beitrag zur<br />

Verhinderung der Abwanderung leistet. Ein Problem der Abwanderung scheint zwar in Baden-<br />

Württemberg nicht zu bestehen; hier vollzieht sich in allen untersuchten Gebieten seit Jahren eine<br />

positive Bevölkerungsentwicklung. Auch in der Zielsetzung spielt die Abwanderung keine Rolle. Allerdings<br />

schließt die massenstatistische Analyse wiederum nicht aus, dass in einzelnen Regionen gegensätzliche<br />

Entwicklungen bestehen.<br />

Neben der Tatsache, dass sich die Abwanderung von Bevölkerung insgesamt auf Strukturen im ländlichen<br />

Raum auswirken kann, besteht das Problem, dass für landwirtschaftliche Betriebe oft keine<br />

Nachfolger zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />

unterstützen in gewissem Maße diese These. So liegt in den benachteiligten Gebieten der Anteil der<br />

Betriebe mit Hofnachfolgern deutlich niedriger als in den nicht benachteiligten Gebieten. Dies führt<br />

dazu, dass die Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft in Frage gestellt<br />

sein kann.<br />

Wie bereits dargestellt, ist der überwiegende Anteil der Beschäftigten im ländlichen Raum nicht mehr<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigt, sondern pendelt teilweise bereits recht weit zu den Arbeitsstellen in<br />

die Städte oder in andere Regionen. Durch sie wird zwar ein Teil der Gebäude noch genutzt, aber ihr<br />

Anteil am gesellschaftlichen Leben im Dorf sinkt. Die Entstehung von „Schlafdörfern“ ohne gesunde<br />

Gesellschaftsstruktur kann die Folge sein. Der Bewirtschaftung der Hofstellen und Flächen von vor Ort<br />

ansässigen Landwirten kommt gerade in touristisch geprägten Regionen eine hohe Bedeutung bei.<br />

Im Folgenden werden zur Beantwortung von V.3 Untersuchungen für die Beantwortung der Frage V.3-<br />

2.1 vorgenommen. Nachdem in Frage V.1 ein intrasektoraler Einkommensvergleich zur tatsächlichen<br />

Einkommenslage der Betriebe vorgenommen wurde, soll nun für die Abschätzung der subjektiv empfundenen<br />

Einkommenssituation ein Vergleich zwischen dem landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen<br />

Bereich durchgeführt werden.<br />

Anhand der Ergebnisse des Kapitels 4.6.1 ist festzustellen, dass die Ausgleichszulage einen nicht<br />

unerheblichen Beitrag zum Einkommen der Betriebe in den benachteiligten Gebieten leistet, aber den<br />

Einkommensrückstand zu landwirtschaftlichen Betrieben außerhalb der benachteiligten Gebiete in der<br />

Regel nicht vollständig ausgleicht. Einkommensunzufriedenheit kann darüber hinaus auch durch intersektorale<br />

Einkommensdifferenzen erwachsen. Mit Hilfe eines Vergleichs des Einkommens landwirtschaftlicher<br />

Betriebe mit dem durchschnittlichen Einkommen in verwandten Sektoren soll ermittelt<br />

werden, ob das von Landwirten erzielte Einkommen ausreicht, um sie von der Aufnahme einer außerlandwirtschaftliche<br />

Tätigkeit abzuhalten und Zufriedenheit mit der Einkommens- und Lebenssituation<br />

im ländlichen Raum zu erreichen.<br />

Die Festlegung der zu der landwirtschaftlichen Erwerbsform der Neben- bzw. Vollerwerbslandwirt<br />

geeigneten außerlandwirtschaftlichen Vergleichsgruppen ist nicht zuletzt aufgrund der sektoral unter-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


132 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

schiedlichen Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben sowie die Besonderheiten und Unterschiede<br />

der sozialen Sicherung als auch durch die berufsspezifischen Vorteile der Landwirte (freie Arbeitszeiteinteilung,<br />

Arbeitsumfeld, sozialer Status, etc.) (vgl. Agrarbericht 2004, S. 25) und nicht zuletzt die<br />

unterschiedliche Familien- und Vermögenssituation schwierig und müsste sehr betriebsgruppendifferenziert<br />

erfolgen. In Ermangelung fundierter Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen<br />

wird im Rahmen der Evaluation ein pragmatischer Bewertungsansatz gewählt. Dabei wird weniger am<br />

absoluten Einkommensunterschied, sondern vielmehr am Unterschied in der Einkommensentwicklung<br />

anhand alternativer Einkommensgrößen eine Beurteilung vorgenommen.<br />

Tabelle 5.10: Indikatoren zur Messung des intersektoralen Einkommensabstandes 1)<br />

nicht benachteiligtes Gebiet benachteiligtes Gebiet Berggebiet<br />

mid-term update Ø jährl. mid-term update Ø jährl. mid-term update Ø jährl.<br />

00/01 03/04 Abweichung 00/01 03/04 Abweichung 00/01 03/04 Abweichung<br />

Indikator € € in % € € in % € € in %<br />

Vergleichsgewinn (§ 4 LWG) 28.928 26.653 -2,62 24.895 24.203 -0,93 27.185 21.732 -6,69<br />

Gewerbl. Vergleichslohn (§ 4 LuG) 36.396 35.778 -0,57 34.803 35.750 0,91 37.820 36.838 -0,87<br />

Gewinn je FAM-AK 20.664 19.038 -2,62 17.781 17.288 -0,92 19.911 15.523 -7,35<br />

Gesamteinkommen des Betriebsehepaars 38.366 35.804 -2,23 35.112 35.244 0,13 32.887 30.566 -2,35<br />

Verfügb. Eink. d. ldw. Unternehmerfam. 26.984 25.953 -1,27 26.561 26.180 -0,48 24.979 22.387 -3,46<br />

Lohn in Sektor II 2) 34.688 36.348 1,60 33.039 34.225 1,20 k.A. k.A. k.A.<br />

Gehalt im öffentlichen Dienst 3) 34.913 37.340 2,32 34.913 37.340 2,32 34.913 37.340 2,32<br />

Verfügb. Eink. d. priv. Haushalte 14.987 17.041 4,57 14.068 16.469 5,69 k.A. k.A. k.A.<br />

1) Die Einkommen für die ldw. Betriebe beziehen sich auf die Gruppe der erweiterten F-Betriebe.<br />

2) Bruttolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe (2000 bzw. 2002).<br />

3) BAT IV b, 35 Jahre, verheiratet, 1 Kind.<br />

Quelle: Eigene Ermittlung anhand der Testbetriebsdaten (WJ 00/01 und 03/04) sowie EASYSTAT-Daten.<br />

Aus der Tabelle 5.10 wird ersichtlich, dass sich die Einkommenssituation in der <strong>Landwirtschaft</strong> zwischen<br />

den beiden Betrachtungszeitpunkten generell verschlechtert hat. Besonders deutlich ist der<br />

Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen in den nicht benachteiligten Gebieten und in den<br />

Berggebieten. In den benachteiligten Gebieten war der Rückgang geringer, allerdings ist hier zu sehen,<br />

dass das Einkommensniveau niedriger lag. Beim Vergleich dieser Einkommensgrößen des Primärsektors<br />

mit denen außerlandwirtschaftlicher Einkommensgruppen wie dem Lohn im II. Sektor, dem<br />

Gehalt im öffentlichen Dienst oder dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte wird deutlich,<br />

dass die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen im betrachteten Zeitraum 2000/01 bis<br />

2003/04 deutlich hinter der Entwicklung der außerlandwirtschaftlichen Einkommen zurückgeblieben<br />

ist. Dieser Abstand ist in den benachteiligten Gebieten und im Besonderen in den Berggebieten am<br />

ausgeprägtesten. Werden die absoluten Einkommensgrößen betrachtet, ergibt sich ein differenziertes<br />

Bild. Der gewerbliche Vergleichslohn 1 liegt deutlich über dem landwirtschaftlichen Vergleichsgewinn;<br />

die Differenz zwischen Vergleichsgewinn und gewerblichen Vergleichslohn ist zudem in den benachteiligten<br />

Gebieten am höchsten und im Berggebiet etwas abgeschwächter. Ein spezieller Vergleich<br />

des Gewinns je FAM-AK bzw. des Gesamteinkommens mit dem Lohn im II. Sektor bzw. der Gehälter<br />

des öffentlichen Dienstes zeigt, dass der Einkommensabstand zum außerlandwirtschaftlichen Sektor<br />

ähnlich zu beurteilen ist. Zu einer etwas anderen Einschätzung kommt man beim Vergleich der verfügbaren<br />

Einkommen. Trotz der hohen Zuwachsraten der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte<br />

liegen diese deutlich unter dem verfügbaren Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmer-<br />

1 Zur Aussagekraft des Vergleichsgewinns vgl. Agrarbericht der Bundesregierung 2005, S. 25.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 133<br />

familie. Der Einkommensabstand im verfügbaren Einkommen verringerte sich in den benachteiligten<br />

Gebieten und nicht benachteiligten Gebieten in etwa gleich, sodass keine zunehmend subjektiv empfundene<br />

Einkommensunzufriedenheit in den benachteiligten Gebieten entstanden sein dürfte.<br />

Allerdings muss, wie auch schon im Halbzeitbericht, darauf verwiesen werden, dass die Einkommen<br />

abhängig Beschäftigter und Selbständiger nicht gut miteinander vergleichbar sind. So müssen die<br />

Selbständigen Rücklagen für künftige Unternehmensentscheidungen und Investitionen bilden sowie<br />

verstärkt selbst zur privaten Altersvorsorge beitragen. Außerdem trägt der Betriebsinhaber ein unternehmerisches<br />

Risiko, dass bei einem positiven Unternehmensgewinn belohnt werden sollte. Der Einkommensabstand<br />

zu einer verwandten Vergleichsgruppe ist zumindest hinsichtlich der subjektiv empfundenen<br />

Einkommenslage sehr differenziert zu sehen. Darauf deuten auch die Aussagen der Berater<br />

hin. Die Berater wiesen darauf hin, dass die Landwirte hinsichtlich einer vergleichenden Einkommensanalyse<br />

eher oberflächliche Vergleiche anstellten. Es gibt ihrer Meinung nach eine hohe Intransparenz<br />

bezüglich der Einkommen in außerlandwirtschaftlichen Sektoren.<br />

FAZIT: Im ersten Teil der Frage V.3 konnten Hinweise geliefert werden, wie die Aufrechterhaltung der<br />

Flächenbewirtschaftung durch Landwirte einen Beitrag zur lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im<br />

ländlichen Raum leisten kann. Den qualitativen Einschätzungen der Berater folgend, kommt der Ausgleichszulage<br />

dabei ein relativ bedeutender Beitrag zu. Aus der Einstellung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />

Flächen und der Aufgabe von Betrieben kann es zu Nachteilen in den ländlichen<br />

Räumen kommen. Dies zeigen zumindest die selektiven Aussagen der Berater.<br />

Quantitativ sind Anzeichen eines positiven Beitrags der Ausgleichszulage auf das Einkommen der<br />

Landwirte jedoch weniger auf die Weiterbewirtschaftung der Flächen durch Landwirte nachweisbar<br />

und auch die Analyse weiterer Kontextindikatoren lässt es als wahrscheinlich erscheinen, dass die<br />

Ausgleichzulage im Verbund mit anderen grundlegenden Einflussfaktoren Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit<br />

der Gesellschaftsstruktur hat. Für den zu erbringenden Nachweis des Nettoeffektes<br />

bedarf es jedoch ergänzender kleinräumiger Fallstudienuntersuchungen. Hinsichtlich des Einkommens<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe lässt sich feststellen, dass deren Einkommen im benachteiligten<br />

Gebiet trotz der Ausgleichszulage weit hinter dem Einkommen in anderen Sektoren, hier v.a. im<br />

produzierenden Gewerbe und im öffentlichen Dienst, zurückbleiben. Beim Vergleich der verfügbaren<br />

Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilie mit dem durchschnittlichen Einkommen der<br />

privaten Haushalte stellt sich jedoch die Situation umgekehrt dar.<br />

5.6.4 Frage V.4.A - Beitrag der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt und zur Förderung<br />

einer nachhaltigen <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Gemäß der Interventionslogik der Europäischen Kommission soll durch die Ausgleichszulage und<br />

deren Kopplung an die Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ oder darüber hinausgehender<br />

Standards die Aufrechterhaltung bzw. Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung gesichert<br />

und ein Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden. In Deutschland sind für die Zahlung der<br />

Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten keine Standards festgelegt, die über die „gute landwirtschaftliche<br />

Praxis“ hinausgehen. Die gute landwirtschaftliche Praxis beruht in Deutschland auf Regelungen<br />

des landwirtschaftlichen Fachrechts, das bundesweit für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

und Tierhaltungen gilt. Vor diesem Hintergrund ist die Lenkungswirkung der Ausgleichszulage,<br />

Landwirte zu einer über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehenden, umweltschonenderen<br />

Bewirtschaftungspraxis anzuhalten, als gering einzuschätzen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


134 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Wie der Zusammenhang zwischen positiven Umweltwirkungen und der Ausgleichszulage bzw. den<br />

benachteiligten Gebieten gesehen werden kann, wurde bereits ausführlich in der Zwischenbewertung<br />

dargestellt und soll in dem vorliegenden Bericht nicht noch einmal ausgeführt werden. Auch auf methodische<br />

Erläuterungen wird weitgehend verzichtet, da hier gegenüber der Halbzeitbewertung keine<br />

Änderungen vorgenommen wurden. Zur Aktualisierung werden nur Zeitreihen für die wesentlichen<br />

Indikatoren ergänzt, um einen Vorher-Nachher-Vergleich vornehmen, bzw. eine zeitliche Entwicklung<br />

der Indikatoren abbilden zu können. Daneben wird zur Absicherung der Ergebnisse auf einige Indikatoren<br />

zugegriffen, wie sie sich aus den Auswertungen der Testbetriebe und der Sonderauswertung der<br />

Agrarstrukturerhebung ableiten lassen.<br />

Für die Beantwortung der Indikatoren werden, wie schon in der Zwischenbewertung, Hilfsinformation<br />

über die landesspezifischen Agrarumweltmaßnahmen in Baden-Württemberg herangezogen und diese<br />

den EU-Programmindikatoren zugeordnet. Hierzu wurde auf vorliegende InVeKoS-Daten zurückgegriffen.<br />

Die Auswertung erfolgte nach Auswertungsschema des Evaluators durch das Land Baden-<br />

Württemberg.<br />

Aus den für Baden-Württemberg ausgewerteten InVeKoS-Daten der Jahre 2000 bis 2004 geht hervor,<br />

dass sich der Anteil der entsprechend als umweltfreundlich eingestuften LF (V.4.A-1.1) im benachteiligten<br />

Gebiet, davon besonders der Benachteiligten Agrarzone, aber auch im nicht benachteiligten<br />

Gebiet, erhöht hat. Lediglich im Berggebiet tritt nach einer Erhöhung in den Jahren 2001 bis 2003 eine<br />

leichte Verringerung gegenüber dem Jahr 2000 ein. Insgesamt ist das Niveau im Berggebiet mit weit<br />

über 80 % aber nach wie vor von allen Gebietskategorien am höchsten.<br />

Tabelle 5.11:<br />

Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />

Berggebieten und Ben. Agrarzonen 2000 bis 2004<br />

Kenngröße/Indikator<br />

Einheit<br />

Flurstücke der Betriebe mit<br />

AZ in Berggebieten<br />

Flurstücke der Betriebe mit AZ in<br />

Benacht. Agrarzonen<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2000 2001 2002<br />

2003 2004<br />

Anteil umweltfr. bewirtsch. LF an LF % 88,3 90,3 90,8 90,3 87,1 78 83 84,3 83,2 81,5<br />

Anteil ökolog. bewirtsch. LF an umweltfr. bewirtsch. LF % 37,6 38,9 41,1 39,7 - 2) 8,8 9,2 10,0 9,9 - 2)<br />

Anteil umweltfreundlich bewirt. GL an an umweltfr. bewirtsch. LF % 91,4 90,3 89,6 90,2 90,3 55,9 53,6 52,6 53,6 52,8<br />

Anteil umweltfr. bewirtsch. GL an GL % 94,7 95,6 95,3 95,2 91,8 91,0 94,0 94,0 94,1 90,9<br />

Anteil Weidefl.


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 135<br />

Tabelle 5.12:<br />

Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für<br />

die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in benachteiligten<br />

Gebieten insgesamt und nicht benachteiligten Gebieten 2000<br />

bis 2004<br />

Kenngröße/Indikator<br />

Einheit<br />

Flurstücke der Betriebe mit<br />

AZ in benacht. Gebieten insg.<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Flurstücke der Betriebe ohne AZ<br />

außerhalb benacht. Gebiete<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Anteil umweltfr. bewirtsch. LF an LF % 79,3 83,9 85,1 84,1 82,2 66,1 71,4 73,6 70,1 70,2<br />

Anteil ökolog. bewirtsch. LF an umweltfr. bewirtsch. LF % 13,0 13,2 14,1 14,0 - 2) 3,9 3,9 4,1 4,4 - 2)<br />

Anteil umweltfreundlich bewirt. GL an an umweltfr. bewirtsch. LF % 61,0 58,7 57,6 58,5 57,8 20,2 19,9 19,5 20,4 20,1<br />

Anteil AF mit red. N-Düngung an AF % 0,0 12,0 14,4 14,3 14 0,0 8,4 9,9 10,0 9,9<br />

Anteil umweltfr. bewirtsch. GL an GL % 91,8 94,3 94,2 94,4 91,1 77,2 83,2 84,6 84,3 82,8<br />

Anteil Weidefl.


136 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Land geändert. Mit diesem Indikator werden nunmehr die Ackerflächen erfasst, auf denen die bedarfsgerechte<br />

Stickstoffdüngung um 20 % verringert wurde. Hier liegen Auswertungen seit 2001 1 vor.<br />

Es zeigt sich, dass es in allen Gebietskategorien in den Jahren einen leichten Anstieg gab. In den<br />

benachteiligten Gebieten liegt der Anteil mit ca. 20 % etwas höher, als in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten mit ca. 15 %. Insgesamt ist der Unterschied aber nicht besonders stark ausgeprägt. Der<br />

Anteil der LF, die für Ackerbau genutzt werden und auf denen die Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel<br />

so bemessen ist, dass spezifische Schadensschwellen berücksichtigt werden (V.4.A-<br />

1.3.), kann nach wie vor nicht genau abgebildet werden.<br />

Zusammenfassend kann man festhalten, dass es in den Jahren 2000 bis 2004 nur bei einem Indikator<br />

deutliche Veränderungen gab. So hat der Anteil der extensiven Weideflächen in allen Gebietskategorien<br />

deutlich zugenommen und sich im Berggebiet sogar mehr als vervierfacht. Bei allen anderen Indikatoren<br />

kam es in den Jahren nur zu Seitwärtsbewegungen. Insgesamt ist nach wie vor der Anteil der<br />

umweltfreundlichen Flächen jeweils in den benachteiligten Gebieten höher, als in den nicht benachteiligten<br />

Gebieten.<br />

Die weiteren Indikatoren zur Bestimmung des Beitrags der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt<br />

lassen folgendes erkennen:<br />

Die seit 2004 an die Ausgleichszulage geknüpfte Tierbesatzobergrenze fordert, dass ein Betrieb von<br />

der Förderung ausgeschlossen wird, wenn seine Viehbesatzdichte mehr als zwei Großvieheinheiten je<br />

ha LF überschreitet und er nicht nachweisen kann, dass die Nährstoffbilanz auf den selbst bewirtschafteten<br />

Flächen ausgeglichen ist. Diese Regelung wurde auf Wunsch der Bundesländer durch die<br />

EU-Kommission bis mindestens Ende 2005 ausgesetzt, über eine Verlängerung der Aussetzung wird<br />

nachgedacht. In Bezug auf eine weitere Extensivierung der Flächen würde die Anwendung der Verknüpfung<br />

von Ausgleichszulage an eine Tierbesatzgrenze einen Beitrag leisten können. Doch auch<br />

ohne diese Regelung lassen sich anhand der Agrarstrukturerhebungsdaten für die Jahre 1999 und<br />

2003 bereits Tendenzen einer sinkenden Viehdichte je ha erkennen: Die Viehbesatzdichte hat in den<br />

Futterbaubetrieben im Jahr 2003 gegenüber 1999 um 9,2 % abgenommen. Der ermittelte durchschnittliche<br />

Viehbesatz für die Futterbaubetriebe erreichte 1999 im benachteiligten Gebiet 117 und im<br />

nicht benachteiligten Gebiet 147 GV je 100 ha. Im Jahr 2003 sind es im benachteiligten Gebiet noch<br />

110 und im nicht benachteiligten Gebiet 134 GV je 100 ha (vgl. MB-Tabelle 2). Allerdings können diese<br />

Tendenzen erst bei Vorliegen der Daten aus 2005 einer Überprüfung unterzogen werden.<br />

Flächen, die durch Agrarumweltmaßnahmen erfasst sind, weisen auf eine umweltfreundlichere Bewirtschaftung<br />

hin. Die Höhe der Prämie für Agrarumweltmaßnahmen lag bei Futterbaubetrieben im<br />

benachteiligten Gebiet im Wirtschaftsjahr 2000/01 bei durchschnittlich 4 468 € je Betrieb. Im nicht<br />

benachteiligten Gebiet waren es dagegen 3 683 € je Betrieb. Die Prämienhöhe hat sich im Vergleich<br />

zum Wirtschaftsjahr 2003/04 im benachteiligten Gebiet auf rund 5 403 € je Betrieb erhöht. Demzufolge<br />

ist die Relation der Höhe der Ausgleichszulage zu den Prämien der Agrarumweltmaßnahmen im benachteiligten<br />

Gebiet im Wirtschaftsjahr 2003/04 im Vergleich zu 2000/01 gesunken. Obwohl die absolute<br />

Anhebung der Prämiensätze eine Zunahme der umweltfreundlich bewirtschafteten Flächen impliziert,<br />

ist es kaum möglich, sichere Aussagen für die gesamte Landesfläche bzw. das gesamte benachteiligte<br />

Gebiet abzugeben. Zum einen sind nicht alle Flächen erfasst, zum anderen können Landwirte,<br />

auch ohne an den Agrarumweltprogrammen teilzunehmen, ihre Flächen den vorgegebenen Kriterien<br />

1 Für diese Maßnahme liegen erst ab dem Jahr 2001 Daten vor.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 137<br />

entsprechend umweltfreundlich bewirtschaften. Die Bedeutung der Ausgleichszulage an den Agrarumweltmaßnahmen<br />

jedenfalls ist zurückgegangen.<br />

Die monetären Aufwendungen für Dünge- und Pflanzenschutzmittel aus den Daten des Testbetriebsnetzes<br />

können zusätzlich als Hilfsgröße für die Bewirtschaftungsintensität herangezogen werden.<br />

Aufgrund von Einflüssen, wie z.B. unterschiedlicher Anbauverhältnisse, Bodenqualität, etc., die in der<br />

Regel einen höheren Pflanzenschutzmittelaufwand erfordern sowie der Verfügbarkeit von betriebseigenen<br />

Wirtschaftsdünger aus unterschiedlich hohen Viehbeständen, können diese Indikatoren jedoch<br />

nur als sehr grobe Anhaltswerte dienen.<br />

Der Pflanzenschutzmittelaufwand je ha Ackerfläche lag für das Wirtschaftsjahr 2000/01 in der Stichprobengruppe<br />

erweiterte Futterbaubetriebe im benachteiligten Gebiet bei 92,2 € je ha und bei 121 € je<br />

ha LF im nicht benachteiligten Gebiet. Dieser Aufwand ist im Wirtschaftsjahr 2003/04 in den benachteiligten<br />

und nicht benachteiligten Gebieten leicht gesunken. Der für das Jahr 2000/01 ermittelte Düngemittelaufwand<br />

je ha LF ist im benachteiligten Gebiet mit 65,5 € je ha um fast 40 % geringer als im<br />

nicht benachteiligten Gebiet mit 109 € je ha LF. Dieses Verhältnis hat sich im Wirtschaftsjahr 2003/04<br />

kaum verändert, wenngleich der Düngemittelaufwand im benachteiligten Gebiet auf 74 € je ha gestiegen<br />

und im nicht benachteiligten Gebiet auf 1 072 € je ha gesunken ist.<br />

FAZIT: Positive Umwelteffekte können allerdings dadurch entstehen, dass sehr extensiv bewirtschaftete<br />

Flächen durch die Ausgleichszulage weiter in der Nutzung gehalten werden. Mit dem durchgeführten<br />

Zeitvergleich der gewählten Indikatoren konnte diese Wirkung tendenziell bestätigt werden.<br />

Insbesondere der Tierbesatz je ha LF und der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist im<br />

benachteiligten Gebiet zurückgegangen. Um den Anteil der Ausgleichszulage an diesen positiven<br />

Umwelteffekten ausreichend bewerten zu können, wären aber kleinräumige Untersuchungen notwendig,<br />

die im Rahmen der Aktualisierung der Halbzeitbewertung noch nicht durchgeführt wurden.<br />

5.6.5 Zusätzliche regionalspezifische Frage: Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft und ihrer<br />

touristischen Bestimmung<br />

Mit Hilfe der Ausgleichszulage soll in Baden-Württemberg ein Beitrag zum Erhalt, Pflege und Offenhaltung<br />

der Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung geleistet werden. Diese in der Aktualisierung<br />

erneut abgefragten regionalspezifischen Ziele werden weiterhin als wichtig (++) oder sehr<br />

wichtig (+++) eingestuft und beziehen sich entweder auf das gesamte benachteiligte Gebiet oder nur<br />

auf Teilbereiche, hier insbesondere auf die Berggebiete. Als Zielindikatoren nennt das Land vor allem<br />

Indikatoren, die bei der Beantwortung der Bewertungsfragen V.2 und V.3 bereits berücksichtigt wurden.<br />

Zur Interventionslogik lässt sich folgendes festhalten: Durch das Erscheinungsbild der Landschaft<br />

und durch den Beitrag der Ausgleichszulage zur Offenhaltung der Landschaft trägt die Ausgleichszulage<br />

über eine Erhaltung bzw. Vermehrung der kulturellen Vielfalt oder touristisch attraktiven Nutzung<br />

zur Erhaltung und Entwicklung ländlicher Räume bei. An der Zielerreichung sind jedoch neben der<br />

Ausgleichszulage weitere agrarpolitische Maßnahmen (einzelbetriebliche Investitionsförderung, Flurneuordnung<br />

etc.) sowie Einflüsse der regionalen Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik beteiligt.<br />

Generell ist es schwierig, für Ziele wie die Sicherung einer Kulturlandschaft geeignete operable Zielindikatoren<br />

zu definieren. Allein über das Ziel Offenhaltung einer Landschaft, gemessen am Indikator<br />

einer dauerhaften und flächendeckenden Landbewirtschaftung, wird man dem Ziel Erhalt und Pflege<br />

der Kulturlandschaft nur unzureichend gerecht. Der Nutzen von offener Landschaft hängt von dessen<br />

Angebot, also der Vielfalt typischer Landschaftsmerkmale, dem Wechsel der Landschaft oder Landschaftsmerkmalen<br />

und der Art und Vielfalt der Nutzung sowie der gesellschaftlichen Nachfrage nach<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


138 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

dieser Landschaft, z.B. durch Tourismus ab. Die schwierige aber entscheidende Frage lautet, wie viel<br />

Kulturlandschaft sich die Gesellschaft leisten kann und will, v.a. in einem Spannungsfeld mit anderen<br />

gesellschaftlichen Zielen und Instrumenten und unter Berücksichtigung einer möglichst hohen Kosteneffizienz.<br />

Diese Bewertungsfrage kann aus Sicht des Evaluators der Ausgleichszulage nicht vollständig<br />

beantwortet werden, sondern bedarf einer maßnahmenübergreifenden integrativen Bewertung,<br />

besonders vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Bedeutung der Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Für eine bessere Beurteilung der Effizienz der Ausgleichszulage zum Erhalt der Kulturlandschaft wäre<br />

eine monetäre Bewertung des Nutzens von Kulturlandschaft wünschenswert. Diese Bewertung kann<br />

allerdings nur durch detaillierte Fallstudien, wie z.B. durch eine Zahlungsbereitschaftsanalyse, genauer<br />

ermittelt werden. In Anbetracht des geringen Nutzens im Vergleich zum immensen Aufwand sowie<br />

der eingeschränkten Übertragbarkeit derartiger Fallstudienergebnisse auf andere Regionen wird in der<br />

Aktualisierung auf eine diesbezügliche Untersuchung verzichtet.<br />

Tabelle 5.13:<br />

Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung „Pflege der Kulturlandschaft<br />

und ihrer touristischen Bestimmung“<br />

Indikator<br />

Einheit<br />

midterm update midterm<br />

benachteiligte Gebiete nicht benachteiligte Gebiete<br />

update<br />

Anteil Fläche für <strong>Landwirtschaft</strong> % 44,5 43,9 59,4 58,7<br />

Anteil Waldfläche % 44,6 44,8 26,8 26,9<br />

Anteil Hackfrüchte an AF 1) % 1,1 1,1 6,5 5,5<br />

Anteil Mais an AF 1) % 12,1 12 15,1 17,6<br />

Anteil extens. bewirtsch. GL an % 55,9 52,8 20,2 20,1<br />

umweltfreundl. bewirtschafteter LF<br />

Anteil umweltfreundl. bewirtschafteter LF % 78,0 81,5 66,1 70,2<br />

an LF insges.<br />

RGV/100 ha HFF 1) Anzahl 179,8 172,5 235,1 215,8<br />

Anteil Betriebe mit VE > 140/100 ha 1) % 49,4 46,7 34,8 29,5<br />

LK mit hoher landschaftl. Attraktivität Anzahl 2,0 2,0 2) - - 2)<br />

Attraktivitätsindex - 154,0 154,0 2) - - 2)<br />

Gästebetten Anzahl 31.118,0 29.065,0 9.897,0 9.319,0<br />

Auslastung ÜN/Bett 126,0 127,0 139,0 152,0<br />

1) Ermittelt aus den Daten der buchführenden Testbetriebe (Betriebsbereich L).<br />

2) Im update nicht aktualisiert.<br />

Quelle: Eigene Ermittlung anhand der verschiedenen Sekundärstatistiken.<br />

In Tabelle 5.13 sind einige Indikatoren aus der umfassenden Sekundärdatenanalyse dargestellt. Sie<br />

beschreiben die zeitliche Veränderung einiger für die Kulturlandschaft charakterisierende Merkmale<br />

und Ausprägungen im Programmverlauf. Dabei weisen einige der Flächennutzungsindikatoren auf<br />

eine vielfältigere Nutzung in benachteiligten im Vergleich zu nicht benachteiligten Gebieten hin, wobei<br />

ein erheblicher Teil mit Indikatoren der Agrarumweltmaßnahmen erklärt wird und folglich nur indirekt<br />

der Ausgleichszulage zugeschrieben werden können. Weitere indirekte Indikatoren für die Attraktivität<br />

von Landschaft (bspw. Seen und Fließgewässer, infrastrukturelle touristische Ausstattung etc.) konnten<br />

nicht einzeln, sondern nur in einem Syntheseindikator abgebildet werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 139<br />

Die Ziele Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft und Erhaltung der landwirtschaftlichen<br />

Vielfalt in den Fremdenverkehrsregionen gelten in Baden-Württemberg speziell im Berggebiet.<br />

Die Auswertungen im Zuge der Beantwortung der Bewertungsfrage V.1 haben gezeigt, dass die Ausgleichszulage<br />

in den Berggebieten einen deutlichen Beitrag zum Ausgleich der natürlichen Nachteile<br />

in den Berggebieten leistet. Insofern kann festgestellt werden, dass die Ausgleichszulage ihren Beitrag<br />

zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft erfüllt. Für nähere Hinweise sind die Ergebnisse der<br />

Ex-post-Bewertung heranzuziehen.<br />

Der Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt der touristischen Bestimmung hängt mitunter vom Erreichen<br />

der übrigen Ziele der Ausgleichszulage ab und lässt sich hier nur unzureichend ohne Kausalbezug<br />

analysieren. Ein Vergleich der benachteiligten und nicht benachteiligten Landkreise zeigt, dass die<br />

benachteiligten Gebiete über mehr landschaftlich attraktive Landkreise verfügen als die nicht benachteiligten<br />

Gebiete. Dies ist unter anderem auf die Vielfältigkeit des Landschaftsbildes und seiner bestimmenden<br />

Faktoren speziell in den Berggebieten zurückzuführen. Für die in die Untersuchung als<br />

benachteiligte Gebiete einbezogenen Landkreise 1 ergibt sich ein durchschnittlicher Attraktivitätsindex 2<br />

von 154. Für Hinweise, ob die Attraktivität der benachteiligten Landkreise erhalten werden konnte,<br />

müsste der Indikator fortgeschrieben werden. Zumindest im Betrachtungszeitraum dürfte es keine<br />

negativen Veränderungen gegeben haben.<br />

Die Auslastung der Gästebetten als Indikator für die touristische Nachfrage in der Region deutet darauf<br />

hin, dass bei einem in den benachteiligten Gebieten stärkeren Rückgang des Angebots an Betten,<br />

die Auslastung nur marginal verbessert werden konnte, während in den nicht benachteiligten Gebieten<br />

bei einem deutlich geringeren Angebot die Auslastung spürbar verbessert werden konnte. Da es sich<br />

bei den dargestellten benachteiligten Landkreisen um ländliche Landkreise handelt, liegt die Vermutung<br />

nahe, dass sich die touristische Bestimmung auch zu einem großen Teil aus der Landschaft und<br />

damit auch aus den resultierenden Faktoren der <strong>Landwirtschaft</strong> ableitet. Unterstellt man, dass die<br />

Ausgleichszulage zum Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung beiträgt (V.1 und V.2) und<br />

somit die Kulturlandschaft erhält, dann leistet sie auch einen Beitrag zum Erhalt der touristischen Bestimmung<br />

der Landschaft. Für differenzierte Aussagen ist wiederum auf die Ex-post-Bewertung zu<br />

verweisen. Eine quantifizierte Zuweisung des Beitrags der Ausgleichszulage wird jedoch auch dann<br />

nicht möglich sein.<br />

5.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />

5.7.1 Hinsichtlich der Inanspruchnahme und erzielten Wirkungen<br />

Die jährliche Summe für die Förderung von Betrieben mit Ausgleichszulage ist in Baden-Württemberg<br />

seit Beginn der Förderperiode kontinuierlich auf gleichem Niveau geblieben. Die Zahl der geförderten<br />

Betriebe hat hingegen um über 500 abgenommen. Die geförderte Fläche blieb hingegen ebenfalls<br />

nahezu konstant. Durchschnittlich macht die Ausgleichszulage in den geförderten Betrieben zwischen<br />

15 % und 30 % des Einkommens aus. Trotzdem kompensiert die Prämie für den größten Teil der Be-<br />

1 Landkreise Freudenstadt und Waldshut.<br />

2 Nach der Abgrenzung des BBR Landkreis mit einem Attraktivitätsindex von mindestens 115. Der Attraktivitätsindex<br />

setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen die u.a. das Oberflächenrelief, Anteil an Wasserflächen, Zerschneidungsgrad,<br />

Klima und Übernachtungsmöglichkeiten enthalten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


140 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

triebe die auftretenden Einkommensrückstände nur maximal zur Hälfte. Im Vergleich zum Betrachtungszeitraum<br />

der Halbzeitbewertung hat sich die Einkommenswirkung des Instruments Ausgleichszulage<br />

damit kaum verändert. Insgesamt haben sich jedoch die Einkommensverhältnisse der Betriebe<br />

jedoch teilweise deutlich verschlechtert. Die Zahl der geförderten Betriebe im benachteiligten Gebiet,<br />

die aufgrund unterschiedlicher Faktoren auch ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres<br />

Einkommen generieren als Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet, hat sich mit Ausnahme des Berggebietes<br />

verringert. Im Berggebiet haben sich die Einkommen zwar auch verringert, der Gewinnrückstand<br />

gegenüber den nicht geförderten Betrieben ist dadurch jedoch weniger deutlich. Die leicht angehobene<br />

Ausgleichszulage dürfte ebenfalls zu diesem Ergebnis beigetragen haben.<br />

Welchen Beitrag die Ausgleichszulage für das Ziel Offenhaltung der Landschaft und damit gleichzeitig<br />

für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung leistet, kann anhand der ausgewerteten<br />

Sekundärstatistiken nicht hinreichend abgeschätzt werden. Möglich, aber nicht quantifizierbar sind<br />

strukturkonservierende Effekte des Instruments Ausgleichzulage. Daher kann lediglich vermutet werden,<br />

dass der Rückgang an landwirtschaftlicher Fläche im benachteiligten Gebiet ohne die Ausgleichszulage<br />

noch größer ausfallen würde. Die Wirkung der Ausgleichszulage auf den Erhalt einer<br />

lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum durch die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung<br />

lässt sich ebenso wenig quantifizieren. Dennoch könnte die Ausgleichszulage durch mögliche<br />

strukturkonservierende Effekte einen Einfluss besitzen. In den selektiv betrachteten Beratungsgebieten<br />

jedenfalls kommt entsprechend der qualitativen Einschätzung von Beratern der Ausgleichszulage<br />

ein nicht unbedeutender Beitrag zum Erhalt der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur in diesen<br />

Gebieten zu. Gleichzeitig gibt es quantifizierbare Anzeichen einer positiven Wirkung der Ausgleichszulage<br />

auf das Einkommen von Landwirten, die sich auch auf die Weiterbewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />

Flächen auswirken kann. Auch wenn der Gewinn je Familien-AK deutlich hinter dem Lohn im<br />

verarbeitenden und produzierenden Gewerbe zurückbleibt, liegt das verfügbare Einkommen landwirtschaftlicher<br />

Familien generell und auch in benachteiligten Gebieten deutlich über dem Durchschnittseinkommen<br />

der privaten Haushalte insgesamt.<br />

Hinsichtlich des mit der Ausgleichszulage verfolgten Umweltziels lässt sich trotz einiger geringfügiger<br />

Änderungen feststellen, dass in den benachteiligten Gebieten ein höherer Prozentsatz an Flächen<br />

umweltfreundlich bewirtschaftet wird als in den nicht benachteiligten Gebieten.<br />

Generell ist es sehr schwer, die reinen Nettoeffekte der Ausgleichszulage abschätzen zu können, da<br />

diese zu einem nicht quantifizierbaren Teil durch die Auswirkungen anderer Maßnahmen, wie beispielsweise<br />

die für Agrarumwelt, überlagert werden.<br />

5.7.2 Hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen der Halbzeitbewertung<br />

In den Berichten zur Halbzeitbewertung wurden in einem abschließenden Kapitel erste, teils vorläufige<br />

Empfehlungen bezüglich der Verbesserung der vorhandenen Datengrundlage, des Begleit- und Bewertungssystems,<br />

der methodischen Vorgehensweise für weitere Evaluationen und der Förderausgestaltung<br />

gegeben. Weitere Empfehlungen wurden im länderübergreifenden Synthesebericht formuliert.<br />

Diese, aus beiden Berichten vorliegenden Empfehlungen werden im Folgenden zugrundegelegt.<br />

Umsetzung der Empfehlungen zum Begleit- und Bewertungssystem und zur Bewertungsmethodik<br />

Empfehlung der Halbzeitbewertung war es, die Monitoringdaten besser an die Erfordernisse der Evaluation<br />

anzupassen, z.B. speziell für die Ausgleichszulage durch eine entsprechende Auswertung der<br />

im Monitoring erfassten sozioökonomischen Daten nach benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 141<br />

Gebieten (besonders Tabellen T1 – T3). Dies ist jedoch bisher in den von der EU entwickelten Monitoringanforderungen<br />

nicht vorgesehen. Der Evaluator war daher gezwungen, sich hier mit einer eigenen<br />

Auswertung regionalstatistischer Daten zu behelfen. Aber auch eine ausschließliche Verwendung die<br />

Maßnahme betreffender Monitoringdaten hätte den im EU-Bewertungsleitfaden geforderten betriebsdifferenzierten<br />

Auswertungen nicht genügt. Problematisch ist bei der Verwendung der Monitoringdaten,<br />

dass dort nur die jährlichen Vollzugsdaten und nicht die Auszahlungsdaten je Antragsjahr erfasst<br />

werden. Durch die überwiegende Bereitschaft der Länder, Förderdaten zur Ausgleichszulage entsprechend<br />

den Wünschen des Evaluators auszuwerten, konnte daher weitestgehend auf die Nutzung der<br />

Monitoringdaten verzichtet werden.<br />

In der Halbzeitbewertung wurden, mit Ausnahme einer Pilotfallstudie, überwiegend quantitative Untersuchungsmethoden<br />

und Auswertungen verschiedener miteinander verschnittener Sekundärstatistiken<br />

durchgeführt. Es wurde jedoch des Öfteren angeregt, kleinräumige Untersuchungen für einen verbesserten<br />

Erkenntnisgewinn vorzunehmen. In der Aktualisierung konnte aufgrund der knappen zeitlichen<br />

Möglichkeiten noch keine dieser Studien durchgeführt werden. Auf der Basis eines Konsens unter den<br />

Ländern ist es aber gelungen, Untersuchungsregionen und entsprechende qualitative Untersuchungsmethoden<br />

für die Ex-post-Bewertung auszuwählen. Damit wird der Empfehlung, den methodischen<br />

Ansatz durch kleinräumige tiefgreifende Fallstudienuntersuchungen zu ergänzen, gefolgt.<br />

Die vom Evaluator vorgebrachte Kritik zur Zielüberfrachtung, mangelnden Zielquantifizierung und Zielgewichtung<br />

der Ausgleichszulage, wurde von den Ländern reflektiert. Entsprechende Überlegungen<br />

werden in verstärktem Maße womöglich erst in der neuen Förderperiode berücksichtigt. Dabei dürfte<br />

jedoch auch eine Zielüberprüfung unter den neuen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der GAP-<br />

Reform in den benachteiligten Gebieten eine entscheidende Rolle für die zukünftige Ausgestaltung der<br />

Förderung in benachteiligten Gebieten spielen.<br />

Positiv lässt sich resümieren, dass es zu einer vertraglichen Bindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

über den gesamten update- und ex post-Bewertungszyklus gekommen ist. Hierdurch<br />

konnte insbesondere ein Know-how-Verlust beim Aufbau ständig neuer Bewertungsteams verhindert<br />

und eine kontinuierliche Bewertung in einem konsistenten Bewertungsrahmen ermöglicht werden.<br />

Umsetzung der Empfehlungen zur Bereitstellung von Daten<br />

Hinsichtlich der Datenbereitstellung konnten in der Aktualisierung deutliche Verbesserungen erzielt<br />

werden. So ist es durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel gelungen, mit einer Sonderauswertung<br />

der Daten der amtlichen Agrarstatistik flächendeckend für zwei Beobachtungszeitpunkte<br />

die agrarstrukturelle Situation abzubilden. Zusammen mit einer nach Betriebsgruppen differenzierten<br />

Auswertung der Förderdaten konnte so der Aussagegehalt speziell für die kleineren und Nebenerwerbsbetriebe<br />

entscheidend verbessert werden.<br />

Das nach Regionen und Betriebsgruppen differenzierte Auswertungsraster der Testbetriebsdaten<br />

konnte beibehalten und partiell sogar verbessert werden. Der Vorschlag des Evaluators nach einer für<br />

ein Bundesland testweise durchgeführten Verschneidung von Testbetriebs- und InVeKoS-Daten im<br />

Hinblick auf die Ex-post-Bewertung, konnte nicht umgesetzt werden. Unter anderem ist es bislang<br />

nicht gelungen, die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen zu klären. In Zukunft sollte<br />

diese Möglichkeit jedoch weiter geprüft werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


142 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Umsetzungen der Empfehlungen hinsichtlich der Förderausgestaltung<br />

In der Halbzeitbewertung wurden aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt wegen des geringen Wirkungszeitraums<br />

kaum ermittelbaren Wirkungen keine Empfehlung zur Veränderung der Ausgestaltung<br />

der Ausgleichszulage in Baden-Württemberg formuliert. Allerdings wurde auf die positive Wirkung der<br />

Prosperitätsschwelle verwiesen und diese wurde auch beibehalten.<br />

Eine Angleichung der Förderausgestaltung in homogenen länderübergreifenden Produktionsregionen<br />

wurde bisher, gemäß der Analyse der vergleichenden Förderausgestaltung, noch nicht vorgenommen.<br />

Hierzu muss auch einschränkend gesagt werden, dass die Empfehlungen hier zum Zeitpunkt der<br />

Halbzeitbewertung noch sehr vage geblieben sind und die Bilanz zwischen dem Vorteil einer Gleichbehandlung<br />

und einer Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und Verlust einer vielfältigen und<br />

im Erfolg unterschiedlichen Förderung schwer zu beurteilen ist.<br />

5.8 Auswirkungen der GAP-Reform und ELER-VO auf die Förderperiode 2007 bis 2013<br />

5.8.1 Auswirkungen der GAP-Reform<br />

Die Umsetzung der GAP-Reform erfolgt in Deutschland durch das so genannte Kombimodell, das eine<br />

regionale Durchführung der Betriebsprämienregelung mit anfänglich betriebsindividuellen und flächenbezogenen<br />

Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die bis zum Jahr 2013 zu regional<br />

einheitlichen Zahlungsansprüchen je ha LF angepasst werden. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen<br />

auf die Ausgleichszulage und die Betriebe in benachteiligten Gebieten in der Förderperiode<br />

2007 bis 2013, sind zum heutigen Zeitpunkt nur bedingt abzuschätzen. Im Folgenden werden anhand<br />

von Literaturauswertungen und basierend auf den Ergebnissen der Beraterworkshops sowie der<br />

Expertengespräche mit Vertretern der Länderministerien (vgl. Kap. 4.2.2) Tendenzaussagen einer<br />

möglichen Neuausrichtung der Ausgleichszulage für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 getroffen.<br />

Die wichtigsten Elemente der in Deutschland Anfang 2005 in Kraft gesetzten GAP-Reform sind:<br />

Grundsätzlich eine vollständige Entkopplung der bisherigen Flächen- und Tierprämien von der landwirtschaftlichen<br />

Produktion,<br />

Umverteilung der betriebsindividuellen Referenzbeträge ab 2010 bis 2013,<br />

Wegfall der Roggenintervention,<br />

stufenweise Absenkung der Interventionspreise bei Butter und Magermilchpulver und Schaffung eines<br />

Teilausgleichs durch die Milchprämie,<br />

Bindung der Direktzahlungen an bestimmte Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit<br />

sowie Tierschutz (Cross Compliance).<br />

Bei der Analyse der Auswirkungen ist prinzipiell zwischen den Zeiträumen 2005 bis 2009 und 2010 bis<br />

2013 zu unterscheiden. Im ersten Zeitraum bekommen die Betriebe, entsprechend ihrer Produktion in<br />

definierten historischen Referenzzeiträumen, ihre Zahlungsansprüche zugewiesen, d.h. auch die betriebsindividuellen<br />

Anteile der entkoppelten Direktzahlungen (v.a. Milchprämie, Sonderprämie für<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 143<br />

männliche Rinder, Mutterkuhprämie). Diese Zahlungen vermindern sich nur insoweit, als sie der obligatorischen<br />

Modulation 1 unterworfen werden. Im Zeitraum 2010 bis 2013 findet dann eine Abschmelzung<br />

der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche auf die regionale Einheitsprämie des jeweiligen<br />

Bundeslandes statt.<br />

5.8.1.1 Auswirkungen auf das Einkommensziel<br />

Aus statistischen Modellrechnungen wird ersichtlich, dass für Milch erzeugende Betriebe vor allem<br />

durch die Senkung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver Einkommenseinbußen zu<br />

erwarten sind, falls sich diese Senkung vollständig auf den Milchpreis niederschlägt. Die Interventionspreissenkung<br />

wird nämlich durch die entkoppelte Milchprämie in Höhe von 2,368 ct/kg Milch im<br />

Jahr 2005 und ab dem Jahr 2006 in Höhe von 3,55 ct/kg Milch nur zu einem Teil (rd. 60 %) ausgeglichen.<br />

Die Zuweisung der Zahlungsansprüche führt dagegen bis 2009 für intensive Futterbaubetriebe<br />

unter sonst gleichen Bedingungen in der Regel nicht zu ausgeprägten Einkommensverlusten. Extensiv<br />

geführte Betriebe (z.B. Mutterkuhhaltung) erhalten durch die eingeführte Sockelprämie für Grünland<br />

möglicherweise mehr Prämien als vorher. Fraglich ist allerdings, inwieweit die Mutterkuhhaltung nach<br />

der Entkopplung der Tierprämien noch aufrecht erhalten wird, weil sie bereits vor der Entkopplung in<br />

vielen Fällen nicht wirtschaftlich war. Durch den Wegfall der Roggenintervention, der ab 2006 durch<br />

die um 10 % erhöhte Rückflussquote der Modulationsmittel nur sehr begrenzt abgefedert wird, sind<br />

auch Einkommenseinbußen bei den Roggenerzeugern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Die<br />

unterschiedliche Betroffenheit bei den einzelnen Betrieben und –gruppen führt durch die überproportionale<br />

Anzahl von Milchvieh haltenden Betrieben sowie Roggenstandorten in den von der Natur benachteiligten<br />

Gebieten vermutlich zu einer vergleichsweise ungünstigeren Einkommensentwicklung.<br />

Für den Zeitraum 2010 bis 2013 sind stärkere Veränderungen auf das Einkommen der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe durch Umverteilungseffekte infolge des stufenweisen Abbaus der betriebsindividuellen<br />

Zahlungsansprüche zu erwarten. Diese und die bis 2009 erfolgten Veränderungen sowie die daraus<br />

resultierenden Angebotsreaktionen werden in der Literatur u.a. anhand von Modellberechnungen diskutiert.<br />

2 Die Abschmelzung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche hat i.d.R. negative Auswirkungen<br />

auf Betriebe mit hohen Anteilen an betriebsindividuellen Zuweisungen, also v.a. intensive Bullenmast-,<br />

Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe. Von diesen Veränderungen sind die benachteiligten Gebiete<br />

bei einem hohen Anteil dieser Betriebe z.T. überproportional stark betroffen. Innerhalb der Betriebsgruppen<br />

hängt der Einkommensverlust von der Höhe der betriebsindividuellen Zahlungsansprüchen<br />

und somit von der Intensität der Bewirtschaftung im entsprechenden historischen Referenzzeitraum<br />

ab. Diese Erkenntnis fand in den durchgeführten Beraterworkshops Bestätigung. Generelle<br />

quantitative Einschätzungen zu den Auswirkungen in den einzelnen Intensitätsstufen konnten – wie<br />

Beraterkalkulationen aus verschiedenen Ländern zeigten – kaum gegeben werden.<br />

1 Die Kürzungssätze der Modulation liegen 2005 bei 3 % und 2006 bei 4 %. Von 2007 bis 2012 ergeben sich konstante<br />

Kürzungssätze von 5 %. Sie bleiben bei den nachfolgenden Ausführungen unberücksichtigt.<br />

2 Vgl. hierzu Kleinhanß, W., Hüttel, S. u. Offermann, F. (2004), Gay, S. H., Osterburg, B. u. Schmidt, T. (2004), Isermeyer,<br />

F. (2003).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


144 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Nach den Ergebnissen der Halbzeitbewertung 1 für den Zeitraum 2000 bis 2002, wirtschaften Betriebe<br />

in benachteiligten Gebieten durchschnittlich extensiver, weshalb diese Betriebe im Zeitraum 2010 bis<br />

2013 im Durchschnitt mit einer Erhöhung der Zahlungsansprüche rechnen können. Durch die tendenziell<br />

extensivere Bewirtschaftung fällt diesen Betrieben darüber hinaus die freiwillige Teilnahme an den<br />

verschiedenen Extensivierungsmaßnahmen der Agrarumweltprogramme relativ leicht. Dies führte bei<br />

diesen Betrieben bereits bei der Halbzeitbewertung durch einen deutlich höheren Anteil der Agrarumweltzahlungen<br />

am Gewinn zu einer einkommensstabilisierenden Wirkung. 2<br />

Die Handelbarkeit von Zahlungsansprüchen kann sich u.a. über Pachtpreisänderungen auf die Einkommen<br />

der landwirtschaftlichen Betriebe auswirken. Vieles spricht cet. par. für eine gleichgerichtete<br />

Entwicklung der Pachtpreise in benachteiligten und nicht benachteiligten Regionen durch die Handelbarkeit.<br />

Die Prämienrechte werden im Jahr 2005 den Bewirtschaftern dauerhaft zugewiesen. Die Eigentümer<br />

zu diesem Zeitpunkt verpachteter Flächen erhalten somit keine Prämienrechte. Prinzipiell<br />

wird dadurch die Position des Pächters gegenüber den Altverpächtern auf den Pachtmärkten flächendeckend<br />

gestärkt. Ob sich diese Regelung cet. par. Pachtpreis dämpfend auswirkt, hängt insbesondere<br />

von der relativen Knappheit der auf dem regionalen Markt angebotenen Anzahl an Prämienrechten<br />

und der Anzahl an ha LF ab, die für die Aktivierung dieser Prämienrechte notwendig sind. Nach Isermeyer<br />

(2003), sowie Klare und Doll (2004), kommt es im Zeitablauf zu wachsenden Prämienüberhängen,<br />

die diese Rechte entwerten, so dass generell nach wie vor vergleichsweise hohe Pachtpreise für<br />

die knappe Fläche erwartet werden (vgl. hierzu auch Isermeyer (2004) und Jochimsen (2004)). Da<br />

Prämienrechte landesweit gehandelt werden können, ist die Lage auf den lokalen Pachtflächenmärkten<br />

in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten prinzipiell gleich. Eine Verbesserung der<br />

betrieblichen Einkommen durch die GAP-Reform via Pachtpreisreduzierung zeichnet sich somit cet.<br />

par. flächendeckend nicht ab.<br />

Die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie eigener Überlegungen wurden in den Beraterworkshops,<br />

in denen hauptsächlich der Betrachtungszeitraum 2005/06 diskutiert wurde, prinzipiell bestätigt. Im<br />

Hinblick auf die Einkommenswirkungen der GAP-Reform wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es<br />

deutliche regionale Unterschiede gibt.<br />

FAZIT: Die EU-Agrarreform wird zeitlich und produktionsspezifisch unterschiedliche Auswirkungen auf<br />

das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe haben. Das betrifft vor allem die benachteiligten Gebiete,<br />

weil hier der Anteil der von der Reform besonders betroffenen Futterbaubetriebe höher ist. Allerdings<br />

wirtschaften die Futterbaubetriebe im Durchschnitt extensiver als entsprechende Betriebe in<br />

nicht benachteiligten Gebieten. Daher sind die Auswirkungen für Futterbaubetriebe im benachteiligten<br />

Gebiet im Durchschnitt etwas positiver einzuschätzen. Diese Einschätzung ersetzt jedoch nicht den<br />

Blick in die jeweilige einzelbetriebliche Situation, bei der die Auswirkungen der GAP-Reform stark vom<br />

Durchschnitt abweichen können. Differenzierte Aussagen für Betriebe in unterschiedlichen benachteiligten<br />

Gebietskategorien sind gegenwärtig nicht machbar.<br />

Die Ausgleichszulage soll aus natürlichen Voraussetzungen resultierende Einkommensunterschiede<br />

zwischen den benachteiligten und den nicht benachteiligten Gebieten ausgleichen. Da jedoch die<br />

1 Auswertung der Daten der BMVEL-Testbetriebe in den jeweiligen Länderberichten. Vgl. Bernhards, U. et al. (2003)<br />

Zwischenbewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2000 bis 2002.<br />

2 Ebenda.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 145<br />

Auswirkungen der GAP-Reform je nach der Intensität der Bewirtschaftung vor allem in Futterbaubetrieben<br />

unterschiedlich ausfallen und in benachteiligten Gebieten eine durchschnittlich geringere Beeinträchtigung<br />

zu erwarten ist, ergibt sich nicht zwingend im Vergleich zur jetzigen Situation die Notwendigkeit,<br />

die Ausgleichszulage in unveränderter Form weiter zu gewähren. Vielmehr könnte es zu<br />

einer nach Regionen und Betriebsgruppen gezielteren Ausrichtung der Förderpolitik kommen, um<br />

einen effektiven Beitrag zum angestrebten Einkommensziel zu erreichen.<br />

5.8.1.2 Auswirkungen auf das Ziel der Offenhaltung<br />

Durch die Verbindung von Zahlungsansprüchen und der Verpflichtung zur Mindestbewirtschaftung im<br />

Sinne eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands im Rahmen der Cross-<br />

Compliance-Regelungen 1 , ist für den Zeitraum 2007 bis 2013 eine flächendeckende Offenhaltung der<br />

Landschaft weitgehend gewährleistet. Probleme können sich jedoch auf den Flächen ergeben, auf<br />

denen die Mindestbewirtschaftung gemäß Cross-Compliance nicht durch die Höhe der Zahlungsansprüche<br />

gedeckt werden können, wie bspw. stark hängigen Flächen in benachteiligten Gebieten oder<br />

nur extrem schwer zu erreichenden bzw. zu bewirtschaftenden Flächen. Diese ausschließlich durch<br />

natürliche Standortverhältnisse begründeten Bewirtschaftungsnachteile sollten auch weiterhin durch<br />

die Ausgleichszulage ausgeglichen werden.<br />

Die Berater Bayerns und Baden-Württembergs wiesen im Zusammenhang mit den CC-Regelungen<br />

auf die Gefahr hin, dass in Einzelfällen landwirtschaftliche Betriebe aufgrund der steigenden Regelungsdichte<br />

und des damit verbundenen bürokratischen Aufwands entweder keinen gemeinsamen<br />

Antrag mehr stellen oder die Bewirtschaftung aufgrund des von den Fachregelungen ausgehenden<br />

Drucks einstellen werden. Die Tierhaltung sei hierbei insbesondere betroffen, weil es hierfür wesentlich<br />

weitreichendere Auflagen gibt als für die reine Pflanzenproduktion. Insbesondere die ab 2007<br />

einzuführende Kälberhaltungsrichtlinie schaffe entsprechende Anreize zur Aufgabe. Zudem ist die<br />

Sanktionswahrscheinlichkeit cet. par. in benachteiligten Gebieten höher, da Betriebe mit<br />

Ausgleichszulagenförderung überdurchschnittlich oft kontrolliert werden (5 % gegenüber 1 %).<br />

Durch die stufenweise Einführung der regionalen Einheitsprämie für Ackerland und Grünland ab 2010<br />

steigt der Sockelbetrag für Grünlandflächen erheblich an. Im Zeitraum 2005 bis 2009 beträgt er im<br />

Bundesdurchschnitt 79 €/ha, bis 2013 durchschnittlich 328 €/ha. Daher ist auch in benachteiligten<br />

Gebieten im Zeitablauf von einer abnehmenden Brachegefahr beim Grünland auszugehen, weil die<br />

Mindestpflegekosten gemäß den CC-Regelungen auch bei aufwändigerer Pflege geringer sind.<br />

Im Gegensatz zu dem in Deutschland in der Vergangenheit ebenfalls diskutierten Betriebsmodell, sind<br />

bei dem Kombimodell keine prämienlosen Flächen zu erwarten. 2 Hieraus ergibt sich eine weitere<br />

Verminderung der Gefahr des Brachfallens von Flächen. Aufgrund der möglichen flächenlosen Handelbarkeit<br />

von Zahlungsansprüchen ist allerdings die Akkumulation von Flächenstilllegungen in benachteiligten<br />

Gebieten zu erwarten. Die Mindestbewirtschaftungsauflagen der Cross-Compliance-<br />

Regelungen sorgen jedoch dafür, dass die Stilllegungsflächen offen gehalten werden müssen und<br />

kein Brachfallen droht.<br />

1 Vgl. VO (EG) Nr. 1782/2003, speziell Anhang IV der Verordnung.<br />

2 Vgl. hierzu Klare, K. u. Doll, H. (2004), S. 14 ff..<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


146 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Generell sind spezielle Veränderungen der Bodennutzung zu erwarten. Bspw. kann angenommen<br />

werden, dass die Aufhebung der Prämienbegünstigung von Silomais teilweise eine Substitution durch<br />

entsprechendes Ackerfutter (Gras-, Kleegras- oder Luzernesilage) bewirkt. Diese Veränderungen<br />

wurden in den einzelnen Beraterworkshops nicht intensiv diskutiert. Es wurde aber auf die Zunahme<br />

von Biogasanlagen und den daraus resultierenden steigenden Flächenbedarf für Silomais in benachteiligten<br />

Gebieten aufmerksam gemacht.<br />

FAZIT: Durch die Cross-Compliance-Regelungen wird das Ziel der Ausgleichszulage, für eine flächendeckende<br />

Offenhaltung zu sorgen, in der Regel erreicht. Allerdings gilt dies nur, wenn die Existenz<br />

einer ausreichenden Zahl von Betrieben über ein ausreichendes Einkommen sichergestellt ist.<br />

Die Notwendigkeit der Ausgleichszulage für die Offenhaltung reduziert sich dann auf Grenzstandorte,<br />

in denen die Pflegekosten die Prämienansprüche übersteigen. In diesen Fällen könnte diskutiert werden,<br />

ob die Offenhaltung durch die Ausgleichszulage oder ggf. durch spezifische Agrarumweltmaßnahmen<br />

erfolgen sollte.<br />

5.8.1.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur<br />

im ländlichen Raum<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen der GAP-Reform auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und lebensfähige<br />

Gesellschaftsstrukturen im ländlichen Raum können an dieser Stelle nur Einschätzungen, basierend<br />

auf den bisherigen Ergebnissen, verknüpft mit den Erfahrungen der Beraterworkshops, gegeben werden.<br />

Ausgehend von der Entkopplung der Direktzahlungen und den Einkommensverlusten vieler Betriebe,<br />

ist mittel- und langfristig mit einem verstärkten Strukturwandel in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten zu rechnen. Bei unrentabel wirtschaftenden Betrieben sinkt die Hemmschwelle zur<br />

Aufgabe der ldw. Produktion. Nach Ansicht der befragten Berater werden in Betrieben stark betroffener<br />

Betriebszweige, wie der Rindfleischproduktion mit vorwiegender oder teilweiser Lohnarbeitsverfassung,<br />

tendenziell Arbeitskräfte abgebaut. In anderen Bereichen wie der Milchproduktion kann sich<br />

in den hier auch vorhandenen aufstockungswilligen Betrieben ein zusätzlicher Arbeitskraftbedarf entwickeln.<br />

Dies betrifft v.a. Betriebe, deren AK bisher bereits ausgelastet sind und die jetzt ihren Viehund<br />

Quotenbestand aufstocken müssen, um Einkommensnachteile kompensieren zu können. Insgesamt<br />

werden jedoch die AK-Verluste auch in der Milchproduktion den zusätzlichen AK-Bedarf überwiegen.<br />

Durch den zu erwartenden Anstieg des Strukturwandels und dem damit abnehmenden Anteil von<br />

landwirtschaftlichen Arbeitskräften und Betrieben, sehen die Berater einen Verlust an Attraktivität der<br />

dörflichen Gemeinschaft und des ländlichen Raums. Diese Entwicklungen führen zu besonders negativen<br />

Auswirkungen in bereits stark von der Abwanderung betroffenen benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Regionen, wie bspw. im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Brandenburg.<br />

Durch die Abstockung der Viehbestände kann es darüber hinaus zu negativen Auswirkungen auf den<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> vor- und nachgelagerten Bereich kommen. Auch für den Tourismus wird von den<br />

Beratern partiell eine Gefahr durch die Viehabstockung sowie evtl. flächendeckend auftretendes Mulchen<br />

gesehen. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass der Strukturwandel auch ohne GAP-<br />

Reform auftreten würde und sich hierdurch vor allem in benachteiligten Regionen nur beschleunigt.<br />

FAZIT: Die GAP-Reform führt mittel- bis langfristig zu einem verstärkten Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />

Das Ziel der Ausgleichszulage, durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Tätigkeit einen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 147<br />

positiven Einfluss auf die lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum auszuüben, wird<br />

durch die GAP-Reform tendenziell konterkariert. Unstrittig ist, dass die Ausgleichszulage in benachteiligten<br />

Gebieten den durch die GAP-Reform induzierten beschleunigten Strukturwandel verlangsamt. In<br />

den Workshops sahen sich die Berater allerdings nicht in der Lage, einen Vergleich zwischen benachteiligten<br />

und nicht benachteiligten Gebieten hinsichtlich der Auswirkungen der GAP-Reform auf die<br />

landwirtschaftliche Tätigkeit und eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur anzustellen. Daher kann aus<br />

den getroffenen Aussagen nicht abgeleitet werden, dass die benachteiligten Gebiete besonders betroffen<br />

sind und die Ausgleichszulage zwingend erforderlich ist. Hierzu bedarf es weiterer Analysen,<br />

die allerdings erst im Rahmen der für die Ex-post-Bewertung vorgesehenen Fallstudien durchgeführt<br />

werden können.<br />

5.8.2 Auswirkung der ELER-VO<br />

Die ELER-VO 1 sieht folgende Vorschläge zur Neugestaltung vor:<br />

degressive Staffelung der Förderung in Abhängigkeit vom förderfähigen Flächenumfang,<br />

Abgrenzung der Gebietskulissen und –kategorien anhand von objektiven und zeitlich stabilen Kriterien,<br />

d.h. eine stärkere Berücksichtigung der natürlichen Ertragskraft von Boden einschließlich der<br />

klimatischen Verhältnisse 2 ,<br />

Erhöhung der Ausgleichszulage im Fall naturbedingter Nachteile auf einen Förderhöchstsatz von<br />

250 €/ha,<br />

Reduzierung der Ausgleichszulage in Gebieten mit anderen Benachteiligungen auf einen Förderhöchstsatz<br />

von 150 €/ha,<br />

Wegfall der Option, den Mindestfördersatz von 25 € kürzen zu können,<br />

Wegfall einer Mindestbewirtschaftungsfläche als Fördervoraussetzung.<br />

Von diesen Vorschlägen waren besonders die ersten beiden Punkte Gegenstand der Diskussion in<br />

den Beraterworkshops. Die Einführung einer degressiven Staffelung bei Bewirtschaftung einer großen<br />

förderfähigen Fläche wurde abgelehnt, weil ein Widerspruch zum stark gewichteten Offenhaltungsziel<br />

gesehen wurde. Die degressive Staffelung soll dazu beitragen, eine mögliche Überkompensation aufgrund<br />

von degressiven Kosten bei zunehmender Fläche zu vermindern bzw. zu vermeiden. Es sind<br />

zwar bei größeren Betrieben Kostendegressionseffekte zu vermuten. Bei der Auswertung der Testbetriebsdaten<br />

konnten sie aber nicht eindeutig separiert werden. Für die Offenhaltung landwirtschaftlicher<br />

Flächen übernehmen diese Betriebe eine wesentliche Funktion. Nach Ansicht eines Teils der<br />

Berater sollten daher bei der Ausgleichszulagenförderung keine Abstriche ab einer bestimmten Größe<br />

1 Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds<br />

für die Entwicklung des ländlichen Raums.<br />

2 Der auf dieser Vorgabe von der EU-Kommission zunächst konzipierte Abgrenzungsvorschlag wurde nicht rechtswirksam.<br />

Bis 2010 hat die bisherige Gebietskulisse in ihrer jetzigen Form Bestand.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


148 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

gemacht werden. Nach Meinung eines anderen Teils sollte eine Degression höchstens die exakte<br />

Höhe der einzelbetrieblichen Größenvorteile betragen.<br />

Das Problem der Überkompensation ergibt sich auch in Nebenerwerbsbetrieben mit hohem außerlandwirtschaftlichen<br />

Einkommen. In diesem Zusammenhang zogen die Berater häufig ein Vergleich zu<br />

der von ihnen ebenso in Frage gestellten Prosperitätsschwelle. Nach ihrer Meinung spielt die Einkommenslage<br />

in den Betrieben, die die Offenhaltung von Flächen gewährleisten, keine Rolle. In Einzelfällen<br />

können auch Bewirtschafter, die aufgrund ihres hohen außerlandwirtschaftlichen Einkommens<br />

die Flächen nicht Gewinn orientiert, sondern allein im Hinblick auf die Erhaltung ihres Erholungs-<br />

oder Freizeitwertes bewirtschaften, wichtige Akteure für die Offenhaltung der Landschaft sein.<br />

Warum sollten sie für diese von der Gesellschaft gewünschte Leistung nicht oder in einem verminderten<br />

Umfang honoriert werden?<br />

Eine neue Abgrenzung der Gebiete nach dem auf dem Entwurf der ELER-VO basierenden Abgrenzungsvorschlag<br />

hätte für Deutschland zu einer Verkleinerung der Förderkulisse geführt. Am stärksten<br />

betroffen wären die Benachteiligten Agrarzonen durch den Wegfall der sozioökonomischen Kriterien<br />

gewesen. Die Kulisse der Berggebiete wäre unangetastet geblieben. Zudem käme die Erhöhung der<br />

maximalen Förderhöchstsätze auf 250 €/ha verstärkt den Betrieben in den Berggebieten zugute 1 . Mit<br />

Ausnahme der norddeutschen Länder (alte Bundesländer) sprachen sich die Berater gegen eine Verkleinerung<br />

der benachteiligten Gebiete aus. Als Abgrenzungskriterium der natürlichen Benachteiligung<br />

wollen sie an der LVZ in Deutschland festhalten, sehen allerdings einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich<br />

verstärkter Berücksichtigung des Klimas (z.B. Niederschlagsmenge) und der Aktualisierung<br />

von Bodenzahlen.<br />

Der Wegfall einer Mindestbewirtschaftungsfläche wurde von diesen Beratern befürwortet, weil dann<br />

verstärkt kleine Betriebe zu den Ausgleichszulagenbegünstigten zählen und insoweit ihre gesellschaftliche<br />

Leistung ebenfalls honoriert wird. Ferner wurde betont, dass neben der Gebietsabgrenzung eine<br />

Ausdifferenzierung der Förderpraxis ebenfalls einen Beitrag zu einer ausgewogeneren und effizienteren<br />

Förderung leisten kann. Dies wird in Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und<br />

Hamburg deutlich, in denen entweder die Förderkulisse reduziert bzw. die Ausgleichszulagenförderung<br />

abgeschafft wurde oder im Falle Niedersachsens eine Umschichtung der Fördermittel für die<br />

Ausgleichszulage zu Gunsten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorgenommen wurde. Der<br />

Förderrahmen der GAK lässt solche Umschichtungen zu, um den Handlungsspielraum der Bundesländer<br />

in der landwirtschaftlichen Förderpolitik zu erweitern.<br />

5.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Derzeit bestehen noch zu viele Unwägbarkeiten, um konkrete Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

zur zukünftigen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten geben zu können.<br />

Zum einen sind es die aus dem laufenden Bewertungsverfahren resultierenden Schwierigkeiten. Zu<br />

nennen wären hier insbesondere die multidimensionale Zielsetzung der Ausgleichszulage und das<br />

Fehlen quantifizierter und nach Gebietskategorien gewichteter Ziele sowie die Probleme bei der Separierung<br />

der Nettoeffekte. Darüber hinaus finden wichtige Elemente im Bewertungsverfahren (regionale<br />

Fallstudien) erst in der Ex-post-Bewertung statt. Andererseits beschränken die Unsicherheiten bei der<br />

Abschätzung der zukünftigen Wirkungen der GAP-Reform (Entkopplung, Cross Compliance, Wegfall<br />

1 Vgl. Plankl, R. (2004), S. 11.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 149<br />

der Roggenintervention) sowie einige Aspekte der ELER-VO die Aussagen. Hinzu kommt, dass abschließende<br />

Empfehlungen hinsichtlich der rahmengebenden GAK-Grundsätze zur Ausgleichszulage<br />

erst mit dem länderübergreifenden Bericht gegeben werden können.<br />

5.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Zunächst wird auf einige grundsätzliche Empfehlungen vor dem Hintergrund der Relevanz der Fragestellung<br />

und der Bewertungskriterien, der methodischen Vorgehensweise sowie einiger Datenprobleme<br />

eingegangen.<br />

Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung hat durch die Berücksichtigung neuer methodischer<br />

Elemente und der möglichen Einflüsse der GAP-Reform neue Erkenntnisse geliefert. Nach wie vor<br />

werden jedoch Schwierigkeiten der Bewertung durch die nicht ausreichende Berücksichtigung<br />

kleinräumiger Einflüsse deutlich. Eine erneute, überwiegend auf Testbetriebsdaten beruhende<br />

Auswertung dürfte nur zu einem marginalen Informationsgewinn führen. Insbesondere vor dem<br />

Hintergrund, dass eine große Veränderung bei den Fördervoraussetzungen gemäß ELER-VO-Entwurf<br />

nicht zu erwarten ist, die Gebietsabgrenzung nun doch nicht vor 2010 vorgenommen wird und sich<br />

Wirkungen der GAP-Reform in den letztmöglich auszuwertenden Daten des Wirtschaftsjahres 2005/06<br />

noch nicht hinreichend widerspiegeln, werden von den in der Ex-post-Bewertung vorgesehenen<br />

regionalen Fallstudien mit entsprechend vertiefter Aufbereitung lokaler Informationen und den<br />

ländergruppenübergreifenden Diskussionen bessere Informationen für Empfehlungen erwartet.<br />

In den bereits durchgeführten Untersuchungen hat sich bei der Analyse der Betriebsergebnisse herausgestellt,<br />

dass es Betriebe gibt, die zur Vergleichsgruppe einen positiven Einkommensabstand aufweisen.<br />

Für weitere Bewertungen ist es ratsam, diese Betriebe differenziert zu untersuchen, um ggf.<br />

Empfehlungen zur Vermeidung von Überkompensation abzuleiten, aber auch um anderen Betrieben<br />

beispielgebend Optionen aufzuzeigen, wie in benachteiligten Gebieten unter ganz bestimmten Voraussetzungen<br />

positiv gewirtschaftet werden kann. Diese Untersuchungen können jedoch wegen des<br />

hohen Bearbeitungsaufwands nicht ohne Veränderungen im bestehenden Bewertungskonzept realisiert<br />

werden. Eine Möglichkeit bestünde darin, in der Ex-post-Bewertung sehr breit angelegte betriebsund<br />

gebietsgruppendifferenzierten Auswertung zu Gunsten dieser Untersuchung zu verflachen. In den<br />

Ländern, in denen die Ausgleichszulage parallel bewertet wird, sollte beispielhaft durch die Programmbewerter<br />

diesem Aspekt nachgegangen werden. Dies wäre eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen<br />

Zentral- und Programmbewerter.<br />

Die Beantwortung der Bewertungsfrage V.3 „Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur“ ist<br />

nachweislich sehr schwierig. Vor allem die Überprüfung der Zielerreichung und die Abschätzung des<br />

Nettobeitrags der Ausgleichszulage sind problematisch und erfordern eine Absicherung durch eigenständige<br />

wissenschaftliche Untersuchungen (vgl. Halbzeitbericht). Ohne diese kann es zur subjektiven<br />

Beurteilung und zu vorschnellen Empfehlungen führen, dass immer dann, wenn der quantitative<br />

Nachweis für die Erreichung der übrigen Ziele nicht gegeben oder gering ist, dieses Ziel als Beleg für<br />

die Wirksamkeit der Ausgleichszulage herangezogen wird.<br />

Für die Analyse agrarstruktureller Entwicklungen im Kontext der Beantwortung der Bewertungsfragen<br />

V.2 und V.3 zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass die Datengrundlage auf NUTS 3 nur bedingt geeignet<br />

ist. Für die Ex-post-Bewertung sind daher partiell Analysen auf Gemeindeebene geplant. Die in<br />

der Aktualisierung erfolgten Sonderauswertungen der amtlichen Agrarstatistik nach Fördergebieten<br />

anhand einer Zuordnung über das amtliche Verzeichnis der benachteiligten Gemeinden liefern bereits<br />

eine verbesserte Abbildungsgenauigkeit und Tiefe. Zusätzlich wird angeregt, die im etwa 10jährigen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


150 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Abstand erhobenen Daten der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung vom Statistischen Bundesamt nach Gebietskategorien<br />

auszuwerten und als Monitoringdatenbasis für die Beantwortung relevanter Bewertungsfragen<br />

heranzuziehen.<br />

Für die Ausgleichszulage empfiehlt sich aus den Erfahrungen der zentral durchgeführten (Meta-) Evaluation<br />

zukünftig ein Bewertungsverfahren im Baukastensystem. Je nach Datenlage bietet sich eine<br />

gezielte nicht horizontale Tiefenanalyse an, welche auf Primärerhebungen und regionale Fallstudien<br />

sowie thematischen Untersuchungen beruht. Da bestimmte Untersuchungsschritte nicht horizontal<br />

durchgeführt werden können und sollen, bedarf es einer gleichzeitigen Schaffung von Gremien, die<br />

den Austausch und die Übertragbarkeit der Informationen gewährleisten und konsistente Schlussfolgerungen<br />

daraus ziehen. Hierdurch dürften Größendegressionseffekte entstehen und die Bewertung<br />

effizienter gestalten lassen. Bislang können in den Textmodulen der Ausgleichszulagenberichte durch<br />

den von den Programmevaluatoren vorgegebenen Seitenumfang differenzierte Auswertungen nicht<br />

hinreichend berücksichtigt bzw. nur in Anhangsdokumenten untergebracht werden. Dies führte meist<br />

zu einem Informationsverlust. Zukünftig wird den Ländern nahegelegt, diese Informationen gezielter<br />

im Sinne einer summativen Bewertung zu nutzen.<br />

5.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />

Die Option der GAK-Richtlinien, Überkompensationen durch Zahlungsobergrenzen je Betrieb bzw. je<br />

betriebsnotwendiger AK zu vermindern, führt bei einer Heraufsetzung dieser Grenzen auch nach Einschätzung<br />

der Berater dazu, dass in Zukunft noch weniger Betriebe von der Förderung ausgeschlossen<br />

werden. Die Einbeziehung solcher eher einkommensverteilungspolitisch motivierter betriebs- bzw.<br />

faktorgebundener Obergrenzen tragen zwar zur Erreichung des Einkommensziels der Ausgleichszulage<br />

bei, können aber mit den übrigen Zielen der Ausgleichszulage, insbesondere mit dem Bewirtschaftungs-<br />

und Offenhaltungsziel in Konflikt stehen.<br />

Das derzeit von den meisten Ländern praktizierte Betriebssitzprinzip kann, wie im Zwischenbericht<br />

bereits verwiesen, zu objektiv empfundenen Ungerechtigkeiten führen. Sollten in Zukunft weitere Länder<br />

dem Beispiel Niedersachsens, Hamburgs und Schleswig-Holsteins folgen und die Ausgleichszulage<br />

aussetzen bzw. stark einschränken, könnte dies bei Betrieben, die in Grenzbereichen zwischen<br />

zwei oder drei Bundesländern liegen, zu verstärktem Unbehagen führen. Für die Prüfung des Betriebssitzprinzips<br />

spricht zusätzlich auch die mit erheblichen Länderunterschieden seit 2005 erfolgte<br />

Einführung der Flächenidentifikationssysteme. Auch die Zuordnung ausländischer Flächen wird ohne<br />

die bisher üblichen Katasterdaten dadurch erschwert. Darüber hinaus besteht bei großen Betriebsstrukturen,<br />

die vor allem in den neuen Bundesländern auftreten, die Problematik einer flächenscharfen<br />

Abgrenzung von „Feldblöcken“ sowie bei der auf Gemarkungsdaten beruhenden Abgrenzung der benachteiligten<br />

Gebiete. Ob das Flächenprinzip dem Betriebssitzprinzip überlegen ist, ist unter den derzeit<br />

offenen Rahmenbedingungen schwer zu beantworten. Bei der Umstellung auf das Flächenprinzip<br />

wäre allerdings zu beachten, dass der Verwaltungsaufwand größer werden kann, wenn Landwirte<br />

ländergrenzenüberschreitend wirtschaften und folglich in allen Bundesländern Anträge stellen müssen.<br />

Zusätzlich muss beachtet werden, dass es durch die unterschiedliche Handhabung mit der LVZ<br />

zu Problemen kommen kann. Andererseits bestehen bei der Förderung der Agrarumweltmaßnahmen<br />

bereits Erfahrungen mit dem Flächensitzprinzip.<br />

Die Erhaltung von Struktur- und Landschaftselementen ist aus Natur- und Umweltschutzüberlegungen<br />

bedeutend und stellt einen wichtiger Beitrag für die Erhaltung einer standortangepassten <strong>Landwirtschaft</strong><br />

sowie für eine attraktive Kultur- und Erholungslandschaft dar. Wenn eine Förderung durch die<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 151<br />

Ausgleichszulage erfolgen sollte, wäre einer bundeseinheitlichen Lösung der Vorzug zu geben. Alternativ<br />

vorstellbar ist die Berücksichtigung dieser Elemente im Rahmen anderer Förderprogramme.<br />

Bislang war die Gewährung der Ausgleichszulage an die Bewirtschaftung der Flächen gebunden. Bereits<br />

2003 hat der EU-Rechnungshof auf Zielkonflikte mit der Flächenstilllegung hingewiesen. Derzeit<br />

besteht in Deutschland eine nicht einheitliche Vorgehensweise bei der Gewährung der Ausgleichszulage<br />

auf stillgelegten Flächen. Der Evaluator ist der Ansicht, dass die Gewährung der Ausgleichszulage<br />

auf Flächen, die für Zahlungsansprüche für Flächenstilllegungen geltend gemacht werden, auszusetzen<br />

ist. Es existieren bei diesen Flächen keine Kostennachteile in benachteiligten Gebieten. Eine<br />

Zahlung von Ausgleichszulage auf freiwillig stillgelegten Flächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen<br />

wird ebenfalls für nicht vertretbar erachtet, da in diesem Fall keine Produktion mehr auf den<br />

Flächen stattfindet, deren Erschwernis ausgeglichen werden müsste. Die Förderung auf Stilllegungsflächen<br />

mit nachwachsenden Rohstoffen sollte gezahlt werden, da Produktionskostennachteile zwischen<br />

den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten bestehen.<br />

Zukünftig werden durch die GAP-Reform Flächen existieren, die aus der Erzeugung genommen werden,<br />

so genannte glöZ-Flächen 1 . Bei diesen Flächen bestehen, bis auf wenige Ausnahmen, keine<br />

Unterschiede hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />

Gebieten. Ausnahmen bilden sich hinsichtlich der Flächen, bei denen die Bewirtschaftungskosten die<br />

Prämienhöhe übersteigen (z.B. Flächen mit hoher Hangneigung). Hier sollte durch die Ausgleichszulage<br />

oder entsprechende Agrarumweltmaßnahmen eine Kompensation geschaffen werden. Weiterhin<br />

besteht zwischen der Förderung von Flächen mit Mindestauflagen und dem Ziel der Ausgleichszulage,<br />

die Kulturlandschaft zu erhalten, eindeutige Konflikte.<br />

Bezüglich der Förderausgestaltung sieht der Evaluator durchaus Möglichkeiten einer verstärkten Ausrichtung<br />

an speziellen natürlichen Nachteilen. Um die Ausgleichszulage vor allem in Benachteiligten<br />

Agrarzonen zu verbessern und die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter einzusetzen, ist eine<br />

weitere Differenzierung nach Gebieten mit ausgesprochener Hügellandschaft, Feucht-, Moor- und<br />

Sumpfgebieten, regelmäßig überschwemmten Gebiete und Gebieten mit bedrohlich hohem Stilllegungsanteil<br />

bzw. Mulchflächenanteil denkbar.<br />

Durch die verstärkte Förderung von Grünland wird die Bewirtschaftung weniger rentabler Grünlandflächen<br />

aufrecht erhalten. Die betriebsgruppendifferenzierten Untersuchungen lassen vereinzelt jedoch<br />

erkennen, dass die Prämien für Ackerland häufig nicht ausreichen, um die Einkommensnachteile,<br />

gemessen bei einem Betriebsgruppenvergleich zwischen homogenen Marktfruchtbetrieben in benachteiligten<br />

und nicht benachteiligten Gebieten, wirksam auszugleichen. Für den Betriebserhalt hat die bei<br />

den Marktfruchtbetrieben festgestellte Einkommensdifferenz die gleiche Relevanz wie die Differenz<br />

bei den Futterbaubetrieben. Eine Anhebung der Förderung für Ackerflächen unabhängig von einer<br />

Erhöhung der Grünlandprämie wäre zu überlegen. Dazu müsste jedoch die GAK entsprechend geändert<br />

und die bislang festgelegten Halbierungen der Prämien für Ackerland aufgehoben werden. Tendenziell<br />

sollte jedoch ein höherer Fördersatz für Grünland als für Ackerland beibehalten werden. So<br />

könnte eine Bewirtschaftung leichter Ackerbaustandorte (speziell in Roggenanbauregionen) gesichert<br />

werden.<br />

1 Flächen, die in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden müssen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


152 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

5.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Für zukünftige Entscheidungen der Betriebsentwicklung spielt die Verlässlichkeit der Politik eine entscheidende<br />

Rolle. Den Wirtschaftsakteuren sind klare Signale zu geben, wo die Förderung mit Ausgleichszulage<br />

trotz immer knapper werdender Finanzmitteln hingeht. Angesichts der Unwägbarkeit der<br />

Auswirkungen der GAP-Reform sollten bis zum Beginn der nächsten Förderperiode für den Einsatz<br />

der Fördermittel Umfang und Höhe der Ausgleichszulage verlässlich sein. Mögliche zukünftige Entwicklungen<br />

und ableitbare Strategien sowie Ansätze einer ausdifferenzierteren Förderung sind deutlich<br />

zu machen.<br />

Die Empfehlungen für die neue Programmplanungsphase haben gleichermaßen den Rückgang der<br />

finanziellen Mittel und die sich aus der GAP-Reform ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen.<br />

So kann eine Empfehlung sein, dass seitens der Bundesländer versucht wird Überlegungen anzustellen,<br />

zusätzlich zur gegebenen Dreiebenenfinanzierung zwischen EU, Bund und Ländern neue, nicht<br />

öffentliche Finanzbeteiligungen zu erschließen. Denkbar wären dabei speziell in Agglomerationsräumen<br />

und ausgewiesenen Touristikregionen unter Umständen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch<br />

Tourismusverbände etc.<br />

Alternativ zur Erschließung zusätzlicher finanzieller Mittel sollte verstärkt eine an die spezifische Benachteiligung<br />

geknüpfte Ausgleichszulage geprüft werden. Dies könnte durch eine differenzierte gebietsspezifische<br />

Kategorisierung bzw. durch eine an den spezifischen Gegebenheiten und objektiven<br />

Erschwernisfaktoren ausgerichteten Förderung geschehen. Beispielhaft könnte die Förderung in Österreich<br />

herangezogen werden, wo eine einzelbetriebliche Kategorisierung von Bewirtschaftungserschwernissen<br />

erfolgt. Hierdurch kommt es jedoch zu höheren Transaktionskosten.<br />

Bislang sehen die GAK-Fördergrundsätze einen linearen Zusammenhang zwischen LVZ und Ausgleichszulagenhöhe<br />

vor, der sich in einer entsprechenden LVZ-Staffelung widerspiegelt. Dieser einfache<br />

lineare Zusammenhang ist jedoch, wie Auswertungen von Betrieben nach LVZ-Klassen belegen,<br />

nicht in allen Fällen zu belegen. Hier können erst weiterführende einzelbetriebliche Analysen mehr<br />

Aufschluss erbringen. Es ist jedoch denkbar, dass eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der LVZ<br />

durch Berücksichtigung z.B. klimatischer Einflüsse eventuell effizienzverbessernd genutzt werden<br />

könnte. Alternativ könnten weitere betriebliche Merkmale für Bewirtschaftungserschwernisse (z.B.<br />

erhöhten Maschinen- und Arbeitsaufwand wie: Handmahd, kein Befahren mit schweren Maschinen,<br />

erschwerte Beweidung durch schwierig erreichbare Weideflächen) sowie differenzierte Gebietsabgrenzungen<br />

bei den Benachteiligten Agrarzonen (vgl. Kapitel 5.9.2) zugrunde gelegt werden.<br />

Veränderte finanzpolitische Rahmenbedingungen sollten nicht durch generelle Reduzierung der Prämienhöhe<br />

(Rasenmähermethode) zu einer verstärkten Marginalität in der Förderung führen. Zukünftig<br />

wäre stattdessen zu überlegen, die Förderung stärker regional zu konzentrieren.<br />

Im Zusammenhang mit der GAP-Reform und der neuen ELER-Verordnung sollte die immer wieder<br />

geforderte Überprüfung und ggf. Vereinfachung der Zielsetzung der Ausgleichszulage vorgenommen<br />

werden. Dabei zeigen sich bereits zwei Tendenzen: Zum einen lässt die ELER-VO eine Verschlankung<br />

durch Verzicht auf das Ziel „Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur“ erkennen, zum<br />

anderen ist zu erwarten, dass gewisse Ziele der Ausgleichszulage durch die GAP-Reform bereits erreicht<br />

bzw. unterstützt werden. Einige Ziele dürften künftig aber auch im Zielkonflikt zur GAP-Reform<br />

stehen. Im Zuge der Reduzierung der Ziele sind diese dann möglichst gemäß den benachteiligten<br />

Gebietskategorien zu quantifizieren und zu gewichten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 153<br />

Generell sollten, sofern es durch die GAP-Reform zu Veränderungen in der Bewirtschaftung kommt<br />

und die Ausgleichszulage nicht mehr auf allen Flächen notwendig sein könnte, eingesparte Finanzmittel<br />

auf Flächen bzw. in Regionen umgeschichtet werden, in denen die Ausgleichszulage erforderlich<br />

und zielführend ist und die Förderung nachweislich nicht ausreicht, die Einkommensnachteile auszugleichen.<br />

Sollte es im Zuge der GAP-Reform zu einem Rückgang in der Milchkuh- und Rinderhaltung kommen<br />

und der Tierbesatz in benachteiligten Gebieten weiter zurückgehen, so dass es speziell in touristischen<br />

Gebieten zu einer Beeinträchtigung des landschaftlichen Erscheinungsbildes kommt, könnte<br />

eine wieder am Tierbesatz orientierte Ausgleichszulage überlegenswert sein. Dem gegenüber steht,<br />

dass Mindesttierbesätze wie im Fall Thüringen von unter 0,3 GVE je ha HFF als zu niedrig einzustufen<br />

sind, um eine Offenhaltung der Landschaft zu gewährleisten.<br />

In Bezug auf die Evaluation der Ausgleichszulage im Allgemeinen soll noch einmal auf die Anregung<br />

hingewiesen werden, in einem Pilotprojekt die Zusammenführung der InVeKoS- und Testbetriebsdaten<br />

sowie ggf. der Zahlstellendaten zu einer konsistenten Datengrundlage anzustreben. Hier ist zukünftig<br />

Vorsorge zu treffen, dass Betriebe ihr Einverständnis erteilen, um ihre Daten für entsprechende<br />

wissenschaftliche Untersuchungen nutzen zu können.<br />

Ausgehend von der Tatsache, dass eine Evaluation auch effizient durchgeführt werden soll, wird der<br />

in einigen Ländern praktizierte Weg der Parallelbewertung der Ausgleichszulage durch Zentral- und<br />

Programmbewerter nach wie vor als problematisch gesehen. Dies sollte sofern es zu einer Fortsetzung<br />

der zentralen Evaluation kommt bei künftigen Vertragsausgestaltungen berücksichtigt werden.<br />

Letztendlich sollte auch in Anbetracht der möglichen Effekte der GAP-Reform und der derzeitigen<br />

Haushaltslage auch über einen radikalen Strukturbruch in der Förderung der Ausgleichszulage nachgedacht<br />

werden. Hier könnte womöglich der Wechsel von einem vorbeugenden Handeln (Einsatz von<br />

Fördergeldern zur Verhinderung bestimmter unerwünschter Entwicklungen) hin zu einer, an der tatsächlichen<br />

Problemsituation ausgerichteten Förderung (Flächen in Zustand der Brache überführen<br />

und anschließend ausgewählte Flächen bedarfsorientiert und gezielt fördern), sinnvoll sein.<br />

5.10 Ergänzungen der Programmevaluation<br />

5.10.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen<br />

Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit der Ausgleichszulage eine Reihe von Zielen, die alle Bereiche<br />

der in der VO (EG) 1257/1999 genannten Ziele zur Förderung von der Natur benachteiligter Gebiete<br />

abdecken und auch den im Rahmenplan der GAK genannten Grundsätzen zur Förderung landwirtschaftlicher<br />

Betriebe in benachteiligten Gebieten entsprechen.<br />

Das Land Baden-Württemberg nennt auch einige landesspezifische Ziele, die über die EU-, bzw.<br />

GAK-Ziele, hinausgehen. So wird in den in Baden-Württemberg mit der Ausgleichszulage verfolgten<br />

Zielen besonders auf die Bedeutung der Erhaltung einer Landbewirtschaftung für den Fremdenverkehr,<br />

für Tourismus und Erholung verwiesen. Ebenso ist mehrfach der Erhalt der Kulturlandschaft als<br />

Ziel genannt, das mit der Maßnahme Ausgleichszulage erreicht werden soll (EPLR S.129).<br />

Eine Zielquantifizierung ist im EPLR nicht gegeben. Es sind aber quantitative Relationen (EPLR<br />

S.138) als Zielparameter wie folgt vorgegeben, die eine Zielanalyse ermöglichen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


154 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Entwicklung der Anzahl landwirtschaftlicher<br />

Betriebe<br />

Entwicklung der Art der Landnutzung<br />

Innerhalb und außerhalb der benachteiligten Gebiete möglichst<br />

parallel verlaufende Entwicklungstendenzen<br />

Abnahme der LF in benachteiligten Gebieten nicht größer als außerhalb<br />

dieser Regionen<br />

Anteil der Ausgleichszulage am<br />

Einkommen der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe<br />

Die Ausgleichszulage leistet in möglichst vielen Betrieben im benachteiligten<br />

Gebiet eine substantiellen Beitrag zum Einkommen<br />

Zielgrösse dabei ist ca. 10% des Gewinnes aus landwirtschaftlicher<br />

Produktion<br />

Entwicklung der Bewirtschaftungsintensität<br />

Die Gewährung der Ausgleichszulage soll zu keiner wesentlichen<br />

Intensivierung der Produktion (gemessen an der Viehbesatzdichte<br />

im Gebiet) führen<br />

Der Akzeptanzgrad sollte derart sein, dass jährlich um 30.000 Betriebe an der Fördermaßnahme teilnehmen.<br />

Diese Größenordnung umfasst Betriebe mit einer LN von mehr als 3 ha, die einen gemeinsamen<br />

Förderantrag stellen. Sie sollten eine Fläche von ca. 650.000 ha bewirtschaften.<br />

Die Zielvorgaben sind fast punktgenau erreicht worden. Der Strukturwandel ist in beiden Gebietskategorien<br />

parallel verlaufen. Die AZL leistet einen substantiellen Einkommensbeitrag von 15-30%. Die<br />

Bewirtschaftungsintensität ist in den benachteiligten Gebieten nicht angestiegen. Die Akzeptanz ist<br />

erreicht. Lediglich war festzustellen, dass die Abnahme der LF in den benachteiligten Gebieten etwas<br />

höher als in den nicht benachteiligten Gebieten gelegen hat.<br />

Die Empfehlungen in der HB wurden umgesetzt, die besagten, dass die Maßnahme unverändert fortgeführt<br />

werden sollte.<br />

Die Gewährung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird durch drei Ziele gesteuert:<br />

- Die Offenhaltung der Landschaft durch Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen<br />

- Einkommensausgleich, der durch Nachteiligkeiten gegeben ist<br />

- Stabilisierung der Gesellschaft in ländlichen Regionen<br />

Die dahinterstehende Interventionslogik geht davon aus, dass eine Verbesserung des Einkommens<br />

die Bewirtschaftung der Flächen ermöglicht und damit die Beschäftigungsstruktur und auch die Gesellschaft<br />

im ländlichen Raum weitgehend stabilisiert. Die AZL hat somit gewollt eine strukturerhaltende<br />

Wirkung.<br />

Als Maßnahme hierzu wird ein Einkommenstransfer eingesetzt, die Ausgleichszulage, der sich auf die<br />

Fläche bezieht und in seiner Ausgestaltung in der Höhe abhängig ist von der Ausrichtung der Flächenbewirtschaftung<br />

– Acker- oder Grünland - und von der Qualität des Bodens in Abhängigkeit von<br />

der LVZ.<br />

Dabei ist noch einmal eindeutig herauszustellen, dass vornehmlich natürlich gegebene Standortunterschiedlichkeiten<br />

der Landbewirtschaftung und daraus resultierende Einkommensdifferenzen landwirt-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 155<br />

schaftlicher Tätigkeit zugunsten der benachteiligten Gebiete ausgeglichen werden sollen. Damit soll<br />

gewährleistet werden, dass die Flächen bewirtschaftet werden, also Offenhaltung garantiert ist, mit<br />

allen daraus folgenden Vorteilhaftigkeiten. Es ist also ein Einkommensvergleich, auf die Flächeneinheit<br />

der landwirtschaftlichen Produktion bezogen, vorzunehmen.<br />

Es gilt also zu beachten, dass die Gewährung der Ausgleichszulage im Schwerpunkt auf die Benachteiligung<br />

durch natürliche Gegebenheiten abzielt, und somit auf die Bewirtschaftung der Fläche zu<br />

beziehen ist. Es ist daher unzutreffend, eine einkommens- oder flächenbezogene Mindest- oder Obergrenze<br />

für die Gewährung von Ausgleichszulagen pro Betrieb einzuführen. Also auch eine Differenzierung<br />

nach Betriebsgröße ist unter diesem Gesichtspunkt ebenso abzulehnen wie die Einbeziehung<br />

von außerlandwirtschaftlichem Einkommen. Eine Obergrenze für die Gewährung der Ausgleichszulage<br />

oder eine Differenzierung nach Betriebsgröße sind nicht zielverträgliche Einschränkungen. Ein<br />

größerer Betrieb ist in benachteiligten Regionen im Vergleich zu einem größeren Betrieb in nicht benachteiligten<br />

Regionen relativ genau so in der Bewirtschaftung eingeschränkt wie analog kleinere<br />

Betriebe in der jeweiligen Region. Wird die Ausgleichszulage zentral auf die Benachteiligung der<br />

Landbewirtschaftung bezogen - bedingt durch von der Natur vorgegebene Unterschiedlichkeiten - ,so<br />

sind also alle „nicht landwirtschaftlichen“ Eingrenzungen als nicht maßnahmengerecht einzuordnen.<br />

Es muss zwangsläufig zu Unter- oder Überkompensationen kommen, d.h. im Vergleich zu den nicht<br />

benachteiligten Regionen wird es an einigen Standorten und bei einigen Betrieben nicht zu einem<br />

vollen Ausgleich der Einkommen kommen und in anderen wiederum wird die Nachteiligkeit mehr als<br />

ausgeglichen, also überkompensiert. Diese Problematik ist deshalb nicht vermeidbar, weil sich die<br />

Höhe der zu gewährenden AZL mehr oder weniger an Durchschnittsgegebenheiten ausrichtet. Unterschiedliche<br />

Betriebsleiterqualitäten können z.B. keine Berücksichtigung finden. Eine Über- oder Unterkompensation<br />

ließe sich in ihrer Bedeutung nur verringern, wenn eine deutlichere, betriebsbezogene<br />

Differenzierung nach Art und Umfang der Benachteiligung vorgenommen werden würde. Eine Überkompensation<br />

ließe sich auch dann verringern, wenn die Ausgleichszulage abgesenkt würde und in<br />

ihrem Niveau am „Bestergebnis“ in den benachteiligten Gebieten ausgerichtet würde.<br />

5.10.2 Einordnung der Ergebnisse<br />

Den Ergebnissen der Analyse der Zentralevaluierung zu den kapitelspezifischen Bewertungsfragen ist<br />

zuzustimmen.<br />

Beachtenswert ist, dass tendenziell auf Grünlandstandorten eher eine hohe Kompensation und auf<br />

Ackerbaustandorten eher eine deutliche Unterkompensation zu beobachten ist.<br />

Beachtenswert ist auch, dass der Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche in benachteiligten<br />

Gebieten deutlicher als im Landesdurchschnitt oder in den nicht benachteiligten Gebieten gegeben<br />

war und insbesondere in Bergregionen auffällig hoch ist. Dieses mag vornehmlich mit daran liegen,<br />

dass einige Flächen in die Neuaufforstung hinein genommen wurden und so der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung entzogen worden sind. Weniger wahrscheinlich ist in diesen Gebieten eine deutlichere Zunahme<br />

der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Vergleich zum Landesdurchschnitt zu vermuten. Dass<br />

der Strukturwandel etwas langsamer verlaufen ist, lässt sich sicherlich auch auf die zum Teil ungünstigere<br />

allgemeine Arbeitsmarktsituation gerade in benachteiligten Gebieten erklären.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


156 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />

Befragungen von Betriebsleitern mit Betrieben in besonders benachteiligten Regionen des Schwarzwaldes<br />

zeigen die ausgeprägte Bereitschaft auf, wenn flächenbezogene Zahlungen gekürzt oder ausgesetzt<br />

würden, verstärkt Flächen in die Aufforstung zu bringen (vgl. Fallstudie Schwarzwald im Anhang).<br />

Die Ergebnisse zur Frage V.3 können somit bestätigt werden. Am Einkommensanteil und an<br />

der Einschätzung der Betriebsleiter gemessen, bedeutet die Gewährung der Ausgleichszulage in deutlich<br />

benachteiligten Regionen eine außerordentlich prägende Bedingung zur Aufrechterhaltung der<br />

Landbewirtschaftung. In Verbindung mit den Tourismus-Aktivitäten in diesen Räumen wird durch die<br />

Bewirtschaftung ohne Einschränkung eine lebensfähige Gemeinschaft stabilisiert und der ländliche<br />

Lebensraum erhalten.<br />

5.10.3 Modifikation der Empfehlungen<br />

- Kompensationsgrad<br />

Eine vollständige Vermeidung von Unter- oder Überkompensation ist nicht administrierbar. Genau<br />

genommen wäre dieses nur bei betriebsspezifischer und immer wieder zu erneuernder Einschätzung<br />

der Benachteiligung möglich. Dabei gilt es auch zu beachten, dass die Überlegungen zur Überkompensation<br />

sich auf das Einkommen aus Landbewirtschaftung insgesamt, also ohne Berücksichtigung<br />

des dafür notwendigen Arbeitseinsatzes, beziehen. Dieser kann pro ha oder pro Produkteinheit in<br />

benachteiligten Gebieten deutlich höher sein, insbesondere wenn Handarbeits-Notwendigkeit gegeben<br />

ist, wenn Flächen nur sehr langsam befahren werden können, wenn klimatisch bedingt sehr viel<br />

schärfere Arbeitsspitzen gegeben sind, so dass auf den Stundeneinsatz bezogen möglicherweise eine<br />

Überkompensation nicht auftritt.<br />

- Offenhaltung<br />

Es gibt Regionen, in denen bei einer Reduzierung oder Aussetzung der Ausgleichszulage die Gefahr<br />

des großflächigen Brachfallens real ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Flächen, die auf Grund<br />

ihrer Bewirtschaftungserschwernis gar nicht mehr bewirtschaftet werden und Flächen, die in die Stilllegung<br />

einbezogen werden oder nur durch „Mulchen“ bewirtschaftet werden. Für diese Flächen mit<br />

speziellen natürlichen Nachteilen ist, um sie offen und in der Bewirtschaftung zu halten, ohne Einschränkung<br />

das Förderinstrument AZL nicht nur beizubehalten, sondern zu modifizieren und zu ergänzen.<br />

(vgl. Fallstudie Schwarzwald)<br />

Auf besonders benachteiligten Grünland-Standorten, hierbei spielt insbesondere die Hängigkeit eine<br />

besondere Rolle, könnte mit einer zusätzlichen Förderung ein Mindestbesatz von 0,5 Großvieheinheiten<br />

verknüpft werden. Für diese Flächen ist ebenso eine Förderung vorzusehen, wenn sie<br />

bewirtschaftet und nicht gemulcht werden. Mulchen wird in entsprechender Einschätzung als wenig<br />

attraktiv für das Landschaftsbild und wie für die Flächenbeschaffenheit angesehen.<br />

Eine deutlichere Stufenbildung im Rahmen der LVZ erscheint sinnvoll, wobei dem Zentralevaluierer<br />

zuzustimmen ist, dass eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieses Normmaßes notwendig erscheint.<br />

Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Grundsatz die LVZ ein guter Abbildungsmaßstab<br />

für die Standortgüte ist und bleibt.<br />

Ergänzende Empfehlungen<br />

Eine Untergrenze für die Mindestauszahlung der AZL pro Betrieb sollte beibehalten werden, eventuell<br />

sogar angehoben werden. Dieses ist aus der Höhe der Verwaltungs- und Kontrollkosten begründbar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 157<br />

Die AZL sollte auf stillgelegten Flächen ausgesetzt werden, da diese mit einer Stillegungsprämie versehen<br />

und ex definitione nicht in die Bewirtschaftung einbezogen sind. Dieses gilt sowohl für obligatorisch<br />

wie für freiwillig stillgelegte Flächen. Die Kosten der Stillegung sind in nicht benachteiligten Gebieten<br />

sogar höher als in benachteiligten Gebieten. Insofern kann das Ausgleichsargument nicht tragen<br />

(vgl. Übersicht 5.1.).<br />

Anders hingegen ist die Produktion nachwachsender Rohstoffe, auch wenn diese auf obligatorisch<br />

stillgelegten Flächen gegeben ist, zu beurteilen. Hier wiederum trägt das Argument, dass die Produktion<br />

von nachwachsenden Rohstoffen in benachteiligten Gebieten als ungünstiger einzuschätzen ist<br />

als in nicht benachteiligten Gebieten. Eine entsprechende AZL für Ackerland , auf dem Nachwachsende<br />

Rohstoffe angeboten werden, ist anzubieten.<br />

Übersicht.5.1:<br />

Differenzierung der Gewährung von AZL bei stillgelegten und bewirtschafteten<br />

Flächen<br />

Nicht benachteiligte<br />

Benachteiligte<br />

Flächennutzung<br />

Gebiete<br />

Gebiete<br />

AZL<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Produktion<br />

allgemein<br />

> AZL> 0<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Produktion<br />

NaWaRO<br />

Einkommensbeitrag pro ha<br />

> Einkommensbeitrag pro ha AZL> 0<br />

Obligatorische Stillegung<br />

< AZL= 0<br />

Freiwillige Stillegung<br />

<<br />

AZL= 0<br />

Zusammenfassend kann bestätigt werden, dass die Zielerreichung der Maßnahme Ausgleichszulage<br />

als sehr hoch eingeschätzt werden kann. Die Fördermaßnahme sollte fortgesetzt werden. Für den<br />

Fall, dass die Mittelverfügbarkeit geringer werden sollte, ist innerhalb der Ausgleichszulage deutlicher<br />

zu differenzieren und möglicherweise die Ausgleichszulage durch Agrarumweltmaßnahmen anderer<br />

Programme, wie dem LPR, zu ergänzen.<br />

Im Anhang befinden sich:<br />

• Materialbandstabellen<br />

• Fallstudie zur Wirkung der Ausgleichszulage in besonders benachteiligten Gebieten des<br />

Schwarzwaldes<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

159<br />

6 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen (EPLR II-9)/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(EPLR II-10)<br />

Dem Erhalt der Kulturlandschaft kommt im agrarpolitischen Programm des dicht besiedelten und im<br />

ländlichen Raum agrarstrukturell eher benachteiligten Landes Baden-Württemberg seit jeher eine<br />

besondere Bedeutung zu. Die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR) des<br />

Landes angebotenen Agrarumweltmaßnahmen zielen dementsprechend auf die Sicherung der spezifischen<br />

Lebensraumbedingungen auf landwirtschaftlich genutzten oder aufgegebenen Flächen sowie<br />

den Schutz besonderer Natur- und Landschaftselemente ab. Sie sollen dazu dienen, zusätzliche Leistungen<br />

der Landwirte zum Schutz der Umwelt und zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft zu<br />

honorieren.<br />

In Baden-Württemberg werden die Agrarumweltmaßnahmen durch die folgenden beiden EPLR-<br />

Maßnahmen bzw. Landesprogramme umgesetzt:<br />

• Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA),<br />

• Naturschutz und Landschaftspflege, Landschaftspflegerichtlinie (LPR).<br />

Vom indikativen Gesamtfinanzierungsplan für die Jahre 2000 bis 2006 (Stand: Oktober 2005) entfallen<br />

jährlich durchschnittlich gut 60 % auf die Agrarumweltmaßnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr.<br />

1257/1999 sowie Nr. 2078/1992. Damit nehmen diese Maßnahmen - gemessen an den gesamten<br />

Ausgaben für kofinanzierte Maßnahmen - vor Ausgleichszulage und Investitionsförderung die dominante<br />

Position im Rahmen des EPLR ein.<br />

6.1 Agrarumweltmaßnahmen – MEKA (EPLR II-9)<br />

„Das MEKA-Programm ist ein Agrarumweltprogramm, welches zum Ziel hat, die Besonderheiten und<br />

die Vielfalt der Landschaft, der <strong>Landwirtschaft</strong> und der Umwelt in Baden-Württemberg angemessen zu<br />

erhalten und zu fördern“ (MEPL des Landes Baden-Württemberg).<br />

6.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

1992 wurde MEKA in Baden-Württemberg als Pilotprogramm der EU durchgeführt. Nach der Pilotphase<br />

wurde das MEKA-Programm mit der Richtlinie von 1993 in leicht modifizierter Form notifiziert und<br />

in die Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates vom 30. Juni 1992 für umweltgerechte und den natürlichen<br />

Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren eingebunden. Im Jahr<br />

1994 wurde das Ziel der Erhaltung der Kulturlandschaft und der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

in das <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetz Baden-Württembergs (LLG) aufgenommen<br />

und damit gesetzlich verankert (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1994, S. 281). In der<br />

Richtlinie des Ministeriums <strong>Ländlicher</strong> Raum zur Förderung der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

und von Erzeugungspraktiken, die der Marktentlastung dienen (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

- MEKA II - vom 12.09.2000 (Az. 65-8872.53)) werden strukturelle und zum Teil<br />

auch inhaltliche Programmmodifikationen vorgestellt und den Landwirten angeboten. Maßnahmen aus<br />

MEKA I und MEKA II liefen bis Ende 2003 parallel nebeneinander her.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


160 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.2 Beschreibung des Förderprogramms MEKA<br />

6.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Die <strong>Landwirtschaft</strong> kann Effekte sowohl auf abiotische wie auch auf biotische Ressourcen wie folgt<br />

ausüben:<br />

• Die Ressource Boden kann durch Erosion und Humusabbau beeinträchtigt werden; außerdem<br />

berührt die landwirtschaftliche Landnutzung das Bodenleben.<br />

• Die Ressource Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) kann durch Nährstoff- (insbes.<br />

Nitrat) und Pflanzenschutzmitteleinträge beeinträchtigt werden.<br />

• Die Biosphäre ist in Baden-Württemberg auf ca. 1,5 Mio. ha das Ergebnis landwirtschaftlicher<br />

Nutzung; sie kann somit durch Pflanzenschutzmittel beeinträchtigt werden; darüber hinaus<br />

können durch landwirtschaftliche Nutzung Emissionen klimarelevanter Gase entstehen.<br />

• Die Artenvielfalt ist abhängig von der seitens der <strong>Landwirtschaft</strong> mehr oder minder ausgelösten<br />

Erhaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume.<br />

Zur Begegnung auf diese durch die landwirtschaftliche Nutzung gegebenen Problempotenziale, aber<br />

auch zur Nutzung gegebener Chancen wird in Baden-Württemberg flächendeckend das MEKA-<br />

Programm für landwirtschaftliche Unternehmer angeboten. Das Programm bietet die Möglichkeit, aus<br />

einer größeren Zahl von Einzelmaßnahmen diejenigen Maßnahmen auszuwählen, die für die jeweiligen<br />

betrieblichen und regionalen Verhältnisse in Betracht kommen. Die Teilnahme am Programm ist<br />

freiwillig. Die Freiwilligkeit und die Kombinationsmöglichkeiten der Einzelmaßnahmen erlauben den<br />

Landwirten eine flexible Anpassung an die betrieblichen Verhältnisse (MEPL des Landes Baden-<br />

Württemberg).<br />

Jede MEKA-Maßnahme wird mit einer festgelegten Anzahl von MEKA-Punkten je Einheit (ha oder<br />

Tier) honoriert. Durch das Aufsummieren der MEKA-Punkte aus den verschiedenen Maßnahmen erzielen<br />

die Landwirte eine MEKA-Gesamtpunktzahl je Betrieb. Ein MEKA-Punkt entspricht derzeit einem<br />

Förderbetrag von 10 €.<br />

6.1.2.2 Förderinhalte und Programmentwicklung<br />

Die Maßnahmen des ursprünglichen (1992 eingeführten) MEKA I waren in vier Maßnahmenbereiche<br />

untergliedert:<br />

1. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />

2. extensive Produktionsverfahren,<br />

3. umweltschonende Produktionstechniken,<br />

4. Erhalt besonders geschützter Biotope.<br />

Diese Maßnahmengliederung hat sich vom Grundsatz her bewährt und hatte eine hohe Akzeptanz bei<br />

den Landwirten zur Folge.<br />

Begleitend zum Maßnahmenvollzug hat das Land Baden-Württemberg Begleitforschungsprojekte<br />

initiiert (zusammengefasst in LEL 1998) und in Teilen finanziert. In Verbindung mit den eigenen verwaltungsinternen<br />

Erfahrungen und Erkenntnissen hat das Land die Ergebnisse dieser Untersuchungen,<br />

ergänzt durch die Beiträge eines Hearings mit betroffenen Verbänden und Institutionen, dazu<br />

benutzt, um eine solide Basis für den heute gültigen fortentwickelten Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

(MEKA II) zu schaffen, der sich seit 2000 wie folgt in sieben Maßnahmenbereiche<br />

gliedert:<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

161<br />

A<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

G<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />

Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen,<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel,<br />

extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung,<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren,<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume.<br />

Mit den Maßnahmen aus dem Bereich A „Umweltbewusstes Betriebsmanagement“ werden Produktionspraktiken<br />

finanziell gefördert, die im Sinne eines Controllings mweltbewusstes Verhalten auslösen<br />

und dokumentieren. Hierzu zählen<br />

• die Durchführung regelmäßiger Bodenanalysen,<br />

• Prognoseverfahren im Obstbau,<br />

• Kontroll- und Überwachungsmethoden im Wein- und Hopfenbau,<br />

• die schlagbezogene Dokumentation umweltrelevanter Maßnahmen.<br />

Darüber hinaus wird auch honoriert, wenn durch Etablierung einer viergliedrigen Fruchtfolge eine Extensivierung<br />

erreicht und wenn Wirtschaftsdünger umweltfreundlich (Gülle z. B. über Schleppschläuche<br />

oder Gülleinjektoren) ausgebracht wird. Im Maßnahmenbereich sind somit direkt umweltwirksame<br />

Auflagen und solche mit indirekter Wirksamkeit miteinander kombiniert.<br />

In den Maßnahmen des Bereiches B „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ geht es zum<br />

einen um die Erhaltung von Grünlandflächen durch Umbruchverzicht sowie um die Fortführung der<br />

Bewirtschaftung sukzessionsbedrohter Grünlandflächen und zum zweiten um die extensivere Nutzung<br />

des Grünlandes mit einem mittleren bis geringen Viehbesatz. Die Aufrechterhaltung der Nutzung auf<br />

steilen Grünlandflächen wird dabei noch zusätzlich gesondert honoriert. Auch die nachgewiesene<br />

Erhaltung einer Vielfalt an Pflanzenarten auf Grünland wird ergebnisorientiert ebenso finanziell gefördert<br />

wie die extensive Grünlandnutzung auf ökologisch wertvollen Flächen. Auch in diesem Maßnahmenbereich<br />

sind direkte und indirekte Wirkungen miteinander kombiniert.<br />

Im Rahmen des Maßnahmenbereiches C „Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />

Nutzungen“ geht es in Baden-Württemberg um die gezielte Erhaltung traditioneller Streuobstbestände,<br />

des Weinbaus in Steillagen und von gefährdeten regionaltypischen Nutztierrassen wie Hinterwälder<br />

und Limpurger Rind, Braunvieh alter Zuchtrichtung sowie von Schwarzwälder Füchsen und<br />

Altwürttemberger Pferden. Diese Fördermaßnahmen sind - im Vergleich mit anderen Maßnahmen -<br />

sehr direkt an den Fördertatbestand gebunden.<br />

Im Maßnahmenbereich D geht es um die sehr deutliche Minderung der Produktionsintensität und des<br />

Gefährdungspotentials von Boden und Wasser durch „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />

im gesamten Unternehmen ohne Auflagen für den Bereich der Viehhaltung oder ganzheitlich<br />

im pflanzlichen und tierischen Bereich durch Praktizierung des Ökologischen Landbaus, wobei<br />

eine Differenzierung nach Acker-, Grünland-, Gartenbau- oder Dauerkulturflächen erfolgt. Zusätzlich<br />

wird durch den Nachweis entsprechender Kontrollen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />

durch anerkannte Kontrollstellen die Einhaltung der Maßnahmen gewährleistet. Mit Blick auf das<br />

Maßnahmenziel Boden- und Wasserschutz handelt es sich dabei eher um indirekt, jedoch<br />

beabsichtigte und im Sinne der EU-Bewertungsfragen eindeutig positiv wirkende Maßnahmen mit<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


162 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

tigte und im Sinne der EU-Bewertungsfragen eindeutig positiv wirkende Maßnahmen mit durchaus<br />

wesentlichem Beitrag zur Zielerreichung.<br />

Die Maßnahmen des Bereiches E „Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ konzentrieren<br />

sich auf die Extensivierung des Ackerbaus durch<br />

• Verzicht des Einsatzes von Wachstumsregulatoren bei Weizen sowie Roggen und Triticale,<br />

• Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %,<br />

• Begrünungsmaßnahmen im Acker-, Gartenbau und bei Dauerkulturen,<br />

• Praktizierung von Mulchsaatverfahren,<br />

• Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden,<br />

• Erweiterung des Drillreihenabstandes auf mindestens 17 cm bei Getreide in Verbindung mit<br />

einem teilweisen Fungizidverzicht.<br />

Das Ziel des Schutzes natürlicher Ressourcen wird dabei vorwiegend auf indirektem Wege erreicht;<br />

darüber hinaus wird auch ein Beitrag zum Nebenziel der Marktentlastung geleistet.<br />

Im Maßnahmenbereich F „Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Bekämpfungsverfahren“<br />

geht es um die Substitution von vorwiegend auf der Basis chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel<br />

durchgeführter Maßnahmen im Acker-, Garten-, Obst- und Weinbau durch biologische<br />

Verfahren (Nützlinge, Bakterienpräparate) und biotechnische Verfahren (u.a. Netze, Pheromon-<br />

Verwirr-Verfahren). Diese Maßnahmen führen vorwiegend auf indirektem Wege zum Ziel des Schutzes<br />

von Boden und Wasser.<br />

Die Maßnahmen des Bereiches G „Erhaltung besonders geschützter Lebensräume“ sind<br />

überwiegend direkt an den Fördertatbestand (Extensive Nutzungsformen wertvoller Lebensräume,<br />

zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen wie Erhaltung von Hecken oder Schnitt mit Messerbalken) geknüpft<br />

und erfordern die Vorlage entsprechender Nachweise der Naturschutzverwaltung.<br />

Weitere Ergänzungen und Änderungen wurden regelmäßig bei der EU-Kommission beantragt und in<br />

weiten Teilen auch bewilligt. Für die Jahre 2001 bis 2004 handelt es sich dabei für den Bereich MEKA<br />

um die folgenden Änderungen:<br />

2001 • Streichung bzw. Lockerung der Auflage „Silageverzicht“ in MEKA B 4<br />

durch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.<br />

2002 • Bei ökologischem Landbau auf Grünlandflächen gelten zusätzlich die bei<br />

der Maßnahme B 1 (Extensive Nutzung von Grünland) genannten Auflagen.<br />

• Vergleichbare Einschränkungen bei Ökologischem Landbau auf Ackerland,<br />

im Garten- und Weinbau.<br />

• Geringfügige Änderungen bei spezifischen Maßnahmenkombinationen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

163<br />

2003 • Ersatz der Maßnahme 4-gliedrige Fruchtfolge durch Fruchtfolgediversifizierung.<br />

• Ergänzung des Maßnahmenbereichs H „Umwelt- und artgerechte Tierhaltungsverfahren“.<br />

2004 • Klarstellungen im Verwaltungsverfahren.<br />

Die MEKA-interne Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Maßnahmenbereiche des MEKA II ist<br />

für MEKA I und MEKA II bezogen auf die Antragsjahre 2003 und 2004 in Übersicht 6.1 dargestellt.<br />

Übersicht 6.1:<br />

A<br />

Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen<br />

Maßnahmenbereiche des MEKA II in den Antragsjahren 2003 und 2004<br />

Maßnahmenbereich des MEKA II<br />

Antragsjahr 2003<br />

MEKA II + I<br />

Antragsjahr 2004<br />

MEKA II + I<br />

Mio. € % Mio. € %<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

9,71 6,53 9,60 6,53<br />

B<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

57,56 38,70 56,99 38,77<br />

C<br />

Sicherung landschaftspflegender,<br />

besonders gefährdeter Nutzungen<br />

3,63 2,44 3,54 2,41<br />

D<br />

E<br />

F<br />

Verzicht auf chemischsynthetische<br />

Produktionsmittel 14,86 9,99 14,71 10,01<br />

Extensive und umweltschonende<br />

Pflanzenerzeugung 58,17 39,11 56,96 38,75<br />

Anwendung biologischer bzw.<br />

biotechnischer Verfahren 2,67 1,80 3,02 2,05<br />

G<br />

Erhaltung besonders geschützter<br />

Lebensräume 2,12 1,43 2,16 1,47<br />

Gesamt 148,72 100,00 146,98 100,00<br />

Quelle: MEKA-Antragsdaten; Stand: Oktober 2005<br />

Die Übersicht zeigt Schwerpunktförderungen bzw. überdurchschnittlich hohe Akzeptanz in den Maßnahmenbereichen<br />

„Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ (Grünlandförderung; 39 %) sowie „Extensive<br />

und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ (Acker-, Gartenbau und Dauerkulturen; 39 %).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


164 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Kohärenz der Agrarumweltmaßnahmen ist insbesondere zu den Programmen Ziel 2-Programm, LEA-<br />

DER II und LEADER+, NATURA 2000, Agenda 2000 sowie INTERREG III auf Ebene der EU, Regionen<br />

Aktiv auf nationaler Ebene sowie des MELAP, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete<br />

und der Landschaftspflegerichtlinie auf Landesebene zu erwarten, woraus sich die Möglichkeit zur<br />

Analyse der Übereinstimmung mit nationalen und europäischen Zielsetzungen und Programmen ergibt.<br />

Dabei sind insbesondere auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und Synergieeffekte zu berücksichtigen.<br />

6.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

In Übersicht 6.2 ist das Ziel-Maßnahmen-Gefüge des MEKA zusammengefasst dargestellt. Auch bei<br />

dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass der MEKA im überwiegenden Schwerpunkt auf den<br />

Zielbereich Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und den Schutz der Umwelt ausgerichtet ist.<br />

Die im EPLR des Landes Baden-Württemberg explizit genannten Zielvorgaben beinhalten<br />

(1) Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch<br />

• die Erhaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume,<br />

• die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.<br />

(2) Die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Produktionspraktiken durch<br />

• den Schutz des Bodens über Minderung der Erosion und des Humusabbaus,<br />

• den Schutz des Wassers durch Minderung des Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleintrages,<br />

• die Verringerung der Belastung der Biosphäre mit Pflanzenschutzmitteln.<br />

(3) Die Marktentlastung als Folgewirkung der unter (1) und (2) genannten Ziele sowie<br />

(4) die Einkommenssicherung durch<br />

• die Verbesserung der Voraussetzungen für die Existenz einer ausreichenden Anzahl bäuerlicher<br />

Betriebe.<br />

Im Rahmen des MEKA wird eine Gesamtförderfläche von 900.000 ha in 60.000 teilnehmenden Betriebe<br />

angestrebt und es soll eine Steigerung des Anteils am MEKA teilnehmender Betriebe an der<br />

Grundgesamtheit aller Haupterwerbsbetriebe um 10 % auf 80 % bis 2006 erreicht werden (EPLR, S.<br />

167). Dies ist vor dem Hintergrund einzustufen, dass strukturwandelbedingt jährlich eine Abnahme bei<br />

der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe um ca. 3 % zu verzeichnen ist.<br />

Im EPLR in Anlage 8 findet sich ein Überblick über die Zuordnung von Maßnahmen und Zielen des<br />

Programms bezogen auf MEKA II.<br />

Die Übersicht 6.3 beinhaltet Angaben zum bis 2006 erwarteten Umfang der Anwendung einzelner<br />

MEKA-Maßnahmen. Der Vergleich dieser mit den Fachvertretern des Ministeriums <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />

Baden-Württemberg abgestimmten Angaben mit dem 2006 tatsächlich feststellbaren Maßnahmenumfang<br />

kann als Hinweis auf den Grad der Zielerreichung dienen und hat sich selbstverständlich auch an<br />

den für den enstprechenden Zeitraum eingeplanten Finanzmitteln zu orientieren.<br />

Demgemäß sind 5-jährige Neuverpflichtungen in 2005 lediglich für die Maßnahmen gemäß G der<br />

MEKA II-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zulässig. Die Teilnahme an G steht unter dem Vorbehalt<br />

von Anpassungen aufgrund von EU-Vorgaben. Für MEKA II-Verpflichtungen, die zum 31.12.2004<br />

ausliefen, konnte in 2005 die Verlängerung bis zum 31.12.2006 beantragt werden. Von der Möglichkeit<br />

der Verlängerung ausgenommen sind alle Maßnahmen des „Umweltbewussten Betriebsmanagements“<br />

(A 1-A6 der MEKA II-Richtlinie) und die Maßnahme „Verzicht auf Herbizide im Gartenbau und<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

165<br />

bei Dauerkulturen“ (E5.1 der MEKA II-Richtlinie). Soweit die Teilnahme an den Maßnahmen „Bodenund<br />

Wirtschaftsdüngeranalyse“ (A1) bzw. „Dokumentation umweltrelevanter Bewirtschaftungsmaßnahmen“<br />

(A5) durch andere Fördertatbestände zwingend vorgeschrieben ist, kann die Teilnahme an<br />

A1 bzw. A5 bis zum Ende dieser Verpflichtung verlängert werden. Die Finanzierung solcher Verlängerungen<br />

erfolgt aus Landesmitteln. Die Detailregelungen zur Verringerung des Verpflichtungsumfanges<br />

in der Verlängerungsphase sind noch offen. Sie erfolgen durch eine Änderung der Verordnung (EG)<br />

817/2004.<br />

Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) des MEKA 1)<br />

Oberziele Unterziele Einzelmaßnahmen<br />

(Auswahl)<br />

Erhaltung und Pflege der<br />

Kulturlandschaft<br />

Einführung oder Beibehaltung<br />

umweltschonender<br />

bzw. extensiver Erzeugungspraktiken<br />

• Grünlanderhaltung und -<br />

extensivierung<br />

• Erhaltung gefährdeter Nutzungen<br />

• Schutz erhaltenswürdiger<br />

Lebensräume<br />

• Erhaltung/ Sicherung der<br />

Biodiversität<br />

• Schärfung des Umweltbewusstseins<br />

• Verminderung der Produktionsintensität<br />

• Substitution chemischsynthetischer<br />

Produktionsmittel<br />

• Erhaltung/ Sicherung der<br />

Biodiversität<br />

• Verminderung des Viehbesatzes<br />

• Steigerung der Artenvielfalt<br />

• Streuobsterhaltung<br />

• Erhaltung des Steillagenweinbau<br />

• Regionaltypische Nutztierrassen<br />

• Biotopschutz<br />

• Analyse- und Dokumentationsverfahren<br />

• Umweltschonende Techniken<br />

• Verminderung des Viehbesatzes<br />

• Ökologischer Landbau<br />

• Intensitätsminderung im<br />

Ackerbau<br />

• Biologische und biotechnische<br />

Verfahren<br />

Einkommenssicherung<br />

Marktentlastung<br />

Durch Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen wird eine ausreichende<br />

Zahl landwirtschaftlicher Betriebe erhalten und damit eine flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung gewährleistet.<br />

Als Konsequenz aus den beiden erstgenannten Zielen.<br />

1) Nach MEPL leicht verändert, jedoch mit dem Fachreferat des Landesministeriums abgestimmt.<br />

Die vorraussichtlichen Regelungen für das Antragsjahr 2006 sehen vor, dass 5-jährige Neuverpflichtungen<br />

lediglich für Maßnahmen gemäß G der MEKA II-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zulässig<br />

sind. Die Teilnahme steht unter dem Vorbehalt von Anpassungen aufgrund von EU-Vorgaben. Es<br />

besteht eine Option zur Verlängerung bis Ende 2006 vergleichbar derjenigen im Jahr 2005. Ausgenommen<br />

von der Möglichkeit zur Verlängerung ist zusätzlich noch die Maßnahme „Verringerung der<br />

bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20%“. Die ersten 5-Jahresverpflichtungen<br />

für diese Maßnahme laufen Ende 2005 aus.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


166 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.3:<br />

Tatsächlicher 1) und erwarteter 2) geförderter Flächenumfang für die Maßnahmen<br />

des MEKA (operationelle Ziele bezogen auf das jeweilige Antragsjahr)<br />

Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />

Einheit 2000 1) 2001 1) 2002 1) 2003 1) 2004 1) 2006 2)<br />

I / II<br />

A 1 Regelmäßige Bodenanalysen II 1000 ha 62 128 143 140 145 20<br />

A 2<br />

Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

II 1000<br />

GVE<br />

41 65 78 84 82 18<br />

A 3 Nützlinge im Obstbau II 1000 ha 6,4 7,3 7,7 7,8 7,6 1<br />

A 4<br />

Kontrollen im Wein- und Hopfenbau<br />

II 1000 ha 3,4 4,7 5,2 5,2 5,2 1<br />

A 5<br />

Dokumentation Bewirtschaftungs-maßnahmen<br />

II 1000<br />

Unternehmen<br />

0 9,6 10,6 11 10 3<br />

A 6<br />

4-gliedrige Fruchtfolge/ Fruchtfolgediversifizierung<br />

II 1000 ha 224 269 278 274 265 16<br />

B1 Extensiv genutztes Grünland I+II 1000 ha 346 369 464 470 458 430<br />

B 2<br />

B 3<br />

Viehbesatz 0,5 bis 1,4 RGV/ ha<br />

HF<br />

Extensiv genutztes steiles Grünland<br />

I+II 1000 ha 151 169 145 130 127 120<br />

I+II 1000 ha 59 59 56 54 53 50<br />

B 4 Pflanzenvielfalt auf Grünland II 1000 ha 35 43 66 68 65 60<br />

B 5<br />

Extensiv genutztes Grünland auf<br />

ökologisch wertvollen Flächen<br />

I+II 1000 ha 10 5,3 2,9 2,8 2,2 2<br />

C 1 Streuobstflächen I+II 1000 ha 55 50 34 31 30 28<br />

C 2 Weinbausteillagen I+II 1000 ha 0,3 0,4 0,3 0,4 0,4 0,4<br />

C 3 Regionaltypische Nutztierrassen I+II 1000<br />

Muttertiere<br />

4,1 4,5 4,7 4,2 4,0 4,0<br />

D 1<br />

Verzicht chem.-synthet. Betriebsmittel<br />

I+II 1000 ha 43 45 51 45 43 40<br />

D 2 Ökologischer Landbau - Acker I+II 1000 ha 25 25 25 24 22 20<br />

D 2<br />

D 2<br />

Ökologischer Landbau - Grünland<br />

Ökologischer Landbau - Gartenbau<br />

I+II 1000 ha 29 34 37 40 39 34<br />

I+II 1000 ha 0,3 0,7 0,8 0,9 0,8 0,8<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

167<br />

Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />

Einheit 2000 1) 2001 1) 2002 1) 2003 1) 2004 1) 2006 2)<br />

I / II<br />

D 2<br />

D 3<br />

Ökologischer Landbau - Dauerkultur<br />

Kontrolle anerkannter Kontrollstellen<br />

I+II 1000 ha 0,5 1,1 1,4 1,4 1,3 1,2<br />

II 1000 ha 16 19 20 20 19 19<br />

E 1<br />

E 1<br />

Verzicht Wachstumsregulatoren<br />

– Weizen<br />

Verzicht Wachstumsregulatoren<br />

- Roggen/Triticale<br />

I+II 1000 ha 111 122 125 124 122 110<br />

I+II 1000 ha 8,1 10 10 8,8 8,8 8<br />

E 2 Stickstoff - 20% II 1000 ha 0 88 106 107 105 20<br />

E 3 Begrünungsmaßnahmen I+II 1000 ha 155 197 199 192 184 180<br />

E 4 Mulchsaat I+II 1000 ha 91 113 119 133 126 120<br />

E 5 Herbizidverzicht I+II 1000 ha 32 36 37 36 35 31<br />

E 6 Weiterer Drillreihenabstand I+II 1000 ha 179 178 194 180 179 160<br />

F 1<br />

F 1<br />

F 1<br />

F 1<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

– Acker<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

– Gartenbau<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

– Obstbau<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

– Weinbau<br />

II 1000 ha 5,7 8,4 11 13 13 10<br />

I+II 1000 ha 0,02 0,07 0,07 0,01 0,02 0,2<br />

I+II 1000 ha 2,0 2,2 2,3 2,2 2,2 2,0<br />

I+II 1000 ha 15 15 17 16 15 13<br />

G 1<br />

Extensive Nutzung wertvoller<br />

Lebensräume<br />

I+II 1000 ha 5,9 7,6 7,4 +<br />

6,9<br />

(NA-<br />

TURA<br />

2000)<br />

7,3 +<br />

7,8<br />

(NA-<br />

TURA<br />

2000)<br />

5,5 +<br />

9,5<br />

(NA-<br />

TURA<br />

2000)<br />

4,5 +<br />

6,0<br />

(NA-<br />

TURA<br />

2000)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


168 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.3 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />

6.1.3.1 Methodischer Ansatz<br />

Die Bewertung im Rahmen des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen stützt sich auf die allgemein im<br />

Rahmen dieser Updatebewertung angewandten Analysemethoden. Dabei handelt es sich um eine<br />

Ziel- und Entwicklungsanalyse (Gegenüberstellung von allgemeinen Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkten<br />

des EPLR), eine Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse (Ermittlung<br />

von Wirkungen von Einzelmaßnahmen und Gesamtprogramm auf betrieblicher, regionaler und<br />

sektoraler Ebene), eine Integrations- und Kohärenzanalyse (Analyse der Übereinstimmung mit nationalen<br />

und europäischen Zielsetzungen und Programmen) sowie eine Vollzugsanalyse (Analyse des<br />

Förderprozesses, insbes. Antragsverfahren, Entscheidungsprozess und Verfahrensablauf). Diese<br />

methodischen Ansätze wurden bereits im Evaluierungsbericht zur Halbzeitbewertung näher erläutert.<br />

Gegenstand der Evaluierung sind sowohl alle Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 2078/1992 (MEKA I), die<br />

auf Grund 5-jähriger Bindung im Berichtszeitraum noch Gültigkeit haben, als auch die Maßnahmen<br />

nach VO (EG) Nr. 1257/1999 (MEKA II). Der Übergang zwischen den Programmen erfolgte sukzessive<br />

und war Ende 2003 abgeschlossen.<br />

Die Beurteilung des MEKA wird jeweils entsprechend der genannten Analysemethoden erfolgen, wobei<br />

sich die Entwicklungsanalyse eng an der Interventionslogik der einzelnen Bewertungsfragen orientiert;<br />

der Schwerpunkt der Analyse liegt dann auf der Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse,<br />

welche eng entlang der einzelnen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren (siehe<br />

Gemeinsame Bewertungsfragen Dokument IV/12004/00 Endg.) erfolgt. Eine Integrations- und Kohärenzanalyse<br />

schließt sich dann bei einigen Bewertungsfragen an. Eine Vollzugsanalyse für das gesamte<br />

MEKA-Programm bildet den Abschluss. Fragen der Programmakzeptanz sind integrativer Bestandteil<br />

der Wirkungsanalyse.<br />

Gemäß der definierten Zielsetzung des MEKA hat sich die Analyse von Programmwirkungen grundsätzlich<br />

zum einen an den Bewertungsfragen und darüber hinaus an den operationalen Programmzielen<br />

(vgl. Abschnitt 6.1.2.4) und damit auch an den Bereichen<br />

• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />

• Einführung oder Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Erzeugungspraktiken,<br />

• Einkommenssicherung durch Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen und damit Erhaltung<br />

einer ausreichenden Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und damit Gewährleistung einer<br />

eine flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie<br />

• Marktentlastung als Folge der beiden erstgenannten Ziele.<br />

zu orientieren, wenngleich hierbei insbesondere die Wirkungen auf Ökologie und Umwelt vom MEKA<br />

verfolgt werden und aufgrund der entsprechenden Schwerpunktlegung des Programms eindeutig im<br />

Rahmen dieser Updatebewertung im Mittelpunkt der Betrachtung stehen müssen.<br />

Ausgehend von einem auf qualitativer Basis hergestellten Beziehungsgefüges zwischen MEKA-<br />

Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen (Dokument IV/12004/00 Endg.) werden<br />

in einem zweiten Schritt Akzeptanz- und Wirkungsindikatoren wenn möglich quantitativ bewertet, ansonsten<br />

detailliert qualitativ dargestellt und interpretierend analysiert. Im Rahmen der Kohärenzanalyse<br />

werden dann bei einzelnen Bewertungsfragen neben einer Einordnung in die allgemeinen Ziele der<br />

Agrar- und Umweltpolitik, weitere Maßnahmen und Programme (insbesondere solche auf Landesebene)<br />

analysiert und in die Betrachtung vergleichend mit einbezogen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

169<br />

6.1.3.2 Datenquellen und Auswertung<br />

Die insbesondere für die Quantifizierung der Wirkungen notwendigen Datenerfordernisse zur Beurteilung<br />

des MEKA-Programms ergeben sich aus den Anforderungen des Kataloges gemeinsamer Bewertungsfragen<br />

mit Kriterien und Indikatoren (Dokument VI/12004/00 Endg.; Art. 48VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 und Art. 62 VO (EG) Nr. 817/2005).<br />

Die folgenden Datenquellen werden somit der Evaluierung des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen<br />

zugrunde gelegt:<br />

a) Antrags- und Bewilligungsdaten (bei einer Reihe von MEKA-Maßnahmen ist von nahezu<br />

100%iger Akzeptanz auszugehen, sodass diese Daten dieselben Ergebnisse erbringen wie<br />

statistische Datenquellen),<br />

b) Monitoringberichte des Landes Baden-Württemberg,<br />

c) Buchführungsergebnisse der Testbetriebe auf Landes- und Bundesebene,<br />

d) Daten der Landes- und Bundesstatistik,<br />

e) Ergebnisse der Befragung bei Begünstigten,<br />

f) Ergebnisse eines Hearings mit Vertretern berührter Verbände,<br />

g) Bericht zur Halbzeitbewertung des entsprechenden Maßnahmenbereiches<br />

h) Ergebnisse und Erkenntnisse anderer relevanter Begleitforschungsmaßnahmen.<br />

Die relevanten Kriterien und Indikatoren werden eingangs der Besprechung einer jeden Bewertungsfrage<br />

aufgeführt, womit die entsprechenden Datenquellen und gewählten aussagekräftigen Wirkungsparameter<br />

vergleichsweise einfach entsprechend zugeordnet werden können.<br />

Darüber hinaus werden insbesondere Daten der allgemeinen Agrarstatistik des Landes selbst und des<br />

Bundes sowie des Buchführungs-Testbetriebsnetzes zur Errechnung von Evaluationsindikatoren herangezogen.<br />

Ergänzt werden diese Ergebnisse um Auswertungsergebnisse einer im Frühjahr 2005 durchgeführten<br />

empirischen Erhebung (schriftliche Befragungen) bei Landwirten.<br />

Im Rahmen der Wirkungsbeurteilung werden - separat für die einzelnen Wirkungsspektren (Ökologie,<br />

Marktentlastung, Einkommenswirkungen) - insbesondere Antrags- und Bewilligungsdaten sowie Primär-<br />

(Befragungs-) und Sekundärdaten (Statistik, Buchführungs-Testbetriebsnetz, Monitoringdaten,<br />

andere Untersuchungen), die den einschlägigen, jeweils entsprechend zugeordneten Quellen entstammen,<br />

herangezogen (vgl. auch Übersichten in den jeweiligen Abschnitten zu den einzelnen Bewertungsfragen).<br />

Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und<br />

Synergieeffekte berücksichtigt.<br />

Allgemeines Ziel der Datenanalyse ist eine horizontale und vertikale Informationsverdichtung. Datenbasis<br />

können hierbei Antrags- und Bewilligungsdaten sowie Primärdaten (Ergebnisse schriftlicher<br />

Befragungen, von Workshops, Hearings sowie ggf. Fallstudien) als auch sekundäre Wirkungsdaten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


170 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Monitoringdaten, Testbetriebsdaten, statistische Kennwerte, Ergebnisse früherer Untersuchungen<br />

und Studien) sein.<br />

Im Rahmen der in der Update-Evaluierung in sieben <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken in Baden-<br />

Württemberg durchgeführten schriftlichen Befragung wurden jeweils 100 Fragebögen wurden in den<br />

Amtsbezirken Ellwangen (Gemischtbetriebe), Ilshofen (Veredelungsbetriebe), Markdorf (Sonderkulturbetriebe),<br />

Münsingen (Gemischtbetriebe), Ravensburg (Grünland-/Milchviehbetriebe), Sinsheim (Ackerbaubetriebe)<br />

und Waldshut (extensive Betriebe in Berglagen) versandt (vgl. auch Abbildung 6.1).<br />

Die Rücklaufquote lag mit durchschnittlich ca. 40% erfreulich hoch und lässt auf ein hohes Interesse<br />

des Berufsstandes am MEKA und dessen Weiterentwicklung schließen. Die Auswahl der befragten<br />

Betriebe erfolgte durch die Landratsämter und ist bezüglich der Verteilung auf Erwerbs- und Betriebsformen<br />

als repräsentativ einzustufen.<br />

Ackerbau<br />

Veredelung<br />

Gemischt<br />

Gemischt<br />

Grünland/Milchvieh<br />

Ext. Bergregion<br />

Sonderkultur<br />

Abbildung 6.1:<br />

Regionale Verteilung der Stichprobe<br />

Bei 56% der antwortenden Betriebe handelt es sich um konventionelle Haupt-, bei 30% um konventionelle<br />

Nebenerwerbsbetriebe. 10% der Betriebe wirtschaften im Haupterwerb ökologisch, 3% tun dies<br />

im Nebenerwerb. Etwa 57 % der Betriebe sind Gemischtbetriebe, jeweils etwa 13% Futterbau- oder<br />

Veredelungsbetriebe, 8% sind Marktfrucht- und 6% Dauerkulturbetriebe. Die durchschnittliche Flächenausstattung<br />

der Betriebe liegt bei knapp 47 ha und damit etwa doppelt so hoch wie der allgemeine<br />

Durchschnitt in Baden-Württemberg.<br />

Am 07. Juni 2005 hat das Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg zu<br />

einem MEKA-Hearing an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- Und Obstbau in<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

171<br />

Weinsberg eingeladen. Anlässlich dieses Hearings wurden nach einer Begrüßung und Einführung<br />

durch MDG Hauck seitens des Evaluators einleitend Ergebnisse der Halbzeitevaluierung des MEKA II<br />

und erste vorläufige Ergebnisse aus der Update-Evaluierung präsentiert, bevor dann die eingeladenen<br />

Verbände ihre jeweiligen Erfahrungsberichte zum MEKA und Vorstellungen für eine Weiterentwicklung<br />

des Programms präsentierten. Namentlich der Landesbauernverband Württemberg, der Badische<br />

landwirtschaftliche Hauptverband, die Naturschutzverbände sowie die Ökolandbauverbände gaben<br />

ausführliche Stellungnahmen ab. Anschließend wurden dann die Maßnahmenbereiche des MEKA<br />

jeweils separat diskutiert.<br />

Das Protokoll zu diesem Hearing sowie die Teilnehmerliste sind diesem Evaluationsbericht als Anlage<br />

beigefügt. Die wesentlichen Ergebnisse fließen in die Wirkungsanalyse entlang der Bewertungsfragen<br />

sowie in die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms ein.<br />

6.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />

Vom indikativen Gesamtfinanzierungsplan für die Jahre 2000 bis 2006 (Stand: Oktober 2005) entfallen<br />

jährlich durchschnittlich gut 60 % auf die Agrarumweltmaßnahmen nach den Verordnungen (EG)<br />

Nr. 1257/1999 sowie Nr. 2078/1992. Damit nehmen diese Maßnahmen - gemessen an den gesamten<br />

Ausgaben für kofinanzierte Maßnahmen - vor Ausgleichszulage und Investitionsförderung die dominante<br />

Position im Rahmen des EPLR ein.<br />

Eingangs sei erwähnt, dass die Informationspolitik des Landes im Zusammenhang mit dem MEKA als<br />

sehr gut zu bezeichnen ist. Abzulesen ist dies am deutlichsten an der hohen (z.T. an 100% heranreichenden)<br />

Akzeptanz der Maßnahme. Neben der öffentlichen Bekanntgabe der Maßnahme wurden die<br />

für Landwirte als Begünstigte bedeutsamen Informationsmedien (Fachpresse, Internet, öffentliche<br />

Veranstaltungen, Verwaltungs- und Beratungseinrichtungen) umfassend genutzt.<br />

Zuwendungsempfänger des MEKA können landwirtschaftliche sowie land- und forstwirtschaftliche<br />

Unternehmen, einschließlich Kooperationen sein. Die geförderten Maßnahmen und Tatbestände können<br />

nach freier Wahl einzeln oder in Kombination durchgeführt werden, sofern in den Richtlinien des<br />

Ministeriums für Ländlichen Raum, Baden-Württemberg vom 12.09.2000; AZL. 65-8872.53 nichts<br />

abweichendes vermerkt ist. Mit dem Ausschluss bestimmter Kombinationen wurde insbesondere der<br />

Vermeidung der Doppelförderung Rechnung getragen.<br />

Anträge werden im Rahmen des Gemeinsamen Antrages beim zuständigen Amt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />

gestellt. Teilweise ist eine fachliche Bewertung des Amtes Voraussetzung für die Antragstellung<br />

(Maßnahmenbereich B 5) oder eine Beurteilung der unteren Naturschutzbehörde (Maßnahmenbereich<br />

G) ist erforderlich.<br />

Der Termin für die Antragstellung wird durch das InVeKoS vorgegeben. Über die Bewilligung des Antrages<br />

entscheidet das zuständige Amt für <strong>Landwirtschaft</strong>. Die Anträge werden im Rahmen des Gemeinsamen<br />

Antrags von den ÄLLB entgegen genommen, registriert, einer ersten Verwaltungskontrolle<br />

unterzogen und an das LFL weitergereicht. Die Eingabe der Antragsdaten in die EDV ist Drittfirmen<br />

übertragen, die vom LFL unter Vertrag genommen sind. Die ÄLLB bearbeiten die Anträge federführend<br />

und online bis zur Bewilligung. Bedienstete der ÄFL sind unterstützend in die Verwaltungskontrolle<br />

einbezogen und bearbeiten online die sich auf die Identifizierung der beantragten Flurstücke beziehenden<br />

Flurstücksdaten.<br />

Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen entsprechend der Artikel 58 bis 64 der VO (EG) Nr. 445/2002 sowie<br />

der Leitlinien für die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen der KOM<br />

durch Teams aus Bediensteten der ÄLLB (federführend) und der ÄFL. Soweit zweckdienlich werden<br />

z.T. die Ergebnisse einer Satellitenfernerkundung bezüglich der Flächennutzung sowie zur Flächenidentifizierung<br />

nach Lage und Größe genutzt. Es wird dabei jährlich sichergestellt, dass die vorge-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


172 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

schriebene landesweite Mindestprüfquote eingehalten wird. Das Verfahren der Vor-Ort-Kontrolle ist in<br />

einem Erlass im Einzelnen geregelt.<br />

Die Bereitstellung der für die Auszahlungs- und Annahmeanordnungen sowie für die Buchführung der<br />

Zahlstelle (Kreuzchenliste und Debitorenbuch) benötigten Daten erfolgt LFL-intern über die Auszahlungsdatei<br />

nach der Online-Bearbeitung der Bewilligungen und der Vor-Ort-Kontrollen durch die ÄLLB.<br />

Zusammenfassend handelt es sich damit beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />

(MEKA) um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierende Agrarumweltmaßnahme. In Abhängigkeit<br />

von der Maßnahmendurchführung seitens der Antragsberechtigten werden Punkte vergeben, welche -<br />

zu einer Summe pro Betrieb addiert - mit € 10 pro Punkt und Jahr einmal jährlich entgolten werden.<br />

Kontrollmaßnahmen sind integrativer Bestandteil des MEKA.<br />

Die Vollzugsanalyse im Rahmen der Evaluierung dieser Maßnahme hat sich an diesen Eckpunkten zu<br />

orientieren. Bezüglich der Datengrundlage stützt sie sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Betriebsleiter-<br />

(Updatebewertung) und Ämterbefragung (Halbzeitbewertung). Die wesentlichen Ergebnisse<br />

sind in den folgenden Abbildungen zusammengefasst. Darüber hinaus stützt sich die Vollzugsanalyse<br />

auf Ergebnisse und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Begleituntersuchungen, die vom Land<br />

selbst oder in dessen Auftrag gemäß den Vorgaben aus Art. 48 und 49 VO (EG) 1257/99 durchgeführt<br />

und für den Zweck der Halbzeitbewertung zur Verfügung gestellt wurden.<br />

6.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Die Ergebnisse aus Begleitforschungsprojekten zur Wirksamkeit des MEKA wurden bis 1998 seitens<br />

der Landesanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong> und Entwicklung der Ländlichen Räume Baden-Württemberg<br />

(LEL) in einem Bericht zusammengefasst. Weitere outputs sind dem Evaluationsbericht zur Halbzeitbewertung<br />

zu entnehmen. Auch das als Anlage beigefügte Protokoll des MEKA-Hearings vom<br />

07.06.2005 liefert Hinweise zu den durch MEKA erzielten ouputs.<br />

6.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

Gegliedert nach den einzelnen Bewertungsfragen werden die Programmwirkungen im Folgenden<br />

detaillierter dargestellt und die bestehenden Zusammenhänge werden - soweit möglich - quantitativ<br />

belegt.<br />

6.1.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />

die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 x<br />

Verunreinigung des Bodens durch chemische<br />

Stoffe wurde verhindert oder verringert<br />

VI.1.A-2<br />

x<br />

Im Untersuchungsgebiet ist insbesondere die Erosion durch Wasser und Bodenbearbeitung von Bedeutung.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

173<br />

Als Indikatoren zur Akzeptanz- und Wirkungsanalyse können neben den Antrags- und Bewilligungsdaten<br />

selbst insbesondere der Umfang und die Entwicklung der Grünlandfläche insgesamt, die Akzeptanz<br />

der o.g. Maßnahmen sowie Intensitätsparameter (Düngung, Erträge der Grünlandbewirtschaftung)<br />

herangezogen werden.<br />

Erosionsminderung durch Anpassung der Bodennutzung wird im Rahmen des MEKA II insbesondere<br />

und direkt durch die Maßnahmen<br />

• extensive Grünlandnutzung,<br />

• viergliedrige Fruchtfolge,<br />

• Streuobst,<br />

• Biotope<br />

angestrebt.<br />

Wie es bereits die Ergebnisse der Halbzeitbewertung zeigen, werden diese Maßnahmen in vergleichsweise<br />

hohem Umfang von der <strong>Landwirtschaft</strong> akzeptiert. Die Fläche des im MEKA geförderten<br />

extensiv genutzten Grünlands stieg von ca. 415.000 ha 1992 auf ca. 464.000 ha 2002, 470.000 ha<br />

2003 bzw. 458.000 ha 2004 und umfasst damit etwas über 80 % der gesamten Dauergrünlandfläche<br />

Baden-Württembergs. Insgesamt liegen die Grünlandanteile in Baden-Württemberg vergleichsweise<br />

hoch und sind, wie es die Abbildung 6.2. erkennen lässt, v.a. in den erosionsgefärdeten Hanglagen<br />

weit verbreitet.<br />

Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge erfolgt seit Einführung von MEKA II im Jahre 2000.<br />

Die entsprechend genutzte Ackerfläche stieg von rund 219.000 ha im Jahr 2000 auf 274.000 ha im<br />

Jahr 2003 bzw. 265.000 ha im Jahr 2004, womit ca. 32 % der gesamten Ackerfläche entsprechend<br />

extensiver genutzt werden. Während die Honorierung von Streuobstbeständen seit 1997 deutlich<br />

rückläufig ist (sie lag 2003 und 2004 bei ca. 30.000 ha), ist die honorierte Biotopfläche von 2.338 ha<br />

im Jahr 1992 auf etwa 15.000 ha in den Jahren 2003 und 2004 stetig und deutlich gestiegen.<br />

Als zusätzlicher Ansatzpunkt zur Dokumentation der Anpassung der Bodennutzung im Sinne eines<br />

Erosionsschutzes wird die Entwicklung des Acker/Grünland-Verhältnisses herangezogen. Aussagekräftig<br />

scheint ein Vergleich der Entwicklung im gesamten Bundesgebiet mit derjenigen in Baden-<br />

Württemberg. Während die Relation der entsprechenden Flächen im Zeitraum von 1998 bis 2001 in<br />

Baden-Württemberg konstant bei etwa 1,47 liegt und bis 2003 auf 1,50 angestiegen ist, ist sie im selben<br />

Zeitraum im Bundesgebiet von 2,26 auf 2,38 angestiegen. Auch dies ist ein Indikator für eine aktive<br />

Erosionsprävention im Land Baden-Württemberg.<br />

Auch die Ergebnisse der Befragung bei Begünstigten liefern ein klares Meinungsbild im Bereich der<br />

Erhaltung der Bodenqualität (Erosionsprophylaxe). Hier wird seitens der Begünstigten die deutlichste<br />

Wirkung des MEKA im Bereich der Verringerung der Bodenerosion gesehen, gefolgt von der Verringerung<br />

der Belastung der Böden, wiederum gefolgt von einer Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel.<br />

Die Abbildungen 6.3 und 6.4 zeigen, dass durch entsprechend angepasste Bodenbearbeitungsmethoden<br />

(MEKA-Maßnahmen „Mulchsaat“ und „Begrünung“) sowie durch die angepasste Art der Bodennutzung<br />

(MEKA-Maßnahmen „4-gliedrige Fruchtfolge“ und „Ökologischer Landbau“) die weitaus<br />

deutlichsten positiven Vorbeugemaßnahmen gegen die Bodenerosion gesehen werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


174 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.2:<br />

Anteile des Dauergrünlands an der gesamten LF (%) in den Landkreisen<br />

Baden- Württembergs 2003<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

175<br />

30%<br />

24.83%<br />

26.92%<br />

20%<br />

15.38% 15.73%<br />

11.89%<br />

10%<br />

5.24%<br />

0%<br />

sehr stark stark mittel wenig ohne<br />

Wirkung<br />

Keine<br />

Angabe<br />

Abbildung 6.3:<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch MEKA-Maßnahmen<br />

insgsamt<br />

Sonstiges (z.B. Begrünung,<br />

Ökolandbau)<br />

11.19%<br />

Verringerung der<br />

Besatzdichte des Weideviehs<br />

10.84%<br />

landwirtschaftliche<br />

Bodenbearbeitungsmethoden<br />

45.60%<br />

Hindernisse oder<br />

Umleitungen<br />

1.40%<br />

Art der Bodennutzung<br />

39.16%<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50%<br />

Abbildung 6.4:<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch bestimmte MEKA-<br />

Maßnahmen (mittels welcher Maßnahmen wurde Bodenerosion verringert?)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


176 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Ein zweiter Ansatzpunkt zur Minderung der Bodenerosion wird in den Bewertungsfragen korrekterweise<br />

in der Schaffung von Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen gesehen. Dies erfolgt in<br />

Baden-Württemberg im Rahmen des MEKA ganz direkt etwa durch die Förderung des Steillagenweinbaus<br />

im Umfang von ca. 400 ha (2003 und 2004) und dort speziell durch die Honorierung des<br />

Erhalts von Trockenmauern; die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen (2004 ca. 15.000 ha)<br />

wirkt ebenfalls in dieselbe Richtung.<br />

Auch durch spezielle Bewirtschaftungsmethoden im Ackerbau kann das Erosionsrisiko gemindert<br />

werden. Im Rahmen des MEKA geschieht dies vorrangig durch die spezifische Förderung von Mulchsaatverfahren<br />

und von Begrünungsmaßnahmen. Die Akzeptanz dieser Maßnahmen lag 2003 und<br />

2004 bei ca. 130.000 ha (Mulchsaat) und 190.000 ha (Begrünung) und ist seit mehreren Jahren stetig<br />

gestiegen.<br />

Die Verarbeitung organischer Substanzen und ein gezielter Schutz des Bodenlebens wird insbesondere<br />

auch durch die Förderung des ökologischen Landbaus erreicht. Die Akzeptanz dieser Maßnahme<br />

ist seit 1994 stetig gestiegen und der Anteil an der gesamten LF des Landes Baden-Württemberg liegt<br />

2003 und 2004 bei durchschnittlich 4,5 %. Abbildung 6.5 zeigt zudem die regionale Verteilung des<br />

ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg und lässt erkennen, dass in manchen Regionen (einige<br />

Schwarzwald- und Schwarzwaldrand-Regionen mit überdurchschnittlichen Grünlandanteilen) die<br />

Flächenanteile bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) bis über 10 %, im Extremfall<br />

sogar bis über 20 % reichen; in Ackerbau- und Gemischtregionen liegt der Flächenanteil hingegen<br />

zwischen 0 und 5 %.<br />

Als sonstige dem Erosionsschutz zuträgliche Maßnahmen werden seitens der MEKA-Begünstigten<br />

noch Maßnahmen wie Verringerung des Viehbesatzes, Reduzierung der Bodenbearbeitung sowie<br />

verstärkte Gründüngung genannt, die ebenfalls über MEKA gefördert werden.<br />

Ein Schutz der Böden vor Verunreinigung wurde nach Meinung der Begünstigten schwerpunktmäßig<br />

durch eine Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Produktionsmittel sowie durch eine<br />

angepasste Kulturartenauswahl und eine Fruchtfolgeanpassung erreicht (Abbildungen 6.6 und 6.7).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

177<br />

Abbildung 6.5:<br />

Anteile der MEKA-geförderten ökologisch bewirtschafteten Flächen an der<br />

gesamten LF (%) in den Landkreisen Baden- Württembergs 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


178 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

40%<br />

38.11%<br />

30%<br />

22.38%<br />

20%<br />

10%<br />

5.59%<br />

14.69%<br />

11.54%<br />

7.69%<br />

0%<br />

sehr stark stark mittel wenig ohne<br />

Wirkung<br />

Keine<br />

Angabe<br />

Abbildung 6.6:<br />

Meinungsbild zur Minderung der Bodenverunreinigung durch Verringerung<br />

des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel im Rahmen von MEKA<br />

insgesamt<br />

Die Verhinderung bzw. Verminderung der Verunreinigung des Bodens wird also in erster Linie dadurch<br />

erreicht, dass die Ausbringungsmengen an mineralischen und organischen Düngemitteln sowie<br />

von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Insbesondere die in Abbildung 6.7 aufgeführten MEKA-<br />

Maßnahmen fördern diesen Tatbestand zum Teil direkt, zum Teil indirekt. Direkt im Bereich des Pflanzenschutzes<br />

wirken die Honorierungen des Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel und speziell des Verzichtes<br />

auf Herbizide; indirekt wirken die Förderung des Einsatzes biotechnischer Verfahren sowie die<br />

Förderung des Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der Düngung wirken die Honorierung von<br />

Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

direkt in die gewünschte Richtung, während Maßnahmen wie Stickstoffanalysen<br />

und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung des ökologischen Landbaus indirekte Wirkung<br />

in diesem Zusammenhang zeigen. Eindeutig ist beim ökologischen Landbau eine stetige Ausdehnungsentwicklung<br />

zu erkennen, wie es die weiter oben bereits interpretierte Abbildung 6.5 zeigt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

179<br />

Sonstiges<br />

0.70%<br />

5.94%<br />

93.36%<br />

weniger Pflanzenschutz ausgebracht<br />

18.60%<br />

29.12%<br />

52.28%<br />

landw. Kulturpflanzen angebaut oder<br />

Fruchtfolgen eingehalten, die einen geringeren<br />

Mitteleinsatz bzw. N-Überschuss erlauben<br />

30.28%<br />

31.34%<br />

38.38%<br />

weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht oder<br />

die Viehbesatzdichte reduziert<br />

19.65%<br />

28.77%<br />

51.58%<br />

weniger chemische Dünger ausgebracht<br />

13.64%<br />

33.57%<br />

52.80%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Abbildung 6.7:<br />

Meinungsbild zu Verringerung der Bodenverunreinigung durch bestimmte<br />

MEKA-Maßnahmen (durch welche Maßnahmen wurde die Bodenbelastung<br />

gemindert?)<br />

Als sonstige der Bodenverunreinigungsminderung zuträgliche Maßnahmen werden seitens der MEKA-<br />

Begünstigten noch Maßnahmen wie Pheromonfallen, Schleppschlaucheinsatz bei der Gülleausbringung,<br />

Bandbehandlungen, QM System der Aufkäufer bestimmter Produkte (z.B. Hopfen an die Brauereien<br />

Anheuser Bush, Samuel Adams) genannt, die teilweise ebenfalls über MEKA gefördert werden.<br />

Als weitere Vorteile ergeben sich aus den o.g. dargestellten Entwicklungen u.a. eine Nährstoffrückhaltung<br />

sowie eine günstige Wirkung auf CO 2 – Emissionen, eine Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens,<br />

eine Reduzierung von Oberflächenabflüssen und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als<br />

Synergieeffekte. Als volkswirtschaftlicher Vorteil ergibt sich eine Vermeidung der Verschlämmung von<br />

Wegen, Straßen etc.<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Allen dargestellten Entwicklungen lassen sich Tendenzen der Extensivierung und damit der Prophylaxe<br />

bzw. Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverunreinigungen entnehmen, welche auch von<br />

nachhaltiger Wirkung und dem MEKA ursächlich zuordenbar sind entnehmen. Die entsprechenden<br />

MEKA-Maßnahmen integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen<br />

bzw. umgekehrt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


180 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grundund<br />

des Oberflächenwassers?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />

die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen<br />

Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe<br />

(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flächen<br />

oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />

gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />

(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)<br />

VI.1.B-1<br />

VI.1.B-2<br />

x<br />

x<br />

Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/ oder<br />

des Grundwassers<br />

VI.1.B-3<br />

x<br />

Die Akzeptanz der entsprechenden MEKA-Maßnahmen mit Minderungspotential der Verunreinigung<br />

von Gewässern und Böden durch verringerten Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln<br />

ist vergleichsweise hoch. Insbesondere gilt dies im Zusammenhang mit der Verminderung des<br />

Mineraldüngereinsatzes, bei der extensiven Grünlandnutzung und bei Maßnahmen eines umweltbewussten<br />

Betriebsmanagements. Bei den Maßnahmen „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />

und „Verringerung des Einsatzes von mineralischem Stickstoff“ sind zwar seit Maßnahmeneinführung<br />

im Jahr 2000 Steigerungstendenzen erkennbar, eine Ausschöpfung des Potenzials ist<br />

aber noch nicht erreicht. Allerdings ist die Wirkung der Maßnahme „Honorierung des ökologischen<br />

Landbaus im Gesamtbetrieb“ gleich gerichtet, welche stetige und nennenswerte Steigerungsraten<br />

verzeichnet. Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische<br />

Bekämpfungsverfahren“ ergibt sich ein Verringerungspotenzial des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.<br />

Anzumerken ist jedoch die deutliche Akzeptanzsteigerung dieser Maßnahme beim<br />

Übergang von MEKA I zu MEKA II (vgl. auch Übersicht 6.3).<br />

Die umweltfreundliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (Gülle; 2003 ca. 84.000 ha, 2004 ca.<br />

82.000 ha) wird ebenso wie die Durchführung von N-Bodenproben (2003 ca. 140.000 ha, 2004 ca.<br />

145.000 ha) seitens der Begünstigten in vergleichsweise hohem und über den Betrachtungszeitraum<br />

seit 2000 steigendem Umfang akzeptiert.<br />

Im Rahmen der Zielerreichung mittels Anbau extensiverer Kulturpflanzen kommt der Honorierung<br />

einer viergliederigen Fruchtfolge eine wesentliche Bedeutung zu. Die entsprechend genutzte Ackerfläche<br />

stieg von rund 219.000 ha im Jahr 2000 auf 268.000 ha im Jahr 2001, 277.000 ha im Jahr 2002,<br />

bzw. 274.000 im Jahr 2003 bzw. 265.000 im Jahr 2004, womit etwa 30 % der gesamten Ackerfläche<br />

entsprechend extensiver genutzt werden. Einer hohen Akzeptanz erfreut sich auch die Maßnahme der<br />

Erweiterung des Drillreihenabstandes, wodurch sich ebenfalls ein Extensivierungseffekt bezüglich der<br />

Flächennutzung ergibt. Als weitere MEKA-Maßnahme ist in diesem Zusammenhang auf den ökologi-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

181<br />

schen Landbau (stetig hohe Wachstumsraten) verwiesen, dessen Entwicklungstendenzen bereits<br />

unter der vorangegangenen Bewertungsfrage dargestellt wurden.<br />

Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische Bekämpfungsverfahren“<br />

ergibt sich ein Verringerungspotenzial des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln<br />

lediglich in eingeschränktem Umfang. Anzumerken ist jedoch, dass die Akzeptanzsteigerung dieser<br />

Maßnahme beim Übergang von MEKA I zu MEKA II deutlich ausfällt. Darüber hinaus unterstützen<br />

allerdings die positiv akzeptierte Umstellung auf den ökologischen Landbau sowie der Verzicht auf<br />

Wachstumsregulatoren auf etwa 130.000 ha in den Jahren 2003 und 2004 diesen Tatbestand. Auch<br />

die Durchführung von Prognosen im Obstbau (2003 ca. 7.800 ha, 2004 ca. 7.600 ha) und Weinbau<br />

(2003 und 2004 jeweils ca. 5.200 ha) wirken sich in diesem Zusammenhang positiv aus. Die erkennbare<br />

Wirkung - gemessen am Parameter Aufwand für Pflanzenschutzmittel in den Buchführungs-<br />

Testbetrieben - könnte jedoch deutlicher ausfallen.<br />

Auch seitens der Begünstigten wird mit Blick auf die Erhaltung der Boden- und Wasserqualität eine<br />

Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln als zentrale<br />

MEKA-Maßnahme gesehen, wie es die Abbildungen 6.8 und 6.9 zeigen. Die Befragten schätzten die<br />

von 2000 bis 2004 durchgeführten Einsparungen im Bereich der Düngung und im Bereich des chemisch-synthetischen<br />

Pflanzenschutzes auf jeweils etwa 25% ein. Auch die Ausschaltung von Wassertransportwegen<br />

für chemische Stoffe sowie die überwiegend pflanzliche Bedeckung der Böden werden<br />

als wirksame Maßnahmen zum Grundwasserschutz erkannt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


182 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Keine Angabe<br />

48.60%<br />

Reduzierung des<br />

Pflanzenschutzmitteleinsatzes/ha<br />

zwischen 2000 und 2004<br />

38.46%<br />

Reduzierung der Düngung/ha<br />

zwischen 2000 und 2004<br />

44.41%<br />

0% 20% 40% 60%<br />

Mehrfachnennung möglich<br />

Abbildung 6.8:<br />

Meinungsbild zur Wirksamkeit von MEKA-Maßnahmen im Bereich der Verminderung<br />

der Verunreinigung von Wasser und Böden<br />

Reduzierung der …<br />

30%<br />

24.06%<br />

25.95%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

… Düngung um …%<br />

… PSM um …%<br />

Abbildung 6.9:<br />

Meinungsbild zum Umfang der Reduzierung von Düngung und PSM-Einsatz<br />

zwischen 2000 und 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

183<br />

80%<br />

73.08%<br />

60%<br />

40%<br />

25.17%<br />

20%<br />

0%<br />

1.40%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.10: Meinungsbild zum Umfang der Durchführung einer N-Bilanz<br />

Im Zusammenhang mit der Ausschaltung von Transportwegen kommen Maßnahmen zur Erhaltung<br />

oder/und Extensivierung der Grünlandnutzung und Mulchsaat- und Begrünungsmaßnahmen im Ackerund<br />

Gartenbau sowie in Dauerkulturen eine hohe Bedeutung zu. Während die Praktizierung von<br />

Mulchsaatverfahren von ca. 50.000 ha 1993 auf 133.000 ha bzw. 126.000 ha 2003 bzw. 2004 sich<br />

mehr als verdoppelt hat, ist die Akzeptanz von Begrünungsmaßnahmen mit 192.000 ha 2003 und<br />

184.000 ha 2004 seit mehreren Jahren auf einem sehr hohen Niveau angekommen.<br />

Darüber hinaus zeigen die Maßnahmen zur Erhaltung des Streuobstanbaus und von Biotopen (Maßnahmenbereich<br />

G im Rahmen von MEKA II) ebenfalls positive Wirkung in diesem Zusammenhang.<br />

Indirekt wirken insbesondere Maßnahmen zur Erosionskontrolle auch auf die Qualität der Grund- und<br />

Oberflächengewässer. Hierzu zählen Maßnahmen, die direkt auf die Bodenqualität (vgl. auch Bewertungsfrage<br />

VI.1.A.) wirken, wie z. B. extensive Grünlandnutzung, Begrünung in Ackerbau und Dauerkulturen,<br />

Mulchsaat, etc. (vgl. auch die entsprechenden Ausführungen zu Bewertungsfrage VI.1.A).<br />

Auch mittels sekundärstatistischer Daten lässt sich die Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen im Kontext<br />

dieser Berwertungsfrage bestätigen. „Die Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung –<br />

hierzu zählen in Baden-Württemberg insbesondere die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung<br />

(SchALVO) und das Marktentlastungs- und Kultirlandschaftsausgleichsprogramm (MEKA) – haben in<br />

den letzten zehn Jahren erfreulicherweise zu einer Abnahme der Nitratbelastung geführt, jedoch ist<br />

die Belastung in weiten Teilen des Landes nach wie vor hoch. (.....) Die mittelfristige Nitrat-<br />

Entwicklung seit 1994 an regelmäßig in jedem Jahr im Herbst beprobten Messstellen zeigt, fass sich<br />

der seit 1994 festgestellte fallende Trend fortsetzt. (.....) Im gesamten Landesmessnetz hat die mitllere<br />

Nitratkonzentration von 1994 bis 2004 um etwa 16 % abgenommen.“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELT-<br />

SCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Grundwasser-Überwachungsprogramm. Ergebnisse der Beprobung<br />

2004/ Kurzbericht.).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


184 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

„Erfreulicherweise ergeben sich 2002 gegenüber dem Vorjahr auch an den Emittentenmessstellen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> leicht abnehmende Konzentrationen. (.....) Die jährlichen Veränderungen dürfen nicht<br />

überinterpretiert werden, da auch die hydrologischen Verhältnisse in trockenen und nassen Jahren<br />

hierzu beitragen. Insgesamt muss die flächenhafte Situation weiterhin als „Stagnation auf einem hohen<br />

Niveau“ bewertet werden.“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU):<br />

Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg. Karlsruhe, 2003)<br />

Die Konzentrationsgebiete der Nirtatbelastung in oberflächennahen Grundwässern lagen 2002 in ausgeählten<br />

Ackerbau- und Sonderkultrregionen sowie in Grünlandregionen mit hoher Viehdichte. (LAN-<br />

DESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg.<br />

Karlsruhe, 2003).<br />

„Bei den PSM-Untersuchungen stand der seit 2000 mit zunehmender Sorge beobachtete Wirkstoff<br />

Bentazon im Vordergund. Bentazon wurde seit 1996 mit steigender Nachweishäufigkeit und zugleich<br />

hohen Konzentrationen über dem Grenzwert von 0,10 µg/l der TrinkwV und der WRRL nachgewiesen.<br />

(.....) Bentazon wird in 2004 mit einer Nachweishäufigkeit von 2,3 % an 48 baden-württembergischen<br />

Messstellen nachgewiesen. Der Warnwert von 0,08 µg/l wird an 1,2 % der Messstellen überschritten,<br />

der Gernzwert der TrinkwV bzw. WRRL an 0,9 %. (.....) Die untersuchten anderen fünf PSM-<br />

Wirkstoffe 2,4 D, Mecocrop, Dichlorprop, MCPA und Dicamba aus der Gruppe der Phenoxyalkancarbonsäuren<br />

sind landesweit nur an 0,1 bis 0,2 % der Messstellen nachweisbar.“ (LANDESANSTALT FÜR<br />

UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Grundwasser-Überwachungsprogramm. Ergebnisse der<br />

Beprobung 2004/ Kurzbericht.).<br />

Auch der Umfang von Flächen in Wasserschutzgebieten steigt in Baden-Württemberg stetig an. „Im<br />

Jahr 2001 waren in Baden-Württemberg 2.952 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von zusammen<br />

rund 804.000 Hektar festgesetzt. Das bedeutet einen Anteil von 22,5 Prozent an der Gesamtfläche<br />

des Landes.“ (STATISTISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-<br />

Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die MEKA-Maßnahmen zeigen insgesamt die gewünschte und entsprechend der Bewertungsfragen<br />

hinterfragte Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer<br />

Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt. Dies gilt auch für die Verzahnung der MEKA-Maßnahmen<br />

mit den generell geltenden Auflagen der „Guten fachlichen Praxis“, wie z. B. Stickstoffbilanzen, welche<br />

im Rahmen der Dünge-VO zu erstellen sind. Die Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ wurde<br />

vom Land sinnvollerweise als Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Programm definiert. Die<br />

Agrarpolitik Baden-Württembergs hat auch durch die Einbeziehung weiterer Maßnahmen mit wasserschutzrelevanter<br />

Wirkung in den MEKA II und der damit verbundenen Ausdehnung auf Flächen außerhalb<br />

von Wasserschutzgebieten auf die Notwendigkeit des Schutzes von Wasserressourcen reagiert.<br />

Die Integration solcher Maßnahmen in MEKA sollte auch vor dem Hintergrund der EG-<br />

Wasserrahmenrichtlinie in diesem Sinne weiter geprüft werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

185<br />

6.1.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden<br />

… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den<br />

Umfang der Wasserressourcen?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />

Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum Zwecke<br />

der Bewässerung ist verringert bzw. eine<br />

Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen<br />

ist vermieden worden.<br />

Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge<br />

betrifft<br />

VI.1.C-1<br />

VI.1.C-2<br />

x<br />

x<br />

Allgemein ist zur Frage des Schutzes der Wasserressource in Baden-Württemberg anzumerken, dass<br />

die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung/ Beregnung landwirtschaftlicher<br />

Flächen in Baden-Württemberg – verglichen mit anderen Europäischen Regionen – eine äußerst untergeordnete<br />

Rolle spielt, weshalb die Beantwortung dieser Bewertungsfrage nicht näher auszuführen<br />

ist. Eine entsprechend ausführlichere Begründung findet sich im Bericht zur Halbzeitbewertung.<br />

Die landwirtschaftliche nd gärtnerische Bewässerungsfläche in Baden-Württemberg ist außerordentlich<br />

gering. „Landesweit setzten rund 1.700 landwirtschaftliche Betriebe, Verbände und Einrichtungen<br />

jährlich rund 15 Mill. Kubikmeter (m 3 ) Wasser zur Bewässerung von 12.700 Hektar (ha) Anbaufläche<br />

im Acker-, Garten- und Dauerkulturbau ein. Gut 94 % dieses Wassers haben die entsprechenden<br />

Betriebe selbst gewonnen, ganz überwiegend Grund- und Quellwasser. Aus dem Netz der öffentlichen<br />

Wasserversorgung wurden nur 6 % des Bewässerungswassers bezogen.“ (STATISTISCHES LANDESAMT<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />

Gemessen am gesamten Wasserbedarf in Baden-Württemberg lag der seitens der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

gegebene Bedarf 2001 bei 0,17 %. (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU):<br />

Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg. Karlsruhe, 2003).<br />

Ungeachtet dessen integrieren sich die MEKA- und LPR-Maßnahmen insgesamt gut in das bestehende<br />

Recht sowie in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


186 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische<br />

Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora<br />

und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />

(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen?<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />

Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />

Fauna ist erreicht worden.<br />

VI.2.A-1<br />

x<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />

[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />

der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung),<br />

Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während<br />

der entscheidenden Zeiträume, Größe der<br />

Schläge], die für die Flora und Fauna von Vorteil<br />

sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden.<br />

VI.2.A-2<br />

x<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />

Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />

worden.<br />

VI.2.A-3<br />

x<br />

Die Abbildung 6.11 zeigt, dass die Begünstigten den dort dargestellten MEKA-Maßnahmen deutlich<br />

positive Wirkungen bezüglich der Erhaltung der Artenvielfalt bescheinigen. Diese Wirkungen werden<br />

für den Bereich der Flora deutlicher gesehen als für den Bereich der Fauna. Knapp 61% der Befragten<br />

sehen mittlere bis sehr stark positive Wirkungen im pflanzlichen Bereich, etwa 52% im Bereich der<br />

Tierartenvielfalt.<br />

Insbesondere durch MEKA-Maßnahmen mit dem Ziel der Etablierung von umweltfreundlichen Anbaumustern<br />

(Abbildung 6.12) und zur Förderung von mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten<br />

Flächen (Abbildung 6.13) werden Beiträge zu diesem Ziel erreicht.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

187<br />

40%<br />

34.27%<br />

30%<br />

27.62%<br />

25.17%<br />

28.67%<br />

20%<br />

10%<br />

10.49%<br />

10.49%<br />

16.08%<br />

13.99%<br />

10.14%<br />

12.24%<br />

6.99%<br />

3.85%<br />

0%<br />

sehr stark stark mittel wenig ohne Wirkung Keine Angabe<br />

Pflanzenarten<br />

Tierarten<br />

Abbildung 6.11: Meinungsbild zum Artenschutz mittels des Schutzes von Flora und Fauna auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch MEKA<br />

60%<br />

59.09%<br />

40%<br />

35.66%<br />

20%<br />

5.24%<br />

0%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.12: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlichen Anbaumustern bedeckten<br />

Flächen durch MEKA (wurden entsprechende Fruchtfolgen und Pflanzenarten<br />

erhalten?)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


188 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

80%<br />

66.78%<br />

60%<br />

40%<br />

28.32%<br />

20%<br />

4.90%<br />

0%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.13: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten Flächen<br />

durch MEKA (wurde mittels Förderung im Rahmen von MEKA Bodenbedeckung<br />

gewährleistet?)<br />

Auf die einschlägigen Programmwirkungen des MEKA bezüglich des Einsatzniveaus von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln wurde im Zusammenhang mit den Bewertungsfragen VI.1.A und<br />

VI.1.B bereits ausführlich eingegangen.<br />

Die entsprechenden MEKA-Maßnahmen fördern diesen Tatbestand zum Teil direkt, zum Teil indirekt.<br />

Direkt im Bereich des Pflanzenschutzes wirken die Honorierungen des Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel<br />

und speziell des Verzichtes auf Herbizide; indirekt wirken die Förderung des Einsatzes<br />

biotechnischer Verfahren sowie die Förderung des Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der<br />

Düngung wirken die Honorierung von Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung<br />

der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung direkt in die gewünschte Richtung, während<br />

die Maßnahmen Stickstoffanalysen und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung des<br />

ökologischen Landbaus indirekte Wirkung in diesem Zusammenhang zeigen.<br />

Ergänzend sei auf die in Deutschland geltende Einschränkung bienengefährlicher Mittel und die im<br />

Pflanzenschutzrecht verankerte Abstandsregelung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ggü.<br />

Hecken und Gehölzen verwiesen.<br />

Im Rahmen von gezielten Begleituntersuchungen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg analysierten<br />

OPPERMANN UND KRISMANN (2002, 2003 und 2004) den Artenreichtum von Grünlandflächen in<br />

Baden-Württemberg. In den Berichten der Jahre 2003 und 2004 wird festgestellt, dass es sich bei<br />

etwa einem Viertel der Grünlandflächen Baden-Württembergs um „Artenreiches Grünland“ handelt<br />

und dass dieser Anteil als scheinbar recht stabil zu betrachten ist. In Bezug auf die Weiterentwicklung<br />

von MEKA ist auf der Grundlage dieser Ergebnisse in Erwägung zu ziehen, ob eine zweite oder/und<br />

dritte Stufe „Artenreiches Grünland“ in das Programm aufgenommen werden sollten.<br />

Ziel einer weiteren, vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens<br />

„Angebotsnaturschutz“ ist die stärkere Integration und Umsetzung von Biodiversitätsförderung in<br />

die landwirtschaftliche Praxis durch die verbesserung der freiwilligen Kooperation von Naturschutz und<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> (GÜTHLER UND OPPERMANN, 2005). In diesem Projekt wurden Recherchen, ausführliche<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

189<br />

Fallstudien, Aus- und Bewertungen sowie eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation<br />

durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass<br />

• klare (quantitative und qualitative) Ziele die Agrarumweltarbeit erleichtern,<br />

• das Erfolgsmodell Extensivgrünland weiterentwickelt werden sollte,<br />

• Naturschutz auf 5 % der Ackerflächen anzustreben ist,<br />

• die Förderung von Betriebsentwicklungsplänen mit einer Qualifizeirten Naturschutzberatung<br />

einhergehen sollte,<br />

• Landwirte und Umweltleistungen fair honoroert werden sollten,<br />

• eine offene Kommunikation betrieben werden sollte und<br />

• die Kooperation von <strong>Landwirtschaft</strong> und Naturschutz durch Entwicklung einer Partizipationskultur<br />

voran gebracht werden sollte.<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die genannten MEKA-Maßnahmen beginnen - wenngleich nicht in der in der Bewertungsfrage aufgegriffenen<br />

spezifischen und differenzierten Form - nachhaltige Wirkung im Bereich des Artenschutzes<br />

zu zeigen und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen<br />

bzw. umgekehrt. Insbesondere sei hierbei auf die Etablierung von Naturschutzgebieten<br />

zum Schutz bestimmter Arten wie z. B. von Wiesenbrütern in feuchtem Grünland und Trockenrasenarten<br />

im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie verwiesen. Mit Blick auf die Zielsetzung des Erhalts<br />

oder der Verbesserung der Artenvielfalt sind die entsprechenden MEKA-Maßnahmen, insbesondere<br />

aus dem Maßnahmenbereich B, entsprechend korrekt angelegt.<br />

Bezüglich der Erhaltung schutzbedürftiger Arten kann in Teilen ebenfalls auf indirekte Maßnahmen<br />

des MEKA verwiesen werden. Hierzu zählen die Erhaltung des Streuobst- und des Steillagenweinbaus,<br />

die Förderung und hohe Akzeptanz des ökologischen Landbaus, die Biotoperhaltung, die Förderung<br />

der Pflanzenvielfalt im Grünland (2003 ca. 68.000 ha, 2004 ca. 65.000 ha) sowie die Bewirtschaftungspraktiken<br />

Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen im Acker- und Gartenbau sowie in Dauerkulturen<br />

sowie das Umbruchverbot von Grünland.<br />

Auf die Akzeptanz und Bedeutung dieser Maßnahmen wurde bei der Beantwortung der<br />

vorangegangenen Bewertungsfragen bereits ausführlich eingegangen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


190 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur<br />

sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung<br />

der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen<br />

Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig<br />

sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur<br />

oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen<br />

Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden.<br />

VI.2.B-1<br />

x<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschließlich A-<br />

ckerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />

Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />

denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt<br />

oder verbessert worden.<br />

Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />

werden) oder aquatische Habitate sind<br />

vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder<br />

Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen geschützt worden.<br />

VI.2.B-2<br />

VI.2.B-3<br />

x<br />

x<br />

Die Habitatvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen wird durch Maßnahmen des MEKA positiv<br />

beeinflusst. 50% der befragten MEKA-Begünstigten geben an, dass auf den Flächen ihrer Betriebe<br />

derartige Lebensräume vorhanden sind (Abbildung 6.14). Von diesen 50% schreiben etwa 42% den<br />

entsprechenden MEKA-Maßnahmen eine positive Wirkung zu, während 18% MEKA keine positiven<br />

Wirkungen in diesem Bereich zuschreiben (Abbildung 6.15).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

191<br />

60%<br />

49.30% 48.95%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

1.40%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.14: Angaben zum Vorhandensein ökologischer Infrastrukturen mit Habitatfunktion<br />

durch MEKA (sind entsprechende Lebensräume vorhanden?)<br />

60%<br />

40%<br />

41.61%<br />

36.71%<br />

20%<br />

17.83%<br />

0%<br />

ja nein kann ich nicht<br />

beurteilen<br />

3.50%<br />

Keine Angabe<br />

Abbildung 6.15: Angaben zum Beitrag von MEKA zur Erhaltung wertvoller Habitate auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen (wurden diese Lebensräume durch MEKA erhalten?)<br />

Ein ganz bedeutendes Element der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg sind die Streuobstwiesen.<br />

Baden-Württemberg weist mit geschätzt ca. 180.000 ha und rund 11,4 Mio. Bäumen den bedeutendsten<br />

Streuobstbau aller Bundesländer in Deutschland auf. Hierauf ist im Zusammenhang mit diesem<br />

Tatbestand besonders hinzuweisen, wenngleich auch MEKA-Maßnahmen wie die Einhaltung einer<br />

viergliedrigen Fruchtfolge, Biotopschutz, der ökologische Landbau oder der Steillagenweinbau positive<br />

Tendenz auf die Habitatvielfalt ausüben. Diese Streuobstbestände bestimmen in weiten Teilen des<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


192 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Landes das Landschaftsbild (vgl. auch Übersicht 6.4, in welcher die Anteile MEKA geförderter Streuobstbestände<br />

an den Grünlandflächen der Landkreise 2004 dargestellt sind); darüber hinaus nehmen<br />

sie weitere herausragende ökonomische und ökologische Aufgaben und Funktionen wahr (Rohstoffgrundlage<br />

für Fruchtsaftbetriebe und Brennereien, Selbstversorgung, Erholungsraum, Klimaausgleich,<br />

Boden- und Wasserschutz, Artenschutz, Erhaltung wertvoller genetischer Ressourcen). Da ein großer<br />

Teil dieser Streuobstflächen sich nicht im Eigentum landwirtschaftlicher Betriebe befindet, konnten<br />

über MEKA 2003 lediglich ca. 31.000 ha, 2004 lediglich 30.000 ha entsprechend gefördert werden.<br />

Eine Ausweitung des MEKA auch auf nicht-landwirtschaftliche Flächen (evtl. unter Berücksichtigung<br />

einer Bagatellgrenze) würde bei gleichzeitiger Umstellung der ha-Prämien auf Prämien je Baum und<br />

Anpassung der Prämienhöhe nach oben in diesem Zusammenhang einen deutlich höheren Zielerreichungsgrad<br />

ermöglichen.<br />

Übersicht 6.4:<br />

Landkreise mit Anteilen MEKA geförderter Streuobstbestände an den Grünlandflächen<br />

> 10% 2004<br />

Landkreise<br />

MEKA-geförderte<br />

Streuobstanteile<br />

(% der GF)<br />

Pforzheim/Stadt 16,96<br />

Enzkreis 15,65<br />

Ludwigsburg 15,40<br />

Rems-Murr-Kreis 14,23<br />

Böblingen 14,22<br />

Tübingen 13,94<br />

Hohenlohekreis 12,75<br />

Baden-Baden/Stadt 12,18<br />

Göppingen 10,40<br />

Bodenseekreis 10,00<br />

Quelle: MEKA-Bewilligungsdaten<br />

Auch die im Rahmen von MEKA geförderten Biotopflächen leisten einen wertvollen Beitrag zum Habitatschutz.<br />

Die Fläche der im Rahmen des MEKA geförderten Biotope lag 2003 bei ca. 15.000 ha und<br />

2004 bei 16.000 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit Einführung<br />

des MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue Biotope in<br />

nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser Programmmaßnahme<br />

unterstreicht.<br />

Besonders und als spezifisch und differenziert wirkend ist im Zusammenhang mit der Erhaltung<br />

wertvoller Infrastrukturen die Maßnahme der Förderung des Steillagenweinbaus im Umfang von ca.<br />

400 ha (2003 und 2004) zu nennen und dort speziell durch die Honorierung des Mindesterhalts von<br />

Trockenmauern; bei dieser Maßnahme ist die Begrenzung auf Weinbausteillagen mit reinen Mauerstrukturen<br />

zu überdenken und es sollte eine Ausdehnung auch auf Weinberge mit Saumstrukturen<br />

geprüft werden. Auch die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />

Zudem leistet extensiv artenreiches genutztes Grünland einen Beitrag zur Erhaltung der Habitatvielfalt.<br />

Entsprechende MEKA-Maßnahmen werden in vergleichsweise großem Umfang von der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

akzeptiert. Die Fläche extensiv genutzten Grünlands stieg von ca. 415.000 ha 1992 auf ca.<br />

470.000 ha 2003 bzw. 458.000 ha 2004 und umfasst damit etwa 80 % der gesamten Dauergrünland-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

193<br />

fläche Baden-Württembergs. Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge stieg von rund 219.000<br />

ha im Jahr 2000 auf 274.000 ha im Jahr 2003 und 265.000 ha im Jahr 2004, womit ca. 31 % der gesamten<br />

Ackerfläche entsprechend extensiver genutzt werden.<br />

Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren aufgegriffenen Tatbestände einer Erhaltung wertvoller<br />

Feuchtgebiete werden im Rahmen des MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise unspezifisch<br />

und nicht entsprechend differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit, Handhabbarkeit<br />

und Kontrollierbarkeit der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken die genannten MEKA-<br />

Maßnahmen (insbesondere die Förderung von Biotopen; Maßnahmen des MEKA G-Bereichs in<br />

MEKA II) positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche somit in diesem Fall zum<br />

Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die MEKA-Maßnahmen zeigen - mit Ausnahme der Maßnahmen im G-Bereich - in diesem Kontext<br />

vorwiegend indirekte und zudem eher unspezifisch und wenig differenziert, aber kognitiv offenbar<br />

deutlich wahrnehmbare Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande<br />

wirksamer Agrarumweltmaßnahmen (insbesondere Natura 2000) bzw. umgekehrt.<br />

6.1.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der<br />

Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des<br />

Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des Fortbestehens<br />

gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist<br />

gesichert worden.<br />

VI.2.C-1<br />

x<br />

Entsprechende MEKA-Maßnahmen wirken bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der genetischen<br />

Vielfalt vorrangig direkt und in außerordentlich hohem Maße und integrieren sich insgesamt gut in das<br />

Spektrum anderer im Land wirksamer einschlägiger Maßnahmen.<br />

Als Kriterien lassen sich die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />

geschützter Biotope heranziehen. Übersicht 6.5 zeigt die Entwicklung der Ausgaben im Rahmen des<br />

MEKA für die Maßnahme Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen sowie die entsprechenden<br />

Tierzahlen. Bereits seit Einführung des MEKA war diese Maßnahme stark akzeptiert und die<br />

Summe der Zahlungen war recht konstant. Dies ist auch im Berichtszeitraum so geblieben, wie es die<br />

Angaben in der Übersicht erkennen lassen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


194 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.5:<br />

Entwicklung der MEKA-Förderbeträge und Tierzahlen im Bereich der Erhaltung<br />

gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen 2000 bis 2004<br />

in MEKA I und<br />

II<br />

Tsd.<br />

€<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Stück<br />

Tsd.<br />

€<br />

Stück<br />

Tsd.<br />

€<br />

Stück<br />

Tsd.<br />

€<br />

Stück<br />

Tsd.<br />

€<br />

Stück<br />

Hinterwälder 286,5 2.865 315,2 3.152 323,5 3235 301,9 3.019 291,2 2.912<br />

Limpurger 26,8 268 38,1 381 39,6 296 41,5 415 41,7 407<br />

Braunvieh alter<br />

Zuchtrichtung<br />

3,3 33 10,2 102 14,6 146 8,4 84 8,9 89<br />

Rinder 316,6 3.166 363,5 3.635 377,7 3.777 351,8 3.518 341,8 3.408<br />

Schwarzwälder<br />

Füchse<br />

53,3 533 60,3 603 60,9 609 53,6 536 51,4 514<br />

Süddeutsches 18,4 184 9,1 91 7,5 75 - - - -<br />

Kaltblut 1)<br />

100 €/ Muttertier<br />

Altwürttemberger<br />

15,3 153 17,2 172 17,6 176 15,1 151 13,4 134<br />

Pferde 87,0 870 86,6 866 86,0 860 68,7 687 64,8 648<br />

Alle 403,6 4.036 450,1 4.501 386,3 3.863 420,5 4.205 406,6 4.056<br />

Quelle: MEKA-Bewilligungsdaten; 1) MEKA I<br />

Die Fläche der im Rahmen des MEKA geförderten Biotope lag 2003 bei ca. 15.000 ha und 2002 bei<br />

16.000 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit Einführung des<br />

MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue Biotope in nicht unerheblichem<br />

Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht.<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die MEKA-Maßnahmen wirken bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der genetischen Vielfalt<br />

vorrangig direkt und in hohem Maße.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

195<br />

6.1.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften<br />

erhalten oder geschützt worden?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />

oder geschützt worden?<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />

(visuell usw.) – Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />

Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt<br />

worden.<br />

VI.3-1<br />

x<br />

Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) –<br />

Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten oder verbessert<br />

worden.<br />

VI.3-2<br />

x<br />

Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />

VI.3-3<br />

x<br />

Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren angesprochenen Tatbestände der Kohärenz und<br />

Differenziertheit von Landschaften werden im Rahmen des MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise<br />

unspezifisch und nicht entsprechend differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit,<br />

Handhabbarkeit und Kontrollierbarkeit der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken<br />

die genannten MEKA-Maßnahmen positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche<br />

somit in diesem Fall zum Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />

Alle Maßnahmen aus dem Bereich „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ des MEKA wirken<br />

diesbezüglich direkt positiv. Indirekt wirkt zudem die Förderung des ökologischen Landbaus, direkt<br />

wiederum die Förderung der Bewirtschaftung von Biotopen.<br />

Die Entwicklung der Maßnahmenprofile sowie der entsprechend genutzten Flächen können als Kriterien<br />

herangezogen werden. Sie zeichnen sich seit Einführung des MEKA 1992 durch eine hohe und<br />

konstante Akzeptanz aus, wenngleich ein Rückgang bestimmter Landschaftsformen (z. B. des Streuobstbaus)<br />

nicht immer aufgehalten werden konnte.<br />

Als indirekte Wirkungsparameter im Rahmen des MEKA sind hier der Ökolandbau, die Biotopflächen<br />

sowie die Förderung 4-gliedriger Fruchtfolgen anzusprechen. Auf die positive Entwicklung des Ökologischen<br />

Landbaus im Rahmen der MEKA-Förderung wurde in Abschnitt 6.1.6.1 bereits hingewiesen.<br />

Auch auf die wachsende Biotopfläche im Rahmen des MEKA sollte an dieser Stelle nochmals hingewiesen<br />

werden.<br />

Als Kriterien lassen sich auch die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />

geschützter Biotope heranziehen, auf welche im vorangegangenen Abschnitt bereits hingewiesen<br />

wurde.<br />

Ein Ansatzpunkt zur Erhaltung/Verbesserung kultureller Merkmale ist auch in der Schaffung von<br />

Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen zu sehen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg im<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


196 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Rahmen des MEKA ganz direkt etwa durch die Förderung des Steillagenweinbaus im Umfang von ca.<br />

400 ha (2003 und 2004) und dort speziell durch die Honorierung des Erhalts bzw. der Schaffung von<br />

Trockenmauern. Auch mit der Förderung des Erhalts von steilem Grünland werden kulturelle Merkmale<br />

geschützt. Ebenso wirkt die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen in dieselbe Richtung.<br />

Im Bereich des Schutzes und Erhalts von Landschaften werden den entsprechenden MEKA-<br />

Maßnahmen seitens der Begünstigten kognitiv sehr deutlich positive Wirkungen bescheinigt. Etwa<br />

70% der Befragten bestätigen in ihrem jeweiligen Umfeld ein harmonisches Erscheinungsbild der<br />

Landschaft. Etwa 65% sehen auch eine hinreichende Unterschiedlichkeit der Landschaft. Aufgrund<br />

geringeren Vorkommens wird die Wirksamkeit von MEKA zur Erhaltung kultureller bzw. historischer<br />

Merkmale nur von einem Drittel der Befragten positiv bestätigt (Abbildung 6.16).<br />

60<br />

50<br />

in Prozent<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Harmonisches<br />

Erscheinungsbild<br />

der Landschaft<br />

Unterschiedlichkeit der<br />

Landschaft<br />

Kulturelle bzw. historische<br />

Merkmale<br />

sehr stark / stark mittel wenig / ohne Wirkung keine Angabe<br />

Abbildung 6.16: Einschätzung des Beitrages von MEKA-Maßnahmen zum Schutz von Landschaften<br />

(Kohärenz, Differenzierung, kulturelle Eigenart)<br />

Die folgenden weiteren Beiträge des MEKA zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft in Baden-<br />

Württemberg wurden von den Begünstigten unter dem Punkt „Sonstige“ u.a. angegeben:<br />

MEKA motiviert zur Weiterbewirtschaftung der Flächen, Erhaltung von Streuobstbau, Hecken und<br />

typische Landschaftsbilder werden gefördert, Förderung der Offenhaltung der Landschaft, Erholungswert<br />

der Landschaft, Weiterbewirtschaftung der Flächen, weniger intensive Nutzung der Flächen, bessere<br />

Produktqualität, geringere Geruchsentwicklung, große Blütenpracht, Steigerung des Freizeitwertes,<br />

typische Landschaftsbilder, Lebensräume für Singvögel etc., höhere Akzeptanz der erzeugten<br />

Produkte, aufgrund der Begrünung sind im Herbst teilweise blühende Felder zu sehen, Abschwächung<br />

eines radikalen Strukturwandels, Erhaltung von Arbeitsplätzen auf dem Land, Zusatzeinkommen<br />

für die <strong>Landwirtschaft</strong>: weniger rasantes Höfesterben, durch MEKA bleiben trotz miserabler<br />

Obstpreise Teile der Hochstämme erhalten, durch Mulchsaat aktiveres Bodenleben, blühende Bestände<br />

im Herbst durch Begrünung, Begrünung im Winter, Förderung von Hecken, Baumgruppen<br />

Obsthochstämmen, Kostenersparnis bei der Abwasserreinigung, sanfte <strong>Landwirtschaft</strong> wird erhalten,<br />

Weidevieh (Spaziergänger freuen sich daran), Erhaltung von Nutztierarten und anderen Tierarten im<br />

Stall (Schleiereulen, Fledermäuse, etc.), Wanderungen in der schönen Landschaft, gesündere Ware,<br />

da geringere Rückstände auf Erntegut, Erhaltung von Grünlandstandorten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

197<br />

Auch mittels sekundärstatistischer Daten lässt sich die Wirksamkeit des MEKA im Kontext dieser Bewertungsfrage<br />

bestätigen. „Die Gesamtfläche der Landschaftsschutzgebiete ist seit Inkrafttreten des<br />

Naturschutzgesetzes 1976 von 540.140 auf derzeit 789.350 Hektar gestiegen. Damit stehen mehr als<br />

22 % der Fläche Baden-Württembergs unter Landschaftsschutz.“ (STATISTISCHES LANDESAMT BADEN-<br />

WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />

Zusammenfassende Bewertung<br />

Die MEKA-Maßnahmen haben dazu beigetragen, wirtschaftlich nicht voll befriedigende, landschaftskulturell<br />

aber sehr bedeutsame Nutzungsformen zu erhalten und integrieren sich insgesamt gut in das<br />

Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen und Direktzahlungen bzw. umgekehrt.<br />

6.1.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />

6.1.7.1 Wirkungen der Maßnahme<br />

Die Abbildung 6.17 lässt sehr deutlich erkennen, dass der Wirkungsschwerpunkt des MEKA seitens<br />

der Begünstigten eindeutig im Bereich Ökologie und Umwelt gesehen wird. Gut 80% der Befragten<br />

schreiben MEKA mittlere bis sehr stark positive Wirkungen in diesem Bereich zu. Deutlich geringere<br />

Wirksamkeit des Programms wird in den Bereichen Marktentlastung und Einkommenssteigerung gesehen.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu überdenken, ob die Bezeichnung des Programms unter Einbindung<br />

des Zieles/Begriffes „Marktentlastung“ noch zutreffend ist. Es wird vogeschlagen, bei einer<br />

Programmanpassung, die künftig im Rahmen von ELER ohnehin noch viel deutlicher am Ziel der Verbesserung<br />

von Ökologie und Umwelt orientiert sein muss, auch den Prgrammnamen entsprechend<br />

anzupassen. Ein Vorschlag wäre „Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich“ (ÖKULA).<br />

50<br />

40<br />

in Prozent<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Ökologie / Umwelt Marktentlastung Einkommenssteigerung<br />

sehr stark / stark mittel wenig / ohne Wirkung keine Angabe<br />

Abbildung 6.17: Meinungsbild der Begünstigten zum Grad der Zielerreichung im Rahmen von<br />

MEKA<br />

In folgender Reihenfolge wird den MEKA-Maßnahmenbereichen seitens der befragten Begünstigten<br />

sehr starke oder stark positive Wirkung in Bezug auf die Verbesserung von Ökologie und Umwelt zugeschrieben:<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


198 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.6:<br />

Positive Wirkungen der Maßnahmenbereiche des MEKA II auf die Verbesserung<br />

von Ökologie und Umwelt<br />

Maßnahmenbereich des MEKA II<br />

Sehr starke<br />

oder stark<br />

positve Wirkung<br />

B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft 50,17<br />

(%)<br />

G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume 47,89<br />

A Umweltbewusstes Betriebsmanagement 45,96<br />

C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen 39,09<br />

E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung 36,14<br />

D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel 31,23<br />

F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren 27,27<br />

Quelle: Ergebnisse der Befragung von MEKA-Begünstigten<br />

Nach dem Votum der Begünstigten müssten demgemäß Maßnahmenbereiche mit nicht eindeutig<br />

positiver Wirkung (insbes. Maßnahmenbereiche D und F; auch Elemente des Maßnahmenbereichs E)<br />

einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dies gilt umso mehr dann, wenn einzelne Teile dieser<br />

Maßnahmenbereiche schwer kontrollierbar sind (D und F) oder/und wenn verhältnismäßig hohe Beträge<br />

in diese Maßnahmenbereiche fließen (E). Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, dass diese<br />

- vom Grundsatz her potentiell hochgradig und direkt wirksamen – Maßnahmen an andere Maßnahmenbereiche<br />

(z.B. Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb) gekoppelt bzw. in diese integriert werden.<br />

Somit sollten diese Auswertungsergebnisse im Sinne einer Profilschärfung und Wirkungsoptimierung<br />

durch Vorgabe von „Maßnahmenpaketen“ innerhalb des Programms genutzt werden. Zwar kann<br />

dies in Teilen eine Einschränkung der hoch geschätzten freien Kombinierbarkeit von Maßnahmen<br />

bedeuten, die aber durch eine Erhöhung des Wirkungsgrades und Minderung des Kontrollaufwandes<br />

ausgeglichen wird.<br />

Die in Abbildung 6.18 dargestellten Meinungsäußerungen lassen erkennen, dass MEKA sowohl zu<br />

Bewusstseinsänderungen wie auch zu real messbaren ökologischen und Umweltverbesserungen<br />

geführt hat. Insbesondere gilt dies für den Bereich der Reduzierung der Produktionsintensität.<br />

Die Abbildung 6.19 zeigt darüber hinaus, dass es sich beim MEKA um ein Agrarumweltprogramm<br />

handelt, welches aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung und seiner flexiblen Handhabbbarkeit<br />

auch in einem agrarstrukturell heterogenen Land wie Baden-Württemberg flächendeckender Akzeptanz<br />

und Wirksamkeit erfreut. Tendenzweise fällt dabei die Förderung in eher benachteiligten Regionen<br />

eher höher aus als in den von der Natur bevorzugten Regionen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

199<br />

Ist ein allgemeiner Nutzen für die<br />

Gesellschaft entstanden?<br />

Ist das Landschaftsbild vielfältiger<br />

geworden?<br />

Haben sich die Biotopflächen Ihrer<br />

Meinung nach vergrößert?<br />

Hat sich die Artenvielfalt Ihrer<br />

Beobachtung nach vergrößert?<br />

Sind die Fruchtfolgen Ihrer Meinung<br />

nach vielfältiger geworden?<br />

Hat sich der Einsatz chemisch<br />

synthetischer Betriebsmittel verringert?<br />

Wurden vermehrt betriebliche<br />

Stickstoffbilanzen erstellt?<br />

Hat sich die ökologische Sensibilität<br />

durch MEKA erhöht?<br />

ja nein Keine Angabe<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

Abbildung 6.18: Einschätzung der Begünstigten zum Grad der Wirksamkeit der MEKA-<br />

Maßnahmen (hat MEKA in dem betreffenden Bereich positive Wirkung gezeigt?)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


200 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.19: MEKA-Förderung in Euro/ha LF in den Landkreisen Baden- Württembergs<br />

2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

201<br />

Die Ergebnisse der Befragung der Begünstigten lässt schließlich erkennen, dass es sich bei<br />

MEKA um ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Programm handelt. In Abbildung 6.20 wird<br />

gezeigt, dass etwa zwei Drittel der Befragten die Wirkungen des MEKA als nachhaltige Wirkungen<br />

beurteilen und in dem Programm eine Zukunftsperspektive sehen. Knapp ein Drittel ist<br />

anderer Meinung.<br />

80%<br />

68.18%<br />

60%<br />

40%<br />

29.72%<br />

20%<br />

0%<br />

2.10%<br />

Ja Nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.20: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von MEKA (sehen Sie MEKA als nachhaltige<br />

Zukunftsperspektive an?)<br />

Dies bestätigen auch die Ergebnisse einer Fallstudie zur Wirkung der Ausgleichszulage in besonders<br />

benachteiligten Regionen des Schwrzwaldes, welche von GROSSKOPF UND GOLOMBEK (Europäischer<br />

Forschungsschwerpunkt <strong>Ländlicher</strong> Raum an der Universität Hohenheim) im Juni 2005 dem Ministerium<br />

für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg vorgelegt wurde. Die Ergebnisse einer<br />

dort durchgeführten Befragung bei Landwirten im Kinzigtal machen deutlich ..... „,dass die direkten<br />

einkommensrelevanten Maßnahmen ganz klar die Rangfolge dominieren und unter diesen die Ausgleichszulage<br />

„<strong>Landwirtschaft</strong>“ den klaren ersten Platz einnimmt. MEKA auf Platz zwei gefolgt von der<br />

Ausgleichszulage „Wald“ auf Platz drei komplettieren diese Einschätzung.“<br />

6.1.7.2 Beurteilung des Maßnahmenvollzugs<br />

Die Abbildung 6.21 zeigt, dass insbesondere das Prinzip der Freiwilligkeit und das flexible Punktesystem<br />

des MEKA seitens der Begünstigten äußerst positiv beurteilt werden, während die derzeitige<br />

Punktverteilung auf die einzelnen Maßnahmen und insbesondere der momentan gültige Auszahlungsbetrag<br />

je Punkt erwartungsgemäß deutlich weniger positiv beurteilt werden.<br />

55% der Befragten schätzen die Kontrollierbarkeit der Maßnahmen als gut, 38% als mittel ein (Abbildung<br />

6.22). Lediglich 3% sehen Probleme bezüglich der Kontrollierbarkeit. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung<br />

haben gezeigt, dass Maßnahmen aus den Bereichen der Intensitätsreduktion (Minderung,<br />

insbes. völliger Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel), der extensiven und umweltschonenden<br />

Pflanzenerzeugung sowie der Anwendung biologischer und biotechnischer Verfahren<br />

eher schwer bzw. nur mit extrem hohen Aufwand zu kontrollieren sind. Seitens der Begünstigten ge-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


202 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

wünscht wird deshalb auch eine Stärkung „passiver“ Kontrollmaßnahmen (u.a. durch verstärkte Eigen-<br />

Dokumentation) zu Lasten „aktiver“, von Dritten durchgeführter Kontrollmaßnahmen. Zeigen diese nur<br />

sehr aufwändig kontrollierbaren Maßnahmen zudem vergleichsweise geringe Zielerreichung oder/und<br />

erfordern besonders hohen Mitteleinsatz, so müssen sie eingehend überprüft werden.<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Freiwilligkeit Punktesystem Punkteverteilung Auszahlungsbetrag<br />

je Punkt<br />

gut mittel schlecht Keine Angabe<br />

Abbildung 6.21: Meinungsbild der Begünstigten zur formalen Ausgestaltung von MEKA<br />

60%<br />

55.59%<br />

40%<br />

38.46%<br />

20%<br />

3.15% 2.80%<br />

0%<br />

gut mittel schlecht Keine Angabe<br />

Abbildung 6.22: Meinungsbild der Begünstigten zur Kontrollierbarkeit der Maßnahmen des<br />

MEKA<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

203<br />

Hinweise aus dem Kreis der Begünstigten bezüglich der künftigen Weiterentwicklung des MEKA lassen<br />

erkennen, dass mehrheitlich eine Vereinfachung des Programms gewünscht wird. 46% der Befragten<br />

sprechen sich für eine entsprechende Programmanpassung aus, nach Meinung weiterer 37%<br />

der Befragten kann das Programm unverändert fortbestehen und lediglich 15% sind der Meinung,<br />

dass noch stärker differenziert werden müsste.<br />

Eine Auswahl weiterer Anmerkungen zum Programm MEKA von Seiten der Begünstigten lassen sich<br />

wie folgt grob zusammenfassen:<br />

• MEKA ist mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung, unter Berücksichtigung der<br />

in Baden-Württemberg anzutreffenden kleinbetrieblichen Strukturen (großer Anteil Nebenerwerbsbetriebe)<br />

und teilweise überdurchschnittlich hohen Grünlandanteile als sehr positiver<br />

Ansatz zu werten.<br />

• Verbesserungansätze liegen in der Vereinfachung des in Teilen schwer zu überblickenden<br />

Programms sowie in der Lockerung 5-jähriger vertraglicher Bindungsfristen.<br />

• MEKA darf aber keinesfalls eine vernüftige Produktpreispolitik ersetzen und es sollte vermieden<br />

werten, dass von enstprechenden Programmen strukturkonservierende Wirkungen ausgehen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


204 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.1.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis<br />

2013<br />

ELER-Verordnung<br />

Der seitens der EU-Kommission ab 2007 zur Entwicklung der ländlichen Räume vorgesehene Europäische<br />

Entwicklungsfond für den ländlichen Raum (ELER) sieht vor, dass die im Rahmen der Direktzahlungen<br />

geforderten Maßnahmen im Rahmen des „Cross Compliance“ (einschl. der „Guten fachlichen<br />

Praxis“) künftig die neue Basislinie des betrieblichen Umweltstandards darstellen, auf der künftige<br />

Agrar-Umwelt-Maßnahmen gezielt ergänzend aufbauen können (Abbildung 6.23). Dadurch ergibt sich<br />

eine Niveauverschiebung der Umweltqualität nach oben. Eine Reihe von derzeit geförderten Maßnahmen<br />

werden künftig als selbstverständlich vorausgesetzt. Künftig förderungswürdige Maßnahmen<br />

müssen eine deutliche Zusatzwirkung zeigen, wobei die neue Verordnung auch nicht mehr vorsieht,<br />

dass finanzielle Anreizkomponenten für die Programmteilnehmer gewährt werden, sondern lediglich<br />

Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Antragstellung und Maßnahmenumsetzung gedeckt<br />

werden dürfen. Eine fallbeispielhafte Analyse dieser Transaktionskosten in drei landwirtschaftlichen<br />

Betrieben hat gezeigt, dass diese Transaktionskosten (Anbahnungskosten im Sinne von Kosten für<br />

die Antragstellung, Kontrollkosten im Sinne von Dokumentationskosten sowie Anpassungskosten im<br />

Sinne von Informationskosten) durchaus erheblich sind. Ein Großteil der Kosten entfällt dabei auf den<br />

Komplex der Dokumentationskosten und insgesamt hängen die Kosten sehr stark vom unterstellten<br />

Lohnansatz ab. Eine exakte Quantifizierung wird jedoch erst möglich sein, nachdem die EU-<br />

Kommission den Begriff Transaktionskosten näher definiert hat.<br />

ELER<br />

(Europäischer <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds<br />

für die Entwicklung des Ländlichen Raums)<br />

Ergänzungsförderung<br />

ab<br />

2007<br />

Cross Compliance<br />

(einschl. Gute Fachliche Praxis)<br />

Neue Basis<br />

Abbildung 6.23: Niveauhebung in der Agrarumweltqualität ab 2007<br />

Allgemeine Zielsetzung des ELER ab 2007 ist es, ein einziges Finanzierungs- und Programmplanungssystem<br />

zu etablieren, über welches die Entwicklung der ländlichen Räume abgewickelt wird (vgl.<br />

auch KOM(2004)490endg.). Das Programm soll<br />

• eine begrenzte Zahl vorrangiger Ziele (unter Einhaltung der EU-Prioritäten) umfassen,<br />

• die Kohärenz, Transparenz und Sichtbarkeit der Politik erhöhen,<br />

• Vereinfachungen und einen Zuwachs an Flexibilität bei der Durchführung bringen und<br />

• den Verwaltungsaufwand mindern.<br />

Ergänzt werden soll dieses neue Programm durch ein verstärktes Begleit-, Bewertungs- und Berichterstattungssystem,<br />

welches sich darüber hinaus an einem gemeinsamen EU-Rahmen orientiert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

205<br />

Die Maßnahmen künftiger Programme sind den folgenden vier Schwerpunkten<br />

• Schwerpunkt 1: Wettbewerbsfähigkeit (Humanressourcen, physisches Kapital, Qualität),<br />

• Schwerpunkt 2: Landmanagement und Umwelt (nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />

und bewaldeter Flächen),<br />

• Schwerpunkt 3: Ländliche Entwicklung im weiteren Sinn (Lebensqualität, Diversifizierung der<br />

Wirtschaft) und<br />

• Schwerpunkt 4: LEADER<br />

zuzuordnen.<br />

Im Bereich des Schwerpunkt 2: Landmanagement und Umwelt sind künftig Maßnahmen zur Unterstützung<br />

benachteiligter Berggebiete sowie anderer benachteiligter Gebiete, Natura-2000-Gebiete,<br />

Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie Beihilfen für nichtproduktive Investitionen angesiedelt.<br />

Über die Mindestanteile der einzelnen Schwerpunkte am Gesamtbudget von ELER wurde wie folgt<br />

beschlossen: Mindestfinanzierungsanteile von jeweils 10% für die Schwerpunkte 1 und 3, mindestens<br />

25% für den Schwerpunkt 2 und mindestens 5% für den Schwerpunkt 4 vor. Daraus errechnet sich ein<br />

maximaler Finanzierungsanteil von Schwerpunkt 2 i.H.v. 75%, wenn die Schwerpunkte 1, 3 und 4 am<br />

Minimum gefahren werden. Voraussetzung zur Teilnahme an künftigen Programmen aus dem Agrarumwelt-Bereich<br />

ist die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, v.a. im Rahmen von Cross Compliance.<br />

Die Übersicht 6.7 zeigt, wo die potentiellen Berührungspunkte des MEKA in derzeitiger Form mit<br />

Cross Compliance-Verpflichtungen liegen und lässt damit auch Ansatzpunkte erkennen, an denen ein<br />

künftiges Agrarumweltprogramm entsprechend angepasst werden muss.<br />

Dies sind insbesondere Maßnahmen aus dem MEKA-Bereich A (Umweltbewusstes Betriebsmanagement),<br />

welche in Teilen durch die Grundwasserschutz, Nitrat- und Klärschlammrichtlinien geregelt<br />

sind.<br />

Maßnahmen aus dem Bereich B (Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft) sind daraufhin zu überprüfen,<br />

zu welchen Teilen sie über die Verpflichtung zum Erhalt von Dauergrünland gemäß der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1782/2003 abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für die Grünland-Grundförderung<br />

nach B 1. Das Umbruchverbot für Grünland gilt auf regionaler, i.d.R. Länderebene und verpflichtet<br />

Landwirte bei deutlichen negativen Veränderungen des Umfangs an Dauergrünland (> 8 bzw. 10%),<br />

dieses wieder anzusäen oder neu anzulegen. Ackerflächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen<br />

in Grünland umgewandelt und anschließend wieder zu Ackerland umgebrochen wurden,<br />

sind von dieser Wiederansaatverpflichtung ausgenommen (vgl. auch BMVEL: Meilensteine der Agrarpolitik,<br />

Ausgabe 2005). Weiterhin besteht aufgrund der Cross Compliance-Regelungen die Verpflichtung,<br />

die Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischen Zustand zu erhalten, wodurch in der<br />

Regel eine Sukzession unterbunden werden dürfte, sofern der Aufwand für diese Mindestnutzung in<br />

einem angemessenen Verhältnis zur entkoppelten Flächenzahlung steht. Allerdings wird im Rahmen<br />

dieser VO durch eine Grundverpflichtung lediglich der reine Erhalt, nicht jedoch darüber hinaus gehende<br />

Maßnahmen auf Grünland sichergestellt. Auch wird eine künftig bei Entfallen der Rinderprämien<br />

geringere gemeinsame Flächenprämie zur Gewährleistung der im Rahmen von Cross Compliance<br />

gefroderten Grünlandmaßnahmen nicht mehr ausreichen.<br />

Auch die entsprechend gekennzeichneten Maßnahmen aus den Bereichen C, D und E müssen sich<br />

ggü. den Cross Compliance-Regelungen wie z.B. Grundwasserschutz, Nitrat- und Klärschlammrichtlinien<br />

abheben.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


206 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Übersicht 6.7:<br />

MEKA-Maßnahmen und Cross Compliance als Basis für ELER – Potentielle<br />

Berührungspunkte 1)<br />

MEKA<br />

Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />

I / II<br />

Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />

Cross Compliance<br />

Inhalt<br />

VO<br />

A 1 Regelmäßige Bodenanalysen II Humusbilanz bzw. Bodenanalysen<br />

Flächenerhalt<br />

A 2<br />

Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung<br />

II<br />

Grundwasserschutzrichtlinie<br />

Nitratrichtlinie<br />

80/68/EWG<br />

17. Dez. 1979<br />

91/676/EWG<br />

12. Dez. 1991<br />

Klärschlammrichtlinie<br />

86/278/EWG<br />

12. Juni 1986<br />

A 3 Nützlinge im Obstbau II<br />

A 4<br />

Kontrollen im Wein- und Hopfenbau<br />

II<br />

A 5<br />

Dokumentation Bewirtschaftungs-maßnahmen<br />

II<br />

Humusbilanz bzw. Bodenanalysen<br />

Flächenerhalt<br />

A 6<br />

4-gliedrige Fruchtfolge/<br />

Fruchtfolgediversifizierung<br />

Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />

II<br />

B1 Extensiv genutztes Grünland I+II<br />

B 2<br />

Viehbesatz 0,5 bis 1,4 RGV/<br />

ha HF<br />

B 3 Extensiv genutztes steiles<br />

Grünland<br />

I+II<br />

I+II<br />

Erhalt des<br />

Dauergrünlandes<br />

VO (EG) Nr.<br />

1782/2003<br />

B 4 Pflanzenvielfalt auf Grünland II<br />

B 5<br />

Extensiv genutztes Grünland<br />

auf ökologisch wertvollen<br />

Flächen<br />

Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen<br />

I+II<br />

C 1 Streuobstflächen I+II<br />

C 2 Weinbausteillagen I+II Beseitigung von Terrassen zum<br />

Erosionsschutz<br />

Flächenerhalt<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

207<br />

MEKA<br />

Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />

C 3<br />

Regionaltypische Nutztierrassen<br />

I / II<br />

I+II<br />

Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />

Cross Compliance<br />

Inhalt<br />

VO<br />

D 1<br />

Verzicht chem.-synthet. Betriebsmittel<br />

I+II<br />

Grundwasserschutzrichtlinie<br />

80/68/EWG<br />

17. Dez. 1979<br />

Nitratrichtlinie<br />

91/676/EWG<br />

12. Dez. 1991<br />

D 2 Ökologischer Landbau - A-<br />

cker<br />

D 2 Ökologischer Landbau –<br />

Grünland<br />

I+II<br />

I+II<br />

D 2<br />

Ökologischer Landbau - Gartenbau<br />

I+II<br />

D 2 Ökologischer Landbau -<br />

Dauerkultur<br />

I+II<br />

D 3<br />

Kontrolle anerkannter Kontrollstellen<br />

Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />

II<br />

E 1<br />

E 1<br />

Verzicht Wachstumsregulatoren<br />

– Weizen<br />

Verzicht Wachstumsregulatoren<br />

- Roggen/Triticale<br />

I+II<br />

I+II<br />

Grundwasserschutzrichtlinie<br />

80/68/EWG<br />

17. Dez. 1979<br />

E 2 Stickstoff - 20% II Grundwasserschutzrichtlinie<br />

80/68/EWG<br />

17. Dez. 1979<br />

Nitratrichtlinie<br />

91/676/EWG<br />

12. Dez. 1991<br />

E 3 Begrünungsmaßnahmen I+II<br />

E 4 Mulchsaat I+II<br />

E 5 Herbizidverzicht I+II<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


208 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

MEKA<br />

Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />

I / II<br />

Cross Compliance<br />

Inhalt<br />

VO<br />

E 6 Weiterer Drillreihenabstand I+II<br />

Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Bekämpfungsverfahren<br />

F 1<br />

F 1<br />

F 1<br />

F 1<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

– Acker<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

- Gartenbau<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

- Obstbau<br />

Biologische Bekämpfungsverfahren<br />

- Weinbau<br />

II<br />

I+II<br />

I+II<br />

I+II<br />

Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />

G<br />

1<br />

Extensive Nutzung wertvoller<br />

Lebensräume<br />

I+II<br />

FFH-Richtlinie<br />

92/43/EWG<br />

21. Mai 1992<br />

Vogelschutzrichtlinie<br />

79/409/EWG<br />

2. April 1979<br />

Erhalt von Landschaftselementen<br />

Flächenerhalt<br />

1) Vorläufige Angaben bis zum Vorliegen der DVO zu ELER.<br />

Dies bedeutet, dass das derzeitige MEKA-Programm eingehend analysiert und die Einzelmaßnahmen<br />

auf „ELER-Tauglichkeit“ überprüft werden müssen.<br />

GAP-Reform<br />

Dass bei der Weiterentwicklung des Programms auch mögliche Auswirkungen der Reform der EU-<br />

Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen, zeigt die Antwort der Begünstigten auf die Frage, ob ein<br />

Anbauverzicht auf landwirtschaftlichen Flächen bei entkoppelten Direktzahlungen denkbar ist. Etwa<br />

ein Drittel der Befragten sehen darin eine realistische Möglichkeit zur Anpassung an die reformierte<br />

Agrarpolitik, während etwa knapp zwei Drittel dies verneinen (Abbildung 6.24). Von demjenigen Drittel,<br />

welches sich dies vorstellen kann, würden durchschnittlich knapp 50% ihrer jeweiligen Flächen stillgelegt<br />

werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

209<br />

Anbauverzicht vorstellbar?<br />

80%<br />

60%<br />

62.94%<br />

40%<br />

33.22%<br />

20%<br />

3.50%<br />

0%<br />

ja nein Keine Angabe<br />

Abbildung 6.24: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />

Direktzahlungen<br />

Diese Tendenz ist in eher ungünstigen Regionen (Münsingen) und in reinen Ackerbauregionen (Sinsheim)<br />

besonders deutlich (Abbildung 6.25).<br />

6.1.9 Umsetzung der Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung und Erreichung der vorgegebenen<br />

Ziele<br />

Im Bericht zur Halbzeitbewertung (Bericht zur Halbzeitbewertung 2000-2002 des Maßnahmen- und<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg 2000-2006 (10/2003)) wurde empfohlen,<br />

das Agrarumweltprogramm MEKA insgesamt zu vereinfachen und dabei insbesondere die Maßnahmenbereiche<br />

A, D und E kritisch zu durchleuchten,<br />

die Zielstruktur des Programms zu prüfen und dabei insbesondere das Ziel der Marktentlastung kritisch<br />

zu hinterfragen,<br />

den Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu reduzieren.<br />

Hierauf wurde im Rahmen des Änderungsantrags zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong><br />

Raum Baden-Württemberg 2000 bis 2006 für das Haushaltsjahr des EAGL-Garantie 2005 dahingehend<br />

reagiert, dass die Streichung des Maßnahmenbereiches A "Umweltbewusstes Betriebsmanagement",<br />

der Teilmaßnahme "Ganzflächiger Verzicht auf Herbizide im Gartenbau und bei Dauerkulturen"<br />

bei E5 ("Verzicht auf Herbizide im Ackerbau-Gartenbau und bei Dauerkulturen") sowie der Maßnahme<br />

"Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %" (E2) beantragt<br />

wurde.<br />

Damit sollen eine deutliche Vereinfachung der Umsetzung des Programms sowie eine Verringerung<br />

des Prämienvolumens erreicht werden. Gleichzeitig soll eine Beendigung obligatorisch gekoppelter<br />

Maßnahmen bei unterschiedlicher Laufzeit der Verpflichtungen erfolgen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


210 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die im Bericht zur „Phase 1“ des Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg<br />

2000-2003 aufgestellten Zielvorgaben wurden entsprechend angepasst (vgl. Übersicht 6.3).<br />

6.1.10 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Vielgestaltige naturräumliche Gegebenheiten und eine vielfältige Betriebsstruktur in Baden-<br />

Württemberg erfordern bei gleichzeitig vielschichtiger Zielsetzung der Agrarumweltmaßnahmen (gemäß<br />

Bewertungsvorgaben der EU) grundsätzlich ein vielschichtiges, regional und einzelbetrieblich<br />

spezifisch anpassbares Agrarumweltprogramm, wie es in Form des MEKA grundsätzlich vorliegt. Ein<br />

differenziertes Bewertungsschema der Maßnahmen verleiht dem Programm einen hohen Grad an<br />

Flexibilität, wodurch sich Anpassungsmöglichkeiten an sich evtl. ändernde Rahmenbedingungen und<br />

auch betriebsstrukturelle Entwicklungen ergeben.<br />

Gleichwohl zwingen sich ändernde Rahmenbedingungen (u.a. Reformen der Agrar- und Umweltpolitik,<br />

Haushaltsmittelverfügbarkeit) zum Überdenken der Struktur des Programms und gegebenenfalls zu<br />

dessen Anpassung. Die in diesem Abschnitt folgenden Empfehlungen zur Anpassung des MEKA und<br />

dessen Maßnahmen(-bereichen) orientieren sich an folgenden Kriterien:<br />

• Wirksamkeit und Zielerreichung,<br />

• Finanzierbarkeit (insbes. bei reduziertem Mittelvolumen),<br />

• Kontrollierbarkeit (bzw. belastbares Kontrollkonzept),<br />

• Administrierbarkeit (bzw. vertretbarer Verwaltungsaufwand),<br />

• Cross Compliance- und ELER-Kompatibilität,<br />

• Wahrnehmung und Akzeptanz bei der Zielgruppe der Begünstigten (Anreizkomponente,<br />

Transaktionskosten).<br />

6.1.10.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Mit dem MEKA ist es in Baden-Württemberg gelungen, in der <strong>Landwirtschaft</strong> ein Agrarumweltprogramm<br />

mit einem hohen Grad an Nachhaltigkeit, im Sinne von Dauerhaftigkeit und überwiegend hoher<br />

Wirksamkeit fest zu etablieren. Ähnlich wie bei den Begünstigten wird auch seitens der einschlägigen<br />

Verbände (vgl. auch Protokoll zum MEKA-Hearing in der Anlage) und der Verwaltungsbehörden (vgl.<br />

auch Ergebnisse der Halbzeitbewertung) die Nachhaltigkeit als sehr hoch eingestuft. Die Ergebnisse<br />

dieses Evaluierungsberichtes unterstützen diese Einschätzung mit Nachdruck.<br />

Allerdings erschwert der hohe Grad an Differenziertheit die Administration und erhöht den Aufwand für<br />

die Kontrollen der Maßnahmenerfüllung, was dem Programm seitens der befragten Landwirte insbesondere<br />

im Bereich der Förderung bestimmter Produktionspraktiken (MEKA II- Maßnahmenbereiche<br />

D, E und F) zur Kritik gemacht wird. Auch die befragten Verwaltungsbehörden schätzen den Kontrollaufwand<br />

in diesen Bereichen – mit Ausnahme des Ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb - als<br />

sehr hoch ein (vgl. Bericht zur Halbzeitbewertung).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

211<br />

Ackerbauverzicht vorstellbar?<br />

Gesamt<br />

33.22%<br />

Waldshut<br />

24.39%<br />

Münsingen<br />

57.89%<br />

Ellwangen<br />

28.12%<br />

Ravensburg<br />

36%<br />

Ilshofen<br />

18.87%<br />

Markdorf<br />

33.33%<br />

Sinsheim<br />

46.81%<br />

0% 20% 40% 60%<br />

Abbildung 6.25: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />

Direktzahlungen in ausgewählten <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken<br />

Im Resultat ist deshalb eine Vereinfachung des Programms hinsichtlich Administrierbarkeit und Kontrollaufwand<br />

im vorgegebenen Rahmen der regionalen und einzelbetrieblichen Differenzierungsnotwendigkeit<br />

zu empfehlen. Zu diesem Ergebnis ist auch die Halbzeitbewertung gelangt. Dabei sollten<br />

die von den befragten Landwirten sehr geschätzte Freiwilligkeit und das von den Verbänden positiv<br />

bewertete Baukastenprinzip erhalten bleiben und auch das Punktesystem sollte beibehalten werden.<br />

Unterstützt werden könnte dies möglicherweise durch eine Vereinfachung der Zielstruktur des MEKA.<br />

Die Ziele der Marktentlastung und der Einkommenssicherung stehen allenfalls an peripherer Stelle,<br />

verglichen mit den Zielen der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft sowie der ökologischen Verbesserung<br />

und sollten die Notwendigkeit der Differenzierung des Programms nicht weiter erhöhen.<br />

Dies wird auch von den befragten Landwirten so gesehen, von denen allenfalls etwa 12% dem Programm<br />

im Bereich Marktentlastung und knapp 20 % im Bereich Einkommenssicherung eine deutliche<br />

(starke bis sehr starke) Wirkung zumessen, während es in den Bereichen Ökologie und Umwelt ca.<br />

42% sind. Die Ergebnisse der Befragung von Verwaltungsbehörden ergeben ein ähnliches Bild (vgl.<br />

auch Bericht zur Halbzeitbewertung). Eine Bezeichnung des Programms als „Ökologie- und Kultur-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


212 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

landschaftsausgleich“ (ÖKULA) scheint dem eigentlichen Wirkungsspektrum mehr zu entsprechen<br />

und deutlich zutreffender zu sein.<br />

6.1.10.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum bis 2006<br />

Hinweise aus dem Kreis der Begünstigten bezüglich der künftigen Weiterentwicklung des MEKA lassen<br />

erkennen, dass mehrheitlich eine Vereinfachung des Programms gewünscht wird. 46% der Befragten<br />

sprechen sich für eine entsprechende Programmanpassung aus, nach Meinung weiterer 37%<br />

der Befragten kann das Programm unverändert fortbestehen und lediglich 15% sind der Meinung,<br />

dass noch stärker differenziert werden müsste (Abbildung 6.26).<br />

50%<br />

46.15%<br />

40%<br />

37.06%<br />

30%<br />

20%<br />

15.03%<br />

10%<br />

0%<br />

1.75%<br />

Einfacher Differenzierter Unverändert bleiben Keine Angabe<br />

Abbildung 6.26: Meinungsbild zur künftigen Ausgestaltung des MEKA seitens der<br />

Begünstigten<br />

Diese Einschätzung seitens der Begünstigten deckt sich in weiten Teilen mit den Äußerungen der<br />

einschlägigen Verbände (vgl. auch Protokoll zum MEKA-Hearing in der Anlage) und kommt den seitens<br />

der EU ab 2007 gestellten Forderungen zum Ersatz des laufenden Programms entgegen.<br />

Bei einer solchen Umstrukturierung/Profilschärfung des MEKA ist insbesondere an den Austausch<br />

bzw. die Modifizierung oder gegenseitige Integration derjenigen Maßnahmen zu denken, die<br />

• eingeschränkt wirksam bzw. zielführend oder als indirekte Maßnahmen einzuordnen sind o-<br />

der/und<br />

• kostenintensiv oder/und<br />

• schwer bzw. aufwändig administrierbar oder/und<br />

• schwer bzw. aufwändig kontrollierbar sind und darüber hinaus<br />

• nur bedingt Cross Compliance- bzw. ELER-kompatibel sind.<br />

Vorrangig zu nennen sind hier die folgenden Maßnahmen:<br />

Maßnahmenbereich A wegen seiner z.T. indirekten Wirkung und schwierigen Administrierbarkeit:<br />

Hier wäre an eine Integration in bzw. eine Koppelung an andere Maßnamen (-bereiche) zu denken.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

213<br />

Zudem zeigen die Maßnahmen wenig bzw. überhaupt keine Effekte in Grünlandbetrieben und werden<br />

zum Teil im Rahmen der „Guten fachlichen Praxis“ bzw. von „Cross Compliance“ vorausgesetzt. Beibehalten<br />

werden sollten auf Grund der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz und der klaren Wirksamkeit<br />

die Förderung der „Umweltfreundlichen Gülleausbringung“ sowie von „4-gliedrigen Fruchtfolgen“.<br />

Maßnahmen aus dem Bereich B wegen ihrer teilweisen Überschneidung mit Cross Compliance-<br />

Verpflichtungen (siehe Übersicht 6.6), was insbesondere bei der Grünland-Grundförderung nach B 1<br />

der Fall ist. Vorgeschlagen wird hier eine Bündelung, Integration mehrerer Maßnahmen und insgesamt<br />

eine Vereinfachung. Sinnvoll könnte andererseits auch eine Staffelung der Maßnahme „Pflanzenvielfalt<br />

im Grünland“ in mehreren Ausbaustufen sein, wobei hier vorab die Kontrollierbarkeit bzw.<br />

der Kontrollaufwand sorgfältig zu prüfen sind; diese Maßnahme würde zusammen mit Begrünungsmaßnahmen,<br />

evtl. auch mit neu einzuführender Blühstreifen, eine zudem sehr insektenfreundliche<br />

Maßnahme darstellen. Eine Studie von OPPERMANN ET AL. (2005) zeigt, „dass der MEKA II einige<br />

Maßnahmen enthält, die förderlich für Bienen und Wildinsekten sein können. Die speziell in dieser<br />

Hinsicht eindeutig positiv zu bewertenden Maßnahmen nehmen jedoch einen relativ geringen Flächenumfang<br />

ein, so dass durchaus Möglichkeiten der Verbesserung des Programms MEKA im Hinblick<br />

auf bienen- und wildinsektenfreundliche Maßnahmen zur Realisierung in Betracht gezogen werden<br />

sollten.“<br />

Maßnahmen aus dem Bereich C wegen ihrer eingeschränkten Ausdehnungsfähigkeit bzw. Schwierigkeiten<br />

bei der Flächen- bzw. Bestandserhaltung: Hier wäre an eine Punkte- bzw. Prämienanpassung<br />

zur Steigerung der Akzeptanz bei den potentiell Begünstigten zu denken. Zudem ist daran zu<br />

denken, Blühflächen, evtl. als Randstreifen landwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel der Schaffung<br />

von Weideflächen für Bienen zu fördern. Beibehalten werden sollte die Honorierung der Haltung<br />

gefärdeter Nutztierrassen.<br />

Maßnahmen aus den Bereichen D und E wegen ihres hohen Kontrollaufwandes: Auch hier wäre an<br />

eine Integration in bzw. Koppelung an andere Maßnahmenbereiche (z. B. Ökologischer Landbau im<br />

Gesamtbetrieb) zu denken. Der Kontrollaufwand ist beim „Ökologischen Landbau“ für die Verwaltung<br />

relativ gering, da sie sich in diesem Bereich mit Billigung der EU weitgehend auf die Anerkennung<br />

seitens der „Anerkannten Kontrollstellen“ stützen kann. Die nicht voll befriedigende Wirksamkeit im<br />

Bereich Einfluss auf die Produktionspraktiken (Reduzierung/Verzicht auf ertragssteigernde/ertragssichernde<br />

Produktionsmittel, insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes) ist dann<br />

nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass der Honorierung entsprechender betrieblicher Praktiken<br />

in Abhängigkeit von der regionalen Ertragskraft der betreffenden Kulturarten unterschiedliche<br />

wirtschaftliche Einbußen gegenüber stehen; insbesondere auf Hochertragsstandorten mit intensivem<br />

Ackerbau reichen die MEKA-Zahlungen, in der Form einer einheitlichen, ertragsunabhängigen Prämienhöhe,<br />

zur vollständigen Kompensation dieser Effekte nicht aus. Ein grundsätzlicher Lösungsansatz<br />

könnte eine ertragsabhängige Prämiendifferenzierung sein, wodurch sich andererseits allerdings<br />

die Programmkomplexität, Administrier- und insbes. Kontrollierbarkeit extrem erhöhen würde. Ein<br />

anderer Lösungsansatz wäre der Verzicht auf differenzierte Honorierung zu Gunsten einer Honorierung<br />

„gängiger Systeme“ wie desjenigen des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb; hierbei würde<br />

die Programmgestaltung und Verwaltung vereinfacht und Teile der Kontrolle könnten auf die entsprechenden<br />

Verbände ausgelagert werden. Zu berücksichtigen ist bei einer Umstrukturierung/Profilschärfung<br />

in diesem Bereich allerdings, dass den Maßnahmen mit Wirkung in den Bereichen<br />

Einsatzverzicht von ertragssteigernden Produktionsmitteln/Dokumentation von Produktionspraktiken<br />

seitens der Begünstigten ein hoher Wirkungsgrad sowie eine gute Kontrollierbarkeit bescheinigt<br />

wird. Bei der Förderung des ökologischen Landbaus ist zu prüfen, inwieweit eine gezielt höhere Förderung<br />

der Umstellung auf diese Wirtschaftsweise ggü. deren Beibehaltung eine höhere Akzeptanz<br />

und Zielerreichung möglich machen könnte.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


214 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Maßnahmen aus den Bereichen F und G: Hier wäre an eine Streichung oder deren gegenseitige<br />

Integration bzw. Bündelung der Maßnahmen aus dem Bereich F und Beibehaltung und ggf. Ausweitung<br />

der Maßnahmen aus dem Bereich G unter Anpassung an die Erfordernisse seitens NATURA<br />

2000 zu denken.<br />

Den Ergebnissen der Befragung bei den Verwaltungsbehörden (vgl. auch Bericht zur Halbzeitbewertung)<br />

sind zudem noch die folgenden Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge für den MEKA zu<br />

entnehmen:<br />

• Maßnahmenbündelung und Profilschärfung zur Erhöhung der Wirksamkeit und ggf. durch<br />

stärkere Honorierung solcher Bündel,<br />

• Ersatz „aktiver“ durch „passive“ Kontrollen (verstärkte Dokumentationspflichten).<br />

Die mehrfach geforderte Einbindung der artgerechten Tierhaltung in die MEKA-Förderung ist deshalb<br />

problematisch, weil etwa die Weidehaltung von Mutterkühen von der EU-Kommission als gute landwirtschaftliche<br />

Praxis angesehen wird und damit auch nicht honoriert werden darf. Zudem wäre die<br />

Kontrolle entsprechender Haltungssysteme mit einem enorm hohen Aufwand verbunden, weil hierfür<br />

Tierzahlen ermittelt und Stallflächen vermessen werden müssten.<br />

6.1.10.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Die Ergebnisse der Befragung von Begünstigten lassen ebenso wie die anlässlich des MEKA-Hearing<br />

am 07. Juni 2005 in Weinsberg vorgebrachten Stellungnahmen der berührten Verbände erkennen,<br />

dass es sich beim MEKA in Baden-Württemberg um ein grundsätzlich vorbildhaftes Agrarumweltprogramm<br />

handelt, welches eine nachhaltige Zukunftsperspektive bietet und auch nachhaltig strukturbildende<br />

Wirkung zeigt. (vgl. auch Abbildung 6.27). Besonders geschätzt sind der flächendeckende Ansatz<br />

des Programms, das Baukastenprinzip sowie die hohe Wirksamkeit in den bereichen Grundwasserschutz,<br />

Kulturlandschaftserhaltung sowie Biodiversitätssicherung (vgl. auch Protokoll zum MEKA-<br />

Hearing am 07. Juni 2005 in der Anlage).<br />

Dass bei der Weiterentwicklung des Programms neben den o.g. Anpassungserfordernissen insbesondere<br />

auch mögliche Auswirkungen der Reform der EU-Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen,<br />

zeigt die angedeutete Reaktion der Begünstigten derart, dass ein Anbauverzicht auf landwirtschaftlichen<br />

Flächen bei entkoppelten Direktzahlungen möglich ist. Etwa ein Drittel der Befragten sehen darin<br />

eine realistische Möglichkeit zur Anpassung an die reformierte Agrarpolitik, dass sie durchschnittlich<br />

knapp 50% ihrer Flächen stilllegen, während etwa knapp zwei Drittel dies ablehnen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

215<br />

Gesamt<br />

68.18%<br />

Waldshut<br />

73.17%<br />

Münsingen<br />

73.68%<br />

Ellwangen<br />

68.75%<br />

Ravensburg<br />

73%<br />

Ilshofen<br />

64.15%<br />

Markdorf<br />

53.85%<br />

Sinsheim<br />

68.09%<br />

0% 20% 40% 60% 80%<br />

Abbildung 6.27: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von Agrarumweltmaßnahmen nach <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken<br />

(sehen Sie in MEKA eine nachhaltige Zukunftsperspektive?)<br />

Vor dem Hintergrund dieser Erwartungen und der Vorgaben der ELER-Verordnung hat sich die Ausgestaltung<br />

des künftigen Programms über die oben bereits genannten Empfehlungen hinausgehend<br />

v.a. auch an folgenden Fragen bzw. deren Antworten zu orientieren.<br />

1) Werden mittels der derzeitigen Agrarumweltmaßnahmen noch die richtigen Ziele verfolgt?<br />

Im Rahmen dieser Frage ist sicherzustellen, dass auch künftig bei entkoppelten Direktzahlungen im<br />

Rahmen der Agrarrreform von 2003 Kulturlandschaftspflege durch Bewirtschaftung erfolgen kann. Wie<br />

es die Ergebnisse der Befragung von Begünstigten zeigen, ist davon nicht mehr unbedingt auszugehen.<br />

Dies gilt insbesondere für eher weniger begünstigte Regionen und reine Ackerbauregionen. Somit<br />

wäre daran zu denken, ein künftiges Programm (insbesondere im Bereich der Förderung von<br />

Streuobstbeständen) auch auf nicht landwirtschaftliche Flächen auszudehnen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


216 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

2) Beinhalten die Agrarumweltmaßnahmen noch geeignete Einzelmaßnahmen?<br />

Damit stellt sich auch die Frage nach der Eignung des derzeitigen Maßnahmenspektrums im Rahmen<br />

der reformierten Agrarumweltpolitik. Wie es die Ausführungen unter 6.1.9.2 zeigen, gibt es eine ganze<br />

Reihe von Einzelmaßnahmen des MEKA, welche entsprechend überprüft, angepasst oder gestrichen<br />

oder ineinander integriert werden sollten. Dies sollte nach Maßgabe der Wirksamkeit, Finanzierbarkeit,<br />

Administrierbarkeit und Kontrollierbarkeit erfolgen. Zu prüfen ist darüber hinaus auch, ob die seitens<br />

der Begünstigten freie Wahl von Art, Umfang und Kombination der Maßnahmen noch zieführend ist<br />

oder ob diesbezüglich seitens der Verwaltungsbehörden Profilbildungen und Maßnahmenbündelung<br />

im Sinne einer Optimierung der Zielerreichung vorzunehmen wäre.<br />

3) Ist die Höhe der Ausgleichsleistungen noch angemessen?<br />

Hierbei gilt es insbesondere zu prüfen, ob finanzielle Anreize in begrenzter Höhe als Voraussetzung<br />

der Maßnahmenakzeptanz unabdingbar sind und welche Höhe diese Anreize haben müssen. Dabei<br />

ist mit Blick auf ELER ab 2007 zu prüfen, inwieweit die Erstattung von Transaktionskosten diese Funktion<br />

übernehmen kann.<br />

4) Sollten künftige Programme zur Erhöhung des Grades an Zieleereichung auch für<br />

Nichtlandwirte geöffnet werden?<br />

In diesem Zusammenhang ist insbesondere an die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen zu<br />

denken, die sich in Baden-Württemberg zu einem sehr erheblichen Teil im Eigentum von Nichtlandwirten<br />

befinden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass damit auch der Verwaltungsaufwand überproportional<br />

steigen kann, wenn nicht Bafgatellgrenzen in geeigneter Form eingeführt werden.<br />

5) Sind die derzeitgen Verwaltungsmodalitäten noch adäquat?<br />

Hier ist insbesondere an die von den Begünstigten und Verbänden wenig befürwortete 5-jährige Vertragsbindung<br />

bei Einzelmaßnahmen sowie an eine Einführung der o.g. Bagatellgrenzen zu denken.<br />

Auch bezüglich der Kontrollen sind künftige Maßnahmen am Maßstab einer hohen Kontrolleffizienz zu<br />

orientieren.<br />

Insgesamt lässt sich die Evaluierung des Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/ MEKA wie<br />

folgt zusammenfassen:<br />

• Die flexible Ausgestaltung des MEKA (Freiwilligkeit, Baukastenprinzip) macht das Programm<br />

grundsätzlich zu einem wirksamen, breit akzeptierten Instrument hoher regionaler und einzelbetrieblicher<br />

Differenzierbarkeit und erlaubt damit andererseits vergleichsweise einfach ggf.<br />

erforderliche Anpassungen.<br />

• MEKA zeigt sowohl kurzfristig, mittelfristig und langfristig nachhaltig strukturbildende Wirkungen.<br />

• Die landesweit nahezu flächendeckende Umsetzung bewährt sich im Sinne eines<br />

hohen Grades an Zielerreichung und sollte auch in einem Folgeprogramm grundsätzlich wieder<br />

angestrebt werden. Überprüft werden muss allerdings die Grünland-Grundförderung nach<br />

B 1, welche am ehesten bereits über Cross Compliance Regelungen sichergestellt ist.<br />

• Der vergleichsweise hohen Komplexität des Programms sollte durch deutliche Anpassung der<br />

Programmstruktur (Maßnahmenbündelung bzw. -streichung) im Sinne einer Profilschärfung<br />

und Erhöhung des Wirkungsgrades sowie Verwaltungs- und Kontrollvereinfachung entgegnet<br />

werden. Vorschläge hierzu wurden in Abschnitt 6.1.10.1 wie folgt gemacht:<br />

o Verzicht auf Maßnahmen aus dem Bereich A bzw. deren Integration in andere Maßnahmen<br />

mit Ausnahme der umweltfreundlichen Gülleausbringung sowie von 4-<br />

gliedrigen Fruchtfolgen,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

217<br />

o Prüfung bzw. gegenseitige Integration von Maßnahmen aus dem Bereich B unter Berücksichtigung<br />

der Cross Compliance-Regelungen; dies gilt insbesondere für die<br />

Grünland-Grundförderung nach B 1. Evtl. sollte ein Angebot mehrerer Ausbaustufen<br />

für die Pflanzenvielfalt im Grünland unter Berücksichtigung eines vertretbaren Kontrollaufwandes<br />

erfolgen,<br />

o Aufwertung der Förderung der Einzelmaßnahmen im Bereich C und evtl. Ausdehnung<br />

der Förderung auf Flächen (Streuobstwiesen) von Nicht-Landwirten sowie Förderung<br />

von Blühflächen mit bienenfreundlichen Strukturen,<br />

o gegenseitige Integration der Maßnahmen im Bereich D zur Maßnahmenreduzierung.<br />

o Unter Beachtung der hohen vorzuhaltenden Ausgaben für entsprechende Kontrollen<br />

erscheinen die Maßnahmen E1 „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“, E2 „Stickstoff –<br />

20%“ sowie E5 „Herbizidverzicht“ nicht mehr programmäquivalent.<br />

o nach Möglichkeit gegenseitige Integration bzw. Bündelung der Maßnahmen aus dem<br />

Bereich F oder aber Streichung derjenigen Maßnahmen mit in Relation zum Potential<br />

marginaler Akzeptanz,<br />

o Beibehaltung und ggf. Ausweitung der Maßnahmen aus dem Bereich G unter Anpassung<br />

an die Erfordernisse seitens NATURA 2000.<br />

• Dabei sollte auch bei der Programmbezeichnung den dominanten Wirkunsbereichen Ökologie<br />

und Erhalt der Kulturlandscaft Rechnung getragen werden; eine denkbare Alternative für die<br />

Bezeichnung des Programms könnte „Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich“ (ÖKULA)<br />

lauten.<br />

• Ebenfalls ist zu prüfen, ob nicht MEKA-Maßnahmen und deren Wirkungen künftig über die<br />

LPR sichergestellt werden sollten, wenn - wie im Rahmen der Evaluierung dieser Maßnahme<br />

gefordert - künftig ohnehin 16,5% der Landesfläche dem Naturschutz gewidmet werden sollen.<br />

Dabei könnte z.B. an die Maßnahmen aus dem Bereich C gedacht werden.<br />

• Kontrollen sollten insbesondere in aufwändig kontrollierbaren Programmsegmenten zunehmend<br />

als „passive“ Maßnahmen (freiwillige oder obligatorische Führung einer Dokumentation<br />

seitens der Begünstigten) durchgeführt werden.<br />

Somit sollte ein künftiger Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich (ÖKULA) in Baden-Württemberg<br />

ab 2007 „schlanker“ gestaltet und ganz eindeutig zu anderen Maßnahmen des Naturschutzes (z.B.<br />

LPR) abgegrenzt werden. Künftige Maßnahmen sollten insbesondere bezüglich Wirksamkeit, Administrierbarkeit,<br />

Kontrollaufwand und ELER-Kompatibilität geprüft werden. Diese Anpassung liesse sich<br />

erreichen durch Streichung einzelner Maßnahmen, insbes. eines Teils derjenigen aus dem Bereich A,<br />

evtl. B1, sowie eines Teils der Maßnahmen aus dem Bereich F. Auch die Integration einzelner Maßnahmen<br />

in andere Maßnahmen (z.B. Anbindung an den Ökolog. Landbau) ist hierbei eingehend zu<br />

prüfen. Schließlich sind klare Grenzlinien zwischen den Maßnahmen parallel laufender Naturschutzprogramme<br />

(z.B. MEKA/ÖKULA ggü. der LPR) zu ziehen.<br />

Im Anhang befinden sich:<br />

• Fragebogen zur Befragung der Begünstigten<br />

• Teilnehmerliste des MEKA-Hearing am 07.06.2005<br />

• Protokoll zum MEKA-Hearing am 07.06.2005<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


218 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.2 Naturschutz und Landschaftspflege - LPR (EPLR II-10)<br />

6.2.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

In Ergänzung zu dem großflächig angelegten Agrarumweltprogramm MEKA, mit dem auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen allgemeine Umweltziele gefördert werden (vgl. Kap. 6.1), stellen die Naturschutzprogramme<br />

ein zielgerichtetes Instrumentarium der Landschaftspflege dar, das häufig von<br />

Landwirten auf freiwilliger Basis auf Initiative mit den zuständigen Behörden durchgeführt wird. Als<br />

einzelvertragliches Instrument kann es flexibel und zielorientiert für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt<br />

werden.<br />

Im Folgenden werden der Förderumfang durch die Landschaftspflegerichtlinie und dessen Entwicklung<br />

in Baden-Württemberg in den Jahren 2000 bis 2004 aufgeführt (Tab. 6.1) und vor dem Hintergrund<br />

der Evaluation sowie der Bedeutung von Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-<br />

Württemberg kurz diskutiert. Ziele und Maßnahmen werden dann in den darauf folgenden Kapiteln<br />

detailliert ausgeführt. Bis zum Jahre 2000 wurden dabei Verträge nach der alten Verordnung 2078-92<br />

abgeschlossen, die dann ab 2001 mit Verträgen nach der neuen Verordnung 1257-99 ergänzt und mit<br />

diesen im Umfang des jeweiligen Bewilligungszeitraums (max. 5 Jahre) parallel geführt werden.<br />

Tabelle 6.1: Darstellung der Förderhistorie LPR für den Zeitraum 2000 bis 2004<br />

Förderperiode/<br />

Förderfläche<br />

Förderhöhe<br />

Anzahl<br />

Anzahl<br />

Jahr<br />

in ha<br />

in €<br />

der Verträge<br />

der Flächen<br />

2000 14.744 5.915.389 10.205 37.196<br />

2001 14.935 6.381.094 10.023 37.361<br />

2002 15.168 6.652.947 9.776 37.619<br />

2003 16.226 7.368.994 10.218 42.445<br />

2004 16215 7.540.594 10.124 43.239<br />

Quelle: Eigene Auswertung aus Daten der LEL, Stand 5/05. Die Förderhöhe 2004 kann durch spätere Auszahlungen noch<br />

geringfügig ansteigen.<br />

Insgesamt ist seit 2000 eine leichte Zunahme der Förderfläche (um ca. 1471 ha) sowie eine Zunahme<br />

der Förderhöhe (um ca. 1,625.205 €) bei etwa gleichbleibender Anzahl der Verträge und leicht gestiegener<br />

Flächenzahl festzustellen (Tab. 6.1).<br />

Bezüglich der Einordnung der Programme des Naturschutzes und der Landespflege ist darauf hinzuweisen,<br />

dass bei den EU-Vorgaben zur Evaluierung hierfür keine speziellen Bewertungsfragen formuliert<br />

worden sind. Es lassen sich jedoch die Evaluierungsvorgaben der Agrarumweltmaßnahmen für<br />

große Teile der EPLR-Maßnahme „Naturschutz und Landschaftspflege“ übertragen. In der Gliederung<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

219<br />

wird die Maßnahme daher, obwohl sie unter vier verschiedenen Kapiteln der Verordnung (EG) Nr.<br />

1257/1999 genehmigt wurde, unter den Oberbegriff der Agrarumweltmaßnahmen und damit in Kapitel<br />

6 der vorliegenden Update-Bewertung eingeordnet. Inhaltlich ergeben sich durch diese Einordnung<br />

keine Veränderungen, da die Agrarumweltmaßnahmen (MEKA, LPR Teil A) und die anderen Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege (LPR Teile B-E) entsprechend der Programmausgestaltung<br />

Baden-Württembergs getrennt evaluiert werden bzw. überwiegend nicht mehr kofinanziert<br />

sind.<br />

Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der Maßnahmenflächen nach LPR Teil A in den<br />

Landkreisen, gewichtet nach landwirtschaftlich genutzter Fläche (Abb. 6.28), Fördersummen (Abb.<br />

6.29) und Vertragsabschlüssen (Abb. 6.30) sowie mit Angabe der Veränderungen in % in den Jahren<br />

2000 bis 2004 (Abb. 6.31).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


220 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.28: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />

in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis 2004 auf<br />

landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />

Mittel- und Nordschwarzwald, westliche Schwäbische Alb sowie das östliche Allgäu weisen relativ<br />

höhere Maßnahmendichten als andere Regionen auf, was sicherlich mit erschwerten Produktionsbedingungen<br />

bei teilweise ertragsschwachen Standorten zusammenhängt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

221<br />

Abbildung 6.29: Verteilung der Fördersummen in Euro (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />

in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />

bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


222 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.30: Verteilung der Vertragsabschlüsse (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />

in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis<br />

2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

223<br />

Abbildung 6.31: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren 2000 bis 2004 in<br />

Landkreisen Baden-Württembergs<br />

Große Flächenzunahmen (> 25%) der LPR-Maßnahmen in den Jahren 2000 bis 2004 weisen die Region<br />

Hohenlohe-Franken, der Ostalbkreis, die Kreise Biberach und Heidenheim sowie Schwarzwald-<br />

Baar auf. Abnahmen von mehr als 25% der Förderfläche verzeichnen die Kreise Rottweil, Freuden-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


224 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

stadt, Esslingen und Rems-Murr. Etwa zwei Drittel der Landkreise weist nur geringe Veränderungen<br />

auf. Die Ursachen hierfür konnten nicht ermittelt werden, sind aber sicherlich sowohl bedarfs- wie<br />

auch personalbedingt.<br />

6.2.2 Beschreibung des Förderprogramms LPR<br />

Die Landschaftspflegerichtlinie (MLR 2001) ist Grundlage für Zuwendungen und Ausgaben nach der<br />

Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und der Landeskultur. In Kap. 6.2.1 und 6.2.4ff werden die in den Jahren 2000 – 2004 geförderten<br />

Maßnahmen in Umfang und Art – den größten Anteil bildet der sog. Vertragsnaturschutz (LPR Teil<br />

A) - näher ausgeführt. Der LPR Teil A, Vertragsnaturschutz, wird in diesem Kapitel 6.2 evaluiert.<br />

6.2.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Baden-Württemberg weist sehr ausgeprägte naturräumliche Unterschiede auf, die durch gezielte Fördermaßnahmen<br />

in ihrer Struktur und Vielfalt zu erhalten sind. Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen<br />

sind die unterschiedlichen Landschaften von der Oberrheinischen Tiefebene über den Schwarzwald<br />

bis hin zum Alpenvorland durch regional differenzierte Ansätze zu berücksichtigen. In Ergänzung zu<br />

dem auf die umweltgerechte Bewirtschaftung eines möglichst großen Teils der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche ausgerichteten MEKA-Programm stellt die Maßnahme Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ein speziell für Naturschutzanliegen konzipiertes Fachprogramm dar. In dem an dieser Stelle<br />

relevanten Förderbereich A – Vertragsnaturschutz - werden Maßnahmen zum Zwecke des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege flächenbezogen vereinbart, mit dem Ziel die Bewirtschaftung zu<br />

extensivieren bzw. bestimmte extensive Bewirtschaftungsformen beizubehalten. Dass dies für den<br />

Naturschutz insgesamt von hoher Relevanz ist, wurde in vorhergehenden Evaluationsberichten ausführlich<br />

dargelegt. So werden z. B. von den von der LfU aufgelisteten 268 Biotoptypen ca. 50 % - bundesweit<br />

sind es derzeit 69% - als gefährdet angesehen. Bei den Biotoptypen ist weiterhin von Bedeutung,<br />

dass nach Angaben der LfU knapp 40 % auf eine Tätigkeit oder Bewirtschaftung des Menschen<br />

angewiesen sind. Umgekehrt sind ca. 40% aller Biotoptypen durch Nutzungsintensivierung und ca.<br />

10% durch eine Nutzungsaufgabe gefährdet (bundesweite Angabe der BFN;<br />

www.bfn.de/03/0301/03.htm). Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Bewirtschaftungsverträge<br />

können somit konkrete Leistungen für den Naturschutz definiert und entschädigt werden.<br />

6.2.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />

Aus den Förderzielen leiten sich folgende Förderinhalte für die Landschaftspflege ab:<br />

• Biotoppflege landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Flächen in Schutzgebieten zur Erhaltung<br />

und Verbesserung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten;<br />

• Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen aus Gründen des Naturschutzes;<br />

• Neuanlage und Gestaltung sowie Verbund von Biotopen in der freien Landschaft.<br />

In der folgenden Übersicht 6.8 sind die Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen tabellarisch aufgelistet.<br />

Dabei ist zu beachten, dass wenige Teilbereiche wie Organisationskosten nach E2 und Management<br />

und Beratung zur Umsetzung nach E3 von der EU nicht kofinanziert werden und bei der<br />

weiteren Evaluierung jeweils gesondert behandelt werden müssen. Insgesamt wurden die Teile B-D<br />

der LPR von der EU im Rahmen des Art. 25 – 28 bzw. 33 genehmigt. Diese Teile werden ab 2004<br />

ohne EU Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg fortgeführt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

225<br />

Übersicht 6.8: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001)<br />

Förderschwerpunkte<br />

Teil A: Vertragsnaturschutz<br />

Einzelmaßnahmen<br />

Extensive Ackerbewirtschaftung flächig, auf<br />

Randstreifen oder Teilflächen;<br />

Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung;<br />

Extensive Grünlandbewirtschaftung einschließlich<br />

der Umstellung auf Beweidung;<br />

Acker- bzw. Grünlandbewirtschaftung aufgeben;<br />

(Bewertung in Kapitel 6)<br />

Teil B: Biotopgestaltung und Artenschutz;<br />

Teil C: Grunderwerb zum Zwecke des Naturschutzes<br />

Teil D: Investitionen zum Zwecke des Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und der Landeskultur<br />

im überwiegend öffentlichen Interesse<br />

Biotop- und Artenschutz auf landwirtschaftlichen<br />

und landwirtschaftsnahen Flächen; (Bewertung in<br />

Kapitel 9)<br />

Erwerb von Grundstücken durch Nicht-Landwirte;<br />

Erwerb von Grundstücken durch das Land; (Bewertung<br />

in Kapitel 9)<br />

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />

oder sonstige Investitionen zum Zweck des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege oder Landeskultur;<br />

Investitionen in Vermarktungseinrichtungen; (Bewertung<br />

in Kapitel 3 und 7)<br />

Teil E: Dienstleistung und Organisation zum<br />

Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und Landeskultur im überwiegend öffentlichen<br />

Interesse<br />

Biotopvernetzungskonzept;<br />

Vermarktung regionaler Produkte;<br />

Entwicklungsstudien; Dienstleistung eines Dritten<br />

zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />

und Landeskultur (Bewertung in<br />

Kapitel 7 und 9)<br />

Bei den Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes sind vorwiegend die Landwirte als Nutzer der<br />

Flächen beteiligt. Dabei haben die Landwirte auf der einen Seite zunächst die Einschränkung der<br />

landwirtschaftlichen Nutzung zu Gunsten des Biotop- und Artenschutzes zu tragen. Auf der anderen<br />

Seite profitieren die Landwirte durch die Übernahme von Pflegearbeiten in Form des Vertragsnaturschutzes<br />

von den Maßnahmen. Für einige Betriebe stellen die Pflegearbeiten bereits eine wichtige<br />

Einkommensquelle dar. Dabei beschränken sich die Pflegearbeiten nicht nur auf die selbst bewirtschafteten<br />

Flächen, sondern es werden von der <strong>Landwirtschaft</strong> Pflegeverträge in für den Naturschutz<br />

wichtigen Gebieten übernommen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


226 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Der Vertragsnaturschutz ist der mit Abstand bedeutendste Teil der im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie<br />

durchgeführten Maßnahmen, wie bereits in vorhergehenden Evaluationsberichten<br />

erläutert sowie in den folgenden Darstellungen aufgeführt.<br />

Die folgenden Darstellungen enthalten die jeweiligen Maßnahmenkategorien des insgesamt dominierenden<br />

Förderschwerpunkts Teil A Vertragsnaturschutz, wie sie in den einzelnen Landkreisen Baden-<br />

Württembergs durchgeführt werden (Abb. 6.32). Dabei ist zu beachten, dass im Betrachtungszeitraum<br />

2000 im Vergleich zu 2001 - 2004 unterschiedliche Richtlinien zum Einsatz kamen, und daher Veränderungen<br />

in den Maßnahmenkategorien entstanden, was die Vergleichbarkeit der Jahre etwas einschränkt<br />

(vgl. Übersicht 6.9).<br />

Abbildung 6.32: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der Förderschwerpunkte<br />

(Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen Landkreisen (bezogen<br />

auf 100%). Maßnahmendichte in ha/qkm LF.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

227<br />

Die Werte beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2000-2004. Im Mittel dominieren die beiden<br />

Kategorien „Acker-Umstellung auf Grünland“ sowie „extensive Grünlandbewirtschaftung“, gefolgt von<br />

„Aufgabe der Ackernutzung“ sowie „Pflegemaßnahmen“ (vgl. Anhang 2 der LPR, MLR 2001).<br />

Übersicht 6.9:<br />

Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen Verordnungen<br />

(Teil A)<br />

Kategorie LPR nach: VO 2078-92 LPR nach: VO 1257-99<br />

Acker – Nutz. Aufg.<br />

Nutzungsaufg. Ackerland<br />

Nutzungsaufg. Ackerland (teilfl.)<br />

Ackerbewirt. aufgeben - Sukzession<br />

Acker – Nutz-aufg.1<br />

Ackerbewirt. aufgeben - Offenhaltng<br />

Acker – ext. Bewirt. extensive Ackernutzung extensive Ackerbewirtschaftung<br />

extensive Ackerbewirt. - Teilfl<br />

Acker – Umstellg.<br />

Grünl.<br />

Rückf. in ext. Grünlandnutzung. v.<br />

Ackerl.<br />

Umwandl. in ext. Grland v. Ackerl.<br />

Umstellen Acker auf ext. Grünland<br />

Grünland – Nutz-aufg. Nutzungsaufg. v. Grünland<br />

Grünlandbewirtschaftung aufgeben<br />

Grünland – ext-Bewirt. Umwandl. in ext. Grland v. in. Grl.<br />

extensive Grünlandbewirtschaftung<br />

Grünland – ext-<br />

Beweid.<br />

Umstellen Mähnutz. auf ext. Rinderweide<br />

Pfl. Bewirtschaftg. n.<br />

Anh. 2<br />

pflegende Bewirt. nach LPR Anhang<br />

2<br />

Pflegemaßnahmen<br />

Pflege aufgegeb. landwirtsch. Flächen<br />

Sonderkulturen Sonderkulturen Sonderkulturen<br />

sonstige Pflegemaßn. sonstige Pflegemaßnahmen sonstige Pflegemaßnahmen<br />

6.2.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Hier kann auf Kap. 6.1.2.3. verwiesen werden - Kohärenz der Agrarumweltmaßnahmen –, wobei insbesondere<br />

das PLENUM Programm des Landes mit LPR Förderung durchgeführt wird.<br />

6.2.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

Aus den in Kap. 6.2.1.1 und 6.2.2.2 dargestellten Rahmenbedingungen im Bereich Naturschutz und<br />

Landschaftspflege ergeben sich die im EPLR formulierten Förderziele einzelner Programme:<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


228 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen,<br />

• Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten,<br />

• Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Landschaften als Erholungsraum und<br />

• Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung<br />

von Naturschutzbelangen.<br />

Daraus leiten sich folgende Aufgaben für die Landschaftspflege ab, die es zu operationalisieren gilt:<br />

• Biotoppflege landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Flächen in Schutzgebieten zur Erhaltung<br />

und Verbesserung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten;<br />

• Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen aus Gründen des Naturschutzes;<br />

• Neuanlage und Gestaltung sowie Verbund von Biotopen in der freien Landschaft.<br />

Hierzu der Vorschlag zur Zielquantifizierung (MEPL, 2000):<br />

Maßnahmen<br />

Bereich A<br />

Anzahl<br />

7.800 Verträge<br />

Vertragsnaturschutz<br />

Bereich E2<br />

10 Konzepte / Anträge<br />

Vermarktung lw. Qualitätsprodukte<br />

Bereich B, C, D, E1, E3<br />

610 Konzepte / Anträge / Verträge / Projekte<br />

Insgesamt kann bereits hier festgestellt werden, dass das Rahmen-Ziel erreicht ist und die real höhere<br />

Zahl von Anträgen auch die hohe Akzeptanz wiederspiegelt. Durch die kleine Strukturierung der landwirtschaftlichen<br />

Flächen und der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen sind relativ kleine Förderbeträge<br />

und damit eine Vielzahl von Anträgen bereits rein sachlich erforderlich. Die genannten Ziele sind<br />

allerdings eher programmatischer Natur und weisen weder Flächenziele noch konkret-inhaltliche Ziele<br />

aus. Auf der Einzelvertragsebene sind diese Ziele allerdings in Inhalt und Flächenumgriff spezifiziert,<br />

allerdings bislang nicht landesweit ausgewertet. Eine Erfolgskontrolle im Vergleich zur Zielformulierung<br />

– landesweit - ist daher bislang nur begrenzt möglich. Ab 2005 wird Landschaftspflege-<br />

Informationssystem LaIS hier Abhilfe schaffen. Indizien zur Bewertung des Zielerreichungsgrads der<br />

Maßnahmen können daher regionalstatistische Analysen, Befragungen sowie Fallstudien liefern.<br />

6.2.3 Methodischer Ansatz<br />

Im Folgenden werden methodischer Ansatz, Daten und Datenauswertung kurz beschrieben. Im Kap.<br />

Schlußfolgerungen und Empfehlungen werden methodische Probleme ebenfalls kurz reflektiert. Zur<br />

LPR wurden 12 Ämter- und Verbandsbefragungen, schriftlich und/oder telefonisch, durchgeführt. Eine<br />

Liste und der Fragebogen finden sich im Anhang.<br />

Im Rahmen der Bewertung der Maßnahmen werden zunächst sämtliche Programmflächen erfasst und<br />

ausgewertet. Dabei wird entsprechend den Zielsetzungen der Maßnahmen eine Zuordnung zu aufgestellten<br />

Bewertungsindikatoren vorgenommen. Durch die Hinzunahme von anderen, möglichst flä-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

229<br />

chenbezogenen Daten wie denen aus DURWEN et al. (1996), WELLER et al. (1996) sowie der LfU Karlsruhe<br />

(RIPS-pool, MLR 2000) wurden Hilfsgrößen wie z.B. der Arten- und Biotopindex erstellt, um die<br />

Auswirkungen auf die Indikatoren besser abschätzen zu können.<br />

Zur Ableitung von Empfehlungen ist es zunächst erforderlich, die Bestandsaufnahme und Bewertung<br />

im Land beim Biotop- und Artenschutz aufzulisten. Als Grundlage hierfür kann beispielsweise die "Rote<br />

Liste" der gefährdeten Arten sowie die Kartierung aller Arten dienen. Letztere sollen demnächst auf<br />

TK25 Quadranten bezogen digital vorliegen, so dass sie dann z. B. mit den Maßnahmen gemäß LPR<br />

und anderen Programmen für die jeweiligen Landkreise verglichen werden könnte. Auch die derzeit im<br />

Abschluss befindlichen Biotopkartierungen nach § 24 a Landesnaturschutzgesetz wären eine wesentliche<br />

Datenbasis. Für die Auswertungen in diesem Bericht wurden, wie oben bereits angesprochen,<br />

Daten zu NATURA2000 Gebieten sowie zu Flurbilanz-Kategorien und potentiellen Vorrangflächen<br />

zum Arten- und Biotopschutz des Landschaftsökologischen Atlas von Baden-Württemberg (DURWEN<br />

et al. 1996) herangezogen.<br />

Weiterhin ist zu analysieren, ob die Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen geeignet sind,<br />

diese Defizite zu verringern. Dies beinhaltet eine Ziel- und Wirkungsanalyse. In den Schlussfolgerungen<br />

wird folglich darauf eingegangen, ob die von der Politik formulierten Ziele adäquat die Defizite im<br />

Biotop- und Artenschutz erfassen. Darauf aufbauend müssen die Maßnahmen bezüglich ihrer ökologischen<br />

und ökonomischen Effizienz beurteilt werden.<br />

6.2.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />

Die insbesondere für die Quantifizierung der Wirkungen notwendigen Datenerfordernisse zur Beurteilung<br />

des LPR-Programms ergeben sich aus den Anforderungen des Kataloges gemeinsamer Bewertungsfragen<br />

mit Kriterien und Indikatoren (Dokument VI/12004/00 Endg.; Art. 48VO (EG) Nr.<br />

1257/1999 und Art. 41VO (EG) Nr. 1750/1999).<br />

Die folgenden Datenquellen werden somit der Evaluierung des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen/LPR<br />

zugrunde gelegt:<br />

• Programmdaten (bei einer Reihe von LPR Maßnahmen ist von nahezu 100%iger Akzeptanz<br />

auszugehen, sodass diese Daten dieselben Ergebnisse erbringen wie statistische Datenquellen),<br />

• Monitoringberichte des Landes Baden-Württemberg,<br />

• Daten der Landes- und Bundesstatistik,<br />

• Befragung von Verwaltungen auf RP- und LRA-Ebene sowie der Landschaftserhaltungsverbände,<br />

• Ergebnisse der Erhebungen bei den Verwaltungsbehörden,<br />

• Ergebnisse und Erkenntnisse anderer relevanter Begleitforschungsmaßnahmen einschl. des<br />

privaten Naturschutzes.<br />

Die relevanten Kriterien und Indikatoren werden eingangs der Besprechung einer jeden Bewertungsfrage<br />

in einem separat gewidmeten Abschnitt aufgeführt, und die entsprechenden Datenquellen und<br />

gewählten aussagekräftigen Wirkungsparameter sind entsprechend zugeordnet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


230 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Darüber hinaus werden insbesondere Daten der allgemeinen Agrarstatistik des Landes herangezogen.<br />

Ergänzt werden diese Ergebnisse um Auswertungen zweier durchzuführenden empirischen Erhebungen<br />

(schriftliche Befragungen sowie Telefoninterviews) bei mit der LPR befassten Vertretern an Regierungspräsidien<br />

und Landratsämtern (s. Liste im Anhang).<br />

Im Rahmen der Wirkungsbeurteilung werden - separat für die einzelnen Wirkungsspektren (Ökologie,<br />

Einkommenswirkungen) - insbesondere Programmdaten sowie Primär- (Befragungs-) und Sekundärdaten<br />

(Statistik, Buchführungs-Testbetriebsnetz, Monitoringdaten, andere Untersuchungen), die den<br />

einschlägigen, jeweils entsprechend zugeordneten Quellen entstammen, herangezogen (vgl. auch<br />

Übersichten in den jeweiligen Abschnitten zu den einzelnen Bewertungsfragen).<br />

Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und<br />

Synergieeffekte berücksichtigt.<br />

Allgemeines Ziel der Datenanalyse ist eine horizontale und vertikale Informationsverdichtung. Datenbasis<br />

können hierbei Programmdaten sowie Primärdaten (Ergebnisse schriftlicher Befragungen, von<br />

Workshops sowie ggf. Fallstudien) als auch sekundäre Wirkungsdaten (Monitoringdaten, Testbetriebsdaten,<br />

statistische Kennwerte, Ergebnisse früherer Untersuchungen und Studien) sein.<br />

6.2.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />

Gemäß Lagebericht 2004 des MLR bestanden im Berichtsjahr 2004 insgesamt 7.518 LPR-Verträge<br />

mit Landwirten (nur kofinanzierter Vertragsnaturschutz!). Dabei handelte es sich um 807 Verträge<br />

(10,7 %) auf der Grundlage der VO (EG) Nr. 2078/1992 (Altverpflichtungen) und um 6.711 Verträge<br />

(89,3 %) auf der Basis der VO (EG) Nr. 1257/1999, darunter 1.378 Neuverträge mit einem Flächenumfang<br />

von 2.405 ha. Sämtliche LPR-Verträge nach der VO (EG) Nr. 1257/1999 fallen unter die Maßnahmenkategorie<br />

Landschaft/Naturraum (Erhaltung, Wiederherstellung, Schaffung), davon wiederum<br />

fast dreiviertel (75 %) unter die Kategorie „einjährige Kulturen“. Insgesamt stand eine Fläche von<br />

14.395 ha unter Vertrag, davon 1.421 ha auf der Basis der VO (EG) Nr. 2078/1992 (Altverpflichtungen)<br />

und 12.974 ha auf der Basis der VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />

Im Berichtsjahr 2004 wurden für LPR-Verträge Öffentliche Mittel in Höhe von 6,54 Mio. Euro aufgewendet,<br />

davon entfielen 5,94 Mio. Euro auf Vertragsverpflichtungen auf der Grundlage der VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 und 0,6 Mio. Euro auf Altverpflichtungen nach der VO (EG) Nr. 2078/1992. Ab dem<br />

Jahr 2004 wurde die Gemeinschaftsbeteiligung für die LPR (Vertragsnaturschutz) - von 50 % auf 60 %<br />

angehoben. Da sich der erhöhte Kofinanzierungssatz nur auf LPR-Neubewilligungen bezieht und diese<br />

nur einen flächenmäßigen Anteil von knapp 19% ausmachen, ergibt sich für das Jahr 2004 zunächst<br />

eine rechnerische Gemeinschaftsbeteiligung in Höhe von rd. 52 %. Der tatsächlich ausgewiesene<br />

EAGFL-Anteil an den Öffentlichen Kosten nach der VO (EG) Nr. 1257/1999 verringert sich jedoch<br />

aufgrund von Top-up-Förderungen nach Art. 51 gleicher Verordnung auf unter 50%. Die durchschnittliche<br />

Prämiehöhe je ha Vertragsfläche belief sich im Berichtsjahr auf 458 Euro für Verpflichtungen<br />

nach der VO (EG) Nr. 1257/99 und auf 422 Euro bei Altverträgen nach der VO (EG) Nr.<br />

2078/1992 (aus Lagebericht 2004 des MLR).<br />

Die Erfolgskontrolle erfolgt in der Regel durch die betreuenden Sachverständigen insb. aus LRA vor<br />

Ort.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

231<br />

6.2.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Die Ergebnisse aus Begleitforschungsprojekten zur Wirksamkeit der LPR wurden für den Zeitraum<br />

von 1992 bis 1997 seitens der Landesanstalt zur Entwicklung der Ländlichen Räume Baden-<br />

Württemberg (LEL) in einem Bericht zusammengefasst. Weitere Outputs sind dem Evaluationsbericht<br />

zur Halbzeitbewertung sowie den folgenden Kapiteln dieses Berichts zu entnehmen.<br />

6.2.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

Gegliedert nach den einzelnen Bewertungsfragen werden die Programmwirkungen im Folgenden<br />

detaillierter dargestellt und die bestehenden Zusammenhänge werden - soweit möglich - quantitativ<br />

belegt. Die Befragungen ergaben, dass erst mit Auswertungen des Landschaftspflege-<br />

Informationssystems LaIS quantitative Aussagen (für die Jahre 2005 ff) zu erwarten sind. Für vereinzelte<br />

Landkreise liegen allerdings Expertenschätzungen vor, die hier ggf. beispielhaft aufgeführt werden.<br />

6.2.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht<br />

zutref<br />

fend<br />

VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />

die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />

Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 x<br />

Verunreinigung des Bodens durch chemische<br />

Stoffe wurde verhindert oder verringert<br />

VI.1.A-2<br />

x<br />

Bezüglich der Maßnahmen nach LPR erfolgte eine gemeinsame Bewertung der Wirkungen zur Reduzierung<br />

der Bodenerosion (Fragen VI.1.A-1-1, a, b, c) sowie zum Schutz vor Bodenverunreinigung<br />

(Fragen VI.1.A.-2.1, a, b, c), da hierfür im wesentlichen nur zwei Maßnahmen, nämlich die Umwandlung<br />

von Acker in Grünland (auf ca. 15 % der Maßnahmen) sowie die Extensivierung (insgesamt ca.<br />

58 % der Maßnahmenflächen) beitragen. Da die Maßnahmendichte in den Landkreisen zwischen 0,5<br />

und 3 % beträgt (vgl. Abb. 6.32), werden nur vernachlässigbare Flächengrößen (nämlich zwischen 0,1<br />

und max. 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in einzelnen Kreisen) von Wirkungen erfasst<br />

werden. Daher sind die Ergebnisse in Abb. 6.33 sowie Tab. 6.2 zusammenfassend dargestellt. Diese<br />

Aussagen wurden ganz überwiegend durch die Befragungen bestätigt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


232 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.33: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />

Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und O-<br />

berflächenwasser, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000– 2004<br />

Tabelle 6.2:<br />

Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />

Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und O-<br />

berflächenwasser, alle Landkreise für die Jahre 2000 – 2004<br />

Maßnahmen in ha 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Umwandlung von Acker in Grünland<br />

3.543,9 3.333,9 3.503,0 3723,9 3383,6<br />

Extensivierung 8.874,7 9.283,9 9.415,0 9972,0 9864,8<br />

Gesamt 12.418,6 12.617,8 12.918,0 13.695,9 13.248,4<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

233<br />

Umwandlungsmaßnahmen = Nutzungsaufgabe Ackerbewirtschaftung + Acker in Grünlandumwandlung<br />

Extensivierungsmaßnahmen = Nutzungsaufgabe Grünland + Extensive Grünlandbewirtschaftung<br />

Die Maßnahmen der LPR sollen die physikalische, chemische und biologische Degradation des Bodens<br />

verhindern bzw. unerwünschte Entwicklungen rückgängig machen. Insbesondere bei den Maßnahmen<br />

der Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen ist festzustellen, dass der<br />

Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert wird und damit die chemische Degradation<br />

positiv beeinflusst wird. Ebenso trägt die Umwandlung von Acker in Grünland im allgemeinen<br />

zum Bodenschutz bei. Die deutliche Dominanz der LPR Maßnahmen „Umwandlung Acker in<br />

Grünland“ sowie „Extensivierung von Grünland“ lassen hier inhaltlich wesentliche Effekte erwarten,<br />

sind aber durch die geringen Flächenanteile an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (im Mittel ca.<br />

1%) von sehr untergeordneter Bedeutung. So wird dies z.B. für den Regierungsbezirk Stuttgart auf bis<br />

zu 50% der LPR Flächen als relevanter Beitrag zum Bodenschutz eingestuft.<br />

Auf nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen mittels der Programme eine Biotoppflege<br />

durchgeführt wird, ist der Beitrag zum Bodenschutz ebenfalls relevant (allerdings insgesamt nur<br />

auf einem sehr geringen Flächenumfang).<br />

6.2.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />

durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grundund<br />

des Oberflächenwassers?<br />

EU-Kriterien –Indikatore Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die<br />

Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?<br />

Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen<br />

Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen<br />

Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe<br />

(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flchen<br />

oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />

gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />

(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)<br />

Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/<br />

oder des Grundwassers<br />

VI.1.B-1<br />

VI.1.B-2<br />

VI.1.B-3<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Der Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen auf die<br />

Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000 –<br />

2004, erfolgt im Wesentlichen durch die Umwandlung von Acker in Grünland sowie durch Extensivierungsmaßnahmen<br />

von potentiell insgesamt ca. 13.000 ha oder ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche im Mittel der Jahre 2000 – 2004 für ganz Baden-Württemberg. Diese entsprechen der Darstellung<br />

in Abb. 6.32 sowie der Tab. 6.2.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


234 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.2.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden<br />

… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den<br />

Umfang der Wasserressourcen?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden …<br />

und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />

Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum<br />

Zwecke der Bewässerung ist verringert bzw.<br />

eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen<br />

ist vermieden worden.<br />

Schutz von Wasserressourcen, was deren<br />

Menge betrifft<br />

VI.1.C-1<br />

VI.1.C-2<br />

x<br />

x<br />

Maßnahmen der LPR haben hierauf keinen Einfluß.<br />

6.2.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische<br />

Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora<br />

und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />

(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen?<br />

Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />

Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />

Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />

Fauna ist erreicht worden.<br />

Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />

[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />

der damit in Zusammenhang stehenden<br />

Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen<br />

während der entscheidenden Zeiträume,<br />

Größe der Schläge], die für die Flora und Fauna<br />

von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt<br />

worden.<br />

Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />

Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />

worden.<br />

VI.2.A-1<br />

VI.2.A-2<br />

VI.2.A-3<br />

X<br />

X<br />

x<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

235<br />

Unter den Annahmen, dass Extensivierungen generell die Artenvielfalt fördern, und dass dies eher auf<br />

weniger produktiven, aber häufig auf potentiell artenreichen Standorten stattfindet, sind hier durch<br />

LPR-Maßnahmen insbesondere des Vertragsnaturschutzes positive Auswirkungen gegeben. Durch<br />

die bereits eingangs gemachte Feststellung, dass ca. 40% der schutzwürdigen Biotoptypen auf eine –<br />

angepasste – Nutzung angewiesen bzw. durch eine Intensivierung gefährdet sind, wird hierdurch zwar<br />

nur auf ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten Fläche aber mit ca. 70% der LPR-Maßnahmen ein<br />

„klassischer“ LPR- Beitrag geleistet. In welcher Form durch diese Maßnahmen speziell Arten gefördert<br />

werden, die entsprechend der Roten Listen als besonders gefährdet eingestuft werden, kann anhand<br />

von Fallstudien in begrenztem Umfang beurteilt werden, wie dies z. B. in der Evaluierung der Landschaftspflegerichtlinie<br />

Baden-Württemberg, Zeitraum 1992-1997, für 19 ausgewählte Untersuchungen<br />

(z.B. zum Schutz von Ackerwildkräutern oder einzelner Tierarten wie Braunkehlchen oder Brachvogel)<br />

geschehen ist (LEL/LFU 1999). Eine Bilanz zu den 14 mittlerweile 25jährigen Bracheversuchen in<br />

Baden-Württemberg (MLR 2000) zeigt die große Abhängigkeit der sich entwickelnden Lebensgemeinschaften<br />

von Standortsverhältnissen, Ausgangsvegetation und Pflegemaßnahmen. Zudem gehört zu<br />

einer Zielformulierung bei der Offenhaltung auch die Förderung der Strukturvielfalt, also eines kleinräumigen<br />

Musters unterschiedlicher, aber zielkonformer Nutzungen und Pflegemaßnahmen. Diese<br />

Kontextinformationen, insbesondere die letztgenannte, sind in aller Regel für die jeweiligen Verträge<br />

kaum erfasst bzw. zusammengeführt. Erst eine Umfrage bei den vertragsabschließenden Stellen und<br />

eine entsprechende Auswertung der Verträge könnten hier Angaben zu speziellen Artenschutzmaßnahmen<br />

liefern. Auch sind erst durch die anvisierten weiteren Kontrollmaßnahmen, evtl. in Verbindung<br />

mit den INVEKOS und Natura 2000 Kontrollen mittels eines GIS-gestützten Monitoringssystems landesweite<br />

quantitative Angaben zu erwarten. Es lässt sich allerdings zusammenfassend sagen, dass<br />

ohne LPR-Förderung die derzeit durch Verträge gesicherten Flächen nach deren Wegfall entweder<br />

wieder intensiv genutzt oder aufgeforstet werden würden, mit der Konsequenz, dass die darauf lebenden<br />

Tier- und Planzenarten verschwänden (LEL/LFU 1999).<br />

Die Bewertungskriterien beziehen sich hier ausdrücklich auf gewöhnliche landwirtschaftliche Flächen<br />

(- andere werden unter VI.2B. berücksichtigt -) und lauten folgendermaßen:<br />

• Der Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel ist zum Vorteil von Flora und Fauna<br />

verringert oder nicht erhöht worden<br />

• Anbaumuster, die von Vorteil für die Flora und Fauna sind, wurden erhalten oder wieder<br />

eingeführt.<br />

• Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten konzentriert<br />

worden.<br />

Im Folgenden soll ein Ansatz gezeigt werden, der noch nicht in dieser Ausschließlichkeit - nur<br />

gewöhnliche landwirtschaftliche Flächen sind zu betrachten – vorgeht und auch die o.g. Kriterien nur<br />

sehr indirekt abzubilden vermag. Dies deshalb, weil gerade zu Flora und Fauna in Ackerflächen an<br />

sich kaum landesweite Daten vorliegen. In Fallstudien, in denen mehr zum Einsatz der Produktionsmittel<br />

ausgesagt werden kann, könnte eher erfolgreich geprüft werden, was hier die LPR-Maßnahmen<br />

tatsächlich bewirken. Der folgende Ansatz enthält durch seinen nur indirekten Bezug zur Erhaltung<br />

schutzwürdiger Arten allerdings ebenso Interpretationsmöglichkeiten für einen Habitatschutz (Kap.<br />

6.2.6.5) wie auch einen Landschaftsschutz (Kap. 6.2.6.7).<br />

Um zu prüfen, ob die Maßnahmen nach LPR einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, werden die Vorrangflächen<br />

des „Landschaftsökologischen Atlas Baden-Württemberg“ (Trockene, feuchte und steile<br />

Lagen: Natürliche Schwerpunkte für Schutz, Pflege und Entwicklung in den Standortskomplexen) den<br />

LPR-Maßnahmen gegenübergestellt. Hierbei wurden insbesondere Aussagen hinsichtlich extremer<br />

Bodenfeuchteverhältnisse berücksichtigt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


236 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Um eine Vergleichbarkeit der Landkreise und Vorrangkategorien untereinander durchzuführen, wurde<br />

zuerst der Index „Arten- und Biotopschutz“ ermittelt. Hierbei wurde wie folgt vorgegangen:<br />

1. Zuweisung der Werte:<br />

Schwerpunkte für den Arten- und Biotopschutz<br />

zugewiesener Wert<br />

keine ausgeprägten Schwerpunkte 0<br />

örtliche Schwerpunkte 1<br />

verbreitete Schwerpunkte 2<br />

vorherrschende Schwerpunkte 3<br />

2. Mittels der Werte wurde der Index ermittelt:<br />

Index „Arten- u. Biotopschutz“ =<br />

Anteil in % x 0 + Anteil in % x 1 + Anteil in % x 2 + Anteil in % x 3<br />

100<br />

z. B. Landkreis Reutlingen<br />

Index: 2,39 =<br />

3,9% x 0 + 11,9 % x 1 + 25 % x 2 + 59,1% x 3<br />

100<br />

Der Index befindet sich demnach zwischen 1 (gering) und 3 (sehr hoch).<br />

Eine Gegenüberstellung der Vorrangflächenangaben mit dem ermittelten Index bieten die folgenden<br />

Abbildungen:<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

237<br />

Abbildung 6.34: Gegenüberstellung des Indexes für den Arten- und Biotopschutz und den<br />

jeweiligen Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/ Stadtkreisen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


238 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.35: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“<br />

In Abb. 6.36 wurden die Indices der Landkreise zur besseren Übersicht gruppiert. Höchste Indices<br />

haben die Kreise Reutlingen, Konstanz, Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden Stadt. Niedrigste Indices<br />

weisen insbesondere Landkreise mit guten ackerbaulichen Standortsbedingungen (z. B. entlang des<br />

Neckartals) auf.<br />

Um die Ausprägung des Index mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung setzen zu können, wurden<br />

diese miteinander verglichen. Im folgenden Diagramm Abb. 6.36 ist die durchschnittliche Maßnahmendichte<br />

in ha/qkm (Y-Achse) in den einzelnen Landkreisen dem Index “Arten- und Biotopschutz“<br />

(X-Achse) gegenübergestellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

239<br />

Generell fällt auf, dass nirgends eine hohe Maßnahmendichte ist, wo lediglich ein sehr geringer Index<br />

ermittelt wurde. Dies wurde mit der gelb-gestrichelten Linie markiert und lässt den Schluss zu, dass<br />

der LPR-Mitteleinsatz nicht unabhängig von den Vorrangflächen für den Arten- und Biotopschutz ist.<br />

Unterhalb dieser Linie lässt sich allerdings das gesamte Spektrum der möglichen Beziehungen zwischen<br />

LPR-Mitteleinsatz sowie Vorrangflächen für den Arten- und Biotopschutz finden.<br />

Interessant ist, dass es viele Landkreise gibt, bei denen ein hoher Index ermittelt wurde und die eine<br />

vergleichsweise geringe Maßnahmendichte haben. Hier scheint die natürliche Ausstattung eindeutig<br />

über einen möglichen nivellierenden Nutzungseinfluss zu dominieren.<br />

Abbildung 6.36: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />

ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000 – 04 mit dem Index „Arten- und Biotopschutz“.<br />

Die grüne Farbabstufung entspricht der der Abbildung 6.19<br />

Bei dem im Diagramm abgebildeten „Ausreißer“ oben handelt es sich um den Stadtkreis Baden-<br />

Baden, der eine insgesamt sehr kleine landwirtschaftliche Nutzfläche (mit 1.582 ha die zweitniedrigste<br />

im Land) hat. Die gelbe Linie von links unten nach rechts oben sind die Landkreise: Heidelberg/Stadt<br />

(Index: 1,02 – 0,13 ha/qkm), Stuttgart/Stadt (1,41 – 0,67 ha/qkm), Hohenlohekreis (Index: 1,46 – 0,84<br />

ha/qkm), Biberach (Index: 1,49 – 1,01 ha/qkm), Freudenstadt (Index: 1,56 – 1,20 ha/qkm), Bodenseekreis<br />

(Index: 1,77 – 1,78 ha/qkm), Ortenaukreis (Index: 1,96 – 2,29 ha/qkm), Karlsruhe Stadt (Index:<br />

2,01 – 2,32 ha/qkm), Rastatt (Index: 2,37 – 2,91 ha/qkm), Karlsruhe (Index: 2,39 – 2,81 ha/qkm).<br />

Die durchgeführte statistische Methode zur Ermittlung eines Artenindexes, der mit den LPR-<br />

Maßnahmen in Beziehung gesetzt wurde, gibt sicherlich erste, aber wenig überprüfte und quantitative<br />

Aussagen. Durch den Einbezug konkreter Artenvorkommen – oder, wie seit wenigen Monaten landesweit<br />

digital verfügbar, die Biotopkartierung nach § 24a des LNatschG, sowie anderer Standortsfaktoren<br />

(Hangneigung) könnte in einem künftigen Schritt geprüft werden, ob Maßnahmen bezüglich<br />

tatsächlicher Vorkommen von Flora und Fauna in landwirtschaftlichen Flächen konkreter bewertet<br />

werden können. Die aufgezeigte Methodik einer Indexbildung und Gegenüberstellung könnte dann so<br />

oder so ähnlich weitere Verwendung finden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


240 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abschließend sei noch beispielhaft angeführt, dass mit ca. 230 B1 und 15 E1 Projekte in 2002 und<br />

einem Fördervolumen von ca. 640.000 € bzw. 114.000 € auch Biotopgestaltungs- und –<br />

vernetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die sicherlich ebenfalls und direkt zur Artenvielfalt<br />

beitragen – wenn auch in relativ geringem Flächenumfang. Ähnliches gilt für die insgesamt 80 Projekte<br />

C zum Grunderwerb (ca. 500.000 €) sowie der 356 Projekte B1 zur Biotopgestaltung (ca. 1 Mio. €,<br />

jeweils 2001, 2002 und 2003).<br />

6.2.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur<br />

sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung<br />

der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen<br />

Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig<br />

sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur<br />

oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen<br />

Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />

Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind<br />

auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden.<br />

Ökologische Infrastrukturen, einschließlich A-<br />

ckerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />

Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />

denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt<br />

oder verbessert worden.<br />

Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />

werden) oder aquatische Habitate sind<br />

vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder<br />

Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen geschützt worden.<br />

VI.2.B-1<br />

VI.2.B-2<br />

VI.2.B-3<br />

x<br />

x<br />

x<br />

Hier sind vor allem die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführten Extensivierungsmaßnahmen<br />

zu nennen, die zusammen mit Pflegemaßnahmen ca. 70% der LPR-Maßnahmen (mit insgesamt<br />

ca. 10.000 ha) ausmachen. Diese sind potentiell und indirekt geeignet, für die Natur wichtige und<br />

schutzwürdige Habitate zu bilden bzw. zu erhalten. Direkte Maßnahmen stellen die in 2002 und 2003<br />

insgesamt 231 Projekte der Kategorie B1 (Biotopgestaltung) sowie die ca. 50 C Projekte (Grunderwerb<br />

zum Zwecke des Naturschutzes) dar. Seit 1.1.2004 findet lediglich bei einem Überhang aus<br />

2003 im Bereich D noch eine Kofinanzierung statt.<br />

Die LPR-Maßnahmen sind nicht spezifisch nach Feuchtstandorten differenziert ausgewiesen oder<br />

erfasst. Daher sind hierzu keine Aussagen möglich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

241<br />

In der Summe kann man feststellen, dass alle Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Habitatvielfalt<br />

leisten, da die LPR Maßnahmen gezielt für den Naturschutz und die Landschaftspflege einzusetzen<br />

sind. Daher wurde auch in der Übersicht 6.9 die LPR-Maßnahmendichte als Wirkungsparameter<br />

angegeben. Im Rahmen einer weitergehenden Bewertung sollte geprüft werden, ob die in 2002<br />

neu ergriffenen Maßnahmen insbesondere zur Vernetzung beigetragen haben – vgl. die neue Kategorie<br />

E1 mit 15 Projekten zu Biotopvernetzungskonzeptionen - , da dieser Aspekt für die Verbesserung<br />

der Habitatvielfalt im Sinne der NATURA 2000 Richtlinie (LfU 2002, 2003) von besonderer Bedeutung<br />

ist.<br />

Folgende Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />

• Wichtige Habitate sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden<br />

• Ökologische Infrastrukturen (z. B. Hecken) sind geschützt oder verbessert worden<br />

• Wertvolle Feuchtgebiete sind (vor Einträgen etc.) geschützt worden.<br />

Als flächendeckend verfügbare Datenquelle, die einen gewissen Anteil an wichtigen Habitaten und<br />

ökologischen Infrastrukturen in Landschaften enthält, liegen die NATURA 2000<br />

Gebiete vor (vgl. Abb. 6.37). Diese decken insbesondere die Naturschutzgebiete ab, in denen ein<br />

beträchtlicher Teil der LPR-Maßnahmen stattfindet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


242 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.37: Lage der gemeldeten NATURA 2000 Schutzgebiete in Baden-Württemberg<br />

Abb. 6.37 zeigt den derzeit gültigen Stand der gemeldeten NATURA 2000 Gebiete in Baden-<br />

Württemberg. Auch wenn keine genauen Angaben verfügbar waren, lässt sich zumindest vermuten,<br />

dass auf vielen dieser Flächen Maßnahmen mit Unterstützung der LPR-Kategorien stattfinden. Auch<br />

hier zeigt sich (Abb. 6.38), dass naturräumlich bedingt die Anteile der<br />

NATURA 2000 Flächen an der Landkreisfläche sehr unterschiedlich sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

243<br />

Abbildung 6.38: Anteile der NATURA 2000 Schutzgebietsflächen an der gesamten Landkreisfläche<br />

(Stand 2004)<br />

Um zu prüfen, ob die Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen einen potentiell unterschiedlichen<br />

Beitrag zur Habitatvielfalt in diesen Gebieten leisten, wurden die LPR-Maßnahmen den NATURA<br />

2000 Schutzgebieten (FFH Gebiete und Vogelschutzgebiete) gegenübergestellt. Im folgenden Diagramm<br />

ist die durchschnittliche LPR-Maßnahmendichte in ha/qkm LF (Y-Achse) in den einzelnen<br />

Landkreisen den NATURA 2000 Gebietsanteilen (X-Achse) gegenübergestellt. Auch hier lässt sich der<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


244 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

generelle Trend feststellen, dass höhere Maßnahmendichten mit höheren NATURA 2000 Gebietsanteilen<br />

korrelieren.<br />

Abbildung 6.39: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />

ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000-2004 mit dem Gebietsanteil der NA-<br />

TURA2000 Flächen (Stand: 2004)<br />

Generell sind alle LPR-Maßnahmen dem Habitatschutz förderlich. In den Verträgen selbst wird auch<br />

nach bestimmten zu schützenden Biotoptypen oder Arten differenziert. Für den Evaluierungszeitraum<br />

kann eine nach Biotoptypen und Arten differenzierte Auswertung nur mit einem erheblichen Aufwand<br />

durchgeführt werden. Daher konnten kaum quantitative Antworten in Befragungen und Interviews<br />

gegeben werden. Einzelne Fallstudien wie z. B. das Braunkehlchen-Projekt im Zollernalbkreis, die<br />

Aussagen der Befragungen sowie die regionalstatistischen Analysen zu Arten- und Biotopindizes zeigen<br />

allerdings die sehr gute und erfolgreiche Zielorientierung der LPR.<br />

Künftig (mit Daten ab 2005) sollen mit dem LaIS die Angaben auch bzgl. der vorkommenden Arten<br />

analysiert und mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung gesetzt werden können.<br />

6.2.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der<br />

Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des<br />

Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />

erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des Fortbestehens<br />

gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />

Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist<br />

gesichert worden.<br />

VI.2.C-1<br />

x<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

245<br />

Die LPR bietet insbesondere in ihrer neuen Fassung (VO (EG) 1257-1999) mit der Maßnahme „Umstellen<br />

Mähnutzung auf extensive Rinderweide“ (Code 19) die Möglichkeit, einen Beitrag zum Erhalt<br />

oder zur Verbesserung der genetischen Vielfalt zu leisten.<br />

Im Einführungsjahr 2001 wurden in 3 Landkreisen entsprechende Maßnahmen gefördert, im Jahr<br />

2002 bereits in 6 Landkreisen, ab 2003 in 10 Landkreisen. Insgesamt wird eine Fördersumme von<br />

mittlerweile über 70 T€ dafür aufgewendet (s. Tab. 6.3).<br />

Tabelle 6.3:<br />

Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“<br />

Jahr Landkreise Anz. d. Verträge Anz. d. Flächen Flächen in ha Summe in €<br />

2001 3 7 17 10,9 4.599<br />

2002 6 7 27 42,5 21.566<br />

2003 10 18 260 126,5 63.318<br />

2004 10 21 320 142,1 71.103<br />

Die regionale Verteilung der extensiven Beweidungsmaßnahmen zeigt Abb. 6.40 In diesen Regionen<br />

wird durch diese Fördermaßnahme die Haltung der in Tab. 6.4 aufgeführten Rinderrassen in traditionellen<br />

Bewirtschaftungssystemen potentiell begünstigt.<br />

Tabelle 6.4:<br />

Informationen zu gefährdeten Rinderrassen<br />

Rasse Verbreitungsgebiet Gesamtbestand<br />

Gefährdungskategorie,<br />

der Roten Liste der GEH<br />

laut<br />

Original<br />

Braunvieh<br />

Allgäu<br />

(Baden-Württemberg, Bayern)<br />

410 Tiere Kategorie II<br />

(stark gefährdet)<br />

Limpurger<br />

Landkreise Ostalb, Schwäbisch<br />

Hall und Rems-Murr.<br />

320 Tiere Kategorie I<br />

(extrem gefährdet)<br />

Hinterwälder<br />

Rind<br />

Südlicher Hochschwarzwald<br />

(Feldberg, Belchen, großes und<br />

kleines Wiesental).<br />

ca. 4000 Tiere<br />

Kategorie III<br />

(gefährdet)<br />

Quelle: GEH, SAMBRAUS 1994<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


246 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Abbildung 6.40: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach LPR VO (EG) Nr. 1257-<br />

1999 (Extensive Rinderweide)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

247<br />

6.2.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften<br />

erhalten oder geschützt worden?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />

oder geschützt worden?<br />

Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />

(visuell usw.) – Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />

Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />

Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt<br />

worden.<br />

VI.3-1<br />

x<br />

Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) –<br />

Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten oder verbessert<br />

worden.<br />

Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />

Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />

VI.3-2<br />

VI.3-3<br />

x<br />

x<br />

Seitens des Landes Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass ca. 50 % der Biotopfläche<br />

durch Pflegemaßnahmen offen gehalten werden müssen. Auf diesen Flächen tragen die Maßnahmen<br />

zum Schutz der Landschaften bei, da sich ansonsten eine unerwünschte Veränderung der Landschaft<br />

ergeben würde. Die Maßnahmen des Naturschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind<br />

differenzierter zu beurteilen. Grundsätzlich werden diese Flächen durch eine Bewirtschaftung offen<br />

gehalten. Es stellt sich daher die Frage, ob durch die LPR ein positiver Beitrag zum Schutz von Landschaften<br />

gegeben ist. Dies könnte beispielsweise zutreffen bei der Umwidmung von Ackerflächen in<br />

Grünland und ist insgesamt insbesondere für alle Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zu erwarten.<br />

Letzteres wird aus den Befragungen einstimmig bestätigt.<br />

Als Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />

• Perzeptive und kognitive Kohärenz<br />

• Perzeptive und kognitive Unterschiedlichkeit<br />

• Kulturelle Eigenart<br />

• Freizeitwerte.<br />

In Anknüpfung an eine wesentliche Problematik unerwünschter Landschaftsveränderungen - Offenhaltung<br />

der Landschaft - lauten Vorschläge für eine Bewertung folgendermaßen:<br />

Auf Grenzertragsböden zieht sich die <strong>Landwirtschaft</strong> aus der Nutzung stärker als sonst zurück, weshalb<br />

diese Bereiche zu verbuschen drohen oder aufgeforstet werden. Maßnahmen auf Grenzertragsböden<br />

tragen zur Offenhaltung und somit zum Erhalt der Landschaft bei. Daraus kann gefolgert wer-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


248 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

den, dass höhere Maßnahmenanteile auf den Untergrenzflur-Kategorien 3 und 4 durch die LPR zu<br />

mehr Erhalt und Schutz von Landschaften beigetragen haben. In der alten LPR Verordnung waren<br />

dabei noch Grenzfluren von Untergrenzfluren unterschieden worden. Diese sind in der neuen Verordnung<br />

zu Untergrenzfluren zusammengefasst worden. Generell werden darunter landwirtschaftlich<br />

ungeeignete bis sehr schlechte Böden (für den Naturschutz vorrangig zu entwickelnde Flächen) verstanden.<br />

Zur besseren Übersicht wurden die Landkreise in 5 Klassen eingeteilt und diese kartographisch dargestellt<br />

(Abb. 6.41). Dabei zeigt sich, dass die Kreise mit den größten Beiträgen von LPR-Maßnahmen<br />

mehr im Süden Baden-Württembergs verteilt sind. Zollernalb, Tuttlingen, Freudenstadt und Ravensburg<br />

weisen die meisten Maßnahmen auf Untergrenzflur-Standorten auf.<br />

Abbildung 6.41: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4 (Untergrenzflur)<br />

bezogen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Schnitt der<br />

Jahre 2000 – 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

249<br />

Der Erhalt und Schutz von Landschaften ist praktisch mit allen LPR-Maßnahmen direkt oder indirekt<br />

verbunden. Naturschutz und Landschaftspflege muss immer auch auf der Ebene „Landschaft“ stattfinden,<br />

um Biotopen und Arten, einschließlich des Menschen, den entsprechenden „Gesamtlebensraum“<br />

zu bieten. Man könnte daher behaupten – auch wenn sich viele der o.g. Fragen nicht immer quantitativ<br />

beantworten ließen – dass auf den jährlich insgesamt ca. 13.000 ha der Maßnahmenflächen (vgl.<br />

Tab. 6.2) ein Beitrag zum Landschaftsschutz erfolgt.<br />

6.2.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Eine Betriebsleiter- und Ämterbefragung, die Angaben zum Vollzug der LPR-Maßnahmen enthalten<br />

würden, ist nicht erfolgt. Die Evaluierung des Maßnahmenzeitraums 1992-97 (LEL/LFU 1999) weist–<br />

als Ergebnis einer damaligen Umfrage – eine hohe Akzeptanz (und Zufriedenheit mit) der LPR insgesamt<br />

auf. Neuere zusammenfassende Auswertungen liegen nicht vor. Die durchgeführte diesjährige<br />

und exemplarische Ämterbefragung bestätigt diese Aussage.<br />

Wie bei MEKA handelt es sich damit bei der LPR um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierende<br />

Agrarumweltmaßnahme, die insgesamt positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Für den Vertragsnaturschutz<br />

(Teil A) liegen überwiegend feste Fördersätze vor, was den Vollzug vereinfacht. Zu den<br />

neu in 2001 eingeführten Kategorien B1 – E3 aber ab 2004 praktisch nicht (mehr) kofinanzierten Programmteile,<br />

die oftmals im Einzelnen zu gestaltende Projekte darstellen, liegen erst wenige Vollzugserfahrungen<br />

vor.<br />

Durch die Einführung der neuen LPR Verordnung (vgl. Übersicht 6.9) sind gewisse Umstellungsprobleme<br />

entstanden. Wie eingangs bereits angesprochen, liegen allein im Teil B1 75 bzw. 77 Projekte<br />

(2001 bzw. 2002) unter einer Fördersumme von 1000 €, wobei diese naturschutzfachlich nicht verzichtbar<br />

sind. Der bei den geringen Förderbeträgen vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand für die<br />

EU-Kofinanzierung konnte seit 2004 durch den Einsatz eines elektronischen Landschaftspflege-<br />

Informationssystems (LaIS) verringert werden.<br />

Aus den Befragungsergebnissen kann geschlossen werden, dass die Ziele weitestgehend erreichbar<br />

sind. Allerdings wird deutlich kritisiert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel lediglich einen „Tropfen<br />

auf den heißen Stein“ für den Naturschutz darstellen, und zudem die Vorgabe der Ausgleichszahlungen<br />

an die Flurbilanz-Wertstufe wegfallen sollte, um die Naturschutzeffizienz zu erhöhen.<br />

6.2.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis<br />

2013<br />

6.2.8.1 ELER-Verordnung<br />

Wie im Kap. 6.1.8 angeführt, sieht der seitens der EU-Kommission ab 2007 zur Entwicklung der ländlichen<br />

Räume vorgesehene Europäische Entwicklungsfond für den ländlichen Raum (ELER) vor, dass<br />

die „Gute fachliche Praxis“ und die im Rahmen der Direktzahlungen geforderten Maßnahmen im<br />

Rahmen des „Cross Compliance“ künftig die neue Basislinie des betrieblichen Umweltstandards darstellen,<br />

auf der künftige Agrar-Umwelt-Maßnahmen gezielt ergänzend aufbauen können (Abbildung<br />

6.23 und Übersicht 6.7). Im Bereich der Achse 2: Landmanagement und Umwelt sind künftig Maßnahmen<br />

zur Unterstützung benachteiligter Berggebiete sowie anderer benachteiligter Gebiete, Natura-<br />

2000-Gebiete, Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie Beihilfen für nichtproduktive Investitionen<br />

angesiedelt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


250 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

6.2.8.2 GAP-Reform<br />

Die zentralen Elemente der Reform sind: (1) die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion,<br />

(2) die Bindung der Direktzahlungen an Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Lebensund<br />

Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und (3) die Verwendung eines einbehaltenen Teils der<br />

Direktzahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Modulation) (BMVL 2005).<br />

Die GAP-Reform wird damit in vielen Regionen zu einer Veränderung der Flächennutzung führen.<br />

Agrarumweltmaßnahmen bieten die Möglichkeit, bei unerwünschten Effekten gegenzusteuern. Für die<br />

Ausgestaltung insb. der LPR ergeben sich folgende Ansätze (DVL/NABU 2005):<br />

1) Gezielte Aufrechterhaltung extensiver Beweidung zur Offenhaltung und Pflege von naturschutzrelevanten<br />

Flächen.<br />

2) Über die CC-Regelung ist zwar der Erhalt zahlreicher Landschaftselemente zukünftig gesichert.<br />

Allerdings sollte deren Pflege sowie die Erhaltung der nicht unter die Regelung fallenden Landschaftselemente<br />

gefördert werden.<br />

6.2.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

Generell könne Schlußfolgerungen und Empfehlungen in zwei Bereichen ausgesprochen werden:<br />

1. Wurden die gesteckten Ziele erreicht?<br />

2. Sollen die Ziele modifiziert werden?<br />

6.2.9.1 Zielerreichungsgrad<br />

Die gesteckten sehr generellen Ziele bzgl. z.B. Anzahl der Förderanträge wurden im Bereich der LPR<br />

weitestgehend erreicht. Eine Modifikation der Ziele steht allerdings allein schon wegen Änderungen<br />

der Rahmenbedingungen (GAP Reform, s.o.) an. Zudem sollte beachtet werden, dass gesellschaftliche<br />

Ziele des Naturschutzes und der Landespflege derzeit aktuell geändert wurden (NATURA 2000;<br />

BNatG) bzw. werden (LNatG Baden Württemberg).<br />

6.2.9.2 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Grundsätzlich hat sich insb. das Instrument des Vertragsnaturschutzes bewährt und sollte ausgebaut<br />

werden. Gleichzeitig wird empfohlen, naturschutzwirksame Effekte in andere Ansätze wie z.B. integrierte<br />

Projekte (LEADER) einzufügen (z.B. Beratung der Landwirte im Bereich Naturschutz). (Fachliche)<br />

Begründungen für den Ausbau sind u.a. die aktuellen Entwicklungen bei NATURA 2000 wie auch<br />

dem neuen Landesnaturschutzgesetz zum notwendigem Flächenschutz und der Integration der Nutzung<br />

in die Schutzziele. Dabei sind Abgrenzungen zu ggf. MEKA vorzunehmen und die EDVbezogene<br />

Datenauswertung zwecks Quantifizierungen und Kontrollen rasch auszubauen. Auch sind<br />

noch Vorbehalte der Landwirte gegenüber dem Naturschutz abzubauen. Dies wird im Folgenden noch<br />

näher ausgeführt.<br />

Durch die generelle Möglichkeit von Zielkonflikten allein schon innerhalb des Arten-, Biotop- und<br />

Landschaftsschutzes muss bei einer Evaluation zwischen einer Bewertung der Maßnahmen an sich<br />

für die entsprechenden Umweltgüter einerseits und einer Bewertung der Maßnahmen im Kontext gegebenenfalls<br />

konfligierender Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterschieden<br />

werden. Für letzteres sind insbesondere die Instrumente der Landschaftsplanung u.ä. zuständig, was<br />

allerdings bei einem unzureichenden Einsatz dieser Planungen zu einer Ziel-Unsicherheit führen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

251<br />

kann, so dass z. B. Aufforstungen extensiven Grünlands mit Interessen des Artenschutzes kollidieren,<br />

obwohl beides als Maßnahmen mit EPLR-Förderungen möglich wäre. Diese potentiellen Zielkonflikte<br />

setzen sich auf höheren Planungsebenen fort und können in einzelnen Fällen die Effizienz von Agrarumweltmaßnahmen<br />

einschränken. Dem „Planungsdefizit“ steht auch ein Begleitforschungs- und<br />

Kommunikationsdefizit gegenüber, das – neben der Verbesserung der Erreichbarkeit von Zielsetzungen<br />

- Wirkungen und Kontrollen besser quantifizieren helfen würde (vgl. Luik et al., 2004).<br />

6.2.9.3 Empfehlungen für verbleibenden Programmzeitraum<br />

Das bereits prinzipiell lauffähige und mit flurstücksgenauen Daten ausgestattete LaIS sollte sobald als<br />

möglich für quantifizierende Auswertungen nutzbar gemacht werden. Ursprünglich war hierfür der<br />

August 2005 vorgesehen.<br />

Wie bereits nach der letzten Programmanpassung der LPR in 2000/2001diskutiert und auch aus den<br />

Befragungen erneut genannt, sollte die Vorrangflurenbewertung vollständig ausgesetzt werden, da sie<br />

indirekt zur Unterfinanzierung schlechter und zur Überfinanzierung guter landbaulicher Standorte beiträgt<br />

und damit die Naturschutzeffizienz schmälert. Dies wird im verbleibenden Zeitraum allerdings<br />

nicht mehr notifiziert werden können.<br />

Es sollte geprüft werden, ob (wie MEKA B4) ein Erfolgsbezug eingeführt werden kann (Bsp. Bayern,<br />

Bruterfolg Kornweihe), was zudem die Kontrollierbarkeit der Wirkungen und die Akzeptanz der Landwirte<br />

für den Naturschutz verbessert .<br />

Ebenso sollte geprüft werden, inwieweit die Flexibilität bzgl. Termingestaltung (Mahd u.ä.) von Maßnahmen<br />

erhöht werden kann, was z.T. bereits auf informeller Basis Praxis ist.<br />

Generell ist zu prüfen, inwieweit die LPR um Maßnahmen in allen Natura 2000 Flächen sowie in Naturparken<br />

erweitert werden sollte, um gezielt naturschutzorientierte Aufgaben im Instrument der LPR<br />

zu bündeln.<br />

6.2.9.4 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Insgesamt lässt sich die Evaluierung des Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/LPR wie<br />

folgt zusammenfassen:<br />

• Die Ausgestaltung der LPR bzgl. Freiwilligkeit und Auszahlungsbetrag wird bei den Befragten<br />

mit mittel bis gut eingestuft. Dies macht das Programm grundsätzlich zu einem breit akzeptierten<br />

Instrument hoher regionaler und einzelbetrieblicher Differenzierbarkeit und erlaubt damit<br />

andererseits vergleichsweise einfach ggf. erforderliche Anpassungen.<br />

• Häufig genannt werden Empfehlungen, das Programm (etwas) zu vereinfachen, Überschneidungen<br />

insb. mit MEKA (die als mittel angegeben werden) zu reduzieren, die Aufwandsentschädigungen<br />

von den Flurbilanzeinordnungen zu trennen sowie flexiblere Termingestaltungen<br />

zwecks Erhöhung der Naturschutzeffizienz zu ermöglichen.<br />

• Der landesweit relativ geringe Flächenumfang des Vertragsnaturschutzes angesichts der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung insb. extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen kann den<br />

Artenrückgang kaum aufhalten. Daher sollte die NATURA 2000 Schutzgebietskulisse und das<br />

damit verbundene Verschlechterungverbot sowie die Monitoringpflicht einschl. der derzeit in<br />

der Kartierung befindlichen Pflege- und Entwicklungspläne (PEPLs) in die LPR aufgenommen<br />

werden. Diese stellen eine gute Basis für fachlich fundierte Naturschutzmaßnahmen auf einer<br />

Gesamtfläche von letztlich ca. 16,5% des Landes dar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


252 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• LPR zeigt sowohl kurzfristig, mittelfristig und langfristig nachhaltig strukturbildende Wirkungen<br />

(durch die Dimension des Programms allerdings nur in geringem Umfang).<br />

• Kontrollen könnten insbesondere über sog. Erfolgsprämien (Bsp. Bayern, Kornweihe-Horste in<br />

Getreideäckern) sowie die Kopplung an NATURA 2000 Monitoringerfordernisse durchgeführt<br />

werden. Das Faltblatt Grünlandextensivierung der LEL wir hierfür in der Praxis unterschiedlich<br />

(und als noch zu aufwändig) bewertet.<br />

• Durch die starke Einzelmaßnahmen-Orientierung der LPR Verträge scheint es sinnvoll, die<br />

Leistungen, dort wo sachlich gerechtfertigt (öffentliche Flächen), nach einem Ausschreibeverfahren<br />

zu vergeben.<br />

Wie bereits angeführt, sollten vor allem indirekt naturschutzbedeutsame Maßnahmen z.B. über neue<br />

Produktentwicklungen oder Wirtschaftsweisen auch verstärkt in integrierte Programme wie z.B. LEA-<br />

DER aufgenommen werden.<br />

Im Anhang befinden sich:<br />

• Liste der befragten Einrichtungen und Fragebogen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

253<br />

7 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.1 Ausgestaltung des Förderkapitels<br />

Innerhalb der Gesamtwirtschaft Baden-Württembergs haben die Land- und Forstwirtschaft eine aus<br />

ökonomischer Sicht eher nachrangige Bedeutung. Die Bruttowertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft<br />

lag im Jahre 2003 bei knapp 2,5 Mrd. €, womit ein Anteil von nur 0,8 % aller Wirtschaftsbereiche<br />

des Landes erreicht wird (Thalheimer, 2004, S. 19). Unter den Erlösquellen der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

haben pflanzliche und tierische Erzeugnisse eine ähnlich große Bedeutung (Tabelle 7.1).<br />

Tabelle 7.1:<br />

Verkaufserlöse der <strong>Landwirtschaft</strong> in jeweiligen Preisen für Baden-<br />

Württemberg nach ausgewählten Erzeugnissen 1999, 2001, 2003<br />

in Mio. EUR<br />

in % v. Gesamt<br />

Erzeugnis<br />

1999 2001 2003 2003<br />

Getreide 253 287 254 9,1<br />

Gemüse 1) 125 146 129 4,6<br />

Obst 144 146 173 6,2<br />

Weinmost/Wein 478 341 353 12,7<br />

Blumen und Zierpflanzen 171 200 177 6,4<br />

Pflanzliche Erzeugung 1.432 1.346 1.284 46,1<br />

Rinder und Kälber 312 241 235 8,4<br />

Schweine 372 546 461 16,6<br />

Milch 638 751 665 23,9<br />

Tierische Erzeugung 1.442 1.685 1.498 53,8<br />

Verkaufserlöse insgesamt 2.875 3.032 2.783 100,0<br />

1) Einschließlich Champignons.<br />

Quelle: (StaLa BW, 2005b), eigene DarstellungQ:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-2006\ Bundeslaender\A<br />

Die <strong>Ernährung</strong>swirtschaft hat in Baden-Württemberg eine wichtige Funktion zur Absatzsicherung der<br />

landwirtschaftlichen Rohwaren und damit für die Aufrechterhaltung der <strong>Landwirtschaft</strong> unter schwierigen<br />

strukturellen Bedingungen. Dieser Sektor sichert den Absatz der heimischen Rohprodukte und<br />

trägt zur Versorgung des großen Nachfragepotentials in den Verbrauchszentren mit regional erzeugten<br />

Produkten bei. Außerdem leistet die <strong>Ernährung</strong>swirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Sicherung<br />

von Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen Baden-Württembergs (vgl. Abbildung 7.1). Bedeutende<br />

Sektoren sind in BW die Fleischwirtschaft, die Molkereiwirtschaft sowie die Obst- und Gemüseverarbeitung<br />

mit einem besonderen Gewicht der Saftherstellung aus dem Markt- und Streuobstanbau.<br />

Die Entwicklungstendenzen im Lebensmittelhandel und der Nachfrage führen auch für den überwiegend<br />

mittelständisch strukturierten Verarbeitungs- und Vermarktungssektor in Baden-Württemberg zu<br />

einem hohen Anpassungsbedarf. Mit Ausnahme der Molkereiwirtschaft, die von Großunternehmen<br />

geprägt wird, verfügen viele kleine und mittlere Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel,<br />

um die Anpassungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


254 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.1.1 Übersicht über die angebotenen Maßnahmen<br />

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL (MLR, 2000)) sieht im Kapitel 4 die<br />

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (V&V) vor, die auf<br />

den Grundsätzen der GAK basiert (s. Tabelle 7.2). Dem Buchstaben g) gemäß VO (EG)<br />

Nr. 1750/1999 ist die Förderung von Investitionen nach diesen Richtlinien zugeordnet. Als weitere<br />

Fördergegenstände sind dem Buchstaben m) bestimmte Maßnahmen nach Art. 33 der VO (EG)<br />

Nr. 1257/1999 zugeordnet. Dazu zählen die Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten.<br />

In der Hauptsache handelt es sich um die Förderung von Vermarktungskonzeptionen.<br />

Außerhalb der kofinanzierten Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 1257/1999 sind Organisationskosten auf<br />

der Basis des Marktstrukturgesetzes (MStrG) oder für Erzeugerzusammenschlüsse (EZZ) ökologisch<br />

oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte förderfähig.<br />

Tabelle 7.2:<br />

Überblick der Förderrichtlinien und Finanzierungsquellen im Maßnahmenund<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL)<br />

Maßnahme Fördergrundlage Richtlinie des Landes/ Fördergegenstand<br />

Verbesserung der Verarbeitung<br />

und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />

Qualitätsprodukten<br />

MEPL, Kap. 4<br />

VO 1750/1999, g)<br />

GAK-Grundsätze<br />

Investitionen bei Vermarktungseinrichtungen für<br />

landwirtschaftliche Erzeugnisse (MSV )<br />

Fördersatz<br />

in %<br />

Finanzierungsquellen<br />

25 EU/ GAK<br />

Investitionsbeihilfen nach dem MStrG 25 EU/ GAK<br />

Investitionen der Verarbeitung und Vermarktung<br />

ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte<br />

Investitionen der Verarbeitung und Vermarktung<br />

regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte<br />

MEPL, Kap. 5<br />

Vermarktungskonzeptionen in den Bereichen<br />

VO 1750/1999, m)<br />

ökologisch oder regional erz. Prod. und MSV<br />

GAK-Grundsätze<br />

25 EU/ GAK<br />

25 EU/ GAK<br />

50 EU/ GAK<br />

Quelle: MEPL(MLR, 2000), eigene Darstellung<br />

Im Jahr 2003 wurde in BW die politische Entscheidung getroffen, diesen Maßnahmenbereich schrittweise<br />

aus der Förderung des EAGFL herauszunehmen und stattdessen rein national aus GAK-Mitteln<br />

weiter zu fördern. Nur wenige, große Projekte werden mit EU-Mitteln unterstützt. Der Fördersatz ist<br />

einheitlich auf 25 % festgesetzt und wurde nicht verändert. Insgesamt führte diese Entscheidung zu<br />

einer Absenkung der Inanspruchnahme der Kofinanzierung durch EU-Mittel im Bereich V&V in mehreren<br />

Schritten auf zuletzt ca. 40 % des ursprünglichen Ansatzes (vgl. Tabelle 7.3).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

255<br />

Tabelle 7.3:<br />

Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />

Maßnahmenbereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

(g/ MSV)<br />

Antrag<br />

Kommissionsentscheidung<br />

Förderfähige<br />

Investitionssumme<br />

vom Nr. vom Mio. EURO EAGFL<br />

Fördersätze<br />

in %<br />

national<br />

insgesamt<br />

Inhalt der<br />

Änderung<br />

EAGFL-<br />

Beteiligung<br />

Öffentliche<br />

Ausgaben<br />

Mio. EURO Mio. EURO<br />

15.12.1999 K(2000) 2524 07. Sep 00 210,56 12,5 12,5 25,0 26,32 52,64<br />

1. Änderung<br />

13.10.2000 K(2001) 2099 09. Aug 01 208,80 12,5 12,5 25,0<br />

2. Änderung<br />

13.10.2000 K(2001) 2828 09. Okt 01 188,80 12,5 12,5 25,0<br />

3. Änderung<br />

14.03.2002 K(2002) 3450 02. Okt 02 183,20 12,5 12,5 25,0<br />

4. Änderung<br />

26.03.2003 K(2003) 3107 21. Aug 03 116,16 12,5 12,5 25,0<br />

5. Änderung<br />

12.03.2004 K(2004) 3276 18. Aug 04 53,60 12,5 12,5 25,0<br />

6. Änderung (Entwurf)<br />

17.01.2005 84,56 12,5 12,5 25,0<br />

Änderungsantrag für zusätzliche staatliche Beihilfe nach Artikel 52<br />

17.01.2005 60,16 0,0 25,0 25,0<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Erhöhung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Erhöhung der<br />

Mittelzuweisung<br />

26,10 52,20<br />

23,60 47,20<br />

22,90 45,80<br />

14,52 29,04<br />

6,70 13,40<br />

10,57 21,14<br />

0,00 15,04<br />

Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />

Die veränderte Ausrichtung in der Finanzierung der Förderung lässt sich bei der Bewertung der Wirkungen<br />

der Förderung nicht mit der notwendigen Differenzierung berücksichtigen. Die Betrachtung<br />

bezieht sich daher auf die Förderung im Bereich V&V entsprechend den Vorgaben des EAGFL-G<br />

unabhängig davon, inwieweit sie über den EAGFL-G oder GAK finanziert werden. Hier hat sich der<br />

Mittelansatz (förderfähige Investitionssumme) gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von rd.<br />

210 Mio. € nicht verändert. Die gesunkene Inanspruchnahme von EU-Kofinanzierungsmitteln soll<br />

durch eine entsprechende Aufstockung der nationalen Fördermittel kompensiert werden, was nach<br />

den verfügbaren Daten bislang noch nicht vollständig erfolgte. Der Finanzplafonds für 2006 ist noch<br />

nicht geregelt. Außerdem erwartet BW zum Haushaltsjahresende die Rückgabe von Mitteln, die zu<br />

Beginn der Förderphase von V&V an andere Programmbereiche abgegeben wurden (vgl. Tabelle<br />

7.7).<br />

Im Finanzplan ist keine Aufteilung nach Sektoren notwendig. In Baden-Württemberg werden mit Ausnahme<br />

Milch alle Sektoren gefördert, die für dieses Bundesland Relevanz haben. Intern werden<br />

Schwerpunkte der investiven Förderung in den Sektoren Obst und Gemüse, Vieh und Fleisch, Getreide,<br />

Wein sowie Blumen und Pflanzen gesetzt (Tabelle 7.4). Die Veränderungen seit 2000 zeigen,<br />

dass die gesamte Planung für den Maßnahmenbereich V&V um knapp 6 % auf die Investitionssumme<br />

von 211 Mio. € angestiegen ist.<br />

Der Sektor Eier und Geflügel wurde 2002 zusätzlich aufgenommen (Tabelle 7.4). Die Fördermittel<br />

wurden bis Ende 2004 nur ein Mal angefordert. Zwei weitere Anträge für Neubaumaßnahmen in der<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


256 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Schlachtung bzw. Zerlegung von Geflügel wurden im Jahr 2005 vorgelegt bzw. angekündigt. Nach<br />

den Umverteilungen wird der Sektor Vieh und Fleisch den größten Anteil von 28 % der veranschlagten<br />

Mittel erhalten.<br />

Tabelle 7.4:<br />

Veränderung der sektoralen Mittelzuteilung für die Jahre 2000-2006, geschätzter<br />

Bedarf für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung ohne Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Finanzierungsquellen<br />

Sektoren<br />

Mio.<br />

EURO<br />

2000 2002 2005<br />

Anteil in<br />

%<br />

Förderfähige Investitionssumme<br />

Mio.<br />

EURO<br />

Anteil in<br />

%<br />

Veränd.<br />

in %<br />

Mio.<br />

EURO<br />

Anteil in<br />

%<br />

Veränd.<br />

in %<br />

Veränderung<br />

seit 2000<br />

in %<br />

Vieh und Fleisch 53,18 26,6 34,68 18,8 -34,8 59,15 28,0 +70,6 +11,2<br />

Eier-und Geflügel 0,00 0,0 8,80 4,8 - 9,20 4,4 +4,5 -<br />

Getreide 40,05 20,1 39,60 21,5 -1,1 47,42 22,5 +19,7 +18,4<br />

Wein 24,86 12,5 29,92 16,2 +20,4 30,62 14,5 +2,3 +23,2<br />

Obst u. Gemüse 1) 58,69 29,4 52,80 28,6 -10,0 49,53 23,5 -6,2 -15,6<br />

Blumen u. Pflanzen 2) 10,36 5,2 10,56 5,7 +1,9 8,13 3,9 -23,0 -21,5<br />

Saatgut 2,07 1,0 1,76 1,0 -15,0 3,51 1,7 +99,4 +69,6<br />

Ökologischer Landbau 3) 6,92 3,5 3,64 2,0 -47,4 1,72 0,8 -52,7 -75,1<br />

Nachwachsende Rohstoffe 3,46 1,7 2,64 1,4 -23,7 1,86 0,9 -29,5 -46,2<br />

Insgesamt 199,59 100,0 184,40 100,0 -7,6 211,14 100,0 +14,5 +5,8<br />

1) einschl. Fruchtsaft und Speisekartoffeln<br />

2) einschl. Baumschulerzeugnisse<br />

3) einschl. Regionalvermarktung<br />

Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />

Die Zuweisungen im Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

(m) wurde drei Mal gesenkt, weil die Fördermittel nicht angefordert worden sind (s. Tabelle 7.5). Lediglich<br />

ein Antrag für eine Vermarktungskonzeption zur Absatzförderung ökologischer Erzeugnisse lag zu<br />

Jahresbeginn 2005 vor.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

257<br />

Tabelle 7.5:<br />

Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />

Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />

(m)<br />

Antrag<br />

Kommissionsentscheidung<br />

vom Nr. vom Mio. EURO EAGFL<br />

in %<br />

national<br />

insgesamt<br />

Inhalt der<br />

Änderung<br />

EAGFL-<br />

Beteiligung<br />

Öffentliche<br />

Ausgaben<br />

Mio. EURO Mio. EURO<br />

15.12.1999 K(2000) 2524 07. Sep 00 10,60 25,0 25,0 50,0 2,65 5,30<br />

1. Änderung<br />

13.10.2000 K(2001) 2099 09. Aug 01 10,32 25,0 25,0 50,0<br />

3. Änderung<br />

14.03.2002 K(2002) 3450 02. Okt 02 8,80 25,0 25,0 50,0<br />

4. Änderung<br />

26.03.2003 K(2003) 3107 21. Aug 03 1,80 25,0 25,0 50,0<br />

5. Änderung (Entwurf)<br />

Förderfähige<br />

Investitionssumme<br />

17.01.2005 1,66 25,0 25,0 50,0<br />

Änderungsantrag für zusätzliche staatliche Beihilfe nach Artikel 52<br />

17.01.2005 0,96 0,0 50,0 50,0<br />

Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />

Fördersätze<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

um 2000+2001<br />

nicht angefordert.<br />

Betrag<br />

Senkung der<br />

Mittelzuweisung<br />

um 2000-2003<br />

nicht angefordert.<br />

Betrag<br />

Korrektur der<br />

Mittelzuweisung<br />

Erhöhung der<br />

Mittelzuweisung<br />

2,58 5,16<br />

2,20 4,40<br />

0,45 0,90<br />

0,41 0,82<br />

0,00 0,48<br />

7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten im Bereich Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Die Förderziele sind identisch mit den im Art. 25 der VO (EG) Nr. 1257/1999 definierten Zielen und<br />

unverändert geblieben (MLR, 2000, S. 101f.). Der hohe Stellenwert der <strong>Landwirtschaft</strong> in der baden–<br />

württembergischen Förderpolitik resultiert im wesentlichen daraus, dass<br />

• eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrechterhalten,<br />

• die Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten und<br />

• die Beschäftigung in ländlich strukturierten Regionen gesichert werden sollen.<br />

Daraus werden die spezifischen Zielsetzungen für BW abgeleitet (MLR, 2000, S. 101f.):<br />

• Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus BW,<br />

• Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalvermarktung,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


258 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

• Stärkere Teilnahme der <strong>Landwirtschaft</strong> in BW an der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse,<br />

• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch eine nachhaltige, umweltgerechte und flächendeckende<br />

Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.<br />

7.1.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />

Finanziell spielt der Bereich V&V im MEPL des Landes BW eine eher untergeordnete Rolle. Der indikative<br />

Finanzplan des MEPL (Stand 30.01.2004) sieht für den Bereich V&V ca. 21,14 Mio. € an öffentlichen<br />

Ausgaben vor, was nur 1,2 % der Gesamtausgaben von 1. 725,4 Mio. € entspricht. Die Finanzierungsänderung<br />

von 2003 sieht für die Jahre 2004 bis 2006 zusätzliche nationale Ausgaben in der<br />

Höhe von 12,29 Mio. € vor (vgl. Tabelle 7.7). Im Ausgangsplan von 2000 wurden 52,64 Mio. € für V&V<br />

angesetzt, was 2,8 % des Plans entspricht. Damit können Gesamtinvestitionskosten von 210 Mio. €<br />

angestoßen werden. Dieser ursprüngliche Zielwert wird bis zum Ende der Förderperiode (vgl. Tabelle<br />

7.4) beibehalten, weil die Rückgabe bisher nicht angeforderter EU- und GA-Mittel erwartet wird.<br />

Zu den Ausgaben für den Bereich V&V kommen die öffentlichen Ausgaben der Maßnahmen nach<br />

Artikel 33 (Buchstabe m) hinzu, die mit 0,82 Mio. € sehr gering sind. Dieser Bereich wird mit zusätzlichen<br />

nationalen Ausgaben von 0,48 Mio. € unterstützt (vgl. Tabelle 7.5).<br />

Dennoch stellt V&V eine wichtige Ergänzung anderer Maßnahmen des MEPL dar, insbesondere der<br />

einzelbetrieblichen Investitionsförderung durch Sicherung und Verbesserung einer wirtschaftlichen<br />

und wettbewerbsfähigen Vermarktung landwirtschaftlicher Rohwaren. Die Notwendigkeit der Förderung<br />

ist dabei nicht immer in wirtschaftlicher, sondern auch in politischer Hinsicht begründet, weil in<br />

anderen Regionen Deutschlands und Europas gefördert wird.<br />

Weitere Fördermöglichkeiten außerhalb des MEPL existieren für die Vermarktungsunternehmen in<br />

BW im Rahmen der Obst- und Gemüsemarktordnung (GMO, s. VO (EG) Nr. 2200/96). In den Jahren<br />

2000 bis 2004 erhielten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse 10 Mio. € Beihilfen aus dem<br />

EAGFL-G. Bei einem Fördersatz von 50 % wurden damit Maßnahmen in Höhe von 20 Mio. € angestoßen.<br />

Eine Förderung der Verarbeitungsunternehmen im Rahmen der GRW ist in den von V&V geförderten<br />

Sektoren ausgeschlossen. In Zweifelsfällen wird zwischen den zuständigen Stellen beraten und entschieden,<br />

aus welchem Fördertopf das betreffende Unternehmen gefördert werden könnte.<br />

7.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />

Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung im Programmbestandteil Verbesserung der Vermarktung<br />

und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse führt das im Rahmen der Halbzeitbewertung entwickelte<br />

methodische Konzept fort. Der Schwerpunkt liegt dabei neben einer aktualisierten Bedarfsanalyse<br />

auf einer vertieften Wirkungs- (Zielerreichung) und Effizienzanalyse (wirtschaftliche Umsetzung<br />

von Input in Output) sowie Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen. Angesichts der sehr kurzen<br />

Zeitspanne von neun Monaten bis zur Abgabe des Update-Berichtes sind inhaltliche Abstriche an den<br />

Ansprüchen einer umfassenden Evaluation unvermeidlich. Grundlage der Empfehlungen und Schlussfolgerungen<br />

ist die Bewertung folgender Aspekte:<br />

1. Aktuelle, sektorspezifische Bedarfsanalyse,<br />

2. Wirkungs- oder Zielerreichungsanalyse,<br />

3. Effizienzanalyse<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

259<br />

Tabelle 7.6:<br />

Beschreibung, Verwendung und Quellen der im Bereich<br />

Marktstrukturverbesserung genutzten Daten<br />

adminstrativen<br />

Umsetzung<br />

Vollzugs<br />

Inanspruchnahme<br />

/<br />

Outputs<br />

Wirkungen<br />

(ggf. unterteilt<br />

nach den<br />

Bewertungsfragen)<br />

Datenart Datenquellen<br />

Quantitative Daten<br />

Grundgesamtheit:<br />

Primär<br />

Standardisierter<br />

Fragebogen<br />

weniger Förderfälle<br />

als bewilligt X X Anhang<br />

Primär<br />

Projektliste (Stand<br />

31.12.04)<br />

Grundgesamtheit:<br />

alle Förderfälle X X<br />

Sekundär Monitoringdaten (X) (X) (X) (X)<br />

Meldungen BL<br />

gemäß<br />

Gemeinschaftsrahmen<br />

für staatliche<br />

Sekundär Jahresberichte<br />

Beihilfen X X<br />

soweit verfügbar auf<br />

sektoraler Ebene<br />

amtl. Statistik und nach fachlichen<br />

Sekundär <strong>Ernährung</strong>sgewerbe Betriebsteilen<br />

X<br />

Qualitative Daten<br />

Primär<br />

Literaturverzeichnis<br />

Datensatzbeschreibung<br />

(Grundgesamtheit,<br />

Stichprobengröße,<br />

Rücklauf,<br />

Auswahlkriterien,<br />

Schwächen)<br />

Verwendung bei der Analyse und Bewertung<br />

der/des<br />

standardisierter<br />

Interviewleitfaden X X X X Anhang 1<br />

Sekundär Literatur X X X X<br />

Fundstelle<br />

im Anhang<br />

Literaturverzeichnis<br />

x: genutzt; (x): begrenzte Nutzung.<br />

Die drei Bereiche erfordern ein unterschiedliches methodisches Vorgehen. Wesentliche Daten- und<br />

Informationsquellen enthält Tabelle 7.6.<br />

Hintergrund der Bedarfsanalyse sind die entsprechenden Ergebnisse der Halbzeitbewertung. Sie<br />

werden im Rahmen des Updates aktualisiert und im Hinblick darauf geprüft, ob und inwieweit die Investitionsbereitschaft<br />

der Wirtschaft den Erwartungen entspricht. Dies geschieht vor allem anhand<br />

eines Vergleichs des zu Beginn der Förderperiode ermittelten sektoralen Bedarfs mit der sektoralen<br />

Aufteilung der bis zum 31. 12. 2004 erteilten Bewilligungen,<br />

Informationen aus einem Interview im zuständigen Ministerium anhand eines für diesen Zweck im<br />

Rahmen der Zwischenevaluation entwickelten Interviewleitfadens (vgl. Anhang 1),<br />

Sekundärstatistiken sowie des im Institut der Evaluatoren vorhandenen Expertenwissens.<br />

Zur Abschätzung der Wirkungen der Förderung kommen Methoden mit hohen Ansprüchen an die<br />

Datenbasis angesichts der verfügbaren Daten nicht in Frage. Ein Vergleich geförderter mit nicht geförderten<br />

Unternehmen bzw. Betrieben scheitert aus Mangel an vergleichbaren Daten über nicht geförderte<br />

Unternehmen sowohl in der amtlichen Statistik wie auch in Form von Primärerhebungen. Für<br />

die Wirkungsanalyse wird im Programmbestandteil V&V auf einen Vorher-/Nachher-Vergleich und<br />

einen Soll-/Ist-Vergleich geeigneter Kennzahlen und Indikatoren zurückgegriffen. Im Mittelpunkt steht<br />

dabei die Beantwortung der Bewertungsfragen der EU entsprechend von ihr vorgeschlagener umfangreicher<br />

und detaillierter Indikatoren.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


260 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Zur Datengewinnung wurde dafür im Rahmen der Halbzeitbewertung ein Erhebungsbogen entwickelt.<br />

Sein Hintergrund und Inhalt sind ausführlich in der Halbzeitbewertung beschrieben (Wendt et al.,<br />

2003). Er enthält Kennzahlen, die bei Antragstellung von den Begünstigten für die Ausgangssituation<br />

vor Investitionsbeginn sowie für die Planungen im Geschäftsjahr nach Abschluss der Investition als<br />

Bewilligungsvoraussetzung abgefragt werden. Nach Abschluss der Investition werden die tatsächlich<br />

im vollen Geschäftsjahr nach Fertigstellung erreichten Werte der Kennzahlen abgefragt. Dies erlaubt<br />

Wirkungsanalysen gemäß den EU-Vorgaben anhand von Soll-/Ist-Vergleichen sowie von Vorher-<br />

/Nachher-Vergleichen.<br />

Der Erhebungsbogen wurde während des Förderzeitraums in engem Dialog mit den Bewilligungsstellen<br />

mehrmals angepasst. Die Anpassungen dienten vor allem dazu, Unklarheiten der Definitionen der<br />

Kennzahlen möglichst auszuräumen und auch einige Fehler, die bei der Erstellung des Erhebungsbogens<br />

unbemerkt geblieben waren, zu beseitigen.<br />

Die Bemühungen der Evaluatoren zur Beschaffung einer qualitativ guten Datenbasis wurden von den<br />

Bewilligungsstellen trotz des hohen Aufwandes für Kontrolle, Prüfung und Nachbearbeitung im Rahmen<br />

ihrer Möglichkeiten unterstützt. Dies hat im bisherigen Verlauf der Förderperiode zu einer deutlichen<br />

Verbesserung der Datenbasis geführt. Es zeigte sich allerdings auch, dass der ambitionierte<br />

Ansatz, die Vorgaben der Kommission hinsichtlich der Indikatoren weitgehend umfassend zu erfüllen,<br />

mit vertretbarem Aufwand bei den Begünstigten, den Bewilligungsstellen und den Evaluatoren nicht zu<br />

leisten war. Neben rein technischen Problemen infolge von Nichtbeachtung von Eingabehinweisen<br />

ergeben sich insbesondere auch dadurch Probleme, dass die Realität von so großer Vielfalt der Erscheinungsformen<br />

geprägt ist, dass vorgegebene Definitionen, die für eine Auswertung notwendig<br />

sind 1 , vielfach nicht eingehalten werden bzw. nicht eingehalten werden können. Für eine künftige Förderperiode<br />

ist daraus die Empfehlung abzuleiten, die Datenerhebung in den Unternehmen auf erhebbare,<br />

aussagekräftige Indikatoren zu begrenzen.<br />

Da in den Erhebungsbögen nur Angaben der geförderten Betriebsstätten erfasst werden, ist die Auswertung<br />

auf diesen Berichtskreis und damit die Ermittlung von Bruttoeffekten begrenzt. Sofern einzelne<br />

Betriebsstätten mehrfach gefördert worden sind, ergeben sich daraus Mehrfachzählungen, wenn<br />

eine Addition von Angaben der Erhebungsbögen erfolgt. Aufgrund der zu beachtenden Datenschutzabmachungen<br />

ist eine Bereinigung um diese Effekte sehr aufwändig und im Rahmen des Updates<br />

nicht möglich. Die Auswertung auf Basis von Bruttoeffekten erlaubt keine Gesamtbetrachtung der<br />

Region bzw. von Unternehmen insgesamt, die über mehrere Betriebsstätten verfügen. Betriebsübergreifende<br />

Verdrängungs- und Verlagerungseffekte, wie z. B die Rückgänge beim Rohwarenbezug<br />

oder der Beschäftigung bei nicht geförderten Unternehmen, bleiben ebenso unberücksichtigt wie Mitnahmeeffekte,<br />

die sich z. B. anhand von Angaben vergleichbarer Betriebe theoretisch über einen Vergleich<br />

„with – without“ ermitteln ließen. In der Praxis sind diese wünschenswerten Informationen nicht<br />

mit vertretbarem Aufwand zu beschaffen. Zum einen mangelt es an ausreichenden Informationen, um<br />

vergleichbare, nicht geförderte Unternehmen zu finden und es bestehen erhebliche Zweifel, ob es<br />

vergleichbare Daten überhaupt gibt. Zum anderen gibt es keinerlei Verpflichtung solcher Unternehmen,<br />

entsprechende Informationen bereitzustellen und eine freiwillige Bereitschaft dazu ist eher selten.<br />

Die vorliegenden Erhebungsbögen stellen prinzipiell eine Fülle von Daten für die Auswertung bereit.<br />

Eine direkte Verdichtung auf wenige, aussagekräftige Kennzahlen ist dabei nur selten möglich. Viel-<br />

1 Beispielhaft können hier die Unterscheidung von Betriebsstätte und Unternehmen, die Definition von Preisen, Kapazitäten<br />

oder Herkunfts- und Gütezeichen sowie die Einbeziehung/Nichtberücksichtigung von Handelswaren bei verschiedenen Output-Kennzahlen<br />

genannt werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

261<br />

mehr bedarf es zur Beantwortung der Bewertungsfragen im Regelfall der Ermittlung verschiedener<br />

Kennzahlen, die häufig indirekte Einflussgrößen hinsichtlich der Fragestellung aufzeigen und die zu<br />

einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen. Angesichts der kurzen Zeitspanne, die für Prüfung<br />

und Auswertung der Erhebungsbögen zur Verfügung stand, konnten im Rahmen des Updates<br />

Plausibilitätskontrollen über verschiedene erhobene Kennzahlen nicht in der wünschenswerten Intensität<br />

vorgenommen werden, zumal wenn es an einer ausreichenden Zahl von auswertbaren Erhebungsbögen<br />

mangelt. Eine umfangreiche Berücksichtigung solcher Querverbindungen wird erst im<br />

Rahmen der Ex-post-Bewertung möglich sein.<br />

Als weitere wichtige Informationsquelle wird eine vom Bundesland bereitgestellte Liste der bis zum<br />

31.12.2004 bewilligten Projekte genutzt. Sie dient als Grundlage für Auswertungen hinsichtlich der<br />

regionalen Verteilung der Förderfälle sowie der Bedeutung einzelner Sektoren im Bundesland. Soweit<br />

aus den Kurzbeschreibungen der Investition ableitbar werden daraus auch Rückschlüsse auf die Förderwirkungen<br />

gezogen. Die Zahl der Projekte in dieser Liste übersteigt die Zahl der Projekte, für die<br />

auswertbare Erhebungsbögen vorliegen deutlich.<br />

Zur Durchführung und Umsetzung des Programmbestandteils V&V wird vor allem aufgrund von<br />

Informationen, die anlässlich eines Interviews im Ministerium gewonnen wurden, Stellung genommen.<br />

Dabei stehen Änderungen, die seit der Halbzeitbewertung vorgenommenen wurden, im Mittelpunkt.<br />

Die Bewertung erfolgt vornehmlich anhand eines Vergleichs mit den inhaltlichen Anforderungen an die<br />

Durchführung und Begleitung, wie sie von der EU vorgegeben sind. Darüber hinaus werden Faktoren<br />

identifiziert, die den Erfolg der Förderung beeinflussen und Schlussfolgerungen für die künftige Vorgehensweise<br />

abgeleitet.<br />

Für die Wirkungsanalyse werden weitere Daten in dieser Zwischenevaluation genutzt. Vor allem sind<br />

dies von den Ländern bereitgestellte zusätzliche Informationen. Inhalt, Umfang und Herkunft wird an<br />

den entsprechenden Stellen erläutert. Allenfalls ergänzend werden die alljährlich über den Bund an<br />

die EU gelieferten Monitoringdaten des Bundeslandes für die Evaluation genutzt. Dies hat seine Ursache<br />

darin, dass häufig aufgrund unterschiedlicher Meldezeitpunkte und Begriffsdefinitionen eine Vergleichbarkeit<br />

mit anderen vom Land bereit gestellten Daten nicht gegeben ist bzw. die Daten des Monitoring<br />

nicht den aktuellen Förderstand reflektieren, der wesentliche Grundlage der Evaluation ist.<br />

7.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />

Die Förderung erfolgte bis zum teilweisen Rückzug aus dem EAGFL-G im Jahr 2003 als Kofinanzierung<br />

aus EU- und GA-Mitteln (vgl. 1.1.1). Seit Oktober 2003 werden überwiegend zusätzliche nationale<br />

Mittel ohne Kofinanzierung der EU eingesetzt (Tabelle 7.7). Die Maßnahme wird wie bei „Top-up“<br />

nach Artikel 52 der VO (EG) Nr. 1257/1999 durchgeführt. Die Ursache des Ausstiegs aus der Kofinanzierung<br />

liegt darin begründet, dass sich die Abwicklung der Förderung aus GA- und EU-Mitteln zu<br />

schwerfällig gestaltete. Wie in der Halbzeitbewertung beschrieben (Wendt et al., 2003, S. 37f.), gab es<br />

einen sehr engen Förderhorizont, der sich für eine Investitionsförderung als ungeeignet erwiesen hat.<br />

Ungleichmäßige Auszahlungsströme lassen sich bei einer restriktiven jährlichen Planung der EU-<br />

Haushalte nicht kompensieren. Neben einer leichteren Beherrschung der Auszahlungsströme spielt<br />

auch das Anlastungsrisiko eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Bei relativ kleinen Maßnahmen,<br />

die im Sektor V&V überwiegen, wird das Anlastungsrisiko höher eingeschätzt als bei von der Investitionshöhe<br />

her großen Maßnahmen.<br />

Der Stand der Auszahlungen (Tabelle 7.7) zeigt, dass 58 % der nach dem jüngsten Entwurf von 2005<br />

veranschlagten EU-Fördermittel ausgegeben sind. Die gesamten öffentlichen Ausgaben inklusive der<br />

zusätzlichen nationalen Mittel sind zu 51 % ausgezahlt. Am 31.12.2004 waren 224 Projekte mit<br />

32,2 Mio. € bewilligt, davon waren 161 abgerechnet. Die im Entwurf von 2005 eingeplanten Mittel sind<br />

damit zu 89 % festgelegt (vgl. Tabelle 7.8).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


262 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Tabelle 7.7:<br />

Zeitliche Planerfüllung des Mittelabflusses im Bereich Verarbeitung und<br />

Vermarktung in Baden-Württemberg 2000 bis 2006 (Stand: 31.12.2004)<br />

KOM-<br />

Entscheidung<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2000-2006<br />

Öffentliche Ausgaben, Mio. EURO, insgesamt<br />

Plan: EPLR K(2000) 2524 0,58 5,04 9,50 9,16 9,50 9,50 9,50 52,78<br />

Plan: 1. Änderung K(2001) 2099 0,14 5,04 9,50 9,16 9,50 9,50 9,50 52,34<br />

Plan: 2. Änderung K(2001) 2820 1,08 1,00 8,54 9,16 9,50 9,50 8,56 47,34<br />

Plan: 3. Änderung K(2002) 3450 1,08 0,00 7,88 9,16 9,50 9,50 8,82 45,94<br />

Plan: 4. Änderung K(2003) 3107 1,08 0,00 3,94 9,16 5,00 5,00 5,00 29,18<br />

Plan: 5. Änderung K(2004) 3276 1,08 0,00 3,94 7,02 5,00 4,35 4,30 25,69<br />

Plan: 6. Änderung Entwurf 2005 1,08 0,00 3,94 7,02 6,54 7,50 10,10 36,18<br />

Ist: Auszahlungen 0,00 0,00 3,94 8,19 6,46 -- -- 18,59<br />

EU-Beteiligung, Mio. EURO<br />

Plan: EPLR K(2000) 2524 0,22 2,52 4,75 4,58 4,75 4,75 4,75 26,32<br />

Plan: 1. Änderung K(2001) 2099 0,00 2,52 4,75 4,58 4,75 4,75 4,75 26,10<br />

Plan: 2. Änderung K(2001) 2820 0,47 0,50 4,27 4,58 4,75 4,75 4,28 23,60<br />

Plan: 3. Änderung K(2002) 3450 0,47 0,00 3,94 4,58 4,75 4,75 4,41 22,90<br />

Plan: 4. Änderung K(2003) 3107 0,47 0,00 1,97 4,58 2,50 2,50 2,50 14,52<br />

Plan: 5. Änderung K(2004) 3276 0,47 0,00 1,97 3,51 0,50 0,15 0,10 6,70<br />

Plan: 6. Änderung Entwurf 2005 0,47 0,00 1,97 3,51 0,62 1,00 3,00 10,57<br />

Ist: Auszahlungen 0,00 0,00 1,97 3,51 0,65 -- -- 6,13<br />

Ausnahme: Für das Jahr 2000 beginnen die Auszahlungen am 1.1.2000<br />

Für einzelstaatliche Beihilfen geht das HH-Jahr vom 01.01 - 31.12.<br />

Anm.: Angaben für EU-Beteiligung beziehen sich auf EU-Haushaltsjahre (16.10. - 15.10. des Folgejahres)<br />

Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />

2006\Bundeslaender\Bw\ Update\DatenBearb\BW_Tabellenmappe_2005_Schroeter_bear.xls<br />

Die Abwicklung am Ende der Förderperiode ist noch offen. Eine exakte Anweisung fehlt, ist aber dringend<br />

erforderlich, um die Fortführung begonnener Verfahren zu gewährleisten. Notfalls soll die Förderung<br />

mit GA-Mitteln fortgeführt werden.<br />

7.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die bis zum Stichtag 31.12.2004 bewilligten<br />

Projekte für den Bereich der Marktstrukturverbesserung (vgl. Richtlinie MSV, Tabelle 7.2). Die<br />

Kennzahlen dieser Projekte sind in Tabelle 7.8 dargestellt. Insgesamt wurden<br />

224 Investitionsvorhaben in 12 Sektoren bewilligt mit zuwendungsfähigen Investitionskosten in Höhe<br />

von knapp 129 Mio. €. Die errechnete Förderintensität liegt bei dem vorgesehenen Fördersatz von<br />

25 %. Die Gesamtinvestitionskosten wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung mit 155,8 Mio. € angegeben.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

263<br />

Tabelle 7.8:<br />

Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Baden-<br />

Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.2004)<br />

Projekte<br />

Gesamtinvestitionskosten zuwendungsfähige Investitionskosten öffentliche Ausgaben<br />

errechnete<br />

Förderintensität<br />

Sektor Anzahl Mio Euro<br />

Anteil Sektor in<br />

% Mio Euro<br />

Anteil Sektor in<br />

% Mio Euro<br />

Anteil Sektor in<br />

% %<br />

Vieh&Fleisch (V&F) 16 32,48 20,85 25,56 19,86 6,39 19,86 25,00<br />

Geflügel (Gf) 1 10,38 6,66 8,06 6,26 2,01 6,26 25,00<br />

Getreide (GE) 31 36,71 23,56 32,91 25,56 8,23 25,56 25,00<br />

Wein und Alkohol (W&A) 112 30,45 19,54 23,91 18,57 5,98 18,58 25,00<br />

Obst&Gemüse (O&G) 20 10,22 6,56 8,24 6,40 2,06 6,40 25,00<br />

Fruchtsaft (FS) 27 18,64 11,96 14,22 11,05 3,56 11,04 25,00<br />

Blumen & Zierpflanzen (B&Z) 3 6,54 4,20 6,25 4,86 1,56 4,86 25,00<br />

Saat- & Pflanzgut (SA) 2 3,14 2,02 2,88 2,24 0,72 2,24 25,00<br />

Kartoffeln (KA) 5 3,94 2,53 3,77 2,92 0,94 2,92 25,00<br />

Nachw. Rohstoffe (NR) 1 1,80 1,15 1,53 1,19 0,38 1,19 25,00<br />

Regional erzeugte Produkte ( 2 0,95 0,61 0,92 0,72 0,23 0,72 25,00<br />

Ökologisch erzeugte Produkt 4 0,54 0,35 0,49 0,38 0,12 0,38 25,00<br />

Gesamtergebnis 224 155,80 100,00 128,75 100,00 32,19 100,00 25,00<br />

Anm.: Gesamtinvestitionskosten zum Zeitpunkt der Antragstellung; zuwendungsfähige Investitionskosten<br />

und öffentliche Ausgaben wurden jeweils nach Abschluss der Maßnahme korrigiert.<br />

Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />

25,6 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten (32,91 Mio. €) entfallen auf den Sektor Getreide. Im<br />

Sektor Vieh und Fleisch wurden Investitionen von 25,56 Mio. € (knapp 20 %) bewilligt. An dritter Stelle<br />

folgen Wein und Alkohol mit 23,91 Mio. € (18 %). Diese drei Sektoren realisieren 64 % der in BW im<br />

Bereich V&V zuwendungsfähigen Investitionskosten. Bedeutend ist weiterhin der Sektor Fruchtsaft mit<br />

einem Anteil von 11 %.<br />

Die Standorte der geförderten Betriebsstätten für Wein, Fruchtsaft sowie Obst und Gemüse befinden<br />

sich im Gebiet der Produktionsschwerpunkte der Sonderkulturen Wein, Obst und Gemüse (Abbildung<br />

7.1). Dagegen sind die Förderstandorte für Getreide entsprechend dem Rohwarenaufkommen im<br />

gesamten Land mit Ausnahme des Südwestens bzw. der Mittelgebirgsregionen verteilt. Bei Vieh und<br />

Fleisch gibt es einen Schwerpunkt im produktionsstarken Nordosten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


264 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />

Abbildung 7.1:<br />

Regionale Verteilung der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung (g) geförderten<br />

Standorte in Baden-Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.04)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

265<br />

Die zuwendungsfähigen Investitionskosten sind dementsprechend auf die Regionen der vier Regierungspräsidien<br />

(RP) verteilt (Abbildung 7.2). Das RP Stuttgart wird von einer breit angelegten Förderung<br />

in nahezu allen genannten Sektoren charakterisiert. Hervorzuheben ist der Sektor Vieh & Fleisch.<br />

Im Sektor Getreide wurden die höchsten Investitionen im Bereich des RP Tübingen getätigt. Weinund<br />

Fruchtsaftherstellung haben im RP Freiburg die höchsten Investitionen ausgelöst, während das<br />

RP Karlsruhe im Sektor Blumen und Zierpflanzen führend ist.<br />

zuwendungsfähige Investitionskosten<br />

25<br />

Mio. EURO<br />

25<br />

Mio. EURO<br />

20<br />

20<br />

15<br />

15<br />

10<br />

10<br />

5<br />

5<br />

0<br />

V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />

0<br />

V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />

25<br />

Mio. EURO<br />

20<br />

15<br />

25<br />

Mio. EURO<br />

10<br />

5<br />

20<br />

15<br />

0<br />

V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />

10<br />

5<br />

0<br />

V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />

Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />

Abbildung 7.2:<br />

Investitionsumfang nach Sektoren der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />

geförderten Projekte in den Regierungsbezirken von Baden-<br />

Württemberg (Bewilligungsstand 31.12.04)<br />

Im Folgenden werden die einzelnen Sektoren anhand der speziellen Faktoren differenziert betrachtet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


266 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.4.1 Getreide<br />

Die Getreideproduktion in BW ist mit ca. 3,5 Mio. t pro Jahr beachtlich, aber zum Verkauf kommen nur<br />

gut 40 % der Ernte (Deutschland zum Vergleich 60-70 %). Der Rest wird innerbetrieblich verfüttert<br />

(LEL, 2005, S. 8). Bei den Verkaufserlösen der <strong>Landwirtschaft</strong> entfällt auf Getreide ein Anteil von rd.<br />

9 % (s. Tabelle 7.1). Von 1994 bis 1999 wurde dieser Sektor im Rahmen der Richtlinie Marktstrukturgesetz<br />

rein national gefördert (MLR, 2000, S. 96f.). Zu Beginn der Förderperiode verfügte der Getreidehandel<br />

häufig über nicht zeitgemäße, wenig leistungsfähige Erfassungsanlagen, z. T. in Innenstadtlagen.<br />

Die Förderstrategie zielt darauf, die Leistungsfähigkeit der Transport-, Erfassungs- und Einlagerungstechnik<br />

zu erhöhen. Außerdem sind Betriebe aus Ortslagen umzusiedeln, um Emissionen und Verkehrsbehinderungen<br />

in Innenstadtlagen zu verringern. Neubauten dienen der getrennten Aufnahme<br />

und Lagerung der verschiedenen Sorten und Qualitäten, die in der Lebensmittelindustrie vermehrt mit<br />

Herkunftsnachweis nachgefragt werden.<br />

Dieses Förderkonzept ist unverändert geblieben. Hiervon profitiert die <strong>Landwirtschaft</strong> direkt, weil rationelle,<br />

schlagkräftige Erfassungsanlagen erstellt werden, die gut erreichbar sind und geringe Wartezeiten<br />

erfordern.<br />

Landhandel und Genossenschaften haben seit Beginn der Förderphase verstärkt Investitionen in Angriff<br />

genommen. Der Bedarf übertrifft die Prognosen bei weitem. Die Planung wurde daher um 18 %<br />

aufgestockt (s. Tabelle 7.4).<br />

Am Jahresende 2004 waren 31 Projekte im Sektor Getreide bewilligt mit einer zuwendungsfähigen<br />

Investitionssumme von 32,91 Mio. €. Anträge für insgesamt 62 Mio. € Investitionen liegen vor, so dass<br />

die Planungen von 2000 (40 Mio. €) bzw. 2005 (47 Mio. €) bei weitem übertroffen werden (s. Tabelle<br />

7.4). 40 Förderfälle waren geplant, die bis 2006 noch erreicht werden können.<br />

Die Kurzbeschreibung der Investitionsgegenstände in der Projektliste lässt erkennen, dass es sich<br />

meist um Investitionen handelt, die die Leistungsfähigkeit der Erfassungs- und Lagereinrichtungen<br />

erhöhen, z. T. schon dadurch, dass sie dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Außerdem<br />

kann davon ausgegangen werden, dass infolge der geförderten Investitionen den Qualitätsansprüchen<br />

des Marktes (z. B. sortenreine Partien mit definierten Inhaltsstoffen und Prozesskontrollen) entsprochen<br />

werden kann. Auch die bislang für den Sektor Getreide vorliegenden Erhebungsbögen bestätigen<br />

tendenziell, dass die im MEPL für den Sektor Getreide formulierten Ziele erreicht werden. Inwieweit<br />

dies auch ohne Förderung eingetreten wäre, ist schwer zu beurteilen. Die hohe Investitionsbereitschaft<br />

nach Wiederaufnahme der Förderung dieses Sektors im Rahmen der MSV unterstreicht<br />

zumindest den hohen Nachholbedarf hinsichtlich der Ausrichtung auf veränderte Marktgegebenheiten,<br />

der in der Vorperiode ohne Förderung aufgelaufen ist. Angesichts der Wettbewerbssituation am Markt<br />

ist kaum davon auszugehen, dass notwendige Investitionen zur Marktbehauptung bewusst über längere<br />

Perioden in Erwartung künftiger Förderung zurückgestellt werden.<br />

Eine positive Wirkung für die <strong>Landwirtschaft</strong> ist dadurch gegeben, dass die Kosten und der Arbeitszeitaufwand<br />

bei leistungsfähigen Erfassungseinrichtungen sinken. Mit der Vertragsbindung wird ein<br />

Anreiz für vertikale Kooperationen gesetzt, der geeignet ist, den Absatz der Landwirte zu sichern.<br />

Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde in diesem Sektor zwei Großbetriebe von<br />

bislang 29 geförderten Betrieben betreffen. Die Wirkung wäre gering. Eine Fortführung dieser Maßnahme<br />

ist notwendig, da weiterhin hoher Bedarf besteht. Bei nur 40 beantragten Förderfällen und<br />

mehr als 160 überwiegend mittelständischen Unternehmen der Getreideerfassung bleibt ein hohes<br />

Potential für den zukünftigen Bedarf.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

267<br />

7.4.2 Vieh und Fleisch<br />

Der Sektor Vieh & Fleisch ist die wichtigste Erlösquelle der baden-württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong><br />

(vgl. Tabelle 7.1). Eine erfolgreiche Vermarktung von Vieh und Fleisch dient der Sicherung des Einkommens<br />

der Landwirte, erhält Arbeitsplätze und trägt zur Wertschöpfung bei. Im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />

(MSV) wird die Förderung der Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch, nicht<br />

aber die Schlachtung mit Ausnahme von Geflügel angeboten. Die Option der Verarbeitung wird ausgesprochen<br />

restriktiv gehandhabt und bisher nicht genutzt. BW bedauert, dass im Rahmen der GAK<br />

der Konsens, die Verarbeitung nicht zu fördern, aufgegeben wurde. Damit sind auch Metzgereien mit<br />

den Problemen der Abgrenzung zum Einzelhandel förderfähig.<br />

Das Marktstrukturgesetz (MStrG) sowie die Richtlinien für ökologisch oder regional erzeugte Produkte<br />

gestatten auch die Schlachtung. Außerdem fördert BW den Kauf von Lastkraftwagen für den Tiertransport<br />

im Sektor Vieh und Fleisch nach dem MStrG, weil Anschaffungskosten für Vertriebsfahrzeuge<br />

nach MSV nicht zuwendungsfähig sind (MLR, 2001).<br />

Die Strategie der Förderung hat sich seit der Halbzeitbewertung in BW nicht verändert.<br />

Die BSE-Krise war nicht absehbar. Infolge der daraus resultierenden Marktunsicherheit und der gestiegenen<br />

Kosten zur Risikomaterialentfernung blieb die Investitionsbereitschaft im ersten Drittel des<br />

Förderzeitraums deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Planung für 2005 sieht nunmehr eine<br />

Erhöhung des ursprünglichen Investitionsansatzes um rd. 11 % vor (s. Tabelle 7.4). Vor allem die<br />

Feinzerlegung und selbstbedienungsgerechte Verpackungen sind dringliche Investitionsmaßnahmen<br />

in den geförderten Betrieben.<br />

Die Strategie der laufenden Periode hat sich bewährt und wird durch die Investitionsbereitschaft bestätigt.<br />

Bis Ende 2004 waren 48 % der ursprünglich geplanten Investitionssumme von 53,18 Mio. €<br />

bewilligt (vgl. Tabelle 7.4). Zu diesem Zeitpunkt lagen Anträge für insgesamt 47 Mio. € vor, so dass<br />

etwa 88 % der Ausgaben fest eingeplant sind.<br />

Im Sektor V&F wurden insgesamt 16 Projekte bewilligt, davon sind neun gemäß MSV und sieben<br />

gemäß MStrG bewilligt worden. Die zuwendungsfähigen Investitionskosten betragen 25,56 Mio. €,<br />

davon sind 19,75 Mio. € nach der Richtlinie MSV im Bereich Zerlegung eingesetzt worden (vgl. Tabelle<br />

7.8).<br />

Die meisten Rinder- und Schweineschlachtungen finden in den Bezirken der RP Stuttgart und Tübingen<br />

statt (StaLa BW, 2005a). Die Schweinehaltung ist vor allem im Raum Schwäbisch Hall (Reg.P<br />

Stuttgart) sowie Schweine- und Milchproduktion im Südosten des RP Tübingen verbreitet. Die regionale<br />

Verteilung der Förderstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht der Bedeutung der Tierhaltung in<br />

den Regionen mit Ausnahme des RP Tübingen, das hier unterrepräsentiert ist. Weitere Anträge liegen<br />

aus dieser Region bereits vor.<br />

Gemessen an den Kurzbeschreibungen der bisher bewilligten Investitionsvorhaben kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die angestrebte Erweiterung der Zerlegekapazitäten erreicht wird. Die Angaben<br />

der auswertbaren Erhebungsbögen bestätigen dies. Darüber hinaus werden Erweiterungen der<br />

Kühlkapazitäten und Verpackungsbereiche sowie Modernisierungen verschiedener Anlagen genannt.<br />

Die Verbesserung der Aufmachung und Verpackung ist im Sektor V&F ein wichtiges Ziel mit relativ<br />

hoher anteiliger Investitionssumme (vgl. Abschnitt 1.6.2, Tabelle 10).<br />

Die Vertragsbindung wird i. d. R. über eine Dreiecksbeziehung zwischen Landwirt, Schlachtbetrieb<br />

und Zerlegebetrieb abgesichert. Da dies ein wichtiges Indiz für den aus der Förderung resultierenden<br />

Nutzen der Landwirte vor allem im Hinblick auf Absatzsicherheit ist, sollte anders als vom Bundesland<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


268 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

gewünscht, zumindest an der 50 % Vertragsbindung festgehalten werden. Eine nach Tierarten differenzierte<br />

Ausweitung der Vertragsbindungspflicht mit Fördersätzen, die nach Bindungsgrad gestaffelt<br />

sind, würde diesem Förderziel noch eher gerecht.<br />

Die Förderung im Bereich V&V ist immer weniger zwingend wirtschaftlich begründet, als zunehmend<br />

mehr politisch, weil andere Bundesländer und EU-Länder auch fördern. Wenn überall in Deutschland<br />

und der EU auf entsprechende Förderung verzichtet wird, bestünde auch für BW keine Notwendigkeit<br />

mehr, in diesem Sektor die Förderung aufrecht zu halten.<br />

Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde einen der 16 geförderten Betriebe sowie<br />

ein geplantes Projekt treffen, so dass die Förderung in diesem Bereich weiterhin nachgefragt würde.<br />

Da SB-Ware überwiegend in großen Unternehmen hergestellt und verpackt wird, wären diese bei<br />

einer Begrenzung auf KMU nicht mehr förderfähig, obwohl es ein Segment mit erheblichem Marktwachstum<br />

und daher Anpassungsnotwendigkeit ist.<br />

7.4.3 Wein und Alkohol<br />

Der Sektor Wein trägt mit knapp 13 % der gesamten Verkaufserlöse den größten Anteil der pflanzlichen<br />

Erzeugung zu den Verkaufserlösen in BW bei (vgl. Tabelle 7.1). Zur Programmerstellung wurde<br />

die Ausgangssituation beschrieben und eine zukunftsgerichtete Strategie entwickelt, die weiterhin<br />

gültig sind. Die Förderung fokussiert hauptsächlich auf der Einführung von innovativen Techniken zur<br />

Qualitätsverbesserung beim Transport und der Verarbeitung der Trauben anhand einer Positivliste der<br />

Fördergegenstände. Daneben werden Aktivitäten zur Angebotsbündelung und auch Techniken zur<br />

Verbesserung des Umweltschutzes in der Kellerei gefördert. Die Strategie ist auf die Nachfrage ausgerichtet,<br />

die eine schnelle Anpassung an neue Trends erfordert.<br />

Die Strategie der laufenden Periode hat sich bewährt und wird von der hohen Investitionsbereitschaft<br />

bestätigt. Die Mittelzuteilung für Wein und Alkohol wurde gegenüber dem Ausgangsplan um 23 % auf<br />

eine Investitionssumme von 30,62 Mio. € erhöht (s. Tabelle 7.4). Bis Ende 2004 wurden 23,91 Mio. €<br />

für diesen Sektor bewilligt, das entspricht 78 % vom Plan. Der Antragsstand zum Jahresbeginn 2005<br />

übertrifft die vorgesehene Investitionssumme um etwa 3 Mio. €.<br />

Die oben genannten Ziele werden von den Bewilligungsbehörden außerordentlich restriktiv ausgelegt.<br />

Durch die exklusive Förderung der Toptechnologie anhand der Positivliste werden hohe Anreize gegeben<br />

und die Implementierung innovativer Verfahren in kleinen und mittelständischen Betrieben erheblich<br />

beschleunigt. Die Innovationen erfordern zusätzliche Verbesserungen der gesamten Verarbeitungskette<br />

bis zum fertigen Produkt, wodurch die Fördermittel eine hohe Hebelwirkung erzielen.<br />

Ein Vergleich der Positivliste mit den genannten Fördergegenständen in der Projektliste bestätigt die<br />

exklusive Förderung der Toptechnologie. Investitionen in neue Technik sind bei Wein von herausragender<br />

Bedeutung, wie die Angaben in den Erhebungsbögen (Abbildung 7.8) bestätigen und dienen<br />

gleichzeitig dem Umweltschutz. Unter „Prozessoptimierung“ werden die Investitionsziele hierzu subsummiert,<br />

die im Sektor Wein sehr wichtig sind (vgl. Abschnitt 1.6.1). Ein Vergleich der jährlichen<br />

Weinerzeugung in BW mit den Angaben in den vorliegenden Erhebungsbögen kann zum Update nicht<br />

durchgeführt werden. Die Repräsentativität für den gesamten Sektor ist daher nicht bekannt.<br />

Die Empfehlung aus der Halbzeitbewertung (Doluschitz et al., 2003, S. 378), eine Projektförderung bei<br />

weniger als 15. 000 €/Fall aus Kosten-Nutzen-Erwägungen auszuschließen, würde den Sektor Wein<br />

außerordentlich hart treffen. Mehr als ein Drittel der Förderfälle bleibt unter diesem Betrag (vgl. Tabelle<br />

7.9). In keinem anderen Sektor tritt dieser Fall so häufig ein. Ein Grund liegt darin, dass es in diesem<br />

Sektor gelungen ist, mit der Positivliste ausschließlich qualitätsverbessernde innovative Technik<br />

zu fördern. Da die Gesamtinvestitionskosten häufig nicht in der gesamten Höhe angegeben sind, ist<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

269<br />

es nicht möglich, diese Hebelwirkung zu quantifizieren. Eine Diskussion mit den Bewilligungsstellen<br />

(RP und MLR, 2005) bestätigt, dass die Förderung im Sektor Wein gerade infolge dieses selektiven<br />

Förderverfahrens eine außerordentlich hohe Hebelwirkung auslöst, da die gesamte Produktionskette<br />

auf Qualitätsverbesserung ausgerichtet werden muss. Dies erfolgt häufig nach und nach in kleinen<br />

Schritten, weil der Wein bis zur Flaschenfüllung reifen muss und die geförderten Betriebe oft nur über<br />

geringe Kapitalreserven verfügen.<br />

Diese Nebeneffekte sollten in einer Abwägung von Kosten und Nutzen berücksichtigt werden, was bei<br />

Mindesthöhen bezogen auf die Fördersumme nicht ausreichend der Fall ist. Für zukünftige Strategieentwürfe<br />

sollte vielmehr abgewogen werden, ob angesichts der Strukturen im Weinbau ergänzend zur<br />

Qualitätsverbesserung verstärktes Gewicht auf die Angebotsbündelung gelegt werden sollte, um zu<br />

wettbewerbsfähigen Strukturen in der Vermarktung von Wein zu gelangen.<br />

Die Wirkung dieser Maßnahme auf die Erzeuger wird mit der Vertragsbindung ausreichend gewährleistet.<br />

Die Erzeugergemeinschaften bzw. Genossenschaften verlangen eine 100 %ige Andienungspflicht<br />

und da es den kleineren Betrieben an Verarbeitungsmöglichkeiten fehlt, entstehen keine Ausnahmen.<br />

Der Sektor Wein wäre vermutlich ohne Förderung überlebensfähig, wenn es in ganz Europa einheitlich<br />

gehandhabt würde. Notwendige Anpassungsprozesse wie z. B. die Qualitätsverbesserung des<br />

Weins laufen dann möglicherweise mit erheblichen Verzögerungen oder auch zu spät an. Hier unterstützt<br />

die Förderung rechtzeitige Anpassungen an die Nachfrage.<br />

Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde in diesem Sektor lediglich zwei Großbetriebe<br />

von insgesamt 112 Projekten betreffen. Die Wirkung wäre vernachlässigbar. Eine Fortführung<br />

dieser Maßnahme ist notwendig, da weiterer Bedarf besteht.<br />

7.4.4 Fruchtsaft<br />

Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft hat in BW hohe Priorität. Der Streuobstanbau prägt das<br />

Landschaftsbild in vielen Landesteilen. Die Fruchtsaftkeltereien nehmen außer dem Streuobst auch<br />

als Tafelobst nicht verkäufliche Früchte aus dem Marktobstbau auf. Daher hat die Förderung in diesem<br />

Bereich große Bedeutung für BW. Insbesondere werden die Herstellung und Lagerung von Direktsaft<br />

sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen gefördert. Die Förderstrategie wurde nicht verändert.<br />

Konkret werden die Ausweitung der Tanklagerkapazität für Direktsaft und Innovationen in der Saftherstellung<br />

und Lagerung gefördert. Bis Ende 2004 wurden 27 Projekte mit zuwendungsfähigen Investitionskosten<br />

von 14,22 Mio. € bewilligt. Hierunter fallen auch vier kleine Projekte mit weniger als<br />

15 .000 € öffentlichen Ausgaben. Anträge liegen für weitere 5 Mio. € Investitionskosten vor. Die Verteilung<br />

der Investitionsstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht den Schwerpunkten des Kernobstanbaus<br />

in BW, mit Ausnahme des Regierungsbezirks Karlsruhe, in dem nur eine Investition bewilligt wurde<br />

(vgl. Abbildung 7.2). Die Planungsangaben sind für Fruchtsaft, Obst, Gemüse und Kartoffeln kumuliert,<br />

die insgesamt gesenkt wurden. Die hohe Investitionsbereitschaft bestätigt den Bedarf im Sektor<br />

Fruchtsaft.<br />

Die Wirkung soll lt. MEPL (MLR, 2000) an dem Indikator Erhöhung der Lagerkapazität für Direktsaft<br />

um 10 % gemessen werden. Die Projektliste belegt, dass bei 27 beantragten Projekten mindestens<br />

20 mal die Tanklagerkapazität erweitert wird. Eine quantitative Analyse anhand der Erhebungsbögen<br />

ist problematisch, weil diese Kapazitätsangaben nicht ausschließlich auf Direktsaft bezogen werden.<br />

Eine Auswertung der Kapazitätsangaben ist auch deshalb nicht möglich, weil die Angaben sehr unterschiedliche<br />

Bereiche und Größenordnungen betreffen (vgl. Abschnitt 1.6.1). Die Auswertung der EB<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


270 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

erfolgt für den Sektor O&G sowie Fruchtsaft kumuliert, weil im Rahmen des Updates keine aufwändige<br />

Unterteilung erfolgen konnte. Qualitätsverbesserungen sind bei mindestens elf Projekten vorgesehen.<br />

Daher wird die erwünschte Wirkung im Hinblick auf Qualitätsverbesserung vermutlich zu einem erheblichen<br />

Teil eintreten. Unter „Prozessoptimierung“ werden in Bewertungsfrage I vier Investitionsziele<br />

subsummiert, die im Sektor Fruchtsaft sehr wichtig sind (vgl. Abschnitt 1.6.1).<br />

Die Erzeuger profitieren durch eine Vertragsbindung, die zumeist zwischen den Sammelstellen für<br />

Streuobst bzw. den Marktobsterzeugern und den Verarbeitern besteht.<br />

Eine Förderung im Sektor Fruchtsaft wird auch zukünftig notwendig sein, weil die Flächenprämie nicht<br />

ausreicht, um die Erhaltung der Streuobstwiesen über einen angemessenen Preis für die Erzeuger zu<br />

gewährleisten. Eine für die Erzeuger lohnende Verwertung des Obstes aus Markt- oder Streuobstanbau<br />

bleibt daher eine wichtige Voraussetzung für ihre zukünftige Existenz. Aus internationaler Sicht ist<br />

der Wettbewerbsdruck für die Fruchtsaftindustrie sehr groß, wenn importierte Konzentrate billiger zu<br />

beschaffen sind als heimisches Mostobst. Daher stellt die Direktsaftherstellung mit hohem Qualitätsanspruch<br />

eine wesentliche Absatznische im regionalen Markt dar (Agra-Europe, 2004).<br />

7.4.5 Obst und Gemüse<br />

Obst und Gemüse haben zusammen einen Anteil von 10,8 % an den Verkaufserlösen der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

in BW (vgl. Tabelle 7.1). Die Strategie ist in diesem Sektor auf die Bündelung des Angebotes<br />

sowie die Rationalisierung der Erfassung, Lagerung, Aufbereitung und Verarbeitung ausgerichtet. Die<br />

Entwicklung und Herstellung soll auch Convenience-Produkte einbeziehen. Die Verbesserung der<br />

Qualität und des Umweltschutzes wird ebenso genannt wie die Erhöhung der Qualitäts- und Produktsicherheit.<br />

Die Strategie ist unverändert geblieben.<br />

Inzwischen sind 20 Projekte mit einem Umfang von 8,24 Mio. € förderfähigen Investitionskosten bewilligt<br />

(s. Tabelle 7.8). Die eine Hälfte der Projekte (10) betrifft mit 5,3 Mio. € die Verarbeitung, die andere<br />

mit 2,94 Mio. € frisches Obst und Gemüse. Anträge für weitere 26 Mio. € Investitionskosten liegen im<br />

Frischbereich vor. Damit wird der Planwert für den Gesamtsektor voll ausgeschöpft. Die Verteilung der<br />

Investitionsstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht den Schwerpunkten des Obst- und Gemüsebaus in<br />

BW. Die Investitionstätigkeit bestätigt den Bedarf.<br />

Von den sieben anerkannten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Land haben im Jahr<br />

2004 sechs ein operationelles Programm und sind nach GMO (VO (EG) Nr. 2200/96) förderfähig. In<br />

den Jahren 2000 bis 2004 erhielten diese sieben Erzeugerorganisationen im Rahmen der GMO<br />

10 Mio. € Beihilfen aus dem EAGFL-G. Bei einem Fördersatz von 50 % wurden damit Maßnahmen in<br />

Höhe von 20 Mio. € angestoßen.<br />

Als Indikator der Frischvermarktung wird die Erhöhung der Sortier- und Abpackleistung um 10 % verlangt.<br />

In sechs von zehn Förderfällen der Projektliste wird hauptsächlich in diesem Bereich investiert,<br />

an zweiter Stelle der Investitionen folgt die Lagerungstechnik. Bei verarbeitetem Obst und Gemüse<br />

soll eine Einsparung von Wasser und Energie um 5 % erfolgen. Die Angaben in den EB belegen die<br />

große Bedeutung ressourcensparender Investitionen in diesem Sektor (vgl. Abbildung 7.8). Unter<br />

„Prozessoptimierung“ werden vier Investitionsziele subsummiert, die auch im Sektor O&G wichtig sind<br />

(vgl. Abschnitt 1.6.1). Eine detaillierte Analyse nach Untersektoren ist im Rahmen des Updates aber<br />

nicht möglich und erfolgt hier gemeinsam mit dem Fruchtsaftsektor. Die Erzeuger profitieren durch die<br />

Vertragsbeziehungen, die mit einem hohen Anteil in den EB belegt sind (vgl. Abschnitt 1.6.3, Abbildung<br />

7.5).<br />

Ein Unternehmen der Verarbeitung und zwei genossenschaftliche Frischvermarkter werden als Großbetriebe<br />

eingestuft. Die ELER-VO wird vermutlich große Auswirkungen für diesen Sektor haben, zu-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

271<br />

mal weitere Kooperationen zu erwarten sind. Während für die Obstvermarkter durchaus angemessene<br />

Strukturen existieren, ist die Gemüsevermarktung bisher nur in geringem Maße gebündelt und es<br />

besteht struktureller Anpassungsbedarf (MLR, 2005a).<br />

7.4.6 Sonstige Sektoren<br />

Eier und Geflügel: Dieser Sektor wurde mit der Änderung von 2002 zusätzlich aufgenommen. Außer<br />

einer Anschlussmaßnahme von 8 Mio. € in einem Geflügelschlachthof an der bayerischen Grenze gibt<br />

es im Jahr 2005 weiteren Förderbedarf mit zwei Projekten zur Schlachtung und Zerlegung von Geflügel<br />

über mindestens 4 Mio. € Investitionsvolumen. Falls mit der ELER-VO eine KMU-Begrenzung<br />

eingeführt würde, würde der geförderte Großbetrieb zukünftig nicht mehr förderberechtigt sein.<br />

Blumen und Pflanzen: In diesem Sektor wurden 3 Vorhaben mit 6,33 Mio. € Investitionskosten bewilligt.<br />

Anträge für weitere 1,3 Mio. € liegen vor. Damit wird der im Plan von 2005 gesenkte Sollwert fast<br />

erreicht (vgl. Tabelle 7.4). Die Standorte befinden sich in den Verbrauchszentren Stuttgart und Karlsruhe.<br />

Eine große niederrheinische Vermarktungsorganisation versucht, sich mit diesen drei Vorhaben<br />

in BW zu etablieren. Neben der bestehenden Kooperation mit dem Betreiber des BGM Karlsruhe ist<br />

eine Fusion mit der EZG in Stuttgart geplant, die dort an zwei Standorten investiert hat.<br />

Als Indikator wird eine Erhöhung der Vermarktungskapazität um 10 % vorgeschlagen. Kapazitätsangaben<br />

fehlen für die Blumenvermarktung teilweise und sind aufgrund sehr unterschiedlicher Angaben<br />

nicht aggregierbar (vgl. Abschnitt 1.6.1). Im wesentlichen geht es in diesem Sektor um die Erstellung<br />

moderner Selbstbedienungsanlagen für Topfpflanzen, die ganztägigen Verkauf an verkehrstechnisch<br />

günstigen Standorten erlauben. Ganztagsverkauf erhöht die Vermarktungskapazität infolge der Zeitverlängerung<br />

erheblich, so dass der Zielwert des Indikators erreicht wäre. Weiterer Anpassungsbedarf<br />

besteht insbesondere bei der Angebotsbündelung, weil der Strukturwandel in diesem Sektor langsamer<br />

verläuft als erwartet.<br />

Kartoffeln: Fünf Vorhaben mit 3,77 Mio. € Investitionskosten sind für zwei Unternehmen im Bereich<br />

des RP Stuttgart bewilligt. Zwei weitere Vorhaben mit 3,3 Mio. € sind beantragt. Neben der Lagerung<br />

wird insbesondere in die Sortierung und Verpackung von Speisekartoffeln investiert. Ein Unternehmen<br />

ist ein Großbetrieb, der von einer KMU-Regelung betroffen wäre. Die Investitionstätigkeit bestätigt den<br />

Bedarf.<br />

Saat- und Pflanzgut: Zwei Vorhaben wurden mit 2,88 Mio. € Investitionskosten bewilligt. Die Standorte<br />

liegen in den Bereichen der Reg.P Freiburg und Tübingen. Weitere 0,6 Mio. € sind beantragt. Damit<br />

ist die ursprüngliche Planung deutlich übertroffen worden. Ob der Indikator Erhöhung der Vermarktungskapazität<br />

um 10 % erfüllt wird, ist nicht überprüfbar. Der geschätzte Bedarf wird durch die<br />

Investitionen bestätigt.<br />

Nachwachsende Rohstoffe: Mit 1,53 Mio. € Investitionskosten ist ein Vorhaben im RP Freiburg bewilligt.<br />

Der Bedarf ist in diesem Sektor deutlich niedriger als erwartet. Ein besonderes Problem ist,<br />

dass die Erzeugnisse häufig nicht zum Anhang I gem. EU-Vertrag zählen und daher nicht förderfähig<br />

sind (vgl. Abschnitt 1.7.3). Der Indikator zur Erhöhung der Vermarktungskapazität um 100 % ist nicht<br />

überprüfbar.<br />

Regional erzeugte Produkte: Zwei Vorhaben mit 0,92 Mio. € Investitionskosten sind im Bezirk des<br />

RP Tübingen bewilligt, darunter eine Schlachthofinitiative (wäre in V&F nicht förderfähig). Im Jahr<br />

2005 wird das neue Kapitel VIa zur Lebensmittelqualität (VO (EG) Nr. 1783/2003) der Richtlinie hinzugefügt<br />

werden (MLR, 2005b). Es besteht derzeit kein weiterer Bedarf in diesem Sektor.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


272 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Ökologisch erzeugte Produkte: Es sind vier Vorhaben mit 0,49 Mio. € Investitionskosten bewilligt<br />

und befinden sich im Bezirk des RP Tübingen. Weitere geplante Vorhaben in Höhe von 0,16 Mio. €<br />

sind für Milch und Schafe beantragt.<br />

7.5 Administrative Umsetzung<br />

Die organisatorische und institutionelle Umsetzung hat sich gegenüber der Halbzeitbewertung nicht<br />

verändert. Auch bei Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung hat es keine gravierenden<br />

Veränderungen gegeben.<br />

Deutliche Veränderungen gab es im Bereich V&V dagegen bezüglich der Finanzierung der<br />

Fördermaßnahmen (vgl. Abschnitt 1.3). Die Förderung erfolgte bis zum teilweisen Rückzug aus dem<br />

EAGFL-G im Jahr 2003 als Kofinanzierung aus EU- und GA-Mitteln (vgl. 1.1.1). Seit Oktober 2003<br />

werden überwiegend zusätzliche nationale Mittel ohne Kofinanzierung der EU eingesetzt (Tabelle<br />

7.7). Die Maßnahme wird wie bei „Top-up“ nach Artikel 52 der VO (EG) Nr. 1257/1999 durchgeführt.<br />

Die Ursache des Ausstiegs aus der Kofinanzierung liegt darin begründet, dass sich die Abwicklung der<br />

Förderung aus GA- und EU-Mitteln zu schwerfällig gestaltete. Wie in der Halbzeitbewertung beschrieben<br />

(Wendt et al., 2003, S. 37f.), gibt es für EU-Mittel mit dem Jährlichkeitsprinzip einen sehr engen<br />

Förderhorizont, der sich für eine Investitionsförderung als ungeeignet erwiesen hat. Ungleichmäßige<br />

Auszahlungsströme lassen sich bei einer restriktiven jährlichen Planung der EU-Haushalte nicht kompensieren.<br />

Neben einer leichteren Beherrschung der Auszahlungsströme spielt auch das Anlastungsrisiko<br />

eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Bei den zahlreichen relativ kleinen Maßnahmen, vor<br />

allem im Sektor Wein, wird das Anlastungsrisiko höher eingeschätzt als bei von der Investitionshöhe<br />

her großen Maßnahmen. Der Ausstieg fand auch daher statt, weil die für BW verfügbaren EU-Mittel in<br />

anderen Bereichen weitgehend aufgebraucht werden konnten.<br />

Die hohe Anzahl der Förderfälle in BW fordert von den Bewilligungs- und Kontrollstellen einen enormen<br />

Arbeitsaufwand. Ein Vorschlag der Halbzeitbewertung (Doluschitz et al., 2003, S. 378) lautet<br />

daher, die Mindestfördersumme auf 15. 000 €/Fall festzulegen. Diese Regelung würde nach dem jetzigen<br />

Stand der Förderung vor allem den Sektor Wein, aber auch Fruchtsaft treffen (vgl. Tabelle 7.9).<br />

Wie im Abschnitt 1.4.3 diskutiert, würde die für Wein definierte Strategie damit außer Kraft gesetzt. Für<br />

zukünftige Strategieentwürfe sollte abgewogen werden, ob angesichts der Strukturen im badenwürttembergischen<br />

Weinbau und der Fruchtsaftkelterei ein verstärktes Gewicht auf die Angebotsbündelung<br />

gelegt werden sollte, um zu wettbewerbsfähigen Strukturen in der Vermarktung zu kommen.<br />

Damit könnte die Effizienz der Förderung gesteigert werden. Bei der jetzt praktizierten Förderpraxis<br />

besteht die Gefahr, dass zu viele moderne Kelteranlagen installiert werden, deren Auslastung nicht<br />

optimal ist und die auf dem Markt keinen Bestand haben würden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

273<br />

Tabelle 7.9:<br />

Analyse der öffentlichen Ausgaben in Baden-Württemberg<br />

Projekte<br />

öffentliche Ausgaben<br />

Sektor Anzahl Mio Euro<br />

Mittelwert<br />

Mio Euro/Fall<br />

Anzahl<br />

< 15.000 €<br />

Minimumwert<br />

1.000 €<br />

Maximumwert<br />

1.000 €<br />

Vieh&Fleisch (V&F) 16 6,39 0,399 0 26,80 1.843,50<br />

Geflügel (Gf) 1 2,01 2,014 0<br />

Getreide (GE) 31 8,24 0,266 0 32,53 1.560,15<br />

Wein und Alkohol (W&A) 112 5,98 0,053 42 2,59 906,84<br />

Obst&Gemüse (O&G) 20 2,06 0,103 2 10,65 359,81<br />

Fruchtsaft (FS) 27 3,56 0,132 4 5,03 639,41<br />

Blumen & Zierpflanzen (B&Z) 3 1,58 0,528 0 60,52 1.062,21<br />

Saat- & Pflanzgut (SA) 2 0,72 0,361 0 49,46 671,70<br />

Kartoffeln (KA) 5 0,94 0,188 0 76,06 339,13<br />

Nachw. Rohstoffe (NR) 1 0,38 0,382 0<br />

Regional erzeugte Produkte (REP) 2 0,23 0,116 0 49,61 181,64<br />

Ökologisch erzeugte Produkte (OEP) 4 0,12 0,031 0 15,24 76,15<br />

Gesamtergebnis 224 32,22 0,144 48<br />

Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />

7.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

Für die folgende Beantwortung der Bewertungsfragen der EU gelten die im Kapitel ‚Untersuchungsdesign‘<br />

gemachten Einschränkungen der Interpretationsmöglichkeiten. Bevor darauf im Einzelnen eingegangen<br />

wird, geben die folgenden Tabellen einen Gesamtüberblick über die von den Begünstigten<br />

angegebenen Zielsetzungen der Projekte und deren jeweilige Anteile an der Summe der förderfähigen<br />

Investitionen. Darauf wird im weiteren Verlauf öfter Bezug genommen. Abgefragt wurden die Anteile,<br />

die die Begünstigten jedem der zwölf vorgegebenen Ziele zuordnen, wobei die Summe der Anteile<br />

100 % betragen musste.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


274 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Tabelle 7.10: Förderfähige Investitionssummen der untersuchten Projekte nach Zielen 1<br />

und Sektoren in Baden-Württemberg<br />

Sektor<br />

Projekte<br />

Anzahl<br />

Ziel 1<br />

1000 €<br />

Ziel 2<br />

1000 €<br />

Ziel 3<br />

1000 €<br />

Ziel 4<br />

1000 €<br />

Ziel 5<br />

1000 €<br />

Ziel 6<br />

1000 €<br />

Ziel 7<br />

1000 €<br />

Ziel 8<br />

1000 €<br />

Ziel 9<br />

1000 €<br />

Ziel 10<br />

1000 €<br />

Ziel 11<br />

1000 €<br />

Ziel 12<br />

1000 €<br />

Summe Inv.<br />

1000 €<br />

V&F 7 3 577 2 102 1 687 1 405 1 138 743 354 210 2 099 1 580 589 274 15 758<br />

GE 15 2 136 1 801 3 482 636 380 870 79 1 764 1 172 901 13 221<br />

W&A 86 1 351 645 92 3 385 105 2 311 976 5 802 306 919 15 893<br />

O&G 30 1 163 1 242 1 482 3 403 261 240 575 271 3 023 874 756 13 290<br />

B&Z 2 460 460 1 179 2 098<br />

KA 2 269 269 137 273 137 1 084<br />

OEP 4 191 191 30 30 15 30 488<br />

S 1 153 102 256<br />

Summe 147 9 147 6 709 8 106 8 859 1 399 1 605 4 399 1 536 12 823 3 932 3 196 376 62 088<br />

Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />

1 Die im Erhebungsbogen vorgegebenen Ziele umfassen im wesentlichen die Ziele der VO (EG) Nr. 1257/1999 sowie des<br />

Monitoringsystems für den Bereich V&V:<br />

Ziel 1: Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung;<br />

Ziel 2: Förderung der Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten;<br />

Ziel 3: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege;<br />

Ziel 4: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren;<br />

Ziel 5: Verbesserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse;<br />

Ziel 6: Bessere Nutzung bzw. Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle;<br />

Ziel 7: Anwendung neuer Techniken;<br />

Ziel 8: Förderung innovativer Investitionen;<br />

Ziel 9: Verbesserung und Überwachung der Qualität;<br />

Ziel 10: Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen;<br />

Ziel 11: Umweltschutz (z.B. Ressourcenschonung, Abwasseraufbereitung);<br />

Ziel 12: Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere (Tiergerechtigkeit, Tierschutz, Tierhygiene)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

275<br />

Tabelle 7.11:<br />

Anzahl der Zielnennungen nach Sektoren in Baden-Württemberg<br />

Sektor Projekte Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel 5 Ziel 6 Ziel 7 Ziel 8 Ziel 9 Ziel 10 Ziel 11 Ziel 12 Summe<br />

V&F 7 5 5 7 7 4 4 3 1 5 5 2 4 52<br />

GE 15 14 12 11 11 0 7 7 1 14 12 9 0 98<br />

W&A 86 30 20 28 28 0 5 51 15 71 14 25 0 287<br />

O&G 30 20 19 22 22 6 2 9 3 29 11 11 0 154<br />

B&Z 2 1 1 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 6<br />

KA 2 1 1 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 5<br />

OEP 4 3 3 1 1 0 0 1 0 0 0 1 0 10<br />

S 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 3<br />

Summe 147 74 61 72 72 10 19 72 20 120 42 48 5 615<br />

Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />

7.6.1 Frage I: In welchem Umfang haben die geförderten Investitionen dazu beigetragen, die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Verbesserung und<br />

Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung zu erhöhen?<br />

Ein hohe bzw. ausreichende Wettbewerbsfähigkeit ist sowohl für die geförderten Unternehmen als<br />

auch für die Erzeuger der Rohwaren von zentraler Bedeutung. Die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

sind mehr denn je darauf angewiesen, sich an den Marktbedürfnissen zu orientieren.<br />

Sie agieren häufig auf gesättigten Märkten mit der Tendenz zu Überkapazitäten. Um auf diesen Märkten<br />

bestehen zu können, ist es wichtig, dass effizient produziert wird und qualitativ hochwertige Produkte<br />

hergestellt werden (Qualitäts- und/oder Kostenführerschaft). Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Verarbeitungsunternehmen kommt in den meisten Fällen auch direkt den Erzeugern der<br />

Rohwaren zugute. Der Absatz der Rohwaren wird durch wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />

gesichert und eventuell können Qualitätsaufschläge realisiert werden.<br />

Die Auswertung der Erhebungsbögen signalisiert eine gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />

Unternehmen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine tragende Zielsetzung der Investoren<br />

und kommt auch in der verstärkten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS),<br />

erzielten Rationalisierungseffekten, Kostensenkungen und gesteigerter Wertschöpfung (vgl. Abbildung<br />

7.3, Abbildung 7.4) zum Ausdruck. Dies wirkt sich auch positiv auf die Nachfrage nach landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnissen aus. Die Einschätzung stützt sich auf die folgenden Einflussfaktoren der<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.<br />

Die geförderten Betriebsstätten mussten im Zuge der Erhebung angeben, welcher Anteil der Gesamtinvestitionskosten<br />

bestimmten, im Erhebungsbogen vorgegebenen Zielen zuzuordnen ist (vgl. Tabelle<br />

7.10). Relevant für die Frage der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sind insgesamt acht Ziele, davon<br />

steht bei vier Zielen die Absatzorientierung im Vordergrund (Ziele 1, 2, 5 und 8), bei vier weiteren<br />

Zielen liegt der Fokus auf Prozessoptimierung (Ziele 3, 4, 7 und 9).<br />

Die Analyse ergibt, dass die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Investition von herausragender<br />

Bedeutung ist. Die Zielsetzung „Absatzorientierung“ hat bei den meisten Betriebsstätten einen<br />

hohen Stellenwert. In 91 von 147 Erhebungsbögen wird mindestens eines der Ziele aus der Gruppe<br />

„Absatzorientierung“ genannt. Ziele aus der Gruppe „Prozessoptimierung“ werden in 133 Bögen genannt.<br />

Im Durchschnitt aller Erhebungsbögen entfallen 30 % der Investitionssumme auf die Ziele „Absatzorientierung“,<br />

dies entspricht 19 Mio. €. Auf die Ziele „Prozessoptimierung“ entfallen sogar 55 %<br />

oder 34 Mio. € der Investitionssumme. Der Sektor Wein verwendet 73 % der Investitionssumme für die<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


276 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

„Prozessoptimierung“ und der Sektor O&G mit Fruchtsaft 64 %, was der Strategie in diesen Sektoren<br />

entspricht.<br />

Ein weiterer Indikator für eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit ist die Verbesserung der Qualität der<br />

Erzeugnisse. Aspekte der Produktqualität werden bei der nachfolgenden Bewertungsfrage II detailliert<br />

behandelt. Hier ist die Analyse auf die Nutzung qualitätsbeeinflussender Prozesse und ihrer Steuerung<br />

und Überwachung begrenzt. Im Erhebungsbogen wurde die Anwendung verschiedener Qualitätsmanagementsysteme<br />

(QMS) abgefragt (Mehrfachnennungen waren möglich). Es ist davon auszugehen,<br />

dass bei Verwendung von QMS die Wettbewerbsposition der Unternehmen mit QMS besser ist<br />

als die der Unternehmen ohne QMS, weil Prozesse detaillierter hinterfragt und Verbesserungen kontinuierlich<br />

angestrebt werden (Kostensenkung, Effizienzsteigerung). Nicht zuletzt wird eine Listung im<br />

LEH zunehmend überhaupt erst dadurch ermöglicht. Insgesamt ist kein nennenswerter Anstieg der<br />

Verwendung von QMS zu verzeichnen, weil QMS schon in großer Breite eingeführt sind. Von insgesamt<br />

147 Betriebsstätten verfügten vor Projektbeginn 119 Betriebsstätten über mindestens ein QMS.<br />

Von den 28 Betriebsstätten ohne QMS planten fünf mindestens ein QMS einzuführen. Bei den Projekten<br />

mit Abschlussbögen hatten vor Investitionsbeginn 27 von 42 Betriebsstätten mindestens ein QMS.<br />

Nach Projektabschluss blieb die Zahl der Betriebsstätten mit QMS unverändert. Es besteht weiterhin<br />

ein Trend zur vermehrten Anwendung von QMS.<br />

3,0<br />

2,5<br />

2,0<br />

QMS-Intensität (Nennungen je Projekt) in t-0<br />

QMS-Intensität (Nennungen je Projekt) in t-1<br />

1,5<br />

1,0<br />

0,5<br />

0,0<br />

Insgesamt 1 Umsatz1Mio. 3 Umsatz>10Mio. 4<br />

n = 147<br />

n = 17<br />

n = 102<br />

n = 28<br />

Quelle: Erhebungsbögen, eigene Darstellung<br />

Abbildung 7.3:<br />

Intensität der Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach Betriebsgrößen<br />

vor der Antragstellung (t-0) und geplant (t-1)<br />

Wie Abbildung 7.3 zeigt, sind QMS bei größeren Betriebsstätten mit einem Umsatz von mehr als<br />

10 Mio. € stärker verbreitet als bei kleinen (Umsatz: 1 bis 10 Mio. €). Die Neigung, weitere QMS einzuführen,<br />

ist in allen Betriebstypen relativ niedrig.<br />

Dieser Trend lässt sich auch bei einer Betrachtung der Betriebe mit und ohne QMS erkennen: In den<br />

mittelgroßen Betriebsstätten mit einem Umsatz zwischen 1 und 10 Mio. € verwendeten 21 der<br />

102 befragten Betriebsstätten überhaupt kein QMS. Von den 21 Betriebsstätten planten vier Betriebe<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

277<br />

mindestens ein QMS einzuführen. Von den 28 Betriebsstätten mit einem Umsatz von über 10 Mio. €<br />

hatte eines bei Projektbeginn kein QMS. Dieser Betrieb plant ein QMS.<br />

Bei der Investitionszielnennung zeigt sich, dass die Verbesserung der Qualität von hoher Bedeutung<br />

ist (s. Abschnitt 1.6.2 und 1.6.3).<br />

Eine entscheidende Einflussgröße der Wettbewerbsfähigkeit ist die Kapazitätsauslastung, da sie unmittelbare<br />

Auswirkungen auf die Kosten des Verfahrens hat. Im Erhebungsbogen wurde die Tages-,<br />

Jahres- und Lagerkapazität abgefragt. Anhand der produzierten Mengen sollte der Auslastungsgrad<br />

vor und nach der Investition errechnet werden. Dies gestaltete sich aber bei der Auswertung der<br />

Erhebungsbögen als sehr schwierig. Zwar wurden in fast allen Bögen Angaben zu den Kapazitäten<br />

gemacht (Tageskapazität: 146/147, Jahreskapazität: 146/147, Lagerkapazität: 57/147), jedoch ist die<br />

Vergleichbarkeit der errechneten Auslastungsgrade aufgrund verschiedener Begriffsdefinitionen und<br />

Bezugsgrößen nicht möglich. Probleme ergeben sich beispielsweise dadurch, dass in Verarbeitungsunternehmen<br />

Kapazitäten an verschiedenen Stellen der Prozesskette ermittelt werden können (z.B.<br />

Annahmekapazität, Kapazität einer bestimmten Produktlinie, ...). Aber auch wenn für die produzierten<br />

Erzeugnisse unterschiedliche Einheiten angegeben werden oder es sich um ein Unternehmen mit<br />

stark saisonaler Produktion handelt, ist die Berechnung von Auslastungsgraden wenig sinnvoll. Zudem<br />

enthielten die Erhebungsbögen oftmals widersprüchliche Angaben.<br />

Auf eine Auswertung dieses Indikators wird verzichtet, da sie mit vertretbarem Aufwand nicht möglich<br />

ist. Als weiterer Indikator sollen die Stückkosten dienen. Diese errechnen sich als Summe aus Material-<br />

und Personalaufwand dividiert durch die Menge produzierter Erzeugnisse. Dieser Indikator lässt<br />

sich aus dem Erhebungsbogen zwar ermitteln, als Vergleichsgröße eignet er sich jedoch lediglich bei<br />

sehr ähnlichen oder gleichen Produkten, wie sie meist nicht einmal innerhalb eines Sektors, geschweige<br />

denn zwischen Sektoren gegeben ist. Eine bessere Aussagekraft bietet die Veränderung<br />

der Stückkosten, da so das Problem unterschiedlicher Niveaus und verschiedener Bezugsgrößen<br />

entfällt.<br />

Bei 57 abgeschlossenen Projekten stiegen die Stückkosten in 23 Fällen und sanken in 34 Fällen. Von<br />

allen auswertbaren 146 EB wurde in 66 EB eine Steigerung und in 75 EB eine Senkung der Stückkosten<br />

geplant. Damit wurde überwiegend eine Senkung der Stückkosten angestrebt.<br />

Neben den Stückkosten kann die Arbeitsproduktivität (Wert produzierter Erzeugnisse dividiert durch<br />

Summe Anzahl Beschäftigter) als Indikator für rationelle Produktionsverfahren und damit eine veränderte<br />

Wettbewerbsfähigkeit herangezogen werden. Insgesamt kann in den geförderten Projekten ein<br />

Trend zu einer höheren Arbeitsproduktivität festgestellt werden.<br />

Ähnlich wie bei den Stückkosten sind auch hier große Schwankungen zwischen unterschiedlichen<br />

Produktbereichen zu verzeichnen, so dass absolute Zahlen nur sehr wenig Aussagekraft hätten. Die<br />

Auswertung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass in den Bögen lediglich Angaben zu Vollarbeitskräften,<br />

Teilzeitarbeitskräften, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden gemacht wurde, die von<br />

den Evaluatoren gewünschte Abfrage von Full-Time-Equivalents (FTE) konnte nicht durchgesetzt<br />

werden. Da die vorliegenden Angaben nur sehr bedingt über die tatsächliche Arbeitsintensität der<br />

einzelnen Arbeitskräfte Aufschluss gibt, soll in der folgenden Auswertung lediglich auf die Gesamt-AK<br />

eingegangen werden.<br />

Die Arbeitsproduktivität ist bei den Projekten, für die auswertbare Abschlussbögen vorliegen, in 21 von<br />

40 Fällen gestiegen. Bei der Gesamtzahl der Projekte ist in 93 von 145 auswertbaren Fällen eine Erhöhung<br />

der AK-Produktivität geplant.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


278 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Eine Einschätzung der in geförderten Betrieben erzielten Veränderung der Wettbewerbsfähigkeit kann<br />

sich somit vor allem auf die Abfrage von Investitionszielen, der Anwendung von QMS, Veränderungen<br />

der Produktionskosten und der Arbeitsproduktivität gemessen in FTE stützen, die sich auch mit vertretbarem<br />

Aufwand ermitteln lassen. Dagegen sind Abfragen zur konkreten Kapazitätsauslastung nicht<br />

nur aufwändig, sondern auch nicht sinnvoll auswertbar. Auf sie sollte zukünftig verzichtet werden.<br />

7.6.2 Frage II: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wertschöpfung<br />

und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch<br />

Verbesserung der Qualität dieser Erzeugnisse zu steigern?<br />

Diese Bewertungsfrage analysiert die Abhängigkeit der Wertschöpfung und der Wettbewerbsfähigkeit<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse von förderbedingten Qualitätsverbesserungen. In drei Schritten werden<br />

erstens die Qualität der landwirtschaftlichen Rohprodukte und zweitens der nach geförderter Verarbeitung<br />

und/oder Vermarktung produzierten Erzeugnisse untersucht. In einem dritten Schritt wird<br />

versucht, anhand der Entwicklung der Wertschöpfung Rückschlüsse auf Qualitätsverbesserungen der<br />

produzierten Erzeugnisse zu ziehen. Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass die Daten nicht direkt<br />

ermittelt werden können und fehlerbehaftete Aussagen entstehen. Die Wertschöpfung ist zur Entlohnung<br />

von Arbeit und Kapital vorgesehen und nicht ausschließlich ein Spiegelbild der Produktqualität.<br />

Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass die Förderung Bemühungen um eine Qualitätsverbesserung<br />

unterstützt. Insbesondere die mit einer besonderen Qualitätsstrategie ausgestatteten Sektoren Wein,<br />

O&G sowie OEP machen dieses deutlich. Untersuchte Qualitätsaspekte der Rohstoffe (Qualitätszuund<br />

–abschläge, Öko-Produkte) sowie der Endprodukte (Gütezeichen, Qualitätsmanagementsysteme,<br />

Ziele Verbesserung der Qualität und der Aufmachung) stützen dieses Ergebnis. Allerdings ist nicht<br />

auszuschließen, dass wesentliche Impulse für diese Entwicklung vom Marktgeschehen bestimmt werden.<br />

Hohe Qualität hat ergänzend zum Aspekt der Kostenführerschaft insbesondere in gesättigten<br />

Märkten eine wichtige Bedeutung zur Absatzsicherung.<br />

Diese Bewertung basiert soweit möglich auf Angaben eines Vorher-/Nachher-Vergleichs der nachfolgend<br />

detailliert dargestellten Kennzahlen. Vorliegende Planungsdaten weichen teilweise von den realisierten<br />

Daten ab.<br />

Die Bedeutung der Rohstoffqualität wird indirekt daraus abgeleitet, ob bei den vertraglich gebundenen<br />

Rohwarenbezügen Qualitätszu- oder –abschläge bei den Preisen vereinbart sind. Eine Qualitätskontrolle<br />

ist dazu Voraussetzung und erhöht gleichzeitig die Homogenität innerhalb einer Partie oder<br />

von Partie zu Partie. Entsprechende Angaben wurden für die fünf wichtigsten Rohwaren abgefragt.<br />

Die Auszählung der Nennungen von Qualitätszu- und -abschlägen ergibt deutliche Veränderungen:<br />

Zur Antragstellung werden in 147 erfassten Projekten 323 Rohwaren genannt, von denen bei<br />

278 Rohwaren Qualitätsvereinbarungen vorliegen. Geplant wird eine Zunahme um sechs Vereinbarungen<br />

auf 284 Rohwaren (325 Rohwaren insgesamt), was eine relative Zunahme von 1 % bedeutet.<br />

Hauptsächlich werden Qualitätsvereinbarungen in den Sektoren Wein (150), O&G (62) und Getreide<br />

(47) getroffen. Vor allem bei Wein ist Qualität eine sehr wichtige Strategie (s. Abschnitt 1.4.3). Zum<br />

Abschluss werden die geplanten Vereinbarungen nahezu erreicht, soweit hierzu Ergebnisse vorliegen.<br />

Bei Berücksichtigung der dadurch gebundenen Rohwarenmengen würde vermutlich eine Steigerung<br />

erkennbar, weil die per Vertrag gebundenen Mengen häufig angewachsen sind (vgl. 1.6.3). Eine Ermittlung<br />

der Mengen und deren Entwicklung ist im Rahmen des Updates nicht möglich.<br />

Systematische Qualitätskontrollen können zum Ablehnen von Rohstoffen oder Produkten im Verarbeitungsprozess<br />

bzw. bei der Endkontrolle führen, womit die Kennzahl qualitätsbedingt verworfene Produktion<br />

pro Jahr ein weiteres Kriterium ist. Da für diese Kennzahl nur ein Vorher-/Nachher-Vergleich<br />

möglich ist und häufig keine Zahlen vorliegen oder Null eingegeben wurde, liegen nur wenige Angaben<br />

vor. Somit ist die Repräsentanz eher nicht gegeben. Im Durchschnitt ist der Anteil qualitätsbedingt<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

279<br />

verworfener Produktion um 39 % gesunken bei einem Ausgangswert von 0,09 % des Produktionswerts.<br />

In einzelnen Sektoren treten große Unterschiede auf, wobei eine Erhöhung wie auch Senkung<br />

der verworfenen Produktion ein Kennzeichen systematischer Qualitätsförderung sein kann. Diese<br />

Kennzahl ist wenig aussagekräftig.<br />

Ökologisch erzeugte Rohwaren geben ein Merkmal der Qualität wieder. In BW nennen 31 der<br />

147 Projekte zur Antragstellung mindestens eine Öko-Rohware. Weitere drei Projekte planen die Einführung<br />

mindestens einer Öko-Rohware. Veränderungen der Rohwarenmengen werden oft erst sichtbar,<br />

wenn allein die Projekte betrachtet werden, die im Öko-Bereich tätig sind. Diese „Öko-Verarbeiter“<br />

verfügen über einen durchschnittlichen Anteil von Öko-Rohwaren an den Gesamtrohwaren von rd.<br />

40 % bei marginaler Erhöhung in der Planung. 15 vorliegende Abschlussbögen weisen sogar 50 %<br />

Öko-Rohwaren aus (vgl. Bewertungsfrage 5). 31 Öko-Verarbeiter planen eine mittlere Zuwachsrate<br />

von 7 %. Der Sektor Obst und Gemüse inklusive Fruchtsaft (13 EB mit Öko-Rohwaren) steht nach<br />

dem Öko-Sektor (100 %) an zweiter Stelle mit rd. 50 % Öko-Anteil und plant mit 13 % die höchste<br />

Zuwachsrate. In BW gibt es in der Förderung für V&V sechs Öko-Verarbeiter, die ausschließlich Öko-<br />

Rohwaren verwenden, davon zwei im Sektor O&G.<br />

Als Qualitätsmerkmal der Endprodukte wird der Anteil der Produkte erfasst, die nach geförderter<br />

Verarbeitung/ Vermarktung mit Gütezeichen verkauft wurden. Zeichen werden nach Güte- und Markenzeichen<br />

oder Herkunftszeichen getrennt. Nach der Reichweite wird jeweils in gemeinschaftsweite,<br />

nationale bzw. regionale und unternehmenseigene Zeichen unterschieden. Die Nutzungshäufigkeit<br />

der Markenzeichen ist mit 194 Fällen bei 147 Projekten höher als die von Herkunftszeichen mit<br />

170 Nennungen (Die unterschiedliche Reichweite führt zu Doppelnennungen). Es werden sechs Marken-<br />

und ein weiteres Herkunftszeichen geplant. Die geplante Nutzungsrate der Markenzeichen ist am<br />

höchsten im Sektor Öko-Produkte (225 %) gefolgt vom Weinsektor (146 %) sowie O&G (143 %). Bei<br />

Wein (137 %) und O&G (126 %) werden Herkunftszeichen ähnlich häufig genutzt. Nationale bzw.<br />

regionale Zeichen werden im Sektor Wein deutlich vorgezogen, während die übrigen Sektoren bei der<br />

Reichweite keine wesentlichen Präferenzen zwischen regionalen und Unternehmenszeichen setzen.<br />

Ein gemeinschaftsweites Zeichen wir nur in einem Fall genutzt und in einem weiteren geplant. Bei der<br />

Betrachtung der unter den Zeichen erzielten bzw. geplanten Umsätze werden in allen genannten Fällen<br />

außer gemeinschaftsweiten Zeichen deutliche Steigerungen erzielt, weil zusätzliche Umsätze mit<br />

Zeichennutzung erfolgen.<br />

Die in Bewertungsfrage 1 dargestellte Verbreitung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) zeigt,<br />

dass systematische Kontrollen der Rohwaren, Prozesse und Produkte in breitem Umfang erfolgen<br />

(vgl. Abbildung 7.3).<br />

Das Ziel „Verbesserung und Überwachung der Qualität“ (Ziel 9) trägt zur Klärung bei, wie bedeutsam<br />

Qualität im gesamten Förderkontext ist. Als summarischer Maßstab verschiedener Qualitätsmerkmale<br />

eignen sich die abgefragten Ziele „Verbesserung und Überwachung der Qualität“ und „Verbesserung<br />

der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse“ (Ziel 5; vgl. Frage 1). Ziel 9 wird in 120 von<br />

147 Projekten genannt mit einer gemittelten Investitionssumme von 12,82 Mio. € und hat eine sehr<br />

große Bedeutung (vgl. Tabelle 7.10). Der Vergleich mit Ziel 5 (1,4 Mio. €) lässt erkennen, dass die<br />

Verbesserung der Aufmachung und Verpackung nur im Sektor V&F (1,14 Mio. €) wichtig ist. In allen<br />

Sektoren hat die Verbesserung und Überwachung der Qualität Vorrang vor Ziel 5. Diese Angaben<br />

decken sich mit den Zielsetzungen des Programms und sind vermutlich repräsentativ für die Förderfälle.<br />

Ausgehend von der Vorstellung, dass Qualitätsverbesserungen auch in einer Erhöhung der Wertschöpfung<br />

bzw. des Wertes der produzierten Erzeugnisse zum Ausdruck kommen, wird die Entwicklung<br />

der Wertschöpfung in den wichtigen Sektoren betrachtet (Abbildung 7.4). Die Berechnung erfolgt<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


280 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

näherungsweise aus dem Umsatz abzüglich der Handelswaren und dem Materialaufwand. Der Sektor<br />

Getreide wird hier nicht betrachtet, weil die Berechnung bisher keine schlüssigen Werte ergibt. Die<br />

Interpretation der Wertschöpfung wird erheblich von Preisentwicklungen des Materialeinsatzes und<br />

der Produkte beeinflusst. Die sektorspezifische Marktentwicklung muss hierbei berücksichtigt werden,<br />

ebenso die Mehrfachnennung einzelner Betriebe mit Folgeprojekten. Die Planung sieht insgesamt<br />

deutliche Erhöhungen der Wertschöpfung vor, über deren Realisierung noch keine Aussagen getroffen<br />

werden können.<br />

Mio. €<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

Ist<br />

Plan<br />

Real<br />

50<br />

0<br />

V&F Wein O&G OEP<br />

Quelle: Auswertung von 147 Erhebungsbögen (57 Abschlüsse): V&F 7 (1) Wein 86 (44), O&G 30<br />

(6), OEP 4 (3), Getreide 15 (3), Eigene Darstellung<br />

Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-2006\Endbericht\UPDATE\BF_2\<br />

Abbildung 7.4:<br />

Wertschöpfung der wichtigen Sektoren in Baden-Württemberg zu den Zeitpunkten<br />

Ist, Plan und realisiert nach Abschluss (Mehrfachnennungen enthalten)<br />

Eine Steigerung der Produktpreise je Mengeneinheit kann Hinweise auf eine gestiegene Qualität geben.<br />

Produktpreise werden dabei für die fünf wichtigsten, in der jeweiligen Betriebsstätte produzierten<br />

Erzeugnisse aus den in den Erhebungsbögen dafür enthaltenen Angaben ermittelt. Ausgewertet werden<br />

die Veränderungen der Produktpreise. Zum Zeitpunkt der Antragstellung erwarten die Betriebe<br />

deutlich mehr Preissteigerungen (186) als –senkungen (112). Speziell im Sektor Wein wird für<br />

83 Produkte eine Preissteigerung erwartet gegenüber nur 51 Senkungen. Zum Projektabschluss haben<br />

im Sektor Wein 32 Produkte eine Preissteigerung zur Antragstellung und 23 zur Planung realisiert.<br />

Eine Preissenkung haben 28 Produkte gegenüber der Antragstellung und 29 zum Plan hinnehmen<br />

müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Preisveränderungen ursächlich mit der Qualitätsstrategie<br />

der Förderung zusammen hängen. Insbesondere im Sektor Wein sind die nach neuen Verfahren<br />

hergestellten Produkte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses großenteils nicht verkauft und können<br />

noch keine Auswirkungen auf das Preisgeschehen zeigen. Diese Auswertung ist für die Beurteilung<br />

wenig geeignet.<br />

Sowohl für Entwicklungen der Rohwarenqualität als auch der Endproduktqualität lassen sich aus den<br />

Kennzahlen Hinweise ermitteln. Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass es sich dabei nur um allgemeine<br />

Feststellungen handelt. Außerdem werden die ermittelten Entwicklungen von vielen Faktoren<br />

beeinflusst, so dass eine kausale Zuordnung zur Förderung gewagt ist.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

281<br />

7.6.3 Frage III: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor landwirtschaftliche<br />

Grunderzeugnisse verbessert?<br />

Einer der zentralen Punkte in der Argumentationskette für eine Begründung der Förderung im Bereich<br />

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist die Sicherung und eventuell ein<br />

Ausbau von Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Rohwaren. Mit verbesserten Vermarktungsstrukturen<br />

sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Einkommenserzielung landwirtschaftlichen<br />

Betriebe stabilisiert bzw. verbessert werden.<br />

Inwieweit dies erreicht werden konnte, wird im Folgenden, soweit umsetzbar in Anlehnung an die Vorgaben<br />

der Kommission, anhand der Entwicklung des Rohwarenbezugs der geförderten Betriebsstätten,<br />

der Bedeutung und Entwicklung der Vertragsbindung sowie spezifischer Vertragsbedingungen<br />

abgeleitet.<br />

Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat sich positiv auf<br />

den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgewirkt. Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den<br />

Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet werden. In den bereits abgeschlossenen Fällen wurden<br />

die Rohwarenbezüge auch tatsächlich ausgeweitet. In Kombination mit der Vertragsbindung hat<br />

sich die Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten etwas erhöht. Zu beachten ist, dass für<br />

den Sektor B&Z eine Vertragsbindung mit den Erzeugern für die Begünstigten nicht Bewilligungsvoraussetzung<br />

ist.<br />

Unabhängig von den nachfolgend zum Beleg dieser Aussagen dargestellten Aspekten profitieren<br />

Landwirte zunächst auch von der zuvor schon beschriebenen gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit der<br />

geförderten Betriebe (s. 1.6.1).<br />

Eine Darstellung des mengenmäßigen Rohwarenbezugs scheitert an der Vielzahl nicht addierbarer<br />

Angaben der Mengeneinheiten (kg, Kiste, Stück, Bund usw.). Dargestellt werden kann, wie sich die<br />

wertmäßige Nachfrage nach landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen in den geförderten Unternehmen<br />

entwickelt hat. Der Wert des Rohwarenbezugs soll nach Abschluss des Projektes (Planzahlen) über<br />

alle Sektoren um knapp 50 Mio. € auf 560 Mio. € steigen (+9 %). In den bereits abgeschlossenen<br />

42 Projekten ist der wertmäßige Rohwarenbezug um fast 8 % gesunken. Der Sektor Wein trägt mit<br />

29 abgeschlossenen Projekten eine Senkung um 12 % der Rohwarenmengen bei. In diesem Sektor<br />

schwanken die Erntemengen sehr erheblich. Außerdem wird langfristig eine Reduzierung der Erntemengen<br />

angestrebt, um die Qualitätsstrategie zu unterstützen.<br />

Insofern konnten wichtige Beiträge zur Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen in den geförderten<br />

Betriebsstätten der Verarbeitung und Vermarktung erzielt werden. Dabei ist zu beachten, dass<br />

dieser Wert lediglich Bruttoangaben der geförderten Betriebsstätten darstellt und keine Rückschlüsse<br />

für Nettoeffekte im Programmgebiet zulässt. Außerdem sind bei mehreren Projektanträgen für eine<br />

Betriebsstätte während der Förderperiode Doppelzählungen enthalten, die zu erheblichen Verzerrungen<br />

führen können. Darüber hinaus beinhalten die Wertangaben zum Teil größere Marktschwankungen,<br />

die mit der Förderung nicht im Zusammenhang stehen.<br />

Die Sicherheit des Absatzes ist in gesättigten Märkten ein wichtiges Argument. Der Umfang der Vertragsbindung<br />

liefert Anhaltspunkte für das Ausmaß solcher Sicherheiten. Für die fünf wichtigsten<br />

Rohwaren der einzelnen Projekte ist die Vertragsbindung erfasst worden.<br />

In den insgesamt erfassten 147 Projekten wurden dazu Angaben für 418 Rohwaren bei Antragstellung,<br />

426 bei der Planung und 104 zum Abschluss gemacht. Gemäß der Planungen bei Antragstellung<br />

soll sich die Anzahl der Rohwaren mit Vertragsbindung von 224 auf 232 erhöhen. In den bereits<br />

abgeschlossenen Projekten ergibt sich eine geringe Erhöhung von 50 auf 52 vertraglich gebundenen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


282 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Rohwaren gegenüber der Ausgangssituation, womit der Planwert (50) übertroffen wird. Der Anteil der<br />

Vertragsbindung am Gesamtwert der Rohwaren liegt bei 60 % und erhöht sich in den Planungen gegenüber<br />

der Ausgangssituation um 4 % (s. Abbildung 7.5).<br />

*: Bei W&A liegt die Vertragsbindung nahezu bei 100 %, weil EZG von dieser Angabe befreit sind<br />

Quelle: Auswertung Erhebungsbogen, eigene Darstellung. Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />

2006\ Bundeslaender\BW\Update\DatenBearb\BW_BF_3_Abbildung_Vertragsanteil.xls<br />

Abbildung 7.5:<br />

Anteil vertraglich gebundener Rohware* am Gesamtrohwarenbezug<br />

Bei der Interpretation sind sektorale Unterschiede zu beachten. Mit Ausnahme der Sektoren B&Z,<br />

OEP und REP 1 sind bei allen anderen Sektoren im Falle der Inanspruchnahme von GAK-Mitteln vertragliche<br />

Bindungen von mindestens 50 % vorgeschrieben. In Wirklichkeit liegt die Vertragsbindung<br />

höher als hier dargestellt, weil der Sektor W&A nahezu 100 % Vertragsbindung realisiert, aber für EZG<br />

keine Angaben machen musste. Aus Zeitgründen ist eine genaue Auswertung nicht möglich.<br />

Weitere Einschränkungen für die Interpretation der ermittelten Ergebnisse ergeben sich aus den Erhebungsmodalitäten.<br />

Teilweise wird bei der Vertragsbindung nur die Rohwarenmenge angegeben, die<br />

Gegenstand der jeweiligen Investition bzw. Fördervoraussetzung ist und die möglicherweise nur einen<br />

Teil der insgesamt in der Betriebsstätte verarbeiteten Rohwaren darstellt (z.B. Lagerraum im Sektor<br />

Getreide). Dadurch kann der ausgewiesene Vertragsbindungsanteil unter die nach GAK notwendigen<br />

Anteile fallen.<br />

1 Im Sektor B&Z sind Vertragsbindungen nicht Bewilligungsvoraussetzungen. In den Sektoren OEP und REP sind 40 % Vertragsbindung<br />

Mindestvoraussetzung für die Bewilligung.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

283<br />

Leider sind die für die Rohwaren bezahlten Erzeugerpreise nicht sinnvoll zu erheben und auszuwerten,<br />

obwohl sie für die Landwirte von zentraler Bedeutung sind und von der Förderung oft höhere Erzeugerpreise<br />

erwartet werden. In den Erhebungsbögen wurden Merkmale von Preisvereinbarungen<br />

bezüglich der (vertraglich gebundenen) Rohwaren erfasst, um Hinweise auf die angestrebte (Antragsbogen)<br />

bzw. erreichte (Abschlussbogen) Preisgestaltung zu erhalten. Die Auswertung dieser Angaben<br />

erfolgt unter großen Vorbehalten, da Zweifel bestehen, ob die dazu in den Erhebungsbögen enthaltenen<br />

Angaben aufgrund unterschiedlicher Begriffsinterpretationen und Bezugsgrößen sowie unterschiedlich<br />

präziser Eintragungen tatsächlich vergleichbar sind. Es liegen 323 Angaben im Zeitpunkt<br />

t=0 und 325 in t=1 zu den vertraglich gebundenen Rohwaren vor. Bei 60 % der Angaben werden Aufschläge<br />

gegenüber dem durchschnittlichen Marktpreis gezahlt und geplant. Durchschnittliche Marktpreise<br />

werden bei 35 % der Angaben gezahlt bzw. in den Planungen vorgesehen. Bei den bereits<br />

abgeschlossenen Projekten werden Aufschläge nur bei 53 % der Angaben gezahlt.<br />

Die vorstehenden Ausführungen führen zu der Einschätzung, dass es sehr schwierig und aufwändig<br />

ist, belastbare Angaben zu förderbedingten Preisentwicklungen zu ermitteln. Auf Indikatoren zu diesem<br />

Aspekt sollte daher in Zukunft verzichtet werden. Unter den aufgezeigten Vorbehalten sind die<br />

Wertentwicklung des Rohwarenbezugs und der Umfang der Vertragsbindung am ehesten geeignete<br />

Indikatoren zur Abschätzung der Wirkungen der Förderung auf die Landwirte, die sich auch mit vertretbarem<br />

Aufwand ermitteln lassen.<br />

7.6.4 Frage IV: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zur Verbesserung der Gesundheit<br />

und des Tierschutzes beigetragen?<br />

Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wird mehr und mehr davon bestimmt, inwieweit<br />

es gelingt, dem allgemein gewachsenen Interesse der Verbraucher nicht nur an gesunden Lebensmitteln<br />

sondern auch ethisch unbedenklichen Produktionsprozessen zu entsprechen. Durch eine Vernachlässigung<br />

von Qualitätssicherungs- bzw. -managementsystemen steigt das Risiko von Produktund<br />

Produktionsmängeln was neben Regressforderungen oder unmittelbaren Gesundheitsgefährdungen<br />

zu existenzbedrohenden Marktentwicklungen für Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung der<br />

betroffenen Branchen führen kann.<br />

Die gesetzlichen Mindestanforderungen in Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung der einzelnen<br />

Branchen spiegeln die aktuell und EU-weit gültige rechtliche Grundlage wider. Die Mindestanforderungen<br />

müssen unabhängig von der Förderung durch die Betriebe eingehalten werden und sind von<br />

den amtlichen Kontrollorganen zu prüfen. Damit agieren die Unternehmen immer auf einem rechtlich<br />

abgesicherten Niveau.<br />

Mit modernen Anlagen sind i.d.R. auch Arbeitsplatzbedingungen nach dem neuesten Stand der Technik<br />

verbunden, so dass ein Spill-over-Effekt von Modernisierung zu den Arbeitsplatzbedingungen unterstellt<br />

werden kann.<br />

Nicht zuletzt durch Skandale haben die Wirtschaftsakteure insbesondere des LEH verschiedene Initiativen,<br />

wie etwa spezielle Qualitätsmanagementsysteme (QMS) gestartet, um der Gefahr vermeidbarer<br />

Unzulänglichkeiten von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung verstärkt zu begegnen. Aspekte<br />

der Hygiene, der Arbeitsbedingungen und des Umgangs mit Tieren werden in den verschiedenen<br />

QMS in unterschiedlicher Ausprägung behandelt 1 . Die Nutzung von QMS ist ein klares Indiz für die<br />

1 Vgl. http://www.eurep.org/Languages/German/index_html (Zitat am 03.05.05): „Den Erwartungen der Verbraucher folgend,<br />

haben Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zusammen mit landwirtschaftlichen Erzeugern aus der ganzen Welt eine<br />

Anzahl von produktspezifischen Farmzertifizierungsstandards entwickelt und angewendet. Unser Ziel ist es, alle weltweit existie-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


284 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

intensive Berücksichtigung von Gesundheits- und Tierschutzaspekten. Der Förderung kommt in diesem<br />

Zusammenhang weniger die Rolle des Initiators als vielmehr die der begleitenden Unterstützung<br />

der Entwicklung zu.<br />

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen legen die verfügbaren Daten den<br />

Schluss nahe, dass die geförderten Unternehmen Belange des Gesundheits- und Tierschutzes ernst<br />

nehmen und erhebliche Anteile der Investitionen in die Gestaltung des Arbeitsplatzes fließen. Speziell<br />

im Sektor V&F wird Tierschutzaspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Qualität ist weiterhin<br />

ein sehr wichtiges Ziel, wobei QMS nur noch selten zusätzlich eingeführt werden (vgl. 1.6.1).<br />

Diese Bewertung basiert auf Angaben zu den Investitionszielen<br />

sowie den Indikatoren<br />

• Verbesserung und Überwachung der Qualität;<br />

• Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen;<br />

• Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere und dem Ziel<br />

• Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen und des Unfallschutzes<br />

• Einsatz von QMS-Systemen,<br />

• Ausmaß amtlicher Kontrollen,<br />

• Beanstandungen und amtlich festgestellte Tierschutzverletzungen sowie<br />

• dem Vorkommen von Arbeitsunfällen.<br />

Von den 147 untersuchten Projektanträgen wird die Verbesserung und Überwachung der Qualität von<br />

120 sowie der Hygienebedingungen von 42 Projekten als relevantes Ziel genannt (vgl. Tabelle 7.11).<br />

Durchschnittlich werden bei den Projekten mit Qualitätszielsetzung ca. 22,7 % der Investitionsmittel für<br />

dieses Ziel eingesetzt, 10,7 % sind es bei den Projekten mit Hygienezielsetzung. Das entspricht einem<br />

Anteil von 33 % an den Investitionsmitteln aller Projekte für diese beiden Ziele. Tierschutzaspekte<br />

werden vier Mal als Investitionsziel im Sektor V&F und ein Mal unter Sonstiges genannt. Der Anteil an<br />

den Investitionen der Projekte, die dieses Ziel verfolgen, liegt bei 10 %.<br />

Arbeitsplatzbedingungen können durch verschiedene Maßnahmen beeinflusst werden. Hygieneaspekte,<br />

moderne Anlagen mit verbesserter Bedienung von Maschinen, Sozialräume etc. beeinflussen diesen<br />

Faktor. Dieses Ziel ist ein Querschnittsziel, welches nur schwer zu quantifizieren ist und zudem<br />

eher ‚Begleiteffekte’ repräsentiert. Seine Bedeutung wurde bezogen auf die Gesamtinvestitionen getrennt<br />

von den übrigen Investitionszielen abgefragt. 79 der 147 Projekte unterstützen explizit das Ziel<br />

verbesserter Arbeitsplatzbedingungen, wobei in dieser Gruppe der Anteil an den Gesamtinvestitionen<br />

bei durchschnittlich 33,5 % liegt (=25 % an allen Projekten). Die größte Bedeutung hat dieses Ziel in<br />

den Sektoren V&F, O&G, W&A sowie Getreide.<br />

renden landwirtschaftlichen Standards dieser Art zu integrieren, zu harmonisieren und transparent zu machen. Berücksichtigt<br />

werden dabei Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, den Arbeitsschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz.“;<br />

http://www.q-s.info/de Themen sind u.a. Personalschulungen und Anforderungen an den Tierschutz;<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

285<br />

Anteil an<br />

Gesamtinvestition<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

120 von 147<br />

Projekten<br />

42 von 147<br />

Projekten<br />

5 von 147<br />

Projekten<br />

79 von 147<br />

Projekten<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Investitionsziel:<br />

Qualität Hygiene Tierschutz Arbeitsplatzbedingungen<br />

Inv. in übrige Ziele von den Projekten, die das jeweilige Ziel genannt haben<br />

Inv. in das jeweilige Ziel von den Projekten, die das Ziel genannt haben<br />

Quelle: Auswertung Erfassungsbogen des Bundeslandes, eigene Darstellung ro-<br />

jekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />

2006\Bundeslaender\Bw\Update\DatenBearb\BW_BF_4_Beispiel_Ziele.xls<br />

Abbildung 7.6:<br />

Investitionsanteil des jeweiligen Zieles in den Projekten, die dieses Ziel genannt<br />

haben<br />

Hinsichtlich des Niveaus von Betriebsunfällen ist eine sektorspezifische Betrachtung notwendig, da<br />

das Gefährdungspotenzial von den Produktionsabläufen abhängt. Die Betrachtung von Veränderungen<br />

durch einen Vergleich vor und nach der Investition kann sektorübergreifend Hinweise auf Verbesserungen<br />

geben, allerdings müssen ausreichend viele Fälle in die Betrachtung einfließen, um Zufallseinflüsse<br />

zu minimieren. Insgesamt hat eine Senkung der Betriebsunfälle von 20 (t=0) auf 19 (t=2)<br />

stattgefunden. Der Sektor W&A hat an dieser Entwicklung mit 29 EB und einer Senkung von elf auf<br />

acht Unfälle den wesentlichen Anteil. Im Sektor O&G gab es eine Steigerung von neun auf zehn Unfälle<br />

ebenfalls im Sektor Getreide von null auf einen. Aufgrund der geringen Fallzahl kann hierfür keine<br />

Trendaussage getroffen werden. Die Unfallhäufigkeit bei W&A (acht EB mit elf Unfällen in t=0) konnte<br />

durch die Förderung innovativer Techniken nicht gebremst werden (fünf EB mit acht Unfällen). Die<br />

Unfallhäufigkeit ist auch bei O&G weiter angestiegen (drei EB mit neun bzw. zehn Unfällen).<br />

Der Einsatz von QMS hat sich im Vorher-Nachher-Vergleich nicht mehr deutlich verbessert: QMS<br />

werden von den Betrieben in großer Breite bei hoher Intensität eingesetzt (vgl. Abbildung 7.3).<br />

Aussagen über Wirkungen der Förderung hinsichtlich des Gesundheits- und Tierschutzes lassen sich<br />

am Besten aus den Angaben zu den Investitionszielen ableiten. Daneben lässt die Anwendung von<br />

QMS indirekt Rückschlüsse zu. Dagegen ist auf die Abfrage von Kontrollen, Beanstandungen sowie<br />

Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Evaluation zu verzichten, weil insbesondere bei der Erhebung<br />

Unzulänglichkeiten auftreten 1 aber auch, weil die Fälle zumeist mit Verzögerungen eintreten. Aus-<br />

1 Probleme ergeben sich, weil nicht klar ist, ob ein Kontrollbesuch mit einer/mehreren inhaltlichen Kontrolle(n) einfach/mehrfach<br />

zählt. Ebenso können mehrere Beanstandungen bei einer oder eben bei verschiedenen Kontrollen auftreten. Ferner haben<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


286 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

schließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle sind eindeutig definiert und anzugeben, so dass bei ausreichend<br />

großer Grundgesamtheit (eher nationale Auswertung) beurteilungsfähige Daten ermittelt werden.<br />

7.6.5 Frage V: In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zum Umweltschutz beigetragen?<br />

Diese Frage stellt für die EU-Kommission einen äußerst wichtigen Aspekt dar, denn der Bereich des<br />

Umweltschutzes wird außer in den kapitelspezifischen auch im Komplex der kapitelübergreifenden<br />

Fragen aufgegriffen bzw. zieht sich als Querschnittsfrage durch alle Programmschwerpunkte.<br />

Die Förderung hat neben den vordringlichen Zielen wie Steigerung der ökonomischen Leistungssteigerung<br />

der Unternehmen auch Relevanz für ökologische Verbesserungen, da nicht nur die gesetzlichen<br />

Anforderungen an eine nachhaltige, umweltgerechte Produktion ständig wachsen, sondern gestiegene<br />

Preise z. B. für Energie und Wasser zunehmend auch einen ökonomischen Faktor darstellen.<br />

Wie in der Halbzeitbewertung bereits erläutert, sind Angaben zu umweltrelevanten Merkmalen der<br />

bezogenen/verarbeiteten Rohwaren auf der Ebene der landwirtschaftlichen Unternehmen nur unvollständig<br />

zu erhalten. Es erscheint sinnvoll, den Schwerpunkt der Betrachtung auf die Verarbeitungsund<br />

Vermarktungsstufe direkt zu konzentrieren und die im Rahmen von V&V geförderten Projekte<br />

selbst auf Aspekte ihres Beitrages zum Umweltschutz zu untersuchen. Anhaltspunkte für Umweltverbesserungen<br />

ergeben sich z. B. aus der Anwendung neuer Techniken in den V&V-Unternehmen sowie<br />

aus effektiverem Ressourceneinsatz je Produkteinheit oder dem Einsatz regenerativer Energiequellen.<br />

Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Förderung zur Verbesserung des Umweltschutzes beiträgt.<br />

Ableiten lässt sich dies aufgrund spezifischer umweltschonender Produktionsweisen von verarbeiteten<br />

Rohwaren, den Zielsetzungen der Investition sowie der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs pro<br />

1 .000 € produzierter Erzeugnisse.<br />

Der Erzeugung von Produkten nach den Regeln des ökologischen Landbaus werden umweltschonende<br />

Effekte zuerkannt. Der Entwicklung des Anteils ökologisch erzeugter Rohwaren oder des Anteils<br />

der „nachwachsenden“ Rohwaren an der gesamt verarbeiteten oder vermarkteten Rohwarenmenge<br />

kann daher Aufschluss über geplante bzw. realisierte Veränderungen bezüglich des Umweltschutzes<br />

durch die getätigte (geförderte) Investition geben. Wie in Abschnitt 1.6.2 im Zusammenhang mit Qualitätsverbesserungen<br />

bereits diskutiert, soll nach den Planungen der Anteil der Öko-Rohwaren leicht<br />

erhöht werden.<br />

Die Analyse der Daten zeigt, dass der Anteil an Öko-Rohwaren bei den Verarbeitungsunternehmen<br />

nur in den Sektoren OEP und O&G bedeutend ist. Es ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, diesen<br />

Anteil zu erhöhen. Gemessen an der Gesamtmenge der verarbeiteten Rohwaren ist der Anteil Öko-<br />

Rohware gering. Die ausgewerteten Daten gestatten keinen Überblick über die tatsächlich in BW verarbeiteten<br />

Mengen an Öko-Rohwaren.<br />

Bei einer Förderung nach der Richtlinie ökologisch erzeugter Produkte besteht die Vorgabe einer vollständigen<br />

Trennung der Produktionslinien für konventionelle und Ökoprodukte. Für viele Unternehmen<br />

ist diese Doppelgleisigkeit zu aufwändig, so dass teilweise auf den höheren Fördersatz für Ökoprodukte<br />

verzichtet und eine Förderung innerhalb der MSV oder anderer Programme beantragt wird.<br />

Beanstandungen unterschiedliche Bedeutung, die aber nicht eindeutig differenziert aufgezeigt werden kann. All dies ist mit<br />

vertretbarem Aufwand nicht lösbar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

287<br />

Nachwachsende Rohstoffe kommen zum Zeitpunkt t=0 in sechs Projekten zum Einsatz. Es ist geplant,<br />

zukünftig in sieben Projekten nachwachsende Rohstoffe zu verarbeiten. Dadurch werden die verarbeiteten<br />

Mengen um 10 % zunehmen.<br />

Eine Verbesserung des Umweltschutzes als direktes Ziel oder zusätzlicher Nutzen der Investition<br />

spielen bei den meisten Unternehmen eine wichtige Rolle (s. Tabelle 7.10, Tabelle 7.11): So werden<br />

Ziele zum Thema Umweltschutz nicht nur bei mehr als der Hälfte der EB wenigstens einmal genannt,<br />

es fließen auch erhebliche Summen in den Bereich „Umweltschutz“: Auf die Investitionsziele zum<br />

Umweltschutz entfällt ein durchschnittlicher Anteil von 16 % der Gesamtinvestitionssumme. Die Förderung<br />

leistet damit hinsichtlich dieser Zielsetzung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br />

Basis dieser Einschätzung stellen die Nennungen der drei Ziele zum Umweltschutz „Ressourcenschonung<br />

und Abwasseraufbereitung“, „Anwendung neuer Techniken“ und „Bessere Nutzung bzw. Entsorgung<br />

der Nebenprodukte und Abfälle“ dar. 62 % der Vorhaben nennen mindestens eines der drei Ziele,<br />

wobei die Investitionen häufig zwei oder mehr Umweltziele verfolgen (Abbildung 7.7).<br />

90<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Anzahl<br />

Nennungen<br />

n =<br />

Ressourcenschutz<br />

Neue Technik<br />

Verwertung Nebenprod./Entsorgung<br />

7 15 86 30 2 2 4 1<br />

V&F GE W&A O&G B&Z KA OEP S<br />

Quelle: Auswertung Erfassungsbogeb, eigene Darstellung<br />

Abbildung 7.7:<br />

Nennungen wichtiger Umweltziele bei Investitionen im Bereich der Verarbeitung<br />

und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Von der förderfähigen Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 62 Mio. € entfällt auf die drei genannten<br />

Umweltziele ein Anteil von 10 Mio. €. Es ergibt sich somit eine anteilige Investitionssumme von<br />

16 %. Die höchsten Aufwendungen für den Umweltschutz werden im Sektor Wein getätigt und resultieren<br />

überwiegend aus dem Investitionsziel „Anwendung neuer Techniken“ kombiniert mit dem „Ressourcenschutz“<br />

(vgl. Abbildung 7.8).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


288 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

1 000 €<br />

2 500<br />

2 000<br />

Verwertung Nebenprod./Entsorgung<br />

Neue Technik<br />

Ressourcenschutz<br />

1 500<br />

1 000<br />

500<br />

n=<br />

7 15 86 30 2 2 4 1<br />

V&F GE W&A O&G B&Z KA OEP S<br />

Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />

Abbildung 7.8:<br />

Investitionen in den Umweltschutz, ermittelt aus der förderfähigen Gesamtinvestitionssumme<br />

und Relativangaben zu Umweltzielen<br />

Ein effektiver Einsatz der benötigten Ressourcen Energie und Trinkwasser kann als Kriterium für direkte<br />

oder indirekte Umweltschutzinvestitionen verwendet werden. Die analysierten Daten zeigen,<br />

dass eine geringe Senkung der Energiekosten um durchschnittlich -0,1 % geplant ist. Wenn die Energiekosten<br />

auf den Wert der verarbeiteten Rohwaren bezogen werden, ist eine geringfügig verbesserte<br />

Energieeffizienz vorgesehen. Die Realisierung in 40 Abschlussbögen zeigt, dass in dieser Gruppe<br />

eine geringfügige Erhöhung der Energiekosten je Rohwareneinheit eingetreten ist, wobei die Planung<br />

von unveränderten Werten ausgegangen ist. Die Energiekosten bezogen auf die Produktwerte sind<br />

unverändert geblieben. Bei der Interpretation muss beachtet werden, dass durch die unterschiedliche<br />

Preisentwicklung von Rohwaren- und Produktmärkten im Vergleich zum Energiemarkt Verzerrungen<br />

nicht auszuschließen sind.<br />

Auch der im Zuge der geförderten Investition geplante Einsatz alternativer Energien kann durch verminderten<br />

Verbrauch an Ressourcen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. In BW kamen vor Beginn<br />

der geförderten Investitionen in zwölf der 147 Projekte alternative Energien zum Einsatz. Weitere<br />

sechs Vorhaben sind hierzu geplant: Energie aus Wärmerückgewinnung nutzen vor Beginn elf Projekte<br />

und weitere zwei Projekte planen zu diesem Zweck eine Investition. Anlagen zum Einsatz von<br />

Wind, Solar oder Biogas bestanden vor Beginn der Investition in zwei Projekten und sind in weiteren<br />

sechs Fällen geplant. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe ist nicht vorgesehen. Der Anteil alternativer<br />

Energien am Gesamtenergieeinsatz bleibt marginal.<br />

Die Auswertung des Trinkwassereinsatzes in den geförderten Vorhaben ergab im Mittel über alle Sektoren<br />

für 50 der ausgewerteten EB eine geplante Zunahme des absoluten Verbrauches. 46 Projekte<br />

planen eine Reduktion der eingesetzten Trinkwassermengen und 42 EB sehen keine Änderung vor.<br />

Bei den 42 abgeschlossenen Projekten hatten 14 eine Erhöhung des Trinkwasserverbrauchs geplant<br />

und 15 haben diesen auch realisiert. 23 Projekte senkten die Trinkwassermengen, obwohl eine Sen-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

289<br />

kung nur von 13 Projekten geplant war. Dementsprechend bleiben nur vier Mal unveränderte Mengen<br />

gegenüber 15 Planungsfällen hierzu. Wenn der Trinkwasserverbrauch auf eine Einheit des Produktionswertes<br />

bezogen wird, ist die Mengendegression zu erfassen. Für 102 der 138 Vorhaben wird ein<br />

reduzierter Trinkwasserverbrauch je 1 000 € Produktionswert geplant. Bei den abgeschlossenen Projekten<br />

war für 34 Fälle eine Senkung geplant, die aber nur bei 25 Fällen erreicht wurde. 17 Projekte<br />

verbrauchen mehr Trinkwasser je Produktionswert als vor Beginn der Investition. Einschränkend ist<br />

anzumerken, dass die Angaben mit vielen Unsicherheiten und teilweise groben Fehlern behaftet sind,<br />

so dass die Aussagen nicht überbewertet werden dürfen.<br />

Beiträge der Förderung zur Verbesserung des Umweltschutzes können aus spezifischen Merkmalen<br />

der verarbeiteten Rohstoffe wie dem Anteil von Öko-Rohwaren oder nachwachsenden Rohstoffen,<br />

einer Abfrage der Investitionsziele oder dem Ressourcenverbrauch je 1 000 € produzierte Erzeugnisse<br />

ermittelt werden. Diese Kennzahlen erlauben vor allem dann Rückschlüsse auf Umweltwirkungen,<br />

wenn zusätzliche Informationen über die spezifischen Rahmenbedingungen vorliegen und bei der<br />

Ergebnisinterpretation einfließen können. Da dies nur selten mit vertretbarem Aufwand zu erreichen<br />

ist, sollte auf eine breite Erhebung solcher Daten verzichtet werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


290 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />

7.7.1 Inanspruchnahme und erzielte Wirkungen<br />

In Tabelle 7.12 wird zusammenfassend dargestellt, inwieweit die im Programm formulierten Ziele<br />

erreicht wurden.<br />

Tabelle 7.12:<br />

Grad der Erreichung 1 der im Programm formulierten Ziele im Land Baden-<br />

Württemberg<br />

Sektor Ziele Zielerreichung<br />

Ausräumung von Strukturdefiziten<br />

0? Zu kurzfristig, unterschiedlich in Sektoren<br />

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

++ Qualitätsverbesserungen, Rationalisierungseffekte usw.<br />

Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse ++ Vertragsbindung Erzeuger und V&V-Betriebe vermehrt<br />

V&V sektorübergreifend<br />

Stärkung der Regionalvermarktung<br />

0? Geringe Bedeutung in V&V<br />

Wertschöpfung für Erzeuger erhöhen<br />

+ Vertragsbindung Erzeuger und V&V-Betriebe vermehrt<br />

Beschäftigung in ländlichen Räumen sichern<br />

+ zusätzlich 40 Arbeitsplätze geschaffen<br />

Erhaltung u. Pflege der Kulturlandschaft<br />

+ Erhaltung Streuobstanbau<br />

Getreide<br />

V&F, Geflügel<br />

W&A<br />

Fruchtsaft<br />

O&G frisch +<br />

verarbeitet<br />

Speisekartoffeln<br />

B&Z<br />

Qualitätsverbesserung Erfassung, Aufbereitung, Lagerung<br />

Rationalisierung Erfassungshandel<br />

Ausbau der Vermarktung in Bereichen mit höherer<br />

Wertschöpfung<br />

Ausweitung der Zerlegekapazitäten<br />

Qualitätsverbesserung bei Transport und Verarbeitung der<br />

Trauben<br />

Neue Techniken in der Kellerei zur Verbesserung im<br />

Umweltschutz<br />

Direktsaftherstellung ausweiten<br />

Qualitätsverbesserungen<br />

Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der V&V-Unternehmen<br />

Bündelung des Angebots ausweiten<br />

Rationalisierung, Erfassung, Lagerung, Verarbeitung<br />

verbessern<br />

Sortierung und Verpackung erweitern<br />

Angebotsbündelung auf Erfassungs- und Großhandelsstufe<br />

Verbesserung Qualität u. Effizienz bei Vermarktung<br />

++ Neubau, neue Technik<br />

'+ sortenreine Lagerung<br />

S&P Erhöhung der Vermarktungskapazität 0? Unbekannt<br />

++ höhere Leistungsfähigkeit<br />

'++ verkürzte Wartezeiten, Abbau Verkehrsbehinderungen<br />

+ Aufmachung u. Verpackung als Ziel<br />

+ Neu-/ Ausbau der Zerlegung<br />

++ Neue Press- u. Filtertechnik: Innovative Keltereiverfahren<br />

gewährleisten hohe Qualität<br />

+ Neue Technik erfüllt Anforderungen an den Umweltschutz<br />

++ Kapazitäten der Direktsafterzeugung erweitert<br />

Neue Technik erfüllt Anforderungen an den Umweltschutz<br />

+ Wettbewerbsfähigkeit bei Obst verbessert<br />

'0? Angebotsbündelung bei Gemüse nicht erreicht<br />

+ Sortier- und Abpackleistung erhöht<br />

'+ Lagerungstechnik verbessert und erweitert<br />

+ Sortierung und Verpackung ausgebaut<br />

0 Bündelung nicht ausreichend<br />

+ Vermarktungskapazität für Ganztagsverkauf erstellt<br />

OEP, REP, NR Erhöhung der Vermarktungskapazität ?<br />

Quelle: Eigene Auswertung und Darstellung<br />

Seit Beginn der Förderperiode bis zum Jahr 2004 wurden die für V&V vorgesehenen Mittel in kleinen<br />

Schritten entsprechend der nicht ausgezahlten Jahrestranchen gesenkt (vgl. Tabelle 7.7). Nach dem<br />

1 'Zeichenerklärung für Zielerreichungsgrad: ++ (gut erreicht);<br />

+ (teilweise erreicht);<br />

o (gering/gar nicht erreicht);<br />

? (z.Zt. nicht bewertbar)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

291<br />

verzögerten Einsetzen der Zahlungsströme im Jahr 2002 wird erwartet, dass der ursprünglich geplante<br />

Ansatz noch erreicht werden kann (vgl. Tabelle 7.4).<br />

In Anlehnung an die Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen können zu den Wirkungen<br />

der angebotenen Maßnahme folgende Aussagen getroffen werden:<br />

Eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wird von den geförderten Unternehmen angestrebt. Sie ist<br />

eine tragende Zielsetzung der Investoren und kommt auch in der breiten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen<br />

(QMS) sowie einer höheren Wertschöpfung zum Ausdruck. Rationalisierungseffekte<br />

sind anhand der Stückkosten und der Arbeitsproduktivität bei der Mehrheit der ausgewerteten Projekte<br />

nachzuweisen. Die Einschätzung stützt sich auch auf die folgenden Einflussfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit.<br />

Hinweise auf Qualitätsverbesserungen bei den produzierten Erzeugnissen ergeben sich vor allem<br />

durch eine erhöhte Wertschöpfung und gestiegene Produktpreise. Qualitätsaspekte bei den Rohwaren<br />

(Qualitätszu- und -abschläge, Öko-Produkte) lassen ebenfalls eine Qualitätserhöhung erkennen. Bei<br />

den beobachteten Effekten muss beachtet werden, dass wesentliche Impulse für diese Entwicklung<br />

vom Marktgeschehen bestimmt werden. Qualität hat ergänzend zum Aspekt der Kostenführerschaft<br />

insbesondere in gesättigten Märkten eine wichtige Bedeutung zur Absatzsicherung.<br />

Eine positive Wirkung der Förderung auf den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist zu erkennen.<br />

Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet<br />

werden. In den bereits abgeschlossenen Fällen ist dies auch tatsächlich geschehen. Beim Vertragsbindungsanteil<br />

ist eine Erhöhung geplant und wird in den abgeschlossenen Fällen umgesetzt. Insgesamt<br />

kann von einer erhöhten Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten ausgegangen werden.<br />

Preisaufschläge werden für gut die Hälfte der Rohwaren gezahlt.<br />

Tierschutzaspekte sind nur im Sektor V&F von Bedeutung. Auf das Ziel „Verbesserung des Wohlbefindens<br />

der Tiere“ entfällt nur ein geringer Anteil der Investitionssumme.<br />

Positive Einflüsse der Förderung auf umweltrelevante Merkmale sind in den ausgewerteten Projekten<br />

erkennbar. Ableiten lässt sich dies aufgrund spezifischer umweltschonender Produktionsweisen<br />

von verarbeiteten Rohwaren, den Zielsetzungen der Investition sowie der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs.<br />

7.7.2 Umsetzung der Empfehlung der Halbzeitbewertung<br />

In der Halbzeitbewertung wurde kritisiert, dass sowohl Rücklauf als auch Qualität der Erhebungsbögen<br />

nicht zufriedenstellend waren. Zum Update können diesbezüglich wesentliche Verbesserungen<br />

festgestellt werden. Von 224 bewilligten Projekten (laut Projektliste) liegen 147 auswertbare Erhebungsbögen<br />

vor. Weitere 57 Abschlussbögen sind in die Auswertung eingegangen.<br />

7.7.3 Anhang I-Problematik<br />

Die Begrenzung der Förderung auf Produkte der ersten Verarbeitungsstufe, wie sie vor allem zur Begrenzung<br />

der Sonderregelungen für die <strong>Landwirtschaft</strong> mit dem Anhang I zum EG-Vertrag gedacht<br />

ist, stößt in der praktischen Umsetzung zunehmend an Grenzen. In der Praxis bedeutet eine zunehmende<br />

Marktorientierung im Blick auf höhere Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit konkret, auf<br />

Verbraucherwünsche nach Produkten mit Zusatznutzen und Convenience-Eigenschaften z. B. in Form<br />

von Teil- und Fertiggerichten einzugehen. Einige Beispiele sollen exemplarisch zeigen, welche Konsequenzen<br />

daraus in der Praxis resultieren.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


292 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

Unter Anhang I fällt z. B. die Zollposition<br />

0404 10 − Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen<br />

Süßmitteln.<br />

Wenn ein Unternehmen versucht, marktorientierte Wertschöpfung für diese Produkte zu erreichen,<br />

indem man die Produkte aufwertet z. B. im Bereich Babynahrung unter der Zollposition<br />

1901 10 00 − Zubereitungen zur <strong>Ernährung</strong> von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf<br />

oder im Bereich der Sportlernahrung (Molkenproteinkonzentrat) unter der Zollposition<br />

3502 20 − Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen<br />

fällt man aus Anhang I und damit aus der Förderung heraus.<br />

Ebenso fällt man aus Anhang I und damit aus der Förderung heraus, wenn Joghurt (Anhang I, Zollposition<br />

0403 10 ) zu Trinkjoghurt aufgewertet wird und damit unter die Zollposition ‚2202 Wasser, einschließlich<br />

Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln<br />

oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte<br />

des KN-Codes 2009‘ fällt, die nicht zu Anhang I gehört.<br />

Auch eine Aufwertung der Milch zu Pudding (KN-Code 1901 und 2106) führt zur Einstufung in Zollpositionen<br />

außerhalb Anhang I und damit zum Verlust der Förderfähigkeit mit Mitteln des EAGFL.<br />

Probleme der Zugehörigkeit zu Anhang I resultieren darüber hinaus auch daraus, dass auf EU-Ebene<br />

unterschiedliche Zuordnungen zu Anhang I vorgenommen werden. So ist die Zollposition<br />

0403 10 − Joghurt<br />

sowohl im Anhang I zu Artikel 32 des EG-Vertrages als auch im Anhang B der ‚Verordnung (EG) Nr.<br />

1520/2000 der Kommission vom 13. Juli 2000 zur Festlegung der gemeinsamen Durchführungsvorschriften<br />

für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags<br />

für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I<br />

des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden‘ (ABl. L 177 v. 15.7.2000) aufgeführt. Unklar ist,<br />

welche Zuordnung gilt.<br />

Wenn die Förderung im Bereich V&V zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen<br />

und damit zur nachhaltigen Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren beitragen<br />

soll, so ist eine Überprüfung der bisherigen Anhang I-Regelung im Hinblick auf aktuelle Markterfordernisse<br />

dringend geboten, um mangelnde Konsistenz der Fördermaßnahmen mit den Zielen (höhere<br />

Wertschöpfung führt zum Verlust der Förderfähigkeit) zu vermeiden. In den Gesprächen zu dieser<br />

Thematik mit verschiedenen Marktbeteiligten und der zuständigen Administration wurde die Widersprüchlichkeit,<br />

ja sogar Willkürlichkeit des bestehenden Systems heftig beklagt. Als Lösungsvorschlag<br />

wurde genannt, die Förderung statt auf Anhang I auf die in den Gemeinsamen Marktordnungen erfassten<br />

Produktbereiche zu begrenzen. Dieser Vorschlag wird hier ungeprüft wiedergegeben, da eine<br />

intensive Prüfung im Rahmen des Updates nicht möglich war.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

293<br />

7.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform<br />

Wesentlicher Grund für die Finanzierung der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Rohwaren aus dem EAGFL ist die Zielsetzung, auf diesem Weg den<br />

liefernden Landwirten Absatzmöglichkeiten und damit Einkommen zu sichern bzw. zu schaffen (Erzeugernutzen).<br />

Um diesem Ziel gerecht werden zu können, bedarf es wettbewerbsfähiger Verarbeitungs-<br />

und Vermarktungsunternehmen. Wettbewerbsfähigkeit definiert sich dabei in dem jeweils zu<br />

betrachtenden spezifischen Marktsegment und den dort relevanten Einflussparametern.<br />

Die Zielmärkte weisen ein Spektrum von kleinen Nischenmärkten bis zu Massenmärkten oder von<br />

lokalen bzw. regionalen Märkten bis zu internationalen Märkten auf. Wesentlicher Absatzmittler zum<br />

Verbraucher ist dabei weit überwiegend ein stark konzentrierter, international einkaufender Lebensmittelhandel.<br />

Seine Belieferung setzt insbesondere im Bereich der Massenprodukte erhebliche Liefermengen<br />

und entsprechende logistische Leistungsfähigkeit voraus. Aus der skizzierten Vielschichtigkeit<br />

der jeweiligen Marktgegebenheiten lässt sich ableiten, dass sich a priori nicht sagen lässt, ob Klein-,<br />

Mittel- und Großunternehmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung die erwünschte Wettbewerbsfähigkeit<br />

im Absatz der landwirtschaftlichen Rohwaren am ehesten erreichen bzw. sichern können.<br />

Die Absatzsicherheit der Rohwaren hängt zum überwiegenden Teil davon ab, dass die Unternehmen<br />

der Verarbeitung und Vermarktung ihre Produkte in den Regalen des hochkonzentrierten LEH platzieren<br />

können und immer weniger vom Absatz im kleinstrukturierten LEH. Eine Listung im LEH ist für<br />

größere Unternehmen leichter zu erreichen. Klein- und Mittelunternehmen sind zwar tendenziell in<br />

ihrer Rohwarenbeschaffung eher in den heimischen nationalen Märkten verankert, sind aber weniger<br />

gefragte Partner des LEH. Entscheidungen über den Rohwarenbezug und auch die Produktionsstandorte<br />

sind demgegenüber bei international agierenden Unternehmen flexibler und ein Rückzug<br />

aus heimischen Beschaffungsmärkten bei Wegfall der in Deutschland geforderten Vertragsbindung mit<br />

landwirtschaftlichen Rohwarenlieferanten nicht auszuschließen.<br />

Die größenabhängigen Regelungen der ELER-Verordnung bergen unter Berücksichtigung der vorangegangenen<br />

Darlegungen die Gefahr in sich, größere Teile des Rohwarenabsatzes nicht zu sichern<br />

sondern unsicherer zu machen. Unter dem Gesichtspunkt, für landwirtschaftliche Rohwaren den Absatz<br />

zu sichern, sollte demzufolge auf eine größenabhängige Begrenzung der Förderung verzichtet<br />

werden. Dies schließt nicht aus, dass eine größenabhängige Staffelung der Fördersätze vorgenommen<br />

wird, um dem Aspekt einer oft geringen Eigenkapitalausstattung von KMU gerecht zu werden.<br />

In Baden-Württemberg würde eine Begrenzung der Förderung auf KMU im Bereich V&V vermutlich<br />

insbesondere in den Sektoren Obst sowie Vieh und Fleisch eine deutliche Reduktion der Fördermöglichkeiten<br />

ergeben. In anderen Bereichen wie z. B. Getreide, Wein und Fruchtsaft überwiegen KMU,<br />

für die sich keine Änderungen ergeben.<br />

Die größenabhängigen Grenzwerte führen auch zu Verzerrungen zwischen einzelnen Sektoren, wenn<br />

diese z. B. aufgrund hoher Preise für landwirtschaftliche Veredelungserzeugnisse im Bereich der tierischen<br />

Produktion die jeweiligen Umsatzgrenzwerte schneller überschreiten als im Bereich pflanzlicher<br />

Erzeugnisse und damit die Fördermöglichkeit verlieren. Ähnliches gilt im Bereich der Beschäftigung,<br />

wo branchenspezifisch sehr unterschiedliche Beschäftigungsintensitäten vorliegen. Insbesondere dort,<br />

wo auch die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen neben dem Erzeugernutzen wesentliches<br />

Ziel der Förderung ist, wäre eine größenabhängige Begrenzung in Fällen mit hoher Beschäftigungsintensität<br />

eher kontraproduktiv.<br />

Eine Begründung der größenabhängigen Begrenzung der Förderung lautet, dass größere Unternehmen<br />

Förderung vor allem als Mitnahmeeffekt in Anspruch nehmen. Diese Argumentation lässt zum<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


294 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

einen die zuvor dargelegten Aspekte außer Acht. Auch verhindert sie die Realisierung von Mitnahmeeffekten<br />

durch Großunternehmen dann nicht, wenn geförderte erfolgreiche KMU nach Abschluss der<br />

Investition von Großunternehmen übernommen werden.<br />

Unabhängig von den Schwierigkeiten, Mitnahmeeffekte in der Realität zu ermitteln, liegen den Evaluatoren<br />

empirische Belege dafür, dass Mitnahmeeffekte in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße in<br />

unterschiedlichem Ausmaß realisiert werden, nicht vor. Die Evaluation der Agrarinvestitionsförderung<br />

zeigt vielmehr, dass auch in befragten landwirtschaftlichen Betrieben Mitnahmeeffekte in nennenswertem<br />

Umfang genutzt werden. Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten wäre ein vollständiger konsequenter<br />

Ausstieg aus der Förderung auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der geeignetere Weg.<br />

Dies müsste dann allerdings zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen europaweit einheitlich<br />

umgesetzt werden.<br />

Ein Ausweg könnte auch darin liegen, das Instrument der Bürgschaften für die Förderung im Bereich<br />

Verarbeitung und Vermarktung zu nutzen. Förderausgaben würden dabei lediglich in Höhe der tatsächlichen<br />

Inanspruchnahme der Bürgschaften anfallen. Mitnahmeeffekte wären dabei eher gering.<br />

Eigenkapitalengpässe könnten über Verbesserung der Kreditwürdigkeit bei den Banken verringert<br />

werden. Auch eine Förderung risikobehafteter Investitionen im Bereich von Innovationen in neuen<br />

unbekannten Marktsegmenten und entsprechend schwierigem Nachweis normaler Absatzbedingungen<br />

könnte damit erreicht werden. Zu begrüßen ist, dass der Förderung von Innovationen in der E-<br />

LER-Verordnung besonderer Stellenwert zuerkannt wird.<br />

Auswirkungen der Agrarreform (Entkoppelung, Cross-Compliance) auf die <strong>Landwirtschaft</strong> des Bundeslandes<br />

sind noch nicht absehbar. Davon hängen Inhalt und Ausgestaltung der Maßnahme im Bereich<br />

V&V in der kommenden Förderperiode aber in erheblichem Umfang ab. Angesichts dieser Unwägbarkeiten<br />

ist es wenig sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt darauf näher einzugehen. Lediglich in Einzelfällen<br />

gibt es gewisse Einschätzungen dazu, die bereits bei der Darstellung der einzelnen Sektoren erwähnt<br />

wurden.<br />

Anpassungen hinsichtlich der derzeit laufenden Fördermaßnahmen im Bereich V&V sind nicht notwendig<br />

und angesichts der für Investitionen benötigten Zeiträume auch nicht mehr sinnvoll umzusetzen.<br />

7.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

7.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Die Bemühungen der EU in dieser Förderperiode, die Wirksamkeitskontrolle zu verstärken, sind zu<br />

begrüßen. Allerdings würde man sich eine konsequente Umsetzung seitens der EU-Kommission wünschen.<br />

Zwar formuliert sie das Ziel fundierter Evaluation, aber es fehlen ausreichende Vorkehrungen,<br />

die sicher stellen, dass deren Ergebnisse in die Gestaltung künftiger Förderprogramme einfließen<br />

können.<br />

Der Zeitplan wird mehr von den politischen Vorgaben als vom Vorliegen fundierter Wirkungsanalysen<br />

bestimmt. So werden Ergebnisse des Update als Grundlage für das Konzept der künftigen Förderperiode<br />

genutzt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine oder kaum belastbare Ergebnisse im Bereich<br />

investiver Förderung vorliegen, bedingt durch zeitliche Verzögerung der investitionsbedingten Wirkungen.<br />

Daraus ist zu folgern, dass seitens der EU-Kommission Vorkehrungen zu treffen sind, die eine<br />

fundierte Ex-post-Analyse sowie die verbindliche Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse in den<br />

Konzeptionen und Programmen künftiger Förderung vorsehen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

295<br />

Die Vielzahl und Inkonsistenz der maßnahmeninternen, programminternen sowie programmexternen<br />

Ziele (Aktivitäten) macht es unmöglich, Ursache-Wirkungsbeziehungen zu identifizieren und konkrete<br />

Empfehlungen oder Handlungsoptionen abzuleiten. Der integrierte Programmansatz ist diesbezüglich<br />

überfrachtet und verhindert eine trennscharfe Wirkungsanalyse wegen mangelnder Präzision der Zielformulierung.<br />

Im Ergebnis bedeutet dies, dass weniger quantifizierende Bewertung möglich ist und<br />

vorrangig qualitative Bewertungen der komplexen Programme akzeptiert werden müssen.<br />

Aus ihren Erfahrungen leiten die Evaluatoren die Empfehlung ab, dass durch die EU nur wenige, möglichst<br />

konfliktfreie Ziele vorgegeben werden, verbunden mit einer strikten Verpflichtung der Regionen<br />

bzw. Mitgliedstaaten zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades und Vorlage eines Projektauswahlrasters.<br />

Hinsichtlich der jeweils geeigneten Methodenwahl und Indikatorenfestlegung in den Programmregionen<br />

sollten dabei Freiräume für die Evaluatoren unter partizipativer Einbindung von Wirtschaft<br />

und Verwaltung gelassen und Einengungen durch vereinheitlichende Vorgaben weitestgehend vermieden<br />

werden. Durch Anreize für die Evaluatoren zur inhaltlichen Abstimmung der Evaluation zwischen<br />

den Mitgliedstaaten z.B. in Form einer Unterstützung entsprechender Workshops könnten Impulse<br />

gegeben werden, über den Zielerreichungsgrad hinaus mehr Vergleichbarkeit zwischen den<br />

Mitgliedstaaten zu erreichen.<br />

Die Evaluationsberichte müssen den Mindeststandards gerecht werden. Für den Fall der Nichteinhaltung<br />

sollten Sanktionsmechanismen geschaffen werden, die sich ggf. entsprechend auch auf allen mit<br />

der Förderung befassten Ebenen bis hin zum Begünstigten fortsetzen.<br />

Die Qualität der Evaluationsergebnisse ist in erheblichem Maße von der Motivation der Beteiligten<br />

abhängig. Besonderes Gewicht hat dabei die Grundeinstellung gegenüber der Evaluation. Oft wird sie<br />

mehr als Verpflichtung denn als Basis zur zielgerichteten Verbesserung der Maßnahme und ihrer Wirkungen<br />

empfunden. Ein Bewusstseinswandel muss hier über stärkere Verdeutlichung des Evaluationsnutzens<br />

für Wirtschaft, Administration und Politik erreicht werden, z.B. dadurch, dass sie Belege<br />

über Wirkungen und damit Rechtfertigungen gegenüber Geldgebern und Gesellschaft ermöglicht, eine<br />

Differenzierung nach Wirkungsgrad einzelner Maßnahmen erlaubt oder Hilfestellungen für ein gefordertes<br />

Projektauswahlraster gibt.<br />

7.9.2 Empfehlungen für verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />

Anpassungen hinsichtlich der derzeit laufenden Fördermaßnahmen im Bereich V&V sind nicht notwendig<br />

und angesichts der für Investitionen benötigten Zeiträume auch nicht mehr sinnvoll umzusetzen.<br />

7.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

7.9.3.1 Programm<br />

In der Interventionslogik (Bedarf-Ziele-Maßnahme-Ergebnis-Wirkung) kommt die Strategiegrundlage<br />

der Förderung zum Ausdruck. Inwieweit eine sektorale Eingrenzung notwendig ist, bleibt fragwürdig.<br />

Es ist nicht klar, ob in den nicht berücksichtigten Sektoren evtl. Projekte mit Förderung hätten verwirklicht<br />

werden können, die den Programmzielen mindestens ebenso sehr entsprochen hätten. Aus diesen<br />

Gründen sollte mehr Wert auf inhaltliche Anforderungen an das Projekt (Projektbeurteilungsraster)<br />

als auf dessen Zugehörigkeit zu einem Sektor gelegt werden.<br />

Inwieweit diese Vorfestlegung auf die Agrarwirtschaft verbunden mit einer Eingrenzung auf den landwirtschaftlichen<br />

Erzeugernutzen hinsichtlich der Gesamtzielsetzung der Förderung des ländlichen<br />

Raumes nicht eher eine Senkung der Effektivität verursacht, weil effizientere Alternativen vorliegen,<br />

kann nicht präzise beurteilt werden. Allerdings ist insbesondere vor dem Hintergrund sehr hoher Ar-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


296 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

beitslosigkeit nicht a priori sichergestellt, dass die Förderung des Agrarbereiches hier die größte Wirkung<br />

erzielt und den höchsten Bedarf hat. Beschäftigungswirkung etwa wird bei dieser Maßnahme<br />

nicht einmal als Fördervoraussetzung angesehen. (vgl. Kap 1.1.3).<br />

Sowohl die Programmierung als auch die Bedarfsabfrage bei den Wirtschaftsbeteiligten sollte im neuen<br />

Programmplanungszeitraum unter weniger hohem Zeitdruck als in der aktuellen Periode stehen.<br />

Eine Intensivierung des Austausches mit den Wirtschaftsbeteiligten wäre wünschenswert.<br />

Wenn mehr Freiräume für die Ausgestaltung im Rahmen des genehmigten Programms eröffnet werden,<br />

ist eine Zielformulierung für die angebotenen Fördermaßnahmen zwingend vorzunehmen und<br />

auch die dafür benötigten Indikatoren festzulegen, letzteres während der Laufzeit in Absprache mit<br />

den Evaluatoren.<br />

Genehmigungen von Programmänderungen müssen beschleunigt werden sowie nach Bedarf und<br />

nicht nach Stichtagen ermöglicht werden, um Anpassungen an schnell wechselnde Marktverhältnisse<br />

zu ermöglichen; alternativ können grundsätzlich die Entscheidungsfreiräume vor Ort im Rahmen der<br />

bewilligten Budgets ausgeweitet werden.<br />

Die Einführung nicht genehmigungspflichtiger flexibler Elemente bei der Programmumsetzung hat sich<br />

bewährt. Hierzu zählen:<br />

• die Möglichkeit innerhalb der Maßnahme V&V und des dafür verfügbaren Budgets Verschiebungen<br />

zwischen den Sektoren vorzunehmen,<br />

• Mittelerhöhungen und Mittelumschichtungen innerhalb der Maßnahmen des EPLR zuzulassen<br />

oder<br />

• die während der Förderperiode erfolgte Akzeptanz einer nationalen Tabelle zur Nutzung und<br />

Verteilung der nationalen EU-Fördermittel zwischen den Bundesländern, die eine bedarfsgerechte<br />

Nutzung der EU-Mittel erlaubt.<br />

Orientiert am Subsidiaritätsprinzip sollte die Flexibilität vor Ort weiter ausgebaut werden.<br />

Bei Beibehaltung der jetzigen Verfahrensweise hinsichtlich der Programmerstellung und notwendiger<br />

Änderungsanträge ist es angesichts der Länge der Förderperiode durchaus sinnvoll, für eine möglichst<br />

breite Palette von Maßnahmen Förderoptionen aufrecht zu erhalten, um Änderungsanträge zu vermeiden.<br />

Dies gilt auch für die Sektoren, wo kein oder nur geringer aktueller Förderbedarf besteht. In<br />

diesem Rahmen können dann laufend bedarfsangepasste Schwerpunktsetzungen in der Programmregion<br />

erfolgen.<br />

Wenn die Förderung im Bereich V&V Beiträge zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />

Unternehmen und damit zur nachhaltigen Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren<br />

beitragen soll, so ist eine Überprüfung der bisherigen Anhang I-Regelung im Hinblick auf aktuelle<br />

Markterfordernisse dringend geboten, um mangelnde Konsistenz der Fördermaßnahmen mit den Zielen<br />

(höhere Wertschöpfung führt zum Verlust der Förderfähigkeit) zu vermeiden.<br />

Auf eine Begrenzung der Förderung auf KMU sollte verzichtet werden, da kein Beleg dafür vorliegt,<br />

dass das Hauptziel des Erzeugernutzens von der Größe des Verarbeiters oder Vermarkters abhängt.<br />

Es besteht die Gefahr, dass Erzeugernutzen abnimmt, da große Unternehmen ihre Beschaffung aus<br />

anderen Regionen organisieren, ohne Vertragsbindungen eingehen zu müssen. Eine KMU-Regelung<br />

wirkt außerdem diskriminierend zwischen Sektoren, die sich z. B. hinsichtlich der Höhe der Rohwarenpreise<br />

und damit der Umsätze oder der Beschäftigungsintensität erheblich unterscheiden. Zur<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

297<br />

Vermeidung von Mitnahmeeffekten wäre eine Umstellung der Förderung von verlorenen Zuschüssen<br />

auf Bürgschaften eine Förderalternative, wobei eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten der<br />

EU zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen notwendig wäre.<br />

7.9.3.2 Durchführung<br />

Im Bereich der Investitionsförderung sind längere Durchführungszeiträume notwendig als in anderen<br />

Maßnahmebereichen. Die frühere n+2-Regelung entspricht eher dem Bedarf bei der Umsetzung in<br />

Wirtschaft und Administration. Eine Rückkehr zur früheren Regelung wäre im Bereich V&V problemadäquat.<br />

Entsprechende Spielräume lassen sich dadurch gewinnen, dass man am Jährlichkeitsprinzip<br />

für das Gesamtprogramm festhält aber nicht bei einzelnen Maßnahmen des Programms.<br />

Der sehr hohe Aufwand für das Begleit- und Monitoringsystem sollte reduziert werden. Ansatzpunkte<br />

dafür sind:<br />

• Begrenzung auf wenige, aussagekräftige Kenngrößen, die im Falle der Investitionsförderung<br />

von den Begünstigten zur Bewilligung und Evaluation vorgelegt werden müssen,<br />

• Bei den Wirkungsindikatoren zeigen die bisherigen Auswertungen, dass Primärerhebungen<br />

unverzichtbar sind, um fundierte Bewertungen der angebotenen Maßnahmen abgeben zu<br />

können bzw. die Bewertungsfragen der EU-Kommission beantworten zu können. In diesem<br />

Zusammenhang sind<br />

• verzichtbare Kenngrößen<br />

Kapazitätsangaben; Preise; Mengenangaben, wenn nicht vergleichbar zwischen geförderten<br />

Projekten bzw. Sektoren; quantitative Angaben Qualitätsentwicklung; Abfragen zu Beanstandungen<br />

und Arbeitsunfällen;<br />

• beizubehaltende Kennzahlen<br />

Zielsetzungen der Investition entsprechend Programm bzw. VO (EG) Nr. 1257/1999; Arbeitsproduktivität<br />

(Wert produzierte Erzeugnisse je AK gemessen in FTE); Produktionskosten<br />

(Stückkosten je 1 000 € Wert produzierte Erzeugnisse; Anwendung QMS; Qualitative Angaben<br />

zur Qualitätsentwicklung; Entwicklung Wert Rohwarenbezug; Umfang Vertragsbindung;<br />

Abfragen Ressourcenverbrauch);<br />

• durch Vereinheitlichung der Begriffsdefinitionen bei gleichen oder sehr ähnlichen Tatbeständen;<br />

• einmal erhobene Daten müssen für andere Zwecke auch nutzbar sein bzw. gemacht werden;<br />

• rechtzeitige Festlegung der zu erhebenden Kennzahlen und weitgehender Verzicht auf Änderungen<br />

während der Förderperiode;<br />

• Jährlichkeitsprinzip der Haushaltsführung bei Abwicklung von Investitionsvorhaben zu starr.<br />

Wenn mehr Freiräume für die Ausgestaltung im Rahmen des genehmigten Programms zugelassen<br />

werden, ist eine Zielformulierung für zusätzlich angebotene Fördermaßnahmen zwingend vorzunehmen<br />

und auch die dafür benötigten Indikatoren festzulegen. Letzteres sollte während der Laufzeit<br />

in Absprache mit dem jeweiligen Evaluator erfolgen.<br />

Unabhängig davon, ob knappe Finanzmittel dazu zwingen, sind Verfahren zur Projektauswahl zu entwickeln,<br />

die bei Bedarf anhand spezieller Kriterien anwendbar und transparent nachvollziehbar sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


298 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.10 Zusammenfassung<br />

Zur Bewertung wird das weitgehend während der Halbzeitbewertung entwickelte methodische Instrumentarium<br />

genutzt. Im Mittelpunkt der Wirkungsanalyse steht dabei die Gewinnung von Primärdaten<br />

über einen Erhebungsbogen, die durch Informationen aus leitfadengestützten Interviews mit der Administration<br />

und Sekundärquellen ergänzt werden. Zur Auswertung kommen zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

vor allem Soll-Ist-Angaben, die Tendenzen aufzeigen können aber nur eingeschränkte Interpretationen<br />

zulassen.<br />

In Baden-Württemberg werden mit Ausnahme Milch alle Sektoren gefördert, die für dieses Bundesland<br />

Relevanz haben. Die Land- und <strong>Ernährung</strong>swirtschaft sind für BW überdurchschnittlich bedeutsame<br />

Wirtschaftszweige mit Blick auf die Bruttowertschöpfung sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

in ländlichen Gebieten mit ungünstigen Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Die Förderung soll folgende sektorübergreifende Ziele erreichen:<br />

• Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus BW,<br />

• Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalvermarktung,<br />

• Stärkere Teilnahme der <strong>Landwirtschaft</strong> in BW an der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnisse,<br />

• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch eine nachhaltige, umweltgerechte und flächendeckende<br />

Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Die Investitionsbereitschaft ist nach verzögertem Beginn inzwischen so hoch, dass die ursprünglich<br />

geplanten Investitionssummen vermutlich benötigt werden. In den Schwerpunktsektoren V&F, GE,<br />

W&A sowie bei S&P werden mehr Mittel nachgefragt als eingeplant. Deutlich niedriger als erwartet<br />

war die Investitionsbereitschaft in den Sektoren O&G, B&Z, OEP und NR. Insbesondere im wichtigen<br />

Sektor O&G haben sich Marktunsicherheit und die Wettbewerbssituation lähmend auf die Investoren<br />

ausgewirkt.<br />

Die Auswertung der Erhebungsbögen signalisiert eine gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />

Unternehmen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine tragende Zielsetzung der Investoren<br />

und kommt auch in der verbreiteten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS),<br />

erzielten Rationalisierungseffekten und Kostensenkungen zum Ausdruck. Qualitätsverbesserungen<br />

sind bei den Rohwaren und Erzeugnissen erkennbar und äußern sich in der gesteigerten Wertschöpfung.<br />

Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet werden.<br />

In den bereits abgeschlossenen Fällen wurden die Rohwarenbezüge auch tatsächlich ausgeweitet.<br />

In Kombination mit der Vertragsbindung hat sich die Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten<br />

etwas erhöht. Die geförderten Unternehmen nehmen Belange des Gesundheits- und Tierschutzes<br />

ernst und erhebliche Anteile der Investitionen fließen in die Gestaltung des Arbeitsplatzes.<br />

Die Förderung hat durch umweltschonende Produktionsweisen und Senkung des Ressourcenverbrauchs<br />

zur Verbesserung des Umweltschutzes beigetragen.<br />

Die Bemühungen der EU in dieser Förderperiode, die Wirksamkeitskontrolle zu verstärken, sind zu<br />

begrüßen. Allerdings fehlt es auf EU-Ebene bisher an Vorkehrungen, die eine verbindliche Berücksichtigung<br />

der bei der Ex-post-Analyse gefundenen Ergebnisse in die Konzeptionen und Programme<br />

künftiger Förderung sicher stellt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

299<br />

Die Vorgaben der EU sollten auf wenige möglichst konfliktfreie Ziele begrenzt werden verbunden mit<br />

der strikten Verpflichtung der Regionen bzw. Mitgliedstaaten zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades<br />

und Vorlage eines Projektauswahlrasters, aber Freiräumen für die Evaluatoren hinsichtlich Methodenwahl<br />

und Indikatorenfestlegung in Programmregionen. Hinsichtlich der Inhalte der Evaluation sollte<br />

es eine Festlegung von Mindeststandards bezüglich Zielerreichungsgrad oder Wirkungsanalyse geben,<br />

deren Nichteinhaltung Sanktionen nach sich zieht.<br />

Die Motivation aller Beteiligten zur Unterstützung und Mitwirkung an der Evaluation sollte vor allem<br />

dahingehend gestärkt werden, Evaluation weniger als Verpflichtung sondern als Basis zur Verbesserung<br />

der Maßnahme zu begreifen.<br />

Auch eine deutliche Verringerung des Aufwandes ist dafür notwendig. Sie ist möglich bei Begrenzung<br />

auf wenige, aussagekräftige Kenngrößen, Vereinheitlichung der Begriffsdefinitionen, rechtzeitige Festlegung<br />

der zu erhebenden Kennzahlen und weitgehenden Verzicht auf Änderungen während der Förderperiode.<br />

Die Nutzbarkeit einmal erhobener Daten auch für andere Zwecke sollte gewährleistet<br />

werden.<br />

Genehmigungen von Programmänderungen müssen beschleunigt werden sowie nach Bedarf und<br />

nicht Stichtagen ermöglicht werden, um Anpassungen an schnell wechselnde Marktverhältnisse zu<br />

ermöglichen. Alternativ können grundsätzlich die Entscheidungsfreiräume vor Ort im Rahmen der<br />

bewilligten Budgets ausgeweitet werden. Begrüßenswerte Schritte in diese Richtung sind in der laufenden<br />

Periode umsetzt worden.<br />

Investitionen erfordern in der Regel längere Durchführungszeiträume. Die frühere n+2-Regelung entspricht<br />

eher dem Bedarf bei der Umsetzung in Wirtschaft und Administration. Entsprechende Spielräume<br />

lassen sich dadurch gewinnen, dass man am Jährlichkeitsprinzip für das Gesamtprogramm<br />

festhält aber nicht bei einzelnen Maßnahmen des Programms.<br />

Die bisherige Anhang I-Regelung gerät zunehmend in Konflikt mit der Zielsetzung im Rahmen des<br />

EPLR, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen zu erhöhen und damit zur nachhaltigen<br />

Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren beizutragen. Hier ist eine Überprüfung im<br />

Hinblick auf aktuelle Markterfordernisse dringend geboten.<br />

Auf eine größenabhängige Begrenzung der Förderung sollte verzichtet werden, da kein Beleg dafür<br />

vorliegt, dass das Hauptziel des Erzeugernutzens von der Größe des Verarbeiters oder Vermarkters<br />

abhängt. Der <strong>Ernährung</strong>swirtschaft steht in BW auch die GRW-Förderung offen. Die Abstimmung mit<br />

der gewerblichen Förderung erfolgt auf Basis des Anhang I-Kriteriums.<br />

7.10.1.1 Ergänzungen und Empfehlungen der Programmevaluierung<br />

Ergänzend zu den bewertenden Einordnungen der Zentralevaluierung werden aus Sicht des Gesamtprogramms<br />

und der spezifischen Landesgegebenheiten Ergebnisse und Empfehlungen bestätigt,<br />

modifiziert oder hinzugefügt.<br />

7.10.1.2 Einordnung der realen Situation<br />

Der V&V-Sektor Baden-Württembergs ist zum einen durch eine Vielzahl von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen gekennzeichnet. Zum anderen sind aber marktprägend auch sehr große international<br />

orientierte Unternehmen tätig.<br />

Die Marktanforderungen sind in den Bereichen: Schlachtanlagen, Vieh- und Fleischverarbeitung,<br />

Milchverarbeitung und Getreidehandel und –verarbeitung derart, dass größere Unternehmen zuneh-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


300 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

mend die Marktgegebenheiten in Baden-Württemberg bestimmen und zukunftsorientiert sich wohl im<br />

Marktgeschehen durchsetzen werden.<br />

Auch bedingt durch die zwar langsam, aber stetig verlaufende Standortverlagerungen der landwirtschaftlichen<br />

Produktion sind in einigen Bereichen des V&V-Sektors Überkapazitäten gegeben. Dieses<br />

gilt gegenwärtig für den Schlachtbereich, die Milchverarbeitung sowie die Getreidelagerung. Erwartet<br />

werden auch weitere Kapazitätsfreisetzungen im Milchbereich.<br />

In der Wein-, Obst- und Gemüseverarbeitung und –vermarktung hingegen haben die Marktkräfte für<br />

marktorientierte Kapazitätsausrichtung Sorge getragen.<br />

In Ergänzung zur Analyse der Zentralevaluierung ist noch deutlicher der Frage nachzugehen, welchen<br />

Nutzen die <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-Württemberg von der V&V-Förderung hat, um so den landesagrarpolitischen<br />

Zielvorgaben gerecht zu werden und der Interventionslogik folgen zu können.<br />

7.10.1.3 Allgemeine Zielvorgaben<br />

Die wichtigste, marktorientierte Zielsetzung für die Agrar- und <strong>Ernährung</strong>swirtschaft Baden-<br />

Württembergs stellt die Qualitätsführerschaft dar (EPLR S. 93). Diese Zielsetzung lässt sich in den<br />

Bereichen Agrarproduktion, Vermarktung und Verarbeitung vornehmlich über eine Stärkung der horizontalen<br />

und vertikalen Integration land- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen auf der Basis<br />

stufenübergreifender Partnerschaften realisieren.<br />

Im Hinblick auf die zu evaluierenden Fördermaßnahmen in den Bereichen Marktstrukturverbesserung,<br />

Marktstrukturgesetz und Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter<br />

landwirtschaftlicher Produkte werden nach dem EPLR folgende Ziele zu Grunde gelegt, wobei<br />

zwischen Ober- und Unterzielen unterscheiden wird:<br />

- Ausrichtung der Erzeugung und Vermarktung an absehbaren Marktentwicklungen, insbesondere<br />

Anpassung an die geänderten Verbrauchs- und Verzehrgewohnheiten und die geänderten Strukturen<br />

des Handels<br />

- Sicherung der Absatz- und Erlössicherheit für die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe sowie Entwicklung<br />

neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen der Agrarund<br />

<strong>Ernährung</strong>swirtschaft, vor allem im Hinblick auf die hochkonzentrierten Strukturen im Lebensmittel-Einzelhandel<br />

- Profilierung und Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnisse aus Baden-Württemberg<br />

Diese Ziele sind sehr allgemein formuliert und in zukünftigen Programmen deutlicher zu konkretisieren.<br />

In diesem Punkt ist den Aussagen der Zentralevaluierung vollauf zuzustimmen.<br />

Die Zielvorgaben sind den unterschiedlichen Branchenanforderungen entsprechend zwar breit anzulegen.<br />

Es ist aber eindeutig zu definieren, ob prioritär die Wirtschaftsentwicklung im Ländlichen Raum<br />

im Vordergrund stehen soll oder aber die Stärkung der Einkommensbasis der <strong>Landwirtschaft</strong> Zielpriorität<br />

ist. Die erste Zielsetzung wird dem 3. Schwerpunkt zugeordnet und ist weitergreifend, als dass sie<br />

sich nur auf eine Förderung für die V&V-Branchen konzentrieren könne.<br />

Die V&V-Förderung zielt somit, der zweiten Zielinterpretation folgend, direkt auf eine Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die V&V-Förderung ist folglich in<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

301<br />

der Interventionslogik als „Vehikel“ anzusehen, das zur Stärkung der landwirtschaftlichen Einkommensbasis<br />

einzusetzen ist. Letztendlich muss somit die Wirkung der V&V-Förderung am Einfluss auf<br />

die wirtschaftliche Situation der <strong>Landwirtschaft</strong> gemessen werden. An den durch die Förderung erreichten<br />

Vorteilhaftigkeiten im V&V-Sektor muss die <strong>Landwirtschaft</strong> partizipieren. Dafür genügt es<br />

nicht, die Verbesserung und Sicherung des Mengenabsatzes , also die sogenannte Absatzsicherheit,<br />

als alleinige Bezugsbasis zu nehmen, wenn nicht auch die Preiswirkungen mit aufgenommen werden<br />

und damit auf die Erlösseite insgesamt abgestellt wird.<br />

Der Hinweis, dass die Förderung oftmals eher aus politischer Begründung gewährt wird, argumentierend,<br />

dass in anderen Regionen der EU eine entsprechende V&V-Förderung gegeben sei, ist wohl<br />

Realität. Sie ist dennoch in ihrer Sinnhaftigkeit anzuzweifeln, da sie letztendlich in gedanklicher Logik<br />

zu einer Förderspirale führt, die einem sich immer schneller drehenden Kreisel ähnelt, ohne absehbares<br />

Ende.<br />

Zwei Folgerungen sind hiermit in Hinblick auf die Zielsetzung gegeben:<br />

Zum einen hat die V&V-Förderung eine unterstützende Funktion und kann nur dann sinnvoll sein,<br />

wenn sichergestellt ist, dass ihre Wirkungen zugunsten der baden-württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong><br />

zum Tragen kommen.<br />

Zum anderen ergibt sich die Notwendigkeit, zumindest mit den nahe gelegenen Nachbarregionen des<br />

Bundeslandes Baden-Württemberg Absprache zu suchen über eine Begrenzung der politischen Notwendigkeit<br />

einer V&V-Förderung.<br />

7.10.1.4 Zielerreichung und Empfehlungsumsetzung<br />

Quantitative Zielvorgaben sind für einzelne Förderbereiche im EPLR (S.104) definiert. Dabei ist zu<br />

beachten, dass diese Zielvorgaben aus Bedarfsschätzungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />

resultieren. Diese erfolgte 1999. Von Jahr zu Jahr können sich aber deutliche Bedarfsänderungen<br />

durch Marktbewegungen, neue Technikansätze oder durch neue unternehmerische Strategieansätze<br />

ergeben. Insofern ist innerhalb des Programms richtigerweise auch vorgesehen, dass zwischen den<br />

Branchen Schwerpunktverlagerungen der Förderung vorgenommen werden können. So wurde im<br />

Ablauf der Förderperiode eine Schwerpunktverlagerung innerhalb der V&V-Förderung und eine Erhöhung<br />

der Gesamtförderung vorgenommen. Zukünftig sollte auf branchenspezifische Vorgaben ganz<br />

verzichtet werden. Fördergrundlage sollten Unternehmenskonzepte sein, die speziell für diese entwickelten<br />

Anforderung entsprechen, für alle V&V-Branchen offenstehend.<br />

Die genannten operationellen Zielangaben beziehen sich dabei jeweils auf den gesamten Förderzeitraum<br />

2000-2006. Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass die Zahl der Vorhaben im Zielbereich<br />

und dass auch der Umfang der eingesetzten Fördermittel nahe den Zielvorgaben liegen. Es ist zu<br />

erwarten, dass zu Programmende die für die V&V-Förderung insgesamt im Plan angesetzten Mittel<br />

zum Einsatz gelangt sind, jedoch im Vergleich zu den Vorgaben im EPLR unterschiedlich in den einzelnen<br />

Branchen eingesetzt wurden.<br />

Die Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung wurden zum Teil aufgegriffen und umgesetzt. Die nicht<br />

realisierten Empfehlungen werden im Folgenden aufgelistet:<br />

Die Notwendigkeit zur Vertragsbindung des Rohstoffbezuges wurde nicht gestärkt.<br />

Die Zahl der Ziele, die der Antragsteller benennen und reihen muss, ist nicht reduziert worden.<br />

Synergieeffekte zwischen AFP und V&V wurden nicht ausreichend beachtet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


302 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

7.10.1.5 Einordnung der Wirkungsergebnisse<br />

Die Ergebnisse der bisherigen Förderung zeigen, dass eine deutliche Förderung im Getreidebereich<br />

gegeben war. Eine Verbesserung des gezahlten Getreidepreises der in die Förderung einbezogenen<br />

Unternehmen konnte nicht nachgewiesen werden.<br />

Ebenso ist im Rahmen der Förderung von Vieh und Fleisch die Verbesserung von Wertschöpfungsketten,<br />

insbesondere in der Zerlegung und Fleischverarbeitung gefördert worden. Hier wurden bedeutende<br />

Mittel eingesetzt. Dabei wurde eine Vertragsbindung über die Dreiecksbeziehung “<strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />

Betriebe–Schlachtbetriebe-Zerlegebetriebe“ versucht, um landwirtschaftliche Betriebe Baden-Württembergs<br />

an Fördervorteilen partizipieren zu lassen. Ob der Schlachtbetrieb nur Rohstoff<br />

liefert, der in baden-württembergischer <strong>Landwirtschaft</strong>sbetriebe produziert worden ist, ist dabei nicht<br />

immer klar geregelt und kontrollierbar.<br />

Im Weinsektor ist wohl noch am ehesten zu vermuten, dass eine Förderung im V&V-Bereich auch<br />

über Preisvorteile den Weingärtnern und Winzern direkt zugute kommt. Dieses gilt mit gewisser Einschränkung<br />

ebenfalls für den Fruchtsaftbereich. In diesem Bereich erscheint es wichtig, die Verarbeiter<br />

von ökologischen Erzeugnissen in eine Förderung mit einzubinden.<br />

7.10.1.6 Ergänzungen zu den Empfehlungen : Zieldefinition<br />

Zu beachten ist, dass eine Absatzgarantie per se dem Landwirt generell noch nicht als ausreichend<br />

erscheinen kann, denn dem Landwirt ist nicht allein mit einer Sicherheit des Absatzes sondern nur mit<br />

einer Sicherheit des Absatzes zu einem attraktiven Preis gedient. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Produkte sind in<br />

der Regel homogene Rohstoffe. Rohstoffe sind immer absetzbar. Dies ist nur eine Frage des Preisniveaus.<br />

Absatzsicherheit ohne Thematisierung der Preise ist also als unvollständig anzusehen. Das<br />

Ziel der V&V-Förderung ist somit auf die „Steigerung der Wertschöpfung im <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Betrieb“<br />

auszurichten.<br />

Das bisherigen Generalziel „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ ist zu modifizieren. Wettbewerbsfähig<br />

ist allgemein definiert als die nachhaltige Möglichkeit, Gewinn zu erzielen und Marktanteile zu<br />

erhalten oder auszubauen. Dabei ist insbesondere auf den Nettoeffekt abzustellen. Der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

in Baden-Württemberg ist nicht damit gedient, wenn durch Wettbewerbsverschiebungen zu Lasten<br />

nicht geförderter V&V-Unternehmen bei diesen dann Kapazitätsminderauslastungen zu hohen V&V-<br />

Kosten und damit einem vergleichsweise niedrigen Preisniveau für landwirtschaftliche Rohstoffe führen.<br />

Der <strong>Landwirtschaft</strong> ist somit damit nicht geholfen, wenn die geförderten Betriebe ihren Gewinn<br />

und ihren Marktanteil ausbauen können und dieses zu Lasten von konkurrierenden badenwürttembergischen<br />

nicht geförderten Betrieben des V&V-Sektors geschieht. In sofern ist es wichtig,<br />

eine doppelte Prüfung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die Verbesserung der<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe vorzunehmen. Zum ersten ist zu<br />

fragen, in wieweit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gegebenheiten als Fördereffekt für die<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> einzuschätzen ist. Die Absatzsicherheit ist dabei kein zentrales Argument, so lange<br />

diese nicht durch eine Aussage zum Preisniveau ergänzt wird. Die Verringerung der Stückkostenposition<br />

der geförderten Betriebe ist dann nicht relevant, wenn an diesen Verbesserungen die landwirtschaftlichen<br />

Rohstofflieferanten nicht zumindest partiell partizipieren können. Und zum zweiten ist der<br />

Nettoeffekt der Förderung zu beachten. Wenn es als Nettoeffekt durch Minderauslastungen bei anderen,<br />

nicht geförderten Unternehmen des V&V-Bereiches zu Stückkostensteigerungen kommt .- dieses<br />

ist insbesondere auf Märkten zu erwarten, die als gesättigte Märkte angesehen werden können, – so<br />

kann es sogar, durch die V&V-Förderung ausgelöst, zu einer Verschlechterung der Erlössituation der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt in Baden-Württemberg kommen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />

303<br />

Es ist dem Zentralevaluierer zuzustimmen, dass förderbedingte Preisentwicklungen schwierig zu ermitteln<br />

sind. Preiszuschläge werden oft in Abhängigkeit von Qualitätsstufen gewährt. Das Erzielen<br />

bestimmter Qualitäten erfordert im landwirtschaftlichen Bereich jedoch oftmals auch unterschiedliche<br />

Kostenstrukturen. In sofern ist selbst aus dem Gegebensein von Qualitätszuschlägen für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

noch nicht eine eindeutige Vorteilhaftigkeit erkennbar. In den Förderanforderungen ist von<br />

vornherein der Preisaspekt entsprechend zu berücksichtigen. Als Forderung hieraus ergibt sich die<br />

Notwendigkeit des Nachweises, das das antragstellende Unternehmen nach Abschluss der geförderten<br />

Investition zur Steigerung der Wertschöpfung in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen wird. Das<br />

Generalziel sollte die nachhaltige Sicherung des Erzeugernutzens, des Nutzens für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe, sein. Dabei ist die Zielformulierung in der Weise eindeutig zu gestalten, dass die V&V-<br />

Förderung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit entsprechender Unternehmen eingesetzt werden<br />

soll, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der liefernden landwirtschaftlichen Betriebe verbessern<br />

zu können.<br />

7.10.1.7 Modifikation der Empfehlungen: Umsetzungsvorgaben<br />

Zukünftig sollte auf programmbezogene branchenspezifische Vorgaben ganz verzichtet werden. Fördergrundlage<br />

sollten Unternehmenskonzepte sein, die speziell für diese entwickelten Anforderung<br />

entsprechen, für alle V&V-Branchen offenstehend. Dort, wo Unternehmen, ähnlich wie im Rahmen<br />

des AFP, nachweisen, dass sie bisher erfolgreich und marktorientiert arbeiten konnten und ein entsprechendes<br />

zukunftstragendes Unternehmenskonzept vorlegen, das sowohl der amtlichen Prüfung<br />

als auch der Kreditprüfung standgehalten hat, sowie deutlich machen können, dass nach Abschluss<br />

der geförderten Situation es zu einer Erhöhung der Wertschöpfung der liefernden landwirtschaftlich<br />

Betriebe kommen kann, ist insbesondere unter dem Aspekt der Förderung von Innovationen und dem<br />

Abfedern von Risikosituationen weiterhin Förderung im V&V-Bereich vorzusehen. Die amtliche Prüfung<br />

ist zweigeteilt vorzunehmen. Wie bisher prüft das zuständige RP die formale Vollständigkeit. Die<br />

Sach- und Fachprüfung führt eine unabhängige Kompetenzstelle, z.B. die „Landesstelle für landwirtschaftliche<br />

Marktkunde an der LEL“ durch. Hierfür ist ein entsprechendes Prüfraster zu entwickeln.<br />

Die Förderung von Konzeptionen zur Stärkung der Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte<br />

sollte in den 4. Schwerpunkt (LEADER) integriert werden.<br />

Es ist auch dabei darauf zu achten, dass es im Rahmen der neuen GAP zu Standortneuorientierungen<br />

landwirtschaftlicher Produktionszweige kommen kann, was bei entsprechenden Investitionsförderungen<br />

im V&V-Bereich zu berücksichtigen ist.<br />

Die Förderung ist sehr vorsichtig einzusetzen, wenn die Analyse der unabhängigen Kompetenzstelle<br />

ergibt, dass deutliche negative Nettoeffekte durch die gleichzeitige Wettbewerbsschwächung nicht<br />

geförderter baden-württembergischer V&V-Unternehmen zu erwarten sind, und somit insgesamt der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> keine Vorteilhaftigkeit entsteht. Diese Vermutung gilt als erfüllt, wenn deutliche Marktüberlappungen<br />

nichtgeförderter und geförderter Unternehmen des V&V Bereiches bestehen.<br />

Im Anhang befindet sich:<br />

• Erfassungsbogen zur Erfassung von Kennzahlen im Rahmen von Fördermaßnahmen zur<br />

Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

305<br />

8 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft – (EPLR-II-12-13)<br />

8.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die von der EU kofinanzierten forstlichen Fördermaßnahmen sind – auch im Rahmen dieses Gutachtens<br />

– stets im Kontext der gesamten forstlichen Förderkulisse des Landes Baden-Württemberg zu<br />

sehen.<br />

Das Land war selbstverständlich bereits vor dem Jahr 2000 fördernd in der Forstwirtschaft aktiv und<br />

hat diese Aktivitäten keinesfalls eingestellt. Ausdrücklich sei an dieser Stelle die im Rahmen der Sicherung<br />

der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern ins Leben gerufene „Ausgleichszulage<br />

Wald“ hervorgehoben. In der Erkenntnis, dass die Ertragslage der Forstbetriebe nach den Orkanen<br />

des Jahres 1990 sich auch mittelfristig nicht verbessern wird (.. und sich auch nicht verbessert hat),<br />

und in der Sorge um die Sicherung der Nachhaltigkeit und der Multifunktionalität insbesondere bäuerlicher<br />

und sonstiger kleinprivater Forstbetriebe, hat Baden-Württemberg im Jahr 1991 als einziges<br />

Bundesland mit der Ausgleichszulage Wald den Einstieg in einen teilweisen Ausgleich von gesamtgesellschaftlich<br />

lebensnotwendigen, von den Forstbetrieben jedoch unentgeltlich erbrachten ökologischen<br />

und sozialen Infrastrukturleistungen gewählt, um die Leistungen dieser Waldbesitzgruppen<br />

auch künftig, trotz negativer Betriebsergebnisse, für die Gesellschaft zu erhalten. Bedauerlicherweise<br />

musste dieses forstpolitische Instrument unter dem Druck der schwierigen Haushaltslage in den vergangenen<br />

Jahren bereits erheblich gekürzt werden.<br />

Im Zusammenhang mit der im EPLR extra ausgewiesenen „Katastrophenhilfe Forst“, die insbesondere<br />

durch den Weihnachtssturm „Lothar“ am 26.12.99 große Relevanz für das Fördergeschehen in der<br />

Forstwirtschaft Baden-Württembergs erhalten hat, war in diesem Kontext – und nur in diesem - auch<br />

der staatliche Waldbesitz Empfänger von EU-Zuwendungen.<br />

Die EU-kofinanzierte Förderung unterstützt in der Forstwirtschaft des Landes Baden-Württemberg die<br />

bereits seit vielen Jahren zielführend entwickelte Förderkulisse aus Bundes- und Landesmitteln. Ein<br />

entsprechender Überblick in der Zusammenfassung im ersten Kapitel dieses Gutachtens gibt einen<br />

Eindruck davon, wie aktiv das Land mit eigenen Programmen für die Forstwirtschaft ist. Baden-<br />

Württemberg wird damit seiner Verantwortung als waldreicher Flächenstaat durchaus gerecht.<br />

Die Tatsache, dass die hier zu beurteilende Umsetzung der Förderprogramme an eine durchaus erfolgreiche<br />

und vitale Vorgeschichte angeschlossen wurde, bedingte jedoch auch gewisse Bewertungsschwierigkeiten.<br />

So wurden z.B. sämtliche Erstaufforstungsprämien des Jahres 2000 noch auf<br />

die Haushaltslinien der Verordnung (EWG) 2080/1992 verbucht, da die Bewilligung der Maßnahmen<br />

bereits vor Genehmigung des MEPL erfolgt war. Da Prämienzahlungen für die Dauer von bis zu 20<br />

Jahren gewährt wurden, überlagern ältere Förderungen die im Rahmen dieses Gutachtens zu beurteilenden<br />

Aktivitäten. (vgl. BFH, S. 4 und 10)<br />

Die wesentlichen Förderelemente des Landes in der aktuellen Ausgestaltung hier noch einmal<br />

in der Zusammenstellung:<br />

Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern - „Ausgleichzulage Wald“;<br />

inhaltlich im Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert; Für den Gemeinschaftswald wurde im<br />

MEPL eine Konkretisierung für Waldflächen > 200 ha vorgenommen. Bereits im Landesetat 2004<br />

wurde eine Kürzung um 1 Mio Euro vorgenommen. Im Doppelhaushalt 2005/2006 wurde das Fördervolumen<br />

auf 3 Mio Euro reduziert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


306 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Erstaufforstungsprämie;<br />

inhaltlich im Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert.<br />

Förderung der naturnahen Waldwirtschaft;<br />

bedingt durch Strukturveränderungen im GAK – Rahmenplan beim Bund wurde im MEPL eine Anpassung<br />

und Änderung der Landesrichtlinien vorgenommen.<br />

Katastrophenhilfe nach Orkan „Lothar“ für den Staatswald;<br />

ist nach der weitest gehenden Abarbeitung der Schadensfolgen praktisch ausgelaufen.<br />

Energieholz;<br />

wurde erst in der Programmanpassung 2002/2003 aufgenommen und wurde nicht mit Mittel aus der<br />

der EU – kofinanziert.<br />

8.2 Beschreibung des Förderprogrammes<br />

8.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Die forstlichen Fördermaßnahmen zielen nur teilweise auf konkrete, scharf abgrenzbare Personengruppen;<br />

sie sind ausgerichtet auf bestimmte Tätigkeitsbereiche der Forstbetriebe. Ersteres ist insbesondere<br />

dann der Fall, wenn sie unmittelbare oder mittelbare Einkommenswirkungen für die Waldbesitzer<br />

und/oder im Wald tätige Dritte haben. Fast ausnahmslos gilt dies für die Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit der Katastrophenhilfe Forst<br />

Andere Maßnahmen dienen primär eher der Sache als bestimmten Personen – also der Ausdehnung,<br />

Erhaltung und Stabilisierung der Waldfunktionen als landschaftsprägende, wertvolle Strukturelemente<br />

im ländlichen Raum (z.B. durch die „Ausgleichszulage Wald“ - siehe oben). Die Menschen profitieren<br />

davon unmittelbar und bewusst, z.B. als Erholungssuchende, Reiseveranstalter, Gastwirte und Hoteliers,<br />

oder mittelbar und unbewusst, z.B. von klimatischen Wirkungen des Waldes und/oder der Trinkwasservorsorge.<br />

Es ist für zahlreiche Wirkungen des Waldes – und damit auch für Wirkungen von im<br />

Wald realisierten Maßnahmen charakteristisch, dass ihre Wirkung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung<br />

zu erwarten sind. Dies ist möglicherweise der Grund dafür, dass die forstlichen Förderziele<br />

auf Landesebene relativ grob gehalten sind.<br />

Zwar werden diese Oberziele im Zusammenhang mit der Beschreibung der jeweiligen Einzelmaßnahme<br />

konkretisiert, jedoch nicht soweit verdeutlicht, dass sie einen messbaren Zeit-Output-Bezug<br />

haben. Es ist deshalb ein gewisses Defizit in der Umsetzung der EU-Fördervorgaben durch die Landesforstverwaltung<br />

Baden-Württemberg (LFV), dass praktisch keine Konkretisierung und Operationalisierung<br />

der eher groben Zielvorgaben auf Landesebene vorgenommen wurde. Der Zwischenbericht<br />

der Zentralevaluierung zur Erstaufforstung (BFH 2003) geht auf dieses Defizit an mehreren Stellen<br />

kritisch ein. Hilfreich wären im Kontext zukünftiger Bewertungen vor allem kontrollierbare Aussagen zu<br />

Qualitätszielen in der Forstwirtschaft. Diese sind zum Teil waldbaulich definiert und fassbar, müssten<br />

jedoch z.B. in das Design von Standarderhebungen wie der Forsteinrichtung oder Bundeswaldinventur<br />

integriert werden. Auch die derzeitigen Begleit- und Bewertungssysteme zur EU-Förderung (Monitoringdaten<br />

und GAK-Berichterstattung) sind nicht hinreichend auf die Erfordernisse der Evaluierung<br />

zugeschnitten. (vgl. BFH 2003, S. 66)<br />

Festzustellen ist, dass die Maßnahmen im Kontext mit der Katastrophenhilfe Forst selbstverständlich<br />

nicht mit einer hohen Planpriorität der Entscheidungsträger beim Land und/oder der EU ausgestattet<br />

sind. Sie sind notwendige Reaktionen auf nicht planbare Ereignisse.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

307<br />

Die Prioritäten der übrigen Maßnahmen (konkrete Tätigkeiten und Investitionen) variieren je nach<br />

Region des Landes. So spielt die Erschließung der Wälder im Landesdurchschnitt keine bedeutende<br />

Rolle mehr, in stark vom Kleinprivatwald dominierten Regionen (z.B. Südschwarzwald), insbesondere<br />

vor dem Hintergrund der aktuellen dynamischen Entwicklungen in der Holzlogistik und bei den Holzkunden<br />

jedoch durchaus.<br />

8.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />

Die Mehrung der Ressource WALD ist für den ländlichen Raum von gesamtgesellschaftlichem Interesse<br />

und ein zentrales Anliegen der EU-Förderstrategie. Mit der vorliegenden Planung für ein integriertes<br />

forstliches Förderprogramm, welches agrar-, umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte<br />

gleichermaßen berücksichtigt, sollen die mit dem Bericht der Kommission über die Anwendung der<br />

Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 aufgezeigten Defizite in der bisherigen Zielerfüllung ausgeräumt werden.<br />

Insgesamt soll die Verantwortung und Kompetenz der Forstwirtschaft für die Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes gestärkt werden und die Leitbilder des Nationalen Waldprogrammes (NFP) in<br />

Baden-Württemberg zur konkreten Anwendung gelangen.<br />

Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />

Mit der Zunahme der Waldflächen werden gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt:<br />

• Stärkung der betrieblichen Diversität in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

• Verbesserung der Lebensqualität und Attraktivität des ländlichen Raumes,<br />

• Schaffung hochwertiger Ökosysteme,<br />

• Nachhaltige Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffes Holz,<br />

• Bereitstellung wertvoller Infrastrukturleistungen (Wasser- und Bodenschutz, Luftreinhaltung,<br />

Gesundheits- und Erholungsvorsorge) durch Waldflächen,<br />

• Klimastabilisierung durch Kohlenstoffabsorption.<br />

• Erhaltung von geeignetem Arbeitsvolumen für den ländlichen Raum,<br />

Die Anforderungen für die Gewährung einer Beihilfe für Aufforstungen in Baden-Württemberg gehören<br />

bundesweit zu den höchsten Standards. Im wesentlichen gilt, dass:<br />

• reine Nadelholzkulturen nicht förderfähig sind,<br />

• Mischbestände einen Laubholzanteil von mindestens 40% der Fläche aufweisen müssen,<br />

• Laubbaumbestände einen Nadelholzanteil von nicht mehr als 20% enthalten dürfen,<br />

• nur standortgerechte Baumarten gefördert werden.<br />

• ein interdisziplinäres Genehmigungsverfahren durch die Beteiligung von 4 Fachbehörden vorgeschaltet<br />

wird.<br />

• gelenkte Sukzessionsprozesse, die den genannten Anforderungen insbesondere hinsichtlich<br />

der Baumarteneignung und –mischungsverhältnisse entsprechen, förderfähig sind, dass aber<br />

• Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie schnellwachsende Baumarten zum<br />

Zweck des Kurzumtriebes nicht beihilfefähig sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


308 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Erstaufforstung Investition<br />

Die Neuanlage von Wald ist nach den vorstehend genannten Kriterien integraler Bestandteil der in<br />

Baden-Württemberg praktizierten Konzeption der „naturnahen Waldwirtschaft“. Auf Grund des anhaltenden<br />

Strukturwandels in der <strong>Landwirtschaft</strong> ist im Programmzeitraum 2000 – 2006 von einer weiterhin<br />

stetigen Zunahme der potentiellen Aufforstungsfläche auszugehen.<br />

Erstauforstungsprämie<br />

Die Erstauforstungsprämie dient einerseits dem teilweisen Ausgleich von Einkommensverlusten nach<br />

Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen. Andererseits wird eine Differenzierung der Prämie nach<br />

Baumartenzusammensetzung, vorheriger Nutzungsart und Bodengüte sowie nach Anspruchsberechtigung<br />

vorgenommen.<br />

Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />

Förderung der naturnahen Waldwirtschaft<br />

Es sollen Anreize geschaffen werden, die sich an alle Waldbesitzarten richtet, und die die Bewirtschaftung<br />

von Wäldern an festgelegten Gesichtspunkten ausrichtet:<br />

• Naturnahe Entwicklung und Pflege der Wälder,<br />

• Stabilisierung und Steigerung der Naturnähe und Biodiversität von aus Kalamitätsaufforstungen<br />

entstandenen Wäldern bzw. sonstigen entwicklungsbedürftigen Waldbeständen,<br />

• Umweltschonende Walderschließung in unzureichend erschlossenen i.d.R. privatwaldreichen<br />

Regionen mit Pflegerückständen und hohen Rohholzreserven zur Sicherung der nachhaltigen<br />

Bewirtschaftung und Funktionenvielfalt dieser Wälder,<br />

• Investitionen von Forstbetrieben in Maßnahmen des Arten-, Biotop-, Natur- und Landschaftsschutzes<br />

im Wald,<br />

• standortsgerechter, naturnaher Wiederaufbau der durch Naturkatastrophen und Brände geschädigten<br />

Wälder.<br />

Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im öffentlichen Wald sowie in größeren privaten Forstbetrieben<br />

auf der Grundlage periodischer Betriebspläne und entsprechender Vollzugsnachweise. Diese<br />

wiederum enthalten ebenso die Informationen der Waldfunktionenkartierung und der Waldbiotopkartierung<br />

in Baden-Württemberg. Mit dieser Form der integrierten Planung ist die Voraussetzung geschaffen,<br />

die umwelt- und naturschutzrelevanten Kenngrößen in die laufende Betriebsarbeiten wie<br />

auch bei Walderschließungsmaßnahmen zu integrieren und die Funktionennachhaltigkeit zu sichern.<br />

Wichtige Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage sind die Ergebnisse der Standortskartierung<br />

Baden-Württemberg. Die Förderkriterien dienen dem Erhalt oder der Verbesserung des ökologischen<br />

Potentiales der begünstigten Wälder.<br />

Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern im öffentlichen Interesse<br />

(„Ausgleichszulage Wald“ )<br />

Die multifunktionale Forstwirtschaft erfüllt wesentliche Schutzaufgaben bei der Erhaltung und Verbesserung<br />

der Umwelt. Beispielhaft seien genannt:<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

309<br />

• Boden- und Lawinenschutz<br />

• Wasser- und Quellschutz<br />

• Luft- und Klimaschutz<br />

• Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm-, Emissions- und Sichtschutz)<br />

• Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz<br />

• Nachhaltige Versorgung mit nachwachsendem Rohstoff und Energieträger Holz<br />

Mit dem Strukturwandel der <strong>Landwirtschaft</strong> geht ein Verlust der forstlichen Bewirtschaftungskenntnisse<br />

einher. Die mittel- und langfristig ungünstige Ertragslage der Forstbetriebe verstärkt<br />

diese Entwicklung. Es sollen daher Anreize geschaffen werden, die multifunktionale Forstwirtschaft<br />

durch nachhaltige Bewirtschaftung auch in den Regionen aufrecht zu erhalten, in denen die Kosten für<br />

den Erhalt und die Verbesserung der Wälder durch die Erlöse der Forstbetriebe nicht nachhaltig gedeckt<br />

werden.<br />

Die Gewährung einer Ausgleichsleistung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung im öffentlichen<br />

Interesse. Der Begünstigte, Forstbetriebe von 5 bis 200 ha, verpflichtet sich für die Dauer des<br />

Programmzeitraumes zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsgrundsätze, wie z.B. standortsgerechte<br />

Baumartenwahl, Verzicht auf Kahlschläge, bodenschonende und dauerwaldartige Bewirtschaftung<br />

sowie Pflege und Unterhalt von Waldbiotopen.<br />

Katastrophenhilfe<br />

Die Katastrophenhilfe nach dem Orkan Lothar vom 26. Dezember 1999 diente in erster Linie der<br />

schnellen und wirkungsvollen Aufarbeitung und Konservierung der Sturmholzmengen in der Größenordnung<br />

von rund 30 Mio Festmeter auf entsprechend eingerichtete Lagerplätze, sowie der Sicherstellung<br />

der für die Holzabfuhr erforderlichen Infrastruktur. Die Katastrophenhilfe beinhaltete ebenfalls<br />

Zuwendungen an den staatlichen Waldbesitz.<br />

Programmänderungen 2000 – 2006<br />

In den Erläuterungen zu den Änderungsanträgen 2000 bis 2004 sind für das Kapitel „Forstwirtschaft“<br />

nur wenige Veränderungen festzustellen. War im Zeitraum unmittelbar nach den durch den Orkan<br />

„Lothar“ verursachten Waldschäden der Förderschwerpunkt mehr auf der Beseitigung und Bewältigung<br />

der geworfenen Holzmengen gelegt worden, so entwickelte sich die Förderung folgerichtig dem<br />

Wiederaufbau der Wälder nach „Lothar“, zielgerichtet zur Sicherung der ökologischen Funktion von<br />

Wäldern im öffentlichen Interesse sowie vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl dezentraler<br />

Holzheizungsanlagen zur energetischen Nutzung von Holz. Dies galt ebenfalls für Maßnahmen auf<br />

den durch Käferholz in den Folgejahren entstandenen Schadflächen.<br />

Darüber hinaus wurde der Kreis der Begünstigten um Personen und Personengemeinschaften sowie<br />

Realgenossenschaften nach §56 LWaldG näher spezifiziert, deren Waldbesitz nicht größer als 200 ha<br />

ist und die die in den einschlägigen Richtlinien bestimmten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />

Neu in die Fördertatbestände aufgenommen wurde 2002 die „Förderung der energetischen Nutzung<br />

von Holz“, um eine verbesserte Nutzung des vorhandenen Potentiales des erneuerbaren, regional<br />

verfügbaren und klimaneutralen Energieträgers Holz zu unterstützen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


310 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Tabelle 8.1: Zuordnung der EPLR- zu den Maßnahmen h) und i) der VO(EG) Nr. 445/2002<br />

Buchstabe nach<br />

der Verordnung<br />

(EG) Nr.<br />

445/2002<br />

Artikel<br />

nach der<br />

Verordnung<br />

(EG)<br />

Nr.<br />

1257/1999<br />

EPLR - Untermaßnahme<br />

EPLR-<br />

Maßnahme<br />

Rechtsgrundlage<br />

Bewilligungsstelle<br />

h)Aufforstung lawi<br />

Flächen<br />

Artikel 31<br />

(Aufforstung<br />

la-wi<br />

Flächen)<br />

Erstaufforstung Investition<br />

Forstwirtschaft<br />

GAKG,<br />

RL-NWW<br />

FÄ,<br />

ab 2003<br />

FD<br />

Erstaufforstungsprämie<br />

(EAP)<br />

GAKG,<br />

RL-EAP<br />

LFL<br />

i)Sonstige forstwirtschaftliche<br />

Maßnahmen<br />

Artikel<br />

30,1.Tiret<br />

(Aufforstung<br />

nicht<br />

la-wi Flächen<br />

Erstaufforstung Investition<br />

GAKG,<br />

RL-NWW<br />

FÄ,<br />

ab 2003<br />

FD<br />

Artikel<br />

30,2.Tiret<br />

Förderung der naturnahen<br />

Waldwirtschaft<br />

Artikel<br />

30,3.Tiret<br />

Förderung der energetischen<br />

Nutzung<br />

von Holz<br />

Forstwirtschaft<br />

RL-Energieholz<br />

Bad.-Württ.<br />

FD FR<br />

Artikel<br />

30,6.Tiret<br />

Katastrophenhilfe<br />

Forstwirtschaft<br />

Katastrophenhilfe<br />

Forstwirtschaft<br />

RL-NWW<br />

FÄ,<br />

ab 2003<br />

FD<br />

Bei Investitionen<br />

im Staatswald<br />

anteilige<br />

Erstattung der<br />

öffentl. Aufwendung,<br />

keine<br />

Bewilligung.<br />

Förderung der naturnahen<br />

Waldwirt-<br />

Forstwirtschaft RL-NWW FÄ,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

schaft<br />

ab 2003<br />

FD<br />

311<br />

Artikel 32,<br />

1. Tiret<br />

Sicherung der<br />

Schutz- und ökologischen<br />

Funktionen<br />

von Wäldern<br />

RL-AZW<br />

LFL<br />

Die Änderungen und Anpassungen des Programms nach 2000 verdeutlichen die Bedeutung forstwirtschaftlicher<br />

Prozesse für die Entwicklung des ländlichen Raumes.<br />

Die Maßnahme „Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen“ verbindet den Gedanke der Einkommensquelle<br />

bäuerlicher Familienbetriebe mit der Bereitstellung und Förderung des Rohstoffes Holz. Darüber<br />

hinaus ist die ökologisch hochwertige Folgenutzung aus der Bewirtschaftung ausscheidender<br />

landwirtschaftlicher Grundstücke unter Beachtung des Landschaftsbildes ein zentraler Aspekt.<br />

Die Maßnahme „Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen“ ist vor dem Hintergrund einer zu erwartenden<br />

Klimaerwärmung und den damit verbundenen Witterungsextremen als elementare Grundsicherung<br />

und Stabilisierung von Wäldern zu sehen (Förderung der naturnahen Waldwirtschaft) und<br />

dient insofern in erster Linie durch die ökologischen Funktionen (Sicherung der Schutz- und ökologischen<br />

Funktion von Wäldern im öffentlichen Interesse) im Umkehrschluss ebenfalls den o.a. Zielen<br />

der Rohstoffbereitstellung sowie der Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung in der Forstwirtschaft.<br />

8.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

Im EPLR sind für die einzelnen Kriterien keine konkrete Zielquantifizierungen vorgegeben, so dass<br />

sich die Bewertung auf Trendentwicklung und den Vergleich mit den Daten aus den Ergebnissen des<br />

Testbetriebsnetzes bzw. mit Erfahrungswerten konzentriert.<br />

Zur Bewertung der Indikatoren werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Testbetriebsnetzes<br />

des Bundes und des Landes herangezogen. Diese geben Auskunft über qualitative und quantitative<br />

Kennziffern des staatlichen Forstbetriebes und darüber hinaus für den Kommunal- und Privatwald,<br />

untergliedert und sortiert nach Bewirtschaftungsgrößen.<br />

Zu vielen Maßnahmen liegen bereits langjährige Erfahrungen über ihre Wirkungsweise vor. Aufgrund<br />

dieser Erfahrungen können folgende Erwartungen formuliert und für die Interpretation der Ergebnisse<br />

herangezogen werden:<br />

• Intensivierung der naturnahen Wirtschaftsweise in privaten und körperschaftlichen Forstbetrieben,<br />

• Qualitative und quantitative Verbesserung der Waldressourcen<br />

• Nachhaltige Bereitstellung des Rohstoffes Holz mit positiver Umwelt und CO2-Bilanz,<br />

• Erhalt der Multifunktionalität der Wälder,<br />

• Erhalt der Attraktivität und Verbesserung der Lebensqualität des ländlichen Raumes,<br />

• Vermeidung forstlicher Sozialbrachen,<br />

• Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


312 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

• Positive Beeinflussung des Verbraucherverhaltens bei der Nutzung eines nachhaltigen Rohstoffes.<br />

8.3 Methodischer Ansatz<br />

Im Unterschied zur Feststellung und Begutachtung von Maßnahmen im Wald stellt die Analyse und<br />

Beurteilung der Wirkungen (Wirkungsanalyse) forstlicher Fördermaßnahmen ein zentrales Problem<br />

dar. Hier war auf gewisse Konstruktionen und Schätzwerte zurückzugreifen. Hintergrund dieser Problematik<br />

ist die lange Produktions- und Lebensdauer der Waldbestände sowie die nur sehr schwer<br />

nachweisbaren Kausalzusammenhänge zwischen vorgenommener Förderung und Maßnahme einerseits<br />

und den Folgen andererseits. Positive Effekte können durch viele verschiedene Einflussparameter<br />

überlagert werden. Der unmittelbare Zusammenhang ist in der Regel nicht zu beweisen.<br />

Der Gesichtspunkt der Motivation zur Realisierung einer bestimmten Fördermaßnahme wird durch die<br />

von der EU in ihrem zentralen Fragenkatalog vorgegebenen Fragen, Kriterien und Indikatoren zwar<br />

berücksichtigt, konnte aber nur im Wege einer direkten Befragung der Zuwendungsempfänger beantwortet<br />

werden. Eine solche Befragung ist selbstverständlich von Effekten strategischen Antwortverhaltens<br />

überlagert.<br />

Grundlage der Wirkungsanalyse war der Katalog der gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien<br />

und Indikatoren der Europäischen Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong> vom Dezember 2000,<br />

Teil B. Die dort im Kapitel 8 (Forstwirtschaft) aufgeführten Fragen, Kriterien und Indikatoren sowie die<br />

sog. Interventionslogik wurden in gemeinsamen Gutachtersitzungen aller mit forstlichen Fördermaßnahmen<br />

befasster Evaluatoren im Rahmen der Zwischenbewertung auf Bundesebene erörtert, um<br />

möglichst gleichgerichtete Interpretationen und Bewertungsmechanismen zu gewährleisten.<br />

Gemeinsames Oberziel aller Maßnahmen ist jedoch ganz eindeutig die Stärkung des ländlichen Raumes<br />

durch die Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird in<br />

diesem Zusammenhang im Sinne des Dreiklangs aus sozialer, ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit<br />

interpretiert.<br />

Dies macht erneut ein zentrales Problem der parallelen und gleichgerichteten Bewertung der durchgeführten<br />

Förderungen deutlich: Während die ökonomischen, sozioökonomischen und marktwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen der Förderung eher in kurzen Zeithorizonten spür- oder messbar werden – zumindest<br />

jedoch durch sozial-empirische Ansätze kurzfristig zu ermitteln sind -, gilt dies zumindest für<br />

die ökologischen Aspekte nicht. Deren Wirksamkeit tritt größtenteils – messbar - erst in mehreren<br />

Jahrzehnten ein. Der Faktor „Zeit“ ist für eine sinnvolle Wirkungsanalyse – im Sinne einer Messung –<br />

der alles überragende. Gleichwohl könnte eine andere, zu Teilen detailliertere Datenerhebung als<br />

bisher durchaus dazu beitragen, die Evaluation der Förderung zu erleichtern. Darauf wird an anderer<br />

Stelle kritisch hingewiesen.<br />

8.3.1 Datenquellen – Datenauswertung<br />

Im Bereich der Forstwirtschaft ist der Zugang zu den beteiligten Akteuren der Fördermaßnahmen relativ<br />

klar. Auf Grund der starken Zentralisierung und Konzentration forstlicher Aktivitäten auf die Landesforstverwaltung<br />

Baden-Württemberg (Abteilung V des MLR) hat sich ein „Top-down-Zugang“ angeboten.<br />

Ob und in welcher Art und Weise die zum 01. Januar 2005 umgesetzte Verwaltungsreform und<br />

die damit verbundene „Dezentralisierung“ auf Kreisebene zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit<br />

der Daten führt, kann vom Gutachter zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, muß aber in<br />

der weiteren Programmgestaltung und –ausführung beachtet werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

313<br />

Für eine umfassende Beurteilung der forstlichen Fördermaßnahmen wären zusätzliche Informationen<br />

und Daten von Interesse gewesen, die jedoch leider nicht erhoben bzw. stratifiziert werden. Mit Blick<br />

auf zukünftige Bewertungsvorhaben wird darauf am Ende des Gutachtens näher einzugehen sein.<br />

Grundsätzlich unbefriedigend wird jedoch immer die Wirkungsanalyse bleiben, weil deren seriöse<br />

Durchführung – wenn überhaupt - erst mit großer zeitlicher Verzögerung möglich ist.<br />

8.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />

Die unten stehende Tabelle 8.2 gibt eine Übersicht über die Ziel- und Indikatorvorgaben auf den Ebenen<br />

EU und Region. EPLR - Bewertungsindikatoren sind lediglich in Form der quantitativen Abfrage<br />

vorgegeben. In der Regel sind die Beurteilungen an den EU-Vorgaben auszurichten:<br />

Tabelle 8.2:<br />

Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel VIII - Forstwirtschaft<br />

EPLR-Zielvorgabe<br />

KOM-Bewertungsfrage<br />

EPLR-<br />

Bewertungsindikator<br />

KOM-<br />

Bewertungsindikator<br />

Stärkung der betrieblichen<br />

Diversität<br />

Anzahl der Anträge<br />

Umfang der geförderten<br />

Fläche<br />

Gesamtzuwendung<br />

Gesamtkosten<br />

VIII.2.A<br />

In welchem Umfang hat die Förderung<br />

die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, die produktiven<br />

Funktionen fw. Betriebe zu erhalten?<br />

Aufgrund der Beihilfe<br />

erzielte Änderung<br />

der jährlichen<br />

Kosten des Waldbaus,<br />

der Holzernte,<br />

des Holztransportes<br />

sowie der<br />

Sammlung und<br />

Lagerung<br />

Art des Forstbetriebes<br />

Baumartenzusammensetzung<br />

Anteil der Betriebe,<br />

die in Verbindung<br />

zu Waldbesitzervereinigungen<br />

getreten sind.<br />

Zusätzlich geförderte<br />

Absatzmöglichkeiten<br />

Erhalt und Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen in<br />

der Forstwirtschaft<br />

VIII.2.B<br />

In welchem Umfang hat die Förderung<br />

die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, Einkommens- und<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten zu<br />

erhalten ?<br />

Tätigkeiten der<br />

Betriebe aufgrund<br />

Förderung, die –-in<br />

Zeiträume mit geringer<br />

Auslastung<br />

fallen ,<br />

zur Schaffung<br />

neuer Arbeitsplätze<br />

geführt haben<br />

Volumen des zur<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


314 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Verfügung stehenden<br />

Angebotes an<br />

fw. Grunderzeugnissen<br />

für lokale<br />

Verarbeitungsbetriebe<br />

Geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

außerhalb<br />

der Betriebe<br />

Einkommen, die<br />

aufgrund der Förderung<br />

erzielt wurden,<br />

davon<br />

-in den Betrieben<br />

selbst<br />

-durch mittelbare<br />

Tätigkeiten<br />

Verhältnis Prämie/vorheriger<br />

Deckungsbeitrag<br />

Verbesserung der<br />

Umwelt- und Lebensqualität<br />

u. Attraktivität<br />

des ländlichen Raumes<br />

Schaffung hochwertiger<br />

Ökosysteme<br />

Nachhaltige Bereitstellung<br />

des nachwach-senden<br />

Rohstoffs<br />

Holz<br />

Bereitstellung wertvoller<br />

Infrastrukturleistungen<br />

(Wasser- und<br />

Bodenschutz, Luftreinhaltung<br />

etc.)<br />

VIII.1.A<br />

In welchem Umfang sind forstwirtschaftliche<br />

Ressourcen verbessert<br />

worden, insbesondere der<br />

Bodennutzung ?<br />

Fläche der geförderten<br />

Anpflanzungen<br />

Erwartete jährliche<br />

Zunahme des<br />

Holzvorrates<br />

Entwicklung einschlägiger<br />

Struk-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

315<br />

turparameter<br />

Klimastabilisierung<br />

durch Kohlenstoffabsorption<br />

Abgeltung des lw.<br />

Ertragsausfalles nach<br />

Erstaufforstungen<br />

VIII.1.B<br />

In welchem Umfang sind forstwirtschaftliche<br />

Ressourcen verbessert<br />

worden, insbesondere durch<br />

Beeinflussung der Kohlendioxidspeicherung<br />

?<br />

( VIII.2.A ) und VIII.2.B<br />

Aufgrund der Beihilfe<br />

erzielte Nettospeicherung<br />

von<br />

Kohlendioxid<br />

Erwartete Entwicklung<br />

der durchschn.<br />

jährlichen<br />

Kohlendioxidspeicherung<br />

Naturnahe Entwicklung<br />

und Pflege der<br />

Wälder<br />

Steigerung der Biodiversität<br />

und Verbesserung<br />

der ökologischen<br />

Stabilität<br />

VIII.3.A<br />

In welchem Umfang hat die Förderung<br />

zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion beigetragen, indem<br />

die biologische Vielfalt der<br />

Waldflächen erhalten wurde?<br />

Flächen, die mit<br />

einheimischen<br />

Baumarten angepflanzt<br />

wurden<br />

Erhaltung/Verbesserung<br />

kritischer Standorte,<br />

davon<br />

-im Rahmen von<br />

Natura 2000 ausgewiesene<br />

Flächen<br />

-vor Naturkatastrophen<br />

geschützte<br />

bzw. wiederhergestellte<br />

Flächen<br />

Entwicklung des<br />

Schutzes gefährdeter<br />

Arten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


316 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Angepflanzte Flächen<br />

mit geringem<br />

oder fehlendem<br />

Baumbestand<br />

VIII.3.B<br />

In welchem Umfang hat die Förderung<br />

zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion beigetragen, indem<br />

die Gesundheit und Lebensfähigkeit<br />

des Waldes erhalten<br />

wurde ?<br />

Geschaffene Ökotone<br />

Geringe Beschädigung<br />

des Bodens<br />

und des Bestandes<br />

durch waldbauliche<br />

Maßnahmen<br />

Flächen mit verbesserten<br />

Strukturen<br />

oder verbesserten<br />

waldbaulichen<br />

Praktiken zur<br />

Vermeidung von<br />

Katastrophen<br />

Flächen, die vor<br />

Schäden durch<br />

Naturkatastrophen<br />

bewahrt wurden<br />

oder auf welchen<br />

Schäden behoben<br />

wurden<br />

Umweltschonende<br />

Walderschließung<br />

Sicherung der nachhaltigen<br />

Bewirtschaftung<br />

und Multifunktionalität<br />

der Wälder<br />

VIII.2.C<br />

In welchem Umfang hat die Förderung<br />

die Forstwirtschaft in die<br />

Lage versetzt, die Schutzfunktionen<br />

der Waldbewirtschaftung zu<br />

erhalten?<br />

Gebiete, die im<br />

Hinblick auf<br />

Schutzfunktionen<br />

angepflanzt/bewirtschaf<br />

tet wurden<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

317<br />

Wirtschaftsgüter,<br />

deren Schutz aufgrund<br />

der Förderung<br />

verbessert<br />

wurde, davon lw.<br />

Flächen,<br />

Gewässer<br />

Dörfer u. Einrichtungen<br />

8.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />

In den folgenden tabellarischen Zusammenstellungen sind zusammenfassend für die Jahre 2000 bis<br />

2004 sämtliche Fördermittelströme mit Ausnahme der Orkanhilfen für den Staatswald Baden-<br />

Württemberg dargestellt. Eine strenge Trennung nach Fördermaßnahmen mit EU-Kofinanzierung und<br />

Fördermaßnahmen allein aus Landesmitteln war aufgrund der Buchungssystematik nicht möglich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


318 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Tabelle 8.3: Zusammenstellung der Forstlichen Förderung 2000 bis 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

319<br />

8.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Die Summe der öffentlichen Ausgaben für den Nicht-Staatswald in Baden-Württemberg belaufen sich<br />

auf insgesamt 152,6 Mio Euro in 5 Jahren; d.h. entspricht im Schnitt der Jahre einer Gesamtförderung<br />

von rund 38 Mio Euro jeweils für die Jahre 2000 bis 2003. Im Jahr 2004 war die EU-Kofinanzierung<br />

mit Ausnahme der AZW ausgesetzt worden. Der Gesamtförderbetrag setzt sich zusammen aus einem<br />

EU-Anteil von etwa 17,6 Mio Euro und nationalen Anteilen (aus Bund und Ländern) von 135 Mio<br />

Euro.<br />

Von diesem Fördervolumen sind rund 39 Mio Euro in 2000, 41 Mio Euro in 2001, 20 Mio Euro in 2002<br />

und noch etwa 6 Mio in den Jahren 2003 und 2004 (zusammen etwa 105 Mio Euro) als Folge und zur<br />

Bewältigung der Orkanschäden nach „Lothar“ geflossen. 3,3 Mio Euro betragen für diese Aufgabenstellung<br />

der Orkanbewältigung die Beiträge aus EU-Mitteln.<br />

Für forstliche Maßnahmen zur Behebung der neuartigen Waldschäden wurden insgesamt 21 Mio Euro<br />

aufgewendet, der Großteil davon für Bodenschutzkalkungen und Wiederaufforstungen.<br />

Erstaufforstungen von ehemals landwirtschaftlichen Flächen wurden mit 4,5 Mio Euro gefördert. Pflegemaßnahmen<br />

in Jungbeständen mit zusammen 2,5 Mio Euro.<br />

Der forstliche Wegebau wurde im Berichtszeitraum mit 1,8 Mio Euro bezuschusst.<br />

Die als einzige Fördermaßnahme durchgehend mit EU-Mitteln kofinanzierte Ausgleichzulage Wald<br />

umfasst ein Fördervolumen von 12 Mio Euro im Berichtszeitraum.<br />

8.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

8.6.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur des Holzvorrates<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.1.A – In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />

verbessert worden, insbesondere durch Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur<br />

und Qualität des nachwachsenden Bestandes?<br />

Fläche der geförderten Anpflanzungen VIII1.A.1.1 X<br />

Erwartete jährliche Zunahme des Holzvorrates VIII1.A.2.1 X<br />

Entwicklung einschlägiger Strukturparameter VIII1.A.3.1 X<br />

Maßnahmen zur Frage 1A<br />

Erstaufforstung A.1.1 A.2.1<br />

Die Flächenzunahme bezieht sich im Wesentlichen auf Erstaufforstungen, die eine echte Zunahme<br />

der Waldfläche bedeuten. Im Berichtszeitraum wurde eine Fläche von 609 ha aufgeforstet, nach den<br />

Richtlinien handelt es sich um Laubholz- bzw. Mischkulturen. Ebenfalls kofinanzierte Maßnahmen zur<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


320 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Förderung der Naturverjüngung sind überwiegend solchen Flächen zuzuordnen, auf welchen schon<br />

vorher Wald war. Sie erhöhen deshalb nur in geringem Umfang den Flächenzuwachs, so dass in der<br />

Mehrheit von Erstaufforstungen auszugehen ist. Vor- und Unterbau, Wiederaufforstungen , Nachbesserungen<br />

und der Anbau seltener Baumarten, der lediglich ergänzend und aus anderen Überlegungen<br />

heraus als denen der Waldvermehrung erfolgte, wird hier nicht berücksichtigt.<br />

Bei der Zunahme der Waldfläche kann im Durchschnitt von einem Holzzuwachs von etwa 7 Vorratsfestmetern<br />

pro Jahr und Hektar ausgegangen werden. Dementsprechend kann auf der o.a. Aufforstungsfläche<br />

ein Holzvorratspotential von etwa 4.000 Festmeter pro Jahr angenommen werden. Allerdings<br />

zeigen die sehr unterschiedlichen Ergebnisse der Betriebsinventuren in vielen Fällen deutlich<br />

von diesem Wert abweichende Ergebnisse auf; d.h. für eine detaillierte Bewertung der Zunahme des<br />

Holzvorrates müsste die Analyse auf eine regionale, auf standörtliche Grundlagen zurückgreifende<br />

Auswertung ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Holzvorrates zu erheblichen<br />

Teilen von der Behandlung der Waldbestände abhängig. Dies wird deutlich bei der Auswertung der<br />

Vorratshaltung in den verschiedenen Waldbesitzarten. Die zuletzt erhobenen Daten der Bundeswaldinventur<br />

dokumentieren eine deutliche Zunahme des durchschnittlichen Vorrates – Tendenz nach wie<br />

vor steigend. Eine Unterscheidung nach Verursacher –einerseits waldbauliche Behandlung, andererseits<br />

zu niedrig eingeschätzte Zuwächse und, dadurch verursacht, zu gering durchgeführte Nutzungen<br />

– kann aus den vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Es ist der Tendenz nach allerdings anzunehmen,<br />

dass verursacht durch die Ertragslage der Forstbetriebe die auf der Basis von Plandaten<br />

angestrebten Nutzungsmengen weitgehend ausgereizt werden und die Zunahme des Holzvorrates<br />

deshalb mehrheitlich eine Folge zu gering eingeschätzter Wachstumswerte dokumentiert.<br />

Die Wirkungen von Maßnahmen, die auf eine Veränderung der Waldstruktur abzielen, sind nicht in<br />

wenigen Jahren abzuleiten und/oder zu belegen. Ganz eindeutig kann, ebenfalls belegt durch die<br />

Ergebnisse der Inventur, festgehalten werden, dass die Laubholzanteile insgesamt und die Beteiligung<br />

von Mischwäldern an der Gesamtwaldfläche zugenommen haben. Insbesondere in jüngeren<br />

Altersklassen kann dieser Trend, unterstützt und beschleunigt durch die Wiederaufforstungen und<br />

walbaulichen Behandlungsmethoden nach den Orkanereignissen Wiebke 1990 und Lothar 1999,<br />

deutlich festgestellt werden.<br />

Diese Entwicklung lässt in den sich daraus abzuleitenden Szenarien zukünftiger Holzvermarktung<br />

bereits heute eine Veränderung der Marktpartner und Warenströme annehmen, deren Umsetzung und<br />

Vorbereitung rechtzeitig in Angriff genommen werden muss. Mit dem bewussten Blick auf die wirtschaftlichen<br />

Konsequenzen dieser Entwicklung mittelfristig müssen die Chancen und Möglichkeiten<br />

des internationalen Wettbewerbes von Seiten des Waldbesitzes im schwachen Laubholzsortiment<br />

sowie einer global agierenden Holzindustrie bei den mittleren Nadelholzsortimente beachtet, vorbereitet<br />

und ausgeschöpft werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

321<br />

8.6.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.1.B – In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />

verbessert worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazität dieser Bestände zur<br />

Speicherung von Kohlendioxid?<br />

Aufgrund der Beihilfe von 2000 bis 2012 erzielte<br />

Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />

Aufgrund der Beihilfe erwartete Entwicklung der<br />

durchschn. jährlichen Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />

im Zeitraum nach 2012<br />

VIII1.B.1.1<br />

VIII1.B.1.2<br />

X<br />

X<br />

Maßnahmen zu Frage 1B<br />

Erstaufforstung 1.B.1.1 1.B.1.2<br />

Grundsätzlich unterstellt die Interventionslogik eine verstärkte Kohlenstoffbindung durch Waldflächenzunahme<br />

sowie durch ein schnelleres Wachstum von Beständen. Darüber hinaus führen die Wiederaufforstungen<br />

der durch den Orkan „Lothar“ geworfenen Bestände zu einer echten, zusätzlichen Speicherung,<br />

zumal die geworfenen Stammhölzer durch Verwendung im konstruktiven Holzbau ihrerseits<br />

die Speicherungseigenschaft beibehalten.<br />

Diese Festlegung erfordert für die Analyse eine starke Vereinfachung und eine Grundübereinkunft,<br />

dass die Bindungskapazität von Wald mit zunehmendem Alter ebenfalls zunimmt. Dieser Übereinkunft<br />

kann im Durchschnitt zweifellos zugestimmt werden. Für eine Bewertung im Sinne der Erfolgsmessung<br />

des Förderprogrammes bedarf es jedoch der Festlegung einer „Bewertungsmeßlatte“, für welche<br />

Waldtypen/Bestandestypen und für welches Bestandesalter bestimmte CO2-Bindungskapazitäten<br />

angenommen werden. Eine Wirkungsanalyse ist auf Grund der zeitlichen Verzögerung über mehrere<br />

Jahrzehnte und vor dem Hintergrund der kaum örtlich gebundenen Wirkung ansonsten nicht möglich<br />

Nach Erhebungen der Forstlichen Versuchsanstalt führt allein die Vorratsanreicherung (siehe oben) in<br />

Baden-Württembergs Wäldern zu einer Zunahme der CO2-Bindung von jährlich rund 3,5 Mio Tonnen.<br />

Dieser Effekt wird in bewirtschafteten Wäldern durch die Nutzung und die damit verbundene (und<br />

gewollte) langfristige Bindung des Kohlenstoffes in Holzprodukten zusätzlich verstärkt.<br />

Unterstellt man diese Größenordnung als Eckwerte für eine Vorauskalkulation , lässt dies für die im<br />

Berichtszeitraum geförderten Aufforstungsflächen bis einschließlich 2012 bei einem Kohlenstoff-<br />

Bindungseffekt von 5,5 to je ha einen Wert einer Kohlenstoff-Senke von über 3.000 Tonnen erwarten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


322 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

8.6.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.2.A – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />

versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />

Raums beizutragen, indem die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten<br />

oder unterstützt wurden?<br />

Aufgrund der Beihilfe kurz- bis mittelfristig erzielte<br />

Änderung der jährlichen Kosten des Waldbaus,<br />

der Holzernte, des Holztransports sowie der<br />

Sammlung und Lagerung. (€/m 3 )<br />

VIII.2.A.1.1<br />

X<br />

Anteil der Betriebe, die aufgrund der Beihilfe in<br />

Verbindung zu Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen<br />

Vereinigungen getreten sind<br />

VIII2.A.1.2<br />

X<br />

Zusätzlich geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere<br />

für Produkte geringerer Dimension<br />

oder schlechter Qualität<br />

VIII2.A.2.1<br />

X<br />

Maßnahmen zur Frage 2 A<br />

Naturverjüngung<br />

2.A.1.1<br />

Wegebau 2.A.1.1 2.A.2.1<br />

Sämtliche Maßnahmen im Kontext<br />

der Katastrophenhilfe Forst<br />

2.A.1.1<br />

Lagermaßnahmen im Kontext der<br />

Katastrophenhilfe Forst<br />

2.A.2.1<br />

In der für die Halbzeitbewertung vorgenommenen Befragung von Waldbesitzenden Landwirten ergab<br />

sich eine Mehrheit für die Einschätzung, dass die forstliche Förderung zu einer Kostensenkung geführt<br />

hat. Diese Einschätzung hatte zum damaligen Zeitpunkt ihren Hintergrund durch die Katastrophenhilfe<br />

zur Bewältigung der Orkanschäden. Nachdem in der Zwischenzeit, mit Ausnahme der Wiederaufforstungen<br />

in der Folge der Borkenkäfer- und Dürreschäden, wieder von einer mehr oder weniger planmäßigen,<br />

jedenfalls nicht durch Großschadensereignisse zwangsweise verursachten, Nutzung der<br />

Wälder ausgegangen werden kann, stellt sich die Beurteilung möglicherweise etwas anders dar.<br />

2,5 Mio Euro wurden zur Unterstützung der Maßnahmen in der Jungbestandespflege auf insgesamt<br />

6.302 ha Pflegefläche ausgegeben; d.h. mit einem Förderbeitrag von annähernd 400.-€ je ha konnten<br />

waldbauliche Maßnahmen initiiert werden, die ein verstärktes Wachstum der Naturverjüngung auslösen<br />

und damit der Stabilisierung der Bestände dienen. Da die tatsächlichen Kosten für Pflegemaß-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

323<br />

nahmen in Jungbeständen zwischen 500.- und über 1.000.- € liegen, kann von einer positiven Wirkung<br />

auf die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte im ländlichen Raum ausgegangen werden.<br />

Mit 1,782 Mio Euro wurde der Bau bzw. die Instandsetzung und Unterhaltung von 127 km Waldwegen<br />

gefördert. Da bis auf Ausnahmefälle in Schwerpunktgebieten mit hohen Anteilen von Kleinprivatwald<br />

der forstliche Waldwegebau einen Standard erreicht hat, der den Erfordernissen des Holztransportes<br />

weitgehend gerecht wird, lässt sich durch zusätzliche Förderung auf diesem Sektor keine signifikante<br />

Kostenreduzierung im Holzernteprozess verwirklichen. Lediglich im Bereich der Wegeunterhaltung<br />

bzw. in der für die Auslegung der Holzfuhrwerke und Achslasten erforderlichen Befestigung und Verbreiterung<br />

von Waldwegen könnte eine positive Wirkung im Sinne der hier aufgeworfenen Fragestellung<br />

erzielt werden.<br />

In den Problemgebieten kleinflächig parzellierten, privaten Waldbesitzes dagegen lassen sich zur<br />

Verbesserung der Logistikorganisation (zusammenhängende Wegenetze, Bündelungsmöglichkeiten,<br />

Winterbefahrbarkeit, Poltermöglichkeiten) noch deutliche Potentiale erschließen, die letztlich bei einer<br />

zunehmenden „Frei-Werk-Lieferung“ durch günstigere Transportkosten dem Waldbesitzer wieder zu<br />

Gute kommen. Die Problematik hat sich bei eher ab- als zunehmenden Fuhrkapazitäten im Land,<br />

durch dramatisch gestiegene Spritkosten und strenge Polizeikontrollen zusätzlich verschärft und führt<br />

in vielen Fällen in der Konsequenz nicht zu höheren Frachtkosten, sondern zur Vernachlässigung<br />

bzw. Ablehnung entsprechender Fuhrleistungen.<br />

Unterstellt man für eine gut erschlossene Waldfläche eine Wegedichte von 50 lfm/ha und ein Nutzungspotential<br />

von etwa 50 Festmeter je Hektar, können mit den o.g. Erschliessungsmaßnahmen<br />

Holzreserven im Kleinprivatwald in der Größenordnung von über 100.000 Festmeter mobilisiert werden.<br />

Vor dem beschriebenen Hintergrund der sehr unterschiedlichen Ausstattung mit forstlichen Fahrwegen<br />

ist die zukünftige Förderung auf diesem Gebiet sehr stark in Abhängigkeit der konkreten örtlichen<br />

Gegebenheiten, insbesondere der Waldbesitzverteilung und der bestehenden Fahrwegedichte zu<br />

beurteilen.<br />

Der o.a. Zusammenfassung in den Tabellen 8.3-folgende sind die Fördermengen zur Orkanbewältigung<br />

zu entnehmen. 70% der 152 Mio Euro, die im Berichtszeitraum in der Forstwirtschaft außerhalb<br />

des Staatswaldes ausgegeben wurden, bezogen sich auf die Bewältigung, Schadensvermeidung und<br />

Wiederbegründung der durch den Orkan entstandenen Schadholzmengen und –flächen. 3.540 Euro<br />

wurden je ha aufgeforsteter Sturmwurffläche an Fördermittel bezahlt zur Weiterentwicklung der naturnahen<br />

Waldgesellschaften. Es besteht kein Zweifel, dass diese Zahlungen den wirtschaftlichen Schaden<br />

der Waldbesitzer sicherlich nicht ausgleichen, dennoch aber einen erheblichen Beitrag für das<br />

wirtschaftliche „Überleben“ zahlreicher bäuerlicher Betriebe beisteuern konnte.<br />

Hatte die Fragestellung nach den geförderten Absatzmöglichkeiten unmittelbar in der Folge der Orkanschäden<br />

seine ganz eigene Bedeutung, so ist aus der heutigen Sicht zum Ende des Planungsund<br />

Beurteilungszeitraumes ein völlig anderer Blickwinkel gegeben. Waren es bei der Bewältigung der<br />

Sturmschäden die durch Beschädigung, Bruch oder lange Lagerung verursachten Holzmengen<br />

schlechterer Qualität, so sind es in vielen Fällen heute die besonders stark dimensionierten Hölzer<br />

bzw. die durch den zunehmenden Laubholzanteil vermehrt zur Vermarktung gelangenden schwachen,<br />

aber durchaus qualitativ guten Laubholzsortimente, die einer dementsprechenden Vermarktung zugeführt<br />

werden müssen.<br />

Die Frage, ob die zukünftige Entwicklung durch Förderung energetischer Nutzung von Waldholz oder<br />

durch gezielte technische Alternativen zur Verwendung dieser Laubholzsortimente eine Verbesserung<br />

der Vermarktungssituation und auch der Vermarktungserlöse unterstützt, muss im Förderkontext<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


324 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

entschieden werden. Die landläufig nach wie vor weit verbreitete Annahme, im Wald gäbe es große<br />

„unverwertbare“ Reserven, sind und werden zunehmend durch die Alternativen auf dem Sektor der<br />

energetischen Nutzung widerlegt. Es kommt in manchen Regionen des Landes bereits heute zur Konkurrenzsituation<br />

von Spanplatten- und Papierholz einerseits und energetischer Nutzung andererseits.<br />

Dies kann im Sinne der Nutzung der Wälder und der gezielten qualitativen Verbesserung der Waldbestände<br />

durch Nutzung „vom schlechten Ende her“ nur von Vorteil sein.<br />

8.6.4 Einfluss auf die Beschäftigung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.2.B - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />

versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />

Raums beizutragen indem die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die<br />

sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen erhalten und ausgebaut bzw.<br />

verbessert wurden?<br />

Tätigkeiten der Betriebe aufgrund der Förderung,<br />

die<br />

VIII2.B.1.1<br />

X<br />

a) in Zeiträume fallen, in welchen die Betriebe<br />

üblicherweise nicht ausgelastet sind (h/ha/a)<br />

b) zur Schaffung neuer oder der Sicherung bestehender<br />

Arbeitsplätze geführt haben.<br />

Volumen des kurz- bis mittelfristig zur Verfügung<br />

stehenden Angebots an forstlichen Grunderzeugnissen<br />

für lokale Verarbeitungsbetriebe mit geringem<br />

Durchsatz.<br />

VIII2.B.2.1<br />

X<br />

Kurz- bis mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

außerhalb der Betriebe<br />

VIII2.B.2.2<br />

X<br />

Zusätzliche attraktive/wertvolle Gebiete oder<br />

Standorte, die aufgrund der Beihilfe geschaffen<br />

wurden (Erstaufforstungen)<br />

Einkommen, die kurz- bis mittelfristig aufgrund<br />

der Förderung erzielt wurden, davon<br />

VIII2.B.3.1<br />

VIII2.B.4.1<br />

X<br />

X<br />

a) in den Betrieben selbst, zusätzlich und dauerhaft<br />

b) durch mittelbare Tätigkeiten<br />

Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag,<br />

bezogen auf EAP<br />

VIII2.B.4.2<br />

X<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

325<br />

Maßnahmen zu Frage 2B<br />

Alle Maßnahmen, die direkt zu<br />

Tätigkeiten vor Ort führen<br />

2.B.1.1<br />

Erstaufforstung 2.B.1.1 2.B.3.1 2.B.4.1<br />

Anbau seltene Baumarten<br />

Neuanlage Waldränder<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer<br />

Landschaftsschutz/Biotopflege<br />

2.B.3.1<br />

2.B.3.1<br />

2.B.3.1<br />

2.B.3.1<br />

Jungwuchspflege / Läuterung 2.B.1.1 2.B.4.1<br />

Nachbesserung<br />

Naturverjüngung<br />

2.B.4.1<br />

2.B.4.1<br />

Waldrand<br />

2.B.3.1<br />

Wegebau 2.B.2.2 2.B.3.1<br />

Die Beiträge der Forst- und Holzwirtschaft sind, wie entsprechende Clusterstudien dazu aus NRW<br />

ausdrucksvoll bestätigen, im Gesamtkontext der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung von beachtlicher<br />

Bedeutung und sind speziell in ihrer Bedeutung für den ländlichen Raum nicht zu unterschätzen. Nach<br />

wie vor stellen die Arbeiten im Wald für einen großen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe im Winterhalbjahr<br />

ein sinnvolles und willkommenes Arbeitsvolumen dar.<br />

Allen Indikatoren dieser Bewertungsfrage ist gemeinsam, dass ihre Aussagekraft davon abhängt, ob<br />

es sich bei den Tätigkeiten oder den durch die Förderung angestoßenen Veränderungen um „neue“<br />

Entwicklungen im Sinne zusätzlicher Leistungen handelt, oder ob diese ohnehin durchgeführt und<br />

erzielt worden wäre. In der Halbzeitbewertung wurden zur annäherungsweisen Beantwortung dieser<br />

Frage Betriebsleiterbefragungen durchgeführt.<br />

Im Zuge der steigenden Technisierung dürfte der Aspekt der Arbeitsbeschaffung weniger für Betriebsangehörige<br />

selbst, sondern mehr für Dritte, forstliche Maschinen- und Dienstleistungsunternehmen, an<br />

Bedeutung zugenommen haben. Bei diesen Betrachtungen und Bewertungen muss allerdings hinzugefügt<br />

werden, dass die bedeutenden Fördermittelmengen in Folge der Orkanschäden geflossen sind<br />

und somit für die Betriebe bestenfalls eine konjunkturelle bzw. katastrophenbedingte Beschäftigung<br />

bedeutete als eine strukturelle.<br />

Die forstlichen Produktionsmethoden haben sich in der Folge der Aufarbeitungstechnologie nach den<br />

Orkanschäden dramatisch weiterentwickelt. Waldflächen, die noch in den 90er Jahren zweifellos mit<br />

motormanuellen Aufarbeitungstechniken bearbeitet wurden, werden zur Beschleunigung und Rationalisierung<br />

der Aufarbeitungskosten heutzutage weitgehend mit dem Harvester bearbeitet; d.h. die Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />

die sich aus der Förderung zur Neuanlage von Waldflächen ergeben, werden<br />

durch die weiterentwickelte Vollerntertechnologie reduziert. Allerdings werden auch diese „Be-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


326 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

schäftigungseffekte“ nicht kurzfristig zu erzielen sein, sondern werden sich erst in ein oder zwei Jahrzehnten<br />

niederschlagen. Jedenfalls ist zu bemerken, dass schon bei der Begründung von Aufforstungen<br />

die Grundsätze eines späteren, erfolgreichen Maschineneinsatzes wie z.B. Pflanzenabstände,<br />

Pflanzenanordnung und Verteilung der Baumarten Berücksichtigung finden.<br />

Die zur Beurteilung und Beantwortung dieser Fragestellung aufgezeigten Maßnahmen haben dazu<br />

geführt, dass in der Summe auf etwa 18.000 ha Waldfläche Arbeit geschaffen wurde, die für die ländliche<br />

Bevölkerung in verschiedener Hinsicht zu einer Verbesserung und/oder Stabilisierung ihrer Arbeits-<br />

und Einkommenssituation, der Versorgung mit Grunderzeugnissen (Brennholz z.B.) und des<br />

Erscheinungsbildes des ländlichen Raumes in ästhetischer Hinsicht (touristische Auswirkung) geführt<br />

haben. Aus den Ergebnissen der Testbetriebsnetze und der praktischen Erfahrung kann entnommen<br />

werden, dass etwa 15 bis 30 produktive Arbeitsstunden im Abstand von etwa 5 bis 10 Jahren je Hektar<br />

anfallen. Dies würde für den Betrachtungszeitraum ein jährlich-durchschnittliches Arbeitsvolumen<br />

von rund 90.000 produktiven Arbeitsstunden bedeuten und beschäftigte bei unterstellten 1.500 produktiven<br />

Arbeitsstunden pro Jahr 60 Menschen.<br />

Die Grundsätze der Förderung der Erstaufforstung mit der Beachtung entsprechender Laubholzanteile<br />

führt zweifellos zu einer in der Gesamtbewertung besseren, weil attraktiveren und auch von den<br />

Baumarten her begründet wertvolleren Landschaftsgestaltung; d.h. es ist, nicht zuletzt auch durch die<br />

Einbringung seltener Baumarten sowie durch Gestaltung von Waldrändern (Ökotone) mit einer Unterstützung<br />

dieser gewünschten Verbesserungswirkung zu rechnen. Eine Bewertung dieser Auswirkungen<br />

in Anlehnung an einen Flächenindikator ist nur über den Umstand bestimmter Grundannahmen<br />

möglich und müsste mit erheblichem Aufwand durch Einzelerfassung dokumentiert werden.<br />

Die Fragestellung nach einer Einkommensverbesserung im Zusammenhang mit forstlicher Förderung<br />

von Erstaufforstungen müsste zunächst in allen Fällen von den Vorstellungen einer kurzfristigen Wirkung<br />

losgelöst betrachtet werden. Die bereits in vorhergehenden Bewertungsfragen erörterte Bedeutung<br />

forstlicher Produkte und Produktionsmöglichkeiten können allesamt in positivem Sinne Einfluss<br />

auf die Einkommensverhältnisse von landwirtschaftlichen Betrieben haben – jedoch immer nur bei<br />

Unterstellung eines mindestens mittelfristigen Zeitansatzes. Die heutigen Bewirtschaftungsmethoden<br />

haben auch in der Forstwirtschaft zum Ziel, kostenintensive Arbeiten zunächst einmal so lange auszusetzen,<br />

bis möglichst gleichlautende Ertragspotentiale herangewachsen sind. Dies ist erst recht der<br />

Fall, wenn es sich um Aufforstungen handelt, die –wie gewünscht- einen gewissen Laubholzanteil<br />

aufweisen und daher der Zeitraum bis zu einer kostendeckenden Nutzung im allgemeinen eher länger<br />

dauert.<br />

Durch den in der Folge der Ertragssituation der vergangenen Jahre verschärft durchgeführten Personalabbau<br />

kann allenfalls eine Förderung mittelbarer Tätigkeiten unterstellt werden, die in den meisten<br />

Fällen den forstlichen Dienstleistungsunternehmen zu Gute kommt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

327<br />

8.6.5 Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.2.C - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />

versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />

Raums beizutragen indem die Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung erhalten und in<br />

zweckdienlicher Weise verbessert wurden?<br />

Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen<br />

angepflanzt/bewirtschaftet wurden<br />

Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz aufgrund<br />

von forstlichen Fördermaßnahmen verbessert<br />

wurde. Davon<br />

VIII2.C.1.1<br />

VIII2.C.2.1<br />

X<br />

X<br />

a) landwirtschaftliche Flächen<br />

b) Gewässer<br />

c) Dörfer und Fremdenverkehrseinrichtungen<br />

Maßnahmen zu Frage 2C<br />

Erstaufforstung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Naturverjüngung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Bodenschutzkalkung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

Nachbesserung<br />

Bestandespflege<br />

2.C.1.1<br />

2.C.1.1<br />

Feuchtgebiete/Fließgewässer<br />

2.C.2.1<br />

Landschaftsschutz/Biotoppflege 2.C.1.1 2.C.2.1<br />

AZW Ausgleichsbetrag B<br />

2.C.1.1<br />

Wirtschaftswegebau<br />

2.C.2.1<br />

Unter der auf Grund einschlägiger Gesetze in Baden-Württemberg zu vertretenden Prämisse, dass<br />

Wälder zum Schutz von Regionen beitragen und damit die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des<br />

ländlichen Raumes verbessern, sind somit alle Zahlungen für Maßnahmen, die einer waldbaulichen<br />

Entwicklung dienen, zu berücksichtigen. Allerdings dürfte es verhältnismäßig schwierig sein, die Bemessung<br />

dieser Wirkungen an Kontrollindikatoren festmachen und verfolgen zu können, zumal die<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


328 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

waldbaulichen Arbeiten zur Verbesserung von Schutzfunktionen auch ohne Unterstützung durch Fördermittel<br />

wahrgenommen würde.<br />

Die Aufforstungsfläche von über 600 ha sind unter der Annahme von Laubholzbeteiligung in Mischbeständen<br />

ohne Zweifel als wesentlicher Bestandteil der Verbesserung der Schutzfunktionen und damit<br />

der Wirtschaftlichkeit der Wälder anzusehen. Die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Pflegemaßnahmen<br />

in Jungbeständen auf 6.300 ha, die ebenfalls der Steigerung der Mischholzanteilen dient<br />

sowie in ganz herausragender Weise die Bodenschutzkalkung auf mehr als 58.000 ha sind trotz ihres<br />

im Vergleich zur Gesamtwaldfläche Baden-Württembergs mit über 1.4 Mio Hektar Waldfläche immer<br />

noch begrenzten Umfanges ein positiver Beitrag im Sinne der Fragestellung. Für eine summarische<br />

Bewertung dieser Frage wird unterstellt, dass durch den EU-Förderbeitrag von rund 300.-€ je ha eine<br />

Steigerung des Schutzniveaus der Wälder insgesamt erzielt werden konnte.<br />

Fördermaßnahmen für den Bau von Wirtschaftswegen und die Unterstützung von Erstaufforstungen<br />

dienen durch geringere flächige Befahrung von Waldflächen sowie durch Erhöhung des Laubholzanteiles<br />

gegenüber dem vorherigen, „ungeförderten“ Zustand dieser Zielsetzung.<br />

8.6.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.3.A – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion von Waldflächen beigetragen, indem deren biologische Vielfalt erhalten, geschützt<br />

und in zweckdienlicher Weise verbessert wurde?<br />

Flächen, die mit einheimischen Baumarten angepflanzt,<br />

verjüngt oder verbessert wurden, davon<br />

VIII3.A.1.1 X b) X<br />

a) Flächen mit Baumartenmischungen<br />

b) Flächen zur Erhaltung von Genressourcen<br />

Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte,<br />

davon<br />

a) im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesene<br />

Flächen (nur qualitative Bewertung)<br />

b) vor Naturkatastrophen geschützte oder nach<br />

solchen Katastrophen von reinen Nadel- zu<br />

Mischbeständen mit Laubholzanteilen wiederhergestellte<br />

Flächen<br />

Entwicklung des Schutzes gefährdeter, nicht gewerblich<br />

genutzter Arten.(falls entspr. Fälle zu<br />

belegen sind).<br />

VIII3.A.2.1<br />

VIII3.A.2.2<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

329<br />

Angepflanzte Flächen mit geringem oder fehlendem<br />

Baumbestand, davon<br />

VIII3.A.3.1<br />

X<br />

a) im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesene<br />

Flächen b) Korridore zwischen isolierten Habitaten<br />

Maßnahmen zu Frage 3A<br />

Erstaufforstung 3.A.1.1 3.A.3.1<br />

Naturverjüngung 3.A.1.1<br />

Umbau 3.A.1.1<br />

Unterbau 3.A.1.1<br />

Vorbau 3.A.1.1<br />

Waldrand<br />

Landschaftsschutz/Biotoppflege<br />

3.A.3.2<br />

3.A.2.2<br />

AZW Ausgleichbetrag B 3.A.1.1 3.A.2.1 3.A.2.2<br />

Wiederaufforstung 3.A.1.1 3.A.2.1<br />

Katastrophenhilfe Forst 3.A.2.1<br />

Die Vielzahl der dieser Bewertungsfrage angeschlossenen Indikatoren stützt die These, dass die ordnungsgemäße<br />

Waldwirtschaft per se der biologischen Vielfalt dient und damit die ökologischen Funktionen<br />

von Waldflächen positiv beeinflusst werden. Die Tatsache der in kurzer Zeit nach den<br />

Grundsätzen der Zertifizierungssysteme FSC und PEFC in Baden-Württemberg in großem Umfang<br />

(Stand 2005: 2/3 der Ba-Wü-Waldflächen sind nach einem der o.g. Verfahren zertifiziert) zertifizierten<br />

Waldflächen weist bestätigend darauf hin, dass die bereits seit Jahren geschulten und praktizierten<br />

Waldbaumethoden den Ansprüchen einer ökologisch wertvollen Funktionenerfüllung gerecht wurden<br />

und werden.<br />

Eine besondere Rolle spielen im Berichtszeitraum die Maßnahmen zur Weiterentwicklung naturnaher<br />

Waldgesellschaften auf „Lothar“-Flächen. Wie bereits an anderer Stelle herausgehoben, hat die<br />

Schadensbewältigung des Orkanes über 60% der forstlichen Förderung in Anspruch genommen.<br />

15.154 ha wurden in diesem Zusammenhang im Sinne einer naturnahen Bestockung neu begründet<br />

und/oder mit Pflegemaßnahmen entwickelt. Da es sich bei den vom Orkan flächenhaft geworfenen<br />

Beständen in der Mehrheit der Fälle um Nadelholz-dominierte bis reine Nadelholzbestände handelte,<br />

ist die Annahme einer ökologischen Verbesserung durch die angestrengten Maßnahmen angebracht.<br />

Die Grundsätze zur Aufforstung, Wiederaufforstung und zur Unterstützung und Förderung der Naturverjüngung<br />

dienen auf der Grundlage standörtlicher Möglichkeiten allesamt zusätzlich dem Ziel einer<br />

sinnvollen und stabilen Beteiligung mehrerer Baumarten, die dem zukünftigen Bestand die gewünschte<br />

Artenvielfalt und in der Folge auch wirtschaftliche Stabilität für die Zukunft sichert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


330 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Maßnahmen zur Erhaltung von Genressourcen wurden in Baden-Württemberg nicht durchgeführt.<br />

Der Anteil der in Natura-2000 gelegenen Fördergebiete lag nach den Befragungsergebnissen der<br />

Halbzeitbewertung bei 5,9 %. Nachdem die Gebietsabgrenzungen in den vergangenen Jahren abgeschlossen<br />

wurden, kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Anteil eventuell noch leicht<br />

erhöht hat. Eine Bewertung dieser Maßnahme wird auf Grund der geringen Treffgenauigkeit daher<br />

verzichtet.<br />

Vergleichbar gilt diese Entscheidung auch für Maßnahmen in Gebieten und für Individuen, die einem<br />

besonderen Schutzcharakter unterliegen.<br />

Erstauforstungen auf Natura2000 ausgewiesenen Flächen sowie zur Verbindung von Habitaten waren<br />

an den Fördermaßnahmen nicht beteiligt.<br />

8.6.7 Erhaltung der Waldgesundheit und –vitalität<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

VIII.3.B – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen<br />

Funktion des Waldes beigetragen durch Erhaltung seiner Gesundheit und Lebensfähigkeit?<br />

Geringere Beschädigung des Bodens und des<br />

Bestandes durch waldbauliche Maßnahmen oder<br />

die Holzernte.(Stichwort Wegebau)<br />

Flächen mit verbesserten Strukturen oder verbesserten<br />

waldbaulichen Praktiken zur Vermeidung<br />

von Katastrophen.<br />

Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen<br />

bewahrt wurden oder auf welchen solche<br />

Schäden behoben wurden. (ha)<br />

VIII3.B.1.1<br />

VIII3.B.2.1<br />

VIII3.B.3.1<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Maßnahmen zu Frage 3B<br />

Bestandespflege<br />

Nachbesserung<br />

Naturverjüngung<br />

Bodenschutzkalkung<br />

3.B.2.1<br />

3.B.2.1<br />

3.B.2.1<br />

3.B.2.1<br />

Vor-/Unterau 3.B.2.1 3.B.3.1<br />

Wiederaufforstung 2.B.2.1 3.B.3.1<br />

Katastrophenhilfe Forst<br />

3.B.3.1<br />

Wegebau<br />

3.B.1.1 3.B.2.1<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

331<br />

Für die Bewertung dieser Fragestellung sind sowohl technische als auch strukturelle und waldbauliche<br />

Eingriffe zu berücksichtigen, wobei als einzig belastbares Indiz der Indikator für Erschließungsmaßnahmen<br />

im Zuge des Waldwegebaues herangezogen werden kann. Wie bereits an anderer Stelle<br />

ausgeführt, sind die Erschließungsbemühungen bis auf Ausnahmen in größeren Kleinprivatwaldkomplexen<br />

weitgehend abgeschlossen. Die Erschließung der Wälder hat mit einem Durchschnittswert von<br />

rund 50 lfm/ha einen Zielwert erreicht, der eine ausreichend intensive Bewirtschaftung der Wälder und<br />

Abfuhrmöglichkeit des Holzes sicherstellt. Die im Berichtszeitraum nachgewiesenen Maßnahmen für<br />

den forstlichen Wegebau betragen in 140 Fällen eine Strecke von 127 km. Es wird unterstellt, dass<br />

sich diese Arbeiten im wesentlichen auf Regionen konzentrierten, die als Folge der Waldbesitzstruktur<br />

im Bereich der Bestandeserschließung Defizite aufwies. Insofern tragen diese Wegebaumaßnahmen<br />

ebenfalls zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheit und Lebensfähigkeit der Wälder bei, in<br />

dem z:B. im Falle von Borkenkäferbefall schnell und rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.<br />

Die Ausgleichzulage Wald verpflichtet darüber hinaus den Waldeigentümer zum Verzicht auf flächige<br />

Befahrung und dient insofern mittelbar dem Ziel der Stärkung und Verbesserung der ökologischen<br />

Funktion des Waldes.<br />

Die Bemühungen der Waldbesitzer um eine Stabilisierung ihrer Wälder durch entsprechende Maßnahmen<br />

wie Beteiligung von Laubholz, Stufigkeit der Bestände, standortgerechte Baumartenwahl,<br />

Bestandespflege und Förderung der Zukunftsstämme dient zweifellos der Minderung von Waldbeschädigungen<br />

durch Katastrophen. Allerdings haben im Zuge des Klimawandels die Dimensionen der<br />

Extreme bei Wind und Wasser in einem Ausmaß zugenommen, dass eine Vermeidung von Katastrophen<br />

ab einem gewissen Grad an Ereignisschwere nicht zu bewerkstelligen ist und sein wird. Die<br />

Ereignisse der in den Jahren 2000 bis 2004 aufgetretenen Großschadensereignisse bestätigt diese<br />

Vermutung, dass für das Schadensausmaß an Wäldern in diesen Fällen andere und zusätzliche Faktoren<br />

von größerer Bedeutung sind als die durch waldbauliche Mittel beeinflussbaren. In den Jahren<br />

2003 und 2004, in denen die Katastrophenhilfe weitgehend ausgelaufen war, konnten Fördermittel zur<br />

Beseitigung von Unwetterschäden in der Größenordnung von etwa 2.5 Mio Euro in Anspruch genommen<br />

werden. Ein Vergleich der damit abgedeckten Schäden kann mangels entsprechender Angaben<br />

nicht vorgenommen werden.<br />

Die Behebung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden können zweifellos durch die Förderung<br />

im Zuge der Katastrophenhilfe nach „Lothar“ als gelungen bezeichnet werden. Die durch flächigen<br />

Sturmwurf entstandenen Schäden konnten dadurch in kurzer Zeit wieder in Bestockung gebracht<br />

werden. Die dadurch und in wesentlich größerem Umfang hervorgerufenen Vermögensschäden<br />

sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht berücksichtigt.<br />

8.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der EU-25 lebt im ländlichen Raum, der wiederum 90 % des gesamten<br />

Territoriums ausmacht. Die forstliche Förderung soll Beiträge liefern, die herausragende Bedeutung<br />

der Land- und Forstwirtschaft für Landnutzung, für die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />

und nicht zuletzt für die wirtschaftliche Differenzierung in diesen ländlichen Gebieten und Gemeinden<br />

der EU angemessen zu unterstützen. In wirtschaftlicher Hinsicht bezieht sich diese Wirkung<br />

auf die Einkommenssituation, in gesellschaftlicher Hinsicht auf Beschäftigungsmöglichkeiten im mittelbaren<br />

und unmittelbaren Umfeld, sowie in Umwelt-ökologischer Hinsicht darauf, ein Gleichgewicht der<br />

Nutzungsformen im ländlichen Raum zu finden.<br />

Die waldbaulichen Grundsätze der vergangenen 30 Jahre in Baden-Württemberg tragen dieser Zielvorstellung<br />

durch die Ausgleichzulage Wald (AZW), durch zahlreiche Förderungsmöglichkeiten des<br />

Kleinprivatwaldes sowie durch konsequent naturgemäße Behandlung und Bewirtschaftung der Wälder<br />

zu höheren Laubholzanteilen und zu stufigen Mischbestandsformen bereits in geeigneter Weise<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


332 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Rechnung. Die EU-Förderung konnte, wie aus den einzelnen Maßnahmenbereichen zu ersehen, wesentliche<br />

Beiträge zur Unterstützung und Intensivierung dieses Engagements leisten.<br />

Für eine Bewertung der einzelnen Fragestellungen hinsichtlich ihrer zielgerechten Wirksamkeit fehlen<br />

allerdings in vielen Fällen die entscheidenden Faktoren Zeit und Zielwert. In zahlreichen Auswertungen<br />

musste festgestellt werden, dass sich aus der geförderten Maßnahme und aus den Grundsätzen<br />

der Förderrichtlinie zwar eine positive Wirkung auf die angestrebte Folgeentwicklung ableiten oder<br />

annehmen lässt, auf Grund der Kürze der Zeit bei den über Jahrzehnte dauernden Prozessen in der<br />

Forstwirtschaft aber keine Wirkung ermittelt werden kann.<br />

Dieser Schwierigkeit könnte zukünftig nur durch Festlegung bestimmter Grundannahmen und Übereinkünfte<br />

von Kenngrößen begegnet werden, die für objektiv feststellbare Messwerte im Stil einer<br />

Interventionslogik eine sich daraus abzuleitende Wirkung beschreibt, deren Richtigkeit in der Mehrheit<br />

der Fälle zurecht angenommen werden kann. Diese Problematik stellt sich z.B. besonders auffallend<br />

bei der Frage nach den Konsequenzen der forstlichen Förderung für die Attraktivität und damit für die<br />

Beschäftigungssituation im ländlichen Raum. In diesem Fall wäre eine Übereinkunft dergestalt, dass<br />

die Verbesserung der Ertragssituation einerseits und der ökologischen Wertigkeit andererseits zu<br />

einer verstärkten Bindung der Bevölkerung an ihren Lebensraum führt und in der Folge damit eher<br />

zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, eine für die Bewertung hilfreiche Leitlinie.<br />

Aus Befragungen von Sachbearbeitern bei den Forstämtern und aus den Erfahrungen der täglichen<br />

Praxis heraus ist nach wie vor die Vorstellung bei den Antragstellern festzustellen, dass mit Fördermitteln<br />

zusätzlich zu dem gern in Anspruch genommenen Mitnahmeeffekt Einkommenspotentiale über<br />

die Aufwendungen der Einzelmaßnahme hinaus generiert werden können, die zu einer Verbesserung<br />

der Gesamtertragslage gezählt werden können.<br />

Diese Problematik der sog. Mitnahmeeffekte kann insbesondere bei der Anwendung von Förderpauschalen<br />

gesehen werden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Arbeitserledigung<br />

Arbeitskräfte mit deutlich unter üblichen Verhältnissen liegendem Lohnniveau eingesetzt werden.<br />

Solange dies in einigen Fällen tatsächlich der Fall war, konnte in der Tat davon ausgegangen werden,<br />

dass die Förderung ein bestimmtes Verhalten beziehungsweise eine ansonsten unterbliebene Aktivität<br />

gezielt unterstützt hatte. Je mehr sich die Fördermittel darauf konzentrieren müssen, lediglich einen<br />

angemessenen Ersatz für entstandenen Mehraufwand darzustellen, umso geringer wird in der breiten<br />

Mehrheit die Bereitschaft sein, bei insgesamt geringem Ertragspotential und bei dem in der Folge des<br />

Strukturwandels in der Forstwirtschaft bereits weit fortgeschrittenen Personalabbau, Fördermittel in<br />

Anspruch zu nehmen und damit Maßnahmen zu realisieren, die mehr einem gesellschaftlichen<br />

und/oder ökologischen Effekt dienen als dem betrieblichen Erfolg. Die finanziellen Spielräume der<br />

Waldbesitzer sind fraglos zu gering, der Druck auf die Notwenigkeit zur –wenn auch sehr niedrigen-<br />

Rentabilität zu hoch und die personellen Ausstattungen in aller Regel inzwischen so dünn, dass jedwede<br />

Maßnahme unterbleibt, die nicht absehbar und vor allem in kurzer Zeit einen Beitrag zur Verbesserung<br />

der Einkommenssituation herbeiführt. Auch der Waldbesitzer hat sich inzwischen gewisse<br />

Vorstellungen des Shareholder-Value angeeignet, die das Ansehen einer Förderung in Richtung<br />

Strukturverbesserung der Wälder und damit gesellschaftspolitischer Breitenwirkung nicht leichter<br />

macht. Der Waldbesitzer vor Ort stellt sich auf den Standpunkt, dass z.B. die von der Gesellschaft<br />

verursachten Immissionsschäden mit dem vorhandenen Förderinstrumentarium weder ausgeglichen<br />

geschweige denn behoben werden können.<br />

Der Kontrollaufwand auf allen beteiligten Ebenen ist immens. Am Beispiel der Förderung der Naturverjüngung<br />

kann dies sehr deutlich aufgezeigt werden. Bereits die Verfahren der Flächenermittlung sind<br />

mit heutigen technischen Möglichkeiten sehr vielfältig und werden entsprechend unterschiedlich ge-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

333<br />

handhabt. Die Ermittlung und Bewertung des Naturverjüngungserfolges hinsichtlich Stabilität, Mischungsanteilen,<br />

Baumartenverteilung, Verbiss- und sonstiger Schadensmerkmale kann immer nur für<br />

den Einzelfall und nur durch die unmittelbare Bewertung vor Ort geschehen.<br />

Überdies lässt sich der Programmplanungs- und damit Bewertungszeitraum von sieben Jahren<br />

schlecht vereinbaren mit längerfristigen Maßnahmen über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, die im<br />

o.g. Beispiel von der Einführung einer Verjüngungs-freundlichen Behandlung bis zur Sicherung einer<br />

geeigneten Naturverjüngung allemal in Anspruch genommen werden.<br />

Eine Verstärkung der europäischen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, wie im Sonderbericht des<br />

Rechnungshofes vom September 2004 gefordert, kann die aufgezeigten Mängel und den nach heutigen<br />

Maßstäben zu ergreifenden Kontrollaufwand nicht lösen oder bewältigen. Eine Möglichkeit der<br />

Aufwandsreduzierung könnte in einem Verfahren der „Bewertung nach Abschluss“ liegen; d.h. erst mit<br />

der Realisierung einer nach den Fördergrundsätzen von vornherein festgelegten und eindeutig definierten<br />

Zielsetzung wird der Förderbetrag zur Auszahlung fällig. Für einen großen Teil der Waldfläche<br />

könnte dies bedeuten, dass die bestehenden Instrumente der betrieblichen Planung wie z.B. der<br />

Forsteinrichtung bzw. forstlicher Betriebsgutachten und der entsprechenden Vollzugsnachweise im<br />

Sinn zukünftiger Evaluierungsbedürfnisse angepasst werden müssten. Dies hätte allerdings die Verpflichtung<br />

zur langfristigen Festlegung bestimmter Förderziele und der damit verbundenen Mittel zur<br />

Folge. Eine weitere Möglichkeit zur Begrenzung des Kontrollaufwandes könnte darin liegen, die vorgeschriebene<br />

Zahl von 5% der Begünstigten in einem regional abgegrenzten Gebiet im jährlichen<br />

Wechsel zu konzentrieren um den personellen und materiellen Einsatz in einem enger überschaubaren<br />

Gebiet zusammenfassen zu können.<br />

Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 1999 die Aufgabenstellung der Erstellung eines nationalen<br />

Forstprogrammes als neue Form des forstpolitischen Dialoges aufgegriffen und in 2001 als umfassendes<br />

„Waldprogramm Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Diese nationalen Forstprogramme<br />

waren in Anknüpfung an die Ergebnisse des RIO-Prozesses auf europäischer Ebene gefordert und für<br />

die Umsetzung im Rahmen einer europäischen Forststrategie geschaffen worden.<br />

Das Waldprogramm Baden-Württemberg liefert den konzeptionellen Rahmen für die Umsetzung waldrelevanter<br />

Maßnahmen im Rahmen nachhaltiger Entwicklung auf Landesebene. Damit soll der Prozess<br />

zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der vielfältigen Funktionen<br />

der Wälder auf einen gesellschaftlich breiten Konsens gestellt werden.<br />

Die in den Kriterien und Bewertungsfragen herangezogenen Indikatoren sollen die Umsetzung der für<br />

eine ganzheitliche, nachhaltige Entwicklung und Strukturverbesserung der Wälder eingesetzten Fördermittel<br />

bewerten und kommentieren.<br />

Aus der Gesamtbetrachtung ergibt sich eindeutig, dass die über die forstliche Förderung erzielte Wirkung,<br />

auch wenn die Maßnahme nicht ausschließlich aus Gründen des finanziellen Effektes der Förderung<br />

veranlasst ist, durch die beiden wesentlichen Stränge der Aufforstungsmaßnahmen und der<br />

sonstigen forstlichen Maßnahmen einen positiven Beitrag im vorbeschriebenen Sinne erbracht hat. In<br />

den Leitsätzen des Waldprogrammes ist festgehalten, dass der Wald und die Forstwirtschaft einen<br />

verstärkten Beitrag zum Strukturerhalt und zur Entwicklung des ländlichen Raumes leisten soll. Dies<br />

soll unter anderem durch die Steigerung der Attraktivität und der Beschäftigungsmöglichkeiten erreicht<br />

werden, indem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Eigeninteresse der Waldbesitzer<br />

gefördert wird.<br />

Die Erfahrungen der Praxis zeigen, wie zäh und schwierig dieser Weg ist, da die zur Verfügung stehenden<br />

Fördermittel nicht ausreichend sind, die Ertragseinbußen aus anderen, nicht im unmittelbaren<br />

Zugriff der Forstwirtschaft liegenden Verursachern, wie z.B. der Immissionschäden, zu decken oder<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


334 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

gar mehr als zu kompensieren. Ohne Frage sind dennoch die für zahlreiche Einzelmaßnahmen gewährten<br />

Förderhilfen ein gutes Instrument, die Grundeinstellung und das Engagement für den Waldbesitz<br />

zu verbessern oder überhaupt erst wieder einmal entstehen zu lassen und dienen auf diese<br />

Weise mit vielen kleinen Beiträgen den übergeordneten Zielen des Waldprogrammes in der richtigen<br />

Richtung.<br />

8.8 ELER-Verordnung – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis 2013<br />

Die im ELER zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung der EU-Förderpolitik in Richtung einer einerseits<br />

wirtschaftlichen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und andererseits einem mehr auf<br />

Schutzkriterien ausgelegte Landschaftsgestaltung unterstellen den Rückschluss, dass es sich nicht<br />

um zuwiderlaufende Programmrichtungen handelt, sondern dass sich die beiden Handlungsstränge<br />

eingerahmt in entsprechend ausgekleidete Förderleitplanken gegenseitig positiv unterstützen. Aus<br />

Baden-Württembergischer Sicht gehört die Ausgleichzulage Wald zu den EU-kofinanzierten Elementen,<br />

die diesem Grundgedanken bereits seit vielen Jahren folgt und im Sinne eines Waldumweltprogrammes<br />

auch weiterhin, eventuell in aktualisierter Version, eine nicht unwesentliche Rolle<br />

spielen sollte. Für den Waldbesitzer geht es in erster Linie um einen Einkommensausgleich, der ihm<br />

bei der Umsetzung und bei der Pflege von Waldstruktur-verbessernden Maßnahmen den gewünschten<br />

und erforderlichen finanziellen Rückhalt sichert. An diesem Beispiel wird deutlich, wie eng und<br />

unmittelbar die o.a. EU-Zielsetzungen in der praktischen Umsetzung miteinander verbunden sind und<br />

somit auch ein wirkungsvolles Feld wirtschafts- und umweltpolitischer Förderung zugleich sein kann.<br />

Die diesbezüglichen Grundsätze werden im ELER-Artikel 44 geregelt und unterstreichen den Motivationsgedanke<br />

zu freiwillig erbrachten Umweltverpflichtungen.<br />

Zur weiteren Entwicklung der AZW im Sinne eines Waldumweltprogrammes gehören Überlegungen,<br />

die AZW im Zusammenhang mit Natura 2000-Programmen als Beitrag zur Grundsicherung bzw. als<br />

Basisausgleich für ökonomische Nachteile einzusetzen. Kalkulationsgrundlage für diese Fälle müssen<br />

weniger unmittelbar belegbare Kostennachweise als besser und nachvollziehbarer die Messwerte für<br />

Ertrags- und Ernteausfälle in betreffenden Gebieten sein.<br />

Zusammengefasst sieht die ELER-VO folgende Forstmaßnahmen vor:<br />

• Prämien für Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen, hierzu Beihilfen für Anlegungskosten<br />

und für die jährlichen Unterhaltskosten sowie Hektarprämien zum Ausgleich von aufforstungsbedingten<br />

Einkommensverlusten.<br />

• Beihilfen für die Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen, mit<br />

Ausnahme von Sonderkulturen wie z.B. Christbaumplantagen<br />

• Prämien für Erstaufforstungen auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen<br />

• Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 zum Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen entstehen.<br />

• Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen für über die allgemein verpflichtenden Anforderungen<br />

hinausgehende Leistungen, sowie<br />

• Beihilfen für den Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotentiales und Einführung<br />

vorbeugender Aktionen in durch Katastrophen geschädigten Wäldern.<br />

• Erhöhung der Wertschöpfung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, z.B. durch energetische<br />

Nutzung von Holz.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

335<br />

Angesichts der nach ELER-VO aufgezeigten Zielrichtung ländlicher Förderpolitik ist die Fragestellung<br />

zu prüfen, ob sich ein für die Forstwirtschaft zielgerichtetes Förderprogramm auf EU-Ebene nicht zu<br />

einem AZW-Instrument zusammenfassen lässt und damit die auch von der EU festgestellten Mängel<br />

im Bereich der Definition von Indikatoren und geeigneter Kontrollmechanismen - ergänzt und modifiziert<br />

durch eine Regionalisierung der AZW – im Zusammenhang und als Ergänzung zur Projektförderung<br />

behoben werden könnten.<br />

8.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

8.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Die in Baden-Württemberg im Detail verhafteten Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft einerseits –<br />

mit allen dazugehörigen Problemen bei der Ausgestaltung, der Bewertung und der Kontrolle- und andererseits<br />

die Vorstellungen auf EU-Ebene für den gesamten ländlichen Raum lassen den Schluss zu,<br />

dass die vorgelegten und teilweise auch beantworteten Kriterien und Bewertungsfragen als ein Messinstrument<br />

für eine auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Kontinuität ausgelegte Entwicklung nicht<br />

geeignet erscheinen, zumal die Festlegung von Kriterien und Indikatoren zum Zeitpunkt der Programmerstellung<br />

noch nicht bekannt waren. In zu vielen Fällen sind Annahmen, Übertragungen und<br />

Hochrechnungen für die Wirkungsanalyse erforderlich und zumindest in einigen Fällen fragwürdig.<br />

Die im Herbst 2004 vorgestellten Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen, dass die Wälder Baden-<br />

Württembergs zu den naturnahesten, vorratsreichsten und zuwachsstärksten Europas gehören. Der<br />

Wald wird im Schnitt älter, die Bäume dicker und es gibt mehr Totholz, mehr Laubbäume und mehr<br />

Mischwälder als in anderen Ländern. Andererseits spitzt sich die Ertragslage der Forst- und Holzwirtschaft<br />

angesichts möglicher Sortimentsverschiebungen und Globalisierungstrends kontinuierlich zu.<br />

Unübersehbar verschärfen sich dadurch die Partikularinteressen und gesellschaftlichen Anforderungen<br />

an den Wald. Die großen Schwierigkeiten, die vor allem im kleineren Privatwald stehenden Holzvorräte<br />

zu mobilisieren, sind ein Beweis der unbefriedigenden Erträge und des damit verbundenen<br />

Desinteresses der Eigentümer.<br />

Die Ergebnisse des Testbetriebsnetzes Baden-Württemberg belegen folgende Trends:<br />

• Die Gesamteinnahmen stagnieren trotz steigender Einschlagsmengen aufgrund der permanent<br />

sinkenden Holzpreise.<br />

• Öffentliche Forstbetriebe erwirtschaften, nicht zuletzt aufgrund der Aufwendungen für die<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen, Defizite.<br />

• Laubholzdominierte Betriebe zeigen ein um 80-100 €/ha schlechteres Betriebsergebnis als<br />

nadelholzreiche Betriebe.<br />

• Die Ertragslage wird es in Zukunft nicht ermöglichen, dass weitere gesellschaftliche Ansprüche<br />

ohne finanziellen Ausgleich auf den Waldbesitz „abgeladen“ werden. Aus ökonomischer<br />

Sicht muss jede weitere Verschiebung der Baumartenanteile entweder kritisch hinterfragt,<br />

bzw. unter Inkaufnahme der gesellschaftlichen und steuerfinanzierten Kosten als gesellschaftliche<br />

Aufgabe definiert werden.<br />

Angesichts dieses sich abzeichnenden Spannungsfeldes zwischen ökonomischen und ökologischen<br />

Anforderungen an den Wald bedarf es für die bevorstehende Förderperiode einer möglichst klaren<br />

Richtungsentscheidung zu entweder „mehr Markt“ oder „mehr Naturnähe“.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


336 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Will man in 5 bis 10 Jahren die Auswirkungen der forstlichen Förderungsaktivitäten erneut einer Evaluierung<br />

unterziehen, so müssen die bisher unscharf beschriebenen Indikatoren für eine Erfolgskontrolle<br />

im Detail und in der gewünschten Zielrichtung überarbeitet und eindeutig definiert werden.<br />

8.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum<br />

Die wenige, in forstlichen Zeithorizonten gedachte, noch zur Verfügung stehende Zeit bis zum Ablauf<br />

der Förderperiode 2000 bis 2006 lässt keine grundsätzliche Änderung in der Ausgestaltung und Ausrichtung<br />

der bestehenden Förderrichtlinien zu. Es ist allerdings anzuraten, die aufgezeigten Mängel<br />

und Unzulänglichkeiten im verbleibenden Zeitraum insofern zu berücksichtigen, als dass durch deren<br />

Beachtung in der zukünftigen Ausgestaltung unnötiger und nicht zielgerichteter Mittelverbrauch verhindert<br />

werden kann. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, dass zusammen mit der Ausgestaltung<br />

des zukünftigen Förderprogrammes und in Abhängigkeit mit den damit verbundenen Fördermittel eine<br />

möglichst rechtzeitige und verbindliche Abstimmung über die Bemessungsindikatoren erfolgt. Dies ist<br />

an Hand der in Baden-Württemberg vorhandenen Datengrundlage und den praktizierten Waldinventurverfahren<br />

möglich. Die im Einzelnen vorgeschlagenen Indikatoren müssen Eingang finden in diese<br />

Mess- und Bewertungsverfahren und müssen damit der Gefahr des ausufernden Kontrollaufwandes<br />

begegnen.<br />

8.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

• Aufforstungsbeihilfe bzw. Investitionsförderung<br />

Es wird empfohlen, die Förderung von Aufforstungen einer sehr genauen und spezifischen Prüfung<br />

im Einzelfall zu unterziehen.<br />

Die Förderung von Aufforstungen nach festgelegten Förderkriterien (Laubholzanteile, Pflanzenmaterial,<br />

Pflanzverbände) haben sich im Sinne einer Verbesserung und Stabilisierung der Wälder<br />

hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Wirkungen bewährt. Ohne die entsprechenden Fördermöglichkeiten<br />

ist anzunehmen, würden zahlreiche Flächen, die von der <strong>Landwirtschaft</strong> nicht<br />

mehr genutzt werden, brach liegen und/oder mit reinen Nadelholz- (Weihnachtsbaum-?) kulturen<br />

bepflanzt. Neben der unmittelbaren Ausgleichswirkung für die im Zusammenhang mit der Aufforstung<br />

entstehenden Kosten, bewirken diese Maßnahmen eine ganze Reihe von positiven Folgewirkungen,<br />

wie z.B. der Kohlenstoffspeicherung, der Arbeitssicherung- bzw. beschaffung und<br />

verschiedener ökologischer Aspekte durch Erhöhung der Vielfalt. Dabei darf nicht übersehen<br />

werden, dass auch natürliche Sukzessionen einen entscheidenden Beitrag zur u. a. Biodiversität<br />

– anstelle von Aufforstungen – leisten können. Ohne entsprechende Steuerung – also gezielte,<br />

standortsgerechte Aufforstung oder entsprechende Zulassung von Sukzessionen – zur Vermeidung<br />

von nicht standortsgerechten Forstkulturen ist allerdings keine sinnvolle Landnutzungsgestaltung<br />

möglich.<br />

Aufforstungsmaßnahmen und /oder gelenkte oder ungelenkte Sukzessionen dienen sehr konkret<br />

und unmittelbar den vielfältigen Funktionen im ländlichen Raum und deren Bevölkerung. Die Beteiligung<br />

des Laubholzes dient in erster Linie der ökologischen Vielfalt. Es ist allerdings zu empfehlen,<br />

Aufforstungsaktivitäten bzw. Sukzessionen allgemein und die Beteiligung und den Gesamtumfang<br />

des Laubholzes im besonderen in zukünftigen Förderrichtlinien nach regionalen<br />

Schwerpunkten und Bedarfsgesichtpunkten verantwortungsvoll zu prüfen und ggf. mit eindeutigen<br />

Zielmarken wie z.B. einem %-Anteil an der Gesamtwaldfläche auszustatten und daran den<br />

Erfüllungs- und Förderungsgrad zu bemessen. Allerdings bleibt hierbei zu bedenken, dass derartige<br />

Zielgrößen dem Grunde nach vernünftig und vertretbar sind, im Einzelfall eine Abweichung<br />

aufgrund individueller Gegebenheiten zulässig sein muß. Die Forsteinrichtungsinventuren können<br />

dazu in geeigneter Weise Daten und Beurteilungshilfen zur Verfügung stellen. Dies gilt insbeson-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

337<br />

dere für Regionen, in denen weitere Aufforstungsaktivitäten nicht erwünscht und auch nicht von<br />

positiver Wirkung sind. Eine entsprechende Differenzierung ist erforderlich, um Fehlentwicklungen<br />

gegen das Interesse der Offenhaltung der Landschaft zu verhindern.<br />

Aufforstungen sind eindeutig zu kontrollieren. Der Kontrollaufwand ist allerdings hoch. Für die zukünftige<br />

Ausgestaltung muss besonderer Wert auf eine Optimierung und Konzentration der Kontrollinstrumente<br />

gelegt werden. Die technischen Möglichkeiten, mit Hilfe von GPS-Geräten die<br />

Flächenermittlung und die Laubholzanteile zu ermitteln, sind gegeben.<br />

• Jungbestandspflege<br />

Es wird empfohlen, die Förderung der Jungbestandespflege beizubehalten.<br />

Waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen bewirken eine unmittelbare und langfristig wirksame<br />

Beteiligung und Unterstützung wertvoller und wichtiger Bestandesglieder. Zum geeigneten<br />

Zeitpunkt durchgeführt kann der Erfolg der Maßnahme in kurzer Zeit gemessen und für lange<br />

Zeiträume bestätigt und nachgewiesen werden. Im Bereich der Pflege werden die eingesetzten<br />

Mittel sehr zielgerichtet und mit sofortiger Wirkung verwendet.<br />

Ein Wegfall der Pflegeförderung hätte erheblich negative Folgen für die Zielsetzung einer naturnahen<br />

Waldwirtschaft. Urwaldgesellschaften beweisen den Hang zu phasenweiser Entmischung<br />

und damit zu einer Risikoerhöhung der Bestände. Darüber hinaus sind Pflegeaufwendungen für<br />

den Waldbesitzer unmittelbare Kosten, deren finanzielle Rückwirkung aber nur indirekt und vor<br />

allem erst viele Jahre später einsetzt; d.h. Pflegemaßnahmen laufen tendenziell leicht Gefahr, auf<br />

einen späteren, vermeintlich günstigeren Zeitpunkt verschoben zu werden. Die Folge eines verpassten<br />

Zeitpunktes sind entweder deutlich höhere Kosten mit entsprechend geringerer Wirkung<br />

im Sinne der Förderrichtlinie oder aber flächenweiser Ausfall, Schäden und Verlust von Mischungsanteilen,<br />

die im Laufe eine Bestandeslebens nicht wieder herstellbar sind.<br />

Als Bemessungsindikator in der Bestandespflege lässt sich eine auf der Basis der Forsteinrichtungs-<br />

bzw. Inventurergebnisse ermittelte Hektar-Angabe als Planungsgröße angeben, deren Erfüllung<br />

per Ortsbesichtigung relativ einfach, möglicherweise zukünftig aber auch auf dem Weg<br />

der Luftbildinterpretation „vom Tisch aus“ vorgenommen werden kann.<br />

• Wegebau<br />

Es wird empfohlen, die Förderung des Wegebaues in den verbliebenen Bedarfsregionen weiterhin<br />

beizubehalten.<br />

Der forstliche Wegebau ist zentrale Voraussetzung für einen zuverlässigen und ganzjährig möglichen<br />

Holztransport nicht zuletzt zu Gunsten der holzverarbeitenden Industrie, deren Interesse<br />

sich deutlich auf den Holzeinkauf „frei Werk“ verlagert. Ein stabiles und angemessen ausgestattetes<br />

Wegenetz begünstigt die logistische Koordination, ermöglicht den Einsatz entsprechender<br />

Holzerntetechnologie und dient im Unglücksfall der schnellen Hilfeleistung. Dies sind alles Bestandteile<br />

zur Verbesserung der Ertragslage von Forstbetrieben und der Einkommenssituation<br />

von Waldbesitzern. Insofern kann und darf es eine Einschränkung der Förderung des forstlichen<br />

Wegebaues nur in den Regionen geben, in denen die Kennzahlen der durchschnittlichen Erschließungsdichte<br />

bereits erreicht und/oder überschritten sind. Die diesbezüglichen „Schwachstellen“<br />

in Baden-Württemberg sind bekannt, sie bestehen nur noch in geringem Umfang und<br />

können mit regionaler Abgrenzung dokumentiert werden.<br />

Die landesübliche Festlegung von etwa 50 lfm/ha muss im Einzelfall überprüft und ggf. neu festgelegt<br />

werden und dient als Entscheidungsgrundlage einer Bewilligung.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


338 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Eine Einschränkung oder gar ein Wegfall der Wegebauförderung bekäme insofern in erster Linie<br />

der kleinbäuerliche Waldbesitz in ungünstiger Strukturlage zu spüren. Die Bundeswaldinventur<br />

hat nun insbesondere in dieser Waldbesitzart erhebliche Nutzungspotentiale festgestellt, auf deren<br />

Umsetzung die mit steigenden Produktionsmengen ausgestattete Holzindustrie wartet und<br />

drängt.<br />

• Bodenschutzkalkung<br />

Es wird empfohlen, den Umfang der Bodenschutzkalkung nach eingehender Prüfung hinsichtlich<br />

der Bedarfsflächen und möglicher bodenchemischer Folgewirkungen zu kalkulieren und zu definieren.<br />

Die Tatsache und Gefahr einer schleichenden Versauerung der Waldböden mit den damit verbundenen<br />

Konsequenzen für das Pflanzen- und Wurzelwachstum sowie für die Qualität des<br />

Grundwassers ist bekannt und nachgewiesen. Auf diesbezügliche Untersuchungen der Forstlichen<br />

Versuchsanstalt Baden-Württemberg wird hingewiesen. Die Bodenschutzkalkung steht mit<br />

13,3 Mio Euro, zusammen mit den Mitteln für Wiederaufforstungen von 6,6 Mio Euro, im Berichtszeitraum<br />

nach der Katastrophenhilfe an zweiter Stelle aller Maßnahmen zur Bekämpfung<br />

der Folgen, die den neuartigen Waldschäden zuzurechnen sind, und ist zweifellos bodenchemisch<br />

in aller Regel als positiv wirkungsvoll zu beurteilen. Die potentielle Gefahr der Nitratmobilisierung<br />

muss in diesem Zusammenhang für eine Anzahl von Standorten allerdings als problematisch<br />

angesehen werden.<br />

Dass allerdings nur ein verhältnismäßig kleiner Flächenanteil (58.772 ha = 5,8 % der kommunalen<br />

und privaten Landeswaldfläche) mit diesen Mitteln im Programm der Bodenschutzkalkung<br />

aufgenommen werden konnte, zeigt den immensen finanziellen Bedarf, wollte man diese Maßnahme<br />

landesweit auf entsprechend bedarfsgerechten Flächen ausweiten. Rein rechnerisch gesehen<br />

würde eine Anwendung der BSK auf 20 – 30% der Landesfläche ein Fördervolumen von<br />

über 100 Mio Euro –verteilt auf mehrere Jahre mit einem durchschnittlich-jährlichen Fördervolumen<br />

von etwa 10 Mio Euro - erforderlich machen. Diese Größenordnung erforderte angesichts<br />

der angekündigten Kürzungsnotwendigkeit des Fördervolumens besonders engagierte Überzeugungsarbeit.<br />

Problematisch an dieser Maßnahme ist zudem, dass im wesentlichen an wenigen Stellen des<br />

Landes die Symptome der neuartigen Waldschäden bekämpft werden, nicht aber deren Ursache<br />

selbst, was allerdings durch höchstrichterliche Entscheidung (Förderung statt Entschädigung)<br />

gewollt und mitverursacht ist.<br />

Aus waldbaulicher Sicht ist die Bodenschutzkalkung ohne Frage zu begrüßen, da sie das durch<br />

Versauerungstendenzen inaktiv zu werdende Bodenleben positiv beeinflusst und dadurch den<br />

Mischholzanteilen und der ökologischen Vielfalt zu besseren Überlebenschancen verhilft.<br />

• Vor- und Unterbau<br />

Ebenfalls im Zusammenhang mit den Folgen der neuartigen Waldschäden sind die Fördermöglichkeiten<br />

von Vor- und Unterbaumaßnahmen zu sehen. In entsprechend geschädigten und durch<br />

Zwangsnutzungen aufgelichteten Beständen bietet diese Maßnahme eine Möglichkeit, die Folgegeneration<br />

unter dem vorhandenen Schutz des noch bestehenden Altholzes zu begründen und<br />

den standörtlichen Nachteil von Verunkrautung und fehlender Naturverjüngung auszugleichen.<br />

Der Umfang von rund 870 ha dieser Maßnahme in den vergangenen 5 Jahren zeigt, dass von<br />

diesem Instrument nach wie vor Gebrauch gemacht wird und in den meisten Fällen eine sehr intensive<br />

fachliche Beratung und Begleitung der Maßnahme erforderlich ist.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

339<br />

Die Problematik des Vor- und Unterbaues wird in der Schwierigkeit der Flächenermittlung (in der<br />

Zwischenzeit erleichtert durch den Einsatz von GPS-Systemen) und vor allem in einem erheblichen<br />

Kontrollaufwand gesehen, zumal nach Ablauf einiger Jahre im Bestand der Unterschied<br />

zwischen Vorbau, Unterbau und Naturverjüngung nicht mehr nachvollziehbar ist und auf dem<br />

Wege von Jungbestandspflegemaßnahmen ehemals vor- und unterbaute Pflanzen gegen die<br />

aufkommende Naturverjüngung entnommen und/oder geschützt werden müssen.<br />

Angesichts der genannten Schwierigkeiten wird die weitere Förderung dieser Maßnahme nicht<br />

empfohlen.<br />

• Ausgleichszulage Wald<br />

Die AZW soll als Festbetragsfinanzierung der Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen<br />

von Wäldern dienen und soll unter Einhaltung einer nachhaltigen, multifunktionalen Bewirtschaftung<br />

dazu beitragen, die durch Nutzungseinschränkung und –auflagen für den Eigentümer<br />

verursachten Einnahmeeinbußen auszugleichen. Dieses Ziel wurde im Berichtszeitraum mit rund<br />

12 Mio Euro Fördermitteln auf etwa 168.000 ha verfolgt.<br />

Für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 ist zum einen eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten in<br />

der Forstwirtschaft bei eher weniger zur Verfügung stehenden Mitteln geplant. Darüber hinaus<br />

wird angestrebt, für Mehrbelastungen und Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit der<br />

Erfüllung ganz bestimmter Waldfunktionen im ökologisch – sozialen Bereich einen Ausgleich zu<br />

schaffen, der es dem privaten Waldbesitzer ermöglicht, seine Einkommensinteressen aus seinem<br />

Eigentum weiterhin sicher zu stellen und dennoch die gewünschten Funktionen der Allgemeinheit<br />

zur Verfügung stellen zu wollen und zu können.<br />

Die AZW bietet sich insofern als ergänzendes Förderinstrument für alle die Maßnahmen an, die<br />

weniger projektbezogen mehr eine Ausgleichfunktion für flächenhafte Inanspruchnahme privaten<br />

Waldbesitzes beinhalten. Die Bewertung könnte mit diesem Instrument, wie bisher, möglicherweise<br />

auf zukünftig neue und andere Tatbestände abzielen und lässt sich wie z.B. die Einhaltung<br />

bestimmter Zertifizierungskriterien auch leichter flächenhaft kontrollieren. Eine Abschaffung der<br />

AZW birgt die Gefahr in sich, dass Nutzungseinschränkungen durch gewünschte Funktionenerfüllung<br />

im Einzelfall mit überaus großem Aufwand nachgewiesen, berechnet und kontrolliert werden<br />

müssen, oder dass die angestrebten Funktionen wegen der Nutzungsbeschränkung und/oder<br />

wegen damit verbundener Einkommenseinbußen nicht umgesetzt werden. Bei einem erwerbswirtschaftlich<br />

ausgerichteten Privatwaldanteil von über einem Drittel der gesamten Waldfläche<br />

Baden-Württembergs wäre dies eine erhebliche Einschränkung multifunktionaler Waldfunktionen.<br />

Es wird für die zukünftige Ausgestaltung der AZW daher vorgeschlagen, deren Anwendung als<br />

Ausgleich für Bewirtschaftungserschwernisse auf FFH- und Vogelschutzgebiete nach NATURA<br />

2000 zu konzentrieren und organisatorisch in einer Hand, zusammen mit LPR, zu integrieren.<br />

Zusammenfassung :<br />

Aus den Ergebnissen der Halbzeitbewertung und des vorliegenden up-date-Berichtes ist erkennbar,<br />

dass die mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Maßnahmen in der Forstwirtschaft, in Teilen mit<br />

Ausnahme der Katastrophenhilfe nach den Orkanschäden zu Beginn des Berichtszeitraumes, den<br />

gewünschten Effekt langfristiger Strukturverbesserung unterstützen und positiv beeinflussen. Für eine<br />

Weiterentwicklung dieses Förderprogrammes haben sich die eingesetzten Instrumentarien allerdings<br />

als zu wenig ergebnisorientiert, häufig sich auf Einzeleffekte ohne zwingenden Zusammenhang beziehend<br />

und nur äußerst schwer nachweisbar gezeigt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


340 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />

Die politische Willensbekundung weist dagegen auf eine zukünftig für die Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes im positiven Sinne mehr ganzheitlich ausgelegte, nachhaltige forstliche Förderung hin. Es<br />

wird festgestellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft in vielen Teilen der EU mehr und mehr Herausforderungen auf dem Weltmarkt ausgesetzt<br />

sind. Es wird darüber hinaus auf die Notwendigkeit der sektorübergreifenden Zusammenarbeit<br />

und Kohärenz zwischen der Forstpolitik und anderen Politiken, die die Wälder und die Forstwirtschaft<br />

betreffen, hingewiesen. Die Wälder und die Forstwirtschaft bieten die Möglichkeit, sowohl zu den Zielen<br />

des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit als auch zur Erhaltung des<br />

Umfanges und der Qualität der natürlichen Grundressourcen einen wesentlichen Beitrag zu leisten.<br />

Der grundlegende Beitrag der Forstwirtschaft zur Entwicklung des ländlichen Raumes wird gemäß den<br />

Vorschlägen der EU für den Rahmen der ländlichen Entwicklung nach 2006 noch weiter verstärkt.<br />

Forstliche Maßnahmen sollen mit Zielindikatoren konkret formuliert und auf geeignete Verfahren zur<br />

Überwachung der Zielerfüllung (z.B. im Rahmen der Forsteinrichtung, der Stichprobenerhebung, der<br />

Betriebsgutachten oder des regelmäßigen Nachhaltigkeitscontrollings für bestimmte Parameter) ausgerichtet<br />

werden. Forstmaßnahmen bilden einen fundamentalen Teil der Programme zur Entwicklung<br />

des ländlichen Raumes. Durch klar vorgegebene Zielsetzung und eine genau definierte Förder- und<br />

Entwicklungsstrategie werden Ziele und Lösungen deutlicher miteinander verbunden und ermöglichen<br />

somit eine bessere Bewertung der Ergebnisse und der Nutzung der EU-Mittel. Die derzeit noch sehr<br />

komplexen Finanzierungsmechanismen müssen dazu erheblich vereinfacht werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

341<br />

9 Kapitel IX - Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen (EPLR-<br />

I-3, 7, 8 und EPLR-II-11)<br />

9.1 Flurbereinigung (EPLR-I-3)<br />

9.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die Flurbereinigung ist eines der ältesten landwirtschaftlichen Förderprogramme in Baden-<br />

Württemberg. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Struktur der landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen in Baden-Württemberg insbesondere in den Realteilungsgebieten durch eine starke Zersplitterung<br />

gekennzeichnet ist. Eine wettbewerbsfähige <strong>Landwirtschaft</strong> kann sich bei Flurstücken in der<br />

Größenordnung von durchschnittlich ca. 0,5 ha nicht entwickeln. Die Flurbereinigung ist damit eine der<br />

wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />

Im Zeitablauf veränderte sich der gesellschaftliche und politische Auftrag dieser Maßnahme. In der<br />

ersten Phase war es ein wichtiges Ziel der Flurneuordnung, über die Steigerung der Produktivität in<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> zur <strong>Ernährung</strong>ssicherstellung beizutragen. Begleitende Untersuchungen kommen<br />

zu dem Ergebnis, dass durch eine Flurneuordnung bis zu 30 % Arbeitszeitersparnis zu realisieren sind<br />

und in ähnlicher Größenordung Produktionsmittel eingespart werden können (BURGMAIER, 1991a und<br />

die dort angegebene Literatur).<br />

Zu dieser traditionellen Aufgabe der Flurneuordnung kamen in den Jahrzehnten durch die gesellschaftspolitischen<br />

Veränderungen immer neue Aufgaben dazu. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

wurden ab den 60er Jahren die Unternehmensverfahren immer bedeutsamer. Die Landnutzungskonflikte<br />

bei der Ausweisung von Flächen konnten und können heute noch durch diese Verfahren<br />

abgeschwächt werden. In den 70er Jahren wurden dann verstärkt die Städtebauförderung, Bauleitplanung<br />

und Baulandumlegungen in die Flurbereinigung einbezogen. Seit den 80er Jahren gewinnt<br />

die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten durch die Flurneuordnung immer<br />

stärker an Bedeutung. Gleichzeitig werden seit dieser Zeit die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />

als integraler Bestandteil in den Verfahren berücksichtigt.<br />

Zusammenfassend ergeben sich durch die zeitlichen Veränderungen aus heutiger Sicht, abgeleitet<br />

aus der Förderhistorie, folgende Schwerpunkte der Förderstrategie des Landes:<br />

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingung in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />

Bereitstellung von Flächen für Infrastrukturmaßnahmen,<br />

Entwicklung ländlicher Räume und<br />

Verbesserung beim Umweltschutz.<br />

Diese vier Bereiche werden im Rahmen der Bewertung nach dem EU-Kriterienkatalog wieder aufgegriffen.<br />

Da alle Bereiche in der Beurteilung erfasst werden, sind die EU-Kriterien in der Summe grundsätzlich<br />

geeignet alle Aspekte der Flurneuordnung zu berücksichtigen. Problematisch ist jedoch, dass<br />

bei den Bewertungsfragen isoliert jeder der obigen Teilbereiche bewertet wird. Daher können erst in<br />

der zusammenfassenden Beurteilung alle Aspekte einfließen.<br />

Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der <strong>Landwirtschaft</strong> werden<br />

gleichrangig Aspekte der Landschaftsentwicklung in den Planungen berücksichtigt. Dabei gilt es, die<br />

Nutzungskonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den Interessen des Landschafts-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


342 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und Naturschutzes zu vermindern. Zu den Aufgaben der Flurbereinigung gehört damit auch die Realisierung<br />

von Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion durch im Tausch bereitgestellte<br />

Flächen für den Natur-, Boden- und Gewässerschutz in ländlichen Regionen.<br />

9.1.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />

9.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Problemstellung<br />

Durch die ungünstige Flächennutzungsstruktur haben die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />

Württemberg immer noch erhebliche Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich. Die durchschnittliche<br />

Größe der Eigentumsflächen vor einer Flurneuordnung beträgt etwa 0,5 ha. Dieser Wert<br />

ist für eine kostenoptimierte Produktion vollkommen unzureichend. Ein Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />

ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs im europäischen und internationalen<br />

Maßstab für die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe ein bedeutsamer Faktor.<br />

Unter diesem Blickwinkel ist noch rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche des Landes Baden-Württemberg<br />

neu zu ordnen.<br />

Weiterhin kommt durch den fortschreitenden landwirtschaftlichen Strukturwandel der Landentwicklung<br />

in den ländlichen Räumen eine wichtige Bedeutung zu. Die Landentwicklungsstrategie muss gewährleisten,<br />

dass die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsraum sowie als Naturund<br />

Erholungsraum gesichert wird. Die Flurneuordnung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.<br />

Förderstrategie<br />

Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der <strong>Landwirtschaft</strong> in Kombination mit kleinstrukturierten<br />

Flächen kommt der Landentwicklung auch weiterhin eine wichtige Aufgabe zu. Dabei sollte die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Land- und Forstwirtschaft gefördert, die regionale Entwicklung unterstützt und<br />

die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden.<br />

Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes werden die Ziele der Flurneuordnung folgendermaßen<br />

konkretisiert:<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum,<br />

Neuordnung der Agrarstruktur,<br />

Erschließung ländlichen Grundbesitzes durch Wege,<br />

Bodenmanagement und<br />

Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen.<br />

Bezüglich der Förderstrategie hat sich damit die Flurbereinigung in den letzten Jahren von einem fast<br />

ausschließlich agrarstrukturell geprägten Instrumentarium zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> zu einem umfassenden Instrument der Entwicklung ländlicher<br />

Räume weiterentwickelt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

343<br />

Aus den obigen Ausführungen lassen sich folgende Prioritäten der Flurbereinigung ableiten:<br />

Die Förderung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe durch die Bewirtschaftung größerer<br />

Flächen und ein verbessertes Wegenetz. Durch Kosteneinsparungen bei der Arbeitserledigung und<br />

bei den Maschinenkosten werden Wettbewerbsnachteile der Betriebe abgebaut.<br />

Durch die Bereitstellung von Flächen für ökologische Belange werden die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

geschützt. Der Natur- und Landschaftsschutz ist damit zu einem wesentlichen Bestandteil der<br />

Flurneuordnung geworden.<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region soll ebenfalls von der Flurbereinigung profitieren. Die<br />

Bereitstellung von Flächen für Unternehmensansiedlungen und die Verbesserung der Infrastruktur hat<br />

die Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen zur Folge.<br />

Die Förderung des Tourismus in den flurbereinigten Regionen ist mittlerweile ein Bestandteil dieser<br />

Maßnahme geworden. Durch die gezielte Erhaltung und Weiterentwicklung von Kultur- und Erholungslandschaftselementen,<br />

z.B. durch die Anlage von Seen, soll die Attraktivität der Gebiete für die Erholungssuchenden<br />

gesteigert werden.<br />

9.1.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />

Förderinhalte<br />

Die Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen führt zu Einsparungen bei der Arbeitszeit<br />

und beim Einsatz variabler Produktionsmittel und steigert dadurch die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe. Damit verbunden ist die Anlage eines am jeweiligen Bedarf angepassten Wegeund<br />

Gewässernetzes zur Verkürzung der Fahrzeiten mit der Folge einer effizienteren Produktion.<br />

Durch das Bodenmanagement werden die zunehmenden Ansprüche an die Nutzung von Grund und<br />

Boden in den ländlichen Gemeinden bedarfsgerecht bereitgestellt. Dies führt zu einer Erhöhung der<br />

Attraktivität der Gemeinden für Wohnzwecke und für die Ansiedlung von Unternehmen. Die Landentwicklung<br />

ist im stärkeren Maße auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Ressourcen<br />

verpflichtet. Damit wird die Weiterführung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung mit dem<br />

Ziel der Erhaltung der Kulturlandschaft gewährleistet. Eine weitere Aufgabe der Landentwicklung ist<br />

die Bereitstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eigentumsverträglich zu gestalten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


344 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Übersicht 9.1:<br />

Förderstruktur der Flurbereinigung<br />

Förderschwerpunkte<br />

Einzelmaßnahmen<br />

Zusammenlegung von Grundstücken<br />

Zuweisung und Neuvermessung<br />

Neuordnung der Agrarstruktur<br />

Zwischenerwerb von Flächen<br />

Durchführung notwendiger Meliorationsmaßnahmen<br />

Erschließung ländlichen Grundbesitzes<br />

Wegebau zur effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher<br />

Flächen<br />

Wegebau zur Erschließung von landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebäuden<br />

Ausweisung von Flächen für Natur- und Biotopschutz<br />

Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

Erhaltung der Kulturlandschaft<br />

Erschließung und Bereitstellung von Flächen für<br />

Erholungszwecke<br />

Durch den Ansatz der Flurbereinigung einer ganzheitlichen Entwicklung ländlicher Regionen sind<br />

zwangsläufig viele Personenkreise in diese Maßnahme einbezogen, die ihre jeweiligen Interessen<br />

vertreten und teilweise auch ein Mitspracherecht haben. Aufgrund der agrarstrukturellen Zielsetzung<br />

sind zunächst sämtliche Bodeneigentümer und die Bewirtschafter der landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen einbezogen. Da es durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel zu einer immer stärkeren<br />

Trennung von Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen kommt, treten damit bei der Flurbereinigung<br />

zwangsläufig auch Interessenkonflikte auf. Die Eigentümer der Flächen sind an einer kostengünstigen<br />

Lösung interessiert, da sie den Eigenanteil der finanziellen Belastung tragen müssen. Die Inhaber der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe als Bewirtschafter der Flächen streben eine möglichst kostenoptimale<br />

Lösung bei der Neuordnung an.<br />

Programmanpassung<br />

Das Land erwägt, die bestehenden Landesrichtlinien den Änderungen der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe<br />

anzupassen. Die Richtlinie der Förderung der Flurneuordnung befindet sich in<br />

der Überarbeitung und wird der Kommission nachgereicht.<br />

9.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Aufgrund der jahrzehntelangen Fördererfahrung ist die Flurneuordnung umfassend in das regionalpolitische<br />

Konzept der Landesregierung integriert und mit anderen Förderprogrammen abgestimmt. Dadurch<br />

ergeben sich eine Vielzahl von Wechselwirkungen und Synergieeffekte. Auf die wesentlichen<br />

Wechselwirkungen innerhalb des EPLR wird im folgenden eingegangen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

345<br />

Die Ziele der einzelbetrieblichen Förderung werden durch die Flurneuordnung unterstützt indem die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch Rationalisierung und Kostensenkung gefördert wird. Weiterhin<br />

werden durch die Flurneuordnung die landwirtschaftlichen Einkommen stabilisiert und die Produktions-<br />

und Arbeitsbedingungen verbessert. Durch eine bessere Flächennutzungsstruktur wird zusätzlich<br />

die Niederlassung von Junglandwirten erleichtert.<br />

Enge Beziehungen bestehen auch zum ELR, da die Flurneuordnung generell in ländlich geprägten<br />

Dörfern die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert und damit der Abwanderung der Bevölkerung<br />

entgegenwirkt. Weiterhin wird die touristische Attraktivität gesteigert. In der Summe wird damit ein<br />

Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes geleistet.<br />

Bei den Umweltwirkungen lässt sich feststellen, dass in Verbindung mit den anderen Programmen die<br />

Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft sichergestellt wird, da auch unter Beachtung der Förderung<br />

der Pflege (AZL; MEKA, LPR) die Offenhaltung nur bei entsprechender Flächenstruktur gewährleistet<br />

ist. Bei der Flurneuordnung wird verstärkt darauf geachtet, dass der Schutz, die Erhaltung und<br />

die Entwicklung von Lebensräumen einen hohen Stellenwert bekommen.<br />

9.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

Die Grundlage für die Operationalisierung der Ziele bildet die im EPLR formulierte Zielstruktur für das<br />

gesamte Programm untergliedert nach den Förderschwerpunkten I und II und daraus abgeleitet die<br />

Spezifizierung für die Flurneuordnung. Diese Zielstruktur ist im obigen Kapitel dargestellt. Bei der<br />

Konkretisierung der Ziele ist zu beachten, dass die Flurneuordnung ein Verfahren mit langjähriger<br />

Laufzeit ist. Daraus folgt, dass die quantifizierten Ergebnisse eines Jahres nicht mit den finanziellen<br />

Aufwendungen des gleichen Jahres korrelieren, sondern auf Verfahren beruhen, die vor dem Evaluationszeitraum<br />

(2000 – 2006) begonnen wurden. Die Operationalisierung bezieht sich daher auf die in<br />

den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die gleiche Problematik tritt bei der späteren Bewertung<br />

auf.<br />

Im EPLR sind für die in den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren folgende Quantifizierungen<br />

als Zielorientierung vorgegeben:<br />

Bis zu 40 neue Flurbereinigungsverfahren pro Jahr anzuordnen;<br />

Bodenneuordnung von 18.000 ha/Jahr land- und forstwirtschaftlicher Fläche;<br />

Wege- und Gewässernetz um rund 400 km/Jahr auszubauen; dadurch wird das gesamte Wegenetz<br />

durch größere Maschenweiten in etwa halbiert und die nicht mehr benötigten Wege werden rekultiviert;<br />

Einrichtung eines neuen Liegenschaftskatasters für eine Fläche von ca. 18.000 ha pro Jahr;<br />

Pro Jahr 50 km Baumreihen und Gehölzstreifen.<br />

Im Rahmen der Evaluierung sind auf der Grundlage der EU-Indikatoren weitere Quantifizierungen<br />

vorgenommen worden, die das jeweilige Ergebnis der Maßnahme darstellen und damit nicht zwangsläufig<br />

auch den quantifizierten Zielen entsprechen müssen. Im Vergleich lässt sich feststellen, dass<br />

der Aspekt Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum im EPLR als Oberziel herausgestellt<br />

wird ohne eine Quantifizierung vorzunehmen. Für eine Quantifizierung müsste man zeitliche und/oder<br />

regionale Vergleichswerte, wie Arbeitslosenquote, Wertschöpfung usw., heranziehen. Diese sind in<br />

der erforderlichen Form nicht verfügbar und es lassen sich daher auch aus der Evaluierung keine<br />

Zielvorgaben ableiten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


346 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

In den folgenden Fällen sollen die Ergebnisse der Evaluierung als weitergehender Vorschlag zur Konkretisierung<br />

von Zielvorgaben herangezogen werden. Diese Vorschläge wurden mit den Verantwortlichen<br />

im Ministerium und im Landesamt einvernehmlich diskutiert.<br />

Die durchschnittliche Verfahrensdauer beläuft sich auf ca. 15 Jahre. Es wird angestrebt, diesen Zeitraum<br />

auf 7 Jahre zu verringern bezogen auf den technischen Beginn (Planfeststellung) und der Besitzeinweisung.<br />

Die gesamte Fläche der Flurneuordnung, die jeweils bearbeitet wird, sollte unter<br />

300.000 ha liegen.<br />

Die Flurstücksgröße hat sich von 0,7 ha auf 1,7 ha erhöht. Unter Beachtung der Größendegression in<br />

der landwirtschaftlichen Produktion ist dieser Wert zu niedrig für eine Zielorientierung. Größere Strukturen<br />

werden jedoch durch die wertgleiche Zuteilung erschwert.<br />

Die Kosteneinsparung bei den landwirtschaftlichen Betrieben mit ca. 20 % dürfte den Zielvorstellungen<br />

entsprechen.<br />

Im Umweltbereich ließe sich der Zielkatalog um den Erhalt ökologisch wertvoller Flächen erweitern.<br />

Mit durchschnittlich 450 ha/Jahr (5 % der zugewiesenen Fläche) wird ein Wert erreicht, der anteilsmäßig<br />

über dem Landesdurchschnitt liegt.<br />

9.1.3 Methodischer Ansatz<br />

9.1.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />

In einem ersten Schritt werden zunächst sämtliche finanzielle Aufwendungen erfasst, die mit dem<br />

Flurbereinigungsverfahren verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Beteiligung durch Dritte. Durch<br />

eine Aufteilung auf unterschiedliche Bereiche lassen sich später Aussagen über Folgewirkungen ableiten.<br />

Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist für eine Beurteilung die Struktur vor und nach<br />

der Flurbereinigung von Bedeutung. Für den Biotop- und Artenschutz werden Daten über Qualität und<br />

Quantität der Flächen benötigt, die im Rahmen der Flurbereinigung verändert wurden.<br />

Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen der landwirtschaftlichen Betriebe werden Informationen<br />

über den Zeitbedarf bei unterschiedlicher Flächenstruktur benötigt. Weiterhin müssen Aussagen<br />

darüber getroffen werden, in welcher Form die landwirtschaftlichen Betriebe die freigewordenen Arbeitskapazitäten<br />

nutzen können. Bei den Beschäftigungswirkungen werden regionale Wirtschaftsdaten<br />

benötigt, um einen Zusammenhang zwischen Investitionen und Beschäftigung einer Region ableiten<br />

zu können.<br />

Statistiken<br />

Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken zur Flurbereinigung herangezogen.<br />

Hierzu zählen die drei Jahresberichte über die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz<br />

und Bodenneuordnungsverfahren nach dem <strong>Landwirtschaft</strong>sanpassungsgesetz. Weiterhin werden die<br />

Erfassungsbelege der Flurbereinigungsstatistik zur Besitzanweisung berücksichtigt. Damit wird bezüglich<br />

der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig erfasst.<br />

Zur Beurteilung der regionalen Verteilung werden ebenfalls die Statistiken des MLR und des Landesamtes<br />

herangezogen. Dabei werden alle laufenden Verfahren erfasst. Damit soll untersucht werden,<br />

ob insbesondere Problemgebiete (Realteilung) in eine Flurneuordnung einbezogen sind<br />

Zur Beurteilung der regionalen Einkommens- und Beschäftigungswirkungen werden Studien zur Analyse<br />

regionaler Förderprogramme herangezogen und Statistiken zur Ermittlung von Umsatz und Ein-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

347<br />

kommen pro Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Flurbereinigung sind die geförderten<br />

Investitionen für die Region, da diese Aktivitäten zur wirtschaftlichen Belebung der Region wesentlich<br />

beitragen.<br />

Befragung<br />

Diese Datenbasis der Statistiken wird durch empirische Erhebungen mit speziellen Fragestellungen<br />

erweitert bzw. in den Aussagen erhärtet. Die Leiter der Ämter der Flurbereinigungsbehörden wurden<br />

im Rahmen der Halbzeitbewertung vorrangig zur regionalpolitischen Relevanz der Flurbereinigung<br />

befragt. Im Rahmen einer telefonischen Befragung wurden die Vorsitzenden von 10 Teilnehmergemeinschaften<br />

nach ihrer Einschätzung der Wirkungen der Maßnahmen befragt.<br />

Fallstudien<br />

In fünf Fallstudien wurden weiterhin vor Ort jeweils der Bürgermeister, der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft<br />

und ein Vertreter des Amtes zu ihren Einschätzungen der Auswirkungen der Flurbereinigung<br />

auf die Region befragt. Diese Ortstermine wurden verbunden mit einer Rundfahrt durch das<br />

jeweilige Flurbereinigungsgebiet, damit bei der Begutachtung ein Eindruck von den vorgenommenen<br />

Baumaßnahmen in die Bewertung einbezogen werden kann. Die Haupterwerbslandwirte wurden zu<br />

ihrer Einschätzung der Einkommenswirkungen der Flurneuordnung befragt.<br />

Probleme<br />

Bei der Ermittlung der Einkommenswirkungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben ist es problematisch<br />

isoliert den Einfluss der Flurbereinigung zu betrachten, da gleichzeitig im Zeitablauf auch andere<br />

Faktoren die Einkommensentwicklung beeinflussen. Dieser Effekt lässt sich dadurch eliminieren, dass<br />

jeweils nur die Differenzen der Kosten der Bewirtschaftung mit und ohne Flurbereinigung in die Bewertung<br />

eingehen. Preisänderungen bei den Erzeuger- und Betriebsmittelpreisen haben damit kaum einen<br />

Einfluss auf die berechneten Ergebnisse. Weiterhin lassen sich die indirekten Effekte der Flurbereinigung<br />

auf die Lebensqualität einer Region nur qualitativ erfassen. In den Fallstudien wurde bestätigt,<br />

dass durch die Flurbereinigung die Lebensqualität in dem Gebiet gesteigert werden konnte. Die<br />

Gründe hierfür liegen beispielsweise in der Verbesserung der Freizeitangebote, in den öffentlich und<br />

privat durchgeführten Maßnahmen der Dorferneuerung, in der Ausweisung neuer Wohngebiete verbunden<br />

mit der Ansiedlung von Unternehmen mit der Folge einer besseren Ausstattung mit öffentlichen<br />

Einrichtungen.<br />

9.1.3.2 Kriterien – Indikatoren - Einordnung<br />

Ein Vergleich der Ziele mit den Bewertungsindikatoren zeigt, dass die EU-Indikatoren wesentlich stärker<br />

nach Kriterien zur Bewertung differenziert als die EPLR Vorgaben. Insbesondere wird bei den EU-<br />

Indikatoren die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im ländlichen Raum besonders herausgestellt.<br />

Weiterhin lässt sich feststellen, dass zu allen Zielen der Flurneuordnung entsprechende Indikatoren<br />

seitens EU vorgegeben sind. In der Summe sind damit die Indikatoren geeignet, diese Maßnahme<br />

mit ihren Auswirkungen auf den ländlichen Raum zu beurteilen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


348 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Übersicht 9.2:<br />

Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Flurbereinigung<br />

EPLR-Zielvorgabe<br />

EPLR – Bewertungsindikator<br />

KOM – Bewertungsfrage<br />

KOM - Bewertungsindikator<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

im ländlichen<br />

Raum<br />

IX.3<br />

In welchem Umfang ist<br />

die Beschäftigung im<br />

ländlichen Raum erhalten<br />

worden ?<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>l. Betriebe<br />

Kosten pro Arbeitsplatz<br />

Beschäftigung außerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Neuordnung der<br />

Agrarstruktur<br />

IX.1<br />

In welchem Umfang ist<br />

das Einkommen der<br />

ländlichen Bevölkerung<br />

erhalten oder verbessert<br />

worden ?<br />

Bruttoeinkommen aus<br />

lw. Tätigkeit<br />

Verhältnis Umsatz zu<br />

Kosten<br />

Einkommen aus Nicht-<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Einkommensverbesserung<br />

der ländl. Bevölkerung<br />

Anordnung von jährlich<br />

bis zu 40 Verfahren<br />

Neuordnung von jährlich<br />

rd. 18.000 ha LF<br />

Deutliche Reduzierung<br />

der Zahl der Flurstücke<br />

IX.4<br />

In welchem Umfang sind<br />

die Strukturmerkmale<br />

der Wirtschaft im ländl.<br />

Raum erhalten oder<br />

verbessert worden ?<br />

Verbesserungen bei<br />

lw. Betrieben/Flächen<br />

Verarbeitung u. Vermarktung<br />

Erschließung ländlichen<br />

Grundbesitzes<br />

durch Wege<br />

Ausbau des Wege- und<br />

Gewässernetzes um<br />

jährlich 400 km<br />

IX.2<br />

In welchem Umfang sind<br />

die Lebensbedingungen<br />

und das Wohlergehen<br />

der ländl. Bevölkerung<br />

durch soziale u. kulturelle<br />

Aktivi-täten, bessere<br />

Freizeit-angebote und<br />

die Verringe-rung der<br />

Abgeschiedenheit erhal-<br />

Erleichterung bei Transporten<br />

/ Wegen<br />

Zugang zu sozialen u.<br />

kulturellen Aktivitäten<br />

Zugang zu Freizeitangeboten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

349<br />

EPLR-Zielvorgabe<br />

EPLR – Bewertungsindikator<br />

KOM – Bewertungsfrage<br />

KOM - Bewertungsindikator<br />

ten worden ?<br />

Erhaltung natürlicher<br />

Lebensgrundlagen<br />

Anlage von jährlich 50<br />

km Baumreihen und<br />

Gehölzstreifen<br />

Sicherung und Erhaltung<br />

geschützter Gebiete<br />

IX.5<br />

In welchem Umfang ist<br />

der Umweltschutz im<br />

ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden<br />

?<br />

Verbesserung Bodenschutz<br />

Positive Entwicklungen<br />

im Umweltbereich<br />

Verbesserungen bei<br />

nicht-landw. Flächen<br />

Informationen über Umweltverbesserungen<br />

9.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />

9.1.4.1 Finanzinputs<br />

Die Landesregierung betrachtet die Flurbereinigung als eine wichtige agrarstruktur- und regionalpolitische<br />

Maßnahme und stellt deshalb zusätzlich Landesmittel nach Artikel 52 der VO 1257/99 bereit.<br />

Dadurch ergibt sich ein Bündelungseffekt bezogen auf die EU-Finanzierung. Diese Relation verdeutlicht<br />

bereits, dass mit Flurbereinigungsmaßnahmen immer positive wirtschaftliche Folgewirkungen für<br />

die Region verbunden sind, die nicht nur direkt mit der EU-Kofinanzierung verbunden sind, sondern<br />

auch weitere öffentliche und private Investitionen in der Region stimulieren. Der Mittelabfluss der EU-<br />

Finanzierung stellt daher bei der Flurbereinigung kein finanztechnisches Problem dar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


350 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Tabelle 9.1: Finanzvolumen der Flurbereinigung (Tsd. €)<br />

Maßnahme 2000 2001 2002 2003 2004<br />

Wegebau 28.335 22.274 26.550 19.014 20.117<br />

Wasserbau 1.042 1.039 844 1.405 683<br />

Bodenverbesserungen 2.633 3.701 3.137 3.635 2.847<br />

Landschaftspflege 697 1.276 1.137 1.190 1.322<br />

Dorferneuerung 103 1.275 867 918 977<br />

Bodenordnung 4.736 3.476 3.319 4.488 4.266<br />

Verwaltungsausgaben<br />

TG<br />

3.334 3.616 3.960 2.998 2.657<br />

Unwetterschäden 3.473 5.254 5.225 2.887 2.247<br />

Ausführungskosten<br />

ges.<br />

44.353 41.911 45.039 36.535 35.177<br />

Nicht zuwendungsfähig 227 130 57 167 276<br />

Abfindungen für Land 6.015 5.705 10.367 11.105 7.416<br />

Gesamtausgaben 50.595 47.746 55.463 47.807 42.809<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

Im Rahmen von kofinanzierten Flurbereinigungsmaßnahmen wurde im Jahre 2003 ein Gesamtfinanzvolumen<br />

von 36,535 Mio. € und im Jahre 2004 35,177 Mio. € abgewickelt. Bei den Gesamtausgaben<br />

ist zu beachten, dass bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Bereiche die Voraussetzungen für eine<br />

EU-Kofinanzierung erfüllen. Es wird dennoch ein Teil der Maßnahmen ausschließlich vom Land<br />

und/oder Bund finanziert, da der Finanzrahmen der EU geringere Fördersummen ermöglichen würde.<br />

Der Finanzierungsanteil von Bund und Länder beläuft sich auf 70 % und der Rest entfällt auf die Teilnehmergemeinschaft<br />

und sonstige Träger.<br />

Bei der Unterteilung der einzelnen Ausgabenbereiche wird auch die Position "Unwetterschäden" mit<br />

einem Volumen von 2,887 Mio. € und 2,241 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Finanzierung<br />

von Lagerplätzen und Anfahrtswegen für Holz vor dem Hintergrund der Beseitigung der<br />

Sturmschäden bedingt durch "Lothar". Die Bewertung dieser Investition wird in diesem Kapitel nicht<br />

vorgenommen, sondern bei den entsprechenden Bewertungsfragen im Kapitel VIII "Forstwirtschaft".<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

351<br />

Abbildung 9.1: Anzahl der laufenden Verfahren im Schnitt der Jahre 2003/04<br />

9.1.4.2 Umsetzung<br />

Die Flurbereinigung ist ein bewährtes Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg, die entsprechend<br />

der landesüblichen Verwaltungsstrukturen auf verschiedenen Ebenen des Landes verwaltet<br />

wird. Ein wesentliches Element dieser Struktur ist der dezentrale Aufbau. Dadurch wird die Umsetzung<br />

vor Ort wesentlich erleichtert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


352 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Gesamtverantwortung für die einzelnen Maßnahmen liegt beim MLR. Das Landesamt genehmigt<br />

den von der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung vorgelegten und im Benehmen mit<br />

der Teilnehmergemeinschaft aufgestellten Wege- und Gewässerplan. Die Teilnehmergemeinschaft<br />

stellt daraufhin den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Ausführungskosten, der gleichzeitig<br />

als Antrag auf Kofinanzierung mit EU-Mitteln dient. Das Landesamt genehmigt diesen Antrag.<br />

Durch diese dezentrale Struktur steht jeweils vor Ort ein Ansprechpartner des Amtes für die Kommune<br />

und die Teilnehmergemeinschaft zur Verfügung. Dieser direkte Kontakt zwischen den einzelnen Beteiligten<br />

wurde in den Fallstudien und den Befragten Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften als<br />

sehr vorteilhaft herausgestellt.<br />

9.1.4.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement<br />

Die von der EU-Kommission vorgegebenen Kontrollen der Maßnahmen der Flurbereinigung werden<br />

entsprechend der Verordnungen durch die Zahlstelle, die bescheinigende Stelle und den internen<br />

Revisionsdienst durchgeführt. Im Rahmen der Abwicklung von Flurbereinigungsverfahren werden<br />

sämtliche Rechnungen durch das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung kontrolliert. Über die<br />

Verwendung der Zuwendungen hat der Antragsteller einen Verwendungsnachweis zu erstellen, der<br />

ebenfalls vom Amt überprüft wird.<br />

Das Ministerium nutzt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt das Controlling zur Qualitätssicherung.<br />

Dazu werden auf der Grundlage eines Arbeitsprogramms zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />

Behörde Zielvereinbarungen getroffen. In Besprechungen mit den einzelnen Ämtern, die zweimal im<br />

Jahr stattfinden, findet eine Überprüfung der Durchführung statt. Diese Besprechungen werden ergänzt<br />

um regelmäßige Controllingberichte. Das Ziel ist die laufende Verbesserung und effiziente Abwicklung<br />

der Flurbereinigungsverfahren.<br />

9.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Zur Darstellung des Outputs werden die Daten der Jahresberichte 2003 und 2004 über die Verfahren<br />

nach dem Flurbereinigungsgesetz herangezogen. Dabei wird auf die Anzahl der Verfahren und auf die<br />

Flächen einschließlich Wegebau abgehoben. In diesen Jahresberichten sind die Unternehmensverfahren<br />

enthalten, die nur teilweise kofinanziert werden können. Die Outputdaten in Tabelle 9.2 sind<br />

um den Teil der Unternehmensverfahren zu hoch ausgewiesen, der ausschließlich durch Dritte finanziert<br />

wird.<br />

Aus der Auflistung der einzelnen Kennziffern (siehe Tabelle 9.2) wird ersichtlich, dass die Flurbereinigung<br />

als integraler Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume einzustufen ist. Die Aufteilung ist so<br />

gewählt, dass sich Aussagen ableiten lassen über die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen,<br />

über die Entwicklung ländlicher Räume und über den Biotop- und Artenschutz. Alle Bereiche beinhalten<br />

wiederum die Aspekte Freizeit und Tourismus. Durch diese Verzahnung der Ansatzpunkte der<br />

Flurbereinigung wird der ganzheitliche Ansatz dieser Maßnahme verdeutlicht. Dies erschwert jedoch<br />

die Beurteilung auf der Grundlage der von der EU vorgegebenen Programmindikatoren, da jeweils nur<br />

Einzelaspekte, wie beispielsweise die Einkommen der in der <strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten, herausgegriffen<br />

werden. Die Beurteilung der Effizienz der Flurbereinigung ist daher bei dieser Evaluation immer<br />

isoliert auf eine bestimmte Zielsetzung ausgerichtet. Auf diese Besonderheit wird in den einzelnen<br />

Punkten hingewiesen.<br />

Im Durchschnitt der zwei Jahre wurden 450 Verfahren pro Jahr von den Ämtern bearbeitet. Aus den<br />

Zu- und Abgängen wird ersichtlich, dass die Flurbereinigungsverfahren im Zeitablauf sehr kontinuierlich<br />

durchgeführt werden. Kritisch anzumerken ist, dass die Durchführung der einzelnen Verfahren im<br />

Durchschnitt über 10 Jahre dauert. Ein erklärtes Ziel der verantwortlichen Behörden ist, den Zeitraum<br />

zu verkürzen. Dies ist bisher nicht erreicht worden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

353<br />

Tabelle 9.2:<br />

Output der Flurbereinigung<br />

Output<br />

2000 2001 2002 2003 2004<br />

Summe<br />

2003/2004<br />

Abgeschlossene<br />

Verfahren<br />

Begonnene<br />

Verfahren<br />

Abgeschlossene<br />

Verfahren (ha)<br />

Besitzeingewiesene<br />

Flächen (LF, FF)<br />

Zusammenlegungsverhältnis<br />

38 21 25 23 42 65<br />

28 27 25 15 39 54<br />

17.583 13.781 20.247 20.934 40.786 61.720<br />

15.770 17.741 15.994 21.584 13.779 35.363<br />

2,8:1 3,0:1 3,6:1 4,0:1 4,0:1 4,0:1<br />

(Alt:Neu)<br />

Wegebau (km) 491 473 550 538 516 1.057<br />

Öffentl. Finanz.<br />

Dorferneuerung<br />

60 58 52 68 95 163<br />

(Zahl)<br />

Infrastrukturflächen<br />

(ha)<br />

Biotop- und Artenschutz<br />

(ha)<br />

97 156 181 158 67 225<br />

421 241 817 121 62 183<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Struktur der land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist<br />

festzustellen, dass in der Summe der zwei Jahre bei über 35.000 ha eine Besitzeinweisung erfolgte.<br />

Weiterhin sind über 1.000 km Wege gebaut worden. Zur Verbesserung der Lebensqualität sind ein<br />

Drittel der Maßnahmen mit Dorferneuerungen durchgeführt worden. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der einzelnen Regionen ist durch die Bereitstellung von insgesamt 225 ha Fläche für Infrastrukturzwecke<br />

gefördert worden. Für den Umweltschutz sind insgesamt knapp 183 ha neu geschaffen, bzw. erhalten<br />

worden.<br />

Im Rahmen einer Flurbereinigung ist auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung von den Planungen<br />

betroffen. Durch die Vielzahl der beteiligten Institutionen wird darauf geachtet, dass zusätzlich<br />

Flächen für Bauland und Infrastruktur bereitgestellt werden. Weiterhin wird durch Maßnahmen der<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


354 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Dorferneuerung die Attraktivität des Wohnens in den beteiligten Dörfern wesentlich verbessert. Beides<br />

führt zu Folgeinvestitionen in den ländlichen Gebieten und damit auch zur Arbeitsplatzsicherung. Es<br />

lässt sich feststellen, dass Regionen, in denen eine Flurbereinigung durchgeführt worden ist, häufig<br />

anschließend eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung durchlaufen haben. Außerdem<br />

hat sich gezeigt, dass durch das verbesserte Wohnumfeld viele Familien ihren Wohnsitz in den Dörfern<br />

beibehalten haben (IFO- INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, 1991).<br />

9.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

9.1.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />

Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />

1-2.2 Da die Flurbereinigung bezüglich der Einkommensentwicklung des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg<br />

nur einen sehr geringen Anteil ausmacht, ist dieser Indikator nicht aussagefähig.<br />

Frage IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder<br />

verbessert worden?<br />

IX.1-1.1<br />

Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung , die<br />

eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt<br />

(EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Die folgenden Berechnungen der Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung basieren auf zwei<br />

empirischen Erhebungen, die in Baden-Württemberg in den Jahren 1991 und 1993 durchgeführt wurden.<br />

Diese Ergebnisse sind im Rahmen der fünf Fallstudien und der Befragung der Vorsitzenden der<br />

Teilnehmergemeinschaften nochmals überprüft und in den wesentlichen Aussagen bestätigt worden.<br />

Die eine Studie befasst sich mit der Evaluierung des Flurbereinigungsverfahrens in Hattenhofen<br />

(BURGMAIER, 1991b). Eine weitere empirische Erhebung analysiert das Verfahren in Trochtelfingen<br />

(BURGMAIER, 1993). Die Schlaggröße hat sich in Hattenhofen von 0,5 ha auf 0,9 ha und in Trochtelfingen<br />

von 0,7 auf 2,8 ha erhöht. Im Durchschnitt der Flurbereinigungsverfahren in Baden-Württemberg<br />

im Evaluationszeitraum von 2003 und 2004 erfolgte eine Ausdehnung der Flurstücksgrößen von 0,6<br />

ha auf 1,7 ha. Dieser Wert liegt etwa auch im Durchschnitt der beiden genannten Verfahren. Aus diesem<br />

Grunde ist es vertretbar die Ergebnisse beider Verfahren auf die Bewertung der Einkommenswirkungen<br />

im Rahmen der Evaluierung zu übertragen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

355<br />

In den Studien wird differenziert nach den Einsparungen bei den variablen Maschinenkosten, der Verringerung<br />

der Randstreifenverluste und der Einsparung an Arbeitszeit. Bei der Arbeitszeit wird weiterhin<br />

unterschieden zwischen den Einsparungen bei der Bearbeitung der Flächen und den Wegezeiten.<br />

Die in den Studien vorgenommene Differenzierung bildet eine gute Grundlage für die Bewertung im<br />

Rahmen der Evaluierung, da in einzelnen Fragestellungen auf die Einkommensalternativen der in der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten einzugehen ist und insbesondere auch auf die Bedeutung des Wegebaus<br />

für die <strong>Landwirtschaft</strong> und für den ländlichen Raum.<br />

Unter Beachtung der Ergebnisse der empirischen Erhebungen in den beiden oben genannten Verfahren,<br />

ergänzt um die im Rahmen der Evaluierung durchgeführten fünf Fallstudien und der Befragungen<br />

der Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften ergeben sich die in Tabelle 9.3 angeführten Ansätze<br />

für die Ermittlung der Einkommenswirkungen der Beschäftigten aus landwirtschaftlicher Tätigkeit.<br />

Tabelle 9.3:<br />

Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung<br />

Ansatzpunkt<br />

Pro ha<br />

Var. Maschinenkosten: 22,00 €<br />

Randstreifenverluste: 17,00 €<br />

Einsparung Arbeitszeit insgesamt:<br />

davon Bearbeitungszeit:<br />

davon Wege - Fahrgeschwindigkeit<br />

davon Wege - Entfernung<br />

6,30 Akh<br />

2,40 AKh<br />

2,30 Akh<br />

1,60 Akh<br />

Arbeitskosten (11,25 €/Std.) 71,00 €<br />

Summe Kosteneinsparung 110,00 €<br />

Quelle: Burgmaier 1991b/1993 und eigene Berechnungen<br />

Eine Auswertung in Niedersachsen auf der Grundlage von 10 Betrieben ergab die folgenden Kostenersparnisse<br />

durch die Flurbereinigung (KLARE, 2004, S. 471-478). Im Durchschnitt lag die Ersparnis<br />

bei den variablen Bewirtschaftungskosten bei etwa 33,87 €/ha. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

Arbeitszeitersparnis mit 0,2 Std./ha im Vergleich zu den Studien für Baden-Württemberg sehr gering<br />

ausfällt. Dies ist darin begründet, dass in den Betrieben in Niedersachsen sich die Hof-Feld-<br />

Entfernung nur um 13 % verbesserte und die Schlaggröße sich lediglich um den Faktor 1,8 erhöhte.<br />

Damit ist die Bedeutung der Zeitersparnis für Baden-Württemberg mit einem Anteil von 65 % an den<br />

gesamten Kosteneinsparungen wesentlich höher. Vergleicht man lediglich die Randverluste und die<br />

variablen Maschinenkosen, so ist die Einsparung mit 39,00 €/ha unter Beachtung des Faktors von<br />

über 3 bei der Zusammenlegung vergleichbar mit den Ergebnissen in Niedersachsen.<br />

Weitere empirische Erhebungen zu den Einkommenswirkungen der Flurbereinigung für die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe kommen zu dem Ergebnis, dass die Einkommenserhöhung für die Betriebe ca.<br />

32,00 €/ha beträgt. Analog zu den Berechnungen in Niedersachen wird auch in diesen Fällen die Arbeitszeitersparnis<br />

nicht monetär bewertet. Die Nichtberücksichtigung eines kalkulatorischen Ansatzes<br />

für die eingesparte Arbeitszeit erscheint, auf jeden Fall für die Verhältnisse in Baden-Württemberg,<br />

nicht sachgerecht. In den Fallstudien, Gesprächen mit Landwirten und den Vorsitzsenden der Teil-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


356 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

nehmergemeinschaften wurde immer betont, dass der entscheidende Vorteil der Flurbereinigung gerade<br />

in der Zeitersparnis liegt.<br />

Für die Forstwirtschaft ergeben sich ebenfalls Einkommensvorteile durch eine Flurbereinigung. Bedingt<br />

durch den Strukturwandel bei den holzverarbeitenden Betrieben ändern sich die Anforderungen<br />

an die Lieferanten. Während die Betriebe mit der klassischen, für starke Holzdimensionen gut angepassten<br />

Gattertechnologie noch durchschnittlich ca. 8.000 fm pro Jahr und Unternehmen eingesägt<br />

haben, sägen moderne Profilierwerke und Spanerbetriebe nicht unter 30.000 fm pro Jahr und Unternehmen<br />

mit mehr als 500.000 fm Jahreseinschnitt nehmen deutlich zu. Parallel dazu geht – ebenfalls<br />

technisch bedingt - der mittlere Durchmesser des eingesägten (und verkauften) Rundholzes deutlich<br />

zurück. Die große Masse wird heute in Sortimenten vermarktet, die früher allenfalls Zwischenprodukte<br />

und Reste darstellten.<br />

Gelingt Letzteres, dann entfallen Beifuhrkosten innerhalb des Waldes von bis zu 4 € pro fm (Extremfall).<br />

Unterstellt man eine mittlere Ernte von ca. 6 fm/Jahr und ha und eingesparte Beifuhrkosten von<br />

(nur) 1 € pro fm, dann ergeben<br />

6.876 ha Flurbereinigung im Jahr 2003 rund 41.256 €<br />

3.393 ha Flurbereinigung im Jahr 2004 rund 20.358 €<br />

Minderausgaben.<br />

Tabelle 9.4:<br />

Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung in den Jahren<br />

2003/2004<br />

2003 2004 Summe<br />

Zugewiesene Fläche<br />

(ha LF)<br />

14.732 10.362 25.094<br />

Kosteneinsparung.<br />

Var. Machinenk.<br />

324,1 228,0 552,1<br />

(Tsd. €)<br />

Kosteneinsparung<br />

Randstreifen<br />

250,4 176,1 426,5<br />

(Tsd: €)<br />

Arbeitszeiteinsp.<br />

(Tsd. Stunden)<br />

92,8 65,3 158,1<br />

(FTE)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

357<br />

Arbeitskosten<br />

(Tsd: €)<br />

1.044,0 731,4 1.775,4<br />

Einkommensvorteil<br />

Forstwirtschaft<br />

41,3 20,4 61,7<br />

(Tsd. €)<br />

Summe Einkommensvorteile<br />

1.659,8 1.155,9 2.815,7<br />

(Tsd. €)<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

In der Summe lässt sich feststellen, dass die Einkommensvorteile für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe im Durchschnitt der zwei Jahre ca. 1,4 Mio. € betragen. Dabei ist der Anteil der Forstwirtschaft<br />

mit ca. 5 % vergleichsweise gering. Daraus wird ersichtlich, dass die Flurbereinigung primär<br />

der landwirtschaftlichen Nutzung Vorteile bringt. Im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung entfallen<br />

65 % der Kostenvorteile auf die Arbeitszeitersparnis.<br />

Auf der Grundlage der durchschnittlichen Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />

Württemberg ist davon auszugehen, dass in den zwei Jahren in der Summe ca. 820 Betriebe von der<br />

Flurbereinigung profitiert haben (vgl. Indikator IX.4-1.1).<br />

Die direkte Einkommenseffizienz öffentlicher Mittel der Flurbereinigung bezogen auf die in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Beschäftigten ist als gering zu beurteilen. Den für die beiden ermittelten Jahre Einkommensvorteil<br />

von 2,8 Mio. € stehen Aufwendungen von ca. 71,6 Mio. € gegenüber. Dabei ist zu beachten,<br />

dass bei den durchgeführten Schwarzwaldverfahren der Gesichtspunkt der Offenhaltung der<br />

Landschaft im Vordergrund steht und die finanziellen Aufwendungen aufgrund der Topographie überdurchschnittlich<br />

hoch sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


358 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.1-1.2<br />

Verhältnis von Kosten zu Umsatz der geförderten, mit den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />

Das Ziel der Flurbereinigung ist die Reduzierung der Kosten bei der Bewirtschaftung von Flächen.<br />

Damit verändert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz in geförderten Betrieben im Vergleich zu<br />

den Betrieben, die diese durch die Flurbereinigung bedingten Kostenersparnisse bisher nicht realisieren<br />

konnten. Die relative Veränderung von Umsatz zu Kosten variiert aufgrund der unterschiedlichen<br />

Strukturen zwischen den einzelnen Betrieben. Tendenziell wird dieser Effekt in Veredlungsbetrieben<br />

erheblich niedriger im Vergleich zu reinen Marktfruchtbaubetrieben ausfallen.<br />

Anhand der Auswertung der Buchführungsergebnisse des Landes Baden-Württemberg sollen exemplarisch<br />

einzelne Ergebnisse aufgezeigt werden (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM,<br />

2005). Demnach erzielten bei den Haupterwerbsbetrieben die Veredelungsbetriebe. Im Wirtschaftsjahr<br />

03/04 einen Umsatz von 8.473 €/ha bei Aufwendungen von 7.356 €/ha. Bei einer Kostenersparnis von<br />

110 €/ha verbessert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz von 87 % auf knapp 85 %. Dieses<br />

Ergebnis ergibt sich aus der Tatsache, dass allein der Materialaufwand für die Tierproduktion 4.804<br />

€/ha beträgt und dieser Kostenblock von der Flurbereinigung nicht beeinflusst wird.<br />

Analog erzielen die Markfruchtbaubetriebe einen Umsatz von 2.293 €/ha bei Aufwendungen von<br />

1.786 €/ha. In diesem Fall verringert sich der prozentuale Anteil der Kosten an den Umsätzen durch<br />

die Flurbereinigung von 78 % auf 73 %. Die Differenz bei den Anteilen von Kosten zu Umsatz differiert<br />

damit bei einem Durchschnitt von 3 % zwischen 2 % und 5 %.<br />

IX.1-2.1<br />

Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben tätigen Begünstigten<br />

(EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen durch die Flurbereinigung außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

wird auf die Erläuterungen in Frage 3 der Beschäftigungswirkungen verwiesen. Bei der Bewertung<br />

der Einkommenswirkungen ist zu beachten, dass in den Kreis der Begünstigten der Flurbereinigung<br />

auch der Personenkreis einbezogen worden ist, der direkt und indirekt über die mit dieser Maßnahme<br />

verbundenen Investitionen in der Region profitiert. Damit ergeben sich die Einkommenswirkungen<br />

zwangsläufig aus den in Frage 3 ermittelten Beschäftigungswirkungen. Dabei werden nur die<br />

mit den Investitionen verbundenen regionalen Einkommenswirkungen in der Beurteilung berücksichtigt,<br />

da die Flurbereinigung als eine Maßnahme zur regionalen Wirtschaftsförderung eingestuft wird.<br />

Gesamtwirtschaftliche Einkommenseffekte sind dauerhaft kaum gegeben, da es sich bei der Förderung<br />

vorrangig um eine Umverteilung handelt.<br />

Zusätzlich zu den dargestellten Einkommenswirkungen ergeben sich Wertsteigerungen bei der Nutzung<br />

der Grundstücke. Dies wird belegt durch die beobachteten Pachtpreissteigerungen nach einer<br />

Besitzeinweisung. Die Eigentümer von verpachteten Flächen werden damit über die höheren Pachtpreise<br />

für ihren Finanzierungsanteil entschädigt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

359<br />

Tabelle 9.5:<br />

Ermittlung der Einkommensschöpfung<br />

Jahr<br />

Beschäftigte<br />

Regional<br />

Anzahl<br />

Einkommen<br />

Regional<br />

Mio. €<br />

2003 329 9,1<br />

2004 324 8,9<br />

Summe 653 18,0<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2005 und eigene Berechnungen<br />

Der Einkommensbeitrag pro Beschäftigtem wird abgeleitet aus der Lohn- und Gehaltssumme des<br />

Sektors Hoch- und Tiefbau, da die Beschäftigungseffekte ebenfalls diesem Sektor zugeordnet werden.<br />

Diese belief sich im Jahre 2004 in Baden-Württemberg auf 27.633 € pro Beschäftigtem (STATIS-<br />

TISCHES BUNDESAMT, 2005). Aus den obigen Berechnungen wird ersichtlich, dass die durch die Flurbereinigung<br />

erfolgte Einkommensschöpfung für die Region mit insgesamt 18 Mio. € höher ist im Vergleich<br />

zu den Einkommenswirkungen des landwirtschaftlichen Sektors. Von den Aufträgen profitieren<br />

überwiegend die Handwerksbetriebe vor Ort.<br />

Es ist bereits bei den Beschäftigungswirkungen darauf hingewiesen worden, dass aus wirtschaftlicher<br />

Sicht durch die Flurbereinigung der Fremdenverkehr nur geringe Umsatzzuwächse verzeichnen kann.<br />

Auf der Grundlage der Fallstudien und der Befragung der Ämter kommt man zu dem Ergebnis, dass<br />

dieser Anteil bei den Einkommen unter 10 % liegt. Der Tourismus im Schwarzwald wird von der Offenhaltung<br />

der Landschaft beeinflusst. Ohne die mit der Flurbereinigung finanzierten Erschließungsmaßnahmen<br />

könnte der Tourismus mittelfristig zurückgehen. Diese indirekt auftretenden Wirkungen<br />

werden mit dem obigen Indikator nicht erfasst.<br />

Komplementär zum Sektor Fremdenverkehr ist das Ergebnis, dass durch die Flurbereinigung insbesondere<br />

das regionale Handwerk und die Produktion gestärkt wird. Der Einkommensanteil liegt daher<br />

in den oben genannten Sektoren bezogen auf die regionale Einkommensschöpfung bei 90 %, wobei<br />

zu beachten ist, dass diese Einkommenswirkungen vorwiegend nur während der Bauphase auftreten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


360 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.1.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />

Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

IX.2-1.3<br />

X<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />

2-1.1/2-1.3/2-3.2 Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung sind nicht gefördert worden und es<br />

ergeben sich auch keine wesentlichen indirekten Wirkungen.<br />

IX.2-1.2<br />

Transporte/ Wege, die aufgrund von Fördermaßnahmen erleichtert oder unnötig wurden<br />

(Beschreibung sowie Angabe der Kilometer und /oder Stunden, die pro Jahr nicht zurückgelegt<br />

werden mussten)<br />

Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist, dass durch den landwirtschaftlichen Wegebau Wegzeiten<br />

eingespart werden. Dies wird ermöglicht durch geringere Hof-Feld-Entfernungen, durch die mit<br />

größeren Schlägen verbundene Einsparung an Fahrten und durch die höhere Fahrgeschwindigkeit auf<br />

den neu ausgebauten Wegen. Im Kapitel der Einkommenswirkungen ergaben sich über die Zeitersparnis<br />

bei den Wegezeiten entsprechende Einkommenseffekte. Diese Angaben bilden auch die<br />

Grundlage für die Bewertung in diesem Punkt.<br />

Empirische Erhebungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich die mittlere Hof-Feld-Entfernung um ca.<br />

200 m verringert (BURGMAIER, 1993, UND DIE DORT ANGEGEBENE LITERATUR). Durch die höhere Fahrgeschwindigkeit<br />

werden im Durchschnitt 2,3 Std./ha eingespart und durch eingesparte Fahrten nochmals<br />

1,6 Std./ha. Nach der obigen Fragestellung wird die Erleichterung von Transporten in Verbindung<br />

gesetzt mit der höheren Fahrgeschwindigkeit und die unnötigen Fahrten mit den eingesparten Fahrten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

361<br />

Tabelle 9.6:<br />

Vorteile Wegebau<br />

Jahr Wegebau km Eingesparte Stunden<br />

2003 538 57.455<br />

2004 516 40.412<br />

Summe 1.054 97.867<br />

Quelle: Burgmaier, 1993 und eigene Berechnungen<br />

Die obige Auflistung verdeutlicht, dass durch den Wegebau in der <strong>Landwirtschaft</strong> erhebliche Kapazitäten<br />

freigesetzt werden können. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Gesamtaufwendungen für<br />

den Wegebau zur Realisierung dieser Einsparungen im Durchschnitt der zwei Jahre knapp 20 Mio. €<br />

betragen. Isoliert betrachtet ist unter diesem Gesichtspunkt der Wegebau in der heutigen Form kritisch<br />

zu beurteilen. Es ist daher zu berücksichtigen, dass Wegebau und Bodenneuordnung voneinander<br />

abhängig sind und teilweise Flächen nur durch den Wegebau wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden<br />

können. Weiterhin ist in diesen Zahlen nicht der Freizeitwert des Wegebaus für die ländliche Bevölkerung<br />

berücksichtigt. Die Vorteile des Wegebaus der Flurbereinigung können also nur im Zusammenhang<br />

aller Wirkungen beurteilt werden.<br />

IX.2-2.1<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, der Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten hat, die<br />

von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />

Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist die Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />

für die ländliche Bevölkerung. Das Spektrum der Angebote ist umfassend und beinhaltet u.a. den Bau<br />

von Rad-, Wander- und Reitwegen, die Anlage von Bolzplätzen und den Bau von Schutzhütten und<br />

Feuerstellen. Bezogen auf das ländliche Erbe werden beispielsweise alte Bildstöcke renoviert. Sämtliche<br />

Freizeit- und Erholungseinrichtungen sind der gesamten ländlichen Bevölkerung zu 100 % zugänglich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


362 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.2-3.1<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />

Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />

des ländlichen Erbes hat (in %)<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung wurden mit dem Ziel Verbesserung des Freizeitangebotes in den<br />

Jahren 2003/2004 folgende Einrichtungen neu erstellt:<br />

Bau-, Kultur- und Bodendenkmale<br />

Feldkreuze, Bildstöcke, Einzelbänke<br />

15 ha<br />

140 Stück<br />

Fuß- und Wanderwege 43 km<br />

Rad- und Reitwege<br />

30 km<br />

Rastplätze<br />

13 Stück<br />

Spiel- und Sportanlagen<br />

16 Stück<br />

Das Ziel der Flurbereinigung ist, dass sämtliche Freizeitangebote der gesamten Bevölkerung zur Verfügung<br />

stehen und damit zugänglich sind.<br />

IX.2-3.2<br />

Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die sich aufgrund der Beihilfe<br />

verbessert haben (Anzahl und in %)<br />

Mit der Flurbereinigung werden keine Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum gefördert. Es<br />

besteht damit kein direkter Zusammenhang zur obigen Frage. In touristisch geprägten Regionen kann<br />

es jedoch indirekt durch die Zunahme des Tourismus zu einer Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten<br />

kommen. Die Vernetzung von Radwanderwegen im Rahmen der Flurbereinigung hat teilweise<br />

zur Folge, dass in touristisch attraktiven Regionen Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen<br />

Raum ausgebaut werden. Da aber in diesem Fall kein direkter Zusammenhang mit den für die Flurbereinigung<br />

gewährten Beihilfen existiert, wird eine Quantifizierung nicht vorgenommen.<br />

9.1.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.3 – In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />

Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

363<br />

3-1.2 Indikator ist nicht geeignet, da die Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> direkt und indirekt nicht<br />

gefördert wird.<br />

3-2.1 Flurbereinigung hat keinen Einfluss auf die jahreszeitliche Verteilung der Arbeitszeit, sondern<br />

führt in der Summe zu einer Einsparung.<br />

3-2.2 Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Fremdenverkehrssaison<br />

3-3.2 Indikator nicht geeignet, da Beschäftigungswirkungen konjunkturell bedingt sind.<br />

IX.3-1.1<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die durch Fördermaßnahmen geschaffen/erhalten<br />

wurden (FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />

Der im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sich vollziehende Strukturwandel hat zur Folge,<br />

dass in der <strong>Landwirtschaft</strong> durch Fördermaßnahmen keine zusätzlichen Arbeitsplätze in der Urproduktion<br />

neu geschaffen werden sollten. Auch von agrarpolitischer Seite wird immer betont, dass<br />

durch Fördermaßnahmen der Strukturwandel nicht aufgehalten, sondern nur in einem sozial verträglichen<br />

Rahmen abgefedert werden soll.<br />

Nach den obigen Berechnungen werden durch die Flurbereinigung ca. 160 Tsd. Stunden eingespart.<br />

Bei 2.300 Std./Jahr ergeben sich rechnerisch 70 AK mit der entsprechenden Produktivitätssteigerung<br />

bei der Arbeit. In der Tendenz wird damit der notwendige Strukturwandel unterstützt. In den Gesprächen<br />

mit den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften wurde bestätigt, dass durch die Flurbereinigung<br />

kein Betrieb zusätzlich im Haupterwerb bewirtschaftet wird. Es wurde weiterhin die Vermutung<br />

geäußert, dass durch Ausnutzung der Rationalisierungsmöglichkeiten der Strukturwandel zukünftig<br />

eher noch zunimmt.<br />

Anders verhält es sich bei den Nebenerwerbsbetrieben, bei denen die knappe Arbeitszeit häufig der<br />

begrenzende Faktor bei der Entscheidung über die Weiterbewirtschaftung der Betriebe ist. Die Flurbereinigung<br />

mit der damit verbundenen Zeitersparnis veranlasst hier einzelne Betriebe die Bewirtschaftung<br />

aufrechtzuerhalten. Da sich in diesem Fall keine zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten im<br />

ländlichen Raum ergeben, ist eine Quantifizierung nicht vorzunehmen.<br />

IX.3-3.1<br />

Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />

die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Bei den Beschäftigungswirkungen wird gesamtwirtschaftlich differenziert zwischen den konjunkturell<br />

bedingten und den strukturell neu geschaffenen Arbeitsplätzen. Die konjunkturelle Beschäftigung ergibt<br />

sich in dem Zeitraum der Durchführung der Baumaßnahmen, die durch die Fördermaßnahme in<br />

der Summe initiiert worden ist. Nach Auslaufen der Programme baut sich dieser Effekt wieder ab und<br />

ist damit nicht dauerhaft in der Region. Anders verhält es sich bei den strukturell neu geschaffenen<br />

Arbeitsplätzen durch die Neuansiedlung von Unternehmen und/oder Expansion bestehender Unternehmen.<br />

Diese Arbeitsplätze stehen in der Region dauerhaft zur Verfügung und sind daher für die<br />

Entwicklung ländliche Räume von höherer Bedeutung. Im Rahmen der Evaluierung wird diese Differenzierung<br />

nicht vorgenommen, da der Bewertungszeitraum sich lediglich auf zwei Jahre beschränkt.<br />

Die Beurteilung der strukturellen Effekte ist jedoch nur über einen längeren Zeitraum möglich. Auch<br />

bei den EU-Programmindikatoren wird nicht differenziert zwischen den unterschiedlichen Wirkungen.<br />

Im Folgenden wird zunächst auf die beschäftigungsrelevanten Investitionen für die Region eingegangen,<br />

die sich aus den EU-kofinanzierten Mitteln, den Finanzierungsanteilen von Bund und Ländern<br />

und dem Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zusammensetzen. Als beschäftigungswirksame<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


364 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Maßnahmenbereiche der Flurbereinigung werden der Wege- und Wasserbau, die Bodenverbesserungen,<br />

die Gestaltung der Ortslage und die Bodenordnung eingestuft.<br />

Bezogen auf die durch die Investitionen induzierte Nachfrage nach Vorleistungen wird von einer Relation<br />

von 60 zu 40 ausgegangen. Die daraus resultierenden Beschäftigungswirkungen werden über<br />

den Umsatz pro Beschäftigten im Hoch- und Tiefbau ermittelt, da die getätigten Investitionen vorrangig<br />

diesem Sektor zugeordnet werden können. Dieser belief sich im Jahre 2004 in Baden-Württemberg<br />

auf 100.000 € pro Beschäftigten (STATISTISCHES BUNDESAMT, 2005). Aus diesen Zahlen lassen sich die<br />

analog zu Kapitel 1 einzelnen Beschäftigungseffekte ermitteln, indem in der Summe aller Wirkungen<br />

von 16 FTE pro 1 Mio. € Investitionssumme ausgegangen wird. Es ist davon auszugehen, dass etwa<br />

70 % der Beschäftigungswirkungen in der Region wirksam werden.<br />

Tabelle 9.7:<br />

Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung<br />

Jahr<br />

Finanzvolumen<br />

Mio. €<br />

Beschäftigung<br />

insgesamt<br />

Anzahl<br />

Beschäftigung<br />

Regional<br />

Anzahl<br />

2003 29,4 470 329<br />

2004 28,9 462 324<br />

Summe 58,3 932 653<br />

Quelle: Eigene Berechnungen<br />

Durch die Flurbereinigung werden in der Gemeinde, finanziert durch die Kommune, weitere Investitionen<br />

eingeleitet. Dies erfolgt im Rahmen der Dorfsanierung, der Ausweisung von Flächen für Wohnzwecke<br />

und Gewerbeansiedlungen und des Ausbaus des Wegenetzes. Bei den Gesprächen mit den<br />

Bürgermeistern wurde bestätigt, dass die Flurbereinigung durch die Bodenordnung in vielen Fällen<br />

erst die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen geschaffen hat. Bei den<br />

privaten Investitionen handelt es sich vorrangig um Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

bei Gebäuden und Maschinen. Weiterhin kommt es teilweise zu Gewerbeansiedlungen, bzw.<br />

erweitern ansässige Unternehmen ihre Kapazitäten.<br />

Durch die Investitionen im Rahmen der Flurbereinigung wurden demnach in der Summe der zwei<br />

Jahre 932 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Der regionale Anteil beläuft sich auf der Grundlage<br />

der obigen Annahmen auf 653 Beschäftigte.<br />

Zusammenfassend wird aus den Quantifizierungen der Beschäftigungswirkungen ersichtlich, dass<br />

zwar mit der Flurbereinigung das vorrangige Ziel der Verbesserung der Produktionsbedingungen in<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> verfolgt wird, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Region aber wesentlich<br />

bedeutsamer sind. Hierin muss nicht zwangsläufig ein Widerspruch gesehen werden, da der ganzheitliche<br />

Ansatz dieser Maßnahme in einer Region immer mehr in den Vordergrund rückt.<br />

Der überwiegende Teil der oben berechneten Beschäftigungsmöglichkeiten wirkt sich auf das Handwerk<br />

und die lokale Produktion aus. Dies gilt insbesondere für die oben aufgelisteten Investitionen, da<br />

in diesen Fällen vorrangig eine Auftragsvergabe an Unternehmen in der Region erfolgt. Der prozentuale<br />

Anteil dürfte in diesen Fällen bei über 80 % der gesamten regionalen Beschäftigungseffekte liegen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

365<br />

9.1.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />

IX.4-1.1<br />

X<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />

IX.4-1.1<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />

Bei den durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen wird die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />

und die durchschnittliche Betriebsgröße nicht erfasst. Der Zuwendungsempfänger der Fördermittel ist<br />

die Teilnehmergemeinschaft und es werden daher auch nur Daten über die Eigentümer der Flächen<br />

erfasst. Es ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Betriebsgröße der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in Flurbereinigungsgebieten an den Werten Baden-Württembergs orientiert. Es gibt<br />

aufgrund der empirischen Erhebungen keine Hinweise, dass zwischen beiden Werten maßnahmebedingt<br />

signifikante Unterschiede bestehen. Die folgenden Berechnungen basieren daher auf den<br />

Durchschnittswerten Baden-Württembergs. Demnach belief sich im Jahre 2003 die durchschnittliche<br />

Betriebsgröße bei den Betrieben über 2 ha auf 26,4 ha. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe umfasste<br />

33 % mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 39,4 ha und einem Anteil an der Bewirtschaftung<br />

der Gesamtfläche von 66 %. Als Bezugsbasis wird jeweils die Grundgesamtheit Baden-Württembergs<br />

herangezogen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


366 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Tabelle 9.8:<br />

Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung<br />

Jahr LF über 2 ha Zahl der Betriebe Anteil (in %)<br />

2003 11.070 419 0,8<br />

2004 7.632 289 0,5<br />

Summe 18.702 708 1,3<br />

Quelle: MLR, 2005 und eigene Berechnungen<br />

Die obigen Zahlen verdeutlichen, dass bezogen auf die Zahl der Betriebe in Baden-Württemberg der<br />

Flurbereinigung in dem Zeitraum von zwei Jahren eine geringe Bedeutung zukommt. Daraus wird<br />

ersichtlich, dass diese Maßnahme über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss, damit<br />

sich für eine größere Anzahl von Betrieben die positiven Wirkungen einstellen.<br />

IX.4-1.2<br />

Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />

insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />

stehen (Beschreibung)<br />

Es ergeben sich durch die Beihilfen der Flurbereinigung direkt keine Verbesserungen der Vermarktung<br />

landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse, da aus landwirtschaftlicher Sicht fast ausschließlich der<br />

Wegebau und die Verbesserung der Flächennutzungsstruktur gefördert wird. Es ist damit kein direkter<br />

Zusammenhang zwischen der Fördermaßnahme und dem obigen Indikator gegeben. Es ist bereits an<br />

unterschiedlicher Stelle im Rahmen der Bewertung darauf hingewiesen worden, in welcher Form die<br />

durch die Flurbereinigung freigesetzten Arbeitskräfte von den Betrieben genutzt werden (können). Es<br />

ist daher möglich, dass ein Teil der Betriebe die Selbstvermarktung von Qualitätserzeugnissen ausbaut.<br />

Vorraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechendes Absatzpotential vorhanden ist. Die Kombination<br />

von Flurbereinigung und zunehmendem Tourismus durch Erhöhung der Attraktivität hat in einigen<br />

Regionen zur Folge, dass landwirtschaftliche Betriebe die Selbstvermarktung ausbauen mit dem<br />

Ziel, konkret die Touristen anzusprechen. Realistischerweise ist aber davon auszugehen, dass hierdurch<br />

keine größeren Einkommenspotentiale für die Summe der Betriebe erschlossen werden können.<br />

IX.4-2.1<br />

Anteil bedrohter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen geschützt werden konnten<br />

(in Hektar und %)<br />

Die Statistik des Landes Baden-Württemberg zur Flurbereinigung weist eine Kategorie der Mitwirkung<br />

bei der Sicherung und Erhaltung wertvoller Flächen und Gebiete aus, die zur Beurteilung dieses Indikators<br />

herangezogen wird. Auf diese Kategorie entfallen in den zwei Jahren insgesamt 2.012 ha. Dies<br />

entspricht im Durchschnitt der zwei Jahre einem Anteil von etwa 6 % der gesamten flurbereinigten<br />

Fläche. Über die Bedeutung dieser Flächen für den Umweltschutz in der Region lassen sich daraus<br />

keine Aussagen ableiten. Es kann sich daher in Regionen die Situation ergeben, dass die gesicherten<br />

Flächen zu 100 % den schützenswerten Flächen entsprechen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

367<br />

IX.4-2.2<br />

Anteil beschädigter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen regeneriert werden<br />

konnten (in Hektar und %)<br />

In der Statistik der Flurbereinigung werden die durch die Flurbeireinigung verbesserten Flächen ausgewiesen.<br />

Dies beinhaltet zum überwiegenden Teil die Drainierung und die Rekultivierung. Insgesamt<br />

können in der Summe der zwei Jahre 2003 bis 2004 300 ha dieser Rubrik zugeordnet werden. Der<br />

Anteil an der insgesamt flurbereinigten landwirtschaftlich genutzten Fläche beträgt damit ca.0,8 %.<br />

IX.4-3.1<br />

Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />

Im Rahmen der Fallstudien wurde von den Bürgermeistern immer darauf hingewiesen, dass viele<br />

Entwicklungen in der Kommune nicht oder nur erschwert möglich gewesen wären, wenn die Flurbereinigung<br />

nicht durchgeführt worden wäre. Ein wesentlicher Punkt ist die Bereitstellung von Flächen<br />

durch das Bodenmanagement. Hierdurch war es oftmals möglich neue Baugebiete auszuweisen und<br />

damit die Stabilität des dörflichen Lebens zu sichern. Weiterhin verbesserten sich durch die Bereitstellung<br />

von Flächen die Bedingungen für Unternehmensgründungen, bzw. für den Ausbau bereits existierender<br />

Betriebe. Auch notwendige kommunale Aufgaben, wie der Bau von Kläranlagen ließen sich<br />

leichter realisieren.<br />

9.1.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

0IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />

5-2.1/5.2.2 Indikatoren nicht Gegenstand der Förderung<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


368 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.5-1.1 Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere durch eine<br />

aufgrund der Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion (in Hektar und %)<br />

Dem Bodenschutz wird im Rahmen der Flurbereinigung immer mehr Beachtung geschenkt. Grundsätzlich<br />

besteht durch die Zusammenlegung von Flächen die Gefahr, dass insbesondere der Bodenabtrag<br />

durch Erosion zunimmt. Dieser Gefahr wird begegnet, indem durch die Erhaltung und Neuanlage<br />

von Böschungen Rainen und Hecken einschließlich der Anlage von speziellen Windschutzpflanzungen<br />

der Bodenschutz verbessert wird. Insgesamt wurden in den zwei Jahren in der Summe 100<br />

km linienhafte Anlagen mit Bepflanzungen durch die Flurbereinigung ermöglicht.<br />

Der Einfluss dieser Anpflanzungen auf die Vermeidung von Bodenerosionen darf nicht überbewertet<br />

werden. Wesentlich größeren Einfluss hat die Technik der landwirtschaftlichen Nutzung, wie beispielsweise<br />

das Mulchsaatverfahren. Es ist daher problematisch, die Anpflanzungen mit den Flächen<br />

in Verbindung zu bringen und dem Bodenschutz zuzuordnen.<br />

IX.5-1.3<br />

Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden<br />

und -praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur oder der Bodennutzung in<br />

Zusammenhang stehen und auf Fördermaßnahmen zurückzuführen sind (Beschreibung)<br />

Durch die Flurbereinigung verringern sich die Randstreifenverluste bei Dünge- und Pflanzenschutzmittel.<br />

Umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden werden zwar nicht direkt gefördert, sind aber das<br />

Ergebnis der besseren Flächennutzungsstruktur. Die eingesparten Stunden beziehen sich vorrangig<br />

auf den Maschineneinsatz mit der Folge der Energieeinsparung.<br />

IX.5-3.1<br />

Hinweise auf Verbesserungen der nicht landwirtschaftlichen Flächen im Sinne von biologischer<br />

Vielfalt /Landschaften/natürlichen Ressourcen, die auf die Beihilfe zurückzuführen<br />

sind (Beschreibung)<br />

Im Rahmen der Flurneuordnung in Baden-Württemberg werden Flächen bereitgestellt für den Naturund<br />

Landschaftsschutz. Weiterhin wird die Erhaltung und Neuanlage von Böschungen, Rainen und<br />

Hecken finanziell unterstützt. Durch die Anlage von Windschutzpflanzungen wird die Bodenerosion<br />

verringert. Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen verhindert Abschwemmungen und reduziert<br />

damit ebenfalls die Bodenerosion. Diese Maßnahmen werden auf Flächen durchgeführt, die nicht oder<br />

nach der Durchführung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Es ergibt sich daher auf diesen<br />

Flächen nach der obigen Definition eine Verbesserung bei der biologischen Vielfalt, der Landschaft<br />

und den natürlichen Ressourcen.<br />

Durch folgende Zahlen lassen sich Verbesserungen nach dem obigen Programmindikator belegen:<br />

Tabelle 9.9:<br />

Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha)<br />

Maßnahme 2003 2004 Summe<br />

Linienhafte Anlagen – Neu 58 16 74<br />

Flächenhafte Anlagen – Neu 241 90 331<br />

Erhalt/Sicherung<br />

Ökologisch wertvolle Flächen<br />

175 835 1.010<br />

Quelle: MLR, 2003<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

369<br />

IX.5-4.1 Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch oder den<br />

Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten aufgrund von Fördermaßnahmen<br />

verbessern können (Anzahl und %)<br />

a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken und Systeme (Anzahl und %)<br />

b) davon Informationen über nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten (Anzahl und %)<br />

Im Rahmen der Flurbereinigung werden Hinweistafeln aufgestellt, die über Umweltfragen im Zusammenhang<br />

mit der Durchführung der Maßnahme informieren. Über landwirtschaftliche Praktiken werden<br />

nur in wenigen Fällen gesondert Hinweise gegeben, da in diesem Fall die gute fachliche Praxis<br />

gilt, die speziell erläutert wird. Die Darstellungen beziehen sich daher zu fast 100 % auf umweltfreundliche<br />

Tätigkeiten im nicht landwirtschaftlichen Bereich. Diese Informationen stehen grundsätzlich der<br />

gesamten Bevölkerung zur Verfügung, die die flurbereinigten Gebiete zum Zwecke der Erholung nutzen.<br />

9.1.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Die Flurbereinigung kann nur als ein Baustein einer integrierten ländlichen Entwicklung umfassend<br />

beurteilt werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung hat Ansätze zu den aktuellen<br />

Herausforderung der Landentwicklung formuliert. Diese bilden im Zusammenhang mit der im<br />

Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes aufgestellten Strategie der Flurneuordnung die<br />

Grundlage für die folgende Beurteilung.<br />

Ein Ziel der Flurbereinigung wird auch zukünftig die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund<br />

Forstwirtschaft sein. Die Vorteile liegen vorwiegend in der Arbeitszeitersparnis und damit in der<br />

Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Die Ergebnisse zeigen, dass über 6 Std./ha eingespart werden<br />

können. Diese Einsparung beruht zu über 60 % auf dem Wegebau. Daraus wird ersichtlich, dass dem<br />

Wegebau zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eine besondere Bedeutung zukommt. Angesichts<br />

knapper werdender Haushaltsmittel sollte man sich daher stärker auf diese Maßnahme konzentrieren.<br />

Die dafür erforderlichen Maßnahmen der Bodenneuordnung müssten weiterhin durchgeführt werden.<br />

Durch die Erhöhung der Schlaggrößen um ca. 300 % kommt es zu weiteren Kosteneinsparungen bei<br />

den Maschinenkosten und Randverlusten. In der Summe werden in den zwei Jahren ca. 160 Tsd.<br />

Stunden eingespart und die gesamten Kostenersparnisse belaufen sich auf 2,8 Mio. €. Weiterhin verbessert<br />

sich bei den Ackerbaubetrieben das Verhältnis von Kosten zu Umsatz um etwa 5 %. Die obigen<br />

Zahlen verdeutlichen, dass mit der Flurbereinigung eine Verbesserung der Wettbewerbssituation<br />

gegeben ist. Einschränkend ist anzumerken, dass der finanzielle Aufwand in Relation zu den Vorteilen<br />

hoch ist und pro Jahr etwa nur 0,7 % der Betriebe von dieser Maßnahme profitieren. Zukünftig sollte<br />

daher mit flexiblen Instrumenten verstärkt darauf geachtet werden, dass bezüglich der Stärkung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit die Effizienz der Maßnahme erhöht wird.<br />

Die Flurbereinigung dient der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regionen.<br />

Im Rahmen der Durchführung der Maßnahme ergibt sich in den Regionen ein konjunktureller<br />

Beschäftigungseffekt. Nach den obigen Berechnungen beläuft sich dieser für die zwei Jahre auf 653<br />

Beschäftigte in der jeweiligen Region. Damit ist eine Einkommensschöpfung von ca. 18 Mio. € verbunden.<br />

In den Gesprächen wurde bestätigt, dass überwiegend die Handwerksbetriebe vor Ort von<br />

der Bautätigkeit profitieren. Da der Mitteleinsatz über die Jahre relativ kontinuierlich verläuft, werden<br />

diese Arbeitsplätze nach Regionen wechselnd für das Land dauerhaft gesichert.<br />

Die Flurbereinigung unterstützt in bestimmten Kommunen die Herstellung von Infrastrukturanlagen<br />

durch das Instrument der Landentwicklung. Indirekt kann die Schaffung von Arbeitsplätzen in den<br />

Kommunen durch die Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen in Zusammenhang mit der<br />

Flurbereinigung gefördert werden. Für diese Zwecke sind in den zwei Jahren 225 ha bereitgestellt<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


370 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

worden. Zusätzlich wurden im Rahmen von Flurbereinigungen 163 Maßnahmen der Dorferneuerung<br />

durchgeführt und mit Zuschussmitteln gefördert.<br />

Flurbereinigungsmaßnahmen führen zu einer Erhöhung des Freizeitwertes in den Kommunen. Die<br />

neuangelegten Wege werden intensiv für Freizeitzwecke genutzt. Häufig wird in einem Verfahren das<br />

Rad- und Wanderwegenetz ausgebaut und eine Verbindung zwischen einzelnen Kommunen geschaffen.<br />

Zusätzlich werden Rastplätze angelegt und die Spiel und Sportanlagen ausgebaut. In den Gesprächen<br />

wurde betont, dass nach Abschluss eines Verfahrens der überwiegende Teil der Bevölkerung<br />

die Maßnahme als vorteilhaft für die Kommune einstuft.<br />

Die Flurbereinigung dient dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft durch eine flächendeckende<br />

Landbewirtschaftung. Dies gilt insbesondere in Weinbergregionen und bei den<br />

Schwarzwaldverfahren. In bestimmten Regionen kann durch die ungünstige Flächenstruktur verbunden<br />

mit der Hanglage der Weinbau nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Flächen werden<br />

der natürlichen Sukzession überlassen. In vielen Kommunen ist diese Entwicklung unerwünscht,<br />

da das Landschaftsbild als störend empfunden wird und nachteilige Auswirkungen auf den Tourismus<br />

erwartet werden. Durch die Flurbereinigung können die Betriebe den Anbau weiterhin wirtschaftlich<br />

betreiben und damit die Kulturlandschaft in der Region erhalten. Die gleiche Argumentation gilt für den<br />

Wegebau bei den Schwarzwaldverfahren, da durch die bessere Erreichbarkeit über die Grünlandnutzung<br />

die Landschaft offen gehalten wird.<br />

Die Flurbereinigungsverfahren dienen verstärkt auch dem Natur- und Landschaftsschutz. In den<br />

zwei Jahren wurden an linien- und flächenhaften Anlagen gut 400 ha in der Summe neu geschaffen.<br />

Im gleichen Zeitraum wurden ca. 1.000 ha ökologisch wertvolle Flächen erhalten.<br />

Bezüglich der in Kaptitel 9.1.2.4 formulierten quantitativen Ziele ergeben sich die folgenden Zielerreichungsgrade:<br />

Mit durchschnittlich 27 neu begonnenen Verfahren pro Jahr werden die angestrebten 40 Verfahren<br />

nicht erreicht.<br />

Die im Durchschnitt zugewiesenen land- und forstwirtschaftliche Fläche von knapp 18.000 ha/Jahr<br />

entspricht den Zielvorgaben.<br />

Der Wegebau liegt mit über 500 km pro Jahr über dem Zielwert von 400 km.<br />

Die Kosteneinsparungen der <strong>Landwirtschaft</strong> entsprechen mit 20 % den Zielvorgaben.<br />

Bei den Umweltzielen werden mit 60 km Baumreihen und Gehölzstreifen und 500 ha Erhalt ökologischer<br />

Flächen die Zielvorgaben erreicht.<br />

Die größten Defizite bei der Zielerreichung ergeben sich bei der Dauer der Verfahren. Die angestrebten<br />

7 Jahre zwischen Planfeststellung und Besitzeinweisung werden nicht erreicht und mit 390.000 ha<br />

liegt der Bestand über den angestrebten 300.000 ha. Es wird davon ausgegangen, dass durch eine<br />

Flexibilisierung der Bodenneuordnung diese Defizite abgebaut werden können.<br />

9.1.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />

Die wesentliches Element der GAP-Reform ist die Entkopplung der Prämien von der Produktion und<br />

die Übertragung der Eigentumsrechte auf die Bewirtschafter. Damit besteht zunächst kein direkter<br />

Zusammenhang zu der Flurbereinigung. Indirekt könnten sich bei den Verfahren im Rahmen Bodenneuordnung<br />

Auswirkungen ergeben, da die Entkopplung in der Tendenz zu einer Wertminderung bei<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

371<br />

den Ackerflächen führt. Erste Hinweise sind in einigen Regionen bereits erkennbar, in denen Ackerflächen<br />

ohne Prämienrecht nur schwer verkäuflich sind. Derzeit wird der Preisverfall auf dem Bodenmarkt<br />

noch durch die Notwendigkeit der Aktivierung der Prämien abgefangen. Für die Zukunft ließe<br />

sich bei fallenden Bodenpreisen die Bodenneuordnung wesentlich flexibler gestalten.<br />

Wesentlich entscheidender für die Fortführung der Maßnahme ist die neue ELER-Verordnung mit der<br />

Zuordnung der Schwerpunkte. Nach dem derzeitigen Stand wird die Flurbereinigung dem Schwerpunkt<br />

I zugeordnet. Daraus folgt, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erhöhung<br />

der Wertschöpfung der <strong>Landwirtschaft</strong> als Bewertungsmaßstab der Maßnahme in den Vordergrund<br />

gestellt wird. Im Rahmen der Evaluierung wurde jedoch immer betont, dass bezogen auf die landwirtschaftliche<br />

Produktion die Flurbereinigung eine ungünstige Kosten-Nutzen-Relation bezüglich des<br />

Einsatzes öffentlicher Mittel aufweist. Im Schwerpunkt I besteht eine Konkurrenz bei Verwendung der<br />

knapper werdenden öffentlicher Mittel beispielsweise zu den Investitionsförderprogrammen und der<br />

Junglandwirteförderung. Unter diesen Voraussetzungen sollte die Produktivitätssteigerung durch die<br />

Flurbereinigung in der neuen Programmperiode stärker betont werden.<br />

9.1.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

9.1.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Flurbereinigung mit der Zielrichtung der Erhöhung der Produktivität<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> in Relation zum Einsatz öffentlicher Mittel stärker in die Kritik gerät. In unterschiedlichen<br />

Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass der Beitrag der zur Verbesserung der Wettbewerbesfähigkeit<br />

landwirtschaftlicher Betriebe mittlerweile gering ist. Es wird in diesem Zusammenhang<br />

auf die Halbzeitevaluierungen verwiesen. Weiterhin wird kritisiert, dass die im Vergleich zu anderen<br />

Fördermaßnahmen hohen Fördersätze zu Verzerrungen führen.<br />

Auch Klare weist in den Schlussfolgerungen seiner Studie darauf hin, dass die Flurbereinigungsverfahren<br />

mit dem Aufgabenschwerpunkt <strong>Landwirtschaft</strong> ein sehr ungünstiges gesamtwirtschaftliches<br />

Kosten–Nutzen–Verhältnis aufweisen. Ein besseres Ergebnis wäre daher zu erzielen, wenn die Bodenneuordnung<br />

erheblich flexibler ausgestaltet wird. Weiterhin wird empfohlen, die Flurbereinigungsverfahren<br />

noch stärker für nicht-landwirtschaftliche Bereiche zu nutzen (vgl. Klare, 2005).<br />

Die folgenden grundsätzlichen Empfehlungen gehen davon aus, dass die Flurbereinigung auch zukünftig<br />

in Baden-Württemberg ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> sein wird. Dies bestätigen die ermittelten Einsparungen an Ressourcen, die Ergebnisse<br />

der Fallstudien und die Gespräche mit den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften. Es zeigt sich<br />

aber auch in den Berechnungen und wurde in den Gesprächen bestätigt, dass der wesentliche Vorteil<br />

in der aus den Wegebau resultierenden Zeitersparnis liegt.<br />

(1) Der Grundgedanke der integrierten ländlichen Entwicklung sollte in den Verfahren noch stärker<br />

in den Vordergrund gestellt werden. Unter diesem Aspekt könnten Dorferneuerungsmaßnahmen<br />

und weitere Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in einem Zusammenhang gesehen<br />

und möglichst in einem Komplex gefördert werden. Dies wird in dieser Form auch vom Europäischen<br />

Rechnungshof betont. Weiterhin sollte das Instrument der Flurbereinigung verstärkt zur<br />

Lösung von Landnutzungskonflikten eingesetzt werden.<br />

(2) Die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel bezüglich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> sollte verbessert werden. Dabei lassen sich vorrangig Einsparungen bei<br />

der Bodenneuordnung durch flexible Instrumente des Nutzungstauschs erzielen. Dieser Ansatz<br />

wird durch die GAP-Reform erleichtert, da der Bodenwert an Bedeutung verliert.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


372 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

(3) Die Verzerrung durch den hohen Förderanteil der Flurbereinigung im Vergleich zu den sonstigen<br />

Maßnahmen ist durch einen höheren Finanzierungsanteil der Kommunen und der Teilnehmergemeinschaften<br />

abzubauen. Die Kritiker dieses Vorschlags sollten bedenken, dass bei den<br />

absehbaren Kürzungen der Haushaltsmittel man durch diesen Ansatz in die Lage versetzt wird,<br />

auch zukünftig in ähnlicher Form diese Maßnahmen durchführen zu können.<br />

(4) Die Vertreter des Naturschutzes kritisieren, dass bei den Flurbereinigungsverfahren die auf<br />

Gemeinnützigkeit ausgerichteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholung<br />

dem Ziel der Erhöhung der Produktivität nachgeordnet sind. Es wird aber auch herausgestellt,<br />

dass die meisten Flurbereinigungsämter dem ökologischen Anliegen verstärkt Rechnung tragen.<br />

9.1.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Die Empfehlungen orientieren sich an der derzeitigen Fassung der ELER-Verordnung. Die einzelnen<br />

Ausführungsbestimmungen und der Rahmenplan des Bundes lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />

vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine grundsätzlichen Änderungen beim derzeitigen Stand<br />

der Diskussion noch vorgenommen werden und damit die folgenden Vorschläge grundsätzlich umgesetzt<br />

werden könnten. Letztlich muss die Landesregierung auf dieser Grundlage entscheiden, in welcher<br />

Form die Prioritäten gesetzt werden sollen.<br />

Beim Ansatz der integrierten ländlichen Entwicklung, muss zunächst geklärt werden, ob eine bestimmte<br />

regionale Abgrenzung bei der Durchführung der Maßnahmen vorgenommen werden soll. Dies dürfte<br />

in der Realität wenig praktikabel und sachgerecht sein, da beispielsweise auf der Ebene der Landkreise<br />

die Probleme vor Ort sehr unterschiedlich gelagert sind und damit der Zielsetzung einer den<br />

jeweiligen Voraussetzungen angepassten Entwicklung zu unterstützen nicht entsprechen. Entscheidend<br />

für die Durchführung der Fördermaßnahme sollte daher sein, ob die Kommune in Zusammenarbeit<br />

mit der für die Flurbereinigung zuständigen Behörde über ein schlüssiges Konzept der Weiterentwicklung<br />

verfügt.<br />

Mit folgenden Empfehlungen sollen für den nächsten Programmzeitraum die Ziele einer Erhöhung der<br />

Effizienz des Einsatzes öffentlicher Mittel, die Stärkung des Ansatzes der integrierten ländlichen Entwicklung<br />

und der Ausbau des Natur- und Landschaftsschutzes verfolgt werden.<br />

(1) Der erste Vorschlag bezieht sich auf den hohen Förderanteil zwischen 55 % und 85 % bei den<br />

Flurbereinigungsverfahren. Dieser Subventionsanteil liegt über den der sonstigen Investitionsprogramme<br />

im ELER und führt damit zu Verzerrungen innerhalb der Programme. Angesichts<br />

der von der EU vorgegebenen Haushaltskürzungen sollte nun versucht werden zusätzliche<br />

Finanzierungsquellen in Betracht zu ziehen. Beim bisherigen Finanzierungsanteil von durchschnittlich<br />

20 % der Teilnehmergemeinschaften an den Ausführungskosten beträgt die Gesamtbelastung<br />

in den beiden Jahren etwa 14 Mio. €. Die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen<br />

für die Teilnehmer sind geringer, da ein Teil in Eigenleistung erbracht wird. Bei den<br />

Gesprächen mit den Beteiligten kam zum Ausdruck, dass der derzeitige Eigenanteil für die<br />

Durchführung der Maßnahme nicht problematisch ist. Unterstellt man weiterhin den errechneten<br />

Einkommensvorteil von 2,7 Mio. € in den zwei Jahren, so erscheint es gerechtfertigt den<br />

Anteil zu erhöhen. Im Vergleich zu den sonstigen Programmen wäre die Vorteilhaftigkeit weiterhin<br />

gegeben. Bei diesen Überlegungen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Kosteneinsparungen<br />

bei der Bewirtschaftung der Flächen höhere Pachtpreise zur Folge haben. Von<br />

diesen Wertsteigerungen der Flächen profitieren damit auch die Eigentümer, die selbst ihre<br />

Flächen nicht mehr bewirtschaften. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre eine stärkere finanzielle<br />

Beteiligung sachgerecht.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

373<br />

(2) In den Ergebnissen wurde herausgestellt, dass die Kommunen in einem erheblichen Maße<br />

von den Flurbereinigungsmaßnahmen profitieren. Dies gilt für die Beschäftigung der Betriebe<br />

während der Bauphase, für die Bereitstellung von Infrastrukturflächen und insbesondere für<br />

die Steigerung der Attraktivität des Wohnens durch die Erhöhung des Freizeitwertes. In den<br />

Gesprächen mit den jeweiligen Vertretern der Kommunen wurden diese Punkte immer besonders<br />

betont. Es ist daher sachgerecht die Kommunen an der Finanzierung zu beteiligen. Bei<br />

einer Beteiligung in Höhe von beispielsweise 10 % entspricht dies einer Finanzbelastung von<br />

gut 7 Mio. € für die beiden Jahre für die beteiligten Kommunen. Bei 65 abgeschlossenen Verfahren<br />

würde man die Gemeinden mit durchschnittlich gut 100.000 € belasten. Angesichts der<br />

oben aufgelisteten Vorteile ist diese Beteiligung vertretbar.<br />

(3) Die Aufwendungen für die Bodenordnung beliefen sich in den beiden Jahren auf knapp<br />

9 Mio. €. In den meisten Verfahren werden bereits durch den freiwilligen Nutzungstausch bessere<br />

Ergebnisse bezüglich der Flächennutzung im Vergleich zu der statistisch ausgewiesen<br />

Besitzzuordnung erzielt. Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse sollte bei der Finanzierung<br />

an Bedeutung verlieren. Für die Produktivitätsentwicklung in der <strong>Landwirtschaft</strong> ist die<br />

Neuordnung der Nutzungsstrukturen entscheidendend und nicht die der Eigentumsverhältnisse.<br />

Durch die GAP-Reform verlagert sich der Wert des Bodens von den Eigentümern zu den<br />

Bewirtschaftern. Dies erleichtert die Zusammenlegung der Grundstücke auf freiwilliger Basis<br />

mit flexiblen Instrumenten. Dabei sollten verstärkt der freiwillige Land- und Nutzungstausch in<br />

Betracht gezogen werden. Auch wenn bisher im Land mit diesen Instrumenten wenig Erfahrungen<br />

gesammelt werden konnten, so dürfte dennoch unter den neuen Rahmenbedingungen<br />

dieser Ansatz ausbaufähig sein. Zukünftig könnte auch über GPS die virtuelle Flurbereinigung<br />

zum Einsatz kommen. Die obigen Berechnungen zeigen, dass der entscheidende Faktor für<br />

die Erhöhung der Arbeitsproduktivität der Wegebau ist. Das Ziel sollte daher sein, den Wegebau<br />

in den Vordergrund zu stellen und die zeit- und kostenaufwendige Bodenordnung den Betroffenen<br />

zu überlassen. Dabei ist zu klären, ob die freiwilligen Maßnahmen durch finanzielle<br />

Anreize unterstützt werden sollten. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse der Beteiligten<br />

an einer Zusammenlegung ausreichend ist und sich damit die Finanzierung auf die Kostenübernahme<br />

der Neuvermessung beschränken könnte. Beim Wegebau ist zu bedenken,<br />

dass die heutige <strong>Landwirtschaft</strong> über Transportkapazitäten verfügt, die mit dem LKW-Verkehr<br />

vergleichbar sind. Es sollten daher entsprechende Ringverbindungen mit befestigten Wegen<br />

gebaut werden, die diese Transporte ermöglichen. Die Querverbindungen sollten so konstruiert<br />

werden, dass die im Rahmen des Strukturwandels die Flächennutzungen ohne größere<br />

Aufwendungen angepasst werden können.<br />

(4) Der Natur- und Landschaftsschutz hat in den Verfahren an Bedeutung gewonnen. Die oben<br />

aufgelisteten Zahlen verdeutlichen, dass nach Abschluss der Verfahren mehr Flächen für diese<br />

Zwecke zur Verfügung stehen. In den Gesprächen wurde betont, dass mit den Verbänden<br />

vor Ort jeweils einvernehmliche Lösungen gefunden wurden. Es sollte dennoch geprüft werden,<br />

ob die Biotopvernetzung durch die Anlage von Hecken und/oder Ackerrandstreifen durch<br />

finanzielle Anreize verstärkt aufgenommen werden soll. Bei einer Anpassung dieser Flächen<br />

an die neue Nutzungsstruktur sind die wirtschaftlichen Nachteile bei der Bewirtschaftung der<br />

Flächen gering. Weiterhin sollten über einer längeren Zeitraum Erfolgskontrollen bezüglich der<br />

Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt werden. Zusätzlich könnte die<br />

Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Landwirten und Kommunen bei der Umsetzung der Pflegepläne<br />

in den Verfahren intensiviert werden.<br />

(5) Im Sinne der integrierten ländlichen Entwicklung sollte die Dorferneuerung im Rahmen des<br />

ELR wieder in das Programm aufgenommen werden. In den zwei Jahren wurden bereits in<br />

Zusammenhang mit der Flurbereinigung 163 Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


374 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Neben der sachlichen Argumentation könnte auch durch die ELER-Verordnung zukünftig die<br />

Notwendigkeit bestehen, die Dorferneuerung in das Programm aufzunehmen. Wird von der<br />

realistischen Annahme ausgegangen, dass die Flurbereinigung dem Schwerpunkt 1 zugeordnet<br />

wird und der Schwerpunkt drei mit mindestens 10 % des Finanzvolumens auszustatten ist,<br />

so müssten die Programme zu Entwicklung des ländlichen Raumes einbezogen werden. Ein<br />

wesentliches Ziel der Programme im Zusammenwirken mit der Flurbereinigung sollte sein, die<br />

Attraktivität des Wohnumfeldes zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere die Umgestaltung der<br />

Dorfkerne einschließlich der Bereitstellung notwendiger Gemeinschaftseinrichtungen. Gute<br />

Ansätze hierfür sind bereits im Pilotprojekt MELAP vorhanden und könnten auf die zukünftigen<br />

Entwicklungsstrategien angewandt werden.<br />

Zusammenfassend ergeben sich die folgenden Vorschläge für die Programmentwicklung 2007 bis<br />

2013:<br />

Erhöhung des Finanzierungsanteils der Teilnehmergemeinschaften und Beteiligung der Kommunen<br />

an der Finanzierung zum teilweisen Ausgleich der erwarteten Haushaltskürzungen.<br />

Verstärkte Konzentration der Verfahren auf den Wegebau unter Beachtung der Transportkapazitäten<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> durch befestigte Ringverbindungen. Neuordnung der Flächennutzungsstruktur<br />

vorrangig durch freiwilligen Land- und Nutzungstausch. Förderung möglichst beschränken auf die<br />

Kostenübernahme der administrativen Abwicklung.<br />

Der neuen Flächenutzungsstruktur angepasster Ausbau der Biotopvernetzung durch Hecken und<br />

Randstreifen über freiwillige Programme und verstärkte Kontrolle der Maßnahmen über einen längeren<br />

Zeitraum.<br />

Stärkung des Ansatzes der integrierten ländlichen Entwicklung durch Einbeziehung der Dorferneuerung<br />

in das Programm mit dem Ziel die Attraktivität des Wohnumfeldes zu erhöhen.<br />

Die obigen Vorschläge führen zu einer höheren Effizienz der Flurbereinigung mit der Folge, dass die<br />

Maßnahme selbst bei Mittelkürzungen in ähnlicher Form mit den positiven Auswirkungen auf die Produktivität<br />

der landwirtschaftlichen Produktion und der generellen Lebensqualität im ländlichen Raum<br />

fortgeführt werden kann.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

375<br />

9.2 Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR-I-7)<br />

Bis zum Jahr 2002 wurden im Rahmen des ELR Projekte der Dorferneuerung kofinanziert. Diese wurden<br />

entsprechend der EU-Programmindikatoren im Rahmen der Halbzeitbewertung analysiert. In den<br />

Jahren 2003 und 2004 erfolgte keine Kofinanzierung von ELR Maßnahmen. Dennoch wurde eine<br />

Vielzahl von Vorhaben der ländlichen Entwicklung durchgeführt. Auch ohne Kofinanzierung ist damit<br />

das ELR in Baden-Württemberg ein wichtiges Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes.<br />

Das ELER eröffnet nun neue Perspektiven der Einbeziehung des ELR in die neue Programmierung ab<br />

2007. Im Schwerpunkt 3 wird im Vergleich zu bisherigen Regelung die Lebensqualität im ländlichen<br />

Raum, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und damit die Beschäftigung stärker betont.<br />

Durch diese generelle Öffnung für Begünstigte im ländlichen Raum können vermehrt ELR-Vorhaben in<br />

die Kofinanzierung aufgenommen werden. Dieser Aspekt gewinnt zusätzlich durch die von der EU<br />

festgelegten Mindestfinanzierungsanteile an Bedeutung. Mindestens 10 % des Finanzvolumens sind<br />

für diesen Schwerpunkt vorzusehen bei gleichzeitiger Zuordnung der Flurbereinigung in den Schwerpunkt<br />

1.<br />

Bei den Maßnahnahmen im Schwerpunkt 3 sollte bei der neuen Programmierung der Lissabon-<br />

Prozess stärker in den Vordergrund gestellt werden mit dem Ansatz der Förderung der regionalen<br />

Wirtschaft. Das neue ELER eröffnet hierfür die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen<br />

und von Kleinstunternehmen. Weiterhin sollten zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes<br />

als Lebensraum und für den Tourismus die Vorhaben der Dorferneuerung fortgeführt werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


376 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (EPLR–I-8)<br />

9.3.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine beschäftigungspolitische<br />

Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Dieses Prinzip hat unter dem Begriff „Gender Mainstreaming“<br />

Eingang in die Politik der Europäischen Union gefunden und wurde insbesondere in den Verordnungen<br />

über die Strukturfonds, dem Europäischen Sozialfond (ESF), dem Europäischen Fond für<br />

ländliche Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

(EAGFL) verankert. Entsprechend dieser Vorgaben sind mögliche Auswirkungen auf die<br />

Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen politischen Konzepten und bei allen Fördermaßnahmen<br />

von der Planung bis zur Durchführung und Bewertung zu berücksichtigen.<br />

Auch die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung die Chancengleichheit als ein wesentliches<br />

gesellschaftspolitisches Ziel herausgestellt und fördert die berufliche Integration und den Aufstieg<br />

von Frauen in Unternehmen und Verwaltungen sowie ihre Existenzgründungen gemeinsam mit<br />

den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des<br />

Küstenschutzes.<br />

9.3.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />

Im Rahmen des EPLR können grundsätzlich alle Antragsteller/innen unabhängig vom Geschlecht<br />

gefördert werden. Antragssteller kann bei diesen Maßnahmen allerdings nur der Betriebsinhaber sein.<br />

Da in Baden-Württemberg rund 90% der landwirtschaftlichen Betriebe von Betriebsinhabern geführt<br />

werden, kann eine Frau in diesen Fällen allerhöchstens indirekt über den Betriebsinhaber gefördert<br />

werden.<br />

So können Frauen, wenn sie selbst Betriebsinhaber sind oder indirekt über den Betriebsinhaber, beispielsweise<br />

durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen dessen ist<br />

u.a. die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen, wie Direktvermarktung, Urlaub auf<br />

dem Bauernhof oder andere Dienstleistungen förderfähig – Bereiche, die grundsätzlich für Frauen<br />

interessante Perspektiven darstellen können.<br />

Da jedoch nur rund 10 % der Betriebe von Frauen geführt werden und damit die Beantragung für viele<br />

Frauen erschwert ist und es zudem zieleffizienter erscheint, wenn die Maßnahmen von vorn herein<br />

direkt auf Frauen zugeschnitten werden, hat das MLR 1998 zwei Demonstrationsprojekte betreffend<br />

innovative Maßnahmen für in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigte Frauen und Frauen im ländlichen Umfeld<br />

in den Ziel 5b-Gebieten Hohenlohe und Oberschwaben initiiert. Die Pilot- und Demonstrationsprojekte<br />

„Frauen als moderne Dienstleisterinnen im ländlichen Raum“ (ARINCO 99 DE 06002) und „Landfrauen<br />

schaffen Zukunft – Regionales Management für Vermarktung, Wiedereingliederung, Aufbau<br />

von Selbsthilfe- und Umsetzungsstrukturen“ (ARINCO 99 DE 06003) wurden von der Kommission<br />

1999 genehmigt.<br />

Diese Demonstrationsprojekte stellten damit den Wegbereiter für den Einstieg in eine speziell auf<br />

Frauen fokussierte Förderpolitik im Bereich der Diversifizierungsmaßnahmen dar. Die aus den Erfahrungen<br />

entwickelte Maßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ wurde nach<br />

Tiret 7 (Diversifizierung) des Art. 33 der Verordnung (EG) 1257 /1999 notifiziert (Buchstabe „p" der<br />

Durchführungsverordnung), wird jedoch nach dem Prinzip des „bottom-up-Ansatzes“ als ein gesamtes<br />

Förderpaket zur spezifischen Förderung von Frauen im ländlichen Raum angeboten. Hauptentscheidungskriterium<br />

für eine positive Förderentscheidung ist dabei der innovative Ansatz des initiierten<br />

Projektes.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

377<br />

9.3.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Das Land Baden-Württemberg hat in seinem von der Europäischen Kommission genehmigten Förderprogramm<br />

„Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR)“ explizit „Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen im ländlichen Raum“ als ein Förderprogramm zur Sicherung und Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen und Einkommen für Frauen im ländlichen Raum ausgewiesen. Generell zeigt sich, dass<br />

die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen vergleichsweise schlechter sind als die für männliche<br />

Bewerber – dies gilt insbesondere für die strukturschwächeren ländlichen Räume.<br />

In Baden-Württemberg hat die Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> von einem Beschäftigtenanteil von<br />

rund 25 % gemessen an allen Erwerbstätigen in den 60er Jahren auf einen Beschäftigtenanteil von<br />

2,6 % in 1997 abgenommen. Mit der sich weiter rückläufig entwickelnden Anzahl landwirtschaftlicher<br />

Betriebe werden auch weiterhin die Beschäftigungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Sektor abnehmen.<br />

Die Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze für Frauen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im ländlichen<br />

Raum stellt daher die wichtigste Aufgabe zur Erhaltung von ländlichen Räumen und zur Strukturverbesserung<br />

dar und ist daher Ziel dieser Fördermaßnahme.<br />

9.3.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />

Bei der Förderung von Frauen im ländlichen Raum werden im EPLR für die Periode 2000 bis 2006<br />

folgende Prioritäten und Maßnahmen vorgegeben:<br />

Übersicht 9.3:<br />

Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen<br />

Förderschwerpunkte<br />

Qualifizierung<br />

Einzelmaßnahmen<br />

Unterrichtkonzepte zur Qualifizierung und Erzielung<br />

unterschiedlicher Einkommenskombinationen<br />

und –alternativen wie z.B.:<br />

Tourismus (z.B. Gästeführerinnen)<br />

Dienstleistungen (z.B. hauswirtschaftliche / informationstechnische<br />

Dienstleistungen)<br />

Vermarktung<br />

Existenzgründung<br />

Gründung eines eigenständigen Betriebes<br />

Gründung eines eigenständigen Betriebszweiges<br />

zur Diversifizierung<br />

Durchführbarkeitsstudien<br />

Netzwerkorganisationen<br />

Vernetzung der regionalen Angebote<br />

Vernetzung verschiedener Projektpartner<br />

Ergänzungen oder Änderungen zur Anpassung dieser Maßnahme wurden bisher bei der Kommission<br />

nicht beantragt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


378 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Die Fördermaßnahme richtet sich an Frauen im ländlichen Raum und in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die interessiert<br />

sind, durch unternehmerisches Engagement und Leistungsbereitschaft zur Verbesserung ihrer<br />

Erwerbssituation beizutragen.<br />

Die Maßnahmen sollen bewirken, dass durch eine Verbesserung der Qualifizierung und einer Förderung<br />

von Existenzgründungen eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen in ländlichen<br />

Gebieten und der <strong>Landwirtschaft</strong> erzielt, Abwanderungstendenzen entgegengewirkt und damit insgesamt<br />

zur Verbesserung der strukturellen Situation in einer Region beigetragen wird.<br />

Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an junge Bäuerinnen in der Familienphase, vom Strukturwandel<br />

betroffene Bäuerinnen, arbeitslose Frauen, berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase<br />

und alleinerziehende Frauen.<br />

Bei diesen Zielgruppen handelt es sich jeweils um betroffene Personenkreise die – wenn auch in unterschiedlichem<br />

Maße - regional gebunden sind, teilweise aufgrund der räumlichen Situation nur<br />

schwer Beschäftigungsmöglichkeiten finden oder deren bisherige Tätigkeit aufgrund veränderter<br />

Marktstrukturen immer mehr entfallen.<br />

Folgt man dem übergeordneten Ziel der Maßnahme - der strukturellen Verbesserung ländlicher Räume<br />

– ist die Maßnahme von ihrem Ansatz, den Einzelmaßnahmen und dem förderfähigen Personenkreis<br />

her als zielführend einzuordnen.<br />

Die Fördermaßnahme entspricht zudem dem grundsätzlichen Ziel der EU-Kommission des Gender<br />

Mainstreaming als beschäftigungspolitischer Aufgabe. Im Einzelnen bleibt abzuwarten, wie sich die<br />

EU-Kommission die Zielerreichung im konkreten vorstellt, insbesondere Vorgaben für quantitative<br />

Kriterien. Erst dann kann konkreter bewertet werden, ob und inwiefern die Ausgestaltung der Maßnahmen<br />

im Einklang zu den Vorstellungen der Kommission stehen.<br />

9.3.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

Das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ zielt explizit auf die<br />

Förderung von Frauen im ländlichen Raum ab und damit auf einen bereits klar definierten, engeren<br />

Personenkreis und auf eine gewisse räumliche Abgrenzung.<br />

Zudem ist die Laufzeit des Förderprogramms klar definiert.<br />

Qualitativ wird im EPLR das Programmziel „Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen<br />

in den ländlichen Räumen, insbesondere in den vom Strukturwandel besonders betroffenen Gebieten“<br />

vorgeben.<br />

Als konkrete messbare Zielvorgaben des Programms werden im EPLR die Erreichung von 50 Projektvergaben<br />

im Jahr vorgeben.<br />

Die Kommission verlangt eine Spezifizierung dieser Zielvorgaben anhand ihrer Bewertungsfragen und<br />

der dazu im konkreten vorgegebenen Indikatoren.<br />

Zur insgesamten Programmevaluierung mit sehr konkret vorgegebenen Indikatoren gilt es daher hilfsweise<br />

nach Programmbeginn anhand der Indikatoren quantitativ messbare Unterziele festzulegen.<br />

Da mit den Indikatoren ein sehr umfangreiches und vielschichtiges Fragenspektrum abgedeckt wird,<br />

ist die Operationalisierung der Ziele und sind die Evaluierungsarbeiten entsprechend umfangreich.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

379<br />

Auch gilt es festzulegen, innerhalb welcher Zeitspanne die Ziele erreicht werden sollen.<br />

Zudem wird mit der Evaluierung auch ein dynamischer Prozess untersucht. Um eine bestmögliche<br />

Ergebnisgewinnung zu erzielen, müssen auch laufend geänderte Ausgangsbedingungen einbezogen<br />

werden.<br />

Die konkrete Operationalisierung soll anhand der von der Kommission vorgegebenen Indikatoren vorgenommen<br />

werden.<br />

Nach Erörterung von Vorschlägen zur Operationalisierung wurden mit den Verantwortlichen im Ministerium<br />

folgende Zielvorgaben festgelegt:<br />

Übersicht 9.4:<br />

Bewertungsfragen, Indikatoren und Zielvorgaben<br />

KOM - Bewertungsfrage KOM - Bewertungsindikator Zielvorgabe<br />

IX.1<br />

In welchem Umfang ist das<br />

Einkommen der ländlichen<br />

Bevölkerung erhalten oder<br />

verbessert worden ?<br />

Bruttoeinkommen aus lw. Tätigkeit<br />

(EUR/Begünstigter, Anzahl<br />

der betreffenden Personen)<br />

Verhältnis Umsatz zu Kosten<br />

Einkommen aus Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

(EUR/Begünstigter,<br />

Anzahl der betreffenden Personen)<br />

10.000,- €/Begünstigter bei<br />

Existenzgründern<br />

Innerhalb und außerhalb LW),<br />

80% der Geförderten;<br />

5% Umsatzsteigerungen bei<br />

Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

etwa z.b. 8 Belegtage pro<br />

FEWO<br />

Umsatzsteigerungen 5 % ,<br />

Kostensenkungen 10%<br />

IX.2<br />

In welchem Umfang sind die<br />

Lebensbedingungen und das<br />

Wohlergehen der ländl. Bevölkerung<br />

durch soziale u.<br />

kulturelle Aktivitäten, bessere<br />

Freizeitangebote und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit<br />

erhalten worden ?<br />

Einkommensverbesserung der<br />

ländl. Bevölkerung<br />

Zugang zu den Telekomunitionseinrichtungen<br />

Erleichterung bei Transporten /<br />

Wegen<br />

Wirtschaftl. Tätigkeiten aus<br />

geförderten Telekom.- oder<br />

transporteinrichtungen<br />

Bis zu 3.000<br />

EUR/Begünstigter; 70% der<br />

Geförderten<br />

80 %<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


380 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Zugang zu soz./kultuerellen<br />

Aktivitäten<br />

Zugang zu Freizeitangeboten<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten<br />

qualitativ<br />

IX.3<br />

In welchem Umfang ist die<br />

Beschäftigung im ländlichen<br />

Raum erhalten worden ?<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>l. Betriebe<br />

Kosten pro Arbeitsplatz<br />

(EUR/FTE)<br />

≥ 50% der Geförderten erhalten/<br />

verbessern ihre Tätigkeit<br />

2 % der gesamten Fördermittel/FTE<br />

Bschäftigung in Zeiträumen mit<br />

geringer landw. Aktivität (FTE,<br />

Anzahl betreffender Pers.)<br />

IX.4<br />

In welchem Umfang sind<br />

Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />

im ländlichen Raum<br />

erhalten oder verbessert worden<br />

?<br />

Verlängerung Fremdenverkehrssaison<br />

(Tage/Jahr)<br />

Beschäftigung außerhalb der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> (FTE, Anzahl<br />

betreffender Pers.)<br />

Kosten/Arbeitsplatz Nicht-<br />

Landw.<br />

Anteil landw. Betrieb (Anzahl<br />

und %)<br />

Geförderte neue/verbesserte<br />

Tätigkeiten zur Vermarktung<br />

Nutzung von Kapazitäten für<br />

geförderte nicht landw. Einrichtungen<br />

( in %)<br />

5% Umsatzsteigerung,≙ 8<br />

Belegtage/geförderter Ferienwohnung<br />

(Neukundengewinnung)<br />

da auch abhängig von der<br />

Wirtschaftslage: qualitative<br />

Bewertung<br />

100 %<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

381<br />

Verstärkte Dynamik/<br />

IX.5<br />

In welchem Umfang ist der<br />

Umweltschutz im ländlichen<br />

Raum erhalten oder verbessert<br />

worden ?<br />

Bodenschutz verbessert<br />

Verringerung der Wasserverluste<br />

Positive Entwicklungen im<br />

Umweltbereich<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien<br />

Verbesserungen bei nichtlandw.<br />

Flächen<br />

Informationen über Umweltverbesserungen<br />

Informationen über Umweltverbesserungen<br />

Bei den Zielvorgaben wurde teilweise eine Unterteilung nach den Förderschwerpunkten (Existenzgründung,<br />

Qualifizierung, Netzwerk) festlegt, da hinter den einzelnen Förderfällen sehr unterschiedliche<br />

Fördervolumina stehen und sich daher auch nicht auf dieselbe Zielerreichung richten können.<br />

Teilweise sind die Förderschwerpunkte in ihren Einzelzielen auch anders ausgerichtet. Erneut – und<br />

wie bisher – entschieden wurde auch, dass die Ergebnisse, die aus der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />

mit dem Ziel einer verbesserten Auslastung von Zimmern und Ferienwohnungen<br />

auf landwirtschaftlichen Betrieben resultieren, dem Sektor „<strong>Landwirtschaft</strong>“ zugerechnet werden.<br />

9.3.3 Methodischer Ansatz<br />

9.3.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />

In einem ersten Schritt werden die Informationen aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen, sowohl<br />

zu den Projektinhalten als auch zu den geplanten Gesamtkosten und bewilligten Fördermitteln<br />

erhoben.<br />

In einem darauf aufbauenden Schritt werden konkret die erforderlichen Informationen erhoben, die zur<br />

Beantwortung der von der EU-Kommission gestellten Fragen benötigt werden. Hierzu werden schriftliche,<br />

mündliche und telefonische Befragungen durchgeführt.<br />

Zur Ermittlung einzelner gesamtwirtschaftlicher Effekte, wie insbesondere der Einkommens- und Beschäftigungseffekte,<br />

sind weitere Wirtschaftsdaten erforderlich, die sich sowohl aus den Landes- und<br />

Bundesstatistiken wie aus Informationsquellen von Verbänden und anderen Wirtschaftsorganisationen<br />

ermitteln lassen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


382 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die darauf aufbauende Auswertung und Bewertung der Daten im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad<br />

orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen Fragen und den<br />

dafür entwickelten Indikatoren.<br />

Zur Evaluierung der Wirkungen und Effekte des Programms und ihrer Maßnahmen stehen Datenerhebungstechniken<br />

der empirischen Sozialforschung zur Verfügung, die interdisziplinär Anwendung<br />

finden. Hierzu zählen Forschungstechniken der Sekundäranalyse und der Primärerhebung.<br />

Bei der konkreten Evaluierung wird sich sowohl Methoden der Sekundär- wie der Primärerhebung<br />

bedient. Sekundärstatistisches Material wird herangezogen, um zunächst eine grundlegende Informationsbasis<br />

über die Ausgangssituation zu erhalten. Viele Informationen sind darauf aufbauend zu erheben.<br />

Dabei geht es bei der Evaluierung nicht ausschließlich um die Erfassung einzelner Daten,<br />

sondern vielmehr um die Gewinnung umfassender, zusammenhängender Informationen mit dem Ziel,<br />

kausale Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen aufzeigen und bewerten zu können.<br />

Zur Erfassung und Bewertung der Wirkungen, die die Fördermaßnahme vor allem auf die Beschäftigungs-<br />

und Einkommenssituation der Frauen im ländlichen Raum hat, wurde eine schriftliche Befragung<br />

und persönliche und ergänzend telefonische Interviews durchgeführt.<br />

Mit der Fördermaßnahme wurden Projekte zur Qualifizierung, Existenzgründung sowie zur Bildung<br />

von Netzwerkorganisationen gefördert.<br />

Im Konkreten wurde bei allen 14 Existenzgründerinnen und den neuen 2 Netzwerkprojekten einen<br />

schriftliche Befragung durchgeführt. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen konnten in 8 Fällen die erforderlichen<br />

Daten aus den bereits vorliegenden Abschlussberichten gewonnen werden, in 6 Fällen wurden<br />

eine schriftliche Befragung bei den Projektleiterinnen durchgeführt. Diese Befragung wurde durch<br />

telefonische Befragungen ergänzt.<br />

An der schriftlichen Befragung beteiligten sich letztlich alle Teilnehmerinnen. Die Rücklaufquote betrug<br />

damit bei den schriftlichen Befragungen 100%. Auch bei den telefonischen Befragungen erteilten alle<br />

Teilnehmerinnen vollständige Auskünfte. Bei den telefonischen Befragungen wurde ein standardisiertes<br />

Verfahren zugrundegelegt, dass sich an der schriftlichen Befragung orientiert. Gleichwohl lassen<br />

sich bei dieser Größe der Grundgesamtheit übergreifende Aussagen teilweise nur schwer treffen.<br />

Die weitere Entwicklung des in 2001 begonnenen Projektes „Landfrauenservice“ wurde aufbauend auf<br />

den bereits bestehenden Informationen durch eine persönliche Befragung vor Ort erhoben und bewertet.<br />

Mit Hilfe der Schaffung des Netzwerkes werden Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Die Ergebnisse<br />

dieser 18 durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen, an denen in unterschiedlichen Projekten<br />

gut 200 Frauen teilnahmen, wurden gleichermaßen durch persönliche Befragungen der Projektleiterin<br />

des Netzwerkes ermittelt. Zudem lagen hier bereits vielfach die Projektabschlussberichte mit sehr<br />

konkreten Daten vor, die entsprechend einbezogen wurden.<br />

Um grundsätzlich die Einschätzung der Teilnehmerinnen konkreter erfassen zu können und besser in<br />

einem projektübergreifenden Gesamtkontext würdigen zu können, wurden ergänzend telefonische<br />

Interviews mit offenen Fragen durchgeführt. Hier konnten u.a. Fragen geklärt werden, die sich aus der<br />

Aufbereitung und Analyse des Datenmaterials sowie insgesamt des gesamten Projektes, ergaben.<br />

Die Auswertung der Daten orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen Fragen<br />

und den dafür entwickelten Indikatoren. Ferner werden die Daten im Hinblick auf die im update -<br />

Bericht 2004 mit dem MLR festgelegten Zielindikatoren hin ausgewertet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

383<br />

Quantitative Daten:<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wichtige grundlegende Datenquelle für die Erfassung der Daten im Rahmen des Programms „Innovative<br />

Maßnahme für Frauen im ländlichen Raum“ sind die Förderdaten des Landes, Landes- und Bundesstatistiken,<br />

Daten des EPLR, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, bei<br />

abgeschlossenen Projekten die Abschlussberichte, Auskünfte des Ministeriums, der Regierungspräsidien<br />

als Bewilligungsbehörden, Beratern/Ämtern, Wirtschaftsverbänden sowie vor allem Angaben der<br />

Begünstigten.<br />

Sekundärdaten<br />

Neben den Daten aus den Landes- und Bundesstatistiken kann ein Teil der Sekundärdaten aus den<br />

Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten Betriebe bzw. Personen gewonnen werden. Dies<br />

bezieht sich insbesondere auf die veranschlagten Gesamtkosten sowie das bewilligte Fördervolumen.<br />

Weitere ergebnisorientierte Daten lassen sich bei den bereits abgeschlossenen Projekten aus den<br />

Projektberichten entnehmen<br />

Primärdaten<br />

Quantitative Primärdaten werden vor allem im Rahmen der schriftlichen Befragung ermittelt. Zudem<br />

werden quantitative Daten im Rahmen der persönlichen Interviews im wesentlichen durch strukturierte<br />

Fragen erhoben.<br />

Qualitative Daten:<br />

Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />

Wie auch zur Erfassung der quantitativen Daten sind grundsätzlich die Förderdaten des Landes, des<br />

EPLR, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, bei abgeschlossenen Projekten<br />

die Abschlussberichte, Auskünfte des Ministeriums, der Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörden,<br />

Beratern/Ämtern, Wirtschaftsverbänden sowie vor allem Auskünfte der Begünstigten durch die<br />

schriftliche Befragung oder persönliche Interviews die wichtigsten Datenquellen.<br />

Sekundärdaten<br />

Qualitative Sekundärdaten können aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten<br />

Betriebe bzw. Personen sowie aus den bereits vorliegenden Projektberichten gewonnen werden. In<br />

einzelnen Bereichen stellen zum Teil Landratsämter, im Bereich Tourismus zusätzlich Tourismusverbände<br />

entsprechende Informationen zur Verfügung.<br />

Primärdaten<br />

Qualitative Primärdaten lassen sich insbesondere durch die schriftlichen wie auch die persönlichen<br />

Befragungen erfassen. Bei der schriftlichen Befragung werden insbesondere mit Hilfe der offenen<br />

Fragen qualitative Daten erhoben. Diese Daten stellen die wesentliche Datenbasis zur Beantwortung<br />

der gestellten Fragen dar.<br />

Zudem werden qualitative Daten in den persönlichen Interviews erhoben. Sie dienen vornehmlich<br />

dazu, Einzelergebnisse in einen besseren Gesamtzusammenhang stellen zu können.<br />

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384 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen sollen hier mit Hilfe der Evaluierung, als einer Methode der<br />

angewandten Forschung abgeleitet werden, die, wie andere Forschungsarten auch, versucht kausale<br />

Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen aufzuzeigen.<br />

Ziel ist es, der EU und dem Land Baden-Württemberg als Entscheidungsträgern dieses Programms,<br />

Kenntnisse darüber zu vermitteln, in welchem Maße die angestrebten Ziele durch das Programm und<br />

die Projekte erreicht wurden.<br />

Schlussfolgerungen und Empfehlungen leiten sich hierbei aus den gewonnenen Ergebnissen und<br />

ihrer Bewertung im Hinblick auf vorgegebene Ziele ab. Die Ziele sind in den kapitelspezifischen Fragen<br />

der EU präzise vorgegeben. Sie sind teilweise in Einzelziele untergliedert. Die Bewertung der<br />

durchgeführten Maßnahmen erfolgt im Hinblick auf diese Ziele. Die Ziele wurden durch Zielindikatoren<br />

in Gesprächen mit dem MLR spezifiziert. Die Ziele und die festgelegten Zielindikatoren stellen hier die<br />

ausschlaggebenden Zielgrößen dar.<br />

Mögliche Empfehlungen bauen auf dem ermittelten Zielerreichungsgrad einer Maßnahme auf und<br />

können so einen Beitrag zu einer verbesserten Entscheidungsgrundlage über die Fortsetzung des<br />

Programms bis Ende 2006 und die Neuausgestaltung des Programms ab 2007 sowie der damit verbundene<br />

Förderpolitik liefern.<br />

9.3.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />

Übersicht 9.5:<br />

Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IV - Frauenförderung im Ländlichen<br />

Raum<br />

EPLR-Zielvorgabe<br />

EPLR - Bewertungsindikator<br />

KOM - Bewertungsfrage<br />

KOM – Bewertungs-indikator<br />

Förderung der Chancengleichheit<br />

von Männern und Frauen in den<br />

ländlichen Räumen, insbesondere<br />

in den vom Strukturwandel besonders<br />

betroffenen Gebieten<br />

Verbesserung des<br />

Einkommens im<br />

landw. Betrieb<br />

durch Einkommenskom-bination<br />

und Diversifizierung<br />

IX.1<br />

In welchem Umfang<br />

ist das Einkommen<br />

der ländlichen Bevölkerung<br />

erhalten oder<br />

verbessert worden ?<br />

Bruttoeinkommen<br />

aus lw. Tätigkeit<br />

Verhältnis Umsatz<br />

zu Kosten<br />

Beitrag zur Wertschöpfung<br />

in den<br />

betroffenen Regionen<br />

Einkommen aus<br />

Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong><br />

bwl. Stabilität und<br />

Entwicklungsfähigkeit<br />

der Vorhaben<br />

Einkommensverbesserung<br />

der<br />

ländl. Bevölkerung<br />

Verringerung des<br />

Pendelns an außerlw.<br />

Arbeitsplätze<br />

IX.2<br />

In welchem Umfang<br />

sind die Lebensbe-<br />

Erleichterung bei<br />

Transporten / Wegen<br />

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Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

385<br />

dingungen und das<br />

Wohlergehen der<br />

ländl. Bevölkerung<br />

durch soziale u. kulturelle<br />

Aktivitäten, bessere<br />

Freizeitangebote<br />

und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit<br />

erhalten worden ?<br />

Zugang zu Freizeitangeboten<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />

Verbesserung der<br />

Unterbringungsmöglichkeiten<br />

Anzahl gesicherter<br />

Arbeitsplätze<br />

Zusätzlich geschaffene<br />

Arbeitsplätze<br />

IX.3<br />

In welchem Umfang<br />

ist die Beschäftigung<br />

im ländlichen Raum<br />

erhalten worden ?<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>l.<br />

Betriebe<br />

Kosten pro Arbeitsplatz<br />

Anzahl der Existenzgründungen<br />

von Frauen im ländlichen<br />

Raum<br />

Beschäftigung<br />

außerhalb der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Anzahl Frauen mit<br />

Zusatzqualifikation<br />

für Einkommenskombination<br />

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386 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Übersicht 9.6:<br />

Indikatoren des Kapitels IX - Frauenförderung im Ländlichen Raum<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />

Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />

Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

IX.2-1.3<br />

X<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />

IX.3 – In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />

Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />

IX.4 – In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrie- IX.4-1.1<br />

X<br />

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Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

387<br />

ben<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />

IX.5 – In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />

Die EU-Indikatoren unter Punkt IX.2-6 treffen für die Evaluierung dieser Fördermaßnahme nicht zu, da<br />

diese Maßnahme nicht auf einen vorbeugenden Hochwasserschutz abzielt. Gleichermaßen treffen<br />

unter Punkt IX.4 die Indikatoren „bedrohte Flächen“ und „beschädigte Flächen“ sowie die Indikatoren<br />

unter Punkt IX.5 nicht zu, da mit der Fördermaßnahme nicht explizit Umweltschutzziele verfolgt werden.<br />

9.3.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten<br />

9.3.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung<br />

Im EPLR wurden für das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ im<br />

Planungszeitraum 2000 – 2006 insgesamt 3,20 Mio. € vorgesehen und von der Europäischen Union<br />

notifiziert.<br />

Die Zuwendungen werden dabei als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt. Die zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben werden je nach Zielbereich in unterschiedlicher Höhe aus Landes- und<br />

EU-Mitteln bezuschusst: Der Zuschuss der Europäische Union und des Landes Baden-Württemberg<br />

beträgt im Bereich der Qualifizierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen<br />

bis zu 33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 80.000 €. Neugegründete<br />

Netzwerkorganisationen erhalten über vier Jahre degressiv gestaffelte Zuschüsse für zuwendungsfähige<br />

Personalkosten und einen Sachkostenzuschuss für die notwendige Büroausstattung.<br />

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388 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Finanzierung der Gesamtkosten der bisher bewilligten Modellprojekte in den Bereichen Qualifizierung<br />

und Existenzgründungen erfolgt über Eigenmittel der Zuwendungsempfängerinnen, Bankdarlehen<br />

sowie EU- und Landesmittel. Bei den geförderten Netzwerkorganisationen sind in der Finanzierung<br />

auch Drittmittel, z.B. von Landkreisen enthalten; die Mitarbeiterinnen der in das Netzwerk eingebundenen<br />

Landfrauenverbände erhalten für ihre Beteiligung keine finanziellen Ausgleichsleistungen.<br />

In den Jahren 2001 und 2002 wurden 20 Projekte bis Ende Oktober 2002 bewilligt und ausgewertet,<br />

davon 5 Existenzgründungsmaßnahmen (Projekte, die nach Oktober 2002 bewilligt wurden, wurden<br />

nicht ausgewertet). In den Jahren 2003 bis Ende 2004 wurden im Rahmen des Programms „Innovative<br />

Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für<br />

<strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum vom 31.08.2001 44 Projekte gefördert (Projektbewilligung teilweise<br />

ab Oktober 2002, jedoch in der vorangegangenen Evaluierungsphase noch nicht berücksichtigt). Weitere<br />

7 Projekte, wurden erst nach Oktober 2004 bewilligt oder begonnen und in Absprache mit dem<br />

MLR erneut nicht mit in die Evaluierung einbezogen, da hier noch keinerlei Ergebnisse vorliegen. Diese<br />

Projekte werden hier jedoch, da sie bereits bewilligt wurden, mit aufgeführt. Bei einem Projekt handelt<br />

es sich um ein über 5 Jahre laufendes Projekt zur Etablierung eines Netzwerkes „Landfrauenservice“,<br />

das bereits in 2002 begonnen wurde (Gesamtkosten und bewilligte Mittel in der ersten Evaluierungsphase<br />

berücksichtigt) und hier weiter in die Evaluierung miteinbezogen wird. Ferner werden<br />

auch die bereits in den Jahren 2001 und 2002 geförderten 5 Existenzgründungsprojekte erneut evaluiert,<br />

um erkennen zu können, wie sich die Existenzgründungsförderung in den weiteren Jahren nach<br />

Förderungsbeginn auswirkt. Die Wirkungen der Qualifizierungsmaßnahmen, die in 2001/2002 begonnen<br />

wurden, sind kaum ermittelbar, da es sich dabei um einzelne zeitlich eng begrenzte Kurse handelte<br />

und überwiegend kein Kontakt mehr zu den einzelnen Kursteilnehmern besteht. Auch die Kursleiter/innen<br />

haben vielfach mittlerweile andere Tätigkeiten übernommen.<br />

Bei den 44 neuen Projekten belaufen sich entsprechend der Zuwendungsbescheide die Gesamtkosten<br />

auf 1.285.551 € bei einer Zuwendungshöhe von 501.344 €. 250.672 € entfallen dabei jeweils auf<br />

EU - Mittel bzw. Landesmittel. Ein bereits in 2003 bewilligtes Existenzgründungsprojekt (Kaufmann<br />

i.d.) konnte erst in 2005 begonnen werden und kann deshalb gleichermaßen nicht mit in die inhaltliche<br />

Auswertung einbezogen werden. Gleichermaßen können die 7 Projekte, die bis Ende 2004 bewilligt<br />

worden sind, nicht mit in die finanzielle Gesamtauswertung einbezogen werden, da ihnen noch keine<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse gegenüberstehen und damit die Gesamtauswertung verfälschen würden.<br />

Es erfolgten keine Bewilligungen von zusätzlichen rein national finanzierten Fördermaßnahmen nach<br />

Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />

9.3.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />

Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung<br />

Die Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründerinnen, Qualifizierungsmaßnahmen<br />

sowie zur Bildung von Netzwerkorganisationen für Frauen im ländlichen Raum erfolgt weiterhin<br />

über die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong> bzw. seit 01.01.2005 über die Landratsämter in den einzelnen Regionen<br />

Baden-Württembergs.<br />

Die Zuwendungen sind jeweils beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen, das als<br />

Bewilligungsbehörde für die Prüfung und den Erlass des Zuwendungsbescheids zuständig ist.<br />

Weitere Ansprechpartner sind das Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum, die Initiative für<br />

Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (ifex) und die Kontaktstellen für Frauen und Beruf.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

389<br />

Beratend wirken darüber hinaus die Geschäftsstellen der Landesfrauenverbände sowie die Projektkoordinatorin<br />

des Netzwerkes „LandFrauenService“ in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe,<br />

Main-Tauber und Neckar-Odenwald.<br />

Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />

Publizität der Fördermöglichkeiten<br />

Das Programm wird durch die Printmedien des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum und<br />

des Wirtschaftsministeriums bekannt gemacht. Im Internet ist das Programm und die Antragsunterlagen<br />

unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de,<br />

www.gruenderinnenagentur.de und db.bmwa.bund.de (Förderdatenbank des BMWA) zu finden.<br />

Zur weiteren Förderung des Bekanntheitsgrads des Programms veranstaltete das Ministerium für<br />

<strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum unter Mitwirkung der EU-Kommission seit Beginn des Programms in<br />

2001 zwei Fachkongresse anlässlich der Landesgartenschauen in Ostfildern (26.06.2002) und Kehl<br />

(28.06.2004) sowie drei regionale Fachtagungen in Brachenheim (18.06.2003), Murrhardt<br />

(14.11.2003) und Dornstadt (01.04.2004). Bei den Fachkongressen und – tagungen wurde der grundsätzliche<br />

Rahmen des Programms mit seinen Zielen und Fördermöglichkeiten dargestellt. Die Ideen<br />

und Konzepte sind letztlich von den Interessenten selbst zu entwickeln. Beispielhaft wurden verschiedene<br />

Projekte von den jeweiligen Projektverantwortlichen vorgestellt. Für Interessierte gaben die Veranstaltungen<br />

somit umfassende Informationen und Anregungen zur Entwicklung neuer Projekte und<br />

damit ggf. zur Erschließung neuer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Kongressbroschüren<br />

mit dem Förderprogramm und den best-practise-Beispielen wurden den Kongressteilnehmern/-innen,<br />

den 35 Landräten in Baden-Württemberg, deren Kreisfrauenbeauftragten sowie den<br />

Kommunalen Frauenbeauftragten übersandt. Die Mitarbeiter/innen bei den Ämtern für <strong>Landwirtschaft</strong>/Landratsämtern<br />

(seit 01.01.2005) werden in jährlichen Dienstbesprechungen des Ministeriums<br />

und der Regierungspräsidien sowie bei die den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen der Landesanstalt<br />

für Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der Ländlichen Räume Schwäbisch-Gmünd (LEL) über<br />

das Programm und das Antragsverfahren informiert. Positiv zu bewerten sind die jährlichen Fortbildungsveranstaltungen<br />

der LEL, da hier konkrete Fallbeispiele aufgezeigt und Fragen auf dem Weg zu<br />

einem Betriebskonzept nachgegangen wird. Ferner beteiligt sich das Regierungspräsidium Freiburg<br />

an verschiedenen einschlägigen regionalen Fachmessen für potenzielle Existenzgründer/innen mit<br />

einem Informationsstand.<br />

Da die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong> /Landratsämter vor Ort beratend wirken, ist es von entscheidender<br />

Bedeutung, dass an dieser Stelle entsprechende Informationen über das Programm vorliegen und<br />

eine auf die Fragen und Bedürfnisse der einzelnen Interessierten aufbauende qualifizierte Beratung<br />

erfolgen kann.<br />

Zufällig ausgewählt wurden 15 Landratsämter nach dem Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen<br />

im ländlichen Raum“ befragt. Die Landratsämter wurden mit standardisierten Interviews in den<br />

Kerndienstzeiten telefonisch befragt. In rund 90 % der Fälle war das Programm nicht bekannt. Davon<br />

wurde in drei Fällen auf die Frauenförderung für die eigenen Mitarbeiterinnen verwiesen. In einem Fall<br />

war der Name des Programms bekannt, es wurde aber mitgeteilt, dass die finanziellen Mittel des Programms<br />

längst ausgeschöpft seien. In einem weiteren Fall wurde auf einen Frauenverein verwiesen.<br />

Lediglich in einem Fall kannte die Ansprechpartnerin das Programm und die aktuellen Projekte und<br />

beriet zudem engagiert und qualifiziert.<br />

Es wurde bereits in dem Evaluierungsbericht 2001/2002 darauf hingewiesen, dass es zieleffizient<br />

wäre, wenn das Förderprogramm beispielsweise auch über die Landratsämter (Wirtschafts- und Tourismusreferate)<br />

und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie über die Amtsblätter der Städte-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


390 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und Gemeinden veröffentlicht werden würde, da auffällig war, dass ganz überwiegend Frauen von<br />

landwirtschaftlichen Betrieben mit einzelnen Projekten dieses Förderprogramms gefördert wurden und<br />

kaum Frauen aus dem ländlichen Raum insgesamt. In der vergangenen Programmphase wurde dies<br />

zunächst auch darauf zurückgeführt, dass das Förderprogramm über die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong>, mit<br />

denen in der Regel nur landwirtschaftliche Betriebe in Verbindung stehen, veröffentlicht wird.<br />

Seit 01.01.2005 ist durch die Verwaltungsreform und der damit verbundenen Integration der Ämter für<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> in die Landratsämter das Programm nun über die Landratsämter bekannt zu machen.<br />

In einen Fall konnte man erfahren, dass das Programm in der Abteilung <strong>Landwirtschaft</strong> angesiedelt<br />

wurde.<br />

Eine Verbesserung im Hinblick auf die Publizität ist, wie die Befragung zeigt, jedoch nicht erzielt worden.<br />

Weshalb die Beratung trotz Informationen ganz überwiegend nicht erfolgt, kann hier nicht abschließend<br />

geklärt werden. Von der Gesamtkonstruktion her erscheint es hier künftig zieleffizienter private<br />

Beratungsunternehmen einzuschalten, die die Bewerbung der einzelnen Programme übernehmen.<br />

Eine Vergrößerung des Kreises an Projektinteressierten mit Projektideen, die über dieses Förderprogramm<br />

förderungsmöglich sind, wird nach wie vor als zieleffizient bewertet.<br />

Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Umweltverbände während der Umsetzung<br />

der Maßnahmen<br />

Im Rahmen dieser Projekte stellen vor allem die Landfrauenverbände interessante Begleiter der Projekte<br />

dar. Sie sind in verschiedene Projekte eingebunden und unterstützen mit Informationen. Projektabhängig<br />

unterstützen auch Wirtschaftsförderungsgesellschaften und andere Ansprechpartner die<br />

Projekte bzw. sind in sie eingebunden.<br />

Künftig erscheint es jedoch auch mit der weiteren Öffnung des Programms für den ländlichen Raum<br />

wesentlich, dass die Wirtschaftspartner deutlich verstärkt einbezogen werden. Je mehr Projekte außerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> in den Mittelpunkt rücken, desto stärker sind Wirtschaftspartner außerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> die richtigen Begleiter.<br />

Dies bezieht sich zum einen auf ggf. erforderliche Beratungsleistungen, zuvor aber auch und vor allem<br />

bei der Projektbewilligung: Hier müssen die Wirtschaftspartner einbezogen werden, um Wettbewerbsfragen<br />

zu prüfen, damit nicht durch Förderung unmittelbar bestehende Mitbewerber benachteiligt werden.<br />

Projektauswahl<br />

Die grundsätzlichen Förderbedingungen haben sich im Vergleich zur ersten Programmphase nicht<br />

geändert. Grundsätzliche Förderbedingung ist die Einhaltung inhaltlicher und formaler Voraussetzungen<br />

bei der Projektbeantragung. Inhaltlich ist das Projekt konkret zu beschreiben hinsichtlich der damit<br />

verfolgten Zielsetzungen, Maßnahmen sowie des geplanten Projektablaufs. Ein Kosten- und Finanzierungsplan<br />

ist zu erstellen und beizufügen. Formal ist eine wesentliche Voraussetzung, dass mit der<br />

Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch bis zur Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides<br />

nicht begonnen wird.<br />

Für die Inanspruchnahme der EU-Fördermittel besteht die EU-Richtlinie, die nach der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1257/1999, Art. 33 (Diversifizierung) notifiziert ist. Für die Kofinanzierung durch das Land<br />

besteht eine weitere Landesrichtlinie (Richtlinie des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

391<br />

zur Förderung von innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF-RL, vom 31.08.2001<br />

– AZ.: 47-8433.00). Entsprechend der EU-Richtlinie können - auch nach Interpretation durch das zuständige<br />

Fachreferat im BMVEL- hierdurch „landwirtschaftliche Tätigkeiten“ wie auch „Tätigkeiten im<br />

ländlichen Raum“ (vgl. auch Art. 33, Satz 1) gefördert werden. In der Richtlinie wird hierzu konkretisiert,<br />

dass neben Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben, alle Frauen im ländlichen Raum förderberechtigt<br />

sind.<br />

Die genannte Landesrichtlinie ist enger gefasst und zielt in erster Linie auf die Förderung von Frauen<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> ab. Hiernach können lediglich bei Kooperationsprojekten und in besonders begründeten<br />

Fällen auch Frauen aus dem ländlichen Raum gefördert werden. Als Zuwendungsempfängerinnen<br />

werden Frauen im ländlichen Raum gleichermaßen explizit genannt.<br />

In der gesamten Programmphase fiel die starke Konzentration der Förderung auf Landwirtinnen, insbesondere<br />

bei den Existenzgründungen, wo der Anteil annähernd 100% betrug. Auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen<br />

lag der Anteil an Landwirtinnen bei den Projekten in 2001/2002 bei ermittelten<br />

66 % und bei den Projekten in der Zeit von 2003/2004 – wie die Befragungen ergaben - bei rund 65<br />

%. Die Förderung eines derart hohen Anteil an Landwirtinnen bei den einzelnen Fördermaßnahmen<br />

wurde von den verantwortlichen Bildungsträgern, dem Netzwerk „Landfrauenservice“, potentiellen<br />

Zuwendungsempfängerinnen und den Bewilligungsbehörden kritisch gewertet. Teilweise sei es nur<br />

schwer möglich die Kurse stattfinden zu lassen, da die Anzahl an interessierten Landwirtinnen zu gering<br />

sei. Existenzgründungsvorhaben müssten abgelehnt werden.<br />

Die entscheidenden Argumente der Bildungsträger wie Regierungspräsidien hierfür waren, dass der<br />

Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> mittlerweile schon viel weiter fortgeschritten sei und ganz überwiegend<br />

längst entschieden ist, welche Betriebe in Zukunft noch vorrangig aus dem Agrarsektor ihr<br />

Einkommen beziehen werden. Vielfach bestehen in den Dörfern im ländlichen Raum nicht mehr als<br />

ein bis zwei Haupterwerbsbetriebe. Schwerpunktmäßig leben im ländlichen Raum Menschen, die<br />

außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen. Damit stehen Fragen der Diversifizierung und Umorientierung<br />

nicht mehr unmittelbar im Mittelpunkt. Gleichwohl können landwirtschaftliche Betriebe in<br />

Einzelfällen von Diversifizierungsmöglichkeiten profitieren.<br />

Allerdings besteht in den strukturschwachen ländlichen Räumen ein Mangel an Arbeitsplätzen und<br />

Einkommensmöglichkeiten. Insbesondere für Frauen ist es schwer, erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten<br />

zu finden. Bei der Förderung der ländlichen Räume ist es daher sehr wichtig, daran anzusetzen, die<br />

Frauen im ländlichen Raum verstärkt bei der Erschließung neuer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

zu unterstützen. Bei Existenzgründungsmaßnahmen können gute und bessere Projektideen<br />

von Frauen aus dem ländlichen Raum kommen, da die Frauen oftmals besser für den Arbeitsmarkt<br />

qualifiziert sind und damit eher zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen können. Von<br />

geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren letztlich alle.<br />

Die derzeitige EU- Richtlinie lässt diese Möglichkeit auch zu. Die EU setzt mit der neuen ELER-VO<br />

künftig von drei Schwerpunktbereichen sogar einen Schwerpunktbereich auf „Förderung ländlicher<br />

Räume“.<br />

Ferner wurde auch bereits in dem Bericht zur Halbzeitbewertung des Programms, darauf hingewiesen,<br />

dass die höchsten Einkommens – und Beschäftigungseffekte im außerlandwirtschaftlichen Bereich<br />

entstanden sind. Dies belegt auch, dass es zum einen zielineffizient ist, in die landwirtschaftliche<br />

Produktion hineinzufördern und dass der Strukturwandel mittlerweile bereits über das Stadium der<br />

„Diversifizierung“ hinaus fortgeschritten ist. Wenn Landwirtinnen erfolgreich Projekte durchgeführt<br />

haben, waren diese außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> angesiedelt (einzige Ausnahme waren hier Projekte<br />

wie „Urlaub auf dem Bauernhof“, die hier dem landwirtschaftlichen Sektor zugerechnet wurden).<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


392 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Daher wäre es zur Schaffung von weiteren Einkommens – und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen<br />

Raum förderlich, die Möglichkeiten der Landesrichtlinie auf ihre diesbezügliche Auslegung zu<br />

untersuchen, ggf. auch anzupassen. Ein gewisser Spielraum zur Förderung von Frauen im ländlichen<br />

Raum besteht bereits mit der Landesrichtlinie: „In besonders begründeten und beispielgebenden Fällen<br />

können auch Projekte von Frauen im ländlichen Raum gefördert werden, wenn sie für die Entwicklung<br />

im ländlichen Raum von besonderer Bedeutung sind.“<br />

Wesentliche Voraussetzung ist auch, dass das Projekt einen deutlich innovativen Charakter aufweist.<br />

Hierauf hat auch der Landesrechnungshof in seiner Programmgenehmigung besonders verwiesen.<br />

Sicher stehen auch die Zielsetzungen „innovativer Charakter“ und “Arbeitsplätze schaffen“ im Einklang:<br />

In der Regel entstehen Arbeitsplätze weniger in traditionellen Gewerben/ Tätigkeiten, rückläufig<br />

entwickeln sich Arbeitsplätze in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />

Bei der Projektgenehmigung hat es sich jedoch insbesondere in dieser Programmphase als schwierig<br />

herausgestellt, abzugrenzen, wie „innovativer Charakter“ konkret festzumachen ist. Grundsätzlich<br />

gemeint sind sicher Projekte, die es so in dieser konkreten Form noch nie gab. Die Abgrenzung erweist<br />

sich allerdings als schwierig.<br />

Allerdings müssen zur Förderung auch erst einmal Projektanträge, die „innovativ“ sind im Sinne von<br />

Innovationen erzeugen, etwa im Bereich der Biotechnologie oder der Medizintechnik u.ä., vorliegen.<br />

Bei der Fördervergabe wurde insbesondere in dieser Programmphase „innovativ“ regional abgegrenzt<br />

und auf Regierungsbezirke bezogen: In jedem Regierungsbezirk wird ein vergleichbares Projekt nur<br />

einmal gefördert.<br />

Eine regionale Abgrenzung von Projekten mit „innovativem Charakter“ scheint daher ein Lösungsweg<br />

in dem aufgezeigten Spannungsfeld darzustellen. Allerdings sollte der „innovative Charakter“ in der<br />

Region dann auch deutlich erkennbar sein.<br />

Gerade bei der Förderung von Existenzgründungsprojekten sollte deutlicher darauf geachtet werden,<br />

dass nicht gleiche oder sehr vergleichbare Projekte in einem Regierungsbezirk mit ausschließlich<br />

privaten Mitteln durchgeführt wurden oder ggf. ähnlich bereits bestehende Unternehmen dadurch beeinträchtigt<br />

werden. Hier sollten daher grundsätzlich Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit der Förderung<br />

aus wettbewerbsrechtlicher Sicht durch die Industrie- und Handelskammern, Landratsämter,<br />

Dehoga, Bauernverband u.ä. eingeholt werden.<br />

Anders als in der Programmphase bis Ende 2002 wurde mehrere Projektanträge nicht bewilligt bzw.<br />

bereits vorab die Projektanträge nicht zur Bewilligung weitergeleitet, wenn aus nachstehenden Gründen<br />

die Bewilligung nicht in Frage kam. Gründe hierfür waren vor allem, die Tatsache, dass die Projektinteressierte<br />

nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb kam, der nicht erkennbare „innovative<br />

Charakter“, sowie die Möglichkeit, das andere Existenzgründungsprogramme des Wirtschaftsministeriums<br />

greifen könnten. Im Vordergrund für die Ablehnungen standen damit in erster Linie keine finanziellen<br />

Fragen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

393<br />

9.3.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />

Begünstigte und Zielgruppen<br />

Begünstigte und Zielgruppen fallen in diesem Programm zusammen. Das Programm spricht alle Frauen<br />

im ländlichen Raum an (vgl. Richtlinie), die interessiert sind, sich den strukturellen Erfordernissen<br />

in ländlichen Räumen nach neuen Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten zu stellen.<br />

Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an folgende Zielgruppen:<br />

1. Junge Bäuerinnen in der Familienphase<br />

2. Vom Strukturwandel betroffene Bäuerinnen<br />

3. Arbeitslose Frauen<br />

4. Berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase<br />

5. Alleinerziehende Frauen<br />

Insgesamt standen aus vorgenannten Gründen bei der Fördervergabe der Projekte in 2003/4 Frauen<br />

aus der <strong>Landwirtschaft</strong> sehr deutlich im Mittelpunkt, bei Existenzgründungsprojekten sehr stark überwiegend.<br />

Von 9 ausgewerteten Projekten wurde lediglich in einem Fall letztendlich ein Projekt einer<br />

Frau aus dem ländlichen Raum gefördert (zunächst abgelehnt, da es sich nicht um eine Frau eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebs handelte), bei einer weiteren Existenzgründung war geplant und ist umgesetzt,<br />

dass Landfrauen Beschäftigung finden (der Ehemann der Existenzgründerin ist in der Forstwirtschaft<br />

tätig). Bei einem weiteren Projekt bewirtschaftet die Existenzgründerin noch die Hofstelle.<br />

Verschiedene Projekte, bei denen die Antragsstellerinnen nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb<br />

kamen, wurden nicht gefördert. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen schwankte die Anzahl von teilnehmenden<br />

Frauen projektabhängig etwas, die Anzahl dürfte im Durchschnitt allerdings bei etwa rund<br />

65 % gelegen haben, am geringsten war sie bei den Qualifizierungsmaßnahmen „Tagesmütter“ mit<br />

etwa 10%.<br />

In der Evaluierung der Programmphase 2001/2002 wurden mit insgesamt rund 60 % Frauen von<br />

landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Von 5 ausgewerteten Existenzgründungsprojekten kamen 4<br />

Frauen, die Existenzgründungsmaßnahmen bewilligt bekommen hatten, von landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

Hier besteht – wie bereits ausgeführt – Handlungsbedarf.<br />

Darstellung der Maßnahmen<br />

Im Rahmen des Programms werden unverändert Maßnahmen zur „Qualifizierung, Netzwerkorganisation/en<br />

sowie Existenzgründung/en“ gefördert.<br />

Bei insgesamt bei geringerer Gesamtförderhöhe wurden in 2003 /2004 mehr Projekte gefördert. Von<br />

den 51 neuen Projekten wurden 11 Existenzgründungen, 2 neue Netzwerke und 38 Qualifizierungsmaßnahmen<br />

gefördert. Von den Existenzgründungsmaßnahmen wurde mit einem Projekt erst in 2005<br />

begonnen und es kann daher hier nicht ausgewertet werden. Auch die Projekte, die erst nach Oktober<br />

2004 bewilligt wurden, werden hier beschrieben, können jedoch nicht ausgewertet werden, da noch<br />

keine Effekte auszumachen sind. Von den 38 Qualifizierungsmaßnahmen wurden 23 Maßnahmen<br />

durch das seit 2002 geförderte und weiter geförderte Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ beantragt<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


394 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

und bewilligt. Dieses Netzwerkprojekt wurde gleichermaßen erneut evaluiert. Ferner werden nachstehend<br />

die Existenzgründungsprojekte aufgeführt, die bereits in 2001/2 evaluiert wurden und erneut<br />

bewertet werden, um die wirtschaftliche Entwicklung erfassen zu können.<br />

Wie in der Programmphase 2001/2002 standen damit Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung<br />

der Umorientierung und Diversifizierung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Schaffung zusätzlicher<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zur Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für Frauen im ländlichen<br />

Raum deutlich im Mittelpunkt. Überwiegend sind die bewilligten Qualifizierungsmaßnahmen den<br />

Bereichen hauswirtschaftliche und andere Dienstleistungen sowie Tourismus zuzuordnen und zielen<br />

darauf ab, Frauen als Anbieterinnen von Ferienquartieren, zur Verbesserung der Bürokommunikation<br />

und des Marketings, als Tagesmütter oder als Gästeführerinnen zu qualifizieren.<br />

Bei den Exstenzgründungsprojekten zielen vier Projekte auf die Erstellung unterschiedlicher gastronomischer<br />

Angebote/ Angebote von Nahrungsmitteln ab, zwei Projekte können der Kinderbetreuung/<br />

dem Bildungsbereich zugerechnet werden, ein Projekt befasst sich mit der Erbringung hauswirtschaftlicher<br />

Dienstleistungen, ein anderes mit informationstechnologischen Dienstleistungen zum Ausbau<br />

eines Netzwerkes für den touristischen Bereich, ein Projekt mit kaufmännischen Fragen und ein weiteres<br />

Projekt hat die Produktion von Gewändern zum Gegenstand. Damit liegt hier zwar der Schwerpunkt<br />

auf gastronomischen Angeboten im weiteren Sinne, insgesamt ist jedoch eine große Variationsbreite<br />

bei den Projekten mit neuen Projektideen und – konzepten festzustellen.<br />

Im Konkreten wurden folgende Existenzgründungsprojekte gefördert:<br />

1. Die kleine Schweineschule<br />

2. <strong>Landwirtschaft</strong> für alle Sinne<br />

3. Kaufmann i. de (läuft erst ab 2005)<br />

4. Gäste-Service-Center-Ostalb<br />

5. Claudias Früchteküche<br />

6. Historische Gewänder<br />

7. Landfrauen-Rundum-Service<br />

8. Kinderhaus „Menschenskinder“<br />

9. Bauernhofeis<br />

10. Landfrauencafe Goldene Krone.<br />

Folgende Netzwerke wurden gefördert:<br />

1. Dreisamtal buchen<br />

2. Hilfe von Haus zu Haus<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

395<br />

Folgende Qualifizierungsmaßnahmen wurden gefördert:<br />

1. Wir für sie Hauswirtschaft<br />

2. Belegungshotline Dreisamtal<br />

3. Schwarzwälderinnen qualifizieren sich für das 21. Jh.<br />

4. Wertvolles aus Wolle herstellen<br />

5. Internetbusiness auf der Alb<br />

6. Gästeführerinnen<br />

7. Zukunft im Blick<br />

8. Gesundheit-Erholung-Bewegung<br />

9. Mit Kunden gewinnen<br />

10. Die kompetente Landgastgeberin<br />

11. Urlaub auf dem Bauernhof<br />

12. Urlaubshotline St. Peter<br />

13. Neue Chancen in der Direktvermarktung<br />

14. Lehrgang Eventmanagerin<br />

Folgende weitere Qualifizierungsmaßnahmen wurden durch das Netzwerk „Landfrauenservice“ (in<br />

Schwäbisch Hall ansässig) beantragt und durchgeführt:<br />

1. Gästeführerin und Veranstalterin<br />

2. Unternehmerinnenschulung<br />

3. Gästebetreuerinnen Hohenlohe<br />

4. Gästeführein II<br />

5. Unternehmerinnenschulung<br />

6. Tagesmütter Tauberbischhofheim<br />

7. Gästeführerin Modul III<br />

8. Gastroservice Gaildorf<br />

9. Tagesmütter Mosbach II<br />

10. Geschenkkorb-Service<br />

11. Tagesmutter Tauberbischhofsheim<br />

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396 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

12. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />

13. Unternehmerinnenschulung<br />

14. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Dienstleiterin I<br />

15. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />

16. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />

17. Geschenkkorb-Service II<br />

18. Gastroservice Wolpertshausen<br />

Ferner wurden nach Ende Oktober bis Ende 2004 noch folgende weitere Projekte bewilligt, aus denen<br />

in 2004 jedoch noch keine Ergebnisse abgeleitet werden können und sie damit hier nur ergänzend<br />

erwähnt werden (mit einer Ausnahme handelt es sich bei den Projekten um Qualifizierungsmaßnahmen):<br />

1. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Büroassistentin<br />

2. Naturerlebnisführerin<br />

3. Fachkurs Servicekraft Öhringen<br />

4. Fit für den Wiedereinstieg<br />

5. Strategieworkshop Tauberbischofsheim<br />

6. Umweltpädagogische Aktivitäten im Folientunnel (Existenzgründung)<br />

7. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Dienstleisterinnen II.<br />

In den Jahren 2001/2002 wurden bereits folgende Existenzgründungsprojekte durchgeführt und evaluiert<br />

und werden hier erneut einbezogen.<br />

1. Koordinationsstelle Gästefüherinnen<br />

2. Hofcafe Haag<br />

3. DV- Schulungs- und Beratungszentrum (Klick easy)<br />

4. Reiseunternehmen Ross Natour<br />

5. Farmworker<br />

Auch das Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ wurde erneut in die Evaluierung einbezogen, da es<br />

noch gefördert wird.<br />

Bei den nach Oktober 2004 bewilligten Projekten handelt es bei dem Projekt „Umweltpädagogische<br />

Aktivitäten im Folientunnel“ um ein Existenzgründungsprojekt, bei dem Projekt „<strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />

Büroassistentin“ um eine Qualifizierungsmaßnahme und bei den weiteren 5 Projekten um Qualifizierungsmaßnahmen<br />

durch das Netzwerk „Landfrauenservice“.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

397<br />

Es zeigt sich also, dass erneut der weit überwiegende Anteil der Projekte „Qualifizierungsmaßnahmen“<br />

zum Gegenstand hat. Maßnahmen zur „Netzwerkförderung“ wurden hingegen bislang deutlich<br />

unterdurchschnittlich häufig beantragt.<br />

Obgleich die größten Arbeitsplatz- und damit Umsatzeffekte von Existenzgründungsprojekten im Vergleich<br />

zu den Qualifizierungsmaßnahmen ausgehen und trotz zunehmender Arbeitslosigkeit und rückläufiger<br />

Nettoeinkommen sind Existenzgründungsvorhaben nicht für jeden geeignet, bedingen bereits<br />

die Qualifizierung in einem bestimmten Bereich, Kenntnisse über die Selbstständigkeit und insgesamt<br />

den Willen und die Umsetzungskraft diesen Weg gehen zu wollen.<br />

Von der regionalen Verteilung der Projekte, die 2003/2004 gefördert wurden zeigt sich folgendes Bild:<br />

Alle 18 Maßnahmen des Landfrauenservice sowie die 5 vorletztgenannten Qualifizierungsmaßnahmen<br />

wurden im Regierungsbezirk Stuttgart bewilligt, diese ausschließlich in den Landkreisen Main-Tauber-<br />

Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwäbisch Hall und Hohenlohe. Von den 23 Maßnahmen wurden 3<br />

Projekte im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt, der bei einer regionalen Betrachtung dem RP Karlsruhe<br />

zuzurechnen ist.<br />

Weitere zwei Qualifizierungsmaßnahmen (von den erstgenannten) wurden im Regierungsbezirk Stuttgart<br />

durchgeführt.<br />

Zudem wurden im Regierungsbezirk Stuttgart vier Existenzgründungen (die kleine Schweineschule,<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> für alle Sinne, Gäste-Service-Center-Ostalb, Kinderhaus „Menschenkinder“) gefördert.<br />

Ferner wird das Netzwerk „Landfrauenservice“, durch das die 23 Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt<br />

werden können, hier gefördert.<br />

Insgesamt wurden damit 22 von 38 Qualifizierungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Stuttgart und 4<br />

von 11 Existenzgründungsmaßnahmen und ein Netzwerkprojekt gefördert.<br />

Von den erstgenannten Qualifizierungsmaßnahmen entfielen 6 auf den Regierungsbezirk Freiburg<br />

und 3 Existenzgründungsprojekte.<br />

Im Bezirk des Regierungspräsidiums Tübingen wurden von den erstgenannten 4 Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

von den letztgenannten eine Qualifizierungsmaßnahme und eine Existenzgründungsmaßnahme<br />

gefördert.<br />

Dem Regierungsbezirk Karlsruhe sind bei einer regionalen Betrachtung die 3 Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

die durch das Netzwerk „Landfrauenservice“ durchgeführt wurden, zuzurechnen. Weitere<br />

Projekte wurden durch das RP Karlsruhe nicht gefördert.<br />

Die regionale Verteilung konzentriert sich damit sehr stark auf den Regierungsbezirk Stuttgart und die<br />

genannten Landkreise um und Schwäbisch Hall.<br />

Bei den in 2001/2002 vergebenen Projekten wurden 2 im Regierungsbezirk Karlsruhe, 3 im Regierungsbezirk<br />

Freiburg, 4 im Regierungsbezirk Tübingen, 6 in Regierungsbezirk Stuttgart und weitere 5<br />

Qualifizierungsmaßnahmen über den Landfrauenservice und den Regierungsbezirk Stuttgart gefördert.<br />

Damit lag auch in 2001/2002 der regionale Schwerpunkt der Förderung im Regierungsbezirk Stuttgart.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


398 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />

9.3.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />

Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />

IX.1-1.1<br />

Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung, die<br />

eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt<br />

(EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Existenzgründungen und Netzwerkorganisationen<br />

kann direkt und indirekt zur Einkommensverbesserung der Frauen im ländlichen Raum beigetragen<br />

werden. Je nach unternehmerischer Idee können sich dabei ganz unterschiedliche Betriebszweige<br />

und Unternehmen entwickeln. In der <strong>Landwirtschaft</strong> kann grundsätzlich durch Diversifizierung oder<br />

Schaffung ganz neuer Betriebszweige zur Einkommensverbesserung oder Einkommenskombination<br />

beigetragen werden.<br />

Projekt- und regionsabhängig kann die Förderung auch negative Einkommenseffekte für einzelne<br />

nicht geförderte Personen nach sich ziehen und Strukturen beeinflussen. So kann die Förderung einzelner<br />

Betriebe/Betriebszweige insgesamt zur Schaffung eines höheren Angebots führen, einhergehend<br />

mit entsprechenden Preis- und damit Einkommensverlusten. Dabei können Einkommensverluste<br />

auch strukturelle betriebliche Anpassungen bedeuten, in Extremfällen bis hin zur Umorientierung zu<br />

anderen Tätigkeiten.<br />

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen hängen dabei grundsätzlich, neben den unternehmerischen<br />

Fähigkeiten, sehr stark von den jeweiligen Anstoß- und Multiplikatoreffekten ab. Hier werden die Anstoßeffekte<br />

nicht einbezogen, da sie der Förderung nicht unmittelbar zugerechnet werden können.<br />

Des weiteren ist zu beachten, dass auch Multiplikatoreffekte vor allem bei investiven Maßnahmen<br />

nicht bzw. in wesentlich geringerem Maße bei qualifizierenden Maßnahmen oder bei Einkommensübertragungen<br />

auftreten (nur wenn diese investiv verwandt werden).<br />

Insgesamt ergeben sich die Einkommens- und Beschäftigungseffekte durch die öffentliche Förderung<br />

und die privaten Mittel. Für die Beurteilung der Wirksamkeit des EPLR interessieren jedoch nur die<br />

öffentlichen Mittel, da die hieraus entstehenden Effekte abgeleitet werden sollen. Aus den Fördermit-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

399<br />

teln lässt sich über die ermittelten Beschäftigten auf die direkten Einkommenseffekte, Vorleistungseffekte<br />

und indirekten Effekte schließen. (vgl. hierzu auch Kapitel 1 und Bewertungsfrage 9.3.3). Sofern<br />

sich jedoch diese Effekte direkt aus der schriftlichen und persönlichen Befragung ableiten lassen,<br />

werden diese Ergebnisse hier zugrunde gelegt.<br />

Die Einkommens- und Beschäftigungswirkungen bei qualifizierenden Maßnahmen resultieren ohnehin<br />

fast ausschließlich aus den öffentlichen Fördermitteln. Vorleistungseffekte treten wenn, nur in äußerst<br />

geringem Masse auf.<br />

a) davon Bruttoeinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, das aufgrund von Verbesserungen der<br />

landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder aufgrund von Transaktionen erzielt wurde, die wiederum auf<br />

Beihilfen in nichtlandwirtschaftlichen Sektoren zurückzuführen sind (in %)<br />

Von den befragten Projektteilnehmerinnen, die gemeinsam mit ihrem Partner landwirtschaftliche Betriebe<br />

bewirtschaften, konnte durch die Fördermaßnahmen bislang keine Teilnehmerin Einkommenssteigerungen<br />

durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten oder aufgrund von Transaktionen in<br />

nicht-landwirtschaftliche Bereiche erzielen.<br />

Allerdings gaben viele Befragte an, die Fördermaßnahme hätte bei ihnen insgesamt zu betrieblichen<br />

Verbesserungen, zu Verbesserungen in den Bereichen Marketing und Verkauf sowie zu einer besseren<br />

Betriebsführung beigetragen. Hieraus können sich zumindest teilweise auch Einkommenseffekte<br />

in der Zukunft ergeben.<br />

Bei allen durchgeführten Projekten handelte es sich um Qualifizierungsmaßnahmen.<br />

b) davon Einkommen aus Mehrerwerb, der durch Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren ermöglicht<br />

wurde (in %)<br />

Die Einkommenseffekte können hier direkt aus den Ergebnissen der Befragungen gewonnen werden.<br />

Die Befragten, die gemeinsam mit ihrem Partner einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und<br />

durch die Fördermaßnahme positive Effekte auf ihr Bruttoeinkommen erzielt haben, konnten dies in<br />

der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle durch eine bessere Zimmervermietung/Vermietung von<br />

Ferienwohnungen / Urlaub auf dem Bauernhof und Dienstleistungen erreichen.<br />

Bezogen auf die geförderten Projekte zeigen sich die Einkommenseffekte vorwiegend bei den Projekten<br />

„Dreisamtal buchen“ in Kombination mit „Belegungshotline Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“,<br />

„Wir- für- Sie –Hauswirtschaft“ aber auch, wenngleich auch in deutlich geringerem Masse, bei Projekten<br />

wie „Gastro-Service“. Bei einigen anderen Projekten, die überwiegend darauf abzielen, Urlaubsangebote<br />

auf dem Bauernhof zu verbessern, wurde von den Befragten eingeschätzt, dass das jeweilige<br />

Projekt zum Erhalt der Auslastung „Urlaub auf dem Bauernhof“ und/ oder künftig zu einer Verbesserung<br />

der Auslastung bzw. zur Durchführung anderer Dienstleistungen beitragen würde.<br />

Damit errechnen sich insgesamt Einkommenseffekte in 2003/4 von etwa 49.000- €. Da durch die Förderungen<br />

kein weiteres Bruttoeinkommen durch unmittelbare landwirtschaftliche Tätigkeiten erzielt<br />

werden konnte, beträgt der Anteil hier 100%.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


400 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.1-1.2<br />

Verhältnis von Kosten zu Umsatz der geförderten, mit den landwirtschaftlichen Betrieben<br />

in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />

Die Projektteilnehmerinnen von landwirtschaftlichen Betrieben sahen durch die Maßnahme vor allem<br />

betriebliche Verbesserungen sowie eine bessere Betriebsführung gegeben, die sich zumindest teilweise<br />

in Zukunft auch in Kostensenkungen ausdrücken können. Die Kostensenkungen sind jedoch zu<br />

gering, um einen messbaren Einfluss auf das Verhältnis Kosten / Umsatz ableiten zu können.<br />

In einer Förderregion ist es bei „Urlaub auf dem Bauernhof“ zu Umsatzsteigerungen gekommen, die<br />

nicht quantifiziert werden können. Bei der überwiegenden Anzahl konnten in dieser Förderperiode<br />

keine weiteren Umsätze erwirtschaftet werden.<br />

Als Zielindikator wurden 5% Umsatzsteigerungen und 10% Kostensenkungen vorgegeben. Im Durchschnitt<br />

der Förderfälle konnte dieser Indikator nicht erreicht werden.<br />

IX.1-2.1<br />

Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben tätigen Begünstigten<br />

(EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Frauen, die außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> die Fördermaßnahme genutzt haben und ihr Einkommen<br />

zudem erhöhen konnten, waren vor allem Existenzgründerinnen. Auch sie kommen dabei mit einer<br />

Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, in einem weiteren Fall ist der Ehemann Förster.<br />

Bislang wurden neun Projekte zur Existenzgründung gefördert – alle Existenzgründerinnen beteiligten<br />

sich an der schriftlichen Befragung und gaben in 6 Fällen an, ihr Einkommen erhöht zu haben. In einem<br />

Fall konnte aufgrund der hohen Investitionen, Personalkosten und Anfangsschwierigkeiten bis<br />

Ende 2004 noch kein Einkommen erzielt werden. Bei diesem zeigen die Umsatzzahlen aber bereits<br />

sehr deutlich, dass dieses Projekt insgesamt und unter auch Einkommensgesichtspunkten zu den<br />

erfolgreichen Projekten zählen dürfte. In zwei weiteren Fällen zeigten sich noch keine Einkommenszuwächse,<br />

was in einem Fall auf die Anfangsinvestitionen mit zurückzuführen sein dürfte, in dem anderen<br />

Fall auf Absatzschwierigkeiten.<br />

Damit konnten insgesamt etwa Einkommenseffekte von 40.000 € in 2003/2004 erzielt werden. Mindestens<br />

bei fünf Projekten ist von deutlichen Einkommenszuwächsen in den kommenden Jahren –<br />

ausgehende von der heutigen Situation - auszugehen.<br />

Zwei Existenzgründerinnen gaben an Vollzeit zu arbeiten, teilweise arbeiten die Existenzgründerinnen<br />

erst stundenweise. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Beschäftigungswert von 4,5 FTE. Ferner beschäftigen<br />

die Existenzgründerinnen 6,25 FTE, die insgesamt ein Einkommen von rund 92.000 € erzielen.<br />

Anders als bei dem investiven Ansatz zur indirekten Ermittlung der Einkommenseffekte konnten aufgrund<br />

der durchgeführten Befragung die Einkommenseffekte hier direkt ermittelt werden.<br />

Zur Ermittlung der indirekten Einkommens- und Vorleistungseffekte wird jedoch der investive Ansatz<br />

herangezogen, da sich diese Werte nicht durch eine Befragung ermitteln lassen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

401<br />

Unterstellt man das in Kapitel 1 dargestellte Verhältnis der direkten Einkommenswirkungen zu Wirkungen<br />

aus indirekten Effekten und Vorleistungen von 9 : 6, leitet sich daraus ein Wert von rund<br />

27.000 € für indirekte Einkommens - und Vorleistungseffekte ab.<br />

Damit ergeben sich aus den Existenzgründungsprojekten insgesamt Einkommenseffekte von 67.000<br />

€.<br />

Verbesserte Einkommenssituationen konnten auch Frauen, die im Rahmen des Netzwerkprojektes an<br />

einer Qualifizierung zu "Dienstleistungsservice", „Gastroservice“ und „Tagesmütter“ teilnahmen, erzielen.<br />

Die Frauen fanden dabei stundenweise Beschäftigung. Bei Umrechnung der stundenweisen Beschäftigungen<br />

in FTE ergibt sich hier ein Wert von 2,5 FTE.<br />

Insgesamt konnten hierdurch Einkommenseffekte von rund 35.000 € ausgemacht werden.<br />

Diesem Wert hinzuzurechnen ist das Einkommen der im Netzwerk Beschäftigten. Für Personal wurden<br />

im Jahr 2003/2004 rund 53.000,- € öffentliche Mittel bereitgestellt (eine FTE).<br />

Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Einkommenswirkungen von rund 88.000 € im Jahr<br />

2003/2004.<br />

Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommenseffekte bei den Maßnahmen<br />

„Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-Service“, „Wertvolles aus Wolle“ und<br />

„Zukunft im Blick“ erzielt. Auch hier fanden die Frauen stundenweise Beschäftigung. Rechnet man die<br />

stundenweisen Beschäftigungen um in FTE, ergeben sich hier rechnerisch 10 FTE.<br />

Bei diesen Qualifikationsmaßnahmen/Netzwerken wurden insgesamt Einkommenseffekte von rund<br />

185.500 € angegeben.<br />

Bei den allen weiteren Qualifizierungsmaßnahmen konnten keine Einkommenseffekte ermittelt werden.<br />

Der vorgegebene Zielindikator beträgt bis zu 3.000 €/Begünstigter und 70 % der Geförderten.<br />

Dieser Zielindikator konnte insgesamt nicht erreicht werden.<br />

Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Einkommenseffekte von 422.500 € erzielt<br />

werden.<br />

Bei insgesamt ermittelten 24,25 FTE (vgl. auch Ermittlung der Beschäftigung unter der kapitelspezifischen<br />

Frage IX.3) ergeben sich damit Einkommenseffekte von 17.423 €/Begünstigter.<br />

Zudem entwickelten sich die 5 Existenzgründungen, die ein den Jahren 2001/2002 gefördert wurden,<br />

auch in den Folgejahren erfolgreich. Hier ließen sich insgesamt weitere Einkommenseffekte von<br />

168.878 € ermitteln. Damit konnte in 80% der Förderfälle der vorgegebene Zielindikator von 10.000 €<br />

Gewinn im dritten Wirtschaftsjahr erreicht werden. Auch der Zielindikator 80% war vorgegeben und<br />

konnte erreicht werden.<br />

Mit den Existenzgründungsprojekten aus 2001/2002 konnten damit insgesamt aufgrund der Fördermaßnahme<br />

Einkommenseffekte von 591.378 € erzielt werden.<br />

Durch diese Existenzgründungsprojekte wurden 6,5 FTE geschaffen, die aus den Angaben der Existenzgründerinnen<br />

ermittelt werden konnten. Da diese Arbeitsplätze bereits im dritten Jahr bestehen,<br />

können damit auch strukturelle Arbeitsplatzeffekte abgeleitet werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


402 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Insgesamt errechnen sich damit 30,75 FTE. Damit ergeben sich Einkommenseffekte von 19.232<br />

€/Begünstigter.<br />

a) davon Einkommen, das im Sektor Fremdenverkehr erzielt wurde (in %)<br />

Von den durchgeführten Existenzgründungsprojekten zielt ein Projekt unmittelbar auf die Förderung<br />

des Fremdenverkehrs ab. Hier konnten durch die Förderung bislang nur geringe Einkommenssteigerungen<br />

erzielt werden, die für die Berechnungen insgesamt ohne weitere Wirkung sind.<br />

Bei den Netzwerkwerken zielt ein Projekt und bei den Qualifizierungsmaßnahmen zielen 11 Projekte<br />

auf die Förderung des Fremdenverkehrs ab. Bei einigen dieser Projekte, bei denen davon positive<br />

Einkommenssteigerungen zu verzeichnen waren, handelt es sich bei den Projektteilnehmerinnen teilweise<br />

um Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Einkommenseffekte sind deshalb bereits<br />

unter Punkt IX.1-1.1 b erfasst worden.<br />

Die Einkommenssteigerungen, die darüber hinaus im Fremdenverkehrssektor erzielt wurden, belaufen<br />

sich auf<br />

Damit wurde insgesamt rund 9 % der Einkommenseffekte im Fremdenverkehrssektor erzielt.<br />

b) davon Einkommen, das mit Handwerkstätigkeiten und lokalen Produkten erzielt wurde<br />

(in %)<br />

Mit zwei Existenzgründungsprojekten wurde die Förderung von Handwerkstätigkeiten und lokalen<br />

Produkten außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> beantragt und gefördert (Projekt „Bauernhofeis“ und „Historische<br />

Gewänder“). Insgesamt konnten hier Einkommenseffekte von etwa 5000 € ausgemacht werden,<br />

was der Einkommenserzielung von knapp einem Prozent entspricht.<br />

IX.1-2.2<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig ist und Einkommen<br />

aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen bezieht, welche aufgrund<br />

von Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren getätigt wurden, bzw. entstanden<br />

sind (in %)<br />

Frauen, die außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> gefördert wurden, waren die bereits unter Punkt IX.1-2.1<br />

genannten Existenzgründerinnen sowie geförderte Frauen im Rahmen des Netzwerkprojektes „Landfrauenservice“<br />

und der weiteren Qualifikationenmaßnahmen, insgesamt 24,25 FTE. Hinzu zu zählen<br />

sind die Anzahl an Existenzgründerinnen, die in den Jahren 2001/2002 gefördert wurden und weitere<br />

Arbeitsplätze geschaffen haben. (6,5 FTE). Zahlenmäßig - gemessen an der ländlichen Bevölkerung<br />

insgesamt - handelt es sich um einen sehr geringen Anteil der unter einem Prozent liegen dürfte.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

403<br />

9.3.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />

Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

IX.2-1.3<br />

X<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />

XI.2-1.2, 2-2.1 und 2-3.2: Maßnahmen wurden im Rahmen des Programms „Innovative Maßnahmen<br />

für Frauen“ nicht gefördert und es ergeben sich auch keine wesentlichen indirekten Wirkungen.<br />

IX.2-1.1<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/ Haushalte/ Unternehmen, die Zugang zu geförderten<br />

Telekommunikationseinrichtungen/-diensten haben (in %, Anzahl)<br />

Der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen wurde bei rund 38 % der Befragten gefördert. Durch<br />

die bessere Telekommunikationsanbindung konnte erheblich zur Verringerung der Abgeschiedenheit,<br />

in Teilen zur Einkommensverbesserung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen beigetragen<br />

werden. Es lässt sich hier also ein deutlicher Aufwärtstrend im Vergleich zu der Ausgangssituation<br />

feststellen, der ohne Förderung so nicht zustande gekommen wäre.<br />

Bezogen auf die ländliche Bevölkerung insgesamt ist der Anteil der Betriebe, Haushalte, Unternehmen,<br />

die Zugang zu geförderten Telekommunikationseinrichtungen haben, gering.<br />

Als Zielindikator wurde vorgegeben, 80% der geförderten Betriebe sollten Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />

haben.<br />

Da nicht bei jeder Qualifikationsmaßnahme auch der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />

gefördert wird und dies auch maßnahmenabhängig nicht erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass<br />

die rund 38 % der Befragten, die angaben, dass bei ihnen der Zugang gefördert worden sei, die<br />

Grundgesamtheit hierfür darstellen. Selbst wenn gewisse Abweichungen bestehen sollten, ist der<br />

Zielindikator erfüllt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


404 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.2-1.3<br />

Hinweise auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus geförderten verbesserten Telekommunikations-<br />

oder Transporteinrichtungen ergeben (Beschreibung)<br />

Durch die Förderung des Zugangs zu Telekommunikationseinrichtungen wurde die Nutzung von Online<br />

– Diensten erheblich erweitert. Insbesondere wurde die Nutzung des Internets und die Nutzung<br />

von E-mail-Diensten für wirtschaftliche Zwecke erheblich erhöht. Anbieterinnen von Ferienquartieren<br />

und anderen Dienstleistungen gaben an, das Internet auch zur Einstellung ihrer eigenen Homepage<br />

zu nutzen.<br />

Insbesondere in Tourismusregionen wird als langfristiges Ziel die Vernetzung der Urlaubsanbieterinnen<br />

mit der Gemeinde und anderen Tourismusanbietern angegeben. Teilweise wurde auch die Anschaffung<br />

von Computer, PC, Fax und Software gefördert.<br />

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aus der Förderung von Telekommunikationseinrichtungen resultieren,<br />

lassen sich im konkreten wie folgt beschreiben:<br />

• bessere Belegung von Ferienquartieren durch webbasierte Anwendung von Mobil-Telefon-<br />

Systemen<br />

• Steigerung national und international des Bekanntheitsgrads von Fremdenverkehrsangeboten<br />

durch Einstellung eigener Homepages ins Internet<br />

• verbesserte und schnellere Informationsbeschaffung zur Erstellung wirtschaftlicher Dienstleistungsangebote<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

405<br />

IX.2-3.1<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />

Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />

des ländlichen Erbes hat (in %)<br />

Viele der geförderten Projekte zielen auf die Förderung des Fremdenverkehrs und verschiedener gastronomischer<br />

Angebote im weiteren Sinne ab. Diese Angebote sind in Teilen auch für die ländliche<br />

Bevölkerung von Interesse.<br />

Ziel der Projekte „Gästeführerinnen“ ist es, kulturell-touristische Angebote der Region mit dem Agro -<br />

Tourismus zu verbinden und die Vielseitigkeit der Region bekannt zu machen. In Teilen können diese<br />

Angebote auch für die ländliche Bevölkerung vor Ort interessant sein.<br />

Die Förderung bei diesen Angeboten erhält dabei der Anbieter der Leistung und stellt sie u.a. den im<br />

Umkreis wohnenden Menschen gegen Entgelt zur Verfügung. Personen, die somit diese Entgeltleistung<br />

nicht erbringen können, sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.<br />

Nach Einschätzung der Befragten über den Personenkreis (Abgrenzungskriterium 25 km im Umkreis),<br />

der bislang erzielten Umsätze sowie der Einwohnerzahlen dürfte der Anteil der ländlichen Bevölkerung,<br />

der durch die Fördermaßnahme einen verbesserten Zugang zu den natürlichen Gebieten mit<br />

Freizeitangeboten bzw. Standorten des ländlichen Erbes hat projektabhängig und –bezogen zwischen<br />

≤ 1 % und 5 % liegen (bezogen auf den jeweiligen Projektradius.<br />

Der Zielindikator sieht nur eine qualitative Bewertung vor.<br />

9.3.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />

Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


406 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.3-1.1<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die durch Fördermaßnahmen<br />

geschaffen/erhalten wurden (FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />

Bei den Förderprojekten, die auf „Urlaub auf dem Bauerhof“ abzielen, wurden stundenweise Zusatzbeschäftigungen<br />

angegeben. Vor allem bei Projekten wie „Mit Kunden werben“ und „Neue Chancen in<br />

der Direktvermarktung“ wurde von den Befragten geantwortet, dass sie ihre bisherige Beschäftigung<br />

erhalten bzw. teilweise erweitern konnten. Allerdings ist kaum davon auszugehen, dass sie durch die<br />

jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils volle Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten konnten<br />

bzw. alternativ verloren hätten. Zur Abschätzung der vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

wird daher anlog zu den Angaben „stundenweise Erweiterung der Beschäftigung“ von etwa 2<br />

Stunden/Tag/AK“ ausgegangen.<br />

Insgesamt errechnen sich damit rund 2,5 geschaffene FTE und der Erhalt von 0,5 FTE.<br />

Durch das Förderprogramm wurden insgesamt rund 9 % der Beschäftigungseffekte im Sektor <strong>Landwirtschaft</strong><br />

geschaffen bzw. erhalten.<br />

Als Zielindikator wurde vorgegeben, dass mehr als 50 % der Geförderten ihre Tätigkeit verbessern<br />

oder erhalten können. Der Zielindikator ist erreicht.<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />

oder durch Transaktionen ergeben haben, die wiederum das Ergebnis nicht landwirtschaftlicher<br />

Tätigkeiten sind (in %)<br />

Gefördert wurden in verschiedenen Projekten u.a. informationstechnologische Kenntnisse zur Verbesserung<br />

der Betriebsführung in der <strong>Landwirtschaft</strong>, Kenntnisse zur Verbesserung von Marketingmaßnahmen<br />

sowie unter anderem Stärken und Schwächen Analysen.<br />

Diese Maßnahmen haben zum Erhalt der landwirtschaftlichen Beschäftigung beigetragen. Insgesamt<br />

ergeben sich daraus allerdings kaum Beschäftigungseffekte auf den landwirtschaftlichen Betrieben.<br />

Insgesamt bei Annahme einer „stundenweisen Beschäftigung“ zum Erhalt der Tätigkeit wird ein Wert<br />

von 0,5 erhaltener FTE geschätzt. Es ist zu berücksichtigen, dass der Wert keine Aussagekraft hinsichtlich<br />

der Produktivität hat. Diese Beschäftigungseffekte führten nicht zu Einkommenswirkungen.<br />

Bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten im<br />

Sektor <strong>Landwirtschaft</strong> wurden damit 17 % durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten geschaffen<br />

oder erhalten.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch zusätzliche Tätigkeiten als Ergebnis<br />

geförderter nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten ergeben haben ( in %)<br />

Wenn Beschäftigungseffekte entstanden sind, dann überwiegend dadurch, dass nicht landwirtschaftliche<br />

Tätigkeiten gefördert wurden und Frauen aus der <strong>Landwirtschaft</strong> an diesen Maßnahmen teilnahmen<br />

und sich in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen qualifizierten. Der umgekehrte Weg fand nicht<br />

statt. Offensichtlich sind so keine Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

407<br />

Überwiegend ergaben sich keine zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten, dennoch trugen die geförderten<br />

nicht-landwirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen doch vielfach zumindest zu einer besseren<br />

Betriebsführung bei. Ferner wirkten sich überdurchschnittlich häufig die nicht- landwirtschaftlichen<br />

Fördermaßnahmen positiv auf die persönliche Situation der Frauen aus landwirtschaftlichen<br />

Betrieben aus, die sich an diesen Qualifizierungsmaßnahmen beteiligten: Sie gaben überdurchschnittlich<br />

oft an, eine höhere Anerkennung zu empfinden und sich selbständiger und unabhängiger zu fühlen.<br />

Auch diese Effekte dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Mittelfristig können sie dazu beitragen,<br />

dass Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben möglicherweise auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong> finden oder Tätigkeiten schaffen bzw. sich für Beschäftigungen außerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> interessieren.<br />

Beschäftigungseffekte ergaben sich durch die Projekte, die auf Angebote wie „Urlaub auf dem Bauernhof“<br />

abzielen, wie insbesondere „Dreisamtal“. Ferner ergaben sich stundenweise Beschäftigungen<br />

durch die Förderung der Projekte „Unternehmerinnenschulung“.<br />

Hier konnten die Frauen stundenweise ihre Beschäftigungsmöglichkeiten in nicht-landwirtschaftlichen<br />

Bereichen verbessern.<br />

Nimmt man hier gleichermaßen zu der Umrechnung der stundenweisen Beschäftigung in vollzeitäquivalente<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die „stundenweise Beschäftigung“ mit 2<br />

Stunden/Tag an, errechnet sich daraus eine Wert von etwa 2,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigten.<br />

Gleichermaßen bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms in der <strong>Landwirtschaft</strong> geschaffenen<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten entfällt auf diesen Indikator ein Anteil von 83 %.<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung, die jünger<br />

als 30 Jahre sind (in %)<br />

Die Maßnahme zielt nicht auf eine altersspezifische Förderung ab. Bei den Projekten zur Existenzgründung<br />

dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren liegen. Insgesamt dürfte das durchschnittliche<br />

Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45 Jahren gelegen haben. Die Maßnahmen<br />

sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch genommen worden.<br />

Gleichwohl sind alle angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Personen im ländlichen Raum, die<br />

jünger als 30 Jahre sind, geeignet.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Das Programm zielt explizit auf die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen von Frauen ab. Bislang<br />

haben sich gewisse Beschäftigungseffekte erst bei den unmittelbar geförderten Frauen ergeben<br />

(somit 100 % der bisher erzielten Beschäftigungsmöglichkeiten). Es ist jedoch auch umgekehrt denkbar,<br />

dass sich Folgeeffekte ergeben und geförderte Frauen erfolgreich die Beschäftigung ausdehnen<br />

und sich auch Tätigkeiten entwickeln, die für Frauen weniger geeignet sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


408 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.3-1.2<br />

Kosten pro Arbeitsplatz, der für die in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Bevölkerung<br />

erhalten/geschaffen wurde (EUR/FTE)<br />

Insgesamt 2,5 FTE der aus der <strong>Landwirtschaft</strong> kommenden Frauen konnten ihre Beschäftigung erweitern,<br />

vor allem durch Angebote wie Urlaub auf dem Bauernhof.<br />

Insgesamt konnten rund 0,5 FTE der aus dem landwirtschaftlichen Sektor kommenden Frauen ihre<br />

Beschäftigung innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors erhalten. Durch verschiedene Qualifizierungen<br />

konnten sie zu einer besseren Betriebsführung und verbesserten Angeboten beitragen.<br />

Bei den meisten Frauen ergab sich keine Änderung auf ihre Beschäftigung.<br />

Die hierfür erbrachten Förder- und Eigenmittel müssen gesamtwirtschaftlich als Kosten für die Schaffung<br />

neuer erfolgreicher Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten beliefen sich bei den<br />

betroffenen Projekten auf 99.340 €, die Zuwendungen beliefen sich dabei auf 72.297 € .<br />

Geht man von der Schaffung von 2,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten und der Erhaltung<br />

von einer 0,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeit in der <strong>Landwirtschaft</strong> aus, so belaufen<br />

sich die Kosten auf 33.113 € pro vollzeitäquivalenter geschaffener bzw. erhaltener Beschäftigungsmöglichkeit<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong>, an Zuwendungen entfallen 24.099 €/FTE.<br />

Insgesamt entfällt damit auf die Schaffung und Erhaltung von vollzeitäquivalenten<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong> ein Anteil von 9 % durch das gesamte<br />

Förderprogramm.<br />

Der Zielindikator liegt bei 2% der gesamten Fördermittel pro FTE. Bei einem zur Verfügung gestellten<br />

Fördermittelvolumen für die laufenden Projekte von 501.244 € beträgt ein Anteil von 2% rund 10.000<br />

€/FTE. Die Kosten mit 33.113 € liegen damit deutlich über dem Zielindikator. Losgelöst von dem Zielindikator<br />

sind die Kosten/FTE aus als sehr hoch zu bewerten, insbesondere da es sich nicht um strukturell<br />

wirkende, neu geschaffene Arbeitsplätze handelt.<br />

IX.3-2.1<br />

Arbeitnehmer, die aufgrund der Beihilfe während der Zeiträume mit geringer landwirtschaftlicher<br />

Aktivität eine Beschäftigung fanden (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Die Fördermaßnahmen zielen nicht auf eine Entzerrung der saisonalen Spitzen bzw. auf den jahreszeitlichen<br />

Ausgleich der Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> ab. Eher zufällig könnte eine Maßnahme<br />

auch hierzu beitragen. Letztlich lässt sich hierüber jedoch keine Aussage treffen.<br />

IX.3-2.2<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr)<br />

Insgesamt konnten in der Gemeindestatistik für die relevanten Gemeinden Zuwachsraten bei den<br />

Übernachtungszahlen in einem Förderjahr entnommen werden. In der Gemeindestatistik oder einer<br />

anderen Statistik wird „Urlaub auf dem Bauernhof“ nicht gesondert erfasst. Unterstellt man daher,<br />

dass sich die Zuwachsraten gleichverteilt auf Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof und außerlandwirtschaftlichen<br />

Zimmeranbietern verteilen, ergeben sich etwa 60 zusätzliche Übernachtungen/landwirtschaftlicher<br />

Anbieter/ Jahr und 55 Übernachtungen/außerlandwirtschaftlicher Anbieter/Jahr.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

409<br />

Unterstellt man ferner die Vermietung eines Doppelzimmers ergibt sich eine bessere Auslastung über<br />

30 Tage oder eine Verlängerung der Fremdenverkehrssaison von 30 Tagen/Jahr.<br />

Die errechnete Zahl bezieht sich dabei allerdings nur auf eine Region und auf ein Förderjahr und ist<br />

damit nur sehr bedingt aussagekräftig.<br />

In dem weiteren Förderjahr waren laut Statistik Rückgänge in den Übernachtungszahlen insgesamt zu<br />

verzeichnen. Es ist schwer auszumachen, inwiefern durch die Fördermaßnahme bei den geförderten<br />

Zimmeranbietern eine höhere Auslastung zu Lasten nicht geförderter Anbieter zu verzeichnen war.<br />

In der Statistik werden nur alle Belegungen insgesamt ausgewiesen und werden nicht nach Vermittler<br />

unterteilt wird.<br />

Die Belegungszahlen entwickeln sich mittlerweile in allen bekannten Ferienregionen deutlich rückläufig,<br />

ganz überwiegend sogar negativ. Hierfür dürfte in erster Linie die allgemeine Wirtschaftslage mit<br />

hoher Arbeitslosigkeit und rückläufigen Realeinkommen verantwortlich sein. Die Fördermaßnahmen<br />

wirken aber insoweit positiv, als dass dadurch nach Aussagen der Befragten, die Rückgänge vermindert<br />

werden konnten.<br />

Als Zielindikator wurde eine verbesserte Belegungszahl von 8 Tagen/Jahr vorgegeben. Entsprechend<br />

der Daten der zugrundeliegenden Region wurde der Zielindikator erreicht.<br />

IX.3-3.1<br />

Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />

die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Zu den Frauen, die Beschäftigungsmöglichkeiten im nicht-landwirtschaftlichen Bereich fanden bzw.<br />

schaffen konnten, zählen alle Frauen, die Existenzgründungsförderungsmaßnahmen in Anspruch<br />

nahmen. Zwei von ihnen schafften sich dadurch für sich selbst einen neuen Arbeitsplatz, zwei schafften<br />

je einen 0,5 Arbeitsplatz (Teilzeitarbeitsplatz zu 50%), alle anderen schafften sich dadurch stundenweise<br />

Beschäftigung ( insgesamt 4,5 FTE). Zudem schafften sie insgesamt 6,25 neue Stellen, die<br />

durch Fremdarbeitskräfte besetzt wurden.<br />

Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommenseffekte insbesondere<br />

bei den Maßnahmen „Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-Service“, „Wertvolles aus<br />

Wolle“ und „Zukunft im Blick“ erzielt. Auch hier fanden die Frauen stundenweise Beschäftigung. Rechnet<br />

man die stundenweisen Beschäftigungen um in FTE, ergeben sich hier rechnerisch 10 FTE.<br />

Verbesserte Beschäftigungssituationen konnten auch Frauen, die im Rahmen des Netzwerkprojektes<br />

an einer Qualifizierung zu "Dienstleistungsservice", „Gastroservice“ und „Tagesmütter“ teilnahmen,<br />

erzielen. Die Frauen fanden dabei stundenweise Beschäftigung. Bei Umrechnung der stundenweisen<br />

Beschäftigungen in FTE ergibt sich hier ein Wert von 2,5 FTE.<br />

Im Netzwerk „Landfrauenservice“ wurden zudem etwa 1,0 FTE beschäftigt.<br />

Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Beschäftigungswirkungen von rund 3,5 FTE.<br />

Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Beschäftigungseffekte von rund 24,25 FTE<br />

erzielt werden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


410 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Durch die in 2001/2002 geförderten Existenzgründungsprojekte wurden 6,5 FTE geschaffen, die aus<br />

den Angaben der Existenzgründerinnen ermittelt werden konnten. Da diese Arbeitsplätze bereits im<br />

dritten Jahr bestehen, können damit auch strukturelle Arbeitsplatzeffekte abgeleitet werden.<br />

Damit wurden insgesamt 30,75 FTE geschaffen.<br />

Damit ergeben sich insgesamt 91 % vollzeitäquivalenter Beschäftigungsmöglichkeiten und neuer Arbeitsplätze<br />

außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors.<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Fremdenverkehr (in %)<br />

Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden – wie oben ausgeführt – bislang 4,5 Stellen<br />

der Gründerinnen und 6,25 Stellen für Fremdarbeitskräfte geschaffen, von denen 8,25 auch dem<br />

Fremdenverkehr zugerechnet werden können. Da es sich bei diesen Projekten aber um Projekte handelt,<br />

die mindestens zu 50 % oder mehr auch anderen Zielen dienen, kann auch nur der entsprechende<br />

Beschäftigtenanteil unterstellt werden. Es wird hier ein Anteil von 50% angenommen. Damit ergibt<br />

sich ein Anteil von 4 FTE.<br />

Von den durch Qualifizierungsmaßnahmen entstandenen Beschäftigungen sind 4,7 FTE dem Fremdenverkehr<br />

zuzuordnen.<br />

Damit ergibt sich ein Wert von 8,7 neu geschaffener Stellen im Fremdenverkehrssektor.<br />

Ferner wurden durch die Existenzgründungsmaßnahmen, die in 2001/2002 gefördert wurden, 6,5 FTE<br />

geschaffen, von denen 4 FTE dem Fremdenverkehr zuzurechnen sind.<br />

Damit sind dem Fremdeverkehrssektor insgesamt 12,7 FTE zuzurechen.<br />

Dies entspricht im Rahmen aller durch dieses Förderprogramm entstandenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

bzw. Arbeitsplätzen einem Anteil von etwa 38 %. Im Rahmen der außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

entstandenen Arbeitsplätze entspricht dies einem Anteil von rund 41 %.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Handwerk und lokale Produktion (in %)<br />

Mit zwei Existenzgründungsprojekten wurde die Förderung von Handwerkstätigkeiten und lokalen<br />

Produkten außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> beantragt und gefördert. Insgesamt konnten hier Beschäftigungseffekte<br />

von etwa 0,5 FTE ausgemacht werden.<br />

Der Anteil beträgt damit unter 2 %.<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Verarbeitung und Vermarktung (in %)<br />

In einzelnen Projekten wurden Ansatzpunkte zu einer besseren Vermarktung vermittelt. Beschäftigungswirkungen<br />

konnten hieraus nicht abgeleitet werden.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen, die jünger als 30 Jahre sind (in %)<br />

Wie bereits ausgeführt, zielte die Maßnahme nicht auf eine altersspezifische Förderung ab. Bei den<br />

Projekten zur Existenzgründung dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren liegen. Insgesamt<br />

dürfte das durchschnittliche Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45 Jahren gelegen haben.<br />

Die Maßnahmen sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch genommen worden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

411<br />

Grundsätzlich - und losgelöst von der altersunabhängigen Ausrichtung des Programms - handelt es<br />

sich jedoch bei den genannten Beschäftigungen, die durch die Förderung erzielt werden konnten, bei<br />

allen Tätigkeiten um Beschäftigungen, die von Personen unter 30 Jahren ausgeführt werden können.<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

Das Förderprogramm zielt vor allem auf die Förderung von Frauen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im ländlichen<br />

Raum ab. Sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten, die geschaffen werden konnten, werden<br />

derzeit von Frauen wahrgenommen. Dies schließt allerdings die Einstellung von männlichen Bewerbern<br />

nicht aus. Der Anteil beträgt damit derzeit 100%.<br />

IX.3-3.2<br />

Kosten pro Arbeitsplatz, der für nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Personen erhalten/geschaffen<br />

wurde (EUR/FTE)<br />

Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden – wie oben ausgeführt – bislang 4,5 neue<br />

Stellen geschaffen und 6,25 Stellen für Mitarbeiterinnen, insgesamt 10,75 FTE. Die Gesamtkosten für<br />

die 9 Existenzgründungsprojekte insgesamt belaufen sich auf 620.197 €. An Zuwendungen wurden<br />

insgesamt 232.435 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen Arbeitsplatzes belaufen sich bezogen<br />

auf die Gesamtkosten auf 57.693 €, bezogen auf die bewilligten Zuwendungen auf 21.622 €.<br />

Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen aus den Jahren 2001/2002 wurden 6,5 Stellen geschaffen.<br />

Die Gesamtkosten für die 5 Existenzgründungsprojekte insgesamt belaufen sich auf<br />

382.214 €. An Zuwendungen wurden insgesamt 105.520 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen<br />

Arbeitsplatzes belaufen sich bezogen auf die Gesamtkosten auf 58.802 €, bezogen auf die bewilligten<br />

Zuwendungen auf 16.234 €.<br />

Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommens- und Beschäftigungseffekte<br />

insbesondere bei den Maßnahmen „Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-<br />

Service“, „Wertvolles aus Wolle“ und „Zukunft im Blick“ erzielt. Die Gesamtkosten für die Projekte,<br />

durch die Beschäftigungseffekte entstanden, belaufen sich auf 146.418 €. An Zuwendungen wurden<br />

84.332 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen Arbeitsplatzes bei 10 FTE belaufen sich damit bezogen<br />

auf die Gesamtkosten auf 14.642 € und bezogen auf die bewilligten Zuwendungen auf 8.433 €.<br />

Bei dem Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ errechneten sich 2,5 FTE aus den Beschäftigungsangaben<br />

aus den einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen und 1,0 FTE für Netzwerkmitarbeiterinnen.<br />

Für das Gesamtprojekt wurden Fördermittel für 5 Jahre und Fördermittel für die einzelnen Projekte<br />

bereitgestellt. Bezieht man die Beschäftigungseffekte auf die rechnerisch veranschlagten Gesamtkosten<br />

von einem Jahr mit 242.000 € und Kosten für die Qualifizierungen von 17.722 €, errechnen sich<br />

daraus Kosten pro FTE von rund 74.220 €, bezogen auf die Zuwendungen /Jahr von 146.147 € und<br />

12.509 € errechnen sich Kosten /FTE von 45.329 €.<br />

Als Zielindikator wird nur eine qualitative Bewertung vorgegeben, da die Kosten pro Arbeitsplatz auch<br />

abhängig von der Wirtschaftslage seien. Im Verhältnis fallen die hohen Kosten des Netzwerkes auf.<br />

Bei den Existenzgründungsmaßnahmen wirken insbesondere die Vorhaben kostensteigernd, bei denen<br />

umfangreiche Umbaumaßnahmen gefördert wurden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


412 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />

IX.4-1.1 X X<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />

Unterpunkte von IX.4-1.1 sowie 4-1.3, 4-2.1, 4-2.2 sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />

IX.4-1.1<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />

In zwei Projekten wurde in Teilen die Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte bzw. Kenntnisse<br />

in der Betriebsführung, im Marketing und Kenntnisse zur Erstellung eigener homepages gefördert.<br />

Ganz überwiegend bewerteten die Teilnehmerinnen die Fördermaßnahme positiv und gaben an, dass<br />

die Fördermaßnahme bei ihnen zu betrieblichen Verbesserungen, einer besseren Betriebsführung und<br />

verbesserten Ansatzmöglichkeiten beigetragen habe.<br />

Bei zwei weiteren Existenzgründungen werden verarbeitete landwirtschaftliche Produkte vermarktet.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

413<br />

d) davon landwirtschaftliche Betriebe mit einer fachlich kompetenteren Betriebsführung<br />

(Anzahl und % der Betriebe)<br />

Von den befragten Teilnehmerinnen gaben fast alle an, dass die Fördermaßnahme bei ihnen zu einer<br />

verbesserten Betriebsführung beigetragen hat. Allerdings war der Teilnehmerkreis eng begrenzt.<br />

IX.4-1.2<br />

Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />

insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />

stehen (Beschreibung)<br />

Mit den zwei oben näher beschriebenen Maßnahmen wird auch die Vermarktung von Qualitätserzeugnissen<br />

gefördert. Die Ergebnisse der Befragung zeigen hier allerdings keine Auswirkungen auf<br />

verbesserte Absatzmöglichkeiten.<br />

IX.4-3.1<br />

Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />

Wesentliche Faktoren, die die wirtschaftliche Struktur und Wirtschaftdynamik beeinflussen, werden<br />

von den Befragten wie folgt beschrieben:<br />

• Durch die Förderung sehen viele der Befragten eine Verbesserung bzw. Alternativen zu ihrer bisherigen<br />

Tätigkeit. Viele der Befragten konnten ihre Qualifikation verbessern, sich offen bzw. entwickeln<br />

nun neue Ideen und Konzepte zur Erschließung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten.<br />

• Durch die Förderung der verschiedenen Projekte haben sich teilweise daraus Netzwerke mit entsprechenden<br />

Synergieeffekten in einzelnen Regionen gebildet.<br />

• Fast alle Befragten sind der Meinung, dass die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung schwerpunktmäßig<br />

bestehende Betriebe unterstützt und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte fördert. Aus<br />

Sicht von etwa der Hälfte der Befragten entwickelt die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung Perspektiven zur<br />

Erzielung außerlandwirtschaftlicher Einkommen und fördert neue landwirtschaftliche Betriebszweige.<br />

Für fast alle Befragten, die antworteten, ist die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung (bis Ende 2004<br />

eigenständige Verwaltung) ein wichtiger Ansprechpartner. Gerade aber auch die Verwaltung<br />

(Gemeinde /Kreis) wird als ein wichtiger Ansprechpartner und Förderer von Wirtschaftsregionen<br />

gesehen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


414 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.3.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

0IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />

Nicht Gegenstand der Fördermaßnahme<br />

9.3.6 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Bewertet wurde nach den EU- Programmindikatoren die Maßnahme „Innovative Maßnahmen für<br />

Frauen im ländlichen Raum“ mit der übergeordneten Zielsetzung der Förderung der Anpassung und<br />

der Entwicklung von ländlichen Räumen.<br />

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Maßnahme zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation<br />

von Frauen in ländlichen Gebieten beigetragen hat. Dies gilt insbesondere für die<br />

Existenzgründungsprojekte, bei denen auch die finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen<br />

Qualifizierungsprojekten im Durchschnitt erheblich höher ist. Die geringsten Auswirkungen ergaben<br />

sich dabei für die in der <strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten.<br />

In der Summe der Projekte lassen sich folgende Ergebnisse ableiten:<br />

Insgesamt machen die geförderten Projekte in ihrer Konzeption und Umsetzung einen sehr guten<br />

Gesamteindruck.<br />

Es wurden in dieser Förderperiode sehr interessante Projekte gefördert mit teilweise ganz neuen Projektideen<br />

und – konzepten. Zu Projekten mit neuen Ideen zählen sicher vor allem die Projekte „Dreisamtal“<br />

und „Urlaubshotline St. Peter“ mit der Projektidee, Buchungssysteme durch neue Softwareentwicklung<br />

effizienter zu gestalten, aber auch Bildungsangebote für Kinder, wie das Projekt „Die kleine<br />

Schweineschule“.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

415<br />

Insgesamt sind deutlich höhere Einkommens- und Beschäftigungseffekte vor allem im außerlandwirtschaftlichen<br />

Bereich erzielt worden als in der Förderperiode 2001/2002 (wobei aufgrund unterschiedlicher<br />

Fördervolumina keine vollständige Vergleichbarkeit besteht). Dies deutet dennoch auch auf die<br />

Qualität der Projekte hin. Viele Projekte müssten eigentlich zu noch höheren Umsatzergebnissen führen.<br />

Dass viele Angebote ihren Absatz derzeit nicht bzw. nicht so umfassend auf dem Markt finden,<br />

dürfte hier vor allem auch auf die mittlerweile sehr schwierige Wirtschaftslage zurückzuführen sein. Es<br />

ist davon auszugehen, dass bei vielen der geförderten Projekte die Ergebnisse bei besserer Wirtschaftslage<br />

deutlich höher ausfallen würden.<br />

Besonders einkommens- und beschäftigungsfördernd wirken die Existenzgründungsmaßnahmen. Hier<br />

wurden volle Stellen neu geschaffen, teilweise sogar bereits weitere Stellen für Fremdarbeitskräfte.<br />

Auch unter strukturellen Gesichtspunkten dürften - bei fortgesetzter Entwicklung - diese Maßnahmen<br />

am längsten nachwirken und damit den Strukturwandel positiv beeinflussen.<br />

Sehr positiv zu bewerten sind auch die Netzwerkprojekte. Sowohl bei dem Projekt „Dreisamtal“ wie<br />

auch bei dem Projekt „Hilfe von Haus zu Haus“ konnten Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

geschaffen werden. Vorteilhaft an den Netzwerkprojekten wird vor allem gewertet, dass durch das<br />

gemeinsame Arbeiten in einem Netzwerk der Einzelne auch Ansprechpartner findet, motivierter wird<br />

und sich dann vermutlich auch stärker engagiert, als wenn derjenige allein versucht einzelne Dienstleistungen<br />

anzubieten. Auch für Kunden sind Netzwerke, die möglichst umfassende Dienstleistungen,<br />

beispielsweise im sozialen Bereich, abdecken, damit interessante Ansprechpartner.<br />

Die Arbeitsplätze wurden diesmal in ganz unterschiedlichen Bereichen geschaffen. Außerhalb der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> entfielen rund 41 % der Arbeitsplätze auf den Fremdenverkehrssektor. Ein gleichermaßen<br />

sehr hoher Anteil entfiel auf gastronomische Angebote im weiteren Sinne. Dieses Ergebnis mag<br />

an den konkreten Projekten liegen, die überwiegend erfolgreich sind. Gesamtwirtschaftlich betrachtet,<br />

ist der gastronomische Bereich jedoch ein Sektor, der sich bereits seit Jahren rückläufig entwickelt.<br />

Dieses Ergebnis lässt somit nicht den Schluss zu, in diese Richtung weiter zwangsläufig erfolgreich zu<br />

fördern. Ferner sind hier auch die wettbewerbsrechtlichen Fragen grundsätzlich zu stellen.<br />

Einkommens – und Beschäftigungseffekte ergaben sich daneben bei Projekten, die umfassend hauswirtschaftliche<br />

und soziale Dienstleistungen für Seniorenhaushalte und Haushalte mit Kleinkindern aus<br />

einer Hand (Netzwerk) anbieten. Weitere Arbeitsplätze entstanden im Bildungssektor, der hier nicht<br />

erfragt wurde. Offensichtlich sind es diese Bereiche in ländlichen Gebieten, Sektoren, bei denen noch<br />

am ehesten Beschäftigungspotentiale bestehen und die Fördermaßnahmen anschiebende Wirkung<br />

entfalten und damit über die bereits entstandenen Beschäftigungseffekte positiv wirken.<br />

Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich die Beschäftigungseffekte vorrangig aus Maßnahmen<br />

in der Vermarktung. Teilweise konnte auch durch Diversifizierung, so insbesondere durch verbesserte<br />

Fremdenverkehrsangebote zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens insgesamt<br />

beigetragen werden. Ferner konnten die Betriebe durch die Fördermaßnahmen auch weitere<br />

alternative Erwerbsmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich erschließen.<br />

Problematisch bei den verschiedenen Förderungen „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist, dass sich in praktisch<br />

allen bekannten Urlaubsregionen die Übernachtungszahlen zumindest in den vergangenen ein<br />

bis zwei Jahren deutlich rückläufig entwickelten und Überkapazitäten bestehen. Untersuchungen des<br />

Instituts für Tourismus – und Bäderforschung in Nordeuropa (N.I.T) gehen von einer stabilen Nachfrage<br />

bei Urlaubsangeboten auf dem Bauernhof aus. Insgesamt ist es fraglich und vor allem wettbewerbsrechtlich<br />

bedenklich, ob man in den Verdrängungswettbewerb durch Förderungen weiter eingreifen<br />

sollte bzw. überhaupt darf.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


416 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Die Projekte, die auf die Qualifizierung zur „Gästeführerin“ abzielten, zeigten alle praktisch keine Einkommens-<br />

und Beschäftigungswirkungen. Dies zeigt, dass für diese Leistungsangebote zumindest zur<br />

Zeit kein oder nur ein sehr geringer Bedarf besteht. Auch dies dürfte in erster Linie auf die Wirtschaftslage<br />

zurückzuführen sein.<br />

Die meisten Befragten beurteilten das Kinderbetreuungsangebot in ihrer Region als verbesserungsbedürftig.<br />

Auch die EU-Kommission hält in der neuen ELER-VO die Schaffung von örtlichen Initiativen<br />

für Kinderbetreuungseinrichtungen für prioritär, um die Beschäftigungschancen für Frauen zu verbessern.<br />

Bei den geförderten Projekten, der Qualifizierung zur „Tagesmutter“ scheinen bei den Teilnehmerinnen<br />

allerdings persönliche Ziele des Kursbesuchs, eventuelle berufliche Ziele deutlich zu überlagern.<br />

Nicht ohne Grund sind kaum Tagesmütter überhaupt und länger anhaltend tätig. Hier scheinen<br />

Netzwerkansätze überlegen.<br />

Erneut zeigt sich, dass die Fördermittel wesentlich höhere Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung<br />

und Einkommen entfalten, wenn sie in nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt<br />

werden. Dadurch ist es möglich, den Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> positiv zu begleiten und zu<br />

unterstützen. Da die höchsten Einkommens- und Beschäftigungseffekte von den geförderten Existenzgründungsprojekten<br />

und Netzwerkprojekten ausgehen, erscheint es sinnvoll, auf dieser Förderrichtung<br />

einen noch wesentlich stärkeren Schwerpunkt zu setzen.<br />

Im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation und den damit verbundenen Einkommensmöglichkeiten<br />

hat die Fördermaßnahme insgesamt auch zur Verbesserung der Lebensbedingungen beigetragen.<br />

Hier ist insbesondere der verbesserte Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen zu nennen.<br />

9.3.7 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />

Die wesentlichen Elemente der GAP-Reform sind die Entkopplung der Prämien von der Produktion,<br />

die Übertragung der Eigentumsrechte auf die Bewirtschafter und die Reduzierungen der Preisstützungen<br />

bei Milch. Damit besteht zunächst kein direkter Zusammenhang zu der Fördermaßnahme “Innovative<br />

Maßnahmen für Frauen“. Auswirkungen können sich aber bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />

ergeben, wenn die Preissenkungen nicht abgefangen werden können und zur Erhaltung/Schaffung<br />

eines hinreichenden Familieneinkommens die Beruftätigkeit der Frau außerhalb des Betriebes erforderlich<br />

wird. Ferner kann sich im Falle der Entscheidung zur Nichtbewirtschaftung die Frage der alternativen<br />

Nutzung der dann frei werdenden Arbeitskapazitäten stellen. Hierdurch könnte ein erhöhter<br />

Bedarf an Existenzgründungs - und Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> bestehen.<br />

Wesentlich entscheidender bei der Fortführung der Maßnahme ist jedoch die neue ELER-Verordnung.<br />

Die Kommission hat im Juli 2005 dem Rat einen Vorschlag über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft<br />

für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt (KOM(2005) 304 endgültig).<br />

In der Verordnung werden Zweck und Anwendungsbereiche der Förderungen aus dem Europäischen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>sfond für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt. Die neue Generation der<br />

Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird sich dabei auf drei Schwerpunkte<br />

konzentrieren: „Wettbewerbsfähigkeit“ im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor, „Landbewirtschaftung<br />

– Umwelt“ und „Lebensqualität/Diversifizierung im ländlichen Raum“.<br />

Im Rahmen des Schwerpunktes 3 „Lebensqualität/Diversifizierung“ sollen durch geeignete Maßnahmen<br />

Humankapital und Infrastruktur auf lokaler Ebene im ländlichen Raum aufgebaut werden, mit<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

417<br />

dem Ziel die Bedingungen für Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung sowie Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten<br />

zu verbessern.<br />

Um den in dem Schwerpunkt 3 festgelegten Prioritäten Rechnung zu tragen, gilt es, Schlüsselaktionen<br />

auf die folgenden Bereiche zu konzentrieren: Ankurbelung der Wirtschaft, Förderung des Zugangs von<br />

Frauen zum Arbeitsmarkt, Förderung von Mikrounternehmen, Ausbildung junger Menschen in traditionellen<br />

Fertigkeiten, Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT, Förderung erneuerbarer E-<br />

nergien, Förderung des Fremdenverkehrs und Modernisierung der örtlichen Infrastruktur.<br />

Die einzelstaatlichen Strategien sind dabei so zu entwickeln, dass sie größtmögliche Synergien zwischen<br />

und innerhalb der Schwerpunkte aufweisen.<br />

Die bisherigen Regelungen zur Förderung der ländlichen Räume sahen bereits ein breitgefächertes<br />

Förderinstrumentarium von Maßnahmen, wie der Flurbereinigung, Dorferneuerung, usw. vor (vgl. Artikel<br />

33 der VO (EG) Nr. 1257/1999). Mit dem Entwurf für die neue Verordnung wird der größte Teil der<br />

bisherigen Fördermöglichkeiten dem Schwerpunkt 3 zugeordnet.<br />

Auch die Maßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ ist vollständig diesem<br />

Schwerpunkt zuzuordnen.<br />

In diesem Zusammenhang von Relevanz ist letztlich, dass in dem Schwerpunkt 3 zwei Maßnahmen<br />

hinzugekommen sind, nämlich die Förderung von Kleinstunternehmen und die Berufsbildung. Beide<br />

Maßnahmen stellen damit Erweiterungen im Hinblick auf die außerlandwirtschaftliche Entwicklung des<br />

ländlichen Raumes dar.<br />

Ferner wird LEADER in dem neuen VO-Entwurf als ein Schwerpunkt zur Förderung der ländlichen<br />

Entwicklung integriert (bislang über eigenständige Programme). Auch im Rahmen von LEADER wurden<br />

aus wettbewerbsrechtliche Gründen nur „innovative Projekte“ gefördert.<br />

Die konkreten Vorstellungen zur Ausgestaltung, insbesondere der letztgenannten Punkte im Rahmen<br />

der Durchführungsbestimmungen bleiben abzuwarten.<br />

Insgesamt wird durch die neue ELER–VO mit dem Schwerpunkt 3 der ländliche Raum insgesamt<br />

betrachtet und damit explizit ein regionsbezogenes Ziel ausgewiesen.<br />

9.3.8 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

9.3.8.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Da mit dem Schwerpunkt 3 deutlich formuliertes Ziel der EU ist, den ländlichen Raum insgesamt zu<br />

fördern und nicht nur oder vorrangig die landwirtschaftlichen Betriebe, sollte dem bei der künftigen<br />

Ausgestaltung der Richtlinien und er anschließenden Fördervergabe Rechnung getragen werden und<br />

insgesamt die Personen im ländlichen Raum als Zielgruppe gesehen werden. Letztlich erweitert sich<br />

damit auch wieder die Zielgruppe und das Aufgabenspektrum.<br />

Ziel ist es „innovative Projekte“ zu fördern. Die bereits dargelegten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung<br />

des „innovativen Projektcharakters“ legen den Schluss nahe, den Begriff z. B. „regional“ abzugrenzen,<br />

beispielsweise nach Regierungsbezirken. Um neue Märkte zu erschließen, ist es notwendig<br />

gerade in der Förderpolitik auf neue Ideen zu setzen und nicht vorrangig „Bekanntes“ zu stützen. Dagegen<br />

sprechen auch Wettbewerbsgründe. Gefördert werden sollte daher nur dann, wenn der Grad<br />

der Innovation eines Projekts deutlich erkennbar ist und zudem nicht ein Nichtgeförderter in der Region/<br />

auf dem Markt geschädigt wird.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


418 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Zur weiter erhöhten Zielerreichung sollte die Publizität und die Beratung verbessert werden. Wie bereits<br />

in den Empfehlungen in der ersten Evaluierungsphase vorgeschlagen, sollten hier beispielsweise<br />

deutlich verstärkt private Beratungsunternehmen, Wirtschaftsfördergesellschaften, soziale Träger,<br />

kirchliche Träger und andere geeignete Institutionen einbezogen werden und entsprechend beratend<br />

wirken.<br />

9.3.8.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum<br />

Der verbleibende Programmzeitraum erstreckt sich bis Ende 2006. In dieser Zeit können auch aus<br />

genehmigungsrechtlichen Gründen keine grundsätzlichen Programmänderungen durchgeführt werden.<br />

Dennoch scheint es gerade vor dem Hintergrund der notwenigen Schaffung von Einkommensund<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig, die Landesrichtlinie erneut nach Möglichkeiten einer stärkeren<br />

Öffnung für die Förderung von Frauen im ländlichen Raum zu überprüfen und ggf. auch anzupassen.<br />

Diese Fragen werden mit der neuen Programmphase ab 2007 und der bereits deutlichen Absicht<br />

der EU künftig den ländlichen Raum stärker fördern zu wollen, ohnehin anstehen.<br />

Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, sehr hohen Arbeitslosenzahlen, real abnehmender Einkommen<br />

und sich daraus ergebender Sparzwänge können viele Angebote nicht in Anspruch genommen<br />

werden. Viele hier geförderte Projekte machen einen sehr guten Gesamteindruck und stellen vermutlich<br />

nur schwer zu verbessernde Angebote dar, finden aber zur Zeit keine Nachfrage. Beispiele dafür<br />

sind regionale Urlaubsangebote, Dienstleistungen von Gästeführerinnen, die Herstellung lokaler Produkte<br />

und gastronomische Angebote. Von daher erscheint es zur Zeit nicht weiterbringend und sogar<br />

kontraproduktiv, Projekte dieser Richtungen weiter zu fördern.<br />

Am wirtschaftlich nachhaltigsten wirken nach wie vor Existenzgründungsprojekte, insbesondere wenn<br />

sie außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> und an einem geeigneten Standort angesiedelt sind. Daher sollte der<br />

Förderschwerpunkt deutlich verstärkt auf Existenzgründungsvorhaben, bei denen überzeugende Konzepte<br />

vorliegen, gesetzt werden.<br />

Da sehr positive Effekte gleichermaßen von Netzwerken ausgehen, sollten daher auch sie stärker<br />

gefördert werden.<br />

Dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht gerade bei Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll wäre, verschiedene<br />

freie Bildungsträger einzuschalten und mit der Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />

zu betreuen. Ziel wäre es hier, Qualifizierungsmaßnahmen besser anbinden und<br />

regional besser verteilt anbieten zu können. Ferner sprechen hierfür geringere Kosten als bei der Förderung<br />

eines eigenen Netzwerkes. Zu überlegen wäre, ob durch die Bildungsträger nach durchgeführter<br />

Qualifizierungsmaßnahmen anschließende coaching – Maßnahmen angeboten werden könnten.<br />

Hierdurch könnten die Wirkungen der Qualifizierungsmaßnahmen möglicherweise verbessert werden.<br />

Diese coaching – Maßnahmen wären dann förderungswürdig. Auch hierfür wären die Möglichkeiten<br />

durch die vorgegebene Landesrichtlinie erneut zu prüfen.<br />

Verschiedene Gespräche untermauerten, dass offensichtlich Nachfrage in dem Bereich der Altenbetreuung<br />

und -pflege zu bestehen scheint. Dies entspricht auch dem demographischen Wandel.<br />

Wenn die Nachfrage besteht, müssen die Fragen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem<br />

Beruf „Altenpfleger/in stehen, weitere rechtliche Fragen, Abrechnungsmöglichkeiten mit Kranken- und<br />

Pflegeversicherungen geklärt werden. Eine Förderung von derartigen Projekten neben den Dienstleistungsangeboten<br />

der bestehenden Sozialstationen und andere Pflegedienste steht im Einklang mit den<br />

Zielvorstellungen der EU (Beschäftigung, Einkommen, Lebensbedingungen). Sinnvoll könnte hier<br />

auch eine Zusammenarbeit zwischen Frauen aus dem ländlichen Raum und ausgebildeten Altenpflegerinnen<br />

sein. Möglichkeiten können auch in der Entwicklung spezifischer Bildungsangebote für ältere<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

419<br />

Menschen gesehen werden. Eine zu starke Zentrierung bei Bildungsangeboten u.ä. auf Jugendliche<br />

entspricht nicht den demographischen Gegebenheiten.<br />

9.3.8.3 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Die entscheidenden Empfehlungen, die sich aus der den Ergebnisse der Evaluierung ableiten lassen,<br />

entsprechen den grundsätzlichen Empfehlungen und den Empfehlungen bis Ende dieser Förderperiode.<br />

Darauf aufbauend und der neuen ELER-Verordnung ergeben sich zusammenfassend folgende Vorschläge:<br />

(1) Bei Vergabe von Fördermittel an Landwirtinnen sollten verstärkt Fördermittel für Projekte<br />

außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> verwandt werden: Diese Projekte wirken bedeutend<br />

zieleffizienter.<br />

(2) Deutliche Öffnung der Förderung für Frauen aus dem ländlichen Raum: Hier konnten<br />

in der gesamten Programmphase die vergleichbar besten Ergebnisse erzielt werden.<br />

In der Regel verfügen diese Frauen über eine abgeschlossene Berufausbildung und<br />

finden sich so leichter in neue Arbeitssituationen ein. Durch neue Arbeitsplätze werden<br />

zudem die ländlichen Räume zu attraktiven Wirtschaftsregionen. Damit profitieren<br />

alle in den Regionen lebenden Menschen von den Fördereffekten. Ferner verlangt die<br />

EU explizit die Förderung ländlicher Räume mit dem Schwerpunkt 3.<br />

(3) Deutliche Erhöhung des Fördermittelanteils für Existenzgründungen und Netzwerke:<br />

Auch andere Bildungsträger bestätigen die hohe Wirksamkeit von Existenzgründungen<br />

zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung. Entscheidend ist eine vorausgehende<br />

Existenzgründungsberatung.<br />

(4) Einbeziehung der Bereiche „Berufsbildung“ und „Förderung von Kleinstunternehmen“:<br />

Die neue ELER-Verordnung bezieht diese Bereiche ausdrücklich auch mit in den<br />

Schwerpunkt 3 ein. Die Formulierung „Berufsbildungsmaßnahmen für Wirtschaftsakteure“<br />

zeigt, dass hier ein erweiterter Kreis gefördert werden soll und der enge Bezug<br />

zur <strong>Landwirtschaft</strong> aufgegeben wird. Dies bietet die Chance zur Beteiligung bei der<br />

weiteren inhaltlichen Ausgestaltung und fördert die Zusammenarbeit in neuen Bereichen.<br />

(5) Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen von Netzwerkprojekten mit anderen Trägern/Institutionen:<br />

Durch die Kooperation mit anderen Partnern in einem Netzwerk<br />

können entsprechende Synergieeffekte entstehen und es kann dadurch insgesamt<br />

besser zur Zielerreichung beigetragen werden.<br />

(6) Berücksichtigung von LEADER im Hinblick auf Ausgestaltung (jetzt: Umsetzung innovativer<br />

Konzepte) und Vernetzung.<br />

(7) Deutlich stärkere Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner: Dem Begleitsystem<br />

wird künftig ohnehin eine stärkere Bedeutung zu kommen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


420 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.4 Naturparke (EPLR-II-11)<br />

9.4.1 Darstellung der Förderhistorie<br />

Erstmals erfolgte die Ausweisung eines Naturparks im Jahre 1972. Die jüngste Naturparkgründung im<br />

Schwarzwald-Mitte-Nord erfolgte im Jahre 2003. Bis zum Bewertungszeitraum von 2000 bis 2004 sind<br />

bereits sieben Naturparke in Baden-Württemberg in eine Förderung einbezogen worden. Die Gesamtfläche<br />

der Naturparke umfasst 1,061 Mio. ha und beläuft sich damit auf ca. 30 % der Landesfläche.<br />

Aus dieser Relation wird die Bedeutung der Naturparke für den ländlichen Raum ersichtlich.<br />

Die Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg ist ein bewährtes Instrument der integrierten<br />

Entwicklung ländlicher Räume. Die Naturparke werden daher auch unter den Artikel 33 Maßnahmen<br />

der EU-Förderkriterien eingeordnet. Diese Einordnung entspricht auch dem integrierten Ansatz der<br />

ELER-Verordnung im Schwerpunkt III.<br />

9.4.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />

9.4.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />

Die Förderung von Naturparken in Baden-Württemberg zielt ganz allgemein auf die Stärkung des<br />

ländlichen Raums im Umfeld der Naturparke ab. Die Interessen zwischen <strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz,<br />

Forstwirtschaft und Tourismus sollen dadurch synergetisch miteinander verbunden werden. Beim<br />

Auftreten von Zielkonflikten zwischen den einzelnen Interessen werden Leitbilder für eine Region entwickelt.<br />

Dabei steht der Erhalt von existenzfähigen landwirtschaftlichen Betrieben in den Naturparken<br />

als prägendes Element der Kulturlandschaft mit im Vordergrund. Die Zusammenarbeit der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

mit touristischen Einrichtungen und Gastronomiebetrieben wird angestrebt und durch die Öffentlichkeitsarbeit<br />

unterstützt. Im einzelnen hat das Land Baden-Württemberg folgende Prioritäten bei<br />

der Weiterentwicklung der Naturparke gesetzt:<br />

• Die Naturparke zu einer attraktiven und wirtschaftlich konsolidierten Arbeits- und Lebenswelt<br />

in der ländlichen Region zu gestalten.<br />

• Die Förderung einer eigenständigen Entwicklung durch integrierte Lösungen, die die Bündelung<br />

der Interessen aller Beteiligten zum Ziel hat.<br />

• Besonders betont wird die Steigerung der touristischen Attraktivität zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der Region.<br />

• Die Erschließung alternativer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region.<br />

• Die umweltverträgliche Nutzung herausragender Erholungslandschaften.<br />

9.4.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />

Auf der Grundlage der EU-Verordnung hat das Land folgende Fördermaßnahmen für die Naturparke<br />

für den Förderzeitraum beschlossen:<br />

Maßnahmen der Landschafts- und Biotoppflege.<br />

Hierbei handelt es sich um eine gezielte Projektförderung und keinen Vertragsnaturschutz. Der<br />

Ansatz der Naturparke ist, dass die Landschaftspflege über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />

erfolgen soll, die prägend für die Region sind. Nur wenn diese Nutzung nicht gegeben ist,<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

421<br />

wird in Einzelfällen die Pflege gefördert, wie beispielsweise bei Hecken, Gewässerrandstreifen<br />

und Wacholderheiden.<br />

Maßnahmen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit soll die umweltangepasste und integrierte Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes in den Naturparken unterstützen. Hierzu zählen die Anlage von Lehrpfaden, Untersuchungen<br />

zu einer umweltangepassten Erholungsnutzung und auch der Einsatz von PC-<br />

Lernprogrammen, sowie die Errichtung von Naturpark-Informationszentren.<br />

Maßnahmen zur Erstellung von Erholungseinrichtungen.<br />

Das Ziel der Erstellung von Einrichtungen ist, den Erholungs- und Freizeitwert der Naturparke zu<br />

steigern. Dabei sollen die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch<br />

entsprechende Ausschilderungen zur Besucherlenkung und dem umweltangepassten Bau von<br />

Schutzhütten, Rastmöglichkeiten und Anlagen für Freizeitaktivitäten.<br />

Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Identität.<br />

In diesem Bereich wird vorrangig die Sanierung von landschaftsprägenden Gebäuden gefördert.<br />

Weiterhin können in die Förderung Ausstellungen und das Aufstellen von Schaukästen einbezogen<br />

werden.<br />

Die Träger der Naturparke sind Vereine. Aufgrund der Organisationsstrukturen der Naturparke in Baden-Württemberg<br />

ist es evident, dass die wichtigsten Antragsteller und Zuwendungsempfänger die<br />

Kommunen in den Naturparken sind. An zweiter Stelle folgen Vereine, insbesondere die Vereine, die<br />

von Naturparken selbst gegründet oder motiviert sind.<br />

9.4.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />

Aufgrund des integrativen Ansatzes ist die Förderung der Naturparke umfassend in das regionalpolitische<br />

Konzept der Landesregierung einbezogen und mit anderen Förderprogrammen abgestimmt.<br />

Dadurch ergeben sich eine Vielzahl von Wechselwirkungen und Synergieeffekten. Auf die<br />

wesentlichen Wechselwirkungen innerhalb des EPLR wird im folgenden eingegangen.<br />

Die Ziele der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe können durch die Naturparke<br />

unterstützt werden indem die Diversifizierung der Betriebe im Bereich der Vermarktung und der Zusammenarbeit<br />

mit der Gastronomie durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.<br />

Enge Beziehungen bestehen auch zum ELR, da die Naturparkförderung generell in ländlich geprägten<br />

Dörfern die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert und damit der Abwanderung der Bevölkerung<br />

entgegenwirkt. Weiterhin wird die touristische Attraktivität gesteigert. In der Summe wird damit ein<br />

Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes geleistet.<br />

Bei den Umweltwirkungen lässt sich feststellen, dass durch die Förderung der Naturparke in Verbindung<br />

mit den anderen Programmen (AZL; MEKA, LPR) die Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft<br />

sichergestellt wird, da die Offenhaltung der Landschaft nur bei einer Kombination aller Maßnahmen<br />

gewährleistet ist. Bei der Förderung der Naturparke haben der Schutz, die Erhaltung und die<br />

Entwicklung von Lebensräumen einen hohen Stellenwert bekommen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


422 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.4.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />

Die Grundlage für die Operationalisierung der Ziele bildet die im EPLR formulierte Zielstruktur für das<br />

gesamte Programm untergliedert nach den Förderschwerpunkten I und II und daraus abgeleitet die<br />

Spezifizierung für die Naturparke. Diese Zielstruktur ist im obigen Kapitel dargestellt.<br />

Im EPLR sind für die in den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren folgende Quantifizierungen<br />

als Zielorientierung vorgegeben:<br />

Die Zahl der Fördermaßnahmen soll zwischen 200 und 250 pro Jahr betragen.<br />

Für zukünftige Evaluierungen wäre es sinnvoll, wenn spezielle Auswertungen über Besucherzahlen<br />

einschließlich der Einkommens- und Beschäftigungswirkungen nach einem standardisierten Verfahren<br />

analog der Studie des Bundesamtes für Umweltschutz vorgenommen würden.<br />

9.4.3 Methodischer Ansatz<br />

9.4.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />

Zunächst werden sämtliche Förderdaten für den Berichtszeitraum von allen Naturparken einer gebündelten<br />

Zusammenschau unterzogen, die nach den vier Förderschwerpunkten systematisiert aufgelistet<br />

werden. In persönlichen Gesprächen mit den Geschäftsführern der Naturparke wird die Zuordnung<br />

im Bedarfsfalle hinterfragt. In diesen Gesprächen mit den Naturparkgeschäftsführern wird auch über<br />

die Modalitäten der Förderbeantragung und –abwicklung gesprochen, woraus sich ein sehr gut nachvollziehbares<br />

und weitgehend einheitliches Bild zwischen allen Naturparken ergibt.<br />

Entsprechend der einzelnen Förderbereiche erfolgt die differenzierte Bewertung nach den Programmindikatoren.<br />

Aufgrund der zahlreichen Anträge können einzelne Förderfälle nicht gesondert bei den<br />

Programmindikatoren aufgeführt werden. Dies erscheint auch nicht erforderlich, da die vier Förderbereiche<br />

gut differenziert sind und damit eine Zuordnung zu den Indikatoren unproblematisch ist.<br />

Die Geschäftsführer der Naturparke sprechen sich auf regelmäßigen Treffen zu wichtigen Eckpunkten<br />

der Förderpraxis ab und haben auch das Antragswesen weitgehend vereinheitlicht. Sie haben dafür<br />

einen vereinfachten Antragsbogen entwickelt, der es sowohl den Antragstellern als auch bei der Antragsbearbeitung<br />

erleichtert, die zu fördernden Maßnahmen entsprechend ihrer inhaltlichen und finanziellen<br />

Priorität zu strukturieren.<br />

Statistiken<br />

Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken über die Naturparke herangezogen.<br />

Damit wird bezüglich der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig erfasst. Die<br />

einzelnen Maßnahmen mit den finanziellen Aufwendungen werden im Rahmen der Evaluierung entsprechend<br />

der EU-Indikatoren eingeordnet und bewertet.<br />

Befragung der Geschäftsführer<br />

Im Rahmen der Evaluierung wurden fünf Naturparke vor Ort besichtigt und Gespräche mit den Geschäftsführern<br />

geführt. Damit sind 71 % der Grundgesamtheit durch die Fallstudien erfasst worden.<br />

Als Leitfaden für die Gespräche wurden die von der EU vorgegebenen Programmindikatoren herangezogen.<br />

Die Einschätzungen der Geschäftsführer bilden eine wesentliche Grundlage bei der Beantwortung<br />

der Bewertungsfragen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

423<br />

Fachgespräche<br />

Ergänzend zu den Fallstudien werden mit den Mitarbeitern des MLR Gespräche über die Förderpraxis<br />

einschließlich der Kontrollinstrumente geführt. Weiterhin sind auch einzelne Ergebnisse dieser Besprechungen<br />

in die Beurteilung eingeflossen.<br />

Probleme<br />

Bei den Naturparken handelt es sich um eine integrale Entwicklung der ländlichen Räume. Die EUkofinanzierten<br />

Maßnahmen haben eine ergänzende Funktion und tragen damit wesentlich zur Entwicklung<br />

bei. Es ist aus diesem Grunde aber nicht möglich, Aussagen über die Wirkungen der Fördermaßnahmen<br />

auf den Tourismus zu machen da dieser Bereich nicht gezielt gefördert wird. Auch<br />

lässt sich aufgrund des geringen Finanzvolumens kein Bezug zum Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe<br />

ableiten. Mit der Förderung sind punktuelle Verbesserungen in den Naturparken verbunden, die in die<br />

Bewertung einfließen. Diese bewirken jedoch, dass durch die Folgeinvestitionen dieser Fördermaßnahmen<br />

die Naturparke für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region von Bedeutung sind.<br />

9.4.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />

Die untere Zusammenstellung verdeutlicht, dass seitens des EPLR nur wenig konkrete Zielvorgaben<br />

und Indikatoren bezüglich der Naturparkförderung gegeben sind. Der EU-Indikatorenkatalog ermöglicht<br />

vom Grundsatz eine umfassende Bewertung, wobei viele Indikatoren bezüglich einer Quantifizierung<br />

bei den Naturparken nicht anwendbar sind.<br />

Übersicht 9.7:<br />

Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Naturparke<br />

EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />

KOM - Bewertungsfrage<br />

KOM – Bewertungs-indikator<br />

Weiterentwicklung der Naturparke<br />

zur attraktiven, strukturreichen,<br />

wirtschaftlich konsolidierten Lebens-<br />

und Arbeitswelt für die ländliche<br />

Bevölkerung<br />

IX.2<br />

In welchem Umfang<br />

sind die Lebensbedingungen<br />

und das<br />

Wohlergehen der<br />

ländl. Bevölkerung<br />

durch soziale u. kulturelle<br />

Aktivitäten, bessere<br />

Freizeitangebote<br />

und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit<br />

erhalten worden ?<br />

Erleichterung bei<br />

Transporten / Wegen<br />

Zugang zu Freizeitangeboten<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />

Verbesserung der<br />

Unterbringungsmöglichkeiten<br />

Integrierte Entwicklung durch<br />

Interessenausgleich zwischen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz,<br />

Forstwirtschaft und Tourismus<br />

IX.4<br />

In welchem Umfang<br />

sind die Struktur-<br />

Anteil der lw. Betriebe<br />

in denen<br />

sich Verbesserungen<br />

ergeben ha-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


424 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />

KOM - Bewertungsfrage<br />

merkmale der Wirtschaft<br />

im ländlichen<br />

Raum erhalten oder<br />

verbessert worden ?<br />

KOM – Bewertungs-indikator<br />

ben<br />

Geförderte Tätigkeiten,<br />

die mit der<br />

lw. Erzeugung und<br />

insb. mit der Vermarktung<br />

im Zusammenhang<br />

stehen<br />

Nutzung von Kapazitäten<br />

für geförderte<br />

nicht lw.<br />

Einrichtungen<br />

Anteil bedrohter<br />

Flächen, die geschützt<br />

werden<br />

konnten<br />

Anteil beschädigter<br />

Flächen, die regeneriert<br />

werden<br />

konnten<br />

Hinweise auf eine<br />

verstärkte Dynamik<br />

/ verbessertes<br />

Potential<br />

IX.5<br />

In welchem Umfang<br />

ist der Umweltschutz<br />

im ländlichen Raum<br />

erhalten oder verbessert<br />

worden ?<br />

Die Wirtschaftsteilnehmer<br />

im ländlichen<br />

Raum haben<br />

den Zugang zu<br />

Informationen über<br />

umweltfreundliche<br />

Tätigkeiten aufgrund<br />

von Fördermaßnahmen<br />

verbessern können<br />

Steigerung der touristischen Attraktivität<br />

zur umweltangepassten,<br />

ökonomischen Stärkung der Region<br />

Nachfrageintensität<br />

bei touristischen<br />

Angeboten<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

425<br />

EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />

KOM - Bewertungsfrage<br />

KOM – Bewertungs-indikator<br />

Diversifizierung der Tätigkeiten im<br />

ländlichen Raum zur Erschließung<br />

alternativer Einkommensquellen<br />

und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

Art und Akzeptanz<br />

der kulturellen Projekte<br />

Teilnehmerzahl an<br />

regionaler Produktvermarktung<br />

Anzahl Kooperationen<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

– Gastronomie<br />

IX.1<br />

In welchem Umfang<br />

ist das Einkommen<br />

der ländlichen Bevölkerung<br />

erhalten oder<br />

verbessert worden ?<br />

Bruttoeinkommen<br />

aus lw. Tätigkeit<br />

Verhältnis Umsatz<br />

zu Kosten<br />

Einkommen von<br />

nicht in lw. Betrieben<br />

tätigen Begünstigten<br />

im Fremdenverkehr<br />

IX.3<br />

In welchem Umfang<br />

ist die Beschäftigung<br />

im ländlichen Raum<br />

erhalten worden ?<br />

mit Handwerkstätigkeiten<br />

Einkommensverbesserung<br />

der<br />

ländl. Bevölkerung<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>l.<br />

Betriebe<br />

Kosten pro Arbeitsplatz<br />

Beschäftigung<br />

außerhalb der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong><br />

Es wird mit 200-250 Fördermaßnahmen<br />

pro Jahr gerechnet<br />

Anzahl der durchgeführten<br />

Maßnahmen<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


426 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.4.4 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />

9.4.4.1 Finanzinputs<br />

Mit insgesamt 1,091 Mio. € hat sich die EU an der Förderung von sieben Naturparken im Berichtszeitraum<br />

2003-2004 in Baden-Württemberg beteiligt. Die gesamten Zuwendungen der mit EU-<br />

Finanzierung durchgeführten Projekte in den fünf Jahren beläuft sich auf 6,1 Mio. €. Zur Beurteilung<br />

der Bedeutung der Förderprogramme für die einzelnen Maßnahmenbereiche wird die Aufteilung der<br />

Zuwendungen herangezogen. Bei dieser Zuordnung zeigt sich, dass die Öffentlichkeitsarbeit mit 40 %<br />

den größten Anteil erhält gefolgt von den Investitionen mit 36 %. Die Landschaftspflege kommt nach<br />

dieser Aufteilung auf 21 % und das Kulturerbe auf gut 3 %. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen<br />

Positionen aufgeschlüsselt:<br />

Tabelle 9.10: Finanzierung der Naturparke (Tsd. €)<br />

Maßnahme 2000 2001 2002 2003 2004 Summe<br />

L-Pflege 291 274 305 174 257 1.301<br />

Öffentlichkeitsarbeit 311 336 410 484 826 2.376<br />

Investitionen 228 565 483 453 454 2.183<br />

Kulturerbe 5 48 77 3 84 217<br />

Gesamt 835 1.223 1.275 1.114 1.621 6.077<br />

Quelle: MLR, Stuttgart<br />

Die obige Auflistung mit den überdurchschnittlichen Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, die im Vergleich<br />

zu den sonstigen Maßnahmen im Zeitablauf kontinuierlich angestiegen sind, verdeutlicht die<br />

Bedeutung der Förderung für den Tourismus in den Naturparken . Bei einer Fläche von über 1 Mio. ha<br />

ist der Anteil der Aufwendungen für die Landschaftspflege vergleichsweise gering. Darin dokumentiert<br />

sich der Grundgedanke der Naturparke, dass die Pflege der Landschaft vorwiegend über die landund<br />

forstwirtschaftliche Nutzung erfolgen soll. Es wäre daher zu prüfen, ob zukünftig die Pflege nicht<br />

ausschließlich über die Agrarumweltprogramme erfolgen sollte.<br />

9.4.4.2 Umsetzung und Kontrolle<br />

Die Geschäftsführung in allen Naturparken des Landes wird von Mitarbeitern unteren Forstbehörden<br />

(UFB) wahrgenommen. Die Umsetzung der Maßnahme sowie die Kontrolle liegt ausschließlich im<br />

Zuständigkeitsbereich der Naturparkgeschäftsstellen und der Forstdirektionen. Das MLR erlässt die<br />

dafür erforderlichen Rahmenregelungen.<br />

Die Maßnahmen werden entsprechend den EU-Verordnungen den Kontrollen durch die Zahlstelle, die<br />

bescheinigende Stelle und der internen Revision unterzogen. Durch Erlasse des MLR wird sichergestellt,<br />

dass eine vollständige Überprüfung der Verwendungsnachweise durchgeführt wird. Zusätzlich<br />

erfolgt eine mindestens 5 %ige Vor-Ort-Kontrolle entsprechend der EU-Vorgaben. Dies ist bei den<br />

vorliegenden Förderfällen jeweils dokumentiert worden.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

427<br />

9.4.5 Darstellung des bisher erzielten Outputs<br />

In den zwei Jahren wurden insgesamt 415 Maßnahmen durchgeführt. Die Zuwendungen belaufen<br />

sich damit auf 6.650 € pro Förderfall. Im Durchschnitt der fünf Jahre beträgt die Zahl der Förderfälle<br />

knapp 250 p.a. und entspricht damit den Zielvorstellungen des Ministeriums. Dabei sind einige Projekte<br />

bei denen die Zuwendungen unter 1.000 € liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass häufig mehrere<br />

Projekte in einem Antrag zusammengefasst werden. Es wäre dennoch zu überlegen, ob nicht ein<br />

Mindestvolumen pro Förderfall eingeführt werden sollte.<br />

9.4.6 Bewertungsfragen<br />

9.4.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />

Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />

Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />

1-1.2 Maßnahmen haben keinen Einfluss auf Umsatz und Kosten der Betriebe.<br />

1-2.2 Bezugsgröße ländliche Bevölkerung nicht sinnvoll, da keine regionale Abgrenzung.<br />

1-1.1 Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung , die eine<br />

landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt (EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Durch die Förderung der Naturparke ergeben sich direkt nur Einkommensmöglichkeiten für die Beschäftigten<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die über den Förderbereich Landschaftspflege zusätzliche Einkommen<br />

erwirtschaften können. Für diesen Bereich sind in den zwei Jahren insgesamt 450.000 € an Zuwendungen<br />

geflossen. Mit den Aufgaben der Landschaftspflege werden neben der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

auch Vereine, die Bauhöfe der Kommunen und Waldarbeiter betraut. Der Anteil der auf die in der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten entfällt, dürfte bei etwa 20 % liegen und beträgt in der Summe der zwei<br />

Jahre damit ca. 90.000 €. Weiterhin ist zu beachten, dass davon etwa ein Anteil von 30 % an Maschinenkosten<br />

zu kalkulieren sind, so dass sich die Einkommenssteigerung für die Betriebe auf ca. 63.000<br />

€ im Betrachtungszeitraum beläuft. Der Anteil der Maschinenkosten ist vergleichsweise gering, da es<br />

sich um Pflegearbeiten handelt, die sehr arbeitsintensiv sind. Die Anzahl der Betriebe wird dabei nicht<br />

erfasst.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


428 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Weiterhin ergeben sich Einkommensmöglichkeiten für die Betriebe durch die Förderung flankierender<br />

Öffentlichkeitsarbeit bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise Käsestraße,<br />

Naturparkapfelsaft, Naturparkteller, der Organisation regionaler Märkte usw. Zusätzlich wird auch<br />

die Zusammenarbeit mit der regionalen Gastronomie durch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die<br />

indirekt durch diese Maßnahmen erzielte Wertschöpfung in den Betrieben lässt sich jedoch nicht<br />

quantifizieren.<br />

IX.1-2.1<br />

Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben tätigen Begünstigten (EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden<br />

Personen)<br />

Die Einkommen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> durch die Förderung der Naturparke ergeben sich durch<br />

die Übernahme von Pflegearbeiten, den Bau von Erholungseinrichtungen und durch die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Hierbei handelt es sich insgesamt um sehr arbeitsintensive Tätigkeiten. Der Wertschöpfungsanteil<br />

ist daher vergleichsweise hoch und wird mit 70 % angesetzt. Bei einer Summe der Zuwendungen<br />

für die restlichen Tätigkeiten von insgesamt 2,7 Mio. € für die zwei Jahre und einem Wertschöpfungsanteil<br />

von 70 % bedeutet dies eine Verbesserung der Einkommen der Bevölkerung in den<br />

Naturparken um 1,9 Mio. € in der Summe der zwei Jahre.<br />

Die Naturparkförderung widmet sich in weiten Teilen der Markierung und Vernetzung von Rad- und<br />

Wanderwegen und der Optimierung der Freizeitinfrastruktur. Ein Beleg für diese Aktivitäten ist die<br />

durchgängige Markierungskonzeption für den Schwarzwald, die ein Förderprojekt der Naturparke ist.<br />

Indirekt ergeben sich durch diese Fördermaßnahmen aufgrund der hohen Attraktivität für die Touristen<br />

erhebliche Einkommenswirkungen für das regionale Hotel- und Gaststättengewerbe, die nach dem<br />

Indikatorenkonzept nicht in die Bewertung eingehen, da kein direkter Bezug zwischen den Begünstigten<br />

der Förderprogramme besteht. Diese ökonomischen Effekte sind in einer Studie, die vom Bundesamt<br />

für Naturschutz in Auftrag gegeben wurde, ermittelt worden (Job,H.et al., 2005).<br />

IX.1-2.2<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig ist und Einkommen<br />

aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen bezieht, welche aufgrund<br />

von Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren getätigt wurden, bzw. entstanden<br />

sind (in %)<br />

Bei den Naturparken ergeben sich die Beschäftigungseffekte durch die Übernahme von Aufgaben in<br />

der Landschaftspflege und durch die Vergabe an Aufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und<br />

der Errichtung von Freizeiteinrichtungen einschließlich der Erhaltung des Kulturerbes. Bei einem gesamten<br />

Fördervolumen von 2.8 Mio. € in den zwei Jahren ist der Anteil der ländlichen Bevölkerung,<br />

der direkt dadurch Einkommen erzielt, je nach regionaler Abgrenzung als wenig bedeutsam einzustufen.<br />

In diesen Zahlen sind die positiven Auswirkungen auf die Einkommen für die Region, die sich<br />

durch die Optimierung der Freizeitinfrastruktur ergeben, nicht erfasst, da kein direkter Zusammenhang<br />

zwischen den Fördermitteln und den Begünstigten besteht. Dieser Aspekt ist beim Indikator Fremdenverkehr<br />

angesprochen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

429<br />

9.4.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht zutreffend<br />

IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />

Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />

der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />

Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />

Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />

Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />

IX.2-1.3<br />

X<br />

Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />

Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />

Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />

2-1.2/2-1.3/2-3.2 Indikatoren sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />

IX.2-2.1<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, der Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten hat, die<br />

von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />

Sämtliche Angebote der Naturparke stehen der Bevölkerung ohne die Erhebung von Gebühren zur<br />

Verfügung. Damit können auch potenziell 100 % der ländlichen Bevölkerung diese Angebote nutzen.<br />

Bei den geförderten Einrichtungen handelt es sich um Ausstellungen zu bestimmten Themen und die<br />

Anlage von Lehrpfaden. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Punkt den Naturparkinformationszentren<br />

zu. Diese bieten ein vielfältiges Informationsangebot über die Aktivitäten der Naturparke.<br />

Diese Informationszentren werden von den Besuchern stark frequentiert. Gleichzeitig finden in diesen<br />

Zentren regelmäßig Ausstellung statt, in denen über die Besonderheiten der Region informiert wird.<br />

IX.2-3.1<br />

Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />

Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />

des ländlichen Erbes hat (in %)<br />

Sämtliche Besucher der Naturparke können die Einrichtungen nutzen. Der Zugang wird nur in den<br />

Fällen verweigert, bei denen der Schutz der Naturgüter durch die Besucher gefährdet sein könnte.<br />

Eine zentrale Intention der Naturparkförderung ist die umweltangepasste Erholung und Besucherlenkung<br />

durch Wegmarkierungen und Aufklärung. Dies erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Institutionen,<br />

damit ein Interessenausgleich ermöglicht wird.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


430 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

IX.2-3.2<br />

Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die sich aufgrund der Beihilfe<br />

verbessert haben (Anzahl und in %)<br />

Unterbringungsmöglichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe sind im Rahmen der Naturparke nicht gefördert<br />

worden. Es sind damit keine Veränderungen eingetreten. Auf die indirekten Auswirkungen über<br />

die Zunahme des Tourismus ist bei den anderen Indikatoren bereits hingewiesen worden. Hervorzuheben<br />

ist die Förderung von Jugendzeltplätzen, die unter umweltpädagogischen Gesichtspunkten als<br />

wichtig einzustufen sind.<br />

9.4.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />

Frage IX.3 -In welchem Umfang ist die Beschäftigung in ländlichen Gebieten erhalten worden?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />

Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />

Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />

Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />

Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />

3-1.1/3-1.2/3-2.1/3-3.2 Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> wird nicht gezielt gefördert.<br />

IX.3-2.2<br />

Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr)<br />

Das Ziel der Förderung der Naturparke ist generell den Tourismus und damit die wirtschaftliche Entwicklung<br />

in der Region zu fördern. Die Attraktivität der Naturparke ergibt sich im wesentlichen aus den<br />

jahreszeitlichen Abläufen der Vegetation. In Mittelgebirgslagen spielt der Wintersport eine bedeutende<br />

Rolle für den Fremdenverkehr. Im Südschwarzwald sind Aktivitäten zur Steigerung der Wintersportangebote<br />

entwickelt worden, um zu einer höheren Kapazitätsauslastung und damit indirekt zu einer Verlängerung<br />

der Saison zu kommen. Durch spezielle Angebote für bestimmte Personengruppen wird<br />

versucht in der Nebensaison die Auslastung zu erhöhen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

431<br />

IX.3-3.1<br />

Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />

die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />

Im folgenden werden die Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt mit der Förderung in Verbindung<br />

stehen, dargestellt und quantifiziert. Diese Wirkungen ergeben sich durch die Übernahme von Pflegearbeiten,<br />

den Bau von Erholungseinrichtungen und die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Die Pflegearbeiten werden von Vereinen im Ehrenamt, der <strong>Landwirtschaft</strong> und den<br />

Beschäftigten der Bauhöfe, bzw. Waldarbeiter übernommen. Bei den Vereinen und bei den Landwirten<br />

ist lediglich ein Einkommenseffekt, aber kein Beschäftigungseffekt gegeben. Bei den Bauhöfen<br />

und Waldarbeitern wurde argumentiert, dass durch die Aufträge der Naturparke zur Pflege der Landschaft,<br />

Kapazitäten besser ausgelastet und damit evtl. Stellen gesichert werden können. Bei einem<br />

öffentlich finanzierten Auftragsvolumen von 200 bis 250 Tsd. Euro pro Jahr kann höchstens eine Stelle<br />

pro Naturpark gesichert werden.<br />

Bei dem Bau von Erholungseinrichtungen ist es ähnlich. Auch diese Tätigkeiten werden von Vereinen<br />

und Bauhöfen ausgeführt, in Einzelfällen auch von örtlichen Handwerkern. Das gesamte Auftragsvolumen<br />

beläuft sich in der Summe der zwei Jahre auf knapp 1 Mio. Euro. Nach den obigen Annahmen<br />

ergibt sich damit in der Summe ein Beschäftigungseffekt von 16 Personen und auf die Region bezogen<br />

von 11 Personen, der aber noch um den Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit korrigiert werden<br />

müsste und geringer anzusetzen ist. In den Geschäftsführungen der Naturparke werden zusätzlich<br />

noch 10 Personen beschäftigt, die fast ausschließlich mit Landesmitteln finanziert werden.<br />

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden i.a. die Druckaufträge an regionale Unternehmen vergeben.<br />

Bei einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € für die Öffentlichkeitsarbeit ist eher zu erwarten, dass<br />

die Druckereien die Aufträge mit den gegebenen Kapazitäten erfüllen können und damit keine nennenswerten<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten die Folge sind.<br />

Die obige Auflistung verdeutlicht, dass mit der EU-kofinanzierten Förderung der Naturparke nur wenig<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum geschaffen werden können, da in der Summe der<br />

zwei Jahre die Zahl der Beschäftigten in der Region etwa 20 beträgt. Der Ansatz der Förderung ist<br />

daher eher unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Attraktivität der Naturparke für Besucher zu<br />

sehen. Als Folge ergibt sich eine wirtschaftliche Belebung der Region durch den Tourismus und teilweise<br />

auch durch die Ansiedlung von Unternehmen. Der regionalpolitische Aspekt der wirtschaftlichen<br />

Belebung durch den Tourismus, der mit der Förderung verbunden ist, geht zwangsläufig in die obige<br />

Bewertung nicht ein. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Studie des Bundesamtes für Naturschutz<br />

erwähnt.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


432 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

9.4.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />

Frage IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />

oder verbessert worden?<br />

Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />

IX.4-1.1<br />

X<br />

Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />

Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />

Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />

Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />

Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />

4-1.2 Vermarktung wird nicht gefördert.<br />

4-2.2 Keine direkte Förderung für beschädigte Flächen.<br />

IX.4-1.1<br />

Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe können von der Förderung der Naturparke direkt durch die Übernahme<br />

von Pflegearbeiten Einkommensvorteile erzielen. Es ist aber bereits darauf hingewiesen worden,<br />

dass die landwirtschaftlichen Betriebe nur zu einem geringen Anteil daran beteiligt sind. Bei einem<br />

öffentlich finanzierten Auftragsvolumen von 45.000 € pro Jahr und einem durchschnittlichen Betrag<br />

von 2.500 €/Betrieb wären ca. 18 landwirtschaftliche Betriebe in diese Tätigkeit einbezogen.<br />

IX.4-1.2<br />

Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />

insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />

stehen (Beschreibung)<br />

Durch die flankierende Öffentlichkeitsarbeit wird die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in den<br />

Naturparken begleitend unterstützt. Teilweise werden regionale Bauernmärkte durch die Naturparke<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

433<br />

organisiert und mit Werbung unterstützt. Weiterhin die Zusammenarbeit mit der Gastronomie vor Ort<br />

durch entsprechende Aktivitäten der Naturparke forciert.<br />

.IX.4-1.3 Nutzung von Kapazitäten für geförderte nicht landwirtschaftliche Einrichtungen (in %)<br />

Im Rahmen der Förderung des kulturellen Erbes werden Einrichtungen geschaffen, die von allen Besuchern<br />

der Naturparke genutzt werden können.<br />

IX.4-2.1<br />

Anteil bedrohter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen geschützt werden konnten<br />

(in Hektar und %)<br />

In Einzelfällen werden bei der Förderung der Naturparke bedrohte Flächen geschützt. Der Umfang ist<br />

von der Fläche als so gering einzustufen, dass eine Quantifizierung in diesem Fall nicht vorgenommen<br />

wird. Es steht der Erhalt von beispielsweise landschaftsprägenden Biotopen und Gehölzen im Vordergrund.<br />

IX.4-3.1<br />

Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />

(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />

Die Einrichtung der Naturparke ist ein anerkanntes Instrumentarium, um in landschaftlich attraktiven<br />

Regionen die Wirtschaft über den Tourismus zu fördern. Weiterhin ist bedeutsam, dass die Wohnqualität<br />

gesteigert wird mit der Folge einer besseren Infrastrukturausstattung in den Kommunen. Die gute<br />

Wohnqualität führt aufgrund der Arbeitskräfteverfügbarkeit in einzelnen Kommunen zur Ansiedlung<br />

von Unternehmen. Die dynamischen Effekte sind ausführlich in der Studie des Bundesamtes für Naturschutz<br />

dargestellt.<br />

9.4.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />

Frage IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />

Nicht<br />

beantwortet<br />

Nicht<br />

zutreffend<br />

IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />

worden?<br />

Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />

Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />

Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


434 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />

Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />

Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />

Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />

5-1.1/5-1.2/5-2.1/5-2.2 Indikatoren sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />

IX.5-1.1<br />

Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere durch<br />

eine aufgrund der Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion (in<br />

Hektar und %)<br />

Im Rahmen der Förderung der Naturparke werden in den zwei Jahren insgesamt 0,450 Mio. € für die<br />

Pflege der Landschaft bereitgestellt. Mit dieser Maßnahme wird vorrangig die Offenhaltung und die<br />

Pflege von Hecken finanziert. Der Bodenschutz wird damit nicht verbessert, da diese Problematik sich<br />

im wesentlichen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen beschränkt. Mit der Förderung umweltangepasster<br />

Wegemarkierungskonzeptionen zur Besucherlenkung leistet die Naturparkförderung<br />

jedoch einen präventiven Beitrag gegen Bodenerosion in besonders sensiblen Landschaften und Biotopen.<br />

IX.5-2.1<br />

Abfälle/Abwasser, die (das) aufgrund von Fördermaßnahmen gesammelt/behandelt wurde<br />

(in % der Abfälle, des Abwassers und in % der an den Maßnahmen teilnehmenden<br />

landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte)<br />

In den Naturparken wurden erfolgreich Konzeptionen entwickelt, mit denen durch eine flankierende<br />

Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung eine sachgerechte private Entsorgung erreicht wurde.<br />

IX.5-3.1<br />

Hinweise auf Verbesserungen der nicht landwirtschaftlichen Flächen im Sinne von biologischer<br />

Vielfalt /Landschaften/natürlichen Ressourcen, die auf die Beihilfe zurückzuführen<br />

sind (Beschreibung)<br />

Die Förderung der Naturparke beinhaltet die Landschafts- und Biotoppflege. Bei durchschnittlichen<br />

öffentlichen Aufwendungen von 250 Euro/ha können ca. 1.800 ha gepflegt werden. Vergleicht man<br />

diese Zahl mit der Gesamtfläche von 1 Mio. ha, so zeigt sich, dass die Landschaftspflege als Förderinstrument<br />

eine sehr geringe Bedeutung hat. Es erscheint daher sinnvoll, die Pflegemaßnahmen in die<br />

Agrarumweltprogramme zu integrieren.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

435<br />

IX.5-4.1<br />

Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch oder<br />

den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten aufgrund von Fördermaßnahmen<br />

verbessern können (Anzahl und %)<br />

a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken und<br />

Systeme (Anzahl und %)<br />

b) davon Informationen über nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />

(Anzahl und %)<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentliches Element der Naturparkförderung. Mit 1,2 Mio. € öffentlichen<br />

Ausgaben werden 45 % der Gesamtaufwendungen für diesen Bereich ausgegeben. Diese Informationen<br />

sind allen Besuchern der Naturparke zugänglich. Das Spektrum der Informationen umfasst<br />

alle Belange des Naturparks, wie Lehrpfade, Anlage von Biotopen und Anschauungsmaterial<br />

über landwirtschaftliche Produktionsweisen. Das generelle Ziel dieser Informationen besteht darin, der<br />

Bevölkerung die Belange des Umweltschutzes und die regionalen Besonderheiten zu vermitteln. Eine<br />

wichtige Funktion kommt dabei den Naturparkinformationszentren zu. In diesen Zentren werden vielfältige<br />

Informationen über den ganzheitlichen Ansatz der Naturparke anschaulich dargestellt.<br />

Besuchererhebungen belegen, dass die Naturparke attraktiv sind und damit hohe Besucherzahlen<br />

verzeichnen können. Die Angaben schwanken zwischen 0,3 Mio. und 2 Mio. Besucher pro Jahr. Bei<br />

den sieben Naturparken entspricht dies einer Anzahl von 8 Mio. Besucher in Baden-Württemberg.<br />

Bezogen auf einen Umkreis von ca. 30 km um die Naturparke beträgt der Anteil rechnerisch 100 %.<br />

Durch Mehrfachbesuche ist dieser Anteil niedriger. In der Summe lässt sich feststellen, dass den Naturparken<br />

regional und zu etwa einem Drittel auch überregional eine hohe Bedeutung als Erholungsfunktion<br />

zukommt und damit der Anteil der Besucher aus der Region bei 80 % liegen dürfte.<br />

9.4.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />

Grundsätzlich ist anzumerken, dass mit dem vorgegebenen Indikatorenkatalog die Wirkungen der<br />

Maßnahmen der Förderung der Naturparke nicht sachgerecht beurteilt werden. Dies gilt insbesondere<br />

für die quantitativen Bewertungsmaßstäbe. Bei dem Indikatorenkonzept wird davon ausgegangen,<br />

dass bei der Förderung ein direkter Bezug mit den Wirkungen zu den Begünstigten gegeben ist. Bei<br />

den Naturparken handelt es sich vorwiegend um Kulturlandschaften von hoher touristischer Attraktivität<br />

mit dem Ziel, den nachhaltigen Tourismus zu fördern. Mit den Fördermaßnahmen wird das Ziel<br />

verfolgt, die Tourismusaktivitäten über die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu unterstützen. Eine<br />

wichtige Aufgabe übernimmt dabei die Öffentlichkeitsarbeit in den Naturparken. Der Erfolg dieser<br />

Maßnahmen dokumentiert sich in den Umsätzen der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, aber<br />

auch des Einzelhandels. Da diese Betriebe direkt mit den Programmen nicht gefördert werden, berücksichtigt<br />

das EU-Indikatorenkonzept diese Wirkungen nur unzureichend.<br />

In der bereits erwähnten Studie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz wurden die ökonomischen<br />

Effekte von Großschutzgebieten ermittelt (Job, H. et al.,2005). Für das Altmühltal ermittelten die<br />

Verfasser die folgenden wirtschaftlichen Effekte durch den Tourismus pro Jahr. Die Besucherzahl lag<br />

bei 910.000 Personen. Diese gaben im Durchschnitt pro Tag knapp 23 € aus. Dadurch wurde in der<br />

Region ein Einkommen von gut 10 Mio. € erwirtschaftet und es ergibt sich rechnerisch ein Beschäftigungseffekt<br />

von gut 480 Personen. Dabei ist zu beachten, dass sich wirtschaftliche Effekte nicht ausschließlich<br />

auf die Existenz und damit die Förderung des Naturparks begründen, denn auch ohne die<br />

organisatorische Einheit würden Personen das Altmühltal als Touristen nutzen. Der Nettoeffekt ist<br />

aber nicht quantifizierbar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


436 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

Für die sieben Naturparke in Baden-Württemberg ergaben sich durch die öffentlich finanzierten Aufträge<br />

pro Jahr ein Beschäftigungseffekt in den Regionen von maximal 20 Arbeitskräften. Der Vergleich<br />

mit den obigen Zahlen verdeutlicht die unterschiedlichen Ansätze der Bewertung. Die EU-Förderung<br />

wirkt unterstützend, um die im Förderkatalog genannten Aktivitäten intensiver bearbeiten zu können.<br />

Damit ist zwangsläufig auch ein zusätzlicher wirtschaftlicher Effekt für die Region gegeben. Dieser<br />

lässt sich jedoch analog der oben genannten Studie nicht quantifizieren.<br />

In der Summe ist davon auszugehen, dass durch die Fördermaßnahmen die Zahl der Besucher stabilisiert<br />

und teilweise auch gesteigert werden konnte. Beispielsweise konnte für den Schwarzwald der<br />

rückläufige Trend bei den Besucherzahlen gestoppt werden und es zeigt sich bereits eine positive<br />

Entwicklung. Die Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Ausbau von Wanderwegen wirkt sich<br />

positiv auf die Besucherzahlen aus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich gleichzeitig die Gastronomie<br />

und die Beherbergungsbetriebe den Wünschen der Besucher anpassen.<br />

Weiterhin wurden erste erfolgreiche Konzepte der Vermarktung regionaler Produkte in Zusammenarbeit<br />

mit der Gastronomie etabliert. Ein Beispiel hierfür ist die Aktion „Naturparkteller“. In Zusammenarbeit<br />

mit den Landwirten werden zunehmend auch Bauernmärkte organisiert.<br />

Der Erfolg aller Fördermaßnahmen ist abhängig von der Mitwirkung aller Beteiligten in den Naturparken.<br />

Wesentliche Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen, den verantwortlichen<br />

Organisationen und den privaten Akteuren vor Ort. Durch die Ausarbeitung entsprechender Konzepte<br />

und Entwicklungspläne sollte dieser Erfahrungsaustausch intensiviert werden.<br />

9.4.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />

Bei der Förderung der Naturparke besteht kaum ein Zusammenhang zur GAP-Reform, da es sich um<br />

zwei getrennte Bereiche handelt. Berührungspunkte können sich nur bei der durch die GAP-Reform<br />

beeinflussten Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen ergeben. Die Möglichkeit der Nichtproduktion<br />

und damit der Pflege der Flächen ab dem 15. Juli ist aus touristischer Sicht ambivalent zu sehen. Es<br />

könnte der Fall eintreten, dass bei einer Ausdehnung der Fläche in Form von Nichtproduktion die Touristen<br />

die Landschaft nicht mehr so attraktiv finden. Gleiches gilt für die Tierhaltung. Umgekehrt könnte<br />

sich aber auch durch diese neuen Landschaftselemente eine Aufwertung der Kulturlandschaft ergeben.<br />

In diesem Punkt muss man die Entwicklung abwarten und gegebenenfalls mit gezielten Pflegemaßnahmen<br />

gegensteuern.<br />

Im Rahmen der ELER-Verordnung wird ab der Förderperiode 2007 die Förderung der Naturparke dem<br />

Schwerpunkt III zugeordnet. Dies ist sachgerecht, da es sich bei der Förderung über die Stärkung der<br />

Aktivitäten im Tourismus um eine Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen Raumes handelt. Für<br />

diesem Schwerpunkt sind bisher mindestens 10 % der gesamten Fördersumme vorgesehen. Es besteht<br />

damit eine Konkurrenz zu den übrigen Programmen in diesem Schwerpunkt. Da im Kapitel Flurbereinigung<br />

betont wird, dass die Förderung der Dorferneuerung im Rahmen des ELR ab 2007 für<br />

sinnvoll gehalten wird, müssen seitens der Politik entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Dorferneuerung<br />

und Naturparkförderung können sich aber auch gegenseitig ergänzen, wenn durch die<br />

Dorferneuerung die Attraktivität für den Tourismus gesteigert wird.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft in den Naturparken<br />

dem Schwerpunkt II zugeordnet werden können und hier insbesondere der Landschaftspflegerichtlinie.<br />

In diesem Punkt gibt es bereits heute viele Berührungspunkte und von der Systematik des<br />

ELER ab 2007 würden die Pflegemaßnahmen eindeutig der Zielsetzung in diesem Schwerpunkt entsprechen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

437<br />

9.4.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />

9.4.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />

Die Empfehlungen für die neue Programmperiode orientieren sich an den Aufgaben der Naturparke,<br />

die vom Verband Deutscher Naturparke (VDN) formuliert wurden. Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />

von Natur und Landschaft einschließlich des Erhalts einer charakteristischen Kulturlandschaft<br />

sollte in enger Abstimmung mit den Agrarumweltprogrammen erfolgen. Es ist darauf zu achten,<br />

dass sich die Besonderheiten der Landschaften in den Naturparken durch die Pflegemaßnahmen von<br />

anderen Regionen unterscheiden und damit Anreize für den Tourismus gegeben sind.<br />

Weiterhin sollten die regionalen Konzepte der Vermarktung von Produkten in Zusammenarbeit mit der<br />

örtlichen Gastronomie durch die organisatorische Unterstützung weiterentwickelt werden. Für die Besucher<br />

muss dabei die regionale Identität erkennbar sein.<br />

Durch Ausstellungen sollte das kulturelle Erbe bestehend aus dem Brauchtum, dem traditionellen<br />

Handwerk und den Siedlungsformen den Besuchern veranschaulicht werden. Es hat sich bisher gezeigt,<br />

dass diese Ausstellungen auf großes Interesse stoßen und die Attraktivität der Naturparke erhöhen.<br />

Durch gezielte Aktivitäten könnten insbesondere auch Schulklassen angesprochen werden.<br />

Wichtig für die Besucher ist auch der Bau und die Unterhaltung von Einrichtungen für die Erholungsnutzung.<br />

Notwendig sind die Wanderparkplätze, damit die Attraktionen leicht erreichbar sind und darauf<br />

Rücksicht genommen werden soll, dass durch die Altersstruktur ein Teil der Besucher körperlich<br />

nicht mehr so mobil ist. Es hat sich gezeigt, dass Wegemarkierungen in Verbindung mit Lehr- und<br />

Erlebnispfaden besonders gern angenommen werden.<br />

Das vorrangige Ziel aller Aktivitäten sollte sein, die landschaftsbezogene Erholung zu sichern und<br />

möglichst weiter zu entwickeln. Durch einen umwelt- und sozialverträglichen Tourismus wird die regionale<br />

Wirtschaft erheblich gefördert. Dies ist ausführlich in der oben erwähnten Studie des Bundesamtes<br />

für Naturschutz dokumentiert worden. Daher gilt es die zwei Variablen der Zahl der Besucher und<br />

der Ausgaben zu beeinflussen. Daraus folgt, dass die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument ist,<br />

um diese Variablen zu steuern. Dabei sollte eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Aktivitäten<br />

mit allen Beteiligten gepflegt werden.<br />

9.4.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />

Im folgenden werden die generellen Ansätze der Maßnahmen der Förderung der Naturparke für die<br />

Programmperiode bis 2013 konkretisiert:<br />

(1) Durch die Festlegung der Schwerpunkte im ELER sollten alle Maßnahmen zur Pflege der Landschaft<br />

in den Naturparken in dem Schwerpunkt II angesiedelt werden und wären damit in die<br />

Agrarumweltprogramme zu integrieren. Insbesondere dürften die Fördertatbestände der Landschaftspflegerichtlinie<br />

hierfür geeignet sein. Dabei ist zu bedenken, dass sämtliche Agrarumweltprogramme<br />

bereits heute in den Naturparken durchgeführt werden. Es wäre daher nur<br />

sachgerecht und logisch konsequent hier eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen. Unter finanziellen<br />

Gesichtspunkten ist davon auszugehen, dass der Schwerpunkt II mit Abstand die<br />

meisten Mittel zur Verfügung hat. Durch diese Zuordnung könnten die übrigen Programme in<br />

den Naturparken in ähnlicher Form weitergeführt werden, da für die Pflege der Landschaft in<br />

den letzten beiden Jahre etwa 20 % der Mittel ausgegeben wurden.<br />

(2) Angesichts der angekündigten Haushaltskürzungen ist zu überlegen, ob ein Teil der Investitionen<br />

von den Kommunen und/oder anderer Träger vor Ort zu übernehmen sind. Die überörtli-<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


438 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />

chen Aktivitäten, wie Wanderparkplätze und Wanderwege könnten mit der Förderung der Naturparke<br />

durchgeführt werden. Die Investitionen in bauliche Anlagen in den Kommunen läge in<br />

der finanziellen Verantwortung der Beteiligten vor Ort.<br />

(3) Es sollte auf jeden Fall angestrebt werden, dass die finanziellen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit<br />

in gleicher Höhe den Naturparken auch in der neuen Programmperiode zur Verfügung zu<br />

stellen. Es konnte gezeigt werden, dass der wirtschaftliche Erfolg der Naturparke über den Tourismus<br />

wesentlich von einer effizienten Öffentlichkeitsarbeit bestimmt wird. Eine Mittelkürzung in<br />

diesem Bereich wäre daher kontraproduktiv. Durch die vorgeschlagene Zuordnung der Pflege<br />

der Landschaft zu den Agrarumweltprogrammen und der stärkeren finanziellen Beteiligung der<br />

Träger vor Ort ist dies auch realistisch.<br />

(4) Kritisch zu beurteilen sind die vergleichsweise geringen Beträge pro Förderfall. In den beiden<br />

Jahren mussten bei einer Fördersumme von gut 2,8 Mio. € 415 Fälle bearbeitet werden. Es wäre<br />

in Abstimmung mit der EU-Kommission zu prüfen, ob die jeweilige Geschäftsführung der Naturparke<br />

auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes durch die Bündelung von Aufgaben<br />

für bestimmte Aufgaben eine pauschale Zuwendung erhält. Dies gilt insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Falls dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist, so sollte<br />

ein Mindestbetrag festgelegt werden. Dieser könnte bei 1.000 € Zuwendung für ein beantragtes<br />

Projekt liegen.<br />

(5) Entsprechend den Forderungen des Landesnaturschutzverbandes könnte man das Vorliegen<br />

eines qualifizierten Naturparkplans als Voraussetzung für sämtliche Fördermaßnahmen machen.<br />

Seitens der Verantwortlichen müsste festgelegt werden, welchen Anforderungen an den<br />

Plan erfüllt sein müssen.<br />

Im Anhang befindet sich:<br />

• Evaluierung der Förderung „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

439<br />

10 Bewertung des Programms insgesamt<br />

10.1 Zusammenfassung – Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse<br />

Die EU-Kommission hat durch die Vorgabe von sechs Querschnittsfragen zum Gesamtprogramm, wie<br />

in der HB schon ausgeführt, eine maßnahmenübergreifende Bewertung gefordert. Die Ergebnisse der<br />

einzelnen Maßnahmen sind zusammenzuführen, um daraus für jede der vorgegebenen Querschnittsfragen<br />

eine aggregierte Bewertung des Programms zu erarbeiten. Entsprechend der unterschiedlichen<br />

Zielrichtungen der Maßnahmen sind deren Beiträge zu den einzelnen Querschnittsbereichen deutlich<br />

verschiedenartig. Die Auswertungseinschränkungen, wie sie in der HB schon angesprochen waren,<br />

gelten für die aggregierte Betrachtung auch bei Verlängerung des Evaluierungszeitraumes bis 2004,<br />

d.h. insbesondere eine Mehrzahl von Effekten, wie die Bevölkerungsveränderungen, Beschäftigungsund<br />

Einkommenswirkungen oder Umwelteffekte sind erst nach weiteren Jahren nach Abschluss der<br />

Förderung eindeutig ermittelbar. Tabelle 10.1 gibt einen Volumengesamtüberblick über die Programmumsetzung<br />

2000 – 2004. Die Beträge in beiden Tabellen enthalten sowohl EU-kofinanzierte als<br />

auch nach Art. 52 der VO 1257/99 bewilligte Maßnahmen. Die Beträge nach Gebietskategorien für die<br />

Jahre 2001 und 2002 enthalten nunmehr alle Bewilligungen - in der HB enthielten sie nur Bewilligungen<br />

mit EU-Kofinanzierung.<br />

Tabelle 10.1:<br />

Öffentliche Ausgaben (Mittelbindungen)<br />

Bewilligte<br />

Mittel<br />

Zahl der Fälle<br />

insg.<br />

Maßnahmen (Mio. €) (Anträge)<br />

EPLR<br />

VO (EG)<br />

817/2004 2000 - 2004<br />

2000 – 2004<br />

(p.a.)<br />

1 Invest. Betr. 1) (a) 230,608 14.837<br />

(2.967)<br />

2 Niederlassung<br />

Jgldw. 1) (b) 15,017 1.028<br />

6 Ausgleichszulage (e) 284,921 144.740 (28.948)<br />

9, 10 Agrarumwelt 2) (f) 653,65 380.476 (76.095)<br />

4, 10 Vermarktung (g) 33,006 240<br />

(48)<br />

12 Aufforstung 2) (h) 2,974 8.498<br />

(1.700)<br />

12, 13 Forst (i) 211,914 39.440<br />

(7.888)<br />

3 Flurbereinigung (k) 146,798 1.003<br />

(201)<br />

5, 10 Vermarktung (m) 0,157 24<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


440 Bewertung des Programms insgesamt<br />

(5)<br />

7 Dorferneuerung (o) 1,331 6<br />

7, 8 Diversifizierung (p) 0,951 70<br />

(14)<br />

10,11 Naturparke, Naturschutz<br />

(t) 16,831 2.596<br />

(519)<br />

Insgesamt 1.598,16 592.958<br />

(118.592)<br />

1)<br />

Die Niederlassung von Junglandwirten wurde ab dem Jahr 2004 in die Investitionsförderung von lw. Betrieben<br />

integriert.<br />

2) mit Altverpflichtungen<br />

Quelle: MLR, EPLR-Monitoring (LEL, 10/2005)<br />

Die regionale Verteilung der Fördermittel (vgl. Tabelle 10.2) zeigt, dass eine Förderung in Ziel-1 Regionen<br />

nicht gegeben war. Auch in den Ziel-2 Gebieten sind relativ geringe Volumen eingesetzt worden<br />

- mit 3,4 % des gesamten Förderansatzes. Bezogen auf den Flächenanteil dieser Regionen war die<br />

Förderung jedoch als adäquat anzusehen.<br />

Der Schwerpunkt der Förderung (96,6%) lag außerhalb der Ziel-1-2 Gebiete und hier wiederum in den<br />

benachteiligten Gebieten. Die Relation der Verteilung der Fördermittel auf die benachteiligten Gebiete<br />

im Vergleich zu den normalen Gebieten beläuft sich im Durchschnitt der Maßnahmen auf 70:30. Ausnahmen<br />

davon bilden die Förderung im V&V-Bereich und naturgemäß die Förderung durch die Ausgleichszulage.<br />

Innerhalb der benachteiligten Gebiete wurden am Flächenanteil gemessen sehr deutlich<br />

die Berggebiete in die Förderung einbezogen (vgl. Tabelle 10.2).<br />

Tabelle 10.2:<br />

Regionale Verteilung der Förderung<br />

(Öffentliche Ausgaben - Mittelbindung) in 1000 € 1)<br />

Gebietskategorien<br />

Ziel 2<br />

außerhalb<br />

Ziel 2<br />

Normales<br />

Gebiet<br />

Berggebiete<br />

Sonstige benachteiligte<br />

Gebiete<br />

Benachteiligte<br />

Gebiete insgesamt<br />

2000 6.737 220.363 52.583 45.139 129.378 174.515<br />

2001 7.784 223.836 60.525 36.564 134.531 171.095<br />

2002 10.600 305.367 90.032 43.648 182.287 225.935<br />

2003 9.915 291.099 85.090 37.851 178.073 215.924<br />

2004 10.187 290.166 88.363 39.717 172.273 211.991<br />

Insgesamt 45.223 1.330.831 376.593 202.919 796.542 999.460<br />

1) Ohne Altverpflichtungen<br />

Quelle: MLR, EPLR-Monitoring (LEL 10/2005)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

441<br />

Die in der nachfolgenden Abbildung erkennbaren drei regioalen Schwerpunkte der Gesamtförderung<br />

liegen im Ostteil des Landes und in der Südwestregion. In diesen drei Teilgebieten sind über 75% der<br />

Fördermittel zum Einsatz gekommen. Dieses sind Regionen, die einerseits zum Großteil zu den benachteiligten<br />

Gebieten gehören. Es sind zum anderen Gebiete mit deutlicher Produktionsausrichtung<br />

in der Tierproduktion. Es sind somit nicht die Gunstregionen, weder von den Struktur- noch von den<br />

Naturgegebenheiten her, die Förderschwerpunkte bilden. Den Vorgaben aus der SWOT-Analyse wird<br />

somit unter regionaler Sicht voll entsprochen.<br />

Abbildung 10.1: Fördersummen MEKA, AZL, Flurbereinigung und AFP der Jahre 2000 – 2004<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


442 Bewertung des Programms insgesamt<br />

10.2 Bevölkerungsentwicklung<br />

Querschnittsfrage X.1: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Bevölkerung auf<br />

dem Lande zu halten?<br />

Die Antwort auf diese Frage soll über die gesamten direkten und indirekten Auswirkungen der Maßnahmen<br />

auf die ländliche Bevölkerung, insbesondere über deren Struktur, Aufschluss geben.<br />

Für das Bundesland Baden-Württemberg hat die Sicherung der Bevölkerung und der Besiedlung im<br />

ländlichen Raum zwar nur sehr geringe Problemrelevanz, da zumindest auf Landkreisebene die Beobachtung<br />

einer deutlichen Abwanderung aus ländlichen Räumen auch in den Jahren 2003 und 2004<br />

nicht bestätigt werden kann.<br />

Maßgeblich haben sicherlich insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Agrarumweltprogramme<br />

und auch die Gewährung der Ausgleichszulage zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> beigetragen. Da aber insgesamt die landwirtschaftliche Beschäftigungslage nicht von<br />

ausschlaggebender Bedeutung für die Gesamtbeschäftigungssituation im ländlichen Raum ist, und in<br />

diesem ohnehin partiell eher Zuwanderung zu beobachten ist, hat die Umsetzung des EPLR auf die<br />

Zahl und die Struktur der ländlichen Bevölkerung keinen prägenden Einfluss.<br />

Tendenziell ist davon auszugehen, dass insbesondere die Ausgleichszulage mit dazu beiträgt, den<br />

Erhalt der Betriebe und Betriebsstrukturen zu begünstigen (strukturerhaltende Maßnahme). Somit wird<br />

über eine komplexe Interventionslogik die mit den geförderten Betrieben direkt und indirekt verbundene<br />

Bevölkerung auf dem Land gehalten. Auch in den Beraterworkshops wurden diesbezüglich Hinweise<br />

gewonnen. Beispielsweise werden landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze im ländlichen<br />

Raum erhalten und dadurch die Attraktivität der dörflichen Strukturen erhöht. Generell ist aber festzuhalten,<br />

dass die Ausgleichszulage nur auf die in der <strong>Landwirtschaft</strong> Tätigen wirken kann, wenn dem<br />

landwirtschaftlichen Sektor eine entsprechende wirtschaftspolitische Bedeutung zukommt. Einige<br />

makroökonomische Zahlen zeigen, dass der Anteil der im landwirtschaftlichen Sektor Beschäftigten an<br />

allen Beschäftigten insgesamt im ländlichen Raum vergleichsweise gering ist. Heute spielen außerlandwirtschaftliche<br />

Einflussfaktoren für Migrationsbewegungen eine weitaus größere Rolle. Es kann<br />

jedoch festgestellt werden, dass wenn eine Abwanderung stattfindet, dies nicht darin begründet ist,<br />

dass die Maßnahme nicht akzeptiert wird.<br />

Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse - Querschnittsfrage 1<br />

Q.1.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen , die Bevölkerung<br />

auf dem Land zu halten?<br />

Maßnahme<br />

1.1:Anteil der Personen, die<br />

in geförderten land-<br />

/forstwirtschaftlichen Betrieben<br />

tätig sind<br />

a) jünger als 30 Jahre<br />

2.1:Verhältnis von weiblichen<br />

zu männlichen<br />

begünstigten Personen<br />

3.1: Hinweise auf positiven<br />

Einfluss, den das Programm<br />

auf die Herabsetzung der<br />

Abwanderungsrate der Bevölkerung<br />

im ländliche Raum<br />

hat<br />

b) 30 – 39 Jahre alt<br />

c) älter als 40 Jahre<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

443<br />

Verjüngung der Betriebsleiter<br />

– genaue Daten nicht verfügbar<br />

Vornehmlich männlich<br />

direkt Begünstigte<br />

Verringerung von Abwanderung<br />

AFP,JLF<br />

a) 2,8%<br />

b)18,6%<br />

Entspricht Grundgesamtheit<br />

Verringerung der Abwanderung<br />

AZL<br />

c)78,5%<br />

Entspricht Grundgesamtheit,<br />

da keine Differenzierung im<br />

Programm.<br />

Entspricht Grundgesamtheit,<br />

da keine Differenzierung<br />

im Programm.<br />

Tendenzielle Verringerung<br />

der Abwanderung<br />

AUM-MEKA<br />

K.D. 1) K.D. K.D. AUM-LPR<br />

K.D. 16% Frauenanteil Kaum Einfluß V&V<br />

K.D. K.D. Verbesserung der Beschäftigungssituation<br />

(Insb. In den<br />

Wintermonaten)<br />

Forst 2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Durchschnitt der Betriebe K.D. Verringerung der Abwanderung<br />

durch Erhöhung der<br />

Attraktivität der Dörfer<br />

--davon FB<br />

K.D. geringer Einfluss K.D. K.D. --davon ELR 2)<br />

K.D.<br />

100 % Frauenanteil<br />

förderbedingt<br />

Verringerung der Abwanderung<br />

--davon IMF<br />

K.D. K.D. Verringerung der Abwanderung<br />

durch Förderung des<br />

Tourismus<br />

--davon NP<br />

Altersverteilung der Begünstigten<br />

entspricht dem Altersaufbau<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Vornehmlich männliche<br />

direkt Begünstigte, mit<br />

Ausnahme der IMF<br />

Grundsätzlich hat das Programm<br />

die Abwanderung aus<br />

Ländlichen Regionen verlangsamt<br />

– bzw. aufgehalten<br />

Zusammenfassung Q1<br />

1)K.D.: Es ist für die Maßnahme keine relevante Frage oder es liegen keine Informationen vor, weder quantitative<br />

noch qualitative<br />

2) nur bis 2002<br />

Wird unterstellt, dass durch die Ausgleichszulage Betriebe erhalten werden, wird somit auch ein Beitrag<br />

zur Sicherung von Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben erreicht, allerdings lässt sich<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


444 Bewertung des Programms insgesamt<br />

der Beitrag nicht quantifizieren. Die Ergebnisse aus den Beraterworkshops stützen diesen kausalen<br />

Zusammenhang (teilweise strukturkonservierende Effekte). Neue Arbeitsplätze werden durch die Ausgleichszulage<br />

nicht geschaffen.<br />

Zusammenfassend können allen Maßnahmen des EPLR stabilisierende Einflüsse auf die Bevölkerungssituation<br />

in ländlichen Räumen zugeordnet werden. Abwanderungsbewegungen aus dem Ländlichen<br />

Raum sind in globaler Sicht nicht erkennbar; z.T. ist sogar auch durch die Steigerung der<br />

Attraktivität des ländlichen Raumes Zuwanderungsbewegung zu beobachten. Als gesicherte Aussage<br />

gilt, dass das Programm zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Dörfern beigetragen<br />

und damit eine Verringerung der Abwanderung bewirkt hat.<br />

10.3 Beschäftigungslage<br />

Querschnittsfrage X.2: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />

sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern?<br />

Der Einfluss des Programms auf die Beschäftigungslage in ländlichen Räumen ist zu einem zentralen<br />

Wirkungsfeld zu zählen. Unter Beachtung der Angaben in der HB werden unterschiedliche Beschäftigungseffekte<br />

durch die Programmförderung ausgelöst.<br />

Q.2.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />

sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch<br />

außerhalb derselben zu sichern?<br />

Maßnahme<br />

1.1: Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />

direkt oder indirekt durch das Programm<br />

erhalten/geschaffen wurden und den land-<br />

/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute<br />

kamen.<br />

2.1: Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />

Betrieben (außerlandwirtschaftlichen)<br />

direkt oder indirekt zugute kommen und<br />

aufgrund des Programms erhalten oder<br />

geschaffen wurden<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Betriebsinhaber<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Frauen<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für familienfremde Arbeitskräfte<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für junge Menschen<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Frauen<br />

(Berechnungsgrundlage Relation w/m<br />

bei Fremdarbeitskräften 87:13 in %, davon<br />

10 %)<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für Landwirte, die ihre Betriebe<br />

in Nebenerwerb bewirtschaften<br />

und einer Mehrfachtätigkeit<br />

nachgehen<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />

die Vollzeitstellen betreffen<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in Erwerbszweigen, die nicht der<br />

Produktion von<br />

land/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen<br />

dienen<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />

die sich indirekt als Resultat<br />

von Multiplikatorwirkungen auf<br />

der Angebots- und der Einkommensseite<br />

ergeben haben<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

445<br />

f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

als indirektes Resultat des Angebotseffektes<br />

Netto sind keine Arbeitsplätze entstanden Multiplikatoreffekt AFP,JLF<br />

Arbeitsplatzerhalt ca. 250 p.a. Multiplikatorwirkungen AZL<br />

Erhalt der Beschäftigung, ca 175 FTE p.a. kaum Einluss AUM-MEKA<br />

8-15 FTE p.a. erhalten kaum Einfluss AUM-LPR<br />

Wenige neue Arbeitsplätze Multiplkatorwirkungen- V&V<br />

Arbeitsplätze erhalten Neue Arbeitsplätze im DL-Bereich Forst 2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Durch Einsparung von Arbeitszeit positiven<br />

Einfluss auf Strukturwandel<br />

Konjunkturelle Beschäftigung plus Multiplikator<br />

ca.570 FTE p.a.<br />

--davon FB<br />

3,25 FTE p.a. 19 FTE p.a. --davon ELR 2)<br />

K.D. 14 FTE p.a. --davon IMF<br />

K.D. Kaum Einfluss --davon NP<br />

Rd. 400 FTE p.a.<br />

Rd. 600 FTE p.a. plus Supplier-und Multiplikatoreffekt<br />

Zusammenfassung Q2<br />

2) bis 2002<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


446 Bewertung des Programms insgesamt<br />

10.4 Beschäftigungseffekte 2000 - 2004<br />

EPLR 2000-20004<br />

Verursachung<br />

A: Einkommensübertragung<br />

Land- und<br />

Forstwirtschaft-<br />

Nichtlandoder<br />

Forstwirtschaft<br />

A1: Direkte Beschäftigungswirkung(DE) 1900 -<br />

A2: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 2400<br />

B: Direkte Betriebliche Investition (DE)<br />

B1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) 1.550 -<br />

B2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) 2380-<br />

B3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 420<br />

C: Infrastruktur Investitionen<br />

C1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) 180 -<br />

C2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) - 1650<br />

C3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) - 360<br />

Summe 3630 7210<br />

X.2.1<br />

X.2-1.1<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />

wurden<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />

wurden und den land-/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen<br />

Insgesamt wurden durch die Umsetzung des Gesamtprogramms im Zeitraum 2000-2004 3.630 Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhalten oder geschaffen.<br />

Diese Angabe kann nur eine Vermutungsgröße sein, da direkte quantitative Angaben hierfür fehlen.<br />

Die Junglandwirteförderung bewirkt durch die mitunter frühere Einbeziehung der Hofnachfolger in die<br />

Betriebsleitung (Beraterworkshop) und den tendenziellen Anreiz zur Übernahme eines landwirtschaftlichen<br />

Betriebes eine Verringerung des Durchschnittsalters der Betriebsleiter. Inwieweit dadurch jedoch<br />

eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur erhalten oder gefördert wird, ist unklar.<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber (in %)<br />

Es wird davon ausgegangen, dass durch die Förderung im Rahmen der Maßnahmen des EPLR das<br />

Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhöht und der Druck zur Abwanderung damit verringert<br />

werden konnte. Bei unterstellter Abwanderungsreduzierung ergibt sich im Analysezeitraum ein<br />

Erhalt von Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> von ca. 3.300 Beschäftigungsplätzen von Betriebsinhabern,<br />

- bzw. -inhaberinnen, also von 95 % der landwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Arbeitskräfte (in %)<br />

Hier ist nur im Rahmen der Investitionsförderung von landwirtschaftlichen Betrieben davon auszugehen,<br />

dass für familienfremde Arbeitskräfte neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden<br />

konnten. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden fast 15.000 Betriebe gefördert. Unter der o.g. Annahme<br />

sind jedoch nur geringfügig Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Beschäftigungen entstanden.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass diese sich auf 2 % der o.g. Grundgesamtheit belaufen,<br />

also knapp 300 Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

447<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />

c) Eine direkte Förderung für Frauen ist nur im IMF gegeben. Hier konnten rund 3 Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

geschaffen werden.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vollzeitstellen betreffen (in %)<br />

d) Eine Unterteilung in geringe und volle Beschäftigung konnte aus der verfügbaren Datenlage nicht<br />

ermittelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich obige Angaben immer auf FTE beziehen.<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen, die nicht der Produktion von<br />

land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen dienen (in %)<br />

Hier sind die Bereiche Förderung der Verarbeitung und Vermarktung und der Diversifikation anzusprechen.<br />

Im Rahmen der Förderung der Vermarktung und Verarbeitung wurden möglicherweise auch<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bzw. geschaffen. Die Wirkungen werden aber als gering eingeschätzt,<br />

da viele der geförderten Investitionen sich auf Umweltschutzmaßnahmen konzentrierten oder<br />

Rationalisierungsinvestitionen, evtl. sogar mit Freisetzungseffekten, waren.<br />

e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, als indirektes Resultat des Angebotseffektes<br />

(in %)<br />

Im Rahmen der Investitionsförderung und der Realisierung der Investitionsprojekte sind Landwirte<br />

durch Eigen- und Mithilfe in die Projektumsetzung beschäftigungswirksam eingebunden worden. Auch<br />

im Rahmen der Flurbereinigung sind Landwirte mit eingesetzt worden. Insgesamt sind hierdurch bis<br />

zum jeweiligen Projektabschluss um 10.000 kurzfristige Beschäftigungen gegeben gewesen. Wenn<br />

die Beschäftigung der Landwirte im Durchschnitt mit einem Monat pro Jahr angenommen wird, so ist<br />

in FTE ausgedrückt somit während der Projektumsetzung eine Beschäftigung von rd. 800 Arbeitskräften<br />

gegeben.<br />

X.2-2.1<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten, die Betrieben (außerlandwirtschaftlichen Betrieben) direkt<br />

oder indirekt zugute kommen und die aufgrund des Programms erhalten oder geschaffen<br />

wurden<br />

Im außerlandwirtschaftlichen Bereich konnten direkt mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten und indirekt<br />

mindestens 7.200 Beschäftigungen erhalten oder geschaffen werden.<br />

a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen<br />

Eine Unterscheidung nach Männer- und Frauenarbeitsplätzen ist im Rahmen der Datenverfügbarkeit<br />

der Fördermaßnahmen nicht möglich. Da jedoch die Förderung im nichtlandwirtschaftlichen Bereich<br />

sich auf Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung konzentrierte, wird angenommen, dass die<br />

in diesem Wirtschaftsbereich gegebenen Relationen auch in den geförderten Unternehmen zutreffen.<br />

Danach sind 42 % der erhaltenen/geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten Frauenarbeitsplätze.<br />

b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen (jünger als 30 Jahre)<br />

Die Altersstruktur der Erwerbstätigen in Baden-Württemberg zeigt, das 21 % der Beschäftigten jünger<br />

als 30 Jahre sind.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


448 Bewertung des Programms insgesamt<br />

c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte, die ihre Betriebe in Nebenerwerb<br />

bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit nachgehen<br />

Eine spezielle Förderung nur für Nebenerwerbslandwirte ist im EPLR nicht vorgesehen. Es ist auch<br />

nicht ableitbar, in welchem Umfange Nebenerwerbslandwirte in Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong>, die gefördert worden sind, integriert werden konnten. Da die landwirtschaftlichen<br />

Betriebe Baden-Württembergs in einigen Programmbereichen (z. B. Agrarumweltprogrammen,<br />

Ausgleichszulage) insgesamt in die Förderung einbezogen wurden, entspricht der Anteil der geförderten<br />

Nebenerwerbsbetriebe am Umfang der Gesamtförderung in diesen Bereichen um 60 %.<br />

d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von Multiplikatorwirkungen<br />

auf der Angebots- und der Einkommensseite ergeben haben (in %)<br />

Analog den Ausführungen in der HB sind durch die Förderung im Rahmen des EPLR deutliche Einkommenswirkungen<br />

ausgelöst worden. In Verbindung mit den „supplier“ - oder auch „Vorleistungs“-<br />

Effekten sind durch die Förderung rd. 7.200 Beschäftigungen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> und innerhalb<br />

des Landes Baden-Württemberg erhalten und geschaffen worden.<br />

10.5 Einkommen<br />

Querschnittsfrage X.3: In welchem Umfange hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />

der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />

Die direkten Einkommenswirkungen sind kurzfristig erkennbar und stehen in engem Zusammenhang<br />

mit direkten Fördermaßnahmen, z.B. der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten oder Einkommensanteile<br />

der Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen.<br />

Geförderte Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, in Forstbetrieben, im Bereich Verarbeitung<br />

und Vermarktung oder in der Flurneuordnung werden erst im Zeitverzug zu Einkommenseffekten führen.<br />

Aufgrund der Berichtszeit und der gegebenen Datenlage sind diese nur vermutbar. Da diese Effekte<br />

nur als größer Null angegeben werden können und noch nicht quantifizierbar sind, liegt die bewilligte<br />

Fördersumme noch relativ nah an den bisher dokumentierbaren Einkommenseffekten. Würde<br />

bei den investiven Maßnahmen ein Subventionswert von 50 % angenommen, so steigt der Einkommenseffekt<br />

um rund 170 Mio. €. Die durch AFP geförderten Betriebe (überwiegend Milchviehbetriebe)<br />

konnten ihren Betriebsgewinn im Betrachtungszeitraum, also der Periode 1998 bis 2000 vor der Investition<br />

bis zu den Jahren 2003 und 2004 nach der Investition, im Durchschnitt spürbar von rund<br />

37.000 € auf rund 45.800 € steigern. Im Vergleich zu den Betrieben des Testbetriebsnetzes haben sie<br />

sich damit nach der Investition positiver entwickelt. Insbesondere die Betriebe mit großen Investitionen<br />

weisen eine deutlich günstigere Gewinnentwicklung auf als die Fälle mit kleineren Investitionen. Allerdings<br />

gab es auch unter den analysierten geförderten Betrieben (n=29) Fälle, in denen der Betriebsgewinn<br />

weitgehend konstant blieb (n=9) oder sogar rückläufig war (n=4).<br />

Aus den Förderdaten der Ausgleichszulage lässt sich ableiten, welches Einkommen den direkt begünstigten<br />

Betrieben zur Verfügung gestellt wurde. Für Baden-Württemberg liegt die Ausgleichszulage<br />

je Betrieb durchschnittlich bei ca. 2000 Euro. In den einzelnen Betriebsgruppen sowie bei den einzelnen<br />

Betrieben streuen die Ergebnisse. Die Ausgleichszulage trägt also mit dazu bei, dass der überwiegend<br />

bestehende Einkommensabstand zu einer verwandten außerlandwirtschaftlichen Vergleichsgruppe<br />

reduziert wurde und das subjektive Empfinden relativer Einkommensunzufriedenheit evtl. vermindert<br />

wird.<br />

Aus beiden Wirkungsbereichen, direkte Einkommensübertragung und zeitverzögertes Einkommen<br />

nach Investitionen, ergeben sich Vorleistungs- und /oder Multiplikatoreffekte weit über die <strong>Landwirtschaft</strong><br />

hinaus. Diese sind normiert schätzbar.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

449<br />

In Tabelle 10.3 sind die Ergebnisse zu den Einkommenseffekten zusammengeführt.<br />

Q.3.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />

der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />

Maßnahme<br />

1.1: Einkommen der auf direkte /indirekte<br />

Weise begünstigten Bevölkerung, die in der<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind<br />

2.1: Einkommen der auf direkte/indirekte<br />

Weise begünstigten, nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

tätigen Bevölkerung<br />

a) davon „Familienbetriebseinkommen“<br />

b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften<br />

der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe erwirtschaftet wird,<br />

die keine Familienangehörigen<br />

sind<br />

c) davon Einkommen, das durch<br />

Mehrfachtätigkeit ....in landwirtschaftlichen<br />

Betrieben erwirtschaftet<br />

wurde, die jedoch nicht der<br />

Produktion von landwirtschaftlichen<br />

Grunderzeugnissen zuzuordnen<br />

ist<br />

a) davon Einkommen, das im Sektor<br />

ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet<br />

wurde<br />

b) davon Einkommen, das mit lokaler<br />

Handwerkstätigkeit erwirtschaftet<br />

wurde<br />

c) davon Einkommen, das indirekt<br />

als Resultat von angebostseitigern<br />

Auswirkungen und von Multiplikatorwirkungen<br />

ist<br />

d) davon Einkommen das indirekt<br />

das Resultat angebotsseitiger<br />

Auswirkungen ist<br />

a) Anstieg a) Anstieg c) supplier Effekt AFP,JLF<br />

a) Erhöhung um 55 Mio. € p.a., im Durchschnitt<br />

der Betriebe um 2000 € p.a.,<br />

c) Multiplikatoreffekte AZL<br />

d.h. 5-22% des Einkommens<br />

a) 20Mio. € p.a. c) Multiplikatoreffekte AUM-MEKA<br />

a) 1,5Mio. € p.a. K.D. AUM-LPR<br />

a) Plus 3% a) Anstieg, Multiplikatoreffekt V&V<br />

Einkommensverbesserung c) Supplier Effekt Forst 2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


450 Bewertung des Programms insgesamt<br />

1,2 Mio € p.a. 10 Mio. € p.a. konjunkturell plus Multiplikator<br />

--davon FB<br />

K.D. K.D. --davon ELR 2)<br />

42.500 € p.a. 380.000 € p.a. konjunkturell plus<br />

Multiplikator<br />

--davon IMF<br />

Kein Einfluss Kein Einfluss --davon NP<br />

Ca. 400 Mio € 1,2Mrd.€ Zusammenfassung Q3<br />

2) bis 2002<br />

X.3-1.1<br />

Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten Bevölkerung, die in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

tätig ist<br />

Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind,<br />

wird auf 400 Mio. € in der Betrachtungsperiode geschätzt. Dieses ist aber ein unterer Wert, da eine<br />

Reihe von weiteren Einkommenswirkungen aus der Investitionsförderung erst nach Jahren positiv und<br />

erkennbar sind.<br />

a) davon „Familienbetriebseinkommen“ (in %)<br />

Da die weit überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg als Familienbetriebe<br />

geführt werden, kann davon ausgegangen werden, dass fast 98,5 % der Einkommenseffekte<br />

in landwirtschaftlichen Betrieben als Familienbetriebseinkommen zu bezeichnen sind.<br />

b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften der landwirtschaftlichen Betriebe erwirtschaftet<br />

wurde, die keine Familienangehörigen sind (in %)<br />

Ca. 20 % der in der <strong>Landwirtschaft</strong> Baden-Württembergs Beschäftigten zählen nicht zu den Familienarbeitskräften.<br />

Nur ein geringer Teil von ihnen wird durch die Förderung Einkommensänderungen<br />

haben, da deren Einkommen in der Regel durch Vorgaben des Arbeitsmarktes (Tarifregelungen, Mindestlöhne)<br />

beeinflusst sind. Wenn von den 140 angenommenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />

Hälfte neu Geschaffene sind, so ist bei 30.000 € p.a. Einkommen in den 5 Betrachtungsjahren ein<br />

Einkommen von 21 Mio. € für Arbeitskräfte, die keine Familienangehörigen sind, gegeben, also knapp<br />

2 %.<br />

c) davon Einkommen, das durch die Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte oder<br />

durch Erwerbstätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet wurde, die jedoch<br />

nicht der Produktion von land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen zuzuordnen<br />

ist (in %)<br />

Die Auswertung der Testbetriebsdaten und der Betriebsleiterbefragung zeigte, dass um 25 % des<br />

Gesamteinkommens dieser Kategorie zuzuordnen ist.<br />

d) davon Einkommen, das indirekt das Resultat angebotsseitiger Auswirkungen ist (in %)<br />

Die EU definiert die angebotsseitigen Auswirkungen als die Wirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />

von Unternehmen, die mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse<br />

befasst sind und daher auf das Einkommen dieser landwirtschaftlichen Betriebe Einfluss haben.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

451<br />

Die Analysen insbesondere in Kapitel 7 zeigen, dass die Ableitungen von Preis- und Mengenänderungen<br />

– ausgelöst durch Förderung - nicht gelingen kann.<br />

X.3-2.1<br />

Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten, nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen<br />

Bevölkerung<br />

Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig<br />

sind, wird auf über 1,2 Mrd. € in der Betrachtungsperiode geschätzt.<br />

a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet wurde (in<br />

%)<br />

Fast allen Maßnahmen des EPLR können auch positive Einflüsse auf den Fremdenverkehr zugerechnet<br />

werden. Diese sind jedoch aus den verfügbaren Daten nicht quantifizierbar.<br />

Lediglich die Auswertung der Betriebsleiterbefragung zeigt an, dass in den geförderten Betrieben um<br />

10 % des Einkommens aus Fremdenverkehrsleistungen resultieren.<br />

b) davon Einkommen, das mit lokalen Handwerkstätigkeiten (- erzeugnissen) erwirtschaftet<br />

wurde (in %)<br />

Insbesondere in den Fördermaßnahmen der Kapitel 1, 7 und 9 sind die Notwendigkeiten gegeben,<br />

umfangreiche Leistungen des regionalen Handwerks nachzufragen. Insgesamt wird von einer Nachfrage<br />

in den 5 Analysejahren von um 300 Mio. € ausgegangen. Ein großer Teil hiervon ist Arbeitseinkommen<br />

im Handwerk und Baugewerbe.<br />

c) davon Einkommen, das indirekt als Resultat von angebotsseitigen Auswirkungen und<br />

von Multiplikatorwirkungen ist (in %)<br />

Die EU geht davon aus, dass sich die angebotsseitigen Auswirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />

von landwirtschaftlichen Betrieben auf das Angebot von Dienstleistungen und Erzeugnissen generell<br />

beziehen und daher die Einkommen der nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigten Personen beeinflussen.<br />

Die Multiplikatorwirkungen auf der Einkommensseite betreffen das zusätzliche Einkommen und<br />

den zusätzlichen Verbrauch, der durch die erhöhte Aktivität in begünstigten Betrieben entsteht, sowie<br />

die Folgewirkung auf das Einkommen von Personen, die in nicht geförderten Betrieben tätig sind.<br />

Entsprechend den normierten Vorgaben ist hiermit ein Einkommen von rund 1 Mrd. € anzusetzen.<br />

Tabelle 10.3: Einkommenswirkungen der Maßnahmen des EPLR (2000 – 2004) (Mio. €)<br />

Einkommenseffekte in den Maßnahmen<br />

nach EU-Kapiteln<br />

Direkte Einkommenswirkungen in<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Verzögerte Einkommenswirkungen<br />

in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />

Supplier-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen<br />

Bereichen<br />

Multiplikator-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen<br />

Bereichen<br />

Öffentliche Fördermittel<br />

(bewilligt)<br />

Quelle: Eigene Ermittlungen<br />

AFP JLF AZL AUM V&V Forst<br />

Ländl.<br />

Raum<br />

Summe<br />

- - 280 110 - 25 10 425<br />

>0 >0 - >0 >0 >0 >0<br />

130 18 - -30 20 17 35 190<br />

200 15 300 150 35 110 195 1005<br />

230 15 285 653 33 214 164 1594<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


452 Bewertung des Programms insgesamt<br />

10.6 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte<br />

Querschnittsfrage X.4: In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für<br />

land-/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?<br />

Die direkten Auswirkungen des Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit hängen größtenteils mit den<br />

Investitionsbeihilfen und Maßnahmen der Flurbereinigung für die Betriebe zusammen. Die Anpassung<br />

und Entwicklung der ländlichen Gebiete wird sich weniger direkt, jedoch in der Tendenz auch positiv<br />

auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auswirken können. Die AFP-Förderung hat im Durchschnitt<br />

der geförderten Betriebe stark produktivitätssteigernd gewirkt. Die Milchviehbetriebe haben die Milchproduktion<br />

je Arbeitskraft durchschnittlich um rund 50 % von ca. 160t vor der Investition auf ca. 240 t<br />

nach der Investition gesteigert. Die Milchleistungs- und Kapazitätssteigerungen führten im Mittel zu<br />

einer Zunahme der Milchproduktion pro geförderten Betrieb um 52 % oder 154 t im Vergleich zur Situation<br />

vor der Förderung.<br />

Die Beraterbefragung (n=8) im Nachgang zum Beraterworkshop ergab, dass bei 37 % der geförderten<br />

Betriebe eine verbesserte Produktqualität erreicht wurde, die sich bei diesen Betrieben auf rund 45 %<br />

der wertmäßigen Produktion erstreckte. Die Verbesserung der Produktqualität erstreckt sich auf Milch,<br />

Schweinefleisch, Garten-, Obst- und Weinbau sowie den Marktfruchtbau.<br />

Durch neue und ertragreichere Vermarktungswege konnten nach Angaben der Berater neun Prozent<br />

der geförderten Betriebe ihre Marktposition stärken. Bei den betroffenen Unternehmen erstrecken sich<br />

die verbesserten Vermarktungswege auf durchschnittlich 38 % der wertmäßigen Produktion. Als Vermarktungswege<br />

werden überwiegend Direktvermarktung sowie der bessere Absatz bei Wein, Obst,<br />

Gemüse und Sonderkulturen genannt.<br />

Q.4.--: In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für<br />

land/forstwirtschaftliche Erzeugnisse verbessert?<br />

Maßnahme<br />

1.1: Verhältnis<br />

von Umsatz zu<br />

Kosten auf den<br />

wichtigsten geförderten<br />

Stufen<br />

der Erzeugung<br />

2.1: Anteil der Grunderzeugnisse,<br />

deren Qualität<br />

dank des Programms<br />

auf allen geförderten<br />

Stufen der Erzeugung<br />

verbessert wurde<br />

3.1: Hinweise auf<br />

eine verbesserte<br />

Marktposition<br />

3.1:<br />

Änderung<br />

des<br />

jährlichen<br />

Bruttoumsatzes<br />

auf<br />

den<br />

wichtigsten<br />

Stufen<br />

4.1: Entwicklung<br />

der<br />

Preise pro<br />

Einheit der<br />

standardisierten<br />

Erzeugnisse<br />

Ausdehnung der<br />

Produktion<br />

37% der Betriebe haben<br />

Qualitätsverbesserungen<br />

der Produkte<br />

Direktvermarktung K.D. K.D. AFP,JLF<br />

Kostensenkung K.D. K.D. K.D. K.D. AZL<br />

Keine Verbesserung<br />

K.D.<br />

Verschlechterung<br />

der Marktposition<br />

K.D. K.D. AUM-MEKA<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

453<br />

Keine Verbesserung<br />

entfällt Entfällt K.D. K.D. AUM-LPR<br />

Verbesserung<br />

der Wettbewerbs-position<br />

40%Ökologische Produktion<br />

K.D. Anstieg K.D. V&V<br />

Verschlechterung K.D.<br />

Verschlechterung<br />

der Marktposition<br />

K.D. K.D. Forst2)<br />

Anpassung und<br />

Entwicklung von<br />

ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Kostensenkung<br />

von 110 €/ha<br />

K.D. K.D. K.D. K.D. --davon FB<br />

K.D. K.D. K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />

K.D. K.D. K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />

K.D. K.D. Geringer Einfluss<br />

über Öffentlichkeitsarbeit<br />

K.D. K.D. --davon NP<br />

Geringe Verbesserung<br />

des Erlös:Kostenverhältnisses<br />

In einigen Maßnahmenbereichen<br />

gibt es<br />

qualitative Verbesserungen<br />

Geringe Verbesserungen<br />

der<br />

Marktposition (bis<br />

auf Forst)<br />

K.D. K.D. Zusammenfassung<br />

Q4<br />

X.4-1.1<br />

Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf den wichtigsten geförderten Stufen der Erzeugung<br />

Eine Verringerung der Produktionskosten stärkt sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch bei<br />

den Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen landwirtschaftlicher Erzeugnisse die Marktposition,<br />

damit ändert sich auch das Verhältnis Umsatz zu Kosten. Dieser Effekt ist nicht quantifizierbar. Auf<br />

die diesbezüglichen Ausführungen in der HB wird verwiesen<br />

10.7 Umwelt<br />

Querschnittsfrage X.5: In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der<br />

Umwelt beigetragen?<br />

Umweltschutz und Umweltverbesserungen ergeben sich aus Maßnahmen, die direkt auf den Schutz<br />

und die Verbesserung ausgerichtet sind sowie aus Nebenwirkungen von Maßnahmen, die teilweise<br />

oder hauptsächlich auf die Erzeugung, die Vermarktung und die Entwicklung des ländlichen Raumes<br />

abzielen.<br />

Von den insgesamt durchgeführten geförderten Investitionen entfallen nach Auswertung der Monitoringdaten<br />

43 % der Förderfälle bzw. 17,5 % des förderfähigen Investitionsvolumens (ffIV) auf sogenannte<br />

„grüne“ Investitionen. Dagegen enthalten 43,5 % der Förderfälle bzw. 44,6 % des ffIV keinerlei<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


454 Bewertung des Programms insgesamt<br />

„grünen“ Anteil. Dies deutet darauf hin, dass insbesondere die kleineren Investitionen zur Verbesserung<br />

der Umweltbedingungen beitragen.<br />

In Deutschland ist die Zahlung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten an die Einhaltung<br />

der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ gebunden. Es gibt jedoch keine Bewirtschaftungsauflagen, die<br />

über diese Standards hinausgehen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass alle Betriebe, die<br />

die Ausgleichszulage erhalten im Sinne dieser Regelung einen gewissen Beitrag zum Schutz der<br />

Umwelt leisten. Allerdings dürfte hierbei die Lenkungswirkung der Ausgleichszulage, Landwirte zu<br />

einer über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehenden, umweltschonenderen Bewirtschaftungspraxis<br />

anzuhalten, als eher gering einzustufen sein.<br />

Der Schutz der Umwelt ist somit ein Nebeneffekt der Ausgleichszulage und trifft auf 100 % der geförderten<br />

Flächen zu. Die Ausgleichszulage wirkt in bezug auf das Umweltschutzziel indirekt.<br />

Q.5.--: In welchem Umfange hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung<br />

der Umwelt beigetragen?<br />

Maßnahme<br />

1.1: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />

die völlig /überwiegend<br />

den Schutz und die<br />

Verbesserung zum Ziel haben<br />

1.2: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />

die ....<br />

positive Nebenwirkungen<br />

für die Umwelt hervorgebracht<br />

haben<br />

a) davon Fördermaßnahmen,<br />

die dies<br />

aufgrund umweltfreundlicher<br />

Technologien<br />

bewirken<br />

b) davon Fördermaßnahmen,<br />

die dies<br />

aufgrund verbesserter<br />

landwirtschaftlicher<br />

Praktiken oder durch<br />

Änderung/ Aufrechterhaltung<br />

der Bodennutzungsformen<br />

erreichen<br />

1.3: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />

die negative Umweltwirkungen<br />

mit sich gebracht<br />

haben<br />

a) davon Fördermaßnahmen<br />

während der Projektumsetzungsphase<br />

b) davon Fördermaßnahmen<br />

während der Betriebsphase<br />

43% der geförderten Projekte,<br />

bzw. 17,5% der Fördermittel<br />

a) 35%<br />

b) 48%<br />

K.D.<br />

AFP,JLF<br />

100% b) extensive Bewirtschaftung<br />

K.D.<br />

AZL<br />

60% der Fördermittel b) 40% der Fördermittel 0% AUM-MEKA<br />

100% der Fördermittel K.D. 0% AUM-LPR<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

455<br />

32% der Projekte a) 14%, b) 33% K.D. V&V<br />

80% der Projekte 12% K.D. Forst2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

K.D.<br />

b) geringer Einfluss<br />

durch Bodenverbesserung<br />

K.D.<br />

--davon FB<br />

K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />

K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />

K.D. K.D. K.D. --davon NP<br />

Deutliche Anteile der Fördermittel<br />

und der –fälle: ca.<br />

50 %<br />

Ca. 20% der Fördermittel K.D. vermutlich nahe 0% Zusammenfassung Q5<br />

-------------------------------------- --------------------------------- --------------------------------------- -----------------------------------<br />

2.1: Anteil der Flächen, die in<br />

den Anwendungsbereich des<br />

Programms fallen und auf<br />

denen im Rahmen des Programms<br />

vorteilhafte Änderungen<br />

der Bodennutzung<br />

herbeigeführt<br />

.Maßnahmen<br />

a) davon Flächen die<br />

Dauerkulturen betreffen<br />

(auch GL)<br />

b) davon Flächen, die<br />

den Ackerbau betreffen<br />

c) davon Flächen, die<br />

nicht bewirtschaftet werden<br />

K.D.<br />

AFP,JLF<br />

a) K.D., b) 100%, c)K.D. AZL<br />

58% AUM-MEKA<br />

100% AUM-LPR<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


456 Bewertung des Programms insgesamt<br />

a) K.D. b) plus 13% Ökol.LB,<br />

c) K.D.<br />

V&V<br />

a) 2% Aufforstung Forst2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Insges. ca 6% Sicherung und<br />

Erhalt wertvoller Flächen<br />

--davon FB<br />

K.D.<br />

--davon ELR2)<br />

K.D.<br />

--davon IMF<br />

Geringer Anteil geschützt<br />

--davon NP<br />

a)ca.5%b) ca.100%<br />

c) ca. 0%<br />

Zusammenfassung Q5<br />

--------------------------------------- ---------------------------------<br />

3.1: Anteil der Wasserressourcen,<br />

die aufgrund des<br />

Programms günstiger im<br />

Rahmen der land /forstwirtschaftlichen<br />

Produktion eingesetzt<br />

werden<br />

3.2: Anteil der Wasserressourcen,<br />

die im Rahmen<br />

des Programms<br />

weniger belastet werden<br />

3.3: Entwicklung der jährlichen<br />

Emissionen von Treibhausgasen,<br />

die auf das Programm<br />

zurückzuführen sind<br />

a) davon Emissionen<br />

in Form von Kohlendioxyd<br />

b) davon Emissionen<br />

in Form von Stickoxyden<br />

c) davon Emissionen<br />

in Form von Methan<br />

K.D.<br />

Verringerung der Belastung<br />

Verringerung der Belastung<br />

AFP,JLF<br />

Schutz der Wasserresourcen K.D. K.D. AZL<br />

47 % der Fördermittel K.D. K.D. AUM-MEKA<br />

100 % K.D. K.D. AUM-LPR<br />

K.D. K.D. K.D. V&V<br />

K.D. K.D. K.D. Forst2)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

457<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

K.D. K.D. Durch Einsparung von Maschinenzeiten<br />

Treibstoffverbrauch<br />

reduziert<br />

--davon FB<br />

K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />

K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />

K.D. K.D. K.D. --davon NP<br />

Flächendeckender Schutz K.D. Verringerung, K.D. Zusammenfassung Q5<br />

--------------------------------------- ---------------------------------<br />

4.1: Anteil der Flächen innerhalb<br />

des Programmgebietes,<br />

auf denen im Rahmen des<br />

Programms vorteilhafte Änderungen<br />

der Landschaft herbeigeführt<br />

wurden<br />

Maßnahmen<br />

a) davon Flächen, die<br />

jeweils wie folgt zu klassifizieren<br />

sind:<br />

- Kohärenz<br />

der Landschaft<br />

- Unterschiedlichkeit<br />

der<br />

Landschaft<br />

- Kulturelle<br />

Eigenarten<br />

b) davon Flächen, die<br />

Dauerkulturen betreffen<br />

(Wald, GL, Obstbaumflächen)<br />

K.D.<br />

AFP,JLF<br />

Positive Effekte<br />

AZL<br />

35% AUM-MEKA<br />

100% AUM-LPR<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


458 Bewertung des Programms insgesamt<br />

K.D.<br />

V&V<br />

b)100%<br />

Forst2)<br />

Anpassung und Entwicklung<br />

von ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Erhalt wertvoller Flächen<br />

500ha<br />

--davon FB<br />

K.D.<br />

--davon ELR2)<br />

K.D.<br />

--davon IMF<br />

K.D.<br />

--davon NP<br />

42% a)K.D. b)50 % Zusammenfassung Q5<br />

2) bis 2002<br />

X.5-1.1<br />

Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/überwiegend den Schutz oder die Verbesserung<br />

der Umwelt zum Ziele haben (in % der Programmkosten; in % der Projekte)<br />

Der Anteil der Fördermaßnahmen, die direkt, zielorientiert den Schutz und die Verbesserung der Umwelt<br />

zum Ziel haben, wird auf über 80 % auf die Programmkosten (bewilligte Mittel) und 75 % auf die<br />

Zahl der Fälle bezogen, eingeschätzt.<br />

Die Untersuchung hat gezeigt, dass auf Flächen im benachteiligten Gebiet die Anwendung von Agrarumweltmaßnahmen<br />

höher ist als außerhalb der benachteiligten Gebiete.<br />

Außerdem wird häufig darauf verwiesen, dass durch die Ausgleichszulage positive Wirkungen auf die<br />

Umwelt dadurch entstehen, so dass extensive Standorte weiter bewirtschaftet und somit bestimmte<br />

Lebensräume erhalten werden. Die indirekten Wirkungen der Ausgleichszulage auf die Umwelt dürfte<br />

auch darin bestehen, dass eine extensive Wirtschaftsweise aufrecht erhalten wird.<br />

Wird pro Jahr davon ausgegangen, dass im Rahmen des EPLR um 120.000 Förderungen bewilligt<br />

worden sind, so sind insbesondere die Förderungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen, aber<br />

auch in der Forstwirtschaft und zum Teil die Investitionsförderungen sowie die Flurneuordnung zu den<br />

direkt umweltbezogenen Bereichen zu zählen.<br />

X.5-1.2<br />

Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und Entwicklungsaspekten als<br />

Schwerpunkten, die positive Nebenergebnisse für die Umwelt hervorgebracht haben (in<br />

% der Programmkosten; in % der Projekte)<br />

Die nicht im Programmindikator 5-1.1 aufgenommenen, verbleibenden Maßnahmen haben einen Anteil<br />

um 20 % auf das Bewilligungsvolumen und 25 % auf die Zahl der Förderfälle bezogen. Hiervon<br />

sind geringe Anteile zu reduzieren von Maßnahmen, die weder direkt (5-1.1) noch indirekt (5-1.2) Bezug<br />

zum Umweltschutz haben; z.B. die Niederlassungsbeihilfe. So sind als Nettowerte 20 % des Bewilligungsvolumens<br />

und 24 % der Förderfälle als indirekt umweltwirksam einzuordnen.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

459<br />

a) davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund umweltfreundlicher Technologien bewirken<br />

(in %)<br />

Insbesondere im Rahmen der Investitionsförderung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie<br />

Verarbeitung und Vermarktung sind entsprechende Vorhaben realisiert worden.<br />

Tabelle 10.4:<br />

Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3)<br />

(a) Fördervolumen insgesamt:<br />

(b) Zahl der Förderfälle insgesamt:<br />

2000 – 2004:<br />

2000 – 2004: 120.000 p.a.<br />

Mit direkter Wirkung auf den Umweltschutz (5.1.1)<br />

Mit indirekter Wirkung auf den Umweltschutz (5-1.2)<br />

Ohne erkennbare Umweltwirkung<br />

Umweltfreundliche Technologien (5-1.2.(a))<br />

Landw. Produktionspraktiken (5-1.2 (b))<br />

Mit negativen Umweltwirkungen (5-1.3) insgesamt<br />

Mit negativen Umweltwirkungen während der Bauphase (5-1.3 (a))<br />

Mit negativen Umweltwirkungen während der Betriebsphase (5-1.3 (b))<br />

(a)<br />

80<br />

18<br />

2<br />

7<br />

93<br />


460 Bewertung des Programms insgesamt<br />

X.5-2.1<br />

Anteil der Flächen innerhalb eines Gebietes, die in den Anwendungsbereich des Programms<br />

fallen und auf denen im Rahmen des Programms vorteilhafte Änderungen der<br />

Bodennutzung herbeigeführt (oder negative Änderungen vermieden) wurden (in %)<br />

a) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen, Waldflächen)<br />

(in %)<br />

b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen (ökologischer Landbau, Fruchtfolgen) (in<br />

%)<br />

c) davon Flächen, die nicht bewirtschaftet werden oder fast naturbelassen sind (in %)<br />

X.5-3.1 Anteil der Wasserressourcen, denen aufgrund des Programms geringe Mengen entnommen<br />

(oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %), davon Wasserressourcen, die mit der<br />

Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

X.5-3.2<br />

Anteil der Wasserressourcen, die aufgrund des Programms weniger verschmutzt wurden<br />

oder deren Verschmutzungsgrad zumindest stabilisiert werden konnte (in %), davon<br />

Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher)<br />

Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />

Zur Vermeidung der Wasserbelastung durch schädliche Nährstoffeinträge trägt das AFP insofern bei,<br />

als die in den Richtlinien vorgeschriebenen Mindest-Güllelagerzeiten (sechs Monate bei Rindern, neun<br />

Monate bei Schweinen im Fall einer Produktionsaufstockung) nach der Durchführung der geförderten<br />

Investitionen im gesamten Betrieb eingehalten werden müssen. Durch die Vorschrift zur Flächenbindung<br />

(max. zwei GV je Hektar selbstbewirtschaftete Fläche) wird im Einzelfall die Ausbringungsfläche<br />

für organischen Dünger erweitert. Die AFP-Richtlinien schreiben zudem vor, dass die Güllelager angemessen<br />

abgedeckt werden, um klimaschädliche Emissionen von Treibhausgasen zu vermeiden.<br />

Über den Umfang dieser Effekte liegen keine Informationen vor.<br />

Der Zusammenhang zwischen der Ausgleichszulage und der Nutzung der Wasserressourcen ist allenfalls<br />

über die Bodennutzung und Anbauformen herzustellen. Wie bereits dargestellt, zeichnen sich die<br />

Betriebe in den benachteiligten Gebieten durch einen geringeren Einsatz an Pflanzenschutz- sowie<br />

Düngemitteln aus. Dieser Indikator dient jedoch lediglich als Hilfsindikator und reicht nicht aus, um<br />

einen Einfluss der Ausgleichszulage auf die Umweltwirkungen der Betriebe zu quantifizieren. Es<br />

müssten neben den monetären Aufwendungen verstärkt physische Indikatoren herangezogen werden.<br />

Ebenso sind bei der Bewertung verstärkt die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen<br />

(z.B. Hangneigung etc.), die einen z.T. erheblichen Einfluss auf die Umweltwirkungen des Betriebsmitteleinsatzes<br />

der Betriebe ausüben.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

461<br />

X.5-3.3<br />

Entwicklung der jährlichen Emissionen von Treibhausgasen (Tonnen von Kohlendioxidäquivalenten),<br />

die auf das Programm zurückzuführen sind (ungefähre Schätzungen)<br />

a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %)<br />

b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %)<br />

c) davon Emissionen in Form von Methan (in %)<br />

Insbesondere der Bau von Biogasanlagen soll neben der Einkommensgenerierung bei den Landwirten<br />

zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. In den vergangenen Jahren wurden in BW 190 Anlagen<br />

im Rahmen des AFP gefördert. Über die gesamte Anlagenleistung sowie die genutzten Gärsubstrate<br />

und Flächenansprüche liegen keine Informationen vor. Da es sich bei diesen Flächen jedoch<br />

um ohnehin bewirtschaftete Flächen handelt, dürfte der Nettoeffekt der Verminderung von Treibhausgasen<br />

relativ gering sein.<br />

Eine Reduzierung von Emissionen dieser klimarelevanten Gase ist somit durch eine Reihe von geförderten<br />

Maßnahmen im Rahmen des EPLR gelungen. Im Rahmen der Investitionsförderungen kam es<br />

zu Energieeinsparungen. Im Zuge von Flurneuordnungen traten Reduzierung von Transporten und<br />

damit von Energieverbrauch ein. Die Förderung von Biogasanlagen führte zur Substitution von petromineralischen<br />

Energieträgern. Die Förderung der Düngerlagerung und Gülleausbringung ging einher<br />

mit einer Reduzierung klimarelevanter Effekte. Die geförderte Extensivierung der Produktion im ökologischen<br />

Landbau, im Rahmen des MEKA-Programms aber auch die Förderung der flächendeckenden<br />

Bewirtschaftung führte zu Emissionsminderungen durch Verringerung des Einsatzes mineralischen<br />

Düngers und CO 2 -Bindung durch pflanzliche Produktion. Zum letzteren Punkt sind auch die Aufforstungsmaßnahmen<br />

zu zählen. Die Ansätze sind vielfältig und unterschiedlich. So ist nur eine grobe<br />

Einordnung der Effekte im Sinne eines mit/ohne Vergleiches möglich:<br />

Die Ergebnisse zu den beiden folgenden Indikatoren entsprechen den analogen Ausführungen in der<br />

HB.<br />

X.5-4.1<br />

Anteil der Flächen innerhalb eines Programmgebiets, auf denen im Rahmen des Programms<br />

vorteilhafte Änderungen der Landschaft herbeigeführt (oder negative verhindert)<br />

wurden (in %)<br />

a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind:<br />

- Kohärenz der Landschaft (in %)<br />

Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt) (in %)<br />

- Kulturelle Eigenart (in %)<br />

c) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen,<br />

Waldflächen) (in %)<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


462 Bewertung des Programms insgesamt<br />

10.8 Durchführung<br />

Querschnittsfrage X.6: In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur Maximierung<br />

der beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen?<br />

X.6-1.1<br />

Häufigkeit des Vorkommens von Gruppen/Kombinationen von Maßnahmen/Projekten<br />

innerhalb einzelner Kapitel/kapitelübergreifender Natur, die auf die Probleme und Möglichkeiten<br />

der Entwicklung des ländlichen Raums zielgerichtet sind, und zwar<br />

a) auf verschiedenen Ebenen der land-/forstwirtschaftlichen Produktionsstufe;<br />

b) bei bestimmten Engpässen und/oder<br />

c) durch die gemeinsame Schaffung einer kritischen Masse (in %)<br />

Die Fördermaßnahmen sind zum Teil aufeinander abgestimmt und ergänzen einander, damit durch<br />

das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen der verschiedenen Facetten der Problemlage begegnet<br />

werden kann, die die Entwicklung des ländlichen Raumes mit sich bringt und damit Synergieeffekte<br />

entstehen.<br />

Synergien sind nicht oder nur sehr eingeschränkt messbar; aber dennoch existent. Sie entstehen,<br />

wenn verschiedene Maßnahmen gemeinsam eine Wirkung erzielen, die größer ist als die Summe der<br />

Wirkungen einzelner Maßnahmen.<br />

(a) Auf den verschiedenen Ebenen sind deutliche Synergien in der Verfolgung von Umwelt- und<br />

Einkommenszielen gegeben. Allerdings könnte in den Bereichen der Investitionsförderung in<br />

der <strong>Landwirtschaft</strong> und in der Verarbeitung und Vermarktung über den Ausbau der Vertragswirtschaft<br />

noch Verbesserung erreicht werden. Und auch in der Abstimmung der Maßnahmen<br />

zur Offenhaltung der Landschaft und zur Aufforstung sind noch Synergien ausbaubar.<br />

(b) Engpässe sind in der umweltsparenden Energieerzeugung vorhanden. Eine deutlichere Förderung<br />

könnte hier sowohl positive Einkommenseffekte in landwirtschaftlichen Betrieben als<br />

auch Emissionsreduzierungen bei klimarelevanten Gasen auslösen.<br />

(c) Die Akzeptanz der Maßnahmen im Rahmen des EPLR ist hoch.<br />

Das Förderverfahren kann nach Meinung der Fachberater und Bewilligungsstellen durch eine frühzeitigere<br />

Bereitstellung der Förderrichtlinien und der Haushaltsmittel verbessert werden. Aus Sicht des<br />

Fachministeriums liegt der wesentliche Grund für die späte Vorlage der Förderrichtlinien in der regelmäßig<br />

erst spät im Jahr stattfindenden PLANAK-Ausschusssitzung und dem zeitraubenden Notifizierungsverfahren<br />

auf der Ebene des Bundes und der EU.<br />

Aber auch über das Programm hinaus sind externe Synergien mit weiteren EU-geförderten Programmen<br />

sowie mit nationalen Maßnahmen gegeben (vgl. Kap. 2 HB).<br />

X.6-2.1:<br />

Wichtige Arten der Begünstigten und der Marktteilnehmer, die an dem Programm beteiligt<br />

waren.<br />

Daten werden als Jahreswerte im Durchschnitt der 5 Jahre der Betrachtungsperiode ausgewiesen.<br />

Die zentrale Gruppe der Begünstigten stellen die landwirtschaftlichen Betriebe dar. Darüber hinaus<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

463<br />

sind aber auch Vermarktungsunternehmer landwirtschaftlicher Produkte, Kommunen, Bürgergruppen<br />

in einzelnen Kommunen und auch Einzelpersonen als direkt Begünstigte anzusprechen.<br />

Tabelle 10.5:<br />

Struktur der Begünstigten (p.a.)<br />

EPLR-<br />

Maßnahmen<br />

(EU-VO)<br />

1 Invest. Betr. (a) 3.000 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />

2 Niederlassung Jgldw. (b) 210 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />

6 Ausgleichszulage (e) 30.000 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />

9, 10 Agrarumwelt 1) (f) 85.875 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />

4, 10 Vermarktung (g) 48 Vermarktungsunternehmen<br />

12 Aufforstung 1) (h) 1.700 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />

12, 13 Forst (i) 7.888 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />

3 Flurbereinigung (k) 70 Kommunen und ca. 60 landwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

5, 10 Vermarktung (m) 5 Vermarktungseinrichtungen<br />

7 Dienstleistung (n) -<br />

7 Dorferneuerung (o) Bürgergruppen in Kommunen<br />

7, 8 Diversifikation (p) 14 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebsleiterinnen<br />

7 Fremdenverkehr (s) - Bevölkerung<br />

10,11,13 Naturparke, Naturschutz (t) - Kommunen, Bevölkerung,<br />

1) mit Altverpflichtungen<br />

Die untersuchten Förderfälle enthalten fast durchgängig eine männliche Person als Antragsteller.<br />

Gleichzeitig besitzt das AFP keinerlei geschlechtsdiskriminierenden Inhalte. Vielmehr reflektiert die<br />

Antragsstatistik die in der <strong>Landwirtschaft</strong> bestehenden Geschlechterrollen, d.h. die dominierende<br />

Funktion des Mannes im betrieblichen Ablauf und der Frau im hauswirtschaftlichen oder sonstigen<br />

nichtlandwirtschaftlichen Bereich.<br />

Durch die geförderten Investitionen werden insbesondere auch Frauen häufig von schwerer Arbeit<br />

(z.B. Melken) entlastet oder freigestellt.<br />

Die größte Gruppe wurde in den Rahmen der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen einbezogen -<br />

um 95 % aller landwirtschaftlichen Betriebe Baden-Württembergs. Die in andere Maßnahmenbereiche<br />

begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Rahmen der<br />

Agrarumweltmaßnahmen Förderung erhalten haben. So ist die Produktions- und Erwerbsstruktur aus<br />

der Offizialstatistik (2003/04) zu entnehmen:<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe: (100 %) 61.586<br />

Haupterwerbsbetriebe: (35,7 %) 22.039<br />

Nebenerwerbsbetriebe: (64,3 %) 39.547<br />

Marktfruchtbau: (17 %) 15.500<br />

Futterbau: (37 %) 24.400<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


464 Bewertung des Programms insgesamt<br />

Veredelung: (23 %) 3.000<br />

Dauerkultur: (23 %) 17.000<br />

Von dieser Globalstruktur weichen jedoch in einzelnen Maßnahmebereichen die Produktions- und<br />

Erwerbsstruktur der landwirtschaftlichen Bereiche ab.<br />

EPLR-Maßnahmen VO(EG)<br />

AFP,JLF, (a, b) vornehmlich Haupterwerbsbetriebe<br />

vornehmlich Veredlungs- und Futterbaubetriebe<br />

AZL (e) vornehmlich Futterbaubetriebe<br />

X.6-2.2<br />

Hinweise darauf, dass den direkt Begünstigten/Marktteilnehmern unnötige Verzögerungen<br />

oder Kosten erspart geblieben sind bzw. das Entstehen solcher Verzögerungen oder<br />

Kosten unterbunden wurde<br />

Die Zufriedenheitsanalyse aus der Betriebsleiterbefragung mit der Förderung des ländlichen Raumes<br />

insgesamt zeigt einen hohen Grad von Zustimmung der Begünstigten (vgl. Abb. 10.1 in HB).<br />

Von keiner der Maßnahmen sind deutliche Umsetzungsschwierigkeiten bekannt. Die Befragung der<br />

begünstigten Landwirte zeigte überwiegend Zustimmung zu den verwaltungstechnischen Abläufen.<br />

X.6-3.1 Hebelsatz = Verhältnis von Gesamtausgaben der direkt Begünstigten für Fördermaßnahmen<br />

zur Kofinanzierung der öffentlichen Hand<br />

Durch die Förderung angeregt wurden deutlich auch private Finanzmittel im Rahmen von Investitionen<br />

eingesetzt. Auf die gesamte Fördersumme bezogen, also auf die öffentlichen Kosten insgesamt, sind<br />

24 % als Hebelwirkung durch Privatinitiative ausgelöst worden.<br />

X.6-4.1 Hinweise auf „dead-weight“-Effekte<br />

Art und Umfang der „dead-weight“-Effekte werden durch die Art des Auswahlverfahrens der potentiell<br />

Begünstigten, durch den Grad der Selektivität und auch durch die Gestaltung der Förderkriterien beeinflusst.<br />

Für die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg wird vermutet, dass diese Effekte<br />

im AFP und in der V&V-Förderung nicht als gering bezeichnet werden können. Die bereits angesprochenen<br />

und im Rahmen der AFP-Förderung stark ausgeprägten Mitnahmeeffekte können teilweise<br />

vermieden werden, wenn<br />

die Anlage 2 der AFP-Förderrichtlinien besser auf die politischen Ziele und den Stand der Baupraxis<br />

und gängigen Produktionstechnik angepasst werden;<br />

die Förderziele konkreter gefasst (einschließlich quantifizierter Ziele) und die Bewilligungskriterien<br />

anhand von operationellen Indikatoren definiert werden;<br />

die Förderung auf Investitionsvorhaben konzentriert wird, bei denen eine Finanzierung einer rentablen<br />

Investition ohne staatliche Hilfe nicht gewährleistet ist; dies bedeutet den weitgehenden Ausschluss<br />

von Kleininvestitionen, die auch mit Eigenmitteln bzw. ohne staatliche Hilfe finanzierbar sein sollten;<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Bewertung des Programms insgesamt<br />

465<br />

Q.6.--: In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur<br />

Maximierung der beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen?<br />

Maßnahme<br />

1.1: Häufigkeit<br />

der Grupen/<br />

Kombinationen<br />

von Maßnahmen<br />

/Projekten<br />

innerhalb einzelner<br />

Kaptel/kapitelübergreifender<br />

Natur, die auf<br />

die Probleme<br />

/Möglichkeiten<br />

der Entwicklung<br />

ländlicher Räume<br />

zielgerichtet<br />

sind<br />

a) auf<br />

verschiedenen<br />

Ebenen<br />

der land/<br />

forstwirtschaftlichen<br />

Stufen<br />

b) bei<br />

bestimmten<br />

Engpässen<br />

2.1: Hinweis<br />

darauf, dass<br />

den direkt Begünstigten/Marktteilneh<br />

-mern unnötige<br />

Verzögerungen<br />

oder Kosten<br />

erspart geblieben<br />

sind<br />

3.1: Hebelsatz :<br />

Verhältnis von<br />

Gesamtausgaben<br />

der direkt<br />

Begünstigten für<br />

Fördermaßnahmen<br />

zur Kofinanzierung<br />

der<br />

öffentlichen<br />

Hand<br />

a) auf die<br />

gesamtem<br />

öffentlichen<br />

Kosten<br />

b) auf die<br />

gesamten<br />

investiven<br />

öffentlichen<br />

Kosten<br />

c) auf die<br />

öffentlichen<br />

Ausgaben<br />

(Mittelbindung)<br />

4.1: Hinweis<br />

auf „deadweight“<br />

Effekte<br />

5.1: Hinweis auf<br />

Maßnahmen<br />

/Projekte, die zu<br />

vorteilhaften<br />

indirekten Auswirkungen<br />

geführt<br />

haben<br />

c) durch<br />

die gemeinsame<br />

Schaffung<br />

einer<br />

kritischen<br />

Masse<br />

-Keine Synergien<br />

Ziele eindeutiger<br />

festlegen<br />

3,9 Große Investitionen:<br />

13%,<br />

Kleine Investitionen:<br />

35%,<br />

JLF: 75%<br />

Beschäftigungs<br />

und Multiplikatoreffekte<br />

AFP,JLF<br />

81% der förderfähigen<br />

Flächen.<br />

Keine Kosten<br />

entstanden<br />

entfällt<br />

Keine Mitnahme-effekte<br />

Multiplikatorwirkungen<br />

AZL<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


466 Bewertung des Programms insgesamt<br />

K.D.<br />

Keine Kosten<br />

Gering Gering Multiplikatorwir-<br />

AUM-MEKA<br />

entstanden<br />

kungen<br />

K.D.<br />

Keine Kosten<br />

Gering<br />

Keine Mitnah-<br />

K.D.<br />

AUM-LPR<br />

entstanden<br />

me-effekte<br />

Keine Syner-<br />

K.D. 4,9 Gegeben, aber<br />

Multiplikatorwir-<br />

V&V<br />

gien<br />

nicht messbar<br />

kungen<br />

Im Privatwald<br />

K.D. 1,3 Geringe Mit-<br />

Beschäfti-<br />

Forst2)<br />

geringer Orga-<br />

nahme<br />

gungseffekte/<br />

nisationsgrad<br />

Multiplikatorwirkungen<br />

Anpassung und<br />

Entwicklung von<br />

ländlichen Räumen<br />

insges.<br />

Synergien mit<br />

K.D.<br />

Ca.20% Eigen-<br />

Keine Mitnah-<br />

Beschäftigung/<br />

--davon FB<br />

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me-effekte.<br />

Multiplikator<br />

K.D.<br />

Ca 70% Eigen-<br />

Keine Mitnah-<br />

Beschäftigung/<br />

--davon ELR 2)<br />

anteil<br />

me-effekte<br />

Multiplikator<br />

Synergien mit<br />

K.D.<br />

Über 50% Ei-<br />

Keine Mitnah-<br />

Beschäftigung/<br />

--davon IMF<br />

Tourismus<br />

genanteil<br />

me-effekte<br />

Multiplikator<br />

Synergien mit<br />

K.D. K.D. Keine Mitnah-<br />

Beschäftigung/<br />

--davon NP<br />

Tourismus<br />

me-effekte<br />

Multiplikator<br />

Es sind nur zum<br />

Keine Verzöge-<br />

Unterschiedli-<br />

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Sehr deutliche<br />

Zusammenfassung<br />

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Q6<br />

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zusätzliche<br />

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und Einkom-<br />

schen den Maß-<br />

Kosten<br />

nahmen von 0<br />

mensmultiplika-<br />

nahmen gege-<br />

bis 4,9<br />

toreffekte<br />

ben<br />

2) bis 2002<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />

467<br />

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1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen<br />

Raumes durch den Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur<br />

Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen.<br />

Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg<br />

2000 bis 2006 für das Haushaltsjahr des EAGL-Garantie 2005.<br />

Art. 41 VO/EG) Nr. 1750/1999.<br />

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Bayrisches Staatsministerium für <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten (Hrsg.), 2001: Dorferneuerung in Bayern<br />

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Bernhards, U., Doll, H., Klockenbring, C., Plankl, R. & K. Rudow, 2003: Zwischenbewertung der Ausgleichszulage<br />

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unter www.verbraucherministerium.de.<br />

Bundesministerium für <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten: Versch. Jgg. Agrarbericht der Bundesregierung,<br />

Bonn.<br />

Bundesministerium für Verbraucherschutz <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong>: Versch. Jgg. Die Verbesserung<br />

der Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland – Bericht des Bundes und der Länder<br />

über den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des<br />

Küstenschutzes“ (sog. Agrarstrukturbericht).<br />

Bundesministerium für Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong> (Hrsg.), 2005. Agrarbericht<br />

der Bundesregierung, Berlin<br />

Burgath, A., Doll, H., Fasterding, F., Grenzebach, M., Klare K., Plankl, R. & S. Warneboldt, 2001: Expost-Evaluation<br />

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1994 bis 1999 in Deutschland. Braunschweig, November 2001 (unveröffentlichter<br />

Evaluationsbericht), 442 S + Materialband ca. 1000 Tabellenseiten.<br />

Burgmaier, K., 1991a: Betriebswirtschaftliche Wirkung der Flurbereinigung, ZfV, Heft 10.<br />

Burgmaier, K., 1991b: Agrarstrukturelle Veränderungen im Flurbereinigungsverfahren Hattenhofen,<br />

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und Landentwicklung in Baden-Württemberg, Kornwestheim.<br />

Burgmaier, K., 1993: Flurneuordnung und Landentwicklung in der Gemeinde Trochtelfingen, Schriftenreihe<br />

des Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung in Baden-Württemberg,<br />

Heft 1, Kornwestheim.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


468 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />

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Doluschitz, R., Grosskopf, W., Kappelmann, K.-H., Lenz, R. & A. Tschmarke, 2004: Bericht zur<br />

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Absatz der VO (EG) 1257/1999. Anhang zur KOM-Entscheidung K(2000) 2684 endg. vom<br />

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Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


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Klare, K. et al., 2004: Flurbereinigung in Niedersachsen – Effektivität und Effizienz. In: Perspektiven in<br />

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zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Artikel 1 Nr. 1. Amtsblatt der Europäischen<br />

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Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


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Ministerium für Raumordnung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2000: Plan<br />

des Landes Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Interventionsbereich<br />

des EAGFL-G im Förderzeitraum 2000-2006, Magdeburg.<br />

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TURA 2000 in Baden-Württemberg, MLR-9-2000, 2. korrigierte Auflage Juni 2000, 2004<br />

MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden Württemberg (MLR; Hrsg.), 2000: Methoden<br />

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MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden Württemberg, 2001: Richtlinie des Ministeriums<br />

für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes,<br />

der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie – LPR) vom<br />

18.10.2001.<br />

MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2000: Maßnahmen und<br />

Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum 2000-2006, Stuttgart.<br />

MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (Hrsg.), 2005: <strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />

Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse, Heft 50, Stuttgart.<br />

MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2005a: Alle Kräfte in der<br />

Gemüsevermarktung weiter bündeln. http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/...<br />

zitiert am 10.5.2005a.<br />

MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2005b: Änderungsantrag<br />

zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg 2000 bis 2006<br />

für das Haushaltsjahr des EAGFL-Garantie 2005. H. Änderungsantrag MEPL.<br />

MLR Ministerium <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg, 2001: Richtlinie des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong><br />

und Ländlichen Raum zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen bei Vermarktungseinrichtungen<br />

für land- und fischwirtschaftliche Erzeugnisse (RL Marktstrukturverbesserung).<br />

H. AZ: 32-8550.00GABI. S. 1007.<br />

Oppermann, R. & A. Krismann, 2002: Endbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />

wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />

Oppermann, R. & A. Krismann, 2003: Ergebnisbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />

wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />

Oppermann, R. & A. Krismann, 2004: Ergebnisbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />

wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />

Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004


472 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />

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ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds für die Entwicklung des ländlichen<br />

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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und <strong>Landwirtschaft</strong>, 2000. Entwicklungsplan für den ländlichen<br />

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http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2005106.asp. zitiert am 9.5.2005a.<br />

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Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004

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