Komplettversion - Infodienst - Landwirtschaft, Ernährung, Ländlicher ...
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Up-date der Halbzeitbewertung<br />
des EPLR Baden-Württemberg<br />
2000 – 2004<br />
Maßnahmen- und<br />
Entwicklungsplan<br />
<strong>Ländlicher</strong> Raum – EPLR<br />
Baden-Württemberg<br />
2000 - 2006<br />
12/2005<br />
FIB<br />
im Auftrag<br />
des Landes Baden-Württemberg
Up-date der Halbzeitbewertung<br />
des EPLR – Baden-Württemberg<br />
2000 – 2004<br />
(12/2005)<br />
Bearbeitet von:<br />
Doluschitz, Reiner<br />
Forstner, Bernhard<br />
Friemel, Gerhard<br />
Grosskopf, Werner<br />
Kappelmann, K.-Heinz<br />
Lenz, Roman<br />
Plankl, Reiner<br />
Tschmarke, Anette<br />
Wendt, Heinz
Inhaltsverzeichnis I<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
0 Zusammenfassung .........................................................................................................................1<br />
1 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg............................................7<br />
1.1 Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR) ...............................7<br />
1.2 Beschreibung und Analyse des Programmgebietes.................................................................9<br />
2 Entwicklung des ländlichen Raumes .........................................................................................11<br />
2.1 Entwicklungspotentiale – Änderungen 2003, 2004.................................................................11<br />
3 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm................................23<br />
3.1 Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderung........................................................................23<br />
3.1.1 Ziele der Agrarinvestitionsförderung........................................................................23<br />
3.1.2 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext...................................................24<br />
3.1.3 Maßnahmengestaltung ............................................................................................24<br />
3.2 Untersuchungsdesign und Daten............................................................................................26<br />
3.2.1 Untersuchungsdesign ..............................................................................................26<br />
3.2.2 Daten .......................................................................................................................28<br />
3.3 Finanzielle Ausgestaltung .......................................................................................................31<br />
3.4 Output .................................................................................................................................33<br />
3.5 Administrative Umsetzung ......................................................................................................39<br />
3.6 Kapitelspezifische Fragen.......................................................................................................41<br />
3.6.1 Beschreibung der Befragungsstichprobe ................................................................41<br />
3.6.2 Wirkungen des AFP auf das Einkommen................................................................46<br />
3.6.2.1 Konzeptionelle und methodische Vorüberlegungen..............................46<br />
3.6.2.2 Zufriedenheit mit Gewinnen und struktureller Entwicklung ...................48<br />
3.6.2.3 Gewinnentwicklung der Betriebe ...........................................................50<br />
3.6.2.4 Zusammenfassung und Fazit ................................................................52<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
II<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
3.6.3 Wirkungen des AFP auf Rationalisierung................................................................52<br />
3.6.4 Wirkungen des AFP auf Diversifizierung und Verlagerung der Produktion.............55<br />
3.6.5 Wirkungen des AFP auf die Produktqualität............................................................56<br />
3.6.6 Wirkungen des AFP auf die Zahl der Arbeitsplätze.................................................58<br />
3.6.7 Wirkungen des AFP auf den Schutz von Umweltgütern .........................................59<br />
3.6.8 Wirkungen des AFP auf die Arbeitsbedingungen....................................................61<br />
3.6.9 Wirkungen des AFP auf den Tierschutz..................................................................62<br />
3.6.10 Junglandwirteförderung ...........................................................................................64<br />
3.7 Gesamtbetrachtung.................................................................................................................66<br />
3.7.1 Wirkungen der Investitionen im Überblick ...............................................................66<br />
3.7.2 Zufriedenheit der Landwirte mit der geförderten Investition ....................................67<br />
3.7.3 Netto-Wirkungen der Investitionsförderung .............................................................69<br />
3.7.4 Kleine Investitionen..................................................................................................71<br />
3.8 Künftige Rahmenbedingungen und deren Implikationen für die Investitionsförderung<br />
in der Förderperiode 2007 bis 2013........................................................................................73<br />
3.8.1 GAP-Reform und zukünftige WTO-Verpflichtungen................................................73<br />
3.8.1.1 Eckdaten der zukünftigen Entwicklung..................................................73<br />
3.8.1.2 Einschätzungen und Erwartungen der Landwirte..................................75<br />
3.8.2 ELER-Verordnung ...................................................................................................75<br />
3.8.3 Entwicklungshemmnisse .........................................................................................76<br />
3.8.4 Zusammenfassung und Fazit ..................................................................................77<br />
3.9 Empfehlungen .........................................................................................................................79<br />
3.9.1 Kurz- bis mittelfristige Ausrichtung des AFP ...........................................................81<br />
3.9.2 Zukünftige Ziele der Agrarinvestitionsförderung......................................................81<br />
3.9.3 Welcher Personenkreis soll mit dem AFP gefördert werden?.................................83<br />
3.9.4 Welche Projekte sollen mit dem AFP gefördert werden?........................................84<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis III<br />
3.9.5 Welche Instrumente sollen zum Einsatz kommen?.................................................84<br />
3.10 Eckpunkte für eine langfristige und effiziente Investitionsförderung im Agrarsektor ..............87<br />
3.11 Monitoring und Bewertung ......................................................................................................89<br />
3.11.1 Monitoring ................................................................................................................89<br />
3.11.2 Bewertung................................................................................................................90<br />
3.12 Ergänzungen und Empfehlung der Progammevaluation........................................................91<br />
3.12.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen ...............................................91<br />
3.12.2 Einordnung der Befragungsergebnisse ...................................................................94<br />
3.12.3 Modifikation der Empfehlungen ...............................................................................95<br />
3.12.4 Förderung im Gartenbau .........................................................................................95<br />
3.12.5 Befragungsergebnisse.............................................................................................95<br />
3.12.6 Empfehlungen für den Gartenbaubereich ...............................................................97<br />
3.12.6.1 (a) Gartenbau und <strong>Landwirtschaft</strong> .........................................................97<br />
3.12.6.2 (b) Wettbewerbssituation .......................................................................97<br />
3.12.6.3 (c) Beschäftigungseffekte ......................................................................97<br />
3.12.6.4 (d) Einkommenseffekte..........................................................................97<br />
3.12.6.5 (e) Empfehlung ......................................................................................98<br />
4 Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand............................................................................99<br />
5 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete............................................................................................101<br />
5.1 Ausgestaltung der Förderung mit Fokus auf Veränderungen seit der Halbzeitbewertung...101<br />
5.1.1 Übersicht über die angebotene Maßnahme ..........................................................101<br />
5.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten .................................................................104<br />
5.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen ......................................................................104<br />
5.2.1 Skizzierung des Untersuchungsdesigns................................................................104<br />
5.2.2 Datenquellen..........................................................................................................105<br />
5.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle..................................................................107<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
IV<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
5.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................109<br />
5.5 Administrative Umsetzung mit Fokus auf Veränderungen seit 2003....................................110<br />
5.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................111<br />
5.6.1 Frage V.1 – Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation von<br />
Einkommensnachteilen bzw. -verlusten ................................................................111<br />
5.6.2 Frage V.2 – Beitrag der Ausgleichszulage zur dauerhaften Nutzung<br />
landwirtschaftlicher Flächen ..................................................................................121<br />
5.6.3 Frage V.3 – Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt einer lebensfähigen<br />
Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum ............................................................128<br />
5.6.4 Frage V.4.A - Beitrag der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt und<br />
zur Förderung einer nachhaltigen <strong>Landwirtschaft</strong> .................................................133<br />
5.6.5 Zusätzliche regionalspezifische Frage: Erhalt und Pflege der<br />
Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung ...........................................137<br />
5.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme...............................................................139<br />
5.7.1 Hinsichtlich der Inanspruchnahme und erzielten Wirkungen ................................139<br />
5.7.2 Hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen der Halbzeitbewertung ...............140<br />
5.8 Auswirkungen der GAP-Reform und ELER-VO auf die Förderperiode 2007 bis 2013 ........142<br />
5.8.1 Auswirkungen der GAP-Reform ............................................................................142<br />
5.8.1.1 Auswirkungen auf das Einkommensziel ..............................................143<br />
5.8.1.2 Auswirkungen auf das Ziel der Offenhaltung.......................................145<br />
5.8.1.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und eine<br />
lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum.....................146<br />
5.8.2 Auswirkung der ELER-VO .....................................................................................147<br />
5.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................148<br />
5.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................149<br />
5.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum .....................150<br />
5.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................152<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis V<br />
5.10 Ergänzungen der Programmevaluation ................................................................................153<br />
5.10.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen .............................................153<br />
5.10.2 Einordnung der Ergebnisse ...................................................................................155<br />
5.10.3 Modifikation der Empfehlungen .............................................................................156<br />
6 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen (EPLR II-9)/Naturschutz und<br />
Landschaftspflege (EPLR II-10).................................................................................................159<br />
6.1 Agrarumweltmaßnahmen – MEKA (EPLR II-9) ....................................................................159<br />
6.1.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................159<br />
6.1.2 Beschreibung des Förderprogramms MEKA.........................................................160<br />
6.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................160<br />
6.1.2.2 Förderinhalte und Programmentwicklung............................................160<br />
6.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................164<br />
6.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................164<br />
6.1.3 Untersuchungsdesign und Datenquellen...............................................................168<br />
6.1.3.1 Methodischer Ansatz ...........................................................................168<br />
6.1.3.2 Datenquellen und Auswertung ............................................................169<br />
6.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle ..................................................171<br />
6.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................172<br />
6.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................172<br />
6.1.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />
auf die Bodenqualität?...........................................................172<br />
6.1.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />
auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?................180<br />
6.1.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder<br />
verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von<br />
Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen? ..185<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
VI<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
6.1.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die<br />
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …<br />
durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen? ..............................................................................................186<br />
6.1.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der<br />
Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, … durch<br />
Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der<br />
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.<br />
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen<br />
angrenzen (Habitatvielfalt)?.................................................................190<br />
6.1.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt)<br />
auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert<br />
worden, … durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter<br />
Tierrassen oder Pflanzensorten? ........................................................193<br />
6.1.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
Landschaften erhalten oder geschützt worden? .................................195<br />
6.1.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme ...............................................197<br />
6.1.7.1 Wirkungen der Maßnahme ..................................................................197<br />
6.1.7.2 Beurteilung des Maßnahmenvollzugs .................................................201<br />
6.1.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die<br />
Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................204<br />
6.1.9 Umsetzung der Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung und<br />
Erreichung der vorgegebenen Ziele ......................................................................209<br />
6.1.10 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................210<br />
6.1.10.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................210<br />
6.1.10.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />
bis 2006 ................................................................................212<br />
6.1.10.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013..............214<br />
6.2 Naturschutz und Landschaftspflege - LPR (EPLR II-10) ......................................................218<br />
6.2.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................218<br />
6.2.2 Beschreibung des Förderprogramms LPR............................................................224<br />
6.2.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................224<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis VII<br />
6.2.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................224<br />
6.2.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................227<br />
6.2.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................227<br />
6.2.3 Methodischer Ansatz.....................................................................................................228<br />
6.2.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................229<br />
6.2.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle.....................................................230<br />
6.2.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................231<br />
6.2.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................231<br />
6.2.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />
auf die Bodenqualität? .........................................................................231<br />
6.2.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen<br />
auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?................233<br />
6.2.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder<br />
verbessert) worden … und zwar durch die Auswirkungen von<br />
Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der<br />
Wasserressourcen?.............................................................................234<br />
6.2.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die<br />
biologische Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden …<br />
durch den Schutz von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen? ..............................................................................................234<br />
6.2.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der<br />
Agrarumweltmaßnahmen erhöht oder verbessert worden, … durch<br />
Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig sind, auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der<br />
Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw.<br />
aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen<br />
angrenzen (Habitatvielfalt)?.................................................................240<br />
6.2.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt)<br />
auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert<br />
worden, … durch Sicherung des Fortbestehens gefährdeter<br />
Tierrassen oder Pflanzensorten? ........................................................244<br />
6.2.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
Landschaften erhalten oder geschützt worden? .................................247<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
VIII<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
6.2.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................249<br />
6.2.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die<br />
Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................249<br />
6.2.8.1 ELER-Verordnung ...............................................................................249<br />
6.2.8.2 GAP-Reform ........................................................................................250<br />
6.2.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................250<br />
6.2.9.1 Zielerreichungsgrad .............................................................................250<br />
6.2.9.2 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................250<br />
6.2.9.3 Empfehlungen für verbleibenden Programmzeitraum.........................251<br />
6.2.9.4 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013..............251<br />
7 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und<br />
Vermarktung ...............................................................................................................................253<br />
7.1 Ausgestaltung des Förderkapitels.........................................................................................253<br />
7.1.1 Übersicht über die angebotenen Maßnahmen ......................................................254<br />
7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten im Bereich Verarbeitung<br />
und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ..............................................257<br />
7.1.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext.................................................258<br />
7.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen ..............................................................................258<br />
7.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle..................................................................261<br />
7.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................262<br />
7.4.1 Getreide .................................................................................................................266<br />
7.4.2 Vieh und Fleisch ....................................................................................................267<br />
7.4.3 Wein und Alkohol...................................................................................................268<br />
7.4.4 Fruchtsaft...............................................................................................................269<br />
7.4.5 Obst und Gemüse..................................................................................................270<br />
7.4.6 Sonstige Sektoren .................................................................................................271<br />
7.5 Administrative Umsetzung ....................................................................................................272<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis IX<br />
7.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................273<br />
7.6.1 Frage I: In welchem Umfang haben die geförderten Investitionen dazu<br />
beigetragen, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnisse durch Verbesserung und Rationalisierung der<br />
Verarbeitung und Vermarktung zu erhöhen? ........................................................275<br />
7.6.2 Frage II: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen,<br />
die Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnisse durch Verbesserung der Qualität dieser Erzeugnisse<br />
zu steigern? ...........................................................................................................278<br />
7.6.3 Frage III: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor<br />
landwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?...............................................281<br />
7.6.4 Frage IV: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zur Verbesserung<br />
der Gesundheit und des Tierschutzes beigetragen?.............................................283<br />
7.6.5 Frage V: In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zum Umweltschutz<br />
beigetragen?..........................................................................................................286<br />
7.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme...............................................................290<br />
7.7.1 Inanspruchnahme und erzielte Wirkungen............................................................290<br />
7.7.2 Umsetzung der Empfehlung der Halbzeitbewertung.............................................291<br />
7.7.3 Anhang I-Problematik ............................................................................................291<br />
7.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform ....................................................................................293<br />
7.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................294<br />
7.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................294<br />
7.9.2 Empfehlungen für verbleibenden Programmplanungszeitraum ............................295<br />
7.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................295<br />
7.9.3.1 Programm ............................................................................................295<br />
7.9.3.2 Durchführung .......................................................................................297<br />
7.10 Zusammenfassung................................................................................................................298<br />
7.10.1 Ergänzungen und Empfehlungen der Programmevaluierung ...............................299<br />
7.10.2 Einordnung der realen Situation ............................................................................299<br />
7.10.3 Allgemeine Zielvorgaben .......................................................................................300<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
X<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
7.10.4 Zielerreichung und Empfehlungsumsetzung .........................................................301<br />
7.10.5 Einordnung der Wirkungsergebnisse ....................................................................302<br />
7.10.6 Ergänzungen zu den Empfehlungen : Zieldefinition..............................................302<br />
7.10.7 Modifikation der Empfehlungen: Umsetzungsvorgaben........................................303<br />
8 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft – (EPLR-II-12-13)..........305<br />
8.1 Darstellung der Förderhistorie ..............................................................................................305<br />
8.2 Beschreibung des Förderprogrammes .................................................................................306<br />
8.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ....................................................................306<br />
8.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung...............................................................307<br />
8.2.3 Kohärenz und Förderkontext .................................................................................310<br />
8.2.4 Operationalisierung der Förderziele ......................................................................311<br />
8.3 Methodischer Ansatz.............................................................................................................312<br />
8.3.1 Datenquellen – Datenauswertung .........................................................................312<br />
8.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung .....................................................................313<br />
8.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle ....................................................................317<br />
8.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs .........................................................319<br />
8.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen ....................................................319<br />
8.6.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur des Holzvorrates ...............319<br />
8.6.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung .....................................................321<br />
8.6.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe .......322<br />
8.6.4 Einfluss auf die Beschäftigung ..............................................................................324<br />
8.6.5 Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes .................................................327<br />
8.6.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern................................................328<br />
8.6.7 Erhaltung der Waldgesundheit und –vitalität.........................................................330<br />
8.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme..................................................................331<br />
8.8 ELER-Verordnung – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis 2013...........................334<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis XI<br />
8.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen ...............................................................................335<br />
8.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen ..............................................................................335<br />
8.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum....................................336<br />
8.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013................................336<br />
9 Kapitel IX - Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen<br />
Räumen (EPLR-I-3, 7, 8 und EPLR-II-11) ..................................................................................341<br />
9.1 Flurbereinigung (EPLR-I-3)...................................................................................................341<br />
9.1.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................341<br />
9.1.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................342<br />
9.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................342<br />
9.1.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................343<br />
9.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................344<br />
9.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................345<br />
9.1.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................346<br />
9.1.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................346<br />
9.1.3.2 Kriterien – Indikatoren - Einordnung....................................................347<br />
9.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle.....................................................349<br />
9.1.4.1 Finanzinputs ........................................................................................349<br />
9.1.4.2 Umsetzung...........................................................................................351<br />
9.1.4.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement..........352<br />
9.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................352<br />
9.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................354<br />
9.1.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............354<br />
9.1.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........360<br />
9.1.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................362<br />
9.1.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................365<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XII<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
9.1.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................367<br />
9.1.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................369<br />
9.1.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode<br />
2007 bis 2013 ........................................................................................................370<br />
9.1.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................371<br />
9.1.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................371<br />
9.1.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................372<br />
9.2 Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR-I-7) ..........................................................375<br />
9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (EPLR–I-8)...................................376<br />
9.3.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................376<br />
9.3.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................376<br />
9.3.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................377<br />
9.3.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................377<br />
9.3.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................378<br />
9.3.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................378<br />
9.3.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................381<br />
9.3.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................381<br />
9.3.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung ...................................................384<br />
9.3.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten .....................387<br />
9.3.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung ................387<br />
9.3.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der<br />
Maßnahmen.........................................................................................388<br />
9.3.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs..........................................393<br />
9.3.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen.....................................398<br />
9.3.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............398<br />
9.3.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........403<br />
9.3.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................405<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Inhaltsverzeichnis XIII<br />
9.3.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................412<br />
9.3.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................414<br />
9.3.6 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................414<br />
9.3.7 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode<br />
2007 bis 2013 ........................................................................................................416<br />
9.3.8 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................417<br />
9.3.8.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................417<br />
9.3.8.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum..................418<br />
9.3.8.3 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................419<br />
9.4 Naturparke (EPLR-II-11) .......................................................................................................420<br />
9.4.1 Darstellung der Förderhistorie ...............................................................................420<br />
9.4.2 Beschreibung des Förderprogramms ....................................................................420<br />
9.4.2.1 Problemstellung und Förderstrategie ..................................................420<br />
9.4.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung .............................................420<br />
9.4.2.3 Kohärenz und Förderkontext ...............................................................421<br />
9.4.2.4 Operationalisierung der Förderziele ....................................................422<br />
9.4.3 Methodischer Ansatz .............................................................................................422<br />
9.4.3.1 Datenquellen - Datenauswertung ........................................................422<br />
9.4.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung ...................................................423<br />
9.4.4 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung ........................................426<br />
9.4.4.1 Finanzinputs ........................................................................................426<br />
9.4.4.2 Umsetzung und Kontrolle ....................................................................426<br />
9.4.5 Darstellung des bisher erzielten Outputs...............................................................427<br />
9.4.6 Bewertungsfragen..................................................................................................427<br />
9.4.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung .............427<br />
9.4.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung.........429<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XIV<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
9.4.6.3 Erhaltung der Beschäftigung ...............................................................430<br />
9.4.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft ...........................432<br />
9.4.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes ....................................................433<br />
9.4.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme ..................................................435<br />
9.4.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf<br />
Förderperiode 2007 bis 2013 ................................................................................436<br />
9.4.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................437<br />
9.4.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen.............................................................437<br />
9.4.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013....................437<br />
10 Bewertung des Programms insgesamt ....................................................................................439<br />
10.1 Zusammenfassung – Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse.............................439<br />
10.2 Bevölkerungsentwicklung......................................................................................................442<br />
10.3 Beschäftigungslage...............................................................................................................444<br />
10.4 Beschäftigungseffekte 2000 - 2004 ......................................................................................446<br />
10.5 Einkommen ...........................................................................................................................448<br />
10.6 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte.........................................................................................452<br />
10.7 Umwelt ...............................................................................................................................453<br />
10.8 Durchführung ........................................................................................................................462<br />
11 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur .......................................................................467<br />
Anhang<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Verzeichnis der Tabellen XV<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 2.1:<br />
Ausgewählte Einkommenskombinationen der landwirtschaftlichen Betriebe*<br />
in Baden Württemberg 2003 ........................................................................................ 14<br />
Tabelle 2.2: Entwicklung in den Sektoren 2000-2004l..................................................................... 16<br />
Tabelle 3.1:<br />
Tabelle 3.2:<br />
Tabelle 3.3:<br />
Tabelle 3.4:<br />
Tabelle 3.5:<br />
Förderfälle, Fördervolumen und öffentlichen Zuwendungen im<br />
Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg............................................... 31<br />
Höhe und Finanzierungsquellen der öffentlichen Ausgaben für das AFP im<br />
Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg............................................... 32<br />
Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina nach Investitionsbereichen<br />
im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg (in %)............... 36<br />
Verteilung des förderfähigen AFP-Investitionsvoluminas und des<br />
Subventionswertes nach Größenklassen im Programmzeitraum 2000-2004<br />
in Baden-Württemberg ................................................................................................. 37<br />
Junglandwirteförderung im Vergleich mit den übrigen AFP-Förderfällen in Baden-<br />
Württemberg von 2000-2003 ....................................................................................... 38<br />
Tabelle 3.6: Faktorausstattung der Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern................. 41<br />
Tabelle 3.7:<br />
Tabelle 3.8:<br />
Tabelle 3.9:<br />
Tabelle 3.10:<br />
Tabelle 3.11:<br />
Finanzierungsvolumen und Anteil der baren Eigenmittel an der Finanzierung<br />
der geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern ..................................... 44<br />
Strukturveränderung der erhobenen geförderten und nicht geförderten<br />
Betriebe seit 1990 in Baden-Württemberg/Bayern ...................................................... 46<br />
Einkommenszufriedenheit der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern..................................................................................................................<br />
49<br />
Einkommenszufriedenheit und Deckungsgrad Soll-Gewinn der<br />
Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern..................................................... 50<br />
Kennziffernvergleich der erhobenen Betriebe mit starker und geringer<br />
Produktivitätssteigerung in Baden-Württemberg/Bayern............................................. 54<br />
Tabelle 3.12: Zielvorgaben für die Anzahl der Vorhaben ................................................................. 92<br />
Tabelle 5.1: Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten ..................... 103<br />
Tabelle 5.2:<br />
Tabelle 5.3:<br />
Veränderungen in den geplanten Ausgaben (Mitteleinsatz) für die<br />
Ausgleichszulage, EU-Anteil sowie tatsächliche Ausgaben 2000 bis 2004 .............. 107<br />
Tatsächliche Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung nach<br />
Finanzierungsträger 2000 bis 2004 ........................................................................... 108<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XVI<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 5.4:<br />
Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung auf<br />
benachteiligte Gebietskategorien 2000 bis 2004 ....................................................... 108<br />
Tabelle 5.5: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen 2000 bis 2004................ 109<br />
Tabelle 5.6:<br />
Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen<br />
Betriebsgruppen und Gebietskategorien 2002 bis 2004............................................ 110<br />
Tabelle 5.7: Fortschreibung der Indikatoren zur Beantwortung der Frage V.1.............................. 115<br />
Tabelle 5.8:<br />
Tabelle 5.9:<br />
Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Einkommenslage von erweiterten<br />
Futterbaubetrieben des Testbetriebsnetzes in nicht benachteiligten Gebieten und<br />
benachteiligten Gebieten ohne bzw. mit Ausgleichszulage für die Bundesländer<br />
Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Baden-Württemberg ............................. 120<br />
Ausgewählte Indikatoren der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />
in nicht benachteiligten Gebieten und benachteiligten Gebieten ohne<br />
Ausgleichszulage für die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-<br />
Holstein im Vergleich zu Baden-Württemberg........................................................... 125<br />
Tabelle 5.10: Indikatoren zur Messung des intersektoralen Einkommensabstandes 1) ................... 132<br />
Tabelle 5.11: Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4<br />
für die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />
Berggebieten und Ben. Agrarzonen 2000 bis 2004................................................... 134<br />
Tabelle 5.12:<br />
Tabelle 5.13:<br />
Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für die<br />
landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />
benachteiligten Gebieten insgesamt und nicht benachteiligten<br />
Gebieten 2000 bis 2004 ............................................................................................. 135<br />
Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung „Pflege der<br />
Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung“ .............................................. 138<br />
Tabelle 6.1: Darstellung der Förderhistorie LPR für den Zeitraum 2000 bis 2004 ........................ 218<br />
Tabelle 6.2:<br />
Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />
Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und<br />
Oberflächenwasser, alle Landkreise für die Jahre 2000 – 2004................................ 232<br />
Tabelle 6.3: Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“........ 245<br />
Tabelle 6.4: Informationen zu gefährdeten Rinderrassen.............................................................. 245<br />
Tabelle 7.1:<br />
Tabelle 7.2:<br />
Verkaufserlöse der <strong>Landwirtschaft</strong> in jeweiligen Preisen für Baden-<br />
Württemberg nach ausgewählten Erzeugnissen 1999, 2001, 2003 .......................... 253<br />
Überblick der Förderrichtlinien und Finanzierungsquellen im Maßnahmen- und<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL).............................................................. 254<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Verzeichnis der Tabellen XVII<br />
Tabelle 7.3:<br />
Tabelle 7.4:<br />
Tabelle 7.5:<br />
Tabelle 7.6:<br />
Tabelle 7.7:<br />
Tabelle 7.8:<br />
Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />
Maßnahmenbereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher<br />
Erzeugnisse (g/ MSV) ................................................................................................ 255<br />
Veränderung der sektoralen Mittelzuteilung für die Jahre 2000-2006, geschätzter<br />
Bedarf für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung ohne Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen Finanzierungsquellen.............................................................. 256<br />
Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />
Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />
Qualitätserzeugnissen (m) ......................................................................................... 257<br />
Beschreibung, Verwendung und Quellen der im Bereich Marktstrukturverbesserung<br />
genutzten Daten.................................................................................. 259<br />
Zeitliche Planerfüllung des Mittelabflusses im Bereich Verarbeitung und<br />
Vermarktung in Baden-Württemberg 2000 bis 2006 (Stand: 31.12.2004) ................ 262<br />
Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Baden-<br />
Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.2004) .......................................................... 263<br />
Tabelle 7.9: Analyse der öffentlichen Ausgaben in Baden-Württemberg ...................................... 273<br />
Tabelle 7.10:<br />
Förderfähige Investitionssummen der untersuchten Projekte nach Zielen<br />
und Sektoren in Baden-Württemberg ........................................................................ 274<br />
Tabelle 7.11: Anzahl der Zielnennungen nach Sektoren in Baden-Württemberg ........................... 275<br />
Tabelle 7.12:<br />
Grad der Erreichung der im Programm formulierten Ziele im Land<br />
Baden-Württemberg................................................................................................... 290<br />
Tabelle 8.1: Zuordnung der EPLR- zu den Maßnahmen h) und i) der VO(EG) Nr. 445/2002 ...... 310<br />
Tabelle 8.2: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel VIII - Forstwirtschaft......................... 313<br />
Tabelle 8.3: Zusammenstellung der Forstlichen Förderung 2000 bis 2004 .................................. 318<br />
Tabelle 9.1: Finanzvolumen der Flurbereinigung (Tsd. €) ............................................................. 350<br />
Tabelle 9.2: Output der Flurbereinigung ........................................................................................ 353<br />
Tabelle 9.3: Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung ........................................................ 355<br />
Tabelle 9.4:<br />
Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung in den Jahren<br />
2003/2004 .................................................................................................................. 356<br />
Tabelle 9.5: Ermittlung der Einkommensschöpfung ...................................................................... 359<br />
Tabelle 9.6: Vorteile Wegebau....................................................................................................... 361<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XVIII<br />
Verzeichnis der Tabellen<br />
Tabelle 9.7: Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung.......................................................... 364<br />
Tabelle 9.8: Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung .................................................... 366<br />
Tabelle 9.9: Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha) ................................................................. 368<br />
Tabelle 9.10: Finanzierung der Naturparke (Tsd. €)........................................................................ 426<br />
Tabelle 10.1: Öffentliche Ausgaben (Mittelbindungen).................................................................... 439<br />
Tabelle 10.2: Regionale Verteilung der Förderung.......................................................................... 440<br />
Tabelle 10.3: Einkommenswirkungen der Maßnahmen des EPLR (2000 – 2004) (Mio. €) ............ 451<br />
Tabelle 10.4: Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3) ..................................................... 459<br />
Tabelle 10.5: Struktur der Begünstigten (p.a.) ................................................................................. 463<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Verzeichnis der Abbildungen XIX<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Abbildung 0.1: Indikativer Finanzplan – EU-Beteiligung in Baden-Württemberg – 2000 – 2006<br />
(gesamt 796 Mio. €).................................................................................................... 1<br />
Abbildung 3.1: Vorgehensweise der Untersuchung ......................................................................... 27<br />
Abbildung 3.2: Betriebsleiterbefragung: Umfang, Struktur und Erhebungsstandorte ...................... 28<br />
Abbildung 3.3:<br />
AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 – differenziert nach<br />
Großen und Kleinen Investitionen ............................................................................ 33<br />
Abbildung 3.4: Förderfähige Investitionsvolumina in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 –<br />
differenziert nach Großen und Kleinen Investitionen des AFP ................................ 34<br />
Abbildung 3.5:<br />
Abbildung 3.6:<br />
Regionale Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina in Baden-<br />
Württemberg im Zeitraum 2000-2004 ...................................................................... 35<br />
Hemmnisse für eine zügigere Antragsbewilligung in Baden-Württemberg<br />
aus Sicht der Berater................................................................................................ 40<br />
Abbildung 3.7: Geförderte Investitionen der befragten Betriebe in Baden-Württemberg/ Bayern ... 43<br />
Abbildung 3.8:<br />
Abbildung 3.9:<br />
Abbildung 3.10:<br />
Abbildung 3.11:<br />
Finanzierungsprobleme der erhobenen Betriebe in Baden-Württemberg/<br />
Bayern ...................................................................................................................... 44<br />
Gewinnänderung und „geschätzte“ Einkommenswirksamkeit der Großen<br />
Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern............................................................ 47<br />
Gewinnentwicklung identischer Haupterwerbsbetriebe des Testbetriebsnetzes<br />
in Baden-Württemberg.................................................................................. 48<br />
Gewinne der erhobenen Betriebe vor und nach der Investition in Baden-<br />
Württemberg/Bayern ................................................................................................ 51<br />
Abbildung 3.12: Künftige Diversifizierungspläne der befragten Betriebsleiter in Baden-<br />
Württemberg/Bayern ................................................................................................ 56<br />
Abbildung 3.13: Beurteilung des Einflusses der Junglandwirteförderung auf die betriebliche<br />
Entwicklung durch die Betriebsleiter ........................................................................ 65<br />
Abbildung 3.14: Wirkungen der geförderten Investitionen auf der Grundlage der<br />
Betriebsleiterbefragung in Baden-Württemberg/Bayern .......................................... 66<br />
Abbildung 3.15:<br />
Abbildung 3.16:<br />
Würden Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern die geförderte<br />
Ivestition heute genauso wieder durchführen?......................................................... 68<br />
Ex-post-Betrachtung der geförderten Investition durch die Betriebsleiter<br />
in Baden-Württemberg/Bayern im Fall „ohne Förderung“ ........................................ 70<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XX<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Abbildung 3.17: Betriebe, die ohne Förderung nicht investieren würden (n=10) in Prozent<br />
vom Rest (n=14) in Baden-Württemberg/Bayern ..................................................... 71<br />
Abbildung 3.18: Entwicklung Interventionspreise und Auszahlungspreise in Deutschland ............... 73<br />
Abbildung 3.19: Investitionshemmnisse der geförderten und nicht geförderten Betriebe<br />
in Baden-Württemberg/Bayern (n=46) ..................................................................... 77<br />
Abbildung 3.20: Vorschläge der Berater zur Vereinfachung der AFP-Umsetzung in Baden-<br />
Württemberg (n=8) ................................................................................................... 81<br />
Abbildung 3.21: Triebfedern und Folgen einer Fokussierung der Ziele ............................................. 82<br />
Abbildung 3.22: Interventionslogik der Agrarinvestitionsförderung .................................................... 88<br />
Abbildung 3.23: AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 .................................... 93<br />
Abbildung 3.24: Förderfähige Investitionsvolumina des AFP in Baden-Württemberg von<br />
2000 bis 2004 ........................................................................................................... 93<br />
Abbildung 6.1: Regionale Verteilung der Stichprobe...................................................................... 170<br />
Abbildung 6.2:<br />
Abbildung 6.3:<br />
Abbildung 6.4:<br />
Abbildung 6.5:<br />
Abbildung 6.6:<br />
Abbildung 6.7:<br />
Abbildung 6.8:<br />
Abbildung 6.9:<br />
Anteile des Dauergrünlands an der gesamten LF (%) in den Landkreisen<br />
Baden- Württembergs 2003 ................................................................................... 174<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch MEKA-Maßnahmen<br />
insgsamt ................................................................................................................. 175<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch bestimmte MEKA-<br />
Maßnahmen (mittels welcher Maßnahmen wurde Bodenerosion verringert?) ...... 175<br />
Anteile der MEKA-geförderten ökologisch bewirtschafteten Flächen an der<br />
gesamten LF (%) in den Landkreisen Baden- Württembergs 2004 ....................... 177<br />
Meinungsbild zur Minderung der Bodenverunreinigung durch Verringerung des<br />
Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel im Rahmen von MEKA<br />
insgesamt ............................................................................................................... 178<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenverunreinigung durch bestimmte<br />
MEKA-Maßnahmen (durch welche Maßnahmen wurde die Bodenbelastung<br />
gemindert?)............................................................................................................. 179<br />
Meinungsbild zur Wirksamkeit von MEKA-Maßnahmen im Bereich der<br />
Verminderung der Verunreinigung von Wasser und Böden................................... 182<br />
Meinungsbild zum Umfang der Reduzierung von Düngung und PSM-Einsatz<br />
zwischen 2000 und 2004........................................................................................ 182<br />
Abbildung 6.10: Meinungsbild zum Umfang der Durchführung einer N-Bilanz ................................ 183<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Verzeichnis der Abbildungen XXI<br />
Abbildung 6.11: Meinungsbild zum Artenschutz mittels des Schutzes von Flora und Fauna<br />
auf landwirtschaftlichen Flächen durch MEKA ....................................................... 187<br />
Abbildung 6.12: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlichen Anbaumustern bedeckten<br />
Flächen durch MEKA (wurden entsprechende Fruchtfolgen und<br />
Pflanzenarten erhalten?) ........................................................................................ 187<br />
Abbildung 6.13: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten Flächen<br />
durch MEKA (wurde mittels Förderung im Rahmen von MEKA<br />
Bodenbedeckung gewährleistet?) .......................................................................... 188<br />
Abbildung 6.14: Angaben zum Vorhandensein ökologischer Infrastrukturen mit Habitatfunktion<br />
durch MEKA (sind entsprechende Lebensräume vorhanden?) ...................... 191<br />
Abbildung 6.15: Angaben zum Beitrag von MEKA zur Erhaltung wertvoller Habitate auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen (wurden diese Lebensräume durch MEKA<br />
erhalten?)................................................................................................................ 191<br />
Abbildung 6.16: Einschätzung des Beitrages von MEKA-Maßnahmen zum Schutz von<br />
Landschaften (Kohärenz, Differenzierung, kulturelle Eigenart).............................. 196<br />
Abbildung 6.17: Meinungsbild der Begünstigten zum Grad der Zielerreichung im Rahmen<br />
von MEKA............................................................................................................... 197<br />
Abbildung 6.18: Einschätzung der Begünstigten zum Grad der Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen<br />
(hat MEKA in dem betreffenden Bereich positive Wirkung gezeigt?) ...... 199<br />
Abbildung 6.19: MEKA-Förderung in Euro/ha LF in den Landkreisen Baden-<br />
Württembergs 2004 ................................................................................................ 200<br />
Abbildung 6.20: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von MEKA (sehen Sie MEKA als<br />
nachhaltige Zukunftsperspektive an?).................................................................... 201<br />
Abbildung 6.21: Meinungsbild der Begünstigten zur formalen Ausgestaltung von MEKA............... 202<br />
Abbildung 6.22: Meinungsbild der Begünstigten zur Kontrollierbarkeit der Maßnahmen<br />
des MEKA............................................................................................................... 202<br />
Abbildung 6.23: Niveauhebung in der Agrarumweltqualität ab 2007 ............................................... 204<br />
Abbildung 6.24: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge<br />
entkoppelter Direktzahlungen................................................................................. 209<br />
Abbildung 6.25: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />
Direktzahlungen in ausgewählten <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken........................... 211<br />
Abbildung 6.26: Meinungsbild zur künftigen Ausgestaltung des MEKA seitens der<br />
Begünstigten........................................................................................................... 212<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XXII<br />
Verzeichnis der Abbildungen<br />
Abbildung 6.27: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von Agrarumweltmaßnahmen nach<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken (sehen Sie in MEKA eine nachhaltige<br />
Zukunftsperspektive?) ............................................................................................ 215<br />
Abbildung 6.28: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie in<br />
Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis 2004 auf<br />
landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ........................... 220<br />
Abbildung 6.29: Verteilung der Fördersummen in Euro (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />
in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />
bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ...... 221<br />
Abbildung 6.30: Verteilung der Vertragsabschlüsse (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />
in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />
bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001) ...... 222<br />
Abbildung 6.31: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren 2000 bis 2004 in<br />
Landkreisen Baden-Württembergs......................................................................... 223<br />
Abbildung 6.32: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der Förderschwerpunkte<br />
(Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen Landkreisen<br />
(bezogen auf 100%). Maßnahmendichte in ha/qkm LF. ........................................ 226<br />
Abbildung 6.33: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />
Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und<br />
Oberflächenwasser, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000– 2004 .......... 232<br />
Abbildung 6.34: Gegenüberstellung des Indexes für den Arten- und Biotopschutz und den<br />
jeweiligen Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/ Stadtkreisen.................... 237<br />
Abbildung 6.35: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“ ....................................... 238<br />
Abbildung 6.36: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />
ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000 – 04 mit dem Index „Arten- und<br />
Biotopschutz“. Die grüne Farbabstufung entspricht der der Abbildung 6.19 ......... 239<br />
Abbildung 6.37: Lage der gemeldeten NATURA 2000 Schutzgebiete in Baden-Württemberg ....... 242<br />
Abbildung 6.38: Anteile der NATURA 2000 Schutzgebietsflächen an der gesamten<br />
Landkreisfläche (Stand 2004)................................................................................. 243<br />
Abbildung 6.39: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis<br />
in ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000-2004 mit dem Gebietsanteil der<br />
NATURA2000 Flächen (Stand: 2004) .................................................................... 244<br />
Abbildung 6.40: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach LPR VO (EG)<br />
Nr. 1257-1999 (Extensive Rinderweide) ................................................................ 246<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Verzeichnis der Abbildungen XXIII<br />
Abbildung 6.41: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4<br />
(Untergrenzflur) bezogen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im<br />
Schnitt der Jahre 2000 – 2004 ............................................................................... 248<br />
Abbildung 7.1:<br />
Abbildung 7.2:<br />
Abbildung 7.3:<br />
Abbildung 7.4:<br />
Regionale Verteilung der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung (g)<br />
geförderten Standorte in Baden-Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.04)....... 264<br />
Investitionsumfang nach Sektoren der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />
geförderten Projekte in den Regierungsbezirken von Baden-Württemberg<br />
(Bewilligungsstand 31.12.04) ................................................................................. 265<br />
Intensität der Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach<br />
Betriebsgrößen vor der Antragstellung (t-0) und geplant (t-1) ............................... 276<br />
Wertschöpfung der wichtigen Sektoren in Baden-Württemberg zu den Zeitpunkten<br />
Ist, Plan und realisiert nach Abschluss (Mehrfachnennungen<br />
enthalten)................................................................................................................ 280<br />
Abbildung 7.5: Anteil vertraglich gebundener Rohware* am Gesamtrohwarenbezug .................. 282<br />
Abbildung 7.6:<br />
Abbildung 7.7:<br />
Abbildung 7.8:<br />
Investitionsanteil des jeweiligen Zieles in den Projekten, die dieses Ziel<br />
genannt haben........................................................................................................ 285<br />
Nennungen wichtiger Umweltziele bei Investitionen im Bereich der<br />
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.......................... 287<br />
Investitionen in den Umweltschutz, ermittelt aus der förderfähigen<br />
Gesamtinvestitionssumme und Relativangaben zu Umweltzielen......................... 288<br />
Abbildung 9.1: Anzahl der laufenden Verfahren im Schnitt der Jahre 2003/04 ............................. 351<br />
Abbildung 10.1: Fördersummen MEKA, AZL, Flurbereinigung und AFP der<br />
Jahre 2000 – 2004.................................................................................................. 441<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XXIV<br />
Verzeichnis der Übersichten<br />
Verzeichnis der Übersichten<br />
Übersicht.5.1:<br />
Übersicht 6.1:<br />
Differenzierung der Gewährung von AZL bei stillgelegten und<br />
bewirtschafteten Flächen........................................................................................ 157<br />
Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen<br />
Maßnahmenbereiche des MEKA II in den Antragsjahren 2003 und 2004............. 163<br />
Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) des MEKA ) ..................................................................... 165<br />
Übersicht 6.3:<br />
Übersicht 6.4:<br />
Übersicht 6.5:<br />
Übersicht 6.6:<br />
Übersicht 6.7:<br />
Tatsächlicher 1) und erwarteter 2) geförderter Flächenumfang für die Maßnahmen<br />
des MEKA (operationelle Ziele bezogen auf das jeweilige Antragsjahr) ............... 166<br />
Landkreise mit Anteilen MEKA geförderter Streuobstbestände an den<br />
Grünlandflächen > 10% 2004................................................................................. 192<br />
Entwicklung der MEKA-Förderbeträge und Tierzahlen im Bereich der<br />
Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen 2000 bis 2004 ................ 194<br />
Positive Wirkungen der Maßnahmenbereiche des MEKA II auf die<br />
Verbesserung von Ökologie und Umwelt ............................................................... 198<br />
MEKA-Maßnahmen und Cross Compliance als Basis für ELER – Potentielle<br />
Berührungspunkte 1) ................................................................................................ 206<br />
Übersicht 6.8: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001) ........................................................ 225<br />
Übersicht 6.9:<br />
Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen<br />
Verordnungen (Teil A) ............................................................................................ 227<br />
Übersicht 9.1: Förderstruktur der Flurbereinigung......................................................................... 344<br />
Übersicht 9.2: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Flurbereinigung ..................... 348<br />
Übersicht 9.3: Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen......................................................... 377<br />
Übersicht 9.4: Bewertungsfragen, Indikatoren und Zielvorgaben ................................................. 379<br />
Übersicht 9.5:<br />
Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IV - Frauenförderung im<br />
Ländlichen Raum.................................................................................................... 384<br />
Übersicht 9.6: Indikatoren des Kapitels IX - Frauenförderung im Ländlichen Raum .................... 386<br />
Übersicht 9.7: Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Naturparke............................. 423<br />
Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse - Querschnittsfrage 1................................... 442<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Abkürzungsverzeichnis<br />
XXV<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Abb.<br />
AF<br />
AFP<br />
AK<br />
ALLB<br />
Art.<br />
AZL<br />
B&Z<br />
BayWa<br />
BE<br />
ben.<br />
BMVEL<br />
BFH<br />
BHD<br />
BVP<br />
BW<br />
DGL<br />
DVO<br />
DIN<br />
EAGFL<br />
EDV<br />
EFRE<br />
EG<br />
ELR<br />
EPLR<br />
EU<br />
EW<br />
EZG<br />
FAL<br />
FBG<br />
FD<br />
FFH-Richtlinie<br />
Fm<br />
Abbildung<br />
Ackerfläche<br />
Agrarinvestitionsförderprogramm<br />
Arbeitskraft<br />
Amt für <strong>Landwirtschaft</strong>, Landschafts- und Bodenkultur<br />
Artikel<br />
Ausgleichszulage<br />
Blumen und Zierpflanzen<br />
Bayerische Warenvermittlung AG<br />
Beschäftigungseffekte<br />
benachteiligt<br />
Bundesministerium für Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft<br />
Brusthöhendurchmesser (Durchmesser eines Baumstammes in der Höhe<br />
von 1,3 m über dem Boden)<br />
Betriebsverbesserungsplan<br />
Baden-Württemberg<br />
Dauergrünland<br />
Durchführungsverordnung<br />
Deutsches Institut für Normung<br />
Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Elektronische Datenverarbeitung<br />
Europäischer Fond für regionale Entwicklung<br />
Europäische Gemeinschaft<br />
Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />
Europäische Union<br />
Einwohner<br />
Erzeugergemeinschaft<br />
Bundesforschungsanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Forstbetriebsgemeinschaft<br />
Forstdirektion<br />
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie<br />
Festmeter<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XXVI<br />
FSC<br />
FTE<br />
FVA<br />
GABl<br />
GAK<br />
GE<br />
Geb.<br />
GF<br />
GIS<br />
GL<br />
GmbH<br />
GPS<br />
GV / GVE<br />
ha<br />
HACCP<br />
HE<br />
HFF<br />
HLBS<br />
HQZ<br />
Hrsg.<br />
InVeKoS<br />
ISO<br />
JLF<br />
km 2<br />
KOM<br />
kWh<br />
LEADER+<br />
LEH<br />
LEL<br />
LF<br />
LFL<br />
LFV<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Forest Stewardship Council, Forstliches Zertifizierungssystem.<br />
Vollzeitäquivalentgrößen<br />
Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg<br />
Gemeinsames Amtsblatt Baden-Württemberg<br />
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"<br />
Getreideeinheit<br />
Gebiet<br />
Grünlandfläche<br />
Geografisches Informationssystem<br />
Grünland<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Global Positioning System<br />
Großvieheinheit<br />
Hektar<br />
Hazard Analysis Critical Control Points<br />
Haupterwerb<br />
Hauptfutterfläche<br />
Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen<br />
e.V.<br />
Herkunfts- und Qualitätszeichen für Agrarprodukte aus Baden-<br />
Württemberg<br />
Herausgeber<br />
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem<br />
International Standardisation Organization<br />
Junglandwirteförderung<br />
Quadratkilometer<br />
Europäische Kommission<br />
Kilowattstunde<br />
Liaison Entre Actions de Développement de l`Economie Rurale = Verbindung<br />
zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Räume<br />
Lebensmitteleinzelhandel<br />
Landesanstalt für Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der ländlichen<br />
Räume<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>lich genutzte Fläche<br />
Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung<br />
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Abkürzungsverzeichnis<br />
XXVII<br />
LKW<br />
LLG<br />
LPR<br />
LR<br />
LRB<br />
LVZ<br />
Lastkraftwagen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetz Baden-Württemberg<br />
Landschaftspflegerichtlinie<br />
<strong>Ländlicher</strong> Raum<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Rentenbank<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Vergleichszahl<br />
m² Quadratmeter<br />
m 3<br />
ME<br />
MEKA<br />
MELAP<br />
MLR<br />
NE<br />
O&G<br />
PEFC<br />
PLANAK<br />
PLENUM<br />
PSM<br />
QS<br />
QS-Systeme<br />
RDV<br />
RGV<br />
RP<br />
S&P<br />
SAC<br />
SchALVO<br />
SPA<br />
StBE<br />
SWOT<br />
Tab.<br />
U<br />
ULO<br />
V&F<br />
VdAW<br />
Kubikmeter<br />
Multiplikatoreffekte<br />
Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />
Modellprojekt „Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung<br />
des innerörtlichen Potentials<br />
Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und den Ländlichen Raum<br />
Nebenerwerb<br />
Obst und Gemüse<br />
Paneuropäische Forstzertifizierung, Forstl. Zertifizierungssystem<br />
Bund/Länder – Planungsausschuss Agrarstruktur- und Küstenschutz<br />
Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt<br />
Pflanzenschutzmittel<br />
Qualität und Sicherheit<br />
Qualitätssicherungssysteme<br />
Rahmendienstvereinbarung<br />
Rauhfutter-Großvieheinheit<br />
Regierungspräsidium<br />
Saatgut- und Pflanzgut<br />
Special Area of Conservation<br />
Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung<br />
Special Protected Area<br />
Standardbetriebseinkommen<br />
Strength-Weakness Opportunities-Threats = Stärken-Schwächen-<br />
Analyse<br />
Tabelle<br />
Umtriebszeit. Geplante Produktionsdauer eines Waldbestandes<br />
Ultra Low Oxygene<br />
Vieh und Fleisch<br />
Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
XXVIII<br />
Vfm<br />
VO<br />
VO (EG)<br />
VuV<br />
W&A<br />
WBV<br />
WLZ<br />
ZS-LFV<br />
Vorratsfestmeter<br />
Verordnung<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
Verordnung der Europäischen Gemeinschaft<br />
Verarbeitung und Vermarktung<br />
Wein und Alkohol<br />
Waldbesitzerverbände<br />
Württembergische <strong>Landwirtschaft</strong>liche Zentralgenossenschaft AG<br />
Zentrale EDV-Sachbearbeitung und –Produktion der Landesforstverwaltung<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Zusammenfassung 1<br />
0 Zusammenfassung<br />
Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR) des Landes Baden-Württemberg ist<br />
zentraler Teil der Politik für den Ländlichen Raum in diesem Bundesland. Der EPLR umfasst in den zu<br />
evaluierenden 5 Jahren 2000 – 2004 ein EU-Fördervolumen von rd. 568 Mio. €. Diese sind im Rahmen<br />
der Kofinanzierung zur Programmumsetzung eingesetzt worden. Damit sind bis zum Stichtag<br />
31.12.2004 71 % der eingeplanten Mittel ausgezahlt worden. Neben dem für den gesamten Programmzeitraum<br />
eingeplanten EU-Förderbetrag von 796 Mio € stehen nationale Mittel in Höhe von<br />
2.167 Mio. € zur Umsetzung der Förderprogramme zur Verfügung. Somit beläuft sich die gesamte<br />
eingeplante Fördersumme auf fast 3 Mrd. €.<br />
Das Programm EPLR baut auf 2 Förderschwerpunkten auf, die insgesamt 14 Maßnahmen umfassen.<br />
Am Fördervolumen gemessen stehen die Maßnahmen der Agrarumwelt mit über 60% Förderanteil an<br />
erster Stelle.<br />
Schutz der Umwelt (LPR, Naturparke): 9,022 Mio. € = 1 %<br />
Investitionen in landw. Betrieben; Niederlassungsbeihilfe, Junglandwirte 45,903 Mio. € = 6 %<br />
Benachteiligte Gebiete und Gebiete mit umweltspez. Einschränkungen 137,179 Mio. € = 17 %<br />
Agrarumweltmaßnahmen (MEKA, LPR): 485,888 Mio. € = 61 %<br />
Markt, Vermarktungskonzeptionen: 10,853 Mio. € = 1 %<br />
Forstwirtschaftliche Maßnahmen: 78,401 Mio. € = 10 %<br />
Flurbereinigung 29,243 Mio. € = 4 %<br />
ELR/Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum 0,943 Mio. €<br />
Abbildung 0.1: Indikativer Finanzplan – EU-Beteiligung in Baden-Württemberg – 2000 – 2006<br />
(gesamt 796 Mio. €)<br />
In Ergänzung zur Halbzeitbewertung, die 2003 vorgelegt wurde, sind in der Verlängerung des Evaluierungsberichtes<br />
zum Update im Folgenden die einzelnen Maßnahmen in ihrer Wirkungstiefe und –<br />
orientierung beschrieben. Dabei wurde im Update-Bericht besonderer Wert auf die Herausarbeitung<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
2 Zusammenfassung<br />
von Empfehlungen zur Anpassung des Programms an die aus SWOT-Analyse gegebenen Anforderungen<br />
gelegt.<br />
Investitionsförderung landwirtschaftlicher Betriebe und Junglandwirteförderung<br />
Im Bewertungszeitraum von 5 Jahren wurden rund 15.000 Betriebe in die Förderung einbezogen. In<br />
Anbetracht der gegebenen Betriebszahl in Baden-Württemberg ist hiermit ein hoher Akzeptanzgrad<br />
gegeben. Rein rechnerisch wurde mindestens jeder vierte Betrieb gefördert.<br />
Schwerpunkt der Förderung waren nach wie vor Stallbauten und sonstige Gebäude zur Verbesserung<br />
der Arbeitsbedingungen, des Tierschutzes und der Hygiene. Daneben stand aber auch ein sehr vielseitiges<br />
Spektrum der Förderung von kleinen Investitionen, die auch die Förderung von Anlagen und<br />
Maschinen umfasste.<br />
Die Junglandwirteförderung wurde in Kombination mit der einzelbetrieblichen Förderung großer Investitionen<br />
eingesetzt und erleichterte die Neuausrichtung und Zukunftsorientierung der Betriebe im<br />
Rahmen der Hofübergabe.<br />
Es wird unter Beachtung des Umfangs des erwarteten Strukturwandels und in Hinblick auf die strukturellen<br />
Betriebsgegebenheiten in Baden-Württemberg empfohlen, die Junglandwirteförderung beizubehalten.<br />
Insgesamt wurden 245 Mio. € öffentliche Mittel in die Bewilligung einbezogen. Hierdurch wurden im<br />
ländlichen Raum durch Einbindung des regionalen Handwerks in die Investitionsvorhaben im Rahmen<br />
der Umsetzung der Maßnahme deutliche Beschäftigungs- und Einkommenspotentiale aktiviert.<br />
Die Empfehlungen zielen dahin, die einzelbetriebliche Förderung und die Förderung der Niederlassung<br />
von Junglandwirten weiterhin fortzusetzen. Es werden aber gravierende Änderungsvorschläge<br />
vorgebracht. Auffällig war der relativ hohe Anteil von Mitnahmeeffekten, insbesondere bei den kleineren<br />
Investitionen. Entsprechend wird empfohlen, die Mindest-Investitionssumme auf 50.000 € anzuheben<br />
und Investitionsförderung von mobilen Gütern, insbesondere von Maschinen, nicht mehr vorzusehen.<br />
Darüber hinaus wird die Effizienz der direkten Zuschussgewährung im Vergleich zur<br />
Zinsvergünstigung von den Evaluatoren deutlich höher eingeschätzt. Entsprechend wird empfohlen,<br />
die Förderung auf eine Zuschussförderung umzustellen. Es wurde herausgestellt, dass Fördernotwendigkeit<br />
insbesondere im Bereich der Milcherzeugung gesehen wird. Hier sollte ein Schwerpunkt in<br />
die Förderung von Laufställen und Melkanlagen gesetzt werden. Dabei sollten Förderprojekte im V&V-<br />
Bereich mit der AFP-Förderung unter regionalen Aspekten abgestimmt werden.<br />
Die Förderung von Unter-Glas-Gärtnereien wurde als sehr kritisch eingeordnet. Hier wird empfohlen,<br />
zumindest Gartenbaubetriebe, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Handelstätigkeit haben,<br />
nicht in die Förderung einzubeziehen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass bei der Bewilligung<br />
der Förderung von Verkaufsgärtnereien insbesondere auf die Nettoeffekte abzustellen ist.<br />
Förderung benachteiligter Regionen durch die Gewährung einer Ausgleichszulage<br />
62 % der LF in Baden-Württemberg sind in das Konzept der benachteiligten Gebiete einbezogen. Ein<br />
großer Teil dieser Regionen ist zum Dauergrünland zu zählen. Aber auch Ackerbauregionen sind in<br />
die Gebietskulisse integriert, wenngleich auch der Ackerbau durch eine Reihe von Einschränkungen in<br />
Hinblick auf die Anbaukultur nicht grundsätzlich förderfähig ist.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Zusammenfassung 3<br />
Es konnte – wie schon in der Halbzeitbewertung – festgestellt werden, dass nur ein Teilausgleich in<br />
Hinblick auf die Benachteiligung zwischen normalen und benachteiligten Gebieten gewährt werden<br />
kann. Es wurde aber deutlich, dass die Ausgleichszulage in den benachteiligten Regionen für die<br />
landwirtschaftlichen Betriebe eine beachtliche Einkommenswirkung, zwischen 10% und 20 % der Einkommen,<br />
ausmacht. Befragungen und Fallstudien zeigten wiederum, dass bei Wegbrechen der Ausgleichszulage<br />
ein Brachfallen größerer Flächeneinheiten wahrscheinlich erscheint, insbesondere in<br />
den schwer zu bewirtschaftenden Grünlandregionen enger Täler und Berggebiete.<br />
Es wurde nachgewiesen, dass die strukturellen Entwicklungen und die Nutzungsentwicklungen im<br />
Vergleich von normalen und benachteiligten Regionen relativ parallel verlaufen sind. Hier konnten<br />
keine deutlichen Unterschiede ausgewiesen werden. Insgesamt wird es für richtig erachtet, die Förderung<br />
benachteiligter Regionen durch die Ausgleichszulage beizubehalten und später möglicherweise<br />
unter Beachtung des Einflusses der Cross Compliance-Regelungen entsprechend anzupassen.<br />
Agrarumweltpolitik (MEKA, LPR)<br />
Zumindest am Finanzvolumen gemessen bilden die Agrarumweltmaßnahmen der Landesagrarpolitik<br />
ein zentrales Feld, insbesondere das MEKA-Programm ist hier zu benennen. Rund 70 % der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe Baden-Württembergs nehmen auf ca. 73 % der landwirtschaftlich genutzten<br />
Fläche Baden-Württembergs an diesem Programm teil. Das Programm enthält sehr unterschiedliche<br />
und vielseitig orientierte umwelt- und naturschützende Teilmaßnahmen. Es hat ohne Einschränkung<br />
die Intensität der Landnutzung verringert und damit zum Schutz der Ressourcen Boden, Wasser und<br />
Luft beigetragen. Außerdem wurde die Erhaltung der abwechslungsreichen Kulturlandschaft Baden-<br />
Württembergs sowie die Arten- und Habitatvielfalt durch das Programm positiv unterstützt. Dieses hat<br />
auch dazu beigetragen, dass Tierrassen, die sich nicht rentabel in der Wirtschaftlichkeit darstellen,<br />
erhalten werden konnten.<br />
Die Empfehlungen der Evaluatoren haben jedoch für eine Reihe von Teilmaßnahmen Modifizierungsanregungen<br />
vorgegeben. In Hinblick auf die Umweltwirkung sind beispielsweise die Maßnahmen<br />
A1 „Regelmäßige Bodenanalysen“, A3 „Nützlinge im Obstbau“, A4 „Kontrollen im Wein- und<br />
Hopfenanbau“, A5 „Dokumentation von Bewirtschaftungsmaßnahmen“ nach Einschätzung der Evaluatoren<br />
nicht weiterzuführen. Unter Beachtung der hohen vorzuhaltenden Ausgaben für eine entsprechenden<br />
Kontrolle erscheinen die Maßnahmen E1 „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“, E2 „Stickstoff<br />
–20%“ sowie E5 „Herbizidverzicht“ nicht mehr programmäquivalent. Aus dem Maßnahmenbereich<br />
F („Biologische Bekämpfungsverfahren“) sollten insbesondere diejenigen Maßnahmen mit in<br />
Relation zum Potential marginaler Akzeptanz (entsprechende Maßnahmen im Acker-, Garten- und<br />
Obstbau) in andere Maßnahmen integriert bzw. gestrichen werden. Unter Beachtung der Cross<br />
Compliance-Regelungen ist zudem die Grundförderung des Grünlandes (Maßnahme B1) zu überprüfen.<br />
Insgesamt wird angeregt, die MEKA-Orientierung verstärkt auf die Ackerbau-Standorte auszurichten<br />
und daneben das Bemühen um Erhöhung der Artenvielfalt deutlich zu unterstützen. Somit sollte<br />
ein künftiger, in sachgerechter Weise neu benannter Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich (ÖKU-<br />
LA) in Baden-Württemberg ab 2007 „schlanker“ gestaltet und zudem auch ganz eindeutig zu anderen<br />
Maßnahmen des Naturschutzes (z.B. der LPR) abgegrenzt werden.<br />
Neben MEKA, zum Teil von den Evaluatoren angesprochen, nicht in klarer Abgrenzung, steht der<br />
Vertrags-Naturschutz, die Landespflege-Richtlinie (LPR), der zum Schutz punktueller werthaltiger<br />
Naturgüter eingesetzt wird, während MEKA flächendeckend angeboten wird. Es wurden rd. 10.000<br />
p.a. Verträge zum Vertrags-Naturschutz abgeschlossen, in denen spezifische Vorgaben von Natur-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
4 Zusammenfassung<br />
schutz-Auflagen durch die <strong>Landwirtschaft</strong> gegen Entgelt erfüllt werden. Bisher wurden gut 1 % der<br />
landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen des LPR gefördert. Neben eher geringfügiger Modifikationen<br />
des laufenden LPR-Maßnahmenbereichs, wie z.B. dem Wegfall der Pflegesatzbindung an die Flurbilanzwertstufen,<br />
wird vorgeschlagen, die Natura 2000 Gebietskulisse in den Vertrags-Naturschutz einzubinden.<br />
Marktstrukturförderung: Verarbeitung und Vermarktung<br />
Im Bereich der Förderung der Verarbeitung und Vermarktung wurden im Evaluierungszeitraum 260<br />
Förderfälle realisiert. Im Vordergrund standen dabei Investitionen, um Rationalisierungs-, Qualitätsverbesserungs-<br />
und auch Umweltschutzförderung zu initiieren.<br />
Die Wirkung für die <strong>Landwirtschaft</strong> ist in diesem Förderbereich außerordentlich schwierig zu messen.<br />
Es wurde deshalb vorgeschlagen, zwar grundsätzlich weiterhin eine Förderung zur Marktstrukturverbesserung<br />
vorzusehen, diese aber mit deutlicheren Vorgaben der Effizienzprüfung und der Effizienzkontrolle<br />
zu verbinden. Auch hier sollte eine deutliche Vorgabe zum Mindestinvestitionsvolumen gemacht<br />
werden, um Mitnahmeeffekte zu verringern. Die Förderung sollte grundsätzlich allen V&V-<br />
Branchen zugänglich sein.<br />
Forstwirtschaft<br />
Kofinanzierte Förderung für die Forstwirtschaft gab es nur im Zeitraum 2000 bis 2003 mit Ausnahme<br />
der Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung besonderer Schutzfunktionen und ökologischer Belange<br />
im Wald – Ausgleichszulage Wald, die durchgängig kofinanziert wurde. Ihre Bedeutung wurde im<br />
Halbzeitbericht dargestellt. Für eine zukunftsorientierte Förderung wurden insbesondere die Maßnahmen<br />
Jungbestandspflege und Ausbau der Infrastruktur, insbesondere Wegebau, als zentrale Anliegen<br />
der Förderung in der Forstwirtschaft gesehen. Die bisher realisierte Förderung der Aufforstung sollte<br />
sich hingegen nur noch auf Laubbaumbestände konzentrieren. Die Förderung der Bodenschutzkalkung<br />
sowie die des Vor- und Unterbaus sollten aus verschiedenen Begründungen nur noch eingeschränkt<br />
fortgesetzt werden. Die Ausgleichszulage „Wald“ sollte nur für die FFH-Gebiete angeboten<br />
werden.<br />
Flurneuordnung<br />
149 Flurneuordnungsverfahren wurden im Beurteilungszeitraum bis 2004 abgeschlossen. Dabei wurde<br />
ein Volumen öffentlicher Mittel im Umfang von 146 Mio. eingesetzt. Es konnte herausgearbeitet<br />
werden, dass durch diese Maßnahme sowohl die Arbeitsproduktivität in der <strong>Landwirtschaft</strong> als auch<br />
Anliegen des Naturschutzes realisiert werden konnten. Bedingt durch den integrierten Ansatz des<br />
Verständnisses von Flurneuordnung und die lange Wirkungszeit ist eine eindeutige Effizienzzuordnung<br />
jedoch nicht möglich.<br />
Als Empfehlung wurde deutlich ausgesprochen, neue Formen der Flurneuordnung in den Vordergrund<br />
zu stellen. Diese sollte zu noch eindeutigeren Steigerungen der Arbeitsproduktivität der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
führen. Der Wegebau ist so zu gestalten, dass Ringwege kombiniert mit Graswegen ein entsprechendes<br />
Wegenetz bilden, in dem große wettbewerbsfähige Schläge realisiert werden können. Selbstverständlich<br />
sollte neben diesen wettbewerbsorientierten Aspekten im Sinne der Nachhaltigkeit auch der<br />
Biotop- und Landschaftsschutz integriert sein. Die deutlichere Förderung des freiwilligen Landtausches<br />
wird für richtig erachtet. Weiterhin sollte unter den zu erwartenden finanziellen Kürzungen des<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Zusammenfassung 5<br />
EU-Haushalts geprüft werden, die Finanzierungsanteile der Kommunen und der Teilnehmergemeinschaften<br />
zu erhöhen.<br />
Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (ELR)<br />
Hier wurde kofinanziert nur bis zum Jahre 2002 gefördert. Die entsprechenden Wirkungsanalysen sind<br />
in der Halbzeitbewertung aufgeführt.<br />
Die ELER-VO/EG) 1698/2005 eröffnet nun neue Perspektiven der Einbeziehung des ELR in die neue<br />
Programmierung ab 2007. Im Schwerpunkt 3 wird im Vergleich zu bisherigen Regelung die Lebensqualität<br />
im ländlichen Raum, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und damit die Beschäftigung<br />
stärker betont. Bei den Maßnahnahmen im Schwerpunkt 3 sollte bei der neuen Programmierung<br />
der Lissabon-Prozess stärker in den Vordergrund gestellt werden mit dem Ansatz der Förderung der<br />
regionalen Wirtschaft. Das neue ELER eröffnet hierfür die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen<br />
und von Kleinstunternehmen. Daneben sollten zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen<br />
Raumes als Lebensraum und für den Tourismus die Vorhaben der Dorferneuerung fortgeführt<br />
werden.<br />
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum<br />
Die Förderung von „Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“ (IMF) hat mit 70 Projekten<br />
bis Ende 2004 einen beachtlichen Stellenwert erreicht. Es konnten sowohl positive Beschäftigungseffekte<br />
als auch erste positive Einkommenseffekte nachgewiesen werden. Es wird empfohlen,<br />
diese Maßnahme ungeschmälert fortzuführen, flächendeckend anzubieten, sie auch für Frauen aus<br />
dem Ländlichen Raum, die nicht direkt aus der <strong>Landwirtschaft</strong> kommen, stärker zu öffnen sowie die<br />
Innovation auf die jeweilige Region bezogen zu interpretieren.<br />
Naturparks<br />
Im Rahmen der Förderung von Naturparks wurde die Landschaftspflege, die Einrichtung von Freizeitinfrastruktur<br />
und insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit mit einer Fördersumme von gut 6 Mio. € unterstützt.<br />
Es wird vorgeschlagen, diese Maßnahme beizubehalten, sie aber schwerpunktmäßig auf die<br />
Förderung der Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung touristischer Aktivitäten zu konzentrieren und die<br />
Landschaftspflege in die LPR einzubinden.<br />
Gesamtergebnis<br />
Die Einzelmaßnahmen im Rahmen des EPLR Baden-Württemberg wiesen sowohl Synergie- als auch<br />
Konträr-Effekte auf. Sie wurden zwar im Rahmen eines Gesamtprogramms für die Entwicklung des<br />
Ländlichen Raums in Baden-Württemberg angeboten. Ihre Verzahnung und gegenseitige Unterstützung<br />
erscheint jedoch ausbaufähig.<br />
Durch das Programm wurden um 10.000 Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten oder geschaffen, diese<br />
ergaben sich überwiegend in den nicht landwirtschaftlichen Bereichen. Darüber hinaus wurde ein<br />
deutlicher Einkommensschub im ländlichen Raum ausgelöst. Dieser ist wesentlich größer als das<br />
öffentlich eingesetzte Mittelvolumen und wird auf weit über 1,5 Milliarden € geschätzt. Die Hebelwirkung<br />
der EU-Förderung ist mit 1:3 gegeben, d.h. dass durch die EU-Kofinanzierung ausgelöst, noch<br />
einmal entsprechend dreifach nationale Fördermittel zum Einsatz gekommen sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
6 Zusammenfassung<br />
Es wurde eine Wettbewerbsverbesserung der baden-württembergischen Land- und Forstwirtschaft<br />
erreicht. Damit einhergehend wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der gesellschaftlichen Strukturen im<br />
Ländlichen Raum initiiert. Die Mehrzahl der geförderten Fälle und, am Fördervolumen gemessen, der<br />
größere Anteil der Förderung zielt direkt oder mit deutlichen indirekten Nebenwirkungen auch auf den<br />
Umwelt-, Natur- und Tierschutz.<br />
Grundsätzlich kann, vor dem Hintergrund der SWOT-Analyse aus der EPLR-Dokumentation und der<br />
Ex-ante-Evaluierung herleitend, eine ziel- und damit problemorientierte Ausrichtung der Förderung<br />
bescheinigt werden. Die Besonderheiten des Landes Baden-Württemberg werden nach wie vor in<br />
dem Ziel-/Maßnahmen-Katalog des EPLR situations- und problemgerecht gewichtet berücksichtigt. Es<br />
wird von den Evaluatoren eine Reihe von beachtenswerten Modifikationsnotwendigkeiten in den einzelnen<br />
Maßnahmenbereichen vorgeschlagen. So sollten im kommenden Förderzeitraum die Schwerpunkte<br />
verschoben werden von der hohen Betonung der Agrarumweltpolitik, insbesondere in den<br />
Grünlandregionen, auf strukturwirksame Massnahmen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im Ländlichen Raum.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg 7<br />
1 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />
1.1 Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums (EPLR)<br />
Für die Förderperiode 2000 bis 2006 wurden alle EU-kofinanzierungsfähigen Maßnahmen zur Entwicklung<br />
des Ländlichen Raums in einer Verordnung zusammengefasst. Die Mitgliedstaaten hatten<br />
die Möglichkeit, unter Maßgabe dieser Verordnung ein horizontales Programm zur Entwicklung des<br />
Ländlichen Raums zu formulieren. Sie konnten - mussten aber nicht alle - in dem Artikel der VO (EG)<br />
1257/99 formulierten Maßnahmen in konkrete Entwicklungsmaßnahmen umsetzen. Sowohl spezifische<br />
naturräumliche, strukturelle oder sonstige Gründe als auch die Notwendigkeit der Kofinanzierung<br />
hatten dazu geführt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Maßnahmen in ihre Pläne<br />
aufgenommen hatten. Auch in Baden-Württemberg wurden nicht alle in der VO 1257/99 angesprochenen<br />
Maßnahmen integriert. Die Maßnahmen „Berufsbildung“ (Art. 9) und „Vorruhestand“ (Art. 10-<br />
12) wurden in Baden-Württemberg in der VO 1257/99 beschriebenen Form nicht umgesetzt. Entsprechende<br />
Inhalte werden durch andere bildungs- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in Baden-<br />
Württemberg abgedeckt. Innerhalb des EPLR Baden-Württemberg wurden 14 Maßnahmenbereiche<br />
formuliert , die wiederum eine Reihe von Teilmaßnahmen beinhalten.<br />
Im Laufe der Programmumsetzung kam es zu Programmänderungen. Diese wurden in der Halbzeitbewertung<br />
für die Jahre 2001 und 2002 beschrieben.<br />
Für die in diesen Bericht zu evaluierenden Maßnahmen der Jahre 2003 und 2004 ergaben sich folgende<br />
Änderungen:<br />
2003: Bedeutsame Anpassungen sind:<br />
Rindfleischerzeugung<br />
Das Land hat im MEPL für 2003 begründet, dass Marktpotential vorhanden ist.<br />
Die Förderung der Aufstockung wird vom MLR überwacht. Grundlage hierfür ist der Bestand an Mastrindern<br />
im Referenzzeitraum 2000 bis 2002.<br />
Sollten die geförderten zusätzlichen Mastplätze dazu führen, dass der Bestand an Mastrindern über<br />
den für den Referenzzeitraum ermittelten Bestand hinausgeht, wird das MLR einen Antragsstopp verfügen.<br />
Eier- und Geflügelsektor<br />
Investitionen im Eier- und Geflügelsektor, die mit einer Erhöhung der Produktionskapazität verbunden<br />
sind, können nur gefördert werden, wenn im Rahmen regionaler Programme dargelegt wird, dass auf<br />
der gegebenen Ebene Marktpotential vorhanden ist.<br />
Diese Einschränkung gilt nicht für die Freiland- oder Auslaufhaltung im Bereich der Geflügelmast nach<br />
den Vermarktungsnormen für besondere Haltungsverfahren gemäß VO (EWG) Nr. 1538/91.<br />
Das Land hat im EPLR für 2003 begründet, dass Marktpotential vorhanden ist.<br />
Die Förderung der Aufstockung wird vom MLR überwacht.<br />
Grundlage hierfür ist der Bestand an Legehennen im Referenzzeitraum 2000 bis 2002.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
8 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />
Sollten die geförderten zusätzlichen Legehennenplätze dazu führen, dass der Bestand an Legehennen<br />
über den für den Referenzzeitraum ermittelten Bestand hinausgeht, wird das MLR einen Antragsstopp<br />
verfügen.<br />
In dieser Bestimmung wird die bisherige Förderung emissionsmindernder Maßnahmen einschließlich<br />
des Sonderprogramms Energieeinsparung zusammengefasst.<br />
Umweltverträglichere Energieträger sind z.B. Biomasseverfeuerung, Fernwärme, Gas; auch der Netzanschluss<br />
ist zuwendungsfähig.<br />
Biomassefeuerungsanlagen sind regelmäßig dem Wirtschaftsteil zuzuordnen (einschließlich Heizkessel<br />
und Wärmespeicher, aber ohne Heizraum).<br />
Die Förderung von Biomasseheizungen wird begrenzt auf zuwendungsfähige Ausgaben bis zu<br />
500 € je kW Stückholzheizungen und<br />
600 € je kW für Hackschnitzelheizungen.<br />
Photovoltaische Solaranlagen mit Energieeinspeisung in das Netz werden nicht gefördert.<br />
Biogasanlagen werden nur gefördert, wenn überwiegend (nach Gewicht) landwirtschaftliche Biomasse<br />
eingesetzt wird. Soweit Fremdstoffe eingebracht werden, sind die einschlägigen Rechtsnormen zu<br />
beachten (z.B. Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierseuchengesetz, Kompostiererlass des UVM). Die<br />
Kosten der Erstabnahme sind analog zu Statik- und Prüfstatikkosten zuwendungsfähig.<br />
Für die Förderung von Mulchsaatgeräten werden 2003 bis auf Weiteres keine Anträge angenommen.<br />
Für Investitionen nach Nr. 2.1, die nicht nach Nr. 5.2.1 gefördert werden, sowie für Investitionen nach<br />
Nrn. 2.2 und 2.3 können zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen bis zu insgesamt 100.000 € gewährt<br />
werden.<br />
Die Zinsverbilligung kann bis zu 5 % betragen; ihre Dauer beträgt bis zu 10 Jahre. Der Barwert der<br />
Zinsverbilligung beträgt bis zu 20 %.<br />
Anstelle der Zinsverbilligung für Kapitalmarktdarlehen kann auch ein Zuschuss in Höhe von 17,5 %,<br />
höchstens 17.500 €, gewährt werden.<br />
2004: Bedeutsame Anpassungen sind:<br />
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz hat am 12.12.2003 die Fördergrundsätze<br />
zum Agrarinvestitionsförderprogramm 2004 mit folgenden Neuerungen beschlossen:<br />
Umstellung der Junglandwirteförderung von einem Festbetrag in Höhe von 10.000 € auf eine Zuschussregelung<br />
in Höhe von 10 %, höchstens 20.000 €, gebunden an große Investitionen.<br />
Einführung der Förderung von betrieblichen Managementsystemen (Aufzeichnungen zur Vermeidung<br />
von Sanktionen im Bereich der Ausgleichsleistungen u.a.).<br />
Aufnahme der Förderung von Hangspezialmaschinen mit der Folge einer Erhöhung des Zuschusses<br />
von 22,5 auf 35 %.<br />
Aufgrund knapper Fördermittel waren folgende Änderungen erforderlich:<br />
Wegfall des Zuschusses von 17,5 % (bisher alternativ zum „Agrarkredit“).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg 9<br />
Streichung der Förderung von Mulchsaatgeräten (bisher ausgesetzt).<br />
Einheitliche Förderung von Güllebehältern mit 35 % Zuschuss auch in Problem- und Sanierungsgebieten<br />
(bisher 60 %).<br />
Verzicht auf die Förderung von Kleinstinvestitionen (unter 10.000 €) wie Pflanzenschutzgeräte, Ferienwohnungen,<br />
Maschinen der Außenwirtschaft.<br />
Reduzierung des Zuschusses für Biomasseheizungen von 35 % auf 22,5 %.<br />
Gleichstellung der Förderung von nachträglichen Erschließungsmaßnahmen mit der Erschließung im<br />
Zuge einer Aussiedlung.<br />
Außerdem wurden zur Verwaltungsvereinfachung das bisherige Regionalprogramm und das bisherige<br />
Agrarinvestitionsförderungsprogramm im neuen Agrarförderprogramm 2004 untergebracht. Damit gibt<br />
es künftig nur noch eine Richtlinie.<br />
Durch die vielfältigen Änderungen und den Austausch verschiedener Fördertatbestände zwischen den<br />
einzelnen Programmen war es geboten, die Übersichtlichkeit zu verbessern. Deshalb wurden alle<br />
bisherigen Einzelrichtlinien in einer einzigen Richtlinie zusammengefasst. Sie heißt in der Kurzbezeichnung<br />
„Agrarförderung“ und ist in einzelne Abschnitte gegliedert:<br />
Abschnitt A: Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)<br />
Abschnitt B: Förderung der Aquakultur, Binnenfischerei und aquatischen Ressourcen (FIAF)<br />
Abschnitt C: Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (WASS)<br />
Abschnitt D: Förderung betrieblicher Managementsysteme (BMS)<br />
Abschnitt E: Allgemeine Bestimmungen (ALLG)<br />
Von den für 2000 bis 2004 für die Maßnahmen des EPLR eingeplanten EU-Fördermittel wurden in der<br />
Periode 2000-2004 insgesamt 566,96 Mio. € realisiert. Bezogen auf die für den gesamten Zeitraum<br />
zur Verfügung stehenden Mittel beträgt damit der Realisierungsgrad zum 31.12.2004 rund 71 %. Trotz<br />
der weitgehenden Ausschöpfung der Mittel weichen jedoch einzelne Maßnahmen deutlich von den<br />
geplanten Mittelansätzen ab. Gründe hierfür wurden in der Halbzeitbewertung und werden in den Folgeabschnitten<br />
der einzelnen Programm-Maßnahmen jeweils angesprochen.<br />
1.2 Beschreibung und Analyse des Programmgebietes<br />
Der Plan zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg enthält eine<br />
ausführliche Analyse der regionalen und sektoralen Situation des Landes. Die dort gegebenen Daten<br />
wurden schon in der Halbzeitbewertung und jetzt im Up-Date-Bericht bis auf das Jahr 2004 fortgeschrieben.<br />
Baden Württemberg zählt zu den wirtschaftlich starken Regionen der EU. Industriezentren mit weltwirtschaftlicher<br />
Bedeutung für die Exportwirtschaft stehen typische ländliche Regionen mit vollkommen<br />
andersartiger Wirtschaftsstruktur und Bevölkerungsdichte gegenüber. Die Verlangsamung der<br />
allgemeinen Wirtschaftsentwicklung seit Anfang dieses Jahrhunderts hat sich auf die Wirtschaft des<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
10 Umsetzung der Verordnung (EG) 1257/99 in Baden-Württemberg<br />
Landes zwar auch, aber mit deutlich geringerer Intensität, ausgewirkt. Ein leistungsfähiger Mittelstand,<br />
der oftmals auch Standorte in ländlichen Regionen besetzt, und eine deutliche Exportorientierung der<br />
Wirtschaft insgesamt, haben gravierende negative Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte begrenzt.<br />
In Baden-Württemberg werden 61,2 % der Landesfläche dem Ländlichen Raum zugeordnet. 26,3 %<br />
der Gesamtbevölkerung lebt im Ländlichen Raum. Innerhalb des Landes variiert die regionale Bevölkerungsdichte<br />
sehr ausgeprägt von 2.890 Einwohnern pro km 2 bis zu 102 Einwohnern pro km 2 . Die<br />
Entwicklung im Ländlichen Raum zeigt jedoch, dass es sich nicht um sog. „Rückstandsgebiete“ handelt,<br />
wenngleich auch in der Ausprägung absoluter Kennwerte wie Bevölkerungsdichte, Einkommen<br />
pro Kopf oder Versorgung mit Infrastruktur deutliche Disparitäten zu den Verdichtungsräumen bestehen.<br />
Insbesondere durch Zuwanderungsbewegungen ist für das Land insgesamt ein leichter Anstieg der<br />
Bevölkerungszahl, aber auch in Teilen der Ländlichen Räume, zu beobachten. Dabei zeigen die Ländlichen<br />
Räume am Rande der Verdichtungsräume den deutlichsten Anstieg auf.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 11<br />
2 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
2.1 Entwicklungspotentiale – Änderungen 2003, 2004<br />
Im Rahmen der SWOT-Analyse sind sieben Besonderheiten des Landes und - darin eingebunden -<br />
seiner ländlichen Räume anzusprechen:<br />
a) Natürliche Gegebenheiten,<br />
b) Bevölkerungsdichte,<br />
c) Betriebs- und Flächenstruktur in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
d) Bestandsstrukturen in der Tierhaltung,<br />
e) Vermarktungsstrukturen,<br />
f) Forstgegebenheiten,<br />
g) Allgemeine wirtschaftliche Situation.<br />
h) Umwelt<br />
Im Folgenden werden nur Änderungen und Besonderheiten im Vergleich zur Darstellung in der Halbzeitbewertung<br />
angeführt, die für den Zeitraum 2003-2004 zu beobachten waren, und die für die sich<br />
anschließende SWOT-Analyse als bedeutsam erscheinen.<br />
Zu a): Die naturräumlichen Besonderheiten des Landes haben sich nicht grundlegend verändert, sie<br />
kommen aber – durch die GAP-Reform 2005 ausgelöst – noch deulticher in ihren Auswirkungen auf<br />
die landwirtschaftliche Produktion zum Tragen. Der relativ hohe Anteil an ungünstigen Produktionsstandorten<br />
(Schwäbische Alb, Schwarzwald, hochwassergefährdete Standorte) hat im Rahmen der<br />
Einführung der entkoppelten Flächenprämien die Gefahr erhöht, dass an diesen Standorten die landwirtschaftliche<br />
Produktion im engeren Sinne zurückgedrängt wird. Ein direktes Brachfallen von Flächen<br />
wird jedoch noch nicht erwartet (vgl. Fallstudie Schwarzwald, AZL im Anhang).<br />
Die Rindfleischproduktion, Bullenmast ebenso wie Milchkuhhaltung, wird im Rahmen der GAP-Reform<br />
2005 in Baden-Württemberg zurückgehen. Erwartbar ist darüber hinaus auch, dass an einigen Standorten<br />
damit sehr deutlich die Dichte der Milchproduktion sinken wird.<br />
Insofern gewinnen in der Analyse des Update die natürlichen Gegebenheiten deutlich an Einfluss auf<br />
die Produktionsentscheidungen. Dies ist zu beachten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
12 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
Zu b): An der Bevölkerungssituation sind keine deutlichen Änderungen erkennbar.<br />
Zu c): Der Strukturwandel hat sich im Betrachtungszeitraum fortgesetzt. Die Abnahmeraten der Betriebe<br />
für 2003 waren 3,5 % p.a., für 2004 sind 3.3 % p.a. gegeben. Die Haupterwerbsbetriebe bewirtschaften<br />
2004 im Durchschnitt 44 ha/LF, die Nebenerwerbsbetriebe durchschnittlich 10 ha/LF. Erwartbar<br />
ist, dass im Rahmen der GAP-Reform die Rate des Strukturwandels steigen wird und der Anteil<br />
der Nebenerwerbsbetriebe, der in Baden-Württemberg ohnehin schon hoch ist (65,3 %, 2004), noch<br />
zunimmt. Baden-Württemberg weist mit 22 ha LF pro Betrieb die kleinste durchschnittliche Betriebsgröße<br />
im Bundesländervergleich auf. Die Flächen sind hier nur gut halb so groß wie im Bundesdurchschnitt<br />
(um 40 ha). Bayern und Rheinland-Pfalz liegen mit jeweils 24 ha durchschnittlicher Betriebsgröße<br />
nur knapp davor. So bewirtschaften nach wie vor gut 50 % der Betriebe eine LF von unter 10<br />
ha, auf die allerdings nur ein Anteil von 8,4 % der LF des Landes entfällt. Demgegenüber bewirtschaften<br />
lediglich 8.400 größere Betriebe mit einer Flächenausstattung von 50 und mehr ha über die Hälfte<br />
der 1,45 Mill. ha LF. Die Wachstumsschwelle, jene Kenngröße, unterhalb derer die Zahl der Betriebe<br />
abnimmt und oberhalb derer die Zahl der Betriebe zunimmt, hat sich weiter nach oben verschoben<br />
und dürfte inzwischen bei einer Betriebsgröße von etwa 75 ha LF liegen. Ihren betriebswirtschaftlichen<br />
Schwerpunkt haben die Haupterwerbsbetriebe im Land im Bereich Futterbau/Weidevieh: 40 % aller<br />
Betriebe verdienen vor allem mit Milchviehwirtschaft und Rindermast ihr Geld. Es folgen die Pflanzenbau-Viehhaltungs-Verbundbetriebe<br />
(16,7 %), bei denen keine deutliche Schwerpunktbildung erkennbar<br />
ist, und die Dauerkulturbetriebe (14,1 %). Im Jahr 2003 wurden insgesamt 57,6 % (837.300 ha)<br />
der LF des Landes ackerbaulich genutzt, während auf das Dauergrünland 38,9 % (565.100 ha) entfielen.<br />
Die restlichen Flächen waren überwiegend Obstanlagen und Reblandflächen (jeweils ca. 1,5 %).<br />
Im Laufe der letzten 24 Jahre sind die Ackerflächen nahezu konstant geblieben, während sich die<br />
Größe der Dauergrünlandflächen um 10,1 % verringert hat. Dabei muss berücksichtigt werden, dass<br />
die landwirtschaftlich genutzten Flächen insgesamt in diesem Zeitraum um 51.000 ha oder 3,4 % zurückgegangen<br />
sind, zum großen Teil zugunsten von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Der Rückgang<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe und die Steigerung der Produktivität blieben nicht ohne Auswirkungen<br />
auf die Zahl der in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigten Personen. Mit dem überwiegenden Rückgang<br />
der Familienbetriebe ging auch eine deutliche Veränderung der Struktur der Arbeitskräfte einher. Bemerkenswert<br />
hoch ist die Zahl der nicht ständig beschäftigten Arbeitskräfte (Saisonarbeitskräfte), deren<br />
Arbeitseinsatz nur weniger als drei Monate dauert. Mit gut 67.500 Personen waren es im Jahr<br />
2003 über 70 % aller Fremdarbeitskräfte.<br />
Der Sektor <strong>Landwirtschaft</strong> bindet in Baden-Württemberg noch um 2% der Erwerbstätigen. Dabei ist<br />
aber darauf hinzuweisen, dass Nebenerwerbslandwirte mit einem außerlandwirtschaftlichen Hauptberuf<br />
nicht zu den in der <strong>Landwirtschaft</strong> Erwerbstätigen gezählt werden, wie z.B. auch nicht Altenteiler<br />
und mithelfende Familienangehörige. Dieses schmälert statistisch die Erwerbstätigenzahl im<br />
Agrarsektor Baden-Württembergs ganz ausgeprägt, da die nebenberufliche <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-<br />
Württemberg eine außerordentliche Bedeutung hat. In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil der<br />
Nebenerwerbsbetriebe stetig erhöht und umfasst heute 65,3 % der bewirtschafteten Betriebe. Diese<br />
Besonderheit und die historisch begründeten Erbsitten haben dazu geführt, dass Baden-Württemberg<br />
auch heute noch einen sehr hohen Anteil von Kleinbetrieben in der <strong>Landwirtschaft</strong> aufweist. Trotz des<br />
erheblichen Strukturwandels der vergangenen Jahre ist ein sehr ungünstiges Strukturgefälle im Vergleich<br />
zu anderen Regionen der EU gegeben.<br />
Besonderheiten sind auch für die Entwicklung der Ökologischen <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-Württemberg<br />
beobachtbar. Nach den Ergebnissen aus der ASE 2003 wirtschafteten im Jahr 2003 von den annähernd<br />
65.800 landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg knapp 5 % oder gut 3.100 Land-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 13<br />
wirte nach den Kriterien des ökologischen Landbaus. Von diesen Betrieben werden mittlerweile<br />
92.900 Hektar (ha) bzw. 6,5 % der LF bewirtschaftet. Mit durchschnittlich 30 ha LF liegt die Flächenausstattung<br />
der Betriebe des ökologischen Landbaus um nahezu 40 % höher als die der konventionellen<br />
Betriebe. Wie in der gesamten baden-Württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong> sind die traditionell familiären<br />
Strukturen auch im Öko-Landbau vorherrschend. Über 90 % der ökologisch wirtschaftenden<br />
Betriebe werden in der Rechtsform Einzelunternehmen – dem klassischen Familienbetrieb – geführt.<br />
Allerdings haben sich die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), die seit Anfang der 90er Jahre in<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> an Bedeutung gewinnen, im ökologischen Landbau mit 5,2 % schon stärker etabliert.<br />
Im Land der Nebenerwerbslandwirtschaft liegt der Anteil der Haupterwerbsbetriebe im Öko-<br />
Landbau mit 44,3 % um 10 Prozentpunkte höher als im konventionellen Bereich. Insgesamt können<br />
diese Entwicklungen Anzeichen für ein Aufweichen der familiär geprägten Strukturen sein und eine<br />
verstärkte Ausrichtung des modernen landwirtschaftlichen Betriebes auf eine effektive, rationalisierte<br />
Arbeitsgestaltung anzeigen. Der Umstieg auf die ökologische Betriebsführung bedeutet eine völlige<br />
Neuausrichtung der betriebswirtschaftlichen Abläufe und birgt nicht zuletzt ein unternehmerisches<br />
Risiko. Die Altersstruktur der Betriebsinhaber legt den Schluss nahe, dass vor allem Landwirte mittleren<br />
Alters diesen Schritt wagen. Sieben von zehn Betriebsinhabern im ökologischen Landbau sind<br />
zwischen 30 und 50 Jahre alt, in den konventionell wirtschaftenden Betrieben ist lediglich jeder zweite<br />
Betriebsinhaber in diesem Alter. Jeder sechste Betriebsinhaber im konventionellen Landbau war älter<br />
als 60 Jahre, während im Öko-Landbau lediglich jeder Elfte in diesem Alter ist. Die Suche nach alternativen<br />
Einkommensquellen in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschränkt sich nicht auf den ökologischen Landbau.<br />
Direktvermarktung, Fremdenverkehr, Pferdepension oder auch die Erzeugung erneuerbarer E-<br />
nergien sind Beispiele für Einkommenskombinationen, die über die Produktion klassischer landwirtschaftlicher<br />
Produkte hinausgehen. Dabei scheinen die Betriebe des ökologischen Landbaus diesen<br />
neuen Tätigkeitsbereichen der <strong>Landwirtschaft</strong> aufgeschlossener gegenüber zu stehen als die konventionellen<br />
Betriebe. Insgesamt erzielt jeder zweite Öko-Betrieb Einkünfte aus alternativen Tätigkeiten,<br />
während dies im konventionellen Landbau nur bei jedem sechsten Betrieb zutrifft (Tabelle 2.1). Ein<br />
Drittel der Öko-Betriebe geben die Direktvermarktung sowie Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
(Fleischverarbeitung, Käseherstellung, Weinerzeugung etc.) als zusätzliche Einkommenskombination<br />
an, während es im konventionellen Landbau lediglich knapp 9 % sind. Im Bereich Fremdenverkehr<br />
und Beherbergung von Gästen sind immerhin fast 12 % der ökologisch wirtschaftenden, aber<br />
gerade einmal knapp 3 % der konventionellen Betriebe tätig.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
14 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
Tabelle 2.1:<br />
Ausgewählte Einkommenskombinationen der landwirtschaftlichen Betriebe*<br />
in Baden Württemberg 2003<br />
Gegenstand der<br />
Nachweisung<br />
Konventioneller<br />
Landbau<br />
Ökologischer<br />
Landbau<br />
Anzahl % Anzahl %<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />
insgesamt<br />
61.581 100 2.869 100<br />
darunter<br />
mit Einkommenskombinationen 1) 10.548 17,1 1.448 50,5<br />
und zwar<br />
Verarbeitung landwirtschaftlicher<br />
5.448 8,8 958 33,4<br />
Erzeugnisse 2)<br />
Fremdenverkehr 1.734 2,8 337 11,7<br />
vertragliche Pflegemaßnahmen 1.836 3,0 176 6,1<br />
Erzeugung erneuerbarer Energien 739 1,2 145 5,0<br />
*) <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mit<br />
pflanzlichen oder tierischen Mindesterzeugungseinheiten; das Merkmal „Einkommenskombinationen“<br />
wurde nur im Stichprobenteil der ASE erhoben, die Zahlen stellen hochgerechnete Repräsentativergebnisse<br />
dar.<br />
1) Mehrfachnennungen waren möglich.<br />
2) Zum Beispiel Direktvermarktung, Weinerzeugung, Käseherstellung, Fleischverarbeitung.<br />
Quelle: Landw. Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse Heft 53<br />
Zu d): Auch die Vieh haltenden Betriebe blieben vom Strukturwandel nicht verschont. 2003 hielten nur<br />
noch rd. 40.000 – und damit weniger als zwei Drittel – der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />
Württemberg Vieh. Insgesamt haben seit 1979 über 60 % bzw. 67.900 der Vieh haltenden Betriebe<br />
die Viehhaltung aufgegeben. Als Fazit der strukturellen Gegebenheiten gilt nach wie vor: Die in Baden-Württemberg<br />
weit verbreiteten klein- und kleinstbäuerlichen Betriebe, die auf teilweise stark parzellierten<br />
Flächen arbeiten, sind ohne eine Unterstützung von außen nicht wettbewerbsfähig. Spätestens<br />
beim Generationswechsel auf den Höfen stellt sich die Frage, entweder den Weg zur Produktionsintensivierung<br />
und –rationalisierung zu gehen, in den Nebenerwerb zu wechseln - falls außerlandwirtschaftliche<br />
Arbeitsmöglichkeit besteht - oder aber die Bewirtschaftung ganz aufzugeben.<br />
Zu e): Die Analyse des Sektors der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist<br />
um den Aspekt zu erweitern, dass sich unter Beachtung der erwarteten rückläufigen Produktion in der<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 15<br />
tierischen Veredelung (s. Pkt. a)) die Auslastung der gegebenen Verarbeitungskapazitäten (Schlachtanlagen,<br />
Molkereien) punktuell verschlechtern könnte.<br />
Zudem ist anzuführen, dass das zersplitterte Angebot der V&V-Unternehmen aus Sicht des nachfragenden<br />
Lebensmittelhandels als immer weniger adäquat angesehen wird. Dieses gilt sowohl für die<br />
Größe, also den Umfang der lieferfähigen Partien als auch für die Innovationsrate und die Produktaufmachung.<br />
Zu f): Zur Situation des Waldes ist zu ergänzen, dass in den vergangenen zwei Jahren (2003, 2004)<br />
wieder deutlichere Waldschäden zu beobachten waren, verursacht durch Trockenheit und Umweltlast.<br />
In Baden-Württemberg sind 40 % des Waldes als „deutlich geschädigt“ eingestuft. Der Vitalitätszustand<br />
der Wälder Baden-Württembergs hat sich im Jahr 2004 deutlich verschlechtert. Zum Zeitpunkt<br />
der Aufnahme lag der Anteil der deutlich geschädigten Waldfläche (Schadstufen 2-4) bei 40,4 %. Dies<br />
ist der höchste Anteil der deutlich geschädigten Waldfläche seit Beginn der Waldschadenserhebung<br />
1983 in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies einen Anstieg um 11 Prozentpunkte<br />
dar. Der mittlere Nadel-/Blattverlust ist ebenfalls auf seinen bisherigen Höchststand seit Beginn der<br />
Waldschadenserhebung angestiegen. Das mittlere Verlustprozent über alle Baumarten liegt im Jahr<br />
2004 in Baden-Württemberg bei 25,3 %. Die extreme Witterung mit außergewöhnlicher Dürre und<br />
Hitze des Jahres 2003 hat sich vor allem im Südwesten Deutschlands auf den zustand der Wälder<br />
gravierend ausgewirkt, zumal auch in der ersten Hälfte des Jahres 2004 ein deutliches Niederschlagsdefizit<br />
zu verzeichnen war. Die Bäume reagierten auf die weitgehende Abschöpfung der pflanzenverfügbaren<br />
Wasservorräte zunächst mit vorzeitiger Verfärbung und Abwerfen ihrer Nadeln bzw.<br />
Blätter. Die gesamten Auswirkungen der extremen Trockenperiode wurden erst zum Beginn der Vegetationszeit<br />
2004 deutlich. Der hohe Dürrholzanteil und die zahlreich vorkommenden, schlecht belaubten<br />
Baumkronen waren im Sommer noch im ganzen Land sichtbar. Begünstigt durch die extremen<br />
Witterungsbedingungen hat sich die Käferproblematik in Baden-Württtemberg deutlich verschärft. Vor<br />
allem Fichten-Borkenkäfer konnten sich aufgrund der trocken-warmen Sommerwitterung 2003 massenhaft<br />
vermehren. Durch den Trockenstress geschwächte Fichten waren selbst gegenüber schwachem<br />
Käferbefall sehr anfällig. Die starke Schwächung der Bäume wird auch durch den verstärkten<br />
Befall durch ansonsten nicht so häufig auftretende Insektenarten deutlich. So war im Frühjahr ein erheblicher<br />
Befall von rindenbrütenden Käfern an der Baumart Buche zu beobachten, die einzelne<br />
Bäume bis ganze Baumgruppen zum Absterben brachten.<br />
Neben den extremen Witterungseinflüsssen 2003/2004 stellen weiterhin die atmosphärischen Stoffeinträge<br />
eine Belastung für die Wälder Baden-Württembergs dar. Der Gesamtsäureeintrag in die Wälder<br />
Baden-Württembergs ist in weiten Teilen des Landes immer noch hoch. Allerdings lassen neue Untersuchungen<br />
auf den Intensivbeobachtungsflächen in Baden-Württemberg erfreuliche Ansätze erkennen:<br />
Leichte Rückgänge bei den Ammoniumeinträgen, die durch die Emissionsminderungsstrategien der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> getragen werden.<br />
Abnahme der Chlorideinträge auf etwa die Hälfte der Eintragshöhe der 80er Jahre durch die Diskriminierung<br />
chlorierter Kohlenwasserstoffe.<br />
Abnahmetrend von Schwermetalleinträgen (z.B. Blei und Cadmium) im Niederschlag.<br />
Zu g) Baden-Württemberg ist durch die Existenz großer Weltkonzerne, insbesondere des Automobilbaues<br />
und der Maschinentechnik, geprägt, die eine Vielzahl von Zulieferer-Unternehmen im Land<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
16 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
haben. Daneben ist eine sehr kräftige mittelständische Industriestruktur unterschiedlicher Branchen<br />
gegeben. Das Wegbrechen ehemaliger Industrien wie insbesondere die Textilindustrie, konnte so<br />
aufgefangen werden. Insbesondere hat aber auch der Dienstleistungssektor eine deutliche Ausdehnung<br />
erfahren, weniger im Ländlichen Raum als in den Verdichtungsregionen.<br />
Die schon gemachte Beobachtung, dass im ländlichen Raum weniger ausgeprägt der Strukturwandel<br />
vom produzierenden Gewerbe hin zum Dienstleistungssektor verläuft, lässt sich auch für den Betrachtungszeitraum<br />
bestätigen. Die fünfjährigen Änderungsraten (2000-2004) lagen in Prozentpunkten bei:<br />
Tabelle 2.2: Entwicklung in den Sektoren 2000-2004l<br />
Baden-Württemberg<br />
insgesamt<br />
<strong>Ländlicher</strong> Raum<br />
Prod. Gewerbe - 2,2 - 2,0<br />
Dienstleistungen + 1,8 + 1,2<br />
Handel, Gaststätten und<br />
Verkehr 0 + 1,6<br />
Quelle: Stat. Landesamt BW 2005<br />
Dabei wird aber auch deutlich, dass der Bereich „Handel, Gaststätten und Verkehr“ im Ländlichen<br />
Raum deutliche Ausdehnung erfahren hat.<br />
Die seit Herbst 2001 rückläufige Tendenz im baden-württembergischen Übernachtungstourismus<br />
konnte 2004 gestoppt werden. Im bundesweiten Vergleich verlor Baden-Württemberg 2003 aber deutlich<br />
an Boden, denn in Deutschland konnte trotz der unsicheren Konjunkturlage zumindest das Vorjahresergebnis<br />
erreicht werden. Das ungünstige Landesergebnis lässt sich dabei eindeutig auf die Zurückhaltung<br />
deutscher Gäste (-3,2%) zurückführen, während Baden-Württemberg bei den ausländischen<br />
Touristen mit einem deutlichen Plus (+3,6%) sogar ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen<br />
konnte. Da aber 2003 trotz dieser Verschiebungen das Übernachtungsaufkommen immer noch zu<br />
85,4 % von den Inlandsgästen dominiert wurde, hatte das auf das negative Gesamtergebnis nur<br />
dämpfenden Einfluss.<br />
In der Gliederung nach Gemeindekategorien in Baden-Württemberg erhöhten sich die Übernachtungen<br />
2003 allein in Erholungsorten leicht um 0,5 %, vor allem dank des Camping, das in diesen Gemeinden<br />
eine relativ starke Rolle spielt. Auf der anderen Seite beklagten vor allem Luftkurorte (-5,6 %)<br />
sowie die stark vom Kurwesen geprägten Mineral- und Moorbäder (- 5 %) , die alle im Ländlichen<br />
Raum liegen, die stärksten Rückgänge.<br />
Zu h) Die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines jeden Naturraumes sichert das Land als Naturschutzgebiete<br />
oder Naturdenkmale. Dadurch sollen vor allem gefährdete Tier- und Pflanzenarten<br />
Raum für eine möglichst ungestörte Entwicklung erhalten. Obwohl größere Gebiete den zu sichernden<br />
Lebensräumen und Arten einen umfassenderen Schutz bieten, ist die Mehrzahl der Naturschutzgebiete<br />
in Baden-Württemberg kleiner als 50 Hektar. Die Zahl der ausgewiesenen Schutzgebiete stieg von<br />
Jahr zu Jahr an. Damit stieg auch der Anteil der Fläche der Naturschutzgebiete an der Landesfläche<br />
von 0,51 Prozent im Jahr 1978 auf 1,2 % im Jahr 2004.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 17<br />
Viele der neueren Landschaftsschutzgebiete sind Teil kombinierter Natur- und Landschaftsschutzgebiete<br />
und erfüllen dabei die Funktion einer Pufferzone zwischen dem Naturschutzgebiet und den<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Landschaftsschutzgebiete dienen eher der Erhaltung der natürlichen<br />
Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie der Sicherung von Erholungsräumen und haben<br />
einen geringeren Schutzstatus als Naturschutzgebiete. Zum Gesamtkonzept Naturschutz und Landschaftspflege<br />
des Landes Baden-Württemberg gehören ferner beispielsweise die Ausweisung von<br />
Naturparks sowie die besonders geschützten Biotope.<br />
SWOT-Analyse<br />
Eine SWOT-Analyse für Baden-Württemberg , auch als Vorarbeit für eine Ex-ante-Analyse für EPLR II<br />
07-13, ist auf konkrete Beurteilungsebenen zu beziehen. Im Falle des EPLR 2000-2006 sind dies die<br />
zentralen Förderziele, wie sie dort genannt sind. Hierbei sind zwei Zielebenen zu erkennen:<br />
1. Förderschwerpunkt I – Strukturverbesserung.<br />
Ausräumung von Strukturdefiziten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Spezifische Unterstützung<br />
der Ländlichen Räume durch Steigerung der Attraktivität <strong>Ländlicher</strong> Räume, was die Wohnqualität und<br />
die Beschäftigungsmöglichkeiten anbetrifft. Sicherung benachteiligter Gebiete, um eine flächendeckende<br />
Landbewirtschaftung aufrecht zu erhalten, auch in Regionen mit kurzer Vegetationszeit und<br />
hohem Grünlandanteil.<br />
2. Förderschwerpunkt II -Nachhaltigkeit der Agrarproduktion und Forstwirtschaft.<br />
Hier ist die Sicherung und Weiterentwicklung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung<br />
von Naturschutzbelangen im Vordergrund zu sehen. Damit sollen die Erfordernisse<br />
einer multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft im Hinblick auf den Schutz natürlicher Güter und die<br />
Verbesserung der Attraktivität der Landschaft gesichert werden.<br />
ELER 07-13 geht dagegen von drei Entwicklungsschwerpunkten aus:<br />
1. Der erste Schwerpunkt der ELER-VO 1698/2005 zielt exklusiv auf die Land- und Forstwirtschaft ab.<br />
Es geht dabei um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Im Rahmen der GAP-Reform 2005<br />
werden Umstrukturierung der Betriebe in Zukunft erleichtert. So muss in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung<br />
noch deutlicher die Dynamik in den Vordergrund gestellt werden, d.h. Investitionsförderungen<br />
müssen Anreize für wettbewerbsorientierte und innovativ agierende Betriebe bieten und<br />
die horizontale Zusammenarbeit der land- und frostwirtschaftlichen Betriebe stärken. Diese gilt analog<br />
auch für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung, wobei hier eine Einengung auf Kleinstbetriebe<br />
nicht für sinnvoll erachtet wird.<br />
Alternativ, aber ebenfalls mit wettbewerbsstärkender Wirkung, wäre die Förderung des Strukturwandels<br />
zu sehen durch die Einführung einer Vorruhestandsregelung in Kombination mit einer Existenzförderung<br />
und Umschulung im Rahmen des dritten Schwerpunktes.<br />
2. Der Schwerpunkt 2, in der ELER-VO „Landmanagement“ genannt, soll alle flächenbezogenen<br />
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zusammenfassen und damit der nachhaltigen und flächendeckenden<br />
Bewirtschaftung der Flächen dienen. Dieser Bereich ist in BW schon in langer Tradition, so<br />
auch im laufenden Programm 2000-2006, breit vertreten und gut ausgebaut. Zukünftig geht es darum,<br />
die Vorgaben des CC mit den Möglichkeiten der AZL und der AUM im Einklang zu halten. MEKA ist<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
18 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
weiterzuentwickeln auch im Sinne einer Vereinfachung. Es ist bei den AUM noch stärker der Leistungsgedanke<br />
zu betonen.<br />
3. In einem dritten Schwerpunkt sind die Maßnahmen zusammengefasst, die über den unmittelbaren<br />
Bereich der Land- und Forstwirtschaft hinausgehen. Zwei für den ländlichen Raum bedeutsame Bereiche<br />
wurden zusammengeführt: einerseits die Diversifikation der ländlichen Wirtschaft und andererseits<br />
die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Da dieser Schwerpunkt keine<br />
reine Fortsetzung der Maßnahmen des bisherigen Artikels 33 ist, besteht hier auch die Chance Neuland<br />
zu betreten. Die Leader-Methode wird dabei sicherlich mit prägend sein: sektorübergreifend, innovativ<br />
und mit lokaler Initiative.<br />
Für die drei ELER-Schwerpunkte ist eine SWOT-Analyse für Baden-Württemberg entwickelt worden.<br />
Dabei gilt es zu beachten, dass die dort angesprochenen Schwächen oftmals auch Entwicklungschancen<br />
beinhalten:<br />
Ziel 1: Ausräumung von Strukturdefiziten (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und<br />
Forstwirtschaft)<br />
Stärken:<br />
+ Ausbildungs- und Informationsstand der Land- und Forstwirte<br />
+ Überwiegend ausgewogene regionale Wirtschaftsstruktur<br />
+ Hohe betriebliche Flexibilität auf Grund kleiner Betriebsgrößen<br />
+ Zum Teil günstige Voraussetzungen für den Tourismus<br />
+ Attraktive Wohnbedingungen<br />
+ Flächenpotential für Wohn- und Gewerbezwecke<br />
+ Günstige Lebenshaltungskosten<br />
Schwächen:<br />
- Hoher Anteil an naturbenachteiligten Gebieten<br />
- Regional noch sehr deutliche Flurzersplitterung<br />
- Oft ungünstige bauliche Verhältnisse<br />
- Kleine und Kleinst-Betriebsgrößen mit geringen Produktionskapazitäten<br />
- z.T. ungünstige Betriebs- und Unternehmensgrößen in der Verarbeitung und Vermarktung landwirt<br />
schaftlicher Erzeugnisse<br />
- Niedrige Arbeitsproduktivität in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
- Geringer Kooperationsgrad, horizontal wie vertikal<br />
- Keine ausreichende Eigenkapitalbildung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
- Starke Abhängigkeit von staatlichen Transfers<br />
- Teilweise Defizite in der Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur<br />
- Niedriger Anteil qualifizierter gewerblicher Arbeitsplätze.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 19<br />
Chancen:<br />
+ Produktion besonderer Nahrungsmittelqualitäten und regionaler Spezialitäten<br />
+ Ausweitung der Direktvermarktung<br />
+ Ausbau regenerativer Energien<br />
+ Erschließung neuer Zielgruppen für den ländlichen Tourismus<br />
+ Ausbau unternehmerischer Erwerbskombinationen<br />
Risiken:<br />
- Konkurrenz mit nichtlandwirtschaftlichen Flächenansprüchen<br />
- Gefahr wachsender Interessenkonflikte in den Dörfern, insbesondere Standorte der tierischen Veredelung<br />
betreffend<br />
- Sinkende Bereitschaft zur Hofübernahme<br />
- Rückläufige finanzielle Unterstützung, auch als Folge der EU-Osterweiterung und der allgemeinen<br />
Situation der öffentlichen Haushalte<br />
Ziel 2: Sicherung benachteiligter Gebiete und ökologischer Nachhaltigkeit<br />
Hier geht es um die Verminderung von landwirtschaftlichen Umweltbelastungen, um die Sicherung der<br />
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, die Schonung natürlicher Ressourcen und die Erhaltung der<br />
Kulturlandschaft, sowie um die Sicherung einer nachhaltigen Waldnutzung. (Landmanagement)<br />
Stärken:<br />
+ Umweltverträgliche Formen der Landbewirtschaftung<br />
+ Hoher Anteil an Wald- und Naturflächen<br />
+ Hoher Anteil an Schutzgebieten, Naturparks und ökologischen Ausgleichsflächen<br />
+ Problembewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen<br />
+ Gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung der Agrar- und<br />
Forstwirtschaft.<br />
Schwächen:<br />
- Teilweise ungünstige natürliche Standortbedingungen für die Landnutzung (Vegetationsdauer,<br />
Hangneigung, Zersplitterung)<br />
- Stellenweise Gebiete mit besonders hoher ökologischer Sensibilität<br />
- Höhere Kosten bei umweltorientierter Produktion<br />
- Höhere Kosten bei tierschutzorientierter Produktion<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
20 Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
Chancen:<br />
+ Konkretisierung von Umweltanforderungen an die Landbewirtschaftung<br />
+ Ausbau regenerativer Energien im Ländlichen Raum und in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
+ Aufbau einer ökologischen Infrastruktur für den Tourismus<br />
Risiken:<br />
- Sinkendes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung von Waldflächen und landwirtschaftlichen<br />
Grenzertragsflächen<br />
- Wachsende Umweltbelastung durch Verkehr, Bebauung und Tourismus<br />
- Wachsender Flächenverbrauch durch Wohn- und Verkehrsinfrastruktur<br />
- Zunehmende Abhängigkeit von Klimaentwicklungen<br />
Ziel 3: Unterstützung der Entwicklung <strong>Ländlicher</strong> Räume im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeits-<br />
und Lebensverhältnisse, der Stabilisierung des gesellschaftlichen Lebens im Ländlichen Raum<br />
und der regionalen Umweltverhältnisse, (Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und der<br />
Lebensqualität im ländlichen Raum).<br />
Stärken:<br />
+ Ausreichender Wohnraum<br />
+ Breite, flächenbezogene Freizeitangebote<br />
+ Hohe Umweltqualität<br />
+ Überwiegend attraktive Landschaften<br />
+ Breites Vereinsleben und funktionierende soziale Netzwerke<br />
+ Günstige Kosten der Lebenshaltung<br />
+ Durchweg niedrige Umweltbelastungen<br />
+ Historische und kulturelle Potentiale<br />
+ Hohe Landschaftliche Attraktivität, attraktive Ortskerne<br />
Schwächen:<br />
- Unterdurchschnittliches Einkommensniveau<br />
- Lückenhafte ÖPNV-Netze<br />
- Mängel im Kultur- und Bildungsangebot<br />
- Lücken in der Nahversorgung und haushaltsbezogener Dienstleistungen<br />
- Geringes Angebot an wohnortnahen, außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen<br />
- Hohe Auspendlerquote<br />
- Defizit bei Teilzeitarbeitsplätzen auf dem Land, insbesondere für Frauen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Entwicklung des ländlichen Raumes 21<br />
- Niedrige Bevölkerungsdichte vor allem in peripher gelegenen Räumen<br />
- Niedrige kommunale Steuerkraft<br />
- Auslastungsprobleme bei höherwertiger Infrastruktur<br />
Chancen:<br />
+ Ansiedlung neuer Bevölkerungskreise, z.B. ältere Menschen (frühere Stadtbewohner)<br />
+ Stärkung des regionalen Images<br />
+ Reaktivierung von Bausubstanz<br />
+ Revitalisierung von Dorfkernen<br />
+ Entwicklung lokaler Dienstleistungs-Netzwerke<br />
+ Günstige Möglichkeit der regionalen Vermarktung<br />
+ Stärkung des regionalen Selbstbewusstseins<br />
Risiken:<br />
- Weitere Einschränkungen in der Nahversorgung<br />
- Überalterung der Bevölkerung mit wachsendem Bedarf an entsprechenden Dienstleistungen<br />
- Aufgabe einer flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />
- Nutzungsaufgabe von Gebäuden innerhalb einer Ortschaft<br />
- Ausbildungsabwanderung der besonders qualifizierten jüngeren Bevölkerung<br />
- Wachsender Einfluss der Verdichtungsräume auf die Identität des ländlichen Umlandes<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 23<br />
3 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.1 Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderung<br />
Im Folgenden wird das AFP hinsichtlich seiner Ziele, dem Förderkontext, der Maßnahmengestaltung<br />
und Interventionslogik nur soweit dargestellt, wie es für die weitere Untersuchung und insbesondere<br />
für die Ableitung von Empfehlungen notwendig ist.<br />
3.1.1 Ziele der Agrarinvestitionsförderung<br />
VO (EG) Nr. 1257/1999<br />
Die Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellt den konzeptionellen<br />
und rechtlichen Rahmen für die Agrarinvestitionsförderung dar. In der Begründung für die Investitionsförderung<br />
wird auf die fehlenden strukturellen Bedingungen vieler landwirtschaftlicher Betriebe hingewiesen,<br />
die für angemessene Einkommen und Lebensbedingungen der betroffenen Familien notwendig<br />
sind (Europäischer Rat, 1999, Grund (17)). Die Investitionshilfen sollen zur Modernisierung und<br />
größeren Wirtschaftlichkeit der Betriebe beitragen. Die Fördermaßnahme selbst wird unter Kapitel I<br />
näher beschrieben, wobei die Zielvielfalt auffällt. Der Begriff Wachstum wird nicht verwendet, allenfalls<br />
kann er implizit dem Ziel „Senkung der Produktionskosten“ zugeordnet werden. Die Wirtschaftlichkeit<br />
der zu fördernden Investition stellt keine Fördervoraussetzung dar. Produktionssteigernde Investitionen<br />
dürfen nicht gefördert werden, wenn für die betroffenen Produkte „keine normalen Absatzmöglichkeiten<br />
auf den Märkten gefunden werden können“ (Europäischer Rat, 1999, Art. 6).<br />
Zwar wurde eine besondere Förderung von Junglandwirten in den Förderkatalog aufgenommen, eine<br />
Begründung der Intervention wird jedoch nicht gegeben.<br />
AFP-bezogene Ziele im GAK-Rahmenplan<br />
Die nationale Agrarinvestitionsförderung bewegt sich im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1257/1999.<br />
Erwähnenswert im Hinblick auf das AFP ist der Richtungswechsel, der nach der BSE-Krise im Jahr<br />
2000/01 vollzogen wurde. Während im GAK-Rahmenplan 2001-2004 (Deutscher Bundestag, 2001)<br />
unter der Überschrift „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Rationalisierung und Kostensenkung“<br />
ökonomische und strukturelle Ziele noch im Mittelpunkt standen, wird seit dem Rahmenplan<br />
2002-2005 die „Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>“ als Zuwendungszweck ausgegeben. Mithin sind verschiedene Aspekte der<br />
Erfüllung nicht ökonomischer gesellschaftlicher Anforderungen an die <strong>Landwirtschaft</strong> stärker in den<br />
Vordergrund gerückt (z. B. Deutscher Bundestag, 2004a, S. 85 ff.)<br />
AFP-Richtlinien<br />
Die Länder können in ihren AFP-Richtlinien zwar nicht über den GAK-Rahmenplan hinausgehen, sofern<br />
sie eine Mitfinanzierung des Bundes wünschen, sie könnten aber Einschränkungen gegenüber<br />
dem Rahmenplan vornehmen. Dies geschieht in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Ziele nicht.<br />
So findet sich der Zuwendungszweck des GAK-Rahmenplans in Baden-Württembergs AFP-Richtlinie<br />
2004 im genauen Wortlaut wieder. Auch die oben angeführte Veränderung in den Prioritäten der Förderung<br />
von 2001 auf 2002 wurde in den Förderrichtlinien des Landes simultan vollzogen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
24 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Es wird an keiner Stelle – nicht in der relevanten EU-Verordnung, nicht im GAK-Rahmenplan und<br />
auch nicht in den Förderrichtlinien – begründet, warum sich wettbewerbsfähige Strukturen und bessere<br />
Einkommen nicht im Marktprozess einstellen sollten und welche speziellen Produktionsbedingungen<br />
zu Umwelt- und Naturschutzproblemen führen. Ebenfalls wird nicht darauf eingegangen, ob nicht<br />
möglicherweise gerade staatliche Reglementierungen und die besondere Ausgestaltung der Interventionen<br />
zu den strukturellen Problemen beigetragen haben, deren Lösung man nun mit der Agrarinvestitions-<br />
und Junglandwirteförderung herbeiführen will. Diese Unterlassung verhindert, dass eine<br />
Veränderung der Interventionsnotwendigkeit im Zeitablauf festgestellt werden kann und führt letztlich<br />
zu der bestehenden Dauersubventionierung von Investitionen des gesamten Sektors, trotz sich teilweise<br />
drastisch wandelnder Rahmenbedingungen.<br />
3.1.2 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />
Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) dient u. a. dazu, die Fördermaßnahmen in<br />
einen größeren Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raumes zu<br />
stellen, sie zu begründen und eine Zielhierarchie zu erstellen. Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan<br />
<strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL) des Landes Baden-Württemberg werden die einzelnen Maßnahmen kurz<br />
beschrieben, so auch das AFP und die Junglandwirteförderung (MLR, 2000, S. 52ff.).<br />
Das AFP ist dem Förderschwerpunkt I „Strukturverbesserung“ zugeordnet. Zur Begründung der Investitionsförderung<br />
im MEPL wird festgestellt: „Der erhebliche Entwicklungsrückstand der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
zu anderen Regionen erzwingt in der Regel große Investitionsschritte, die ohne öffentliche Förderung<br />
in keinem Fall zu realisieren sind. ... Insbesondere in der Tierhaltung existieren erheblich strukturelle<br />
Defizite“ (MLR, 2000, S. 33). Gleichzeitig wird die Unterstützung von Junglandwirten in Baden-<br />
Württemberg gegenüber der GAK aufgestockt und auch für Nebenerwerbslandwirte geöffnet. Diese<br />
beiden genannten Ziele scheinen bereits einen gewissen Zielkonflikt zu beinhalten, da die beschleunigte<br />
Verbesserung der Betriebsstruktur auf der einen Seite die verstärkte Aufgabe von kleineren<br />
landwirtschaftlichen Betrieben erfordert. Über die Junglandwirteförderung werden außerdem zusätzliche<br />
Anreize geschaffen, im Sektor zu verbleiben.<br />
Die aus EU-Mitteln kofinanzierte Landesmaßnahme „Regionalprogramm“, die nicht Bestandteil der<br />
vorliegenden Untersuchung ist, soll in Baden-Württemberg das AFP vor allem um die Erreichung umweltbezogener<br />
Belange (v. a. Ressourcenschutz) und die Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung<br />
in Problemgebieten (z. B. Schwarzwald, Schwäbische Alb) ergänzen.<br />
3.1.3 Maßnahmengestaltung<br />
Die Fördermodalitäten in den Ländern werden im Einzelnen durch die Richtlinien geregelt. Eine genaue<br />
Darstellung dessen, wer wie und unter welchen Umständen gefördert werden kann, entfällt hier<br />
mit Verweis auf die Förderrichtlinien und den Bericht der Zwischenevaluierung (Hollmann, 2003, S. 7-<br />
13, MB-I-1 bis 3).<br />
Änderungen seit 2003<br />
Seit 2003 können Investitionen zur regenerativen Energieerzeugung auch dann gefördert werden,<br />
wenn der erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Dies in Verbindung mit dem Inkrafttreten<br />
des Energieeinspeisungsgesetzes (EEG) zum 1.7.2004 hatte eine sehr starke Zunahme der Inanspruchnahme<br />
dieser Förderung zur Folge. Dem wurde mit einer Einschränkung der Förderung von<br />
Biogasanlagen ab dem 24.9.2004 entgegengetreten, wonach nur noch eine Zinsverbilligung für Darle-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 25<br />
hen für die bis dahin noch nicht bewilligten Fälle gewährt wurde und weitere Förderanträge von den<br />
Bewilligungsbehörden nicht mehr angenommen wurden. Seit 2005 ist die Förderung von Biogasanlagen<br />
nicht mehr möglich.<br />
Ein Förderstopp wurde zum gleichen Zeitpunkt auch für Gülleausbringungs- und Pflanzenschutzgeräte<br />
verhängt, weil auch hier die Nachfrage sehr groß war und die verfügbaren Mittel so knapp waren, dass<br />
längere Wartezeiten die Folge gewesen wären.<br />
Die knappen Fördermittel machten im AFP 2004 folgende weitere Einschnitte erforderlich:<br />
Wegfall des seit 2003 möglichen Zuschusses von 17,5 % bei Kleinen Investitionen bis zu 50 000 €;<br />
Streichung der Förderung von Mulchsaatgeräten;<br />
einheitliche Förderung von Güllebehältern mit 35 % (bisher bis zu 60 % Zuschuss in Problem- und<br />
Sanierungsgebieten);<br />
Verzicht auf die Förderung von Kleinstinvestitionen (
26 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.2 Untersuchungsdesign und Daten<br />
3.2.1 Untersuchungsdesign<br />
Im Folgenden wird die Gesamtkonzeption der Untersuchung über die Länder hinweg dargestellt, damit<br />
die Vorgehensweise bei der AFP-Bewertung in Baden-Württemberg deutlich wird.<br />
Zielsetzung der Bewertung<br />
Die wesentlichen Ziele der Untersuchung bestehen darin, die Wirkungen des AFP zu analysieren und<br />
darauf aufbauend Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Kernziele der Maßnahme abzuleiten.<br />
Diese Kernziele sollen in Zusammenarbeit mit Beratern, Vertretern des Berufsstandes und dem zuständigen<br />
Fachministerium identifiziert werden, wobei die künftigen Herausforderungen durch die aktuelle<br />
Agrarreform und WTO-Verhandlungen Berücksichtigung finden sollen. Aufbauend auf der Bewertung<br />
des AFP sollen konkrete Handlungsoptionen sowohl kurzfristig – soweit möglich und praktikabel<br />
– für die verbleibende Förderperiode bis Ende 2006 als auch für die nächste Periode ab 2007<br />
erarbeitet werden.<br />
Untersuchungskonzept<br />
Bei der Untersuchung sind die Vorgaben der EU-Kommission für die Bewertung der Kapitel I (Investitionen<br />
in landwirtschaftlichen Betrieben) und II (Niederlassung von Junglandwirten) zu beachten. Diese<br />
Vorgaben haben das Untersuchungskonzept und die Struktur des Berichtes wesentlich mitbestimmt.<br />
Die Untersuchung besteht aus fünf Elementen (s. Abbildung 3.1). Am Beginn stand ein Gespräch mit<br />
dem Auftraggeber (zuständiges Fachministerium), in dem eine Präzisierung des vom Evaluator vorgesehenen<br />
Untersuchungskonzeptes erreicht werden sollte. Das Ergebnis trägt sowohl der knappen<br />
Zeitvorgabe 1 als auch den inhaltlichen Wünschen des Auftraggebers Rechnung. Das Konzept sieht<br />
vor, die Analyse auf einige inhaltliche Schwerpunkte zu konzentrieren. Die Erhebung von Primärdaten<br />
soll zudem auf bestimmte Regionen begrenzt werden, die im Hinblick auf die inhaltlichen Schwerpunkte<br />
typisch und somit aussagekräftig sind.<br />
Wichtigster Teil der Daten- und Informationsgewinnung ist eine Betriebsleiterbefragung. Dabei wird<br />
ein Schwerpunkt bei Großen Investitionen 2 in der Milchviehhaltung gesetzt, weil in diesen Produktionsbereich<br />
ein großer Anteil der Fördermittel fließt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Kleine Investitionen<br />
ohne Einschränkung des Investitionsbereiches, weil diese Förderfälle, die durch geringere Förderauflagen<br />
und eine geringere Förderintensität gekennzeichnet sind, den Großteil der bewilligten Förderungen<br />
ausmachen. Hauptintention dieses Analyseschwerpunktes war, zu klären, ob von Kleinen Investi-<br />
1 Lediglich vier Monate standen effektiv für die Datenerhebung/-analyse und Durchführung von<br />
Workshops/Expertengesprächen sowie deren Auswertung zur Verfügung.<br />
2 Die Unterscheidung nach „Großen Investitionen“ und nach „Kleinen Investitionen“ orientiert sich an der Diktion der<br />
Fördergrundsätze für das AFP im GAK-Rahmenplan seit 2002. Die korrespondierenden Bezeichnungen vor 2002 sind<br />
„Kombinierte Investitionsförderung“ und „Agrarkredit“.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 27<br />
tionen nennenswerte Initialwirkungen ausgehen. Zusätzlich wurde als ein Schwerpunkt Gewächshausinvestitionen<br />
im Zierpflanzenbau gewählt, weil diese regional eine große Bedeutung bei der Förderung<br />
haben (Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg) und als Vergleichsgruppe (nicht reglementierte<br />
Märkte) zu landwirtschaftlichen Betrieben zusätzliche Erkenntnisse versprechen. 1<br />
Außerdem wurden im Bereich Milchviehhaltung auch Betriebe erhoben, die mindestens zehn Jahre<br />
keine Investitionsförderung in Anspruch genommen haben. Diese Betriebe sollten im Idealfall als Vergleichsgruppe<br />
dienen oder im explorativen Sinn Zusatzinformationen zur investiven Förderung aus<br />
Sicht einer nicht teilnehmenden Gruppe liefern.<br />
Länder<br />
Bearbeitungsschritte A B C D .. ..<br />
A. Konzeptpräzisierung mit dem Auftraggeber<br />
B. Unternehmerbefragung<br />
Fokus 1:<br />
Fokus 2:<br />
Fokus 3:<br />
Fokus 4:<br />
Große Investitionen<br />
in der Milchviehhaltung<br />
Kleine Investitionen<br />
Große Investitionen<br />
im Zierpflanzenbau<br />
Nicht-geförderte Betriebe<br />
C. Beraterworkshop<br />
D. Sekundärdatenanalyse<br />
E. Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Abbildung 3.1:<br />
Vorgehensweise der Untersuchung<br />
Um die aus der Schwerpunktsetzung der Betriebsleiterbefragung resultierenden Informationslücken<br />
weitgehend zu schließen und um eine Absicherung der aus der Befragung gewonnenen Informationen<br />
zu erhalten, wurde in jedem Land ein Beraterworkshop durchgeführt. Daran nahmen AFP-Berater,<br />
Betreuer und auch Vertreter der Bewilligungsstellen teil. Die Teilnehmer sollten die Befragungsergebnisse<br />
im Hinblick auf die Übertragbarkeit auf nicht erhobene Regionen und Investitionsbereiche prüfen<br />
und ergänzen. Darüber hinaus sollten sie an Vorschlägen für die künftige Ausrichtung der Agrarinvestitionsförderung<br />
mitwirken. Im Nachgang zum Beraterworkshop sollten die Teilnehmer noch einen<br />
kurzen schriftlichen Fragebogen zu ergänzenden Aspekten (z. B. Verwaltungsverfahren) ausfüllen.<br />
Die Analyse der nicht selbst erhobenen sekundärstatistischen Daten wurde in der Aktualisierung auf<br />
das zur Beschreibung der Grundgesamtheit notwendige Mindestmaß (Förderfallstatistik) reduziert. Die<br />
anfänglich erwogene Auswertung der Investitionskonzepte und der Auflagenbuchführung muss auf die<br />
Ex-post-Bewertung verschoben werden, da diese Auswertungen sehr zeitaufwändig sind und die ver-<br />
1 In Baden-Württemberg wird auf diesen Erhebungsteil kein Bezug genommen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
28 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
fügbaren Bewertungsressourcen in der Aktualisierungsphase überfordert hätten. Zudem beinhalten<br />
die aktuell verfügbaren Jahresabschlussdaten lediglich Informationen bis zum Wirtschaftsjahr<br />
2002/2003 bzw. Kalenderjahr 2003, was angesichts der untersuchten Förderjahre 2000 bis 2002 keine<br />
ausreichende Datengrundlage zur Beurteilung des ökonomischen Fördererfolgs darstellt.<br />
Am Schluss der Aktualisierungsbewertung wurde ein Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber<br />
durchgeführt, in dem die Ergebnisse der Bewertung und die entsprechenden Grundlagen vorgestellt<br />
sowie auf Konsistenz und Richtigkeit geprüft wurden.<br />
3.2.2 Daten<br />
Primärdaten (d. h. aus eigenen Erhebungen)<br />
Die wesentliche Datengrundlage der Aktualisierung der Halbzeitbewertung entstammt der Betriebsleiterbefragung.<br />
In deren Rahmen wurden insgesamt 156 Betriebe erhoben (s. Abbildung 3.2). Davon<br />
entfielen auf Große Investitionen in der Milchviehhaltung (GI) 84, auf Kleine Investitionen (KI) 44<br />
und auf nicht-geförderte Betriebe (ng) 28. Die regionalen Schwerpunkte lagen im Norden, Süden und<br />
Osten Deutschlands, um die unterschiedlichen agrarstrukturellen Verhältnisse in die Erhebung einzubeziehen.<br />
Zudem wurden 22 Betriebsleiter von Zierpflanzenbetrieben am Niederrhein befragt, die<br />
Große Investitionen in Gewächshäuser durchgeführt haben.<br />
Schleswig-Holstein<br />
Hamburg<br />
Bremen<br />
Niedersachsen<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Berlin<br />
Brandenburg<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Region GI KI ng Alle<br />
NI 22 14 9 45<br />
NW 22 . . 22<br />
BW/BY 24 12 10 46<br />
MV/ST 16 18 9 43<br />
Alle 84 44 28 156<br />
Hessen<br />
Rheinland-Pfalz<br />
Saarland<br />
Baden-Württemberg<br />
Thüringen<br />
Bayern<br />
Sachsen<br />
Anzahl Betriebe<br />
1
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 29<br />
stellen gebeten, Adressen von Betrieben bereitzustellen, die mindestens über zwei Jahre Erfahrung<br />
mit der geförderten Investition verfügen. Demzufolge resultieren die Förderfälle überwiegend aus Bewilligungen<br />
der Jahre 2000 bis 2001, bei Kleinen Investitionen auch 2002. Die Betriebsleiter wurden<br />
von den Bewilligungsstellen über die Befragung informiert. Die Teilnahmebereitschaft der Betriebsleiter<br />
war sehr groß. Lediglich bei der Gruppe der nicht geförderten Betriebe gab es z. T. Schwierigkeiten,<br />
ausreichend Vergleichsbetriebe zu erheben; die Ergebnisse dieser Gruppe haben daher lediglich<br />
explorativen Charakter.<br />
Die Befragung wurde im Februar 2005 mittels einer persönlichen Befragung durchgeführt. Der dabei<br />
verwendete Befragungsbogen hatte eine gemeinsame Plattform für alle Betriebsgruppen und spezielle<br />
Teile für Große Investitionen Milchviehhaltung/Gartenbau, Kleine Investitionen und nicht geförderte<br />
Betriebe (Anhang 1). Die Einzelinterviews dauerten im Durchschnitt eineinhalb bis zwei Stunden. Der<br />
gewählte Befragungsmodus gewährleistete eine weitgehend vollständige Beantwortung der Fragebögen.<br />
Die wesentlichen Inhalte der Befragungen waren<br />
• die Betriebsstruktur und deren Entwicklung in den vergangenen 15 Jahren,<br />
• die wesentliche Investitionstätigkeit im selben Zeitraum (Objekte, Finanzvolumen, Förderung),<br />
• Wirkungen der geförderten Investitionen,<br />
• künftige Betriebsstrategien und Investitionspläne,<br />
• Erfolgsentwicklung (vor und nach der geförderten Investition),<br />
• hypothetische Entwicklung ohne Förderung,<br />
• Investitionshemmnisse,<br />
• Reaktion auf die Anforderungen der Agrarreform (Cross Compliance),<br />
• Kooperationserfahrungen und -pläne.<br />
Die im Nachgang zum Beraterworkshop durchgeführte schriftliche Beraterbefragung (s. Anhang 2)<br />
ergab einen Rücklauf von acht Fragebögen, wobei einige Bögen eine abgestimmte Version von zwei<br />
oder mehr Teilnehmern enthielten. Der Fragebogen beinhaltete Fragen zu Synergieeffekten zwischen<br />
dem AFP und anderen Fördermaßnahmen, zur Verbesserung der Marktposition der Betriebe durch<br />
das AFP, zu regionalwirtschaftlichen Impulsen des AFP und zu Verbesserungsmöglichkeiten des<br />
Verwaltungsverfahrens.<br />
In Ergänzung zur eigenen Betriebsleiterbefragung mit den genannten Schwerpunkten liegen Erhebungsdaten<br />
der FIBmbH von 28 Betrieben vor, die teilweise mit identischen Frageinhalten ebenfalls in<br />
persönliche Interviews in Baden-Württemberg eingebunden waren. Die befragten Betriebe sind über<br />
das Land verstreut. Es wurden vornehmlich Fälle untersucht, bei denen Große Investitionen realisiert<br />
wurden. Die Ergebnisse dieser Befragung werden, sofern sie vorliegen, in die entsprechenden Ergebnisse<br />
der eigenen Erhebung eingearbeitet und jeweils kenntlich gemacht.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
30 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Sekundärdaten<br />
Als Sekundärdatenmaterial zur deskriptiven Darstellung der Förderdynamik im zeitlichen Ablauf, der<br />
Förderschwerpunkte nach Großen und Kleinen Investitionen sowie der Investitionsarten wurden im<br />
Wesentlichen die Monitoringdaten der Jahre 2000 bis 2004 genutzt, die dem Bewerter einzelfallbezogen<br />
zur Verfügung gestellt wurden. Die Auszahlungsdaten resultieren direkt aus Mitteilungen des zuständigen<br />
Fachministeriums. Für die Darstellung der regionalen Verteilung der Förderfälle und der<br />
Investitionsschwerpunkte wurden einzelbetriebliche Monitoringdaten verwendet.<br />
Aussagekraft der Primärdaten<br />
Wesentliche Gründe für die relativ aufwändige eigene Datenerhebung mittels persönlicher Betriebsleiterbefragung<br />
waren die höhere Aktualität der Informationen, die mögliche Gesamtbetrachtung des<br />
geförderten Unternehmens einschließlich gewerblicher Nebenbetriebe und anderer außerbetrieblicher<br />
Beschäftigungen, sowie die Möglichkeit zur Einordnung der Investitionen in eine Unternehmensstrategie.<br />
Die gewählte Informationsquelle beinhaltet aber auch mögliche Nachteile: So ist damit zu rechnen,<br />
dass ein Teil der Antworten interessengeleitet erfolgt, wenn der Landwirt in Zukunft wieder eine Förderung<br />
in Anspruch nehmen will oder wenn der Landwirt trotz klarer Auskunft durch den Befrager über<br />
das Ziel der Befragung unsicher über die Verwendung seiner Informationen ist. Letzteres kann beispielsweise<br />
dazu führen, dass förderrechtlich problematische Aspekte nicht genannt werden, da der<br />
Betriebsleiter den Befrager in Verbindung mit Kontrollbehörden sieht. Im Bereich der Erfolgsentwicklung<br />
(GuV, EKB) und der Produktionskosten zeigte sich, dass die Betriebsleiter häufig nicht in der<br />
Lage waren, die Fragen zu beantworten. Vielfach orientieren sich die Betriebsleiter in der Praxis lediglich<br />
an Liquiditätsbetrachtungen (Kontostände).<br />
Bei der Erhebung von nicht geförderten Vergleichsbetrieben im Milchbereich zeigte sich, dass der<br />
Großteil dieser sehr inhomogenen Betriebsgruppe nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den geförderten<br />
Betrieben vergleichbar ist, da die mindestens zehn Jahre lang nicht mehr geförderten Betriebe<br />
entweder kurz- oder mittelfristig auslaufen werden, in Kürze eine Investitionsförderung in Anspruch<br />
nehmen werden oder aus bestimmten Gründen die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen. Betriebe,<br />
die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine AFP-Förderung nicht in Anspruch nehmen, sind die<br />
Ausnahme; gerade diese Gruppe wäre jedoch als Vergleichsgruppe für einen Mit-/Ohne-Vergleich<br />
notwendig.<br />
Um diese grundsätzlichen Schwächen der Betriebsleiterbefragung zu kompensieren, wurde ein Beraterworkshop<br />
mit AFP-Beratern, Betreuern und Vertretern der Bewilligungsstellen durchgeführt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 31<br />
3.3 Finanzielle Ausgestaltung<br />
Durch die 9 .142 Neubewilligungen der AFP-Förderfälle in den Jahren 2000 bis 2004 entstanden in<br />
Baden-Württemberg öffentliche Zuwendungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 200 Mio. €<br />
(s. Tabelle 3.1). Bezogen auf den einzelnen Förderfall ergibt das einen Betrag von durchschnittlich<br />
rund 22.000 €, wobei die durchschnittliche Höhe zwischen den Jahren wegen des unterschiedlichen<br />
Anteils Kleiner Investitionen deutlich schwankt.<br />
Tabelle 3.1:<br />
Förderfälle, Fördervolumen und öffentlichen Zuwendungen im Programmzeitraum<br />
2000-2004 in Baden-Württemberg<br />
Förderfälle<br />
Förderfähiges<br />
Investitionsvolumen<br />
Zuwendungen<br />
insgesamt<br />
Zuwendungen<br />
Ø je Förderfall<br />
Bewill.-jahr Anzahl € € €<br />
2000 896 121.111.978 29.021.022 32.390<br />
2001 963 134.649.467 31.839.836 33.063<br />
2002 3.075 192.028.682 52.813.369 17.175<br />
2003 2.715 178.697.506 49.258.044 18.143<br />
2004 1.493 147.295.784 36.724.873 24.598<br />
Insgesamt 9.142 773.783.417 199.657.144 21.840<br />
Quelle: MLR, Monitoring-Daten (eig. Auswertung)<br />
Die unterschiedliche Höhe der bewilligten Zuwendungen ist ein Spiegelbild der bewilligten Förderfälle<br />
und deren zuwendungsfähiger Investitionsvolumina (s. Kapitel 4), die in den Jahren 2002 und 2003<br />
deutlich höher als in den übrigen Jahren lagen.<br />
Der Kofinanzierungsanteil der auf die Neubewilligungen entfallenden Gesamtzuwendungen liegt in<br />
den Jahren 2000 bis 2003 bei 25 % und wurde durch einen Änderungsantrag im Jahr 2004 auf 50 %<br />
verdoppelt. Dieser höhere EAGFL-Anteil kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn bei der Auszahlung,<br />
die sich auf mehrere Haushaltsjahre verteilt, ein entsprechender Plafond zur Verfügung steht. 1 In<br />
der Praxis standen jedoch nicht ausreichend Kofinanzierungsmittel zur Verfügung, so dass sich im<br />
Durchschnitt der Bewilligungen des Jahres 2004 nur ein EAGFL-Kofinanzierungssatz in Höhe von<br />
27,5 % ergab.<br />
Die durch die Bewilligungen entstandenen bisherigen Auszahlungen sind im Vergleich zu den bewilligten<br />
Zuwendungen etwas geringer (s. Tabelle 3.2). Dies liegt daran, dass die Zuwendungen erst nach<br />
Vorlage von Teil- oder Gesamtrechnungsnachweisen ausgezahlt und größere Investitionen häufig<br />
über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren nach der Bewilligung realisiert werden. Die Altverpflichtungen<br />
der EFP/AFP-Bewilligungen vor dem Jahr 2000 sind in der Tabelle 3.2 nicht berücksichtigt.<br />
1 Auskunft des MLR (Herr Hehr) vom 1.3.2005.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
32 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Tabelle 3.2:<br />
Höhe und Finanzierungsquellen der öffentlichen Ausgaben für das AFP im<br />
Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg<br />
Höhe der öffentlichen Ausgaben ohne Altverpflichtungen ( in 1.000 Euro )<br />
Haushaltsjahr<br />
insgesamt<br />
EAGFL<br />
GAK (AFP)<br />
Bund 60 % Land 40 %<br />
zusätzliche<br />
Landesmittel<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
9.145 2.015 3.772 2.514 844<br />
23.534 5.177 8.051 5.368 4.938<br />
55.969 11.929 24.004 16.003 4.033<br />
44.079 10.357 18.640 12.427 2.655<br />
43.944 8.767 18.231 12.154 4.792<br />
Insgesamt<br />
176.671 38.245 72.698 48.466 17.262<br />
Quelle: MLR<br />
Der überwiegende Teil der verausgabten Mittel wurde über die GAK finanziert (68,5 %); aus dem E-<br />
AGFL wurden 21,6 % der Auszahlungen mitfinanziert und das Land trug zusätzlich 9,8 % der Auszahlungen.<br />
Insgesamt liegt somit der Landesanteil der bisherigen Auszahlungen während der Programmperiode<br />
2000 bis 2004 für das AFP bei 37,2 %.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 33<br />
3.4 Output<br />
Im Zeitraum 2000 bis 2004 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 9 .142 Förderfälle mit einem<br />
förderungsfähigen Investitionsvolumen von 774 Mio. € bewilligt. Die Bewilligungen unterscheiden sich<br />
erheblich in den Einzeljahren (Abbildung 3.3). Während in den Jahren 2000 und 2001 weniger als<br />
1 000 Förderfälle bewilligt wurden, verdreifachte sich diese Zahl im Jahr 2002, was großenteils die<br />
Folge der Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 25 000 € auf 10 000 € sowie der durch den<br />
GAK-Rahmenplan 2002-2005 erweiterten Fördermöglichkeiten für die Bereiche Umweltschutz, Tierschutz<br />
und Diversifikation ist. Der Zuwachs der Förderfälle ab dem Jahr 2002 resultiert fast ausschließlich<br />
aus Kleinen Investitionen. In den Jahren 2003 und 2004 ging die Zahl der Kleinen Investitionen<br />
wieder deutlich zurück, während die Großen Investitionen zahlenmäßig bei rund 310 bewilligten<br />
Förderfällen relativ konstant blieben.<br />
3.000<br />
2.500<br />
Große Investition<br />
Kleine Investition<br />
2.762<br />
2.390<br />
2.000<br />
Förderfälle<br />
1.500<br />
1.188<br />
1.000<br />
625<br />
713<br />
500<br />
271 250<br />
313 318 305<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Berechnungen)<br />
Abbildung 3.3:<br />
AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004 – differenziert nach<br />
Großen und Kleinen Investitionen<br />
Die geförderten Investitionsvolumina folgen zwar tendenziell der Anzahl der Förderfälle, aber aufgrund<br />
der vergleichsweise umfangreichen Investitionsvolumina bei den Großen Investitionen schwankt das<br />
insgesamt geförderte Investitionsvolumen zwischen den Jahren wesentlich weniger (Abbildung 3.4).<br />
Insgesamt ist das Gesamtvolumen der geförderten Investitionen seit 2002 wieder rückläufig, wobei<br />
dies ausschließlich aus dem Einbruch bei den Kleinen Investitionen resultiert, die sich von 2003 auf<br />
2004 fast halbierten, während die geförderten Großen Investitionen noch leicht zugenommen haben.<br />
Während das durchschnittliche Investitionsvolumen je Förderfall bei den Großen Investitionen nahezu<br />
konstant bei rund 300 000 € lag, hat sich das Investitionsvolumen bei den Kleinen Investitionen im<br />
Durchschnitt von über 75 000 € in den Jahren 2000 und 2001 auf rund 37 000 € halbiert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
34 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
120<br />
Große Investition<br />
100<br />
Kleine Investition<br />
93,6<br />
98,4<br />
90,5<br />
88,2<br />
101,3<br />
80<br />
76,2<br />
79,5<br />
Mio. Euro<br />
60<br />
44,9<br />
55,2<br />
46,0<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Berechnungen)<br />
Abbildung 3.4: Förderfähige Investitionsvolumina in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004<br />
– differenziert nach Großen und Kleinen Investitionen des AFP<br />
Die regionale Verteilung der geförderten Investitionen folgt den strukturellen Gegebenheiten (Abbildung<br />
3.5). Insgesamt besteht ein deutliches Nord-Süd- und ein West-Ost-Gefälle. Während Rinderställe<br />
vor allem im Südosten des Landes gefördert wurden, liegen die Schwerpunkte der Schweineförderung<br />
im Nordosten (Hohenlohe) und in den Kreisen Biberach und Alb-Donau-Kreis. Sonstige landwirtschaftliche<br />
Gebäude werden dagegen zu einem hohen prozentualen Anteil im Rheingebiet und in<br />
den Regionen um Stuttgart und Heilbronn gefördert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 35<br />
Gesamtinvestitionen<br />
(Euro)<br />
1.702.904<br />
550.000<br />
85.000<br />
Rinderställe<br />
Schweineställe<br />
Sonstige Gebäude<br />
Sonstiges<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertungen)<br />
Abbildung 3.5:<br />
Regionale Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina in Baden-<br />
Württemberg im Zeitraum 2000-2004<br />
Die geförderten Investitionen sind mit 89 % des Volumens fast ausschließlich den landwirtschaftlichen<br />
Gebäuden zuzuordnen (Tabelle 3.3). Der Großteil davon sind Stallbauten, wobei in Rinderställe deutlich<br />
mehr geförderte Investitionen fließen als in Schweineställe oder andere Ställe (z. B. für Pferde,<br />
Geflügel). Ein weiterer Investitionsschwerpunkt liegt mit über einem Drittel aller Investitionen bei den<br />
sonstigen landwirtschaftlichen Gebäuden; hierzu zählen Mehrzweckhallen, Lagerhallen/-räume ebenso<br />
wie Biomasseheizungen, Brennereien sowie sonstige bauliche Anlagen (Silageräume, Güllelager).<br />
Dagegen haben Investitionen in die Bereiche Direktvermarktung und sonstige Diversifizierung sowie in<br />
Gewächshäuser nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung.<br />
Maschinen und Geräteinvestitionen spielen zwar im Durchschnitt der Jahre volumenmäßig keine große<br />
Rolle, haben aber aufgrund der überwiegend vergleichsweise kleinen Investitionen einen teilweise<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
36 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
erheblichen Anteil an der Anzahl der Förderfälle. Im Jahr 2002 entfällt rund ein Viertel aller Förderfälle<br />
mit rund 10 % der förderfähigen Investitionsvolumina auf den Maschinen- und Technikbereich. Hierzu<br />
gehören Pflanzenschutz- und Flüssigmisttechnik, Technik für Bodenbearbeitung und Landschaftspflege,<br />
Beregnungstechnik sowie Maschinen und sonstige Technik.<br />
Bemerkenswert sind auch weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Förderjahren. Beispielsweise<br />
entfiel im Jahr 2001 gut ein Drittel der geförderten Investitionen auf Schweineställe, während im Jahr<br />
2004 praktisch keine Schweineställe gefördert wurden. Die sonstigen landwirtschaftlichen Gebäude<br />
nehmen im Zeitablauf seit 2001 einen kontinuierlich steigenden Anteil an der Investitionsförderung ein.<br />
Tabelle 3.3:<br />
Verteilung der förderfähigen AFP-Investitionsvolumina nach Investitionsbereichen<br />
im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-Württemberg (in %)<br />
Investitionsbereiche 2000 2001 2002 2003 2004 2000-2004<br />
Gebäude, insg. 92,8 91,7 81,8 91,0 90,7 89,1<br />
- Rinderställe 37,5 21,4 22,3 26,4 21,9 25,4<br />
- Schweineställe 15,0 34,0 13,9 16,5 4,4 16,4<br />
- sonst. Ställe 6,8 6,2 3,7 5,1 5,9 5,4<br />
- Gewächshäuser 5,0 7,5 6,7 1,5 1,8 4,5<br />
- Sonst. ldw. Gebäude 28,6 22,5 35,2 41,4 56,7 37,5<br />
Geräte & mobile Technik 3,2 3,0 9,8 2,6 1,3 4,3<br />
Direktvermarktung 1,3 2,2 3,9 3,4 4,1 3,1<br />
Sonst. Diversifizierung 2,0 3,0 4,2 2,7 2,7 3,0<br />
Sonstige 0,7 0,2 0,3 0,3 1,2 0,5<br />
Insgesamt 100 100 100 100 100 100<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertungen)<br />
Die Förderstruktur in Baden-Württemberg zeichnet sich durch einen hohen Anteil kleiner und kleinster<br />
Investitionsvolumina je Förderfall aus (Tabelle 3.4). Über ein Viertel aller Förderfälle (27 %) beantragt<br />
eine Förderung für ein Investitionsvolumen von max. 20 000 €. Diese Fälle erhalten im Durchschnitt<br />
einen Subventionswert in Höhe von 4 205 €. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob angesichts<br />
der damit verbundenen Verwaltungskosten eine Förderung noch nennenswerte positive Nettoeffekte<br />
bewirkt. Diese Frage wird im Kapitel 9 eingehender beleuchtet.<br />
Bewilligungen für Investitionen, die weniger als 10 000 € betragen, werden praktisch nicht ausgesprochen,<br />
da die Fördermindestgrenze dies verhindert. Das Gros der gewährten Förderung (70,1 %) entfällt<br />
auf die Unternehmen, die ein förderfähiges Investitionsvolumen von 100 000 € und mehr zur Förderung<br />
beantragt haben (Ø 259 000 €); der durchschnittliche Subventionswert beträgt hier rund<br />
69 000 € je Förderfall.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 37<br />
Tabelle 3.4:<br />
Verteilung des förderfähigen AFP-Investitionsvoluminas und des Subventionswertes<br />
nach Größenklassen im Programmzeitraum 2000-2004 in Baden-<br />
Württemberg<br />
Klasse ffIV (Euro)<br />
Förderf. Investitionsvolumen (ffIV)<br />
Subventionswert (SW)<br />
N N in % Ø Euro/N ffIV in % Ø Euro/N SW in %<br />
< 10.000 7 0,1 0 0,0 0 0,0<br />
10-20.000 2.463 26,9 14.564 4,6 4.205 5,2<br />
20-50.000 2.837 31,0 31.304 11,5 8.278 11,8<br />
50-100.000 1.805 19,7 68.460 16,0 14.320 12,9<br />
> 100.000 2.030 22,2 258.883 67,9 68.950 70,1<br />
Alle 9.142 100,0 84.641 100,0 21.840 100,0<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertung)<br />
Junglandwirteförderung<br />
Die Junglandwirteförderung genießt in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert, der sich u. a. in<br />
der Höhe des Prämienhöchstbetrags äußert, der bis 2003 mit zusätzlichen Landesmitteln über die in<br />
den GAK-Fördergrundsätzen zum AFP vorgesehenen Obergrenze (ab 2002: 10 000 €) um bis zu<br />
5 000 € erhöht werden konnte. Seit dem Bewilligungsjahr 2004 kann die im Rahmenplan festgelegte<br />
Höchstgrenze von 20 000 € je Förderfall gewährt werden. Seither ist die Junglandwirteförderung an<br />
die Bewilligung einer Großen Investition geknüpft, d. h. Antragsteller für Kleine Investitionen sind von<br />
der Junglandwirteförderung im Gegensatz zu den Vorjahren ausgeschlossen.<br />
Der Anteil der Förderfälle mit einer zusätzlichen Prämiengewährung für Junglandwirte lag im Zeitraum<br />
2000 bis 2003 in Baden-Württemberg bei 10,3 % (Tabelle 3.5). 1 Die Junglandwirteförderung verteilt<br />
sich in dieser Zeit zahlenmäßig etwa gleich auf Große und Kleine Investitionen. Bei den Großen Investitionen<br />
ist jedoch der Anteil dieser Zusatzförderung mit rund einem Drittel wesentlich höher als bei<br />
den Kleinen Investitionen (6,3 %). Die Prämienhöhe beträgt im Durchschnitt sowohl bei den Kleinen<br />
als auch bei den Großen Investitionen knapp 15 000 €. Die Höhe der sonstigen AFP-Zuwendung unterscheidet<br />
sich kaum zwischen Betrieben mit und ohne Junglandwirteförderung.<br />
1 Für 2004 lagen keine entsprechenden Daten für die Junglandwirteförderung vor.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
38 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Tabelle 3.5:<br />
Junglandwirteförderung im Vergleich mit den übrigen AFP-Förderfällen in<br />
Baden-Württemberg von 2000-2003<br />
Betriebe<br />
Förderfähige<br />
Kosten<br />
JLF-Prämie<br />
Sonstige AFP-<br />
Zuwendung<br />
Maßnahme<br />
Junglandwirteförderung<br />
Anzahl % Euro/Betrieb Euro/Betrieb Euro/Betrieb<br />
Große Investitionen<br />
ohne 775 67,3 291.915 - 88.737<br />
mit 377 32,7 301.160 14.843 90.005<br />
Alle 1.152 100,0 294.940 4.858 89.152<br />
Kleine Investitionen<br />
ohne 6.082 93,7 41.450 - 9.101<br />
mit 408 6,3 84.842 14.661 11.951<br />
Alle 6.490 100,0 44.178 922 9.280<br />
Insgesamt<br />
ohne 6.860 89,7 69.728 - 18.094<br />
mit 789 10,3 187.773 14.750 49.186<br />
Alle 7.649 100,0 81.905 1.521 21.301<br />
Quelle: MLR, Monitoring (eigene Auswertung), ohne 2004<br />
Das durchschnittliche förderungsfähige Investitionsvolumen unterscheidet sich bei Großen Investitionen<br />
nicht nennenswert zwischen Unternehmen mit und ohne Junglandwirteförderung; insofern kann<br />
die in der Ex-ante-Bewertung zum MEPL zugrunde gelegte Annahme, dass in den ersten Jahren nach<br />
der Übernahme durch den Hofnachfolger deutliche Investitionsschübe in den Betrieben erfolgen würden,<br />
nicht durch die vorliegenden Daten bestätigt werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 39<br />
3.5 Administrative Umsetzung<br />
Die administrative Umsetzung des AFP wurde bereits im Bericht zur Zwischenbewertung des AFP<br />
dargestellt (Hollmann, 2003, S. 26-32) und wird daher an dieser Stelle nicht wiederholt. Im Folgenden<br />
werden lediglich einige Ergebnisse einer im Nachgang zum Beraterworkshop durchgeführten Beraterbefragung<br />
(s. Anhang 2) zur administrativen Umsetzung wiedergegeben; insgesamt konnten acht<br />
beantwortete Fragebögen ausgewertet werden, wobei die einzelnen Fragebögen teilweise die Meinung<br />
von zwei Teilnehmern am Workshop wiedergeben.<br />
Aus Sicht der Landwirte wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren häufig als unflexibel und langwierig<br />
betrachtet. Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur künftigen inhaltlichen Ausrichtung werden<br />
Vorschläge der Berater/Betreuer im „Exkurs zur künftigen Ausrichtung des AFP“ (s. Kapitel 9)<br />
vorgestellt. An dieser Stelle werden lediglich einige Aspekte dokumentiert, die eine Beschleunigung<br />
des Verfahren behindern.<br />
Die gegenwärtige Bewilligungsdauer von der Antragstellung bis zur Bewilligung beträgt nach Erfahrung<br />
der Berater, Betreuer und Bewilligungsstellen bei Großen Investitionen rund sechs Monate und<br />
bei kleinen Investitionen rund zwei bis drei Monate. Bei bewilligungsreifen, d. h. mit allen notwendigen<br />
Antragsunterlagen ausgestatteten Anträgen dauert die Bewilligung dagegen nur rund ein bis zwei<br />
Monate.<br />
Ein wesentliches Hemmnis für eine schnellere Bewilligung ist nach Ansicht dieser Experten häufig erst<br />
ab Mitte des jeweiligen Jahres erfolgende Mittelzuweisung sowie die Mittelknappheit (Abbildung 3.6).<br />
Die Berater/Betreuer kritisieren auch die meistens im laufenden Förderjahr erst spät vorliegenden<br />
gültigen Förderrichtlinien und die häufigen Änderungen der Förderrichtlinien. Vielfach sind aber auch<br />
die von Seiten der Antragsteller nicht vollständig eingereichten Antragsunterlagen der Grund für die<br />
Verzögerung des Verfahrens, wobei die noch fehlende Baugenehmigung am häufigsten genannt wird.<br />
In einem abschließenden Validierungsgespräch mit dem Auftraggeber wurde vom zuständigen Fachministerium<br />
darauf hingewiesen, dass der wesentliche Grund für die späte Vorlage der Förderrichtlinien<br />
die regelmäßig erst spät im Jahr stattfindende PLANAK-Ausschusssitzung und das zeitraubende<br />
Notifizierungsverfahren auf der Ebene des Bundes und der EU sind. 1 Die Ministerialverwaltung könne<br />
die Richtlinien erst dann erlassen, wenn der Rahmenplan der Bundes vorliege und das Einvernehmen<br />
mit dem Finanzministerium und dem Rechnungshof hergestellt sei.<br />
1 Das Gespräch fand am 17.6.2005 im MLR statt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
40 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Fehlende/knappe<br />
Haushaltsmittel<br />
Fehlende Förderrichtlinien<br />
Unvollständige<br />
Antragsunterlagen<br />
Sonstige<br />
Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />
0 1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Anzahl der Antworten (n=8)<br />
Abbildung 3.6:<br />
Hemmnisse für eine zügigere Antragsbewilligung in Baden-Württemberg aus<br />
Sicht der Berater<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 41<br />
3.6 Kapitelspezifische Fragen<br />
Im Folgenden wird die Wirksamkeit des AFP anhand der zentralen kapitelspezifischen Fragen der EU-<br />
Kommission beantwortet. Aufgrund der gewählten Untersuchungsschwerpunkte und -methodik weichen<br />
die Antworten teilweise von den im Bewertungsraster der Kommission vorgeschlagenen Kriterien<br />
und Indikatoren ab. In der Regel werden hier Bruttowirkungen dargestellt. Eine Gesamtbetrachtung<br />
unter Einbeziehung der Frage nach der Nettowirksamkeit des AFP folgt in Kapitel 7.<br />
3.6.1 Beschreibung der Befragungsstichprobe<br />
Die Wirkungsbeschreibungen der folgenden Kapitel zu den einzelnen Zielen der Förderung basieren<br />
zum größten Teil auf den Ergebnissen der Betriebsleiterbefragungen. Zur Einordnung der Ergebnisse<br />
werden im vorliegenden Kapitel zunächst die Betriebsstruktur der befragten Betriebe und die durchgeführten<br />
Investitionen dargestellt.<br />
Zur Stichprobe der durch die FIBmbH befragten Betriebe liegen nur vereinzelt Informationen vor, die<br />
jeweils kenntlich gemacht sind.<br />
Betriebsstruktur<br />
Bei den befragten Betrieben in Baden-Württemberg/Bayern handelt es sich im Hinblick auf die Faktorausstattung<br />
trotz der ähnlichen Durchschnittswerte der einzelnen Gruppen um recht unterschiedliche<br />
Einzelbetriebe (Tabelle 3.6).<br />
Tabelle 3.6:<br />
Faktorausstattung der Erhebungsbetriebe in Baden-Württemberg/Bayern<br />
ha LF<br />
Kuhzahl<br />
t Milchquote<br />
Arbeitskräfte<br />
n ∅ Min Max ∅ Min Max ∅ Min Max ∅ Min Max<br />
Große<br />
Investition<br />
Kleine<br />
Investition<br />
Nicht<br />
gefördert<br />
24 63 34 120 63 36 130 424 203 830 2,0 1,2 3,3<br />
12 65 38 138 72 48 140 501 300 860 1,8 1,1 3,0<br />
10 54 29 115 48 17 85 298 52 500 1,5 1,0 2,3<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Die durchschnittliche Milchquotenausstattung liegt bei den geförderten Betrieben bei rund 450 t je<br />
Betrieb und bei den nicht geförderten Betrieben bei rund 300 t.1 Die Einzelwerte schwanken bei den<br />
geförderten Betrieben zwischen 203 und 860 t. Erstaunlicherweise sind die milchviehhaltenden Betriebe<br />
mit Kleinen Investitionen im Durchschnitt etwas größer als die entsprechenden Betriebe mit<br />
1 Aus Sicht der Berater/Betreuer liegt der Erhebungsdurchschnitt der geförderten Betriebe mit einer Quotenausstattung<br />
von 450 t um rund 100 t über dem typischen geförderten Milchviehbetrieb der Bewilligungsjahre 2000 bis 2001; in den<br />
Bewilligungsjahren 2004/05 würden 450 t jedoch dem Durchschnitt entsprechen (s. Anhang 3, S. 1).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
42 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Großen Investitionen, wobei die Unterschiede in den Bereichen Flächen- und Arbeitskraftausstattung<br />
gering sind.<br />
Die Tatsache, dass die nicht geförderten Betriebe in der durchschnittlichen Flächenausstattung deutlich<br />
kleiner sind als die geförderten, sollte nicht überbewertet werden, da diese Gruppe mit zehn Betrieben<br />
sehr klein ist. Die nicht geförderten Betriebe wirtschaften entsprechend der geringen Betriebsgröße<br />
mit deutlich weniger Arbeitskräften. Vergleicht man die Durchschnittswerte der Milchviehbetriebe<br />
mit Großer Förderung in der Befragung mit denen der Haupterwerbsbetriebe der Produktionsrichtung<br />
Milch in den Testbetrieben Baden-Württemberg für das vorausgegangene Wirtschaftsjahr<br />
2003/04, fällt die große Diskrepanz in den Betriebsgrößen auf. Die Testbetriebe haben im Durchschnitt<br />
nur eine Größe von 39,2 ha und 32 Milchkühe. Der Arbeitskräftebesatz der Testbetriebe liegt<br />
mit 1,4 AK ebenfalls deutlich unter dem der Betriebe in der Befragung. Dies bedeutet, dass vor allem<br />
Betriebe mit einer vergleichsweise günstigen Faktorausstattung größere Investitionen durchführen und<br />
in diesem Zusammenhang eine Förderung beantragen. Durch die Förderauflagen des AFP kommt es<br />
vermutlich tendenziell zu einer zusätzlichen Selektion in Richtung größerer Betriebe.<br />
Es ist letztlich eine entscheidende Frage, ob der Unterschied zwischen den geförderten Betrieben in<br />
der Stichprobe und den Testbetrieben<br />
auf die Stichprobenauswahl,<br />
auf die Selektionswirkung der Förderung oder<br />
auf die positiven strukturellen Wirkungen der geförderten Investition<br />
zurückzuführen ist. Da es sich bei der Stichprobe der geförderten Betriebe in Baden-<br />
Württemberg/Bayern um eine zufällige Auswahl aus der Liste aller geförderten Betriebe handelt 1 , bleiben<br />
die anderen zwei Möglichkeiten. Die Selektionswirkung der Förderung im Vorfeld spielt im Hinblick<br />
auf die strukturellen Eigenschaften der geförderten Betriebe sehr wahrscheinlich eine Rolle: Die<br />
Berater sagten im Workshop in Baden-Württemberg, dass schätzungsweise nur max. 10 % der Betriebe<br />
aufgrund unzureichender Eigenkapitalbildung oder anderer Fördervoraussetzungen von der<br />
Förderung ausgeschlossen werden (Anhang 3). Wie im Detail in Abschnitt 6.2 noch zu zeigen sein<br />
wird, haben die Betriebe im Zuge der geförderten Investitionen z. T. massive Wachstumssprünge realisiert,<br />
so dass vermutlich beide Effekte zum Tragen kommen.<br />
Struktur der geförderten Investitionen<br />
Die Art der geförderten Investitionsobjekte der erhobenen Betriebe hängt mit der Fokussierung der<br />
Erhebung auf Milchviehbetriebe bei Großen Investitionen zusammen. Folglich handelt es sich bei den<br />
Großen Investitionen ausschließlich um Milchviehställe (Abbildung 3.7). Zu diesen Investitionen gehört<br />
in aller Regel auch die Innentechnik.<br />
1 Die nicht geförderten Betriebe wurden allerdings auf Bitten der Evaluatoren durch Beratungsringe ausgewählt, so<br />
dass hier, schon aufgrund der Mitgliedschaft der Betriebe, ein Bias in der Stichprobe nicht auszuschließen ist.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 43<br />
Sonstige<br />
Energie<br />
Große Investitionen (n=24)<br />
Kleine Investitionen (n=12)<br />
Uni Hohenheim (n=28)<br />
Außentechnik<br />
Innentechnik<br />
andere Gebäude<br />
Schweinestall<br />
Rinderstall<br />
Kuhstall<br />
n=36<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
0 5 10 15 20 25<br />
Anzahl der Betriebe<br />
Abbildung 3.7:<br />
Geförderte Investitionen der befragten Betriebe in Baden-Württemberg/<br />
Bayern<br />
Die von der FIBmbH durchgeführte Befragung bei 28 geförderten Betrieben mit vornehmlich Großen<br />
Investitionen weist eine vollkommen andere Struktur auf. Hier dominieren Schweinestallbauten, Biomassetechnik<br />
und Diversifizierungsmaßnahmen (z. B. Direktvermarktung, Biogas, Urlaub auf dem<br />
Bauernhof). 1<br />
Auch die geförderten Kleinen Investitionen der erhobenen Betriebe bestehen in Baden-Württemberg<br />
vornehmlich aus baulichen Maßnahmen. Da die zu erhebenden Unternehmen in den Jahren 2000 bis<br />
2002 gefördert worden sein sollten, finden sich keine Förderfälle für die der Erzeugung regenerativer<br />
Energien zur Stromproduktion für das öffentliche Netz in der Stichprobe. Dies ist insoweit hervorzuheben,<br />
als diese Fördertatbestände in den Jahren 2003 und 2004 eine erhebliche Bedeutung erlangt<br />
haben (s. Tabelle 3 in Kapitel 4, „sonstige Gebäude“). Eine Beurteilung dieser Förderfälle kann vor<br />
dem Hintergrund der durchgeführten Expertengespräche und des Beraterworkshops zumindest ansatzweise<br />
vorgenommen werden.<br />
Die Gesamtfinanzierungsvolumina der Großen Investitionen (ohne Uni Hohenheim) liegen in Baden-Württemberg<br />
durchschnittlich bei 296 000 € je Förderfall mit einer Spannweite von 80 000 € bis<br />
zu 525 000 € (Tabelle 3.7). Bei den Kleinen Investitionen betragen die Volumina im Durchschnitt<br />
67 000 € und damit nur knapp ein Fünftel der Großen Investitionen, wobei sich die niedrigste Investition<br />
auf lediglich 25 000 € und die höchste auf 150 000 € Finanzierungsvolumen beläuft.<br />
1 Einige Ergebnisse dieser Untersuchung wurden der FAL von Prof. Großkopf vorab zur Verfügung gestellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
44 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Finanzierung der geförderten Investitionen<br />
Die geförderten Investitionen werden zum großen Teil mit Fremdkapital finanziert. Der bare Eigenmittelanteil<br />
an der Finanzierung macht weniger als ein Drittel aus. Der Anteil der baren Eigenmittel an<br />
der Gesamtfinanzierung der geförderten Investitionen beträgt bei den Großen Investitionen durchschnittlich<br />
26,5 % und liegt damit etwas niedriger als bei den Kleinen Investitionen (28,8 %). Die<br />
Streuung der Einzelwerte ist relativ groß, so dass beispielsweise einzelne Betriebe bis zu 70 % Eigenmittelanteil<br />
aufweisen (Tabelle 3.7).<br />
Tabelle 3.7:<br />
Finanzierungsvolumen und Anteil der baren Eigenmittel an der Finanzierung<br />
der geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern<br />
Finanzierungsvolumen (€) Eigenmittelanteil, bar (%)<br />
n Ø Min Max Ø Min Max<br />
Große Investitionen 21 295.800 80.000 525.000 26,5 4,4 62,5<br />
Kleine Investitionen 9 66.600 25.000 150.000 28,8 3,8 78,6<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Zwar haben 61 % der Betriebsleiter mit Großen Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern gesagt,<br />
sie hätten ohne Förderung Schwierigkeiten mit der Finanzierung bekommen, aber nur zwei dieser<br />
Betriebsleiter haben angegeben, dass Sicherheiten ein Problem gewesen wären (Abbildung 3.8).<br />
16<br />
14<br />
12<br />
Problem Sicherheit "nein"<br />
Problem Sicherheit "ja"<br />
Anzahl der Angaben<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
12<br />
9<br />
2<br />
0<br />
2<br />
ja<br />
nein<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Finanzierungsprobleme ohne Investitionshilfe<br />
Abbildung 3.8:<br />
Finanzierungsprobleme der erhobenen Betriebe in Baden-Württemberg/<br />
Bayern<br />
Es ist also davon auszugehen, dass das Finanzierungsproblem in der Regel nicht im fehlenden Zugang<br />
zum Kapitalmarkt bestand, sondern vielmehr in der in den Augen der Bank fehlenden Rentabilität<br />
der Investition oder aber in einem zu geringen Eigenkapitalanteil an der Finanzierung. Das würde<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 45<br />
bedeuten, dass der Betrieb bisher nicht ausreichend Kapital für anstehende Neuinvestitionen erwirtschaftet<br />
hat.<br />
Entgegen der Einschätzung der Landwirte werden aus Sicht der Berater/Betreuer fehlende Sicherheiten<br />
v. a. angesichts der durch Basel II verschärften Kreditvergabepraxis in spätestens zwei bis drei<br />
Jahren zu einem zentralen Investitionshemmnis, wenn es bei der gegenwärtigen Kreditvergabepraxis<br />
bleibe („L-Bank verdient, die Hausbank hat das Risiko“, s. Anhang 3, S. 3).<br />
Charakterisierung der nicht geförderten Betriebe<br />
In Kapitel 2 wurde bereits angedeutet, dass die Gruppe der nicht geförderten Betriebe (gemäß Erhebungsdesign<br />
die, die in den vergangenen zehn Jahren keine Förderung erhalten haben), sich aus<br />
mehreren Untergruppen zusammensetzt. Die Auswertung dieser Betriebe verspricht vor allem Erkenntnisse<br />
im explorativen Sinne, also für die weitere Hypothesenbildung, vor allem im Hinblick auf<br />
die Bedeutung der Förderrestriktionen.<br />
Von den zehn befragten Betriebsleitern in Baden-Württemberg/Bayern haben sieben angegeben, in<br />
den vergangenen 15 Jahren umfangreiche betriebliche Investitionen getätigt zu haben. Die<br />
Betriebsleiter, die keine umfangreicheren Investitionen vorgenommen haben, nannten als Gründe<br />
dafür: • ungeklärte Hofnachfolge,<br />
• Arbeitskräftemangel,<br />
• schlechte wirtschaftliche Bedingungen.<br />
Die Betriebe mit umfangreicheren Investitionen seit 1990 wurden mit einer Ausnahme alle in der Zeit<br />
von 1990 bis 1995 gefördert. Fünf dieser sieben Betriebe haben in der Zeit seit 1995 weitere nicht<br />
geförderte größere Investitionen durchgeführt; als Gründe für die Nichtförderung werden genannt:<br />
• viel Eigenleistung,<br />
• Kontrollen unerwünscht,<br />
• Mehrfachnutzung des Investitionsobjektes,<br />
• es sollte schnell gehen,<br />
• Finanzierung mit möglichst viel Eigenkapital,<br />
• kein Kontakt zur Beratung, scheut sich Anforderungen zu stellen.<br />
Eine Förderung wäre also zum Teil prinzipiell möglich gewesen, die (strategischen und Transaktions-)<br />
Kosten der Förderung waren aus Sicht der investierenden Betriebsleiter aber zu hoch. Zwei der Betriebe,<br />
die zukünftig investieren wollen, werden auch dann keine Förderung in Anspruch nehmen.<br />
Von den drei Betrieben, die in den vergangen zehn Jahren nicht in größerem Umfang investiert haben,<br />
planen alle zukünftige Investitionen; es handelt sich also nicht um auslaufende Betriebe. Letzteres<br />
wird auch dadurch bestätigt, dass die strukturelle Entwicklung der nicht geförderten Betriebe seit 1990<br />
vergleichbar mit den Betrieben ist, die eineGroße Investition durchgeführt haben (Tabelle 3.8). Dagegen<br />
weisen die Betriebe mit einer Kleinen Investition zumindest im Hinblick auf die Flächenentwicklung<br />
ein deutlich dynamischeres Wachstum auf.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
46 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Tabelle 3.8:<br />
Strukturveränderung der erhobenen geförderten und nicht geförderten Betriebe<br />
seit 1990 in Baden-Württemberg/Bayern<br />
Flächenänderung (%) Quotenänderung (%)<br />
n ∅ Min Max ∅ Min Max<br />
Große Investition 24 73 0 179 136 0 284<br />
Kleine Investition 12 167 14 521 146 -100 588<br />
Nicht gefördert 10 90 38 156 109 0 200<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung ( 2005)<br />
3.6.2 Wirkungen des AFP auf das Einkommen<br />
3.6.2.1 Konzeptionelle und methodische Vorüberlegungen<br />
Bei der Ermittlung der Einkommenswirksamkeit der Förderung gibt es drei zentrale methodische Herausforderungen:<br />
1. das Einkommen speist sich aus verschiedenen Quellen,<br />
2. die Ermittlung eines betriebswirtschaftlich aussagefähigen Gewinns ist problematisch und<br />
3. die sich laufend ändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben einen großen Einfluss<br />
auf die betriebliche Entwicklung und können den Effekt der Förderung überlagern.<br />
Zu 1.: Diskussion des Einkommensbegriffs<br />
Für die Beurteilung der Entwicklung landwirtschaftlicher Einkommen müssen aufgrund der vielfältigen<br />
Interdependenzen zwischen Betrieb und Haushalt eigentlich andere mögliche Einkommensquellen mit<br />
in die Betrachtung einbezogen werden. Bei den Betrieben in der Betriebsleiterbefragung handelt es<br />
sich zwar überwiegend um klassische Haupterwerbsbetriebe, aber rund 20 % der Betriebe haben ein<br />
zusätzliches außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen. Auch bei den Antworten zu Fragen nach<br />
der betrieblichen Strategie und bei Antworten auf die Frage nach den wichtigsten Wirkungen der geförderten<br />
Investitionen spielte die Freisetzung von Arbeitskräften mit dem Ziel, die Arbeit außerbetrieblich<br />
einzusetzen, keine signifikante Rolle. Nach Kapitaleinkünften wurde aufgrund der bestehenden<br />
Abgrenzungsschwierigkeiten und zu erwartender geringer Antwortbereitschaft nicht systematisch gefragt.<br />
Folglich erscheint es sinnvoll – unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unschärfen – die<br />
Veränderung des Gewinns als Maßstab für die Bewertung des betrieblichen Erfolgs der geförderten<br />
Investitionen heranzuziehen.<br />
Zu 2.: Diskussion der Kennziffer „Gewinn“<br />
Die Gewinnentwicklung wird ausschließlich auf Basis der Befragungsdaten ermittelt. Einer der Gründe<br />
liegt in der mangelnden Verfügbarkeit der Sekundärdaten (s. Kapitel 4.2). Außerdem war es ein Ziel<br />
der Betriebsleiterbefragung, Angaben zum Gewinn zu erhalten, die um Sondereinflüsse und steuerli-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 47<br />
che Abschreibungen korrigiert sind. Diese Erwartung hat sich aber nicht erfüllt, da die Betriebsleiter in<br />
vielen Fällen die eigenen Buchführungsergebnisse nicht interpretieren oder erläutern konnten. Es<br />
entstand im Laufe der Befragung der Eindruck, der auch durch Aussagen im Beraterworkshop 1 bestätigt<br />
wurde (Anhang 3), dass sich ein großer Teil der Betriebsleiter in der Beurteilung der eigenen wirtschaftlichen<br />
Situation fast ausschließlich an der Liquidität orientiert.<br />
Auch das Ziel der Identifikation der durch die Investition ausgelösten Kostenveränderung ließ sich<br />
nicht verwirklichen, da die geförderten Betriebe fast durchweg nicht über eine Betriebszweigauswertung<br />
verfügten.<br />
Eine weitere Schwierigkeit in der Orientierung am Gewinn liegt darin, dass eine Gewinnänderung nicht<br />
unbedingt der einer geförderten und in die Untersuchung einbezogenen Investition zuzuschreiben ist,<br />
sondern durch Umwelteinflüsse (s. folgenden Punkt) oder andere betriebliche Aktivitäten hervorgerufen<br />
worden sein kann. 2 Dieses Problem wiegt schwerer bei großen Betrieben mit hoher Investitionstätigkeit<br />
und bei Betrieben mit mehreren Betriebszweigen. Ein Indiz für die reale Bedeutung dieses Aspekts<br />
ist die Tatsache, dass auch in Betrieben mit positiver Gewinnentwicklung diese von etwa der<br />
Hälfte der Betriebe nicht der getätigten großen Investition zugeschrieben wird oder aber gar nicht als<br />
Einkommensverbesserung realisiert wird (Abbildung 3.9).<br />
Anzahl der Betriebe<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
"Geschätzte" Einkommenswirkung<br />
Neutral<br />
1<br />
2<br />
gesunken<br />
(< -10%)<br />
n=34<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Positiv<br />
1<br />
10<br />
konstant<br />
(-10% bis +10%)<br />
Gewinnänderung<br />
(nachher zu vorher in %)<br />
8<br />
6<br />
gestiegen<br />
(> +10%)<br />
Abbildung 3.9:<br />
Gewinnänderung und „geschätzte“ Einkommenswirksamkeit der Großen<br />
Investitionen in Baden-Württemberg/Bayern<br />
1 Dieses Ergebnis wurde auch in den übrigen Erhebungsregionen und Beraterworkshops ermittelt.<br />
2 In der Befragung wurden die Landwirte gebeten anzugeben, ob sich ihr Einkommen infolge der Investition verändert<br />
habe (verbessert, verschlechtert oder gleich); die Antworten auf diese Frage werden im Folgenden als „geschätzte“<br />
Einkommenswirkung bezeichnet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
48 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Zu 3.: Diskussion der Umwelteinflüsse<br />
Die Gewinnentwicklung der geförderten Betriebe mit Investitionen im Milchbereich wird stark durch die<br />
großen Preisschwankungen auf dem Milchmarkt im Betrachtungszeitraum beeinflusst. Eine sachgerechte<br />
Einschätzung der geförderten Betriebe erfordert einen Vergleich mit der Gewinnentwicklung<br />
anderer, nicht geförderter Betriebe.<br />
Da eine solche Vergleichsgruppe nicht existiert (s. Kapitel 2), wird hilfsweise ein grober Vergleich mit<br />
dem allgemeinen Trend, wie er aus den Daten des Testbetriebsnetzes ersichtlich wird, durchgeführt<br />
(Abbildung 3.10).<br />
45.000<br />
40.000<br />
Gewinn + Personalaufwand je AK (€)<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
Futterbau Marktfrucht Veredlung Alle<br />
1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04<br />
n=598<br />
Quelle: FAL, identische Testbetriebe, eigene Auswertung<br />
Abbildung 3.10: Gewinnentwicklung identischer Haupterwerbsbetriebe des Testbetriebsnetzes<br />
in Baden-Württemberg<br />
In den Daten des Testbetriebsnetzes zeigt sich, dass die Betriebe des Futterbaus, die fast ausschließlich<br />
aus Milchviehbetrieben bestehen, in den Wirtschaftsjahren 1998/99 bis 1999/00 im Durchschnitt<br />
einen geringeren Gewinn hatten als in den Jahren 2001/02 bis 2003/04. Seit dem Wirtschaftsjahr<br />
2001/02 ist allerdings ein spürbarer Gewinnrückgang zu verzeichnen. Dies ist vor allem auf einen negativen<br />
Trend bei den Milchauszahlungspreisen zurückzuführen (vgl. Kapitel 8.1).<br />
3.6.2.2 Zufriedenheit mit Gewinnen und struktureller Entwicklung<br />
Angesichts dieser Komplexität der Ermittlung der Einkommenswirksamkeit einerseits und der Beschränkungen<br />
des Datenzugangs andererseits wird als Einstieg die generelle Zufriedenheit der Unternehmer<br />
mit der strukturellen Entwicklung ihrer Betriebe sowie der Gewinne dokumentiert.<br />
Generell zeigen sich die meisten der befragten Betriebsleiter zufrieden mit der strukturellen Entwicklung<br />
ihrer Betriebe (ca. 80 %). Von den Betrieben mit einer Großen Investition geben 83 % an, dass<br />
sie mit ihrer betrieblichen Entwicklung zufrieden sind; bei denen mit einer Kleinen Investition sind es<br />
92 %. Bei der Gruppe der nicht geförderten Betriebe liegt der Anteil der „Zufriedenen“ dagegen nur bei<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 49<br />
50 %. Keiner der Betriebsleiter mit einer geförderten Investition ist unzufrieden mit der Betriebsentwicklung.<br />
Da eine zufriedenstellende betriebliche Entwicklung nicht zwangsläufig auch ein befriedigendes Einkommensniveau<br />
mit sich bringt, konnten die Betriebsleiter in ihren Antworten differenzieren. Dabei<br />
zeigt sich, dass die befragten Betriebsleiter ihre betriebliche Einkommenssituation deutlich ungünstiger<br />
beurteilen als die strukturelle Entwicklung (Tabelle 3.9). Gleichwohl sind zwei Drittel der Befragten<br />
mit Förderung zufrieden mit ihrem Einkommen.<br />
Tabelle 3.9:<br />
Einkommenszufriedenheit der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern<br />
"zufrieden" "geht so" "unzufrieden" Alle<br />
n n n n<br />
Große Investition 11 2 5 18<br />
Kleine Investition 8 2 1 11<br />
Nicht gefördert 2 2 2 6<br />
Insgesamt 21 6 8 35<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005).<br />
Zufriedenheit mit dem Einkommen<br />
Um einen quantitativen Eindruck von den aus der Sicht der Unternehmer erforderlichen Gewinnen zu<br />
bekommen, wurden diese gefragt, wie hoch ihr Gewinn aktuell liegt und wie hoch der Gewinn sein<br />
müsste, damit eine angemessene Entlohnung aller eingesetzten Faktoren sowie eine entsprechende<br />
Eigenkapitalbildung möglich ist. Die Fragestellung macht deutlich, dass die Antworten mit großer Vorsicht<br />
zu interpretieren sind, weil sie zu politischen Botschaften und strategischem Antworten einladen.<br />
Trotz der überwiegend positiven Einschätzungen der betrieblichen und einkommensbezogenen Entwicklung<br />
durch die befragten Betriebsleiter erwirtschaften viele der geförderten Betriebe aus Sicht der<br />
Betriebsleiter keinen so definierten „ausreichenden“ Gewinn. Im Durchschnitt aller Betriebe liegt der<br />
aktuelle Gewinn in Baden-Württemberg/Bayern bei 80 % des Soll-Wertes, bei den geförderten Betrieben<br />
bei rund 84 % (Tabelle 3.10). Angesichts der geringen Fallzahl (n=29) ist die Belastbarkeit des<br />
Ergebnisses jedoch eingeschränkt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
50 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Tabelle 3.10:<br />
Einkommenszufriedenheit und Deckungsgrad Soll-Gewinn der Erhebungsbetriebe<br />
in Baden-Württemberg/Bayern<br />
Einkommenszufriedenheit<br />
Deckungsgrad Soll-Gewinn in %<br />
n Ø Min Max<br />
zufrieden 17 88 0 138<br />
geht so 6 71 25 100<br />
unzufrieden 6 70 46 90<br />
Insgesamt 29 80 0 138<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005).<br />
Die Einkommenszufriedenheit wird in Tabelle 3.10 genutzt, um die Angaben zur Diskrepanz zwischen<br />
realem und benötigtem Gewinn zu analysieren. In der Durchschnittsbetrachtung ergibt sich tatsächlich<br />
der erwartete Zusammenhang: Mit abnehmender Einkommenszufriedenheit nimmt die Gewinnlücke<br />
zu. Von den 29 Betrieben mit Angaben sind 59 % der Betriebe mit ihrer Einkommenssituation zufrieden,<br />
was bei einem aktuell realisierten Soll-Gewinn von 88 % in dieser Gruppe auch plausibel erscheint.<br />
Ein Betrieb aus dieser Gruppe ist trotz aktuell nicht vorhandenen Gewinns mit der Einkommenssituation<br />
nach der Durchführung der Investition zufrieden; dabei handelt es sich um einen Schweinezuchtbetrieb,<br />
der im Durchschnitt der Jahre deutlich überdurchschnittliche Gewinne erzielte und als Ferkelerzeuger<br />
in längeren Einkommenszyklen kalkuliert. Wenn man diesen Betrieb, der zudem ein sehr hohes<br />
Gewinn-Soll-Niveau anstrebt, aus der Betrachtung ausschließt, dann liegen diese Betriebe im<br />
Durchschnitt bereits auf dem angestrebten Niveau. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, dass<br />
diese Befunde aufgrund der geringen Fallzahlen zusätzlicher Erklärungen bedürfen.<br />
3.6.2.3 Gewinnentwicklung der Betriebe<br />
Es ist plausiblerweise davon auszugehen, dass die Kleinen Investitionen vielfach einen geringeren<br />
Einfluss auf den Gewinn haben als die Großen Investitionen. Tatsächlich weisen die „Großen“ Fälle im<br />
Bereich der Milchviehhaltung der in die Betriebsleiterbefragung einbezogenen Betriebe mit durchschnittlich<br />
28 % Gewinnsteigerung einen deutlich höheren Gewinnzuwachs auf als die „Kleinen“ Fälle.<br />
Das Gewinnniveau ist aktuell bei beiden Gruppen etwa gleich hoch. Die nicht geförderten Betriebe<br />
liegen dagegen aktuell deutlich unter den geförderten Betrieben und weisen auch eine deutlich<br />
schwächere Gewinnentwicklung auf. Die Abbildung 3.11 zeigt diese Unterschiede und die Streubreite<br />
innerhalb der einzelnen Gruppen.<br />
Die durchschnittlichen Gewinne der geförderten Betriebe, von denen verwertbare Angaben vorlagen,<br />
sind im Betrachtungszeitraum, also der Periode 1998 bis 2000 vor der Investition bis zu den Jahren<br />
2003 und 2004 nach der Investition, spürbar von rund 37 000 € auf rund 45 800 € gestiegen (+124 %).<br />
Im Vergleich zu den Betrieben des Testbetriebsnetzes haben sie sich damit nach der Investition deut-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 51<br />
lich positiver entwickelt. Die nicht geförderten Betriebe der Stichprobe wiesen im gleichen Zeitraum<br />
lediglich einen Gewinnanstieg um 13 % auf. 1<br />
120<br />
100<br />
Gewinn nachher (1.000 €)<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Große Investitionen<br />
Kleine Investitionen<br />
nicht gefördert<br />
0<br />
0 20 40 60 80 100 120<br />
n=35<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Gewinn vorher (1.000 €)<br />
Abbildung 3.11: Gewinne der erhobenen Betriebe vor und nach der Investition in Baden-<br />
Württemberg/Bayern<br />
Die geförderten Unternehmen haben zur Hälfte eine mehr oder weniger positive Gewinnentwicklung<br />
und damit eine Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erzielt. Dies gilt vor allem für die Betriebe mit<br />
den Großen Investitionen, von denen lediglich zwei Betriebe einen Gewinnrückgang verzeichnen. Die<br />
Universität Hohenheim kommt in ihren Erhebungen zu vergleichbaren Ergebnissen, wobei die einzelbetrieblichen<br />
Ergebnisse in einem relativ weiten Bereich entlang der Diagonale (Isogewinnlinie) streuen.<br />
Dies bedeutet, dass das Ausgangsniveau der Betriebe bereits sehr heterogen war und auch durch<br />
die Investitionsförderung keine gravierenden Änderungen eingetreten sind. Hieraus ergibt sich die<br />
Frage, ob bei dermaßen großen Erfolgsunterschieden in der Ausgangssituation nicht eine größere<br />
Konzentration der Förderung auf die bereits vor der Investition erfolgreicheren Betriebe sinnvoll wäre.<br />
Ob und inwieweit dieser Erfolg der Förderung zuzuschreiben ist, kann damit noch nicht beurteilt werden.<br />
Diese Bewertung kann erst anhand einer Diskussion der Nettoeffekte, wie sie in Kapitel 7 erfolgt,<br />
vorgenommen werden.<br />
1 Nach Ansicht der Berater/Betreuer entspricht die verhaltene Gewinnentwicklung der geförderten Betriebe den Erwartungen,<br />
da bereits in den Investitionskonzepten in der Regel keine deutliche Erhöhung des Einkommens enthielten<br />
und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vielfach im Vordergrund stünden. Die tatsächlichen Einkommenseffekte<br />
der Förderung könne man meist erst ca. fünf Jahre nach Abschluss der Investition feststellen, da in den Folgejahren<br />
häufig noch Folgeinvestitionen in Milchquoten und Vieh vorgenommen würden (s. Anhang 3, S. 2).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
52 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.6.2.4 Zusammenfassung und Fazit<br />
Die geförderten Betriebe konnten ihren Gewinn im Durchschnitt deutlich gegenüber der Situation vor<br />
der Durchführung der geförderten Investition steigern; die Gewinnsteigerung war bei den Betrieben mit<br />
Großen Investitionen wesentlich höher als bei den Betrieben mit Kleinen Investitionen. Trotz dieser<br />
positiven Durchschnittswerte erreicht nur die Hälfte der geförderten Betriebe eine Gewinnsteigerung<br />
im Vergleich zur Situation vor der Förderung, wobei die Streuung der Ergebnisse sehr groß ist.<br />
3.6.3 Wirkungen des AFP auf Rationalisierung<br />
Als Instrument zur Steigerung des Einkommens dient vorrangig die Verbesserung der Produktivität.<br />
Die dafür eigentlich relevante betriebswirtschaftliche Erfolgskennzahl ist die Relation zwischen Produktionskosten<br />
und Erlösen. Da diese Kennzahlen im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht<br />
verfügbar waren (vgl. Kapitel 6.1.1), wird im Folgenden auf die Entwicklung der physischen Produktivität,<br />
namentlich die Milchproduktion je Arbeitskraft (AK) Bezug genommen.<br />
a) Ergebnisse und Analysen<br />
Insgesamt ist der Anstieg der Produktivität bei den untersuchten geförderten Betrieben beachtlich: Im<br />
Durchschnitt aller Betriebe beträgt der Anstieg 59 % oder 82 t Milch je AK; das absolute Niveau beträgt<br />
gegenwärtig 242 t je AK. Ein Großteil der Produktivitätsfortschritte resultiert aus dem Wechsel<br />
von einer Anbindehaltung mit Rohrmelkanlage hin zu einem Laufstall mit Melkstand. Bei der Berechnung<br />
der Produktivitätskennzahlen wird in Ermangelung von spezifischeren Daten die abgelieferte<br />
Milch durch alle AK geteilt, also auch jene, die gar nicht in der Milchproduktion tätig sind. Von daher ist<br />
in erster Linie die Veränderung der Relation in Folge der Investition ein relevanter Indikator; das<br />
absolute Niveau der Produktivität ist hingegen nur begrenzt aussagekräftig, da die Werte die tatsächlichen<br />
Arbeitsproduktivitäten in der Milchproduktion unterschätzen. Eine Gewichtung des AK-Einsatzes<br />
nach Maßgabe der Umsatzanteile, die auf die Milchproduktion entfallen, ergibt allerdings abgesehen<br />
von Einzelfällen keine signifikante Veränderung im Ranking der Produktivitätskennziffern.<br />
Der Gesamteffekt der bei den in Baden-Württemberg/Bayern erhobenen Betrieben festgestellten<br />
Produktivitätssteigerung setzt sich aus folgenden Teileffekten zusammen:<br />
1 In der Mehrzahl der analysierten Betrieben steigt die Milchleistung in Folge der geförderten Investition<br />
an. Ursache dafür sind die besseren Haltungs- und Fütterungsbedingungen der Kühe.<br />
Dies ist im Wesentlichen das Ergebnis der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung mit einhergehenden<br />
Fortschritten beim Stallklima und beim Kuhkomfort (Liegematratzen); weitere Fortschritte<br />
werden häufig durch den Wechsel des Fütterungsmanagements erreicht. Die Milchleistung<br />
nach der Investition beträgt 7 513 kg; dies ist gegenüber der Situation vorher ein Anstieg um<br />
8 %.<br />
2 Die Betriebe erhöhen die Zahl der Kuhplätze im Schnitt um 38 %.<br />
3 Milchleistungs- und Kapazitätssteigerungen führen zu einer durchschnittlich um 52 % oder 154 t<br />
höheren Milchproduktion pro Betrieb im Vergleich zur Situation vor der Förderung; die Werte<br />
schwanken zwischen 0 % und 164 % bzw. 0 t und 306 t.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 53<br />
4 Der durch Leistungssteigerung erzielte Anteil der Produktionssteigerung ist in Baden-<br />
Württemberg/Bayern mit durchschnittlich 24 % vergleichsweise gering. Die höheren Produktionskapazitäten<br />
werden überwiegend durch Quotenzukauf realisiert.<br />
5 Die Investition kann schließlich auch zu einer Einsparung von Arbeitszeit führen, in dem z. B.<br />
die Fütterung weiter mechanisiert wird, das Melken in (größeren) Melkständen oder eine Mechanisierung<br />
des Entmistungssystems erfolgt. Bei den untersuchten Betrieben ist zwar meist der durch<br />
die Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung verursachte Rationalisierungseffekt groß, aber<br />
aufgrund der Ausweitung der Produktion erfolgt keine Reduzierung des eingesetzten Arbeitskraftvolumens<br />
(-0,06 AK).<br />
b) Vergleich des oberen und unteren Quartils in puncto Produktivitätssteigerung<br />
Eine differenzierte Quartilsanalyse der erhobenen Betriebe im Hinblick auf die dort in Folge der Investition<br />
realisierten Produktivitätssteigerung (gemessen in t Milch/AK) ist in Tabelle 3.11 dokumentiert.<br />
Die wesentlichen Aussagen aus dieser Tabelle lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
1. Die Betriebe mit besonders hohen Produktivitätssteigerungen haben in Folge der Investition deutlich<br />
höhere Milchleistungen und Milchleistungssteigerungen erzielt als Betriebe mit einer sehr<br />
geringen Produktivitätssteigerung.<br />
2. Die Betriebe mit positiven Produktivitätssprüngen erreichen dies außerdem auch mit einer wesentlich<br />
stärkeren Ausweitung der Produktion im Vergleich zu weniger rationalisierenden Betrieben;<br />
die Zahl der gehaltenen Kühe liegt um 50 % höher als in Betrieben mit geringem Produktivitätswachstum.<br />
3. Die besonders stark rationalisierenden Betriebe reduzieren auch ihren AK-Einsatz in der Milchproduktion<br />
stärker als Betriebe mit geringen Produktivitätsfortschritten.<br />
4. Die stark rationalisierenden Betriebe haben deutlich umfangreichere Investitionen durchgeführt.<br />
I. d. R. handelt es sich nicht um Erweiterungsinvestitionen, sondern um komplette Neuinvestitionen,<br />
häufig in Verbindung mit einer (Teil-) Aussiedlung.<br />
5. Die Betriebe des oberen Quartils hatten nach der geförderten Investition mit durchschnittlich<br />
66 333 € einen mehr als doppelt so hohen Gewinn wie die Betriebe des unteren Quartils. Während<br />
die Betriebe mit dem hohen Produktivitätswachstum im Zuge der Investition einen Gewinnanstieg<br />
um 28 600 € erwirtschaften, steigt der Gewinn in der Vergleichsgruppe nur um 3 000 €.<br />
Bezogen auf das Investitionsvolumen beträgt der Gewinnanstieg des oberen Quartils 12 % und<br />
der des unteren Quartils knapp 4 %.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
54 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Tabelle 3.11:<br />
Kennziffernvergleich der erhobenen Betriebe mit starker und geringer Produktivitätssteigerung<br />
in Baden-Württemberg/Bayern<br />
Produktivitätssteigerung<br />
stark Mittelwert gering<br />
Einheit (oberes Quartil) (n=24) (unteres Quartil)<br />
Produktivitätssteigerung t Milch/AK 165 82 20<br />
Produktivitätssteigerung % 120 59 14<br />
Milch pro AK (nach Inv.) t Milch/AK 324 242 195<br />
Zahl der Kühe (nach Inv.) Kuhzahl 83 63 53<br />
Milchleistung (aktuell) kg/Kuh 7.533 7.513 7.025<br />
Anstieg Milchleistung kg/Kuh 950 517 300<br />
Einsparung AK AK 0,33 0,06 0,03<br />
Anstieg Milchproduktion t/Jahr 282 154 40<br />
Investitionsvolumen € 233.000 177.583 82.833<br />
Gewinn (aktuell) € 66.333 45.789 30.500<br />
Gewinn-Veränderung € 28.600 10.162 3.000<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Angesichts der kleinen Fallzahl sind diese Ergebnisse v. a. als Indizien zu interpretieren, die im Verlauf<br />
der Ex-post-Analyse einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden. Da sich in den anderen<br />
Vergleichsregionen (Nord- und Ostdeutschland) aber ein ganz ähnliches Bild ergibt, spricht<br />
einiges für die Annahme, dass hier ein bestimmtes Muster in der Gruppe der geförderten Betriebe<br />
vorliegt.<br />
c) Zusammenfassung und Fazit<br />
1. Bei den in Baden-Württemberg/Bayern erhobenen Betrieben sind die Milchleistungssteigerung<br />
und die Ausweitung der Milchproduktion bei weitgehend konstantem AK-Einsatz die Ursachen für<br />
eine hohe Produktivitätssteigerung.<br />
2. Die Befragung gibt Hinweise darauf, dass die Betriebe des oberen Quartils – zumindest gemessen<br />
an produktionstechnischen Erfolgsparametern – auch die erfolgreicheren Betriebe insgesamt<br />
sind. Sie weisen eine im Durchschnitt um über 66 % höhere Produktivität (t Milch/AK) auf,<br />
sie realisieren im Zuge der Investition einen stärkeren Produktivitätsanstieg (+800 %) und sie erzielen<br />
ein deutlich höheres Leistungsniveau je Kuh (+7 %) im Vergleich zum unteren Quartil.<br />
3. Die Frage, ob und inwiefern die erzielten Produktivitätssteigerungen betriebswirtschaftlich rentabel<br />
erreicht wurden, muss zunächst offen bleiben. Da aber Arbeit in der Regel der relativ teuerste<br />
Produktionsfaktor ist, spricht einiges dafür, dass die technisch hochproduktiven Investitionen<br />
auch wirtschaftlich vorteilhafter sind als jene ohne oder mit nur geringen Produktivitätsfortschritten.<br />
Ein Indiz hierfür ist die deutlich positivere Gewinnentwicklung des oberen Produktivitätsquartils.<br />
4. Wenn und insofern die Steigerung der Arbeitsproduktivität als entscheidender Indikator für die<br />
internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchproduktion das zentrale politische Ziel<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 55<br />
der Investitionsförderung ist bzw. werden soll, gibt es bei der Auswahl der Betriebe und Investitionsprojekte<br />
noch Optimierungspotenziale.<br />
5. Jeder Versuch der Politik, das betriebliche Wachstum zu begrenzen, muss angesichts der zentralen<br />
Bedeutung des Wachstums für die Realisierung von Rationalisierungsreserven als absolut<br />
kontraproduktiv angesehen werden.<br />
3.6.4 Wirkungen des AFP auf Diversifizierung und Verlagerung der Produktion<br />
a) Diversifizierung<br />
Die Diversifizierung der Einkommensquellen durch landwirtschaftsverwandte oder –fremde Tätigkeiten<br />
hat bei der AFP-Förderung in Baden-Württemberg nur eine untergeordnete Bedeutung. Der Anteil der<br />
förderfähigen Investitionsvolumina im AFP schwankt zwischen 3 und 8 % in den einzelnen Jahren von<br />
2000 bis 2004, wenn man die Monitoring-Daten zugrunde legt (s. Tabelle 3 in Kapitel 4). Rund die<br />
Hälfte der geförderten Diversifizierungsinvestitionen entfällt in diesem Zeitraum auf den Bereich Direktvermarktung.<br />
Die Betriebsleiterbefragung in Baden-Württemberg/Bayern berücksichtigt diesen Bereich durch ihre<br />
thematische Schwerpunktsetzung im Milchbereich bei den Großen Investitionen nur unzureichend, da<br />
Diversifizierungsinvestitionen häufig auch mit umfangreichen baulichen Tätigkeiten verbunden sind<br />
und daher ebenfalls vorwiegend im Rahmen von Großen Investitionen gefördert werden. Nur ein befragter<br />
Betriebsleiter (von insgesamt 36 geförderten) sieht nennenswerte positive Effekte der geförderten<br />
Investition im Bereich der Diversifizierung. Dabei handelt es sich um einen <strong>Landwirtschaft</strong>sbetrieb,<br />
der in die Gemüseproduktion mit Direktvermarktung als neues Standbein eingestiegen ist.<br />
Dagegen enthält die Vergleichsuntersuchung der FIBmbH zahlreiche Diversifizierungsinvestitionen,<br />
darunter zwei Biogasanlagen, eine Investition in Urlaub auf dem Bauernhof, ein Ausstellungsraum und<br />
drei sonstige Diversifizierungsinvestitionen. Diese Untersuchung kommt daher auch zu dem Schluss,<br />
dass bei 20 % der analysierten Betriebe positive Wirkungen im Hinblick auf Diversifizierung bestehen.<br />
Im Beraterworkshop wurde darauf hingewiesen, dass die Direktvermarktung und andere Bereiche der<br />
Diversifizierung regional deutlich über 10 % der Förderfälle ausmachen können. Beispielsweise würden<br />
im Südschwarzwald in starkem Maße Ferienwohnungen gefördert.<br />
Wenngleich von den befragten Betrieben mit den geförderten Investitionen praktisch keine Diversifizierungseffekte<br />
erzielt wurden, beabsichtigen acht der insgesamt 46 erhobenen Betriebe (einschl. der 10<br />
nicht geförderten), ihren Betrieb künftig zu diversifizieren, wobei der Schwerpunkt eindeutig im Bereich<br />
erneuerbarer Energien liegt (Abbildung 3.12). Dies korrespondiert mit einer repräsentativen Umfrage<br />
des Marktforschungsinstitutes Produkt + Markt vom Dezember 2004, wonach jeder sechste Betrieb in<br />
den kommenden zwei bis drei Jahren eine Veränderung des Betriebsschwerpunktes plant und dabei<br />
häufig im Bereich erneuerbarer Energien (Agra-Europe 2005). Die Förderung von Biogasanlagen sowie<br />
von Blockheizkraftwerken auf der Grundlage von Pflanzenölen oder Holzgas werden in Baden-<br />
Württemberg seit 2005 nur noch als Modellvorhaben gefördert (AFP Förderrichtlinie 2005).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
56 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Biogas<br />
2% (n=1)<br />
keine<br />
Diversifizierung<br />
83% (n=38)<br />
Diversifizierung<br />
17% (n=8)<br />
Photovoltaik<br />
7% (n=3)<br />
Biogas und PV<br />
4% (n=2)<br />
Sonstiges<br />
4% (n=2)<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Abbildung 3.12: Künftige Diversifizierungspläne der befragten Betriebsleiter in Baden-<br />
Württemberg/Bayern<br />
b) Verlagerung der Produktion<br />
Bereits die Zwischenbewertung des AFP zeigte, dass die Verringerung von Überschussprodukten<br />
durch eine Produktionsverlagerung nicht das Ziel der Investitionsförderung ist. Vielmehr wird insbesondere<br />
in der Milchproduktion, aber auch in anderen Bereichen (z. B. Schweinehaltung), angestrebt,<br />
die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Betriebe durch Aufstockung der Produktion sowie durch<br />
Rationalisierung zu steigern.<br />
c) Fazit<br />
Bislang spielt die Diversifizierung in der Investitionsförderung eine untergeordnete Rolle; lediglich regional<br />
(z. B. Schwarzwald) haben Investitionen zum Aufbau nicht landwirtschaftlicher oder landwirtschaftsnaher<br />
Standbeine eine größere Relevanz. Künftig erwägt jedoch ein größerer Anteil der Betriebe<br />
Diversifizierungsinvestitionen, vor allem im Bereich erneuerbarer Energien.<br />
3.6.5 Wirkungen des AFP auf die Produktqualität<br />
Die Verbesserung der Prozessqualität wird in den Kapiteln Umweltschutz (6.6), Arbeitsbedingungen<br />
(6.7) und Tierschutz (6.8) differenziert behandelt. Das vorliegende Kapitel befasst sich daher ausschließlich<br />
mit der Verbesserung der Produktqualität und deren Bedeutung für die geförderten Betriebe.<br />
a) Qualitätseffekte bei den befragten Betrieben<br />
Knapp die Hälfte der befragten Betriebsleiter in Baden-Württemberg, die eine Große Investition im<br />
Milchbereich durchgeführt haben (n=24), gibt an, die Investition habe einen positiven Effekt auf die<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 57<br />
Produktqualität gehabt. Von diesen zehn Betrieben haben sich bei einem die Inhaltsstoffe verbessert.<br />
Bei neun Betrieben konnten die Zell- und Keimzahlen reduziert werden.<br />
Bei Kleinen Investitionen (n=12) erzielte dagegen nur ein Viertel der geförderten Betriebe positive<br />
Qualitätseffekte. Von diesen drei Betrieben konnte einer seine Futterqualität verbessern, bei einem<br />
weiteren Betrieb führte die Investition zu vitaleren Kälbern, und bei dem dritten Betrieb war die Investition<br />
Voraussetzung für die Mitgliedschaft bei Neuland (artgerechte Haltung).<br />
Aus den Antworten wird deutlich, dass es in der Milchproduktion in den Jahren 2000/2001 zum Teil<br />
noch Potenzial zur Qualitätsverbesserung im Bereich der Keim- und Zellzahlen und eingeschränkt im<br />
Bereich der Inhaltsstoffe gab. In Baden-Württemberg hat aber inzwischen der Großteil der entwicklungsfähigen<br />
Betriebe auf Laufstallhaltung und moderne Melktechnik umgestellt.<br />
b) Auswirkungen der Qualitätsverbesserung<br />
Vor allem auch aufgrund der Teilnahme an QM-Programmen steigen die Anforderungen der Molkereien<br />
an die Qualität der abgelieferten Milch. Diese Qualitätsmindeststandards stellen für die meisten<br />
Betriebe kein nennenswertes Problem dar, führen aber teilweise zu höheren Kosten bei den Betrieben.<br />
Lediglich ein Betrieb konnte in Folge der geförderten Investition einen neuen Vermarktungsweg<br />
(über Neuland) mit höheren Erlösen aufbauen.<br />
Folglich können die befragten Betriebe nur im Ausnahmefall ihr Einkommen durch die Qualitätsverbesserung<br />
steigern. Von den Betrieben, die angeben, ihre Produktqualität verbessert zu haben, erklärte<br />
nur einer, er erziele nun höhere Auszahlungspreise als Folge von besseren Milchinhaltsstoffen.<br />
c) Fazit<br />
Investitionen in ökonomisch effiziente Produktionsweisen in der Milchproduktion (Laufstall, Melkstand,<br />
Fütterungstechnik) ermöglichen den Betrieben die Einhaltung der bestehenden Qualitätsmindeststandards.<br />
Es handelt sich also um ein Kuppelprodukt. Die Einhaltung der Mindeststandards sichert<br />
den Milchabsatz.<br />
Die Verwirklichung höherer Qualitätsstandards lohnt sich für die Produzenten nur, wenn von der abnehmenden<br />
Hand entsprechend höherpreisige Teilmärkte bedient werden können. Ob sich also z. B.<br />
ökologische Produktion, die reine Heufütterung für Käseproduktion oder die Erfüllung der Hygienestandards<br />
für Rohmilchprodukte lohnt, hängt von der Nachfrage nach besonderen Qualitätsprodukten<br />
und der sich daraus ergebenden Vermarktungsstruktur ab.<br />
Wenn die Nachfrage nach Rohstoffen mit höherer Qualität nicht gegeben ist, stellt die punktuell wirksame<br />
Investitionsförderung nicht das richtige Anreizinstrument dar, weil für das Erreichen besonderer<br />
Qualität laufende Managementbemühungen gefragt sind. Eine entsprechende Nachfrage und funktionierende<br />
Vermarktungsstrukturen für die betroffenen Teilmärkte hingegen schaffen Marktanreize für<br />
die Produktion von Produkten hoher Qualität. Der richtige Ansatzpunkt für eine Förderung unter dem<br />
Qualitätsziel scheint also eher im Absatzbereich zu liegen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
58 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.6.6 Wirkungen des AFP auf die Zahl der Arbeitsplätze<br />
Die Verbilligung von Kapital durch die Investitionsförderung führt tendenziell zu einer Substitution von<br />
Arbeit durch Kapital und setzt damit Arbeitskräfte frei. Zusätzlich ist mit dem Einsatz von neuem Kapital<br />
in der Regel ein technischer Fortschritt verbunden, der arbeitssparend wirkt, d. h. die Arbeitsproduktivität<br />
erhöht.<br />
a) Brutto- versus Nettobetrachtung<br />
Bei der Bruttobetrachtung werden nur die bei den geförderten Betrieben erzielten Arbeitsplatzeffekte<br />
berücksichtigt, während eine Nettobetrachtung auch die Sekundäreffekte durch Verdrängung anderer<br />
Produzenten oder Anbieter, die Beschäftigung im vor- und nachgelagerten Bereichen etc. einbezieht.<br />
Verdrängungseffekte entstehen vor allem in nicht oder wenig erweiterbaren Wirtschaftsbereichen.<br />
Beispielsweise führen Wachstumsinvestitionen bei geförderten Milchviehbetrieben zu einer Ausdehnung<br />
oder Sicherung der bei diesen Betrieben Beschäftigten, während aufgrund der Produktionsbegrenzung<br />
andere Betriebe ihre Produktion einschränken oder einstellen müssen. Verdrängungseffekte<br />
sind auch in den Diversifizierungsbereichen Direktvermarktung und Landtourismus zu erwarten.<br />
Aufgrund des gewählten Untersuchungsansatzes können jedoch lediglich Bruttoeffekte festgestellt<br />
werden. So haben in Baden-Württemberg/Bayern 42 % der befragten Betriebsleiter mit einer Großen<br />
Investition angegeben, dass sie ohne AFP-Förderung keine Investition durchgeführt hätten<br />
(s. Abbildung 7.16, Kapitel 7.3). Für einen Großteil dieser Betriebe hätte das mittelfristig das Ausscheiden<br />
aus der Produktion bedeutet. Es existiert also ein positiver Bruttoarbeitsplatzeffekt der Förderung.<br />
Insgesamt haben jedoch die geförderten Betriebe ihre AK-Ausstattung weitgehend konstant<br />
gehalten.<br />
b) Kurz- und mittelfristige versus langfristige Betrachtung<br />
Die Buchführungsstatistiken und die Betriebszweigauswertungen der Arbeitskreise bzw. Beratungsringe<br />
weisen für größere Milchviehbestände im Durchschnitt deutlich bessere Kennzahlen aus. So sind<br />
z. B. im Rinderreport Schleswig-Holstein in den Größenklassen von unter 50 bis über 125 Kühen kontinuierlich<br />
sinkende Vollkosten dokumentiert (Lüpping und Thomsen, 2004, S. 14-15). In den kleinen<br />
Betriebsgrößenklassen betragen diese 39,06 ct/kg, in den Betrieben mit mehr als 125 Kühen liegen<br />
sie mit 34,79 ct/kg um 4,3 ct/kg oder um 11 % niedriger. 1<br />
Da in der Milchproduktion – analog zur Entwicklung in anderen Bereichen der <strong>Landwirtschaft</strong> – mittelfristig<br />
mit einer deutlichen Zunahme des interregionalen sowie des internationalen Wettbewerbs zu<br />
rechnen ist (s. Kapitel 8.1.1), werden in Zukunft v. a. die Produktionskosten darüber entscheiden, in<br />
welchen Betrieben und auf welchen Standorten weiterhin Milch produziert werden kann. D. h., Arbeitsplätze<br />
können bei dynamischer Betrachtung nur dort gesichert werden, wo wettbewerbsfähige<br />
Strukturen bestehen. Angesichts der vielfach erheblichen strukturellen Defizite der Milchproduktion in<br />
Baden-Württemberg besteht folglich die Notwendigkeit weiteren Wachstums und damit des Abbaus<br />
1 Der Rinderreport Baden-Württemberg 2004 enthält zwar zahlreiche interessante Auswertungen, lässt aber leider eine<br />
differenzierte Analyse nach Bestandsgrößenklassen vermissen (LEL 2005).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 59<br />
von Arbeitsplätzen. Die vorliegende Erhebung liefert Belege dafür, welche massiven Produktivitätsreserven<br />
durch Investitionen mobilisiert werden können (s. Kapitel 6.2).<br />
c) Wertschöpfungssteigerung<br />
Durch die (Re-)Integration von bestimmten Produktions- und Dienstleistungsbereichen in die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
könnte eine Ausweitung der Wertschöpfung und der Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
erreicht werden (Diversifizierung). Der Arbeitskräftebedarf in der <strong>Landwirtschaft</strong> könnte auch durch<br />
besonders arbeitsintensive Bewirtschaftungsverfahren, wie beispielsweise den ökologischen Landbau,<br />
erhöht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass für diese kostenintensivere Produktion die entsprechende<br />
Nachfrage vorhanden ist, da ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit dieser Betriebe nicht gegeben<br />
ist.<br />
Tatsächlich zeigt sich anhand der Sekundärstatistik und der selbst erhobenen Daten, dass die Diversifizierung<br />
(s. Kapitel 6.3) ebenso wie der Ökolandbau 1 nur eine sehr untergeordnete Bedeutung im<br />
Zusammenhang mit der Investitionsförderung haben. Der Bereich der erneuerbaren Energieproduktion<br />
in Form von Biogas scheint dagegen regional positive Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte<br />
zu besitzen, wenngleich die Kosten-Nutzen-Effizienz dieses Produktionsbereiches aus volkswirtschaftlicher<br />
Sicht zu hinterfragen ist.<br />
d) Fazit<br />
Zusätzliche Arbeitsplätze können bei einer Nettobetrachtung nur dann entstehen, wenn das Produktions-,<br />
Verarbeitungs- oder Dienstleistungsvolumen ausgedehnt werden kann und nicht zu Lasten anderer<br />
bereits bestehender wirtschaftlicher Aktivitäten geht.<br />
Bei dynamischer Betrachtung erweisen sich brutto gesicherte Arbeitsplätze dann als problematisch,<br />
wenn sie die notwendige Anpassung des Sektors an veränderte Rahmenbedingungen behindern. Bei<br />
der Milchproduktion in Deutschland geht es v. a. um die weitere Rationalisierung und damit den Abbau<br />
von Arbeitsplätzen, wenn die Milchproduktion langfristig gesichert werden soll. Das Ziel der Schaffung<br />
von zusätzlichen Arbeitsplätzen ist in diesem Sektor bis auf weiteres völlig unrealistisch; alle Versuche<br />
durch politische Eingriffe, die notwendigen Anpassungen zu ver- oder behindern, sind daher kontraproduktiv.<br />
Netto-Arbeitsplatzeffekt können nur dann sachgerecht erfasst werden, wenn auch die Effekte bei direkt<br />
oder indirekt betroffenen nicht geförderten Betrieben innerhalb und auch außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
in die Analyse einbezogen werden. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Wertschöpfungssteigerung<br />
im landwirtschaftlichen Sektor ist nur sehr begrenzt möglich.<br />
3.6.7 Wirkungen des AFP auf den Schutz von Umweltgütern<br />
Die Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen in Folge der Agrarproduktion ist eines der<br />
Ziele des AFP. Eine Reihe von umweltpolitischen Parametern wie z. B. der Nachweis ausreichender<br />
Güllelager-Kapazitäten werden durch die Förderbedingungen explizit zur Voraussetzung der Förde-<br />
1 Nur zwei der insgesamt 156 erhobenen <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Gartenbaubetrieben in den Untersuchungsregionen<br />
werden ökologisch bewirtschaftet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
60 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
rung. Im Fall der Maschinenförderung sind umweltpolitische Verbesserungen ebenfalls eine unmittelbare<br />
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses. Angesichts der im Untersuchungskonzept<br />
gewählten Fokussierung (s. Kapitel 2) stehen die Umweltwirkungen der Agrarinvestitionsförderung<br />
nicht im Mittelpunkt der Untersuchung; die nachstehend dokumentierten Resultate geben folglich nur<br />
einen groben Überblick über die erzielten Wirkungen.<br />
a) Ergebnisse und Analysen<br />
Nur vier der von der FAL befragten 36 Betriebsleiter mit Förderung haben angegeben, dass mit der<br />
geförderten Investition ein positiver Umwelteffekt verbunden ist. Die positiven Wirkungen betreffen die<br />
Güllelagerung (drei Fälle), die Emissionen und einen geringeren Ressourcenverbrauch (je ein Fall).<br />
Ein Betrieb berichtete von negativen Umweltwirkungen durch die geförderte Investition, indem durch<br />
die Aufstockung des Viehbestandes mittlerweile die Fläche sehr knapp wurde und eine weitere Flächenzupacht<br />
zu akzeptablen Bedingungen nicht möglich ist.<br />
Angesichts der Tatsache, dass fast die Hälfte der untersuchten Investitionsprojekte Große Investitionen<br />
sind, verwundert es, dass die positiven Umweltwirkungen in Gestalt einer verbesserten Güllelagerung<br />
nur eine sehr geringe Rolle spielen. Es wäre zu prüfen, ob die positiven Effekte hier wirklich nur<br />
in so geringem Maße eingetreten sind (z. B. weil entsprechende Kapazitäten bereits vorhanden waren)<br />
oder ob die Landwirte Effekte wie die Ausweitung der Lagerkapazitäten oder die bessere Abdeckung<br />
der Güllebehälter nicht als (relevante) Umweltwirkungen auffassen. Aus den vorliegenden Befragungsdaten<br />
ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die positiven Umweltwirkungen der Förderung<br />
von Großen Investitionen im Milchviehsektor begrenzt sind.<br />
Im Gegensatz dazu führt die von der FIBmbH durchgeführte Befragung bei Betrieben mit vornehmlich<br />
großen Investitionen zu einem wesentlich höheren Anteil an Betrieben mit positiven Umweltwirkungen<br />
(ca. 55 %). Auch die von der FAL durchgeführte Zwischenbewertung des AFP ergab, dass mit der<br />
AFP-Förderung insbesondere positive Wirkungen im Hinblick auf Energieeinsparung und Wirtschaftsdüngerlagerung<br />
erzielt werden (Hollmann, 2003, S. 47-48).<br />
Aus anderen Erhebungsregionen (Nord- und Ostdeutschland), wo die Maschinenförderung im Rahmen<br />
der Kleinen Investitionen stärker im Vordergrund stand, sind in erheblichem Umfang positive<br />
umweltpolitische Brutto-Effekte zu konstatieren. Von den Landwirten wurde allerdings vermehrt darauf<br />
hingewiesen, dass die geförderten Investitionen auch ohne Förderung betriebswirtschaftlich rentabel<br />
sind. Im Fall der Mulchsaatgeräte wird dem dadurch ermöglichten Übergang zur pfluglosen Bodenbearbeitung<br />
angesichts der zu erwartenden starken Verteuerung von Dieselkraftstoff vereinzelt sogar<br />
eine strategische Bedeutung zugemessen (Stichwort: Kostensenkung). Die betriebswirtschaftliche<br />
Rentabilität der geförderten Maschinen-Investitionen mit positiver Umweltwirkung wird auch von den<br />
Beratern überwiegend bestätigt.<br />
Die Befragungsergebnisse ergeben allerdings auch Hinweise darauf, dass der realisierte zusätzliche<br />
Umweltschutz im wesentlichen ein Kuppelprodukt der Modernisierung ist. Die befragten Landwirte<br />
haben fast durchgängig angegeben, dass sie infolge der Förderung keine Zusatzkosten zu tragen<br />
hatten. Verwiesen wurde lediglich verschiedentlich auf die Kosten für Architekten und Betreuer, die<br />
ohne Förderung nicht oder in geringerer Höhe angefallen wären.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 61<br />
b) Initialwirkung<br />
Eine zentrale Hypothese für die Durchführung der Unternehmerbefragung ist die Überlegung, dass die<br />
Förderung Kleiner Investitionen dann eine Legitimation haben kann, wenn sie den Anstoß gibt für Investitionen,<br />
die entweder sehr risikobehaftet sind und/oder zu einer politisch gewollten Veränderung<br />
von Strukturen oder der Bewirtschaftungsform führen. Eine solche von der Projektgruppe definierte<br />
Initialwirkung mit dem Ziel, umweltfreundliche Produktionsweisen einzuführen oder auszubauen,<br />
kann in den Erhebungsbetrieben nicht nachgewiesen werden. Vielmehr handelte es sich fast ausschließlich<br />
um konventionelle Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen in einem kleineren Umfang.<br />
c) Mögliche negative Umweltwirkungen<br />
Wie oben ausgeführt, wurden die Umweltwirkungen der geförderten Investitionsprojekte nur sehr grob<br />
erfasst. Insbesondere wurde nicht explizit nach negativen Umweltwirkungen gefragt. In einem Fall<br />
wurde jedoch über unerwartet hohe Stromkosten im Zusammenhang mit einer Heutrocknungsanlage<br />
geklagt.<br />
Da auch in anderen Bereichen negative Umweltwirkungen – zumindest in begrenztem Umfang – zu<br />
erwarten sind z. B. durch Flächenversiegelung durch Bauten, müssen vor einer abschließenden Bewertung<br />
der Umweltwirkungen der Investitionsförderung noch eingehendere, vertiefende Analysen<br />
über die ökologisch relevanten Implikationen angestellt werden.<br />
d) Fazit<br />
Die Erhebungsdaten geben keinen eindeutigen Aufschluss über die Umweltwirkungen der AFP-<br />
Förderung. Vielfach scheinen diese Effekte Kuppelprodukte darzustellen, denen vor der Investition<br />
kein besonderes Umweltproblem zugrunde lag. Aus anderen Vergleichsuntersuchungen ist jedoch zu<br />
entnehmen, dass von den AFP-geförderten Investitionen in den meisten Fällen positive Wirkungen<br />
ausgehen, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und die Lagerung von Wirtschaftsdüngern.<br />
3.6.8 Wirkungen des AFP auf die Arbeitsbedingungen<br />
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf landwirtschaftlichen Betrieben ist traditionell eines der<br />
zentralen Ziele der Investitionsförderung. Insbesondere in den ohnehin arbeitsintensiven Milchviehbetrieben<br />
hat die Erleichterung der Arbeit häufig einen zentralen Stellenwert. Da aber von einer engen<br />
Korrelation zwischen Rationalisierungs- und Wachstumsinvestitionen einerseits und der Verbesserung<br />
der Arbeitsbedingungen andererseits ausgegangen wurde, hat das Thema Arbeitsbedingungen in der<br />
Betriebsleiterbefragung nur eine relativ geringe Bedeutung erhalten. Die nachstehend skizzierten Wirkungen<br />
können folglich nur eine grobe Übersicht über den Stellenwert von verbesserten Arbeitsbedingungen<br />
im Spektrum der Förderungswirkungen vermitteln.<br />
a) Ergebnisse und Analysen<br />
Fast drei Viertel (n=26) der in Baden-Württemberg/Bayern analysierten 36 geförderten Investitionsprojekte<br />
hat nach Einschätzung der befragten Betriebsleiter eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
nach sich gezogen (s. Abbildung 3.15). Bei den Großen Investitionen gilt dies sogar mit einer<br />
Ausnahme für alle Betriebe. Zur Erklärung ist an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass<br />
in 75 % der geförderten Investitionen in Milchviehställe (n=24) eine Umstellung von Anbinde- auf<br />
Laufstallhaltung erfolgte.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
62 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Die Boxenlaufställe beinhalten<br />
regelmäßig einen Übergang von der Rohrmelkanlage zum Melkstand,<br />
die Einführung eines weitgehend mechanisierten Fütterungssystems durch Futterverteil- oder Futtermischwagen<br />
gegenüber der bislang häufig noch praktizierten Handfütterung,<br />
teilweise einen Übergang von Einstreu- und Mistverfahren zur Güllewirtschaft oder Einführung eines<br />
Faltschieber- oder Schubstangenentmistungssystems.<br />
In einem Fall wurde trotz der enormen Erleichterungen festgestellt, dass zwar die körperlich zu verrichtende<br />
Arbeit nun wesentlich einfach ist, aber die Arbeit gleichzeitig als wesentlich stressiger empfunden<br />
wird. Ein anderer Betriebsleiter beklagte den massiven Verlust an Freiheitsgraden, weil er nun<br />
aufgrund des größeren Tierbestandes zu über 90 % im Stall gebunden sei und die eigentlich für ihn<br />
attraktiven Arbeiten auf dem Feld an Dienstleister übergeben müsse (Spezialisierungskosten).<br />
Vorteile bei den Arbeitsbedingungen wurden auch außerhalb der Milchproduktion festgestellt, z. B. bei<br />
den Investitionen in Jungviehställe (drei Fälle) und in die Schweinehaltung (vier Fälle).<br />
An diesen Beispielen wird deutlich, dass die Verbesserung der Arbeitsbedingung i. d. R. einhergeht<br />
mit einer Rationalisierung, weil die genannten Arbeiten nun in kürzerer Zeit erledigt werden können<br />
(Verbesserung der Arbeitswirtschaft). Rationalisierung ist aber wiederum ein originär betriebswirtschaftliches<br />
Ziel. Wenn und so lange Arbeit ein knapper Faktor ist, gibt es massive ökonomische Anreize,<br />
Rationalisierungsoptionen zu nutzen. Diese These wird auch durch die Betriebsleiterbefragung<br />
gestützt: Von denjenigen, die ihre Kapazitäten ausgedehnt haben, geben über 90 % an, dass sich<br />
infolge der Investition auch ihre Arbeitsbedingungen verbessert haben.<br />
b) Zusammenfassung und Fazit<br />
1. Die Arbeitsbedingungen konnten vor allem bei Großen Investitionen durch den<br />
Übergang von Anbinde- zu Laufstallhaltung und den damit verbundenen Mechanisierungsund<br />
Organisationsänderungen deutlich verbessert werden.<br />
2. In erster Linie sind diese Verbesserungen Kuppelprodukte der Rationalisierung (Stichwort:<br />
Mechanisierung) bzw. betriebswirtschaftlich ohnehin erstrebenswerte Optimierungen, die kein<br />
originäres Förderziel darstellen müssten.<br />
3.6.9 Wirkungen des AFP auf den Tierschutz<br />
Die Realisierung von Tierschutzzielen hat spätestens seit 2002 bei der Formulierung und Umsetzung<br />
der Agrarinvestitionsförderung an Bedeutung gewonnen. Deutlichster Ausdruck dieses Bedeutungszuwachses<br />
ist die Einführung der Anlage 2 der Fördergrundsätze des Rahmenplans, in der für die<br />
Einhaltung höherer als der gesetzlichen Tierschutzstandards eine besondere Zuschussförderung gewährt<br />
werden kann. Die Betriebsleiterbefragung liefert für die Zeit vor Einführung der Anlage 2 einzelne<br />
interessante Aspekte zu den mit der Förderung verbundenen Tierschutzeffekten; für die Analyse<br />
der aktuellen Bedingungen ergeben sich aus dem Beraterworkshop relevante Ergebnisse.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 63<br />
a) Ergebnisse und Analysen<br />
Von den insgesamt untersuchten 36 geförderten Investitionen in Baden-Württemberg/ Bayern wurden<br />
31 im Stallbereich durchgeführt, davon 24 Kuhställe (i. d. R. einschließlich Jungvieh), drei Jungviehställe<br />
und vier Schweineställe (Mast, Ferkelaufzucht). Bei den Kuhställen wurde in 75 % der Fälle mit<br />
der geförderten Investition eine Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung vorgenommen. Die<br />
Umstellung, die in erster Linie aus arbeitswirtschaftlichen Gründen vollzogen wurde, erbrachte aus<br />
Sicht der Betriebsleiter in allen Fällen als Nebeneffekt auch deutliche Verbesserungen im Tierschutz.<br />
Besonders positive Wirkungen ergeben sich im Hinblick auf die Bewegung der Tiere, den Liegekomfort<br />
sowie die Licht- und Luftverhältnisse.<br />
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass viele Betriebe vor der geförderten Investition aufgrund<br />
der besonderen Vorschriften zum Kapazitätswachstum das angestrebte Wachstum bereits in<br />
den Jahren vor der Förderung vorwegnehmen, um – auf der Grundlage der vorhandenen Milchquote –<br />
Größenwachstum realisieren zu können. 57 % der Betriebsleiter gaben an, dass der alte Stall infolge<br />
des Zukaufs von Milchquoten zum Zeitpunkt der Investition deutlich überbelegt war. Diese Vorschriften<br />
führen in einigen Fällen zu einer deutlichen Überbelegung der Ställe vor der Neuinvestition mit den<br />
damit verbundenen negativen arbeitswirtschaftlichen und tierschutzbezogenen Effekten.<br />
In fünf Fällen wurde auf eine deutlich verbesserte Tiergesundheit hingewiesen, die vor allem von geringeren<br />
Zitzenverletzungen und Gelenkproblemen herrühren. Hierdurch können die Remontierungsrate<br />
und die Tierarztkosten reduziert sowie die Leistung gesteigert werden, so dass sich die positiven<br />
Tierschutzwirkungen auch wirtschaftlich positiv niederschlagen. Bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung<br />
von landwirtschaftlichen Betrieben fällt die Verbesserung des Tierschutzes somit als Kuppelprodukt<br />
an.<br />
Obwohl die befragten Betriebsleiter die Investitionswirkungen im Hinblick auf den Tierschutz fast<br />
durchgängig positiv eingeschätzt haben, wurde von acht Betriebsleitern auch von negativen Wirkungen<br />
berichtet. Diese negativen Wirkungen traten jedoch überwiegend nur vorübergehend auf und sind<br />
zwischenzeitlich weitgehend behoben. Genannt wurden Klauenprobleme (drei Fälle) beim Übergang<br />
auf Spaltenböden, vermehrte Rangkämpfe, fehlende Akzeptanz der Liegeboxen durch die Tiere, kein<br />
Leermelken durch die neue Melktechnik, völliger Funktionseinbruch der Flüssigfütterung und Umstellung<br />
von Weide- auf Stallhaltung (jeweils ein Fall).<br />
Um zu überprüfen, ob die tierschutzfreundlichen Investitionen tatsächlich ein Kuppelprodukt darstellen<br />
oder aus Sicht der Landwirte mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sind, wurden die Betriebsleiter<br />
speziell nach diesen Zusatzkosten gefragt (Anhang 1). Auf die entsprechende Frage hat aber kein<br />
einziger Unternehmer geantwortet, dass es derartige investive Zusatzkosten gibt. Folglich ist die These<br />
von dem Kuppelprodukt „Tierschutz“ auch durch die Befragungsergebnisse erhärtet.<br />
Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass diese Verbesserungen des Tierschutzes<br />
nicht ursächlich der Investitionsförderung zugeschrieben werden können, weil sie grundsätzlich<br />
auch erzielt worden wären, wenn die Betriebe ohne Förderung investiert hätten (vgl. Abschnitt<br />
6.9). Nur in den Fällen, in denen ohne Förderung keine vergleichbare Investition stattgefunden hätte,<br />
wären diese Verbesserungen nicht erreicht worden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
64 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
b) Fazit<br />
1. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle findet im Zuge der geförderten Investitionen eine Verbesserung<br />
des Tierschutzniveaus statt. Im Vordergrund steht dabei die verbesserte Bewegungsmöglichkeit<br />
der Kühe sowie der sonstige Kuhkomfort (Liegebereich, etc.). Wie diese Verbesserungen<br />
aus der Sicht des Tierschutzes zu bewerten sind, muss an dieser Stelle offen bleiben.<br />
2. Die besonderen Vorschriften im Hinblick auf Wachstumsbegrenzung führen in einigen Fällen vor<br />
der Neuinvestition zu negativen Effekten beim Tierschutz durch eine Überbelegung der vorhandenen<br />
Ställe.<br />
3. Angesichts des positiven ökonomischen Werts, den diese Verbesserungen für die landwirtschaftlichen<br />
Unternehmer liefern, muss von einem Kuppelprodukt einer ohnehin stattfindenden Modernisierung<br />
gesprochen werden. Folglich sind sie nur in Ausnahmefällen kausal der Investitionsförderung<br />
zuzurechnen.<br />
3.6.10 Junglandwirteförderung<br />
Für die künftige Bewirtschaftung entwicklungsfähiger Betriebe stehen – gemessen an der gegenwärtigen<br />
Zahl der Auszubildenden – nach Ansicht von Beratern teilweise nicht ausreichend viele potenzielle<br />
Hofnachfolger zur Verfügung (s. Anhang 4). Außerdem sei bei der Hofübergabe vielfach ein erheblicher<br />
Investitionsstau bei gleichzeitig geringem Eigenkapitalbestand zu beobachten.<br />
Die Wirkungen der Junglandwirteförderung können anhand von Sekundärdaten zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt nicht bewertet werden. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die Altersstruktur innerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> in den vergangenen zehn Jahren verbessert haben (Hemmerling, 2005, S. 15-16).<br />
In den Betriebsleiterbefragungen und im Beraterworkshop wurde diese spezielle Förderung thematisiert.<br />
Aus diesen Quellen stammen die nachfolgend dargestellten Ergebnisse.<br />
a) Ergebnisse der Betriebsleiterbefragung/des Beraterworkshops<br />
Von den befragten Betriebsleitern in Baden-Württemberg/Bayern mit AFP-Förderung haben rund zwei<br />
Drittel (Große Investitionen: 71 %; Kleine Investitionen: 67 %) bereits die Junglandwirteförderung in<br />
Anspruch genommen. Teilweise liegt die Förderung bei den befragten Betrieben schon relativ lange<br />
zurück. Nur ein Drittel hat erst nach 1999 eine derartige Spezialförderung erhalten.<br />
Die Auswertung der Befragung zeigt, dass aus Sicht der Betriebsleiter in 75 % der Fälle kein Einfluss<br />
der Junglandwirteförderung auf die betriebliche Entwicklung besteht (s. Abbildung 3.13). Die vergleichbare<br />
Untersuchung der FIBmbH kommt zu dem Ergebnis, dass mit 58 % etwas weniger Betriebsleiter<br />
angeben, die erhaltene Junglandwirteförderung hätte keinen Einfluss auf die betriebliche<br />
Entwicklung gehabt. Dieses Ergebnis wird in der Tendenz durch die Befragungen in den anderen Befragungsregionen<br />
untermauert. Es gab keinen Fall, bei dem der Betriebsleiter ohne Junglandwirteförderung<br />
den Betrieb nicht übernommen oder fortgeführt hätte. In einem Fall wurde auf Empfehlung<br />
eines Beraters eine lange Liste von Einzelinvestitionen im Technikbereich gefördert, um die Auflagen<br />
für die Junglandwirteförderung (mind. 50 000 € förderfähiges Investitionsvolumen) zu erreichen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 65<br />
NI<br />
(n=6)<br />
NW<br />
(n=16)<br />
BW/BY<br />
(n=25)<br />
MV/ST<br />
(n=9)<br />
Alle<br />
(n=56)<br />
0 20 40 60 80 100<br />
n=156 (davon 56 mit JLF)<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Anteil der Betriebe mit JLF (in %)<br />
mit Einfluss<br />
ohne Einfluss<br />
Abbildung 3.13: Beurteilung des Einflusses der Junglandwirteförderung auf die betriebliche<br />
Entwicklung durch die Betriebsleiter<br />
Aus Sicht der Berater und Betreuer enthält die Junglandwirteförderung einen deutlichen Vorzieheffekt<br />
im Hinblick auf die Einbeziehung der Hofnachfolger in die Betriebsführung. Erkennbar werde dies daran,<br />
dass vielfach erst wenige Monate vor Antragstellung eine Familien-GbR gegründet werde (Anhang<br />
3). Unklar bleibt jedoch der Nutzen dieses Vorzieheffektes, da aufgrund der Regelungen der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>lichen Sozialversicherung die Hofübergabe ohnehin Voraussetzung für die Gewährung<br />
der Altersrente darstellt. Darüber hinaus sollte es Ziel eines jeden Betriebsleiters sein, den Nachfolger<br />
frühzeitig in die Betriebsführung einzubeziehen, wenn die Fortführung des Betriebes angestrebt wird.<br />
Entscheidender Punkt bei der Bewertung dieses Effektes ist jedoch, ob dieser Vorzieheffekt überhaupt<br />
ein Problem darstellt, das durch staatliche Eingriffe gelöst werden sollte. Bislang wurden hierfür keine<br />
substantiierten Begründungen vorgebracht. 1<br />
b) Existenzgründungsförderung<br />
Die Förderung von Neueinsteigern in die <strong>Landwirtschaft</strong> spielte bei den befragten Betrieben keine<br />
nennenswerte Rolle, weder von Seiten älterer Betriebsinhaber noch von Seiten jüngerer Betriebsübernehmer.<br />
Lediglich in einem Fall handelte es sich um eine Neuansiedlung mit Betriebsgründung<br />
durch eine GbR, wobei ein bestehender Betrieb übernommen wurde. Eine speziell auf die Betriebsgründung<br />
abgestimmte Befragung erfolgte nicht.<br />
1 Wenngleich im MEPLR festgestellt wird, dass die Altersstruktur der Betriebsinhaber in Baden-Württemberg etwas<br />
ungünstiger ist als im Durchschnitt Deutschlands, ist dies keine hinreichende Begründung, da das damit zusammenhängende<br />
eigentliche Problem nicht dargestellt wird (MEPLR, S. 67-68).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
66 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.7 Gesamtbetrachtung<br />
Im folgenden Abschnitt wird ausgehend von einer Zusammenfassung der bisher analysierten Brutto-<br />
Wirkungen der geförderten Investitionen zunächst die Zufriedenheit der in die Befragung einbezogenen<br />
landwirtschaftlichen Unternehmer mit den geförderten Projekten beschrieben und bewertet. Anschließend<br />
wird der Frage nachgegangen, wie eine Ermittlung und Bewertung der Netto-Effekte der<br />
Förderung erreicht werden kann und welche Anhaltspunkte es aufgrund der Befragungsergebnisse<br />
hinsichtlich der Netto-Wirkungen der Förderungen gibt. Darauf aufbauend wird das Spezialthema<br />
„Kleine Investitionen“ aufgegriffen. Wie nachfolgend gezeigt wird, ergeben sich hinsichtlich der Netto-<br />
Wirkungen dieser Maßnahme besondere Zweifel.<br />
3.7.1 Wirkungen der Investitionen im Überblick<br />
Die vorangegangene Analyse der Wirkungen der geförderten Investitionen in den verschiedenen Dimensionen<br />
lässt sich wie folgt zusammenfassen (Abbildung 3.14):<br />
Anteil der Betriebe (%)<br />
negative Wirkung<br />
positive Wirkung<br />
-20 0 20 40 60 80 100<br />
Kapazitätserweiterung<br />
Arbeitsbedingungen<br />
Ertragserhöhung<br />
Tierschutz<br />
Arbeitsbedarf/-produktivität<br />
Einkommenserhöhung<br />
Kostenersparnis<br />
Kleine Investition<br />
Große Investition<br />
Produktqualität<br />
Umweltschutz<br />
Diversifizierung<br />
n=36<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Abbildung 3.14: Wirkungen der geförderten Investitionen auf der Grundlage der Betriebsleiterbefragung<br />
in Baden-Württemberg/Bayern<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 67<br />
1. Die geförderten Betriebe realisieren in der großen Mehrzahl der Fälle erhebliche Wachstumsund<br />
Produktivitätssteigerungen. Dabei ist aber auch eine starke Streuung dieser strukturellen<br />
Wirkungen zu verzeichnen, die die Frage aufwirft, ob durch eine schärfere Selektion der Investitionsprojekte<br />
die positiven Förderwirkungen insgesamt gesteigert werden können.<br />
2. Die große Mehrzahl der geförderten Investitionen hat z. T. deutliche positive Wirkungen in den<br />
Bereichen Arbeitsbedingungen und Tierschutz erzielt. Gleichwohl ist aber deutlich geworden,<br />
dass diese Wirkungen ganz überwiegend Kuppelprodukte der Investition an sich sind. D. h.,<br />
selbst wenn die Investitionen ohne Förderung realisiert worden wären, hätten die Betriebe – soweit<br />
die Investition überhaupt getätigt worden wäre – diese positiven Wirkungen auch erzielt.<br />
3. Die mit Hilfe der Investitionen realisierten Einkommenseffekte lassen sich aufgrund der Datenlage<br />
(v. a. fehlende oder ungenaue Angaben zu Gewinn und Einkommen) sowie aufgrund der<br />
Änderung der externen Rahmenbedingungen (z. B. Milchpreis, Witterung) nur sehr vage ermitteln;<br />
die präsentierten Zahlen sind daher mit Vorsicht zu interpretieren und müssen vor dem Hintergrund<br />
der allgemein negativen Entwicklung im Milchbereich bewertet werden. Unter Berücksichtigung<br />
dieser Beschränkungen zeigt die Befragung, dass gut die Hälfte der geförderten Betriebe<br />
ihren Gewinn steigern konnte, wobei nur 58 % der Betriebsleiter dies unmittelbar der geförderten<br />
Investition zuschreiben. Es gibt aber auch Betriebe, die nach Durchführung der Großen<br />
Investition stagnieren (39 %) oder sogar einen Rückgang des Gewinns (11 %) hinnehmen mussten.<br />
Auch dies ist ein Indiz für bestehende Optimierungspotenziale bei der Auswahl der zu fördernden<br />
Unternehmen.<br />
4. Positive Beschäftigungseffekte, z. B. durch Investitionen im Diversifizierungsbereich, spielen in<br />
den untersuchten Betrieben praktisch kaum eine Rolle.<br />
3.7.2 Zufriedenheit der Landwirte mit der geförderten Investition<br />
Eine Gesamtwürdigung der geförderten Investitionen aus der Sicht der Landwirte kann insbesondere<br />
mit Blick auf die begrenzte Datenlage in puncto betriebswirtschaftliche Erfolgsparameter weitere Hinweise<br />
bringen.<br />
In Baden-Württemberg/Bayern würden rund drei Viertel der befragten Betriebsleiter, die eine geförderte<br />
Große Investition durchgeführt haben, diese im Nachhinein wieder genauso vornehmen (Abbildung<br />
3.15). In keinem Fall sind negative Erfahrungen mit der Investition an sich oder der Förderung<br />
ein Grund für die Aussage, die Investition nicht unverändert wiederholen zu wollen. Von den sieben<br />
(von 24) Betriebsleitern, die bei der Großen Investition etwas anders machen würden oder sich nicht<br />
sicher sind, hätte/n<br />
einer technische Änderungen vorgenommen,<br />
immerhin fünf größer gebaut,<br />
einer kleiner gebaut sowie<br />
eine Kleine Investition ohne Betreuung durchgeführt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
68 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Kleine Investition<br />
Große Investition<br />
Ja Nein Weiß nicht<br />
n=36<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Anteil der Betriebe<br />
Abbildung 3.15: Würden Betriebsleiter in Baden-Württemberg/Bayern die geförderte Ivestition<br />
heute genauso wieder durchführen?<br />
Die Investition an sich wird von zwei Betriebsleitern aus heutiger Sicht grundsätzlich in Frage gestellt.<br />
Die Angaben, dass Befragte heute größer bzw. früher bauen würden, kann als Indiz für die negative<br />
Wirkung der Begrenzung der Aufstockung durch die Förderrichtlinien interpretiert werden.<br />
Auch die Tatsache, dass 83 % der Betriebe mit Kleiner Investition diese im Nachhinein unverändert<br />
durchgeführt hätten, zeigt die große Zufriedenheit mit den geförderten Investitionen:<br />
Ein Betriebsleiter würde heute anstelle der Kleinen eine Große Investition durchführen und<br />
ein Betriebsleiter würde eine technisch ganz andere Lösung wählen (Fehlinvestition).<br />
Angesichts des erheblichen finanziellen Engagements der landwirtschaftlichen Unternehmer (durchschnittliches<br />
Investitionsvolumen ca. 220 000 €) – insbesondere bei den Großen Investitionen – muss<br />
die Bereitschaft zur Wiederholung der Investition als klares Indiz für die hohe Zufriedenheit mit dem<br />
geförderten Investitionsprojekt bewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass die wirtschaftlichen<br />
und produktionstechnischen Ziele der investierenden Landwirte erreicht werden. Fehlinvestitionen<br />
existieren zumindest aus Sicht der befragten Betriebsleiter – mit einer Ausnahme – nicht.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 69<br />
3.7.3 Netto-Wirkungen der Investitionsförderung<br />
Eine wissenschaftlich korrekte Ermittlung der Netto-Wirkungen der Investitionsförderung müsste die<br />
folgenden Faktoren ins Kalkül einzubeziehen:<br />
1. In Folge einer Wachstumsförderung kommt es – wenn sie tatsächlich zusätzliches Wachstum<br />
induziert – bei den geförderten Betrieben zu einer zusätzlichen Nachfrage nach Produktionsfaktoren<br />
(v. a. Quoten und Land). D. h., unter sonst gleichen Bedingungen verteuern sich diese Faktoren<br />
für die nicht geförderten Betriebe. Dies wiederum hat zur Folge, dass die ggf. ermittelten positiven<br />
Gewinn- und Einkommenswirkungen bei den geförderten Betrieben korrigiert werden müssen<br />
um die Gewinneinbußen aufgrund höherer Faktorpreise der nicht geförderten Betriebe.<br />
Schließlich führt die Investition auch zu einer Stabilisierung oder sogar einer Ausweitung der Produktion<br />
bei nicht reglementierten Märkten, so dass grundsätzlich auch die Wirkungen auf die Verkaufspreise<br />
beachtet werden müssen.<br />
2. Wenn und in dem Maß, wie die geförderten Investitionen ganz oder teilweise auch ohne die Förderung<br />
realisiert würden, können die ermittelten Wirkungen nicht (vollständig) der Förderung zugeschrieben<br />
werden, d. h. es gibt Mitnahmeeffekte.<br />
Die unter (1) genannten Effekte lassen sich im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht einfangen,<br />
weil dazu ein Sektormodell erforderlich wäre. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese<br />
Effekte unter den Bedingungen der Existenz der Quote mit einem Preis von größer Null nur bedingt<br />
messbar wären, insbesondere soweit es sich um die Wirkungen auf die Produktpreise handelt.<br />
Mit Blick auf (2) liefert die Frage, ob und wie die Landwirte investiert hätten, wenn sie keine Förderung<br />
erhalten hätten, einen wichtigen Indikator. Die Auswertung der in den Betriebsleiterbefragungen erhobenen<br />
Daten muss allerdings das Problem des strategischen Verhaltens berücksichtigen: Die<br />
Landwirte haben mit Blick auf die Förderung und die politischen Rahmenbedingungen (Knappheit der<br />
Haushaltsmittel) einen Anreiz, die Wirkungen eines möglichen Wegfalls der Förderung zu übertreiben.<br />
Es ist somit davon auszugehen, dass die bei einem tatsächlichen Wegfall der Förderung eintretenden<br />
Einschränkungen der Investitionen geringer ausfallen würden, als auf Basis der Befragungsdaten ermittelt;<br />
die Netto-Wirkungen der Investition werden tendenziell überschätzt. Hinzuweisen ist allerdings<br />
auf den Umstand, dass es sehr deutliche Unterschiede in den Antworten auf diese Frage gibt, je nach<br />
dem ob die Befragten eine Kleine oder eine Große Investition durchgeführt haben. Wenn strategisches<br />
Verhalten das dominierende Motiv wäre, spricht zunächst nichts dafür, bei den Kleinen Investitionen<br />
anders zu antworten als bei den Großen. Tatsächlich gibt es hier aber sehr starke Unterschiede<br />
bei den Reaktionen der Landwirte.<br />
In Abbildung 3.16 sind die Reaktionen der Landwirte auf die skizzierte Frage dokumentiert (Mehrfachnennungen<br />
möglich; die Ergebnisse der FIBmbH jeweils in Klammern). Es zeigt sich, dass<br />
42 % (32 %) der Großen Investitionen nicht realisiert würden, falls keine Förderung gewährt würde;<br />
umgekehrt würde ein gutes Viertel der Investitionen substanziell unverändert, aber zeitlich in einigen<br />
Fällen später und teilweise auch früher durchgeführt; der Rest der Investitionen würde strukturell anders<br />
umgesetzt.<br />
37 % (20 %) der Betriebsleiter mit Großen Investitionen bei fehlenden Fördermitteln eine kostengünstigere<br />
Variante gewählt hätten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
70 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
75 % derjenigen, die eine Kleine Investition durchgeführt haben, diese auch ohne die Fördermittel<br />
unverändert durchführen würden, wobei dann häufig eine spätere Realisierung erfolgt wäre (Vorzieheffekt<br />
der Förderung).<br />
25 % der Kleinen Investitionen ohne Förderung nicht umgesetzt worden wären.<br />
keine Investition<br />
unverändert<br />
früher<br />
später<br />
kleiner<br />
größer<br />
andere Ausführung<br />
billiger<br />
Große Investition<br />
Kleine Investition<br />
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45<br />
n=36<br />
Anteil der Betriebe (%)<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
Abbildung 3.16: Ex-post-Betrachtung der geförderten Investition durch die Betriebsleiter in<br />
Baden-Württemberg/Bayern im Fall „ohne Förderung“<br />
Die Untersuchung der FIBmbH kommt im Bereich der Großen Investitionen zu vergleichbaren Ergebnissen.<br />
So liegt der Anteil der Betriebsleiter, die die geförderten Investitionen auch ohne Förderung<br />
unverändert durchgeführt hätten, etwa genauso hoch wie bei der FAL-Erhebung. Die Unterschiede,<br />
wie z. B. der geringere Anteil an Betrieben, die ohne AFP-Förderung keine Investition durchgeführt<br />
hätten, können ihren Grund in den abweichenden Investitionsobjekten haben (s. Kapitel 6.0).<br />
Eine Gegenüberstellung der von der FAL erhobenen Unternehmen, deren Leiter sagen, sie hätten<br />
ohne Förderung überhaupt keine vergleichbare Investition durchgeführt und jenen, die diese entweder<br />
unverändert oder zeitlich/sachlich modifiziert realisiert hätten, ergibt folgendes Bild: Wenn die<br />
Ausprägungen von Charakteristika der auch ohne Förderung investierenden Betriebe (nicht förderabhängige)<br />
gleich Hundert gesetzt werden, zeigt sich, dass die ohne Förderung nicht investierenden<br />
Unternehmer (förderabhängige) fast durchweg die weniger erfolgreichen und weniger dynamischen<br />
sind (Abbildung 3.17). Im Vergleich mit den nicht förderabhängigen Unternehmen realisieren die förderabhängigen<br />
Unternehmen<br />
ein um 27 % höheres Investitionsniveau,<br />
einen ca. 30 % höheren Subventionswert,<br />
nach der Investition nur ein Gewinn-Niveau von 61 % (vorher 70 %),<br />
eine Aufstockung der Kuhplätze um lediglich 80 %,<br />
eine um ein Viertel niedrigere Produktivitätssteigerung (t Milch/AK).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 71<br />
D. h., trotz eines im Vergleich zu den nicht förderabhängigen Unternehmern höheren Investitionsvolumens<br />
verbessern sich die wirtschaftlich und strukturell relevanten Parameter der förderabhängigen<br />
Unternehmen nur unterdurchschnittlich.<br />
Zunächst ist auf die geringe Fallzahl und die dadurch resultierende begrenzte Belastbarkeit der Ergebnisse<br />
dieser Analyse zu verweisen. Da aber das grundsätzliche Ergebnismuster auch in den anderen<br />
Erhebungsregionen ähnlich ist, spricht vieles für die Annahme, dass eine stärkere Aussagekraft<br />
vorliegt. Angesichts der Vielzahl und Widersprüchlichkeit der Förderziele (s. Kapitel 9.0) wäre ein solches<br />
Muster allein zwar noch kein Beleg für Fehlförderungen: Wenn aber Produktivitätssteigerung und<br />
Wachstum der Unternehmen das vorrangige Ziel der Förderung sein sollen, zeichnen sich hier deutliche<br />
Optimierungspotenziale ab.<br />
Investitionsvolumen<br />
Zuschuss<br />
Gewinn vorher<br />
Gewinn nachher<br />
+ t Milch/AK<br />
+ t Milch/AK (%)<br />
+ Zahl Milchkühe<br />
+ kg Milch/Kuh<br />
n=24<br />
Quelle: FAL, Betriebsleiterbefragung (2005)<br />
0 20 40 60 80 100 120 140<br />
in Prozent der nicht-förderabhängigen Betriebe<br />
Abbildung 3.17: Betriebe, die ohne Förderung nicht investieren würden (n=10) in Prozent vom<br />
Rest (n=14) in Baden-Württemberg/Bayern<br />
3.7.4 Kleine Investitionen<br />
Wie im vorherigen Abschnitt gezeigt, würde sich bei einem Fortfall der Förderung in 75 % der Fälle an<br />
den Kleinen Investitionen keine Änderung ergeben, wenn man von den Vorzieheffekten absieht; dies<br />
deutet auf ein erhebliches Ausmaß von Mitnahmeeffekten hin. Angesichts der häufig vergleichsweise<br />
geringen Investitionsvolumina bei Kleinen Investitionen haben die Evaluatoren eine solche Einschätzung<br />
bereits vorweg genommen und entsprechend die These formuliert, dass Kleine Investitionen<br />
dann eine gewisse Legitimation haben, wenn diese eine betriebliche Initialwirkung entfalten,<br />
indem risikobehaftete Vorhaben „ausprobiert“ und in der Praxis auf ihre Tauglichkeit für den eigenen<br />
Betrieb hin überprüft werden können. Ferner zeichnet sich eine so verstandene Initialwirkung dadurch<br />
aus, dass betriebliche Veränderungsprozesse angestoßen werden.<br />
Die Betriebsleiterbefragung liefert keine Anhaltspunkte dafür, dass Kleine Investitionen eine solche<br />
Wirkung in signifikantem Umfang entfalten. Eine Initialwirkung in Richtung einer Veränderung der betrieblichen<br />
Entwicklung war lediglich in zwei Fällen zu beobachten (jeweils Änderung der Vermark-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
72 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
tung), ansonsten handelt es sich um konventionelle Wachstums- und Rationalisierungsinvestitionen.<br />
Lediglich in zwei der insgesamt zwölf erhobenen Fälle sind die fraglichen Investitionen nach Einschätzung<br />
der befragten Landwirte mit einem besonderen Risiko verbunden. Das einzige Indiz, das auf<br />
einen gewissen Innovationscharakter hindeutet, ist die Tatsache, dass in beiden Fällen in der Region<br />
noch kein vergleichbares Investitionsobjekt existiert und Berufskollegen das Investitionsobjekt besichtigt<br />
haben.<br />
Bei 42 % der Betriebe mit Kleiner Investition (fünf Fälle) wurden bzw. werden infolge der geförderten<br />
Investition Folgeinvestitionen durchgeführt. Das dabei durchschnittlich realisierte bzw. geplante Investitionsvolumen<br />
beläuft sich auf ca. 156 000 € (min. 30 000/max. 300 000 €). Von den Kleinen Investitionen<br />
stehen ebenfalls 42 % im Zusammenhang mit einer vorangegangenen umfangreicheren Investition,<br />
die überwiegend ebenfalls gefördert wurde. Die Kleinen Investitionen sind also oftmals nur ein<br />
Glied in einer Investitionskette, ohne Auslöser derselben zu sein.<br />
Maschinen des Außenbereiches (Stichwort Öko-Maschinen), Biogas- und Photovoltaik-Anlagen<br />
sind in der Erhebungsstichprobe in Baden-Württemberg/Bayern nicht enthalten. Mit Blick auf Photovoltaik<br />
und Öko-Maschinen liegen allerdings Daten aus einer anderen Erhebungsregion (Sachsen-<br />
Anhalt) vor. Diese bestätigen die hier beschriebene skeptische Bewertung der Initialwirkung derartiger<br />
Investitionen. Weder werden die Objekte als besonders risikobehaftet eingeschätzt, noch entfalten sie<br />
eine regionale Ausstrahlung. Lediglich für den Fall der Anschaffung von Mulchsaatgeräten können<br />
relevante betriebliche Umstrukturierungen nachgewiesen werden. Sie ergeben sich aus der Notwendigkeit,<br />
die gesamte Mechanisierung auf pfluglose Bodenbearbeitung umzustellen.<br />
Auch die Berater haben insbesondere den innovativen Charakter von Spritzen mit Abdriftvorrichtung<br />
und speziellen Spritzdüsen, Schleppschläuchen in der Gülleausbringung sowie von Photovoltaik-<br />
Anlagen bezweifelt.<br />
Lediglich bei Biogasanlagen kann aufgrund des größeren Know-hows, das im Umgang mit dieser<br />
neuen Technik benötigt wird, nach Einschätzung der Berater zu Beginn der Programmperiode (2000<br />
bis 2006) durchaus noch davon ausgegangen werden, dass Pioniere gefördert wurden.<br />
Sowohl bei Biogasanlagen als auch bei Mulchsaatgeräten haben sich zwischenzeitlich verstärkte<br />
betriebswirtschaftliche Anreize zu ihrer Einführung ergeben, so dass die ursprünglich vielleicht vorhandene<br />
Initialwirkung der Förderung entfällt: Für Biogasanlagen erfolgte eine deutlich Anhebung der<br />
Einspeisevergütung und die wirtschaftliche Attraktivität der Mulchsaatgeräte ist insbesondere durch<br />
den partiellen Wegfall der Dieselkraftstoff-Verbilligung gestiegen. Die Nachfrage nach Biogasanlagen<br />
ist mittlerweile so stark, dass die Anlagenbauer die Preise spürbar angehoben haben (Spandau,<br />
2005, S. 41) und eine zusätzliche Förderung nur zu Überwälzungseffekten führen würde. Ohnehin<br />
werden Biogasanlagen mittlerweile in einer Größe erstellt, bei denen eine Förderung im Rahmen von<br />
Kleinen Investitionen keinen großen Subventionseffekt mehr hätte. Baden-Württemberg hat folglich<br />
die AFP-Förderung von Biogasanlagen seit 2005 eingestellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 73<br />
3.8 Künftige Rahmenbedingungen und deren Implikationen für die Investitionsförderung in<br />
der Förderperiode 2007 bis 2013<br />
3.8.1 GAP-Reform und zukünftige WTO-Verpflichtungen<br />
3.8.1.1 Eckdaten der zukünftigen Entwicklung<br />
Die nachstehenden Überlegungen zu den zukünftigen Herausforderungen an die europäische <strong>Landwirtschaft</strong><br />
und ihre Implikationen für die Agrarinvestitionsförderung konzentrieren sich auf den Bereich<br />
Milch. Hintergrund für diese Einschränkung ist die Überlegung, dass dieser Sektor – wie im Detail<br />
noch zu zeigen sein wird – vor massiven Strukturanpassungen steht, wenn die bereits beschlossenen<br />
sowie die in der Diskussion befindlichen Veränderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />
umgesetzt sein werden.<br />
a) Milchpreissenkungen / Reduzierung der Intervention<br />
Im Zuge der jüngsten Agrarreform wurden die bereits mit der Agenda 2000 vereinbarten Senkungen<br />
der Interventionspreise für Magermilchpulver (MMP) und für Butter um ein Jahr auf 2003/04 vorgezogen.<br />
Der Interventionspreis für Butter wird über einen Zeitraum von vier Jahren um 25 % und der für<br />
Magermilchpulver um 15 % reduziert. Die Entwicklung des hypothetischen Interventionspreises für<br />
Milch ist in Abbildung 3.18 skizziert.<br />
Abbildung 3.18: Entwicklung Interventionspreise und Auszahlungspreise in Deutschland<br />
Ob und inwiefern die Marktpreise den sinkenden Interventionspreisen folgen, hängt von der Entwicklung<br />
der angebotenen Mengen sowie der Exporte ab. Grundsätzlich besteht aber ein relativ enger<br />
Zusammenhang zwischen Interventionspreis und Marktpreis, insbesondere solange die inländische<br />
Selbstversorgung bei deutlich über 100 % liegt und die inländischen Preise deutlich über den Weltmarktpreisen<br />
notiert werden. Die in der Abbildung erkennbare Preisspitze im Jahr 2001 geht zurück<br />
auf eine Phase ausgesprochen hoher Weltmarktpreise. Gleichzeitig wird die Intervention von Butter<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
74 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
auf den Zeitraum vom 1. März bis Ende August beschränkt. Die Höchstmenge beträgt zunächst<br />
70 000 t pro Jahr und wird bis zum Jahr 2008 jährlich um 10 000 t auf dann 30 000 t reduziert.<br />
b) Quotenausweitung<br />
Ebenfalls im Zuge der jüngsten Agrarreform wurde festgelegt, dass die Quotenmengen in den Jahren<br />
2006/07 bis 2008/09 jeweils um 0,5 % ausgeweitet werden. Angesichts der bereits gegenwärtig vorhandenen<br />
Überschüsse und der gleichzeitig rückläufigen Möglichkeiten zum Export überschüssiger<br />
Mengen (vgl. Abschnitt e)) dürfte von dieser Ausdehnung der Produktion ein erheblicher zusätzlicher<br />
Druck auf die Preise ausgehen.<br />
c) Entkoppelung und Einführung einheitlicher Flächenprämien<br />
Die sinkenden Milchpreise werden mit Blick auf die Einkommen der milchviehhaltenden Landwirte<br />
durch zunächst steigende Milchprämien teilweise kompensiert. Im Zuge des Übergangs zum Modell<br />
der regional einheitlichen Flächenprämie kommt es zum Abschmelzen der zunächst als Betriebsprämie<br />
ausgezahlten Milchprämie zugunsten steigender Grünlandprämien. Nur extensiv wirtschaftende<br />
Betriebe mit einer sehr hohen Grünlandausstattung pro kg erzeugter Milch werden von diesem Wechsel<br />
per Saldo profitieren, bei den intensiv wirtschaftenden Milchviehbetrieben vermag die steigende<br />
Grünlandprämie die bis 2013 wegfallende Betriebsprämie nicht zu kompensieren. Die kritische Größe<br />
liegt je nach regionaler Grünlandprämie im Zieljahr 2013 bei ca. 10 000 kg Milch/ha; Betriebe die unter<br />
dieser Flächenproduktivität liegen, gewinnen per Saldo, die darüber liegen, verlieren.<br />
d) Absenkung des Außenschutzes<br />
Es ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen zu einer weiteren<br />
Liberalisierung der Agrarmärkte, v. a. durch eine Absenkung der vorhandenen Zölle, kommt. Die EU<br />
hat jedenfalls selbst bereits entsprechende Vorschläge vorgelegt (durchschnittlicher Abbau: 36 %;<br />
mindestens pro Zollsatz 15 %), die allerdings von den internationalen Handelspartnern als unzureichend<br />
abgelehnt wurden. Im Ergebnis dürfte diese Entwicklung zu einem weiteren Druck auf die inländischen<br />
Milchpreise führen.<br />
e) Abschaffung Exportsubventionen<br />
Auch im Hinblick auf die Exportsubventionen ist mit deutlichen Reduzierungen zu rechnen. Die EU<br />
hatte bereits 2003 vorgeschlagen, diese wertmäßig im Durchschnitt über alle Produkte um 45 % zu<br />
senken. Dieser Vorschlag ist zwar gegenwärtig nicht mehr aktuell, die endgültige Vereinbarung dürfte<br />
aber einen Abbau mindestens in dieser Größenordnung vorsehen, weil zahlreiche wesentliche Handelspartner<br />
einen vollständigen Wegfall der Exportsubventionen fordern.<br />
Die EU exportiert gegenwärtig ca. 10 % ihrer Butter-, 5 % der Käseproduktion, 25 % des Magermilchpulvers<br />
und 60 % des Vollmilchpulvers. Bei einer deutlichen Kürzung oder gar dem Wegfall der Exportsubvention<br />
könnte ein erheblicher Teil dieser Mengen nicht mehr abgesetzt werden. Entweder<br />
finden die Anbieter von Milchprodukten Wege, zu den i. d. R. deutlich niedrigeren Weltmarktpreisen<br />
anbieten zu können bzw. diese zu „umgehen“ (z. B. durch erfolgreiche Markenprodukte) oder aber die<br />
EU-Milchproduktion müsste deutlich eingeschränkt werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 75<br />
3.8.1.2 Einschätzungen und Erwartungen der Landwirte<br />
Als Konsequenz der teilweise gravierenden Veränderungen der Rahmenbedingungen ist zu erwarten,<br />
dass die Landwirte mitunter deutliche Anpassungsreaktionen planen oder bereits umsetzen. Im Rahmen<br />
der Befragung wurden daher die Betriebsleiter gefragt, welchen Einfluss die aktuelle Agrarreform<br />
vermutlich auf ihr Unternehmen haben wird und ob ggf. auch Auswirkungen auf das Investitionsverhalten<br />
zu erwarten sind.<br />
Mit Blick auf die künftigen Einkommen im Generellen und den Milchpreis im Speziellen sowie im<br />
Hinblick auf die zu erwartenden staatlichen Kontrollen überwiegen mit über 70 % bis über 80 % der<br />
Angaben negative Erwartungen der Landwirte. Hinsichtlich der Prämien geht aber immerhin fast die<br />
Hälfte der Befragten von einer positiven Wirkung der Reform aus, auch bei dem generellen bürokratischen<br />
Aufwand verspricht sich ein knappes Drittel der Befragten Erleichterungen von der jüngsten<br />
Agrarreform. Der jeweilige Rest der Nennungen entfällt auf eine negative Erwartungshaltung. Die Erwartungen<br />
für den Milchpreis belaufen sich auf durchschnittlich ca. 26 ct/kg (Netto, FCM); regionale<br />
Unterschiede spielen hier trotz deutlicher aktueller Unterschiede keine Rolle.<br />
Hinsichtlich ihrer Investitionsplanung ergeben sich nur für ca. 30 % der befragten Betriebsleiter Konsequenzen<br />
aus der jüngsten Agrarreform. Von diesem Drittel reagieren ca. 60 % mit Abwarten. Der<br />
Rest dieses Drittels verteilt sich auf weniger (13 %) oder vermehrt (9 %) investieren sowie auf die Suche<br />
nach Alternativen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion (16 %). Ganz überwiegend<br />
wird bei letzteren an den Einstieg in die biogene Energieproduktion gedacht (vgl. Kapitel 6.3). Die<br />
wenigen Nennungen für vermehrte Investitionen rekurrieren auf den vermuteten verstärkten Strukturwandel<br />
im Milchviehsektor und die als Folge der Milchmarktreform voraussichtlich sinkenden Milchquotenpreise.<br />
Zwischen den drei Befragungsregionen gibt es nur geringe Unterschiede, die angesichts der geringen<br />
Fallzahlen mit Vorsicht interpretiert werden müssen. Anscheinend suchen besonders die Betriebsleiter<br />
in Bayern und Baden-Württemberg nach alternativen Einkommensmöglichkeiten (vier von<br />
zehn Nennungen), während für die Betriebsleiter in Niedersachsen Alternativen außerhalb der traditionellen<br />
Agrarproduktion ohne Relevanz sind; die Betriebsleiter reagieren hier in keinem Fall mit Investitionszurückhaltung<br />
und in zwei Fällen sogar mit einer Expansion der Investitionspläne im Milchbereich.<br />
In den ostdeutschen Befragungsregionen planen vergleichsweise viele Betriebsleiter eine Einschränkung<br />
der Investitionen (drei von 13 Aussagen).<br />
Angesichts der nach Einschätzung der Evaluatoren zu erwartenden massiven Veränderungen der<br />
wirtschaftlichen Rahmendaten sowie der überwiegend skeptischen Bewertung der Konsequenzen der<br />
agrarpolitischen Veränderungen durch die Landwirte überrascht der insgesamt geringe Einfluss der<br />
Agrarreform auf die Investitionsabsichten der Befragten.<br />
3.8.2 ELER-Verordnung<br />
Die ELER-VO(EG) 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den<br />
Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sieht künftig<br />
drei Schwerpunkte (SP) vor, nämlich SP 1 „Wettbewerbsfähigkeit“, SP 2 „Landmanagement“ und SP 3<br />
„ländliche Entwicklung im weiteren Sinne“ sowie zusätzlich eine LEADER-SP zur Durchführung lokaler<br />
Entwicklungsstrategien lokaler Aktionsgruppen. Die für die einzelbetriebliche Investitionsförderung<br />
relevanten SP 1 sieht Beihilfen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft<br />
vor, wobei weiterhin<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
76 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
die Niederlassung von Junglandwirten (Prämie bis zu 40 000 €) und<br />
die Modernisierung von landwirtschaftlichen Betrieben<br />
gefördert werden können (Art. 19 ELER). Die Modernisierungsbeihilfe soll zu einer Verbesserung der<br />
Gesamtleistung des Betriebs und/oder zur Einhaltung von neu eingeführten Gemeinschaftsnormen<br />
führen (Art. 25, Nr. 1 ELER). Die Beihilfeintensität kann bis zu 40 % der förderfähigen Investitionen<br />
betragen. Für Junglandwirte (< 40 Jahre) kann der Beihilfesatz um bis zu 10 % erhöht werden; in benachteiligten<br />
Gebieten kann eine zusätzliche Aufstockung des Beihilfesatzes um bis zu 10 % erfolgen.<br />
Die bislang enthaltenen Vorgaben für die Gewährung von Beihilfen sind nur wenig konkret, so dass<br />
eine Durchführungsverordnung zu ELER vermutlich eine größere Regelungsintensität bringen wird.<br />
Bemerkenswert ist, dass die in der VO (EG) Nr. 1257/1999 enthaltene Regelung zur Produktionssteigerung<br />
bei Erzeugnissen ohne normale Absatzmöglichkeiten auf den Märkten (Art. 6) nicht mehr aufgenommen<br />
wurde; gleiches gilt für andere Beihilfevoraussetzungen wie „berufliche Qualifikation“ und<br />
„Wirtschaftlichkeit der Betriebe“ (Art. 5).<br />
Die Förderung von Diversifizierungsaktivitäten wird in ELER nicht mehr im Zusammenhang mit Modernisierungsinvestitionen<br />
erwähnt, sondern in der Schwerpunktachse 3 „Diversifizierung der ländlichen<br />
Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum“. Danach können Diversifizierungsmaßnahmen<br />
von Betriebsinhabern landwirtschaftlicher Betriebe, von dessen Ehepartner oder von einem seiner<br />
Kinder hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützt werden.<br />
ELER scheint somit einen breiten Handlungsspielraum zur Unterstützung der Anpassung landwirtschaftlicher<br />
Betriebe innerhalb und außerhalb des Agrarsektors bereitzuhalten, ohne bisherige Restriktionen<br />
(z. B. Wachstumsinvestitionen) weiterzuführen. Weiterhin gelten jedoch die in der Freistellungsverordnung<br />
für staatliche Beihilfen VO (EG) Nr. 1/2004 enthaltenen Vorschriften zu den einzelnen<br />
Beihilfearten, wie beispielsweise diejenigen zu Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (Art.<br />
4); hier ist unter Absatz (8), Ziffer a) geregelt, dass eine Beihilfe nicht für Wachstumsinvestitionen gewährt<br />
werden darf, die gemessen in Großvieheinheiten (bei tierischen Erzeugung) oder in Anbaufläche<br />
(bei pflanzlicher Erzeugung) mehr als 20 % beträgt. Falls die Freistellungsverordnung unverändert<br />
Gültigkeit behält, würde sich am Förderrahmen im Vergleich zur gegenwärtigen Lage nichts Gravierendes<br />
ändern, wenn man von der Erhöhung der möglichen Höchstbeihilfesätzen einmal absieht.<br />
3.8.3 Entwicklungshemmnisse<br />
Die Unterstützung privater Investitionen durch staatliche Beihilfen kann die Investitionsbereitschaft<br />
landwirtschaftlicher Unternehmer positiv beeinflussen, da die Kapitalkosten gesenkt bzw. die Rentabilität<br />
der Investition gesteigert werden und/oder die erforderliche Liquidität erst geschaffen oder verbessert<br />
wird.<br />
Aus der Betriebsleiterbefragung ergibt sich, dass die Gewinnschwäche bei einem Drittel der Betriebe<br />
ein wesentliches Hemmnis für mehr Investitionen darstellt (Abbildung 3.19). Die unsicheren Rahmenbedingungen<br />
werden von einem Viertel der Betriebe als investi-tionshemmend empfunden. Eine relativ<br />
große Bedeutung im Hinblick auf Investitionen besitzen auch die fehlende Liquidität, die mangelnde<br />
Verfügbarkeit von Flächen und Arbeit, die als hoch empfundenen Bewirtschaftungsauflagen sowie die<br />
aus einer ungünstigen (Orts-) Lage resultierenden Entwicklungshemmnisse.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 77<br />
Bürokratie<br />
Hofnachfolge, Pachtverlängerung<br />
Dorflage, Emissionsprobleme<br />
Arbeitsknappheit<br />
Flächenknappheit<br />
zu hohe Auflagen<br />
Liquiditätsschwäche<br />
Gewinnschwäche<br />
Unsichere Rahmenbedingungen<br />
Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />
0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0<br />
Anteil der Betriebe (%)<br />
Abbildung 3.19: Investitionshemmnisse der geförderten und nicht geförderten Betriebe in<br />
Baden-Württemberg/Bayern (n=46)<br />
Nach der Gewinnschwäche spielen die unsicheren Rahmenbedingungen sowie die als zu hoch empfundenen<br />
Auflagen eine erhebliche Rolle für eine Investitionszurückhaltung der Landwirte. Wenn die<br />
Politik an einer Ausweitung der landwirtschaftlichen Investitionen interessiert ist, stellt sich folglich die<br />
Frage, ob den Betrieben mit der Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen sowie mit der Reduzierung<br />
von Auflagen letztlich nicht mehr geholfen ist als mit der Gewährung von Finanzhilfen für Investitionen.<br />
3.8.4 Zusammenfassung und Fazit<br />
1. Es ist – ohne erneute drastische Änderungen der politischen Rahmendaten – davon auszugehen,<br />
dass es in der EU und in Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren auf Erzeugerebene<br />
zu einem weiteren deutlichen Absinken der Milchpreise kommen wird. Modellberechungen der<br />
FAL prognostizieren Auszahlungspreise in der Größenordnung zwischen 21 und 23 ct/kg Milch<br />
(FCM).<br />
2. Da im Zuge der aktuellen Agrarreform gleichzeitig die Ausgleichszahlungen von der Produktion<br />
entkoppelt wurden, wird es in diesem Zeitraum auch zu einem starken Wertverlust für die Quoten<br />
kommen. Zumindest regional sind mittelfristig Quotenpreise von Null ein realistisches Szenario.<br />
Bei (regionalen) Quotenpreisen von Null wäre im europäischen Maßstab mittelfristig mit einer<br />
Wanderung der Milchproduk-tion auf die wettbewerbsfähigsten Standorte zu rechnen.<br />
3. Mit Blick auf die baden-württembergischen Milchproduzenten ergibt sich die Notwendigkeit einer<br />
spürbaren Senkung der Kosten; diese wird sich nur durch einen deutlich beschleunigten Strukturwandel<br />
in Richtung steigender Bestandsgrößen realisieren lassen. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass diese Kostendegression besonders ausgeprägt ist in Bestandsgrößenklassen bis zu<br />
125 Milchkühen (Thomsen und Lüpping, 2005, S. 15).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
78 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
4. Gleichzeitig sind die Milchviehhalter einkommensmäßig die Verlierer des Kombimodells – zumindest<br />
soweit es sich um intensiv wirtschaftende Betriebe handelt. D. h., die notwendigen Wachstumsschritte<br />
müssen bei gleichzeitig sinkenden Ausgleichszahlungen realisiert werden. Folglich<br />
wird die Möglichkeit zur Finanzierung von Wachstumsinvestitionen aus eigener Kraft zurückgehen.<br />
Lediglich der Wertverlust der Quote führt zu einer Erleichterung für wachstumswillige Betriebe.<br />
5. Die befragten Landwirte wollen in ihrer Investitionstätigkeit ganz überwiegend<br />
(ca. 70 %) keine Konsequenzen aus der jüngsten Agrarreform ziehen. Gemessen an den in der<br />
wissenschaftlichen Agrarökonomie ermittelten Preiserwartungen für Milch sind die Landwirte allerdings<br />
erstaunlich optimistisch.<br />
6. Für eine zukünftige Ausweitung der Investitionen ist die Gewinnschwäche zwar der wichtigste<br />
Hinderungsgrund bei den befragten Unternehmern, an zweiter Stelle stehen aber bereits unmittelbar<br />
von der Politik beeinflusste Faktoren wie die unsicheren Rahmenbedingungen sowie – aus<br />
der Sicht der Landwirte – überhöhte Auflagen.<br />
Mit Blick auf die Investitionsförderung für Milchproduzenten ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:<br />
Die politikbedingten strukturellen Defizite der bundesdeutschen Milchproduktion (Stichwort: Quote,<br />
sonstige Wachstumsbremsen) müssen innerhalb einer relativ kurzen Frist aufgeholt werden, wenn die<br />
Milchproduktion in Deutschland langfristig gesichert werden soll. Es muss nach Wegen gesucht werden,<br />
wie sichergestellt wird, dass die geförderten Betriebe in Größenordnungen wachsen, die ihnen<br />
eine Ausnutzung der wesentlichen Kostendegressionseffekte erlauben.<br />
Angesichts der vielfach erforderlichen großen Wachstumsschritte bei gleichzeitig tendenziell sinkenden<br />
Einkommen ist mit einer starken Zunahme der Investitionsvolumina je Förderfall zu rechnen.<br />
Unter der Annahme von Milchpreisen in der Größenordnung von 26 ct/kg zeichnet sich kein Einbruch<br />
bei der Investitionsbereitschaft von Milcherzeugern ab. Bei Milchpreisen um die 23 ct/kg dürfte der<br />
Anteil der Landwirte, die ihre Investitionspläne wegen geänderter Rahmenbedingungen modifizieren,<br />
deutlich zunehmen.<br />
Angesichts des hohen Stellenwertes von Investitions- und Wachstumshemmnissen in Form von unsicheren<br />
Rahmenbedingungen sowie von rechtlichen Auflagen ist davon auszugehen, dass durch die<br />
Schaffung eines verlässlichen politischen Rahmens sowie den Abbau von Auflagen erhebliche Investitionserleichterungen<br />
erreicht werden können.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 79<br />
3.9 Empfehlungen<br />
Die Aktualisierung der Zwischenbewertung soll in erster Linie dazu dienen, im Hinblick auf die Erstellung<br />
der neuen Programme konkrete und kurzfristig umsetzbare Vorschläge zur Verbesserung der<br />
Maßnahme zu machen. Das heißt für die Evaluatoren, dass sie den bestehenden institutionellen Rahmen<br />
als weitgehend gegeben hinnehmen müssen und teilweise Empfehlungen geben, die nur dem<br />
Erreichen einer „second best“-Lösung dienen. Die Pfadabhängigkeit politischer Entscheidungen<br />
schafft häufig Tatsachen, die nicht ohne das Entstehen neuer Kosten wieder rückgängig zu machen<br />
sind. Die Umsetzbarkeit tiefgreifender Verbesserungsvorschläge ist letztlich eine Frage der Fristigkeit.<br />
Daher werden nachstehend zunächst Optimierungspotenziale innerhalb des bestehenden Fördersystems<br />
aufgezeigt, die aus den bisher präsentierten empirischen Befunden abgeleitet werden. Sie sollen<br />
v.a. dazu dienen, die bisherigen Ziele auf effizientere Weise zu erreichen, wobei sowohl Verbesserungen<br />
für die wachstumswilligen landwirtschaftlichen Unternehmer als auch Vereinfachungsmöglichkeiten<br />
für die Administration aufgezeigt werden. Schließlich wird auch auf Optionen hingewiesen, wie<br />
bisher weitgehend folgenlos aufgewendete Steuermittel gespart werden können.<br />
In einem zweiten Schritt werden dann die Legitimation der klassischen Investitionsförderung ganz<br />
grundsätzlich kritisch analysiert und längerfristige Empfehlungen abgeleitet.<br />
Zunächst werden jedoch in einem Exkurs kurz die wesentlichen Ergebnisse des Beraterworkshops<br />
zur künftigen Ausrichtung der Agrarinvestitionsförderung des AFP in Baden-Württemberg wiedergegeben.<br />
1<br />
Exkurs:<br />
Zukünftige Ausrichtung des AFP aus Sicht der Berater / Betreuer in Baden-Württemberg<br />
Die Ziele des Workshop sind in Kapitel 2.1 dargestellt. Kurz zur Vorgehensweise: Die Teilnehmer des<br />
Workshops konnten bei jedem der Themen „Zukünftige Ziele des AFP“ und „Wer/Was/Wie soll gefördert<br />
werden?“ jeweils durch fünf Bewertungspunkte ihre Vorstellung einbringen. Eine ausführliche<br />
Darstellung enthält der Anhang 3, S. 4-6. Eine zusammenfassende Kurzdarstellung aller Beraterworkshops<br />
in den Ländern ist dem Anhang 5 zu entnehmen.<br />
a) Zukünftige Ziele des AFP<br />
Aus Sicht der Berater/Betreuer soll das AFP künftig einerseits die wachstumswilligen Betriebe beim<br />
Ausbau ihrer Kapazitäten sowie bei der Rationalisierung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen<br />
unterstützen. Dabei sollte es sich grundsätzlich um rentable Investitionsprojekte handeln. Insbesondere<br />
mit Blick auf die Erhaltung regionaler Wirtschaftsstrukturen sollen nach Ansicht einiger Teilnehmer<br />
andererseits auch kleinere Betriebe sowie Nebenerwerbsbetriebe bei der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen<br />
unterstützt werden; durch den Aufbau von Einkommensalternativen sollen die bestehenden<br />
regionalen Strukturen möglichst erhalten bleiben.<br />
1 Der Workshop fand statt am 20.4.2005 im Regierungspräsidium Stuttgart.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
80 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
b) Wer soll gefördert werden?<br />
Folglich sollen nach Auffassung der Berater/Betreuer einerseits erfolgreiche Unternehmen mit einer<br />
ausreichenden Eigenkapitalbildung im Bereich <strong>Landwirtschaft</strong> gefördert werden; der Ausbildung der<br />
Betriebsleiter wird vielfach eine große Bedeutung bei der Auswahl zugeschrieben. Andererseits sollen<br />
die Standortnachteile bestimmter Regionen (z. B. Schwarzwald) durch die Förderung benachteiligter<br />
Betriebe ausgeglichen werden. Eine besondere Junglandwirte- und Existenzgründungsförderung wurde<br />
nicht favorisiert.<br />
c) Was soll gefördert werden?<br />
Künftig sollen in erster Linie große Investitionen (s. auch Abbildung 3.20), aber auch kleinere Investitionen<br />
und Diversifizierungsinvestitionen gefördert werden. Die Förderung von mobiler Technik und von<br />
Energieerzeugung soll nach Ansicht der Berater/Betreuer nicht mehr gefördert werden. Eine besondere<br />
Unterstützung von Kooperationen wird als nicht notwendig erachtet.<br />
d) Wie soll gefördert werden?<br />
Im Workshop plädierten die Berater/Betreuer mehrheitlich für einen abgezinsten Zinszuschuss mit<br />
Kreditbindung und für Festbeträge je förderbare Investitionseinheit (z.B. Stallplatz). Im Rahmen der<br />
Kreditaufnahme sollten die Kreditnehmer jedoch von der Verpflichtung zur Refinanzierung über die<br />
Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) sein. Gleichzeitig sollten nach Ansicht einiger Teilnehmer<br />
die bestehenden Kreditbindungsfristen gelockert oder aufgehoben werden, um den Landwirten<br />
vorzeitige Tilgungszahlungen zu ermöglichen. Zusätzliche Bürgschaften werden nicht als notwendig<br />
erachtet.<br />
Im Gegensatz zur mehrheitlichen Meinung im Workshop ergab die nachfolgende schriftliche Befragung,<br />
dass die Berater/Betreuer sich überwiegend für eine reine Zuschussförderung ohne Kreditbindung<br />
aussprechen; auch die Förderung durch Festbetrag fand keine größere Resonanz mehr (Abbildung<br />
3.20).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 81<br />
Konzentration auf<br />
größere Investitionen<br />
Abkehr von Bindung<br />
an L-Bank<br />
Weniger Kontrollen<br />
bzw. deren Bündelung<br />
Reine Zuschussgewährung<br />
Richtlinienvereinfachung<br />
Abdiskontierte<br />
Zinszuschüsse<br />
Weniger<br />
Bewilligungsstellen<br />
Festbetrags- bzw.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Einfachere<br />
Planungsänderung<br />
0 1 2 3 4 5<br />
Quelle: FAL, Beraterbefragung (2005)<br />
Anzahl der Antworten (n=8)<br />
Abbildung 3.20: Vorschläge der Berater zur Vereinfachung der AFP-Umsetzung in Baden-<br />
Württemberg (n=8) 1<br />
Ein relativ wichtiger Aspekt ist einigen der Befragten die Verringerung bzw. Bündelung des mit der<br />
Förderung verbundenen Kontrollaufwandes, der teilweise auch aus den komplexen Förderrichtlinien<br />
resultiert. Letztere sollten nach Ansicht von drei Befragten deutlich vereinfacht werden.<br />
3.9.1 Kurz- bis mittelfristige Ausrichtung des AFP<br />
3.9.2 Zukünftige Ziele der Agrarinvestitionsförderung<br />
Die Evaluatoren halten es für erforderlich und machbar, eine deutliche Reduzierung der Zahl der<br />
Ziele vorzunehmen, um bestehende oder mögliche Zielkonflikte abzubauen und um zu einer stärkeren<br />
Fokussierung der Förderung auf die wirklichen Kernprobleme zu kommen. Für eine Konzentration der<br />
Förderung auf die Kernziele Rationalisierung und Wachstum sprechen die gravierenden Veränderungen<br />
durch die jüngste Agrarreform und der erhebliche zu erwartende Bedarf an Subventionsabbau in<br />
der Folge der WTO-Verhandlungen. Dies gilt vor allem für die Milchproduzenten. Nur wenn es gelingt,<br />
die vorhandenen finanziellen Ressourcen auf diese Ziele zu konzentrieren, werden die Milchproduzenten<br />
in Baden-Württemberg in der Lage sein, unter den zukünftigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
wettbewerbsfähig zu produzieren. Die Untersuchung zeigt, dass die besonders erfolgreichen Förderfälle<br />
mit der geförderten Investition einen Anstieg der Arbeitsproduktivität um über 100 % erreicht<br />
haben.<br />
Für eine Fokussierung der Ziele spricht ferner der Umstand, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit zu<br />
einer erheblichen Kürzung der Mittel für die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik kommen<br />
1 Teilweise entspricht ein Fragebogen einer abgestimmten Meinung mehrerer Befragungsteilnehmer.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
82 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
wird (s. Kapitel 8), so dass davon ausgegangen werden muss, dass auch für die Agrarinvestitionsförderung<br />
weniger Mittel zur Verfügung stehen werden (s. Abbildung 3.21).<br />
Wie in dem vorliegenden Bericht gezeigt, sind insbesondere die Ziele „Verbesserung des Tierschutzes<br />
und der Arbeitsbedingungen“ im Milchbereich weitgehend Kuppelprodukte der von den Landwirten<br />
ohnehin verfolgten Ziele Rationalisierung und Produktivitätssteigerung. Die Betriebe, die nicht in<br />
der Lage sind, diese betriebswirtschaftlich rentablen und sinnvollen Verbesserungen umzusetzen,<br />
sollten eher zu einem Ausstieg bewegt werden, als dass mit Hilfe einer gesonderten Förderung hier<br />
eine Anpassung an die allgemeinen Standards erreicht wird. Von daher ist es auch verantwortbar, im<br />
Rahmen der Investitionsförderung auf diese expliziten Ziele zu verzichten und sie über eine reine<br />
Strukturförderung dennoch zu erreichen (s. Abbildung 3.21).<br />
Mehr wettbewerbsfähige Produzenten -<br />
Sicherung der Produktion in Deutschland<br />
Fokussierung der Ziele:<br />
Rationalisierung & Wachstum<br />
Sinkende<br />
Preise<br />
Mittelknappheit<br />
Personalmangel<br />
bei Behörden<br />
Kuppelprodukte<br />
& Cross-Compl.<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Abbildung 3.21: Triebfedern und Folgen einer Fokussierung der Ziele<br />
Vor dem Hintergrund der Einführung von Cross Compliance scheint es ferner gerechtfertigt, auch<br />
das Ziel der Verbesserung des Umweltschutzes aus dem Katalog der Ziele zu streichen. Die über<br />
Cross Compliance installierten finanziellen Anreize für die Einhaltung von bestehenden Gesetzen sind<br />
so massiv, dass es aus Sicht der Bewerter keiner zusätzlichen Förderung und Kontrolle der entsprechenden<br />
Auflagen im Zuge der Investitionsförderung bedarf.<br />
Da zusätzliche Ziele in der Regel auch zusätzliche Kontrollen und Überprüfungen bedeuten, führt eine<br />
Beschränkung auf wenige Kernziele auch zu einem Abbau von Bürokratie. Angesichts der schon<br />
gegenwärtig feststellbaren Überlastung der Behörden (s. Kapitel 4.5) erlaubt eine Reduzierung von<br />
Kontrollaufgaben eine Konzentration der Behörden auf die entscheidende Aufgabe, nämlich die kritische<br />
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der zu fördernden Unternehmen und deren Investitionsvorhaben<br />
(s. Abbildung 3.21). Diese Sichtweise wird von der ganz überwiegenden Zahl der Berater geteilt<br />
(s. Anhang 5).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 83<br />
Ob und inwieweit das Ziel der Diversifizierung beibehalten werden sollte, erscheint zumindest fraglich.<br />
Abgesehen von einigen wenigen regional relevanten Nischen (typische Urlaubsregionen mit Urlaub<br />
auf dem Bauernhof sowie großstadtnahe Regionen mit Pferdehaltung/Dienstleistung) spielen die<br />
entsprechenden Projekte nur eine sehr untergeordnete Rolle. Von den genannten Ausnahmen abgesehen,<br />
konnten auch die Berater keine neuen Felder und/oder neue Ansätze zur Förderung der Diversifizierung<br />
aufzeigen.<br />
Die einzigen Bereiche, in denen die Diversifizierung zu einer erheblichen Nutzung und Umorientierung<br />
führt, ist die Erzeugung von erneuerbarer Energie. Dies aber sind wiederum kritisch zu beurteilende<br />
Interventionen, weil sie entweder – wie im Fall Biogas – regional zu einem deutlichen Anstieg der<br />
Pachten und einer Verschlechterung der Wachstumschancen der klassischen Landwirte führen (können)<br />
oder aber – wie im Fall von Photovoltaik – zur Generierung von politisch induziertem Renteneinkommen<br />
ohne Beschäftigungswirkungen in ländlichen Regionen. Wegen der politisch festgelegten<br />
Einspeisevergütungen fördert Baden-Württemberg diese Bereiche nicht mehr über das AFP.<br />
Um die Folgen des Strukturwandels und der Änderung sonstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen<br />
durch Schaffung alternativer Einkommensquellen abzupuffern, ist zudem fraglich, ob die oftmals mit<br />
erheblichen Vermögenswerten ausgestatteten Landwirte tatsächlich eine benachteiligte Gruppe im<br />
ländlichen Raum darstellen, die einer besonderen Förderung bedarf. Aus Gründen der Gleichbehandlung<br />
erscheint es daher geboten, die Förderung von Einkommensdiversifizierungen für alle Antragsteller<br />
im ländlichen Raum nach einheitlichen Kriterien zu gestalten.<br />
3.9.3 Welcher Personenkreis soll mit dem AFP gefördert werden?<br />
Grundsätzlich sollen aus unserer Sicht diejenigen Unternehmen gefördert werden, die einen möglichst<br />
großen Nettonutzen der Förderung schaffen. Dieser Nettonutzen lässt sich optimieren, wenn im Hinblick<br />
auf das/die Förderziel/e diejenigen eine Förderung erhalten, die mit ihren Investitionen einen<br />
möglichst hohen Zielerreichungsgrad versprechen, aber ohne Förderung keine Investition oder eine<br />
Investition mit einem deutlich geringeren Zielerreichungsgrad durchführen würden.<br />
Gefördert werden sollen die landwirtschaftlichen Unternehmer, die in der Vergangenheit nachgewiesen<br />
haben, dass sie Willens und in der Lage sind, hochproduktiv und effizient zu wirtschaften und<br />
deren Investitionskonzepte versprechen, dass dieser Weg nach der geförderten Investition erfolgreich<br />
fortgesetzt wird.<br />
Angesichts dieser Konzentration der Förderung auf erfolgreiche Unternehmer sollten daher auch die<br />
im Bereich der formalen Berufsqualifikation bestehenden Anforderungen entfallen, solange die vorgelegten<br />
Unterlagen überzeugen.<br />
Für eine besondere Junglandwirteförderung besteht weiterhin Bedarf 1). Zum einen ist die Tatsache,<br />
dass die <strong>Landwirtschaft</strong> in den kommenden Jahren vor einem erheblichen strukturellen Wandel<br />
hin zu größeren Betrieben steht, wenn die verbleibenden Betriebe mittel- und langfristig im Wettbewerb<br />
bestehen wollen, anzuführen. Hier wird insbesondere für die bisher kleinbetrieblich strukturierte<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> Baden-Württemberg ein deutliches Problem gesehen. Zum anderen erleichtert die<br />
Förderung auch eine Neuausrichtung des Betriebes. Dabei gilt die Beobachtung, dass in den letzten 5<br />
bis 10 Jahren vor der angestrebten Hofnachfolge, insbesondere wenn diese sich noch als unsicher<br />
darstellt, deutliche Investitionszurückhaltung gegeben ist. Zum anderen sind im Rahmen der Hofübernahme<br />
in der Regel auch Investitionen zur Betriebsanpassung an die neue Betriebsführung notwendig,<br />
weil richtigerweise die Betriebsnachfolger besser, zumindest anders, ausgebildet sind, und ihre<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
84 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Pläne natürlich andere Perspektiven haben als diejenigen des Hofübergebers. Entsprechend sind<br />
umfangreiche Investitionen fast immer im Rahmen einer Hofübergabe notwendig. Strukturbedingt fällt<br />
den Betrieben diese in Baden-Württemberg nur aus Eigenmitteln schwer. Eine Aufrechterhaltung der<br />
Junglandwirteförderung wird deshalb aus Sicht des Programmbewerters als zielführend angesehen.<br />
Zur Abgrenzung der Unternehmen, die rentable Investitionen auch ohne Förderung durchführen würden,<br />
sollte die bestehende Prosperitätsprüfung beibehalten werden, aber so einfach wie möglich<br />
gestaltet werden (d.h. ohne Vermögensprüfung).<br />
1) Stellungnahme des Programmevaluators<br />
3.9.4 Welche Projekte sollen mit dem AFP gefördert werden?<br />
1. Grundsätzlich sollte aus Sicht der Bewerter keine Einschränkung der Förderung auf bestimmte<br />
Produktionsbereiche vorgenommen werden. Somit wären alle Bereiche der landwirtschaftlichen<br />
Urproduktion förderfähig. Dennoch sollten die Förderbereiche aufgrund der<br />
knappen Ressourcen im Hinblick auf ihre Relevanz (Anpassungsbedarf, Entwicklungschancen)<br />
geprüft und mit Blick auf die prospektive Anpassungsdynamik zeitlich begrenzt werden.<br />
Aktuell besteht in der Milchviehhaltung aus unserer Sicht ein solcher besonderer Bedarf angesichts<br />
des eingeleiteten Politikwechsels der Milchmarktpolitik.<br />
2. Die Bewerter sind der Auffassung, dass der Erwerb von mobilen Maschinen und Geräten<br />
nicht weiter gefördert werden sollte.<br />
Die Befragung hat deutliche Hinweise dafür geliefert, dass die Förderung dieser Objekte ganz<br />
überwiegend Mitnahmeeffekte beinhaltet. Die geförderten Investitionen sind ohnehin meistens<br />
rentabel und können aufgrund der vergleichsweise niedrigen Volumina von den Unternehmen<br />
mehrheitlich aus eigener Kraft finanziert werden. Für die Abschaffung dieser Förderung sprechen<br />
überdies die immer wieder von Landwirten und Beratern angesprochenen Überwälzungseffekte<br />
zu Gunsten der Landmaschinen-Industrie durch einen Preisanstieg der geförderten<br />
Maschinen und Geräte.<br />
3. Die noch bestehende Förderung von Biogas- und Photovoltaik-Anlagen sollte eingestellt<br />
werden. Eine hohe Rentabilität der Biogasanlagen ist wegen des EEG offenbar vorhanden. In<br />
einigen Regionen Süddeutschlands sind aufgrund der umfangreichen Investitionen in Biogasanlagen<br />
bereits deutlich steigende Pachtpreise zu beobachten. Dadurch behindern Biogasanlagen,<br />
die mit derselben Maßnahme wie Milchviehställe gefördert werden, u.a. auch das<br />
Wachstum von dynamischen Milchviehbetrieben. Ferner ist eine – die Förderung ursprünglich<br />
vielleicht einmal legitimierende – Pionierwirkung längst nicht mehr gegeben. Sowohl bei Biogas-<br />
als auch bei Photovoltaikanlagen können Überwälzungseffekte durch Preissteigerungen<br />
bei den Anlagen festgestellt werden. Diese Effekte liefern deutliche Hinweise auf negative<br />
Nebenwirkungen einer unkoordinierten Förderung.<br />
3.9.5 Welche Instrumente sollen zum Einsatz kommen?<br />
1. Die Bewerter empfehlen, das in Baden-Württemberg gegenwärtig angewandte System der<br />
Zinsverbilligung in Verbindung mit Zuschüssen zugunsten einer reinen Zuschussförderung<br />
umzustellen.<br />
Wenn mit der bisherigen Kreditbindung das Ziel verfolgt wird, nur die Landwirte zu fördern, die<br />
auch einen Kredit aufnehmen (müssen), lässt sich der gleiche Effekt erzielen, wenn die För-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 85<br />
derung auf Große Investitionen mit wirklichen Strukturwirkungen beschränkt wird. Daher<br />
schlagen die Bewerter vor, die Untergrenze für förderfähige Investitionsvolumina deutlich auf<br />
mindestens 50.000 € anzuheben. Derartige Investitionen können aber in aller Regel ohnehin<br />
nur mit Hilfe von Krediten bewerkstelligt werden, so dass weiterhin die Banken als zusätzliche<br />
Selektionsinstanz eingebunden sind. Das häufig vorgebrachte Argument, die Antragsteller<br />
durch die Kreditbindung hinsichtlich der Finanzierung zu disziplinieren, sie sozusagen vor sich<br />
selbst zu schützen, ist aus unserer Sicht nicht haltbar, da ihnen dadurch die betriebswirtschaftliche<br />
Kompetenz abgesprochen würde, deren Vorhandensein aber sicherlich eine Voraussetzung<br />
für die Förderwürdigkeit der Zielgruppe ist. Außerdem werden durch die Kreditbindung<br />
in vielen Fällen auch unsinnige und möglicherweise teurere Fremdfinanzierungen<br />
verursacht, nur um in den Genuss einer möglichst hohen Förderung zu kommen. Aus der<br />
Sicht der Verwaltung würde das reine Zuschussverfahren zu einer deutlichen Vereinfachung<br />
auch hinsichtlich der langfristigen Kontrollen führen. Die befragten Landwirte haben immer<br />
wieder berichtet, dass sie aus finanziellen und steuerlichen Erwägungen, aber auch zur Erleichterung<br />
der Aufnahme neuer Kredite, Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen würden, wenn<br />
sie nicht mit Forderungen nach Teilrückzahlung der Förderung rechnen müssten.<br />
Die deutliche Anhebung der Förderuntergrenze auf mindestens 50.000 € bei Abschaffung<br />
der Kleinen Investitionen ergibt sich aus den dargestellten Analysen. Danach beinhalten die<br />
Kleinen Investitionen deutlich weniger strukturelle Wirkungen als Große Investitionen. Auch<br />
die These von Initialwirkungen Kleiner Investitionen konnte auf Basis der Befragungsdaten<br />
und des Beraterworkshops – abgesehen von einigen wenigen Einzelfällen – nicht belegt werden.<br />
Zudem kann davon ausgegangen werden, dass entwicklungsfähige Betriebe Investitionen<br />
in diesem Umfang auch selber tragen können.<br />
2. Die Zuschusshöhe sollte bei normalen Investitionen einheitlich mit 15 bis 20 % festgelegt<br />
werden: Die Umstellung auf eine Zuschussregelung ohne Kreditbindung beinhaltet einen Bezug<br />
des Zuschusses auf das insgesamt förderfähige Investitionsvolumen. Unbare Eigenleistungen<br />
des Investors sollten auch künftig nicht förderfähig sein, da die Bewertung dieser Leistungen<br />
mit Schwierigkeiten verbunden ist, so dass sich der Zuschuss ausschließlich auf<br />
Rechnungsnachweise bezieht. Bislang beträgt der durch die Zinsverbilligung resultierende<br />
Förderhöchstsatz bei Großen Investitionen 31 % und bei Kleinen Investitionen 20 %. Die im<br />
Rahmen dieser Bewertung befragten Unternehmen wiesen einen Subventionsanteil am Investitionsvolumen<br />
von durchschnittlich 24 % auf. Dabei sind auch die Junglandwirte- und die Erschließungsförderung<br />
enthalten. 1 Durch den Bezug des Zuschusses auf das gesamte förderfähige<br />
Investitionsvolumen und die flexiblere Finanzierung im Hinblick auf den Einsatz von Eigen-<br />
und Fremdmittel (u.a. freie Wahl der Finanzinstitution) kann der Unternehmer Vorteile<br />
nutzen, die eine deutliche Reduzierung des Subventionsniveaus nahe legen.<br />
Die Obergrenze des förderfähigen Investitionsvolumens kann unverändert bestehen bleiben.<br />
1 Zuschüsse für die Erfüllung besonderer Anforderungen an die <strong>Landwirtschaft</strong> und für Diversifizierung waren zum<br />
Zeitpunkt der AFP-Bewilligung der im Rahmen dieser Untersuchung befragten Unternehmen zum größten Teil noch<br />
nicht möglich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
86 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3. Die Investitionsfördermaßnahme mit der geringsten Marktverzerrung ist die staatliche Bürgschaft.<br />
Gegenwärtig besteht für dieses Instrument jedoch kaum ein Bedarf. Dies belegen sowohl<br />
die von uns untersuchten Betriebe, bei denen fehlende Sicherheiten bislang überwiegend<br />
kein Thema sind (s. Kapitel 6.0), als auch die Berater und andere Experten. Zwar wurde<br />
in den Beraterworkshops eine gewisse Zurückhaltung der Banken im landwirtschaftlichen Sektor<br />
angesprochen, aber die genannten Gründe sprechen eher für die schlechte Rentabilitätslage<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe als für ein Marktversagen.<br />
Wenngleich Bürgschaften daher derzeit kaum reale Wirkungen beinhalten, sollte doch im<br />
Hinblick auf künftige Entwicklungen, wie höhere Pacht- und Fremdkapitalanteile wachsender<br />
Unternehmen sowie deutlich umfangreichere Investitionen, dieses Instrument angeboten, a-<br />
ber restriktiv eingesetzt werden. Auf keinen Fall darf das Instrument dazu missbraucht werden,<br />
die angemessenen und notwendigen Eigenrisiken der Banken zu übernehmen. Ein positiver<br />
Nebeneffekt der Bürgschaften ist, dass im Fall der Einstellung der Junglandwirteförderung<br />
auch ein größerer Finanzierungsbedarf von Junglandwirten und Existenzgründern auf<br />
diese relativ marktkonforme und wirksame Weise erfüllt werden kann.<br />
4. Kapazitätsbeschränkungen sind im Hinblick auf den strukturellen Anpassungsbedarf kontraproduktiv<br />
und sollten daher abgeschafft werden. Da in diesem Bereich EU-Rahmenrecht<br />
zu beachten ist, sollten die diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten (z.B. Nachweis der<br />
Milchquote erst mit dem Verwendungsnachweis) möglichst wachstumsfördernd genutzt werden.<br />
Auf den relevanten politischen Ebenen sollte darauf hingewirkt werden, dass diese Beschränkungen<br />
bei der Investitionsförderung aufgehoben oder zumindest deutlich gelockert<br />
werden.<br />
5. Die gegenwärtig bestehende Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren bei Großen Investitionen<br />
halten wir angesichts des schnellen betrieblichen Wandels für deutlich zu lange. Eine Verringerung<br />
der Frist auf sechs Jahre scheint angemessen.<br />
Sowohl Landwirte als auch Berater haben darauf verwiesen, dass die Aufgabe von Betriebszweigen<br />
und auch Umnutzungen dadurch künstlich behindert werden. Im Übrigen steht dieser<br />
Ansatz im deutlichen Widerspruch zur allgemeinen Agrarpolitik, die mit der Entkopplung gerade<br />
dahingehend weiterentwickelt wird, dass staatliches Handeln möglichst wenig zur Konservierung<br />
vorhandener Strukturen beiträgt.<br />
6. Die Auflagenbuchführung bietet sowohl für die Beratung als auch für die Bewertung der<br />
Fördermaßnahme eine gute Informationsgrundlage. Zu prüfen ist, ob noch die Notwendigkeit<br />
besteht, diese als Förderauflage vorzuschreiben. Die Buchführung ist für förderfähige Betriebe<br />
eine Selbstverständlichkeit vor und nach der Förderung und in der Praxis wurde diese Quelle<br />
bislang kaum zur Fördererfolgsmessung genutzt. Im Rahmen der Aktualisierung der Zwischenbewertung<br />
konnte eine Auswertung der Auflagenbuchführung nicht durchgeführt werden,<br />
so dass eine empirisch unterstützte Empfehlung hierzu gegenwärtig noch nicht möglich<br />
ist; dies wird jedoch eine der Kernaufgaben der Ex-post-Bewertung sein.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 87<br />
3.10 Eckpunkte für eine langfristige und effiziente Investitionsförderung im Agrarsektor<br />
Mögliche Gründe für eine Intervention auf dem Investitionsmarkt<br />
Da für die Agrarinvestitionsförderung wie in Kapitel 3.1 dargelegt, keine ausgearbeitete Interventionslogik<br />
und auch kein stringentes Zielsystem existiert 1 wird im Folgenden eine Interventionslogik für eine<br />
künftige Investitionsförderung im Agrarbereich beispielhaft skizziert.<br />
In einer Marktwirtschaft – so die Ausgangshypothese – führen funktionierende Märkte dazu, dass die<br />
Produktionsfaktoren über den Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Markt effizient eingesetzt<br />
werden. Die Aufgabe des Staates ist es dabei, die Rahmenbedingungen für funktionierende<br />
Märkte sicher zu stellen. Daher gibt es für staatliche Eingriffe nur dann eine Legitimation, wenn Märkte<br />
offenkundig versagen. Als Bespiel dafür werden oftmals Umweltgüter angeführt.<br />
Ausgehend von diesen Überlegungen sollte eine (landwirtschaftliche) Investitionsförderung nur dazu<br />
dienen, Unvollkommenheiten des (Kapital-) Marktes auszugleichen oder aber Strukturbrüche<br />
abzumildern. Diese Rahmenbedingungen – z.B. massive Änderungen der agrarpolitischen Rahmenbedingungen<br />
oder Naturkatastrophen – können die Betriebe kurzfristig derart belasten, dass sie in<br />
einer dynamischen Betrachtung in ihrer betrieblichen Entwicklung irreversibel geschädigt werden<br />
(s. Abbildung 3.22). Ferner erscheint auch die Förderung von risikobehafteten innovativen Investitionen<br />
mit Pilotcharakter als gerechtfertigt, wenn dadurch ein (statt: nicht-exklusiver Nutzen) über den<br />
Betrieb hinaus gehender Nutzen für den gesamten Sektor oder sogar gesamtgesellschaftlich erwartbar<br />
ist, die Kosten und Risiken aber individuell zu tragen wären. Bei öffentlichen Gütern ist zu unterscheiden,<br />
ob deren Bereitstellung vor allem durch höhere Investitionskosten oder mit einem besonderen<br />
Management und höheren variablen Kosten verbunden ist, da die Instrumentenwahl entsprechend<br />
ausgerichtet werden muss.<br />
Voraussetzung für solche staatlichen Interventionen in das Investitionsgeschehen in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
ist, dass ausgehend von einer Problemanalyse Marktversagen klar und eindeutig identifiziert<br />
wird. Eine solche Ex-ante-Bewertung wird als Voraussetzung für eine zielgerichtete Förderung (Interventionslogik)<br />
angesehen. Sie sollte, aufbauend auf dieser Analyse, auch die Ableitung der Förderziele<br />
und deren Verhältnis zueinander (Hierarchie) beinhalten. Die gewählten Interventionen sollten –<br />
abgesehen von möglichen Spezialfällen bei öffentlichen Gütern – in jedem Fall zeitlich befristet sein<br />
und gegebenenfalls, d.h. wenn das zu lösende Problem nicht horizontaler Natur ist, auch regional<br />
eingegrenzt werden. Die Förderrichtlinien sollten eine möglichst geringe Regelungsbreite und -tiefe<br />
beinhalten, da sämtliche Regelungen einen entsprechenden Kontrollaufwand nach sich ziehen.<br />
1 Hier kann ein Zusammenhang mit dem System der Mischfinanzierung angenommen werden, da dieses das Prinzip<br />
der fiskalischen Äquivalenz unterläuft.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
88 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Schlanke, bedarfsorientierte Richtlinien<br />
⇒ Effiziente Förderung<br />
Zeitliche und/oder regionale Eingrenzung<br />
Zuschuss<br />
für die Anpassung<br />
Bürgschaft Zuschuss Zuschuss<br />
Definition weniger klarer Ziele mit Zielhierarchisierung<br />
Massive Änderung<br />
Rahmenbedingungen<br />
Disfunktionaler<br />
Kapitalmarkt<br />
Innovationen<br />
(bes. Prüfung)<br />
Öffentliche Güter<br />
(ohne erhebliche var. Kosten)<br />
Klare Identifikation von Defiziten und Problemen durch Marktversagen<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Abbildung 3.22: Interventionslogik der Agrarinvestitionsförderung<br />
Problemorientierte Instrumentenwahl<br />
Den einzelnen Bereichen von Marktversagen sollte mit einem adäquaten Instrumenteneinsatz begegnet<br />
werden. Bei massiven Änderungen der Rahmenbedingungen, für die der Milchmarkt unter den<br />
derzeitigen GAP-Reformen als Beispiel angeführt werden kann, könnten Zuschüsse für die notwendigen<br />
Anpassungsinvestitionen, zur Zeit also insbesondere Wachstumsinvestitionen zur Überwindung<br />
der strukturellen Defizite, für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden.<br />
Von einem nicht funktionierenden Kapitalmarkt würden wir dann sprechen, wenn der Agrarsektor<br />
nur unzureichend mit Kapital versorgt würde, obwohl aus gesamtwirtschaftlicher Sicht der Grenznutzen<br />
des Kapitaleinsatzes über dem in anderen Sektoren läge. Eine solche Situation könnte z.B. dann<br />
entstehen, wenn Finanzinstitutionen für die Kreditierung der <strong>Landwirtschaft</strong> aufgrund der aus ihrer<br />
Sicht geringen Bedeutung dieses Sektors kein Fachpersonal mehr einstellen und wegen dieser fehlenden<br />
Expertise den Sektor nicht ausreichend mit Kapital versorgen. In diesem Fall wäre die Bereitstellung<br />
von staatlichen Bürgschaften das angemessene Instrument für eine Marktintervention, da<br />
dadurch die Versorgung des Sektors mit Kapital bei gleichzeitig möglichst geringer Marktverzerrung<br />
gewährleistet werden könnte.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 89<br />
Innovationen in der <strong>Landwirtschaft</strong> leiden darunter, dass innovative Haltungs- oder Bewirtschaftungssysteme<br />
keinen rechtlichen Erfinderschutz genießen 1 . Betriebe, die derartige Innovationen praktizieren,<br />
tragen somit das wirtschaftliche Risiko der Neuerung, ohne bei Erfolg entsprechende Vorteile<br />
durch Lizenzen und Patente einstreichen zu können. Um den gesellschaftlich erwünschten Fortschritt<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> zu unterstützen, sollte den Betrieben für die mit Innovationen verbundenen Investitionen<br />
dann eine Risikoprämie gewährt werden, wenn der Staat an deren Realisierung ein besonderes<br />
Interesse hat (Pilotcharakter). Für die Auswahl der zu fördernden Projekte sollte ein Gremium<br />
in einem Wettbewerbsverfahren (Ausschreibung) die Bemessung und Zuteilung der Zuschüsse<br />
regeln.<br />
Der Bereich der öffentlichen Güter beinhaltet sehr unterschiedliche Sachverhalte, die jeweils einer<br />
adäquaten Lösung bedürfen. Als Beispiel sollen hier der Tierschutz und die damit verbundenen gesellschaftlich<br />
erwünschten Tierhaltungsverfahren angeführt werden, sofern diese deutlich über die<br />
internationalen Anforderungen hinausgehen und bei den nationalen Produzenten zu erheblichen<br />
Mehrkosten führen. Eine Kompensation von auflagenbedingten Kostennachteilen im Investitionsbereich<br />
durch Investitionszuschüsse könnte die nationalen Produzenten in die Lage versetzen, Marktanteile<br />
zu sichern und auf diese Weise Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land zu erhalten (Wissenschaftlicher<br />
Beirat 2005, S. 6-11). Besonders zu nennen sind in diesem Zusammenhang die hohen<br />
Anforderungen an die Haltungsbedingungen in der intensiven Veredlungswirtschaft bei Geflügel,<br />
Schweinen und Kälbern. Wenn jedoch die gesellschaftlichen Anforderungen an Tierschutz sich vor<br />
allem bei den variablen Kosten niederschlagen, z.B. durch den Einsatz besonderen Futters oder Medikamenteneinsatzes,<br />
oder besondere Anforderungen an das laufende Management stellen, wäre die<br />
Investitionsförderung nicht das geeignete Anreizinstrument, um die Einhaltung der Normen sicher zu<br />
stellen.<br />
Fazit<br />
Der staatlichen Intervention muss in einer Marktwirtschaft eine belastbare Legitimierung vorausgehen,<br />
in der klargestellt wird, dass die expliziten Ziele nicht auch ohne Staatseingriff erreicht werden können.<br />
Die Erarbeitung einer nachvollziehbaren Interventionslogik ist eine wesentliche Voraussetzung rationalen<br />
Staatshandelns, das durch eine sachgerechte Politikbewertung sinnvoll ergänzt werden muss.<br />
3.11 Monitoring und Bewertung<br />
3.11.1 Monitoring<br />
Das gegenwärtig angewandte EU-einheitliche Monitoring enthält kaum Daten, die für die Beantwortung<br />
der zentralen Bewertungsfragen nützlich sind. Vielmehr werden einige Daten zur Beschreibung<br />
des Outputs und der strukturellen Zuordnung der Förderung (z.B. Schwerpunkte, Investitionsart, Investitions-<br />
und Fördervolumen, regionale Verteilung) erfasst.<br />
1 Vgl. die Unterscheidung zwischen „produktgebundenem technischen Fortschritt“ und „technischem Fortschritt im<br />
Managementbereich“ bei Isermeyer (2003, S. 3).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
90 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Die für die Bewertung notwendigen Daten müssen dagegen vom Bewerter teils mit großem Aufwand<br />
selbst erfasst werden (Fallstudien, Befragungen) oder aufgrund fehlender Datenbanken aufwändig<br />
zusammengestellt werden (z.B. Investitionskonzepte, Auflagenbuchführung). Es ist im Rahmen der<br />
Ex-post-Bewertung auf der Grundlage einer umfassenden Sekundärdatenanalyse zu klären, welche<br />
Daten auch künftig für Bewertungszwecke zentral erfasst und gespeichert werden sollen. Die generelle<br />
Erfassung von Daten, die nur einen marginalen Wert für die Maßnahmen- oder Programmbewertung<br />
besitzen und auch für Beratungszwecke kaum nutzbar sind, jedoch einen erheblichen Erhebungsaufwand<br />
verursachen, sollte eingestellt werden. In dieser Hinsicht ist der Wert der Investitionskonzepte<br />
in Form der gegenwärtig angewandten Variablenliste sowie die Auflagenbuchführung zu<br />
prüfen.<br />
Empfehlungen:<br />
Das EU-Monitoring sollte nur wenige statistische Daten erfassen, die für die Beschreibung der Grundgesamtheit<br />
der geförderten Betriebe, Flächen, Objekte etc. (Output: physisch und monetär) notwendig<br />
ist. Die Erfassung von Wirkungsindikatoren sollte weitgehend ad hoc und je nach Schwerpunkt der<br />
Bewertung erfolgen.<br />
3.11.2 Bewertung<br />
Die aktuellen Vorgaben der EU-Kommission zur Bewertung (Europäische Kommission 2000a) zielen<br />
darauf ab, durch zentral vorgegebene Fragen und Indikatoren eine möglichst einheitliche Bewertung in<br />
den Mitgliedstaaten zu erreichen und auf diese Weise eine Aggregation der Ergebnisse für alle Mitgliedstaaten<br />
zu ermöglichen. Dieser konzeptionelle Rahmen lässt nur wenig Spielraum für systematische<br />
Analysen von Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen, die in der Regel vergleichsweise aufwändig<br />
sind und daher themenbezogen (selektiv) durchgeführt werden sollten. Die Vorgaben, insbesondere<br />
der fast durchgängig geforderte Mit-/Ohne-Vergleich ist bei der Bewertung der Agrarinvestitionsförderung<br />
nicht möglich, da nicht geförderte, aber strukturell vergleichbare Betriebe kaum existieren.<br />
Da die Aggregation der Ergebnisse bezüglich einzelner Indikatoren aufgrund unterschiedlicher Erfassungsdimensionen<br />
bereits enorm schwierig ist (z.B. Tierschutz, Arbeitsbedingungen), scheint es inhaltlich<br />
beinahe sinnlos, die Ergebnisse der einzelnen Bewertungsberichte auf der Gemeinschaftsebene<br />
weiter zusammenfassen zu wollen.<br />
Die Erwartungen der Auftraggeber sind nach wie vor eher zurückhaltend und skeptisch, wobei die<br />
Bereitschaft zur konstruktiven Unterstützung der Bewertung gegenüber der Zwischenbewertung zugenommen<br />
hat. Dennoch werden die Evaluatoren nach wie vor zu wenig als externer Dienstleister wahrgenommen.<br />
Empfehlungen<br />
Die Evaluationsthemen sollten unter Vorgabe eines sehr flexiblen Bewertungsrahmens weitgehend<br />
den Auftraggebern und Evaluatoren überlassen werden. Es sollte möglich sein, die Bewertung auf<br />
wenige zentrale Fragen zu begrenzen und auf diese Weise Freiraum für den notwendigen analytischen<br />
Tiefgang zur Beantwortung der relevanten Fragen schaffen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 91<br />
3.12 Ergänzungen und Empfehlung der Progammevaluation<br />
Ergänzend zu der Einschätzung der speziellen Zentralevaluierung werden aus Sicht des Gesamtprogramms<br />
Baden-Württembergs und der verfügbaren Landeskunde Ergebnisse und Empfehlungen bestätigt,<br />
modifiziert oder hinzugefügt.<br />
3.12.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen<br />
Zusammenfassend kann die Investitionsförderung in den drei Schwerpunkten Agrarinvestitionsförderprogramm,<br />
Regionalprogramm und Junglandwirte-Förderung einerseits den allgemeinen Zielen der<br />
Agrarpolitik Baden-Württembergs untergeordnet werden und andererseits im Gesamtförderkontext<br />
des Programms als wichtiger Mosaikstein mit enger Verzahnung zu weiteren Fördermaßnahmen gesehen<br />
werden. Der Maßnahmenbereich zur Förderung investiver Aktivitäten leistet Beiträge insbesondere<br />
zur Realisierung folgender Programmziele Baden-Württembergs:<br />
Ziel „Teilhabe der in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Bevölkerung an der allgemeinen Einkommens- und<br />
Wohlstandsentwicklung“, wird erreicht, indem der Kapitaleinsatz verbessert wird und somit die Arbeitsproduktivität<br />
steigen kann, und indem Arbeitserleichterungen ermöglicht werden.<br />
Ziel „Schutz der natürlichen Ressourcen durch eine an der Nachhaltigkeit orientierten <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
die ökonomische und ökologische Anforderungen dauerhaft in Einklang bringt“, wird mit verfolgt, dadurch<br />
dass die Mehrzahl der geförderten Vorhaben mit positiven Umwelteffekten einhergehen. Dabei<br />
ist aber diese Zielsetzung im Rahmen der AFP-Maßnahmen mehr als eine einzuhaltende Nebenbedingung<br />
anzusehen denn als zentrale Vorgabe.<br />
Ziel „Erfordernis einer flächendeckenden <strong>Landwirtschaft</strong> mit einer ausreichenden Zahl bäuerlicher<br />
Familienbetriebe zur Offenhaltung und Pflege der Landschaft sowie der Weiterentwicklung der Kulturlandschaft“,<br />
wird unterstützt, indem bäuerliche Familienbetriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze<br />
einkommensgestärkt und gesichert werden - auch in den Regionen, die von der Natur für eine<br />
Landbewirtschaftung weniger geeignet sind, also als benachteiligt gelten. Dieses Ziel erscheint für<br />
AFP-Maßnahmen ebenfalls nicht prioritär. Einerseits gibt es Maßnahmenbereiche, die diese Zielsetzung<br />
direkt verfolgen (AZL, MEKA und CC) und andererseits ist im Land noch keine Region bekannt,<br />
in der Mangels der Gegebenheit landwirtschaftlicher Betriebe Land nicht bewirtschaftet wird.<br />
Die Zielsetzung der Einzelmaßnahmen „Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben“ und „Niederlassungsbeihilfen<br />
für Junglandwirte“ im Rahmen des Förderschwerpunktes I „Strukturverbesserung“<br />
hat, aus den Gesamtzielen hergeleitet, fünf Dimensionen:<br />
Strukturelle Weiterentwicklung der Betriebe.<br />
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch<br />
Rationalisierung und Kostensenkung.<br />
Verbesserung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen, insbesondere auch in den benachteiligten<br />
Gebieten.<br />
Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anforderungen an den Umwelt- und Tierschutz.<br />
Erleichterung der erstmaligen Niederlassung von Junglandwirten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
92 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Hier wird deutlich, dass die Strukturwirkung und die damit erwartete Einkommenswirkung im Vordergrund<br />
stehen.<br />
Für beide Förderbereiche zusammen wurden im EPLR 1.500 Vorhaben pro Jahr als Zielgröße vorgegeben<br />
(EPLR S: 61). Diese Gesamtzahl von 1.500 Projekten pro Jahr wird nach Angaben in der Halbzeitbewertung<br />
noch ergänzt durch zusätzliche Detailzielvorgaben für die Restlaufzeit des Programms<br />
entsprechend folgender Tabelle 3.12:<br />
Tabelle 3.12:<br />
Zielvorgaben für die Anzahl der Vorhaben<br />
(2002 – 2004 bewilligte Förderfälle, 2005 - 2006 Zielwerte)<br />
Förderziele 2002 2003 2004 2005 2006<br />
alle Vorhaben im AFP und REG 4) 4.472 3.465 2.098 1.500 1.500<br />
davon umweltgerechte Ausrichtung 652 221 139 100 100<br />
davon Energieeinsparung 1.079 968 547 400 400<br />
davon tiergerechte Haltung 341 385 219 200 200<br />
davon Diversifizierung 215 207 123 100 100<br />
davon Emissionsminderung 162 154 76 50 50<br />
davon ökologischer Landbau 173 127 67 70 70<br />
davon große 1) Maßnahmen (AFP) 309 318 313 300 300<br />
davon kleine 2) Maßnahmen (AFP) 2.719 2.380 1.785 1.200 1.200<br />
davon REG 1.444 767 - 3) - -<br />
Junglandwirte 169 188 105 80 80<br />
Erläuterungen und Fußnoten<br />
AFP = Agrarinvestitionsförderungsprogramm<br />
REG = Regionalprogramm<br />
1)<br />
> 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben<br />
2)<br />
< 50.000 € zuwendungsfähige Ausgaben<br />
3)<br />
REG wurde ab 2004 in das AFP integriert<br />
4)<br />
ohne Junglandwirte<br />
Quelle: MLR 2005<br />
Im Vergleich zu den Zielvorgaben im EPLR sind somit an der Projektzahl gemessen deutliche Zielüberschreitungen<br />
zu bestätigen. Die Fördervoraussetzungen und die Förderung selbst waren so ausgestaltet,<br />
dass der Bedarf der landwirtschaftlichen Praxis sehr viel größer war als bei der Planung<br />
unterstellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 93<br />
3000<br />
2.762<br />
2500<br />
Große Investition<br />
2.390<br />
Förderfälle<br />
2000<br />
1500<br />
Kleine Investition<br />
Regionalprogramm<br />
1.435<br />
1.499 1.451<br />
1.188<br />
1000<br />
500<br />
625<br />
271 250<br />
713<br />
769<br />
313 318 305<br />
549<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Hinweis: Ab dem Jahr 2004 wurde das Regionalprogramm in das AFP integriert.<br />
Quelle: MLR, EPLR-Monitoring<br />
Abbildung 3.23: AFP-Förderfälle in Baden-Württemberg von 2000 bis 2004<br />
120<br />
100<br />
Große Investition<br />
Kleine Investition<br />
Regionalprogramm<br />
93,6<br />
98,4<br />
90,5<br />
88,2<br />
10 1,3<br />
80<br />
76,2<br />
79,5<br />
Mio. Euro<br />
60<br />
44,9<br />
55,2<br />
46,0<br />
40<br />
20<br />
26,7<br />
30,5<br />
22,5<br />
19 ,0<br />
11,7<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Hinweis: Ab dem Jahr 2004 wurde das Regionalprogramm in das AFP integriert.<br />
Quelle: MLR, EPLR-Monitoring<br />
Abbildung 3.24: Förderfähige Investitionsvolumina des AFP in Baden-Württemberg von 2000<br />
bis 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
94 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
Der Zielpriorität folgend ist richtigerweise im EPLR das AFP in den Förderschwerpunkt I „Strukturverbesserung“<br />
eingeordnet. Die dort gegebene Begründung zur Notwendigkeit der Förderung der Strukturverbesserung<br />
trägt. Allerdings sollten ganz eindeutig als zentrales Ziel die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
landwirtschaftlicher Betriebe und die Erhöhung der Arbeitsproduktivität und damit des<br />
Arbeitseinkommens in den Vordergrund gestellt werden. Als mit zu verfolgende Nebenziele, quasi nur<br />
als eine Art Nebenbedingungen, die auch eingehalten werden müssen, sind der Tier- und Umweltschutz<br />
sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzufügen.<br />
In der Betrachtung des Förderkontexts des Gesamtprogramms ist darauf hinzuweisen, dass aber auch<br />
einzelne Fördermaßnahmen strukturkonservierende Wirkungen auslösen. Hierzu zählt insbesondere<br />
die Ausgleichszulage. Maßnahmenbereiche sind also aufeinander abzustimmen. Es ist bei der Förderung<br />
im Rahmen des AFP daher zu prüfen, ob diese in benachteiligten Gebieten weniger deutlich<br />
ausgeprägt zum Einsatz gelangen sollten.<br />
Den wenigen ergänzenden Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung wurde gefolgt, bzw. aus sehr<br />
einsichtigen Gründen keine Beachtung geschenkt, z.B. wurde aus Gründen der deutlichen allgemeinen<br />
Förderung der Energieeinspeisung die AFP-Investitionsförderung entgegen der HB-Empfehlung<br />
eingestellt.<br />
3.12.2 Einordnung der Befragungsergebnisse<br />
Die Befragungsergebnisse der Zentralevaluierung sind durch eigene Vor-Ort-Befragungen von 28<br />
Betrieben in Baden-Württemberg und die Befragung von 270 baden-württembergischen<br />
landwirtschaftlichen Betrieben auf schriftlichem Wege in der Tendenz ohne Einschränkung zu<br />
bestätigen. Die gefundenen Abweichungen lassen sich aus regionalen Besonderheiten,<br />
produktspezifischen Gegebenheiten und Strukturgründen erklären. Dabei wurde auch<br />
programmspezifisch festgestellt, dass, wie nicht anders zu erwarten, die Vermutung bestätigt wurde,<br />
dass sowohl im Rahmen des AFP als auch im Rahmen der Junglandwirteförderung Mitnahmeeffekte<br />
von um 30 % gegeben waren. Es konnte auch bestätigt werden, dass aus Sicht der geförderten<br />
Betriebe die Investitionen ohne Einschränkung als erfolgreich im Sinne von schon gegebenen oder<br />
zumindest erwarteten Einkommenssteigerungen eingeschätzt wurden. In der eigenen Befragung<br />
konnte zudem ermittelt werden, dass die bisher beobachtbaren Einkommenseffekte, auch wenn man<br />
von einem konstanten Preisgerüst ausgeht, als gering anzusehen sind. Erwartungen von<br />
Einkommenssteigerungen durch die geförderte Investition sind jedoch deutlich erkennbar.<br />
Im Rahmen der Junglandwirteförderung wurde in hohem Maße von den Begünstigten ein direkter<br />
Einfluss auf die betriebliche Entwicklung der Förderung nicht bestätigt. Dieses ist jedoch in dem Sinne<br />
zu interpretieren, dass kein nur auf diese Förderung speziell bezogener, isolierter Einfluss erkennbar<br />
war, also nicht deshalb und ausschließlich eine Hofübernahme erfolgte. Somit hat die Junglandwirteförderung<br />
keine konservierenden Strukturwirkungen. Hier wird kein Widerspruch gegenüber der Zielsetzung<br />
des AFP gesehen. Beschäftigungseffekte sind nur in vernachlässigbarem Umfange im Rahmen<br />
der Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben zu beobachten, wenn man diese<br />
aus einer Erhöhung der Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte herleitet. Inwieweit durch die Förderung<br />
Arbeitsplätze in der <strong>Landwirtschaft</strong> erhalten werden konnten, ist nur vermutbar. Dieser Arbeitsmarkt<br />
stabilisierende Effekt wird als relativ gering eingeordnet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 95<br />
3.12.3 Modifikation der Empfehlungen<br />
Im großen und ganzen werden die Empfehlungen der Zentralevaluierung unterstützt. Ein Mindestfördervolumen<br />
von 50.000 € wird für richtig erachtet. Die Begründung für die Mindestgrenze des förderfähigen<br />
Investitionsvolumens von 50.000 € ist zum einen aus der damit gegebenen Reduzierung der<br />
Mitnahmeeffekte herzuleiten und zum andern aus der Schwerpunktsetzung der Förderung in wettbewerbsfähige<br />
Betriebe. Letztlich sinken auch die Transaktionskosten im landwirtschaftlichen und administrativen<br />
Bereich pro Förderfall in Vergleich zu einer niedrigeren Summe deutlich. Damit schließen<br />
sich Investitionen in Maschinen und Geräte in der Regel aus. Es wird als richtig angesehen, die sog.<br />
Kleinen Investitionen, insbesondere in mobile Gerätschaften und Anlagen, zu beenden.<br />
Die Förderung sollte in einer Zuschussgewährung mit freier Krediteinwerbung verbunden sein. Damit<br />
gewinnt die <strong>Landwirtschaft</strong> die Möglichkeit, die günstigsten Kreditkonditionen auszuhandeln und Tilgung<br />
nach Liquiditätslage eigenentscheidend zu gestalten.<br />
Es sollten grundsätzlich nur die Betriebe eine Förderung erhalten, die nachprüfbar belegen können,<br />
dass sie in der Vergangenheit überdurchschnittlich erfolgreich waren und die einen Betriebsplan, bzw.<br />
ein Unternehmenskonzept für die zu fördernde Investition vorlegen, der entsprechenden gegebenen<br />
und zu entwickelnden Prüfkriterien standhält. Insofern erübrigt sich auch die Vorgabe einer Auflagenbuchführung.<br />
Eine Eingrenzung durch Berufsqualifizierung erscheint ebenfalls nicht notwendig.<br />
Es wird als sinnvoll angesehen, im Schwerpunkt milcherzeugende Betriebe mit einem deutlichen Förderanteil<br />
von bis zu 40 % in die Förderung einzubeziehen und mit 25 % allen anderen Betrieben, die<br />
die angesprochenen Bedingungen erfüllen, eine Fördermöglichkeit zu eröffnen, wenn die Investition<br />
direkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion und/oder eine landwirtschaftliche<br />
Nebentätigkeit fördert, die direkt mit dem Gegebensein von Bauernhof und Agrarproduktion verbunden<br />
ist, wie beispielsweise der Agrotourismus oder die Direktvermarktung.<br />
Alle nicht mit der landwirtschaftlichen Produktion in direkter Beziehung stehenden Einkommensmöglichkeiten,<br />
oft im weiteren Sinne zusammengefasst auch als Diversifikationsmöglichkeiten der Erzielung<br />
von Einkommen im landwirtschaftlichen Betrieb umschrieben, sind nicht in die AFP-Förderung zu<br />
integrieren, sondern sollten in dem Schwerpunkt 3 ihren Förderniederschlag finden.<br />
3.12.4 Förderung im Gartenbau<br />
Für die Förderung von Investitionen in Gartenbaubetrieben ist eine spezielle Analyse vorgenommen<br />
worden.<br />
3.12.5 Befragungsergebnisse<br />
Die folgende Analyse fußt auf einer Vor-Ort-Befragung von zehn Betriebsleitern gartenbaulicher Betriebe.<br />
Von diesen produzierten neun im Schwerpunkt Blumen und Zierpflanzen. Ein Betrieb war auf<br />
den ökologischen Gemüsebau und die damit verbundene Direktvermarktung ausgerichtet. Es wurde<br />
der von der FAL entwickelte Fragebogen (s. Anhang) eingesetzt.<br />
Die Betriebe bewirtschafteten eine Fläche, die sich in Unter-Glas- und Freiland-Fläche aufteilt. Die<br />
Unter-Glas-Fläche, die bewirtschaftet wurde, lag zwischen 0 und 1 ha mit einem Durchschnitt von 0,53<br />
ha. Die Freilandfläche betrug 0,1 bis 10 ha mit einem Durchschnitt von 4,48 ha. Diese für eine landwirtschaftliche<br />
Betrachtung sehr geringe Flächenausstattung erlaubt dennoch tragbare Einkommens-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
96 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
beitäge, da die Wertschöpfung pro ha, insbesondere in der Unter-Glas-Produktion sehr hoch ist. Insofern<br />
ist hier kein typisch landwirtschaftlicher Sachverhalt gegeben. Dieses wird auch am hohen Umsatzanteil<br />
deutlich, der auf Handelstätigkeit entfällt.<br />
Ebenso ist die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in den Betrieben nicht typisch für den landwirtschaftlichen<br />
Sektor. Im Durchschnitt waren pro Betrieb 6,1 Arbeitskräfte, mit einer Spanne zwischen 3 und 10<br />
Arbeitskräften, beschäftigt.<br />
Sieben der geförderten Betriebe waren in das Programm für Junglandwirte eingebunden und charakterisierten<br />
alle die Junglandwirteförderung als hilfreich für die Entwicklung des Betriebes.<br />
Die Investitionsvolumen, vornehmlich für den Ausbau der Unter-Glas-Produktion lagen zwischen<br />
250.000 und 600.000 € mit einem Durchschnitt von 346.000 €. Alle Betriebe hatten die neu geschaffenen<br />
Kapazitäten vollständig ausgelastet. Entsprechend war auch mit 100 % Nennung das wichtigste<br />
Ziel der geförderten Investitionen die Kapazitätserweiterung, gefolgt vom Ziel Kostenersparnis mit 60<br />
% und der Einkommenssteigerung ebenfalls mit 60 %. Auch die Qualitätsverbesserung der Produkte,<br />
der Umweltschutz und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurden zusammen mit 80 % als<br />
wichtiges weiteres Investitionsziel benannt.<br />
Beachtenswert war, dass nur 20 % der Befragten die Investitionen noch einmal genau so durchführen<br />
würden, wie sie realisiert worden sind. In der Mehrzahl (75 %) wurde rückblickend eine größere Investition,<br />
ein deutlicherer Ausbau der Kapazitäten für notwendig erachtet.<br />
Die Gewinnvorstellungen, die im „Ist“ zwischen 40.000 und 80.000 € und im „Plan“ zwischen 50.000<br />
und 100.000 € gesehen werden, sind nicht deutlich entfernt von entsprechenden Vorstellungen in<br />
typisch landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieben.<br />
Auffällig war, dass 60 % der Befragten zustimmte, dass sie auch eine entsprechende Investition ohne<br />
Förderung durchgeführt hätten; davon allerdings 30 % zu einem späteren Zeitpunkt, und 20 % hätten<br />
eine kleinere Investition getätigt. Das heißt also, dass 30 % die Investitionen ohne Förderung auch in<br />
etwa gleichem Umfang, gleicher Art und zum etwa gleichen Zeitpunkt durchgeführt hätten. Dieses<br />
entspricht in etwa den Angaben, wie sie auch für die landwirtschaftlichen Betriebe erhoben worden<br />
sind.<br />
In der Einschätzung agrarpolitischer Maßnahmen wurde durch die Betriebsleiter die staatliche Investitionsförderung<br />
als notwendig angesehen. Allerdings bestand in Hinblick auf agrarpolitische Vorgaben,<br />
branchenspezifisch verständlicherweise, ein äußerst geringer Informationsgrad. Dennoch wurde es<br />
bei entsprechender Budgetkürzung einer Agrarpolitik zu 60 % für richtig gehalten, die Rasenmähermethode<br />
des Abbaus einzusetzen.40 % favorisierten eine Schwerpunktbildung.<br />
In 60 % der Betriebe kam es im Rahmen der Investitionsförderung zu Neueinstellungen von Arbeitskräften.<br />
Die befragten Betriebsleiter lagen in einer Altersspanne zwischen 35 und 49 Jahren, mit einem Durchschnitt<br />
von 40,4 Jahren.<br />
Diese Ergebnisse sind im Folgenden zu bewerten in Hinblick auf die Notwendigkeit und die Erfolge<br />
der Investitionsförderung.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm 97<br />
3.12.6 Empfehlungen für den Gartenbaubereich<br />
3.12.6.1 (a) Gartenbau und <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Die untersuchten Gartenbaubetriebe können mit einer Ausnahme nicht als typisch landwirtschaftliche<br />
Betriebe eingeschätzt werden. Sie sind zwar familiengeführt, beschäftigen jedoch eine größere<br />
Zahl familienfremder Arbeitskräfte. Sie erzielen ein deutliches Einkommen durch Verkaufsund<br />
Handelstätigkeit. Ihnen kann nicht die Vorteilhaftigkeit der Landschaftserhaltung und –<br />
gestaltung zugerechnet werden. Ihnen kann darüber hinaus die große Zahl sonstiger positiver<br />
umweltspezifischer Effekte der Landbewirtschaftung wie insbesondere Offenhaltung der Landschaft,<br />
Artenreichtum extensiver Bewirtschaftung oder Wasser- und Bodenschutz nicht zugeordnet<br />
werden. Diese Betriebe sind auch nicht durch agrarpolitische Vorgaben in ihrem unternehmerischen<br />
Tun eingeschränkt, zumindest wesentlich weniger als typisch landwirtschaftliche Betriebe.<br />
Unter Bezugnahme auf die agrarpolitischen Zielsetzungen des Bundeslandes Baden-Württemberg<br />
tragen Gartenbaubetriebe nur in einem geringen Grad zur Zielerreichung bei.<br />
3.12.6.2 (b) Wettbewerbssituation<br />
An mehreren Standorten der geförderten Gartenbaubetriebe gab es vergleichsweise ähnliche Gartenbaubetriebe<br />
bezüglich des Sortiments und der Kundenstruktur sowie des Kundenpotentials. Durch<br />
intensive Förderung eines Betriebes wird somit die lokale Wettbewerbssituation verzerrt zu Ungunsten<br />
der nicht geförderten Betriebe. Hiermit wird in Marktgegebenheiten unnötig und unbegründet eingegriffen.<br />
Nicht der Bessere setzt sich durch, sondern der Geförderte. Diese Einschätzung ist anders zu<br />
sehen als im reinen <strong>Landwirtschaft</strong>sbereich, in dem Rohstoffe für einen fast anonymen Markt produziert<br />
werden, da im Gartenbaubereich in der Regel für den lokalen oder regionalen Markt in Konkurrenz<br />
mit nahe gelegenen, vergleichbaren Betrieben produziert und insbesondere auch direkt vermarktet<br />
wird. So sind die Effekte der Förderung einer Nettobetrachtung zu unterziehen, d.h. die positiven<br />
Einkommens- und Beschäftigungseffekte der geförderten Betriebe sind den negativen analogen Effekten<br />
der nicht geförderten Betriebe gegen zurechnen. Dieses gilt insbesondere bei unreglementierten<br />
und gesättigten Märkten.<br />
3.12.6.3 (c) Beschäftigungseffekte<br />
Auf das gesamte geförderte Investitionsvolumen von fast 4 Mio. € war ein Beschäftigungseffekt mit<br />
zusätzlich 12,5 Arbeitskräften (AK), davon 40 % Saisonkräfte gegeben. Diese Relation ist nicht als<br />
ungünstig einzuordnen. Werden die Saisonkräfte mit 30% der Jahresarbeitszeit eingerechnet, so ist<br />
mit der durchschnittlichen Investition von 450.000.--€ die Schaffung eines Arbeitsplatzes verbunden<br />
gewesen.<br />
3.12.6.4 (d) Einkommenseffekte<br />
Aus Sicht der geförderten Betriebe werden die getätigten Investitionen als erfolgreich angesehen. Die<br />
Auslastung ist hoch, die Umsatz- und Einkommenseffekte wurden nachvollziehbar als sehr positiv<br />
eingeschätzt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
98 Kapitel III - Agrarinvestitionsförderungs- und Junglandwirteprogramm<br />
3.12.6.5 (e) Empfehlung<br />
In einer Situation knapper Verfügbarkeit von Fördermitteln ist unter dem Aspekt der Erreichung agrarpolitischer<br />
Ziele bei Beachtung der unter Punkt a) und b) genannten Einschränkungen eine Förderung<br />
aller Vorhaben des Gartenbaus als nicht zielführend anzusehen.<br />
Es wird empfohlen, im Bereich der Förderung des Gartenbaus nicht mehr die Förderung von solchen<br />
Betrieben vorzusehen, die ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in der Handelstätigkeit haben und in<br />
direkter Konkurrenz zu nicht geförderten Betrieben im lokalen Markt stehen.<br />
Im Anhang befindet sich:<br />
• Landwirtebefragung zur Agrarinvestitionsförderung<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand 99<br />
4 Kapitel IV - Berufsbildung und Vorruhestand<br />
Spezifische Maßnahmenbereiche zur Berufsbildung sowie zum Vorruhestand sind im Maßnahmenund<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum des Landes Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Entsprechend<br />
sind hierzu keine Evaluierungsaussagen möglich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 101<br />
5 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Die in Kapitel V 1 beschriebene Förderung von Betrieben in von der Natur benachteiligten Gebieten (a)<br />
mittels Ausgleichszulage, wurde einer gegenüber der Evaluation zur Halbzeit aktualisierten Bewertung<br />
(im Folgenden Aktualisierung genannt) unterzogen. Die vier im EU-Dokument VI/12004/00 endg. (Teil<br />
D) aufgeführten kapitelspezifischen Bewertungsfragen betreffen diesen Fördertatbestand. Soweit die<br />
erneute Zielanalyse landesspezifische Zielsetzungen erbringt, werden diese separat und entsprechend<br />
ihrer Relevanz eigenständig bzw. im Kontext mit den vorgegebenen EU-Bewertungsfragen<br />
untersucht.<br />
Obwohl die Aktualisierung der Halbzeitbewertung für die Mitgliedsstaaten der EU nicht verpflichtend<br />
ist, haben sich in Deutschland Bund und Länder dafür entschieden, um die sich daraus ergebenen<br />
Empfehlungen bei der Ausgestaltung ihrer Programme der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 nutzen<br />
zu können. Der Ansatz der zentral durchzuführenden Evaluation der Ausgleichszulage wurde auch bei<br />
der Aktualisierung weiterverfolgt und geht auf einen erneut gefassten Beschluss des Planungsausschusses<br />
für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zurück.<br />
Vom Bund und von den Bundesländern wurde wieder die Bundesforschungsanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />
(FAL) mit der Zentralevaluation sowohl für die Ausgleichszulagen- als auch für die Agrarinvestitionsförderung<br />
und die Förderung im Rahmen der Marktstrukturverbesserung beauftragt. Die Koordination<br />
erfolgte durch das Land Baden-Württemberg.<br />
Im Rahmen der zentralen Evaluation wurden für jedes Bundesland mit Ausgleichszulagenförderung<br />
Länderevaluationsberichte als Modul für die Gesamtbewertung der Programme zur Entwicklung ländlicher<br />
Räume (EPLR) erstellt. Die Aktualisierung erfolgte nach einem mit den Ländern diskutierten und<br />
hierfür konzipierten Evaluationskonzept. Schnittstellen zu anderen Maßnahmen sowie insbesondere<br />
der Beitrag der Zentralevaluatoren bei den zu beantwortenden Querschnittsfragen wurden im Vorfeld<br />
bilateral und in einem ersten Evaluatorenworkshop mit den Programmevaluatoren festgelegt. Da in<br />
Sachsen die Ausgleichszulage parallel durch den Programmbewerter untersucht wird, fanden darüber<br />
hinaus abstimmende Einzelgespräche statt. Neben den Länderevaluationsberichten wird es einen<br />
länderübergreifenden Synthese-Evaluationsbericht geben.<br />
5.1 Ausgestaltung der Förderung mit Fokus auf Veränderungen seit der Halbzeitbewertung<br />
5.1.1 Übersicht über die angebotene Maßnahme<br />
Höhenlage, Hangneigung, schlechte klimatische Voraussetzungen, hoher Grünlandanteil, Erreichbarkeit<br />
und geringere Bodenqualität sind natürliche Bedingungen, mit denen Grenzertragsstandorte beschrieben<br />
werden. Gemeinsam mit einigen sozioökonomischen Faktoren bilden sie die Abgrenzungskriterien<br />
der Förderkulisse benachteiligter Gebiete. Seit der Halbzeitbewertung hat sich trotz der von<br />
der EU in Aussicht gestellten Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete an der Gebietskulisse<br />
nichts verändert.<br />
Aufgrund der erschwerten Produktionsbedingungen in den benachteiligten Gebieten wird eine stärkere<br />
Tendenz zur Aufgabe der <strong>Landwirtschaft</strong> als in anderen, nicht natürlich benachteiligten Gebieten un-<br />
1 Verordnung (EG) 1257/1999, Artikel 13 ff..<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
102 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
terstellt. Weil die flächendeckende Landbewirtschaftung, der angemessene Lebensstandard für Landwirte<br />
und damit der Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum in den benachteiligten<br />
Gebieten nach wie vor wesentliche Ziele von EU, Bund und Ländern sind, findet auch<br />
das Instrument der Ausgleichszulage weiterhin im Rahmen der festgelegten Förderkulisse seine Anwendung.<br />
Die Einteilung der benachteiligten Gebiete in die Gebietskategorien Berggebiete, Benachteiligte<br />
Agrarzonen und Kleine Gebiete tragen den spezifischen Eigenschaften Rechnung und wurden<br />
seit der Halbzeitbewertung nicht verändert. Die Vorgaben für die Ausgestaltung der Ausgleichszulage<br />
beruhen weiterhin auf den Grundsätzen der GAK und der Landesrichtlinien Baden-Württembergs.<br />
Ausführliche Darstellungen zu beiden findet sich im Bericht zur Halbzeitbewertung (vgl. Bernhards et<br />
al., 2003).<br />
Im Vergleich zur Halbzeitbewertung haben nur einige Änderungen der Landesrichtlinie stattgefunden.<br />
Die Entwicklung der wesentlichen Punkte sind nachfolgend dargestellt (vgl. Tabelle 5.1).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 103<br />
Tabelle 5.1:<br />
Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten<br />
Jahr Höhe und Staffelung der Ausgleichszulage Höchstbetrag je Betrieb<br />
Ergänzende<br />
a) Prosperitätsregelung<br />
für Grünland (mit<br />
Handarbeitsstufe)<br />
für Ackernutzung<br />
(einschließlich<br />
Ackerfutter)<br />
und Jahr Bedingungen /<br />
Beschränkungen<br />
b) Mindestbetrag<br />
2000 - 178 € im Bergge-<br />
max. die Hälfte der<br />
- 12 271 €<br />
- keine Prämie<br />
a) 76 693 € positive<br />
biet<br />
- max. 150 € im<br />
Berggebiet Allgäu<br />
- 17 Staffeln nach<br />
Gemarkungs-LVZ<br />
bei Grünlandnutzung<br />
gewährten Beträge<br />
- 49 084 € für Kooperationen<br />
für Schläge unter<br />
0,1 ha, sofern es<br />
sich nicht um<br />
ganze Flurstücke<br />
handelt<br />
Einkünfte<br />
b) 50 €<br />
zwischen 50 € und<br />
178 € in den benacht.<br />
Sockelbetrag*)<br />
Agrarzonen und in<br />
255 €<br />
Kleinen Gebieten<br />
2001<br />
dito<br />
dito dito dito<br />
a) 92 032 € positive<br />
(Veränderung)<br />
- bei zusätzlicher<br />
Einführung der<br />
"Handarbeitsstufe"<br />
bei Gebieten mit<br />
Sockelbetrag*)<br />
100 €<br />
Einkünfte<br />
b) dito<br />
>50 % Hangneigung<br />
max. 200 €<br />
2002<br />
Dito<br />
Im Falle des Anbaus<br />
- 12 000 €<br />
dito<br />
a) 90 000 € positive<br />
(Veränderung)<br />
von Getreide, Ölfrüchten<br />
und Kartoffeln<br />
max. die<br />
Hälfte der bei Grün-<br />
- für Kooperationen<br />
48 000 €(je beteiligtem<br />
max. 12 000 €)<br />
Einkünfte<br />
b) dito<br />
landnutzung gewährten<br />
Beträge<br />
2003<br />
Dito dito -16 000 €<br />
dito<br />
dito<br />
(Veränderung)<br />
- 64 000 € für Kooperationen<br />
(je Beteiligtem<br />
max. 16 000 €)<br />
2004 Dito dito dito dito dito<br />
*) Der Sockelbetrag je Antragsteller wird von der errechneten Auszahlungssumme abgezogen.<br />
Quelle: Eigene Darstellung auf der Grundlage von Auswertungen der Landesförderrichtlinien (2000 - 2004)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
104 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
5.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten<br />
Die vor dem Rahmen der GAK-Fördergrundsätze ausformulierten und an die landesspezifischen Bedingungen<br />
angepassten landeseigenen Ziele Baden-Württembergs sowie ihre Prioritäten werden im<br />
Zusammenhang mit der Beantwortung der Bewertungsfragen erörtert.<br />
Zu Beginn der Aktualisierung der Halbzeitbewertung wurde sowohl im Rahmen der Antrittsbesuche<br />
bei den zuständigen Fachreferenten der Länder, als auch schriftlich eine erneute Abfrage zu den mit<br />
der Ausgleichszulage verfolgten Zielen durchgeführt. In Baden-Württemberg besitzen die Aussagen,<br />
die für die Halbzeitbewertung getroffen wurden, weiterhin ihre Gültigkeit. Wie bereits in der Halbzeitbewertung<br />
angemerkt, fehlt es für eine Wirksamkeits- und Zielerrechungsanalyse an quantifizierten<br />
Werten. Dafür existieren in Baden-Württemberg spezielle, für Gebietskategorien dargestellte Ziele.<br />
5.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />
Bei der aktualisierten Bewertung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird, wie schon in<br />
der Halbzeitbewertung, als Untersuchungsmethodik ein Methoden-Mix angewendet. Breite und Tiefe<br />
des Methodenmix haben sich den vom zeitlichen Umfang determinierten Ansprüchen der Aktualisierung<br />
angepasst. Die Aktualisierung folgt nach wie vor den Vorgaben des Bewertungsrahmens wie sie<br />
im „Leitfaden für die Bewertung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum<br />
2000 bis 2006“ 1 sowie den „Gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren“ 2 und den<br />
MEANS-Dokumenten niedergelegt sind. Um den Ländern frühzeitig Hinweise für die anstehende Programmierung<br />
geben zu können, die aus einer rein retrospektiven Analyse nur sehr begrenzt möglich<br />
sind, wurden für die Überprüfung der Wirkungen der Ausgleichszulage Abschätzungen unter den neuen<br />
veränderten GAP-Rahmenbedingungen vorgenommen. Hierfür wurde der Methodenmix entsprechend<br />
angepasst. Da die grundsätzlichen Überlegungen zum Untersuchungsdesign, den herangezogenen<br />
Vergleichsverfahren und verwendeten Datenquellen im Bericht zur Halbzeitbewertung bereits<br />
ausführlich dargestellt sind und diese im Wesentlichen für die Aktualisierung übernommen wurden,<br />
soll im Folgenden lediglich auf zusätzlich verwendete Daten und methodische Veränderungen eingegangen<br />
werden.<br />
5.2.1 Skizzierung des Untersuchungsdesigns<br />
Das Untersuchungsdesign für die Aktualisierung zielt vor allem auf eine fundiertere und nicht nur auf<br />
das Einkommensziel ausgerichtete Herausarbeitung der Wirkungen und Überprüfung der Ziele ab.<br />
Einige in der Halbzeitbewertung aus Datenmangel nur konzeptionell dargestellte Bewertungsschritte<br />
werden bei der Aktualisierung durch den Zugriff auf neue Datenquellen nunmehr umgesetzt und bestehende<br />
Auswertungen werden um eine Zeitreihe für einen Vorher-Nachher-Vergleich ergänzt und<br />
mit dem Mit-Ohne verschnitten. Für die Beurteilung der Umsetzung, der Wirkungen – insbesondere<br />
der Nettowirkungen – und der Effizienz der Maßnahme, wird an dem Verfahren, weitere relevante<br />
kontextuelle und exogene Faktoren als Ergänzung zu den unmittelbaren Bewertungsindikatoren heranzuziehen,<br />
auch bei der Aktualisierung festgehalten. Als neues methodisches Element wird die qualitative<br />
Erhebung in Form von Beraterworkshops eingesetzt. Zudem werden die in Einzelgesprächen<br />
1 Dokument VI/4351/02-DE Europäische Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong>, 2002.<br />
2 Dokument VI/12004/00 endg., Europäische Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong>, Dezember 2000.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 105<br />
gewonnenen Einschätzungen der Fachreferenten der Länderministerien verstärkt berücksichtigt. Speziell<br />
für die Abschätzung der Einflüsse aus der GAP-Reform wurde auf aktuelle teils auf Modellschätzungen<br />
beruhende Literaturquellen zurückgegriffen.<br />
In der Halbzeitbewertung lag der methodische Schwerpunkt auf dem Mit-Ohne-Vergleich zu Beginn<br />
des Programms. Im Unterschied dazu wird bei der Aktualisierung auch verstärkt der Vorher-Nachher-<br />
Vergleich eingesetzt, der die Entwicklung von geförderten und nicht geförderten Betrieben bzw. die<br />
sektorale und regionalwirtschaftliche Situation in geförderten und nicht bzw. nicht mehr geförderten<br />
Regionen am Anfang und am Ende des Untersuchungszeitraums umfasst. Der Vergleich wird mit Hilfe<br />
der bereits in der Halbzeitbewertung festgelegten und zum Teil neu hinzugekommenen Erfolgskriterien<br />
und -indikatoren nach Gebiets- und/oder Betriebsgruppen mit Hilfe unterschiedlicher Datenquellen<br />
durchgeführt. Der Vorher-Nachher-Vergleich ist insbesondere für die Bewertungsfragen V.2 und V.3<br />
und V.4 sowie für die landesspezifischen Fragen von Bedeutung, kommt aber auch in Kombination mit<br />
dem Mit-Ohne-Vergleich bei der Beantwortung der Bewertungsfrage V.1 zum Tragen. Die Anwendung<br />
eines Soll-Ist-Vergleichs hingegen unterbleibt im Allgemeinen in Ermangelung konkreter „Soll-Werte“.<br />
Auf eine durch den Bewerter vorgenommene normative Zielfestsetzung wird verzichtet. Im Gegensatz<br />
zur Halbzeitbewertung wird bei der Aktualisierung dem methodischen Leitfaden der EU folgend, zusätzlich<br />
ein Vergleich mit nicht mehr geförderten Betrieben und Regionen vorgenommen. Hierzu wird<br />
auf Daten aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein zurückgegriffen.<br />
Im Unterschied zur Halbzeitbewertung soll in der Aktualisierung stärker auf die Beantwortung der kapitelübergreifenden<br />
Fragen (Querschnittsfragen) eingegangen werden. Hierbei können durch den breit<br />
angelegten methodischen Bewertungsansatz der Ausgleichszulage in Umfang und Relevanz unterschiedliche<br />
Informationen als Teilbeitrag abgeleitet werden.<br />
5.2.2 Datenquellen<br />
Die Beantwortung der Bewertungsfragen bei der Aktualisierung erfolgt im Wesentlichen mit den gleichen,<br />
aber aktualisierten Daten der Halbzeitbewertung. Änderungen ergeben sich teilweise hinsichtlich<br />
der Förderdaten der Bundesländer durch die Erweiterung des Auswertungsschemas um die<br />
Gruppe der NE-Betriebe. Bei den landwirtschaftlichen Statistiken erfolgt soweit möglich eine Anpassung<br />
der Betriebsformen auf die geänderte EU-Systematik. Im Zuge der Auswertung der einzelbetrieblichen<br />
Buchführungsabschlüsse des BMVEL Testbetriebsnetzes werden die bislang verwendeten<br />
Indikatoren auf ihren Aussagegehalt hin überprüft und soweit erforderlich durch neue Indikatoren ergänzt.<br />
Teils waren bspw. bei der Ermittlung der anspruchsberechtigten Fläche auch Anpassungen<br />
durch die Veränderungen in den Förderauflagen notwendig. Ferner wurde in der Aktualisierung die<br />
Kreisstatistik der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung 1999 durch eine nach Gebietskategorien differenzierte Sonderauswertung<br />
der Agrarstrukturberichterstattung 1999 und 2003 ersetzt. Mit den Daten der Sonderauswertung<br />
sollen Veränderungen zwischen 1999 und 2003 abgebildet werden, die den Aussagegehalt<br />
wesentlich verbessern und Informationslücken schließen helfen. Vor allem die Analyse agrarstruktureller<br />
Veränderungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der Bewertungsfrage V.2 sowie<br />
Aspekten der Bewertungsfragen V.3 und V.4 erfolgen mit Hilfe dieser Daten. Eine hinreichend vertiefende<br />
Auswertung dieser Daten konnte in der Kürze der Zeit noch nicht erfolgen. Dies wird der ex<br />
post-Bewertung vorbehalten bleiben. Für die regionalwirtschaftlichen Daten musste weiterhin mit den<br />
Landkreisdaten gearbeitet werden.<br />
Für die Vergleichsgruppenanalyse wird auf betrieblicher Ebene die bereits in der Halbzeitbewertung<br />
ausführlich begründete scharfe Gruppenabgrenzung von geförderten und nicht geförderten Betrieben<br />
aus inhaltlichen Gründen und wegen der zeitlichen Vergleichbarkeit beibehalten. Hintergrund für diese<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
106 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Entscheidung ist das Bemühen, die Wirkung der Ausgleichszulage möglichst direkt erfassen und andere<br />
verzerrende Einflüsse gering halten zu können. Auf der regionalen Ebene ist diese Abgrenzung<br />
wesentlich schwieriger, da die allgemeinen Statistiken nicht differenziert nach benachteiligten und<br />
nicht benachteiligten Gebieten vorliegen. Hier wird wiederum für die Auswertung regionalwirtschaftlicher<br />
Indikatoren eine Zuordnung auf Landkreisebene (NUTS 3) über den Anteil der benachteiligten LF<br />
vorgenommen, während für die agrarstrukturellen Indikatoren auf die gebietsspezifischen Daten der<br />
Sonderauswertung zurückgegriffen werden kann.<br />
Wesentlicher Bestandteil der in der Aktualisierung gewählten Untersuchungsmethodik sind die länderübergreifenden<br />
Beraterworkshops, mit deren Hilfe differenzierte und aktuelle Hinweise zur Beantwortung<br />
der Bewertungsfragen und zu den Wirkungen geliefert werden sollen. Ferner dienen sie der<br />
Abschätzung von Anpassungsreaktionen und der Motivforschung. Ein Fokus liegt auf der Validierung<br />
bereits in der Halbzeitbewertung ermittelter Ergebnisse. Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt bildet<br />
die Erörterung von Empfehlungen und Schlussfolgerungen unter den Rahmenbedingungen der GAP-<br />
Reform und dem Entwurf der ELER-Verordnung 1 sowie deren Auswirkungen auf die mit der Ausgleichszulage<br />
verfolgten Ziele.<br />
Insgesamt wurden Beraterworkshops mit vier Ländergruppen durchgeführt: 1. HB+MV+NI+SH, 2.<br />
HE+NRW+RP+SL, 3. BB+SN+ST+TH, 4. BW+BY. Die Länderzusammenstellung erfolgte anhand<br />
struktureller, geographischer und förderhistorischer Gegebenheiten, die eine Vergleichbarkeit ermöglichen<br />
sollen. Die zielgerichtete Diskussion erfolgte Leitfaden gestützt und wurde durch einen Seniorwissenschaftler<br />
der FAL moderiert. Den Workshopteilnehmern wurde vorab ein Arbeitspapier mit Ergebnissen<br />
der Halbzeitbewertung und zu diskutierenden Fragen zugeleitet. Den Kreis der Teilnehmer<br />
bildeten vorwiegend sozioökonomische Berater, die Beratung auf dem Gebiet Ausgleichszulage leisten<br />
bzw. in benachteiligten Gebieten tätig sind. Den Fachreferenten der Länder war die Teilnahme<br />
freigestellt. Jedes Bundesland nahm bis auf Ausnahmen mit 2-3 Beratern und mindestens einem Landesvertreter<br />
teil.<br />
Auf eine mündliche bzw. schriftliche Befragungen von Begünstigten der Ausgleichszulage wurde wie<br />
auch schon in der Halbzeitbewertung, abgesehen von der damaligen Fallstudie in Freyung-Grafenau,<br />
zugunsten von Expertengespräche mit den Fachreferenten der einzelnen Länderministerien verzichtet.<br />
Darüber hinaus wurden bereits in der Aktualisierung die Planungen für die Fallstudien vertieft.<br />
Deren Durchführung, die auch eine Befragung von Begünstigten enthalten soll, findet jedoch erst im<br />
Anschluss an die Aktualisierung statt, sodass die Ergebnisse in die ex post-Bewertung einfließen werden.<br />
Auch in der Aktualisierung kam keine gemeinsame Befragung mit anderen kapitelspezifischen<br />
Bewertern zustande. Die Gründe hierfür sind vor allem im engen zeitlichen Rahmen der Aktualisierung<br />
und der frühzeitigen Konzipierung der Erhebungen zu suchen.<br />
1 Europäischer <strong>Landwirtschaft</strong>sfond für die Entwicklung des ländlichen Raums<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 107<br />
5.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />
In Baden-Württemberg wurden von den zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln im Jahr 2000 21 % (52,66 Mio. €) für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten<br />
eingesetzt. Die genaue finanzielle Ausgestaltung für die Förderjahre 2000 bis 2004 ist der Tabelle 5.2<br />
zu entnehmen.<br />
Tabelle 5.2:<br />
Veränderungen in den geplanten Ausgaben (Mitteleinsatz) für die Ausgleichszulage,<br />
EU-Anteil sowie tatsächliche Ausgaben 2000 bis 2004<br />
Jahr<br />
geplante Ausgaben<br />
(Mittelansatz)<br />
Anteil EU<br />
geplant<br />
Mio € %<br />
tatsächl. Ausgaben (Vollzug) im<br />
Antragsjahr<br />
AZ Abweichung 1)<br />
Mio € %<br />
2000<br />
53,64 25 52,66 -1,83<br />
2001<br />
53,64 25 57,52 7,23<br />
2002<br />
53,64 25 57,73 7,62<br />
2003<br />
53,08 25 59,58 12,25<br />
2004<br />
57,64 50 58,43 2) 1,37<br />
2000 - 2004 271,64 . 285,92 5,26<br />
2000 - 2006<br />
374,92 . . .<br />
1) Zu den Planzahlen.<br />
2) vorläufige Daten.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen anhand von Daten des indikativen Gesamtfinanzierungsplanes des baden-württembergischen EPLR<br />
sowie Auswertungen des MLR.<br />
Der Mittelabfluss liegt im Jahr 2000 knapp (1,83 %) unter der für das Jahr eingestellten Summe. Im<br />
Jahr 2001 stiegen die Ausgaben für die Ausgleichszulage gegenüber 2000 um rd. 5 Mio. € und lagen<br />
damit um 7 % über dem eingeplanten Betrag. Dieser stärkere Mittelabfluss ist vor allem auf die Absenkung<br />
des Sockelbetrages von 255 € je Antrag auf 100 € je Antrag zurückzuführen. Vom Jahr 2001<br />
zum Jahr 2002 sind die Ausgaben für die Ausgleichszulage noch einmal leicht angestiegen. Dieser<br />
Anstieg ist in der Gleichstellung von Ackerfutter zu Grünland hinsichtlich der Förderhöhe begründet.<br />
Im Jahre 2003 stiegen die Ausgaben noch einmal um rd. 2 Mio. Euro, hierdurch ergab sich eine Abweichung<br />
zu den geplanten Ausgaben von 12,25 %. Auch 2004 lagen die Ausgaben für die Ausgleichszulage<br />
wiederum über der jährlich eingeplanten Summe. Insgesamt veranschlagt das Land<br />
Baden-Württemberg für die Jahre 2000 bis 2006 375 Mio. € für die Ausgleichszulage. Bis zum Jahr<br />
2004 sind 270 Mio. € ausgegeben worden. Damit kann von einem effizienten Finanzabfluss gesprochen<br />
werden. Vollzugsprobleme bestehen, wie bereits im Halbzeitbericht analysiert, nicht.<br />
Für die Finanzierung der Ausgleichszulage gibt es mehrere Optionen hinsichtlich der Finanzierungsträger.<br />
In der Tabelle 5.3 wird die Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulage<br />
nach Finanzierungsträger dargestellt. In Baden-Württemberg wird die Ausgleichszulage<br />
sowohl durch EU-Gelder kofinanziert, als auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung<br />
der Agrarstruktur und des Küstenschutz, d.h. mit nationalen Mitteln des Bundes und des Landes,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
108 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
durchgeführt. Der EU-Kofinanzierungsanteil von 25 % in den Jahren 2000 bis 2003 liegt deutlich unter<br />
dem Maximalwert für nicht Ziel-1-Gebiete, wo die Kofinanzierung durch die EU maximal 50 % erreichen<br />
kann. Im Jahr 2004 wird der Kofinanzierungssatz von 50 % erstmalig voll ausgeschöpft. Die Aufteilung<br />
der GAK-Mittel erfolgt nach dem üblichen Satz: 60 % aus Mitteln des Bundes und 40 % aus<br />
Landesmitteln. Damit wird im bisherigen Programmverlauf das Gros der Finanzmittel (45 %) durch den<br />
Bund aufgebracht.<br />
Tabelle 5.3:<br />
Tatsächliche Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung nach Finanzierungsträger<br />
2000 bis 2004<br />
Jahr<br />
EU Bund Land<br />
Euro in % Euro in % Euro in %<br />
2000 13 166 255 25 23 699 251 45 15 799 501 30<br />
2001 14 380 733 25 25 868 825 45 17 273 711 30<br />
2002 14 432 275 25 25 978 236 45 17 318 814 30<br />
2003 14 895 800 25 26 812 568 45 17 875 037 30<br />
2004 29 215 005 *) 50 17 529 060 *) 30 11 686 035 *) 20<br />
2000 - 2004 56 875 063 25 102 358 880 45 68 267 063 30<br />
*) vorläufige Zahlen.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen anhand von Daten des EPLR sowie ergänzende Monitoringdaten des Ministeriums<br />
<strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg<br />
Die Mittelaufteilung der Ausgleichszulage nach Gebietskategorien (vgl. Tabelle 5.4) unterscheidet sich<br />
von den flächenmäßigen Anteilen der Gebietskategorien (vgl. Tabelle 5.6). Während nur 13,5 % 1 der<br />
benachteiligten Fläche im Berggebiet liegen, werden rd. ein Viertel der gesamten Mittel der Ausgleichszulagenförderung<br />
in Berggebieten eingesetzt. Diese Verteilung spiegelt die Ausgestaltung der<br />
Förderung wider und unterstreicht die Bedeutung der Berggebiete in Baden-Württemberg. Eine Separierung<br />
der Kleinen Gebiete war mit den zur Verfügung stehenden Daten nicht möglich.<br />
Tabelle 5.4:<br />
Verteilung der tatsächlichen Ausgaben für die Ausgleichszulagenförderung<br />
auf benachteiligte Gebietskategorien 2000 bis 2004<br />
Antragsjahr<br />
Ausgaben AZ<br />
insgesamt<br />
in Mio. €<br />
Anteil %<br />
Benachteiligte Agrarzone incl.<br />
Kleiner Gebiete<br />
Berggebiet<br />
2000 52,66 73,5 26,5<br />
2001 57,52 74,4 25,6<br />
2002 57,73 74,9 25,1<br />
2003 59,58 74,6 25,4<br />
2004 58,43*) 74,5 25,5<br />
2000 - 2004 227,49 74,3 25,7<br />
*) vorläufige Angaben<br />
Quelle: Eigene Berechnungen anhand ergänzender Monitoringdaten des Ministerium <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg.<br />
1 EPLR Baden-Württemberg, S. 121.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 109<br />
5.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
In Baden-Württemberg stieg die Zahl der durch Ausgleichszulage geförderten Betriebe von ca.<br />
29. 000 Betrieben im Jahr 2000 auf ca. 30 000 Betriebe im Jahr 2001 an. Damit erreicht der Umfang<br />
der geförderten Betriebe nahezu wieder den Stand von 1999 mit 31 403 geförderten Betrieben 1 . Im<br />
Jahr 2002 nahm jedoch die Anzahl der geförderten Betriebe mit 29 332 Betrieben wieder leicht ab.<br />
Diese Tendenz setzt sich in den Jahren 2003 und 2004 fort. Die Abnahme entspricht weitgehend dem<br />
Rückgang der Betriebe im Zuge des allgemeinen Strukturwandels. Auch die geförderte Fläche nahm<br />
zunächst im Zeitraum 2000 bis 2001 um ca. 20 000 ha zu (vgl. Tabelle 5.5), was wiederum in erster<br />
Linie auf die Absenkung des Sockelbetrages 2 zurückzuführen ist. Im Jahr 2002 sank korrespondierend<br />
zu der Anzahl der geförderten Betriebe die geförderte Fläche leicht um ca. 8 000 ha. Im Jahr 2003<br />
erhöhte sich die Anzahl der geförderten Flächen auf wiederum ca. 670 000 ha um dann im Jahr 2004<br />
um ca. 19 000 ha abzunehmen. Bezüglich der geförderten Flächen dominiert nach wie vor eindeutig<br />
das Grünland. Es entfallen gut 60 % der geförderten Flächen auf diese Nutzungsart. Die Flächen mit<br />
Handarbeitsstufe haben sich zwischen 2001 (erstmalige Förderung) und 2004 um 60 % erhöht und<br />
liegen inzwischen bei ca. 4 000 ha. Diese Steigerung ist auf eine Änderung des Antragsverfahrens<br />
zurückzuführen. Die Kulisse der förderfähigen Fläche blieb unverändert. Die überwiegende Mehrheit<br />
der Betriebe liegt in den Benachteiligten Agrarzonen. Rund 40 % der geförderten Betriebe sind Haupterwerbsbetriebe,<br />
die Tendenz ist jedoch eindeutig abnehmend. In Baden-Württemberg liegt der Anteil<br />
aller Haupterwerbsbetriebe in den benachteiligten Gebieten bei ca. 30 %. Detaillierte Angaben für die<br />
geförderten NE-Betriebe fehlen.<br />
Tabelle 5.5: Durch Ausgleichszulage geförderte Betriebe und Flächen 2000 bis 2004<br />
Antragsjahr<br />
geför-<br />
geförderte Betriebe Anteil (%) geförderte<br />
geförderte Fläche (ha)<br />
Anteil (%)<br />
Flächen<br />
sonst.<br />
Betriebe in<br />
derter<br />
Berggebietriebflächflächarbeits-<br />
HE-Be-<br />
Acker-<br />
1) Futter-<br />
1) mit Hand-<br />
benacht. insges.<br />
sonst. benacht.<br />
insges. GL-<br />
Gebiete<br />
Gebieten<br />
Flächen<br />
stufe<br />
2004 2) 4.650 23.277 27.927 35 83 237.909 434.920 3.942 651.546 63<br />
2000 5.219 23.540 28.759 42 82 237.062 440.081 - 653.103 64<br />
2001 5.088 25.363 30.451 40 83 250.318 445.160 2.439 671.263 63<br />
2002 4.828 24.504 29.332 39 84 247.000 439.512 3.597 663.156 63<br />
2003 4.786 24.003 28.789 39 83 252.124 437.551 4.105 670.564 62<br />
1) Ackerfutterflächen werden sowohl bei Ackerflächen als auch bei Futterflächen gezählt.<br />
2) Zahlen für 2004 noch vorläufig.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen anhand der Daten der Förderstatistik.<br />
Zur Entwicklung der durchschnittlichen Fördersumme je Betrieb und je ha LF lassen sich folgende<br />
Aussagen treffen: Wie aus der Tabelle 5.6 ersichtlich und wie auch schon in der Halbzeitbewertung<br />
dargestellt, steigt die durchschnittliche Ausgleichszulage je geförderten Betrieb seit 2000 kontinuierlich<br />
1 Vgl. Evaluationsbericht gemäß VO (EG) 1257/1999 (EG) Nr. 950/97.<br />
2 Der Sockelbetrag dient zur Aussteuerung des Finanzbedarfes. Er wird je Antragsteller von der errechneten Auszahlungssumme<br />
abgezogen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
110 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
an. Während sie noch im Jahr 2000 bei 1 831 € lag beträgt sie im Jahr 2004 bereits 2 092 €. Hinsichtlich<br />
der Ausgleichszulage je ha geförderter Fläche ist eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen. Als<br />
Gründe hierfür können zum einen die Modifizierungen in der Ausgestaltung der Förderung, wie z.B.<br />
die Absenkung des Sockelbetrages, die Einführung der Handarbeitsstufe im Jahr 2001 oder die<br />
Gleichstellung von Ackerfutter und Grünland im Jahr 2002 angesehen werden. Der Anstieg der Fördersumme<br />
je Betriebe kann jedoch auch auf eine steigende Betriebsgröße zurückgeführt werden. Die<br />
höchsten Fördersummen je Betrieb und je Hektar LF entfallen auf die Betriebe in Berggebieten, dies<br />
korrespondiert auch mit der Ausgestaltung der Förderung. Im Vergleich zu den übrigen benachteiligten<br />
Gebieten liegt die durchschnittliche Ausgleichszulage rd. 1 300 € höher. Dieser Abstand hat in den<br />
letzten Jahren tendenziell zugenommen.<br />
Tabelle 5.6:<br />
Höhe der Ausgleichszulage und Veränderung in verschiedenen Betriebsgruppen<br />
und Gebietskategorien 2002 bis 2004<br />
Ausgleichszulage<br />
je geförderten Betrieb<br />
je geförderter Fläche<br />
2002 2003 2004 Veränderung (%) 2002 Veränderung (%)<br />
€ € € 2002/01 2003/02 2004/03 € 2002/01 2003/02 2004/03<br />
geförderte Betriebe:<br />
insgesamt 1968,13 2069,66 2.092,2 4,19 5,16 1,09 87,05 1,63 2,03 0,92<br />
in der Benacht. Agrarzone 1) 1765,14 1850,61 1.869,4 4,59 4,84 1,02 76,37 2,14 -1,16 3,60<br />
in Berggebieten<br />
2998,39 3168,21 3.207,5 3,65 5,66 1,24 149,5 0,54 3,67 0,18<br />
Haupterwerbsbetriebe 2993,11 3200,56 3.102,4 5,14 6,93 -3,07 80,45 1,95 2,82 1,45<br />
1) incl. Kleiner Gebiete.<br />
Quelle: Eigene Berechnungen anhand der Daten der Förderstatistik.<br />
5.5 Administrative Umsetzung mit Fokus auf Veränderungen seit 2003<br />
Bereits im Bericht zur Halbzeitbewertung 2003 wurde die administrative Umsetzung der Ausgleichszulage<br />
in Baden-Württemberg einschließlich der organisatorischen und institutionellen Umsetzung, der<br />
Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung der Begleitung, Kontrolle und Endabnahme dargestellt.<br />
Die Verfahrensabwicklung hat sich kaum verändert. Insofern bleibt die relativ positive Beurteilung der<br />
administrativen Umsetzung bestehen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 111<br />
5.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
5.6.1 Frage V.1 – Beitrag der Ausgleichszulage zur Kompensation von Einkommensnachteilen<br />
bzw. -verlusten<br />
Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren<br />
Ergebnis<br />
V.1: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage zur Kompensation natürlicher Nachteile in<br />
benachteiligten Gebieten, die sich in hohen Produktionskosten und geringem Produktionspotenzial<br />
niederschlagen, beigetragen?<br />
V.1-1<br />
V.1-1.1<br />
V.1-1.2<br />
Das sich aufgrund natürlicher oder umweltspezifischer Einschränkungen<br />
ergebende Einkommensdefizit wird durch Ausgleichszulagen<br />
oder –zahlungen kompensiert.<br />
Ermittlung des Einkommensdefizits, das aus den höheren Kosten<br />
und geringeren Erträgen durch die natürlichen Nachteile<br />
entstanden ist.<br />
Überprüfung der Verteilungswirkung und damit der Effizienz<br />
und Wirksamkeit der Ausgleichszulage sowie Ermittlung des<br />
Anteils von Betrieben, bei denen die Ausgleichszulage < 50 %,<br />
50 – 90 % und > 90 % der höheren Produktionskosten plus<br />
Senkung des Wertes landwirtschaftlicher Produktion der Betriebe<br />
ausmacht.<br />
X<br />
siehe Tabelle 5.7<br />
siehe Tabelle 5.7<br />
Gemäß der Interventionslogik soll das Ziel Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit im benachteiligten<br />
Gebiet durch den Ausgleich des Einkommensdefizits der Betriebe im benachteiligten<br />
Gebiet gegenüber Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet erreicht werden. Wenn das „Verhältnis<br />
der Ausgleichszulage zu höheren Produktionskosten und der Senkung des Wertes der landwirtschaftlichen<br />
Produktion der Betriebe“ im benachteiligten Gebiet über einem Wert X liegt, gilt das Ziel als<br />
erfüllt. Da ein solcher Zielwert nicht quantifiziert ist, erfolgt die Zielüberprüfung im Querschnittsvergleich<br />
und unter Heranziehung adäquater Einkommensindikatoren.<br />
Baden-Württemberg hat im Zusammenhang mit diesem Ziel vorgeschlagen, als Kenngröße den Gewinn<br />
der HE- und NE-Betriebe innerhalb der benachteiligten Gebiete und außerhalb zu vergleichen.<br />
Zusätzlich zur Ermittlung der Einkommensdifferenz zwischen Betrieben im benachteiligten und nicht<br />
benachteiligten Gebiet und der durchschnittlichen Kompensationswirkung durch die Ausgleichszulage<br />
wird auch gemäß EU-Vorgabe die Verteilungswirkung und damit die Effizienz und Wirksamkeit der<br />
Maßnahme Ausgleichszulage überprüft. Ermittelt wird, bei welchem Anteil von Betrieben die Ausgleichszulage<br />
weniger als 50 %, zwischen 50-90 % und mehr als 90 % der höheren Produktionskosten<br />
plus Senkung des Wertes der landwirtschaftlichen Produktion der Betriebe ausgleicht. Abweichend<br />
vom vorgegebenen Bewertungsrahmen wird als Residualgröße eine vierte Kategorie von Betrieben<br />
ermittelt, die bereits ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes bzw. höheres Einkommen zum Durchschnitt<br />
der nicht benachteiligten Betriebe aufweist (
112 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Durch die Auswertung zweier Wirtschaftsjahre kann zusätzlich zum Mit-Ohne-Vergleich ein Vorher-<br />
Nachher-Vergleich vorgenommen werden. Beim Vergleich der Wirtschaftsjahre ist jedoch einschränkend<br />
zu beachten, dass das Wirtschaftjahr 2003/2004 durch eine schwierige Entwicklung hinsichtlich<br />
des Milchpreises betroffen war. 1<br />
Die Ursachen von erhöhten Kosten und niedrigeren Erlösen auf Standorten mit natürlicher Benachteiligung<br />
lassen sich indes auf Grundlage der verwendeten Daten nicht hinreichend detailliert nachweisen<br />
und unterscheiden, da diese durch natürliche Nachteile, aber auch durch andere Einflussfaktoren 2<br />
bedingt sein können. Es wird daher von der vorgeschlagenen Vorgehensweise abgewichen und ein an<br />
den verwertbaren Daten ausgerichteter modifizierter Programmindikator verwendet. Als Ersatz wird<br />
eine Einkommensgröße, i.d.R. der „Gewinn je Betrieb bzw. je ha LF“ verwendet. Ergänzend werden<br />
Stabilitäts- und Liquiditätsindikatoren, so wie „Cashflow II“, und „Eigenkapitalveränderung je Unternehmer“<br />
herangezogen. Die nach Betriebsgruppen differenzierten Ergebnisse sind im Anhang (MB-V-<br />
Tabellen 8-15) ausführlich dargestellt. 3 Auf den Vergleich von Betrieben, die nur zum geringen Anteil<br />
Anspruch auf Ausgleichszulage haben, wurde durch die ausschließliche Verwendung von Betrieben,<br />
deren LF zu 100 % in benachteiligtem Gebiet liegt, verzichtet 4 . Die Einbeziehung der Betriebe ohne<br />
diese Beschränkung würde die Einkommensunterschiede drastisch verändern und so zu falschen<br />
Empfehlungen führen. In Tabelle 5.7 sind für die ausgewählten Betriebsgruppen die Indikatoren zur<br />
Beantwortung der Frage V.1 dargestellt. Eine alle Betriebsgruppen umfassende Auswertung ist dem<br />
Anhang (MB-Tabelle 8-15) zu entnehmen.<br />
Zunächst soll ein Vergleich aller Betriebe des Betriebsbereichs <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt (L) die Relevanz<br />
der Ausgleichszulage für den Ausgleich der Einkommensverluste darstellen und die Basis für<br />
einen Vergleich struktureller Unterschiede zwischen den Gruppen bilden. Für die erforderliche differenzierte<br />
Darstellung ist die Betriebsgruppe aller landwirtschaftlichen Betriebe jedoch zu heterogen.<br />
Durch eine nach Betriebsgruppen differenzierte Darstellung wird eine weitgehende Homogenisierung<br />
der Gruppen erreicht. Dies hat den Vorteil, dass Struktureinflüsse auf das Ergebnis, wie z.B. unterschiedliche<br />
Betriebsgrößen, teilweise ausgeschlossen werden können, andererseits kann bei einem<br />
entsprechend geringen Stichprobenumfang die Qualität und Belastbarkeit der Ergebnisse leiden. Die<br />
Stichprobe der vorliegenden Daten von 409 geförderten und 207 nicht geförderten Betrieben erlaubt<br />
eine relativ sichere Interpretation der Ergebnisse. Der Vergleich verdeutlicht, dass die Betriebe im<br />
benachteiligten Gebiet durchschnittlich in etwa genauso groß sind wie die Betriebe im nicht benachteiligten<br />
Gebiet, die Betriebe dort sind lediglich knapp 3 ha kleiner. Dagegen liegt der Dauergrünlandanteil<br />
in den Betrieben im benachteiligten Gebiet etwa doppelt so hoch wie bei den Betrieben im nicht<br />
benachteiligten Gebiet. Dem entsprechend ist auch der Viehbesatz bei den benachteiligten Betrieben<br />
wesentlich höher. Die durchschnittliche landwirtschaftliche Vergleichszahl (LVZ), die Hinweise auf die<br />
1 Vgl. Ministerium für <strong>Landwirtschaft</strong> und Ländlichen Raum (Hrsg.), <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse,<br />
Wirtschaftjahr 2003/2004, Heft 53.<br />
2 Z.B. Management, Marktsituation, Betriebsstruktur, Investitionskosten, Mangel an Produktionsalternativen etc.<br />
3 Die Zusammensetzung der Betriebsgruppen kann sich gegenüber der Halbzeitbewertung geändert haben. So sind<br />
einige Gruppen aus der Analyse herausgefallen, andere neue wurden gebildet. Daher ist der Vergleich mit Ergebnissen<br />
der Halbzeitbewertung nur eingeschränkt möglich.<br />
4 Vgl. methodische Vorgehensweise im Halbzeitbericht.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete 113<br />
Ertragsfähigkeit der Böden gibt, ist mit 25,7 im benachteiligten Gebiet geringer als im nicht benachteiligten<br />
Gebiet (36,2). Dieser Unterschied spiegelt sich auch im durchschnittlichen Getreideertrag wider,<br />
der im benachteiligten Gebiet etwas geringer ist als im nicht benachteiligten Gebiet. Auch die Milchkuhleistung<br />
ist im benachteiligten Gebiet geringer. Wesentliches Resultat aus dem Ertragsrückstand<br />
ist ein um ca. 7 500 € niedrigerer Gewinn je Betrieb. Auch der Cashflow II, der als Maßstab für die<br />
Liquidität der Betriebe herangezogen wird, ist im benachteiligten Gebiet um ca. 9 000 € geringer. Die<br />
Ausgleichszulage hat einen Anteil am Gewinn von 14,3 % und kompensiert durchschnittlich 52,5 %<br />
des Einkommensrückstandes, gemessen am Gewinn je ha. Der Blick auf die Verteilung zeigt, dass<br />
28,1 % der geförderten Betriebe auch ohne die Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres Einkommen<br />
je Betrieb als der Durchschnitt der Vergleichsbetriebe erzielen. Hingegen reicht bei 58,9 %<br />
der Betriebe die Ausgleichszulage nicht einmal, um die Hälfte des ermittelten Einkommensrückstandes<br />
auszugleichen. Auch die Eigenkapitalveränderung je Unternehmer als Größe für die Fähigkeit<br />
eines Betriebes, Investitionsrücklagen bilden zu können, liegt im benachteiligten Gebiet um 2 400 €<br />
(40%) niedriger als im nicht benachteiligten Gebiet.<br />
Obwohl ein Vergleich mit den Ergebnissen der Halbzeitbewertung aufgrund veränderter Gruppenzusammensetzung<br />
und saisonaler Ertragseinflüsse nur bedingt durchführbar ist, können dennoch Entwicklungstendenzen<br />
aufgezeigt werden. Es wird deutlich, dass sich die Einkommenssituation der Betriebe<br />
insgesamt verschlechtert hat. Diese generelle Entwicklung ist bei den Betrieben in benachteiligten<br />
Gebieten besonders ausgeprägt. Der Gewinnrückstand gegenüber den Betrieben im nicht benachteiligten<br />
Gebiet hat sich vergrößert, was sich auch anhand der Verteilungsindikatoren bestätigt. Der<br />
Anteil der Betriebe, bei denen auch ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres Einkommen<br />
je Betrieb realisiert wird als im nicht benachteiligten Gebiet, hat von 28,1 % auf 26,7 % abgenommen.<br />
Im Gegenzug ist der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage nicht mal 50 % des<br />
Einkommensrückstandes ausgleicht, etwas angestiegen. Die Situation stellt sich nicht wesentlich anders<br />
dar, wenn die Gruppe der nicht geförderten L-Betriebe mit LVZ-Beschränkung ≤35 als Vergleichsgruppe<br />
herangezogen werden. Allerdings fällt der Einkommensrückstand gegenüber den geförderten<br />
Betrieben, anders als erwartet, größer aus als beim Vergleich mit den Betrieben ohne LVZ-<br />
Begrenzung. Somit ist auch die durchschnittliche Kompensationswirkung der Ausgleichszulage bei<br />
diesem Vergleich geringer.<br />
Wird der Vergleich der Untersuchungsgruppen ausschließlich auf Marktfruchtbetriebe gerichtet, unterscheiden<br />
sich diese im Zeitvergleich vor allem im größeren Betriebsergebnisrückstand im Wirtschaftsjahr<br />
2003/04 gegenüber 2000/01. Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn hat sich verdoppelt,<br />
dafür hat sich die durchschnittliche Kompensationsleistung der Ausgleichszulage halbiert und liegt<br />
jetzt mit 21 % auffallend niedrig. Die Ursache dafür ist der im Zeitablauf gesunkene Getreideertrag und<br />
der deutlich gesunkene Gewinn je ha LF. Die Ausgleichszulage ist hingegen nahezu konstant geblieben.<br />
Diese Entwicklung schlägt sich auch in der Verteilung der Betriebe nach ihrer Kompensationswirkung<br />
nieder. Bei drei Viertel der Betriebe wird der Einkommensrückstand nur zwischen 0 % und 50%<br />
ausgeglichen. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zur Halbzeitbewertung spürbar erhöht. Trotz der<br />
durchschnittlich schlechten Ergebnisse der Marktfruchtbetriebe erreichen jedoch auch ca. 20 % der<br />
Betriebe im benachteiligten Gebiet ein besseres Ergebnis als der Durchschnitt der Betriebe im nicht<br />
benachteiligten Gebiet. Diese Gruppe von Betrieben hat sich gegenüber der Halbzeitbewertung um<br />
über die Hälfte verkleinert. Für die nicht geförderten Marktfruchtbetriebe mit LVZ-Beschränkung ≤35<br />
im Vergleich zu den geförderten Betrieben zeigen sich indes kaum Unterschiede gegenüber einem<br />
Vergleich mit Betrieben ohne LVZ-Beschränkung (vgl. Tabelle 5.7). Diese Betriebe weisen lediglich<br />
ein höheres außerlandwirtschaftliches Einkommen auf, was zu einem höheren verfügbaren Einkommen<br />
der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilie führt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
114 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Neben der Gruppe der Marktfruchtbetriebe insgesamt sollte auch untersucht werden, inwieweit sich<br />
die Betriebsgröße auf die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage in den einzelnen Betriebsgruppen<br />
auswirkt. Dazu wurde der Vergleich anhand sehr kleiner Betriebe und anhand sehr großer<br />
Betriebe vorgenommen. Allerdings sind hier die Aussagen nur bedingt belastbar, da die Gruppen jeweils<br />
recht dünn besetzt sind, sodass es schnell zu einer Verzerrung der Ergebnisse kommen kann.<br />
Die Einkommensdifferenz zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben scheint in den kleinen<br />
Betrieben deutlich höher zu sein. In den größeren Betrieben deutet vieles auf eine vergleichsweise<br />
hohe Kompensation hin.<br />
Bei einem Vergleich der Kompensationswirkung der Ausgleichszulage von erweiterten Futterbaubetrieben<br />
1 und Marktfruchtbetrieben fällt auf, dass bei den Futterbaubetrieben die Einkommensdifferenz<br />
je Betrieb und je ha LF geringer ist, die durchschnittliche Ausgleichszulage jedoch aufgrund der höheren<br />
Prämien für Grünland deutlich höher, sodass die Kompensationswirkung der Ausgleichszulage<br />
dementsprechend unterschiedlich ausfällt. Während bei den Futterbaubetrieben je nach Untersuchungsansatz<br />
der durchschnittliche Kompensationsgrad der Ausgleichszulage zwischen 60 % und<br />
80 % liegt, erreicht er bei den Marktfruchtbetrieben gerade einmal 20 %. Dies spiegelt sich auch in der<br />
Verteilung der Betriebe wider. Der Anteil der Betriebe, die bereits ohne Ausgleichszulage ein höheres<br />
oder gleich hohes Einkommen wie die Vergleichsgruppe haben, liegt bei den Futterbaubetrieben mit<br />
rund 28 % im Vergleich zu 19 % bei den Marktfruchtbetrieben deutlich höher. Tendenziell haben die<br />
Analysen des Wirtschaftsjahres 2000/01 ähnliche Ergebnisse erbracht. Allerdings haben sich in der<br />
erneuten Untersuchung die Unterschiede zwischen den Gruppen zu ungunsten der Marktfruchtbetriebe<br />
verstärkt. Dennoch könnten Futterbaubetriebe im benachteiligten Gebiet eher von einer Betriebsaufgabe<br />
bedroht sein als Marktfruchtbetriebe, da sie absolut betrachtet i.d.R. ein niedrigeres<br />
Einkommen erwirtschaften.<br />
1 Definiert nach BMVEL-Kategorie: Marktfrucht-Futterbau, Milchviehbetriebe, Rindermastbetriebe, Futterbau-<br />
Marktfruchtbetriebe, Futterbau-Veredlungsbetriebe, Futterbau-Dauerkulturbetriebe, Veredlungs-Futterbaubetriebe,<br />
Dauerkultur-Futterbaubetriebe und <strong>Landwirtschaft</strong> mit Futterbau. Durch die Erweiterung können Aussagen auf einer<br />
möglichst großen Stichprobe getroffen werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Tabelle 5.7: Fortschreibung der Indikatoren zur Beantwortung der Frage V.1<br />
Differenz benacht. Gebiete und nicht benacht. Gebiete AZ AZ AZ an Gewinn-Differenz 1)<br />
Anzahl Gewinn Gewinn Verfügb. außerl. cash ordentl. /ha am<br />
Betriebe /Betrieb 2) /ha 2) Eink. Eink. flow II Eigenkap. Gewinn 1) Ø 90 50-90 0-50<br />
(nicht ben./ben.) /Unter.- veränd.<br />
Fam.<br />
/Unternehmer<br />
Betriebsgruppen 3) € € € € € € € % % % % % %<br />
Betriebe insgesamt (L) 4) 00/01 224/387 -5.787 -101 2.005 1.529 - - 63,8 10,4 63,2 38,0 6,2 4,1 51,7<br />
(L) 4) 03/04 207/409 -7.637 -128 -260 2.045 -8.909 -2.415 67,1 14,3 52,5 28,1 7,3 5,6 58,9<br />
(L) 03/04 90/409 -8.808 -149 -905 2.952 -1.106 -4.466 67,1 14,3 44,9 26,7 8,4 5,1 59,9<br />
Futterbau (F) 4) 00/01 88/271 -7.294 -136 -423 781 - - 75,3 13,1 55,5 36,2 8,9 5,9 49,1<br />
(F) 4) 03/04 83/283 -6.157 -130 226 1.890 14.927 599 79,6 15,3 61,1 30,4 7,1 6,7 55,8<br />
(F) 03/04 39/283 -5.058 -102 254 1.945 23.624 3.464 79,6 15,3 78,3 32,5 8,8 6,4 52,3<br />
F - NE 4) 00/01 4/49 -6.324 -229 -1.235 -8 - - 71,3 25,6 31,1 20,4 6,1 18,4 55,1<br />
F - NE 4) 03/04 10/50 -8.398 -339 -9.940 -6.750 -14.024 -9.999 80,8 61,0 23,8 18,0 2,0 8,0 72,0<br />
F - BG 00/01 23/59 -11.277 -327 -3.585 -510 - - 116,8 19,5 35,7 18,6 3,4 18,6 59,3<br />
F - BG 03/04 39/66 -9.413 -197 -3.538 -262 26.032 311 119,4 25,7 60,6 24,2 10,6 15,2 50,0<br />
F - 10 - 30 ha 03/04 10/74 -3.715 -106 -10.225 -8.907 -3.710 -4.699 70,4 15,5 67,0 33,8 5,4 8,1 52,7<br />
F - 50 - 100 ha 03/04 15/76 -9.157 -91 740 6.691 28.545 3.069 76,0 13,3 83,4 28,9 7,9 10,5 52,6<br />
F - HE 03/04 32/214 -5.160 -99 637 2.559 28.494 6.106 78,0 14,1 79,0 33,6 7,5 7,5 51,4<br />
F - MIRI 03/04 24/230 -837 -79 5.268 1.723 18.779 6.329 85,4 16,7 107,4 35,7 10,4 7,4 46,5<br />
Ackerbau (M) 4) 00/01 96/64 -7.274 -96 7.923 9.025 - - 43,2 10,8 45,2 23,4 6,3 6,3 64,1<br />
(M) 4) 03/04 78/53 -13.527 -201 -2.426 7.373 5.375 -7.841 42,2 20,4 21,0 18,9 1,9 3,8 75,5<br />
(M) 03/04 32/53 -14.798 -199 396 11.209 9.355 -13.058 42,2 20,4 21,2 18,9 1,9 3,8 75,5<br />
M - 10 - 20 03/04 5/6 -27.494 -1691 -1.126 26.908 10.741 -6.663 20,1 . 1,2 0,0 0,0 0,0 100,0<br />
M - 100 - 200 03/04 8/6 -2.515 -19 -11.399 -17.965 141.240 28.100 35,3 9,7 190,8 50,0 16,7 16,7 16,7<br />
F - 26 LVZ 03/04 32/118 4.297 61 6.231 1.691 6.415 34.021 49,5 7,6 -81 45,8 5,1 4,2 44,9<br />
. = Wert nicht belastbar, eventuell Fehler in den Primärdaten.<br />
1) Für die Verteilungsindikatoren wird vom nicht um die AZ bereinigten Gewinn ausgegangen. 3) EU-Betriebsformenumstellung ist zu berücksichtigen.<br />
2) Um die AZ korrigierter Gewinn. 4) Ohne LVZ-Beschränkung
116 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Im Folgenden soll sich die Analyse der Einkommenssituation im benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Gebiet jedoch in erster Linie auf die erweiterten Futterbaubetriebe 1 stützen, da diese mit 70 %<br />
an allen mit Ausgleichszulage geförderten Betrieben in der Stichprobe 2 den größten Anteil besitzen<br />
und auch in den benachteiligten Gebieten die relevante Betriebsgruppe darstellen. Bei der Analyse<br />
wurde versucht, die Gruppe der Futterbaubetriebe nach verschiedenen Merkmalen weiter zu homogenisieren,<br />
um die Wirkung von Ausgestaltungsmerkmalen auf die Ausgleichszulage detaillierter untersuchen<br />
zu können.<br />
Für die Futterbaubetriebe insgesamt lässt sich feststellen, dass der Gewinn der geförderten und der<br />
nicht geförderten Betriebe gegenüber der Halbzeitbewertung ebenfalls zurückgegangen ist. Der Gewinnabstand<br />
zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Betrieben hat sich jedoch um<br />
rund 1 000 € verringert, während die durchschnittliche Ausgleichszulage je ha LF leicht angestiegen<br />
ist. Dies führt zu einer höheren durchschnittlichen Kompensationswirkung der Ausgleichszulage von<br />
15,3 %. Trotzdem ist der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage den Einkommensrückstand<br />
nur zu maximal 50 % kompensiert, angestiegen. Der Anteil der Betriebe im benachteiligten Gebiet,<br />
die keinen Einkommensrückstand zum Durchschnitt der Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet<br />
aufweisen, hat hingegen auf 30,4 % abgenommen. Ansonsten haben sich die Einkommensdifferenzen<br />
zwischen geförderten und nicht geförderten Futterbaubetrieben beim außerlandwirtschaftlichen Einkommen<br />
sowie beim verfügbaren Einkommen deutlich reduziert, sodass sich hier positive Einkommensabstände<br />
ergeben.<br />
Für die differenziertere Betrachtung erweiterter Futterbaubetriebe werden Betriebsgruppen der Größenklassen<br />
10-30 ha und 50-100 ha für den Vergleich herangezogen. 3 Bei der Gruppe der Betriebe<br />
mit 10-30 ha ist der Einkommensabstand je ha LF mit 106 € im Unterschied zur Gruppe der Betriebe<br />
mit 50-100 ha deutlich höher. Auch bei den übrigen Einkommensgrößen, abgesehen vom Gewinn je<br />
Betrieb, wird dies bestätigt. Die durchschnittliche Kompensationswirkung der Ausgleichszulage auf die<br />
ermittelte Einkommensdifferenz ist im Durchschnitt mit 83,4 % bei den großen Betrieben deutlich höher,<br />
während der Anteil der Betriebe, in denen bereits ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder<br />
höheres Einkommen erzielt wird, mit rund 29 % niedriger liegt als der entsprechende Wert bei den<br />
kleinen Betrieben (34 %).<br />
Für die von der EU geforderte gebietsspezifische Analyse werden im Folgenden die Futterbaubetriebe<br />
im Berggebiet untersucht. Auch hier hat sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2000/2001 eine generelle<br />
Verschlechterung der Einkommenssituation ergeben. Allerdings hat dies dazu geführt, dass sich der<br />
Einkommensunterschied zwischen den geförderten und den nicht geförderten Betrieben verringert hat.<br />
1 Definiert nach BMVEL-Kategorie: Marktfrucht-Futterbau, Milchviehbetriebe, Rindermastbetriebe, Futterbau-<br />
Marktfruchtbetriebe, Futterbau-Veredlungsbetriebe, Futterbau-Dauerkulturbetriebe, Veredlungs-Futterbaubetriebe,<br />
Dauerkultur-Futterbaubetriebe und <strong>Landwirtschaft</strong> mit Futterbau. Durch die Erweiterung können Aussagen auf einer<br />
möglichst großen Stichprobe getroffen werden.<br />
2 Der große Anteil von Futterbaubetrieben wird von den Daten der Agrarstrukturerhebung (siehe MB Tabelle 1) bestätigt.<br />
Zusätzlich wird die Bedeutung der Futterbaubetriebe durch ihren in der Regel höheren Grünlandanteil und damit<br />
höheren Zahlungen an Ausgleichszulage je ha verstärkt.<br />
3 Für weitere Betriebsgruppen siehe die in den MB-Tabellen dargestellten Ergebnisse.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 117<br />
Der Anteil der Ausgleichszulage am Gewinn hat sich bei ungefähr gleichbleibender Ausgleichszulage<br />
folglich erhöht und liegt jetzt vergleichsweise bei einem relativ hohen Wert von 25,7 %. Die durchschnittliche<br />
Kompensationswirkung der Ausgleichszulage hat sich ebenfalls erhöht und liegt jetzt bei<br />
60,6 %. Der Anteil der Betriebe, bei denen die Ausgleichszulage den Einkommensrückstand nur zu<br />
maximal 50 % ausgleicht, hat sich verringert und der Anteil der Betriebe ohne Gewinnrückstand hat<br />
sich erhöht. Insgesamt lässt diese Analyse den Eindruck erscheinen, dass sich die Situation der Betriebe<br />
im Berggebiet verbessert hat. Die absoluten Zahlen beweisen hingegen, dass sich die Lage für<br />
diese Betriebe verschlechtert hat. Lediglich der Einkommensabstand zu den nicht geförderten Betrieben<br />
ist geringer geworden, da diese von der allgemeinen Entwicklung noch härter getroffen wurden.<br />
Ein auffallend höherer Anteil an Überkompensation konnte zumindest bei den badenwürttembergischen<br />
Betrieben im Berggebiet nicht festgestellt werden.<br />
Auch mit Hilfe eines Vergleichs von Betriebsgruppen verschiedener LVZ-Klassen lässt sich die Ausgestaltung<br />
der Ausgleichszulage überprüfen. Die hier gewählte Einteilung der Klassen entspricht zwar<br />
nicht der überwiegend linearen LVZ-Einteilung des Landes Baden-Württemberg, ermöglicht aber einen<br />
Einblick von der Kompensationswirkung der Ausgleichszulage. Erwartungsgemäß ist der Einkommensabstand<br />
zwischen geförderten Betrieben mit sehr geringer LVZ im Vergleich zu nicht geförderten<br />
Betrieben relativ groß. Je größer die LVZ der geförderten Betriebe, um so mehr verringert sich<br />
dieser Abstand. In der Gruppe von Betrieben mit einer LVZ über 26 liegt sogar kein Einkommensrückstand<br />
gegenüber den nicht geförderten Betriebe vor. Dies ist jedoch auch nicht besonders verwunderlich,<br />
da in der Vergleichsgruppe alle LVZ-Varianten zwischen 0 und 35 vorhanden sind, in der Untersuchungsgruppe<br />
hingegen nur eine LVZ zwischen 26 und maximal 35. Insgesamt zeigt sich, wie auch<br />
schon in der Halbzeitbewertung, dass die Betriebe mit besonders geringer LVZ durch die hohe Ausgleichszulage<br />
(137,8 € je ha LF) und Betriebe mit vergleichsweise hoher LVZ durch die besseren<br />
Ausgangsbedingungen vergleichsweise gute Ergebnisse erwirtschaften bzw. eine bessere Kompensationswirkung<br />
aufweisen. Auffallend ist, wie auch schon in der Halbzeitbewertung, dass die Betriebe mit<br />
LVZ zwischen 16 und 21 besonders schlechte Ergebnisse erzielen. Die Gründe hierfür sind jedoch<br />
nicht ganz klar. Hier könnten einzelbetriebliche Analysen evtl. mehr Aufschluss geben.<br />
Auch bei den erweiterten Futterbaubetrieben im Nebenerwerb hat sich die Einkommenssituation gegenüber<br />
der Halbzeitbewertung deutlich verschlechtert. Hier sind wiederum vor allem die Betriebe im<br />
benachteiligten Gebiet von der negativen Entwicklung betroffen. Dies führt dazu, dass sich der Einkommensabstand<br />
zu den nicht geförderten Betrieben vergrößert hat. Die gestiegene Ausgleichszulage<br />
konnte diese zunehmende Gewinndifferenz nicht auffangen, sodass der durchschnittliche Kompensationsgrad<br />
der Prämie abgenommen hat und von 31 % auf 24 % gesunken ist. Vor allem die Gruppe<br />
der Betriebe, in denen die Prämie maximal 50 % des Gewinnrückstands ausgleicht, hat deutlich zugenommen<br />
(von 55 % der Betriebe auf 72 % der Betriebe). Insgesamt sind die Ergebnisse jedoch zurückhaltend<br />
zu bewerten, da die Gruppe der nicht geförderten NE-Betriebe mit 10 Betrieben relativ<br />
gering besetzt ist.<br />
Bei den erweiterten Futterbaubetrieben im Haupterwerb hat sich die Einkommenslage hingegen im<br />
Unterscheid zur Halbzeitbewertung 1 nicht wesentlich verändert. Hier haben nur die Betriebe im benachteiligten<br />
Gebiet einen leichten Rückgang im Gewinn hinzunehmen. Der Gewinnrückstand zu den<br />
Betrieben im nicht benachteiligten Gebiet mit 99 € je ha LF wird durch die Ausgleichszulage von<br />
durchschnittlich 78 € je ha LF im Durchschnitt zu 79 % ausgeglichen. Dabei ist die Gruppe der Betrie-<br />
1 Vgl. Bericht zur Halbzeitbewertung.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
118 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
be, in denen der Gewinnrückstand nur zu maximal 50 % ausgeglichen wird, mit 51,4 % am stärksten<br />
besetzt, während auch gut ein Drittel der Betriebe keinen Gewinnrückstand aufweisen.<br />
Eine spezielle Untergruppe der Futterbaubetriebe stellen die milch- und rindviehhaltenden Betriebe<br />
dar. Sie werden in der Aktualisierung zum ersten Mal betrachtet. Bei diesen zeigt sich, dass der Gewinnrückstand<br />
zwischen den Betrieben im benachteiligten Gebiet und den Betrieben im nicht benachteiligten<br />
Gebiet vergleichsweise gering ist (79 € je ha). Die durchschnittliche Ausgleichszulage ist sogar<br />
noch etwas höher als dieser Einkommensrückstand, sodass der durchschnittliche Kompensationsgrad<br />
erwartungsgemäß sehr hoch ist (107,4 %). Bei der Verteilung der Betriebe zeigt sich, dass<br />
trotz der insgesamt relativ guten Ergebnisse bei fast der Hälfte der Betriebe der Kompensationsgrad<br />
nur maximal 50 % beträgt. Der Anteil der Betriebe, bei denen das Einkommen höher oder zumindest<br />
gleich wie in der Referenzgruppe ist, liegt jedoch mit 35,7 % am höchsten. Dies deutet darauf hin,<br />
dass die Ergebnisse innerhalb der untersuchten Gruppe sehr stark streuen und es sowohl einige recht<br />
erfolgreiche Betriebe gibt (36 %), als auch eine große Gruppe von Betrieben, die weniger erfolgreich<br />
arbeiten.<br />
Um abzuschätzen, wie sich die Einkommen der Betriebe entwickelt hätten bzw. entwickeln würden,<br />
wenn es keine Ausgleichszulage gäbe, wird als secondbest-Lösung zur komplexen Abschätzung von<br />
einkommensbezogenen Veränderungen durch die Ausgleichszulage zusätzlich zum Mit-Ohne-<br />
Vergleich zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben auf die Situation in ehemals geförderten<br />
benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (in diesem Fall Benachteiligte<br />
Agrarzone) Bezug genommen (Mit-Ohne-Vergleich innerhalb benachteiligter Gebiete). Tabelle 5.8<br />
zeigt den Vergleich ausgewählter einkommensrelevanter Größen zu den Zeitpunkten 2000/01 sowie<br />
2003/04 für Testbetriebe des erweiterten Futterbaus 1 der betrachteten Bundesländer. 2<br />
In allen Ländern ist der Gewinn der Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten höher als in denen<br />
der benachteiligten Gebiete. Lediglich in Schleswig-Holstein liegt im WJ 2003/04 der Gewinn in den<br />
benachteiligten Gebieten über jenem der nicht benachteiligten Gebiete. Die negative Gewinndifferenz<br />
zwischen Betrieben in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten hat sich in Baden-<br />
Württemberg von 61 € je ha im WJ 00/01 auf 51 € je ha im WJ 03/04 reduziert. In Niedersachsen,<br />
einem Land ohne Ausgleichszulage, hat sich hingegen der Abstand von 57 € je ha auf 52 € je ha reduziert.<br />
In Schleswig-Holstein hat sich sogar ein negativer Einkommensrückstand von –27 € in einen<br />
positiven von +22 € verwandelt. Ohne Ausgleichszulage wäre der Abstand noch größer. Die Entscheidung,<br />
die Ausgleichszulage in diesen Ländern auszusetzen, kann zumindest anhand dieser Zahlen<br />
nachempfunden werden. In Baden-Württemberg kommt man anhand der Ergebnisse zu ganz anderen<br />
Einschätzungen.<br />
1 Im Fall Schleswig-Holsteins wird aufgrund der vorliegenden Datengrundlage der Betriebsbereich <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt<br />
herangezogen.<br />
2 Einem später folgenden ausführlichen Bericht für Niedersachsen können weitere vergleichende Indikatoren entnommen<br />
werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 119<br />
Der Rückgang des Gewinns 1 je ha LF zwischen den beiden Betrachtungszeitpunkten ist jeweils in den<br />
benachteiligten Gebieten von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein höher als in den nicht benachteiligten<br />
Gebieten. Ohne Ausgleichszulage wäre in Baden-Württemberg der Rückgang des Gewinns<br />
im benachteiligten Gebiet deutlich über jenem in den nicht benachteiligten Gebieten, während<br />
eine Wiedereinführung der Ausgleichszulage in Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Abnahme<br />
des Gewinns in den benachteiligten Gebieten reduziert hätte. Im Ländervergleich könnte es zu einer<br />
Zunahme von Einkommensungleichheiten führen, wenn es bei einer Gewährung der Ausgleichszulage<br />
in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu einer Überkompensation, in Baden-Württemberg jedoch<br />
durch den Wegfall der Ausgleichszulage zu einem zunehmenden Einkommensunterschied kommen<br />
würde. Die absolute Höhe des Gewinns je ha LF relativiert andererseits eine solide Aussage.<br />
Hinsichtlich des außerlandwirtschaftlichen Einkommens ergibt sich kein einheitliches Bild. Das außerlandwirtschaftliche<br />
Einkommen ist in Baden-Württemberg im nicht benachteiligten Gebiet gesunken,<br />
im benachteiligten Gebiet hingegen angestiegen. Dies deutet darauf hin, dass die Einkommenslücke<br />
zwischen benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten bei Einbeziehung des außerlandwirtschaftlichen<br />
Einkommens zurückgehen dürfte. Im Gegensatz dazu ist in Niedersachsen sowohl im<br />
benachteiligten Gebiet als auch im nicht benachteiligten Gebiet ein Rückgang zu verzeichnen, in<br />
Schleswig-Holstein konnten hingegen in beiden Gebieten positive Veränderungen realisiert werden.<br />
Somit verliefen die außerlandwirtschaftlichen Anpassungsreaktionen sehr unterschiedlich.<br />
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Einflussfaktoren auf den landwirtschaftlichen Gewinn und das<br />
außerlandwirtschaftliche Einkommen ist ein Vergleich mit den Referenzregionen hinsichtlich der Wirkung<br />
der Ausgleichszulage nur eingeschränkt möglich. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass in<br />
Niedersachsen die Mittel für die Ausgleichszulage in Form der Investitionsförderung zu einem nicht zu<br />
quantifizierenden Anteil weiterhin in die benachteiligten Gebiete des Landes fließen.<br />
Der Einkommensabstand zum nicht benachteiligten Gebiet wird im Fall Baden-Württembergs durch<br />
die Ausgleichszulage nicht ausgeglichen. Aufgrund der bestehenden Einkommensunterschiede in den<br />
Gebietskategorien Baden-Württembergs ist die Zahlung der Ausgleichszulage tendenziell hier zielkonformer<br />
als es die Zahlung für die benachteiligten Gebiete der Referenzregionen wäre. Hieraus lässt<br />
sich unter Vorsicht ableiten, dass die Referenzländer zu Recht die Ausgleichszulage abgeschafft bzw.<br />
stark reduziert haben.<br />
1 Für die Betriebe in Baden-Württemberg muss an dieser Stelle der um die AZ bereinigte Gewinn herangezogen werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
120 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Tabelle 5.8:<br />
Vergleich ausgewählter Indikatoren zur Einkommenslage von erweiterten<br />
Futterbaubetrieben des Testbetriebsnetzes in nicht benachteiligten Gebieten<br />
und benachteiligten Gebieten ohne bzw. mit Ausgleichszulage für die Bundesländer<br />
Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Baden-Württemberg<br />
Niedersachsen Schleswig-Holstein 1) Baden-Württemberg<br />
nicht benacht. nicht benacht. nicht benacht.<br />
benacht. Gebiet benacht. Gebiet benacht. Gebiet<br />
Gebiet ohne AZ Gebiet ohne AZ Gebiet mit AZ<br />
Einkommensvergleich<br />
Gewinn je ha LF (00/01) €/ha 602,0 545,0 631,0 604,0 636,0 575,0<br />
Gewinn je ha LF (03/04) €/ha 387,0 335,0 488,0 510,0 570,0 519,0<br />
Gewinn je ha LF (03/04) 2) €/ha 380,0 335,0 514,0 510,0 542,0 519,0<br />
Veränd. des Gewinns je ha LF (00/01-03/04) % -35,7 -38,5 -22,7 -15,6 -10,4 -9,7<br />
Veränd. des um die AZ ber. Gewinns je ha LF (00/01-03/04) % -35,7 -38,5 -22,7 -15,6 -10,4 -31,0<br />
Veränd. des außerlandw. Einkommens (00/01-03/04) % -6,4 -21,7 38,2 67,4 -3,0 8,1<br />
1) Bei Schleswig-Holstein wird die Gruppe des Betriebsbereichs <strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt verwendet.<br />
2) Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten mit LVZ-Beschränkung LVZ
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 121<br />
werden, weil verschiedene Faktoren Einfluss darauf haben. Für eine detaillierte Herausarbeitung dieser<br />
Ursachen würde es deshalb der einzelbetrieblichen Analyse bedürfen. Ein vollständiger Ausschluss<br />
von Überkompensation, wie er letztendlich nur durch eine am betrieblichen Einzelfall orientierte<br />
Förderung möglich wäre, ist nur durch einen enorm hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. In<br />
Baden-Württemberg wird zur effizienteren Mittelverteilung eine Prosperitätsgrenze eingesetzt. Dies<br />
führt zwar letztendlich zu einer besseren Erreichung des Einkommensziels der Ausgleichszulage,<br />
kann jedoch zu einer Verletzung weiterer Ziele, wie der Offenhaltung der Landschaft, führen.<br />
Validierung der Ergebnisse<br />
Die Ergebnisse der Förderdaten von Baden-Württemberg zeigen, dass der durchschnittliche, ausgleichszulagengeförderte<br />
baden-württembergische Betrieb 2 092 € Ausgleichszulage erhielt. Aus den<br />
Daten der Stichprobe der Testbetriebe ergibt sich eine deutlich höhere durchschnittliche Ausgleichszulage<br />
von 3 251 €. Auch die Werte je Hektar LF weichen ab. So ergibt die Auswertung der Förderstatistik<br />
eine Prämie von 87 € je ha LF, die Betriebe der Stichprobe erreichen lediglich 67 € je ha (vgl. MB-<br />
Tabelle 16). Dies lässt die Vermutung zu, dass in der vorliegenden Untersuchung vorwiegend größere<br />
Betriebe mit einer überdurchschnittlichen LVZ berücksichtigt sind. Da die Auswertung der LVZ-Klassen<br />
gezeigt hat, dass Betriebe mit einer höheren LVZ bessere Ergebnisse erzielen, ist die Wirkung der<br />
Ausgleichszulage in der Realität vermutlich geringer. In diesem Zusammenhang kann auch festgestellt<br />
werden, dass der Anteil der Betriebe im benachteiligten Gebiet, bei denen keine Einkommensdifferenz<br />
zu Betrieben außerhalb des benachteiligten Gebietes auftritt, in Wirklichkeit geringer sein kann.<br />
5.6.2 Frage V.2 – Beitrag der Ausgleichszulage zur dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher<br />
Flächen<br />
Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren<br />
Ergebnis<br />
V.2: In welchem Umfang haben die Ausgleichszahlungen zur dauerhaften Nutzung<br />
landwirtschaftlicher Flächen beigetragen?<br />
V.2-1<br />
V.2-1.1<br />
Fortsetzung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen<br />
Änderung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LF) in benachteiligten<br />
Gebieten (in ha und in %)<br />
2003/1999:<br />
-14 708 ha, das entspricht<br />
-1,7 %<br />
davon im Berggebiet: –<br />
3 295 ha = -2,9 %<br />
Es ist ein erklärtes Ziel der Ausgleichszulage, den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung<br />
zu gewährleisten und damit zum Ziel V.3 Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />
Raum beizutragen. Das V.2-Ziel der Förderung gilt gemäß EU-Bewertungsindikator als erreicht,<br />
wenn die Verringerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) im benachteiligten Gebiet geringer ist<br />
als die Verringerung der LN in einem Vergleichsgebiet. Als Vergleichsgebiet wurden in der Halbzeitbewertung<br />
die nicht benachteiligten Gebiete definiert. Zum anderen werden aber auch Gebiete herangezogen,<br />
die ihren Status als benachteiligtes Gebiet verloren haben. Für Deutschland werden für letztere<br />
Vergleiche zwischen Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen angestellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
122 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Das Land Baden-Württemberg misst den Zielen Aufrechterhaltung und Sicherung der Landbewirtschaftung<br />
und Gewährleistung des Fortbestandes der landwirtschaftlichen Bodennutzung große Bedeutung<br />
(+++) bei. Die Entwicklung der Landbewirtschaftung soll in den benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Gebieten ungefähr parallel verlaufen. Als Indikatoren werden neben der Änderung der<br />
Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe u.a. die prozentuale Änderung der LF, AF und des Grünlandes<br />
genannt.<br />
Anders als durch die EU-Kommission vorgeschlagen, wird für die Bewertung nicht die LN (landwirtschaftliche<br />
Nutzfläche) als Indikator herangezogen, sondern die LF (landwirtschaftliche Fläche). Diese<br />
Kennzahl enthält kein Öd- und Unland und auch keine Hofflächen und bildet somit die tatsächliche<br />
Flächenentwicklung besser ab. Um Flächen, deren Aufgabe auf zu niedrige Einkommen zurückzuführen<br />
ist, von denen separieren zu können, die einer rentableren Nutzung zugeführt wurden, werden<br />
behelfsweise zusätzlich Informationen aus der allgemeinen Flächenstatistik herangezogen.<br />
Um neben der Beantwortung der EU-Bewertungsfrage auch den landesspezifischen Zielausprägungen<br />
Baden-Württembergs genügend Raum zu geben, erfolgt die Beantwortung auf einem Set von<br />
Indikatoren, bestehend aus der Entwicklung der LF 1 , des Anteils der Dauergrünlandfläche, des Nebenerwerbsanteils<br />
sowie der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei wird nach verschiedenen<br />
Betriebsgruppen (Betriebe insgesamt und Futterbaubetriebe) differenziert, und es werden Unterschiede<br />
in benachteiligten Agrarzonen im Vergleich zu den Berggebieten soweit wie möglich herausgearbeitet.<br />
Grundlage ist die für 1999 und 2003 durchgeführte Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />
2 . Detaillierte Auswertungen dieser Sonderauswertung mit weiteren Aspekten zur Veränderung<br />
der Flächennutzung ggf. ergänzt um betriebsgruppendifferenzierte Auswertungen der Testbetriebsdaten<br />
bleiben jedoch der Ex-post-Bewertung vorbehalten.<br />
Ein Vergleich der LF Baden-Württembergs für den gesamten Betriebsbereich <strong>Landwirtschaft</strong> zwischen<br />
1999 und 2003 zeigt, dass diese im benachteiligten Gebiet um 1,7 % abgenommen hat, im nicht benachteiligten<br />
Gebiet dagegen lediglich um 0,9 %. Im Landesdurchschnitt ist ein Rückgang bei der LF<br />
um 1,4 % zu verzeichnen (vgl. MB-Tabelle 4). In den Berggebieten ist der Rückgang mit 2,9 % besonders<br />
deutlich.<br />
Die Anzahl der Betriebe hat im betrachteten Zeitraum in Baden-Württemberg insgesamt zwischen<br />
12 % (im nicht benachteiligten Gebiet) und 14 % (im benachteiligten Gebiet) abgenommen. Entgegen<br />
dieser Entwicklung nahm, mit Ausnahme des Berggebietes, die Zahl der Futterbaubetriebe zu; besonders<br />
deutlich ist die Zunahme in den nicht benachteiligten Gebieten (6,5 %). Innerhalb der Futterbaubetriebe<br />
ist vor allem der Anteil der Mast- und Aufzuchtbetriebe gestiegen, wohingegen sich die Bedeutung<br />
der Milchviehbetriebe verringert hat.<br />
Die Abnahme der LF hat sich vor allem in den benachteiligten Gebieten auf Kosten des Dauergrünlandes<br />
vollzogen. Während in den nicht benachteiligten Gebieten der Anteil des Dauergrünlandes an<br />
dem Flächenverlust der LF nur ca. 10 % ausmacht, liegt dieser Anteil in den benachteiligten Gebieten<br />
1 Zur Verwendung der LF vgl. Halbzeitbericht.<br />
2 Bei der Agrarstrukturerhebung erfolgt die Anwendung des so genannten „Betriebssitzprinzips“, d.h. dass die Flächen<br />
eines Betriebes dem Gebiet zugeschlagen werden, in der sich der Sitz des Betriebes befindet. Diese Vorgehensweise<br />
führt im Vergleich zum sogenannten „Belegenheitsprinzips“ zu einer geringeren Trennschärfe der Gebietskategorien.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 123<br />
bei über 50 %, in den Berggebieten sogar bei 61 %. Dies wirkt sich auch insgesamt auf den Dauergrünlandanteil<br />
aus. Zwischen den beiden Beobachtungszeitpunkten hat sich in den benachteiligten<br />
Gebieten der Dauergrünlandanteil um 1,9 % und im Berggebiet um 2,2 % reduziert und liegt jetzt bei<br />
51 % bzw. 82 %. Im nicht benachteiligten Gebiet liegt der Dauergrünlandanteil erwartungsgemäß<br />
insgesamt mit 23 % deutlich niedriger, hier schlägt der Flächenverlust kaum zu Buche.<br />
Der Verlust der LF hat mit hoher Wahrscheinlichkeit seine Ursache u.a. auch in der rentableren außerlandwirtschaftlichen<br />
Nutzung als Siedlungs- und Verkehrsflächen bzw. in der durch Aufforstungsprogramme<br />
initiierten Ausdehnung der Waldfläche. Die regionalstatistischen Daten von 1996 und 2000<br />
zeigen für Baden-Württemberg eine Ausdehnung des Waldflächenanteils in benachteiligten Landkreisen<br />
um 0,2 %, in nicht benachteiligten Landkreisen von 0,1 %. Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />
hat sowohl in benachteiligten als auch nicht benachteiligten Landkreisen um jeweils 0,5 %<br />
zugenommen (vgl. MB-Tabelle 4). Dies deutet darauf hin, dass der Verlust der landwirtschaftlichen<br />
Fläche teilweise auch auf Faktoren zurückgeführt werden kann, die außerhalb des Einflussbereichs<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> liegen.<br />
Um einige Hinweise zur Aufgabe landwirtschaftlicher Flächen in Abhängigkeit von der Einkommenskapazität<br />
der Betriebe zu bekommen, wird die Veränderung der Fläche der Betriebe in den jeweiligen<br />
wirtschaftlichen Größenklassen gemäß der Europäischen Größeneinheiten (EGE 1 ) untersucht. Diese<br />
Analyse macht deutlich, dass sowohl im benachteiligten, als auch im nicht benachteiligten Gebiet vor<br />
allem sehr große Betriebe mit EGE über 100 an Flächen gewonnen haben. Etwas anders stellt sich<br />
die Situation bei den Futterbaubetrieben dar. Hier können im nicht benachteiligten Gebiet auch die<br />
sehr kleinen Betriebe mit EGE bis 16 einen Flächenzuwachs verzeichnen. Insgesamt scheint die<br />
Wachstumsschwelle bei den Betrieben in benachteiligten Gebieten etwas niedriger zu liegen. Bei den<br />
Betrieben im Berggebiet ist zu beachten, dass diese etwas stärker gewachsen sind.<br />
Bestimmte Entwicklungen bei Fortführung der landwirtschaftlichen Flächennutzung dürften auch von<br />
dem Anteil und der Entwicklung der Nebenerwerbslandwirtschaft abhängen. Der Nebenerwerbsanteil<br />
hat sowohl im benachteiligten Gebiet als auch außerhalb abgenommen. Die Anzahl der NE-Betriebe<br />
hat sich deutlich reduziert. Insgesamt ist der Anteil der NE-Betriebe im Berggebiet mit 72 % am höchsten,<br />
gefolgt von den benachteiligten Gebieten insgesamt mit 64 %. In den nicht benachteiligten Gebieten<br />
liegt der Anteil mit 56 % etwas niedriger. Ein Zusammenhang zwischen dem Brachfallen und dem<br />
Anteil an Nebenerwerbsbetrieben konnte auf dem Beraterworkshop nicht eindeutig geklärt werden. Es<br />
wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ein hoher Nebenerwerbsanteil problematisch ist, wenn kein<br />
Haupterwerbsbetrieb da ist, der die Flächen aufnehmen könnte und die eigene Nachfolge nicht gewährleistet<br />
werden kann, weil z.B. die jüngere Generation aus Mangel an außerlandwirtschaftlichen<br />
Alternativen die Region verlässt. Die Bedeutung der Nebenerwerbsbetriebe für die Offenhaltung der<br />
Landschaft besteht vor allem darin, dass es nach Auffassung der Berater besonders die NE-Betriebe<br />
sind, die tendenziell schwer zu bearbeitende Flächen (Ecken und Spitzen) bewirtschaften, die ansonsten<br />
aufgegeben würden.<br />
Hinsichtlich des die Größe der Betriebe betreffenden Strukturwandels kann man anhand der vorliegenden<br />
Daten feststellen, dass die durchschnittliche Betriebsgröße in Baden-Württemberg in allen<br />
Gebieten um ca. 2-3 ha zugenommen hat. Insgesamt sind die Betriebe in den benachteiligten Gebieten<br />
mit 23 ha gegenüber 21 ha im nicht benachteiligten Gebiet etwas größer. Im Futterbau ist die Situ-<br />
1 1 EGE = 1 200 Euro StDB.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
124 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
ation ähnlich. Jedoch sind hier die Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet mit 26 ha (1999) bzw.<br />
30 ha (2003) größer als die Betriebe in den benachteiligten Gebieten mit 21 ha (1999) bzw. 23 ha<br />
(2003). Im Berggebiet sind die Betriebe noch etwas kleiner. Hier fällt der Flächenzuwachs von 17 ha<br />
auf 18 ha auch besonders gering aus und dies trotz der hohen Abnahme der LF insgesamt. Dies<br />
könnte ein Hinweis für ein verstärktes Brachfallen in Berggebieten sein. Auf dem Beraterworkshop<br />
wurden diese Ergebnisse bestätigt. Vor allem im Berggebiet ist der Strukturwandel gering. Dies liegt<br />
aber nicht nur in einer strukturkonservierenden Wirkung der Förderung, sondern auch an den strukturellen<br />
Besonderheiten der Betriebe.<br />
Der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung hängt in nicht unwesentlichem Maße auch<br />
von der Hofnachfolge ab. Es kann angenommen werden, dass in Gebieten, in denen die Betriebe<br />
nicht weitergeführt bzw. die Flächen nicht in vollem Umfang von anderen Betriebsleitern übernommen<br />
werden, ein verstärktes Aufforsten oder Brachfallen der landwirtschaftlichen Flächen einsetzen wird.<br />
Insgesamt lässt sich feststellen, dass in allen Gebieten mehr als die Hälfte der Betriebsinhaber von<br />
Einzelunternehmen älter als 45 Jahre ist. Der Anteil derer, die einen sicheren Hofnachfolger haben,<br />
liegt im nicht benachteiligten Gebiet mit 37 % deutlich höher als im benachteiligten Gebiet mit 27 %.<br />
Bei den Futterbaubetrieben ist der Anteil mit ca. 30 % in den benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Gebieten etwa gleich. Dies deutet insgesamt darauf hin, dass in den nächsten Jahren mit größeren<br />
Veränderungen in der Agrarstruktur Baden-Württembergs zu rechnen ist. Auf dem Beraterworkshop<br />
wurden diese Ergebnisse bestätigt. Es gebe eine Reihe von Betrieben mit 20-25 ha, deren Betriebsinhaber<br />
alle zum gleichen Zeitpunkt aufhören wollen und deren Betriebe oft zu klein strukturiert sind, um<br />
von verbleibenden Betrieben aufgenommen zu werden.<br />
Für die Abschätzung eines erhöhten Bracherisikos wurde bereits in der Halbzeitbewertung zusätzlich<br />
der Pachtpreis als möglicher Hilfsindikator herangezogen. Höhe und Entwicklung des Pachtpreises in<br />
Relation zur Ausgleichszulage sollen hierzu Hinweise liefern. Entsprechend der theoretischen Überlegung<br />
dürfte bei hohen Pachtpreisen die Gefahr des Brachfallens gering sein, während niedrige Pachtpreise<br />
etwa auf Niveau der Ausgleichszulagenhöhe auf ein erhöhtes Bracherisiko hinweisen würden.<br />
Für die LF in Baden-Württemberg liegen Pachtpreise aus den Daten der Agrarstrukturerhebung 1999<br />
sowie den buchführenden Daten der Testbetriebe für 2000/01 und 2003/04 vor. Die in der Agrarstrukturerhebung<br />
ausgewiesenen Pachtpreise im benachteiligten Gebiet liegen für das Jahr 1999 bei<br />
durchschnittlich ca. 140 €/ha. Im nicht benachteiligten Gebiet liegt der Durchschnittswert deutlich höher<br />
bei ca. 205 €/ha LF. Demgegenüber ist der Pachtpreis in den Berggebieten mit ca. 70 €/ha LF<br />
relativ gering. Bei den Futterbaubetrieben liegen die Pachtpreise in allen Gruppen niedriger. Die Ergebnisse<br />
der Testbetriebe liegen für das benachteiligte Gebiet bei 166 €/ha LF, für das nicht benachteiligte<br />
Gebiet bei 200 €/ha LF. Entwicklungstendenzen für Pachtpreise sind nur bedingt ableitbar, weil<br />
Pachtverträge oft über eine Laufzeit von 8 bis 10 Jahre und mehr abgeschlossen werden. Die Entwicklung<br />
der Pachtpreise aus den Testbetriebsdaten 2000/01 und 2003/04 zeigt jedoch, dass der<br />
Pachtpreis in den benachteiligten Gebieten konstant geblieben und in den nicht benachteiligten Gebieten<br />
leicht zurückgegangen ist. Die durchschnittliche Höhe der Ausgleichszulage ist im gleichen Zeitraum<br />
von ca. 80 € auf ca. 90 € angestiegen. Damit lässt sich vermuten, dass laut der theoretischen<br />
Überlegungen die Gefahr des Brachfallens in den benachteiligten Gebieten insgesamt nicht zugenommen<br />
haben dürfte. Anders ist die Situation in den Berggebieten. Hier ist der Pachtpreis nur etwa<br />
halb so groß wie die Ausgleichszulage (ca. 150 € / ha LF), was womöglich auf ein deutliches Bracherisiko<br />
hindeuten könnte. Die befragten Berater sehen jedoch keinen unmittelbaren kausalen Zusammenhang<br />
zwischen dem Pachtpreis, der Ausgleichszulagenhöhe und dem Brachfallen. Vielmehr gibt<br />
es in bestimmten Regionen, vor allem im Berggebiet, auch Flächen, die aus verschiedenen Gründen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 125<br />
auch ohne Pachtpreis bewirtschaftet (verpachtet) werden. Daher kann es in Baden-Württemberg Regionen<br />
mit Bracherisiko geben, die durch die zugrundeliegenden Durchschnittbetrachtungen nicht<br />
identifiziert werden können. Im Beraterworkshop wurde festgestellt, dass Bracheprobleme in Teilbereichen<br />
vorhanden sind. Es handelt sich dabei vor allem um schwierig zu bearbeitende Flächen und<br />
Steilhänge. Teilweise wird schleichendes Brachfallen auch durch einen zu geringen Viehbesatz unterstützt,<br />
sodass die natürliche Sukzession hier nur noch ein Frage der Zeit ist.<br />
Neben der Ausgleichszulage gibt es weitere von der EU vorgeschlagene exogene Faktoren, die sich<br />
auf die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung auswirken und in die Analyse einbezogen<br />
werden können. So ist der Anteil der um die Ausgleichszulage bereinigten Transferzahlungen 1 am<br />
Gewinn aller Futterbaubetriebe gemäß den Daten der Testbetriebsauswertungen insgesamt recht<br />
hoch mit ca.70 % im benachteiligten Gebiet und mit 72 % im nicht benachteiligten Gebiet. Dies zeigt,<br />
dass der alleinige Einfluss der Ausgleichszulage auf die Weiterbewirtschaftung relativ gering ist. Auch<br />
für die anderen untersuchten Betriebsgruppen lassen sich ähnliche Ergebnisse feststellen.<br />
Um in einem Soll-Ist-Vergleich abschätzen zu können, wie sich die Agrarstruktur in Baden-<br />
Württemberg entwickelt hätte, wenn es die Ausgleichszulage nicht gegeben hätte oder nicht mehr<br />
geben würde, bedient sich der Evaluator einer Hilfsreferenzgröße. Die EU schlägt einen Vergleich mit<br />
einem Gebiet vor, welches seine Förderung verloren hat. Da es in Baden-Württemberg keine benachteiligten<br />
Gebiete gibt, in denen die Ausgleichszulage ausgesetzt wurde, wird als secondbest-Lösung<br />
auf die Situation in ehemals geförderten benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Schleswig-<br />
Holstein (in diesem Fall Benachteiligte Agrarzone) Bezug genommen (Mit-Ohne-Vergleich innerhalb<br />
benachteiligter Gebiete). Dabei beschränkt sich die Interpretation auf einige wenige ausgewählte Indikatoren,<br />
wobei die Übertragung der Ergebnisse u. a. aufgrund der unterschiedlichen Agrarstruktur und<br />
Faktorausstattung in den jeweiligen Bundesländern nur mit gewissen Einschränkungen möglich ist.<br />
Tabelle 5.9:<br />
Ausgewählte Indikatoren der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />
in nicht benachteiligten Gebieten und benachteiligten Gebieten ohne Ausgleichszulage<br />
für die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein<br />
im Vergleich zu Baden-Württemberg<br />
Niedersachsen Schleswig-Holstein Baden-Württemberg<br />
nicht benacht. nicht benacht. nicht benacht.<br />
benacht. Gebiet benacht. Agrar- benacht. Gebiet<br />
Gebiet Gebiet zone Gebiet<br />
Vergleich der Agrarstruktur 1)<br />
LF je Betrieb (99) ha 47,4 36,5 53,1 45,6 18,4 20,3<br />
LF je Betrieb (03) ha 53,1 41,0 56,3 48,3 20,7 23,3<br />
Veränd. LF (99/03) % -1,5 -1,7 -1,1 -2,0 -0,9 -1,7<br />
GV/100 ha LF (99) GV 78,6 146,9 85,9 159,7 74,3 93,1<br />
GV/100 ha LF (03) GV 76,5 147,3 82,0 156,3 68,6 88,5<br />
Veränd. der NE-Betriebe (99/03) % -15,8 -14,0 -1,4 0,2 -16,3 -17,9<br />
Veränd. der AKE (99/03) % 0,4 1,3 -5,9 -7,0 -10,3 -11,9<br />
1) Ldw. Betriebe insgesamt (L) aus Sonderauswertung der Agrarstatistik.<br />
Quelle: Eigene Ermittlung anhand der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung 1999 und 2003.<br />
1 Alle produktions-, aufwands- und betriebsbezogenen Ausgleichszahlungen sowie Zulagen und Zuschüsse.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
126 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Bezüglich der Flächenausstattung zeigen die Ergebnisse in Tabelle 5.9, dass die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe in Niedersachsen und Schleswig-Holstein jeweils im Verhältnis zu den Betrieben in Baden-<br />
Württemberg deutlich größer sind 1 . Während jedoch in Baden-Württemberg die Betriebe in den benachteiligten<br />
Gebieten größer sind, als in den nicht benachteiligten Gebieten, ist dies in Schleswig-<br />
Holstein und Niedersachsen umgekehrt. Gleich ist in allen Ländern jedoch, dass die durchschnittliche<br />
LF je Betrieb zwischen 6 % und 15 % zugenommen hat, die prozentuale Zunahme ist dabei in Baden-<br />
Württemberg besonders deutlich. Dabei ist bemerkenswert, dass sich nicht nur in Baden-<br />
Württemberg, sondern auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein der Unterschied in der Betriebsgröße<br />
zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten vergrößert hat. Der<br />
Wegfall der Ausgleichszulage mit seiner vielfach unterstellten strukturkonservierenden Wirkung hat<br />
somit nicht dazu beigetragen, dass sich die Betriebsgrößenunterschiede zwischen benachteiligten und<br />
nicht benachteiligten Gebieten verkleinert haben. Demzufolge deuten die Ergebnisse des Vergleichs<br />
zwischen Niedersachsen/Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg darauf hin, dass der strukturkonservierende<br />
Effekt der Ausgleichszulage vermutlich geringer ist als häufig behauptet. Zumindest in<br />
Baden-Württemberg sind die Betriebe in den benachteiligten Gebieten ca. 3 ha gewachsen, während<br />
die Betriebe in den nicht benachteiligten Gebieten nur 2,3 ha gewachsen sind. In den Berggebieten<br />
fiel hingegen das Wachstum mit 1,7 ha deutlich geringer aus (vgl. MB-Tabelle 1).<br />
Hinsichtlich der LF-Entwicklung insgesamt ist festzuhalten, dass in allen Ländern und entsprechenden<br />
Gebieten ein Rückgang der LF zwischen 1999 und 2003 zu beobachten ist und der Flächenrückgang<br />
in den benachteiligten Gebieten deutlich stärker verlief. Dabei ist in Baden-Württemberg jedoch der<br />
Unterschied zwischen den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten besonders deutlich, d.h.<br />
ohne die Ausgleichszulage wäre der Rückgang in den benachteiligten Gebieten vermutlich noch drastischer<br />
verlaufen.<br />
Der Viehbesatz ist in allen drei Ländern zurückgegangen mit Ausnahme eines leichten Anstiegs in den<br />
benachteiligten Gebieten Niedersachsens. Insgesamt ist die Viehdichte in Baden-Württemberg jedoch<br />
geringer, als in den Vergleichsländern. Die Unterschiede zwischen den benachteiligten und den nicht<br />
benachteiligten Gebieten sind weniger ausgeprägt. Grundsätzlich ist die Viehdichte in den benachteiligten<br />
Gebieten höher als in den nicht benachteiligten Gebieten. Zwischen 1999 und 2003 haben sich<br />
hinsichtlich der Viehdichte insgesamt keine gravierenden Änderungen ergeben.<br />
Uneinheitlich ist die Entwicklung der Nebenerwerbsbetriebe in den untersuchten Ländern. Während in<br />
Niedersachsen und Baden-Württemberg die Nebenerwerbsbetriebe sehr deutlich abgenommen haben<br />
(ca. 16 %), fiel die Abnahme in Schleswig-Holstein wesentlich geringer aus (1,4 %). Im benachteiligten<br />
Gebiet kam es hier sogar zu einem leichten Zuwachs von 0,2 %.<br />
Auch hinsichtlich der AKE ergibt sich ein relativ uneinheitliches Bild. Während in Schleswig-Holstein<br />
und Baden-Württemberg die AKE deutlich bzw. sehr deutlich abnehmen und dabei die Abnahme in<br />
den benachteiligten Gebieten besonders stark ausfällt, nehmen die AKE in Niedersachsen leicht zu<br />
und dies im benachteiligten Gebiet noch ausgeprägter (1,3 %), welches mit den Viehaufstockungen<br />
zusammenhängen dürfte.<br />
1 Einem später folgenden ausführlichen Bericht für Niedersachsen können weitere vergleichende Indikatoren entnommen<br />
werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 127<br />
Grundsätzlich ist es schwierig aufgrund der bereits angesprochenen agrarstrukturellen Unterschiede<br />
sowie der historisch unterschiedlichen Agrarförderung Baden-Württemberg mit den Referenzregionen<br />
Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu vergleichen. Ein Wegfall der Ausgleichszulage kann in Baden-Württemberg<br />
aufgrund der dargestellten Unterschiede stärkere Wirkungen auslösen, als in Niedersachsen<br />
und Schleswig-Holstein. Außerdem wurde in diesen Ländern auch nicht die unmittelbare<br />
Veränderung nach dem Wegfall der Zahlung dargestellt, sodass kurzfristig auch stärkere Auswirkungen<br />
möglich gewesen wären. Die Einschätzungen der Berater aus Niedersachsen/Schleswig-Holstein<br />
und Baden-Württemberg waren in Bezug auf die Wirkungen der Ausgleichszulage auf den Strukturwandel<br />
sehr unterschiedlich. Während die Berater aus Baden-Württemberg der Ausgleichszulage eher<br />
einen bedeutenden Einfluss auf den Strukturwandel zuschreiben, waren die Berater aus den Referenzregionen<br />
eher zurückhaltend und meinten, dass der Wegfall der Ausgleichszulage, welcher teilweise<br />
auch zu einer Umschichtung in andere Maßnahmen führte, zu keinem generell spürbaren beschleunigten<br />
Strukturwandel führte. Dennoch stellt sich die berechtigte Frage, ob der Strukturwandel<br />
nicht insgesamt eine negativere Entwicklung genommen hätte, wenn es die Ausgleichszulage in Baden-Württemberg<br />
nicht gegeben hätte. Diese Frage lässt sich allerdings mit diesem beschriebenen<br />
Mit-Ohne-Vergleich nicht eindeutig beantworten.<br />
FAZIT: Den Ergebnissen zum Bewertungsindikator folgend, konnte in Baden-Württemberg das Ziel,<br />
dass die Entwicklung der Landbewirtschaftung in den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten<br />
ungefähr ähnlich verlaufen sollte, zumindest hinsichtlich der LF insgesamt erfüllt werden. Lediglich<br />
im Berggebiet verläuft der Rückgang der LF doch deutlich stärker, als in den nicht benachteiligten<br />
Gebieten. Darüber hinaus muss einschränkend festgestellt werden, dass der Rückgang der LF in den<br />
benachteiligten Gebieten überproportional auf Kosten des Grünlandes erfolgt. Die Auswirkungen auf<br />
den Dauergrünlandanteil insgesamt sind jedoch eher gering.<br />
Der Beitrag der Ausgleichszulage auf den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung kann<br />
jedoch anhand der vorliegenden Daten nicht hinreichend abgeschätzt werden, nicht zuletzt weil ein<br />
echter Mit-Ohne-Vergleich nicht durchgeführt werden konnte. Strukturkonservierende Effekte der Ausgleichszulage<br />
sind möglich, lassen sich aber nicht präzise quantifizieren. Es kann lediglich vermutet<br />
werden, dass der Rückgang an LF im benachteiligten Gebiet ohne die Ausgleichszulage noch größer<br />
ausfallen würde. Die eingeschränkte Aussagekraft hat neben allen Schwierigkeiten der korrekten statistischen<br />
Erfassung ihre Ursache auch in der Wirkungsbeeinflussung durch andere agrarpolitische<br />
Maßnahmen. Neben der Ausgleichszulage können wie gezeigt auch andere Faktoren/Transferzahlungen<br />
einen Beitrag geleistet haben, die Flächen in der Bewirtschaftung zu halten.<br />
Ein deutlicher Hinweis darauf, wie schwierig es ist Nettoeffekte der Ausgleichszulage abzuschätzen.<br />
Für die Abschätzung des quantitativen Umfangs der tatsächlichen und potenziellen Brachefläche ist<br />
das verfügbare Datenmaterial unzureichend, da in der großräumigen Durchschnittsbetrachtung die<br />
kleinräumig vorhandene Brachegefahr negiert wird. Aus den Beraterworkshops wurde jedoch deutlich,<br />
dass in Teilbereichen, vor allem an Steilhängen und in schwer zu bearbeitenden Flächen, ein Bracheproblem<br />
besteht. Hier kommen teilweise bereits landschaftspflegerische Maßnahmen zum Einsatz.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
128 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
5.6.3 Frage V.3 – Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur<br />
im ländlichen Raum<br />
Bewertungskriterium / Bewertungsindikatoren beantwortet (X) /<br />
V.3: In welchem Umfang hat die Ausgleichszulage zur Erhaltung einer<br />
lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum beigetragen?<br />
nicht beantwortet (--)<br />
V.3-1<br />
V.3-2<br />
V.3-1.1<br />
V.3-2.1<br />
Die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist für die<br />
Erhaltung einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />
Raum von entscheidender Bedeutung<br />
Erzielung eines angemessenen Lebensstandards für Landwirte<br />
Hinweise liefern auf eine dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher<br />
Flächen als entscheidender Faktor für die Erhaltung einer<br />
lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum (Beschreibung).<br />
Verhältnis von {„Familienbetriebseinkommen“ + nicht landwirtschaftlichem<br />
Einkommen des Betriebsinhabers und/oder des<br />
Ehegatten} zu {dem durchschnittlichen Einkommen von Familien<br />
verwandter außerlandwirtschaftlicher Sektoren}<br />
X<br />
X<br />
Hinweise aus Frage-V.2<br />
und Beraterworkshop<br />
Verhältnis des verfügbaren<br />
Einkommens der landwirtschaftl.<br />
Unternehmerfamilie<br />
zum durchschnittl. verfügbaren<br />
Einkommen der privaten Haushalte:<br />
1,6 : 1<br />
Tendenzen bei anderen Einkommensgrößen<br />
umgekehrt<br />
Das Ziel Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum stellt ein hochwertiges<br />
gesellschaftliches Ziel dar, welches im Kontext der Interventionslogik der Ausgleichszulage durch die<br />
Synthese der Ziele Aufrechterhaltung einer landwirtschaftlichen Bevölkerung, Fortführung der Flächenbewirtschaftung<br />
und angemessener Lebensstandard für Landwirte zu erreichen ist. Der Komplexität<br />
der Zielsetzung folgend stützt sich die Bewertung des Beitrags der Ausgleichszulage zum einen<br />
auf Ergebnisse der Fragen V.2 und V.1, zum anderen auf weitere quantitative Indikatoren sowie qualitative,<br />
beschreibende Analysen. Die besondere Schwierigkeit der Zielerreichung und deren Überprüfung<br />
liegt mitunter darin, dass das Ziel bereits auf Maßnahmenebene zu untersuchen ist, obwohl es<br />
zugleich ein übergeordnetes Ziel der Politik für den ländlichen Raum darstellt und die Zielerreichung<br />
von weiteren Maßnahmen und Einflussgrößen determiniert wird. Der erste Teil der Frage V.3 gilt als<br />
beantwortet, wenn klare Hinweise darauf geliefert werden können, dass die dauerhafte Flächennutzung<br />
den Erhalt der lebensfähigen Gemeinschaft im ländlichen Raum beeinflusst. Der angemessene<br />
Lebensstandard von Landwirten als weiteres Bewertungskriterium gilt als erreicht, wenn deren Einkommen<br />
einen bestimmten Anteil des durchschnittlichen Einkommens von Familien in verwandten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 129<br />
Sektoren erreicht. Da dieser Anteil nicht quantifiziert ist, erfolgt eine Zielüberprüfung im Querschnittsvergleich<br />
über adäquate Bewertungs- und Kontextindikatoren. 1<br />
In der Zielanalyse für Baden-Württemberg wurden die Ziele Erhaltung einer lebensfähigen Gemeinschaft<br />
im ländlichen Raum und der Erhalt des ländlichen Lebensraums aus Gesellschaft und Landschaft<br />
als regionalspezifische Varianten des Ziels Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im<br />
ländlichen Raum ermittelt. Die Ziele wurden als wichtig (++) bzw. sehr wichtig (+++) beurteilt. Als<br />
Kenngröße wurde unter anderem die Entwicklung der Betriebszahlen in den benachteiligten und nicht<br />
benachteiligten Gebieten genannt. Hier soll die Entwicklung in beiden Gebietsarten ähnlich verlaufen.<br />
Andere genannte Kenngrößen beziehen sich auf die Bewertungsfragen V.1 und V2. Da diese Indikatoren<br />
bereits größtenteils im Zusammenhang mit diesen Bewertungsfragen abgebildet wurden, wird im<br />
Weiteren vor allem auf die von der EU-geforderten Indikatoren eingegangen.<br />
Eine Analyse und Abschätzung der kausalen Wirkungen der Ausgleichszulage auf den Erhalt einer<br />
lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum stellt sich als besonders schwierig dar. Der<br />
von der EU vorgeschlagene Methodenmix aus Indikatoren, „beschreibender“ Beweisführung und Kontextindikatoren<br />
wird der Beantwortung der komplexen Bewertungsfrage und einer Separierung von<br />
Nettoeffekten nur bedingt gerecht und soll daher in der Aktualisierung der Halbzeitbewertung durch<br />
qualitative Aussagen aus dem Beraterworkshop unterlegt werden. Durch das Vorliegen von Daten<br />
zweier Zeitpunkte können erste Veränderungen für drei bis vier Jahre dargestellt werden. Betriebliche<br />
und regionale Differenzierungen dagegen werden nur in begrenztem Umfang vorgenommen.<br />
Nach den vorliegenden Ergebnissen der Bewertungsfrage V.2 scheint es keine signifikanten Hinweise<br />
auf eine großräumige Veränderung in der dauerhaften Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den<br />
benachteiligten Gebieten von Baden-Württemberg zu geben. Bezugnehmend auf die Interventionslogik<br />
sind es auch eher die Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben und Erwerbstätigen<br />
an sich, aber auch allgemeine wirtschaftliche, soziale und umweltrelevante Faktoren, die Einfluss auf<br />
den Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum nehmen. Die Überlagerung<br />
dieser nachfolgend zur Erklärung mit herangezogenen Effekte lässt vermuten, dass der Ausgleichszulage<br />
nur eine unterstützende, aber keine tragende Rolle bei der Zielerreichung zukommt. Grundsätzlich<br />
kann die Ausgleichszulage nur zum Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen<br />
Raum beitragen, wenn der Ausgleichszulage eine hohe Bedeutung und Wirksamkeit zukommt und die<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen im betreffenden Gebiet einen wesentlichen<br />
Anteil an der Wertschöpfung und Beschäftigung trägt. Ist dies nicht der Fall, könnten in solchen<br />
Gebieten möglicherweise andere, kosteneffizientere Maßnahmen einen größeren Beitrag zum Erhalt<br />
der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum leisten.<br />
Diesen für die Beantwortung von V.3 relevanten Aspekten soll nunmehr nachgegangen werden. Die<br />
sozioökonomische Analyse anhand der RegioStat-Daten der Beobachtungsjahre 2000 und 2002 (vgl.<br />
MB-V-Tabelle 4) zeigt, dass der Anteil der im Primärsektor Erwerbstätigen überall zurückgegangen ist.<br />
Besonders im nicht benachteiligten Gebiet wird dies sichtbar. Hier sinkt der Anteil der Erwerbstätigen<br />
um 1,4 Prozentpunkte von 5,7 % auf 4,3 %. Die Anzahl der Erwerbstätigen nimmt um 1 600 ab, was<br />
einen Rückgang von 14 % ausmacht. Teilweise scheinen die Erwerbstätigen in eine abhänge Beschäftigung<br />
überzugehen. Hier hat im gleichen Zeitraum ein Zuwachs um 600 Personen stattgefun-<br />
1 Im Vorfeld wurden bei der Festlegung der geeigneten Indikatoren Konventionen mit den Programmbewertern getroffen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
130 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
den. In den benachteiligten Gebieten hat ebenfalls ein Rückgang der Erwerbstätigen im primären Sektor<br />
stattgefunden. Dieser fiel jedoch mit 3,4 % weniger deutlich aus. Allerdings ist die Zahl der Arbeitnehmer<br />
im primären Sektor konstant geblieben. Nicht nur im Bereich des Arbeitsmarktes hat die Bedeutung<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> abgenommen. Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Primärsektors an<br />
der Bruttowertschöpfung ist sowohl in den benachteiligten als auch den nicht benachteiligten Gebieten<br />
gesunken. Wiederum fiel der Rückgang im nicht benachteiligten Gebiet mit 1,2 % wesentlich deutlicher<br />
aus als im nicht benachteiligten Gebiet (-0,6 %). Allerdings war das Ausgangsniveau im nicht<br />
benachteiligten Gebiet aus wesentlich höher. Hieraus wird deutlich, dass der landwirtschaftliche Sektor<br />
ohne Berücksichtigung des vor- und nachgelagerten Bereichs insgesamt an Bedeutung verloren<br />
hat, die Bedeutung jedoch in den benachteiligten Gebieten geringer ist. Da es sich bei den abgebildeten<br />
Daten für die benachteiligten und nicht benachteiligten Gebiete um Landkreisdaten ausgewählter<br />
ländlicher Landkreise handelt, ist der Anteil landwirtschaftlicher Größen in beiden Gebieten erwartungsgemäß<br />
höher als im Landesdurchschnitt von Baden-Württemberg.<br />
Für eine weitere Wirkungsabschätzung sollen neben den bereits in der Bewertungsfrage V.2 beschriebenen<br />
Auswirkungen des Flächen- und Betriebsrückgangs im benachteiligten Gebiet zunächst<br />
Zusammenhänge zum landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Arbeitsmarkt und auf die<br />
Einkommensunterschiede und Strukturen im ländlichen Raum beschrieben werden. In Bezug auf das<br />
von Baden-Württemberg definierte landeseigene Ziel ist anhand der Ergebnisse festzustellen, dass es<br />
in Baden-Württemberg im benachteiligten Gebiet zu einem etwas stärkeren Rückgang der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe gekommen ist als im nicht benachteiligten Gebiet. Bei den Erwerbstätigen im<br />
landwirtschaftlichen Sektor ist ebenfalls ein Rückgang zu verzeichnen, hier verlief die Entwicklung im<br />
benachteiligten Gebiet jedoch wesentlich sanfter als im nicht benachteiligten Gebiet. Anhand der Agrarstrukturerhebung<br />
der Jahre 1999 und 2003 ist bei den landwirtschaftlichen Arbeitskrafteinheiten<br />
(AKE) in den benachteiligten Gebieten ein etwas deutlicherer Rückgang im Vergleich zu den nicht<br />
benachteiligten Gebieten zu beobachten. Dies kann vermutlich mit dem stärkeren Rückgang der Betriebe<br />
begründet werden. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Datengrundlage über die Arbeitkräfte<br />
durch Änderungen in den statistischen Erhebungs- und Berechnungsmethoden Verzerrungen<br />
im Zeitvergleich beinhalten. Dennoch dürften Tendenzen eines tatsächlichen Rückgangs der<br />
landwirtschaftlichen Arbeitskräfte erkennbar sein (vgl. MB-Tabelle 1).<br />
Im Allgemeinen sind für die Fortführung landwirtschaftlicher oder die Aufnahme außerlandwirtschaftlicher<br />
Tätigkeit die absolute und relative Einkommenslage, die Einkommenserwartungen sowie das<br />
Vorhandensein von Hofnachfolgern ursächliche Bestimmungsfaktoren. Bei einer hohen Arbeitslosenquote<br />
und schlechten Erwerbschancen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> kann davon ausgegangen werden,<br />
dass die landwirtschaftliche Tätigkeit auch unter schlechteren Einkommensbedingungen länger<br />
aufrecht erhalten wird. Andererseits sichert das Vorhandensein von außerlandwirtschaftlichen Einkommensmöglichkeiten<br />
oft den Erhalt der Nebenerwerbslandwirtschaft. Tendenziell sind es eher jüngere<br />
Personen, die die <strong>Landwirtschaft</strong> verlassen (wollen). Hier spielen nach Aussagen der Berater<br />
jedoch neben Einkommensüberlegungen vor allem andere Gründe eine Rolle. Wie die Ausgleichszulage<br />
in diesem Interventionsnetz wirkt, ist aufgrund der komplexen Wirkungszusammenhänge nur<br />
schwer zu beurteilen. Sicher scheint, dass die Ausgleichszulage nicht kontraproduktiv wirkt, ob sie<br />
jedoch multiplikativ wirkt, ist schwer zu beantworten.<br />
Die Bedeutung der Landwirte für das Leben im Dorf wird entsprechend den Aussagen der Berater als<br />
wichtig und notwendig eingeschätzt, dies zeigt sich vor allem bei einer aktiven Gestaltung des Dorflebens.<br />
Als positiv für die Gesellschaft wurde es auch bewertet, wenn der Arbeitsplatz im Dorf ist und<br />
somit Erwerbspersonen vor Ort sind. Bei der Aufgabe von Betrieben geht nach Einschätzung der im<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 131<br />
Workshop befragten Berater häufig auch ein von der <strong>Landwirtschaft</strong> geleisteter Beitrag im ländlichen<br />
Raum verloren. So stellen nicht selten aktive Landwirte ihre Maschinen und ihre Arbeitskraft zur Verfügung,<br />
um kommunale Dienstleitungen für die dörfliche Gemeinschaft zu erbringen. Ferner wurde auf<br />
gesellschaftliche Leistungen der Landwirte durch ihr Engagement in Kirchen, Verbänden und Vereinen<br />
sowie bei Veranstaltungen und Festen im Dorf hingewiesen. Die Wirkung der Ausgleichszulage über<br />
den Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe auf die oben beschriebenen Effekte ist jedoch schwierig<br />
nachzuweisen. Es wurde aber im Workshop darauf hingewiesen, dass die Ausgleichszulage die gesellschaftliche<br />
Anerkennung für die Arbeit der Landwirte ist.<br />
Ähnlich schwierig ist der Nachweis zu führen, dass die Ausgleichszulage einen positiven Beitrag zur<br />
Verhinderung der Abwanderung leistet. Ein Problem der Abwanderung scheint zwar in Baden-<br />
Württemberg nicht zu bestehen; hier vollzieht sich in allen untersuchten Gebieten seit Jahren eine<br />
positive Bevölkerungsentwicklung. Auch in der Zielsetzung spielt die Abwanderung keine Rolle. Allerdings<br />
schließt die massenstatistische Analyse wiederum nicht aus, dass in einzelnen Regionen gegensätzliche<br />
Entwicklungen bestehen.<br />
Neben der Tatsache, dass sich die Abwanderung von Bevölkerung insgesamt auf Strukturen im ländlichen<br />
Raum auswirken kann, besteht das Problem, dass für landwirtschaftliche Betriebe oft keine<br />
Nachfolger zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der Agrarstrukturerhebung<br />
unterstützen in gewissem Maße diese These. So liegt in den benachteiligten Gebieten der Anteil der<br />
Betriebe mit Hofnachfolgern deutlich niedriger als in den nicht benachteiligten Gebieten. Dies führt<br />
dazu, dass die Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Betriebe in Zukunft in Frage gestellt<br />
sein kann.<br />
Wie bereits dargestellt, ist der überwiegende Anteil der Beschäftigten im ländlichen Raum nicht mehr<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigt, sondern pendelt teilweise bereits recht weit zu den Arbeitsstellen in<br />
die Städte oder in andere Regionen. Durch sie wird zwar ein Teil der Gebäude noch genutzt, aber ihr<br />
Anteil am gesellschaftlichen Leben im Dorf sinkt. Die Entstehung von „Schlafdörfern“ ohne gesunde<br />
Gesellschaftsstruktur kann die Folge sein. Der Bewirtschaftung der Hofstellen und Flächen von vor Ort<br />
ansässigen Landwirten kommt gerade in touristisch geprägten Regionen eine hohe Bedeutung bei.<br />
Im Folgenden werden zur Beantwortung von V.3 Untersuchungen für die Beantwortung der Frage V.3-<br />
2.1 vorgenommen. Nachdem in Frage V.1 ein intrasektoraler Einkommensvergleich zur tatsächlichen<br />
Einkommenslage der Betriebe vorgenommen wurde, soll nun für die Abschätzung der subjektiv empfundenen<br />
Einkommenssituation ein Vergleich zwischen dem landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen<br />
Bereich durchgeführt werden.<br />
Anhand der Ergebnisse des Kapitels 4.6.1 ist festzustellen, dass die Ausgleichszulage einen nicht<br />
unerheblichen Beitrag zum Einkommen der Betriebe in den benachteiligten Gebieten leistet, aber den<br />
Einkommensrückstand zu landwirtschaftlichen Betrieben außerhalb der benachteiligten Gebiete in der<br />
Regel nicht vollständig ausgleicht. Einkommensunzufriedenheit kann darüber hinaus auch durch intersektorale<br />
Einkommensdifferenzen erwachsen. Mit Hilfe eines Vergleichs des Einkommens landwirtschaftlicher<br />
Betriebe mit dem durchschnittlichen Einkommen in verwandten Sektoren soll ermittelt<br />
werden, ob das von Landwirten erzielte Einkommen ausreicht, um sie von der Aufnahme einer außerlandwirtschaftliche<br />
Tätigkeit abzuhalten und Zufriedenheit mit der Einkommens- und Lebenssituation<br />
im ländlichen Raum zu erreichen.<br />
Die Festlegung der zu der landwirtschaftlichen Erwerbsform der Neben- bzw. Vollerwerbslandwirt<br />
geeigneten außerlandwirtschaftlichen Vergleichsgruppen ist nicht zuletzt aufgrund der sektoral unter-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
132 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
schiedlichen Belastungen mit Steuern und Sozialabgaben sowie die Besonderheiten und Unterschiede<br />
der sozialen Sicherung als auch durch die berufsspezifischen Vorteile der Landwirte (freie Arbeitszeiteinteilung,<br />
Arbeitsumfeld, sozialer Status, etc.) (vgl. Agrarbericht 2004, S. 25) und nicht zuletzt die<br />
unterschiedliche Familien- und Vermögenssituation schwierig und müsste sehr betriebsgruppendifferenziert<br />
erfolgen. In Ermangelung fundierter Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen<br />
wird im Rahmen der Evaluation ein pragmatischer Bewertungsansatz gewählt. Dabei wird weniger am<br />
absoluten Einkommensunterschied, sondern vielmehr am Unterschied in der Einkommensentwicklung<br />
anhand alternativer Einkommensgrößen eine Beurteilung vorgenommen.<br />
Tabelle 5.10: Indikatoren zur Messung des intersektoralen Einkommensabstandes 1)<br />
nicht benachteiligtes Gebiet benachteiligtes Gebiet Berggebiet<br />
mid-term update Ø jährl. mid-term update Ø jährl. mid-term update Ø jährl.<br />
00/01 03/04 Abweichung 00/01 03/04 Abweichung 00/01 03/04 Abweichung<br />
Indikator € € in % € € in % € € in %<br />
Vergleichsgewinn (§ 4 LWG) 28.928 26.653 -2,62 24.895 24.203 -0,93 27.185 21.732 -6,69<br />
Gewerbl. Vergleichslohn (§ 4 LuG) 36.396 35.778 -0,57 34.803 35.750 0,91 37.820 36.838 -0,87<br />
Gewinn je FAM-AK 20.664 19.038 -2,62 17.781 17.288 -0,92 19.911 15.523 -7,35<br />
Gesamteinkommen des Betriebsehepaars 38.366 35.804 -2,23 35.112 35.244 0,13 32.887 30.566 -2,35<br />
Verfügb. Eink. d. ldw. Unternehmerfam. 26.984 25.953 -1,27 26.561 26.180 -0,48 24.979 22.387 -3,46<br />
Lohn in Sektor II 2) 34.688 36.348 1,60 33.039 34.225 1,20 k.A. k.A. k.A.<br />
Gehalt im öffentlichen Dienst 3) 34.913 37.340 2,32 34.913 37.340 2,32 34.913 37.340 2,32<br />
Verfügb. Eink. d. priv. Haushalte 14.987 17.041 4,57 14.068 16.469 5,69 k.A. k.A. k.A.<br />
1) Die Einkommen für die ldw. Betriebe beziehen sich auf die Gruppe der erweiterten F-Betriebe.<br />
2) Bruttolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe (2000 bzw. 2002).<br />
3) BAT IV b, 35 Jahre, verheiratet, 1 Kind.<br />
Quelle: Eigene Ermittlung anhand der Testbetriebsdaten (WJ 00/01 und 03/04) sowie EASYSTAT-Daten.<br />
Aus der Tabelle 5.10 wird ersichtlich, dass sich die Einkommenssituation in der <strong>Landwirtschaft</strong> zwischen<br />
den beiden Betrachtungszeitpunkten generell verschlechtert hat. Besonders deutlich ist der<br />
Rückgang der landwirtschaftlichen Einkommen in den nicht benachteiligten Gebieten und in den<br />
Berggebieten. In den benachteiligten Gebieten war der Rückgang geringer, allerdings ist hier zu sehen,<br />
dass das Einkommensniveau niedriger lag. Beim Vergleich dieser Einkommensgrößen des Primärsektors<br />
mit denen außerlandwirtschaftlicher Einkommensgruppen wie dem Lohn im II. Sektor, dem<br />
Gehalt im öffentlichen Dienst oder dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte wird deutlich,<br />
dass die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen im betrachteten Zeitraum 2000/01 bis<br />
2003/04 deutlich hinter der Entwicklung der außerlandwirtschaftlichen Einkommen zurückgeblieben<br />
ist. Dieser Abstand ist in den benachteiligten Gebieten und im Besonderen in den Berggebieten am<br />
ausgeprägtesten. Werden die absoluten Einkommensgrößen betrachtet, ergibt sich ein differenziertes<br />
Bild. Der gewerbliche Vergleichslohn 1 liegt deutlich über dem landwirtschaftlichen Vergleichsgewinn;<br />
die Differenz zwischen Vergleichsgewinn und gewerblichen Vergleichslohn ist zudem in den benachteiligten<br />
Gebieten am höchsten und im Berggebiet etwas abgeschwächter. Ein spezieller Vergleich<br />
des Gewinns je FAM-AK bzw. des Gesamteinkommens mit dem Lohn im II. Sektor bzw. der Gehälter<br />
des öffentlichen Dienstes zeigt, dass der Einkommensabstand zum außerlandwirtschaftlichen Sektor<br />
ähnlich zu beurteilen ist. Zu einer etwas anderen Einschätzung kommt man beim Vergleich der verfügbaren<br />
Einkommen. Trotz der hohen Zuwachsraten der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte<br />
liegen diese deutlich unter dem verfügbaren Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmer-<br />
1 Zur Aussagekraft des Vergleichsgewinns vgl. Agrarbericht der Bundesregierung 2005, S. 25.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 133<br />
familie. Der Einkommensabstand im verfügbaren Einkommen verringerte sich in den benachteiligten<br />
Gebieten und nicht benachteiligten Gebieten in etwa gleich, sodass keine zunehmend subjektiv empfundene<br />
Einkommensunzufriedenheit in den benachteiligten Gebieten entstanden sein dürfte.<br />
Allerdings muss, wie auch schon im Halbzeitbericht, darauf verwiesen werden, dass die Einkommen<br />
abhängig Beschäftigter und Selbständiger nicht gut miteinander vergleichbar sind. So müssen die<br />
Selbständigen Rücklagen für künftige Unternehmensentscheidungen und Investitionen bilden sowie<br />
verstärkt selbst zur privaten Altersvorsorge beitragen. Außerdem trägt der Betriebsinhaber ein unternehmerisches<br />
Risiko, dass bei einem positiven Unternehmensgewinn belohnt werden sollte. Der Einkommensabstand<br />
zu einer verwandten Vergleichsgruppe ist zumindest hinsichtlich der subjektiv empfundenen<br />
Einkommenslage sehr differenziert zu sehen. Darauf deuten auch die Aussagen der Berater<br />
hin. Die Berater wiesen darauf hin, dass die Landwirte hinsichtlich einer vergleichenden Einkommensanalyse<br />
eher oberflächliche Vergleiche anstellten. Es gibt ihrer Meinung nach eine hohe Intransparenz<br />
bezüglich der Einkommen in außerlandwirtschaftlichen Sektoren.<br />
FAZIT: Im ersten Teil der Frage V.3 konnten Hinweise geliefert werden, wie die Aufrechterhaltung der<br />
Flächenbewirtschaftung durch Landwirte einen Beitrag zur lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im<br />
ländlichen Raum leisten kann. Den qualitativen Einschätzungen der Berater folgend, kommt der Ausgleichszulage<br />
dabei ein relativ bedeutender Beitrag zu. Aus der Einstellung der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />
Flächen und der Aufgabe von Betrieben kann es zu Nachteilen in den ländlichen<br />
Räumen kommen. Dies zeigen zumindest die selektiven Aussagen der Berater.<br />
Quantitativ sind Anzeichen eines positiven Beitrags der Ausgleichszulage auf das Einkommen der<br />
Landwirte jedoch weniger auf die Weiterbewirtschaftung der Flächen durch Landwirte nachweisbar<br />
und auch die Analyse weiterer Kontextindikatoren lässt es als wahrscheinlich erscheinen, dass die<br />
Ausgleichzulage im Verbund mit anderen grundlegenden Einflussfaktoren Auswirkungen auf die Lebensfähigkeit<br />
der Gesellschaftsstruktur hat. Für den zu erbringenden Nachweis des Nettoeffektes<br />
bedarf es jedoch ergänzender kleinräumiger Fallstudienuntersuchungen. Hinsichtlich des Einkommens<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe lässt sich feststellen, dass deren Einkommen im benachteiligten<br />
Gebiet trotz der Ausgleichszulage weit hinter dem Einkommen in anderen Sektoren, hier v.a. im<br />
produzierenden Gewerbe und im öffentlichen Dienst, zurückbleiben. Beim Vergleich der verfügbaren<br />
Einkommen der landwirtschaftlichen Unternehmerfamilie mit dem durchschnittlichen Einkommen der<br />
privaten Haushalte stellt sich jedoch die Situation umgekehrt dar.<br />
5.6.4 Frage V.4.A - Beitrag der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt und zur Förderung<br />
einer nachhaltigen <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Gemäß der Interventionslogik der Europäischen Kommission soll durch die Ausgleichszulage und<br />
deren Kopplung an die Einhaltung der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ oder darüber hinausgehender<br />
Standards die Aufrechterhaltung bzw. Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung gesichert<br />
und ein Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet werden. In Deutschland sind für die Zahlung der<br />
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten keine Standards festgelegt, die über die „gute landwirtschaftliche<br />
Praxis“ hinausgehen. Die gute landwirtschaftliche Praxis beruht in Deutschland auf Regelungen<br />
des landwirtschaftlichen Fachrechts, das bundesweit für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
und Tierhaltungen gilt. Vor diesem Hintergrund ist die Lenkungswirkung der Ausgleichszulage,<br />
Landwirte zu einer über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehenden, umweltschonenderen<br />
Bewirtschaftungspraxis anzuhalten, als gering einzuschätzen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
134 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Wie der Zusammenhang zwischen positiven Umweltwirkungen und der Ausgleichszulage bzw. den<br />
benachteiligten Gebieten gesehen werden kann, wurde bereits ausführlich in der Zwischenbewertung<br />
dargestellt und soll in dem vorliegenden Bericht nicht noch einmal ausgeführt werden. Auch auf methodische<br />
Erläuterungen wird weitgehend verzichtet, da hier gegenüber der Halbzeitbewertung keine<br />
Änderungen vorgenommen wurden. Zur Aktualisierung werden nur Zeitreihen für die wesentlichen<br />
Indikatoren ergänzt, um einen Vorher-Nachher-Vergleich vornehmen, bzw. eine zeitliche Entwicklung<br />
der Indikatoren abbilden zu können. Daneben wird zur Absicherung der Ergebnisse auf einige Indikatoren<br />
zugegriffen, wie sie sich aus den Auswertungen der Testbetriebe und der Sonderauswertung der<br />
Agrarstrukturerhebung ableiten lassen.<br />
Für die Beantwortung der Indikatoren werden, wie schon in der Zwischenbewertung, Hilfsinformation<br />
über die landesspezifischen Agrarumweltmaßnahmen in Baden-Württemberg herangezogen und diese<br />
den EU-Programmindikatoren zugeordnet. Hierzu wurde auf vorliegende InVeKoS-Daten zurückgegriffen.<br />
Die Auswertung erfolgte nach Auswertungsschema des Evaluators durch das Land Baden-<br />
Württemberg.<br />
Aus den für Baden-Württemberg ausgewerteten InVeKoS-Daten der Jahre 2000 bis 2004 geht hervor,<br />
dass sich der Anteil der entsprechend als umweltfreundlich eingestuften LF (V.4.A-1.1) im benachteiligten<br />
Gebiet, davon besonders der Benachteiligten Agrarzone, aber auch im nicht benachteiligten<br />
Gebiet, erhöht hat. Lediglich im Berggebiet tritt nach einer Erhöhung in den Jahren 2001 bis 2003 eine<br />
leichte Verringerung gegenüber dem Jahr 2000 ein. Insgesamt ist das Niveau im Berggebiet mit weit<br />
über 80 % aber nach wie vor von allen Gebietskategorien am höchsten.<br />
Tabelle 5.11:<br />
Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für<br />
die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in<br />
Berggebieten und Ben. Agrarzonen 2000 bis 2004<br />
Kenngröße/Indikator<br />
Einheit<br />
Flurstücke der Betriebe mit<br />
AZ in Berggebieten<br />
Flurstücke der Betriebe mit AZ in<br />
Benacht. Agrarzonen<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2000 2001 2002<br />
2003 2004<br />
Anteil umweltfr. bewirtsch. LF an LF % 88,3 90,3 90,8 90,3 87,1 78 83 84,3 83,2 81,5<br />
Anteil ökolog. bewirtsch. LF an umweltfr. bewirtsch. LF % 37,6 38,9 41,1 39,7 - 2) 8,8 9,2 10,0 9,9 - 2)<br />
Anteil umweltfreundlich bewirt. GL an an umweltfr. bewirtsch. LF % 91,4 90,3 89,6 90,2 90,3 55,9 53,6 52,6 53,6 52,8<br />
Anteil umweltfr. bewirtsch. GL an GL % 94,7 95,6 95,3 95,2 91,8 91,0 94,0 94,0 94,1 90,9<br />
Anteil Weidefl.
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 135<br />
Tabelle 5.12:<br />
Entwicklung der Indikatoren zur Beantwortung der Bewertungsfrage V.4 für<br />
die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt mit InVeKoS-Förderantrag in benachteiligten<br />
Gebieten insgesamt und nicht benachteiligten Gebieten 2000<br />
bis 2004<br />
Kenngröße/Indikator<br />
Einheit<br />
Flurstücke der Betriebe mit<br />
AZ in benacht. Gebieten insg.<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Flurstücke der Betriebe ohne AZ<br />
außerhalb benacht. Gebiete<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Anteil umweltfr. bewirtsch. LF an LF % 79,3 83,9 85,1 84,1 82,2 66,1 71,4 73,6 70,1 70,2<br />
Anteil ökolog. bewirtsch. LF an umweltfr. bewirtsch. LF % 13,0 13,2 14,1 14,0 - 2) 3,9 3,9 4,1 4,4 - 2)<br />
Anteil umweltfreundlich bewirt. GL an an umweltfr. bewirtsch. LF % 61,0 58,7 57,6 58,5 57,8 20,2 19,9 19,5 20,4 20,1<br />
Anteil AF mit red. N-Düngung an AF % 0,0 12,0 14,4 14,3 14 0,0 8,4 9,9 10,0 9,9<br />
Anteil umweltfr. bewirtsch. GL an GL % 91,8 94,3 94,2 94,4 91,1 77,2 83,2 84,6 84,3 82,8<br />
Anteil Weidefl.
136 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Land geändert. Mit diesem Indikator werden nunmehr die Ackerflächen erfasst, auf denen die bedarfsgerechte<br />
Stickstoffdüngung um 20 % verringert wurde. Hier liegen Auswertungen seit 2001 1 vor.<br />
Es zeigt sich, dass es in allen Gebietskategorien in den Jahren einen leichten Anstieg gab. In den<br />
benachteiligten Gebieten liegt der Anteil mit ca. 20 % etwas höher, als in den nicht benachteiligten<br />
Gebieten mit ca. 15 %. Insgesamt ist der Unterschied aber nicht besonders stark ausgeprägt. Der<br />
Anteil der LF, die für Ackerbau genutzt werden und auf denen die Menge der ausgebrachten Pflanzenschutzmittel<br />
so bemessen ist, dass spezifische Schadensschwellen berücksichtigt werden (V.4.A-<br />
1.3.), kann nach wie vor nicht genau abgebildet werden.<br />
Zusammenfassend kann man festhalten, dass es in den Jahren 2000 bis 2004 nur bei einem Indikator<br />
deutliche Veränderungen gab. So hat der Anteil der extensiven Weideflächen in allen Gebietskategorien<br />
deutlich zugenommen und sich im Berggebiet sogar mehr als vervierfacht. Bei allen anderen Indikatoren<br />
kam es in den Jahren nur zu Seitwärtsbewegungen. Insgesamt ist nach wie vor der Anteil der<br />
umweltfreundlichen Flächen jeweils in den benachteiligten Gebieten höher, als in den nicht benachteiligten<br />
Gebieten.<br />
Die weiteren Indikatoren zur Bestimmung des Beitrags der Ausgleichszulage zum Schutz der Umwelt<br />
lassen folgendes erkennen:<br />
Die seit 2004 an die Ausgleichszulage geknüpfte Tierbesatzobergrenze fordert, dass ein Betrieb von<br />
der Förderung ausgeschlossen wird, wenn seine Viehbesatzdichte mehr als zwei Großvieheinheiten je<br />
ha LF überschreitet und er nicht nachweisen kann, dass die Nährstoffbilanz auf den selbst bewirtschafteten<br />
Flächen ausgeglichen ist. Diese Regelung wurde auf Wunsch der Bundesländer durch die<br />
EU-Kommission bis mindestens Ende 2005 ausgesetzt, über eine Verlängerung der Aussetzung wird<br />
nachgedacht. In Bezug auf eine weitere Extensivierung der Flächen würde die Anwendung der Verknüpfung<br />
von Ausgleichszulage an eine Tierbesatzgrenze einen Beitrag leisten können. Doch auch<br />
ohne diese Regelung lassen sich anhand der Agrarstrukturerhebungsdaten für die Jahre 1999 und<br />
2003 bereits Tendenzen einer sinkenden Viehdichte je ha erkennen: Die Viehbesatzdichte hat in den<br />
Futterbaubetrieben im Jahr 2003 gegenüber 1999 um 9,2 % abgenommen. Der ermittelte durchschnittliche<br />
Viehbesatz für die Futterbaubetriebe erreichte 1999 im benachteiligten Gebiet 117 und im<br />
nicht benachteiligten Gebiet 147 GV je 100 ha. Im Jahr 2003 sind es im benachteiligten Gebiet noch<br />
110 und im nicht benachteiligten Gebiet 134 GV je 100 ha (vgl. MB-Tabelle 2). Allerdings können diese<br />
Tendenzen erst bei Vorliegen der Daten aus 2005 einer Überprüfung unterzogen werden.<br />
Flächen, die durch Agrarumweltmaßnahmen erfasst sind, weisen auf eine umweltfreundlichere Bewirtschaftung<br />
hin. Die Höhe der Prämie für Agrarumweltmaßnahmen lag bei Futterbaubetrieben im<br />
benachteiligten Gebiet im Wirtschaftsjahr 2000/01 bei durchschnittlich 4 468 € je Betrieb. Im nicht<br />
benachteiligten Gebiet waren es dagegen 3 683 € je Betrieb. Die Prämienhöhe hat sich im Vergleich<br />
zum Wirtschaftsjahr 2003/04 im benachteiligten Gebiet auf rund 5 403 € je Betrieb erhöht. Demzufolge<br />
ist die Relation der Höhe der Ausgleichszulage zu den Prämien der Agrarumweltmaßnahmen im benachteiligten<br />
Gebiet im Wirtschaftsjahr 2003/04 im Vergleich zu 2000/01 gesunken. Obwohl die absolute<br />
Anhebung der Prämiensätze eine Zunahme der umweltfreundlich bewirtschafteten Flächen impliziert,<br />
ist es kaum möglich, sichere Aussagen für die gesamte Landesfläche bzw. das gesamte benachteiligte<br />
Gebiet abzugeben. Zum einen sind nicht alle Flächen erfasst, zum anderen können Landwirte,<br />
auch ohne an den Agrarumweltprogrammen teilzunehmen, ihre Flächen den vorgegebenen Kriterien<br />
1 Für diese Maßnahme liegen erst ab dem Jahr 2001 Daten vor.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 137<br />
entsprechend umweltfreundlich bewirtschaften. Die Bedeutung der Ausgleichszulage an den Agrarumweltmaßnahmen<br />
jedenfalls ist zurückgegangen.<br />
Die monetären Aufwendungen für Dünge- und Pflanzenschutzmittel aus den Daten des Testbetriebsnetzes<br />
können zusätzlich als Hilfsgröße für die Bewirtschaftungsintensität herangezogen werden.<br />
Aufgrund von Einflüssen, wie z.B. unterschiedlicher Anbauverhältnisse, Bodenqualität, etc., die in der<br />
Regel einen höheren Pflanzenschutzmittelaufwand erfordern sowie der Verfügbarkeit von betriebseigenen<br />
Wirtschaftsdünger aus unterschiedlich hohen Viehbeständen, können diese Indikatoren jedoch<br />
nur als sehr grobe Anhaltswerte dienen.<br />
Der Pflanzenschutzmittelaufwand je ha Ackerfläche lag für das Wirtschaftsjahr 2000/01 in der Stichprobengruppe<br />
erweiterte Futterbaubetriebe im benachteiligten Gebiet bei 92,2 € je ha und bei 121 € je<br />
ha LF im nicht benachteiligten Gebiet. Dieser Aufwand ist im Wirtschaftsjahr 2003/04 in den benachteiligten<br />
und nicht benachteiligten Gebieten leicht gesunken. Der für das Jahr 2000/01 ermittelte Düngemittelaufwand<br />
je ha LF ist im benachteiligten Gebiet mit 65,5 € je ha um fast 40 % geringer als im<br />
nicht benachteiligten Gebiet mit 109 € je ha LF. Dieses Verhältnis hat sich im Wirtschaftsjahr 2003/04<br />
kaum verändert, wenngleich der Düngemittelaufwand im benachteiligten Gebiet auf 74 € je ha gestiegen<br />
und im nicht benachteiligten Gebiet auf 1 072 € je ha gesunken ist.<br />
FAZIT: Positive Umwelteffekte können allerdings dadurch entstehen, dass sehr extensiv bewirtschaftete<br />
Flächen durch die Ausgleichszulage weiter in der Nutzung gehalten werden. Mit dem durchgeführten<br />
Zeitvergleich der gewählten Indikatoren konnte diese Wirkung tendenziell bestätigt werden.<br />
Insbesondere der Tierbesatz je ha LF und der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist im<br />
benachteiligten Gebiet zurückgegangen. Um den Anteil der Ausgleichszulage an diesen positiven<br />
Umwelteffekten ausreichend bewerten zu können, wären aber kleinräumige Untersuchungen notwendig,<br />
die im Rahmen der Aktualisierung der Halbzeitbewertung noch nicht durchgeführt wurden.<br />
5.6.5 Zusätzliche regionalspezifische Frage: Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft und ihrer<br />
touristischen Bestimmung<br />
Mit Hilfe der Ausgleichszulage soll in Baden-Württemberg ein Beitrag zum Erhalt, Pflege und Offenhaltung<br />
der Kulturlandschaft und ihrer touristischen Bestimmung geleistet werden. Diese in der Aktualisierung<br />
erneut abgefragten regionalspezifischen Ziele werden weiterhin als wichtig (++) oder sehr<br />
wichtig (+++) eingestuft und beziehen sich entweder auf das gesamte benachteiligte Gebiet oder nur<br />
auf Teilbereiche, hier insbesondere auf die Berggebiete. Als Zielindikatoren nennt das Land vor allem<br />
Indikatoren, die bei der Beantwortung der Bewertungsfragen V.2 und V.3 bereits berücksichtigt wurden.<br />
Zur Interventionslogik lässt sich folgendes festhalten: Durch das Erscheinungsbild der Landschaft<br />
und durch den Beitrag der Ausgleichszulage zur Offenhaltung der Landschaft trägt die Ausgleichszulage<br />
über eine Erhaltung bzw. Vermehrung der kulturellen Vielfalt oder touristisch attraktiven Nutzung<br />
zur Erhaltung und Entwicklung ländlicher Räume bei. An der Zielerreichung sind jedoch neben der<br />
Ausgleichszulage weitere agrarpolitische Maßnahmen (einzelbetriebliche Investitionsförderung, Flurneuordnung<br />
etc.) sowie Einflüsse der regionalen Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik beteiligt.<br />
Generell ist es schwierig, für Ziele wie die Sicherung einer Kulturlandschaft geeignete operable Zielindikatoren<br />
zu definieren. Allein über das Ziel Offenhaltung einer Landschaft, gemessen am Indikator<br />
einer dauerhaften und flächendeckenden Landbewirtschaftung, wird man dem Ziel Erhalt und Pflege<br />
der Kulturlandschaft nur unzureichend gerecht. Der Nutzen von offener Landschaft hängt von dessen<br />
Angebot, also der Vielfalt typischer Landschaftsmerkmale, dem Wechsel der Landschaft oder Landschaftsmerkmalen<br />
und der Art und Vielfalt der Nutzung sowie der gesellschaftlichen Nachfrage nach<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
138 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
dieser Landschaft, z.B. durch Tourismus ab. Die schwierige aber entscheidende Frage lautet, wie viel<br />
Kulturlandschaft sich die Gesellschaft leisten kann und will, v.a. in einem Spannungsfeld mit anderen<br />
gesellschaftlichen Zielen und Instrumenten und unter Berücksichtigung einer möglichst hohen Kosteneffizienz.<br />
Diese Bewertungsfrage kann aus Sicht des Evaluators der Ausgleichszulage nicht vollständig<br />
beantwortet werden, sondern bedarf einer maßnahmenübergreifenden integrativen Bewertung,<br />
besonders vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Bedeutung der Agrarumweltmaßnahmen.<br />
Für eine bessere Beurteilung der Effizienz der Ausgleichszulage zum Erhalt der Kulturlandschaft wäre<br />
eine monetäre Bewertung des Nutzens von Kulturlandschaft wünschenswert. Diese Bewertung kann<br />
allerdings nur durch detaillierte Fallstudien, wie z.B. durch eine Zahlungsbereitschaftsanalyse, genauer<br />
ermittelt werden. In Anbetracht des geringen Nutzens im Vergleich zum immensen Aufwand sowie<br />
der eingeschränkten Übertragbarkeit derartiger Fallstudienergebnisse auf andere Regionen wird in der<br />
Aktualisierung auf eine diesbezügliche Untersuchung verzichtet.<br />
Tabelle 5.13:<br />
Indikatoren für die Bewertung der regionalen Zielsetzung „Pflege der Kulturlandschaft<br />
und ihrer touristischen Bestimmung“<br />
Indikator<br />
Einheit<br />
midterm update midterm<br />
benachteiligte Gebiete nicht benachteiligte Gebiete<br />
update<br />
Anteil Fläche für <strong>Landwirtschaft</strong> % 44,5 43,9 59,4 58,7<br />
Anteil Waldfläche % 44,6 44,8 26,8 26,9<br />
Anteil Hackfrüchte an AF 1) % 1,1 1,1 6,5 5,5<br />
Anteil Mais an AF 1) % 12,1 12 15,1 17,6<br />
Anteil extens. bewirtsch. GL an % 55,9 52,8 20,2 20,1<br />
umweltfreundl. bewirtschafteter LF<br />
Anteil umweltfreundl. bewirtschafteter LF % 78,0 81,5 66,1 70,2<br />
an LF insges.<br />
RGV/100 ha HFF 1) Anzahl 179,8 172,5 235,1 215,8<br />
Anteil Betriebe mit VE > 140/100 ha 1) % 49,4 46,7 34,8 29,5<br />
LK mit hoher landschaftl. Attraktivität Anzahl 2,0 2,0 2) - - 2)<br />
Attraktivitätsindex - 154,0 154,0 2) - - 2)<br />
Gästebetten Anzahl 31.118,0 29.065,0 9.897,0 9.319,0<br />
Auslastung ÜN/Bett 126,0 127,0 139,0 152,0<br />
1) Ermittelt aus den Daten der buchführenden Testbetriebe (Betriebsbereich L).<br />
2) Im update nicht aktualisiert.<br />
Quelle: Eigene Ermittlung anhand der verschiedenen Sekundärstatistiken.<br />
In Tabelle 5.13 sind einige Indikatoren aus der umfassenden Sekundärdatenanalyse dargestellt. Sie<br />
beschreiben die zeitliche Veränderung einiger für die Kulturlandschaft charakterisierende Merkmale<br />
und Ausprägungen im Programmverlauf. Dabei weisen einige der Flächennutzungsindikatoren auf<br />
eine vielfältigere Nutzung in benachteiligten im Vergleich zu nicht benachteiligten Gebieten hin, wobei<br />
ein erheblicher Teil mit Indikatoren der Agrarumweltmaßnahmen erklärt wird und folglich nur indirekt<br />
der Ausgleichszulage zugeschrieben werden können. Weitere indirekte Indikatoren für die Attraktivität<br />
von Landschaft (bspw. Seen und Fließgewässer, infrastrukturelle touristische Ausstattung etc.) konnten<br />
nicht einzeln, sondern nur in einem Syntheseindikator abgebildet werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 139<br />
Die Ziele Beitrag zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft und Erhaltung der landwirtschaftlichen<br />
Vielfalt in den Fremdenverkehrsregionen gelten in Baden-Württemberg speziell im Berggebiet.<br />
Die Auswertungen im Zuge der Beantwortung der Bewertungsfrage V.1 haben gezeigt, dass die Ausgleichszulage<br />
in den Berggebieten einen deutlichen Beitrag zum Ausgleich der natürlichen Nachteile<br />
in den Berggebieten leistet. Insofern kann festgestellt werden, dass die Ausgleichszulage ihren Beitrag<br />
zur Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft erfüllt. Für nähere Hinweise sind die Ergebnisse der<br />
Ex-post-Bewertung heranzuziehen.<br />
Der Beitrag der Ausgleichszulage zum Erhalt der touristischen Bestimmung hängt mitunter vom Erreichen<br />
der übrigen Ziele der Ausgleichszulage ab und lässt sich hier nur unzureichend ohne Kausalbezug<br />
analysieren. Ein Vergleich der benachteiligten und nicht benachteiligten Landkreise zeigt, dass die<br />
benachteiligten Gebiete über mehr landschaftlich attraktive Landkreise verfügen als die nicht benachteiligten<br />
Gebiete. Dies ist unter anderem auf die Vielfältigkeit des Landschaftsbildes und seiner bestimmenden<br />
Faktoren speziell in den Berggebieten zurückzuführen. Für die in die Untersuchung als<br />
benachteiligte Gebiete einbezogenen Landkreise 1 ergibt sich ein durchschnittlicher Attraktivitätsindex 2<br />
von 154. Für Hinweise, ob die Attraktivität der benachteiligten Landkreise erhalten werden konnte,<br />
müsste der Indikator fortgeschrieben werden. Zumindest im Betrachtungszeitraum dürfte es keine<br />
negativen Veränderungen gegeben haben.<br />
Die Auslastung der Gästebetten als Indikator für die touristische Nachfrage in der Region deutet darauf<br />
hin, dass bei einem in den benachteiligten Gebieten stärkeren Rückgang des Angebots an Betten,<br />
die Auslastung nur marginal verbessert werden konnte, während in den nicht benachteiligten Gebieten<br />
bei einem deutlich geringeren Angebot die Auslastung spürbar verbessert werden konnte. Da es sich<br />
bei den dargestellten benachteiligten Landkreisen um ländliche Landkreise handelt, liegt die Vermutung<br />
nahe, dass sich die touristische Bestimmung auch zu einem großen Teil aus der Landschaft und<br />
damit auch aus den resultierenden Faktoren der <strong>Landwirtschaft</strong> ableitet. Unterstellt man, dass die<br />
Ausgleichszulage zum Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung beiträgt (V.1 und V.2) und<br />
somit die Kulturlandschaft erhält, dann leistet sie auch einen Beitrag zum Erhalt der touristischen Bestimmung<br />
der Landschaft. Für differenzierte Aussagen ist wiederum auf die Ex-post-Bewertung zu<br />
verweisen. Eine quantifizierte Zuweisung des Beitrags der Ausgleichszulage wird jedoch auch dann<br />
nicht möglich sein.<br />
5.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />
5.7.1 Hinsichtlich der Inanspruchnahme und erzielten Wirkungen<br />
Die jährliche Summe für die Förderung von Betrieben mit Ausgleichszulage ist in Baden-Württemberg<br />
seit Beginn der Förderperiode kontinuierlich auf gleichem Niveau geblieben. Die Zahl der geförderten<br />
Betriebe hat hingegen um über 500 abgenommen. Die geförderte Fläche blieb hingegen ebenfalls<br />
nahezu konstant. Durchschnittlich macht die Ausgleichszulage in den geförderten Betrieben zwischen<br />
15 % und 30 % des Einkommens aus. Trotzdem kompensiert die Prämie für den größten Teil der Be-<br />
1 Landkreise Freudenstadt und Waldshut.<br />
2 Nach der Abgrenzung des BBR Landkreis mit einem Attraktivitätsindex von mindestens 115. Der Attraktivitätsindex<br />
setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen die u.a. das Oberflächenrelief, Anteil an Wasserflächen, Zerschneidungsgrad,<br />
Klima und Übernachtungsmöglichkeiten enthalten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
140 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
triebe die auftretenden Einkommensrückstände nur maximal zur Hälfte. Im Vergleich zum Betrachtungszeitraum<br />
der Halbzeitbewertung hat sich die Einkommenswirkung des Instruments Ausgleichszulage<br />
damit kaum verändert. Insgesamt haben sich jedoch die Einkommensverhältnisse der Betriebe<br />
jedoch teilweise deutlich verschlechtert. Die Zahl der geförderten Betriebe im benachteiligten Gebiet,<br />
die aufgrund unterschiedlicher Faktoren auch ohne Ausgleichszulage ein gleich hohes oder höheres<br />
Einkommen generieren als Betriebe im nicht benachteiligten Gebiet, hat sich mit Ausnahme des Berggebietes<br />
verringert. Im Berggebiet haben sich die Einkommen zwar auch verringert, der Gewinnrückstand<br />
gegenüber den nicht geförderten Betrieben ist dadurch jedoch weniger deutlich. Die leicht angehobene<br />
Ausgleichszulage dürfte ebenfalls zu diesem Ergebnis beigetragen haben.<br />
Welchen Beitrag die Ausgleichszulage für das Ziel Offenhaltung der Landschaft und damit gleichzeitig<br />
für den Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung leistet, kann anhand der ausgewerteten<br />
Sekundärstatistiken nicht hinreichend abgeschätzt werden. Möglich, aber nicht quantifizierbar sind<br />
strukturkonservierende Effekte des Instruments Ausgleichzulage. Daher kann lediglich vermutet werden,<br />
dass der Rückgang an landwirtschaftlicher Fläche im benachteiligten Gebiet ohne die Ausgleichszulage<br />
noch größer ausfallen würde. Die Wirkung der Ausgleichszulage auf den Erhalt einer<br />
lebensfähigen Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum durch die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung<br />
lässt sich ebenso wenig quantifizieren. Dennoch könnte die Ausgleichszulage durch mögliche<br />
strukturkonservierende Effekte einen Einfluss besitzen. In den selektiv betrachteten Beratungsgebieten<br />
jedenfalls kommt entsprechend der qualitativen Einschätzung von Beratern der Ausgleichszulage<br />
ein nicht unbedeutender Beitrag zum Erhalt der lebensfähigen Gesellschaftsstruktur in diesen<br />
Gebieten zu. Gleichzeitig gibt es quantifizierbare Anzeichen einer positiven Wirkung der Ausgleichszulage<br />
auf das Einkommen von Landwirten, die sich auch auf die Weiterbewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />
Flächen auswirken kann. Auch wenn der Gewinn je Familien-AK deutlich hinter dem Lohn im<br />
verarbeitenden und produzierenden Gewerbe zurückbleibt, liegt das verfügbare Einkommen landwirtschaftlicher<br />
Familien generell und auch in benachteiligten Gebieten deutlich über dem Durchschnittseinkommen<br />
der privaten Haushalte insgesamt.<br />
Hinsichtlich des mit der Ausgleichszulage verfolgten Umweltziels lässt sich trotz einiger geringfügiger<br />
Änderungen feststellen, dass in den benachteiligten Gebieten ein höherer Prozentsatz an Flächen<br />
umweltfreundlich bewirtschaftet wird als in den nicht benachteiligten Gebieten.<br />
Generell ist es sehr schwer, die reinen Nettoeffekte der Ausgleichszulage abschätzen zu können, da<br />
diese zu einem nicht quantifizierbaren Teil durch die Auswirkungen anderer Maßnahmen, wie beispielsweise<br />
die für Agrarumwelt, überlagert werden.<br />
5.7.2 Hinsichtlich der Umsetzung der Empfehlungen der Halbzeitbewertung<br />
In den Berichten zur Halbzeitbewertung wurden in einem abschließenden Kapitel erste, teils vorläufige<br />
Empfehlungen bezüglich der Verbesserung der vorhandenen Datengrundlage, des Begleit- und Bewertungssystems,<br />
der methodischen Vorgehensweise für weitere Evaluationen und der Förderausgestaltung<br />
gegeben. Weitere Empfehlungen wurden im länderübergreifenden Synthesebericht formuliert.<br />
Diese, aus beiden Berichten vorliegenden Empfehlungen werden im Folgenden zugrundegelegt.<br />
Umsetzung der Empfehlungen zum Begleit- und Bewertungssystem und zur Bewertungsmethodik<br />
Empfehlung der Halbzeitbewertung war es, die Monitoringdaten besser an die Erfordernisse der Evaluation<br />
anzupassen, z.B. speziell für die Ausgleichszulage durch eine entsprechende Auswertung der<br />
im Monitoring erfassten sozioökonomischen Daten nach benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 141<br />
Gebieten (besonders Tabellen T1 – T3). Dies ist jedoch bisher in den von der EU entwickelten Monitoringanforderungen<br />
nicht vorgesehen. Der Evaluator war daher gezwungen, sich hier mit einer eigenen<br />
Auswertung regionalstatistischer Daten zu behelfen. Aber auch eine ausschließliche Verwendung die<br />
Maßnahme betreffender Monitoringdaten hätte den im EU-Bewertungsleitfaden geforderten betriebsdifferenzierten<br />
Auswertungen nicht genügt. Problematisch ist bei der Verwendung der Monitoringdaten,<br />
dass dort nur die jährlichen Vollzugsdaten und nicht die Auszahlungsdaten je Antragsjahr erfasst<br />
werden. Durch die überwiegende Bereitschaft der Länder, Förderdaten zur Ausgleichszulage entsprechend<br />
den Wünschen des Evaluators auszuwerten, konnte daher weitestgehend auf die Nutzung der<br />
Monitoringdaten verzichtet werden.<br />
In der Halbzeitbewertung wurden, mit Ausnahme einer Pilotfallstudie, überwiegend quantitative Untersuchungsmethoden<br />
und Auswertungen verschiedener miteinander verschnittener Sekundärstatistiken<br />
durchgeführt. Es wurde jedoch des Öfteren angeregt, kleinräumige Untersuchungen für einen verbesserten<br />
Erkenntnisgewinn vorzunehmen. In der Aktualisierung konnte aufgrund der knappen zeitlichen<br />
Möglichkeiten noch keine dieser Studien durchgeführt werden. Auf der Basis eines Konsens unter den<br />
Ländern ist es aber gelungen, Untersuchungsregionen und entsprechende qualitative Untersuchungsmethoden<br />
für die Ex-post-Bewertung auszuwählen. Damit wird der Empfehlung, den methodischen<br />
Ansatz durch kleinräumige tiefgreifende Fallstudienuntersuchungen zu ergänzen, gefolgt.<br />
Die vom Evaluator vorgebrachte Kritik zur Zielüberfrachtung, mangelnden Zielquantifizierung und Zielgewichtung<br />
der Ausgleichszulage, wurde von den Ländern reflektiert. Entsprechende Überlegungen<br />
werden in verstärktem Maße womöglich erst in der neuen Förderperiode berücksichtigt. Dabei dürfte<br />
jedoch auch eine Zielüberprüfung unter den neuen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der GAP-<br />
Reform in den benachteiligten Gebieten eine entscheidende Rolle für die zukünftige Ausgestaltung der<br />
Förderung in benachteiligten Gebieten spielen.<br />
Positiv lässt sich resümieren, dass es zu einer vertraglichen Bindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
über den gesamten update- und ex post-Bewertungszyklus gekommen ist. Hierdurch<br />
konnte insbesondere ein Know-how-Verlust beim Aufbau ständig neuer Bewertungsteams verhindert<br />
und eine kontinuierliche Bewertung in einem konsistenten Bewertungsrahmen ermöglicht werden.<br />
Umsetzung der Empfehlungen zur Bereitstellung von Daten<br />
Hinsichtlich der Datenbereitstellung konnten in der Aktualisierung deutliche Verbesserungen erzielt<br />
werden. So ist es durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel gelungen, mit einer Sonderauswertung<br />
der Daten der amtlichen Agrarstatistik flächendeckend für zwei Beobachtungszeitpunkte<br />
die agrarstrukturelle Situation abzubilden. Zusammen mit einer nach Betriebsgruppen differenzierten<br />
Auswertung der Förderdaten konnte so der Aussagegehalt speziell für die kleineren und Nebenerwerbsbetriebe<br />
entscheidend verbessert werden.<br />
Das nach Regionen und Betriebsgruppen differenzierte Auswertungsraster der Testbetriebsdaten<br />
konnte beibehalten und partiell sogar verbessert werden. Der Vorschlag des Evaluators nach einer für<br />
ein Bundesland testweise durchgeführten Verschneidung von Testbetriebs- und InVeKoS-Daten im<br />
Hinblick auf die Ex-post-Bewertung, konnte nicht umgesetzt werden. Unter anderem ist es bislang<br />
nicht gelungen, die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen zu klären. In Zukunft sollte<br />
diese Möglichkeit jedoch weiter geprüft werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
142 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Umsetzungen der Empfehlungen hinsichtlich der Förderausgestaltung<br />
In der Halbzeitbewertung wurden aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt wegen des geringen Wirkungszeitraums<br />
kaum ermittelbaren Wirkungen keine Empfehlung zur Veränderung der Ausgestaltung<br />
der Ausgleichszulage in Baden-Württemberg formuliert. Allerdings wurde auf die positive Wirkung der<br />
Prosperitätsschwelle verwiesen und diese wurde auch beibehalten.<br />
Eine Angleichung der Förderausgestaltung in homogenen länderübergreifenden Produktionsregionen<br />
wurde bisher, gemäß der Analyse der vergleichenden Förderausgestaltung, noch nicht vorgenommen.<br />
Hierzu muss auch einschränkend gesagt werden, dass die Empfehlungen hier zum Zeitpunkt der<br />
Halbzeitbewertung noch sehr vage geblieben sind und die Bilanz zwischen dem Vorteil einer Gleichbehandlung<br />
und einer Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen und Verlust einer vielfältigen und<br />
im Erfolg unterschiedlichen Förderung schwer zu beurteilen ist.<br />
5.8 Auswirkungen der GAP-Reform und ELER-VO auf die Förderperiode 2007 bis 2013<br />
5.8.1 Auswirkungen der GAP-Reform<br />
Die Umsetzung der GAP-Reform erfolgt in Deutschland durch das so genannte Kombimodell, das eine<br />
regionale Durchführung der Betriebsprämienregelung mit anfänglich betriebsindividuellen und flächenbezogenen<br />
Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die bis zum Jahr 2013 zu regional<br />
einheitlichen Zahlungsansprüchen je ha LF angepasst werden. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen<br />
auf die Ausgleichszulage und die Betriebe in benachteiligten Gebieten in der Förderperiode<br />
2007 bis 2013, sind zum heutigen Zeitpunkt nur bedingt abzuschätzen. Im Folgenden werden anhand<br />
von Literaturauswertungen und basierend auf den Ergebnissen der Beraterworkshops sowie der<br />
Expertengespräche mit Vertretern der Länderministerien (vgl. Kap. 4.2.2) Tendenzaussagen einer<br />
möglichen Neuausrichtung der Ausgleichszulage für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 getroffen.<br />
Die wichtigsten Elemente der in Deutschland Anfang 2005 in Kraft gesetzten GAP-Reform sind:<br />
Grundsätzlich eine vollständige Entkopplung der bisherigen Flächen- und Tierprämien von der landwirtschaftlichen<br />
Produktion,<br />
Umverteilung der betriebsindividuellen Referenzbeträge ab 2010 bis 2013,<br />
Wegfall der Roggenintervention,<br />
stufenweise Absenkung der Interventionspreise bei Butter und Magermilchpulver und Schaffung eines<br />
Teilausgleichs durch die Milchprämie,<br />
Bindung der Direktzahlungen an bestimmte Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit<br />
sowie Tierschutz (Cross Compliance).<br />
Bei der Analyse der Auswirkungen ist prinzipiell zwischen den Zeiträumen 2005 bis 2009 und 2010 bis<br />
2013 zu unterscheiden. Im ersten Zeitraum bekommen die Betriebe, entsprechend ihrer Produktion in<br />
definierten historischen Referenzzeiträumen, ihre Zahlungsansprüche zugewiesen, d.h. auch die betriebsindividuellen<br />
Anteile der entkoppelten Direktzahlungen (v.a. Milchprämie, Sonderprämie für<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 143<br />
männliche Rinder, Mutterkuhprämie). Diese Zahlungen vermindern sich nur insoweit, als sie der obligatorischen<br />
Modulation 1 unterworfen werden. Im Zeitraum 2010 bis 2013 findet dann eine Abschmelzung<br />
der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche auf die regionale Einheitsprämie des jeweiligen<br />
Bundeslandes statt.<br />
5.8.1.1 Auswirkungen auf das Einkommensziel<br />
Aus statistischen Modellrechnungen wird ersichtlich, dass für Milch erzeugende Betriebe vor allem<br />
durch die Senkung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver Einkommenseinbußen zu<br />
erwarten sind, falls sich diese Senkung vollständig auf den Milchpreis niederschlägt. Die Interventionspreissenkung<br />
wird nämlich durch die entkoppelte Milchprämie in Höhe von 2,368 ct/kg Milch im<br />
Jahr 2005 und ab dem Jahr 2006 in Höhe von 3,55 ct/kg Milch nur zu einem Teil (rd. 60 %) ausgeglichen.<br />
Die Zuweisung der Zahlungsansprüche führt dagegen bis 2009 für intensive Futterbaubetriebe<br />
unter sonst gleichen Bedingungen in der Regel nicht zu ausgeprägten Einkommensverlusten. Extensiv<br />
geführte Betriebe (z.B. Mutterkuhhaltung) erhalten durch die eingeführte Sockelprämie für Grünland<br />
möglicherweise mehr Prämien als vorher. Fraglich ist allerdings, inwieweit die Mutterkuhhaltung nach<br />
der Entkopplung der Tierprämien noch aufrecht erhalten wird, weil sie bereits vor der Entkopplung in<br />
vielen Fällen nicht wirtschaftlich war. Durch den Wegfall der Roggenintervention, der ab 2006 durch<br />
die um 10 % erhöhte Rückflussquote der Modulationsmittel nur sehr begrenzt abgefedert wird, sind<br />
auch Einkommenseinbußen bei den Roggenerzeugern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Die<br />
unterschiedliche Betroffenheit bei den einzelnen Betrieben und –gruppen führt durch die überproportionale<br />
Anzahl von Milchvieh haltenden Betrieben sowie Roggenstandorten in den von der Natur benachteiligten<br />
Gebieten vermutlich zu einer vergleichsweise ungünstigeren Einkommensentwicklung.<br />
Für den Zeitraum 2010 bis 2013 sind stärkere Veränderungen auf das Einkommen der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe durch Umverteilungseffekte infolge des stufenweisen Abbaus der betriebsindividuellen<br />
Zahlungsansprüche zu erwarten. Diese und die bis 2009 erfolgten Veränderungen sowie die daraus<br />
resultierenden Angebotsreaktionen werden in der Literatur u.a. anhand von Modellberechnungen diskutiert.<br />
2 Die Abschmelzung der betriebsindividuellen Zahlungsansprüche hat i.d.R. negative Auswirkungen<br />
auf Betriebe mit hohen Anteilen an betriebsindividuellen Zuweisungen, also v.a. intensive Bullenmast-,<br />
Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe. Von diesen Veränderungen sind die benachteiligten Gebiete<br />
bei einem hohen Anteil dieser Betriebe z.T. überproportional stark betroffen. Innerhalb der Betriebsgruppen<br />
hängt der Einkommensverlust von der Höhe der betriebsindividuellen Zahlungsansprüchen<br />
und somit von der Intensität der Bewirtschaftung im entsprechenden historischen Referenzzeitraum<br />
ab. Diese Erkenntnis fand in den durchgeführten Beraterworkshops Bestätigung. Generelle<br />
quantitative Einschätzungen zu den Auswirkungen in den einzelnen Intensitätsstufen konnten – wie<br />
Beraterkalkulationen aus verschiedenen Ländern zeigten – kaum gegeben werden.<br />
1 Die Kürzungssätze der Modulation liegen 2005 bei 3 % und 2006 bei 4 %. Von 2007 bis 2012 ergeben sich konstante<br />
Kürzungssätze von 5 %. Sie bleiben bei den nachfolgenden Ausführungen unberücksichtigt.<br />
2 Vgl. hierzu Kleinhanß, W., Hüttel, S. u. Offermann, F. (2004), Gay, S. H., Osterburg, B. u. Schmidt, T. (2004), Isermeyer,<br />
F. (2003).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
144 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Nach den Ergebnissen der Halbzeitbewertung 1 für den Zeitraum 2000 bis 2002, wirtschaften Betriebe<br />
in benachteiligten Gebieten durchschnittlich extensiver, weshalb diese Betriebe im Zeitraum 2010 bis<br />
2013 im Durchschnitt mit einer Erhöhung der Zahlungsansprüche rechnen können. Durch die tendenziell<br />
extensivere Bewirtschaftung fällt diesen Betrieben darüber hinaus die freiwillige Teilnahme an den<br />
verschiedenen Extensivierungsmaßnahmen der Agrarumweltprogramme relativ leicht. Dies führte bei<br />
diesen Betrieben bereits bei der Halbzeitbewertung durch einen deutlich höheren Anteil der Agrarumweltzahlungen<br />
am Gewinn zu einer einkommensstabilisierenden Wirkung. 2<br />
Die Handelbarkeit von Zahlungsansprüchen kann sich u.a. über Pachtpreisänderungen auf die Einkommen<br />
der landwirtschaftlichen Betriebe auswirken. Vieles spricht cet. par. für eine gleichgerichtete<br />
Entwicklung der Pachtpreise in benachteiligten und nicht benachteiligten Regionen durch die Handelbarkeit.<br />
Die Prämienrechte werden im Jahr 2005 den Bewirtschaftern dauerhaft zugewiesen. Die Eigentümer<br />
zu diesem Zeitpunkt verpachteter Flächen erhalten somit keine Prämienrechte. Prinzipiell<br />
wird dadurch die Position des Pächters gegenüber den Altverpächtern auf den Pachtmärkten flächendeckend<br />
gestärkt. Ob sich diese Regelung cet. par. Pachtpreis dämpfend auswirkt, hängt insbesondere<br />
von der relativen Knappheit der auf dem regionalen Markt angebotenen Anzahl an Prämienrechten<br />
und der Anzahl an ha LF ab, die für die Aktivierung dieser Prämienrechte notwendig sind. Nach Isermeyer<br />
(2003), sowie Klare und Doll (2004), kommt es im Zeitablauf zu wachsenden Prämienüberhängen,<br />
die diese Rechte entwerten, so dass generell nach wie vor vergleichsweise hohe Pachtpreise für<br />
die knappe Fläche erwartet werden (vgl. hierzu auch Isermeyer (2004) und Jochimsen (2004)). Da<br />
Prämienrechte landesweit gehandelt werden können, ist die Lage auf den lokalen Pachtflächenmärkten<br />
in benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten prinzipiell gleich. Eine Verbesserung der<br />
betrieblichen Einkommen durch die GAP-Reform via Pachtpreisreduzierung zeichnet sich somit cet.<br />
par. flächendeckend nicht ab.<br />
Die Ergebnisse der Literaturrecherche sowie eigener Überlegungen wurden in den Beraterworkshops,<br />
in denen hauptsächlich der Betrachtungszeitraum 2005/06 diskutiert wurde, prinzipiell bestätigt. Im<br />
Hinblick auf die Einkommenswirkungen der GAP-Reform wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es<br />
deutliche regionale Unterschiede gibt.<br />
FAZIT: Die EU-Agrarreform wird zeitlich und produktionsspezifisch unterschiedliche Auswirkungen auf<br />
das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe haben. Das betrifft vor allem die benachteiligten Gebiete,<br />
weil hier der Anteil der von der Reform besonders betroffenen Futterbaubetriebe höher ist. Allerdings<br />
wirtschaften die Futterbaubetriebe im Durchschnitt extensiver als entsprechende Betriebe in<br />
nicht benachteiligten Gebieten. Daher sind die Auswirkungen für Futterbaubetriebe im benachteiligten<br />
Gebiet im Durchschnitt etwas positiver einzuschätzen. Diese Einschätzung ersetzt jedoch nicht den<br />
Blick in die jeweilige einzelbetriebliche Situation, bei der die Auswirkungen der GAP-Reform stark vom<br />
Durchschnitt abweichen können. Differenzierte Aussagen für Betriebe in unterschiedlichen benachteiligten<br />
Gebietskategorien sind gegenwärtig nicht machbar.<br />
Die Ausgleichszulage soll aus natürlichen Voraussetzungen resultierende Einkommensunterschiede<br />
zwischen den benachteiligten und den nicht benachteiligten Gebieten ausgleichen. Da jedoch die<br />
1 Auswertung der Daten der BMVEL-Testbetriebe in den jeweiligen Länderberichten. Vgl. Bernhards, U. et al. (2003)<br />
Zwischenbewertung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten 2000 bis 2002.<br />
2 Ebenda.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 145<br />
Auswirkungen der GAP-Reform je nach der Intensität der Bewirtschaftung vor allem in Futterbaubetrieben<br />
unterschiedlich ausfallen und in benachteiligten Gebieten eine durchschnittlich geringere Beeinträchtigung<br />
zu erwarten ist, ergibt sich nicht zwingend im Vergleich zur jetzigen Situation die Notwendigkeit,<br />
die Ausgleichszulage in unveränderter Form weiter zu gewähren. Vielmehr könnte es zu<br />
einer nach Regionen und Betriebsgruppen gezielteren Ausrichtung der Förderpolitik kommen, um<br />
einen effektiven Beitrag zum angestrebten Einkommensziel zu erreichen.<br />
5.8.1.2 Auswirkungen auf das Ziel der Offenhaltung<br />
Durch die Verbindung von Zahlungsansprüchen und der Verpflichtung zur Mindestbewirtschaftung im<br />
Sinne eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands im Rahmen der Cross-<br />
Compliance-Regelungen 1 , ist für den Zeitraum 2007 bis 2013 eine flächendeckende Offenhaltung der<br />
Landschaft weitgehend gewährleistet. Probleme können sich jedoch auf den Flächen ergeben, auf<br />
denen die Mindestbewirtschaftung gemäß Cross-Compliance nicht durch die Höhe der Zahlungsansprüche<br />
gedeckt werden können, wie bspw. stark hängigen Flächen in benachteiligten Gebieten oder<br />
nur extrem schwer zu erreichenden bzw. zu bewirtschaftenden Flächen. Diese ausschließlich durch<br />
natürliche Standortverhältnisse begründeten Bewirtschaftungsnachteile sollten auch weiterhin durch<br />
die Ausgleichszulage ausgeglichen werden.<br />
Die Berater Bayerns und Baden-Württembergs wiesen im Zusammenhang mit den CC-Regelungen<br />
auf die Gefahr hin, dass in Einzelfällen landwirtschaftliche Betriebe aufgrund der steigenden Regelungsdichte<br />
und des damit verbundenen bürokratischen Aufwands entweder keinen gemeinsamen<br />
Antrag mehr stellen oder die Bewirtschaftung aufgrund des von den Fachregelungen ausgehenden<br />
Drucks einstellen werden. Die Tierhaltung sei hierbei insbesondere betroffen, weil es hierfür wesentlich<br />
weitreichendere Auflagen gibt als für die reine Pflanzenproduktion. Insbesondere die ab 2007<br />
einzuführende Kälberhaltungsrichtlinie schaffe entsprechende Anreize zur Aufgabe. Zudem ist die<br />
Sanktionswahrscheinlichkeit cet. par. in benachteiligten Gebieten höher, da Betriebe mit<br />
Ausgleichszulagenförderung überdurchschnittlich oft kontrolliert werden (5 % gegenüber 1 %).<br />
Durch die stufenweise Einführung der regionalen Einheitsprämie für Ackerland und Grünland ab 2010<br />
steigt der Sockelbetrag für Grünlandflächen erheblich an. Im Zeitraum 2005 bis 2009 beträgt er im<br />
Bundesdurchschnitt 79 €/ha, bis 2013 durchschnittlich 328 €/ha. Daher ist auch in benachteiligten<br />
Gebieten im Zeitablauf von einer abnehmenden Brachegefahr beim Grünland auszugehen, weil die<br />
Mindestpflegekosten gemäß den CC-Regelungen auch bei aufwändigerer Pflege geringer sind.<br />
Im Gegensatz zu dem in Deutschland in der Vergangenheit ebenfalls diskutierten Betriebsmodell, sind<br />
bei dem Kombimodell keine prämienlosen Flächen zu erwarten. 2 Hieraus ergibt sich eine weitere<br />
Verminderung der Gefahr des Brachfallens von Flächen. Aufgrund der möglichen flächenlosen Handelbarkeit<br />
von Zahlungsansprüchen ist allerdings die Akkumulation von Flächenstilllegungen in benachteiligten<br />
Gebieten zu erwarten. Die Mindestbewirtschaftungsauflagen der Cross-Compliance-<br />
Regelungen sorgen jedoch dafür, dass die Stilllegungsflächen offen gehalten werden müssen und<br />
kein Brachfallen droht.<br />
1 Vgl. VO (EG) Nr. 1782/2003, speziell Anhang IV der Verordnung.<br />
2 Vgl. hierzu Klare, K. u. Doll, H. (2004), S. 14 ff..<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
146 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Generell sind spezielle Veränderungen der Bodennutzung zu erwarten. Bspw. kann angenommen<br />
werden, dass die Aufhebung der Prämienbegünstigung von Silomais teilweise eine Substitution durch<br />
entsprechendes Ackerfutter (Gras-, Kleegras- oder Luzernesilage) bewirkt. Diese Veränderungen<br />
wurden in den einzelnen Beraterworkshops nicht intensiv diskutiert. Es wurde aber auf die Zunahme<br />
von Biogasanlagen und den daraus resultierenden steigenden Flächenbedarf für Silomais in benachteiligten<br />
Gebieten aufmerksam gemacht.<br />
FAZIT: Durch die Cross-Compliance-Regelungen wird das Ziel der Ausgleichszulage, für eine flächendeckende<br />
Offenhaltung zu sorgen, in der Regel erreicht. Allerdings gilt dies nur, wenn die Existenz<br />
einer ausreichenden Zahl von Betrieben über ein ausreichendes Einkommen sichergestellt ist.<br />
Die Notwendigkeit der Ausgleichszulage für die Offenhaltung reduziert sich dann auf Grenzstandorte,<br />
in denen die Pflegekosten die Prämienansprüche übersteigen. In diesen Fällen könnte diskutiert werden,<br />
ob die Offenhaltung durch die Ausgleichszulage oder ggf. durch spezifische Agrarumweltmaßnahmen<br />
erfolgen sollte.<br />
5.8.1.3 Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur<br />
im ländlichen Raum<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen der GAP-Reform auf die landwirtschaftliche Tätigkeit und lebensfähige<br />
Gesellschaftsstrukturen im ländlichen Raum können an dieser Stelle nur Einschätzungen, basierend<br />
auf den bisherigen Ergebnissen, verknüpft mit den Erfahrungen der Beraterworkshops, gegeben werden.<br />
Ausgehend von der Entkopplung der Direktzahlungen und den Einkommensverlusten vieler Betriebe,<br />
ist mittel- und langfristig mit einem verstärkten Strukturwandel in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Gebieten zu rechnen. Bei unrentabel wirtschaftenden Betrieben sinkt die Hemmschwelle zur<br />
Aufgabe der ldw. Produktion. Nach Ansicht der befragten Berater werden in Betrieben stark betroffener<br />
Betriebszweige, wie der Rindfleischproduktion mit vorwiegender oder teilweiser Lohnarbeitsverfassung,<br />
tendenziell Arbeitskräfte abgebaut. In anderen Bereichen wie der Milchproduktion kann sich<br />
in den hier auch vorhandenen aufstockungswilligen Betrieben ein zusätzlicher Arbeitskraftbedarf entwickeln.<br />
Dies betrifft v.a. Betriebe, deren AK bisher bereits ausgelastet sind und die jetzt ihren Viehund<br />
Quotenbestand aufstocken müssen, um Einkommensnachteile kompensieren zu können. Insgesamt<br />
werden jedoch die AK-Verluste auch in der Milchproduktion den zusätzlichen AK-Bedarf überwiegen.<br />
Durch den zu erwartenden Anstieg des Strukturwandels und dem damit abnehmenden Anteil von<br />
landwirtschaftlichen Arbeitskräften und Betrieben, sehen die Berater einen Verlust an Attraktivität der<br />
dörflichen Gemeinschaft und des ländlichen Raums. Diese Entwicklungen führen zu besonders negativen<br />
Auswirkungen in bereits stark von der Abwanderung betroffenen benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Regionen, wie bspw. im östlichen Teil Mecklenburg-Vorpommerns und in Brandenburg.<br />
Durch die Abstockung der Viehbestände kann es darüber hinaus zu negativen Auswirkungen auf den<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> vor- und nachgelagerten Bereich kommen. Auch für den Tourismus wird von den<br />
Beratern partiell eine Gefahr durch die Viehabstockung sowie evtl. flächendeckend auftretendes Mulchen<br />
gesehen. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass der Strukturwandel auch ohne GAP-<br />
Reform auftreten würde und sich hierdurch vor allem in benachteiligten Regionen nur beschleunigt.<br />
FAZIT: Die GAP-Reform führt mittel- bis langfristig zu einem verstärkten Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />
Das Ziel der Ausgleichszulage, durch den Erhalt der landwirtschaftlichen Tätigkeit einen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 147<br />
positiven Einfluss auf die lebensfähige Gesellschaftsstruktur im ländlichen Raum auszuüben, wird<br />
durch die GAP-Reform tendenziell konterkariert. Unstrittig ist, dass die Ausgleichszulage in benachteiligten<br />
Gebieten den durch die GAP-Reform induzierten beschleunigten Strukturwandel verlangsamt. In<br />
den Workshops sahen sich die Berater allerdings nicht in der Lage, einen Vergleich zwischen benachteiligten<br />
und nicht benachteiligten Gebieten hinsichtlich der Auswirkungen der GAP-Reform auf die<br />
landwirtschaftliche Tätigkeit und eine lebensfähige Gesellschaftsstruktur anzustellen. Daher kann aus<br />
den getroffenen Aussagen nicht abgeleitet werden, dass die benachteiligten Gebiete besonders betroffen<br />
sind und die Ausgleichszulage zwingend erforderlich ist. Hierzu bedarf es weiterer Analysen,<br />
die allerdings erst im Rahmen der für die Ex-post-Bewertung vorgesehenen Fallstudien durchgeführt<br />
werden können.<br />
5.8.2 Auswirkung der ELER-VO<br />
Die ELER-VO 1 sieht folgende Vorschläge zur Neugestaltung vor:<br />
degressive Staffelung der Förderung in Abhängigkeit vom förderfähigen Flächenumfang,<br />
Abgrenzung der Gebietskulissen und –kategorien anhand von objektiven und zeitlich stabilen Kriterien,<br />
d.h. eine stärkere Berücksichtigung der natürlichen Ertragskraft von Boden einschließlich der<br />
klimatischen Verhältnisse 2 ,<br />
Erhöhung der Ausgleichszulage im Fall naturbedingter Nachteile auf einen Förderhöchstsatz von<br />
250 €/ha,<br />
Reduzierung der Ausgleichszulage in Gebieten mit anderen Benachteiligungen auf einen Förderhöchstsatz<br />
von 150 €/ha,<br />
Wegfall der Option, den Mindestfördersatz von 25 € kürzen zu können,<br />
Wegfall einer Mindestbewirtschaftungsfläche als Fördervoraussetzung.<br />
Von diesen Vorschlägen waren besonders die ersten beiden Punkte Gegenstand der Diskussion in<br />
den Beraterworkshops. Die Einführung einer degressiven Staffelung bei Bewirtschaftung einer großen<br />
förderfähigen Fläche wurde abgelehnt, weil ein Widerspruch zum stark gewichteten Offenhaltungsziel<br />
gesehen wurde. Die degressive Staffelung soll dazu beitragen, eine mögliche Überkompensation aufgrund<br />
von degressiven Kosten bei zunehmender Fläche zu vermindern bzw. zu vermeiden. Es sind<br />
zwar bei größeren Betrieben Kostendegressionseffekte zu vermuten. Bei der Auswertung der Testbetriebsdaten<br />
konnten sie aber nicht eindeutig separiert werden. Für die Offenhaltung landwirtschaftlicher<br />
Flächen übernehmen diese Betriebe eine wesentliche Funktion. Nach Ansicht eines Teils der<br />
Berater sollten daher bei der Ausgleichszulagenförderung keine Abstriche ab einer bestimmten Größe<br />
1 Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds<br />
für die Entwicklung des ländlichen Raums.<br />
2 Der auf dieser Vorgabe von der EU-Kommission zunächst konzipierte Abgrenzungsvorschlag wurde nicht rechtswirksam.<br />
Bis 2010 hat die bisherige Gebietskulisse in ihrer jetzigen Form Bestand.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
148 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
gemacht werden. Nach Meinung eines anderen Teils sollte eine Degression höchstens die exakte<br />
Höhe der einzelbetrieblichen Größenvorteile betragen.<br />
Das Problem der Überkompensation ergibt sich auch in Nebenerwerbsbetrieben mit hohem außerlandwirtschaftlichen<br />
Einkommen. In diesem Zusammenhang zogen die Berater häufig ein Vergleich zu<br />
der von ihnen ebenso in Frage gestellten Prosperitätsschwelle. Nach ihrer Meinung spielt die Einkommenslage<br />
in den Betrieben, die die Offenhaltung von Flächen gewährleisten, keine Rolle. In Einzelfällen<br />
können auch Bewirtschafter, die aufgrund ihres hohen außerlandwirtschaftlichen Einkommens<br />
die Flächen nicht Gewinn orientiert, sondern allein im Hinblick auf die Erhaltung ihres Erholungs-<br />
oder Freizeitwertes bewirtschaften, wichtige Akteure für die Offenhaltung der Landschaft sein.<br />
Warum sollten sie für diese von der Gesellschaft gewünschte Leistung nicht oder in einem verminderten<br />
Umfang honoriert werden?<br />
Eine neue Abgrenzung der Gebiete nach dem auf dem Entwurf der ELER-VO basierenden Abgrenzungsvorschlag<br />
hätte für Deutschland zu einer Verkleinerung der Förderkulisse geführt. Am stärksten<br />
betroffen wären die Benachteiligten Agrarzonen durch den Wegfall der sozioökonomischen Kriterien<br />
gewesen. Die Kulisse der Berggebiete wäre unangetastet geblieben. Zudem käme die Erhöhung der<br />
maximalen Förderhöchstsätze auf 250 €/ha verstärkt den Betrieben in den Berggebieten zugute 1 . Mit<br />
Ausnahme der norddeutschen Länder (alte Bundesländer) sprachen sich die Berater gegen eine Verkleinerung<br />
der benachteiligten Gebiete aus. Als Abgrenzungskriterium der natürlichen Benachteiligung<br />
wollen sie an der LVZ in Deutschland festhalten, sehen allerdings einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich<br />
verstärkter Berücksichtigung des Klimas (z.B. Niederschlagsmenge) und der Aktualisierung<br />
von Bodenzahlen.<br />
Der Wegfall einer Mindestbewirtschaftungsfläche wurde von diesen Beratern befürwortet, weil dann<br />
verstärkt kleine Betriebe zu den Ausgleichszulagenbegünstigten zählen und insoweit ihre gesellschaftliche<br />
Leistung ebenfalls honoriert wird. Ferner wurde betont, dass neben der Gebietsabgrenzung eine<br />
Ausdifferenzierung der Förderpraxis ebenfalls einen Beitrag zu einer ausgewogeneren und effizienteren<br />
Förderung leisten kann. Dies wird in Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und<br />
Hamburg deutlich, in denen entweder die Förderkulisse reduziert bzw. die Ausgleichszulagenförderung<br />
abgeschafft wurde oder im Falle Niedersachsens eine Umschichtung der Fördermittel für die<br />
Ausgleichszulage zu Gunsten der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vorgenommen wurde. Der<br />
Förderrahmen der GAK lässt solche Umschichtungen zu, um den Handlungsspielraum der Bundesländer<br />
in der landwirtschaftlichen Förderpolitik zu erweitern.<br />
5.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Derzeit bestehen noch zu viele Unwägbarkeiten, um konkrete Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
zur zukünftigen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten geben zu können.<br />
Zum einen sind es die aus dem laufenden Bewertungsverfahren resultierenden Schwierigkeiten. Zu<br />
nennen wären hier insbesondere die multidimensionale Zielsetzung der Ausgleichszulage und das<br />
Fehlen quantifizierter und nach Gebietskategorien gewichteter Ziele sowie die Probleme bei der Separierung<br />
der Nettoeffekte. Darüber hinaus finden wichtige Elemente im Bewertungsverfahren (regionale<br />
Fallstudien) erst in der Ex-post-Bewertung statt. Andererseits beschränken die Unsicherheiten bei der<br />
Abschätzung der zukünftigen Wirkungen der GAP-Reform (Entkopplung, Cross Compliance, Wegfall<br />
1 Vgl. Plankl, R. (2004), S. 11.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 149<br />
der Roggenintervention) sowie einige Aspekte der ELER-VO die Aussagen. Hinzu kommt, dass abschließende<br />
Empfehlungen hinsichtlich der rahmengebenden GAK-Grundsätze zur Ausgleichszulage<br />
erst mit dem länderübergreifenden Bericht gegeben werden können.<br />
5.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Zunächst wird auf einige grundsätzliche Empfehlungen vor dem Hintergrund der Relevanz der Fragestellung<br />
und der Bewertungskriterien, der methodischen Vorgehensweise sowie einiger Datenprobleme<br />
eingegangen.<br />
Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung hat durch die Berücksichtigung neuer methodischer<br />
Elemente und der möglichen Einflüsse der GAP-Reform neue Erkenntnisse geliefert. Nach wie vor<br />
werden jedoch Schwierigkeiten der Bewertung durch die nicht ausreichende Berücksichtigung<br />
kleinräumiger Einflüsse deutlich. Eine erneute, überwiegend auf Testbetriebsdaten beruhende<br />
Auswertung dürfte nur zu einem marginalen Informationsgewinn führen. Insbesondere vor dem<br />
Hintergrund, dass eine große Veränderung bei den Fördervoraussetzungen gemäß ELER-VO-Entwurf<br />
nicht zu erwarten ist, die Gebietsabgrenzung nun doch nicht vor 2010 vorgenommen wird und sich<br />
Wirkungen der GAP-Reform in den letztmöglich auszuwertenden Daten des Wirtschaftsjahres 2005/06<br />
noch nicht hinreichend widerspiegeln, werden von den in der Ex-post-Bewertung vorgesehenen<br />
regionalen Fallstudien mit entsprechend vertiefter Aufbereitung lokaler Informationen und den<br />
ländergruppenübergreifenden Diskussionen bessere Informationen für Empfehlungen erwartet.<br />
In den bereits durchgeführten Untersuchungen hat sich bei der Analyse der Betriebsergebnisse herausgestellt,<br />
dass es Betriebe gibt, die zur Vergleichsgruppe einen positiven Einkommensabstand aufweisen.<br />
Für weitere Bewertungen ist es ratsam, diese Betriebe differenziert zu untersuchen, um ggf.<br />
Empfehlungen zur Vermeidung von Überkompensation abzuleiten, aber auch um anderen Betrieben<br />
beispielgebend Optionen aufzuzeigen, wie in benachteiligten Gebieten unter ganz bestimmten Voraussetzungen<br />
positiv gewirtschaftet werden kann. Diese Untersuchungen können jedoch wegen des<br />
hohen Bearbeitungsaufwands nicht ohne Veränderungen im bestehenden Bewertungskonzept realisiert<br />
werden. Eine Möglichkeit bestünde darin, in der Ex-post-Bewertung sehr breit angelegte betriebsund<br />
gebietsgruppendifferenzierten Auswertung zu Gunsten dieser Untersuchung zu verflachen. In den<br />
Ländern, in denen die Ausgleichszulage parallel bewertet wird, sollte beispielhaft durch die Programmbewerter<br />
diesem Aspekt nachgegangen werden. Dies wäre eine sinnvolle Arbeitsteilung zwischen<br />
Zentral- und Programmbewerter.<br />
Die Beantwortung der Bewertungsfrage V.3 „Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur“ ist<br />
nachweislich sehr schwierig. Vor allem die Überprüfung der Zielerreichung und die Abschätzung des<br />
Nettobeitrags der Ausgleichszulage sind problematisch und erfordern eine Absicherung durch eigenständige<br />
wissenschaftliche Untersuchungen (vgl. Halbzeitbericht). Ohne diese kann es zur subjektiven<br />
Beurteilung und zu vorschnellen Empfehlungen führen, dass immer dann, wenn der quantitative<br />
Nachweis für die Erreichung der übrigen Ziele nicht gegeben oder gering ist, dieses Ziel als Beleg für<br />
die Wirksamkeit der Ausgleichszulage herangezogen wird.<br />
Für die Analyse agrarstruktureller Entwicklungen im Kontext der Beantwortung der Bewertungsfragen<br />
V.2 und V.3 zeigen die bisherigen Ergebnisse, dass die Datengrundlage auf NUTS 3 nur bedingt geeignet<br />
ist. Für die Ex-post-Bewertung sind daher partiell Analysen auf Gemeindeebene geplant. Die in<br />
der Aktualisierung erfolgten Sonderauswertungen der amtlichen Agrarstatistik nach Fördergebieten<br />
anhand einer Zuordnung über das amtliche Verzeichnis der benachteiligten Gemeinden liefern bereits<br />
eine verbesserte Abbildungsgenauigkeit und Tiefe. Zusätzlich wird angeregt, die im etwa 10jährigen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
150 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Abstand erhobenen Daten der <strong>Landwirtschaft</strong>szählung vom Statistischen Bundesamt nach Gebietskategorien<br />
auszuwerten und als Monitoringdatenbasis für die Beantwortung relevanter Bewertungsfragen<br />
heranzuziehen.<br />
Für die Ausgleichszulage empfiehlt sich aus den Erfahrungen der zentral durchgeführten (Meta-) Evaluation<br />
zukünftig ein Bewertungsverfahren im Baukastensystem. Je nach Datenlage bietet sich eine<br />
gezielte nicht horizontale Tiefenanalyse an, welche auf Primärerhebungen und regionale Fallstudien<br />
sowie thematischen Untersuchungen beruht. Da bestimmte Untersuchungsschritte nicht horizontal<br />
durchgeführt werden können und sollen, bedarf es einer gleichzeitigen Schaffung von Gremien, die<br />
den Austausch und die Übertragbarkeit der Informationen gewährleisten und konsistente Schlussfolgerungen<br />
daraus ziehen. Hierdurch dürften Größendegressionseffekte entstehen und die Bewertung<br />
effizienter gestalten lassen. Bislang können in den Textmodulen der Ausgleichszulagenberichte durch<br />
den von den Programmevaluatoren vorgegebenen Seitenumfang differenzierte Auswertungen nicht<br />
hinreichend berücksichtigt bzw. nur in Anhangsdokumenten untergebracht werden. Dies führte meist<br />
zu einem Informationsverlust. Zukünftig wird den Ländern nahegelegt, diese Informationen gezielter<br />
im Sinne einer summativen Bewertung zu nutzen.<br />
5.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />
Die Option der GAK-Richtlinien, Überkompensationen durch Zahlungsobergrenzen je Betrieb bzw. je<br />
betriebsnotwendiger AK zu vermindern, führt bei einer Heraufsetzung dieser Grenzen auch nach Einschätzung<br />
der Berater dazu, dass in Zukunft noch weniger Betriebe von der Förderung ausgeschlossen<br />
werden. Die Einbeziehung solcher eher einkommensverteilungspolitisch motivierter betriebs- bzw.<br />
faktorgebundener Obergrenzen tragen zwar zur Erreichung des Einkommensziels der Ausgleichszulage<br />
bei, können aber mit den übrigen Zielen der Ausgleichszulage, insbesondere mit dem Bewirtschaftungs-<br />
und Offenhaltungsziel in Konflikt stehen.<br />
Das derzeit von den meisten Ländern praktizierte Betriebssitzprinzip kann, wie im Zwischenbericht<br />
bereits verwiesen, zu objektiv empfundenen Ungerechtigkeiten führen. Sollten in Zukunft weitere Länder<br />
dem Beispiel Niedersachsens, Hamburgs und Schleswig-Holsteins folgen und die Ausgleichszulage<br />
aussetzen bzw. stark einschränken, könnte dies bei Betrieben, die in Grenzbereichen zwischen<br />
zwei oder drei Bundesländern liegen, zu verstärktem Unbehagen führen. Für die Prüfung des Betriebssitzprinzips<br />
spricht zusätzlich auch die mit erheblichen Länderunterschieden seit 2005 erfolgte<br />
Einführung der Flächenidentifikationssysteme. Auch die Zuordnung ausländischer Flächen wird ohne<br />
die bisher üblichen Katasterdaten dadurch erschwert. Darüber hinaus besteht bei großen Betriebsstrukturen,<br />
die vor allem in den neuen Bundesländern auftreten, die Problematik einer flächenscharfen<br />
Abgrenzung von „Feldblöcken“ sowie bei der auf Gemarkungsdaten beruhenden Abgrenzung der benachteiligten<br />
Gebiete. Ob das Flächenprinzip dem Betriebssitzprinzip überlegen ist, ist unter den derzeit<br />
offenen Rahmenbedingungen schwer zu beantworten. Bei der Umstellung auf das Flächenprinzip<br />
wäre allerdings zu beachten, dass der Verwaltungsaufwand größer werden kann, wenn Landwirte<br />
ländergrenzenüberschreitend wirtschaften und folglich in allen Bundesländern Anträge stellen müssen.<br />
Zusätzlich muss beachtet werden, dass es durch die unterschiedliche Handhabung mit der LVZ<br />
zu Problemen kommen kann. Andererseits bestehen bei der Förderung der Agrarumweltmaßnahmen<br />
bereits Erfahrungen mit dem Flächensitzprinzip.<br />
Die Erhaltung von Struktur- und Landschaftselementen ist aus Natur- und Umweltschutzüberlegungen<br />
bedeutend und stellt einen wichtiger Beitrag für die Erhaltung einer standortangepassten <strong>Landwirtschaft</strong><br />
sowie für eine attraktive Kultur- und Erholungslandschaft dar. Wenn eine Förderung durch die<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 151<br />
Ausgleichszulage erfolgen sollte, wäre einer bundeseinheitlichen Lösung der Vorzug zu geben. Alternativ<br />
vorstellbar ist die Berücksichtigung dieser Elemente im Rahmen anderer Förderprogramme.<br />
Bislang war die Gewährung der Ausgleichszulage an die Bewirtschaftung der Flächen gebunden. Bereits<br />
2003 hat der EU-Rechnungshof auf Zielkonflikte mit der Flächenstilllegung hingewiesen. Derzeit<br />
besteht in Deutschland eine nicht einheitliche Vorgehensweise bei der Gewährung der Ausgleichszulage<br />
auf stillgelegten Flächen. Der Evaluator ist der Ansicht, dass die Gewährung der Ausgleichszulage<br />
auf Flächen, die für Zahlungsansprüche für Flächenstilllegungen geltend gemacht werden, auszusetzen<br />
ist. Es existieren bei diesen Flächen keine Kostennachteile in benachteiligten Gebieten. Eine<br />
Zahlung von Ausgleichszulage auf freiwillig stillgelegten Flächen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen<br />
wird ebenfalls für nicht vertretbar erachtet, da in diesem Fall keine Produktion mehr auf den<br />
Flächen stattfindet, deren Erschwernis ausgeglichen werden müsste. Die Förderung auf Stilllegungsflächen<br />
mit nachwachsenden Rohstoffen sollte gezahlt werden, da Produktionskostennachteile zwischen<br />
den benachteiligten und nicht benachteiligten Gebieten bestehen.<br />
Zukünftig werden durch die GAP-Reform Flächen existieren, die aus der Erzeugung genommen werden,<br />
so genannte glöZ-Flächen 1 . Bei diesen Flächen bestehen, bis auf wenige Ausnahmen, keine<br />
Unterschiede hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten in benachteiligten und nicht benachteiligten<br />
Gebieten. Ausnahmen bilden sich hinsichtlich der Flächen, bei denen die Bewirtschaftungskosten die<br />
Prämienhöhe übersteigen (z.B. Flächen mit hoher Hangneigung). Hier sollte durch die Ausgleichszulage<br />
oder entsprechende Agrarumweltmaßnahmen eine Kompensation geschaffen werden. Weiterhin<br />
besteht zwischen der Förderung von Flächen mit Mindestauflagen und dem Ziel der Ausgleichszulage,<br />
die Kulturlandschaft zu erhalten, eindeutige Konflikte.<br />
Bezüglich der Förderausgestaltung sieht der Evaluator durchaus Möglichkeiten einer verstärkten Ausrichtung<br />
an speziellen natürlichen Nachteilen. Um die Ausgleichszulage vor allem in Benachteiligten<br />
Agrarzonen zu verbessern und die zur Verfügung stehenden Mittel effizienter einzusetzen, ist eine<br />
weitere Differenzierung nach Gebieten mit ausgesprochener Hügellandschaft, Feucht-, Moor- und<br />
Sumpfgebieten, regelmäßig überschwemmten Gebiete und Gebieten mit bedrohlich hohem Stilllegungsanteil<br />
bzw. Mulchflächenanteil denkbar.<br />
Durch die verstärkte Förderung von Grünland wird die Bewirtschaftung weniger rentabler Grünlandflächen<br />
aufrecht erhalten. Die betriebsgruppendifferenzierten Untersuchungen lassen vereinzelt jedoch<br />
erkennen, dass die Prämien für Ackerland häufig nicht ausreichen, um die Einkommensnachteile,<br />
gemessen bei einem Betriebsgruppenvergleich zwischen homogenen Marktfruchtbetrieben in benachteiligten<br />
und nicht benachteiligten Gebieten, wirksam auszugleichen. Für den Betriebserhalt hat die bei<br />
den Marktfruchtbetrieben festgestellte Einkommensdifferenz die gleiche Relevanz wie die Differenz<br />
bei den Futterbaubetrieben. Eine Anhebung der Förderung für Ackerflächen unabhängig von einer<br />
Erhöhung der Grünlandprämie wäre zu überlegen. Dazu müsste jedoch die GAK entsprechend geändert<br />
und die bislang festgelegten Halbierungen der Prämien für Ackerland aufgehoben werden. Tendenziell<br />
sollte jedoch ein höherer Fördersatz für Grünland als für Ackerland beibehalten werden. So<br />
könnte eine Bewirtschaftung leichter Ackerbaustandorte (speziell in Roggenanbauregionen) gesichert<br />
werden.<br />
1 Flächen, die in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden müssen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
152 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
5.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Für zukünftige Entscheidungen der Betriebsentwicklung spielt die Verlässlichkeit der Politik eine entscheidende<br />
Rolle. Den Wirtschaftsakteuren sind klare Signale zu geben, wo die Förderung mit Ausgleichszulage<br />
trotz immer knapper werdender Finanzmitteln hingeht. Angesichts der Unwägbarkeit der<br />
Auswirkungen der GAP-Reform sollten bis zum Beginn der nächsten Förderperiode für den Einsatz<br />
der Fördermittel Umfang und Höhe der Ausgleichszulage verlässlich sein. Mögliche zukünftige Entwicklungen<br />
und ableitbare Strategien sowie Ansätze einer ausdifferenzierteren Förderung sind deutlich<br />
zu machen.<br />
Die Empfehlungen für die neue Programmplanungsphase haben gleichermaßen den Rückgang der<br />
finanziellen Mittel und die sich aus der GAP-Reform ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen.<br />
So kann eine Empfehlung sein, dass seitens der Bundesländer versucht wird Überlegungen anzustellen,<br />
zusätzlich zur gegebenen Dreiebenenfinanzierung zwischen EU, Bund und Ländern neue, nicht<br />
öffentliche Finanzbeteiligungen zu erschließen. Denkbar wären dabei speziell in Agglomerationsräumen<br />
und ausgewiesenen Touristikregionen unter Umständen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch<br />
Tourismusverbände etc.<br />
Alternativ zur Erschließung zusätzlicher finanzieller Mittel sollte verstärkt eine an die spezifische Benachteiligung<br />
geknüpfte Ausgleichszulage geprüft werden. Dies könnte durch eine differenzierte gebietsspezifische<br />
Kategorisierung bzw. durch eine an den spezifischen Gegebenheiten und objektiven<br />
Erschwernisfaktoren ausgerichteten Förderung geschehen. Beispielhaft könnte die Förderung in Österreich<br />
herangezogen werden, wo eine einzelbetriebliche Kategorisierung von Bewirtschaftungserschwernissen<br />
erfolgt. Hierdurch kommt es jedoch zu höheren Transaktionskosten.<br />
Bislang sehen die GAK-Fördergrundsätze einen linearen Zusammenhang zwischen LVZ und Ausgleichszulagenhöhe<br />
vor, der sich in einer entsprechenden LVZ-Staffelung widerspiegelt. Dieser einfache<br />
lineare Zusammenhang ist jedoch, wie Auswertungen von Betrieben nach LVZ-Klassen belegen,<br />
nicht in allen Fällen zu belegen. Hier können erst weiterführende einzelbetriebliche Analysen mehr<br />
Aufschluss erbringen. Es ist jedoch denkbar, dass eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der LVZ<br />
durch Berücksichtigung z.B. klimatischer Einflüsse eventuell effizienzverbessernd genutzt werden<br />
könnte. Alternativ könnten weitere betriebliche Merkmale für Bewirtschaftungserschwernisse (z.B.<br />
erhöhten Maschinen- und Arbeitsaufwand wie: Handmahd, kein Befahren mit schweren Maschinen,<br />
erschwerte Beweidung durch schwierig erreichbare Weideflächen) sowie differenzierte Gebietsabgrenzungen<br />
bei den Benachteiligten Agrarzonen (vgl. Kapitel 5.9.2) zugrunde gelegt werden.<br />
Veränderte finanzpolitische Rahmenbedingungen sollten nicht durch generelle Reduzierung der Prämienhöhe<br />
(Rasenmähermethode) zu einer verstärkten Marginalität in der Förderung führen. Zukünftig<br />
wäre stattdessen zu überlegen, die Förderung stärker regional zu konzentrieren.<br />
Im Zusammenhang mit der GAP-Reform und der neuen ELER-Verordnung sollte die immer wieder<br />
geforderte Überprüfung und ggf. Vereinfachung der Zielsetzung der Ausgleichszulage vorgenommen<br />
werden. Dabei zeigen sich bereits zwei Tendenzen: Zum einen lässt die ELER-VO eine Verschlankung<br />
durch Verzicht auf das Ziel „Erhalt einer lebensfähigen Gesellschaftsstruktur“ erkennen, zum<br />
anderen ist zu erwarten, dass gewisse Ziele der Ausgleichszulage durch die GAP-Reform bereits erreicht<br />
bzw. unterstützt werden. Einige Ziele dürften künftig aber auch im Zielkonflikt zur GAP-Reform<br />
stehen. Im Zuge der Reduzierung der Ziele sind diese dann möglichst gemäß den benachteiligten<br />
Gebietskategorien zu quantifizieren und zu gewichten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 153<br />
Generell sollten, sofern es durch die GAP-Reform zu Veränderungen in der Bewirtschaftung kommt<br />
und die Ausgleichszulage nicht mehr auf allen Flächen notwendig sein könnte, eingesparte Finanzmittel<br />
auf Flächen bzw. in Regionen umgeschichtet werden, in denen die Ausgleichszulage erforderlich<br />
und zielführend ist und die Förderung nachweislich nicht ausreicht, die Einkommensnachteile auszugleichen.<br />
Sollte es im Zuge der GAP-Reform zu einem Rückgang in der Milchkuh- und Rinderhaltung kommen<br />
und der Tierbesatz in benachteiligten Gebieten weiter zurückgehen, so dass es speziell in touristischen<br />
Gebieten zu einer Beeinträchtigung des landschaftlichen Erscheinungsbildes kommt, könnte<br />
eine wieder am Tierbesatz orientierte Ausgleichszulage überlegenswert sein. Dem gegenüber steht,<br />
dass Mindesttierbesätze wie im Fall Thüringen von unter 0,3 GVE je ha HFF als zu niedrig einzustufen<br />
sind, um eine Offenhaltung der Landschaft zu gewährleisten.<br />
In Bezug auf die Evaluation der Ausgleichszulage im Allgemeinen soll noch einmal auf die Anregung<br />
hingewiesen werden, in einem Pilotprojekt die Zusammenführung der InVeKoS- und Testbetriebsdaten<br />
sowie ggf. der Zahlstellendaten zu einer konsistenten Datengrundlage anzustreben. Hier ist zukünftig<br />
Vorsorge zu treffen, dass Betriebe ihr Einverständnis erteilen, um ihre Daten für entsprechende<br />
wissenschaftliche Untersuchungen nutzen zu können.<br />
Ausgehend von der Tatsache, dass eine Evaluation auch effizient durchgeführt werden soll, wird der<br />
in einigen Ländern praktizierte Weg der Parallelbewertung der Ausgleichszulage durch Zentral- und<br />
Programmbewerter nach wie vor als problematisch gesehen. Dies sollte sofern es zu einer Fortsetzung<br />
der zentralen Evaluation kommt bei künftigen Vertragsausgestaltungen berücksichtigt werden.<br />
Letztendlich sollte auch in Anbetracht der möglichen Effekte der GAP-Reform und der derzeitigen<br />
Haushaltslage auch über einen radikalen Strukturbruch in der Förderung der Ausgleichszulage nachgedacht<br />
werden. Hier könnte womöglich der Wechsel von einem vorbeugenden Handeln (Einsatz von<br />
Fördergeldern zur Verhinderung bestimmter unerwünschter Entwicklungen) hin zu einer, an der tatsächlichen<br />
Problemsituation ausgerichteten Förderung (Flächen in Zustand der Brache überführen<br />
und anschließend ausgewählte Flächen bedarfsorientiert und gezielt fördern), sinnvoll sein.<br />
5.10 Ergänzungen der Programmevaluation<br />
5.10.1 Zielrealisierung und Umsetzung der Empfehlungen<br />
Das Land Baden-Württemberg verfolgt mit der Ausgleichszulage eine Reihe von Zielen, die alle Bereiche<br />
der in der VO (EG) 1257/1999 genannten Ziele zur Förderung von der Natur benachteiligter Gebiete<br />
abdecken und auch den im Rahmenplan der GAK genannten Grundsätzen zur Förderung landwirtschaftlicher<br />
Betriebe in benachteiligten Gebieten entsprechen.<br />
Das Land Baden-Württemberg nennt auch einige landesspezifische Ziele, die über die EU-, bzw.<br />
GAK-Ziele, hinausgehen. So wird in den in Baden-Württemberg mit der Ausgleichszulage verfolgten<br />
Zielen besonders auf die Bedeutung der Erhaltung einer Landbewirtschaftung für den Fremdenverkehr,<br />
für Tourismus und Erholung verwiesen. Ebenso ist mehrfach der Erhalt der Kulturlandschaft als<br />
Ziel genannt, das mit der Maßnahme Ausgleichszulage erreicht werden soll (EPLR S.129).<br />
Eine Zielquantifizierung ist im EPLR nicht gegeben. Es sind aber quantitative Relationen (EPLR<br />
S.138) als Zielparameter wie folgt vorgegeben, die eine Zielanalyse ermöglichen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
154 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Entwicklung der Anzahl landwirtschaftlicher<br />
Betriebe<br />
Entwicklung der Art der Landnutzung<br />
Innerhalb und außerhalb der benachteiligten Gebiete möglichst<br />
parallel verlaufende Entwicklungstendenzen<br />
Abnahme der LF in benachteiligten Gebieten nicht größer als außerhalb<br />
dieser Regionen<br />
Anteil der Ausgleichszulage am<br />
Einkommen der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe<br />
Die Ausgleichszulage leistet in möglichst vielen Betrieben im benachteiligten<br />
Gebiet eine substantiellen Beitrag zum Einkommen<br />
Zielgrösse dabei ist ca. 10% des Gewinnes aus landwirtschaftlicher<br />
Produktion<br />
Entwicklung der Bewirtschaftungsintensität<br />
Die Gewährung der Ausgleichszulage soll zu keiner wesentlichen<br />
Intensivierung der Produktion (gemessen an der Viehbesatzdichte<br />
im Gebiet) führen<br />
Der Akzeptanzgrad sollte derart sein, dass jährlich um 30.000 Betriebe an der Fördermaßnahme teilnehmen.<br />
Diese Größenordnung umfasst Betriebe mit einer LN von mehr als 3 ha, die einen gemeinsamen<br />
Förderantrag stellen. Sie sollten eine Fläche von ca. 650.000 ha bewirtschaften.<br />
Die Zielvorgaben sind fast punktgenau erreicht worden. Der Strukturwandel ist in beiden Gebietskategorien<br />
parallel verlaufen. Die AZL leistet einen substantiellen Einkommensbeitrag von 15-30%. Die<br />
Bewirtschaftungsintensität ist in den benachteiligten Gebieten nicht angestiegen. Die Akzeptanz ist<br />
erreicht. Lediglich war festzustellen, dass die Abnahme der LF in den benachteiligten Gebieten etwas<br />
höher als in den nicht benachteiligten Gebieten gelegen hat.<br />
Die Empfehlungen in der HB wurden umgesetzt, die besagten, dass die Maßnahme unverändert fortgeführt<br />
werden sollte.<br />
Die Gewährung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird durch drei Ziele gesteuert:<br />
- Die Offenhaltung der Landschaft durch Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen<br />
- Einkommensausgleich, der durch Nachteiligkeiten gegeben ist<br />
- Stabilisierung der Gesellschaft in ländlichen Regionen<br />
Die dahinterstehende Interventionslogik geht davon aus, dass eine Verbesserung des Einkommens<br />
die Bewirtschaftung der Flächen ermöglicht und damit die Beschäftigungsstruktur und auch die Gesellschaft<br />
im ländlichen Raum weitgehend stabilisiert. Die AZL hat somit gewollt eine strukturerhaltende<br />
Wirkung.<br />
Als Maßnahme hierzu wird ein Einkommenstransfer eingesetzt, die Ausgleichszulage, der sich auf die<br />
Fläche bezieht und in seiner Ausgestaltung in der Höhe abhängig ist von der Ausrichtung der Flächenbewirtschaftung<br />
– Acker- oder Grünland - und von der Qualität des Bodens in Abhängigkeit von<br />
der LVZ.<br />
Dabei ist noch einmal eindeutig herauszustellen, dass vornehmlich natürlich gegebene Standortunterschiedlichkeiten<br />
der Landbewirtschaftung und daraus resultierende Einkommensdifferenzen landwirt-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 155<br />
schaftlicher Tätigkeit zugunsten der benachteiligten Gebiete ausgeglichen werden sollen. Damit soll<br />
gewährleistet werden, dass die Flächen bewirtschaftet werden, also Offenhaltung garantiert ist, mit<br />
allen daraus folgenden Vorteilhaftigkeiten. Es ist also ein Einkommensvergleich, auf die Flächeneinheit<br />
der landwirtschaftlichen Produktion bezogen, vorzunehmen.<br />
Es gilt also zu beachten, dass die Gewährung der Ausgleichszulage im Schwerpunkt auf die Benachteiligung<br />
durch natürliche Gegebenheiten abzielt, und somit auf die Bewirtschaftung der Fläche zu<br />
beziehen ist. Es ist daher unzutreffend, eine einkommens- oder flächenbezogene Mindest- oder Obergrenze<br />
für die Gewährung von Ausgleichszulagen pro Betrieb einzuführen. Also auch eine Differenzierung<br />
nach Betriebsgröße ist unter diesem Gesichtspunkt ebenso abzulehnen wie die Einbeziehung<br />
von außerlandwirtschaftlichem Einkommen. Eine Obergrenze für die Gewährung der Ausgleichszulage<br />
oder eine Differenzierung nach Betriebsgröße sind nicht zielverträgliche Einschränkungen. Ein<br />
größerer Betrieb ist in benachteiligten Regionen im Vergleich zu einem größeren Betrieb in nicht benachteiligten<br />
Regionen relativ genau so in der Bewirtschaftung eingeschränkt wie analog kleinere<br />
Betriebe in der jeweiligen Region. Wird die Ausgleichszulage zentral auf die Benachteiligung der<br />
Landbewirtschaftung bezogen - bedingt durch von der Natur vorgegebene Unterschiedlichkeiten - ,so<br />
sind also alle „nicht landwirtschaftlichen“ Eingrenzungen als nicht maßnahmengerecht einzuordnen.<br />
Es muss zwangsläufig zu Unter- oder Überkompensationen kommen, d.h. im Vergleich zu den nicht<br />
benachteiligten Regionen wird es an einigen Standorten und bei einigen Betrieben nicht zu einem<br />
vollen Ausgleich der Einkommen kommen und in anderen wiederum wird die Nachteiligkeit mehr als<br />
ausgeglichen, also überkompensiert. Diese Problematik ist deshalb nicht vermeidbar, weil sich die<br />
Höhe der zu gewährenden AZL mehr oder weniger an Durchschnittsgegebenheiten ausrichtet. Unterschiedliche<br />
Betriebsleiterqualitäten können z.B. keine Berücksichtigung finden. Eine Über- oder Unterkompensation<br />
ließe sich in ihrer Bedeutung nur verringern, wenn eine deutlichere, betriebsbezogene<br />
Differenzierung nach Art und Umfang der Benachteiligung vorgenommen werden würde. Eine Überkompensation<br />
ließe sich auch dann verringern, wenn die Ausgleichszulage abgesenkt würde und in<br />
ihrem Niveau am „Bestergebnis“ in den benachteiligten Gebieten ausgerichtet würde.<br />
5.10.2 Einordnung der Ergebnisse<br />
Den Ergebnissen der Analyse der Zentralevaluierung zu den kapitelspezifischen Bewertungsfragen ist<br />
zuzustimmen.<br />
Beachtenswert ist, dass tendenziell auf Grünlandstandorten eher eine hohe Kompensation und auf<br />
Ackerbaustandorten eher eine deutliche Unterkompensation zu beobachten ist.<br />
Beachtenswert ist auch, dass der Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche in benachteiligten<br />
Gebieten deutlicher als im Landesdurchschnitt oder in den nicht benachteiligten Gebieten gegeben<br />
war und insbesondere in Bergregionen auffällig hoch ist. Dieses mag vornehmlich mit daran liegen,<br />
dass einige Flächen in die Neuaufforstung hinein genommen wurden und so der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung entzogen worden sind. Weniger wahrscheinlich ist in diesen Gebieten eine deutlichere Zunahme<br />
der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Vergleich zum Landesdurchschnitt zu vermuten. Dass<br />
der Strukturwandel etwas langsamer verlaufen ist, lässt sich sicherlich auch auf die zum Teil ungünstigere<br />
allgemeine Arbeitsmarktsituation gerade in benachteiligten Gebieten erklären.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
156 Kapitel V – Benachteiligte Gebiete<br />
Befragungen von Betriebsleitern mit Betrieben in besonders benachteiligten Regionen des Schwarzwaldes<br />
zeigen die ausgeprägte Bereitschaft auf, wenn flächenbezogene Zahlungen gekürzt oder ausgesetzt<br />
würden, verstärkt Flächen in die Aufforstung zu bringen (vgl. Fallstudie Schwarzwald im Anhang).<br />
Die Ergebnisse zur Frage V.3 können somit bestätigt werden. Am Einkommensanteil und an<br />
der Einschätzung der Betriebsleiter gemessen, bedeutet die Gewährung der Ausgleichszulage in deutlich<br />
benachteiligten Regionen eine außerordentlich prägende Bedingung zur Aufrechterhaltung der<br />
Landbewirtschaftung. In Verbindung mit den Tourismus-Aktivitäten in diesen Räumen wird durch die<br />
Bewirtschaftung ohne Einschränkung eine lebensfähige Gemeinschaft stabilisiert und der ländliche<br />
Lebensraum erhalten.<br />
5.10.3 Modifikation der Empfehlungen<br />
- Kompensationsgrad<br />
Eine vollständige Vermeidung von Unter- oder Überkompensation ist nicht administrierbar. Genau<br />
genommen wäre dieses nur bei betriebsspezifischer und immer wieder zu erneuernder Einschätzung<br />
der Benachteiligung möglich. Dabei gilt es auch zu beachten, dass die Überlegungen zur Überkompensation<br />
sich auf das Einkommen aus Landbewirtschaftung insgesamt, also ohne Berücksichtigung<br />
des dafür notwendigen Arbeitseinsatzes, beziehen. Dieser kann pro ha oder pro Produkteinheit in<br />
benachteiligten Gebieten deutlich höher sein, insbesondere wenn Handarbeits-Notwendigkeit gegeben<br />
ist, wenn Flächen nur sehr langsam befahren werden können, wenn klimatisch bedingt sehr viel<br />
schärfere Arbeitsspitzen gegeben sind, so dass auf den Stundeneinsatz bezogen möglicherweise eine<br />
Überkompensation nicht auftritt.<br />
- Offenhaltung<br />
Es gibt Regionen, in denen bei einer Reduzierung oder Aussetzung der Ausgleichszulage die Gefahr<br />
des großflächigen Brachfallens real ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Flächen, die auf Grund<br />
ihrer Bewirtschaftungserschwernis gar nicht mehr bewirtschaftet werden und Flächen, die in die Stilllegung<br />
einbezogen werden oder nur durch „Mulchen“ bewirtschaftet werden. Für diese Flächen mit<br />
speziellen natürlichen Nachteilen ist, um sie offen und in der Bewirtschaftung zu halten, ohne Einschränkung<br />
das Förderinstrument AZL nicht nur beizubehalten, sondern zu modifizieren und zu ergänzen.<br />
(vgl. Fallstudie Schwarzwald)<br />
Auf besonders benachteiligten Grünland-Standorten, hierbei spielt insbesondere die Hängigkeit eine<br />
besondere Rolle, könnte mit einer zusätzlichen Förderung ein Mindestbesatz von 0,5 Großvieheinheiten<br />
verknüpft werden. Für diese Flächen ist ebenso eine Förderung vorzusehen, wenn sie<br />
bewirtschaftet und nicht gemulcht werden. Mulchen wird in entsprechender Einschätzung als wenig<br />
attraktiv für das Landschaftsbild und wie für die Flächenbeschaffenheit angesehen.<br />
Eine deutlichere Stufenbildung im Rahmen der LVZ erscheint sinnvoll, wobei dem Zentralevaluierer<br />
zuzustimmen ist, dass eine Aktualisierung und Weiterentwicklung dieses Normmaßes notwendig erscheint.<br />
Dabei ist allerdings darauf hinzuweisen, dass im Grundsatz die LVZ ein guter Abbildungsmaßstab<br />
für die Standortgüte ist und bleibt.<br />
Ergänzende Empfehlungen<br />
Eine Untergrenze für die Mindestauszahlung der AZL pro Betrieb sollte beibehalten werden, eventuell<br />
sogar angehoben werden. Dieses ist aus der Höhe der Verwaltungs- und Kontrollkosten begründbar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel V – Benachteiligte Gebiete – Baden-Württemberg 157<br />
Die AZL sollte auf stillgelegten Flächen ausgesetzt werden, da diese mit einer Stillegungsprämie versehen<br />
und ex definitione nicht in die Bewirtschaftung einbezogen sind. Dieses gilt sowohl für obligatorisch<br />
wie für freiwillig stillgelegte Flächen. Die Kosten der Stillegung sind in nicht benachteiligten Gebieten<br />
sogar höher als in benachteiligten Gebieten. Insofern kann das Ausgleichsargument nicht tragen<br />
(vgl. Übersicht 5.1.).<br />
Anders hingegen ist die Produktion nachwachsender Rohstoffe, auch wenn diese auf obligatorisch<br />
stillgelegten Flächen gegeben ist, zu beurteilen. Hier wiederum trägt das Argument, dass die Produktion<br />
von nachwachsenden Rohstoffen in benachteiligten Gebieten als ungünstiger einzuschätzen ist<br />
als in nicht benachteiligten Gebieten. Eine entsprechende AZL für Ackerland , auf dem Nachwachsende<br />
Rohstoffe angeboten werden, ist anzubieten.<br />
Übersicht.5.1:<br />
Differenzierung der Gewährung von AZL bei stillgelegten und bewirtschafteten<br />
Flächen<br />
Nicht benachteiligte<br />
Benachteiligte<br />
Flächennutzung<br />
Gebiete<br />
Gebiete<br />
AZL<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Produktion<br />
allgemein<br />
> AZL> 0<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Produktion<br />
NaWaRO<br />
Einkommensbeitrag pro ha<br />
> Einkommensbeitrag pro ha AZL> 0<br />
Obligatorische Stillegung<br />
< AZL= 0<br />
Freiwillige Stillegung<br />
<<br />
AZL= 0<br />
Zusammenfassend kann bestätigt werden, dass die Zielerreichung der Maßnahme Ausgleichszulage<br />
als sehr hoch eingeschätzt werden kann. Die Fördermaßnahme sollte fortgesetzt werden. Für den<br />
Fall, dass die Mittelverfügbarkeit geringer werden sollte, ist innerhalb der Ausgleichszulage deutlicher<br />
zu differenzieren und möglicherweise die Ausgleichszulage durch Agrarumweltmaßnahmen anderer<br />
Programme, wie dem LPR, zu ergänzen.<br />
Im Anhang befinden sich:<br />
• Materialbandstabellen<br />
• Fallstudie zur Wirkung der Ausgleichszulage in besonders benachteiligten Gebieten des<br />
Schwarzwaldes<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
159<br />
6 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen (EPLR II-9)/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(EPLR II-10)<br />
Dem Erhalt der Kulturlandschaft kommt im agrarpolitischen Programm des dicht besiedelten und im<br />
ländlichen Raum agrarstrukturell eher benachteiligten Landes Baden-Württemberg seit jeher eine<br />
besondere Bedeutung zu. Die im Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR) des<br />
Landes angebotenen Agrarumweltmaßnahmen zielen dementsprechend auf die Sicherung der spezifischen<br />
Lebensraumbedingungen auf landwirtschaftlich genutzten oder aufgegebenen Flächen sowie<br />
den Schutz besonderer Natur- und Landschaftselemente ab. Sie sollen dazu dienen, zusätzliche Leistungen<br />
der Landwirte zum Schutz der Umwelt und zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft zu<br />
honorieren.<br />
In Baden-Württemberg werden die Agrarumweltmaßnahmen durch die folgenden beiden EPLR-<br />
Maßnahmen bzw. Landesprogramme umgesetzt:<br />
• Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA),<br />
• Naturschutz und Landschaftspflege, Landschaftspflegerichtlinie (LPR).<br />
Vom indikativen Gesamtfinanzierungsplan für die Jahre 2000 bis 2006 (Stand: Oktober 2005) entfallen<br />
jährlich durchschnittlich gut 60 % auf die Agrarumweltmaßnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr.<br />
1257/1999 sowie Nr. 2078/1992. Damit nehmen diese Maßnahmen - gemessen an den gesamten<br />
Ausgaben für kofinanzierte Maßnahmen - vor Ausgleichszulage und Investitionsförderung die dominante<br />
Position im Rahmen des EPLR ein.<br />
6.1 Agrarumweltmaßnahmen – MEKA (EPLR II-9)<br />
„Das MEKA-Programm ist ein Agrarumweltprogramm, welches zum Ziel hat, die Besonderheiten und<br />
die Vielfalt der Landschaft, der <strong>Landwirtschaft</strong> und der Umwelt in Baden-Württemberg angemessen zu<br />
erhalten und zu fördern“ (MEPL des Landes Baden-Württemberg).<br />
6.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
1992 wurde MEKA in Baden-Württemberg als Pilotprogramm der EU durchgeführt. Nach der Pilotphase<br />
wurde das MEKA-Programm mit der Richtlinie von 1993 in leicht modifizierter Form notifiziert und<br />
in die Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates vom 30. Juni 1992 für umweltgerechte und den natürlichen<br />
Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren eingebunden. Im Jahr<br />
1994 wurde das Ziel der Erhaltung der Kulturlandschaft und der Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />
in das <strong>Landwirtschaft</strong>s- und Landeskulturgesetz Baden-Württembergs (LLG) aufgenommen<br />
und damit gesetzlich verankert (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1994, S. 281). In der<br />
Richtlinie des Ministeriums <strong>Ländlicher</strong> Raum zur Förderung der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />
und von Erzeugungspraktiken, die der Marktentlastung dienen (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />
- MEKA II - vom 12.09.2000 (Az. 65-8872.53)) werden strukturelle und zum Teil<br />
auch inhaltliche Programmmodifikationen vorgestellt und den Landwirten angeboten. Maßnahmen aus<br />
MEKA I und MEKA II liefen bis Ende 2003 parallel nebeneinander her.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
160 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.2 Beschreibung des Förderprogramms MEKA<br />
6.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Die <strong>Landwirtschaft</strong> kann Effekte sowohl auf abiotische wie auch auf biotische Ressourcen wie folgt<br />
ausüben:<br />
• Die Ressource Boden kann durch Erosion und Humusabbau beeinträchtigt werden; außerdem<br />
berührt die landwirtschaftliche Landnutzung das Bodenleben.<br />
• Die Ressource Wasser (Grundwasser und Oberflächengewässer) kann durch Nährstoff- (insbes.<br />
Nitrat) und Pflanzenschutzmitteleinträge beeinträchtigt werden.<br />
• Die Biosphäre ist in Baden-Württemberg auf ca. 1,5 Mio. ha das Ergebnis landwirtschaftlicher<br />
Nutzung; sie kann somit durch Pflanzenschutzmittel beeinträchtigt werden; darüber hinaus<br />
können durch landwirtschaftliche Nutzung Emissionen klimarelevanter Gase entstehen.<br />
• Die Artenvielfalt ist abhängig von der seitens der <strong>Landwirtschaft</strong> mehr oder minder ausgelösten<br />
Erhaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume.<br />
Zur Begegnung auf diese durch die landwirtschaftliche Nutzung gegebenen Problempotenziale, aber<br />
auch zur Nutzung gegebener Chancen wird in Baden-Württemberg flächendeckend das MEKA-<br />
Programm für landwirtschaftliche Unternehmer angeboten. Das Programm bietet die Möglichkeit, aus<br />
einer größeren Zahl von Einzelmaßnahmen diejenigen Maßnahmen auszuwählen, die für die jeweiligen<br />
betrieblichen und regionalen Verhältnisse in Betracht kommen. Die Teilnahme am Programm ist<br />
freiwillig. Die Freiwilligkeit und die Kombinationsmöglichkeiten der Einzelmaßnahmen erlauben den<br />
Landwirten eine flexible Anpassung an die betrieblichen Verhältnisse (MEPL des Landes Baden-<br />
Württemberg).<br />
Jede MEKA-Maßnahme wird mit einer festgelegten Anzahl von MEKA-Punkten je Einheit (ha oder<br />
Tier) honoriert. Durch das Aufsummieren der MEKA-Punkte aus den verschiedenen Maßnahmen erzielen<br />
die Landwirte eine MEKA-Gesamtpunktzahl je Betrieb. Ein MEKA-Punkt entspricht derzeit einem<br />
Förderbetrag von 10 €.<br />
6.1.2.2 Förderinhalte und Programmentwicklung<br />
Die Maßnahmen des ursprünglichen (1992 eingeführten) MEKA I waren in vier Maßnahmenbereiche<br />
untergliedert:<br />
1. Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />
2. extensive Produktionsverfahren,<br />
3. umweltschonende Produktionstechniken,<br />
4. Erhalt besonders geschützter Biotope.<br />
Diese Maßnahmengliederung hat sich vom Grundsatz her bewährt und hatte eine hohe Akzeptanz bei<br />
den Landwirten zur Folge.<br />
Begleitend zum Maßnahmenvollzug hat das Land Baden-Württemberg Begleitforschungsprojekte<br />
initiiert (zusammengefasst in LEL 1998) und in Teilen finanziert. In Verbindung mit den eigenen verwaltungsinternen<br />
Erfahrungen und Erkenntnissen hat das Land die Ergebnisse dieser Untersuchungen,<br />
ergänzt durch die Beiträge eines Hearings mit betroffenen Verbänden und Institutionen, dazu<br />
benutzt, um eine solide Basis für den heute gültigen fortentwickelten Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />
(MEKA II) zu schaffen, der sich seit 2000 wie folgt in sieben Maßnahmenbereiche<br />
gliedert:<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
161<br />
A<br />
B<br />
C<br />
D<br />
E<br />
F<br />
G<br />
Umweltbewusstes Betriebsmanagement,<br />
Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />
Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen,<br />
Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel,<br />
extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung,<br />
Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren,<br />
Erhaltung besonders geschützter Lebensräume.<br />
Mit den Maßnahmen aus dem Bereich A „Umweltbewusstes Betriebsmanagement“ werden Produktionspraktiken<br />
finanziell gefördert, die im Sinne eines Controllings mweltbewusstes Verhalten auslösen<br />
und dokumentieren. Hierzu zählen<br />
• die Durchführung regelmäßiger Bodenanalysen,<br />
• Prognoseverfahren im Obstbau,<br />
• Kontroll- und Überwachungsmethoden im Wein- und Hopfenbau,<br />
• die schlagbezogene Dokumentation umweltrelevanter Maßnahmen.<br />
Darüber hinaus wird auch honoriert, wenn durch Etablierung einer viergliedrigen Fruchtfolge eine Extensivierung<br />
erreicht und wenn Wirtschaftsdünger umweltfreundlich (Gülle z. B. über Schleppschläuche<br />
oder Gülleinjektoren) ausgebracht wird. Im Maßnahmenbereich sind somit direkt umweltwirksame<br />
Auflagen und solche mit indirekter Wirksamkeit miteinander kombiniert.<br />
In den Maßnahmen des Bereiches B „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ geht es zum<br />
einen um die Erhaltung von Grünlandflächen durch Umbruchverzicht sowie um die Fortführung der<br />
Bewirtschaftung sukzessionsbedrohter Grünlandflächen und zum zweiten um die extensivere Nutzung<br />
des Grünlandes mit einem mittleren bis geringen Viehbesatz. Die Aufrechterhaltung der Nutzung auf<br />
steilen Grünlandflächen wird dabei noch zusätzlich gesondert honoriert. Auch die nachgewiesene<br />
Erhaltung einer Vielfalt an Pflanzenarten auf Grünland wird ergebnisorientiert ebenso finanziell gefördert<br />
wie die extensive Grünlandnutzung auf ökologisch wertvollen Flächen. Auch in diesem Maßnahmenbereich<br />
sind direkte und indirekte Wirkungen miteinander kombiniert.<br />
Im Rahmen des Maßnahmenbereiches C „Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter<br />
Nutzungen“ geht es in Baden-Württemberg um die gezielte Erhaltung traditioneller Streuobstbestände,<br />
des Weinbaus in Steillagen und von gefährdeten regionaltypischen Nutztierrassen wie Hinterwälder<br />
und Limpurger Rind, Braunvieh alter Zuchtrichtung sowie von Schwarzwälder Füchsen und<br />
Altwürttemberger Pferden. Diese Fördermaßnahmen sind - im Vergleich mit anderen Maßnahmen -<br />
sehr direkt an den Fördertatbestand gebunden.<br />
Im Maßnahmenbereich D geht es um die sehr deutliche Minderung der Produktionsintensität und des<br />
Gefährdungspotentials von Boden und Wasser durch „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />
im gesamten Unternehmen ohne Auflagen für den Bereich der Viehhaltung oder ganzheitlich<br />
im pflanzlichen und tierischen Bereich durch Praktizierung des Ökologischen Landbaus, wobei<br />
eine Differenzierung nach Acker-, Grünland-, Gartenbau- oder Dauerkulturflächen erfolgt. Zusätzlich<br />
wird durch den Nachweis entsprechender Kontrollen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben<br />
durch anerkannte Kontrollstellen die Einhaltung der Maßnahmen gewährleistet. Mit Blick auf das<br />
Maßnahmenziel Boden- und Wasserschutz handelt es sich dabei eher um indirekt, jedoch<br />
beabsichtigte und im Sinne der EU-Bewertungsfragen eindeutig positiv wirkende Maßnahmen mit<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
162 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
tigte und im Sinne der EU-Bewertungsfragen eindeutig positiv wirkende Maßnahmen mit durchaus<br />
wesentlichem Beitrag zur Zielerreichung.<br />
Die Maßnahmen des Bereiches E „Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ konzentrieren<br />
sich auf die Extensivierung des Ackerbaus durch<br />
• Verzicht des Einsatzes von Wachstumsregulatoren bei Weizen sowie Roggen und Triticale,<br />
• Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %,<br />
• Begrünungsmaßnahmen im Acker-, Gartenbau und bei Dauerkulturen,<br />
• Praktizierung von Mulchsaatverfahren,<br />
• Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden,<br />
• Erweiterung des Drillreihenabstandes auf mindestens 17 cm bei Getreide in Verbindung mit<br />
einem teilweisen Fungizidverzicht.<br />
Das Ziel des Schutzes natürlicher Ressourcen wird dabei vorwiegend auf indirektem Wege erreicht;<br />
darüber hinaus wird auch ein Beitrag zum Nebenziel der Marktentlastung geleistet.<br />
Im Maßnahmenbereich F „Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Bekämpfungsverfahren“<br />
geht es um die Substitution von vorwiegend auf der Basis chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel<br />
durchgeführter Maßnahmen im Acker-, Garten-, Obst- und Weinbau durch biologische<br />
Verfahren (Nützlinge, Bakterienpräparate) und biotechnische Verfahren (u.a. Netze, Pheromon-<br />
Verwirr-Verfahren). Diese Maßnahmen führen vorwiegend auf indirektem Wege zum Ziel des Schutzes<br />
von Boden und Wasser.<br />
Die Maßnahmen des Bereiches G „Erhaltung besonders geschützter Lebensräume“ sind<br />
überwiegend direkt an den Fördertatbestand (Extensive Nutzungsformen wertvoller Lebensräume,<br />
zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen wie Erhaltung von Hecken oder Schnitt mit Messerbalken) geknüpft<br />
und erfordern die Vorlage entsprechender Nachweise der Naturschutzverwaltung.<br />
Weitere Ergänzungen und Änderungen wurden regelmäßig bei der EU-Kommission beantragt und in<br />
weiten Teilen auch bewilligt. Für die Jahre 2001 bis 2004 handelt es sich dabei für den Bereich MEKA<br />
um die folgenden Änderungen:<br />
2001 • Streichung bzw. Lockerung der Auflage „Silageverzicht“ in MEKA B 4<br />
durch die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung.<br />
2002 • Bei ökologischem Landbau auf Grünlandflächen gelten zusätzlich die bei<br />
der Maßnahme B 1 (Extensive Nutzung von Grünland) genannten Auflagen.<br />
• Vergleichbare Einschränkungen bei Ökologischem Landbau auf Ackerland,<br />
im Garten- und Weinbau.<br />
• Geringfügige Änderungen bei spezifischen Maßnahmenkombinationen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
163<br />
2003 • Ersatz der Maßnahme 4-gliedrige Fruchtfolge durch Fruchtfolgediversifizierung.<br />
• Ergänzung des Maßnahmenbereichs H „Umwelt- und artgerechte Tierhaltungsverfahren“.<br />
2004 • Klarstellungen im Verwaltungsverfahren.<br />
Die MEKA-interne Aufteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Maßnahmenbereiche des MEKA II ist<br />
für MEKA I und MEKA II bezogen auf die Antragsjahre 2003 und 2004 in Übersicht 6.1 dargestellt.<br />
Übersicht 6.1:<br />
A<br />
Aufteilung der Finanzmittel (MEKA I und II) auf die einzelnen<br />
Maßnahmenbereiche des MEKA II in den Antragsjahren 2003 und 2004<br />
Maßnahmenbereich des MEKA II<br />
Antragsjahr 2003<br />
MEKA II + I<br />
Antragsjahr 2004<br />
MEKA II + I<br />
Mio. € % Mio. € %<br />
Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />
9,71 6,53 9,60 6,53<br />
B<br />
Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />
57,56 38,70 56,99 38,77<br />
C<br />
Sicherung landschaftspflegender,<br />
besonders gefährdeter Nutzungen<br />
3,63 2,44 3,54 2,41<br />
D<br />
E<br />
F<br />
Verzicht auf chemischsynthetische<br />
Produktionsmittel 14,86 9,99 14,71 10,01<br />
Extensive und umweltschonende<br />
Pflanzenerzeugung 58,17 39,11 56,96 38,75<br />
Anwendung biologischer bzw.<br />
biotechnischer Verfahren 2,67 1,80 3,02 2,05<br />
G<br />
Erhaltung besonders geschützter<br />
Lebensräume 2,12 1,43 2,16 1,47<br />
Gesamt 148,72 100,00 146,98 100,00<br />
Quelle: MEKA-Antragsdaten; Stand: Oktober 2005<br />
Die Übersicht zeigt Schwerpunktförderungen bzw. überdurchschnittlich hohe Akzeptanz in den Maßnahmenbereichen<br />
„Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ (Grünlandförderung; 39 %) sowie „Extensive<br />
und umweltschonende Pflanzenerzeugung“ (Acker-, Gartenbau und Dauerkulturen; 39 %).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
164 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Kohärenz der Agrarumweltmaßnahmen ist insbesondere zu den Programmen Ziel 2-Programm, LEA-<br />
DER II und LEADER+, NATURA 2000, Agenda 2000 sowie INTERREG III auf Ebene der EU, Regionen<br />
Aktiv auf nationaler Ebene sowie des MELAP, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete<br />
und der Landschaftspflegerichtlinie auf Landesebene zu erwarten, woraus sich die Möglichkeit zur<br />
Analyse der Übereinstimmung mit nationalen und europäischen Zielsetzungen und Programmen ergibt.<br />
Dabei sind insbesondere auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und Synergieeffekte zu berücksichtigen.<br />
6.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
In Übersicht 6.2 ist das Ziel-Maßnahmen-Gefüge des MEKA zusammengefasst dargestellt. Auch bei<br />
dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass der MEKA im überwiegenden Schwerpunkt auf den<br />
Zielbereich Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und den Schutz der Umwelt ausgerichtet ist.<br />
Die im EPLR des Landes Baden-Württemberg explizit genannten Zielvorgaben beinhalten<br />
(1) Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch<br />
• die Erhaltung und Verbesserung naturnaher Lebensräume,<br />
• die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft.<br />
(2) Die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Produktionspraktiken durch<br />
• den Schutz des Bodens über Minderung der Erosion und des Humusabbaus,<br />
• den Schutz des Wassers durch Minderung des Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleintrages,<br />
• die Verringerung der Belastung der Biosphäre mit Pflanzenschutzmitteln.<br />
(3) Die Marktentlastung als Folgewirkung der unter (1) und (2) genannten Ziele sowie<br />
(4) die Einkommenssicherung durch<br />
• die Verbesserung der Voraussetzungen für die Existenz einer ausreichenden Anzahl bäuerlicher<br />
Betriebe.<br />
Im Rahmen des MEKA wird eine Gesamtförderfläche von 900.000 ha in 60.000 teilnehmenden Betriebe<br />
angestrebt und es soll eine Steigerung des Anteils am MEKA teilnehmender Betriebe an der<br />
Grundgesamtheit aller Haupterwerbsbetriebe um 10 % auf 80 % bis 2006 erreicht werden (EPLR, S.<br />
167). Dies ist vor dem Hintergrund einzustufen, dass strukturwandelbedingt jährlich eine Abnahme bei<br />
der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe um ca. 3 % zu verzeichnen ist.<br />
Im EPLR in Anlage 8 findet sich ein Überblick über die Zuordnung von Maßnahmen und Zielen des<br />
Programms bezogen auf MEKA II.<br />
Die Übersicht 6.3 beinhaltet Angaben zum bis 2006 erwarteten Umfang der Anwendung einzelner<br />
MEKA-Maßnahmen. Der Vergleich dieser mit den Fachvertretern des Ministeriums <strong>Ländlicher</strong> Raum<br />
Baden-Württemberg abgestimmten Angaben mit dem 2006 tatsächlich feststellbaren Maßnahmenumfang<br />
kann als Hinweis auf den Grad der Zielerreichung dienen und hat sich selbstverständlich auch an<br />
den für den enstprechenden Zeitraum eingeplanten Finanzmitteln zu orientieren.<br />
Demgemäß sind 5-jährige Neuverpflichtungen in 2005 lediglich für die Maßnahmen gemäß G der<br />
MEKA II-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zulässig. Die Teilnahme an G steht unter dem Vorbehalt<br />
von Anpassungen aufgrund von EU-Vorgaben. Für MEKA II-Verpflichtungen, die zum 31.12.2004<br />
ausliefen, konnte in 2005 die Verlängerung bis zum 31.12.2006 beantragt werden. Von der Möglichkeit<br />
der Verlängerung ausgenommen sind alle Maßnahmen des „Umweltbewussten Betriebsmanagements“<br />
(A 1-A6 der MEKA II-Richtlinie) und die Maßnahme „Verzicht auf Herbizide im Gartenbau und<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
165<br />
bei Dauerkulturen“ (E5.1 der MEKA II-Richtlinie). Soweit die Teilnahme an den Maßnahmen „Bodenund<br />
Wirtschaftsdüngeranalyse“ (A1) bzw. „Dokumentation umweltrelevanter Bewirtschaftungsmaßnahmen“<br />
(A5) durch andere Fördertatbestände zwingend vorgeschrieben ist, kann die Teilnahme an<br />
A1 bzw. A5 bis zum Ende dieser Verpflichtung verlängert werden. Die Finanzierung solcher Verlängerungen<br />
erfolgt aus Landesmitteln. Die Detailregelungen zur Verringerung des Verpflichtungsumfanges<br />
in der Verlängerungsphase sind noch offen. Sie erfolgen durch eine Änderung der Verordnung (EG)<br />
817/2004.<br />
Übersicht 6.2: Zielanalyse (Zielstruktur) des MEKA 1)<br />
Oberziele Unterziele Einzelmaßnahmen<br />
(Auswahl)<br />
Erhaltung und Pflege der<br />
Kulturlandschaft<br />
Einführung oder Beibehaltung<br />
umweltschonender<br />
bzw. extensiver Erzeugungspraktiken<br />
• Grünlanderhaltung und -<br />
extensivierung<br />
• Erhaltung gefährdeter Nutzungen<br />
• Schutz erhaltenswürdiger<br />
Lebensräume<br />
• Erhaltung/ Sicherung der<br />
Biodiversität<br />
• Schärfung des Umweltbewusstseins<br />
• Verminderung der Produktionsintensität<br />
• Substitution chemischsynthetischer<br />
Produktionsmittel<br />
• Erhaltung/ Sicherung der<br />
Biodiversität<br />
• Verminderung des Viehbesatzes<br />
• Steigerung der Artenvielfalt<br />
• Streuobsterhaltung<br />
• Erhaltung des Steillagenweinbau<br />
• Regionaltypische Nutztierrassen<br />
• Biotopschutz<br />
• Analyse- und Dokumentationsverfahren<br />
• Umweltschonende Techniken<br />
• Verminderung des Viehbesatzes<br />
• Ökologischer Landbau<br />
• Intensitätsminderung im<br />
Ackerbau<br />
• Biologische und biotechnische<br />
Verfahren<br />
Einkommenssicherung<br />
Marktentlastung<br />
Durch Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen wird eine ausreichende<br />
Zahl landwirtschaftlicher Betriebe erhalten und damit eine flächendeckende<br />
Landbewirtschaftung gewährleistet.<br />
Als Konsequenz aus den beiden erstgenannten Zielen.<br />
1) Nach MEPL leicht verändert, jedoch mit dem Fachreferat des Landesministeriums abgestimmt.<br />
Die vorraussichtlichen Regelungen für das Antragsjahr 2006 sehen vor, dass 5-jährige Neuverpflichtungen<br />
lediglich für Maßnahmen gemäß G der MEKA II-Richtlinie in NATURA 2000-Gebieten zulässig<br />
sind. Die Teilnahme steht unter dem Vorbehalt von Anpassungen aufgrund von EU-Vorgaben. Es<br />
besteht eine Option zur Verlängerung bis Ende 2006 vergleichbar derjenigen im Jahr 2005. Ausgenommen<br />
von der Möglichkeit zur Verlängerung ist zusätzlich noch die Maßnahme „Verringerung der<br />
bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20%“. Die ersten 5-Jahresverpflichtungen<br />
für diese Maßnahme laufen Ende 2005 aus.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
166 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Übersicht 6.3:<br />
Tatsächlicher 1) und erwarteter 2) geförderter Flächenumfang für die Maßnahmen<br />
des MEKA (operationelle Ziele bezogen auf das jeweilige Antragsjahr)<br />
Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />
Einheit 2000 1) 2001 1) 2002 1) 2003 1) 2004 1) 2006 2)<br />
I / II<br />
A 1 Regelmäßige Bodenanalysen II 1000 ha 62 128 143 140 145 20<br />
A 2<br />
Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung<br />
II 1000<br />
GVE<br />
41 65 78 84 82 18<br />
A 3 Nützlinge im Obstbau II 1000 ha 6,4 7,3 7,7 7,8 7,6 1<br />
A 4<br />
Kontrollen im Wein- und Hopfenbau<br />
II 1000 ha 3,4 4,7 5,2 5,2 5,2 1<br />
A 5<br />
Dokumentation Bewirtschaftungs-maßnahmen<br />
II 1000<br />
Unternehmen<br />
0 9,6 10,6 11 10 3<br />
A 6<br />
4-gliedrige Fruchtfolge/ Fruchtfolgediversifizierung<br />
II 1000 ha 224 269 278 274 265 16<br />
B1 Extensiv genutztes Grünland I+II 1000 ha 346 369 464 470 458 430<br />
B 2<br />
B 3<br />
Viehbesatz 0,5 bis 1,4 RGV/ ha<br />
HF<br />
Extensiv genutztes steiles Grünland<br />
I+II 1000 ha 151 169 145 130 127 120<br />
I+II 1000 ha 59 59 56 54 53 50<br />
B 4 Pflanzenvielfalt auf Grünland II 1000 ha 35 43 66 68 65 60<br />
B 5<br />
Extensiv genutztes Grünland auf<br />
ökologisch wertvollen Flächen<br />
I+II 1000 ha 10 5,3 2,9 2,8 2,2 2<br />
C 1 Streuobstflächen I+II 1000 ha 55 50 34 31 30 28<br />
C 2 Weinbausteillagen I+II 1000 ha 0,3 0,4 0,3 0,4 0,4 0,4<br />
C 3 Regionaltypische Nutztierrassen I+II 1000<br />
Muttertiere<br />
4,1 4,5 4,7 4,2 4,0 4,0<br />
D 1<br />
Verzicht chem.-synthet. Betriebsmittel<br />
I+II 1000 ha 43 45 51 45 43 40<br />
D 2 Ökologischer Landbau - Acker I+II 1000 ha 25 25 25 24 22 20<br />
D 2<br />
D 2<br />
Ökologischer Landbau - Grünland<br />
Ökologischer Landbau - Gartenbau<br />
I+II 1000 ha 29 34 37 40 39 34<br />
I+II 1000 ha 0,3 0,7 0,8 0,9 0,8 0,8<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
167<br />
Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />
Einheit 2000 1) 2001 1) 2002 1) 2003 1) 2004 1) 2006 2)<br />
I / II<br />
D 2<br />
D 3<br />
Ökologischer Landbau - Dauerkultur<br />
Kontrolle anerkannter Kontrollstellen<br />
I+II 1000 ha 0,5 1,1 1,4 1,4 1,3 1,2<br />
II 1000 ha 16 19 20 20 19 19<br />
E 1<br />
E 1<br />
Verzicht Wachstumsregulatoren<br />
– Weizen<br />
Verzicht Wachstumsregulatoren<br />
- Roggen/Triticale<br />
I+II 1000 ha 111 122 125 124 122 110<br />
I+II 1000 ha 8,1 10 10 8,8 8,8 8<br />
E 2 Stickstoff - 20% II 1000 ha 0 88 106 107 105 20<br />
E 3 Begrünungsmaßnahmen I+II 1000 ha 155 197 199 192 184 180<br />
E 4 Mulchsaat I+II 1000 ha 91 113 119 133 126 120<br />
E 5 Herbizidverzicht I+II 1000 ha 32 36 37 36 35 31<br />
E 6 Weiterer Drillreihenabstand I+II 1000 ha 179 178 194 180 179 160<br />
F 1<br />
F 1<br />
F 1<br />
F 1<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
– Acker<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
– Gartenbau<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
– Obstbau<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
– Weinbau<br />
II 1000 ha 5,7 8,4 11 13 13 10<br />
I+II 1000 ha 0,02 0,07 0,07 0,01 0,02 0,2<br />
I+II 1000 ha 2,0 2,2 2,3 2,2 2,2 2,0<br />
I+II 1000 ha 15 15 17 16 15 13<br />
G 1<br />
Extensive Nutzung wertvoller<br />
Lebensräume<br />
I+II 1000 ha 5,9 7,6 7,4 +<br />
6,9<br />
(NA-<br />
TURA<br />
2000)<br />
7,3 +<br />
7,8<br />
(NA-<br />
TURA<br />
2000)<br />
5,5 +<br />
9,5<br />
(NA-<br />
TURA<br />
2000)<br />
4,5 +<br />
6,0<br />
(NA-<br />
TURA<br />
2000)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
168 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.3 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />
6.1.3.1 Methodischer Ansatz<br />
Die Bewertung im Rahmen des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen stützt sich auf die allgemein im<br />
Rahmen dieser Updatebewertung angewandten Analysemethoden. Dabei handelt es sich um eine<br />
Ziel- und Entwicklungsanalyse (Gegenüberstellung von allgemeinen Rahmenbedingungen und Förderschwerpunkten<br />
des EPLR), eine Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse (Ermittlung<br />
von Wirkungen von Einzelmaßnahmen und Gesamtprogramm auf betrieblicher, regionaler und<br />
sektoraler Ebene), eine Integrations- und Kohärenzanalyse (Analyse der Übereinstimmung mit nationalen<br />
und europäischen Zielsetzungen und Programmen) sowie eine Vollzugsanalyse (Analyse des<br />
Förderprozesses, insbes. Antragsverfahren, Entscheidungsprozess und Verfahrensablauf). Diese<br />
methodischen Ansätze wurden bereits im Evaluierungsbericht zur Halbzeitbewertung näher erläutert.<br />
Gegenstand der Evaluierung sind sowohl alle Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 2078/1992 (MEKA I), die<br />
auf Grund 5-jähriger Bindung im Berichtszeitraum noch Gültigkeit haben, als auch die Maßnahmen<br />
nach VO (EG) Nr. 1257/1999 (MEKA II). Der Übergang zwischen den Programmen erfolgte sukzessive<br />
und war Ende 2003 abgeschlossen.<br />
Die Beurteilung des MEKA wird jeweils entsprechend der genannten Analysemethoden erfolgen, wobei<br />
sich die Entwicklungsanalyse eng an der Interventionslogik der einzelnen Bewertungsfragen orientiert;<br />
der Schwerpunkt der Analyse liegt dann auf der Wirkungsanalyse mit Effektivitäts- und Effizienzanalyse,<br />
welche eng entlang der einzelnen Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren (siehe<br />
Gemeinsame Bewertungsfragen Dokument IV/12004/00 Endg.) erfolgt. Eine Integrations- und Kohärenzanalyse<br />
schließt sich dann bei einigen Bewertungsfragen an. Eine Vollzugsanalyse für das gesamte<br />
MEKA-Programm bildet den Abschluss. Fragen der Programmakzeptanz sind integrativer Bestandteil<br />
der Wirkungsanalyse.<br />
Gemäß der definierten Zielsetzung des MEKA hat sich die Analyse von Programmwirkungen grundsätzlich<br />
zum einen an den Bewertungsfragen und darüber hinaus an den operationalen Programmzielen<br />
(vgl. Abschnitt 6.1.2.4) und damit auch an den Bereichen<br />
• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft,<br />
• Einführung oder Beibehaltung umweltschonender bzw. extensiver Erzeugungspraktiken,<br />
• Einkommenssicherung durch Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen und damit Erhaltung<br />
einer ausreichenden Zahl landwirtschaftlicher Betriebe und damit Gewährleistung einer<br />
eine flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie<br />
• Marktentlastung als Folge der beiden erstgenannten Ziele.<br />
zu orientieren, wenngleich hierbei insbesondere die Wirkungen auf Ökologie und Umwelt vom MEKA<br />
verfolgt werden und aufgrund der entsprechenden Schwerpunktlegung des Programms eindeutig im<br />
Rahmen dieser Updatebewertung im Mittelpunkt der Betrachtung stehen müssen.<br />
Ausgehend von einem auf qualitativer Basis hergestellten Beziehungsgefüges zwischen MEKA-<br />
Fördermaßnahmen und den gemeinsamen Bewertungsfragen (Dokument IV/12004/00 Endg.) werden<br />
in einem zweiten Schritt Akzeptanz- und Wirkungsindikatoren wenn möglich quantitativ bewertet, ansonsten<br />
detailliert qualitativ dargestellt und interpretierend analysiert. Im Rahmen der Kohärenzanalyse<br />
werden dann bei einzelnen Bewertungsfragen neben einer Einordnung in die allgemeinen Ziele der<br />
Agrar- und Umweltpolitik, weitere Maßnahmen und Programme (insbesondere solche auf Landesebene)<br />
analysiert und in die Betrachtung vergleichend mit einbezogen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
169<br />
6.1.3.2 Datenquellen und Auswertung<br />
Die insbesondere für die Quantifizierung der Wirkungen notwendigen Datenerfordernisse zur Beurteilung<br />
des MEKA-Programms ergeben sich aus den Anforderungen des Kataloges gemeinsamer Bewertungsfragen<br />
mit Kriterien und Indikatoren (Dokument VI/12004/00 Endg.; Art. 48VO (EG) Nr.<br />
1257/1999 und Art. 62 VO (EG) Nr. 817/2005).<br />
Die folgenden Datenquellen werden somit der Evaluierung des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen<br />
zugrunde gelegt:<br />
a) Antrags- und Bewilligungsdaten (bei einer Reihe von MEKA-Maßnahmen ist von nahezu<br />
100%iger Akzeptanz auszugehen, sodass diese Daten dieselben Ergebnisse erbringen wie<br />
statistische Datenquellen),<br />
b) Monitoringberichte des Landes Baden-Württemberg,<br />
c) Buchführungsergebnisse der Testbetriebe auf Landes- und Bundesebene,<br />
d) Daten der Landes- und Bundesstatistik,<br />
e) Ergebnisse der Befragung bei Begünstigten,<br />
f) Ergebnisse eines Hearings mit Vertretern berührter Verbände,<br />
g) Bericht zur Halbzeitbewertung des entsprechenden Maßnahmenbereiches<br />
h) Ergebnisse und Erkenntnisse anderer relevanter Begleitforschungsmaßnahmen.<br />
Die relevanten Kriterien und Indikatoren werden eingangs der Besprechung einer jeden Bewertungsfrage<br />
aufgeführt, womit die entsprechenden Datenquellen und gewählten aussagekräftigen Wirkungsparameter<br />
vergleichsweise einfach entsprechend zugeordnet werden können.<br />
Darüber hinaus werden insbesondere Daten der allgemeinen Agrarstatistik des Landes selbst und des<br />
Bundes sowie des Buchführungs-Testbetriebsnetzes zur Errechnung von Evaluationsindikatoren herangezogen.<br />
Ergänzt werden diese Ergebnisse um Auswertungsergebnisse einer im Frühjahr 2005 durchgeführten<br />
empirischen Erhebung (schriftliche Befragungen) bei Landwirten.<br />
Im Rahmen der Wirkungsbeurteilung werden - separat für die einzelnen Wirkungsspektren (Ökologie,<br />
Marktentlastung, Einkommenswirkungen) - insbesondere Antrags- und Bewilligungsdaten sowie Primär-<br />
(Befragungs-) und Sekundärdaten (Statistik, Buchführungs-Testbetriebsnetz, Monitoringdaten,<br />
andere Untersuchungen), die den einschlägigen, jeweils entsprechend zugeordneten Quellen entstammen,<br />
herangezogen (vgl. auch Übersichten in den jeweiligen Abschnitten zu den einzelnen Bewertungsfragen).<br />
Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und<br />
Synergieeffekte berücksichtigt.<br />
Allgemeines Ziel der Datenanalyse ist eine horizontale und vertikale Informationsverdichtung. Datenbasis<br />
können hierbei Antrags- und Bewilligungsdaten sowie Primärdaten (Ergebnisse schriftlicher<br />
Befragungen, von Workshops, Hearings sowie ggf. Fallstudien) als auch sekundäre Wirkungsdaten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
170 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
(Monitoringdaten, Testbetriebsdaten, statistische Kennwerte, Ergebnisse früherer Untersuchungen<br />
und Studien) sein.<br />
Im Rahmen der in der Update-Evaluierung in sieben <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken in Baden-<br />
Württemberg durchgeführten schriftlichen Befragung wurden jeweils 100 Fragebögen wurden in den<br />
Amtsbezirken Ellwangen (Gemischtbetriebe), Ilshofen (Veredelungsbetriebe), Markdorf (Sonderkulturbetriebe),<br />
Münsingen (Gemischtbetriebe), Ravensburg (Grünland-/Milchviehbetriebe), Sinsheim (Ackerbaubetriebe)<br />
und Waldshut (extensive Betriebe in Berglagen) versandt (vgl. auch Abbildung 6.1).<br />
Die Rücklaufquote lag mit durchschnittlich ca. 40% erfreulich hoch und lässt auf ein hohes Interesse<br />
des Berufsstandes am MEKA und dessen Weiterentwicklung schließen. Die Auswahl der befragten<br />
Betriebe erfolgte durch die Landratsämter und ist bezüglich der Verteilung auf Erwerbs- und Betriebsformen<br />
als repräsentativ einzustufen.<br />
Ackerbau<br />
Veredelung<br />
Gemischt<br />
Gemischt<br />
Grünland/Milchvieh<br />
Ext. Bergregion<br />
Sonderkultur<br />
Abbildung 6.1:<br />
Regionale Verteilung der Stichprobe<br />
Bei 56% der antwortenden Betriebe handelt es sich um konventionelle Haupt-, bei 30% um konventionelle<br />
Nebenerwerbsbetriebe. 10% der Betriebe wirtschaften im Haupterwerb ökologisch, 3% tun dies<br />
im Nebenerwerb. Etwa 57 % der Betriebe sind Gemischtbetriebe, jeweils etwa 13% Futterbau- oder<br />
Veredelungsbetriebe, 8% sind Marktfrucht- und 6% Dauerkulturbetriebe. Die durchschnittliche Flächenausstattung<br />
der Betriebe liegt bei knapp 47 ha und damit etwa doppelt so hoch wie der allgemeine<br />
Durchschnitt in Baden-Württemberg.<br />
Am 07. Juni 2005 hat das Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg zu<br />
einem MEKA-Hearing an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- Und Obstbau in<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
171<br />
Weinsberg eingeladen. Anlässlich dieses Hearings wurden nach einer Begrüßung und Einführung<br />
durch MDG Hauck seitens des Evaluators einleitend Ergebnisse der Halbzeitevaluierung des MEKA II<br />
und erste vorläufige Ergebnisse aus der Update-Evaluierung präsentiert, bevor dann die eingeladenen<br />
Verbände ihre jeweiligen Erfahrungsberichte zum MEKA und Vorstellungen für eine Weiterentwicklung<br />
des Programms präsentierten. Namentlich der Landesbauernverband Württemberg, der Badische<br />
landwirtschaftliche Hauptverband, die Naturschutzverbände sowie die Ökolandbauverbände gaben<br />
ausführliche Stellungnahmen ab. Anschließend wurden dann die Maßnahmenbereiche des MEKA<br />
jeweils separat diskutiert.<br />
Das Protokoll zu diesem Hearing sowie die Teilnehmerliste sind diesem Evaluationsbericht als Anlage<br />
beigefügt. Die wesentlichen Ergebnisse fließen in die Wirkungsanalyse entlang der Bewertungsfragen<br />
sowie in die Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Programms ein.<br />
6.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />
Vom indikativen Gesamtfinanzierungsplan für die Jahre 2000 bis 2006 (Stand: Oktober 2005) entfallen<br />
jährlich durchschnittlich gut 60 % auf die Agrarumweltmaßnahmen nach den Verordnungen (EG)<br />
Nr. 1257/1999 sowie Nr. 2078/1992. Damit nehmen diese Maßnahmen - gemessen an den gesamten<br />
Ausgaben für kofinanzierte Maßnahmen - vor Ausgleichszulage und Investitionsförderung die dominante<br />
Position im Rahmen des EPLR ein.<br />
Eingangs sei erwähnt, dass die Informationspolitik des Landes im Zusammenhang mit dem MEKA als<br />
sehr gut zu bezeichnen ist. Abzulesen ist dies am deutlichsten an der hohen (z.T. an 100% heranreichenden)<br />
Akzeptanz der Maßnahme. Neben der öffentlichen Bekanntgabe der Maßnahme wurden die<br />
für Landwirte als Begünstigte bedeutsamen Informationsmedien (Fachpresse, Internet, öffentliche<br />
Veranstaltungen, Verwaltungs- und Beratungseinrichtungen) umfassend genutzt.<br />
Zuwendungsempfänger des MEKA können landwirtschaftliche sowie land- und forstwirtschaftliche<br />
Unternehmen, einschließlich Kooperationen sein. Die geförderten Maßnahmen und Tatbestände können<br />
nach freier Wahl einzeln oder in Kombination durchgeführt werden, sofern in den Richtlinien des<br />
Ministeriums für Ländlichen Raum, Baden-Württemberg vom 12.09.2000; AZL. 65-8872.53 nichts<br />
abweichendes vermerkt ist. Mit dem Ausschluss bestimmter Kombinationen wurde insbesondere der<br />
Vermeidung der Doppelförderung Rechnung getragen.<br />
Anträge werden im Rahmen des Gemeinsamen Antrages beim zuständigen Amt für <strong>Landwirtschaft</strong><br />
gestellt. Teilweise ist eine fachliche Bewertung des Amtes Voraussetzung für die Antragstellung<br />
(Maßnahmenbereich B 5) oder eine Beurteilung der unteren Naturschutzbehörde (Maßnahmenbereich<br />
G) ist erforderlich.<br />
Der Termin für die Antragstellung wird durch das InVeKoS vorgegeben. Über die Bewilligung des Antrages<br />
entscheidet das zuständige Amt für <strong>Landwirtschaft</strong>. Die Anträge werden im Rahmen des Gemeinsamen<br />
Antrags von den ÄLLB entgegen genommen, registriert, einer ersten Verwaltungskontrolle<br />
unterzogen und an das LFL weitergereicht. Die Eingabe der Antragsdaten in die EDV ist Drittfirmen<br />
übertragen, die vom LFL unter Vertrag genommen sind. Die ÄLLB bearbeiten die Anträge federführend<br />
und online bis zur Bewilligung. Bedienstete der ÄFL sind unterstützend in die Verwaltungskontrolle<br />
einbezogen und bearbeiten online die sich auf die Identifizierung der beantragten Flurstücke beziehenden<br />
Flurstücksdaten.<br />
Die Vor-Ort-Kontrollen erfolgen entsprechend der Artikel 58 bis 64 der VO (EG) Nr. 445/2002 sowie<br />
der Leitlinien für die Durchführung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionsregelungen der KOM<br />
durch Teams aus Bediensteten der ÄLLB (federführend) und der ÄFL. Soweit zweckdienlich werden<br />
z.T. die Ergebnisse einer Satellitenfernerkundung bezüglich der Flächennutzung sowie zur Flächenidentifizierung<br />
nach Lage und Größe genutzt. Es wird dabei jährlich sichergestellt, dass die vorge-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
172 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
schriebene landesweite Mindestprüfquote eingehalten wird. Das Verfahren der Vor-Ort-Kontrolle ist in<br />
einem Erlass im Einzelnen geregelt.<br />
Die Bereitstellung der für die Auszahlungs- und Annahmeanordnungen sowie für die Buchführung der<br />
Zahlstelle (Kreuzchenliste und Debitorenbuch) benötigten Daten erfolgt LFL-intern über die Auszahlungsdatei<br />
nach der Online-Bearbeitung der Bewilligungen und der Vor-Ort-Kontrollen durch die ÄLLB.<br />
Zusammenfassend handelt es sich damit beim Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich<br />
(MEKA) um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierende Agrarumweltmaßnahme. In Abhängigkeit<br />
von der Maßnahmendurchführung seitens der Antragsberechtigten werden Punkte vergeben, welche -<br />
zu einer Summe pro Betrieb addiert - mit € 10 pro Punkt und Jahr einmal jährlich entgolten werden.<br />
Kontrollmaßnahmen sind integrativer Bestandteil des MEKA.<br />
Die Vollzugsanalyse im Rahmen der Evaluierung dieser Maßnahme hat sich an diesen Eckpunkten zu<br />
orientieren. Bezüglich der Datengrundlage stützt sie sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Betriebsleiter-<br />
(Updatebewertung) und Ämterbefragung (Halbzeitbewertung). Die wesentlichen Ergebnisse<br />
sind in den folgenden Abbildungen zusammengefasst. Darüber hinaus stützt sich die Vollzugsanalyse<br />
auf Ergebnisse und Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Begleituntersuchungen, die vom Land<br />
selbst oder in dessen Auftrag gemäß den Vorgaben aus Art. 48 und 49 VO (EG) 1257/99 durchgeführt<br />
und für den Zweck der Halbzeitbewertung zur Verfügung gestellt wurden.<br />
6.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Die Ergebnisse aus Begleitforschungsprojekten zur Wirksamkeit des MEKA wurden bis 1998 seitens<br />
der Landesanstalt für <strong>Landwirtschaft</strong> und Entwicklung der Ländlichen Räume Baden-Württemberg<br />
(LEL) in einem Bericht zusammengefasst. Weitere outputs sind dem Evaluationsbericht zur Halbzeitbewertung<br />
zu entnehmen. Auch das als Anlage beigefügte Protokoll des MEKA-Hearings vom<br />
07.06.2005 liefert Hinweise zu den durch MEKA erzielten ouputs.<br />
6.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
Gegliedert nach den einzelnen Bewertungsfragen werden die Programmwirkungen im Folgenden<br />
detaillierter dargestellt und die bestehenden Zusammenhänge werden - soweit möglich - quantitativ<br />
belegt.<br />
6.1.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />
durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />
die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />
Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 x<br />
Verunreinigung des Bodens durch chemische<br />
Stoffe wurde verhindert oder verringert<br />
VI.1.A-2<br />
x<br />
Im Untersuchungsgebiet ist insbesondere die Erosion durch Wasser und Bodenbearbeitung von Bedeutung.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
173<br />
Als Indikatoren zur Akzeptanz- und Wirkungsanalyse können neben den Antrags- und Bewilligungsdaten<br />
selbst insbesondere der Umfang und die Entwicklung der Grünlandfläche insgesamt, die Akzeptanz<br />
der o.g. Maßnahmen sowie Intensitätsparameter (Düngung, Erträge der Grünlandbewirtschaftung)<br />
herangezogen werden.<br />
Erosionsminderung durch Anpassung der Bodennutzung wird im Rahmen des MEKA II insbesondere<br />
und direkt durch die Maßnahmen<br />
• extensive Grünlandnutzung,<br />
• viergliedrige Fruchtfolge,<br />
• Streuobst,<br />
• Biotope<br />
angestrebt.<br />
Wie es bereits die Ergebnisse der Halbzeitbewertung zeigen, werden diese Maßnahmen in vergleichsweise<br />
hohem Umfang von der <strong>Landwirtschaft</strong> akzeptiert. Die Fläche des im MEKA geförderten<br />
extensiv genutzten Grünlands stieg von ca. 415.000 ha 1992 auf ca. 464.000 ha 2002, 470.000 ha<br />
2003 bzw. 458.000 ha 2004 und umfasst damit etwas über 80 % der gesamten Dauergrünlandfläche<br />
Baden-Württembergs. Insgesamt liegen die Grünlandanteile in Baden-Württemberg vergleichsweise<br />
hoch und sind, wie es die Abbildung 6.2. erkennen lässt, v.a. in den erosionsgefärdeten Hanglagen<br />
weit verbreitet.<br />
Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge erfolgt seit Einführung von MEKA II im Jahre 2000.<br />
Die entsprechend genutzte Ackerfläche stieg von rund 219.000 ha im Jahr 2000 auf 274.000 ha im<br />
Jahr 2003 bzw. 265.000 ha im Jahr 2004, womit ca. 32 % der gesamten Ackerfläche entsprechend<br />
extensiver genutzt werden. Während die Honorierung von Streuobstbeständen seit 1997 deutlich<br />
rückläufig ist (sie lag 2003 und 2004 bei ca. 30.000 ha), ist die honorierte Biotopfläche von 2.338 ha<br />
im Jahr 1992 auf etwa 15.000 ha in den Jahren 2003 und 2004 stetig und deutlich gestiegen.<br />
Als zusätzlicher Ansatzpunkt zur Dokumentation der Anpassung der Bodennutzung im Sinne eines<br />
Erosionsschutzes wird die Entwicklung des Acker/Grünland-Verhältnisses herangezogen. Aussagekräftig<br />
scheint ein Vergleich der Entwicklung im gesamten Bundesgebiet mit derjenigen in Baden-<br />
Württemberg. Während die Relation der entsprechenden Flächen im Zeitraum von 1998 bis 2001 in<br />
Baden-Württemberg konstant bei etwa 1,47 liegt und bis 2003 auf 1,50 angestiegen ist, ist sie im selben<br />
Zeitraum im Bundesgebiet von 2,26 auf 2,38 angestiegen. Auch dies ist ein Indikator für eine aktive<br />
Erosionsprävention im Land Baden-Württemberg.<br />
Auch die Ergebnisse der Befragung bei Begünstigten liefern ein klares Meinungsbild im Bereich der<br />
Erhaltung der Bodenqualität (Erosionsprophylaxe). Hier wird seitens der Begünstigten die deutlichste<br />
Wirkung des MEKA im Bereich der Verringerung der Bodenerosion gesehen, gefolgt von der Verringerung<br />
der Belastung der Böden, wiederum gefolgt von einer Verringerung des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />
Produktionsmittel.<br />
Die Abbildungen 6.3 und 6.4 zeigen, dass durch entsprechend angepasste Bodenbearbeitungsmethoden<br />
(MEKA-Maßnahmen „Mulchsaat“ und „Begrünung“) sowie durch die angepasste Art der Bodennutzung<br />
(MEKA-Maßnahmen „4-gliedrige Fruchtfolge“ und „Ökologischer Landbau“) die weitaus<br />
deutlichsten positiven Vorbeugemaßnahmen gegen die Bodenerosion gesehen werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
174 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.2:<br />
Anteile des Dauergrünlands an der gesamten LF (%) in den Landkreisen<br />
Baden- Württembergs 2003<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
175<br />
30%<br />
24.83%<br />
26.92%<br />
20%<br />
15.38% 15.73%<br />
11.89%<br />
10%<br />
5.24%<br />
0%<br />
sehr stark stark mittel wenig ohne<br />
Wirkung<br />
Keine<br />
Angabe<br />
Abbildung 6.3:<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch MEKA-Maßnahmen<br />
insgsamt<br />
Sonstiges (z.B. Begrünung,<br />
Ökolandbau)<br />
11.19%<br />
Verringerung der<br />
Besatzdichte des Weideviehs<br />
10.84%<br />
landwirtschaftliche<br />
Bodenbearbeitungsmethoden<br />
45.60%<br />
Hindernisse oder<br />
Umleitungen<br />
1.40%<br />
Art der Bodennutzung<br />
39.16%<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50%<br />
Abbildung 6.4:<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenerosion durch bestimmte MEKA-<br />
Maßnahmen (mittels welcher Maßnahmen wurde Bodenerosion verringert?)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
176 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Ein zweiter Ansatzpunkt zur Minderung der Bodenerosion wird in den Bewertungsfragen korrekterweise<br />
in der Schaffung von Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen gesehen. Dies erfolgt in<br />
Baden-Württemberg im Rahmen des MEKA ganz direkt etwa durch die Förderung des Steillagenweinbaus<br />
im Umfang von ca. 400 ha (2003 und 2004) und dort speziell durch die Honorierung des<br />
Erhalts von Trockenmauern; die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen (2004 ca. 15.000 ha)<br />
wirkt ebenfalls in dieselbe Richtung.<br />
Auch durch spezielle Bewirtschaftungsmethoden im Ackerbau kann das Erosionsrisiko gemindert<br />
werden. Im Rahmen des MEKA geschieht dies vorrangig durch die spezifische Förderung von Mulchsaatverfahren<br />
und von Begrünungsmaßnahmen. Die Akzeptanz dieser Maßnahmen lag 2003 und<br />
2004 bei ca. 130.000 ha (Mulchsaat) und 190.000 ha (Begrünung) und ist seit mehreren Jahren stetig<br />
gestiegen.<br />
Die Verarbeitung organischer Substanzen und ein gezielter Schutz des Bodenlebens wird insbesondere<br />
auch durch die Förderung des ökologischen Landbaus erreicht. Die Akzeptanz dieser Maßnahme<br />
ist seit 1994 stetig gestiegen und der Anteil an der gesamten LF des Landes Baden-Württemberg liegt<br />
2003 und 2004 bei durchschnittlich 4,5 %. Abbildung 6.5 zeigt zudem die regionale Verteilung des<br />
ökologischen Landbaus in Baden-Württemberg und lässt erkennen, dass in manchen Regionen (einige<br />
Schwarzwald- und Schwarzwaldrand-Regionen mit überdurchschnittlichen Grünlandanteilen) die<br />
Flächenanteile bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) bis über 10 %, im Extremfall<br />
sogar bis über 20 % reichen; in Ackerbau- und Gemischtregionen liegt der Flächenanteil hingegen<br />
zwischen 0 und 5 %.<br />
Als sonstige dem Erosionsschutz zuträgliche Maßnahmen werden seitens der MEKA-Begünstigten<br />
noch Maßnahmen wie Verringerung des Viehbesatzes, Reduzierung der Bodenbearbeitung sowie<br />
verstärkte Gründüngung genannt, die ebenfalls über MEKA gefördert werden.<br />
Ein Schutz der Böden vor Verunreinigung wurde nach Meinung der Begünstigten schwerpunktmäßig<br />
durch eine Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Produktionsmittel sowie durch eine<br />
angepasste Kulturartenauswahl und eine Fruchtfolgeanpassung erreicht (Abbildungen 6.6 und 6.7).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
177<br />
Abbildung 6.5:<br />
Anteile der MEKA-geförderten ökologisch bewirtschafteten Flächen an der<br />
gesamten LF (%) in den Landkreisen Baden- Württembergs 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
178 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
40%<br />
38.11%<br />
30%<br />
22.38%<br />
20%<br />
10%<br />
5.59%<br />
14.69%<br />
11.54%<br />
7.69%<br />
0%<br />
sehr stark stark mittel wenig ohne<br />
Wirkung<br />
Keine<br />
Angabe<br />
Abbildung 6.6:<br />
Meinungsbild zur Minderung der Bodenverunreinigung durch Verringerung<br />
des Einsatzes landwirtschaftlicher Produktionsmittel im Rahmen von MEKA<br />
insgesamt<br />
Die Verhinderung bzw. Verminderung der Verunreinigung des Bodens wird also in erster Linie dadurch<br />
erreicht, dass die Ausbringungsmengen an mineralischen und organischen Düngemitteln sowie<br />
von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Insbesondere die in Abbildung 6.7 aufgeführten MEKA-<br />
Maßnahmen fördern diesen Tatbestand zum Teil direkt, zum Teil indirekt. Direkt im Bereich des Pflanzenschutzes<br />
wirken die Honorierungen des Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel und speziell des Verzichtes<br />
auf Herbizide; indirekt wirken die Förderung des Einsatzes biotechnischer Verfahren sowie die<br />
Förderung des Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der Düngung wirken die Honorierung von<br />
Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung<br />
direkt in die gewünschte Richtung, während Maßnahmen wie Stickstoffanalysen<br />
und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung des ökologischen Landbaus indirekte Wirkung<br />
in diesem Zusammenhang zeigen. Eindeutig ist beim ökologischen Landbau eine stetige Ausdehnungsentwicklung<br />
zu erkennen, wie es die weiter oben bereits interpretierte Abbildung 6.5 zeigt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
179<br />
Sonstiges<br />
0.70%<br />
5.94%<br />
93.36%<br />
weniger Pflanzenschutz ausgebracht<br />
18.60%<br />
29.12%<br />
52.28%<br />
landw. Kulturpflanzen angebaut oder<br />
Fruchtfolgen eingehalten, die einen geringeren<br />
Mitteleinsatz bzw. N-Überschuss erlauben<br />
30.28%<br />
31.34%<br />
38.38%<br />
weniger Wirtschaftsdünger ausgebracht oder<br />
die Viehbesatzdichte reduziert<br />
19.65%<br />
28.77%<br />
51.58%<br />
weniger chemische Dünger ausgebracht<br />
13.64%<br />
33.57%<br />
52.80%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Abbildung 6.7:<br />
Meinungsbild zu Verringerung der Bodenverunreinigung durch bestimmte<br />
MEKA-Maßnahmen (durch welche Maßnahmen wurde die Bodenbelastung<br />
gemindert?)<br />
Als sonstige der Bodenverunreinigungsminderung zuträgliche Maßnahmen werden seitens der MEKA-<br />
Begünstigten noch Maßnahmen wie Pheromonfallen, Schleppschlaucheinsatz bei der Gülleausbringung,<br />
Bandbehandlungen, QM System der Aufkäufer bestimmter Produkte (z.B. Hopfen an die Brauereien<br />
Anheuser Bush, Samuel Adams) genannt, die teilweise ebenfalls über MEKA gefördert werden.<br />
Als weitere Vorteile ergeben sich aus den o.g. dargestellten Entwicklungen u.a. eine Nährstoffrückhaltung<br />
sowie eine günstige Wirkung auf CO 2 – Emissionen, eine Verbesserung des Wasserrückhaltevermögens,<br />
eine Reduzierung von Oberflächenabflüssen und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit als<br />
Synergieeffekte. Als volkswirtschaftlicher Vorteil ergibt sich eine Vermeidung der Verschlämmung von<br />
Wegen, Straßen etc.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Allen dargestellten Entwicklungen lassen sich Tendenzen der Extensivierung und damit der Prophylaxe<br />
bzw. Vermeidung von Bodenerosion und Bodenverunreinigungen entnehmen, welche auch von<br />
nachhaltiger Wirkung und dem MEKA ursächlich zuordenbar sind entnehmen. Die entsprechenden<br />
MEKA-Maßnahmen integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen<br />
bzw. umgekehrt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
180 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />
durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grundund<br />
des Oberflächenwassers?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />
die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?<br />
Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen<br />
Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen<br />
Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe<br />
(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flächen<br />
oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />
gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />
(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)<br />
VI.1.B-1<br />
VI.1.B-2<br />
x<br />
x<br />
Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/ oder<br />
des Grundwassers<br />
VI.1.B-3<br />
x<br />
Die Akzeptanz der entsprechenden MEKA-Maßnahmen mit Minderungspotential der Verunreinigung<br />
von Gewässern und Böden durch verringerten Einsatz von landwirtschaftlichen Produktionsmitteln<br />
ist vergleichsweise hoch. Insbesondere gilt dies im Zusammenhang mit der Verminderung des<br />
Mineraldüngereinsatzes, bei der extensiven Grünlandnutzung und bei Maßnahmen eines umweltbewussten<br />
Betriebsmanagements. Bei den Maßnahmen „Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel“<br />
und „Verringerung des Einsatzes von mineralischem Stickstoff“ sind zwar seit Maßnahmeneinführung<br />
im Jahr 2000 Steigerungstendenzen erkennbar, eine Ausschöpfung des Potenzials ist<br />
aber noch nicht erreicht. Allerdings ist die Wirkung der Maßnahme „Honorierung des ökologischen<br />
Landbaus im Gesamtbetrieb“ gleich gerichtet, welche stetige und nennenswerte Steigerungsraten<br />
verzeichnet. Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische<br />
Bekämpfungsverfahren“ ergibt sich ein Verringerungspotenzial des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.<br />
Anzumerken ist jedoch die deutliche Akzeptanzsteigerung dieser Maßnahme beim<br />
Übergang von MEKA I zu MEKA II (vgl. auch Übersicht 6.3).<br />
Die umweltfreundliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (Gülle; 2003 ca. 84.000 ha, 2004 ca.<br />
82.000 ha) wird ebenso wie die Durchführung von N-Bodenproben (2003 ca. 140.000 ha, 2004 ca.<br />
145.000 ha) seitens der Begünstigten in vergleichsweise hohem und über den Betrachtungszeitraum<br />
seit 2000 steigendem Umfang akzeptiert.<br />
Im Rahmen der Zielerreichung mittels Anbau extensiverer Kulturpflanzen kommt der Honorierung<br />
einer viergliederigen Fruchtfolge eine wesentliche Bedeutung zu. Die entsprechend genutzte Ackerfläche<br />
stieg von rund 219.000 ha im Jahr 2000 auf 268.000 ha im Jahr 2001, 277.000 ha im Jahr 2002,<br />
bzw. 274.000 im Jahr 2003 bzw. 265.000 im Jahr 2004, womit etwa 30 % der gesamten Ackerfläche<br />
entsprechend extensiver genutzt werden. Einer hohen Akzeptanz erfreut sich auch die Maßnahme der<br />
Erweiterung des Drillreihenabstandes, wodurch sich ebenfalls ein Extensivierungseffekt bezüglich der<br />
Flächennutzung ergibt. Als weitere MEKA-Maßnahme ist in diesem Zusammenhang auf den ökologi-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
181<br />
schen Landbau (stetig hohe Wachstumsraten) verwiesen, dessen Entwicklungstendenzen bereits<br />
unter der vorangegangenen Bewertungsfrage dargestellt wurden.<br />
Durch die bislang vergleichsweise wenig akzeptierte Maßnahme „Biologische bzw. biotechnische Bekämpfungsverfahren“<br />
ergibt sich ein Verringerungspotenzial des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln<br />
lediglich in eingeschränktem Umfang. Anzumerken ist jedoch, dass die Akzeptanzsteigerung dieser<br />
Maßnahme beim Übergang von MEKA I zu MEKA II deutlich ausfällt. Darüber hinaus unterstützen<br />
allerdings die positiv akzeptierte Umstellung auf den ökologischen Landbau sowie der Verzicht auf<br />
Wachstumsregulatoren auf etwa 130.000 ha in den Jahren 2003 und 2004 diesen Tatbestand. Auch<br />
die Durchführung von Prognosen im Obstbau (2003 ca. 7.800 ha, 2004 ca. 7.600 ha) und Weinbau<br />
(2003 und 2004 jeweils ca. 5.200 ha) wirken sich in diesem Zusammenhang positiv aus. Die erkennbare<br />
Wirkung - gemessen am Parameter Aufwand für Pflanzenschutzmittel in den Buchführungs-<br />
Testbetrieben - könnte jedoch deutlicher ausfallen.<br />
Auch seitens der Begünstigten wird mit Blick auf die Erhaltung der Boden- und Wasserqualität eine<br />
Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln als zentrale<br />
MEKA-Maßnahme gesehen, wie es die Abbildungen 6.8 und 6.9 zeigen. Die Befragten schätzten die<br />
von 2000 bis 2004 durchgeführten Einsparungen im Bereich der Düngung und im Bereich des chemisch-synthetischen<br />
Pflanzenschutzes auf jeweils etwa 25% ein. Auch die Ausschaltung von Wassertransportwegen<br />
für chemische Stoffe sowie die überwiegend pflanzliche Bedeckung der Böden werden<br />
als wirksame Maßnahmen zum Grundwasserschutz erkannt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
182 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Keine Angabe<br />
48.60%<br />
Reduzierung des<br />
Pflanzenschutzmitteleinsatzes/ha<br />
zwischen 2000 und 2004<br />
38.46%<br />
Reduzierung der Düngung/ha<br />
zwischen 2000 und 2004<br />
44.41%<br />
0% 20% 40% 60%<br />
Mehrfachnennung möglich<br />
Abbildung 6.8:<br />
Meinungsbild zur Wirksamkeit von MEKA-Maßnahmen im Bereich der Verminderung<br />
der Verunreinigung von Wasser und Böden<br />
Reduzierung der …<br />
30%<br />
24.06%<br />
25.95%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
… Düngung um …%<br />
… PSM um …%<br />
Abbildung 6.9:<br />
Meinungsbild zum Umfang der Reduzierung von Düngung und PSM-Einsatz<br />
zwischen 2000 und 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
183<br />
80%<br />
73.08%<br />
60%<br />
40%<br />
25.17%<br />
20%<br />
0%<br />
1.40%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.10: Meinungsbild zum Umfang der Durchführung einer N-Bilanz<br />
Im Zusammenhang mit der Ausschaltung von Transportwegen kommen Maßnahmen zur Erhaltung<br />
oder/und Extensivierung der Grünlandnutzung und Mulchsaat- und Begrünungsmaßnahmen im Ackerund<br />
Gartenbau sowie in Dauerkulturen eine hohe Bedeutung zu. Während die Praktizierung von<br />
Mulchsaatverfahren von ca. 50.000 ha 1993 auf 133.000 ha bzw. 126.000 ha 2003 bzw. 2004 sich<br />
mehr als verdoppelt hat, ist die Akzeptanz von Begrünungsmaßnahmen mit 192.000 ha 2003 und<br />
184.000 ha 2004 seit mehreren Jahren auf einem sehr hohen Niveau angekommen.<br />
Darüber hinaus zeigen die Maßnahmen zur Erhaltung des Streuobstanbaus und von Biotopen (Maßnahmenbereich<br />
G im Rahmen von MEKA II) ebenfalls positive Wirkung in diesem Zusammenhang.<br />
Indirekt wirken insbesondere Maßnahmen zur Erosionskontrolle auch auf die Qualität der Grund- und<br />
Oberflächengewässer. Hierzu zählen Maßnahmen, die direkt auf die Bodenqualität (vgl. auch Bewertungsfrage<br />
VI.1.A.) wirken, wie z. B. extensive Grünlandnutzung, Begrünung in Ackerbau und Dauerkulturen,<br />
Mulchsaat, etc. (vgl. auch die entsprechenden Ausführungen zu Bewertungsfrage VI.1.A).<br />
Auch mittels sekundärstatistischer Daten lässt sich die Wirksamkeit der MEKA-Maßnahmen im Kontext<br />
dieser Berwertungsfrage bestätigen. „Die Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung –<br />
hierzu zählen in Baden-Württemberg insbesondere die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung<br />
(SchALVO) und das Marktentlastungs- und Kultirlandschaftsausgleichsprogramm (MEKA) – haben in<br />
den letzten zehn Jahren erfreulicherweise zu einer Abnahme der Nitratbelastung geführt, jedoch ist<br />
die Belastung in weiten Teilen des Landes nach wie vor hoch. (.....) Die mittelfristige Nitrat-<br />
Entwicklung seit 1994 an regelmäßig in jedem Jahr im Herbst beprobten Messstellen zeigt, fass sich<br />
der seit 1994 festgestellte fallende Trend fortsetzt. (.....) Im gesamten Landesmessnetz hat die mitllere<br />
Nitratkonzentration von 1994 bis 2004 um etwa 16 % abgenommen.“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELT-<br />
SCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Grundwasser-Überwachungsprogramm. Ergebnisse der Beprobung<br />
2004/ Kurzbericht.).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
184 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
„Erfreulicherweise ergeben sich 2002 gegenüber dem Vorjahr auch an den Emittentenmessstellen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> leicht abnehmende Konzentrationen. (.....) Die jährlichen Veränderungen dürfen nicht<br />
überinterpretiert werden, da auch die hydrologischen Verhältnisse in trockenen und nassen Jahren<br />
hierzu beitragen. Insgesamt muss die flächenhafte Situation weiterhin als „Stagnation auf einem hohen<br />
Niveau“ bewertet werden.“ (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU):<br />
Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg. Karlsruhe, 2003)<br />
Die Konzentrationsgebiete der Nirtatbelastung in oberflächennahen Grundwässern lagen 2002 in ausgeählten<br />
Ackerbau- und Sonderkultrregionen sowie in Grünlandregionen mit hoher Viehdichte. (LAN-<br />
DESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg.<br />
Karlsruhe, 2003).<br />
„Bei den PSM-Untersuchungen stand der seit 2000 mit zunehmender Sorge beobachtete Wirkstoff<br />
Bentazon im Vordergund. Bentazon wurde seit 1996 mit steigender Nachweishäufigkeit und zugleich<br />
hohen Konzentrationen über dem Grenzwert von 0,10 µg/l der TrinkwV und der WRRL nachgewiesen.<br />
(.....) Bentazon wird in 2004 mit einer Nachweishäufigkeit von 2,3 % an 48 baden-württembergischen<br />
Messstellen nachgewiesen. Der Warnwert von 0,08 µg/l wird an 1,2 % der Messstellen überschritten,<br />
der Gernzwert der TrinkwV bzw. WRRL an 0,9 %. (.....) Die untersuchten anderen fünf PSM-<br />
Wirkstoffe 2,4 D, Mecocrop, Dichlorprop, MCPA und Dicamba aus der Gruppe der Phenoxyalkancarbonsäuren<br />
sind landesweit nur an 0,1 bis 0,2 % der Messstellen nachweisbar.“ (LANDESANSTALT FÜR<br />
UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU): Grundwasser-Überwachungsprogramm. Ergebnisse der<br />
Beprobung 2004/ Kurzbericht.).<br />
Auch der Umfang von Flächen in Wasserschutzgebieten steigt in Baden-Württemberg stetig an. „Im<br />
Jahr 2001 waren in Baden-Württemberg 2.952 Wasserschutzgebiete mit einer Fläche von zusammen<br />
rund 804.000 Hektar festgesetzt. Das bedeutet einen Anteil von 22,5 Prozent an der Gesamtfläche<br />
des Landes.“ (STATISTISCHES LANDESAMT BADEN-WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-<br />
Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die MEKA-Maßnahmen zeigen insgesamt die gewünschte und entsprechend der Bewertungsfragen<br />
hinterfragte Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer<br />
Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt. Dies gilt auch für die Verzahnung der MEKA-Maßnahmen<br />
mit den generell geltenden Auflagen der „Guten fachlichen Praxis“, wie z. B. Stickstoffbilanzen, welche<br />
im Rahmen der Dünge-VO zu erstellen sind. Die Einhaltung einer „Guten fachlichen Praxis“ wurde<br />
vom Land sinnvollerweise als Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Programm definiert. Die<br />
Agrarpolitik Baden-Württembergs hat auch durch die Einbeziehung weiterer Maßnahmen mit wasserschutzrelevanter<br />
Wirkung in den MEKA II und der damit verbundenen Ausdehnung auf Flächen außerhalb<br />
von Wasserschutzgebieten auf die Notwendigkeit des Schutzes von Wasserressourcen reagiert.<br />
Die Integration solcher Maßnahmen in MEKA sollte auch vor dem Hintergrund der EG-<br />
Wasserrahmenrichtlinie in diesem Sinne weiter geprüft werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
185<br />
6.1.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden<br />
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den<br />
Umfang der Wasserressourcen?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />
Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum Zwecke<br />
der Bewässerung ist verringert bzw. eine<br />
Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen<br />
ist vermieden worden.<br />
Schutz von Wasserressourcen, was deren Menge<br />
betrifft<br />
VI.1.C-1<br />
VI.1.C-2<br />
x<br />
x<br />
Allgemein ist zur Frage des Schutzes der Wasserressource in Baden-Württemberg anzumerken, dass<br />
die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser zur Bewässerung/ Beregnung landwirtschaftlicher<br />
Flächen in Baden-Württemberg – verglichen mit anderen Europäischen Regionen – eine äußerst untergeordnete<br />
Rolle spielt, weshalb die Beantwortung dieser Bewertungsfrage nicht näher auszuführen<br />
ist. Eine entsprechend ausführlichere Begründung findet sich im Bericht zur Halbzeitbewertung.<br />
Die landwirtschaftliche nd gärtnerische Bewässerungsfläche in Baden-Württemberg ist außerordentlich<br />
gering. „Landesweit setzten rund 1.700 landwirtschaftliche Betriebe, Verbände und Einrichtungen<br />
jährlich rund 15 Mill. Kubikmeter (m 3 ) Wasser zur Bewässerung von 12.700 Hektar (ha) Anbaufläche<br />
im Acker-, Garten- und Dauerkulturbau ein. Gut 94 % dieses Wassers haben die entsprechenden<br />
Betriebe selbst gewonnen, ganz überwiegend Grund- und Quellwasser. Aus dem Netz der öffentlichen<br />
Wasserversorgung wurden nur 6 % des Bewässerungswassers bezogen.“ (STATISTISCHES LANDESAMT<br />
BADEN-WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />
Gemessen am gesamten Wasserbedarf in Baden-Württemberg lag der seitens der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
gegebene Bedarf 2001 bei 0,17 %. (LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LFU):<br />
Umweltdaten 2003 Baden-Württemberg. Karlsruhe, 2003).<br />
Ungeachtet dessen integrieren sich die MEKA- und LPR-Maßnahmen insgesamt gut in das bestehende<br />
Recht sowie in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen bzw. umgekehrt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
186 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische<br />
Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora<br />
und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />
(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen?<br />
Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />
Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />
Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />
Fauna ist erreicht worden.<br />
VI.2.A-1<br />
x<br />
Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />
[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />
der damit in Zusammenhang stehenden Viehhaltung),<br />
Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen während<br />
der entscheidenden Zeiträume, Größe der<br />
Schläge], die für die Flora und Fauna von Vorteil<br />
sind, sind erhalten oder wiedereingeführt worden.<br />
VI.2.A-2<br />
x<br />
Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />
Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />
worden.<br />
VI.2.A-3<br />
x<br />
Die Abbildung 6.11 zeigt, dass die Begünstigten den dort dargestellten MEKA-Maßnahmen deutlich<br />
positive Wirkungen bezüglich der Erhaltung der Artenvielfalt bescheinigen. Diese Wirkungen werden<br />
für den Bereich der Flora deutlicher gesehen als für den Bereich der Fauna. Knapp 61% der Befragten<br />
sehen mittlere bis sehr stark positive Wirkungen im pflanzlichen Bereich, etwa 52% im Bereich der<br />
Tierartenvielfalt.<br />
Insbesondere durch MEKA-Maßnahmen mit dem Ziel der Etablierung von umweltfreundlichen Anbaumustern<br />
(Abbildung 6.12) und zur Förderung von mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten<br />
Flächen (Abbildung 6.13) werden Beiträge zu diesem Ziel erreicht.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
187<br />
40%<br />
34.27%<br />
30%<br />
27.62%<br />
25.17%<br />
28.67%<br />
20%<br />
10%<br />
10.49%<br />
10.49%<br />
16.08%<br />
13.99%<br />
10.14%<br />
12.24%<br />
6.99%<br />
3.85%<br />
0%<br />
sehr stark stark mittel wenig ohne Wirkung Keine Angabe<br />
Pflanzenarten<br />
Tierarten<br />
Abbildung 6.11: Meinungsbild zum Artenschutz mittels des Schutzes von Flora und Fauna auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen durch MEKA<br />
60%<br />
59.09%<br />
40%<br />
35.66%<br />
20%<br />
5.24%<br />
0%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.12: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlichen Anbaumustern bedeckten<br />
Flächen durch MEKA (wurden entsprechende Fruchtfolgen und Pflanzenarten<br />
erhalten?)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
188 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
80%<br />
66.78%<br />
60%<br />
40%<br />
28.32%<br />
20%<br />
4.90%<br />
0%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.13: Angaben zum Umfang der mit umweltfreundlicher Vegetation bedeckten Flächen<br />
durch MEKA (wurde mittels Förderung im Rahmen von MEKA Bodenbedeckung<br />
gewährleistet?)<br />
Auf die einschlägigen Programmwirkungen des MEKA bezüglich des Einsatzniveaus von landwirtschaftlichen<br />
Produktionsmitteln wurde im Zusammenhang mit den Bewertungsfragen VI.1.A und<br />
VI.1.B bereits ausführlich eingegangen.<br />
Die entsprechenden MEKA-Maßnahmen fördern diesen Tatbestand zum Teil direkt, zum Teil indirekt.<br />
Direkt im Bereich des Pflanzenschutzes wirken die Honorierungen des Verzichtes auf Pflanzenschutzmittel<br />
und speziell des Verzichtes auf Herbizide; indirekt wirken die Förderung des Einsatzes<br />
biotechnischer Verfahren sowie die Förderung des Ökolandbaus im Gesamtbetrieb. Im Bereich der<br />
Düngung wirken die Honorierung von Verfahren der extensiven Flächennutzung und die Honorierung<br />
der umweltfreundlichen Wirtschaftsdüngerausbringung direkt in die gewünschte Richtung, während<br />
die Maßnahmen Stickstoffanalysen und Bodenuntersuchungen sowie wiederum die Förderung des<br />
ökologischen Landbaus indirekte Wirkung in diesem Zusammenhang zeigen.<br />
Ergänzend sei auf die in Deutschland geltende Einschränkung bienengefährlicher Mittel und die im<br />
Pflanzenschutzrecht verankerte Abstandsregelung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ggü.<br />
Hecken und Gehölzen verwiesen.<br />
Im Rahmen von gezielten Begleituntersuchungen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg analysierten<br />
OPPERMANN UND KRISMANN (2002, 2003 und 2004) den Artenreichtum von Grünlandflächen in<br />
Baden-Württemberg. In den Berichten der Jahre 2003 und 2004 wird festgestellt, dass es sich bei<br />
etwa einem Viertel der Grünlandflächen Baden-Württembergs um „Artenreiches Grünland“ handelt<br />
und dass dieser Anteil als scheinbar recht stabil zu betrachten ist. In Bezug auf die Weiterentwicklung<br />
von MEKA ist auf der Grundlage dieser Ergebnisse in Erwägung zu ziehen, ob eine zweite oder/und<br />
dritte Stufe „Artenreiches Grünland“ in das Programm aufgenommen werden sollten.<br />
Ziel einer weiteren, vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens<br />
„Angebotsnaturschutz“ ist die stärkere Integration und Umsetzung von Biodiversitätsförderung in<br />
die landwirtschaftliche Praxis durch die verbesserung der freiwilligen Kooperation von Naturschutz und<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> (GÜTHLER UND OPPERMANN, 2005). In diesem Projekt wurden Recherchen, ausführliche<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
189<br />
Fallstudien, Aus- und Bewertungen sowie eine zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation<br />
durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass<br />
• klare (quantitative und qualitative) Ziele die Agrarumweltarbeit erleichtern,<br />
• das Erfolgsmodell Extensivgrünland weiterentwickelt werden sollte,<br />
• Naturschutz auf 5 % der Ackerflächen anzustreben ist,<br />
• die Förderung von Betriebsentwicklungsplänen mit einer Qualifizeirten Naturschutzberatung<br />
einhergehen sollte,<br />
• Landwirte und Umweltleistungen fair honoroert werden sollten,<br />
• eine offene Kommunikation betrieben werden sollte und<br />
• die Kooperation von <strong>Landwirtschaft</strong> und Naturschutz durch Entwicklung einer Partizipationskultur<br />
voran gebracht werden sollte.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die genannten MEKA-Maßnahmen beginnen - wenngleich nicht in der in der Bewertungsfrage aufgegriffenen<br />
spezifischen und differenzierten Form - nachhaltige Wirkung im Bereich des Artenschutzes<br />
zu zeigen und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen<br />
bzw. umgekehrt. Insbesondere sei hierbei auf die Etablierung von Naturschutzgebieten<br />
zum Schutz bestimmter Arten wie z. B. von Wiesenbrütern in feuchtem Grünland und Trockenrasenarten<br />
im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie verwiesen. Mit Blick auf die Zielsetzung des Erhalts<br />
oder der Verbesserung der Artenvielfalt sind die entsprechenden MEKA-Maßnahmen, insbesondere<br />
aus dem Maßnahmenbereich B, entsprechend korrekt angelegt.<br />
Bezüglich der Erhaltung schutzbedürftiger Arten kann in Teilen ebenfalls auf indirekte Maßnahmen<br />
des MEKA verwiesen werden. Hierzu zählen die Erhaltung des Streuobst- und des Steillagenweinbaus,<br />
die Förderung und hohe Akzeptanz des ökologischen Landbaus, die Biotoperhaltung, die Förderung<br />
der Pflanzenvielfalt im Grünland (2003 ca. 68.000 ha, 2004 ca. 65.000 ha) sowie die Bewirtschaftungspraktiken<br />
Mulchsaat, Begrünungsmaßnahmen im Acker- und Gartenbau sowie in Dauerkulturen<br />
sowie das Umbruchverbot von Grünland.<br />
Auf die Akzeptanz und Bedeutung dieser Maßnahmen wurde bei der Beantwortung der<br />
vorangegangenen Bewertungsfragen bereits ausführlich eingegangen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
190 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur<br />
sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung<br />
der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen<br />
Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig<br />
sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur<br />
oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen<br />
Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />
Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind<br />
auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden.<br />
VI.2.B-1<br />
x<br />
Ökologische Infrastrukturen, einschließlich A-<br />
ckerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />
Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />
denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt<br />
oder verbessert worden.<br />
Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />
werden) oder aquatische Habitate sind<br />
vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder<br />
Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen geschützt worden.<br />
VI.2.B-2<br />
VI.2.B-3<br />
x<br />
x<br />
Die Habitatvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen wird durch Maßnahmen des MEKA positiv<br />
beeinflusst. 50% der befragten MEKA-Begünstigten geben an, dass auf den Flächen ihrer Betriebe<br />
derartige Lebensräume vorhanden sind (Abbildung 6.14). Von diesen 50% schreiben etwa 42% den<br />
entsprechenden MEKA-Maßnahmen eine positive Wirkung zu, während 18% MEKA keine positiven<br />
Wirkungen in diesem Bereich zuschreiben (Abbildung 6.15).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
191<br />
60%<br />
49.30% 48.95%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
1.40%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.14: Angaben zum Vorhandensein ökologischer Infrastrukturen mit Habitatfunktion<br />
durch MEKA (sind entsprechende Lebensräume vorhanden?)<br />
60%<br />
40%<br />
41.61%<br />
36.71%<br />
20%<br />
17.83%<br />
0%<br />
ja nein kann ich nicht<br />
beurteilen<br />
3.50%<br />
Keine Angabe<br />
Abbildung 6.15: Angaben zum Beitrag von MEKA zur Erhaltung wertvoller Habitate auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen (wurden diese Lebensräume durch MEKA erhalten?)<br />
Ein ganz bedeutendes Element der Kulturlandschaft in Baden-Württemberg sind die Streuobstwiesen.<br />
Baden-Württemberg weist mit geschätzt ca. 180.000 ha und rund 11,4 Mio. Bäumen den bedeutendsten<br />
Streuobstbau aller Bundesländer in Deutschland auf. Hierauf ist im Zusammenhang mit diesem<br />
Tatbestand besonders hinzuweisen, wenngleich auch MEKA-Maßnahmen wie die Einhaltung einer<br />
viergliedrigen Fruchtfolge, Biotopschutz, der ökologische Landbau oder der Steillagenweinbau positive<br />
Tendenz auf die Habitatvielfalt ausüben. Diese Streuobstbestände bestimmen in weiten Teilen des<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
192 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Landes das Landschaftsbild (vgl. auch Übersicht 6.4, in welcher die Anteile MEKA geförderter Streuobstbestände<br />
an den Grünlandflächen der Landkreise 2004 dargestellt sind); darüber hinaus nehmen<br />
sie weitere herausragende ökonomische und ökologische Aufgaben und Funktionen wahr (Rohstoffgrundlage<br />
für Fruchtsaftbetriebe und Brennereien, Selbstversorgung, Erholungsraum, Klimaausgleich,<br />
Boden- und Wasserschutz, Artenschutz, Erhaltung wertvoller genetischer Ressourcen). Da ein großer<br />
Teil dieser Streuobstflächen sich nicht im Eigentum landwirtschaftlicher Betriebe befindet, konnten<br />
über MEKA 2003 lediglich ca. 31.000 ha, 2004 lediglich 30.000 ha entsprechend gefördert werden.<br />
Eine Ausweitung des MEKA auch auf nicht-landwirtschaftliche Flächen (evtl. unter Berücksichtigung<br />
einer Bagatellgrenze) würde bei gleichzeitiger Umstellung der ha-Prämien auf Prämien je Baum und<br />
Anpassung der Prämienhöhe nach oben in diesem Zusammenhang einen deutlich höheren Zielerreichungsgrad<br />
ermöglichen.<br />
Übersicht 6.4:<br />
Landkreise mit Anteilen MEKA geförderter Streuobstbestände an den Grünlandflächen<br />
> 10% 2004<br />
Landkreise<br />
MEKA-geförderte<br />
Streuobstanteile<br />
(% der GF)<br />
Pforzheim/Stadt 16,96<br />
Enzkreis 15,65<br />
Ludwigsburg 15,40<br />
Rems-Murr-Kreis 14,23<br />
Böblingen 14,22<br />
Tübingen 13,94<br />
Hohenlohekreis 12,75<br />
Baden-Baden/Stadt 12,18<br />
Göppingen 10,40<br />
Bodenseekreis 10,00<br />
Quelle: MEKA-Bewilligungsdaten<br />
Auch die im Rahmen von MEKA geförderten Biotopflächen leisten einen wertvollen Beitrag zum Habitatschutz.<br />
Die Fläche der im Rahmen des MEKA geförderten Biotope lag 2003 bei ca. 15.000 ha und<br />
2004 bei 16.000 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit Einführung<br />
des MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue Biotope in<br />
nicht unerheblichem Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser Programmmaßnahme<br />
unterstreicht.<br />
Besonders und als spezifisch und differenziert wirkend ist im Zusammenhang mit der Erhaltung<br />
wertvoller Infrastrukturen die Maßnahme der Förderung des Steillagenweinbaus im Umfang von ca.<br />
400 ha (2003 und 2004) zu nennen und dort speziell durch die Honorierung des Mindesterhalts von<br />
Trockenmauern; bei dieser Maßnahme ist die Begrenzung auf Weinbausteillagen mit reinen Mauerstrukturen<br />
zu überdenken und es sollte eine Ausdehnung auch auf Weinberge mit Saumstrukturen<br />
geprüft werden. Auch die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen wirkt in dieselbe Richtung.<br />
Zudem leistet extensiv artenreiches genutztes Grünland einen Beitrag zur Erhaltung der Habitatvielfalt.<br />
Entsprechende MEKA-Maßnahmen werden in vergleichsweise großem Umfang von der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
akzeptiert. Die Fläche extensiv genutzten Grünlands stieg von ca. 415.000 ha 1992 auf ca.<br />
470.000 ha 2003 bzw. 458.000 ha 2004 und umfasst damit etwa 80 % der gesamten Dauergrünland-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
193<br />
fläche Baden-Württembergs. Die Honorierung einer viergliederigen Fruchtfolge stieg von rund 219.000<br />
ha im Jahr 2000 auf 274.000 ha im Jahr 2003 und 265.000 ha im Jahr 2004, womit ca. 31 % der gesamten<br />
Ackerfläche entsprechend extensiver genutzt werden.<br />
Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren aufgegriffenen Tatbestände einer Erhaltung wertvoller<br />
Feuchtgebiete werden im Rahmen des MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise unspezifisch<br />
und nicht entsprechend differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit, Handhabbarkeit<br />
und Kontrollierbarkeit der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken die genannten MEKA-<br />
Maßnahmen (insbesondere die Förderung von Biotopen; Maßnahmen des MEKA G-Bereichs in<br />
MEKA II) positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche somit in diesem Fall zum<br />
Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die MEKA-Maßnahmen zeigen - mit Ausnahme der Maßnahmen im G-Bereich - in diesem Kontext<br />
vorwiegend indirekte und zudem eher unspezifisch und wenig differenziert, aber kognitiv offenbar<br />
deutlich wahrnehmbare Wirkung und integrieren sich insgesamt gut in das Spektrum anderer im Lande<br />
wirksamer Agrarumweltmaßnahmen (insbesondere Natura 2000) bzw. umgekehrt.<br />
6.1.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der<br />
Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des<br />
Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des Fortbestehens<br />
gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />
Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist<br />
gesichert worden.<br />
VI.2.C-1<br />
x<br />
Entsprechende MEKA-Maßnahmen wirken bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der genetischen<br />
Vielfalt vorrangig direkt und in außerordentlich hohem Maße und integrieren sich insgesamt gut in das<br />
Spektrum anderer im Land wirksamer einschlägiger Maßnahmen.<br />
Als Kriterien lassen sich die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />
geschützter Biotope heranziehen. Übersicht 6.5 zeigt die Entwicklung der Ausgaben im Rahmen des<br />
MEKA für die Maßnahme Erhaltung gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen sowie die entsprechenden<br />
Tierzahlen. Bereits seit Einführung des MEKA war diese Maßnahme stark akzeptiert und die<br />
Summe der Zahlungen war recht konstant. Dies ist auch im Berichtszeitraum so geblieben, wie es die<br />
Angaben in der Übersicht erkennen lassen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
194 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Übersicht 6.5:<br />
Entwicklung der MEKA-Förderbeträge und Tierzahlen im Bereich der Erhaltung<br />
gefährdeter regionaltypischer Nutztierrassen 2000 bis 2004<br />
in MEKA I und<br />
II<br />
Tsd.<br />
€<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Stück<br />
Tsd.<br />
€<br />
Stück<br />
Tsd.<br />
€<br />
Stück<br />
Tsd.<br />
€<br />
Stück<br />
Tsd.<br />
€<br />
Stück<br />
Hinterwälder 286,5 2.865 315,2 3.152 323,5 3235 301,9 3.019 291,2 2.912<br />
Limpurger 26,8 268 38,1 381 39,6 296 41,5 415 41,7 407<br />
Braunvieh alter<br />
Zuchtrichtung<br />
3,3 33 10,2 102 14,6 146 8,4 84 8,9 89<br />
Rinder 316,6 3.166 363,5 3.635 377,7 3.777 351,8 3.518 341,8 3.408<br />
Schwarzwälder<br />
Füchse<br />
53,3 533 60,3 603 60,9 609 53,6 536 51,4 514<br />
Süddeutsches 18,4 184 9,1 91 7,5 75 - - - -<br />
Kaltblut 1)<br />
100 €/ Muttertier<br />
Altwürttemberger<br />
15,3 153 17,2 172 17,6 176 15,1 151 13,4 134<br />
Pferde 87,0 870 86,6 866 86,0 860 68,7 687 64,8 648<br />
Alle 403,6 4.036 450,1 4.501 386,3 3.863 420,5 4.205 406,6 4.056<br />
Quelle: MEKA-Bewilligungsdaten; 1) MEKA I<br />
Die Fläche der im Rahmen des MEKA geförderten Biotope lag 2003 bei ca. 15.000 ha und 2002 bei<br />
16.000 ha. Dabei stiegen die Ausgaben (und damit auch die geförderten Flächen) seit Einführung des<br />
MEKA 1992 stetig an. Dies deutet darauf hin, dass durch die Förderung neue Biotope in nicht unerheblichem<br />
Umfang registriert werden konnten, was den Erfolg dieser Programmmaßnahme unterstreicht.<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die MEKA-Maßnahmen wirken bezüglich des Schutzes und der Erhaltung der genetischen Vielfalt<br />
vorrangig direkt und in hohem Maße.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
195<br />
6.1.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften<br />
erhalten oder geschützt worden?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />
oder geschützt worden?<br />
Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />
(visuell usw.) – Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />
Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />
Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt<br />
worden.<br />
VI.3-1<br />
x<br />
Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) –<br />
Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen<br />
Flächen ist erhalten oder verbessert<br />
worden.<br />
VI.3-2<br />
x<br />
Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />
Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />
VI.3-3<br />
x<br />
Die in den Bewertungsfragen und -indikatoren angesprochenen Tatbestände der Kohärenz und<br />
Differenziertheit von Landschaften werden im Rahmen des MEKA aufgegriffen, allerdings vergleichsweise<br />
unspezifisch und nicht entsprechend differenziert, was im Sinne einer effizienten Verwaltbarkeit,<br />
Handhabbarkeit und Kontrollierbarkeit der Maßnahme auch sinnvoll ist. Gleichwohl wirken<br />
die genannten MEKA-Maßnahmen positiv im Sinne der Bewertungsfragen und -indikatoren, welche<br />
somit in diesem Fall zum Teil gebündelt aufgegriffen und beantwortet werden.<br />
Alle Maßnahmen aus dem Bereich „Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft“ des MEKA wirken<br />
diesbezüglich direkt positiv. Indirekt wirkt zudem die Förderung des ökologischen Landbaus, direkt<br />
wiederum die Förderung der Bewirtschaftung von Biotopen.<br />
Die Entwicklung der Maßnahmenprofile sowie der entsprechend genutzten Flächen können als Kriterien<br />
herangezogen werden. Sie zeichnen sich seit Einführung des MEKA 1992 durch eine hohe und<br />
konstante Akzeptanz aus, wenngleich ein Rückgang bestimmter Landschaftsformen (z. B. des Streuobstbaus)<br />
nicht immer aufgehalten werden konnte.<br />
Als indirekte Wirkungsparameter im Rahmen des MEKA sind hier der Ökolandbau, die Biotopflächen<br />
sowie die Förderung 4-gliedriger Fruchtfolgen anzusprechen. Auf die positive Entwicklung des Ökologischen<br />
Landbaus im Rahmen der MEKA-Förderung wurde in Abschnitt 6.1.6.1 bereits hingewiesen.<br />
Auch auf die wachsende Biotopfläche im Rahmen des MEKA sollte an dieser Stelle nochmals hingewiesen<br />
werden.<br />
Als Kriterien lassen sich auch die Tierzahlen regionaltypischer Nutztierrassen sowie der Flächenumfang<br />
geschützter Biotope heranziehen, auf welche im vorangegangenen Abschnitt bereits hingewiesen<br />
wurde.<br />
Ein Ansatzpunkt zur Erhaltung/Verbesserung kultureller Merkmale ist auch in der Schaffung von<br />
Hindernissen bzw. der Schaffung von Umleitungen zu sehen. Dies erfolgt in Baden-Württemberg im<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
196 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Rahmen des MEKA ganz direkt etwa durch die Förderung des Steillagenweinbaus im Umfang von ca.<br />
400 ha (2003 und 2004) und dort speziell durch die Honorierung des Erhalts bzw. der Schaffung von<br />
Trockenmauern. Auch mit der Förderung des Erhalts von steilem Grünland werden kulturelle Merkmale<br />
geschützt. Ebenso wirkt die finanzielle Förderung des Erhalts von Biotopen in dieselbe Richtung.<br />
Im Bereich des Schutzes und Erhalts von Landschaften werden den entsprechenden MEKA-<br />
Maßnahmen seitens der Begünstigten kognitiv sehr deutlich positive Wirkungen bescheinigt. Etwa<br />
70% der Befragten bestätigen in ihrem jeweiligen Umfeld ein harmonisches Erscheinungsbild der<br />
Landschaft. Etwa 65% sehen auch eine hinreichende Unterschiedlichkeit der Landschaft. Aufgrund<br />
geringeren Vorkommens wird die Wirksamkeit von MEKA zur Erhaltung kultureller bzw. historischer<br />
Merkmale nur von einem Drittel der Befragten positiv bestätigt (Abbildung 6.16).<br />
60<br />
50<br />
in Prozent<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Harmonisches<br />
Erscheinungsbild<br />
der Landschaft<br />
Unterschiedlichkeit der<br />
Landschaft<br />
Kulturelle bzw. historische<br />
Merkmale<br />
sehr stark / stark mittel wenig / ohne Wirkung keine Angabe<br />
Abbildung 6.16: Einschätzung des Beitrages von MEKA-Maßnahmen zum Schutz von Landschaften<br />
(Kohärenz, Differenzierung, kulturelle Eigenart)<br />
Die folgenden weiteren Beiträge des MEKA zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft in Baden-<br />
Württemberg wurden von den Begünstigten unter dem Punkt „Sonstige“ u.a. angegeben:<br />
MEKA motiviert zur Weiterbewirtschaftung der Flächen, Erhaltung von Streuobstbau, Hecken und<br />
typische Landschaftsbilder werden gefördert, Förderung der Offenhaltung der Landschaft, Erholungswert<br />
der Landschaft, Weiterbewirtschaftung der Flächen, weniger intensive Nutzung der Flächen, bessere<br />
Produktqualität, geringere Geruchsentwicklung, große Blütenpracht, Steigerung des Freizeitwertes,<br />
typische Landschaftsbilder, Lebensräume für Singvögel etc., höhere Akzeptanz der erzeugten<br />
Produkte, aufgrund der Begrünung sind im Herbst teilweise blühende Felder zu sehen, Abschwächung<br />
eines radikalen Strukturwandels, Erhaltung von Arbeitsplätzen auf dem Land, Zusatzeinkommen<br />
für die <strong>Landwirtschaft</strong>: weniger rasantes Höfesterben, durch MEKA bleiben trotz miserabler<br />
Obstpreise Teile der Hochstämme erhalten, durch Mulchsaat aktiveres Bodenleben, blühende Bestände<br />
im Herbst durch Begrünung, Begrünung im Winter, Förderung von Hecken, Baumgruppen<br />
Obsthochstämmen, Kostenersparnis bei der Abwasserreinigung, sanfte <strong>Landwirtschaft</strong> wird erhalten,<br />
Weidevieh (Spaziergänger freuen sich daran), Erhaltung von Nutztierarten und anderen Tierarten im<br />
Stall (Schleiereulen, Fledermäuse, etc.), Wanderungen in der schönen Landschaft, gesündere Ware,<br />
da geringere Rückstände auf Erntegut, Erhaltung von Grünlandstandorten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
197<br />
Auch mittels sekundärstatistischer Daten lässt sich die Wirksamkeit des MEKA im Kontext dieser Bewertungsfrage<br />
bestätigen. „Die Gesamtfläche der Landschaftsschutzgebiete ist seit Inkrafttreten des<br />
Naturschutzgesetzes 1976 von 540.140 auf derzeit 789.350 Hektar gestiegen. Damit stehen mehr als<br />
22 % der Fläche Baden-Württembergs unter Landschaftsschutz.“ (STATISTISCHES LANDESAMT BADEN-<br />
WÜRTTEMBERG: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-Württemberg. Stuttgart, 2003.).<br />
Zusammenfassende Bewertung<br />
Die MEKA-Maßnahmen haben dazu beigetragen, wirtschaftlich nicht voll befriedigende, landschaftskulturell<br />
aber sehr bedeutsame Nutzungsformen zu erhalten und integrieren sich insgesamt gut in das<br />
Spektrum anderer im Lande wirksamer Agrarumweltmaßnahmen und Direktzahlungen bzw. umgekehrt.<br />
6.1.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />
6.1.7.1 Wirkungen der Maßnahme<br />
Die Abbildung 6.17 lässt sehr deutlich erkennen, dass der Wirkungsschwerpunkt des MEKA seitens<br />
der Begünstigten eindeutig im Bereich Ökologie und Umwelt gesehen wird. Gut 80% der Befragten<br />
schreiben MEKA mittlere bis sehr stark positive Wirkungen in diesem Bereich zu. Deutlich geringere<br />
Wirksamkeit des Programms wird in den Bereichen Marktentlastung und Einkommenssteigerung gesehen.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu überdenken, ob die Bezeichnung des Programms unter Einbindung<br />
des Zieles/Begriffes „Marktentlastung“ noch zutreffend ist. Es wird vogeschlagen, bei einer<br />
Programmanpassung, die künftig im Rahmen von ELER ohnehin noch viel deutlicher am Ziel der Verbesserung<br />
von Ökologie und Umwelt orientiert sein muss, auch den Prgrammnamen entsprechend<br />
anzupassen. Ein Vorschlag wäre „Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich“ (ÖKULA).<br />
50<br />
40<br />
in Prozent<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Ökologie / Umwelt Marktentlastung Einkommenssteigerung<br />
sehr stark / stark mittel wenig / ohne Wirkung keine Angabe<br />
Abbildung 6.17: Meinungsbild der Begünstigten zum Grad der Zielerreichung im Rahmen von<br />
MEKA<br />
In folgender Reihenfolge wird den MEKA-Maßnahmenbereichen seitens der befragten Begünstigten<br />
sehr starke oder stark positive Wirkung in Bezug auf die Verbesserung von Ökologie und Umwelt zugeschrieben:<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
198 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Übersicht 6.6:<br />
Positive Wirkungen der Maßnahmenbereiche des MEKA II auf die Verbesserung<br />
von Ökologie und Umwelt<br />
Maßnahmenbereich des MEKA II<br />
Sehr starke<br />
oder stark<br />
positve Wirkung<br />
B Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft 50,17<br />
(%)<br />
G Erhaltung besonders geschützter Lebensräume 47,89<br />
A Umweltbewusstes Betriebsmanagement 45,96<br />
C Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen 39,09<br />
E Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung 36,14<br />
D Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel 31,23<br />
F Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Verfahren 27,27<br />
Quelle: Ergebnisse der Befragung von MEKA-Begünstigten<br />
Nach dem Votum der Begünstigten müssten demgemäß Maßnahmenbereiche mit nicht eindeutig<br />
positiver Wirkung (insbes. Maßnahmenbereiche D und F; auch Elemente des Maßnahmenbereichs E)<br />
einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Dies gilt umso mehr dann, wenn einzelne Teile dieser<br />
Maßnahmenbereiche schwer kontrollierbar sind (D und F) oder/und wenn verhältnismäßig hohe Beträge<br />
in diese Maßnahmenbereiche fließen (E). Ein Lösungsansatz könnte darin bestehen, dass diese<br />
- vom Grundsatz her potentiell hochgradig und direkt wirksamen – Maßnahmen an andere Maßnahmenbereiche<br />
(z.B. Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb) gekoppelt bzw. in diese integriert werden.<br />
Somit sollten diese Auswertungsergebnisse im Sinne einer Profilschärfung und Wirkungsoptimierung<br />
durch Vorgabe von „Maßnahmenpaketen“ innerhalb des Programms genutzt werden. Zwar kann<br />
dies in Teilen eine Einschränkung der hoch geschätzten freien Kombinierbarkeit von Maßnahmen<br />
bedeuten, die aber durch eine Erhöhung des Wirkungsgrades und Minderung des Kontrollaufwandes<br />
ausgeglichen wird.<br />
Die in Abbildung 6.18 dargestellten Meinungsäußerungen lassen erkennen, dass MEKA sowohl zu<br />
Bewusstseinsänderungen wie auch zu real messbaren ökologischen und Umweltverbesserungen<br />
geführt hat. Insbesondere gilt dies für den Bereich der Reduzierung der Produktionsintensität.<br />
Die Abbildung 6.19 zeigt darüber hinaus, dass es sich beim MEKA um ein Agrarumweltprogramm<br />
handelt, welches aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung und seiner flexiblen Handhabbbarkeit<br />
auch in einem agrarstrukturell heterogenen Land wie Baden-Württemberg flächendeckender Akzeptanz<br />
und Wirksamkeit erfreut. Tendenzweise fällt dabei die Förderung in eher benachteiligten Regionen<br />
eher höher aus als in den von der Natur bevorzugten Regionen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
199<br />
Ist ein allgemeiner Nutzen für die<br />
Gesellschaft entstanden?<br />
Ist das Landschaftsbild vielfältiger<br />
geworden?<br />
Haben sich die Biotopflächen Ihrer<br />
Meinung nach vergrößert?<br />
Hat sich die Artenvielfalt Ihrer<br />
Beobachtung nach vergrößert?<br />
Sind die Fruchtfolgen Ihrer Meinung<br />
nach vielfältiger geworden?<br />
Hat sich der Einsatz chemisch<br />
synthetischer Betriebsmittel verringert?<br />
Wurden vermehrt betriebliche<br />
Stickstoffbilanzen erstellt?<br />
Hat sich die ökologische Sensibilität<br />
durch MEKA erhöht?<br />
ja nein Keine Angabe<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
Abbildung 6.18: Einschätzung der Begünstigten zum Grad der Wirksamkeit der MEKA-<br />
Maßnahmen (hat MEKA in dem betreffenden Bereich positive Wirkung gezeigt?)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
200 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.19: MEKA-Förderung in Euro/ha LF in den Landkreisen Baden- Württembergs<br />
2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
201<br />
Die Ergebnisse der Befragung der Begünstigten lässt schließlich erkennen, dass es sich bei<br />
MEKA um ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Programm handelt. In Abbildung 6.20 wird<br />
gezeigt, dass etwa zwei Drittel der Befragten die Wirkungen des MEKA als nachhaltige Wirkungen<br />
beurteilen und in dem Programm eine Zukunftsperspektive sehen. Knapp ein Drittel ist<br />
anderer Meinung.<br />
80%<br />
68.18%<br />
60%<br />
40%<br />
29.72%<br />
20%<br />
0%<br />
2.10%<br />
Ja Nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.20: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von MEKA (sehen Sie MEKA als nachhaltige<br />
Zukunftsperspektive an?)<br />
Dies bestätigen auch die Ergebnisse einer Fallstudie zur Wirkung der Ausgleichszulage in besonders<br />
benachteiligten Regionen des Schwrzwaldes, welche von GROSSKOPF UND GOLOMBEK (Europäischer<br />
Forschungsschwerpunkt <strong>Ländlicher</strong> Raum an der Universität Hohenheim) im Juni 2005 dem Ministerium<br />
für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum, Baden-Württemberg vorgelegt wurde. Die Ergebnisse einer<br />
dort durchgeführten Befragung bei Landwirten im Kinzigtal machen deutlich ..... „,dass die direkten<br />
einkommensrelevanten Maßnahmen ganz klar die Rangfolge dominieren und unter diesen die Ausgleichszulage<br />
„<strong>Landwirtschaft</strong>“ den klaren ersten Platz einnimmt. MEKA auf Platz zwei gefolgt von der<br />
Ausgleichszulage „Wald“ auf Platz drei komplettieren diese Einschätzung.“<br />
6.1.7.2 Beurteilung des Maßnahmenvollzugs<br />
Die Abbildung 6.21 zeigt, dass insbesondere das Prinzip der Freiwilligkeit und das flexible Punktesystem<br />
des MEKA seitens der Begünstigten äußerst positiv beurteilt werden, während die derzeitige<br />
Punktverteilung auf die einzelnen Maßnahmen und insbesondere der momentan gültige Auszahlungsbetrag<br />
je Punkt erwartungsgemäß deutlich weniger positiv beurteilt werden.<br />
55% der Befragten schätzen die Kontrollierbarkeit der Maßnahmen als gut, 38% als mittel ein (Abbildung<br />
6.22). Lediglich 3% sehen Probleme bezüglich der Kontrollierbarkeit. Die Ergebnisse der Halbzeitbewertung<br />
haben gezeigt, dass Maßnahmen aus den Bereichen der Intensitätsreduktion (Minderung,<br />
insbes. völliger Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel), der extensiven und umweltschonenden<br />
Pflanzenerzeugung sowie der Anwendung biologischer und biotechnischer Verfahren<br />
eher schwer bzw. nur mit extrem hohen Aufwand zu kontrollieren sind. Seitens der Begünstigten ge-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
202 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
wünscht wird deshalb auch eine Stärkung „passiver“ Kontrollmaßnahmen (u.a. durch verstärkte Eigen-<br />
Dokumentation) zu Lasten „aktiver“, von Dritten durchgeführter Kontrollmaßnahmen. Zeigen diese nur<br />
sehr aufwändig kontrollierbaren Maßnahmen zudem vergleichsweise geringe Zielerreichung oder/und<br />
erfordern besonders hohen Mitteleinsatz, so müssen sie eingehend überprüft werden.<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
Freiwilligkeit Punktesystem Punkteverteilung Auszahlungsbetrag<br />
je Punkt<br />
gut mittel schlecht Keine Angabe<br />
Abbildung 6.21: Meinungsbild der Begünstigten zur formalen Ausgestaltung von MEKA<br />
60%<br />
55.59%<br />
40%<br />
38.46%<br />
20%<br />
3.15% 2.80%<br />
0%<br />
gut mittel schlecht Keine Angabe<br />
Abbildung 6.22: Meinungsbild der Begünstigten zur Kontrollierbarkeit der Maßnahmen des<br />
MEKA<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
203<br />
Hinweise aus dem Kreis der Begünstigten bezüglich der künftigen Weiterentwicklung des MEKA lassen<br />
erkennen, dass mehrheitlich eine Vereinfachung des Programms gewünscht wird. 46% der Befragten<br />
sprechen sich für eine entsprechende Programmanpassung aus, nach Meinung weiterer 37%<br />
der Befragten kann das Programm unverändert fortbestehen und lediglich 15% sind der Meinung,<br />
dass noch stärker differenziert werden müsste.<br />
Eine Auswahl weiterer Anmerkungen zum Programm MEKA von Seiten der Begünstigten lassen sich<br />
wie folgt grob zusammenfassen:<br />
• MEKA ist mit Blick auf die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung, unter Berücksichtigung der<br />
in Baden-Württemberg anzutreffenden kleinbetrieblichen Strukturen (großer Anteil Nebenerwerbsbetriebe)<br />
und teilweise überdurchschnittlich hohen Grünlandanteile als sehr positiver<br />
Ansatz zu werten.<br />
• Verbesserungansätze liegen in der Vereinfachung des in Teilen schwer zu überblickenden<br />
Programms sowie in der Lockerung 5-jähriger vertraglicher Bindungsfristen.<br />
• MEKA darf aber keinesfalls eine vernüftige Produktpreispolitik ersetzen und es sollte vermieden<br />
werten, dass von enstprechenden Programmen strukturkonservierende Wirkungen ausgehen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
204 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.1.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis<br />
2013<br />
ELER-Verordnung<br />
Der seitens der EU-Kommission ab 2007 zur Entwicklung der ländlichen Räume vorgesehene Europäische<br />
Entwicklungsfond für den ländlichen Raum (ELER) sieht vor, dass die im Rahmen der Direktzahlungen<br />
geforderten Maßnahmen im Rahmen des „Cross Compliance“ (einschl. der „Guten fachlichen<br />
Praxis“) künftig die neue Basislinie des betrieblichen Umweltstandards darstellen, auf der künftige<br />
Agrar-Umwelt-Maßnahmen gezielt ergänzend aufbauen können (Abbildung 6.23). Dadurch ergibt sich<br />
eine Niveauverschiebung der Umweltqualität nach oben. Eine Reihe von derzeit geförderten Maßnahmen<br />
werden künftig als selbstverständlich vorausgesetzt. Künftig förderungswürdige Maßnahmen<br />
müssen eine deutliche Zusatzwirkung zeigen, wobei die neue Verordnung auch nicht mehr vorsieht,<br />
dass finanzielle Anreizkomponenten für die Programmteilnehmer gewährt werden, sondern lediglich<br />
Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Antragstellung und Maßnahmenumsetzung gedeckt<br />
werden dürfen. Eine fallbeispielhafte Analyse dieser Transaktionskosten in drei landwirtschaftlichen<br />
Betrieben hat gezeigt, dass diese Transaktionskosten (Anbahnungskosten im Sinne von Kosten für<br />
die Antragstellung, Kontrollkosten im Sinne von Dokumentationskosten sowie Anpassungskosten im<br />
Sinne von Informationskosten) durchaus erheblich sind. Ein Großteil der Kosten entfällt dabei auf den<br />
Komplex der Dokumentationskosten und insgesamt hängen die Kosten sehr stark vom unterstellten<br />
Lohnansatz ab. Eine exakte Quantifizierung wird jedoch erst möglich sein, nachdem die EU-<br />
Kommission den Begriff Transaktionskosten näher definiert hat.<br />
ELER<br />
(Europäischer <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds<br />
für die Entwicklung des Ländlichen Raums)<br />
Ergänzungsförderung<br />
ab<br />
2007<br />
Cross Compliance<br />
(einschl. Gute Fachliche Praxis)<br />
Neue Basis<br />
Abbildung 6.23: Niveauhebung in der Agrarumweltqualität ab 2007<br />
Allgemeine Zielsetzung des ELER ab 2007 ist es, ein einziges Finanzierungs- und Programmplanungssystem<br />
zu etablieren, über welches die Entwicklung der ländlichen Räume abgewickelt wird (vgl.<br />
auch KOM(2004)490endg.). Das Programm soll<br />
• eine begrenzte Zahl vorrangiger Ziele (unter Einhaltung der EU-Prioritäten) umfassen,<br />
• die Kohärenz, Transparenz und Sichtbarkeit der Politik erhöhen,<br />
• Vereinfachungen und einen Zuwachs an Flexibilität bei der Durchführung bringen und<br />
• den Verwaltungsaufwand mindern.<br />
Ergänzt werden soll dieses neue Programm durch ein verstärktes Begleit-, Bewertungs- und Berichterstattungssystem,<br />
welches sich darüber hinaus an einem gemeinsamen EU-Rahmen orientiert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
205<br />
Die Maßnahmen künftiger Programme sind den folgenden vier Schwerpunkten<br />
• Schwerpunkt 1: Wettbewerbsfähigkeit (Humanressourcen, physisches Kapital, Qualität),<br />
• Schwerpunkt 2: Landmanagement und Umwelt (nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher<br />
und bewaldeter Flächen),<br />
• Schwerpunkt 3: Ländliche Entwicklung im weiteren Sinn (Lebensqualität, Diversifizierung der<br />
Wirtschaft) und<br />
• Schwerpunkt 4: LEADER<br />
zuzuordnen.<br />
Im Bereich des Schwerpunkt 2: Landmanagement und Umwelt sind künftig Maßnahmen zur Unterstützung<br />
benachteiligter Berggebiete sowie anderer benachteiligter Gebiete, Natura-2000-Gebiete,<br />
Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie Beihilfen für nichtproduktive Investitionen angesiedelt.<br />
Über die Mindestanteile der einzelnen Schwerpunkte am Gesamtbudget von ELER wurde wie folgt<br />
beschlossen: Mindestfinanzierungsanteile von jeweils 10% für die Schwerpunkte 1 und 3, mindestens<br />
25% für den Schwerpunkt 2 und mindestens 5% für den Schwerpunkt 4 vor. Daraus errechnet sich ein<br />
maximaler Finanzierungsanteil von Schwerpunkt 2 i.H.v. 75%, wenn die Schwerpunkte 1, 3 und 4 am<br />
Minimum gefahren werden. Voraussetzung zur Teilnahme an künftigen Programmen aus dem Agrarumwelt-Bereich<br />
ist die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen, v.a. im Rahmen von Cross Compliance.<br />
Die Übersicht 6.7 zeigt, wo die potentiellen Berührungspunkte des MEKA in derzeitiger Form mit<br />
Cross Compliance-Verpflichtungen liegen und lässt damit auch Ansatzpunkte erkennen, an denen ein<br />
künftiges Agrarumweltprogramm entsprechend angepasst werden muss.<br />
Dies sind insbesondere Maßnahmen aus dem MEKA-Bereich A (Umweltbewusstes Betriebsmanagement),<br />
welche in Teilen durch die Grundwasserschutz, Nitrat- und Klärschlammrichtlinien geregelt<br />
sind.<br />
Maßnahmen aus dem Bereich B (Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft) sind daraufhin zu überprüfen,<br />
zu welchen Teilen sie über die Verpflichtung zum Erhalt von Dauergrünland gemäß der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1782/2003 abgedeckt sind. Dies gilt insbesondere für die Grünland-Grundförderung<br />
nach B 1. Das Umbruchverbot für Grünland gilt auf regionaler, i.d.R. Länderebene und verpflichtet<br />
Landwirte bei deutlichen negativen Veränderungen des Umfangs an Dauergrünland (> 8 bzw. 10%),<br />
dieses wieder anzusäen oder neu anzulegen. Ackerflächen, die im Rahmen von Agrarumweltprogrammen<br />
in Grünland umgewandelt und anschließend wieder zu Ackerland umgebrochen wurden,<br />
sind von dieser Wiederansaatverpflichtung ausgenommen (vgl. auch BMVEL: Meilensteine der Agrarpolitik,<br />
Ausgabe 2005). Weiterhin besteht aufgrund der Cross Compliance-Regelungen die Verpflichtung,<br />
die Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischen Zustand zu erhalten, wodurch in der<br />
Regel eine Sukzession unterbunden werden dürfte, sofern der Aufwand für diese Mindestnutzung in<br />
einem angemessenen Verhältnis zur entkoppelten Flächenzahlung steht. Allerdings wird im Rahmen<br />
dieser VO durch eine Grundverpflichtung lediglich der reine Erhalt, nicht jedoch darüber hinaus gehende<br />
Maßnahmen auf Grünland sichergestellt. Auch wird eine künftig bei Entfallen der Rinderprämien<br />
geringere gemeinsame Flächenprämie zur Gewährleistung der im Rahmen von Cross Compliance<br />
gefroderten Grünlandmaßnahmen nicht mehr ausreichen.<br />
Auch die entsprechend gekennzeichneten Maßnahmen aus den Bereichen C, D und E müssen sich<br />
ggü. den Cross Compliance-Regelungen wie z.B. Grundwasserschutz, Nitrat- und Klärschlammrichtlinien<br />
abheben.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
206 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Übersicht 6.7:<br />
MEKA-Maßnahmen und Cross Compliance als Basis für ELER – Potentielle<br />
Berührungspunkte 1)<br />
MEKA<br />
Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />
I / II<br />
Umweltbewusstes Betriebsmanagement<br />
Cross Compliance<br />
Inhalt<br />
VO<br />
A 1 Regelmäßige Bodenanalysen II Humusbilanz bzw. Bodenanalysen<br />
Flächenerhalt<br />
A 2<br />
Umweltfreundliche Wirtschaftsdüngerausbringung<br />
II<br />
Grundwasserschutzrichtlinie<br />
Nitratrichtlinie<br />
80/68/EWG<br />
17. Dez. 1979<br />
91/676/EWG<br />
12. Dez. 1991<br />
Klärschlammrichtlinie<br />
86/278/EWG<br />
12. Juni 1986<br />
A 3 Nützlinge im Obstbau II<br />
A 4<br />
Kontrollen im Wein- und Hopfenbau<br />
II<br />
A 5<br />
Dokumentation Bewirtschaftungs-maßnahmen<br />
II<br />
Humusbilanz bzw. Bodenanalysen<br />
Flächenerhalt<br />
A 6<br />
4-gliedrige Fruchtfolge/<br />
Fruchtfolgediversifizierung<br />
Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft<br />
II<br />
B1 Extensiv genutztes Grünland I+II<br />
B 2<br />
Viehbesatz 0,5 bis 1,4 RGV/<br />
ha HF<br />
B 3 Extensiv genutztes steiles<br />
Grünland<br />
I+II<br />
I+II<br />
Erhalt des<br />
Dauergrünlandes<br />
VO (EG) Nr.<br />
1782/2003<br />
B 4 Pflanzenvielfalt auf Grünland II<br />
B 5<br />
Extensiv genutztes Grünland<br />
auf ökologisch wertvollen<br />
Flächen<br />
Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen<br />
I+II<br />
C 1 Streuobstflächen I+II<br />
C 2 Weinbausteillagen I+II Beseitigung von Terrassen zum<br />
Erosionsschutz<br />
Flächenerhalt<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
207<br />
MEKA<br />
Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />
C 3<br />
Regionaltypische Nutztierrassen<br />
I / II<br />
I+II<br />
Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel<br />
Cross Compliance<br />
Inhalt<br />
VO<br />
D 1<br />
Verzicht chem.-synthet. Betriebsmittel<br />
I+II<br />
Grundwasserschutzrichtlinie<br />
80/68/EWG<br />
17. Dez. 1979<br />
Nitratrichtlinie<br />
91/676/EWG<br />
12. Dez. 1991<br />
D 2 Ökologischer Landbau - A-<br />
cker<br />
D 2 Ökologischer Landbau –<br />
Grünland<br />
I+II<br />
I+II<br />
D 2<br />
Ökologischer Landbau - Gartenbau<br />
I+II<br />
D 2 Ökologischer Landbau -<br />
Dauerkultur<br />
I+II<br />
D 3<br />
Kontrolle anerkannter Kontrollstellen<br />
Extensive und umweltschonende Pflanzenerzeugung<br />
II<br />
E 1<br />
E 1<br />
Verzicht Wachstumsregulatoren<br />
– Weizen<br />
Verzicht Wachstumsregulatoren<br />
- Roggen/Triticale<br />
I+II<br />
I+II<br />
Grundwasserschutzrichtlinie<br />
80/68/EWG<br />
17. Dez. 1979<br />
E 2 Stickstoff - 20% II Grundwasserschutzrichtlinie<br />
80/68/EWG<br />
17. Dez. 1979<br />
Nitratrichtlinie<br />
91/676/EWG<br />
12. Dez. 1991<br />
E 3 Begrünungsmaßnahmen I+II<br />
E 4 Mulchsaat I+II<br />
E 5 Herbizidverzicht I+II<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
208 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
MEKA<br />
Nr. Maßnahmenbezeichnung MEKA<br />
I / II<br />
Cross Compliance<br />
Inhalt<br />
VO<br />
E 6 Weiterer Drillreihenabstand I+II<br />
Anwendung biologischer bzw. biotechnischer Bekämpfungsverfahren<br />
F 1<br />
F 1<br />
F 1<br />
F 1<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
– Acker<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
- Gartenbau<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
- Obstbau<br />
Biologische Bekämpfungsverfahren<br />
- Weinbau<br />
II<br />
I+II<br />
I+II<br />
I+II<br />
Erhaltung besonders geschützter Lebensräume<br />
G<br />
1<br />
Extensive Nutzung wertvoller<br />
Lebensräume<br />
I+II<br />
FFH-Richtlinie<br />
92/43/EWG<br />
21. Mai 1992<br />
Vogelschutzrichtlinie<br />
79/409/EWG<br />
2. April 1979<br />
Erhalt von Landschaftselementen<br />
Flächenerhalt<br />
1) Vorläufige Angaben bis zum Vorliegen der DVO zu ELER.<br />
Dies bedeutet, dass das derzeitige MEKA-Programm eingehend analysiert und die Einzelmaßnahmen<br />
auf „ELER-Tauglichkeit“ überprüft werden müssen.<br />
GAP-Reform<br />
Dass bei der Weiterentwicklung des Programms auch mögliche Auswirkungen der Reform der EU-<br />
Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen, zeigt die Antwort der Begünstigten auf die Frage, ob ein<br />
Anbauverzicht auf landwirtschaftlichen Flächen bei entkoppelten Direktzahlungen denkbar ist. Etwa<br />
ein Drittel der Befragten sehen darin eine realistische Möglichkeit zur Anpassung an die reformierte<br />
Agrarpolitik, während etwa knapp zwei Drittel dies verneinen (Abbildung 6.24). Von demjenigen Drittel,<br />
welches sich dies vorstellen kann, würden durchschnittlich knapp 50% ihrer jeweiligen Flächen stillgelegt<br />
werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
209<br />
Anbauverzicht vorstellbar?<br />
80%<br />
60%<br />
62.94%<br />
40%<br />
33.22%<br />
20%<br />
3.50%<br />
0%<br />
ja nein Keine Angabe<br />
Abbildung 6.24: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />
Direktzahlungen<br />
Diese Tendenz ist in eher ungünstigen Regionen (Münsingen) und in reinen Ackerbauregionen (Sinsheim)<br />
besonders deutlich (Abbildung 6.25).<br />
6.1.9 Umsetzung der Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung und Erreichung der vorgegebenen<br />
Ziele<br />
Im Bericht zur Halbzeitbewertung (Bericht zur Halbzeitbewertung 2000-2002 des Maßnahmen- und<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg 2000-2006 (10/2003)) wurde empfohlen,<br />
das Agrarumweltprogramm MEKA insgesamt zu vereinfachen und dabei insbesondere die Maßnahmenbereiche<br />
A, D und E kritisch zu durchleuchten,<br />
die Zielstruktur des Programms zu prüfen und dabei insbesondere das Ziel der Marktentlastung kritisch<br />
zu hinterfragen,<br />
den Verwaltungs- und Kontrollaufwand zu reduzieren.<br />
Hierauf wurde im Rahmen des Änderungsantrags zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong><br />
Raum Baden-Württemberg 2000 bis 2006 für das Haushaltsjahr des EAGL-Garantie 2005 dahingehend<br />
reagiert, dass die Streichung des Maßnahmenbereiches A "Umweltbewusstes Betriebsmanagement",<br />
der Teilmaßnahme "Ganzflächiger Verzicht auf Herbizide im Gartenbau und bei Dauerkulturen"<br />
bei E5 ("Verzicht auf Herbizide im Ackerbau-Gartenbau und bei Dauerkulturen") sowie der Maßnahme<br />
"Verringerung der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung auf Ackerflächen um 20 %" (E2) beantragt<br />
wurde.<br />
Damit sollen eine deutliche Vereinfachung der Umsetzung des Programms sowie eine Verringerung<br />
des Prämienvolumens erreicht werden. Gleichzeitig soll eine Beendigung obligatorisch gekoppelter<br />
Maßnahmen bei unterschiedlicher Laufzeit der Verpflichtungen erfolgen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
210 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Die im Bericht zur „Phase 1“ des Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg<br />
2000-2003 aufgestellten Zielvorgaben wurden entsprechend angepasst (vgl. Übersicht 6.3).<br />
6.1.10 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Vielgestaltige naturräumliche Gegebenheiten und eine vielfältige Betriebsstruktur in Baden-<br />
Württemberg erfordern bei gleichzeitig vielschichtiger Zielsetzung der Agrarumweltmaßnahmen (gemäß<br />
Bewertungsvorgaben der EU) grundsätzlich ein vielschichtiges, regional und einzelbetrieblich<br />
spezifisch anpassbares Agrarumweltprogramm, wie es in Form des MEKA grundsätzlich vorliegt. Ein<br />
differenziertes Bewertungsschema der Maßnahmen verleiht dem Programm einen hohen Grad an<br />
Flexibilität, wodurch sich Anpassungsmöglichkeiten an sich evtl. ändernde Rahmenbedingungen und<br />
auch betriebsstrukturelle Entwicklungen ergeben.<br />
Gleichwohl zwingen sich ändernde Rahmenbedingungen (u.a. Reformen der Agrar- und Umweltpolitik,<br />
Haushaltsmittelverfügbarkeit) zum Überdenken der Struktur des Programms und gegebenenfalls zu<br />
dessen Anpassung. Die in diesem Abschnitt folgenden Empfehlungen zur Anpassung des MEKA und<br />
dessen Maßnahmen(-bereichen) orientieren sich an folgenden Kriterien:<br />
• Wirksamkeit und Zielerreichung,<br />
• Finanzierbarkeit (insbes. bei reduziertem Mittelvolumen),<br />
• Kontrollierbarkeit (bzw. belastbares Kontrollkonzept),<br />
• Administrierbarkeit (bzw. vertretbarer Verwaltungsaufwand),<br />
• Cross Compliance- und ELER-Kompatibilität,<br />
• Wahrnehmung und Akzeptanz bei der Zielgruppe der Begünstigten (Anreizkomponente,<br />
Transaktionskosten).<br />
6.1.10.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Mit dem MEKA ist es in Baden-Württemberg gelungen, in der <strong>Landwirtschaft</strong> ein Agrarumweltprogramm<br />
mit einem hohen Grad an Nachhaltigkeit, im Sinne von Dauerhaftigkeit und überwiegend hoher<br />
Wirksamkeit fest zu etablieren. Ähnlich wie bei den Begünstigten wird auch seitens der einschlägigen<br />
Verbände (vgl. auch Protokoll zum MEKA-Hearing in der Anlage) und der Verwaltungsbehörden (vgl.<br />
auch Ergebnisse der Halbzeitbewertung) die Nachhaltigkeit als sehr hoch eingestuft. Die Ergebnisse<br />
dieses Evaluierungsberichtes unterstützen diese Einschätzung mit Nachdruck.<br />
Allerdings erschwert der hohe Grad an Differenziertheit die Administration und erhöht den Aufwand für<br />
die Kontrollen der Maßnahmenerfüllung, was dem Programm seitens der befragten Landwirte insbesondere<br />
im Bereich der Förderung bestimmter Produktionspraktiken (MEKA II- Maßnahmenbereiche<br />
D, E und F) zur Kritik gemacht wird. Auch die befragten Verwaltungsbehörden schätzen den Kontrollaufwand<br />
in diesen Bereichen – mit Ausnahme des Ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb - als<br />
sehr hoch ein (vgl. Bericht zur Halbzeitbewertung).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
211<br />
Ackerbauverzicht vorstellbar?<br />
Gesamt<br />
33.22%<br />
Waldshut<br />
24.39%<br />
Münsingen<br />
57.89%<br />
Ellwangen<br />
28.12%<br />
Ravensburg<br />
36%<br />
Ilshofen<br />
18.87%<br />
Markdorf<br />
33.33%<br />
Sinsheim<br />
46.81%<br />
0% 20% 40% 60%<br />
Abbildung 6.25: Einschätzung bezüglich eines möglichen Anbauverzichts als Folge entkoppelter<br />
Direktzahlungen in ausgewählten <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken<br />
Im Resultat ist deshalb eine Vereinfachung des Programms hinsichtlich Administrierbarkeit und Kontrollaufwand<br />
im vorgegebenen Rahmen der regionalen und einzelbetrieblichen Differenzierungsnotwendigkeit<br />
zu empfehlen. Zu diesem Ergebnis ist auch die Halbzeitbewertung gelangt. Dabei sollten<br />
die von den befragten Landwirten sehr geschätzte Freiwilligkeit und das von den Verbänden positiv<br />
bewertete Baukastenprinzip erhalten bleiben und auch das Punktesystem sollte beibehalten werden.<br />
Unterstützt werden könnte dies möglicherweise durch eine Vereinfachung der Zielstruktur des MEKA.<br />
Die Ziele der Marktentlastung und der Einkommenssicherung stehen allenfalls an peripherer Stelle,<br />
verglichen mit den Zielen der Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft sowie der ökologischen Verbesserung<br />
und sollten die Notwendigkeit der Differenzierung des Programms nicht weiter erhöhen.<br />
Dies wird auch von den befragten Landwirten so gesehen, von denen allenfalls etwa 12% dem Programm<br />
im Bereich Marktentlastung und knapp 20 % im Bereich Einkommenssicherung eine deutliche<br />
(starke bis sehr starke) Wirkung zumessen, während es in den Bereichen Ökologie und Umwelt ca.<br />
42% sind. Die Ergebnisse der Befragung von Verwaltungsbehörden ergeben ein ähnliches Bild (vgl.<br />
auch Bericht zur Halbzeitbewertung). Eine Bezeichnung des Programms als „Ökologie- und Kultur-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
212 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
landschaftsausgleich“ (ÖKULA) scheint dem eigentlichen Wirkungsspektrum mehr zu entsprechen<br />
und deutlich zutreffender zu sein.<br />
6.1.10.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmplanungszeitraum bis 2006<br />
Hinweise aus dem Kreis der Begünstigten bezüglich der künftigen Weiterentwicklung des MEKA lassen<br />
erkennen, dass mehrheitlich eine Vereinfachung des Programms gewünscht wird. 46% der Befragten<br />
sprechen sich für eine entsprechende Programmanpassung aus, nach Meinung weiterer 37%<br />
der Befragten kann das Programm unverändert fortbestehen und lediglich 15% sind der Meinung,<br />
dass noch stärker differenziert werden müsste (Abbildung 6.26).<br />
50%<br />
46.15%<br />
40%<br />
37.06%<br />
30%<br />
20%<br />
15.03%<br />
10%<br />
0%<br />
1.75%<br />
Einfacher Differenzierter Unverändert bleiben Keine Angabe<br />
Abbildung 6.26: Meinungsbild zur künftigen Ausgestaltung des MEKA seitens der<br />
Begünstigten<br />
Diese Einschätzung seitens der Begünstigten deckt sich in weiten Teilen mit den Äußerungen der<br />
einschlägigen Verbände (vgl. auch Protokoll zum MEKA-Hearing in der Anlage) und kommt den seitens<br />
der EU ab 2007 gestellten Forderungen zum Ersatz des laufenden Programms entgegen.<br />
Bei einer solchen Umstrukturierung/Profilschärfung des MEKA ist insbesondere an den Austausch<br />
bzw. die Modifizierung oder gegenseitige Integration derjenigen Maßnahmen zu denken, die<br />
• eingeschränkt wirksam bzw. zielführend oder als indirekte Maßnahmen einzuordnen sind o-<br />
der/und<br />
• kostenintensiv oder/und<br />
• schwer bzw. aufwändig administrierbar oder/und<br />
• schwer bzw. aufwändig kontrollierbar sind und darüber hinaus<br />
• nur bedingt Cross Compliance- bzw. ELER-kompatibel sind.<br />
Vorrangig zu nennen sind hier die folgenden Maßnahmen:<br />
Maßnahmenbereich A wegen seiner z.T. indirekten Wirkung und schwierigen Administrierbarkeit:<br />
Hier wäre an eine Integration in bzw. eine Koppelung an andere Maßnamen (-bereiche) zu denken.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
213<br />
Zudem zeigen die Maßnahmen wenig bzw. überhaupt keine Effekte in Grünlandbetrieben und werden<br />
zum Teil im Rahmen der „Guten fachlichen Praxis“ bzw. von „Cross Compliance“ vorausgesetzt. Beibehalten<br />
werden sollten auf Grund der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz und der klaren Wirksamkeit<br />
die Förderung der „Umweltfreundlichen Gülleausbringung“ sowie von „4-gliedrigen Fruchtfolgen“.<br />
Maßnahmen aus dem Bereich B wegen ihrer teilweisen Überschneidung mit Cross Compliance-<br />
Verpflichtungen (siehe Übersicht 6.6), was insbesondere bei der Grünland-Grundförderung nach B 1<br />
der Fall ist. Vorgeschlagen wird hier eine Bündelung, Integration mehrerer Maßnahmen und insgesamt<br />
eine Vereinfachung. Sinnvoll könnte andererseits auch eine Staffelung der Maßnahme „Pflanzenvielfalt<br />
im Grünland“ in mehreren Ausbaustufen sein, wobei hier vorab die Kontrollierbarkeit bzw.<br />
der Kontrollaufwand sorgfältig zu prüfen sind; diese Maßnahme würde zusammen mit Begrünungsmaßnahmen,<br />
evtl. auch mit neu einzuführender Blühstreifen, eine zudem sehr insektenfreundliche<br />
Maßnahme darstellen. Eine Studie von OPPERMANN ET AL. (2005) zeigt, „dass der MEKA II einige<br />
Maßnahmen enthält, die förderlich für Bienen und Wildinsekten sein können. Die speziell in dieser<br />
Hinsicht eindeutig positiv zu bewertenden Maßnahmen nehmen jedoch einen relativ geringen Flächenumfang<br />
ein, so dass durchaus Möglichkeiten der Verbesserung des Programms MEKA im Hinblick<br />
auf bienen- und wildinsektenfreundliche Maßnahmen zur Realisierung in Betracht gezogen werden<br />
sollten.“<br />
Maßnahmen aus dem Bereich C wegen ihrer eingeschränkten Ausdehnungsfähigkeit bzw. Schwierigkeiten<br />
bei der Flächen- bzw. Bestandserhaltung: Hier wäre an eine Punkte- bzw. Prämienanpassung<br />
zur Steigerung der Akzeptanz bei den potentiell Begünstigten zu denken. Zudem ist daran zu<br />
denken, Blühflächen, evtl. als Randstreifen landwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel der Schaffung<br />
von Weideflächen für Bienen zu fördern. Beibehalten werden sollte die Honorierung der Haltung<br />
gefärdeter Nutztierrassen.<br />
Maßnahmen aus den Bereichen D und E wegen ihres hohen Kontrollaufwandes: Auch hier wäre an<br />
eine Integration in bzw. Koppelung an andere Maßnahmenbereiche (z. B. Ökologischer Landbau im<br />
Gesamtbetrieb) zu denken. Der Kontrollaufwand ist beim „Ökologischen Landbau“ für die Verwaltung<br />
relativ gering, da sie sich in diesem Bereich mit Billigung der EU weitgehend auf die Anerkennung<br />
seitens der „Anerkannten Kontrollstellen“ stützen kann. Die nicht voll befriedigende Wirksamkeit im<br />
Bereich Einfluss auf die Produktionspraktiken (Reduzierung/Verzicht auf ertragssteigernde/ertragssichernde<br />
Produktionsmittel, insbesondere im Bereich des Pflanzenschutzes) ist dann<br />
nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass der Honorierung entsprechender betrieblicher Praktiken<br />
in Abhängigkeit von der regionalen Ertragskraft der betreffenden Kulturarten unterschiedliche<br />
wirtschaftliche Einbußen gegenüber stehen; insbesondere auf Hochertragsstandorten mit intensivem<br />
Ackerbau reichen die MEKA-Zahlungen, in der Form einer einheitlichen, ertragsunabhängigen Prämienhöhe,<br />
zur vollständigen Kompensation dieser Effekte nicht aus. Ein grundsätzlicher Lösungsansatz<br />
könnte eine ertragsabhängige Prämiendifferenzierung sein, wodurch sich andererseits allerdings<br />
die Programmkomplexität, Administrier- und insbes. Kontrollierbarkeit extrem erhöhen würde. Ein<br />
anderer Lösungsansatz wäre der Verzicht auf differenzierte Honorierung zu Gunsten einer Honorierung<br />
„gängiger Systeme“ wie desjenigen des ökologischen Landbaus im Gesamtbetrieb; hierbei würde<br />
die Programmgestaltung und Verwaltung vereinfacht und Teile der Kontrolle könnten auf die entsprechenden<br />
Verbände ausgelagert werden. Zu berücksichtigen ist bei einer Umstrukturierung/Profilschärfung<br />
in diesem Bereich allerdings, dass den Maßnahmen mit Wirkung in den Bereichen<br />
Einsatzverzicht von ertragssteigernden Produktionsmitteln/Dokumentation von Produktionspraktiken<br />
seitens der Begünstigten ein hoher Wirkungsgrad sowie eine gute Kontrollierbarkeit bescheinigt<br />
wird. Bei der Förderung des ökologischen Landbaus ist zu prüfen, inwieweit eine gezielt höhere Förderung<br />
der Umstellung auf diese Wirtschaftsweise ggü. deren Beibehaltung eine höhere Akzeptanz<br />
und Zielerreichung möglich machen könnte.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
214 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Maßnahmen aus den Bereichen F und G: Hier wäre an eine Streichung oder deren gegenseitige<br />
Integration bzw. Bündelung der Maßnahmen aus dem Bereich F und Beibehaltung und ggf. Ausweitung<br />
der Maßnahmen aus dem Bereich G unter Anpassung an die Erfordernisse seitens NATURA<br />
2000 zu denken.<br />
Den Ergebnissen der Befragung bei den Verwaltungsbehörden (vgl. auch Bericht zur Halbzeitbewertung)<br />
sind zudem noch die folgenden Anpassungs- und Verbesserungsvorschläge für den MEKA zu<br />
entnehmen:<br />
• Maßnahmenbündelung und Profilschärfung zur Erhöhung der Wirksamkeit und ggf. durch<br />
stärkere Honorierung solcher Bündel,<br />
• Ersatz „aktiver“ durch „passive“ Kontrollen (verstärkte Dokumentationspflichten).<br />
Die mehrfach geforderte Einbindung der artgerechten Tierhaltung in die MEKA-Förderung ist deshalb<br />
problematisch, weil etwa die Weidehaltung von Mutterkühen von der EU-Kommission als gute landwirtschaftliche<br />
Praxis angesehen wird und damit auch nicht honoriert werden darf. Zudem wäre die<br />
Kontrolle entsprechender Haltungssysteme mit einem enorm hohen Aufwand verbunden, weil hierfür<br />
Tierzahlen ermittelt und Stallflächen vermessen werden müssten.<br />
6.1.10.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Die Ergebnisse der Befragung von Begünstigten lassen ebenso wie die anlässlich des MEKA-Hearing<br />
am 07. Juni 2005 in Weinsberg vorgebrachten Stellungnahmen der berührten Verbände erkennen,<br />
dass es sich beim MEKA in Baden-Württemberg um ein grundsätzlich vorbildhaftes Agrarumweltprogramm<br />
handelt, welches eine nachhaltige Zukunftsperspektive bietet und auch nachhaltig strukturbildende<br />
Wirkung zeigt. (vgl. auch Abbildung 6.27). Besonders geschätzt sind der flächendeckende Ansatz<br />
des Programms, das Baukastenprinzip sowie die hohe Wirksamkeit in den bereichen Grundwasserschutz,<br />
Kulturlandschaftserhaltung sowie Biodiversitätssicherung (vgl. auch Protokoll zum MEKA-<br />
Hearing am 07. Juni 2005 in der Anlage).<br />
Dass bei der Weiterentwicklung des Programms neben den o.g. Anpassungserfordernissen insbesondere<br />
auch mögliche Auswirkungen der Reform der EU-Agrarpolitik berücksichtigt werden müssen,<br />
zeigt die angedeutete Reaktion der Begünstigten derart, dass ein Anbauverzicht auf landwirtschaftlichen<br />
Flächen bei entkoppelten Direktzahlungen möglich ist. Etwa ein Drittel der Befragten sehen darin<br />
eine realistische Möglichkeit zur Anpassung an die reformierte Agrarpolitik, dass sie durchschnittlich<br />
knapp 50% ihrer Flächen stilllegen, während etwa knapp zwei Drittel dies ablehnen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
215<br />
Gesamt<br />
68.18%<br />
Waldshut<br />
73.17%<br />
Münsingen<br />
73.68%<br />
Ellwangen<br />
68.75%<br />
Ravensburg<br />
73%<br />
Ilshofen<br />
64.15%<br />
Markdorf<br />
53.85%<br />
Sinsheim<br />
68.09%<br />
0% 20% 40% 60% 80%<br />
Abbildung 6.27: Meinungsbild zur Nachhaltigkeit von Agrarumweltmaßnahmen nach <strong>Landwirtschaft</strong>samtsbezirken<br />
(sehen Sie in MEKA eine nachhaltige Zukunftsperspektive?)<br />
Vor dem Hintergrund dieser Erwartungen und der Vorgaben der ELER-Verordnung hat sich die Ausgestaltung<br />
des künftigen Programms über die oben bereits genannten Empfehlungen hinausgehend<br />
v.a. auch an folgenden Fragen bzw. deren Antworten zu orientieren.<br />
1) Werden mittels der derzeitigen Agrarumweltmaßnahmen noch die richtigen Ziele verfolgt?<br />
Im Rahmen dieser Frage ist sicherzustellen, dass auch künftig bei entkoppelten Direktzahlungen im<br />
Rahmen der Agrarrreform von 2003 Kulturlandschaftspflege durch Bewirtschaftung erfolgen kann. Wie<br />
es die Ergebnisse der Befragung von Begünstigten zeigen, ist davon nicht mehr unbedingt auszugehen.<br />
Dies gilt insbesondere für eher weniger begünstigte Regionen und reine Ackerbauregionen. Somit<br />
wäre daran zu denken, ein künftiges Programm (insbesondere im Bereich der Förderung von<br />
Streuobstbeständen) auch auf nicht landwirtschaftliche Flächen auszudehnen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
216 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
2) Beinhalten die Agrarumweltmaßnahmen noch geeignete Einzelmaßnahmen?<br />
Damit stellt sich auch die Frage nach der Eignung des derzeitigen Maßnahmenspektrums im Rahmen<br />
der reformierten Agrarumweltpolitik. Wie es die Ausführungen unter 6.1.9.2 zeigen, gibt es eine ganze<br />
Reihe von Einzelmaßnahmen des MEKA, welche entsprechend überprüft, angepasst oder gestrichen<br />
oder ineinander integriert werden sollten. Dies sollte nach Maßgabe der Wirksamkeit, Finanzierbarkeit,<br />
Administrierbarkeit und Kontrollierbarkeit erfolgen. Zu prüfen ist darüber hinaus auch, ob die seitens<br />
der Begünstigten freie Wahl von Art, Umfang und Kombination der Maßnahmen noch zieführend ist<br />
oder ob diesbezüglich seitens der Verwaltungsbehörden Profilbildungen und Maßnahmenbündelung<br />
im Sinne einer Optimierung der Zielerreichung vorzunehmen wäre.<br />
3) Ist die Höhe der Ausgleichsleistungen noch angemessen?<br />
Hierbei gilt es insbesondere zu prüfen, ob finanzielle Anreize in begrenzter Höhe als Voraussetzung<br />
der Maßnahmenakzeptanz unabdingbar sind und welche Höhe diese Anreize haben müssen. Dabei<br />
ist mit Blick auf ELER ab 2007 zu prüfen, inwieweit die Erstattung von Transaktionskosten diese Funktion<br />
übernehmen kann.<br />
4) Sollten künftige Programme zur Erhöhung des Grades an Zieleereichung auch für<br />
Nichtlandwirte geöffnet werden?<br />
In diesem Zusammenhang ist insbesondere an die Pflege und Erhaltung von Streuobstwiesen zu<br />
denken, die sich in Baden-Württemberg zu einem sehr erheblichen Teil im Eigentum von Nichtlandwirten<br />
befinden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass damit auch der Verwaltungsaufwand überproportional<br />
steigen kann, wenn nicht Bafgatellgrenzen in geeigneter Form eingeführt werden.<br />
5) Sind die derzeitgen Verwaltungsmodalitäten noch adäquat?<br />
Hier ist insbesondere an die von den Begünstigten und Verbänden wenig befürwortete 5-jährige Vertragsbindung<br />
bei Einzelmaßnahmen sowie an eine Einführung der o.g. Bagatellgrenzen zu denken.<br />
Auch bezüglich der Kontrollen sind künftige Maßnahmen am Maßstab einer hohen Kontrolleffizienz zu<br />
orientieren.<br />
Insgesamt lässt sich die Evaluierung des Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/ MEKA wie<br />
folgt zusammenfassen:<br />
• Die flexible Ausgestaltung des MEKA (Freiwilligkeit, Baukastenprinzip) macht das Programm<br />
grundsätzlich zu einem wirksamen, breit akzeptierten Instrument hoher regionaler und einzelbetrieblicher<br />
Differenzierbarkeit und erlaubt damit andererseits vergleichsweise einfach ggf.<br />
erforderliche Anpassungen.<br />
• MEKA zeigt sowohl kurzfristig, mittelfristig und langfristig nachhaltig strukturbildende Wirkungen.<br />
• Die landesweit nahezu flächendeckende Umsetzung bewährt sich im Sinne eines<br />
hohen Grades an Zielerreichung und sollte auch in einem Folgeprogramm grundsätzlich wieder<br />
angestrebt werden. Überprüft werden muss allerdings die Grünland-Grundförderung nach<br />
B 1, welche am ehesten bereits über Cross Compliance Regelungen sichergestellt ist.<br />
• Der vergleichsweise hohen Komplexität des Programms sollte durch deutliche Anpassung der<br />
Programmstruktur (Maßnahmenbündelung bzw. -streichung) im Sinne einer Profilschärfung<br />
und Erhöhung des Wirkungsgrades sowie Verwaltungs- und Kontrollvereinfachung entgegnet<br />
werden. Vorschläge hierzu wurden in Abschnitt 6.1.10.1 wie folgt gemacht:<br />
o Verzicht auf Maßnahmen aus dem Bereich A bzw. deren Integration in andere Maßnahmen<br />
mit Ausnahme der umweltfreundlichen Gülleausbringung sowie von 4-<br />
gliedrigen Fruchtfolgen,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
217<br />
o Prüfung bzw. gegenseitige Integration von Maßnahmen aus dem Bereich B unter Berücksichtigung<br />
der Cross Compliance-Regelungen; dies gilt insbesondere für die<br />
Grünland-Grundförderung nach B 1. Evtl. sollte ein Angebot mehrerer Ausbaustufen<br />
für die Pflanzenvielfalt im Grünland unter Berücksichtigung eines vertretbaren Kontrollaufwandes<br />
erfolgen,<br />
o Aufwertung der Förderung der Einzelmaßnahmen im Bereich C und evtl. Ausdehnung<br />
der Förderung auf Flächen (Streuobstwiesen) von Nicht-Landwirten sowie Förderung<br />
von Blühflächen mit bienenfreundlichen Strukturen,<br />
o gegenseitige Integration der Maßnahmen im Bereich D zur Maßnahmenreduzierung.<br />
o Unter Beachtung der hohen vorzuhaltenden Ausgaben für entsprechende Kontrollen<br />
erscheinen die Maßnahmen E1 „Verzicht auf Wachstumsregulatoren“, E2 „Stickstoff –<br />
20%“ sowie E5 „Herbizidverzicht“ nicht mehr programmäquivalent.<br />
o nach Möglichkeit gegenseitige Integration bzw. Bündelung der Maßnahmen aus dem<br />
Bereich F oder aber Streichung derjenigen Maßnahmen mit in Relation zum Potential<br />
marginaler Akzeptanz,<br />
o Beibehaltung und ggf. Ausweitung der Maßnahmen aus dem Bereich G unter Anpassung<br />
an die Erfordernisse seitens NATURA 2000.<br />
• Dabei sollte auch bei der Programmbezeichnung den dominanten Wirkunsbereichen Ökologie<br />
und Erhalt der Kulturlandscaft Rechnung getragen werden; eine denkbare Alternative für die<br />
Bezeichnung des Programms könnte „Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich“ (ÖKULA)<br />
lauten.<br />
• Ebenfalls ist zu prüfen, ob nicht MEKA-Maßnahmen und deren Wirkungen künftig über die<br />
LPR sichergestellt werden sollten, wenn - wie im Rahmen der Evaluierung dieser Maßnahme<br />
gefordert - künftig ohnehin 16,5% der Landesfläche dem Naturschutz gewidmet werden sollen.<br />
Dabei könnte z.B. an die Maßnahmen aus dem Bereich C gedacht werden.<br />
• Kontrollen sollten insbesondere in aufwändig kontrollierbaren Programmsegmenten zunehmend<br />
als „passive“ Maßnahmen (freiwillige oder obligatorische Führung einer Dokumentation<br />
seitens der Begünstigten) durchgeführt werden.<br />
Somit sollte ein künftiger Ökologie- und Kulturlandschaftsausgleich (ÖKULA) in Baden-Württemberg<br />
ab 2007 „schlanker“ gestaltet und ganz eindeutig zu anderen Maßnahmen des Naturschutzes (z.B.<br />
LPR) abgegrenzt werden. Künftige Maßnahmen sollten insbesondere bezüglich Wirksamkeit, Administrierbarkeit,<br />
Kontrollaufwand und ELER-Kompatibilität geprüft werden. Diese Anpassung liesse sich<br />
erreichen durch Streichung einzelner Maßnahmen, insbes. eines Teils derjenigen aus dem Bereich A,<br />
evtl. B1, sowie eines Teils der Maßnahmen aus dem Bereich F. Auch die Integration einzelner Maßnahmen<br />
in andere Maßnahmen (z.B. Anbindung an den Ökolog. Landbau) ist hierbei eingehend zu<br />
prüfen. Schließlich sind klare Grenzlinien zwischen den Maßnahmen parallel laufender Naturschutzprogramme<br />
(z.B. MEKA/ÖKULA ggü. der LPR) zu ziehen.<br />
Im Anhang befinden sich:<br />
• Fragebogen zur Befragung der Begünstigten<br />
• Teilnehmerliste des MEKA-Hearing am 07.06.2005<br />
• Protokoll zum MEKA-Hearing am 07.06.2005<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
218 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.2 Naturschutz und Landschaftspflege - LPR (EPLR II-10)<br />
6.2.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
In Ergänzung zu dem großflächig angelegten Agrarumweltprogramm MEKA, mit dem auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen allgemeine Umweltziele gefördert werden (vgl. Kap. 6.1), stellen die Naturschutzprogramme<br />
ein zielgerichtetes Instrumentarium der Landschaftspflege dar, das häufig von<br />
Landwirten auf freiwilliger Basis auf Initiative mit den zuständigen Behörden durchgeführt wird. Als<br />
einzelvertragliches Instrument kann es flexibel und zielorientiert für Naturschutzmaßnahmen eingesetzt<br />
werden.<br />
Im Folgenden werden der Förderumfang durch die Landschaftspflegerichtlinie und dessen Entwicklung<br />
in Baden-Württemberg in den Jahren 2000 bis 2004 aufgeführt (Tab. 6.1) und vor dem Hintergrund<br />
der Evaluation sowie der Bedeutung von Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-<br />
Württemberg kurz diskutiert. Ziele und Maßnahmen werden dann in den darauf folgenden Kapiteln<br />
detailliert ausgeführt. Bis zum Jahre 2000 wurden dabei Verträge nach der alten Verordnung 2078-92<br />
abgeschlossen, die dann ab 2001 mit Verträgen nach der neuen Verordnung 1257-99 ergänzt und mit<br />
diesen im Umfang des jeweiligen Bewilligungszeitraums (max. 5 Jahre) parallel geführt werden.<br />
Tabelle 6.1: Darstellung der Förderhistorie LPR für den Zeitraum 2000 bis 2004<br />
Förderperiode/<br />
Förderfläche<br />
Förderhöhe<br />
Anzahl<br />
Anzahl<br />
Jahr<br />
in ha<br />
in €<br />
der Verträge<br />
der Flächen<br />
2000 14.744 5.915.389 10.205 37.196<br />
2001 14.935 6.381.094 10.023 37.361<br />
2002 15.168 6.652.947 9.776 37.619<br />
2003 16.226 7.368.994 10.218 42.445<br />
2004 16215 7.540.594 10.124 43.239<br />
Quelle: Eigene Auswertung aus Daten der LEL, Stand 5/05. Die Förderhöhe 2004 kann durch spätere Auszahlungen noch<br />
geringfügig ansteigen.<br />
Insgesamt ist seit 2000 eine leichte Zunahme der Förderfläche (um ca. 1471 ha) sowie eine Zunahme<br />
der Förderhöhe (um ca. 1,625.205 €) bei etwa gleichbleibender Anzahl der Verträge und leicht gestiegener<br />
Flächenzahl festzustellen (Tab. 6.1).<br />
Bezüglich der Einordnung der Programme des Naturschutzes und der Landespflege ist darauf hinzuweisen,<br />
dass bei den EU-Vorgaben zur Evaluierung hierfür keine speziellen Bewertungsfragen formuliert<br />
worden sind. Es lassen sich jedoch die Evaluierungsvorgaben der Agrarumweltmaßnahmen für<br />
große Teile der EPLR-Maßnahme „Naturschutz und Landschaftspflege“ übertragen. In der Gliederung<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
219<br />
wird die Maßnahme daher, obwohl sie unter vier verschiedenen Kapiteln der Verordnung (EG) Nr.<br />
1257/1999 genehmigt wurde, unter den Oberbegriff der Agrarumweltmaßnahmen und damit in Kapitel<br />
6 der vorliegenden Update-Bewertung eingeordnet. Inhaltlich ergeben sich durch diese Einordnung<br />
keine Veränderungen, da die Agrarumweltmaßnahmen (MEKA, LPR Teil A) und die anderen Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege (LPR Teile B-E) entsprechend der Programmausgestaltung<br />
Baden-Württembergs getrennt evaluiert werden bzw. überwiegend nicht mehr kofinanziert<br />
sind.<br />
Die folgenden Abbildungen zeigen die Verteilung der Maßnahmenflächen nach LPR Teil A in den<br />
Landkreisen, gewichtet nach landwirtschaftlich genutzter Fläche (Abb. 6.28), Fördersummen (Abb.<br />
6.29) und Vertragsabschlüssen (Abb. 6.30) sowie mit Angabe der Veränderungen in % in den Jahren<br />
2000 bis 2004 (Abb. 6.31).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
220 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.28: Verteilung der Förderfläche (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />
in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis 2004 auf<br />
landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />
Mittel- und Nordschwarzwald, westliche Schwäbische Alb sowie das östliche Allgäu weisen relativ<br />
höhere Maßnahmendichten als andere Regionen auf, was sicherlich mit erschwerten Produktionsbedingungen<br />
bei teilweise ertragsschwachen Standorten zusammenhängt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
221<br />
Abbildung 6.29: Verteilung der Fördersummen in Euro (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />
in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000<br />
bis 2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
222 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.30: Verteilung der Vertragsabschlüsse (LPR Teil A) nach der Landschaftspflegerichtlinie<br />
in Landkreisen Baden-Württembergs im Schnitt der Jahre 2000 bis<br />
2004 auf landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF, Stat. Landesamt 2001)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
223<br />
Abbildung 6.31: Veränderung der Förderfläche (LPR Teil A) in den Jahren 2000 bis 2004 in<br />
Landkreisen Baden-Württembergs<br />
Große Flächenzunahmen (> 25%) der LPR-Maßnahmen in den Jahren 2000 bis 2004 weisen die Region<br />
Hohenlohe-Franken, der Ostalbkreis, die Kreise Biberach und Heidenheim sowie Schwarzwald-<br />
Baar auf. Abnahmen von mehr als 25% der Förderfläche verzeichnen die Kreise Rottweil, Freuden-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
224 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
stadt, Esslingen und Rems-Murr. Etwa zwei Drittel der Landkreise weist nur geringe Veränderungen<br />
auf. Die Ursachen hierfür konnten nicht ermittelt werden, sind aber sicherlich sowohl bedarfs- wie<br />
auch personalbedingt.<br />
6.2.2 Beschreibung des Förderprogramms LPR<br />
Die Landschaftspflegerichtlinie (MLR 2001) ist Grundlage für Zuwendungen und Ausgaben nach der<br />
Landeshaushaltsordnung (LHO) zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />
und der Landeskultur. In Kap. 6.2.1 und 6.2.4ff werden die in den Jahren 2000 – 2004 geförderten<br />
Maßnahmen in Umfang und Art – den größten Anteil bildet der sog. Vertragsnaturschutz (LPR Teil<br />
A) - näher ausgeführt. Der LPR Teil A, Vertragsnaturschutz, wird in diesem Kapitel 6.2 evaluiert.<br />
6.2.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Baden-Württemberg weist sehr ausgeprägte naturräumliche Unterschiede auf, die durch gezielte Fördermaßnahmen<br />
in ihrer Struktur und Vielfalt zu erhalten sind. Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen<br />
sind die unterschiedlichen Landschaften von der Oberrheinischen Tiefebene über den Schwarzwald<br />
bis hin zum Alpenvorland durch regional differenzierte Ansätze zu berücksichtigen. In Ergänzung zu<br />
dem auf die umweltgerechte Bewirtschaftung eines möglichst großen Teils der landwirtschaftlich genutzten<br />
Fläche ausgerichteten MEKA-Programm stellt die Maßnahme Naturschutz und Landschaftspflege<br />
ein speziell für Naturschutzanliegen konzipiertes Fachprogramm dar. In dem an dieser Stelle<br />
relevanten Förderbereich A – Vertragsnaturschutz - werden Maßnahmen zum Zwecke des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege flächenbezogen vereinbart, mit dem Ziel die Bewirtschaftung zu<br />
extensivieren bzw. bestimmte extensive Bewirtschaftungsformen beizubehalten. Dass dies für den<br />
Naturschutz insgesamt von hoher Relevanz ist, wurde in vorhergehenden Evaluationsberichten ausführlich<br />
dargelegt. So werden z. B. von den von der LfU aufgelisteten 268 Biotoptypen ca. 50 % - bundesweit<br />
sind es derzeit 69% - als gefährdet angesehen. Bei den Biotoptypen ist weiterhin von Bedeutung,<br />
dass nach Angaben der LfU knapp 40 % auf eine Tätigkeit oder Bewirtschaftung des Menschen<br />
angewiesen sind. Umgekehrt sind ca. 40% aller Biotoptypen durch Nutzungsintensivierung und ca.<br />
10% durch eine Nutzungsaufgabe gefährdet (bundesweite Angabe der BFN;<br />
www.bfn.de/03/0301/03.htm). Durch eine entsprechende Ausgestaltung der Bewirtschaftungsverträge<br />
können somit konkrete Leistungen für den Naturschutz definiert und entschädigt werden.<br />
6.2.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />
Aus den Förderzielen leiten sich folgende Förderinhalte für die Landschaftspflege ab:<br />
• Biotoppflege landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Flächen in Schutzgebieten zur Erhaltung<br />
und Verbesserung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten;<br />
• Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen aus Gründen des Naturschutzes;<br />
• Neuanlage und Gestaltung sowie Verbund von Biotopen in der freien Landschaft.<br />
In der folgenden Übersicht 6.8 sind die Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen tabellarisch aufgelistet.<br />
Dabei ist zu beachten, dass wenige Teilbereiche wie Organisationskosten nach E2 und Management<br />
und Beratung zur Umsetzung nach E3 von der EU nicht kofinanziert werden und bei der<br />
weiteren Evaluierung jeweils gesondert behandelt werden müssen. Insgesamt wurden die Teile B-D<br />
der LPR von der EU im Rahmen des Art. 25 – 28 bzw. 33 genehmigt. Diese Teile werden ab 2004<br />
ohne EU Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg fortgeführt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
225<br />
Übersicht 6.8: Schwerpunkte und Maßnahmen (MLR 2001)<br />
Förderschwerpunkte<br />
Teil A: Vertragsnaturschutz<br />
Einzelmaßnahmen<br />
Extensive Ackerbewirtschaftung flächig, auf<br />
Randstreifen oder Teilflächen;<br />
Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung;<br />
Extensive Grünlandbewirtschaftung einschließlich<br />
der Umstellung auf Beweidung;<br />
Acker- bzw. Grünlandbewirtschaftung aufgeben;<br />
(Bewertung in Kapitel 6)<br />
Teil B: Biotopgestaltung und Artenschutz;<br />
Teil C: Grunderwerb zum Zwecke des Naturschutzes<br />
Teil D: Investitionen zum Zwecke des Naturschutzes,<br />
der Landschaftspflege und der Landeskultur<br />
im überwiegend öffentlichen Interesse<br />
Biotop- und Artenschutz auf landwirtschaftlichen<br />
und landwirtschaftsnahen Flächen; (Bewertung in<br />
Kapitel 9)<br />
Erwerb von Grundstücken durch Nicht-Landwirte;<br />
Erwerb von Grundstücken durch das Land; (Bewertung<br />
in Kapitel 9)<br />
Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben<br />
oder sonstige Investitionen zum Zweck des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege oder Landeskultur;<br />
Investitionen in Vermarktungseinrichtungen; (Bewertung<br />
in Kapitel 3 und 7)<br />
Teil E: Dienstleistung und Organisation zum<br />
Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />
und Landeskultur im überwiegend öffentlichen<br />
Interesse<br />
Biotopvernetzungskonzept;<br />
Vermarktung regionaler Produkte;<br />
Entwicklungsstudien; Dienstleistung eines Dritten<br />
zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege<br />
und Landeskultur (Bewertung in<br />
Kapitel 7 und 9)<br />
Bei den Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes sind vorwiegend die Landwirte als Nutzer der<br />
Flächen beteiligt. Dabei haben die Landwirte auf der einen Seite zunächst die Einschränkung der<br />
landwirtschaftlichen Nutzung zu Gunsten des Biotop- und Artenschutzes zu tragen. Auf der anderen<br />
Seite profitieren die Landwirte durch die Übernahme von Pflegearbeiten in Form des Vertragsnaturschutzes<br />
von den Maßnahmen. Für einige Betriebe stellen die Pflegearbeiten bereits eine wichtige<br />
Einkommensquelle dar. Dabei beschränken sich die Pflegearbeiten nicht nur auf die selbst bewirtschafteten<br />
Flächen, sondern es werden von der <strong>Landwirtschaft</strong> Pflegeverträge in für den Naturschutz<br />
wichtigen Gebieten übernommen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
226 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Der Vertragsnaturschutz ist der mit Abstand bedeutendste Teil der im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie<br />
durchgeführten Maßnahmen, wie bereits in vorhergehenden Evaluationsberichten<br />
erläutert sowie in den folgenden Darstellungen aufgeführt.<br />
Die folgenden Darstellungen enthalten die jeweiligen Maßnahmenkategorien des insgesamt dominierenden<br />
Förderschwerpunkts Teil A Vertragsnaturschutz, wie sie in den einzelnen Landkreisen Baden-<br />
Württembergs durchgeführt werden (Abb. 6.32). Dabei ist zu beachten, dass im Betrachtungszeitraum<br />
2000 im Vergleich zu 2001 - 2004 unterschiedliche Richtlinien zum Einsatz kamen, und daher Veränderungen<br />
in den Maßnahmenkategorien entstanden, was die Vergleichbarkeit der Jahre etwas einschränkt<br />
(vgl. Übersicht 6.9).<br />
Abbildung 6.32: Abbildung von Maßnahmenkategorien zur Darstellung der Förderschwerpunkte<br />
(Teil A Vertragsnaturschutz) in den einzelnen Landkreisen (bezogen<br />
auf 100%). Maßnahmendichte in ha/qkm LF.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
227<br />
Die Werte beziehen sich auf den Durchschnitt der Jahre 2000-2004. Im Mittel dominieren die beiden<br />
Kategorien „Acker-Umstellung auf Grünland“ sowie „extensive Grünlandbewirtschaftung“, gefolgt von<br />
„Aufgabe der Ackernutzung“ sowie „Pflegemaßnahmen“ (vgl. Anhang 2 der LPR, MLR 2001).<br />
Übersicht 6.9:<br />
Zuordnung der Maßnahmenkategorien zu den jeweiligen Verordnungen<br />
(Teil A)<br />
Kategorie LPR nach: VO 2078-92 LPR nach: VO 1257-99<br />
Acker – Nutz. Aufg.<br />
Nutzungsaufg. Ackerland<br />
Nutzungsaufg. Ackerland (teilfl.)<br />
Ackerbewirt. aufgeben - Sukzession<br />
Acker – Nutz-aufg.1<br />
Ackerbewirt. aufgeben - Offenhaltng<br />
Acker – ext. Bewirt. extensive Ackernutzung extensive Ackerbewirtschaftung<br />
extensive Ackerbewirt. - Teilfl<br />
Acker – Umstellg.<br />
Grünl.<br />
Rückf. in ext. Grünlandnutzung. v.<br />
Ackerl.<br />
Umwandl. in ext. Grland v. Ackerl.<br />
Umstellen Acker auf ext. Grünland<br />
Grünland – Nutz-aufg. Nutzungsaufg. v. Grünland<br />
Grünlandbewirtschaftung aufgeben<br />
Grünland – ext-Bewirt. Umwandl. in ext. Grland v. in. Grl.<br />
extensive Grünlandbewirtschaftung<br />
Grünland – ext-<br />
Beweid.<br />
Umstellen Mähnutz. auf ext. Rinderweide<br />
Pfl. Bewirtschaftg. n.<br />
Anh. 2<br />
pflegende Bewirt. nach LPR Anhang<br />
2<br />
Pflegemaßnahmen<br />
Pflege aufgegeb. landwirtsch. Flächen<br />
Sonderkulturen Sonderkulturen Sonderkulturen<br />
sonstige Pflegemaßn. sonstige Pflegemaßnahmen sonstige Pflegemaßnahmen<br />
6.2.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Hier kann auf Kap. 6.1.2.3. verwiesen werden - Kohärenz der Agrarumweltmaßnahmen –, wobei insbesondere<br />
das PLENUM Programm des Landes mit LPR Förderung durchgeführt wird.<br />
6.2.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
Aus den in Kap. 6.2.1.1 und 6.2.2.2 dargestellten Rahmenbedingungen im Bereich Naturschutz und<br />
Landschaftspflege ergeben sich die im EPLR formulierten Förderziele einzelner Programme:<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
228 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
• Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen,<br />
• Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten,<br />
• Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Landschaften als Erholungsraum und<br />
• Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung<br />
von Naturschutzbelangen.<br />
Daraus leiten sich folgende Aufgaben für die Landschaftspflege ab, die es zu operationalisieren gilt:<br />
• Biotoppflege landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Flächen in Schutzgebieten zur Erhaltung<br />
und Verbesserung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten;<br />
• Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen aus Gründen des Naturschutzes;<br />
• Neuanlage und Gestaltung sowie Verbund von Biotopen in der freien Landschaft.<br />
Hierzu der Vorschlag zur Zielquantifizierung (MEPL, 2000):<br />
Maßnahmen<br />
Bereich A<br />
Anzahl<br />
7.800 Verträge<br />
Vertragsnaturschutz<br />
Bereich E2<br />
10 Konzepte / Anträge<br />
Vermarktung lw. Qualitätsprodukte<br />
Bereich B, C, D, E1, E3<br />
610 Konzepte / Anträge / Verträge / Projekte<br />
Insgesamt kann bereits hier festgestellt werden, dass das Rahmen-Ziel erreicht ist und die real höhere<br />
Zahl von Anträgen auch die hohe Akzeptanz wiederspiegelt. Durch die kleine Strukturierung der landwirtschaftlichen<br />
Flächen und der Arten- und Biotopschutzmaßnahmen sind relativ kleine Förderbeträge<br />
und damit eine Vielzahl von Anträgen bereits rein sachlich erforderlich. Die genannten Ziele sind<br />
allerdings eher programmatischer Natur und weisen weder Flächenziele noch konkret-inhaltliche Ziele<br />
aus. Auf der Einzelvertragsebene sind diese Ziele allerdings in Inhalt und Flächenumgriff spezifiziert,<br />
allerdings bislang nicht landesweit ausgewertet. Eine Erfolgskontrolle im Vergleich zur Zielformulierung<br />
– landesweit - ist daher bislang nur begrenzt möglich. Ab 2005 wird Landschaftspflege-<br />
Informationssystem LaIS hier Abhilfe schaffen. Indizien zur Bewertung des Zielerreichungsgrads der<br />
Maßnahmen können daher regionalstatistische Analysen, Befragungen sowie Fallstudien liefern.<br />
6.2.3 Methodischer Ansatz<br />
Im Folgenden werden methodischer Ansatz, Daten und Datenauswertung kurz beschrieben. Im Kap.<br />
Schlußfolgerungen und Empfehlungen werden methodische Probleme ebenfalls kurz reflektiert. Zur<br />
LPR wurden 12 Ämter- und Verbandsbefragungen, schriftlich und/oder telefonisch, durchgeführt. Eine<br />
Liste und der Fragebogen finden sich im Anhang.<br />
Im Rahmen der Bewertung der Maßnahmen werden zunächst sämtliche Programmflächen erfasst und<br />
ausgewertet. Dabei wird entsprechend den Zielsetzungen der Maßnahmen eine Zuordnung zu aufgestellten<br />
Bewertungsindikatoren vorgenommen. Durch die Hinzunahme von anderen, möglichst flä-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
229<br />
chenbezogenen Daten wie denen aus DURWEN et al. (1996), WELLER et al. (1996) sowie der LfU Karlsruhe<br />
(RIPS-pool, MLR 2000) wurden Hilfsgrößen wie z.B. der Arten- und Biotopindex erstellt, um die<br />
Auswirkungen auf die Indikatoren besser abschätzen zu können.<br />
Zur Ableitung von Empfehlungen ist es zunächst erforderlich, die Bestandsaufnahme und Bewertung<br />
im Land beim Biotop- und Artenschutz aufzulisten. Als Grundlage hierfür kann beispielsweise die "Rote<br />
Liste" der gefährdeten Arten sowie die Kartierung aller Arten dienen. Letztere sollen demnächst auf<br />
TK25 Quadranten bezogen digital vorliegen, so dass sie dann z. B. mit den Maßnahmen gemäß LPR<br />
und anderen Programmen für die jeweiligen Landkreise verglichen werden könnte. Auch die derzeit im<br />
Abschluss befindlichen Biotopkartierungen nach § 24 a Landesnaturschutzgesetz wären eine wesentliche<br />
Datenbasis. Für die Auswertungen in diesem Bericht wurden, wie oben bereits angesprochen,<br />
Daten zu NATURA2000 Gebieten sowie zu Flurbilanz-Kategorien und potentiellen Vorrangflächen<br />
zum Arten- und Biotopschutz des Landschaftsökologischen Atlas von Baden-Württemberg (DURWEN<br />
et al. 1996) herangezogen.<br />
Weiterhin ist zu analysieren, ob die Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen geeignet sind,<br />
diese Defizite zu verringern. Dies beinhaltet eine Ziel- und Wirkungsanalyse. In den Schlussfolgerungen<br />
wird folglich darauf eingegangen, ob die von der Politik formulierten Ziele adäquat die Defizite im<br />
Biotop- und Artenschutz erfassen. Darauf aufbauend müssen die Maßnahmen bezüglich ihrer ökologischen<br />
und ökonomischen Effizienz beurteilt werden.<br />
6.2.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />
Die insbesondere für die Quantifizierung der Wirkungen notwendigen Datenerfordernisse zur Beurteilung<br />
des LPR-Programms ergeben sich aus den Anforderungen des Kataloges gemeinsamer Bewertungsfragen<br />
mit Kriterien und Indikatoren (Dokument VI/12004/00 Endg.; Art. 48VO (EG) Nr.<br />
1257/1999 und Art. 41VO (EG) Nr. 1750/1999).<br />
Die folgenden Datenquellen werden somit der Evaluierung des Bereiches Agrarumweltmaßnahmen/LPR<br />
zugrunde gelegt:<br />
• Programmdaten (bei einer Reihe von LPR Maßnahmen ist von nahezu 100%iger Akzeptanz<br />
auszugehen, sodass diese Daten dieselben Ergebnisse erbringen wie statistische Datenquellen),<br />
• Monitoringberichte des Landes Baden-Württemberg,<br />
• Daten der Landes- und Bundesstatistik,<br />
• Befragung von Verwaltungen auf RP- und LRA-Ebene sowie der Landschaftserhaltungsverbände,<br />
• Ergebnisse der Erhebungen bei den Verwaltungsbehörden,<br />
• Ergebnisse und Erkenntnisse anderer relevanter Begleitforschungsmaßnahmen einschl. des<br />
privaten Naturschutzes.<br />
Die relevanten Kriterien und Indikatoren werden eingangs der Besprechung einer jeden Bewertungsfrage<br />
in einem separat gewidmeten Abschnitt aufgeführt, und die entsprechenden Datenquellen und<br />
gewählten aussagekräftigen Wirkungsparameter sind entsprechend zugeordnet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
230 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Darüber hinaus werden insbesondere Daten der allgemeinen Agrarstatistik des Landes herangezogen.<br />
Ergänzt werden diese Ergebnisse um Auswertungen zweier durchzuführenden empirischen Erhebungen<br />
(schriftliche Befragungen sowie Telefoninterviews) bei mit der LPR befassten Vertretern an Regierungspräsidien<br />
und Landratsämtern (s. Liste im Anhang).<br />
Im Rahmen der Wirkungsbeurteilung werden - separat für die einzelnen Wirkungsspektren (Ökologie,<br />
Einkommenswirkungen) - insbesondere Programmdaten sowie Primär- (Befragungs-) und Sekundärdaten<br />
(Statistik, Buchführungs-Testbetriebsnetz, Monitoringdaten, andere Untersuchungen), die den<br />
einschlägigen, jeweils entsprechend zugeordneten Quellen entstammen, herangezogen (vgl. auch<br />
Übersichten in den jeweiligen Abschnitten zu den einzelnen Bewertungsfragen).<br />
Im Rahmen der Kohärenzanalyse werden dann auch Verlagerungs-, Verstärkungs- und<br />
Synergieeffekte berücksichtigt.<br />
Allgemeines Ziel der Datenanalyse ist eine horizontale und vertikale Informationsverdichtung. Datenbasis<br />
können hierbei Programmdaten sowie Primärdaten (Ergebnisse schriftlicher Befragungen, von<br />
Workshops sowie ggf. Fallstudien) als auch sekundäre Wirkungsdaten (Monitoringdaten, Testbetriebsdaten,<br />
statistische Kennwerte, Ergebnisse früherer Untersuchungen und Studien) sein.<br />
6.2.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />
Gemäß Lagebericht 2004 des MLR bestanden im Berichtsjahr 2004 insgesamt 7.518 LPR-Verträge<br />
mit Landwirten (nur kofinanzierter Vertragsnaturschutz!). Dabei handelte es sich um 807 Verträge<br />
(10,7 %) auf der Grundlage der VO (EG) Nr. 2078/1992 (Altverpflichtungen) und um 6.711 Verträge<br />
(89,3 %) auf der Basis der VO (EG) Nr. 1257/1999, darunter 1.378 Neuverträge mit einem Flächenumfang<br />
von 2.405 ha. Sämtliche LPR-Verträge nach der VO (EG) Nr. 1257/1999 fallen unter die Maßnahmenkategorie<br />
Landschaft/Naturraum (Erhaltung, Wiederherstellung, Schaffung), davon wiederum<br />
fast dreiviertel (75 %) unter die Kategorie „einjährige Kulturen“. Insgesamt stand eine Fläche von<br />
14.395 ha unter Vertrag, davon 1.421 ha auf der Basis der VO (EG) Nr. 2078/1992 (Altverpflichtungen)<br />
und 12.974 ha auf der Basis der VO (EG) Nr. 1257/1999.<br />
Im Berichtsjahr 2004 wurden für LPR-Verträge Öffentliche Mittel in Höhe von 6,54 Mio. Euro aufgewendet,<br />
davon entfielen 5,94 Mio. Euro auf Vertragsverpflichtungen auf der Grundlage der VO (EG)<br />
Nr. 1257/1999 und 0,6 Mio. Euro auf Altverpflichtungen nach der VO (EG) Nr. 2078/1992. Ab dem<br />
Jahr 2004 wurde die Gemeinschaftsbeteiligung für die LPR (Vertragsnaturschutz) - von 50 % auf 60 %<br />
angehoben. Da sich der erhöhte Kofinanzierungssatz nur auf LPR-Neubewilligungen bezieht und diese<br />
nur einen flächenmäßigen Anteil von knapp 19% ausmachen, ergibt sich für das Jahr 2004 zunächst<br />
eine rechnerische Gemeinschaftsbeteiligung in Höhe von rd. 52 %. Der tatsächlich ausgewiesene<br />
EAGFL-Anteil an den Öffentlichen Kosten nach der VO (EG) Nr. 1257/1999 verringert sich jedoch<br />
aufgrund von Top-up-Förderungen nach Art. 51 gleicher Verordnung auf unter 50%. Die durchschnittliche<br />
Prämiehöhe je ha Vertragsfläche belief sich im Berichtsjahr auf 458 Euro für Verpflichtungen<br />
nach der VO (EG) Nr. 1257/99 und auf 422 Euro bei Altverträgen nach der VO (EG) Nr.<br />
2078/1992 (aus Lagebericht 2004 des MLR).<br />
Die Erfolgskontrolle erfolgt in der Regel durch die betreuenden Sachverständigen insb. aus LRA vor<br />
Ort.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
231<br />
6.2.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Die Ergebnisse aus Begleitforschungsprojekten zur Wirksamkeit der LPR wurden für den Zeitraum<br />
von 1992 bis 1997 seitens der Landesanstalt zur Entwicklung der Ländlichen Räume Baden-<br />
Württemberg (LEL) in einem Bericht zusammengefasst. Weitere Outputs sind dem Evaluationsbericht<br />
zur Halbzeitbewertung sowie den folgenden Kapiteln dieses Berichts zu entnehmen.<br />
6.2.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
Gegliedert nach den einzelnen Bewertungsfragen werden die Programmwirkungen im Folgenden<br />
detaillierter dargestellt und die bestehenden Zusammenhänge werden - soweit möglich - quantitativ<br />
belegt. Die Befragungen ergaben, dass erst mit Auswertungen des Landschaftspflege-<br />
Informationssystems LaIS quantitative Aussagen (für die Jahre 2005 ff) zu erwarten sind. Für vereinzelte<br />
Landkreise liegen allerdings Expertenschätzungen vor, die hier ggf. beispielhaft aufgeführt werden.<br />
6.2.6.1 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />
durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht<br />
zutref<br />
fend<br />
VI.1.A In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch<br />
die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Bodenqualität?<br />
Verringerung der Bodenerosion VI.1.A-1 x<br />
Verunreinigung des Bodens durch chemische<br />
Stoffe wurde verhindert oder verringert<br />
VI.1.A-2<br />
x<br />
Bezüglich der Maßnahmen nach LPR erfolgte eine gemeinsame Bewertung der Wirkungen zur Reduzierung<br />
der Bodenerosion (Fragen VI.1.A-1-1, a, b, c) sowie zum Schutz vor Bodenverunreinigung<br />
(Fragen VI.1.A.-2.1, a, b, c), da hierfür im wesentlichen nur zwei Maßnahmen, nämlich die Umwandlung<br />
von Acker in Grünland (auf ca. 15 % der Maßnahmen) sowie die Extensivierung (insgesamt ca.<br />
58 % der Maßnahmenflächen) beitragen. Da die Maßnahmendichte in den Landkreisen zwischen 0,5<br />
und 3 % beträgt (vgl. Abb. 6.32), werden nur vernachlässigbare Flächengrößen (nämlich zwischen 0,1<br />
und max. 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in einzelnen Kreisen) von Wirkungen erfasst<br />
werden. Daher sind die Ergebnisse in Abb. 6.33 sowie Tab. 6.2 zusammenfassend dargestellt. Diese<br />
Aussagen wurden ganz überwiegend durch die Befragungen bestätigt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
232 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.33: Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />
Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und O-<br />
berflächenwasser, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000– 2004<br />
Tabelle 6.2:<br />
Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch<br />
Auswirkungen auf die Bodenqualität sowie zum Schutz von Grund- und O-<br />
berflächenwasser, alle Landkreise für die Jahre 2000 – 2004<br />
Maßnahmen in ha 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Umwandlung von Acker in Grünland<br />
3.543,9 3.333,9 3.503,0 3723,9 3383,6<br />
Extensivierung 8.874,7 9.283,9 9.415,0 9972,0 9864,8<br />
Gesamt 12.418,6 12.617,8 12.918,0 13.695,9 13.248,4<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
233<br />
Umwandlungsmaßnahmen = Nutzungsaufgabe Ackerbewirtschaftung + Acker in Grünlandumwandlung<br />
Extensivierungsmaßnahmen = Nutzungsaufgabe Grünland + Extensive Grünlandbewirtschaftung<br />
Die Maßnahmen der LPR sollen die physikalische, chemische und biologische Degradation des Bodens<br />
verhindern bzw. unerwünschte Entwicklungen rückgängig machen. Insbesondere bei den Maßnahmen<br />
der Extensivierung landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen ist festzustellen, dass der<br />
Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln deutlich reduziert wird und damit die chemische Degradation<br />
positiv beeinflusst wird. Ebenso trägt die Umwandlung von Acker in Grünland im allgemeinen<br />
zum Bodenschutz bei. Die deutliche Dominanz der LPR Maßnahmen „Umwandlung Acker in<br />
Grünland“ sowie „Extensivierung von Grünland“ lassen hier inhaltlich wesentliche Effekte erwarten,<br />
sind aber durch die geringen Flächenanteile an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (im Mittel ca.<br />
1%) von sehr untergeordneter Bedeutung. So wird dies z.B. für den Regierungsbezirk Stuttgart auf bis<br />
zu 50% der LPR Flächen als relevanter Beitrag zum Bodenschutz eingestuft.<br />
Auf nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Flächen, auf denen mittels der Programme eine Biotoppflege<br />
durchgeführt wird, ist der Beitrag zum Bodenschutz ebenfalls relevant (allerdings insgesamt nur<br />
auf einem sehr geringen Flächenumfang).<br />
6.2.6.2 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar<br />
durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grundund<br />
des Oberflächenwassers?<br />
EU-Kriterien –Indikatore Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.1.B In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt worden … und zwar durch die<br />
Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers?<br />
Verringerter Einsatz von landwirtschaftlichen<br />
Produktionsmitteln, die Wasser potenziell verunreinigen<br />
Die Transportwege, auf denen chemische Stoffe<br />
(vom Oberboden landwirtschaftlicher Flchen<br />
oder dem Wurzelraum) in die Grundwasserschichten<br />
gelangen, sind ausgeschaltet worden<br />
(Auswaschungen, Oberflächenabflüsse, Erosion)<br />
Verbesserte Qualität des Oberflächen- und/<br />
oder des Grundwassers<br />
VI.1.B-1<br />
VI.1.B-2<br />
VI.1.B-3<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Der Beitrag der LPR-Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen durch Auswirkungen auf die<br />
Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers, bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2000 –<br />
2004, erfolgt im Wesentlichen durch die Umwandlung von Acker in Grünland sowie durch Extensivierungsmaßnahmen<br />
von potentiell insgesamt ca. 13.000 ha oder ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten<br />
Fläche im Mittel der Jahre 2000 – 2004 für ganz Baden-Württemberg. Diese entsprechen der Darstellung<br />
in Abb. 6.32 sowie der Tab. 6.2.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
234 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.2.6.3 In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden<br />
… und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den<br />
Umfang der Wasserressourcen?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.1.C In welchem Umfang sind natürliche Ressourcen geschützt (oder verbessert) worden …<br />
und zwar durch die Auswirkungen von Agrarumweltmaßnahmen auf den Umfang der Wasserressourcen?<br />
Die Nutzung (Entnahme) von Wasser zum<br />
Zwecke der Bewässerung ist verringert bzw.<br />
eine Erhöhung der hierfür eingesetzten Wassermengen<br />
ist vermieden worden.<br />
Schutz von Wasserressourcen, was deren<br />
Menge betrifft<br />
VI.1.C-1<br />
VI.1.C-2<br />
x<br />
x<br />
Maßnahmen der LPR haben hierauf keinen Einfluß.<br />
6.2.6.4 In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische<br />
Vielfalt (Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora<br />
und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.A In welchem Umfang ist auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen die biologische Vielfalt<br />
(Artenvielfalt) erhalten oder verbessert worden … durch den Schutz von Flora und Fauna auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen?<br />
Eine Verringerung (bzw. eine Vermeidung der<br />
Erhöhung) des Einsatzes landwirtschaftlicher<br />
Produktionsmittel zum Vorteil der Flora und<br />
Fauna ist erreicht worden.<br />
Anbaumuster landwirtschaftlicher Kulturpflanzen<br />
[landwirtschaftliche Kulturarten (einschließlich<br />
der damit in Zusammenhang stehenden<br />
Viehhaltung), Fruchtfolgen, Bodenbedeckungen<br />
während der entscheidenden Zeiträume,<br />
Größe der Schläge], die für die Flora und Fauna<br />
von Vorteil sind, sind erhalten oder wiedereingeführt<br />
worden.<br />
Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die<br />
Erhaltung schutzbedürftiger Arten ausgerichtet<br />
worden.<br />
VI.2.A-1<br />
VI.2.A-2<br />
VI.2.A-3<br />
X<br />
X<br />
x<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
235<br />
Unter den Annahmen, dass Extensivierungen generell die Artenvielfalt fördern, und dass dies eher auf<br />
weniger produktiven, aber häufig auf potentiell artenreichen Standorten stattfindet, sind hier durch<br />
LPR-Maßnahmen insbesondere des Vertragsnaturschutzes positive Auswirkungen gegeben. Durch<br />
die bereits eingangs gemachte Feststellung, dass ca. 40% der schutzwürdigen Biotoptypen auf eine –<br />
angepasste – Nutzung angewiesen bzw. durch eine Intensivierung gefährdet sind, wird hierdurch zwar<br />
nur auf ca. 1% der landwirtschaftlich genutzten Fläche aber mit ca. 70% der LPR-Maßnahmen ein<br />
„klassischer“ LPR- Beitrag geleistet. In welcher Form durch diese Maßnahmen speziell Arten gefördert<br />
werden, die entsprechend der Roten Listen als besonders gefährdet eingestuft werden, kann anhand<br />
von Fallstudien in begrenztem Umfang beurteilt werden, wie dies z. B. in der Evaluierung der Landschaftspflegerichtlinie<br />
Baden-Württemberg, Zeitraum 1992-1997, für 19 ausgewählte Untersuchungen<br />
(z.B. zum Schutz von Ackerwildkräutern oder einzelner Tierarten wie Braunkehlchen oder Brachvogel)<br />
geschehen ist (LEL/LFU 1999). Eine Bilanz zu den 14 mittlerweile 25jährigen Bracheversuchen in<br />
Baden-Württemberg (MLR 2000) zeigt die große Abhängigkeit der sich entwickelnden Lebensgemeinschaften<br />
von Standortsverhältnissen, Ausgangsvegetation und Pflegemaßnahmen. Zudem gehört zu<br />
einer Zielformulierung bei der Offenhaltung auch die Förderung der Strukturvielfalt, also eines kleinräumigen<br />
Musters unterschiedlicher, aber zielkonformer Nutzungen und Pflegemaßnahmen. Diese<br />
Kontextinformationen, insbesondere die letztgenannte, sind in aller Regel für die jeweiligen Verträge<br />
kaum erfasst bzw. zusammengeführt. Erst eine Umfrage bei den vertragsabschließenden Stellen und<br />
eine entsprechende Auswertung der Verträge könnten hier Angaben zu speziellen Artenschutzmaßnahmen<br />
liefern. Auch sind erst durch die anvisierten weiteren Kontrollmaßnahmen, evtl. in Verbindung<br />
mit den INVEKOS und Natura 2000 Kontrollen mittels eines GIS-gestützten Monitoringssystems landesweite<br />
quantitative Angaben zu erwarten. Es lässt sich allerdings zusammenfassend sagen, dass<br />
ohne LPR-Förderung die derzeit durch Verträge gesicherten Flächen nach deren Wegfall entweder<br />
wieder intensiv genutzt oder aufgeforstet werden würden, mit der Konsequenz, dass die darauf lebenden<br />
Tier- und Planzenarten verschwänden (LEL/LFU 1999).<br />
Die Bewertungskriterien beziehen sich hier ausdrücklich auf gewöhnliche landwirtschaftliche Flächen<br />
(- andere werden unter VI.2B. berücksichtigt -) und lauten folgendermaßen:<br />
• Der Einsatz landwirtschaftlicher Produktionsmittel ist zum Vorteil von Flora und Fauna<br />
verringert oder nicht erhöht worden<br />
• Anbaumuster, die von Vorteil für die Flora und Fauna sind, wurden erhalten oder wieder<br />
eingeführt.<br />
• Die Fördermaßnahmen sind erfolgreich auf die Erhaltung schutzbedürftiger Arten konzentriert<br />
worden.<br />
Im Folgenden soll ein Ansatz gezeigt werden, der noch nicht in dieser Ausschließlichkeit - nur<br />
gewöhnliche landwirtschaftliche Flächen sind zu betrachten – vorgeht und auch die o.g. Kriterien nur<br />
sehr indirekt abzubilden vermag. Dies deshalb, weil gerade zu Flora und Fauna in Ackerflächen an<br />
sich kaum landesweite Daten vorliegen. In Fallstudien, in denen mehr zum Einsatz der Produktionsmittel<br />
ausgesagt werden kann, könnte eher erfolgreich geprüft werden, was hier die LPR-Maßnahmen<br />
tatsächlich bewirken. Der folgende Ansatz enthält durch seinen nur indirekten Bezug zur Erhaltung<br />
schutzwürdiger Arten allerdings ebenso Interpretationsmöglichkeiten für einen Habitatschutz (Kap.<br />
6.2.6.5) wie auch einen Landschaftsschutz (Kap. 6.2.6.7).<br />
Um zu prüfen, ob die Maßnahmen nach LPR einen Beitrag zur Artenvielfalt leisten, werden die Vorrangflächen<br />
des „Landschaftsökologischen Atlas Baden-Württemberg“ (Trockene, feuchte und steile<br />
Lagen: Natürliche Schwerpunkte für Schutz, Pflege und Entwicklung in den Standortskomplexen) den<br />
LPR-Maßnahmen gegenübergestellt. Hierbei wurden insbesondere Aussagen hinsichtlich extremer<br />
Bodenfeuchteverhältnisse berücksichtigt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
236 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Um eine Vergleichbarkeit der Landkreise und Vorrangkategorien untereinander durchzuführen, wurde<br />
zuerst der Index „Arten- und Biotopschutz“ ermittelt. Hierbei wurde wie folgt vorgegangen:<br />
1. Zuweisung der Werte:<br />
Schwerpunkte für den Arten- und Biotopschutz<br />
zugewiesener Wert<br />
keine ausgeprägten Schwerpunkte 0<br />
örtliche Schwerpunkte 1<br />
verbreitete Schwerpunkte 2<br />
vorherrschende Schwerpunkte 3<br />
2. Mittels der Werte wurde der Index ermittelt:<br />
Index „Arten- u. Biotopschutz“ =<br />
Anteil in % x 0 + Anteil in % x 1 + Anteil in % x 2 + Anteil in % x 3<br />
100<br />
z. B. Landkreis Reutlingen<br />
Index: 2,39 =<br />
3,9% x 0 + 11,9 % x 1 + 25 % x 2 + 59,1% x 3<br />
100<br />
Der Index befindet sich demnach zwischen 1 (gering) und 3 (sehr hoch).<br />
Eine Gegenüberstellung der Vorrangflächenangaben mit dem ermittelten Index bieten die folgenden<br />
Abbildungen:<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
237<br />
Abbildung 6.34: Gegenüberstellung des Indexes für den Arten- und Biotopschutz und den<br />
jeweiligen Vorrangflächenanteilen in den Landkreisen/ Stadtkreisen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
238 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.35: Ergebnis der Indexermittlung „Arten- und Biotopschutz“<br />
In Abb. 6.36 wurden die Indices der Landkreise zur besseren Übersicht gruppiert. Höchste Indices<br />
haben die Kreise Reutlingen, Konstanz, Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden Stadt. Niedrigste Indices<br />
weisen insbesondere Landkreise mit guten ackerbaulichen Standortsbedingungen (z. B. entlang des<br />
Neckartals) auf.<br />
Um die Ausprägung des Index mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung setzen zu können, wurden<br />
diese miteinander verglichen. Im folgenden Diagramm Abb. 6.36 ist die durchschnittliche Maßnahmendichte<br />
in ha/qkm (Y-Achse) in den einzelnen Landkreisen dem Index “Arten- und Biotopschutz“<br />
(X-Achse) gegenübergestellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
239<br />
Generell fällt auf, dass nirgends eine hohe Maßnahmendichte ist, wo lediglich ein sehr geringer Index<br />
ermittelt wurde. Dies wurde mit der gelb-gestrichelten Linie markiert und lässt den Schluss zu, dass<br />
der LPR-Mitteleinsatz nicht unabhängig von den Vorrangflächen für den Arten- und Biotopschutz ist.<br />
Unterhalb dieser Linie lässt sich allerdings das gesamte Spektrum der möglichen Beziehungen zwischen<br />
LPR-Mitteleinsatz sowie Vorrangflächen für den Arten- und Biotopschutz finden.<br />
Interessant ist, dass es viele Landkreise gibt, bei denen ein hoher Index ermittelt wurde und die eine<br />
vergleichsweise geringe Maßnahmendichte haben. Hier scheint die natürliche Ausstattung eindeutig<br />
über einen möglichen nivellierenden Nutzungseinfluss zu dominieren.<br />
Abbildung 6.36: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />
ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000 – 04 mit dem Index „Arten- und Biotopschutz“.<br />
Die grüne Farbabstufung entspricht der der Abbildung 6.19<br />
Bei dem im Diagramm abgebildeten „Ausreißer“ oben handelt es sich um den Stadtkreis Baden-<br />
Baden, der eine insgesamt sehr kleine landwirtschaftliche Nutzfläche (mit 1.582 ha die zweitniedrigste<br />
im Land) hat. Die gelbe Linie von links unten nach rechts oben sind die Landkreise: Heidelberg/Stadt<br />
(Index: 1,02 – 0,13 ha/qkm), Stuttgart/Stadt (1,41 – 0,67 ha/qkm), Hohenlohekreis (Index: 1,46 – 0,84<br />
ha/qkm), Biberach (Index: 1,49 – 1,01 ha/qkm), Freudenstadt (Index: 1,56 – 1,20 ha/qkm), Bodenseekreis<br />
(Index: 1,77 – 1,78 ha/qkm), Ortenaukreis (Index: 1,96 – 2,29 ha/qkm), Karlsruhe Stadt (Index:<br />
2,01 – 2,32 ha/qkm), Rastatt (Index: 2,37 – 2,91 ha/qkm), Karlsruhe (Index: 2,39 – 2,81 ha/qkm).<br />
Die durchgeführte statistische Methode zur Ermittlung eines Artenindexes, der mit den LPR-<br />
Maßnahmen in Beziehung gesetzt wurde, gibt sicherlich erste, aber wenig überprüfte und quantitative<br />
Aussagen. Durch den Einbezug konkreter Artenvorkommen – oder, wie seit wenigen Monaten landesweit<br />
digital verfügbar, die Biotopkartierung nach § 24a des LNatschG, sowie anderer Standortsfaktoren<br />
(Hangneigung) könnte in einem künftigen Schritt geprüft werden, ob Maßnahmen bezüglich<br />
tatsächlicher Vorkommen von Flora und Fauna in landwirtschaftlichen Flächen konkreter bewertet<br />
werden können. Die aufgezeigte Methodik einer Indexbildung und Gegenüberstellung könnte dann so<br />
oder so ähnlich weitere Verwendung finden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
240 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abschließend sei noch beispielhaft angeführt, dass mit ca. 230 B1 und 15 E1 Projekte in 2002 und<br />
einem Fördervolumen von ca. 640.000 € bzw. 114.000 € auch Biotopgestaltungs- und –<br />
vernetzungsmaßnahmen durchgeführt wurden, die sicherlich ebenfalls und direkt zur Artenvielfalt<br />
beitragen – wenn auch in relativ geringem Flächenumfang. Ähnliches gilt für die insgesamt 80 Projekte<br />
C zum Grunderwerb (ca. 500.000 €) sowie der 356 Projekte B1 zur Biotopgestaltung (ca. 1 Mio. €,<br />
jeweils 2001, 2002 und 2003).<br />
6.2.6.5 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur<br />
sehr wichtig sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung<br />
der Umweltinfrastruktur oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen<br />
Habitaten, die an landwirtschaftlichen Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.B In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhöht oder verbessert worden, … durch Schutz von Habitaten, die für die Natur sehr wichtig<br />
sind, auf landwirtschaftlichen Flächen, durch Schutz oder Verbesserung der Umweltinfrastruktur<br />
oder durch Schutz von Feuchtgebieten bzw. aquatischen Habitaten, die an landwirtschaftlichen<br />
Flächen angrenzen (Habitatvielfalt)?<br />
Habitate, die für die Natur sehr wichtig sind, sind<br />
auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden.<br />
Ökologische Infrastrukturen, einschließlich A-<br />
ckerrandstreifen (Hecken…) oder nicht bewirtschaftete<br />
Schläge landwirtschaftlicher Flächen,<br />
denen eine Habitatfunktion zukommt, sind geschützt<br />
oder verbessert worden.<br />
Wertvolle Feuchtgebiete (die häufig nicht bewirtschaftet<br />
werden) oder aquatische Habitate sind<br />
vor Auswaschungen, Oberflächenabflüssen oder<br />
Sedimenteintrag der angrenzenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen geschützt worden.<br />
VI.2.B-1<br />
VI.2.B-2<br />
VI.2.B-3<br />
x<br />
x<br />
x<br />
Hier sind vor allem die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführten Extensivierungsmaßnahmen<br />
zu nennen, die zusammen mit Pflegemaßnahmen ca. 70% der LPR-Maßnahmen (mit insgesamt<br />
ca. 10.000 ha) ausmachen. Diese sind potentiell und indirekt geeignet, für die Natur wichtige und<br />
schutzwürdige Habitate zu bilden bzw. zu erhalten. Direkte Maßnahmen stellen die in 2002 und 2003<br />
insgesamt 231 Projekte der Kategorie B1 (Biotopgestaltung) sowie die ca. 50 C Projekte (Grunderwerb<br />
zum Zwecke des Naturschutzes) dar. Seit 1.1.2004 findet lediglich bei einem Überhang aus<br />
2003 im Bereich D noch eine Kofinanzierung statt.<br />
Die LPR-Maßnahmen sind nicht spezifisch nach Feuchtstandorten differenziert ausgewiesen oder<br />
erfasst. Daher sind hierzu keine Aussagen möglich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
241<br />
In der Summe kann man feststellen, dass alle Maßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Habitatvielfalt<br />
leisten, da die LPR Maßnahmen gezielt für den Naturschutz und die Landschaftspflege einzusetzen<br />
sind. Daher wurde auch in der Übersicht 6.9 die LPR-Maßnahmendichte als Wirkungsparameter<br />
angegeben. Im Rahmen einer weitergehenden Bewertung sollte geprüft werden, ob die in 2002<br />
neu ergriffenen Maßnahmen insbesondere zur Vernetzung beigetragen haben – vgl. die neue Kategorie<br />
E1 mit 15 Projekten zu Biotopvernetzungskonzeptionen - , da dieser Aspekt für die Verbesserung<br />
der Habitatvielfalt im Sinne der NATURA 2000 Richtlinie (LfU 2002, 2003) von besonderer Bedeutung<br />
ist.<br />
Folgende Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />
• Wichtige Habitate sind auf landwirtschaftlichen Flächen erhalten worden<br />
• Ökologische Infrastrukturen (z. B. Hecken) sind geschützt oder verbessert worden<br />
• Wertvolle Feuchtgebiete sind (vor Einträgen etc.) geschützt worden.<br />
Als flächendeckend verfügbare Datenquelle, die einen gewissen Anteil an wichtigen Habitaten und<br />
ökologischen Infrastrukturen in Landschaften enthält, liegen die NATURA 2000<br />
Gebiete vor (vgl. Abb. 6.37). Diese decken insbesondere die Naturschutzgebiete ab, in denen ein<br />
beträchtlicher Teil der LPR-Maßnahmen stattfindet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
242 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.37: Lage der gemeldeten NATURA 2000 Schutzgebiete in Baden-Württemberg<br />
Abb. 6.37 zeigt den derzeit gültigen Stand der gemeldeten NATURA 2000 Gebiete in Baden-<br />
Württemberg. Auch wenn keine genauen Angaben verfügbar waren, lässt sich zumindest vermuten,<br />
dass auf vielen dieser Flächen Maßnahmen mit Unterstützung der LPR-Kategorien stattfinden. Auch<br />
hier zeigt sich (Abb. 6.38), dass naturräumlich bedingt die Anteile der<br />
NATURA 2000 Flächen an der Landkreisfläche sehr unterschiedlich sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
243<br />
Abbildung 6.38: Anteile der NATURA 2000 Schutzgebietsflächen an der gesamten Landkreisfläche<br />
(Stand 2004)<br />
Um zu prüfen, ob die Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen einen potentiell unterschiedlichen<br />
Beitrag zur Habitatvielfalt in diesen Gebieten leisten, wurden die LPR-Maßnahmen den NATURA<br />
2000 Schutzgebieten (FFH Gebiete und Vogelschutzgebiete) gegenübergestellt. Im folgenden Diagramm<br />
ist die durchschnittliche LPR-Maßnahmendichte in ha/qkm LF (Y-Achse) in den einzelnen<br />
Landkreisen den NATURA 2000 Gebietsanteilen (X-Achse) gegenübergestellt. Auch hier lässt sich der<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
244 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
generelle Trend feststellen, dass höhere Maßnahmendichten mit höheren NATURA 2000 Gebietsanteilen<br />
korrelieren.<br />
Abbildung 6.39: Gegenüberstellung der Maßnahmendichte (Maßnahmen im Landkreis in<br />
ha/qkm (1) -Durchschnitt der Jahre 2000-2004 mit dem Gebietsanteil der NA-<br />
TURA2000 Flächen (Stand: 2004)<br />
Generell sind alle LPR-Maßnahmen dem Habitatschutz förderlich. In den Verträgen selbst wird auch<br />
nach bestimmten zu schützenden Biotoptypen oder Arten differenziert. Für den Evaluierungszeitraum<br />
kann eine nach Biotoptypen und Arten differenzierte Auswertung nur mit einem erheblichen Aufwand<br />
durchgeführt werden. Daher konnten kaum quantitative Antworten in Befragungen und Interviews<br />
gegeben werden. Einzelne Fallstudien wie z. B. das Braunkehlchen-Projekt im Zollernalbkreis, die<br />
Aussagen der Befragungen sowie die regionalstatistischen Analysen zu Arten- und Biotopindizes zeigen<br />
allerdings die sehr gute und erfolgreiche Zielorientierung der LPR.<br />
Künftig (mit Daten ab 2005) sollen mit dem LaIS die Angaben auch bzgl. der vorkommenden Arten<br />
analysiert und mit den LPR-Maßnahmen in Beziehung gesetzt werden können.<br />
6.2.6.6 In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der<br />
Agrarumweltmaßnahmen erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des<br />
Fortbestehens gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VI.2.C In welchem Umfang ist die biologische Vielfalt (genetische Vielfalt) auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen<br />
erhalten oder verbessert worden, … durch Sicherung des Fortbestehens<br />
gefährdeter Tierrassen oder Pflanzensorten?<br />
Das Fortbestehen gefährdeter Rassen/Arten ist<br />
gesichert worden.<br />
VI.2.C-1<br />
x<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
245<br />
Die LPR bietet insbesondere in ihrer neuen Fassung (VO (EG) 1257-1999) mit der Maßnahme „Umstellen<br />
Mähnutzung auf extensive Rinderweide“ (Code 19) die Möglichkeit, einen Beitrag zum Erhalt<br />
oder zur Verbesserung der genetischen Vielfalt zu leisten.<br />
Im Einführungsjahr 2001 wurden in 3 Landkreisen entsprechende Maßnahmen gefördert, im Jahr<br />
2002 bereits in 6 Landkreisen, ab 2003 in 10 Landkreisen. Insgesamt wird eine Fördersumme von<br />
mittlerweile über 70 T€ dafür aufgewendet (s. Tab. 6.3).<br />
Tabelle 6.3:<br />
Angaben zur Maßnahme „Umstellen Mähnutzung auf extensive Rinderweide“<br />
Jahr Landkreise Anz. d. Verträge Anz. d. Flächen Flächen in ha Summe in €<br />
2001 3 7 17 10,9 4.599<br />
2002 6 7 27 42,5 21.566<br />
2003 10 18 260 126,5 63.318<br />
2004 10 21 320 142,1 71.103<br />
Die regionale Verteilung der extensiven Beweidungsmaßnahmen zeigt Abb. 6.40 In diesen Regionen<br />
wird durch diese Fördermaßnahme die Haltung der in Tab. 6.4 aufgeführten Rinderrassen in traditionellen<br />
Bewirtschaftungssystemen potentiell begünstigt.<br />
Tabelle 6.4:<br />
Informationen zu gefährdeten Rinderrassen<br />
Rasse Verbreitungsgebiet Gesamtbestand<br />
Gefährdungskategorie,<br />
der Roten Liste der GEH<br />
laut<br />
Original<br />
Braunvieh<br />
Allgäu<br />
(Baden-Württemberg, Bayern)<br />
410 Tiere Kategorie II<br />
(stark gefährdet)<br />
Limpurger<br />
Landkreise Ostalb, Schwäbisch<br />
Hall und Rems-Murr.<br />
320 Tiere Kategorie I<br />
(extrem gefährdet)<br />
Hinterwälder<br />
Rind<br />
Südlicher Hochschwarzwald<br />
(Feldberg, Belchen, großes und<br />
kleines Wiesental).<br />
ca. 4000 Tiere<br />
Kategorie III<br />
(gefährdet)<br />
Quelle: GEH, SAMBRAUS 1994<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
246 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Abbildung 6.40: Förderung extensiver Beweidungsmaßnahmen nach LPR VO (EG) Nr. 1257-<br />
1999 (Extensive Rinderweide)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
247<br />
6.2.6.7 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften<br />
erhalten oder geschützt worden?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
VI.3 In welchem Umfang sind auf Grund der Agrarumweltmaßnahmen Landschaften erhalten<br />
oder geschützt worden?<br />
Die mit den Sinnen wahrzunehmende/kognitive<br />
(visuell usw.) – Kohärenz der landwirtschaftlichen<br />
Flächen mit den natürlichen/biologischen<br />
Merkmalen eines Gebiets ist erhalten oder verstärkt<br />
worden.<br />
VI.3-1<br />
x<br />
Die wahrzunehmende/kognitive (visuell usw.) –<br />
Differenzierung (Homogenität/Vielfalt) der landwirtschaftlichen<br />
Flächen ist erhalten oder verbessert<br />
worden.<br />
Die kulturelle Eigenart der landwirtschaftlichen<br />
Flächen ist erhalten bzw. verbessert worden.<br />
VI.3-2<br />
VI.3-3<br />
x<br />
x<br />
Seitens des Landes Baden-Württemberg wird darauf hingewiesen, dass ca. 50 % der Biotopfläche<br />
durch Pflegemaßnahmen offen gehalten werden müssen. Auf diesen Flächen tragen die Maßnahmen<br />
zum Schutz der Landschaften bei, da sich ansonsten eine unerwünschte Veränderung der Landschaft<br />
ergeben würde. Die Maßnahmen des Naturschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind<br />
differenzierter zu beurteilen. Grundsätzlich werden diese Flächen durch eine Bewirtschaftung offen<br />
gehalten. Es stellt sich daher die Frage, ob durch die LPR ein positiver Beitrag zum Schutz von Landschaften<br />
gegeben ist. Dies könnte beispielsweise zutreffen bei der Umwidmung von Ackerflächen in<br />
Grünland und ist insgesamt insbesondere für alle Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes zu erwarten.<br />
Letzteres wird aus den Befragungen einstimmig bestätigt.<br />
Als Bewertungskriterien sind zu berücksichtigen:<br />
• Perzeptive und kognitive Kohärenz<br />
• Perzeptive und kognitive Unterschiedlichkeit<br />
• Kulturelle Eigenart<br />
• Freizeitwerte.<br />
In Anknüpfung an eine wesentliche Problematik unerwünschter Landschaftsveränderungen - Offenhaltung<br />
der Landschaft - lauten Vorschläge für eine Bewertung folgendermaßen:<br />
Auf Grenzertragsböden zieht sich die <strong>Landwirtschaft</strong> aus der Nutzung stärker als sonst zurück, weshalb<br />
diese Bereiche zu verbuschen drohen oder aufgeforstet werden. Maßnahmen auf Grenzertragsböden<br />
tragen zur Offenhaltung und somit zum Erhalt der Landschaft bei. Daraus kann gefolgert wer-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
248 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
den, dass höhere Maßnahmenanteile auf den Untergrenzflur-Kategorien 3 und 4 durch die LPR zu<br />
mehr Erhalt und Schutz von Landschaften beigetragen haben. In der alten LPR Verordnung waren<br />
dabei noch Grenzfluren von Untergrenzfluren unterschieden worden. Diese sind in der neuen Verordnung<br />
zu Untergrenzfluren zusammengefasst worden. Generell werden darunter landwirtschaftlich<br />
ungeeignete bis sehr schlechte Böden (für den Naturschutz vorrangig zu entwickelnde Flächen) verstanden.<br />
Zur besseren Übersicht wurden die Landkreise in 5 Klassen eingeteilt und diese kartographisch dargestellt<br />
(Abb. 6.41). Dabei zeigt sich, dass die Kreise mit den größten Beiträgen von LPR-Maßnahmen<br />
mehr im Süden Baden-Württembergs verteilt sind. Zollernalb, Tuttlingen, Freudenstadt und Ravensburg<br />
weisen die meisten Maßnahmen auf Untergrenzflur-Standorten auf.<br />
Abbildung 6.41: Beitrag der LPR-Maßnahmen Teil A auf Flächen der Flur 3 und 4 (Untergrenzflur)<br />
bezogen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Schnitt der<br />
Jahre 2000 – 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
249<br />
Der Erhalt und Schutz von Landschaften ist praktisch mit allen LPR-Maßnahmen direkt oder indirekt<br />
verbunden. Naturschutz und Landschaftspflege muss immer auch auf der Ebene „Landschaft“ stattfinden,<br />
um Biotopen und Arten, einschließlich des Menschen, den entsprechenden „Gesamtlebensraum“<br />
zu bieten. Man könnte daher behaupten – auch wenn sich viele der o.g. Fragen nicht immer quantitativ<br />
beantworten ließen – dass auf den jährlich insgesamt ca. 13.000 ha der Maßnahmenflächen (vgl.<br />
Tab. 6.2) ein Beitrag zum Landschaftsschutz erfolgt.<br />
6.2.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />
Eine Betriebsleiter- und Ämterbefragung, die Angaben zum Vollzug der LPR-Maßnahmen enthalten<br />
würden, ist nicht erfolgt. Die Evaluierung des Maßnahmenzeitraums 1992-97 (LEL/LFU 1999) weist–<br />
als Ergebnis einer damaligen Umfrage – eine hohe Akzeptanz (und Zufriedenheit mit) der LPR insgesamt<br />
auf. Neuere zusammenfassende Auswertungen liegen nicht vor. Die durchgeführte diesjährige<br />
und exemplarische Ämterbefragung bestätigt diese Aussage.<br />
Wie bei MEKA handelt es sich damit bei der LPR um eine auf dem Freiwilligkeitsprinzip basierende<br />
Agrarumweltmaßnahme, die insgesamt positiv aufgenommen und umgesetzt wird. Für den Vertragsnaturschutz<br />
(Teil A) liegen überwiegend feste Fördersätze vor, was den Vollzug vereinfacht. Zu den<br />
neu in 2001 eingeführten Kategorien B1 – E3 aber ab 2004 praktisch nicht (mehr) kofinanzierten Programmteile,<br />
die oftmals im Einzelnen zu gestaltende Projekte darstellen, liegen erst wenige Vollzugserfahrungen<br />
vor.<br />
Durch die Einführung der neuen LPR Verordnung (vgl. Übersicht 6.9) sind gewisse Umstellungsprobleme<br />
entstanden. Wie eingangs bereits angesprochen, liegen allein im Teil B1 75 bzw. 77 Projekte<br />
(2001 bzw. 2002) unter einer Fördersumme von 1000 €, wobei diese naturschutzfachlich nicht verzichtbar<br />
sind. Der bei den geringen Förderbeträgen vergleichsweise hohe Verwaltungsaufwand für die<br />
EU-Kofinanzierung konnte seit 2004 durch den Einsatz eines elektronischen Landschaftspflege-<br />
Informationssystems (LaIS) verringert werden.<br />
Aus den Befragungsergebnissen kann geschlossen werden, dass die Ziele weitestgehend erreichbar<br />
sind. Allerdings wird deutlich kritisiert, dass die zur Verfügung stehenden Mittel lediglich einen „Tropfen<br />
auf den heißen Stein“ für den Naturschutz darstellen, und zudem die Vorgabe der Ausgleichszahlungen<br />
an die Flurbilanz-Wertstufe wegfallen sollte, um die Naturschutzeffizienz zu erhöhen.<br />
6.2.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis<br />
2013<br />
6.2.8.1 ELER-Verordnung<br />
Wie im Kap. 6.1.8 angeführt, sieht der seitens der EU-Kommission ab 2007 zur Entwicklung der ländlichen<br />
Räume vorgesehene Europäische Entwicklungsfond für den ländlichen Raum (ELER) vor, dass<br />
die „Gute fachliche Praxis“ und die im Rahmen der Direktzahlungen geforderten Maßnahmen im<br />
Rahmen des „Cross Compliance“ künftig die neue Basislinie des betrieblichen Umweltstandards darstellen,<br />
auf der künftige Agrar-Umwelt-Maßnahmen gezielt ergänzend aufbauen können (Abbildung<br />
6.23 und Übersicht 6.7). Im Bereich der Achse 2: Landmanagement und Umwelt sind künftig Maßnahmen<br />
zur Unterstützung benachteiligter Berggebiete sowie anderer benachteiligter Gebiete, Natura-<br />
2000-Gebiete, Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen sowie Beihilfen für nichtproduktive Investitionen<br />
angesiedelt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
250 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
6.2.8.2 GAP-Reform<br />
Die zentralen Elemente der Reform sind: (1) die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion,<br />
(2) die Bindung der Direktzahlungen an Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Lebensund<br />
Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und (3) die Verwendung eines einbehaltenen Teils der<br />
Direktzahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Modulation) (BMVL 2005).<br />
Die GAP-Reform wird damit in vielen Regionen zu einer Veränderung der Flächennutzung führen.<br />
Agrarumweltmaßnahmen bieten die Möglichkeit, bei unerwünschten Effekten gegenzusteuern. Für die<br />
Ausgestaltung insb. der LPR ergeben sich folgende Ansätze (DVL/NABU 2005):<br />
1) Gezielte Aufrechterhaltung extensiver Beweidung zur Offenhaltung und Pflege von naturschutzrelevanten<br />
Flächen.<br />
2) Über die CC-Regelung ist zwar der Erhalt zahlreicher Landschaftselemente zukünftig gesichert.<br />
Allerdings sollte deren Pflege sowie die Erhaltung der nicht unter die Regelung fallenden Landschaftselemente<br />
gefördert werden.<br />
6.2.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
Generell könne Schlußfolgerungen und Empfehlungen in zwei Bereichen ausgesprochen werden:<br />
1. Wurden die gesteckten Ziele erreicht?<br />
2. Sollen die Ziele modifiziert werden?<br />
6.2.9.1 Zielerreichungsgrad<br />
Die gesteckten sehr generellen Ziele bzgl. z.B. Anzahl der Förderanträge wurden im Bereich der LPR<br />
weitestgehend erreicht. Eine Modifikation der Ziele steht allerdings allein schon wegen Änderungen<br />
der Rahmenbedingungen (GAP Reform, s.o.) an. Zudem sollte beachtet werden, dass gesellschaftliche<br />
Ziele des Naturschutzes und der Landespflege derzeit aktuell geändert wurden (NATURA 2000;<br />
BNatG) bzw. werden (LNatG Baden Württemberg).<br />
6.2.9.2 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Grundsätzlich hat sich insb. das Instrument des Vertragsnaturschutzes bewährt und sollte ausgebaut<br />
werden. Gleichzeitig wird empfohlen, naturschutzwirksame Effekte in andere Ansätze wie z.B. integrierte<br />
Projekte (LEADER) einzufügen (z.B. Beratung der Landwirte im Bereich Naturschutz). (Fachliche)<br />
Begründungen für den Ausbau sind u.a. die aktuellen Entwicklungen bei NATURA 2000 wie auch<br />
dem neuen Landesnaturschutzgesetz zum notwendigem Flächenschutz und der Integration der Nutzung<br />
in die Schutzziele. Dabei sind Abgrenzungen zu ggf. MEKA vorzunehmen und die EDVbezogene<br />
Datenauswertung zwecks Quantifizierungen und Kontrollen rasch auszubauen. Auch sind<br />
noch Vorbehalte der Landwirte gegenüber dem Naturschutz abzubauen. Dies wird im Folgenden noch<br />
näher ausgeführt.<br />
Durch die generelle Möglichkeit von Zielkonflikten allein schon innerhalb des Arten-, Biotop- und<br />
Landschaftsschutzes muss bei einer Evaluation zwischen einer Bewertung der Maßnahmen an sich<br />
für die entsprechenden Umweltgüter einerseits und einer Bewertung der Maßnahmen im Kontext gegebenenfalls<br />
konfligierender Leitbilder des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterschieden<br />
werden. Für letzteres sind insbesondere die Instrumente der Landschaftsplanung u.ä. zuständig, was<br />
allerdings bei einem unzureichenden Einsatz dieser Planungen zu einer Ziel-Unsicherheit führen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
251<br />
kann, so dass z. B. Aufforstungen extensiven Grünlands mit Interessen des Artenschutzes kollidieren,<br />
obwohl beides als Maßnahmen mit EPLR-Förderungen möglich wäre. Diese potentiellen Zielkonflikte<br />
setzen sich auf höheren Planungsebenen fort und können in einzelnen Fällen die Effizienz von Agrarumweltmaßnahmen<br />
einschränken. Dem „Planungsdefizit“ steht auch ein Begleitforschungs- und<br />
Kommunikationsdefizit gegenüber, das – neben der Verbesserung der Erreichbarkeit von Zielsetzungen<br />
- Wirkungen und Kontrollen besser quantifizieren helfen würde (vgl. Luik et al., 2004).<br />
6.2.9.3 Empfehlungen für verbleibenden Programmzeitraum<br />
Das bereits prinzipiell lauffähige und mit flurstücksgenauen Daten ausgestattete LaIS sollte sobald als<br />
möglich für quantifizierende Auswertungen nutzbar gemacht werden. Ursprünglich war hierfür der<br />
August 2005 vorgesehen.<br />
Wie bereits nach der letzten Programmanpassung der LPR in 2000/2001diskutiert und auch aus den<br />
Befragungen erneut genannt, sollte die Vorrangflurenbewertung vollständig ausgesetzt werden, da sie<br />
indirekt zur Unterfinanzierung schlechter und zur Überfinanzierung guter landbaulicher Standorte beiträgt<br />
und damit die Naturschutzeffizienz schmälert. Dies wird im verbleibenden Zeitraum allerdings<br />
nicht mehr notifiziert werden können.<br />
Es sollte geprüft werden, ob (wie MEKA B4) ein Erfolgsbezug eingeführt werden kann (Bsp. Bayern,<br />
Bruterfolg Kornweihe), was zudem die Kontrollierbarkeit der Wirkungen und die Akzeptanz der Landwirte<br />
für den Naturschutz verbessert .<br />
Ebenso sollte geprüft werden, inwieweit die Flexibilität bzgl. Termingestaltung (Mahd u.ä.) von Maßnahmen<br />
erhöht werden kann, was z.T. bereits auf informeller Basis Praxis ist.<br />
Generell ist zu prüfen, inwieweit die LPR um Maßnahmen in allen Natura 2000 Flächen sowie in Naturparken<br />
erweitert werden sollte, um gezielt naturschutzorientierte Aufgaben im Instrument der LPR<br />
zu bündeln.<br />
6.2.9.4 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Insgesamt lässt sich die Evaluierung des Maßnahmenbereiches Agrarumweltmaßnahmen/LPR wie<br />
folgt zusammenfassen:<br />
• Die Ausgestaltung der LPR bzgl. Freiwilligkeit und Auszahlungsbetrag wird bei den Befragten<br />
mit mittel bis gut eingestuft. Dies macht das Programm grundsätzlich zu einem breit akzeptierten<br />
Instrument hoher regionaler und einzelbetrieblicher Differenzierbarkeit und erlaubt damit<br />
andererseits vergleichsweise einfach ggf. erforderliche Anpassungen.<br />
• Häufig genannt werden Empfehlungen, das Programm (etwas) zu vereinfachen, Überschneidungen<br />
insb. mit MEKA (die als mittel angegeben werden) zu reduzieren, die Aufwandsentschädigungen<br />
von den Flurbilanzeinordnungen zu trennen sowie flexiblere Termingestaltungen<br />
zwecks Erhöhung der Naturschutzeffizienz zu ermöglichen.<br />
• Der landesweit relativ geringe Flächenumfang des Vertragsnaturschutzes angesichts der naturschutzfachlichen<br />
Bedeutung insb. extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen kann den<br />
Artenrückgang kaum aufhalten. Daher sollte die NATURA 2000 Schutzgebietskulisse und das<br />
damit verbundene Verschlechterungverbot sowie die Monitoringpflicht einschl. der derzeit in<br />
der Kartierung befindlichen Pflege- und Entwicklungspläne (PEPLs) in die LPR aufgenommen<br />
werden. Diese stellen eine gute Basis für fachlich fundierte Naturschutzmaßnahmen auf einer<br />
Gesamtfläche von letztlich ca. 16,5% des Landes dar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
252 Kapitel VI - Agrarumweltmaßnahmen/Naturschutz und Landschaftspflege<br />
• LPR zeigt sowohl kurzfristig, mittelfristig und langfristig nachhaltig strukturbildende Wirkungen<br />
(durch die Dimension des Programms allerdings nur in geringem Umfang).<br />
• Kontrollen könnten insbesondere über sog. Erfolgsprämien (Bsp. Bayern, Kornweihe-Horste in<br />
Getreideäckern) sowie die Kopplung an NATURA 2000 Monitoringerfordernisse durchgeführt<br />
werden. Das Faltblatt Grünlandextensivierung der LEL wir hierfür in der Praxis unterschiedlich<br />
(und als noch zu aufwändig) bewertet.<br />
• Durch die starke Einzelmaßnahmen-Orientierung der LPR Verträge scheint es sinnvoll, die<br />
Leistungen, dort wo sachlich gerechtfertigt (öffentliche Flächen), nach einem Ausschreibeverfahren<br />
zu vergeben.<br />
Wie bereits angeführt, sollten vor allem indirekt naturschutzbedeutsame Maßnahmen z.B. über neue<br />
Produktentwicklungen oder Wirtschaftsweisen auch verstärkt in integrierte Programme wie z.B. LEA-<br />
DER aufgenommen werden.<br />
Im Anhang befinden sich:<br />
• Liste der befragten Einrichtungen und Fragebogen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
253<br />
7 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.1 Ausgestaltung des Förderkapitels<br />
Innerhalb der Gesamtwirtschaft Baden-Württembergs haben die Land- und Forstwirtschaft eine aus<br />
ökonomischer Sicht eher nachrangige Bedeutung. Die Bruttowertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft<br />
lag im Jahre 2003 bei knapp 2,5 Mrd. €, womit ein Anteil von nur 0,8 % aller Wirtschaftsbereiche<br />
des Landes erreicht wird (Thalheimer, 2004, S. 19). Unter den Erlösquellen der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
haben pflanzliche und tierische Erzeugnisse eine ähnlich große Bedeutung (Tabelle 7.1).<br />
Tabelle 7.1:<br />
Verkaufserlöse der <strong>Landwirtschaft</strong> in jeweiligen Preisen für Baden-<br />
Württemberg nach ausgewählten Erzeugnissen 1999, 2001, 2003<br />
in Mio. EUR<br />
in % v. Gesamt<br />
Erzeugnis<br />
1999 2001 2003 2003<br />
Getreide 253 287 254 9,1<br />
Gemüse 1) 125 146 129 4,6<br />
Obst 144 146 173 6,2<br />
Weinmost/Wein 478 341 353 12,7<br />
Blumen und Zierpflanzen 171 200 177 6,4<br />
Pflanzliche Erzeugung 1.432 1.346 1.284 46,1<br />
Rinder und Kälber 312 241 235 8,4<br />
Schweine 372 546 461 16,6<br />
Milch 638 751 665 23,9<br />
Tierische Erzeugung 1.442 1.685 1.498 53,8<br />
Verkaufserlöse insgesamt 2.875 3.032 2.783 100,0<br />
1) Einschließlich Champignons.<br />
Quelle: (StaLa BW, 2005b), eigene DarstellungQ:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-2006\ Bundeslaender\A<br />
Die <strong>Ernährung</strong>swirtschaft hat in Baden-Württemberg eine wichtige Funktion zur Absatzsicherung der<br />
landwirtschaftlichen Rohwaren und damit für die Aufrechterhaltung der <strong>Landwirtschaft</strong> unter schwierigen<br />
strukturellen Bedingungen. Dieser Sektor sichert den Absatz der heimischen Rohprodukte und<br />
trägt zur Versorgung des großen Nachfragepotentials in den Verbrauchszentren mit regional erzeugten<br />
Produkten bei. Außerdem leistet die <strong>Ernährung</strong>swirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Sicherung<br />
von Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen Baden-Württembergs (vgl. Abbildung 7.1). Bedeutende<br />
Sektoren sind in BW die Fleischwirtschaft, die Molkereiwirtschaft sowie die Obst- und Gemüseverarbeitung<br />
mit einem besonderen Gewicht der Saftherstellung aus dem Markt- und Streuobstanbau.<br />
Die Entwicklungstendenzen im Lebensmittelhandel und der Nachfrage führen auch für den überwiegend<br />
mittelständisch strukturierten Verarbeitungs- und Vermarktungssektor in Baden-Württemberg zu<br />
einem hohen Anpassungsbedarf. Mit Ausnahme der Molkereiwirtschaft, die von Großunternehmen<br />
geprägt wird, verfügen viele kleine und mittlere Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel,<br />
um die Anpassungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durchzuführen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
254 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.1.1 Übersicht über die angebotenen Maßnahmen<br />
Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL (MLR, 2000)) sieht im Kapitel 4 die<br />
Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (V&V) vor, die auf<br />
den Grundsätzen der GAK basiert (s. Tabelle 7.2). Dem Buchstaben g) gemäß VO (EG)<br />
Nr. 1750/1999 ist die Förderung von Investitionen nach diesen Richtlinien zugeordnet. Als weitere<br />
Fördergegenstände sind dem Buchstaben m) bestimmte Maßnahmen nach Art. 33 der VO (EG)<br />
Nr. 1257/1999 zugeordnet. Dazu zählen die Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten.<br />
In der Hauptsache handelt es sich um die Förderung von Vermarktungskonzeptionen.<br />
Außerhalb der kofinanzierten Maßnahmen nach VO (EG) Nr. 1257/1999 sind Organisationskosten auf<br />
der Basis des Marktstrukturgesetzes (MStrG) oder für Erzeugerzusammenschlüsse (EZZ) ökologisch<br />
oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte förderfähig.<br />
Tabelle 7.2:<br />
Überblick der Förderrichtlinien und Finanzierungsquellen im Maßnahmenund<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (MEPL)<br />
Maßnahme Fördergrundlage Richtlinie des Landes/ Fördergegenstand<br />
Verbesserung der Verarbeitung<br />
und Vermarktung<br />
landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
Vermarktung von landwirtschaftlichen<br />
Qualitätsprodukten<br />
MEPL, Kap. 4<br />
VO 1750/1999, g)<br />
GAK-Grundsätze<br />
Investitionen bei Vermarktungseinrichtungen für<br />
landwirtschaftliche Erzeugnisse (MSV )<br />
Fördersatz<br />
in %<br />
Finanzierungsquellen<br />
25 EU/ GAK<br />
Investitionsbeihilfen nach dem MStrG 25 EU/ GAK<br />
Investitionen der Verarbeitung und Vermarktung<br />
ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte<br />
Investitionen der Verarbeitung und Vermarktung<br />
regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte<br />
MEPL, Kap. 5<br />
Vermarktungskonzeptionen in den Bereichen<br />
VO 1750/1999, m)<br />
ökologisch oder regional erz. Prod. und MSV<br />
GAK-Grundsätze<br />
25 EU/ GAK<br />
25 EU/ GAK<br />
50 EU/ GAK<br />
Quelle: MEPL(MLR, 2000), eigene Darstellung<br />
Im Jahr 2003 wurde in BW die politische Entscheidung getroffen, diesen Maßnahmenbereich schrittweise<br />
aus der Förderung des EAGFL herauszunehmen und stattdessen rein national aus GAK-Mitteln<br />
weiter zu fördern. Nur wenige, große Projekte werden mit EU-Mitteln unterstützt. Der Fördersatz ist<br />
einheitlich auf 25 % festgesetzt und wurde nicht verändert. Insgesamt führte diese Entscheidung zu<br />
einer Absenkung der Inanspruchnahme der Kofinanzierung durch EU-Mittel im Bereich V&V in mehreren<br />
Schritten auf zuletzt ca. 40 % des ursprünglichen Ansatzes (vgl. Tabelle 7.3).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
255<br />
Tabelle 7.3:<br />
Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />
Maßnahmenbereich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
(g/ MSV)<br />
Antrag<br />
Kommissionsentscheidung<br />
Förderfähige<br />
Investitionssumme<br />
vom Nr. vom Mio. EURO EAGFL<br />
Fördersätze<br />
in %<br />
national<br />
insgesamt<br />
Inhalt der<br />
Änderung<br />
EAGFL-<br />
Beteiligung<br />
Öffentliche<br />
Ausgaben<br />
Mio. EURO Mio. EURO<br />
15.12.1999 K(2000) 2524 07. Sep 00 210,56 12,5 12,5 25,0 26,32 52,64<br />
1. Änderung<br />
13.10.2000 K(2001) 2099 09. Aug 01 208,80 12,5 12,5 25,0<br />
2. Änderung<br />
13.10.2000 K(2001) 2828 09. Okt 01 188,80 12,5 12,5 25,0<br />
3. Änderung<br />
14.03.2002 K(2002) 3450 02. Okt 02 183,20 12,5 12,5 25,0<br />
4. Änderung<br />
26.03.2003 K(2003) 3107 21. Aug 03 116,16 12,5 12,5 25,0<br />
5. Änderung<br />
12.03.2004 K(2004) 3276 18. Aug 04 53,60 12,5 12,5 25,0<br />
6. Änderung (Entwurf)<br />
17.01.2005 84,56 12,5 12,5 25,0<br />
Änderungsantrag für zusätzliche staatliche Beihilfe nach Artikel 52<br />
17.01.2005 60,16 0,0 25,0 25,0<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Erhöhung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Erhöhung der<br />
Mittelzuweisung<br />
26,10 52,20<br />
23,60 47,20<br />
22,90 45,80<br />
14,52 29,04<br />
6,70 13,40<br />
10,57 21,14<br />
0,00 15,04<br />
Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />
Die veränderte Ausrichtung in der Finanzierung der Förderung lässt sich bei der Bewertung der Wirkungen<br />
der Förderung nicht mit der notwendigen Differenzierung berücksichtigen. Die Betrachtung<br />
bezieht sich daher auf die Förderung im Bereich V&V entsprechend den Vorgaben des EAGFL-G<br />
unabhängig davon, inwieweit sie über den EAGFL-G oder GAK finanziert werden. Hier hat sich der<br />
Mittelansatz (förderfähige Investitionssumme) gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von rd.<br />
210 Mio. € nicht verändert. Die gesunkene Inanspruchnahme von EU-Kofinanzierungsmitteln soll<br />
durch eine entsprechende Aufstockung der nationalen Fördermittel kompensiert werden, was nach<br />
den verfügbaren Daten bislang noch nicht vollständig erfolgte. Der Finanzplafonds für 2006 ist noch<br />
nicht geregelt. Außerdem erwartet BW zum Haushaltsjahresende die Rückgabe von Mitteln, die zu<br />
Beginn der Förderphase von V&V an andere Programmbereiche abgegeben wurden (vgl. Tabelle<br />
7.7).<br />
Im Finanzplan ist keine Aufteilung nach Sektoren notwendig. In Baden-Württemberg werden mit Ausnahme<br />
Milch alle Sektoren gefördert, die für dieses Bundesland Relevanz haben. Intern werden<br />
Schwerpunkte der investiven Förderung in den Sektoren Obst und Gemüse, Vieh und Fleisch, Getreide,<br />
Wein sowie Blumen und Pflanzen gesetzt (Tabelle 7.4). Die Veränderungen seit 2000 zeigen,<br />
dass die gesamte Planung für den Maßnahmenbereich V&V um knapp 6 % auf die Investitionssumme<br />
von 211 Mio. € angestiegen ist.<br />
Der Sektor Eier und Geflügel wurde 2002 zusätzlich aufgenommen (Tabelle 7.4). Die Fördermittel<br />
wurden bis Ende 2004 nur ein Mal angefordert. Zwei weitere Anträge für Neubaumaßnahmen in der<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
256 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Schlachtung bzw. Zerlegung von Geflügel wurden im Jahr 2005 vorgelegt bzw. angekündigt. Nach<br />
den Umverteilungen wird der Sektor Vieh und Fleisch den größten Anteil von 28 % der veranschlagten<br />
Mittel erhalten.<br />
Tabelle 7.4:<br />
Veränderung der sektoralen Mittelzuteilung für die Jahre 2000-2006, geschätzter<br />
Bedarf für den Bereich Verarbeitung und Vermarktung ohne Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen Finanzierungsquellen<br />
Sektoren<br />
Mio.<br />
EURO<br />
2000 2002 2005<br />
Anteil in<br />
%<br />
Förderfähige Investitionssumme<br />
Mio.<br />
EURO<br />
Anteil in<br />
%<br />
Veränd.<br />
in %<br />
Mio.<br />
EURO<br />
Anteil in<br />
%<br />
Veränd.<br />
in %<br />
Veränderung<br />
seit 2000<br />
in %<br />
Vieh und Fleisch 53,18 26,6 34,68 18,8 -34,8 59,15 28,0 +70,6 +11,2<br />
Eier-und Geflügel 0,00 0,0 8,80 4,8 - 9,20 4,4 +4,5 -<br />
Getreide 40,05 20,1 39,60 21,5 -1,1 47,42 22,5 +19,7 +18,4<br />
Wein 24,86 12,5 29,92 16,2 +20,4 30,62 14,5 +2,3 +23,2<br />
Obst u. Gemüse 1) 58,69 29,4 52,80 28,6 -10,0 49,53 23,5 -6,2 -15,6<br />
Blumen u. Pflanzen 2) 10,36 5,2 10,56 5,7 +1,9 8,13 3,9 -23,0 -21,5<br />
Saatgut 2,07 1,0 1,76 1,0 -15,0 3,51 1,7 +99,4 +69,6<br />
Ökologischer Landbau 3) 6,92 3,5 3,64 2,0 -47,4 1,72 0,8 -52,7 -75,1<br />
Nachwachsende Rohstoffe 3,46 1,7 2,64 1,4 -23,7 1,86 0,9 -29,5 -46,2<br />
Insgesamt 199,59 100,0 184,40 100,0 -7,6 211,14 100,0 +14,5 +5,8<br />
1) einschl. Fruchtsaft und Speisekartoffeln<br />
2) einschl. Baumschulerzeugnisse<br />
3) einschl. Regionalvermarktung<br />
Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />
Die Zuweisungen im Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />
(m) wurde drei Mal gesenkt, weil die Fördermittel nicht angefordert worden sind (s. Tabelle 7.5). Lediglich<br />
ein Antrag für eine Vermarktungskonzeption zur Absatzförderung ökologischer Erzeugnisse lag zu<br />
Jahresbeginn 2005 vor.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
257<br />
Tabelle 7.5:<br />
Entscheidungen und relevante Änderungen zum Plan für 2000 bis 2006 im<br />
Maßnahmenbereich Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen<br />
(m)<br />
Antrag<br />
Kommissionsentscheidung<br />
vom Nr. vom Mio. EURO EAGFL<br />
in %<br />
national<br />
insgesamt<br />
Inhalt der<br />
Änderung<br />
EAGFL-<br />
Beteiligung<br />
Öffentliche<br />
Ausgaben<br />
Mio. EURO Mio. EURO<br />
15.12.1999 K(2000) 2524 07. Sep 00 10,60 25,0 25,0 50,0 2,65 5,30<br />
1. Änderung<br />
13.10.2000 K(2001) 2099 09. Aug 01 10,32 25,0 25,0 50,0<br />
3. Änderung<br />
14.03.2002 K(2002) 3450 02. Okt 02 8,80 25,0 25,0 50,0<br />
4. Änderung<br />
26.03.2003 K(2003) 3107 21. Aug 03 1,80 25,0 25,0 50,0<br />
5. Änderung (Entwurf)<br />
Förderfähige<br />
Investitionssumme<br />
17.01.2005 1,66 25,0 25,0 50,0<br />
Änderungsantrag für zusätzliche staatliche Beihilfe nach Artikel 52<br />
17.01.2005 0,96 0,0 50,0 50,0<br />
Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung<br />
Fördersätze<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
um 2000+2001<br />
nicht angefordert.<br />
Betrag<br />
Senkung der<br />
Mittelzuweisung<br />
um 2000-2003<br />
nicht angefordert.<br />
Betrag<br />
Korrektur der<br />
Mittelzuweisung<br />
Erhöhung der<br />
Mittelzuweisung<br />
2,58 5,16<br />
2,20 4,40<br />
0,45 0,90<br />
0,41 0,82<br />
0,00 0,48<br />
7.1.2 Beschreibung der Ziele und Prioritäten im Bereich Verarbeitung und Vermarktung<br />
landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
Die Förderziele sind identisch mit den im Art. 25 der VO (EG) Nr. 1257/1999 definierten Zielen und<br />
unverändert geblieben (MLR, 2000, S. 101f.). Der hohe Stellenwert der <strong>Landwirtschaft</strong> in der baden–<br />
württembergischen Förderpolitik resultiert im wesentlichen daraus, dass<br />
• eine flächendeckende Landbewirtschaftung aufrechterhalten,<br />
• die Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten und<br />
• die Beschäftigung in ländlich strukturierten Regionen gesichert werden sollen.<br />
Daraus werden die spezifischen Zielsetzungen für BW abgeleitet (MLR, 2000, S. 101f.):<br />
• Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus BW,<br />
• Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalvermarktung,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
258 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
• Stärkere Teilnahme der <strong>Landwirtschaft</strong> in BW an der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnisse,<br />
• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch eine nachhaltige, umweltgerechte und flächendeckende<br />
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.<br />
7.1.3 Einordnung der Maßnahme in den Förderkontext<br />
Finanziell spielt der Bereich V&V im MEPL des Landes BW eine eher untergeordnete Rolle. Der indikative<br />
Finanzplan des MEPL (Stand 30.01.2004) sieht für den Bereich V&V ca. 21,14 Mio. € an öffentlichen<br />
Ausgaben vor, was nur 1,2 % der Gesamtausgaben von 1. 725,4 Mio. € entspricht. Die Finanzierungsänderung<br />
von 2003 sieht für die Jahre 2004 bis 2006 zusätzliche nationale Ausgaben in der<br />
Höhe von 12,29 Mio. € vor (vgl. Tabelle 7.7). Im Ausgangsplan von 2000 wurden 52,64 Mio. € für V&V<br />
angesetzt, was 2,8 % des Plans entspricht. Damit können Gesamtinvestitionskosten von 210 Mio. €<br />
angestoßen werden. Dieser ursprüngliche Zielwert wird bis zum Ende der Förderperiode (vgl. Tabelle<br />
7.4) beibehalten, weil die Rückgabe bisher nicht angeforderter EU- und GA-Mittel erwartet wird.<br />
Zu den Ausgaben für den Bereich V&V kommen die öffentlichen Ausgaben der Maßnahmen nach<br />
Artikel 33 (Buchstabe m) hinzu, die mit 0,82 Mio. € sehr gering sind. Dieser Bereich wird mit zusätzlichen<br />
nationalen Ausgaben von 0,48 Mio. € unterstützt (vgl. Tabelle 7.5).<br />
Dennoch stellt V&V eine wichtige Ergänzung anderer Maßnahmen des MEPL dar, insbesondere der<br />
einzelbetrieblichen Investitionsförderung durch Sicherung und Verbesserung einer wirtschaftlichen<br />
und wettbewerbsfähigen Vermarktung landwirtschaftlicher Rohwaren. Die Notwendigkeit der Förderung<br />
ist dabei nicht immer in wirtschaftlicher, sondern auch in politischer Hinsicht begründet, weil in<br />
anderen Regionen Deutschlands und Europas gefördert wird.<br />
Weitere Fördermöglichkeiten außerhalb des MEPL existieren für die Vermarktungsunternehmen in<br />
BW im Rahmen der Obst- und Gemüsemarktordnung (GMO, s. VO (EG) Nr. 2200/96). In den Jahren<br />
2000 bis 2004 erhielten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse 10 Mio. € Beihilfen aus dem<br />
EAGFL-G. Bei einem Fördersatz von 50 % wurden damit Maßnahmen in Höhe von 20 Mio. € angestoßen.<br />
Eine Förderung der Verarbeitungsunternehmen im Rahmen der GRW ist in den von V&V geförderten<br />
Sektoren ausgeschlossen. In Zweifelsfällen wird zwischen den zuständigen Stellen beraten und entschieden,<br />
aus welchem Fördertopf das betreffende Unternehmen gefördert werden könnte.<br />
7.2 Untersuchungsdesign und Datenquellen<br />
Die Aktualisierung der Halbzeitbewertung im Programmbestandteil Verbesserung der Vermarktung<br />
und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse führt das im Rahmen der Halbzeitbewertung entwickelte<br />
methodische Konzept fort. Der Schwerpunkt liegt dabei neben einer aktualisierten Bedarfsanalyse<br />
auf einer vertieften Wirkungs- (Zielerreichung) und Effizienzanalyse (wirtschaftliche Umsetzung<br />
von Input in Output) sowie Empfehlungen für künftige Fördermaßnahmen. Angesichts der sehr kurzen<br />
Zeitspanne von neun Monaten bis zur Abgabe des Update-Berichtes sind inhaltliche Abstriche an den<br />
Ansprüchen einer umfassenden Evaluation unvermeidlich. Grundlage der Empfehlungen und Schlussfolgerungen<br />
ist die Bewertung folgender Aspekte:<br />
1. Aktuelle, sektorspezifische Bedarfsanalyse,<br />
2. Wirkungs- oder Zielerreichungsanalyse,<br />
3. Effizienzanalyse<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
259<br />
Tabelle 7.6:<br />
Beschreibung, Verwendung und Quellen der im Bereich<br />
Marktstrukturverbesserung genutzten Daten<br />
adminstrativen<br />
Umsetzung<br />
Vollzugs<br />
Inanspruchnahme<br />
/<br />
Outputs<br />
Wirkungen<br />
(ggf. unterteilt<br />
nach den<br />
Bewertungsfragen)<br />
Datenart Datenquellen<br />
Quantitative Daten<br />
Grundgesamtheit:<br />
Primär<br />
Standardisierter<br />
Fragebogen<br />
weniger Förderfälle<br />
als bewilligt X X Anhang<br />
Primär<br />
Projektliste (Stand<br />
31.12.04)<br />
Grundgesamtheit:<br />
alle Förderfälle X X<br />
Sekundär Monitoringdaten (X) (X) (X) (X)<br />
Meldungen BL<br />
gemäß<br />
Gemeinschaftsrahmen<br />
für staatliche<br />
Sekundär Jahresberichte<br />
Beihilfen X X<br />
soweit verfügbar auf<br />
sektoraler Ebene<br />
amtl. Statistik und nach fachlichen<br />
Sekundär <strong>Ernährung</strong>sgewerbe Betriebsteilen<br />
X<br />
Qualitative Daten<br />
Primär<br />
Literaturverzeichnis<br />
Datensatzbeschreibung<br />
(Grundgesamtheit,<br />
Stichprobengröße,<br />
Rücklauf,<br />
Auswahlkriterien,<br />
Schwächen)<br />
Verwendung bei der Analyse und Bewertung<br />
der/des<br />
standardisierter<br />
Interviewleitfaden X X X X Anhang 1<br />
Sekundär Literatur X X X X<br />
Fundstelle<br />
im Anhang<br />
Literaturverzeichnis<br />
x: genutzt; (x): begrenzte Nutzung.<br />
Die drei Bereiche erfordern ein unterschiedliches methodisches Vorgehen. Wesentliche Daten- und<br />
Informationsquellen enthält Tabelle 7.6.<br />
Hintergrund der Bedarfsanalyse sind die entsprechenden Ergebnisse der Halbzeitbewertung. Sie<br />
werden im Rahmen des Updates aktualisiert und im Hinblick darauf geprüft, ob und inwieweit die Investitionsbereitschaft<br />
der Wirtschaft den Erwartungen entspricht. Dies geschieht vor allem anhand<br />
eines Vergleichs des zu Beginn der Förderperiode ermittelten sektoralen Bedarfs mit der sektoralen<br />
Aufteilung der bis zum 31. 12. 2004 erteilten Bewilligungen,<br />
Informationen aus einem Interview im zuständigen Ministerium anhand eines für diesen Zweck im<br />
Rahmen der Zwischenevaluation entwickelten Interviewleitfadens (vgl. Anhang 1),<br />
Sekundärstatistiken sowie des im Institut der Evaluatoren vorhandenen Expertenwissens.<br />
Zur Abschätzung der Wirkungen der Förderung kommen Methoden mit hohen Ansprüchen an die<br />
Datenbasis angesichts der verfügbaren Daten nicht in Frage. Ein Vergleich geförderter mit nicht geförderten<br />
Unternehmen bzw. Betrieben scheitert aus Mangel an vergleichbaren Daten über nicht geförderte<br />
Unternehmen sowohl in der amtlichen Statistik wie auch in Form von Primärerhebungen. Für<br />
die Wirkungsanalyse wird im Programmbestandteil V&V auf einen Vorher-/Nachher-Vergleich und<br />
einen Soll-/Ist-Vergleich geeigneter Kennzahlen und Indikatoren zurückgegriffen. Im Mittelpunkt steht<br />
dabei die Beantwortung der Bewertungsfragen der EU entsprechend von ihr vorgeschlagener umfangreicher<br />
und detaillierter Indikatoren.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
260 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Zur Datengewinnung wurde dafür im Rahmen der Halbzeitbewertung ein Erhebungsbogen entwickelt.<br />
Sein Hintergrund und Inhalt sind ausführlich in der Halbzeitbewertung beschrieben (Wendt et al.,<br />
2003). Er enthält Kennzahlen, die bei Antragstellung von den Begünstigten für die Ausgangssituation<br />
vor Investitionsbeginn sowie für die Planungen im Geschäftsjahr nach Abschluss der Investition als<br />
Bewilligungsvoraussetzung abgefragt werden. Nach Abschluss der Investition werden die tatsächlich<br />
im vollen Geschäftsjahr nach Fertigstellung erreichten Werte der Kennzahlen abgefragt. Dies erlaubt<br />
Wirkungsanalysen gemäß den EU-Vorgaben anhand von Soll-/Ist-Vergleichen sowie von Vorher-<br />
/Nachher-Vergleichen.<br />
Der Erhebungsbogen wurde während des Förderzeitraums in engem Dialog mit den Bewilligungsstellen<br />
mehrmals angepasst. Die Anpassungen dienten vor allem dazu, Unklarheiten der Definitionen der<br />
Kennzahlen möglichst auszuräumen und auch einige Fehler, die bei der Erstellung des Erhebungsbogens<br />
unbemerkt geblieben waren, zu beseitigen.<br />
Die Bemühungen der Evaluatoren zur Beschaffung einer qualitativ guten Datenbasis wurden von den<br />
Bewilligungsstellen trotz des hohen Aufwandes für Kontrolle, Prüfung und Nachbearbeitung im Rahmen<br />
ihrer Möglichkeiten unterstützt. Dies hat im bisherigen Verlauf der Förderperiode zu einer deutlichen<br />
Verbesserung der Datenbasis geführt. Es zeigte sich allerdings auch, dass der ambitionierte<br />
Ansatz, die Vorgaben der Kommission hinsichtlich der Indikatoren weitgehend umfassend zu erfüllen,<br />
mit vertretbarem Aufwand bei den Begünstigten, den Bewilligungsstellen und den Evaluatoren nicht zu<br />
leisten war. Neben rein technischen Problemen infolge von Nichtbeachtung von Eingabehinweisen<br />
ergeben sich insbesondere auch dadurch Probleme, dass die Realität von so großer Vielfalt der Erscheinungsformen<br />
geprägt ist, dass vorgegebene Definitionen, die für eine Auswertung notwendig<br />
sind 1 , vielfach nicht eingehalten werden bzw. nicht eingehalten werden können. Für eine künftige Förderperiode<br />
ist daraus die Empfehlung abzuleiten, die Datenerhebung in den Unternehmen auf erhebbare,<br />
aussagekräftige Indikatoren zu begrenzen.<br />
Da in den Erhebungsbögen nur Angaben der geförderten Betriebsstätten erfasst werden, ist die Auswertung<br />
auf diesen Berichtskreis und damit die Ermittlung von Bruttoeffekten begrenzt. Sofern einzelne<br />
Betriebsstätten mehrfach gefördert worden sind, ergeben sich daraus Mehrfachzählungen, wenn<br />
eine Addition von Angaben der Erhebungsbögen erfolgt. Aufgrund der zu beachtenden Datenschutzabmachungen<br />
ist eine Bereinigung um diese Effekte sehr aufwändig und im Rahmen des Updates<br />
nicht möglich. Die Auswertung auf Basis von Bruttoeffekten erlaubt keine Gesamtbetrachtung der<br />
Region bzw. von Unternehmen insgesamt, die über mehrere Betriebsstätten verfügen. Betriebsübergreifende<br />
Verdrängungs- und Verlagerungseffekte, wie z. B die Rückgänge beim Rohwarenbezug<br />
oder der Beschäftigung bei nicht geförderten Unternehmen, bleiben ebenso unberücksichtigt wie Mitnahmeeffekte,<br />
die sich z. B. anhand von Angaben vergleichbarer Betriebe theoretisch über einen Vergleich<br />
„with – without“ ermitteln ließen. In der Praxis sind diese wünschenswerten Informationen nicht<br />
mit vertretbarem Aufwand zu beschaffen. Zum einen mangelt es an ausreichenden Informationen, um<br />
vergleichbare, nicht geförderte Unternehmen zu finden und es bestehen erhebliche Zweifel, ob es<br />
vergleichbare Daten überhaupt gibt. Zum anderen gibt es keinerlei Verpflichtung solcher Unternehmen,<br />
entsprechende Informationen bereitzustellen und eine freiwillige Bereitschaft dazu ist eher selten.<br />
Die vorliegenden Erhebungsbögen stellen prinzipiell eine Fülle von Daten für die Auswertung bereit.<br />
Eine direkte Verdichtung auf wenige, aussagekräftige Kennzahlen ist dabei nur selten möglich. Viel-<br />
1 Beispielhaft können hier die Unterscheidung von Betriebsstätte und Unternehmen, die Definition von Preisen, Kapazitäten<br />
oder Herkunfts- und Gütezeichen sowie die Einbeziehung/Nichtberücksichtigung von Handelswaren bei verschiedenen Output-Kennzahlen<br />
genannt werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
261<br />
mehr bedarf es zur Beantwortung der Bewertungsfragen im Regelfall der Ermittlung verschiedener<br />
Kennzahlen, die häufig indirekte Einflussgrößen hinsichtlich der Fragestellung aufzeigen und die zu<br />
einem Gesamtbild zusammengefügt werden müssen. Angesichts der kurzen Zeitspanne, die für Prüfung<br />
und Auswertung der Erhebungsbögen zur Verfügung stand, konnten im Rahmen des Updates<br />
Plausibilitätskontrollen über verschiedene erhobene Kennzahlen nicht in der wünschenswerten Intensität<br />
vorgenommen werden, zumal wenn es an einer ausreichenden Zahl von auswertbaren Erhebungsbögen<br />
mangelt. Eine umfangreiche Berücksichtigung solcher Querverbindungen wird erst im<br />
Rahmen der Ex-post-Bewertung möglich sein.<br />
Als weitere wichtige Informationsquelle wird eine vom Bundesland bereitgestellte Liste der bis zum<br />
31.12.2004 bewilligten Projekte genutzt. Sie dient als Grundlage für Auswertungen hinsichtlich der<br />
regionalen Verteilung der Förderfälle sowie der Bedeutung einzelner Sektoren im Bundesland. Soweit<br />
aus den Kurzbeschreibungen der Investition ableitbar werden daraus auch Rückschlüsse auf die Förderwirkungen<br />
gezogen. Die Zahl der Projekte in dieser Liste übersteigt die Zahl der Projekte, für die<br />
auswertbare Erhebungsbögen vorliegen deutlich.<br />
Zur Durchführung und Umsetzung des Programmbestandteils V&V wird vor allem aufgrund von<br />
Informationen, die anlässlich eines Interviews im Ministerium gewonnen wurden, Stellung genommen.<br />
Dabei stehen Änderungen, die seit der Halbzeitbewertung vorgenommenen wurden, im Mittelpunkt.<br />
Die Bewertung erfolgt vornehmlich anhand eines Vergleichs mit den inhaltlichen Anforderungen an die<br />
Durchführung und Begleitung, wie sie von der EU vorgegeben sind. Darüber hinaus werden Faktoren<br />
identifiziert, die den Erfolg der Förderung beeinflussen und Schlussfolgerungen für die künftige Vorgehensweise<br />
abgeleitet.<br />
Für die Wirkungsanalyse werden weitere Daten in dieser Zwischenevaluation genutzt. Vor allem sind<br />
dies von den Ländern bereitgestellte zusätzliche Informationen. Inhalt, Umfang und Herkunft wird an<br />
den entsprechenden Stellen erläutert. Allenfalls ergänzend werden die alljährlich über den Bund an<br />
die EU gelieferten Monitoringdaten des Bundeslandes für die Evaluation genutzt. Dies hat seine Ursache<br />
darin, dass häufig aufgrund unterschiedlicher Meldezeitpunkte und Begriffsdefinitionen eine Vergleichbarkeit<br />
mit anderen vom Land bereit gestellten Daten nicht gegeben ist bzw. die Daten des Monitoring<br />
nicht den aktuellen Förderstand reflektieren, der wesentliche Grundlage der Evaluation ist.<br />
7.3 Finanzielle Ausgestaltung und Vollzugskontrolle<br />
Die Förderung erfolgte bis zum teilweisen Rückzug aus dem EAGFL-G im Jahr 2003 als Kofinanzierung<br />
aus EU- und GA-Mitteln (vgl. 1.1.1). Seit Oktober 2003 werden überwiegend zusätzliche nationale<br />
Mittel ohne Kofinanzierung der EU eingesetzt (Tabelle 7.7). Die Maßnahme wird wie bei „Top-up“<br />
nach Artikel 52 der VO (EG) Nr. 1257/1999 durchgeführt. Die Ursache des Ausstiegs aus der Kofinanzierung<br />
liegt darin begründet, dass sich die Abwicklung der Förderung aus GA- und EU-Mitteln zu<br />
schwerfällig gestaltete. Wie in der Halbzeitbewertung beschrieben (Wendt et al., 2003, S. 37f.), gab es<br />
einen sehr engen Förderhorizont, der sich für eine Investitionsförderung als ungeeignet erwiesen hat.<br />
Ungleichmäßige Auszahlungsströme lassen sich bei einer restriktiven jährlichen Planung der EU-<br />
Haushalte nicht kompensieren. Neben einer leichteren Beherrschung der Auszahlungsströme spielt<br />
auch das Anlastungsrisiko eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Bei relativ kleinen Maßnahmen,<br />
die im Sektor V&V überwiegen, wird das Anlastungsrisiko höher eingeschätzt als bei von der Investitionshöhe<br />
her großen Maßnahmen.<br />
Der Stand der Auszahlungen (Tabelle 7.7) zeigt, dass 58 % der nach dem jüngsten Entwurf von 2005<br />
veranschlagten EU-Fördermittel ausgegeben sind. Die gesamten öffentlichen Ausgaben inklusive der<br />
zusätzlichen nationalen Mittel sind zu 51 % ausgezahlt. Am 31.12.2004 waren 224 Projekte mit<br />
32,2 Mio. € bewilligt, davon waren 161 abgerechnet. Die im Entwurf von 2005 eingeplanten Mittel sind<br />
damit zu 89 % festgelegt (vgl. Tabelle 7.8).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
262 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Tabelle 7.7:<br />
Zeitliche Planerfüllung des Mittelabflusses im Bereich Verarbeitung und<br />
Vermarktung in Baden-Württemberg 2000 bis 2006 (Stand: 31.12.2004)<br />
KOM-<br />
Entscheidung<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2000-2006<br />
Öffentliche Ausgaben, Mio. EURO, insgesamt<br />
Plan: EPLR K(2000) 2524 0,58 5,04 9,50 9,16 9,50 9,50 9,50 52,78<br />
Plan: 1. Änderung K(2001) 2099 0,14 5,04 9,50 9,16 9,50 9,50 9,50 52,34<br />
Plan: 2. Änderung K(2001) 2820 1,08 1,00 8,54 9,16 9,50 9,50 8,56 47,34<br />
Plan: 3. Änderung K(2002) 3450 1,08 0,00 7,88 9,16 9,50 9,50 8,82 45,94<br />
Plan: 4. Änderung K(2003) 3107 1,08 0,00 3,94 9,16 5,00 5,00 5,00 29,18<br />
Plan: 5. Änderung K(2004) 3276 1,08 0,00 3,94 7,02 5,00 4,35 4,30 25,69<br />
Plan: 6. Änderung Entwurf 2005 1,08 0,00 3,94 7,02 6,54 7,50 10,10 36,18<br />
Ist: Auszahlungen 0,00 0,00 3,94 8,19 6,46 -- -- 18,59<br />
EU-Beteiligung, Mio. EURO<br />
Plan: EPLR K(2000) 2524 0,22 2,52 4,75 4,58 4,75 4,75 4,75 26,32<br />
Plan: 1. Änderung K(2001) 2099 0,00 2,52 4,75 4,58 4,75 4,75 4,75 26,10<br />
Plan: 2. Änderung K(2001) 2820 0,47 0,50 4,27 4,58 4,75 4,75 4,28 23,60<br />
Plan: 3. Änderung K(2002) 3450 0,47 0,00 3,94 4,58 4,75 4,75 4,41 22,90<br />
Plan: 4. Änderung K(2003) 3107 0,47 0,00 1,97 4,58 2,50 2,50 2,50 14,52<br />
Plan: 5. Änderung K(2004) 3276 0,47 0,00 1,97 3,51 0,50 0,15 0,10 6,70<br />
Plan: 6. Änderung Entwurf 2005 0,47 0,00 1,97 3,51 0,62 1,00 3,00 10,57<br />
Ist: Auszahlungen 0,00 0,00 1,97 3,51 0,65 -- -- 6,13<br />
Ausnahme: Für das Jahr 2000 beginnen die Auszahlungen am 1.1.2000<br />
Für einzelstaatliche Beihilfen geht das HH-Jahr vom 01.01 - 31.12.<br />
Anm.: Angaben für EU-Beteiligung beziehen sich auf EU-Haushaltsjahre (16.10. - 15.10. des Folgejahres)<br />
Quelle: Angaben des MLR BW, eigene Darstellung Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />
2006\Bundeslaender\Bw\ Update\DatenBearb\BW_Tabellenmappe_2005_Schroeter_bear.xls<br />
Die Abwicklung am Ende der Förderperiode ist noch offen. Eine exakte Anweisung fehlt, ist aber dringend<br />
erforderlich, um die Fortführung begonnener Verfahren zu gewährleisten. Notfalls soll die Förderung<br />
mit GA-Mitteln fortgeführt werden.<br />
7.4 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Die nachfolgend dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf die bis zum Stichtag 31.12.2004 bewilligten<br />
Projekte für den Bereich der Marktstrukturverbesserung (vgl. Richtlinie MSV, Tabelle 7.2). Die<br />
Kennzahlen dieser Projekte sind in Tabelle 7.8 dargestellt. Insgesamt wurden<br />
224 Investitionsvorhaben in 12 Sektoren bewilligt mit zuwendungsfähigen Investitionskosten in Höhe<br />
von knapp 129 Mio. €. Die errechnete Förderintensität liegt bei dem vorgesehenen Fördersatz von<br />
25 %. Die Gesamtinvestitionskosten wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung mit 155,8 Mio. € angegeben.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
263<br />
Tabelle 7.8:<br />
Kennzahlen der Fördermaßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Baden-<br />
Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.2004)<br />
Projekte<br />
Gesamtinvestitionskosten zuwendungsfähige Investitionskosten öffentliche Ausgaben<br />
errechnete<br />
Förderintensität<br />
Sektor Anzahl Mio Euro<br />
Anteil Sektor in<br />
% Mio Euro<br />
Anteil Sektor in<br />
% Mio Euro<br />
Anteil Sektor in<br />
% %<br />
Vieh&Fleisch (V&F) 16 32,48 20,85 25,56 19,86 6,39 19,86 25,00<br />
Geflügel (Gf) 1 10,38 6,66 8,06 6,26 2,01 6,26 25,00<br />
Getreide (GE) 31 36,71 23,56 32,91 25,56 8,23 25,56 25,00<br />
Wein und Alkohol (W&A) 112 30,45 19,54 23,91 18,57 5,98 18,58 25,00<br />
Obst&Gemüse (O&G) 20 10,22 6,56 8,24 6,40 2,06 6,40 25,00<br />
Fruchtsaft (FS) 27 18,64 11,96 14,22 11,05 3,56 11,04 25,00<br />
Blumen & Zierpflanzen (B&Z) 3 6,54 4,20 6,25 4,86 1,56 4,86 25,00<br />
Saat- & Pflanzgut (SA) 2 3,14 2,02 2,88 2,24 0,72 2,24 25,00<br />
Kartoffeln (KA) 5 3,94 2,53 3,77 2,92 0,94 2,92 25,00<br />
Nachw. Rohstoffe (NR) 1 1,80 1,15 1,53 1,19 0,38 1,19 25,00<br />
Regional erzeugte Produkte ( 2 0,95 0,61 0,92 0,72 0,23 0,72 25,00<br />
Ökologisch erzeugte Produkt 4 0,54 0,35 0,49 0,38 0,12 0,38 25,00<br />
Gesamtergebnis 224 155,80 100,00 128,75 100,00 32,19 100,00 25,00<br />
Anm.: Gesamtinvestitionskosten zum Zeitpunkt der Antragstellung; zuwendungsfähige Investitionskosten<br />
und öffentliche Ausgaben wurden jeweils nach Abschluss der Maßnahme korrigiert.<br />
Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />
25,6 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten (32,91 Mio. €) entfallen auf den Sektor Getreide. Im<br />
Sektor Vieh und Fleisch wurden Investitionen von 25,56 Mio. € (knapp 20 %) bewilligt. An dritter Stelle<br />
folgen Wein und Alkohol mit 23,91 Mio. € (18 %). Diese drei Sektoren realisieren 64 % der in BW im<br />
Bereich V&V zuwendungsfähigen Investitionskosten. Bedeutend ist weiterhin der Sektor Fruchtsaft mit<br />
einem Anteil von 11 %.<br />
Die Standorte der geförderten Betriebsstätten für Wein, Fruchtsaft sowie Obst und Gemüse befinden<br />
sich im Gebiet der Produktionsschwerpunkte der Sonderkulturen Wein, Obst und Gemüse (Abbildung<br />
7.1). Dagegen sind die Förderstandorte für Getreide entsprechend dem Rohwarenaufkommen im<br />
gesamten Land mit Ausnahme des Südwestens bzw. der Mittelgebirgsregionen verteilt. Bei Vieh und<br />
Fleisch gibt es einen Schwerpunkt im produktionsstarken Nordosten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
264 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />
Abbildung 7.1:<br />
Regionale Verteilung der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung (g) geförderten<br />
Standorte in Baden-Württemberg (Bewilligungsstand: 31.12.04)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
265<br />
Die zuwendungsfähigen Investitionskosten sind dementsprechend auf die Regionen der vier Regierungspräsidien<br />
(RP) verteilt (Abbildung 7.2). Das RP Stuttgart wird von einer breit angelegten Förderung<br />
in nahezu allen genannten Sektoren charakterisiert. Hervorzuheben ist der Sektor Vieh & Fleisch.<br />
Im Sektor Getreide wurden die höchsten Investitionen im Bereich des RP Tübingen getätigt. Weinund<br />
Fruchtsaftherstellung haben im RP Freiburg die höchsten Investitionen ausgelöst, während das<br />
RP Karlsruhe im Sektor Blumen und Zierpflanzen führend ist.<br />
zuwendungsfähige Investitionskosten<br />
25<br />
Mio. EURO<br />
25<br />
Mio. EURO<br />
20<br />
20<br />
15<br />
15<br />
10<br />
10<br />
5<br />
5<br />
0<br />
V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />
0<br />
V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />
25<br />
Mio. EURO<br />
20<br />
15<br />
25<br />
Mio. EURO<br />
10<br />
5<br />
20<br />
15<br />
0<br />
V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />
10<br />
5<br />
0<br />
V&F Gf GE W&A O&G FS B&Z S&P KA NR REP OEP<br />
Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />
Abbildung 7.2:<br />
Investitionsumfang nach Sektoren der im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />
geförderten Projekte in den Regierungsbezirken von Baden-<br />
Württemberg (Bewilligungsstand 31.12.04)<br />
Im Folgenden werden die einzelnen Sektoren anhand der speziellen Faktoren differenziert betrachtet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
266 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.4.1 Getreide<br />
Die Getreideproduktion in BW ist mit ca. 3,5 Mio. t pro Jahr beachtlich, aber zum Verkauf kommen nur<br />
gut 40 % der Ernte (Deutschland zum Vergleich 60-70 %). Der Rest wird innerbetrieblich verfüttert<br />
(LEL, 2005, S. 8). Bei den Verkaufserlösen der <strong>Landwirtschaft</strong> entfällt auf Getreide ein Anteil von rd.<br />
9 % (s. Tabelle 7.1). Von 1994 bis 1999 wurde dieser Sektor im Rahmen der Richtlinie Marktstrukturgesetz<br />
rein national gefördert (MLR, 2000, S. 96f.). Zu Beginn der Förderperiode verfügte der Getreidehandel<br />
häufig über nicht zeitgemäße, wenig leistungsfähige Erfassungsanlagen, z. T. in Innenstadtlagen.<br />
Die Förderstrategie zielt darauf, die Leistungsfähigkeit der Transport-, Erfassungs- und Einlagerungstechnik<br />
zu erhöhen. Außerdem sind Betriebe aus Ortslagen umzusiedeln, um Emissionen und Verkehrsbehinderungen<br />
in Innenstadtlagen zu verringern. Neubauten dienen der getrennten Aufnahme<br />
und Lagerung der verschiedenen Sorten und Qualitäten, die in der Lebensmittelindustrie vermehrt mit<br />
Herkunftsnachweis nachgefragt werden.<br />
Dieses Förderkonzept ist unverändert geblieben. Hiervon profitiert die <strong>Landwirtschaft</strong> direkt, weil rationelle,<br />
schlagkräftige Erfassungsanlagen erstellt werden, die gut erreichbar sind und geringe Wartezeiten<br />
erfordern.<br />
Landhandel und Genossenschaften haben seit Beginn der Förderphase verstärkt Investitionen in Angriff<br />
genommen. Der Bedarf übertrifft die Prognosen bei weitem. Die Planung wurde daher um 18 %<br />
aufgestockt (s. Tabelle 7.4).<br />
Am Jahresende 2004 waren 31 Projekte im Sektor Getreide bewilligt mit einer zuwendungsfähigen<br />
Investitionssumme von 32,91 Mio. €. Anträge für insgesamt 62 Mio. € Investitionen liegen vor, so dass<br />
die Planungen von 2000 (40 Mio. €) bzw. 2005 (47 Mio. €) bei weitem übertroffen werden (s. Tabelle<br />
7.4). 40 Förderfälle waren geplant, die bis 2006 noch erreicht werden können.<br />
Die Kurzbeschreibung der Investitionsgegenstände in der Projektliste lässt erkennen, dass es sich<br />
meist um Investitionen handelt, die die Leistungsfähigkeit der Erfassungs- und Lagereinrichtungen<br />
erhöhen, z. T. schon dadurch, dass sie dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Außerdem<br />
kann davon ausgegangen werden, dass infolge der geförderten Investitionen den Qualitätsansprüchen<br />
des Marktes (z. B. sortenreine Partien mit definierten Inhaltsstoffen und Prozesskontrollen) entsprochen<br />
werden kann. Auch die bislang für den Sektor Getreide vorliegenden Erhebungsbögen bestätigen<br />
tendenziell, dass die im MEPL für den Sektor Getreide formulierten Ziele erreicht werden. Inwieweit<br />
dies auch ohne Förderung eingetreten wäre, ist schwer zu beurteilen. Die hohe Investitionsbereitschaft<br />
nach Wiederaufnahme der Förderung dieses Sektors im Rahmen der MSV unterstreicht<br />
zumindest den hohen Nachholbedarf hinsichtlich der Ausrichtung auf veränderte Marktgegebenheiten,<br />
der in der Vorperiode ohne Förderung aufgelaufen ist. Angesichts der Wettbewerbssituation am Markt<br />
ist kaum davon auszugehen, dass notwendige Investitionen zur Marktbehauptung bewusst über längere<br />
Perioden in Erwartung künftiger Förderung zurückgestellt werden.<br />
Eine positive Wirkung für die <strong>Landwirtschaft</strong> ist dadurch gegeben, dass die Kosten und der Arbeitszeitaufwand<br />
bei leistungsfähigen Erfassungseinrichtungen sinken. Mit der Vertragsbindung wird ein<br />
Anreiz für vertikale Kooperationen gesetzt, der geeignet ist, den Absatz der Landwirte zu sichern.<br />
Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde in diesem Sektor zwei Großbetriebe von<br />
bislang 29 geförderten Betrieben betreffen. Die Wirkung wäre gering. Eine Fortführung dieser Maßnahme<br />
ist notwendig, da weiterhin hoher Bedarf besteht. Bei nur 40 beantragten Förderfällen und<br />
mehr als 160 überwiegend mittelständischen Unternehmen der Getreideerfassung bleibt ein hohes<br />
Potential für den zukünftigen Bedarf.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
267<br />
7.4.2 Vieh und Fleisch<br />
Der Sektor Vieh & Fleisch ist die wichtigste Erlösquelle der baden-württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong><br />
(vgl. Tabelle 7.1). Eine erfolgreiche Vermarktung von Vieh und Fleisch dient der Sicherung des Einkommens<br />
der Landwirte, erhält Arbeitsplätze und trägt zur Wertschöpfung bei. Im Rahmen der Marktstrukturverbesserung<br />
(MSV) wird die Förderung der Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch, nicht<br />
aber die Schlachtung mit Ausnahme von Geflügel angeboten. Die Option der Verarbeitung wird ausgesprochen<br />
restriktiv gehandhabt und bisher nicht genutzt. BW bedauert, dass im Rahmen der GAK<br />
der Konsens, die Verarbeitung nicht zu fördern, aufgegeben wurde. Damit sind auch Metzgereien mit<br />
den Problemen der Abgrenzung zum Einzelhandel förderfähig.<br />
Das Marktstrukturgesetz (MStrG) sowie die Richtlinien für ökologisch oder regional erzeugte Produkte<br />
gestatten auch die Schlachtung. Außerdem fördert BW den Kauf von Lastkraftwagen für den Tiertransport<br />
im Sektor Vieh und Fleisch nach dem MStrG, weil Anschaffungskosten für Vertriebsfahrzeuge<br />
nach MSV nicht zuwendungsfähig sind (MLR, 2001).<br />
Die Strategie der Förderung hat sich seit der Halbzeitbewertung in BW nicht verändert.<br />
Die BSE-Krise war nicht absehbar. Infolge der daraus resultierenden Marktunsicherheit und der gestiegenen<br />
Kosten zur Risikomaterialentfernung blieb die Investitionsbereitschaft im ersten Drittel des<br />
Förderzeitraums deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Planung für 2005 sieht nunmehr eine<br />
Erhöhung des ursprünglichen Investitionsansatzes um rd. 11 % vor (s. Tabelle 7.4). Vor allem die<br />
Feinzerlegung und selbstbedienungsgerechte Verpackungen sind dringliche Investitionsmaßnahmen<br />
in den geförderten Betrieben.<br />
Die Strategie der laufenden Periode hat sich bewährt und wird durch die Investitionsbereitschaft bestätigt.<br />
Bis Ende 2004 waren 48 % der ursprünglich geplanten Investitionssumme von 53,18 Mio. €<br />
bewilligt (vgl. Tabelle 7.4). Zu diesem Zeitpunkt lagen Anträge für insgesamt 47 Mio. € vor, so dass<br />
etwa 88 % der Ausgaben fest eingeplant sind.<br />
Im Sektor V&F wurden insgesamt 16 Projekte bewilligt, davon sind neun gemäß MSV und sieben<br />
gemäß MStrG bewilligt worden. Die zuwendungsfähigen Investitionskosten betragen 25,56 Mio. €,<br />
davon sind 19,75 Mio. € nach der Richtlinie MSV im Bereich Zerlegung eingesetzt worden (vgl. Tabelle<br />
7.8).<br />
Die meisten Rinder- und Schweineschlachtungen finden in den Bezirken der RP Stuttgart und Tübingen<br />
statt (StaLa BW, 2005a). Die Schweinehaltung ist vor allem im Raum Schwäbisch Hall (Reg.P<br />
Stuttgart) sowie Schweine- und Milchproduktion im Südosten des RP Tübingen verbreitet. Die regionale<br />
Verteilung der Förderstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht der Bedeutung der Tierhaltung in<br />
den Regionen mit Ausnahme des RP Tübingen, das hier unterrepräsentiert ist. Weitere Anträge liegen<br />
aus dieser Region bereits vor.<br />
Gemessen an den Kurzbeschreibungen der bisher bewilligten Investitionsvorhaben kann davon ausgegangen<br />
werden, dass die angestrebte Erweiterung der Zerlegekapazitäten erreicht wird. Die Angaben<br />
der auswertbaren Erhebungsbögen bestätigen dies. Darüber hinaus werden Erweiterungen der<br />
Kühlkapazitäten und Verpackungsbereiche sowie Modernisierungen verschiedener Anlagen genannt.<br />
Die Verbesserung der Aufmachung und Verpackung ist im Sektor V&F ein wichtiges Ziel mit relativ<br />
hoher anteiliger Investitionssumme (vgl. Abschnitt 1.6.2, Tabelle 10).<br />
Die Vertragsbindung wird i. d. R. über eine Dreiecksbeziehung zwischen Landwirt, Schlachtbetrieb<br />
und Zerlegebetrieb abgesichert. Da dies ein wichtiges Indiz für den aus der Förderung resultierenden<br />
Nutzen der Landwirte vor allem im Hinblick auf Absatzsicherheit ist, sollte anders als vom Bundesland<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
268 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
gewünscht, zumindest an der 50 % Vertragsbindung festgehalten werden. Eine nach Tierarten differenzierte<br />
Ausweitung der Vertragsbindungspflicht mit Fördersätzen, die nach Bindungsgrad gestaffelt<br />
sind, würde diesem Förderziel noch eher gerecht.<br />
Die Förderung im Bereich V&V ist immer weniger zwingend wirtschaftlich begründet, als zunehmend<br />
mehr politisch, weil andere Bundesländer und EU-Länder auch fördern. Wenn überall in Deutschland<br />
und der EU auf entsprechende Förderung verzichtet wird, bestünde auch für BW keine Notwendigkeit<br />
mehr, in diesem Sektor die Förderung aufrecht zu halten.<br />
Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde einen der 16 geförderten Betriebe sowie<br />
ein geplantes Projekt treffen, so dass die Förderung in diesem Bereich weiterhin nachgefragt würde.<br />
Da SB-Ware überwiegend in großen Unternehmen hergestellt und verpackt wird, wären diese bei<br />
einer Begrenzung auf KMU nicht mehr förderfähig, obwohl es ein Segment mit erheblichem Marktwachstum<br />
und daher Anpassungsnotwendigkeit ist.<br />
7.4.3 Wein und Alkohol<br />
Der Sektor Wein trägt mit knapp 13 % der gesamten Verkaufserlöse den größten Anteil der pflanzlichen<br />
Erzeugung zu den Verkaufserlösen in BW bei (vgl. Tabelle 7.1). Zur Programmerstellung wurde<br />
die Ausgangssituation beschrieben und eine zukunftsgerichtete Strategie entwickelt, die weiterhin<br />
gültig sind. Die Förderung fokussiert hauptsächlich auf der Einführung von innovativen Techniken zur<br />
Qualitätsverbesserung beim Transport und der Verarbeitung der Trauben anhand einer Positivliste der<br />
Fördergegenstände. Daneben werden Aktivitäten zur Angebotsbündelung und auch Techniken zur<br />
Verbesserung des Umweltschutzes in der Kellerei gefördert. Die Strategie ist auf die Nachfrage ausgerichtet,<br />
die eine schnelle Anpassung an neue Trends erfordert.<br />
Die Strategie der laufenden Periode hat sich bewährt und wird von der hohen Investitionsbereitschaft<br />
bestätigt. Die Mittelzuteilung für Wein und Alkohol wurde gegenüber dem Ausgangsplan um 23 % auf<br />
eine Investitionssumme von 30,62 Mio. € erhöht (s. Tabelle 7.4). Bis Ende 2004 wurden 23,91 Mio. €<br />
für diesen Sektor bewilligt, das entspricht 78 % vom Plan. Der Antragsstand zum Jahresbeginn 2005<br />
übertrifft die vorgesehene Investitionssumme um etwa 3 Mio. €.<br />
Die oben genannten Ziele werden von den Bewilligungsbehörden außerordentlich restriktiv ausgelegt.<br />
Durch die exklusive Förderung der Toptechnologie anhand der Positivliste werden hohe Anreize gegeben<br />
und die Implementierung innovativer Verfahren in kleinen und mittelständischen Betrieben erheblich<br />
beschleunigt. Die Innovationen erfordern zusätzliche Verbesserungen der gesamten Verarbeitungskette<br />
bis zum fertigen Produkt, wodurch die Fördermittel eine hohe Hebelwirkung erzielen.<br />
Ein Vergleich der Positivliste mit den genannten Fördergegenständen in der Projektliste bestätigt die<br />
exklusive Förderung der Toptechnologie. Investitionen in neue Technik sind bei Wein von herausragender<br />
Bedeutung, wie die Angaben in den Erhebungsbögen (Abbildung 7.8) bestätigen und dienen<br />
gleichzeitig dem Umweltschutz. Unter „Prozessoptimierung“ werden die Investitionsziele hierzu subsummiert,<br />
die im Sektor Wein sehr wichtig sind (vgl. Abschnitt 1.6.1). Ein Vergleich der jährlichen<br />
Weinerzeugung in BW mit den Angaben in den vorliegenden Erhebungsbögen kann zum Update nicht<br />
durchgeführt werden. Die Repräsentativität für den gesamten Sektor ist daher nicht bekannt.<br />
Die Empfehlung aus der Halbzeitbewertung (Doluschitz et al., 2003, S. 378), eine Projektförderung bei<br />
weniger als 15. 000 €/Fall aus Kosten-Nutzen-Erwägungen auszuschließen, würde den Sektor Wein<br />
außerordentlich hart treffen. Mehr als ein Drittel der Förderfälle bleibt unter diesem Betrag (vgl. Tabelle<br />
7.9). In keinem anderen Sektor tritt dieser Fall so häufig ein. Ein Grund liegt darin, dass es in diesem<br />
Sektor gelungen ist, mit der Positivliste ausschließlich qualitätsverbessernde innovative Technik<br />
zu fördern. Da die Gesamtinvestitionskosten häufig nicht in der gesamten Höhe angegeben sind, ist<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
269<br />
es nicht möglich, diese Hebelwirkung zu quantifizieren. Eine Diskussion mit den Bewilligungsstellen<br />
(RP und MLR, 2005) bestätigt, dass die Förderung im Sektor Wein gerade infolge dieses selektiven<br />
Förderverfahrens eine außerordentlich hohe Hebelwirkung auslöst, da die gesamte Produktionskette<br />
auf Qualitätsverbesserung ausgerichtet werden muss. Dies erfolgt häufig nach und nach in kleinen<br />
Schritten, weil der Wein bis zur Flaschenfüllung reifen muss und die geförderten Betriebe oft nur über<br />
geringe Kapitalreserven verfügen.<br />
Diese Nebeneffekte sollten in einer Abwägung von Kosten und Nutzen berücksichtigt werden, was bei<br />
Mindesthöhen bezogen auf die Fördersumme nicht ausreichend der Fall ist. Für zukünftige Strategieentwürfe<br />
sollte vielmehr abgewogen werden, ob angesichts der Strukturen im Weinbau ergänzend zur<br />
Qualitätsverbesserung verstärktes Gewicht auf die Angebotsbündelung gelegt werden sollte, um zu<br />
wettbewerbsfähigen Strukturen in der Vermarktung von Wein zu gelangen.<br />
Die Wirkung dieser Maßnahme auf die Erzeuger wird mit der Vertragsbindung ausreichend gewährleistet.<br />
Die Erzeugergemeinschaften bzw. Genossenschaften verlangen eine 100 %ige Andienungspflicht<br />
und da es den kleineren Betrieben an Verarbeitungsmöglichkeiten fehlt, entstehen keine Ausnahmen.<br />
Der Sektor Wein wäre vermutlich ohne Förderung überlebensfähig, wenn es in ganz Europa einheitlich<br />
gehandhabt würde. Notwendige Anpassungsprozesse wie z. B. die Qualitätsverbesserung des<br />
Weins laufen dann möglicherweise mit erheblichen Verzögerungen oder auch zu spät an. Hier unterstützt<br />
die Förderung rechtzeitige Anpassungen an die Nachfrage.<br />
Eine mögliche Einschränkung der Förderung auf KMU würde in diesem Sektor lediglich zwei Großbetriebe<br />
von insgesamt 112 Projekten betreffen. Die Wirkung wäre vernachlässigbar. Eine Fortführung<br />
dieser Maßnahme ist notwendig, da weiterer Bedarf besteht.<br />
7.4.4 Fruchtsaft<br />
Die Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft hat in BW hohe Priorität. Der Streuobstanbau prägt das<br />
Landschaftsbild in vielen Landesteilen. Die Fruchtsaftkeltereien nehmen außer dem Streuobst auch<br />
als Tafelobst nicht verkäufliche Früchte aus dem Marktobstbau auf. Daher hat die Förderung in diesem<br />
Bereich große Bedeutung für BW. Insbesondere werden die Herstellung und Lagerung von Direktsaft<br />
sowie qualitätsverbessernde Maßnahmen gefördert. Die Förderstrategie wurde nicht verändert.<br />
Konkret werden die Ausweitung der Tanklagerkapazität für Direktsaft und Innovationen in der Saftherstellung<br />
und Lagerung gefördert. Bis Ende 2004 wurden 27 Projekte mit zuwendungsfähigen Investitionskosten<br />
von 14,22 Mio. € bewilligt. Hierunter fallen auch vier kleine Projekte mit weniger als<br />
15 .000 € öffentlichen Ausgaben. Anträge liegen für weitere 5 Mio. € Investitionskosten vor. Die Verteilung<br />
der Investitionsstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht den Schwerpunkten des Kernobstanbaus<br />
in BW, mit Ausnahme des Regierungsbezirks Karlsruhe, in dem nur eine Investition bewilligt wurde<br />
(vgl. Abbildung 7.2). Die Planungsangaben sind für Fruchtsaft, Obst, Gemüse und Kartoffeln kumuliert,<br />
die insgesamt gesenkt wurden. Die hohe Investitionsbereitschaft bestätigt den Bedarf im Sektor<br />
Fruchtsaft.<br />
Die Wirkung soll lt. MEPL (MLR, 2000) an dem Indikator Erhöhung der Lagerkapazität für Direktsaft<br />
um 10 % gemessen werden. Die Projektliste belegt, dass bei 27 beantragten Projekten mindestens<br />
20 mal die Tanklagerkapazität erweitert wird. Eine quantitative Analyse anhand der Erhebungsbögen<br />
ist problematisch, weil diese Kapazitätsangaben nicht ausschließlich auf Direktsaft bezogen werden.<br />
Eine Auswertung der Kapazitätsangaben ist auch deshalb nicht möglich, weil die Angaben sehr unterschiedliche<br />
Bereiche und Größenordnungen betreffen (vgl. Abschnitt 1.6.1). Die Auswertung der EB<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
270 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
erfolgt für den Sektor O&G sowie Fruchtsaft kumuliert, weil im Rahmen des Updates keine aufwändige<br />
Unterteilung erfolgen konnte. Qualitätsverbesserungen sind bei mindestens elf Projekten vorgesehen.<br />
Daher wird die erwünschte Wirkung im Hinblick auf Qualitätsverbesserung vermutlich zu einem erheblichen<br />
Teil eintreten. Unter „Prozessoptimierung“ werden in Bewertungsfrage I vier Investitionsziele<br />
subsummiert, die im Sektor Fruchtsaft sehr wichtig sind (vgl. Abschnitt 1.6.1).<br />
Die Erzeuger profitieren durch eine Vertragsbindung, die zumeist zwischen den Sammelstellen für<br />
Streuobst bzw. den Marktobsterzeugern und den Verarbeitern besteht.<br />
Eine Förderung im Sektor Fruchtsaft wird auch zukünftig notwendig sein, weil die Flächenprämie nicht<br />
ausreicht, um die Erhaltung der Streuobstwiesen über einen angemessenen Preis für die Erzeuger zu<br />
gewährleisten. Eine für die Erzeuger lohnende Verwertung des Obstes aus Markt- oder Streuobstanbau<br />
bleibt daher eine wichtige Voraussetzung für ihre zukünftige Existenz. Aus internationaler Sicht ist<br />
der Wettbewerbsdruck für die Fruchtsaftindustrie sehr groß, wenn importierte Konzentrate billiger zu<br />
beschaffen sind als heimisches Mostobst. Daher stellt die Direktsaftherstellung mit hohem Qualitätsanspruch<br />
eine wesentliche Absatznische im regionalen Markt dar (Agra-Europe, 2004).<br />
7.4.5 Obst und Gemüse<br />
Obst und Gemüse haben zusammen einen Anteil von 10,8 % an den Verkaufserlösen der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
in BW (vgl. Tabelle 7.1). Die Strategie ist in diesem Sektor auf die Bündelung des Angebotes<br />
sowie die Rationalisierung der Erfassung, Lagerung, Aufbereitung und Verarbeitung ausgerichtet. Die<br />
Entwicklung und Herstellung soll auch Convenience-Produkte einbeziehen. Die Verbesserung der<br />
Qualität und des Umweltschutzes wird ebenso genannt wie die Erhöhung der Qualitäts- und Produktsicherheit.<br />
Die Strategie ist unverändert geblieben.<br />
Inzwischen sind 20 Projekte mit einem Umfang von 8,24 Mio. € förderfähigen Investitionskosten bewilligt<br />
(s. Tabelle 7.8). Die eine Hälfte der Projekte (10) betrifft mit 5,3 Mio. € die Verarbeitung, die andere<br />
mit 2,94 Mio. € frisches Obst und Gemüse. Anträge für weitere 26 Mio. € Investitionskosten liegen im<br />
Frischbereich vor. Damit wird der Planwert für den Gesamtsektor voll ausgeschöpft. Die Verteilung der<br />
Investitionsstandorte (s. Abbildung 7.1) entspricht den Schwerpunkten des Obst- und Gemüsebaus in<br />
BW. Die Investitionstätigkeit bestätigt den Bedarf.<br />
Von den sieben anerkannten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im Land haben im Jahr<br />
2004 sechs ein operationelles Programm und sind nach GMO (VO (EG) Nr. 2200/96) förderfähig. In<br />
den Jahren 2000 bis 2004 erhielten diese sieben Erzeugerorganisationen im Rahmen der GMO<br />
10 Mio. € Beihilfen aus dem EAGFL-G. Bei einem Fördersatz von 50 % wurden damit Maßnahmen in<br />
Höhe von 20 Mio. € angestoßen.<br />
Als Indikator der Frischvermarktung wird die Erhöhung der Sortier- und Abpackleistung um 10 % verlangt.<br />
In sechs von zehn Förderfällen der Projektliste wird hauptsächlich in diesem Bereich investiert,<br />
an zweiter Stelle der Investitionen folgt die Lagerungstechnik. Bei verarbeitetem Obst und Gemüse<br />
soll eine Einsparung von Wasser und Energie um 5 % erfolgen. Die Angaben in den EB belegen die<br />
große Bedeutung ressourcensparender Investitionen in diesem Sektor (vgl. Abbildung 7.8). Unter<br />
„Prozessoptimierung“ werden vier Investitionsziele subsummiert, die auch im Sektor O&G wichtig sind<br />
(vgl. Abschnitt 1.6.1). Eine detaillierte Analyse nach Untersektoren ist im Rahmen des Updates aber<br />
nicht möglich und erfolgt hier gemeinsam mit dem Fruchtsaftsektor. Die Erzeuger profitieren durch die<br />
Vertragsbeziehungen, die mit einem hohen Anteil in den EB belegt sind (vgl. Abschnitt 1.6.3, Abbildung<br />
7.5).<br />
Ein Unternehmen der Verarbeitung und zwei genossenschaftliche Frischvermarkter werden als Großbetriebe<br />
eingestuft. Die ELER-VO wird vermutlich große Auswirkungen für diesen Sektor haben, zu-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
271<br />
mal weitere Kooperationen zu erwarten sind. Während für die Obstvermarkter durchaus angemessene<br />
Strukturen existieren, ist die Gemüsevermarktung bisher nur in geringem Maße gebündelt und es<br />
besteht struktureller Anpassungsbedarf (MLR, 2005a).<br />
7.4.6 Sonstige Sektoren<br />
Eier und Geflügel: Dieser Sektor wurde mit der Änderung von 2002 zusätzlich aufgenommen. Außer<br />
einer Anschlussmaßnahme von 8 Mio. € in einem Geflügelschlachthof an der bayerischen Grenze gibt<br />
es im Jahr 2005 weiteren Förderbedarf mit zwei Projekten zur Schlachtung und Zerlegung von Geflügel<br />
über mindestens 4 Mio. € Investitionsvolumen. Falls mit der ELER-VO eine KMU-Begrenzung<br />
eingeführt würde, würde der geförderte Großbetrieb zukünftig nicht mehr förderberechtigt sein.<br />
Blumen und Pflanzen: In diesem Sektor wurden 3 Vorhaben mit 6,33 Mio. € Investitionskosten bewilligt.<br />
Anträge für weitere 1,3 Mio. € liegen vor. Damit wird der im Plan von 2005 gesenkte Sollwert fast<br />
erreicht (vgl. Tabelle 7.4). Die Standorte befinden sich in den Verbrauchszentren Stuttgart und Karlsruhe.<br />
Eine große niederrheinische Vermarktungsorganisation versucht, sich mit diesen drei Vorhaben<br />
in BW zu etablieren. Neben der bestehenden Kooperation mit dem Betreiber des BGM Karlsruhe ist<br />
eine Fusion mit der EZG in Stuttgart geplant, die dort an zwei Standorten investiert hat.<br />
Als Indikator wird eine Erhöhung der Vermarktungskapazität um 10 % vorgeschlagen. Kapazitätsangaben<br />
fehlen für die Blumenvermarktung teilweise und sind aufgrund sehr unterschiedlicher Angaben<br />
nicht aggregierbar (vgl. Abschnitt 1.6.1). Im wesentlichen geht es in diesem Sektor um die Erstellung<br />
moderner Selbstbedienungsanlagen für Topfpflanzen, die ganztägigen Verkauf an verkehrstechnisch<br />
günstigen Standorten erlauben. Ganztagsverkauf erhöht die Vermarktungskapazität infolge der Zeitverlängerung<br />
erheblich, so dass der Zielwert des Indikators erreicht wäre. Weiterer Anpassungsbedarf<br />
besteht insbesondere bei der Angebotsbündelung, weil der Strukturwandel in diesem Sektor langsamer<br />
verläuft als erwartet.<br />
Kartoffeln: Fünf Vorhaben mit 3,77 Mio. € Investitionskosten sind für zwei Unternehmen im Bereich<br />
des RP Stuttgart bewilligt. Zwei weitere Vorhaben mit 3,3 Mio. € sind beantragt. Neben der Lagerung<br />
wird insbesondere in die Sortierung und Verpackung von Speisekartoffeln investiert. Ein Unternehmen<br />
ist ein Großbetrieb, der von einer KMU-Regelung betroffen wäre. Die Investitionstätigkeit bestätigt den<br />
Bedarf.<br />
Saat- und Pflanzgut: Zwei Vorhaben wurden mit 2,88 Mio. € Investitionskosten bewilligt. Die Standorte<br />
liegen in den Bereichen der Reg.P Freiburg und Tübingen. Weitere 0,6 Mio. € sind beantragt. Damit<br />
ist die ursprüngliche Planung deutlich übertroffen worden. Ob der Indikator Erhöhung der Vermarktungskapazität<br />
um 10 % erfüllt wird, ist nicht überprüfbar. Der geschätzte Bedarf wird durch die<br />
Investitionen bestätigt.<br />
Nachwachsende Rohstoffe: Mit 1,53 Mio. € Investitionskosten ist ein Vorhaben im RP Freiburg bewilligt.<br />
Der Bedarf ist in diesem Sektor deutlich niedriger als erwartet. Ein besonderes Problem ist,<br />
dass die Erzeugnisse häufig nicht zum Anhang I gem. EU-Vertrag zählen und daher nicht förderfähig<br />
sind (vgl. Abschnitt 1.7.3). Der Indikator zur Erhöhung der Vermarktungskapazität um 100 % ist nicht<br />
überprüfbar.<br />
Regional erzeugte Produkte: Zwei Vorhaben mit 0,92 Mio. € Investitionskosten sind im Bezirk des<br />
RP Tübingen bewilligt, darunter eine Schlachthofinitiative (wäre in V&F nicht förderfähig). Im Jahr<br />
2005 wird das neue Kapitel VIa zur Lebensmittelqualität (VO (EG) Nr. 1783/2003) der Richtlinie hinzugefügt<br />
werden (MLR, 2005b). Es besteht derzeit kein weiterer Bedarf in diesem Sektor.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
272 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Ökologisch erzeugte Produkte: Es sind vier Vorhaben mit 0,49 Mio. € Investitionskosten bewilligt<br />
und befinden sich im Bezirk des RP Tübingen. Weitere geplante Vorhaben in Höhe von 0,16 Mio. €<br />
sind für Milch und Schafe beantragt.<br />
7.5 Administrative Umsetzung<br />
Die organisatorische und institutionelle Umsetzung hat sich gegenüber der Halbzeitbewertung nicht<br />
verändert. Auch bei Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung hat es keine gravierenden<br />
Veränderungen gegeben.<br />
Deutliche Veränderungen gab es im Bereich V&V dagegen bezüglich der Finanzierung der<br />
Fördermaßnahmen (vgl. Abschnitt 1.3). Die Förderung erfolgte bis zum teilweisen Rückzug aus dem<br />
EAGFL-G im Jahr 2003 als Kofinanzierung aus EU- und GA-Mitteln (vgl. 1.1.1). Seit Oktober 2003<br />
werden überwiegend zusätzliche nationale Mittel ohne Kofinanzierung der EU eingesetzt (Tabelle<br />
7.7). Die Maßnahme wird wie bei „Top-up“ nach Artikel 52 der VO (EG) Nr. 1257/1999 durchgeführt.<br />
Die Ursache des Ausstiegs aus der Kofinanzierung liegt darin begründet, dass sich die Abwicklung der<br />
Förderung aus GA- und EU-Mitteln zu schwerfällig gestaltete. Wie in der Halbzeitbewertung beschrieben<br />
(Wendt et al., 2003, S. 37f.), gibt es für EU-Mittel mit dem Jährlichkeitsprinzip einen sehr engen<br />
Förderhorizont, der sich für eine Investitionsförderung als ungeeignet erwiesen hat. Ungleichmäßige<br />
Auszahlungsströme lassen sich bei einer restriktiven jährlichen Planung der EU-Haushalte nicht kompensieren.<br />
Neben einer leichteren Beherrschung der Auszahlungsströme spielt auch das Anlastungsrisiko<br />
eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Bei den zahlreichen relativ kleinen Maßnahmen, vor<br />
allem im Sektor Wein, wird das Anlastungsrisiko höher eingeschätzt als bei von der Investitionshöhe<br />
her großen Maßnahmen. Der Ausstieg fand auch daher statt, weil die für BW verfügbaren EU-Mittel in<br />
anderen Bereichen weitgehend aufgebraucht werden konnten.<br />
Die hohe Anzahl der Förderfälle in BW fordert von den Bewilligungs- und Kontrollstellen einen enormen<br />
Arbeitsaufwand. Ein Vorschlag der Halbzeitbewertung (Doluschitz et al., 2003, S. 378) lautet<br />
daher, die Mindestfördersumme auf 15. 000 €/Fall festzulegen. Diese Regelung würde nach dem jetzigen<br />
Stand der Förderung vor allem den Sektor Wein, aber auch Fruchtsaft treffen (vgl. Tabelle 7.9).<br />
Wie im Abschnitt 1.4.3 diskutiert, würde die für Wein definierte Strategie damit außer Kraft gesetzt. Für<br />
zukünftige Strategieentwürfe sollte abgewogen werden, ob angesichts der Strukturen im badenwürttembergischen<br />
Weinbau und der Fruchtsaftkelterei ein verstärktes Gewicht auf die Angebotsbündelung<br />
gelegt werden sollte, um zu wettbewerbsfähigen Strukturen in der Vermarktung zu kommen.<br />
Damit könnte die Effizienz der Förderung gesteigert werden. Bei der jetzt praktizierten Förderpraxis<br />
besteht die Gefahr, dass zu viele moderne Kelteranlagen installiert werden, deren Auslastung nicht<br />
optimal ist und die auf dem Markt keinen Bestand haben würden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
273<br />
Tabelle 7.9:<br />
Analyse der öffentlichen Ausgaben in Baden-Württemberg<br />
Projekte<br />
öffentliche Ausgaben<br />
Sektor Anzahl Mio Euro<br />
Mittelwert<br />
Mio Euro/Fall<br />
Anzahl<br />
< 15.000 €<br />
Minimumwert<br />
1.000 €<br />
Maximumwert<br />
1.000 €<br />
Vieh&Fleisch (V&F) 16 6,39 0,399 0 26,80 1.843,50<br />
Geflügel (Gf) 1 2,01 2,014 0<br />
Getreide (GE) 31 8,24 0,266 0 32,53 1.560,15<br />
Wein und Alkohol (W&A) 112 5,98 0,053 42 2,59 906,84<br />
Obst&Gemüse (O&G) 20 2,06 0,103 2 10,65 359,81<br />
Fruchtsaft (FS) 27 3,56 0,132 4 5,03 639,41<br />
Blumen & Zierpflanzen (B&Z) 3 1,58 0,528 0 60,52 1.062,21<br />
Saat- & Pflanzgut (SA) 2 0,72 0,361 0 49,46 671,70<br />
Kartoffeln (KA) 5 0,94 0,188 0 76,06 339,13<br />
Nachw. Rohstoffe (NR) 1 0,38 0,382 0<br />
Regional erzeugte Produkte (REP) 2 0,23 0,116 0 49,61 181,64<br />
Ökologisch erzeugte Produkte (OEP) 4 0,12 0,031 0 15,24 76,15<br />
Gesamtergebnis 224 32,22 0,144 48<br />
Quelle: Angaben des MLR, eigene Darstellung<br />
7.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
Für die folgende Beantwortung der Bewertungsfragen der EU gelten die im Kapitel ‚Untersuchungsdesign‘<br />
gemachten Einschränkungen der Interpretationsmöglichkeiten. Bevor darauf im Einzelnen eingegangen<br />
wird, geben die folgenden Tabellen einen Gesamtüberblick über die von den Begünstigten<br />
angegebenen Zielsetzungen der Projekte und deren jeweilige Anteile an der Summe der förderfähigen<br />
Investitionen. Darauf wird im weiteren Verlauf öfter Bezug genommen. Abgefragt wurden die Anteile,<br />
die die Begünstigten jedem der zwölf vorgegebenen Ziele zuordnen, wobei die Summe der Anteile<br />
100 % betragen musste.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
274 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Tabelle 7.10: Förderfähige Investitionssummen der untersuchten Projekte nach Zielen 1<br />
und Sektoren in Baden-Württemberg<br />
Sektor<br />
Projekte<br />
Anzahl<br />
Ziel 1<br />
1000 €<br />
Ziel 2<br />
1000 €<br />
Ziel 3<br />
1000 €<br />
Ziel 4<br />
1000 €<br />
Ziel 5<br />
1000 €<br />
Ziel 6<br />
1000 €<br />
Ziel 7<br />
1000 €<br />
Ziel 8<br />
1000 €<br />
Ziel 9<br />
1000 €<br />
Ziel 10<br />
1000 €<br />
Ziel 11<br />
1000 €<br />
Ziel 12<br />
1000 €<br />
Summe Inv.<br />
1000 €<br />
V&F 7 3 577 2 102 1 687 1 405 1 138 743 354 210 2 099 1 580 589 274 15 758<br />
GE 15 2 136 1 801 3 482 636 380 870 79 1 764 1 172 901 13 221<br />
W&A 86 1 351 645 92 3 385 105 2 311 976 5 802 306 919 15 893<br />
O&G 30 1 163 1 242 1 482 3 403 261 240 575 271 3 023 874 756 13 290<br />
B&Z 2 460 460 1 179 2 098<br />
KA 2 269 269 137 273 137 1 084<br />
OEP 4 191 191 30 30 15 30 488<br />
S 1 153 102 256<br />
Summe 147 9 147 6 709 8 106 8 859 1 399 1 605 4 399 1 536 12 823 3 932 3 196 376 62 088<br />
Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />
1 Die im Erhebungsbogen vorgegebenen Ziele umfassen im wesentlichen die Ziele der VO (EG) Nr. 1257/1999 sowie des<br />
Monitoringsystems für den Bereich V&V:<br />
Ziel 1: Ausrichtung der Erzeugung an der voraussichtlichen Marktentwicklung;<br />
Ziel 2: Förderung der Entwicklung neuer Absatzmöglichkeiten;<br />
Ziel 3: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Vermarktungswege;<br />
Ziel 4: Verbesserung bzw. Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren;<br />
Ziel 5: Verbesserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse;<br />
Ziel 6: Bessere Nutzung bzw. Entsorgung der Nebenprodukte und Abfälle;<br />
Ziel 7: Anwendung neuer Techniken;<br />
Ziel 8: Förderung innovativer Investitionen;<br />
Ziel 9: Verbesserung und Überwachung der Qualität;<br />
Ziel 10: Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen;<br />
Ziel 11: Umweltschutz (z.B. Ressourcenschonung, Abwasseraufbereitung);<br />
Ziel 12: Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere (Tiergerechtigkeit, Tierschutz, Tierhygiene)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
275<br />
Tabelle 7.11:<br />
Anzahl der Zielnennungen nach Sektoren in Baden-Württemberg<br />
Sektor Projekte Ziel 1 Ziel 2 Ziel 3 Ziel 4 Ziel 5 Ziel 6 Ziel 7 Ziel 8 Ziel 9 Ziel 10 Ziel 11 Ziel 12 Summe<br />
V&F 7 5 5 7 7 4 4 3 1 5 5 2 4 52<br />
GE 15 14 12 11 11 0 7 7 1 14 12 9 0 98<br />
W&A 86 30 20 28 28 0 5 51 15 71 14 25 0 287<br />
O&G 30 20 19 22 22 6 2 9 3 29 11 11 0 154<br />
B&Z 2 1 1 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 6<br />
KA 2 1 1 0 0 0 1 1 0 1 0 0 0 5<br />
OEP 4 3 3 1 1 0 0 1 0 0 0 1 0 10<br />
S 1 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 1 3<br />
Summe 147 74 61 72 72 10 19 72 20 120 42 48 5 615<br />
Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />
7.6.1 Frage I: In welchem Umfang haben die geförderten Investitionen dazu beigetragen, die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Verbesserung und<br />
Rationalisierung der Verarbeitung und Vermarktung zu erhöhen?<br />
Ein hohe bzw. ausreichende Wettbewerbsfähigkeit ist sowohl für die geförderten Unternehmen als<br />
auch für die Erzeuger der Rohwaren von zentraler Bedeutung. Die Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />
sind mehr denn je darauf angewiesen, sich an den Marktbedürfnissen zu orientieren.<br />
Sie agieren häufig auf gesättigten Märkten mit der Tendenz zu Überkapazitäten. Um auf diesen Märkten<br />
bestehen zu können, ist es wichtig, dass effizient produziert wird und qualitativ hochwertige Produkte<br />
hergestellt werden (Qualitäts- und/oder Kostenführerschaft). Eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Verarbeitungsunternehmen kommt in den meisten Fällen auch direkt den Erzeugern der<br />
Rohwaren zugute. Der Absatz der Rohwaren wird durch wettbewerbsfähige Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen<br />
gesichert und eventuell können Qualitätsaufschläge realisiert werden.<br />
Die Auswertung der Erhebungsbögen signalisiert eine gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />
Unternehmen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine tragende Zielsetzung der Investoren<br />
und kommt auch in der verstärkten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS),<br />
erzielten Rationalisierungseffekten, Kostensenkungen und gesteigerter Wertschöpfung (vgl. Abbildung<br />
7.3, Abbildung 7.4) zum Ausdruck. Dies wirkt sich auch positiv auf die Nachfrage nach landwirtschaftlichen<br />
Grunderzeugnissen aus. Die Einschätzung stützt sich auf die folgenden Einflussfaktoren der<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.<br />
Die geförderten Betriebsstätten mussten im Zuge der Erhebung angeben, welcher Anteil der Gesamtinvestitionskosten<br />
bestimmten, im Erhebungsbogen vorgegebenen Zielen zuzuordnen ist (vgl. Tabelle<br />
7.10). Relevant für die Frage der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sind insgesamt acht Ziele, davon<br />
steht bei vier Zielen die Absatzorientierung im Vordergrund (Ziele 1, 2, 5 und 8), bei vier weiteren<br />
Zielen liegt der Fokus auf Prozessoptimierung (Ziele 3, 4, 7 und 9).<br />
Die Analyse ergibt, dass die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Investition von herausragender<br />
Bedeutung ist. Die Zielsetzung „Absatzorientierung“ hat bei den meisten Betriebsstätten einen<br />
hohen Stellenwert. In 91 von 147 Erhebungsbögen wird mindestens eines der Ziele aus der Gruppe<br />
„Absatzorientierung“ genannt. Ziele aus der Gruppe „Prozessoptimierung“ werden in 133 Bögen genannt.<br />
Im Durchschnitt aller Erhebungsbögen entfallen 30 % der Investitionssumme auf die Ziele „Absatzorientierung“,<br />
dies entspricht 19 Mio. €. Auf die Ziele „Prozessoptimierung“ entfallen sogar 55 %<br />
oder 34 Mio. € der Investitionssumme. Der Sektor Wein verwendet 73 % der Investitionssumme für die<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
276 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
„Prozessoptimierung“ und der Sektor O&G mit Fruchtsaft 64 %, was der Strategie in diesen Sektoren<br />
entspricht.<br />
Ein weiterer Indikator für eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit ist die Verbesserung der Qualität der<br />
Erzeugnisse. Aspekte der Produktqualität werden bei der nachfolgenden Bewertungsfrage II detailliert<br />
behandelt. Hier ist die Analyse auf die Nutzung qualitätsbeeinflussender Prozesse und ihrer Steuerung<br />
und Überwachung begrenzt. Im Erhebungsbogen wurde die Anwendung verschiedener Qualitätsmanagementsysteme<br />
(QMS) abgefragt (Mehrfachnennungen waren möglich). Es ist davon auszugehen,<br />
dass bei Verwendung von QMS die Wettbewerbsposition der Unternehmen mit QMS besser ist<br />
als die der Unternehmen ohne QMS, weil Prozesse detaillierter hinterfragt und Verbesserungen kontinuierlich<br />
angestrebt werden (Kostensenkung, Effizienzsteigerung). Nicht zuletzt wird eine Listung im<br />
LEH zunehmend überhaupt erst dadurch ermöglicht. Insgesamt ist kein nennenswerter Anstieg der<br />
Verwendung von QMS zu verzeichnen, weil QMS schon in großer Breite eingeführt sind. Von insgesamt<br />
147 Betriebsstätten verfügten vor Projektbeginn 119 Betriebsstätten über mindestens ein QMS.<br />
Von den 28 Betriebsstätten ohne QMS planten fünf mindestens ein QMS einzuführen. Bei den Projekten<br />
mit Abschlussbögen hatten vor Investitionsbeginn 27 von 42 Betriebsstätten mindestens ein QMS.<br />
Nach Projektabschluss blieb die Zahl der Betriebsstätten mit QMS unverändert. Es besteht weiterhin<br />
ein Trend zur vermehrten Anwendung von QMS.<br />
3,0<br />
2,5<br />
2,0<br />
QMS-Intensität (Nennungen je Projekt) in t-0<br />
QMS-Intensität (Nennungen je Projekt) in t-1<br />
1,5<br />
1,0<br />
0,5<br />
0,0<br />
Insgesamt 1 Umsatz1Mio. 3 Umsatz>10Mio. 4<br />
n = 147<br />
n = 17<br />
n = 102<br />
n = 28<br />
Quelle: Erhebungsbögen, eigene Darstellung<br />
Abbildung 7.3:<br />
Intensität der Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) nach Betriebsgrößen<br />
vor der Antragstellung (t-0) und geplant (t-1)<br />
Wie Abbildung 7.3 zeigt, sind QMS bei größeren Betriebsstätten mit einem Umsatz von mehr als<br />
10 Mio. € stärker verbreitet als bei kleinen (Umsatz: 1 bis 10 Mio. €). Die Neigung, weitere QMS einzuführen,<br />
ist in allen Betriebstypen relativ niedrig.<br />
Dieser Trend lässt sich auch bei einer Betrachtung der Betriebe mit und ohne QMS erkennen: In den<br />
mittelgroßen Betriebsstätten mit einem Umsatz zwischen 1 und 10 Mio. € verwendeten 21 der<br />
102 befragten Betriebsstätten überhaupt kein QMS. Von den 21 Betriebsstätten planten vier Betriebe<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
277<br />
mindestens ein QMS einzuführen. Von den 28 Betriebsstätten mit einem Umsatz von über 10 Mio. €<br />
hatte eines bei Projektbeginn kein QMS. Dieser Betrieb plant ein QMS.<br />
Bei der Investitionszielnennung zeigt sich, dass die Verbesserung der Qualität von hoher Bedeutung<br />
ist (s. Abschnitt 1.6.2 und 1.6.3).<br />
Eine entscheidende Einflussgröße der Wettbewerbsfähigkeit ist die Kapazitätsauslastung, da sie unmittelbare<br />
Auswirkungen auf die Kosten des Verfahrens hat. Im Erhebungsbogen wurde die Tages-,<br />
Jahres- und Lagerkapazität abgefragt. Anhand der produzierten Mengen sollte der Auslastungsgrad<br />
vor und nach der Investition errechnet werden. Dies gestaltete sich aber bei der Auswertung der<br />
Erhebungsbögen als sehr schwierig. Zwar wurden in fast allen Bögen Angaben zu den Kapazitäten<br />
gemacht (Tageskapazität: 146/147, Jahreskapazität: 146/147, Lagerkapazität: 57/147), jedoch ist die<br />
Vergleichbarkeit der errechneten Auslastungsgrade aufgrund verschiedener Begriffsdefinitionen und<br />
Bezugsgrößen nicht möglich. Probleme ergeben sich beispielsweise dadurch, dass in Verarbeitungsunternehmen<br />
Kapazitäten an verschiedenen Stellen der Prozesskette ermittelt werden können (z.B.<br />
Annahmekapazität, Kapazität einer bestimmten Produktlinie, ...). Aber auch wenn für die produzierten<br />
Erzeugnisse unterschiedliche Einheiten angegeben werden oder es sich um ein Unternehmen mit<br />
stark saisonaler Produktion handelt, ist die Berechnung von Auslastungsgraden wenig sinnvoll. Zudem<br />
enthielten die Erhebungsbögen oftmals widersprüchliche Angaben.<br />
Auf eine Auswertung dieses Indikators wird verzichtet, da sie mit vertretbarem Aufwand nicht möglich<br />
ist. Als weiterer Indikator sollen die Stückkosten dienen. Diese errechnen sich als Summe aus Material-<br />
und Personalaufwand dividiert durch die Menge produzierter Erzeugnisse. Dieser Indikator lässt<br />
sich aus dem Erhebungsbogen zwar ermitteln, als Vergleichsgröße eignet er sich jedoch lediglich bei<br />
sehr ähnlichen oder gleichen Produkten, wie sie meist nicht einmal innerhalb eines Sektors, geschweige<br />
denn zwischen Sektoren gegeben ist. Eine bessere Aussagekraft bietet die Veränderung<br />
der Stückkosten, da so das Problem unterschiedlicher Niveaus und verschiedener Bezugsgrößen<br />
entfällt.<br />
Bei 57 abgeschlossenen Projekten stiegen die Stückkosten in 23 Fällen und sanken in 34 Fällen. Von<br />
allen auswertbaren 146 EB wurde in 66 EB eine Steigerung und in 75 EB eine Senkung der Stückkosten<br />
geplant. Damit wurde überwiegend eine Senkung der Stückkosten angestrebt.<br />
Neben den Stückkosten kann die Arbeitsproduktivität (Wert produzierter Erzeugnisse dividiert durch<br />
Summe Anzahl Beschäftigter) als Indikator für rationelle Produktionsverfahren und damit eine veränderte<br />
Wettbewerbsfähigkeit herangezogen werden. Insgesamt kann in den geförderten Projekten ein<br />
Trend zu einer höheren Arbeitsproduktivität festgestellt werden.<br />
Ähnlich wie bei den Stückkosten sind auch hier große Schwankungen zwischen unterschiedlichen<br />
Produktbereichen zu verzeichnen, so dass absolute Zahlen nur sehr wenig Aussagekraft hätten. Die<br />
Auswertung wird zusätzlich dadurch erschwert, dass in den Bögen lediglich Angaben zu Vollarbeitskräften,<br />
Teilzeitarbeitskräften, geringfügig Beschäftigten und Auszubildenden gemacht wurde, die von<br />
den Evaluatoren gewünschte Abfrage von Full-Time-Equivalents (FTE) konnte nicht durchgesetzt<br />
werden. Da die vorliegenden Angaben nur sehr bedingt über die tatsächliche Arbeitsintensität der<br />
einzelnen Arbeitskräfte Aufschluss gibt, soll in der folgenden Auswertung lediglich auf die Gesamt-AK<br />
eingegangen werden.<br />
Die Arbeitsproduktivität ist bei den Projekten, für die auswertbare Abschlussbögen vorliegen, in 21 von<br />
40 Fällen gestiegen. Bei der Gesamtzahl der Projekte ist in 93 von 145 auswertbaren Fällen eine Erhöhung<br />
der AK-Produktivität geplant.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
278 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Eine Einschätzung der in geförderten Betrieben erzielten Veränderung der Wettbewerbsfähigkeit kann<br />
sich somit vor allem auf die Abfrage von Investitionszielen, der Anwendung von QMS, Veränderungen<br />
der Produktionskosten und der Arbeitsproduktivität gemessen in FTE stützen, die sich auch mit vertretbarem<br />
Aufwand ermitteln lassen. Dagegen sind Abfragen zur konkreten Kapazitätsauslastung nicht<br />
nur aufwändig, sondern auch nicht sinnvoll auswertbar. Auf sie sollte zukünftig verzichtet werden.<br />
7.6.2 Frage II: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe dazu beigetragen, die Wertschöpfung<br />
und die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch<br />
Verbesserung der Qualität dieser Erzeugnisse zu steigern?<br />
Diese Bewertungsfrage analysiert die Abhängigkeit der Wertschöpfung und der Wettbewerbsfähigkeit<br />
landwirtschaftlicher Erzeugnisse von förderbedingten Qualitätsverbesserungen. In drei Schritten werden<br />
erstens die Qualität der landwirtschaftlichen Rohprodukte und zweitens der nach geförderter Verarbeitung<br />
und/oder Vermarktung produzierten Erzeugnisse untersucht. In einem dritten Schritt wird<br />
versucht, anhand der Entwicklung der Wertschöpfung Rückschlüsse auf Qualitätsverbesserungen der<br />
produzierten Erzeugnisse zu ziehen. Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass die Daten nicht direkt<br />
ermittelt werden können und fehlerbehaftete Aussagen entstehen. Die Wertschöpfung ist zur Entlohnung<br />
von Arbeit und Kapital vorgesehen und nicht ausschließlich ein Spiegelbild der Produktqualität.<br />
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass die Förderung Bemühungen um eine Qualitätsverbesserung<br />
unterstützt. Insbesondere die mit einer besonderen Qualitätsstrategie ausgestatteten Sektoren Wein,<br />
O&G sowie OEP machen dieses deutlich. Untersuchte Qualitätsaspekte der Rohstoffe (Qualitätszuund<br />
–abschläge, Öko-Produkte) sowie der Endprodukte (Gütezeichen, Qualitätsmanagementsysteme,<br />
Ziele Verbesserung der Qualität und der Aufmachung) stützen dieses Ergebnis. Allerdings ist nicht<br />
auszuschließen, dass wesentliche Impulse für diese Entwicklung vom Marktgeschehen bestimmt werden.<br />
Hohe Qualität hat ergänzend zum Aspekt der Kostenführerschaft insbesondere in gesättigten<br />
Märkten eine wichtige Bedeutung zur Absatzsicherung.<br />
Diese Bewertung basiert soweit möglich auf Angaben eines Vorher-/Nachher-Vergleichs der nachfolgend<br />
detailliert dargestellten Kennzahlen. Vorliegende Planungsdaten weichen teilweise von den realisierten<br />
Daten ab.<br />
Die Bedeutung der Rohstoffqualität wird indirekt daraus abgeleitet, ob bei den vertraglich gebundenen<br />
Rohwarenbezügen Qualitätszu- oder –abschläge bei den Preisen vereinbart sind. Eine Qualitätskontrolle<br />
ist dazu Voraussetzung und erhöht gleichzeitig die Homogenität innerhalb einer Partie oder<br />
von Partie zu Partie. Entsprechende Angaben wurden für die fünf wichtigsten Rohwaren abgefragt.<br />
Die Auszählung der Nennungen von Qualitätszu- und -abschlägen ergibt deutliche Veränderungen:<br />
Zur Antragstellung werden in 147 erfassten Projekten 323 Rohwaren genannt, von denen bei<br />
278 Rohwaren Qualitätsvereinbarungen vorliegen. Geplant wird eine Zunahme um sechs Vereinbarungen<br />
auf 284 Rohwaren (325 Rohwaren insgesamt), was eine relative Zunahme von 1 % bedeutet.<br />
Hauptsächlich werden Qualitätsvereinbarungen in den Sektoren Wein (150), O&G (62) und Getreide<br />
(47) getroffen. Vor allem bei Wein ist Qualität eine sehr wichtige Strategie (s. Abschnitt 1.4.3). Zum<br />
Abschluss werden die geplanten Vereinbarungen nahezu erreicht, soweit hierzu Ergebnisse vorliegen.<br />
Bei Berücksichtigung der dadurch gebundenen Rohwarenmengen würde vermutlich eine Steigerung<br />
erkennbar, weil die per Vertrag gebundenen Mengen häufig angewachsen sind (vgl. 1.6.3). Eine Ermittlung<br />
der Mengen und deren Entwicklung ist im Rahmen des Updates nicht möglich.<br />
Systematische Qualitätskontrollen können zum Ablehnen von Rohstoffen oder Produkten im Verarbeitungsprozess<br />
bzw. bei der Endkontrolle führen, womit die Kennzahl qualitätsbedingt verworfene Produktion<br />
pro Jahr ein weiteres Kriterium ist. Da für diese Kennzahl nur ein Vorher-/Nachher-Vergleich<br />
möglich ist und häufig keine Zahlen vorliegen oder Null eingegeben wurde, liegen nur wenige Angaben<br />
vor. Somit ist die Repräsentanz eher nicht gegeben. Im Durchschnitt ist der Anteil qualitätsbedingt<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
279<br />
verworfener Produktion um 39 % gesunken bei einem Ausgangswert von 0,09 % des Produktionswerts.<br />
In einzelnen Sektoren treten große Unterschiede auf, wobei eine Erhöhung wie auch Senkung<br />
der verworfenen Produktion ein Kennzeichen systematischer Qualitätsförderung sein kann. Diese<br />
Kennzahl ist wenig aussagekräftig.<br />
Ökologisch erzeugte Rohwaren geben ein Merkmal der Qualität wieder. In BW nennen 31 der<br />
147 Projekte zur Antragstellung mindestens eine Öko-Rohware. Weitere drei Projekte planen die Einführung<br />
mindestens einer Öko-Rohware. Veränderungen der Rohwarenmengen werden oft erst sichtbar,<br />
wenn allein die Projekte betrachtet werden, die im Öko-Bereich tätig sind. Diese „Öko-Verarbeiter“<br />
verfügen über einen durchschnittlichen Anteil von Öko-Rohwaren an den Gesamtrohwaren von rd.<br />
40 % bei marginaler Erhöhung in der Planung. 15 vorliegende Abschlussbögen weisen sogar 50 %<br />
Öko-Rohwaren aus (vgl. Bewertungsfrage 5). 31 Öko-Verarbeiter planen eine mittlere Zuwachsrate<br />
von 7 %. Der Sektor Obst und Gemüse inklusive Fruchtsaft (13 EB mit Öko-Rohwaren) steht nach<br />
dem Öko-Sektor (100 %) an zweiter Stelle mit rd. 50 % Öko-Anteil und plant mit 13 % die höchste<br />
Zuwachsrate. In BW gibt es in der Förderung für V&V sechs Öko-Verarbeiter, die ausschließlich Öko-<br />
Rohwaren verwenden, davon zwei im Sektor O&G.<br />
Als Qualitätsmerkmal der Endprodukte wird der Anteil der Produkte erfasst, die nach geförderter<br />
Verarbeitung/ Vermarktung mit Gütezeichen verkauft wurden. Zeichen werden nach Güte- und Markenzeichen<br />
oder Herkunftszeichen getrennt. Nach der Reichweite wird jeweils in gemeinschaftsweite,<br />
nationale bzw. regionale und unternehmenseigene Zeichen unterschieden. Die Nutzungshäufigkeit<br />
der Markenzeichen ist mit 194 Fällen bei 147 Projekten höher als die von Herkunftszeichen mit<br />
170 Nennungen (Die unterschiedliche Reichweite führt zu Doppelnennungen). Es werden sechs Marken-<br />
und ein weiteres Herkunftszeichen geplant. Die geplante Nutzungsrate der Markenzeichen ist am<br />
höchsten im Sektor Öko-Produkte (225 %) gefolgt vom Weinsektor (146 %) sowie O&G (143 %). Bei<br />
Wein (137 %) und O&G (126 %) werden Herkunftszeichen ähnlich häufig genutzt. Nationale bzw.<br />
regionale Zeichen werden im Sektor Wein deutlich vorgezogen, während die übrigen Sektoren bei der<br />
Reichweite keine wesentlichen Präferenzen zwischen regionalen und Unternehmenszeichen setzen.<br />
Ein gemeinschaftsweites Zeichen wir nur in einem Fall genutzt und in einem weiteren geplant. Bei der<br />
Betrachtung der unter den Zeichen erzielten bzw. geplanten Umsätze werden in allen genannten Fällen<br />
außer gemeinschaftsweiten Zeichen deutliche Steigerungen erzielt, weil zusätzliche Umsätze mit<br />
Zeichennutzung erfolgen.<br />
Die in Bewertungsfrage 1 dargestellte Verbreitung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS) zeigt,<br />
dass systematische Kontrollen der Rohwaren, Prozesse und Produkte in breitem Umfang erfolgen<br />
(vgl. Abbildung 7.3).<br />
Das Ziel „Verbesserung und Überwachung der Qualität“ (Ziel 9) trägt zur Klärung bei, wie bedeutsam<br />
Qualität im gesamten Förderkontext ist. Als summarischer Maßstab verschiedener Qualitätsmerkmale<br />
eignen sich die abgefragten Ziele „Verbesserung und Überwachung der Qualität“ und „Verbesserung<br />
der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse“ (Ziel 5; vgl. Frage 1). Ziel 9 wird in 120 von<br />
147 Projekten genannt mit einer gemittelten Investitionssumme von 12,82 Mio. € und hat eine sehr<br />
große Bedeutung (vgl. Tabelle 7.10). Der Vergleich mit Ziel 5 (1,4 Mio. €) lässt erkennen, dass die<br />
Verbesserung der Aufmachung und Verpackung nur im Sektor V&F (1,14 Mio. €) wichtig ist. In allen<br />
Sektoren hat die Verbesserung und Überwachung der Qualität Vorrang vor Ziel 5. Diese Angaben<br />
decken sich mit den Zielsetzungen des Programms und sind vermutlich repräsentativ für die Förderfälle.<br />
Ausgehend von der Vorstellung, dass Qualitätsverbesserungen auch in einer Erhöhung der Wertschöpfung<br />
bzw. des Wertes der produzierten Erzeugnisse zum Ausdruck kommen, wird die Entwicklung<br />
der Wertschöpfung in den wichtigen Sektoren betrachtet (Abbildung 7.4). Die Berechnung erfolgt<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
280 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
näherungsweise aus dem Umsatz abzüglich der Handelswaren und dem Materialaufwand. Der Sektor<br />
Getreide wird hier nicht betrachtet, weil die Berechnung bisher keine schlüssigen Werte ergibt. Die<br />
Interpretation der Wertschöpfung wird erheblich von Preisentwicklungen des Materialeinsatzes und<br />
der Produkte beeinflusst. Die sektorspezifische Marktentwicklung muss hierbei berücksichtigt werden,<br />
ebenso die Mehrfachnennung einzelner Betriebe mit Folgeprojekten. Die Planung sieht insgesamt<br />
deutliche Erhöhungen der Wertschöpfung vor, über deren Realisierung noch keine Aussagen getroffen<br />
werden können.<br />
Mio. €<br />
250<br />
200<br />
150<br />
100<br />
Ist<br />
Plan<br />
Real<br />
50<br />
0<br />
V&F Wein O&G OEP<br />
Quelle: Auswertung von 147 Erhebungsbögen (57 Abschlüsse): V&F 7 (1) Wein 86 (44), O&G 30<br />
(6), OEP 4 (3), Getreide 15 (3), Eigene Darstellung<br />
Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-2006\Endbericht\UPDATE\BF_2\<br />
Abbildung 7.4:<br />
Wertschöpfung der wichtigen Sektoren in Baden-Württemberg zu den Zeitpunkten<br />
Ist, Plan und realisiert nach Abschluss (Mehrfachnennungen enthalten)<br />
Eine Steigerung der Produktpreise je Mengeneinheit kann Hinweise auf eine gestiegene Qualität geben.<br />
Produktpreise werden dabei für die fünf wichtigsten, in der jeweiligen Betriebsstätte produzierten<br />
Erzeugnisse aus den in den Erhebungsbögen dafür enthaltenen Angaben ermittelt. Ausgewertet werden<br />
die Veränderungen der Produktpreise. Zum Zeitpunkt der Antragstellung erwarten die Betriebe<br />
deutlich mehr Preissteigerungen (186) als –senkungen (112). Speziell im Sektor Wein wird für<br />
83 Produkte eine Preissteigerung erwartet gegenüber nur 51 Senkungen. Zum Projektabschluss haben<br />
im Sektor Wein 32 Produkte eine Preissteigerung zur Antragstellung und 23 zur Planung realisiert.<br />
Eine Preissenkung haben 28 Produkte gegenüber der Antragstellung und 29 zum Plan hinnehmen<br />
müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Preisveränderungen ursächlich mit der Qualitätsstrategie<br />
der Förderung zusammen hängen. Insbesondere im Sektor Wein sind die nach neuen Verfahren<br />
hergestellten Produkte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses großenteils nicht verkauft und können<br />
noch keine Auswirkungen auf das Preisgeschehen zeigen. Diese Auswertung ist für die Beurteilung<br />
wenig geeignet.<br />
Sowohl für Entwicklungen der Rohwarenqualität als auch der Endproduktqualität lassen sich aus den<br />
Kennzahlen Hinweise ermitteln. Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass es sich dabei nur um allgemeine<br />
Feststellungen handelt. Außerdem werden die ermittelten Entwicklungen von vielen Faktoren<br />
beeinflusst, so dass eine kausale Zuordnung zur Förderung gewagt ist.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
281<br />
7.6.3 Frage III: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe die Lage im Sektor landwirtschaftliche<br />
Grunderzeugnisse verbessert?<br />
Einer der zentralen Punkte in der Argumentationskette für eine Begründung der Förderung im Bereich<br />
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist die Sicherung und eventuell ein<br />
Ausbau von Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Rohwaren. Mit verbesserten Vermarktungsstrukturen<br />
sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Einkommenserzielung landwirtschaftlichen<br />
Betriebe stabilisiert bzw. verbessert werden.<br />
Inwieweit dies erreicht werden konnte, wird im Folgenden, soweit umsetzbar in Anlehnung an die Vorgaben<br />
der Kommission, anhand der Entwicklung des Rohwarenbezugs der geförderten Betriebsstätten,<br />
der Bedeutung und Entwicklung der Vertragsbindung sowie spezifischer Vertragsbedingungen<br />
abgeleitet.<br />
Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat sich positiv auf<br />
den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgewirkt. Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den<br />
Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet werden. In den bereits abgeschlossenen Fällen wurden<br />
die Rohwarenbezüge auch tatsächlich ausgeweitet. In Kombination mit der Vertragsbindung hat<br />
sich die Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten etwas erhöht. Zu beachten ist, dass für<br />
den Sektor B&Z eine Vertragsbindung mit den Erzeugern für die Begünstigten nicht Bewilligungsvoraussetzung<br />
ist.<br />
Unabhängig von den nachfolgend zum Beleg dieser Aussagen dargestellten Aspekten profitieren<br />
Landwirte zunächst auch von der zuvor schon beschriebenen gestiegenen Wettbewerbsfähigkeit der<br />
geförderten Betriebe (s. 1.6.1).<br />
Eine Darstellung des mengenmäßigen Rohwarenbezugs scheitert an der Vielzahl nicht addierbarer<br />
Angaben der Mengeneinheiten (kg, Kiste, Stück, Bund usw.). Dargestellt werden kann, wie sich die<br />
wertmäßige Nachfrage nach landwirtschaftlichen Grunderzeugnissen in den geförderten Unternehmen<br />
entwickelt hat. Der Wert des Rohwarenbezugs soll nach Abschluss des Projektes (Planzahlen) über<br />
alle Sektoren um knapp 50 Mio. € auf 560 Mio. € steigen (+9 %). In den bereits abgeschlossenen<br />
42 Projekten ist der wertmäßige Rohwarenbezug um fast 8 % gesunken. Der Sektor Wein trägt mit<br />
29 abgeschlossenen Projekten eine Senkung um 12 % der Rohwarenmengen bei. In diesem Sektor<br />
schwanken die Erntemengen sehr erheblich. Außerdem wird langfristig eine Reduzierung der Erntemengen<br />
angestrebt, um die Qualitätsstrategie zu unterstützen.<br />
Insofern konnten wichtige Beiträge zur Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen in den geförderten<br />
Betriebsstätten der Verarbeitung und Vermarktung erzielt werden. Dabei ist zu beachten, dass<br />
dieser Wert lediglich Bruttoangaben der geförderten Betriebsstätten darstellt und keine Rückschlüsse<br />
für Nettoeffekte im Programmgebiet zulässt. Außerdem sind bei mehreren Projektanträgen für eine<br />
Betriebsstätte während der Förderperiode Doppelzählungen enthalten, die zu erheblichen Verzerrungen<br />
führen können. Darüber hinaus beinhalten die Wertangaben zum Teil größere Marktschwankungen,<br />
die mit der Förderung nicht im Zusammenhang stehen.<br />
Die Sicherheit des Absatzes ist in gesättigten Märkten ein wichtiges Argument. Der Umfang der Vertragsbindung<br />
liefert Anhaltspunkte für das Ausmaß solcher Sicherheiten. Für die fünf wichtigsten<br />
Rohwaren der einzelnen Projekte ist die Vertragsbindung erfasst worden.<br />
In den insgesamt erfassten 147 Projekten wurden dazu Angaben für 418 Rohwaren bei Antragstellung,<br />
426 bei der Planung und 104 zum Abschluss gemacht. Gemäß der Planungen bei Antragstellung<br />
soll sich die Anzahl der Rohwaren mit Vertragsbindung von 224 auf 232 erhöhen. In den bereits<br />
abgeschlossenen Projekten ergibt sich eine geringe Erhöhung von 50 auf 52 vertraglich gebundenen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
282 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Rohwaren gegenüber der Ausgangssituation, womit der Planwert (50) übertroffen wird. Der Anteil der<br />
Vertragsbindung am Gesamtwert der Rohwaren liegt bei 60 % und erhöht sich in den Planungen gegenüber<br />
der Ausgangssituation um 4 % (s. Abbildung 7.5).<br />
*: Bei W&A liegt die Vertragsbindung nahezu bei 100 %, weil EZG von dieser Angabe befreit sind<br />
Quelle: Auswertung Erhebungsbogen, eigene Darstellung. Q:\Projekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />
2006\ Bundeslaender\BW\Update\DatenBearb\BW_BF_3_Abbildung_Vertragsanteil.xls<br />
Abbildung 7.5:<br />
Anteil vertraglich gebundener Rohware* am Gesamtrohwarenbezug<br />
Bei der Interpretation sind sektorale Unterschiede zu beachten. Mit Ausnahme der Sektoren B&Z,<br />
OEP und REP 1 sind bei allen anderen Sektoren im Falle der Inanspruchnahme von GAK-Mitteln vertragliche<br />
Bindungen von mindestens 50 % vorgeschrieben. In Wirklichkeit liegt die Vertragsbindung<br />
höher als hier dargestellt, weil der Sektor W&A nahezu 100 % Vertragsbindung realisiert, aber für EZG<br />
keine Angaben machen musste. Aus Zeitgründen ist eine genaue Auswertung nicht möglich.<br />
Weitere Einschränkungen für die Interpretation der ermittelten Ergebnisse ergeben sich aus den Erhebungsmodalitäten.<br />
Teilweise wird bei der Vertragsbindung nur die Rohwarenmenge angegeben, die<br />
Gegenstand der jeweiligen Investition bzw. Fördervoraussetzung ist und die möglicherweise nur einen<br />
Teil der insgesamt in der Betriebsstätte verarbeiteten Rohwaren darstellt (z.B. Lagerraum im Sektor<br />
Getreide). Dadurch kann der ausgewiesene Vertragsbindungsanteil unter die nach GAK notwendigen<br />
Anteile fallen.<br />
1 Im Sektor B&Z sind Vertragsbindungen nicht Bewilligungsvoraussetzungen. In den Sektoren OEP und REP sind 40 % Vertragsbindung<br />
Mindestvoraussetzung für die Bewilligung.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
283<br />
Leider sind die für die Rohwaren bezahlten Erzeugerpreise nicht sinnvoll zu erheben und auszuwerten,<br />
obwohl sie für die Landwirte von zentraler Bedeutung sind und von der Förderung oft höhere Erzeugerpreise<br />
erwartet werden. In den Erhebungsbögen wurden Merkmale von Preisvereinbarungen<br />
bezüglich der (vertraglich gebundenen) Rohwaren erfasst, um Hinweise auf die angestrebte (Antragsbogen)<br />
bzw. erreichte (Abschlussbogen) Preisgestaltung zu erhalten. Die Auswertung dieser Angaben<br />
erfolgt unter großen Vorbehalten, da Zweifel bestehen, ob die dazu in den Erhebungsbögen enthaltenen<br />
Angaben aufgrund unterschiedlicher Begriffsinterpretationen und Bezugsgrößen sowie unterschiedlich<br />
präziser Eintragungen tatsächlich vergleichbar sind. Es liegen 323 Angaben im Zeitpunkt<br />
t=0 und 325 in t=1 zu den vertraglich gebundenen Rohwaren vor. Bei 60 % der Angaben werden Aufschläge<br />
gegenüber dem durchschnittlichen Marktpreis gezahlt und geplant. Durchschnittliche Marktpreise<br />
werden bei 35 % der Angaben gezahlt bzw. in den Planungen vorgesehen. Bei den bereits<br />
abgeschlossenen Projekten werden Aufschläge nur bei 53 % der Angaben gezahlt.<br />
Die vorstehenden Ausführungen führen zu der Einschätzung, dass es sehr schwierig und aufwändig<br />
ist, belastbare Angaben zu förderbedingten Preisentwicklungen zu ermitteln. Auf Indikatoren zu diesem<br />
Aspekt sollte daher in Zukunft verzichtet werden. Unter den aufgezeigten Vorbehalten sind die<br />
Wertentwicklung des Rohwarenbezugs und der Umfang der Vertragsbindung am ehesten geeignete<br />
Indikatoren zur Abschätzung der Wirkungen der Förderung auf die Landwirte, die sich auch mit vertretbarem<br />
Aufwand ermitteln lassen.<br />
7.6.4 Frage IV: In welchem Umfang hat die Investitionsbeihilfe zur Verbesserung der Gesundheit<br />
und des Tierschutzes beigetragen?<br />
Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen wird mehr und mehr davon bestimmt, inwieweit<br />
es gelingt, dem allgemein gewachsenen Interesse der Verbraucher nicht nur an gesunden Lebensmitteln<br />
sondern auch ethisch unbedenklichen Produktionsprozessen zu entsprechen. Durch eine Vernachlässigung<br />
von Qualitätssicherungs- bzw. -managementsystemen steigt das Risiko von Produktund<br />
Produktionsmängeln was neben Regressforderungen oder unmittelbaren Gesundheitsgefährdungen<br />
zu existenzbedrohenden Marktentwicklungen für Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung der<br />
betroffenen Branchen führen kann.<br />
Die gesetzlichen Mindestanforderungen in Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung der einzelnen<br />
Branchen spiegeln die aktuell und EU-weit gültige rechtliche Grundlage wider. Die Mindestanforderungen<br />
müssen unabhängig von der Förderung durch die Betriebe eingehalten werden und sind von<br />
den amtlichen Kontrollorganen zu prüfen. Damit agieren die Unternehmen immer auf einem rechtlich<br />
abgesicherten Niveau.<br />
Mit modernen Anlagen sind i.d.R. auch Arbeitsplatzbedingungen nach dem neuesten Stand der Technik<br />
verbunden, so dass ein Spill-over-Effekt von Modernisierung zu den Arbeitsplatzbedingungen unterstellt<br />
werden kann.<br />
Nicht zuletzt durch Skandale haben die Wirtschaftsakteure insbesondere des LEH verschiedene Initiativen,<br />
wie etwa spezielle Qualitätsmanagementsysteme (QMS) gestartet, um der Gefahr vermeidbarer<br />
Unzulänglichkeiten von Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung verstärkt zu begegnen. Aspekte<br />
der Hygiene, der Arbeitsbedingungen und des Umgangs mit Tieren werden in den verschiedenen<br />
QMS in unterschiedlicher Ausprägung behandelt 1 . Die Nutzung von QMS ist ein klares Indiz für die<br />
1 Vgl. http://www.eurep.org/Languages/German/index_html (Zitat am 03.05.05): „Den Erwartungen der Verbraucher folgend,<br />
haben Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zusammen mit landwirtschaftlichen Erzeugern aus der ganzen Welt eine<br />
Anzahl von produktspezifischen Farmzertifizierungsstandards entwickelt und angewendet. Unser Ziel ist es, alle weltweit existie-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
284 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
intensive Berücksichtigung von Gesundheits- und Tierschutzaspekten. Der Förderung kommt in diesem<br />
Zusammenhang weniger die Rolle des Initiators als vielmehr die der begleitenden Unterstützung<br />
der Entwicklung zu.<br />
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen legen die verfügbaren Daten den<br />
Schluss nahe, dass die geförderten Unternehmen Belange des Gesundheits- und Tierschutzes ernst<br />
nehmen und erhebliche Anteile der Investitionen in die Gestaltung des Arbeitsplatzes fließen. Speziell<br />
im Sektor V&F wird Tierschutzaspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Qualität ist weiterhin<br />
ein sehr wichtiges Ziel, wobei QMS nur noch selten zusätzlich eingeführt werden (vgl. 1.6.1).<br />
Diese Bewertung basiert auf Angaben zu den Investitionszielen<br />
sowie den Indikatoren<br />
• Verbesserung und Überwachung der Qualität;<br />
• Verbesserung und Überwachung der Hygienebedingungen;<br />
• Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere und dem Ziel<br />
• Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen und des Unfallschutzes<br />
• Einsatz von QMS-Systemen,<br />
• Ausmaß amtlicher Kontrollen,<br />
• Beanstandungen und amtlich festgestellte Tierschutzverletzungen sowie<br />
• dem Vorkommen von Arbeitsunfällen.<br />
Von den 147 untersuchten Projektanträgen wird die Verbesserung und Überwachung der Qualität von<br />
120 sowie der Hygienebedingungen von 42 Projekten als relevantes Ziel genannt (vgl. Tabelle 7.11).<br />
Durchschnittlich werden bei den Projekten mit Qualitätszielsetzung ca. 22,7 % der Investitionsmittel für<br />
dieses Ziel eingesetzt, 10,7 % sind es bei den Projekten mit Hygienezielsetzung. Das entspricht einem<br />
Anteil von 33 % an den Investitionsmitteln aller Projekte für diese beiden Ziele. Tierschutzaspekte<br />
werden vier Mal als Investitionsziel im Sektor V&F und ein Mal unter Sonstiges genannt. Der Anteil an<br />
den Investitionen der Projekte, die dieses Ziel verfolgen, liegt bei 10 %.<br />
Arbeitsplatzbedingungen können durch verschiedene Maßnahmen beeinflusst werden. Hygieneaspekte,<br />
moderne Anlagen mit verbesserter Bedienung von Maschinen, Sozialräume etc. beeinflussen diesen<br />
Faktor. Dieses Ziel ist ein Querschnittsziel, welches nur schwer zu quantifizieren ist und zudem<br />
eher ‚Begleiteffekte’ repräsentiert. Seine Bedeutung wurde bezogen auf die Gesamtinvestitionen getrennt<br />
von den übrigen Investitionszielen abgefragt. 79 der 147 Projekte unterstützen explizit das Ziel<br />
verbesserter Arbeitsplatzbedingungen, wobei in dieser Gruppe der Anteil an den Gesamtinvestitionen<br />
bei durchschnittlich 33,5 % liegt (=25 % an allen Projekten). Die größte Bedeutung hat dieses Ziel in<br />
den Sektoren V&F, O&G, W&A sowie Getreide.<br />
renden landwirtschaftlichen Standards dieser Art zu integrieren, zu harmonisieren und transparent zu machen. Berücksichtigt<br />
werden dabei Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, den Arbeitsschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz.“;<br />
http://www.q-s.info/de Themen sind u.a. Personalschulungen und Anforderungen an den Tierschutz;<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
285<br />
Anteil an<br />
Gesamtinvestition<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
120 von 147<br />
Projekten<br />
42 von 147<br />
Projekten<br />
5 von 147<br />
Projekten<br />
79 von 147<br />
Projekten<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Investitionsziel:<br />
Qualität Hygiene Tierschutz Arbeitsplatzbedingungen<br />
Inv. in übrige Ziele von den Projekten, die das jeweilige Ziel genannt haben<br />
Inv. in das jeweilige Ziel von den Projekten, die das Ziel genannt haben<br />
Quelle: Auswertung Erfassungsbogen des Bundeslandes, eigene Darstellung ro-<br />
jekt_Eval2\Foerderzeitraum2000-<br />
2006\Bundeslaender\Bw\Update\DatenBearb\BW_BF_4_Beispiel_Ziele.xls<br />
Abbildung 7.6:<br />
Investitionsanteil des jeweiligen Zieles in den Projekten, die dieses Ziel genannt<br />
haben<br />
Hinsichtlich des Niveaus von Betriebsunfällen ist eine sektorspezifische Betrachtung notwendig, da<br />
das Gefährdungspotenzial von den Produktionsabläufen abhängt. Die Betrachtung von Veränderungen<br />
durch einen Vergleich vor und nach der Investition kann sektorübergreifend Hinweise auf Verbesserungen<br />
geben, allerdings müssen ausreichend viele Fälle in die Betrachtung einfließen, um Zufallseinflüsse<br />
zu minimieren. Insgesamt hat eine Senkung der Betriebsunfälle von 20 (t=0) auf 19 (t=2)<br />
stattgefunden. Der Sektor W&A hat an dieser Entwicklung mit 29 EB und einer Senkung von elf auf<br />
acht Unfälle den wesentlichen Anteil. Im Sektor O&G gab es eine Steigerung von neun auf zehn Unfälle<br />
ebenfalls im Sektor Getreide von null auf einen. Aufgrund der geringen Fallzahl kann hierfür keine<br />
Trendaussage getroffen werden. Die Unfallhäufigkeit bei W&A (acht EB mit elf Unfällen in t=0) konnte<br />
durch die Förderung innovativer Techniken nicht gebremst werden (fünf EB mit acht Unfällen). Die<br />
Unfallhäufigkeit ist auch bei O&G weiter angestiegen (drei EB mit neun bzw. zehn Unfällen).<br />
Der Einsatz von QMS hat sich im Vorher-Nachher-Vergleich nicht mehr deutlich verbessert: QMS<br />
werden von den Betrieben in großer Breite bei hoher Intensität eingesetzt (vgl. Abbildung 7.3).<br />
Aussagen über Wirkungen der Förderung hinsichtlich des Gesundheits- und Tierschutzes lassen sich<br />
am Besten aus den Angaben zu den Investitionszielen ableiten. Daneben lässt die Anwendung von<br />
QMS indirekt Rückschlüsse zu. Dagegen ist auf die Abfrage von Kontrollen, Beanstandungen sowie<br />
Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Evaluation zu verzichten, weil insbesondere bei der Erhebung<br />
Unzulänglichkeiten auftreten 1 aber auch, weil die Fälle zumeist mit Verzögerungen eintreten. Aus-<br />
1 Probleme ergeben sich, weil nicht klar ist, ob ein Kontrollbesuch mit einer/mehreren inhaltlichen Kontrolle(n) einfach/mehrfach<br />
zählt. Ebenso können mehrere Beanstandungen bei einer oder eben bei verschiedenen Kontrollen auftreten. Ferner haben<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
286 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
schließlich meldepflichtige Arbeitsunfälle sind eindeutig definiert und anzugeben, so dass bei ausreichend<br />
großer Grundgesamtheit (eher nationale Auswertung) beurteilungsfähige Daten ermittelt werden.<br />
7.6.5 Frage V: In welchem Umfang hat die Investitionshilfe zum Umweltschutz beigetragen?<br />
Diese Frage stellt für die EU-Kommission einen äußerst wichtigen Aspekt dar, denn der Bereich des<br />
Umweltschutzes wird außer in den kapitelspezifischen auch im Komplex der kapitelübergreifenden<br />
Fragen aufgegriffen bzw. zieht sich als Querschnittsfrage durch alle Programmschwerpunkte.<br />
Die Förderung hat neben den vordringlichen Zielen wie Steigerung der ökonomischen Leistungssteigerung<br />
der Unternehmen auch Relevanz für ökologische Verbesserungen, da nicht nur die gesetzlichen<br />
Anforderungen an eine nachhaltige, umweltgerechte Produktion ständig wachsen, sondern gestiegene<br />
Preise z. B. für Energie und Wasser zunehmend auch einen ökonomischen Faktor darstellen.<br />
Wie in der Halbzeitbewertung bereits erläutert, sind Angaben zu umweltrelevanten Merkmalen der<br />
bezogenen/verarbeiteten Rohwaren auf der Ebene der landwirtschaftlichen Unternehmen nur unvollständig<br />
zu erhalten. Es erscheint sinnvoll, den Schwerpunkt der Betrachtung auf die Verarbeitungsund<br />
Vermarktungsstufe direkt zu konzentrieren und die im Rahmen von V&V geförderten Projekte<br />
selbst auf Aspekte ihres Beitrages zum Umweltschutz zu untersuchen. Anhaltspunkte für Umweltverbesserungen<br />
ergeben sich z. B. aus der Anwendung neuer Techniken in den V&V-Unternehmen sowie<br />
aus effektiverem Ressourceneinsatz je Produkteinheit oder dem Einsatz regenerativer Energiequellen.<br />
Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Förderung zur Verbesserung des Umweltschutzes beiträgt.<br />
Ableiten lässt sich dies aufgrund spezifischer umweltschonender Produktionsweisen von verarbeiteten<br />
Rohwaren, den Zielsetzungen der Investition sowie der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs pro<br />
1 .000 € produzierter Erzeugnisse.<br />
Der Erzeugung von Produkten nach den Regeln des ökologischen Landbaus werden umweltschonende<br />
Effekte zuerkannt. Der Entwicklung des Anteils ökologisch erzeugter Rohwaren oder des Anteils<br />
der „nachwachsenden“ Rohwaren an der gesamt verarbeiteten oder vermarkteten Rohwarenmenge<br />
kann daher Aufschluss über geplante bzw. realisierte Veränderungen bezüglich des Umweltschutzes<br />
durch die getätigte (geförderte) Investition geben. Wie in Abschnitt 1.6.2 im Zusammenhang mit Qualitätsverbesserungen<br />
bereits diskutiert, soll nach den Planungen der Anteil der Öko-Rohwaren leicht<br />
erhöht werden.<br />
Die Analyse der Daten zeigt, dass der Anteil an Öko-Rohwaren bei den Verarbeitungsunternehmen<br />
nur in den Sektoren OEP und O&G bedeutend ist. Es ist eine deutliche Tendenz zu erkennen, diesen<br />
Anteil zu erhöhen. Gemessen an der Gesamtmenge der verarbeiteten Rohwaren ist der Anteil Öko-<br />
Rohware gering. Die ausgewerteten Daten gestatten keinen Überblick über die tatsächlich in BW verarbeiteten<br />
Mengen an Öko-Rohwaren.<br />
Bei einer Förderung nach der Richtlinie ökologisch erzeugter Produkte besteht die Vorgabe einer vollständigen<br />
Trennung der Produktionslinien für konventionelle und Ökoprodukte. Für viele Unternehmen<br />
ist diese Doppelgleisigkeit zu aufwändig, so dass teilweise auf den höheren Fördersatz für Ökoprodukte<br />
verzichtet und eine Förderung innerhalb der MSV oder anderer Programme beantragt wird.<br />
Beanstandungen unterschiedliche Bedeutung, die aber nicht eindeutig differenziert aufgezeigt werden kann. All dies ist mit<br />
vertretbarem Aufwand nicht lösbar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
287<br />
Nachwachsende Rohstoffe kommen zum Zeitpunkt t=0 in sechs Projekten zum Einsatz. Es ist geplant,<br />
zukünftig in sieben Projekten nachwachsende Rohstoffe zu verarbeiten. Dadurch werden die verarbeiteten<br />
Mengen um 10 % zunehmen.<br />
Eine Verbesserung des Umweltschutzes als direktes Ziel oder zusätzlicher Nutzen der Investition<br />
spielen bei den meisten Unternehmen eine wichtige Rolle (s. Tabelle 7.10, Tabelle 7.11): So werden<br />
Ziele zum Thema Umweltschutz nicht nur bei mehr als der Hälfte der EB wenigstens einmal genannt,<br />
es fließen auch erhebliche Summen in den Bereich „Umweltschutz“: Auf die Investitionsziele zum<br />
Umweltschutz entfällt ein durchschnittlicher Anteil von 16 % der Gesamtinvestitionssumme. Die Förderung<br />
leistet damit hinsichtlich dieser Zielsetzung einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.<br />
Basis dieser Einschätzung stellen die Nennungen der drei Ziele zum Umweltschutz „Ressourcenschonung<br />
und Abwasseraufbereitung“, „Anwendung neuer Techniken“ und „Bessere Nutzung bzw. Entsorgung<br />
der Nebenprodukte und Abfälle“ dar. 62 % der Vorhaben nennen mindestens eines der drei Ziele,<br />
wobei die Investitionen häufig zwei oder mehr Umweltziele verfolgen (Abbildung 7.7).<br />
90<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
0<br />
Anzahl<br />
Nennungen<br />
n =<br />
Ressourcenschutz<br />
Neue Technik<br />
Verwertung Nebenprod./Entsorgung<br />
7 15 86 30 2 2 4 1<br />
V&F GE W&A O&G B&Z KA OEP S<br />
Quelle: Auswertung Erfassungsbogeb, eigene Darstellung<br />
Abbildung 7.7:<br />
Nennungen wichtiger Umweltziele bei Investitionen im Bereich der Verarbeitung<br />
und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
Von der förderfähigen Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 62 Mio. € entfällt auf die drei genannten<br />
Umweltziele ein Anteil von 10 Mio. €. Es ergibt sich somit eine anteilige Investitionssumme von<br />
16 %. Die höchsten Aufwendungen für den Umweltschutz werden im Sektor Wein getätigt und resultieren<br />
überwiegend aus dem Investitionsziel „Anwendung neuer Techniken“ kombiniert mit dem „Ressourcenschutz“<br />
(vgl. Abbildung 7.8).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
288 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
1 000 €<br />
2 500<br />
2 000<br />
Verwertung Nebenprod./Entsorgung<br />
Neue Technik<br />
Ressourcenschutz<br />
1 500<br />
1 000<br />
500<br />
n=<br />
7 15 86 30 2 2 4 1<br />
V&F GE W&A O&G B&Z KA OEP S<br />
Quelle: Auswertung Erfassungsbogen, eigene Darstellung<br />
Abbildung 7.8:<br />
Investitionen in den Umweltschutz, ermittelt aus der förderfähigen Gesamtinvestitionssumme<br />
und Relativangaben zu Umweltzielen<br />
Ein effektiver Einsatz der benötigten Ressourcen Energie und Trinkwasser kann als Kriterium für direkte<br />
oder indirekte Umweltschutzinvestitionen verwendet werden. Die analysierten Daten zeigen,<br />
dass eine geringe Senkung der Energiekosten um durchschnittlich -0,1 % geplant ist. Wenn die Energiekosten<br />
auf den Wert der verarbeiteten Rohwaren bezogen werden, ist eine geringfügig verbesserte<br />
Energieeffizienz vorgesehen. Die Realisierung in 40 Abschlussbögen zeigt, dass in dieser Gruppe<br />
eine geringfügige Erhöhung der Energiekosten je Rohwareneinheit eingetreten ist, wobei die Planung<br />
von unveränderten Werten ausgegangen ist. Die Energiekosten bezogen auf die Produktwerte sind<br />
unverändert geblieben. Bei der Interpretation muss beachtet werden, dass durch die unterschiedliche<br />
Preisentwicklung von Rohwaren- und Produktmärkten im Vergleich zum Energiemarkt Verzerrungen<br />
nicht auszuschließen sind.<br />
Auch der im Zuge der geförderten Investition geplante Einsatz alternativer Energien kann durch verminderten<br />
Verbrauch an Ressourcen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. In BW kamen vor Beginn<br />
der geförderten Investitionen in zwölf der 147 Projekte alternative Energien zum Einsatz. Weitere<br />
sechs Vorhaben sind hierzu geplant: Energie aus Wärmerückgewinnung nutzen vor Beginn elf Projekte<br />
und weitere zwei Projekte planen zu diesem Zweck eine Investition. Anlagen zum Einsatz von<br />
Wind, Solar oder Biogas bestanden vor Beginn der Investition in zwei Projekten und sind in weiteren<br />
sechs Fällen geplant. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe ist nicht vorgesehen. Der Anteil alternativer<br />
Energien am Gesamtenergieeinsatz bleibt marginal.<br />
Die Auswertung des Trinkwassereinsatzes in den geförderten Vorhaben ergab im Mittel über alle Sektoren<br />
für 50 der ausgewerteten EB eine geplante Zunahme des absoluten Verbrauches. 46 Projekte<br />
planen eine Reduktion der eingesetzten Trinkwassermengen und 42 EB sehen keine Änderung vor.<br />
Bei den 42 abgeschlossenen Projekten hatten 14 eine Erhöhung des Trinkwasserverbrauchs geplant<br />
und 15 haben diesen auch realisiert. 23 Projekte senkten die Trinkwassermengen, obwohl eine Sen-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
289<br />
kung nur von 13 Projekten geplant war. Dementsprechend bleiben nur vier Mal unveränderte Mengen<br />
gegenüber 15 Planungsfällen hierzu. Wenn der Trinkwasserverbrauch auf eine Einheit des Produktionswertes<br />
bezogen wird, ist die Mengendegression zu erfassen. Für 102 der 138 Vorhaben wird ein<br />
reduzierter Trinkwasserverbrauch je 1 000 € Produktionswert geplant. Bei den abgeschlossenen Projekten<br />
war für 34 Fälle eine Senkung geplant, die aber nur bei 25 Fällen erreicht wurde. 17 Projekte<br />
verbrauchen mehr Trinkwasser je Produktionswert als vor Beginn der Investition. Einschränkend ist<br />
anzumerken, dass die Angaben mit vielen Unsicherheiten und teilweise groben Fehlern behaftet sind,<br />
so dass die Aussagen nicht überbewertet werden dürfen.<br />
Beiträge der Förderung zur Verbesserung des Umweltschutzes können aus spezifischen Merkmalen<br />
der verarbeiteten Rohstoffe wie dem Anteil von Öko-Rohwaren oder nachwachsenden Rohstoffen,<br />
einer Abfrage der Investitionsziele oder dem Ressourcenverbrauch je 1 000 € produzierte Erzeugnisse<br />
ermittelt werden. Diese Kennzahlen erlauben vor allem dann Rückschlüsse auf Umweltwirkungen,<br />
wenn zusätzliche Informationen über die spezifischen Rahmenbedingungen vorliegen und bei der<br />
Ergebnisinterpretation einfließen können. Da dies nur selten mit vertretbarem Aufwand zu erreichen<br />
ist, sollte auf eine breite Erhebung solcher Daten verzichtet werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
290 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.7 Gesamtbetrachtung der angebotenen Maßnahme<br />
7.7.1 Inanspruchnahme und erzielte Wirkungen<br />
In Tabelle 7.12 wird zusammenfassend dargestellt, inwieweit die im Programm formulierten Ziele<br />
erreicht wurden.<br />
Tabelle 7.12:<br />
Grad der Erreichung 1 der im Programm formulierten Ziele im Land Baden-<br />
Württemberg<br />
Sektor Ziele Zielerreichung<br />
Ausräumung von Strukturdefiziten<br />
0? Zu kurzfristig, unterschiedlich in Sektoren<br />
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
++ Qualitätsverbesserungen, Rationalisierungseffekte usw.<br />
Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse ++ Vertragsbindung Erzeuger und V&V-Betriebe vermehrt<br />
V&V sektorübergreifend<br />
Stärkung der Regionalvermarktung<br />
0? Geringe Bedeutung in V&V<br />
Wertschöpfung für Erzeuger erhöhen<br />
+ Vertragsbindung Erzeuger und V&V-Betriebe vermehrt<br />
Beschäftigung in ländlichen Räumen sichern<br />
+ zusätzlich 40 Arbeitsplätze geschaffen<br />
Erhaltung u. Pflege der Kulturlandschaft<br />
+ Erhaltung Streuobstanbau<br />
Getreide<br />
V&F, Geflügel<br />
W&A<br />
Fruchtsaft<br />
O&G frisch +<br />
verarbeitet<br />
Speisekartoffeln<br />
B&Z<br />
Qualitätsverbesserung Erfassung, Aufbereitung, Lagerung<br />
Rationalisierung Erfassungshandel<br />
Ausbau der Vermarktung in Bereichen mit höherer<br />
Wertschöpfung<br />
Ausweitung der Zerlegekapazitäten<br />
Qualitätsverbesserung bei Transport und Verarbeitung der<br />
Trauben<br />
Neue Techniken in der Kellerei zur Verbesserung im<br />
Umweltschutz<br />
Direktsaftherstellung ausweiten<br />
Qualitätsverbesserungen<br />
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der V&V-Unternehmen<br />
Bündelung des Angebots ausweiten<br />
Rationalisierung, Erfassung, Lagerung, Verarbeitung<br />
verbessern<br />
Sortierung und Verpackung erweitern<br />
Angebotsbündelung auf Erfassungs- und Großhandelsstufe<br />
Verbesserung Qualität u. Effizienz bei Vermarktung<br />
++ Neubau, neue Technik<br />
'+ sortenreine Lagerung<br />
S&P Erhöhung der Vermarktungskapazität 0? Unbekannt<br />
++ höhere Leistungsfähigkeit<br />
'++ verkürzte Wartezeiten, Abbau Verkehrsbehinderungen<br />
+ Aufmachung u. Verpackung als Ziel<br />
+ Neu-/ Ausbau der Zerlegung<br />
++ Neue Press- u. Filtertechnik: Innovative Keltereiverfahren<br />
gewährleisten hohe Qualität<br />
+ Neue Technik erfüllt Anforderungen an den Umweltschutz<br />
++ Kapazitäten der Direktsafterzeugung erweitert<br />
Neue Technik erfüllt Anforderungen an den Umweltschutz<br />
+ Wettbewerbsfähigkeit bei Obst verbessert<br />
'0? Angebotsbündelung bei Gemüse nicht erreicht<br />
+ Sortier- und Abpackleistung erhöht<br />
'+ Lagerungstechnik verbessert und erweitert<br />
+ Sortierung und Verpackung ausgebaut<br />
0 Bündelung nicht ausreichend<br />
+ Vermarktungskapazität für Ganztagsverkauf erstellt<br />
OEP, REP, NR Erhöhung der Vermarktungskapazität ?<br />
Quelle: Eigene Auswertung und Darstellung<br />
Seit Beginn der Förderperiode bis zum Jahr 2004 wurden die für V&V vorgesehenen Mittel in kleinen<br />
Schritten entsprechend der nicht ausgezahlten Jahrestranchen gesenkt (vgl. Tabelle 7.7). Nach dem<br />
1 'Zeichenerklärung für Zielerreichungsgrad: ++ (gut erreicht);<br />
+ (teilweise erreicht);<br />
o (gering/gar nicht erreicht);<br />
? (z.Zt. nicht bewertbar)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
291<br />
verzögerten Einsetzen der Zahlungsströme im Jahr 2002 wird erwartet, dass der ursprünglich geplante<br />
Ansatz noch erreicht werden kann (vgl. Tabelle 7.4).<br />
In Anlehnung an die Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen können zu den Wirkungen<br />
der angebotenen Maßnahme folgende Aussagen getroffen werden:<br />
Eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit wird von den geförderten Unternehmen angestrebt. Sie ist<br />
eine tragende Zielsetzung der Investoren und kommt auch in der breiten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen<br />
(QMS) sowie einer höheren Wertschöpfung zum Ausdruck. Rationalisierungseffekte<br />
sind anhand der Stückkosten und der Arbeitsproduktivität bei der Mehrheit der ausgewerteten Projekte<br />
nachzuweisen. Die Einschätzung stützt sich auch auf die folgenden Einflussfaktoren der Wettbewerbsfähigkeit.<br />
Hinweise auf Qualitätsverbesserungen bei den produzierten Erzeugnissen ergeben sich vor allem<br />
durch eine erhöhte Wertschöpfung und gestiegene Produktpreise. Qualitätsaspekte bei den Rohwaren<br />
(Qualitätszu- und -abschläge, Öko-Produkte) lassen ebenfalls eine Qualitätserhöhung erkennen. Bei<br />
den beobachteten Effekten muss beachtet werden, dass wesentliche Impulse für diese Entwicklung<br />
vom Marktgeschehen bestimmt werden. Qualität hat ergänzend zum Aspekt der Kostenführerschaft<br />
insbesondere in gesättigten Märkten eine wichtige Bedeutung zur Absatzsicherung.<br />
Eine positive Wirkung der Förderung auf den Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist zu erkennen.<br />
Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet<br />
werden. In den bereits abgeschlossenen Fällen ist dies auch tatsächlich geschehen. Beim Vertragsbindungsanteil<br />
ist eine Erhöhung geplant und wird in den abgeschlossenen Fällen umgesetzt. Insgesamt<br />
kann von einer erhöhten Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten ausgegangen werden.<br />
Preisaufschläge werden für gut die Hälfte der Rohwaren gezahlt.<br />
Tierschutzaspekte sind nur im Sektor V&F von Bedeutung. Auf das Ziel „Verbesserung des Wohlbefindens<br />
der Tiere“ entfällt nur ein geringer Anteil der Investitionssumme.<br />
Positive Einflüsse der Förderung auf umweltrelevante Merkmale sind in den ausgewerteten Projekten<br />
erkennbar. Ableiten lässt sich dies aufgrund spezifischer umweltschonender Produktionsweisen<br />
von verarbeiteten Rohwaren, den Zielsetzungen der Investition sowie der Entwicklung des Ressourcenverbrauchs.<br />
7.7.2 Umsetzung der Empfehlung der Halbzeitbewertung<br />
In der Halbzeitbewertung wurde kritisiert, dass sowohl Rücklauf als auch Qualität der Erhebungsbögen<br />
nicht zufriedenstellend waren. Zum Update können diesbezüglich wesentliche Verbesserungen<br />
festgestellt werden. Von 224 bewilligten Projekten (laut Projektliste) liegen 147 auswertbare Erhebungsbögen<br />
vor. Weitere 57 Abschlussbögen sind in die Auswertung eingegangen.<br />
7.7.3 Anhang I-Problematik<br />
Die Begrenzung der Förderung auf Produkte der ersten Verarbeitungsstufe, wie sie vor allem zur Begrenzung<br />
der Sonderregelungen für die <strong>Landwirtschaft</strong> mit dem Anhang I zum EG-Vertrag gedacht<br />
ist, stößt in der praktischen Umsetzung zunehmend an Grenzen. In der Praxis bedeutet eine zunehmende<br />
Marktorientierung im Blick auf höhere Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit konkret, auf<br />
Verbraucherwünsche nach Produkten mit Zusatznutzen und Convenience-Eigenschaften z. B. in Form<br />
von Teil- und Fertiggerichten einzugehen. Einige Beispiele sollen exemplarisch zeigen, welche Konsequenzen<br />
daraus in der Praxis resultieren.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
292 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
Unter Anhang I fällt z. B. die Zollposition<br />
0404 10 − Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen<br />
Süßmitteln.<br />
Wenn ein Unternehmen versucht, marktorientierte Wertschöpfung für diese Produkte zu erreichen,<br />
indem man die Produkte aufwertet z. B. im Bereich Babynahrung unter der Zollposition<br />
1901 10 00 − Zubereitungen zur <strong>Ernährung</strong> von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf<br />
oder im Bereich der Sportlernahrung (Molkenproteinkonzentrat) unter der Zollposition<br />
3502 20 − Molkenproteine (Lactalbumin), einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen<br />
fällt man aus Anhang I und damit aus der Förderung heraus.<br />
Ebenso fällt man aus Anhang I und damit aus der Förderung heraus, wenn Joghurt (Anhang I, Zollposition<br />
0403 10 ) zu Trinkjoghurt aufgewertet wird und damit unter die Zollposition ‚2202 Wasser, einschließlich<br />
Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln<br />
oder Aromastoffen, und andere nichtalkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte<br />
des KN-Codes 2009‘ fällt, die nicht zu Anhang I gehört.<br />
Auch eine Aufwertung der Milch zu Pudding (KN-Code 1901 und 2106) führt zur Einstufung in Zollpositionen<br />
außerhalb Anhang I und damit zum Verlust der Förderfähigkeit mit Mitteln des EAGFL.<br />
Probleme der Zugehörigkeit zu Anhang I resultieren darüber hinaus auch daraus, dass auf EU-Ebene<br />
unterschiedliche Zuordnungen zu Anhang I vorgenommen werden. So ist die Zollposition<br />
0403 10 − Joghurt<br />
sowohl im Anhang I zu Artikel 32 des EG-Vertrages als auch im Anhang B der ‚Verordnung (EG) Nr.<br />
1520/2000 der Kommission vom 13. Juli 2000 zur Festlegung der gemeinsamen Durchführungsvorschriften<br />
für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und der Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags<br />
für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I<br />
des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden‘ (ABl. L 177 v. 15.7.2000) aufgeführt. Unklar ist,<br />
welche Zuordnung gilt.<br />
Wenn die Förderung im Bereich V&V zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen<br />
und damit zur nachhaltigen Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren beitragen<br />
soll, so ist eine Überprüfung der bisherigen Anhang I-Regelung im Hinblick auf aktuelle Markterfordernisse<br />
dringend geboten, um mangelnde Konsistenz der Fördermaßnahmen mit den Zielen (höhere<br />
Wertschöpfung führt zum Verlust der Förderfähigkeit) zu vermeiden. In den Gesprächen zu dieser<br />
Thematik mit verschiedenen Marktbeteiligten und der zuständigen Administration wurde die Widersprüchlichkeit,<br />
ja sogar Willkürlichkeit des bestehenden Systems heftig beklagt. Als Lösungsvorschlag<br />
wurde genannt, die Förderung statt auf Anhang I auf die in den Gemeinsamen Marktordnungen erfassten<br />
Produktbereiche zu begrenzen. Dieser Vorschlag wird hier ungeprüft wiedergegeben, da eine<br />
intensive Prüfung im Rahmen des Updates nicht möglich war.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
293<br />
7.8 ELER-Verordnung und GAP-Reform<br />
Wesentlicher Grund für die Finanzierung der Investitionsförderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung<br />
landwirtschaftlicher Rohwaren aus dem EAGFL ist die Zielsetzung, auf diesem Weg den<br />
liefernden Landwirten Absatzmöglichkeiten und damit Einkommen zu sichern bzw. zu schaffen (Erzeugernutzen).<br />
Um diesem Ziel gerecht werden zu können, bedarf es wettbewerbsfähiger Verarbeitungs-<br />
und Vermarktungsunternehmen. Wettbewerbsfähigkeit definiert sich dabei in dem jeweils zu<br />
betrachtenden spezifischen Marktsegment und den dort relevanten Einflussparametern.<br />
Die Zielmärkte weisen ein Spektrum von kleinen Nischenmärkten bis zu Massenmärkten oder von<br />
lokalen bzw. regionalen Märkten bis zu internationalen Märkten auf. Wesentlicher Absatzmittler zum<br />
Verbraucher ist dabei weit überwiegend ein stark konzentrierter, international einkaufender Lebensmittelhandel.<br />
Seine Belieferung setzt insbesondere im Bereich der Massenprodukte erhebliche Liefermengen<br />
und entsprechende logistische Leistungsfähigkeit voraus. Aus der skizzierten Vielschichtigkeit<br />
der jeweiligen Marktgegebenheiten lässt sich ableiten, dass sich a priori nicht sagen lässt, ob Klein-,<br />
Mittel- und Großunternehmen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung die erwünschte Wettbewerbsfähigkeit<br />
im Absatz der landwirtschaftlichen Rohwaren am ehesten erreichen bzw. sichern können.<br />
Die Absatzsicherheit der Rohwaren hängt zum überwiegenden Teil davon ab, dass die Unternehmen<br />
der Verarbeitung und Vermarktung ihre Produkte in den Regalen des hochkonzentrierten LEH platzieren<br />
können und immer weniger vom Absatz im kleinstrukturierten LEH. Eine Listung im LEH ist für<br />
größere Unternehmen leichter zu erreichen. Klein- und Mittelunternehmen sind zwar tendenziell in<br />
ihrer Rohwarenbeschaffung eher in den heimischen nationalen Märkten verankert, sind aber weniger<br />
gefragte Partner des LEH. Entscheidungen über den Rohwarenbezug und auch die Produktionsstandorte<br />
sind demgegenüber bei international agierenden Unternehmen flexibler und ein Rückzug<br />
aus heimischen Beschaffungsmärkten bei Wegfall der in Deutschland geforderten Vertragsbindung mit<br />
landwirtschaftlichen Rohwarenlieferanten nicht auszuschließen.<br />
Die größenabhängigen Regelungen der ELER-Verordnung bergen unter Berücksichtigung der vorangegangenen<br />
Darlegungen die Gefahr in sich, größere Teile des Rohwarenabsatzes nicht zu sichern<br />
sondern unsicherer zu machen. Unter dem Gesichtspunkt, für landwirtschaftliche Rohwaren den Absatz<br />
zu sichern, sollte demzufolge auf eine größenabhängige Begrenzung der Förderung verzichtet<br />
werden. Dies schließt nicht aus, dass eine größenabhängige Staffelung der Fördersätze vorgenommen<br />
wird, um dem Aspekt einer oft geringen Eigenkapitalausstattung von KMU gerecht zu werden.<br />
In Baden-Württemberg würde eine Begrenzung der Förderung auf KMU im Bereich V&V vermutlich<br />
insbesondere in den Sektoren Obst sowie Vieh und Fleisch eine deutliche Reduktion der Fördermöglichkeiten<br />
ergeben. In anderen Bereichen wie z. B. Getreide, Wein und Fruchtsaft überwiegen KMU,<br />
für die sich keine Änderungen ergeben.<br />
Die größenabhängigen Grenzwerte führen auch zu Verzerrungen zwischen einzelnen Sektoren, wenn<br />
diese z. B. aufgrund hoher Preise für landwirtschaftliche Veredelungserzeugnisse im Bereich der tierischen<br />
Produktion die jeweiligen Umsatzgrenzwerte schneller überschreiten als im Bereich pflanzlicher<br />
Erzeugnisse und damit die Fördermöglichkeit verlieren. Ähnliches gilt im Bereich der Beschäftigung,<br />
wo branchenspezifisch sehr unterschiedliche Beschäftigungsintensitäten vorliegen. Insbesondere dort,<br />
wo auch die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen neben dem Erzeugernutzen wesentliches<br />
Ziel der Förderung ist, wäre eine größenabhängige Begrenzung in Fällen mit hoher Beschäftigungsintensität<br />
eher kontraproduktiv.<br />
Eine Begründung der größenabhängigen Begrenzung der Förderung lautet, dass größere Unternehmen<br />
Förderung vor allem als Mitnahmeeffekt in Anspruch nehmen. Diese Argumentation lässt zum<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
294 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
einen die zuvor dargelegten Aspekte außer Acht. Auch verhindert sie die Realisierung von Mitnahmeeffekten<br />
durch Großunternehmen dann nicht, wenn geförderte erfolgreiche KMU nach Abschluss der<br />
Investition von Großunternehmen übernommen werden.<br />
Unabhängig von den Schwierigkeiten, Mitnahmeeffekte in der Realität zu ermitteln, liegen den Evaluatoren<br />
empirische Belege dafür, dass Mitnahmeeffekte in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße in<br />
unterschiedlichem Ausmaß realisiert werden, nicht vor. Die Evaluation der Agrarinvestitionsförderung<br />
zeigt vielmehr, dass auch in befragten landwirtschaftlichen Betrieben Mitnahmeeffekte in nennenswertem<br />
Umfang genutzt werden. Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten wäre ein vollständiger konsequenter<br />
Ausstieg aus der Förderung auf allen Stufen der Wertschöpfungskette der geeignetere Weg.<br />
Dies müsste dann allerdings zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen europaweit einheitlich<br />
umgesetzt werden.<br />
Ein Ausweg könnte auch darin liegen, das Instrument der Bürgschaften für die Förderung im Bereich<br />
Verarbeitung und Vermarktung zu nutzen. Förderausgaben würden dabei lediglich in Höhe der tatsächlichen<br />
Inanspruchnahme der Bürgschaften anfallen. Mitnahmeeffekte wären dabei eher gering.<br />
Eigenkapitalengpässe könnten über Verbesserung der Kreditwürdigkeit bei den Banken verringert<br />
werden. Auch eine Förderung risikobehafteter Investitionen im Bereich von Innovationen in neuen<br />
unbekannten Marktsegmenten und entsprechend schwierigem Nachweis normaler Absatzbedingungen<br />
könnte damit erreicht werden. Zu begrüßen ist, dass der Förderung von Innovationen in der E-<br />
LER-Verordnung besonderer Stellenwert zuerkannt wird.<br />
Auswirkungen der Agrarreform (Entkoppelung, Cross-Compliance) auf die <strong>Landwirtschaft</strong> des Bundeslandes<br />
sind noch nicht absehbar. Davon hängen Inhalt und Ausgestaltung der Maßnahme im Bereich<br />
V&V in der kommenden Förderperiode aber in erheblichem Umfang ab. Angesichts dieser Unwägbarkeiten<br />
ist es wenig sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt darauf näher einzugehen. Lediglich in Einzelfällen<br />
gibt es gewisse Einschätzungen dazu, die bereits bei der Darstellung der einzelnen Sektoren erwähnt<br />
wurden.<br />
Anpassungen hinsichtlich der derzeit laufenden Fördermaßnahmen im Bereich V&V sind nicht notwendig<br />
und angesichts der für Investitionen benötigten Zeiträume auch nicht mehr sinnvoll umzusetzen.<br />
7.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
7.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Die Bemühungen der EU in dieser Förderperiode, die Wirksamkeitskontrolle zu verstärken, sind zu<br />
begrüßen. Allerdings würde man sich eine konsequente Umsetzung seitens der EU-Kommission wünschen.<br />
Zwar formuliert sie das Ziel fundierter Evaluation, aber es fehlen ausreichende Vorkehrungen,<br />
die sicher stellen, dass deren Ergebnisse in die Gestaltung künftiger Förderprogramme einfließen<br />
können.<br />
Der Zeitplan wird mehr von den politischen Vorgaben als vom Vorliegen fundierter Wirkungsanalysen<br />
bestimmt. So werden Ergebnisse des Update als Grundlage für das Konzept der künftigen Förderperiode<br />
genutzt, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine oder kaum belastbare Ergebnisse im Bereich<br />
investiver Förderung vorliegen, bedingt durch zeitliche Verzögerung der investitionsbedingten Wirkungen.<br />
Daraus ist zu folgern, dass seitens der EU-Kommission Vorkehrungen zu treffen sind, die eine<br />
fundierte Ex-post-Analyse sowie die verbindliche Berücksichtigung der gefundenen Ergebnisse in den<br />
Konzeptionen und Programmen künftiger Förderung vorsehen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
295<br />
Die Vielzahl und Inkonsistenz der maßnahmeninternen, programminternen sowie programmexternen<br />
Ziele (Aktivitäten) macht es unmöglich, Ursache-Wirkungsbeziehungen zu identifizieren und konkrete<br />
Empfehlungen oder Handlungsoptionen abzuleiten. Der integrierte Programmansatz ist diesbezüglich<br />
überfrachtet und verhindert eine trennscharfe Wirkungsanalyse wegen mangelnder Präzision der Zielformulierung.<br />
Im Ergebnis bedeutet dies, dass weniger quantifizierende Bewertung möglich ist und<br />
vorrangig qualitative Bewertungen der komplexen Programme akzeptiert werden müssen.<br />
Aus ihren Erfahrungen leiten die Evaluatoren die Empfehlung ab, dass durch die EU nur wenige, möglichst<br />
konfliktfreie Ziele vorgegeben werden, verbunden mit einer strikten Verpflichtung der Regionen<br />
bzw. Mitgliedstaaten zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades und Vorlage eines Projektauswahlrasters.<br />
Hinsichtlich der jeweils geeigneten Methodenwahl und Indikatorenfestlegung in den Programmregionen<br />
sollten dabei Freiräume für die Evaluatoren unter partizipativer Einbindung von Wirtschaft<br />
und Verwaltung gelassen und Einengungen durch vereinheitlichende Vorgaben weitestgehend vermieden<br />
werden. Durch Anreize für die Evaluatoren zur inhaltlichen Abstimmung der Evaluation zwischen<br />
den Mitgliedstaaten z.B. in Form einer Unterstützung entsprechender Workshops könnten Impulse<br />
gegeben werden, über den Zielerreichungsgrad hinaus mehr Vergleichbarkeit zwischen den<br />
Mitgliedstaaten zu erreichen.<br />
Die Evaluationsberichte müssen den Mindeststandards gerecht werden. Für den Fall der Nichteinhaltung<br />
sollten Sanktionsmechanismen geschaffen werden, die sich ggf. entsprechend auch auf allen mit<br />
der Förderung befassten Ebenen bis hin zum Begünstigten fortsetzen.<br />
Die Qualität der Evaluationsergebnisse ist in erheblichem Maße von der Motivation der Beteiligten<br />
abhängig. Besonderes Gewicht hat dabei die Grundeinstellung gegenüber der Evaluation. Oft wird sie<br />
mehr als Verpflichtung denn als Basis zur zielgerichteten Verbesserung der Maßnahme und ihrer Wirkungen<br />
empfunden. Ein Bewusstseinswandel muss hier über stärkere Verdeutlichung des Evaluationsnutzens<br />
für Wirtschaft, Administration und Politik erreicht werden, z.B. dadurch, dass sie Belege<br />
über Wirkungen und damit Rechtfertigungen gegenüber Geldgebern und Gesellschaft ermöglicht, eine<br />
Differenzierung nach Wirkungsgrad einzelner Maßnahmen erlaubt oder Hilfestellungen für ein gefordertes<br />
Projektauswahlraster gibt.<br />
7.9.2 Empfehlungen für verbleibenden Programmplanungszeitraum<br />
Anpassungen hinsichtlich der derzeit laufenden Fördermaßnahmen im Bereich V&V sind nicht notwendig<br />
und angesichts der für Investitionen benötigten Zeiträume auch nicht mehr sinnvoll umzusetzen.<br />
7.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
7.9.3.1 Programm<br />
In der Interventionslogik (Bedarf-Ziele-Maßnahme-Ergebnis-Wirkung) kommt die Strategiegrundlage<br />
der Förderung zum Ausdruck. Inwieweit eine sektorale Eingrenzung notwendig ist, bleibt fragwürdig.<br />
Es ist nicht klar, ob in den nicht berücksichtigten Sektoren evtl. Projekte mit Förderung hätten verwirklicht<br />
werden können, die den Programmzielen mindestens ebenso sehr entsprochen hätten. Aus diesen<br />
Gründen sollte mehr Wert auf inhaltliche Anforderungen an das Projekt (Projektbeurteilungsraster)<br />
als auf dessen Zugehörigkeit zu einem Sektor gelegt werden.<br />
Inwieweit diese Vorfestlegung auf die Agrarwirtschaft verbunden mit einer Eingrenzung auf den landwirtschaftlichen<br />
Erzeugernutzen hinsichtlich der Gesamtzielsetzung der Förderung des ländlichen<br />
Raumes nicht eher eine Senkung der Effektivität verursacht, weil effizientere Alternativen vorliegen,<br />
kann nicht präzise beurteilt werden. Allerdings ist insbesondere vor dem Hintergrund sehr hoher Ar-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
296 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
beitslosigkeit nicht a priori sichergestellt, dass die Förderung des Agrarbereiches hier die größte Wirkung<br />
erzielt und den höchsten Bedarf hat. Beschäftigungswirkung etwa wird bei dieser Maßnahme<br />
nicht einmal als Fördervoraussetzung angesehen. (vgl. Kap 1.1.3).<br />
Sowohl die Programmierung als auch die Bedarfsabfrage bei den Wirtschaftsbeteiligten sollte im neuen<br />
Programmplanungszeitraum unter weniger hohem Zeitdruck als in der aktuellen Periode stehen.<br />
Eine Intensivierung des Austausches mit den Wirtschaftsbeteiligten wäre wünschenswert.<br />
Wenn mehr Freiräume für die Ausgestaltung im Rahmen des genehmigten Programms eröffnet werden,<br />
ist eine Zielformulierung für die angebotenen Fördermaßnahmen zwingend vorzunehmen und<br />
auch die dafür benötigten Indikatoren festzulegen, letzteres während der Laufzeit in Absprache mit<br />
den Evaluatoren.<br />
Genehmigungen von Programmänderungen müssen beschleunigt werden sowie nach Bedarf und<br />
nicht nach Stichtagen ermöglicht werden, um Anpassungen an schnell wechselnde Marktverhältnisse<br />
zu ermöglichen; alternativ können grundsätzlich die Entscheidungsfreiräume vor Ort im Rahmen der<br />
bewilligten Budgets ausgeweitet werden.<br />
Die Einführung nicht genehmigungspflichtiger flexibler Elemente bei der Programmumsetzung hat sich<br />
bewährt. Hierzu zählen:<br />
• die Möglichkeit innerhalb der Maßnahme V&V und des dafür verfügbaren Budgets Verschiebungen<br />
zwischen den Sektoren vorzunehmen,<br />
• Mittelerhöhungen und Mittelumschichtungen innerhalb der Maßnahmen des EPLR zuzulassen<br />
oder<br />
• die während der Förderperiode erfolgte Akzeptanz einer nationalen Tabelle zur Nutzung und<br />
Verteilung der nationalen EU-Fördermittel zwischen den Bundesländern, die eine bedarfsgerechte<br />
Nutzung der EU-Mittel erlaubt.<br />
Orientiert am Subsidiaritätsprinzip sollte die Flexibilität vor Ort weiter ausgebaut werden.<br />
Bei Beibehaltung der jetzigen Verfahrensweise hinsichtlich der Programmerstellung und notwendiger<br />
Änderungsanträge ist es angesichts der Länge der Förderperiode durchaus sinnvoll, für eine möglichst<br />
breite Palette von Maßnahmen Förderoptionen aufrecht zu erhalten, um Änderungsanträge zu vermeiden.<br />
Dies gilt auch für die Sektoren, wo kein oder nur geringer aktueller Förderbedarf besteht. In<br />
diesem Rahmen können dann laufend bedarfsangepasste Schwerpunktsetzungen in der Programmregion<br />
erfolgen.<br />
Wenn die Förderung im Bereich V&V Beiträge zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />
Unternehmen und damit zur nachhaltigen Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren<br />
beitragen soll, so ist eine Überprüfung der bisherigen Anhang I-Regelung im Hinblick auf aktuelle<br />
Markterfordernisse dringend geboten, um mangelnde Konsistenz der Fördermaßnahmen mit den Zielen<br />
(höhere Wertschöpfung führt zum Verlust der Förderfähigkeit) zu vermeiden.<br />
Auf eine Begrenzung der Förderung auf KMU sollte verzichtet werden, da kein Beleg dafür vorliegt,<br />
dass das Hauptziel des Erzeugernutzens von der Größe des Verarbeiters oder Vermarkters abhängt.<br />
Es besteht die Gefahr, dass Erzeugernutzen abnimmt, da große Unternehmen ihre Beschaffung aus<br />
anderen Regionen organisieren, ohne Vertragsbindungen eingehen zu müssen. Eine KMU-Regelung<br />
wirkt außerdem diskriminierend zwischen Sektoren, die sich z. B. hinsichtlich der Höhe der Rohwarenpreise<br />
und damit der Umsätze oder der Beschäftigungsintensität erheblich unterscheiden. Zur<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
297<br />
Vermeidung von Mitnahmeeffekten wäre eine Umstellung der Förderung von verlorenen Zuschüssen<br />
auf Bürgschaften eine Förderalternative, wobei eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten der<br />
EU zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen notwendig wäre.<br />
7.9.3.2 Durchführung<br />
Im Bereich der Investitionsförderung sind längere Durchführungszeiträume notwendig als in anderen<br />
Maßnahmebereichen. Die frühere n+2-Regelung entspricht eher dem Bedarf bei der Umsetzung in<br />
Wirtschaft und Administration. Eine Rückkehr zur früheren Regelung wäre im Bereich V&V problemadäquat.<br />
Entsprechende Spielräume lassen sich dadurch gewinnen, dass man am Jährlichkeitsprinzip<br />
für das Gesamtprogramm festhält aber nicht bei einzelnen Maßnahmen des Programms.<br />
Der sehr hohe Aufwand für das Begleit- und Monitoringsystem sollte reduziert werden. Ansatzpunkte<br />
dafür sind:<br />
• Begrenzung auf wenige, aussagekräftige Kenngrößen, die im Falle der Investitionsförderung<br />
von den Begünstigten zur Bewilligung und Evaluation vorgelegt werden müssen,<br />
• Bei den Wirkungsindikatoren zeigen die bisherigen Auswertungen, dass Primärerhebungen<br />
unverzichtbar sind, um fundierte Bewertungen der angebotenen Maßnahmen abgeben zu<br />
können bzw. die Bewertungsfragen der EU-Kommission beantworten zu können. In diesem<br />
Zusammenhang sind<br />
• verzichtbare Kenngrößen<br />
Kapazitätsangaben; Preise; Mengenangaben, wenn nicht vergleichbar zwischen geförderten<br />
Projekten bzw. Sektoren; quantitative Angaben Qualitätsentwicklung; Abfragen zu Beanstandungen<br />
und Arbeitsunfällen;<br />
• beizubehaltende Kennzahlen<br />
Zielsetzungen der Investition entsprechend Programm bzw. VO (EG) Nr. 1257/1999; Arbeitsproduktivität<br />
(Wert produzierte Erzeugnisse je AK gemessen in FTE); Produktionskosten<br />
(Stückkosten je 1 000 € Wert produzierte Erzeugnisse; Anwendung QMS; Qualitative Angaben<br />
zur Qualitätsentwicklung; Entwicklung Wert Rohwarenbezug; Umfang Vertragsbindung;<br />
Abfragen Ressourcenverbrauch);<br />
• durch Vereinheitlichung der Begriffsdefinitionen bei gleichen oder sehr ähnlichen Tatbeständen;<br />
• einmal erhobene Daten müssen für andere Zwecke auch nutzbar sein bzw. gemacht werden;<br />
• rechtzeitige Festlegung der zu erhebenden Kennzahlen und weitgehender Verzicht auf Änderungen<br />
während der Förderperiode;<br />
• Jährlichkeitsprinzip der Haushaltsführung bei Abwicklung von Investitionsvorhaben zu starr.<br />
Wenn mehr Freiräume für die Ausgestaltung im Rahmen des genehmigten Programms zugelassen<br />
werden, ist eine Zielformulierung für zusätzlich angebotene Fördermaßnahmen zwingend vorzunehmen<br />
und auch die dafür benötigten Indikatoren festzulegen. Letzteres sollte während der Laufzeit<br />
in Absprache mit dem jeweiligen Evaluator erfolgen.<br />
Unabhängig davon, ob knappe Finanzmittel dazu zwingen, sind Verfahren zur Projektauswahl zu entwickeln,<br />
die bei Bedarf anhand spezieller Kriterien anwendbar und transparent nachvollziehbar sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
298 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.10 Zusammenfassung<br />
Zur Bewertung wird das weitgehend während der Halbzeitbewertung entwickelte methodische Instrumentarium<br />
genutzt. Im Mittelpunkt der Wirkungsanalyse steht dabei die Gewinnung von Primärdaten<br />
über einen Erhebungsbogen, die durch Informationen aus leitfadengestützten Interviews mit der Administration<br />
und Sekundärquellen ergänzt werden. Zur Auswertung kommen zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
vor allem Soll-Ist-Angaben, die Tendenzen aufzeigen können aber nur eingeschränkte Interpretationen<br />
zulassen.<br />
In Baden-Württemberg werden mit Ausnahme Milch alle Sektoren gefördert, die für dieses Bundesland<br />
Relevanz haben. Die Land- und <strong>Ernährung</strong>swirtschaft sind für BW überdurchschnittlich bedeutsame<br />
Wirtschaftszweige mit Blick auf die Bruttowertschöpfung sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen<br />
in ländlichen Gebieten mit ungünstigen Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />
Die Förderung soll folgende sektorübergreifende Ziele erreichen:<br />
• Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus BW,<br />
• Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalvermarktung,<br />
• Stärkere Teilnahme der <strong>Landwirtschaft</strong> in BW an der Wertschöpfung der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugnisse,<br />
• Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft durch eine nachhaltige, umweltgerechte und flächendeckende<br />
Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Die Investitionsbereitschaft ist nach verzögertem Beginn inzwischen so hoch, dass die ursprünglich<br />
geplanten Investitionssummen vermutlich benötigt werden. In den Schwerpunktsektoren V&F, GE,<br />
W&A sowie bei S&P werden mehr Mittel nachgefragt als eingeplant. Deutlich niedriger als erwartet<br />
war die Investitionsbereitschaft in den Sektoren O&G, B&Z, OEP und NR. Insbesondere im wichtigen<br />
Sektor O&G haben sich Marktunsicherheit und die Wettbewerbssituation lähmend auf die Investoren<br />
ausgewirkt.<br />
Die Auswertung der Erhebungsbögen signalisiert eine gestiegene Wettbewerbsfähigkeit der geförderten<br />
Unternehmen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ist eine tragende Zielsetzung der Investoren<br />
und kommt auch in der verbreiteten Nutzung von Qualitätsmanagementsystemen (QMS),<br />
erzielten Rationalisierungseffekten und Kostensenkungen zum Ausdruck. Qualitätsverbesserungen<br />
sind bei den Rohwaren und Erzeugnissen erkennbar und äußern sich in der gesteigerten Wertschöpfung.<br />
Die Rohwarenbezüge sollen gemäß den Planungen in den meisten Sektoren ausgeweitet werden.<br />
In den bereits abgeschlossenen Fällen wurden die Rohwarenbezüge auch tatsächlich ausgeweitet.<br />
In Kombination mit der Vertragsbindung hat sich die Sicherheit der Einkommen der Rohwarenlieferanten<br />
etwas erhöht. Die geförderten Unternehmen nehmen Belange des Gesundheits- und Tierschutzes<br />
ernst und erhebliche Anteile der Investitionen fließen in die Gestaltung des Arbeitsplatzes.<br />
Die Förderung hat durch umweltschonende Produktionsweisen und Senkung des Ressourcenverbrauchs<br />
zur Verbesserung des Umweltschutzes beigetragen.<br />
Die Bemühungen der EU in dieser Förderperiode, die Wirksamkeitskontrolle zu verstärken, sind zu<br />
begrüßen. Allerdings fehlt es auf EU-Ebene bisher an Vorkehrungen, die eine verbindliche Berücksichtigung<br />
der bei der Ex-post-Analyse gefundenen Ergebnisse in die Konzeptionen und Programme<br />
künftiger Förderung sicher stellt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
299<br />
Die Vorgaben der EU sollten auf wenige möglichst konfliktfreie Ziele begrenzt werden verbunden mit<br />
der strikten Verpflichtung der Regionen bzw. Mitgliedstaaten zur Ermittlung des Zielerreichungsgrades<br />
und Vorlage eines Projektauswahlrasters, aber Freiräumen für die Evaluatoren hinsichtlich Methodenwahl<br />
und Indikatorenfestlegung in Programmregionen. Hinsichtlich der Inhalte der Evaluation sollte<br />
es eine Festlegung von Mindeststandards bezüglich Zielerreichungsgrad oder Wirkungsanalyse geben,<br />
deren Nichteinhaltung Sanktionen nach sich zieht.<br />
Die Motivation aller Beteiligten zur Unterstützung und Mitwirkung an der Evaluation sollte vor allem<br />
dahingehend gestärkt werden, Evaluation weniger als Verpflichtung sondern als Basis zur Verbesserung<br />
der Maßnahme zu begreifen.<br />
Auch eine deutliche Verringerung des Aufwandes ist dafür notwendig. Sie ist möglich bei Begrenzung<br />
auf wenige, aussagekräftige Kenngrößen, Vereinheitlichung der Begriffsdefinitionen, rechtzeitige Festlegung<br />
der zu erhebenden Kennzahlen und weitgehenden Verzicht auf Änderungen während der Förderperiode.<br />
Die Nutzbarkeit einmal erhobener Daten auch für andere Zwecke sollte gewährleistet<br />
werden.<br />
Genehmigungen von Programmänderungen müssen beschleunigt werden sowie nach Bedarf und<br />
nicht Stichtagen ermöglicht werden, um Anpassungen an schnell wechselnde Marktverhältnisse zu<br />
ermöglichen. Alternativ können grundsätzlich die Entscheidungsfreiräume vor Ort im Rahmen der<br />
bewilligten Budgets ausgeweitet werden. Begrüßenswerte Schritte in diese Richtung sind in der laufenden<br />
Periode umsetzt worden.<br />
Investitionen erfordern in der Regel längere Durchführungszeiträume. Die frühere n+2-Regelung entspricht<br />
eher dem Bedarf bei der Umsetzung in Wirtschaft und Administration. Entsprechende Spielräume<br />
lassen sich dadurch gewinnen, dass man am Jährlichkeitsprinzip für das Gesamtprogramm<br />
festhält aber nicht bei einzelnen Maßnahmen des Programms.<br />
Die bisherige Anhang I-Regelung gerät zunehmend in Konflikt mit der Zielsetzung im Rahmen des<br />
EPLR, die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen zu erhöhen und damit zur nachhaltigen<br />
Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Rohwaren beizutragen. Hier ist eine Überprüfung im<br />
Hinblick auf aktuelle Markterfordernisse dringend geboten.<br />
Auf eine größenabhängige Begrenzung der Förderung sollte verzichtet werden, da kein Beleg dafür<br />
vorliegt, dass das Hauptziel des Erzeugernutzens von der Größe des Verarbeiters oder Vermarkters<br />
abhängt. Der <strong>Ernährung</strong>swirtschaft steht in BW auch die GRW-Förderung offen. Die Abstimmung mit<br />
der gewerblichen Förderung erfolgt auf Basis des Anhang I-Kriteriums.<br />
7.10.1.1 Ergänzungen und Empfehlungen der Programmevaluierung<br />
Ergänzend zu den bewertenden Einordnungen der Zentralevaluierung werden aus Sicht des Gesamtprogramms<br />
und der spezifischen Landesgegebenheiten Ergebnisse und Empfehlungen bestätigt,<br />
modifiziert oder hinzugefügt.<br />
7.10.1.2 Einordnung der realen Situation<br />
Der V&V-Sektor Baden-Württembergs ist zum einen durch eine Vielzahl von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen gekennzeichnet. Zum anderen sind aber marktprägend auch sehr große international<br />
orientierte Unternehmen tätig.<br />
Die Marktanforderungen sind in den Bereichen: Schlachtanlagen, Vieh- und Fleischverarbeitung,<br />
Milchverarbeitung und Getreidehandel und –verarbeitung derart, dass größere Unternehmen zuneh-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
300 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
mend die Marktgegebenheiten in Baden-Württemberg bestimmen und zukunftsorientiert sich wohl im<br />
Marktgeschehen durchsetzen werden.<br />
Auch bedingt durch die zwar langsam, aber stetig verlaufende Standortverlagerungen der landwirtschaftlichen<br />
Produktion sind in einigen Bereichen des V&V-Sektors Überkapazitäten gegeben. Dieses<br />
gilt gegenwärtig für den Schlachtbereich, die Milchverarbeitung sowie die Getreidelagerung. Erwartet<br />
werden auch weitere Kapazitätsfreisetzungen im Milchbereich.<br />
In der Wein-, Obst- und Gemüseverarbeitung und –vermarktung hingegen haben die Marktkräfte für<br />
marktorientierte Kapazitätsausrichtung Sorge getragen.<br />
In Ergänzung zur Analyse der Zentralevaluierung ist noch deutlicher der Frage nachzugehen, welchen<br />
Nutzen die <strong>Landwirtschaft</strong> in Baden-Württemberg von der V&V-Förderung hat, um so den landesagrarpolitischen<br />
Zielvorgaben gerecht zu werden und der Interventionslogik folgen zu können.<br />
7.10.1.3 Allgemeine Zielvorgaben<br />
Die wichtigste, marktorientierte Zielsetzung für die Agrar- und <strong>Ernährung</strong>swirtschaft Baden-<br />
Württembergs stellt die Qualitätsführerschaft dar (EPLR S. 93). Diese Zielsetzung lässt sich in den<br />
Bereichen Agrarproduktion, Vermarktung und Verarbeitung vornehmlich über eine Stärkung der horizontalen<br />
und vertikalen Integration land- und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen auf der Basis<br />
stufenübergreifender Partnerschaften realisieren.<br />
Im Hinblick auf die zu evaluierenden Fördermaßnahmen in den Bereichen Marktstrukturverbesserung,<br />
Marktstrukturgesetz und Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter<br />
landwirtschaftlicher Produkte werden nach dem EPLR folgende Ziele zu Grunde gelegt, wobei<br />
zwischen Ober- und Unterzielen unterscheiden wird:<br />
- Ausrichtung der Erzeugung und Vermarktung an absehbaren Marktentwicklungen, insbesondere<br />
Anpassung an die geänderten Verbrauchs- und Verzehrgewohnheiten und die geänderten Strukturen<br />
des Handels<br />
- Sicherung der Absatz- und Erlössicherheit für die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe sowie Entwicklung<br />
neuer Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse<br />
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Vermarktungs- und Verarbeitungsunternehmen der Agrarund<br />
<strong>Ernährung</strong>swirtschaft, vor allem im Hinblick auf die hochkonzentrierten Strukturen im Lebensmittel-Einzelhandel<br />
- Profilierung und Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnisse aus Baden-Württemberg<br />
Diese Ziele sind sehr allgemein formuliert und in zukünftigen Programmen deutlicher zu konkretisieren.<br />
In diesem Punkt ist den Aussagen der Zentralevaluierung vollauf zuzustimmen.<br />
Die Zielvorgaben sind den unterschiedlichen Branchenanforderungen entsprechend zwar breit anzulegen.<br />
Es ist aber eindeutig zu definieren, ob prioritär die Wirtschaftsentwicklung im Ländlichen Raum<br />
im Vordergrund stehen soll oder aber die Stärkung der Einkommensbasis der <strong>Landwirtschaft</strong> Zielpriorität<br />
ist. Die erste Zielsetzung wird dem 3. Schwerpunkt zugeordnet und ist weitergreifend, als dass sie<br />
sich nur auf eine Förderung für die V&V-Branchen konzentrieren könne.<br />
Die V&V-Förderung zielt somit, der zweiten Zielinterpretation folgend, direkt auf eine Verbesserung<br />
der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe ab. Die V&V-Förderung ist folglich in<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
301<br />
der Interventionslogik als „Vehikel“ anzusehen, das zur Stärkung der landwirtschaftlichen Einkommensbasis<br />
einzusetzen ist. Letztendlich muss somit die Wirkung der V&V-Förderung am Einfluss auf<br />
die wirtschaftliche Situation der <strong>Landwirtschaft</strong> gemessen werden. An den durch die Förderung erreichten<br />
Vorteilhaftigkeiten im V&V-Sektor muss die <strong>Landwirtschaft</strong> partizipieren. Dafür genügt es<br />
nicht, die Verbesserung und Sicherung des Mengenabsatzes , also die sogenannte Absatzsicherheit,<br />
als alleinige Bezugsbasis zu nehmen, wenn nicht auch die Preiswirkungen mit aufgenommen werden<br />
und damit auf die Erlösseite insgesamt abgestellt wird.<br />
Der Hinweis, dass die Förderung oftmals eher aus politischer Begründung gewährt wird, argumentierend,<br />
dass in anderen Regionen der EU eine entsprechende V&V-Förderung gegeben sei, ist wohl<br />
Realität. Sie ist dennoch in ihrer Sinnhaftigkeit anzuzweifeln, da sie letztendlich in gedanklicher Logik<br />
zu einer Förderspirale führt, die einem sich immer schneller drehenden Kreisel ähnelt, ohne absehbares<br />
Ende.<br />
Zwei Folgerungen sind hiermit in Hinblick auf die Zielsetzung gegeben:<br />
Zum einen hat die V&V-Förderung eine unterstützende Funktion und kann nur dann sinnvoll sein,<br />
wenn sichergestellt ist, dass ihre Wirkungen zugunsten der baden-württembergischen <strong>Landwirtschaft</strong><br />
zum Tragen kommen.<br />
Zum anderen ergibt sich die Notwendigkeit, zumindest mit den nahe gelegenen Nachbarregionen des<br />
Bundeslandes Baden-Württemberg Absprache zu suchen über eine Begrenzung der politischen Notwendigkeit<br />
einer V&V-Förderung.<br />
7.10.1.4 Zielerreichung und Empfehlungsumsetzung<br />
Quantitative Zielvorgaben sind für einzelne Förderbereiche im EPLR (S.104) definiert. Dabei ist zu<br />
beachten, dass diese Zielvorgaben aus Bedarfsschätzungen in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft<br />
resultieren. Diese erfolgte 1999. Von Jahr zu Jahr können sich aber deutliche Bedarfsänderungen<br />
durch Marktbewegungen, neue Technikansätze oder durch neue unternehmerische Strategieansätze<br />
ergeben. Insofern ist innerhalb des Programms richtigerweise auch vorgesehen, dass zwischen den<br />
Branchen Schwerpunktverlagerungen der Förderung vorgenommen werden können. So wurde im<br />
Ablauf der Förderperiode eine Schwerpunktverlagerung innerhalb der V&V-Förderung und eine Erhöhung<br />
der Gesamtförderung vorgenommen. Zukünftig sollte auf branchenspezifische Vorgaben ganz<br />
verzichtet werden. Fördergrundlage sollten Unternehmenskonzepte sein, die speziell für diese entwickelten<br />
Anforderung entsprechen, für alle V&V-Branchen offenstehend.<br />
Die genannten operationellen Zielangaben beziehen sich dabei jeweils auf den gesamten Förderzeitraum<br />
2000-2006. Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass die Zahl der Vorhaben im Zielbereich<br />
und dass auch der Umfang der eingesetzten Fördermittel nahe den Zielvorgaben liegen. Es ist zu<br />
erwarten, dass zu Programmende die für die V&V-Förderung insgesamt im Plan angesetzten Mittel<br />
zum Einsatz gelangt sind, jedoch im Vergleich zu den Vorgaben im EPLR unterschiedlich in den einzelnen<br />
Branchen eingesetzt wurden.<br />
Die Empfehlungen aus der Halbzeitbewertung wurden zum Teil aufgegriffen und umgesetzt. Die nicht<br />
realisierten Empfehlungen werden im Folgenden aufgelistet:<br />
Die Notwendigkeit zur Vertragsbindung des Rohstoffbezuges wurde nicht gestärkt.<br />
Die Zahl der Ziele, die der Antragsteller benennen und reihen muss, ist nicht reduziert worden.<br />
Synergieeffekte zwischen AFP und V&V wurden nicht ausreichend beachtet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
302 Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
7.10.1.5 Einordnung der Wirkungsergebnisse<br />
Die Ergebnisse der bisherigen Förderung zeigen, dass eine deutliche Förderung im Getreidebereich<br />
gegeben war. Eine Verbesserung des gezahlten Getreidepreises der in die Förderung einbezogenen<br />
Unternehmen konnte nicht nachgewiesen werden.<br />
Ebenso ist im Rahmen der Förderung von Vieh und Fleisch die Verbesserung von Wertschöpfungsketten,<br />
insbesondere in der Zerlegung und Fleischverarbeitung gefördert worden. Hier wurden bedeutende<br />
Mittel eingesetzt. Dabei wurde eine Vertragsbindung über die Dreiecksbeziehung “<strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />
Betriebe–Schlachtbetriebe-Zerlegebetriebe“ versucht, um landwirtschaftliche Betriebe Baden-Württembergs<br />
an Fördervorteilen partizipieren zu lassen. Ob der Schlachtbetrieb nur Rohstoff<br />
liefert, der in baden-württembergischer <strong>Landwirtschaft</strong>sbetriebe produziert worden ist, ist dabei nicht<br />
immer klar geregelt und kontrollierbar.<br />
Im Weinsektor ist wohl noch am ehesten zu vermuten, dass eine Förderung im V&V-Bereich auch<br />
über Preisvorteile den Weingärtnern und Winzern direkt zugute kommt. Dieses gilt mit gewisser Einschränkung<br />
ebenfalls für den Fruchtsaftbereich. In diesem Bereich erscheint es wichtig, die Verarbeiter<br />
von ökologischen Erzeugnissen in eine Förderung mit einzubinden.<br />
7.10.1.6 Ergänzungen zu den Empfehlungen : Zieldefinition<br />
Zu beachten ist, dass eine Absatzgarantie per se dem Landwirt generell noch nicht als ausreichend<br />
erscheinen kann, denn dem Landwirt ist nicht allein mit einer Sicherheit des Absatzes sondern nur mit<br />
einer Sicherheit des Absatzes zu einem attraktiven Preis gedient. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Produkte sind in<br />
der Regel homogene Rohstoffe. Rohstoffe sind immer absetzbar. Dies ist nur eine Frage des Preisniveaus.<br />
Absatzsicherheit ohne Thematisierung der Preise ist also als unvollständig anzusehen. Das<br />
Ziel der V&V-Förderung ist somit auf die „Steigerung der Wertschöpfung im <strong>Landwirtschaft</strong>lichen Betrieb“<br />
auszurichten.<br />
Das bisherigen Generalziel „Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“ ist zu modifizieren. Wettbewerbsfähig<br />
ist allgemein definiert als die nachhaltige Möglichkeit, Gewinn zu erzielen und Marktanteile zu<br />
erhalten oder auszubauen. Dabei ist insbesondere auf den Nettoeffekt abzustellen. Der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
in Baden-Württemberg ist nicht damit gedient, wenn durch Wettbewerbsverschiebungen zu Lasten<br />
nicht geförderter V&V-Unternehmen bei diesen dann Kapazitätsminderauslastungen zu hohen V&V-<br />
Kosten und damit einem vergleichsweise niedrigen Preisniveau für landwirtschaftliche Rohstoffe führen.<br />
Der <strong>Landwirtschaft</strong> ist somit damit nicht geholfen, wenn die geförderten Betriebe ihren Gewinn<br />
und ihren Marktanteil ausbauen können und dieses zu Lasten von konkurrierenden badenwürttembergischen<br />
nicht geförderten Betrieben des V&V-Sektors geschieht. In sofern ist es wichtig,<br />
eine doppelte Prüfung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die Verbesserung der<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen landwirtschaftlicher Betriebe vorzunehmen. Zum ersten ist zu<br />
fragen, in wieweit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Gegebenheiten als Fördereffekt für die<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> einzuschätzen ist. Die Absatzsicherheit ist dabei kein zentrales Argument, so lange<br />
diese nicht durch eine Aussage zum Preisniveau ergänzt wird. Die Verringerung der Stückkostenposition<br />
der geförderten Betriebe ist dann nicht relevant, wenn an diesen Verbesserungen die landwirtschaftlichen<br />
Rohstofflieferanten nicht zumindest partiell partizipieren können. Und zum zweiten ist der<br />
Nettoeffekt der Förderung zu beachten. Wenn es als Nettoeffekt durch Minderauslastungen bei anderen,<br />
nicht geförderten Unternehmen des V&V-Bereiches zu Stückkostensteigerungen kommt .- dieses<br />
ist insbesondere auf Märkten zu erwarten, die als gesättigte Märkte angesehen werden können, – so<br />
kann es sogar, durch die V&V-Förderung ausgelöst, zu einer Verschlechterung der Erlössituation der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> insgesamt in Baden-Württemberg kommen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VII - Förderung zur Marktstrukturverbesserung –Verarbeitung und Vermarktung<br />
303<br />
Es ist dem Zentralevaluierer zuzustimmen, dass förderbedingte Preisentwicklungen schwierig zu ermitteln<br />
sind. Preiszuschläge werden oft in Abhängigkeit von Qualitätsstufen gewährt. Das Erzielen<br />
bestimmter Qualitäten erfordert im landwirtschaftlichen Bereich jedoch oftmals auch unterschiedliche<br />
Kostenstrukturen. In sofern ist selbst aus dem Gegebensein von Qualitätszuschlägen für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
noch nicht eine eindeutige Vorteilhaftigkeit erkennbar. In den Förderanforderungen ist von<br />
vornherein der Preisaspekt entsprechend zu berücksichtigen. Als Forderung hieraus ergibt sich die<br />
Notwendigkeit des Nachweises, das das antragstellende Unternehmen nach Abschluss der geförderten<br />
Investition zur Steigerung der Wertschöpfung in landwirtschaftlichen Betrieben beitragen wird. Das<br />
Generalziel sollte die nachhaltige Sicherung des Erzeugernutzens, des Nutzens für die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe, sein. Dabei ist die Zielformulierung in der Weise eindeutig zu gestalten, dass die V&V-<br />
Förderung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit entsprechender Unternehmen eingesetzt werden<br />
soll, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der liefernden landwirtschaftlichen Betriebe verbessern<br />
zu können.<br />
7.10.1.7 Modifikation der Empfehlungen: Umsetzungsvorgaben<br />
Zukünftig sollte auf programmbezogene branchenspezifische Vorgaben ganz verzichtet werden. Fördergrundlage<br />
sollten Unternehmenskonzepte sein, die speziell für diese entwickelten Anforderung<br />
entsprechen, für alle V&V-Branchen offenstehend. Dort, wo Unternehmen, ähnlich wie im Rahmen<br />
des AFP, nachweisen, dass sie bisher erfolgreich und marktorientiert arbeiten konnten und ein entsprechendes<br />
zukunftstragendes Unternehmenskonzept vorlegen, das sowohl der amtlichen Prüfung<br />
als auch der Kreditprüfung standgehalten hat, sowie deutlich machen können, dass nach Abschluss<br />
der geförderten Situation es zu einer Erhöhung der Wertschöpfung der liefernden landwirtschaftlich<br />
Betriebe kommen kann, ist insbesondere unter dem Aspekt der Förderung von Innovationen und dem<br />
Abfedern von Risikosituationen weiterhin Förderung im V&V-Bereich vorzusehen. Die amtliche Prüfung<br />
ist zweigeteilt vorzunehmen. Wie bisher prüft das zuständige RP die formale Vollständigkeit. Die<br />
Sach- und Fachprüfung führt eine unabhängige Kompetenzstelle, z.B. die „Landesstelle für landwirtschaftliche<br />
Marktkunde an der LEL“ durch. Hierfür ist ein entsprechendes Prüfraster zu entwickeln.<br />
Die Förderung von Konzeptionen zur Stärkung der Regionalvermarktung landwirtschaftlicher Produkte<br />
sollte in den 4. Schwerpunkt (LEADER) integriert werden.<br />
Es ist auch dabei darauf zu achten, dass es im Rahmen der neuen GAP zu Standortneuorientierungen<br />
landwirtschaftlicher Produktionszweige kommen kann, was bei entsprechenden Investitionsförderungen<br />
im V&V-Bereich zu berücksichtigen ist.<br />
Die Förderung ist sehr vorsichtig einzusetzen, wenn die Analyse der unabhängigen Kompetenzstelle<br />
ergibt, dass deutliche negative Nettoeffekte durch die gleichzeitige Wettbewerbsschwächung nicht<br />
geförderter baden-württembergischer V&V-Unternehmen zu erwarten sind, und somit insgesamt der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> keine Vorteilhaftigkeit entsteht. Diese Vermutung gilt als erfüllt, wenn deutliche Marktüberlappungen<br />
nichtgeförderter und geförderter Unternehmen des V&V Bereiches bestehen.<br />
Im Anhang befindet sich:<br />
• Erfassungsbogen zur Erfassung von Kennzahlen im Rahmen von Fördermaßnahmen zur<br />
Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
305<br />
8 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft – (EPLR-II-12-13)<br />
8.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
Die von der EU kofinanzierten forstlichen Fördermaßnahmen sind – auch im Rahmen dieses Gutachtens<br />
– stets im Kontext der gesamten forstlichen Förderkulisse des Landes Baden-Württemberg zu<br />
sehen.<br />
Das Land war selbstverständlich bereits vor dem Jahr 2000 fördernd in der Forstwirtschaft aktiv und<br />
hat diese Aktivitäten keinesfalls eingestellt. Ausdrücklich sei an dieser Stelle die im Rahmen der Sicherung<br />
der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern ins Leben gerufene „Ausgleichszulage<br />
Wald“ hervorgehoben. In der Erkenntnis, dass die Ertragslage der Forstbetriebe nach den Orkanen<br />
des Jahres 1990 sich auch mittelfristig nicht verbessern wird (.. und sich auch nicht verbessert hat),<br />
und in der Sorge um die Sicherung der Nachhaltigkeit und der Multifunktionalität insbesondere bäuerlicher<br />
und sonstiger kleinprivater Forstbetriebe, hat Baden-Württemberg im Jahr 1991 als einziges<br />
Bundesland mit der Ausgleichszulage Wald den Einstieg in einen teilweisen Ausgleich von gesamtgesellschaftlich<br />
lebensnotwendigen, von den Forstbetrieben jedoch unentgeltlich erbrachten ökologischen<br />
und sozialen Infrastrukturleistungen gewählt, um die Leistungen dieser Waldbesitzgruppen<br />
auch künftig, trotz negativer Betriebsergebnisse, für die Gesellschaft zu erhalten. Bedauerlicherweise<br />
musste dieses forstpolitische Instrument unter dem Druck der schwierigen Haushaltslage in den vergangenen<br />
Jahren bereits erheblich gekürzt werden.<br />
Im Zusammenhang mit der im EPLR extra ausgewiesenen „Katastrophenhilfe Forst“, die insbesondere<br />
durch den Weihnachtssturm „Lothar“ am 26.12.99 große Relevanz für das Fördergeschehen in der<br />
Forstwirtschaft Baden-Württembergs erhalten hat, war in diesem Kontext – und nur in diesem - auch<br />
der staatliche Waldbesitz Empfänger von EU-Zuwendungen.<br />
Die EU-kofinanzierte Förderung unterstützt in der Forstwirtschaft des Landes Baden-Württemberg die<br />
bereits seit vielen Jahren zielführend entwickelte Förderkulisse aus Bundes- und Landesmitteln. Ein<br />
entsprechender Überblick in der Zusammenfassung im ersten Kapitel dieses Gutachtens gibt einen<br />
Eindruck davon, wie aktiv das Land mit eigenen Programmen für die Forstwirtschaft ist. Baden-<br />
Württemberg wird damit seiner Verantwortung als waldreicher Flächenstaat durchaus gerecht.<br />
Die Tatsache, dass die hier zu beurteilende Umsetzung der Förderprogramme an eine durchaus erfolgreiche<br />
und vitale Vorgeschichte angeschlossen wurde, bedingte jedoch auch gewisse Bewertungsschwierigkeiten.<br />
So wurden z.B. sämtliche Erstaufforstungsprämien des Jahres 2000 noch auf<br />
die Haushaltslinien der Verordnung (EWG) 2080/1992 verbucht, da die Bewilligung der Maßnahmen<br />
bereits vor Genehmigung des MEPL erfolgt war. Da Prämienzahlungen für die Dauer von bis zu 20<br />
Jahren gewährt wurden, überlagern ältere Förderungen die im Rahmen dieses Gutachtens zu beurteilenden<br />
Aktivitäten. (vgl. BFH, S. 4 und 10)<br />
Die wesentlichen Förderelemente des Landes in der aktuellen Ausgestaltung hier noch einmal<br />
in der Zusammenstellung:<br />
Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern - „Ausgleichzulage Wald“;<br />
inhaltlich im Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert; Für den Gemeinschaftswald wurde im<br />
MEPL eine Konkretisierung für Waldflächen > 200 ha vorgenommen. Bereits im Landesetat 2004<br />
wurde eine Kürzung um 1 Mio Euro vorgenommen. Im Doppelhaushalt 2005/2006 wurde das Fördervolumen<br />
auf 3 Mio Euro reduziert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
306 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Erstaufforstungsprämie;<br />
inhaltlich im Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert.<br />
Förderung der naturnahen Waldwirtschaft;<br />
bedingt durch Strukturveränderungen im GAK – Rahmenplan beim Bund wurde im MEPL eine Anpassung<br />
und Änderung der Landesrichtlinien vorgenommen.<br />
Katastrophenhilfe nach Orkan „Lothar“ für den Staatswald;<br />
ist nach der weitest gehenden Abarbeitung der Schadensfolgen praktisch ausgelaufen.<br />
Energieholz;<br />
wurde erst in der Programmanpassung 2002/2003 aufgenommen und wurde nicht mit Mittel aus der<br />
der EU – kofinanziert.<br />
8.2 Beschreibung des Förderprogrammes<br />
8.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Die forstlichen Fördermaßnahmen zielen nur teilweise auf konkrete, scharf abgrenzbare Personengruppen;<br />
sie sind ausgerichtet auf bestimmte Tätigkeitsbereiche der Forstbetriebe. Ersteres ist insbesondere<br />
dann der Fall, wenn sie unmittelbare oder mittelbare Einkommenswirkungen für die Waldbesitzer<br />
und/oder im Wald tätige Dritte haben. Fast ausnahmslos gilt dies für die Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit der Katastrophenhilfe Forst<br />
Andere Maßnahmen dienen primär eher der Sache als bestimmten Personen – also der Ausdehnung,<br />
Erhaltung und Stabilisierung der Waldfunktionen als landschaftsprägende, wertvolle Strukturelemente<br />
im ländlichen Raum (z.B. durch die „Ausgleichszulage Wald“ - siehe oben). Die Menschen profitieren<br />
davon unmittelbar und bewusst, z.B. als Erholungssuchende, Reiseveranstalter, Gastwirte und Hoteliers,<br />
oder mittelbar und unbewusst, z.B. von klimatischen Wirkungen des Waldes und/oder der Trinkwasservorsorge.<br />
Es ist für zahlreiche Wirkungen des Waldes – und damit auch für Wirkungen von im<br />
Wald realisierten Maßnahmen charakteristisch, dass ihre Wirkung erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung<br />
zu erwarten sind. Dies ist möglicherweise der Grund dafür, dass die forstlichen Förderziele<br />
auf Landesebene relativ grob gehalten sind.<br />
Zwar werden diese Oberziele im Zusammenhang mit der Beschreibung der jeweiligen Einzelmaßnahme<br />
konkretisiert, jedoch nicht soweit verdeutlicht, dass sie einen messbaren Zeit-Output-Bezug<br />
haben. Es ist deshalb ein gewisses Defizit in der Umsetzung der EU-Fördervorgaben durch die Landesforstverwaltung<br />
Baden-Württemberg (LFV), dass praktisch keine Konkretisierung und Operationalisierung<br />
der eher groben Zielvorgaben auf Landesebene vorgenommen wurde. Der Zwischenbericht<br />
der Zentralevaluierung zur Erstaufforstung (BFH 2003) geht auf dieses Defizit an mehreren Stellen<br />
kritisch ein. Hilfreich wären im Kontext zukünftiger Bewertungen vor allem kontrollierbare Aussagen zu<br />
Qualitätszielen in der Forstwirtschaft. Diese sind zum Teil waldbaulich definiert und fassbar, müssten<br />
jedoch z.B. in das Design von Standarderhebungen wie der Forsteinrichtung oder Bundeswaldinventur<br />
integriert werden. Auch die derzeitigen Begleit- und Bewertungssysteme zur EU-Förderung (Monitoringdaten<br />
und GAK-Berichterstattung) sind nicht hinreichend auf die Erfordernisse der Evaluierung<br />
zugeschnitten. (vgl. BFH 2003, S. 66)<br />
Festzustellen ist, dass die Maßnahmen im Kontext mit der Katastrophenhilfe Forst selbstverständlich<br />
nicht mit einer hohen Planpriorität der Entscheidungsträger beim Land und/oder der EU ausgestattet<br />
sind. Sie sind notwendige Reaktionen auf nicht planbare Ereignisse.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
307<br />
Die Prioritäten der übrigen Maßnahmen (konkrete Tätigkeiten und Investitionen) variieren je nach<br />
Region des Landes. So spielt die Erschließung der Wälder im Landesdurchschnitt keine bedeutende<br />
Rolle mehr, in stark vom Kleinprivatwald dominierten Regionen (z.B. Südschwarzwald), insbesondere<br />
vor dem Hintergrund der aktuellen dynamischen Entwicklungen in der Holzlogistik und bei den Holzkunden<br />
jedoch durchaus.<br />
8.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />
Die Mehrung der Ressource WALD ist für den ländlichen Raum von gesamtgesellschaftlichem Interesse<br />
und ein zentrales Anliegen der EU-Förderstrategie. Mit der vorliegenden Planung für ein integriertes<br />
forstliches Förderprogramm, welches agrar-, umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte<br />
gleichermaßen berücksichtigt, sollen die mit dem Bericht der Kommission über die Anwendung der<br />
Verordnung (EWG) Nr. 2080/92 aufgezeigten Defizite in der bisherigen Zielerfüllung ausgeräumt werden.<br />
Insgesamt soll die Verantwortung und Kompetenz der Forstwirtschaft für die Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes gestärkt werden und die Leitbilder des Nationalen Waldprogrammes (NFP) in<br />
Baden-Württemberg zur konkreten Anwendung gelangen.<br />
Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen<br />
Mit der Zunahme der Waldflächen werden gleichzeitig mehrere Ziele verfolgt:<br />
• Stärkung der betrieblichen Diversität in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
• Verbesserung der Lebensqualität und Attraktivität des ländlichen Raumes,<br />
• Schaffung hochwertiger Ökosysteme,<br />
• Nachhaltige Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffes Holz,<br />
• Bereitstellung wertvoller Infrastrukturleistungen (Wasser- und Bodenschutz, Luftreinhaltung,<br />
Gesundheits- und Erholungsvorsorge) durch Waldflächen,<br />
• Klimastabilisierung durch Kohlenstoffabsorption.<br />
• Erhaltung von geeignetem Arbeitsvolumen für den ländlichen Raum,<br />
Die Anforderungen für die Gewährung einer Beihilfe für Aufforstungen in Baden-Württemberg gehören<br />
bundesweit zu den höchsten Standards. Im wesentlichen gilt, dass:<br />
• reine Nadelholzkulturen nicht förderfähig sind,<br />
• Mischbestände einen Laubholzanteil von mindestens 40% der Fläche aufweisen müssen,<br />
• Laubbaumbestände einen Nadelholzanteil von nicht mehr als 20% enthalten dürfen,<br />
• nur standortgerechte Baumarten gefördert werden.<br />
• ein interdisziplinäres Genehmigungsverfahren durch die Beteiligung von 4 Fachbehörden vorgeschaltet<br />
wird.<br />
• gelenkte Sukzessionsprozesse, die den genannten Anforderungen insbesondere hinsichtlich<br />
der Baumarteneignung und –mischungsverhältnisse entsprechen, förderfähig sind, dass aber<br />
• Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie schnellwachsende Baumarten zum<br />
Zweck des Kurzumtriebes nicht beihilfefähig sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
308 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Erstaufforstung Investition<br />
Die Neuanlage von Wald ist nach den vorstehend genannten Kriterien integraler Bestandteil der in<br />
Baden-Württemberg praktizierten Konzeption der „naturnahen Waldwirtschaft“. Auf Grund des anhaltenden<br />
Strukturwandels in der <strong>Landwirtschaft</strong> ist im Programmzeitraum 2000 – 2006 von einer weiterhin<br />
stetigen Zunahme der potentiellen Aufforstungsfläche auszugehen.<br />
Erstauforstungsprämie<br />
Die Erstauforstungsprämie dient einerseits dem teilweisen Ausgleich von Einkommensverlusten nach<br />
Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen. Andererseits wird eine Differenzierung der Prämie nach<br />
Baumartenzusammensetzung, vorheriger Nutzungsart und Bodengüte sowie nach Anspruchsberechtigung<br />
vorgenommen.<br />
Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen<br />
Förderung der naturnahen Waldwirtschaft<br />
Es sollen Anreize geschaffen werden, die sich an alle Waldbesitzarten richtet, und die die Bewirtschaftung<br />
von Wäldern an festgelegten Gesichtspunkten ausrichtet:<br />
• Naturnahe Entwicklung und Pflege der Wälder,<br />
• Stabilisierung und Steigerung der Naturnähe und Biodiversität von aus Kalamitätsaufforstungen<br />
entstandenen Wäldern bzw. sonstigen entwicklungsbedürftigen Waldbeständen,<br />
• Umweltschonende Walderschließung in unzureichend erschlossenen i.d.R. privatwaldreichen<br />
Regionen mit Pflegerückständen und hohen Rohholzreserven zur Sicherung der nachhaltigen<br />
Bewirtschaftung und Funktionenvielfalt dieser Wälder,<br />
• Investitionen von Forstbetrieben in Maßnahmen des Arten-, Biotop-, Natur- und Landschaftsschutzes<br />
im Wald,<br />
• standortsgerechter, naturnaher Wiederaufbau der durch Naturkatastrophen und Brände geschädigten<br />
Wälder.<br />
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im öffentlichen Wald sowie in größeren privaten Forstbetrieben<br />
auf der Grundlage periodischer Betriebspläne und entsprechender Vollzugsnachweise. Diese<br />
wiederum enthalten ebenso die Informationen der Waldfunktionenkartierung und der Waldbiotopkartierung<br />
in Baden-Württemberg. Mit dieser Form der integrierten Planung ist die Voraussetzung geschaffen,<br />
die umwelt- und naturschutzrelevanten Kenngrößen in die laufende Betriebsarbeiten wie<br />
auch bei Walderschließungsmaßnahmen zu integrieren und die Funktionennachhaltigkeit zu sichern.<br />
Wichtige Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage sind die Ergebnisse der Standortskartierung<br />
Baden-Württemberg. Die Förderkriterien dienen dem Erhalt oder der Verbesserung des ökologischen<br />
Potentiales der begünstigten Wälder.<br />
Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen von Wäldern im öffentlichen Interesse<br />
(„Ausgleichszulage Wald“ )<br />
Die multifunktionale Forstwirtschaft erfüllt wesentliche Schutzaufgaben bei der Erhaltung und Verbesserung<br />
der Umwelt. Beispielhaft seien genannt:<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
309<br />
• Boden- und Lawinenschutz<br />
• Wasser- und Quellschutz<br />
• Luft- und Klimaschutz<br />
• Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm-, Emissions- und Sichtschutz)<br />
• Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz<br />
• Nachhaltige Versorgung mit nachwachsendem Rohstoff und Energieträger Holz<br />
Mit dem Strukturwandel der <strong>Landwirtschaft</strong> geht ein Verlust der forstlichen Bewirtschaftungskenntnisse<br />
einher. Die mittel- und langfristig ungünstige Ertragslage der Forstbetriebe verstärkt<br />
diese Entwicklung. Es sollen daher Anreize geschaffen werden, die multifunktionale Forstwirtschaft<br />
durch nachhaltige Bewirtschaftung auch in den Regionen aufrecht zu erhalten, in denen die Kosten für<br />
den Erhalt und die Verbesserung der Wälder durch die Erlöse der Forstbetriebe nicht nachhaltig gedeckt<br />
werden.<br />
Die Gewährung einer Ausgleichsleistung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung im öffentlichen<br />
Interesse. Der Begünstigte, Forstbetriebe von 5 bis 200 ha, verpflichtet sich für die Dauer des<br />
Programmzeitraumes zur Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungsgrundsätze, wie z.B. standortsgerechte<br />
Baumartenwahl, Verzicht auf Kahlschläge, bodenschonende und dauerwaldartige Bewirtschaftung<br />
sowie Pflege und Unterhalt von Waldbiotopen.<br />
Katastrophenhilfe<br />
Die Katastrophenhilfe nach dem Orkan Lothar vom 26. Dezember 1999 diente in erster Linie der<br />
schnellen und wirkungsvollen Aufarbeitung und Konservierung der Sturmholzmengen in der Größenordnung<br />
von rund 30 Mio Festmeter auf entsprechend eingerichtete Lagerplätze, sowie der Sicherstellung<br />
der für die Holzabfuhr erforderlichen Infrastruktur. Die Katastrophenhilfe beinhaltete ebenfalls<br />
Zuwendungen an den staatlichen Waldbesitz.<br />
Programmänderungen 2000 – 2006<br />
In den Erläuterungen zu den Änderungsanträgen 2000 bis 2004 sind für das Kapitel „Forstwirtschaft“<br />
nur wenige Veränderungen festzustellen. War im Zeitraum unmittelbar nach den durch den Orkan<br />
„Lothar“ verursachten Waldschäden der Förderschwerpunkt mehr auf der Beseitigung und Bewältigung<br />
der geworfenen Holzmengen gelegt worden, so entwickelte sich die Förderung folgerichtig dem<br />
Wiederaufbau der Wälder nach „Lothar“, zielgerichtet zur Sicherung der ökologischen Funktion von<br />
Wäldern im öffentlichen Interesse sowie vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl dezentraler<br />
Holzheizungsanlagen zur energetischen Nutzung von Holz. Dies galt ebenfalls für Maßnahmen auf<br />
den durch Käferholz in den Folgejahren entstandenen Schadflächen.<br />
Darüber hinaus wurde der Kreis der Begünstigten um Personen und Personengemeinschaften sowie<br />
Realgenossenschaften nach §56 LWaldG näher spezifiziert, deren Waldbesitz nicht größer als 200 ha<br />
ist und die die in den einschlägigen Richtlinien bestimmten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.<br />
Neu in die Fördertatbestände aufgenommen wurde 2002 die „Förderung der energetischen Nutzung<br />
von Holz“, um eine verbesserte Nutzung des vorhandenen Potentiales des erneuerbaren, regional<br />
verfügbaren und klimaneutralen Energieträgers Holz zu unterstützen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
310 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
8.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Tabelle 8.1: Zuordnung der EPLR- zu den Maßnahmen h) und i) der VO(EG) Nr. 445/2002<br />
Buchstabe nach<br />
der Verordnung<br />
(EG) Nr.<br />
445/2002<br />
Artikel<br />
nach der<br />
Verordnung<br />
(EG)<br />
Nr.<br />
1257/1999<br />
EPLR - Untermaßnahme<br />
EPLR-<br />
Maßnahme<br />
Rechtsgrundlage<br />
Bewilligungsstelle<br />
h)Aufforstung lawi<br />
Flächen<br />
Artikel 31<br />
(Aufforstung<br />
la-wi<br />
Flächen)<br />
Erstaufforstung Investition<br />
Forstwirtschaft<br />
GAKG,<br />
RL-NWW<br />
FÄ,<br />
ab 2003<br />
FD<br />
Erstaufforstungsprämie<br />
(EAP)<br />
GAKG,<br />
RL-EAP<br />
LFL<br />
i)Sonstige forstwirtschaftliche<br />
Maßnahmen<br />
Artikel<br />
30,1.Tiret<br />
(Aufforstung<br />
nicht<br />
la-wi Flächen<br />
Erstaufforstung Investition<br />
GAKG,<br />
RL-NWW<br />
FÄ,<br />
ab 2003<br />
FD<br />
Artikel<br />
30,2.Tiret<br />
Förderung der naturnahen<br />
Waldwirtschaft<br />
Artikel<br />
30,3.Tiret<br />
Förderung der energetischen<br />
Nutzung<br />
von Holz<br />
Forstwirtschaft<br />
RL-Energieholz<br />
Bad.-Württ.<br />
FD FR<br />
Artikel<br />
30,6.Tiret<br />
Katastrophenhilfe<br />
Forstwirtschaft<br />
Katastrophenhilfe<br />
Forstwirtschaft<br />
RL-NWW<br />
FÄ,<br />
ab 2003<br />
FD<br />
Bei Investitionen<br />
im Staatswald<br />
anteilige<br />
Erstattung der<br />
öffentl. Aufwendung,<br />
keine<br />
Bewilligung.<br />
Förderung der naturnahen<br />
Waldwirt-<br />
Forstwirtschaft RL-NWW FÄ,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
schaft<br />
ab 2003<br />
FD<br />
311<br />
Artikel 32,<br />
1. Tiret<br />
Sicherung der<br />
Schutz- und ökologischen<br />
Funktionen<br />
von Wäldern<br />
RL-AZW<br />
LFL<br />
Die Änderungen und Anpassungen des Programms nach 2000 verdeutlichen die Bedeutung forstwirtschaftlicher<br />
Prozesse für die Entwicklung des ländlichen Raumes.<br />
Die Maßnahme „Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen“ verbindet den Gedanke der Einkommensquelle<br />
bäuerlicher Familienbetriebe mit der Bereitstellung und Förderung des Rohstoffes Holz. Darüber<br />
hinaus ist die ökologisch hochwertige Folgenutzung aus der Bewirtschaftung ausscheidender<br />
landwirtschaftlicher Grundstücke unter Beachtung des Landschaftsbildes ein zentraler Aspekt.<br />
Die Maßnahme „Sonstige forstwirtschaftliche Maßnahmen“ ist vor dem Hintergrund einer zu erwartenden<br />
Klimaerwärmung und den damit verbundenen Witterungsextremen als elementare Grundsicherung<br />
und Stabilisierung von Wäldern zu sehen (Förderung der naturnahen Waldwirtschaft) und<br />
dient insofern in erster Linie durch die ökologischen Funktionen (Sicherung der Schutz- und ökologischen<br />
Funktion von Wäldern im öffentlichen Interesse) im Umkehrschluss ebenfalls den o.a. Zielen<br />
der Rohstoffbereitstellung sowie der Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung in der Forstwirtschaft.<br />
8.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
Im EPLR sind für die einzelnen Kriterien keine konkrete Zielquantifizierungen vorgegeben, so dass<br />
sich die Bewertung auf Trendentwicklung und den Vergleich mit den Daten aus den Ergebnissen des<br />
Testbetriebsnetzes bzw. mit Erfahrungswerten konzentriert.<br />
Zur Bewertung der Indikatoren werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Testbetriebsnetzes<br />
des Bundes und des Landes herangezogen. Diese geben Auskunft über qualitative und quantitative<br />
Kennziffern des staatlichen Forstbetriebes und darüber hinaus für den Kommunal- und Privatwald,<br />
untergliedert und sortiert nach Bewirtschaftungsgrößen.<br />
Zu vielen Maßnahmen liegen bereits langjährige Erfahrungen über ihre Wirkungsweise vor. Aufgrund<br />
dieser Erfahrungen können folgende Erwartungen formuliert und für die Interpretation der Ergebnisse<br />
herangezogen werden:<br />
• Intensivierung der naturnahen Wirtschaftsweise in privaten und körperschaftlichen Forstbetrieben,<br />
• Qualitative und quantitative Verbesserung der Waldressourcen<br />
• Nachhaltige Bereitstellung des Rohstoffes Holz mit positiver Umwelt und CO2-Bilanz,<br />
• Erhalt der Multifunktionalität der Wälder,<br />
• Erhalt der Attraktivität und Verbesserung der Lebensqualität des ländlichen Raumes,<br />
• Vermeidung forstlicher Sozialbrachen,<br />
• Schaffung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
312 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
• Positive Beeinflussung des Verbraucherverhaltens bei der Nutzung eines nachhaltigen Rohstoffes.<br />
8.3 Methodischer Ansatz<br />
Im Unterschied zur Feststellung und Begutachtung von Maßnahmen im Wald stellt die Analyse und<br />
Beurteilung der Wirkungen (Wirkungsanalyse) forstlicher Fördermaßnahmen ein zentrales Problem<br />
dar. Hier war auf gewisse Konstruktionen und Schätzwerte zurückzugreifen. Hintergrund dieser Problematik<br />
ist die lange Produktions- und Lebensdauer der Waldbestände sowie die nur sehr schwer<br />
nachweisbaren Kausalzusammenhänge zwischen vorgenommener Förderung und Maßnahme einerseits<br />
und den Folgen andererseits. Positive Effekte können durch viele verschiedene Einflussparameter<br />
überlagert werden. Der unmittelbare Zusammenhang ist in der Regel nicht zu beweisen.<br />
Der Gesichtspunkt der Motivation zur Realisierung einer bestimmten Fördermaßnahme wird durch die<br />
von der EU in ihrem zentralen Fragenkatalog vorgegebenen Fragen, Kriterien und Indikatoren zwar<br />
berücksichtigt, konnte aber nur im Wege einer direkten Befragung der Zuwendungsempfänger beantwortet<br />
werden. Eine solche Befragung ist selbstverständlich von Effekten strategischen Antwortverhaltens<br />
überlagert.<br />
Grundlage der Wirkungsanalyse war der Katalog der gemeinsamen Bewertungsfragen mit Kriterien<br />
und Indikatoren der Europäischen Kommission, Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong> vom Dezember 2000,<br />
Teil B. Die dort im Kapitel 8 (Forstwirtschaft) aufgeführten Fragen, Kriterien und Indikatoren sowie die<br />
sog. Interventionslogik wurden in gemeinsamen Gutachtersitzungen aller mit forstlichen Fördermaßnahmen<br />
befasster Evaluatoren im Rahmen der Zwischenbewertung auf Bundesebene erörtert, um<br />
möglichst gleichgerichtete Interpretationen und Bewertungsmechanismen zu gewährleisten.<br />
Gemeinsames Oberziel aller Maßnahmen ist jedoch ganz eindeutig die Stärkung des ländlichen Raumes<br />
durch die Unterstützung einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird in<br />
diesem Zusammenhang im Sinne des Dreiklangs aus sozialer, ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit<br />
interpretiert.<br />
Dies macht erneut ein zentrales Problem der parallelen und gleichgerichteten Bewertung der durchgeführten<br />
Förderungen deutlich: Während die ökonomischen, sozioökonomischen und marktwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen der Förderung eher in kurzen Zeithorizonten spür- oder messbar werden – zumindest<br />
jedoch durch sozial-empirische Ansätze kurzfristig zu ermitteln sind -, gilt dies zumindest für<br />
die ökologischen Aspekte nicht. Deren Wirksamkeit tritt größtenteils – messbar - erst in mehreren<br />
Jahrzehnten ein. Der Faktor „Zeit“ ist für eine sinnvolle Wirkungsanalyse – im Sinne einer Messung –<br />
der alles überragende. Gleichwohl könnte eine andere, zu Teilen detailliertere Datenerhebung als<br />
bisher durchaus dazu beitragen, die Evaluation der Förderung zu erleichtern. Darauf wird an anderer<br />
Stelle kritisch hingewiesen.<br />
8.3.1 Datenquellen – Datenauswertung<br />
Im Bereich der Forstwirtschaft ist der Zugang zu den beteiligten Akteuren der Fördermaßnahmen relativ<br />
klar. Auf Grund der starken Zentralisierung und Konzentration forstlicher Aktivitäten auf die Landesforstverwaltung<br />
Baden-Württemberg (Abteilung V des MLR) hat sich ein „Top-down-Zugang“ angeboten.<br />
Ob und in welcher Art und Weise die zum 01. Januar 2005 umgesetzte Verwaltungsreform und<br />
die damit verbundene „Dezentralisierung“ auf Kreisebene zu einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit<br />
der Daten führt, kann vom Gutachter zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, muß aber in<br />
der weiteren Programmgestaltung und –ausführung beachtet werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
313<br />
Für eine umfassende Beurteilung der forstlichen Fördermaßnahmen wären zusätzliche Informationen<br />
und Daten von Interesse gewesen, die jedoch leider nicht erhoben bzw. stratifiziert werden. Mit Blick<br />
auf zukünftige Bewertungsvorhaben wird darauf am Ende des Gutachtens näher einzugehen sein.<br />
Grundsätzlich unbefriedigend wird jedoch immer die Wirkungsanalyse bleiben, weil deren seriöse<br />
Durchführung – wenn überhaupt - erst mit großer zeitlicher Verzögerung möglich ist.<br />
8.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />
Die unten stehende Tabelle 8.2 gibt eine Übersicht über die Ziel- und Indikatorvorgaben auf den Ebenen<br />
EU und Region. EPLR - Bewertungsindikatoren sind lediglich in Form der quantitativen Abfrage<br />
vorgegeben. In der Regel sind die Beurteilungen an den EU-Vorgaben auszurichten:<br />
Tabelle 8.2:<br />
Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel VIII - Forstwirtschaft<br />
EPLR-Zielvorgabe<br />
KOM-Bewertungsfrage<br />
EPLR-<br />
Bewertungsindikator<br />
KOM-<br />
Bewertungsindikator<br />
Stärkung der betrieblichen<br />
Diversität<br />
Anzahl der Anträge<br />
Umfang der geförderten<br />
Fläche<br />
Gesamtzuwendung<br />
Gesamtkosten<br />
VIII.2.A<br />
In welchem Umfang hat die Förderung<br />
die Forstwirtschaft in die<br />
Lage versetzt, die produktiven<br />
Funktionen fw. Betriebe zu erhalten?<br />
Aufgrund der Beihilfe<br />
erzielte Änderung<br />
der jährlichen<br />
Kosten des Waldbaus,<br />
der Holzernte,<br />
des Holztransportes<br />
sowie der<br />
Sammlung und<br />
Lagerung<br />
Art des Forstbetriebes<br />
Baumartenzusammensetzung<br />
Anteil der Betriebe,<br />
die in Verbindung<br />
zu Waldbesitzervereinigungen<br />
getreten sind.<br />
Zusätzlich geförderte<br />
Absatzmöglichkeiten<br />
Erhalt und Schaffung<br />
von Arbeitsplätzen in<br />
der Forstwirtschaft<br />
VIII.2.B<br />
In welchem Umfang hat die Förderung<br />
die Forstwirtschaft in die<br />
Lage versetzt, Einkommens- und<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten zu<br />
erhalten ?<br />
Tätigkeiten der<br />
Betriebe aufgrund<br />
Förderung, die –-in<br />
Zeiträume mit geringer<br />
Auslastung<br />
fallen ,<br />
zur Schaffung<br />
neuer Arbeitsplätze<br />
geführt haben<br />
Volumen des zur<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
314 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Verfügung stehenden<br />
Angebotes an<br />
fw. Grunderzeugnissen<br />
für lokale<br />
Verarbeitungsbetriebe<br />
Geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
außerhalb<br />
der Betriebe<br />
Einkommen, die<br />
aufgrund der Förderung<br />
erzielt wurden,<br />
davon<br />
-in den Betrieben<br />
selbst<br />
-durch mittelbare<br />
Tätigkeiten<br />
Verhältnis Prämie/vorheriger<br />
Deckungsbeitrag<br />
Verbesserung der<br />
Umwelt- und Lebensqualität<br />
u. Attraktivität<br />
des ländlichen Raumes<br />
Schaffung hochwertiger<br />
Ökosysteme<br />
Nachhaltige Bereitstellung<br />
des nachwach-senden<br />
Rohstoffs<br />
Holz<br />
Bereitstellung wertvoller<br />
Infrastrukturleistungen<br />
(Wasser- und<br />
Bodenschutz, Luftreinhaltung<br />
etc.)<br />
VIII.1.A<br />
In welchem Umfang sind forstwirtschaftliche<br />
Ressourcen verbessert<br />
worden, insbesondere der<br />
Bodennutzung ?<br />
Fläche der geförderten<br />
Anpflanzungen<br />
Erwartete jährliche<br />
Zunahme des<br />
Holzvorrates<br />
Entwicklung einschlägiger<br />
Struk-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
315<br />
turparameter<br />
Klimastabilisierung<br />
durch Kohlenstoffabsorption<br />
Abgeltung des lw.<br />
Ertragsausfalles nach<br />
Erstaufforstungen<br />
VIII.1.B<br />
In welchem Umfang sind forstwirtschaftliche<br />
Ressourcen verbessert<br />
worden, insbesondere durch<br />
Beeinflussung der Kohlendioxidspeicherung<br />
?<br />
( VIII.2.A ) und VIII.2.B<br />
Aufgrund der Beihilfe<br />
erzielte Nettospeicherung<br />
von<br />
Kohlendioxid<br />
Erwartete Entwicklung<br />
der durchschn.<br />
jährlichen<br />
Kohlendioxidspeicherung<br />
Naturnahe Entwicklung<br />
und Pflege der<br />
Wälder<br />
Steigerung der Biodiversität<br />
und Verbesserung<br />
der ökologischen<br />
Stabilität<br />
VIII.3.A<br />
In welchem Umfang hat die Förderung<br />
zur Stärkung der ökologischen<br />
Funktion beigetragen, indem<br />
die biologische Vielfalt der<br />
Waldflächen erhalten wurde?<br />
Flächen, die mit<br />
einheimischen<br />
Baumarten angepflanzt<br />
wurden<br />
Erhaltung/Verbesserung<br />
kritischer Standorte,<br />
davon<br />
-im Rahmen von<br />
Natura 2000 ausgewiesene<br />
Flächen<br />
-vor Naturkatastrophen<br />
geschützte<br />
bzw. wiederhergestellte<br />
Flächen<br />
Entwicklung des<br />
Schutzes gefährdeter<br />
Arten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
316 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Angepflanzte Flächen<br />
mit geringem<br />
oder fehlendem<br />
Baumbestand<br />
VIII.3.B<br />
In welchem Umfang hat die Förderung<br />
zur Stärkung der ökologischen<br />
Funktion beigetragen, indem<br />
die Gesundheit und Lebensfähigkeit<br />
des Waldes erhalten<br />
wurde ?<br />
Geschaffene Ökotone<br />
Geringe Beschädigung<br />
des Bodens<br />
und des Bestandes<br />
durch waldbauliche<br />
Maßnahmen<br />
Flächen mit verbesserten<br />
Strukturen<br />
oder verbesserten<br />
waldbaulichen<br />
Praktiken zur<br />
Vermeidung von<br />
Katastrophen<br />
Flächen, die vor<br />
Schäden durch<br />
Naturkatastrophen<br />
bewahrt wurden<br />
oder auf welchen<br />
Schäden behoben<br />
wurden<br />
Umweltschonende<br />
Walderschließung<br />
Sicherung der nachhaltigen<br />
Bewirtschaftung<br />
und Multifunktionalität<br />
der Wälder<br />
VIII.2.C<br />
In welchem Umfang hat die Förderung<br />
die Forstwirtschaft in die<br />
Lage versetzt, die Schutzfunktionen<br />
der Waldbewirtschaftung zu<br />
erhalten?<br />
Gebiete, die im<br />
Hinblick auf<br />
Schutzfunktionen<br />
angepflanzt/bewirtschaf<br />
tet wurden<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
317<br />
Wirtschaftsgüter,<br />
deren Schutz aufgrund<br />
der Förderung<br />
verbessert<br />
wurde, davon lw.<br />
Flächen,<br />
Gewässer<br />
Dörfer u. Einrichtungen<br />
8.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />
In den folgenden tabellarischen Zusammenstellungen sind zusammenfassend für die Jahre 2000 bis<br />
2004 sämtliche Fördermittelströme mit Ausnahme der Orkanhilfen für den Staatswald Baden-<br />
Württemberg dargestellt. Eine strenge Trennung nach Fördermaßnahmen mit EU-Kofinanzierung und<br />
Fördermaßnahmen allein aus Landesmitteln war aufgrund der Buchungssystematik nicht möglich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
318 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Tabelle 8.3: Zusammenstellung der Forstlichen Förderung 2000 bis 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
319<br />
8.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Die Summe der öffentlichen Ausgaben für den Nicht-Staatswald in Baden-Württemberg belaufen sich<br />
auf insgesamt 152,6 Mio Euro in 5 Jahren; d.h. entspricht im Schnitt der Jahre einer Gesamtförderung<br />
von rund 38 Mio Euro jeweils für die Jahre 2000 bis 2003. Im Jahr 2004 war die EU-Kofinanzierung<br />
mit Ausnahme der AZW ausgesetzt worden. Der Gesamtförderbetrag setzt sich zusammen aus einem<br />
EU-Anteil von etwa 17,6 Mio Euro und nationalen Anteilen (aus Bund und Ländern) von 135 Mio<br />
Euro.<br />
Von diesem Fördervolumen sind rund 39 Mio Euro in 2000, 41 Mio Euro in 2001, 20 Mio Euro in 2002<br />
und noch etwa 6 Mio in den Jahren 2003 und 2004 (zusammen etwa 105 Mio Euro) als Folge und zur<br />
Bewältigung der Orkanschäden nach „Lothar“ geflossen. 3,3 Mio Euro betragen für diese Aufgabenstellung<br />
der Orkanbewältigung die Beiträge aus EU-Mitteln.<br />
Für forstliche Maßnahmen zur Behebung der neuartigen Waldschäden wurden insgesamt 21 Mio Euro<br />
aufgewendet, der Großteil davon für Bodenschutzkalkungen und Wiederaufforstungen.<br />
Erstaufforstungen von ehemals landwirtschaftlichen Flächen wurden mit 4,5 Mio Euro gefördert. Pflegemaßnahmen<br />
in Jungbeständen mit zusammen 2,5 Mio Euro.<br />
Der forstliche Wegebau wurde im Berichtszeitraum mit 1,8 Mio Euro bezuschusst.<br />
Die als einzige Fördermaßnahme durchgehend mit EU-Mitteln kofinanzierte Ausgleichzulage Wald<br />
umfasst ein Fördervolumen von 12 Mio Euro im Berichtszeitraum.<br />
8.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
8.6.1 Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur des Holzvorrates<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.1.A – In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />
verbessert worden, insbesondere durch Beeinflussung der Bodennutzung sowie der Struktur<br />
und Qualität des nachwachsenden Bestandes?<br />
Fläche der geförderten Anpflanzungen VIII1.A.1.1 X<br />
Erwartete jährliche Zunahme des Holzvorrates VIII1.A.2.1 X<br />
Entwicklung einschlägiger Strukturparameter VIII1.A.3.1 X<br />
Maßnahmen zur Frage 1A<br />
Erstaufforstung A.1.1 A.2.1<br />
Die Flächenzunahme bezieht sich im Wesentlichen auf Erstaufforstungen, die eine echte Zunahme<br />
der Waldfläche bedeuten. Im Berichtszeitraum wurde eine Fläche von 609 ha aufgeforstet, nach den<br />
Richtlinien handelt es sich um Laubholz- bzw. Mischkulturen. Ebenfalls kofinanzierte Maßnahmen zur<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
320 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Förderung der Naturverjüngung sind überwiegend solchen Flächen zuzuordnen, auf welchen schon<br />
vorher Wald war. Sie erhöhen deshalb nur in geringem Umfang den Flächenzuwachs, so dass in der<br />
Mehrheit von Erstaufforstungen auszugehen ist. Vor- und Unterbau, Wiederaufforstungen , Nachbesserungen<br />
und der Anbau seltener Baumarten, der lediglich ergänzend und aus anderen Überlegungen<br />
heraus als denen der Waldvermehrung erfolgte, wird hier nicht berücksichtigt.<br />
Bei der Zunahme der Waldfläche kann im Durchschnitt von einem Holzzuwachs von etwa 7 Vorratsfestmetern<br />
pro Jahr und Hektar ausgegangen werden. Dementsprechend kann auf der o.a. Aufforstungsfläche<br />
ein Holzvorratspotential von etwa 4.000 Festmeter pro Jahr angenommen werden. Allerdings<br />
zeigen die sehr unterschiedlichen Ergebnisse der Betriebsinventuren in vielen Fällen deutlich<br />
von diesem Wert abweichende Ergebnisse auf; d.h. für eine detaillierte Bewertung der Zunahme des<br />
Holzvorrates müsste die Analyse auf eine regionale, auf standörtliche Grundlagen zurückgreifende<br />
Auswertung ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Holzvorrates zu erheblichen<br />
Teilen von der Behandlung der Waldbestände abhängig. Dies wird deutlich bei der Auswertung der<br />
Vorratshaltung in den verschiedenen Waldbesitzarten. Die zuletzt erhobenen Daten der Bundeswaldinventur<br />
dokumentieren eine deutliche Zunahme des durchschnittlichen Vorrates – Tendenz nach wie<br />
vor steigend. Eine Unterscheidung nach Verursacher –einerseits waldbauliche Behandlung, andererseits<br />
zu niedrig eingeschätzte Zuwächse und, dadurch verursacht, zu gering durchgeführte Nutzungen<br />
– kann aus den vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. Es ist der Tendenz nach allerdings anzunehmen,<br />
dass verursacht durch die Ertragslage der Forstbetriebe die auf der Basis von Plandaten<br />
angestrebten Nutzungsmengen weitgehend ausgereizt werden und die Zunahme des Holzvorrates<br />
deshalb mehrheitlich eine Folge zu gering eingeschätzter Wachstumswerte dokumentiert.<br />
Die Wirkungen von Maßnahmen, die auf eine Veränderung der Waldstruktur abzielen, sind nicht in<br />
wenigen Jahren abzuleiten und/oder zu belegen. Ganz eindeutig kann, ebenfalls belegt durch die<br />
Ergebnisse der Inventur, festgehalten werden, dass die Laubholzanteile insgesamt und die Beteiligung<br />
von Mischwäldern an der Gesamtwaldfläche zugenommen haben. Insbesondere in jüngeren<br />
Altersklassen kann dieser Trend, unterstützt und beschleunigt durch die Wiederaufforstungen und<br />
walbaulichen Behandlungsmethoden nach den Orkanereignissen Wiebke 1990 und Lothar 1999,<br />
deutlich festgestellt werden.<br />
Diese Entwicklung lässt in den sich daraus abzuleitenden Szenarien zukünftiger Holzvermarktung<br />
bereits heute eine Veränderung der Marktpartner und Warenströme annehmen, deren Umsetzung und<br />
Vorbereitung rechtzeitig in Angriff genommen werden muss. Mit dem bewussten Blick auf die wirtschaftlichen<br />
Konsequenzen dieser Entwicklung mittelfristig müssen die Chancen und Möglichkeiten<br />
des internationalen Wettbewerbes von Seiten des Waldbesitzes im schwachen Laubholzsortiment<br />
sowie einer global agierenden Holzindustrie bei den mittleren Nadelholzsortimente beachtet, vorbereitet<br />
und ausgeschöpft werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
321<br />
8.6.2 Auswirkungen auf die Kohlenstoffspeicherung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.1.B – In welchem Umfang sind forstliche Ressourcen durch das Programm erhalten oder<br />
verbessert worden, insbesondere durch die Beeinflussung der Kapazität dieser Bestände zur<br />
Speicherung von Kohlendioxid?<br />
Aufgrund der Beihilfe von 2000 bis 2012 erzielte<br />
Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />
Aufgrund der Beihilfe erwartete Entwicklung der<br />
durchschn. jährlichen Nettospeicherung von Kohlendioxid<br />
im Zeitraum nach 2012<br />
VIII1.B.1.1<br />
VIII1.B.1.2<br />
X<br />
X<br />
Maßnahmen zu Frage 1B<br />
Erstaufforstung 1.B.1.1 1.B.1.2<br />
Grundsätzlich unterstellt die Interventionslogik eine verstärkte Kohlenstoffbindung durch Waldflächenzunahme<br />
sowie durch ein schnelleres Wachstum von Beständen. Darüber hinaus führen die Wiederaufforstungen<br />
der durch den Orkan „Lothar“ geworfenen Bestände zu einer echten, zusätzlichen Speicherung,<br />
zumal die geworfenen Stammhölzer durch Verwendung im konstruktiven Holzbau ihrerseits<br />
die Speicherungseigenschaft beibehalten.<br />
Diese Festlegung erfordert für die Analyse eine starke Vereinfachung und eine Grundübereinkunft,<br />
dass die Bindungskapazität von Wald mit zunehmendem Alter ebenfalls zunimmt. Dieser Übereinkunft<br />
kann im Durchschnitt zweifellos zugestimmt werden. Für eine Bewertung im Sinne der Erfolgsmessung<br />
des Förderprogrammes bedarf es jedoch der Festlegung einer „Bewertungsmeßlatte“, für welche<br />
Waldtypen/Bestandestypen und für welches Bestandesalter bestimmte CO2-Bindungskapazitäten<br />
angenommen werden. Eine Wirkungsanalyse ist auf Grund der zeitlichen Verzögerung über mehrere<br />
Jahrzehnte und vor dem Hintergrund der kaum örtlich gebundenen Wirkung ansonsten nicht möglich<br />
Nach Erhebungen der Forstlichen Versuchsanstalt führt allein die Vorratsanreicherung (siehe oben) in<br />
Baden-Württembergs Wäldern zu einer Zunahme der CO2-Bindung von jährlich rund 3,5 Mio Tonnen.<br />
Dieser Effekt wird in bewirtschafteten Wäldern durch die Nutzung und die damit verbundene (und<br />
gewollte) langfristige Bindung des Kohlenstoffes in Holzprodukten zusätzlich verstärkt.<br />
Unterstellt man diese Größenordnung als Eckwerte für eine Vorauskalkulation , lässt dies für die im<br />
Berichtszeitraum geförderten Aufforstungsflächen bis einschließlich 2012 bei einem Kohlenstoff-<br />
Bindungseffekt von 5,5 to je ha einen Wert einer Kohlenstoff-Senke von über 3.000 Tonnen erwarten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
322 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
8.6.3 Auswirkungen auf die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.2.A – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />
versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />
Raums beizutragen, indem die produktiven Funktionen forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten<br />
oder unterstützt wurden?<br />
Aufgrund der Beihilfe kurz- bis mittelfristig erzielte<br />
Änderung der jährlichen Kosten des Waldbaus,<br />
der Holzernte, des Holztransports sowie der<br />
Sammlung und Lagerung. (€/m 3 )<br />
VIII.2.A.1.1<br />
X<br />
Anteil der Betriebe, die aufgrund der Beihilfe in<br />
Verbindung zu Waldbesitzerverbänden oder ähnlichen<br />
Vereinigungen getreten sind<br />
VIII2.A.1.2<br />
X<br />
Zusätzlich geförderte Absatzmöglichkeiten, insbesondere<br />
für Produkte geringerer Dimension<br />
oder schlechter Qualität<br />
VIII2.A.2.1<br />
X<br />
Maßnahmen zur Frage 2 A<br />
Naturverjüngung<br />
2.A.1.1<br />
Wegebau 2.A.1.1 2.A.2.1<br />
Sämtliche Maßnahmen im Kontext<br />
der Katastrophenhilfe Forst<br />
2.A.1.1<br />
Lagermaßnahmen im Kontext der<br />
Katastrophenhilfe Forst<br />
2.A.2.1<br />
In der für die Halbzeitbewertung vorgenommenen Befragung von Waldbesitzenden Landwirten ergab<br />
sich eine Mehrheit für die Einschätzung, dass die forstliche Förderung zu einer Kostensenkung geführt<br />
hat. Diese Einschätzung hatte zum damaligen Zeitpunkt ihren Hintergrund durch die Katastrophenhilfe<br />
zur Bewältigung der Orkanschäden. Nachdem in der Zwischenzeit, mit Ausnahme der Wiederaufforstungen<br />
in der Folge der Borkenkäfer- und Dürreschäden, wieder von einer mehr oder weniger planmäßigen,<br />
jedenfalls nicht durch Großschadensereignisse zwangsweise verursachten, Nutzung der<br />
Wälder ausgegangen werden kann, stellt sich die Beurteilung möglicherweise etwas anders dar.<br />
2,5 Mio Euro wurden zur Unterstützung der Maßnahmen in der Jungbestandespflege auf insgesamt<br />
6.302 ha Pflegefläche ausgegeben; d.h. mit einem Förderbeitrag von annähernd 400.-€ je ha konnten<br />
waldbauliche Maßnahmen initiiert werden, die ein verstärktes Wachstum der Naturverjüngung auslösen<br />
und damit der Stabilisierung der Bestände dienen. Da die tatsächlichen Kosten für Pflegemaß-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
323<br />
nahmen in Jungbeständen zwischen 500.- und über 1.000.- € liegen, kann von einer positiven Wirkung<br />
auf die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte im ländlichen Raum ausgegangen werden.<br />
Mit 1,782 Mio Euro wurde der Bau bzw. die Instandsetzung und Unterhaltung von 127 km Waldwegen<br />
gefördert. Da bis auf Ausnahmefälle in Schwerpunktgebieten mit hohen Anteilen von Kleinprivatwald<br />
der forstliche Waldwegebau einen Standard erreicht hat, der den Erfordernissen des Holztransportes<br />
weitgehend gerecht wird, lässt sich durch zusätzliche Förderung auf diesem Sektor keine signifikante<br />
Kostenreduzierung im Holzernteprozess verwirklichen. Lediglich im Bereich der Wegeunterhaltung<br />
bzw. in der für die Auslegung der Holzfuhrwerke und Achslasten erforderlichen Befestigung und Verbreiterung<br />
von Waldwegen könnte eine positive Wirkung im Sinne der hier aufgeworfenen Fragestellung<br />
erzielt werden.<br />
In den Problemgebieten kleinflächig parzellierten, privaten Waldbesitzes dagegen lassen sich zur<br />
Verbesserung der Logistikorganisation (zusammenhängende Wegenetze, Bündelungsmöglichkeiten,<br />
Winterbefahrbarkeit, Poltermöglichkeiten) noch deutliche Potentiale erschließen, die letztlich bei einer<br />
zunehmenden „Frei-Werk-Lieferung“ durch günstigere Transportkosten dem Waldbesitzer wieder zu<br />
Gute kommen. Die Problematik hat sich bei eher ab- als zunehmenden Fuhrkapazitäten im Land,<br />
durch dramatisch gestiegene Spritkosten und strenge Polizeikontrollen zusätzlich verschärft und führt<br />
in vielen Fällen in der Konsequenz nicht zu höheren Frachtkosten, sondern zur Vernachlässigung<br />
bzw. Ablehnung entsprechender Fuhrleistungen.<br />
Unterstellt man für eine gut erschlossene Waldfläche eine Wegedichte von 50 lfm/ha und ein Nutzungspotential<br />
von etwa 50 Festmeter je Hektar, können mit den o.g. Erschliessungsmaßnahmen<br />
Holzreserven im Kleinprivatwald in der Größenordnung von über 100.000 Festmeter mobilisiert werden.<br />
Vor dem beschriebenen Hintergrund der sehr unterschiedlichen Ausstattung mit forstlichen Fahrwegen<br />
ist die zukünftige Förderung auf diesem Gebiet sehr stark in Abhängigkeit der konkreten örtlichen<br />
Gegebenheiten, insbesondere der Waldbesitzverteilung und der bestehenden Fahrwegedichte zu<br />
beurteilen.<br />
Der o.a. Zusammenfassung in den Tabellen 8.3-folgende sind die Fördermengen zur Orkanbewältigung<br />
zu entnehmen. 70% der 152 Mio Euro, die im Berichtszeitraum in der Forstwirtschaft außerhalb<br />
des Staatswaldes ausgegeben wurden, bezogen sich auf die Bewältigung, Schadensvermeidung und<br />
Wiederbegründung der durch den Orkan entstandenen Schadholzmengen und –flächen. 3.540 Euro<br />
wurden je ha aufgeforsteter Sturmwurffläche an Fördermittel bezahlt zur Weiterentwicklung der naturnahen<br />
Waldgesellschaften. Es besteht kein Zweifel, dass diese Zahlungen den wirtschaftlichen Schaden<br />
der Waldbesitzer sicherlich nicht ausgleichen, dennoch aber einen erheblichen Beitrag für das<br />
wirtschaftliche „Überleben“ zahlreicher bäuerlicher Betriebe beisteuern konnte.<br />
Hatte die Fragestellung nach den geförderten Absatzmöglichkeiten unmittelbar in der Folge der Orkanschäden<br />
seine ganz eigene Bedeutung, so ist aus der heutigen Sicht zum Ende des Planungsund<br />
Beurteilungszeitraumes ein völlig anderer Blickwinkel gegeben. Waren es bei der Bewältigung der<br />
Sturmschäden die durch Beschädigung, Bruch oder lange Lagerung verursachten Holzmengen<br />
schlechterer Qualität, so sind es in vielen Fällen heute die besonders stark dimensionierten Hölzer<br />
bzw. die durch den zunehmenden Laubholzanteil vermehrt zur Vermarktung gelangenden schwachen,<br />
aber durchaus qualitativ guten Laubholzsortimente, die einer dementsprechenden Vermarktung zugeführt<br />
werden müssen.<br />
Die Frage, ob die zukünftige Entwicklung durch Förderung energetischer Nutzung von Waldholz oder<br />
durch gezielte technische Alternativen zur Verwendung dieser Laubholzsortimente eine Verbesserung<br />
der Vermarktungssituation und auch der Vermarktungserlöse unterstützt, muss im Förderkontext<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
324 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
entschieden werden. Die landläufig nach wie vor weit verbreitete Annahme, im Wald gäbe es große<br />
„unverwertbare“ Reserven, sind und werden zunehmend durch die Alternativen auf dem Sektor der<br />
energetischen Nutzung widerlegt. Es kommt in manchen Regionen des Landes bereits heute zur Konkurrenzsituation<br />
von Spanplatten- und Papierholz einerseits und energetischer Nutzung andererseits.<br />
Dies kann im Sinne der Nutzung der Wälder und der gezielten qualitativen Verbesserung der Waldbestände<br />
durch Nutzung „vom schlechten Ende her“ nur von Vorteil sein.<br />
8.6.4 Einfluss auf die Beschäftigung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.2.B - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />
versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />
Raums beizutragen indem die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die<br />
sonstigen sozioökonomischen Funktionen und Bedingungen erhalten und ausgebaut bzw.<br />
verbessert wurden?<br />
Tätigkeiten der Betriebe aufgrund der Förderung,<br />
die<br />
VIII2.B.1.1<br />
X<br />
a) in Zeiträume fallen, in welchen die Betriebe<br />
üblicherweise nicht ausgelastet sind (h/ha/a)<br />
b) zur Schaffung neuer oder der Sicherung bestehender<br />
Arbeitsplätze geführt haben.<br />
Volumen des kurz- bis mittelfristig zur Verfügung<br />
stehenden Angebots an forstlichen Grunderzeugnissen<br />
für lokale Verarbeitungsbetriebe mit geringem<br />
Durchsatz.<br />
VIII2.B.2.1<br />
X<br />
Kurz- bis mittelfristig geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
außerhalb der Betriebe<br />
VIII2.B.2.2<br />
X<br />
Zusätzliche attraktive/wertvolle Gebiete oder<br />
Standorte, die aufgrund der Beihilfe geschaffen<br />
wurden (Erstaufforstungen)<br />
Einkommen, die kurz- bis mittelfristig aufgrund<br />
der Förderung erzielt wurden, davon<br />
VIII2.B.3.1<br />
VIII2.B.4.1<br />
X<br />
X<br />
a) in den Betrieben selbst, zusätzlich und dauerhaft<br />
b) durch mittelbare Tätigkeiten<br />
Verhältnis Prämie /vorherigem Deckungsbeitrag,<br />
bezogen auf EAP<br />
VIII2.B.4.2<br />
X<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
325<br />
Maßnahmen zu Frage 2B<br />
Alle Maßnahmen, die direkt zu<br />
Tätigkeiten vor Ort führen<br />
2.B.1.1<br />
Erstaufforstung 2.B.1.1 2.B.3.1 2.B.4.1<br />
Anbau seltene Baumarten<br />
Neuanlage Waldränder<br />
Feuchtgebiete/Fließgewässer<br />
Landschaftsschutz/Biotopflege<br />
2.B.3.1<br />
2.B.3.1<br />
2.B.3.1<br />
2.B.3.1<br />
Jungwuchspflege / Läuterung 2.B.1.1 2.B.4.1<br />
Nachbesserung<br />
Naturverjüngung<br />
2.B.4.1<br />
2.B.4.1<br />
Waldrand<br />
2.B.3.1<br />
Wegebau 2.B.2.2 2.B.3.1<br />
Die Beiträge der Forst- und Holzwirtschaft sind, wie entsprechende Clusterstudien dazu aus NRW<br />
ausdrucksvoll bestätigen, im Gesamtkontext der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung von beachtlicher<br />
Bedeutung und sind speziell in ihrer Bedeutung für den ländlichen Raum nicht zu unterschätzen. Nach<br />
wie vor stellen die Arbeiten im Wald für einen großen Teil der landwirtschaftlichen Betriebe im Winterhalbjahr<br />
ein sinnvolles und willkommenes Arbeitsvolumen dar.<br />
Allen Indikatoren dieser Bewertungsfrage ist gemeinsam, dass ihre Aussagekraft davon abhängt, ob<br />
es sich bei den Tätigkeiten oder den durch die Förderung angestoßenen Veränderungen um „neue“<br />
Entwicklungen im Sinne zusätzlicher Leistungen handelt, oder ob diese ohnehin durchgeführt und<br />
erzielt worden wäre. In der Halbzeitbewertung wurden zur annäherungsweisen Beantwortung dieser<br />
Frage Betriebsleiterbefragungen durchgeführt.<br />
Im Zuge der steigenden Technisierung dürfte der Aspekt der Arbeitsbeschaffung weniger für Betriebsangehörige<br />
selbst, sondern mehr für Dritte, forstliche Maschinen- und Dienstleistungsunternehmen, an<br />
Bedeutung zugenommen haben. Bei diesen Betrachtungen und Bewertungen muss allerdings hinzugefügt<br />
werden, dass die bedeutenden Fördermittelmengen in Folge der Orkanschäden geflossen sind<br />
und somit für die Betriebe bestenfalls eine konjunkturelle bzw. katastrophenbedingte Beschäftigung<br />
bedeutete als eine strukturelle.<br />
Die forstlichen Produktionsmethoden haben sich in der Folge der Aufarbeitungstechnologie nach den<br />
Orkanschäden dramatisch weiterentwickelt. Waldflächen, die noch in den 90er Jahren zweifellos mit<br />
motormanuellen Aufarbeitungstechniken bearbeitet wurden, werden zur Beschleunigung und Rationalisierung<br />
der Aufarbeitungskosten heutzutage weitgehend mit dem Harvester bearbeitet; d.h. die Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />
die sich aus der Förderung zur Neuanlage von Waldflächen ergeben, werden<br />
durch die weiterentwickelte Vollerntertechnologie reduziert. Allerdings werden auch diese „Be-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
326 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
schäftigungseffekte“ nicht kurzfristig zu erzielen sein, sondern werden sich erst in ein oder zwei Jahrzehnten<br />
niederschlagen. Jedenfalls ist zu bemerken, dass schon bei der Begründung von Aufforstungen<br />
die Grundsätze eines späteren, erfolgreichen Maschineneinsatzes wie z.B. Pflanzenabstände,<br />
Pflanzenanordnung und Verteilung der Baumarten Berücksichtigung finden.<br />
Die zur Beurteilung und Beantwortung dieser Fragestellung aufgezeigten Maßnahmen haben dazu<br />
geführt, dass in der Summe auf etwa 18.000 ha Waldfläche Arbeit geschaffen wurde, die für die ländliche<br />
Bevölkerung in verschiedener Hinsicht zu einer Verbesserung und/oder Stabilisierung ihrer Arbeits-<br />
und Einkommenssituation, der Versorgung mit Grunderzeugnissen (Brennholz z.B.) und des<br />
Erscheinungsbildes des ländlichen Raumes in ästhetischer Hinsicht (touristische Auswirkung) geführt<br />
haben. Aus den Ergebnissen der Testbetriebsnetze und der praktischen Erfahrung kann entnommen<br />
werden, dass etwa 15 bis 30 produktive Arbeitsstunden im Abstand von etwa 5 bis 10 Jahren je Hektar<br />
anfallen. Dies würde für den Betrachtungszeitraum ein jährlich-durchschnittliches Arbeitsvolumen<br />
von rund 90.000 produktiven Arbeitsstunden bedeuten und beschäftigte bei unterstellten 1.500 produktiven<br />
Arbeitsstunden pro Jahr 60 Menschen.<br />
Die Grundsätze der Förderung der Erstaufforstung mit der Beachtung entsprechender Laubholzanteile<br />
führt zweifellos zu einer in der Gesamtbewertung besseren, weil attraktiveren und auch von den<br />
Baumarten her begründet wertvolleren Landschaftsgestaltung; d.h. es ist, nicht zuletzt auch durch die<br />
Einbringung seltener Baumarten sowie durch Gestaltung von Waldrändern (Ökotone) mit einer Unterstützung<br />
dieser gewünschten Verbesserungswirkung zu rechnen. Eine Bewertung dieser Auswirkungen<br />
in Anlehnung an einen Flächenindikator ist nur über den Umstand bestimmter Grundannahmen<br />
möglich und müsste mit erheblichem Aufwand durch Einzelerfassung dokumentiert werden.<br />
Die Fragestellung nach einer Einkommensverbesserung im Zusammenhang mit forstlicher Förderung<br />
von Erstaufforstungen müsste zunächst in allen Fällen von den Vorstellungen einer kurzfristigen Wirkung<br />
losgelöst betrachtet werden. Die bereits in vorhergehenden Bewertungsfragen erörterte Bedeutung<br />
forstlicher Produkte und Produktionsmöglichkeiten können allesamt in positivem Sinne Einfluss<br />
auf die Einkommensverhältnisse von landwirtschaftlichen Betrieben haben – jedoch immer nur bei<br />
Unterstellung eines mindestens mittelfristigen Zeitansatzes. Die heutigen Bewirtschaftungsmethoden<br />
haben auch in der Forstwirtschaft zum Ziel, kostenintensive Arbeiten zunächst einmal so lange auszusetzen,<br />
bis möglichst gleichlautende Ertragspotentiale herangewachsen sind. Dies ist erst recht der<br />
Fall, wenn es sich um Aufforstungen handelt, die –wie gewünscht- einen gewissen Laubholzanteil<br />
aufweisen und daher der Zeitraum bis zu einer kostendeckenden Nutzung im allgemeinen eher länger<br />
dauert.<br />
Durch den in der Folge der Ertragssituation der vergangenen Jahre verschärft durchgeführten Personalabbau<br />
kann allenfalls eine Förderung mittelbarer Tätigkeiten unterstellt werden, die in den meisten<br />
Fällen den forstlichen Dienstleistungsunternehmen zu Gute kommt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
327<br />
8.6.5 Verbesserung der Schutzfunktionen des Waldes<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.2.C - In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen die Forstwirtschaft in die Lage<br />
versetzt, zu den wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der Entwicklung des ländlichen<br />
Raums beizutragen indem die Schutzfunktionen der Waldbewirtschaftung erhalten und in<br />
zweckdienlicher Weise verbessert wurden?<br />
Gebiete, die im Hinblick auf Schutzfunktionen<br />
angepflanzt/bewirtschaftet wurden<br />
Ressourcen/Wirtschaftsgüter, deren Schutz aufgrund<br />
von forstlichen Fördermaßnahmen verbessert<br />
wurde. Davon<br />
VIII2.C.1.1<br />
VIII2.C.2.1<br />
X<br />
X<br />
a) landwirtschaftliche Flächen<br />
b) Gewässer<br />
c) Dörfer und Fremdenverkehrseinrichtungen<br />
Maßnahmen zu Frage 2C<br />
Erstaufforstung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />
Naturverjüngung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />
Bodenschutzkalkung 2.C.1.1 2.C.2.1<br />
Nachbesserung<br />
Bestandespflege<br />
2.C.1.1<br />
2.C.1.1<br />
Feuchtgebiete/Fließgewässer<br />
2.C.2.1<br />
Landschaftsschutz/Biotoppflege 2.C.1.1 2.C.2.1<br />
AZW Ausgleichsbetrag B<br />
2.C.1.1<br />
Wirtschaftswegebau<br />
2.C.2.1<br />
Unter der auf Grund einschlägiger Gesetze in Baden-Württemberg zu vertretenden Prämisse, dass<br />
Wälder zum Schutz von Regionen beitragen und damit die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte des<br />
ländlichen Raumes verbessern, sind somit alle Zahlungen für Maßnahmen, die einer waldbaulichen<br />
Entwicklung dienen, zu berücksichtigen. Allerdings dürfte es verhältnismäßig schwierig sein, die Bemessung<br />
dieser Wirkungen an Kontrollindikatoren festmachen und verfolgen zu können, zumal die<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
328 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
waldbaulichen Arbeiten zur Verbesserung von Schutzfunktionen auch ohne Unterstützung durch Fördermittel<br />
wahrgenommen würde.<br />
Die Aufforstungsfläche von über 600 ha sind unter der Annahme von Laubholzbeteiligung in Mischbeständen<br />
ohne Zweifel als wesentlicher Bestandteil der Verbesserung der Schutzfunktionen und damit<br />
der Wirtschaftlichkeit der Wälder anzusehen. Die zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Pflegemaßnahmen<br />
in Jungbeständen auf 6.300 ha, die ebenfalls der Steigerung der Mischholzanteilen dient<br />
sowie in ganz herausragender Weise die Bodenschutzkalkung auf mehr als 58.000 ha sind trotz ihres<br />
im Vergleich zur Gesamtwaldfläche Baden-Württembergs mit über 1.4 Mio Hektar Waldfläche immer<br />
noch begrenzten Umfanges ein positiver Beitrag im Sinne der Fragestellung. Für eine summarische<br />
Bewertung dieser Frage wird unterstellt, dass durch den EU-Förderbeitrag von rund 300.-€ je ha eine<br />
Steigerung des Schutzniveaus der Wälder insgesamt erzielt werden konnte.<br />
Fördermaßnahmen für den Bau von Wirtschaftswegen und die Unterstützung von Erstaufforstungen<br />
dienen durch geringere flächige Befahrung von Waldflächen sowie durch Erhöhung des Laubholzanteiles<br />
gegenüber dem vorherigen, „ungeförderten“ Zustand dieser Zielsetzung.<br />
8.6.6 Stärkung der ökologischen Funktion von Wäldern<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.3.A – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen<br />
Funktion von Waldflächen beigetragen, indem deren biologische Vielfalt erhalten, geschützt<br />
und in zweckdienlicher Weise verbessert wurde?<br />
Flächen, die mit einheimischen Baumarten angepflanzt,<br />
verjüngt oder verbessert wurden, davon<br />
VIII3.A.1.1 X b) X<br />
a) Flächen mit Baumartenmischungen<br />
b) Flächen zur Erhaltung von Genressourcen<br />
Erhaltung/Verbesserung kritischer Standorte,<br />
davon<br />
a) im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesene<br />
Flächen (nur qualitative Bewertung)<br />
b) vor Naturkatastrophen geschützte oder nach<br />
solchen Katastrophen von reinen Nadel- zu<br />
Mischbeständen mit Laubholzanteilen wiederhergestellte<br />
Flächen<br />
Entwicklung des Schutzes gefährdeter, nicht gewerblich<br />
genutzter Arten.(falls entspr. Fälle zu<br />
belegen sind).<br />
VIII3.A.2.1<br />
VIII3.A.2.2<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
329<br />
Angepflanzte Flächen mit geringem oder fehlendem<br />
Baumbestand, davon<br />
VIII3.A.3.1<br />
X<br />
a) im Rahmen von Natura 2000 ausgewiesene<br />
Flächen b) Korridore zwischen isolierten Habitaten<br />
Maßnahmen zu Frage 3A<br />
Erstaufforstung 3.A.1.1 3.A.3.1<br />
Naturverjüngung 3.A.1.1<br />
Umbau 3.A.1.1<br />
Unterbau 3.A.1.1<br />
Vorbau 3.A.1.1<br />
Waldrand<br />
Landschaftsschutz/Biotoppflege<br />
3.A.3.2<br />
3.A.2.2<br />
AZW Ausgleichbetrag B 3.A.1.1 3.A.2.1 3.A.2.2<br />
Wiederaufforstung 3.A.1.1 3.A.2.1<br />
Katastrophenhilfe Forst 3.A.2.1<br />
Die Vielzahl der dieser Bewertungsfrage angeschlossenen Indikatoren stützt die These, dass die ordnungsgemäße<br />
Waldwirtschaft per se der biologischen Vielfalt dient und damit die ökologischen Funktionen<br />
von Waldflächen positiv beeinflusst werden. Die Tatsache der in kurzer Zeit nach den<br />
Grundsätzen der Zertifizierungssysteme FSC und PEFC in Baden-Württemberg in großem Umfang<br />
(Stand 2005: 2/3 der Ba-Wü-Waldflächen sind nach einem der o.g. Verfahren zertifiziert) zertifizierten<br />
Waldflächen weist bestätigend darauf hin, dass die bereits seit Jahren geschulten und praktizierten<br />
Waldbaumethoden den Ansprüchen einer ökologisch wertvollen Funktionenerfüllung gerecht wurden<br />
und werden.<br />
Eine besondere Rolle spielen im Berichtszeitraum die Maßnahmen zur Weiterentwicklung naturnaher<br />
Waldgesellschaften auf „Lothar“-Flächen. Wie bereits an anderer Stelle herausgehoben, hat die<br />
Schadensbewältigung des Orkanes über 60% der forstlichen Förderung in Anspruch genommen.<br />
15.154 ha wurden in diesem Zusammenhang im Sinne einer naturnahen Bestockung neu begründet<br />
und/oder mit Pflegemaßnahmen entwickelt. Da es sich bei den vom Orkan flächenhaft geworfenen<br />
Beständen in der Mehrheit der Fälle um Nadelholz-dominierte bis reine Nadelholzbestände handelte,<br />
ist die Annahme einer ökologischen Verbesserung durch die angestrengten Maßnahmen angebracht.<br />
Die Grundsätze zur Aufforstung, Wiederaufforstung und zur Unterstützung und Förderung der Naturverjüngung<br />
dienen auf der Grundlage standörtlicher Möglichkeiten allesamt zusätzlich dem Ziel einer<br />
sinnvollen und stabilen Beteiligung mehrerer Baumarten, die dem zukünftigen Bestand die gewünschte<br />
Artenvielfalt und in der Folge auch wirtschaftliche Stabilität für die Zukunft sichert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
330 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Maßnahmen zur Erhaltung von Genressourcen wurden in Baden-Württemberg nicht durchgeführt.<br />
Der Anteil der in Natura-2000 gelegenen Fördergebiete lag nach den Befragungsergebnissen der<br />
Halbzeitbewertung bei 5,9 %. Nachdem die Gebietsabgrenzungen in den vergangenen Jahren abgeschlossen<br />
wurden, kann davon ausgegangen werden, dass sich dieser Anteil eventuell noch leicht<br />
erhöht hat. Eine Bewertung dieser Maßnahme wird auf Grund der geringen Treffgenauigkeit daher<br />
verzichtet.<br />
Vergleichbar gilt diese Entscheidung auch für Maßnahmen in Gebieten und für Individuen, die einem<br />
besonderen Schutzcharakter unterliegen.<br />
Erstauforstungen auf Natura2000 ausgewiesenen Flächen sowie zur Verbindung von Habitaten waren<br />
an den Fördermaßnahmen nicht beteiligt.<br />
8.6.7 Erhaltung der Waldgesundheit und –vitalität<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
VIII.3.B – In welchem Umfang haben die Fördermaßnahmen zur Stärkung der ökologischen<br />
Funktion des Waldes beigetragen durch Erhaltung seiner Gesundheit und Lebensfähigkeit?<br />
Geringere Beschädigung des Bodens und des<br />
Bestandes durch waldbauliche Maßnahmen oder<br />
die Holzernte.(Stichwort Wegebau)<br />
Flächen mit verbesserten Strukturen oder verbesserten<br />
waldbaulichen Praktiken zur Vermeidung<br />
von Katastrophen.<br />
Flächen, die vor Schäden durch Naturkatastrophen<br />
bewahrt wurden oder auf welchen solche<br />
Schäden behoben wurden. (ha)<br />
VIII3.B.1.1<br />
VIII3.B.2.1<br />
VIII3.B.3.1<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Maßnahmen zu Frage 3B<br />
Bestandespflege<br />
Nachbesserung<br />
Naturverjüngung<br />
Bodenschutzkalkung<br />
3.B.2.1<br />
3.B.2.1<br />
3.B.2.1<br />
3.B.2.1<br />
Vor-/Unterau 3.B.2.1 3.B.3.1<br />
Wiederaufforstung 2.B.2.1 3.B.3.1<br />
Katastrophenhilfe Forst<br />
3.B.3.1<br />
Wegebau<br />
3.B.1.1 3.B.2.1<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
331<br />
Für die Bewertung dieser Fragestellung sind sowohl technische als auch strukturelle und waldbauliche<br />
Eingriffe zu berücksichtigen, wobei als einzig belastbares Indiz der Indikator für Erschließungsmaßnahmen<br />
im Zuge des Waldwegebaues herangezogen werden kann. Wie bereits an anderer Stelle<br />
ausgeführt, sind die Erschließungsbemühungen bis auf Ausnahmen in größeren Kleinprivatwaldkomplexen<br />
weitgehend abgeschlossen. Die Erschließung der Wälder hat mit einem Durchschnittswert von<br />
rund 50 lfm/ha einen Zielwert erreicht, der eine ausreichend intensive Bewirtschaftung der Wälder und<br />
Abfuhrmöglichkeit des Holzes sicherstellt. Die im Berichtszeitraum nachgewiesenen Maßnahmen für<br />
den forstlichen Wegebau betragen in 140 Fällen eine Strecke von 127 km. Es wird unterstellt, dass<br />
sich diese Arbeiten im wesentlichen auf Regionen konzentrierten, die als Folge der Waldbesitzstruktur<br />
im Bereich der Bestandeserschließung Defizite aufwies. Insofern tragen diese Wegebaumaßnahmen<br />
ebenfalls zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Gesundheit und Lebensfähigkeit der Wälder bei, in<br />
dem z:B. im Falle von Borkenkäferbefall schnell und rechtzeitig Abhilfe geschaffen werden kann.<br />
Die Ausgleichzulage Wald verpflichtet darüber hinaus den Waldeigentümer zum Verzicht auf flächige<br />
Befahrung und dient insofern mittelbar dem Ziel der Stärkung und Verbesserung der ökologischen<br />
Funktion des Waldes.<br />
Die Bemühungen der Waldbesitzer um eine Stabilisierung ihrer Wälder durch entsprechende Maßnahmen<br />
wie Beteiligung von Laubholz, Stufigkeit der Bestände, standortgerechte Baumartenwahl,<br />
Bestandespflege und Förderung der Zukunftsstämme dient zweifellos der Minderung von Waldbeschädigungen<br />
durch Katastrophen. Allerdings haben im Zuge des Klimawandels die Dimensionen der<br />
Extreme bei Wind und Wasser in einem Ausmaß zugenommen, dass eine Vermeidung von Katastrophen<br />
ab einem gewissen Grad an Ereignisschwere nicht zu bewerkstelligen ist und sein wird. Die<br />
Ereignisse der in den Jahren 2000 bis 2004 aufgetretenen Großschadensereignisse bestätigt diese<br />
Vermutung, dass für das Schadensausmaß an Wäldern in diesen Fällen andere und zusätzliche Faktoren<br />
von größerer Bedeutung sind als die durch waldbauliche Mittel beeinflussbaren. In den Jahren<br />
2003 und 2004, in denen die Katastrophenhilfe weitgehend ausgelaufen war, konnten Fördermittel zur<br />
Beseitigung von Unwetterschäden in der Größenordnung von etwa 2.5 Mio Euro in Anspruch genommen<br />
werden. Ein Vergleich der damit abgedeckten Schäden kann mangels entsprechender Angaben<br />
nicht vorgenommen werden.<br />
Die Behebung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden können zweifellos durch die Förderung<br />
im Zuge der Katastrophenhilfe nach „Lothar“ als gelungen bezeichnet werden. Die durch flächigen<br />
Sturmwurf entstandenen Schäden konnten dadurch in kurzer Zeit wieder in Bestockung gebracht<br />
werden. Die dadurch und in wesentlich größerem Umfang hervorgerufenen Vermögensschäden<br />
sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht berücksichtigt.<br />
8.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung der EU-25 lebt im ländlichen Raum, der wiederum 90 % des gesamten<br />
Territoriums ausmacht. Die forstliche Förderung soll Beiträge liefern, die herausragende Bedeutung<br />
der Land- und Forstwirtschaft für Landnutzung, für die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen<br />
und nicht zuletzt für die wirtschaftliche Differenzierung in diesen ländlichen Gebieten und Gemeinden<br />
der EU angemessen zu unterstützen. In wirtschaftlicher Hinsicht bezieht sich diese Wirkung<br />
auf die Einkommenssituation, in gesellschaftlicher Hinsicht auf Beschäftigungsmöglichkeiten im mittelbaren<br />
und unmittelbaren Umfeld, sowie in Umwelt-ökologischer Hinsicht darauf, ein Gleichgewicht der<br />
Nutzungsformen im ländlichen Raum zu finden.<br />
Die waldbaulichen Grundsätze der vergangenen 30 Jahre in Baden-Württemberg tragen dieser Zielvorstellung<br />
durch die Ausgleichzulage Wald (AZW), durch zahlreiche Förderungsmöglichkeiten des<br />
Kleinprivatwaldes sowie durch konsequent naturgemäße Behandlung und Bewirtschaftung der Wälder<br />
zu höheren Laubholzanteilen und zu stufigen Mischbestandsformen bereits in geeigneter Weise<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
332 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Rechnung. Die EU-Förderung konnte, wie aus den einzelnen Maßnahmenbereichen zu ersehen, wesentliche<br />
Beiträge zur Unterstützung und Intensivierung dieses Engagements leisten.<br />
Für eine Bewertung der einzelnen Fragestellungen hinsichtlich ihrer zielgerechten Wirksamkeit fehlen<br />
allerdings in vielen Fällen die entscheidenden Faktoren Zeit und Zielwert. In zahlreichen Auswertungen<br />
musste festgestellt werden, dass sich aus der geförderten Maßnahme und aus den Grundsätzen<br />
der Förderrichtlinie zwar eine positive Wirkung auf die angestrebte Folgeentwicklung ableiten oder<br />
annehmen lässt, auf Grund der Kürze der Zeit bei den über Jahrzehnte dauernden Prozessen in der<br />
Forstwirtschaft aber keine Wirkung ermittelt werden kann.<br />
Dieser Schwierigkeit könnte zukünftig nur durch Festlegung bestimmter Grundannahmen und Übereinkünfte<br />
von Kenngrößen begegnet werden, die für objektiv feststellbare Messwerte im Stil einer<br />
Interventionslogik eine sich daraus abzuleitende Wirkung beschreibt, deren Richtigkeit in der Mehrheit<br />
der Fälle zurecht angenommen werden kann. Diese Problematik stellt sich z.B. besonders auffallend<br />
bei der Frage nach den Konsequenzen der forstlichen Förderung für die Attraktivität und damit für die<br />
Beschäftigungssituation im ländlichen Raum. In diesem Fall wäre eine Übereinkunft dergestalt, dass<br />
die Verbesserung der Ertragssituation einerseits und der ökologischen Wertigkeit andererseits zu<br />
einer verstärkten Bindung der Bevölkerung an ihren Lebensraum führt und in der Folge damit eher<br />
zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, eine für die Bewertung hilfreiche Leitlinie.<br />
Aus Befragungen von Sachbearbeitern bei den Forstämtern und aus den Erfahrungen der täglichen<br />
Praxis heraus ist nach wie vor die Vorstellung bei den Antragstellern festzustellen, dass mit Fördermitteln<br />
zusätzlich zu dem gern in Anspruch genommenen Mitnahmeeffekt Einkommenspotentiale über<br />
die Aufwendungen der Einzelmaßnahme hinaus generiert werden können, die zu einer Verbesserung<br />
der Gesamtertragslage gezählt werden können.<br />
Diese Problematik der sog. Mitnahmeeffekte kann insbesondere bei der Anwendung von Förderpauschalen<br />
gesehen werden. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass zur Arbeitserledigung<br />
Arbeitskräfte mit deutlich unter üblichen Verhältnissen liegendem Lohnniveau eingesetzt werden.<br />
Solange dies in einigen Fällen tatsächlich der Fall war, konnte in der Tat davon ausgegangen werden,<br />
dass die Förderung ein bestimmtes Verhalten beziehungsweise eine ansonsten unterbliebene Aktivität<br />
gezielt unterstützt hatte. Je mehr sich die Fördermittel darauf konzentrieren müssen, lediglich einen<br />
angemessenen Ersatz für entstandenen Mehraufwand darzustellen, umso geringer wird in der breiten<br />
Mehrheit die Bereitschaft sein, bei insgesamt geringem Ertragspotential und bei dem in der Folge des<br />
Strukturwandels in der Forstwirtschaft bereits weit fortgeschrittenen Personalabbau, Fördermittel in<br />
Anspruch zu nehmen und damit Maßnahmen zu realisieren, die mehr einem gesellschaftlichen<br />
und/oder ökologischen Effekt dienen als dem betrieblichen Erfolg. Die finanziellen Spielräume der<br />
Waldbesitzer sind fraglos zu gering, der Druck auf die Notwenigkeit zur –wenn auch sehr niedrigen-<br />
Rentabilität zu hoch und die personellen Ausstattungen in aller Regel inzwischen so dünn, dass jedwede<br />
Maßnahme unterbleibt, die nicht absehbar und vor allem in kurzer Zeit einen Beitrag zur Verbesserung<br />
der Einkommenssituation herbeiführt. Auch der Waldbesitzer hat sich inzwischen gewisse<br />
Vorstellungen des Shareholder-Value angeeignet, die das Ansehen einer Förderung in Richtung<br />
Strukturverbesserung der Wälder und damit gesellschaftspolitischer Breitenwirkung nicht leichter<br />
macht. Der Waldbesitzer vor Ort stellt sich auf den Standpunkt, dass z.B. die von der Gesellschaft<br />
verursachten Immissionsschäden mit dem vorhandenen Förderinstrumentarium weder ausgeglichen<br />
geschweige denn behoben werden können.<br />
Der Kontrollaufwand auf allen beteiligten Ebenen ist immens. Am Beispiel der Förderung der Naturverjüngung<br />
kann dies sehr deutlich aufgezeigt werden. Bereits die Verfahren der Flächenermittlung sind<br />
mit heutigen technischen Möglichkeiten sehr vielfältig und werden entsprechend unterschiedlich ge-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
333<br />
handhabt. Die Ermittlung und Bewertung des Naturverjüngungserfolges hinsichtlich Stabilität, Mischungsanteilen,<br />
Baumartenverteilung, Verbiss- und sonstiger Schadensmerkmale kann immer nur für<br />
den Einzelfall und nur durch die unmittelbare Bewertung vor Ort geschehen.<br />
Überdies lässt sich der Programmplanungs- und damit Bewertungszeitraum von sieben Jahren<br />
schlecht vereinbaren mit längerfristigen Maßnahmen über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, die im<br />
o.g. Beispiel von der Einführung einer Verjüngungs-freundlichen Behandlung bis zur Sicherung einer<br />
geeigneten Naturverjüngung allemal in Anspruch genommen werden.<br />
Eine Verstärkung der europäischen Verwaltungs- und Kontrollsysteme, wie im Sonderbericht des<br />
Rechnungshofes vom September 2004 gefordert, kann die aufgezeigten Mängel und den nach heutigen<br />
Maßstäben zu ergreifenden Kontrollaufwand nicht lösen oder bewältigen. Eine Möglichkeit der<br />
Aufwandsreduzierung könnte in einem Verfahren der „Bewertung nach Abschluss“ liegen; d.h. erst mit<br />
der Realisierung einer nach den Fördergrundsätzen von vornherein festgelegten und eindeutig definierten<br />
Zielsetzung wird der Förderbetrag zur Auszahlung fällig. Für einen großen Teil der Waldfläche<br />
könnte dies bedeuten, dass die bestehenden Instrumente der betrieblichen Planung wie z.B. der<br />
Forsteinrichtung bzw. forstlicher Betriebsgutachten und der entsprechenden Vollzugsnachweise im<br />
Sinn zukünftiger Evaluierungsbedürfnisse angepasst werden müssten. Dies hätte allerdings die Verpflichtung<br />
zur langfristigen Festlegung bestimmter Förderziele und der damit verbundenen Mittel zur<br />
Folge. Eine weitere Möglichkeit zur Begrenzung des Kontrollaufwandes könnte darin liegen, die vorgeschriebene<br />
Zahl von 5% der Begünstigten in einem regional abgegrenzten Gebiet im jährlichen<br />
Wechsel zu konzentrieren um den personellen und materiellen Einsatz in einem enger überschaubaren<br />
Gebiet zusammenfassen zu können.<br />
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland 1999 die Aufgabenstellung der Erstellung eines nationalen<br />
Forstprogrammes als neue Form des forstpolitischen Dialoges aufgegriffen und in 2001 als umfassendes<br />
„Waldprogramm Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Diese nationalen Forstprogramme<br />
waren in Anknüpfung an die Ergebnisse des RIO-Prozesses auf europäischer Ebene gefordert und für<br />
die Umsetzung im Rahmen einer europäischen Forststrategie geschaffen worden.<br />
Das Waldprogramm Baden-Württemberg liefert den konzeptionellen Rahmen für die Umsetzung waldrelevanter<br />
Maßnahmen im Rahmen nachhaltiger Entwicklung auf Landesebene. Damit soll der Prozess<br />
zur Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der vielfältigen Funktionen<br />
der Wälder auf einen gesellschaftlich breiten Konsens gestellt werden.<br />
Die in den Kriterien und Bewertungsfragen herangezogenen Indikatoren sollen die Umsetzung der für<br />
eine ganzheitliche, nachhaltige Entwicklung und Strukturverbesserung der Wälder eingesetzten Fördermittel<br />
bewerten und kommentieren.<br />
Aus der Gesamtbetrachtung ergibt sich eindeutig, dass die über die forstliche Förderung erzielte Wirkung,<br />
auch wenn die Maßnahme nicht ausschließlich aus Gründen des finanziellen Effektes der Förderung<br />
veranlasst ist, durch die beiden wesentlichen Stränge der Aufforstungsmaßnahmen und der<br />
sonstigen forstlichen Maßnahmen einen positiven Beitrag im vorbeschriebenen Sinne erbracht hat. In<br />
den Leitsätzen des Waldprogrammes ist festgehalten, dass der Wald und die Forstwirtschaft einen<br />
verstärkten Beitrag zum Strukturerhalt und zur Entwicklung des ländlichen Raumes leisten soll. Dies<br />
soll unter anderem durch die Steigerung der Attraktivität und der Beschäftigungsmöglichkeiten erreicht<br />
werden, indem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Eigeninteresse der Waldbesitzer<br />
gefördert wird.<br />
Die Erfahrungen der Praxis zeigen, wie zäh und schwierig dieser Weg ist, da die zur Verfügung stehenden<br />
Fördermittel nicht ausreichend sind, die Ertragseinbußen aus anderen, nicht im unmittelbaren<br />
Zugriff der Forstwirtschaft liegenden Verursachern, wie z.B. der Immissionschäden, zu decken oder<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
334 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
gar mehr als zu kompensieren. Ohne Frage sind dennoch die für zahlreiche Einzelmaßnahmen gewährten<br />
Förderhilfen ein gutes Instrument, die Grundeinstellung und das Engagement für den Waldbesitz<br />
zu verbessern oder überhaupt erst wieder einmal entstehen zu lassen und dienen auf diese<br />
Weise mit vielen kleinen Beiträgen den übergeordneten Zielen des Waldprogrammes in der richtigen<br />
Richtung.<br />
8.8 ELER-Verordnung – Auswirkungen auf die Förderperiode 2007 bis 2013<br />
Die im ELER zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung der EU-Förderpolitik in Richtung einer einerseits<br />
wirtschaftlichen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und andererseits einem mehr auf<br />
Schutzkriterien ausgelegte Landschaftsgestaltung unterstellen den Rückschluss, dass es sich nicht<br />
um zuwiderlaufende Programmrichtungen handelt, sondern dass sich die beiden Handlungsstränge<br />
eingerahmt in entsprechend ausgekleidete Förderleitplanken gegenseitig positiv unterstützen. Aus<br />
Baden-Württembergischer Sicht gehört die Ausgleichzulage Wald zu den EU-kofinanzierten Elementen,<br />
die diesem Grundgedanken bereits seit vielen Jahren folgt und im Sinne eines Waldumweltprogrammes<br />
auch weiterhin, eventuell in aktualisierter Version, eine nicht unwesentliche Rolle<br />
spielen sollte. Für den Waldbesitzer geht es in erster Linie um einen Einkommensausgleich, der ihm<br />
bei der Umsetzung und bei der Pflege von Waldstruktur-verbessernden Maßnahmen den gewünschten<br />
und erforderlichen finanziellen Rückhalt sichert. An diesem Beispiel wird deutlich, wie eng und<br />
unmittelbar die o.a. EU-Zielsetzungen in der praktischen Umsetzung miteinander verbunden sind und<br />
somit auch ein wirkungsvolles Feld wirtschafts- und umweltpolitischer Förderung zugleich sein kann.<br />
Die diesbezüglichen Grundsätze werden im ELER-Artikel 44 geregelt und unterstreichen den Motivationsgedanke<br />
zu freiwillig erbrachten Umweltverpflichtungen.<br />
Zur weiteren Entwicklung der AZW im Sinne eines Waldumweltprogrammes gehören Überlegungen,<br />
die AZW im Zusammenhang mit Natura 2000-Programmen als Beitrag zur Grundsicherung bzw. als<br />
Basisausgleich für ökonomische Nachteile einzusetzen. Kalkulationsgrundlage für diese Fälle müssen<br />
weniger unmittelbar belegbare Kostennachweise als besser und nachvollziehbarer die Messwerte für<br />
Ertrags- und Ernteausfälle in betreffenden Gebieten sein.<br />
Zusammengefasst sieht die ELER-VO folgende Forstmaßnahmen vor:<br />
• Prämien für Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen, hierzu Beihilfen für Anlegungskosten<br />
und für die jährlichen Unterhaltskosten sowie Hektarprämien zum Ausgleich von aufforstungsbedingten<br />
Einkommensverlusten.<br />
• Beihilfen für die Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen, mit<br />
Ausnahme von Sonderkulturen wie z.B. Christbaumplantagen<br />
• Prämien für Erstaufforstungen auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen<br />
• Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000 zum Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen entstehen.<br />
• Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen für über die allgemein verpflichtenden Anforderungen<br />
hinausgehende Leistungen, sowie<br />
• Beihilfen für den Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotentiales und Einführung<br />
vorbeugender Aktionen in durch Katastrophen geschädigten Wäldern.<br />
• Erhöhung der Wertschöpfung von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, z.B. durch energetische<br />
Nutzung von Holz.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
335<br />
Angesichts der nach ELER-VO aufgezeigten Zielrichtung ländlicher Förderpolitik ist die Fragestellung<br />
zu prüfen, ob sich ein für die Forstwirtschaft zielgerichtetes Förderprogramm auf EU-Ebene nicht zu<br />
einem AZW-Instrument zusammenfassen lässt und damit die auch von der EU festgestellten Mängel<br />
im Bereich der Definition von Indikatoren und geeigneter Kontrollmechanismen - ergänzt und modifiziert<br />
durch eine Regionalisierung der AZW – im Zusammenhang und als Ergänzung zur Projektförderung<br />
behoben werden könnten.<br />
8.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
8.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Die in Baden-Württemberg im Detail verhafteten Fördermaßnahmen in der Forstwirtschaft einerseits –<br />
mit allen dazugehörigen Problemen bei der Ausgestaltung, der Bewertung und der Kontrolle- und andererseits<br />
die Vorstellungen auf EU-Ebene für den gesamten ländlichen Raum lassen den Schluss zu,<br />
dass die vorgelegten und teilweise auch beantworteten Kriterien und Bewertungsfragen als ein Messinstrument<br />
für eine auf Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Kontinuität ausgelegte Entwicklung nicht<br />
geeignet erscheinen, zumal die Festlegung von Kriterien und Indikatoren zum Zeitpunkt der Programmerstellung<br />
noch nicht bekannt waren. In zu vielen Fällen sind Annahmen, Übertragungen und<br />
Hochrechnungen für die Wirkungsanalyse erforderlich und zumindest in einigen Fällen fragwürdig.<br />
Die im Herbst 2004 vorgestellten Ergebnisse der Bundeswaldinventur zeigen, dass die Wälder Baden-<br />
Württembergs zu den naturnahesten, vorratsreichsten und zuwachsstärksten Europas gehören. Der<br />
Wald wird im Schnitt älter, die Bäume dicker und es gibt mehr Totholz, mehr Laubbäume und mehr<br />
Mischwälder als in anderen Ländern. Andererseits spitzt sich die Ertragslage der Forst- und Holzwirtschaft<br />
angesichts möglicher Sortimentsverschiebungen und Globalisierungstrends kontinuierlich zu.<br />
Unübersehbar verschärfen sich dadurch die Partikularinteressen und gesellschaftlichen Anforderungen<br />
an den Wald. Die großen Schwierigkeiten, die vor allem im kleineren Privatwald stehenden Holzvorräte<br />
zu mobilisieren, sind ein Beweis der unbefriedigenden Erträge und des damit verbundenen<br />
Desinteresses der Eigentümer.<br />
Die Ergebnisse des Testbetriebsnetzes Baden-Württemberg belegen folgende Trends:<br />
• Die Gesamteinnahmen stagnieren trotz steigender Einschlagsmengen aufgrund der permanent<br />
sinkenden Holzpreise.<br />
• Öffentliche Forstbetriebe erwirtschaften, nicht zuletzt aufgrund der Aufwendungen für die<br />
Schutz- und Erholungsfunktionen, Defizite.<br />
• Laubholzdominierte Betriebe zeigen ein um 80-100 €/ha schlechteres Betriebsergebnis als<br />
nadelholzreiche Betriebe.<br />
• Die Ertragslage wird es in Zukunft nicht ermöglichen, dass weitere gesellschaftliche Ansprüche<br />
ohne finanziellen Ausgleich auf den Waldbesitz „abgeladen“ werden. Aus ökonomischer<br />
Sicht muss jede weitere Verschiebung der Baumartenanteile entweder kritisch hinterfragt,<br />
bzw. unter Inkaufnahme der gesellschaftlichen und steuerfinanzierten Kosten als gesellschaftliche<br />
Aufgabe definiert werden.<br />
Angesichts dieses sich abzeichnenden Spannungsfeldes zwischen ökonomischen und ökologischen<br />
Anforderungen an den Wald bedarf es für die bevorstehende Förderperiode einer möglichst klaren<br />
Richtungsentscheidung zu entweder „mehr Markt“ oder „mehr Naturnähe“.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
336 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Will man in 5 bis 10 Jahren die Auswirkungen der forstlichen Förderungsaktivitäten erneut einer Evaluierung<br />
unterziehen, so müssen die bisher unscharf beschriebenen Indikatoren für eine Erfolgskontrolle<br />
im Detail und in der gewünschten Zielrichtung überarbeitet und eindeutig definiert werden.<br />
8.9.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum<br />
Die wenige, in forstlichen Zeithorizonten gedachte, noch zur Verfügung stehende Zeit bis zum Ablauf<br />
der Förderperiode 2000 bis 2006 lässt keine grundsätzliche Änderung in der Ausgestaltung und Ausrichtung<br />
der bestehenden Förderrichtlinien zu. Es ist allerdings anzuraten, die aufgezeigten Mängel<br />
und Unzulänglichkeiten im verbleibenden Zeitraum insofern zu berücksichtigen, als dass durch deren<br />
Beachtung in der zukünftigen Ausgestaltung unnötiger und nicht zielgerichteter Mittelverbrauch verhindert<br />
werden kann. Insbesondere wird Wert darauf gelegt, dass zusammen mit der Ausgestaltung<br />
des zukünftigen Förderprogrammes und in Abhängigkeit mit den damit verbundenen Fördermittel eine<br />
möglichst rechtzeitige und verbindliche Abstimmung über die Bemessungsindikatoren erfolgt. Dies ist<br />
an Hand der in Baden-Württemberg vorhandenen Datengrundlage und den praktizierten Waldinventurverfahren<br />
möglich. Die im Einzelnen vorgeschlagenen Indikatoren müssen Eingang finden in diese<br />
Mess- und Bewertungsverfahren und müssen damit der Gefahr des ausufernden Kontrollaufwandes<br />
begegnen.<br />
8.9.3 Empfehlungen für die neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
• Aufforstungsbeihilfe bzw. Investitionsförderung<br />
Es wird empfohlen, die Förderung von Aufforstungen einer sehr genauen und spezifischen Prüfung<br />
im Einzelfall zu unterziehen.<br />
Die Förderung von Aufforstungen nach festgelegten Förderkriterien (Laubholzanteile, Pflanzenmaterial,<br />
Pflanzverbände) haben sich im Sinne einer Verbesserung und Stabilisierung der Wälder<br />
hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Wirkungen bewährt. Ohne die entsprechenden Fördermöglichkeiten<br />
ist anzunehmen, würden zahlreiche Flächen, die von der <strong>Landwirtschaft</strong> nicht<br />
mehr genutzt werden, brach liegen und/oder mit reinen Nadelholz- (Weihnachtsbaum-?) kulturen<br />
bepflanzt. Neben der unmittelbaren Ausgleichswirkung für die im Zusammenhang mit der Aufforstung<br />
entstehenden Kosten, bewirken diese Maßnahmen eine ganze Reihe von positiven Folgewirkungen,<br />
wie z.B. der Kohlenstoffspeicherung, der Arbeitssicherung- bzw. beschaffung und<br />
verschiedener ökologischer Aspekte durch Erhöhung der Vielfalt. Dabei darf nicht übersehen<br />
werden, dass auch natürliche Sukzessionen einen entscheidenden Beitrag zur u. a. Biodiversität<br />
– anstelle von Aufforstungen – leisten können. Ohne entsprechende Steuerung – also gezielte,<br />
standortsgerechte Aufforstung oder entsprechende Zulassung von Sukzessionen – zur Vermeidung<br />
von nicht standortsgerechten Forstkulturen ist allerdings keine sinnvolle Landnutzungsgestaltung<br />
möglich.<br />
Aufforstungsmaßnahmen und /oder gelenkte oder ungelenkte Sukzessionen dienen sehr konkret<br />
und unmittelbar den vielfältigen Funktionen im ländlichen Raum und deren Bevölkerung. Die Beteiligung<br />
des Laubholzes dient in erster Linie der ökologischen Vielfalt. Es ist allerdings zu empfehlen,<br />
Aufforstungsaktivitäten bzw. Sukzessionen allgemein und die Beteiligung und den Gesamtumfang<br />
des Laubholzes im besonderen in zukünftigen Förderrichtlinien nach regionalen<br />
Schwerpunkten und Bedarfsgesichtpunkten verantwortungsvoll zu prüfen und ggf. mit eindeutigen<br />
Zielmarken wie z.B. einem %-Anteil an der Gesamtwaldfläche auszustatten und daran den<br />
Erfüllungs- und Förderungsgrad zu bemessen. Allerdings bleibt hierbei zu bedenken, dass derartige<br />
Zielgrößen dem Grunde nach vernünftig und vertretbar sind, im Einzelfall eine Abweichung<br />
aufgrund individueller Gegebenheiten zulässig sein muß. Die Forsteinrichtungsinventuren können<br />
dazu in geeigneter Weise Daten und Beurteilungshilfen zur Verfügung stellen. Dies gilt insbeson-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
337<br />
dere für Regionen, in denen weitere Aufforstungsaktivitäten nicht erwünscht und auch nicht von<br />
positiver Wirkung sind. Eine entsprechende Differenzierung ist erforderlich, um Fehlentwicklungen<br />
gegen das Interesse der Offenhaltung der Landschaft zu verhindern.<br />
Aufforstungen sind eindeutig zu kontrollieren. Der Kontrollaufwand ist allerdings hoch. Für die zukünftige<br />
Ausgestaltung muss besonderer Wert auf eine Optimierung und Konzentration der Kontrollinstrumente<br />
gelegt werden. Die technischen Möglichkeiten, mit Hilfe von GPS-Geräten die<br />
Flächenermittlung und die Laubholzanteile zu ermitteln, sind gegeben.<br />
• Jungbestandspflege<br />
Es wird empfohlen, die Förderung der Jungbestandespflege beizubehalten.<br />
Waldbauliche Maßnahmen in Jungbeständen bewirken eine unmittelbare und langfristig wirksame<br />
Beteiligung und Unterstützung wertvoller und wichtiger Bestandesglieder. Zum geeigneten<br />
Zeitpunkt durchgeführt kann der Erfolg der Maßnahme in kurzer Zeit gemessen und für lange<br />
Zeiträume bestätigt und nachgewiesen werden. Im Bereich der Pflege werden die eingesetzten<br />
Mittel sehr zielgerichtet und mit sofortiger Wirkung verwendet.<br />
Ein Wegfall der Pflegeförderung hätte erheblich negative Folgen für die Zielsetzung einer naturnahen<br />
Waldwirtschaft. Urwaldgesellschaften beweisen den Hang zu phasenweiser Entmischung<br />
und damit zu einer Risikoerhöhung der Bestände. Darüber hinaus sind Pflegeaufwendungen für<br />
den Waldbesitzer unmittelbare Kosten, deren finanzielle Rückwirkung aber nur indirekt und vor<br />
allem erst viele Jahre später einsetzt; d.h. Pflegemaßnahmen laufen tendenziell leicht Gefahr, auf<br />
einen späteren, vermeintlich günstigeren Zeitpunkt verschoben zu werden. Die Folge eines verpassten<br />
Zeitpunktes sind entweder deutlich höhere Kosten mit entsprechend geringerer Wirkung<br />
im Sinne der Förderrichtlinie oder aber flächenweiser Ausfall, Schäden und Verlust von Mischungsanteilen,<br />
die im Laufe eine Bestandeslebens nicht wieder herstellbar sind.<br />
Als Bemessungsindikator in der Bestandespflege lässt sich eine auf der Basis der Forsteinrichtungs-<br />
bzw. Inventurergebnisse ermittelte Hektar-Angabe als Planungsgröße angeben, deren Erfüllung<br />
per Ortsbesichtigung relativ einfach, möglicherweise zukünftig aber auch auf dem Weg<br />
der Luftbildinterpretation „vom Tisch aus“ vorgenommen werden kann.<br />
• Wegebau<br />
Es wird empfohlen, die Förderung des Wegebaues in den verbliebenen Bedarfsregionen weiterhin<br />
beizubehalten.<br />
Der forstliche Wegebau ist zentrale Voraussetzung für einen zuverlässigen und ganzjährig möglichen<br />
Holztransport nicht zuletzt zu Gunsten der holzverarbeitenden Industrie, deren Interesse<br />
sich deutlich auf den Holzeinkauf „frei Werk“ verlagert. Ein stabiles und angemessen ausgestattetes<br />
Wegenetz begünstigt die logistische Koordination, ermöglicht den Einsatz entsprechender<br />
Holzerntetechnologie und dient im Unglücksfall der schnellen Hilfeleistung. Dies sind alles Bestandteile<br />
zur Verbesserung der Ertragslage von Forstbetrieben und der Einkommenssituation<br />
von Waldbesitzern. Insofern kann und darf es eine Einschränkung der Förderung des forstlichen<br />
Wegebaues nur in den Regionen geben, in denen die Kennzahlen der durchschnittlichen Erschließungsdichte<br />
bereits erreicht und/oder überschritten sind. Die diesbezüglichen „Schwachstellen“<br />
in Baden-Württemberg sind bekannt, sie bestehen nur noch in geringem Umfang und<br />
können mit regionaler Abgrenzung dokumentiert werden.<br />
Die landesübliche Festlegung von etwa 50 lfm/ha muss im Einzelfall überprüft und ggf. neu festgelegt<br />
werden und dient als Entscheidungsgrundlage einer Bewilligung.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
338 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Eine Einschränkung oder gar ein Wegfall der Wegebauförderung bekäme insofern in erster Linie<br />
der kleinbäuerliche Waldbesitz in ungünstiger Strukturlage zu spüren. Die Bundeswaldinventur<br />
hat nun insbesondere in dieser Waldbesitzart erhebliche Nutzungspotentiale festgestellt, auf deren<br />
Umsetzung die mit steigenden Produktionsmengen ausgestattete Holzindustrie wartet und<br />
drängt.<br />
• Bodenschutzkalkung<br />
Es wird empfohlen, den Umfang der Bodenschutzkalkung nach eingehender Prüfung hinsichtlich<br />
der Bedarfsflächen und möglicher bodenchemischer Folgewirkungen zu kalkulieren und zu definieren.<br />
Die Tatsache und Gefahr einer schleichenden Versauerung der Waldböden mit den damit verbundenen<br />
Konsequenzen für das Pflanzen- und Wurzelwachstum sowie für die Qualität des<br />
Grundwassers ist bekannt und nachgewiesen. Auf diesbezügliche Untersuchungen der Forstlichen<br />
Versuchsanstalt Baden-Württemberg wird hingewiesen. Die Bodenschutzkalkung steht mit<br />
13,3 Mio Euro, zusammen mit den Mitteln für Wiederaufforstungen von 6,6 Mio Euro, im Berichtszeitraum<br />
nach der Katastrophenhilfe an zweiter Stelle aller Maßnahmen zur Bekämpfung<br />
der Folgen, die den neuartigen Waldschäden zuzurechnen sind, und ist zweifellos bodenchemisch<br />
in aller Regel als positiv wirkungsvoll zu beurteilen. Die potentielle Gefahr der Nitratmobilisierung<br />
muss in diesem Zusammenhang für eine Anzahl von Standorten allerdings als problematisch<br />
angesehen werden.<br />
Dass allerdings nur ein verhältnismäßig kleiner Flächenanteil (58.772 ha = 5,8 % der kommunalen<br />
und privaten Landeswaldfläche) mit diesen Mitteln im Programm der Bodenschutzkalkung<br />
aufgenommen werden konnte, zeigt den immensen finanziellen Bedarf, wollte man diese Maßnahme<br />
landesweit auf entsprechend bedarfsgerechten Flächen ausweiten. Rein rechnerisch gesehen<br />
würde eine Anwendung der BSK auf 20 – 30% der Landesfläche ein Fördervolumen von<br />
über 100 Mio Euro –verteilt auf mehrere Jahre mit einem durchschnittlich-jährlichen Fördervolumen<br />
von etwa 10 Mio Euro - erforderlich machen. Diese Größenordnung erforderte angesichts<br />
der angekündigten Kürzungsnotwendigkeit des Fördervolumens besonders engagierte Überzeugungsarbeit.<br />
Problematisch an dieser Maßnahme ist zudem, dass im wesentlichen an wenigen Stellen des<br />
Landes die Symptome der neuartigen Waldschäden bekämpft werden, nicht aber deren Ursache<br />
selbst, was allerdings durch höchstrichterliche Entscheidung (Förderung statt Entschädigung)<br />
gewollt und mitverursacht ist.<br />
Aus waldbaulicher Sicht ist die Bodenschutzkalkung ohne Frage zu begrüßen, da sie das durch<br />
Versauerungstendenzen inaktiv zu werdende Bodenleben positiv beeinflusst und dadurch den<br />
Mischholzanteilen und der ökologischen Vielfalt zu besseren Überlebenschancen verhilft.<br />
• Vor- und Unterbau<br />
Ebenfalls im Zusammenhang mit den Folgen der neuartigen Waldschäden sind die Fördermöglichkeiten<br />
von Vor- und Unterbaumaßnahmen zu sehen. In entsprechend geschädigten und durch<br />
Zwangsnutzungen aufgelichteten Beständen bietet diese Maßnahme eine Möglichkeit, die Folgegeneration<br />
unter dem vorhandenen Schutz des noch bestehenden Altholzes zu begründen und<br />
den standörtlichen Nachteil von Verunkrautung und fehlender Naturverjüngung auszugleichen.<br />
Der Umfang von rund 870 ha dieser Maßnahme in den vergangenen 5 Jahren zeigt, dass von<br />
diesem Instrument nach wie vor Gebrauch gemacht wird und in den meisten Fällen eine sehr intensive<br />
fachliche Beratung und Begleitung der Maßnahme erforderlich ist.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
339<br />
Die Problematik des Vor- und Unterbaues wird in der Schwierigkeit der Flächenermittlung (in der<br />
Zwischenzeit erleichtert durch den Einsatz von GPS-Systemen) und vor allem in einem erheblichen<br />
Kontrollaufwand gesehen, zumal nach Ablauf einiger Jahre im Bestand der Unterschied<br />
zwischen Vorbau, Unterbau und Naturverjüngung nicht mehr nachvollziehbar ist und auf dem<br />
Wege von Jungbestandspflegemaßnahmen ehemals vor- und unterbaute Pflanzen gegen die<br />
aufkommende Naturverjüngung entnommen und/oder geschützt werden müssen.<br />
Angesichts der genannten Schwierigkeiten wird die weitere Förderung dieser Maßnahme nicht<br />
empfohlen.<br />
• Ausgleichszulage Wald<br />
Die AZW soll als Festbetragsfinanzierung der Sicherung der Schutz- und ökologischen Funktionen<br />
von Wäldern dienen und soll unter Einhaltung einer nachhaltigen, multifunktionalen Bewirtschaftung<br />
dazu beitragen, die durch Nutzungseinschränkung und –auflagen für den Eigentümer<br />
verursachten Einnahmeeinbußen auszugleichen. Dieses Ziel wurde im Berichtszeitraum mit rund<br />
12 Mio Euro Fördermitteln auf etwa 168.000 ha verfolgt.<br />
Für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 ist zum einen eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten in<br />
der Forstwirtschaft bei eher weniger zur Verfügung stehenden Mitteln geplant. Darüber hinaus<br />
wird angestrebt, für Mehrbelastungen und Nutzungseinschränkungen im Zusammenhang mit der<br />
Erfüllung ganz bestimmter Waldfunktionen im ökologisch – sozialen Bereich einen Ausgleich zu<br />
schaffen, der es dem privaten Waldbesitzer ermöglicht, seine Einkommensinteressen aus seinem<br />
Eigentum weiterhin sicher zu stellen und dennoch die gewünschten Funktionen der Allgemeinheit<br />
zur Verfügung stellen zu wollen und zu können.<br />
Die AZW bietet sich insofern als ergänzendes Förderinstrument für alle die Maßnahmen an, die<br />
weniger projektbezogen mehr eine Ausgleichfunktion für flächenhafte Inanspruchnahme privaten<br />
Waldbesitzes beinhalten. Die Bewertung könnte mit diesem Instrument, wie bisher, möglicherweise<br />
auf zukünftig neue und andere Tatbestände abzielen und lässt sich wie z.B. die Einhaltung<br />
bestimmter Zertifizierungskriterien auch leichter flächenhaft kontrollieren. Eine Abschaffung der<br />
AZW birgt die Gefahr in sich, dass Nutzungseinschränkungen durch gewünschte Funktionenerfüllung<br />
im Einzelfall mit überaus großem Aufwand nachgewiesen, berechnet und kontrolliert werden<br />
müssen, oder dass die angestrebten Funktionen wegen der Nutzungsbeschränkung und/oder<br />
wegen damit verbundener Einkommenseinbußen nicht umgesetzt werden. Bei einem erwerbswirtschaftlich<br />
ausgerichteten Privatwaldanteil von über einem Drittel der gesamten Waldfläche<br />
Baden-Württembergs wäre dies eine erhebliche Einschränkung multifunktionaler Waldfunktionen.<br />
Es wird für die zukünftige Ausgestaltung der AZW daher vorgeschlagen, deren Anwendung als<br />
Ausgleich für Bewirtschaftungserschwernisse auf FFH- und Vogelschutzgebiete nach NATURA<br />
2000 zu konzentrieren und organisatorisch in einer Hand, zusammen mit LPR, zu integrieren.<br />
Zusammenfassung :<br />
Aus den Ergebnissen der Halbzeitbewertung und des vorliegenden up-date-Berichtes ist erkennbar,<br />
dass die mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Maßnahmen in der Forstwirtschaft, in Teilen mit<br />
Ausnahme der Katastrophenhilfe nach den Orkanschäden zu Beginn des Berichtszeitraumes, den<br />
gewünschten Effekt langfristiger Strukturverbesserung unterstützen und positiv beeinflussen. Für eine<br />
Weiterentwicklung dieses Förderprogrammes haben sich die eingesetzten Instrumentarien allerdings<br />
als zu wenig ergebnisorientiert, häufig sich auf Einzeleffekte ohne zwingenden Zusammenhang beziehend<br />
und nur äußerst schwer nachweisbar gezeigt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
340 Kapitel VIII – Forstwirtschaft – Katastrophenhilfe Forstwirtschaft<br />
Die politische Willensbekundung weist dagegen auf eine zukünftig für die Entwicklung des ländlichen<br />
Raumes im positiven Sinne mehr ganzheitlich ausgelegte, nachhaltige forstliche Förderung hin. Es<br />
wird festgestellt, dass die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Lebensfähigkeit der nachhaltigen<br />
Forstwirtschaft in vielen Teilen der EU mehr und mehr Herausforderungen auf dem Weltmarkt ausgesetzt<br />
sind. Es wird darüber hinaus auf die Notwendigkeit der sektorübergreifenden Zusammenarbeit<br />
und Kohärenz zwischen der Forstpolitik und anderen Politiken, die die Wälder und die Forstwirtschaft<br />
betreffen, hingewiesen. Die Wälder und die Forstwirtschaft bieten die Möglichkeit, sowohl zu den Zielen<br />
des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit als auch zur Erhaltung des<br />
Umfanges und der Qualität der natürlichen Grundressourcen einen wesentlichen Beitrag zu leisten.<br />
Der grundlegende Beitrag der Forstwirtschaft zur Entwicklung des ländlichen Raumes wird gemäß den<br />
Vorschlägen der EU für den Rahmen der ländlichen Entwicklung nach 2006 noch weiter verstärkt.<br />
Forstliche Maßnahmen sollen mit Zielindikatoren konkret formuliert und auf geeignete Verfahren zur<br />
Überwachung der Zielerfüllung (z.B. im Rahmen der Forsteinrichtung, der Stichprobenerhebung, der<br />
Betriebsgutachten oder des regelmäßigen Nachhaltigkeitscontrollings für bestimmte Parameter) ausgerichtet<br />
werden. Forstmaßnahmen bilden einen fundamentalen Teil der Programme zur Entwicklung<br />
des ländlichen Raumes. Durch klar vorgegebene Zielsetzung und eine genau definierte Förder- und<br />
Entwicklungsstrategie werden Ziele und Lösungen deutlicher miteinander verbunden und ermöglichen<br />
somit eine bessere Bewertung der Ergebnisse und der Nutzung der EU-Mittel. Die derzeit noch sehr<br />
komplexen Finanzierungsmechanismen müssen dazu erheblich vereinfacht werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
341<br />
9 Kapitel IX - Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen (EPLR-<br />
I-3, 7, 8 und EPLR-II-11)<br />
9.1 Flurbereinigung (EPLR-I-3)<br />
9.1.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
Die Flurbereinigung ist eines der ältesten landwirtschaftlichen Förderprogramme in Baden-<br />
Württemberg. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Struktur der landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen in Baden-Württemberg insbesondere in den Realteilungsgebieten durch eine starke Zersplitterung<br />
gekennzeichnet ist. Eine wettbewerbsfähige <strong>Landwirtschaft</strong> kann sich bei Flurstücken in der<br />
Größenordnung von durchschnittlich ca. 0,5 ha nicht entwickeln. Die Flurbereinigung ist damit eine der<br />
wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />
Im Zeitablauf veränderte sich der gesellschaftliche und politische Auftrag dieser Maßnahme. In der<br />
ersten Phase war es ein wichtiges Ziel der Flurneuordnung, über die Steigerung der Produktivität in<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> zur <strong>Ernährung</strong>ssicherstellung beizutragen. Begleitende Untersuchungen kommen<br />
zu dem Ergebnis, dass durch eine Flurneuordnung bis zu 30 % Arbeitszeitersparnis zu realisieren sind<br />
und in ähnlicher Größenordung Produktionsmittel eingespart werden können (BURGMAIER, 1991a und<br />
die dort angegebene Literatur).<br />
Zu dieser traditionellen Aufgabe der Flurneuordnung kamen in den Jahrzehnten durch die gesellschaftspolitischen<br />
Veränderungen immer neue Aufgaben dazu. Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
wurden ab den 60er Jahren die Unternehmensverfahren immer bedeutsamer. Die Landnutzungskonflikte<br />
bei der Ausweisung von Flächen konnten und können heute noch durch diese Verfahren<br />
abgeschwächt werden. In den 70er Jahren wurden dann verstärkt die Städtebauförderung, Bauleitplanung<br />
und Baulandumlegungen in die Flurbereinigung einbezogen. Seit den 80er Jahren gewinnt<br />
die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten durch die Flurneuordnung immer<br />
stärker an Bedeutung. Gleichzeitig werden seit dieser Zeit die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes<br />
als integraler Bestandteil in den Verfahren berücksichtigt.<br />
Zusammenfassend ergeben sich durch die zeitlichen Veränderungen aus heutiger Sicht, abgeleitet<br />
aus der Förderhistorie, folgende Schwerpunkte der Förderstrategie des Landes:<br />
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingung in der <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
Bereitstellung von Flächen für Infrastrukturmaßnahmen,<br />
Entwicklung ländlicher Räume und<br />
Verbesserung beim Umweltschutz.<br />
Diese vier Bereiche werden im Rahmen der Bewertung nach dem EU-Kriterienkatalog wieder aufgegriffen.<br />
Da alle Bereiche in der Beurteilung erfasst werden, sind die EU-Kriterien in der Summe grundsätzlich<br />
geeignet alle Aspekte der Flurneuordnung zu berücksichtigen. Problematisch ist jedoch, dass<br />
bei den Bewertungsfragen isoliert jeder der obigen Teilbereiche bewertet wird. Daher können erst in<br />
der zusammenfassenden Beurteilung alle Aspekte einfließen.<br />
Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der <strong>Landwirtschaft</strong> werden<br />
gleichrangig Aspekte der Landschaftsentwicklung in den Planungen berücksichtigt. Dabei gilt es, die<br />
Nutzungskonflikte zwischen der landwirtschaftlichen Nutzung und den Interessen des Landschafts-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
342 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
und Naturschutzes zu vermindern. Zu den Aufgaben der Flurbereinigung gehört damit auch die Realisierung<br />
von Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Ausgleichsfunktion durch im Tausch bereitgestellte<br />
Flächen für den Natur-, Boden- und Gewässerschutz in ländlichen Regionen.<br />
9.1.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />
9.1.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Problemstellung<br />
Durch die ungünstige Flächennutzungsstruktur haben die landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />
Württemberg immer noch erhebliche Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich. Die durchschnittliche<br />
Größe der Eigentumsflächen vor einer Flurneuordnung beträgt etwa 0,5 ha. Dieser Wert<br />
ist für eine kostenoptimierte Produktion vollkommen unzureichend. Ein Verbesserung der Produktionsbedingungen<br />
ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs im europäischen und internationalen<br />
Maßstab für die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe ein bedeutsamer Faktor.<br />
Unter diesem Blickwinkel ist noch rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche des Landes Baden-Württemberg<br />
neu zu ordnen.<br />
Weiterhin kommt durch den fortschreitenden landwirtschaftlichen Strukturwandel der Landentwicklung<br />
in den ländlichen Räumen eine wichtige Bedeutung zu. Die Landentwicklungsstrategie muss gewährleisten,<br />
dass die Attraktivität der ländlichen Räume als Lebens- und Wirtschaftsraum sowie als Naturund<br />
Erholungsraum gesichert wird. Die Flurneuordnung kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.<br />
Förderstrategie<br />
Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der <strong>Landwirtschaft</strong> in Kombination mit kleinstrukturierten<br />
Flächen kommt der Landentwicklung auch weiterhin eine wichtige Aufgabe zu. Dabei sollte die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Land- und Forstwirtschaft gefördert, die regionale Entwicklung unterstützt und<br />
die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt werden.<br />
Im Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes werden die Ziele der Flurneuordnung folgendermaßen<br />
konkretisiert:<br />
Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum,<br />
Neuordnung der Agrarstruktur,<br />
Erschließung ländlichen Grundbesitzes durch Wege,<br />
Bodenmanagement und<br />
Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen.<br />
Bezüglich der Förderstrategie hat sich damit die Flurbereinigung in den letzten Jahren von einem fast<br />
ausschließlich agrarstrukturell geprägten Instrumentarium zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> zu einem umfassenden Instrument der Entwicklung ländlicher<br />
Räume weiterentwickelt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
343<br />
Aus den obigen Ausführungen lassen sich folgende Prioritäten der Flurbereinigung ableiten:<br />
Die Förderung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe durch die Bewirtschaftung größerer<br />
Flächen und ein verbessertes Wegenetz. Durch Kosteneinsparungen bei der Arbeitserledigung und<br />
bei den Maschinenkosten werden Wettbewerbsnachteile der Betriebe abgebaut.<br />
Durch die Bereitstellung von Flächen für ökologische Belange werden die natürlichen Lebensgrundlagen<br />
geschützt. Der Natur- und Landschaftsschutz ist damit zu einem wesentlichen Bestandteil der<br />
Flurneuordnung geworden.<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region soll ebenfalls von der Flurbereinigung profitieren. Die<br />
Bereitstellung von Flächen für Unternehmensansiedlungen und die Verbesserung der Infrastruktur hat<br />
die Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen zur Folge.<br />
Die Förderung des Tourismus in den flurbereinigten Regionen ist mittlerweile ein Bestandteil dieser<br />
Maßnahme geworden. Durch die gezielte Erhaltung und Weiterentwicklung von Kultur- und Erholungslandschaftselementen,<br />
z.B. durch die Anlage von Seen, soll die Attraktivität der Gebiete für die Erholungssuchenden<br />
gesteigert werden.<br />
9.1.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />
Förderinhalte<br />
Die Neuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen führt zu Einsparungen bei der Arbeitszeit<br />
und beim Einsatz variabler Produktionsmittel und steigert dadurch die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe. Damit verbunden ist die Anlage eines am jeweiligen Bedarf angepassten Wegeund<br />
Gewässernetzes zur Verkürzung der Fahrzeiten mit der Folge einer effizienteren Produktion.<br />
Durch das Bodenmanagement werden die zunehmenden Ansprüche an die Nutzung von Grund und<br />
Boden in den ländlichen Gemeinden bedarfsgerecht bereitgestellt. Dies führt zu einer Erhöhung der<br />
Attraktivität der Gemeinden für Wohnzwecke und für die Ansiedlung von Unternehmen. Die Landentwicklung<br />
ist im stärkeren Maße auch dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Ressourcen<br />
verpflichtet. Damit wird die Weiterführung einer flächendeckenden Landbewirtschaftung mit dem<br />
Ziel der Erhaltung der Kulturlandschaft gewährleistet. Eine weitere Aufgabe der Landentwicklung ist<br />
die Bereitstellung von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eigentumsverträglich zu gestalten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
344 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Übersicht 9.1:<br />
Förderstruktur der Flurbereinigung<br />
Förderschwerpunkte<br />
Einzelmaßnahmen<br />
Zusammenlegung von Grundstücken<br />
Zuweisung und Neuvermessung<br />
Neuordnung der Agrarstruktur<br />
Zwischenerwerb von Flächen<br />
Durchführung notwendiger Meliorationsmaßnahmen<br />
Erschließung ländlichen Grundbesitzes<br />
Wegebau zur effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher<br />
Flächen<br />
Wegebau zur Erschließung von landwirtschaftlich<br />
genutzten Gebäuden<br />
Ausweisung von Flächen für Natur- und Biotopschutz<br />
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
Erhaltung der Kulturlandschaft<br />
Erschließung und Bereitstellung von Flächen für<br />
Erholungszwecke<br />
Durch den Ansatz der Flurbereinigung einer ganzheitlichen Entwicklung ländlicher Regionen sind<br />
zwangsläufig viele Personenkreise in diese Maßnahme einbezogen, die ihre jeweiligen Interessen<br />
vertreten und teilweise auch ein Mitspracherecht haben. Aufgrund der agrarstrukturellen Zielsetzung<br />
sind zunächst sämtliche Bodeneigentümer und die Bewirtschafter der landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen einbezogen. Da es durch den landwirtschaftlichen Strukturwandel zu einer immer stärkeren<br />
Trennung von Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen kommt, treten damit bei der Flurbereinigung<br />
zwangsläufig auch Interessenkonflikte auf. Die Eigentümer der Flächen sind an einer kostengünstigen<br />
Lösung interessiert, da sie den Eigenanteil der finanziellen Belastung tragen müssen. Die Inhaber der<br />
landwirtschaftlichen Betriebe als Bewirtschafter der Flächen streben eine möglichst kostenoptimale<br />
Lösung bei der Neuordnung an.<br />
Programmanpassung<br />
Das Land erwägt, die bestehenden Landesrichtlinien den Änderungen der Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe<br />
anzupassen. Die Richtlinie der Förderung der Flurneuordnung befindet sich in<br />
der Überarbeitung und wird der Kommission nachgereicht.<br />
9.1.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Aufgrund der jahrzehntelangen Fördererfahrung ist die Flurneuordnung umfassend in das regionalpolitische<br />
Konzept der Landesregierung integriert und mit anderen Förderprogrammen abgestimmt. Dadurch<br />
ergeben sich eine Vielzahl von Wechselwirkungen und Synergieeffekte. Auf die wesentlichen<br />
Wechselwirkungen innerhalb des EPLR wird im folgenden eingegangen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
345<br />
Die Ziele der einzelbetrieblichen Förderung werden durch die Flurneuordnung unterstützt indem die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe durch Rationalisierung und Kostensenkung gefördert wird. Weiterhin<br />
werden durch die Flurneuordnung die landwirtschaftlichen Einkommen stabilisiert und die Produktions-<br />
und Arbeitsbedingungen verbessert. Durch eine bessere Flächennutzungsstruktur wird zusätzlich<br />
die Niederlassung von Junglandwirten erleichtert.<br />
Enge Beziehungen bestehen auch zum ELR, da die Flurneuordnung generell in ländlich geprägten<br />
Dörfern die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert und damit der Abwanderung der Bevölkerung<br />
entgegenwirkt. Weiterhin wird die touristische Attraktivität gesteigert. In der Summe wird damit ein<br />
Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes geleistet.<br />
Bei den Umweltwirkungen lässt sich feststellen, dass in Verbindung mit den anderen Programmen die<br />
Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft sichergestellt wird, da auch unter Beachtung der Förderung<br />
der Pflege (AZL; MEKA, LPR) die Offenhaltung nur bei entsprechender Flächenstruktur gewährleistet<br />
ist. Bei der Flurneuordnung wird verstärkt darauf geachtet, dass der Schutz, die Erhaltung und<br />
die Entwicklung von Lebensräumen einen hohen Stellenwert bekommen.<br />
9.1.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
Die Grundlage für die Operationalisierung der Ziele bildet die im EPLR formulierte Zielstruktur für das<br />
gesamte Programm untergliedert nach den Förderschwerpunkten I und II und daraus abgeleitet die<br />
Spezifizierung für die Flurneuordnung. Diese Zielstruktur ist im obigen Kapitel dargestellt. Bei der<br />
Konkretisierung der Ziele ist zu beachten, dass die Flurneuordnung ein Verfahren mit langjähriger<br />
Laufzeit ist. Daraus folgt, dass die quantifizierten Ergebnisse eines Jahres nicht mit den finanziellen<br />
Aufwendungen des gleichen Jahres korrelieren, sondern auf Verfahren beruhen, die vor dem Evaluationszeitraum<br />
(2000 – 2006) begonnen wurden. Die Operationalisierung bezieht sich daher auf die in<br />
den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren. Die gleiche Problematik tritt bei der späteren Bewertung<br />
auf.<br />
Im EPLR sind für die in den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren folgende Quantifizierungen<br />
als Zielorientierung vorgegeben:<br />
Bis zu 40 neue Flurbereinigungsverfahren pro Jahr anzuordnen;<br />
Bodenneuordnung von 18.000 ha/Jahr land- und forstwirtschaftlicher Fläche;<br />
Wege- und Gewässernetz um rund 400 km/Jahr auszubauen; dadurch wird das gesamte Wegenetz<br />
durch größere Maschenweiten in etwa halbiert und die nicht mehr benötigten Wege werden rekultiviert;<br />
Einrichtung eines neuen Liegenschaftskatasters für eine Fläche von ca. 18.000 ha pro Jahr;<br />
Pro Jahr 50 km Baumreihen und Gehölzstreifen.<br />
Im Rahmen der Evaluierung sind auf der Grundlage der EU-Indikatoren weitere Quantifizierungen<br />
vorgenommen worden, die das jeweilige Ergebnis der Maßnahme darstellen und damit nicht zwangsläufig<br />
auch den quantifizierten Zielen entsprechen müssen. Im Vergleich lässt sich feststellen, dass<br />
der Aspekt Einkommen und Beschäftigung im ländlichen Raum im EPLR als Oberziel herausgestellt<br />
wird ohne eine Quantifizierung vorzunehmen. Für eine Quantifizierung müsste man zeitliche und/oder<br />
regionale Vergleichswerte, wie Arbeitslosenquote, Wertschöpfung usw., heranziehen. Diese sind in<br />
der erforderlichen Form nicht verfügbar und es lassen sich daher auch aus der Evaluierung keine<br />
Zielvorgaben ableiten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
346 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
In den folgenden Fällen sollen die Ergebnisse der Evaluierung als weitergehender Vorschlag zur Konkretisierung<br />
von Zielvorgaben herangezogen werden. Diese Vorschläge wurden mit den Verantwortlichen<br />
im Ministerium und im Landesamt einvernehmlich diskutiert.<br />
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beläuft sich auf ca. 15 Jahre. Es wird angestrebt, diesen Zeitraum<br />
auf 7 Jahre zu verringern bezogen auf den technischen Beginn (Planfeststellung) und der Besitzeinweisung.<br />
Die gesamte Fläche der Flurneuordnung, die jeweils bearbeitet wird, sollte unter<br />
300.000 ha liegen.<br />
Die Flurstücksgröße hat sich von 0,7 ha auf 1,7 ha erhöht. Unter Beachtung der Größendegression in<br />
der landwirtschaftlichen Produktion ist dieser Wert zu niedrig für eine Zielorientierung. Größere Strukturen<br />
werden jedoch durch die wertgleiche Zuteilung erschwert.<br />
Die Kosteneinsparung bei den landwirtschaftlichen Betrieben mit ca. 20 % dürfte den Zielvorstellungen<br />
entsprechen.<br />
Im Umweltbereich ließe sich der Zielkatalog um den Erhalt ökologisch wertvoller Flächen erweitern.<br />
Mit durchschnittlich 450 ha/Jahr (5 % der zugewiesenen Fläche) wird ein Wert erreicht, der anteilsmäßig<br />
über dem Landesdurchschnitt liegt.<br />
9.1.3 Methodischer Ansatz<br />
9.1.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />
In einem ersten Schritt werden zunächst sämtliche finanzielle Aufwendungen erfasst, die mit dem<br />
Flurbereinigungsverfahren verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Beteiligung durch Dritte. Durch<br />
eine Aufteilung auf unterschiedliche Bereiche lassen sich später Aussagen über Folgewirkungen ableiten.<br />
Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist für eine Beurteilung die Struktur vor und nach<br />
der Flurbereinigung von Bedeutung. Für den Biotop- und Artenschutz werden Daten über Qualität und<br />
Quantität der Flächen benötigt, die im Rahmen der Flurbereinigung verändert wurden.<br />
Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen der landwirtschaftlichen Betriebe werden Informationen<br />
über den Zeitbedarf bei unterschiedlicher Flächenstruktur benötigt. Weiterhin müssen Aussagen<br />
darüber getroffen werden, in welcher Form die landwirtschaftlichen Betriebe die freigewordenen Arbeitskapazitäten<br />
nutzen können. Bei den Beschäftigungswirkungen werden regionale Wirtschaftsdaten<br />
benötigt, um einen Zusammenhang zwischen Investitionen und Beschäftigung einer Region ableiten<br />
zu können.<br />
Statistiken<br />
Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken zur Flurbereinigung herangezogen.<br />
Hierzu zählen die drei Jahresberichte über die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz<br />
und Bodenneuordnungsverfahren nach dem <strong>Landwirtschaft</strong>sanpassungsgesetz. Weiterhin werden die<br />
Erfassungsbelege der Flurbereinigungsstatistik zur Besitzanweisung berücksichtigt. Damit wird bezüglich<br />
der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig erfasst.<br />
Zur Beurteilung der regionalen Verteilung werden ebenfalls die Statistiken des MLR und des Landesamtes<br />
herangezogen. Dabei werden alle laufenden Verfahren erfasst. Damit soll untersucht werden,<br />
ob insbesondere Problemgebiete (Realteilung) in eine Flurneuordnung einbezogen sind<br />
Zur Beurteilung der regionalen Einkommens- und Beschäftigungswirkungen werden Studien zur Analyse<br />
regionaler Förderprogramme herangezogen und Statistiken zur Ermittlung von Umsatz und Ein-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
347<br />
kommen pro Beschäftigten. Entscheidend für die Beurteilung der Flurbereinigung sind die geförderten<br />
Investitionen für die Region, da diese Aktivitäten zur wirtschaftlichen Belebung der Region wesentlich<br />
beitragen.<br />
Befragung<br />
Diese Datenbasis der Statistiken wird durch empirische Erhebungen mit speziellen Fragestellungen<br />
erweitert bzw. in den Aussagen erhärtet. Die Leiter der Ämter der Flurbereinigungsbehörden wurden<br />
im Rahmen der Halbzeitbewertung vorrangig zur regionalpolitischen Relevanz der Flurbereinigung<br />
befragt. Im Rahmen einer telefonischen Befragung wurden die Vorsitzenden von 10 Teilnehmergemeinschaften<br />
nach ihrer Einschätzung der Wirkungen der Maßnahmen befragt.<br />
Fallstudien<br />
In fünf Fallstudien wurden weiterhin vor Ort jeweils der Bürgermeister, der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft<br />
und ein Vertreter des Amtes zu ihren Einschätzungen der Auswirkungen der Flurbereinigung<br />
auf die Region befragt. Diese Ortstermine wurden verbunden mit einer Rundfahrt durch das<br />
jeweilige Flurbereinigungsgebiet, damit bei der Begutachtung ein Eindruck von den vorgenommenen<br />
Baumaßnahmen in die Bewertung einbezogen werden kann. Die Haupterwerbslandwirte wurden zu<br />
ihrer Einschätzung der Einkommenswirkungen der Flurneuordnung befragt.<br />
Probleme<br />
Bei der Ermittlung der Einkommenswirkungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben ist es problematisch<br />
isoliert den Einfluss der Flurbereinigung zu betrachten, da gleichzeitig im Zeitablauf auch andere<br />
Faktoren die Einkommensentwicklung beeinflussen. Dieser Effekt lässt sich dadurch eliminieren, dass<br />
jeweils nur die Differenzen der Kosten der Bewirtschaftung mit und ohne Flurbereinigung in die Bewertung<br />
eingehen. Preisänderungen bei den Erzeuger- und Betriebsmittelpreisen haben damit kaum einen<br />
Einfluss auf die berechneten Ergebnisse. Weiterhin lassen sich die indirekten Effekte der Flurbereinigung<br />
auf die Lebensqualität einer Region nur qualitativ erfassen. In den Fallstudien wurde bestätigt,<br />
dass durch die Flurbereinigung die Lebensqualität in dem Gebiet gesteigert werden konnte. Die<br />
Gründe hierfür liegen beispielsweise in der Verbesserung der Freizeitangebote, in den öffentlich und<br />
privat durchgeführten Maßnahmen der Dorferneuerung, in der Ausweisung neuer Wohngebiete verbunden<br />
mit der Ansiedlung von Unternehmen mit der Folge einer besseren Ausstattung mit öffentlichen<br />
Einrichtungen.<br />
9.1.3.2 Kriterien – Indikatoren - Einordnung<br />
Ein Vergleich der Ziele mit den Bewertungsindikatoren zeigt, dass die EU-Indikatoren wesentlich stärker<br />
nach Kriterien zur Bewertung differenziert als die EPLR Vorgaben. Insbesondere wird bei den EU-<br />
Indikatoren die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im ländlichen Raum besonders herausgestellt.<br />
Weiterhin lässt sich feststellen, dass zu allen Zielen der Flurneuordnung entsprechende Indikatoren<br />
seitens EU vorgegeben sind. In der Summe sind damit die Indikatoren geeignet, diese Maßnahme<br />
mit ihren Auswirkungen auf den ländlichen Raum zu beurteilen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
348 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Übersicht 9.2:<br />
Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Flurbereinigung<br />
EPLR-Zielvorgabe<br />
EPLR – Bewertungsindikator<br />
KOM – Bewertungsfrage<br />
KOM - Bewertungsindikator<br />
Sicherung von Arbeitsplätzen<br />
im ländlichen<br />
Raum<br />
IX.3<br />
In welchem Umfang ist<br />
die Beschäftigung im<br />
ländlichen Raum erhalten<br />
worden ?<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>l. Betriebe<br />
Kosten pro Arbeitsplatz<br />
Beschäftigung außerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Neuordnung der<br />
Agrarstruktur<br />
IX.1<br />
In welchem Umfang ist<br />
das Einkommen der<br />
ländlichen Bevölkerung<br />
erhalten oder verbessert<br />
worden ?<br />
Bruttoeinkommen aus<br />
lw. Tätigkeit<br />
Verhältnis Umsatz zu<br />
Kosten<br />
Einkommen aus Nicht-<br />
<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Einkommensverbesserung<br />
der ländl. Bevölkerung<br />
Anordnung von jährlich<br />
bis zu 40 Verfahren<br />
Neuordnung von jährlich<br />
rd. 18.000 ha LF<br />
Deutliche Reduzierung<br />
der Zahl der Flurstücke<br />
IX.4<br />
In welchem Umfang sind<br />
die Strukturmerkmale<br />
der Wirtschaft im ländl.<br />
Raum erhalten oder<br />
verbessert worden ?<br />
Verbesserungen bei<br />
lw. Betrieben/Flächen<br />
Verarbeitung u. Vermarktung<br />
Erschließung ländlichen<br />
Grundbesitzes<br />
durch Wege<br />
Ausbau des Wege- und<br />
Gewässernetzes um<br />
jährlich 400 km<br />
IX.2<br />
In welchem Umfang sind<br />
die Lebensbedingungen<br />
und das Wohlergehen<br />
der ländl. Bevölkerung<br />
durch soziale u. kulturelle<br />
Aktivi-täten, bessere<br />
Freizeit-angebote und<br />
die Verringe-rung der<br />
Abgeschiedenheit erhal-<br />
Erleichterung bei Transporten<br />
/ Wegen<br />
Zugang zu sozialen u.<br />
kulturellen Aktivitäten<br />
Zugang zu Freizeitangeboten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
349<br />
EPLR-Zielvorgabe<br />
EPLR – Bewertungsindikator<br />
KOM – Bewertungsfrage<br />
KOM - Bewertungsindikator<br />
ten worden ?<br />
Erhaltung natürlicher<br />
Lebensgrundlagen<br />
Anlage von jährlich 50<br />
km Baumreihen und<br />
Gehölzstreifen<br />
Sicherung und Erhaltung<br />
geschützter Gebiete<br />
IX.5<br />
In welchem Umfang ist<br />
der Umweltschutz im<br />
ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden<br />
?<br />
Verbesserung Bodenschutz<br />
Positive Entwicklungen<br />
im Umweltbereich<br />
Verbesserungen bei<br />
nicht-landw. Flächen<br />
Informationen über Umweltverbesserungen<br />
9.1.4 Finanzielle Ausgestaltung und Erfolgskontrolle<br />
9.1.4.1 Finanzinputs<br />
Die Landesregierung betrachtet die Flurbereinigung als eine wichtige agrarstruktur- und regionalpolitische<br />
Maßnahme und stellt deshalb zusätzlich Landesmittel nach Artikel 52 der VO 1257/99 bereit.<br />
Dadurch ergibt sich ein Bündelungseffekt bezogen auf die EU-Finanzierung. Diese Relation verdeutlicht<br />
bereits, dass mit Flurbereinigungsmaßnahmen immer positive wirtschaftliche Folgewirkungen für<br />
die Region verbunden sind, die nicht nur direkt mit der EU-Kofinanzierung verbunden sind, sondern<br />
auch weitere öffentliche und private Investitionen in der Region stimulieren. Der Mittelabfluss der EU-<br />
Finanzierung stellt daher bei der Flurbereinigung kein finanztechnisches Problem dar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
350 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Tabelle 9.1: Finanzvolumen der Flurbereinigung (Tsd. €)<br />
Maßnahme 2000 2001 2002 2003 2004<br />
Wegebau 28.335 22.274 26.550 19.014 20.117<br />
Wasserbau 1.042 1.039 844 1.405 683<br />
Bodenverbesserungen 2.633 3.701 3.137 3.635 2.847<br />
Landschaftspflege 697 1.276 1.137 1.190 1.322<br />
Dorferneuerung 103 1.275 867 918 977<br />
Bodenordnung 4.736 3.476 3.319 4.488 4.266<br />
Verwaltungsausgaben<br />
TG<br />
3.334 3.616 3.960 2.998 2.657<br />
Unwetterschäden 3.473 5.254 5.225 2.887 2.247<br />
Ausführungskosten<br />
ges.<br />
44.353 41.911 45.039 36.535 35.177<br />
Nicht zuwendungsfähig 227 130 57 167 276<br />
Abfindungen für Land 6.015 5.705 10.367 11.105 7.416<br />
Gesamtausgaben 50.595 47.746 55.463 47.807 42.809<br />
Quelle: MLR, Stuttgart<br />
Im Rahmen von kofinanzierten Flurbereinigungsmaßnahmen wurde im Jahre 2003 ein Gesamtfinanzvolumen<br />
von 36,535 Mio. € und im Jahre 2004 35,177 Mio. € abgewickelt. Bei den Gesamtausgaben<br />
ist zu beachten, dass bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Bereiche die Voraussetzungen für eine<br />
EU-Kofinanzierung erfüllen. Es wird dennoch ein Teil der Maßnahmen ausschließlich vom Land<br />
und/oder Bund finanziert, da der Finanzrahmen der EU geringere Fördersummen ermöglichen würde.<br />
Der Finanzierungsanteil von Bund und Länder beläuft sich auf 70 % und der Rest entfällt auf die Teilnehmergemeinschaft<br />
und sonstige Träger.<br />
Bei der Unterteilung der einzelnen Ausgabenbereiche wird auch die Position "Unwetterschäden" mit<br />
einem Volumen von 2,887 Mio. € und 2,241 Mio. € ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Finanzierung<br />
von Lagerplätzen und Anfahrtswegen für Holz vor dem Hintergrund der Beseitigung der<br />
Sturmschäden bedingt durch "Lothar". Die Bewertung dieser Investition wird in diesem Kapitel nicht<br />
vorgenommen, sondern bei den entsprechenden Bewertungsfragen im Kapitel VIII "Forstwirtschaft".<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
351<br />
Abbildung 9.1: Anzahl der laufenden Verfahren im Schnitt der Jahre 2003/04<br />
9.1.4.2 Umsetzung<br />
Die Flurbereinigung ist ein bewährtes Förderinstrument des Landes Baden-Württemberg, die entsprechend<br />
der landesüblichen Verwaltungsstrukturen auf verschiedenen Ebenen des Landes verwaltet<br />
wird. Ein wesentliches Element dieser Struktur ist der dezentrale Aufbau. Dadurch wird die Umsetzung<br />
vor Ort wesentlich erleichtert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
352 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Die Gesamtverantwortung für die einzelnen Maßnahmen liegt beim MLR. Das Landesamt genehmigt<br />
den von der Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung vorgelegten und im Benehmen mit<br />
der Teilnehmergemeinschaft aufgestellten Wege- und Gewässerplan. Die Teilnehmergemeinschaft<br />
stellt daraufhin den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Ausführungskosten, der gleichzeitig<br />
als Antrag auf Kofinanzierung mit EU-Mitteln dient. Das Landesamt genehmigt diesen Antrag.<br />
Durch diese dezentrale Struktur steht jeweils vor Ort ein Ansprechpartner des Amtes für die Kommune<br />
und die Teilnehmergemeinschaft zur Verfügung. Dieser direkte Kontakt zwischen den einzelnen Beteiligten<br />
wurde in den Fallstudien und den Befragten Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften als<br />
sehr vorteilhaft herausgestellt.<br />
9.1.4.3 Begleitung der Maßnahme, Kontrolle und Finanzmanagement<br />
Die von der EU-Kommission vorgegebenen Kontrollen der Maßnahmen der Flurbereinigung werden<br />
entsprechend der Verordnungen durch die Zahlstelle, die bescheinigende Stelle und den internen<br />
Revisionsdienst durchgeführt. Im Rahmen der Abwicklung von Flurbereinigungsverfahren werden<br />
sämtliche Rechnungen durch das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung kontrolliert. Über die<br />
Verwendung der Zuwendungen hat der Antragsteller einen Verwendungsnachweis zu erstellen, der<br />
ebenfalls vom Amt überprüft wird.<br />
Das Ministerium nutzt in Zusammenarbeit mit dem Landesamt das Controlling zur Qualitätssicherung.<br />
Dazu werden auf der Grundlage eines Arbeitsprogramms zwischen vorgesetzter und nachgeordneter<br />
Behörde Zielvereinbarungen getroffen. In Besprechungen mit den einzelnen Ämtern, die zweimal im<br />
Jahr stattfinden, findet eine Überprüfung der Durchführung statt. Diese Besprechungen werden ergänzt<br />
um regelmäßige Controllingberichte. Das Ziel ist die laufende Verbesserung und effiziente Abwicklung<br />
der Flurbereinigungsverfahren.<br />
9.1.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Zur Darstellung des Outputs werden die Daten der Jahresberichte 2003 und 2004 über die Verfahren<br />
nach dem Flurbereinigungsgesetz herangezogen. Dabei wird auf die Anzahl der Verfahren und auf die<br />
Flächen einschließlich Wegebau abgehoben. In diesen Jahresberichten sind die Unternehmensverfahren<br />
enthalten, die nur teilweise kofinanziert werden können. Die Outputdaten in Tabelle 9.2 sind<br />
um den Teil der Unternehmensverfahren zu hoch ausgewiesen, der ausschließlich durch Dritte finanziert<br />
wird.<br />
Aus der Auflistung der einzelnen Kennziffern (siehe Tabelle 9.2) wird ersichtlich, dass die Flurbereinigung<br />
als integraler Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume einzustufen ist. Die Aufteilung ist so<br />
gewählt, dass sich Aussagen ableiten lassen über die landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen,<br />
über die Entwicklung ländlicher Räume und über den Biotop- und Artenschutz. Alle Bereiche beinhalten<br />
wiederum die Aspekte Freizeit und Tourismus. Durch diese Verzahnung der Ansatzpunkte der<br />
Flurbereinigung wird der ganzheitliche Ansatz dieser Maßnahme verdeutlicht. Dies erschwert jedoch<br />
die Beurteilung auf der Grundlage der von der EU vorgegebenen Programmindikatoren, da jeweils nur<br />
Einzelaspekte, wie beispielsweise die Einkommen der in der <strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten, herausgegriffen<br />
werden. Die Beurteilung der Effizienz der Flurbereinigung ist daher bei dieser Evaluation immer<br />
isoliert auf eine bestimmte Zielsetzung ausgerichtet. Auf diese Besonderheit wird in den einzelnen<br />
Punkten hingewiesen.<br />
Im Durchschnitt der zwei Jahre wurden 450 Verfahren pro Jahr von den Ämtern bearbeitet. Aus den<br />
Zu- und Abgängen wird ersichtlich, dass die Flurbereinigungsverfahren im Zeitablauf sehr kontinuierlich<br />
durchgeführt werden. Kritisch anzumerken ist, dass die Durchführung der einzelnen Verfahren im<br />
Durchschnitt über 10 Jahre dauert. Ein erklärtes Ziel der verantwortlichen Behörden ist, den Zeitraum<br />
zu verkürzen. Dies ist bisher nicht erreicht worden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
353<br />
Tabelle 9.2:<br />
Output der Flurbereinigung<br />
Output<br />
2000 2001 2002 2003 2004<br />
Summe<br />
2003/2004<br />
Abgeschlossene<br />
Verfahren<br />
Begonnene<br />
Verfahren<br />
Abgeschlossene<br />
Verfahren (ha)<br />
Besitzeingewiesene<br />
Flächen (LF, FF)<br />
Zusammenlegungsverhältnis<br />
38 21 25 23 42 65<br />
28 27 25 15 39 54<br />
17.583 13.781 20.247 20.934 40.786 61.720<br />
15.770 17.741 15.994 21.584 13.779 35.363<br />
2,8:1 3,0:1 3,6:1 4,0:1 4,0:1 4,0:1<br />
(Alt:Neu)<br />
Wegebau (km) 491 473 550 538 516 1.057<br />
Öffentl. Finanz.<br />
Dorferneuerung<br />
60 58 52 68 95 163<br />
(Zahl)<br />
Infrastrukturflächen<br />
(ha)<br />
Biotop- und Artenschutz<br />
(ha)<br />
97 156 181 158 67 225<br />
421 241 817 121 62 183<br />
Quelle: MLR, Stuttgart<br />
Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Struktur der land- und forstwirtschaftlichen Flächen ist<br />
festzustellen, dass in der Summe der zwei Jahre bei über 35.000 ha eine Besitzeinweisung erfolgte.<br />
Weiterhin sind über 1.000 km Wege gebaut worden. Zur Verbesserung der Lebensqualität sind ein<br />
Drittel der Maßnahmen mit Dorferneuerungen durchgeführt worden. Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der einzelnen Regionen ist durch die Bereitstellung von insgesamt 225 ha Fläche für Infrastrukturzwecke<br />
gefördert worden. Für den Umweltschutz sind insgesamt knapp 183 ha neu geschaffen, bzw. erhalten<br />
worden.<br />
Im Rahmen einer Flurbereinigung ist auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung von den Planungen<br />
betroffen. Durch die Vielzahl der beteiligten Institutionen wird darauf geachtet, dass zusätzlich<br />
Flächen für Bauland und Infrastruktur bereitgestellt werden. Weiterhin wird durch Maßnahmen der<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
354 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Dorferneuerung die Attraktivität des Wohnens in den beteiligten Dörfern wesentlich verbessert. Beides<br />
führt zu Folgeinvestitionen in den ländlichen Gebieten und damit auch zur Arbeitsplatzsicherung. Es<br />
lässt sich feststellen, dass Regionen, in denen eine Flurbereinigung durchgeführt worden ist, häufig<br />
anschließend eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung durchlaufen haben. Außerdem<br />
hat sich gezeigt, dass durch das verbesserte Wohnumfeld viele Familien ihren Wohnsitz in den Dörfern<br />
beibehalten haben (IFO- INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG, 1991).<br />
9.1.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
9.1.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />
Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />
Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />
Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />
1-2.2 Da die Flurbereinigung bezüglich der Einkommensentwicklung des ländlichen Raumes in Baden-Württemberg<br />
nur einen sehr geringen Anteil ausmacht, ist dieser Indikator nicht aussagefähig.<br />
Frage IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder<br />
verbessert worden?<br />
IX.1-1.1<br />
Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung , die<br />
eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt<br />
(EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Die folgenden Berechnungen der Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung basieren auf zwei<br />
empirischen Erhebungen, die in Baden-Württemberg in den Jahren 1991 und 1993 durchgeführt wurden.<br />
Diese Ergebnisse sind im Rahmen der fünf Fallstudien und der Befragung der Vorsitzenden der<br />
Teilnehmergemeinschaften nochmals überprüft und in den wesentlichen Aussagen bestätigt worden.<br />
Die eine Studie befasst sich mit der Evaluierung des Flurbereinigungsverfahrens in Hattenhofen<br />
(BURGMAIER, 1991b). Eine weitere empirische Erhebung analysiert das Verfahren in Trochtelfingen<br />
(BURGMAIER, 1993). Die Schlaggröße hat sich in Hattenhofen von 0,5 ha auf 0,9 ha und in Trochtelfingen<br />
von 0,7 auf 2,8 ha erhöht. Im Durchschnitt der Flurbereinigungsverfahren in Baden-Württemberg<br />
im Evaluationszeitraum von 2003 und 2004 erfolgte eine Ausdehnung der Flurstücksgrößen von 0,6<br />
ha auf 1,7 ha. Dieser Wert liegt etwa auch im Durchschnitt der beiden genannten Verfahren. Aus diesem<br />
Grunde ist es vertretbar die Ergebnisse beider Verfahren auf die Bewertung der Einkommenswirkungen<br />
im Rahmen der Evaluierung zu übertragen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
355<br />
In den Studien wird differenziert nach den Einsparungen bei den variablen Maschinenkosten, der Verringerung<br />
der Randstreifenverluste und der Einsparung an Arbeitszeit. Bei der Arbeitszeit wird weiterhin<br />
unterschieden zwischen den Einsparungen bei der Bearbeitung der Flächen und den Wegezeiten.<br />
Die in den Studien vorgenommene Differenzierung bildet eine gute Grundlage für die Bewertung im<br />
Rahmen der Evaluierung, da in einzelnen Fragestellungen auf die Einkommensalternativen der in der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten einzugehen ist und insbesondere auch auf die Bedeutung des Wegebaus<br />
für die <strong>Landwirtschaft</strong> und für den ländlichen Raum.<br />
Unter Beachtung der Ergebnisse der empirischen Erhebungen in den beiden oben genannten Verfahren,<br />
ergänzt um die im Rahmen der Evaluierung durchgeführten fünf Fallstudien und der Befragungen<br />
der Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften ergeben sich die in Tabelle 9.3 angeführten Ansätze<br />
für die Ermittlung der Einkommenswirkungen der Beschäftigten aus landwirtschaftlicher Tätigkeit.<br />
Tabelle 9.3:<br />
Kosteneinsparungen durch die Flurbereinigung<br />
Ansatzpunkt<br />
Pro ha<br />
Var. Maschinenkosten: 22,00 €<br />
Randstreifenverluste: 17,00 €<br />
Einsparung Arbeitszeit insgesamt:<br />
davon Bearbeitungszeit:<br />
davon Wege - Fahrgeschwindigkeit<br />
davon Wege - Entfernung<br />
6,30 Akh<br />
2,40 AKh<br />
2,30 Akh<br />
1,60 Akh<br />
Arbeitskosten (11,25 €/Std.) 71,00 €<br />
Summe Kosteneinsparung 110,00 €<br />
Quelle: Burgmaier 1991b/1993 und eigene Berechnungen<br />
Eine Auswertung in Niedersachsen auf der Grundlage von 10 Betrieben ergab die folgenden Kostenersparnisse<br />
durch die Flurbereinigung (KLARE, 2004, S. 471-478). Im Durchschnitt lag die Ersparnis<br />
bei den variablen Bewirtschaftungskosten bei etwa 33,87 €/ha. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die<br />
Arbeitszeitersparnis mit 0,2 Std./ha im Vergleich zu den Studien für Baden-Württemberg sehr gering<br />
ausfällt. Dies ist darin begründet, dass in den Betrieben in Niedersachsen sich die Hof-Feld-<br />
Entfernung nur um 13 % verbesserte und die Schlaggröße sich lediglich um den Faktor 1,8 erhöhte.<br />
Damit ist die Bedeutung der Zeitersparnis für Baden-Württemberg mit einem Anteil von 65 % an den<br />
gesamten Kosteneinsparungen wesentlich höher. Vergleicht man lediglich die Randverluste und die<br />
variablen Maschinenkosen, so ist die Einsparung mit 39,00 €/ha unter Beachtung des Faktors von<br />
über 3 bei der Zusammenlegung vergleichbar mit den Ergebnissen in Niedersachsen.<br />
Weitere empirische Erhebungen zu den Einkommenswirkungen der Flurbereinigung für die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe kommen zu dem Ergebnis, dass die Einkommenserhöhung für die Betriebe ca.<br />
32,00 €/ha beträgt. Analog zu den Berechnungen in Niedersachen wird auch in diesen Fällen die Arbeitszeitersparnis<br />
nicht monetär bewertet. Die Nichtberücksichtigung eines kalkulatorischen Ansatzes<br />
für die eingesparte Arbeitszeit erscheint, auf jeden Fall für die Verhältnisse in Baden-Württemberg,<br />
nicht sachgerecht. In den Fallstudien, Gesprächen mit Landwirten und den Vorsitzsenden der Teil-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
356 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
nehmergemeinschaften wurde immer betont, dass der entscheidende Vorteil der Flurbereinigung gerade<br />
in der Zeitersparnis liegt.<br />
Für die Forstwirtschaft ergeben sich ebenfalls Einkommensvorteile durch eine Flurbereinigung. Bedingt<br />
durch den Strukturwandel bei den holzverarbeitenden Betrieben ändern sich die Anforderungen<br />
an die Lieferanten. Während die Betriebe mit der klassischen, für starke Holzdimensionen gut angepassten<br />
Gattertechnologie noch durchschnittlich ca. 8.000 fm pro Jahr und Unternehmen eingesägt<br />
haben, sägen moderne Profilierwerke und Spanerbetriebe nicht unter 30.000 fm pro Jahr und Unternehmen<br />
mit mehr als 500.000 fm Jahreseinschnitt nehmen deutlich zu. Parallel dazu geht – ebenfalls<br />
technisch bedingt - der mittlere Durchmesser des eingesägten (und verkauften) Rundholzes deutlich<br />
zurück. Die große Masse wird heute in Sortimenten vermarktet, die früher allenfalls Zwischenprodukte<br />
und Reste darstellten.<br />
Gelingt Letzteres, dann entfallen Beifuhrkosten innerhalb des Waldes von bis zu 4 € pro fm (Extremfall).<br />
Unterstellt man eine mittlere Ernte von ca. 6 fm/Jahr und ha und eingesparte Beifuhrkosten von<br />
(nur) 1 € pro fm, dann ergeben<br />
6.876 ha Flurbereinigung im Jahr 2003 rund 41.256 €<br />
3.393 ha Flurbereinigung im Jahr 2004 rund 20.358 €<br />
Minderausgaben.<br />
Tabelle 9.4:<br />
Direkte Einkommenserhöhung durch die Flurbereinigung in den Jahren<br />
2003/2004<br />
2003 2004 Summe<br />
Zugewiesene Fläche<br />
(ha LF)<br />
14.732 10.362 25.094<br />
Kosteneinsparung.<br />
Var. Machinenk.<br />
324,1 228,0 552,1<br />
(Tsd. €)<br />
Kosteneinsparung<br />
Randstreifen<br />
250,4 176,1 426,5<br />
(Tsd: €)<br />
Arbeitszeiteinsp.<br />
(Tsd. Stunden)<br />
92,8 65,3 158,1<br />
(FTE)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
357<br />
Arbeitskosten<br />
(Tsd: €)<br />
1.044,0 731,4 1.775,4<br />
Einkommensvorteil<br />
Forstwirtschaft<br />
41,3 20,4 61,7<br />
(Tsd. €)<br />
Summe Einkommensvorteile<br />
1.659,8 1.155,9 2.815,7<br />
(Tsd. €)<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
In der Summe lässt sich feststellen, dass die Einkommensvorteile für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe im Durchschnitt der zwei Jahre ca. 1,4 Mio. € betragen. Dabei ist der Anteil der Forstwirtschaft<br />
mit ca. 5 % vergleichsweise gering. Daraus wird ersichtlich, dass die Flurbereinigung primär<br />
der landwirtschaftlichen Nutzung Vorteile bringt. Im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzung entfallen<br />
65 % der Kostenvorteile auf die Arbeitszeitersparnis.<br />
Auf der Grundlage der durchschnittlichen Betriebsgröße der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-<br />
Württemberg ist davon auszugehen, dass in den zwei Jahren in der Summe ca. 820 Betriebe von der<br />
Flurbereinigung profitiert haben (vgl. Indikator IX.4-1.1).<br />
Die direkte Einkommenseffizienz öffentlicher Mittel der Flurbereinigung bezogen auf die in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Beschäftigten ist als gering zu beurteilen. Den für die beiden ermittelten Jahre Einkommensvorteil<br />
von 2,8 Mio. € stehen Aufwendungen von ca. 71,6 Mio. € gegenüber. Dabei ist zu beachten,<br />
dass bei den durchgeführten Schwarzwaldverfahren der Gesichtspunkt der Offenhaltung der<br />
Landschaft im Vordergrund steht und die finanziellen Aufwendungen aufgrund der Topographie überdurchschnittlich<br />
hoch sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
358 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.1-1.2<br />
Verhältnis von Kosten zu Umsatz der geförderten, mit den landwirtschaftlichen Betrieben<br />
in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />
Das Ziel der Flurbereinigung ist die Reduzierung der Kosten bei der Bewirtschaftung von Flächen.<br />
Damit verändert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz in geförderten Betrieben im Vergleich zu<br />
den Betrieben, die diese durch die Flurbereinigung bedingten Kostenersparnisse bisher nicht realisieren<br />
konnten. Die relative Veränderung von Umsatz zu Kosten variiert aufgrund der unterschiedlichen<br />
Strukturen zwischen den einzelnen Betrieben. Tendenziell wird dieser Effekt in Veredlungsbetrieben<br />
erheblich niedriger im Vergleich zu reinen Marktfruchtbaubetrieben ausfallen.<br />
Anhand der Auswertung der Buchführungsergebnisse des Landes Baden-Württemberg sollen exemplarisch<br />
einzelne Ergebnisse aufgezeigt werden (MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM,<br />
2005). Demnach erzielten bei den Haupterwerbsbetrieben die Veredelungsbetriebe. Im Wirtschaftsjahr<br />
03/04 einen Umsatz von 8.473 €/ha bei Aufwendungen von 7.356 €/ha. Bei einer Kostenersparnis von<br />
110 €/ha verbessert sich das Verhältnis von Kosten zu Umsatz von 87 % auf knapp 85 %. Dieses<br />
Ergebnis ergibt sich aus der Tatsache, dass allein der Materialaufwand für die Tierproduktion 4.804<br />
€/ha beträgt und dieser Kostenblock von der Flurbereinigung nicht beeinflusst wird.<br />
Analog erzielen die Markfruchtbaubetriebe einen Umsatz von 2.293 €/ha bei Aufwendungen von<br />
1.786 €/ha. In diesem Fall verringert sich der prozentuale Anteil der Kosten an den Umsätzen durch<br />
die Flurbereinigung von 78 % auf 73 %. Die Differenz bei den Anteilen von Kosten zu Umsatz differiert<br />
damit bei einem Durchschnitt von 3 % zwischen 2 % und 5 %.<br />
IX.1-2.1<br />
Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben tätigen Begünstigten<br />
(EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Bei der Beurteilung der Einkommenswirkungen durch die Flurbereinigung außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
wird auf die Erläuterungen in Frage 3 der Beschäftigungswirkungen verwiesen. Bei der Bewertung<br />
der Einkommenswirkungen ist zu beachten, dass in den Kreis der Begünstigten der Flurbereinigung<br />
auch der Personenkreis einbezogen worden ist, der direkt und indirekt über die mit dieser Maßnahme<br />
verbundenen Investitionen in der Region profitiert. Damit ergeben sich die Einkommenswirkungen<br />
zwangsläufig aus den in Frage 3 ermittelten Beschäftigungswirkungen. Dabei werden nur die<br />
mit den Investitionen verbundenen regionalen Einkommenswirkungen in der Beurteilung berücksichtigt,<br />
da die Flurbereinigung als eine Maßnahme zur regionalen Wirtschaftsförderung eingestuft wird.<br />
Gesamtwirtschaftliche Einkommenseffekte sind dauerhaft kaum gegeben, da es sich bei der Förderung<br />
vorrangig um eine Umverteilung handelt.<br />
Zusätzlich zu den dargestellten Einkommenswirkungen ergeben sich Wertsteigerungen bei der Nutzung<br />
der Grundstücke. Dies wird belegt durch die beobachteten Pachtpreissteigerungen nach einer<br />
Besitzeinweisung. Die Eigentümer von verpachteten Flächen werden damit über die höheren Pachtpreise<br />
für ihren Finanzierungsanteil entschädigt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
359<br />
Tabelle 9.5:<br />
Ermittlung der Einkommensschöpfung<br />
Jahr<br />
Beschäftigte<br />
Regional<br />
Anzahl<br />
Einkommen<br />
Regional<br />
Mio. €<br />
2003 329 9,1<br />
2004 324 8,9<br />
Summe 653 18,0<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, 2005 und eigene Berechnungen<br />
Der Einkommensbeitrag pro Beschäftigtem wird abgeleitet aus der Lohn- und Gehaltssumme des<br />
Sektors Hoch- und Tiefbau, da die Beschäftigungseffekte ebenfalls diesem Sektor zugeordnet werden.<br />
Diese belief sich im Jahre 2004 in Baden-Württemberg auf 27.633 € pro Beschäftigtem (STATIS-<br />
TISCHES BUNDESAMT, 2005). Aus den obigen Berechnungen wird ersichtlich, dass die durch die Flurbereinigung<br />
erfolgte Einkommensschöpfung für die Region mit insgesamt 18 Mio. € höher ist im Vergleich<br />
zu den Einkommenswirkungen des landwirtschaftlichen Sektors. Von den Aufträgen profitieren<br />
überwiegend die Handwerksbetriebe vor Ort.<br />
Es ist bereits bei den Beschäftigungswirkungen darauf hingewiesen worden, dass aus wirtschaftlicher<br />
Sicht durch die Flurbereinigung der Fremdenverkehr nur geringe Umsatzzuwächse verzeichnen kann.<br />
Auf der Grundlage der Fallstudien und der Befragung der Ämter kommt man zu dem Ergebnis, dass<br />
dieser Anteil bei den Einkommen unter 10 % liegt. Der Tourismus im Schwarzwald wird von der Offenhaltung<br />
der Landschaft beeinflusst. Ohne die mit der Flurbereinigung finanzierten Erschließungsmaßnahmen<br />
könnte der Tourismus mittelfristig zurückgehen. Diese indirekt auftretenden Wirkungen<br />
werden mit dem obigen Indikator nicht erfasst.<br />
Komplementär zum Sektor Fremdenverkehr ist das Ergebnis, dass durch die Flurbereinigung insbesondere<br />
das regionale Handwerk und die Produktion gestärkt wird. Der Einkommensanteil liegt daher<br />
in den oben genannten Sektoren bezogen auf die regionale Einkommensschöpfung bei 90 %, wobei<br />
zu beachten ist, dass diese Einkommenswirkungen vorwiegend nur während der Bauphase auftreten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
360 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.1.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />
Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />
Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />
Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />
IX.2-1.3<br />
X<br />
Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />
Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />
Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />
2-1.1/2-1.3/2-3.2 Maßnahmen im Rahmen der Flurbereinigung sind nicht gefördert worden und es<br />
ergeben sich auch keine wesentlichen indirekten Wirkungen.<br />
IX.2-1.2<br />
Transporte/ Wege, die aufgrund von Fördermaßnahmen erleichtert oder unnötig wurden<br />
(Beschreibung sowie Angabe der Kilometer und /oder Stunden, die pro Jahr nicht zurückgelegt<br />
werden mussten)<br />
Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist, dass durch den landwirtschaftlichen Wegebau Wegzeiten<br />
eingespart werden. Dies wird ermöglicht durch geringere Hof-Feld-Entfernungen, durch die mit<br />
größeren Schlägen verbundene Einsparung an Fahrten und durch die höhere Fahrgeschwindigkeit auf<br />
den neu ausgebauten Wegen. Im Kapitel der Einkommenswirkungen ergaben sich über die Zeitersparnis<br />
bei den Wegezeiten entsprechende Einkommenseffekte. Diese Angaben bilden auch die<br />
Grundlage für die Bewertung in diesem Punkt.<br />
Empirische Erhebungen kommen zu dem Ergebnis, dass sich die mittlere Hof-Feld-Entfernung um ca.<br />
200 m verringert (BURGMAIER, 1993, UND DIE DORT ANGEGEBENE LITERATUR). Durch die höhere Fahrgeschwindigkeit<br />
werden im Durchschnitt 2,3 Std./ha eingespart und durch eingesparte Fahrten nochmals<br />
1,6 Std./ha. Nach der obigen Fragestellung wird die Erleichterung von Transporten in Verbindung<br />
gesetzt mit der höheren Fahrgeschwindigkeit und die unnötigen Fahrten mit den eingesparten Fahrten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
361<br />
Tabelle 9.6:<br />
Vorteile Wegebau<br />
Jahr Wegebau km Eingesparte Stunden<br />
2003 538 57.455<br />
2004 516 40.412<br />
Summe 1.054 97.867<br />
Quelle: Burgmaier, 1993 und eigene Berechnungen<br />
Die obige Auflistung verdeutlicht, dass durch den Wegebau in der <strong>Landwirtschaft</strong> erhebliche Kapazitäten<br />
freigesetzt werden können. Kritisch anzumerken ist jedoch, dass die Gesamtaufwendungen für<br />
den Wegebau zur Realisierung dieser Einsparungen im Durchschnitt der zwei Jahre knapp 20 Mio. €<br />
betragen. Isoliert betrachtet ist unter diesem Gesichtspunkt der Wegebau in der heutigen Form kritisch<br />
zu beurteilen. Es ist daher zu berücksichtigen, dass Wegebau und Bodenneuordnung voneinander<br />
abhängig sind und teilweise Flächen nur durch den Wegebau wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden<br />
können. Weiterhin ist in diesen Zahlen nicht der Freizeitwert des Wegebaus für die ländliche Bevölkerung<br />
berücksichtigt. Die Vorteile des Wegebaus der Flurbereinigung können also nur im Zusammenhang<br />
aller Wirkungen beurteilt werden.<br />
IX.2-2.1<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, der Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten hat, die<br />
von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />
Ein wesentliches Ziel der Flurbereinigung ist die Schaffung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen<br />
für die ländliche Bevölkerung. Das Spektrum der Angebote ist umfassend und beinhaltet u.a. den Bau<br />
von Rad-, Wander- und Reitwegen, die Anlage von Bolzplätzen und den Bau von Schutzhütten und<br />
Feuerstellen. Bezogen auf das ländliche Erbe werden beispielsweise alte Bildstöcke renoviert. Sämtliche<br />
Freizeit- und Erholungseinrichtungen sind der gesamten ländlichen Bevölkerung zu 100 % zugänglich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
362 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.2-3.1<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />
Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />
des ländlichen Erbes hat (in %)<br />
Im Rahmen der Flurbereinigung wurden mit dem Ziel Verbesserung des Freizeitangebotes in den<br />
Jahren 2003/2004 folgende Einrichtungen neu erstellt:<br />
Bau-, Kultur- und Bodendenkmale<br />
Feldkreuze, Bildstöcke, Einzelbänke<br />
15 ha<br />
140 Stück<br />
Fuß- und Wanderwege 43 km<br />
Rad- und Reitwege<br />
30 km<br />
Rastplätze<br />
13 Stück<br />
Spiel- und Sportanlagen<br />
16 Stück<br />
Das Ziel der Flurbereinigung ist, dass sämtliche Freizeitangebote der gesamten Bevölkerung zur Verfügung<br />
stehen und damit zugänglich sind.<br />
IX.2-3.2<br />
Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die sich aufgrund der Beihilfe<br />
verbessert haben (Anzahl und in %)<br />
Mit der Flurbereinigung werden keine Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum gefördert. Es<br />
besteht damit kein direkter Zusammenhang zur obigen Frage. In touristisch geprägten Regionen kann<br />
es jedoch indirekt durch die Zunahme des Tourismus zu einer Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten<br />
kommen. Die Vernetzung von Radwanderwegen im Rahmen der Flurbereinigung hat teilweise<br />
zur Folge, dass in touristisch attraktiven Regionen Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen<br />
Raum ausgebaut werden. Da aber in diesem Fall kein direkter Zusammenhang mit den für die Flurbereinigung<br />
gewährten Beihilfen existiert, wird eine Quantifizierung nicht vorgenommen.<br />
9.1.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.3 – In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />
Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />
Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />
Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
363<br />
3-1.2 Indikator ist nicht geeignet, da die Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> direkt und indirekt nicht<br />
gefördert wird.<br />
3-2.1 Flurbereinigung hat keinen Einfluss auf die jahreszeitliche Verteilung der Arbeitszeit, sondern<br />
führt in der Summe zu einer Einsparung.<br />
3-2.2 Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Fremdenverkehrssaison<br />
3-3.2 Indikator nicht geeignet, da Beschäftigungswirkungen konjunkturell bedingt sind.<br />
IX.3-1.1<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die durch Fördermaßnahmen geschaffen/erhalten<br />
wurden (FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />
Der im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sich vollziehende Strukturwandel hat zur Folge,<br />
dass in der <strong>Landwirtschaft</strong> durch Fördermaßnahmen keine zusätzlichen Arbeitsplätze in der Urproduktion<br />
neu geschaffen werden sollten. Auch von agrarpolitischer Seite wird immer betont, dass<br />
durch Fördermaßnahmen der Strukturwandel nicht aufgehalten, sondern nur in einem sozial verträglichen<br />
Rahmen abgefedert werden soll.<br />
Nach den obigen Berechnungen werden durch die Flurbereinigung ca. 160 Tsd. Stunden eingespart.<br />
Bei 2.300 Std./Jahr ergeben sich rechnerisch 70 AK mit der entsprechenden Produktivitätssteigerung<br />
bei der Arbeit. In der Tendenz wird damit der notwendige Strukturwandel unterstützt. In den Gesprächen<br />
mit den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften wurde bestätigt, dass durch die Flurbereinigung<br />
kein Betrieb zusätzlich im Haupterwerb bewirtschaftet wird. Es wurde weiterhin die Vermutung<br />
geäußert, dass durch Ausnutzung der Rationalisierungsmöglichkeiten der Strukturwandel zukünftig<br />
eher noch zunimmt.<br />
Anders verhält es sich bei den Nebenerwerbsbetrieben, bei denen die knappe Arbeitszeit häufig der<br />
begrenzende Faktor bei der Entscheidung über die Weiterbewirtschaftung der Betriebe ist. Die Flurbereinigung<br />
mit der damit verbundenen Zeitersparnis veranlasst hier einzelne Betriebe die Bewirtschaftung<br />
aufrechtzuerhalten. Da sich in diesem Fall keine zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten im<br />
ländlichen Raum ergeben, ist eine Quantifizierung nicht vorzunehmen.<br />
IX.3-3.1<br />
Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />
die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Bei den Beschäftigungswirkungen wird gesamtwirtschaftlich differenziert zwischen den konjunkturell<br />
bedingten und den strukturell neu geschaffenen Arbeitsplätzen. Die konjunkturelle Beschäftigung ergibt<br />
sich in dem Zeitraum der Durchführung der Baumaßnahmen, die durch die Fördermaßnahme in<br />
der Summe initiiert worden ist. Nach Auslaufen der Programme baut sich dieser Effekt wieder ab und<br />
ist damit nicht dauerhaft in der Region. Anders verhält es sich bei den strukturell neu geschaffenen<br />
Arbeitsplätzen durch die Neuansiedlung von Unternehmen und/oder Expansion bestehender Unternehmen.<br />
Diese Arbeitsplätze stehen in der Region dauerhaft zur Verfügung und sind daher für die<br />
Entwicklung ländliche Räume von höherer Bedeutung. Im Rahmen der Evaluierung wird diese Differenzierung<br />
nicht vorgenommen, da der Bewertungszeitraum sich lediglich auf zwei Jahre beschränkt.<br />
Die Beurteilung der strukturellen Effekte ist jedoch nur über einen längeren Zeitraum möglich. Auch<br />
bei den EU-Programmindikatoren wird nicht differenziert zwischen den unterschiedlichen Wirkungen.<br />
Im Folgenden wird zunächst auf die beschäftigungsrelevanten Investitionen für die Region eingegangen,<br />
die sich aus den EU-kofinanzierten Mitteln, den Finanzierungsanteilen von Bund und Ländern<br />
und dem Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft zusammensetzen. Als beschäftigungswirksame<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
364 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Maßnahmenbereiche der Flurbereinigung werden der Wege- und Wasserbau, die Bodenverbesserungen,<br />
die Gestaltung der Ortslage und die Bodenordnung eingestuft.<br />
Bezogen auf die durch die Investitionen induzierte Nachfrage nach Vorleistungen wird von einer Relation<br />
von 60 zu 40 ausgegangen. Die daraus resultierenden Beschäftigungswirkungen werden über<br />
den Umsatz pro Beschäftigten im Hoch- und Tiefbau ermittelt, da die getätigten Investitionen vorrangig<br />
diesem Sektor zugeordnet werden können. Dieser belief sich im Jahre 2004 in Baden-Württemberg<br />
auf 100.000 € pro Beschäftigten (STATISTISCHES BUNDESAMT, 2005). Aus diesen Zahlen lassen sich die<br />
analog zu Kapitel 1 einzelnen Beschäftigungseffekte ermitteln, indem in der Summe aller Wirkungen<br />
von 16 FTE pro 1 Mio. € Investitionssumme ausgegangen wird. Es ist davon auszugehen, dass etwa<br />
70 % der Beschäftigungswirkungen in der Region wirksam werden.<br />
Tabelle 9.7:<br />
Beschäftigungswirkungen der Flurbereinigung<br />
Jahr<br />
Finanzvolumen<br />
Mio. €<br />
Beschäftigung<br />
insgesamt<br />
Anzahl<br />
Beschäftigung<br />
Regional<br />
Anzahl<br />
2003 29,4 470 329<br />
2004 28,9 462 324<br />
Summe 58,3 932 653<br />
Quelle: Eigene Berechnungen<br />
Durch die Flurbereinigung werden in der Gemeinde, finanziert durch die Kommune, weitere Investitionen<br />
eingeleitet. Dies erfolgt im Rahmen der Dorfsanierung, der Ausweisung von Flächen für Wohnzwecke<br />
und Gewerbeansiedlungen und des Ausbaus des Wegenetzes. Bei den Gesprächen mit den<br />
Bürgermeistern wurde bestätigt, dass die Flurbereinigung durch die Bodenordnung in vielen Fällen<br />
erst die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen geschaffen hat. Bei den<br />
privaten Investitionen handelt es sich vorrangig um Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben<br />
bei Gebäuden und Maschinen. Weiterhin kommt es teilweise zu Gewerbeansiedlungen, bzw.<br />
erweitern ansässige Unternehmen ihre Kapazitäten.<br />
Durch die Investitionen im Rahmen der Flurbereinigung wurden demnach in der Summe der zwei<br />
Jahre 932 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. Der regionale Anteil beläuft sich auf der Grundlage<br />
der obigen Annahmen auf 653 Beschäftigte.<br />
Zusammenfassend wird aus den Quantifizierungen der Beschäftigungswirkungen ersichtlich, dass<br />
zwar mit der Flurbereinigung das vorrangige Ziel der Verbesserung der Produktionsbedingungen in<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> verfolgt wird, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Region aber wesentlich<br />
bedeutsamer sind. Hierin muss nicht zwangsläufig ein Widerspruch gesehen werden, da der ganzheitliche<br />
Ansatz dieser Maßnahme in einer Region immer mehr in den Vordergrund rückt.<br />
Der überwiegende Teil der oben berechneten Beschäftigungsmöglichkeiten wirkt sich auf das Handwerk<br />
und die lokale Produktion aus. Dies gilt insbesondere für die oben aufgelisteten Investitionen, da<br />
in diesen Fällen vorrangig eine Auftragsvergabe an Unternehmen in der Region erfolgt. Der prozentuale<br />
Anteil dürfte in diesen Fällen bei über 80 % der gesamten regionalen Beschäftigungseffekte liegen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
365<br />
9.1.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden?<br />
Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />
IX.4-1.1<br />
X<br />
Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />
Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />
Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />
Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />
Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />
IX.4-1.1<br />
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />
Bei den durchgeführten Flurbereinigungsmaßnahmen wird die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe<br />
und die durchschnittliche Betriebsgröße nicht erfasst. Der Zuwendungsempfänger der Fördermittel ist<br />
die Teilnehmergemeinschaft und es werden daher auch nur Daten über die Eigentümer der Flächen<br />
erfasst. Es ist davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Betriebsgröße der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe in Flurbereinigungsgebieten an den Werten Baden-Württembergs orientiert. Es gibt<br />
aufgrund der empirischen Erhebungen keine Hinweise, dass zwischen beiden Werten maßnahmebedingt<br />
signifikante Unterschiede bestehen. Die folgenden Berechnungen basieren daher auf den<br />
Durchschnittswerten Baden-Württembergs. Demnach belief sich im Jahre 2003 die durchschnittliche<br />
Betriebsgröße bei den Betrieben über 2 ha auf 26,4 ha. Der Anteil der Haupterwerbsbetriebe umfasste<br />
33 % mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von 39,4 ha und einem Anteil an der Bewirtschaftung<br />
der Gesamtfläche von 66 %. Als Bezugsbasis wird jeweils die Grundgesamtheit Baden-Württembergs<br />
herangezogen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
366 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Tabelle 9.8:<br />
Zahl und Anteile der Betriebe der Flurbereinigung<br />
Jahr LF über 2 ha Zahl der Betriebe Anteil (in %)<br />
2003 11.070 419 0,8<br />
2004 7.632 289 0,5<br />
Summe 18.702 708 1,3<br />
Quelle: MLR, 2005 und eigene Berechnungen<br />
Die obigen Zahlen verdeutlichen, dass bezogen auf die Zahl der Betriebe in Baden-Württemberg der<br />
Flurbereinigung in dem Zeitraum von zwei Jahren eine geringe Bedeutung zukommt. Daraus wird<br />
ersichtlich, dass diese Maßnahme über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden muss, damit<br />
sich für eine größere Anzahl von Betrieben die positiven Wirkungen einstellen.<br />
IX.4-1.2<br />
Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />
insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />
stehen (Beschreibung)<br />
Es ergeben sich durch die Beihilfen der Flurbereinigung direkt keine Verbesserungen der Vermarktung<br />
landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse, da aus landwirtschaftlicher Sicht fast ausschließlich der<br />
Wegebau und die Verbesserung der Flächennutzungsstruktur gefördert wird. Es ist damit kein direkter<br />
Zusammenhang zwischen der Fördermaßnahme und dem obigen Indikator gegeben. Es ist bereits an<br />
unterschiedlicher Stelle im Rahmen der Bewertung darauf hingewiesen worden, in welcher Form die<br />
durch die Flurbereinigung freigesetzten Arbeitskräfte von den Betrieben genutzt werden (können). Es<br />
ist daher möglich, dass ein Teil der Betriebe die Selbstvermarktung von Qualitätserzeugnissen ausbaut.<br />
Vorraussetzung hierfür ist, dass ein entsprechendes Absatzpotential vorhanden ist. Die Kombination<br />
von Flurbereinigung und zunehmendem Tourismus durch Erhöhung der Attraktivität hat in einigen<br />
Regionen zur Folge, dass landwirtschaftliche Betriebe die Selbstvermarktung ausbauen mit dem<br />
Ziel, konkret die Touristen anzusprechen. Realistischerweise ist aber davon auszugehen, dass hierdurch<br />
keine größeren Einkommenspotentiale für die Summe der Betriebe erschlossen werden können.<br />
IX.4-2.1<br />
Anteil bedrohter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen geschützt werden konnten<br />
(in Hektar und %)<br />
Die Statistik des Landes Baden-Württemberg zur Flurbereinigung weist eine Kategorie der Mitwirkung<br />
bei der Sicherung und Erhaltung wertvoller Flächen und Gebiete aus, die zur Beurteilung dieses Indikators<br />
herangezogen wird. Auf diese Kategorie entfallen in den zwei Jahren insgesamt 2.012 ha. Dies<br />
entspricht im Durchschnitt der zwei Jahre einem Anteil von etwa 6 % der gesamten flurbereinigten<br />
Fläche. Über die Bedeutung dieser Flächen für den Umweltschutz in der Region lassen sich daraus<br />
keine Aussagen ableiten. Es kann sich daher in Regionen die Situation ergeben, dass die gesicherten<br />
Flächen zu 100 % den schützenswerten Flächen entsprechen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
367<br />
IX.4-2.2<br />
Anteil beschädigter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen regeneriert werden<br />
konnten (in Hektar und %)<br />
In der Statistik der Flurbereinigung werden die durch die Flurbeireinigung verbesserten Flächen ausgewiesen.<br />
Dies beinhaltet zum überwiegenden Teil die Drainierung und die Rekultivierung. Insgesamt<br />
können in der Summe der zwei Jahre 2003 bis 2004 300 ha dieser Rubrik zugeordnet werden. Der<br />
Anteil an der insgesamt flurbereinigten landwirtschaftlich genutzten Fläche beträgt damit ca.0,8 %.<br />
IX.4-3.1<br />
Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />
Im Rahmen der Fallstudien wurde von den Bürgermeistern immer darauf hingewiesen, dass viele<br />
Entwicklungen in der Kommune nicht oder nur erschwert möglich gewesen wären, wenn die Flurbereinigung<br />
nicht durchgeführt worden wäre. Ein wesentlicher Punkt ist die Bereitstellung von Flächen<br />
durch das Bodenmanagement. Hierdurch war es oftmals möglich neue Baugebiete auszuweisen und<br />
damit die Stabilität des dörflichen Lebens zu sichern. Weiterhin verbesserten sich durch die Bereitstellung<br />
von Flächen die Bedingungen für Unternehmensgründungen, bzw. für den Ausbau bereits existierender<br />
Betriebe. Auch notwendige kommunale Aufgaben, wie der Bau von Kläranlagen ließen sich<br />
leichter realisieren.<br />
9.1.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
0IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />
Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />
Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />
Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />
Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />
Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />
Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />
5-2.1/5.2.2 Indikatoren nicht Gegenstand der Förderung<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
368 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.5-1.1 Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere durch eine<br />
aufgrund der Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion (in Hektar und %)<br />
Dem Bodenschutz wird im Rahmen der Flurbereinigung immer mehr Beachtung geschenkt. Grundsätzlich<br />
besteht durch die Zusammenlegung von Flächen die Gefahr, dass insbesondere der Bodenabtrag<br />
durch Erosion zunimmt. Dieser Gefahr wird begegnet, indem durch die Erhaltung und Neuanlage<br />
von Böschungen Rainen und Hecken einschließlich der Anlage von speziellen Windschutzpflanzungen<br />
der Bodenschutz verbessert wird. Insgesamt wurden in den zwei Jahren in der Summe 100<br />
km linienhafte Anlagen mit Bepflanzungen durch die Flurbereinigung ermöglicht.<br />
Der Einfluss dieser Anpflanzungen auf die Vermeidung von Bodenerosionen darf nicht überbewertet<br />
werden. Wesentlich größeren Einfluss hat die Technik der landwirtschaftlichen Nutzung, wie beispielsweise<br />
das Mulchsaatverfahren. Es ist daher problematisch, die Anpflanzungen mit den Flächen<br />
in Verbindung zu bringen und dem Bodenschutz zuzuordnen.<br />
IX.5-1.3<br />
Hinweise auf positive Entwicklungen im Umweltbereich, die mit den Bewirtschaftungsmethoden<br />
und -praktiken sowie der ökologischen Infrastruktur oder der Bodennutzung in<br />
Zusammenhang stehen und auf Fördermaßnahmen zurückzuführen sind (Beschreibung)<br />
Durch die Flurbereinigung verringern sich die Randstreifenverluste bei Dünge- und Pflanzenschutzmittel.<br />
Umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden werden zwar nicht direkt gefördert, sind aber das<br />
Ergebnis der besseren Flächennutzungsstruktur. Die eingesparten Stunden beziehen sich vorrangig<br />
auf den Maschineneinsatz mit der Folge der Energieeinsparung.<br />
IX.5-3.1<br />
Hinweise auf Verbesserungen der nicht landwirtschaftlichen Flächen im Sinne von biologischer<br />
Vielfalt /Landschaften/natürlichen Ressourcen, die auf die Beihilfe zurückzuführen<br />
sind (Beschreibung)<br />
Im Rahmen der Flurneuordnung in Baden-Württemberg werden Flächen bereitgestellt für den Naturund<br />
Landschaftsschutz. Weiterhin wird die Erhaltung und Neuanlage von Böschungen, Rainen und<br />
Hecken finanziell unterstützt. Durch die Anlage von Windschutzpflanzungen wird die Bodenerosion<br />
verringert. Die Ausweisung von Gewässerrandstreifen verhindert Abschwemmungen und reduziert<br />
damit ebenfalls die Bodenerosion. Diese Maßnahmen werden auf Flächen durchgeführt, die nicht oder<br />
nach der Durchführung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Es ergibt sich daher auf diesen<br />
Flächen nach der obigen Definition eine Verbesserung bei der biologischen Vielfalt, der Landschaft<br />
und den natürlichen Ressourcen.<br />
Durch folgende Zahlen lassen sich Verbesserungen nach dem obigen Programmindikator belegen:<br />
Tabelle 9.9:<br />
Umweltschutz der Flurbereinigung (in ha)<br />
Maßnahme 2003 2004 Summe<br />
Linienhafte Anlagen – Neu 58 16 74<br />
Flächenhafte Anlagen – Neu 241 90 331<br />
Erhalt/Sicherung<br />
Ökologisch wertvolle Flächen<br />
175 835 1.010<br />
Quelle: MLR, 2003<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
369<br />
IX.5-4.1 Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch oder den<br />
Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten aufgrund von Fördermaßnahmen<br />
verbessern können (Anzahl und %)<br />
a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken und Systeme (Anzahl und %)<br />
b) davon Informationen über nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten (Anzahl und %)<br />
Im Rahmen der Flurbereinigung werden Hinweistafeln aufgestellt, die über Umweltfragen im Zusammenhang<br />
mit der Durchführung der Maßnahme informieren. Über landwirtschaftliche Praktiken werden<br />
nur in wenigen Fällen gesondert Hinweise gegeben, da in diesem Fall die gute fachliche Praxis<br />
gilt, die speziell erläutert wird. Die Darstellungen beziehen sich daher zu fast 100 % auf umweltfreundliche<br />
Tätigkeiten im nicht landwirtschaftlichen Bereich. Diese Informationen stehen grundsätzlich der<br />
gesamten Bevölkerung zur Verfügung, die die flurbereinigten Gebiete zum Zwecke der Erholung nutzen.<br />
9.1.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />
Die Flurbereinigung kann nur als ein Baustein einer integrierten ländlichen Entwicklung umfassend<br />
beurteilt werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung hat Ansätze zu den aktuellen<br />
Herausforderung der Landentwicklung formuliert. Diese bilden im Zusammenhang mit der im<br />
Maßnahmen- und Entwicklungsplan des Landes aufgestellten Strategie der Flurneuordnung die<br />
Grundlage für die folgende Beurteilung.<br />
Ein Ziel der Flurbereinigung wird auch zukünftig die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund<br />
Forstwirtschaft sein. Die Vorteile liegen vorwiegend in der Arbeitszeitersparnis und damit in der<br />
Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Die Ergebnisse zeigen, dass über 6 Std./ha eingespart werden<br />
können. Diese Einsparung beruht zu über 60 % auf dem Wegebau. Daraus wird ersichtlich, dass dem<br />
Wegebau zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit eine besondere Bedeutung zukommt. Angesichts<br />
knapper werdender Haushaltsmittel sollte man sich daher stärker auf diese Maßnahme konzentrieren.<br />
Die dafür erforderlichen Maßnahmen der Bodenneuordnung müssten weiterhin durchgeführt werden.<br />
Durch die Erhöhung der Schlaggrößen um ca. 300 % kommt es zu weiteren Kosteneinsparungen bei<br />
den Maschinenkosten und Randverlusten. In der Summe werden in den zwei Jahren ca. 160 Tsd.<br />
Stunden eingespart und die gesamten Kostenersparnisse belaufen sich auf 2,8 Mio. €. Weiterhin verbessert<br />
sich bei den Ackerbaubetrieben das Verhältnis von Kosten zu Umsatz um etwa 5 %. Die obigen<br />
Zahlen verdeutlichen, dass mit der Flurbereinigung eine Verbesserung der Wettbewerbssituation<br />
gegeben ist. Einschränkend ist anzumerken, dass der finanzielle Aufwand in Relation zu den Vorteilen<br />
hoch ist und pro Jahr etwa nur 0,7 % der Betriebe von dieser Maßnahme profitieren. Zukünftig sollte<br />
daher mit flexiblen Instrumenten verstärkt darauf geachtet werden, dass bezüglich der Stärkung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit die Effizienz der Maßnahme erhöht wird.<br />
Die Flurbereinigung dient der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regionen.<br />
Im Rahmen der Durchführung der Maßnahme ergibt sich in den Regionen ein konjunktureller<br />
Beschäftigungseffekt. Nach den obigen Berechnungen beläuft sich dieser für die zwei Jahre auf 653<br />
Beschäftigte in der jeweiligen Region. Damit ist eine Einkommensschöpfung von ca. 18 Mio. € verbunden.<br />
In den Gesprächen wurde bestätigt, dass überwiegend die Handwerksbetriebe vor Ort von<br />
der Bautätigkeit profitieren. Da der Mitteleinsatz über die Jahre relativ kontinuierlich verläuft, werden<br />
diese Arbeitsplätze nach Regionen wechselnd für das Land dauerhaft gesichert.<br />
Die Flurbereinigung unterstützt in bestimmten Kommunen die Herstellung von Infrastrukturanlagen<br />
durch das Instrument der Landentwicklung. Indirekt kann die Schaffung von Arbeitsplätzen in den<br />
Kommunen durch die Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen in Zusammenhang mit der<br />
Flurbereinigung gefördert werden. Für diese Zwecke sind in den zwei Jahren 225 ha bereitgestellt<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
370 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
worden. Zusätzlich wurden im Rahmen von Flurbereinigungen 163 Maßnahmen der Dorferneuerung<br />
durchgeführt und mit Zuschussmitteln gefördert.<br />
Flurbereinigungsmaßnahmen führen zu einer Erhöhung des Freizeitwertes in den Kommunen. Die<br />
neuangelegten Wege werden intensiv für Freizeitzwecke genutzt. Häufig wird in einem Verfahren das<br />
Rad- und Wanderwegenetz ausgebaut und eine Verbindung zwischen einzelnen Kommunen geschaffen.<br />
Zusätzlich werden Rastplätze angelegt und die Spiel und Sportanlagen ausgebaut. In den Gesprächen<br />
wurde betont, dass nach Abschluss eines Verfahrens der überwiegende Teil der Bevölkerung<br />
die Maßnahme als vorteilhaft für die Kommune einstuft.<br />
Die Flurbereinigung dient dem Erhalt und der Entwicklung der Kulturlandschaft durch eine flächendeckende<br />
Landbewirtschaftung. Dies gilt insbesondere in Weinbergregionen und bei den<br />
Schwarzwaldverfahren. In bestimmten Regionen kann durch die ungünstige Flächenstruktur verbunden<br />
mit der Hanglage der Weinbau nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und die Flächen werden<br />
der natürlichen Sukzession überlassen. In vielen Kommunen ist diese Entwicklung unerwünscht,<br />
da das Landschaftsbild als störend empfunden wird und nachteilige Auswirkungen auf den Tourismus<br />
erwartet werden. Durch die Flurbereinigung können die Betriebe den Anbau weiterhin wirtschaftlich<br />
betreiben und damit die Kulturlandschaft in der Region erhalten. Die gleiche Argumentation gilt für den<br />
Wegebau bei den Schwarzwaldverfahren, da durch die bessere Erreichbarkeit über die Grünlandnutzung<br />
die Landschaft offen gehalten wird.<br />
Die Flurbereinigungsverfahren dienen verstärkt auch dem Natur- und Landschaftsschutz. In den<br />
zwei Jahren wurden an linien- und flächenhaften Anlagen gut 400 ha in der Summe neu geschaffen.<br />
Im gleichen Zeitraum wurden ca. 1.000 ha ökologisch wertvolle Flächen erhalten.<br />
Bezüglich der in Kaptitel 9.1.2.4 formulierten quantitativen Ziele ergeben sich die folgenden Zielerreichungsgrade:<br />
Mit durchschnittlich 27 neu begonnenen Verfahren pro Jahr werden die angestrebten 40 Verfahren<br />
nicht erreicht.<br />
Die im Durchschnitt zugewiesenen land- und forstwirtschaftliche Fläche von knapp 18.000 ha/Jahr<br />
entspricht den Zielvorgaben.<br />
Der Wegebau liegt mit über 500 km pro Jahr über dem Zielwert von 400 km.<br />
Die Kosteneinsparungen der <strong>Landwirtschaft</strong> entsprechen mit 20 % den Zielvorgaben.<br />
Bei den Umweltzielen werden mit 60 km Baumreihen und Gehölzstreifen und 500 ha Erhalt ökologischer<br />
Flächen die Zielvorgaben erreicht.<br />
Die größten Defizite bei der Zielerreichung ergeben sich bei der Dauer der Verfahren. Die angestrebten<br />
7 Jahre zwischen Planfeststellung und Besitzeinweisung werden nicht erreicht und mit 390.000 ha<br />
liegt der Bestand über den angestrebten 300.000 ha. Es wird davon ausgegangen, dass durch eine<br />
Flexibilisierung der Bodenneuordnung diese Defizite abgebaut werden können.<br />
9.1.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />
Die wesentliches Element der GAP-Reform ist die Entkopplung der Prämien von der Produktion und<br />
die Übertragung der Eigentumsrechte auf die Bewirtschafter. Damit besteht zunächst kein direkter<br />
Zusammenhang zu der Flurbereinigung. Indirekt könnten sich bei den Verfahren im Rahmen Bodenneuordnung<br />
Auswirkungen ergeben, da die Entkopplung in der Tendenz zu einer Wertminderung bei<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
371<br />
den Ackerflächen führt. Erste Hinweise sind in einigen Regionen bereits erkennbar, in denen Ackerflächen<br />
ohne Prämienrecht nur schwer verkäuflich sind. Derzeit wird der Preisverfall auf dem Bodenmarkt<br />
noch durch die Notwendigkeit der Aktivierung der Prämien abgefangen. Für die Zukunft ließe<br />
sich bei fallenden Bodenpreisen die Bodenneuordnung wesentlich flexibler gestalten.<br />
Wesentlich entscheidender für die Fortführung der Maßnahme ist die neue ELER-Verordnung mit der<br />
Zuordnung der Schwerpunkte. Nach dem derzeitigen Stand wird die Flurbereinigung dem Schwerpunkt<br />
I zugeordnet. Daraus folgt, dass die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erhöhung<br />
der Wertschöpfung der <strong>Landwirtschaft</strong> als Bewertungsmaßstab der Maßnahme in den Vordergrund<br />
gestellt wird. Im Rahmen der Evaluierung wurde jedoch immer betont, dass bezogen auf die landwirtschaftliche<br />
Produktion die Flurbereinigung eine ungünstige Kosten-Nutzen-Relation bezüglich des<br />
Einsatzes öffentlicher Mittel aufweist. Im Schwerpunkt I besteht eine Konkurrenz bei Verwendung der<br />
knapper werdenden öffentlicher Mittel beispielsweise zu den Investitionsförderprogrammen und der<br />
Junglandwirteförderung. Unter diesen Voraussetzungen sollte die Produktivitätssteigerung durch die<br />
Flurbereinigung in der neuen Programmperiode stärker betont werden.<br />
9.1.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
9.1.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Flurbereinigung mit der Zielrichtung der Erhöhung der Produktivität<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> in Relation zum Einsatz öffentlicher Mittel stärker in die Kritik gerät. In unterschiedlichen<br />
Beiträgen wird darauf hingewiesen, dass der Beitrag der zur Verbesserung der Wettbewerbesfähigkeit<br />
landwirtschaftlicher Betriebe mittlerweile gering ist. Es wird in diesem Zusammenhang<br />
auf die Halbzeitevaluierungen verwiesen. Weiterhin wird kritisiert, dass die im Vergleich zu anderen<br />
Fördermaßnahmen hohen Fördersätze zu Verzerrungen führen.<br />
Auch Klare weist in den Schlussfolgerungen seiner Studie darauf hin, dass die Flurbereinigungsverfahren<br />
mit dem Aufgabenschwerpunkt <strong>Landwirtschaft</strong> ein sehr ungünstiges gesamtwirtschaftliches<br />
Kosten–Nutzen–Verhältnis aufweisen. Ein besseres Ergebnis wäre daher zu erzielen, wenn die Bodenneuordnung<br />
erheblich flexibler ausgestaltet wird. Weiterhin wird empfohlen, die Flurbereinigungsverfahren<br />
noch stärker für nicht-landwirtschaftliche Bereiche zu nutzen (vgl. Klare, 2005).<br />
Die folgenden grundsätzlichen Empfehlungen gehen davon aus, dass die Flurbereinigung auch zukünftig<br />
in Baden-Württemberg ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> sein wird. Dies bestätigen die ermittelten Einsparungen an Ressourcen, die Ergebnisse<br />
der Fallstudien und die Gespräche mit den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaften. Es zeigt sich<br />
aber auch in den Berechnungen und wurde in den Gesprächen bestätigt, dass der wesentliche Vorteil<br />
in der aus den Wegebau resultierenden Zeitersparnis liegt.<br />
(1) Der Grundgedanke der integrierten ländlichen Entwicklung sollte in den Verfahren noch stärker<br />
in den Vordergrund gestellt werden. Unter diesem Aspekt könnten Dorferneuerungsmaßnahmen<br />
und weitere Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in einem Zusammenhang gesehen<br />
und möglichst in einem Komplex gefördert werden. Dies wird in dieser Form auch vom Europäischen<br />
Rechnungshof betont. Weiterhin sollte das Instrument der Flurbereinigung verstärkt zur<br />
Lösung von Landnutzungskonflikten eingesetzt werden.<br />
(2) Die Effizienz der eingesetzten öffentlichen Mittel bezüglich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> sollte verbessert werden. Dabei lassen sich vorrangig Einsparungen bei<br />
der Bodenneuordnung durch flexible Instrumente des Nutzungstauschs erzielen. Dieser Ansatz<br />
wird durch die GAP-Reform erleichtert, da der Bodenwert an Bedeutung verliert.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
372 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
(3) Die Verzerrung durch den hohen Förderanteil der Flurbereinigung im Vergleich zu den sonstigen<br />
Maßnahmen ist durch einen höheren Finanzierungsanteil der Kommunen und der Teilnehmergemeinschaften<br />
abzubauen. Die Kritiker dieses Vorschlags sollten bedenken, dass bei den<br />
absehbaren Kürzungen der Haushaltsmittel man durch diesen Ansatz in die Lage versetzt wird,<br />
auch zukünftig in ähnlicher Form diese Maßnahmen durchführen zu können.<br />
(4) Die Vertreter des Naturschutzes kritisieren, dass bei den Flurbereinigungsverfahren die auf<br />
Gemeinnützigkeit ausgerichteten Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes und der Erholung<br />
dem Ziel der Erhöhung der Produktivität nachgeordnet sind. Es wird aber auch herausgestellt,<br />
dass die meisten Flurbereinigungsämter dem ökologischen Anliegen verstärkt Rechnung tragen.<br />
9.1.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Die Empfehlungen orientieren sich an der derzeitigen Fassung der ELER-Verordnung. Die einzelnen<br />
Ausführungsbestimmungen und der Rahmenplan des Bundes lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht<br />
vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine grundsätzlichen Änderungen beim derzeitigen Stand<br />
der Diskussion noch vorgenommen werden und damit die folgenden Vorschläge grundsätzlich umgesetzt<br />
werden könnten. Letztlich muss die Landesregierung auf dieser Grundlage entscheiden, in welcher<br />
Form die Prioritäten gesetzt werden sollen.<br />
Beim Ansatz der integrierten ländlichen Entwicklung, muss zunächst geklärt werden, ob eine bestimmte<br />
regionale Abgrenzung bei der Durchführung der Maßnahmen vorgenommen werden soll. Dies dürfte<br />
in der Realität wenig praktikabel und sachgerecht sein, da beispielsweise auf der Ebene der Landkreise<br />
die Probleme vor Ort sehr unterschiedlich gelagert sind und damit der Zielsetzung einer den<br />
jeweiligen Voraussetzungen angepassten Entwicklung zu unterstützen nicht entsprechen. Entscheidend<br />
für die Durchführung der Fördermaßnahme sollte daher sein, ob die Kommune in Zusammenarbeit<br />
mit der für die Flurbereinigung zuständigen Behörde über ein schlüssiges Konzept der Weiterentwicklung<br />
verfügt.<br />
Mit folgenden Empfehlungen sollen für den nächsten Programmzeitraum die Ziele einer Erhöhung der<br />
Effizienz des Einsatzes öffentlicher Mittel, die Stärkung des Ansatzes der integrierten ländlichen Entwicklung<br />
und der Ausbau des Natur- und Landschaftsschutzes verfolgt werden.<br />
(1) Der erste Vorschlag bezieht sich auf den hohen Förderanteil zwischen 55 % und 85 % bei den<br />
Flurbereinigungsverfahren. Dieser Subventionsanteil liegt über den der sonstigen Investitionsprogramme<br />
im ELER und führt damit zu Verzerrungen innerhalb der Programme. Angesichts<br />
der von der EU vorgegebenen Haushaltskürzungen sollte nun versucht werden zusätzliche<br />
Finanzierungsquellen in Betracht zu ziehen. Beim bisherigen Finanzierungsanteil von durchschnittlich<br />
20 % der Teilnehmergemeinschaften an den Ausführungskosten beträgt die Gesamtbelastung<br />
in den beiden Jahren etwa 14 Mio. €. Die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen<br />
für die Teilnehmer sind geringer, da ein Teil in Eigenleistung erbracht wird. Bei den<br />
Gesprächen mit den Beteiligten kam zum Ausdruck, dass der derzeitige Eigenanteil für die<br />
Durchführung der Maßnahme nicht problematisch ist. Unterstellt man weiterhin den errechneten<br />
Einkommensvorteil von 2,7 Mio. € in den zwei Jahren, so erscheint es gerechtfertigt den<br />
Anteil zu erhöhen. Im Vergleich zu den sonstigen Programmen wäre die Vorteilhaftigkeit weiterhin<br />
gegeben. Bei diesen Überlegungen ist weiterhin zu berücksichtigen, dass die Kosteneinsparungen<br />
bei der Bewirtschaftung der Flächen höhere Pachtpreise zur Folge haben. Von<br />
diesen Wertsteigerungen der Flächen profitieren damit auch die Eigentümer, die selbst ihre<br />
Flächen nicht mehr bewirtschaften. Auch unter diesem Gesichtspunkt wäre eine stärkere finanzielle<br />
Beteiligung sachgerecht.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
373<br />
(2) In den Ergebnissen wurde herausgestellt, dass die Kommunen in einem erheblichen Maße<br />
von den Flurbereinigungsmaßnahmen profitieren. Dies gilt für die Beschäftigung der Betriebe<br />
während der Bauphase, für die Bereitstellung von Infrastrukturflächen und insbesondere für<br />
die Steigerung der Attraktivität des Wohnens durch die Erhöhung des Freizeitwertes. In den<br />
Gesprächen mit den jeweiligen Vertretern der Kommunen wurden diese Punkte immer besonders<br />
betont. Es ist daher sachgerecht die Kommunen an der Finanzierung zu beteiligen. Bei<br />
einer Beteiligung in Höhe von beispielsweise 10 % entspricht dies einer Finanzbelastung von<br />
gut 7 Mio. € für die beiden Jahre für die beteiligten Kommunen. Bei 65 abgeschlossenen Verfahren<br />
würde man die Gemeinden mit durchschnittlich gut 100.000 € belasten. Angesichts der<br />
oben aufgelisteten Vorteile ist diese Beteiligung vertretbar.<br />
(3) Die Aufwendungen für die Bodenordnung beliefen sich in den beiden Jahren auf knapp<br />
9 Mio. €. In den meisten Verfahren werden bereits durch den freiwilligen Nutzungstausch bessere<br />
Ergebnisse bezüglich der Flächennutzung im Vergleich zu der statistisch ausgewiesen<br />
Besitzzuordnung erzielt. Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse sollte bei der Finanzierung<br />
an Bedeutung verlieren. Für die Produktivitätsentwicklung in der <strong>Landwirtschaft</strong> ist die<br />
Neuordnung der Nutzungsstrukturen entscheidendend und nicht die der Eigentumsverhältnisse.<br />
Durch die GAP-Reform verlagert sich der Wert des Bodens von den Eigentümern zu den<br />
Bewirtschaftern. Dies erleichtert die Zusammenlegung der Grundstücke auf freiwilliger Basis<br />
mit flexiblen Instrumenten. Dabei sollten verstärkt der freiwillige Land- und Nutzungstausch in<br />
Betracht gezogen werden. Auch wenn bisher im Land mit diesen Instrumenten wenig Erfahrungen<br />
gesammelt werden konnten, so dürfte dennoch unter den neuen Rahmenbedingungen<br />
dieser Ansatz ausbaufähig sein. Zukünftig könnte auch über GPS die virtuelle Flurbereinigung<br />
zum Einsatz kommen. Die obigen Berechnungen zeigen, dass der entscheidende Faktor für<br />
die Erhöhung der Arbeitsproduktivität der Wegebau ist. Das Ziel sollte daher sein, den Wegebau<br />
in den Vordergrund zu stellen und die zeit- und kostenaufwendige Bodenordnung den Betroffenen<br />
zu überlassen. Dabei ist zu klären, ob die freiwilligen Maßnahmen durch finanzielle<br />
Anreize unterstützt werden sollten. Es ist davon auszugehen, dass das Interesse der Beteiligten<br />
an einer Zusammenlegung ausreichend ist und sich damit die Finanzierung auf die Kostenübernahme<br />
der Neuvermessung beschränken könnte. Beim Wegebau ist zu bedenken,<br />
dass die heutige <strong>Landwirtschaft</strong> über Transportkapazitäten verfügt, die mit dem LKW-Verkehr<br />
vergleichbar sind. Es sollten daher entsprechende Ringverbindungen mit befestigten Wegen<br />
gebaut werden, die diese Transporte ermöglichen. Die Querverbindungen sollten so konstruiert<br />
werden, dass die im Rahmen des Strukturwandels die Flächennutzungen ohne größere<br />
Aufwendungen angepasst werden können.<br />
(4) Der Natur- und Landschaftsschutz hat in den Verfahren an Bedeutung gewonnen. Die oben<br />
aufgelisteten Zahlen verdeutlichen, dass nach Abschluss der Verfahren mehr Flächen für diese<br />
Zwecke zur Verfügung stehen. In den Gesprächen wurde betont, dass mit den Verbänden<br />
vor Ort jeweils einvernehmliche Lösungen gefunden wurden. Es sollte dennoch geprüft werden,<br />
ob die Biotopvernetzung durch die Anlage von Hecken und/oder Ackerrandstreifen durch<br />
finanzielle Anreize verstärkt aufgenommen werden soll. Bei einer Anpassung dieser Flächen<br />
an die neue Nutzungsstruktur sind die wirtschaftlichen Nachteile bei der Bewirtschaftung der<br />
Flächen gering. Weiterhin sollten über einer längeren Zeitraum Erfolgskontrollen bezüglich der<br />
Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes durchgeführt werden. Zusätzlich könnte die<br />
Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Landwirten und Kommunen bei der Umsetzung der Pflegepläne<br />
in den Verfahren intensiviert werden.<br />
(5) Im Sinne der integrierten ländlichen Entwicklung sollte die Dorferneuerung im Rahmen des<br />
ELR wieder in das Programm aufgenommen werden. In den zwei Jahren wurden bereits in<br />
Zusammenhang mit der Flurbereinigung 163 Maßnahmen der Dorferneuerung durchgeführt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
374 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Neben der sachlichen Argumentation könnte auch durch die ELER-Verordnung zukünftig die<br />
Notwendigkeit bestehen, die Dorferneuerung in das Programm aufzunehmen. Wird von der<br />
realistischen Annahme ausgegangen, dass die Flurbereinigung dem Schwerpunkt 1 zugeordnet<br />
wird und der Schwerpunkt drei mit mindestens 10 % des Finanzvolumens auszustatten ist,<br />
so müssten die Programme zu Entwicklung des ländlichen Raumes einbezogen werden. Ein<br />
wesentliches Ziel der Programme im Zusammenwirken mit der Flurbereinigung sollte sein, die<br />
Attraktivität des Wohnumfeldes zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere die Umgestaltung der<br />
Dorfkerne einschließlich der Bereitstellung notwendiger Gemeinschaftseinrichtungen. Gute<br />
Ansätze hierfür sind bereits im Pilotprojekt MELAP vorhanden und könnten auf die zukünftigen<br />
Entwicklungsstrategien angewandt werden.<br />
Zusammenfassend ergeben sich die folgenden Vorschläge für die Programmentwicklung 2007 bis<br />
2013:<br />
Erhöhung des Finanzierungsanteils der Teilnehmergemeinschaften und Beteiligung der Kommunen<br />
an der Finanzierung zum teilweisen Ausgleich der erwarteten Haushaltskürzungen.<br />
Verstärkte Konzentration der Verfahren auf den Wegebau unter Beachtung der Transportkapazitäten<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> durch befestigte Ringverbindungen. Neuordnung der Flächennutzungsstruktur<br />
vorrangig durch freiwilligen Land- und Nutzungstausch. Förderung möglichst beschränken auf die<br />
Kostenübernahme der administrativen Abwicklung.<br />
Der neuen Flächenutzungsstruktur angepasster Ausbau der Biotopvernetzung durch Hecken und<br />
Randstreifen über freiwillige Programme und verstärkte Kontrolle der Maßnahmen über einen längeren<br />
Zeitraum.<br />
Stärkung des Ansatzes der integrierten ländlichen Entwicklung durch Einbeziehung der Dorferneuerung<br />
in das Programm mit dem Ziel die Attraktivität des Wohnumfeldes zu erhöhen.<br />
Die obigen Vorschläge führen zu einer höheren Effizienz der Flurbereinigung mit der Folge, dass die<br />
Maßnahme selbst bei Mittelkürzungen in ähnlicher Form mit den positiven Auswirkungen auf die Produktivität<br />
der landwirtschaftlichen Produktion und der generellen Lebensqualität im ländlichen Raum<br />
fortgeführt werden kann.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
375<br />
9.2 Entwicklungsprogramm <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR-I-7)<br />
Bis zum Jahr 2002 wurden im Rahmen des ELR Projekte der Dorferneuerung kofinanziert. Diese wurden<br />
entsprechend der EU-Programmindikatoren im Rahmen der Halbzeitbewertung analysiert. In den<br />
Jahren 2003 und 2004 erfolgte keine Kofinanzierung von ELR Maßnahmen. Dennoch wurde eine<br />
Vielzahl von Vorhaben der ländlichen Entwicklung durchgeführt. Auch ohne Kofinanzierung ist damit<br />
das ELR in Baden-Württemberg ein wichtiges Instrument zur Entwicklung des ländlichen Raumes.<br />
Das ELER eröffnet nun neue Perspektiven der Einbeziehung des ELR in die neue Programmierung ab<br />
2007. Im Schwerpunkt 3 wird im Vergleich zu bisherigen Regelung die Lebensqualität im ländlichen<br />
Raum, die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und damit die Beschäftigung stärker betont.<br />
Durch diese generelle Öffnung für Begünstigte im ländlichen Raum können vermehrt ELR-Vorhaben in<br />
die Kofinanzierung aufgenommen werden. Dieser Aspekt gewinnt zusätzlich durch die von der EU<br />
festgelegten Mindestfinanzierungsanteile an Bedeutung. Mindestens 10 % des Finanzvolumens sind<br />
für diesen Schwerpunkt vorzusehen bei gleichzeitiger Zuordnung der Flurbereinigung in den Schwerpunkt<br />
1.<br />
Bei den Maßnahnahmen im Schwerpunkt 3 sollte bei der neuen Programmierung der Lissabon-<br />
Prozess stärker in den Vordergrund gestellt werden mit dem Ansatz der Förderung der regionalen<br />
Wirtschaft. Das neue ELER eröffnet hierfür die Möglichkeit der Förderung von Existenzgründungen<br />
und von Kleinstunternehmen. Weiterhin sollten zur Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raumes<br />
als Lebensraum und für den Tourismus die Vorhaben der Dorferneuerung fortgeführt werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
376 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.3 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (EPLR–I-8)<br />
9.3.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
Die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine beschäftigungspolitische<br />
Querschnittsaufgabe für alle Politikbereiche. Dieses Prinzip hat unter dem Begriff „Gender Mainstreaming“<br />
Eingang in die Politik der Europäischen Union gefunden und wurde insbesondere in den Verordnungen<br />
über die Strukturfonds, dem Europäischen Sozialfond (ESF), dem Europäischen Fond für<br />
ländliche Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
(EAGFL) verankert. Entsprechend dieser Vorgaben sind mögliche Auswirkungen auf die<br />
Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen politischen Konzepten und bei allen Fördermaßnahmen<br />
von der Planung bis zur Durchführung und Bewertung zu berücksichtigen.<br />
Auch die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung die Chancengleichheit als ein wesentliches<br />
gesellschaftspolitisches Ziel herausgestellt und fördert die berufliche Integration und den Aufstieg<br />
von Frauen in Unternehmen und Verwaltungen sowie ihre Existenzgründungen gemeinsam mit<br />
den Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des<br />
Küstenschutzes.<br />
9.3.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />
Im Rahmen des EPLR können grundsätzlich alle Antragsteller/innen unabhängig vom Geschlecht<br />
gefördert werden. Antragssteller kann bei diesen Maßnahmen allerdings nur der Betriebsinhaber sein.<br />
Da in Baden-Württemberg rund 90% der landwirtschaftlichen Betriebe von Betriebsinhabern geführt<br />
werden, kann eine Frau in diesen Fällen allerhöchstens indirekt über den Betriebsinhaber gefördert<br />
werden.<br />
So können Frauen, wenn sie selbst Betriebsinhaber sind oder indirekt über den Betriebsinhaber, beispielsweise<br />
durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen dessen ist<br />
u.a. die Diversifizierung landwirtschaftlicher Einkommensquellen, wie Direktvermarktung, Urlaub auf<br />
dem Bauernhof oder andere Dienstleistungen förderfähig – Bereiche, die grundsätzlich für Frauen<br />
interessante Perspektiven darstellen können.<br />
Da jedoch nur rund 10 % der Betriebe von Frauen geführt werden und damit die Beantragung für viele<br />
Frauen erschwert ist und es zudem zieleffizienter erscheint, wenn die Maßnahmen von vorn herein<br />
direkt auf Frauen zugeschnitten werden, hat das MLR 1998 zwei Demonstrationsprojekte betreffend<br />
innovative Maßnahmen für in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigte Frauen und Frauen im ländlichen Umfeld<br />
in den Ziel 5b-Gebieten Hohenlohe und Oberschwaben initiiert. Die Pilot- und Demonstrationsprojekte<br />
„Frauen als moderne Dienstleisterinnen im ländlichen Raum“ (ARINCO 99 DE 06002) und „Landfrauen<br />
schaffen Zukunft – Regionales Management für Vermarktung, Wiedereingliederung, Aufbau<br />
von Selbsthilfe- und Umsetzungsstrukturen“ (ARINCO 99 DE 06003) wurden von der Kommission<br />
1999 genehmigt.<br />
Diese Demonstrationsprojekte stellten damit den Wegbereiter für den Einstieg in eine speziell auf<br />
Frauen fokussierte Förderpolitik im Bereich der Diversifizierungsmaßnahmen dar. Die aus den Erfahrungen<br />
entwickelte Maßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ wurde nach<br />
Tiret 7 (Diversifizierung) des Art. 33 der Verordnung (EG) 1257 /1999 notifiziert (Buchstabe „p" der<br />
Durchführungsverordnung), wird jedoch nach dem Prinzip des „bottom-up-Ansatzes“ als ein gesamtes<br />
Förderpaket zur spezifischen Förderung von Frauen im ländlichen Raum angeboten. Hauptentscheidungskriterium<br />
für eine positive Förderentscheidung ist dabei der innovative Ansatz des initiierten<br />
Projektes.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
377<br />
9.3.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Das Land Baden-Württemberg hat in seinem von der Europäischen Kommission genehmigten Förderprogramm<br />
„Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum (EPLR)“ explizit „Innovative Maßnahmen<br />
für Frauen im ländlichen Raum“ als ein Förderprogramm zur Sicherung und Schaffung von<br />
Arbeitsplätzen und Einkommen für Frauen im ländlichen Raum ausgewiesen. Generell zeigt sich, dass<br />
die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen vergleichsweise schlechter sind als die für männliche<br />
Bewerber – dies gilt insbesondere für die strukturschwächeren ländlichen Räume.<br />
In Baden-Württemberg hat die Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> von einem Beschäftigtenanteil von<br />
rund 25 % gemessen an allen Erwerbstätigen in den 60er Jahren auf einen Beschäftigtenanteil von<br />
2,6 % in 1997 abgenommen. Mit der sich weiter rückläufig entwickelnden Anzahl landwirtschaftlicher<br />
Betriebe werden auch weiterhin die Beschäftigungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Sektor abnehmen.<br />
Die Schaffung neuer, zukunftsfähiger Arbeitsplätze für Frauen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im ländlichen<br />
Raum stellt daher die wichtigste Aufgabe zur Erhaltung von ländlichen Räumen und zur Strukturverbesserung<br />
dar und ist daher Ziel dieser Fördermaßnahme.<br />
9.3.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />
Bei der Förderung von Frauen im ländlichen Raum werden im EPLR für die Periode 2000 bis 2006<br />
folgende Prioritäten und Maßnahmen vorgegeben:<br />
Übersicht 9.3:<br />
Förderschwerpunkte und Einzelmaßnahmen<br />
Förderschwerpunkte<br />
Qualifizierung<br />
Einzelmaßnahmen<br />
Unterrichtkonzepte zur Qualifizierung und Erzielung<br />
unterschiedlicher Einkommenskombinationen<br />
und –alternativen wie z.B.:<br />
Tourismus (z.B. Gästeführerinnen)<br />
Dienstleistungen (z.B. hauswirtschaftliche / informationstechnische<br />
Dienstleistungen)<br />
Vermarktung<br />
Existenzgründung<br />
Gründung eines eigenständigen Betriebes<br />
Gründung eines eigenständigen Betriebszweiges<br />
zur Diversifizierung<br />
Durchführbarkeitsstudien<br />
Netzwerkorganisationen<br />
Vernetzung der regionalen Angebote<br />
Vernetzung verschiedener Projektpartner<br />
Ergänzungen oder Änderungen zur Anpassung dieser Maßnahme wurden bisher bei der Kommission<br />
nicht beantragt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
378 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.3.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Die Fördermaßnahme richtet sich an Frauen im ländlichen Raum und in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die interessiert<br />
sind, durch unternehmerisches Engagement und Leistungsbereitschaft zur Verbesserung ihrer<br />
Erwerbssituation beizutragen.<br />
Die Maßnahmen sollen bewirken, dass durch eine Verbesserung der Qualifizierung und einer Förderung<br />
von Existenzgründungen eine Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Frauen in ländlichen<br />
Gebieten und der <strong>Landwirtschaft</strong> erzielt, Abwanderungstendenzen entgegengewirkt und damit insgesamt<br />
zur Verbesserung der strukturellen Situation in einer Region beigetragen wird.<br />
Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an junge Bäuerinnen in der Familienphase, vom Strukturwandel<br />
betroffene Bäuerinnen, arbeitslose Frauen, berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase<br />
und alleinerziehende Frauen.<br />
Bei diesen Zielgruppen handelt es sich jeweils um betroffene Personenkreise die – wenn auch in unterschiedlichem<br />
Maße - regional gebunden sind, teilweise aufgrund der räumlichen Situation nur<br />
schwer Beschäftigungsmöglichkeiten finden oder deren bisherige Tätigkeit aufgrund veränderter<br />
Marktstrukturen immer mehr entfallen.<br />
Folgt man dem übergeordneten Ziel der Maßnahme - der strukturellen Verbesserung ländlicher Räume<br />
– ist die Maßnahme von ihrem Ansatz, den Einzelmaßnahmen und dem förderfähigen Personenkreis<br />
her als zielführend einzuordnen.<br />
Die Fördermaßnahme entspricht zudem dem grundsätzlichen Ziel der EU-Kommission des Gender<br />
Mainstreaming als beschäftigungspolitischer Aufgabe. Im Einzelnen bleibt abzuwarten, wie sich die<br />
EU-Kommission die Zielerreichung im konkreten vorstellt, insbesondere Vorgaben für quantitative<br />
Kriterien. Erst dann kann konkreter bewertet werden, ob und inwiefern die Ausgestaltung der Maßnahmen<br />
im Einklang zu den Vorstellungen der Kommission stehen.<br />
9.3.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
Das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ zielt explizit auf die<br />
Förderung von Frauen im ländlichen Raum ab und damit auf einen bereits klar definierten, engeren<br />
Personenkreis und auf eine gewisse räumliche Abgrenzung.<br />
Zudem ist die Laufzeit des Förderprogramms klar definiert.<br />
Qualitativ wird im EPLR das Programmziel „Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen<br />
in den ländlichen Räumen, insbesondere in den vom Strukturwandel besonders betroffenen Gebieten“<br />
vorgeben.<br />
Als konkrete messbare Zielvorgaben des Programms werden im EPLR die Erreichung von 50 Projektvergaben<br />
im Jahr vorgeben.<br />
Die Kommission verlangt eine Spezifizierung dieser Zielvorgaben anhand ihrer Bewertungsfragen und<br />
der dazu im konkreten vorgegebenen Indikatoren.<br />
Zur insgesamten Programmevaluierung mit sehr konkret vorgegebenen Indikatoren gilt es daher hilfsweise<br />
nach Programmbeginn anhand der Indikatoren quantitativ messbare Unterziele festzulegen.<br />
Da mit den Indikatoren ein sehr umfangreiches und vielschichtiges Fragenspektrum abgedeckt wird,<br />
ist die Operationalisierung der Ziele und sind die Evaluierungsarbeiten entsprechend umfangreich.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
379<br />
Auch gilt es festzulegen, innerhalb welcher Zeitspanne die Ziele erreicht werden sollen.<br />
Zudem wird mit der Evaluierung auch ein dynamischer Prozess untersucht. Um eine bestmögliche<br />
Ergebnisgewinnung zu erzielen, müssen auch laufend geänderte Ausgangsbedingungen einbezogen<br />
werden.<br />
Die konkrete Operationalisierung soll anhand der von der Kommission vorgegebenen Indikatoren vorgenommen<br />
werden.<br />
Nach Erörterung von Vorschlägen zur Operationalisierung wurden mit den Verantwortlichen im Ministerium<br />
folgende Zielvorgaben festgelegt:<br />
Übersicht 9.4:<br />
Bewertungsfragen, Indikatoren und Zielvorgaben<br />
KOM - Bewertungsfrage KOM - Bewertungsindikator Zielvorgabe<br />
IX.1<br />
In welchem Umfang ist das<br />
Einkommen der ländlichen<br />
Bevölkerung erhalten oder<br />
verbessert worden ?<br />
Bruttoeinkommen aus lw. Tätigkeit<br />
(EUR/Begünstigter, Anzahl<br />
der betreffenden Personen)<br />
Verhältnis Umsatz zu Kosten<br />
Einkommen aus Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
(EUR/Begünstigter,<br />
Anzahl der betreffenden Personen)<br />
10.000,- €/Begünstigter bei<br />
Existenzgründern<br />
Innerhalb und außerhalb LW),<br />
80% der Geförderten;<br />
5% Umsatzsteigerungen bei<br />
Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
etwa z.b. 8 Belegtage pro<br />
FEWO<br />
Umsatzsteigerungen 5 % ,<br />
Kostensenkungen 10%<br />
IX.2<br />
In welchem Umfang sind die<br />
Lebensbedingungen und das<br />
Wohlergehen der ländl. Bevölkerung<br />
durch soziale u.<br />
kulturelle Aktivitäten, bessere<br />
Freizeitangebote und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit<br />
erhalten worden ?<br />
Einkommensverbesserung der<br />
ländl. Bevölkerung<br />
Zugang zu den Telekomunitionseinrichtungen<br />
Erleichterung bei Transporten /<br />
Wegen<br />
Wirtschaftl. Tätigkeiten aus<br />
geförderten Telekom.- oder<br />
transporteinrichtungen<br />
Bis zu 3.000<br />
EUR/Begünstigter; 70% der<br />
Geförderten<br />
80 %<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
380 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Zugang zu soz./kultuerellen<br />
Aktivitäten<br />
Zugang zu Freizeitangeboten<br />
Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten<br />
qualitativ<br />
IX.3<br />
In welchem Umfang ist die<br />
Beschäftigung im ländlichen<br />
Raum erhalten worden ?<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>l. Betriebe<br />
Kosten pro Arbeitsplatz<br />
(EUR/FTE)<br />
≥ 50% der Geförderten erhalten/<br />
verbessern ihre Tätigkeit<br />
2 % der gesamten Fördermittel/FTE<br />
Bschäftigung in Zeiträumen mit<br />
geringer landw. Aktivität (FTE,<br />
Anzahl betreffender Pers.)<br />
IX.4<br />
In welchem Umfang sind<br />
Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />
im ländlichen Raum<br />
erhalten oder verbessert worden<br />
?<br />
Verlängerung Fremdenverkehrssaison<br />
(Tage/Jahr)<br />
Beschäftigung außerhalb der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> (FTE, Anzahl<br />
betreffender Pers.)<br />
Kosten/Arbeitsplatz Nicht-<br />
Landw.<br />
Anteil landw. Betrieb (Anzahl<br />
und %)<br />
Geförderte neue/verbesserte<br />
Tätigkeiten zur Vermarktung<br />
Nutzung von Kapazitäten für<br />
geförderte nicht landw. Einrichtungen<br />
( in %)<br />
5% Umsatzsteigerung,≙ 8<br />
Belegtage/geförderter Ferienwohnung<br />
(Neukundengewinnung)<br />
da auch abhängig von der<br />
Wirtschaftslage: qualitative<br />
Bewertung<br />
100 %<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
381<br />
Verstärkte Dynamik/<br />
IX.5<br />
In welchem Umfang ist der<br />
Umweltschutz im ländlichen<br />
Raum erhalten oder verbessert<br />
worden ?<br />
Bodenschutz verbessert<br />
Verringerung der Wasserverluste<br />
Positive Entwicklungen im<br />
Umweltbereich<br />
Verbesserung bei Abfällen/Abwässer<br />
Zugang zu erneuerbaren Energien<br />
Verbesserungen bei nichtlandw.<br />
Flächen<br />
Informationen über Umweltverbesserungen<br />
Informationen über Umweltverbesserungen<br />
Bei den Zielvorgaben wurde teilweise eine Unterteilung nach den Förderschwerpunkten (Existenzgründung,<br />
Qualifizierung, Netzwerk) festlegt, da hinter den einzelnen Förderfällen sehr unterschiedliche<br />
Fördervolumina stehen und sich daher auch nicht auf dieselbe Zielerreichung richten können.<br />
Teilweise sind die Förderschwerpunkte in ihren Einzelzielen auch anders ausgerichtet. Erneut – und<br />
wie bisher – entschieden wurde auch, dass die Ergebnisse, die aus der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />
mit dem Ziel einer verbesserten Auslastung von Zimmern und Ferienwohnungen<br />
auf landwirtschaftlichen Betrieben resultieren, dem Sektor „<strong>Landwirtschaft</strong>“ zugerechnet werden.<br />
9.3.3 Methodischer Ansatz<br />
9.3.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />
In einem ersten Schritt werden die Informationen aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen, sowohl<br />
zu den Projektinhalten als auch zu den geplanten Gesamtkosten und bewilligten Fördermitteln<br />
erhoben.<br />
In einem darauf aufbauenden Schritt werden konkret die erforderlichen Informationen erhoben, die zur<br />
Beantwortung der von der EU-Kommission gestellten Fragen benötigt werden. Hierzu werden schriftliche,<br />
mündliche und telefonische Befragungen durchgeführt.<br />
Zur Ermittlung einzelner gesamtwirtschaftlicher Effekte, wie insbesondere der Einkommens- und Beschäftigungseffekte,<br />
sind weitere Wirtschaftsdaten erforderlich, die sich sowohl aus den Landes- und<br />
Bundesstatistiken wie aus Informationsquellen von Verbänden und anderen Wirtschaftsorganisationen<br />
ermitteln lassen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
382 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Die darauf aufbauende Auswertung und Bewertung der Daten im Hinblick auf ihren Zielerreichungsgrad<br />
orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen Fragen und den<br />
dafür entwickelten Indikatoren.<br />
Zur Evaluierung der Wirkungen und Effekte des Programms und ihrer Maßnahmen stehen Datenerhebungstechniken<br />
der empirischen Sozialforschung zur Verfügung, die interdisziplinär Anwendung<br />
finden. Hierzu zählen Forschungstechniken der Sekundäranalyse und der Primärerhebung.<br />
Bei der konkreten Evaluierung wird sich sowohl Methoden der Sekundär- wie der Primärerhebung<br />
bedient. Sekundärstatistisches Material wird herangezogen, um zunächst eine grundlegende Informationsbasis<br />
über die Ausgangssituation zu erhalten. Viele Informationen sind darauf aufbauend zu erheben.<br />
Dabei geht es bei der Evaluierung nicht ausschließlich um die Erfassung einzelner Daten,<br />
sondern vielmehr um die Gewinnung umfassender, zusammenhängender Informationen mit dem Ziel,<br />
kausale Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen aufzeigen und bewerten zu können.<br />
Zur Erfassung und Bewertung der Wirkungen, die die Fördermaßnahme vor allem auf die Beschäftigungs-<br />
und Einkommenssituation der Frauen im ländlichen Raum hat, wurde eine schriftliche Befragung<br />
und persönliche und ergänzend telefonische Interviews durchgeführt.<br />
Mit der Fördermaßnahme wurden Projekte zur Qualifizierung, Existenzgründung sowie zur Bildung<br />
von Netzwerkorganisationen gefördert.<br />
Im Konkreten wurde bei allen 14 Existenzgründerinnen und den neuen 2 Netzwerkprojekten einen<br />
schriftliche Befragung durchgeführt. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen konnten in 8 Fällen die erforderlichen<br />
Daten aus den bereits vorliegenden Abschlussberichten gewonnen werden, in 6 Fällen wurden<br />
eine schriftliche Befragung bei den Projektleiterinnen durchgeführt. Diese Befragung wurde durch<br />
telefonische Befragungen ergänzt.<br />
An der schriftlichen Befragung beteiligten sich letztlich alle Teilnehmerinnen. Die Rücklaufquote betrug<br />
damit bei den schriftlichen Befragungen 100%. Auch bei den telefonischen Befragungen erteilten alle<br />
Teilnehmerinnen vollständige Auskünfte. Bei den telefonischen Befragungen wurde ein standardisiertes<br />
Verfahren zugrundegelegt, dass sich an der schriftlichen Befragung orientiert. Gleichwohl lassen<br />
sich bei dieser Größe der Grundgesamtheit übergreifende Aussagen teilweise nur schwer treffen.<br />
Die weitere Entwicklung des in 2001 begonnenen Projektes „Landfrauenservice“ wurde aufbauend auf<br />
den bereits bestehenden Informationen durch eine persönliche Befragung vor Ort erhoben und bewertet.<br />
Mit Hilfe der Schaffung des Netzwerkes werden Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Die Ergebnisse<br />
dieser 18 durchgeführten Qualifizierungsmaßnahmen, an denen in unterschiedlichen Projekten<br />
gut 200 Frauen teilnahmen, wurden gleichermaßen durch persönliche Befragungen der Projektleiterin<br />
des Netzwerkes ermittelt. Zudem lagen hier bereits vielfach die Projektabschlussberichte mit sehr<br />
konkreten Daten vor, die entsprechend einbezogen wurden.<br />
Um grundsätzlich die Einschätzung der Teilnehmerinnen konkreter erfassen zu können und besser in<br />
einem projektübergreifenden Gesamtkontext würdigen zu können, wurden ergänzend telefonische<br />
Interviews mit offenen Fragen durchgeführt. Hier konnten u.a. Fragen geklärt werden, die sich aus der<br />
Aufbereitung und Analyse des Datenmaterials sowie insgesamt des gesamten Projektes, ergaben.<br />
Die Auswertung der Daten orientiert sich strikt an den von der EU-Kommission vorgegebenen Fragen<br />
und den dafür entwickelten Indikatoren. Ferner werden die Daten im Hinblick auf die im update -<br />
Bericht 2004 mit dem MLR festgelegten Zielindikatoren hin ausgewertet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
383<br />
Quantitative Daten:<br />
Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />
Wichtige grundlegende Datenquelle für die Erfassung der Daten im Rahmen des Programms „Innovative<br />
Maßnahme für Frauen im ländlichen Raum“ sind die Förderdaten des Landes, Landes- und Bundesstatistiken,<br />
Daten des EPLR, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, bei<br />
abgeschlossenen Projekten die Abschlussberichte, Auskünfte des Ministeriums, der Regierungspräsidien<br />
als Bewilligungsbehörden, Beratern/Ämtern, Wirtschaftsverbänden sowie vor allem Angaben der<br />
Begünstigten.<br />
Sekundärdaten<br />
Neben den Daten aus den Landes- und Bundesstatistiken kann ein Teil der Sekundärdaten aus den<br />
Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten Betriebe bzw. Personen gewonnen werden. Dies<br />
bezieht sich insbesondere auf die veranschlagten Gesamtkosten sowie das bewilligte Fördervolumen.<br />
Weitere ergebnisorientierte Daten lassen sich bei den bereits abgeschlossenen Projekten aus den<br />
Projektberichten entnehmen<br />
Primärdaten<br />
Quantitative Primärdaten werden vor allem im Rahmen der schriftlichen Befragung ermittelt. Zudem<br />
werden quantitative Daten im Rahmen der persönlichen Interviews im wesentlichen durch strukturierte<br />
Fragen erhoben.<br />
Qualitative Daten:<br />
Datenquellen und eingesetzte Auswertungsmethoden<br />
Wie auch zur Erfassung der quantitativen Daten sind grundsätzlich die Förderdaten des Landes, des<br />
EPLR, die Antrags- und Bewilligungsunterlagen der einzelnen Projekte, bei abgeschlossenen Projekten<br />
die Abschlussberichte, Auskünfte des Ministeriums, der Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörden,<br />
Beratern/Ämtern, Wirtschaftsverbänden sowie vor allem Auskünfte der Begünstigten durch die<br />
schriftliche Befragung oder persönliche Interviews die wichtigsten Datenquellen.<br />
Sekundärdaten<br />
Qualitative Sekundärdaten können aus den Antrags- und Bewilligungsunterlagen der geförderten<br />
Betriebe bzw. Personen sowie aus den bereits vorliegenden Projektberichten gewonnen werden. In<br />
einzelnen Bereichen stellen zum Teil Landratsämter, im Bereich Tourismus zusätzlich Tourismusverbände<br />
entsprechende Informationen zur Verfügung.<br />
Primärdaten<br />
Qualitative Primärdaten lassen sich insbesondere durch die schriftlichen wie auch die persönlichen<br />
Befragungen erfassen. Bei der schriftlichen Befragung werden insbesondere mit Hilfe der offenen<br />
Fragen qualitative Daten erhoben. Diese Daten stellen die wesentliche Datenbasis zur Beantwortung<br />
der gestellten Fragen dar.<br />
Zudem werden qualitative Daten in den persönlichen Interviews erhoben. Sie dienen vornehmlich<br />
dazu, Einzelergebnisse in einen besseren Gesamtzusammenhang stellen zu können.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
384 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlungen sollen hier mit Hilfe der Evaluierung, als einer Methode der<br />
angewandten Forschung abgeleitet werden, die, wie andere Forschungsarten auch, versucht kausale<br />
Beziehungen zwischen Maßnahmen und Wirkungen aufzuzeigen.<br />
Ziel ist es, der EU und dem Land Baden-Württemberg als Entscheidungsträgern dieses Programms,<br />
Kenntnisse darüber zu vermitteln, in welchem Maße die angestrebten Ziele durch das Programm und<br />
die Projekte erreicht wurden.<br />
Schlussfolgerungen und Empfehlungen leiten sich hierbei aus den gewonnenen Ergebnissen und<br />
ihrer Bewertung im Hinblick auf vorgegebene Ziele ab. Die Ziele sind in den kapitelspezifischen Fragen<br />
der EU präzise vorgegeben. Sie sind teilweise in Einzelziele untergliedert. Die Bewertung der<br />
durchgeführten Maßnahmen erfolgt im Hinblick auf diese Ziele. Die Ziele wurden durch Zielindikatoren<br />
in Gesprächen mit dem MLR spezifiziert. Die Ziele und die festgelegten Zielindikatoren stellen hier die<br />
ausschlaggebenden Zielgrößen dar.<br />
Mögliche Empfehlungen bauen auf dem ermittelten Zielerreichungsgrad einer Maßnahme auf und<br />
können so einen Beitrag zu einer verbesserten Entscheidungsgrundlage über die Fortsetzung des<br />
Programms bis Ende 2006 und die Neuausgestaltung des Programms ab 2007 sowie der damit verbundene<br />
Förderpolitik liefern.<br />
9.3.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />
Übersicht 9.5:<br />
Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IV - Frauenförderung im Ländlichen<br />
Raum<br />
EPLR-Zielvorgabe<br />
EPLR - Bewertungsindikator<br />
KOM - Bewertungsfrage<br />
KOM – Bewertungs-indikator<br />
Förderung der Chancengleichheit<br />
von Männern und Frauen in den<br />
ländlichen Räumen, insbesondere<br />
in den vom Strukturwandel besonders<br />
betroffenen Gebieten<br />
Verbesserung des<br />
Einkommens im<br />
landw. Betrieb<br />
durch Einkommenskom-bination<br />
und Diversifizierung<br />
IX.1<br />
In welchem Umfang<br />
ist das Einkommen<br />
der ländlichen Bevölkerung<br />
erhalten oder<br />
verbessert worden ?<br />
Bruttoeinkommen<br />
aus lw. Tätigkeit<br />
Verhältnis Umsatz<br />
zu Kosten<br />
Beitrag zur Wertschöpfung<br />
in den<br />
betroffenen Regionen<br />
Einkommen aus<br />
Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong><br />
bwl. Stabilität und<br />
Entwicklungsfähigkeit<br />
der Vorhaben<br />
Einkommensverbesserung<br />
der<br />
ländl. Bevölkerung<br />
Verringerung des<br />
Pendelns an außerlw.<br />
Arbeitsplätze<br />
IX.2<br />
In welchem Umfang<br />
sind die Lebensbe-<br />
Erleichterung bei<br />
Transporten / Wegen<br />
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Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
385<br />
dingungen und das<br />
Wohlergehen der<br />
ländl. Bevölkerung<br />
durch soziale u. kulturelle<br />
Aktivitäten, bessere<br />
Freizeitangebote<br />
und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit<br />
erhalten worden ?<br />
Zugang zu Freizeitangeboten<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />
Verbesserung der<br />
Unterbringungsmöglichkeiten<br />
Anzahl gesicherter<br />
Arbeitsplätze<br />
Zusätzlich geschaffene<br />
Arbeitsplätze<br />
IX.3<br />
In welchem Umfang<br />
ist die Beschäftigung<br />
im ländlichen Raum<br />
erhalten worden ?<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>l.<br />
Betriebe<br />
Kosten pro Arbeitsplatz<br />
Anzahl der Existenzgründungen<br />
von Frauen im ländlichen<br />
Raum<br />
Beschäftigung<br />
außerhalb der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Anzahl Frauen mit<br />
Zusatzqualifikation<br />
für Einkommenskombination<br />
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386 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Übersicht 9.6:<br />
Indikatoren des Kapitels IX - Frauenförderung im Ländlichen Raum<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />
Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />
Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />
Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />
IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />
Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />
Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />
Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />
IX.2-1.3<br />
X<br />
Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />
Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />
Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />
IX.3 – In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />
Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />
Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />
Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />
IX.4 – In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden?<br />
Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrie- IX.4-1.1<br />
X<br />
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Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
387<br />
ben<br />
Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />
Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />
Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />
Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />
Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />
IX.5 – In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />
Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />
Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />
Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />
Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />
Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />
Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />
Die EU-Indikatoren unter Punkt IX.2-6 treffen für die Evaluierung dieser Fördermaßnahme nicht zu, da<br />
diese Maßnahme nicht auf einen vorbeugenden Hochwasserschutz abzielt. Gleichermaßen treffen<br />
unter Punkt IX.4 die Indikatoren „bedrohte Flächen“ und „beschädigte Flächen“ sowie die Indikatoren<br />
unter Punkt IX.5 nicht zu, da mit der Fördermaßnahme nicht explizit Umweltschutzziele verfolgt werden.<br />
9.3.4 Analyse der Maßnahmendurchführung und Auswertung der Daten<br />
9.3.4.1 Vollzugskontrolle, Finanzabwicklung, Ausgabenschätzung<br />
Im EPLR wurden für das Förderprogramm „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ im<br />
Planungszeitraum 2000 – 2006 insgesamt 3,20 Mio. € vorgesehen und von der Europäischen Union<br />
notifiziert.<br />
Die Zuwendungen werden dabei als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen gewährt. Die zuwendungsfähigen<br />
Ausgaben werden je nach Zielbereich in unterschiedlicher Höhe aus Landes- und<br />
EU-Mitteln bezuschusst: Der Zuschuss der Europäische Union und des Landes Baden-Württemberg<br />
beträgt im Bereich der Qualifizierung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei Existenzgründungen<br />
bis zu 33 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 80.000 €. Neugegründete<br />
Netzwerkorganisationen erhalten über vier Jahre degressiv gestaffelte Zuschüsse für zuwendungsfähige<br />
Personalkosten und einen Sachkostenzuschuss für die notwendige Büroausstattung.<br />
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388 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Die Finanzierung der Gesamtkosten der bisher bewilligten Modellprojekte in den Bereichen Qualifizierung<br />
und Existenzgründungen erfolgt über Eigenmittel der Zuwendungsempfängerinnen, Bankdarlehen<br />
sowie EU- und Landesmittel. Bei den geförderten Netzwerkorganisationen sind in der Finanzierung<br />
auch Drittmittel, z.B. von Landkreisen enthalten; die Mitarbeiterinnen der in das Netzwerk eingebundenen<br />
Landfrauenverbände erhalten für ihre Beteiligung keine finanziellen Ausgleichsleistungen.<br />
In den Jahren 2001 und 2002 wurden 20 Projekte bis Ende Oktober 2002 bewilligt und ausgewertet,<br />
davon 5 Existenzgründungsmaßnahmen (Projekte, die nach Oktober 2002 bewilligt wurden, wurden<br />
nicht ausgewertet). In den Jahren 2003 bis Ende 2004 wurden im Rahmen des Programms „Innovative<br />
Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für<br />
<strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum vom 31.08.2001 44 Projekte gefördert (Projektbewilligung teilweise<br />
ab Oktober 2002, jedoch in der vorangegangenen Evaluierungsphase noch nicht berücksichtigt). Weitere<br />
7 Projekte, wurden erst nach Oktober 2004 bewilligt oder begonnen und in Absprache mit dem<br />
MLR erneut nicht mit in die Evaluierung einbezogen, da hier noch keinerlei Ergebnisse vorliegen. Diese<br />
Projekte werden hier jedoch, da sie bereits bewilligt wurden, mit aufgeführt. Bei einem Projekt handelt<br />
es sich um ein über 5 Jahre laufendes Projekt zur Etablierung eines Netzwerkes „Landfrauenservice“,<br />
das bereits in 2002 begonnen wurde (Gesamtkosten und bewilligte Mittel in der ersten Evaluierungsphase<br />
berücksichtigt) und hier weiter in die Evaluierung miteinbezogen wird. Ferner werden<br />
auch die bereits in den Jahren 2001 und 2002 geförderten 5 Existenzgründungsprojekte erneut evaluiert,<br />
um erkennen zu können, wie sich die Existenzgründungsförderung in den weiteren Jahren nach<br />
Förderungsbeginn auswirkt. Die Wirkungen der Qualifizierungsmaßnahmen, die in 2001/2002 begonnen<br />
wurden, sind kaum ermittelbar, da es sich dabei um einzelne zeitlich eng begrenzte Kurse handelte<br />
und überwiegend kein Kontakt mehr zu den einzelnen Kursteilnehmern besteht. Auch die Kursleiter/innen<br />
haben vielfach mittlerweile andere Tätigkeiten übernommen.<br />
Bei den 44 neuen Projekten belaufen sich entsprechend der Zuwendungsbescheide die Gesamtkosten<br />
auf 1.285.551 € bei einer Zuwendungshöhe von 501.344 €. 250.672 € entfallen dabei jeweils auf<br />
EU - Mittel bzw. Landesmittel. Ein bereits in 2003 bewilligtes Existenzgründungsprojekt (Kaufmann<br />
i.d.) konnte erst in 2005 begonnen werden und kann deshalb gleichermaßen nicht mit in die inhaltliche<br />
Auswertung einbezogen werden. Gleichermaßen können die 7 Projekte, die bis Ende 2004 bewilligt<br />
worden sind, nicht mit in die finanzielle Gesamtauswertung einbezogen werden, da ihnen noch keine<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse gegenüberstehen und damit die Gesamtauswertung verfälschen würden.<br />
Es erfolgten keine Bewilligungen von zusätzlichen rein national finanzierten Fördermaßnahmen nach<br />
Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999.<br />
9.3.4.2 Administrative Einbindung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen<br />
Organisatorische Implementation und Aufgabenverteilung<br />
Die Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründerinnen, Qualifizierungsmaßnahmen<br />
sowie zur Bildung von Netzwerkorganisationen für Frauen im ländlichen Raum erfolgt weiterhin<br />
über die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong> bzw. seit 01.01.2005 über die Landratsämter in den einzelnen Regionen<br />
Baden-Württembergs.<br />
Die Zuwendungen sind jeweils beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium zu beantragen, das als<br />
Bewilligungsbehörde für die Prüfung und den Erlass des Zuwendungsbescheids zuständig ist.<br />
Weitere Ansprechpartner sind das Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum, die Initiative für<br />
Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge (ifex) und die Kontaktstellen für Frauen und Beruf.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
389<br />
Beratend wirken darüber hinaus die Geschäftsstellen der Landesfrauenverbände sowie die Projektkoordinatorin<br />
des Netzwerkes „LandFrauenService“ in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe,<br />
Main-Tauber und Neckar-Odenwald.<br />
Durchführung und fachliche Projektbegleitung<br />
Publizität der Fördermöglichkeiten<br />
Das Programm wird durch die Printmedien des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum und<br />
des Wirtschaftsministeriums bekannt gemacht. Im Internet ist das Programm und die Antragsunterlagen<br />
unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.foerderwegweiser.landwirtschaft-bw.de,<br />
www.gruenderinnenagentur.de und db.bmwa.bund.de (Förderdatenbank des BMWA) zu finden.<br />
Zur weiteren Förderung des Bekanntheitsgrads des Programms veranstaltete das Ministerium für<br />
<strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum unter Mitwirkung der EU-Kommission seit Beginn des Programms in<br />
2001 zwei Fachkongresse anlässlich der Landesgartenschauen in Ostfildern (26.06.2002) und Kehl<br />
(28.06.2004) sowie drei regionale Fachtagungen in Brachenheim (18.06.2003), Murrhardt<br />
(14.11.2003) und Dornstadt (01.04.2004). Bei den Fachkongressen und – tagungen wurde der grundsätzliche<br />
Rahmen des Programms mit seinen Zielen und Fördermöglichkeiten dargestellt. Die Ideen<br />
und Konzepte sind letztlich von den Interessenten selbst zu entwickeln. Beispielhaft wurden verschiedene<br />
Projekte von den jeweiligen Projektverantwortlichen vorgestellt. Für Interessierte gaben die Veranstaltungen<br />
somit umfassende Informationen und Anregungen zur Entwicklung neuer Projekte und<br />
damit ggf. zur Erschließung neuer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Kongressbroschüren<br />
mit dem Förderprogramm und den best-practise-Beispielen wurden den Kongressteilnehmern/-innen,<br />
den 35 Landräten in Baden-Württemberg, deren Kreisfrauenbeauftragten sowie den<br />
Kommunalen Frauenbeauftragten übersandt. Die Mitarbeiter/innen bei den Ämtern für <strong>Landwirtschaft</strong>/Landratsämtern<br />
(seit 01.01.2005) werden in jährlichen Dienstbesprechungen des Ministeriums<br />
und der Regierungspräsidien sowie bei die den jährlichen Fortbildungsveranstaltungen der Landesanstalt<br />
für Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der Ländlichen Räume Schwäbisch-Gmünd (LEL) über<br />
das Programm und das Antragsverfahren informiert. Positiv zu bewerten sind die jährlichen Fortbildungsveranstaltungen<br />
der LEL, da hier konkrete Fallbeispiele aufgezeigt und Fragen auf dem Weg zu<br />
einem Betriebskonzept nachgegangen wird. Ferner beteiligt sich das Regierungspräsidium Freiburg<br />
an verschiedenen einschlägigen regionalen Fachmessen für potenzielle Existenzgründer/innen mit<br />
einem Informationsstand.<br />
Da die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong> /Landratsämter vor Ort beratend wirken, ist es von entscheidender<br />
Bedeutung, dass an dieser Stelle entsprechende Informationen über das Programm vorliegen und<br />
eine auf die Fragen und Bedürfnisse der einzelnen Interessierten aufbauende qualifizierte Beratung<br />
erfolgen kann.<br />
Zufällig ausgewählt wurden 15 Landratsämter nach dem Programm „Innovative Maßnahmen für Frauen<br />
im ländlichen Raum“ befragt. Die Landratsämter wurden mit standardisierten Interviews in den<br />
Kerndienstzeiten telefonisch befragt. In rund 90 % der Fälle war das Programm nicht bekannt. Davon<br />
wurde in drei Fällen auf die Frauenförderung für die eigenen Mitarbeiterinnen verwiesen. In einem Fall<br />
war der Name des Programms bekannt, es wurde aber mitgeteilt, dass die finanziellen Mittel des Programms<br />
längst ausgeschöpft seien. In einem weiteren Fall wurde auf einen Frauenverein verwiesen.<br />
Lediglich in einem Fall kannte die Ansprechpartnerin das Programm und die aktuellen Projekte und<br />
beriet zudem engagiert und qualifiziert.<br />
Es wurde bereits in dem Evaluierungsbericht 2001/2002 darauf hingewiesen, dass es zieleffizient<br />
wäre, wenn das Förderprogramm beispielsweise auch über die Landratsämter (Wirtschafts- und Tourismusreferate)<br />
und die Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie über die Amtsblätter der Städte-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
390 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
und Gemeinden veröffentlicht werden würde, da auffällig war, dass ganz überwiegend Frauen von<br />
landwirtschaftlichen Betrieben mit einzelnen Projekten dieses Förderprogramms gefördert wurden und<br />
kaum Frauen aus dem ländlichen Raum insgesamt. In der vergangenen Programmphase wurde dies<br />
zunächst auch darauf zurückgeführt, dass das Förderprogramm über die Ämter für <strong>Landwirtschaft</strong>, mit<br />
denen in der Regel nur landwirtschaftliche Betriebe in Verbindung stehen, veröffentlicht wird.<br />
Seit 01.01.2005 ist durch die Verwaltungsreform und der damit verbundenen Integration der Ämter für<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> in die Landratsämter das Programm nun über die Landratsämter bekannt zu machen.<br />
In einen Fall konnte man erfahren, dass das Programm in der Abteilung <strong>Landwirtschaft</strong> angesiedelt<br />
wurde.<br />
Eine Verbesserung im Hinblick auf die Publizität ist, wie die Befragung zeigt, jedoch nicht erzielt worden.<br />
Weshalb die Beratung trotz Informationen ganz überwiegend nicht erfolgt, kann hier nicht abschließend<br />
geklärt werden. Von der Gesamtkonstruktion her erscheint es hier künftig zieleffizienter private<br />
Beratungsunternehmen einzuschalten, die die Bewerbung der einzelnen Programme übernehmen.<br />
Eine Vergrößerung des Kreises an Projektinteressierten mit Projektideen, die über dieses Förderprogramm<br />
förderungsmöglich sind, wird nach wie vor als zieleffizient bewertet.<br />
Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Umweltverbände während der Umsetzung<br />
der Maßnahmen<br />
Im Rahmen dieser Projekte stellen vor allem die Landfrauenverbände interessante Begleiter der Projekte<br />
dar. Sie sind in verschiedene Projekte eingebunden und unterstützen mit Informationen. Projektabhängig<br />
unterstützen auch Wirtschaftsförderungsgesellschaften und andere Ansprechpartner die<br />
Projekte bzw. sind in sie eingebunden.<br />
Künftig erscheint es jedoch auch mit der weiteren Öffnung des Programms für den ländlichen Raum<br />
wesentlich, dass die Wirtschaftspartner deutlich verstärkt einbezogen werden. Je mehr Projekte außerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> in den Mittelpunkt rücken, desto stärker sind Wirtschaftspartner außerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> die richtigen Begleiter.<br />
Dies bezieht sich zum einen auf ggf. erforderliche Beratungsleistungen, zuvor aber auch und vor allem<br />
bei der Projektbewilligung: Hier müssen die Wirtschaftspartner einbezogen werden, um Wettbewerbsfragen<br />
zu prüfen, damit nicht durch Förderung unmittelbar bestehende Mitbewerber benachteiligt werden.<br />
Projektauswahl<br />
Die grundsätzlichen Förderbedingungen haben sich im Vergleich zur ersten Programmphase nicht<br />
geändert. Grundsätzliche Förderbedingung ist die Einhaltung inhaltlicher und formaler Voraussetzungen<br />
bei der Projektbeantragung. Inhaltlich ist das Projekt konkret zu beschreiben hinsichtlich der damit<br />
verfolgten Zielsetzungen, Maßnahmen sowie des geplanten Projektablaufs. Ein Kosten- und Finanzierungsplan<br />
ist zu erstellen und beizufügen. Formal ist eine wesentliche Voraussetzung, dass mit der<br />
Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch bis zur Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides<br />
nicht begonnen wird.<br />
Für die Inanspruchnahme der EU-Fördermittel besteht die EU-Richtlinie, die nach der Verordnung<br />
(EG) Nr. 1257/1999, Art. 33 (Diversifizierung) notifiziert ist. Für die Kofinanzierung durch das Land<br />
besteht eine weitere Landesrichtlinie (Richtlinie des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
391<br />
zur Förderung von innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF-RL, vom 31.08.2001<br />
– AZ.: 47-8433.00). Entsprechend der EU-Richtlinie können - auch nach Interpretation durch das zuständige<br />
Fachreferat im BMVEL- hierdurch „landwirtschaftliche Tätigkeiten“ wie auch „Tätigkeiten im<br />
ländlichen Raum“ (vgl. auch Art. 33, Satz 1) gefördert werden. In der Richtlinie wird hierzu konkretisiert,<br />
dass neben Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben, alle Frauen im ländlichen Raum förderberechtigt<br />
sind.<br />
Die genannte Landesrichtlinie ist enger gefasst und zielt in erster Linie auf die Förderung von Frauen<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> ab. Hiernach können lediglich bei Kooperationsprojekten und in besonders begründeten<br />
Fällen auch Frauen aus dem ländlichen Raum gefördert werden. Als Zuwendungsempfängerinnen<br />
werden Frauen im ländlichen Raum gleichermaßen explizit genannt.<br />
In der gesamten Programmphase fiel die starke Konzentration der Förderung auf Landwirtinnen, insbesondere<br />
bei den Existenzgründungen, wo der Anteil annähernd 100% betrug. Auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen<br />
lag der Anteil an Landwirtinnen bei den Projekten in 2001/2002 bei ermittelten<br />
66 % und bei den Projekten in der Zeit von 2003/2004 – wie die Befragungen ergaben - bei rund 65<br />
%. Die Förderung eines derart hohen Anteil an Landwirtinnen bei den einzelnen Fördermaßnahmen<br />
wurde von den verantwortlichen Bildungsträgern, dem Netzwerk „Landfrauenservice“, potentiellen<br />
Zuwendungsempfängerinnen und den Bewilligungsbehörden kritisch gewertet. Teilweise sei es nur<br />
schwer möglich die Kurse stattfinden zu lassen, da die Anzahl an interessierten Landwirtinnen zu gering<br />
sei. Existenzgründungsvorhaben müssten abgelehnt werden.<br />
Die entscheidenden Argumente der Bildungsträger wie Regierungspräsidien hierfür waren, dass der<br />
Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> mittlerweile schon viel weiter fortgeschritten sei und ganz überwiegend<br />
längst entschieden ist, welche Betriebe in Zukunft noch vorrangig aus dem Agrarsektor ihr<br />
Einkommen beziehen werden. Vielfach bestehen in den Dörfern im ländlichen Raum nicht mehr als<br />
ein bis zwei Haupterwerbsbetriebe. Schwerpunktmäßig leben im ländlichen Raum Menschen, die<br />
außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen. Damit stehen Fragen der Diversifizierung und Umorientierung<br />
nicht mehr unmittelbar im Mittelpunkt. Gleichwohl können landwirtschaftliche Betriebe in<br />
Einzelfällen von Diversifizierungsmöglichkeiten profitieren.<br />
Allerdings besteht in den strukturschwachen ländlichen Räumen ein Mangel an Arbeitsplätzen und<br />
Einkommensmöglichkeiten. Insbesondere für Frauen ist es schwer, erwerbswirtschaftliche Tätigkeiten<br />
zu finden. Bei der Förderung der ländlichen Räume ist es daher sehr wichtig, daran anzusetzen, die<br />
Frauen im ländlichen Raum verstärkt bei der Erschließung neuer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
zu unterstützen. Bei Existenzgründungsmaßnahmen können gute und bessere Projektideen<br />
von Frauen aus dem ländlichen Raum kommen, da die Frauen oftmals besser für den Arbeitsmarkt<br />
qualifiziert sind und damit eher zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze beitragen können. Von<br />
geschaffenen Arbeitsplätzen profitieren letztlich alle.<br />
Die derzeitige EU- Richtlinie lässt diese Möglichkeit auch zu. Die EU setzt mit der neuen ELER-VO<br />
künftig von drei Schwerpunktbereichen sogar einen Schwerpunktbereich auf „Förderung ländlicher<br />
Räume“.<br />
Ferner wurde auch bereits in dem Bericht zur Halbzeitbewertung des Programms, darauf hingewiesen,<br />
dass die höchsten Einkommens – und Beschäftigungseffekte im außerlandwirtschaftlichen Bereich<br />
entstanden sind. Dies belegt auch, dass es zum einen zielineffizient ist, in die landwirtschaftliche<br />
Produktion hineinzufördern und dass der Strukturwandel mittlerweile bereits über das Stadium der<br />
„Diversifizierung“ hinaus fortgeschritten ist. Wenn Landwirtinnen erfolgreich Projekte durchgeführt<br />
haben, waren diese außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> angesiedelt (einzige Ausnahme waren hier Projekte<br />
wie „Urlaub auf dem Bauernhof“, die hier dem landwirtschaftlichen Sektor zugerechnet wurden).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
392 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Daher wäre es zur Schaffung von weiteren Einkommens – und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen<br />
Raum förderlich, die Möglichkeiten der Landesrichtlinie auf ihre diesbezügliche Auslegung zu<br />
untersuchen, ggf. auch anzupassen. Ein gewisser Spielraum zur Förderung von Frauen im ländlichen<br />
Raum besteht bereits mit der Landesrichtlinie: „In besonders begründeten und beispielgebenden Fällen<br />
können auch Projekte von Frauen im ländlichen Raum gefördert werden, wenn sie für die Entwicklung<br />
im ländlichen Raum von besonderer Bedeutung sind.“<br />
Wesentliche Voraussetzung ist auch, dass das Projekt einen deutlich innovativen Charakter aufweist.<br />
Hierauf hat auch der Landesrechnungshof in seiner Programmgenehmigung besonders verwiesen.<br />
Sicher stehen auch die Zielsetzungen „innovativer Charakter“ und “Arbeitsplätze schaffen“ im Einklang:<br />
In der Regel entstehen Arbeitsplätze weniger in traditionellen Gewerben/ Tätigkeiten, rückläufig<br />
entwickeln sich Arbeitsplätze in der <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />
Bei der Projektgenehmigung hat es sich jedoch insbesondere in dieser Programmphase als schwierig<br />
herausgestellt, abzugrenzen, wie „innovativer Charakter“ konkret festzumachen ist. Grundsätzlich<br />
gemeint sind sicher Projekte, die es so in dieser konkreten Form noch nie gab. Die Abgrenzung erweist<br />
sich allerdings als schwierig.<br />
Allerdings müssen zur Förderung auch erst einmal Projektanträge, die „innovativ“ sind im Sinne von<br />
Innovationen erzeugen, etwa im Bereich der Biotechnologie oder der Medizintechnik u.ä., vorliegen.<br />
Bei der Fördervergabe wurde insbesondere in dieser Programmphase „innovativ“ regional abgegrenzt<br />
und auf Regierungsbezirke bezogen: In jedem Regierungsbezirk wird ein vergleichbares Projekt nur<br />
einmal gefördert.<br />
Eine regionale Abgrenzung von Projekten mit „innovativem Charakter“ scheint daher ein Lösungsweg<br />
in dem aufgezeigten Spannungsfeld darzustellen. Allerdings sollte der „innovative Charakter“ in der<br />
Region dann auch deutlich erkennbar sein.<br />
Gerade bei der Förderung von Existenzgründungsprojekten sollte deutlicher darauf geachtet werden,<br />
dass nicht gleiche oder sehr vergleichbare Projekte in einem Regierungsbezirk mit ausschließlich<br />
privaten Mitteln durchgeführt wurden oder ggf. ähnlich bereits bestehende Unternehmen dadurch beeinträchtigt<br />
werden. Hier sollten daher grundsätzlich Stellungnahmen zur Unbedenklichkeit der Förderung<br />
aus wettbewerbsrechtlicher Sicht durch die Industrie- und Handelskammern, Landratsämter,<br />
Dehoga, Bauernverband u.ä. eingeholt werden.<br />
Anders als in der Programmphase bis Ende 2002 wurde mehrere Projektanträge nicht bewilligt bzw.<br />
bereits vorab die Projektanträge nicht zur Bewilligung weitergeleitet, wenn aus nachstehenden Gründen<br />
die Bewilligung nicht in Frage kam. Gründe hierfür waren vor allem, die Tatsache, dass die Projektinteressierte<br />
nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb kam, der nicht erkennbare „innovative<br />
Charakter“, sowie die Möglichkeit, das andere Existenzgründungsprogramme des Wirtschaftsministeriums<br />
greifen könnten. Im Vordergrund für die Ablehnungen standen damit in erster Linie keine finanziellen<br />
Fragen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
393<br />
9.3.5 Darstellung und Analyse des bisher erzielten Outputs<br />
Begünstigte und Zielgruppen<br />
Begünstigte und Zielgruppen fallen in diesem Programm zusammen. Das Programm spricht alle Frauen<br />
im ländlichen Raum an (vgl. Richtlinie), die interessiert sind, sich den strukturellen Erfordernissen<br />
in ländlichen Räumen nach neuen Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten zu stellen.<br />
Im Konkreten richtet sich die Fördermaßnahme an folgende Zielgruppen:<br />
1. Junge Bäuerinnen in der Familienphase<br />
2. Vom Strukturwandel betroffene Bäuerinnen<br />
3. Arbeitslose Frauen<br />
4. Berufliche Wiedereinsteigerinnen nach der Familienphase<br />
5. Alleinerziehende Frauen<br />
Insgesamt standen aus vorgenannten Gründen bei der Fördervergabe der Projekte in 2003/4 Frauen<br />
aus der <strong>Landwirtschaft</strong> sehr deutlich im Mittelpunkt, bei Existenzgründungsprojekten sehr stark überwiegend.<br />
Von 9 ausgewerteten Projekten wurde lediglich in einem Fall letztendlich ein Projekt einer<br />
Frau aus dem ländlichen Raum gefördert (zunächst abgelehnt, da es sich nicht um eine Frau eines<br />
landwirtschaftlichen Betriebs handelte), bei einer weiteren Existenzgründung war geplant und ist umgesetzt,<br />
dass Landfrauen Beschäftigung finden (der Ehemann der Existenzgründerin ist in der Forstwirtschaft<br />
tätig). Bei einem weiteren Projekt bewirtschaftet die Existenzgründerin noch die Hofstelle.<br />
Verschiedene Projekte, bei denen die Antragsstellerinnen nicht von einem landwirtschaftlichen Betrieb<br />
kamen, wurden nicht gefördert. Bei den Qualifizierungsmaßnahmen schwankte die Anzahl von teilnehmenden<br />
Frauen projektabhängig etwas, die Anzahl dürfte im Durchschnitt allerdings bei etwa rund<br />
65 % gelegen haben, am geringsten war sie bei den Qualifizierungsmaßnahmen „Tagesmütter“ mit<br />
etwa 10%.<br />
In der Evaluierung der Programmphase 2001/2002 wurden mit insgesamt rund 60 % Frauen von<br />
landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Von 5 ausgewerteten Existenzgründungsprojekten kamen 4<br />
Frauen, die Existenzgründungsmaßnahmen bewilligt bekommen hatten, von landwirtschaftlichen Betrieben.<br />
Hier besteht – wie bereits ausgeführt – Handlungsbedarf.<br />
Darstellung der Maßnahmen<br />
Im Rahmen des Programms werden unverändert Maßnahmen zur „Qualifizierung, Netzwerkorganisation/en<br />
sowie Existenzgründung/en“ gefördert.<br />
Bei insgesamt bei geringerer Gesamtförderhöhe wurden in 2003 /2004 mehr Projekte gefördert. Von<br />
den 51 neuen Projekten wurden 11 Existenzgründungen, 2 neue Netzwerke und 38 Qualifizierungsmaßnahmen<br />
gefördert. Von den Existenzgründungsmaßnahmen wurde mit einem Projekt erst in 2005<br />
begonnen und es kann daher hier nicht ausgewertet werden. Auch die Projekte, die erst nach Oktober<br />
2004 bewilligt wurden, werden hier beschrieben, können jedoch nicht ausgewertet werden, da noch<br />
keine Effekte auszumachen sind. Von den 38 Qualifizierungsmaßnahmen wurden 23 Maßnahmen<br />
durch das seit 2002 geförderte und weiter geförderte Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ beantragt<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
394 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
und bewilligt. Dieses Netzwerkprojekt wurde gleichermaßen erneut evaluiert. Ferner werden nachstehend<br />
die Existenzgründungsprojekte aufgeführt, die bereits in 2001/2 evaluiert wurden und erneut<br />
bewertet werden, um die wirtschaftliche Entwicklung erfassen zu können.<br />
Wie in der Programmphase 2001/2002 standen damit Qualifizierungsmaßnahmen zur Unterstützung<br />
der Umorientierung und Diversifizierung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Schaffung zusätzlicher<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie zur Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für Frauen im ländlichen<br />
Raum deutlich im Mittelpunkt. Überwiegend sind die bewilligten Qualifizierungsmaßnahmen den<br />
Bereichen hauswirtschaftliche und andere Dienstleistungen sowie Tourismus zuzuordnen und zielen<br />
darauf ab, Frauen als Anbieterinnen von Ferienquartieren, zur Verbesserung der Bürokommunikation<br />
und des Marketings, als Tagesmütter oder als Gästeführerinnen zu qualifizieren.<br />
Bei den Exstenzgründungsprojekten zielen vier Projekte auf die Erstellung unterschiedlicher gastronomischer<br />
Angebote/ Angebote von Nahrungsmitteln ab, zwei Projekte können der Kinderbetreuung/<br />
dem Bildungsbereich zugerechnet werden, ein Projekt befasst sich mit der Erbringung hauswirtschaftlicher<br />
Dienstleistungen, ein anderes mit informationstechnologischen Dienstleistungen zum Ausbau<br />
eines Netzwerkes für den touristischen Bereich, ein Projekt mit kaufmännischen Fragen und ein weiteres<br />
Projekt hat die Produktion von Gewändern zum Gegenstand. Damit liegt hier zwar der Schwerpunkt<br />
auf gastronomischen Angeboten im weiteren Sinne, insgesamt ist jedoch eine große Variationsbreite<br />
bei den Projekten mit neuen Projektideen und – konzepten festzustellen.<br />
Im Konkreten wurden folgende Existenzgründungsprojekte gefördert:<br />
1. Die kleine Schweineschule<br />
2. <strong>Landwirtschaft</strong> für alle Sinne<br />
3. Kaufmann i. de (läuft erst ab 2005)<br />
4. Gäste-Service-Center-Ostalb<br />
5. Claudias Früchteküche<br />
6. Historische Gewänder<br />
7. Landfrauen-Rundum-Service<br />
8. Kinderhaus „Menschenskinder“<br />
9. Bauernhofeis<br />
10. Landfrauencafe Goldene Krone.<br />
Folgende Netzwerke wurden gefördert:<br />
1. Dreisamtal buchen<br />
2. Hilfe von Haus zu Haus<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
395<br />
Folgende Qualifizierungsmaßnahmen wurden gefördert:<br />
1. Wir für sie Hauswirtschaft<br />
2. Belegungshotline Dreisamtal<br />
3. Schwarzwälderinnen qualifizieren sich für das 21. Jh.<br />
4. Wertvolles aus Wolle herstellen<br />
5. Internetbusiness auf der Alb<br />
6. Gästeführerinnen<br />
7. Zukunft im Blick<br />
8. Gesundheit-Erholung-Bewegung<br />
9. Mit Kunden gewinnen<br />
10. Die kompetente Landgastgeberin<br />
11. Urlaub auf dem Bauernhof<br />
12. Urlaubshotline St. Peter<br />
13. Neue Chancen in der Direktvermarktung<br />
14. Lehrgang Eventmanagerin<br />
Folgende weitere Qualifizierungsmaßnahmen wurden durch das Netzwerk „Landfrauenservice“ (in<br />
Schwäbisch Hall ansässig) beantragt und durchgeführt:<br />
1. Gästeführerin und Veranstalterin<br />
2. Unternehmerinnenschulung<br />
3. Gästebetreuerinnen Hohenlohe<br />
4. Gästeführein II<br />
5. Unternehmerinnenschulung<br />
6. Tagesmütter Tauberbischhofheim<br />
7. Gästeführerin Modul III<br />
8. Gastroservice Gaildorf<br />
9. Tagesmütter Mosbach II<br />
10. Geschenkkorb-Service<br />
11. Tagesmutter Tauberbischhofsheim<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
396 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
12. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />
13. Unternehmerinnenschulung<br />
14. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Dienstleiterin I<br />
15. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />
16. Dienstleistungsservice Neckar-Odenwald-Kreis<br />
17. Geschenkkorb-Service II<br />
18. Gastroservice Wolpertshausen<br />
Ferner wurden nach Ende Oktober bis Ende 2004 noch folgende weitere Projekte bewilligt, aus denen<br />
in 2004 jedoch noch keine Ergebnisse abgeleitet werden können und sie damit hier nur ergänzend<br />
erwähnt werden (mit einer Ausnahme handelt es sich bei den Projekten um Qualifizierungsmaßnahmen):<br />
1. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Büroassistentin<br />
2. Naturerlebnisführerin<br />
3. Fachkurs Servicekraft Öhringen<br />
4. Fit für den Wiedereinstieg<br />
5. Strategieworkshop Tauberbischofsheim<br />
6. Umweltpädagogische Aktivitäten im Folientunnel (Existenzgründung)<br />
7. <strong>Landwirtschaft</strong>liche Dienstleisterinnen II.<br />
In den Jahren 2001/2002 wurden bereits folgende Existenzgründungsprojekte durchgeführt und evaluiert<br />
und werden hier erneut einbezogen.<br />
1. Koordinationsstelle Gästefüherinnen<br />
2. Hofcafe Haag<br />
3. DV- Schulungs- und Beratungszentrum (Klick easy)<br />
4. Reiseunternehmen Ross Natour<br />
5. Farmworker<br />
Auch das Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ wurde erneut in die Evaluierung einbezogen, da es<br />
noch gefördert wird.<br />
Bei den nach Oktober 2004 bewilligten Projekten handelt es bei dem Projekt „Umweltpädagogische<br />
Aktivitäten im Folientunnel“ um ein Existenzgründungsprojekt, bei dem Projekt „<strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />
Büroassistentin“ um eine Qualifizierungsmaßnahme und bei den weiteren 5 Projekten um Qualifizierungsmaßnahmen<br />
durch das Netzwerk „Landfrauenservice“.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
397<br />
Es zeigt sich also, dass erneut der weit überwiegende Anteil der Projekte „Qualifizierungsmaßnahmen“<br />
zum Gegenstand hat. Maßnahmen zur „Netzwerkförderung“ wurden hingegen bislang deutlich<br />
unterdurchschnittlich häufig beantragt.<br />
Obgleich die größten Arbeitsplatz- und damit Umsatzeffekte von Existenzgründungsprojekten im Vergleich<br />
zu den Qualifizierungsmaßnahmen ausgehen und trotz zunehmender Arbeitslosigkeit und rückläufiger<br />
Nettoeinkommen sind Existenzgründungsvorhaben nicht für jeden geeignet, bedingen bereits<br />
die Qualifizierung in einem bestimmten Bereich, Kenntnisse über die Selbstständigkeit und insgesamt<br />
den Willen und die Umsetzungskraft diesen Weg gehen zu wollen.<br />
Von der regionalen Verteilung der Projekte, die 2003/2004 gefördert wurden zeigt sich folgendes Bild:<br />
Alle 18 Maßnahmen des Landfrauenservice sowie die 5 vorletztgenannten Qualifizierungsmaßnahmen<br />
wurden im Regierungsbezirk Stuttgart bewilligt, diese ausschließlich in den Landkreisen Main-Tauber-<br />
Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwäbisch Hall und Hohenlohe. Von den 23 Maßnahmen wurden 3<br />
Projekte im Neckar-Odenwald-Kreis durchgeführt, der bei einer regionalen Betrachtung dem RP Karlsruhe<br />
zuzurechnen ist.<br />
Weitere zwei Qualifizierungsmaßnahmen (von den erstgenannten) wurden im Regierungsbezirk Stuttgart<br />
durchgeführt.<br />
Zudem wurden im Regierungsbezirk Stuttgart vier Existenzgründungen (die kleine Schweineschule,<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> für alle Sinne, Gäste-Service-Center-Ostalb, Kinderhaus „Menschenkinder“) gefördert.<br />
Ferner wird das Netzwerk „Landfrauenservice“, durch das die 23 Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt<br />
werden können, hier gefördert.<br />
Insgesamt wurden damit 22 von 38 Qualifizierungsmaßnahmen im Regierungsbezirk Stuttgart und 4<br />
von 11 Existenzgründungsmaßnahmen und ein Netzwerkprojekt gefördert.<br />
Von den erstgenannten Qualifizierungsmaßnahmen entfielen 6 auf den Regierungsbezirk Freiburg<br />
und 3 Existenzgründungsprojekte.<br />
Im Bezirk des Regierungspräsidiums Tübingen wurden von den erstgenannten 4 Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
von den letztgenannten eine Qualifizierungsmaßnahme und eine Existenzgründungsmaßnahme<br />
gefördert.<br />
Dem Regierungsbezirk Karlsruhe sind bei einer regionalen Betrachtung die 3 Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
die durch das Netzwerk „Landfrauenservice“ durchgeführt wurden, zuzurechnen. Weitere<br />
Projekte wurden durch das RP Karlsruhe nicht gefördert.<br />
Die regionale Verteilung konzentriert sich damit sehr stark auf den Regierungsbezirk Stuttgart und die<br />
genannten Landkreise um und Schwäbisch Hall.<br />
Bei den in 2001/2002 vergebenen Projekten wurden 2 im Regierungsbezirk Karlsruhe, 3 im Regierungsbezirk<br />
Freiburg, 4 im Regierungsbezirk Tübingen, 6 in Regierungsbezirk Stuttgart und weitere 5<br />
Qualifizierungsmaßnahmen über den Landfrauenservice und den Regierungsbezirk Stuttgart gefördert.<br />
Damit lag auch in 2001/2002 der regionale Schwerpunkt der Förderung im Regierungsbezirk Stuttgart.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
398 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.3.6 Beantwortung der kapitelspezifischen Bewertungsfragen<br />
9.3.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />
Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />
Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />
Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />
IX.1-1.1<br />
Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung, die<br />
eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt<br />
(EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Durch die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen, Existenzgründungen und Netzwerkorganisationen<br />
kann direkt und indirekt zur Einkommensverbesserung der Frauen im ländlichen Raum beigetragen<br />
werden. Je nach unternehmerischer Idee können sich dabei ganz unterschiedliche Betriebszweige<br />
und Unternehmen entwickeln. In der <strong>Landwirtschaft</strong> kann grundsätzlich durch Diversifizierung oder<br />
Schaffung ganz neuer Betriebszweige zur Einkommensverbesserung oder Einkommenskombination<br />
beigetragen werden.<br />
Projekt- und regionsabhängig kann die Förderung auch negative Einkommenseffekte für einzelne<br />
nicht geförderte Personen nach sich ziehen und Strukturen beeinflussen. So kann die Förderung einzelner<br />
Betriebe/Betriebszweige insgesamt zur Schaffung eines höheren Angebots führen, einhergehend<br />
mit entsprechenden Preis- und damit Einkommensverlusten. Dabei können Einkommensverluste<br />
auch strukturelle betriebliche Anpassungen bedeuten, in Extremfällen bis hin zur Umorientierung zu<br />
anderen Tätigkeiten.<br />
Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen hängen dabei grundsätzlich, neben den unternehmerischen<br />
Fähigkeiten, sehr stark von den jeweiligen Anstoß- und Multiplikatoreffekten ab. Hier werden die Anstoßeffekte<br />
nicht einbezogen, da sie der Förderung nicht unmittelbar zugerechnet werden können.<br />
Des weiteren ist zu beachten, dass auch Multiplikatoreffekte vor allem bei investiven Maßnahmen<br />
nicht bzw. in wesentlich geringerem Maße bei qualifizierenden Maßnahmen oder bei Einkommensübertragungen<br />
auftreten (nur wenn diese investiv verwandt werden).<br />
Insgesamt ergeben sich die Einkommens- und Beschäftigungseffekte durch die öffentliche Förderung<br />
und die privaten Mittel. Für die Beurteilung der Wirksamkeit des EPLR interessieren jedoch nur die<br />
öffentlichen Mittel, da die hieraus entstehenden Effekte abgeleitet werden sollen. Aus den Fördermit-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
399<br />
teln lässt sich über die ermittelten Beschäftigten auf die direkten Einkommenseffekte, Vorleistungseffekte<br />
und indirekten Effekte schließen. (vgl. hierzu auch Kapitel 1 und Bewertungsfrage 9.3.3). Sofern<br />
sich jedoch diese Effekte direkt aus der schriftlichen und persönlichen Befragung ableiten lassen,<br />
werden diese Ergebnisse hier zugrunde gelegt.<br />
Die Einkommens- und Beschäftigungswirkungen bei qualifizierenden Maßnahmen resultieren ohnehin<br />
fast ausschließlich aus den öffentlichen Fördermitteln. Vorleistungseffekte treten wenn, nur in äußerst<br />
geringem Masse auf.<br />
a) davon Bruttoeinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe, das aufgrund von Verbesserungen der<br />
landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder aufgrund von Transaktionen erzielt wurde, die wiederum auf<br />
Beihilfen in nichtlandwirtschaftlichen Sektoren zurückzuführen sind (in %)<br />
Von den befragten Projektteilnehmerinnen, die gemeinsam mit ihrem Partner landwirtschaftliche Betriebe<br />
bewirtschaften, konnte durch die Fördermaßnahmen bislang keine Teilnehmerin Einkommenssteigerungen<br />
durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten oder aufgrund von Transaktionen in<br />
nicht-landwirtschaftliche Bereiche erzielen.<br />
Allerdings gaben viele Befragte an, die Fördermaßnahme hätte bei ihnen insgesamt zu betrieblichen<br />
Verbesserungen, zu Verbesserungen in den Bereichen Marketing und Verkauf sowie zu einer besseren<br />
Betriebsführung beigetragen. Hieraus können sich zumindest teilweise auch Einkommenseffekte<br />
in der Zukunft ergeben.<br />
Bei allen durchgeführten Projekten handelte es sich um Qualifizierungsmaßnahmen.<br />
b) davon Einkommen aus Mehrerwerb, der durch Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren ermöglicht<br />
wurde (in %)<br />
Die Einkommenseffekte können hier direkt aus den Ergebnissen der Befragungen gewonnen werden.<br />
Die Befragten, die gemeinsam mit ihrem Partner einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und<br />
durch die Fördermaßnahme positive Effekte auf ihr Bruttoeinkommen erzielt haben, konnten dies in<br />
der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle durch eine bessere Zimmervermietung/Vermietung von<br />
Ferienwohnungen / Urlaub auf dem Bauernhof und Dienstleistungen erreichen.<br />
Bezogen auf die geförderten Projekte zeigen sich die Einkommenseffekte vorwiegend bei den Projekten<br />
„Dreisamtal buchen“ in Kombination mit „Belegungshotline Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“,<br />
„Wir- für- Sie –Hauswirtschaft“ aber auch, wenngleich auch in deutlich geringerem Masse, bei Projekten<br />
wie „Gastro-Service“. Bei einigen anderen Projekten, die überwiegend darauf abzielen, Urlaubsangebote<br />
auf dem Bauernhof zu verbessern, wurde von den Befragten eingeschätzt, dass das jeweilige<br />
Projekt zum Erhalt der Auslastung „Urlaub auf dem Bauernhof“ und/ oder künftig zu einer Verbesserung<br />
der Auslastung bzw. zur Durchführung anderer Dienstleistungen beitragen würde.<br />
Damit errechnen sich insgesamt Einkommenseffekte in 2003/4 von etwa 49.000- €. Da durch die Förderungen<br />
kein weiteres Bruttoeinkommen durch unmittelbare landwirtschaftliche Tätigkeiten erzielt<br />
werden konnte, beträgt der Anteil hier 100%.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
400 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.1-1.2<br />
Verhältnis von Kosten zu Umsatz der geförderten, mit den landwirtschaftlichen Betrieben<br />
in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten<br />
Die Projektteilnehmerinnen von landwirtschaftlichen Betrieben sahen durch die Maßnahme vor allem<br />
betriebliche Verbesserungen sowie eine bessere Betriebsführung gegeben, die sich zumindest teilweise<br />
in Zukunft auch in Kostensenkungen ausdrücken können. Die Kostensenkungen sind jedoch zu<br />
gering, um einen messbaren Einfluss auf das Verhältnis Kosten / Umsatz ableiten zu können.<br />
In einer Förderregion ist es bei „Urlaub auf dem Bauernhof“ zu Umsatzsteigerungen gekommen, die<br />
nicht quantifiziert werden können. Bei der überwiegenden Anzahl konnten in dieser Förderperiode<br />
keine weiteren Umsätze erwirtschaftet werden.<br />
Als Zielindikator wurden 5% Umsatzsteigerungen und 10% Kostensenkungen vorgegeben. Im Durchschnitt<br />
der Förderfälle konnte dieser Indikator nicht erreicht werden.<br />
IX.1-2.1<br />
Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben tätigen Begünstigten<br />
(EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Frauen, die außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> die Fördermaßnahme genutzt haben und ihr Einkommen<br />
zudem erhöhen konnten, waren vor allem Existenzgründerinnen. Auch sie kommen dabei mit einer<br />
Ausnahme von landwirtschaftlichen Betrieben, in einem weiteren Fall ist der Ehemann Förster.<br />
Bislang wurden neun Projekte zur Existenzgründung gefördert – alle Existenzgründerinnen beteiligten<br />
sich an der schriftlichen Befragung und gaben in 6 Fällen an, ihr Einkommen erhöht zu haben. In einem<br />
Fall konnte aufgrund der hohen Investitionen, Personalkosten und Anfangsschwierigkeiten bis<br />
Ende 2004 noch kein Einkommen erzielt werden. Bei diesem zeigen die Umsatzzahlen aber bereits<br />
sehr deutlich, dass dieses Projekt insgesamt und unter auch Einkommensgesichtspunkten zu den<br />
erfolgreichen Projekten zählen dürfte. In zwei weiteren Fällen zeigten sich noch keine Einkommenszuwächse,<br />
was in einem Fall auf die Anfangsinvestitionen mit zurückzuführen sein dürfte, in dem anderen<br />
Fall auf Absatzschwierigkeiten.<br />
Damit konnten insgesamt etwa Einkommenseffekte von 40.000 € in 2003/2004 erzielt werden. Mindestens<br />
bei fünf Projekten ist von deutlichen Einkommenszuwächsen in den kommenden Jahren –<br />
ausgehende von der heutigen Situation - auszugehen.<br />
Zwei Existenzgründerinnen gaben an Vollzeit zu arbeiten, teilweise arbeiten die Existenzgründerinnen<br />
erst stundenweise. Rechnerisch ergibt sich daraus ein Beschäftigungswert von 4,5 FTE. Ferner beschäftigen<br />
die Existenzgründerinnen 6,25 FTE, die insgesamt ein Einkommen von rund 92.000 € erzielen.<br />
Anders als bei dem investiven Ansatz zur indirekten Ermittlung der Einkommenseffekte konnten aufgrund<br />
der durchgeführten Befragung die Einkommenseffekte hier direkt ermittelt werden.<br />
Zur Ermittlung der indirekten Einkommens- und Vorleistungseffekte wird jedoch der investive Ansatz<br />
herangezogen, da sich diese Werte nicht durch eine Befragung ermitteln lassen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
401<br />
Unterstellt man das in Kapitel 1 dargestellte Verhältnis der direkten Einkommenswirkungen zu Wirkungen<br />
aus indirekten Effekten und Vorleistungen von 9 : 6, leitet sich daraus ein Wert von rund<br />
27.000 € für indirekte Einkommens - und Vorleistungseffekte ab.<br />
Damit ergeben sich aus den Existenzgründungsprojekten insgesamt Einkommenseffekte von 67.000<br />
€.<br />
Verbesserte Einkommenssituationen konnten auch Frauen, die im Rahmen des Netzwerkprojektes an<br />
einer Qualifizierung zu "Dienstleistungsservice", „Gastroservice“ und „Tagesmütter“ teilnahmen, erzielen.<br />
Die Frauen fanden dabei stundenweise Beschäftigung. Bei Umrechnung der stundenweisen Beschäftigungen<br />
in FTE ergibt sich hier ein Wert von 2,5 FTE.<br />
Insgesamt konnten hierdurch Einkommenseffekte von rund 35.000 € ausgemacht werden.<br />
Diesem Wert hinzuzurechnen ist das Einkommen der im Netzwerk Beschäftigten. Für Personal wurden<br />
im Jahr 2003/2004 rund 53.000,- € öffentliche Mittel bereitgestellt (eine FTE).<br />
Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Einkommenswirkungen von rund 88.000 € im Jahr<br />
2003/2004.<br />
Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommenseffekte bei den Maßnahmen<br />
„Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-Service“, „Wertvolles aus Wolle“ und<br />
„Zukunft im Blick“ erzielt. Auch hier fanden die Frauen stundenweise Beschäftigung. Rechnet man die<br />
stundenweisen Beschäftigungen um in FTE, ergeben sich hier rechnerisch 10 FTE.<br />
Bei diesen Qualifikationsmaßnahmen/Netzwerken wurden insgesamt Einkommenseffekte von rund<br />
185.500 € angegeben.<br />
Bei den allen weiteren Qualifizierungsmaßnahmen konnten keine Einkommenseffekte ermittelt werden.<br />
Der vorgegebene Zielindikator beträgt bis zu 3.000 €/Begünstigter und 70 % der Geförderten.<br />
Dieser Zielindikator konnte insgesamt nicht erreicht werden.<br />
Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Einkommenseffekte von 422.500 € erzielt<br />
werden.<br />
Bei insgesamt ermittelten 24,25 FTE (vgl. auch Ermittlung der Beschäftigung unter der kapitelspezifischen<br />
Frage IX.3) ergeben sich damit Einkommenseffekte von 17.423 €/Begünstigter.<br />
Zudem entwickelten sich die 5 Existenzgründungen, die ein den Jahren 2001/2002 gefördert wurden,<br />
auch in den Folgejahren erfolgreich. Hier ließen sich insgesamt weitere Einkommenseffekte von<br />
168.878 € ermitteln. Damit konnte in 80% der Förderfälle der vorgegebene Zielindikator von 10.000 €<br />
Gewinn im dritten Wirtschaftsjahr erreicht werden. Auch der Zielindikator 80% war vorgegeben und<br />
konnte erreicht werden.<br />
Mit den Existenzgründungsprojekten aus 2001/2002 konnten damit insgesamt aufgrund der Fördermaßnahme<br />
Einkommenseffekte von 591.378 € erzielt werden.<br />
Durch diese Existenzgründungsprojekte wurden 6,5 FTE geschaffen, die aus den Angaben der Existenzgründerinnen<br />
ermittelt werden konnten. Da diese Arbeitsplätze bereits im dritten Jahr bestehen,<br />
können damit auch strukturelle Arbeitsplatzeffekte abgeleitet werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
402 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Insgesamt errechnen sich damit 30,75 FTE. Damit ergeben sich Einkommenseffekte von 19.232<br />
€/Begünstigter.<br />
a) davon Einkommen, das im Sektor Fremdenverkehr erzielt wurde (in %)<br />
Von den durchgeführten Existenzgründungsprojekten zielt ein Projekt unmittelbar auf die Förderung<br />
des Fremdenverkehrs ab. Hier konnten durch die Förderung bislang nur geringe Einkommenssteigerungen<br />
erzielt werden, die für die Berechnungen insgesamt ohne weitere Wirkung sind.<br />
Bei den Netzwerkwerken zielt ein Projekt und bei den Qualifizierungsmaßnahmen zielen 11 Projekte<br />
auf die Förderung des Fremdenverkehrs ab. Bei einigen dieser Projekte, bei denen davon positive<br />
Einkommenssteigerungen zu verzeichnen waren, handelt es sich bei den Projektteilnehmerinnen teilweise<br />
um Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben. Diese Einkommenseffekte sind deshalb bereits<br />
unter Punkt IX.1-1.1 b erfasst worden.<br />
Die Einkommenssteigerungen, die darüber hinaus im Fremdenverkehrssektor erzielt wurden, belaufen<br />
sich auf<br />
Damit wurde insgesamt rund 9 % der Einkommenseffekte im Fremdenverkehrssektor erzielt.<br />
b) davon Einkommen, das mit Handwerkstätigkeiten und lokalen Produkten erzielt wurde<br />
(in %)<br />
Mit zwei Existenzgründungsprojekten wurde die Förderung von Handwerkstätigkeiten und lokalen<br />
Produkten außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> beantragt und gefördert (Projekt „Bauernhofeis“ und „Historische<br />
Gewänder“). Insgesamt konnten hier Einkommenseffekte von etwa 5000 € ausgemacht werden,<br />
was der Einkommenserzielung von knapp einem Prozent entspricht.<br />
IX.1-2.2<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig ist und Einkommen<br />
aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen bezieht, welche aufgrund<br />
von Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren getätigt wurden, bzw. entstanden<br />
sind (in %)<br />
Frauen, die außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> gefördert wurden, waren die bereits unter Punkt IX.1-2.1<br />
genannten Existenzgründerinnen sowie geförderte Frauen im Rahmen des Netzwerkprojektes „Landfrauenservice“<br />
und der weiteren Qualifikationenmaßnahmen, insgesamt 24,25 FTE. Hinzu zu zählen<br />
sind die Anzahl an Existenzgründerinnen, die in den Jahren 2001/2002 gefördert wurden und weitere<br />
Arbeitsplätze geschaffen haben. (6,5 FTE). Zahlenmäßig - gemessen an der ländlichen Bevölkerung<br />
insgesamt - handelt es sich um einen sehr geringen Anteil der unter einem Prozent liegen dürfte.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
403<br />
9.3.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />
Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />
Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />
Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />
IX.2-1.3<br />
X<br />
Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />
Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />
Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />
XI.2-1.2, 2-2.1 und 2-3.2: Maßnahmen wurden im Rahmen des Programms „Innovative Maßnahmen<br />
für Frauen“ nicht gefördert und es ergeben sich auch keine wesentlichen indirekten Wirkungen.<br />
IX.2-1.1<br />
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe/ Haushalte/ Unternehmen, die Zugang zu geförderten<br />
Telekommunikationseinrichtungen/-diensten haben (in %, Anzahl)<br />
Der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen wurde bei rund 38 % der Befragten gefördert. Durch<br />
die bessere Telekommunikationsanbindung konnte erheblich zur Verringerung der Abgeschiedenheit,<br />
in Teilen zur Einkommensverbesserung und zur Verbesserung der Lebensbedingungen beigetragen<br />
werden. Es lässt sich hier also ein deutlicher Aufwärtstrend im Vergleich zu der Ausgangssituation<br />
feststellen, der ohne Förderung so nicht zustande gekommen wäre.<br />
Bezogen auf die ländliche Bevölkerung insgesamt ist der Anteil der Betriebe, Haushalte, Unternehmen,<br />
die Zugang zu geförderten Telekommunikationseinrichtungen haben, gering.<br />
Als Zielindikator wurde vorgegeben, 80% der geförderten Betriebe sollten Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />
haben.<br />
Da nicht bei jeder Qualifikationsmaßnahme auch der Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />
gefördert wird und dies auch maßnahmenabhängig nicht erforderlich ist, ist davon auszugehen, dass<br />
die rund 38 % der Befragten, die angaben, dass bei ihnen der Zugang gefördert worden sei, die<br />
Grundgesamtheit hierfür darstellen. Selbst wenn gewisse Abweichungen bestehen sollten, ist der<br />
Zielindikator erfüllt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
404 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.2-1.3<br />
Hinweise auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die sich aus geförderten verbesserten Telekommunikations-<br />
oder Transporteinrichtungen ergeben (Beschreibung)<br />
Durch die Förderung des Zugangs zu Telekommunikationseinrichtungen wurde die Nutzung von Online<br />
– Diensten erheblich erweitert. Insbesondere wurde die Nutzung des Internets und die Nutzung<br />
von E-mail-Diensten für wirtschaftliche Zwecke erheblich erhöht. Anbieterinnen von Ferienquartieren<br />
und anderen Dienstleistungen gaben an, das Internet auch zur Einstellung ihrer eigenen Homepage<br />
zu nutzen.<br />
Insbesondere in Tourismusregionen wird als langfristiges Ziel die Vernetzung der Urlaubsanbieterinnen<br />
mit der Gemeinde und anderen Tourismusanbietern angegeben. Teilweise wurde auch die Anschaffung<br />
von Computer, PC, Fax und Software gefördert.<br />
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten, die aus der Förderung von Telekommunikationseinrichtungen resultieren,<br />
lassen sich im konkreten wie folgt beschreiben:<br />
• bessere Belegung von Ferienquartieren durch webbasierte Anwendung von Mobil-Telefon-<br />
Systemen<br />
• Steigerung national und international des Bekanntheitsgrads von Fremdenverkehrsangeboten<br />
durch Einstellung eigener Homepages ins Internet<br />
• verbesserte und schnellere Informationsbeschaffung zur Erstellung wirtschaftlicher Dienstleistungsangebote<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
405<br />
IX.2-3.1<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />
Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />
des ländlichen Erbes hat (in %)<br />
Viele der geförderten Projekte zielen auf die Förderung des Fremdenverkehrs und verschiedener gastronomischer<br />
Angebote im weiteren Sinne ab. Diese Angebote sind in Teilen auch für die ländliche<br />
Bevölkerung von Interesse.<br />
Ziel der Projekte „Gästeführerinnen“ ist es, kulturell-touristische Angebote der Region mit dem Agro -<br />
Tourismus zu verbinden und die Vielseitigkeit der Region bekannt zu machen. In Teilen können diese<br />
Angebote auch für die ländliche Bevölkerung vor Ort interessant sein.<br />
Die Förderung bei diesen Angeboten erhält dabei der Anbieter der Leistung und stellt sie u.a. den im<br />
Umkreis wohnenden Menschen gegen Entgelt zur Verfügung. Personen, die somit diese Entgeltleistung<br />
nicht erbringen können, sind von der Inanspruchnahme ausgeschlossen.<br />
Nach Einschätzung der Befragten über den Personenkreis (Abgrenzungskriterium 25 km im Umkreis),<br />
der bislang erzielten Umsätze sowie der Einwohnerzahlen dürfte der Anteil der ländlichen Bevölkerung,<br />
der durch die Fördermaßnahme einen verbesserten Zugang zu den natürlichen Gebieten mit<br />
Freizeitangeboten bzw. Standorten des ländlichen Erbes hat projektabhängig und –bezogen zwischen<br />
≤ 1 % und 5 % liegen (bezogen auf den jeweiligen Projektradius.<br />
Der Zielindikator sieht nur eine qualitative Bewertung vor.<br />
9.3.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />
Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />
Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />
Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
406 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.3-1.1<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die durch Fördermaßnahmen<br />
geschaffen/erhalten wurden (FTE, Anzahl der betreffenden Betriebe)<br />
Bei den Förderprojekten, die auf „Urlaub auf dem Bauerhof“ abzielen, wurden stundenweise Zusatzbeschäftigungen<br />
angegeben. Vor allem bei Projekten wie „Mit Kunden werben“ und „Neue Chancen in<br />
der Direktvermarktung“ wurde von den Befragten geantwortet, dass sie ihre bisherige Beschäftigung<br />
erhalten bzw. teilweise erweitern konnten. Allerdings ist kaum davon auszugehen, dass sie durch die<br />
jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen jeweils volle Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten konnten<br />
bzw. alternativ verloren hätten. Zur Abschätzung der vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
wird daher anlog zu den Angaben „stundenweise Erweiterung der Beschäftigung“ von etwa 2<br />
Stunden/Tag/AK“ ausgegangen.<br />
Insgesamt errechnen sich damit rund 2,5 geschaffene FTE und der Erhalt von 0,5 FTE.<br />
Durch das Förderprogramm wurden insgesamt rund 9 % der Beschäftigungseffekte im Sektor <strong>Landwirtschaft</strong><br />
geschaffen bzw. erhalten.<br />
Als Zielindikator wurde vorgegeben, dass mehr als 50 % der Geförderten ihre Tätigkeit verbessern<br />
oder erhalten können. Der Zielindikator ist erreicht.<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />
oder durch Transaktionen ergeben haben, die wiederum das Ergebnis nicht landwirtschaftlicher<br />
Tätigkeiten sind (in %)<br />
Gefördert wurden in verschiedenen Projekten u.a. informationstechnologische Kenntnisse zur Verbesserung<br />
der Betriebsführung in der <strong>Landwirtschaft</strong>, Kenntnisse zur Verbesserung von Marketingmaßnahmen<br />
sowie unter anderem Stärken und Schwächen Analysen.<br />
Diese Maßnahmen haben zum Erhalt der landwirtschaftlichen Beschäftigung beigetragen. Insgesamt<br />
ergeben sich daraus allerdings kaum Beschäftigungseffekte auf den landwirtschaftlichen Betrieben.<br />
Insgesamt bei Annahme einer „stundenweisen Beschäftigung“ zum Erhalt der Tätigkeit wird ein Wert<br />
von 0,5 erhaltener FTE geschätzt. Es ist zu berücksichtigen, dass der Wert keine Aussagekraft hinsichtlich<br />
der Produktivität hat. Diese Beschäftigungseffekte führten nicht zu Einkommenswirkungen.<br />
Bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten im<br />
Sektor <strong>Landwirtschaft</strong> wurden damit 17 % durch verbesserte landwirtschaftliche Tätigkeiten geschaffen<br />
oder erhalten.<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich durch zusätzliche Tätigkeiten als Ergebnis<br />
geförderter nicht landwirtschaftlicher Tätigkeiten ergeben haben ( in %)<br />
Wenn Beschäftigungseffekte entstanden sind, dann überwiegend dadurch, dass nicht landwirtschaftliche<br />
Tätigkeiten gefördert wurden und Frauen aus der <strong>Landwirtschaft</strong> an diesen Maßnahmen teilnahmen<br />
und sich in nicht-landwirtschaftlichen Bereichen qualifizierten. Der umgekehrte Weg fand nicht<br />
statt. Offensichtlich sind so keine Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
407<br />
Überwiegend ergaben sich keine zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten, dennoch trugen die geförderten<br />
nicht-landwirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen doch vielfach zumindest zu einer besseren<br />
Betriebsführung bei. Ferner wirkten sich überdurchschnittlich häufig die nicht- landwirtschaftlichen<br />
Fördermaßnahmen positiv auf die persönliche Situation der Frauen aus landwirtschaftlichen<br />
Betrieben aus, die sich an diesen Qualifizierungsmaßnahmen beteiligten: Sie gaben überdurchschnittlich<br />
oft an, eine höhere Anerkennung zu empfinden und sich selbständiger und unabhängiger zu fühlen.<br />
Auch diese Effekte dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Mittelfristig können sie dazu beitragen,<br />
dass Frauen von landwirtschaftlichen Betrieben möglicherweise auch neue Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong> finden oder Tätigkeiten schaffen bzw. sich für Beschäftigungen außerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> interessieren.<br />
Beschäftigungseffekte ergaben sich durch die Projekte, die auf Angebote wie „Urlaub auf dem Bauernhof“<br />
abzielen, wie insbesondere „Dreisamtal“. Ferner ergaben sich stundenweise Beschäftigungen<br />
durch die Förderung der Projekte „Unternehmerinnenschulung“.<br />
Hier konnten die Frauen stundenweise ihre Beschäftigungsmöglichkeiten in nicht-landwirtschaftlichen<br />
Bereichen verbessern.<br />
Nimmt man hier gleichermaßen zu der Umrechnung der stundenweisen Beschäftigung in vollzeitäquivalente<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die „stundenweise Beschäftigung“ mit 2<br />
Stunden/Tag an, errechnet sich daraus eine Wert von etwa 2,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigten.<br />
Gleichermaßen bezogen auf alle im Rahmen dieses Förderprogramms in der <strong>Landwirtschaft</strong> geschaffenen<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten entfällt auf diesen Indikator ein Anteil von 83 %.<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für die landwirtschaftliche Bevölkerung, die jünger<br />
als 30 Jahre sind (in %)<br />
Die Maßnahme zielt nicht auf eine altersspezifische Förderung ab. Bei den Projekten zur Existenzgründung<br />
dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren liegen. Insgesamt dürfte das durchschnittliche<br />
Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45 Jahren gelegen haben. Die Maßnahmen<br />
sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch genommen worden.<br />
Gleichwohl sind alle angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Personen im ländlichen Raum, die<br />
jünger als 30 Jahre sind, geeignet.<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />
Das Programm zielt explizit auf die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen von Frauen ab. Bislang<br />
haben sich gewisse Beschäftigungseffekte erst bei den unmittelbar geförderten Frauen ergeben<br />
(somit 100 % der bisher erzielten Beschäftigungsmöglichkeiten). Es ist jedoch auch umgekehrt denkbar,<br />
dass sich Folgeeffekte ergeben und geförderte Frauen erfolgreich die Beschäftigung ausdehnen<br />
und sich auch Tätigkeiten entwickeln, die für Frauen weniger geeignet sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
408 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.3-1.2<br />
Kosten pro Arbeitsplatz, der für die in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Bevölkerung<br />
erhalten/geschaffen wurde (EUR/FTE)<br />
Insgesamt 2,5 FTE der aus der <strong>Landwirtschaft</strong> kommenden Frauen konnten ihre Beschäftigung erweitern,<br />
vor allem durch Angebote wie Urlaub auf dem Bauernhof.<br />
Insgesamt konnten rund 0,5 FTE der aus dem landwirtschaftlichen Sektor kommenden Frauen ihre<br />
Beschäftigung innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors erhalten. Durch verschiedene Qualifizierungen<br />
konnten sie zu einer besseren Betriebsführung und verbesserten Angeboten beitragen.<br />
Bei den meisten Frauen ergab sich keine Änderung auf ihre Beschäftigung.<br />
Die hierfür erbrachten Förder- und Eigenmittel müssen gesamtwirtschaftlich als Kosten für die Schaffung<br />
neuer erfolgreicher Arbeitsplätze berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten beliefen sich bei den<br />
betroffenen Projekten auf 99.340 €, die Zuwendungen beliefen sich dabei auf 72.297 € .<br />
Geht man von der Schaffung von 2,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeiten und der Erhaltung<br />
von einer 0,5 vollzeitäquivalenten Beschäftigungsmöglichkeit in der <strong>Landwirtschaft</strong> aus, so belaufen<br />
sich die Kosten auf 33.113 € pro vollzeitäquivalenter geschaffener bzw. erhaltener Beschäftigungsmöglichkeit<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong>, an Zuwendungen entfallen 24.099 €/FTE.<br />
Insgesamt entfällt damit auf die Schaffung und Erhaltung von vollzeitäquivalenten<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten in der <strong>Landwirtschaft</strong> ein Anteil von 9 % durch das gesamte<br />
Förderprogramm.<br />
Der Zielindikator liegt bei 2% der gesamten Fördermittel pro FTE. Bei einem zur Verfügung gestellten<br />
Fördermittelvolumen für die laufenden Projekte von 501.244 € beträgt ein Anteil von 2% rund 10.000<br />
€/FTE. Die Kosten mit 33.113 € liegen damit deutlich über dem Zielindikator. Losgelöst von dem Zielindikator<br />
sind die Kosten/FTE aus als sehr hoch zu bewerten, insbesondere da es sich nicht um strukturell<br />
wirkende, neu geschaffene Arbeitsplätze handelt.<br />
IX.3-2.1<br />
Arbeitnehmer, die aufgrund der Beihilfe während der Zeiträume mit geringer landwirtschaftlicher<br />
Aktivität eine Beschäftigung fanden (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Die Fördermaßnahmen zielen nicht auf eine Entzerrung der saisonalen Spitzen bzw. auf den jahreszeitlichen<br />
Ausgleich der Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> ab. Eher zufällig könnte eine Maßnahme<br />
auch hierzu beitragen. Letztlich lässt sich hierüber jedoch keine Aussage treffen.<br />
IX.3-2.2<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr)<br />
Insgesamt konnten in der Gemeindestatistik für die relevanten Gemeinden Zuwachsraten bei den<br />
Übernachtungszahlen in einem Förderjahr entnommen werden. In der Gemeindestatistik oder einer<br />
anderen Statistik wird „Urlaub auf dem Bauernhof“ nicht gesondert erfasst. Unterstellt man daher,<br />
dass sich die Zuwachsraten gleichverteilt auf Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof und außerlandwirtschaftlichen<br />
Zimmeranbietern verteilen, ergeben sich etwa 60 zusätzliche Übernachtungen/landwirtschaftlicher<br />
Anbieter/ Jahr und 55 Übernachtungen/außerlandwirtschaftlicher Anbieter/Jahr.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
409<br />
Unterstellt man ferner die Vermietung eines Doppelzimmers ergibt sich eine bessere Auslastung über<br />
30 Tage oder eine Verlängerung der Fremdenverkehrssaison von 30 Tagen/Jahr.<br />
Die errechnete Zahl bezieht sich dabei allerdings nur auf eine Region und auf ein Förderjahr und ist<br />
damit nur sehr bedingt aussagekräftig.<br />
In dem weiteren Förderjahr waren laut Statistik Rückgänge in den Übernachtungszahlen insgesamt zu<br />
verzeichnen. Es ist schwer auszumachen, inwiefern durch die Fördermaßnahme bei den geförderten<br />
Zimmeranbietern eine höhere Auslastung zu Lasten nicht geförderter Anbieter zu verzeichnen war.<br />
In der Statistik werden nur alle Belegungen insgesamt ausgewiesen und werden nicht nach Vermittler<br />
unterteilt wird.<br />
Die Belegungszahlen entwickeln sich mittlerweile in allen bekannten Ferienregionen deutlich rückläufig,<br />
ganz überwiegend sogar negativ. Hierfür dürfte in erster Linie die allgemeine Wirtschaftslage mit<br />
hoher Arbeitslosigkeit und rückläufigen Realeinkommen verantwortlich sein. Die Fördermaßnahmen<br />
wirken aber insoweit positiv, als dass dadurch nach Aussagen der Befragten, die Rückgänge vermindert<br />
werden konnten.<br />
Als Zielindikator wurde eine verbesserte Belegungszahl von 8 Tagen/Jahr vorgegeben. Entsprechend<br />
der Daten der zugrundeliegenden Region wurde der Zielindikator erreicht.<br />
IX.3-3.1<br />
Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />
die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Zu den Frauen, die Beschäftigungsmöglichkeiten im nicht-landwirtschaftlichen Bereich fanden bzw.<br />
schaffen konnten, zählen alle Frauen, die Existenzgründungsförderungsmaßnahmen in Anspruch<br />
nahmen. Zwei von ihnen schafften sich dadurch für sich selbst einen neuen Arbeitsplatz, zwei schafften<br />
je einen 0,5 Arbeitsplatz (Teilzeitarbeitsplatz zu 50%), alle anderen schafften sich dadurch stundenweise<br />
Beschäftigung ( insgesamt 4,5 FTE). Zudem schafften sie insgesamt 6,25 neue Stellen, die<br />
durch Fremdarbeitskräfte besetzt wurden.<br />
Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommenseffekte insbesondere<br />
bei den Maßnahmen „Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-Service“, „Wertvolles aus<br />
Wolle“ und „Zukunft im Blick“ erzielt. Auch hier fanden die Frauen stundenweise Beschäftigung. Rechnet<br />
man die stundenweisen Beschäftigungen um in FTE, ergeben sich hier rechnerisch 10 FTE.<br />
Verbesserte Beschäftigungssituationen konnten auch Frauen, die im Rahmen des Netzwerkprojektes<br />
an einer Qualifizierung zu "Dienstleistungsservice", „Gastroservice“ und „Tagesmütter“ teilnahmen,<br />
erzielen. Die Frauen fanden dabei stundenweise Beschäftigung. Bei Umrechnung der stundenweisen<br />
Beschäftigungen in FTE ergibt sich hier ein Wert von 2,5 FTE.<br />
Im Netzwerk „Landfrauenservice“ wurden zudem etwa 1,0 FTE beschäftigt.<br />
Damit ergeben sich aus dem Netzwerkprojekt Beschäftigungswirkungen von rund 3,5 FTE.<br />
Insgesamt konnten damit aufgrund der Fördermaßnahme Beschäftigungseffekte von rund 24,25 FTE<br />
erzielt werden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
410 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Durch die in 2001/2002 geförderten Existenzgründungsprojekte wurden 6,5 FTE geschaffen, die aus<br />
den Angaben der Existenzgründerinnen ermittelt werden konnten. Da diese Arbeitsplätze bereits im<br />
dritten Jahr bestehen, können damit auch strukturelle Arbeitsplatzeffekte abgeleitet werden.<br />
Damit wurden insgesamt 30,75 FTE geschaffen.<br />
Damit ergeben sich insgesamt 91 % vollzeitäquivalenter Beschäftigungsmöglichkeiten und neuer Arbeitsplätze<br />
außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors.<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Fremdenverkehr (in %)<br />
Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden – wie oben ausgeführt – bislang 4,5 Stellen<br />
der Gründerinnen und 6,25 Stellen für Fremdarbeitskräfte geschaffen, von denen 8,25 auch dem<br />
Fremdenverkehr zugerechnet werden können. Da es sich bei diesen Projekten aber um Projekte handelt,<br />
die mindestens zu 50 % oder mehr auch anderen Zielen dienen, kann auch nur der entsprechende<br />
Beschäftigtenanteil unterstellt werden. Es wird hier ein Anteil von 50% angenommen. Damit ergibt<br />
sich ein Anteil von 4 FTE.<br />
Von den durch Qualifizierungsmaßnahmen entstandenen Beschäftigungen sind 4,7 FTE dem Fremdenverkehr<br />
zuzuordnen.<br />
Damit ergibt sich ein Wert von 8,7 neu geschaffener Stellen im Fremdenverkehrssektor.<br />
Ferner wurden durch die Existenzgründungsmaßnahmen, die in 2001/2002 gefördert wurden, 6,5 FTE<br />
geschaffen, von denen 4 FTE dem Fremdenverkehr zuzurechnen sind.<br />
Damit sind dem Fremdeverkehrssektor insgesamt 12,7 FTE zuzurechen.<br />
Dies entspricht im Rahmen aller durch dieses Förderprogramm entstandenen Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
bzw. Arbeitsplätzen einem Anteil von etwa 38 %. Im Rahmen der außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
entstandenen Arbeitsplätze entspricht dies einem Anteil von rund 41 %.<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Handwerk und lokale Produktion (in %)<br />
Mit zwei Existenzgründungsprojekten wurde die Förderung von Handwerkstätigkeiten und lokalen<br />
Produkten außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> beantragt und gefördert. Insgesamt konnten hier Beschäftigungseffekte<br />
von etwa 0,5 FTE ausgemacht werden.<br />
Der Anteil beträgt damit unter 2 %.<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten im Sektor Verarbeitung und Vermarktung (in %)<br />
In einzelnen Projekten wurden Ansatzpunkte zu einer besseren Vermarktung vermittelt. Beschäftigungswirkungen<br />
konnten hieraus nicht abgeleitet werden.<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen, die jünger als 30 Jahre sind (in %)<br />
Wie bereits ausgeführt, zielte die Maßnahme nicht auf eine altersspezifische Förderung ab. Bei den<br />
Projekten zur Existenzgründung dürfte das durchschnittliche Alter eher bei 40 Jahren liegen. Insgesamt<br />
dürfte das durchschnittliche Alter der Teilnehmerinnen zwischen 30 und 45 Jahren gelegen haben.<br />
Die Maßnahmen sind eher weniger von Frauen unter 30 Jahren in Anspruch genommen worden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
411<br />
Grundsätzlich - und losgelöst von der altersunabhängigen Ausrichtung des Programms - handelt es<br />
sich jedoch bei den genannten Beschäftigungen, die durch die Förderung erzielt werden konnten, bei<br />
allen Tätigkeiten um Beschäftigungen, die von Personen unter 30 Jahren ausgeführt werden können.<br />
e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />
Das Förderprogramm zielt vor allem auf die Förderung von Frauen in der <strong>Landwirtschaft</strong> und im ländlichen<br />
Raum ab. Sämtliche Beschäftigungsmöglichkeiten, die geschaffen werden konnten, werden<br />
derzeit von Frauen wahrgenommen. Dies schließt allerdings die Einstellung von männlichen Bewerbern<br />
nicht aus. Der Anteil beträgt damit derzeit 100%.<br />
IX.3-3.2<br />
Kosten pro Arbeitsplatz, der für nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen Personen erhalten/geschaffen<br />
wurde (EUR/FTE)<br />
Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen wurden – wie oben ausgeführt – bislang 4,5 neue<br />
Stellen geschaffen und 6,25 Stellen für Mitarbeiterinnen, insgesamt 10,75 FTE. Die Gesamtkosten für<br />
die 9 Existenzgründungsprojekte insgesamt belaufen sich auf 620.197 €. An Zuwendungen wurden<br />
insgesamt 232.435 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen Arbeitsplatzes belaufen sich bezogen<br />
auf die Gesamtkosten auf 57.693 €, bezogen auf die bewilligten Zuwendungen auf 21.622 €.<br />
Durch die Existenzgründungsfördermaßnahmen aus den Jahren 2001/2002 wurden 6,5 Stellen geschaffen.<br />
Die Gesamtkosten für die 5 Existenzgründungsprojekte insgesamt belaufen sich auf<br />
382.214 €. An Zuwendungen wurden insgesamt 105.520 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen<br />
Arbeitsplatzes belaufen sich bezogen auf die Gesamtkosten auf 58.802 €, bezogen auf die bewilligten<br />
Zuwendungen auf 16.234 €.<br />
Bei allen anderen Netzwerken/Qualifikationsmaßnahmen wurden Einkommens- und Beschäftigungseffekte<br />
insbesondere bei den Maßnahmen „Dreisamtal“, „Hilfe von Haus zu Haus“, „Wir-für-Sie-<br />
Service“, „Wertvolles aus Wolle“ und „Zukunft im Blick“ erzielt. Die Gesamtkosten für die Projekte,<br />
durch die Beschäftigungseffekte entstanden, belaufen sich auf 146.418 €. An Zuwendungen wurden<br />
84.332 € bewilligt. Die Kosten eines geschaffenen Arbeitsplatzes bei 10 FTE belaufen sich damit bezogen<br />
auf die Gesamtkosten auf 14.642 € und bezogen auf die bewilligten Zuwendungen auf 8.433 €.<br />
Bei dem Netzwerkprojekt „Landfrauenservice“ errechneten sich 2,5 FTE aus den Beschäftigungsangaben<br />
aus den einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen und 1,0 FTE für Netzwerkmitarbeiterinnen.<br />
Für das Gesamtprojekt wurden Fördermittel für 5 Jahre und Fördermittel für die einzelnen Projekte<br />
bereitgestellt. Bezieht man die Beschäftigungseffekte auf die rechnerisch veranschlagten Gesamtkosten<br />
von einem Jahr mit 242.000 € und Kosten für die Qualifizierungen von 17.722 €, errechnen sich<br />
daraus Kosten pro FTE von rund 74.220 €, bezogen auf die Zuwendungen /Jahr von 146.147 € und<br />
12.509 € errechnen sich Kosten /FTE von 45.329 €.<br />
Als Zielindikator wird nur eine qualitative Bewertung vorgegeben, da die Kosten pro Arbeitsplatz auch<br />
abhängig von der Wirtschaftslage seien. Im Verhältnis fallen die hohen Kosten des Netzwerkes auf.<br />
Bei den Existenzgründungsmaßnahmen wirken insbesondere die Vorhaben kostensteigernd, bei denen<br />
umfangreiche Umbaumaßnahmen gefördert wurden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
412 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.3.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden?<br />
Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />
IX.4-1.1 X X<br />
Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />
Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />
Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />
Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />
Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />
Unterpunkte von IX.4-1.1 sowie 4-1.3, 4-2.1, 4-2.2 sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />
IX.4-1.1<br />
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />
In zwei Projekten wurde in Teilen die Vermarktung landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte bzw. Kenntnisse<br />
in der Betriebsführung, im Marketing und Kenntnisse zur Erstellung eigener homepages gefördert.<br />
Ganz überwiegend bewerteten die Teilnehmerinnen die Fördermaßnahme positiv und gaben an, dass<br />
die Fördermaßnahme bei ihnen zu betrieblichen Verbesserungen, einer besseren Betriebsführung und<br />
verbesserten Ansatzmöglichkeiten beigetragen habe.<br />
Bei zwei weiteren Existenzgründungen werden verarbeitete landwirtschaftliche Produkte vermarktet.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
413<br />
d) davon landwirtschaftliche Betriebe mit einer fachlich kompetenteren Betriebsführung<br />
(Anzahl und % der Betriebe)<br />
Von den befragten Teilnehmerinnen gaben fast alle an, dass die Fördermaßnahme bei ihnen zu einer<br />
verbesserten Betriebsführung beigetragen hat. Allerdings war der Teilnehmerkreis eng begrenzt.<br />
IX.4-1.2<br />
Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />
insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />
stehen (Beschreibung)<br />
Mit den zwei oben näher beschriebenen Maßnahmen wird auch die Vermarktung von Qualitätserzeugnissen<br />
gefördert. Die Ergebnisse der Befragung zeigen hier allerdings keine Auswirkungen auf<br />
verbesserte Absatzmöglichkeiten.<br />
IX.4-3.1<br />
Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />
Wesentliche Faktoren, die die wirtschaftliche Struktur und Wirtschaftdynamik beeinflussen, werden<br />
von den Befragten wie folgt beschrieben:<br />
• Durch die Förderung sehen viele der Befragten eine Verbesserung bzw. Alternativen zu ihrer bisherigen<br />
Tätigkeit. Viele der Befragten konnten ihre Qualifikation verbessern, sich offen bzw. entwickeln<br />
nun neue Ideen und Konzepte zur Erschließung von Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten.<br />
• Durch die Förderung der verschiedenen Projekte haben sich teilweise daraus Netzwerke mit entsprechenden<br />
Synergieeffekten in einzelnen Regionen gebildet.<br />
• Fast alle Befragten sind der Meinung, dass die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung schwerpunktmäßig<br />
bestehende Betriebe unterstützt und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte fördert. Aus<br />
Sicht von etwa der Hälfte der Befragten entwickelt die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung Perspektiven zur<br />
Erzielung außerlandwirtschaftlicher Einkommen und fördert neue landwirtschaftliche Betriebszweige.<br />
Für fast alle Befragten, die antworteten, ist die <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung (bis Ende 2004<br />
eigenständige Verwaltung) ein wichtiger Ansprechpartner. Gerade aber auch die Verwaltung<br />
(Gemeinde /Kreis) wird als ein wichtiger Ansprechpartner und Förderer von Wirtschaftsregionen<br />
gesehen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
414 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.3.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
0IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />
Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />
Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />
Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />
Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />
Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />
Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />
Nicht Gegenstand der Fördermaßnahme<br />
9.3.6 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />
Bewertet wurde nach den EU- Programmindikatoren die Maßnahme „Innovative Maßnahmen für<br />
Frauen im ländlichen Raum“ mit der übergeordneten Zielsetzung der Förderung der Anpassung und<br />
der Entwicklung von ländlichen Räumen.<br />
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Maßnahme zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation<br />
von Frauen in ländlichen Gebieten beigetragen hat. Dies gilt insbesondere für die<br />
Existenzgründungsprojekte, bei denen auch die finanzielle Ausstattung im Vergleich zu den anderen<br />
Qualifizierungsprojekten im Durchschnitt erheblich höher ist. Die geringsten Auswirkungen ergaben<br />
sich dabei für die in der <strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten.<br />
In der Summe der Projekte lassen sich folgende Ergebnisse ableiten:<br />
Insgesamt machen die geförderten Projekte in ihrer Konzeption und Umsetzung einen sehr guten<br />
Gesamteindruck.<br />
Es wurden in dieser Förderperiode sehr interessante Projekte gefördert mit teilweise ganz neuen Projektideen<br />
und – konzepten. Zu Projekten mit neuen Ideen zählen sicher vor allem die Projekte „Dreisamtal“<br />
und „Urlaubshotline St. Peter“ mit der Projektidee, Buchungssysteme durch neue Softwareentwicklung<br />
effizienter zu gestalten, aber auch Bildungsangebote für Kinder, wie das Projekt „Die kleine<br />
Schweineschule“.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
415<br />
Insgesamt sind deutlich höhere Einkommens- und Beschäftigungseffekte vor allem im außerlandwirtschaftlichen<br />
Bereich erzielt worden als in der Förderperiode 2001/2002 (wobei aufgrund unterschiedlicher<br />
Fördervolumina keine vollständige Vergleichbarkeit besteht). Dies deutet dennoch auch auf die<br />
Qualität der Projekte hin. Viele Projekte müssten eigentlich zu noch höheren Umsatzergebnissen führen.<br />
Dass viele Angebote ihren Absatz derzeit nicht bzw. nicht so umfassend auf dem Markt finden,<br />
dürfte hier vor allem auch auf die mittlerweile sehr schwierige Wirtschaftslage zurückzuführen sein. Es<br />
ist davon auszugehen, dass bei vielen der geförderten Projekte die Ergebnisse bei besserer Wirtschaftslage<br />
deutlich höher ausfallen würden.<br />
Besonders einkommens- und beschäftigungsfördernd wirken die Existenzgründungsmaßnahmen. Hier<br />
wurden volle Stellen neu geschaffen, teilweise sogar bereits weitere Stellen für Fremdarbeitskräfte.<br />
Auch unter strukturellen Gesichtspunkten dürften - bei fortgesetzter Entwicklung - diese Maßnahmen<br />
am längsten nachwirken und damit den Strukturwandel positiv beeinflussen.<br />
Sehr positiv zu bewerten sind auch die Netzwerkprojekte. Sowohl bei dem Projekt „Dreisamtal“ wie<br />
auch bei dem Projekt „Hilfe von Haus zu Haus“ konnten Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
geschaffen werden. Vorteilhaft an den Netzwerkprojekten wird vor allem gewertet, dass durch das<br />
gemeinsame Arbeiten in einem Netzwerk der Einzelne auch Ansprechpartner findet, motivierter wird<br />
und sich dann vermutlich auch stärker engagiert, als wenn derjenige allein versucht einzelne Dienstleistungen<br />
anzubieten. Auch für Kunden sind Netzwerke, die möglichst umfassende Dienstleistungen,<br />
beispielsweise im sozialen Bereich, abdecken, damit interessante Ansprechpartner.<br />
Die Arbeitsplätze wurden diesmal in ganz unterschiedlichen Bereichen geschaffen. Außerhalb der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> entfielen rund 41 % der Arbeitsplätze auf den Fremdenverkehrssektor. Ein gleichermaßen<br />
sehr hoher Anteil entfiel auf gastronomische Angebote im weiteren Sinne. Dieses Ergebnis mag<br />
an den konkreten Projekten liegen, die überwiegend erfolgreich sind. Gesamtwirtschaftlich betrachtet,<br />
ist der gastronomische Bereich jedoch ein Sektor, der sich bereits seit Jahren rückläufig entwickelt.<br />
Dieses Ergebnis lässt somit nicht den Schluss zu, in diese Richtung weiter zwangsläufig erfolgreich zu<br />
fördern. Ferner sind hier auch die wettbewerbsrechtlichen Fragen grundsätzlich zu stellen.<br />
Einkommens – und Beschäftigungseffekte ergaben sich daneben bei Projekten, die umfassend hauswirtschaftliche<br />
und soziale Dienstleistungen für Seniorenhaushalte und Haushalte mit Kleinkindern aus<br />
einer Hand (Netzwerk) anbieten. Weitere Arbeitsplätze entstanden im Bildungssektor, der hier nicht<br />
erfragt wurde. Offensichtlich sind es diese Bereiche in ländlichen Gebieten, Sektoren, bei denen noch<br />
am ehesten Beschäftigungspotentiale bestehen und die Fördermaßnahmen anschiebende Wirkung<br />
entfalten und damit über die bereits entstandenen Beschäftigungseffekte positiv wirken.<br />
Für die landwirtschaftlichen Betriebe ergeben sich die Beschäftigungseffekte vorrangig aus Maßnahmen<br />
in der Vermarktung. Teilweise konnte auch durch Diversifizierung, so insbesondere durch verbesserte<br />
Fremdenverkehrsangebote zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens insgesamt<br />
beigetragen werden. Ferner konnten die Betriebe durch die Fördermaßnahmen auch weitere<br />
alternative Erwerbsmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich erschließen.<br />
Problematisch bei den verschiedenen Förderungen „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist, dass sich in praktisch<br />
allen bekannten Urlaubsregionen die Übernachtungszahlen zumindest in den vergangenen ein<br />
bis zwei Jahren deutlich rückläufig entwickelten und Überkapazitäten bestehen. Untersuchungen des<br />
Instituts für Tourismus – und Bäderforschung in Nordeuropa (N.I.T) gehen von einer stabilen Nachfrage<br />
bei Urlaubsangeboten auf dem Bauernhof aus. Insgesamt ist es fraglich und vor allem wettbewerbsrechtlich<br />
bedenklich, ob man in den Verdrängungswettbewerb durch Förderungen weiter eingreifen<br />
sollte bzw. überhaupt darf.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
416 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Die Projekte, die auf die Qualifizierung zur „Gästeführerin“ abzielten, zeigten alle praktisch keine Einkommens-<br />
und Beschäftigungswirkungen. Dies zeigt, dass für diese Leistungsangebote zumindest zur<br />
Zeit kein oder nur ein sehr geringer Bedarf besteht. Auch dies dürfte in erster Linie auf die Wirtschaftslage<br />
zurückzuführen sein.<br />
Die meisten Befragten beurteilten das Kinderbetreuungsangebot in ihrer Region als verbesserungsbedürftig.<br />
Auch die EU-Kommission hält in der neuen ELER-VO die Schaffung von örtlichen Initiativen<br />
für Kinderbetreuungseinrichtungen für prioritär, um die Beschäftigungschancen für Frauen zu verbessern.<br />
Bei den geförderten Projekten, der Qualifizierung zur „Tagesmutter“ scheinen bei den Teilnehmerinnen<br />
allerdings persönliche Ziele des Kursbesuchs, eventuelle berufliche Ziele deutlich zu überlagern.<br />
Nicht ohne Grund sind kaum Tagesmütter überhaupt und länger anhaltend tätig. Hier scheinen<br />
Netzwerkansätze überlegen.<br />
Erneut zeigt sich, dass die Fördermittel wesentlich höhere Wirkungen im Hinblick auf Beschäftigung<br />
und Einkommen entfalten, wenn sie in nicht unmittelbar landwirtschaftlichen Bereichen eingesetzt<br />
werden. Dadurch ist es möglich, den Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> positiv zu begleiten und zu<br />
unterstützen. Da die höchsten Einkommens- und Beschäftigungseffekte von den geförderten Existenzgründungsprojekten<br />
und Netzwerkprojekten ausgehen, erscheint es sinnvoll, auf dieser Förderrichtung<br />
einen noch wesentlich stärkeren Schwerpunkt zu setzen.<br />
Im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation und den damit verbundenen Einkommensmöglichkeiten<br />
hat die Fördermaßnahme insgesamt auch zur Verbesserung der Lebensbedingungen beigetragen.<br />
Hier ist insbesondere der verbesserte Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen zu nennen.<br />
9.3.7 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />
Die wesentlichen Elemente der GAP-Reform sind die Entkopplung der Prämien von der Produktion,<br />
die Übertragung der Eigentumsrechte auf die Bewirtschafter und die Reduzierungen der Preisstützungen<br />
bei Milch. Damit besteht zunächst kein direkter Zusammenhang zu der Fördermaßnahme “Innovative<br />
Maßnahmen für Frauen“. Auswirkungen können sich aber bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />
ergeben, wenn die Preissenkungen nicht abgefangen werden können und zur Erhaltung/Schaffung<br />
eines hinreichenden Familieneinkommens die Beruftätigkeit der Frau außerhalb des Betriebes erforderlich<br />
wird. Ferner kann sich im Falle der Entscheidung zur Nichtbewirtschaftung die Frage der alternativen<br />
Nutzung der dann frei werdenden Arbeitskapazitäten stellen. Hierdurch könnte ein erhöhter<br />
Bedarf an Existenzgründungs - und Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> bestehen.<br />
Wesentlich entscheidender bei der Fortführung der Maßnahme ist jedoch die neue ELER-Verordnung.<br />
Die Kommission hat im Juli 2005 dem Rat einen Vorschlag über die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft<br />
für die Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt (KOM(2005) 304 endgültig).<br />
In der Verordnung werden Zweck und Anwendungsbereiche der Förderungen aus dem Europäischen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>sfond für die Entwicklung des ländlichen Raums festgelegt. Die neue Generation der<br />
Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird sich dabei auf drei Schwerpunkte<br />
konzentrieren: „Wettbewerbsfähigkeit“ im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor, „Landbewirtschaftung<br />
– Umwelt“ und „Lebensqualität/Diversifizierung im ländlichen Raum“.<br />
Im Rahmen des Schwerpunktes 3 „Lebensqualität/Diversifizierung“ sollen durch geeignete Maßnahmen<br />
Humankapital und Infrastruktur auf lokaler Ebene im ländlichen Raum aufgebaut werden, mit<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
417<br />
dem Ziel die Bedingungen für Wachstum und Arbeitsplatzbeschaffung sowie Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten<br />
zu verbessern.<br />
Um den in dem Schwerpunkt 3 festgelegten Prioritäten Rechnung zu tragen, gilt es, Schlüsselaktionen<br />
auf die folgenden Bereiche zu konzentrieren: Ankurbelung der Wirtschaft, Förderung des Zugangs von<br />
Frauen zum Arbeitsmarkt, Förderung von Mikrounternehmen, Ausbildung junger Menschen in traditionellen<br />
Fertigkeiten, Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT, Förderung erneuerbarer E-<br />
nergien, Förderung des Fremdenverkehrs und Modernisierung der örtlichen Infrastruktur.<br />
Die einzelstaatlichen Strategien sind dabei so zu entwickeln, dass sie größtmögliche Synergien zwischen<br />
und innerhalb der Schwerpunkte aufweisen.<br />
Die bisherigen Regelungen zur Förderung der ländlichen Räume sahen bereits ein breitgefächertes<br />
Förderinstrumentarium von Maßnahmen, wie der Flurbereinigung, Dorferneuerung, usw. vor (vgl. Artikel<br />
33 der VO (EG) Nr. 1257/1999). Mit dem Entwurf für die neue Verordnung wird der größte Teil der<br />
bisherigen Fördermöglichkeiten dem Schwerpunkt 3 zugeordnet.<br />
Auch die Maßnahme „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum“ ist vollständig diesem<br />
Schwerpunkt zuzuordnen.<br />
In diesem Zusammenhang von Relevanz ist letztlich, dass in dem Schwerpunkt 3 zwei Maßnahmen<br />
hinzugekommen sind, nämlich die Förderung von Kleinstunternehmen und die Berufsbildung. Beide<br />
Maßnahmen stellen damit Erweiterungen im Hinblick auf die außerlandwirtschaftliche Entwicklung des<br />
ländlichen Raumes dar.<br />
Ferner wird LEADER in dem neuen VO-Entwurf als ein Schwerpunkt zur Förderung der ländlichen<br />
Entwicklung integriert (bislang über eigenständige Programme). Auch im Rahmen von LEADER wurden<br />
aus wettbewerbsrechtliche Gründen nur „innovative Projekte“ gefördert.<br />
Die konkreten Vorstellungen zur Ausgestaltung, insbesondere der letztgenannten Punkte im Rahmen<br />
der Durchführungsbestimmungen bleiben abzuwarten.<br />
Insgesamt wird durch die neue ELER–VO mit dem Schwerpunkt 3 der ländliche Raum insgesamt<br />
betrachtet und damit explizit ein regionsbezogenes Ziel ausgewiesen.<br />
9.3.8 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
9.3.8.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Da mit dem Schwerpunkt 3 deutlich formuliertes Ziel der EU ist, den ländlichen Raum insgesamt zu<br />
fördern und nicht nur oder vorrangig die landwirtschaftlichen Betriebe, sollte dem bei der künftigen<br />
Ausgestaltung der Richtlinien und er anschließenden Fördervergabe Rechnung getragen werden und<br />
insgesamt die Personen im ländlichen Raum als Zielgruppe gesehen werden. Letztlich erweitert sich<br />
damit auch wieder die Zielgruppe und das Aufgabenspektrum.<br />
Ziel ist es „innovative Projekte“ zu fördern. Die bereits dargelegten Schwierigkeiten bei der Abgrenzung<br />
des „innovativen Projektcharakters“ legen den Schluss nahe, den Begriff z. B. „regional“ abzugrenzen,<br />
beispielsweise nach Regierungsbezirken. Um neue Märkte zu erschließen, ist es notwendig<br />
gerade in der Förderpolitik auf neue Ideen zu setzen und nicht vorrangig „Bekanntes“ zu stützen. Dagegen<br />
sprechen auch Wettbewerbsgründe. Gefördert werden sollte daher nur dann, wenn der Grad<br />
der Innovation eines Projekts deutlich erkennbar ist und zudem nicht ein Nichtgeförderter in der Region/<br />
auf dem Markt geschädigt wird.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
418 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Zur weiter erhöhten Zielerreichung sollte die Publizität und die Beratung verbessert werden. Wie bereits<br />
in den Empfehlungen in der ersten Evaluierungsphase vorgeschlagen, sollten hier beispielsweise<br />
deutlich verstärkt private Beratungsunternehmen, Wirtschaftsfördergesellschaften, soziale Träger,<br />
kirchliche Träger und andere geeignete Institutionen einbezogen werden und entsprechend beratend<br />
wirken.<br />
9.3.8.2 Empfehlungen für den verbleibenden Programmzeitraum<br />
Der verbleibende Programmzeitraum erstreckt sich bis Ende 2006. In dieser Zeit können auch aus<br />
genehmigungsrechtlichen Gründen keine grundsätzlichen Programmänderungen durchgeführt werden.<br />
Dennoch scheint es gerade vor dem Hintergrund der notwenigen Schaffung von Einkommensund<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten wichtig, die Landesrichtlinie erneut nach Möglichkeiten einer stärkeren<br />
Öffnung für die Förderung von Frauen im ländlichen Raum zu überprüfen und ggf. auch anzupassen.<br />
Diese Fragen werden mit der neuen Programmphase ab 2007 und der bereits deutlichen Absicht<br />
der EU künftig den ländlichen Raum stärker fördern zu wollen, ohnehin anstehen.<br />
Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, sehr hohen Arbeitslosenzahlen, real abnehmender Einkommen<br />
und sich daraus ergebender Sparzwänge können viele Angebote nicht in Anspruch genommen<br />
werden. Viele hier geförderte Projekte machen einen sehr guten Gesamteindruck und stellen vermutlich<br />
nur schwer zu verbessernde Angebote dar, finden aber zur Zeit keine Nachfrage. Beispiele dafür<br />
sind regionale Urlaubsangebote, Dienstleistungen von Gästeführerinnen, die Herstellung lokaler Produkte<br />
und gastronomische Angebote. Von daher erscheint es zur Zeit nicht weiterbringend und sogar<br />
kontraproduktiv, Projekte dieser Richtungen weiter zu fördern.<br />
Am wirtschaftlich nachhaltigsten wirken nach wie vor Existenzgründungsprojekte, insbesondere wenn<br />
sie außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> und an einem geeigneten Standort angesiedelt sind. Daher sollte der<br />
Förderschwerpunkt deutlich verstärkt auf Existenzgründungsvorhaben, bei denen überzeugende Konzepte<br />
vorliegen, gesetzt werden.<br />
Da sehr positive Effekte gleichermaßen von Netzwerken ausgehen, sollten daher auch sie stärker<br />
gefördert werden.<br />
Dennoch stellt sich die Frage, ob es nicht gerade bei Qualifizierungsmaßnahmen sinnvoll wäre, verschiedene<br />
freie Bildungsträger einzuschalten und mit der Entwicklung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen<br />
zu betreuen. Ziel wäre es hier, Qualifizierungsmaßnahmen besser anbinden und<br />
regional besser verteilt anbieten zu können. Ferner sprechen hierfür geringere Kosten als bei der Förderung<br />
eines eigenen Netzwerkes. Zu überlegen wäre, ob durch die Bildungsträger nach durchgeführter<br />
Qualifizierungsmaßnahmen anschließende coaching – Maßnahmen angeboten werden könnten.<br />
Hierdurch könnten die Wirkungen der Qualifizierungsmaßnahmen möglicherweise verbessert werden.<br />
Diese coaching – Maßnahmen wären dann förderungswürdig. Auch hierfür wären die Möglichkeiten<br />
durch die vorgegebene Landesrichtlinie erneut zu prüfen.<br />
Verschiedene Gespräche untermauerten, dass offensichtlich Nachfrage in dem Bereich der Altenbetreuung<br />
und -pflege zu bestehen scheint. Dies entspricht auch dem demographischen Wandel.<br />
Wenn die Nachfrage besteht, müssen die Fragen, die möglicherweise im Zusammenhang mit dem<br />
Beruf „Altenpfleger/in stehen, weitere rechtliche Fragen, Abrechnungsmöglichkeiten mit Kranken- und<br />
Pflegeversicherungen geklärt werden. Eine Förderung von derartigen Projekten neben den Dienstleistungsangeboten<br />
der bestehenden Sozialstationen und andere Pflegedienste steht im Einklang mit den<br />
Zielvorstellungen der EU (Beschäftigung, Einkommen, Lebensbedingungen). Sinnvoll könnte hier<br />
auch eine Zusammenarbeit zwischen Frauen aus dem ländlichen Raum und ausgebildeten Altenpflegerinnen<br />
sein. Möglichkeiten können auch in der Entwicklung spezifischer Bildungsangebote für ältere<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
419<br />
Menschen gesehen werden. Eine zu starke Zentrierung bei Bildungsangeboten u.ä. auf Jugendliche<br />
entspricht nicht den demographischen Gegebenheiten.<br />
9.3.8.3 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Die entscheidenden Empfehlungen, die sich aus der den Ergebnisse der Evaluierung ableiten lassen,<br />
entsprechen den grundsätzlichen Empfehlungen und den Empfehlungen bis Ende dieser Förderperiode.<br />
Darauf aufbauend und der neuen ELER-Verordnung ergeben sich zusammenfassend folgende Vorschläge:<br />
(1) Bei Vergabe von Fördermittel an Landwirtinnen sollten verstärkt Fördermittel für Projekte<br />
außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> verwandt werden: Diese Projekte wirken bedeutend<br />
zieleffizienter.<br />
(2) Deutliche Öffnung der Förderung für Frauen aus dem ländlichen Raum: Hier konnten<br />
in der gesamten Programmphase die vergleichbar besten Ergebnisse erzielt werden.<br />
In der Regel verfügen diese Frauen über eine abgeschlossene Berufausbildung und<br />
finden sich so leichter in neue Arbeitssituationen ein. Durch neue Arbeitsplätze werden<br />
zudem die ländlichen Räume zu attraktiven Wirtschaftsregionen. Damit profitieren<br />
alle in den Regionen lebenden Menschen von den Fördereffekten. Ferner verlangt die<br />
EU explizit die Förderung ländlicher Räume mit dem Schwerpunkt 3.<br />
(3) Deutliche Erhöhung des Fördermittelanteils für Existenzgründungen und Netzwerke:<br />
Auch andere Bildungsträger bestätigen die hohe Wirksamkeit von Existenzgründungen<br />
zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung. Entscheidend ist eine vorausgehende<br />
Existenzgründungsberatung.<br />
(4) Einbeziehung der Bereiche „Berufsbildung“ und „Förderung von Kleinstunternehmen“:<br />
Die neue ELER-Verordnung bezieht diese Bereiche ausdrücklich auch mit in den<br />
Schwerpunkt 3 ein. Die Formulierung „Berufsbildungsmaßnahmen für Wirtschaftsakteure“<br />
zeigt, dass hier ein erweiterter Kreis gefördert werden soll und der enge Bezug<br />
zur <strong>Landwirtschaft</strong> aufgegeben wird. Dies bietet die Chance zur Beteiligung bei der<br />
weiteren inhaltlichen Ausgestaltung und fördert die Zusammenarbeit in neuen Bereichen.<br />
(5) Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen von Netzwerkprojekten mit anderen Trägern/Institutionen:<br />
Durch die Kooperation mit anderen Partnern in einem Netzwerk<br />
können entsprechende Synergieeffekte entstehen und es kann dadurch insgesamt<br />
besser zur Zielerreichung beigetragen werden.<br />
(6) Berücksichtigung von LEADER im Hinblick auf Ausgestaltung (jetzt: Umsetzung innovativer<br />
Konzepte) und Vernetzung.<br />
(7) Deutlich stärkere Einbeziehung der Wirtschafts- und Sozialpartner: Dem Begleitsystem<br />
wird künftig ohnehin eine stärkere Bedeutung zu kommen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
420 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.4 Naturparke (EPLR-II-11)<br />
9.4.1 Darstellung der Förderhistorie<br />
Erstmals erfolgte die Ausweisung eines Naturparks im Jahre 1972. Die jüngste Naturparkgründung im<br />
Schwarzwald-Mitte-Nord erfolgte im Jahre 2003. Bis zum Bewertungszeitraum von 2000 bis 2004 sind<br />
bereits sieben Naturparke in Baden-Württemberg in eine Förderung einbezogen worden. Die Gesamtfläche<br />
der Naturparke umfasst 1,061 Mio. ha und beläuft sich damit auf ca. 30 % der Landesfläche.<br />
Aus dieser Relation wird die Bedeutung der Naturparke für den ländlichen Raum ersichtlich.<br />
Die Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg ist ein bewährtes Instrument der integrierten<br />
Entwicklung ländlicher Räume. Die Naturparke werden daher auch unter den Artikel 33 Maßnahmen<br />
der EU-Förderkriterien eingeordnet. Diese Einordnung entspricht auch dem integrierten Ansatz der<br />
ELER-Verordnung im Schwerpunkt III.<br />
9.4.2 Beschreibung des Förderprogramms<br />
9.4.2.1 Problemstellung und Förderstrategie<br />
Die Förderung von Naturparken in Baden-Württemberg zielt ganz allgemein auf die Stärkung des<br />
ländlichen Raums im Umfeld der Naturparke ab. Die Interessen zwischen <strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz,<br />
Forstwirtschaft und Tourismus sollen dadurch synergetisch miteinander verbunden werden. Beim<br />
Auftreten von Zielkonflikten zwischen den einzelnen Interessen werden Leitbilder für eine Region entwickelt.<br />
Dabei steht der Erhalt von existenzfähigen landwirtschaftlichen Betrieben in den Naturparken<br />
als prägendes Element der Kulturlandschaft mit im Vordergrund. Die Zusammenarbeit der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
mit touristischen Einrichtungen und Gastronomiebetrieben wird angestrebt und durch die Öffentlichkeitsarbeit<br />
unterstützt. Im einzelnen hat das Land Baden-Württemberg folgende Prioritäten bei<br />
der Weiterentwicklung der Naturparke gesetzt:<br />
• Die Naturparke zu einer attraktiven und wirtschaftlich konsolidierten Arbeits- und Lebenswelt<br />
in der ländlichen Region zu gestalten.<br />
• Die Förderung einer eigenständigen Entwicklung durch integrierte Lösungen, die die Bündelung<br />
der Interessen aller Beteiligten zum Ziel hat.<br />
• Besonders betont wird die Steigerung der touristischen Attraktivität zur wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der Region.<br />
• Die Erschließung alternativer Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region.<br />
• Die umweltverträgliche Nutzung herausragender Erholungslandschaften.<br />
9.4.2.2 Förderinhalte und Programmanpassung<br />
Auf der Grundlage der EU-Verordnung hat das Land folgende Fördermaßnahmen für die Naturparke<br />
für den Förderzeitraum beschlossen:<br />
Maßnahmen der Landschafts- und Biotoppflege.<br />
Hierbei handelt es sich um eine gezielte Projektförderung und keinen Vertragsnaturschutz. Der<br />
Ansatz der Naturparke ist, dass die Landschaftspflege über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung<br />
erfolgen soll, die prägend für die Region sind. Nur wenn diese Nutzung nicht gegeben ist,<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
421<br />
wird in Einzelfällen die Pflege gefördert, wie beispielsweise bei Hecken, Gewässerrandstreifen<br />
und Wacholderheiden.<br />
Maßnahmen zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit soll die umweltangepasste und integrierte Entwicklung des ländlichen<br />
Raumes in den Naturparken unterstützen. Hierzu zählen die Anlage von Lehrpfaden, Untersuchungen<br />
zu einer umweltangepassten Erholungsnutzung und auch der Einsatz von PC-<br />
Lernprogrammen, sowie die Errichtung von Naturpark-Informationszentren.<br />
Maßnahmen zur Erstellung von Erholungseinrichtungen.<br />
Das Ziel der Erstellung von Einrichtungen ist, den Erholungs- und Freizeitwert der Naturparke zu<br />
steigern. Dabei sollen die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch<br />
entsprechende Ausschilderungen zur Besucherlenkung und dem umweltangepassten Bau von<br />
Schutzhütten, Rastmöglichkeiten und Anlagen für Freizeitaktivitäten.<br />
Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Identität.<br />
In diesem Bereich wird vorrangig die Sanierung von landschaftsprägenden Gebäuden gefördert.<br />
Weiterhin können in die Förderung Ausstellungen und das Aufstellen von Schaukästen einbezogen<br />
werden.<br />
Die Träger der Naturparke sind Vereine. Aufgrund der Organisationsstrukturen der Naturparke in Baden-Württemberg<br />
ist es evident, dass die wichtigsten Antragsteller und Zuwendungsempfänger die<br />
Kommunen in den Naturparken sind. An zweiter Stelle folgen Vereine, insbesondere die Vereine, die<br />
von Naturparken selbst gegründet oder motiviert sind.<br />
9.4.2.3 Kohärenz und Förderkontext<br />
Aufgrund des integrativen Ansatzes ist die Förderung der Naturparke umfassend in das regionalpolitische<br />
Konzept der Landesregierung einbezogen und mit anderen Förderprogrammen abgestimmt.<br />
Dadurch ergeben sich eine Vielzahl von Wechselwirkungen und Synergieeffekten. Auf die<br />
wesentlichen Wechselwirkungen innerhalb des EPLR wird im folgenden eingegangen.<br />
Die Ziele der einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe können durch die Naturparke<br />
unterstützt werden indem die Diversifizierung der Betriebe im Bereich der Vermarktung und der Zusammenarbeit<br />
mit der Gastronomie durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.<br />
Enge Beziehungen bestehen auch zum ELR, da die Naturparkförderung generell in ländlich geprägten<br />
Dörfern die Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert und damit der Abwanderung der Bevölkerung<br />
entgegenwirkt. Weiterhin wird die touristische Attraktivität gesteigert. In der Summe wird damit ein<br />
Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Funktionsfähigkeit des ländlichen Raumes geleistet.<br />
Bei den Umweltwirkungen lässt sich feststellen, dass durch die Förderung der Naturparke in Verbindung<br />
mit den anderen Programmen (AZL; MEKA, LPR) die Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft<br />
sichergestellt wird, da die Offenhaltung der Landschaft nur bei einer Kombination aller Maßnahmen<br />
gewährleistet ist. Bei der Förderung der Naturparke haben der Schutz, die Erhaltung und die<br />
Entwicklung von Lebensräumen einen hohen Stellenwert bekommen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
422 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.4.2.4 Operationalisierung der Förderziele<br />
Die Grundlage für die Operationalisierung der Ziele bildet die im EPLR formulierte Zielstruktur für das<br />
gesamte Programm untergliedert nach den Förderschwerpunkten I und II und daraus abgeleitet die<br />
Spezifizierung für die Naturparke. Diese Zielstruktur ist im obigen Kapitel dargestellt.<br />
Im EPLR sind für die in den einzelnen Jahren abgeschlossenen Verfahren folgende Quantifizierungen<br />
als Zielorientierung vorgegeben:<br />
Die Zahl der Fördermaßnahmen soll zwischen 200 und 250 pro Jahr betragen.<br />
Für zukünftige Evaluierungen wäre es sinnvoll, wenn spezielle Auswertungen über Besucherzahlen<br />
einschließlich der Einkommens- und Beschäftigungswirkungen nach einem standardisierten Verfahren<br />
analog der Studie des Bundesamtes für Umweltschutz vorgenommen würden.<br />
9.4.3 Methodischer Ansatz<br />
9.4.3.1 Datenquellen - Datenauswertung<br />
Zunächst werden sämtliche Förderdaten für den Berichtszeitraum von allen Naturparken einer gebündelten<br />
Zusammenschau unterzogen, die nach den vier Förderschwerpunkten systematisiert aufgelistet<br />
werden. In persönlichen Gesprächen mit den Geschäftsführern der Naturparke wird die Zuordnung<br />
im Bedarfsfalle hinterfragt. In diesen Gesprächen mit den Naturparkgeschäftsführern wird auch über<br />
die Modalitäten der Förderbeantragung und –abwicklung gesprochen, woraus sich ein sehr gut nachvollziehbares<br />
und weitgehend einheitliches Bild zwischen allen Naturparken ergibt.<br />
Entsprechend der einzelnen Förderbereiche erfolgt die differenzierte Bewertung nach den Programmindikatoren.<br />
Aufgrund der zahlreichen Anträge können einzelne Förderfälle nicht gesondert bei den<br />
Programmindikatoren aufgeführt werden. Dies erscheint auch nicht erforderlich, da die vier Förderbereiche<br />
gut differenziert sind und damit eine Zuordnung zu den Indikatoren unproblematisch ist.<br />
Die Geschäftsführer der Naturparke sprechen sich auf regelmäßigen Treffen zu wichtigen Eckpunkten<br />
der Förderpraxis ab und haben auch das Antragswesen weitgehend vereinheitlicht. Sie haben dafür<br />
einen vereinfachten Antragsbogen entwickelt, der es sowohl den Antragstellern als auch bei der Antragsbearbeitung<br />
erleichtert, die zu fördernden Maßnahmen entsprechend ihrer inhaltlichen und finanziellen<br />
Priorität zu strukturieren.<br />
Statistiken<br />
Als Grundlage der Bewertung werden die vom MLR erhobenen Statistiken über die Naturparke herangezogen.<br />
Damit wird bezüglich der Sekundärstatistiken die Grundgesamtheit vollständig erfasst. Die<br />
einzelnen Maßnahmen mit den finanziellen Aufwendungen werden im Rahmen der Evaluierung entsprechend<br />
der EU-Indikatoren eingeordnet und bewertet.<br />
Befragung der Geschäftsführer<br />
Im Rahmen der Evaluierung wurden fünf Naturparke vor Ort besichtigt und Gespräche mit den Geschäftsführern<br />
geführt. Damit sind 71 % der Grundgesamtheit durch die Fallstudien erfasst worden.<br />
Als Leitfaden für die Gespräche wurden die von der EU vorgegebenen Programmindikatoren herangezogen.<br />
Die Einschätzungen der Geschäftsführer bilden eine wesentliche Grundlage bei der Beantwortung<br />
der Bewertungsfragen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
423<br />
Fachgespräche<br />
Ergänzend zu den Fallstudien werden mit den Mitarbeitern des MLR Gespräche über die Förderpraxis<br />
einschließlich der Kontrollinstrumente geführt. Weiterhin sind auch einzelne Ergebnisse dieser Besprechungen<br />
in die Beurteilung eingeflossen.<br />
Probleme<br />
Bei den Naturparken handelt es sich um eine integrale Entwicklung der ländlichen Räume. Die EUkofinanzierten<br />
Maßnahmen haben eine ergänzende Funktion und tragen damit wesentlich zur Entwicklung<br />
bei. Es ist aus diesem Grunde aber nicht möglich, Aussagen über die Wirkungen der Fördermaßnahmen<br />
auf den Tourismus zu machen da dieser Bereich nicht gezielt gefördert wird. Auch<br />
lässt sich aufgrund des geringen Finanzvolumens kein Bezug zum Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe<br />
ableiten. Mit der Förderung sind punktuelle Verbesserungen in den Naturparken verbunden, die in die<br />
Bewertung einfließen. Diese bewirken jedoch, dass durch die Folgeinvestitionen dieser Fördermaßnahmen<br />
die Naturparke für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region von Bedeutung sind.<br />
9.4.3.2 Kriterien – Indikatoren – Einordnung<br />
Die untere Zusammenstellung verdeutlicht, dass seitens des EPLR nur wenig konkrete Zielvorgaben<br />
und Indikatoren bezüglich der Naturparkförderung gegeben sind. Der EU-Indikatorenkatalog ermöglicht<br />
vom Grundsatz eine umfassende Bewertung, wobei viele Indikatoren bezüglich einer Quantifizierung<br />
bei den Naturparken nicht anwendbar sind.<br />
Übersicht 9.7:<br />
Ziel- und Bewertungsvorgaben für das Kapitel IX - Naturparke<br />
EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />
KOM - Bewertungsfrage<br />
KOM – Bewertungs-indikator<br />
Weiterentwicklung der Naturparke<br />
zur attraktiven, strukturreichen,<br />
wirtschaftlich konsolidierten Lebens-<br />
und Arbeitswelt für die ländliche<br />
Bevölkerung<br />
IX.2<br />
In welchem Umfang<br />
sind die Lebensbedingungen<br />
und das<br />
Wohlergehen der<br />
ländl. Bevölkerung<br />
durch soziale u. kulturelle<br />
Aktivitäten, bessere<br />
Freizeitangebote<br />
und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit<br />
erhalten worden ?<br />
Erleichterung bei<br />
Transporten / Wegen<br />
Zugang zu Freizeitangeboten<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen<br />
Verbesserung der<br />
Unterbringungsmöglichkeiten<br />
Integrierte Entwicklung durch<br />
Interessenausgleich zwischen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>, Naturschutz,<br />
Forstwirtschaft und Tourismus<br />
IX.4<br />
In welchem Umfang<br />
sind die Struktur-<br />
Anteil der lw. Betriebe<br />
in denen<br />
sich Verbesserungen<br />
ergeben ha-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
424 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />
KOM - Bewertungsfrage<br />
merkmale der Wirtschaft<br />
im ländlichen<br />
Raum erhalten oder<br />
verbessert worden ?<br />
KOM – Bewertungs-indikator<br />
ben<br />
Geförderte Tätigkeiten,<br />
die mit der<br />
lw. Erzeugung und<br />
insb. mit der Vermarktung<br />
im Zusammenhang<br />
stehen<br />
Nutzung von Kapazitäten<br />
für geförderte<br />
nicht lw.<br />
Einrichtungen<br />
Anteil bedrohter<br />
Flächen, die geschützt<br />
werden<br />
konnten<br />
Anteil beschädigter<br />
Flächen, die regeneriert<br />
werden<br />
konnten<br />
Hinweise auf eine<br />
verstärkte Dynamik<br />
/ verbessertes<br />
Potential<br />
IX.5<br />
In welchem Umfang<br />
ist der Umweltschutz<br />
im ländlichen Raum<br />
erhalten oder verbessert<br />
worden ?<br />
Die Wirtschaftsteilnehmer<br />
im ländlichen<br />
Raum haben<br />
den Zugang zu<br />
Informationen über<br />
umweltfreundliche<br />
Tätigkeiten aufgrund<br />
von Fördermaßnahmen<br />
verbessern können<br />
Steigerung der touristischen Attraktivität<br />
zur umweltangepassten,<br />
ökonomischen Stärkung der Region<br />
Nachfrageintensität<br />
bei touristischen<br />
Angeboten<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
425<br />
EPLR-Zielvorgabe EPLR – Bewertungs-indikator<br />
KOM - Bewertungsfrage<br />
KOM – Bewertungs-indikator<br />
Diversifizierung der Tätigkeiten im<br />
ländlichen Raum zur Erschließung<br />
alternativer Einkommensquellen<br />
und Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
Art und Akzeptanz<br />
der kulturellen Projekte<br />
Teilnehmerzahl an<br />
regionaler Produktvermarktung<br />
Anzahl Kooperationen<br />
<strong>Landwirtschaft</strong><br />
– Gastronomie<br />
IX.1<br />
In welchem Umfang<br />
ist das Einkommen<br />
der ländlichen Bevölkerung<br />
erhalten oder<br />
verbessert worden ?<br />
Bruttoeinkommen<br />
aus lw. Tätigkeit<br />
Verhältnis Umsatz<br />
zu Kosten<br />
Einkommen von<br />
nicht in lw. Betrieben<br />
tätigen Begünstigten<br />
im Fremdenverkehr<br />
IX.3<br />
In welchem Umfang<br />
ist die Beschäftigung<br />
im ländlichen Raum<br />
erhalten worden ?<br />
mit Handwerkstätigkeiten<br />
Einkommensverbesserung<br />
der<br />
ländl. Bevölkerung<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>l.<br />
Betriebe<br />
Kosten pro Arbeitsplatz<br />
Beschäftigung<br />
außerhalb der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong><br />
Es wird mit 200-250 Fördermaßnahmen<br />
pro Jahr gerechnet<br />
Anzahl der durchgeführten<br />
Maßnahmen<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
426 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.4.4 Finanzielle Ausgestaltung, Umsetzung und Begleitung<br />
9.4.4.1 Finanzinputs<br />
Mit insgesamt 1,091 Mio. € hat sich die EU an der Förderung von sieben Naturparken im Berichtszeitraum<br />
2003-2004 in Baden-Württemberg beteiligt. Die gesamten Zuwendungen der mit EU-<br />
Finanzierung durchgeführten Projekte in den fünf Jahren beläuft sich auf 6,1 Mio. €. Zur Beurteilung<br />
der Bedeutung der Förderprogramme für die einzelnen Maßnahmenbereiche wird die Aufteilung der<br />
Zuwendungen herangezogen. Bei dieser Zuordnung zeigt sich, dass die Öffentlichkeitsarbeit mit 40 %<br />
den größten Anteil erhält gefolgt von den Investitionen mit 36 %. Die Landschaftspflege kommt nach<br />
dieser Aufteilung auf 21 % und das Kulturerbe auf gut 3 %. In der folgenden Tabelle sind die einzelnen<br />
Positionen aufgeschlüsselt:<br />
Tabelle 9.10: Finanzierung der Naturparke (Tsd. €)<br />
Maßnahme 2000 2001 2002 2003 2004 Summe<br />
L-Pflege 291 274 305 174 257 1.301<br />
Öffentlichkeitsarbeit 311 336 410 484 826 2.376<br />
Investitionen 228 565 483 453 454 2.183<br />
Kulturerbe 5 48 77 3 84 217<br />
Gesamt 835 1.223 1.275 1.114 1.621 6.077<br />
Quelle: MLR, Stuttgart<br />
Die obige Auflistung mit den überdurchschnittlichen Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, die im Vergleich<br />
zu den sonstigen Maßnahmen im Zeitablauf kontinuierlich angestiegen sind, verdeutlicht die<br />
Bedeutung der Förderung für den Tourismus in den Naturparken . Bei einer Fläche von über 1 Mio. ha<br />
ist der Anteil der Aufwendungen für die Landschaftspflege vergleichsweise gering. Darin dokumentiert<br />
sich der Grundgedanke der Naturparke, dass die Pflege der Landschaft vorwiegend über die landund<br />
forstwirtschaftliche Nutzung erfolgen soll. Es wäre daher zu prüfen, ob zukünftig die Pflege nicht<br />
ausschließlich über die Agrarumweltprogramme erfolgen sollte.<br />
9.4.4.2 Umsetzung und Kontrolle<br />
Die Geschäftsführung in allen Naturparken des Landes wird von Mitarbeitern unteren Forstbehörden<br />
(UFB) wahrgenommen. Die Umsetzung der Maßnahme sowie die Kontrolle liegt ausschließlich im<br />
Zuständigkeitsbereich der Naturparkgeschäftsstellen und der Forstdirektionen. Das MLR erlässt die<br />
dafür erforderlichen Rahmenregelungen.<br />
Die Maßnahmen werden entsprechend den EU-Verordnungen den Kontrollen durch die Zahlstelle, die<br />
bescheinigende Stelle und der internen Revision unterzogen. Durch Erlasse des MLR wird sichergestellt,<br />
dass eine vollständige Überprüfung der Verwendungsnachweise durchgeführt wird. Zusätzlich<br />
erfolgt eine mindestens 5 %ige Vor-Ort-Kontrolle entsprechend der EU-Vorgaben. Dies ist bei den<br />
vorliegenden Förderfällen jeweils dokumentiert worden.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
427<br />
9.4.5 Darstellung des bisher erzielten Outputs<br />
In den zwei Jahren wurden insgesamt 415 Maßnahmen durchgeführt. Die Zuwendungen belaufen<br />
sich damit auf 6.650 € pro Förderfall. Im Durchschnitt der fünf Jahre beträgt die Zahl der Förderfälle<br />
knapp 250 p.a. und entspricht damit den Zielvorstellungen des Ministeriums. Dabei sind einige Projekte<br />
bei denen die Zuwendungen unter 1.000 € liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass häufig mehrere<br />
Projekte in einem Antrag zusammengefasst werden. Es wäre dennoch zu überlegen, ob nicht ein<br />
Mindestvolumen pro Förderfall eingeführt werden sollte.<br />
9.4.6 Bewertungsfragen<br />
9.4.6.1 Verbesserung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
IX.1 - In welchem Umfang ist das Einkommen der ländlichen Bevölkerung erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit IX.1-1.1 X<br />
Verhältnis von Umsatz zu Kosten IX.1-1.2 X<br />
Einkommen Nicht-<strong>Landwirtschaft</strong> IX.1-2-1 X<br />
Einkommensverbesserung ländl. Bevölkerung IX.1-2.2 X<br />
1-1.2 Maßnahmen haben keinen Einfluss auf Umsatz und Kosten der Betriebe.<br />
1-2.2 Bezugsgröße ländliche Bevölkerung nicht sinnvoll, da keine regionale Abgrenzung.<br />
1-1.1 Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens der Bevölkerung , die eine<br />
landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt (EUR, Begünstigter, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Durch die Förderung der Naturparke ergeben sich direkt nur Einkommensmöglichkeiten für die Beschäftigten<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong>, die über den Förderbereich Landschaftspflege zusätzliche Einkommen<br />
erwirtschaften können. Für diesen Bereich sind in den zwei Jahren insgesamt 450.000 € an Zuwendungen<br />
geflossen. Mit den Aufgaben der Landschaftspflege werden neben der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
auch Vereine, die Bauhöfe der Kommunen und Waldarbeiter betraut. Der Anteil der auf die in der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> Beschäftigten entfällt, dürfte bei etwa 20 % liegen und beträgt in der Summe der zwei<br />
Jahre damit ca. 90.000 €. Weiterhin ist zu beachten, dass davon etwa ein Anteil von 30 % an Maschinenkosten<br />
zu kalkulieren sind, so dass sich die Einkommenssteigerung für die Betriebe auf ca. 63.000<br />
€ im Betrachtungszeitraum beläuft. Der Anteil der Maschinenkosten ist vergleichsweise gering, da es<br />
sich um Pflegearbeiten handelt, die sehr arbeitsintensiv sind. Die Anzahl der Betriebe wird dabei nicht<br />
erfasst.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
428 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Weiterhin ergeben sich Einkommensmöglichkeiten für die Betriebe durch die Förderung flankierender<br />
Öffentlichkeitsarbeit bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, wie beispielsweise Käsestraße,<br />
Naturparkapfelsaft, Naturparkteller, der Organisation regionaler Märkte usw. Zusätzlich wird auch<br />
die Zusammenarbeit mit der regionalen Gastronomie durch die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die<br />
indirekt durch diese Maßnahmen erzielte Wertschöpfung in den Betrieben lässt sich jedoch nicht<br />
quantifizieren.<br />
IX.1-2.1<br />
Anteil des aufgrund von Fördermaßnahmen erzielten Einkommens von nicht in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben tätigen Begünstigten (EUR/Begünstigter, Anzahl der betreffenden<br />
Personen)<br />
Die Einkommen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> durch die Förderung der Naturparke ergeben sich durch<br />
die Übernahme von Pflegearbeiten, den Bau von Erholungseinrichtungen und durch die Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Hierbei handelt es sich insgesamt um sehr arbeitsintensive Tätigkeiten. Der Wertschöpfungsanteil<br />
ist daher vergleichsweise hoch und wird mit 70 % angesetzt. Bei einer Summe der Zuwendungen<br />
für die restlichen Tätigkeiten von insgesamt 2,7 Mio. € für die zwei Jahre und einem Wertschöpfungsanteil<br />
von 70 % bedeutet dies eine Verbesserung der Einkommen der Bevölkerung in den<br />
Naturparken um 1,9 Mio. € in der Summe der zwei Jahre.<br />
Die Naturparkförderung widmet sich in weiten Teilen der Markierung und Vernetzung von Rad- und<br />
Wanderwegen und der Optimierung der Freizeitinfrastruktur. Ein Beleg für diese Aktivitäten ist die<br />
durchgängige Markierungskonzeption für den Schwarzwald, die ein Förderprojekt der Naturparke ist.<br />
Indirekt ergeben sich durch diese Fördermaßnahmen aufgrund der hohen Attraktivität für die Touristen<br />
erhebliche Einkommenswirkungen für das regionale Hotel- und Gaststättengewerbe, die nach dem<br />
Indikatorenkonzept nicht in die Bewertung eingehen, da kein direkter Bezug zwischen den Begünstigten<br />
der Förderprogramme besteht. Diese ökonomischen Effekte sind in einer Studie, die vom Bundesamt<br />
für Naturschutz in Auftrag gegeben wurde, ermittelt worden (Job,H.et al., 2005).<br />
IX.1-2.2<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig ist und Einkommen<br />
aus Transaktionen/Beschäftigungsverhältnissen bezieht, welche aufgrund<br />
von Beihilfen in nicht landwirtschaftlichen Sektoren getätigt wurden, bzw. entstanden<br />
sind (in %)<br />
Bei den Naturparken ergeben sich die Beschäftigungseffekte durch die Übernahme von Aufgaben in<br />
der Landschaftspflege und durch die Vergabe an Aufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und<br />
der Errichtung von Freizeiteinrichtungen einschließlich der Erhaltung des Kulturerbes. Bei einem gesamten<br />
Fördervolumen von 2.8 Mio. € in den zwei Jahren ist der Anteil der ländlichen Bevölkerung,<br />
der direkt dadurch Einkommen erzielt, je nach regionaler Abgrenzung als wenig bedeutsam einzustufen.<br />
In diesen Zahlen sind die positiven Auswirkungen auf die Einkommen für die Region, die sich<br />
durch die Optimierung der Freizeitinfrastruktur ergeben, nicht erfasst, da kein direkter Zusammenhang<br />
zwischen den Fördermitteln und den Begünstigten besteht. Dieser Aspekt ist beim Indikator Fremdenverkehr<br />
angesprochen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
429<br />
9.4.6.2 Erhaltung der Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht zutreffend<br />
IX.2 - In welchem Umfang sind die Lebensbedingungen und das Wohlergehen der ländlichen<br />
Bevölkerung durch soziale und kulturelle Aktivitäten, bessere Freizeitangebote und die Verringerung<br />
der Abgeschiedenheit erhalten worden?<br />
Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen IX.2-1.1 X<br />
Erleichterung bei Transporten/Wegen XI.2-1.2 X<br />
Telekommunikations- oder Transporteinrichtungen<br />
IX.2-1.3<br />
X<br />
Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten IX.2-2.1 X<br />
Zugang zu Freizeitangeboten/ländliches Erbe IX.2-3.1 X<br />
Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten IX.2-3.2 X<br />
2-1.2/2-1.3/2-3.2 Indikatoren sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />
IX.2-2.1<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, der Zugang zu sozialen/kulturellen Aktivitäten hat, die<br />
von geförderten Einrichtungen abhängen (in %)<br />
Sämtliche Angebote der Naturparke stehen der Bevölkerung ohne die Erhebung von Gebühren zur<br />
Verfügung. Damit können auch potenziell 100 % der ländlichen Bevölkerung diese Angebote nutzen.<br />
Bei den geförderten Einrichtungen handelt es sich um Ausstellungen zu bestimmten Themen und die<br />
Anlage von Lehrpfaden. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Punkt den Naturparkinformationszentren<br />
zu. Diese bieten ein vielfältiges Informationsangebot über die Aktivitäten der Naturparke.<br />
Diese Informationszentren werden von den Besuchern stark frequentiert. Gleichzeitig finden in diesen<br />
Zentren regelmäßig Ausstellung statt, in denen über die Besonderheiten der Region informiert wird.<br />
IX.2-3.1<br />
Anteil der ländlichen Bevölkerung, die aufgrund von Fördermaßnahmen, Zugang zu Flächen/natürlichen<br />
Gebieten mit Freizeitangeboten oder zu erhaltenen Merkmalen/Standorten<br />
des ländlichen Erbes hat (in %)<br />
Sämtliche Besucher der Naturparke können die Einrichtungen nutzen. Der Zugang wird nur in den<br />
Fällen verweigert, bei denen der Schutz der Naturgüter durch die Besucher gefährdet sein könnte.<br />
Eine zentrale Intention der Naturparkförderung ist die umweltangepasste Erholung und Besucherlenkung<br />
durch Wegmarkierungen und Aufklärung. Dies erfolgt in Abstimmung mit den betroffenen Institutionen,<br />
damit ein Interessenausgleich ermöglicht wird.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
430 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
IX.2-3.2<br />
Anteil der Unterbringungsmöglichkeiten im ländlichen Raum, die sich aufgrund der Beihilfe<br />
verbessert haben (Anzahl und in %)<br />
Unterbringungsmöglichkeiten im Hotel- und Gastgewerbe sind im Rahmen der Naturparke nicht gefördert<br />
worden. Es sind damit keine Veränderungen eingetreten. Auf die indirekten Auswirkungen über<br />
die Zunahme des Tourismus ist bei den anderen Indikatoren bereits hingewiesen worden. Hervorzuheben<br />
ist die Förderung von Jugendzeltplätzen, die unter umweltpädagogischen Gesichtspunkten als<br />
wichtig einzustufen sind.<br />
9.4.6.3 Erhaltung der Beschäftigung<br />
Frage IX.3 -In welchem Umfang ist die Beschäftigung in ländlichen Gebieten erhalten worden?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.3 - In welchem Umfang ist die Beschäftigung im ländlichen Raum erhalten worden?<br />
Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-1.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-1.2 X<br />
Zeiträume geringer landw. Aktivität IX.3-2.1 X<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison IX.3-2.2 X<br />
Beschäftigung außerhalb <strong>Landwirtschaft</strong> IX.3-3.1 X<br />
Kosten pro Arbeitsplatz IX.3-3.2 X<br />
3-1.1/3-1.2/3-2.1/3-3.2 Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> wird nicht gezielt gefördert.<br />
IX.3-2.2<br />
Verlängerung der Fremdenverkehrssaison (Tage/Jahr)<br />
Das Ziel der Förderung der Naturparke ist generell den Tourismus und damit die wirtschaftliche Entwicklung<br />
in der Region zu fördern. Die Attraktivität der Naturparke ergibt sich im wesentlichen aus den<br />
jahreszeitlichen Abläufen der Vegetation. In Mittelgebirgslagen spielt der Wintersport eine bedeutende<br />
Rolle für den Fremdenverkehr. Im Südschwarzwald sind Aktivitäten zur Steigerung der Wintersportangebote<br />
entwickelt worden, um zu einer höheren Kapazitätsauslastung und damit indirekt zu einer Verlängerung<br />
der Saison zu kommen. Durch spezielle Angebote für bestimmte Personengruppen wird<br />
versucht in der Nebensaison die Auslastung zu erhöhen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
431<br />
IX.3-3.1<br />
Aufgrund der Förderung erhaltene/geschaffene Beschäftigungsmöglichkeiten für Begünstigte,<br />
die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind (FTE, Anzahl der betreffenden Personen)<br />
Im folgenden werden die Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt mit der Förderung in Verbindung<br />
stehen, dargestellt und quantifiziert. Diese Wirkungen ergeben sich durch die Übernahme von Pflegearbeiten,<br />
den Bau von Erholungseinrichtungen und die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Die Pflegearbeiten werden von Vereinen im Ehrenamt, der <strong>Landwirtschaft</strong> und den<br />
Beschäftigten der Bauhöfe, bzw. Waldarbeiter übernommen. Bei den Vereinen und bei den Landwirten<br />
ist lediglich ein Einkommenseffekt, aber kein Beschäftigungseffekt gegeben. Bei den Bauhöfen<br />
und Waldarbeitern wurde argumentiert, dass durch die Aufträge der Naturparke zur Pflege der Landschaft,<br />
Kapazitäten besser ausgelastet und damit evtl. Stellen gesichert werden können. Bei einem<br />
öffentlich finanzierten Auftragsvolumen von 200 bis 250 Tsd. Euro pro Jahr kann höchstens eine Stelle<br />
pro Naturpark gesichert werden.<br />
Bei dem Bau von Erholungseinrichtungen ist es ähnlich. Auch diese Tätigkeiten werden von Vereinen<br />
und Bauhöfen ausgeführt, in Einzelfällen auch von örtlichen Handwerkern. Das gesamte Auftragsvolumen<br />
beläuft sich in der Summe der zwei Jahre auf knapp 1 Mio. Euro. Nach den obigen Annahmen<br />
ergibt sich damit in der Summe ein Beschäftigungseffekt von 16 Personen und auf die Region bezogen<br />
von 11 Personen, der aber noch um den Anteil der ehrenamtlichen Tätigkeit korrigiert werden<br />
müsste und geringer anzusetzen ist. In den Geschäftsführungen der Naturparke werden zusätzlich<br />
noch 10 Personen beschäftigt, die fast ausschließlich mit Landesmitteln finanziert werden.<br />
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden i.a. die Druckaufträge an regionale Unternehmen vergeben.<br />
Bei einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio. € für die Öffentlichkeitsarbeit ist eher zu erwarten, dass<br />
die Druckereien die Aufträge mit den gegebenen Kapazitäten erfüllen können und damit keine nennenswerten<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten die Folge sind.<br />
Die obige Auflistung verdeutlicht, dass mit der EU-kofinanzierten Förderung der Naturparke nur wenig<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum geschaffen werden können, da in der Summe der<br />
zwei Jahre die Zahl der Beschäftigten in der Region etwa 20 beträgt. Der Ansatz der Förderung ist<br />
daher eher unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Attraktivität der Naturparke für Besucher zu<br />
sehen. Als Folge ergibt sich eine wirtschaftliche Belebung der Region durch den Tourismus und teilweise<br />
auch durch die Ansiedlung von Unternehmen. Der regionalpolitische Aspekt der wirtschaftlichen<br />
Belebung durch den Tourismus, der mit der Förderung verbunden ist, geht zwangsläufig in die obige<br />
Bewertung nicht ein. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Studie des Bundesamtes für Naturschutz<br />
erwähnt.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
432 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
9.4.6.4 Verbesserung der Strukturmerkmale der Wirtschaft<br />
Frage IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.4 - In welchem Umfang sind die Strukturmerkmale der Wirtschaft im ländlichen Raum erhalten<br />
oder verbessert worden?<br />
Verbesserungen bei landwirtschaftlichen Betrieben<br />
IX.4-1.1<br />
X<br />
Verbesserung Vermarktung IX.4-1.2 X<br />
Nutzung von Kapazitäten IX.4-1.3 X<br />
Bedrohte Flächen IX.4-2.1 X<br />
Beschädigte Flächen IX.4-2.2 X<br />
Verstärkte Dynamik IX.4-3.1 X<br />
4-1.2 Vermarktung wird nicht gefördert.<br />
4-2.2 Keine direkte Förderung für beschädigte Flächen.<br />
IX.4-1.1<br />
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, in denen sich aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
Verbesserungen ergeben haben (Anzahl und % der Betriebe sowie der Hektar)<br />
Die landwirtschaftlichen Betriebe können von der Förderung der Naturparke direkt durch die Übernahme<br />
von Pflegearbeiten Einkommensvorteile erzielen. Es ist aber bereits darauf hingewiesen worden,<br />
dass die landwirtschaftlichen Betriebe nur zu einem geringen Anteil daran beteiligt sind. Bei einem<br />
öffentlich finanzierten Auftragsvolumen von 45.000 € pro Jahr und einem durchschnittlichen Betrag<br />
von 2.500 €/Betrieb wären ca. 18 landwirtschaftliche Betriebe in diese Tätigkeit einbezogen.<br />
IX.4-1.2<br />
Geförderte neue/verbesserte Tätigkeiten, die mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und<br />
insbesondere mit der Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen in Zusammenhang<br />
stehen (Beschreibung)<br />
Durch die flankierende Öffentlichkeitsarbeit wird die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in den<br />
Naturparken begleitend unterstützt. Teilweise werden regionale Bauernmärkte durch die Naturparke<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
433<br />
organisiert und mit Werbung unterstützt. Weiterhin die Zusammenarbeit mit der Gastronomie vor Ort<br />
durch entsprechende Aktivitäten der Naturparke forciert.<br />
.IX.4-1.3 Nutzung von Kapazitäten für geförderte nicht landwirtschaftliche Einrichtungen (in %)<br />
Im Rahmen der Förderung des kulturellen Erbes werden Einrichtungen geschaffen, die von allen Besuchern<br />
der Naturparke genutzt werden können.<br />
IX.4-2.1<br />
Anteil bedrohter Flächen, die aufgrund von Fördermaßnahmen geschützt werden konnten<br />
(in Hektar und %)<br />
In Einzelfällen werden bei der Förderung der Naturparke bedrohte Flächen geschützt. Der Umfang ist<br />
von der Fläche als so gering einzustufen, dass eine Quantifizierung in diesem Fall nicht vorgenommen<br />
wird. Es steht der Erhalt von beispielsweise landschaftsprägenden Biotopen und Gehölzen im Vordergrund.<br />
IX.4-3.1<br />
Hinweise auf eine verstärkte Dynamik / ein verbessertes Potenzial aufgrund der Fördermaßnahmen<br />
(Beschreibung, z.B. wichtige Netze, Finanzierungstechniken...)<br />
Die Einrichtung der Naturparke ist ein anerkanntes Instrumentarium, um in landschaftlich attraktiven<br />
Regionen die Wirtschaft über den Tourismus zu fördern. Weiterhin ist bedeutsam, dass die Wohnqualität<br />
gesteigert wird mit der Folge einer besseren Infrastrukturausstattung in den Kommunen. Die gute<br />
Wohnqualität führt aufgrund der Arbeitskräfteverfügbarkeit in einzelnen Kommunen zur Ansiedlung<br />
von Unternehmen. Die dynamischen Effekte sind ausführlich in der Studie des Bundesamtes für Naturschutz<br />
dargestellt.<br />
9.4.6.5 Verbesserung des Umweltschutzes<br />
Frage IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
EU-Kriterien –Indikatoren Ziffer Beantwortet<br />
Nicht<br />
beantwortet<br />
Nicht<br />
zutreffend<br />
IX.5 - In welchem Umfang ist der Umweltschutz im ländlichen Raum erhalten oder verbessert<br />
worden?<br />
Verbesserung Bodenschutz IX.5-1.1 X<br />
Verringerung der Wasserverluste IX.5-1.2 X<br />
Positive Entwicklungen im Umweltbereich IX.5-1-3 X<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
434 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Verbesserung bei Abfällen/Abwässer IX.5-2.1 X<br />
Zugang zu erneuerbaren Energien IX.5-2.2 X<br />
Verbesserungen bei nicht-landw. Flächen IX.5-3.1 X<br />
Informationen über Umweltverbesserungen IX.5-4.1 X<br />
5-1.1/5-1.2/5-2.1/5-2.2 Indikatoren sind nicht Gegenstand der Förderung.<br />
IX.5-1.1<br />
Anteil der Flächen, auf denen der Bodenschutz verbessert wurde, insbesondere durch<br />
eine aufgrund der Fördermaßnahmen ermöglichte Verringerung der Bodenerosion (in<br />
Hektar und %)<br />
Im Rahmen der Förderung der Naturparke werden in den zwei Jahren insgesamt 0,450 Mio. € für die<br />
Pflege der Landschaft bereitgestellt. Mit dieser Maßnahme wird vorrangig die Offenhaltung und die<br />
Pflege von Hecken finanziert. Der Bodenschutz wird damit nicht verbessert, da diese Problematik sich<br />
im wesentlichen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen beschränkt. Mit der Förderung umweltangepasster<br />
Wegemarkierungskonzeptionen zur Besucherlenkung leistet die Naturparkförderung<br />
jedoch einen präventiven Beitrag gegen Bodenerosion in besonders sensiblen Landschaften und Biotopen.<br />
IX.5-2.1<br />
Abfälle/Abwasser, die (das) aufgrund von Fördermaßnahmen gesammelt/behandelt wurde<br />
(in % der Abfälle, des Abwassers und in % der an den Maßnahmen teilnehmenden<br />
landwirtschaftlichen Betriebe/Haushalte)<br />
In den Naturparken wurden erfolgreich Konzeptionen entwickelt, mit denen durch eine flankierende<br />
Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung eine sachgerechte private Entsorgung erreicht wurde.<br />
IX.5-3.1<br />
Hinweise auf Verbesserungen der nicht landwirtschaftlichen Flächen im Sinne von biologischer<br />
Vielfalt /Landschaften/natürlichen Ressourcen, die auf die Beihilfe zurückzuführen<br />
sind (Beschreibung)<br />
Die Förderung der Naturparke beinhaltet die Landschafts- und Biotoppflege. Bei durchschnittlichen<br />
öffentlichen Aufwendungen von 250 Euro/ha können ca. 1.800 ha gepflegt werden. Vergleicht man<br />
diese Zahl mit der Gesamtfläche von 1 Mio. ha, so zeigt sich, dass die Landschaftspflege als Förderinstrument<br />
eine sehr geringe Bedeutung hat. Es erscheint daher sinnvoll, die Pflegemaßnahmen in die<br />
Agrarumweltprogramme zu integrieren.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
435<br />
IX.5-4.1<br />
Die Wirtschaftsteilnehmer im ländlichen Raum haben den Informationsaustausch oder<br />
den Zugang zu Informationen über umweltfreundliche Tätigkeiten aufgrund von Fördermaßnahmen<br />
verbessern können (Anzahl und %)<br />
a) davon Informationen über landwirtschaftliche Methoden/Praktiken und<br />
Systeme (Anzahl und %)<br />
b) davon Informationen über nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten<br />
(Anzahl und %)<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentliches Element der Naturparkförderung. Mit 1,2 Mio. € öffentlichen<br />
Ausgaben werden 45 % der Gesamtaufwendungen für diesen Bereich ausgegeben. Diese Informationen<br />
sind allen Besuchern der Naturparke zugänglich. Das Spektrum der Informationen umfasst<br />
alle Belange des Naturparks, wie Lehrpfade, Anlage von Biotopen und Anschauungsmaterial<br />
über landwirtschaftliche Produktionsweisen. Das generelle Ziel dieser Informationen besteht darin, der<br />
Bevölkerung die Belange des Umweltschutzes und die regionalen Besonderheiten zu vermitteln. Eine<br />
wichtige Funktion kommt dabei den Naturparkinformationszentren zu. In diesen Zentren werden vielfältige<br />
Informationen über den ganzheitlichen Ansatz der Naturparke anschaulich dargestellt.<br />
Besuchererhebungen belegen, dass die Naturparke attraktiv sind und damit hohe Besucherzahlen<br />
verzeichnen können. Die Angaben schwanken zwischen 0,3 Mio. und 2 Mio. Besucher pro Jahr. Bei<br />
den sieben Naturparken entspricht dies einer Anzahl von 8 Mio. Besucher in Baden-Württemberg.<br />
Bezogen auf einen Umkreis von ca. 30 km um die Naturparke beträgt der Anteil rechnerisch 100 %.<br />
Durch Mehrfachbesuche ist dieser Anteil niedriger. In der Summe lässt sich feststellen, dass den Naturparken<br />
regional und zu etwa einem Drittel auch überregional eine hohe Bedeutung als Erholungsfunktion<br />
zukommt und damit der Anteil der Besucher aus der Region bei 80 % liegen dürfte.<br />
9.4.7 Gesamtergebnis der Bewertung der Maßnahme<br />
Grundsätzlich ist anzumerken, dass mit dem vorgegebenen Indikatorenkatalog die Wirkungen der<br />
Maßnahmen der Förderung der Naturparke nicht sachgerecht beurteilt werden. Dies gilt insbesondere<br />
für die quantitativen Bewertungsmaßstäbe. Bei dem Indikatorenkonzept wird davon ausgegangen,<br />
dass bei der Förderung ein direkter Bezug mit den Wirkungen zu den Begünstigten gegeben ist. Bei<br />
den Naturparken handelt es sich vorwiegend um Kulturlandschaften von hoher touristischer Attraktivität<br />
mit dem Ziel, den nachhaltigen Tourismus zu fördern. Mit den Fördermaßnahmen wird das Ziel<br />
verfolgt, die Tourismusaktivitäten über die Gestaltung der Rahmenbedingungen zu unterstützen. Eine<br />
wichtige Aufgabe übernimmt dabei die Öffentlichkeitsarbeit in den Naturparken. Der Erfolg dieser<br />
Maßnahmen dokumentiert sich in den Umsätzen der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, aber<br />
auch des Einzelhandels. Da diese Betriebe direkt mit den Programmen nicht gefördert werden, berücksichtigt<br />
das EU-Indikatorenkonzept diese Wirkungen nur unzureichend.<br />
In der bereits erwähnten Studie im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz wurden die ökonomischen<br />
Effekte von Großschutzgebieten ermittelt (Job, H. et al.,2005). Für das Altmühltal ermittelten die<br />
Verfasser die folgenden wirtschaftlichen Effekte durch den Tourismus pro Jahr. Die Besucherzahl lag<br />
bei 910.000 Personen. Diese gaben im Durchschnitt pro Tag knapp 23 € aus. Dadurch wurde in der<br />
Region ein Einkommen von gut 10 Mio. € erwirtschaftet und es ergibt sich rechnerisch ein Beschäftigungseffekt<br />
von gut 480 Personen. Dabei ist zu beachten, dass sich wirtschaftliche Effekte nicht ausschließlich<br />
auf die Existenz und damit die Förderung des Naturparks begründen, denn auch ohne die<br />
organisatorische Einheit würden Personen das Altmühltal als Touristen nutzen. Der Nettoeffekt ist<br />
aber nicht quantifizierbar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
436 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
Für die sieben Naturparke in Baden-Württemberg ergaben sich durch die öffentlich finanzierten Aufträge<br />
pro Jahr ein Beschäftigungseffekt in den Regionen von maximal 20 Arbeitskräften. Der Vergleich<br />
mit den obigen Zahlen verdeutlicht die unterschiedlichen Ansätze der Bewertung. Die EU-Förderung<br />
wirkt unterstützend, um die im Förderkatalog genannten Aktivitäten intensiver bearbeiten zu können.<br />
Damit ist zwangsläufig auch ein zusätzlicher wirtschaftlicher Effekt für die Region gegeben. Dieser<br />
lässt sich jedoch analog der oben genannten Studie nicht quantifizieren.<br />
In der Summe ist davon auszugehen, dass durch die Fördermaßnahmen die Zahl der Besucher stabilisiert<br />
und teilweise auch gesteigert werden konnte. Beispielsweise konnte für den Schwarzwald der<br />
rückläufige Trend bei den Besucherzahlen gestoppt werden und es zeigt sich bereits eine positive<br />
Entwicklung. Die Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Ausbau von Wanderwegen wirkt sich<br />
positiv auf die Besucherzahlen aus. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich gleichzeitig die Gastronomie<br />
und die Beherbergungsbetriebe den Wünschen der Besucher anpassen.<br />
Weiterhin wurden erste erfolgreiche Konzepte der Vermarktung regionaler Produkte in Zusammenarbeit<br />
mit der Gastronomie etabliert. Ein Beispiel hierfür ist die Aktion „Naturparkteller“. In Zusammenarbeit<br />
mit den Landwirten werden zunehmend auch Bauernmärkte organisiert.<br />
Der Erfolg aller Fördermaßnahmen ist abhängig von der Mitwirkung aller Beteiligten in den Naturparken.<br />
Wesentliche Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit den Kommunen, den verantwortlichen<br />
Organisationen und den privaten Akteuren vor Ort. Durch die Ausarbeitung entsprechender Konzepte<br />
und Entwicklungspläne sollte dieser Erfahrungsaustausch intensiviert werden.<br />
9.4.8 GAP-Reform und ELER-Verordnung – Auswirkungen auf Förderperiode 2007 bis 2013<br />
Bei der Förderung der Naturparke besteht kaum ein Zusammenhang zur GAP-Reform, da es sich um<br />
zwei getrennte Bereiche handelt. Berührungspunkte können sich nur bei der durch die GAP-Reform<br />
beeinflussten Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen ergeben. Die Möglichkeit der Nichtproduktion<br />
und damit der Pflege der Flächen ab dem 15. Juli ist aus touristischer Sicht ambivalent zu sehen. Es<br />
könnte der Fall eintreten, dass bei einer Ausdehnung der Fläche in Form von Nichtproduktion die Touristen<br />
die Landschaft nicht mehr so attraktiv finden. Gleiches gilt für die Tierhaltung. Umgekehrt könnte<br />
sich aber auch durch diese neuen Landschaftselemente eine Aufwertung der Kulturlandschaft ergeben.<br />
In diesem Punkt muss man die Entwicklung abwarten und gegebenenfalls mit gezielten Pflegemaßnahmen<br />
gegensteuern.<br />
Im Rahmen der ELER-Verordnung wird ab der Förderperiode 2007 die Förderung der Naturparke dem<br />
Schwerpunkt III zugeordnet. Dies ist sachgerecht, da es sich bei der Förderung über die Stärkung der<br />
Aktivitäten im Tourismus um eine Maßnahme zur Entwicklung des ländlichen Raumes handelt. Für<br />
diesem Schwerpunkt sind bisher mindestens 10 % der gesamten Fördersumme vorgesehen. Es besteht<br />
damit eine Konkurrenz zu den übrigen Programmen in diesem Schwerpunkt. Da im Kapitel Flurbereinigung<br />
betont wird, dass die Förderung der Dorferneuerung im Rahmen des ELR ab 2007 für<br />
sinnvoll gehalten wird, müssen seitens der Politik entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Dorferneuerung<br />
und Naturparkförderung können sich aber auch gegenseitig ergänzen, wenn durch die<br />
Dorferneuerung die Attraktivität für den Tourismus gesteigert wird.<br />
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zur Pflege der Landschaft in den Naturparken<br />
dem Schwerpunkt II zugeordnet werden können und hier insbesondere der Landschaftspflegerichtlinie.<br />
In diesem Punkt gibt es bereits heute viele Berührungspunkte und von der Systematik des<br />
ELER ab 2007 würden die Pflegemaßnahmen eindeutig der Zielsetzung in diesem Schwerpunkt entsprechen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
437<br />
9.4.9 Schlussfolgerungen und Empfehlungen<br />
9.4.9.1 Grundsätzliche Empfehlungen<br />
Die Empfehlungen für die neue Programmperiode orientieren sich an den Aufgaben der Naturparke,<br />
die vom Verband Deutscher Naturparke (VDN) formuliert wurden. Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung<br />
von Natur und Landschaft einschließlich des Erhalts einer charakteristischen Kulturlandschaft<br />
sollte in enger Abstimmung mit den Agrarumweltprogrammen erfolgen. Es ist darauf zu achten,<br />
dass sich die Besonderheiten der Landschaften in den Naturparken durch die Pflegemaßnahmen von<br />
anderen Regionen unterscheiden und damit Anreize für den Tourismus gegeben sind.<br />
Weiterhin sollten die regionalen Konzepte der Vermarktung von Produkten in Zusammenarbeit mit der<br />
örtlichen Gastronomie durch die organisatorische Unterstützung weiterentwickelt werden. Für die Besucher<br />
muss dabei die regionale Identität erkennbar sein.<br />
Durch Ausstellungen sollte das kulturelle Erbe bestehend aus dem Brauchtum, dem traditionellen<br />
Handwerk und den Siedlungsformen den Besuchern veranschaulicht werden. Es hat sich bisher gezeigt,<br />
dass diese Ausstellungen auf großes Interesse stoßen und die Attraktivität der Naturparke erhöhen.<br />
Durch gezielte Aktivitäten könnten insbesondere auch Schulklassen angesprochen werden.<br />
Wichtig für die Besucher ist auch der Bau und die Unterhaltung von Einrichtungen für die Erholungsnutzung.<br />
Notwendig sind die Wanderparkplätze, damit die Attraktionen leicht erreichbar sind und darauf<br />
Rücksicht genommen werden soll, dass durch die Altersstruktur ein Teil der Besucher körperlich<br />
nicht mehr so mobil ist. Es hat sich gezeigt, dass Wegemarkierungen in Verbindung mit Lehr- und<br />
Erlebnispfaden besonders gern angenommen werden.<br />
Das vorrangige Ziel aller Aktivitäten sollte sein, die landschaftsbezogene Erholung zu sichern und<br />
möglichst weiter zu entwickeln. Durch einen umwelt- und sozialverträglichen Tourismus wird die regionale<br />
Wirtschaft erheblich gefördert. Dies ist ausführlich in der oben erwähnten Studie des Bundesamtes<br />
für Naturschutz dokumentiert worden. Daher gilt es die zwei Variablen der Zahl der Besucher und<br />
der Ausgaben zu beeinflussen. Daraus folgt, dass die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument ist,<br />
um diese Variablen zu steuern. Dabei sollte eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Aktivitäten<br />
mit allen Beteiligten gepflegt werden.<br />
9.4.9.2 Empfehlungen für neue Programmierung 2007 bis 2013<br />
Im folgenden werden die generellen Ansätze der Maßnahmen der Förderung der Naturparke für die<br />
Programmperiode bis 2013 konkretisiert:<br />
(1) Durch die Festlegung der Schwerpunkte im ELER sollten alle Maßnahmen zur Pflege der Landschaft<br />
in den Naturparken in dem Schwerpunkt II angesiedelt werden und wären damit in die<br />
Agrarumweltprogramme zu integrieren. Insbesondere dürften die Fördertatbestände der Landschaftspflegerichtlinie<br />
hierfür geeignet sein. Dabei ist zu bedenken, dass sämtliche Agrarumweltprogramme<br />
bereits heute in den Naturparken durchgeführt werden. Es wäre daher nur<br />
sachgerecht und logisch konsequent hier eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen. Unter finanziellen<br />
Gesichtspunkten ist davon auszugehen, dass der Schwerpunkt II mit Abstand die<br />
meisten Mittel zur Verfügung hat. Durch diese Zuordnung könnten die übrigen Programme in<br />
den Naturparken in ähnlicher Form weitergeführt werden, da für die Pflege der Landschaft in<br />
den letzten beiden Jahre etwa 20 % der Mittel ausgegeben wurden.<br />
(2) Angesichts der angekündigten Haushaltskürzungen ist zu überlegen, ob ein Teil der Investitionen<br />
von den Kommunen und/oder anderer Träger vor Ort zu übernehmen sind. Die überörtli-<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
438 Kapitel IX – Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Räumen<br />
chen Aktivitäten, wie Wanderparkplätze und Wanderwege könnten mit der Förderung der Naturparke<br />
durchgeführt werden. Die Investitionen in bauliche Anlagen in den Kommunen läge in<br />
der finanziellen Verantwortung der Beteiligten vor Ort.<br />
(3) Es sollte auf jeden Fall angestrebt werden, dass die finanziellen Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit<br />
in gleicher Höhe den Naturparken auch in der neuen Programmperiode zur Verfügung zu<br />
stellen. Es konnte gezeigt werden, dass der wirtschaftliche Erfolg der Naturparke über den Tourismus<br />
wesentlich von einer effizienten Öffentlichkeitsarbeit bestimmt wird. Eine Mittelkürzung in<br />
diesem Bereich wäre daher kontraproduktiv. Durch die vorgeschlagene Zuordnung der Pflege<br />
der Landschaft zu den Agrarumweltprogrammen und der stärkeren finanziellen Beteiligung der<br />
Träger vor Ort ist dies auch realistisch.<br />
(4) Kritisch zu beurteilen sind die vergleichsweise geringen Beträge pro Förderfall. In den beiden<br />
Jahren mussten bei einer Fördersumme von gut 2,8 Mio. € 415 Fälle bearbeitet werden. Es wäre<br />
in Abstimmung mit der EU-Kommission zu prüfen, ob die jeweilige Geschäftsführung der Naturparke<br />
auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes durch die Bündelung von Aufgaben<br />
für bestimmte Aufgaben eine pauschale Zuwendung erhält. Dies gilt insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Falls dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist, so sollte<br />
ein Mindestbetrag festgelegt werden. Dieser könnte bei 1.000 € Zuwendung für ein beantragtes<br />
Projekt liegen.<br />
(5) Entsprechend den Forderungen des Landesnaturschutzverbandes könnte man das Vorliegen<br />
eines qualifizierten Naturparkplans als Voraussetzung für sämtliche Fördermaßnahmen machen.<br />
Seitens der Verantwortlichen müsste festgelegt werden, welchen Anforderungen an den<br />
Plan erfüllt sein müssen.<br />
Im Anhang befindet sich:<br />
• Evaluierung der Förderung „Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
439<br />
10 Bewertung des Programms insgesamt<br />
10.1 Zusammenfassung – Fördervolumen, regionale Verteilung, Ergebnisse<br />
Die EU-Kommission hat durch die Vorgabe von sechs Querschnittsfragen zum Gesamtprogramm, wie<br />
in der HB schon ausgeführt, eine maßnahmenübergreifende Bewertung gefordert. Die Ergebnisse der<br />
einzelnen Maßnahmen sind zusammenzuführen, um daraus für jede der vorgegebenen Querschnittsfragen<br />
eine aggregierte Bewertung des Programms zu erarbeiten. Entsprechend der unterschiedlichen<br />
Zielrichtungen der Maßnahmen sind deren Beiträge zu den einzelnen Querschnittsbereichen deutlich<br />
verschiedenartig. Die Auswertungseinschränkungen, wie sie in der HB schon angesprochen waren,<br />
gelten für die aggregierte Betrachtung auch bei Verlängerung des Evaluierungszeitraumes bis 2004,<br />
d.h. insbesondere eine Mehrzahl von Effekten, wie die Bevölkerungsveränderungen, Beschäftigungsund<br />
Einkommenswirkungen oder Umwelteffekte sind erst nach weiteren Jahren nach Abschluss der<br />
Förderung eindeutig ermittelbar. Tabelle 10.1 gibt einen Volumengesamtüberblick über die Programmumsetzung<br />
2000 – 2004. Die Beträge in beiden Tabellen enthalten sowohl EU-kofinanzierte als<br />
auch nach Art. 52 der VO 1257/99 bewilligte Maßnahmen. Die Beträge nach Gebietskategorien für die<br />
Jahre 2001 und 2002 enthalten nunmehr alle Bewilligungen - in der HB enthielten sie nur Bewilligungen<br />
mit EU-Kofinanzierung.<br />
Tabelle 10.1:<br />
Öffentliche Ausgaben (Mittelbindungen)<br />
Bewilligte<br />
Mittel<br />
Zahl der Fälle<br />
insg.<br />
Maßnahmen (Mio. €) (Anträge)<br />
EPLR<br />
VO (EG)<br />
817/2004 2000 - 2004<br />
2000 – 2004<br />
(p.a.)<br />
1 Invest. Betr. 1) (a) 230,608 14.837<br />
(2.967)<br />
2 Niederlassung<br />
Jgldw. 1) (b) 15,017 1.028<br />
6 Ausgleichszulage (e) 284,921 144.740 (28.948)<br />
9, 10 Agrarumwelt 2) (f) 653,65 380.476 (76.095)<br />
4, 10 Vermarktung (g) 33,006 240<br />
(48)<br />
12 Aufforstung 2) (h) 2,974 8.498<br />
(1.700)<br />
12, 13 Forst (i) 211,914 39.440<br />
(7.888)<br />
3 Flurbereinigung (k) 146,798 1.003<br />
(201)<br />
5, 10 Vermarktung (m) 0,157 24<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
440 Bewertung des Programms insgesamt<br />
(5)<br />
7 Dorferneuerung (o) 1,331 6<br />
7, 8 Diversifizierung (p) 0,951 70<br />
(14)<br />
10,11 Naturparke, Naturschutz<br />
(t) 16,831 2.596<br />
(519)<br />
Insgesamt 1.598,16 592.958<br />
(118.592)<br />
1)<br />
Die Niederlassung von Junglandwirten wurde ab dem Jahr 2004 in die Investitionsförderung von lw. Betrieben<br />
integriert.<br />
2) mit Altverpflichtungen<br />
Quelle: MLR, EPLR-Monitoring (LEL, 10/2005)<br />
Die regionale Verteilung der Fördermittel (vgl. Tabelle 10.2) zeigt, dass eine Förderung in Ziel-1 Regionen<br />
nicht gegeben war. Auch in den Ziel-2 Gebieten sind relativ geringe Volumen eingesetzt worden<br />
- mit 3,4 % des gesamten Förderansatzes. Bezogen auf den Flächenanteil dieser Regionen war die<br />
Förderung jedoch als adäquat anzusehen.<br />
Der Schwerpunkt der Förderung (96,6%) lag außerhalb der Ziel-1-2 Gebiete und hier wiederum in den<br />
benachteiligten Gebieten. Die Relation der Verteilung der Fördermittel auf die benachteiligten Gebiete<br />
im Vergleich zu den normalen Gebieten beläuft sich im Durchschnitt der Maßnahmen auf 70:30. Ausnahmen<br />
davon bilden die Förderung im V&V-Bereich und naturgemäß die Förderung durch die Ausgleichszulage.<br />
Innerhalb der benachteiligten Gebiete wurden am Flächenanteil gemessen sehr deutlich<br />
die Berggebiete in die Förderung einbezogen (vgl. Tabelle 10.2).<br />
Tabelle 10.2:<br />
Regionale Verteilung der Förderung<br />
(Öffentliche Ausgaben - Mittelbindung) in 1000 € 1)<br />
Gebietskategorien<br />
Ziel 2<br />
außerhalb<br />
Ziel 2<br />
Normales<br />
Gebiet<br />
Berggebiete<br />
Sonstige benachteiligte<br />
Gebiete<br />
Benachteiligte<br />
Gebiete insgesamt<br />
2000 6.737 220.363 52.583 45.139 129.378 174.515<br />
2001 7.784 223.836 60.525 36.564 134.531 171.095<br />
2002 10.600 305.367 90.032 43.648 182.287 225.935<br />
2003 9.915 291.099 85.090 37.851 178.073 215.924<br />
2004 10.187 290.166 88.363 39.717 172.273 211.991<br />
Insgesamt 45.223 1.330.831 376.593 202.919 796.542 999.460<br />
1) Ohne Altverpflichtungen<br />
Quelle: MLR, EPLR-Monitoring (LEL 10/2005)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
441<br />
Die in der nachfolgenden Abbildung erkennbaren drei regioalen Schwerpunkte der Gesamtförderung<br />
liegen im Ostteil des Landes und in der Südwestregion. In diesen drei Teilgebieten sind über 75% der<br />
Fördermittel zum Einsatz gekommen. Dieses sind Regionen, die einerseits zum Großteil zu den benachteiligten<br />
Gebieten gehören. Es sind zum anderen Gebiete mit deutlicher Produktionsausrichtung<br />
in der Tierproduktion. Es sind somit nicht die Gunstregionen, weder von den Struktur- noch von den<br />
Naturgegebenheiten her, die Förderschwerpunkte bilden. Den Vorgaben aus der SWOT-Analyse wird<br />
somit unter regionaler Sicht voll entsprochen.<br />
Abbildung 10.1: Fördersummen MEKA, AZL, Flurbereinigung und AFP der Jahre 2000 – 2004<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
442 Bewertung des Programms insgesamt<br />
10.2 Bevölkerungsentwicklung<br />
Querschnittsfrage X.1: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Bevölkerung auf<br />
dem Lande zu halten?<br />
Die Antwort auf diese Frage soll über die gesamten direkten und indirekten Auswirkungen der Maßnahmen<br />
auf die ländliche Bevölkerung, insbesondere über deren Struktur, Aufschluss geben.<br />
Für das Bundesland Baden-Württemberg hat die Sicherung der Bevölkerung und der Besiedlung im<br />
ländlichen Raum zwar nur sehr geringe Problemrelevanz, da zumindest auf Landkreisebene die Beobachtung<br />
einer deutlichen Abwanderung aus ländlichen Räumen auch in den Jahren 2003 und 2004<br />
nicht bestätigt werden kann.<br />
Maßgeblich haben sicherlich insbesondere die einzelbetriebliche Investitionsförderung, die Agrarumweltprogramme<br />
und auch die Gewährung der Ausgleichszulage zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> beigetragen. Da aber insgesamt die landwirtschaftliche Beschäftigungslage nicht von<br />
ausschlaggebender Bedeutung für die Gesamtbeschäftigungssituation im ländlichen Raum ist, und in<br />
diesem ohnehin partiell eher Zuwanderung zu beobachten ist, hat die Umsetzung des EPLR auf die<br />
Zahl und die Struktur der ländlichen Bevölkerung keinen prägenden Einfluss.<br />
Tendenziell ist davon auszugehen, dass insbesondere die Ausgleichszulage mit dazu beiträgt, den<br />
Erhalt der Betriebe und Betriebsstrukturen zu begünstigen (strukturerhaltende Maßnahme). Somit wird<br />
über eine komplexe Interventionslogik die mit den geförderten Betrieben direkt und indirekt verbundene<br />
Bevölkerung auf dem Land gehalten. Auch in den Beraterworkshops wurden diesbezüglich Hinweise<br />
gewonnen. Beispielsweise werden landwirtschaftliche Betriebe und Arbeitsplätze im ländlichen<br />
Raum erhalten und dadurch die Attraktivität der dörflichen Strukturen erhöht. Generell ist aber festzuhalten,<br />
dass die Ausgleichszulage nur auf die in der <strong>Landwirtschaft</strong> Tätigen wirken kann, wenn dem<br />
landwirtschaftlichen Sektor eine entsprechende wirtschaftspolitische Bedeutung zukommt. Einige<br />
makroökonomische Zahlen zeigen, dass der Anteil der im landwirtschaftlichen Sektor Beschäftigten an<br />
allen Beschäftigten insgesamt im ländlichen Raum vergleichsweise gering ist. Heute spielen außerlandwirtschaftliche<br />
Einflussfaktoren für Migrationsbewegungen eine weitaus größere Rolle. Es kann<br />
jedoch festgestellt werden, dass wenn eine Abwanderung stattfindet, dies nicht darin begründet ist,<br />
dass die Maßnahme nicht akzeptiert wird.<br />
Übersicht 10.1: Zusammenfassung der Ergebnisse - Querschnittsfrage 1<br />
Q.1.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen , die Bevölkerung<br />
auf dem Land zu halten?<br />
Maßnahme<br />
1.1:Anteil der Personen, die<br />
in geförderten land-<br />
/forstwirtschaftlichen Betrieben<br />
tätig sind<br />
a) jünger als 30 Jahre<br />
2.1:Verhältnis von weiblichen<br />
zu männlichen<br />
begünstigten Personen<br />
3.1: Hinweise auf positiven<br />
Einfluss, den das Programm<br />
auf die Herabsetzung der<br />
Abwanderungsrate der Bevölkerung<br />
im ländliche Raum<br />
hat<br />
b) 30 – 39 Jahre alt<br />
c) älter als 40 Jahre<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
443<br />
Verjüngung der Betriebsleiter<br />
– genaue Daten nicht verfügbar<br />
Vornehmlich männlich<br />
direkt Begünstigte<br />
Verringerung von Abwanderung<br />
AFP,JLF<br />
a) 2,8%<br />
b)18,6%<br />
Entspricht Grundgesamtheit<br />
Verringerung der Abwanderung<br />
AZL<br />
c)78,5%<br />
Entspricht Grundgesamtheit,<br />
da keine Differenzierung im<br />
Programm.<br />
Entspricht Grundgesamtheit,<br />
da keine Differenzierung<br />
im Programm.<br />
Tendenzielle Verringerung<br />
der Abwanderung<br />
AUM-MEKA<br />
K.D. 1) K.D. K.D. AUM-LPR<br />
K.D. 16% Frauenanteil Kaum Einfluß V&V<br />
K.D. K.D. Verbesserung der Beschäftigungssituation<br />
(Insb. In den<br />
Wintermonaten)<br />
Forst 2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Durchschnitt der Betriebe K.D. Verringerung der Abwanderung<br />
durch Erhöhung der<br />
Attraktivität der Dörfer<br />
--davon FB<br />
K.D. geringer Einfluss K.D. K.D. --davon ELR 2)<br />
K.D.<br />
100 % Frauenanteil<br />
förderbedingt<br />
Verringerung der Abwanderung<br />
--davon IMF<br />
K.D. K.D. Verringerung der Abwanderung<br />
durch Förderung des<br />
Tourismus<br />
--davon NP<br />
Altersverteilung der Begünstigten<br />
entspricht dem Altersaufbau<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Vornehmlich männliche<br />
direkt Begünstigte, mit<br />
Ausnahme der IMF<br />
Grundsätzlich hat das Programm<br />
die Abwanderung aus<br />
Ländlichen Regionen verlangsamt<br />
– bzw. aufgehalten<br />
Zusammenfassung Q1<br />
1)K.D.: Es ist für die Maßnahme keine relevante Frage oder es liegen keine Informationen vor, weder quantitative<br />
noch qualitative<br />
2) nur bis 2002<br />
Wird unterstellt, dass durch die Ausgleichszulage Betriebe erhalten werden, wird somit auch ein Beitrag<br />
zur Sicherung von Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben erreicht, allerdings lässt sich<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
444 Bewertung des Programms insgesamt<br />
der Beitrag nicht quantifizieren. Die Ergebnisse aus den Beraterworkshops stützen diesen kausalen<br />
Zusammenhang (teilweise strukturkonservierende Effekte). Neue Arbeitsplätze werden durch die Ausgleichszulage<br />
nicht geschaffen.<br />
Zusammenfassend können allen Maßnahmen des EPLR stabilisierende Einflüsse auf die Bevölkerungssituation<br />
in ländlichen Räumen zugeordnet werden. Abwanderungsbewegungen aus dem Ländlichen<br />
Raum sind in globaler Sicht nicht erkennbar; z.T. ist sogar auch durch die Steigerung der<br />
Attraktivität des ländlichen Raumes Zuwanderungsbewegung zu beobachten. Als gesicherte Aussage<br />
gilt, dass das Programm zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Dörfern beigetragen<br />
und damit eine Verringerung der Abwanderung bewirkt hat.<br />
10.3 Beschäftigungslage<br />
Querschnittsfrage X.2: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />
sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch außerhalb derselben zu sichern?<br />
Der Einfluss des Programms auf die Beschäftigungslage in ländlichen Räumen ist zu einem zentralen<br />
Wirkungsfeld zu zählen. Unter Beachtung der Angaben in der HB werden unterschiedliche Beschäftigungseffekte<br />
durch die Programmförderung ausgelöst.<br />
Q.2.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, die Beschäftigungslage<br />
sowohl in den landwirtschaftlichen Betrieben als auch<br />
außerhalb derselben zu sichern?<br />
Maßnahme<br />
1.1: Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />
direkt oder indirekt durch das Programm<br />
erhalten/geschaffen wurden und den land-<br />
/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute<br />
kamen.<br />
2.1: Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />
Betrieben (außerlandwirtschaftlichen)<br />
direkt oder indirekt zugute kommen und<br />
aufgrund des Programms erhalten oder<br />
geschaffen wurden<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für Betriebsinhaber<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für Frauen<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für familienfremde Arbeitskräfte<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für junge Menschen<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für Frauen<br />
(Berechnungsgrundlage Relation w/m<br />
bei Fremdarbeitskräften 87:13 in %, davon<br />
10 %)<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für Landwirte, die ihre Betriebe<br />
in Nebenerwerb bewirtschaften<br />
und einer Mehrfachtätigkeit<br />
nachgehen<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />
die Vollzeitstellen betreffen<br />
e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
in Erwerbszweigen, die nicht der<br />
Produktion von<br />
land/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen<br />
dienen<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten,<br />
die sich indirekt als Resultat<br />
von Multiplikatorwirkungen auf<br />
der Angebots- und der Einkommensseite<br />
ergeben haben<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
445<br />
f) davon Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
als indirektes Resultat des Angebotseffektes<br />
Netto sind keine Arbeitsplätze entstanden Multiplikatoreffekt AFP,JLF<br />
Arbeitsplatzerhalt ca. 250 p.a. Multiplikatorwirkungen AZL<br />
Erhalt der Beschäftigung, ca 175 FTE p.a. kaum Einluss AUM-MEKA<br />
8-15 FTE p.a. erhalten kaum Einfluss AUM-LPR<br />
Wenige neue Arbeitsplätze Multiplkatorwirkungen- V&V<br />
Arbeitsplätze erhalten Neue Arbeitsplätze im DL-Bereich Forst 2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Durch Einsparung von Arbeitszeit positiven<br />
Einfluss auf Strukturwandel<br />
Konjunkturelle Beschäftigung plus Multiplikator<br />
ca.570 FTE p.a.<br />
--davon FB<br />
3,25 FTE p.a. 19 FTE p.a. --davon ELR 2)<br />
K.D. 14 FTE p.a. --davon IMF<br />
K.D. Kaum Einfluss --davon NP<br />
Rd. 400 FTE p.a.<br />
Rd. 600 FTE p.a. plus Supplier-und Multiplikatoreffekt<br />
Zusammenfassung Q2<br />
2) bis 2002<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
446 Bewertung des Programms insgesamt<br />
10.4 Beschäftigungseffekte 2000 - 2004<br />
EPLR 2000-20004<br />
Verursachung<br />
A: Einkommensübertragung<br />
Land- und<br />
Forstwirtschaft-<br />
Nichtlandoder<br />
Forstwirtschaft<br />
A1: Direkte Beschäftigungswirkung(DE) 1900 -<br />
A2: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 2400<br />
B: Direkte Betriebliche Investition (DE)<br />
B1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) 1.550 -<br />
B2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) 2380-<br />
B3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) 420<br />
C: Infrastruktur Investitionen<br />
C1: Direkte Beschäftigungswirkung (DE) 180 -<br />
C2: Indirekte Beschäftigungswirkung (BE) - 1650<br />
C3: Indirekte Beschäftigungswirkung (ME) - 360<br />
Summe 3630 7210<br />
X.2.1<br />
X.2-1.1<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />
wurden<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten, die direkt oder indirekt durch das Programm erhalten/geschaffen<br />
wurden und den land-/forstwirtschaftlichen Betrieben zugute kommen<br />
Insgesamt wurden durch die Umsetzung des Gesamtprogramms im Zeitraum 2000-2004 3.630 Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhalten oder geschaffen.<br />
Diese Angabe kann nur eine Vermutungsgröße sein, da direkte quantitative Angaben hierfür fehlen.<br />
Die Junglandwirteförderung bewirkt durch die mitunter frühere Einbeziehung der Hofnachfolger in die<br />
Betriebsleitung (Beraterworkshop) und den tendenziellen Anreiz zur Übernahme eines landwirtschaftlichen<br />
Betriebes eine Verringerung des Durchschnittsalters der Betriebsleiter. Inwieweit dadurch jedoch<br />
eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur erhalten oder gefördert wird, ist unklar.<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Betriebsinhaber (in %)<br />
Es wird davon ausgegangen, dass durch die Förderung im Rahmen der Maßnahmen des EPLR das<br />
Einkommen in den landwirtschaftlichen Betrieben erhöht und der Druck zur Abwanderung damit verringert<br />
werden konnte. Bei unterstellter Abwanderungsreduzierung ergibt sich im Analysezeitraum ein<br />
Erhalt von Beschäftigung in der <strong>Landwirtschaft</strong> von ca. 3.300 Beschäftigungsplätzen von Betriebsinhabern,<br />
- bzw. -inhaberinnen, also von 95 % der landwirtschaftlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Arbeitskräfte (in %)<br />
Hier ist nur im Rahmen der Investitionsförderung von landwirtschaftlichen Betrieben davon auszugehen,<br />
dass für familienfremde Arbeitskräfte neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden<br />
konnten. Im Rahmen dieser Maßnahme wurden fast 15.000 Betriebe gefördert. Unter der o.g. Annahme<br />
sind jedoch nur geringfügig Beschäftigungsmöglichkeiten für familienfremde Beschäftigungen entstanden.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass diese sich auf 2 % der o.g. Grundgesamtheit belaufen,<br />
also knapp 300 Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
447<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen (in %)<br />
c) Eine direkte Förderung für Frauen ist nur im IMF gegeben. Hier konnten rund 3 Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
geschaffen werden.<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die Vollzeitstellen betreffen (in %)<br />
d) Eine Unterteilung in geringe und volle Beschäftigung konnte aus der verfügbaren Datenlage nicht<br />
ermittelt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich obige Angaben immer auf FTE beziehen.<br />
e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten in Erwerbszweigen, die nicht der Produktion von<br />
land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen dienen (in %)<br />
Hier sind die Bereiche Förderung der Verarbeitung und Vermarktung und der Diversifikation anzusprechen.<br />
Im Rahmen der Förderung der Vermarktung und Verarbeitung wurden möglicherweise auch<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bzw. geschaffen. Die Wirkungen werden aber als gering eingeschätzt,<br />
da viele der geförderten Investitionen sich auf Umweltschutzmaßnahmen konzentrierten oder<br />
Rationalisierungsinvestitionen, evtl. sogar mit Freisetzungseffekten, waren.<br />
e) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, als indirektes Resultat des Angebotseffektes<br />
(in %)<br />
Im Rahmen der Investitionsförderung und der Realisierung der Investitionsprojekte sind Landwirte<br />
durch Eigen- und Mithilfe in die Projektumsetzung beschäftigungswirksam eingebunden worden. Auch<br />
im Rahmen der Flurbereinigung sind Landwirte mit eingesetzt worden. Insgesamt sind hierdurch bis<br />
zum jeweiligen Projektabschluss um 10.000 kurzfristige Beschäftigungen gegeben gewesen. Wenn<br />
die Beschäftigung der Landwirte im Durchschnitt mit einem Monat pro Jahr angenommen wird, so ist<br />
in FTE ausgedrückt somit während der Projektumsetzung eine Beschäftigung von rd. 800 Arbeitskräften<br />
gegeben.<br />
X.2-2.1<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten, die Betrieben (außerlandwirtschaftlichen Betrieben) direkt<br />
oder indirekt zugute kommen und die aufgrund des Programms erhalten oder geschaffen<br />
wurden<br />
Im außerlandwirtschaftlichen Bereich konnten direkt mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten und indirekt<br />
mindestens 7.200 Beschäftigungen erhalten oder geschaffen werden.<br />
a) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen<br />
Eine Unterscheidung nach Männer- und Frauenarbeitsplätzen ist im Rahmen der Datenverfügbarkeit<br />
der Fördermaßnahmen nicht möglich. Da jedoch die Förderung im nichtlandwirtschaftlichen Bereich<br />
sich auf Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung konzentrierte, wird angenommen, dass die<br />
in diesem Wirtschaftsbereich gegebenen Relationen auch in den geförderten Unternehmen zutreffen.<br />
Danach sind 42 % der erhaltenen/geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten Frauenarbeitsplätze.<br />
b) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen (jünger als 30 Jahre)<br />
Die Altersstruktur der Erwerbstätigen in Baden-Württemberg zeigt, das 21 % der Beschäftigten jünger<br />
als 30 Jahre sind.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
448 Bewertung des Programms insgesamt<br />
c) davon Beschäftigungsmöglichkeiten für Landwirte, die ihre Betriebe in Nebenerwerb<br />
bewirtschaften und einer Mehrfachtätigkeit nachgehen<br />
Eine spezielle Förderung nur für Nebenerwerbslandwirte ist im EPLR nicht vorgesehen. Es ist auch<br />
nicht ableitbar, in welchem Umfange Nebenerwerbslandwirte in Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong>, die gefördert worden sind, integriert werden konnten. Da die landwirtschaftlichen<br />
Betriebe Baden-Württembergs in einigen Programmbereichen (z. B. Agrarumweltprogrammen,<br />
Ausgleichszulage) insgesamt in die Förderung einbezogen wurden, entspricht der Anteil der geförderten<br />
Nebenerwerbsbetriebe am Umfang der Gesamtförderung in diesen Bereichen um 60 %.<br />
d) davon Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich indirekt als Resultat von Multiplikatorwirkungen<br />
auf der Angebots- und der Einkommensseite ergeben haben (in %)<br />
Analog den Ausführungen in der HB sind durch die Förderung im Rahmen des EPLR deutliche Einkommenswirkungen<br />
ausgelöst worden. In Verbindung mit den „supplier“ - oder auch „Vorleistungs“-<br />
Effekten sind durch die Förderung rd. 7.200 Beschäftigungen außerhalb der <strong>Landwirtschaft</strong> und innerhalb<br />
des Landes Baden-Württemberg erhalten und geschaffen worden.<br />
10.5 Einkommen<br />
Querschnittsfrage X.3: In welchem Umfange hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />
der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />
Die direkten Einkommenswirkungen sind kurzfristig erkennbar und stehen in engem Zusammenhang<br />
mit direkten Fördermaßnahmen, z.B. der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten oder Einkommensanteile<br />
der Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen.<br />
Geförderte Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, in Forstbetrieben, im Bereich Verarbeitung<br />
und Vermarktung oder in der Flurneuordnung werden erst im Zeitverzug zu Einkommenseffekten führen.<br />
Aufgrund der Berichtszeit und der gegebenen Datenlage sind diese nur vermutbar. Da diese Effekte<br />
nur als größer Null angegeben werden können und noch nicht quantifizierbar sind, liegt die bewilligte<br />
Fördersumme noch relativ nah an den bisher dokumentierbaren Einkommenseffekten. Würde<br />
bei den investiven Maßnahmen ein Subventionswert von 50 % angenommen, so steigt der Einkommenseffekt<br />
um rund 170 Mio. €. Die durch AFP geförderten Betriebe (überwiegend Milchviehbetriebe)<br />
konnten ihren Betriebsgewinn im Betrachtungszeitraum, also der Periode 1998 bis 2000 vor der Investition<br />
bis zu den Jahren 2003 und 2004 nach der Investition, im Durchschnitt spürbar von rund<br />
37.000 € auf rund 45.800 € steigern. Im Vergleich zu den Betrieben des Testbetriebsnetzes haben sie<br />
sich damit nach der Investition positiver entwickelt. Insbesondere die Betriebe mit großen Investitionen<br />
weisen eine deutlich günstigere Gewinnentwicklung auf als die Fälle mit kleineren Investitionen. Allerdings<br />
gab es auch unter den analysierten geförderten Betrieben (n=29) Fälle, in denen der Betriebsgewinn<br />
weitgehend konstant blieb (n=9) oder sogar rückläufig war (n=4).<br />
Aus den Förderdaten der Ausgleichszulage lässt sich ableiten, welches Einkommen den direkt begünstigten<br />
Betrieben zur Verfügung gestellt wurde. Für Baden-Württemberg liegt die Ausgleichszulage<br />
je Betrieb durchschnittlich bei ca. 2000 Euro. In den einzelnen Betriebsgruppen sowie bei den einzelnen<br />
Betrieben streuen die Ergebnisse. Die Ausgleichszulage trägt also mit dazu bei, dass der überwiegend<br />
bestehende Einkommensabstand zu einer verwandten außerlandwirtschaftlichen Vergleichsgruppe<br />
reduziert wurde und das subjektive Empfinden relativer Einkommensunzufriedenheit evtl. vermindert<br />
wird.<br />
Aus beiden Wirkungsbereichen, direkte Einkommensübertragung und zeitverzögertes Einkommen<br />
nach Investitionen, ergeben sich Vorleistungs- und /oder Multiplikatoreffekte weit über die <strong>Landwirtschaft</strong><br />
hinaus. Diese sind normiert schätzbar.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
449<br />
In Tabelle 10.3 sind die Ergebnisse zu den Einkommenseffekten zusammengeführt.<br />
Q.3.--: In welchem Umfang hat das Programm dazu beigetragen, das Einkommensniveau<br />
der ländlichen Bevölkerung zu erhalten oder zu verbessern?<br />
Maßnahme<br />
1.1: Einkommen der auf direkte /indirekte<br />
Weise begünstigten Bevölkerung, die in der<br />
<strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind<br />
2.1: Einkommen der auf direkte/indirekte<br />
Weise begünstigten, nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
tätigen Bevölkerung<br />
a) davon „Familienbetriebseinkommen“<br />
b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften<br />
der landwirtschaftlichen<br />
Betriebe erwirtschaftet wird,<br />
die keine Familienangehörigen<br />
sind<br />
c) davon Einkommen, das durch<br />
Mehrfachtätigkeit ....in landwirtschaftlichen<br />
Betrieben erwirtschaftet<br />
wurde, die jedoch nicht der<br />
Produktion von landwirtschaftlichen<br />
Grunderzeugnissen zuzuordnen<br />
ist<br />
a) davon Einkommen, das im Sektor<br />
ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet<br />
wurde<br />
b) davon Einkommen, das mit lokaler<br />
Handwerkstätigkeit erwirtschaftet<br />
wurde<br />
c) davon Einkommen, das indirekt<br />
als Resultat von angebostseitigern<br />
Auswirkungen und von Multiplikatorwirkungen<br />
ist<br />
d) davon Einkommen das indirekt<br />
das Resultat angebotsseitiger<br />
Auswirkungen ist<br />
a) Anstieg a) Anstieg c) supplier Effekt AFP,JLF<br />
a) Erhöhung um 55 Mio. € p.a., im Durchschnitt<br />
der Betriebe um 2000 € p.a.,<br />
c) Multiplikatoreffekte AZL<br />
d.h. 5-22% des Einkommens<br />
a) 20Mio. € p.a. c) Multiplikatoreffekte AUM-MEKA<br />
a) 1,5Mio. € p.a. K.D. AUM-LPR<br />
a) Plus 3% a) Anstieg, Multiplikatoreffekt V&V<br />
Einkommensverbesserung c) Supplier Effekt Forst 2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
450 Bewertung des Programms insgesamt<br />
1,2 Mio € p.a. 10 Mio. € p.a. konjunkturell plus Multiplikator<br />
--davon FB<br />
K.D. K.D. --davon ELR 2)<br />
42.500 € p.a. 380.000 € p.a. konjunkturell plus<br />
Multiplikator<br />
--davon IMF<br />
Kein Einfluss Kein Einfluss --davon NP<br />
Ca. 400 Mio € 1,2Mrd.€ Zusammenfassung Q3<br />
2) bis 2002<br />
X.3-1.1<br />
Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten Bevölkerung, die in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
tätig ist<br />
Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig sind,<br />
wird auf 400 Mio. € in der Betrachtungsperiode geschätzt. Dieses ist aber ein unterer Wert, da eine<br />
Reihe von weiteren Einkommenswirkungen aus der Investitionsförderung erst nach Jahren positiv und<br />
erkennbar sind.<br />
a) davon „Familienbetriebseinkommen“ (in %)<br />
Da die weit überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg als Familienbetriebe<br />
geführt werden, kann davon ausgegangen werden, dass fast 98,5 % der Einkommenseffekte<br />
in landwirtschaftlichen Betrieben als Familienbetriebseinkommen zu bezeichnen sind.<br />
b) davon Einkommen, das von Arbeitskräften der landwirtschaftlichen Betriebe erwirtschaftet<br />
wurde, die keine Familienangehörigen sind (in %)<br />
Ca. 20 % der in der <strong>Landwirtschaft</strong> Baden-Württembergs Beschäftigten zählen nicht zu den Familienarbeitskräften.<br />
Nur ein geringer Teil von ihnen wird durch die Förderung Einkommensänderungen<br />
haben, da deren Einkommen in der Regel durch Vorgaben des Arbeitsmarktes (Tarifregelungen, Mindestlöhne)<br />
beeinflusst sind. Wenn von den 140 angenommenen Beschäftigungsmöglichkeiten, die<br />
Hälfte neu Geschaffene sind, so ist bei 30.000 € p.a. Einkommen in den 5 Betrachtungsjahren ein<br />
Einkommen von 21 Mio. € für Arbeitskräfte, die keine Familienangehörigen sind, gegeben, also knapp<br />
2 %.<br />
c) davon Einkommen, das durch die Mehrfachtätigkeit der Nebenerwerbslandwirte oder<br />
durch Erwerbstätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschaftet wurde, die jedoch<br />
nicht der Produktion von land-/forstwirtschaftlichen Grunderzeugnissen zuzuordnen<br />
ist (in %)<br />
Die Auswertung der Testbetriebsdaten und der Betriebsleiterbefragung zeigte, dass um 25 % des<br />
Gesamteinkommens dieser Kategorie zuzuordnen ist.<br />
d) davon Einkommen, das indirekt das Resultat angebotsseitiger Auswirkungen ist (in %)<br />
Die EU definiert die angebotsseitigen Auswirkungen als die Wirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />
von Unternehmen, die mit der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse<br />
befasst sind und daher auf das Einkommen dieser landwirtschaftlichen Betriebe Einfluss haben.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
451<br />
Die Analysen insbesondere in Kapitel 7 zeigen, dass die Ableitungen von Preis- und Mengenänderungen<br />
– ausgelöst durch Förderung - nicht gelingen kann.<br />
X.3-2.1<br />
Einkommen der auf direkte/indirekte Weise begünstigten, nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätigen<br />
Bevölkerung<br />
Das gesamte Einkommen der durch die Förderung Begünstigten, die nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> tätig<br />
sind, wird auf über 1,2 Mrd. € in der Betrachtungsperiode geschätzt.<br />
a) davon Einkommen, das im Sektor ländlicher Fremdenverkehr erwirtschaftet wurde (in<br />
%)<br />
Fast allen Maßnahmen des EPLR können auch positive Einflüsse auf den Fremdenverkehr zugerechnet<br />
werden. Diese sind jedoch aus den verfügbaren Daten nicht quantifizierbar.<br />
Lediglich die Auswertung der Betriebsleiterbefragung zeigt an, dass in den geförderten Betrieben um<br />
10 % des Einkommens aus Fremdenverkehrsleistungen resultieren.<br />
b) davon Einkommen, das mit lokalen Handwerkstätigkeiten (- erzeugnissen) erwirtschaftet<br />
wurde (in %)<br />
Insbesondere in den Fördermaßnahmen der Kapitel 1, 7 und 9 sind die Notwendigkeiten gegeben,<br />
umfangreiche Leistungen des regionalen Handwerks nachzufragen. Insgesamt wird von einer Nachfrage<br />
in den 5 Analysejahren von um 300 Mio. € ausgegangen. Ein großer Teil hiervon ist Arbeitseinkommen<br />
im Handwerk und Baugewerbe.<br />
c) davon Einkommen, das indirekt als Resultat von angebotsseitigen Auswirkungen und<br />
von Multiplikatorwirkungen ist (in %)<br />
Die EU geht davon aus, dass sich die angebotsseitigen Auswirkungen von Maßnahmen zugunsten<br />
von landwirtschaftlichen Betrieben auf das Angebot von Dienstleistungen und Erzeugnissen generell<br />
beziehen und daher die Einkommen der nicht in der <strong>Landwirtschaft</strong> beschäftigten Personen beeinflussen.<br />
Die Multiplikatorwirkungen auf der Einkommensseite betreffen das zusätzliche Einkommen und<br />
den zusätzlichen Verbrauch, der durch die erhöhte Aktivität in begünstigten Betrieben entsteht, sowie<br />
die Folgewirkung auf das Einkommen von Personen, die in nicht geförderten Betrieben tätig sind.<br />
Entsprechend den normierten Vorgaben ist hiermit ein Einkommen von rund 1 Mrd. € anzusetzen.<br />
Tabelle 10.3: Einkommenswirkungen der Maßnahmen des EPLR (2000 – 2004) (Mio. €)<br />
Einkommenseffekte in den Maßnahmen<br />
nach EU-Kapiteln<br />
Direkte Einkommenswirkungen in<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Verzögerte Einkommenswirkungen<br />
in der <strong>Landwirtschaft</strong><br />
Supplier-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen<br />
Bereichen<br />
Multiplikator-Effekte, in nicht-landwirtschaftlichen<br />
Bereichen<br />
Öffentliche Fördermittel<br />
(bewilligt)<br />
Quelle: Eigene Ermittlungen<br />
AFP JLF AZL AUM V&V Forst<br />
Ländl.<br />
Raum<br />
Summe<br />
- - 280 110 - 25 10 425<br />
>0 >0 - >0 >0 >0 >0<br />
130 18 - -30 20 17 35 190<br />
200 15 300 150 35 110 195 1005<br />
230 15 285 653 33 214 164 1594<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
452 Bewertung des Programms insgesamt<br />
10.6 Wettbewerbsfähigkeit und Märkte<br />
Querschnittsfrage X.4: In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für<br />
land-/forstwirtschaftliche Grunderzeugnisse verbessert?<br />
Die direkten Auswirkungen des Programms auf die Wettbewerbsfähigkeit hängen größtenteils mit den<br />
Investitionsbeihilfen und Maßnahmen der Flurbereinigung für die Betriebe zusammen. Die Anpassung<br />
und Entwicklung der ländlichen Gebiete wird sich weniger direkt, jedoch in der Tendenz auch positiv<br />
auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auswirken können. Die AFP-Förderung hat im Durchschnitt<br />
der geförderten Betriebe stark produktivitätssteigernd gewirkt. Die Milchviehbetriebe haben die Milchproduktion<br />
je Arbeitskraft durchschnittlich um rund 50 % von ca. 160t vor der Investition auf ca. 240 t<br />
nach der Investition gesteigert. Die Milchleistungs- und Kapazitätssteigerungen führten im Mittel zu<br />
einer Zunahme der Milchproduktion pro geförderten Betrieb um 52 % oder 154 t im Vergleich zur Situation<br />
vor der Förderung.<br />
Die Beraterbefragung (n=8) im Nachgang zum Beraterworkshop ergab, dass bei 37 % der geförderten<br />
Betriebe eine verbesserte Produktqualität erreicht wurde, die sich bei diesen Betrieben auf rund 45 %<br />
der wertmäßigen Produktion erstreckte. Die Verbesserung der Produktqualität erstreckt sich auf Milch,<br />
Schweinefleisch, Garten-, Obst- und Weinbau sowie den Marktfruchtbau.<br />
Durch neue und ertragreichere Vermarktungswege konnten nach Angaben der Berater neun Prozent<br />
der geförderten Betriebe ihre Marktposition stärken. Bei den betroffenen Unternehmen erstrecken sich<br />
die verbesserten Vermarktungswege auf durchschnittlich 38 % der wertmäßigen Produktion. Als Vermarktungswege<br />
werden überwiegend Direktvermarktung sowie der bessere Absatz bei Wein, Obst,<br />
Gemüse und Sonderkulturen genannt.<br />
Q.4.--: In welchem Umfang hat das Programm die Marktposition für<br />
land/forstwirtschaftliche Erzeugnisse verbessert?<br />
Maßnahme<br />
1.1: Verhältnis<br />
von Umsatz zu<br />
Kosten auf den<br />
wichtigsten geförderten<br />
Stufen<br />
der Erzeugung<br />
2.1: Anteil der Grunderzeugnisse,<br />
deren Qualität<br />
dank des Programms<br />
auf allen geförderten<br />
Stufen der Erzeugung<br />
verbessert wurde<br />
3.1: Hinweise auf<br />
eine verbesserte<br />
Marktposition<br />
3.1:<br />
Änderung<br />
des<br />
jährlichen<br />
Bruttoumsatzes<br />
auf<br />
den<br />
wichtigsten<br />
Stufen<br />
4.1: Entwicklung<br />
der<br />
Preise pro<br />
Einheit der<br />
standardisierten<br />
Erzeugnisse<br />
Ausdehnung der<br />
Produktion<br />
37% der Betriebe haben<br />
Qualitätsverbesserungen<br />
der Produkte<br />
Direktvermarktung K.D. K.D. AFP,JLF<br />
Kostensenkung K.D. K.D. K.D. K.D. AZL<br />
Keine Verbesserung<br />
K.D.<br />
Verschlechterung<br />
der Marktposition<br />
K.D. K.D. AUM-MEKA<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
453<br />
Keine Verbesserung<br />
entfällt Entfällt K.D. K.D. AUM-LPR<br />
Verbesserung<br />
der Wettbewerbs-position<br />
40%Ökologische Produktion<br />
K.D. Anstieg K.D. V&V<br />
Verschlechterung K.D.<br />
Verschlechterung<br />
der Marktposition<br />
K.D. K.D. Forst2)<br />
Anpassung und<br />
Entwicklung von<br />
ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Kostensenkung<br />
von 110 €/ha<br />
K.D. K.D. K.D. K.D. --davon FB<br />
K.D. K.D. K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />
K.D. K.D. K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />
K.D. K.D. Geringer Einfluss<br />
über Öffentlichkeitsarbeit<br />
K.D. K.D. --davon NP<br />
Geringe Verbesserung<br />
des Erlös:Kostenverhältnisses<br />
In einigen Maßnahmenbereichen<br />
gibt es<br />
qualitative Verbesserungen<br />
Geringe Verbesserungen<br />
der<br />
Marktposition (bis<br />
auf Forst)<br />
K.D. K.D. Zusammenfassung<br />
Q4<br />
X.4-1.1<br />
Verhältnis von Umsatz zu Kosten auf den wichtigsten geförderten Stufen der Erzeugung<br />
Eine Verringerung der Produktionskosten stärkt sowohl im landwirtschaftlichen Betrieb als auch bei<br />
den Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen landwirtschaftlicher Erzeugnisse die Marktposition,<br />
damit ändert sich auch das Verhältnis Umsatz zu Kosten. Dieser Effekt ist nicht quantifizierbar. Auf<br />
die diesbezüglichen Ausführungen in der HB wird verwiesen<br />
10.7 Umwelt<br />
Querschnittsfrage X.5: In welchem Umfang hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung der<br />
Umwelt beigetragen?<br />
Umweltschutz und Umweltverbesserungen ergeben sich aus Maßnahmen, die direkt auf den Schutz<br />
und die Verbesserung ausgerichtet sind sowie aus Nebenwirkungen von Maßnahmen, die teilweise<br />
oder hauptsächlich auf die Erzeugung, die Vermarktung und die Entwicklung des ländlichen Raumes<br />
abzielen.<br />
Von den insgesamt durchgeführten geförderten Investitionen entfallen nach Auswertung der Monitoringdaten<br />
43 % der Förderfälle bzw. 17,5 % des förderfähigen Investitionsvolumens (ffIV) auf sogenannte<br />
„grüne“ Investitionen. Dagegen enthalten 43,5 % der Förderfälle bzw. 44,6 % des ffIV keinerlei<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
454 Bewertung des Programms insgesamt<br />
„grünen“ Anteil. Dies deutet darauf hin, dass insbesondere die kleineren Investitionen zur Verbesserung<br />
der Umweltbedingungen beitragen.<br />
In Deutschland ist die Zahlung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten an die Einhaltung<br />
der „guten landwirtschaftlichen Praxis“ gebunden. Es gibt jedoch keine Bewirtschaftungsauflagen, die<br />
über diese Standards hinausgehen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass alle Betriebe, die<br />
die Ausgleichszulage erhalten im Sinne dieser Regelung einen gewissen Beitrag zum Schutz der<br />
Umwelt leisten. Allerdings dürfte hierbei die Lenkungswirkung der Ausgleichszulage, Landwirte zu<br />
einer über die gute landwirtschaftliche Praxis hinausgehenden, umweltschonenderen Bewirtschaftungspraxis<br />
anzuhalten, als eher gering einzustufen sein.<br />
Der Schutz der Umwelt ist somit ein Nebeneffekt der Ausgleichszulage und trifft auf 100 % der geförderten<br />
Flächen zu. Die Ausgleichszulage wirkt in bezug auf das Umweltschutzziel indirekt.<br />
Q.5.--: In welchem Umfange hat das Programm zum Schutz und zur Verbesserung<br />
der Umwelt beigetragen?<br />
Maßnahme<br />
1.1: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />
die völlig /überwiegend<br />
den Schutz und die<br />
Verbesserung zum Ziel haben<br />
1.2: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />
die ....<br />
positive Nebenwirkungen<br />
für die Umwelt hervorgebracht<br />
haben<br />
a) davon Fördermaßnahmen,<br />
die dies<br />
aufgrund umweltfreundlicher<br />
Technologien<br />
bewirken<br />
b) davon Fördermaßnahmen,<br />
die dies<br />
aufgrund verbesserter<br />
landwirtschaftlicher<br />
Praktiken oder durch<br />
Änderung/ Aufrechterhaltung<br />
der Bodennutzungsformen<br />
erreichen<br />
1.3: Anteil der Fördermaßnahmen,<br />
die negative Umweltwirkungen<br />
mit sich gebracht<br />
haben<br />
a) davon Fördermaßnahmen<br />
während der Projektumsetzungsphase<br />
b) davon Fördermaßnahmen<br />
während der Betriebsphase<br />
43% der geförderten Projekte,<br />
bzw. 17,5% der Fördermittel<br />
a) 35%<br />
b) 48%<br />
K.D.<br />
AFP,JLF<br />
100% b) extensive Bewirtschaftung<br />
K.D.<br />
AZL<br />
60% der Fördermittel b) 40% der Fördermittel 0% AUM-MEKA<br />
100% der Fördermittel K.D. 0% AUM-LPR<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
455<br />
32% der Projekte a) 14%, b) 33% K.D. V&V<br />
80% der Projekte 12% K.D. Forst2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
K.D.<br />
b) geringer Einfluss<br />
durch Bodenverbesserung<br />
K.D.<br />
--davon FB<br />
K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />
K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />
K.D. K.D. K.D. --davon NP<br />
Deutliche Anteile der Fördermittel<br />
und der –fälle: ca.<br />
50 %<br />
Ca. 20% der Fördermittel K.D. vermutlich nahe 0% Zusammenfassung Q5<br />
-------------------------------------- --------------------------------- --------------------------------------- -----------------------------------<br />
2.1: Anteil der Flächen, die in<br />
den Anwendungsbereich des<br />
Programms fallen und auf<br />
denen im Rahmen des Programms<br />
vorteilhafte Änderungen<br />
der Bodennutzung<br />
herbeigeführt<br />
.Maßnahmen<br />
a) davon Flächen die<br />
Dauerkulturen betreffen<br />
(auch GL)<br />
b) davon Flächen, die<br />
den Ackerbau betreffen<br />
c) davon Flächen, die<br />
nicht bewirtschaftet werden<br />
K.D.<br />
AFP,JLF<br />
a) K.D., b) 100%, c)K.D. AZL<br />
58% AUM-MEKA<br />
100% AUM-LPR<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
456 Bewertung des Programms insgesamt<br />
a) K.D. b) plus 13% Ökol.LB,<br />
c) K.D.<br />
V&V<br />
a) 2% Aufforstung Forst2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Insges. ca 6% Sicherung und<br />
Erhalt wertvoller Flächen<br />
--davon FB<br />
K.D.<br />
--davon ELR2)<br />
K.D.<br />
--davon IMF<br />
Geringer Anteil geschützt<br />
--davon NP<br />
a)ca.5%b) ca.100%<br />
c) ca. 0%<br />
Zusammenfassung Q5<br />
--------------------------------------- ---------------------------------<br />
3.1: Anteil der Wasserressourcen,<br />
die aufgrund des<br />
Programms günstiger im<br />
Rahmen der land /forstwirtschaftlichen<br />
Produktion eingesetzt<br />
werden<br />
3.2: Anteil der Wasserressourcen,<br />
die im Rahmen<br />
des Programms<br />
weniger belastet werden<br />
3.3: Entwicklung der jährlichen<br />
Emissionen von Treibhausgasen,<br />
die auf das Programm<br />
zurückzuführen sind<br />
a) davon Emissionen<br />
in Form von Kohlendioxyd<br />
b) davon Emissionen<br />
in Form von Stickoxyden<br />
c) davon Emissionen<br />
in Form von Methan<br />
K.D.<br />
Verringerung der Belastung<br />
Verringerung der Belastung<br />
AFP,JLF<br />
Schutz der Wasserresourcen K.D. K.D. AZL<br />
47 % der Fördermittel K.D. K.D. AUM-MEKA<br />
100 % K.D. K.D. AUM-LPR<br />
K.D. K.D. K.D. V&V<br />
K.D. K.D. K.D. Forst2)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
457<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
K.D. K.D. Durch Einsparung von Maschinenzeiten<br />
Treibstoffverbrauch<br />
reduziert<br />
--davon FB<br />
K.D. K.D. K.D. --davon ELR2)<br />
K.D. K.D. K.D. --davon IMF<br />
K.D. K.D. K.D. --davon NP<br />
Flächendeckender Schutz K.D. Verringerung, K.D. Zusammenfassung Q5<br />
--------------------------------------- ---------------------------------<br />
4.1: Anteil der Flächen innerhalb<br />
des Programmgebietes,<br />
auf denen im Rahmen des<br />
Programms vorteilhafte Änderungen<br />
der Landschaft herbeigeführt<br />
wurden<br />
Maßnahmen<br />
a) davon Flächen, die<br />
jeweils wie folgt zu klassifizieren<br />
sind:<br />
- Kohärenz<br />
der Landschaft<br />
- Unterschiedlichkeit<br />
der<br />
Landschaft<br />
- Kulturelle<br />
Eigenarten<br />
b) davon Flächen, die<br />
Dauerkulturen betreffen<br />
(Wald, GL, Obstbaumflächen)<br />
K.D.<br />
AFP,JLF<br />
Positive Effekte<br />
AZL<br />
35% AUM-MEKA<br />
100% AUM-LPR<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
458 Bewertung des Programms insgesamt<br />
K.D.<br />
V&V<br />
b)100%<br />
Forst2)<br />
Anpassung und Entwicklung<br />
von ländlichen Räumen<br />
insges.<br />
Erhalt wertvoller Flächen<br />
500ha<br />
--davon FB<br />
K.D.<br />
--davon ELR2)<br />
K.D.<br />
--davon IMF<br />
K.D.<br />
--davon NP<br />
42% a)K.D. b)50 % Zusammenfassung Q5<br />
2) bis 2002<br />
X.5-1.1<br />
Anteil der Fördermaßnahmen, die völlig/überwiegend den Schutz oder die Verbesserung<br />
der Umwelt zum Ziele haben (in % der Programmkosten; in % der Projekte)<br />
Der Anteil der Fördermaßnahmen, die direkt, zielorientiert den Schutz und die Verbesserung der Umwelt<br />
zum Ziel haben, wird auf über 80 % auf die Programmkosten (bewilligte Mittel) und 75 % auf die<br />
Zahl der Fälle bezogen, eingeschätzt.<br />
Die Untersuchung hat gezeigt, dass auf Flächen im benachteiligten Gebiet die Anwendung von Agrarumweltmaßnahmen<br />
höher ist als außerhalb der benachteiligten Gebiete.<br />
Außerdem wird häufig darauf verwiesen, dass durch die Ausgleichszulage positive Wirkungen auf die<br />
Umwelt dadurch entstehen, so dass extensive Standorte weiter bewirtschaftet und somit bestimmte<br />
Lebensräume erhalten werden. Die indirekten Wirkungen der Ausgleichszulage auf die Umwelt dürfte<br />
auch darin bestehen, dass eine extensive Wirtschaftsweise aufrecht erhalten wird.<br />
Wird pro Jahr davon ausgegangen, dass im Rahmen des EPLR um 120.000 Förderungen bewilligt<br />
worden sind, so sind insbesondere die Förderungen im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen, aber<br />
auch in der Forstwirtschaft und zum Teil die Investitionsförderungen sowie die Flurneuordnung zu den<br />
direkt umweltbezogenen Bereichen zu zählen.<br />
X.5-1.2<br />
Anteil der Fördermaßnahmen mit solchen Produktions- und Entwicklungsaspekten als<br />
Schwerpunkten, die positive Nebenergebnisse für die Umwelt hervorgebracht haben (in<br />
% der Programmkosten; in % der Projekte)<br />
Die nicht im Programmindikator 5-1.1 aufgenommenen, verbleibenden Maßnahmen haben einen Anteil<br />
um 20 % auf das Bewilligungsvolumen und 25 % auf die Zahl der Förderfälle bezogen. Hiervon<br />
sind geringe Anteile zu reduzieren von Maßnahmen, die weder direkt (5-1.1) noch indirekt (5-1.2) Bezug<br />
zum Umweltschutz haben; z.B. die Niederlassungsbeihilfe. So sind als Nettowerte 20 % des Bewilligungsvolumens<br />
und 24 % der Förderfälle als indirekt umweltwirksam einzuordnen.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
459<br />
a) davon Fördermaßnahmen, die dies aufgrund umweltfreundlicher Technologien bewirken<br />
(in %)<br />
Insbesondere im Rahmen der Investitionsförderung in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie<br />
Verarbeitung und Vermarktung sind entsprechende Vorhaben realisiert worden.<br />
Tabelle 10.4:<br />
Umweltwirkungen (zum Indikator X.5-1.1,1.2,1.3)<br />
(a) Fördervolumen insgesamt:<br />
(b) Zahl der Förderfälle insgesamt:<br />
2000 – 2004:<br />
2000 – 2004: 120.000 p.a.<br />
Mit direkter Wirkung auf den Umweltschutz (5.1.1)<br />
Mit indirekter Wirkung auf den Umweltschutz (5-1.2)<br />
Ohne erkennbare Umweltwirkung<br />
Umweltfreundliche Technologien (5-1.2.(a))<br />
Landw. Produktionspraktiken (5-1.2 (b))<br />
Mit negativen Umweltwirkungen (5-1.3) insgesamt<br />
Mit negativen Umweltwirkungen während der Bauphase (5-1.3 (a))<br />
Mit negativen Umweltwirkungen während der Betriebsphase (5-1.3 (b))<br />
(a)<br />
80<br />
18<br />
2<br />
7<br />
93<br />
460 Bewertung des Programms insgesamt<br />
X.5-2.1<br />
Anteil der Flächen innerhalb eines Gebietes, die in den Anwendungsbereich des Programms<br />
fallen und auf denen im Rahmen des Programms vorteilhafte Änderungen der<br />
Bodennutzung herbeigeführt (oder negative Änderungen vermieden) wurden (in %)<br />
a) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen, Waldflächen)<br />
(in %)<br />
b) davon Flächen, die den Ackerbau betreffen (ökologischer Landbau, Fruchtfolgen) (in<br />
%)<br />
c) davon Flächen, die nicht bewirtschaftet werden oder fast naturbelassen sind (in %)<br />
X.5-3.1 Anteil der Wasserressourcen, denen aufgrund des Programms geringe Mengen entnommen<br />
(oder höhere Mengen zugeführt) wurden (in %), davon Wasserressourcen, die mit der<br />
Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher) Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />
X.5-3.2<br />
Anteil der Wasserressourcen, die aufgrund des Programms weniger verschmutzt wurden<br />
oder deren Verschmutzungsgrad zumindest stabilisiert werden konnte (in %), davon<br />
Wasserressourcen, die mit der Produktion landwirtschaftlicher (oder forstwirtschaftlicher)<br />
Grunderzeugnisse zu tun haben (in %)<br />
Zur Vermeidung der Wasserbelastung durch schädliche Nährstoffeinträge trägt das AFP insofern bei,<br />
als die in den Richtlinien vorgeschriebenen Mindest-Güllelagerzeiten (sechs Monate bei Rindern, neun<br />
Monate bei Schweinen im Fall einer Produktionsaufstockung) nach der Durchführung der geförderten<br />
Investitionen im gesamten Betrieb eingehalten werden müssen. Durch die Vorschrift zur Flächenbindung<br />
(max. zwei GV je Hektar selbstbewirtschaftete Fläche) wird im Einzelfall die Ausbringungsfläche<br />
für organischen Dünger erweitert. Die AFP-Richtlinien schreiben zudem vor, dass die Güllelager angemessen<br />
abgedeckt werden, um klimaschädliche Emissionen von Treibhausgasen zu vermeiden.<br />
Über den Umfang dieser Effekte liegen keine Informationen vor.<br />
Der Zusammenhang zwischen der Ausgleichszulage und der Nutzung der Wasserressourcen ist allenfalls<br />
über die Bodennutzung und Anbauformen herzustellen. Wie bereits dargestellt, zeichnen sich die<br />
Betriebe in den benachteiligten Gebieten durch einen geringeren Einsatz an Pflanzenschutz- sowie<br />
Düngemitteln aus. Dieser Indikator dient jedoch lediglich als Hilfsindikator und reicht nicht aus, um<br />
einen Einfluss der Ausgleichszulage auf die Umweltwirkungen der Betriebe zu quantifizieren. Es<br />
müssten neben den monetären Aufwendungen verstärkt physische Indikatoren herangezogen werden.<br />
Ebenso sind bei der Bewertung verstärkt die landschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen<br />
(z.B. Hangneigung etc.), die einen z.T. erheblichen Einfluss auf die Umweltwirkungen des Betriebsmitteleinsatzes<br />
der Betriebe ausüben.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
461<br />
X.5-3.3<br />
Entwicklung der jährlichen Emissionen von Treibhausgasen (Tonnen von Kohlendioxidäquivalenten),<br />
die auf das Programm zurückzuführen sind (ungefähre Schätzungen)<br />
a) davon Emissionen in Form von Kohlendioxid (in %)<br />
b) davon Emissionen in Form von Stickoxiden (in %)<br />
c) davon Emissionen in Form von Methan (in %)<br />
Insbesondere der Bau von Biogasanlagen soll neben der Einkommensgenerierung bei den Landwirten<br />
zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen. In den vergangenen Jahren wurden in BW 190 Anlagen<br />
im Rahmen des AFP gefördert. Über die gesamte Anlagenleistung sowie die genutzten Gärsubstrate<br />
und Flächenansprüche liegen keine Informationen vor. Da es sich bei diesen Flächen jedoch<br />
um ohnehin bewirtschaftete Flächen handelt, dürfte der Nettoeffekt der Verminderung von Treibhausgasen<br />
relativ gering sein.<br />
Eine Reduzierung von Emissionen dieser klimarelevanten Gase ist somit durch eine Reihe von geförderten<br />
Maßnahmen im Rahmen des EPLR gelungen. Im Rahmen der Investitionsförderungen kam es<br />
zu Energieeinsparungen. Im Zuge von Flurneuordnungen traten Reduzierung von Transporten und<br />
damit von Energieverbrauch ein. Die Förderung von Biogasanlagen führte zur Substitution von petromineralischen<br />
Energieträgern. Die Förderung der Düngerlagerung und Gülleausbringung ging einher<br />
mit einer Reduzierung klimarelevanter Effekte. Die geförderte Extensivierung der Produktion im ökologischen<br />
Landbau, im Rahmen des MEKA-Programms aber auch die Förderung der flächendeckenden<br />
Bewirtschaftung führte zu Emissionsminderungen durch Verringerung des Einsatzes mineralischen<br />
Düngers und CO 2 -Bindung durch pflanzliche Produktion. Zum letzteren Punkt sind auch die Aufforstungsmaßnahmen<br />
zu zählen. Die Ansätze sind vielfältig und unterschiedlich. So ist nur eine grobe<br />
Einordnung der Effekte im Sinne eines mit/ohne Vergleiches möglich:<br />
Die Ergebnisse zu den beiden folgenden Indikatoren entsprechen den analogen Ausführungen in der<br />
HB.<br />
X.5-4.1<br />
Anteil der Flächen innerhalb eines Programmgebiets, auf denen im Rahmen des Programms<br />
vorteilhafte Änderungen der Landschaft herbeigeführt (oder negative verhindert)<br />
wurden (in %)<br />
a) davon Flächen, die jeweils wie folgt zu klassifizieren sind:<br />
- Kohärenz der Landschaft (in %)<br />
Unterschiedlichkeit der Landschaft (Homogenität/Vielfalt) (in %)<br />
- Kulturelle Eigenart (in %)<br />
c) davon Flächen, die Dauerkulturen betreffen (Grünland, Obstbaumflächen,<br />
Waldflächen) (in %)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
462 Bewertung des Programms insgesamt<br />
10.8 Durchführung<br />
Querschnittsfrage X.6: In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur Maximierung<br />
der beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen?<br />
X.6-1.1<br />
Häufigkeit des Vorkommens von Gruppen/Kombinationen von Maßnahmen/Projekten<br />
innerhalb einzelner Kapitel/kapitelübergreifender Natur, die auf die Probleme und Möglichkeiten<br />
der Entwicklung des ländlichen Raums zielgerichtet sind, und zwar<br />
a) auf verschiedenen Ebenen der land-/forstwirtschaftlichen Produktionsstufe;<br />
b) bei bestimmten Engpässen und/oder<br />
c) durch die gemeinsame Schaffung einer kritischen Masse (in %)<br />
Die Fördermaßnahmen sind zum Teil aufeinander abgestimmt und ergänzen einander, damit durch<br />
das Zusammenspiel und die Wechselwirkungen der verschiedenen Facetten der Problemlage begegnet<br />
werden kann, die die Entwicklung des ländlichen Raumes mit sich bringt und damit Synergieeffekte<br />
entstehen.<br />
Synergien sind nicht oder nur sehr eingeschränkt messbar; aber dennoch existent. Sie entstehen,<br />
wenn verschiedene Maßnahmen gemeinsam eine Wirkung erzielen, die größer ist als die Summe der<br />
Wirkungen einzelner Maßnahmen.<br />
(a) Auf den verschiedenen Ebenen sind deutliche Synergien in der Verfolgung von Umwelt- und<br />
Einkommenszielen gegeben. Allerdings könnte in den Bereichen der Investitionsförderung in<br />
der <strong>Landwirtschaft</strong> und in der Verarbeitung und Vermarktung über den Ausbau der Vertragswirtschaft<br />
noch Verbesserung erreicht werden. Und auch in der Abstimmung der Maßnahmen<br />
zur Offenhaltung der Landschaft und zur Aufforstung sind noch Synergien ausbaubar.<br />
(b) Engpässe sind in der umweltsparenden Energieerzeugung vorhanden. Eine deutlichere Förderung<br />
könnte hier sowohl positive Einkommenseffekte in landwirtschaftlichen Betrieben als<br />
auch Emissionsreduzierungen bei klimarelevanten Gasen auslösen.<br />
(c) Die Akzeptanz der Maßnahmen im Rahmen des EPLR ist hoch.<br />
Das Förderverfahren kann nach Meinung der Fachberater und Bewilligungsstellen durch eine frühzeitigere<br />
Bereitstellung der Förderrichtlinien und der Haushaltsmittel verbessert werden. Aus Sicht des<br />
Fachministeriums liegt der wesentliche Grund für die späte Vorlage der Förderrichtlinien in der regelmäßig<br />
erst spät im Jahr stattfindenden PLANAK-Ausschusssitzung und dem zeitraubenden Notifizierungsverfahren<br />
auf der Ebene des Bundes und der EU.<br />
Aber auch über das Programm hinaus sind externe Synergien mit weiteren EU-geförderten Programmen<br />
sowie mit nationalen Maßnahmen gegeben (vgl. Kap. 2 HB).<br />
X.6-2.1:<br />
Wichtige Arten der Begünstigten und der Marktteilnehmer, die an dem Programm beteiligt<br />
waren.<br />
Daten werden als Jahreswerte im Durchschnitt der 5 Jahre der Betrachtungsperiode ausgewiesen.<br />
Die zentrale Gruppe der Begünstigten stellen die landwirtschaftlichen Betriebe dar. Darüber hinaus<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
463<br />
sind aber auch Vermarktungsunternehmer landwirtschaftlicher Produkte, Kommunen, Bürgergruppen<br />
in einzelnen Kommunen und auch Einzelpersonen als direkt Begünstigte anzusprechen.<br />
Tabelle 10.5:<br />
Struktur der Begünstigten (p.a.)<br />
EPLR-<br />
Maßnahmen<br />
(EU-VO)<br />
1 Invest. Betr. (a) 3.000 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />
2 Niederlassung Jgldw. (b) 210 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />
6 Ausgleichszulage (e) 30.000 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />
9, 10 Agrarumwelt 1) (f) 85.875 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe<br />
4, 10 Vermarktung (g) 48 Vermarktungsunternehmen<br />
12 Aufforstung 1) (h) 1.700 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />
12, 13 Forst (i) 7.888 Landwirt-/Forstwirtschaftliche Betriebe<br />
3 Flurbereinigung (k) 70 Kommunen und ca. 60 landwirtschaftliche<br />
Betriebe<br />
5, 10 Vermarktung (m) 5 Vermarktungseinrichtungen<br />
7 Dienstleistung (n) -<br />
7 Dorferneuerung (o) Bürgergruppen in Kommunen<br />
7, 8 Diversifikation (p) 14 <strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebsleiterinnen<br />
7 Fremdenverkehr (s) - Bevölkerung<br />
10,11,13 Naturparke, Naturschutz (t) - Kommunen, Bevölkerung,<br />
1) mit Altverpflichtungen<br />
Die untersuchten Förderfälle enthalten fast durchgängig eine männliche Person als Antragsteller.<br />
Gleichzeitig besitzt das AFP keinerlei geschlechtsdiskriminierenden Inhalte. Vielmehr reflektiert die<br />
Antragsstatistik die in der <strong>Landwirtschaft</strong> bestehenden Geschlechterrollen, d.h. die dominierende<br />
Funktion des Mannes im betrieblichen Ablauf und der Frau im hauswirtschaftlichen oder sonstigen<br />
nichtlandwirtschaftlichen Bereich.<br />
Durch die geförderten Investitionen werden insbesondere auch Frauen häufig von schwerer Arbeit<br />
(z.B. Melken) entlastet oder freigestellt.<br />
Die größte Gruppe wurde in den Rahmen der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen einbezogen -<br />
um 95 % aller landwirtschaftlichen Betriebe Baden-Württembergs. Die in andere Maßnahmenbereiche<br />
begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Rahmen der<br />
Agrarumweltmaßnahmen Förderung erhalten haben. So ist die Produktions- und Erwerbsstruktur aus<br />
der Offizialstatistik (2003/04) zu entnehmen:<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Betriebe: (100 %) 61.586<br />
Haupterwerbsbetriebe: (35,7 %) 22.039<br />
Nebenerwerbsbetriebe: (64,3 %) 39.547<br />
Marktfruchtbau: (17 %) 15.500<br />
Futterbau: (37 %) 24.400<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
464 Bewertung des Programms insgesamt<br />
Veredelung: (23 %) 3.000<br />
Dauerkultur: (23 %) 17.000<br />
Von dieser Globalstruktur weichen jedoch in einzelnen Maßnahmebereichen die Produktions- und<br />
Erwerbsstruktur der landwirtschaftlichen Bereiche ab.<br />
EPLR-Maßnahmen VO(EG)<br />
AFP,JLF, (a, b) vornehmlich Haupterwerbsbetriebe<br />
vornehmlich Veredlungs- und Futterbaubetriebe<br />
AZL (e) vornehmlich Futterbaubetriebe<br />
X.6-2.2<br />
Hinweise darauf, dass den direkt Begünstigten/Marktteilnehmern unnötige Verzögerungen<br />
oder Kosten erspart geblieben sind bzw. das Entstehen solcher Verzögerungen oder<br />
Kosten unterbunden wurde<br />
Die Zufriedenheitsanalyse aus der Betriebsleiterbefragung mit der Förderung des ländlichen Raumes<br />
insgesamt zeigt einen hohen Grad von Zustimmung der Begünstigten (vgl. Abb. 10.1 in HB).<br />
Von keiner der Maßnahmen sind deutliche Umsetzungsschwierigkeiten bekannt. Die Befragung der<br />
begünstigten Landwirte zeigte überwiegend Zustimmung zu den verwaltungstechnischen Abläufen.<br />
X.6-3.1 Hebelsatz = Verhältnis von Gesamtausgaben der direkt Begünstigten für Fördermaßnahmen<br />
zur Kofinanzierung der öffentlichen Hand<br />
Durch die Förderung angeregt wurden deutlich auch private Finanzmittel im Rahmen von Investitionen<br />
eingesetzt. Auf die gesamte Fördersumme bezogen, also auf die öffentlichen Kosten insgesamt, sind<br />
24 % als Hebelwirkung durch Privatinitiative ausgelöst worden.<br />
X.6-4.1 Hinweise auf „dead-weight“-Effekte<br />
Art und Umfang der „dead-weight“-Effekte werden durch die Art des Auswahlverfahrens der potentiell<br />
Begünstigten, durch den Grad der Selektivität und auch durch die Gestaltung der Förderkriterien beeinflusst.<br />
Für die Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg wird vermutet, dass diese Effekte<br />
im AFP und in der V&V-Förderung nicht als gering bezeichnet werden können. Die bereits angesprochenen<br />
und im Rahmen der AFP-Förderung stark ausgeprägten Mitnahmeeffekte können teilweise<br />
vermieden werden, wenn<br />
die Anlage 2 der AFP-Förderrichtlinien besser auf die politischen Ziele und den Stand der Baupraxis<br />
und gängigen Produktionstechnik angepasst werden;<br />
die Förderziele konkreter gefasst (einschließlich quantifizierter Ziele) und die Bewilligungskriterien<br />
anhand von operationellen Indikatoren definiert werden;<br />
die Förderung auf Investitionsvorhaben konzentriert wird, bei denen eine Finanzierung einer rentablen<br />
Investition ohne staatliche Hilfe nicht gewährleistet ist; dies bedeutet den weitgehenden Ausschluss<br />
von Kleininvestitionen, die auch mit Eigenmitteln bzw. ohne staatliche Hilfe finanzierbar sein sollten;<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Bewertung des Programms insgesamt<br />
465<br />
Q.6.--: In welchem Umfang haben die Durchführungsbestimmungen zur<br />
Maximierung der beabsichtigten Auswirkungen des Programms beigetragen?<br />
Maßnahme<br />
1.1: Häufigkeit<br />
der Grupen/<br />
Kombinationen<br />
von Maßnahmen<br />
/Projekten<br />
innerhalb einzelner<br />
Kaptel/kapitelübergreifender<br />
Natur, die auf<br />
die Probleme<br />
/Möglichkeiten<br />
der Entwicklung<br />
ländlicher Räume<br />
zielgerichtet<br />
sind<br />
a) auf<br />
verschiedenen<br />
Ebenen<br />
der land/<br />
forstwirtschaftlichen<br />
Stufen<br />
b) bei<br />
bestimmten<br />
Engpässen<br />
2.1: Hinweis<br />
darauf, dass<br />
den direkt Begünstigten/Marktteilneh<br />
-mern unnötige<br />
Verzögerungen<br />
oder Kosten<br />
erspart geblieben<br />
sind<br />
3.1: Hebelsatz :<br />
Verhältnis von<br />
Gesamtausgaben<br />
der direkt<br />
Begünstigten für<br />
Fördermaßnahmen<br />
zur Kofinanzierung<br />
der<br />
öffentlichen<br />
Hand<br />
a) auf die<br />
gesamtem<br />
öffentlichen<br />
Kosten<br />
b) auf die<br />
gesamten<br />
investiven<br />
öffentlichen<br />
Kosten<br />
c) auf die<br />
öffentlichen<br />
Ausgaben<br />
(Mittelbindung)<br />
4.1: Hinweis<br />
auf „deadweight“<br />
Effekte<br />
5.1: Hinweis auf<br />
Maßnahmen<br />
/Projekte, die zu<br />
vorteilhaften<br />
indirekten Auswirkungen<br />
geführt<br />
haben<br />
c) durch<br />
die gemeinsame<br />
Schaffung<br />
einer<br />
kritischen<br />
Masse<br />
-Keine Synergien<br />
Ziele eindeutiger<br />
festlegen<br />
3,9 Große Investitionen:<br />
13%,<br />
Kleine Investitionen:<br />
35%,<br />
JLF: 75%<br />
Beschäftigungs<br />
und Multiplikatoreffekte<br />
AFP,JLF<br />
81% der förderfähigen<br />
Flächen.<br />
Keine Kosten<br />
entstanden<br />
entfällt<br />
Keine Mitnahme-effekte<br />
Multiplikatorwirkungen<br />
AZL<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
466 Bewertung des Programms insgesamt<br />
K.D.<br />
Keine Kosten<br />
Gering Gering Multiplikatorwir-<br />
AUM-MEKA<br />
entstanden<br />
kungen<br />
K.D.<br />
Keine Kosten<br />
Gering<br />
Keine Mitnah-<br />
K.D.<br />
AUM-LPR<br />
entstanden<br />
me-effekte<br />
Keine Syner-<br />
K.D. 4,9 Gegeben, aber<br />
Multiplikatorwir-<br />
V&V<br />
gien<br />
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K.D. 1,3 Geringe Mit-<br />
Beschäfti-<br />
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Multiplikatorwirkungen<br />
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ländlichen Räumen<br />
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Synergien mit<br />
K.D.<br />
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Keine Mitnah-<br />
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Multiplikator<br />
K.D.<br />
Ca 70% Eigen-<br />
Keine Mitnah-<br />
Beschäftigung/<br />
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me-effekte<br />
Multiplikator<br />
Synergien mit<br />
K.D.<br />
Über 50% Ei-<br />
Keine Mitnah-<br />
Beschäftigung/<br />
--davon IMF<br />
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Multiplikator<br />
Synergien mit<br />
K.D. K.D. Keine Mitnah-<br />
Beschäftigung/<br />
--davon NP<br />
Tourismus<br />
me-effekte<br />
Multiplikator<br />
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Synergien zwi-<br />
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Kosten<br />
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bis 4,9<br />
toreffekte<br />
ben<br />
2) bis 2002<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
467<br />
11 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
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Agra-Europe, 2005: Viele Landwirte planen Neuausrichtung ihrer Betriebe. Kurzmeldungen 9, Ausgabe<br />
vom 17. Januar 2005.<br />
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, 1999: Nr. L 160 vom 26.06.1999, Verordnung (EG) Nr.<br />
1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen<br />
Raumes durch den Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur<br />
Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen.<br />
Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg<br />
2000 bis 2006 für das Haushaltsjahr des EAGL-Garantie 2005.<br />
Art. 41 VO/EG) Nr. 1750/1999.<br />
Art. 48 VO(EG) Nr. 1257/1999.<br />
Bayerisches Staatsministerium für <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten, 2000: Plan zur Förderung der Entwicklung<br />
des ländliches Raumes in Bayern 2000-2006 gemäß VO (EG) 1257/1999, München<br />
Bayrisches Staatsministerium für <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten (Hrsg.), 2001: Dorferneuerung in Bayern<br />
1981, Berichte zur Ländlichen Entwicklung, St. Ottilien.<br />
Bernhards, U., Doll, H., Klockenbring, C., Plankl, R. & K. Rudow, 2003: Zwischenbewertung der Ausgleichszulage<br />
in benachteiligten Gebieten 2000 bis 2002, Braunschweig 2003.<br />
BMVL Bundesministerium für Verbraucherschutz <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong>, 2005: Meilensteine<br />
der Agrarpolitik. Umsetzung der europäischen Agrarreform ind Deutschland. Berlin. Download<br />
unter www.verbraucherministerium.de.<br />
Bundesministerium für <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong> und Forsten: Versch. Jgg. Agrarbericht der Bundesregierung,<br />
Bonn.<br />
Bundesministerium für Verbraucherschutz <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong>: Versch. Jgg. Die Verbesserung<br />
der Agrarstruktur in der Bundesrepublik Deutschland – Bericht des Bundes und der Länder<br />
über den Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des<br />
Küstenschutzes“ (sog. Agrarstrukturbericht).<br />
Bundesministerium für Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong> (Hrsg.), 2005. Agrarbericht<br />
der Bundesregierung, Berlin<br />
Burgath, A., Doll, H., Fasterding, F., Grenzebach, M., Klare K., Plankl, R. & S. Warneboldt, 2001: Expost-Evaluation<br />
von Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 950/97 für den Förderzeitraum<br />
1994 bis 1999 in Deutschland. Braunschweig, November 2001 (unveröffentlichter<br />
Evaluationsbericht), 442 S + Materialband ca. 1000 Tabellenseiten.<br />
Burgmaier, K., 1991a: Betriebswirtschaftliche Wirkung der Flurbereinigung, ZfV, Heft 10.<br />
Burgmaier, K., 1991b: Agrarstrukturelle Veränderungen im Flurbereinigungsverfahren Hattenhofen,<br />
Landkreis Göppingen und ihre betriebswirtschaftliche Wirkung, Hrsg. Landesamt für Flurneuordnung<br />
und Landentwicklung in Baden-Württemberg, Kornwestheim.<br />
Burgmaier, K., 1993: Flurneuordnung und Landentwicklung in der Gemeinde Trochtelfingen, Schriftenreihe<br />
des Landesamts für Flurneuordnung und Landentwicklung in Baden-Württemberg,<br />
Heft 1, Kornwestheim.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
468 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
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der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 19.. bis 20.., Drucksache<br />
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Deutscher Bundestag, 2001: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Drucksache 14/5900.<br />
Deutscher Bundestag, 2002: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Drucksache 14/9009.<br />
Deutscher Bundestag, 2004a: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur<br />
und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2004 bis 2007. Unterrichtung durch die<br />
Bundesregierung. Drucksache 15/3151 vom 21.5.2004.<br />
Deutscher Bundestag, 2004b: Unterrichtung durch die Bundesregierung. Drucksache 15/3797 vom<br />
23.9.2004.<br />
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1987-1994, Universität Hohenheim.<br />
DIW, 1999: Blume,L.u.a.: Ökonomische Wirkungen der Städtebauförderung in Mecklenburg-<br />
Vorpommern. Heft 182, Berlin.<br />
Doluschitz, R., Grosskopf, W., Kappelmann, K.-H., Lenz, R. & A. Tschmarke, 2003: Bericht zur Halbzeitbewertung<br />
2000-2002 des Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-<br />
Württemberg 2000-2006 (10/2003).<br />
Doluschitz, R., Grosskopf, W., Kappelmann, K.-H., Lenz, R. & A. Tschmarke, 2004: Bericht zur<br />
„Phase 1“ des Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000-2003.<br />
Durwen, K.-J., F. Weller, Chr. Tilk, H. Beck, A. Beuttler & S. Klein, 1996: Digitaler Landschaftsökologischer<br />
Atlas Baden-Württem-berg. IAF, Ministerium <strong>Ländlicher</strong> Raum u. Umweltministerium B.-<br />
W. (Hrsg.): CD-Rom mit 37 Karten (1 : 200.000), 50 S. Hypertext, 21 Tab., 2 Abb. sowie<br />
Booklet.<br />
DVL Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V./NABU Naturschutzbund Deutschland e.V., 2005:<br />
Agrarreform für Naturschützer. Bonn, NABU-Infoversand.<br />
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Europäische Kommission, 2000a: Dokument VI/12004/00 endg., Generaldirektion <strong>Landwirtschaft</strong>,<br />
Dezember 2000.<br />
Europäische Kommission, 2000b: Verbindliche Regelungen für die Länder bei der Förderung gemäß<br />
den Fördergrundsätzen des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der<br />
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ im Sinne einer Rahmenregelung gemäß Art. 40, 4.<br />
Absatz der VO (EG) 1257/1999. Anhang zur KOM-Entscheidung K(2000) 2684 endg. vom<br />
18.09.2000.<br />
Europäischer Rat, 1999: Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung<br />
der Entwicklung des ländlichen Raums.<br />
Ex-Ante-Bewertung des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes <strong>Ländlicher</strong> Raum, Baden-Württemberg<br />
(1999), Stuttgart.<br />
Forstner, B. & B. Koch, 2005: Die Halbzeitbewertung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen<br />
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Forstner, B. & D. Clemens, 1999: Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Schleswig-Holstein - effizient<br />
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Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
469<br />
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Güthler, W. & R. Oppermann, 2005: Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz weiter entwickeln.<br />
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Hemmerling, U., 2005: Aktuelle Entwicklung des Strukturwandels in der <strong>Landwirtschaft</strong>. In: Landentwicklung<br />
aktuell: Agrarstrukturentwicklung: Hofbörsen, Betriebsnachfolge, Existenzgründung.<br />
S. 13-17.<br />
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ländlichen Raum im Land Hessen.<br />
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der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates für den Förderzeitraum 2000 bis 2002 für das<br />
Bundesland Baden-Württemberg.<br />
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eine erste Einschätzung. Arbeitsbericht 3/2003. Institut für Betriebswirtschaft, Agrarstruktur<br />
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Job, H. et al., 2005: Ökonomische Effekte von Großschutzgebieten. Untersuchung der Bedeutung von<br />
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Skripten 135, Bad-Godesberg.<br />
Jochimsen, H., 2004: Agrarreform: Pokern um die Prämien. Top agrar, H. 1, S- 24-33.<br />
Klare, K. & H. Doll, 2004: Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Auswirkungen auf die Pachtpreise – Stellungnahme im Auftrag des Bundesministeriums<br />
für Verbraucherschutz, <strong>Ernährung</strong> und <strong>Landwirtschaft</strong>. Arbeitsbericht 4/2004, Braunschweig.<br />
Klare, K. et al., 2004: Flurbereinigung in Niedersachsen – Effektivität und Effizienz. In: Perspektiven in<br />
der Landnutzung – Regionen, Landschaften, Betriebe – Entscheidungsträger und Instrumente.<br />
GeWiSoLa-Schriften, Band 39, S. 471-488, Münster-Hiltrup.<br />
Klare, K. et al., 2005: Nutzen und Wirkungen der Flurbereinigung in Niedersachen. Berichte über<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>, Heft , S. 225-251, Hamburg.<br />
Kleinhanß, W., Hüttel, S. & F. Offermann, 2004: Auswirkungen der MTR-Beschlüsse und ihrer<br />
nationalen Umsetzung. Arbeitsbericht 5/2004. Institut für Betriebswirtschaft, Braunschweig.<br />
KOM, 1999: Leitfaden zur Bewertung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im<br />
Zeitraum 2000-2006. Dokument VI/8865/99.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
470 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
KOM, 2000: Der neue Programmzeitraum 2000-2006: methodische Arbeitspapiere Nr. 3: Indikatoren<br />
für die Begleitung und Bewertung: Eine indikative Methode. Nr. 8: Die Halbzeitbewertung der<br />
Strukturfondsinterventionen (5.12.2000).<br />
KOM, 2000: Gemeinsame Bewertungsfragen mit Kriterien und Indikatoren. Dokument VI/12004/00<br />
endg. (Dezember 2000).<br />
KOM, 2000: VO (EG) Nr. 1685/2000 der Kommission vom 28.06.2000 (Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaften vom 29.07.2000, L 193/39-48).<br />
KOM, 2002: Leitfaden der Halbzeitbewertung. Dokument VI/43517/02-DE.<br />
KOM, 2002: Verordnung (EG) Nr. 445/2002 der Kommission vom 26. Februar 2002 mit Durchführungsvorschriften<br />
zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999, Artikel 1 Nr. 1. Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaften Nr. 74/1 vom 15.3.2002.<br />
KOM, 2003: Protokoll zum Seminar über die Halbzeitbewertung der Programme zur Förderung der<br />
Entwicklung des ländlichen Raums vom 13. Januar 2003.<br />
KOM, 2004: 490 Endg.: Entwurf zur ELER-Verordnung.<br />
Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg (Hrsg.), 1999: Flurneuordnung<br />
und Landentwicklung - aktiv für Natur und Landschaft, Schriftenreihe des Landesamts<br />
für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg, Heft 9, Kornwestheim.<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (Hrsg.), 2002: Beeinträchtigungen von FFH-<br />
Gebieten – Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen<br />
und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg,<br />
1. Auflage 2002.<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), 2003: Umweltdaten 2003 Baden-<br />
Württemberg. Karlsruhe.<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), 2004: Grundwasser-Überwachungsprogramm.<br />
Ergebnisse der Beprobung 2004/ Kurzbericht.<br />
LEL Landesanstalt für die Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der ländlichen Räume, 1998: Evaluierung<br />
von Programmen nach der Verordnung (EWG) Nr. 2078/92 des Rates vom 30. Juni<br />
1992, Teil I: Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) 1992-1996., Bericht.<br />
LEL Landesanstalt für die Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der ländlichen Räume, 2005: Rinderreport<br />
Baden-Württemberg 2004. Erstellt in Zusammenarbeit mit den Beratungsdiensten Milchviehhaltung<br />
in Baden-Württemberg.<br />
LEL, Landesanstalt für Entwicklung der <strong>Landwirtschaft</strong> und der ländlichen Räume mit Landesstelle für<br />
landwirtschaftliche Marktkunde, 2005: Getreide und Futtermittel - 2003/2004. Material aus der<br />
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LEL/LFU, 1999: Evaluierung der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Baden-Württemberg. Bericht im<br />
Auftrag des MLR, Schwäbisch Gmünd.<br />
Luik, R., Bierer, J. & F. Wagner, 2004.: Wiesenbrüterschutz in der Kulturlandschaft – mehr als nur<br />
Vertragsnaturschutz. Naturschutz und Landschaftsplanung 36 (3): 69-77.<br />
Ministerium für <strong>Ernährung</strong>, <strong>Landwirtschaft</strong>, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, 2000:<br />
Plan des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Entwicklung des ländlichen Raumes 2000-<br />
2006, Abteilung Garantie, Schwerin.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
471<br />
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg,<br />
2000: Entwicklungsplan für ländlichen Raum im Land Brandenburg bezogen auf die Flankierenden<br />
Maßnahmen des EAGFL, Abteilung Garantie gem. VO (EG) Nr. 1257/99 Art. 35 (1)<br />
Förderperiode 2000-2006, Potsdam.<br />
Ministerium für <strong>Landwirtschaft</strong>, Umwelt und Ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2000:<br />
Plan des Landes Schleswig-Holstein zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Kiel.<br />
Ministerium für Raumordnung, <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2000: Plan<br />
des Landes Sachsen-Anhalt zur Entwicklung des ländlichen Raumes für den Interventionsbereich<br />
des EAGFL-G im Förderzeitraum 2000-2006, Magdeburg.<br />
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, <strong>Landwirtschaft</strong> und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen,<br />
2000: Plan des Landes Nordrhein-Westfalen zur Entwicklung des ländlichen<br />
Raums.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden Württemberg (Hrsg.), 2000, 2004: NA-<br />
TURA 2000 in Baden-Württemberg, MLR-9-2000, 2. korrigierte Auflage Juni 2000, 2004<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden Württemberg (MLR; Hrsg.), 2000: Methoden<br />
der Landschaftspflege – eine Bilanz der Bracheversuche in Baden-Württemberg, MLR-<br />
32-2000, Stuttgart.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden Württemberg, 2001: Richtlinie des Ministeriums<br />
für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum zur Förderung und Entwicklung des Naturschutzes,<br />
der Landschaftspflege und Landeskultur (Landschaftspflegerichtlinie – LPR) vom<br />
18.10.2001.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2000: Maßnahmen und<br />
Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum 2000-2006, Stuttgart.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (Hrsg.), 2005: <strong>Landwirtschaft</strong>liche<br />
Betriebsverhältnisse und Buchführungsergebnisse, Heft 50, Stuttgart.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2005a: Alle Kräfte in der<br />
Gemüsevermarktung weiter bündeln. http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/...<br />
zitiert am 10.5.2005a.<br />
MLR Ministerium für <strong>Ernährung</strong> und ländlichen Raum Baden-Württemberg, 2005b: Änderungsantrag<br />
zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg 2000 bis 2006<br />
für das Haushaltsjahr des EAGFL-Garantie 2005. H. Änderungsantrag MEPL.<br />
MLR Ministerium <strong>Ländlicher</strong> Raum Baden-Württemberg, 2001: Richtlinie des Ministeriums für <strong>Ernährung</strong><br />
und Ländlichen Raum zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen bei Vermarktungseinrichtungen<br />
für land- und fischwirtschaftliche Erzeugnisse (RL Marktstrukturverbesserung).<br />
H. AZ: 32-8550.00GABI. S. 1007.<br />
Oppermann, R. & A. Krismann, 2002: Endbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />
wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />
Oppermann, R. & A. Krismann, 2003: Ergebnisbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />
wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />
Oppermann, R. & A. Krismann, 2004: Ergebnisbericht zum Projekt „Evaluierung der Förderung ökologisch<br />
wertvollen Grünlands in MEKA II“.<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
472 Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
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Programmplan 2000-2006 Baden-Württemberg, 1999: Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes in<br />
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Rat der Europäischen Union, 2005: Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des<br />
ländlichen Raums durch den Europäischen <strong>Landwirtschaft</strong>sfonds für die Entwicklung des ländlichen<br />
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Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und <strong>Landwirtschaft</strong>, 2000. Entwicklungsplan für den ländlichen<br />
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2006, Dresden.<br />
Sambraus, H.H., 1994: Gefährdete Nutztierrassen, Ihre Zuchtgeschichte, Nutzung und Bewahrung. 2.<br />
Auflage 230 Fotos, Ulmer, Stuttgart, 384 S..<br />
Schulz, S., 2005: Strukturwandel in der <strong>Landwirtschaft</strong> – Chancen für Existenzgründer. In: Landentwicklung<br />
aktuell: Agrarstrukturentwicklung: Hofbörsen, Betriebsnachfolge, Existenzgründung.<br />
S. 18-19..<br />
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StaLa BW, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2005a: Leichte Zunahme der Rinder- und<br />
Schweineschlachtungen: Im Regierungsbezirk Stuttgart jeweils die meisten Schlachtungen.<br />
http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2005106.asp. zitiert am 9.5.2005a.<br />
StaLa BW, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2005b: Regionale landwirtschaftliche Gesamtrechnung.<br />
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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2003: <strong>Landwirtschaft</strong> und Umwelt in Baden-<br />
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Tholen, K.-H., 2005: Was bietet das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)? In: Landentwicklung<br />
aktuell: Agrarstrukturentwicklung: Hofbörsen, Betriebsnachfolge, Existenzgründung. S.<br />
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Thomsen, J. & W. Lüpping, 2005: Ergebnisse der Betriebszweigauswertung der Rindviehhaltung-<br />
Futterbaubetriebe in Schleswig-Holstein. In: Betriebswirtschaftliche Mitteilungen der <strong>Landwirtschaft</strong>skammer<br />
Schleswig-Holstein: Tierreport 2004 (580/2005).<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004
Literaturverzeichnis und verwendete Literatur<br />
473<br />
Weller, F & Durwen, K.-J., 1996: Ökologische Standortskarten als Grundlage der Landschaftsplanung.<br />
Landsberg, 174 S., 11 Tab., 95 Abb., Anlagekarte 1:350.000.<br />
Wendt, H.; Efken, J.; Uetrecht, I. & R. Albert, 2003: Halbzeitbewertung des Entwicklungsprogramms<br />
für den ländlichen Raum des Landes Baden-Württemberg 2000-2006: Maßnahmenbereich<br />
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Wissenschaftlicher Beirat beim BMVEL, 2005: Zukunft der Nutztierhaltung. Agra-Europe 13/05, Dokumentation<br />
(23 S.).<br />
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http://www.umweltrat.de/02gutach/downlo02/material/mat_37.pdf<br />
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, (Stand 2/2003)<br />
Up-date der Halbzeitbewertung des EPLR Baden-Württemberg 2000 - 2004